Niederschrift

über die 21. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst


am 13.03.2012
Mensa der Gesamtschule Scharnhorst, Mackenrothweg 15, 44328 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 15:30 - 16:35 Uhr


Anwesend: 18

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

Rüdiger Schmidt, Bezirksbürgermeister


Klaus Ahrenhöfer
Jörg Glogner
Margret Göbel
Heike Gottwald
Monika Hahn
Michael Lüning
Heinz Pasterny
Marita Szymkowiak
Michaela Wolff – bis einschließlich 6.1

CDU-Fraktion

Stefan Bollrath – nicht anwesend -


Rita Fritz
Werner Gollnick
Thomas Offermann

B90/Die Grünen-Fraktion

Markus Scheffler, stellv. Bezirksbürgermeister
Raphael Frebel

FDP-Fraktion

Thomas Carl


Udo Wortmeier

Die Linke

Matthias Storkebaum

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

Ratsvertreter

Justine Grollmann, CDU

Seniorenbeirat

Dietrich Labenz



c) Verwaltung
Marion Hardt Bezirksverwaltungsstelle Do-Scharnhorst
Birgit Decker Bezirksverwaltungsstelle Do-Scharnhorst

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 21. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst,
am 13.03.2012, Beginn 15:30 Uhr,
Mensa der Gesamtschule Scharnhorst, Mackenrothweg 15, 44328 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 07.02.2012

2. Einwohnerfragestunde

3. Berichterstattungen

4. Anregungen und Beschwerden

5. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

5.1 Bauleitplanung; 29. Änderung des Flächennutzungsplanes -Vorsteherstraße-, 38. Änderung des Flächennutzungsplan -Gartenäcker- und Bebauungsplan Scha 144 -Vorsteherstraße-
hier: I. Feststellungsbeschluss zur 29. Flächennutzungsplanänderung,
II. Feststellungsbeschluss zur 38. Flächennutzungsplanänderung,
III. Entscheidung über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung,
IV. Satzungsbeschluss zum Scha 144 -Vorsteherstraße-,
V. Beifügung einer Begründung zum Scha 144 -Vorsteherstraße-,
VI. Außerkrafttreten von Festsetzungen/Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06629-12)
5.2 63/2-5-029731
Errichtung einer freistehenden zweiseitigen Mega-Light Werbeanlage mit Motivwechsel auf dem Grundstück, Derner Straße 540, Gemarkung Derne, Flur 6, Flurstück 121
Vorhaben nach § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06564-12)

5.3 Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 133 -Gneisenau West/Südteil (Logistikfläche)-
hier: I Entscheidung über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung,
II Satzungsbeschluss zum Scha 133 -Gneisenau West/Südteil (Logistikfläche)-,
III Beifügung einer Begründung zum Scha 133 -Gneisenau West/Südteil (Logistikfläche),
IV Außerkrafttreten von Festsetzungen/Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06628-12)

5.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - PHOENIX See, Teilbereich A - Seequartier -
hier: Fortschreibung der Rahmenplanung, Vergrößerung des Änderungsbereiches der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) im Rahmen der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes, Verkleinerung des Planbereiches des Bebauungsplanes Hö 252 und Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) des Bebauungsplanes (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hö 103)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06501-12)

5.5 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06273-12)

5.6 Beschlussfassung über die Verpachtung von Flächen auf den städtischen Altdeponien Nordost Alt (Grevel) und Deusenberg (Huckarde) für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen an die Bietergemeinschaft Sun Energy Europe GmbH / Solarplus GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06549-12)

5.7 Plangenehmigungsverfahren zur Umgestaltung des Dahlwiesenbachs in Dortmund-Scharnhorst
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06334-12)

5.8 Realisierung von Maßnahmen der Landschaftsplanung; I. Bericht 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06635-12)

5.9 Sicherung Derner Straße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06667-12)

6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

6.1 Hain- und Baumgräber - Bezirksfriedhof Scharnhorst -
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 06647-12)

6.2 Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2012 - Teilbereich Buschei
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04481-11-E1)

7. Kinder, Jugend, Schule

8. Soziales, Familie, Gesundheit

9. Kultur, Sport, Freizeit

10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 IV. Quartalsbericht bzw. Jahresabschlussbericht 2011 über den Umsetzungsstand der BV - Maßnahmen und die Verwendung der Finanzmittel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06530-12)

hierzu -> Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06530-12-E1)

10.2 Repräsentationsaufwendungen des Bezirksbürgermeisters
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 06346-12-E1)

10.3 Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Scharnhorst für das Jahr 2012
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05686-11-E6)

11. Anfragen

11.1 Nachtabschaltung von Ampelanlagen
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06648-12)

12. Mitteilungen

12.1 Fußgängertunnel unter der Stadtbahn in Scharnhorst-Ost
Eingabe einer Institution
(Drucksache Nr.: 05729-11-E1)

12.2 Beseitigung Bahnübergang Husener Straße
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 03121-05-E5)




Der Bezirksbürgermeister Herr Schmidt eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Scharnhorst und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Glogner benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr Schmidt weißt auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 07.02.2012

Die Niederschrift über die 20. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 07.02.2012 wird einstimmig – bei der Enthaltung des Herrn Wortmeier - genehmigt.


2. Einwohnerfragestunde

zu TOP 2.1

Es erscheint Frau J. und stellt bezüglich der Solaranlage auf der Altdeponie folgende Frage:

Warum muss für die Anlage ein bereits seit Jahren frei sich entwickelndes, von den Bürgern fußläufig zu erreichendes Stück Natur geopfert werden, dass auch lange schon von vielen zur Erholung aufgesucht wird – während auf der Deponie genügend ungenutzte Fläche zur Verfügung steht.

Der Bezirksbürgermeister gibt Frau J. den Hinweis auf die diesbezüglich stattgefundene Bürgerinformationsveranstaltung, auf der diese Frage mehrfach beantwortet wurde und an der Frau J. ebenfalls anwesend war.
3. Berichterstattungen

4. Anregungen und Beschwerden

5. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 5.1
Bauleitplanung; 29. Änderung des Flächennutzungsplanes -Vorsteherstraße-, 38. Änderung des Flächennutzungsplan -Gartenäcker- und Bebauungsplan Scha 144 -Vorsteherstraße-
hier: I. Feststellungsbeschluss zur 29. Flächennutzungsplanänderung,
II. Feststellungsbeschluss zur 38. Flächennutzungsplanänderung,
III. Entscheidung über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung,
IV. Satzungsbeschluss zum Scha 144 -Vorsteherstraße-,
V. Beifügung einer Begründung zum Scha 144 -Vorsteherstraße-,
VI. Außerkrafttreten von Festsetzungen/Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06629-12)


Herr Frebel (B90/Die Grünen) kündigt für seine Fraktion eine Ablehnung der Vorlage an, da die vorhandenen Bauflächen zuerst genutzt werden sollten. Fraglich sei auch, warum in der Rahmenplanung Derne die Prioritäten zu Lasten der Grünfläche verschoben wurden. Weiterhin stehen die zukünftigen Belastungen im Hinblick auf die Nachbarschaft zu der Gneisenaufläche im Raum.
Herr Storkebaum (Die Linke) wird ebenfalls aus oben genannten Gründen die Vorlage ablehnen.

Herr Lüning stellt für die SPD-Fraktion den mündlichen Antrag, zu prüfen, ob im Bereich Gartenäcker eine Hundewiese eingerichtet werden kann. Diesem Antrag wird mit Mehrheit, bei den Gegenstimmen der Herren Storkebaum und Frebel sowie den Enthaltungen der Frau Fritz und des Herrn Scheffler – beschlossen.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt mit Mehrheit – bei den Gegenstimmen von B90/Die Grünen sowie Herrn Storkebaum (die Linke) - dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.


Beschluss
Der Rat der Stadt
I. beschließt die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes -Vorsteherstraße- mit der Begründung vom 17.02.2011 für den unter Pkt. 1.1 genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl III FNA 213-1) i. V. m.. den § 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes NRW (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. beschließt die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes -Gartenäcker- mit der Begründung vom 17.02.2011 für den unter Pkt. 1.3 genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl III FNA 213-1) i. V. m.. den § 7 und 41 Abs. 1 GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)


III. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Pkt. 7.1.2, 7.2.3, 7.2.4 und 7.2.6 aus den dort genannten Gründen zu folgen, zu Pkt. 7.1.1, 7.1.3, 7.2.1, 7.2.2 und 7.2.5 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2141, BGBl III/FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

IV. beschließt den Bebauungsplan Scha 144 -Vorsteherstraße- für den unter Pkt. 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss vom 28.09.2011 offen- gelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Pkt. 8 und 9 dieser Vorlage beschriebenen Veränderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage: § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

V. beschließt, dem Bebauungsplan Scha 144 -Vorsteherstraße- die modifizierte und aktualisierte Begründung vom 17.02.2011 beizufügen

Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO;

VI. nimmt Kenntnis davon, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Scha 144 -Vorsteherstraße- die unter Punkt 3.1.3 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Festsetzungen / Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord außer Kraft treten werden;

Rechtsgrundlage: § 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG -) vom 21.07.2000, geändert durch Artikel I des Gesetzes zur Änderung des Landschaftsgesetzes und des Landesforstgesetzes, des Landeswassergesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Nordrhein-Westfalen vom 16.03.2010 (GV NRW 2010 S. 185, SGV NRW 791).



zu TOP 5.2
63/2-5-029731
Errichtung einer freistehenden zweiseitigen Mega-Light Werbeanlage mit Motivwechsel auf dem Grundstück, Derner Straße 540, Gemarkung Derne, Flur 6, Flurstück 121
Vorhaben nach § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06564-12)

Die FDP-Fraktion erachtet die Koppelgeschäfte für bedenklich. Wenn der Rat solche beschließt, erscheint es unverständlich warum der Rat nicht auch die Standorte festlegt.

Herr Storkebaum sieht eine Gefährdung für den Straßenverkehr.

Herr Frebel bemerkt, dass die Energiekosten für diese Anlage nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Auf der einen Seite wird die Gewinnung von regenerativer Energie vorangetrieben während auf der anderen Seite Energie für derartige Anlagen verschwendet wird.

Die SPD-Fraktion hätte gerne Alternativstandorte von der Verwaltung mitgeteilt, da der jetzige als ungeeignet betrachtet wird und beantragt, die Vorlage bis dahin zu schieben.

Diesem Antrag wird mit Mehrheit – bei den Gegenstimmen der FDP-Fraktion sowie Herrn Storkebaum – beschlossen.


Beschluss
Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Entscheidung der Verwaltung, die Baugenehmigung unter Zulassung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Scha 130/2 (außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen) zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt die Zulassung des Vorhabens.



zu TOP 5.3
Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 133 -Gneisenau West/Südteil (Logistikfläche)-
hier: I Entscheidung über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung,
II Satzungsbeschluss zum Scha 133 -Gneisenau West/Südteil (Logistikfläche)-,
III Beifügung einer Begründung zum Scha 133 -Gneisenau West/Südteil (Logistikfläche),
IV Außerkrafttreten von Festsetzungen/Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06628-12)
Herr Scheffler (B90/Die Grünen) kündigt an, der Vorlage nicht zuzustimmen, da seiner Meinung die Einwände von 160 Bürgern von der Verwaltung nicht ernst genommen wurden.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt mit Mehrheit – bei den Gegenstimmen von B90/Die Grünen sowie Herrn Storkebaum - dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Beschluss
Der Rat der Stadt
VII. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Pkt. 7.2.2 und 7.2.3 aus den dort genannten Gründen zu folgen sowie zu Pkt. 7.1.1 bis 7.1.163 und 7.2.1 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2141, BGBl III/FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

VIII. beschließt den Bebauungsplan Scha 133 -Gneisenau West/Südteil (Logistikfläche)- für den unter Pkt. 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss vom 28.09.2011 offen gelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Pkt. 8 und 9 dieser Vorlage beschriebenen Veränderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage: § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IX. beschließt, dem Bebauungsplan Scha 133 -Gneisenau West/Südteil (Logistikfläche)- die modifizierte und aktualisierte Begründung vom 17.02.2012 beizufügen

Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO;


X. nimmt Kenntnis davon, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Scha 133 die unter Punkt 3.1.3 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Festsetzungen / Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord außer Kraft treten werden;

Rechtsgrundlage: § 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG -) vom 21.07.2000, geändert durch Artikel I des Gesetzes zur Änderung des Landschaftsgesetzes und des Landesforstgesetzes, des Landeswassergesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Nordrhein-Westfalen vom 16.03.2010 in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.03.2010 (GV NRW 2010 S. 185, SGV NRW 791).




zu TOP 5.4
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - PHOENIX See, Teilbereich A - Seequartier -
hier: Fortschreibung der Rahmenplanung, Vergrößerung des Änderungsbereiches der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) im Rahmen der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes, Verkleinerung des Planbereiches des Bebauungsplanes Hö 252 und Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) des Bebauungsplanes (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hö 103)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06501-12)

Herr Offermann regt aus Vereinfachungsgründen an, der Bezirksvertretung Scharnhorst zukünftig nur einen Auszug mit Hinweis auf die Vorlage zukommen zu lassen, da die Bezirksvertretung Scharnhorst nur im Hinblick auf Ausgleichsmaßnahmen betroffen ist.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt einstimmig – bei den Enthaltungen der Herren Frebel und Storkebaum - dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.




Beschluss

I. Der Rat der Stadt nimmt die Weiterentwicklung des städtebaulichen Rahmenplanes zur Kenntnis und beschließt, die fortgeschriebene Fassung (Stand Februar 2012) als Grundlage für die weitere Entwicklung des Gebietes PHOENIX See zugrunde zu legen.

Rechtsgrundlage:
§ 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt beschließt, den Bereich der 11. Änderung des Flächennutz­ungsplanes wie unter Ziffer 5 dieser Vorlage beschrieben zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBL I S. 2414 / FNA 213-1) und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW

III. Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich sowie den Entwurf der Begründung vom 10.02.2012 erneut öffentlich auszulegen (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB

IV. Der Rat der Stadt beschließt, den Planbereich des Bebauungsplanes Hö 252
– PHOENIX See,
Teilbereich A - Seequartier - auf den unter Ziffer 8 dieser Vorlage beschriebenen Bereich zu verkleinern.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW

V. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes Hö 252 – PHOENIX See, Teilbereich A - Seequartier -, für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich und dem Entwurf der Begründung vom 10.02.2012 zu (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hö 103) und beschließt die erneute öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB





zu TOP 5.5
Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06273-12)
Die FDP-Fraktion wird die Vorlage ablehnen, da zum einem die 25-jährige Mietdauer im Hinblick auf den demografischen Wandel als zu lang erachtet wird; zum anderen da FABIDO die Trägerschaft übernehmen soll, falls kein freier Träger gefunden wird.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt mit Mehrheit – bei den Gegenstimmen der FDP-Fraktion sowie Herrn Storkebaum - dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Beschluss
Der Rat beschließt:

1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (DS-Nr. 03685-11) und 21.07.2011 (DS-Nr. 04838-11) für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt, die unter Punkt 4 genannten geeigneten städtischen Grundstücke nach VOB öffentlich auszuschreiben sowie
2. die 25-jährige Mietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).
3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landesverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen sind.
4. die Auswahl des Trägers vom Grundstücksgeschäft abzukoppeln und nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) dem regionalen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe grundsätzlich den Vorrang einzuräumen. Die Stadt Dortmund (FABIDO) kommt als Betreiber ebenfalls in Betracht (siehe Punkt 3).
5. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW bei der Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.


zu TOP 5.6

Beschlussfassung über die Verpachtung von Flächen auf den städtischen Altdeponien Nordost Alt (Grevel) und Deusenberg (Huckarde) für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen an die Bietergemeinschaft Sun Energy Europe GmbH / Solarplus GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06549-12)

Die FDP-Fraktion bemängelt die fehlende Angabe der Einnahme in dieser Vorlage.

Herr Storkebaum hätte lieber einen Alternativstandort zu dem Gelände der ehemaligen Deponie, da offenkundig viele BürgerInnen dagegen sind.

Beschluss
Die Bezirksvertretung Scharnhorst beschließt mehrheitlich – bei den Gegenstimmen der FPD-Fraktion sowie der Enthaltung des Herrn Storkebaum (Die Linke):
Gemäß der Vorstellung des Projektes durch den vorgesehenen Pächter, die Verwaltung und EDG in der Bezirksvertretung am 07.02.2012 sowie in der Bürgerversammlung am 22.02.2012 sollen Flächen auf der Deponie Nordost Alt (Grevel) für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen an die Bietergemeinschaft Sun Energy Europe GmbH / Solarplus GmbH bzw. deren Betreibergesellschaft verpachtet werden. Die Realisierung steht unter dem Vorbehalt der rechtskräftigen Genehmigung.


zu TOP 5.7
Plangenehmigungsverfahren zur Umgestaltung des Dahlwiesenbachs in Dortmund-Scharnhorst
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06334-12)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, den Plan zur Umgestaltung des Westholzgrabens auf insgesamt ca. 1.000 m Länge entsprechend dem beigefügten Bescheid zu genehmigen.


zu TOP 5.8
Realisierung von Maßnahmen der Landschaftsplanung; I. Bericht 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06635-12)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 5.9
Sicherung Derner Straße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06667-12)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst bittet die Verwaltung einstimmig zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die Fußgänger auf der Derner Straße in Höhe des Hauses Nr. 331 geschützt werden können, wenn sie den Bürgersteig benutzen. Wenn eine geeignete Maßnahme gefunden worden ist, möge die Verwaltung diese umsetzen.

In den letzten Jahren sind mehrfach Autos aus Richtung Dortmund-Innenstadt kommend infolge überhöhter Geschwindigkeit auf den Gehweg geraten. Bis auf ein Maß war nur Sachschaden an den Fahrzeugen und der Mauer des Hauses Nr. zu beklagen. Zu Beginn des Jahres jedoch ist ein Kind bei einem Unfall an dieser Stelle verletzt worden.


6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 6.1
Hain- und Baumgräber - Bezirksfriedhof Scharnhorst -
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06647-12)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst bittet die Verwaltung einstimmig, auf dem Bezirksfriedhof Scharnhorst – In der Liethe – auch die Beisetzungsmöglichkeit von Urnen in Hain- und Baumgräbern zu ermöglichen.

Die Bezirksvertretung bittet, eine geeignete Fläche auszuweisen und die Bezirksvertretung sowie Bürgerinnen und Bürger zu informieren.

Der Wunsch nach alternativen Bestattungsmöglichkeiten – wie oben beschrieben – ist gestiegen.


zu TOP 6.2
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2012 - Teilbereich Buschei
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04481-11-E1)

Die SPD-Fraktion kündigt ihre Ablehnung an, da es keinen weiteren Sinn für ein Referat der Verwaltung macht, da den Anwohnern eine Erläuterung in Briefform zugestellt wurde; weitergehende Erkenntnisse gibt es nicht.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst lehnt mit Mehrheit – bei den Ja-Stimmen der CDU-und FDP-Fraktion sowie B90/Die Grünen den Antrag ab.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst beauftragt die Verwaltung, eine Berichterstattung zur aktuellen Straßenreinigungssatzung, unter anderem zu der Veränderung der Reinigungsstufe der Straße Buschei, zu geben. Die Berichterstattung soll in der Sitzung am 15.05.2012 stattfinden.

Nach Informationen von Anwohnern, die jetzt ihre Grundsteuerbescheide erhalten haben, sind einige Fragen zu den Veränderungen in der Straßenreinigungssatzung aufgetreten.


7. Kinder, Jugend, Schule

8. Soziales, Familie, Gesundheit

9. Kultur, Sport, Freizeit

10. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 10.1
IV. Quartalsbericht bzw. Jahresabschlussbericht 2011 über den Umsetzungsstand der BV - Maßnahmen und die Verwendung der Finanzmittel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06530-12)

Beschluss

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt den IV. Quartalsbericht 2011 zur Kenntnis



zu TOP 10.1.1
Verwendung der Finanzmittel der Bezirksvertretung Scharnhorst 2012
- Feuerschütztür Sporthalle Gesamtschule Scharnhorst -
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06530-12-E1)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst stellt einstimmig aus Ihren Mitteln einstimmig 1500,00 Euro für den Einbau einer Feuerschutztür zur Verfügung. Die Tür soll zwischen einer Turnhalle der Gesamtschule und dem erweiterten Trainingszentrum für Gewichtheber und Boxer des SuS Derne eingebaut werden. Erst nach diesem Einbau kann die Bauabnahme erfolgen.


zu TOP 10.2
Repräsentationsaufwendungen des Bezirksbürgermeisters
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 06346-12-E1)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Mitteilung der Geschäftsführung zur Kenntnis.


zu TOP 10.3
Haushaltsmittel der Bezirksvertretung Scharnhorst für das Jahr 2012
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05686-11-E6)

Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Scharnhorst bittet die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zur Verwendung der Haushaltsmittel für den Haushalt 2012 der Bezirksvertretung Scharnhorst.

Mit Beschluss am 22.11.2012 hat die SPD-Fraktion einen eigenen Antrag zum Haushaltsplanentwurf 2012 eingebracht und beschlossen. Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Scharnhorst bittet daher von der Verwaltung einen Sachstandsbericht bezüglich der von der Verwaltung vorgeschlagenen und der SPD, unter anderem, abgelehnten Toilettensanierungen an einigen Schulen im Stadtbezirk Scharnhorst.
Zum Haushaltsplanentwurf 2012 hatte Stadtamt 65 Maßnahmen vorgeschlagen, die in den Antrag der SPD am 22.11.2011 nicht eingeflossen sind. Die Verwaltung möge bitte erklären, was nun aus den von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen wird, die nicht beschlossen wurden.







11. Anfragen

zu TOP 11.1
Nachtabschaltung von Ampelanlagen
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06648-12)

Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Scharnhorst bittet die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zu den Nachtabschaltungen von Ampelanlagen im Stadtbezirk Scharnhorst.

Im Stadtbezirk Scharnhorst sind bereits einige Fußgängerampeln in der Nacht abgeschaltet. Daher erbittet die CDU-Fraktion von der Verwaltung eine Liste der Ampelanlagen, die bereits nachts abgeschaltet werden und eine Erklärung, warum nicht weitere Fußgängerampeln in der Nacht abgeschaltet werden.

12. Mitteilungen

zu TOP 12.1
Fußgängertunnel unter der Stadtbahn in Scharnhorst-Ost
Eingabe einer Institution
(Drucksache Nr.: 05729-11-E1)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Mitteilung der DSW21 vom 15.02.2012 zur Kenntnis.

zu TOP 12.2
Beseitigung Bahnübergang Husener Straße
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 03121-05-E5)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Mitteilung des Herrn Stadtrat Lürwer vom 23.02.2012 zur Kenntnis.





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Bezirksbürgermeister Mitglied der BV





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Schriftführerin