Niederschrift

über die 21. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien


am 05.10.2011
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 15:09 - 18:55 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)


Herr RM Barrenbrügge (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Frommeyer (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr RM Spineux (CDU) bis 18:55 Uhr
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Herr RM Keller (SPD) bis 18:40 Uhr
Herr RM Klösel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)

Herr RM Möckel (SPD) bis 18:55 Uhr
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Herr RM Wittkamp (SPD) i. V. f. Frau RM Rohr
Herr RM Schilff (SPD) bis 18:40 Uhr
Herr RM Schreurs (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Märkel (B’90/Die Grünen)
Herr RM Frebel (B’90/Die Grünen) i. V. f. Frau RM Pohlmann
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Wittmann (B’90/Die Grünen)
Herr sB Dr. Reil(Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Kaeder (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Kowalewski (Fraktion Die Linke) bis 18:55 Uhr
Herr sB Prof. Richter (Fraktion Die Linke) bis 17:31 Uhr

2. Beratende Mitglieder:

Herr RM Münch


Herr sE Clemens - Seniorenbeirat
Herr sE Reusenmann - Integrationsbeirat i. V. f. Herr Pardo
Herr Dr. Otterbein - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Herr Lenfert - Polizeipräsidium Dortmund

3. Verwaltung:

Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Wilde - 61/AL
Herr Böhm - 64/stv. AL
Herr Limberg - 65/FBL
Herr Keune - 66/AL
Herr Schließler - 69/AL
Herr Wichmann - 19/BL
Herr Bornkessel - 60/1-3
Frau Bonan - 1/GB III
Herr Andreas - 53/3-1
Frau Trachternach - 6/Dez.
Frau Zielsdorf - 6/Dez.
Herr Klüh - 6/Dez.

4. Gäste:

Herr Hübner (Ingenieur-Büro Spiekermann)
Herr Wittling (Polizeipräsidium Dortmund)

Veröffentlichte Tagesordnung:



Tagesordnung (öffentlich)

für die 21. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien,
am 05.10.2011, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 PCB-Belastung im Bereich des Dortmunder Hafens
Aktuelle Berichterstattung

hierzu -> Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05309-11)

2.2 Planungsbeschluss "Stadtbahnverlängerung und integrierte Verkehrsentwicklung südlich Haltestelle Hacheney" vom 21.07.2011, Einbindung externer Büros
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04912-11)
- Lag bereits zur Sitzung am 07.09.2011 vor -

hierzu -> Informationsschreiben und Anlagen
(Drucksache Nr.: 04912-11-E2)

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Pavillongebäude an Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03782-11)

3.2 Hochspannungsfreileitungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04887-11)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

4.1 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Ausbau des Kreuzungsbereiches Hochofenstraße / Gildenstraße zu einem Kreisverkehr im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Hö 253 -PHOENIX West- nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch in Dortmund-Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04867-11)

4.2 Deckblattverfahren III zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 40/B 1 von AS Dortmund-Ost (B236) bis AK A1/A44 DO/Unna
Hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange
Empfehlung (Drucksache Nr.: 04435-11)

4.3 Dortmund, östlicher Stadteingang B1/A40
Gestaltungskonzeption der Verkehrsbauwerke
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04874-11)

4.4 Regionalbahn RB 43 Dortmund - Castrop-Rauxel - Wanne-Eickel - Dorsten
"Emschertalbahn"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05100-11)

4.5 Beschluss über die Aufstellung einer Erhaltungssatzung für den Bereich des Wasserturmes in Dortmund-Grevel "Lanstroper Ei"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04972-11)

4.6 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 152-Indupark- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04946-11)

hierzu -> Informationsschreiben der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04946-11-E1)



4.7 Bauleitplanung Bebauungsplan Scha 133 -Gneisenau West/Südteil (Logistikfläche)-
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Scha 133 -Gneisenau West/Südteil (Logistikfläche)-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05209-11)

4.8 Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes 164 - Münsterstraße/Gut-Heil-Straße -
hier: Aufhebung des Beschlusses zur Änderung Nr. 3, Beschluss zur Änderung Nr. 4, Zurückstellung eines Baugesuchs
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05295-11)

4.9 Rahmenplanung Scharnhorst West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04380-11)

4.10 Soziale Stadt NRW - Dortmund-Nordstadt, Modellvorhaben "Wir setzen Zeichen", hier: Fortführung des Projektes "Bilderflut"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04930-11)

4.11 Zeche Crone
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05302-11)

5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung
- nicht besetzt -

6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- nicht besetzt -

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

7.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 Satz 1 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Fuldastraße von Wittbräucker Straße bis Schwerter Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04818-11)

7.2 Einführung eines rechnergesteuerten Beschleunigungs- und Betriebsleitsystems (RBBL)
hier: Baubeschluss Linie 440
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04973-11)

7.3 Stufen auf dem Hansaplatz
Überweisung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 06.09.2011
(Drucksache Nr.: 04950-11)

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- nicht besetzt -


9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
- nicht besetzt -

10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

10.1 Vorkaufsrechtssatzungen in Dortmund
Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05007-11-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 07.09.2011 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05007-11-E2)

11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
- nicht besetzt -

12. Angelegenheiten des Umweltamtes

12.1 Klimaschutzgesetz NRW
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05307-11)

13. Vermessungs- und Katasteramt
- nicht besetzt -

14. Anfragen

14.1 Illuminierung des Kaiser-Wilhelm-Denkmals an der Hohensyburg
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05311-11)



Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Schreurs benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Änderungen:

Zu TOP 2.1: „PCB-Belastung im Bereich des Dortmunder Hafens“
liegt ein Schreiben der SPD- und CDU-Fraktion vor, worin diese darum bitten, die Angelegenheit heute unter TOP 12.2 zu behandeln.

Nach kontroverser Diskussion, schließt sich der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90 Die Grünen, Die Linke, sowie 1 Stimme der FDP/Bürgerliste dieser Bitte an.



Zu TOP 3.2 „Hochspannungsfreileitungen“ beantragt RM Münch diesen vorzuziehen und unter TOP 2.1 zu behandeln.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen lehnt diesen Antrag mehrheitlich ab.


Zusätzlich einigt man sich darauf die TOP’e 4.2 und 4.3 „Deckblattverfahren III ...für den 6-streifigen Ausbau der A 40/B1...“ und „ Dortmund, östlicher Stadteingang...“ zusammen zu behandeln.

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht, mit den o.a. Änderungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 07.09.2011

RM Wittmann bittet darum, dass der Niederschrift auch die im Nachgang zur Sitzung am 07.09.2011 zugesandte schriftliche Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg zu TOP 2.1 - PCB-Belastung im Bereich des Dortmunder Hafens - beigefügt wird.

Die Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 07.09.2011 wird unter Berücksichtigung der o. a. Bitte genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
PCB-Belastung im Bereich des Dortmunder Hafens

Der Tagesordnungspunkt wird heute unter TOP 12.2. behandelt. (Siehe hierzu TOP 1.3)

hierzu liegt vor:

- Vorschlag zur Tagesordnung (Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen) (Drucksache Nr.: 05309-11)

- Zusatz-/Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt (Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05309-11-E1):

„die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung nachfolgenden
Antrags.

1. Der Ausschuss begrüßt ausdrücklich die strukturellen Konsequenzen der Bezirksregierung,
die aus dem Prognos-Gutachten abgeleitet wurden. Dazu gehören insbesondere
die Neustrukturierung des Beschwerdemanagements und die Erarbeitung eines
neuen Konzeptes für eine risikoorientierte Überwachung im Bereich der Umweltverwaltung.

2. Der Ausschuss hält es für notwendig, auch im Hinblick auf die fehlerhafte Bearbeitung
als genehmigende Behörde nachvollziehbare personelle Konsequenzen zu ziehen.
Die gilt insbesondere für die Vorgänge, die zu einem weitgehend genehmigungsfreien
Raum für die Behandlung der UTD-Transformatoren geführt haben.

Darüber hinaus bitten wir um eine Stellungnahme der Verwaltung zu folgenden Sachverhalten:

1. Ist es aus Sicht der Bezirksregierung ein übliches und angemessenes Verfahren,
dass Sachbearbeiter die Antwort auf eine politische Anfrage von dem Geschäftsführer
einer von der Bezirksregierung zu überwachenden Firma zuleiten und von dieser
bewerten zu lassen?

2. Aus welchen Bestimmungen leitet die Bezirksregierung ihre Auffassung ab, dass eine
solche Beteiligungsform nach dem Umweltinformationsgesetz verpflichtend sei?

3. Der Regierungspräsident hat öffentlich die Auffassung vertreten, dass eine frühere
Aufklärung des PCB-Skandals möglich gewesen wäre, wenn die ENVIO-Überwacher
an einigen Stellen eher Stopp gesagt hätten. Welche Erkenntnisse hat der Regierungspräsident
aus der internen Prüfung der Vorgänge gewonnen, soweit sie im Zuständigkeitsbereich
der Bezirksregierung lagen?

4. Wann ist mit Ergebnissen zu rechnen, sofern die interne Revision aktuell noch nicht
abgeschlossen ist?“

RM Märkel erläutert die Hintergründe zu dem vorliegenden Antrag der Fraktion B’90 Die Grünen und plädiert dafür, dem hierin gestellten Antrag zuzustimmen.
Bezüglich der Fragen, bittet sie um schriftliche Beantwortung.

Nachdem die Sprecher der Fraktionen ihre Standpunkte zum vorliegenden Antrag der Fraktion B’90 Die Grünen verdeutlicht haben, wird wie folgt hierzu abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den o.a. Antrag der Fraktion B’90 Die Grünen mehrheitlich bei 1 Stimmenenthaltung (FDP/Bürgerliste) ab.

Die schriftliche Beantwortung der Fragen wird zur nächsten Sitzung erwartet.


zu TOP 2.2
Planungsbeschluss "Stadtbahnverlängerung und integrierte Verkehrsentwicklung südlich Haltestelle Hacheney" vom 21.07.2011, Einbindung externer Büros
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04912-11)

hierzu Informationsschreiben und Anlagen der Verwaltung (Drucksache Nr.: 04912-11-E2)

Herr Schließler erläutert einführend die mit dem Schreiben von Stadtrat Lürwer vorgelegten Unterlagen zu der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung aus 2005. Danach wären durch die Stadtbahn U49 dauerhafte jährliche Folgekosten von durchschnittlich 181 T €, d. h. 3,2 % des jährlichen Gesamtzuschussbedarfes von 5,8 Mio € ohne Stadtbahn für den ÖPNV in Wellinghofen und Umgebung zusätzlich zu erwarten. Ziel der beschlossenen Qualifizierung der Planung sei es, diese vergleichsweise geringen Mehrkosten, welche z. B. Unterhaltung, Abschreibungen und spätere Anlagenerneuerungen über 30 Jahre beinhalten, bei einer aktualisierten Planung wieder zu erreichen.

Anschließend erfolgt ein Vortrag durch Herrn Hübner vom Ingenieurbüro Spiekermann (siehe Anlage) zur Methodik der Standardisierten Bewertung für Verkehrswegeinvestitionen des ÖPNV.

Nachdem die Sprecher der Fraktionen sowie RM Münch ihre Standpunkte zur Vorlage verdeutlicht haben, wurde wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/ Bürgerliste nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt, für die Planungsqualifizierung Finanzmittel von ca 250.000 € einzusetzen.


3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Pavillongebäude an Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03782-11)

Herr Clemens vom Seniorenbeirat möchte nicht, dass diese Vorlage kommentarlos zur Kenntnis genommen wird und führt daher, am Beispiel der Höchstener Grundschule einige Kritikpunkte an.

Herr Limberg klärt hierzu über den Hintergrund der heute zu behandelnden Vorlage auf, wonach dieses Ausfluss eines Beschlusse aus 2006 ist, wonach die Schulpavillions untersucht werden sollten. Hierzu äußert er weiter, dass diese sorgfältig erfolgt ist.

Bezüglich der durch Herrn Clemens aufgeworfenen Kritikpunkte, bittet er diesen, sich an das Schulverwaltungs- und Liegenschaftsamt zu wenden. In Bezug auf technische Einschätzungen bietet er hierzu seine Unterstützung an.

Frau Reuter verweist bezüglich der durch Herrn Clemens aufgeworfenen Punkte auf die entsprechende Anregungen hierzu vom Schulausschuss und geht davon aus, dass die Verwaltung diese berücksichtigen wird.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den aktuellen Sachstand zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Hochspannungsfreileitungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04887-11)
hierzu-> Zusatz/Ergänzungsantrag der Fraktion B’90 Die Grünen (Drucksache Nr.: 04887-11-E1)

„Beschlussvorschlag

Anlässlich der von der Verwaltung zusammengestellten Grundlageninformationen bitten
wir um ergänzende Informationen zu folgenden Fragestellungen:

1. Welchen Bestand an Hochspannungstrassen gibt es in Dortmund?

2. Wie viele Wohneinheiten befinden sich derzeit in einer Zone von 180 Metern von Hochspannungstrassen
entfernt? (Grenzwertvorschlag des EU-Parlamentsausschusses für
Umwelt, öffentliche Gesundheit und Verbraucherschutz bei einer angenommenen magnetischen
Flußdichte von 0,25 Mikrotesla)

3. Welche Wohnbauflächen sind von neuen Trassen oder von Veränderungen an bestehenden
Trassen betroffen?

4. Wie stellt sich die Reduzierung der elektrischen Feldstärke und der magnetischen Leistungsflussdichte
bei zunehmendem seitlichem Abstand von Hochspannungsleitungen dar?

Darüber hinaus bitten um die Beratung und Abstimmung folgender Anträge:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, an den Wohnstandorten entlang der Hochleitungstrassen
in Dortmund Messungen der elektrischen Feldstärke und der magnetischen Leistungsflussdichte
vorzunehmen. Diese Messungen erfolgen aufgrund der unterschiedlichen
Übertragungsleitung und Lufttemperatur zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten und
in unterschiedlichen Abständen zur Trasse.

2. Eine Auswertung dieser Messungen wird dem Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
vorgelegt.

3. Die DEW werden gebeten, aus ihrer Sicht darzulegen, welche technischen Maßnahmen
vorgesehen werden können, um die Belastung durch magnetische Felder zu minimieren
und welche Kosten dies in den jeweiligen Varianten verursachen würde.“


Frau Bonan (Ombudsfrau für Bürgerinitiativen) informiert zunächst über die hierzu existierenden Bürgerinitiativen und teilt mit, dass zu dem Thema für die Bürgerinnen und Bürger am 13.12.2011, im Rathaus im Saal Westfalia ab 18:00 Uhr eine Informationsveranstaltung stattfinden wird.

RM Wittmann erläutert die Gründe für den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag und führt außerdem an, dass zu der erwähnten Informationsveranstaltung auch ein externer Sachverstand erforderlich sein wird, wie z.B. durch den BOND und den NABU. Zusätzlich empfiehlt er, auch mögliche Verursacher, wie die RWE mit einzuladen. Entscheidend ist für seine Fraktion, das die Umweltverwaltung nun umgehend Messungen vornimmt, damit die Menschen nicht länger im Unklaren darüber sind, wem oder was sie ausgesetzt sind oder nicht.

RM Harnsich begrüßt die Vorlage und betont, dass es noch große Defizite bezüglich der Vergleichbarkeit der Werte bestehen. Oberstes Ziel sollte nun sein, dafür Sorge zu tragen, dass die Werte zukünftig soweit wie möglich reduziert werden.
Aufgrund noch bestehenden Beratungsbedarfs, bittet er die Vorlage sowie den o.a. Antrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen in die nächste Sitzung zu vertagen.


RM Pisula bittet die Verwaltung zusätzlich um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Auswirkung hat eine unterirdische Verlegung der Kabel auf die Umwelt?
2. Gibt es eine nachweisbare Ursache-Wirkung-Beziehung in Bezug auf die gesundheitlichen Beeinträchtigungen?

Die Verwaltung sagt die Beantwortung dieser Fragen zu.

RM Münch appelliert daran, bei zukünftiger Flächennutzungsgestaltung sowie Wohnbebauungsplanung die bestehenden Kenntnisse über Hochspannungsleitungen zu berücksichtigen, damit künftig keine Wohnbebauung in der Nähe von Hochspannungsleitungen erfolgt.

Auf den o.a. vorliegenden Zusatz-/Ergänzungsantrages geht Herr Wilde wie folgt ein:

Zu Frage 1: Hierzu verweist er auf einen Teilplan/ Technische Ver- und Entsorgung zum Flächennutzungsplan, wo die kompletten Hochspannungsleitungen eingetragen wurden. Seit 2004 hat es lediglich folgende Veränderungen in diesem Netz gegeben:
1. Auf das vorhandene Gestänge entlang der A 45 wurde eine zusätzliche Leitung aufgelegt.

2. Die in Planung befindliche Leitung, die von Kruckel aus nach Rheinland-Pfalz geführt werden soll. Das entsprechende Raumordnungsverfahren hierzu läuft und das Planfeststellungsverfahren wird demnächst eingeleitet.

Herr Wilde sagt zu, jeweils ein Exemplar des oben erwähnten Teilplanes den Fraktionen zukommen zu lassen.

Zu den Fragen 2. bis 4. betont er, dass diese Beantwortung einen Erhebungsaufwand nach sich ziehen wird, welcher mit dem vorhandenen Personalbestand nicht zeitnah leistbar ist.

RM Kowalewski erläutert, warum es schwierig ist, Kausalbeziehungen, wie oben durch Herrn Pisula erbeten, darzustellen und meint, dass diese für planerische Zwecke eher irrelevant sind.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien wird die Vorlage, den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen sowie die Beantwortung der zusätzlich gestellten Fragen wieder aufrufen und behandeln.


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

zu TOP 4.1
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Ausbau des Kreuzungsbereiches Hochofenstraße / Gildenstraße zu einem Kreisverkehr im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Hö 253 -PHOENIX West- nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch in Dortmund-Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04867-11)

Herr Müller vom Behindertenpolitischen Netzwerk vermisst hierzu konkrete Ausgestaltungen in Bezug auf die Barrierefreiheit. Er vermutet, dass der Ausbau dem an der Hörder Bahnhofstraße ähneln wird. Hierzu hätte er gerne ein paar Aussagen von der Verwaltung. Bei den Doppelquerungsstellen merkt er an, dass blinde Menschen an den bisher an Kreisverkehren angebrachten Querungsstellen den Verkehr nicht gut ausmachen können, weil die Querungsstellen zu nah an dem Kreis gelegen sind. Er bittet daher die Verwaltung um Prüfung, ob die Querungsstellen etwas weiter vom Kreis entfernt angebracht werden können.

Hinsichtlich der Ähnlichkeit der Planungen in Bezug auf die Hörder Bahnhofstraße bestätigt Herr Wilde die Vermutung von Herrn Müller.
Zu der von Herrn Müller gewünschten Verlagerung der Querungsstellen sagt er zu, dass die Verwaltung hierzu prüfen wird, inwieweit man diesem nachkommen kann.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt den Ausbau des Kreuzungsbereiches Hochofenstraße / Gildenstraße zu einem Kreisverkehr im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Hö 253 -PHOENIX West- auf der Grundlage der Straßenentwurfsplanung vom 06.06.2011.

Rechtsgrundlage:

§ 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / BGBl. III FNA 213-1 in Verbindung mit § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.


zu TOP 4.2
Deckblattverfahren III zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 40/B 1 von AS Dortmund-Ost (B236) bis AK A1/A44 DO/Unna
Hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04435-11)

hierzu-> Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 20.09.2011:

„Die Tagesordnungspunkte 3.1 und 3.2 werden gemeinsam beraten.

Herr Schließler vom Stadtbahnbauamt erläutert das Deckblattverfahren III zur
Planfeststellung für den 6streifigen Ausbau der A 40/B 1.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck erinnert nochmals an ihren Beschluss, die Haltestelle
Gottesacker mit einer entsprechenden Überdachung zu versehen.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck hält einstimmig an ihrer Ablehnung der vorgestellten Pläne
fest und bittet die Verwaltung um Einflussnahme auf die Planungen im Sinne der
Bezirksvertretung.

Die Bezirksvertretung begrüßt ausdrücklich den 6streifigen Ausbau bis zur Shell-Tankstelle
Marsbruchstraße und insbesondere die Errichtung von Lärmschutzwänden.
Die Bezirksvertretung hatte bereits in ihrem letzten Beschluss die jetzige Meinung der
Verwaltung vertreten, dass insbesondere der Bereich um das Hauptfriedhofsportal und der
Anfang der Allee einzigartig sind und erhalten werden müssen.
Die vorgestellten Planungen machen zwar bisher nur konkrete Aussagen zur Nordseite der B
1 am Knoten Gottesacker. Die Bezirksvertretung sieht jedoch die weitere Vermarktung der
Grundstücke der „ Automeile“ sowie der Stadtkrone Ost als gefährdet an, wenn sie hinter
einer Lärmschutzwand verschwinden. Die Allee zusammen mit der alten Architektur des
Hauptfriedhofsportal und der modernen Architektur des Toyota-Autohauses und des ADAC Gebäudes
bilden einen attraktiven Osteingang für Dortmund.
„Schaufenster“ in der Lärmschutzwand dürften kein Ersatz für freien Blick sein, da sie
ohnehin schnell zerkratzt und bemalt sein dürften.
In Anbetracht der kurz nach der B 236N anfangenden 50 km/h-Zone ist das volle
Maßnahmenvolumen an dieser Stelle nicht erforderlich.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat einstimmig nicht zu beschließen, die
städtische Stellungnahme zum Deckblatt III sowie die Konkretisierung der Stellungnahme der
Stadt Dortmund vom 26.05.2009 gemäß Anlage 2 im laufenden Planfeststellungsverfahren zu
vertreten.“

hierzu-> Empfehlung der Bezirkvertretung Innenstadt-Ost vom 27.09.2011:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost ist sich darüber einig, dass momentan kein Handlungsbedarf aufgrund der Verschiebung der Tunnellösung besteht und, dass der Stadtcharakter der Straße durch die Gestaltung der vorgesehenen Abschottungen verloren geht.


Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig die Vorlage der Verwaltung abzulehnen.


Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zu TOP 4.3. folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD Fraktion (Drucksache Nr.: 04874-11-E1) vor:

„Die SPD-Fraktion beantragt, bei der Gestaltungskonzeption der Verkehrsbauwerke am
östlichen Stadteingang B 1/A 40 Kunst am Bau im Bereich des Mittelstreifens zu berücksichtigen.
Vorbild ist die Einbindung von Künstlerinnen und Künstlern bei der Umfeldgestaltung
des Westfalentowers.“


AUSWI-Sitzung am 05.10.2011:

Wie unter TOP 1.3 bereits erwähnt, werden die TOP’e 4.2 und 4.3 zusammen behandelt.

Nach einführenden Worten, informiert Herr Schließler mittels Powerpoint-Vortrag (siehe Anlage) sowie einer digitalen Animation der verschiedenen Planungen über die Fakten, welche die Grundlage für die Stellungnahme der Stadt Dortmund zum Planfeststellungsverfahren waren.

RM Wittmann signalisiert Ablehnung und begründet diese damit, dass die Planungen zum einen aus städtebaulicher Sicht nicht tragbar sind, der massive Kahlschlag der Bäume als Problem angesehen wird und außerdem die Vermarktung der verbleibenden Grundstücke auf der Automeile, trotz der Durchsichtigkeit, durch die geplanten Lärmschutzmaßnahmen massiv behindert wird. Ergänzend weist er hierzu auf die entsprechenden Beschlüsse der Bezirksvertretungen Aplerbeck und Innenstadt-Ost hin.

RM Barrenbrügge möchte wissen:
1. Warum bzw. auf welcher Grundlage ist das Untersuchungsgebiet nördlich der B1 auf den Bereich der Schweizer Siedlung begrenzt worden? Weshalb wurden nicht auch andere Bereiche nördlich hiervon berücksichtigt?
2. Wie kann gewährleistet werden, dass die Durchsichtigkeit der gläsernen Lärmschutzmaßnahmen trotz des hohen Graffitiaufkommens in Dortmund auf Dauer bestehen bleibt?
3. Welche Regelungen gibt es bezüglich der zukünftigen Bebauung auf der Südseite der Stadtkrone Ost? Dies vor dem Hintergrund, dass die neuen Gebäudekörper aus seiner Sicht ggf. Richtung Norden reflektieren werden.
4. Bezüglich des neuen Verfahrens, westlich der Brücke „Am Rosenplätzchen“ fehlt seiner Meinung nach eine zusätzliche Wand, um eine sog. Lärmschleuse zu erzeugen und somit dort den Lärmschutz lückenlos zu gewährleisten. Wieso ist dies der Fall?
5. Eine westlich des Hauptfriedhofes geplante gläserne Lärmschutzwand, die über die Straße am Gottesacker, Richtung Automeile führt, verfügt seiner Meinung nicht über die erforderlichen Höhe, um dort den notwendigen Lärmschutz gewährleisten zu können. Zu den bisher hierzu vorliegenden Messwerten hätte er gern Vergleichswerte, um beurteilen zu können, ob es hier nicht besser ist, die ursprüngliche Höhe zu halten.

Vor dem Hintergrund des hohen Klärungsbedarfes, beantragt RM Barrenbrügge, die Vorlagen zu TOP 4.2 und 4.3 in Rat durchlaufen zulassen.

Zu dem Antrag des RM Barrenbrügge , die Vorlagen in den Rat durchlaufen zu lassen, erklärt Herr Wilde, dass dies zwar grundsätzlich möglich ist, es nun aber vor dem Hintergrund des anstehenden Erörterungstermins (14.10.2011) aus seiner Sicht wichtig ist, hier neben der Stellungnahme der Verwaltung auch das heutige Votum des Fachausschusses einfließen zu lassen.

Zu 1. Frage des RM Barrenbrügge erläutert Herr Wilde, dass der Landesbetrieb die Bereiche zugrunde gelegt hat, wo Maßnahmen, trotz der vorhandenen Schallschutzwände, erforderlich waren. Dazu gehört die Schweizer Siedlung. Bei den durch Herrn Barrenbrügge angesprochenen Bereich (z.B die Siedlung südlich der Rennbahn) wirkt sich der Umbau der B1 zur A 40 nicht so aus, dass dort aktive oder passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich werden.

Zu 2. führt Herr Wilde an, dass dieses Problem von der Verwaltung genauso gesehen wird. Deshalb wird sie beim zuständigen Baulastträger darauf hinwirken, dass die entsprechende Reinigung dort in regelmäßigen Intervallen erfolgt.

Zu 3. erklärt Herr Wilde, dass im Bebauungsplan selbst entsprechende Festsetzungen getroffen wurden, dass die nördliche Reihe sich heute schon gegenüber der B1 z.B., durch Grundsrissanordnungen und durch Schallschutzmaßnahmen am Gebäude, selbst passiv schützen muss. Die Berechnungen zeigen auf, dass darüber hinaus keine aktiven Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind. Es wurde gutachterlich nachgewiesen, dass auch die auf der nördlichen Seite geplante, gläserne Schallschutzwand nicht in dem Maße reflektieren wird, dass andere aktive oder passive Maßnahmen auf die Südseite zukommen.


Zu 4. signalisiert Herr Wilde, dass die Verwaltung dies prüfen wird.


Zu 5. teilt Herr Schließler mit, dass die Verwaltung zunächst damit gerechnet hatte, dass es evtl. erforderlich wird, auf der Mauer des Hauptfriedhofes eine zusätzliche Wand zu errichten. Aufgrund der Prüfergebnisse des Lärmgutachters ist dies nicht notwendig, da eingehende Prüfungen ergeben haben, dass hier alle Grenzwerte eingehalten werden. Selbst wenn man die Wand etwas weiter nach Osten geführt hätte, würde sich dies rechnerisch nicht ausgewirkt.

RM Harnisch signalisiert Zustimmung und erläutert die Hintergründe des zu TOP 4.3. vorliegenden Antrags seiner Fraktion.

RM Prof. Richter verdeutlicht seinen Standpunkt zu den Vorlagen zu TOP 4.2. und 4.3 und signalisiert insgesamt hierzu Ablehnung.

RM Pisula zieht den zuvor gestellten Antrag, die Vorlage in den Rat durchlaufen zu lassen, zurück und signalisiert insgesamt Zustimmung.


Beschluss zu TOP 4.2:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat beschließt, die städtische Stellungnahme zum Deckblatt III sowie die Konkretisierung der Stellungnahme der Stadt Dortmund vom 26.05.2009 gemäß Anlage 2 im laufenden Planfeststellungsverfahren zu vertreten.

Beschluss zu TOP 4.3.:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt die Gestaltungskonzeption der Verkehrsbauwerke für den östlichen Stadteingang B1/A40 zur Kenntnis und beschließt, das Konzept bei allen künftigen städtischen Vorhaben sowie Stellungnahmen zu Maßnahmen Dritter zugrunde zu legen.

Bechluss zum Antrag der SPD-Fraktion:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem o.a. Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 04874-11-E1) einstimmig, bei Enthaltung der Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zu.


zu TOP 4.3
Dortmund, östlicher Stadteingang B1/A40
Gestaltungskonzeption der Verkehrsbauwerke
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04874-11)

hierzu-> Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 20.09.2011:

„Die Tagesordnungspunkte 3.1 und 3.2 werden gemeinsam beraten.

Herr Schließler vom Stadtbahnbauamt erläutert das Deckblattverfahren III zur
Planfeststellung für den 6streifigen Ausbau der A 40/B 1.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck erinnert nochmals an ihren Beschluss, die Haltestelle
Gottesacker mit einer entsprechenden Überdachung zu versehen.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck hält einstimmig an ihrer Ablehnung der vorgestellten Pläne
fest und bittet die Verwaltung um Einflussnahme auf die Planungen im Sinne der
Bezirksvertretung.

Die Bezirksvertretung begrüßt ausdrücklich den 6streifigen Ausbau bis zur Shell-Tankstelle
Marsbruchstraße und insbesondere die Errichtung von Lärmschutzwänden.
Die Bezirksvertretung hatte bereits in ihrem letzten Beschluss die jetzige Meinung der
Verwaltung vertreten, dass insbesondere der Bereich um das Hauptfriedhofsportal und der
Anfang der Allee einzigartig sind und erhalten werden müssen.
Die vorgestellten Planungen machen zwar bisher nur konkrete Aussagen zur Nordseite der B
1 am Knoten Gottesacker. Die Bezirksvertretung sieht jedoch die weitere Vermarktung der
Grundstücke der „ Automeile“ sowie der Stadtkrone Ost als gefährdet an, wenn sie hinter
einer Lärmschutzwand verschwinden. Die Allee zusammen mit der alten Architektur des
Hauptfriedhofsportal und der modernen Architektur des Toyota-Autohauses und des ADAC Gebäudes
bilden einen attraktiven Osteingang für Dortmund.
„Schaufenster“ in der Lärmschutzwand dürften kein Ersatz für freien Blick sein, da sie
ohnehin schnell zerkratzt und bemalt sein dürften.
In Anbetracht der kurz nach der B 236N anfangenden 50 km/h-Zone ist das volle
Maßnahmenvolumen an dieser Stelle nicht erforderlich.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat einstimmig nicht zu beschließen, die
städtische Stellungnahme zum Deckblatt III sowie die Konkretisierung der Stellungnahme der
Stadt Dortmund vom 26.05.2009 gemäß Anlage 2 im laufenden Planfeststellungsverfahren zu
vertreten.“

hierzu-> Empfehlung der Bezirkvertretung Innenstadt-Ost vom 27.09.2011:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost ist sich darüber einig, dass momentan kein Handlungsbedarf aufgrund der Verschiebung der Tunnellösung besteht und, dass der Stadtcharakter der Straße durch die Gestaltung der vorgesehenen Abschottungen verloren geht.


Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig die Vorlage der Verwaltung abzulehnen.


Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zu TOP 4.3. folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD Fraktion (Drucksache Nr.: 04874-11-E1) vor:

„Die SPD-Fraktion beantragt, bei der Gestaltungskonzeption der Verkehrsbauwerke am
östlichen Stadteingang B 1/A 40 Kunst am Bau im Bereich des Mittelstreifens zu berücksichtigen.
Vorbild ist die Einbindung von Künstlerinnen und Künstlern bei der Umfeldgestaltung
des Westfalentowers.“


AUSWI-Sitzung am 05.10.2011:

Wie unter TOP 1.3 bereits erwähnt, werden die TOP’e 4.2 und 4.3 zusammen behandelt.

Nach einführenden Worten, informiert Herr Schließler mittels Powerpoint-Vortrag (siehe Anlage) sowie einer digitalen Animation der verschiedenen Planungen über die Fakten, welche die Grundlage für die Stellungnahme der Stadt Dortmund zum Planfeststellungsverfahren waren.

RM Wittmann signalisiert Ablehnung und begründet diese damit, dass die Planungen zum einen aus städtebaulicher Sicht nicht tragbar sind, der massive Kahlschlag der Bäume als Problem angesehen wird und außerdem die Vermarktung der verbleibenden Grundstücke auf der Automeile, trotz der Durchsichtigkeit, durch die geplanten Lärmschutzmaßnahmen massiv behindert wird. Ergänzend weist er hierzu auf die entsprechenden Beschlüsse der Bezirksvertretungen Aplerbeck und Innenstadt-Ost hin.

RM Barrenbrügge möchte wissen:
6. Warum bzw. auf welcher Grundlage ist das Untersuchungsgebiet nördlich der B1 auf den Bereich der Schweizer Siedlung begrenzt worden? Weshalb wurden nicht auch andere Bereiche nördlich hiervon berücksichtigt?
7. Wie kann gewährleistet werden, dass die Durchsichtigkeit der gläsernen Lärmschutzmaßnahmen trotz des hohen Graffitiaufkommens in Dortmund auf Dauer bestehen bleibt?
8. Welche Regelungen gibt es bezüglich der zukünftigen Bebauung auf der Südseite der Stadtkrone Ost? Dies vor dem Hintergrund, dass die neuen Gebäudekörper aus seiner Sicht ggf. Richtung Norden reflektieren werden.
9. Bezüglich des neuen Verfahrens, westlich der Brücke „Am Rosenplätzchen“ fehlt seiner Meinung nach eine zusätzliche Wand, um eine sog. Lärmschleuse zu erzeugen und somit dort den Lärmschutz lückenlos zu gewährleisten. Wieso ist dies der Fall?
10. Eine westlich des Hauptfriedhofes geplante gläserne Lärmschutzwand, die über die Straße am Gottesacker, Richtung Automeile führt, verfügt seiner Meinung nicht über die erforderlichen Höhe, um dort den notwendigen Lärmschutz gewährleisten zu können. Zu den bisher hierzu vorliegenden Messwerten hätte er gern Vergleichswerte, um beurteilen zu können, ob es hier nicht besser ist, die ursprüngliche Höhe zu halten.

Vor dem Hintergrund des hohen Klärungsbedarfes, beantragt RM Barrenbrügge, die Vorlagen zu TOP 4.2 und 4.3 in Rat durchlaufen zulassen.

Zu dem Antrag des RM Barrenbrügge , die Vorlagen in den Rat durchlaufen zu lassen, erklärt Herr Wilde, dass dies zwar grundsätzlich möglich ist, es nun aber vor dem Hintergrund des anstehenden Erörterungstermins (14.10.2011) aus seiner Sicht wichtig ist, hier neben der Stellungnahme der Verwaltung auch das heutige Votum des Fachausschusses einfließen zu lassen.

Zu 1. Frage des RM Barrenbrügge erläutert Herr Wilde, dass der Landesbetrieb die Bereiche zugrunde gelegt hat, wo Maßnahmen, trotz der vorhandenen Schallschutzwände, erforderlich waren. Dazu gehört die Schweizer Siedlung. Bei den durch Herrn Barrenbrügge angesprochenen Bereich (z.B die Siedlung südlich der Rennbahn) wirkt sich der Umbau der B1 zur A 40 nicht so aus, dass dort aktive oder passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich werden.

Zu 2. führt Herr Wilde an, dass dieses Problem von der Verwaltung genauso gesehen wird. Deshalb wird sie beim zuständigen Baulastträger darauf hinwirken, dass die entsprechende Reinigung dort in regelmäßigen Intervallen erfolgt.

Zu 3. erklärt Herr Wilde, dass im Bebauungsplan selbst entsprechende Festsetzungen getroffen wurden, dass die nördliche Reihe sich heute schon gegenüber der B1 z.B., durch Grundsrissanordnungen und durch Schallschutzmaßnahmen am Gebäude, selbst passiv schützen muss. Die Berechnungen zeigen auf, dass darüber hinaus keine aktiven Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind. Es wurde gutachterlich nachgewiesen, dass auch die auf der nördlichen Seite geplante, gläserne Schallschutzwand nicht in dem Maße reflektieren wird, dass andere aktive oder passive Maßnahmen auf die Südseite zukommen.


Zu 4. signalisiert Herr Wilde, dass die Verwaltung dies prüfen wird.


Zu 5. teilt Herr Schließler mit, dass die Verwaltung zunächst damit gerechnet hatte, dass es evtl. erforderlich wird, auf der Mauer des Hauptfriedhofes eine zusätzliche Wand zu errichten. Aufgrund der Prüfergebnisse des Lärmgutachters ist dies nicht notwendig, da eingehende Prüfungen ergeben haben, dass hier alle Grenzwerte eingehalten werden. Selbst wenn man die Wand etwas weiter nach Osten geführt hätte, würde sich dies rechnerisch nicht ausgewirkt.

RM Harnisch signalisiert Zustimmung und erläutert die Hintergründe des zu TOP 4.3. vorliegenden Antrags seiner Fraktion.

RM Prof. Richter verdeutlicht seinen Standpunkt zu den Vorlagen zu TOP 4.2. und 4.3 und signalisiert insgesamt hierzu Ablehnung.

RM Pisula zieht den zuvor gestellten Antrag, die Vorlage in den Rat durchlaufen zu lassen, zurück und signalisiert insgesamt Zustimmung.


Beschluss zu TOP 4.2:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat beschließt, die städtische Stellungnahme zum Deckblatt III sowie die Konkretisierung der Stellungnahme der Stadt Dortmund vom 26.05.2009 gemäß Anlage 2 im laufenden Planfeststellungsverfahren zu vertreten.

Beschluss zu TOP 4.3.:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt die Gestaltungskonzeption der Verkehrsbauwerke für den östlichen Stadteingang B1/A40 zur Kenntnis und beschließt, das Konzept bei allen künftigen städtischen Vorhaben sowie Stellungnahmen zu Maßnahmen Dritter zugrunde zu legen.

Bechluss zum Antrag der SPD-Fraktion:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem o.a. Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 04874-11-E1) einstimmig, bei Enthaltung der Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zu.


zu TOP 4.4
Regionalbahn RB 43 Dortmund - Castrop-Rauxel - Wanne-Eickel - Dorsten
"Emschertalbahn"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05100-11)

Herr Müller vom Behindertenpolitischen Netzwerk möchte wissen, ob es für die Umsetzung der geplanten Barrierefreiheit an den Bahnhöfen schon einen Zeitplan gibt und ob die Deutsche Bahn für den barrierefreien Umbau der Haltestellen zuständig ist.

Herr Wilde erklärt hierzu, dass es bisher noch keine konkreten Pläne gibt, sondern lediglich Absichten bzw. Maßnahmelisten, die vom RVR in diesem Aktionsplan erarbeitet worden sind. Die tatsächliche Umsetzung und Kostenübernahme liegt in der Zuständigkeit des VRR, welcher diese Maßnahmen entsprechend bestellen und mit finanzieren muss. Das Ziel, die Emschertalbahn attraktiver zu gestalten, hält er für richtig und wichtig und appelliert an den Ausschuss, sich dieser Empfehlung anzuschließen.

Nachdem RM Tietz und RM Neumann jeweils ihren Standpunkt zu der Vorlage verdeutlicht haben, erfolgt die Abstimmung hierzu wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Weiterbetrieb der “Emschertalbahn“ (RB 43) zur Kenntnis. Er unterstützt die Forderung zum Erhalt und Weiterbetrieb der RB 43 auch nach 2015 bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der S-Bahn-Linie S 4 von Lütgendortmund-Markt nach Wanne-Eickel und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des gemeinsam mit den anderen Anrainerkommunen erarbeiteten Maßnahmen- und Aktionsplanes im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden finanziellen Möglichkeiten.


zu TOP 4.5
Beschluss über die Aufstellung einer Erhaltungssatzung für den Bereich des Wasserturmes in Dortmund-Grevel "Lanstroper Ei"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04972-11)

hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 04972-11-E1)

RM Wassmann erläutert die Hintergründe zu diesem Antrag.

Herr Wilde betont, dass es heute erstmal nur um die Erhaltungssatzung geht, damit Fördergelder beantragt werden können und kündigt für eine der nächsten Sitzungen zum Thema der Finanzierung eine gesonderte Vorlage mit einem konkreten Finanzplan an.

RM Schreurs verdeutlicht seinen Standpunkt zu der Vorlage sowie zu dem Antrag der CDU.

Vor dem Hintergrund, der von Herrn Wilde zum Thema der Finanzierung angekündigten gesonderten Vorlage, stellt die CDU-Fraktion den o. a. Antrag bis zu diesem Zeitpunkt zurück.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt die Aufstellung einer Erhaltungssatzung für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich.

Rechtsgrundlage:
§ 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).
II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger) zur Aufstellung der Erhaltungssatzung für den Bereich des Wasserturmes in Do- Grevel (Lanstroper Ei).

Rechtsgrundlage:
§ 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.







zu TOP 4.6
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 152-Indupark- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04946-11)

hierzu Informationsschreiben der Verwaltung (Drucksache Nr.: 04946-11-E1)

hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund

hierzu Stellungnahme der Verwaltung zur Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund

hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 04946-11-E3)

Die SPD Fraktion zieht den Antrag vor dem Hintergrund des noch zu erwartenden Verkehrsgutachtens zurück.

Nachdem die Sprecher der Fraktionen ihre Standpunkte verdeutlicht haben, wird wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, den Bebauungsplan Lü 152 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Änderungsbereich zu ändern (Änderung Nr. 2).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/ FNA 213-1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).
II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt der Änderung Nr.2 des Bebauungsplanes Lü 152 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 08.08.2011 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a BauGB.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung, Wohnen und Immobilien nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, eine Baugenehmigung (Nutzungsänderung) vor Rechtskraft der Änderung Nr.2 des Bebauungsplanes Lü 152
- Indupark - nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 BauGB zu erteilen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Baugesetzbuch (BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 GO NRW.






zu TOP 4.7
Bauleitplanung Bebauungsplan Scha 133 -Gneisenau West/Südteil (Logistikfläche)-
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Scha 133 -Gneisenau West/Südteil (Logistikfläche)-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05209-11)

RM Frank nimmt unter Hinweis auf das Mitwirkungsverbot nicht an der Beratung zu dieser Vorlage teil.

Verständnisfragen zur Vorlage werden durch Herrn Wilde beantwortet.

Nachdem Sprecher der Fraktionen sowie RM Münch ihren Standpunkt zu der Vorlage verdeutlicht haben, wird wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und bei einer Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen

I. nimmt Kenntnis von dem unter Pkt. 6 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 Bundesbaugesetzbuch (BauGB) durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 133 –Gneisenau West/Südteil (Logistikfläche)- und beschließt, die Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 133 -Gneisenau West/Südteil (Logistikfläche)- fortzuführen;
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1, § 1 Abs. 8 und § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2114, BGBl. III FNA 213-1).

II.
beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Scha 133 -Gneisenau West/Südteil (Logistikfläche)- für den unter Punkt 1 genannten Planbereich mit Begründung vom 02.09.2011 öffentlich auszulegen;
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.



zu TOP 4.8
Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes 164 - Münsterstraße/Gut-Heil-Straße -
hier: Aufhebung des Beschlusses zur Änderung Nr. 3, Beschluss zur Änderung Nr. 4, Zurückstellung eines Baugesuchs

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05295-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:


Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
I. beschließt, den Beschluss vom 23.10.1986 zur Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes 164 - Münsterstraße/Gut-Heil-Straße - aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt, den Bebauungsplan 164 - Münsterstraße/Gut-Heil-Straße - in dem unter Pkt. 1 genannten räumlichen Geltungsbereich zu ändern (Änderung
Nr. 4).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB sowie in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

III. nimmt die Absicht der Verwaltung zur Kenntnis, die Entscheidung über den Antrag auf Nutzungsänderung eines Billardcafés zu einer Spielhalle mit ca. 280 m2 Nutzfläche (Az. 61/5-1-039608) auf dem Grundstück Dortmund, Münsterstraße 189 - 195 gemäß § 15 Abs. 1 BauGB auf ein Jahr zurück zu stellen und stimmt dieser Entscheidung zu.
Rechtsgrundlage:
§ 15 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 41 Abs. 3 GO NRW.

IV. beauftragt die Verwaltung, etwaige zukünftig noch folgende Baugesuche, die im rechtskräftigen Bebauungsplan 164 planungsrechtlich zulässig wären, jedoch den Zielen der Änderung Nr. 4 widersprechen, gemäß § 15 Abs. 1 BauGB auf ein Jahr zurück zu stellen.
Rechtsgrundlage:
§ 15 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 41 Abs. 3 GO NRW.


zu TOP 4.9
Rahmenplanung Scharnhorst West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04380-11)

RM Wassmann führt an, dass in der vorangegangenen Sitzung der Bezirkvertretung Scharnhorst zu Bedenken gegeben wurde, dass hier keine zeitliche Hinterlegung der Maßnahme vorliegt. Außerdem betont er, dass der Eindruck entstanden ist, dass nicht der quantitative Ausbau der sozialen Infrastruktur in Scharnhorst-West erforderlich ist, sonder eher der qualitative.

Er bittet die Verwaltung die Anregung der BV-Scharnhorst aufzunehmen und demzufolge bei der Umsetzung der Maßnahme mehr auf die Qualität des Ausbaus zu achten.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Entwurf des Rahmenplanes für den Ortsteil Scharnhorst West zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, mit dem vorliegenden Entwurf der Rahmenplanung eine Bürgerbeteiligung (Aushang und öffentliche Veranstaltung) durchzuführen.




zu TOP 4.10
Soziale Stadt NRW - Dortmund-Nordstadt, Modellvorhaben "Wir setzen Zeichen", hier: Fortführung des Projektes "Bilderflut"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04930-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den nachfolgenden Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zur Kenntnis:

Beschluss

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt im Rahmen des Programms „Soziale Stadt NRW – Dortmund-Nordstadt“ die Fortführung des Projektes „Bilderflut“ mit einem veränderten Konzept für den Zeitraum 2011-2012, mit der Option, den Durchführungszeitraum bei Zustimmung durch die Bezirksregierung Arnsberg bis 2013 zu verlängern.


zu TOP 4.11
Zeche Crone
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05302-11)

hierzu Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 05302-11-E1)

RM Pisula erläutert die Hintergründe zu der o.a. Bitte um Stellungnahme.

Herr Wilde und Herr Dr. Mackenbach kündigen hierzu eine entsprechende Stellungnahme der Verwaltung an.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien wird das Thema wieder aufrufen.


5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung
- nicht besetzt -

6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- nicht besetzt -


7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 7.1
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 Satz 1 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Anlage Fuldastraße von Wittbräucker Straße bis Schwerter Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04818-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss zu fassen:



Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 S. 1 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 (Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 50 vom 14.12.2001) in der Fassung vom 16.05.2006 (Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 21 vom 26.05.2006), im Folgenden: KAG-Satzung, für die Anlage Fuldastraße von Wittbräucker Straße bis Schwerter Straße.


zu TOP 7.2
Einführung eines rechnergesteuerten Beschleunigungs- und Betriebsleitsystems (RBBL)
hier: Baubeschluss Linie 440
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04973-11)

Herr Müller vom Behindertenpolitischen Netzwerk bezieht sich auf Seite drei der Vorlage, wonach eine Ausstattung der Lichtsignalanlagen mit verkehrsabhängigen Steuerungen erfolgen soll. Hierzu möchte er wissen, ob die entsprechenden Sensoren in den Asphalt mit eingebaut werden oder ob es sich um eine reine Funksteuerung handelt.

Für den Fall, dass der Einbau unter dem Asphalt erfolgt, möchte er wissen, ob dann dort die entsprechenden Doppelquerungsstellen angebracht werden.
Falls dies so sein sollte, bittet er um Angabe, in welchem Zeitrahmen dies erfolgen wird und welche Ampelanlagen hiervon betroffen sein werden.

Herr Keune teilt mit, dass es sich bei den auf Seite drei bezeichneten Signalanlagen um die taktilen gelben Elemente handelt, welche bereits an einigen Signalmasten angebracht sind. Diese werden zukünftig überall dort, wo neue Masten und neue LED-Signalgeber installiert werden, automatisch angebracht. Er erinnert noch mal daran, dass zudem überall dort, wo Tiefbaumaßnahmen durchzuführen sind, auch die entsprechenden Querungsstellen angebracht werden. Das gesamte Programm läuft über drei bis vier Jahre.

Herr Müller hätte gerne eine Aufstellung darüber, welche Ampelanlagen dies genau betreffen wird.

Herr Keune sagt zu, dem Behindertenpolitischen Netzwerk diese Information schriftlich zukommen zu lassen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Maßnahme Einführung eines rechnergesteuerten Beschleunigungs- und Betriebsleitsystems mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.300.000 Euro.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202054132 – Busbeschleunigung RBBL – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2012: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2013: 250.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2014: 250.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2015: 250.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2016: 400.000,00 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung ab dem Jahr 2014 in Höhe von 12.367,00 die bis zum Jahr 2017 auf 30.233,00 Euro ansteigt.


zu TOP 7.3
Stufen auf dem Hansaplatz
Überweisung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 06.09.2011
(Drucksache Nr.: 04950-11)

Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien liegt folgende Überweisung des Behindertenpolitischen Netzwerk vor:

„Herr Herkelmann bittet um ein einstimmiges Votum dafür, dass der Antrag an den AUSWI geht. Es gab schon eine Stadtbegehung dazu.

Frau Vollmer verweist auf das Initiativrecht, dass es ermöglicht, Rat oder Ausschüsse darum zu bitten, ein Thema auf die Tagesordnung zu nehmen.

Beschluss:

Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt einstimmig, den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zu bitten, das Thema „Stufen auf dem Hansaplatz“ auf die Tagesordnung zu setzen.

Her Herkelmann soll dazu den Beschluss des Behindertenpolitischen Netzwerks vortragen und erläutern.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Die Mitglieder des Behindertenpolitischen Netzwerks stellen den Antrag, dass die Stufen auf dem Hansaplatz (vor der Commerzbank) entsprechend markiert (DIN 18040 -Tritt und Stirnseite-) und mit einem doppelläufigen Handlauf versehen werden.“


Die Überweisung des Behindertenpoltischen Netzwerks wird auf Bitte von RM Wittmann zum Antrag erhoben.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem Antrag einstimmig zu.


8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- nicht besetzt -

9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
- nicht besetzt -

10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 10.1
Vorkaufsrechtssatzungen in Dortmund
Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05007-11-E1)

hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 05007-11-E2)

„Mit der o. g. Bitte um Stellungnahme hat sich das Amt für Wohnungswesen befasst. Zu den
einzelnen Fragen wird wie folgt Stellung genommen:

1. Sind aus Sicht der Verwaltung bereits signifikante Verbesserungen (Instandhaltungs-,
Modernisierungs- und Entwicklungsmaßnahmen durch die Eigentümer) in
den beiden Großwohnsiedlungen Lanstrop und Westerfilde zu erkennen, die auf die
von der Verwaltung erhoffte „Signalwirkung“ der Vorkaufsrechtssatzungen zurückzuführen
sind?

Der Erlass der beiden Vorkaufsrechtssatzungen gemäß § 25 Bundesbaugesetz hat bundesweit
Aufsehen erregt. Die in der Fachkommission „Wohnungswesen“ des Deutschen Städtetages
vertretenen Städte sind überwiegend der Auffassung, dass der Erlass einer solchen Satzung
ein wichtiges Instrument im Kampf gegen die Verwahrlosung von Wohnquartieren darstellt.
Erfreulicherweise hat es in den letzten Jahren innerhalb Dortmunds keine wesentlichen Verkäufe
von Wohnsiedlungen an ausländische Finanzinvestoren gegeben. Ob die erlassenen
Vorkaufsrechtssatzungen ein Hinderungsgrund bei den Verkaufsabsichten der Eigentümer
gewesen sind, lässt sich eindeutig nicht belegen. Aus Gesprächen mit regionalen und bundesweiten
Wohnungsunternehmen ist jedoch bekannt, dass diese in der Vorkaufsrechtssatzung
durchaus ein Hemmnis für weitere willkürliche Verkäufe sehen.
Zu den beiden Großwohnsiedlungen ist zu sagen, dass die Eigentümerin der Wohnungen in
Dortmund-Lanstrop nach und nach die leer stehenden Wohnungen modernisiert hat und somit
die Leerstände erheblich abgebaut werden konnten. In Westerfilde sind mit wenigen Ausnahmen
bisher keine signifikanten Verbesserungen zu erkennen.

2. Falls nicht: gibt es seitens der Stadtverwaltung bereits konkrete Überlegungen, vom
Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen? Wenn ja, unter welchen Rahmenbedingungen?

Mit dem Beschluss der Vorkaufsrechtssatzungen hat der Rat der Stadt zum Ausdruck gebracht,
dass im Verkaufsfall die Verwaltung zu prüfen hat, ob unter wirtschaftlichen Bedingungen
die Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Stadt sinnvoll ist. Bis jetzt ist es noch zu
keinen Verkäufen in den Vorkaufsrechtsgebieten gekommen, sodass konkrete Überlegungen
noch nicht angestellt werden mussten. Es besteht jedoch Einvernehmen zwischen den Beteiligten,
dass die Ausübung des Vorkaufsrechtes nur dann in Betracht gezogen werden soll,
wenn der anstehende Kaufpreis dem Verkehrswert der Immobilie entspricht.

3. Im Koalitionsvertrag der NRW SPD und Bündnis 90/Die Grünen NRW aus Juli
2010 werden die Entwicklung von „Fördermöglichkeiten und Finanzierungswege
für schwierige Wohnquartiere und die Reservierung von Mitteln der Mietwohnraumförderung“
in Aussicht gestellt. Darüber hinaus sollen „im Rahmen der Mietwohnraumförderung
Mittel für Ankaufhilfen für zurückgelassene Wohnungsbestände
...“ zur Verfügung gestellt werden. Liegen der Dortmunder Stadtverwaltung
mittlerweile nähere Einzelheiten zur Ausgestaltung der Absichtserklärung der rotgrünen
Minderheitsregierung in NRW vor?

Nähere Einzelheiten zur Ausgestaltung der Absichtserklärung der Landesregierung NRW
liegen zurzeit noch nicht vor.

4. Haben bereits, wie in der Ratsvorlage Drucksache Nr. 01880-10 „Konzept zur Ausübung
des Vorkaufsrechtes und zur Schaffung einer Auffanglösung - Sachstandsbericht
der Verwaltung“ angekündigt, entsprechende Gespräche mit der Landesregierung
und dem Städtetag NRW über Fördermöglichkeiten und gesetzliche Anpassungs-
bzw. Neuregelungsbedarfe stattgefunden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Gespräche mit der Landesregierung NRW und dem Städtetag NRW über Fördermöglichkeiten
und gesetzliche Anpassungs- bzw. Neuregelungsbedarfe haben stattgefunden. In der öffentlichen
Anhörung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr am 28.06.2011 haben
sowohl die Stadt Dortmund als auch der Städtetag NRW eine Stellungnahme mit dem Ziel
abgegeben, die Eingriffsmöglichkeiten der Kommunen bei verwahrlosten Immobilienbeständen
zu verbessern. Zurzeit befindet sich das Änderungsgesetz im Gesetzgebungsverfahren.
Parallel dazu hat der Landtag die Enquete-Kommission „Wohnungswirtschaftlicher Wandel
und neue Finanzinvestoren“ gegründet. Die Kommunen erwarten weitere Lösungsansätze und
Lösungsmöglichkeiten durch die Enquete-Kommission.

5. Wie beurteilt die Verwaltung jüngste Berichte, wonach das städtische Wohnungsbauunternehmen
DOGEWO21 prüft, Wohnungsbestände der Deutschen Annington
in der Germania-Siedlung in Dortmund-Marten direkt zu übernehmen?

Die Verwaltung begrüßt Überlegungen des Kommunalen Wohnungsunternehmens DOGEWO21,
Wohnungsbestände ausländischer Finanzinvestoren zu kaufen.
Sollte es zu einem Verkauf der Wohnungsbestände der Deutschen Annington in der Germaniasiedlung
an die DOGEWO21 kommen, wäre damit dauerhaft sichergestellt, dass die Wohnungen
heutigen Wohngewohnheiten angepasst würden und die Einzelprivatisierung ausgeschlossen
wäre.“

Verständnisfragen hierzu werden durch Herrn Böhm beantwortet.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
- nicht besetzt -

12. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 12.1
Klimaschutzgesetz NRW
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05307-11)

hierzu Bitte um Stellungnahme zum Tagesordnungspunkt (FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 05307-11-E1):

„Die rot-grüne Landesregierung plant die Einführung eines Klimaschutzgesetzes NRW. Eine Verabschiedung im Kabinett steht noch aus, bekannt ist allerdings bereits der vom 20. Juni 2011 datierende Gesetzentwurf. Eine Verabschiedung des Gesetzes in dieser Form würde nicht nur zusätzliche Auflagen für Industriebetriebe und damit Wettbewerbsnachteile NRWs gegenüber den übrigen Bundesländern und den übrigen Staaten der Europäischen Union bedeuten, sondern auch zu einer investitionsfeindlichen Situation der rechtlichen Unsicherheit führen.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet daher um Beantwortung folgender Fragen:

1. Liegen der Verwaltung Informationen vor, wann der Gesetzentwurf verabschiedet und als Gesetz wirksam werden soll?

2. Nach § 1 des Gesetzesentwurfs richtet sich das Gesetz an alle öffentlichen Stellen, welche nach der Konkretisierung des § 2 des Gesetzesentwurfs die Landesregierung, Behörden, Einrichtungen, Sondervermögen und sonstige Stellen des Landes, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie sonstige der Aufsicht des Landes unterstehende juristische Personen des Öffentlichen Rechts und deren Vereinigungen sind. Mithin ist die Verwaltung adressierter Anwender des Gesetzes. Gibt vor diesem Hintergrund bereits Planungen, wie die Verwaltung der ihr zugedachten „Vorbildfunktion“ im Rahmend es geplanten Gesetzes (vgl. insoweit § 5 des Gesetzesentwurfs) gerecht werden soll?

3. Sind „Klimaschutzmaßnahmen zur Minderung der Treibhausgase, zum Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie zur Anpassung an den Klimawandel“ (ebd.) geplant, die über bestehende Maßnahmen hinausgehen?

4. Ist die Aufstellung eines „Klimaschutzkonzeptes“ (ebd.) geplant?

5. Welche konkreten Änderungen in der Bauleit- und Regionalplanung sind durch deren geforderte Ausrichtung an Klimaschutzkonzepten zu erwarten (vgl. insoweit auch § 5 des Gesetzesentwurfs)?

6. Gibt es seitens der Stadt bereits eine juristische Bewertung, inwieweit das geplante Klimaschutzgesetz NRW einen legitimen Eingriff in die Planungshoheit der Kommunen darstellt?

7. Welche Vertreter der lokalen Wirtschaft wird die Verwaltung bei der Aufstellung eines Klimaschutzkonzeptes in die Diskussion mit einbeziehen?“

RM Kaeder kündigt an, nach erfolgter Stellungnahme der Verwaltung, den entsprechenden Antrag hierzu in einer der nächsten Sitzungen zu stellen.

AUSWI-Sitzung am 05.10.2011:

Zu Frage 1.: Herr Dr. Mackenbach bestätigt, dass das Klimaschutzgesetz NRW am 20. Juni 2011 vom Kabinett als Gesetzentwurf beschlossen wurde. Weiter teilt er mit, dass am darauf folgenden Tag die Kommunalen Spitzenverbände aber auch der RVR um eine Stellungnahme zu diesem Gesetz gebeten wurden. Nach den inzwischen abgegebenen Stellungnahmen kann man seiner Einschätzung nach grundsätzlich feststellen, dass die Kommunen/NRW die Grundsätze und Ziele dieses Gesetzes voll unterstützen, um die Treibhausgasemissionen drastisch zu vermindern. Weiter teilt er mit, dass es bei dem Kleingedruckten des Gesetzes grundsätzliche Sorgen dahingehend gibt, dass man den Gesichtpunkten des Klimaschutzes und der Klimaanpassung, insbesondere bei den planungsrechtlichen Rechtsrahmen hinsichtlich des Klimaschutzes einen Vorrang einräumen will. Dies wird grundsätzlich kritisiert. Insgesamt werden gegen das Gesetz auch rechtliche Bedenken vorgetragen, so dass voraussichtlich eine grundsätzliche Überarbeitung dieses Klimagesetzes erfolgt. Vor diesem Hintergrund kann er heute nicht beantworten, wann dieses Gesetz vorliegen wird.

Die schriftliche Beantwortung der verbleibenden Fragen erfolgt zur nächsten Sitzung.


Der Ausschuss für Umwelt. Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilie nimmt die mündliche Teilbeantwortung durch Herrn Dr. Mackenbach zur Kenntnis und wird die Angelegenheit in der nächsten Sitzung wieder aufrufen.


13. Vermessungs- und Katasteramt
- nicht besetzt -

14. Anfragen

zu TOP 14.1
Illuminierung des Kaiser-Wilhelm-Denkmals an der Hohensyburg
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05311-11)

hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 05311-11-E1):

„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
stellt folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird gebeten, sich bei der „Syburger Innovations-Gruppe“ (SIG) dafür einzusetzen,
dass die Beleuchtung das Kaiser-Wilhelm-Denkmal an der Hohensyburg mit
Hilfe regenerativer Energien erfolgt. Insbesondere ist die Installation von Solar-Anlagen zu
prüfen.

Begründung:

Seit einiger Zeit wird das Kaiser-Wilhelm-Denkmal nachts mit Scheinwerfern angestrahlt.
Es sollte darauf hingewirkt werden, dass die Beleuchtung mit regenerativer Energie erfolgt.
Denkbar wäre dazu die Installation von Solar-Anlagen auf dem Denkmal.“

RM Harnisch verdeutlicht die Begründung zu dem o.a. Antrag und bittet um Zustimmung.

RM Münch bittet die SPD-Fraktion darum, auch darauf hinzuwirken, dass zukünftig nachts die Beleuchtung mit insektenfreundlichen Scheinwerfern erfolgt.

Herr Dr. Mackenbach klärt darüber auf, dass eine Überprüfung vor Ort ergeben hat, dass hier schon mit insektenfreundlichen Beleuchtungsmitteln gearbeitet wird. Allerdings wird derzeit noch nicht mit Solarenergie gearbeitet.
Er wird den Antrag der SPD-Fraktion so weitergeben, damit die für die Beleuchtung dieses Denkmals zuständige Behörde überprüft, ob hier mit Solarenergie gearbeitet werden kann.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig zu.



Die öffentliche Sitzung wird um 18.55 Uhr beendet.





Reuter Schreurs Trachternach
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin

Zu TOP 2.2:
Vortrag, Herr Hübner (Ingenieurbüro Spiekeman) (See attached file: 111005-StBew-Rat der Stadt Dortmund.pdf)

Zu TOP 4.2:
Vortrag, Herr Schließler (See attached file: Präsentation 2011_09_14 - östl Stadteingang.pdf)