Niederschrift

über die 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 11.02.2010
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:05 - 17:20 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Benedikt Penning i.V. für Rm. Frank Hengstenberg (CDU)


Rm Jutta Starke (SPD)
Rm Erwin Bartsch (CDU)
Rm Hendrik Berndsen (SPD)
Rm Jürgen Böhm (CDU)
Rm Dr. Jürgen Brunsing (B 90/Die Grünen)
Rm Dirk Goosmann (SPD)
Rm Helmut Harnisch (SPD)
Rm Mario Krüger (B 90/Die Grünen)
Rm Dr. Annette Littmann (FDP/BL)
Rm Ulrike Matzanke (SPD)
Rm Ulrich Monegel (CDU)
Rm Thomas Pisula (CDU)
Rm Birgit Pohlmann-Rohr (B 90/Die Grünen)
Rm Olaf Radtke (SPD)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Hans-Peter Balzer i. V. für Rm. Roland Spieß (SPD)
Rm Wolf Stammnitz (Die Linke)
Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Petra Zielazny (FDP/BL)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Raphael Lacher – 2/Dez
Jutta Seybusch – StA 14
Matthias Schulte – StA 20
Gerd Mehlgarten – StA 20
Bodo Schneider –StA 23
Ralf Dallmann – StA 40
Stefan Jücker – StA 65
Thomas Walzl – StA 19
Michael Funke – StA 65
Heinz Hansmeier – StA 20

3. Gäste:

Herr Prof. Weidlich – Fa. Assmann GmbH


Herr Cramer – Fa. Assmann GmbH
Herr Haake – Gerber Architekten
Herr Knie – Gerber Architekten


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 11.02.2010, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 19.11.2009

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 03.12.2009

2. Finanzen

2.1 städtischer Haushalt - Nachtragssatzung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16162-09-E2)

2.2 städtischer Haushalt
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 00273-10)

2.3 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2008
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00011-10)

2.4 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2008
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00010-10)

2.5 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2008
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00009-10)

2.6 Weitere Entwicklung des sog. "Sozialtickets"
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 14.01.2010
(Drucksache Nr.: 00022-10)
hierzu -> Bitte um Stellungnahme und Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00022-10-E1)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 00022-10-E3)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung an den VRR
(Drucksache Nr.: 00022-10-E2)

3. Beteiligungen

3.1 Wirtschaftliche Entwicklung und EU-Beihilfeverfahren Flughafen
Empfehlung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 14.01.2010
(Drucksache Nr.: 00025-10)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00025-10-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00025-10-E4)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 00025-10-E2)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 00025-10-E3)

3.2 Veräußerung des Geschäftsanteils der Stadt Dortmund an der Kommunale Aktionärsvereinigung RWE Westfalen-Weser-Ems GmbH (KAV)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00214-10)

4. Liegenschaften

4.1 Neubau der Offenen Ganztagsschule (OGS) an der Gutenberg-Grundschule, Arminiusstr. 10 in Dortmund Dorstfeld
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14696-09)

4.2 Entwicklung des Geländes der ehemaligen Union-Brauerei und Sanierung U-Turm
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 14.01.2010
(Drucksache Nr.: 00023-10)

4.3 Sachstandsbericht Reha-Kliniken Rombergpark
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00166-10)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00166-10-E1)

4.4 Fortschreibung Solar-Dächerpool
Empfehlung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 14.01.2010
(Drucksache Nr.: 00026-10)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00026-10-E1)

4.5 Schulorganisatorische Maßnahmen im Bereich der Grundschulen;
hier: Loh-Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00140-10)
5. Sondervermögen

- nicht besetzt-


Die Sitzung wird von der stellv. Vorsitzenden - Frau Rm Starke - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die stellv. Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Böhm benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die stellv. Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der TOP 2.2 „städtischer Haushalt“ wird von der Fraktion FDP/Bürgerliste zurückgezogen.

Es lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vor:

Tageseinrichtungen für Kinder in der Nordstadt
Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
aus der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2010

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.7 behandelt.

Frau Starke (stellv. Vorsitzende) gibt den Hinweis, dass der Bericht der Verwaltung zum TOP 4.3 „Sachstandsbericht Reha-Kliniken Rombergpark“ im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt wird.

Der TOP 4.2 „Entwicklung des Geländes der ehemaligen Union-Brauerei und Sanierung U-Turm“ wird in der Beratungsfolge vorgezogen und als erster Punkt behandelt.

Ansonsten wird die Tagesordnung wie veröffentlicht festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 19.11.2009

Die Niederschrift über die 1 Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 19.11.2009 wird einstimmig genehmigt.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 03.12.2009

Die Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 03.12.2009 wird einstimmig genehmigt.


zu TOP 4.2
Entwicklung des Geländes der ehemaligen Union-Brauerei und Sanierung U-Turm
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 14.01.2010
(Drucksache Nr.: 00023-10)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lagen folgende Unterlagen zum Top vor:

1.) Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Rates vom 14.01.2010:

zu TOP 2.4
Entwicklung des Geländes der ehemaligen Union-Brauerei und Sanierung U-Turm
(Drucksache Nr.: 00023-10)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen folgende Unterlagen zum o. g. Tagesordnungspunkt vor:

1. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.01.2010
(Drucksache Nr.: 00023-10-E2):

1. Der Rat hält es trotz der Verzögerungen bei der Sanierung für unumgänglich, dass der U- Turm in der Hauptphase des Kulturhauptstadtjahrs, insbesondere in der Zeit vom 9.-15. Mai (local-hero-Woche) auf möglichst allen Ebenen als „Kulturbaustelle“ begehbar und erlebbar ist. Falls keine Ausstellungen möglich sind, sollten die Ebenen in ihrem Baustellencharakter dargestellt und durch künstlerische Installationen erfahrbar gemacht werden.
2. Der Rat bittet die Verwaltung, dem Baufortschritt angemessene Konzepte zu entwickeln und dem Rat sowie dem AUSWI, dem Finanzausschuss und dem Kulturausschuss zeitnah vorzustellen.
2. Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.01.2010 (Drucksache Nr.: 00023-10-E3)
1. BÜNDNIS 90 bitten die Verwaltung um eine Stellungnahme zur geplanten Präsentation des U-Turms während des Kulturhauptstadtjahrs. Dabei erwarten wir eine detaillierte Darstellung des jetzigen Bauzustands der einzelnen Geschosse sowie eine realistische Planung, wann in den kommenden Monaten ein Bauzustand erreicht wird, der einer Nutzung der Geschosse gemäß Planung entspricht. Dies gilt insbesondere für die im Mai 2010 geplanten Veranstaltungen anlässlich der Kulturhauptstadt 2010 sowie für den neu genannten Fertigstellungstermin August 2010.

2. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten darüber hinaus um eine Einschätzung der zusätzlichen finanziellen Risiken, die durch die Verzögerungen bzw. Bauzeitenverlängerung entstanden sind, sowie um eine Fortschreibung der Investitions- und künftigen Betriebskosten.

3. Die Verwaltung wird gebeten, eine Bewertung der großen Diskrepanz zwischen der Gutachterbeurteilung des baulichen Zustandes des Turms und der inzwischen zutage getretenen Mängel vorzunehmen.

4. Die Verwaltung wird um eine Kostenbewertung der zusätzlichen Maßnahmen gebeten, die nunmehr notwendig werden, um die im Mai 2010 geplanten Veranstaltungen sicherzustellen und darzulegen, inwieweit sich aus der Vertragssituation Schadenersatzansprüche gegenüber den Baubeteiligten ableiten lassen.

Die Verwaltung hatte mit Schreiben vom 14.01.2010 folgende Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 00023-10-E4) abgegeben:

Ein umfassender Sachstandsbericht an die politischen Gremien mit Informationen zur Termin und Kostensituation des Projekts „Sanierung und Umnutzung des Dortmunder U-Turm in ein
Zentrum für Kunst und Kreativität“ ist seitens der Verwaltung für den 18.02.2010 vorgesehen.
In diesem Sachstandsbericht werden auch die in der Drucksachen Nr. 00023-10-E3 skizzierten Themenfelder behandelt.

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich, die Angelegenheit an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien sowie an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sowie an die Bezirksvertretung Innenstadt-West zu überweisen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) führt in das Thema ein und verweist auf die bisherigen Gremienberatungen in der Sache. Aufgrund verschiedener bautechnischer Gründe, die sich erst in Nachhinein herausgestellt hätten, werde es zu Mehrkosten in Höhe von rd. 4 Mio. € bei der Dach- und Fachsanierung kommen. Die Inbetriebnahme und Nutzung des U-Turms erfolge nach einem Stufenplan im Zeitraum von Mai bis September.
Zur Zeit bestehe keine Notwendigkeit, die Programmplanung für das Kulturhauptstadtjahr im Wesentlichen zu ändern. Im Laufe des Kulturhauptstadtjahres 2010 werde es im U-Turm Ausstellungsprogramme in einer Größenordnung von fast. 3 Mio. € geben. Zu den Großereignissen gehöre die ISEA, das internationale Symposium für elektronische Kunst, die Ausstellung des Medienkunstvereins hArtware, ie Ausstellungen der Fachhochschule und der Universität und im Herbst die Zusammenarbeit mit dem Centre Pompidou mit dem Titel „Die Bewegung der Bilder“.

Herr Prof. Weidlich (Fa. Assmann) merkt an, dass seit rd. 12 Wochen winterliche Witterungsbedingungen vorherrschen. Obwohl unter diesen Bedingungen üblicherweise kaum Bautätigkeiten stattfänden, werde im U-Turm derzeit mit über 100 Mitarbeitern gearbeitet. Herr Prof. Weidlich bringt im Weiteren seine große Hochachtung vor der enormen Leistung, die die Mitarbeiter unter den sehr widrigen Umständen im U-Turm erbringen, zum Ausdruck. Dem Ausschuss werde der derzeitige Terminplan vorgestellt. Man müsse aber auch hier, wie immer beim Bauen, insbesondere mit witterungsbedingten Unwägbarkeiten rechnen.

Herr Haake (Gerber Architekten) erinnert daran, dass der Baubeginn für den U-Turm im Dezember 2008 lag. Im Mai 2010 werde man die Ebenen 1 bis 3 fertiggestellt haben. Die anderen Ebenen werde man im Juni übergeben.

Herr Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, warum der Rohbau mit Ausnahme der Kathedrale nicht soweit geschlossen worden sei, um die Innenausbauten zu einem früheren Zeitpunkt abzuschließen. Über die Fertigstellung des Erdgeschosses gebe es noch keine Aussage und es sei nicht klar, wie Besucher in die Ebenen 1 bis 3 gelangen sollen. Herr Krüger fragt auch nach, ob durch den Versuch, die Bauverzögerungen durch Mehrschichtbetrieb aufzuholen, Mehrkosten entstünden bzw. ob insgesamt bezogen auf das Baugeschehen noch Mehrkosten zu erwarten seien.

Herr Haake führt aus, dass es sicherlich begrüßenswert gewesen wäre, wenn man den Rohbau zunächst hätte schließen können. Vor dem Hintergrund der vorgegebenen Bauzeit von gerade einmal 16 Monaten sei dies unmöglich, den es hätte dann nie die Chance gegeben, das Gebäude zumindest in Teilbereichen im Mai 2010 übergeben zu können. Herr Haake gibt hierzu einige bautechnische Erläuterungen. Die Erschließung der Ebenen 1 bis 3 sei über den Haupteingang an der Ostseite des Gebäudes geplant. Alternativ könne das Gebäude über ein Treppenhaus und einen Aufzug an der Westseite erschlossen werden.

Herr Prof. Weidlich macht noch einmal den bisherigen zeitlichen Verlauf des Projektes deutlich. Im Juni 2005 habe man die Durchführung eines Architektenwettbewerbes beschlossen. Dieses Verfahren sei im Juli 2006 abgeschlossen gewesen. Der Ratsbeschluss zur Dach- und Fachsanierung habe ungefähr ein Jahr später vorgelegen und erst im Februar 2008 durfte mit den Planungen begonnen werden. Die Planungen für dieses große Projekt seien dann in nur 10 Monaten fertig geworden. Es sei nicht einsehbar, dass die Gründe für die Terminprobleme, deren Ursachen vor Planungs- und Baubeginn lägen, nun den ausführenden Firmen angelastet würden.

Herr Krüger stimmt Herrn Prof. Weidlich hinsichtlich seiner Kritik grundsätzlich zu. Es sei aber ursprünglich ein Terminplan vorgestellt worden, nach dem man zum Beginn des Kulturhauptstadtjahres 2010 mit der Maßnahme fertig sein wollte. Er habe sich damals gewundert, wie dieser Zeitplan eingehalten werden könne. Auch sei unbestritten, dass es bei einer Bestandsimmobilie immer mal wieder Probleme gebe. Es gehe darum, festzustellen, inwieweit der vorgestellte Terminplan haltbar sei und ob das Projekt im Kostenrahmen bleibe. Wenn es zu dem derzeitigen Terminplan Verzögerungen gebe, habe dies auch Konsequenzen für die geplanten Ausstellungen und Veranstaltungen. Etwaige Verzögerungen müsse man daher frühzeitig bekannt geben. Noch im Herbst letzten Jahres habe seine Fraktion die Information erhalten, dass alles planmäßig laufe.

Herr Dr. Brunsing (Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass in dem Buch 2 zum Kulturhauptstadtjahr, welches Anfang Oktober 2009 veröffentlicht worden sei, als Eröffnungstermin für den gesamten U-Turm noch der 9. Mai genannt wurde. Vier Wochen später habe man den Hinweis erhalten, dass der Termin nicht zu halten sei. Er frage sich, woran es gelegen habe, dass die Projektsteuerer und Architekten bereits vor Eintritt des Winters von dem ursprünglichen Zeitplan abweichen mussten.

Frau Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) erklärt, dass es durchaus sein könne, dass die Baufirmen jetzt für Dinge kritisiert würden, die andere zu verantworten hätten. Sie nimmt Bezug auf die Entstehungsgeschichte des Projektes und äußert ihre Meinung, dass die Verwaltung und die Politik, mit Ausnahme ihrer Fraktion, alles getan habe, um es so positiv darzustellen, dass die entsprechenden Beschlüsse gefasst worden seien. Es sei bekannt gewesen, dass bei dem Projekt U-Turm von der baulichen Seite mit vielen Risiken gerechnet werden musste. Wenn jetzt diese Risiken einträfen, dürften sich die Verwaltung und die Teile der Politik, die dieses Projekt beschlossen haben, nicht darüber beklagen und die Ursache bei den Baufirmen suchen.

Herr Monegel (CDU) legt Wert auf die Feststellung, dass es seitens seiner Fraktion keine Kritik an den Architekten und Baufirmen gebe. Der Zeitplan sei immer sehr ambitioniert gewesen. Seine Fraktion sehe die jetzt eingetretenen Schwierigkeiten mit Gelassenheit, da sie mit ihnen gerechnet habe, und wünsche, dass das Projekt erfolgreich zum Abschluss komme. Man habe seinerzeit eine andere Lösung vorgeschlagen und habe sich erst im Zusammenhang mit der nicht unerheblichen Förderung durch das Land dem Projekt angeschlossen. Die CDU-Fraktion gehe jetzt davon aus, dass alle Beteiligten, und insbesondere diejenigen, die das Projekt baufachlich betreuen, das Beste tun, damit es ein Erfolg wird. Sollte es zunächst nur ein Teilerfolg werden, so sei dies grundsätzlich dem Umstand geschuldet, dass es lange gedauert habe, die Finanzierung auf den Weg zu bringen und ein tragfähiges Betriebskonzept zu finden. Herr Monegel weist abschließend noch einmal darauf hin, dass hier aus einem ehemaligen Getreidesilo ein Museum mit einer sehr komplexen Nutzerstruktur entstehe. Bei einem derartigen Projekt müsse man immer mit Schwierigkeiten und Verzögerungen rechnen. Dies hätten Teile der Politik bisher wohl zu optimistisch gesehen.

Herr Harnisch (SPD) stellt die Leistungen der bauausführenden Firmen am U-Turm positiv heraus. Die eingetretenen Probleme und Verzögerungen seien zwar bedauerlich, aber allesamt nachvollziehbar. Bei einer solchen Maßnahme sei es nicht angezeigt, Schuldige für Probleme und Verzögerungen zu suchen. Vielmehr sollten alle an einem Strang ziehen und sich klarmachen, dass man hier für die Stadt und auch für die Nachwelt etwas Bedeutendes schaffe.

Herr Stüdemann erklärt Herrn Dr: Brunsing die Ursache dafür, dass in dem Buch 2 zur Kulturhauptstadt 2010 noch das Eröffnungsdatum 9. Mai genannt werde damit, dass die Terminänderungen zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses für das Buch 2 noch nicht bekannt gewesen seien. Im Übrigen sei bereits im Jahr 2006 klar gewesen, dass das Gebäude schrittweise in Betrieb genommen werde. Herr Stüdemann verweist auf die Folge- und Umfeldmaßnahmen, die sich aus dem Projekt U-Turm ergeben hätten und bei denen insgesamt mit einem durch das Projekt U-Turm ausgelösten Investitionsvolumen von ca. 200 Mio. € zu rechnen sei.

Herr Krüger bekräftigt seine Aussagen zur Terminsituation des Jahres 2010. Da seine Fraktion Ende des letzten Jahres die Information bekommen habe, dass die ursprüngliche Planung nicht eingehalten werden könne, sehe er eine Verpflichtung darin, hierauf hinzuweisen. Man wolle lediglich kritisch hinterfragen, ob die zeitlichen Erwartungen erfüllt werden können. Darüber hinaus wolle seine Fraktion sicherstellen, dass keine größeren Probleme hinsichtlich der Finanzierung ausgelöst werden.

Frau Dr. Littmann kritisiert, dass bei Großprojekten den Bürgern immer wieder weis gemacht werde, dass man die Kosten und alle Eventualitäten im Griff habe. Es sei ärgerlich, dass dies häufig nicht der Fall sei, zumal oft an anderer Stelle dringend Finanzmittel benötigt würden.

Herr Reppin (CDU) stellt fest, dass es nunmehr bekannt sei, dass Mehrkosten für die Fertigstellung des U-Turms entstünden. Die Frage, welche zusätzlichen Aufwendungen entstünden und wie diese finanziert würden, sei ebenfalls geklärt worden. Hinsichtlich der Terminplanung sei auch klar, dass der Wunschtermin nicht gehalten werden könne. Für ihn stelle sich die entscheidende Frage nach der Fertigstellung, denn hier sei zu klären, wie und mit welchen Mitteln das Objekt betrieben werde und ob die hier angedachten Ziele erreicht werden könnten.

Auf Nachfrage von Frau Stake (stv. Vorsitzende. SPD) signalisieren alle Fraktionen ihre Absicht, den Antrag ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

2. Finanzen

zu TOP 2.1
städtischer Haushalt - Nachtragssatzung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16162-09-E2)

Herr Hansmeier (Stadtkämmerei) beantwortet eine Nachfrage von Frau Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) zum Zinsänderungsrisiko.

Die Stellungnahme der Verwaltung hat vorgelegen. Die Angelegenheit ist damit erledigt.

zu TOP 2.2
städtischer Haushalt
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 00273-10)

-zurückgezogen-

zu TOP 2.3
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2008
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00011-10)

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktion „Die Linke“, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2008 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Jahresabschluss 2008. Gleichzeitig beschließt er, den Jahresfehlbetrag 2008 in Höhe von 57.401.169,71 € durch die Ausgleichsrücklage zu decken.

zu TOP 2.4
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2008
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00010-10)

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2008 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Jahresabschluss.
Gleichzeitig beschließt er, dass der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag durch den Jahresüberschuss 2008 um 261.422,05 € vermindert wird.

zu TOP 2.5
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2008
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00009-10)

Herr Bartsch (CDU) fragt nach, warum die Kosten der Prüfung nicht durch die Kohlgartenstiftung erstattet werden.

Frau Seybusch (Leiterin Rechnungsprüfungsamt) erläutert, dass es sich bei dem Sonderhaushalt Kohlgartenstiftung um einen Bestandteil des städtischen Haushaltes handele. Die Prüfung sei eine gesetzlich zugewiesene Aufgabe, die unentgeltlich erfolge.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2008 fest und entlastet das Kuratorium der Kohlgartenstiftung aus diesem geprüften Jahresabschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der Jahresüberschuss 2008 in Höhe von 14.590,62 € der allgemeinen Rücklage zugeführt wird.

zu TOP 2.6
Weitere Entwicklung des sog. "Sozialtickets"
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 14.01.2010
(Drucksache Nr.: 00022-10)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lagen folgende Unterlagen zum TOP vor:

1.) Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt vom 14.01.2010:

zu TOP 2.3
Weitere Entwicklung des sog. "Sozialtickets"
(Drucksache Nr.: 00022-10)
Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende
Unterlagen vor:

1. Bitte um Stellungnahme und Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom14.01.2010 (Drucksache-Nr.: 00022-10-E1)

1) Wie ist der aktuelle Stand der Kündigungen des Sozialtickets sowie der
der Umschreibungen auf ein anderes Ticket?
2) Welche Begründungen bisheriger NutzerInnen zur Kündigung oder Umschreibung des
Sozialtickets sind der Verwaltung bekannt oder liegen ihr vor?
3) Mit welchen Auswirkungen und Reaktionen rechnet die Verwaltung bei denjenigen
Nutzerinnen, die trotz Benachrichtigung von der Erhöhung des Preises und der
Verschlechterung der Konditionen überrascht werden?
Zusätzlich bitten wir um Abstimmung des folgenden Antrags, der in einer
Aktionskonferenz zum Sozialticket von verschiedenen Organisationen erarbeitet worden
ist und unterstützt wird:
Beschlussvorschlag zum Sozialticket:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Ausgestaltung des neuen Sozialtickets mit der
DSW21 AG dahingehend neu zu vereinbaren, dass
2. das Sozialticket auch künftig zeitlich unbeschränkt nutzbar ist
2. der Nutzerkreis um Personen erweitert wird, deren monatliches Einkommen um max.
20 % über den Regelsätzen nach SGB II /SGB XII (einschließlich Kosten der Unter
kunft) liegt
3. der vom Abonnenten aufzubringende Eigenanteil die in den Regelsätzen nach SGB II
/ SGB XII enthaltene Pauschale für „fremde Verkehrsleistungen“ nicht
überschreitet.

2. Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache-Nr.: 00022-10-E2)

Unter Bezug auf die Diskussion in der Ratssitzung vom 26.11.2009 übersende ich Ihnen mein Schreiben vom 12.01.2010 an den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr A.ö.R. in Sachen „Veränderung eines Ticket-Merkmals innerhalb der bestehenden Tarifstruktur“ für das Sozialticket zur Kenntnis und ggf. weiteren Beratung. Die mit dem Begriff „Sozialticket“ verknüpfte Thematik wurde in den letzten Jahren öffentlich und fachpolitisch landesweit verstärkt diskutiert, zuletzt im Rahmen einer
gemeinsamen Anhörung der Ausschüsse für Bauen und Verkehr sowie Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtages NRW am 21. April 2009. Nach meiner Wahrnehmung sind sich Befürworter und Gegner zumindest darin einig, dass es einer immer größer werdenden Anzahl von Menschen im Lande erhebliche wirtschaftliche Probleme bereitet, am öffentlichen Leben mit Hilfe des ÖPNV teilzuhaben. Zumeist handelt es sich dabei um Empfänger staatlicher Transferleistungen, etwa nach dem SGB II oder SGB XII. Die Grenze zum so genannten Niedriglohnsektor verwischt zunehmend, zumal immer mehr Personen nicht über auskömmliche Einkünfte aus Erwerbstätigkeit verfügen und z. B. SGB II – Leistungen aufstockend erhalten. Für die in Rede stehenden Haushalte sind die
gängigen Tarife, beispielsweise beim Ticket 1000 im VRR auch in der Abo-Variante nur schwer aufzubringen. Die Kommunen sind bundesweit mit verschiedenen Modellversuchen zu einem
„Sozialticket“ angetreten, um im Rahmen ihrer (finanziellen) Möglichkeiten zu helfen. In den Verbandsversammlungen der Verkehrsverbünde waren dagegen bislang keine Mehrheiten vorhanden, um eine weitere Ticketvariante für die Zielgruppe einzurichten. Auch Dortmund hat sich im Rahmen eines zweijährigen Modellversuchs stark engagiert und gemeinsam mit DSW21 für rund 24 000 Personen preiswert Mobilität hergestellt (Eigenanteil der Nutzer monatlich 15,00 Euro). Fakt ist dabei, dass die Stadt Dortmund hierfür einen Betrag von rund 12,8 Millionen Euro aufzuwenden hatte (zuzügl. Verwaltungs- und Sachkosten).Der Modellversuch läuft mit dem Monat Januar 2010 aus. Der Rat der Stadt Dortmund hat, auch unter Berücksichtigung der durch wegbrechende Einnahmen immer dramatischer werdenden Haushaltssituation, beschlossen, das Sozialticket in veränderter Form fortzuführen. Ab Februar werden Empfänger staatlicher Transferleistungen sowie (neu) Wohngeldempfänger ein Ticket in der Variante „Ticket 1000, Preisstufe A, 9.00 Uhr“ im Abo zu einem Eigenanteil von 30,00 Euro monatlich erwerben können. Mit Blick auf die nachvollziehbaren Bedürfnisse der Menschen, die wochentags früher als 9.00 Uhr zur Arbeit oder zu einer Fördermaßnahme fahren müssen, erscheint die besagte (und finanziell bereits günstigste) Ticket-Variante des VRR nicht geeignet. Der Rat der Stadt Dortmund hat mich beauftragt, diese erkennbare Unwucht in der Ticketstruktur über den VRR zu kommunizieren und Lösungsoptionen auszuloten. Ich habe diesen Auftrag gern übernommen, weil ich die eingangs skizzierte Problemlage vieler Dortmunder Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen kann. Gleichzeitig bin in der Auffassung, dass das Gefüge der bereits bestehenden Sondertarife für bestimmte Personengruppen, wie z. B. Schüler, Auszubildende und Senioren um einen weiteren, an wirtschaftlicher Bedürftigkeit orientierten, ergänzt werden sollte und könnte. Ich möchte Sie herzlich bitten, diese Option in den Blick zu nehmen und gehe davon aus, dass es aus dem Kreise der kommunalpolitischen Vertreter in erbandsversammlung (VRR) und Verwaltungsrat (AöR) auch entsprechende Impulse geben wird. Gestatten Sie mir an dieser Stelle nochmals einige grundsätzliche Ausführungen: Das soziale Problem, Mobilität als Grundvoraussetzung für eine adäquate gesellschaftliche Teilhabe auch Menschen mit geringen Einkünften zu ermöglichen, hat inzwischen eine solche Dimension angenommen, dass ich es im Grunde nicht mehr für vertretbar halte, Lösungen ausschließlich auf kommunaler Ebene, also durch die bekanntermaßen finanziell extrem belasteten Städte und Gemeinden zu entwickeln und dauerhaft zu finanzieren. Die politisch in der Pflicht stehenden Länder und der Bund haben allerdings erkennbar keine Neigung zur Lösung beizutragen. So halte ich es derzeit für die einzig realistische Option, das Thema innerhalb des im Jahre 2008 neu geschaffenen, großen Verkehrsraums Rhein-Ruhr zu verfolgen. Zweifellos verfügen die verantwortlichen Akteure unserer Region über die nötige Gestaltungskraft und das traditionelle feine Gespür für soziale Problemlagen. Wir sind in der Lage, bundesweit eine Signalwirkung zu erzielen und uns auf dem Weg zu einheitlichen Lebensverhältnissen ein Stück fort zu bewegen. Davon unabhängig möchte ich mit Blick auf die ab Februar in Dortmund geltenden Regelungen abschließend bitten, zu prüfen, ob innerhalb der bestehenden Tarifstruktur Raum für eine Detailänderung beim „Ticket 1000, Preisstufe A, 9.00 Uhr“ dahin gehend besteht, dass die zeitliche Einschränkung für den definierten (und städtischerseits geprüften und testierten) Nutzerkreis von „9.00 Uhr“ auf „6.00 Uhr“ verändert wird. Dieser kreative Kunstgriff würde dem VRR bzw. DSW21 sicher zahlreiche Neukunden zuführen, der (zulässig rabattierte) Endpreis entspräche dem gegebenen Preisniveau im VRR und für viele Menschen wäre das eine adäquate sowie insgesamt erträglich bürokratisch-pragmatische Lösung. Eine „große“ Lösung wäre dadurch nicht ausgeschlossen und könnte wie skizziert zwanglos weiter verfolgt werden. Für Ihre Mühe bedanke ich mich jedenfalls ganz herzlich.

3. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke vom 12.01.2010
(Drucksache-Nr.: 00022-10-E3)

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Ausgestaltung des neuen Sozialtickets mit der
DSW21 AG dahingehend neu zu vereinbaren, dass
1. das Sozialticket auch künftig zeitlich unbeschränkt nutzbar ist
2. der Nutzerkreis um Personen erweitert wird, deren monatliches Einkommen um max. 20 % über den Regelsätzen nach SGB II /SGB XII (einschließlich Kosten der Unterkunft) liegt
3. der vom Abonnenten aufzubringende Eigenanteil die in den Regelsätzen nach SGB II / SGB XII enthaltene Pauschale für „fremde Verkehrsleistungen“ nicht überschreitet.

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich die Angelegenheit an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Behandlung sowie an den Ausschuss für Finanzen , Beteiligungen und Liegenschaften zu überweisen.
2.) Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache-Nr.: 0022-10-E6)

die SPD-Fraktion stellt zu og. TOP folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung :

Der Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen begrüßt grundsätzlich die Absicht der VRR-Verbandsversammlung, möglichst zum 01.08.2010 ein verbundweites Sozialticket einzuführen.
Der Fachausschuss erwartet von der Landesregierung eine entsprechende Kostenbeteiligung, damit den Kommunen bzw. den städtischen Verkehrsunternehmen möglichst keine Kosten entstehen.
Der Fachausschuss lehnt Einschränkungen für andere Fahrgastgruppen bzw. für die Beschäftigten von städtischen Verkehrsbetrieben zu Gunsten des Sozialtickets ab.

Die SPD-Fraktion bittet zudem um eine Stellungnahme der Verwaltung in der Ausschusssitzung :

1. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung hinsichtlich der Finanzierung des verbundweiten Sozialtickets ?
Welche Kosten werden DSW21 entstehen ?

2. Wie verfährt die Verwaltung in der Übergangszeit mit dem Dortmunder
Sozialticket ?

3. Welcher Verwaltungsaufwand kommt mit dem verbundweiten Sozialticket auf die Stadt Dortmund zu ?

3.) Stellungnahme der Verwaltung:

An die
Mitglieder des Ausschusses für
Soziales, Arbeit und Gesundheit
03. Februar 2010

Informationen zum „Sozialticket“
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem Beschluss des Rates am 26. November 2009 zur Fortführung des Dortmunder Soziaticket
nach Ablauf des zweijährigen Modellversuchs ist das Thema regelmäßig Gegenstand einer öffentlichen und politischen Diskussion. Auch die Medien haben umfänglich berichtet. Nachfolgend möchte ich Ihnen die aktuell vorliegenden Zahlen und Fakten mitteilen.
Anzahl der „Altkunden“ aus Modellversuch 24 066 Personen
Anzahl der Kündigungen 12 581 Personen
Anzahl der Anträge auf Umschreibung
zum neuen “Sozialticket“ 4 554 Personen
Anzahl der Neuanträge 148 Personen
Die DSW21 haben zum 1. Februar 2010 alle gültigen Tickets auf die neue „9.00-Uhr- Variante“ umgestellt. Dies erfolgte auch für die Kunden, die sich bis zum Stichtag am 25. Januar 2010 nicht zwecks Kündigung oder Umschreibung gemeldet hatten. Seitens DSW21 wurde hierzu eine Kulanzregelung getroffen. Kunden, die sich aus welchen Gründen auch immer nicht bis zum Stichtag gemeldet haben (ca. 6200 Personen) und bei denen folgerichtig 30 Euro zum 1. Februar abgebucht wurden, können noch bis zum 11. Februar „nachträglich aussteigen“ und erhalten das Geld erstattet. Anschließend gelten die üblichen Kündigungsfristen. Nach dem o. a. Ratsbeschluss hatte Herr Oberbürgermeister Sierau Anfang des Jahres einen erneuten Vorstoß in Richtung des VRR gestartet, um zu innovativen Lösungen für das Verbandsgebiet kommen. Eine Kopie des Briefes ist zur Sondersitzung des Rates am 14. Januar 2010 allen Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt worden. In den letzten Tagen berichten die Medien über einen Vorstoß aus der Verbandsversammlung des VRR, eine zusätzliche Ticketvariante zum 1. August 2010 auf den Markt zu bringen („VRR - Sozialticket“). Aus meiner Sicht ist dies auch als Erfolg der Dortmunder Aktivitäten zu bewerten. Außerdem hat Dortmund bekanntermaßen erhebliche Mittel investiert, um Wirkung und Kosten eines Sozialticket
zu erproben. Zu den bekannt gewordenen umfänglichen Details der Pressemeldungen brauche ich an dieser Stelle sicher nichts mehr auszuführen. Nach dem mir bekannten Stand des Verfahrens wird
die Verbandsversammlung des VRR noch offizielle Beschlüsse fassen müssen.
Für die Stadt Dortmund bedeuten diese Informationen zunächst, dass der bisher mit DSW21
abgestimmte neue Vertrag in der letzten Entwurfsfassung überarbeitet werden muss, damit
Kunden, wenn und soweit das o. a. Vorhaben erfolgreich umgesetzt werden sollte, aus der Dortmunder Variante zeitlich nahtlos in die neue VRR - Variante umsteigen können. Wir werden darüber hinaus zu gegebener Zeit prüfen, ob der Ratsbeschluss zum aktuellen Sozialticket formal an die veränderten („vorrangigen“) Bedingungen im Verbandsgebiet anzupassen und damit die Dortmunder „Insellösung“ als nicht mehr erforderlich abgeschafft werden kann.Die Medien berichteten teilweise, dass aus dem VRR heraus die Vorstellung formuliert worden wäre, Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Feststellung personengebundener Kriterien eines neuen „VRR- Sozialtickets“ durch die Kommunen, wahlweise durch die JobCenterARGEn vornehmen zu lassen, so z. B. die Prüfung oder Feststellung von wirtschaftlichen Verhältnissen oder ähnliches. Ich habe dies mit Interesse gelesen, muss aber feststellen, dass der Radius der bisherigen guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit DSW21 im Handlungsfeld des Dortmunder Sozialticket die angesprochene neue Aufgabe sicher nicht erfasst bzw. vertraglich derzeit ausgeschlossen ist.
Mit freundlichen Grüßen

4.) Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 09.02.2010:

zu TOP 2.2
Weitere Entwicklung des sog. "Sozialtickets"
Empfehlung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 14.01.2010
(Drucksache Nr.: 00022-10)
zu TOP 7.6
Sozialticket
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 00248-10-E1)

hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 14.01.2010
(Drucksache Nr.: 00022-10-E1)
hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 14.01.2010
(Drucksache Nr.: 00022-10-E2)
hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 14.01.2010
(Drucksache Nr.: 00022-10-E3)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00022-10-E4)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00022-10-E5)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00022-10-E8)

Die beiden Tagesordnungspunkte wurden gemeinsam behandelt.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.01.2010 (Drucksache-Nr.: 00022-10-E1) wurde vom Antragsteller zurückgezogen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Antrag der Fraktion Die Linke vom 12.01.2010 (Drucksache-Nr.: 00022-10-E3) abzulehnen:.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Ausgestaltung des neuen Sozialtickets mit der
DSW21 AG dahingehend neu zu vereinbaren, dass
1. das Sozialticket auch künftig zeitlich unbeschränkt nutzbar ist
2. der Nutzerkreis um Personen erweitert wird, deren monatliches Einkommen um max. 20 % über den Regelsätzen nach SGB II /SGB XII (einschließlich Kosten der Unterkunft) liegt
3. der vom Abonnenten aufzubringende Eigenanteil die in den Regelsätzen nach SGB II /SGB XII enthaltene Pauschale für „fremde Verkehrsleistungen“ nicht überschreitet.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, folgenden Antrag der SPD-Fraktion vom 01.02.2010 (Drucksache-Nr.: 00022-10-E4) abzulehnen:.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit begrüßt grundsätzlich die Absicht der VRR-Verbandsversammlung, möglichst zum 01.08.2010 ein verbundweites Sozialticket einzuführen.
Der Fachausschuss erwartet von der Landesregierung eine entsprechende Kostenbeteiligung, damit den Kommunen bzw. den städtischen Verkehrsunternehmen möglichst keine Kosten entstehen.
Der Fachausschuss lehnt Einschränkungen für andere Fahrgastgruppen bzw. für die Beschäftigten von städtischen Verkehrsbetrieben zu Gunsten des Sozialtickets ab.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.02.2010 (Drucksache Nr.: 00022-10-E8) zu beschließen:

1) Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit begrüßt die Absicht der VRR Verbandsversammlung, zum 1. August 2010 ein verbundweites Sozialticket einzuführen.
2) Der Ausschuss begrüßt, dass die geplanten Preise und Konditionen des VRR Tickets
für die Anspruchsberechtigten erheblich günstiger sind, als diejenigen des
zum 1. Februar geltenden sog. neuen Sozialtickets in Dortmund.
3) Vor dem Hintergrund der im VRR geplanten Ausweitung der Anspruchsberechtigten um diejenigen Personen, deren Einkünfte aus Erwerbsarbeit bis zu 10 % höher liegen als die vergleichbaren Leistungen von SGB II-EmpfängerInnen einschl. KdU, fordert der Ausschuss die Sozialverwaltung sowie die ARGE auf, sich konstruktiv in eine Prüfung der Nutzerberechtigung einzubringen.
Die Sozialverwaltung wird aufgefordert, ein einfaches Prüfverfahren zu entwickeln und dieses dem Sozialausschuss vorzustellen.
4) Der Ausschuss fordert alle kommunalen Mitglieder der VRRVerbandsversammlung, die einzelnen Verkehrsunternehmen im VRR und insbesondere die DSW 21 auf, die Pläne zur Einführung eines verbundweiten Sozialtickets konstruktiv zu unterstützen.
5) Der Ausschuss unterstützt die Initiativen der Landtagsfraktionen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SPD zur Bereitstellung entsprechender Landesgelder für eine NRW-weite Einführung des Sozialtickets.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke, folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.02.2010 (Drucksache Nr.: 00022-10-E8) zu abzulehnen:

6) Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, die Forderung des DGB umzusetzen, bis
zur Umsetzung der VRR-Pläne in Dortmund zu einer Sozialticket-Interimslösung zu
kommen, die tragbar und damit besser ist als das zum 1. Februar geltende sog.
neue Sozialticket in Dortmund.

Folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 08.02.2010 (Drucksache Nr.: 00248-10-E1) wurde auf Wunsch des Antragstellers ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet:

1. Die Verwaltung wird im Dialog mit den Stadtwerken (DSW21) beauftragt, schnellstmöglich zusätzlich zu dem derzeit gültigen Sozialticket ein `Sozialticket II` auf Basis des regulären Abo-Tickets 1000 (Preisstufe A2: 50,48 €) unter Einbeziehung des derzeitigen Großkundenrabatts von 16% einzuführen.

2. Der berechtigte Personenkreis umfasst neben Berechtigten des Dortmund-Passes auch Geringverdiener im Sinne einer Wohngeldberechtigung.
3. Der Rat der Stadt appelliert an die Verbandsversammlung des VRR, die Pläne zur verbundweiten Einführung eines Sozialtickets nicht weiterzuverfolgen.

Die Stellungnahmen der Verwaltung - Drucksache-Nr.: 00022-10-E2 und Drucksache-Nr.: 00022-10-E5 werden zur Kenntnis genommen.

Darüber hinaus leitet der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit den mündlich gestellten Antrag der Fraktion Die Linke an den zuständigen Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Beschlussfassung weiter, die Verwaltung möge gemeinsam mit der DSW 21 prüffähige Unterlagen zur Verfügung stellen, aus denen die tatsächlichen Kosten für das Sozialticket zu erkennen sind.

Herr Pisula (CDU) verweist auf den Ratsbeschluss zur Nachtragssatzung in der Sache. Nach seinen Informationen beabsichtige die VRR-Verbandsversammlung zukünftig ein Sozialticket in das Tarifgefüge einzufügen. Dies habe den Vorteil, dass die kommunalen Haushalte nicht belastet werden und die Betroffenen weiterhin ein Sozialticket erhalten können. Er sehe daher keinen Anlass dazu, dass Thema in dieser Sitzung weiter zu vertiefen. Abschließend verurteilt Herr Pisula die durch das „Bündnis Hände weg vom Sozialticket“ in der letzten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit verursachten Vorkommnisse und bezeichnet diese als verabscheuungswürdig.

Herr Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßt die Einführung eines VRR-weiten Sozialtickets. Es sei aber bedauerlich, dass es keine Anschlussregelung für die Zeit zwischen dem 01. Februar und dem 01. August diesen Jahres gebe. Er hoffe, das die Pressekampagne verschiedener Stadtwerke, das Sozialticket sei nicht bezahlbar, endlich ein Ende finde und das stattdessen die vorbereitenden Maßnahmen getroffen werden, damit das Ticket auch am 01. August herausgegeben werden könne. Hier sehe er auch die Sozialverwaltung gefordert, im Rahmen einer Antragsprüfung entsprechende Hilfestellung zu geben.

Herr Stammnitz (Die Linke) äußert seine Meinung, dass die Stadtwerke 2 Jahre lang mit dem Sozialticket zusätzliche Erträge erwirtschaftet hätten. Seitens der Stadtwerke habe keine Verpflichtung bestanden, die Erträge durch das Sozialticket nachzuweisen. Aus diesen Mehrerlösen sei es nach Ansicht seiner Fraktion durchaus möglich, ein Überbrückungsticket bis zum Inkrafttreten des neuen VRR-Sozialtickets zu finanzieren.

Herr Taranczewski (SPD) äußert seine Meinung, dass die Aktion der Linken zum Thema Sozialticket im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit die Qualität der Diffamierung Andersdenkender durch die Nazis habe. Damit bestätige sich seine Vermutung, dass es zwischen Linksaußen und Rechtsaußen in der Methode des Handelns keine Unterschiede gebe. Die SPD-Fraktion bleibe bei dem Beschluss eines haushaltsneutralen Sozialtickets für 30 €. Es gebe eine Anfrage an die Verwaltung, welche Auswirkungen die im Augenblick bekannten VRR-Regelungen auf die Kommunen und auf die Betroffenen haben werden. Wenn die Antwort vorliege, werde seine Fraktion hierüber beraten und eine entsprechende Stellungnahme abgeben.

Auf Vorschlag von Frau Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) und von Herrn Stammnitz
lässt der Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen sämtliche Anträge der Fraktionen ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 2.7
Tageseinrichtungen für Kinder in der Nordstadt
Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2010
(Drucksache Nr.: )

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lagen folgende Unterlagen vor:

Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 10.02.2010:

2.5
Tageseinrichtungen für Kinder in der Nordstadt

Die TOP 2.5, 3.8 und 3.9 wurden im Zusammenhang behandelt.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss mehrheitlich (13 Ja, 1 Nein) folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fordert die Verwaltung auf, die im Haushalt noch zur Verfügung stehenden Mittel für Investitionen vorrangig in die Bereiche Kinder, Jugend und Bildung zu lenken. Der AKJF erwartet, dass dabei insbesondere die geplanten und im Grundsatz vom Rat bereits beschlossenen fünf neuen Kindertageseinrichtungen in der Nordstadt finanziert und unverzüglich realisiert werden. Zusätzlich wird die Verwaltung aufgefordert, die für die Einrichtung der geplanten Betriebs- und Stadtteil-Kita Humboldtstraße notwendige Immobilie zu erwerben.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss mehrheitlich (13 Ja, 1 Nein) folgenden Antrag der SPD-Fraktion:

Die Mitglieder des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie stellen fest, dass

1. Verzögerungen beim geplanten Neubau der 5 Tageseinrichtungen in der Nordstadt nicht hinnehmbar sind, weil Kinder dieser Einzugsbereiche einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besitzen;
2. alle Wege ausgeschöpft werden müssen, den Regierungspräsidenten als Aufsichtsbehörde zu einer Genehmigung der erforderlichen Finanzmittel zu bewegen;
3. die erforderlichen fehlenden Baubeschlüsse mit einen verlässlichen Zeit- und Umsetzungsplan schnellstens zu erwirken.

Herr Sohn stellte abschließend fest, dass die Anträge an den Rat weitergeleitet werden müssen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert, dass gegenüber dem Haushalt 2009/2010 von einem deutlich verringerten Investitionskreditrahmen auszugehen sei. Es sei höchstens mit einem Kreditrahmen um 55 Mio. € zu rechnen. Die Prioritätenliste für Investitionen werde aufgrund der Vorschriften zur haushaltslosen Zeit und auf Grundlage einer Verfügung des Innenministeriums dergestalt überarbeitet, dass die Maßnahmen in Kategorien wie rentierlich, teilrentierlich und unrentierlich sowie nach Planungs- oder Realisierungsstand, Fortführungsmaßnahme u.s.w. unterteilt werden. Durch die aus dem Doppelhaushalt 2009/2010 resultierenden Bindungen im Bereich der Investitionen sei der Investitionsrahmen bereits weitestgehend ausgeschöpft, sodass neue Maßnahmen grundsätzlich nicht begonnen werden könnten. Voraussetzung für Neuinvestitionen sei eine Verankerung in der Prioritätenliste, beispielsweise durch den Austausch von Maßnahmen und das Vorliegen von Planungs-. und Ausführungsbeschlüssen. Die Tageseinrichtungen in der Uhland- und in der Bülowstraße seien in der Prioritätenliste verankert, da für beide gültige Beschlüsse vorliegen würden. Für die anderen drei Maßnahmen lägen keine entsprechenden Beschlüsse als Voraussetzung für die Aufnahme in die Investitionsliste vor. Diese Maßnahmen können frühestens für die Jahre 2012 bzw. 2013 vorgesehen werden. Die Kindertagesstätte an der Humboldtstraße sei für die Jahre 2010 und 2011 vorgesehen. Vor dem Hintergrund, dass zunächst finanziell sicherzustellen sei, dass begonnene Maßnahmen beendet werden können und dass eine Genehmigung des genannten Investitionskreditrahmen nicht sicher sei, nütze es nichts, wenn die Politik hier Umschichtungen vornehmen würde. In diesem Fall müssten nämlich aufgrund der dann fehlenden Mittel begonnene Maßnahmen in entsprechendem Umfang stillgelegt werden. Für ein Vorziehen der Tageseinrichtungen kämen als Möglichkeiten in Frage, dass ein Dritter als Bauherr auftritt und die Stadt das Gebäude anschließend anmietet, dass sich ein anderer Träger findet, mit dem die Leistungen verrechnet werden oder dass die Einrichtung im Rahmen eines Public-Private-Partnership-Modells errichtet wird.

Herr Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) bittet um eine Darstellung, welche Maßnahmen geplant und welche derzeit in Arbeit sind, um welches Investitionsvolumen es sich handelt und von welchen Maßnahmen man Abstriche machen müsse.

Herr Stüdemann kündigt an, dass den Ratsvertretern die Prioritätenliste in verschiedenen Sortierungen und mit den gewünschten Informationen in Kürze zur Verfügung gestellt und zukünftig für jedes Quartal aktualisiert werde..

Frau Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) fragt nach, ob eine Finanzierung durch das Sondervermögen möglich sei.

Herr Stüdemann erklärt, dass aus dem Sondervermögen nur rentierliche Investitionen finanziert werden dürfen und somit eine Finanzierung der Tageseinrichtung auf diesem Weg nicht möglich sei.

Herr Reppin (CDU) äußert, dass seiner Meinung nach die bisherigen Prioritätenlisten für Hoch-, Tiefbau- und sonstige Maßnahmen in einer Art und Weise aufgestellt worden seien, die wenig mit dem tatsächlich vorhandenen Investitionsvolumen zu tun hätten. Alle Fraktionen sollten in der öffentlichen Debatte Abschied von der Verkündung des baldigen Vollzugs für Investitionsmaßnahmen nehmen. Man müsse jetzt dafür sorgen, dass die begonnenen Maßnahmen auch zu Ende geführt werden. Er wolle keine Nothaushaltssituation mit Bittgängen zur Bezirksregierung erleben. Man solle über andere Betreibermodelle und über alles, was den städtischen Haushalt entlasten könne, nachdenken.

Frau Starke (stv. Vorsitzende, SPD) betont, dass es in der nächsten Zeit die Hauptaufgabe sein werde, nicht nur zu überlegen, wie man die Mittel, über die man noch verfüge am sinnvollsten einsetze sondern auch darüber nachzudenken, welche Möglichkeiten man unter Einbeziehung Dritter habe, Aufgaben der Kommune zu erledigen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
Wirtschaftliche Entwicklung und EU-Beihilfeverfahren Flughafen
Empfehlung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 14.01.2010
(Drucksache Nr.: 00025-10)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lagen folgende Unterlagen zum TOP vor:

1.) Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Rates am 14.01.2010:

zu TOP 2.6
Wirtschaftliche Entwicklung und EU-Beihilfeverfahren Flughafen
(Drucksache Nr.: 00025-10)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen folgende Unterlagen zum o. g. Tagesordnungspunkt vor:

1. Antrag und Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.01.2010 (Drucksache Nr.: 00025-10-E1)
1. Der Rat fordert die Geschäftsführung der Dortmund Airport 21 GmbH über eine entsprechende Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung auf, alternative Geschäftsmodelle zur Akquirierung von Low-cost-airlines zu entwickeln. Dabei sollen die jetzigen Rahmenbedingungen (Betriebszeiten, Länge der Start- und Landebahn) beibehalten werden.

2. Die Verwaltung wird aufgefordert darzustellen, welche Risiken bei einem negativen Ausgang der anhängigen EU-Verfahren bestehen und inwieweit im Rahmen einer Risikovorsorge entsprechende Rückstellungen gebildet worden sind.

3. Der Rat fordert die Verwaltung und die Dortmund Airport GmbH auf darzulegen, in welchem Umfang Sondergenehmigungen zur Nutzung der 60 m langen Auslaufstrecke (Overrun-Strecke) als Startbahn für Nonstop-Flüge zu den kanarischen Inseln in der Vergangenheit erteilt worden sind.

2. Antrag der Fraktion Die Linke vom 12.01.2010 (Drucksache Nr.: 00025-10-E2)
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, für die Dauer dieser Wahlperiode jegliche Ausweitung der Betriebszeiten in den Nachtflugbetrieb des Dortmunder Flughafens auszuschließen.

3. Antrag der Fraktion Die Linke vom 12.01.2010 (Drucksache Nr.: 00025-10-E3)
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, für die Dauer dieser Wahlperiode jeglichen Ausbau der Start- und Landebahn des Dortmunder Flughafens auszuschließen.

Die Verwaltung hatte dazu mit Schreiben vom 14.01.2010 folgende Stellungnahme (Drucksache Nr.: 00025-10-E4) abgegeben:

Zu 2.
Hinsichtlich der europa- und beihilferechtlichen Fragestellungen verweise ich auf das noch
nicht abgeschlossene Hauptprüfverfahren der EU-Kommission. Das Ergebnis der Prüfungen
durch die Kommission ist abzuwarten. Ein Erfordernis zur Rückstellungsbildung lag bislang
nicht vor.

Zu 3.
Im Jahr 2008 wurde die befestigte Strecke vor der Start-/Landebahn insgesamt 32 Mal für
einen Start genutzt. Im Zeitraum 01.01. bis 30.09.2009 erfolgte dies in insgesamt sieben
Fällen. Die Zahlen für das 4. Quartal 2009 liegen bisher nicht vor.

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich, die Angelegenheit an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu überweisen.

2.) Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2010 (Drucksache-Nr.: 16297-09):

zu TOP 4.2
Ausweitung der Betriebszeiten des Flughafen Dortmund
- lag bereits zur Sitzung am 02.12.2009 vor -
Antrag zur TO (Fraktion 'Die Linken im Rat')
(Drucksache Nr.: 16297-09)

Es lagen vor:
- Antrag der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.: 16297-09)
- Bitte um Stellungnahme und Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 16297-09-E2)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den nachfolgenden Antrag der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.: 16297-09)
mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

„Der Rat der Stadt Dortmund schließt für die Dauer dieser Wahlperiode jegliche Ausweitung der Betriebszeiten in den Nachtflugbetrieb des Dortmunder Flughafens aus.
Begründung: Nach dem Fluglärmgesetz beginnt der Nachtflugbetrieb bereits ab 22:00 Uhr. Bereits heute gilt eine Regelbetriebszeit von 6-22 Uhr, mit einer Verspätungsregelung bis 23:00 Uhr. Verspätet landende Flugzeuge tangieren also bereits den Nachtflugbereich. Eine Ausweitung des Regelflugbetriebes würde daher umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen für die betroffene Bevölkerung nach sich ziehen. Die Finanzen der Stadt Dortmund und seiner Stadttöchter sind allerdings bereits über Gebühr strapaziert worden und aufgrund der Haushaltslage verbietet sich die Eröffnung neuer finanzieller Risiken am Flughafen. Neben dem finanziellen Aspekt für die Stadt Dortmund kommt auch der gesundheitliche Aspekt für die Bewohner zum tragen. Ein gesunder Schlaf ist für Menschen lebensnotwendig. Ein Säugling schläft 12-16 Stunden am Tag. Kleinkinder haben noch ein Schlafbedürfnis von 11-13 Stunden und Jugendliche kommen mit durchschnittlich 9 Stunden aus. Erwachsene verbringen im Durchschnitt 8 Stunden täglich mit schlafen. Erst nach dem 50 Lebensjahr sinkt das Schlafbedürfnis oft unter 6 Stunden pro Tag ab. Die jetzige Beschränkung der Menschen durch den herrschenden Fluglärm auf eine Schlafdauer von 8 Stunden täglich, bzw. bei Flugverspätungen auf bis zu 7 Stunden täglich stellen bereits heute einen schweren Eingriff in das Leben der Menschen dar. Dieser Eingriff wird sich früher oder später gesundheitlich auswirken. Die größten Risiken hervorgerufen durch Schlafmangel sind eine erhöhte Unfallgefahr durch sich willkürlich einstellenden Tagesschlaf, schwere Krankheiten durch eintretende Stoffwechselstörungen und weitgehende psychische Störungen. Dem Rat der Stadt Dortmund als demokratische Vertretung seiner Bürgerinnen und Bürger kommt hier eine besondere Fürsorgepflicht zu. Durch diese Fürsorgepflicht verbietet sich eine weitere Ausweitung der Flugzeiten.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den nachfolgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 16297-09-E2) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke ab.

„1. Der Ausschuss fordert die Geschäftsführung der Dortmund Airport 21 GmbH über eine entsprechende Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung auf, alternative Geschäftsmodelle zur Akquirierung von Low-cost-airlines zu entwickeln. Dabei sollen die jetzigen Rahmenbedingungen (Betriebszeiten, Länge der Start- und Landebahn) beibehalten werden.
Begründung: Das Geschäftsmodell der Dortmund Airport 21 GmbH Low-Cost-Airlines als Nutzer des Dortmunder Flughafens zu akquirieren, ist gescheitert. Kostendeckende Flughafengebühren lassen sich angesichts des ruinösen Wettbewerbs in absehbarer Zeit nicht erzielen. Die Ertragssituation des Mehrheitsgesellschafter, die DSW21, wird seit Jahren im erheblichen Maß geschwächt. Notwendige Investitionen beispielsweise im Stadtbahnnetz müssen aufgrund des Eigenmittelverzehrs durch Fremdmittel finanziert werden. Eine Verlängerung der Betriebszeiten und/oder eine Verlängerung der Start- und Landebahn wird an der desolaten Situation nichts ändern bzw. weitere Verluste auslösen.“


3.) Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2010 (Drucksache-Nr.: 16298-09)

zu TOP 4.3
Ausbau der Start- und Landebahn des Flughafen Dortmund
- lag bereits zur Sitzung am 02.12.2009 vor -
Antrag zur TO (Fraktion 'Die Linken im Rat')
(Drucksache Nr.: 16298-09)

Es lag vor:
- Antrag der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr. 16298-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den folgenden Antrag der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr. 16298-09) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab:

„Der Rat der Stadt Dortmund schließt für die Dauer dieser Wahlperiode jeglichen Ausbau der Start- und Landebahn des Dortmunder Flughafens aus.
Begründung: Die Finanzen der Stadt Dortmund und seiner Stadttöchter sind über alle Gebühren strapaziert worden. Damit verbietet sich ein weiteres finanzielles Abenteuer im mehrstelligen Millionenbereich. Der Flughafen weist seit Jahren Defizite aus – in diesem Jahr bereits 25 Mio Euro, zuzüglich mehrerer Millionen Euro Zinslasten, die zur Bilanzschönung von den Dortmunder Stadtwerken übernommen wurden. Diese gewaltigen Defizite rühren nicht etwa von einer zu kleinen Landebahn her, sondern sind einerseits Ausdruck der Kosten früherer Ausbaustufen und der damit entstandenen Zinslasten bei den Kreditgebern. Andererseits sind sie Ausdruck einer nicht kostendeckenden Gebührenordnung und damit einer städtischen Subventionierung privater Billigfluglinien. Weitere Ausbaustufen vergrößern daher auch über die nicht tragbaren Zinslasten weiterhin das Defizit des Flughafens. Der Flughafen plant immer noch mit weiteren Ausbaustufen der finanziellen Abwärtsspirale zu entkommen, obwohl dieser Weg bereits mehrfach gescheitert ist. Damit die Flughafenleitung hier Planungssicherheit bekommt, ist es aus unserer Sicht notwendig, dass der Rat den Rahmen absteckt, in dem sich Aktivitäten der Flughafenleitung in Bezug auf eine Entwicklung des Flughafens bewegen können. Der Ausbau der Landebahn gehört definitiv nicht dazu.“


Herr Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) bezweifelt die Aussage der Verwaltung, dass eine Erfordernis zur Bildung von Rückstellungen nicht vorliege. Seiner Meinung könne hier ein größeres Problem entstehen, wenn den Beihilfebeschwerden in größerem Umfang stattgegeben werden sollte. Die Stellungnahme der Verwaltung sei insofern unbefriedigend.

Herr Stammnitz (Die Linke) verweist auf die Anträge seiner Fraktion und erklärt ergänzend, dass die Ausweitung der Betriebszeiten nach seiner Schätzung rd. 2 Mio. € jährlich kosten und das Defizit des Flughafens entsprechend erhöhen würde. Investitionen für eine Verlängerung der Start- und Landebahn könne sich die Stadt in der derzeitigen finanziellen Situation nicht leisten.

Frau Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) findet, dass die Kritik von Herrn Krüger an die falsche Adresse gerichtet sei, da es nicht an der Verwaltung sei, über die Bildung von Rückstellung bei der Flughafen GmbH zu befinden. Dies sei Aufgabe der Geschäftsführung, die dies unter Kontrolle des Wirtschaftsprüfers veranlasse, soweit hierzu eine Notwendigkeit besteht. Im Übrigen würden Rückstellungen eine Erhöhung der Aufwandseite darstellen, die unter Umständen zu einer Forderung an die Stadt nach Erhöhung des Eigenkapitals führen könnten. Die Situation des Flughafens sei schwierig und man müsse sich die Frage stellen, ob sich die Stadt Dortmund das auf Dauer leisten könne. Es gebe in Teilen der Wirtschaft und in Teilen der Parteien Bestrebungen, die Start- und Landebahn auszubauen. Die Wirtschaft zeige aber wenig Bereitschaft, zur Finanzierung der Kosten beispielsweise mit einer erhöhten Gewerbesteuer beizutragen. Die Diskussion um die Zukunft des Flughafens müsse bald geführt werden, damit man zu einer Entscheidung komme, ob man weiter verfährt wie bisher, die Landebahn ausbaut, die Betriebszeiten verlängert oder den Flughafen schließt.

Herr Schulte (Fachbereichsleitung Kämmerei) erläutert die Regel zur Bildung von Rückstellungen. Diese treffe im vorliegenden Fall nicht zu, weil davon auszugehen sei, dass hier kein beihilferechtlicher Tatbestand vorliege.

Frau Starke (stv. Vorsitzende, SPD) stellt die Anträge der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einzeln zur Abstimmung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.: 16297-09) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 16297-09-E2) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr. 16298-09) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.


zu TOP 3.2
Veräußerung des Geschäftsanteils der Stadt Dortmund an der Kommunale Aktionärsvereinigung RWE Westfalen-Weser-Ems GmbH (KAV)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00214-10)

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt stimmt der Veräußerung des Geschäftsanteils der Stadt Dortmund an der KAV an die Westfälisch-Lippische Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Münster, zu.
Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, alle zur Umsetzung des Beschlusses erfor-derlichen Erklärungen abzugeben, Vereinbarungen zu treffen und Verträge abzuschließen.

4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Neubau der Offenen Ganztagsschule (OGS) an der Gutenberg-Grundschule, Arminiusstr. 10 in Dortmund Dorstfeld
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14696-09)

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt folgenden Beschluss des Rates vom 10.12.2009 zur Kenntnis:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Den Neubau der Offenen Ganztagsschule (OGS) an der Gutenberg-Grundschule, Arminiusstr. 10 in Dortmund-Dorstfeld mit einem Investitionsvolumen von 998.300 Euro.

2. Die Beschaffung von beweglichem Vermögen für die OGS Gutenberg mit einem Investitionsvolumen von 25.000 €.
Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40_00301014003, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2009 50.000 Euro
Haushaltsjahr 2010 913.300 Euro
Haushaltsjahr 2011 50.000 Euro

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 10.000 Euro stellt aktivierte Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Die Deckung erfolgt durch Mittelverschiebung von Finanzstelle 40A00301014285 zur Finanzstelle 40_00301014003 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für das Jahr 2010.

Für das Jahr 20009 müssen die Mittel außerplanmäßig verlagert werden.

Die Investition bedingt ab 2011 eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 (Städtische Immobilienwirtschaft) in Höhe von 39.676,80 Euro. Die Ergebnisrechnung des FB 40 wird jährlich um 5.852,44 Euro entlastet.

3. Der Rat genehmigt die überplanmäßige Mehrauszahlung in 2009 in Höhe von 50.000 Euro gem. § 83 Abs. 1 GO NRW für die Planungskosten der Baumaßnahme in der Finanzrechnung des FB 40 unter der Investitionsfinanzstelle 40_00301014003, Finanzposition 780800.
Die Deckung der Mehrauszahlung erfolgt durch Minderauszahlung in Höhe von 50.000 Euro unter der Investitionsfinanzstelle 40A00301014285, Finanzposition 780800.

4. Der Rat beschließt gem. § 85 Abs. 1 GO NRW die außerplanmäßige Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 350.000 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2010. Die Deckung erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 69_01205004138, Finanzposition 780800.

5. Die Durchführung der Maßnahme unterliegt dem Vorbehalt, dass gemäß § 22 GemHVO die nicht abgeflossenen Beträge aus dem Jahr 2009 in das Haushaltsjahr 2010 bzw. aus dem Haushaltsjahr 2010 in das Haushaltsjahr 2011 übertragen werden.

6. Die Durchführung der Maßnahme „Erweiterung Aplerbecker-Grundschule“ wird zeitlich geschoben und im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2010 entsprechend berücksichtigt.

zu TOP 4.3
Sachstandsbericht Reha-Kliniken Rombergpark
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00166-10)

Der Bericht der Verwaltung wird im nichtöffentlichen Teil behandelt.

zu TOP 4.4
Fortschreibung Solar-Dächerpool
Empfehlung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 14.01.2010
(Drucksache Nr.: 00026-10)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lagen folgende Unterlagen zum TOP vor:

1.) Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Rates vom 14.01.2010

zu TOP 2.7
Fortschreibung Solar-Dächerpool
(Drucksache Nr.: 00026-10)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Unterlagen vor:

1. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.01.2010
(Drucksache Nr.: 00026-10-E1)
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine dritte Tranche von Dachflächen für den Solar-Dächerpool bereitzustellen. Hierbei ist insbesondere auf über KP II-Mittel sanierte Dachflächen städtischer Liegenschaften zurückzugreifen. Angesichts der zu erwartenden Absenkung der Einspeisevergütung von PV-Anlagen ist auf ein zeitintensives Ausschreibungsverfahren zu verzichten. Die im Solar-Dächerpool einzulegenden Dachflächen sind im Rahmen einer Direktvergabe an potentielle Investoren zur Errichtung von PV-Anlagen zu verpachten.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung Verhandlungen mit den städtischen Eigenbetrieben und Unternehmungen aufzunehmen um weitere Dachflächen zu identifizieren, welche an potentielle Investoren zur Errichtung von PV-Anlagen verpachtet werden können. Ein entsprechender Abschlussbericht ist dem Rat bis Mitte März 2010 vorzulegen.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Contracting –Modelle zur Sanierung von Dachflächen städtischer Liegenschaften und anschließender Nutzung zur Aufstellung von PV-Anlagen gemeinsam mit dem ortsansässigen Handwerk zu entwickeln. Ein entsprechender Zwischenbericht ist dem Rat bis Mitte März 2010 vorzulegen.

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich die Angelegenheit an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien und Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu überweisen.

2.) Zusatz-/Ergänzungdantrag zum TOP (Fraktion Bündnis90/Die Grünen)
(Drucksache-Nr.: 00026-10-E1):

Beschlussvorschlag:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN bitten Sie, folgende Anträge zur Beratung und Abstimmung zu stellen:

1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine dritte Tranche von Dachflächen für den Solar-Dächerpool bereitzustellen. Hierbei ist insbesondere auf über KP II-Mittel sanierte Dachflächen städtischer Liegenschaften zurückzugreifen. Angesichts der zu erwartenden Absenkung der Einspeisevergütung von PV-Anlagen ist auf ein zeitintensives Ausschreibungsverfahren zu verzichten. Die im Solar-
Dächerpool einzulegenden Dachflächen sind im Rahmen einer Direktvergabe an potentielle Investoren zur Errichtung von PV-Anlagen zu verpachten.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung Verhandlungen mit den städtischen Eigenbetrieben und Unternehmungen aufzunehmen um weitere Dachflächen zu identifizieren, welche an potentielle Investoren zur Errichtung von PV-Anlagen verpachtet werden können. Ein entsprechender
Abschlussbericht ist dem Rat bis Mitte März 2010 vorzulegen.

3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Contracting –Modelle zur Sanierung von Dachflächen städtischer Liegenschaften und anschließender Nutzung zur Aufstellung von PV-Anlagen gemeinsam mit dem ortsansässigen Handwerk zu entwickeln. Ein entsprechender Zwischenbericht ist dem Rat bis Mitte März 2010 vorzulegen.

3.) Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der Sitzung vom 03.02.2010:

zu TOP 6.1
Fortschreibung Solar-Dächerpool
Empfehlung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 14.01.2010
(Drucksache Nr.: 00026-10)

Es lag vor:
- Überweisung aus dem Rat der Stadt Dortmund vom 14.01.2010, Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 00026-10-E1)

RM Harnisch bittet die Verwaltung um Stellungnahme, ob der Verzicht auf ein zeitintensives Ausschreibungsverfahren umsetzbar ist. Er schlägt darüber hinaus vor, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen um den folgenden Prüfauftrag zu ergänzen:
„Die Verwaltung erhält den Auftrag zu prüfen, ob Flächen von stillgelegten Deponien für die Errichtung von PV-Anlagen genutzt werden können.“

Herr Limberg teilt mit, dass ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt werden müsste. Eine Beauftragung für neue Solaranlagen könnte bei Einhaltung aller erforderlichen Fristen dann frühestens Ende Juni erfolgen.

RM Pohlmann-Rohr erklärt sich einverstanden mit dem Zeitziel Ende Juni und stimmt der Ergänzung des Antrags zu.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 00026-10-E1) mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste in folgender abgeänderter Form:

„1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine dritte Tranche von Dachflächen für den Solar-Dächerpool bereitzustellen. Hierbei ist insbesondere auf über KP II-Mittel sanierte Dachflächen städtischer Liegenschaften zurückzugreifen. Angesichts der zu
erwartenden Absenkung der Einspeisevergütung von PV-Anlagen ist auf ein
zeitintensives Ausschreibungsverfahren zu verzichten. Die im Solar-Dächerpool
einzulegenden Dachflächen sind im Rahmen einer Direktvergabe an potentielle
Investoren zur Errichtung von PV-Anlagen zu verpachten.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung Verhandlungen mit den städtischen Eigenbetrieben und Unternehmungen aufzunehmen um weitere Dachflächen zu identifizieren, welche an potentielle Investoren zur Errichtung von PV-Anlagen verpachtet werden können.
Ein entsprechender Abschlussbericht ist dem Rat bis Mitte März 2010 vorzulegen.

3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Contracting –Modelle zur Sanierung von
Dachflächen städtischer Liegenschaften und anschließender Nutzung zur Aufstellung
von PV-Anlagen gemeinsam mit dem ortsansässigen Handwerk zu entwickeln. Ein
entsprechender Zwischenbericht ist dem Rat bis Mitte März 2010 vorzulegen.

4. Die Verwaltung erhält den Auftrag zu prüfen, ob Flächen von stillgelegten Deponien für die Errichtung von PV-Anlagen genutzt werden können.

Frau Pohlmann-Rohr (Bündnis 90/Die Grünen) erklärt das Einverständnis ihrer Fraktion, den Antrag in der durch den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien geänderten Fassung dem Rat zu empfehlen.

Frau Starke (stv. Vorsitzende, SPD) lässt über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 00026-10-E1) mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste in folgender abgeänderter Form:

„1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine dritte Tranche von Dachflächen für den Solar-Dächerpool bereitzustellen. Hierbei ist insbesondere auf über KP II-Mittel sanierte Dachflächen städtischer Liegenschaften zurückzugreifen. Angesichts der zu
erwartenden Absenkung der Einspeisevergütung von PV-Anlagen ist auf ein
zeitintensives Ausschreibungsverfahren zu verzichten. Die im Solar-Dächerpool
einzulegenden Dachflächen sind im Rahmen einer Direktvergabe an potentielle
Investoren zur Errichtung von PV-Anlagen zu verpachten.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung Verhandlungen mit den städtischen Eigenbetrieben und Unternehmungen aufzunehmen um weitere Dachflächen zu identifizieren, welche an potentielle Investoren zur Errichtung von PV-Anlagen verpachtet werden können.
Ein entsprechender Abschlussbericht ist dem Rat bis Mitte März 2010 vorzulegen.

3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Contracting –Modelle zur Sanierung von
Dachflächen städtischer Liegenschaften und anschließender Nutzung zur Aufstellung
von PV-Anlagen gemeinsam mit dem ortsansässigen Handwerk zu entwickeln. Ein
entsprechender Zwischenbericht ist dem Rat bis Mitte März 2010 vorzulegen.

4. Die Verwaltung erhält den Auftrag zu prüfen, ob Flächen von stillgelegten Deponien für die Errichtung von PV-Anlagen genutzt werden können.


zu TOP 4.5
Schulorganisatorische Maßnahmen im Bereich der Grundschulen;
hier: Loh-Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00140-10)

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt die Auflösung der Städtischen Gemeinschaftsgrundschule „Loh-Grundschule“, Benninghofer Straße 256, zum Ende des Schuljahres 2011/12 (31.07.2012) nach § 81 Abs. 1 und 2 des Schulgesetzes NRW (SchulG).

5. Sondervermögen

- nicht besetzt -




Starke Böhm Bredensteffen
stellv. Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführer