Niederschrift

über die 4. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund


am 16.12.2004
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 18:25 Uhr


Laut Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 87 von z. Z. 88 Ratsmitgliedern anwesend.
An der Sitzung nahm nicht teil:
Rm H. FischerFDP/Bürgerliste

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Dr. Langemeyer
StD Fehlemann
StK Pehlke
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann
Herr Dr. Küpper
LStRD Dr. Reetz
LStRD’in Seybush
StVD Weber
StOVR Feuler


Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 04.11.2004

Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 18.11.2004

1.5 Einführung eines Ratsmitgliedes

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- keine Vorlagen -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Jahresrechnungen der Dauer-(Legat-)Grabpflege für die Haushaltsjahre 2002 und 2003
(Drucksache Nr.: 06342-04)

3.2 Erlass einer Satzung über die Aufhebung der im Stadtgebiet Dortmund bestehenden Satzungen über die Erforderlichkeit einer Teilungsgenehmigung
(Drucksache Nr.: 07372-04)

3.3 Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 248 - Godekinsiedlung -
hier: Beschluss einer Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungs-sperre (§§ 14, 16 und 17 BauGB)
(Drucksache Nr.: 07297-04)

3.4 Wirtschaftsplan der Friedhöfe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2005
(Drucksache Nr.: 07189-04)

3.5 1. Neuwahl des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
2. Regelung der Aufwandsentschädigung
(Drucksache Nr.: 07443-04)

3.6 Novelle des Baugesetzbuches 2004
Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungs-gesetz Bau-EAGBau)
(Drucksache Nr.: 07465-04)

3.7 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
(Drucksache Nr.: 07362-04)

3.8 Wasserwanderrastplatz Stadthafen (Fluss Stadt Land)
hier: Durchführungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 07368-04)

3.9 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II Dortmund-Nordstadt
hier: Fortführung des Projekts "Quartierszentrum Wichern" bis zum 31.12.2006
(Drucksache Nr.: 07198-04)

3.10 Bebauungsplan Lü 159n - Drei Morgen Nord - (gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungs-pläne Lü 157 und Hom 245)
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 07270-04)

3.11 Wohnungsmarktbericht Dortmund 2004 - Ergebnisse der Wohnungsmarktbeobachtung 2003
(Drucksache Nr.: 00026-04)

3.12 Neubau einer Turnhalle für den Vereins- und Schulsport an der Probstheidastraße in Do-Eving
(Drucksache Nr.: 00034-04)

3.13 Urban II
Kinderspielplatz Blücherstraße
hier: Baubeschluss
(Drucksache Nr.: 00171-04)

3.14 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2 "Förderung der Lokalen Ökonomie", Fortführung des Projektes "Netzwerk Übergang Schule in Beruf"
(Drucksache Nr.: 00241-04)

3.15 Stadtbahn Dortmund
Änderungen Ost-West-Strecke
- Abschnitt "Bf. Lippestraße bis Bf. Heinrichstraße" mit Anschluss zum Borsigplatz,
- Abschnitt K-Nord von Bf. Stadtgarten bis Bf. Brunnenstraße
(Drucksache Nr.: 00286-04)

3.16 Einziehung einer Teilfläche im Bereich "Lühringhof" und "Platz von Netanya"
(Drucksache Nr.: 00291-04)

3.17 Bauleitplanung; 13. Änderung des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West -; hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung einer Begründung
(Drucksache Nr.: 00274-04)

3.18 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 07395-04)

3.19 Beabsichtigte Einziehung der "Paul-Winzen-Straße"
(Drucksache Nr.: 00332-04)

3.20 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes In W 126 - Schwanenwall/Weiherstraße -
hier: I. Satzungsbeschluss; II. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 13.10.2004
(Drucksache Nr.: 00070-04)

3.21 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ap 201 - Ortskern Aplerbeck -
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 07272-04)

3.22 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 207 - Körne-Südwest - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Satzungsbeschluss; II. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 09.11.2004
(Drucksache Nr.: 00301-04)

3.23 Neubau einer Turnhalle an der Regenbogen-Grundschule, Adalmundstr. 1 in Do-Mengede
(Drucksache Nr.: 00317-04)

3.24 Erweiterung der Westhausen-Grundschule an der Wenemarstraße 11 - 13
(Drucksache Nr.: 00185-04)

3.25 Verkehrssystem-Management
- Projekt "Ruhrpilot" -
(Drucksache Nr.: 00474-04)

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Jahresabschluss 2003
(Drucksache Nr.: 00003-04)

4.2 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" (SVTZ)
hier: Errichtung einer MST.factory auf Phoenix-West
(Drucksache Nr.: 00336-04)

4.3 Wirtschaftsplan 2005 des Sondervermögens "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
(Drucksache Nr.: 00333-04)

4.4 Satzung zur Änderung der Betriebssatzung Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund (WBF-DO)
(Drucksache Nr.: 00547-04)

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

6.1 Offene Seniorenarbeit der Stadt Dortmund
hier: Anpassung der Honorarordnung zum 01.01.2005
(Drucksache Nr.: 00142-04)

6.2 Offene Seniorenarbeit der Stadt Dortmund
hier: Anpassung der Kostenbeiträge zum 01.01.2005
(Drucksache Nr.: 00139-04)

6.3 Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührensatzung
(Drucksache Nr.: 00297-04)


6.4 Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
(Drucksache Nr.: 00298-04)

7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Westfalenpark: Eintrittspreiserhöhung
(Drucksache Nr.: 00250-04)

7.2 Änderung von Nutzungs- und Entgeltordnungen im Bereich der Kulturbetriebe Dortmund ab 01.01.2005 für die Geschäftsbereiche Musikschule, Volkshochschule und Dietrich-Keuning-Haus und Änderung der Schulordnung der Musikschule Dortmund
(Drucksache Nr.: 00172-04)

7.3 Änderung der Honorarordnung für den Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund
(Drucksache Nr.: 00148-04)

7.4 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Wirtschaftsplan 2005
(Drucksache Nr.: 00287-04)

7.5 Wirtschaftsplan 2005 für den Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund
(Drucksache Nr.: 00147-04)

8. Schule

8.1 Anhebung des Eigenanteils zum SchokoTicket für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler nach § 7 Schulfinanzgesetz (SchFG)
(Drucksache Nr.: 00331-04)

9. Kinder und Jugend
- unbesetzt -

10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Beschlussfassung über die Jahresrechnung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2002 und die Entlastung des Oberbürgermeisters aus dieser Rechnung
(Drucksache Nr.: 00069-04)

10.2 Änderung des Wirtschaftsplans 2004 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögens-verwaltungsfonds Dortmund"
(Drucksache Nr.: 00194-04)

10.3 Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2002 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
(Drucksache Nr.: 00501-04)

10.3 a Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2003 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
(Drucksache Nr.: 00502-04)


10.4 Wirtschaftsplan des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, für das Wirtschaftsjahr 2005
(Drucksache Nr.: 00366-04)

10.5 Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vergütung der städtischen Vertreter in Aufsichtsräten, Beiräten u. ä.
(Drucksache Nr.: 00526-04)

10.6 Satzung zur vierten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 00277-04)

10.7 Satzung zur vierten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 00459-04)

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Benennung eines weiteren beratenden Mitgliedes für den Kinder- und Jugendausschuss sowie dessen Stellvertreter/in
(Drucksache Nr.: 00010-04)

11.2 Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden für den Zeitraum vom 01.07.2003 bis 30.06.2004
(Drucksache Nr.: 00271-04)

11.3 Umbesetzung in Gremien
(Drucksache Nr.: 00546-04)

11.4 Terminplan für die Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse im Jahr 2005
(Drucksache Nr.: 00065-04)

11.5 Benennung von stimmberechtigten Abgeordneten für die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages
(Drucksache Nr.: 00551-04)

11.6 Optimierung der Gremienarbeit im Rat und in den Bezirksvertretungen
hier: Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
(Drucksache Nr.: 00528-04)

11.7 Aufstellen einer Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter/Richterinnen beim Verwaltungsge-richt Gelsenkirchen
(Drucksache Nr.: 00557-04)

12. Anfragen

12.1 Anfragen Linkes Bündnis

12.1.1 Neonazi-Aktivitäten; Ereignisse am 8. November 2004
(Drucksache Nr.: 00423-04)

12.1.2 Hartz IV; "Dortmund-Pass"
(Drucksache Nr.: 00598-04)

12.2 Anfragen Offensive D

12.2.1 Recycling-Möglichkeiten für das Dortmunder Konzerthaus
(Drucksache Nr.: 00499-04)

12.2.2 Nutzungsrechte des Dortmund-Wappens zum Dumping-Preis
(Drucksache Nr.: 00503-04)

12.2.3 Gesundheitsgefährdung durch Feinstäube in Eving vor und nach der Inbetriebnahme der Schrottanlage
(Drucksache Nr.: 00504-04)

12.2.4 Einstellung der integrationsfeindlichen Moschee-Projekte in Hörde und Mengede
(Drucksache Nr.: 00506-04)

12.3 Anfragen DVU

12.3.1 Missachtung der parteipolitischen Neutralität der Schulen
(Drucksache Nr.: 00600-04)

12.3.2 Arbeitslosenzahlen
(Drucksache Nr.: 00602-04)

12.3.3 Schuldenstand Dortmunds
(Drucksache Nr.: 00603-04)

12.3.4 "Verpflichtung" der Rats- bzw. Bezirksvertreter Dortmunds
(Drucksache Nr.: 00604-04)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und bis auf den TOP 10.1 geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Brandt (SPD) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

3.26 Dauerkleingartenanlagen, Kleingartenanlage Ardeyblick in Dortmund-Innenstadt-West

9.1 Grundsatzbeschluss zur Bildung eines Eigenbetriebes (eingebetriebsähnlichen Einrich-tung) „KIDO Kinderbetreuung Dortmund“

10.8 Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund

erweitert.

Weiterhin wies OB Dr. Langemeyer darauf hin, dass die Offensive D mit Schreiben vom 22.11.2004 beantragt habe, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung im Wege der Dringlich-keit um den Punkt

Nutzungsrechte des Dortmund-Wappens zum Dumping-Preis

zu erweitern.

OB Dr. Langemeyer wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die genannte Angelegenheit bereits in der Sitzung des Rates der Stadt am 18.11.2004 auf der Tagesordnung gestanden habe und es offensichtlich von Rm Münch versäumt worden sei, diesbezüglich einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Der Ältestenrat habe von daher empfohlen, dem von Rm Münch gestellten Antrag nicht zuzu-stimmen.

Hinsichtlich der Begründung der Dringlichkeit gab anschließend Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:

„Die Dringlichkeit, Herr Oberbürgermeister, ist gegeben und das müssten auch Sie einsehen, obwohl ich ja weiß, dass es manchmal schwer ist, Zahlen zu verstehen, vor allem wenn dann noch Millionen Euros dranhängen.

Es sind nur noch 15 Tage bis die Satzung über die Lizenzgebühren für die Nutzung des Dortmund-Wappens in Kraft tritt. Ich sage es, wir haben das alle beim letzten Mal verpennt. Im Sauseschritt ist das durchgegangen. Markenzeichen, Markenartikel werden hier...“

Zwischenbemerkung OB Dr. Langemeyer:

„Nicht zur Sache.“

Rm Münch:

„Doch ich sage es Ihnen schon.“

OB Dr. Langemeyer:

„Sie haben nur zur Dringlichkeit zu sprechen.“

Rm Münch:

„Ich sage die Dringlichkeit, Herr Oberbürgermeister.

Es kann nicht angehen, dass jetzt wieder von Ihnen versucht wird, hier eine notwendige Dis-kussion, die beim letzten Mal versäumt worden ist, abzublocken. Meiner Meinung nach ist das eine Chance für die Stadt Dortmund, ein bisschen Geld einzunehmen. Alles andere wäre wirklich in der Tat fatal.

Und ich sage noch mal, unabhängig von der Sachdiskussion, Herr Oberbürgermeister, wenn Sie die Dringlichkeit nicht einsehen, dass ein Punkt, der zum 01.01.2005 in Kraft treten soll, d. h. in 15 Tagen, Auswirkung haben wird für diese Stadt, wenn Sie diese Dringlichkeit nicht sehen, Herr Oberbürgermeister, dann verstehen Sie wirklich nichts von der Geschäftsordnung und auch nicht von der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens. Danke schön.“

Der Rat der Stadt lehnt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Dringlichkeitsantrag von Rm Münch ab:

Der Rat der Stadt Dortmund erhöht die Gebühren für die Nutzungsrechte am Stadtwappen von 30 auf 300 Euro bzw. von 90 auf 900 Euro.

Weiterhin schlug Rm Stammnitz (PDS) vor, die Tagesordnungspunkte 3.4 sowie 3.7 zusammen zu behandeln.

Der Rat der Stadt stimmte diesem Verfahrensvorschlag zu.

Unter Einbeziehung der oben angeführten Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffent-lichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschriften über die 2. und 3. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 04.11.2004 und 18.11.2004

Bei Stimmenthaltung der DVU genehmigte der Rat der Stadt einstimmig die Niederschrift über die 2. Sitzung des Rates der Stadt am 04.11.2004.

Bei Stimmenthaltung der DVU sowie der Stimme von Rm Dr. Brunsing genehmigte der Rat der Stadt einstimmig die Niederschrift über die 3. Sitzung des Rates der Stadt am 18.11.2004.

zu TOP 1.5
Einführung eines Ratsmitgliedes

OB Dr. Langemeyer machte zunächst darauf aufmerksam, dass für das ausgeschiedene Ratsmit-glied Manfred Jostes seitens der CDU-Fraktion Herr Emmanouil Daskalakis, Malter Weg 4, 44149 Dortmund, in den Rat der Stadt nachrücken wird.

Entsprechend der Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurde anschließend Herr Daskalakis in sein Amt als Ratsmitglied von OB Dr. Langemeyer eingeführt und zur gesetzmäßigen und ge-wissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- keine Vorlagen-

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
Jahresrechnungen der Dauer-(Legat-)Grabpflege für die Haushaltsjahre 2002 und 2003
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06342-04)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt von dem Ergebnis der Jahresrechnungen der Dauer-
(Legat-)Grabpflege für die Haushaltsjahre 2002 und 2003 Kenntnis.

Über die Entlastung nach § 94 GO NRW ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungs-prüfungsausschuss seine Berichte zu diesen Jahresrechnungen abgegeben hat.

zu TOP 3.2
Erlass einer Satzung über die Aufhebung der im Stadtgebiet Dortmund bestehenden Satzungen über die Erforderlichkeit einer Teilungsgenehmigung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07372-04)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. beschließt die Aufhebung aller Satzungen der Stadt Dortmund über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich der zum Zeitpunkt des Er-lasses dieser Satzungen rechtsverbindlichen Bebauungspläne in Dortmund. Der Geltungs-bereich der Satzung ist unter Ziffer 1 dieser Vorlage konkret beschrieben.

II. hebt seine Beschlüsse zum Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsge-nehmigungen für folgende zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Europarechtsanpassungs-gesetzes noch nicht rechtsverbindliche Bebauungspläne auf:

- Mg 159 - Logistikzentrum Ellinghausen
- In W 123 - Verlängerung Strobelallee und Umwidmung Kleingartenanlage Ardeyblick
- Lü 123 - Ortskern Oespel

III. Finanzielle Auswirkungen
Durch die Aufhebung der Satzungen über die Erforderlichkeit einer Teilungsgenehmi-gung entstehen der Stadt Dortmund keine Kosten.

Rechtsgrundlage
§ 244 Abs. 5 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137) zuletzt geändert durch EAG-Bau vom 24.06.2004 (BGBl I, S. 1359/BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchst. f Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. 07. 1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

zu TOP 3.3
Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 248 - Godekinsiedlung -
hier: Beschluss einer Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Verände-rungssperre (§§ 14, 16 und 17 BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07297-04)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die
Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Planbereich des in der Auf-
stellung befindlichen Bebauungsplanes Hö 248 – Godekinsiedlung -. Der Geltungsbereich der
Satzung über die Veränderungssperre ist unter der Ziffer 1 dieser Vorlage konkret beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§§ 14, 16 und 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1)in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

An der Beratung und Abstimmung nahm Rm Pisula (CDU) nicht teil.

zu TOP 3.4
Wirtschaftsplan der Friedhöfe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2005
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07189-04)

zu TOP 3.7
Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07362-04)

Für die PDS erklärte Rm Stammnitz, dass man die Vorlagen zu den oben angeführten Tages-ordnungspunkten ablehnen werde, da man der Auffassung sei, dass die Preise sowohl für die Feuerbestattung, als auch für die Erdbestattung im Vergleich zu den Umlandgemeinden deutlich zu hoch seien. Insofern sei es für ihn auch nicht verwunderlich, dass die in Dortmund vollzo-genen Beisetzungen rückläufig seien.

Auch Rm Carl brachte für die Fraktion FDP/Bürgerliste zum Ausdruck, dass man die genannten Vorlagen ablehnen werde, da durch die Defizite des Eigenbetriebes Friedhöfe Dortmund die Finanzlage der Stadt Dortmund weiter verschlechtert werde und diesbezüglich keine Vorschläge unterbreitet wurden, wie die Ertragslage des Eigenbetriebes künftig verbessert werden könne.

Dagegen machte seitens der CDU-Fraktion Rm Hengstenberg die zustimmende Haltung seiner Fraktion zu den Tagesordnungspunkten 3.4 und 3.7 deutlich. Aufgrund der veränderten Rahmen-bedingungen, die durch die Novilierung des Bestattungsgesetzes NRW gegeben seien, sei es seiner Auffassung nach eine vertretbare Erhöhung der Gebühren, die die Verwaltung vorge-schlagen habe.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

TOP 3.4

Unter Einbeziehung der mit Schreiben vom 09.12.2004 vorgelegten Veränderungen fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der DVU, des Linken Bündnisses, der PDS sowie von Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2005.

Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 5 Mio. EUR aufzu-nehmen.

TOP 3.7

Unter Einbeziehung der mit Schreiben vom 09.12.2004 vorgelegten Veränderungen fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der DVU, des Linken Bündnisses, der PDS sowie von Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den beigefügten Entwurf als Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.

zu TOP 3.5
1. Neuwahl des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
2. Regelung der Aufwandsentschädigung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07443-04)

Nachdem Rm Münch seinen zum oben angeführten Tagesordnungspunkt vorgelegten Antrag kurz begründet hatte, machte Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) deutlich, dass dieser Antrag wenig zielführend sei, da selbstverständlich der bisherige Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde so lange im Amt bleibe, bis der neue Beirat gewählt worden sei.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch folgenden Antrag von Rm Münch vom 08.12.2004 ab:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass zukünftig die Wahl der Mitglieder des Land-schaftsbeirates zeitnah nach der Kommunalwahl, möglichst in der 2. Ratssitzung, erfolgt.

2. Unter Berücksichtigung der mit Schreiben vom 25.11.2004 veränderten Wahllisten 2 und 3 fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der DVU einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat wählt auf Vorschlag der nach § 11 Landschaftsgesetz NRW vorschlagsberech-tigten Verbände die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde.
Der Rat beschließt die Entschädigung der Mitglieder, der stellvertretenden Mitglieder und der/des Vorsitzenden des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde in Anlehnung an
§ 14 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund.

zu TOP 3.6
Novelle des Baugesetzbuches 2004
Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau-EAGBau)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07465-04)

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.7
Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07362-04)

Die oben angeführte Angelegenheit wurde bereits unter TOP 3.4 behandelt.

zu TOP 3.8
Wasserwanderrastplatz Stadthafen (Fluss Stadt Land)
hier: Durchführungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07368-04)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Förderung eines Wasserwanderrastplatzes mit einem Volumen von 104.400 €. Die Finanzierung erfolgt im Jahr 2005 im Teilfinanzplan des Amtes 61 unter „nicht ergebniswirksamen Einzahlungen/Auszahlungen“.

zu TOP 3.9
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II Dortmund-Nordstadt
hier: Fortführung des Projekts "Quartierszentrum Wichern" bis zum 31.12.2006
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07198-04)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beschließt die Fortführung des URBAN II-Projekts „Quartierszentrum Wichern“ für 2005 - 2006 mit maximalen Kosten in Höhe von 318.000 Euro.

Die Kosten werden im NKH unter der Produktnummer 86 1300401 bis Ende 2006 finanziert. Die Abschlusszahlung ist für Anfang 2007 ebenfalls bei dieser Produktnummer geplant.
Finanzmittel werden über das Produkt 86 1300401 vereinnahmt.

Die Maßnahme ist als Fortsetzungsmaßnahme zu sehen, da sie im Operationellen Programm des URBAN II-Projekts aufgeführt ist und den Kostenrahmen nicht überschreitet.
Der Stadt Dortmund entstehen keine Folgekosten.

zu TOP 3.10
Bebauungsplan Lü 159 n - Drei Morgen Nord - (gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungs-pläne Lü 157 und Hom 245)
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07270-04)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Lü 159 n – Drei Morgen Nord – geprüft und beschließt, die Anregungen unter Punkt 9 dieser Vor-lage nicht zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 sowie § 3 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 233 Abs. 1 Satz 1 und § 244 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 in der Neu-fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begrün-dung vom 26.07.2004 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 10 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 05.10.2004 dem Bebauungsplan Lü 159 n - Drei Morgen Nord - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Lü 159 n einschließlich der unter der Ziffer 11 aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der unter Punkt 2 dieser Vorlage beschriebenen planexternen Aus-gleichsfläche als Satzung (gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne Lü 157 und Hom 245).

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB sowie i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

IV. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Festsetzungen des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte "Geschützter Landschaftsbestandteil - Nr. 101 - Meilengraben westlich Hauert" mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Lü 159 n tlw. außer Kraft treten (siehe auch Ziffer 17 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.03.2004 (GV NRW S. 153).

zu TOP 3.11
Wohnungsmarktbericht Dortmund 2004 - Ergebnisse der Wohnungsmarktbeobachtung 2003
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00026-04)

Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.12
Neubau einer Turnhalle für den Vereins- und Schulsport an der Probstheidastraße in Do-Eving
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00034-04)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:
Neubau einer Einfachturnhalle für den Vereins- und Schulsport auf den Flächen des Eckey-stadions, Probstheidastr. in Do-Eving mit Gesamtkosten von 1.422.000,00 € (brutto).

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Neubaumaßnahme beauf-tragt.

zu TOP 3.13
Urban II
Kinderspielplatz Blücherstraße
hier: Baubeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00171-04)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Umbau des Kinderspielplatzes Blücherstraße nach neuesten ökologischen und pädagogischen Erkenntnissen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 220.000,00 Euro.

zu TOP 3.14
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II 2000 - 2006
hier: Programmschwerpunkt 2 "Förderung der Lokalen Ökonomie", Fortführung des Projektes "Netzwerk Übergang Schule in Beruf"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00241-04)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Projekt „Netzwerk Übergang Schule in Beruf“ im Programmschwerpunkt 2 „Förderung der Lokalen Ökonomie“ der EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II vom 01.01.2005 bis 31.12.2005 mit einem Volumen von 124.000,00 € fortzuführen.

zu TOP 3.15
Stadtbahn Dortmund
Änderungen Ost-West-Strecke
- Abschnitt "Bf. Lippestraße bis Bf. Heinrichstraße" mit Anschluss zum Borsigplatz,
- Abschnitt K-Nord von Bf. Stadtgarten bis Bf. Brunnenstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00286-04)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste sowie der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, die Ost-West-Strecke zur Tunnelinbetriebnahme an das geänderte Fahrzeugkonzept anzupassen und mit Brandschutzeinrichtungen auszurüsten.

zu TOP 3.16
Einziehung einer Teilfläche im Bereich "Lühringhof" und "Platz von Netanya"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00291-04)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Aufgrund des § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. V. m. § 20 Abs. 2 Buchstabe e der Hauptsatzung der Stadt Dortmund fasst der Rat folgenden Beschluss:

Auf Grundlage des § 7 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) verfügt der Rat, mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung, die Einziehung einer Teilfläche im Bereich "Lühringhof“ (Gemarkung Dortmund, Flur 1, Flurstück 385 tlw., 387, 389, 390, 391 und 393) und „Platz von Netanya" (Gemarkung Dortmund, Flur 2, Flurstück 573).

zu TOP 3.17
Bauleitplanung; 13. Änderung des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West -; hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00274-04)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der 13. Änderung des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West - vorgebrachten Anregungen geprüft und be-schließt, der unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage genannten Anregung aus den dort ge-nannten Gründen zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) in Verbindung mit den §§ 233 und 244 BauGB in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. beschließt die dieser Beschlussvorlage beigefügte Textsatzung zur 13. Änderung des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage näher beschriebenen Änderungsbereich, jedoch mit der unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage dargelegten Änderung als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 233 und 244 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. beschließt, der Textsatzung zur 13. Änderung des Bebauungsplanes In W 202 – Standort-zentrum Dorstfeld-West - die modifizierte Begründung vom 02.11.2004 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 233 und 244 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

zu TOP 3.18
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07395-04)

In der Diskussion über die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Durchführung von Oster-feuern in der Stadt Dortmund brachte zunächst seitens der CDU-Fraktion Rm Hengstenberg zum Ausdruck, dass man dem diesbezüglich von der Fraktion FDP/Bürgerliste vorgelegten Antrag zustimmen könne, da man bereits am 19.02.2003 Vergleichbares beantragt habe. Ablehnen dagegen werde man die entsprechende Verwaltungsvorlage.

Weiterhin beantragte für die DVU Rm Stanko, die oben angeführte Ordnungsbehördliche Ver-ordnung noch mal zu überarbeiten, da seiner Auffassung nach diese beispielsweise im § 1 Abs. 2 keine Rechtssicherheit biete.

Im weiteren Verlauf der Diskussion begründete seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Becker den von seiner Fraktion vorgelegten Antrag. Hierbei machte er deutlich, dass seine Fraktion zwar den in der Verwaltungsvorlage zum oben angeführten Tagesordnungspunkt enthaltenen Bürokra-tieabbau begrüße, es jedoch für erforderlich halte, den Kreis der Antragsberechtigten zu erwei-tern. Von daher sollte unter anderem auch, so wie man dies beantragt habe, der § 1 Abs. 2 der Verordnung entfallen.

Dagegen sprachen sich Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus), Rm Lührs (SPD) und auch Rm Münch für eine Beschlussfassung im Sinne der Verwaltungsvorlage aus, da man diese als einen guten Kompromiss betrachten könne.

Ablehnen dagegen werde man den von der Fraktion FDP/Bürgerliste vorgelegten Antrag, da dieser allein schon aus ökologischen Gründen nicht vertretbar sei.

Letztendlich wurde die weitere Diskussion durch einen von Rm Ollech (SPD) gestellten Ge-schäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte, der mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU beschlossen wurde, beendet.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie den Stimmen der DVU folgenden Antrag der Fraktion FDP/
Bürgerliste vom 14.12.2004 ab:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Entwurf der Ordnungsbehördlichen Ver-ordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Dortmund wie folgt abzu-ändern:

1. § 1 Abs. 2 der Verordnung entfällt.

2. Der bisherige § 1 Abs. 3 der Verordnung wird § 1 Abs. 2 der Verordnung

3. Dieser wird wie folgt geändert: „Osterfeuer dürfen von jedem Einwohner der Stadt Dortmund nur von Karsamstag bis Ostermontag in der Zeit von 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr abgebrannt werden.“

4. § 2 b) der Verordnung wird wie folgt geändert: „Name und Anschrift des Ver-anstalters oder eines Ansprechpartners“

5. § 6 Abs.1 Nr. 1 der Verordnung entfällt.

2. Der Rat der Stadt lehnt den oben angeführten Antrag von Rm Stanko (DVU) mit Mehr-heit gegen die Stimmen der DVU ab.

3. Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der DVU folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den beigefügten Entwurf als Ordnungsbehörd-liche Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Dortmund.

zu TOP 3.19
Beabsichtigte Einziehung der "Paul-Winzen-Straße"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00332-04)

Hinsichtlich der Nachfrage von Prof. Richter (Linkes Bündnis) bezüglich der Zugänglichkeit des Hauptbahnhofes erklärte Stadtdirektor Fehlemann, dass man bemüht sein werde, beide Zugänge zum Dortmunder Hauptbahnhof so weit wie möglich offen zu halten.

Weiterhin regte in diesem Zusammenhang Rm Giese (SPD) an, dass nach der Umgestaltung dieses Bereiches der dann entstehende Platz in „Paul-Winzen-Platz“ benannt wird.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU, des Linken Bünd-nisses sowie der PDS folgenden Beschluss:

Aufgrund des § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. V. m. § 20 Abs. 2 Buchstabe e der Hauptsatzung der Stadt Dortmund fasst der Rat folgenden Beschluss:

Die Einziehung der „Paul-Winzen-Straße“ (Gemarkung Dortmund, Flur 40) wird gemäß § 7 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) einge-leitet.

zu TOP 3.20
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes In W 126 - Schwanenwall/Weiherstraße -
hier: I. Satzungsbeschluss; II. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 13.10.2004
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00070-04)

Bei Stimmenthaltung der DVU, des Linken Bündnisses sowie der PDS fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan In W 126 – Schwanenwall/Weiher-straße – für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 09.06.2004 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 und § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 in Verbindung mit
§ 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III / FNA 213 – 1).

II. beschließt, dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan In W 126 die aktualisierte/modifi-zierte Begründung vom 13.10.2004 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 12 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

zu TOP 3.21
Bauleitplanung;
Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ap 201 -Ortskern Aplerbeck -
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07272-04)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungs-Entwurf offengelegte Begründung vom 15.03.2004 der Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ap 201 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ap 201 für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 3.22
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 207 - Körne-Südwest - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Satzungsbeschluss; II. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 09.11.2004
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00301-04)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 207 – Körne-Südwest – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Be-schluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 26.05.2004 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 in Verbindung mit § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1).

II. beschließt, der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 207 – Körne-Südwest – die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 09.11.2004 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

zu TOP 3.23
Neubau einer Turnhalle an der Regenbogen-Grundschule, Adalmundstr. 1 in Do-Mengede
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00317-04)

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 09.12.2004 empfohlen, folgender Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede zu folgen:

Der in der Planung vorgesehene Standort des Parkplatzes soll zwischen dem alten Schulgebäude und dem Ehrenmal errichtet werden. Die Zufahrt zum Parkplatz kann dann von der Adalmund-straße oder der Jonathanstraße erfolgen.
Auf der freiwerdenden Fläche soll ein Schulgarten mit Obstbäumen errichtet werden.

Unter Einbeziehung der oben angeführten Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:
Neubau einer Turnhalle an der Regenbogen-Grundschule, Adalmundstr. 1 in Do-Mengede, mit Gesamtkosten von 2.418.600,00 € (Baubeschluss).

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Sanierungsmaßnahme be-auftragt.

zu TOP 3.24
Erweiterung der Westhausen-Grundschule an der Wenemarstraße 11 – 13
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00185-04)

Im Zusammenhang mit der oben angeführten Angelegenheit bat Rm Dr. Kuhlmann (Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus) darum, dass Verwaltungsvorlagen so rechtzeitig vorgelegt werden, dass diese auch entsprechend im Fachausschuss beraten werden können.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme:
Bauliche Erweiterung des Schulgebäudes der Westhausen-Grundschule an der Wenemarstraße 11 - 13 in Do-Westerfilde auf ein dreizügiges Raumprogramm mit Gesamtkosten von 2.200.000,00 €.

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Neubaumaßnahme beauf-tragt.

zu TOP 3.25
Verkehrssystem-Management
- Projekt "Ruhrpilot" -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00474-04)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

Für die Teilnahme der Stadt Dortmund am Projekt "Ruhrpilot" genehmigt der Rat den gestiege-nen Bedarf an Eigenmitteln von 144.557,-- € auf 231.400,-- € und ermächtigt die Verwaltung, einen entsprechenden Kooperationsvertrag abzuschließen und die weiteren Schritte durchzu-führen.

zu TOP 3.26
Dauerkleingartenanlagen, Kleingartenanlage Ardeyblick in Dortmund-Innenstadt-West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00320-04)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Varianten zur Aufgabe der Kleingartenanlage „Ardey-blick“ zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung der Variante D - Erhalt der Restanlage - mit Gesamtkosten in Höhe von 867.900,- € bei für den Haushalt relevanten Kosten in Höhe von 280.000,- €.

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Jahresabschluss 2003
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00003-04)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vorgelegten Jahresabschluss 2003 des Sondervermögens
fest.

● Der Rat beschließt, den Bilanzverlust in Höhe von 2.099.430,09 € mit der Kapitalrück-lage zu verrechnen.
● Der Rat beschließt die Entlastung des Werksausschusses.
● Der Rat beschließt die Entlastung der Werkleitung.

zu TOP 4.2
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" (SVTZ)
hier: Errichtung einer MST.factory auf Phoenix-West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00336-04)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt stimmt der Errichtung des zweiten Bauabschnittes der MST.factory und der damit verbundenen Investitionsmaßnahme zu. Die Gesamtinvestition zur Errichtung der MST.factory beträgt 41,3 Mio. EUR.

2. Der Rat der Stadt beschließt die Investition in den zweiten Bauabschnitt in Höhe von
18,9 Mio. EUR.

3. Der Rat der Stadt beauftragt das SVTZ, die Finanzierung des Eigenanteils für die gesamte Investitionsmaßnahme in Höhe von rd. 14,4 Mio. EUR durch Fremdkapitalaufnahme sicher zu stellen.

4. Der Rat der Stadt beauftragt das SVTZ, die Vorfinanzierung des erwarteten Investitions-zuschusses bis zu einer Höhe von 26,9 Mio. EUR durch Fremdkapitalaufnahme sicher zu stellen.

5. Das SVTZ wird ermächtigt, die für die Errichtung und den Betrieb der MST.factory not-wendigen Verträge abzuschließen.

zu TOP 4.3
Wirtschaftsplan 2005 des Sondervermögens "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00333-04)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der DVU fasst der Rat der Stadt ein-stimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2005 des Sondervermögens „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 20 Mio. EUR festgesetzt.
Das Sondervermögen wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 19.392 TEURO aufzu-nehmen.

zu TOP 4.4
Satzung zur Änderung der Betriebssatzung Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund (WBF-DO)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00547-04)

Seitens der PDS beantragte zunächst Rm Stammnitz die oben angeführte Angelegenheit zu ver-tagen, bis die Zwischenbilanz des dortmund-projectes vorliege, da nur so beurteilt werden könne, ob eine Eingliederung in die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund sinnvoll sei oder nicht.

Anschließend brachte für die SPD-Fraktion Rm Brauer zum Ausdruck, dass nach Auffassung ihrer Fraktion dieser erste Schritt zur Eingliederung des dortmund-projectes in die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund sinnvoll sei. Von daher werde man auch der ent-sprechenden Verwaltungsvorlage zustimmen.
Auf Seiten der CDU-Fraktion nahm anschließend Rm Hübner zu der oben angeführten Ange-legenheit Stellung. Hierbei brachte er zum Ausdruck, dass die CDU-Fraktion vom Grundsatz her für die Eingliederung des dortmund-projectes in die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund sei, zumal man dies bereits seit längerem gefordert habe.

Weiterhin erläuterte Rm Hübner (CDU) die im Antrag seiner Fraktion enthaltenen Forderungen.

Im weiteren Verlauf der Diskussion erläuterte OB Dr. Langemeyer nochmals die Verwaltungs-vorlage zum oben angeführten Tagesordnungspunkt und machte dabei deutlich, dass diese nicht dazu diene, die Grundsätze der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung zu beschreiben, son-dern letztendlich unter anderem dazu da sei, einen komplexen Organisationsentwicklungsprozess einzuleiten.

Nachdem Rm Tönnes (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) die ablehnende Haltung seiner Fraktion hinsichtlich des von der CDU-Fraktion vorgelegten Antrages verdeutlicht hatte, brachte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Dr. Littmann zum Ausdruck, dass man der vorgelegten Verwaltungsvorlage zustimmen werde und einige im Antrag der CDU-Fraktion enthaltenen For-derungen durchaus sinnvoll seien. Insofern werde ihre Fraktion auch diesem Antrag zustimmen.

Nach weiterer Diskussion fasst der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU, des Linken Bünd-nisses, der PDS sowie der Stimme von Rm Münch den oben angeführten Vertagungsan-trag von Rm Stammnitz (PDS) ab.

2. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 15.12.2004 ab:

Der Rat stimmt der Satzungsänderung mit folgender Maßgabe zu:
In den für das Jahr 2005 geplanten partizipativen Organisationsentwicklungsprozess sollen im Zuge der Organisationshoheit des Oberbürgermeisters neben den genannten Rahmenbedingungen auch folgende Überlegungen mit einfließen:
● Aufbau der Wirtschaftsförderung wie die Vertriebsorganisation eines Unter-nehmens

● Stärkere Branchen- und Stadtbezirksorientierung mit dem Ziel einer ganzheit-lichen Kundenbetreuung

● Einbeziehung von unternehmerischen Sachverstand, mögliche Änderung der Rechtsform im Zuge eines Public-Private-Partnership

● Einrichtung einer regelmäßig tagenden Mittelstandskonferenz sowie einer Ausbildungskonferenz

3. Bei Stimmenthaltung des Linken Bündnisses fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU, der PDS sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur Ände-rung der Betriebssatzung Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung Dortmund (WBF-DO).

Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde von 16.55 Uhr bis 17.30 Uhr für eine Pause unterbrochen.

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit

zu TOP 6.1
Offene Seniorenarbeit der Stadt Dortmund
hier: Anpassung der Honorarordnung zum 01.01.2005
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00142-04)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die Anpassung der Honorarordnung im Bereich der offenen Seniorenarbeit der Stadt Dortmund zum 01.01.2005.

zu TOP 6.2
Offene Seniorenarbeit der Stadt Dortmund
hier: Anpassung der Kostenbeiträge zum 01.01.2005
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00139-04)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimme des Linken Bündnisses folgenden Be-schluss:

Der Rat beschließt die Anpassung der Kostenbeiträge im Bereich der offenen Seniorenarbeit der Stadt Dortmund zum 01.01.2005.

zu TOP 6.3
Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührensatzung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00297-04)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für Zuwanderer und Wohnungslose mit Gebührenordnung.

zu TOP 6.4
Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00298-04)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Dortmund mit Gebührenordnung.

7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1
Westfalenpark: Eintrittspreiserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00250-04)

Seitens der PDS brachte Rm Stammnitz zum Ausdruck, dass man die Verwaltungsvorlagen zu den Tagesordnungspunkten 7.1 sowie 7.4 ablehnen werde, da die in der entsprechenden Verwal-tungsvorlage enthaltenen Gründe für die Preiserhöhung seiner Auffassung nach nicht stichhaltig seien.

Auch Rm Münch machte deutlich, dass er die beabsichtigten Erhöhungen ablehnen werde, da diese seiner Auffassung nach ein falsches Signal in der momentan wirtschaftlich schwierigen Situation vieler Menschen in Dortmund sei.

Dagegen brachten Rm Frebel (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) sowie Rm Utech (SPD) zum Ausdruck, dass die hier vorgenommenen Erhöhungen moderat und auch notwendig seien.

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschus-ses vom 09.12.2004 vor:

In Abänderung des Beschlussvorschlages beschließt der Haupt- und Finanzausschuss,

- die Eintrittspreise für den Westfalenpark für Tageskarten ab dem 01.03.2005 und für Jahreskarten ab dem 01.01.2005 gemäß der Anlage 1 und 2 anzupassen.

Unter Einbeziehung der oben angeführten Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der DVU, des Linken Bündnisses, der PDS sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,

- die Eintrittspreise für den Westfalenpark für Tageskarten ab dem 01.03.2005 und für Jahreskarten ab dem 01.11.2005 gemäß der Anlage 1 und 2 anzupassen.
- den Gültigkeitsbereich der Familienkarten zu erweitern. Zusätzlich zu den Eltern mit Kind(ern) können auch Großeltern mit Kind(ern) Familienkarten nutzen.

- Großkunden ab 100 Jahreskarten einen Rabatt von 20% einzuräumen (s. Anlage 3).

zu TOP 7.2
Änderung von Nutzungs- und Entgeltordnungen im Bereich der Kulturbetriebe Dortmund ab 01.01.2005 für die Geschäftsbereiche Musikschule, Volkshochschule und Dietrich-Keuning-Haus und Änderung der Schulordnung der Musikschule Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00172-04)

Für die PDS brachte Rm Konak zum Ausdruck, dass von der hier beabsichtigten Erhöhung der Entgelte für beispielsweise die Musikschule oder die Volkshochschule besonders einkommens-schwache Familien mit Kindern betroffen seien. Was nicht dazu beitrage, die soziale und kulturelle Ent-wicklung zu fördern.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU, des Linken Bünd-nisses, der PDS sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

- die Entgeltordnung der Musikschule (Anlage 1),
- die Schulordnung der Musikschule (Anlage 2),
- die Entgeltordnung und Teilnahmebedingungen für die Volkshochschule der Stadt
Dortmund (Anlage 3),
- die Entgeltordnung für Raumvermietungen der Volkshochschule der Stadt Dortmund
(Anlage 4) und
- die Änderung des Entgelttarifes zur Nutzungs- und Entgeltordnung für das Dietrich-
Keuning-Haus der Stadt Dortmund (Anlage 5).

zum 01.01.2005.

zu TOP 7.3
Änderung der Honorarordnung für den Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00148-04)

Bei Stimmenthaltung der PDS fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU sowie des Linken Bündnisses folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neufassung der Honorarordnung für den Eigenbetrieb Kulturbetriebe ab 01.01.2005.

zu TOP 7.4
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Wirtschaftsplan 2005
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00287-04)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen des Linken Bündnisse sowie der PDS folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2005 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund gemäß § 5 Absatz 1 Buchstabe c) der Betriebssatzung.

zu TOP 7.5
Wirtschaftsplan 2005 für den Eigenbetrieb Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00147-04)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU, des Linken Bündnisses, der PDS sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,

den Wirtschaftsplan 2005 für die Kulturbetriebe Dortmund, der sich zusammensetzt aus:

- dem Erfolgsplan 2005 (Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2005 (Anlage 2)
- der Stellenübersicht (Anlage 3)
- der Entwicklung des Zuschussbedarfs für den Erfolgsplan (Anlage 1)
- den Teilwirtschaftsplänen der Geschäftsbereiche (Anlage 1)

sowie der Produkt- und Leistungsplanung 2005 (Anlage 4)

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahren 2005 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2,5 Mio. Euro festgesetzt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Kulturbetrieben Dortmund bei Bedarf notwendige Be-triebsmittel im Rahmen eines sogenannten Mittelvorgriffs auf das folgende Geschäftsjahr bereit-zustellen.

8. Schule

zu TOP 8.1
Anhebung des Eigenanteils zum SchokoTicket für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler nach § 7 Schulfinanzgesetz (SchFG)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00331-04)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU, des Linken Bündnisses, der PDS sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt:

der Entscheidung der Zweckverbandsversammlung des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) vom 14.07.2004 zu folgen und den wegen der Nutzungsmöglichkeit des SchokoTickets für son-stige Angebote des öffentlichen Nahverkehrs („Freizeitfahrten“) festgesetzten monatlichen Eigenanteil für nach der Verordnung zur Ausführung des § 7 Schulfinanzgesetz (Schülerfahr-kostenverordnung – SchfkVO -) anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler zum 01.01.2005
von 8,00 € auf 8,50 € für jede(n) volljährige(n) anspruchsberechtigte(n) Schüler(in) und für die/den 1. minderjährige(n) anspruchsberechtigte(n) Schüler(in) einer Familie

anzuheben.

Darüber hinaus wird der Eigenanteil in den kommenden Jahren in der Höhe erhoben, wie er zu-vor jeweils von der Zweckverbandsversammlung des VRR festgelegt wird.

9. Kinder und Jugend

zu TOP 9.1
Grundsatzbeschluss zur Bildung eines Eigenbetriebes (eigenbetriebsähnlichen Einrich-tung) "KIDO Kinderbetreuung Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00529-04)

Hinsichtlich der oben angeführten Angelegenheit lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.12.2004 vor:

Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von der Absicht der Verwaltung, einen Eigenbetrieb „KIDO Kinderbetreuung Dortmund“ einzurichten und die hierfür erforderlichen Schritte einzuleiten.

Darüber hinaus lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der Fraktion FDP/
Bürgerliste vom 14.12.2004 vor:

Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Absicht der Verwaltung, die Bereiche Bildung, Erzie-hung und Betreuung von Kindern betriebswirtschaftlich optimal zu strukturieren.
In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung gebeten umfassend darzulegen, welche Vor- und Nachteile mit der Bildung einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung verbunden sind.

Dies soll ebenfalls beinhalten, inwieweit künftige Gestaltungs- und Kontrollmöglichkeiten der jeweiligen Fachausschüsse sowie des Rates, z.B. bei Personal-, Anmietungs- oder Kaufentschei-dungen, mit der „Organisationshoheit“ einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung kollidieren.

Eine Darstellung dieser Ergebnisse soll vor der endgültigen Beschlussfassung erfolgen.

Die Diskussion zum oben angeführten Tagesordnungspunkt machte deutlich, dass es hinsichtlich der oben angeführten Angelegenheit noch eine Reihe von offenen Fragen gebe, über die man sich ausführlich im Kinder- und Jugendausschuss unterhalten sollte.

Hierbei wäre es unter anderem auch interessant, die Erfahrungen anderer Städte zu kennen, die bereits diesen organisatorischen Schritt vollzogen haben.

Nachdem OB Dr. Langemeyer dem Rat der Stadt Bezug nehmend auf seine Ausführungen im Haupt- und Finanzausschuss nochmals die Grundzüge hinsichtlich der Umwandlung des Fachbe-reiches Tageseinrichtungen für Kinder und Tagespflege in Familien in einen Eigenbetrieb (eigenbetriebsähnliche Einrichtung) erläutert hatte, verständigte man sich in der anschließenden Diskussion darauf, dass der oben angeführte Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste als Anregung in den weiteren Beratungsprozess mit einbezogen werden solle.

Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat der Stadt darauf-hin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von der Absicht der Verwaltung, einen Eigenbetrieb „KIDO Kinderbetreuung Dortmund“ einzurichten und die dafür erforderlichen Schritte einzuleiten.


Anschließend übernahm Bm Jörder die Leitung der Sitzung.

10. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 10.1
Beschlussfassung über die Jahresrechnung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2002 und die Entlastung des Oberbürgermeisters aus dieser Rechnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00069-04)

Auf der Grundlage der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 25.11.2004 und unter Berücksichtigung der hierin enthaltenen Korrekturen fasst der Rat der Stadt bei Stimment-haltung der DVU einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die vom Rechnungsprüfungsamt und vom Rechnungs-prüfungsausschuss unter Einbeziehung des Neuen Kommunalen Haushalts geprüfte Jahres-rechnung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2002 mit dem in der Rechnung ausgewiese-nen Sollabschlussergebnis unter Berücksichtigung der im Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2002 getroffenen Feststellungen gemäß § 94 I 1 GO. Gleichzeitig entlastet er den Oberbürgermeister aus dieser geprüften Jahresrechnung 2002.


An der Beratung und Abstimmung nahm OB Dr. Langemeyer nicht teil.

Anschließend übernahm wiederum OB Dr. Langemeyer die Leitung der Sitzung.

zu TOP 10.2
Änderung des Wirtschaftsplans 2004 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermö-gensverwaltungsfonds Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00194-04)

Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den geänderten Erfolgsplan 2004.

zu TOP 10.3
Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2002 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00501-04)

Bei Stimmenthaltung der DVU, des Linken Bündnisses, der PDS sowie Rm Münch beschließt der Rat der Stadt einstimmig folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus:

Um zukünftig eine zeitnahe Vorlage des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das jewei-lige Wirtschaftsjahr zu erhalten, wird die Verwaltung aufgefordert, dem Haupt- und Finanzaus-schuss den geprüften Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2004 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ in seiner Sitzung im April 2005 vorzulegen.

Darüber hinaus geht der Haupt- und Finanzausschuss davon aus, dass der Wirtschaftsplan 2005 in der Januarsitzung 2005 eingebracht wird.

Unter Einbeziehung des oben angeführten Antrages fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der DVU, des Linken Bündnisses, der PDS sowie Rm Münch einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den geprüften Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2002 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ und den Lagebericht fest. Der Jahresverlust i. H. v. 10.814.498,03 € wird auf neue Rechnung vorge-tragen und mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 532.861,61 € verrechnet.

Der Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2002 Entlastung erteilt.

zu TOP 10.3 a
Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2003 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00502-04)

Bei Stimmenthaltung des Linken Bündnisses, der PDS sowie Rm Münch fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den geprüften Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2003 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ und den Lagebericht fest.
Der Jahresverlust i. H. v. 1.935.805,71 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und erhöht den Verlustvortrag i. H. v. 10.281.636,42 €.
Die Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2003 entlastet.

zu TOP 10.4
Wirtschaftsplan des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, für das Wirtschaftsjahr 2005
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00366-04)

Seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste brachte Rm Dr. Littmann zum Ausdruck, dass man die Verwaltungsvorlage zum oben angeführten Tagesordnungspunkt ablehnen werde, da nach Auf-fassung ihrer Fraktion diese nicht die erforderlichen Informationen beinhalte, in dem beispiels-weise keine Planungsprämissen enthalten seien.

Der Rat der Stadt fasst darauf hin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Stimmen der DVU, des Linken Bündnisses, der PDS sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, für das Wirtschaftsjahr 2005.
Die Verwaltung wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 5.200 T€ zur Finanzierung der Investitionen entsprechend dem Vermögensplan 2005 aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kas-senkredite wird auf 2.000 T€ festgesetzt.

zu TOP 10.5
Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vergütung der städtischen Vertreter in Aufsichtsräten, Beiräten u. ä.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00526-04)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschus-ses vom 09.12.2004 vor:

Der Rat empfiehlt, sich für die Umsetzung der dargelegten Vergütungsregelungen mit Ausnahme der Konzerthaus Dortmund GmbH einzusetzen. Eine Gleichstellung des Aufsichtsrates der Kon-zerthaus GmbH gegenüber den Aufsichtsräten anderer Gesellschaften erfolgt, wenn ein schlüssi-ges Konsolidierungskonzept der Konzerthaus GmbH vorliegt.

In der Diskussion zum oben angeführten Tagesordnungspunkt machten die Ratsmitglieder Münch, Prof. Richter (Linkes Bündnis) sowie Stammnitz (PDS) deutlich, dass man die in der Verwaltungsvorlage zum oben angeführten Tagesordnungspunkt enthaltene Erhöhung der Auf-wandsentschädigungen sowie der Sitzungsgelder der städtischen Vertreter in Aufsichtsräten ab-lehne.

Hierbei brachten sie zum Ausdruck, dass es ein falsches Signal sei, wenn einerseits die Gebühren städtischer Einrichtungen erhöht und andererseits die Vergütungen der städtischen Vertreter in Aufsichtsräten angehoben werden.

Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus machte Rm Krüger deutlich, dass die in Rede stehenden Erhöhungen der Vergütungen angemessen seien.

Auf der Grundlage der oben angeführten Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie den Stimmen der DVU, des Linken Bündnisses, der PDS sowie der Stimme von Rm Münch folgen-den Beschluss:

Der Rat empfiehlt, sich für die Umsetzung der dargelegten Vergütungsregelungen mit Ausnahme der Konzerthaus Dortmund GmbH einzusetzen. Eine Gleichstellung des Aufsichtsrates der Kon-zerthaus GmbH gegenüber den Aufsichtsräten anderer Gesellschaften erfolgt, wenn ein schlüssi-ges Konsolidierungskonzept der Konzerthaus GmbH vorliegt.

Der Rat empfiehlt den Vertretern der Stadt in Aufsichtsräten, Beiräten, Gesellschafterversamm-lungen oder ähnlichen Organen städtischer Beteiligungsgesellschaften sich für die Umsetzung der dargelegten Vergütungsregelungen in ihrer jeweiligen Gesellschaft einzusetzen.

zu TOP 10.6
Satzung zur vierten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00277-04)

Auf Seiten der Fraktion FDP/Bürgerliste brachte Rm Dr. Littmann zum Ausdruck, dass ihre Fraktion die vorliegende Verwaltungsgebührensatzung und die hierin enthaltenen Gebühren-steigungen ablehnen werde, da diese zum Teil deutlich über den normalen Preissteigerungen liegen bzw. zum Teil hausgemacht, wie im Fall der Verlagerung der Bauakten in das Archiv in Olfen, seien.

Nachdem Stadtkämmerer Pehlke nochmals die Gebührenerhöhungen gerechtfertigt hatte, fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Stimmen der DVU, des Linken Bündnisses, der PDS sowie der Stimme von Rm Münch folgen-den Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur vierten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.

zu TOP 10.7
Satzung zur vierten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00459-04)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU, des Linken Bündnisses, der PDS sowie der Stimme von Rm Münch folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur vierten Ände-rung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund.

zu TOP 10.8
Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00442-04)

Für die SPD-Fraktion machte Rm Starke deutlich, dass die Vergnügungssteuer nicht nur hin-sichtlich ihrer Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Dortmund, sondern auch als Präven-tionsinstrument wichtig sei.

Weiterhin brachte sie Bezug nehmend auf den gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus und ihrer Fraktion zum Ausdruck, dass man zunächst den § 1 Nr. 7 der Ver-gnügungssteuersatzung als Steuergegenstand ausgeklammert haben möchte, damit unter Beteili-gung der Mitternachtsmission Umsetzungsrichtlinien zur Besteuerung von sexuellen Vergnü-gungen geschaffen werden können.
Weiterhin gab Stadtkämmerer Pehlke zu Protokoll, dass bei einer Beschlussfassung des genann-ten gemeinsamen Antrages es notwendig sei, in § 9 Abs. 2 Vergnügungssteuersatzung der Halb-satz ...“sowie 5,00 € bei Veranstaltungen nach § 1 Nr. 7“ zu streichen.

Für die CDU-Fraktion erklärte Rm Reppin, dass seine Fraktion der Vergnügungssteuersatzung sowie dem dazu vorgelegten Antrag zustimmen werde. Verwundert zeigte er sich jedoch über die Kommunikationsprobleme, die es offensichtlich diesbezüglich innerhalb der Verwaltung in dieser Angelegenheit gegeben habe.

Außerdem gab Rm Frebel (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus) zu Protokoll, dass unter der Be-grifflichkeit des § 2 „steuerfreie Veranstaltung“ natürlich alle Jugendzentren, egal in welcher Trägerschaft – freier Trägerschaft oder staatlicher Trägerschaft – und natürlich auch Nachbar-schaftshäuser und Elterninitiativen, sofern sie natürlich nicht gewerblicher Art sind, auch unter diese Steuerbefreiung fallen.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Bei Stimmenthaltung der DVU fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 14.12.2004 folgen-den Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die vorliegende Änderung der Vergnügungs-
steuersatzung zunächst ohne § 1 Nr.7 (Steuergegenstand).

Die Verwaltung wird beauftragt, unter Beteiligung der Dortmunder Mitternachtsmission Umsetzungsrichtlinien zur Besteuerung von sexuellen Vergnügungen jeder Art in Bor-dellen, FKK-, Sauna-, Swinger-Clubs oder ähnlichen Einrichtungen zu entwickeln.

Den Zielen des neuen Prostitutionsgesetzes und der Dortmunder Prostitutionshilfepolitik sind dabei Rechnung zu tragen.

Der Rat geht davon aus, dass eine entsprechende Satzungsregelung mit den Umsetzungs-richtlinien im ersten Quartal 2005 vorgelegt wird.

2. Unter Einbeziehung des oben angeführten Antrages sowie der Protokollanmerkung von Stadtkämmerer Pehlke fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der DVU mit Mehr-heit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt den anliegenden Entwurf als Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund.

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Benennung eines weiteren beratenden Mitgliedes für den Kinder- und Jugendausschuss sowie dessen Stellvertreter/in
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00010-04)

Für die SPD-Fraktion erklärte Rm Sohn, dass man Frau Marianne Schobert (DPWV Kreisgruppe Dortmund) und als persönliche Vertretung Herrn Peter Finkensiep (Die Brücke e. V.) vorschlage.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin bei Stimmenthaltung der DVU einstimmig folgenden Be-schluss:

Der Rat benennt gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe h der Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund eine Vertreterin/einen Vertreter einer freien Vereinigung für Jugendwohlfahrt, die nicht durch ein stimmberechtigtes Mitglied nach § 4 Abs. 2 Buchstabe b der v. g. Satzung im Kinder- und Jugendausschuss vertreten ist, als beratendes Mitglied:

- Beratendes Mitglied Frau Schobert
- Stellvertreter Herr Finkensiep

zu TOP 11.2
Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden für den Zeitraum vom 01.07.2003 bis 30.06.2004
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00271-04)

Der Rat der Stadt nimmt den Tätigkeitsbericht des Ausschusses für den Zeitraum 01.07.2003 bis 30.06.2004 zur Kenntnis.

zu TOP 11.3
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00546-04)

Bei Stimmenthaltung des Linken Bündnisses beschließt der Rat der Stadt einstimmig folgende Umbesetzungen in Gremien:

a) Antrag der CDU-Fraktion vom 14.12.2004
Für das ausgeschiedene Ratsmitglied Manfred Jostes wird Ratsmitglied Emmanouil Daskalakis Mitglied in folgenden Ausschüssen:

Sozialausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Wahlprüfungsausschuss
Für das ausgeschiedene Ratsmitglied Manfred Jostes wird Ratsmitglied Emmanouil Daskalakis stellvertretendes Mitglied in folgenden Ausschüssen:

Schulausschuss
Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

Darüber hinaus bitten wir über folgende Umbesetzungen beschließen zu lassen:

RM Neumann verlässt den Sozialausschuss
RM Neumann wird Mitglied im Schulausschuss

RM Strucker verlässt den Schulausschuss
RM Strucker wird Mitglied im Sozialausschuss
RM Strucker wird stellv. Mitglied im Schulausschuss anstelle von RM Neumann
RM Michenbach wird Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
RM Knieling verlässt den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

RM Knieling wird Mitglied im Ausschuss für die städt. Immobilienwirtschaft
RM Neumann verlässt den Ausschuss für die städt. Immobilienwirtschaft

b) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 16.12.2004
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten, für den Aufsichtsrat der Flughafen GmbH Frau Ingrid Reuter anstelle von Frau Birgit Unger zu benennen.

zu TOP 11.4
Terminplan für die Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse im Jahr 2005
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00065-04)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt dem Terminplan für das Jahr 2005 zu.

zu TOP 11.5
Benennung von stimmberechtigten Abgeordneten für die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00551-04)

Bei Stimmenthaltung der DVU, des Linken Bündnisses, der PDS sowie von Rm Münch fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt benennt folgende Abgeordnete für die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 31. Mai bis 02. Juni 2005 in Berlin:

Abgeordnete:

1. Rm Berndsen (SPD) 4. Bm Miksch (CDU)

2. Rm Starke (SPD) 5. Rm Hengstenberg (CDU)

3. Bv Theyssen (SPD) 6. Rm Frebel (Grüne)

zu TOP 11.6
Optimierung der Gremienarbeit im Rat und in den Bezirksvertretungen
hier: Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00528-04)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt das als Anlage beigefügte Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und Bezirksvertretungen.

zu TOP 11.7
Aufstellen einer Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter/Richterinnen beim Verwal-tungsgericht Gelsenkirchen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00557-04)

Seitens der DVU beantragte Rm Stanko, die Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter/Richte-rinnen beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen um folgende Vorschläge zu erweitern:

1. Herr Max Branghofer
2. Frau Margret Molto-Tertiano

Der Rat der Stadt lehnte daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU den oben ange-führten Antrag der DVU ab.

Auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage sowie der hierzu vorgelegten Ergänzung der Vor-schlagsliste fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU folgenden Be-schluss:

Die in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt genannten 96 Personen sowie die in der Er-gänzung der Verwaltungsvorlagen genannten acht Personen werden in die Vorschlagsliste der Stadt Dortmund für die Wahl der ehrenamtlichen Richter/Richterinnen beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen aufgenommen.

12. Anfragen

12.1 Anfragen Linkes Bündnis

zu TOP 12.1.1
Neonazi-Aktivitäten; Ereignisse am 8. November 2004
Anfrage zur TO (Linkes Bündnis)
(Drucksache Nr.: 00423-04)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.1.2
Hartz IV; "Dortmund-Pass"
Anfrage zur TO (Linkes Bündnis)
(Drucksache Nr.: 00598-04)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

12.2 Anfragen Offensive D

zu TOP 12.2.1
Recycling-Möglichkeiten für das Dortmunder Konzerthaus
Anfrage zur TO (Offensive D)
(Drucksache Nr.: 00499-04)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.2.2
Nutzungsrechte des Dortmund-Wappens zum Dumping-Preis
Anfrage zur TO (Offensive D)
(Drucksache Nr.: 00503-04)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, kennen Sie den Unterschied zwischen einer Verwal-tungsgebühr und Lizenz für die Nutzung eines Markenzeichens? Und geht es der Stadt Dortmund finanziell so gut, dass sie auf Mehreinnahmen durch eine zehnfach erhöhte Lizenzgebühr ver-zichten kann?“

Hierzu nahm OB Dr. Langemeyer wie folgt Stellung:

„Es ist Grundsatz der Verwaltung und auch der Kommunalverfassungen dafür zu sorgen, dass Angebote an die Bürgerinnen und Bürger, dass gilt auch für Unternehmen, sachgerecht und leistungsgerecht sind. Und insofern gibt es hier keinen Spielraum für beliebig hohe Entgelte.“

zu TOP 12.2.3
Gesundheitsgefährdung durch Feinstäube in Eving vor und nach der Inbetriebnahme der Schrottanlage
Anfrage zur TO (Offensive D)
(Drucksache Nr.: 00504-04)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.2.4
Einstellung der integrationsfeindlichen Moschee-Projekte in Hörde und Mengede
Anfrage zur TO (Offensive D)
(Drucksache Nr.: 00506-04)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hierzu gab Rm Münch folgende Nachfrage zu Protokoll:

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, halten Sie das geplante türkisch-islamische Gemein-dezentrum mit angegliederter Wohnsiedlung für integrationsfördernd?“

Hierzu nahm OB Dr. Langemeyer wie folgt Stellung:

„Dieses Thema werden wir ausführlich im Rahmen der Bebauungsplandebatte beraten.“

12.3 Anfragen DVU

zu TOP 12.3.1
Missachtung der parteipolitischen Neutralität der Schulen
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 00600-04)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.3.2
Arbeitslosenzahlen
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 00602-04)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.3.3
Schuldenstand Dortmunds
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 00603-04)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.3.4
"Verpflichtung" der Rats- bzw. Bezirksvertreter Dortmunds
Anfrage zur TO (DVU)
(Drucksache Nr.: 00604-04)

Die Beantwortung der oben angeführten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 18.25 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.



Der Oberbürgermeister





Dr. Langemeyer Brandt
Ratsmitglied




Der Oberbürgermeister
in Vertretung





Jörder Feuler
Bürgermeisterin Schriftführer