Niederschrift

über die 1. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 26.11.2009
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 13:00 - 13:30 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Sierau


Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU

SPD

Rm Matzanke


Rm Prüsse
Rm Schilff
Rm Starke

CDU

Rm Hengstenberg


Rm Monegel

B90/Die Grünen
Rm Krüger
Rm Reuter

FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Littmann
Die Linke.

Rm Stammnitz

b) beratende Mitglieder ohne Stimmrecht

Rm Thieme (NPD)

c) Verwaltung


OB Sierau
StR´in Bonekamp
StR Pogadl
StR Steitz
StR Stüdemann
Herr Mager
LStRD’in Seybusch
StVD Weber
StOVR Feuler
Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter

Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.09.2009

1.5 Wahl des/der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
Wahl
(Drucksache Nr.: 16170-09)

1.5.1 Beschlussfassung über die Zahl der Stellvertreter(innen)

1.5.2 Wahl des/der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- keine Vorlagen -

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 179 - Wohnbebauung südlich Volksgartenstraße - (Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB) gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15838-09)

3.2 Bauleitplanung; 14. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ehemalige Thier-Brauerei -, Aufstellung des Bebauungsplanes In W 125n - Ehemalige Thier-Brauerei -
hier: I. Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Vorhaben- und Erschließungsplan "Ehemalige Thier-Brauerei" sowie des Beschlusses zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne 4/4 und 102 vom 08.06.1995; II. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung; III. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung; IV. Feststellungsbeschluss mit Begründung vom 08.04.2009; V. Satzungsbeschluss; VI. Beifügung einer Begründung.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15481-09)

3.3 Aufstellung des Nahverkehrsplans 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15901-09)

3.4 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15853-09)

3.5 Neubau der Tageseinrichtung für Kinder (TEK) an der Uhlandstraße 3 im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15796-09)

3.6 Barrierefreiheit - Entwicklungskonzept für Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15726-09)

3.7 Satzung zur zweiten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16064-09)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung
- keine Vorlagen -

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- keine Vorlagen -

7. Kultur, Sport und Freizeit
- keine Vorlagen -

8. Schule

8.1 Errichtung eines Bildungsganges am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg der Stadt Dortmund
hier: Aufbaubildungsgang "Fachkraft für Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd" (Teilzeitform) als Schulversuch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15750-09)

9. Kinder, Jugend und Familie

9.1 Tageseinrichtungen für Kinder in der Nordstadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15452-09)

10. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

10.1 Nachtragssatzung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16051-09)

hierzu -> Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 - Entwurf -
(Drucksache Nr.: 16051-09-E1)

hierzu -> Maßnahmenkatalog Verwaltungsumbau 2010
(Drucksache Nr.: 16051-09-E2)

10.2 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15991-09)

10.3 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15920-09)

10.4 Feststellung des Jahresabschlusses 2008 und Gewinnverwendung 2008 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15717-09)

10.5 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die die Stadtkämmerin gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2009 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15933-09)

10.6 Konzerthaus Dortmund GmbH - Fehlbetragsausgleich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16044-09)

10.7 Änderung der Satzung des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16164-09)

10.8 Kürzung des Zuschusses der Stadt Dortmund an die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Dortmund ab 2010 ff
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16039-09)

11. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

11.1 Bildung des Wahlausschusses zur Wahl des Integrationsrates der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15997-09)

11.2 Aufstellen einer Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter/Richterinnen beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16048-09)

11.3 Wahl von Mitgliedern für die Verbandsversammlung des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes (WLSGV)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16081-09)



11.4 Aufstellung einer Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richterinnen/Richter beim Sozialgericht Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15977-09)

12. Anfragen
- keine Vorlagen -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Hauptausschusses und Ältestenrates fest.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Hengstenberg (CDU) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

3.8 Sanierung der Anne-Frank-Gesamtschule Bauteil A und B sowie vorübergehende Ertüchtigung des Altbaus der Vincke Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15908-09)

7.1 Neubau einer Sporthalle am Goethe-Gymnasium, Stettiner Straße 12, Dortmund-Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16359-09)

10.9 Kürzung des Zuschusses der Stadt Dortmund an das Westfälisch-Märkische Studieninstitut ab 2010 ff
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16038-09)

10.10 Erhöhung der Realsteuerhebesätze für die Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15998-09)





10.11 Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vertretung der Stadt bzw. des Oberbürgermeisters in Aufsichtsräten, Beiräten u.ä. gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16009-09)

Die Dringlichkeit wurde vom Hauptausschuss und Ältestenrat in allen Fällen einstimmig festgestellt.

Der Tagesordnungspunkt

3.6 Barrierefreiheit - Entwicklungskonzept für Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15726-09)

wurde abgesetzt und soll in der Sitzung am 10.12.2009 erneut auf die Tagesordnung genommen werden.

Mit diesen Veränderungen wurde die Tagesordnung vom Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.09.2009

Die Niederschrift über die 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.06.2009 wurde einstimmig vom Hauptausschuss und Ältestenrat genehmigt.

zu TOP 1.5
Wahl des/der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
(Drucksache Nr.: 16170-09)

zu TOP 1.5.1
Beschlussfassung über die Zahl der Stellvertreter(innen)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschloss einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke, zwei Vertreter bzw. Vertreterinnen des Vorsitzenden zu wählen.

zu TOP 1.5.2
Wahl des/der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden

Für die Wahl der 1. Stellvertreterin lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgender Vorschlag der SPD-Fraktion vom 18.11.2009 vor:

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund schlägt zur Wahl der 1. stellvertretenden Ausschuss-Vorsitzenden Frau

Bürgermeisterin Birgt Jörder

vor.



Weitere Vorschläge wurden nicht unterbreitet.

Da auf eine entsprechende Frage von OB Sierau niemand eine geheime Abstimmung beantragt hatte, erfolgte die Wahl offen durch Handzeichen.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschloss einstimmig, Bürgermeisterin Jörder zur 1. Vertreterin des Vorsitzenden des Hauptausschusses und Ältestenrates zu wählen.
Bürgermeisterin Jöder nahm die Wahl an.

Für die Wahl des 2. Vertreters des Vorsitzenden hatte die CDU-Fraktion unter dem 23.11.2009 folgenden Vorschlag vorgelegt:

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund schlägt zur Wahl des 2. stellvertretenden Ausschuss-Vorsitzenden Herrn

Bürgermeister Manfred Sauer

vor.



Auch hier wurden keine weiteren Vorschläge unterbreitet.

Die Wahl erfolgte ebenfalls durch offene Stimmabgabe.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschloss einstimmig, Bürgermeister Sauer zum 2. Vertreter des Vorsitzenden des Hauptausschusses und Ältestenrates zu wählen.

Bürgermeister Sauer nahm die Wahl an.

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- keine Vorlagen -

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 179 - Wohnbebauung südlich Volksgartenstraße - (Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB) gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15838-09)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Lü 179 –Wohnbebauung südlich Volksgartenstraße- geprüft und beschließt,
a) die Stellungnahme unter Punkt 15.1 der Vorlage teilweise zu berücksichtigen.
b) die Stellungnahmen unter den Punkten 15.2 bis 15.8 und 19 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeinde-ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Be-gründung (einschließlich Anlagen) vom 26.05.2009 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 17 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 28.09.2009 dem Bebauungsplan Lü 179 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Lü 179 –Wohnbebauung südlich Volksgartenstraße- (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Lü 106 –Hallenbad Lütgendortmund-) einschließlich der unter Punkt 16 aufgeführten

Änderungen für den unter der Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 13 a BauGB sowie §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; 14. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ehemalige Thier-Brauerei -, Aufstellung des Bebauungsplanes In W 125n - Ehemalige Thier-Brauerei -
hier: I. Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Vorhaben- und Erschließungsplan "Ehemalige Thier-Brauerei" sowie des Beschlusses zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne 4/4 und 102 vom 08.06.1995; II. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung; III. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung; IV. Feststellungsbeschluss mit Begründung vom 08.04.2009; V. Satzungsbeschluss; VI. Beifügung einer Begründung.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15481-09)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vor:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schließt sich der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West an.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig (bei Enthaltung der Fraktion Die Linke) nachfolgenden Beschluss zu fassen mit dem Zusatz, dass die Ergebnisse der Spielleitplanung in dem B-Plan-Entwurf Berücksichtigung finden.

Der Rat der Stadt

I. beschließt, den Satzungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließungsplan „Ehemalige Thier-Brauerei“ vom 08.06.1995 und den Beschluss zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne 4/4 und 102 vom 08.06.1995 aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213 – 1).

II. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 10 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes In W 125n.

III. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu den Punkten 11.2, 11.4 und 12.2 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen, den Anregungen zu Punkt 11.3 und 11.5 zu folgen und den Anregungen zu den Punkten 12.1 und 12.3 teilweise zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023);
IV. beschließt die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 08.04.2009 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

V. beschließt den Bebauungsplan In W 125n – Ehemalige Thier-Brauerei – mit gleichzeitiger teilweiser Änderung der Bebauungspläne In W 109 – City – und 102
für den unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 18.12.2008 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 13 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderung, als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW;

VI. beschließt, dem Bebauungsplan In W 125n – Ehemalige Thier-Brauerei – die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 08.04.2009 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW;


Der Hauptausschusses und Ältestenrates empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zu beschliessen.

zu TOP 3.3
Aufstellung des Nahverkehrsplans 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15901-09)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vor:

„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt einstimmig folgenden Auftrag der Bezirksvertretung Scharnhorst an die Verwaltung:

„Ergänzend zu der zentralen stadtweiten Auftaktveranstaltung findet Anfang 2010 in dem Stadtbezirk Scharnhorst (vorzugsweise in allen Stadtbezirken) eine zusätzliche
Informationsveranstaltung statt, um Bürgerinnen und Bürgern vor Ort über den aktuellen Stand der Nahverkehrsplanung zu informieren und Ihnen Gelegenheit zur Diskussion zu geben.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt einstimmig (bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste) folgende Ergänzungen der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zur Vorlage:

„1. Die Verwaltung wird gebeten die Haltestellen in der Max-Eyth-Str, Kohlgartenstr.,
Lübkestr., von-der-Tann-Str. und Berliner Str. barrierefrei auszubauen.
2. Die Haltestelle Märkische Str. soll rollstuhlgerecht umgebaut werden.
3. Die DSW 21 wird gebeten für die Buslinien 452 und 453 Abendfahrten (ab 20.00
Uhr) einzurichten.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt einstimmig den nachfolgend genannten Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 23.11.2009 (Drucksache Nr. 15901-09-E3)

„Der AUSWI fordert die Verwaltung auf, bei der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans folgende Punkte in die Überlegungen mit einzubeziehen und nach Bearbeitung dem Ausschuss zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen:

1. Prüfung der Einrichtung eines S-Bahn Haltepunktes an der von-der-Goltz-Straße/Defdahl (S4)
Hier könnte nach dem neuen Buskonzept 2002 eine Verknüpfung zu der Buslinie von Hörde/Schüren in die nördliche Innenstadt geschaffen werden. Zusätzlich soll auf dem früheren Südbahnhof zusätzliche Bebauung entstehen. Die bisherigen Haltepunkte der S-Bahn liegen für die Bewohner des Kaiserstraßenviertels alle sehr ungünstig (Körne/Stadthaus).

2. Vorschläge zur Einbeziehung von Phönix-West in den ÖPNV
Entsprechende Trassen für Bus und Bahn in Phönix West wurden freigehalten. Als wesentliches Entwicklungsgebiet der Stadt Dortmund ist eine attraktive Anbindung an den ÖPNV unabdingbar.

3. Verbesserung der Anbindung des Flughafens an den ÖPNV
Der Flughafen ist an den ÖPNV bisher im Gegensatz zum Individualverkehr schlecht angebunden. Hier sollten alle Möglichkeiten einer besseren Anbindung durch den ÖPNV geprüft werden.

4. Einbindung angrenzender Verkehrsunternehmen in das zur Zeit im Testbetrieb befindliche System zur Information der Busfahrgäste
DSW 21 baut zur Zeit ein System zur Information der Fahrgäste im Busnetz auf (aktualisierte Abfahrtzeiten usw.). In den Außenbereichen der Stadt Dortmund verkehren zum Teil aber Linien anderer Verkehrsunternehmen des VRR und anderer Tarifverbünde. Während mit der Bogestra und HCR ein abgestimmtes System beschafft wird, ist dies z.B. mit der Vestischen nicht der Fall. Die Einbindung dieser Unternehmen in das System soll möglichst weitgehend erfolgen.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss über die Vorlage zu fassen:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den Nahverkehrsplan aus dem Jahre 1997 gemäß § 9 Absatz (5) des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) zu überprüfen und fortzuschreiben.

Der Hauptausschusses und Ältestenrates empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zu beschliessen.

zu TOP 3.4
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15853-09)

Der Hauptausschusses und Ältestenrates empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die
Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).



zu TOP 3.5
Neubau der Tageseinrichtung für Kinder (TEK) an der Uhlandstraße 3 im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15796-09)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Stellungnahme (Drucksache Nr.: 15796-09-E1) der Verwaltung vom 26.11.2009 vor:

In der Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen, Immobilien am
24.11.2009 ergaben sich Fragestellungen zur o.g. Vorlage, die wir Ihnen im Nachgang zur
Sitzung beantwortet zur Kenntnis geben.

1. Erläuterung der Entscheidung für ein Blockheizkraftwerk (BHKW) / Anlage 3
Ein BHKW ist nach Anlage 3 als Eigeninvestition der Stadt Dortmund über einen angesetzten
Immobilienzyklus (Laufzeit) von 40 Jahren, bei einer jährlichen Energiepreissteigerung von
8%, gegenüber Geothermie nicht wirtschaftlich. Nach mehreren Gesprächen zwischen DEW 21 und der Städtischen Immobilienwirtschaft wird die TEK Uhlandstraße als innovatives Pilotprojekt von der DEW mit einem Klein-BHKW und Brennwertkessel ausgestattet (Eigeninvestition der DEW). Diese Wärmeerzeugung erfüllt die Anforderungen des erneuerbaren Energienwärmegesetzes (regenerativer Ansatz), gültig seit dem 01.01.2009, im Zuge des Wärmelieferungvertrages.

2. Erläuterung der verkehrlichen Situation vor dem Hintergrund der Vergrößerung der
TEK von einer 2-gruppigen auf eine 8-gruppige Tageseinrichtung
Nach der VV BauO NRW ist für Kindergärten, Kindertagestätten und dergleichen 1 Stellplatz
je Gruppe (20-30 Kinder) notwendig. In der Projektentwicklungsphase mit dem Planungsamt
wurde ein Fußweg von der Keuningwiese zur Uhlandstraße auf der Nordseite des Gebäudes
gefordert und so im Entwurf berücksichtigt. Ein Verkehrsanalysekonzept wurde vom Planungsamt in dieser Phase nicht gefordert, da für die Nordstadt eine quartiersnahe Einrichtung entstehen soll, die fußläufig gut zu erreichen ist. Die Bring- und Abholzeiten der Eltern gestalten sich nach Angabe von FABIDO als variabel.

3. Erläuterung, warum bei der TEK kein Gründach berücksichtigt wurde
Eine Regenwasserversickerung ist nach dem Bodengutachten nicht möglich, da auf dem
Grundstück Aufschüttungen in einer Mächtigkeit von ca. 1,50 m, mit Belastungen in Tiefenbereichen existieren. Nach Rücksprache mit dem Umweltamt würde eine Versickerung zu einem Ausspülen dieser Bodenregion führen. Eine Abstimmung mit dem Umweltamt findet
momentan im Zuge der Genehmigungsplanung statt. Eine Gefährdung der Kinder und Betreuer kann aber ausgeschlossen werden, da zum momentanen Planungsstand eine zusätzliche Mutterbodenschicht im Zuge der Außenanlagengestaltung von 30 - 40 cm vorgesehen wird. Eine Abstimmung mit dem Umweltamt und eine Dokumentation wird in jeder Planungsphase von der Projektleitung gewährleistet. In Absprache mit dem Energiemanagement des StA 65 wurde eine energetisch sinnvolle Abwägung
getroffen und das Flachdach dem Solarpool der Stadt Dortmund zugeführt.

Der Hauptausschusses und Ältestenrates empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Den Neubau der 8-gruppigen Tageseinrichtung für Kinder in der Trägerschaft von FABIDO an der Uhlandstraße 3 mit einem Investitionsvolumen von 4.650.000 Euro (Ausführungsbeschluss), einschließlich den Abbruch der vorhandenen 2-gruppigen Einrichtung, gemäß den Vorgaben des Planungsbeschlusses „Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtbezirk Innenstadt-Nord“ vom 19.06.2008 (Drucksache 11726-08).
2. Die Durchführung einer zusätzlichen Programmausweitung auf Basis der Vorgaben des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) zum Raum-programm für Kindertageseinrichtungen vom November 2008, um 5 allgemeine Räume zur Differenzierung der Arbeit und die Realisierung eines Familienzentrums, mit einem Investitionsvolumen von 354.300 Euro.
3. Die Finanzierung im Budget des FB 51 (Jugendamt) bei der Investitionsfinanzstelle 51N00601014007, FiPo 780800, ist mit folgenden Auszahlungen vorgesehen:
Haushaltsjahr 2009 166.500,- €
Haushaltsjahr 2010 2.769.500,- €
Haushaltsjahr 2011 1.896.800,- €
Der Rat genehmigt gem. § 83 GO NRW die überplanmäßigen Mehrauszahlungen i.H.v. 166.500,- € für das Jahr 2009. Die Deckung erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 51_00601014004 (Anlagevermögen für alle TEK), FiPo 780800 (Auszahlung für die Abwicklung von Baumaßnahmen).
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der oben dargestellten Finanzierung in Höhe von 171.500,- € stellt aktivierte Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Die Investition bedingt ab 2012 eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung bei StA 65 i.H.v. 196.586,05 €. Die Ergebnisrechnung bei StA 51 wird jährlich um 436.055,84 € zusätzlich belastet.

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind bei den StÄ 51 (Auftrag 510601010100) und 65 (Auftrag 650138011000) in den Teilergebnisplänen zusätzlich bereitzustellen.

4. Der Wirtschaftsplan FABIDO wird 2011 um 138.375,36 €, 2012 um 186.881,07 €, 2013 um 189.684,29 € zusätzlich belastet. (21% Trägeranteil)
Nutzungskosten für zusätzliche 6 Gruppen erhöhen sich jährlich um 94.906, 14 €.
Einmalig werden 2010 für die Dauer der Auslagerung für Umzug und Anmietung Kosten in Höhe von 70.000,00 € entstehen.
Der Trägeranteil, die Nutzungskosten sowie die einmaligen Kosten für 2010 sind entsprechend im Ergebnisplan 7D um diese Beträge zu erhöhen.
5. Für die Durchführung der Maßnahmen ist es erforderlich, dass gemäß § 22 GemHVO NRW die nicht abgeflossenen Beträge aus den Jahren 2009 in das Haushaltsjahr 2010 und 2010 in das Haushaltsjahr 2011 übertragen werden.
6. Der Rat beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Durchführung der Baumaßnahme.
zu TOP 3.6
Barrierefreiheit - Entwicklungskonzept für Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15726-09)

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.










zu TOP 3.7
Satzung zur zweiten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16064-09)

Der Hauptausschusses und Ältestenrates empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur zweiten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund.

zu TOP 3.8
Sanierung der Anne-Frank-Gesamtschule Bauteil A und B sowie vorübergehende Ertüchtigung des Altbaus der Vincke Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15908-09)

Der Hauptausschusses und Ältestenrates empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

1. nimmt den Entwicklungsstand zur Kenntnis und beschließt die Planung und externe Vergabe der Planungs- und Projektsteuerungsleistungen bis Leistungsphase 4 HOAI der Grundsanierung mit einem Finanzvolumen von 0,8 Mio € zur Vorbereitung der Baubeschlüsse durch die Städt. Immobilienwirtschaft.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des Amtes 40 auf der Finanzstelle 40N00301054200:

Haushaltsjahr 2009: 50.000 €
Haushaltsjahr 2010: 550.000 €
Haushaltsjahr 2011: 200.000 €

Die Deckung erfolgt durch Mittelverschiebung im Budget der Finanzplanung des Amtes 40 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2010 für die Jahre 2010 und 2011.

Für das Haushaltsjahr 2009 müssen die Mittel außerplanmäßig verlagert werden.

2. Er genehmigt die außerplanmäßige Mehrauszahlung von 50.000 € gem. § 83 Abs. 1 GO NRW für die Planungskosten der Baumaßnahme in der Finanzrechnung des Amtes 40 unter Investitionsfinanzstelle 40N00301054200, Finanzposition 780800.

Die Deckung der Mehrauszahlung erfolgt durch Minderauszahlung in Höhe von 50.000 € unter Investitionsfinanzstelle 40H00301014305, Finanzposition 780800.

3. Der Rat beschließt gem. § 85 Abs. 1 GO NRW die außerplanmäßige Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 750.000 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2010. die Deckung erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 40H00301014305, Finanzposition 780800.

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung
- keine Vorlagen -

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- keine Vorlagen -

7. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 7.1
Neubau einer Sporthalle am Goethe-Gymnasium, Stettiner Straße 12, Dortmund-Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16359-09)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vor, der aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit überwiesen worden war:

Parallel zum Neubau der Dreifachsporthalle am Goethe-Gymnasium in Dortmund-Hörde wird der lange geplante Neubau einer Sporthalle am Reinoldus- und Schiller-Gymnasium in Wischlingen umgesetzt. Ein entsprechender Baubeschluss soll schnellstmöglich erfolgen.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete es als unstrittig, dass am Reinoldus- und Schiller-Gymnasium etwas passieren müsse. Man wolle dem SPD-Antrag jetzt aber nicht zustimmen, da ihre Fraktion in ihrem Haushaltsantrag für die anschließende Ratssitzung ein umfassendes Konzept für den Turnhallenbau einfordern werde. Im Gespräch seien zur Zeit vier Hallen. Bevor man angesichts der angespannten Haushaltslage kurzfristig einen Baubeschluss fasse, solle erst einmal ein Gesamtkonzept unter Einbeziehung der vier geplanten Turnhallen erstellt werden.

Rm Hengstenberg (CDU) erklärte, seine Fraktion sehe ebenfalls den grundsätzlichen Bedarf am Reinoldus- und Schiller-Gymnasium. Man spreche sich aber auch für eine Gesamtkonzeption für den Turnhallenbau aus und hoffe auf zeitnahe Ergebnisse, möglichst bis zum 10.12.2009.

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) kündigte an, ihre Fraktion werde den SPD-Antrag ablehnen, da kein Sachzusammenhang zwischen dem Vorhaben in der Vorlage und dem im Antrag erkennbar sei.

Rm Monegel (CDU) regte an, in das Konzept auch den Aspekt der Ausstattung mit Tribünenkapazitäten aufzunehmen. Diese erforderten besondere Brandschutzaufwendungen und Fluchttreppenanlagen, was sich auf der Kostenseite niederschlage.

Rm Prüsse (SPD) erläuterte den Antrag seiner Fraktion. Angesichts knapper Haushaltsmittel sei klar, dass eine kurzfristige Realisierung einer Sporthalle in Dorstfeld nicht in Betracht kommen könne. Man wolle aber dem Lehrkörper, den Eltern und den Schülern signalisieren, dass das Problem erkannt sei und man sich bemühe, so schnell wie möglich einen Neubau zu errichten.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) machte deutlich, dass der Bedarf am Reinoldus- und Schiller-Gymnasium unstrittig sei, allerdings wolle man das Konzept der Verwaltung abwarten.

Der Antrag der SPD-Fraktion wurde auf die Ratssitzung am 10.12.2009 vertagt.

Der Hauptausschusses und Ältestenrates empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, die Planung und die Kostenschätzung für den Neubau der Sporthalle am Goethe-Gymnasium mit dem Ziel einer höheren Landesförderung zu verändern.




8. Schule

zu TOP 8.1
Errichtung eines Bildungsganges am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg der Stadt Dortmund
hier: Aufbaubildungsgang "Fachkraft für Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd" (Teilzeitform) als Schulversuch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15750-09)

Der Hauptausschusses und Ältestenrates empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat beschließt gemäß § 81 II in Verbindung mit § 22 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) die Einrichtung des Bildungsganges „Fachkraft für Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd“ am Gisbert-von-Romberg-Berufskollegs (Beginn: Okt. 2009).

9. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 9.1
Tageseinrichtungen für Kinder in der Nordstadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15452-09)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vor:

Herr Sohn verwies auf den Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift der Sitzung der BV Innenstadt-Nord vom 02.09.2009 sowie der vor der Sitzung verteilten Stellungnahme der Verwaltung.

Es lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

Für die geplante TEK Hoeschpark wird gebeten, nochmals die Anmietung alternativer Objekte zu untersuchen und zu bewerten.

Frau Schütte erklärte sich im Grundsatz mit der Vorlage einverstanden, hinsichtlich des Standortes Hoeschpark werde der Shuttleservice allerdings kritisch gesehen. Sie regte an, dass die Akteure vor Ort einbezogen werden sollen und der Shuttleservice nicht zu Lasten der pädagogischen Arbeit gehen dürfe.

Auf Wunsch der CDU-Fraktion wegen Beratungsbedarfs kamen die Mitglieder des Ausschusses überein, die Vorlage mit dem Antrag der SPD-Fraktion ohne Empfehlung an den Rat weiterzuleiten.

Außerdem lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 15452-09-E1) vor:

Zu 1.
Die Möglichkeit zu prüfen, ob die geplante TEK Bülowstraße als internationale bzw. mehrsprachige Kita geführt werden kann.

Der Eigenbetrieb FABIDO ist zukünftiger Betreiber der Einrichtung. Die fachliche Beantwortung der Anfrage wird von dort erfolgen. Bisher war dies nicht Bestandteil des Nutzerbedarfsprogrammes. Sofern keine Flächenausweitung mit dieser Möglichkeit verbunden ist, bestehen aus Sicht der Liegenschaftsverwaltung keine Bedenken, da der Mietvertrag für die Anmietung der Einrichtung bereits unterschrieben wurde. Für den Neubau der TEK liegt eine Teilbaugenehmigung vor, so dass Flächenausweitungen zu erheblichen Mehrkosten führen würden, die durch den Vertrag nicht abgedeckt sind.

Zu 2.
Mit Blick auf den geplanten Standort TEK Hoeschpark alternative Standorte zu prüfen (z. B.
Ladenzeile Heßler, Oestermärschstraße oder Bereich Bleichmärschstraße).

Zu den vorgeschlagenen Alternativstandorten nimmt die Jugend- und Planungsverwaltung
wie folgt Stellung: Ladenzeile „Heßler“, Oestermärschstr. Für eine fünfgruppige TEK wird bei einer zweigeschossigen Bauweise eine Gesamtfläche von ca. 3.200 m² benötigt. Davon entfallen allein auf die Außenspielfläche und die Erschließungsflächen rd. 1.800 m². Die o. a. Ladenzeile sowie auch die nordöstlich am Elektrogeschäft „Heßler“ angrenzenden Räumlichkeiten sind für eine TEK nicht geeignet. Sofern überhaupt verfügbar (private Grundstückseigentümer, gewerbliche Nutzungen, z. Zt. sind nur zwei kleine Ladenlokale in eingeschossiger Bauweise frei), bieten die Ladenlokale weder ein ausreichendes Raumangebot noch entsprechend große Außenflächen, so dass von Seiten des Landesjugendamtes als betriebserlaubniserteilender Stelle voraussichtlich keine Betriebserlaubnis erteilt würde.
Bereich Bleichmärschstr.
Die Errichtung einer TEK in diesem Bereich ist ebenfalls nicht möglich. Denkbare Potenzialflächen liegen an der Bahntrasse Dortmund-Hauptbahnhof in Richtung Osten. Nördlich dieser Trasse liegt das Verkehrsband V99, das als Vorbehaltsstreifen der Deutschen Bahn AG dient. Vor einer Bebauung in diesem Bereich ist abzusehen, um künftige Ausbauabsichten des Bahnverkehrs im Ballungsraum Rhein/Ruhr nicht zu gefährden.
Lütgenholz
Im Rahmen der Untersuchung von Alternativstandorten ist dieser Standort ebenfalls untersucht worden. Der betrachtete Standort befindet sich zwischen zwei Bahnlinien im westlichen Abschnitt der Straße Lütgenholz. Derzeit ist der Bereich geprägt von kleinteiligen gewerblichen Nutzungen. Der Bereich ist für die Errichtung einer TEK nicht geeignet. Wegen der Absicht der DB Netz AG, den Streckenabschnitt Lünen – Münster als Maßnahme des Bundesverkehrswegeplans zweigleisig auszubauen, wird auch der Nahverkehr zwischen Dortmund und Lünen neu geordnet. Dazu zählen auch Infrastrukturmaßnahmen zur Ertüchtigung der östlichen Hauptbahnhofsausfahrt, die sich bis zum Güterbahnhof Dortmund-Eving – also auch entlang der Gronaustraße - erstrecken.


Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

10. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 10.1
Nachtragssatzung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16051-09)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgender Antrag der SPD-Fraktion mit der Bezeichnung „Rettet die Städte – für eine gerechte Finanzausstattung der Kommunen“ (Drucksache Nr.: 16051-09-E20) vor, der aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen worden war:

1. Fast alle Städte und Gemeinden befinden sich in einer Finanzkrise, aus die sie sich nicht aus einer Kraft befreien und schon gar nicht heraussparen können.
Steuereinnahmen brechen als Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise auf allen öffentlichen Ebenen dramatisch ein.
Gleichzeitig wachsen kommunale Aufgaben und Ausgaben vor allem im Sozialbereich.
Der Rat der Stadt Dortmund fordert von Bund und Land ein angemessenes Finanzierungskonzept für die Städte und Gemeinden ein.
Die Gewerbesteuer als kommunale Haupteinnahmequelle ist dringend zu erhalten.
Mit großer Sorge blickt der Rat der Stadt Dortmund auf die geplante Senkung der Einkommenssteuer ab 2011 und die damit verbundenen Einnahmeausfälle für die Stadt Dortmund.
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Bundesregierung auf, von Steuergeschenken zu Lasten der Kommunen unbedingt abzusehen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund fordert in einem ersten Schritt eine höhere Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose.
Die Berechnungsformel zur Errechnung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft im SGB II muss sich zukünftig an den tatsächlichen Sozialausgaben der Kommunen orientieren und darf nicht nur die Anzahl von Bedarfsgemeinschaften zur Grundlage nehmen.
Der Bundesrat hat bereits eine entsprechende Empfehlung zur Modifizierung der Berechnungsformel an die Bundesregierung gerichtet.
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Bundesregierung auf, dieser Empfehlung des Bundesrates zu folgen.

3. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Landesregierung NRW seit 2005 den Kommunen über 2 Mrd. € entzogen hat.
Allein für die Stadt Dortmund macht das landesseitige Belastungen in Höhe von rund 150 Mio. € aus.
Bis heute enthält das Land der Stadt Dortmund zu Unrecht rund 52 Mio. € aus überzahlten Solidarmitteln vor, obwohl der Verfassungsgerichts NW das Land bereits 2007 zu einer Erstattung der zu viel gezahlten Mittel in den Solidarfonds Ost verurteilt hat.
Der Rat der Stadt Dortmund fordert das Land NRW auf, umgehend alle Kürzungen, Mindereinnahmen und Mehrbelastungen für die Stadt Dortmund zurück zu nehmen.
Die überzahlten Solidarmittel sind der Stadt Dortmund einschließlich einer entsprechenden Verzinsung unverzüglich auszuzahlen.
Die Landesregierung NW wird aufgefordert, das Urteil des Verfassungsgerichtshofs NW vollständig umzusetzen, damit es nicht weiterhin und dauerhaft zu einer Überzahlung bei den Solidarmitteln kommt.
Der Rat der Stadt Dortmund kann sich mit einer weiteren Abschlagszahlung auf den ausstehenden Erstattungsbetrag nicht zufrieden geben.
Der Rat der Stadt Dortmund hält es zudem für notwendig, dass Solidarmittel zukünftig nicht mehr nach regionalen Kriterien bzw. auf Ostdeutschland beschränkt, sondern vielmehr nach den finanziellen Bedarfslagen in allen Bundesländern und deren Städten und Gemeinden vergeben werden.

Außerdem lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vor:

Es lagen folgende Anträge vor:

- Antrag der SPD-Fraktion, Dr. Nr. 16051-09-E23

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die SPD-Fraktion bittet Sie, dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie folgende Änderungsvorschläge zur Maßnahmenliste Verwaltungsumbau 2010 als Beschlussempfehlung für den Rat vorzulegen:

Fachbereich 11, Maßnahme 11107
Einstellungsstopp:
Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Rat darzulegen, welche Fachbereiche vom Einstellungsstopp betroffen sein sollen und welche Ausnahmeregelungen für sensible Bereiche (Jugendamt usw.) getroffen werden.
Der Rat erwartet, dass kurzfristig die Dienstvereinbarung zum Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen in der Stadtverwaltung unterzeichnet wird.
Fachbereich 11, Maßnahme 11110
Honorarverträge reduzieren:
Der Rat beschließt, dass die Reduzierung bei den Honorarverträgen nicht dazu führen darf, dass pädagogische Angebote in der Jugendarbeit, bei Schulprojekten oder in den Aktionsräumen aufgegeben werden müssen.

Fachbereich 51, Maßnahme 35105
Optimierung Jugendfreizeitstätten:
Der Rat beschließt, dass für den Betrieb der Jugendfreizeitstätten und die Entwicklung der Jugendarbeit insgesamt bis zu den HH-Beratungen 2010 zunächst ein Konzept erstellt werden soll, das den veränderten und neuen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen entgegen kommt und sie an Prozessen beteiligt. Ein besonderer Schwerpunkt soll in den Aktionsräumen gesetzt werden. Reduzierte Öffnungszeiten in den JFSt. sind dahingehend zu überprüfen.

Fachbereich 57, Maßnahme 45701
Umstellung auf Caterer in Kita-Küchen
Die Verwaltung wird bis zu den HH-Beratungen für 2010 aufgefordert, ein sozial- und personalverträgliches Konzept für die Verpflegung in Kindertageseinrichtrungen zu erarbeiten, mit dem gleichfalls Standards für eine ausgewogene und gesunde Kinderernährung (gem. Empfehlungen des Dortmunder Forschungsinstituts für Kinderernähung) umgesetzt werden können.

Fachbereich 7 F, Maßnahme 29205
Reintegration Familienprojekt
Der Rat beschließt, die Struktur des Familienprojekts und die flächendeckende Präsenz der Familienbüros zu erhalten, was zu einer Personaleinsparung von lediglich 7 Stellen führt.

- Antrag der SPD-Fraktion, Dr. Nr. 16051-09-E41

Die SPD-Fraktion bittet, folgenden Änderungsantrag zu beraten und eine Abstimmung herbeizuführen:

Fachbereich 51, Maßnahme 35104


Reduzierung der städtischen Zuschüsse an freie Träger der Kinder- und Jugendförderung
Eine unreflektierte pauschale Kürzung von 11,5 % der Zuschussbeträge an die Träger der Jugendhilfe wird abgelehnt. Stattdessen wird die Verwaltung aufgefordert, die bereits mit den Partnern der Jugendhilfe eingeleiteten Verhandlungen um die Neufassung eines Kinder- und Jugendförderplans für die nächsten 5 Jahre zu nutzen, bisherige Angebotsstrukturen und Standards kritisch zu hinterfragen und ggf. neu auszurichten.

- Antrag der Fraktion FDP / Bürgerliste, Dr. Nr. 16051-09-E37

Die Zuwendung städtischer Beihilfen zur finanziellen Unterstützung der Aktivitäten des Rings politischer Jugend (RPJ) wird um 20% gekürzt (Maßnahme 35104).

Die Optimierung bei den Jugendfreizeitstätten (Maßnahme 35105) erfolgt nicht unter der Vorgabe der Streichung von 32 Teilzeitstellen, vielmehr sind die Honorarkosten lediglich um insgesamt 10% zu reduzieren.

Außerdem lagen dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie die Auszüge aus den nicht genehmigten Niederschriften der Sitzungen der
- BV Aplerbeck vom 17.11.2009
- BV Brackel vom 19.11.2009
- BV Hörde vom 24.11.2009
- BV Hombruch vom 24.11.2009
- BV Innenstadt-Nord vom 18.11.2009
- BV Innenstadt-Ost vom 17.11.2009
vor sowie der Offene Brief an Rat und Verwaltung der AG JuNO vom 20.11.2009 vor.

Herr Roshol schlug vor, den Antrag der SPD-Fraktion, Dr. Nr. 16051-09-E41 wie nachstehend zu verändern:

Fachbereich 51, Maßnahme 35104
Reduzierung der städtischen Zuschüsse an freie Träger der Kinder- und Jugendförderung
Eine unreflektierte pauschale Kürzung von 11,5 % der Zuschussbeträge an die Träger der Jugendhilfe wird abgelehnt. Stattdessen wird die Verwaltung aufgefordert, im Rahmen der Verhandlungen über die Verlängerung der Verträge bisherige Angebotsstrukturen und Standards kritisch zu hinterfragen und ggf. neu auszurichten.

Die Mitglieder des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie signalisierten in großer Mehrheit ihr Einverständnis mit den Anträgen der SPD-Fraktion (einschließlich der vorgeschlagenen Änderung von Herrn Roshol) und kamen auf Wunsch der CDU-Fraktion wegen Beratungsbedarfs überein, die Vorlage mit den drei Anträgen sowie den Auszügen der Bezirksvertretungen und dem Offenen Brief der AG JuNo ohne Empfehlung an den Rat weiterzuleiten.

Die Beratungsunterlagen wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 10.2
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15991-09)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 26.11.2009 vor:

In der Sitzung des AUSWI am 24.11.2009 wurde zum Tagesordnungspunkt 3.2 „Satzung
über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund“ darauf
hingewiesen, dass seit dem Jahr 2004 rd. 4,6 Mio. € an Überdeckungen aus den Betriebsergebnissen in der Abfallentsorgung dem Gebührenzahler im Rahmen nachfolgender Kalkulationen noch nicht gutgeschrieben worden seien. Dazu darf ich folgende Erläuterungen geben:

Nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG), der die Kalkulation von
Benutzungsgebühren regelt, wird der Satzungsgeber verpflichtet, Kostenüberdeckungen am
Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der folgenden 3 Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Das KAG macht jedoch keine Vorgaben darüber, wie innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes gebührenmindernde Überdeckungen bzw. gebührenerhöhende Unterdeckungen zu berücksichtigen sind.

Dies ist in das Ermessen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gestellt. Der Leitgedanke ist in der Regel eine weitgehende Gebührenstabilität. Würden stark schwankende Betriebsergebnisse sofort im Folgejahr in voller Höhe umgesetzt, so hätte dies ggf. stark variierende Abfallentsorgungsgebühren zur Folge. Für den Zeitraum ab 2004 ergibt sich folgendes Bild:

2004:
Im Jahr 2004 wurde durch die Betriebsabrechnung eine Überdeckung von 2.076.792 € ausgewiesen. Die Berücksichtigung erfolgte in der Kalkulation 2007.

2005:
Die Betriebsabrechnung 2005 wies zunächst eine Überdeckung in Höhe von 2.175.168 € aus. Aufgrund des Ergebnisses der späteren Preisprüfung bei der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) durch die Bezirksregierung Arnsberg (Bez.-Reg.) musste das Ergebnis später auf 1.963.484 € korrigiert werden. Die Überdeckung wurde in der Kalkulation für das Jahr 2008 in Höhe von 1.963.484 € berücksichtigt.
2006:
Für das Jahr 2006 ergab sich eine Überdeckung in Höhe von 4.756.062 €. Die Berücksichtigung erfolgte in den Kalkulationen 2008 (792.244 €) und 2009 (3.963.818 €).

2007:
Das Jahr 2007 schloss zunächst mit einem Überschuss von 3.522.295 € ab. Auch für dieses Jahr musste das Ergebnis aufgrund der Preisprüfung durch die Bez.-Reg. korrigiert werden. Letztendlich betrug das Ergebnis 3.629.947 €. Die Berücksichtigung erfolgt in der vorliegenden Kalkulation für das Jahr 2010.

2008:
Das Betriebsergebnis für das Jahr 2008 mit einer Überdeckung von 6.958.997 € wurde in der vorliegenden Kalkulation für das Jahr 2010 mit einem Betrag von 2.429.000 € berücksichtigt. Der Restbetrag in Höhe von 4.529.997 € muss nach § 6 Abs. 2 KAG spätestens in der Kalkulation 2011 seinen Niederschlag finden.

Hier noch einmal eine Zusammenfassung in tabellarischer Form:



Alle bisherigen Betriebsergebnisse sind bzw. werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des KAG berücksichtigt. Abschließend möchte ich für das Jahr 2009 darauf hinweisen, dass sich nach den bisher vorliegenden Daten zumindest keine Überdeckung in der Deutlichkeit der letzten Jahre abzeichnet.

Der Hauptausschusses und Ältestenrates empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund;

- nimmt den Wirtschaftsplan 2010 der Entsorgung Dortmund GmbH zur Kenntnis;

- stellt den Wirtschaftsplan 2010 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt
dargestellten Zahlen fest;

- beschließt das Investitionsprogramm 2010 bis 2014 für das Deponie-Sondervermögen mit
den im Sachverhalt dargestellten Zahlen;

- nimmt den Finanzplan 2010 bis 2014 für das Deponie-Sondervermögen mit den im
Sachverhalt dargestellten Zahlen zur Kenntnis.

zu TOP 10.3
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15920-09)

Der Hauptausschusses und Ältestenrates empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung – AbfS -).

zu TOP 10.4
Feststellung des Jahresabschlusses 2008 und Gewinnverwendung 2008 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15717-09)

Der Hauptausschusses und Ältestenrates empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Der Lagebericht 2008 über das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund und der
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2008 werden festgestellt.

2. Der Jahresgewinn 2008 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund in Höhe von
376.750,00 Euro wird an den Haushalt der Stadt abgeführt.

3. Der Leitung des Deponiesondervermögens wird für das Wirtschaftsjahr 2008 Entlastung
erteilt.

4. Der Gemeindeprüfungsanstalt NRW wird vorgeschlagen, als Abschlussprüfer des
Jahresabschlusses 2009 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Waren-
treuhand AG, Düsseldorf, zu beauftragen.

zu TOP 10.5
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die die Stadtkämmerin gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2009 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15933-09)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2009 bewilligten Mehraufwendungen in Höhe von 583.963,35 € sowie Mehrauszahlungen in Höhe von 1.847.655,00 €.

Weiterhin nimmt der Hauptausschuss und Ältestenrat Kenntnis von den entsprechend der Organisationsverfügung vom 01.01.2009 von der Stadtkämmerin im Rahmen der Integration der ehemaligen Projektgruppe 6/MTC in das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt genehmigten Mehraufwendungen in Höhe von 460.216,97 € und Mehrauszahlungen in Höhe von 201.038,00 €.

zu TOP 10.6
Konzerthaus Dortmund GmbH - Fehlbetragsausgleich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16044-09)

Der Hauptausschusses und Ältestenrates empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass der maximale Fehlbetragsausgleich an die Konzerthaus Dortmund GmbH ab der Spielzeit 2010/2011 um 100.000 € auf 4.947.000 € gekürzt wird.

zu TOP 10.7
Änderung der Satzung des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16164-09)

Der Hauptausschusses und Ältestenrates empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der nachfolgenden Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für das Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ vom 03.03.06 zu.

zu TOP 10.8
Kürzung des Zuschusses der Stadt Dortmund an die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Dortmund ab 2010 ff
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16039-09)

Der Hauptausschusses und Ältestenrates empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Kürzung des Zuschusses der Stadt Dortmund an die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie ab 2010 ff i.H.v. 10.000 €.

zu TOP 10.9
Kürzung des Zuschusses der Stadt Dortmund an das Westfälisch-Märkische Studieninstitut ab 2010 ff
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16038-09)

Der Hauptausschusses und Ältestenrates empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Kürzung des Zuschusses der Stadt Dortmund an das Westfälisch-Märkische Studieninstitut ab 2010 ff i.H.v. 50.000 €.

zu TOP 10.10
Erhöhung der Realsteuerhebesätze für die Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15998-09)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vor, der aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen worden war:

Die SPD-Fraktion stellt im Fachausschuss nachfolgenden Antrag zur Änderung der Verwaltungsvorlage als Beschlussempfehlung an den Rat :
Der Rat der Stadt beschließt, den Hebesatz der Gewerbesteuer ab 01.01.2010 nur auf 468 v.H. zu erhöhen.

Der Entwurf der Satzung ist entsprechend anzupassen.

Begründung
Der Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Dortmund ist seit vielen Jahren konstant und wurde nicht erhöht.

Der Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zur überörtlichen Prüfung der Stadt Dortmund in den Jahren 2007 und 2008 empfiehlt eine moderate Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes, z.B. auf das Niveau der kreisfreien Städte.
Mit dem og. Beschluss wird dieser Empfehlung Rechnung getragen.
Die Stadt Dortmund nimmt im interkommunalen Vergleich der Gewerbesteuerhebesätze mit dieser abgesenkten Hebesatzerhöhung nicht die Spitzenposition ein.
In der anhaltenden Wirtschaftskrise ist den Unternehmen in Dortmund eine zu starke Anhebung der Gewebesteuer nicht zu zumuten und wäre wirtschaftsförderungspolitisch ein falsches Signal.

Im übrigen beschließt der Rat der Stadt Dortmund die vorgeschlagene Erhöhung der Grundsteuer A und Grundsteuer B.

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 10.11
Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vertretung der Stadt bzw. des Oberbürgermeisters in Aufsichtsräten, Beiräten u.ä. gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16009-09)

Der Hauptausschusses und Ältestenrates empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt die dargelegte Vertretungsregelung.

11. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Bildung des Wahlausschusses zur Wahl des Integrationsrates der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15997-09)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 11.2
Aufstellen einer Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter/Richterinnen beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16048-09)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.



zu TOP 11.3
Wahl von Mitgliedern für die Verbandsversammlung des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes (WLSGV)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16081-09)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 11.4
Aufstellung einer Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richterinnen/Richter beim Sozialgericht Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15977-09)

Der Hauptausschusses und Ältestenrates empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt, die in der Anlage zu dieser Vorlage genannten 6 Personen in die Vorschlagsliste der Stadt Dortmund für die Berufung als ehrenamtliche Richterin/Richter beim Sozialgericht Dortmund aufzunehmen.

12. Anfragen
- keine Anfragen -




Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:30 Uhr von OB Sierau beendet.





Der Oberbürgermeister





Ullrich Sierau Frank Hengstenberg
Ratsmitglied







Wolfgang Weber
Schriftführer