Niederschrift (öffentlich)

über die 5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 18.03.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:39 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)


Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Kopkow (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr RM Rüding (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Giebel (SPD)
Herr RM Goosmann (SPD)
Frau RM Heidkamp (SPD) i.V. für Herr RM Heymann (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Herr RM Düdder (SPD) i.V. für Frau RM Lührs (SPD)
Frau RM Matzanke (SPD)
Herr RM Meyer (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Herr RM Schilff (SPD)
Herr RM Naumann (SPD) i.V. für Frau RM Spree (SPD)

Frau RM Weyer (SPD)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Frau RM Hawighorst-Rüßler (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Frau RM Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten)
Herr RM Kowalewski (Die Linke & Piraten)
Herr sB Auffahrt (Die Linke & Piraten)
Herr sB Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Urbanek (AfD)
Herr RM Thieme (NPD)

2. Beratende Mitglieder:


Frau Bürstinghaus - Integrationsbeirat
Herr Punge - Mieter und Pächter e.V.

3. Verwaltung:

Herr StR Wilde - 6/Dez.


Herr Höing - 60/stellv. AL
Herr Halfmann-60
Herr Meyer-Dietrich - 62/AL
Herr Böhm - 64/AL
Herr Kuttig- 2/Dez
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Zielsdorf - 7/Dez.-Büro


4. Gäste:

./.

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 18.03.2015, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 11.02.2015


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
-nicht besetzt-

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Quartiersentwicklung Speicherstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14061-14)
-lag bereits zur Sitzung am 11.02.2015 vor-

3.2 Entwicklung des Brückstraßenviertels
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00233-15)
-lag bereits zur Sitzung 11.02.2015 vor- -

3.3 Verkehrssicherheit der Bewohner des Innenstadtrands
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 19.02.2015
(Drucksache Nr.: 00073-15)


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

4.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Mg 108 –Dönnstraße-, Änderung und zugleich Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Mg 108 -Dönnstraße-
hier: Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00290-15)

4.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 202-Höchsten- nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Verkleinerung des Änderungsbereiches; Beifügen einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00360-15)

4.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Br 143 - Juchostraße - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Beschluss zur Erweiterung des Änderungsbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14841-14)

4.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 203 - Hohenbuschei - im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00489-15)

4.5 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 152 – östlich Am Katzenbuckel – im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch BauGB
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Ev 130/3n – Am Katzenbuckel – vom 01.04.2009 II. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Ev 152 – östlich Am Katzenbuckel -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 13289-14)
- Lag bereits zu den Sitzungen am 24.09.2014 und 11.02.2015 vor -

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2014
- Lag bereits zu den Sitzungen am 24.09.2014 und 11.02.2015 vor -


hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 04.02.2015
lag bereits zur Sitzung am 11.02.2015 vor-


4.6 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 151- Im Löken/Lohkampweg - im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Offenlegungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 13815-14)
- Lag bereits zu den Sitzungen am 03.12.2014 und 11.02.2015 vor -

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 04.02.2015
-lag bereits zur Sitzung am 11.02.2015 vor-


4.7 Aufstellen des Bebauungsplanes In O 225 - Kronprinzenviertel -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00479-15)

4.8 Information über die beabsichtigte Errichtung eines Autohofes auf dem Gebiet des Bebauungsplanes Scha 133 -Gneisenau/West Südteil (Logistikfläche)- und teilweise Scha 131 -Gneisenauallee-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00448-15)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Plangenehmigungsverfahren zur Umgestaltung des Oberlaufs der Körne und des Rüschebrinkgrabens in Dortmund-Scharnhorst
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00445-15)

5.2 Sachstandsbericht Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung - Schienenverkehr Bund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00652-15)

5.3 "Klimafolgenanpassungskonzept für den Stadtbezirk Dortmund-Hörde"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00414-15)

5.4 Graureiherkolonie am Haus Kurl
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme(Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 00133-15)
-lag bereits zur Sitzung 11.02.2015 vor-

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00133-15-E1)

5.5 Säureharzlager in Mengede
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00645-15)

5.6 Grubenwasser
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00729-15)

hierzu -> Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00729-15-E1)

5.7 Grundwassersanierung Kanalstr.
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 00733-15)

5.8 Grundwasserschäden im Stadtgebiet
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 00735-15)

5.9 Halde Schleswig
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 00734-15)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

6.1 Umsetzung des Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG)
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00275-15-E1)
-lag bereits zur Sitzung 11.02.2015 vor-

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00275-15-E2)

6.2 Mietpreisbremse in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00642-15)

6.3 Wohngeld
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00643-15)

6.4 Fassadenprogramm
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 00736-15)

7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
-nicht besetzt-

8. Angelegenheiten des Agenda-Büros
-nicht besetzt-

9. Angelegenheiten der Stabsstelle Dortmunder Statistik
-nicht besetzt-

10. Anfragen
-nicht besetzt-

11. Informationen der Verwaltung

11.1 Mündliche Vorstellung des Fachbereichs 62 - Vermessungs- und Katasteramt-
Information der Verwaltung




Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.




1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Giebel benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung



Herr Rm Waßmann bittet darum, TOP 3.1 „Quartiersentwicklung Speicherstraße“
erst in der nächsten AUSW-Sitzung zu behandeln, da sich aufgrund des in der Zwischenzeit noch anstehenden Ortstermins ggf. noch weitere Anträge zu diesem Punkt ergeben könnten.

Mit dieser Änderung wird die Tagesordnung wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 11.02.2015

Die Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 11.02.2015 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Quartiersentwicklung Speicherstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14061-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit der Vorlage in seine nächste Sitzung.


zu TOP 3.2
Entwicklung des Brückstraßenviertels
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00233-15)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur Tagesordnung mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22233-15) (lag bereits zur Sitzung am 11.02.2015 vor):


Hierzu liegt vor-->: Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.:00233-15-1):

„….die o. g. Bitte um Erläuterung der CDU-Fraktion aus der Sitzung des AUSW am 27.01.15 über den Verlauf und den Sachstand des Projektes BrückViertel beantworte ich wie folgt:

Grundsätzliches

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 31.03.2011 das „Handlungskonzept Brückstraßenquartier“ - Vorlage 2/Dez vom 22.02.2011, Drucksache Nr. 03463 11 -
zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Umsetzung in den vorgeschlagenen
Arbeitsstrukturen beauftragt.

Ziel des Handlungskonzeptes ist es, aufbauend auf den in der Vergangenheit eingeleiteten Maßnahmen eine qualitative Revitalisierung des BrückViertels in seinen räumlichen
Grenzen umzusetzen.
Hierzu soll die Anzahl der Besucherinnen und Besucher im Viertel sowie deren Verweil-
dauer erhöht werden. Das Viertel soll belebter, sicherer und sauberer werden. Auf dieser
Basis sollen die Vermieterchancen erhöht und die Leerstandsquote deutlich gesenkt werden.

Das BrückViertel ist ein lebendiges Innenstadtquartier rund um die Brückstraße.
Aufbauend auf seiner hohen Dichte an Gastronomie und dem bunten Einzelhandel entwickelt sich das Viertel mit seiner ihm eigenen Vielschichtigkeit zum kreativen Szenequartier.

Über Mode, Gastronomie und Kultur finden hier verschiedene Zielgruppen, insbesondere junge Menschen, zueinander und bilden kreative Synergien. Mit Institutionen wie dem Konzerthaus Dortmund, dem Orchesterzentrum NRW und der Chorakademie Dortmund sowie Initiativen wie dem Verein BRÜCK AUF und dem Jazzclub domicil liegt hier der Schwerpunkt auf Musik.

Arbeitsstrukturen

Die Stabsstelle Brückstraßenquartier - Leitung: Rolf Kuttig - ist nach entsprechender Organisationsverfügung der Verwaltung seit Mitte 2011 moderierend, initiierend und vernetzend für das BrückViertel aktiv.

Gleichzeitig wurde ein interdisziplinärer Arbeits- und Lenkungskreis bestehend aus Vertretern
der Stabsstelle Brückstraßenquartier, der Stadtplanung, der Ordnungs- und Polizeibehörden, der Wirtschaftsförderung, des DORTMUND tourismus, des Cityrings, des Vereins Ausgehen in Dortmund, des Vereins BRÜCK AUF und der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Innenstadt West gebildet. Diesem Lenkungskreis unter meiner Federführung gehört auch der Bezirksbürgermeister an.
Die Sitzungen des Lenkungskreises finden seit dem Sommer 2011 regelmäßig und grundsätzlich im vierteljährlichen Rhythmus statt.

Das Büro der Stabsstelle Brückstraßenquartier befindet sich im Gebäude Burgwall 14,
Stadtplanungs - und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund. Ein Umzug in das Gebäude
des Orchesterzentrums NRW, Brückstraße 45 soll in den nächsten Wochen erfolgen.
Der Stabsstelle Brückstraßenquartier stehen seit dem Haushaltsjahr 2014 jährliche Haushaltsmittel in Höhe von 30.000,- Euro zur Verfügung.

,,Vokalmusikzentrum Dortmund“, Chorakademie am Konzerthaus Dortmund e.V.

Seit dem Januar 2014 arbeitet die Verwaltung gemeinsam mit den Musikhochschulen des Landes, mit den Chorverbänden, mit Dortmunder Musikinstituten und im Austausch mit der regionalen Musikszene am Aufbau des ,,Vokalmusikzentrums Dortmund“. Der Ursprungsplan, die Chorakademie am Konzerthaus Dortmund e.V. in der Brückstraße 26 – 28 als Ankermieter des künftigen Zentrums anzusiedeln, musste aufgegeben werden, weil der Vermieter eine beachtliche Investitionsfinanzierung zur Umrüstung der Immobilie ins Gespräch brachte. Doch es gelang gleichwohl, den Umzug der Chorakademie von Eving in das Stadtzentrum zu bewerkstelligen:
Seit November 2014 konnte die Akademie den Betrieb in den Räumlichkeiten des ehemaligen Hauses der Handwerkskammer, Reinoldistraße 7 – 9, aufnehmen. Zum Sommer 2015 werden das Kulturbüro und das Team des Musikfestivals Klangvokal in Räume des Orchesterzentrums einziehen, nachdem die Abteilung Stadterneuerung zum Wohnungsamt in das Stadthaus gewechselt haben wird. Weitere Ansiedlungsbemühungen richten sich auf eine neu gegründete Pop-Akademie der evangelischen Kirche, auf die Geschäftsstelle des Chorverbandes NRW und verschiedene Projekte der inklusiven und interkulturellen Musikpädagogik. Ob sich zudem ein deutsches Schlagermuseum im Brückviertel (ohne ein finanzielles Engagement der Stadt!) realisieren lässt, befindet sich als Projekt derzeit in der Prüfung.

Leerstandsreduzierung - Neuansiedlungen

Die Musikszene zieht Kaufkraft ins Quartier und stärkt neben der Lebendigkeit des Viertels den ansässigen Einzelhandel. Dabei zeichnet das BrückViertel nicht nur seine Beliebtheit
als Einkaufsmeile für junge Menschen aus, hier fassen z.B. Jungunternehmer Mut und legen
den Grundstein für eine eigene Existenz, wie „All you can miet“ oder „Flayva“.

Auch die Neunutzung und Modernisierung von Immobilien belegt die Attraktivität des BrückViertels, z.B. das „A&O Hostel“ im ehemaligen Gebäude der Commerzbank und
die Modernisierung des Höltje - Haus, ehemals Komponistenhaus.

Gespräche mit den Eigentümern bzw. Projektentwicklern mit dem Ziel der Reduzierung
der Leerstände und der Weiterentwicklung der Immobilien erfolgen.

Zur Weiterentwicklung des Gastronomieangebotes werden Abstimmungsgespräche zwischen
Vertretern des Vereins Ausgehen in Dortmund, der Wirtschaftsförderung, der Stabsstelle Brückstraßenquartier und Immobilieneigentümern geführt.

Westfalenforum Dortmund

Mit der Firma POLARES Real Estate Asset Management, Düsseldorf wurden in den Jahren
2011 bis 2013 intensive Gespräche zur Weiterentwicklung des Westfalenforums Dortmund geführt. Im Herbst 2013 wurde von POLARES für die Eigentümergesellschaft der Verkauf der Immobilie abgewickelt.
Der neue Eigentümer lässt die Immobilie über die DGC Property Management GmbH, Berlin
sowie die DAIROS Property Management GmbH, Berlin entwickeln und vermarkten.


Ehemaliges Karstadt Technikhaus

Seit Juli 2013 ist die Verantwortung für die Immobilie von der Treveria Asset Management GmbH, Frankfurt an die ATOS Asset Management GmbH, Hamburg als Dienstleister übergeben worden. Die Weiterentwicklung der Immobilie erfolgt derzeit durch die ATOS.

Mobilportal Brückweb - Pilotprojekt

Die moderne Web -Welt und ihre Kommunikationsebenen sollen durch das Pilotprojekt: Mobilportal im BrückViertel erlebbar werden und zu einer neuen Wahrnehmung und Lebendigkeit des Viertels führen.
Brückweb ermöglicht Besuchern des BrückViertels künftig nicht nur freien WLAN Zugang, sondern bietet ihnen auch die Möglichkeit, über verschiedene Social Media Plattformen von ihrem Aufenthalt im Viertel zu berichten. Und: ein mobiles Online Angebot informiert aktuell
über das BrückViertel und ihre Location - ca. 70 ausgewählte Orte.
Redaktionell aufbereitete Informationen zu Geschäften und Gastronomie, Fotos und Tipps werden die attraktive Bandbreite des Angebotes im BrückViertel widerspiegeln.

Das Mobilportal Brückweb ist in 2014 fertig gestellt worden und soll in Abstimmung mit der DOKOM21 nun im Sommer 2015 online gehen.
Ein in Form und Umfang innovatives und einzigartiges Projekt nun auf der Zielgeraden.

Langwierige und schwierige Verhandlungen mit einigen Immobilieneigentümern bzw.
Projektentwicklern haben zu dieser Verzögerung beigetragen und eine nun veränderte Konzeptlinie erfordert. Die Antennenpunkte/ Access Points für das WLAN sollen nun u.a.
an Laternenmasten angebracht werden.

Durch Kooperationen mit der DOKOM21 und dem DORTMUND tourismus sowie durch finanzielle Unterstützung der Bezirksvertretung Innenstadt West konnte die Realisierung des Projektes erfolgen.

Lichtgestaltung

Der Künstler Thomas Haagen hat ein Konzept mit Licht- und Bewegungs-Objekten für
die Brückstraße, den Platz von Leeds und die Hansastraße entwickelt, das zur besseren Wahrnehmung der Zugänge und zur Attraktivitätssteigerung des Kreativquartiers beitragen könnte.
Zur Präsentation dieser Konzeptidee bedarf es aus Sicht des Künstlers einer Visualisierung/
Fotoanimation für die zu gestaltenden Bereiche. Die Kosten dafür betragen insgesamt ca. 5.500,- Euro.
Es wird in 2015 versucht, die Finanzierung aus Mitteln des Verfügungsfonds zu realisieren.

BRÜCK AUF e.V.

Mit dem 2011 gegründeten Verein „BRÜCK AUF“ startete für das Quartier ein
weiterer Dialog der Partner.
Als Kultur- und Kreativverein leistet BRÜCK AUF nicht nur Netwerkarbeit, sondern ist auch Veranstalter von eigenen Events wie dem „BRÜCK AUF Kulturtag“

Sicherheit und Ordnung

Die konstruktive Zusammenarbeit von Ordnungsamt und Polizei haben zu einer erheblichen
Beruhigung des Brückviertels geführt. In der Kriminalitätsstatistik lässt sich eine signifikante Reduktion von Gewaltdelikten und Rauschgiftkriminalität ablesen. Hervorzuheben ist ferner die gute Abstimmung zwischen den im Gebiet ansässigen Gastronomen, dem Ordnungsamt und der Polizei mit dem Ziel, regelgerechtes Verhalten, sichere Bewachungsstrukturen und Jugendschutz durchzusetzen in Gaststätten und Clubs. Dieses Projekt hat beachtliche Veränderungen zum Positiven ausgelöst.

Sanitäranlagen

Die Erfahrungen mit dem Urilift in Metropolen wie Amsterdam, Brüssel, London oder Köln
zeigen, dass mit dem Einsatz des Uriliftes eine ideale Lösung für die Unterbindung des öffentlichen Urinierens geschaffen wird.
Unter dem Motto: „Versenkbare Urinale für ein sauberes BrückViertel“ könnte die Realisierung eines oder zweier Urinale in der Brückstraße als Pilotprojekt in Dortmund
erfolgen.
Die Kosten pro versenkbarem Urinal betragen ca. 55.000,- Euro einmalig investiv und
ca. 2.500,- Euro jährliche Unterhaltungskosten.
Haushaltsmittel stehen dafür derzeit nicht zur Verfügung.

Fazit

Das ,,Handlungskonzept Brückstraßenquartier“ hat in der Umsetzung beachtliche Erfolge in den Handlungsfeldern Ordnung und Sicherheit, Regelkonformität im Gastronomiebereich, Marketing, Veranstaltungen und Profilierung der ortsangebundenen Musikthemen gezeitigt. Weniger erfolgreich waren die Bestrebungen, die teils leerstehenden Großimmobilien Westfalenforum und ehemaliges Karstadthaus neu zu besiedeln, weil die Gebäude in kurzer Zeit unterschiedlichen Eigentümern und Immobilienmanagement-Agenturen unterworfen waren. Die Beeinflussbarkeit der Immobilieneigner im Dialogverfahren erweist sich insgesamt als schwierig.

In der Abwägung von Erfolgen und Misserfolgen des Moderationsverfahrens sprechen allerdings mehrheitlich die Gründe für eine kontinuierliche Fortführung des Projektes um weitere fünf Jahre. Die Investition in die Quartiersentwicklung hat nachweisbar ein Absacken des Gebiets – so die Befürchtung zu den Konsequenzen bei Eröffnung der Thier-Galerie – verhindern können. Das Brückviertel bleibt weiter das Quartier für junge Leute, Ausgehwillige, Musikfans und das Interesse an junger Mode. Für den Gesamterfolg des Territoriums und einen ausstrahlungskräftigen Auftritt allerdings ist das Engagement der Immobilieneigner von entscheidender Bedeutung. Der Bewusstseinswandel, der Geschäfte und Gastronomie im Quartier längst auszeichnet, scheint Immobilieneigentümern zum Teil noch bevorzustehen.“


AUSW, 18.03.2015:


Frau Rm Harwighorst-Rüßler betont, dass ihre Fraktion, in anbetracht der im Fazit des Berichtes erwähnten geplanten Fortführung des Projektes, weiteren Diskussionsbedarf habe, welcher aber sicher zukünftig durch die Einbringung weiterer Vorlagen bzw. Berichte zu diesem Thema gedeckt werden könne. Die Risiken sehe sie hier in erster Linie bei den dortigen Immobilien, dem Westfalenforum sowie dem ehemaligen Karstadthaus. Sie bittet in diesem Zusammenhang um Auskunft, inwieweit beabsichtigt sei, auch hieran weiter zu arbeiten.

Herr Rm Waßmann führt an, dass er an dem heute vorliegenden Bericht noch einige Ausführungen vermisse. Daher stellt er folgende Nachfragen:
1. “Liegt es an mangelnder Nachfrage anderer Gewerbebetreibender oder an den Mietgestaltungen, dass derzeit eine Vielzahl an „Dönerimbiss-Geschäften“ auf der Brückstraße vorzufinden sind?“

2. „Erscheint die Höhe der bisher zur Verfügung gestellten Sachmittel (30.000,-€) für 2014 aufrgund der bisherigen Erfahrung ausreichend, um die in der Projektbeschreibung erwähnten Arbeit zukünftig in der gewünschten Form ausleben zu können?“

Weiter führt Rm Waßmann an, dass er im vorliegenden Bericht Aussagen zum derzeitigen Planungsstand des ursprünglich angedachten „Musikviertels“ vermisse und bittet daher um entsprechende Information hierzu. Insbesondere gehe es ihm auch um die Beantwortung der Frage, wie man z.B. mit Objekten im öffentlichen Raum erreichen könne, das Thema „Musikviertel“ deutlicher hervorzuheben (auch bereits in der Planungsphase).

Frau Rm Neumann-Lieven wertet die vorliegende Stellungnahme als Zwischenbericht. Ihr liege es besonders daran, zu wissen, welche Initiativen man zukünftig bezüglich der bekannten Immobilienproblemtaik ergreifen könne.

Herr Kuttig räumt ein, dass es richtig sei, die heutige Stellungnahme als Zwischenbericht zu werten. Zu den noch offenen Fragestellungen führt er an, dass die Verwaltung spätestens zur Aufstellung des Haushalts 2016 sowohl zur konkreten, zukünftigen Struktur als auch zu der erforderlichen finanziellen Ausstattung konkretere Aussagen treffen könne.

Herr Wilde bestätigt, dass die Verwaltung für den Fall, dass das Projekt tatsächlich um weitere fünf Jahre verlängert werde, hierzu dann eine separate Vorlage erarbeiten und einbringen werde, woraus hervorgehe, mit welchen Schwerpunkten hier zukünftig gewirkt werden soll. Zum Thema der gehäuften Ansiedlung von „Dönerimbiss-Geschäften“ führt er an, dass die Verwaltung hierzu lediglich an die jeweiligen Hauseigentümer appellieren könne aber keine direkte Einflussmöglichkeit habe.

Um für das Brückstraßenviertel eine möglichst dauerhafte Stabilität herbeizuführen, appelliert Herr Rm Waßmann noch mal daran, in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung daran zu arbeiten, die ursprüngliche Idee für ein „ Musikviertel“ doch noch umzusetzen. Es wäre damals viel Bereitschaft aus dem Bereich der Musikwirtschaftbetreiber erkennbar gewesen in dieses Viertel zu kommen. Er bittet daher darum, auch diesen Aspekt bei der Erarbeitung einer neuen Vorlage zur Weiterführung des Projektes mit zu betrachten.

Herr Rm Urbanek knüpft hieran an, indem er darauf aufmerksam macht, dass viele Musiker und Chöre händeringend nach geeigneten Probenräumen suchen würden. Er schlägt vor, zusammen mit der Wirtschaftsförderung ein geeignetes Konzept hierfür zu entwickeln, was seiner Meinung nach ggf. eine entsprechende Sogwirkung für das Viertel im Sinne eines zukünftigen „Muskiviertels“ erzielen könne.
.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis und wird das Thema wieder aufgreifen, sobald die durch die Verwaltung angekündigte Vorlage hierzu eingebracht wird.


zu TOP 3.3
Verkehrssicherheit der Bewohner des Innenstadtrands
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 19.02.2015
(Drucksache Nr.: 00073-15)

Hierzu liegt vor Überweisung des Rates vom:
Zum obigen Tagesordnungspunkt lag dem Rat der Stadt folgende Überweisung der Bezirksvertretung
Innenstadt-West vom 28.01.2015 vor:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließt folgenden Antrag mehrheitlich mit 13 Ja-Stimmen
gegen 5 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion, AfD):

Antrag:
Die Bezirksvertretung fordert die den Rat und die Verwaltung der Stadt Dortmund auf, sofortige
Maßnahmen gegen die Gefährdung und Beeinträchtigung von Bewohnern durch falsch parkende
Fahrzeuge im innenstadtnahen Bereich, besonders im Klinik- und Kreuzviertel umzusetzen. Der
erhöhte Parkdruck muss durch geeignete Maßnahmen verringert werden. Geh- und Radwege sind
durch geeignete Maßnahmen zu sichern und von Fahrzeugen freizuhalten. Grünflächen und Bäume
sind zu schützen und ihr Überleben zu sichern.
Dazu gehören die finanziellen und personellen Mittel zur Überwachung der ordnungspolitischen
Maßnahmen durch das Ordnungsamt.

Begründung:
Die Anwohner in den angrenzenden Wohngebieten der Dortmunder-City genießen besondere
Vorzüge aufgrund ihres Wohnortes, aber müssen derzeit auch verschiedene Nachteile hinnehmen, die
das Maß an Erträglichkeit übersteigen. Besonders in den südlichen Gebieten der Innenstadtbezirke
leiden die Anwohner unter einem enorm hohen Verkehrsaufkommen und unter dem Mangel an
Parkplätzen. Die südlichen Wohngebiete sind attraktiver Wohnort und gleichzeitig eine Hochburg der
Dortmunder Kneipenszene, was viele Menschen in den Abendstunden – oft mit dem PKW – in die
südliche Innenstadt treibt. Zusätzlich parken viele Auswärtige mit ihren Fahrzeugen im Kreuzviertel
und Saarlandstraßenviertel, um den kurzen Weg zu Fuß in die Dortmunder-Innenstadt anzutreten.
Bei Großveranstaltungen in den Westfalenhallen, dem Westfalenpark und bei Fußballspielen von
Borussia Dortmund, die durch Bundesligaspiele, Spiele der Champions League und durch Pokalspiele
in den letzten Jahren verstärkt vorgekommen sind, parken zahlreiche auswärtige Fahrzeuge im
Bereich des Kreuz- und Saarlandstraßenviertels. Teilweise parken Autos „wild“ auf öffentlichen
Grünflächen und zerstören Pflanzen und Rasenflächen oder behindern Passanten auf den Fußwegen.
Diese Situationführt zu einer parktechnischen Überbelastung der genannten Gebiete und birgt
Gefahren für Passanten, besonders für Kinder und muss dringend geändert werden.“

Frau Rm Lührs (SPD) regte an, die obige Überweisung der Bezirksvertretung Innenstadt-West in die
nächsten Sitzungen sowohl des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, als auch des
Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregung und Beschwerden zur Beratung zu
überweisen.
Herr Rm Waßmann (CDU) und Herr Rm Dudde (Bündnis 90/Die Grünen) erklärten sich für ihre
Fraktionen in ihren Wortbeiträgen mit diesem Vorgehen einverstanden.

Daraufhin beschloss der Rat der Stadt einstimmig, die obige Überweisung der
Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 28.01.2015 an den
Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie an den Ausschuss für
Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu überweisen.

AUSW, 18.03.2015:

Nachdem Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zu der Thematik verdeutlicht haben, einigt man sich darauf, den o. a. Antrag als Prüfauftrag an die Verwaltung zu werten und beauftragt die Verwaltung entsprechend zu handeln.

Herr Wilde teilt mit, dass die Verwaltung den Prüfbericht hierzu in der 2. Jahreshälfte vorlegen wird.

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Mg 108 –Dönnstraße-, Änderung und zugleich Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Mg 108 -Dönnstraße-
hier: Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00290-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), folgenden Beschluss zur fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt, den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Mg 108 -Dönnstraße–, Änderung und zugleich Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Mg 108 –Dönnstraße- als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§§ 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).










zu TOP 4.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 202-Höchsten- nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Verkleinerung des Änderungsbereiches; Beifügen einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00360-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Stimmenthaltung (Fraktion Die Linke & Piraten), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten und unter Ziffer 8.1 bis 8.3 dieser Vorlage dargestellten Stellungnahmen der Einsprecher zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 202 -Höchsten- geprüft und beschließt, den Stellungnahmen der Einsprecher
- unter den Ziffern 8.1a. und 8.3 nicht zu folgen,
- unter den Ziffern 8.1b. und 8.2 zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt beschließt, den Bereich der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 202 -Höchsten- um Verkehrsflächen im Bereich der Einmündung Wittbräucker Straße/Lührmannstraße zu reduzieren (s. a. Ziffer 1 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 13a Abs. 1 und § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung vom 25.09.2014 entsprechend den Ausführungen unter den Ziffern 9 und 10 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 12.02.2015 der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 202 -Höchsten- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB

IV. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 202
-Höchsten- einschließlich der unter den Ziffern 9 und 10 dieser Vorlage aufgeführten Änderungen für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13a und § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW













zu TOP 4.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Br 143 - Juchostraße - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Beschluss zur Erweiterung des Änderungsbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14841-14)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirkvertretung Innenstadt-Ost vom 10.03.2015:

„Herr Kappert (StA 66) stand der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost für Fragen zur Verfügung.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund der Vorlage der Verwaltung mit folgender Ergänzung zu folgen:

In der Verwaltungsvorlage wird unter Nr. 5.2 auf Seite 10 erklärt, dass die Planänderung ohne weitere Anpassungen im Verkehrsnetz erfolgen könne. Diese Auffassung wird durch die Bezirksvertretung nicht geteilt.
Da auch die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost an der Sicherung und dem Erhalt des Industriestandortes Juchostraße interessiert ist, empfiehlt sie die Verwaltungsvorlage unter folgenden Bedingungen:

1. Kreuzungsbereich Alte Straße/Körner Hellweg:
Anders als derzeit an der Juchostraße vorhanden, gibt es keine separate Linksabbiegerspur, die den Verkehr in östlicher Richtung aufnehmen kann.
Die installierten Fußgängerampeln ( Ziel von und zu Kaufland ) werden tagsüber derart stark frequentiert, dass bei zunehmendem Verkehr Rückstaus in die Alte Straße zu erwarten sind. Das Rechtsabbiegen von Lkw vom Körner Hellweg in die Alte Straße. führt schon heute aufgrund des engen Straßenquerschnitts zu mannigfachen Stausituationen. Für diese Problematik fehlt ein überzeugender Lösungsvorschlag, zumal während der Bürgerversammlung 2013 in Anerkennung der dortigen Problemlage ein Lkw-Rechtsabbiegeverbot zugesagt worden ist.
Für diesen Bereich erwartet die BV In-Ost daher eine Nachbesserung der Vorlage durch Festlegung geeigneter Maßnahmen (wie z. B. Abbiegeverbote für Lkw).


2. Kreuzungsbereich Alte Straße/Hannöversche Straße:
In der Vorlage wird trotz Fehlens einer separaten Linksabbiegerspur diesem Knotenpunkt eine befriedigende Verkehrsqualität (Staus „C“) attestiert. Insbesondere wird auf die Entlastung durch den Fortfall des EDG-Recyclinghofes verwiesen. Völlig ignoriert werden aber die verkehrlichen Auswirkungen durch den ab ca. 2016 dorthin verlegten Betriebshof des StA 66.
Entsprechend des Ratsbeschlusses vom 19.02.15 ( Drucksachen Nr.: 14427-14 9 ) ist kurzfristig eine aktuelle gutachterliche Einschätzung der dortigen Verkehrssituation einzuholen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost erwartet, dass die sich aus diesem neuen Gutachten ergebenden Folgerungen dann auch unverzüglich umgesetzt werden.


3. Monitoring Lärmbelastung südliche Alte Straße

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost begrüßt die Vereinbarung zum Monitoring der Lärmbelastung nach der veränderten Verkehrssituation. Nach der Prognose bleibt die Lärmentwicklung mit 67 dB (A) bzw. 59 dB (A) nachts nur knapp unter der Schwelle zur Gesundheitsgefährdung.

Soweit sich in der Realität eine Überschreitung der Grenzwerte herausstellt, wird KHS den Einbau von Schallschutzfenstern inkl. Lüftungseinrichtung mit 25prozentiger Kostenbeteiligung durch die Eigentümer anbieten.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost erwartet die fristgerechte Zusendung dieses Gutachtens.“

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung:

„im Rahmen der Beteiligung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zur o.g. Ratsvorlage hat


diese dem Rat der Stadt Dortmund den Beschluss unter drei Bedingungen empfohlen. Hierzu
kann aus Sicht der Planungsverwaltung wie folgt Stellung genommen werden:

1. Kreuzungsbereich Alte Straße / Körner Hellweg
Dieser Knotenpunkt ist im Rahmen des „Verkehrsgutachtens zur Juchostraße bzw. der
Änderung Nr. 4 des Bebauungsplans Br 143“ durch die Planersocietät im Jahr 2011
untersucht worden. Der Gutachter hat eine sehr gute Verkehrsqualität auch mit einer
Abbindung attestiert.
Auch die Fragestellung eines Abbiegeverbotes für Lkw, die von Osten kommend rechts in die
Alte Straße abbiegen wollen, ist untersucht worden. Das Ergebnis ist der BV Innenstadt-Ost
mit Schreiben von StR Jägers vom 11.09.2013 mitgeteilt worden (vgl. DS-Nr. 10152-13-E1).
Hier der wesentliche Auszug:
„Allerdings zeigt sich, dass vor allem das Rechtsabbiegen für Lastzüge aus dem Körner
Hellweg von Osten kommend in die Alte Straße nach Norden ein Problem darstellt. Das
Abbiegen ist bei korrektem Fahrverhalten nur möglich, wenn kein Fahrzeug an der Haltelinie
der Signalanlage steht. Aus diesem Grund wird nach Rücksprache mit der
Straßenverkehrsbehörde vorgeschlagen, das Rechtseinbiegen von Lkw zu untersagen. Pkw
und der Linienverkehr, der derzeit damit kein Problem hat, dürften dann weiterhin
abbiegen.“
Da eine verkehrsrechtliche Anordnung nicht im Bebauungsplan oder städtebaulichen Vertrag
geregelt werden kann, ist dies dort auch nicht aufgenommen worden. Eine Nachbesserung
erübrigt sich somit.
Die verkehrsrechtliche Anordnung des Abbiegeverbots wird durch die Straßenverkehrsbehörde
zeitnah zur Abbindung der Juchostraße angeordnet.

2. Kreuzungsbereich Alte Straße / Hannöversche Straße
Auch dieser Knoten ist in dem genannten Verkehrsgutachten durch die Planersocietät im Jahr
2011 untersucht worden. Auch mit einer Abbindung der Juchostraße kann der Knoten mit der
Qualitätsstufe C („befriedigend“) abgewickelt werden. Verkehrsmindernde Effekte durch den
Wegfall des Recyclinghofes sind nicht eingerechnet worden.
Für die Ansiedlung des Betriebshofes an der Alte Straße erfolgte im Dezember 2014 die
„Verkehrsuntersuchung für die neuen Betriebsstandorte Sunderweg und Alte Straße in
Dortmund“ durch die Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft mbH im Auftrag der
EDG. Im Rahmen dieser Untersuchung hat am Knoten Hannöversche Straße / Alte Straße
eine erneute Verkehrszählung stattgefunden. Die Gesamtbelastung an diesem Knoten ist
gegenüber der Verkehrszählung aus 2009 in der Spitzenstunde um 2,6% zurückgegangen.
Es erfolgte ebenfalls eine Untersuchung der Leistungsfähigkeit an diesem Knoten, bei dem
der zusätzliche Verkehr für den neuen Betriebshof ebenso Berücksichtigung fand, wie die
Verlagerungen durch die Abbindung der Juchostraße. Insgesamt muss durch den geplanten
Betriebshof mit einem werktäglichen zusätzlichen Verkehrsaufkommen in Höhe von etwas
mehr als 300 Kfz / 24h gerechnet werden (Summe aus Quell- und Zielverkehr).
Auch dieser Gutachter kommt zu dem Ergebnis: „Qualitätsstufe C“. Diese Ablaufqualität
wird allerdings nur erreicht, wenn unterstellt wird, dass an wartenden Linksabbiegern in der
Hannöverschen Straße von Osten in die Alte Straße über den vorhandenen Radschutzstreifen
vorbeigefahren werden kann. Dies ist zulässig und erfolgt auch heute bereits so. Auch dieser
Gutachter empfiehlt keine Maßnahmen, sondern zunächst die Umsetzung des Betriebshofes
abzuwarten: „Es wird empfohlen an dieser Stelle auf die Anlage eines Linksabbiegestreifens
zu verzichten und das Verkehrsaufkommen sowie den Verkehrsablauf nach Umsetzung der
Maßnahmen erneut zu überprüfen“ (BBW GmbH 2014, S. 48).
Bei beiden Untersuchungen wird für die Verlagerung der Verkehre aus der Juchostraße auf
die Alte Straße ein „worst case“ unterstellt. Die Verteilung der verdrängten Verkehre, die im
Gutachten der Planersocietät vorgenommen wurde, erfolgt fast ausschließlich auf die Alte
Straße und die Rüschebrinkstraße. In der Realität wird es aber in westlicher Richtung eine
deutlich differenziertere Verteilung geben. Die Verkehrsteilnehmer werden in Abhängigkeit
ihres Zieles sowohl die Alte Straße als auch die westlich gelegene Parallelen Berliner Straße
und Klönnestraße nutzen, so dass mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nur Teile der unterstellten
zusätzlichen Verkehre an dem Knoten auftreten werden.
Aus Sicht der Planungsverwaltung ist somit ein neues Gutachten nicht erforderlich, da für die
Ansiedlung des Betriebshofes bereits ein Gutachten vorliegt. Dieses liegt im Rahmen der
Ausschusssitzung zur Einsichtnahme aus.
Darüber hinaus ist im städtebaulichen Vertrag geregelt, dass an den beiden Knotenpunkten
Alte Straße / Hannöversche Straße und Alte Straße / Körner Hellweg sechs Monate nach der
Abbindung der Juchostraße Verkehrszählungen stattfinden. Diese Zählungen können nicht
nur für das Monitoring der Lärmbelastungen genutzt werden, sondern dienen auch dazu,
zeitnah negative Veränderungen in der Verkehrsablaufqualität zu erkennen und dann darauf
reagieren zu können

3. Monitoring Lärmbelastung südlich Alte Straße

Die Vorhabenträgerin hat sich im städtebaulichen Vertrag verpflichtet, spätestens 6 Monate
nach Abbindung der Juchostraße eine aktuelle Verkehrszählung an den Knotenpunkten Alte
Straße / Hannöversche Straße und Alte Straße / Körner Hellweg zu veranlassen. Sollten sich
höhere Verkehrsbelastungen für die Alte Straße als derzeit prognostiziert ergeben, sind die
Berechnungen des Lärmgutachtens seitens des Lärmgutachters zu aktualisieren.
Die Verwaltung wird die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost unaufgefordert über die
Ergebnisse des Monitoring informieren.
Vor diesem Hintergrund wird der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
gebeten, den Empfehlungen der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nicht zu folgen und die
Vorlage (Drucksache-Nr. 14841-14) dem Rat der Stadt in dieser Form zur Beschlussfassung
zu empfehlen.“

AUSW, 18.03.2015:



Herr Rm Dudde begrüßt die heute vorliegende Stellungnahme der Verwaltung und signalisiert, dass seine Fraktion der Vorlage aufgrund dieser, ohne weitere Bedenken, zustimmen könne.

Änderung:
Herr Rm sB Auffahrt führt an, dass seine Faktion ein grundsätzliches Problem, nicht nur mit dieser Vorlage sondern mit allen, die darauf folgen habe. Er werde, aber nur an dieser Stelle einmalig zu diesen Dingen Stellung beziehen. In allen Vorlagen werde nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren vorgegangen. Hierzu bezieht er sich auf ein Schreiben des Oberbürgermeisters Sierau vom 31.07.2014, worin es um eine Entscheidung des OVG Münsters zur REWE - Ansiedlung in Dorstfeld gegangen sei. Danach sei es für seine Fraktion deutlich, dass keine Verfahren mehr nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden dürften, in welchen umweltrelevante Dinge tangiert seien. Deswegen halte er es für grob fahrlässig, dieses Gerichtsurteil in allen heute vorliegenden Fällen zu ignorieren, zumal hier in allen Fällen mit erheblichen Umweltbelastungen bis hin zum gesundheitsschädlichen Bereich zu rechnen sei. Deswegen werde seine Fraktion alle diese Verfahren ablehnen.

Herr Rm Düdder lobt die Verwaltung ausdrücklich für die schnelle Klärung der offenen Fragen aus der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost, die allen Anliegern aber auch den zahlreichen Beschäftigten der Firma KHS eine bessere Orientierung gebe. Weiter möchte er wissen, wann etwa mit der Realisierung der weiteren Meilensteine zu rechnen sei.

Herr Wilde erläutert zu der Nachfrage von Herrn Rm Düdder, dass er davon ausgehe, dass dies etwa zum Jahreswechsel der Fall sein werde.
Zum Einwand von Änderung: HerrnRm sB Auffahrt bzgl. des § 13 a BauGB erläutert er, dass diese Vorschrift durch das Verwaltungsgerichsturteil tatsächlich, ausschließlich für Einzelhandelsansiedlungen für die Verwaltung fast nicht mehr anwendbar sei. Das sog. UVP-Gesetz kenne ab einer gewissen Größenordnung die Überprüfung des Einzelfalles. Das OVG habe bei einer Überprüfung des Einzelfalles unterstellt, dass, sobald ein Umweltbelang betroffen sei, auch wenn dieser später durch geeignet Maßnahmen beherrscht werden könne, nicht mehr das vereinfachte Verfahren nach
§ 13 a greife. In diesem Fall müsse ein formelles Verfahren durchgeführt werden. Dies sei aber auf Vorhaben nach UVP-Gesetz beschränkt und gelte nicht grundsätzlich für alle anderen Vorhaben (Straßeneinziehungs-, Wohnungsvorhaben etc.). Die Verwaltung führe seit dieser rechtlichen Änderung keine § 13 a Verfahren mehr für großflächige Einzelhandelsvorhaben durch. Hiefür würden voll umfängliche Verfahren durchgeführt und man befände sich damit auch auf der rechtlich sicheren Seite. In allen anderen Verfahren werde selbstverständlich weiterhin das beschleunigte Verfahren angewandt, so auch für die vorliegende Maßnahme. Man habe hier allerdings nicht auf ein Beteiligungsverfahren (Bürgeranhörung) verzichtet. Die Argumente die dort vorgebracht worden seien, wurden verarbeitet und entsprechend in das Verfahren eingebracht.

Änderung:
Herr Rm sB Auffahrt widerspricht Herrn Wilde und führt an, dass es aufgrund seiner Auffassung und ausführlichen Würdigung des OVG-Urteils dort nicht den von ihm geschilderten Interpretationsspielraum gäbe. Die von Herrn Wilde angeführte, erfolgte Bürgerbeteiligung habe in einem ordentlichen Verfahren juristisch eine andere Qualität. Gerade vor dem Hintergrund der hier, nach seinem Informationsstand, zu erwartenden, erheblichen Umweltbelastung für die Anwohner, bittet er die Verwaltung noch einmal um juristische Überprüfung.

Herr Wilde betont noch einmal, dass es sich hierbei um eine Bürgeranhörung gehandelt habe, die formell nicht notwendig gewesen sei, aber dennoch durchgeführt wurde. Die formelle Bürgerbeteiligung (durch Aushang) habe selbstverständlich auch stattgefunden. Was daraufhin von den Bürgerinnen und Bürgern vorgetragen wurde, sei auch bereits in das Verfahren mit eingearbeitet worden. Weiter erläutert Herr Wilde noch einmal ausführlich, warum die vorliegende Maßnahme hier nicht der Überprüfung des Einzelfalles unterliege, somit nicht unter das UVP-Gesetz falle und somit nach §13 a planrechtlich regelbar sei.

Um hierbei zukünftig einen wirklich rechtsicheren Weg gehen zu können, bittet Herr Rm Kowalewski dennoch darum, durch das Rechtsamt die rechtlichen Grundlagen aufschreiben zu lassen.
Änderung:
Herr Rm Dudde geht davon aus, dass die Umweltbeeinträchtigungen, die nach Berücksichtigung der bisherigen Bürgerbedenken trotzdem noch verbleiben, nun nicht mehr um gesundheitsschädlich seien.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die schriftliche und mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten und NPD), folgenden Beschluss zur fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bereich der Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes
Br 143 - Juchostraße - im nordwestlichen Bereich um eine ca. 75 m² große Fläche im Bereich des Flurstückes 490 tlw. zu erweitern. Der neue Änderungsbereich ist unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, FNA 213-1).

II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zur Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Br 143 - Juchostraße - geprüft und beschließt, die Stellungnahmen unter den Ziffern 10.1 und 10.2 dieser Vorlage und die unter diesem Punkt beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungsplan einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).


III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung vom 31.05.2013 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 11 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 05.12.2014 der Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Br 143 -Juchostraße- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Br 143
-Juchostraße- für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich einschließlich der unter den Ziffern II und 11 dieser Vorlage aufgeführten Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:

§ 10 Abs. 1 und § 13a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

V. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage dieser Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 3 BauGB.


zu TOP 4.4
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 203 - Hohenbuschei - im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00489-15)

AUSW, 18.03.2015:

Zur Nachfrage und Forderung von Frau Rm Weyer, warum der in der Vorlage erwähnte Waldersatz nicht in Dortmund sondern in der Ems-Aue in Münster stattfinden solle, erläutert Herr Wilde, dass das Gelände ursprünglich der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BImA) gehört habe und anschließend von der Hohenbuschei-GmbH erworben worden sei. In dem damaligen Kaufvertrag sei vereinbart worden, dass die BImA den Waldersatz zu schaffen habe. Da nicht vertraglich geregelt worden sei, dass diese Maßnahme zwingend in Dortmund zu erfolgen habe, wurde hierfür von der BImA die nächstmögliche der eigenen zur Verfügung stehenden Flächen genutzt. Auf die Auswirkungen dieser vertraglichen Regelung könne man nachträglich keinen Einfluss mehr nehmen.

Herr Rm Kowaleswki signalisiert die Ablehnung der Vorlage, da seine Fraktion nach wie vor der Meinung sei, dass für Neubaugebiete auch „Sozialer Wohnungsbau“ eingeplant werden solle.






Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten und NPD), folgenden Beschluss zur fassen:

Beschluss

I. Der Rat hat die vorgebrachten Stellungnahmen zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 203 – Hohenbuschei – geprüft und beschließt:

- die Stellungnahmen unter den Ziffern 9.2 und 9.3a) dieser Vorlage zu berücksichtigen

- die Stellungnahmen unter den Punkten 9.1 a) bis e) und 9.3b) dieser Vorlage nicht zu
berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. Der Rat beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung vom 20.03.2014 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 10 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 13.02.2015 der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 203 – Hohenbuschei – beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 in Verbindung mit § 13 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 203 – Hohenbuschei – für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich einschließlich der unter der Ziffer 10 dieser Vorlage aufgeführten Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 und § 13 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.





zu TOP 4.5
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 152 – östlich Am Katzenbuckel – im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch BauGB
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Ev 130/3n – Am Katzenbuckel – vom 01.04.2009 II. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Ev 152 – östlich Am Katzenbuckel -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13289-14)


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 17.09.2014 (lag bereits zur Sitzung am 03.12.2014 vor)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 04.02.2015 (lag bereits zur Sitzung am 11.02.2015 vor):

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 11.03.2015:

„Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt
I. den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Ev 130/3n – Am Katzenbuckel vom 01.04.2009 – (für den in Pkt. 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich) aufzuheben,
Rechtsgrundlage:
§§ 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. den Bebauungsplan Ev 152 – östlich Am Katzenbuckel – für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 13a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
---------------------------------------
Die Bezirksvertretung Eving nimmt folgende Mitteilung des Herrn Stadtdirektors Stüdemann, die am Sitzungstag als Tischvorlage vorgelegt wird, zur Kenntnis:

Die Betriebsleitung des Sondervermögens ist grundsätzlich bereit, die notwendigen Mittel für den geforderten Fuß- und Radweg vom Grubenwehrweg bis Straße Am Katzenbuckel zur Verfügung zu stellen. Damit kommen wir Ihrem Wunsch nach der lange geforderten Anbindung für Fußgänger und Radfahrer an die Deutsche Straße entgegen.
Die Bebauung der Fläche westlich Am Katzenbuckel ist weiterhin geplant, aber nicht absehbar. Daher ist eine vorläufige Herstellung einer mit einer wassergebundenen Decke geplant, welche nach Beendigung der haushaltlosen Zeit umgesetzt werden soll.

Zusatzbeschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme –:

Die Verwaltung wird gebeten, die Bezirksvertretung, unabhängig von der Beratung in den Gremien, zeitnah über den Fortgang des Verfahrens, neue Entwicklungen im Planbereich und eventuelle Veränderungen zu informieren.“

AUSW, 18.03.2015:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig, bei Stimmenthaltung (NPD), nachfolgenden Beschluss:
Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt

I. den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Ev 130/3n – Am Katzenbuckel vom 01.04.2009 – (für den in Pkt. 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich) aufzuheben,

Rechtsgrundlage:
§§ 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


II. den Bebauungsplan Ev 152 – östlich Am Katzenbuckel – für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 13a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
zu TOP 4.6
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 151- Im Löken/Lohkampweg - im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13815-14)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 04.02.2015:

„Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu empfehlen, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zu folgen,

I. den Bebauungsplan Ev 151 – Im Löken/Lohkampweg – für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren nicht aufzustellen.
II. und den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Ev 151 und der Begründung vom 06.11.2014 nicht zuzustimmen und die öffentliche Auslegung nicht zu beschließen.

Die Bezirksvertretung Eving empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, die Verwaltung aufzufordern, Alternativkonzepte für eine Bebauung in diesem Bereich vorzulegen und eine Bürgerversammlung durchzuführen.“


AUSW, 18.03.2015:

Zu Punkt II des Beschlussvorschlages bittet Rm Giebel (SPD-Fraktion) die Verwaltung darum, hierzu ein Alternativkonzept entwickeln zu lassen und dieses zusammen mit dem Ursprungskonzept anschließend in einer Bürgerversammlung vorzustellen.

Nachdem Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zu der Angelegenheit verdeutlicht haben, wird wie folgt über den o. a. SPD-Antrag und zur Vorlage getrennt nach Beschlussvorschlag I und II abgestimmt:

Zu Beschlussvorschlag I:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), folgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. beschließt, den Bebauungsplan Ev 151 – Im Löken/Lohkampweg – für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren aufzustellen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) sowie mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)





Zu Beschlussvorschlag II:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt folgenden Beschlussvorschlag einstimmig, bei Stimmenthaltung (NPD) ab:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

II. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Ev 151 und der Begründung vom 06.11.2014 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 13 a und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB sowie §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


Zum SPD-Antrag:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den folgenden SPD-Antrag mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), zu:

Zu Punkt II des Beschlussvorschlages bittet Rm Giebel (SPD-Fraktion) die Verwaltung darum, hierzu ein Alternativkonzept entwickeln zu lassen und dieses anschließend in einer Bürgerversammlung vorzustellen.



zu TOP 4.7
Aufstellen des Bebauungsplanes In O 225 - Kronprinzenviertel -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00479-15)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 10.03.2015:

Herr Schürmann (StA 61) stellte der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost den aktuellen Sachstand zur geplanten Bebauung des „ehemaligen Südbahnhofs“ insbesondere im Hinblick auf die Lärmbelastung, verkehrliche Erschließung und der geplanten Bebauung vor. Eine Öffentlichkeitsveranstaltung in Abstimmung mit der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost wird des kurzfristig geben.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt den aktuellen Stand des städtebaulichen Konzeptes für das „Kronprinzenviertel“ zur Kenntnis und gibt folgende Stellungnahme der CDU-Fraktion weiter:

Die CDU in der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost hat erhebliche Bedenken gegen die Umsetzung einer Bebauung des ehemaligen Südbahnhofgeländes wie sie sich nach der jetzt vorliegenden, überarbeiteten Planung, die in wesentlichen Punkten von der ursprünglichen Planung abweicht, darstellt. Im Einzelnen:

1.) Eine "mindestens" 10m hohe Lärmschutzwand zur Abschottung gegenüber dem südlich angrenzenden Gewerbegebiet einschließlich Großmarkt erscheint schon aus optischen Gründen sowie insbesondere aus Gründen der Verschattung des Geländes unzumutbar. Wie soll sichergestellt werden, dass die neu zu errichtenden Wohnungen mit ausreichend Sonnenlicht versorgt werden? Wie weit reicht der Schattenwurf der "mindestens" 10m hohen Lärmschutzwand?

2.) Die verkehrliche Anbindung des Wohngebiets, das sich bis zum östlichen Ende der Kronprinzenstraße erstreckt, erfolgt laut Planung allein vom Heiligen Weg aus. Die zu erwartenden Fahrzeugbewegungen erscheinen mit Blick auf die Anzahl der geplanten Wohnungen als so erheblich, das sich die Frage stellt, ob dies nicht zu unzumutbaren Lärmbelästigungen sowohl der Altbebauung an der Kronprinzenstraße, die ihre "ruhigen" Räume nach hinten = Süden ausgerichtet hat, als auch der Neubebauung, die schon wegen der im Süden vorgesehenen "mindestens" 10 m hohen Lärmschutzwand ihre Balkone etc. nach Norden ausrichten wird, führt: die Erschließungsstraße führt - jedenfalls in wesentlichen Teilen - genau zwischen der Alt- und der Neubebauung hindurch.

3.) Auf erhebliche Bedenken stößt bei der CDU die Absicht, die Unterhaltungs- und Instandhaltungspflicht bzgl. der zu errichtenden Lärmschutzwand einer aus allen etwa 250 Haus- bzw. Wohnungseigentümern zu bildenden Bruchteilsgemeinschaft zu übertragen. Das hält die CDU nicht für praktikabel. Jede Instandhaltungsmaßnahme müsste zwischen allen Eigentümern abgestimmt werden und Vermögensverfall Einzelner würde möglicherweise lange Streitigkeiten über Nachschusspflichten auslösen. Es muss aber im Interesse der Stadt Dortmund liegen, dass die Lärmschutzwand verkehrssicher ist und bleibt.
Aus einem anderen Baugebiet (Marmorweg) im Stadtbezirk ist der CDU im Übrigen bereits ein Streit über die Frage bekannt, ob eine nach demselben Modell vom Bauträger errichtete, von den Erwerbern bezahlte und von der Stadt abgenommene Lärmschutzwand, überhaupt den Lärmschutzanforderungen des B-Plans entspricht; hier soll ein von der Erwerbergemeinschaft eingeleitetes Beweissicherungsverfahren gegen Stadt und/oder Bauträger laufen (Vorwurf: Fehlerhafte Errichtung und fehlerhafte Abnahme). Eine eher "suboptimale" Entwicklung.“


AUSW, 18.03.2015


Herr Rm Kowalewski verdeutlicht, dass er die Bedenken der CDU-Fraktion hinsichtlich der 10 m hohen Lärmschutzwand teile.

Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion die Vorlage grundsätzlich begrüße. Bezüglich der Lärmschutzwand sorge man sich allerdings besonders darüber, da offensichtlich das Vorhaben bestehe, diese Wand über die zahlreichen Eigentümer zu vergesellschaften, welche sich dann zu Themen, wie der Pflege und Instandsetzungen zu einigen hätten. Hierzu möchte er von der Verwaltung wissen:
1. „Ist die Stadt Dortmund dazu bereit evtl. selbst Eigentümerin dieser Wand zu werden?“

2. „Warum gibt es nördlich der Wand keinen Wirtschaftsweg?“

3. „Wird es im östlichen Teil eine Anbindung an den öffentlichen Verkehr geben?“

Weiter führt Herr Rm Waßmann an, dass seine Fraktion es sehr begrüßen würde, wenn es zu dem vorgesehenen Durchstich in das Kronprinzenviertel hinein kommen würde, damit hier wirklich ein harmonisches Wohnviertel entstehe.

Herr Rm Dudde teilt mit, dass seine Fraktion die Pläne hinsichtlich der Wegeverbindung unterstütze jedoch die bereits erwähnten Bedenken zur Lärmschutzwand teile. Dem Thema „Bruchteilsgemeinschaftt“ sehe man grundsätzlich positiver entgegen, möchte aber wissen, wie genau die Verwaltung sich diese vorstelle.


Frau Rm Renkawitz betont, dass auch ihre Fraktion die Anbindung nach Osten zur Düsseldorfer begrüßen würde. Besonders hebt sie hierbei die Bedeutung der bereits erwähnten Wegeverbindung in die Kronprinzenstraße hervor, da diese immens wichtig für die Erhaltung der Kaufkraft des Kaiserstraßenviertels sei.


Herr Rm Kowalewski unterstreicht die Bedenken des Rm Waßmann bezüglich einer Eigentümer- Gemeinschaft für die Lärmschutzwand. Er halte es für illusorisch, dass eine solche Gemeinschaft die Lärmschutzwand pflege und sich über eine geeignete Gestaltung einig werden könne. Abgesehen davon gäbe es da, wo Lärmschutzwände aufgestellt würden einerseits eine Verpflichtung der öffentlichen Hand, andererseits können man sich, zwecks der Akquise von Geldern besser noch mal über das Verursacherprinzip Gedanken machen.

Herr Wilde erläutert, dass über die Gestaltung der Wand nicht durch einzelne Eigentümer und auch nicht alleine durch den Vorhabenträger sondern hier im Ausschuss zu entscheiden sei. Zur geplanten Höhe der Lärmschutzwand teilt er mit, dass diese der Lärmschutzvorschrift „TA-Lärm“ geschuldet sei. Diese Vorschrift gebiete es, hier wie geplant zu handeln. Die Verwaltung werde aber selbstverständlich die erwähnte „Beschattungsthematik“ entsprechend aufgreifen und nachhalten.
Die Wand selbst werde durch den Vorhabenträger gebaut. Dieser sei aber nicht dazu bereit, die Unterhaltung hierfür zu übernehmen. In der Vergangenheit habe sich die Stadt Dortmund dazu verpflichtet, solche Unterhaltungen sicherzustellen. Dies sei aber zukünftig nicht mehr leistbar. Das Modell sehe hier entsprechend des Wohnungseigentumsgesetzes so aus, dass man zum einen Sondereigentum definiere (Wohngebäude und Grundstück) und die Lärmschutzwand als Gemeinschaftseigentum deklariere. Hierzu stelle sich die Verwaltung vor, dass dort ein externer Verwalter eingesetzt werde und jeder Eigentümer jährlich einen gewissen Beitrag zur für Instandhaltungen der Wand einzahle. Das konkrete Konzept hierzu werde durch den Vorhabenträger noch erarbeitet und diesem Ausschuss vorgelegt werden.
Zum Thema „Ostanbindung“ könne er momentan noch keine Zusagen tätigen, da diese Angelegenheit zunächst noch Gegenstand von Gesprächen mit der Bahn sei. Zur Fuß-Radwege-Anbindung an die Kronprinzenstraße teilt er mit, dass auch die Verwaltung diese für einen sehr wichtigen Faktor halte.


Herr Rm Klösel erinnert zu den Stichworten “Unterhaltungskosten für die Lärmschutzwand“ an eine Vorlage des Rechnungsprüfungsamtes, die sich sehr ausführlich mit den Haltbarkeitsquoten bestimmter Lärmschutzwände auseinandergesetzt habe. Er vermute, dass diese Stellungnahme auch allen anderen beteiligten Dienststellen vorliege, so dass man hier beurteilen könne, welcher Typ Lärmschutzwand hier am längsten halte und daher besonders „unterhaltungsfreundlich“ sei.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten und NPD) sowie einer Stimmenthaltung (Fraktion AfD) folgenden Beschluss:


Beschluss
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den aktuellen Stand des städtebaulichen Konzeptes für das „Kronprinzenviertel“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage das laufende Bebauungsplanverfahren InO 225 weiter zu führen.


zu TOP 4.8
Information über die beabsichtigte Errichtung eines Autohofes auf dem Gebiet des Bebauungsplanes Scha 133 -Gneisenau/West Südteil (Logistikfläche)- und teilweise Scha 131 -Gneisenauallee-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00448-15)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst vom 10.03.2015:

Die Bezirksvertretung Scharnhorst sinnt über den Nutzen des geplanten Werbepylons nach, der – obwohl verschiedene Höhen möglich sind – in keinem Fall deutlich sichtbar ist.

Es stellt sich die Frage, ob die Erstellung dann wirklich Sinn macht, bzw. dann die Minimalhöhe gewählt wird.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Information zur Kenntnis.

Beachte hierzu TOP 5.1.1“


AUSW, 18.03.2015:

Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion die Vorlage grundsätzlich begrüße, plädiert aber dafür, die Höhe des vorgesehenen Pylons auf maximal 30 Meter zu beschränken.

Herr Rm Dudde verdeutlicht, dass seine Fraktion den Standort für den geplanten Autohof nicht für geeignet halte und deshalb die Vorlage ablehnen werde.

Frau Rm Matzanke signalisiert die Zustimmung ihrer Fraktion zur heutigen Vorlage.

Herr Rm Kowalewski kündigt an, dass auch seine Fraktion der heutigen Vorlage beitreten werde, allerdings mit Ausnahme des Pylons, weil man diesen für völlig überdimensioniert halte. Es gäbe andere Orientierungsmöglichkeiten (z.B. über ein Navigationsgerät) für LKW-Fahrer, um auf Rasthöfe zu gelangen.
Seine Fraktion verspreche sich von dem Rasthof als neue Anlaufstelle, dass hierdurch zukünftig das wilde Parken von LKWs im Wohngebiet ausbleibe. Dies setze natürlich voraus, dass dann über eine entsprechende Wegeverbindung sichergestellt sei, dass die Anfahrt zum Autohof nahezu ausschließlich über die B 236 erfolge.

Herr Wilde erläutert, dass der Fernverkehr von der A 2 über die B236 dorthin kommen werde. Die Verwaltung werde die zukünftige Wegenutzung aber kontrollieren und ggf. entsprechend reagieren. Bezüglich des Pylons nimmt er das heutige, eindeutige Votum des Ausschusses mit, dessen Höhe auf die im Bebauungsplan festgesetzten 30 Meter zu reduzieren. Gleichzeitig werte er das heutige Votum als Auftrag an die Verwaltung, an die Vernunft des Projektentwicklers zu appellieren, es auch bei diesem Maß zu belassen.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und NPD), folgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Information zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung den vorliegenden Planungsentwurf weiterhin positiv zu begleiten.




5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Plangenehmigungsverfahren zur Umgestaltung des Oberlaufs der Körne und des Rüschebrinkgrabens in Dortmund-Scharnhorst
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00445-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, den Plan zur Umgestaltung des Oberlaufs der Körne (ca. 2.100 m Länge) und des Rüschebrinkgrabens (ca. 1.300 m Länge) entsprechend dem beigefügten Bescheid zu genehmigen.



zu TOP 5.2
Sachstandsbericht Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung - Schienenverkehr Bund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00652-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.




zu TOP 5.3
"Klimafolgenanpassungskonzept für den Stadtbezirk Dortmund-Hörde"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00414-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Aufstellung des Klimafolgenanpassungskonzeptes für den Stadtbezirk Dortmund-Hörde zur Kenntnis.



zu TOP 5.4
Graureiherkolonie am Haus Kurl
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme(Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 00133-15)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur Tagesordnung mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 00133-15):


angesichts wiederholter massiver Rodungen am Haus Kurl, die mit einer möglichen Gefährdung der Graureiherkolonie einhergehen, bitten wir das Umweltamt um einen Sachstandsbericht und die Beantwortung der nachstehenden Fragen.
1) Der Graureiher fällt unter die besonders geschützten Arten gem. §10 Abs. 2 Nr. 10 des Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG). Im Jahr 2005 wurden etwa 2.700 Brutpaare des Graureihers in NRW gezählt. Welche Verpflichtungen folgen daraus für den Erhalt von Brutkolonien des Graureihers in Dortmund?
2) Welche Auswirkungen hat eine Reduzierung der möglichen Brutplätze in der Reiherkolonie durch Baumrodungen auf den Graureiherbestand in Dortmund? Wie viele Brutpaare in absoluten Zahlen nisteten in den letzten Jahren am Haus Kurl?

3) Es wird kolportiert, dass rund 80% des Dortmunder Reiherbestandes in der Kolonie am Haus Kurl brütet. Welche ökologischen Auswirkungen hätte ein Verlust der dortigen Brutkolonie im Gebiet der Stadt Dortmund und angrenzender Gebietskörperschaften?
4) Sind auch wenige Brutpaare in sehr kleinen Brutkolonien in der Lage sich gegen Nesträuber wie beispielsweise Krähenvögel oder räuberische Säugetiere zu verteidigen?
5) Die Sterblichkeit der Jungreiher ist während der Nestzeit sehr groß. Es wird geschätzt, dass in den ersten sechs Monaten 70 % der Jungtiere sterben. Welche Auswirkungen haben die bisherigen Rodungen voraussichtlich auf den zu erwartenden Bruterfolg in den nächsten Jahren?
6) Den Medien war zu entnehmen, dass die Stadt Dortmund den Inhaber des Grundstücks auf dem sich die Graureiherkolonie befindet bei einem früheren Fall von nicht zulässigen Baumfällungen mit Sanktionen und Verpflichtungen im Umgang mit der Graureiherkolonie belegt hat. Welche Auflagen mit welchem zeitlichen Horizont sind derzeit aktuell (Wiederaufforstung?)?

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 00133-15-E1):


die o.a. Anfrage beantworte ich wie folgt:

zu Frage 1:
Die Erhaltung von vorhandenen Graureiherpopulationen ist grundsätzlich durch das
Artenschutzrecht der § 44 und 45 Bundesnaturschutzgesetz geregelt bzw. geboten.

Zu Frage 2:
Die Anzahl der Graureiherbrutpaare am Haus Kurl ist der unten beigefügten Tabelle zu
entnehmen. Durch die in den Randbereichen der Kolonie Anfang dieses Jahres aus
Verkehrssicherheitsgründen durchgeführten Baumfällungen sind ca. 2-3 Brutbäume (Fichten)
entfernt worden. Dies entspricht nur einem relativ geringen Teil der aktuellen Brutbäume. Es
wurden durch die Rodungen zwar auch bestehende Horstbäume freigestellt, so dass sie jetzt
von der Straße direkt einsehbar sind. Es ist allerdings nicht zu erwarten, dass dadurch eine
erhebliche Störung des Populationsbestandes eintritt. Für diese Annahme spricht, dass sich
die Reiher an diesem durch den Straßenverkehr grundsätzlich belasteten Standort durchaus
etabliert haben und aufgrund ihres arttypischen Kolonieverhaltens auch die suboptimal
geeigneten Randbäume wieder besiedeln können.

Zu Frage 3:
Die Kolonie hat eine herausragende Bedeutung für den Graureiherbesand in Dortmund.
Ein Totalverlust hätte erhebliche Auswirkungen. Inwieweit die Kolonie mittelfristig an
diesem Standort erhaltensfähig ist und ggf. Ausweichmöglichkeiten bestehen oder entwickelt
werden können, wird – auch in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz (LANUV) – geprüft.
Zu Frage 4:
Grundsätzlich ist eine größere Kolonie widerstandsfähiger als eine kleine – zum Beispiel
gegenüber Fressfeinden. Wie groß eine Minimalkolonie sein muss, ist von vielen Faktoren
und dem Einzelfall abhängig. Tiefgehender kann dies hier nicht beantwortet werden.

Zu Frage 5:
Mit kleineren Schwankungen ist zwar zu rechnen, aber – wie unter Punkt 2) ausgeführt – ist
nicht zu erwarten, dass durch die bisherigen Rodungen eine erhebliche Störung des
Populationsbestandes eintritt. Um die mittel- bis langfristigen Perspektiven in der
Entwicklung der Graureiherkolonie fachlich abschätzen und unterstützende Maßnahmen für
eine allmähliche Verlagerung der Kolonie konzipieren zu können, wird der Sachverhalt mit
dem LANUV und mit Fachleuten der Naturschutzverbände erörtert.

Zu Frage 6:
Die gerodete Waldfläche im Süden des Grundstücks bleibt Wald im Sinne des Gesetzes.
Andere Nutzungen sind nicht zulässig. Der Eigentümer hätte zwar die Rodungen mit der
unteren Landschaftsbehörde abstimmen müssen (Verstoß gegen das Abstimmungsgebot in
Landschaftsschutzgebieten), allerdings konnte ihm kein Verstoß gegen bestehende
landschaftsrechtliche oder artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nachgewiesen werden.
Der Eigentümer kann selbst im Rahmen der Forstgesetze entscheiden, ob er eine natürliche
Wiederbewaldung (unter Verwendung der bereits aufgekommenen Naturverjüngung) oder
eine Wiederaufforstung (Pflanzung) vorsieht. Eine Wiederaufforstung ist aktuell nicht
angezeigt worden; diese kann auch nicht behördlich gefordert werden, wenn ansonsten das
Forstrecht eingehalten wird.
Unmittelbar nachdem der Eigentümer im südlichen Teil des Grundstücks nach Absprache mit
der Forstverwaltung den dortigen Waldbestand gefällt hatte, wurde in einem Ortstermin im
Beisein des Revierförsters der Forstverwaltung einvernehmlich festgelegt, dass zum Schutz
der Graureiherkolonie im Kernbereich der nördlichen Grundstücksfläche keine weiteren
Fällungen vorgenommen werden dürfen, auch wenn aus forstfachlicher Sicht der
Waldbestand dort abgängig ist.
Zugleich wurde jedoch vereinbart, dass im Winter 2014/2015 entlang der Greveler und Kurler
Straße aus Gründen der zwingend notwendigen Verkehrssicherung die randständigen Bäume
entfernt werden. Diese Maßnahmen hat der Eigentümer nach vorheriger schriftlicher
Mitteilung an das Umweltamt Anfang 2015 vorgenommen.
Die gesetzlich bestehenden Verpflichtungen zum Schutz der Graureiherkolonie sind dem
Eigentümer bekannt. Alle Maßnahmen, die zu einer erheblichen Störung der Graureiher
führen können, sind unzulässig und müssen mit der unteren Landschaftsbehörde
vorabgestimmt werden.“



AUSW, 18.03 2015:


Nachfragen zur o. a. Stellungnahme werden durch Herrn Höing (Umweltamt) beantwortet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


zu TOP 5.5
Säureharzlager in Mengede
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00645-15)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion) ( Druckscahe Nr.: 00645-15-E1) :

in Mengede soll nach Jahren des Sanierungsstillstandes des Säureharzlagers auf dem
Gelände der ehemaligen Zeche „Adolf von Hansemann“ nun endlich etwas passieren. Der
Prozess, vor zwei Jahren (DS-Nr. 09583-13) eingeleitet durch die SPD-Fraktion im damaligen
Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien, wird seitdem lediglich
von der Bezirksvertretung Mengede begleitet. Auch eine Einladung zu einer Bürgerinformationsveranstaltung
vor Ort hat den Ausschuss nicht erreicht.
Als zuständiger Fachausschuss sollte der heutige Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung
und Wohnen jedoch dringend in die Vorgänge mit eingebunden werden.
Daher bittet die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen um
einen aktuellen Sachstand zu diesem Thema.“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 5.6
Grubenwasser
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00729-15)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme ( B’90 Die Grünen) (Drucksache Nr.: 00729-15-E1):

Durch die periodischen Reinigungsarbeiten an einer Grubenwassersammelstelle einer stillgelegten Zeche der RWE wurden größere Mengen Eisenhydroxid gelöst und mit Wasser in den Kirchhörder Bach bzw. Rüpingsbach geleitet. Der Berichterstattung in der Presse war zu entnehmen, dass die Untere Wasserbehörde und die Emschergenossenschaft über diese Reinigungsarbeiten offensichtlich nicht informiert war.
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung in dem Zusammenhang um eine Berichterstattung zur ungenehmigten Einleitung von Grubenwasser in den Kirchhörder Bach / Rüpingsbach.


Zudem bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wann liegen konkrete Aussagen über den tatsächlich entstandenen Schaden für den Kirchhörder Bach bzw. Rüpingsbach durch die ungenehmigte Einleitung eisenhydroxidhaltigen Grubenwassers vor?

2. Ist für die Einleitung von Grubenwasser in Bäche eine Genehmigung der Unteren Wasserbehörde erforderlich und unter welchen Bedingungen wird diese erteilt?

3. Wie und durch wen wird das Grubenwasser in welchen Zeitintervallen nach umweltschädigenden Inhalten untersucht?

4. Die Wasserhaltung aus dem ehemaligen Bergbau in Dortmund gehört zu den Herausforderungen, die unter dem Stichwort Ewigkeitslasten bzw. Ewigkeitskosten gefasst werden. Wie viele Einrichtungen zur Wasserhaltung gibt es im Dortmunder Stadtgebiet, an denen das Wasser, unterschieden nach natürlichem Aufkommen und nach Pumpstationen, zu Tage kommt?

5. Wie werden die zu Tage kommenden oder gepumpten Grubenwasser abgeleitet? Gibt es weitere Gefahrenquellen auf dem Dortmunder Stadtgebiet, wo (renaturierte) Wasserläufe durch Reinigungsarbeiten wie im genannten Fall oder anderen Ereignissen gefährdet sind, und wie sollen diese Wasserläufe vor Verschmutzungen geschützt werden?


Begründung
Durch die ungenehmigte Einleitung von eisenhydroxidhaltigem Grubenwasser der ehemaligen Zeche Gottessegen durch die RWE ist im renaturierten Rüpingsbach möglicherweise ein ökologischer Schaden entstanden. Damit stellt sich die Frage, wie generell mit dem Grubenwasser – insbesondere auch in Hinblick auf 2018 – und einer möglichen Schadstoffbelastung umgegangen wird, um ökologische Schäden zu vermeiden.“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.












zu TOP 5.7
Grundwassersanierung Kanalstr.
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 00733-15)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme ( Fraktion Die Linke & Piraten) (DrucksacheNr.: 00733-15-E1):

„…im Bereich der Kanalstraße wurde anhand eines Grundwassermonitorings in den Jahren 2009 bis 2012 die Annahme bestätigt, dass die vorgefundenen massiven Verunreinigungen des Grundwassers mit leichtflüchtigen Chlorkohlenwasserstoffen (LCKW) von den Konzentrationen her gleichbleibend hoch waren. Die Bezirksregierung Arnsberg hat daher im Jahr 2014 eine Maßnahme zur Verbesserung des Grundwasserschadens an der Kanalstrasse mit einem Kostenvolumen von 355.000 Euro zu 80% gefördert. Der Eigenanteil der Stadt belief sich danach auf 71.000 Euro. Die Bezirksregierung war allerdings im Umweltausschuss des RVR nicht in der Lage die Quelle der Verunreinigung des Grundwassers exakt zu benennen. Gleichwohl wurde die Skandalfirma Envio als Verursacher ausgeschlossen.

Der Rat der Stadt Dortmund hatte am 27.9.2012 beschlossen eine Sanierung des Grundwasserschadens in der Kanalstrasse 70 (ehemals Fa. Danco-Wetzell) durchzuführen. Die Gesamtkosten der Maßnahme wurden auf rd. 750.000 € taxiert. Es wurden dafür in 2013

ff. Landeszuwendungen in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, also max. 600.000 € erwartet.
Der städtische Eigenanteil sollte sich auf rd. 150.000 € belaufen und durch gebildete Rücklagen gedeckt werden.

Dazu stellen sich die folgenden Fragen:
1) Handelt es sich bei der 2014 erfolgten Grundwassersanierungsmaßnahme um eine Fortsetzungsmaßnahme hinsichtlich des Grundwasserschadens in der Kanalstrasse 70, wie sie 2012 vom Rat beschlossen wurde?

2) Wie hat sich der Grundwasserschaden seit seiner Feststellung bis heute sowohl hinsichtlich seiner Schadstoffkonzentrationen, als auch hinsichtlich seiner räumlichen Ausbreitung entwickelt? Ist das ursprünglich lediglich bis zum Jahr 2012 gedachte Grundwassermonitoring auch über diesen Zeitpunkt hinaus fortgeführt worden, um den Erfolg der Maßnahme nachprüfen zu können?
3) Wie sieht der aktuelle Ist-Zustand in der Kanalstr. 70 hinsichtlich des Grundwasserschadens aus?
4) In welcher räumlichen Beziehung steht der Grundwasserschaden Kanalstr. 70 zum durch Envio verursachten CKW-Grundwasserschaden in der Kanalstr. 25, sowohl hinsichtlich seiner räumlichen Ausbreitung (Belastungsfahne) als auch hinsichtlich der Bodentiefe der jeweiligen Belastung?“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.










Zu TOP 5.8
Grundwasserschäden im Stadtgebiet
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 00735-15)

Hierzu liegt vorBitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) ( Drucksache Nr.: 00735-15-E1):

„…immer wieder machen in Dortmund, aufgrund seiner Geschichte als Standort der Montanindustrie und aufgrund von Verunreinigungen durch wirtschaftliche Betätigung und durch Halden, erhebliche Grundwasserbelastungen auf sich aufmerksam.

Dazu kommen geplante Veränderungen in der Wasserhaltung der ehemaligen Gruben mit derzeit noch nicht absehbaren Folgen, die künftig eine stärkere Betrachtung der Grundwassersituation erforderlich machen.

Vor diesem Hintergrund haben wir die nachfolgenden Fragen.
1) Wird in Dortmund ein Grundwasserschadenskataster geführt? Wir bitten um eine Darstellung der derzeit bekannten Grundwasserbelastungen im Stadtgebiet.

2) Inwieweit korrespondiert dieses Kataster mit dem Altlastenkataster und dem Kataster für BImSchG-Anlagen der Stadt?
3) Welche Maßnahmen zur Grundwassersanierung sind für die kommenden Jahre mit welchem finanziellen Umfang projektiert?
4) Sind Altlastenstandorte und Grundwasserschäden planerisch in Beziehung gesetzt zu künftigen Nutzungen beispielsweise als Gewerbegebiet, Wohngebiet oder zur Freiflächenentwicklung? Wünschenswert wäre es ja, bevorzugt solche Flächen zu Gewerbegebieten zu entwickeln (z.B. Westfalenhütte, Kneppers, Hafengebiet, Zeche Kurl), die bereits Problematiken aufweisen und keine unbelasteten Gebiete zu gefährden (z.B. Buddenacker, Groppenbruch, Landschaftsschutzgebiet Wickede Süd).“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 5.9
Halde Schleswig
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 00734-15)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) ( Drucksache Nr.: 00734-15-E1):

„…seit mehreren Jahren ist der Eigentümer der Deponie Schleswig (ThyssenKrupp Steel AG) dabei, die Deponie in Brackel abzudecken. In diesem Zusammenhang ergeben sich für uns einige Fragen:

1. Wann ist mit der Beendigung dieser Arbeiten incl. der Rekultivierung und Herrichtung der Oberflächen zu rechnen und wann kann die Deponie endlich der Öffentlichkeit zur Nutzung als Naherholungsgebiet übergeben werden?

2. Wie sind die Ergebnisse der Analysen bezüglich der Boden- Luft- und Wasserbelastung aktuell und in der Vergangenheit und in welchen Intervallen werden regelmäßig Grundwasser- Luft- und Bodenkontrollen vorgenommen und wo liegen entsprechende Berichte einsehbar vor?

3. Wie und wo werden die abfließenden und belasteten Sickerwässer etc. danach weiter behandelt oder ist mittlerweile sichergestellt dass keine Schadstoffe mehr ins Grundwasser, die Kanalisation oder die Luft entweichen?

4. Welches sind die Ergebnisse der abgeschlossenen Gefahrenbeurteilung und wie stimmen sie mit der jetzigen Realität überein, von wem wird die behördliche Nachsorge nach der endgültigen Stilllegung der Deponie vollzogen und wie wird die Funktion des Oberflächenabdichtungssystems und der für die Ableitung des Niederschlagswassers benötigten Gräben, Versickerungsmulden etc. überwacht sowie die Begrünung entsprechend der genehmigten Rekultivierungsplanung unterhalten, gepflegt und durchgeführt?

5. Die ThyssenKrupp Steel AG soll zwei Versickerungsmulden bauen, die sauberes Niederschlagswasser von der Oberflächenabdichtung der Deponie aufnehmen und dem Grundwasser zuzuführen sollen. Die dafür Notwendigen Rodungsmaßnahmen machen zum Ausgleich die Aufforstung als Feldgehölz auf 10.000 m² einer früheren Ackerfläche an der Aplerbecker Straße notwendig. Ist diese bereits erfolgt, oder wann ist diese Maßnahme vorgesehen?“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.





6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

zu TOP 6.1
Umsetzung des Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG)
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00275-15-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B’90 Die Grünen) (Drucksache Nr.: 00275-15-E1) :


„die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bitten die Verwaltung zur nächsten Sitzung des Ausschusses einen Sachstandsbericht zur Umsetzung des Wohnungsaufsichts-gesetzes (WAG) in Dortmund vorzulegen.

In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie oft und in welchen Fällen wurde das WAG bereits angewendet?

2. Welche Anwendungsschwierigkeiten sieht die Verwaltung gegebenenfalls?

3. Welche Einsatzmöglichkeiten in welchen Bereichen der Stadt sieht die Verwaltung?


Begründung

Der Landtag hat im April 2014 ein neues Wohnungsaufsichtsgesetz mit Stimmen von SPD und Grünen verabschiedet. Durch dieses Gesetz können die Kommunen in NRW über eine Festlegung von Mindeststandards für Wohnraum und die Möglichkeit ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro zu verhängen sowie Wohnungen für unbewohnbar zu erklären, gegen VermieterInnen vorgehen, die ihre Wohnungen vernachlässigen. Darüber hinaus wird durch die Regelung zur Überbelegung verhindert, dass VermieterInnen die Not wohnungssuchender Menschen ausnutzen, um einen möglichst hohen Gewinn zu erzielen. Die Anwendung des Gesetzes kann somit auch besonders betroffene Quartiere vor der Belastung mit verwahrlosten Häusern bewahren.“

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DrucksacheNr.: 00275-15-E1):

„..unter TOP 6.3 „Umsetzung des Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG)“ um Stellungnahme gebeten.
Die Anfrage wird vom Amt für Wohnen und Stadterneuerung wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1.:
In der Zeit vom 30.04.2014 bis zum 28.02.2015 wurden insgesamt 49 Verfahren (mit
63 Missständen) nach dem WAG eingeleitet. Davon sind aktuell 13 Verfahren noch nicht
abgeschlossen. In 30 Fällen wurden die Missstände beseitigt und die Verfahren eingestellt, in
fünf Fällen hatten sich Eingriffsmöglichkeiten nicht ergeben, da entweder kein Missstand
nach dem WAG vorlag oder die Mängel auf ein Fehlverhalten der Mieterinnen und Mieter
zurückzuführen waren. In einem Verfahren musste wegen einer Wassersperrung ein Haus für
unbewohnbar erklärt werden.
Im Einzelnen wurden folgende Missstände festgestellt:

Missstand Anzahl
Schimmel/Feuchtigkeit 23
Defekte Fenster 6
Defekte Haustüren 19
Defekte Klingel-/Gegensprechanlagen 5
Defekte Heizungen 3
Defekte Treppengeländer 6
Defekte Fahrstühle 1

Zu Frage 2.:
Bei der Anwendung des Wohnungsaufsichtsgesetzes werden keine Anwendungsschwierigkeiten
gesehen.

Zu Frage 3.:
Die Regelungen des WAG ermöglichen bei drohenden Verwahrlosungen regelmäßig Überprüfungen
durchzuführen und auf die Beseitigung von Missständen in Wohnungen, Nebengebäuden
und Außenanlagen hinzuwirken. Darüber hinaus können zur Unterbindung unlauterer
Geschäftspraktiken von Vermieterinnen und Vermietern Wohnungen bis zur gesetzeskonformen
Wohnungsbelegung teilgeräumt werden. Anwendungsmöglichkeiten für das WAG ergeben
sich im gesamten Stadtgebiet.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Beseitigung von Missständen entscheidend davon abhängt,
dass Eigentümerinnen und Eigentümer noch über entsprechende finanzielle Mittel zur
Mängelbeseitigung verfügen. Ist das der Fall, ist es in der Regel ausreichend auf die Missstände
im Rahmen des Verwaltungsverfahrens hinzuweisen und Gelegenheit zur Selbstabhilfe
einzuräumen. Maßnahmen nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz, mit dem die Anordnungen
nach dem WAG durchgesetzt werden müssen, sind in diesen Fällen bisher nicht erforderlich
geworden.
Anders verhält es sich, wenn die Eigentümerinnen und Eigentümer nicht mehr über finanzielle
Mittel zur Beseitigung von Missständen verfügen. Dann führt das Zwangsmittel „Zwangsgeld“
aufgrund der negativen Vermögenssituation nicht mehr zum Erfolg. Um den Mietern in
diesen Fällen helfen zu können, wäre es erforderlich, Ersatzvornahmen anzuordnen und die
Missstände zunächst auf Kosten der Stadt Dortmund beseitigen zu lassen. In einem gesonderten
Verfahren kann die Behörde dann versuchen, die vorgeleisteten Kosten zu realisieren, was
angesichts der negativen Vermögenssituation der Eigentümerseite äußerst ungewiss ist. Daran
vermag auch die vom Gesetzgeber eingeräumte Regelung, dass die Kosten einer Ersatzvornahme
als öffentliche Last auf dem Grundstück oder dem Erbbaurecht ruhen, nichts ändern.
Zur Realisierung der vorfinanzierten Kosten müsste es zunächst zu einer Versteigerung oder
Veräußerung der Immobilie kommen.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.




zu TOP 6.2
Mietpreisbremse in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00642-15)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion) (DrucksacheNr. 00642-15-E1):


„…im Februar hat der Bundestag die sogenannte „Mietpreisbremse“ beschlossen. Diese auf fünf Jahre begrenzte Maßnahme soll helfen, das Wohnen in Ballungsgebieten bezahlbar zu halten. Die „Mietpreisbremse“ gilt dabei jedoch nicht bundesweit, sondern es steht den Bundesländern frei, Gebiete für die „Mietpreisbremse“ auszuweisen.
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand, ob das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, ein solches Gebiet in Dortmund auszuweisen und welche Gebiete im Dortmunder Stadtgebiet grundsätzlich für den Einsatz der „Mietpreisbremse“ in Frage kämen.“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 6.3
Wohngeld
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00643-15)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion) (DrucksacheNr.: 00643-15-E1):

„…seit dem Jahr 2009 wurde das Wohngeld nicht mehr erhöht und an die steigenden Mieten angepasst. Ab 2016 soll das Wohngeld nun endlich wieder ansteigen und teilweise reformiert werden, wovon vor allem einkommensschwache Familien und Rentner profitieren sollen. Gleichzeitig wird der Wegfall des Heizkostenzuschusses nicht wieder rückgängig gemacht, Steigerungen der Nebenkosten, der sogenannten „zweiten Miete“, sollen laut Bundesbauministerium durch Erhöhungen des Wohngeldes aufgefangen werden.
Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:


1. Wie viele Haushalte werden in Dortmund mit der Reform des Wohngeldes ab 2016 einen Anspruch auf Wohngeldleistungen haben?

2. Wie hoch wird die Anpassung des Wohngeldes in Dortmund ausfallen?

3. Welchen personellen und finanziellen Mehraufwand wird das Wohnungsamt durch die Reform des Wohngeldes im Jahr 2015 und ab dem Jahr 2016 zu bewältigen haben?

4. Wie schätzt die Verwaltung es ein, die drastischen Erhöhungen der Nebenkosten statt mit der Wiedereinführung des Heizkostenzuschusses allein mit einer Erhöhung des Wohngeldes abzufangen?

5. Welche Entlastungen im Bereich der Leistungen nach SGB II kann die Stadt Dortmund durch die Reform des Wohngeldes realisieren?“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 6.4
Fassadenprogramm
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 00736-15)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (DrucksacheNr.: 00736-15-E1):

„…wir bitten darum unten stehenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung bewirbt sich, entsprechend der Kriterien, rechtzeitig bei den Organisatoren der Aktion „West ART goes Street ART“ des WDR.
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert Objekte auszuwählen, die eine dringende Verschönerung nötig haben.

Begründung:

Der WDR hat die Aktion „West ART goes Street ART“ gestartet, bei der sich auch Städte und Gemeinden bewerben können. Es geht darum den Bürgern öffentliche Plätze, Fassaden, Gebäude, Wände und Mauern mittels Streetart interessanter und abwechslungsreicher präsentieren zu wollen.

Dem Motto der Aktion, "Verleihen Sie NRW mehr Glanz! - Für ein schönes Lebensumfeld ist es nie zu spät!", sollten wir auch in Dortmund folgen.

Nachdem sich kürzlich nach einer Umfrage der Ruhrnachrichten die Dortmunderinnen und Dortmunder mehrheitlich für Streetart als Kunstform ausgesprochen haben und mangels Haushaltsmittel ein gewisser Sanierungsstau auch in unserer Stadt nicht zu übersehen ist, werden sich sicherlich schnell Objekte(Schulen, Kitas, Sportanlagen, Verwaltungsgebäude, etc.) finden lassen die auf diesem Wege kostenlos und künstlerisch wertvoll aufgewertet werden könnten.



Weitergehende Informationen sind unter

http://www1.wdr.de/fernsehen/kultur/west-art-magazin/sendungen/streetart128.html

zu finden.“


AUSW, 18.03.2015:

Herr Rm Kowalewski erläutert den o.a. Antrag seiner Fraktion.

Nach kurzer Diskussion zu dem Thema wird deutlich, dass heute noch zu viele Fragen (z.B.: „In welcher Höhe erfolgt die besagte Bezuschussung? Beinhaltet diese Bezuschussung auch die spätere Instandhaltung der Fassade? Kann eine Stadt sich überhaupt bewerben?“) offen bleiben, um heute über den Antrag abstimmen zu können.
Zudem kommt man zu dem Schluss, dass es hier nur um öffentliche Gebäude gehen könne, da man es nicht als Aufgabe der Verwaltung ansehe, private Interessenten für diesen Wettbewerb zu akquirieren.

Insgesamt einigt man sich daher darauf, die Angelegenheit zuständigkeitshalber, zwecks abschließender Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) zu überweisen.


7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
-nicht besetzt-

8. Angelegenheiten des Agenda-Büros
-nicht besetzt-

9. Angelegenheiten der Stabsstelle Dortmunder Statistik
-nicht besetzt-

10. Anfragen
-nicht besetzt-

11. Informationen der Verwaltung

zu TOP 11.1
Mündliche Vorstellung des Fachbereichs 62 - Vermessungs-und Katasteramt-

Herr Meyer-Dietrich stellt mittels Powerpointvortrag (siehe Anlage) die Aufgaben des Vermessungs- und Katasteramtes vor und präsentiert einen Film zum Umbau der Stadtbahnanlage am Dortmunder Hauptbahnhof.

Auf Nachfragen und Hinweise geht er anschließend mündlich ein.


Mit Hinweis darauf, dass im April die entsprechende Vorlage hierzu in die Gremien eingebracht werde, informiert Herr Wilde kurz darüber, dass nunmehr das Gutachten nach dreijähriger Inbetriebnahme der Thiergalerie vorliege und berichtet mündlich über die darin aufgeführten Auswirkungen auf die Kundenströme und Lagen in der Innenstadt seit Eröffnung der Thier-Galerie.



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.





Die öffentliche Sitzung endet um 17:37 Uhr.










Giebel Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführerin



Anlage:

zu TOP 11.1: Vortrag Herr Meyer-Dietrich: (See attached file: Vermessungs- und Katasteramt 2015.pdf)