Niederschrift (öffentlich)

über die 6. Sitzung des Schulausschusses


am 06.05.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 17:45 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)


Rm Gabriele Schnittker (SPD)
Rm Volkan Baran (SPD)
Rm Heike Gottwald (SPD)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Alisa Spree (SPD)
sB Fabian Erstfeld (SPD
sB Monika Rößler (SPD)
Rm Christian Barrenbrügge (CDU)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Otto Rüding (CDU)
Rm Dr. Eva Schauenberg (CDU)
Rm Regine Stephan (CDU)
Rm Monika Landgraf (B’90/Die Grünen)
Rm Claudia Plieth (B’90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
Rm Nursen Konak (Die Linke & Piraten)
sB Detlef Strack (Die Linke & Piraten)
Rm Andreas Urbanek (AfD) i. V. f. sB D.T.

2. Beratende Mitglieder:

Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)


Tobias Ebert (Vertreter der kath. Kirche)
Markus Drolshagen (Behindertenpolitisches Netzwerk)

Ute Cüceoglu (Integrationsrat)
Jonas Obenaus (Bezirksschülervertretung)

Lia Blankenfeldt (Bezirksschülervertretung)
Anke Starr (Stadtelternschaft)
Werner Volmer (Stadtelternschaft)

3. Verwaltung

Stadträtin Daniela Schneckenburger


Martina Raddatz-Nowack
Ralf Dallmann
Volker Werner
Reiner Limberg
Ahmet Mustafa Gönen
Michaela Bonan
Ulrich Piechota
Berthold Haermeyer
Harriett Ellwein
Thomas Heimburger

4. Schulaufsicht

./.

5. Gäste

Irmgard Möckel (Sprecherin der Grundschulen)


Michael Boine (Sprecher der Realschulen)
Dr. Detlef von Elsenau (Sprecher der Gymnasien)
Reiner Gehring (Sprecher der kaufmännischen Berufskollegs)
Dieter Röhrich (Sprecher der Weiterbildungskollegs)

Abwesend:

Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)
Bernd Bandulewitz
Dieter Ihmann
Bernhard Nolte
Peter Rieger
Joachim Eckardt

Elmar Schebaum
Holger Nolte (Sprecher der Hauptschulen)
Manfred Zingler (Sprecher der Gesamtschulen)
Klaus Krutmann (Sprecher der gewerblichen Berufskollegs)
Barbara Winzer-Kluge (Sprecherin der Förderschulen)




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 6. Sitzung des Schulausschusses,
am 06.05.2015, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Schulausschusses am 04.03.2015


2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Projekt "Nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14748-14)
hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 24.03.2015
(Drucksache Nr.: 14748-14)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 14.04.2015
(Drucksache Nr.: 14748-14)

2.2 Entwicklungskonzept für barrierefreie Grundschulen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00549-15)

2.3 Sanierung der Max-Wittmann-Förderschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00111-15)

2.4 Sachstandsbericht Zuwanderung Südosteuropa 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00529-15)

2.5 Agenda 21 - 15. Zwischenbericht 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00828-15)

2.6 Masterplan Energiewende, 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00337-15)

2.7 Bulgarische und rumänische Staatsangehörige in Dortmund - Bericht 4. Quartal 2014
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2015
(Drucksache Nr.: 00136-15)


3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

3.1 Anmeldungen zu den weiterführenden allgemeinbildenden Schule zum Schuljahr 2015/16
Mündlicher Bericht

3.2 Schultoiletten - Aktivitäten- u. Zeitplan
Mündlicher Bericht

3.3 Schulentwicklung in der Nordstadt
Mündlicher Bericht

3.4 Verpflegungssituation an den Berufskollegs am U
Mündlicher Sachstand
DS Nr.: 00108-15-E1

3.5 Deutschunterricht an Dortmunder Grundschulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00483-15-E3)


4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

4.1 Baumaßnahme Martin-Luther-King-Gesamtschule
Mündlicher Bericht

4.2 Wiederholte Einbrüche an der Anne-Frank-Gesamtschule
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 13185-14-E2)


5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

5.1 Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00807-15)

5.2 3. Statusbericht zur Umsetzung des Konzeptes "Kein Kind zurücklassen! - Kommunen in NRW beugen vor"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00779-15)

5.3 Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14017-14-E3)

5.4 Offene Ganztagsschule
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14338-14-E2)


6. Anträge / Anfragen

6.1 Erlassänderungen für die offene Ganztagsgrundschule
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00932-15)

6.2 Kinder- und Jugendmobilität
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01196-15)

6.3 Qualität der Schulessen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01195-15)






1. Regularien

Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Köse - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Schulausschuss beschlussfähig ist.

Anschließend begrüßte sie die neue Dezernentin, Frau Schneckenburger, herzlich.

Frau Schneckenburger stellte sich kurz vor, sprach einige Bereiche des Schulausschusses an und erklärte ihre Bereitschaft zu guter Zusammenarbeit.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Jäkel benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der Schulausschuss folgte dem Vorschlag der Vorsitzenden, die Tagesordnungspunkte

2.4 Sachstandsbericht Zuwanderung Südosteuropa 2015
Kenntnisnahme (DS Nr.: 00529-15) und

2.7 Bulgarische und rumänische Staatsangehörige in Dortmund – Bericht 4. Quartal 2014
Überweisung aus dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen
und Beschwerden (DS Nr.: 00136-15)

im Zusammenhang zu behandeln.

Mit dieser Änderung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt,


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Schulausschusses am 04.03.2015

Die Niederschrift über die 5. Sitzung des Schulausschusses am 04.03.2015 wurde einstimmig genehmigt.



2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Projekt "Nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14748-14)
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 24.03.2015
(Drucksache Nr.: 14748-14)
Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 14.04.2015
(Drucksache Nr.: 14748-14)

Die Vorsitzende erklärte, dass der Schulausschuss nicht in der Beratungsfolge der Vorlage Projekt „Nordwärts“ berücksichtigt wurde. Der Oberbürgermeister sei darüber informiert worden und habe sich dafür ausgesprochen, die Vorlage auch dem Schulausschuss zur Befassung zu geben (s. beil. Schreiben des Oberbürgermeisters).


Folgende Überweisung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit wurde verteilt:

„Es lag folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks vor:

„Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt einstimmig bei einer Enthaltung:

Der Rat der Stadt nimmt die Einrichtung des Projektes „Nordwärts“ zur Kenntnis und
beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahrens mit den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten.

Einstimmig bei vier Enthaltungen wird die vorstehende Empfehlung wie folgt ergänzt:

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Einrichtung des Projekts „Nordwärts“ zur Kenntnis und beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und
Beteiligungsverfahrens mit den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten.

Das Dialog- und Beteiligungsverfahren soll kommunikativ barrierefrei durchgeführt werden. Die Mittel für 2015 sind aus dem Haushalt des Fachbereichs 1 bereitzustellen; für die Folgejahre sind die Mittel zur kommunikativen Barrierefreiheit für das Projekt in den Haushaltsplänen zu veranschlagen.

In allen Projektfamilien und Schwerpunkten ist eine inklusive Weiterentwicklung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention als Zielvorgabe abzubilden. Dies gilt insbesondere für:

Ökonomie:
o Stadtentwicklung, insbesondere barrierefreier Städtebau,
o Technische Infrastrukturen, vor allem barrierefreie Verkehrsinfrastruktur,
o Arbeit, vor allem Ansiedlungsbemühungen im Bereich der Behindertenhilfe und der
Hilfsmittel- und Versorgungstechnik und der Schaffung bzw. Weiterentwicklung von
guten Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen,

Ökologie:
o Freizeitorientierte Infrastrukturen in Parks, Grün und Landschaft, die umfassend
barrierefrei und inklusiv im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention gestaltet
werden

und alle Schwerpunkte im Bereich Soziales und Zivilgesellschaft.

Im Speziellen sind die Inhalte, Forderungen und Ziele des Dortmunder
Inklusionsplans 2020 bei Entwicklungsflächen und Potentialräumen zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang sollte die Einbeziehung von Externe Berücksichtigung finden.“

Auf Grund Beratungsbedarf der CDU-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN leitet der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit die Vorlage ohne Empfehlung weiter.“


Der Schulausschuss dankte der Verwaltung und diskutierte die Vorlage kurz.

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit 1 Enthaltung (AfD), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt die Einrichtung des Projektes „Nordwärts“ zur Kenntnis und
beschließt die Durchführung eines breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahrens mit
den dargestellten inhaltlichen Schwerpunkten.


zu TOP 2.2
Entwicklungskonzept für barrierefreie Grundschulen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00549-15)
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2015
(Drucksache Nr.: 00549-15)
Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2015
(Drucksache Nr.: 00549-15)
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 30.04.2015
(Drucksache Nr.: 00549-15)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00549-15-E3)
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2015
(Drucksache Nr.: 00549-15-E4)

A.) Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP vor:

„…die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o. g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird gebeten, die Kosten eines barrierefreien Umbaus der einzelnen Grundschulen im Stadtbezirk Innenstadt-West zu ermitteln und dem Ausschuss vorzulegen.

Zusätzlich wird die Verwaltung gebeten, einen Zeitplan für die geplanten Grundsanierungen der Grundschulen in Innenstadt-West sowie hinsichtlich der erwähnten Neubauüberlegungen vorzulegen.

Begründung:
Nach den momentanen Planungen des Entwicklungskonzepts für barrierefreie Grundschulen ist der Stadtbezirk Innenstadt-West der einzige Bezirk, der auf unbestimmte Zeit ohne mindestens eine barrierefreie Grundschule auskommen muss. Das ist im Rahmen der inklusiven Entwicklung unserer Stadt nicht hinnehmbar.
Die Verwaltung begründet das damit, dass keine der sieben Grundschulen durch einfache bauliche Lösungen bzw. mit vertretbarem Aufwand umgebaut werden kann. Konkrete Summen werden allerdings nicht genannt. Stattdessen soll im Rahmen geplanter Grundsanierungen bzw. Neubauüberlegungen eine barrierefreie Grundschule in Innenstadt-West entstehen. Ein Zeitplan für die erwähnten Sanierungen liegt der Vorlage nicht bei.

Der Ausschuss sollte die Möglichkeit bekommen, auf der Grundlage konkreter Zahlen und eines Zeitplans die Situation in Innenstadt-West hinsichtlich eines barrierefreien Umbaus einer Grundschule zu beraten.“


Der Schulausschuss diskutierte den Antrag kurz.

B.) Es lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung
Innenstadt-Ost vor:
„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt
Dortmund der Vorlage der Verwaltung mit folgender Ergänzung zu folgen:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost spricht ihre Empfehlung zur Verwaltungsvorlage „Entwicklungskonzept für barrierefreie Grundschulen in Dortmund“ verknüpft mit der Bitte aus, die in der Anlage 6.2 verzeichnete „ Heimatstube „ im Zuge der Baumaßnahme ebenfalls mit einem barrierefreien Zugang auszustatten.

Dies ist besonders wichtig, weil die vorhandene steile Treppe für die überwiegend im
Seniorenalter befindlichen Besucher der Heimatstube, diese nicht mehr aus eigener Kraft erreichen bzw. verlassen können.“

C.) Es lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.15 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund der Vorlage der Verwaltung mit folgender Ergänzung zu folgen:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost spricht ihre Empfehlung zur Verwaltungsvorlage
„Entwicklungskonzept für barrierefreie Grundschulen in Dortmund“ verknüpft mit der Bitte aus, die in der Anlage 6.2 verzeichnete „ Heimatstube „ im Zuge der Baumaßnahme ebenfalls mit einem barrierefreien Zugang auszustatten.
Dies ist besonders wichtig, weil die vorhandene steile Treppe für die überwiegend im
Seniorenalter befindlichen Besucher der Heimatstube, diese nicht mehr aus eigener Kraft erreichen bzw. verlassen können.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Ergänzung (fett) der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost, einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

(Beschlusstext s. Vorlage)


D.) Es lag folgende Überweisung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vor:

Der Bezirksbürgermeister unterbricht die Sitzung 17:38 bis 17:45 Uhr zur Beratung der
Fraktionen.
Herr Meyer (SPD-Fraktion) äußert seine Verwunderung darüber, dass die Bezirksvertretung Innenstadt-West nicht in der Beratungsfolge der Vorlage aufgeführt ist und somit nicht formal beteiligt wurde. Die Vorlage bedeutet für den Stadtbezirk, dass absehbar keine barrierefreie Grundschule existiert. Er bittet darum, dass die Bezirksvertretung Innenstadt-West bei Vorlagen dieser Art entsprechend berücksichtigt wird.

Herr Tigges (CDU-Fraktion) fordert die Verwaltung auf, die Bezirksvertretung Innenstadt-West immer zu beteiligen, wenn Belange des Stadtbezirks berührt sind.
Die SPD-Fraktion und Fraktion B´90/Die Grünen stellen folgenden Antrag:

Entwicklungskonzept für barrierefreie Grundschulen in Dortmund

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West ist der Auffassung, dass auch der Stadtbezirk
Innenstadt-West eine barrierefreie Grundschule erhalten muss.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West bittet deshalb um Kostenaufstellung eines
barrierefreien Umbaus der einzelnen Grundschulen im Stadtbezirk Innenstadt-West.
Darüber hinaus bittet die Bezirksvertretung Innenstadt-West um einen Zeitplan für die in der Vorlage erwähnten Grundsanierungen der Grundschulen in Innenstadt-West sowie
hinsichtlich der Neubauüberlegungen.

Begründung:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West soll die Möglichkeit bekommen, auf die Grundlage konkreter Zahlen und eines Zeitplans die Situation in Innenstadt-West hinsichtlich eines barrierefreien Umbaus einer Grundschule zu beraten.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließt den Antrag einstimmig (in Abwesenheit von Herrn Schlifka CDU-Fraktion und Herrn Fibitz B´90/Die Grünen) und bittet die Geschäftsführung um Überweisung an den Schulausschuss.“


Herr Gönen antwortete auf Fragen wie folgt:
Frau Konak - Heimatstube
- Es hat in der Zwischenzeit ein Gespräch zwischen der Immobilienwirtschaft, dem
Fachbereich Liegenschaften und dem Bezirksbürgermeister gegeben mit dem Ergebnis,
dass für die „Heimatstube“ ein Alternativstandort gesucht werden soll.

Herr Dingerdissen, Herr Drolshagen, Frau Konak - Barrierefreiheit:
- Der Arbeitsauftrag an die Immobilienwirtschaft habe die Barrierefreiheit beinhaltet, nicht
ein behindertengerechtes Konzept.

Herr Rüding - Zahlen und Abschreibungen:
- Die Gesamtsumme setze sich aus den Baukosten, dem beweglichen Vermögen und den ver-
waltungsinternen Leistungsverrechnungen zusammen. Die Abschreibungen erfolgen bei den
Fachbereichen Immobilienwirtschaft und Schulverwaltung. Die Frage zu den
unterschiedlichen Angaben der Abschreibungszeiträume könne er jetzt nicht beantworten,
werde aber zur nächsten Sitzung schriftlich Stellung nehmen.

Der Schulausschuss sah das Entwicklungskonzept für barrierefreie Grundschulen als ersten Schritt an, der in Richtung behindertengerechte Konzepte führen solle.


Der Schulausschuss war sich einig darüber, dass der Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen inhaltlich mit der Überweisung der Bezirksvertretung Innenstadt-West übereinstimme und beschloss einstimmig folgenden geänderten Antrag (Änderung fett):
Die Verwaltung wird gebeten, die Kosten eine Kosteneinschätzung eines barrierefreien Umbaus der einzelnen Grundschulen im Stadtbezirk Innenstadt-West zu ermitteln und dem Ausschuss vorzulegen.

Zusätzlich wird die Verwaltung gebeten, einen Zeitplan für die geplanten Grundsanierungen der Grundschulen in Innenstadt-West sowie hinsichtlich der erwähnten Neubauüberlegungen vorzulegen.


Der Schulausschuss empfahl einstimmig unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost und des geänderten Antrags der Fraktion B’90/Die Grünen dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnungen in Höhe von 1.364.718 Euro die barrierefreie Umgestaltung von insgesamt sechs Grundschulen (kombinierter Planungs- und Ausführungsbeschluss):

-Landgrafen Grundschule (Innenstadt-Ost)
-Elisabeth Grundschule (Eving)
-Erich-Kästner Grundschule (Brackel)
-Eichwald Grundschule (Scharnhorst)
-Hansa Grundschule (Huckarde)
-Hangeney Grundschule (Huckarde)

In der Kostenberechnung sind Baukosten in Höhe von 987.124 Euro und Kosten für die Ausstattung in Höhe von 10.989 Euro enthalten.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40_00301000006 (Barrierefreiheit) , Finanzposition 780 800:
Haushaltsjahr 2015: 30.000 Euro
Haushaltsjahr 2016: 957.124 Euro

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Auszahlungen ab 2015 ff. sind nach dem neuen Konzept zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen im Haushaltsplan 2015 ff. berücksichtigt. Die ab 2015 ff. benötigten Mittel in Höhe von insgesamt 957.124 Euro stehen im Budget des FB 40 unter der v.g. Investitionsfinanzstelle zur Verfügung.

Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 erfolgt eine dem Planungsstand entsprechende Veranschlagung des Mittelbedarfes nach dem neuen Verfahren zur Veranschlagung von Hochbaumaßnahmen.

Die Investition bedingt ab 2017 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 (Städtische Immobilienwirtschaft in Höhe von 62.335,60 Euro, die Ergebnisrechnung des FB 40 wird mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 845,31 Euro belastet.

Die Auszahlungen für die Ausstattung erfolgen aus dem Budget des FB 40 auf der Investitionsfinanzstelle 40_00301000006, Finanzposition 780 500:

Haushaltsjahr 2016: 10.989 Euro

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. erfolgt eine dem Mittelbedarf entsprechende Veranschlagung.

Die Abschreibungen für das bewegliche Vermögen belasten die Ergebnisrechnung des FB 40 ab dem ersten vollständigen Jahr der Nutzung in 2017 mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 845,31 Euro.

Die Mittel für die Mehraufwendungen der Abschreibungen und der Bewirtschaftungskosten ab 2017 ff. sind im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. bei FB 65 entsprechend zu berücksichtigen. Für das bewegliche Vermögen werden die erforderlichen Mittel für die Abschreibungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. budgetneutral von FB 65 zu FB 40 verlagert.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 366.605 Euro stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden. Hierbei sind in 2014 auf die bestehenden Anlagen im Bau gebuchte aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von 37.851,88 Euro berücksichtigt.

Der Beginn der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des § 82 GO NRW.


zu TOP 2.3
Sanierung der Max-Wittmann-Förderschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00111-15)

Der Schulausschuss begrüßte die Vorlage.

Herr Gönen erläuterte kurz die baulichen Gegebenheiten der Max-Wittmann-Förderschule.
Die Frage von Herrn Spieß und Frau Landgraf nach den zurückgestellten Maßnahmenpaketen beantwortete er damit, dass die Priorisierung der Maßnahmenpakete mit der Schulleitung abgestimmt wurde.
Das Maßnahmenpaket 1 werde aus Brandschutzgründen als erstes ausgeführt, die Pakete 2 und 3 wurden von der Schulleitung priorisiert. Es sei geplant, die vorhandenen Sonnenschutzanlagen instand zu setzen und bei Bedarf neue einzubauen, um Kosten einzusparen,
Die angegebene Kostenobergrenze müsse bei den Submissionen beachtet werden, so dass ggs. ein Teil der Arbeiten zurückgestellt werden müsse und in den Folgejahren wieder in die Finanzierung aufgenommen würde. Die Maßnahmenpakete 4 und 5 werden in den Folgejahren in die Jahresarbeitsplanung der Immobilienwirtschaft aufgenommen und, wenn die Mittel bereit gestellt werden, realisiert.
Die Frage von Frau Landgraf nach der Dichtigkeit des Daches beantwortete Herr Gönen damit, dass dieses dicht sei. Auftretende Schäden würden von der Gebäudeunterhaltung sofort behoben. Mittelfristig sei die Sanierung des Daches geplant.


Der Schulausschuss empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt auf Basis der Baukostenobergrenze in Höhe von 1.850.000 € die weitere Sanierungsplanung der Max-Wittmann-Förderschule mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 1.957.005 € (Planungsbeschluss).
Bereits im Jahr 2014 sind Kosten in Höhe von 59.167,50 € auf die bestehende Anlage im Bau (12000115) gebucht worden.

Die Auszahlungen für die Sanierung der Max-Wittmann-Förderschule erfolgen aus dem Budget des Fachbereiches 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40E00301060101, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2014:
59.167,50 €
Haushaltsjahr 2015:
93.095,10 €
Haushaltsjahr 2016:
137.272,10 €
Haushaltsjahr 2017:
1.560.465,30 €
Gesamt
1.850.000,00 €

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung.
Auszahlungen ab 2015 ff. sind nach dem neuen Konzept zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen im Haushaltsplan 2015 ff. berücksichtigt. Die ab 2015 ff. benötigten Mittel in Höhe von insgesamt 1.790.832,50 € stehen im Budget des Amtes 40 unter der vorgenannten Investitionsfinanzstelle zur Verfügung.

Für das Haushaltsjahr 2015 werden Mittel in Höhe von 93.095,10 € für die Fortführung der Planung (Leistungsphasen 3 und 4 HOAI) benötigt.

Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 erfolgt eine dem Planungsstand entsprechende Veranschlagung des Mittelbedarfes nach dem neuen Verfahren zur Veranschlagung von Hochbaumaßnahmen.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 107.005 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
Hierbei sind in 2014 auf die bestehende Anlage im Bau gebuchte aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von 14.097,88 € berücksichtigt.

Die Investition bedingt ab 2018 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine zusätzliche jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 in Höhe von 27.786,30 €.

Die Mittel für die Mehraufwendungen ab 2018 ff. sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2016 ff. im Teilergebnisplan des FB 65 (Auftrag 650138011000) aus den vorhandenen Immobilienansätzen bereitzustellen.

Die Maßnahme wird vorbehaltlich der Voraussetzungen des § 82 GO durchgeführt.
2. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der weiteren Planung (Leistungsphase 3 + 4 HOAI) sowie der Herbeiführung eines Ausführungsbeschlusses für die Sanierung der Max-Wittmann-Förderschule auf Basis der Genehmigungsplanung.


zu TOP 2.4
Sachstandsbericht Zuwanderung Südosteuropa 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00529-15)
zu TOP 2.7
Bulgarische und rumänische Staatsangehörige in Dortmund - Bericht 4. Quartal 2014
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2015
(Drucksache Nr.: 00136-15)

Der Top 2.4 wurde im Zusammenhang mit TOP 2.7 behandelt.

Auf die von Frau Plieth angesprochenen Wartelisten für Auffangklassen wird in der nichtöffentlichen Sitzung Bezug genommen.

Der Schulausschuss nimmt den Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2015 zur Kenntnis.


Es lag folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vor:

„Rm Dr. Reinbold bezieht sich auf den letzten Absatz der Verwaltungsvorlage auf Seite 1 -
letzter Satz -, dass der Anstieg der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren eine besondere
Belastung hinsichtlich des gesamten Managements der Stadt Dortmund in Bezug auf
Schulpflicht, Inobhutnahme und Betreuung darstellt und bittet diesbezüglich um
Stellungnahme.

Rm Bohnhof stellt die Nachfrage zum ersten Absatz auf Seite 1 der Vorlage zu den massiven
amtlichen Abmeldungen, ob auch Zwangsabmeldungen vorgenommen wurden und auch
gesichert ist, dass die Menschen wirklich nicht mehr hier leben.

Rm Klausmeier bittet um Auskunft, was unter einschlägiger Überprüfung zu verstehen ist.
Frau Stadträtin Jägers teilt zum Wortbeitrag von Rm Dr. Reinbold mit, dass sie zum
Management der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren keine Aussage tätigen kann und
bittet um Überweisung der Fragestellung in den Schulausschuss und den Ausschuss für
Soziales, Arbeit und Gesundheit als zuständige Fachausschüsse.

Zu den Fragestellungen von Rm Bohnhof und Rm Klausmeier erläutert Frau Stadträtin Jägers
das praktizierte Verfahren und teilt mit, dass nicht sichergestellt werden kann, ob die
Menschen noch vor Ort sind. Es werden Zwangsabmeldungen vorgenommen, wenn die
Personen nicht angetroffen wurden und auch Befragungen in der Nachbarschaft darauf
hinweisen, dass die Menschen nicht mehr dort leben. Es ist davon auszugehen, dass die
Menschen sich melden würden, sollten sie tatsächlich noch dort wohnen.

In Bezug auf die schulpflichtigen Kinder informiert Frau Stadträtin Jägers in diesem
Zusammenhang noch, dass der Fachbereich Bürgerdienste die Anmeldezahlen mit dem
Fachbereich Schule durch ein automatisiertes Verfahren abgleicht, um zu wissen, welche
Kapazitäten in Bezug auf Auffang-/Willkommensklassen und der Betreuung von u. a. Kinder
unter 6 Jahren gebraucht werden.

Darüber hinaus wurde ein Softwaremodul entwickelt, das den Gesamtwohnraum von Häusern
ermittelt. Sollten zu viele Anmeldungen für ein Haus vorliegen, kann gezielt nachgeprüft
werden. Dieses Modul wird zurzeit probehalber für bestimmte Häuser angewandt.

Rm Dr. Reinbold bittet darum, die Anregung von Frau Stadträtin Jägers aufzunehmen und die
Verwaltungsvorlage dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Verfügung zu
stellen, um die Fragestellung dort genauer zu beraten.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt
den Bericht zur Kenntnis und überweist einstimmig die Verwaltungsvorlage, verbunden mit
Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift, der Fragestellung von Rm Dr. Reinbold, an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich (s. Absatz 1 und 3).


zu TOP 2.5
Agenda 21 - 15. Zwischenbericht 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00828-15)

Der Schulausschuss nimmt den 15. Zwischenbericht zur Kenntnis.


zu TOP 2.6
Masterplan Energiewende, 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00337-15)

Der Schulausschuss nimmt den 1. Sachstandsbericht des Masterplans Energiewende zur Kenntnis.


zu TOP 2.7
Bulgarische und rumänische Staatsangehörige in Dortmund - Bericht 4. Quartal 2014
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2015
(Drucksache Nr.: 00136-15)

Der TOP wurde zusammen mit TOP 2.4 behandelt.



3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 3.1
Anmeldungen zu den weiterführenden allgemeinbildenden Schule zum Schuljahr 2015/16
- Mündlicher Bericht -

Der Bericht von Herrn Dallmann wurde aufgrund technischer Probleme nach dem TOP 3.3 behandelt.


zu TOP 3.2
Schultoiletten - Aktivitäten- u. Zeitplan
- Mündlicher Bericht -

Der Bericht von Herrn Dallmann wurde aufgrund technischer Probleme nach dem TOP 3.3 behandelt.


zu TOP 3.3
Schulentwicklung in der Nordstadt
- Mündlicher Bericht -


Der TOP wurde vor den TOPs 3.1 und 3.2 behandelt.

Frau Raddatz-Nowack gab eine kurze Information zu der Auftaktveranstaltung „Schulentwicklung in der Nordstadt“ am 04.05.2015. Nach Auswertung der Ergebnisse werden diese dem Ausschuss vorgestellt.

Der Schulausschuss nahm den mündlichen Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 3.1
Anmeldungen zu den weiterführenden allgemeinbildenden Schule zum Schuljahr 2015/16
- Mündlicher Bericht -

Herr Dallmann stellte die Ergebnisse des Anmeldeverfahrens anhand einer ausführlichen Präsentation dar (wird dem Protokoll beigefügt). Eine kurze Information dazu wurde als Tischvorlage verteilt. Er erklärte, dass durch 3 verschiedene Anmeldeverfahren zu weiterführenden Schulen (vorgezogenes Anmeldeverfahren zu den Gesamtschulen, allgemeines Anmeldeverfahren zu den Haupt-, Real- und Sekundarschulen sowie den Gymnasien und das Anmeldeverfahren zum Gemeinsamen Lernen) die Zahlen erst jetzt vorliegen.
Er beantwortete kurz anstehende Fragen. Er führte aus, dass es sich bei den vorgestellten Ergebnissen nicht um endgültige Zahlen handele, da sich noch nicht alle Eltern für eine Schulform entschieden haben. Nach den abgeschlossenen Anmeldeverfahren in den umliegenden Städten könnten auch Zahlen zu auswärtigen Schülern in Dortmunder Schulen abgefragt werden.

Der Schulausschuss dankte für die ausführliche Präsentation.

Der Schulausschuss nahm den mündlichen Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Schultoiletten - Aktivitäten- u. Zeitplan
- Mündlicher Bericht -

Herr Dallmann gab einen mündlichen Sachstand anhand einer Präsentation (wird dem Protokoll als Anlage beigefügt), ein schriftlicher Bericht ist in Vorbereitung.
Er führte aus, dass es Ortstermine mit der städtischen Immobilienwirtschaft gegeben habe, um notwendige Sofortmaßnahmen umzusetzen und Sanierungen zu planen. Es werde versucht, erforderliche Arbeiten ggs. in andere Maßnahmen zu integrieren sowie z. B. finanzielle Mittel der Bezirksvertretungen für die Schultoiletten zu nutzen, um Abhilfe zu schaffen.

Der Schulausschuss dankte für die Präsentation.

Der Schulausschuss nahm den mündlichen Bericht der Schulverwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Verpflegungssituation an den Berufskollegs am U
- Mündlicher Bericht -

Frau Raddatz-Nowack führte aus, dass es ein Angebot über Mittagsverpflegung des FZW gebe. Dieses wurde an die Schulleitungen der beiden betroffenen Berufskollegs mit der Bitte um Bewertung und Behandlung in der Schulkonferenz weiter geleitet. Im letzten Quartal 2015 wird das Ergebnis daraus dem Ausschuss mitgeteilt werden. Der Beschluss obliegt dem Gremium der Schulkonferenz.

Frau Staar wies darauf hin, dass Schulessen unter den sogen. Jugendherbergsparagraphen im Steuerrecht fällt. Das Schulessen könne dann steuerbefreit angeboten werden, wenn eine Gemeinnützigkeit nachgewiesen werde. Dieses solle bei der Angebotsabgabe berücksichtigt werden.

Frau Raddatz-Nowack wird die Information von Frau Staar weiterleiten.

Der Schulausschuss nahm den mündlichen Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Deutschunterricht an Dortmunder Grundschulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00483-15-E3)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… in der Sitzung des Schulausschusses am 04.03.2015 wurde die beigefügte Anfrage
gestellt. Die dort berührten Themen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des
Schulträgers, sondern betreffen vielmehr die inneren Schulangelegenheiten.

Frau Blasberg-Bense von der Bezirksregierung in Arnsberg beantwortet die Anfrage wie
folgt:

„Bezug nehmend auf Ihre o.a. Anfrage teile ich Ihnen mit, dass der Deutschunterricht den
Anforderungen unterliegt, die die Richtlinien und Lehrpläne für das Fach Deutsch
vorsehen.
Im Lehrplan wird explizit gefordert, die unterschiedlichen kulturellen Erfahrungen und
sprachlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler aufzugreifen, als eine
Bereicherung des Deutschunterrichtes zu begreifen und diese als Anlass zu einer
vergleichenden Sprachbetrachtung zu nutzen (vgl. Lehrplan Deutsch Grundschule, Punkt
1.2 Lehren und Lernen, Absatz 6).“


Herr Urbanek zeigte sich mit der Stellungnahme nicht zufrieden.

Frau Raddatz-Nowack wies darauf hin, dass es sich bei der Thematik um innere Schulangelegenheiten handele, für die die Obere Schulaufsicht bei der Bezirksregierung Arnsberg zuständig sei. Diese sei im Einzelfall bereit, Anfragen aus der Politik der Kommunen zu beantworten, werde diese Beantwortungen aber im Hinblick auf die Zuständigkeit allgemein halten. Detaillierte Antworten könnten nur durch die jeweilige Fraktion über das Rechtsamt der Stadt Dortmund beim Justiziariat der Bezirksregierung eingefordert werden.

Den Ausführungen zu den Zuständigkeitsregelungen von Frau Raddatz-Nowack stimmten der Schulausschuss und die Dezernentin zu.

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
Baumaßnahme Martin-Luther-King-Gesamtschule
- Mündlicher Bericht -

Der Schulausschuss nahm den mündlichen Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Wiederholte Einbrüche an der Anne-Frank-Gesamtschule
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 13185-14-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… entsprechend Ihrem in der Sitzung des Schulausschusses am 04.03.2015 formulierten Wunsch möchten wir hier darstellen, ob und in welcher Form die in der Stellungnahme von 6/Dez. vom 13.10.2014 beschriebenen Maßnahmen umgesetzt wurden (Drucksache Nr. 13185-14-E1) und wie sich die Situation an der Anne-Frank-Gesamtschule entwickelt hat.

Die in dem o.g. Schreiben vom 13.10.2014 aufgeführten Punkte

 Regelmäßige Begehungen der Ordnungspartner
 Rückschnitt der Vegetation
 Regelmäßiger Streifendienst der Polizei
 Reparatur der defekten Schulhofbeleuchtung
 Alarmsicherung
 Zustand der Fluchttreppen

sind erledigt, d. h. die entsprechenden Maßnahmen wurden inzwischen umgesetzt.

Auch von den „Speziellen Sicherungsmaßnahmen“ wurden die aufgeführten Punkte
durchgeführt. Die Computerräume wurden jedoch nicht komplett in das 3. Obergeschoss
verlagert. Die aufgeführten „Sicherungsmaßnahmen bis 2016“ werden fristgemäß erfolgen.

Näher eingehen möchten wir auf die folgenden beiden Aspekte:

Beauftragung eines Wachdienstes als Sofortmaßnahme
Das Schulgrundstück Burgholzstr. 120 wird weiterhin täglich in der Zeit von 18.00 – 6.00
Uhr von zwei Wachleuten betreut. Nach wie vor werden täglich Personen vom
Schulgrundstück verwiesen, die zum Betreten des Schulhofes nicht berechtigt sind. Seit dem
10.09.2014 fand kein weiterer Einbruch in das Schulgebäude statt.

Einfriedung des Grundstückes
Der Bauantrag zur Einfriedung des Schulgrundstückes wurde positiv beschieden. Die
Leistung wird aktuell vom Vergabe- und Beschaffungszentrum ausgeschrieben; die
Auftragsvergabe soll planmäßig im Monat 05/2015 erfolgen. Darüber hinaus ist geplant, die
Baumaßnahme bis zum 30.06.2015 abzuschließen. Die Finanzierung erfolgt über das
Schulverwaltungsamt. Nach Fertigstellung der Zaunanlage wird der Wachdienst
versuchsweise abbestellt.

Wir bitten um Kenntnisnahme.“

Der Vorschlag von Herrn Urbanek, Bewegungsmelder mit Telefonwählanlagen im Innenbereich einzusetzen, wurde von Frau Raddatz-Nowack und Herrn Gönen abschlägig beschieden. In der Größenordnung der Schule würde es sich um eine Einbruch-Melde-Anlage handeln, die zu teuer sei.

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 5.1
Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00807-15)

Der Schulausschuss nahm den Zwischenbericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 5.2
3. Statusbericht zur Umsetzung des Konzeptes "Kein Kind zurücklassen! - Kommunen in NRW beugen vor"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00779-15)

Der Schulausschuss nimmt den 3. Statusbericht zur Umsetzung des Konzeptes „Kein Kind zurücklassen! – Kommunen in NRW beugen vor“ zur Kenntnis.


zu TOP 5.3
Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14017-14-E3)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… in der Sitzung des Schulausschusses vom 28.01.2015 hatte Herr Rüding zum o.g. Sachstandsbericht angemerkt, dass nach denen unter Punkt 1.2 genannten Zahlen zu den Beratungen des Quartiersmanagers eine tägliche Arbeitszeit des Quartiersmanagers von 10.4 Stunden angenommen werden muss und sich deshalb die Frage ergibt, ob die angegebenen Zahlen in Ordnung sind.

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

In der Vorlage wurde unter Punkt 1.2 „Schleswiger Viertel“ versehentlich ein falsches Datum
zur Projektlaufzeit genannt. Die korrekte Projektlaufzeit lautet 15.08.2012 bis zum
31.12.2014, statt wie in der Vorlage benannt 01.08.2014 bis 31.12.2014. Die tägliche Arbeitszeit fällt damit tatsächlich geringer aus. Die Verwaltung bittet das Versehen zu entschuldigen.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 5.4
Offene Ganztagsschule
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14338-14-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die Bitte der Fraktion FDP/Bürgerliste um Stellungnahme zu dem Tagesordnungspunkt
„Offenen Ganztagsschule“ beantworte ich wie folgt:

Die Offene Ganztagsschule (OGS) ist ein Angebot, das sich auf den Primarbereich bezieht.

Im Primarbereich wurden zwischen Schulträger, Schulen und folgenden Trägern
Rahmenvereinbarungen zur Einrichtung der Offenen Ganztagsschule in Dortmund
geschlossen:

 Caritasverband Dortmund
 Evangelische Kirchenkreise Dortmund
 dobeq GmbH
 PariSozial gGmbH
 SJD- Die Falken Unterbezirk Dortmund
 Jugendhilfe St. Elisabeth
 Stadtteil-Schule Dortmund e.V.
 Betreuungsverein der Olpketal-Grundschule
 Christliches Jugenddorf Oespel
 Förderverein der Liebig-Grundschule
 Förderverein der Fichte-Grundschule
 Elternverein der Kreuz-Grundschule
 Jüdische Kultusgemeinde

Rechtliche und inhaltliche Grundlage der geschlossenen Rahmenvereinbarungen ergeben sich
aus dem Schulgesetz NRW sowie den Runderlassen des Ministeriums für Schule und
Weiterbildung. Die Rahmenvereinbarung trifft Aussagen zu Rahmenbedingungen, Personal,
Leistungen der Stadt Dortmund, Finanzregelungen sowie der gemeinsamen Verantwortung
von Schule und Jugendhilfe.

Im Bereich der Sekundarstufe I bestehen individuelle Kooperationsvereinbarungen zwischen
den Schulen und den Trägern von außerunterrichtlichen Angeboten. Derzeit werden
verwaltungsintern die Inhalte einer einheitlichen Vereinbarung, ähnlich wie im OGS-Bereich,
für die Sekundarstufe I erarbeitet. Der Entwurf wird anschließend mit den Schulen und den
Trägern rückgekoppelt und dem Rechtsamt der Stadt Dortmund zur Prüfung vorgelegt.
Geplant ist, die einheitlichen Vereinbarungen zum Schuljahr 2015/2016, spätestens zum
Schuljahr 2016/2017 zwischen Schulträger, Schulen und Trägern abzuschließen.

Das Rechtsamt der Stadt Dortmund wurde um rechtliche Würdigung zum Antrag der Fraktion
FDP/Bürgerliste gebeten und hat dazu wie folgt Stellung genommen:

1. Das Schulgesetz NRW enthält mehrere Vorschriften, die sich mit politischer, religiöser
und weltanschaulicher Betätigung innerhalb öffentlicher Schulen befassen:
- So heißt es in § 2 Abs. 8 Schulgesetz NRW, dass die Schule im Rahmen der freiheitlich
demokratischen Grundordnung unterschiedliche Auffassungen ermöglicht und respektiert
und dass Schulleiterinnen und Schulleiter und Lehrerinnen und Lehrer ihre Aufgaben
unparteilich wahrnehmen.
- Nach § 56 Satz 4 Schulgesetz NRW dürfen Plakate mit Zustimmung der Schulleiterin
oder des Schulleiters nur angebracht werden, wenn das grundsätzliche Verbot politischer
und wirtschaftlicher Werbung dadurch nicht verletzt wird.
- Gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 Schulgesetz NRW dürfen Lehrerinnen und Lehrer in der
Schule keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnliche äußere
Bekundungen abgeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber
Schülerinnen und Schülern sowie Eltern oder den politischen, religiösen oder
weltanschaulichen Schulfrieden zu gefährden oder zu stören. Entsprechendes gilt für
sonstige im Landesdienst stehende pädagogische oder sozialpädagogische
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei der Bildungs- und Erziehungsarbeit mitwirken
(§ 58 Satz 2 Schulgesetz NRW).
Den vorgenannten Vorschriften ist in der Gesamtbetrachtung zu entnehmen, dass in der
Schule grundsätzlich Unparteilichkeit herrschen muss und dass deshalb alle Aktivitäten
untersagt sind, durch die in politischer, religiöser oder weltanschaulicher Hinsicht
einseitig auf Schülerinnen und Schülern eingewirkt werden könnte.
2. Aus dem vorgenannten Grundsatz der Unparteilichkeit von Schule folgt aber nicht, dass
Organisationen, die eine gewisse Nähe zu einer politischen Partei oder zu einer
Religionsgemeinschaft bzw. Weltanschauungsgemeinschaft haben, als Träger von
Betreuungsmaßnahmen der offenen Ganztagsschule ausgeschlossen wären. Jedenfalls
dann, wenn derartige Organisationen als freie Träger der Jugendhilfe anerkannt sind oder
sonst Bildung und Erziehung fördern, steht ihre Nähe zu einer bestimmten Partei,
Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft einer Trägerschaft von Maßnahmen der
offenen Ganztagsschule nicht entgegen.

Dies ergibt sich bereits aus § 9 Absatz 3 Satz 1 Schulgesetz NRW. Nach dieser Vorschrift
kann der Schulträger "mit Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe und
anderen Einrichtungen, die Bildung und Erziehung fördern, eine weitergehende
Zusammenarbeit vereinbaren, um außerunterrichtliche Angebote vorzuhalten (Offene
Ganztagsschule)".
Auch der OGS-Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung ("Gebundene
und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und
Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe", Runderlass vom 23.10.2010,
ABl. NRW 1/11 S. 38, bereinigt) sieht unter seiner Nr. 4.5 ausdrücklich die Beteiligung
freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Kirchen, Musikschulen, Vereine und weiterer
Träger an außerunterrichtlichen Angeboten vor.
Sowohl der Gesetzgeber als auch das für Schule und Bildung zuständige
Landesministerium nehmen also bewusst in Kauf, dass Träger von
OGSBetreuungsmaßnahmen
und sonstige Mitwirkende an der OGS gegebenenfalls eine
gewisse Nähe zu bestimmten politischen Organisationen bzw. zu Religions- oder
Weltanschauungsgemeinschaften haben. Dies wird insbesondere mit der grundsätzlichen
Zulassung von Trägern der freien Jugendhilfe als OGS-Maßnahmenträger in § 9 Absatz 3
Satz 1 Schulgesetz NRW deutlich. Die Liste der in Nordrhein-Westfalen öffentlich
anerkannten Träger der freien Jugendhilfe umfasst eine Vielzahl von Organisationen, die
Verbindungen zu einer politischen Partei bzw. zu Religions- oder
Weltanschauungsgemeinschaften haben. Als Beispiele seien hier nur die in der Liste
aufgeführten AWO-Verbände, die Falken, die Caritasverbände oder die Einrichtungen der
Diakonie genannt.
Die Träger von OGS-Betreuungsmaßnahmen müssen allerdings in der Praxis
selbstverständlich dafür Sorge tragen, dass sie den im Schulgesetz NRW angelegten
Grundsatz der Unparteilichkeit von Schule beachten und die Schülerinnen und Schüler
nicht einseitig im Sinne der ihnen nahestehenden Partei, Religions- oder
Weltanschauungsgemeinschaft beeinflussen. Ist dies gewährleistet, so ist es aus
rechtlicher Sicht nicht geboten, die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Dortmund und
derartigen Organisationen bei der Durchführung von OGS-Maßnahmen zu beenden.

Das eng abgestimmte und transparente Zusammenspiel von Schule und Träger stellt aus Sicht
der Verwaltung die nach dem Schulgesetz NRW vorgesehene Überparteilichkeit der Arbeit
hinreichend sicher.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



6. Anträge / Anfragen

zu TOP 6.1
Erlassänderungen für die offene Ganztagsgrundschule
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00932-15)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… mit Runderlass vom 15. Januar 2015 wurden zwei bestehende Erlasse für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich geändert. Die Änderungen traten mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Die Änderungen betreffen zum einen die Anhebung der Grundfestbeträge für Kinder mit und ohne Förderbedarf sowie eine Erhöhung der Eigenanteile der Schulträger im Zusammenhang mit der Durchführung der OGS.
Hierzu bittet die CDU-Fraktion im Schulausschuss um einen Sachstandsbericht und um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1. Auf welche Höhe summiert sich die Erhöhung der Beiträge des Schulträgers Stadt Dortmund angesichts der Erlassänderung?
2. Seit wann war der Schulverwaltung diese Erlassänderung bekannt?
3. Ist diese Erhöhung bereits in den Haushalt eingepreist worden?“

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 6.2
Kinder- und Jugendmobilität
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01196-15)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01196-15-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B’90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o. g. TOP um einen Sachstandsbericht zum Konzept zur Förderung der Kinder- und Jugendmobilität. Dabei ist auch darzustellen, ob und wie die Finanzierung des Konzepts inzwischen sichergestellt ist.

Begründung:
Im Ausschuss am 27. August 2014 hat die Verwaltung die Vorlage zur Aufstellung des o.g. Konzepts vorgestellt. Der Ausschuss hat die Vorlage zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Erstellung des Konzepts gliedert sich nach der damaligen Vorlage in zwei Phasen. In Phase 1 sollten konkrete Elemente des Konzepts sowie ein Leitfaden zur Anwendung erarbeitet werden. Parallel dazu sollten die Elemente in einem Modellstadtteil erprobt werden. In Phase 2 soll das Konzept dann Anwendung auf weitere Stadtteile finden. Einzelheiten zum Ablauf der Konzeptphase 2 sollten bis Oktober 2014 erarbeitet werden, die Fertigstellung des Konzepts war bis November 2014 geplant. Zeitgleich sollte eine Fördermittelakquise durchgeführt werden.“

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.

zu TOP 6.3
Qualität der Schulessen
Vorschlag zur Tagesordnung (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01195-15)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01195-15-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B’90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen Sachstandsbericht und eine Bestandsaufnahme zum Angebot und zur Qualität der Mittagsverpflegung an Dortmunder Schulen. Insbesondere bitten wir dabei um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. An welchen Dortmunder Schulen wird eine Mittagsverpflegung angeboten (bitte nach Schulformen auflisten)?
2. Welche räumlichen Möglichkeiten zur Einnahme des Mittagessens bestehen an den einzelnen Schulen (Mensa, Kantine, Aufenthaltsräume etc.)?
3. Welche konkreten Angebote der Mittagsverpflegung bestehen außerhalb der Schulen durch andere Träger?
4. Wie viele Schülerinnen und Schüler nehmen die Angebote an den einzelnen Schulen wahr?
5. Besteht darüber hinaus ein erkennbares Bedürfnis nach einer Ausweitung der Angebote?
6. Wie ist die preisliche Gestaltung der angebotenen Mahlzeiten?
7. Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten zur Teilnahme am Mittagessen gibt es?
8. An welchen Schulen wird das Essen in einer eigenen Küche/ Kantine zubereitet?
9. Durch wen erfolgt dabei die Zubereitung?
10. An welchen Schulen wird das Essen durch Caterer geliefert?
11. Wer regelt und bestimmt die Auswahl der jeweiligen Caterer?
12. Welche Zertifizierungen bestehen für die Qualität des Essens?
13. Welche Möglichkeiten bestehen hinsichtlich der Auswahl des Essens?
(bio, vegetarisch, vegan etc)?

Begründung:
An immer mehr Schulen wird durch die Ausweitung des Unterrichts in den Nachmittag eine Mittagsverpflegung angeboten. Eine umfassende Bestandsaufnahme zur Situation an den Dortmunder Schulen gibt es bis jetzt nicht.“

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.





Die Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tage und schloss die öffentliche Sitzung um 17.45 Uhr.




A l t u n d a l – K ö s e J ä k e l F ä r b e r
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin