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Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Geschäftsführung
StA 01
F 2 60 21

N i e d e r s c h r i f t

über die 2. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 17.11.1999


Te i l n e h m e r / i n n e n:

a) Mitglieder des Ausschusses:
Herr RM Jung, Vorsitzender
Herr RM Berndsen
Herr RM Brunstein
Herr RM Drabig
Herr RM Follert
Frau RM Gerszewski
Herr RM Grote
Herr RM Harnisch
Herr RM Jostes
Herr RM Knieling
Frau RM Kräft
Frau RM Krause
Frau RM Kröger-Brenner
Herr RM Krüger
Frau RM Lührs
Herr RM Neumann
Herr RM Offermann
Herr RM Ollech
Herr RM Sauer
Frau RM Schilling
Herr RM Schneider
Frau RM Steins
Herr RM Tech
Herr RM Wilhelm
Herr RM Zuch

Frau s. B. Pohlmann-Rohr
Herr s. B. Schilff
Herr s. E. Schmitz
b) Mitarbeiter/innen der Verwaltung
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Herr Dr. Mackenbach, 60/stv. AL
Herr Glaser, 61/AL
Herr Keßeler, 6/MTC
Herr Morher, 6/MTC
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Neuhaus, 64/AL bis TOP 3.1
Herr Staschik, 23/AL
Herr Dickgreber, 66/AL
Herr Keune, 66/stv. AL
Herr Blume, 67/AL
Frau Kulozik, 67/WP
Herr Schließler, 69/AL
Herr Buchbender, 20/AL
Herr Birnstiel, 8/EA
Frau Kober, 61/1-1
Frau Irle, 01
Frau Skodzik, 01
c) Gäste
Herr Freudenthal, Landesentwicklungsgesellschaft (LEG)
Herr Petersen, Hansen & Petersen
Herr Hansen, Hansen & Petersen
Herr Beschorner, Hansen & Petersen
Frau Klischan, Entwicklungsgesellschaft Stadtkrone-Ost
Herr Schnettger, Viterra Baupartner GmbH
Herr Gorschlüter, Viterra Baupartner GmbH
Herr Weidkamp, Viterra Baupartner GmbH
Herr Köhnemann, BKR Wohnungsbau GmbH
Herr Hebebrand, Wilo GmbH
Frau Weiß, Wilo GmbH
Herr Kalendowicz, Architekten Kalendowicz/Prof. Gerber
Herr Prof. Gerber, Architekten Kalendowicz/Prof. Gerber


Der Vorsitzende, Herr RM Jung, eröffnet die Sitzung um 15.15 Uhr und begrüßt die anwesenden Damen und Herren.

Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschußmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die gem. Sitzung des AUSW mit dem ABVG am 25.08.99

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 75. Sitzung des AUSW am 08.09.99



2. Satzungs-, Gebühren- und Eintrittspreisangelegenheiten

2.1 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung – AbfS)

2.2 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung – AbfG) – 2000
- Ratsvorlage -

2.3 Satzung zur dritten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage - (Nachversand)
2.4 Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage -
2.5 Erhöhung der Eintrittspreise für die Pflanzenschauhäuser im Botanischen Garten Rombergpark
- Ratsvorlage -

2.6 Gebührensatzung und Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage - (Nachversand)

2.7 Zoo Dortmund
hier: Erhöhung/Ermässigung der Eintrittsentgelte und Veränderung der Entgeltstruktur
- Ratsvorlage - (Nachversand)

3. Angelegenheiten des Stadtamtes für Wohnungswesen

3.1 Wohnungsmarkt Dortmund –
Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 1998
- Ratsvorlage -

4. Angelegenheiten des Umweltamtes

4.1 1. Neuwahl des Beirates der unteren Landschaftsbehörde
2. Regelung der Aufwandsentschädigung
- Ratsvorlage -

4.2 Inhalt und Auswirkungen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
(BBodSchV)
(Ausschußvorlage)


5. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

5.1 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Neugestaltung von Brückstraße, Lütge Brückstraße, Gerberstraße, Ludwigstraße und Reinoldikirche
- Bauabschnitt Ludwigstraße, Reinoldistraße (nördlicher Teil) –
- Ratsvorlage -
- abweichender Beschluß der BV Innenstadt-West -
5.2 Bebauungsplanverfahren Stadtkrone Ost – Ap 192 –
hier: Sachstandsbericht zum Qualitätsnachweis
- Ausschußvorlage –
5.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 9 des Bebauungsplans Br 163
- Gewerbegebiet Wickede-Süd
hier:
1. Änderungsbeschluß
2. Bürgerbeteiligung
3. Beschluß einer Satzung über eine Veränderungssperre für den
Geltungsbereich der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Br 163

5.4 “Überbauung des Dortmunder Hauptbahnhofes”
a) Antrag der CDU-Fraktion/Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 19.10.99
b) Antrag der SPD-Fraktion vom 21.10.99
(Überweisungen des Rates der Stadt vom 21.10.99)
5.4.1 Überbauung des Dortmunder Hauptbahnhofes mit einem Multithemencenter
hier: Beantwortung der Anträge und Anfragen aus der Sitzung des Rates vom 21.10.99
- Ratsvorlage - (Erweiterung der Tagesordnung)

5.4.2 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlagen Hauptbahnhof
Durchführung der Planung
- Ratsvorlage - (Erweiterung der Tagesordnung)

6. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

6.1 Vorbescheid für die Errichtung eines Wohnhausanbaues auf dem Grundstück Grenzweg 22 in Dortmund-Holzen
-Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 und 4 Bau-GB
- Ausschußvorlage -
6.2 Errichtung eines Turnierrichterhauses und Weideunterstandes auf dem Grundstück Lütgenholthauser Straße 139 in Dortmund-Kleinholthausen
-Zulassung eines Vorhabens gem. § 30 Abs. 1 BauGB mit Zulassung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB
- Ausschußvorlage -
6.3 Vorbescheid für die Errichtung eines Pferdeunterstandes auf dem Grundstück Hegemannsheide in Dortmund-Menglinghausen
-Zulassung eines Vorhabens nach § 30 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 35 Abs. 2 BauGB mit der Zulassung einer Befreiung nach § 31 BauGB
- Ausschußvorlage –
6.4 Vorbescheid für die Neuerrichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Hohensyburgstraße 126 in Dortmund-Syburg
-Zulassung eines Vorhabens nach § 30 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 35 Abs. 4 BauGB mit der Zulassung einer Befreiung nach § 31 BauGB
- Ausschußvorlage –
6.5 Vorbescheid für den Abbruch und Wiederaufbau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Am Ballroth in Dortmund-Großholthausen
-Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 4 BauGB
- Ausschußvorlage –
6.6 Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Hörder Bahnhofstraße 3 in Dortmund-Hörde
-Zulassung eines Bauvorhabens nach § 34 BauGB und § 30 Abs. 1 BauGB unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB
- Ausschußvorlage-

6.7 Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Hörder Bahnhofstraße 5 in Dortmund-Hörde
-Zulassung eines Bauvorhabens nach § 30 Abs. 1 BauGB unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB
– Ausschußvorlage -
6.8 Vorbescheid für die Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück Witzlebenstraße 4 in Dortmund-Kirchhörde
-Zulassung eines Vorhabens nach § 30 Abs. 1 BauGB unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB i. V. m. der Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre gem. § 14 BauGB
- Ausschußvorlage-
6.9 Errichtung von drei Doppelhäusern (6 WE) auf dem Grundstück Teigelbrand 24 -34 in Dortmund-Schüren
-Zulassung eines Vorhabens nach § 34 (2) BauGB-
- Ausschußvorlage -
6.10 Errichtung eines Geräteunterstandes und eines Carports Auf dem Brink 146 Gemarkung Derne, Flur 2, Flurstück 267
-Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch-
- Ausschußvorlage -
6.11 Vorbescheid für die Errichtung einer Elektronikfertigungshalle auf dem Grundstück Nortkirchenstraße/Ruhrwaldstraße in Dortmund-Hörde
-Zulassung eines Bauvorhabens nach § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB
- Ausschußvorlage -
6.12 Errichtung von Wohnungsbauvorhaben im Bereich des Bebauungsplanes Ap 192 Stadtkrone-Ost südlich der Stockholmer Allee
Vorhaben gem. § 33 Abs. 2 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung -
- Ausschußvorlage –

7. Angelegenheiten des Liegenschaftsamtes

7.1 Sachstandsbericht zur Bebauung des ehemaligen Bibliotheksgrundstücks
-Antrag/Anfrage der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Rathaus Dortmund vom 03.11.99

8. Angelegenheiten des Hochbauamtes
-keine Vorlagen-

9. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr


9.1 Umbenennung eines Teilstücks der “Wittener Straße”(L 609) in DO-Dorstfeld
- Ratsvorlage –





9.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen
Chemnitzer Straße von Hohe Straße bis Sonnenstraße
Gutenbergstraße von Hohe Straße bis Ruhrallee
Hakenstraße von Hohe Straße bis Chemnitzer Straße
(Gesamtmaßnahme)
- Ratsvorlage -
9.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage
Ermlinghofer Straße von der Gildenstraße bis zur Straße Am Heedbrink/Stichstraße Ermlinghofer Straße zu den Häusern Ermlinhofer Straße 25 – 29
- Ratsvorlage –

10. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
-keine Vorlagen-

11. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

11.1 - Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlagen Hauptbahnhof
Durchführung der Planung
- Ratsvorlage - (Erweiterung der Tagesordnung)

12. Angelegenheiten der Stadtkämmerei

12.1 Angelegenheiten des Sondervermögens “Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund”
-Jahresabschluß und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 1998
-Entlastung der Werkleitung
-Übertragung der im Wirtschaftsjahr 1998 nicht in Anspruch genommenen Darlehensermächtigung
- Ratsvorlage -
12.2 Sondervermögen “Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund”
hier: Benennung des Prüfers für den Jahresabschluß
- Ausschußvorlage -


zu TOP 1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschußmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Es wird Herr RM Drabig benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW

Auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW wird hingewiesen.

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Herr RM Jung schlägt vor, die Tagesordnung um die Tagesordnungspunkte 5.4 “Überbauung des Dortmunder Hauptbahnhofes, Anträge aus der Sitzung des Rates vom 21.10.99”, 5.4.1 “Überbauung des Dortmunder Hauptbahnhofes mit einem Multithemencenter, hier: Beantwortung der Anträge und Anfragen aus der Sitzung des Rates vom 21.10.99” und 5.4.2 “Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund, Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlagen Hauptbahnhof, Durchführung der Planung” zu erweitern. Da TOP 11.1 und TOP 5.4.2 inhaltlich übereinstimmen, kann TOP 11.1 “Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund, Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlagen Hauptbahnhof, Durchführung der Planung” gestrichen werden.

Herr RM Jung macht zudem den Vorschlag, die Reihenfolge der TO zu verändern und auf TOP 2 “ Satzungs-, Gebühren- und Eintrittspreisangelegenheiten” die TOP 5.2 “Bebauungsplanverfahren Stadtkrone-Ost - Ap 192 -, Sachstandsbericht zum Qualitätsnachweis” mit 6.12 “ Errichtung von Wohnungsbauvorhaben im Bereich des Bebauungsplanes Ap 192 Stadtkrone-Ost südlich der Stockholmer Allee, Vorhaben gem. § 33 Abs. 2 BauGB, Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung”, anschließend TOP 5.4, 5.4.1 und 5.4.2 folgen zu lassen und danach mit TOP 3 fortzufahren.

Herr RM Krüger beantragt, den TOP 3.1 “Wohnungsmarkt Dortmund, Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 1998” in der Sitzung am 01.12.99 zu behandeln, da seine Fraktion noch Beratungsbedarf habe.

Die Tagesordnung wird wie vorgeschlagen einstimmig durch die Mitglieder des Ausschusses festgestellt.

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des AUSW mit dem ABVG am 25.08.99

Der Niederschrift wird die Zustimmung erteilt.

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 75. Sitzung des AUSW am 08.09.1999

Die Niederschrift wird einstimmig beschlossen.

zu TOP 2. Satzungs-, Gebühren- und Eintrittspreisangelegenheiten

2.1 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung-AbfS)
- Ratsvorlage -

2.2 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung-AbfGS) - 2000
- Ratsvorlage -

2.3 Satzung zur dritten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage -

2.4 Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim der Stadt Dortmund
– Ratsvorlage –

2.5 Erhöhung der Eintrittspreise für die Pflanzenschauhäuser im Botanischen Garten Rombergpark
- Ratsvorlage -

2.6 Gebührensatzung und Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage -

2.7 Zoo Dortmund;
hier: Erhöhung/Ermäßigung der Eintrittsentgelte und Veränderung der Entgeltstruktur
- Ratsvorlage -
Beschluß:
Der AUSW beschließt, die Vorlagen unter TOP 21. – 2.7 als eingebracht anzusehen und in der AUSW-Sitzung am 01.12.99 darüber zu beraten.

Zu TOP 3. Angelegenheiten des Stadtamtes für Wohnungswesen

3.1 Wohnungsmarkt Dortmund –
Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 1998
- Ratsvorlage -
TOP 3.1 “Wohnungsmarkt Dortmund, Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 1998” wird auf Antrag des Herrn RM Krüger zurückgestellt und in der Sitzung am 01.12.99 behandelt werden, da seine Fraktion noch Beratungsbedarf habe.

Beschluß:
Der AUSW beschließt, den TOP auf die Sitzung am 01.12.99 zu vertagen.

5.2 Bebauungsplanverfahren Stadtkrone Ost – Ap 192 -
hier: Sachstandsbericht zum Qualitätsnachweis
- Ausschußvorlage -

Herr RM Krüger befürchtet aufgrund der Planungen eine noch stärkere Frequentierung der Marsbruchstraße. Die Lösung über eine Vollanbindung der Stadtkrone-Ost an die B 236 n oder den Bau einer Querspange zwischen den Straßen Am Remberg und Schüruferstraße sieht er als problematisch an.

Herr RM Zuch fordert aus Sicht des Stadtbezirkes Aplerbeck eine direkte Anbindung der Stadtktrone-Ost an die B 236 n, da sonst eine Überlastung der Schüruferstraße das Ergebnis sein wird.

Herr RM Wilhelm verweist auf das Verkehrskonzept des Stadtbezirkes Aplerbeck als Gesamtkonzept, das zur verkehrlichen Anbindung des Geländes Stadtkrone-Ost der Umsetzung der in der BV Aplerbeck festgelegten Rahmenbedingungen bedarf. Dazu gehören u. a. der Weiterbau der B 236 n zur Stadtgrenze nach Schwerte, der Knoten Gottesacker, der Vollanschluß Am Remberg.

Herr StR Sierau macht deutlich, daß der Sachstandsbericht die aktuelle Situation darstellt. Durch die Diskussion im AUSW ist es möglich, die Meinungen in die Überlegungen zur Stadtkrone-Ost einfließen zu lassen.

Herr Glaser macht deutlich, daß wegen der erwarteten höheren Lärmwerte ein Gutachten in Auftrag gegeben werden muß. Es wird ein Abwägungsprozeß stattfinden, um die Möglichkeiten des Lärmschutzes zu prüfen. Das Stadtplanungsamt wird den Bebauungsplan erneut öffentlich auslegen, um die neue städtebauliche Konzeption vorstellen zu können. Bei erneuter öffentlicher Auslegung wird das Grünordnungskonzept mit dem Schürener Feld vernetzt sein.

Herr StR Sierau schließt eine temporäre Lösung zum Schutz vor Lärmimmissionen nicht aus. In der ausgewiesenen Sondergebietsfläche sieht er ein Ansiedlungspotential, das auch öffentlich ausgeschrieben werden könnte.

Beschluß:
Der AUSW beschließt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschluß zu fassen:

Der Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Da Planreife besteht und Erschließungsanlagen weitgehend fertiggestellt sind, können weitere Vorhaben zugelassen werden. Die erneute öffentliche Auslegung ist erst nach Abschluß der in dieser Voralge benannten Untersuchung durchzuführen.

6.12. Errichtung von Wohnungsbauvorhaben im Bereich des Bebauunsplanes
Ap 192 Stadtkrone-Ost südlich der Stockholmer Allee
Vorhaben gem. § 33 Abs. 2 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben während der
Planaufstellung –
- Ausschußvorlage -

Verschiedene Architekten stellen die Planungen der einzelnen Investoren vor.

Herr Petersen der Fa. Hansen und Petersen beschreibt mit Hilfe eines Planes und mit Dias die für die RUHR-LIPPE Wohnungsbaugesellschaft mbH geplante Bebauung des südlichen Baufeldes. Die Wohnungen werden individuell vom Zuschnitt und der Zuwegung aussehen. Herr Freudenthal der Landesentwicklungsgesllschaft (LEG) stellt die geplante Bebauung des Nordriegels vor. Hier werden Parkmöglichkeiten in einem Parkdeck geschaffen. Die Wohnungen dieser Gebäude werden modular geordnet und möglichst individuell gestaltet.

Herr Gorschlüter von der VITERRA BAUPARTNER AG stellt die Bebauung der Flächen WA 4 und 5 anhand von Bildern vor. Entlang der Stockholmer Allee befinden sich in den Gebäuden keine Aufenthaltsräume. Für Pkws steht eine Tiefgarage zur Verfügung. Die geplanten Wohnhäuser im unteren Grundstücksbereich haben Niedrigenergiehausstandard und die Dächer werden begrünt.

Herr Köhnemann als Vertreter der BKR Wohnungsbau GmbH plant die Bebauung der Flächen WA 7 bis 9 mit Blockrandbebauung und Stadtvillen, in denen Eigentumswohnungen und Doppelhäuser geschaffen werden. Niedrigenergiehausstandard und Nahwärmekonzept mit Blockheizkraftwerk sind vorgesehen. Für die Blockrandbebauung wird es Tiefgaragen und für die Stadtvillen Carports oder Garagen geben.



Herr RM Wilhelm fordert für das Baugebiet durchgehende städtebauliche und architektonische Qualität und bittet - auch über die Standards hinaus - über weitere Möglichkeiten der Energieeinsparung nachzudenken.

Herr RM Krüger fragt nach dem Sachstand zu dem eingeforderten Energiekonzept in diesem Baugebiet.

Herr StR Sierau verweist auf die vom Rat beschlossenen Qualitätsleitlinien, die in einem städtebaulichen Vertrag festgehalten sind. Diese Leitlinien werden von den Investoren unterschiedlich interpretiert. Im städtebaulichen Vertrag mit der Entwicklungsgesellschaft Stadtkrone-Ost ist festgelegt, daß die Stadt einen Zustimmungsvorbehalt hat, um den beabsichtigten Standard zu erzielen.

Beschluß:
Der AUSW nimmt die durch die Verwaltung vorgestellten Bauvorhaben zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.95 ( veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.95) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.98, zu beteiligen.

5.4 Überbauung des Dortmunder Hauptbahnhofes mit einem Multi-Themen-Center
hier: Beantwortung der Anträge und Anfragen aus der Sitzung des Rates vom
21.10.99

c) Antrag der CDU-Fraktion/Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 19.10.99
d) Antrag der SPD-Fraktion vom 21.10.99
(Überweisungen des Rates der Stadt vom 21.10.99)

5.4.1 Überbauung des Dortmunder Hauptbahnhofes mit einem Multithemencenter
hier: Beantwortung der Anträge und Anfragen aus der Sitzung des Rates vom 21.10.99
- Ratsvorlage - (Erweiterung der Tagesordnung)



5.4.2 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlagen Hauptbahnhof
Durchführung der Planung
- Ratsvorlage - (Erweiterung der Tagesordnung)

Der TOP 5.4 mit 5.4.1 und 5.4.2 wird vorgezogen.

Herr RM Wilhelm stimmt im wesentlichen dem Inhalt der Vorlagen und der weiteren Verfahrensweise zu und weist auf die positiven Meldungen zum Ufo hin. Er hebt insbesondere hervor, daß Ziele des Umbaus des Hauptbahnhofes die Weiterentwicklung des Oberzentrums Dortmund und die Anbindung an das Hochgeschwindigkeitsnetz sind.

Herr RM Krüger stellt dar, daß die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Rathaus einen neuen Bahnhof wolle, aber es muß eine stadtverträgliche Nutzung geben. Er befürchtet eine reine Arbeitsplatzverlagerung vom Westen-/Ostenhellweg zum Multithemencenter (MTC). Er sieht die Notwendigkeit, daß Entwicklungsmöglichkeiten an anderer Stelle nach Bau des MTC offen bleiben.

Herr RM Jostes erklärt, daß die CDU-Fraktion einen eingebundenen Bahnhof, ein hochwertiges Einkaufszentrum mit Spitzenentertainment haben möchte. Ein guter Anschluß zur Innenstadt schafft die Voraussetzung für einen Austausch zwischen MTC und Innenstadt. Die Innenstadt darf nicht gefährdet werden.

Herr StR Sierau führt aus, daß mit dem Bau des MTC die Stadt Dortmund im Vergleich zu anderen potentiellen Standorten innerhalb des Hochgeschwindigkeitsnetzes wettbewerbsfähig wird. Sollte es nicht zu einer Beschlußfassung für das MTC kommen, wird die Bahn AG nicht in den Bahnhof Dortmund investieren. Auch ein neuer Investor wird aufgrund der Rentabilität entscheiden. Mit einem neuen Bahnhof sieht Herr StR Sierau zusätzliche Entwicklungsimpulse für die Stadt, besonders für die Innenstadt. Die Gesamtinteressen der Stadt müssen beachtet werden.

Herr RM Drabig weist auf verschiedene positive Entwicklungen in der Innenstadt hin, die in den letzten Jahren im Ausschuß mit entschieden wurden. Die Diskussion über das Ufo hat seines Erachtens den Handel und die Politik dazu gebracht, die Innenstadt zu verändern. Der Erfolg des Ufos und der Innenstadt ist davon abhängig zu machen, welche Qualität inhaltlich und von der Ausstattung her bezogen auf die Bahnstation, die Verbindung zur Stadtbahn, auf die Einzelhandels- und Themenflächen, kommt. Herr Drabig verdeutlicht nochmals, daß die Verläßlichkeit auch bezüglich anderer Projekte nicht aufs Spiel gesetzt werden darf.

Herr RM Krüger sieht eine Verzögerung durch die Bahn AG, z. B. ist bisher das Grundstück nicht auf die Investoren übertragen worden. Die Rahmenbedingungen müßten zum Konsens gebracht werden.

Herr RM Sauer merkt an, daß die Maßnahmen, die die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Rathaus fordern, eine Verbesserung der Qualität sowie eine Ergänzung zur City entstehen lassen.

Beschluß:
Der AUSW beschließt, die TOPe 5.4, 5.4.1 und 5.4.2 zum Rat durchlaufen zu lassen.

Zu TOP 4. Angelegenheiten des Umweltamtes

4.1 1. Neuwahl des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
2. Regelung der Aufwandsentschädigung
- Ratsvorlage -

Beschluß:
Der AUSW läßt die Ratsvorlage durchlaufen.

4.2 Inhalt und Auswirkungen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
(BBodSchV)
– Ratsvorlage –

Frau RM Kröger-Brenner hält es für bedenklich, daß die in der Vorlage genannten Grenzwerte z. T. erheblich über den bisher in Dortmund üblicherweise als bedenklich genannten Werten liegen. Es sollte weiter versucht werden, die bisherigen Werte als Maßstab anzusehen.

Herr Dr. Mackenbach erklärt, daß die in der Bodenschutzverordnung vorgesehenen Prüf- und Maßnahmenwerte verbindlich sind. Eine Abweichung von diesen Werten, z. B. bei der Gefahrenabwehr, ist nicht möglich. Bei einer Unterschreitung der Werte ist nicht von einer Gefahr auszugehen. Bei der vorsorgenden Planung können Sicherheitsabstände eingehalten werden, d. h. es ist begründbar, wenn eine Orientierung an der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung erfolgt, aber gleichzeitig darauf hingewiesen wird, daß aus Vorsorgegesichtspunkten unter den dort genannten Werten geblieben wird.

Beschluß:
Der Ausschuß für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Zu TOP 5. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

5.1 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Neugestaltung von Brückstraße, Lütge Brückstraße, Gerberstraße, Ludwigstraße und Reinoldistraße
- Baubschnitt Ludwigstraße, Reinoldistraße (nördlicher Teil) -
- Ratsvorlage –

Frau RM Kröger-Brenner beantragt für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Rathaus, die Anmerkungen der BV Innenstadt West zu berücksichtigen.

Herr Glaser erklärt für das Stadtplanungsamt, daß derzeit mit dem Amt für Tiefbau und Straßenverkehr, der Polizei und dem Quartiersmanager Vorschläge erarbeitet werden, wie das Konzerthaus optimal angebunden werden kann. Er bat darum, für Alternativorschläge offen zu bleiben.

Sobald die Ergebnisse vorliegen, ist der Ausschuß zu informieren.

Beschluß:
Die Vorlage wurde einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN im Rathaus mit dem Hinweis, daß der AUSW, sobald die Ergebnisse über die Anbindung des Konzerthauses vorliegen, zu informieren ist, beschlossen.

.5.3 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 9 des Bebauungsplans Br 163 – Gewerbegebiet Wickede-Süd –
hier:
I. Änderungsbeschluß
II. Bürgerbeteiligung
III. Beschluß einer Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Br 163

Beschluß:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluß zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Br 163 – Gewerbegebiet Wickede-Süd – in Form einer Textsatzung für den unter Punkt 1 dieser Beschlußvorlage beschriebenen Bereich zu ändern (Änderung Nr. 9 – gleichzeitig Geltungsbereich des Bebauungsplanes).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Br 163) zu beteiligen.

III. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt 2 dieser Beschlußvorlage beschriebenen Teilbereich des Bebauungsplanes Br 163 – Gewerbegebiet Wickede-Süd – als Satzung.


zu TOP 6. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

6.1 Vorbescheid für die Errichtung eines Wohnhausanbaues auf dem Grundstück
Grenzweg 22 in Dortmund-Holzen
-Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 und 4 BauGB
- Ausschußvorlage -
Beschluß:
Der Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Voranfrage positiv zu bescheiden, zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

6.2 Errichtung eines Turnierrichterhauses und Weideunterstandes auf dem Grundstück Lütgenholthauser Straße 139 in Dortmund-Kleinholthausen
- Zulassung eines Vorhabens gem. 3 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Zulassung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB –
- Ausschußvorlage –
Beschluß:
Der Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.10.1998, zu beteiligen.

6.3 Vorbescheid für die Errichtung eines Pferdeunterstandes auf dem Grundstück Hegemannsheide in Dortmund-Menglinghausen
- Zulassung eines Vorhabens nach § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 35 Abs. 2 BauGB mit der Zulassung einer Befreiung nach § 31 BauGB -
- Ausschußvorlage -

Beschluß:
Der Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

6.4 Vorbescheid für die Neuerrichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Hohensyburgstraße 126 in Dortmund-Syburg
- Zulassung eines Vorhabens nach § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 35 Abs. 4 BauGB mit der Zulassung einer Befreiung nach § 31 BauGB –
- Ausschußvorlage -

Beschluß:
Der Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Bauvoranfrage positiv in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

6.5 Vorbescheid für den Abbruch und Wiederaufbau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Am Ballroth 127 in Dortmund-Großholthausen
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)-
- Ausschußvorlage -

Beschluß:
Der Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

6.6 Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Hörder Bahnhofstraße 3 in Dortmund-Hörde
- Zulassung eines Bauvorhabens nach § 34 BauGB und § 30 Abs. 1 BauGB unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB
- Ausschußvorlage -

6.7 Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Hörder
Bahnhofstraße 5 in Dortmund-Hörde
-Zulassung eines Bauvorhabens nach § 30 Abs. 1 BauGB unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB
- Ausschußvorlage -
Herr RM Tech erklärt, daß die Bezirksvertretung Hörde in ihrer Sitzung am 16.11.99 einen Zusatz zum Beschlußvorschlag beschlossen hat. Demnach hat der Bauherr für die durch die Errichtung des Wohn- und Geschäftshauses wegfallenden Stellplätze auf der eigenen Fläche Ersatz zu schaffen.

Beschluß:
Der AUSW nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.

Der Beschluß wird ergänzt um den von der Bezirksvertretung Hörde beschlossenen Zusatz.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.95 ( veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.95) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.98, zu beteiligen.

6.8 Vorbescheid für die Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück
Witzlebenstraße 4 in Dortmund-Kirchhörde
-Zulassung eines Vorhabens nach § 30 Abs. 1 BauGB unter Zulassung einer
Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB i. V. m. der Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre gem. § 14 BauGB
- Ausschußvorlage -
Beschluß:
Der Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

6.9 Errichtung von drei Doppelhäusern (6 WE) auf dem Grundstück Teigelbrand 24 – 34 in Dortmund-Schüren
-Zulassung eines Vorhabens nach § 34 (2) BauGB-
- Ausschußvorlage -

Herr RM Zuch fordert die Verwaltung auf, umgehend den Bebauungsplan Ap 195 der Rechtskraft zuzuführen.

Beschluß:
Der Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

6.10 Errichtung eines Geräteunterstandes und eines Carports Auf dem Brink 146 Gemarkung Derne, Flur 2, Flurstück 267
-Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch-
- Ausschußvorlage -
Beschluß:
Der Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

6.11 Vorbescheid für die Errichtung einer Elektronikfertigungshalle auf dem
Grundstück Nortkirchenstraße/Ruhrwaldstraße in Dortmund-Hörde
-Zulassung eines Bauvorhabens nach § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
unter Zulassung einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB
- Ausschußvorlage -

Herr RM Tech bittet Herrn Prof. Gerber um eine Aussage zur Außengestaltung hinsichtlich der Einbettung in die Umgebung. Frau RM Schilling regt an, daß ggf. eine Begrünung erfolgen könnte.

Herr Prof. Gerber stellt die geplante Elektronikfertigungshalle der Fa. WILO vor, die sich klar und funktional zeigt. Die Fassade wird sich an dem Inhalt des Gebäudes orientieren, die Gestalt wird aus der Funktion heraus erarbeitet. Ob Reklame angebracht werden wird, ist noch nicht bekannt.


Beschluß:
Der Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.


ie Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.






zu TOP 7. Angelegenheiten des Liegenschaftsamtes

7.1 Sachstandsbericht zur Bebauung des ehemaligen Bibliotheksgrundstücks
- Antrag/Anfrage der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
im Rathaus Dortmund vom 03.11.99

Herr Staschik berichtet über den aktuellen Sachstand zur Bebauung des ehemaligen Bibliotheksgrundstücks:


- Der Grundstückskaufvertrag zum “Hansa-Carrée” wurde im September 1999 abgeschlossen mit einer Optionsfortführung für die “Gastronomische Markthalle”.
- Die Entlassung der Investoren aus der Optionsverpflichtung ist möglich, wenn die Markthalle aus rechtlichen und / oder wirtschaftlichen Gründen nicht realisiert werden kann.
- Die Investoren Dreier werden kurzfristig einen Bauantrag für die Realisierung des Hansa-Carrées und der Gastronomischen Markthalle stellen.
- Grundlage des Bauantrages für die Realisierung des Hansa-Carrées und der Gastronomischen Markthalle wird die “Architektur Friesleben” mit dem Nutzungsmix Einzelhandel, Kino und Gastronomie sein.
- Die Investoren Dreier verhandeln zur Zeit mit Karstadt über ein Nutzungskonzept, das eine Sporthausnutzung und kleinteiligen Einzelhandel zuläßt. Dieses Nutzungskonzept steht unter der Prämisse der Beibehaltung der Passagen- und Rotundelösung und der Aufgabe der Kinonutzung.

Herr RM Krüger erklärt, daß bei Veränderung der Nutzung aufgrund der Verhandlungen mit Karstadt ggf. Optimierungsmöglichkeiten u. a. hinsichtlich der Fassadengestaltung entstehen könnten. Diese sind vom Liegenschaftsamt, Bauordnungsamt und Stadtplanungsamt zu erarbeiten, mit den Gebrüdern Dreier zu besprechen und dem AUSW vorzustellen, bevor ein Bauantrag gestellt wird.

Herr RM Jostes und Herr RM Wilhelm unterstützen die Forderung.

Beschluß:
Herr Jung stellt als gemeinsames Ergebnis fest, daß sobald die Gebrüder Dreier Veränderungen bezüglich der Nutzung signalisieren, der AUSW eine frühzeitige Information erwartet, bevor der Bauantrag gestellt wird.

zu TOP 8. Angelegenheiten des Hochbauamtes
- keine Vorlagen -

zu TOP 9. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

9.1 Umbenennung eines Teilstücks der “Wittener Straße”(L 609) in DO-Dorstfeld
- Ratsvorlage -

Beschluß:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluß zu fassen:

Der Rat beschließt:

Das derzeitige Endteilstück der “Wittener Straße” unterhalb der B 1 zwischen der “Planetenfeldstraße” und der Straße “Hauert” wird umbenannt in “Planetenfeldstraße” (Verlängerung).








9.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen
Chemnitzer Straße von Hohe Straße bis Sonnenstraße
Gutenbergstraße von Hohe Straße bis Ruhrallee
Hakenstraße von Hohe Straße bis Chemnitzer Straße
(Gesamtmaßnahme)
- Ratsvorlage -

Beschluß:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gem.
§ 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979 und vom 21.12.81
Chemnitzer Straße von Hohe Straße bis Sonnenstraße
Gutenbergstraße von Hohe Straße bis Ruhrallee
Hakenstraße von Hohe Straße bis Chemnitzer Straße
(Gesamtmaßnahme)


9.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im
Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen
Ermlinghofer Straße von der Gildenstraße bis zur Straße
Am Heedbrink/Stichstraße Ermlinghofer Straße zu den Häusern Ermlinghofer
Straße 25 – 29
- Ratsvorlage -

Beschluß:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979 und vom 21.12.81
Wohnumfeldverbesserung im Stadterneuerungsbereich “Hörder Neumarkt”
hier: Teilmaßnahme Ermlinghofer Straße von der Gildenstraße bis zur Straße
Am Heedbrink/Stichstraße Ermlinghofer Straße zu den Häusern Ermlinghofer
Straße 25 – 29

zu TOP 10. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
- keine Vorlagen -

zu TOP 11. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

11.1 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlagen Hauptbahnhof
Durchführung der Planung
- Ratsvorlage - (Erweiterung der Tagesordnung)

siehe TOP 5.4.1 –

zu TOP 12. Angelegenheiten der Stadtkämmerei

12.1 Angelegenheiten des Sondervermögens “Grundstücks- und
Vermögensverwaltungsfonds Dortmund”
- Jahresabschluß und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 1998
- Entlastung der Werkleitung
- Übertragung der im Wirtschaftsjahr 1998 nicht in Anspruch genommenen
Darlehensermächtigung
- Ratsvorlage -

Beschluß:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund ...
1. ...stellt den Jahresabschluß 1998 des Sondervermögens “Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund” mit einer Bilanzsumme von 130.455.589,82 DM und einem Jahresverlust von 67.401,27 DM fest. Der Jahresverlust ist auf die Rechnung des Wirtschaftsjahres 1999 vorzutragen.
2. ...beschließt, der Werkleitung Entlastung zu erteilen.
3. ...beschließt, die im Wirtschaftsjahr 1998 nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung in Höhe von 26 Mio. DM auf das Wirtschaftsjahr 1999 zu übertragen.

12.2 Sondervermögen “Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds
Dortmund”
hier: Benennung des Prüfers für den Jahresabschluß
- Ratsvorlage -

Beschluß:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluß zu fassen:

Der Haupt- und Finanzausschuß beschließt, dem Gemeindeprüfungsamt der Bezirksregierung Arnsberg die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft “Dr. Kohler, Dr. Söder & Partner”, Dortmund, als Prüfer des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 1999 vorzuschlagen.




Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Der Vorsitzende schließt deshalb die öffentliche Sitzung um 18.10 Uhr.





J u n g D r a b i g S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

Datenimport aus Word


Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Geschäftsführung
StA 01
F 2 60 21

N i e d e r s c h r i f t

über die 2. öffentliche Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 17.11.1999


Te i l n e h m e r / i n n e n:

a) Mitglieder des Ausschusses:
Herr RM Jung, Vorsitzender
Herr RM Berndsen
Herr RM Brunstein
Herr RM Drabig
Herr RM Follert
Frau RM Gerszewski
Herr RM Grote
Herr RM Harnisch
Herr RM Jostes
Herr RM Knieling
Frau RM Kräft
Frau RM Krause
Frau RM Kröger-Brenner
Herr RM Krüger
Frau RM Lührs
Herr RM Neumann
Herr RM Offermann
Herr RM Ollech
Herr RM Sauer
Frau RM Schilling
Herr RM Schneider
Frau RM Steins
Herr RM Tech
Herr RM Wilhelm
Herr RM Zuch

Frau s. B. Pohlmann-Rohr
Herr s. B. Schilff
Herr s. E. Schmitz
b) Mitarbeiter/innen der Verwaltung
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Herr Dr. Mackenbach, 60/stv. AL
Herr Glaser, 61/AL
Herr Keßeler, 6/MTC
Herr Morher, 6/MTC
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Neuhaus, 64/AL bis TOP 3.1
Herr Staschik, 23/AL
Herr Dickgreber, 66/AL
Herr Keune, 66/stv. AL
Herr Blume, 67/AL
Frau Kulozik, 67/WP
Herr Schließler, 69/AL
Herr Buchbender, 20/AL
Herr Birnstiel, 8/EA
Frau Kober, 61/1-1
Frau Irle, 01
Frau Skodzik, 01
c) Gäste
Herr Freudenthal, Landesentwicklungsgesellschaft (LEG)
Herr Petersen, Hansen & Petersen
Herr Hansen, Hansen & Petersen
Herr Beschorner, Hansen & Petersen
Frau Klischan, Entwicklungsgesellschaft Stadtkrone-Ost
Herr Schnettger, Viterra Baupartner GmbH
Herr Gorschlüter, Viterra Baupartner GmbH
Herr Weidkamp, Viterra Baupartner GmbH
Herr Köhnemann, BKR Wohnungsbau GmbH
Herr Hebebrand, Wilo GmbH
Frau Weiß, Wilo GmbH
Herr Kalendowicz, Architekten Kalendowicz/Prof. Gerber
Herr Prof. Gerber, Architekten Kalendowicz/Prof. Gerber


Der Vorsitzende, Herr RM Jung, eröffnet die Sitzung um 15.15 Uhr und begrüßt die anwesenden Damen und Herren.

Folgende Tagesordnung liegt vor:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschußmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die gem. Sitzung des AUSW mit dem ABVG am 25.08.99

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 75. Sitzung des AUSW am 08.09.99



2. Satzungs-, Gebühren- und Eintrittspreisangelegenheiten

2.1 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung – AbfS)

2.2 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung – AbfG) – 2000
- Ratsvorlage -

2.3 Satzung zur dritten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage - (Nachversand)
2.4 Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage -
2.5 Erhöhung der Eintrittspreise für die Pflanzenschauhäuser im Botanischen Garten Rombergpark
- Ratsvorlage -

2.6 Gebührensatzung und Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage - (Nachversand)

2.7 Zoo Dortmund
hier: Erhöhung/Ermässigung der Eintrittsentgelte und Veränderung der Entgeltstruktur
- Ratsvorlage - (Nachversand)

3. Angelegenheiten des Stadtamtes für Wohnungswesen

3.1 Wohnungsmarkt Dortmund –
Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 1998
- Ratsvorlage -

4. Angelegenheiten des Umweltamtes

4.1 1. Neuwahl des Beirates der unteren Landschaftsbehörde
2. Regelung der Aufwandsentschädigung
- Ratsvorlage -

4.2 Inhalt und Auswirkungen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
(BBodSchV)
(Ausschußvorlage)


5. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

5.1 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Neugestaltung von Brückstraße, Lütge Brückstraße, Gerberstraße, Ludwigstraße und Reinoldikirche
- Bauabschnitt Ludwigstraße, Reinoldistraße (nördlicher Teil) –
- Ratsvorlage -
- abweichender Beschluß der BV Innenstadt-West -
5.2 Bebauungsplanverfahren Stadtkrone Ost – Ap 192 –
hier: Sachstandsbericht zum Qualitätsnachweis
- Ausschußvorlage –
5.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 9 des Bebauungsplans Br 163
- Gewerbegebiet Wickede-Süd
hier:
1. Änderungsbeschluß
2. Bürgerbeteiligung
3. Beschluß einer Satzung über eine Veränderungssperre für den
Geltungsbereich der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Br 163

5.4 “Überbauung des Dortmunder Hauptbahnhofes”
a) Antrag der CDU-Fraktion/Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 19.10.99
b) Antrag der SPD-Fraktion vom 21.10.99
(Überweisungen des Rates der Stadt vom 21.10.99)
5.4.1 Überbauung des Dortmunder Hauptbahnhofes mit einem Multithemencenter
hier: Beantwortung der Anträge und Anfragen aus der Sitzung des Rates vom 21.10.99
- Ratsvorlage - (Erweiterung der Tagesordnung)

5.4.2 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlagen Hauptbahnhof
Durchführung der Planung
- Ratsvorlage - (Erweiterung der Tagesordnung)

6. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

6.1 Vorbescheid für die Errichtung eines Wohnhausanbaues auf dem Grundstück Grenzweg 22 in Dortmund-Holzen
-Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 und 4 Bau-GB
- Ausschußvorlage -
6.2 Errichtung eines Turnierrichterhauses und Weideunterstandes auf dem Grundstück Lütgenholthauser Straße 139 in Dortmund-Kleinholthausen
-Zulassung eines Vorhabens gem. § 30 Abs. 1 BauGB mit Zulassung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB
- Ausschußvorlage -
6.3 Vorbescheid für die Errichtung eines Pferdeunterstandes auf dem Grundstück Hegemannsheide in Dortmund-Menglinghausen
-Zulassung eines Vorhabens nach § 30 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 35 Abs. 2 BauGB mit der Zulassung einer Befreiung nach § 31 BauGB
- Ausschußvorlage –
6.4 Vorbescheid für die Neuerrichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Hohensyburgstraße 126 in Dortmund-Syburg
-Zulassung eines Vorhabens nach § 30 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 35 Abs. 4 BauGB mit der Zulassung einer Befreiung nach § 31 BauGB
- Ausschußvorlage –
6.5 Vorbescheid für den Abbruch und Wiederaufbau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Am Ballroth in Dortmund-Großholthausen
-Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 4 BauGB
- Ausschußvorlage –
6.6 Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Hörder Bahnhofstraße 3 in Dortmund-Hörde
-Zulassung eines Bauvorhabens nach § 34 BauGB und § 30 Abs. 1 BauGB unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB
- Ausschußvorlage-

6.7 Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Hörder Bahnhofstraße 5 in Dortmund-Hörde
-Zulassung eines Bauvorhabens nach § 30 Abs. 1 BauGB unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB
– Ausschußvorlage -
6.8 Vorbescheid für die Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück Witzlebenstraße 4 in Dortmund-Kirchhörde
-Zulassung eines Vorhabens nach § 30 Abs. 1 BauGB unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB i. V. m. der Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre gem. § 14 BauGB
- Ausschußvorlage-
6.9 Errichtung von drei Doppelhäusern (6 WE) auf dem Grundstück Teigelbrand 24 -34 in Dortmund-Schüren
-Zulassung eines Vorhabens nach § 34 (2) BauGB-
- Ausschußvorlage -
6.10 Errichtung eines Geräteunterstandes und eines Carports Auf dem Brink 146 Gemarkung Derne, Flur 2, Flurstück 267
-Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch-
- Ausschußvorlage -
6.11 Vorbescheid für die Errichtung einer Elektronikfertigungshalle auf dem Grundstück Nortkirchenstraße/Ruhrwaldstraße in Dortmund-Hörde
-Zulassung eines Bauvorhabens nach § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB
- Ausschußvorlage -
6.12 Errichtung von Wohnungsbauvorhaben im Bereich des Bebauungsplanes Ap 192 Stadtkrone-Ost südlich der Stockholmer Allee
Vorhaben gem. § 33 Abs. 2 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung -
- Ausschußvorlage –

7. Angelegenheiten des Liegenschaftsamtes

7.1 Sachstandsbericht zur Bebauung des ehemaligen Bibliotheksgrundstücks
-Antrag/Anfrage der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Rathaus Dortmund vom 03.11.99

8. Angelegenheiten des Hochbauamtes
-keine Vorlagen-

9. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr


9.1 Umbenennung eines Teilstücks der “Wittener Straße”(L 609) in DO-Dorstfeld
- Ratsvorlage –





9.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen
Chemnitzer Straße von Hohe Straße bis Sonnenstraße
Gutenbergstraße von Hohe Straße bis Ruhrallee
Hakenstraße von Hohe Straße bis Chemnitzer Straße
(Gesamtmaßnahme)
- Ratsvorlage -
9.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage
Ermlinghofer Straße von der Gildenstraße bis zur Straße Am Heedbrink/Stichstraße Ermlinghofer Straße zu den Häusern Ermlinhofer Straße 25 – 29
- Ratsvorlage –

10. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
-keine Vorlagen-

11. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

11.1 - Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlagen Hauptbahnhof
Durchführung der Planung
- Ratsvorlage - (Erweiterung der Tagesordnung)

12. Angelegenheiten der Stadtkämmerei

12.1 Angelegenheiten des Sondervermögens “Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund”
-Jahresabschluß und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 1998
-Entlastung der Werkleitung
-Übertragung der im Wirtschaftsjahr 1998 nicht in Anspruch genommenen Darlehensermächtigung
- Ratsvorlage -
12.2 Sondervermögen “Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund”
hier: Benennung des Prüfers für den Jahresabschluß
- Ausschußvorlage -


zu TOP 1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschußmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Es wird Herr RM Drabig benannt.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW

Auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW wird hingewiesen.

1.3 Feststellung der Tagesordnung

Herr RM Jung schlägt vor, die Tagesordnung um die Tagesordnungspunkte 5.4 “Überbauung des Dortmunder Hauptbahnhofes, Anträge aus der Sitzung des Rates vom 21.10.99”, 5.4.1 “Überbauung des Dortmunder Hauptbahnhofes mit einem Multithemencenter, hier: Beantwortung der Anträge und Anfragen aus der Sitzung des Rates vom 21.10.99” und 5.4.2 “Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund, Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlagen Hauptbahnhof, Durchführung der Planung” zu erweitern. Da TOP 11.1 und TOP 5.4.2 inhaltlich übereinstimmen, kann TOP 11.1 “Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund, Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlagen Hauptbahnhof, Durchführung der Planung” gestrichen werden.

Herr RM Jung macht zudem den Vorschlag, die Reihenfolge der TO zu verändern und auf TOP 2 “ Satzungs-, Gebühren- und Eintrittspreisangelegenheiten” die TOP 5.2 “Bebauungsplanverfahren Stadtkrone-Ost - Ap 192 -, Sachstandsbericht zum Qualitätsnachweis” mit 6.12 “ Errichtung von Wohnungsbauvorhaben im Bereich des Bebauungsplanes Ap 192 Stadtkrone-Ost südlich der Stockholmer Allee, Vorhaben gem. § 33 Abs. 2 BauGB, Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung”, anschließend TOP 5.4, 5.4.1 und 5.4.2 folgen zu lassen und danach mit TOP 3 fortzufahren.

Herr RM Krüger beantragt, den TOP 3.1 “Wohnungsmarkt Dortmund, Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 1998” in der Sitzung am 01.12.99 zu behandeln, da seine Fraktion noch Beratungsbedarf habe.

Die Tagesordnung wird wie vorgeschlagen einstimmig durch die Mitglieder des Ausschusses festgestellt.

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des AUSW mit dem ABVG am 25.08.99

Der Niederschrift wird die Zustimmung erteilt.

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 75. Sitzung des AUSW am 08.09.1999

Die Niederschrift wird einstimmig beschlossen.

zu TOP 2. Satzungs-, Gebühren- und Eintrittspreisangelegenheiten

2.1 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung-AbfS)
- Ratsvorlage -

2.2 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung-AbfGS) - 2000
- Ratsvorlage -

2.3 Satzung zur dritten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage -

2.4 Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim der Stadt Dortmund
– Ratsvorlage –

2.5 Erhöhung der Eintrittspreise für die Pflanzenschauhäuser im Botanischen Garten Rombergpark
- Ratsvorlage -

2.6 Gebührensatzung und Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
- Ratsvorlage -

2.7 Zoo Dortmund;
hier: Erhöhung/Ermäßigung der Eintrittsentgelte und Veränderung der Entgeltstruktur
- Ratsvorlage -
Beschluß:
Der AUSW beschließt, die Vorlagen unter TOP 21. – 2.7 als eingebracht anzusehen und in der AUSW-Sitzung am 01.12.99 darüber zu beraten.

Zu TOP 3. Angelegenheiten des Stadtamtes für Wohnungswesen

3.1 Wohnungsmarkt Dortmund –
Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 1998
- Ratsvorlage -
TOP 3.1 “Wohnungsmarkt Dortmund, Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 1998” wird auf Antrag des Herrn RM Krüger zurückgestellt und in der Sitzung am 01.12.99 behandelt werden, da seine Fraktion noch Beratungsbedarf habe.

Beschluß:
Der AUSW beschließt, den TOP auf die Sitzung am 01.12.99 zu vertagen.

5.2 Bebauungsplanverfahren Stadtkrone Ost – Ap 192 -
hier: Sachstandsbericht zum Qualitätsnachweis
- Ausschußvorlage -

Herr RM Krüger befürchtet aufgrund der Planungen eine noch stärkere Frequentierung der Marsbruchstraße. Die Lösung über eine Vollanbindung der Stadtkrone-Ost an die B 236 n oder den Bau einer Querspange zwischen den Straßen Am Remberg und Schüruferstraße sieht er als problematisch an.

Herr RM Zuch fordert aus Sicht des Stadtbezirkes Aplerbeck eine direkte Anbindung der Stadtktrone-Ost an die B 236 n, da sonst eine Überlastung der Schüruferstraße das Ergebnis sein wird.

Herr RM Wilhelm verweist auf das Verkehrskonzept des Stadtbezirkes Aplerbeck als Gesamtkonzept, das zur verkehrlichen Anbindung des Geländes Stadtkrone-Ost der Umsetzung der in der BV Aplerbeck festgelegten Rahmenbedingungen bedarf. Dazu gehören u. a. der Weiterbau der B 236 n zur Stadtgrenze nach Schwerte, der Knoten Gottesacker, der Vollanschluß Am Remberg.

Herr StR Sierau macht deutlich, daß der Sachstandsbericht die aktuelle Situation darstellt. Durch die Diskussion im AUSW ist es möglich, die Meinungen in die Überlegungen zur Stadtkrone-Ost einfließen zu lassen.

Herr Glaser macht deutlich, daß wegen der erwarteten höheren Lärmwerte ein Gutachten in Auftrag gegeben werden muß. Es wird ein Abwägungsprozeß stattfinden, um die Möglichkeiten des Lärmschutzes zu prüfen. Das Stadtplanungsamt wird den Bebauungsplan erneut öffentlich auslegen, um die neue städtebauliche Konzeption vorstellen zu können. Bei erneuter öffentlicher Auslegung wird das Grünordnungskonzept mit dem Schürener Feld vernetzt sein.

Herr StR Sierau schließt eine temporäre Lösung zum Schutz vor Lärmimmissionen nicht aus. In der ausgewiesenen Sondergebietsfläche sieht er ein Ansiedlungspotential, das auch öffentlich ausgeschrieben werden könnte.

Beschluß:
Der AUSW beschließt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschluß zu fassen:

Der Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Da Planreife besteht und Erschließungsanlagen weitgehend fertiggestellt sind, können weitere Vorhaben zugelassen werden. Die erneute öffentliche Auslegung ist erst nach Abschluß der in dieser Voralge benannten Untersuchung durchzuführen.

6.12. Errichtung von Wohnungsbauvorhaben im Bereich des Bebauunsplanes
Ap 192 Stadtkrone-Ost südlich der Stockholmer Allee
Vorhaben gem. § 33 Abs. 2 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben während der
Planaufstellung –
- Ausschußvorlage -

Verschiedene Architekten stellen die Planungen der einzelnen Investoren vor.

Herr Petersen der Fa. Hansen und Petersen beschreibt mit Hilfe eines Planes und mit Dias die für die RUHR-LIPPE Wohnungsbaugesellschaft mbH geplante Bebauung des südlichen Baufeldes. Die Wohnungen werden individuell vom Zuschnitt und der Zuwegung aussehen. Herr Freudenthal der Landesentwicklungsgesllschaft (LEG) stellt die geplante Bebauung des Nordriegels vor. Hier werden Parkmöglichkeiten in einem Parkdeck geschaffen. Die Wohnungen dieser Gebäude werden modular geordnet und möglichst individuell gestaltet.

Herr Gorschlüter von der VITERRA BAUPARTNER AG stellt die Bebauung der Flächen WA 4 und 5 anhand von Bildern vor. Entlang der Stockholmer Allee befinden sich in den Gebäuden keine Aufenthaltsräume. Für Pkws steht eine Tiefgarage zur Verfügung. Die geplanten Wohnhäuser im unteren Grundstücksbereich haben Niedrigenergiehausstandard und die Dächer werden begrünt.

Herr Köhnemann als Vertreter der BKR Wohnungsbau GmbH plant die Bebauung der Flächen WA 7 bis 9 mit Blockrandbebauung und Stadtvillen, in denen Eigentumswohnungen und Doppelhäuser geschaffen werden. Niedrigenergiehausstandard und Nahwärmekonzept mit Blockheizkraftwerk sind vorgesehen. Für die Blockrandbebauung wird es Tiefgaragen und für die Stadtvillen Carports oder Garagen geben.



Herr RM Wilhelm fordert für das Baugebiet durchgehende städtebauliche und architektonische Qualität und bittet - auch über die Standards hinaus - über weitere Möglichkeiten der Energieeinsparung nachzudenken.

Herr RM Krüger fragt nach dem Sachstand zu dem eingeforderten Energiekonzept in diesem Baugebiet.

Herr StR Sierau verweist auf die vom Rat beschlossenen Qualitätsleitlinien, die in einem städtebaulichen Vertrag festgehalten sind. Diese Leitlinien werden von den Investoren unterschiedlich interpretiert. Im städtebaulichen Vertrag mit der Entwicklungsgesellschaft Stadtkrone-Ost ist festgelegt, daß die Stadt einen Zustimmungsvorbehalt hat, um den beabsichtigten Standard zu erzielen.

Beschluß:
Der AUSW nimmt die durch die Verwaltung vorgestellten Bauvorhaben zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.95 ( veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.95) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.98, zu beteiligen.

5.4 Überbauung des Dortmunder Hauptbahnhofes mit einem Multi-Themen-Center
hier: Beantwortung der Anträge und Anfragen aus der Sitzung des Rates vom
21.10.99

c) Antrag der CDU-Fraktion/Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 19.10.99
d) Antrag der SPD-Fraktion vom 21.10.99
(Überweisungen des Rates der Stadt vom 21.10.99)

5.4.1 Überbauung des Dortmunder Hauptbahnhofes mit einem Multithemencenter
hier: Beantwortung der Anträge und Anfragen aus der Sitzung des Rates vom 21.10.99
- Ratsvorlage - (Erweiterung der Tagesordnung)



5.4.2 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlagen Hauptbahnhof
Durchführung der Planung
- Ratsvorlage - (Erweiterung der Tagesordnung)

Der TOP 5.4 mit 5.4.1 und 5.4.2 wird vorgezogen.

Herr RM Wilhelm stimmt im wesentlichen dem Inhalt der Vorlagen und der weiteren Verfahrensweise zu und weist auf die positiven Meldungen zum Ufo hin. Er hebt insbesondere hervor, daß Ziele des Umbaus des Hauptbahnhofes die Weiterentwicklung des Oberzentrums Dortmund und die Anbindung an das Hochgeschwindigkeitsnetz sind.

Herr RM Krüger stellt dar, daß die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Rathaus einen neuen Bahnhof wolle, aber es muß eine stadtverträgliche Nutzung geben. Er befürchtet eine reine Arbeitsplatzverlagerung vom Westen-/Ostenhellweg zum Multithemencenter (MTC). Er sieht die Notwendigkeit, daß Entwicklungsmöglichkeiten an anderer Stelle nach Bau des MTC offen bleiben.

Herr RM Jostes erklärt, daß die CDU-Fraktion einen eingebundenen Bahnhof, ein hochwertiges Einkaufszentrum mit Spitzenentertainment haben möchte. Ein guter Anschluß zur Innenstadt schafft die Voraussetzung für einen Austausch zwischen MTC und Innenstadt. Die Innenstadt darf nicht gefährdet werden.

Herr StR Sierau führt aus, daß mit dem Bau des MTC die Stadt Dortmund im Vergleich zu anderen potentiellen Standorten innerhalb des Hochgeschwindigkeitsnetzes wettbewerbsfähig wird. Sollte es nicht zu einer Beschlußfassung für das MTC kommen, wird die Bahn AG nicht in den Bahnhof Dortmund investieren. Auch ein neuer Investor wird aufgrund der Rentabilität entscheiden. Mit einem neuen Bahnhof sieht Herr StR Sierau zusätzliche Entwicklungsimpulse für die Stadt, besonders für die Innenstadt. Die Gesamtinteressen der Stadt müssen beachtet werden.

Herr RM Drabig weist auf verschiedene positive Entwicklungen in der Innenstadt hin, die in den letzten Jahren im Ausschuß mit entschieden wurden. Die Diskussion über das Ufo hat seines Erachtens den Handel und die Politik dazu gebracht, die Innenstadt zu verändern. Der Erfolg des Ufos und der Innenstadt ist davon abhängig zu machen, welche Qualität inhaltlich und von der Ausstattung her bezogen auf die Bahnstation, die Verbindung zur Stadtbahn, auf die Einzelhandels- und Themenflächen, kommt. Herr Drabig verdeutlicht nochmals, daß die Verläßlichkeit auch bezüglich anderer Projekte nicht aufs Spiel gesetzt werden darf.

Herr RM Krüger sieht eine Verzögerung durch die Bahn AG, z. B. ist bisher das Grundstück nicht auf die Investoren übertragen worden. Die Rahmenbedingungen müßten zum Konsens gebracht werden.

Herr RM Sauer merkt an, daß die Maßnahmen, die die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Rathaus fordern, eine Verbesserung der Qualität sowie eine Ergänzung zur City entstehen lassen.

Beschluß:
Der AUSW beschließt, die TOPe 5.4, 5.4.1 und 5.4.2 zum Rat durchlaufen zu lassen.

Zu TOP 4. Angelegenheiten des Umweltamtes

4.1 1. Neuwahl des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
2. Regelung der Aufwandsentschädigung
- Ratsvorlage -

Beschluß:
Der AUSW läßt die Ratsvorlage durchlaufen.

4.2 Inhalt und Auswirkungen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
(BBodSchV)
– Ratsvorlage –

Frau RM Kröger-Brenner hält es für bedenklich, daß die in der Vorlage genannten Grenzwerte z. T. erheblich über den bisher in Dortmund üblicherweise als bedenklich genannten Werten liegen. Es sollte weiter versucht werden, die bisherigen Werte als Maßstab anzusehen.

Herr Dr. Mackenbach erklärt, daß die in der Bodenschutzverordnung vorgesehenen Prüf- und Maßnahmenwerte verbindlich sind. Eine Abweichung von diesen Werten, z. B. bei der Gefahrenabwehr, ist nicht möglich. Bei einer Unterschreitung der Werte ist nicht von einer Gefahr auszugehen. Bei der vorsorgenden Planung können Sicherheitsabstände eingehalten werden, d. h. es ist begründbar, wenn eine Orientierung an der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung erfolgt, aber gleichzeitig darauf hingewiesen wird, daß aus Vorsorgegesichtspunkten unter den dort genannten Werten geblieben wird.

Beschluß:
Der Ausschuß für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Zu TOP 5. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

5.1 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Neugestaltung von Brückstraße, Lütge Brückstraße, Gerberstraße, Ludwigstraße und Reinoldistraße
- Baubschnitt Ludwigstraße, Reinoldistraße (nördlicher Teil) -
- Ratsvorlage –

Frau RM Kröger-Brenner beantragt für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Rathaus, die Anmerkungen der BV Innenstadt West zu berücksichtigen.

Herr Glaser erklärt für das Stadtplanungsamt, daß derzeit mit dem Amt für Tiefbau und Straßenverkehr, der Polizei und dem Quartiersmanager Vorschläge erarbeitet werden, wie das Konzerthaus optimal angebunden werden kann. Er bat darum, für Alternativorschläge offen zu bleiben.

Sobald die Ergebnisse vorliegen, ist der Ausschuß zu informieren.

Beschluß:
Die Vorlage wurde einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN im Rathaus mit dem Hinweis, daß der AUSW, sobald die Ergebnisse über die Anbindung des Konzerthauses vorliegen, zu informieren ist, beschlossen.

.5.3 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 9 des Bebauungsplans Br 163 – Gewerbegebiet Wickede-Süd –
hier:
I. Änderungsbeschluß
II. Bürgerbeteiligung
III. Beschluß einer Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Br 163

Beschluß:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluß zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Br 163 – Gewerbegebiet Wickede-Süd – in Form einer Textsatzung für den unter Punkt 1 dieser Beschlußvorlage beschriebenen Bereich zu ändern (Änderung Nr. 9 – gleichzeitig Geltungsbereich des Bebauungsplanes).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Br 163) zu beteiligen.

III. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt 2 dieser Beschlußvorlage beschriebenen Teilbereich des Bebauungsplanes Br 163 – Gewerbegebiet Wickede-Süd – als Satzung.


zu TOP 6. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

6.1 Vorbescheid für die Errichtung eines Wohnhausanbaues auf dem Grundstück
Grenzweg 22 in Dortmund-Holzen
-Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 und 4 BauGB
- Ausschußvorlage -
Beschluß:
Der Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Voranfrage positiv zu bescheiden, zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

6.2 Errichtung eines Turnierrichterhauses und Weideunterstandes auf dem Grundstück Lütgenholthauser Straße 139 in Dortmund-Kleinholthausen
- Zulassung eines Vorhabens gem. 3 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Zulassung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB –
- Ausschußvorlage –
Beschluß:
Der Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.10.1998, zu beteiligen.

6.3 Vorbescheid für die Errichtung eines Pferdeunterstandes auf dem Grundstück Hegemannsheide in Dortmund-Menglinghausen
- Zulassung eines Vorhabens nach § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 35 Abs. 2 BauGB mit der Zulassung einer Befreiung nach § 31 BauGB -
- Ausschußvorlage -

Beschluß:
Der Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

6.4 Vorbescheid für die Neuerrichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Hohensyburgstraße 126 in Dortmund-Syburg
- Zulassung eines Vorhabens nach § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 35 Abs. 4 BauGB mit der Zulassung einer Befreiung nach § 31 BauGB –
- Ausschußvorlage -

Beschluß:
Der Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Bauvoranfrage positiv in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

6.5 Vorbescheid für den Abbruch und Wiederaufbau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Am Ballroth 127 in Dortmund-Großholthausen
- Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)-
- Ausschußvorlage -

Beschluß:
Der Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

6.6 Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Hörder Bahnhofstraße 3 in Dortmund-Hörde
- Zulassung eines Bauvorhabens nach § 34 BauGB und § 30 Abs. 1 BauGB unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB
- Ausschußvorlage -

6.7 Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Hörder
Bahnhofstraße 5 in Dortmund-Hörde
-Zulassung eines Bauvorhabens nach § 30 Abs. 1 BauGB unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB
- Ausschußvorlage -
Herr RM Tech erklärt, daß die Bezirksvertretung Hörde in ihrer Sitzung am 16.11.99 einen Zusatz zum Beschlußvorschlag beschlossen hat. Demnach hat der Bauherr für die durch die Errichtung des Wohn- und Geschäftshauses wegfallenden Stellplätze auf der eigenen Fläche Ersatz zu schaffen.

Beschluß:
Der AUSW nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.

Der Beschluß wird ergänzt um den von der Bezirksvertretung Hörde beschlossenen Zusatz.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.95 ( veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.95) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.98, zu beteiligen.

6.8 Vorbescheid für die Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück
Witzlebenstraße 4 in Dortmund-Kirchhörde
-Zulassung eines Vorhabens nach § 30 Abs. 1 BauGB unter Zulassung einer
Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB i. V. m. der Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre gem. § 14 BauGB
- Ausschußvorlage -
Beschluß:
Der Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

6.9 Errichtung von drei Doppelhäusern (6 WE) auf dem Grundstück Teigelbrand 24 – 34 in Dortmund-Schüren
-Zulassung eines Vorhabens nach § 34 (2) BauGB-
- Ausschußvorlage -

Herr RM Zuch fordert die Verwaltung auf, umgehend den Bebauungsplan Ap 195 der Rechtskraft zuzuführen.

Beschluß:
Der Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

6.10 Errichtung eines Geräteunterstandes und eines Carports Auf dem Brink 146 Gemarkung Derne, Flur 2, Flurstück 267
-Zulassung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch-
- Ausschußvorlage -
Beschluß:
Der Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.

6.11 Vorbescheid für die Errichtung einer Elektronikfertigungshalle auf dem
Grundstück Nortkirchenstraße/Ruhrwaldstraße in Dortmund-Hörde
-Zulassung eines Bauvorhabens nach § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
unter Zulassung einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB
- Ausschußvorlage -

Herr RM Tech bittet Herrn Prof. Gerber um eine Aussage zur Außengestaltung hinsichtlich der Einbettung in die Umgebung. Frau RM Schilling regt an, daß ggf. eine Begrünung erfolgen könnte.

Herr Prof. Gerber stellt die geplante Elektronikfertigungshalle der Fa. WILO vor, die sich klar und funktional zeigt. Die Fassade wird sich an dem Inhalt des Gebäudes orientieren, die Gestalt wird aus der Funktion heraus erarbeitet. Ob Reklame angebracht werden wird, ist noch nicht bekannt.


Beschluß:
Der Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung in Aussicht zu stellen, zur Kenntnis.


ie Bezirksvertretung ist aufgrund des § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 16.05.1995 (veröffentlicht in den Dortmunder Bekanntmachungen, Amtsblatt der Stadt Dortmund vom 19.05.1995) in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.01.1998, zu beteiligen.






zu TOP 7. Angelegenheiten des Liegenschaftsamtes

7.1 Sachstandsbericht zur Bebauung des ehemaligen Bibliotheksgrundstücks
- Antrag/Anfrage der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
im Rathaus Dortmund vom 03.11.99

Herr Staschik berichtet über den aktuellen Sachstand zur Bebauung des ehemaligen Bibliotheksgrundstücks:


- Der Grundstückskaufvertrag zum “Hansa-Carrée” wurde im September 1999 abgeschlossen mit einer Optionsfortführung für die “Gastronomische Markthalle”.
- Die Entlassung der Investoren aus der Optionsverpflichtung ist möglich, wenn die Markthalle aus rechtlichen und / oder wirtschaftlichen Gründen nicht realisiert werden kann.
- Die Investoren Dreier werden kurzfristig einen Bauantrag für die Realisierung des Hansa-Carrées und der Gastronomischen Markthalle stellen.
- Grundlage des Bauantrages für die Realisierung des Hansa-Carrées und der Gastronomischen Markthalle wird die “Architektur Friesleben” mit dem Nutzungsmix Einzelhandel, Kino und Gastronomie sein.
- Die Investoren Dreier verhandeln zur Zeit mit Karstadt über ein Nutzungskonzept, das eine Sporthausnutzung und kleinteiligen Einzelhandel zuläßt. Dieses Nutzungskonzept steht unter der Prämisse der Beibehaltung der Passagen- und Rotundelösung und der Aufgabe der Kinonutzung.

Herr RM Krüger erklärt, daß bei Veränderung der Nutzung aufgrund der Verhandlungen mit Karstadt ggf. Optimierungsmöglichkeiten u. a. hinsichtlich der Fassadengestaltung entstehen könnten. Diese sind vom Liegenschaftsamt, Bauordnungsamt und Stadtplanungsamt zu erarbeiten, mit den Gebrüdern Dreier zu besprechen und dem AUSW vorzustellen, bevor ein Bauantrag gestellt wird.

Herr RM Jostes und Herr RM Wilhelm unterstützen die Forderung.

Beschluß:
Herr Jung stellt als gemeinsames Ergebnis fest, daß sobald die Gebrüder Dreier Veränderungen bezüglich der Nutzung signalisieren, der AUSW eine frühzeitige Information erwartet, bevor der Bauantrag gestellt wird.

zu TOP 8. Angelegenheiten des Hochbauamtes
- keine Vorlagen -

zu TOP 9. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

9.1 Umbenennung eines Teilstücks der “Wittener Straße”(L 609) in DO-Dorstfeld
- Ratsvorlage -

Beschluß:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluß zu fassen:

Der Rat beschließt:

Das derzeitige Endteilstück der “Wittener Straße” unterhalb der B 1 zwischen der “Planetenfeldstraße” und der Straße “Hauert” wird umbenannt in “Planetenfeldstraße” (Verlängerung).








9.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen
Chemnitzer Straße von Hohe Straße bis Sonnenstraße
Gutenbergstraße von Hohe Straße bis Ruhrallee
Hakenstraße von Hohe Straße bis Chemnitzer Straße
(Gesamtmaßnahme)
- Ratsvorlage -

Beschluß:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gem.
§ 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979 und vom 21.12.81
Chemnitzer Straße von Hohe Straße bis Sonnenstraße
Gutenbergstraße von Hohe Straße bis Ruhrallee
Hakenstraße von Hohe Straße bis Chemnitzer Straße
(Gesamtmaßnahme)


9.3 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im
Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen
Ermlinghofer Straße von der Gildenstraße bis zur Straße
Am Heedbrink/Stichstraße Ermlinghofer Straße zu den Häusern Ermlinghofer
Straße 25 – 29
- Ratsvorlage -

Beschluß:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979 und vom 21.12.81
Wohnumfeldverbesserung im Stadterneuerungsbereich “Hörder Neumarkt”
hier: Teilmaßnahme Ermlinghofer Straße von der Gildenstraße bis zur Straße
Am Heedbrink/Stichstraße Ermlinghofer Straße zu den Häusern Ermlinghofer
Straße 25 – 29

zu TOP 10. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
- keine Vorlagen -

zu TOP 11. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

11.1 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlagen Hauptbahnhof
Durchführung der Planung
- Ratsvorlage - (Erweiterung der Tagesordnung)

siehe TOP 5.4.1 –

zu TOP 12. Angelegenheiten der Stadtkämmerei

12.1 Angelegenheiten des Sondervermögens “Grundstücks- und
Vermögensverwaltungsfonds Dortmund”
- Jahresabschluß und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 1998
- Entlastung der Werkleitung
- Übertragung der im Wirtschaftsjahr 1998 nicht in Anspruch genommenen
Darlehensermächtigung
- Ratsvorlage -

Beschluß:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluß zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund ...
1. ...stellt den Jahresabschluß 1998 des Sondervermögens “Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund” mit einer Bilanzsumme von 130.455.589,82 DM und einem Jahresverlust von 67.401,27 DM fest. Der Jahresverlust ist auf die Rechnung des Wirtschaftsjahres 1999 vorzutragen.
2. ...beschließt, der Werkleitung Entlastung zu erteilen.
3. ...beschließt, die im Wirtschaftsjahr 1998 nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung in Höhe von 26 Mio. DM auf das Wirtschaftsjahr 1999 zu übertragen.

12.2 Sondervermögen “Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds
Dortmund”
hier: Benennung des Prüfers für den Jahresabschluß
- Ratsvorlage -

Beschluß:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluß zu fassen:

Der Haupt- und Finanzausschuß beschließt, dem Gemeindeprüfungsamt der Bezirksregierung Arnsberg die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft “Dr. Kohler, Dr. Söder & Partner”, Dortmund, als Prüfer des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 1999 vorzuschlagen.




Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Der Vorsitzende schließt deshalb die öffentliche Sitzung um 18.10 Uhr.





J u n g D r a b i g S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin