Niederschrift
über die Sondersitzung zum Thema
Wahlwiederholung der Bezirksvertretung Scharnhorst
am 12.01.2010
Pädagogisches Zentrum der Gesamtschule Scharnhorst, Mackenrothweg 15,
44328 Dortmund
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdauer: 15:30 - 16:25 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD-Fraktion
Klaus Ahrenhöfer
Jörg Glogner
Heike Gottwald
Monika Hahn
Michael Lüning
Marita Szymkowiak
Michaela Wolff
CDU-Fraktion
Stefan Bollrath
Werner Gollnick
Thomas Offermann
B90/Die Grünen-Fraktion
Markus Scheffler, stellv. Bezirksbürgermeister
Raphael Frebel
FDP-Fraktion
Thomas Gerber
Udo Wortmeier
Die Linke
Matthias Storkebaum
b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
Ratsvertreter
Wolfram Frebel, B 90/Die Grünen
Bruno Schreurs, SPD
Andreas Wittkamp, SPD
Seniorenbeirat
Dietrich Labenz
c) Verwaltung
Marion Hardt Bezirksverwaltungsstelle Do-Scharnhorst
Birgit Decker Bezirksverwaltungsstelle Do-Scharnhorst
Michael Siegmund Bezirksverwaltungsstelle Do-Scharnhorst
Dirk Otto Arndts Rechtsamt
Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g
für die Sondersitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst zur Wahlwiederholung ,
am 12.01.2010, Beginn 15:30 Uhr,
Pädagogisches Zentrum der Gesamtschule Scharnhorst, Mackenrothweg 15, 44328 Dortmund
Öffentlicher Teil:
1. Regularien
1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
2. Sonderthema
2.1 Wiederholung der Wahl zur Bezirksvertretung Scharnhorst
Antrag zur TO (FDP)
(Drucksache Nr.: 16486-09)
Der stellvertretende Bezirksbürgermeister Herr Scheffler eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Scharnhorst und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Frebel benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Herr Scheffler weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt, eine Anfrage der FDP-Fraktion wurde zum bestehenden TOP 2.1 vorgelegt.
2. Sonderthema
zu TOP 2.1
Wiederholung der Wahl zur Bezirksvertretung Scharnhorst
Antrag zur TO (FDP)
(Drucksache Nr.: 16486-09)
- siehe hierzu TOP 2.2 -
zu TOP 2.2
Wiederholung der Wahl zur Bezirksvertretung Scharnhorst
Antrag zur TO (FDP)
(Drucksache Nr.: 16486-09-E1)
Herr Gerber begründet sein Ansinnen nach Durchführung einer Sondersitzung damit, dass bis dato die Mandatsträger keine weiteren, erläuternden Informationen erhalten haben. Aus diesem Grunde hätte er auch die vorliegende Anfrage erstellt.
Herr Scheffler merkte hierzu an, dass diese Fragen auch direkt mit dem Rechts- oder Oberbürgermeisteramt hätten geklärt werden können.
Zu den gestellten Fragen nimmt Herr Arndts vom Rechtsamt wie folgt Stellung:
1. Eine Klage für die Bezirksvertretung Scharnhorst wurde eingereicht. Solange diese anhängig ist, bleibt die Bezirksvertretung im Amt.
Anderenfalls würde die Kommunalaufsicht einen Beauftragten des Innenministeriums benennen, der die volle Organstellung einer Bezirksvertretung mit allen Kompetenzen inne hat.
2. Dieser Beauftragte wird dann seine Aufgaben im Rahmen der Notwendigkeit erledigen. Ein beratendes Gremium durch die 'ehemaligen Mandatsträger' wäre rechtlich zulässig; liegt jedoch im Ermessen des Innenministeriums.
3. In diesem Fall werden die Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes angewandt; sprich dieses Spezialgesetz verdrängt die allgemeine Regelung - hier die Hauptsatzung und die Gemeindeordnung, in denen das Anhörungsrecht geregelt wird.
4. Das in Rede stehende Schreiben war eine Stellungnahme der Verwaltung auf eine Anfrage des Sprechers der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt-West.
5. Die Kosten für eine Klage werden von der Stadt Dortmund nicht übernommen, da es sich um einen klassischen Außenrechtsstreit handelt. Die Rechtsschutzversicherung greift nur bei einem Organstreit untereinander und innerhalb der Gemeinde.
Sollte jedoch ein Mitglied durch alle Instanzen den Rechtsstreit gewinnen, müsste der Rat als Verlierer die Kosten übernehmen (somit die Stadt Dortmund).
6. Eine Streitgenossenschaft wäre nach Auffassung von Herrn Arndts möglich.
Da es um dasselbe Anliegen, derselbe Beklagte und dasselbe Gericht geht, wäre es denkbar dass mehrerer Mitglieder mit einer Klageschrift klagen - über die Zulässigkeit befindet jedoch das Verwaltungsgericht.
7. Die Stadt Dortmund ist der Auffassung, dass die Fraktionen diese Kosten aus Fraktionsmittel bestreiten können, da es keine sachfremden Zwecke sind.
Weiterhin erklärt Herr Arndts auf Nachfragen, dass sicherlich eine Information an die
Mandatsträger erfolgen müsste, falls sich deren Stellung verändert z. B. durch
Klagerücknahme.
Falls ein klagendes Mitglied gegen den Rat gewinnt, kann sicherlich nur der Rat bzw. deren
Bevollmächtigter weitere Rechtsmittel einlegen.
Es müssen alle Klagen separat bearbeitet werden; das Gericht verfügt jedoch über einen
Ermessensspielraum, diese zu verbinden.
Herr Gerber stellt den mündlichen Antrag eine Empfehlung an das Innenministerium
abzugeben hinsichtlich einer möglichen Bestellung eines Beauftragten für die
Bezirksvertretung Scharnhorst.
Herr Offermann erklärt hierzu, dass seine Fraktion der Entscheidung hinsichtlich der
Bestellung eines Beauftragten nicht vorgreifen möchte, aber für die Beratungsarbeiten gerne
zur Verfügung steht.
1. Die Bezirksvertretung bittet in diesem Fall mit Mehrheit - bei den Neinstimmen der Herren Frebel und Storkebaum sowie den Enthaltungen der CDU-Fraktion und des Herrn Scheffler - als Beauftragten den jetzigen Bezirksbürgermeister einzusetzen.
2. Die Bezirksvertretung bittet weiterhin im Falle einer Auflösung mehrheitlich - bei der Neinstimme des Herrn Storkebaum und der Enthaltung der Fraktion B 90/Die Grünen - die jetzige Bezirksvertretung als Beratungsgremium einzusetzen.
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Mitglied der BV Stellvertretender Bezirksbürgermeister
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Schriftführerin