Niederschrift (öffentlich)

über die 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 20.05.2021
Westfalenhallen, Halle 2, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund



Sitzungsdauer: 13:00 - 13:10 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Westphal


Bm Schilff SPD
Bm‘in Mais CDU
Bm’in Brunsing B‘90/Die Grünen


SPD


Rm Neumann-Lieven
Rm Rüther
Rm Heidkamp für Rm Schlienkamp

CDU

Rm Dr. Suck


Rm Mader

B‘90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter

Die Linke+
Rm Kowalewski

AfD

Rm Garbe


FDP/Bürgerliste
Rm Kauch

Die Fraktion Die Partei
Rm Schlösser


b) Verwaltung:

StD/StK Stüdemann
StR Dahmen
StR’in Zoerner
StR Wilde
StR Rybicki

StD Uhr
Frau Bohm
Frau Korbmacher
Herr Menzel


Veröffentlichte Tagesordnung:


Tagesordnung (öffentlich)

für die 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates,
am 20.05.2021, Beginn 13:00 Uhr,
Westfalenhallen, Halle 2, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 25.03.2021

1.5 Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin für den Hauptausschuss und Ältestenrat
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20518-21)

1.6 Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers / einer stellvertretenden Schriftführerin für den Hauptausschuss und Ältestenrat
(Drucksache Nr.: 20971-21)

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

3.1 Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 223 -In den Börten- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (zugleich tlw. Änderung des Fluchtlinienplanes Br2)
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; III. Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung; IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung; V. Satzungsbeschluss; VI. Beschluss zum Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20523-21)

3.2 Fortschreibung Masterplan Einzelhandel – Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
hier: Beginn des Verfahrens

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20292-21)

3.3 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 im Budget des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20080-21)

3.4 Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr (IGA) 2027 - Sachstand und weiteres Verfahren "Emscher nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19428-20)

3.5 Umfeld Veranstaltungszentrum Westfalenhallen / Signal-Iduna-Park
hier: Schutz von Grünflächen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20021-21)

3.6 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 10. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20057-21)

3.7 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 9. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20218-21)

3.8 Beirat Nahmobilität: Neuberufung für die Ratsperiode 2020 - 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19941-21)

3.9 Brückenerneuerung BW 750: Brücke B 54/Ruhrallee über die B 1 in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19751-21)

3.10 Projektumsetzung BMI Smart Cities (Förderprojekt)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20468-21)

3.11 Förderprojekt iResilience goes Europe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20512-21)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Masterplan Wissenschaft 2.0
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19577-21)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 20.04.2021

4.2 Geschäftsbericht 2020 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20315-21)

4.3 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Hier: Energiecampus: Vorstellung des Konzeptes

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19970-21)
hierzu -> Änderung des Beschlussvorschlages (Drucksache Nr.: 19970-21-E1)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Kleinräumiges Pflegemarktmonitoring 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19869-21)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Dortmunder Sportstätten gGmbH (vormals Olympiastützpunkt Westfalen gGmbH)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20414-21)

7. Schule

7.1 Abschlussbericht der Dortmunder Bildungskommission für den Zeitraum 2015-2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20417-21)

8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19449-20)

9.2 Finanzielle Mehrbedarfe im Jahr 2021 im Rahmen der Corona-Pandemie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20272-21)

9.3 Sachstand zur gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2021ff
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19536-21)

9.4 Wahrnehmung der Rechte des Rates nach § 113 GO NRW - hier: Einrichtung eines Beirats der Kommunalwirtschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20233-21)
Die Unterlagen lagen bereits zur Sitzung am 25.03.2021 vor (TOP 9.4).

9.5 Vorbereitung Vergabeverfahren zum Erwerb einer Fläche für den Neubau des Paul-Ehrlich-Berufskolleg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20150-21)

9.6 Jahresabschlussentwurf 2020 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20203-21)

9.7 Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20703-21)

9.8 Klinikum Dortmund gGmbH - hier: vorgesehene Gründung einer Energiegesellschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20709-21)

9.9 Beteiligung an der rku.it GmbH
hier: Erhöhung der mittelbaren Beteiligungsquote

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20819-21)

9.10 Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20599-21)

9.11 TZ Net GmbH
hier: erstmalige Besetzung des beratenden Fachbeirats

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20707-21)

9.12 Eigenkapitalstärkung des Deutschen Fußballmuseums
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20442-21)

10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Aufhebung der Satzung zur Verringerung der Zahl der in den Rat der Stadt Dortmund zu wählenden Vertreter vom 18.02.2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20498-21)

10.2 Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Durchführung von Bürgerentscheiden
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20431-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2021
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2021
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2021

10.3 Übertragung von Gremiensitzungen per Live-Streaming
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20122-21)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 16.03.2021
Die Unterlagen lagen bereits zur Sitzung am 25.03.2021 vor (TOP 10.6).

10.4 Ausbildung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19861-21)
10.5 Bildung einer Einigungsstelle nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20936-21)

11. Anfragen
- unbesetzt -

Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wird um 13:00 Uhr durch OB Westphal eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt OB Westphal fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Zunächst weist OB Westphal gem. § 29 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt, seiner Ausschüsse, Kommissionen und der Bezirksvertretungen, auf die Aufzeichnung der Sitzung auf Band zur Erstellung der Niederschrift hin.

OB Westphal macht den Vorschlag, die öffentliche Sitzung um folgende Angelegenheiten zu erweitern:


8.1 Anpassung der Entgeltordnung für die Verpflegung in Dortmunder Kindertageseinrichtungen im Eigenbetrieb FABIDO bei epidemischer Lage
von landesweiter Tragweite gem. § 14 Infektionsschutz- und Befugnisgesetz (IfSBG NRW)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21036-21)

8.2 Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen,Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für die Monate Mai und Juni 2021.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20968-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschließt einstimmig mit den vorgeschlagenen Änderungen die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 25.03.2021
Die Niederschrift über die 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 25.03.2021 wird einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.5
Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin für den Hauptausschuss und Ältestenrat
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20518-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgendes Schreiben der Verwaltung (Drucksache Nr.: 20518-21) vor:
„Gem. § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) i.V.m. §§ 29 und 33 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen ist über die im Rat und in den Ausschüssen gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu fertigen. Diese wird vom Vorsitzenden / von der Vorsitzenden, einem vom Rat der Stadt zu bestimmenden Ratsmitglied und vom Schriftführer / von der Schriftführerin unterzeichnet.

Für den Hauptausschuss und Ältestenrat schlage ich Ihnen vor, für die Ratsperiode 2020 bis 2025 Herrn Sascha Menzel als Schriftführer zu bestellen.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Herr Sascha Menzel wird für die Ratsperiode 2020 bis 2025 als Schriftführer für den Hauptausschuss und Ältestenrat bestellt.


zu TOP 1.6
Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers / einer stellvertretenden Schriftführerin für den Hauptausschuss und Ältestenrat
(Drucksache Nr.: 20971-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgendes Schreiben der Verwaltung (Drucksache Nr.: 20971-21) vor:
„Gem. § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) i.V.m. §§ 29 und 33 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen ist über die im Rat und in den Ausschüssen gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu fertigen. Diese wird vom Vorsitzenden / von der Vorsitzenden, einem vom Rat der Stadt zu bestimmenden Ratsmitglied und vom Schriftführer / von der Schriftführerin unterzeichnet.

Für den Hauptausschuss und Ältestenrat schlage ich Ihnen vor, für die 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 20.05.2021 Frau Liliana Korbmacher als stellvertretende Schriftführerin zu bestellen.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Frau Liliana Korbmacher wird für die 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 20.05.2021 als stellvertretende Schriftführerin bestellt.


2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 223 -In den Börten- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (zugleich tlw. Änderung des Fluchtlinienplanes Br2)
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; III. Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung; IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung; V. Satzungsbeschluss; VI. Beschluss zum Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20523-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vor:
„Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vom 06.05.2021:

Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den Beschluss laut Vorlage

Die Fraktion B‘90/Die Grünen stellen zu dieser Vorlage nachfolgenden Antrag, dem die Bezirksvertretung einstimmig zustimmt:

„Heiztechnik in Einklang mit Klimazielen verwenden

Die BV Brackel beschließt, der Bauträger für den Bebauungsplan Br 223 wird aufgefordert, eine Heiztechnik zu verwenden, die den Klimazielen der Stadt Dortmund entspricht – also auf den Einsatz fossiler Brennstoffe verzichtet.
Der Br 223 soll nach dieser Korrektur zeitnah wiedervorgelegt werden.

Begründung:
· Die im Br 223 aktuell geplanten Erdgas-Heizungen werden auf Jahrzehnte zum CO 2-Ausstoß beitragen.
· Wenn nicht ab sofort neue Heizungen so ausgelegt werden, dass sie fossil-frei betrieben werden können, lassen sich keine beschlossenen Klimaziele erreichen.*
· Es ist absehbar, dass fossile Energieträger in den nächsten Jahren teurer werden und Strom günstiger wird. Die absehbare finanzielle Belastung der Mieterinnen und Mieter im geförderten Wohnungsbau ist zu vermeiden und steuerfinanzierte Abwrackprämien fossiler Heizungen in naher Zukunft sind ebenfalls vermeidbar.

*aus:
https.//www.dortmund.de/media/p/umweltamt/downloads_umweltamt/klimafolgenanpassung/HP_Klima-Luft 2030 Kurzfassung.pdf

„Im Wärmebereich sind demgegenüber vergleichsweise geringe Minderungen (an Treibhausgasen) zu verzeichnen.“
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 20523-21-E2):

Die FRAKTION Die PARTEI bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag

Die Bauvorgabe ist dahingehend zu ändern, dass auch Pultdächer und andere Fassaden- und Dachformen erlaubt sind, sofern sie dazu dienen, das Haus zu einem Null- oder Plus- Energie-Haus zu machen. Für solche Häuser soll zum Ausgleich des wegfallenden Dachbodens eine dreigeschossige Bauweise erlaubt sein, sofern die maximale Firsthöhe vom Gebäude nicht überschritten wird.

Begründung

Satteldächer sind energetisch weniger günstig und erlauben nur zerstückelte oder wenig Photovoltaik. Zudem sind Konstruktion und Entwässerung aufwendiger, insbesondere wenn Gauben eingebaut werden.


Konsequenter Klimaschutz bedeutet Umdenken zu können.
Das Festhalten an existierenden Gebäudeformen verhindert neue Formen der Energiegewinnung und der Energieeffizienz. Dortmund muss hier neue Wege beschreiten, um die Klimaziele zu erreichen.
Das Neubaugebiet In den Börten bietet hier eine hervorragende Möglichkeit Neues zu erproben. Im Umfeld befinden sich bereits viele Gebäude mit unterschiedlichsten Bauformen sowie viele Gebäude mit Flachdächern, sodass ohnehin kein einheitliches Bild vorhanden ist.
Dazu kommt, dass dieses Baugebiet durch seine Lage weitgehend abgeschlossen ist und nur der Teil an der jetzigen Straße “In den Börten” auffallen würde.
Die Öffnung für energetisch effiziente Bauformen wird Menschen anziehen, die dies zu schätzen wissen und gerne bereit sind, mehr in Energieeffizienz zu investieren. Zudem bietet die Erhöhung auf drei Geschosse einen weiteren Anreiz, mit der energetischen Ausrichtung einen Beitrag zum Klima zu leisten.

AKUSW, 12.05.2021:

Frau Rm Sassen erhebt die Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Brackel zum Antrag.

Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion der Vorlag zustimmen werde. Hierzu erinnere er daran, dass dieses Bauvorhaben bereits durch Auflagen der Bezirksvertretung belegt wurde. Diese Auflagen habe man im Rahmen eines umfassenden Prozesses diskutiert. Zur gesamten Bewertung gehöre nun auch, dass man an dieser Stelle erfreulicherweise eine höhere Zahl als die 25 % geförderten Wohnraumes habe. Dies müsse aber auch bezahlbar sein. Durch alle Themen, die man jetzt aufrufe, die das Ganze verteuern könnten, würde natürlich auch die Frage der Wirtschaftlichkeit aufgerufen. Insofern werde man die Anträge, die hierzu vorliegen (aus der BV Brackel und der FRAKTION die PARTEI) ablehnen und der Vorlage zustimmen.

Herr sB Jääskeläinen erläutert nochmal die Hintergründe zum Antrag seiner Fraktion und wirbt um Zustimmung.

Herr Wilde informiert darüber, dass der Vorhabenträger an dieser Stelle durchaus aufgeschlossen dafür sei, hier über alternative Energiekonzepte nachzudenken. Daher werde er die heutige Diskussion hierzu zum Anlass nehmen, ihm diesen Wunsch des Ausschusses dazu vorzutragen. Er bitte aber darum, diesen nicht hierzu durch Vorgaben, bezüglich bestimmter Dachformen oder Energiesystemen zu zwingen. Man sollte jetzt den Satzungsbeschluss fassen, ihn bauen lassen und dies als Bitte an ihn herantragen.

Herr sB Jääskeläinen bedankt sich für diese Erklärung. Eigentlich habe er den ursprünglichen Beschlussvorschlag so verstanden, als wenn das Satteldach vorgeschrieben würde. Der Antrag seiner Fraktion ziele lediglich darauf ab, andere Bauvorhaben zu erlauben. Wenn also der Bauträger dafür aufgeschlossen sein sollte, sehr gerne, wenn er nicht möchte, könne er dem Satteldach folgen.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt die zum Antrag erhobene Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen sowie Die FRAKTION Die PARTEI) ab.

Man einigt man sich darauf, dass der Antrag der FRAKTION die PARTEI als Prüfauftrag mit ins Verfahren gegeben werden soll.

Unter dieser Prämisse empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Br 223 - In den Börten - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 5 der Vorlage in Verbindung mit der Anlage 3 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) sowie i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der stadtinternen Fachbehörden geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 6 der Vorlage in Verbindung mit der Anlage 4 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:


§ 13a i.V.m. § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634, FNA 213/1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

III. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 7 der Vorlage in Verbindung mit den Anlagen 5 und 6 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:


§ 13a und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanentwurf offengelegte
Begründung vom 22.01.2020 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 9 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 16.03.2021 dem Bebauungsplan Br 223 -In den Börten- beizufügen.

Rechtsgrundlage:


§ 9 Abs. 8 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB.

V. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Br 223 -In den Börten- einschließlich der unter Punkt 9 aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 und § 13a BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

VI. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage der Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:

§ 11 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 3 BauGB.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage sowie die Empfehlung des AKUSW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.2
Fortschreibung Masterplan Einzelhandel – Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
hier: Beginn des Verfahrens
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20292-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner öffentlichen Sitzung am 12.05.2021 vor:
„Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Eving vom 05.05.2021:

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die aktuell laufende Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel zur Kenntnis und beschließt einstimmig nachfolgende Anträge:

1) Laut Vorlage sind die wesentlichen Ziel des Masterplanes Einzelhandel die Stärkung
u.a. der Nebenzentren.
Daher fordert die Bezirksvertretung Eving, dass die prekäre Situation die durch
den Wegfall des Real-Marktes in der Evinger Mitte entsteht, eine sofortige
Berücksichtigung im Masterplan Einzelhandel (Gutachten) finden muss.


2) Über Formate zur Beteiligung der Politik (insbesondere auf Ebene der Stadtbezirke)
wird gemäß der Vorlage zu gegebener Zeit informiert.
Hier fordert die Bezirksvertretung Eving, dass die Beteiligung der Politik vor Ort unabdingbar ist und zwingend zeitnah gewährleistet werden muss.


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Mengede vom 05.05.2021:

Die Bezirksvertretung Mengede moniert, dass diese Sortimentsliste trotz Hinweis bei der letzten Vorlage nicht angepasst wurde. Insbesondere fehlen Seniorenprodukte, die auch fußläufig erreichbar sein sollten. Hinzu kommt, dass der Einzelhandel zurzeit im Wandel ist und dieser Masterplan sich daher selbst überholt.

Kenntnisnahme
Die Bezirksvertretung Mengede nimmt die aktuell laufende Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Empfehlungen der BV Eving und Mengede zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die aktuell laufende Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die vorgelegten Empfehlungen sowie die aktuell laufende Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist.


zu TOP 3.3
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 im Budget des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20080-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.4
Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr (IGA) 2027 - Sachstand und weiteres Verfahren "Emscher nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19428-20)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus ihrer Sitzung am 05.05.2021 vor:

Die Bezirksvertretung Mengede weist darauf hin, dass ein stimmiges Verkehrskonzept immer noch nicht vorliegt und weiterhin zwingend erforderlich ist. Sie wünscht sich eine Beteiligung an der Planung durch eine entsprechende Vorlage.

Ebenso stellt die Bezirksvertretung sich die Frage, ob eine Finanzierung des Rahmenprogramms (z. B. „Unsere Gärten“) weiterhin gesichert ist.

Das Projekt i-Resilienz ist in der vorliegenden Vorlage immer noch enthalten, obwohl es im Stadtbezirk Mengede umgesetzt werden soll und durch die Bezirksvertretung bereits abgelehnt wurde.

Auch ein Beteiligungsverfahren in Kombination mit anderen Projekten wäre sinnvoll.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig und unter Berücksichtigung der gemachten Anmerkungen:
a) den Sachstand zum Projekt „Emscher nordwärts“ im Rahmen der IGA 2027 zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung zu beauftragen, die in dieser Vorlage aufgeführten weiteren Schritte im Sinne der vorgeschlagenen Vorgehensweisen weiter zu qualifizieren (siehe Kapitel 8).

b) das Ergebnis des Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Dortmunder Zukunftsgarten sowie die Beauftragung des erstplatzierten Büros bbz landschaftsarchitekten berlin gmbh zur Kenntnis zu nehmen.

c) eine Erhöhung der Planungskosten für die Umsetzung der Ergebnisse des Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Dortmunder Zukunftsgarten zu beschließen. Die kalkulierten Kosten in Höhe von 1,1 Mio. € (gemäß Ergänzungsbeschluss v. 28.10.2019 zur DS-Nr. 14939-19) erhöhen sich auf Grundlage des Verhandlungsverfahrens auf rund 1,38 Mio. € (bis Leistungsphase 9 gemäß HOAI).

d) die Verwaltung zu beauftragen, den Förderantrag „Emscher verbindet – Innovativer Ausbau und Gestaltung der „Emscher-Promenade“ als zentrale Verbindungsachse zwischen Region und Quartier bis zur IGA 2027 in der Metropole Ruhr“ im Rahmen des Projektaufrufs „Nationale Projekte des Städtebaus“ weiter zu qualifizieren. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, weitere Finanzmittel für Teilmaßnahmen des Projektes „Emscher nordwärts“ bei adäquaten Förderaufrufen zu beantragen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei einer Gegenstimme der AFD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt
a) nimmt den Sachstand zum Projekt „Emscher nordwärts“ im Rahmen der IGA 2027 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die in dieser Vorlage aufgeführten weiteren Schritte im Sinne der vorgeschlagenen Vorgehensweisen weiter zu qualifizieren (siehe Kapitel 8).

b) nimmt das Ergebnis des Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Dortmunder Zukunftsgarten sowie die Beauftragung des erstplatzierten Büros bbz landschaftsarchitekten berlin gmbh zur Kenntnis.

c) beschließt eine Erhöhung der Planungskosten für die Umsetzung der Ergebnisse des Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Dortmunder Zukunftsgarten. Die kalkulierten Kosten in Höhe von 1,1 Mio. € (gemäß Ergänzungsbeschluss v. 28.10.2019 zur DS-Nr. 14939-19) erhöhen sich auf Grundlage des Verhandlungsverfahrens auf rund 1,38 Mio. € (bis Leistungsphase 9 gemäß HOAI).

d) beauftragt die Verwaltung, den Förderantrag „Emscher verbindet – Innovativer Ausbau und Gestaltung der „Emscher-Promenade“ als zentrale Verbindungsachse zwischen Region und Quartier bis zur IGA 2027 in der Metropole Ruhr“ im Rahmen des Projektaufrufs „Nationale Projekte des Städtebaus“ weiter zu qualifizieren. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, weitere Finanzmittel für Teilmaßnahmen des Projektes „Emscher nordwärts“ bei adäquaten Förderaufrufen zu beantragen.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.5
Umfeld Veranstaltungszentrum Westfalenhallen / Signal-Iduna-Park
hier: Schutz von Grünflächen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20021-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vor:
„Frau Lohse (Fraktionssprecherin B90/Die Grünen) begrüßt die Empfehlung, da nun endlich die Einsicht da ist, Parken auf Grünflächen durch große Steine zu unterbinden.

Sie weist darauf hin, dass Am Segen 2 grüne Absperrbügel offenbar abgeflext wurden und in der Wiese liegen. Hier könnten bereits Findlinge hingesetzt werden. Die Rabatte stadtauswärts am Krückenweg sollten ebenfalls mit Findlingen oder Dornenhecken blockiert werden.

Herr Preuss (Fraktionssprecher CDU) regt an, am Krückenweg doch eher Bäume zu pflanzen.

Der stellv. Bezirksbürgermeister regt an, die Verwaltung prüfen zu lassen, wie man den Randstreifen am Krückenweg bepflanzen kann. Dem folgt die Bezirksvertretung Hombruch einstimmig.

Empfehlung

Die Bezirksvertretung-Hombruch empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der Umsetzung der geplanten Maßnahmen durch das Grünflächenamt zu.

Folgende Maßnahmen werden mit aufgenommen:

Setzen von Findlingen am Am Segen (als Ersatz für Schäden an den Absperrungen durch Vandalismus)

Prüfung der Bepflanzung am Randstreifen Krückenweg stadtauswärts.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.6
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 10. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20057-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.7
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 9. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20218-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.9
Brückenerneuerung BW 750: Brücke B 54/Ruhrallee über die B 1 in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19751-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.8
Beirat Nahmobilität: Neuberufung für die Ratsperiode 2020 - 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19941-21)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.10
Projektumsetzung BMI Smart Cities (Förderprojekt)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20468-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vor:
„Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION die PARTEI und Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 20468-21-E1):

„….die Fraktionen Die FRAKTION Die PARTEI und Die LINKE+ bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden gemeinsamen Ergänzungsantrags:

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Dortmund führt zur Umsetzung der Smart City Charta des Bundesministeriums des Inneren Bürger*innen-Räte durch, in denen die wichtigsten Handlungsfelder konkretisiert und mit Zielen versehen werden, an denen sich die Digitalstrategie orientiert.

Die Evaluierung soll unter Einbeziehung der ursprünglichen Gruppen und weiterer Bürger*innen-Räte erfolgen, die daraus Folgemaßnahmen oder Nachbesserungen ableiten und konkretisieren.

Zu folgenden Handlungsfeldern soll je ein Bürger*innen-Rat durchgeführt werden:

* Verbesserung der Bürger*innen-Beteiligung

* Digitalisierung der Verwaltung

* Maßnahmen zur Nachhaltigkeit und zum Klimaschutz

* Digitale Räume für Dortmund

Zur Unterstützung der Maßnahme soll der Einsatz der Mitbestimmungs-Software CONSUL geprüft werden, die kostenfrei verfügbar ist und bereits in vielen Städten im In- und Ausland erfolgreich kommunale Projekte unterstützt.

Begründung

Die Smart City Charta des Innenministeriums ist hervorragend gelungen und enthält viele gute Anstöße und viel wichtige Vorarbeit. Bitte besuchen Sie die Website bmi.bund.de/smart-cities



Smart City hat, “lebenswerte Städte zum Ziel”. “Sie will die Technik in den Dienst der Menschen stellen, Freiräume erhalten und eine digitale Spaltung verhindern”.
Die Akteure Bund, Gesellschaft, Wissenschaft, Länder, Kommunen, Praxis sollen gemeinsame Wege für eine digitale Stadtentwicklung erarbeiten. Dazu sollen gemeinsame Ziele und Werte entwickelt werden und Chancen und Risiken bewertet werden.
Die Charta enthält umfangreiche Leitlinien, die aus unserer Sicht hervorragend geeignet sind, nachhaltige und moderne Konzepte für Dortmund zu entwickeln.

Die Smart City Charta legt viel Wert auf Partizipation. (Punkt 2. DIGITALE TRANSFORMATION BRAUCHT TRANSPARENZ, TEILHABE UND MITGESTALTUNG) Menschen sollen nicht nur einbezogen werden, sondern direkt mit Gestalten, Entwickeln und Umsetzen.
Bürger*innen-Räte sind dazu ein hervorragend geeignetes Mittel. Die Ergebnisse aus unserer Partnerstadt Leeds, aus vielen Städten in Deutschland, aus der Verfassungsreform in Irland und aus Frankreich zu diversen Themen sprechen für sich.

Die Charta fordert auch (III.b) “Digitale und analoge Beteiligungsprozesse verzahnen”. In Dortmund gibt es praktisch keine digitalen Beteiligungsprozesse, daher müssen diese neu entwickelt werden. Aber von New York bis Madrid, von Paris bis Buenos Aires gestalten Städte, ihr Miteinander mithilfe von modernen Technologien offener, transparenter und partizipativer. Sie alle benutzen die Demokratie-Software Consul. Consul belebt den urbanen, digitalen Diskurs und ermächtigt die Bürger*innen, die Geschicke des kommunalen Miteinanders selbst zu gestalten.
Link: mehr-demokratie.de/themen/beteiligungs-software-consul
Die aktuelle Beschlussvorlage bleibt in vielen Bereichen sehr weit dahinter zurück.
Daher bitten wir darum, diesen Änderungsantrag anzunehmen, der die ursprüngliche Beschlussvorlage ersetzt.

AKUSW, 12.05.2021:

Herr Rm Perlick teilt mit, dass man die Vorlage ablehnen werde. Dies aufgrund des Aspektes der sog. Voting Society, der im zugrunde liegenden Papier des Bundesministeriums wie folgt geschildert werde: „ Da wir genau wissen, was Leute tun und möchten, gibt es immer weniger Bedarf an Wahlen, Mehrheitsfindungen oder Abstimmungen. Verhaltensbezogene Daten können Demokratie als das gesellschaftsfähige Feedback-System ersetzen.“

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Konkretisierung des Modellprojekts Smart Cities des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung das Modellprojekt dialogorientiert fortzusetzen.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Ergänzung zum Ratsbeschluss mit der Drucksache Nr.:17042-20 die Einrichtung eines weiteren, vierten, befristeten vollzeitverrechneten Projekteinsatzes in einer Wertigkeit der Entgeltgruppe 13 TVöD.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist den o .a gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION die PARTEI und Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 20468-21-E1) zuständigkeitshalber an des Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD).“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AKUSW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.11
Förderprojekt iResilience goes Europe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20512-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Masterplan Wissenschaft 2.0
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19577-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung (AKUSW) am 12.05.2021 vor:

„Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit) vom 13.04.2021 (in der u. a. Empfehlung des AWBEWF enthalten)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 20.04.2021
(
in der u. a. Empfehlung des AWBEWF enthalten)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Integrationsrates vom 27.04.2021 (in der u. a. Empfehlung des AWBEWF enthalten)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) vom 05.05.2021:

Es lagen zur Beratung folgende Empfehlungen vor:

-> Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 20.04.2021
Darin enthalten:
-> Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 10.03.2021
-> Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 09.03.2021
-> Empfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 13.04.2021

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus seiner Sitzung vom 13.04.2021 vor:
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der Sitzung vom 10.03.21 vor:
Die Fraktion DIE LINKE/DIE Partei legt einen Antrag zu dem Tagesordnungspunkt vor und bittet die Mitglieder der Bezirksvertretung diesem zuzustimmen.

Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN bemängelt die sehr geringen internationale Anbindungen außerhalb des logistischen Bereichs. Doch gerade diese sind überlebenswichtig.

Die SPD-Fraktion findet die Formulierungen teilweise auch sehr fachspezifisch und für Laien nicht gut verständlich. Jedoch sind teilweise sehr gute Ideen dabei, die besonders in der politischen Arbeit sehr präsent sind. Zum Beispiel iResilience. Außerdem hält die Fraktion die Zusammenarbeit mit akademischen Strukturen für sinnvoll.

Die Fraktion DIE LINKE/DIE Partei steht der Gestaltung des Masterplans sehr kritisch gegenüber. Der Text liefert nicht das, was sie erwartet hat. Zudem stellt sich die Fraktion die Frage, wie die Arbeit der Wissenschaft zukünftig zu berücksichtigen ist.
Die AfD stimmt dem Masterplan zu; dem Antrag wird sie allerdings nicht folgen. Es soll die ursprüngliche Empfehlung beibehalten werden.

Die SPD-Fraktion schlägt vor, den Antrag als Anmerkung der Empfehlung beizufügen und abzuwarten, ob und welche Punkte daraus realisiert werden.
Die FDP unterstützt den Antrag der Fraktion DIE LINKE/DIE Partei.
Die CDU-Fraktion weist darauf hin, dass es sich bei Masterplänen immer nur um grobe Umrisse handelt und viele Ausführungen stark komprimiert dargestellt werden. Eine Neuschreibung – wie sie die Fraktion DIE LINKE/DIE Partei beantragt – hält die CDU-Fraktion für unwahrscheinlich. Allerdings hofft die CDU-Fraktion darauf, dass die Steckbriefe noch ausführlicher werden. Es gilt zunächst einmal die Einzelprojekte abzuwarten.

Der Vorsitzende schlägt vor, über die drei einzelnen Teile des Antrages jeweils separat abzustimmen.

Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN erklärt, dass ein Masterplan gar nicht den Anspruch hat, für jedermann verständlich zu sein. Die Teilhabe erfolgt erst in den einzelnen Projekten, deren Projektblätter in der Regel auch detaillierter sind.

Die SPD-Fraktion stimmt der vorgeschlagenen Einzelabstimmung zu, da insbesondere Punkt 3 des Antrages aus Erfahrung sehr wichtig ist.

Die Fraktion DIE LINKE/DIE Partei wünscht sich zum besseren Verständnis Links, die zu den einzelnen Projekten verweisen.

Die AfD hält den Vorschlag, den Antrag als Anlage beizufügen, nicht für sinnvoll und zielführend. Der Masterplan ist als Rahmen zu sehen. Weitere Ausführungen zu den einzelnen Projekten würden diesen sprengen.
Der Vorsitzende lässt darüber abstimmen, ob der Antrag der Fraktion DIE LINKE/DIE Partei als Anlage der Empfehlung beigefügt werden soll.

Die Bezirksvertretung Mengede beschließt mehrheitlich bei 7 Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Herr Bohnhof (AFD), Herr Kunstmann, Herr Utecht ??? und Frau Knappmann (Fraktion B´90/DIE GRÜNEN)) und einer Enthaltung (Frau Petri /Fraktion B´90/DIE GRÜNEN), dass der Antrag der Fraktion DIE LINKE/DIE Partei der Empfehlung beigefügt werden soll.




An die Dortmund den 08.03.2021
Bezirksvertretung Mengede
Bezirksbürgermeister Axel Kunstmann
Am Amtshaus 1
44359 Dortmund


Änderungs-/Ergänzungsantrag zu TOP 11.1 Masterplan Wissenschaft
Sehr geehrter Herr Kunstmann,
Zur Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 10. März 2021 bittet die Fraktion DIE LINKE / Die PARTEI um Beratung und Beschlussfassung zu folgendem Antrag:
Änderungs-/Ergänzungsantrag zu TOP 11.1 Masterplan Wissenschaft
Die Bezirksvertretung Mengede möge folgenden Beschluss fassen:

Die Bezirksvertretung Mengede verschiebt die Beratung über den Masterplan Wissenschaft 2.0 und fordert die Verwaltung auf, eine überarbeitete Version vorzulegen. Dabei ist folgendes zu berücksichtigen:

1. Der Text wird gekürzt und in eine verständliche sprachliche Form gebracht.

2. Die Projektsteckbriefe als wesentlicher mit zu beschließendem Teil werden ausführlicher und aufschlussreicher gefasst.

3. Fehlende Aspekte wie arbeitsmarktpolitische, sozialpolitische und genderbezogene Faktoren werden angemessen berücksichtigt und diesbezügliche Planungsschritte vorgelegt.

Eine Technikfolgenabschätzung wird vorgelegt.

Begründung:

Zu 1:
Der Text des Masterplans Wissenschaft besteht teilweise aus unkonkreten Phrasen. Die Länge des Textes steht in einem unzumutbaren Verhältnis zu seinem Informationsgehalt. Er ist überladen mit Anglizismen, deren Kenntnis keineswegs vorausgesetzt werden kann. Die Arbeit nicht nur ehrenamtliche Politiker*innen, sondern auch die Mitwirkung der an vielen Stellen als Dialogpartner genannten Bürger*innen wird so unnötig erschwert oder verhindert.

Zu 2:
Die Projektsteckbriefe, um die es eigentlich geht, sind zu knapp und verhindern durch ihre oft abstrakte sprachliche Form Einsicht in die zu beschließenden Planungen.

Zu 3:
Dortmund ist eine sozial gespaltene Stadt. Die Wissenschaft ist ein Feld, das in hohem Maße gesellschaftliche Ungleichheiten widerspiegelt. Als Stadtgesellschaft sollte der Fokus eines Masterplans Wissenschaft darauf liegen, diesen Menschen Teilhabe an der Wissenschaft zu ermöglichen.
Wichtige politische Aufgaben wie die Überwindung von Erwerbslosigkeit und Armut, prekäre Beschäftigung, die Benachteiligung von Frauen und Nicht-Akademikerkindern in der Wissenschaft werden nicht systematisch angesprochen und bestenfalls oberflächlich bearbeitet. Prekäre Arbeit ist auch in der Wissenschaft verbreitet: Gerade der akademische Mittelbau (also PostDoc-Stellen) sind unnötig befristet und an Projekte gebunden. Hier sollte sich die Stadt Dortmund für nachhaltige Finanzierungen einsetzten und dauerhafte Karrieren in der Wissenschaft ermöglichen.
Eine Einbettung in die derzeitige Dortmunder Schul- und Bildungslandschaft und die Bearbeitung ihrer großen nicht aufgearbeiteten Mängel fehlt. Eine Wissenschaftsstadt beginnt aber eben dort.‘
Eine Technikfolgenabschätzung nicht nur aber besonders hinsichtlich der erhobenen Daten ist unabweisbar notwendig.

Mit freundlichen Grüßen,

Kevin Götz Jennifer Pätsch
Fraktionsvorsitzender Stellvertretende Fraktionsvorsitzende
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE/DIE Partei) und einer Enthaltung (FDP) mit den gemachten Anmerkungen und dem als Anlage beigefügten Antrag der Fraktion DIE LINKE/DIE Partei den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung vom 09.03.21 vor:

zu TOP 11.5
Masterplan Wissenschaft 2.0
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19577-21)

Die Fraktion Die Linke/Die PARTEI stellte einen mündlichen Antrag. Nach eingehender Diskussion wurde dieser Antrag mit Zustimmung der Antragstellerin abgeändert und folgender Beschluss gefasst.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt einstimmig, dass zukünftig der Masterplan Wissenschaft in überarbeiteter Version vorzulegen ist. Dabei soll Folgendes berücksichtigt werden:

1. Der Text sollte gekürzt und in eine verständliche sprachliche Form gebracht werden.
2. Die Projektsteckbriefe sollen als wesentlicher mit zu beschließender Teil ausführlicher und aufschlussreicher gefasst werden.
3. Fehlende Aspekte, wie arbeitsmarktpolitische, sozialpolitische und genderbezogene Faktoren sollen angemessen berücksichtigt und diesbezügliche Planungsschritte vorgelegt werden.
Eine Technikfolgenabschätzung soll vorgelegt werden.
Begründung:
Zu 1: Der Text des Masterplans Wissenschaft besteht teilweise aus unkonkreten Phrasen. Die Länge des Textes steht in einem unzumutbaren Verhältnis zu seinem Informationsgehalt. Er ist überladen mit Anglizismen, deren Kenntnis keineswegs vorausgesetzt werden kann. Die Arbeit nicht nur ehrenamtliche Politiker / innen sondern auch die Mitwirkung der an vielen Stellen als Dialogpartner genannten Bürger / innen wird so unnötig erschwert oder verhindert.

Zu 2: Die Projektsteckbriefe, um die es eigentlich geht, sind zu knapp und verhindern durch ihre oft abstrakte sprachliche Form Einsicht in die zu beschließenden Planungen

Zu 3: Dortmund ist eine sozial gespaltene Stadt. Die Wissenschaft ist ein Feld, das in hohem Maße gesellschaftliche Ungleichheiten widerspiegelt. Als Stadtgesellschaft sollte der Fokus eines Masterplans Wissenschaft darauf liegen, diesen Menschen Teilhabe an der Wissenschaft zu ermöglichen, wichtige politische Aufgaben wie die Überwindung von Erwerbslosigkeit und Armut, prekäre Beschäftigung, die Benachteiligung von Frauen und Nicht-Akademikerkindern in der Wissenschaft werden nicht systematisch angesprochen und bestenfalls oberflächlich bearbeitet. Prekäre Arbeit ist auch in der Wissenschaft verbreitet: Gerade der akademische Mittelbau (also PostDoc-Stellen) sind unnötig befristet und an Projekte gebunden. Hier sollte sich die Stadt Dortmund für nachhaltige Finanzierungen einsetzten und dauerhafte Karrieren in der Wissenschaft ermöglichen. Eine Einbettung in die derzeitige Dortmunder Schul- und Bildungslandschaft und die Bearbeitung ihrer großen unaufgearbeiteten Mängel fehlt. Eine Wissenschaftsstadt beginnt aber eben dort eine Technikfolgenabschätzung nicht nur aber besonders hinsichtlich der erhobenen Daten ist unabweisbar notwendig.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit o. g. Beschluss, den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Berücksichtigung der o. g. Empfehlungen der Bezirksvertretungen Mengede und Aplerbeck, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 und beauftragt die Verwaltung, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben.

Frau Lögering (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass sich ihre Fraktion ganz besonders für die Themengruppe 1 „Wissenschaftsstadt und Kulturmetropole“ interessiert und den Round Table, der hierfür eingerichtet werde und ein- bis zweimal stattfinden solle, interessiert. Ihre Fraktion würde sich sehr wünschen, wenn hierüber mehr berichtet würde, damit auch in der Politik mehr Diskussion stattfinden könne. Aus den Empfehlungen des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie den Bezirksvertretungen habe ihre Fraktion unter anderem erreicht, dass bei einer möglichen Überarbeitung des Masterplans Wissenschaft eine leichte Sprache gewählt werden solle und eine kürzere Fassung mit aufgelegt werden solle. Dieser Aussage schließe sich ihre Fraktion an.

Frau Ixkes-Henkemeier (SPD-Fraktion) hält es für gut, dass das Thema Kultur im Masterplan Wissenschaft ausführlich vorkomme. Wenn Dortmund allerdings in den oberen Ligen des Bereiches Kultur mitspielen möchte, müssten Talente auch sinnvoll gefördert werden. Für die weitere Bearbeitung möchte ihre Fraktion der Verwaltung die Aufgabe mitgeben zu schauen, wie in Dortmund die Themen Bildung – auch die schulische Bildung - und Kultur in unterschiedlichsten Bereichen verankert seien.

Herr Götz (Fraktion DIE LINKE+) teilt mit, dass der Masterplan Wissenschaft 2.0 nicht die Informationen gibt, die gefragt seien. Dies machten die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Mengede und Aplerbeck sowie des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit bereits deutlich. Arbeitsmarktpolitische und sozialpolitische Aspekte müssten aus seiner Sicht auf jeden Fall mit einbezogen werden. Er schlägt vor, dass sich der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit der Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede anschließt.

Herr Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) erklärt, dass er Herrn Götz so verstanden habe,
dass Herr Götz beantragt habe, über die Empfehlung der Bezirksvertretung zu beschließen.

Frau Mais (CDU-Fraktion) teilt mit, dass ihre Fraktion dem Masterplan Wissenschaft 2.0 zustimmen werde. Der Masterplan sei allerdings zurzeit eher unspezifisch und die Projektarbeit ergebe sich später.

Herr Ehinger (41/GfD) führt aus, dass sich das Theater Dortmund während der Coronapandemie überlegt habe, wie man aus der Krise eine Chance machen könne. Es seien drei große strategische Ziele erarbeitet worden. Dies seien Digitalisierung/Digitalität, zeitgemäße Führungs- und Leitungsstrukturen und die Verbindung von Bildung und Kultur. Man habe sich hierzu viele Gedanken gemacht.
Er schlägt vor, im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit die Gedanken und Ideen vorzustellen. Dies würde einen besseren Überblick geben, als die Antwort, die er heute geben könne.

Frau Märtin (FB 1) führt aus, dass sie die heute gemachten Anregungen auch in die entsprechenden Gruppen und Gremien mitnehmen werde. Sie weist darauf hin, dass es eine Homepage geben werde, auf der die Inhalte in komprimierter Form dargestellt würden.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
nimmt die Empfehlungen der Bezirksvertretung Aplerbeck und des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit schließt sich auf Antrag der Fraktion DIE LINKE+ mehrheitlich der Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede an.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE+ unter Berücksichtigung der Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 und beauftragt die Verwaltung, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben.

-> Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2021:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 und beauftragt die Verwaltung, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben.

Frau Lögering fragte nach den konkreten Folgen für Schulen und Bildungslandschaft in Dortmund sowie zukünftig der weiteren Einbindung von Politik in den Prozess. Wie waren Schülerinnen und Schülern (SuS) in die Entwicklung und Konzeptionierung des Masterplans eingebunden?

Frau Schneckenburger erklärte, dass für die Vorlage das OB-Büro verantwortlich sei und der Schulausschuss diese Fragestellungen nicht behandeln könne. Die Diskussion sollte im Rat geführt werden. Auf die Frage der stärkeren Einbindung von Politik und SuS könne man jetzt nicht unbedingt Einfluss nehmen.

Herr Hagedorn führte aus, dass der Fachbereich Schule in zwei Arbeitsgruppen eingebunden sei: zum einen Experimentelle Stadt, zum anderen die Weiterentwicklung von Dortmund als Wissenschafts-Stadt. Außerdem durch das Übergangsmanagement Schule – Universität.

Frau Schneckenburger stellte nochmals klar, dass die Frage nach der Einbindung der Politik nicht im Schulausschuss beantwortet werden könne.

Frau Dr. Goll sprach die Verantwortlichkeit des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung an, in dem der Masterplan Wissenschaft 2.0 bereits im Vorfeld intensiv diskutiert worden sei. Es handle sich um die Fortführung des ersten Masterplans Wissenschaft, der sehr erfolgreich war und in dem viele Projekte durchgeführt und abgeschlossen wurden. Das Masterplan-Projekt diene der generellen und grundsätzlichen Vernetzung und Kooperation zwischen den wissenschaftlichen Einrichtungen und der Stadtgesellschaft. Der Masterplan setze zum jetzigen Zeitpunkt erstmal einen Prozess in Gang, weitere Projekte klar zu spezifizieren. Es bleibe abzuwarten, ob und wie sich aus der Arbeit heraus weitere Beteiligungen ergeben. Das werde die Zeit zeigen.
Der Schulausschuss verständigte sich darauf, die Fragestellungen an den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung zu überweisen, um die Beteiligung zu überprüfen und in welchem Format das möglich ist. Es sei ein Brückenschlag zum Masterplan und der Schulausschuss wäre entsprechend beteiligt.

Der Schulausschuss nimmt die vorliegenden Empfehlungen zur Kenntnis.

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschluss zu fassen.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 und beauftragt die Verwaltung, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben.

->
Empfehlung Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2021:

Herr Djine (Bündnis90/Die Grünen) merkt an, dass speziell unter Punkt 3.3. des Masterplans wenige Aussagen dazu getroffen werden wie die in Dortmund lebenden Menschen mit Migrationshintergrund in die verschiedenen Prozesse eingebunden werden. Weiterhin wird betont, dass Menschen aus ca. 180 verschiedenen Nationen in Dortmund leben und daher genau darin enormes Potential liege was genutzt werden sollte.

Empfehlung:
Der Integrationsrat empfiehlt, unter Einbeziehung und Berücksichtigung der gemachten Anmerkungen, dem Rat der Stadt einstimmig den in der Vorlage gemachten Beschlussvorschlag
.

AWBEWF 05.05.2021

Neben den Empfehlungen lagen noch folgende Zusatz-/Ergänzungsanträge vor:

- SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 19577-21-E4):

„… die SPD-Fraktion im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung bittet die Verwaltung folgende Aspekte im weiteren Konkretisierungsverlauf zu berücksichtigen:
Wissenschaftsstadt und Kulturmetropole
Die Kulturlandschaft in dieser Stadt ist lebendig und vielfältig. Sie kann und muss deutlich stärker als bislang geschehen für Studierende und Wissenschaftler*innen erschlossen werden. Und umgekehrt gibt es in den Hochschulen viele kreative Köpfe sowie eine gut nutzbare technische und räumliche Infrastruktur, die einen Beitrag zur weiteren Belebung der Kulturlandschaft in unserer Stadt erbringen können.
Die Verwaltung wird daher gebeten, im weiteren Prozess der Konkretisierung des Masterplans im Bereich Wissenschaft und Kultur mit möglichst vielen Akteuren der kreativen Bereiche deutlich nachzulegen.
1. Wissenschaft und Sport
Der Bereich Sport – auch Behinderten- und Reha-Sport – fehlt im Masterplan komplett, sowohl als Angebot wie auch als wissenschaftliches Betätigungsfeld (z.B. technologische Entwicklungen für Reha- und/oder Behindertensport). Immerhin verfügt Dortmund als Sportstadt z.B. über ein Sport-Internat, ein Gymnasium mit Sport-Schwerpunkt und verschiedene Sport-Leistungszentren. Auch die TU bietet im Bereich der Lehrer*innen-Ausbildung etliche Sportangebote an.
Die Verwaltung wird daher gebeten, den Bereich Sport ebenfalls im Masterplan zu berücksichtigen.
2. Verortung der Projekte
Die Projekte des Themenfelds 1, aber auch des Themenfelds 4 „Experimentelle Stadt“ sind durchgängig in der Nordstadt verortet. Das ist stadtentwicklungs-politisch nachvollziehbar Die Verwaltung wird dennoch gebeten, Projekte darüber hinaus auch dort zu entwickeln und stattfinden zu lassen, wo die Hochschulen angesiedelt sind bzw. wo die Studierenden und Wissenschaftler*innen präsent sind. Eine Sichtbarkeit unserer Hochschulen über Projekte und Aktivitäten auch in anderen Regionen der Stadt ist wünschenswert.
3. Wissenswirtschaft - Transfer
Der Transfer von Wissen in die Praxis darf sich nicht auf Unternehmen beschränken, für die Kontakte zur Wissenschaft bereits zum Alltag gehören. Auch kleine Unternehmen und insbesondere das Dortmunder Handwerk sind mehr denn je gefordert, am Innovationsgeschehen teilzunehmen. Die Verwaltung wird gebeten, das Handwerk stärker mit einzubeziehen - auch in Form niederschwelliger Angebote sowie dem weiteren Ausbau wechselseitiger Netzwerkstrukturen.

Begründung:
Ein Masterplan bleibt in der Regel abstrakt und vage und ist ein Konstrukt, dass in seiner Arbeit ergänzt wird um weitere Teil- und Einzelplanungen. So bleibt der Raum, der es den diversen Akteur*innen erlaubt, diesen Plan in den kommenden Jahren mit Inhalt zu füllen. Genau hier setzen die vorliegenden Ergänzungen an.
Das Themenfeld 2 „Exzellenz und Vernetzung“ nimmt bisher, zumindest in der Themenliste den breitesten Raum ein. Das Themenfeld 1 „Wissenschaftsstadt und Kulturmetropole“ kommt im Vergleich hierzu allzu stiefmütterlich weg, denn Dortmund hat sicherlich viel mehr zu bieten als eine Theater-Flatrate für Studierende. Daher sollte hier ein deutliches Mehr in der weiteren Ausgestaltung folgen.
Der Bereich Sport kommt zudem überhaupt nicht vor, weder im Masterplan noch in den Projektblättern. Dortmund ist Sportstadt und nicht nur aus diesem Grunde bietet dieser Bereich gute Entwicklungschancen für Dortmund – auch jenseits der Fußballbundesliga.
Zusätzlich ist eine stärkere Einbeziehung des Handwerks wünschenswert, da das Handwerk nicht nur wirtschaftlich in Dortmund eine große Rolle spielt und eine Verquickung von Wissenschaft und Handwerk für die weitere Entwicklung sowie Nachwuchsgewinnung durchaus wechselseitig befruchtend sein kann.
Vor dem Hintergrund der Entwicklung der Nordstadt ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass viele Projekte dort verortet sind, vor allem auch, um Bildungshürden weiter abzubauen. Dennoch sollte Wissenschaft gesamtstädtisch betrachtet werden, damit sie auch gesamtstädtisch wahrgenommen werden kann.“
- Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 19577-21-E5):

„… die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

Folgende Formulierung wird unter Punkt 1 des Antrags hinzugefügt.
Dortmund ist als Wissenschaftsstadt vor allem auf die Etablierung neuer Technologien angewiesen. Dazu gehören insbesondere die Wirkstoffforschung und Biomedizin. Die Verwaltung wird daher gebeten, die für Neuansiedlungen und Neugründungen in diesem Bereich dringend erforderliche Laborfläche bereitzustellen.“
Herr Prof. Dr. Dr. h. c. Waldmann stellt den Masterplan Wissenschaft 2.0 den Mitgliedern des Ausschusses vor. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.

sB Siebert bittet darum, über den Antrag der Bezirksvertretung Mengede abzustimmen, da insbesondere die unter Punkt 3 genannten Aspekte von besonderer Bedeutung sind.

Herr Prof. Dr. Waldmann weist darauf hin, dass sowohl Geschlechtergerechtigkeit als auch prekäre Verhältnisse seit Jahren ein großes Thema in den wissenschaftlichen Institutionen sind, die angegangen werden. Da es sich zugleich um einen Umwandlungsprozess in der gesamten Gesellschaft handelt, habe man es nicht explizit aufgeführt.

Auch habe man sich dazu entschieden, dieses Mal bereits zu Beginn auf die Festlegung der Maßnahmen zu verzichten, um im Laufe der Umsetzung des Masterplans (in den nächsten zehn Jahren) flexibel aktuelle Themen einfließen lassen zu können.

Rm Ixkes-Henkemeier begrüßt, dass es sich um einen agilen Prozess handelt, der zunächst nur eine strategische Ausrichtung vorgibt. Dementsprechend sei auch der Antrag der SPD-Fraktion zu verstehen, mit dessen Anmerkungen bestimmte Themen konkretisiert oder angeregt werden sollen.

Herr Prof. Dr. Waldmann bestätigt, dass die Punkte entweder bereits mitgedacht werden oder sicherlich eine sinnvolle Ergänzung darstellen und man diese im Prozess berücksichtigen könne.

Rm Noltemeyer betont die Wichtigkeit der Beteiligung der Zivilgesellschaft am Prozess, die nicht ausdrücklich genannt, aber sehr wohl gewünscht sei.

Rm Reppin beschreibt, dass der vorgelegte Masterplan 2.0 die sinnvolle Ergänzung des ersten Masterplans sei, die der Rat der Stadt auch so gewünscht habe. Der dynamische Prozess verdeutliche, wie viel Leben in diesem Thema stecke. Da die in den Anträgen genannten Punkte – wie von Herrn Prof. Dr. Waldmann beschrieben – bereits mitgedacht werden, sei eine zusätzliche Beschlussfassung nicht notwendig. Die CDU-Fraktion werde die Anträge daher ablehnen.

Nach ausführlicher Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung dem Rat der Stadt folgende Beschlüsse zu fassen:

- Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der AfD-Fraktion bei Enthaltung der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede abzulehnen.

- Empfehlungen des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit sowie des Integrationsrates, Antrag der SPD-Fraktion

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt mit Mehrheit gegen die Stimme der AfD-Fraktion den Empfehlungen des ASAG sowie des Integrationsrates zuzustimmen und den Antrag der SPD-Fraktion begleitend in das Verfahren aufzunehmen.

- Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste

Der Ausschuss für Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:

Dortmund ist als Wissenschaftsstadt vor allem auf die Etablierung neuer Technologien
angewiesen. Dazu gehören insbesondere die Wirkstoffforschung und Biomedizin. Die Verwaltung wird daher gebeten, die für Neuansiedlungen und Neugründungen in diesem Bereich dringend erforderliche Laborfläche bereitzustellen.“

- Vorlage der Verwaltung

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke+ sowie Die Fraktion Die Partei unter Einbeziehung der vorgenannten Empfehlungen folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 und beauftragt die Verwaltung, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben.

AKUSW, 12.05.2021:

Herr Rm Jääskeläinen befürtwortet den Masterplan inhaltlich, bittet aber darum, die Beschreibung auch in „einfacher Sprache“ zu verfassen, weil sich die Projektsteckbriefe letztendlich nicht an ein Fachpublikum richten würden sondern damit erklärt werden solle, was tatsächlich Inhalt dieses Masterplans Wissenschaft sei. Weiter merkt er bezüglich der Steuerungsfunktion an, dass er da eine größere Einflussmöglichkeit der jeweiligen Wissenschaftler*innen begrüßenswert fände.

Herr Rm Kowalewski bittet darum, die Empfehlung heute unter Einbeziehung des AKSF zu fassen.

Herr Rm Waßmann regt an, heute den Beschluss laut Vorlage zu fassen und die Anregungen der anderen Ausschüsse an die Verwaltung weiterzureichen, damit diese prüfe, was man daraus umsetzen könne.

Frau Rm Neumann-Lieven empfiehlt, den Beschluss heute in der Fassung der Beschlussfassung des AWBEFW als federführenden Ausschusses zu fassen.

Herr Rm Dudde führt an, dass auch seine Fraktion die Vorlage in der Fassung des AWBEWF fassen wolle. Hierin sei auch die Beschlussfassung des AKSF enthalten.

Herr Rm Waßmann teilt mit, dass man sich für den Fall, dass die Empfehlung des AWBEWF heute eine Mehrheit finden sollte, sich ablehnend verhalten werde, da die Fachfraktion sich im AWBEWF auch ablehnend verhalten habe.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD) den Beschluss zur Vorlage in der Fassung der o. a. Beschlussfassung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung zu fassen.“
Weiter liegt dem Hauptausschuss und Ältestenrat eine Empfehlung des Seniorenbeirates aus seiner öffentlichen Sitzung am 29.04.2021 vor:
Der Seniorenbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Berücksichtigung der o. g. Empfehlungen der Bezirksvertretungen Mengede und Aplerbeck (in der zuvor aufgeführten Empfehlung enthalten), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
D
er Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 und beauftragt die Verwaltung, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben.“
Nach ausführlicher Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung dem Rat der Stadt folgende Beschlüsse zu fassen:

- Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der AfD-Fraktion bei Enthaltung der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede abzulehnen.

- Empfehlungen des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit sowie des Integrationsrates, Antrag der SPD-Fraktion

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt mit Mehrheit gegen die Stimme der AfD-Fraktion den Empfehlungen des ASAG sowie des Integrationsrates zuzustimmen und den Antrag der SPD-Fraktion begleitend in das Verfahren aufzunehmen.

- Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste

Der Ausschuss für Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:

Dortmund ist als Wissenschaftsstadt vor allem auf die Etablierung neuer Technologien
angewiesen. Dazu gehören insbesondere die Wirkstoffforschung und Biomedizin. Die Verwaltung wird daher gebeten, die für Neuansiedlungen und Neugründungen in diesem Bereich dringend erforderliche Laborfläche bereitzustellen.“

- Vorlage der Verwaltung

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke+ sowie Die Fraktion Die Partei unter Einbeziehung der vorgenannten Empfehlungen folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 und beauftragt die Verwaltung, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit den vorgelegten Empfehlungen ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 4.2
Geschäftsbericht 2020 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20315-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den Geschäftsbericht 2020 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. zur Kenntnis.


zu TOP 4.3
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Hier: Energiecampus: Vorstellung des Konzeptes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19970-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vor:
„Hierzu liegt vor Schreiben der Verwaltung (Änderung des Beschlussvorschlags) (Drucksache Nr.: 19970-21-E1) (siehe u.a. Empfehlung des AMIG)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 19970-21 –E3):
„…die Fraktion Bündnis 90/ Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Empfehlung des folgenden Zusatzantrags:

Der jetzt vorliegende, geänderte Beschlussvorschlag vom 28.04.2021 (DS-Nr.: 19970-21-E1) wird um den folgenden Punkt ergänzt:

Dem städtebaulichen Qualifizierungsverfahren soll das Leitbild eines bis 2035 klimaneutralen Campus zur Forschung an nachhaltigen und innovationsfördernden Energiekonzepten zugrunde liegen.

Begründung:
Um die Zielvorstellung des Energiecampus konkret auf eine zukunftsfähige Energiewende und damit auch auf einen wirksamen Klimaschutz auszurichten, muss frühestmöglich ein entsprechendes Leitbild für die weiteren Planungen verankert werden. Neben der Bedeutung solcher Leitlinien für das Projekt selbst, zahlt das vorgeschlagene Leitbild insbesondere auch auf die Ziele der IGA 2027 ein, Beiträge zum Klimaschutz zu leisten und Best Practice Projekte zu präsentieren.

Damit ein Energiecampus mit dem Ziel „Klimaneutralität bis 2035“ als Best Practice Beispiel entstehen kann, müssen von Beginn an die nötigen Weichen gestellt und nachhaltige Mobilitätskonzepte, Gütestandards für nachhaltiges Bauen, die Nutzung regenerativer Energien und Wärme im Gewerbe sowie Klimafolgeanpassungskonzepte mitgedacht werden. Die Leitbildkomponente der „nachhaltigen, innovationsfördernden Energiekonzepte“ gewährleistet deshalb die Betrachtung und Forschung an nachhaltigen also insbesondere regenerativen Energien. Diese kann z.B. erfolgen durch die Spezifizierung zum Umgang mit Grünem Wasserstoff oder der Suche nach Energie-Speicherlösungen. Anhand dieses individuellen Bauprojekts sollen so zugleich Standards für eine klimaneutrale Bauweise sowie eine klimaneutrale Betreibung der der gesamten Anlage in Dortmund exemplarisch erprobt werden.

Hierzu Liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) vom 04.05.2021):

Hierzu liegt vor Schreiben der Verwaltung (Änderung des Beschlussvorschlages)
(Drucksache Nr.: 19970-21-E1)

….die o.g. Vorlage liegt Ihnen für die kommende Sitzung in der Bezirksvertretung bzw. in den kommenden Ausschüssen des Rates und des Rates selbst zur Empfehlung bzw. zur Beschlussfassung vor.

Nach redaktioneller Fertigstellung der Vorlage ist das Projekt Energiecampus am 22.04.2021 Gegenstand der Beratung im Gestaltungsbeirat der Stadt gewesen.
Der Beirat hat die besondere Bedeutung dieses Projektes für den Klimaschutz, die Energiewirtschaft und die Entwicklung des Raumes „Emscher nordwärts“ mit der IGA 2027 ausdrücklich gewürdigt.
Er empfiehlt jedoch auf der Grundlage der vorliegenden Nutzungskonzeption zunächst im Rahmen eines Qualifizierungsverfahrens (Wettbewerb, Gutachterverfahren o. ä.) die beste Alternative für das städtebauliche Konzept zu ermitteln. Im Rahmen eines solchen, der weiteren Konkretisierung vorgeschalteten Verfahrens, sollen zusammen mit dem Städtebau auch Elemente zu den Themen Klimaschutz, Energieerzeugung, Nachhaltigkeit und Architektursprache von Gebäuden, Mobilität, Freiflächengestaltung und Einbindung in das IGA-Konzept aufgenommen werden.
Politik und Öffentlichkeit sind in geeigneter Weise in das Qualifizierungsverfahren einzubinden.
Ich schlage vor, dieser Empfehlung zu folgen. Zeitliche Verzögerungen sollen durch eine Parallelisierung von Qualifizierungsverfahren und notwendige Bebauungsplanverfahren soweit wie möglich reduziert werden.
Die personellen und finanziellen Auswirkungen ändern sich gegenüber den Ausführungen in der o.g. Vorlage nicht.

Ich schlage Ihnen daher vor, den Beschluss zur Vorlage, DS- Nr.: 19970-21 wie folgt zu fassen:

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Sachstand zur Entwicklung des Energiecampus in Huckarde und Mengede zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zur weiteren Konkretisierung des Projektes ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchzuführen und dabei in geeigneter Form Politik und Öffentlichkeit einzubinden.

Der Rat der Stadt stimmt den Investitionskosten zur Weiterentwicklung der dargestellten Fläche in Höhe von rd. 7,2 Millionen Euro zu.

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 19970-21-E2)

….die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet die Verwaltung um Stellungnahme zu den folgenden Punkten:

1. Ist im Zusammenhang mit dem angestrebten Ziel den Energie-Campus weitgehend energieautark zu betreiben, berücksichtigt worden, dass eine Rückspeiseanbindung an das öffentliche Stromnetz erforderlich ist und hierfür die derzeitige Stromleitungsinfrastruktur nicht ausreichend sein könnte? Könnten auch in der Umgebung angesiedelte Unternehmen/Institutionen wie z.B. das Nahverkehrsmuseum Mooskamp von einer ggf. zu verbessernden Strominfrastruktur profitieren?

2. Durch die geplante nördliche MIV-Anbindung über den Vollknoten Bodelschwingher Straße/Mooskamp/Emscherallee einhergehend mit einen notwendigen Ausbau des Mooskamp, fallen 45 Parkplätze in diesem Bereich weg. Ist es geplant, dass diese dann südliche der Bahntrasse kompensiert werden? Bietet das geplante Parkhaus entsprechende Kapazitäten für diese weggefallenen Parkplätze?

3. Ist es geplant, dass bei der Errichtung der Entwässerungsanlagen für den Energie-Campus weitere Abwasserkanäle verlegt werden, um z.B. das neue Ausstellungsgebäude des Nahverkehrsmuseum Mooskamp ebenfalls an den Abwasserkanal anzuschließen?

4. Ist es möglich im Rahmen des Ausbaus dieser Technologiefläche den Nachbarn Mooskamp nicht nur als Museum, sondern auch als Projektpartner für Forschung und Entwicklung zukunftsfester und nachhaltiger im Energieversorgungsbereich des SPNV mit einzubinden?

Die Beantwortung dieser Punkte soll bitte ebenfalls den Bezirksvertretungen Mengede und Huckarde zur Verfügung gestellt werden.

AMIG, 04.05.2021:

Herr Rm Dudde kündigt an, dass seine Fraktion sich heute zur Vorlage enthalten werde, da man noch Beratungsbedarf habe.

Zur Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion einigt man sich darauf, diese heute als eingebracht zu betrachten und in der nächsten Sitzung zusammen mit einer entsprechenden Stellungnahme der Verwaltung erneut aufzurufen. Die Verwaltung wird allerdings darum gebeten, diese Stellungnahme möglichst dem AKUSW bereits zur Sitzung am 12.05.2021 vorzulegen.

Zur Vorlage einigt man sich darauf, diese heute in der geänderten Fassung, entsprechend des o. a. Änderungsvorschlages der Verwaltung, zu fassen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung (Fraktion B‘90/Die Grünen) folgenden, geänderten Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstand zur Entwicklung des Energiecampus in Huckarde und Mengede zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zur weiteren Konkretisierung des Projektes ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchzuführen und dabei in geeigneter Form Politik und Öffentlichkeit einzubinden.

Der Rat der Stadt stimmt den Investitionskosten zur Weiterentwicklung der dargestellten Fläche in Höhe von rd. 7,2 Millionen Euro zu.


Hierzu Liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vom 05.05.2021:

Rm Noltemeyer zeigt sich erfreut über die Entwicklung eines Energiecampus, würde sich aber inhaltlich noch verstärkte Positionen in Bezug auf Energie wünschen. Es sei bereits heute wichtig, Weichen zu stellen und ein starkes Konzept vorzulegen, wie Klimaanpassung und innovationsfördernde Energiekonzepten mit regenerativen Ideen, die nicht nur auf Wasserstoff bauen, verbunden werden können.

Für die Beratung im AKUSW wolle man folgenden ergänzenden Beschlusstext vorschlagen:

„Dem städtebaulichen Qualifizierungsverfahren soll das Leitbild eines bis 2035 klimaneutralen Campus zur Forschung an nachhaltigen und innovationsfördernden Energiekonzepten zugrunde liegen.“

Auf Nachfrage von Rm Noltemeyer führt Herr Nehm aus, dass eine Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Wasserstoff noch nicht gebe, weil die Konzeptionsphase noch nicht abgeschlossen sei. Man befinde sich aber schon im Austausch mit einigen der dort aktiven Akteure.
Zum Bahnhof Mooskamp habe man bereits Kontakt aufgenommen und werde den Aspekt der Ver- und Entsorgung mit bedenken. Das Thema Wohnen gestalte sich hingegen schwieriger, da dieses in einem Gewerbegebiet nicht verwirklicht werden könne, werde aber an anderer Stelle mitgedacht.
Herr Nehm verweist darauf, dass es sich um einen ersten Vorentwurf handelt, der nun in das weitere Verfahren qualifiziert und von einer Jury dann abschließend bewertet werde. In die Jury werde man selbstverständlich, wie in dem geänderten Beschlussvorschlag beschrieben, auch die Politik einbinden.

sB Dr. Küpper merkt an, dass für den Fall, das tatsächlich eine Anbindung an die H-Bahn erfolgen sollte, dies zu zusätzlichen Erschütterungen führen werde, die bei der Planung der hochsensiblen Labors und Gerätschaften frühzeitig berücksichtigt werden müssen.

Herr Nehm versichert, dass diese bekannt ist und auch umgesetzt würde. Allerdings sei die Verlängerung der H-Bahn nur eine erste Idee, die noch nicht geprüft oder finanziell darstellbar sei.
Es herrscht einhellig die Meinung, dass der Antrag von Rm Noltemeyer bereits von diesem Ausschuss als Fachausschuss beschlossen werden sollte.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden, geänderten und ergänzten Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur Entwicklung des Energiecampus in Huckarde und Mengede zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung zur weiteren Konkretisierung des Projektes ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchzuführen und dabei in geeigneter Form Politik und Öffentlichkeit einzubinden.

Dem städtebaulichen Qualifizierungsverfahren soll das Leitbild eines bis 2035 klimaneutralen Campus zur Forschung an nachhaltigen und innovationsfördernden Energiekonzepten zugrunde liegen.

Der Rat der Stadt stimmt den Investitionskosten zur Entwicklung der dargestellten Fläche in Höhe von rd. 7,2 Mio. € zu.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 05.05.2021:

Anmerkung:
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt die Vorlage grundsätzlich, wenn vor dem Planungsfeststellungsverfahren ein schlüssiges Verkehrskonzept vorgelegt wird, welches die folgenden Punkte enthält und erneut zur Beschlussfassung vorgelegt wird:

- Die Vollanbindung des Ortsausgangs Huckarde in alle Richtungen.
- Den Ausbau des Bahnhofs Mooskamp für Fußgänger, Rad- Pkw- und Lkw-Verkehr bis zum Museum.
- Die Sicherstellung des Anliegerverkehrs ab Niedernette über die Emscherallee.
- Die Berücksichtigung des steigenden Verkehrsaufkommens durch den Dicken Dören, Knepper, die Nordspange (B 74 N) und die Anlage für kombinierten Verkehr am Hafen.
- Eine Radweganbindung durch Huckarde.

Die oben genannten Punkte wurden einstimmig beschlossen.

Folgende Punkte werden als Anmerkung mehrheitlich (bei 3 Gegenstimmen: FDP und CDU-Fraktion; Herr Utech (SPD-Fraktion) nicht anwesend) aufgenommen:

- Verkehrsberuhigende Maßnahmen für die Abend- und Nachtstunden.
- Die sozialräumlichen Verankerung und die Öffnung zur Stadtgesellschaft ist von Beginn an zu berücksichtigen

Die Bezirksvertretung Mengede nimmt den städtebaulichen Entwurf als Leitlinie für die Entwicklung des Energiecampus in den Stadtteilen Huckarde und Mengede zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung (Herr Utecht; B´90/DIE GRÜNEN), nur unter Berücksichtigung der beschlossenen Anmerkungen, die Konkretisierung im weiteren Verfahren zu beschließen.

Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung (Herr Utecht; B´90/DIE GRÜNEN), nur unter Berücksichtigung der beschlossenen Anmerkungen, die Verwaltung mit der Umsetzung des städtebaulichen Vorentwurfs zu beauftragen.

Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Herr Utecht; B´90/DIE GRÜNEN), nur unter Berücksichtigung der beschlossenen Anmerkungen, den Investitionskosten zur Entwicklung der dargestellten Fläche in Höhe von rd. 7,2 Mio. € zuzustimmen.

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: (Drucksache Nr.: 19970-21-E4):

….die SPD-Fraktion hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün die Verwaltung um
Stellungnahme zu den folgenden Punkten gebeten:
Zu 1:
Die Geschäftsführung der Bahnhof Mooskamp gGmbH hat mit dem Sondervermögen „Verpachtung
Technologiezentrum Dortmund“ (SVTZ) bereits Kontakt aufgenommen und dieses
über die derzeitig nicht ausreichende Stromleitungsinfrastruktur informiert. Mit der Realisierung
des Energiecampus erfolgt ebenfalls ein Ausbau der vorhandenen Infrastrukturen
(Strom/Abwasser), von denen auch in der Umgebung angesiedelte Unternehmen/ Institutionen
wie das Nahverkehrsmuseum Mooskamp profitieren werden. Details sind im weiteren
Planungsprozess unter den Beteiligten abzusprechen und zu prüfen.
Zu 2:
Der städtebauliche Vorentwurf (Stand: Februar 2021) sieht südlich der Bahntrasse Flächen für
den ruhenden Verkehr vor. Das geplante Parkhaus im südlichen Bereich des Energiecampus
liegt in Luftlinie mehr als 700 Meter entfernt und eignet sich nicht für eine Unterbringung der
durch den Ausbau des Geländes Mooskamp wegfallenden Parkplätze. In einem weiteren Qua
lifizierungsverfahren des Konzeptes muss geprüft und festgelegt werden, an welcher Stelle
die Parkplätze kompensiert werden.
Zu 3:
Das SVTZ wurde von der Geschäftsführung der Bahnhof Mooskamp gGmbH ebenfalls über
den fehlenden Abwasseranschluss auf dem Gelände in Kenntnis gesetzt. Im Zuge der Flächenentwicklung
des Energiecampus – einschließlich des Straßenausbaus auf dem Gelände
Mooskamp – soll ebenfalls der Ausbau eines Abwasserkanals erfolgen. Einem Ausbau bis auf
Höhe des neuen Ausstellungsgebäudes des Nahverkehrsmuseums spricht zum jetzigen Zeitpunkt
nichts entgegen. Auch hier gilt es, die Details im weiteren Planungsprozess zu prüfen.
Zu 4:
Das SVTZ begrüßt den Vorschlag, den Bahnhof Mooskamp nicht nur als Museum, sondern
auch als Projektpartner für Forschung und Entwicklung zukunftsfester und nachhaltiger im
Energieversorgungsversorgungsbereich im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) mit einzubinden.
Dies unterstreicht den Gedanken des Konzeptes, auf dem Energiecampus an Technologien
und Produkten zur Energiegewinnung, der Speicherung sowie des Transportes zu forschen,
diese zu entwickeln und schlussendlich anzuwenden. Im gleichen Schulterschluss soll
das Thema Wasserstoff nachhaltig mit dem Energiecampus verortet werden, welches zunehmend
an wirtschaftlicher und politischer Bedeutung gewinnt. Wasserstoff ist bereits heute in
nahezu allen Themen der Energiewirtschaft integriert und bietet ein breites Spektrum an Möglichkeiten
grundlegender Aspekte, über wirtschaftliche Anwendungsfragen bis hin zu spezifischen
Digitalisierungsfragestellung. Eine Verknüpfung dieser Aspekte rund um das Thema
Wasserstoff mit dem Energieversorgungsbereich im SPNV ist wünschenswert. Die Stadt
Dortmund unterstützt dahingehend das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben des Bahnhofs
Mooskamp.

Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag(Die FRAKTION /die PARTEI) (Drucksache Nr.:19970-21-E5):

….Die FRAKTION Die PARTEI bittet um Beratung und Beschlussfassung folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag

Die Gebäude des Campus sind von Anfang an als “Plus Energie Gebäude” zu planen. Das bedeutet, dass sie netto mehr Energie erzeugen, als sie verbrauchen.

Dazu geeignete Konzepte und Berechnungen sind vor Baubeginn nachzuweisen.

Die Gebäude oder der gesamte Campus sollen mit Energiespeichern ausgestattet werden, um Lastspitzen auszugleichen und erneuerbare Energie für Dunkelflauten ins Netz speisen zu können. Vorzugsweise soll dafür innovative Technologie wie Flüssigsalz oder kryogene Energiespeicherung zum Einsatz kommen.

Begründung

Die Energiewende kann nur gelingen, wenn konsequent alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Dazu sind auch kleine Beiträge wichtig.


Die Technologie für Plus Energie Häuser existiert bereits und ist erprobt und verfügbar. Dies gilt auch für Bürogebäude. Damit wird der gesamte Campus zu einem “Plus Energie Campus”, der Innovationen nicht nur entwickelt, sondern auch demonstriert.
Natürlich verursacht dies zusätzliche Kosten. Häufig wird die Wirtschaftlichkeit in Frage gestellt, was jedoch langfristig gerechnet leicht widerlegbar ist.
Jede eingesparte Emission von CO2 hilft, zum Klimaziel beizutragen. Ein Energiecampus, der beweist, dass Dortmund den festen Willen zum Klimaschutz konsequent verfolgt und der für innovative Firmen attraktiv sein soll, muss hier Vorreiter sein.
Der Energiecampus hat damit die Chance, zu einem Musterprojekt für die gelungene Verbindung von Gewerbeflächen und Energieerzeugung zu werden. Die Strahlkraft einer solchen Symiose sollte nicht unterschätzt werden.

Anlagen
Beispielprojekte für Bürogebäude als Plus Energie Gebäude:
https://www.bauhandwerk.de/artikel/bhw_Buerogebaeude_mit_Energie-Plus_1290852.html
https://nachhaltigwirtschaften.at/de/hdz/projekte/plus-energie-buero-plus-energie-buerobau-der-zukunft.php

Energiespeicher mit Flüssigsalz / Flüssigmetall:
https://www.hzdr.de/db/Cms?pOid=40421&pLang=de&pNid=226
https://de.wikipedia.org/wiki/Fl%C3%BCssigmetallbatterie

Kryogene Energiespeicherung:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kryogene_Energiespeicherung
https://www.theguardian.com/environment/2020/jun/18/worlds-biggest-liquid-air-battery-starts-construction-in-uk

Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag(Die FRAKTION /die PARTEI) (Drucksache Nr.:19970-21-E6):

…Die FRAKTION Die PARTEI bittet um Beratung und Beschlussfassung folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag

Der Campus soll dahingehend überarbeitet werden, dass er sich als Grünfläche darstellt, in der auch Gebäude stehen.

Begründung

Der aktuelle Entwurf sieht eine große versiegelte Fläche vor, die von Grünflächen durchbrochen wird. Die Begrünung von Dächern und Fassaden ist gut, allerdings wird zwischen den Gebäuden zu viel Fläche versiegelt. Die Wirkung kann man sich gut am Campus der Uni ansehen oder auch in der Kampstraße.


Es gibt bereits zahlreiche Beispielprojekte, wie man einen Campus als Park gestalten kann. Jede Versiegelung ist zu vermeiden. Damit entsteht ein einladendes Umfeld, das einem Park gleicht und zusätzlich dem Mikroklima dient.
Der Energiecampus hat damit die Chance, zu einem Musterprojekt für die gelungene Verbindung von Gewerbeflächen und innerstädtischen Parks zu werden. Die Strahlkraft einer solchen Symbiose sollte nicht unterschätzt werden.

AKUSW, 12.05.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst zum o. a. Zusatz-Ergänzungsantrag (FraktionB‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 19970-21-E3) mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss:

Der jetzt vorliegende, geänderte Beschlussvorschlag vom 28.04.2021 (DS-Nr.: 19970-21-E1) wird um den folgenden Punkt ergänzt:

Dem städtebaulichen Qualifizierungsverfahren soll das Leitbild eines bis 2035 klimaneutralen Campus zur Forschung an nachhaltigen und innovationsfördernden Energiekonzepten zugrunde liegen.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden geänderten und ergänzten Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur Entwicklung des Energiecampus in Huckarde und Mengede zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung zur weiteren Konkretisierung des Projektes ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchzuführen und dabei in geeigneter Form Politik und Öffentlichkeit einzubinden.

Dem städtebaulichen Qualifizierungsverfahren soll das Leitbild eines bis 2035 klimaneutralen Campus zur Forschung an nachhaltigen und innovationsfördernden Energiekonzepten zugrunde liegen.

Der Rat der Stadt stimmt den Investitionskosten zur Entwicklung der dargestellten Fläche in Höhe von rd. 7,2 Mio. € zu.


Weiter einigt man sich darauf, sowohl die Empfehlung die Bezirksvertretung Mengede vom 05.05.2021 als auch die beiden Zusatz-Ergänzungsanträge der FRAKTION die PARTEI (19970-21-E5 und E6) als Prüfaufträge in das weitere Verfahren zu geben.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AKUSW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Kleinräumiges Pflegemarktmonitoring 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19869-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt das „Kleinräumige Pflegemarktmonitoring“ zur Kenntnis.


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Dortmunder Sportstätten gGmbH (vormals Olympiastützpunkt Westfalen gGmbH)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20414-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


7. Schule

zu TOP 7.1
Abschlussbericht der Dortmunder Bildungskommission für den Zeitraum 2015-2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20417-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den beigefügten Abschlussbericht der vierten Dortmunder Bildungskommission für den Zeitraum 2015–2020 zur Kenntnis.


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Anpassung der Entgeltordnung für die Verpflegung in Dortmunder Kindertageseinrichtungen im Eigenbetrieb FABIDO bei epidemischer Lage von landesweiter Tragweite gem. § 14 Infektionsschutz- und Befugnisgesetz (IfSBG NRW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21036-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 8.2
Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für die Monate Mai und Juni 2021.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20968-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19449-20)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat hat nachfolgende Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung am 28.04.2021 vorliegen:
„Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen und CDU mit der Drucksachen-Nr. 19449-20-E2 vor:
„… die Fraktionen von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und CDU im Schulausschuss bitten um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass bei jeder geplanten Um- und Neubaumaßnahme
an Turn- und Sporthallen sowie Grundschulen die Möglichkeit der baulichen Integration von
weiteren Räumen für den offenen Ganztag (OGS) und neuen Kindertagesstätten (Kitas) ‚ geprüft wird und wo möglich die Baupläne entsprechend ergänzt werden.

2. Da insgesamt die Flächen begrenzt, der Bedarf an eigenständigen Räumen für pädagogische
Arbeit / gestaltete Freizeit in der Schule (OGS) und an Kitas groß ist, sind auch Möglichkeiten
zwei- oder mehrgeschossiger Bauten bei Sporthallen zu prüfen. Unter- bzw. oberhalb von ‚ Umkleidetrakten und von neu zu errichtenden Turn-/Sporthallenflächen ist zukünftig zwingend zu prüfen, ob diese Nutzungskombination möglich ist. Gleiches ist auch (in Ergänzung der ‚ Vorgaben aus der Schulbaurichtlinie) für Grundschulgebäude generell in den Blick zu
nehmen.

3. Für jede geplante Baumaßnahme auf Schulgrundstücken sowie bei Turn-/ Sporthallen ist ‚ zukünftig in der entsprechenden Beschlussvorlage darzulegen, ob und wenn ja, wie eine
solche Baukombination realisierbar und ggf. warum sie im konkreten Falle nicht umsetzbar ist. Bereits abschließend geplante Baumaßnahmen sind von vorstehender Beschlussfassung
nicht betroffen.

Begründung

Der Bundesgesetzgeber plant aktuell, dass ab dem Schuljahr 2025/2026 jedes Grund-schulkind einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der OGS hat. Der Rat der Stadt Dortmund hat am 25.03.2021 den Beschluss gefasst, dass eine U3-Betreuungsquote von mindestens 50 Prozent bei der Kinderbetreuung erreicht werden muss. Beide definierten Normen sind ambitioniert, kostenintensiv und aufgrund der mangelnden Bauflächen äußerst schwierig zu erreichende Ziele.



OGS-Betreuung kann nur begrenzt in Klassenzimmern stattfinden, da sie nicht Fortsetzung des Unterrichts sein soll, sondern in der Schule gestaltete Freizeit und ein Betreuungsangebot für SuS.

Dortmund ist eine Großstadt mit dichter Bebauung. Verfügbare und geeignete Bauareale sind nur in geringer Menge verfügbar und es entstehen Nutzungskonflikte. Um dem Problem des Platzmangels entgegenzuwirken, ist daher verstärkt der Blick auf eine vertikale Bauweise zu richten; das muss auch für Sporthallen gelten, die in aller Regel bisher weder unter- noch überbaut sind.

Sowohl die o.g. Rechtsansprüche als auch der o.g. Ratsbeschluss verlangen umfangreiche Maßnahmen. Da die einfach zu bebauenden Grundstücke längst vergeben oder zu teuer sind, muss verstärkt der Blick auf pragmatische, unkonventionelle und somit auch innovative Bauformate gelegt werden. Innovation muss und kann dabei Hand in Hand mit geltenden Bau- und Rechtsvorschriften gelingen.“

Herr Jansen dankte für die Vorlage und befürwortete die höheren Ausgaben für den Schulbau. Zum Schulzentrum Kreuzstr. wurden die Anwohner*innen angehört. Folgen da weitere Schritte?

Herr Gönen erklärte dazu, dass das Schulbauprogramm ein Investitionsvolumen in Höhe von 1,25 Mrd. Euro habe, durch Angleichungsprozesse bei der Projektentwicklung ändern sich Kostenrahmen, so dass man ein Volumen in Höhe von 1,5 Mrd. Euro prognostizieren könne.
Zum letzten Sachstandsbericht gebe es eine Steigerung des Kostenrahmens in Höhe von 150 Mio Euro.
Zum Schulzentrum Kreuzstr. wurde die Machbarkeitsstudie in einer Bürgeranhörung im Detail besprochen, woraus sich die Änderung ergab, dass die alte Kreuz-Grundschule abgerissen und an derselben Stelle wieder aufgebaut wird. Derzeit sei man in der Leistungsphase 1, der Grundlagenermittlung eines Projektes. Über weitere Planungen werden die Gremien anhand der Sachstandsberichte informiert. Bezirksvertretungen und Schulleitungen werden in die Planungen einbezogen; aus Zeitmangel ist es leider nicht möglich, einzelne Planungsprozesse in den Gremiengang zu bringen. Teilergebnisse werden unter Einbeziehung der Schulen und Anwohner*innen behandelt und mitgeteilt.

Frau Dr. Goll bat um Antworten zu folgenden Fragen:
- Gymnasium an der Schweizer Allee – Kompensation der wegfallenden Parkplätze für das
Lehrpersonal?
- Brechtener Grundschule - Fertigstellung 3. Quartal 2026. Wie sehen die organisatorischen
Planungen bis zu dem Zeitpunkt aus?
- Stadtbezirk Hörde
Die Entwicklungen zum Goethe Gymnasium sollte man weiterhin beachten.
Neubau einer neuen Grundschule mit Fertigstellung 2025/26. Bedarf bestehe allerdings
schon vorher. Gleichzeitig werde die Grundschule in Wichlinghofen durch Baumaßnahmen
auf einen Zug reduziert. Also fehlen im Stadtbezirk Hörde erstmal 2 Züge, die anderweitig
untergebracht werden müssen. Wie sieht die Planung dazu aus?
Zum gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag erklärte sie, den Blick auf weitere notwendige Räumlichkeiten außer Unterrichtsräumen zu richten und kreative Möglichkeiten zu finden. Bei der künftigen Planung solle das berücksichtigt werden. OGS sollte nicht im Klassenraum stattfinden, sondern in dafür vorgesehenen Räumen.

Frau Schneckenburger führte aus, dass das Bauvolumen finanziell und in der Umsetzung eine große Herausforderung für die Stadt Dortmund darstelle.
Das Thema OGS sei ein schwieriges Thema. Die Ausstattung mit weiteren Räumlichkeiten (ohne Mensen und Funktionsräume) für den Offenen Ganztag bei Umsetzung eines Rechtsanspruches, den wahrscheinlich 80 % der Kinder in Anspruch nehmen werden, werde kaum möglich sein. Derzeit sei man bei ca. 56 % und zusätzlichen 500-600 weiteren Plätzen jährlich.
Bei 88 Grundschulen sei es kaum umsetzbar, weitere pädagogische Räumlichkeiten für eine Auslastung von 100 % zu erstellen. Es gebe die Perspektive, dass der Aufenthaltsort des Offenen Ganztags bei einer Vollauslastung die Grundschule sei, die das Mittagessen sicherstellen und die Funktionsräume zur Verfügung stellen müsse, die für pädagogischen Differenzierungen im Offenen Ganztag nötig sind.

Herr Peper stellte sich dem Ausschuss kurz vor. Er erklärte, dass der Fachbereich Liegenschaften bei der Projektentwicklung und Investitionssteuerung mit den Fachbereichen Schule und Immobilienwirtschaft eng in allen Belangen zusammenarbeite. Die Realisierung sei nicht immer einfach, Ziel sei jedoch, etablierte Standorte möglichst zu erhalten und/oder zu erweitern.
Die Fragen von Frau Dr. Goll beantwortete er wie folgt:
Gymnasium an der Schweizer Allee –
Durch die modulare Erweiterung sollen die Lehrerparkplätze überbaut werden. Im Planungsverlauf werden solche Fragen bauordnungsrechtlich geklärt. Zeitgemäß sollen auch die Nähe zum ÖPNV und Fahrradstellplätze berücksichtigt werden. Das mindere die Zahl der bereitzustellenden Autostellplätze an anderer Stelle, die dann im Bauantrag ausgewiesen werden.
Brechtener Grundschule –
Eine Klasseneinheit ist bereits in einer mobilen Einheit untergebracht, leider werde man auch für die weiteren Bedarfe bis zur Fertigstellung der Baumaßnahmen auf mobile Einheiten zurückgreifen müssen.
Stadtbezirk Hörde: Goethe Gymnasium und Konrad von der Mark-Schule, Grundschulen –
Es laufe die Projektentwicklung. Möglich sei, das Modul für das Gymnasium zu errichten, so dass die Hauptschule dieses während der Sanierung des eigenen Gebäudes nutzen könne. Nach Fertigstellung der Arbeiten an der Hauptschule könne diese zurückziehen und das Gymnasium nutze die neuen Räumlichkeiten. Über diese Planung wird der Schulausschuss entsprechend informiert.
Zum Stand der Grundschulen sei man in Vertragsverhandlungen zum Erwerb eines Grundstücks. Auch dazu gebe es dann eine Information in nichtöffentlicher Sitzung.
Die Frage zur Schulorganisation müsse die Schulverwaltung beantworten.

Herr Willeke führte dazu aus, dass jährlich anhand des Einschulungsjahrgangs gesehen wird, wo es Lücken bei den Kapazitäten gebe. Konkret habe man vor, eine weitere Eingangsklasse in Hörde einzurichten, z. B. an der Lieberfeld-Grundschule. Bis zur Fertigstellung der neuen
Grundschule müsse die Verwaltung sehen, wo es mit der Aufstellung einer mobilen Raumeinheit und dann der Einrichtung einer temporären zusätzlichen Eingangsklasse gelingt, den Bedarf in Hörde abzudecken. Das solle in der Regel in der Nähe des entstehenden Bedarfes geschehen.
In Wichlinghofen werde die Loh-Grundschule als Interimsstandort für die Bauphase genutzt.
Es gebe dann Überlegungen, im Nachhínein zu schauen, ob das Gebäude als Dependance für die umliegenden Schulen genutzt werden könne. Das könne allerdings erst geschehen, wenn die Schülerzahlen erkennbar sind.

Herr Spieß sprach den Antrag der Fraktionen CDU und B‘90/Die Grünen an. Nach den Ausführungen von Frau Schneckenburger habe er Zweifel an der Umsetzbarkeit. Man befinde sich in unterschiedlichen Projektstatus. Man müsse jetzt handeln, alles andere würde zu viel Zeit kosten. Die Schulbauleitlinie sage deutlich, dass es Raumprogramme gebe, die in modernen pädagogischen Konzepten umgesetzt werden sollen. Das beinhalte auch die OGS.
Seine Fraktion würde da dem Punkt 1 des Antrags folgen können. Allerdings Kindertagesstätten auf Turnhallen etc. aufzusetzen, sei aufgrund von Vorgaben für den Kita-Bau nicht umsetzbar, da es sich um eine Größenordnung handelt, die schwerlich als zusätzliches Stockwerk oder unterhalb einer Sporthalle eingerichtet werden können.
Sein Vorschlag sei, gemeinsam im AFBL eine Anfrage einzubringen und den Fachbereich Liegenschaften um Auflistung von freien Flächen für den kurzfristigen Kita-Bau zu bitten.

Frau Schneckenburger erklärte, dass es im Bereich des Jugendamtes ein Planungsprojekt gebe, den Bunker Blücherstr. mit einer Kita auf dem Dach zu bebauen. Ziel sei, in einem verdichteten Stadtbezirk weitere Flächen zu nutzen. Prüfen könne man solche Möglichkeiten bei zukünftigen Projekten, bei bereits laufenden Projekten würde das zu weiteren Verzögerungen im Planungs- und Ausführungsprozess führen. Eine Vorlage zum Starterpaket Bau von Kindertageseinrichtungen durch die Stadt Dortmund sei in Vorbereitung und werde dem Ausschuss vorgelegt. Es gebe oft Bedenken von Schulleitungen, Kindertagesstätten auf Schulgelände zu bauen. Außengelände von Kitas sollen tagsüber genutzt werden, der Schulunterricht aber auch störungsfrei stattfinden.

Frau Lögering vermisste die Planung der Grundschule in der Stahlwerkstr. in der Vorlage. Außerdem schlug sie vor, im Sinne von klimarelevanten Auswirkungen und nachhaltiger Entwicklung keine Abrisse von Gebäuden vorzunehmen, sondern über Nach- und Folgenutzung in Bestandsgebäuden nachzudenken. Abrisse sollten begründet werden.

Frau Staar fragte nach anderen Möglichkeiten als der Nutzung von mobilen Raumeinheiten.

Herr Peper brachte zum Ausdruck, dass mobile Raumeinheiten nicht immer vermeidbar seien. Durch modulare Bauweise könne man Bauten beschleunigen, so dass mobile Raumeinheiten nicht mehr so lange benötigt werden. Der Fachbereich Schule melde im ersten Quartal eines Jahres die Bedarfe für das kommende Jahr, für das übernächste Jahr plane man dann bereits mit modularer Bauweise.

Herr Gönen erklärte, die modulare Bauweise führe zu einer kürzeren Bauzeit. Er beschrieb kurz das Ausschreibungsverfahren. Nicht nur der Preis sei ausschlaggebend, es fließen auch klimarelevante Aspekte in die Wertung ein.

Herr Peper nahm noch Stellung zur Grundschule in der Stahlwerkstr. Eine Information zum Planungsbeginn werde er nachliefern. (Hinweis: Die Verwaltung teilte Folgendes mit: in Abhängigkeit von Planreife, Grunderwerb und Erschließung ist nach derzeitiger Planung mit einem Baubeginn etwa Mitte 2024 zu rechnen.)

Herr Willeke sagte dazu, dass der Schulbau im Schulentwicklungsplan enthalten ist. Das Grundstück und das Baugebiet sind im Bebauungsplan vorhanden, aber es ist noch keine weitere Planung möglich.
Zu den aktuellen mobilen Raumeinheiten machte er deutlich, dass diese genauso ausgestattet sind wie die Klassenräume. Sie seien nur zur Zwischennutzung vorgesehen. Es gebe Kritik aber auch Zustimmung.

Herr Peper erklärte noch zum Neubau Stahlwerkstr., dass er in seinen Emails aus dem vergangenen Jahr den Hinweis gefunden habe, das Grundstück solle im Jahr 2023 baureif sein.

Herr Barrenbrügge stimmte Frau Lögering im Hinblick der Klimarelevanz zu.
Er ging auf den vorliegenden Zusatz-/Ergänzungsantrag ein und stellte fest, dass es durchaus möglich sei, eine Kita auf das Dach einer Turnhalle zu bauen. Für die Zukunft geplante Bauobjekte sollten auf die im Antrag genannten Möglichkeiten untersucht werden. Innovative Möglichkeiten seien künftig gefragt.
Zum Schulzentrum Eving stellte er die Frage, nach dem Schulhof-Raum von Gymnasium und Realschule. Das Gymnasium habe große Anbauten, so dass die Schulhoffläche der Realschule kleiner geworden sei.

Herr Peper antwortete, dass es wichtig sei, die betroffenen Schulleitungen immer einzubeziehen. Auf dem genannten Gelände gebe es Probleme mit alten Leitungen im Boden, dann gebe es eine sanierte Dreifach-Sporthalle und den Neubau einer weiteren. Es habe Gespräche der Verwaltung mit den Schulleitungen zu allen Projekten gegeben. Die Schulhof-Fläche der Theodor-Heuss-Realschule sei immer noch groß genug.

Herr Willeke bestätigte die Gespräche mit den Schulleitungen. Es sei immer schwierig, wenn eine Schule zusätzliche Bauten auf dem gemeinsamen Gelände erhalte. Wichtig sei im Endeffekt die Frage gewesen, wieviel Schulhoffläche stehe dem einzelnen Schüler/der einzelnen Schülerin letztendlich zur Verfügung. Ohne den Anbau habe die Realschule doppelt so viel Fläche pro SuS zur Verfügung wie das Gymnasium. Der Standort des Neubaus näher an der Realschule führe nicht zu weniger Raum für die Realschule. Man sei aber immer npch in Gesprächen mit den Schulleitungen.

Herr Gönen ergänzte die Aussagen seiner Vorredner dahingehend, dass sämtliche Schulbaumaßnahmen, die später projektiert, geplant und realisiert werden, genehmigungspflichtig sind. Bei der Genehmigung werde u. a. die Schulhoffläche berücksichtigt bzw. überprüft. Sollte eine Schulhoffläche für einen Standort zu klein sein, würde keine Baugenehmigung erteilt werden.

Frau Gövert bat um Zustimmung des vorliegenden Antrages.

Frau Dr. Goll warb ebenfalls um Zustimmung.

Herr Spieß erklärte, Punkt 1 und 2 als Prüfauftrag zu behandeln. Bei Punkt 3 bat er um Erklärung des Begriffes „abschließend geplante Baumaßnahmen“. Handele es sich um Planungen, Bedarfsfeststellungen – oder ankündigungen? Wichtig sei, wie von Frau Schneckenburger ausgeführt, laufende Prozesse nicht zu verzögern.

Frau Gövert erläuterte, laufende Maßnahmen sollten nicht verzögert werden. Bei neuen Planungen sollte der Antrag Berücksichtigung finden.

Frau Schneckenburger verwies auf die Zuständigkeit der Bauverwaltung und bat diese, die Formulierung zu präzisieren, um Sicherheit zu haben.

Herr Gönen führte wie folgt aus: Mit der qualifizierten Bedarfsanmeldung des Bedarfsanmelders.

Der Schulausschuss stimmte dem folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen und CDU mit der Drucksachen Nr.: 19449-20-E2 mit der eingefügten Änderung (fett) einstimmig zu.

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass bei jeder geplanten Um- und Neubaumaßnahme an Turn- und Sporthallen sowie Grundschulen die Möglichkeit der baulichen Integration von weiteren Räumen für den offenen Ganztag (OGS) und neuen Kindertagesstätten (Kitas) geprüft wird und wo möglich die Baupläne entsprechend ergänzt werden.

2. Da insgesamt die Flächen begrenzt, der Bedarf an eigenständigen Räumen für pädagogische Arbeit / gestaltete Freizeit in der Schule (OGS) und an Kitas groß ist, sind auch Möglichkeiten zwei- oder mehrgeschossiger Bauten bei Sporthallen zu prüfen. Unter- bzw. oberhalb von Umkleidetrakten und von neu zu errichtenden Turn-/Sporthallenflächen ist zukünftig zwingend zu prüfen, ob diese Nutzungskombination möglich ist. Gleiches ist auch (in Ergänzung der Vorgaben aus der Schulbaurichtlinie) für Grundschulgebäude generell in den Blick zu nehmen.

3. Für jede geplante Baumaßnahme auf Schulgrundstücken sowie bei Turn-/ Sporthallen ist zukünftig in der entsprechenden Beschlussvorlage darzulegen, ob und wenn ja, wie eine solche Baukombination realisierbar und ggf. warum sie im konkreten Falle nicht umsetzbar ist. Bereits abschließend geplante Baumaßnahmen sind von vorstehender Beschlussfassung nicht betroffen. Der Bedarf ist vom Bedarfsträger (Fachbereich Schule / Jugendamt) bereits mit der Anmeldung zur Aufnahme in die Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste (BeMa) in einer qualifizierten Bedarfsanmeldung an den Fachbereich Liegenschaften zu berücksichtigen.



Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung (AfD), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms zum Stand März 2021 zur Kenntnis und beschließt die Neuaufnahme bzw. Änderungen von weiteren Maßnahmen und der damit einhergehenden Budgeterhöhung von 1,1 Mrd. Euro auf nun 1,25 Mrd. Euro.“
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt die Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Hörde aus der
öffentlichen Sitzung am 11.05.2021 vor:

„Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde bemängelt, dass in der Vorlage keine Aussage zur Wichlinghofer Grundschule gemacht wird und fordert eine Konkretisierung der Baumaßnahme.
Die Aussage auf Seite 6 zum Goethe-Gymnasium bzgl. einer systemischen Betrachtung unter Einbindung der politischen Gremien ist falsch, weil die Bezirksvertretung Hörde bis dato nicht beteiligt wurde.
Hinweis zum Text:
Zukünftig sollten die verwendeten Abkürzungen im Anhang erklärt werden.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde lehnt diese Vorlage ab.

Die Bezirksvertretung Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms zum Stand März 2021 zur Kenntnis und beschließt die Neuaufnahme bzw. Änderungen von weiteren Maßnahmen und der damit einhergehenden Budgeterhöhung von 1,1 Mrd. Euro auf nun 1,25 Mrd. Euro.

Abstimmungsergebnis: bei 2 Enthaltungen (Grüne, Die PARTEI) und 11 Gegenstimmen abgelehnt“

Weiter liegt dem Hauptausschuss und Ältestenrat folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2021 vorliegen:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus ihrer Sitzung am 05.05.2021 vor:
Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschließt die Bezirksvertretung Eving einstimmig folgenden Zusatz:

„Zu Unterpunkt 3.3 Stadtbezirk Eving
Brechtener Grundschule
Die Bezirksvertretung Eving empfiehlt, den Zeitplan für die Realisierung des Umbaus der Brechtener Grundschule noch einmal zu überprüfen und eine erhöhte Priorisierung vorzunehmen. Der Stadtbezirk Eving mit Unterbezirk Brechten ist durch die Baugebiete von einem starken Zuzug von Familien mit kleinen Kindern geprägt. Es ist davon auszugehen, dass dadurch in den kommenden Jahren ein erhöhter Bedarf an Schulplätzen an der Brechtener Grundschule entstehen wird. Wir befürchten durch die Fertigstellung der Umbaumaßnahmen erst zu diesem Termin eine erhöhte Belastung für die Kinder und Lehrer, die einem gesunden Lernumfeld wiedersprechen.“

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving empfiehlt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund, unter Berücksichtigung des o.g. Zusatzes, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms zum Stand März 2021 zur Kenntnis und beschließt die Neuaufnahme bzw. Änderungen von weiteren Maßnahmen und der damit einhergehenden Budgeterhöhung von 1,1 Mrd. Euro auf nun 1,25 Mrd. Euro.

Desweiteren liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus ihrer Sitzung am 04.05.2021 vor:
Herr Podzsuk CDU-Fraktion) bemängelt die Unklarheit der verschiedenen Projektstatus. Eine Auskunft an Bürger ist wegen der unklaren Begrifflichkeiten so nicht möglich. Vorlage und Anlage dazu sind zudem in den Daten nicht immer synchron.

Darüber hinaus ist offenbar das Schulzentrum Renninghausen (Punkt 45) in der Priorität nach hinten gerutscht. Es wird dringend gebeten, die Priorität zu erhöhen, da der Bedarf jetzt besteht und weitere jahrelange Planungen vermieden werden müssen.

Frau Wilken (B90/Die Grünen) möchte von der Verwaltung zur Thematik Gesamtschule Brünninghausen wissen, ob der Raumbedarf des Helene-Lange-Gymnasiums mit der Erweiterung der Gesamtschule (und der damit verbundenen Nutzung von Räumen durch das Helene-Lange-Gymnasium) abgedeckt ist oder weiterer Raumbedarf darüber hinaus an dem Gymnasium besteht.

Nachrichtlich: Diese Frage wird separat als Stellungnahme von der Verwaltung angefordert.

Empfehlung

Die Bezirksvertretung-Hombruch empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms zum Stand März 2021 zur Kenntnis und beschließt die Neuaufnahme bzw. Änderungen von weiteren Maßnahmen und der damit einhergehenden Budgeterhöhung von 1,1 Mrd. Euro auf nun 1,25 Mrd. Euro.

Die Maßnahme 45 (Gesamtschule Renninghausen) ist zu beschleunigen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Eving zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 2. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms zum Stand März 2021 zur Kenntnis und beschließt die Neuaufnahme bzw. Änderungen von weiteren Maßnahmen und der damit einhergehenden Budgeterhöhung von 1,1 Mrd. Euro auf nun 1,25 Mrd. Euro.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des Schulausschusses, der BV Hörde und des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.2
Finanzielle Mehrbedarfe im Jahr 2021 im Rahmen der Corona-Pandemie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20272-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.3
Sachstand zur gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2021ff
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19536-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den Sachstand zur gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2021ff. (BeMa 2021ff.), sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis.


zu TOP 9.4
Wahrnehmung der Rechte des Rates nach § 113 GO NRW - hier: Einrichtung eines Beirats der Kommunalwirtschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20233-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2021 vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste vom 12.05.2021 vor:
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste stellen zum oben genannten Tagesordnungspunkt den nachstehenden Antrag und bitten um Beratung und Beschlussfassung.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:


1. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird in Ziffer 1. a) und b) wie folgt geändert mit entsprechender Umsetzung in der Geschäftsordnung für den Beirat der Kommu­nalwirtschaft des Rates der Stadt Dortmund:

a) „Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, für die Dauer der laufenden Wahlpe­riode zurBeschluss

b) (Drucksache Nr.: 20233-21) Unterstützung und Beratung der Angelegenheiten der Kommunal­wirtschaft (städtische Beteiligungsgesellschaften) einen Beirat der Kommu­nalwirtschaft einzurichten.

c) „Der Beirat der Kommunalwirtschaft setzt sich aus 10 Mitgliedern des Rates (den Fraktionsvorsitzenden aller Fraktionen, wobei SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU je 2 Vertreter/innen entsenden), dem/der Oberbürgermeis­ter(in), der Stadtkämmerin/dem Stadtkämmerer sowie der Leitung des städti­schen Beteiligungsmanagements sowie der Fachbereichsleitung des Fachbe­reichs für Angelegenheiten des Rates und des Oberbürgermeisters (FB1) zu­sam­men. Der/Die Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist Mitglied des Beirats der Kommunalwirtschaft, wenn nicht bereits in den obigen 10 Mitgliedern des Rates enthalten. Die Vertretung erfolgt durch die von den Fraktionen benannten StellvertreterInnen bzw. die jeweiligen Stellver­treterInnen in ihrer Funktion (stellv. Ausschussvorsitz; Allgemeine(r) Vertreter(in) des/der Oberbürger­meisters/Oberbürgermeisterin; stv. Leitung des Beteiligungsmanagements, stv. Fachbereichsleitung). Zu den Sitzungen der Kommission können Gäste eingeladen werden.“


2. Die von der Verwaltung vorzubereitende Fortschreibung des Public Corporate Gover­nance Kodex wird dem Beirat der Kommunalwirtschaft im dritten Quartal 2021 zur Beratung vorgelegt. Nach erfolgter Beratung im Beirat der Kommunalwirtschaft wird die Fortschreibung unverzüglich in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eingebracht mit abschließender Beratung und Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Dortmund spätestens im ersten Quartal 2022.

3. Der Geschäftsordnung für den Beirat der Kommunalwirtschaft wird folgende Präam­bel vorangestellt:


Präambel
Sinn und Zweck des Beirats der Kommunalwirtschaft ist die verbesserte Durchset­zung der nach der Gemeindeordnung gewollten Steuerungs-, Einfluss- und Kontroll­möglichkeiten des Rates in Bezug auf die städtischen Beteiligungsgesellschaften. Der Beirat soll der besseren Verknüpfung von Politik, Beteiligungsverwaltung und kom­munalen Beteiligungen dienen.“

4. In die Geschäftsordnung werden folgende Änderungen/Ergänzungen aufgenommen:

a) § 2 Absatz Satz 1 der Geschäftsordnung wird wie folgt ergänzt:

„Der Beirat der Kommunalwirtschaft berät im Auftrag des und in Abstimmung mit dem Rat der Stadt, dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Lie­genschaften sowie der/dem OberbürgermeisterIn strategisch bedeutsame Angelegenheiten aller städtischen Beteiligungsgesellschaften.“

b) § 2 Absatz 2 der Geschäftsordnung wird wie folgt ergänzt:

„Zudem erfolgt durch den Beirat der Kommunalwirtschaft eine Vorberatung der Geschäftsführer- und Vorstandsangelegenheiten, Geschäftsverteilungen und strategisch bedeutsame Empfehlungen an Gesellschafterversammlungen der städtischen Toch­tergesellschaften im gesellschafts- und gemeinderechtlich zulässigen Rahmen und zur Unterstützung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Lie­genschaften in seiner Funktion als städtischer Beteiligungsausschuss.

c) § 4 der Geschäftsordnung wird wie folgt gefasst:

„Der Beirat der Kommunalwirtschaft wird von der/dem OberbürgermeisterIn – mit Vorlage einer Tagesordnung – einberufen und geleitet. Der Beirat ist unverzüglich einzuberufen, wenn drei Fraktionen unter Angabe der zur Be­ratung zu stellenden Gegenstände es verlangen. Der Beirat tagt mindestens einmal im Vierteljahr im Vorfeld des jeweiligen Aufsichtsratssitzungsturnus. Die Geschäftsführung des Beirates obliegt der Leitung der Stabstelle Kommu­nalwirtschaft oder der Stellvertretung.
5. Die Geschäftsordnung für den Beirat der Kommunalwirtschaft wird im ersten Quartal 2023 im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einer Evaluierung unterzogen.

6. Die Verwaltung legt dem AFBL zu seiner Sitzung am 17.06.2021 die auf Basis der vor­stehenden Punkte geänderte Geschäftsordnung für den Beirat der Kommunalwirt­schaft zur Kenntnis vor.


Begründung

Eine Begründung erfolgt gegebenenfalls mündlich.


Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) teilt mit, dass seine Fraktion noch Beratungsbedarf habe und bittet darum, die Vorlage in die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 17.06.2021 zu verschieben.

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) schließt sich der Auffassung von Herrn Kowalewski an.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, die Vorlage und den gemeinsamen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste in den Rat am 20.05.2021 durchlaufen zu lassen.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) schließt sich der Auffassung von Frau Reuter an, zumal der Beirat so bald wie möglich besetzt werden sollte.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und den gemeinsamen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.5
Vorbereitung Vergabeverfahren zum Erwerb einer Fläche für den Neubau des Paul-Ehrlich-Berufskollegs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20150-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.6
Jahresabschlussentwurf 2020 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20203-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2020 des Haushalts der Stadt Dortmund zur Kenntnis.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt Kenntnis von der Übertragung von folgenden Ermächtigungen für den städtischen Haushalt:


- Übertragung von Aufwandsermächtigungen in der Ergebnisrechnung in Höhe von 25.922.577,77 Euro.

- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in der Finanzrechnung in Höhe von 156.720.330,47 Euro
- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen für noch nicht verwendete konsumtive Einzahlungen in Höhe von 2.793.936,40 Euro und für noch nicht verwendete investive Einzahlungen in Höhe von 218.033,66 Euro.
- Übertragung von Kreditermächtigungen in Höhe von 18.000.000,00 Euro.

Diese Beträge erhöhen gemäß § 22 Kommunaler Haushaltsverordnung NRW
(KomHVO NRW) die entsprechenden Positionen des Jahres 2021 im Haushaltsplan 2020 / 2021 der Stadt Dortmund.



zu TOP 9.7
Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20703-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.8
Klinikum Dortmund gGmbH - hier: vorgesehene Gründung einer Energiegesellschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20709-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vor:
„Herr Mader (CDU-Fraktion) weist auf den § 2 Abs. 3 hin, wonach die Gesellschaft berechtigt sei, Zweigniederlassungen, andere Unternehmen zu erwerben und sich an solchen zu beteiligen. Er frage sich, welche anderen Gesellschaften noch beteiligt werden sollen.

Herr Kollmann (1/Stab Kommunalwirtschaft) teilt mit, dass er die Frage mitnehme und diese bis zur Sitzung des Rates am 20.05.2021 beantworten werde. Dieser Satz stehe vermutlich in der Vorlage, weil dies Standard sei.

Herr Mader bittet darum, die Vorlage ohne Beschluss an den Rat der Stadt durchlaufen zu lassen.“

Außerdem liegt dem Hauptausschuss und Ältestenrat zur Sitzung eine Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 20709-21-E3) vor:
„… die zu TOP 4.6. der im Betreff bezeichneten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Vorlage DS Nr. 20709-21 gestellte Frage beantworte ich wie folgt:

Die Klinikum Dortmund gGmbH hat mir mit einer E-Mail vom 18.05.2021 mitgeteilt, dass die Aufnahme der grundsätzlich in Gesellschaftsverträgen üblichen Regelung (vgl. z. B. Schwedhelm/Wollweber, Formularbuch Recht und Steuern, A.6.00, Muster Gesellschaftsvertrag GmbH) des § 2 Abs. 3 des Entwurfs des Gesellschaftsvertrags der geplanten Energiegesellschaft lediglich als Option erfolgt ist und keine konkreten weiteren Absichten der Geschäftsführung der Klinikum Dortmund gGmbH zur Gründung von Tochtergesellschaften damit verbunden waren.
Aus der Sicht der Verwaltung bestehen daher keine Bedenken, den entsprechenden Absatz im Rahmen der Beschlussfassung des Rates der Stadt zu streichen.

Hilfsweise würde die Streichung im Rahmen der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags durch die Muttergesellschaft Klinikum Dortmund gGmbH erfolgen.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AFBL und der Stellungnahme der Verwaltung ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.9
Beteiligung an der rku.it GmbH
hier: Erhöhung der mittelbaren Beteiligungsquote
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20819-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.10
Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20599-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.11
TZ Net GmbH
hier: erstmalige Besetzung des beratenden Fachbeirats
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20707-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt zur Sitzung eine Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 14.05.2021 vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Namensvorschlag für die Besetzung des Fachbeirates der TZ Net GmbH vor:

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund schlägt vor,

Herrn RM Udo Reppin

für den Fachbeirat der TZ Net GmbH zu benennen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Namensvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der SPD-Fraktion vor:

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

RM Martina Stackelbeck


Herr Mader (CDU-Fraktion) teilt mit, dass die Fraktionen bis zur Ratssitzung noch Gespräche hinsichtlich der Besetzung des beratenden Fachbeirats führen werden und bittet darum, die Vorlage bis zum Rat der Stadt durchlaufen zu lassen.
Frau Lemke (Fraktion DIE LINKE+) weist darauf hin, dass man den Frauenanteil als äußerst gering bezeichnen müsse.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Linke) schließt sich der Auffassung von Frau Lemke an, weist aber darauf hin, dass es wenig Einflussmöglichkeiten hinsichtlich der Quote der Frauen gebe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und die Namensvorschläge an den Rat der Stadt ohne Empfehlung durchlaufen.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.12
Eigenkapitalstärkung des Deutschen Fußballmuseums
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20442-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste vom 12.05.2021 vor:

Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste stellen zum oben genannten Tagesordnungspunkt den folgenden Antrag und bitten um Beratung und Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird gebeten, dem AFBL zu seiner Sitzung am 17.06.2021 eine Vorlage vorzulegen, wie durch eine bessere Einbindung von Mitgliedern des Rates in die Gesellschafterversammlung und/oder andere Gremien des Deutschen Fußballmuseums – und damit über die Beteiligung von Ratsmitgliedern am Kuratorium hinaus – die Politik proaktiver in Entscheidungen einbezogen werden kann und wie eine höhere Transparenz bei der Entwicklung eines tragfähigen Geschäftsmodells geschaffen wird, um weitere Defizite in der Zukunft zu vermeiden

Begründung

Die Begründung erfolgt gegebenenfalls mündlich.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert den gemeinsamen Antrag und weist darauf hin, dass das Thema immer wiederkehren werde.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) stellt den mündlichen Antrag, dass eine Eigenkapitalzuführung durch die Stadt von bis zu 700.000,-- € an einen neuen Gesellschaftsvertrag gekoppelt wird, der einen Verlustausgleich paritätisch zwischen den Gesellschaftern unter neuen Konditionen und einem dann existenten Gesellschaftervertrag, der die Dinge zugunsten der Stadt finanziell besser regelt, festschreibt.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) bittet, die Vorlage und die beiden Anträge an den Rat durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage, den gemeinsamen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste sowie den mündlichen Antrag der AfD-Fraktion ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Aufhebung der Satzung zur Verringerung der Zahl der in den Rat der Stadt Dortmund zu wählenden Vertreter vom 18.02.2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20498-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.2
Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Durchführung von Bürgerentscheiden
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20431-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegen zur Sitzung folgende Empfehlungen vor:

- Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt-West aus der Sitzung am 28.04.2021:
„Die Bezirksvertretung Innenstadt-West hat folgende Anmerkungen und Ergänzungen zur Satzungsänderung:

Es wird bemängelt dass nicht die Verordnung als Anlage beigefügt ist, so dass keine Vergleichbarkeit gegeben ist.

In § 10 Abs. 4 wird die Stellungnahme der Beteiligten auf die Länge einer DIN A5 Seite reduziert. Hier gibt die Bezirksvertretung Innenstadt-West
zu bedenken, dass die Komplexität eines Anliegens möglicherweise mehr Raum der Erklärung benötigt. Es ist angemessener, wenn die Beteiligten das selbst bestimmen und sich darüber verständigen können.

In § 14 Abs. V ist der barrierefreie Zugang der Personen zur Stimmabgabe, im Gegensatz zur alten Verordnung, wo es hieß „muss barrierefrei sein“ in ein „soll barrierefrei“ sein geändert worden.
Hier schlägt die Bezirksvertretung Innenstadt-West vor, es bei der alten Fassung zu belassen, um eine Verpflichtung zur Barrierefreiheit zu gewährleisten.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig, mit einer Enthaltung (AfD) dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:

Empfehlung

Der Rat der Stadt beschließt den beigefügten Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Durchführung von Bürgerentscheiden mit diesen Änderungen/Ergänzungen:

In § 10 Abs. 4 wird die Stellungnahme der Beteiligten auf die Länge einer DIN A5 Seite reduziert. Hier gibt die Bezirksvertretung Innenstadt-West
zu bedenken, dass die Komplexität eines Anliegens möglicherweise mehr Raum der Erklärung benötigt. Es ist angemessener, wenn die Beteiligten das selbst bestimmen und sich darüber verständigen können.

In § 14 Abs. V ist der barrierefreie Zugang der Personen zur Stimmabgabe, im Gegensatz zur alten Verordnung, wo es hieß „muss barrierefrei sein“ in ein „soll barrierefrei“ sein geändert worden.
Hier schlägt die Bezirksvertretung Innenstadt-West vor, es bei der alten Fassung zu belassen, um eine Verpflichtung zur Barrierefreiheit zu gewährleisten.“

- Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt-Ost aus der Sitzung am 04.05.2021:
„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost enthält sich einstimmig der Empfehlung und äußert folgende Bedenken:

„Den § 14 Abs. 5 nicht zu ändern, da mit der vorgeschlagenen Änderung ein Rückschritt in der Barrierefreiheit in den Wahlräumen einhergehen könnte.“

„Durch die unter § 11 vorgesehene Entkopplung von Bürgerentscheid und Wahltag durch den Oberbürgermeister werden die Erfolgschancen eines Bürgerentscheides fundamental gesenkt.
Durch die Änderungen in § 10 wird es Bürgerinitiativen unnötig erschwert, viele Menschen zu erreichen. Das Abstimmungsbuch wird von einem kurzen, knappen Pro und Contra zu einem langen und schwerlesbaren Buch werden. Die geplante Kostenschätzung ist bei zeitgleichem Verschweigen weiterer relevanter Informationen eher eine Desinformation (die Kosten für das Nichthandeln, die ökologischen und die sozialen Folgen sollen nicht genannt werden).
Eine Einschätzung des Oberbürgermeisters als Schlusswort darf keinen Eingang Abstimmungsbuch finden, schließlich sollen Bürgerinnen und Bürger entscheiden und der Oberbürgermeister umsetzen.“
- Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Hombruch aus der Sitzung am 04.05.2021:
„Dr. Brunsing (Fraktion B90/Die Grünen) schlägt eine Änderung des Entwurfs bei § 14 der geänderten Satzung vor:

Bei Absatz 5 soll es nach dem Entwurf neu heißen: Die Stimmräume sollen nach Möglichkeit barrierefrei zugänglich sein. Dr. Brunsing schlägt vor, es bei der bisherigen Regel zu belassen: Ein barrierefreier Zugang zur Stimmabgabe muss möglich sein.

Empfehlung:

Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt einstimmig, dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den beigefügten Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Durchführung von Bürgerentscheiden.

§ 14 Abs. 5 der Satzung soll in der bisherigen Form bestehen bleiben:

Ein barrierefreier Zugang zur Stimmabgabe muss möglich sein.“

- Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt-Nord aus der Sitzung am 05.05.2021:
„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord lehnt die nachfolgende Empfehlung mehrheitlich (2 Stimmen CDU-Fraktion, 5 Stimmen Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 3 Stimmen Die Linke/Die PARTEI und 1 Stimme BVT) gegen 5 Stimmen SPD-Fraktion und 1 Stimme AfD bei 1 Enthaltung von Frau Glade (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ab:

„Der Rat der Stadt beschließt den beigefügten Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Durchführung von Bürgerentscheiden.“

- Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Eving aus der Sitzung am 05.05.2021:
„Die CDU-Fraktion beanstandet die Nutzung der Gendersternchen in der Änderung der Satzung, da der Duden die Aufnahme dieser Sternchen verweigert hat und stellt folgenden Antrag:

„Bei der Formulierung von Satzungsänderungen (Verwaltungsvorlagen) der Stadt Dortmund sind auch weiterhin die Regeln und Richtlinien der deutschen Rechtschreibung gemäß Duden zu benutzen.“

Dieser Antrag wird – einstimmig – beschlossen.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund – einstimmig –, unter Berücksichtigung des o.g. Zusatzes, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den beigefügten Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Durchführung von Bürgerentscheiden.“

- Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Mengede aus der Sitzung am 05.05.2021:
„Die Fraktion DIE LINKE/DIE Partei moniert, dass in § 10 der Satzung Kosten eingespart werden sollen, indem die Bürger keine gedruckte Abstimmungsinformation erhalten. Bei § 11 der Satzung sieht die Fraktion in der Verhinderung der Zusammenlegung mit anderen Wahlen die Gefahr einer geringeren Wahlbeteiligung. Bei § 14 Abs. 5 der Satzung moniert die Fraktion die Änderung der Wörter „nach Möglichkeit barrierefrei“. Dies führt zu einem Rückschritt beim Thema Inklusion.

Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN sieht die Änderung bei § 14 Abs. 5 der Satzung ebenfalls sehr kritisch und kann dieser nicht zustimmen. Die Änderung bei § 10 der Satzung hält die Fraktion aus ökologischer Sicht für sinnvoll.

Der Vorsitzende schlägt vor, über die Anmerkungen abstimmen zu lassen.

Die Anmerkung zu § 10 der Satzung wird mehrheitlich bei einer Enthaltung (FDP) abgelehnt.

Die Anmerkung zu § 11 der Satzung wird einstimmig bei 4 Enthaltungen (CDU-Fraktion, Herr Utech, Frau Feldmann (SPD-Fraktion) beschlossen.

Die Anmerkung zu § 14 Abs. 5 der Satzung wird einstimmig bei 2 Enthaltungen (Herr Martens (CDU-Fraktion), Herr Utech (SPD-Fraktion) beschlossen.

Daraus ergibt sich, dass die Änderungen der §§ 11 und 14 Abs. 5 der Satzung abgelehnt werden.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt mit den beschlossenen Anmerkungen/ Ablehnungen einstimmig bei 4 Enthaltungen (Fraktion DIE LINKE/DIE Partei, Herr Martens (CDU-Fraktion) und Herr Utech (SPD-Fraktion) den beigefügten Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Durchführung von Bürgerentscheiden zu beschließen.“

- Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Hörde aus der Sitzung am 11.05.2021:

„Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund diese Vorlage mit folgenden 3 Anmerkungen zu beschließen:

1. In § 14 Nr. 5 vorgesehene Änderung, dass die Stimmräume nach Möglichkeit barrierefrei zugängig sein sollen, soll nicht vorgenommen werden, weil die alte Formulierung eindeutig und besser ist.
2. Die in § 10 Absatz 4 gewählte Formulierung, dass die Länge einer Seite im Format DIN A 5 nicht überschritten werden darf, soll mit Angaben zur Anzahl der Zeichen präzisiert werden.
3. Es ist sicherzustellen, dass vor der Durchführung von Bürgerentscheiden in den Medien und den Dortmunder Bekanntmachungen darauf hingewiesen wird.

Der Rat der Stadt beschließt den beigefügten Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Durchführung von Bürgerentscheiden.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat hat die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – abgesetzt.


zu TOP 10.3
Übertragung von Gremiensitzungen per Live-Streaming
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20122-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegen hierzu folgende Empfehlungen vor:

- aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen
und Beschwerden am 16.03.2021:

„Der Ausschuss Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

Die Mitschnitte der Ratssitzungen dürfen ausschließlich zum Zwecke politischer und journalistischer Arbeit verwendet werden. Das Verbreiten und Teilen (auch eines Teils) des Mitschnitts in anderen Medien und auf anderen Plattformen ist nur zulässig, soweit und solange die Zustimmungen aller im jeweiligen Teil des Mitschnitts aufgezeichneten Personen hierzu vorliegen. Die Verwaltung wird beauftragt darauf in geeigneter Form hinzuweisen und rechtlich gegen Dritte vorzugehen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen.

Begründung: Erfolgt mündlich

Nach kurzer Diskussion lässt der Ausschuss Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden die Vorlage, sowie den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.“
- aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Personal Organisation und Digitalisierung am 06.05.2021:
„Die Vorsitzende erklärt, dass sich die Vorlage nun ein weiteres Mal im Gremiengang befinde und der Ausschuss sich hierzu verhalten müsse.

Rm Schultze (Fraktion B‘90/Die Grünen) bittet darum die Vorlage noch einmal an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) durchlaufen zu lassen, da ihre Fraktion vorhabe im ABöOAB einen Zusatz- und Ergänzungsantrag zur Vorlage zu stellen.

Rm Gebel (Fraktion Die Linke +) gibt an, sich damit schwer zu tun, die Empfehlung ein weiteres Mal aufzuschieben, da genügend Zeit gewesen sei offene Fragen zu klären. Er freue sich, dass sich auch seitens der SPD-Fraktion abzeichne zu einer Empfehlung kommen zu können. Er gibt weiter an, dass seine Fraktion die Vorlage in der Version mit allen Optionen bevorzugen würde.

Rm Schilff (SPD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion mit der Vorlage sehr zufrieden sei und gibt an die Vorlage heute gerne beschließen zu wollen.

Rm Helferich (AfD-Fraktion) bittet um Abstimmung der Vorlage, da man lange genug darauf gewartet habe.

Rm Vogeler (CDU-Fraktion) gibt an, dass auch seine Fraktion heute - nach der Beantwortung einiger Fragen - hätte zustimmen zu können. Wenn die Fraktion B‘90/Die Grünen jedoch darum bitte, die weitere Beratung in den ABöOAB zu schieben, dann könne seine Fraktion dies mittragen.

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage gegen die Stimme der AfD-Fraktion in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden durchlaufen.“

- aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 11.05.2021:
„Hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Die Mitschnitte der Ratssitzungen dürfen ausschließlich zum Zwecke politischer und journalistischer Arbeit verwendet werden. Das Verbreiten und Teilen (auch eines Teils) des Mitschnitts in anderen Medien und auf anderen Plattformen ist nur zulässig, soweit und solange die Zustimmungen aller im jeweiligen Teil des Mitschnitts aufgezeichneten Personen hierzu vorliegen. Die Verwaltung wird beauftragt darauf in geeigneter Form hinzuweisen und rechtlich gegen Dritte vorzugehen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen.

Begründung: Erfolgt mündlich

Ebenfalls liegt dem Ausschuss folgende Empfehlung des Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung vor:

Siehe o.a. Empfehlung des APOD aus der Sitzung am 06.05.2021

Der Vorsitzende Rm Weber (CDU-Fraktion) bittet zunächst darum sich in der Diskussion auf die Sache zu konzentrieren.

Rm Schultze (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert kurz den Antrag der Fraktion. Man befürworte die Vorlage der Verwaltung und entscheide sich für das Maximalpaket. Man bitte die Verwaltung bei Kenntnisnahme einer unzulässigen Verbreitung von Aufnahmen die notwendigen rechtlichen Schritte zu ergreifen. Es gehe nicht darum, dass die Verwaltung gezielt nach solchen Verbreitungen suche, sondern auf entsprechende Hinweise reagiere.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) erklärt, dass man ebenfalls das Maximalsetting präferiere und sich ebenfalls dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen anschließe, sofern die Verwaltung hier die Rechtsaufassung habe, dass dies funktioniere.

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) erklärt, dass man ebenfalls empfehle.
Herr Arndts (FB 30) erläutert zum Thema des Urheberrechtsschutz und Umgang mit entsprechenden Verletzungen, dass man diesen nachgehe, sofern Videoaufnahmen missbräuchlich genutzt würden. Bezüglich einer Einwilligung aller abgebildeten Personen bei Nutzung der Aufnahmen handle es sich um einen eigenen Rechtsbereich. Als Stadt werde man bei Verstößen gegen das Urheberrecht tätig. Sehe sich jedoch jemand in einem Zusammenhang abgebildet der nicht gewünscht sei, müsste von der Betroffenen Person dagegen vorgegangen werden. Als Stadt sei man nur zum Urheberechtsschutz berufen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt die Vorlage „Übertragung von Gremiensitzungen per Live-Streming“ empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, in Abwesenheit der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die Übertragung von Ratssitzungen per Live-Streaming. Die Live-Streams werden von einem externen Dienstleister produziert und von der Dortmund-Agentur im Stadtportal dortmund.de verbreitet und für die Dauer der laufenden Wahlperiode archiviert werden. Der Produktionsstandard umfasst
· das vorgeschlagene Grundsetting zum Live-Streaming

oder


· das Paket „einfaches Grundsetting“

· das optionale Paket „Gebärdensprachenübersetzung“ (ja/nein)

· das optionale Paket „Nachbereitung“ (ja/nein).

Der Produktionsauftrag soll zunächst bis zur Sitzungspause im Sommer 2022 erteilt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorliegenden Erfahrungen und Ergebnisse aufzubereiten, um über die Fortsetzung der externen Beauftragung bzw. eine alternative stadtinterne Realisierung des Live-Streamings zu entscheiden.



Die Mitschnitte der Ratssitzungen dürfen ausschließlich zum Zwecke politischer und journalistischer Arbeit verwendet werden. Das Verbreiten und Teilen (auch eines Teils) des Mitschnitts in anderen Medien und auf anderen Plattformen ist nur zulässig, soweit und solange die Zustimmungen aller im jeweiligen Teil des Mitschnitts aufgezeichneten Personen hierzu vorliegen. Die Verwaltung wird beauftragt darauf in geeigneter Form hinzuweisen und rechtlich gegen Dritte vorzugehen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit den o.g. Empfehlungen ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.4
Ausbildung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19861-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.5
Bildung einer Einigungsstelle nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20936-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


11. Anfragen
- unbesetzt -



Die öffentliche Sitzung wird um 13:10 Uhr von OB Westphal beendet.






Westphal Rm Kauch Menzel
Oberbürgermeister Ratsmitglied Schriftführer