Niederschrift

über die 6. Sitzung des Bezirksvertretung Eving


am 08.09.2004
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2-4, 44339 Dortmund
Sitzungssaal, Zimmer 8

Öffentliche Sitzung
Sitzungsdauer: 16:00 - 16:40 Uhr
Anwesend sind:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD
Werner Böttger, Bezirksvorsteher
Helmut Adden
Helmut Bromba
Hildegard Fliege
Frank Flunkert
Andrea Hüsken
Jasmin Jäkel
Juliane Köstler
Petro Möckel
Hans-Jürgen Unterkötter
CDU
Monika Leniger, stv. Bezirksvorsteherin
Klaus Neumann
Andre Buchloh
Anke Kopkow
Johann Stepniak
Monika Süßmilch
B90/Die Grünen
Gisela Sichelschmidt
Bürgerliste
Hans Tokarski
DVU
Waldemar Stanko
b) Verwaltung
Frau Lindemann-Güthe Bezirksverwaltungsstelle Do-Eving
Frau Bökenkamp Bezirksverwaltungsstelle Do-Eving

Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 6. Sondersitzung der Bezirksvertretung Eving,
am 08.09.2004, Beginn 16:00 Uhr,
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2-4, 44339 Dortmund Sitzungssaal, Zimmer 8

1. Regularien
1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 54. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 20.07.2004
1.5 Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teiles der 54. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 20.07.2004
2. 1. Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd:
Entscheidung über Anregungen und Bedenken, Satzungsbeschluss, Beifügen des Erläuterungsberichtes

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07178-04)
3. 1. Bauleitplanung;
Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes (F-Plan) für das Stadtgebiet Dortmund
I. Entscheidung über die vorgebrachten Belange und Anregungen während der
- öffentlichen Auslegung des F-Plan-Entwurfs vom 27.10. bis 05.12.2003,
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und
- nachbargemeindlichen Abstimmung
(s. Abwägungsergebnisse zur öffentlichen Auslegung des Plan-Entwurfes vom 27.10. – 05.12.03 (Abwägungsband 2003)

II. Entscheidung über die vorgebrachten Belange und Anregungen während der
- erneuten öffentlichen Auslegung des F-Plan-Entwurfs vom 05.07. bis
23.07.2004,
- erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und
- erneuten nachbargemeindlichen Abstimmung
(s. beigefügte Abwägungsergebnisse zur erneuten öffentlichen Auslegung des Plan-Entwurfes einschließlich der Korrekturliste (Abwägungsband 2004)

III. Feststellungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07183-04)
4. Anlage (Straßenverzeichnis) zum Entwurf der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2005
(Drucksache Nr.: 07233-04)


Der Bezirksvorsteher Herr Böttger eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Eving. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Flunkert benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der Vertreter der DVU – Herr Stanko – beantragt die Erweiterung der Tagesordnung um folgenden Dringlichkeitsantrag zur Werbung der Firma „Saturn“.

Die Bezirksvertretung Eving möge beschließen, die Leitung der Firma „Saturn“ aufzufordern, die Wortwahl der aktuellen Werbung zu ändern. Eving ist nicht „geiler“ geworden, sondern attraktiver und das sollte klargestellt werden. Im Stadtbezirk Eving ist schließlich kein Bordell eröffnet worden.

Die Vorsitzenden der SPD wie auch der CDU-Fraktion – Herr Adden und Herr Neumann – sehen keine Gründe, die eine Erweiterung der Tagesordnung im Rahmen der Dringlichkeit rechtfertigen. Das Wort „geil“ wird seitens der Firma „Saturn“ bereits seit geraumer Zeit in der Werbung genutzt und wird, da es sich um einen europaweit tätigen Konzern handelt, vermutlich auch weiterhin benutzt werden.

Der Vertreter der DVU – Herr Stanko – erläutert in seiner Erwiderung, dass ein Dringlichkeitsantrag die einzige Möglichkeit darstellt, das Thema in der heutigen Tagesordnung zu behandeln.
Mit dem Motto „Eving wird – bzw. ist geiler“ wird erst seit ca. einem Monat geworben. Diese Werbung zielt nicht darauf ab, dass die Firma „Saturn“ geiler ist, sondern es wird mit der Aussage geworben, dass „Eving geiler ist“.
Herr Stanko legt Wert auf die Feststellung, dass Eving nicht „geil“ ist oder „geiler“ geworden ist. Der Stadtbezirk Eving ist ein schöner Vorort mit großer Tradition, der den Strukturwandel bisher gut bewältigt hat.

Im Anschluss an diese Diskussion stellt der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – den Dringlichkeitsantrag zur Abstimmung:

Die Bezirksvertretung Eving lehnt die Aufnahme des Dringlichkeitsantrages in die Tagesordnung der heutigen Sitzung – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – ab.

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 54. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 20.07.2004

Die Niederschrift der 54. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 20.07.2004 wird – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung – genehmigt.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teiles der 54. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 20.07.2004

Die Niederschrift des – nichtöffentlichen – Teiles der 54. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 20.07.2004 wird – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung – genehmigt.

zu TOP 2.
1. Änderung der Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd:
Entscheidung über Anregungen und Bedenken, Satzungsbeschluss, Beifügen des Erläuterungsberichtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07178-04)

Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – bewertet die vorliegenden Landschaftspläne grundsätzlich positiv. Insbesondere in Bereichen, in denen der Landschaftsschutz durch Landschafts- und Naturschutzgebiete eine Erweiterung erfahren hat.
Obwohl Bündnis 90 / Die Grünen die Ausweisung des Grävingholz und des Süggelwaldes als Naturschutzgebiete immer begrüßt haben, scheint sich in der heute zu beratenden Vorlage das Ziel bei der Festlegung von Naturschutzgebieten im Stadtbezirk Eving verändert zu haben.
Nach Ansicht Bündnis 90 / Die Grünen wird der Eindruck erweckt, dass hier eher Wert auf eine günstige Flächenbilanz gelegt wird und Naturschutzflächen nur um ihrer selbst ausgewiesen werden, nach dem Motto: „Je mehr Naturschutzflächen, umso besser für die Stadt Dortmund“. Diese Verfahrensweise möchte Bündnis 90 / Die Grünen nicht mittragen.
Die Ausweisung neuer Naturschutzgebiete muss sich vielmehr an positiven Zielen für den Naturschutz orientieren und diese in Einklang mit den Nutzungsinteressen der Bürgerinnen und Bürger bringen.

Die Absicht, in Naturschutzgebieten wie Grävingholz und Süggel, die Anleinpflicht zu lockern und Hunde frei laufen zu lassen, erscheint der Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen nicht sinnvoll. Mit dieser Regelung werden im Stadtgebiet Dortmund nicht nur Naturschutzgebiete erster und zweiter Klasse geschaffen, es wird auch kaum möglich sein, den Hundehaltern die unterschiedlichen Bestimmungen zu vermitteln. Für die Bürgerinnen und Bürger wird es schwierig zu erkennen, in welchem Naturschutzgebiet welche Verbote gelten und was erlaubt ist.

Abschließend erklärt die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt –, dass sie der Vorlage aus den vorgenannten Gründen nicht zustimmen kann und sich während der Abstimmung der Stimme enthalten wird.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – kündigt eingangs seines Redebeitrages in aller Deutlichkeit an, dass seine Fraktion die Vorlage zur Änderung der Landschaftspläne ablehnen wird.
Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass seitens der Verwaltung den Bezirksvertretungen in unterschiedlicher Weise signalisiert wurde, Sonderregelungen für die Naturschutzbereiche in den jeweiligen Stadtbezirken, umzusetzen.
Ohne einheitliche Regelungen für die Nutzung der Naturschutzgebiete, die in allen Stadtbezirken der Stadt Dortmund gleichermaßen Geltung haben, wird es für die Bürgerinnen und Bürger fast unmöglich zu erkennen, welche Vorschriften in dem Naturschutzgebiet in dem jeweiligen Stadtbezirk zu beachten sind, in dem sie sich gerade befinden.
Da durch Verhandlungen unterschiedliche Sonderregelungen für die Stadtbezirke geschaffen wurden und somit keine, in allen Bezirken verbindlichen Regelungen für die Nutzung der Naturschutzgebiete vorliegen, sieht die CDU-Fraktion keine Möglichkeit der, Vorlage zur Änderung der Landschaftspläne zuzustimmen.

Für die SPD-Fraktion erklärt der Vorsitzende – Herr Adden –, dass seine Fraktion der Vorlage grundsätzlich zustimmen wird.
Gleichzeitig beantragt die SPD-Fraktion die Empfehlung auszusprechen, in den Waldnaturschutzgebieten Grävingholz und Süggel eine generelle Anleinpflicht für Hunde zu erlassen.
Die SPD-Fraktion plädiert schon seit Jahren für eine generelle Anleinpflicht aller Hunde in den Waldgebieten, um hier eine Angleichung an die bestehenden Vorschriften in anderen öffentlichen Anlagen der Stadt zu erwirken.
Da Hundehalter nicht in allen Fällen gewährleisten können, dass ihre Hunde die Wege nicht verlassen und andere Spaziergänger oder wildlebende Tiere gefährden, fordert die SPD-Fraktion eine Anleinpflicht auch in den Evinger Waldgebieten.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechts die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt – mehrheitlich bei acht Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung – dem Rat der Stadt, grundsätzlich dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Die Regelung, nach der Hunde im Rahmen des Naturschutzkompromisses, auch weiterhin auf den Wegen der Waldnaturschutzgebiete frei laufen dürfen, wird seitens der Bezirksvertretung Eving abgelehnt.

Die Bezirksvertretung Eving empfiehlt, entsprechend der Regelungen, die in öffentlichen Park- und Grünanlagen gelten, eine Anleinpflicht für Hunde auch in den Waldnaturschutzgebieten im Stadtbezirk Eving, wie Grävingholz und Süggel, einzuführen, um hier durch einheitliche Bestimmungen Rechtssicherheit bei den Hundehaltern zu schaffen.


zu TOP 3.
1. Bauleitplanung;
Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes (F-Plan) für das Stadtgebiet Dortmund
I. Entscheidung über die vorgebrachten Belange und Anregungen während der
- öffentlichen Auslegung des F-Plan-Entwurfs vom 27.10. bis 05.12.2003,
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und
- nachbargemeindlichen Abstimmung
(s. Abwägungsergebnisse zur öffentlichen Auslegung des Plan-Entwurfes vom 27.10. – 05.12.03 (Abwägungsband 2003)
II. Entscheidung über die vorgebrachten Belange und Anregungen während der
- erneuten öffentlichen Auslegung des F-Plan-Entwurfs vom 05.07. bis
23.07.2004,
- erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und
- erneuten nachbargemeindlichen Abstimmung
(s. beigefügte Abwägungsergebnisse zur erneuten öffentlichen Auslegung des Plan-Entwurfes einschließlich der Korrekturliste (Abwägungsband 2004)
III. Feststellungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07183-04)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechts die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen – dem Rat der Stadt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

zu TOP 4.
Anlage (Straßenverzeichnis) zum Entwurf der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2005
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07233-04)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung DO-Eving empfiehlt im Rahmen des Anhörungsverfahrens dem Rat der Stadt Dortmund – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen –, den anliegenden Entwurf des Straßenverzeichnisses einschließlich der aufgeführten Änderungen bzw. Ergänzungen als Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) zu beschließen. Ferner wird empfohlen die folgenden Anträge auf Übertragung der Straßenreinigung und des Winterdienstes auf die Anlieger abzulehnen.



Böttger Flunkert Lindemann-Güthe
Bezirksvorsteher Mitunterz. Mitglied Schriftführerin