Niederschrift (öffentlich)
über die 5. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
am 18.02.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 16:00 - 18:10 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder
RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender
RM Rita Brandt (SPD)
RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU) stellv. Vorsitzender
RM Thomas Bahr (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke & Piraten)
Thomas Oppermann (SJD Die Falken)
Tina Malguth (DGB-Jugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
2. Beratende Mitglieder
Klaus Burkholz
Peter Prause (Richter)
Thomas Keyen (Agentur für Arbeit)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Annette Kienast (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Monika Röse (Jüdische Kultusgemeinde)
Anja Stahl (Humanistischer Verband)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)
Christian Haselhoff (Stadtelternrat)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)
3. Verwaltung
Birgit Averbeck
Andreas Hibbeln
Elisabeth Hoppe
Kordula Leyk
Rainer Siemon
Thomas Wawrzynek-Lukaschewitz
Sabine Weber
Arno Lohmann 57/FABIDO
Christiane Sticher 3/Dez.-Büro
4. Gäste
Prof. Dr. Dominik Schneider Klinikum Dortmund
Anja Krauskopf Klinikum Dortmund
5. Geschäftsführung
Gabriele Lieberknecht
Nicht anwesend waren:
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Susanne Wächter (Vertreterin der Lehrerschaft)
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 5. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 18.02.2015, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -
2.1 Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13845-14)
2.2 Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum 01.08.2015 und Plätze in der Kindertagespflege (KT)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00244-15)
2.3 Förderung von Investitionen und Ausstattungen in Tageseinrichtungen für Kinder und in der Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren und Förderung von Ausstattungen in Tageseinrichtungen für Kinder über drei Jahren in 2014 - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14802-14)
2.4 Übersicht und Bestandsentwicklung der Kindergärten bzw. Kindertagesstätten in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14277-14-E1)
2.5 Förderung von Selbsthilfegruppen
- mdl. Bericht -
2.6 Sachstandsbericht zur Weiterentwicklung des Jugendamtes in fachlicher, organisatorischer und personeller Hinsicht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14413-14)
2.7 Aufhebung des Beschlusses zum Neubau des Jugendspielplatzes „Rennweg“ Brackel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00085-15)
3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche
3.1 "Start mit Stolpern"
- mdl. Bericht -
3.2 Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14017-14)
3.3 Bürgerhaushalt 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14268-14)
3.4 5. Statusbericht zur Umsetzung der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2015 (Stand: 30.06.2014)
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 11.11.2014
(Drucksache Nr.: 13830-14)
3.5 Bekämpfung des Salafismus als gesamtstädtische Aufgabe
- Ansätze und Maßnahmen gegen gewaltbereiten religiösen Extremismus -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14834-14)
3.6 Maßnahmen gegen Salafismus
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14369-14-E1)
4. Anträge / Anfragen
4.1 Kinder- und Jugendförderung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00009-15)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00009-15-E1)
4.2 Wirtschaftliche Hilfen zur Erziehung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00318-15)
4.3 Öffnung von Kindertagesstätten-Außenflächen am Nachmittag und an Wochenenden
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00320-15)
4.4 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00333-15)
4.5 Sachstand Neuorganisation des Jugendamtes
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00334-15)
5. Informationen aus den Bezirksvertretungen
6. Mitteilungen des Vorsitzenden
1. Regularien
Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Er begrüßte alle Anwesenden herzlich, insbesondere die Gäste.
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Ute Mais benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Mitglieder folgten folgenden Vorschlägen des Vorsitzenden:
TOP 3.1 „Start mit Stolpern“
- mdl. Bericht –
vorzuziehen und vor TOP 2. zu behandeln
TOP 3.5 Bekämpfung des Salafismus als gesamtstädtische Aufgabe
- Ansätze und Maßnahmen gegen gewaltbereiten religiösen Extrmismus - Kenntnisnahme
Drucksache Nr.: 14834-14
und
TOP 3.6 Maßnahmen gegen Salafismus
Stellungnahme der Verwaltung
Drucksache Nr.: 14369-14-E1
ebenfalls vorzuziehen und nach 3.1 abzuhandeln
Erweiterung der Tagesordnung um
TOP 4.6 Erhöhung der Entgeltleistungen in der Kindertagespflege
Überweisung: Betriebsausschuss FABIDO aus der öffentlichen Sitzung am 06.02.2015
Drucksache Nr.: 12446-14-E1
Abschließend teilte Herr Sohn mit, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den TOP 4.5 Sachstand Neuorganisation des Jugendamtes, Drucksache Nr.: 00334-15, zurückgezogen hat.
Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.
zu TOP 3.1
"Start mit Stolpern"
- mdl. Bericht -
Herr Prof. Dr. Schneider führte zunächst kurz in das Projekt ein.
Anschließend stellte Frau Krauskopf das Präventionskonzept „Start mit Stolpern“ vor
(s. Anlage).
Herr Sohn dankte für die Ausführungen.
Herr Grohmann betonte, es handele sich um ein erfolgreiches und wichtiges Projekt, das von seiner Fraktion sehr begrüßt werde. Er wünschte weiterhin viel Erfolg.
Auch Frau Dr. Tautorat bewertete das Projekt äußerst positiv.
Herr Prof. Dr. Schneider teilte abschließend mit, dass es eine ungewöhnlich gute Vernetzung mit den verschiedenen Institutionen gebe. Er werde aber gern den Hinweis des Vorsitzenden hinsichtlich des Familien-Projektes aufnehmen.
Herr Sohn dankte noch einmal herzlich und wünschte – auch im Namen des Ausschusses – weiterhin so viel Erfolg.
zu TOP 3.5
Bekämpfung des Salafismus als gesamtstädtische Aufgabe
- Ansätze und Maßnahmen gegen gewaltbereiten religiösen Extremismus -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14834-14)
Frau Heidkamp sprach von einer sehr gelungenen Vorlage. Allerdings dürfe man nicht die kleineren Bildungsstätten aus dem Blick verlieren.
Frau Schütte-Haermeyer äußerte den Wunsch, die Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung auch den Mitgliedern des Ausschusses zu ermöglichen. Die Organisation könnte ggf. über das Jugendamt erfolgen
Frau Sticher ging auf die Anmerkungen von Frau Heidkamp, Frau Schütte-Haermeyer und Herrn Sohn ein:
- OKU
Nach ihrem Kenntnisstand sei die Bildungsstätte bereits bekannt. Allerdings konnten bisher noch keine islamistischen Tendenzen festgestellt werden. Sie werde in der Angelegenheit noch einmal nachhören.
- Fortbildung
Schwerpunkt sei zunächst die stadtinterne Fortbildung gewesen. Wenn darüber hinaus Bedarf bestehe, werde das gern aufgenommen.
- Zeitplan
Alle in der Vorlage erwähnten Punkte befänden sich bereits in der Umsetzung.
Z. B. sei das Fachteam zum Thema Salafismus beim Jugendamt bereits eingerichtet. Die Beratungsstelle „Wegweiser“ werde wahrscheinlich in diesem Jahr kommen. Es gebe eine telefonische Zusage des Innenministers gegenüber dem Oberbürgermeister, dass Dortmund in diesem Jahr in dieses Programm aufgenommen werde. Demnächst fänden Gespräche im Innenministerium in Düsseldorf statt. Danach könnten Überlegungen angestellt werden, wie das Ganze konkret aufgebaut werden könne (beispielsweise Beirat, in welcher Besetzung u .a.). Das werde dann im Ausschuss vorgestellt.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Vorlage zur Kenntnis.
zu TOP 3.6
Maßnahmen gegen Salafismus
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14369-14-E1)
Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… zu der o. g. Bitte um Stellungnahme (Drucksache-Nr.: 14369-14) der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 19.11.2014 verweise ich zunächst auf die Vorlage „Bekämpfung des Salafismus als gesamtstädtische Aufgabe – Ansätze und Maßnahmen gegen gewaltbereiten religiösen Salafismus“ (DS.-Nr.: 14834-14), die Ihnen zur Sitzung am 18.02.2015 vorliegen wird;
Antworten zu den Fragen 4-6 können Sie dort finden.
Zu den Fragen 1-3 hat die Polizei Dortmund Stellung genommen.
Hierzu verweise ich auf das Antwortschreiben von Herrn Polizeipräsident Gregor Lange vom 19.12.2014 (s. Anlage).“
Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -
zu TOP 2.1
Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13845-14)
Nach kurzer Diskussion und aufgrund der ausgetauschten Argumente zog Frau Dr. Tautorat ihren Vorschlag zurück, in § 3 Abs. 1 der Satzung das Wort „soll“ durch „muss“ zu ersetzen.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Aktualisierung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund.
zu TOP 2.2
Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum 01.08.2015 und Plätze in der Kindertagespflege (KT)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00244-15)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00244-15-E1)
Es lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
„…der AKJF hat am 04.02.2015 zu den HH-Beratungen beschlossen, das Querz-Programm weiterzuführen und die Maßnahme erneut bei FABIDO aufzulegen. Der Rat beschließt den HH 2015 am 19.02.2015.
Um eine Basisfinanzierung durch die KiBiz-Pauschalen sicherzustellen, ist es für eine Weiterführung der Maßnahme notwendig, die geplanten Angebotsstrukturen der Tageseinrichtungen zum 01.08.2015 in diesem Sinne anzupassen und die U3-Plätze entsprechend zu erhöhen.
Der AKJF beschließt deshalb wie folgt:
Zur Sicherung und Durchführung des Querz-Programms bei FABIDO werden vorbehaltlich eines entsprechenden Ratsbeschlusses am 19.02.2015 die geplanten „Angebotsstrukturen in den Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder (TEK)“ im Bereich der U 3-Plätze entsprechend bedarfsgerecht ausgeweitet.“
Folgende Auflistung der Einrichtungen wurde vor der Sitzung verteilt:
„In folgenden FABIDO Einrichtungen sollen jeweils 2 zusätzliche U3 Plätze der Gruppenform IIc geschaffen werden:
Innenstadt-West Humboldtstraße
Innenstadt-West Kortental 39
Innenstadt-West Kuithanstraße 40
Innenstadt-West Lange Straße 12
Innenstadt-Nord Bülowstraße 15
Innenstadt-Ost Hainallee 77
Eving Externberg 14
Scharnhorst Mackenrothweg 11-13
Scharnhorst Siegfried-Drupp-Straße 3
Brackel Akazienstraße 2
Brackel Molnerweg 28 - 30
Aplerbeck Nathmerichstraße 25
Aplerbeck Bergparte
Hörde Hacheneyer Straße 185
Hörde Steinkühlerweg 80
Hombruch Eichhoffstraße 20
Hombruch Heinrich-Staubachstr. 2
Lütgendortmund Bövinghauser Straße 88
Lütgendortmund Westermannstraße 8
Lütgendortmund Winandweg 47 a
Lütgendortmund Volksgartenstr. 33
Huckarde Osulfweg 44 a
Huckarde Siepmannstraße 93
Huckarde Heidegarten 3
Mengede Breisenbachstraße 24
Mengede Speckestraße 15
und in der nachfolgenden Einrichtung ein U3 Platz Gruppenform IIb und ein U3 Platz Gruppenform IIc zusätzlich
Hörde Steinkühlerweg 235/Strohnstr.
Insgesamt sind 53 U3 Plätze der Gruppenform IIc und 1 Platz in Gruppenform IIb für die vorgenannten FABIDO Einrichtungen zusätzlich einzurichten.“
Eingangs verwies Herr Sohn auf den vorliegenden Antrag sowie die verteilte Auflistung der Einrichtungen.
Herr Grohmann begründete den Antrag seiner Fraktion.
Herr Lohmann erläuterte kurz das Querz-Programm.
Herr Barrenbrügge teilte mit, seine Fraktion werde sich bei der Abstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion enthalten.
Frau Schütte-Haermeyer signalisierte Zustimmung zum Antrag der SPD-Fraktion sowie zur Vorlage.
Herr Burkholz führte in die Vorlage ein.
Anschließend gingen er und Herr Wawrzynek-Lukaschewitz auf die Fragen von Herrn Barrenbrügge, Frau Schütte-Haermeyer, Frau Dr. Tautorat und Frau Beckmann ein:
- bisherige Planungsgröße (S. 6 der Vorlage) Herr Burkholz
Planungsgrundlage für den Ausbau der Betreuungsplätze sind die gemeldeten Einwohnermeldedaten. Bei einem Vergleich der Einwohnermeldedaten vom 31.12.2013 und 31.12.2014 wird ersichtlich, dass die Zahl der Kinder unter 3 Jahren tatsächlich um 1.000 höher liegt.
- Elternbeiträge / Kosten Herr Wawrzynek-Lukaschewitz
Bei den Elternbeiträgen in der Kindertagespflege wird ein Anteil von ca. 9 % der Kosten erreicht.
- Bundesmittel (S. 8 der Vorlage) Herr Wawrzynek-Lukaschewitz
Nach der Ankündigung der Anträge der Träger können die Bundesmittel wahrscheinlich voll ausgeschöpft werden. Das hänge aber von der Qualität der Anträge ab, so dass abschließend noch keine verbindliche Aussage getroffen werden kann.
- 35 % - Quote Herr Wawrzynek-Lukaschewitz
Nach der weiterhin geltenden Entscheidung des Rates sollen in Dortmund die Kinder unter 3 Jahren zu 35 % mit Plätzen in Tageseinrichtungen für Kinder und in der Kindertagespflege versorgt werden. Wenn eine andere Quote zugrund gelegt werden soll, müsse ein neuer Ratsbeschluss (mit entsprechender finanzieller Hinterlegung) erfolgen.
- unterschiedliche Versorgungsquoten (Anlage 5) Herr Wawrzynek-Lukaschewitz
Die unterschiedliche Versorgungsquote in den Stadtbezirken habe zwei Gründe: Zum einen entwickele sich die Kindertagespflege unterschiedlich in den verschiedenen Stadtbezirken (unterschiedliche Wohnverhältnisse, unterschiedlich geeignete Tagespflegepersonen). Zum anderen gebe es nicht in allen Stadtbezirken die Möglichkeit, entsprechende Grundstücke für die Realisierung der notwendigen Bauten an Kindertageseinrichtungen zu aktivieren.
- Kinder mit Behinderungen (Anlage 5) Herr Wawrzynek-Lukaschewitz
In Dortmund erhalten alle Kinder mit Behinderung oder die von Behinderung bedroht sind einen Betreuungsplatz.
Herr Wawrzynek-Lukaschewitz wies auf folgende redaktionelle Änderung hin:
„In der Anlage 3 sind im Stadtbezirk Lütgendortmund in dem katholischen Kindergarten Christus unser Frieden, Hedwigstraße 18, statt der angegebenen 5 Plätze IIB 5 Plätze der Gruppenform IIc anzumelden.“
Unter Einbeziehung der o. a. Aufstellung beschloss der Ausschuss für Kinder, Jugend Familie einstimmig (11 Ja, 3 Enthaltungen) folgenden Antrag der SPD-Fraktion:
Zur Sicherung und Durchführung des Querz-Programms bei FABIDO werden vorbehaltlich eines entsprechenden Ratsbeschlusses am 19.02.2015 die geplanten „Angebotsstrukturen in den Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder (TEK)“ im Bereich der U 3-Plätze entsprechend bedarfsgerecht ausgeweitet.
Unter Berücksichtigung des o. a. Antrages sowie der redaktionellen Änderung fasste der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die in der Anlage 3 dargestellten und geplanten Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ab dem 01.08.2015 und die nach dem Interessenbekundungsverfahren des Jugendamtes im Benehmen mit den Trägern vorgeschlagenen Trägerschaften für neue Tageseinrichtungen für Kinder in Dortmund sowie den in der Vorlage dargestellten Ausbau der Kindertagespflege um 360 Plätze für Kinder unter drei Jahren ab dem 01.05.2015.
zu TOP 2.3
Förderung von Investitionen und Ausstattungen in Tageseinrichtungen für Kinder und in der Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren und Förderung von Ausstattungen in Tageseinrichtungen für Kinder über drei Jahren in 2014 - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14802-14)
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung
zur Kenntnis.
zu TOP 2.4
Übersicht und Bestandsentwicklung der Kindergärten bzw. Kindertagesstätten in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14277-14-E1)
Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… die Anfrage der CDU-Fraktion wird wie folgt beantwortet:
1. In Dortmund sind zum 31.12.2014 insgesamt 289 Kindertageseinrichtungen nach dem Kinderbildungsgesetz in Betrieb. Hiervon befinden sich 102 Einrichtungen in Trägerschaft des städtischen Trägers FABIDO und 187 Einrichtungen in Trägerschaft von freien Trägern.
Träger | Anzahl TEKs |
FABIDO | 102 |
Kath TEK | 52 |
Caritas | 3 |
Evang. TEK | 54 |
AWO | 11 |
DRK | 2 |
Elterninitiativen | 54 |
Sonstige Träger | 11 |
2. Im Kindergartenjahr 2015/2016 soll die Tageseinrichtung für Kinder Rheinische Straße 66 in Trägerschaft der EKK noch in Betrieb gehen. Im Laufe des Kindergartenjahres 2015/2016 ist die Inbetriebnahme von 15 weiteren neuen Tageseinrichtungen in freier Trägerschaft und für das Kindergartenjahr 2016/2017 von weiteren 11 Tageseinrichtungen in freier Trägerschaft geplant.Die Einrichtungen und Trägervorschläge können der Anlage 1 entnommen werden.
3. In Dortmund gibt es aktuell fünf Kinderstuben. Der städtische Träger FABIDO betreibt in der Bornstraße zwei und in der Heiligengartenstraße eine Kinderstube. Die AWO betreibt zwei Kinderstuben in der Brunnenstraße und Holsteiner Straße.
Im Rahmen der Zuwanderung aus Südosteuropa werden zusätzlich drei Kinderstuben in der Nordstadt als Bildungs- und Betreuungsangebote für Familien mit Kindern eingerichtet, die den besonderen Bedürfnissen der Zuwandererfamilien entsprechen. Diese Kinderstuben werden ebenfalls vom städtischen Träger FABIDO betrieben und voraussichtlich im Frühjahr 2015 in der Blücherstraße, Leopoldstraße und Nordmarktgrundschule den Betrieb aufnehmen.
4. In der Zeit von 1991 bis 1998 wurden insgesamt 44 FABIDO Einrichtungen neu eröffnet und übernommen. Eine chronologische Aufstellung kann der Anlage 2 entnommen werden.
Die Erstellung einer Aufstellung neuer Tageseinrichtungen für Kinder in freier Trägerschaft ist aufgrund der notwendigen umfangreichen Recherchearbeiten nicht möglich gewesen.
5. In der Anlage 3 ist die Entwicklung der Plätze in den Dortmunder Kindertageseinrichtungen sowohl beim städtischen Träger FABIDO als auch bei den freien Trägern von 1990 bis 2014 nach den einzelnen Jahren ersichtlich.Eine Differenzierung der freien Träger konnte wegen der notwendigen umfangreichen Recherchearbeiten nicht vorgenommen werden.
In den Jahren 1990 bis 2007 erfolgte die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen und die Gestaltung der Angebotsstrukturen nach den Bestimmungen des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK).
Seit dem 01.08.2008 erfolgt die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen und die Gestaltung der Angebotsstrukturen nach den Bestimmungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz).
Im Jahr 2008 hatte FABIDO insgesamt einen Anteil von 43,5 % (7.550 Plätze) und die freien Träger insgesamt einen Anteil von 56,5 % (9.807 Plätze) an den Gesamtplätzen (17.357 Plätze) in Dortmund.
Im Jahr 2014 hat FABIDO insgesamt einen Anteil von 40 % (7.022 Plätze) und die freien Träger insgesamt einen Anteil von 60 % (10.540 Plätze) an den Gesamtplätzen (17.562) in Dortmund.“
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme zur Kenntnis.
zu TOP 2.5
Förderung von Selbsthilfegruppen
- mdl. Bericht -
Herr Burkholz teilte mit, dass keine Anträge gestellt wurden.
zu TOP 2.6
Sachstandsbericht zur Weiterentwicklung des Jugendamtes in fachlicher, organisatorischer und personeller Hinsicht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14413-14)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14413-14-E1)
Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten vor;
„…auf Seite 2 des Berichts wird im letzten Absatz darauf verwiesen, dass entscheidende strukturelle Veränderungen noch nicht begonnen werden konnten. Hier wird unter anderem die Neuordnung des Fallmanagements genannt.
Wir bitten um einen mündlichen Bericht zur aktuellen Umsetzung des Fallmanagements und die Beantwortung nachfolgender Fragen:
1. Wie wird das Fallmanagement zurzeit gelebt?
2. Wie sind die Planungen zu Veränderungen in diesem Bereich?
Des Weiteren bitten wir um Informationen und Darstellung des sogenannten "Bremer Modells".“
Herr Barrenbrügge bedauerte, dass die Vorlage nicht auf dem aktuellen Stand ist. Auch Aussagen zur Fachlichkeit vermisste er. Er verwies auf die Sitzung des Unterausschusses, in der festgestellt wurde, dass die Fachlichkeit und Ausrichtung mehr in den Fokus gerückt werden müssen.
Herr Hibbeln ging auf die Anmerkungen / Fragen von Frau Schütte-Haermeyer, Herrn Barrenbrügge und Herrn Gora ein:
- Die Jugendämter vor Ort seien – wie beschlossen und auch in der Vorlage aufgeführt – eine der Säulen der Aufbauorganisation des neuen Jugendamtes.
- Ursprünglich sollte die Vorlage bereits in die Sitzung des Rates am 11.12.2014 eingebracht werden. Dieser Termin konnte wegen eines umfänglichen verwaltungsinternen Abstimmungsprozesses nicht erreicht werden. Die Vorlage sei aber auf dem aktuellen Stand.
- Die vom Verwaltungsvorstand bzw. den politischen Gremien gefassten Beschlüsse zur Weiterentwicklung des Jugendamtes betrafen primär nicht die fachliche Arbeit des Jugendamtes. Sie zielten vielmehr auf die organisatorischen, buchhalterischen und administrativen Prozesse ab.
- Der Organisationsentwicklungsprozess habe bereits Anfang 2013 begonnen. Es wurde ein Arbeitskreis Partizipation im Jugendamt gegründet, sämtliche Organisationsschritte wurden unter einem möglichst breiten Ansatz der Beteiligung unter Einbeziehung des Personalrates mit den Beschäftigten bearbeitet.
- Die externe Evaluation sehe nicht vor, die Zufriedenheit der Beschäftigten zu überprüfen. Bei der sehr großen Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wäre das ein sehr schwieriges Unterfangen. Allerdings erfolge über die unterschiedlichen Gremien und die vielfältigen Arbeitsaufträge die Beteiligung der Beschäftigten. Darüber hinaus wurden zum Zwecke der Information und Beteiligung Vollversammlungen mit den Beschäftigten durchgeführt.
Die Fragen der Fraktion Die Linke & Piraten wurden von Herrn Hibbeln beantwortet:
Zu 1. Das Fallmanagement ist durch eine Arbeitshilfe geregelt. Dort ist beschrieben, wie in den Jugendhilfediensten die Fallberatung, die Anamnese, die Diagnoseschlussberatung durchgeführt wird und wie im Wege der kollegialen Beratung unter Beachtung der Gebote des SGB VIII dann auch im Rahmen der Entscheidungsfindung die richtige Hilfe installiert wird u. v. m.. Die Arbeitshilfe „Fallmanagement“ wurde zwischenzeitlich aufgrund der Kritik externer Berater als ein verpflichtendes Arbeitsinstrument festgeschrieben. Teil des Auftrags zur Personalbedarfsbemessung ist die Erarbeitung eines Qualitätsmanagementhandbuchs, nach dem dann die Prozesse definiert sind und auch geklärt ist, wie zu arbeiten ist.
Zu 2. Die Planungen zu Veränderungen hängen maßgeblich davon ab, wie mit den Ergebnissen umgegangen werde. An der Stelle werde auch die Arbeitshilfe Fallmanagement aktualisiert und weiterentwickelt.
Herr Burkholz teilte mit, das Jugendamt habe im Jahr 2014 einen Auftrag zur externen Personalbedarfsbemessung an das Institut INSO (Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung) erteilt, der zum Ende des Jahres um den Auftrag der Begleitung des Organisationsentwicklungsprozesses erweitert wurde. Die einzelnen Prozessschritte würden in Abstimmung mit dem Ausschuss sukzessive weiterentwickelt.
In Bremen habe es eine ähnliche Untersuchung gegeben, wie sie im Rahmen der hiesigen Personalbedarfsbemessung durchgeführt wurde. Nach den drei Jahren solle seines Wissens jetzt die Veröffentlichung des Endberichtes kommen. Er sagte zu, das Thema im Zusammenhang mit der Personalbedarfsbemessung und den sich daraus möglicherweise ergebenden Entscheidungen/Veränderungen noch einmal aufgreifen und im Ausschuss darzustellen.
Herr Grohmann machte deutlich, seine Fraktion fühle sich ausreichend und aktuell informiert. Es wurde immer wieder betont, dass Sorgfalt vor Zeit gehe und auch die Beschäftigen gut eingebunden sein müssen. Bei der Organisationsumgestaltung des Jugendamtes werde gute und auch der Politik gegenüber transparente Arbeit geleistet.
Auch Frau Schütte-Haermeyer zeigte sich mit dem Informationsstand zufrieden. Sie dankte Herrn Hibbeln für die Bestätigung hinsichtlich der Jugendämter vor Ort, über die sie zwar auch in der Vorlage gelesen, dies aber in der Matrix vermisst habe. Sie wisse, welch schwierige Aufgabe ein derartiger Weiterentwicklungsprozess sei, gerade bei einem nicht kleinen Fachamt. Sie habe volles Vertrauen in die Leitung und wünsche weiterhin viel Erfolg.
Frau Dr. Tautorat dankte Herrn Burkholz und Herrn Hibbeln für ihre Ausführungen. Sie bat nachdrücklich darum, die Mitglieder in der nächsten Sitzung des Unterausschusses ausführlicher über die Punkte Neuordnung des Fallmanagements, Aufbau einer modernen Jugendhilfeplanung und Qualitätsmanagement zu informieren.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
zu TOP 2.7
Aufhebung des Beschlusses zum Neubau des Jugendspielplatzes „Rennweg“ Brackel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 00085-15)
Die Mitglieder stimmten dem Vorschlag des Vorsitzenden zu, die Vorlage zunächst an die Bezirksvertretungen Innenstadt-Ost und Brackel zu geben und nach Vorliegen der Voten im Ausschuss abschließend über die Vorlage zu beraten.
3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche
zu TOP 3.1
"Start mit Stolpern"
- mdl. Bericht -
Der TOP 3.1 wurde vor TOP 2. behandelt.
zu TOP 3.2
Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14017-14)
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht (29.10.2014) zur Situation in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.
zu TOP 3.3
Bürgerhaushalt 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14268-14)
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 05.02.2015
(Drucksache Nr.: 14268-14)
Es lag folgende Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 05.02.2015 vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 03.02.15 vor:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Dezernats 2 – Finanzen, Liegenschaften, Kultur, Personal und Organisation vom 12.11.2014 mit folgenden Anmerkungen zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund Folgendes zu beschließen:
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, seinen Beschluss vom 15.11.2012, einen Bürgerhaushalt aufzustellen, aufzuheben.
Begründung:
Grundsätzlich sei die Bürgerbeteiligung zu begrüßen. Es habe sich aus Sicht der BV auch schon beim letzten Bürgerhaushalt gezeigt, dass die gut gemeinte Bürgerbeteiligung unproduktiv war. Die in der Vorlage aufgeführten Vorschläge seien auch dieses Mal nicht konstruktiv, einige sogar rechtsradikal und unsozial. Diese umfangreiche Vorlage zu erstellen, binde viel Zeit, Geld und Personal in den Fachämtern. Personal und Finanzmittel sollten produktiver eingesetzt werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 03.02.15 einstimmig zu und nimmt die Bürgervorschläge zur Kenntnis.“
Der Vorsitzende teilte mit, nach seiner Information sei der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften der Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch nicht beigetreten.
Herrn Oppermann würde vom Grundsatz her interessieren, inwieweit die Bürger informiert sind, was mit ihren Vorschlägen passiert.
Herr Barrenbrügge konnte auf der einen Seite die Ausführungen der BV Hombruch nachvollziehen. Gleichzeitig gebe es auf der anderen Seite recht interessante Äußerungen/Vorschläge der Bürger.
Herr Grohmann vertrat die Auffassung, dass man ernstzunehmende Vorschläge auch ernst nehmen und entsprechend bewerten müsste. Das sei von der Verwaltung geschehen. Wenn Verwaltung/Politik eine Veränderung des Bürgerhaushalts wolle, wäre es sinnvoll zu überlegen, nach welchen Kriterien.
Frau Schütte-Haermeyer fand den Bürgerhaushalt an sich ein ganz gutes Instrument, das aber methodisch nicht besonders gut gemacht sei und dringend einer Überarbeitung bedürfe.
Frau Dr. Tautorat pflichtete Frau Schütte-Haermeyer bei. Auch sie verstünde etwas anderes unter einem Bürgerhaushalt und schilderte kurz die Handhabung z. B. in Berlin-Lichtenberg.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Bürgervorschläge zur Kenntnis.
zu TOP 3.4
5. Statusbericht zur Umsetzung der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2015 (Stand: 30.06.2014)
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 11.11.2014
(Drucksache Nr.: 13830-14)
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den 5. Statusbericht zur Umsetzung der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2015 zur Kenntnis.
zu TOP 3.5
Bekämpfung des Salafismus als gesamtstädtische Aufgabe
- Ansätze und Maßnahmen gegen gewaltbereiten religiösen Extremismus -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14834-14)
Der TOP 3.5 wurde vor TOP 2. behandelt.
zu TOP 3.6
Maßnahmen gegen Salafismus
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14369-14-E1)
Der TOP 3.6 wurde vor TOP 2. behandelt.
4. Anträge / Anfragen
zu TOP 4.1
Kinder- und Jugendförderung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00009-15)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00009-15-E1)
Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
„… die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bittet zur Sitzung am 18.02.2015 um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wann ist mit einer neuen Konzeption eines aktualisierten Kinder- und Jugendförderplans im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zu rechnen, da der aktuelle nur bis zum 31.12.2014 lief?
2. In welcher Weise ist der Bereich 51/4 und 51/2 aktuell bzw. bisher verknüpft oder vernetzt gewesen?
3. Sieht das Dortmunder Jugendamt im Bereich 51/4 weiteres inhaltliches Entwicklungspotenzial für eine noch weitere tiefere Verknüpfung? Wenn nein, warum nicht?
4. Gibt es Best-Practice-Beispiele anderer Kommunen, die intensiv intern (51/4 mit 51/2) vernetzt arbeiten und ihre Fallzahlen damit positiv steuernd tätig sind?
5. Mit welchen Mitteln wird derzeit innerhalb von 51/4 überprüft, ob eigene oder initiierte Maßnahmen noch oder weiterhin zielführend angelegt sind?
6. In welchem zeitlichen Intervall wird diese Erhebung und mit welchen Methoden und Instrumenten praktiziert?
Darüber hinaus wird das Jugendamt gebeten darzustellen, in welcher Weise der Bereich der Kinder- und Jugendförderung (51/4), der hauptsächlich im Spektrum des 2. Kapitels des KJHG legitimiert ist, eine dienende Funktion hinsichtlich einer zielführenden Herangehensweise zur langfristigen Senkung der Fallzahlen bei den "Hilfen zur Erziehung" wahrnehmen kann.“
Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„…Ihre Fragen zur Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 18.02.2015 beantworte ich wie folgt:
Wann ist mit einer neuen Konzeption eines aktualisierten Kinder- und Jugendförderplans im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zu rechnen, da der aktuelle nur bis zum 31.12.2014 lief?
Der Bereich der Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes bereitet aktuell die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans für die Legislaturperiode 2015-2020 in Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Jugendhilfe vor. Eine nächste stadtweite Trägerkonferenz hierzu findet am 29.01.2015 im Rathaus statt. Der gesamte Entwicklungsprozess wird, wie in den letzten Jahren auch, durch Herrn Marco Szlapka vom Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung begleitet. Herr Szlapka wird in der Ausschusssitzung am 22.04.2015 einen aktuellen Sachstandsbericht vorstellen. Gegen Ende der zweiten Jahreshälfte 2015 soll die Fortschreibung des neuen Kinder- und Jugendförderplanes abgeschlossen sein und dann ebenfalls im Ausschuss vorgestellt werden.
In welcher Weise ist der Bereich 51/4 und 51/2 aktuell bzw. bisher verknüpft oder vernetzt gewesen?
In den vergangenen Jahren gab es mehrere enge Kooperationen und Projekte zwischen den Bereichen der erzieherischen und wirtschaftlichen Hilfen und der Kinder- und Jugendförderung, wie z.B. die Projekte Fit fürs Baby, das Elterncafé Aplerbeck und die Einrichtung einer zentralen Datenbank für Familienangebote.
Darüber hinaus wurde im vergangenen Jahr ein gemeinsamer Arbeitskreis mit delegierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den Jugendämtern vor Ort und Bereichs- bzw. Teamleiterinnen und -leitern initiiert. Ziel des Arbeitskreises ist, die zukünftige enge Zusammenarbeit beider Bereiche zu konzeptionieren und gemeinsame Projekte zu entwickeln.
Seit 2013 arbeiten Kolleginnen und Kollegen der Bereiche 51/2, 51/4, 51/6, 51/7 und FABIDO in sogenannten Stadtbezirksteams eng an der Umsetzung gemeinsamer Maßnahmen für die Kinder und Jugendlichen in den Sozialräumen vor Ort.
Sieht das Dortmunder Jugendamt im Bereich 51/4 weiteres inhaltliches Entwicklungspotenzial für eine noch weitere tiefere Verknüpfung? Wenn nein, warum nicht?
Der Bereich der Kinder- und Jugendförderung hat einen eigenständigen gesetzlichen Auftrag, welcher sich aus § 11 des Sozialgesetzbuchs Achtes Buch (SGB VIII) ergibt:
§ 11 Jugendarbeit
(1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
(2) Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote.
(3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:
1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
3. arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
4. internationale Jugendarbeit,
5. Kinder- und Jugenderholung,
6. Jugendberatung.(4) Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, in angemessenem Umfang einbeziehen.
Auch die § 12, § 13 und § 14 des Sozialgesetzbuchs Achtes Buch (SGB VIII) unterstreichen die differenziert zu betrachtende Stellung der Kinder- und Jugendarbeit für die beschriebenen Zielgruppen.
Die nach § 78 SGB VIII geforderte Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe, soll durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe gefördert werden, um so geplante Maßnahmen aufeinander abzustimmen und sich gegenseitig zu ergänzen.
Wie in der Beantwortung zu Frage 2 bereits dargestellt, gibt es darüber hinaus viele weitere jugendamtsinterne Kooperationen mit dem Ziel Synergien unter den verschiedenen Bereichen zu entwickeln. Diese Zusammenarbeit wird derzeit systematisiert.
Gibt es Best-Practice-Beispiele anderer Kommunen, die intensiv intern (51/4 mit 51/2) vernetzt arbeiten und ihre Fallzahlen damit positiv steuernd tätig sind?
In Rücksprache mit den Kollegen und Kolleginnen des Landesjugendamtes Westfalen-Lippe konnte ermittelt werden, dass in wenigen Kommunen eine enge Zusammenarbeit zwischen den erzieherischen Hilfen und der Kinder- und Jugendförderung besteht.
In den Regionalstellen der Stadt Gütersloh arbeiten Kolleginnen und Kollegen des Allgemeinen Sozialen Dienstes, der Kinder- und Jugendförderung sowie der Schulverwaltung unter einem Dach.
Die Stadt Ahlen vereint die Arbeit der Jugendgerichtshilfe mit der Kinder- und Jugendförderung und in Siegen wurde eine Fusion verschiedener Jugendamtsbereiche geplant, aus jedoch unbekannten Gründen nicht umgesetzt. Ob und inwieweit diese genannten Fusionen sich positiv auf die Fallzahlen ausgewirkt haben, konnte nicht festgestellt werden.
Mit welchen Mitteln wird derzeit innerhalb von 51/4 überprüft, ob eigene oder initiierte Maßnahmen noch oder weiterhin zielführend angelegt sind?
Die Kinder- und Jugendförderung dokumentiert Besucherzahlen, durch eine wöchentliche statistische Erhebung. Projekte und die Auswertung von Kooperationsvereinbarungen im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans werden durch schriftliche Berichte dokumentiert Besonders gelungene Projekte werden über Videofilme durch die Jugendlichen dokumentiert. Die geförderten freien Träger belegen jährlich in einem Verwendungsnachweis und Tätigkeitsbericht den Einsatz der zur Verfügung gestellten öffentlichen Mittel.
In welchem zeitlichen Intervall wird diese Erhebung und mit welchen Methoden und Instrumenten praktiziert?
Die erwähnten Besucherstatistiken werden im Bereich der Jugendfreizeitstätten, Kinder- und Jugendtreffs und der Fachreferate in den Stadtbezirken wöchentlich geführt und in einer Excelliste zusammengeführt. Sie bilden sowohl die Teilnehmerzahlen des Regelangebotes der Einrichtungen als auch die Teilnehmerzahlen an Veranstaltungen und Kooperationen im Stadtbezirk und der Gesamtstadt ab. Darüber hinaus werden Projekte an deren Ende sowie bei mehrjährigen Projekten mit Zwischenstandsberichten dokumentiert.
Darüber hinaus wird das Jugendamt gebeten darzustellen, in welcher Weise der Bereich der Kinder- und Jugendförderung (51/4), der hauptsächlich im Spektrum des 2. Kaptitels der KJHG legitimiert ist, eine dienende Funktion hinsichtlich einer zielführenden Herangehensweise zur langfristigen Senkung der Fallzahlen bei den „Hilfen zur Erziehung“ wahrnehmen kann.
Eine engere Zusammenarbeit zwischen den Bereichen 51/2 und 51/4 ist gut vorstellbar, wenn Stammbesucherinnen und Stammbesucher der Jugendfreizeitstätten durch erzieherische Hilfen begleitet werden. Auch die Erarbeitung von gemeinsamen Projekten und Maßnahmen durch die beschriebenen Arbeitskreise sollte weiter betrieben werden. Auch die Bereitstellung von Räumen in Jugendfreizeiteinrichtungen im Vormittagsbereich und an Samstagen für Kurs- und Beratungsangebote ist gut vorstellbar.“
Herr Barrenbrügge dankte für die schnelle Beantwortung, zeigte sich aber mit einigen Punkten nicht zufrieden.
Frau Hoppe ging kurz auf die Beanstandungen von Herrn Barrenbrügge ein:
- PräventionDas Vorhaben, gemeinsam ein Konzept zum Bereich der Prävention zu erarbeiten mit entsprechenden fachlichen Vorgaben halte sie im Rahmen der Neustrukturierung des Jugendamtes für den richtigen Weg. Das Konzept könne im Ausschuss vorgestellt werden.
- Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans
Durch personelle Veränderungen und der länger dauernden Stellenneubesetzungen konnten die Planungen nur verzögert aufgenommen werden.
Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.2
Wirtschaftliche Hilfen zur Erziehung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00318-15)
Es lag folgende Bitte um Stellungnahme vor:
„… die CDU-Fraktion im Ausschuss bittet das Jugendamt darzustellen, wie sich im abgeschlossenen Kalenderjahr 2014 die Kenn-, Fall- und Kostenzahlen im Bereich der wirtschaftlichen Hilfen zur Erziehung vor Ort dargestellt haben. Dabei soll eine Differenzierung nach Stadtbezirken sowie ein prozentualer Vergleich der Zahlen zur jeweiligen Kinder- und Jugendbevölkerung dargestellt werden.“
Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt für die Sitzung des Ausschusses am 22.04.2015.
zu TOP 4.3
Öffnung von Kindertagesstätten-Außenflächen am Nachmittag und an Wochenenden
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00320-15)
Es lag folgender Prüfauftrag der CDU-Fraktion vor:
„… die Stadtverwaltung soll wohlwollend prüfen, ob und besonders wie es rechtlich möglich und praktikabel ist, dass die Außenflächen der städtischen Kindergärten nach Betriebsschluss als auch am Wochenende der allgemeinen Öffentlichkeit (Eltern mit ihren Kleinkindern) zugänglich gemacht werden können. Eine Betreuung bzw. ein abendliches Schließen kann beispielsweise mit einem Betreuersystem, ähnlich dem der Dortmunder Spielplatzpaten, realisiert werden.
Begründung:
Dortmund muss als Stadt für Familien mit Kindern weiter an Attraktivität gewinnen. Da dieses in einer Zeit mit sehr begrenzten finanziellen Spielräumen eine Herausforderung ist, sind neue Wege gefragt.
Die bisherige Menge von circa 60 Spielplätzen der Klasse C, die für Kinder von 0 bis 6 Jahren konzipiert sind, sind nicht ausreichend. Mit dem Öffnen der heute schon existenten Spielflächen der städtischen Kindertagesstätten würde eine innovative Herangehensweise ohne Investitionen eine sprunghafte Vergrößerung der Bewegungslandschaft generieren. So könnte ein Beitrag zu einer bewegungsfreudigen Stadt Dortmund geleistet werden.“
Herr Sohn wies darauf hin, dass im Prinzip der Betriebsausschuss FABIDO der richtige Fachausschuss wäre, da es um städt. Kindertageseinrichtungen gehe.
Herr Wawrzynek-Lukaschewitz teilte mit, grundsätzlich sei es möglich, dass außerhalb der Betriebszeiten der Einrichtung das Außengelände geöffnet und von Dritten genutzt wird. Wichtig sei dem Landesjugendamt, auf jeden Fall sicherzustellen, dass die Außengelände über Nacht nicht zugänglich sind. Außerdem sei es erforderlich, vor Aufnahme des Regelbetriebes jeden Tag das Außengelände zu begehen, von Verunreinigungen zu befreien, die Verkehrstauglichkeit der Spielgeräte zu überprüfen, bevor die Kinder das Außengelände betreten können. Das sei der formale Rahmen.
Ansonsten stehe es in der Entscheidung des Trägers (verbunden mit allen möglichen Risiken), das Außengelände auch zur Nutzung anderen zu überlassen.
Herr Lohmann sicherte eine wohlwollende Prüfung zu, wobei es für städt. Einrichtungen große Hindernisse hinsichtlich Sicherheit, Sauberkeit usw. gebe. Auch seien weitere Fachbereiche einzubeziehen (z. B. der Fachbereich Liegenschaften als Eigentümer, die Immobilienwirtschaft u. a. m.).
Herr Barrenbrügge ging noch einmal auf den Prüfauftrag ein.
Herr Oppermann fand die Idee vom Grundsatz her gut, wobei für ihn wichtig wäre zu wissen, inwieweit tatsächlich Bedarf an einer Öffnung der Außengelände bestehe.
Herr Ortmann berichtete von den bedauerlicherweise sehr schlechten Erfahrungen mit der Öffnung des Außengeländes einer DRK-Tageseinrichtung.
Herr Lohmann bestätigte, dass es definitiv einen Bedarf gebe, insbesondere am Wochenende und in bestimmten Gebieten. Da man das Anliegen gut nachvollziehen könne, sicherte er nochmals eine wohlwollende Prüfung zu.
zu TOP 4.4
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00333-15)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00333-15-E1)
Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
„… die Verwaltung wird gebeten, einen umfassenden Sachstand zur Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF) in Dortmund zu geben. Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie hat sich die Zahl der als unbegleitet und minderjährig registrierten und gemeldeten Flüchtlinge (UMF) im Jahr 2014 bis einschließlich Januar 2015 entwickelt?
2. Wie viele dieser Flüchtlinge sind vom Jugendamt als UMF in Obhut genommen worden?
3. In welcher Form wird den Betroffenen die Entscheidung über die Inobhutnahme mitgeteilt?
4. Wie viele Widersprüche gab es gegen die Altersfeststellungen des Jugendamtes im Jahr 2014?
5. Wie sind diese Widersprüche entschieden worden?
6. Wo sind die Altersfeststellungen in den letzten Monaten durchgeführt worden?
7. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge befinden sich zurzeit (Stand 01.02.2015) in der Betreuung des Jugendamtes?
8. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge befinden sich zurzeit (Stand 01.02.2015) in den Dortmunder Clearingeinrichtungen der AWO und der Caritas?
9. Wie viele dieser UMF sind durch andere Jugendämter in den Clearingeinrichtungen untergebracht worden?
10. Wie bewertet die Verwaltung vor dem Hintergrund der gestiegenen Flüchtlingszahlen die Anzahl der vorhandenen Plätze in den Clearingeinrichtungen?
11. Wie viele der UMF sind zurzeit (Stand 01.02.2015) in Heimeinrichtungen oder in eigenen Wohnungen untergebracht?
12. Stehen nach Einschätzung der Verwaltung ausreichend Jugendhilfeplätze für UMF zur Verfügung?
13. Reicht nach Einschätzung der Verwaltung die Zahl der vorhandenen Amtsvormünder für UMF aus?
14. Welche Anstrengungen unternimmt die Verwaltung, um zusätzliche geeignete ehrenamtliche Vormünder für UMF zu finden?
15. Wie werden neue Vormünder für UMF für ihre Aufgabe aus- und fortgebildet?
16. Wie viele der UMF befinden sich zurzeit in einer schulischen oder außerschulischen Ausbildung, einer Weiterbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahme?
17. Für wie viele UMF ist im Jahr 2014 auch nach Erreichen ihrer Volljährigkeit eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme bzw. zum Abschluss einer Schul- bzw. Berufsausbildung erteilt worden?
18. In welcher Anzahl und aus welchen Gründen sind im Jahr 2014 Maßnahmen der Jugendhilfe für UMF beendet worden?
19. In welchen Fällen sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, Jugendhilfe auch über das Erreichen der Volljährigkeit hinaus zu gewähren?“
Herr Burkholz sagte zu, einen Großteil der Fragen schriftlich für die Sitzung des Ausschusses am 25.03.3015 zu beantworten. Die Beantwortung der dann noch offenen Fragen würde nachgereicht (z. B. Einbeziehung Schulverwaltung erforderlich).
zu TOP 4.5
Sachstand Neuorganisation des Jugendamtes
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00334-15)
Der TOP wurde zurückgezogen.
zu TOP 4.6
Erhöhung der Entgeltleistungen in der Kindertagespflege
Überweisung: Betriebsausschuss FABIDO aus der öffentlichen Sitzung vom 06.02.2015
(Drucksache Nr.: 12448-14-E1)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 12448-14-E3)
Es lag folgende Überweisung aus der Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO vom 06.02.2015 vor:
„Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten vor:
„… wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:
1. Gibt es neben den "Richtlinien für die Zusammenarbeit von Tagespflegepersonen und Trägern der Kindertagespflege in Dortmund", die in der DS 03376-11 eingebracht und beschlossen wurden, noch darüber hinausgehende Richtlinien, Weisungen, Vereinbarungen oder ähnliches? Falls ja bitte wir um eine schriftliche Darstellung.
2. Ist es korrekt, dass Tagesmüttern/Tagesvätern nur 20 Tage Erholungsurlaub zugestanden werden, und auf diesen Urlaub gesetzliche Feiertage angerechnet werden?
Und, dass Tagesmüttern/Tagesvätern nur 20 Krankheitstage zugestanden werden?
4. Wir bitten darum den Fraktion die Verträge bzw. Kooperationsvereinbarungen zwischen der Stadt Dortmund und den freien Trägern schriftlich zur Kenntnis zu geben
Sollten einzelne Fragen eine nicht-öffentliche Beantwortung notwendig machen, sind wir damit einverstanden.“
Die Mitglieder kamen überein, die Bitte um Stellungnahme zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie weiterzuleiten.
Der Betriebsausschuss FABIDO empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Änderungen der Entgeltleistungen für Kindertagespflegepersonen in Dortmund und die Einführung eines Mietzuschusses für Großpflegestellen mit Wirkung zum 01.01.2015.“
Ergänzend lag folgende Bitte um Stellungnahmen der Fraktion Die Linke & Piraten vor (Drucksache Nr.: 12448-14-E3):
„…die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet um die Beantwortung unserer vom Betriebsausschuss FABIDO überwiesenen Fragen zum Bereich der Kindertagespflege.
Darüber hinaus bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
1. Gibt es ein Handbuch, in dem das Verhältnis Tagesmütter zu ihren Trägern verbindlich geregelt ist? (z. B. Anzahl der Elterngespräche, Hausbesuche, welche Befugnisse haben die Träger gegenüber den Tagesmüttern, Fachaufsicht etc.)
2. Bedarf die Vertragsschließung der Tagesmütter mit den Eltern der Genehmigung des jeweiligen Trägers?
3. Wer entscheidet über die Investitionskostenzuschüsse nach welchen Kriterien?
4. Gibt es Mietzuschüsse für den von den Tagesmüttern angemieteten Wohnraum?“
Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt für die Sitzung des Ausschusses am 25.03.2015.
zu TOP 5.
Informationen aus den Bezirksvertretungen
Die aktualisierte Übersicht ist der Niederschrift beigefügt (s. Anlage).
zu TOP 6.
Mitteilungen des Vorsitzenden
Der Vorsitzende wies auf folgende Informationen hin:
- Termin der Klausurtagung
Zunächst sollte der 20.03.2015 vorgeschlagen werden, aber es würde aus seiner Sicht Sinn machen, wenn auch die neue Dezernentin daran teilnehmen könne. Daher solle der Termin noch etwas verschoben werden.
Themen sollen sein:
-> Information über das Jugendamt insgesamt
-> Gesamtthema UMF
-> Jugendhilfeplanung
- Familienpolitischen Netzwerk (FPN)
Herr Sohn teilte eingangs mit, dass er fraktionsübergreifend Signale bekommen hätte, dass eine Beteiligung der Politik auch zukünftig gewünscht ist.
Frau Leyk berichtete, traditionell werde zum Ende der Legislaturperiode eine Empfehlung an die zukünftigen Netzwerkteilnehmer erarbeitet, mit welchen Themen sie sich beschäftigen sollten. Dabei wurde festgestellt, dass eine Vielzahl von Themen bereits in vielen anderen Netzwerken bearbeitet wird. Auch die Auftragsgrundlage des FPN – die Familienpolitische Leitlinie – wurde in großem Umfang umgesetzt und ist umfangreich ins Regelgeschäft verschiedener Institutionen, freier Träger, Stadtverwaltung übergangen. Trotzdem wurde die Überzeugung vertreten, dass das FPN weiter bestehen bleiben sollte. Es entstand die Idee, das Netzwerk um die Geschäftsführer oder Koordinatoren bestehender Netzwerke rund um das Thema Familie zu erweitern, um so die Vernetzung voranzutreiben und ggf. weitere Synergieen zu erreichen. Auch die Zusammensetzung der Geschäftsführung soll dann um die unterschiedlich beteiligten Vertretungen erweitert werden. Um festzustellen, ob und welche Netzwerke an einer Zusammenarbeit interessiert sind, ist am 28.04.2015 eine Veranstaltung im Rathaus geplant. Im Anschluss an diese Veranstaltung soll es eine entsprechende Vorlage über die Weiterentwicklung des FPN an den Ausschuss geben.
- nächste Sitzung des Unterausschusses:
13.05.2015, 15.00 Uhr, Rathaus, Saal Tremonia
Der Vorsitzende beendete den öffentlichen Teil der Sitzung um 18.10 Uhr.
Sohn Mais Lieberknecht
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin
Anlagen:
Zu TOP 3.1
(See attached file: AKJF 18 02 15.pdf)
Zu TOP 5.
(See attached file: BV-Wiedervorlage November -Dezember 2014.pdf)