zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Keller (Linkes Bündnis) benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung um den Punkt
7.6 Vorbereitung der Fußball-WM 2006
hier: Einrichtung eines Medienzentrums
(Drucksache Nr.: 03459-02)
erweitert.
Weiterhin machte OB Dr. Langemeyer darauf aufmerksam, dass Rm Münch mit Schreiben vom 27.09.2002 beantragt habe, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung im Wege der Dringlichkeit um den Punkt
Handy- und Rauchverbot im Ratssitzungssaal
zu erweitern.
In diesem Zusammenhang wies OB Dr. Langemeyer daraufhin, dass sich der Ältestenrat in seiner vorangegangenen Sitzung mit der genannten Thematik beschäftigt und empfohlen habe, hinsichtlich des Rauchens während der Sitzungen es bei der bisherigen Regelung zu belassen, wonach es Sache der Versammlungsleitung sei, auf ein Rauchverbot hinzuwirken, sofern einer der Sitzungsteilnehmer sich beeinträchtigt fühle.
Darüber hinaus hat der Ältestenrat an die Sitzungsteilnehmer appelliert, während der Sitzungen auf das Telefonieren möglichst zu verzichten und die Handys auf geräusch-
losen Betrieb einzustellen.
Eine Aufnahme dieser Angelegenheit in die Tagesordnung des Rates wurde vom Ältestenrat nicht empfohlen.
Hinsichtlich der Begründung der Dringlichkeit gab Rm Münch folgende Erklärung zu Protokoll:
"Man fühlt sich manchmal hier doch eher wie im Kindergarten oder auch wie in einer Beratungsstelle für Suchtkranke. Deshalb denke und freue ich mich, dass der Ältestenrat mein Begehren aufgenommen hat. Ich sehe es deshalb nicht mehr für erforderlich an, heute per Dringlichkeit diese Sache in der Tagesordnung zu behandeln."
Hinsichtlich des Antrages von Rm Münch vom 13.11.2002, im Wege der Dringlichkeit die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt um den Punkt
Nutzungskonflikt zwischen Wirtschaftsförderung und Jugendarbeit "Blue Box-Projekt"
an der Kieferstraße in Hombruch
zu erweitern, erklärte OB Dr. Langemeyer, dass diese Angelegenheit eindeutig Sache der Bezirksvertretung Hombruch sei und nicht in den Zuständigkeitsbereich des Rates der Stadt falle.
Im übrigen habe er die Information bekommen, dass man bereits hinsichtlich der im Dringlichkeitsantrag angesprochenen Angelegenheit tätig sei.
Nach Auffassung des Ältestenrates sollte sich der zuständige Fachausschuss nochmals mit dieser Angelegenheit beschäftigen, falls es diesbezüglich noch Beratungsbedarf gebe.
Anschließend gab Rm Münch zur Begründung der Dringlichkeit folgende Erklärung zu Protokoll:
"Meine sehr verehrten Damen und Herren,
dieser Nutzungskonflikt zwischen Jugendarbeit und Interessen der Wirtschaftsförderung ist vor zwei Tagen in der Bezirksvertretung Hombruch behandelt worden. Er konnte dort mangels Informationen nicht gelöst werden. Deshalb denke ich, sollte das übergeordnete Gremium, also der Rat der Stadt, dazu eine Entscheidung fällen. Ich halte es nicht für sinnvoll, das nur im Wirtschaftsförderungsausschuss zu behandeln. Jugendinteressen sind ebenfalls betroffen. Deshalb bitte ich Sie, Sie wissen, ich habe als Einzelratsmitglied keine andere Möglichkeit, diese Dinge hier zu behandeln, wie im Wege der Dringlichkeit, zumal die Baumaßnahme nächste Woche beginnen soll. Ich bitte daher, diesen Tagesordnungs- punkt hier und heute zu behandeln."
Bei Stimmenthaltung der DVU lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch die Aufnahme des o. a. Dringlichkeitsantrages von Rm Münch in die Tagesord-
nung ab.
Weiterhin wurde mit Zustimmung des Rates der Stadt der Punkt
3.5 Verkehrsuntersuchung Phoenix-West/Phoenix-Ost
Rahmenplanung Hörde
(Drucksache Nr.: 03228-02)
von der Tagesordnung abgesetzt.
Außerdem machte OB Dr. Langemeyer darauf aufmerksam, dass die Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus mit Schreiben vom 14.11.2002 beantragt habe, die Behandlung des Punktes
7.5 Konzerthaus
Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03510-02)
vorzuziehen und als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse zu behandeln.
Bei der Begründung dieses Antrages erklärte Rm Schneckenburger (Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus), dass aufgrund der Presseberichterstattung hinsichtlich der Fi-
nanzsituation des Konzerthauses Dortmund in den vergangenen Tagen es im Interesse des Rates der Stadt und auch der Öffentlichkeit sein müsse, diesbezüglich genauere Informa-
tionen zu erhalten, um dann letztendlich mögliche Risiken für den städtischen Haushalt ab-
schätzen zu können.
Wegen der Bedeutung dieser Angelegenheit habe ihre Fraktion von daher auch beantragt, diese Angelegenheit vorzuziehen und als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse zu behandeln.
Bezug nehmend auf die diesbezügliche Diskussion im Ältestenrat erklärte Rm Jörder (SPD), dass die öffentliche Diskussion über das Konzerthaus in den vergangenen Tagen sicherlich nicht im Interesse des Konzerthauses gewesen sein könne.
Von daher werde ihre Fraktion auch nicht einem Vorziehen dieser Angelegenheit zustim-
men, sondern bei Behandlung dieser Angelegenheit, so wie diese derzeit vorgesehen sei,
beantragen, sich nicht mit diesem Antrag zu befassen.
Bei Stimmenthaltung der DVU lehnte der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, des Linken Bündnisses sowie der Stimme von Rm Münch den o. a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 14.11.2002 ab.
Unter Einbeziehung der o. a. Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 29. Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 26.09.2002
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 29. Sitzung des Rat der Stadt Dortmund am 26.09.2002.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- keine Vorlagen -
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen