01 Dortmund, 30.11.1999
F 2 20 11
N i e d e r s c h r i f t
über die 3. Sitzung des Rates der Stadt
am Donnerstag, dem 18. November 1999, 15.00 Uhr,
im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1
Lt. Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 81 von
z. Zt. 82 Ratsmitgliedern anwesend.
An der Sitzung nahmen
nicht teil:
Rm Bogdahn SPD
Von der Verwaltung
waren anwesend: OB Dr. Langemeyer
StR Fehlemann
StR'in Greive
StR Pogadl
StR Sierau
Herr Dr. Küpper
LStVD Berlin
LStVD Dieckerhoff
StOVR Weber
StVR Feuler
T a g e s o r d n u n g
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Rates der Stadt am 21.Oktober 1999
1.5 Einführung eines Ratsmitgliedes
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
2.1a Weitere Entwicklung der Bahnhofsüberbauung
2.1b Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlagen Hauptbahnhof
Durchführung und Planung
2.2 a Wahl des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Dortmund
b Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Änderungen aufgrund der Neuwahl des Rates der Stadt
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
3.1 Wohnungsmarkt Dortmund
- Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 1998 -
3.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlagen
Chemnitzer Straße von Hohe Straße bis Sonnenstraße
Gutenbergstraße von Hohe Straße bis Ruhrallee
Hakenstraße von Hohe Straße bis Chemnitzer Straße
(Gesamtmaßnahme)
3.3 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Neugestaltung von Brückstraße, Lütge Brückstraße, Gerberstraße, Ludwigstraße und Reinoldistraße
- Bauabschnitt Ludwigstraße, Reinoldistraße (nördlicher Teil) -
3.4 Umbenennung eines Teilstückes der "Wittener Straße" (L 609) in Do-Dorstfeld
3.5 1. Neuwahl des Beirates der unteren Landschaftsbehörde
2. Regelung der Aufwandsentschädigung
3.6 Stellplatznachweis in der Tiefgarage Burgwall-Center für den geplanten Bau des Konzerthauses Dortmund, Brückstraße / Ludwigstraße / Reinoldistraße, durch die Kultur und Projekte Dortmund GmbH
3.7 Erhöhung der Eintrittspreise für die Pflanzenschauhäuser im Botanischen
Garten Rombergpark
3.8 Angelegenheiten des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögens-
verwaltungsfonds Dortmund"
- Jahresabschluß und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 1998
- Entlastung der Werkleitung
- Übertragung der im Wirtschaftsjahr 1998 nicht in Anspruch genommenen
Darlehnsermächtigung
3.9 Amphibienschutzmaßnahmen an Straßen im Frühjahr 2000
- Anfrage der Bürgerliste für Dortmund -im Rat der Stadt Dortmund-
vom 01.11.1999 -
3.10 Denkmalschutz; Verbleib des originalen Freistuhls und der zwei
Skulpturen des alten Rathauses
- Anfrage der Bürgerliste für Dortmund -im Rat der Stadt Dortmund-
vom 01.11.1999 -
3.11 Abfallentsorgung der Wohnheime der Städtischen Kliniken
- Anfrage der Bürgerliste für Dortmund -im Rat der Stadt Dortmund-
vom 01.11.1999 -
3.12 Anbieterunabhängige Energieberatung der Verbraucher-Zentrale NRW
in Dortmund
- Vorschlag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 02.11.1999
3.13 Alternative zum weltgrößten Weihnachtsbaum des Universums
- Anfrage der Bürgerliste für Dortmund-im Rat der Stadt Dortmund-
vom 01.11.1999
3.14 Erstellung eines Flächennutzungsplanes
- Gemeinsamer Vorschlag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus vom 03.11.1999-
4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
- keine Vorlagen -
5. Öffentliche Einrichtungen
5.1 Feststellung des Jahresabschlusses der Städt. Kliniken für das Jahr 1998
6. Soziales, Familie, Gesundheit
- keine Vorlagen -
7. Kultur, Sport, Freizeit
7.1 Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund
- Festsetzung der Höhe der Fördersätze für das Haushaltsjahr 1999 -
8. Schule
- keine Vorlagen -
9. Kinder und Jugend
- keine Vorlagen -
10. Finanzen und Liegenschaften
10.1 Satzungen und Gebührenordnungen
10.1.1 - unbesetzt -
10.1.2 Hundesteuer
Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
10.1.3 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund
(Abfallsatzung - AbfS)
10.1.4 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung
in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2000
10.1.5 - unbesetzt -
10.1.6 Zoo Dortmund;
hier: Erhöhung/Ermäßigung der Eintrittsentgelte und Veränderung der
Entgeltstruktur
10.1.7 Satzung zur dritten Änderung der Abwassergebührensatzung der
Stadt Dortmund
10.1.8 Satzung und Gebührentarif für Leistungen der Feuerwehr der
Stadt Dortmund
10.1.9 Entgeltordnung für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund
10.1.10 -unbesetzt-
10.1.11 Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim der Stadt Dortmund
10.1.12 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2000
10.2 Beschlußfassung über die Jahresrechnung der Stadt Dortmund für das HJ 1998 und die Entlastung des Oberstadtdirektors aus dieser Rechnung
10.3 Reduzierung der Verbandsumlagen an den Landschaftsverband
Westfalen-Lippe (LWL) und den Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR)
10.4 Neufestsetzung der Zuwendungen für die Unterhaltung der Fraktionsgeschäftsstellen in der Wahlperiode des Rates der Stadt von
1999 - 2004
11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung
11.1 I. Tätigkeitsbericht 1999 des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden
11.2 Ehrungen durch die Stadt Dortmund
11.3 Abberufung und Neuberufung kommunaler Vertreter/Vertreterinnen
in den Verwaltungsausschuß des Arbeitsamtes Dortmund
(Die Vorlage wird nachgereicht.)
11.4 Besetzung der Regionalkonferenz und des Regionalausschusses der
Region Östliches Ruhrgebiet (Dortmund - Kreis Unna - Hamm)
(Die Vorlage wird nachgereicht.)
11.5 Zukunft der Ratskommissionen
-Gemeinsamer Vorschlag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus vom 03.11.1999-
Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.15 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlußfähigkeit des Rates der Stadt fest.
Zu Ziffer 1
- - - - - - - - -Regularien
1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Bade (SPD) benannt.
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW
OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
1.3 Feststellung der Tagesordnung
Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte
2.3 Beitritt der Stadt Dortmund zu dem von der Landesregierung NRW geplanten Verband "Agentur Ruhr"
11.6 Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion vom 11.11.1999 mit der Bezeichnung "Umbesetzungen in Gremien"
erweitert.
Weiterhin wurden mit Zustimmung des Rates der Stadt die Punkte
10.1.2 Hundesteuer
Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
10.1.3 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund
(Abfallsatzung - AbfS)
10.1.4 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung
in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2000
10.1.6 Zoo Dortmund;
hier: Erhöhung/Ermäßigung der Eintrittsentgelte und Veränderung der Entgeltstruktur
10.1.7 Satzung zur dritten Änderung der Abwassergebührensatzung der
Stadt Dortmund
10.1.8 Satzung und Gebührentarif für Leistungen der Feuerwehr der
Stadt Dortmund
10.1.9 Entgeltordnung für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund
10.1.11 Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim der Stadt Dortmund
10.1.12 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2000
von der Tagesordnung abgesetzt.
Außerdem wurde auf Wunsch von Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) der Punkt
3.1 Wohnungsmarkt Dortmund
- Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 1998 -
von der Tagesordnung abgesetzt.
Unter Einbeziehung der oben angeführten Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Rates der Stadt am 21.Oktober 1999
Hinsichtlich der oben angeführten Niederschrift erklärte Rm Stanko (DVU), daß seiner Ansicht nach in der oben angeführten Niederschrift nicht seine Kritik an der Niederschrift über die 1. Sitzung des Rates der Stadt am 01.10.1999 wiedergegeben sei.
OB Dr. Langemeyer merkte hierzu an, daß über die Sitzungen des Rates der Stadt keine Wortprotokolle, sondern Zusammenfassungsprotokolle gefertigt werden.
Der Rat der Stadt genehmigt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU die Niederschrift über die 2. Sitzung des Rates der Stadt am 21.10.1999.
1.5 Einführung eines Ratsmitgliedes
Entsprechend der Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NW führte OB Dr. Langemeyer
Herrn Konrad Weber (CDU)
als Nachfolger für das ausgeschiedene Ratsmitglied Hans Semmler in den Rat der Stadt ein und verpflichtete ihn gleichzeitig zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben.
Zu Ziffer 2
- - - - - - - - -Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
2.1 a Weitere Entwicklung der Bahnhofsüberbauung
Zust. StA 6/MTC
2.1b Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlagen Hauptbahnhof
Durchführung und Planung
Zust. StA 69
In der Diskussion zu den oben angeführten Tagesordnungspunkten wurden zum einen nochmals die grundsätzlichen Standpunkte zu der Thematik "Überbauung des Dortmunder Hauptbahnhofes mit einem Multi-Themen-Center" ausgetauscht, zum anderen aber ging es im wesentlichen um den gemeinsamen von der CDU-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vorgelegten Antrag bzw. um die von OB Dr. Langemeyer diesbezüglich vorgeschlagenen Ergänzungen.
Für die CDU-Fraktion brachten Rm Hovermann und Rm Jung zum Ausdruck, daß ihre Fraktion der Verwaltungsvorlage unter Einbeziehung des gemeinsamen Antrages der CDU-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus sowie den dazu von OB Dr. Langemeyer zusätzlich vorgelegten Modifizierungen zustimmen werde.
Weiterhin machten sie deutlich, daß die vorgelegten Veränderungen, die dringend erforderlich gewesen seien, dazu beitragen werden, dieses so bedeutsame Projekt auf den richtigen Weg zu bringen.
Wichtiger Bestandteil dabei seien die Forderungen der städtebaulichen Anbindung dieses Projektes an die City bzw. die Realisierung des Boulevards Kampstraße gewesen.
Außerdem komme es nach Auffassung der CDU-Fraktion darauf an, durch einen städtebaulichen Vertrag u. a. verbindliche Qualitätskriterien festzulegen.
Auf Seiten der SPD-Fraktion erklärten Rm Prüsse und Rm Prof. Uhlmann, daß man der Verwaltungsvorlage sowie den von OB Dr. Langemeyer hierzu vorgelegten Ergänzungen zustimmen werde.
Ablehnen dagegen werde man den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, da man der Auffassung sei, daß beispielsweise die hierin enthaltenen Flächenfestlegungen nicht akzeptabel seien.
Des weiteren machten sie nochmals auf die arbeitsmarktpolitische Bedeutung dieses Projektes aufmerksam. Insofern sollte man die jetzt bestehenden Chancen nutzen, die durch die zu erwartende Beschlußfassung hinsichtlich der geplanten Überbauung des Dortmunder Hauptbahnhofes gegeben seien.
Seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus legte Rm Mohr die Standpunkte seiner Fraktion hinsichtlich der oben angeführten Angelegenheit dar.
Hierbei brachte er u. a. zum Ausdruck, daß durch den vorgelegten gemeinsamenAntrag eine Reihe von mehrfach geäußerten Forderungen seiner Fraktion formuliert worden seien, um dieses Projekt stadtverträglicher zu gestalten.
Weiterhin nahm er kritisch zu den zusätzlich von OB Dr. Langemeyer vorgelegten Änderungsvorschlägen Stellung, die seine Fraktion nicht mittragen werde, da diese eine Art "Etikettenschwindel" seien.
Um so bedauerlicher sei es für seine Fraktion, daß die CDU-Fraktion, unter welchem Druck auch immer, diesen Ergänzungen zustimmen werde.
In der weiteren Diskussion beantragte für die Bürgerliste Rm Münch, die weitere Beschlußfassung hinsichtlich der Überbauung des Dortmunder Hauptbahnhofes auszusetzen, und anstatt dessen diesbezüglich eine stadtweite Bürgerbefragung durchzuführen, da dieses Projekt letztendlich die Interessen der Bürgerinnen und Bürger nicht unerheblich betreffe.
Weiterhin begründete Rm Keller die ablehnende Haltung des Linken Bündnisses hinsichtlich der geplanten Überbauung des Dortmunder Hauptbahnhofes. Hierbei wies sie u. a. darauf hin, daß die hierfür beabsichtigte Verwendung öffentlicher Mittel in nicht unerheblicher Höhe durchaus sinnvoller eingesetzt werden könnten.
Abschließend bedankte sich OB Dr. Langemeyer ausdrücklich bei den Fraktionen für den verantwortungsvollen und zielorientierten Diskussionsprozeß in dieser Angelegenheit.
Weiterhin brachte er zum Ausdruck, daß der stattgefundene Diskussionsprozeß in dieser Angelegenheit für ihn einen Qualifizierungs- bzw. Konsensbildungsvorgang darstellte, durch den dieses Projekt seiner Ansicht nach auf einen guten Weg gebracht worden sei.
Der Rat der Stadt faßte daraufhin folgende Beschlüsse:
1. Bei einer Stimmenthaltung lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken Bündnisses den oben angeführten Antrag von Rm Münch (Bürgerliste) ab.
2. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken Bündnisses
folgen den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 16.11.1999:
Der Verwaltungsvorlage wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
1. Die weitere Bauleitplanung für das Multithemencenter (MTC) über dem Dortmunder Hauptbahnhof geht von einer Verkaufsfläche von 30.000 qm für den Einzelhandel aus; die Zahl der Stellplätze, die den nicht-bahnbezogenen Nutzungen im MTC zugeordnet sind, wird in Anwendung der Richtzahlen für Stellplätze so weit als möglich reduziert (Ziel: 2.000 als Obergrenze). Der Baukörper wird entsprechend in seinem Volumen reduziert. Es wird angestrebt, im Bereich des Entertainment eine Nutzfläche von ca. 26.500 qm zu erreichen. Der Spielraum wird in Abhängigkeit zur Qualität der von den Projektentwicklern vorgesehenen Nutzungsvorschläge gesehen.
2. Die Stadt wird die Entwicklung des Boulevard Kampstraße vorantreiben. Ein erster Schritt wird die verbesserte Verknüpfung zwischen Westenhellweg, Kampstraße, Katharinenstraße und Hauptbahnhof sein. In diesem Zusammenhang wird den Projektentwicklern die Möglichkeit eingeräumt, zwischen Kampstraße und Bahnhof Gastronomie- und Einzelhandelsflächen in einer Größenordnung von ca. 6.000 qm zu entwickeln. Dazu besteht die Möglichkeit z. B. auf den Grundstücken des Pavillions westlich der Bücherei, dem benachbarten Busbahnhof und des Dortberghauses. Diese sollen von der Brücke von der Katharinenstraße zum MTC und - soweit sie westlich dieser Brücke angeordnet werden, auch vom Königswall - erreichbar sein. Für die gesamte Aufgabe (Brücke und Entwicklung der benachbarten Flächen) soll ein Gutachterverfahren durchgeführt werden. Weiterhin wird die Stadtverwaltung die Verträglichkeit des Nutzungskonzepts für die Entwicklung des Einzelhandels in der City gesondert begutachten lassen.
3. Die Stadtverwaltung soll mit den Projektentwicklern einen städtebaulichen Vertrag abschließen, in dem die in der Verwaltungsvorlage angesprochenen Qualitätsmaßstäbe für den Einzelhandel und das Entertainmentangebot fixiert werden.
3. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken Bündnisses folgenden Ergänzungsvorschlag von OB Dr. Langemeyer vom 18.11.1999:
Der Rat der Stadt beschließt, die Verwaltungsvorlage vom 10.11.99 mit dem Antrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 16.11.99, jedoch mit folgender Maßgabe:
1. Der Verwaltung wird für die Verhandlungen eines städtebaulichen Vertrages ein Spielraum eingeräumt, der darin besteht, die außerhalb des eigentlichen MTC-Baukörpers vorgeschlagenen Flächen auch
innerhalb des Baukörpers zu verwirklichen. Voraussetzung hierfür ist die endgültige Erreichung und Belegung folgender Qualitätskriterien und ihre Verankerung in einem städtebaulichen Vertrag:
Ø Die Qualitätskriterien sind so festzulegen, daß die beabsichtigte Fernwirkung des Multi-Themen-Centers tatsächlich erzielt wird und Beeinträchtigungen der Zentrenstruktur des Dortmunder Einzelhandels vermieden werden. Die Qualität des angebotenen Einzelhandels muß zur Stärkung der Zentralität und damit zu einer verstärkten Kaufkraftbindung innerhalb der Stadt Dortmund beitragen.
Ø Zur städtebaulichen Integration des Multi-Themen-Centers ist insbesondere die Verbindung mit dem Einzelhandelsstandort Innenstadt so auszugestalten, daß kleinteiligen Einzelhandels- strukturen eine inhaltlich sinnvolle und städtebaulich gewünschte Entwicklungsmöglichkeit eröffnet wird. Die Stadtverwaltung Dortmund wird daher durch den Rat aufgefordert, ein entsprechendes Gutachterverfahren zur städtebaulichen Entwicklung der Katharinenstraße zwischen MTC und Boulevard Kampstraße durchzuführen. Der Investor wird sich mit einem
50 %igen Anteil an diesem Gutachterverfahren beteiligen, ohne daß sich hieraus bereits eine Präferenz für seine Beteiligung an der beabsichtigten Entwicklung ableitet. Es ist sein Beitrag zur städtebaulichen Weiterentwicklung der Innenstadt Dortmund.
Ø Die inhaltlichen Orientierungen sind mit dem Wettbewerbsergebnis zur Kampstraße und der zwischenzeitlich beauftragten Weiterbearbeitung durch Herrn Professor Fritschi abzustimmen.
Ø Neben dem städtebaulichen Gutachterverfahren ist auch eine Begutachtung der beabsichtigten Entwicklung aus Nutzungssicht bzw. unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Einzelhandelsentwicklung durchzuführen.
2. Im dem noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag wird die Verwaltung ermächtigt, auch eine zweiseitige Bindung dahingehend einzugehen, daß die dort festgeschriebenen Verhältnisse auch von der Stadt Dortmund im Planverfahren durchgetragen werden.
3. Der Vertrag ist möglichst bis zum 16.12.99 dem Rat zur Beschlußfassung vorzulegen.
4. Unter Einbeziehung des oben angeführten beschlossenen Antrages sowie der beschlossenen Ergänzungsvorschläge von OB Dr. Langemeyer beschließt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU, des Linken Bündnisses sowie der Stimme von Rm Neumann (CDU) folgende Verwaltungsvorlage
vom 10.11.1999:
Der Rat der Stadt nimmt den vorgelegten Sachverhalt zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Planungen auf Grundlage folgender Eckpunkte weiterzuverfolgen:
1. Das Vorhaben Multi-Themen-Center (MTC) ist im Rahmen bereits gefaßter kommunaler Beschlüsse (insbesondere 17.12.98) zu realisieren:
nicht mehr als 40.000 qm Einzelhandel (30.000 qm Einzelhandel sowie 10.000 qm Fachmarktsegment) 35.000 qm Entertainment 10.000 qm für Gastronomie und Dienstleistungen kein neues Kino herkömmlicher Art, allenfalls eine Erlebniskinowelt wie z. B. Imax oder andere Spezialangebote.
2. Keine finanzielle Beteiligung seitens der Stadt Dortmund am Multi-Themen-Center. Die Stadt wird im Rahmen ihrer Zuständigkeiten (z. B. für die Erschließung und Anbindung des Mulit-Themen-Centers, Verknüpfung der verschiedenen Verkehre, städtebauliche Gestaltung öffentlicher Flächen im Umfeld etc.) die erforderlichen Förderan- träge erarbeiten und einreichen, sowie die erforderlichen Komplementärmittel bereitstellen.
3. Städtischerseits wird ein Konkurrenzausschluß sowohl für den Entertainmentbereich als auch für den Handelsbereich nicht garantiert. Die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsunternehmen im Stadtgebiet bewegt sich im Rahmen des städtischen Einzelhandelskonzepts und der Empfehlungen des GfK-Gutachtens.
4. Herbeiführung des regionalen Konsens durch die Stadt, u. a. im Rahmen des entsprechenden raumordnerischen Verfahrens nach § 20 Landesplanungsgesetz, welches bereits eingeleitet ist. Die Stadt Dortmund wird darüber hinaus die Weiterentwicklung vorhandener bzw. die Schaffung neuer Bahnhöfe in der Region unterstützen. Die Ergebnisse des regionalen Einzelhandelsgutachtens sind in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen. Zur Beurteilung anderer Nutzungen sind ggf. weitere Gutachten in Abstimmung in Auftrag zu geben.
5. Fachliche Beratung der Investoren in Fragen der Standortprofilierung.
6. Zu spezifischen Fragen können in Abstimmung mit den Investoren gemeinsame Gutachten vergeben bzw. Wettbewerbe durchgeführt werden, damit je nach inhaltlicher Fragestellung auch beiderseitig interessierende Aspekte Berücksichtigung finden.
7. Städtischerseits werden standortspezifische Kooperations- und Akzeptanzfragen moderiert. Darüber hinaus wird die Stadt Dortmund im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit über den Stand des Projektes informieren und gemeinsam mit den Investoren Transparenz zu inhaltlichen Fragen für die kommunale und regionale Öffentlichkeit aber auch für Fachkreise herstellen.
8. Von Seiten der Stadt werden in Kooperation mit anderen Behörden (z. B. Eisenbahn-Bundesamt - EBA - und der Bezirksregierung Arnsberg) die planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen für das Projekt geschafffen (u. a. Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellung eines Bebauungsplanes, Berücksichtigung des Einzelhandelserlasses NW).
9. Städtebauliche, architektonische und generell gestalterische Fragestellungen werden im Rahmen von Wettbewerbsverfahren, Gutachten und abschließend im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens bzw. eines städtebaulichen Vertrages entschieden.
10. Es ist Aufgabe der städtischen Projektgruppe zur Überbauung des Dortmunder HbF mit einem Mulit-Themen-Center (6/MTC) die administrative Umsetzung im Rahmen städtischer Zuständigkeiten sicherzustellen und als Sachwalter für Qualitätsstandards kontinuierlich den Prozeß zu begleiten.
5. Auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage vom 26.10.1999 faßt der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Rat der Stadt beschließt die Durchführung der Planung für das Projekt Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlagen Hauptbahnhof mit
- Verbreiterung der vorhandenen Bahnsteige der Stadtbahn,
- Verbesserung der Wegebeziehungen zwischen der
Fußgängerverteileranlage / Stadtbahn und den Bahnhofsanlagen
der Deutschen Bahn AG.
Die Stadtbahnanlage soll als selbstbewußtes Element eines funktionell und gestalterisch zukunftsträchtigen Verkehrsknotenpunktes Hauptbahnhof Dortmund entwickelt werden.
Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechende Aufträge sobald erforderlich zu erteilen.
Die Planungs- und Vorbereitungskosten in Höhe von 3,5 Mio. DM werden
unter Haushaltsstelle 8200.9511.102 wie folgt eingestellt:
Haushalt 2000: 0,8 Mio DM Finanzplanung 2001: 1,0 Mio DM
VE 2000: 1,2 Mio DM Finanzplanung 2002: 1,0 Mio DM
Finanzplanung 2003: 0,7 Mio DM
Die Finanzierung des Mehrbedarfes wird durch entsprechende Mehreinnahmen bei den Planungskostenzuschüssen gesichert.
6. Auf Antrag von Rm Krüger (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus beschließt der Rat der Stadt einstimmig, daß dem Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen halbjährlich über den Fortgang der unter Punkt 5 beschlossenen Angelegenheit berichtet wird.
2.2 a Wahl des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Dortmund
Zust. StA 01
Bei Stimmenthaltung der DVU faßt der Rat einstimmig folgenden Beschluß:
1. Der Rat der Stadt wählt Frau Bürgermeisterin Wendzinski zur Vorsitzenden des Verwaltungsrates.
2. Der Rat der Stadt wählt
Rm Riesel SPD
Rm Schilling SPD
Rm Starke SPD
Herrn Linde SPD
Rm Böhm CDU
Rm Dr. Eiteneyer CDU
Rm Reppin CDU
Rm Daskalakis CDU
Rm Wetter Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus
Herrn Willi Pilgrim
Frau Sabine Bartz
Herrn Peter Kaufhold
Herrn Andreas Berkenbusch
Herrn Willy Schramm
zu ordentlichen Mitgliedern des Verwaltungsrates
sowie
Rm Steins SPD
Rm Brauer SPD
Rm Lührs SPD
Rm Siemund SPD
Rm Middendorf CDU
Rm Monegel CDU
Rm Grote CDU
Rm Liedschulte CDU
Rm Unger Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus
Herrn Björn Wißuwa
Herrn Holger Holzapfel
Herrn Ulrich Bargull
Herrn Herbert Heinze
Herrn Axel Tritt
zu stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrates.
3. Der Rat der Stadt wählt
Rm Böhm (CDU) zum 1. Stellvertreter
und
Rm Starke (SPD) zur 2. Stellvertreterin der Vorsitzenden des Verwaltungs-
rates.
2.2 b Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Änderungen aufgrund der Neuwahl des Rates der Stadt
Zust. StA 20
Seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus begründete zunächst
Rm Schneckenburger den zu dem oben angeführten Tagesordnungspunkt vorgelegten Antrag ihrer Fraktion. Hierbei brachte sie zum Ausdruck, daß im Sinne von mehr Transparenz in politischen Entscheidungsprozessen auch in den Gesellschaften mit städtischer Beteiligung gewährleistet sein müsse, daß alle im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen an den Diskussions- und Entscheidungsfindungsprozessen über die Zukunft dieser Gesellschaften beteiligt werden.
Weiterhin führte Rm Schneckenburger (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) aus, daß durch den von ihrer Fraktion beantragte Gaststatus in den Aufsichtsratsgremien, in den ihre Fraktion nicht vertreten sei, Informationsdefizite ausgeglichen werden könnten.
Seitens der CDU-Fraktion erklärte Rm Hovermann, daß man ohnehin künftig im Haupt- und Finanzausschuß bzw. im Rat der Stadt über wichtige Angelegenheiten der städtischen Beteiligungen diskutieren werde, um ein entsprechendes Meinungsbild herzustellen.
Insofern sei seiner Meinung nach eine Beteiligung aller Fraktionen an wesentlichen Entscheidungsprozessen gewährleistet.
Außerdem wies in der Diskussion Rm Mohr (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) darauf hin, daß entgegen der ursprünglichen Ankündigung Rm Schneckenburger
anstelle von Herrn Ebert für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus im Aufsichtsrat der Kultur und Projekte Dortmund GmbH vertreten sein solle.
Der Rat der Stadt faßt daraufhin folgende Beschlüsse:
1. Bei Stimmenthaltung der DVU lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus bzw. des Linken
Bündnisses folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im
Rathaus vom 12.11.1999 ab:
Der Rat der Stadt Dortmund möchte die Teilnahme von Vertretern und
Vertreterinnen aller Fraktionen an den Beratungen der Aufsichtsgremien der städtischen Beteiligungsgesellschaften sicherstellen. Für Aufsichtsräte, bei
denen die rechtlichen Vorgaben eine Entsendung von VertreterInnen der
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen nicht zulassen, soll dieser im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten eine Teilnahmemöglichkeit in der Funktion eines "ständigen Gastes" mit beratender Funktion in diesen Gremien gegeben werden.
Die Verwaltung wird aufgefordert, die notwendigen Schritte zur Umsetzung der vorgeschlagenen Regelung einzuleiten. Die vom Rat entsandten
VertreterInnen der jeweiligen Gremien werden aufgefordert, den Gaststatus zu bestätigen.
2. Der Rat der Stadt faßt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion
Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluß:
Der Rat der Stadt Dortmund bestellt bzw. benennt bzw. entsendet gem. der nachfolgend dargestellten Auflistung die Vertreter der Stadt für bzw. in die
genannten Organe der Gesellschaften. Die Bestellung bzw. Benennung bzw. Entsendung erfolgen für die Dauer der Amtsperiode des Rates der Stadt oder bis zu einer evtl. Neuentscheidung durch den Rat:
1. Dortmunder Stadtwerke AG Aufsichtsrat
Rm Gerszewski SPD
Rm Lührs SPD
Rm Prüsse SPD
Rm Tech SPD
Rm Miksch CDU
Rm Hengstenberg CDU
Rm Jostes CDU
Rm Monegel CDU
Rm Krüger Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus
2. Dortmunder Hafen AG Aufsichtsrat
Rm Giese SPD
Rm Kräft SPD
Rm Ollech SPD
Rm Brunstein CDU
Rm Bitter CDU
Rm Frank CDU
Herr Kiel CDU
3. Flughafen Dortmund GmbH Aufsichtsrat
Rm Prüsse SPD
Rm Bade SPD
Rm Fischer SPD
Rm Harnisch SPD
Rm Lehmann SPD
Rm Utech SPD
Rm Knieling CDU
Rm Carl CDU
Rm Gierok CDU
Rm Sauer CDU
Rm Ulrich CDU
Herr Meßling Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus
4. VEW AG Aufsichtsrat
- - - - - - - -
5. Vereinigung kommunaler Aktionäre
der VEW GmbH Gesellschafterausschuß
Rm Hovermann CDU
6. DEW GmbH Aufsichtsrat
Rm Lütkehaus SPD
Rm Zupfer SPD
Rm Hovermann CDU
7. Entsorgung Dortmund GmbH Aufsichtsrat
Rm Drabig SPD
Rm Jung CDU
8. DOGEWO mbH Aufsichtsrat
Rm Berndsen SPD
Rm Schnittker SPD
Rm Weyer SPD
Rm Wilhelm SPD
Rm Horitzky CDU
StR Fehlemann CDU
Rm Grote CDU
Rm Middendorf CDU
9. Stadtkrone Ost
Entwicklungsgesellschaft mbH Beirat
Rm Prüsse SPD
Rm Zuch CDU
10. Projektgesellschaft
Minister Stein mbH Aufsichtsrat
Rm Berndsen SPD
Rm Pisula CDU
11. Projektgesellschaft
Gneisenau GmbH Aufsichtsrat
BV Lang SPD
Rm Riesel SPD
Rm Jostes CDU
Rm Grote CDU
Rm Offermann CDU
12. Entwicklungsagentur
Östliches Ruhrgebiet GmbH Aufsichtsrat
- - - - - - -
13. Dortmunder Dienste GmbH Aufsichtsrat
Rm Jörder SPD
Rm Diekneite SPD
Rm Erdmann SPD
Rm Hengstenberg CDU
Rm Reppin CDU
14. Beschäftigungs-, Qualifizierungs-
und Vermittlungsgesellschaft mbH Aufsichtsrat
- - - - - - - - -
15. TechnologieZentrumDortmund GmbH Aufsichtsrat
Rm Brauer SPD
Herr Kossack SPD
Rm Dr. Eiteneyer CDU
Rm Pisula CDU
SB Scmusz CDU
16. Stadtsparkasse Dortmund Verwaltungsrat
siehe Liste TOP 2.2a
17. Westfalenhallen Dortmund Aufsichtsrat
Rm Prof. Uhlmann SPD
Rm Bogdahn SPD
Rm Nolte SPD
Rm Sohn SPD
Rm Krause CDU
Rm Adomeit CDU
Rm Liedschulte CDU
Rm Neumann CDU
Herr Deyer Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus
18. Kultur und Projekte Dortmund GmbH Aufsichtsrat
Rm Müller-Jobst SPD
Rm Steins SPD
Rm Siemund SPD
Rm Prof. Uhlmann SPD
Rm Sauer CDU
Rm Böhm CDU
Bm Miksch CDU
Rm Monegel CDU
Rm Schneckenburger Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus
19. Revierpark Wischlingen GmbH Aufsichtsrat
Rm Ollech SPD
Rm Prof. Uhlmann SPD
Rm Follert CDU
20. Städtische Seniorenheime Aufsichtsrat
Dortmund GmbH
Rm Weyer SPD
Rm Schneider CDU
Rm Offermann CDU
21. RISC-Ruhr GmbH Beirat
- - - - - - -
22. KOSTAT-DST GmbH Aufsichtsrat
- - - - - - -
23. Gesellschaft für City-Marketing
Dortmund GmbH Beirat
Rm Jörder SPD
Rm Sauer CDU
Rm Uhrmann CDU
24. EKKeG - Einkaufsgemeinschaft
kommunaler Krankenhäuser eG
im Deutschen Städtetag Aufsichtsrat
- - - - - - - - -
3. Weiterhin nahm der Rat der Stadt davon Kenntnis, daß OB Dr. Langemeyer folgende Vertretungsregelungen für die Aufsichtsräte etc. festgelegt hat:
1. Dortmunder Stadtwerke AG Oberbürgermeister
2. Dortmunder Hafen AG Geschäftsführer WBF-Do
3. Flughafen Dortmund GmbH Kämmerer
4. VEW AG Oberbürgermeister
5. Vereinigung kommunaler Aktionäre
der VEW GmbH Oberbürgermeister
6. DEW GmbH Oberbürgermeister
7. Entsorgung Dortmund GmbH Allgemeiner Vertreter
8. DOGEWO mbH Planungsdezernent
9. Stadtkrone Ost
Entwicklungsgesellschaft mbH Planungsdezernent
10. Projektgesellschaft
Minister Stein mbH Geschäftsführer WBF-Do
11. Projektgesellschaft
Gneisenau GmbH Planungsdezernent
12. Entwicklungsagentur
Östliches Ruhrgebiet GmbH Planungsdezernent
13. Dortmunder Dienste GmbH Sozialdezernent
14. Beschäftigungs-, Qualifizierungs-
und Vermittlungsgesellschaft mbH Geschäftsführer WBF-Do
15. TechnologieZentrumDortmund GmbH Kämmerer
16. Stadtsparkasse Dortmund Oberbürgermeister
(als Beanstandungsbeamter)
17. Westfalenhallen Dortmund Kultur- und Freizeitdezernent
18. Kultur und Projekte Dortmund GmbH Baudezernent
19. Revierpark Wischlingen GmbH Kultur- und Freizeitdezernent
20. Städtische Seniorenheime
Dortmund GmbH Sozialdezernent
21. RISC-Ruhr GmbH ----------
22. KOSTAT-DST GmbH ----------
23. Gesellschaft für City-Marketing
Dortmund GmbH Geschäftsführer WBF-Do
24. EKKeG - Einkaufsgemeinschaft
kommunaler Krankenhäuser eG
im Deutschen Städtetag -----------
Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde von 17.10 Uhr bis 17.40 Uhr für eine Pause unterbrochen.
2.3 Beitritt der Stadt Dortmund zu dem von der Landesregierung NW geplanten Verband "Agentur Ruhr"
Zust. StA DOSYS
Die Diskussion zu dem oben angeführten Tagesordnungspunkt machte nochmals die unterschiedlichen Auffassungen der im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen hinsicht- lich der Absicht der Landesregierung NRW, eine "Agentur Ruhr" zu bilden, deutlich.
Von daher beschloß der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Frak- tion folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 15.11.1999:
Der Rat lehnt den Beitritt der Stadt Dortmund zu dem von der Landesregierung geplanten Verband "Agentur Ruhr" ab.
Der Landesregierung wird mitgeteilt, daß aufgrund der fehlenden einvernehmlichen Regelungen mit den Mitgliedskörperschaften über die organisatorischen und
finanziellen Bedingungen sowie einer unzureichenden Berücksichtigung der An-
regungen der Stadt Dortmund im Regierungsentwurf des 2. ModernG vom 14.09.99, die ursprünglich positive Grundeinschätzung zur Errichtung einer Agentur Ruhr nicht aufrechterhalten wird.
Eine Beschlußfassung über die Verwaltungsvorlage vom 09.11.1999 hatte sich hierdurch erübrigt.
Zu Ziffer 3
- - - - - - - - -
Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
3.1 Wohnungsmarkt Dortmund
- Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 1998 -
Zust. StA 64
Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.
3.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlagen
Chemnitzer Straße von Hohe Straße bis Sonnenstraße
Gutenbergstraße von Hohe Straße bis Ruhrallee
Hakenstraße von Hohe Straße bis Chemnitzer Straße
(Gesamtmaßnahme)
Zust. StA 30
Der Rat der Stadt faßt bei Stimmenthaltung der DVU einstimmig folgenden Beschluß:
Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8
Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für straßen- bauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Sitzung vom 07.03.79 und vom 21.12.81
Chemnitzer Straße von Hohe Straße bis Sonnenstraße
Gutenbergstraße von Hohe Straße bis Ruhrallee
Hakenstraße von Hohe Straße Chemnitzer Straße
(Gesamtmaßnahme)
3.3 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Neugestaltung von Brückstraße, Lütge Brückstraße, Gerberstraße, Ludwigstraße und Reinoldistraße
- Bauabschnitt Ludwigstraße, Reinoldistraße (nördlicher Teil) -
Zust. StA 61
Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umgestaltung der Ludwigstraße und der Reinoldistraße (nördlicher Teil) zu Kosten in Höhe von 1.143.000,00 DM. Für die
Gesamtmaßnahme Brückstraße, Lütge Brückstraße, Gerberstraße (östlicher Teil),
Ludwigstraße und Reinoldistraße (nördlicher Teil) ergeben sich somit neue Gesamt-
kosten in Höhe von
Bauabschnitt 1 und 2 2.121.000,00 DM
Bauabschnitt 3 (Ludwigstr., Reinoldistr.) 1.143.000,00 DM
Insgesamt 3.264.000,00 DM
Die Bauabschnitte 1 und 2 werden entsprechend den bisherigen Ratsbeschlüssen
finanziert. Für den 3. Bauabschnitt werden entsprechende Haushaltsmittel bei der FiPo 6150 9511 0221 - Städtebauliche Maßnahme nördliche City - bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2000 berücksichtigt. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.
Mit der Baumaßnahme darf nicht begonnen werden, bevor die Förderzustimmung der Bezirksregierung oder ihre Zustimmung zum förderunschädlichen vorzeitigen Beginn vorliegt.
3.4 Umbenennung eines Teilstückes der "Wittener Straße" (L 609) in Do-Dorstfeld
Zust. StA 66
Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Das derzeitige Endteilstück der "Wittener Straße" unterhalb der B 1 zwischen der "Planetenfeldstraße" und der Straße "Hauert" wird umbenannt in
"Planetenfeldstraße" (Verlängerung).
3.5 1. Neuwahl des Beirates der unteren Landschaftsbehörde
2. Regelung der Aufwandsentschädigung
Zust. StA 60
Seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus beantragte Rm Krüger, ent- gegen dem Verwaltungsvorschlag anstelle von Herrn Wendzinski, Herrn Hahn als stellvertretendes Mitglied für den Landschaftsbeirat zu wählen.
Nachdem Rm Münch kurz den gleichlautenden Antrag der Bürgerliste, der den Mit- gliedern des Rates der Stadt schriftlich vorlag, begründet hatte, faßt der Rat der Stadt unter Einbeziehung des oben angeführten Antrag von Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion
folgenden Beschluß:
1. Der Rat der Stadt Dortmund wählt auf Vorschlag der nach § 11 Landschafts-
gesetz NW vorschlagsberechtigten Verbände die Mitglieder und stellvertreten- den Mitglieder des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Entschädigung der Mitglieder, der stellvertretenden Mitglieder und der/des Vorsitzenden des Beirates bei der
unteren Landschaftsbehörde in Anlehnung an § 9 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund.
Eine Beschlußfassung über den Antrag der Bürgerliste hatte sich durch den Antrag von Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) erübrigt.
An der Beratung und Abstimmung nahm Bm'in Wendzinski nicht teil.
3.6 Stellplatznachweis in der Tiefgarage Burgwall-Center für den geplanten Bau des Konzerthauses Dortmund, Brückstraße / Ludwigstraße / Reinoldistraße durch die Kultur und Projekte Dortmund GmbH
Zust. StA 23
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Rat ermächtigt die Verwaltung, den Stellplatznachweis für das Konzerthaus
Dortmund, Brückstraße / Ludwigstraße / Reinoldistraße, in der Tiefgarage Burgwall- Center zu schaffen.
- Die der Tiefgarage Burgwall-Center zugeordneten Stellplatzablösebeträge
werden in einem Umfang von ca. 78 Plätzen in die Tiefgarage Stadttheater verlagert.
- Zugunsten des Konzerthauses Dortmund werden in der Tiefgarage Burgwall- Center ca. 100 Plätze als baurechtlicher Stellplatznachweis, ohne
Nutzungsrecht, gelegt.
- Der Kultur und Projekte GmbH wird eine Summe von ca. 1,8 Mio. DM
(möglicher Stellplatzablösebetrag für ca. 100 Stellplätze) bis zu dem Zeitpunkt gestundet, in dem die Gesellschafteranteile der Stadt nicht mehr bei
mindestens 51 % liegen.
3.7 Erhöhung der Eintrittspreise für die Pflanzenschauhäuser im Botanischen
Garten Rombergpark
Zust. StA 67
In der Diskussion zu dem oben angeführten Tagesordnungspunkt beantragte zunächst Rm Unger, daß Eintrittsgeld für die Besuche von Schulklassen auf der bisherigen
Höhe von 2,00 DM pro Kind zu belassen, und nicht auf 3,00 DM zu erhöhen.
Im weiteren Verlauf der Diskussion wurde außerdem noch seitens der Fraktion
Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus von Rm Unger und Rm Rütgers die Auslegung des Familienbegriffes thematisiert. Ihrer Meinung nach müsse man die tariflichen Ver- günstigungen für Familien auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften mit Kindern gelten lassen. Hierüber sollte man nochmals im zuständigen Fachausschuß diskutieren.
Für die Bürgerliste sprach sich Rm Münch für eine Beibehaltung der bestehenden
Preise aus, da ansonsten ein weiterer Besucherrückgang zu befürchten sei.
In der weiteren Diskussion erklärte StR Fehlemann, daß der Eintrittspreis für Schul- klassen in Höhe einer Einzelkarte (3,00 DM) so zu verstehen sei, daß dieser nicht pro Kind, sondern dieser einmalig für die gesamte Schulklasse zu entrichten sei.
Aufgrund der Anmerkung von StR Fehlemann zog die Fraktion Bündnis 90 ( Die
Grünen im Rathaus) den oben angeführten Antrag zurück.
Unter Einbeziehung der Anmerkung von StR Fehlemann (Eintrittspreis für Schulklas- sen) faßt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses folgenden Beschluß:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Eintrittspreise für die Pflanzenschauhäuser im Botanischen Garten Rombergpark ab 01.01.2000 für die Einzelkarte von 2,00 DM auf 3,00 DM anzuheben und die Familienkarte unverändert bei 5,00 DM zu belassen.
3.8 Angelegenheiten des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögens-
verwaltungsfonds Dortmund"
- Jahresabschluß und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 1998
- Entlastung der Werkleitung
- Übertragung der im Wirtschaftsjahr 1998 nicht in Anspruch genommenen
Darlehnsermächtigung
Zust. StA 20
Nachdem Rm Böhm (CDU) den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 09.11.1999 hinsichtlich der
Finanzierung des Umbaus des Stadthauses, der den Mitgliedern des Rates der Stadt als Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vorlag, erläutert hatte, faßt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion folgende Beschlüsse:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. ....stellt den Jahresabschluß 1998 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" mit einer Bilanzsumme von 130.455.589,82 DM und einem Jahresverlust von 67.401,27 DM fest. Der
Jahresverlust ist auf die Rechnung des Wirtschaftsjahres 1999 vorzutragen.
2. ....beschließt, der Werkleitung Entlastung zu erteilen.
3. ....beschließt, die im Wirtschaftsjahr 1998 nicht in Anspruch genommene
Kreditermächtigung in Höhe von 26 Mio. DM auf das Wirtschaftsjahr zu übertragen.
Weiterhin beschließt der Rat der Stadt auf der Grundlage der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, daß der Umbau des Stadthauses nicht über das von der Ver- waltung favorisierte Modell einer stillen Beteiligung an der Stadtsparkasse Dortmund, sondern über Kommunalkredite finanziert wird.
Weiterhin beschließt der Rat der Stadt, in Ansehung des Gewinnausschüttungsanspru- ches, den die Stadt Dortmund gegenüber der Stadtsparkasse Dortmund gem. § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz NW hat, den am 19.03.1998 gefaßten Ratsbeschluß aufzuheben und es bei der alten Praxis zu belassen.
Außerdem bittet der Rat der Stadt den Vorstand der Stadtsparkasse Dortmund, das für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung gestellte Geld mindestens hälftig an Vereine und Verbände auszuschütten, an denen die Stadt Dortmund nicht beteiligt ist, und das Beantragungs- und Ausschüttungsverfahren noch transparenter als in der Vergangen- heit zu gestalten.
3.9 Amphibienschutzmaßnahmen an Straßen im Frühjahr 2000
- Anfrage der Bürgerliste für Dortmund -im Rat der Stadt Dortmund-
vom 01.11.1999 -
Die oben angeführte Anfrage wurde im Rat der Stadt eingebracht und soll, sofern dies möglich ist, in der nächsten Sitzung beantwortet werden.
3.10 Denkmalschutz; Verbleib des originalen Freistuhls und der zwei
Skulpturen des alten Rathauses
- Anfrage der Bürgerliste für Dortmund im Rat der Stadt Dortmund-
vom 01.11.1999 -
Die oben angeführte Anfrage wurde im Rat der Stadt eingebracht und soll, sofern dies möglich ist, in der nächsten Sitzung beantwortet werden.
3.11 Abfallentsorgung der Wohnheime der Städtischen Kliniken
- Anfrage der Bürgerliste für Dortmund -im Rat der Stadt Dortmund-
vom 01.11.1999 -
Die oben angeführte Anfrage wurde im Rat der Stadt eingebracht und soll, sofern dies möglich ist, in der nächsten Sitzung beantwortet werden.
3.12 Anbieterunabhängige Energieberatung der Verbraucher-Zentrale NRW
in Dortmund
- Vorschlag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 02.11.1999
Nachdem Rm Wetter (Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) den von seiner Fraktion vorgelegten Antrag, eine anbieterunabhängige Energieberatung der Ver-
braucher-Zentrale NRW in Dortmund auch künftig finanziell zu unterstützen,
begründet hatte, erklärte für die SPD-Fraktion Rm Wilhelm, daß man dem oben
angeführten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus nicht zu-
stimmen werde.
Bei der Begründung wies Rm Wilhelm darauf hin, daß diese Entscheidung seiner
Fraktion nicht leichtgefallen sei. Man vertrete jedoch die Auffassung, daß die von der DEW geleistete Energieberatung auch unabhängig sei.
Auch Rm Jung (CDU) verdeutlichte die ablehnende Haltung seiner Fraktion hin-
sichtlich des oben angeführten Antrages:
Der Rat der Stadt lehnt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus sowie der Bürgerliste folgenden Antrag der
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 15.11.1999 ab:
1. Der Rat begrüßt das Angebot der Verbraucherzentrale NRW in Dortmund, mit der Energieberatung 2000+ auch in den nächsten Jahren ein qualifiziertes und anbieterunabhängiges Beratungsangebot aufrechterhalten.
2. Die Mitglieder des Aufsichtsrates der DEW werden aufgefordert, eine Beschlußlage herbeizuführen, die eine Refinanzierung des kommunalen
Anteils der Energieberatung durch die DEW vorsieht.
3. Aufgrund der Notwendigkeit eines Vertragsabschlusses vor Beginn der Laufzeit des neuen Angebotes beschließt der Rat die Vorfinanzierung der
Beratungsleistung für das erste Quartal des Jahres 2000.
3.13 Alternative zum weltgrößten Weihnachtsbaum des Universums
- Anfrage der Bürgerliste für Dortmund-im Rat der Stadt Dortmund-
vom 01.11.1999
Hinsichtlich der oben angeführten Anfrage der Bürgerliste, ob sich die Verwaltung diesmal schon frühzeitig Gedanken machte, zur Attraktivitätssteigerung des
Dortmunder Weihnachtsmarktes 2000 eine Alternative anstelle des "größten Weih- nachtsbaumes" zu entwickeln, erklärte OB Dr. Langemeyer, daß dies nicht der Fall sei.
Hinsichtlich der Nachfrage von Rm Münch (Bürgerliste), ob es kein Widerspruch sei, wenn einerseits die Stadt Dortmund Mitglied des Klimabündnisses sei und sie sich da- mit für die CO2-Reduzierung einsetze, und andererseits die 1.400 Fichten des oben angeführten Weihnachtsbaumes verbrannt werden sollen, erklärte OB Dr.
Langemeyer, es sei ihm nicht bekannt, daß die Fichten verbrannt werden sollen. Er
gehe davon aus, daß diese ordnungsgemäß entsorgt werden.
3.14 Erstellung eines Flächennutzungsplanes
- Gemeinsamer Vorschlag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/
die Grünen im Rathaus vom 03.11.1999 -
OB Dr. Langemeyer schlug dem Rat der Stadt vor, sowie dies auch in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates verabredet wurde, den oben angeführten Antrag als eingebracht zu betrachten, da er dem Rat der Stadt ohnehin in der Sitzung des Rates der Stadt am 16.12.1999 eine Verwaltungsvorlage zu der Thematik "Neu- aufstellung eines Flächennutzungsplanes" vorlegen werde, so daß dann die Möglich- keit bestehe, beide Dinge gemeinsam zu beraten.
Weiterhin verständigte sich der Rat der Stadt darauf, daß der genannte Antrag auch im zuständigen Fachausschuß beraten werden solle.
Zu Ziffer 4
- - - - - - - - -
Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
- keine Vorlagen -
Zu Ziffer 5
- - - - - - - - -
Öffentliche Einrichtungen
5.1 Feststellung des Jahresabschlusses der Städt. Kliniken für das Jahr 1998
Zust. StA 81
Bei Stimmenthaltung der DVU faßt der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Rat der Stadt Dortmund stellt den Jahresabschluß 1998 entsprechend der dieser Vorlage beigefügten Gewinn- und Verlustrechnung der Städt. Kliniken Dortmund
mit einer Bilanzsumme von 407.525.802,98 DM
und einem Jahresfehlbetrag von 1.198.722,93 DM
fest.
Der Jahresfehlbetrag wird durch eine entsprechende Entnahme aus der Gewinnrück-
lage ausgeglichen.
Zu Ziffer 6
- - - - - - - - -Soziales, Familie, Gesundheit
- keine Vorlagen -
Zu Ziffer 7
- - - - - - - - -Kultur, Sport, Freizeit
7.1 Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund
- Festsetzung der Höhe der Fördersätze für das Haushaltsjahr 1999 -
Zust. StA 52
Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Rat beschließt die von der Verwaltung unter Ziff. 3 vorgeschlagene Auszahlung der Sportförderungsmittel für das Haushaltsjahr 1999.
Von der Sportförderung werden nur die Vereine erfaßt, deren Jahresbeitrag für
Jugendliche 240,00 DM überschreitet.
Sportvereine, die über weniger als 6 Jugendliche verfügen, erhalten keine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sportförderungsrichtlinien. Diese Leistungseinschrän- kung gilt nicht für Behindertensportvereine und Vereine, die eine für Jugendliche nicht bzw. nur eingeschränkt geeignete Sportart anbieten.
Zu Ziffer 8
- - - - - - - - -
Schule
- keine Vorlagen -
Zu Ziffer 9
- - - - - - - - -
Kinder und Jugend
- keine Vorlagen -
Zu Ziffer 10
- - - - - - - - -
Finanzen und Liegenschaften
10.1 Satzungen und Gebührenordnungen
10.1.1 - unbesetzt -
10.1.2 Hundesteuer
Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
Zust. StA 14
Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.
10.1.3 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund
(Abfallsatzung - AbfS)
Zust. StA 20
Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.
10.1.4 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung
in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2000
Zust. StA
Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.
10.1.5 - unbesetzt -
10.1.6 Zoo Dortmund;
hier: Erhöhung/Ermäßigung der Eintrittsentgelte und Veränderung der
Entgeltstruktur
Zust. StA
Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.
10.1.7 Satzung zur dritten Änderung der Abwassergebührensatzung der
Stadt Dortmund
Zust. StA
Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.
10.1.8 Satzung und Gebührentarif für Leistungen der Feuerwehr der
Stadt Dortmund
Zust. StA
Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.
10.1.9 Entgeltordnung für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund
Zust. StA
Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.
10.1.10 -unbesetzt-
10.1.11Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim der Stadt Dortmund
Zust. StA
Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.
10.1.12 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2000
Zust. StA
Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.
10.2 Beschlußfassung über die Jahresrechnung der Stadt Dortmund für das HJ 1998 und die Entlastung des Oberstadtdirektors aus dieser Rechnung
Zust. StA
Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 94 Abs. 1, Satz 1 i. V. m. Artikel VII Abs. 4 des Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung i. V. m. § 81 GO NW
alter Fassung die vom Rechnungsprüfungsamt und vom Rechnungsprüfungsausschuß geprüfte Jahresrechnung der Stadt Dortmund für das HJ 1998 mit den in der Rechnung ausgewiesenen und auf Blatt 2 dieser Vorlage dargestellten Sollabschlußergebnissen.
Gleichzeitig spricht er dem Oberstadtdirektor die Entlastung aus dieser Rechnung aus.
10.3 Reduzierung der Verbandsumlagen an den Landschaftsverband
Westfalen-Lippe (LWL) und den Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR)
Zust. StA 20
Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, für eine Senkung der an den Landschaftsver- band Westfalen-Lippe und an den Kommunalverband Ruhrgebiet zu zahlenden
Verbandsumlagen für das Haushaltsjahr 2000 einzutreten. Die vom Rat in die Ver- bandsversammlungen entsandten Vertreter/innen sollen nach Kenntnis der aktuellen finanziellen Entwicklungen und im Einklang mit dem am 17.12.98 vom Rat beschlos- senen Haushaltssicherungskonzept dafür Sorge tragen, daß bei den anstehenden Haus- haltsberatungen für das Haushaltssjahr 2000 in den Verbandsversammlungen für eine deutliche Senkung der von den Mitgliedskörperschaften zu zahlenden Verbands-
umlagen votiert wird. Dementsprechend wäre eine Hebesatz für die Landschafts-
umlage von 15,9 % (=215,5 Mio. DM), für die Verbandsumlage des KVR
von 0,5 % (= 6,8 Mio. DM) anzustreben.
10.4 Neufestsetzung der Zuwendungen für die Unterhaltung der Fraktionsgeschäfts- stellen in der Wahlperiode des Rates der Stadt von 1999 - 2004
Zust. StA 01
Rm Branghofer (DVU) gab folgende Erklärung zu Protokoll:
Die Gruppe der Deutschen Volksunion stimmt der Beschlußvorlage nicht zu, vielmehr fordert sie die Gleichbehandlung der Gruppen im Rat der Stadt Dortmund.
Begründung:
Dem Verfassungsgerichtsurteil, mit dem die Fünf-Prozent-Hürde für ungültig erklärt wurde, muß auch in der Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung des Rates
Rechnung getragen werden.
Sonst ergibt sich eine Diskrepanz zwischen Wahl- und Parlamentsrecht, die den
parlamentarisch unerwünschten Fall von Abgeordneten, die ohne effektive Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten bleiben, reihenweise und systematisch produziert. Diese Schieflage hätte zur Folge, daß von vornherein ein Zweiklassenrat bestünde.
Nach der alten Rechtslage vor der Entscheidung des Verfassungsgerichts war gewähr- leistet, daß jede Partei, die in die Gemeindevertretung einzieht, auch die Fraktions-
stärke erreicht. Zusammenschlüsse von weniger als den in § 50 Abs. 1 Satz 2 GO NW aufgeführten Mitgliedern des Rates blieben daher ein Ausnahmefall, der lediglich auf- grund von Friktionen innerhalb der Wahlperiode auftreten konnte.
Dagegen zieht nach dem neuen Recht von vornherein eine erhebliche Anzahl nahezu rechtloser Ratsmitglieder als Mitglieder von Gruppen in den Rat ein.
Um dieser Situation Rechnung zu tragen, ist die Stärkung der Rechte der Gruppen erforderlich.
Dies bedeutet, daß den Gruppen den für die Teilnahme an der Arbeit des Rates not- wendigen Teil der Rechte der Fraktionen in der Geschäftsordnung des Rates zuzu-
sprechen ist.
Die GO NW spricht selbst in § 50 Abs. 3 von "Fraktionen und Gruppen" und aner- kennt damit die Gruppen als Träger eigener Rechte an. Auch das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 16.07.91 (E 84.304) ausgeführt, daß angesichts der parlamentari- schen Befugnisse und Mittelzuweisungen zwar der Fraktionsstatus von maßgeblicher Bedeutung für die Wirkungsmöglichkeiten einer Partei sei, unter dem Gesichtspunkt der Chancengleichheit die Mitwirkungsrechte der Abgeordneten aber auch dann ge- wahrt seien, wenn sie die Möglichkeit hätten, sich in anderer Weise als in
Fraktionen zu gemeinsamer Arbeit zusammenzuschließen.
In der Bildung von Gruppen sieht die Entscheidung eine derartige Möglichkeit, gleicht hierbei jedoch die Rechtsstellung derartiger Gruppen der von Fraktionen weitgehend an.
Die Angleichung der Rechtsstellung der Gruppen an die von Fraktionen ist auch als Verlängerung des Rechts aus § 50 Abs. 3 GO NW, das ausdrücklich auch Gruppen
zugesprochen wird, zwingend.
Die Nichtgewährung der Rechte an Gruppen, insbesondere die aus §§ 58 Abs. 51, 48 Abs. 1. S. 2, 56 Abs. 3 GO NW, ist zudem, eine Restriktion der betroffenen Ratsmit- glieder, die mangels Erforderlichkeit nicht mit dem verfassungsrechtlichen Verhältnis- mäßigkeitsgrundsatz vereinbar ist. Sie ist ferner mit dem Prinzip der gleichen Mitwir- kungsbefugnis aller Ratsmitglieder und der Beteiligung aller Ratsmitglieder an den Aufgaben des Rates unvereinbar. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf das Wüppesahl-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG E 80.188), das u. a. auch in der Frage der Zuwendungen aus Haushaltsmitteln an die Fraktionen entschied, daß die Vorteile, die den fraktionsangehörigen Abgeordneten aus der Arbeit der
Fraktionen zufließt, den fraktionslosen Abgeordneten auszugleichen sind.
Die fraktionsangehörigen Abgeordneten haben Zugriff auf die Fraktionsgeschäftsstelle mit ihren personellen und fachlichen Ressourcen und eines Sets an Dienstleistungs- funktionen, ohne die die Ehrenamtlichkeit der Mandatsausübung nicht wirksam
möglich ist. Dieses ist den fraktionslosen Abgeordneten ebenfalls zu ermöglichen.
Nach unserer Auffassung läßt daher die Regelung in § 56 Abs. 3 GO NW eine analoge Anwendung auch für Ratsgruppen zu. Zum einen, da der Gesetzgeber es versäumt hat, die aus dem Verfassungsgerichtsurteil notwendigen Konsequenzen zu ziehen und so- mit eine Regelungslücke erkennbar ist, zum anderen es aber bereits als Verlängerung des Rechts aus § 50 Abs. 3 GO NW anwendbar ist.
Seitens der Verwaltung erklärte bezugnehmend auf ihre Ausführungen in der Sitzung des Rates am 21.10.1999 StR'in Greive, daß sich die Rechtsauffassung der Stadt
Dortmund bezogen auf die Äußerungen von Rm Branghofer (DVU) nicht verändert habe, sondern vielmehr durch die Aufhebung einer vergleichbaren Regelung bei der Stadt Gelsenkirchen bestätigt worden sei.
Im übrigen sei die von Rm Branghofer (DVU) dargelegte Analogie nicht zulässig und das zitierte Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht einschlägig.
Weiterhin beantragte Rm Münch (Bürgerliste), daß aufgrund der angespannten
Haushaltssituation der Stadt Dortmund in der vorliegenden Verwaltungsvorlage der sogenannte Pro-Kopf-Betrag auf 3.000,00 DM abgesenkt werden soll.
Nach weiterer Diskussion faßt der Rat folgende Beschlüsse:
1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses den oben angeführten Antrag von Rm Münch
(Bürgerliste) ab.
2. Der Rat der Stadt faßt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste, der DVU, sowie des Linken Bündnisses folgenden Beschluß:
Der Rat der Stadt beschließt finanzielle Zuwendungen für die Unterhaltung der Fraktionsgeschäftsstellen nach den im Sachverhalt dargestellten Regelungen.
Zu Ziffer 11
- - - - - - - - -
Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung
11.1 I. Tätigkeitsbericht 1999 des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden
Der Rat der Stadt nimmt den I. Tätigkeitsbericht 1999 für die Zeit vom 26. Januar bis 25. Mai 1999 zur Kenntnis.
11.2 Ehrungen durch die Stadt Dortmund
Zust. StA 01
Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,
- Herrn Werner Kocher (Ehrenring)
- Herrn Manfred Kujat (Ehrennadel)
- Herrn Michael Mönig (Ehrennadel)
- Herrn Arnold Vogt (Ehrennadel)
- Frau Jutta Wisbar (Ehrennadel)
nach den Richtlinien für Ehrungen durch die Stadt Dortmund auszuzeichnen.
11.3 Abberufung und Neuberufung kommunaler Vertreter/Vertreterinnen
in den Verwaltungsausschuß des Arbeitsamtes Dortmund
Zust. StA 11
Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Bei der Bezirksregierung Arnsberg ist
1. die Abberufung der Herren Karl-Heinz Middendorf, Arnold Sommer sowie Wolfgang Schäfer und Dr. Gerhard Langemeyer als Mitglieder bzw. Ersatzmit- glieder aus dem Verwaltungsausschuß des Arbeitsamtes Dortmund zu beantra- gen und
2. gleichzeitig die Berufung von
Herrn Ratsmitglied Hengstenberg als ordentliches Mitglied
Herrn Ratsmitglied Reppin als Stellvertreter sowie
Frau Stadträtin Greive und Herrn Dr. Utz Ingo Küpper als ordentliche Mit- glieder
vorzuschlagen.
11.4 Besetzung der Regionalkonferenz und des Regionalausschusses der
Region Östliches Ruhrgebiet (Dortmund - Kreis Unna - Hamm)
Zust. StA 02
Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Rat der Stadt Dortmund benennt für die Regionalkonferenz
Herrn OB Dr. Langemeyer
Rm Jörder SPD
Rm Ollech SPD
Rm Prüsse SPD
Rm Sohn SPD
Rm Starke SPD
Rm Wilhelm SPD
Rm Hovermann CDU
Bm Miksch CDU
Rm Dr. Eiteneyer CDU
Rm Jung CDU
Rm Reppin CDU
Rm Ulrich CDU
Rm Wetter Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus
Der Rat der Stadt Dortmund benennt für den Regionalausschuß
Herrn OB Dr. Langemeyer
Rm Jörder SPD
Rm Prüsse SPD
Rm Hovermann CDU
Bm Miksch CDU
11.5 Zukunft der Ratskommissionen
-Gemeinsamer Vorschlag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus vom 03.11.1999-
In der kurzen Diskussion zu dem oben angeführten gemeinsamen Antrag der CDU- Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus verständigte der Rat der Stadt sich darauf, folgenden Satz des oben angeführten Antrages zu streichen:
Die angelegten Akten werden - mit Vollständigkeitsvermerk versehen - an die
Geschäftsführer der zuständigen Ausschüsse zur Weiterbearbeitung übergeben.
Unter Einbeziehung der oben angeführten Änderung beschließt der Rat der Stadt ein- stimmig folgenden gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion sowie der Fraktion
Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 16.11.1999:
Der Rat der Stadt beschließt, die
Kommission Überbauung Hauptbahnhof,
Kommission Umbau Stadthaus,
Kommission Neubau einer Bibliothek,
Kommission Entwicklung des Grundstücks Alter Markt / Hansaplatz
und die Migrationskommission
nicht fortzusetzen.
Die Arbeit wird in den zuständigen Fachausschüssen und Beiräten des Rates fortgesetzt.
11.6 Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion vom 11.11.1999 mit der Bezeichnung "Umbesetzungen in Gremien"
Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Rat der Stadt Dortmund wählt Herrn Konrad Weber als Mitglied in den
Rechnungsprüfungsausschuß, den Wahlprüfungsausschuß und den Ausschuß für die Städtischen Kliniken.
Der Rat der Stadt Dortmund wählt Herrn Konrad Weber als stellv. Mitglied in den Schulausschuß, den Ausschuß für Soziales und Familie und den Kinder- und Jugendausschuß.
Der Rat der Stadt Dortmund wählt Herrn Konrad Weber als stellv. Mitglied in den Polizeibeirat.
Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 18.55 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.
Der Oberbürgermeister
Dr. Langemeyer Bade
Ratsmitglied
Feuler
Schriftführer 01 Dortmund, 30.11.1999
F 2 20 11
N i e d e r s c h r i f t
über die 3. Sitzung des Rates der Stadt
am Donnerstag, dem 18. November 1999, 15.00 Uhr,
im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1
Lt. Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist, waren 81 von
z. Zt. 82 Ratsmitgliedern anwesend.
An der Sitzung nahmen
nicht teil:
Rm Bogdahn SPD
Von der Verwaltung
waren anwesend: OB Dr. Langemeyer
StR Fehlemann
StR'in Greive
StR Pogadl
StR Sierau
Herr Dr. Küpper
LStVD Berlin
LStVD Dieckerhoff
StOVR Weber
StVR Feuler
T a g e s o r d n u n g
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Rates der Stadt am 21.Oktober 1999
1.5 Einführung eines Ratsmitgliedes
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
2.1a Weitere Entwicklung der Bahnhofsüberbauung
2.1b Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlagen Hauptbahnhof
Durchführung und Planung
2.2 a Wahl des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Dortmund
b Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Änderungen aufgrund der Neuwahl des Rates der Stadt
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
3.1 Wohnungsmarkt Dortmund
- Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 1998 -
3.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlagen
Chemnitzer Straße von Hohe Straße bis Sonnenstraße
Gutenbergstraße von Hohe Straße bis Ruhrallee
Hakenstraße von Hohe Straße bis Chemnitzer Straße
(Gesamtmaßnahme)
3.3 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Neugestaltung von Brückstraße, Lütge Brückstraße, Gerberstraße, Ludwigstraße und Reinoldistraße
- Bauabschnitt Ludwigstraße, Reinoldistraße (nördlicher Teil) -
3.4 Umbenennung eines Teilstückes der "Wittener Straße" (L 609) in Do-Dorstfeld
3.5 1. Neuwahl des Beirates der unteren Landschaftsbehörde
2. Regelung der Aufwandsentschädigung
3.6 Stellplatznachweis in der Tiefgarage Burgwall-Center für den geplanten Bau des Konzerthauses Dortmund, Brückstraße / Ludwigstraße / Reinoldistraße, durch die Kultur und Projekte Dortmund GmbH
3.7 Erhöhung der Eintrittspreise für die Pflanzenschauhäuser im Botanischen
Garten Rombergpark
3.8 Angelegenheiten des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögens-
verwaltungsfonds Dortmund"
- Jahresabschluß und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 1998
- Entlastung der Werkleitung
- Übertragung der im Wirtschaftsjahr 1998 nicht in Anspruch genommenen
Darlehnsermächtigung
3.9 Amphibienschutzmaßnahmen an Straßen im Frühjahr 2000
- Anfrage der Bürgerliste für Dortmund -im Rat der Stadt Dortmund-
vom 01.11.1999 -
3.10 Denkmalschutz; Verbleib des originalen Freistuhls und der zwei
Skulpturen des alten Rathauses
- Anfrage der Bürgerliste für Dortmund -im Rat der Stadt Dortmund-
vom 01.11.1999 -
3.11 Abfallentsorgung der Wohnheime der Städtischen Kliniken
- Anfrage der Bürgerliste für Dortmund -im Rat der Stadt Dortmund-
vom 01.11.1999 -
3.12 Anbieterunabhängige Energieberatung der Verbraucher-Zentrale NRW
in Dortmund
- Vorschlag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 02.11.1999
3.13 Alternative zum weltgrößten Weihnachtsbaum des Universums
- Anfrage der Bürgerliste für Dortmund-im Rat der Stadt Dortmund-
vom 01.11.1999
3.14 Erstellung eines Flächennutzungsplanes
- Gemeinsamer Vorschlag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus vom 03.11.1999-
4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
- keine Vorlagen -
5. Öffentliche Einrichtungen
5.1 Feststellung des Jahresabschlusses der Städt. Kliniken für das Jahr 1998
6. Soziales, Familie, Gesundheit
- keine Vorlagen -
7. Kultur, Sport, Freizeit
7.1 Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund
- Festsetzung der Höhe der Fördersätze für das Haushaltsjahr 1999 -
8. Schule
- keine Vorlagen -
9. Kinder und Jugend
- keine Vorlagen -
10. Finanzen und Liegenschaften
10.1 Satzungen und Gebührenordnungen
10.1.1 - unbesetzt -
10.1.2 Hundesteuer
Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
10.1.3 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund
(Abfallsatzung - AbfS)
10.1.4 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung
in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2000
10.1.5 - unbesetzt -
10.1.6 Zoo Dortmund;
hier: Erhöhung/Ermäßigung der Eintrittsentgelte und Veränderung der
Entgeltstruktur
10.1.7 Satzung zur dritten Änderung der Abwassergebührensatzung der
Stadt Dortmund
10.1.8 Satzung und Gebührentarif für Leistungen der Feuerwehr der
Stadt Dortmund
10.1.9 Entgeltordnung für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund
10.1.10 -unbesetzt-
10.1.11 Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim der Stadt Dortmund
10.1.12 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2000
10.2 Beschlußfassung über die Jahresrechnung der Stadt Dortmund für das HJ 1998 und die Entlastung des Oberstadtdirektors aus dieser Rechnung
10.3 Reduzierung der Verbandsumlagen an den Landschaftsverband
Westfalen-Lippe (LWL) und den Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR)
10.4 Neufestsetzung der Zuwendungen für die Unterhaltung der Fraktionsgeschäftsstellen in der Wahlperiode des Rates der Stadt von
1999 - 2004
11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung
11.1 I. Tätigkeitsbericht 1999 des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden
11.2 Ehrungen durch die Stadt Dortmund
11.3 Abberufung und Neuberufung kommunaler Vertreter/Vertreterinnen
in den Verwaltungsausschuß des Arbeitsamtes Dortmund
(Die Vorlage wird nachgereicht.)
11.4 Besetzung der Regionalkonferenz und des Regionalausschusses der
Region Östliches Ruhrgebiet (Dortmund - Kreis Unna - Hamm)
(Die Vorlage wird nachgereicht.)
11.5 Zukunft der Ratskommissionen
-Gemeinsamer Vorschlag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus vom 03.11.1999-
Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15.15 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlußfähigkeit des Rates der Stadt fest.
Zu Ziffer 1
- - - - - - - - -Regularien
1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Bade (SPD) benannt.
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW
OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
1.3 Feststellung der Tagesordnung
Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte
2.3 Beitritt der Stadt Dortmund zu dem von der Landesregierung NRW geplanten Verband "Agentur Ruhr"
11.6 Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion vom 11.11.1999 mit der Bezeichnung "Umbesetzungen in Gremien"
erweitert.
Weiterhin wurden mit Zustimmung des Rates der Stadt die Punkte
10.1.2 Hundesteuer
Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
10.1.3 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund
(Abfallsatzung - AbfS)
10.1.4 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung
in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2000
10.1.6 Zoo Dortmund;
hier: Erhöhung/Ermäßigung der Eintrittsentgelte und Veränderung der Entgeltstruktur
10.1.7 Satzung zur dritten Änderung der Abwassergebührensatzung der
Stadt Dortmund
10.1.8 Satzung und Gebührentarif für Leistungen der Feuerwehr der
Stadt Dortmund
10.1.9 Entgeltordnung für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund
10.1.11 Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim der Stadt Dortmund
10.1.12 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2000
von der Tagesordnung abgesetzt.
Außerdem wurde auf Wunsch von Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) der Punkt
3.1 Wohnungsmarkt Dortmund
- Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 1998 -
von der Tagesordnung abgesetzt.
Unter Einbeziehung der oben angeführten Veränderungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom Rat der Stadt gebilligt.
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Rates der Stadt am 21.Oktober 1999
Hinsichtlich der oben angeführten Niederschrift erklärte Rm Stanko (DVU), daß seiner Ansicht nach in der oben angeführten Niederschrift nicht seine Kritik an der Niederschrift über die 1. Sitzung des Rates der Stadt am 01.10.1999 wiedergegeben sei.
OB Dr. Langemeyer merkte hierzu an, daß über die Sitzungen des Rates der Stadt keine Wortprotokolle, sondern Zusammenfassungsprotokolle gefertigt werden.
Der Rat der Stadt genehmigt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der DVU die Niederschrift über die 2. Sitzung des Rates der Stadt am 21.10.1999.
1.5 Einführung eines Ratsmitgliedes
Entsprechend der Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NW führte OB Dr. Langemeyer
Herrn Konrad Weber (CDU)
als Nachfolger für das ausgeschiedene Ratsmitglied Hans Semmler in den Rat der Stadt ein und verpflichtete ihn gleichzeitig zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben.
Zu Ziffer 2
- - - - - - - - -Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
2.1 a Weitere Entwicklung der Bahnhofsüberbauung
Zust. StA 6/MTC
2.1b Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlagen Hauptbahnhof
Durchführung und Planung
Zust. StA 69
In der Diskussion zu den oben angeführten Tagesordnungspunkten wurden zum einen nochmals die grundsätzlichen Standpunkte zu der Thematik "Überbauung des Dortmunder Hauptbahnhofes mit einem Multi-Themen-Center" ausgetauscht, zum anderen aber ging es im wesentlichen um den gemeinsamen von der CDU-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vorgelegten Antrag bzw. um die von OB Dr. Langemeyer diesbezüglich vorgeschlagenen Ergänzungen.
Für die CDU-Fraktion brachten Rm Hovermann und Rm Jung zum Ausdruck, daß ihre Fraktion der Verwaltungsvorlage unter Einbeziehung des gemeinsamen Antrages der CDU-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus sowie den dazu von OB Dr. Langemeyer zusätzlich vorgelegten Modifizierungen zustimmen werde.
Weiterhin machten sie deutlich, daß die vorgelegten Veränderungen, die dringend erforderlich gewesen seien, dazu beitragen werden, dieses so bedeutsame Projekt auf den richtigen Weg zu bringen.
Wichtiger Bestandteil dabei seien die Forderungen der städtebaulichen Anbindung dieses Projektes an die City bzw. die Realisierung des Boulevards Kampstraße gewesen.
Außerdem komme es nach Auffassung der CDU-Fraktion darauf an, durch einen städtebaulichen Vertrag u. a. verbindliche Qualitätskriterien festzulegen.
Auf Seiten der SPD-Fraktion erklärten Rm Prüsse und Rm Prof. Uhlmann, daß man der Verwaltungsvorlage sowie den von OB Dr. Langemeyer hierzu vorgelegten Ergänzungen zustimmen werde.
Ablehnen dagegen werde man den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, da man der Auffassung sei, daß beispielsweise die hierin enthaltenen Flächenfestlegungen nicht akzeptabel seien.
Des weiteren machten sie nochmals auf die arbeitsmarktpolitische Bedeutung dieses Projektes aufmerksam. Insofern sollte man die jetzt bestehenden Chancen nutzen, die durch die zu erwartende Beschlußfassung hinsichtlich der geplanten Überbauung des Dortmunder Hauptbahnhofes gegeben seien.
Seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus legte Rm Mohr die Standpunkte seiner Fraktion hinsichtlich der oben angeführten Angelegenheit dar.
Hierbei brachte er u. a. zum Ausdruck, daß durch den vorgelegten gemeinsamenAntrag eine Reihe von mehrfach geäußerten Forderungen seiner Fraktion formuliert worden seien, um dieses Projekt stadtverträglicher zu gestalten.
Weiterhin nahm er kritisch zu den zusätzlich von OB Dr. Langemeyer vorgelegten Änderungsvorschlägen Stellung, die seine Fraktion nicht mittragen werde, da diese eine Art "Etikettenschwindel" seien.
Um so bedauerlicher sei es für seine Fraktion, daß die CDU-Fraktion, unter welchem Druck auch immer, diesen Ergänzungen zustimmen werde.
In der weiteren Diskussion beantragte für die Bürgerliste Rm Münch, die weitere Beschlußfassung hinsichtlich der Überbauung des Dortmunder Hauptbahnhofes auszusetzen, und anstatt dessen diesbezüglich eine stadtweite Bürgerbefragung durchzuführen, da dieses Projekt letztendlich die Interessen der Bürgerinnen und Bürger nicht unerheblich betreffe.
Weiterhin begründete Rm Keller die ablehnende Haltung des Linken Bündnisses hinsichtlich der geplanten Überbauung des Dortmunder Hauptbahnhofes. Hierbei wies sie u. a. darauf hin, daß die hierfür beabsichtigte Verwendung öffentlicher Mittel in nicht unerheblicher Höhe durchaus sinnvoller eingesetzt werden könnten.
Abschließend bedankte sich OB Dr. Langemeyer ausdrücklich bei den Fraktionen für den verantwortungsvollen und zielorientierten Diskussionsprozeß in dieser Angelegenheit.
Weiterhin brachte er zum Ausdruck, daß der stattgefundene Diskussionsprozeß in dieser Angelegenheit für ihn einen Qualifizierungs- bzw. Konsensbildungsvorgang darstellte, durch den dieses Projekt seiner Ansicht nach auf einen guten Weg gebracht worden sei.
Der Rat der Stadt faßte daraufhin folgende Beschlüsse:
1. Bei einer Stimmenthaltung lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken Bündnisses den oben angeführten Antrag von Rm Münch (Bürgerliste) ab.
2. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken Bündnisses
folgen den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 16.11.1999:
Der Verwaltungsvorlage wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
1. Die weitere Bauleitplanung für das Multithemencenter (MTC) über dem Dortmunder Hauptbahnhof geht von einer Verkaufsfläche von 30.000 qm für den Einzelhandel aus; die Zahl der Stellplätze, die den nicht-bahnbezogenen Nutzungen im MTC zugeordnet sind, wird in Anwendung der Richtzahlen für Stellplätze so weit als möglich reduziert (Ziel: 2.000 als Obergrenze). Der Baukörper wird entsprechend in seinem Volumen reduziert. Es wird angestrebt, im Bereich des Entertainment eine Nutzfläche von ca. 26.500 qm zu erreichen. Der Spielraum wird in Abhängigkeit zur Qualität der von den Projektentwicklern vorgesehenen Nutzungsvorschläge gesehen.
2. Die Stadt wird die Entwicklung des Boulevard Kampstraße vorantreiben. Ein erster Schritt wird die verbesserte Verknüpfung zwischen Westenhellweg, Kampstraße, Katharinenstraße und Hauptbahnhof sein. In diesem Zusammenhang wird den Projektentwicklern die Möglichkeit eingeräumt, zwischen Kampstraße und Bahnhof Gastronomie- und Einzelhandelsflächen in einer Größenordnung von ca. 6.000 qm zu entwickeln. Dazu besteht die Möglichkeit z. B. auf den Grundstücken des Pavillions westlich der Bücherei, dem benachbarten Busbahnhof und des Dortberghauses. Diese sollen von der Brücke von der Katharinenstraße zum MTC und - soweit sie westlich dieser Brücke angeordnet werden, auch vom Königswall - erreichbar sein. Für die gesamte Aufgabe (Brücke und Entwicklung der benachbarten Flächen) soll ein Gutachterverfahren durchgeführt werden. Weiterhin wird die Stadtverwaltung die Verträglichkeit des Nutzungskonzepts für die Entwicklung des Einzelhandels in der City gesondert begutachten lassen.
3. Die Stadtverwaltung soll mit den Projektentwicklern einen städtebaulichen Vertrag abschließen, in dem die in der Verwaltungsvorlage angesprochenen Qualitätsmaßstäbe für den Einzelhandel und das Entertainmentangebot fixiert werden.
3. Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU sowie des Linken Bündnisses folgenden Ergänzungsvorschlag von OB Dr. Langemeyer vom 18.11.1999:
Der Rat der Stadt beschließt, die Verwaltungsvorlage vom 10.11.99 mit dem Antrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 16.11.99, jedoch mit folgender Maßgabe:
1. Der Verwaltung wird für die Verhandlungen eines städtebaulichen Vertrages ein Spielraum eingeräumt, der darin besteht, die außerhalb des eigentlichen MTC-Baukörpers vorgeschlagenen Flächen auch
innerhalb des Baukörpers zu verwirklichen. Voraussetzung hierfür ist die endgültige Erreichung und Belegung folgender Qualitätskriterien und ihre Verankerung in einem städtebaulichen Vertrag:
Ø Die Qualitätskriterien sind so festzulegen, daß die beabsichtigte Fernwirkung des Multi-Themen-Centers tatsächlich erzielt wird und Beeinträchtigungen der Zentrenstruktur des Dortmunder Einzelhandels vermieden werden. Die Qualität des angebotenen Einzelhandels muß zur Stärkung der Zentralität und damit zu einer verstärkten Kaufkraftbindung innerhalb der Stadt Dortmund beitragen.
Ø Zur städtebaulichen Integration des Multi-Themen-Centers ist insbesondere die Verbindung mit dem Einzelhandelsstandort Innenstadt so auszugestalten, daß kleinteiligen Einzelhandels- strukturen eine inhaltlich sinnvolle und städtebaulich gewünschte Entwicklungsmöglichkeit eröffnet wird. Die Stadtverwaltung Dortmund wird daher durch den Rat aufgefordert, ein entsprechendes Gutachterverfahren zur städtebaulichen Entwicklung der Katharinenstraße zwischen MTC und Boulevard Kampstraße durchzuführen. Der Investor wird sich mit einem
50 %igen Anteil an diesem Gutachterverfahren beteiligen, ohne daß sich hieraus bereits eine Präferenz für seine Beteiligung an der beabsichtigten Entwicklung ableitet. Es ist sein Beitrag zur städtebaulichen Weiterentwicklung der Innenstadt Dortmund.
Ø Die inhaltlichen Orientierungen sind mit dem Wettbewerbsergebnis zur Kampstraße und der zwischenzeitlich beauftragten Weiterbearbeitung durch Herrn Professor Fritschi abzustimmen.
Ø Neben dem städtebaulichen Gutachterverfahren ist auch eine Begutachtung der beabsichtigten Entwicklung aus Nutzungssicht bzw. unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Einzelhandelsentwicklung durchzuführen.
2. Im dem noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag wird die Verwaltung ermächtigt, auch eine zweiseitige Bindung dahingehend einzugehen, daß die dort festgeschriebenen Verhältnisse auch von der Stadt Dortmund im Planverfahren durchgetragen werden.
3. Der Vertrag ist möglichst bis zum 16.12.99 dem Rat zur Beschlußfassung vorzulegen.
4. Unter Einbeziehung des oben angeführten beschlossenen Antrages sowie der beschlossenen Ergänzungsvorschläge von OB Dr. Langemeyer beschließt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, der Bürgerliste, der DVU, des Linken Bündnisses sowie der Stimme von Rm Neumann (CDU) folgende Verwaltungsvorlage
vom 10.11.1999:
Der Rat der Stadt nimmt den vorgelegten Sachverhalt zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Planungen auf Grundlage folgender Eckpunkte weiterzuverfolgen:
1. Das Vorhaben Multi-Themen-Center (MTC) ist im Rahmen bereits gefaßter kommunaler Beschlüsse (insbesondere 17.12.98) zu realisieren:
nicht mehr als 40.000 qm Einzelhandel (30.000 qm Einzelhandel sowie 10.000 qm Fachmarktsegment) 35.000 qm Entertainment 10.000 qm für Gastronomie und Dienstleistungen kein neues Kino herkömmlicher Art, allenfalls eine Erlebniskinowelt wie z. B. Imax oder andere Spezialangebote.
2. Keine finanzielle Beteiligung seitens der Stadt Dortmund am Multi-Themen-Center. Die Stadt wird im Rahmen ihrer Zuständigkeiten (z. B. für die Erschließung und Anbindung des Mulit-Themen-Centers, Verknüpfung der verschiedenen Verkehre, städtebauliche Gestaltung öffentlicher Flächen im Umfeld etc.) die erforderlichen Förderan- träge erarbeiten und einreichen, sowie die erforderlichen Komplementärmittel bereitstellen.
3. Städtischerseits wird ein Konkurrenzausschluß sowohl für den Entertainmentbereich als auch für den Handelsbereich nicht garantiert. Die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsunternehmen im Stadtgebiet bewegt sich im Rahmen des städtischen Einzelhandelskonzepts und der Empfehlungen des GfK-Gutachtens.
4. Herbeiführung des regionalen Konsens durch die Stadt, u. a. im Rahmen des entsprechenden raumordnerischen Verfahrens nach § 20 Landesplanungsgesetz, welches bereits eingeleitet ist. Die Stadt Dortmund wird darüber hinaus die Weiterentwicklung vorhandener bzw. die Schaffung neuer Bahnhöfe in der Region unterstützen. Die Ergebnisse des regionalen Einzelhandelsgutachtens sind in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen. Zur Beurteilung anderer Nutzungen sind ggf. weitere Gutachten in Abstimmung in Auftrag zu geben.
5. Fachliche Beratung der Investoren in Fragen der Standortprofilierung.
6. Zu spezifischen Fragen können in Abstimmung mit den Investoren gemeinsame Gutachten vergeben bzw. Wettbewerbe durchgeführt werden, damit je nach inhaltlicher Fragestellung auch beiderseitig interessierende Aspekte Berücksichtigung finden.
7. Städtischerseits werden standortspezifische Kooperations- und Akzeptanzfragen moderiert. Darüber hinaus wird die Stadt Dortmund im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit über den Stand des Projektes informieren und gemeinsam mit den Investoren Transparenz zu inhaltlichen Fragen für die kommunale und regionale Öffentlichkeit aber auch für Fachkreise herstellen.
8. Von Seiten der Stadt werden in Kooperation mit anderen Behörden (z. B. Eisenbahn-Bundesamt - EBA - und der Bezirksregierung Arnsberg) die planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen für das Projekt geschafffen (u. a. Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellung eines Bebauungsplanes, Berücksichtigung des Einzelhandelserlasses NW).
9. Städtebauliche, architektonische und generell gestalterische Fragestellungen werden im Rahmen von Wettbewerbsverfahren, Gutachten und abschließend im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens bzw. eines städtebaulichen Vertrages entschieden.
10. Es ist Aufgabe der städtischen Projektgruppe zur Überbauung des Dortmunder HbF mit einem Mulit-Themen-Center (6/MTC) die administrative Umsetzung im Rahmen städtischer Zuständigkeiten sicherzustellen und als Sachwalter für Qualitätsstandards kontinuierlich den Prozeß zu begleiten.
5. Auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage vom 26.10.1999 faßt der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Rat der Stadt beschließt die Durchführung der Planung für das Projekt Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlagen Hauptbahnhof mit
- Verbreiterung der vorhandenen Bahnsteige der Stadtbahn,
- Verbesserung der Wegebeziehungen zwischen der
Fußgängerverteileranlage / Stadtbahn und den Bahnhofsanlagen
der Deutschen Bahn AG.
Die Stadtbahnanlage soll als selbstbewußtes Element eines funktionell und gestalterisch zukunftsträchtigen Verkehrsknotenpunktes Hauptbahnhof Dortmund entwickelt werden.
Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechende Aufträge sobald erforderlich zu erteilen.
Die Planungs- und Vorbereitungskosten in Höhe von 3,5 Mio. DM werden
unter Haushaltsstelle 8200.9511.102 wie folgt eingestellt:
Haushalt 2000: 0,8 Mio DM Finanzplanung 2001: 1,0 Mio DM
VE 2000: 1,2 Mio DM Finanzplanung 2002: 1,0 Mio DM
Finanzplanung 2003: 0,7 Mio DM
Die Finanzierung des Mehrbedarfes wird durch entsprechende Mehreinnahmen bei den Planungskostenzuschüssen gesichert.
6. Auf Antrag von Rm Krüger (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus beschließt der Rat der Stadt einstimmig, daß dem Ausschuß für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen halbjährlich über den Fortgang der unter Punkt 5 beschlossenen Angelegenheit berichtet wird.
2.2 a Wahl des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Dortmund
Zust. StA 01
Bei Stimmenthaltung der DVU faßt der Rat einstimmig folgenden Beschluß:
1. Der Rat der Stadt wählt Frau Bürgermeisterin Wendzinski zur Vorsitzenden des Verwaltungsrates.
2. Der Rat der Stadt wählt
Rm Riesel SPD
Rm Schilling SPD
Rm Starke SPD
Herrn Linde SPD
Rm Böhm CDU
Rm Dr. Eiteneyer CDU
Rm Reppin CDU
Rm Daskalakis CDU
Rm Wetter Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus
Herrn Willi Pilgrim
Frau Sabine Bartz
Herrn Peter Kaufhold
Herrn Andreas Berkenbusch
Herrn Willy Schramm
zu ordentlichen Mitgliedern des Verwaltungsrates
sowie
Rm Steins SPD
Rm Brauer SPD
Rm Lührs SPD
Rm Siemund SPD
Rm Middendorf CDU
Rm Monegel CDU
Rm Grote CDU
Rm Liedschulte CDU
Rm Unger Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus
Herrn Björn Wißuwa
Herrn Holger Holzapfel
Herrn Ulrich Bargull
Herrn Herbert Heinze
Herrn Axel Tritt
zu stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrates.
3. Der Rat der Stadt wählt
Rm Böhm (CDU) zum 1. Stellvertreter
und
Rm Starke (SPD) zur 2. Stellvertreterin der Vorsitzenden des Verwaltungs-
rates.
2.2 b Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Änderungen aufgrund der Neuwahl des Rates der Stadt
Zust. StA 20
Seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus begründete zunächst
Rm Schneckenburger den zu dem oben angeführten Tagesordnungspunkt vorgelegten Antrag ihrer Fraktion. Hierbei brachte sie zum Ausdruck, daß im Sinne von mehr Transparenz in politischen Entscheidungsprozessen auch in den Gesellschaften mit städtischer Beteiligung gewährleistet sein müsse, daß alle im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen an den Diskussions- und Entscheidungsfindungsprozessen über die Zukunft dieser Gesellschaften beteiligt werden.
Weiterhin führte Rm Schneckenburger (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) aus, daß durch den von ihrer Fraktion beantragte Gaststatus in den Aufsichtsratsgremien, in den ihre Fraktion nicht vertreten sei, Informationsdefizite ausgeglichen werden könnten.
Seitens der CDU-Fraktion erklärte Rm Hovermann, daß man ohnehin künftig im Haupt- und Finanzausschuß bzw. im Rat der Stadt über wichtige Angelegenheiten der städtischen Beteiligungen diskutieren werde, um ein entsprechendes Meinungsbild herzustellen.
Insofern sei seiner Meinung nach eine Beteiligung aller Fraktionen an wesentlichen Entscheidungsprozessen gewährleistet.
Außerdem wies in der Diskussion Rm Mohr (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) darauf hin, daß entgegen der ursprünglichen Ankündigung Rm Schneckenburger
anstelle von Herrn Ebert für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus im Aufsichtsrat der Kultur und Projekte Dortmund GmbH vertreten sein solle.
Der Rat der Stadt faßt daraufhin folgende Beschlüsse:
1. Bei Stimmenthaltung der DVU lehnt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus bzw. des Linken
Bündnisses folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im
Rathaus vom 12.11.1999 ab:
Der Rat der Stadt Dortmund möchte die Teilnahme von Vertretern und
Vertreterinnen aller Fraktionen an den Beratungen der Aufsichtsgremien der städtischen Beteiligungsgesellschaften sicherstellen. Für Aufsichtsräte, bei
denen die rechtlichen Vorgaben eine Entsendung von VertreterInnen der
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen nicht zulassen, soll dieser im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten eine Teilnahmemöglichkeit in der Funktion eines "ständigen Gastes" mit beratender Funktion in diesen Gremien gegeben werden.
Die Verwaltung wird aufgefordert, die notwendigen Schritte zur Umsetzung der vorgeschlagenen Regelung einzuleiten. Die vom Rat entsandten
VertreterInnen der jeweiligen Gremien werden aufgefordert, den Gaststatus zu bestätigen.
2. Der Rat der Stadt faßt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion
Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluß:
Der Rat der Stadt Dortmund bestellt bzw. benennt bzw. entsendet gem. der nachfolgend dargestellten Auflistung die Vertreter der Stadt für bzw. in die
genannten Organe der Gesellschaften. Die Bestellung bzw. Benennung bzw. Entsendung erfolgen für die Dauer der Amtsperiode des Rates der Stadt oder bis zu einer evtl. Neuentscheidung durch den Rat:
1. Dortmunder Stadtwerke AG Aufsichtsrat
Rm Gerszewski SPD
Rm Lührs SPD
Rm Prüsse SPD
Rm Tech SPD
Rm Miksch CDU
Rm Hengstenberg CDU
Rm Jostes CDU
Rm Monegel CDU
Rm Krüger Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus
2. Dortmunder Hafen AG Aufsichtsrat
Rm Giese SPD
Rm Kräft SPD
Rm Ollech SPD
Rm Brunstein CDU
Rm Bitter CDU
Rm Frank CDU
Herr Kiel CDU
3. Flughafen Dortmund GmbH Aufsichtsrat
Rm Prüsse SPD
Rm Bade SPD
Rm Fischer SPD
Rm Harnisch SPD
Rm Lehmann SPD
Rm Utech SPD
Rm Knieling CDU
Rm Carl CDU
Rm Gierok CDU
Rm Sauer CDU
Rm Ulrich CDU
Herr Meßling Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus
4. VEW AG Aufsichtsrat
- - - - - - - -
5. Vereinigung kommunaler Aktionäre
der VEW GmbH Gesellschafterausschuß
Rm Hovermann CDU
6. DEW GmbH Aufsichtsrat
Rm Lütkehaus SPD
Rm Zupfer SPD
Rm Hovermann CDU
7. Entsorgung Dortmund GmbH Aufsichtsrat
Rm Drabig SPD
Rm Jung CDU
8. DOGEWO mbH Aufsichtsrat
Rm Berndsen SPD
Rm Schnittker SPD
Rm Weyer SPD
Rm Wilhelm SPD
Rm Horitzky CDU
StR Fehlemann CDU
Rm Grote CDU
Rm Middendorf CDU
9. Stadtkrone Ost
Entwicklungsgesellschaft mbH Beirat
Rm Prüsse SPD
Rm Zuch CDU
10. Projektgesellschaft
Minister Stein mbH Aufsichtsrat
Rm Berndsen SPD
Rm Pisula CDU
11. Projektgesellschaft
Gneisenau GmbH Aufsichtsrat
BV Lang SPD
Rm Riesel SPD
Rm Jostes CDU
Rm Grote CDU
Rm Offermann CDU
12. Entwicklungsagentur
Östliches Ruhrgebiet GmbH Aufsichtsrat
- - - - - - -
13. Dortmunder Dienste GmbH Aufsichtsrat
Rm Jörder SPD
Rm Diekneite SPD
Rm Erdmann SPD
Rm Hengstenberg CDU
Rm Reppin CDU
14. Beschäftigungs-, Qualifizierungs-
und Vermittlungsgesellschaft mbH Aufsichtsrat
- - - - - - - - -
15. TechnologieZentrumDortmund GmbH Aufsichtsrat
Rm Brauer SPD
Herr Kossack SPD
Rm Dr. Eiteneyer CDU
Rm Pisula CDU
SB Scmusz CDU
16. Stadtsparkasse Dortmund Verwaltungsrat
siehe Liste TOP 2.2a
17. Westfalenhallen Dortmund Aufsichtsrat
Rm Prof. Uhlmann SPD
Rm Bogdahn SPD
Rm Nolte SPD
Rm Sohn SPD
Rm Krause CDU
Rm Adomeit CDU
Rm Liedschulte CDU
Rm Neumann CDU
Herr Deyer Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus
18. Kultur und Projekte Dortmund GmbH Aufsichtsrat
Rm Müller-Jobst SPD
Rm Steins SPD
Rm Siemund SPD
Rm Prof. Uhlmann SPD
Rm Sauer CDU
Rm Böhm CDU
Bm Miksch CDU
Rm Monegel CDU
Rm Schneckenburger Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus
19. Revierpark Wischlingen GmbH Aufsichtsrat
Rm Ollech SPD
Rm Prof. Uhlmann SPD
Rm Follert CDU
20. Städtische Seniorenheime Aufsichtsrat
Dortmund GmbH
Rm Weyer SPD
Rm Schneider CDU
Rm Offermann CDU
21. RISC-Ruhr GmbH Beirat
- - - - - - -
22. KOSTAT-DST GmbH Aufsichtsrat
- - - - - - -
23. Gesellschaft für City-Marketing
Dortmund GmbH Beirat
Rm Jörder SPD
Rm Sauer CDU
Rm Uhrmann CDU
24. EKKeG - Einkaufsgemeinschaft
kommunaler Krankenhäuser eG
im Deutschen Städtetag Aufsichtsrat
- - - - - - - - -
3. Weiterhin nahm der Rat der Stadt davon Kenntnis, daß OB Dr. Langemeyer folgende Vertretungsregelungen für die Aufsichtsräte etc. festgelegt hat:
1. Dortmunder Stadtwerke AG Oberbürgermeister
2. Dortmunder Hafen AG Geschäftsführer WBF-Do
3. Flughafen Dortmund GmbH Kämmerer
4. VEW AG Oberbürgermeister
5. Vereinigung kommunaler Aktionäre
der VEW GmbH Oberbürgermeister
6. DEW GmbH Oberbürgermeister
7. Entsorgung Dortmund GmbH Allgemeiner Vertreter
8. DOGEWO mbH Planungsdezernent
9. Stadtkrone Ost
Entwicklungsgesellschaft mbH Planungsdezernent
10. Projektgesellschaft
Minister Stein mbH Geschäftsführer WBF-Do
11. Projektgesellschaft
Gneisenau GmbH Planungsdezernent
12. Entwicklungsagentur
Östliches Ruhrgebiet GmbH Planungsdezernent
13. Dortmunder Dienste GmbH Sozialdezernent
14. Beschäftigungs-, Qualifizierungs-
und Vermittlungsgesellschaft mbH Geschäftsführer WBF-Do
15. TechnologieZentrumDortmund GmbH Kämmerer
16. Stadtsparkasse Dortmund Oberbürgermeister
(als Beanstandungsbeamter)
17. Westfalenhallen Dortmund Kultur- und Freizeitdezernent
18. Kultur und Projekte Dortmund GmbH Baudezernent
19. Revierpark Wischlingen GmbH Kultur- und Freizeitdezernent
20. Städtische Seniorenheime
Dortmund GmbH Sozialdezernent
21. RISC-Ruhr GmbH ----------
22. KOSTAT-DST GmbH ----------
23. Gesellschaft für City-Marketing
Dortmund GmbH Geschäftsführer WBF-Do
24. EKKeG - Einkaufsgemeinschaft
kommunaler Krankenhäuser eG
im Deutschen Städtetag -----------
Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde von 17.10 Uhr bis 17.40 Uhr für eine Pause unterbrochen.
2.3 Beitritt der Stadt Dortmund zu dem von der Landesregierung NW geplanten Verband "Agentur Ruhr"
Zust. StA DOSYS
Die Diskussion zu dem oben angeführten Tagesordnungspunkt machte nochmals die unterschiedlichen Auffassungen der im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen hinsicht- lich der Absicht der Landesregierung NRW, eine "Agentur Ruhr" zu bilden, deutlich.
Von daher beschloß der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Frak- tion folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 15.11.1999:
Der Rat lehnt den Beitritt der Stadt Dortmund zu dem von der Landesregierung geplanten Verband "Agentur Ruhr" ab.
Der Landesregierung wird mitgeteilt, daß aufgrund der fehlenden einvernehmlichen Regelungen mit den Mitgliedskörperschaften über die organisatorischen und
finanziellen Bedingungen sowie einer unzureichenden Berücksichtigung der An-
regungen der Stadt Dortmund im Regierungsentwurf des 2. ModernG vom 14.09.99, die ursprünglich positive Grundeinschätzung zur Errichtung einer Agentur Ruhr nicht aufrechterhalten wird.
Eine Beschlußfassung über die Verwaltungsvorlage vom 09.11.1999 hatte sich hierdurch erübrigt.
Zu Ziffer 3
- - - - - - - - -
Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
3.1 Wohnungsmarkt Dortmund
- Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 1998 -
Zust. StA 64
Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.
3.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der
Stadt Dortmund für die Anlagen
Chemnitzer Straße von Hohe Straße bis Sonnenstraße
Gutenbergstraße von Hohe Straße bis Ruhrallee
Hakenstraße von Hohe Straße bis Chemnitzer Straße
(Gesamtmaßnahme)
Zust. StA 30
Der Rat der Stadt faßt bei Stimmenthaltung der DVU einstimmig folgenden Beschluß:
Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8
Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für straßen- bauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzung zur Änderung der vorgenannten Sitzung vom 07.03.79 und vom 21.12.81
Chemnitzer Straße von Hohe Straße bis Sonnenstraße
Gutenbergstraße von Hohe Straße bis Ruhrallee
Hakenstraße von Hohe Straße Chemnitzer Straße
(Gesamtmaßnahme)
3.3 Stadterneuerung Brückstraßenviertel
Neugestaltung von Brückstraße, Lütge Brückstraße, Gerberstraße, Ludwigstraße und Reinoldistraße
- Bauabschnitt Ludwigstraße, Reinoldistraße (nördlicher Teil) -
Zust. StA 61
Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umgestaltung der Ludwigstraße und der Reinoldistraße (nördlicher Teil) zu Kosten in Höhe von 1.143.000,00 DM. Für die
Gesamtmaßnahme Brückstraße, Lütge Brückstraße, Gerberstraße (östlicher Teil),
Ludwigstraße und Reinoldistraße (nördlicher Teil) ergeben sich somit neue Gesamt-
kosten in Höhe von
Bauabschnitt 1 und 2 2.121.000,00 DM
Bauabschnitt 3 (Ludwigstr., Reinoldistr.) 1.143.000,00 DM
Insgesamt 3.264.000,00 DM
Die Bauabschnitte 1 und 2 werden entsprechend den bisherigen Ratsbeschlüssen
finanziert. Für den 3. Bauabschnitt werden entsprechende Haushaltsmittel bei der FiPo 6150 9511 0221 - Städtebauliche Maßnahme nördliche City - bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2000 berücksichtigt. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.
Mit der Baumaßnahme darf nicht begonnen werden, bevor die Förderzustimmung der Bezirksregierung oder ihre Zustimmung zum förderunschädlichen vorzeitigen Beginn vorliegt.
3.4 Umbenennung eines Teilstückes der "Wittener Straße" (L 609) in Do-Dorstfeld
Zust. StA 66
Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Das derzeitige Endteilstück der "Wittener Straße" unterhalb der B 1 zwischen der "Planetenfeldstraße" und der Straße "Hauert" wird umbenannt in
"Planetenfeldstraße" (Verlängerung).
3.5 1. Neuwahl des Beirates der unteren Landschaftsbehörde
2. Regelung der Aufwandsentschädigung
Zust. StA 60
Seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus beantragte Rm Krüger, ent- gegen dem Verwaltungsvorschlag anstelle von Herrn Wendzinski, Herrn Hahn als stellvertretendes Mitglied für den Landschaftsbeirat zu wählen.
Nachdem Rm Münch kurz den gleichlautenden Antrag der Bürgerliste, der den Mit- gliedern des Rates der Stadt schriftlich vorlag, begründet hatte, faßt der Rat der Stadt unter Einbeziehung des oben angeführten Antrag von Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion
folgenden Beschluß:
1. Der Rat der Stadt Dortmund wählt auf Vorschlag der nach § 11 Landschafts-
gesetz NW vorschlagsberechtigten Verbände die Mitglieder und stellvertreten- den Mitglieder des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Entschädigung der Mitglieder, der stellvertretenden Mitglieder und der/des Vorsitzenden des Beirates bei der
unteren Landschaftsbehörde in Anlehnung an § 9 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund.
Eine Beschlußfassung über den Antrag der Bürgerliste hatte sich durch den Antrag von Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) erübrigt.
An der Beratung und Abstimmung nahm Bm'in Wendzinski nicht teil.
3.6 Stellplatznachweis in der Tiefgarage Burgwall-Center für den geplanten Bau des Konzerthauses Dortmund, Brückstraße / Ludwigstraße / Reinoldistraße durch die Kultur und Projekte Dortmund GmbH
Zust. StA 23
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Rat ermächtigt die Verwaltung, den Stellplatznachweis für das Konzerthaus
Dortmund, Brückstraße / Ludwigstraße / Reinoldistraße, in der Tiefgarage Burgwall- Center zu schaffen.
- Die der Tiefgarage Burgwall-Center zugeordneten Stellplatzablösebeträge
werden in einem Umfang von ca. 78 Plätzen in die Tiefgarage Stadttheater verlagert.
- Zugunsten des Konzerthauses Dortmund werden in der Tiefgarage Burgwall- Center ca. 100 Plätze als baurechtlicher Stellplatznachweis, ohne
Nutzungsrecht, gelegt.
- Der Kultur und Projekte GmbH wird eine Summe von ca. 1,8 Mio. DM
(möglicher Stellplatzablösebetrag für ca. 100 Stellplätze) bis zu dem Zeitpunkt gestundet, in dem die Gesellschafteranteile der Stadt nicht mehr bei
mindestens 51 % liegen.
3.7 Erhöhung der Eintrittspreise für die Pflanzenschauhäuser im Botanischen
Garten Rombergpark
Zust. StA 67
In der Diskussion zu dem oben angeführten Tagesordnungspunkt beantragte zunächst Rm Unger, daß Eintrittsgeld für die Besuche von Schulklassen auf der bisherigen
Höhe von 2,00 DM pro Kind zu belassen, und nicht auf 3,00 DM zu erhöhen.
Im weiteren Verlauf der Diskussion wurde außerdem noch seitens der Fraktion
Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus von Rm Unger und Rm Rütgers die Auslegung des Familienbegriffes thematisiert. Ihrer Meinung nach müsse man die tariflichen Ver- günstigungen für Familien auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften mit Kindern gelten lassen. Hierüber sollte man nochmals im zuständigen Fachausschuß diskutieren.
Für die Bürgerliste sprach sich Rm Münch für eine Beibehaltung der bestehenden
Preise aus, da ansonsten ein weiterer Besucherrückgang zu befürchten sei.
In der weiteren Diskussion erklärte StR Fehlemann, daß der Eintrittspreis für Schul- klassen in Höhe einer Einzelkarte (3,00 DM) so zu verstehen sei, daß dieser nicht pro Kind, sondern dieser einmalig für die gesamte Schulklasse zu entrichten sei.
Aufgrund der Anmerkung von StR Fehlemann zog die Fraktion Bündnis 90 ( Die
Grünen im Rathaus) den oben angeführten Antrag zurück.
Unter Einbeziehung der Anmerkung von StR Fehlemann (Eintrittspreis für Schulklas- sen) faßt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses folgenden Beschluß:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Eintrittspreise für die Pflanzenschauhäuser im Botanischen Garten Rombergpark ab 01.01.2000 für die Einzelkarte von 2,00 DM auf 3,00 DM anzuheben und die Familienkarte unverändert bei 5,00 DM zu belassen.
3.8 Angelegenheiten des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögens-
verwaltungsfonds Dortmund"
- Jahresabschluß und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 1998
- Entlastung der Werkleitung
- Übertragung der im Wirtschaftsjahr 1998 nicht in Anspruch genommenen
Darlehnsermächtigung
Zust. StA 20
Nachdem Rm Böhm (CDU) den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 09.11.1999 hinsichtlich der
Finanzierung des Umbaus des Stadthauses, der den Mitgliedern des Rates der Stadt als Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vorlag, erläutert hatte, faßt der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion folgende Beschlüsse:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. ....stellt den Jahresabschluß 1998 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" mit einer Bilanzsumme von 130.455.589,82 DM und einem Jahresverlust von 67.401,27 DM fest. Der
Jahresverlust ist auf die Rechnung des Wirtschaftsjahres 1999 vorzutragen.
2. ....beschließt, der Werkleitung Entlastung zu erteilen.
3. ....beschließt, die im Wirtschaftsjahr 1998 nicht in Anspruch genommene
Kreditermächtigung in Höhe von 26 Mio. DM auf das Wirtschaftsjahr zu übertragen.
Weiterhin beschließt der Rat der Stadt auf der Grundlage der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, daß der Umbau des Stadthauses nicht über das von der Ver- waltung favorisierte Modell einer stillen Beteiligung an der Stadtsparkasse Dortmund, sondern über Kommunalkredite finanziert wird.
Weiterhin beschließt der Rat der Stadt, in Ansehung des Gewinnausschüttungsanspru- ches, den die Stadt Dortmund gegenüber der Stadtsparkasse Dortmund gem. § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz NW hat, den am 19.03.1998 gefaßten Ratsbeschluß aufzuheben und es bei der alten Praxis zu belassen.
Außerdem bittet der Rat der Stadt den Vorstand der Stadtsparkasse Dortmund, das für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung gestellte Geld mindestens hälftig an Vereine und Verbände auszuschütten, an denen die Stadt Dortmund nicht beteiligt ist, und das Beantragungs- und Ausschüttungsverfahren noch transparenter als in der Vergangen- heit zu gestalten.
3.9 Amphibienschutzmaßnahmen an Straßen im Frühjahr 2000
- Anfrage der Bürgerliste für Dortmund -im Rat der Stadt Dortmund-
vom 01.11.1999 -
Die oben angeführte Anfrage wurde im Rat der Stadt eingebracht und soll, sofern dies möglich ist, in der nächsten Sitzung beantwortet werden.
3.10 Denkmalschutz; Verbleib des originalen Freistuhls und der zwei
Skulpturen des alten Rathauses
- Anfrage der Bürgerliste für Dortmund im Rat der Stadt Dortmund-
vom 01.11.1999 -
Die oben angeführte Anfrage wurde im Rat der Stadt eingebracht und soll, sofern dies möglich ist, in der nächsten Sitzung beantwortet werden.
3.11 Abfallentsorgung der Wohnheime der Städtischen Kliniken
- Anfrage der Bürgerliste für Dortmund -im Rat der Stadt Dortmund-
vom 01.11.1999 -
Die oben angeführte Anfrage wurde im Rat der Stadt eingebracht und soll, sofern dies möglich ist, in der nächsten Sitzung beantwortet werden.
3.12 Anbieterunabhängige Energieberatung der Verbraucher-Zentrale NRW
in Dortmund
- Vorschlag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 02.11.1999
Nachdem Rm Wetter (Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) den von seiner Fraktion vorgelegten Antrag, eine anbieterunabhängige Energieberatung der Ver-
braucher-Zentrale NRW in Dortmund auch künftig finanziell zu unterstützen,
begründet hatte, erklärte für die SPD-Fraktion Rm Wilhelm, daß man dem oben
angeführten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus nicht zu-
stimmen werde.
Bei der Begründung wies Rm Wilhelm darauf hin, daß diese Entscheidung seiner
Fraktion nicht leichtgefallen sei. Man vertrete jedoch die Auffassung, daß die von der DEW geleistete Energieberatung auch unabhängig sei.
Auch Rm Jung (CDU) verdeutlichte die ablehnende Haltung seiner Fraktion hin-
sichtlich des oben angeführten Antrages:
Der Rat der Stadt lehnt daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus sowie der Bürgerliste folgenden Antrag der
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 15.11.1999 ab:
1. Der Rat begrüßt das Angebot der Verbraucherzentrale NRW in Dortmund, mit der Energieberatung 2000+ auch in den nächsten Jahren ein qualifiziertes und anbieterunabhängiges Beratungsangebot aufrechterhalten.
2. Die Mitglieder des Aufsichtsrates der DEW werden aufgefordert, eine Beschlußlage herbeizuführen, die eine Refinanzierung des kommunalen
Anteils der Energieberatung durch die DEW vorsieht.
3. Aufgrund der Notwendigkeit eines Vertragsabschlusses vor Beginn der Laufzeit des neuen Angebotes beschließt der Rat die Vorfinanzierung der
Beratungsleistung für das erste Quartal des Jahres 2000.
3.13 Alternative zum weltgrößten Weihnachtsbaum des Universums
- Anfrage der Bürgerliste für Dortmund-im Rat der Stadt Dortmund-
vom 01.11.1999
Hinsichtlich der oben angeführten Anfrage der Bürgerliste, ob sich die Verwaltung diesmal schon frühzeitig Gedanken machte, zur Attraktivitätssteigerung des
Dortmunder Weihnachtsmarktes 2000 eine Alternative anstelle des "größten Weih- nachtsbaumes" zu entwickeln, erklärte OB Dr. Langemeyer, daß dies nicht der Fall sei.
Hinsichtlich der Nachfrage von Rm Münch (Bürgerliste), ob es kein Widerspruch sei, wenn einerseits die Stadt Dortmund Mitglied des Klimabündnisses sei und sie sich da- mit für die CO2-Reduzierung einsetze, und andererseits die 1.400 Fichten des oben angeführten Weihnachtsbaumes verbrannt werden sollen, erklärte OB Dr.
Langemeyer, es sei ihm nicht bekannt, daß die Fichten verbrannt werden sollen. Er
gehe davon aus, daß diese ordnungsgemäß entsorgt werden.
3.14 Erstellung eines Flächennutzungsplanes
- Gemeinsamer Vorschlag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/
die Grünen im Rathaus vom 03.11.1999 -
OB Dr. Langemeyer schlug dem Rat der Stadt vor, sowie dies auch in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates verabredet wurde, den oben angeführten Antrag als eingebracht zu betrachten, da er dem Rat der Stadt ohnehin in der Sitzung des Rates der Stadt am 16.12.1999 eine Verwaltungsvorlage zu der Thematik "Neu- aufstellung eines Flächennutzungsplanes" vorlegen werde, so daß dann die Möglich- keit bestehe, beide Dinge gemeinsam zu beraten.
Weiterhin verständigte sich der Rat der Stadt darauf, daß der genannte Antrag auch im zuständigen Fachausschuß beraten werden solle.
Zu Ziffer 4
- - - - - - - - -
Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
- keine Vorlagen -
Zu Ziffer 5
- - - - - - - - -
Öffentliche Einrichtungen
5.1 Feststellung des Jahresabschlusses der Städt. Kliniken für das Jahr 1998
Zust. StA 81
Bei Stimmenthaltung der DVU faßt der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Rat der Stadt Dortmund stellt den Jahresabschluß 1998 entsprechend der dieser Vorlage beigefügten Gewinn- und Verlustrechnung der Städt. Kliniken Dortmund
mit einer Bilanzsumme von 407.525.802,98 DM
und einem Jahresfehlbetrag von 1.198.722,93 DM
fest.
Der Jahresfehlbetrag wird durch eine entsprechende Entnahme aus der Gewinnrück-
lage ausgeglichen.
Zu Ziffer 6
- - - - - - - - -Soziales, Familie, Gesundheit
- keine Vorlagen -
Zu Ziffer 7
- - - - - - - - -Kultur, Sport, Freizeit
7.1 Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund
- Festsetzung der Höhe der Fördersätze für das Haushaltsjahr 1999 -
Zust. StA 52
Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Rat beschließt die von der Verwaltung unter Ziff. 3 vorgeschlagene Auszahlung der Sportförderungsmittel für das Haushaltsjahr 1999.
Von der Sportförderung werden nur die Vereine erfaßt, deren Jahresbeitrag für
Jugendliche 240,00 DM überschreitet.
Sportvereine, die über weniger als 6 Jugendliche verfügen, erhalten keine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sportförderungsrichtlinien. Diese Leistungseinschrän- kung gilt nicht für Behindertensportvereine und Vereine, die eine für Jugendliche nicht bzw. nur eingeschränkt geeignete Sportart anbieten.
Zu Ziffer 8
- - - - - - - - -
Schule
- keine Vorlagen -
Zu Ziffer 9
- - - - - - - - -
Kinder und Jugend
- keine Vorlagen -
Zu Ziffer 10
- - - - - - - - -
Finanzen und Liegenschaften
10.1 Satzungen und Gebührenordnungen
10.1.1 - unbesetzt -
10.1.2 Hundesteuer
Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund
Zust. StA 14
Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.
10.1.3 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund
(Abfallsatzung - AbfS)
Zust. StA 20
Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.
10.1.4 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung
in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2000
Zust. StA
Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.
10.1.5 - unbesetzt -
10.1.6 Zoo Dortmund;
hier: Erhöhung/Ermäßigung der Eintrittsentgelte und Veränderung der
Entgeltstruktur
Zust. StA
Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.
10.1.7 Satzung zur dritten Änderung der Abwassergebührensatzung der
Stadt Dortmund
Zust. StA
Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.
10.1.8 Satzung und Gebührentarif für Leistungen der Feuerwehr der
Stadt Dortmund
Zust. StA
Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.
10.1.9 Entgeltordnung für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dortmund
Zust. StA
Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.
10.1.10 -unbesetzt-
10.1.11Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim der Stadt Dortmund
Zust. StA
Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.
10.1.12 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2000
Zust. StA
Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.
10.2 Beschlußfassung über die Jahresrechnung der Stadt Dortmund für das HJ 1998 und die Entlastung des Oberstadtdirektors aus dieser Rechnung
Zust. StA
Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 94 Abs. 1, Satz 1 i. V. m. Artikel VII Abs. 4 des Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung i. V. m. § 81 GO NW
alter Fassung die vom Rechnungsprüfungsamt und vom Rechnungsprüfungsausschuß geprüfte Jahresrechnung der Stadt Dortmund für das HJ 1998 mit den in der Rechnung ausgewiesenen und auf Blatt 2 dieser Vorlage dargestellten Sollabschlußergebnissen.
Gleichzeitig spricht er dem Oberstadtdirektor die Entlastung aus dieser Rechnung aus.
10.3 Reduzierung der Verbandsumlagen an den Landschaftsverband
Westfalen-Lippe (LWL) und den Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR)
Zust. StA 20
Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, für eine Senkung der an den Landschaftsver- band Westfalen-Lippe und an den Kommunalverband Ruhrgebiet zu zahlenden
Verbandsumlagen für das Haushaltsjahr 2000 einzutreten. Die vom Rat in die Ver- bandsversammlungen entsandten Vertreter/innen sollen nach Kenntnis der aktuellen finanziellen Entwicklungen und im Einklang mit dem am 17.12.98 vom Rat beschlos- senen Haushaltssicherungskonzept dafür Sorge tragen, daß bei den anstehenden Haus- haltsberatungen für das Haushaltssjahr 2000 in den Verbandsversammlungen für eine deutliche Senkung der von den Mitgliedskörperschaften zu zahlenden Verbands-
umlagen votiert wird. Dementsprechend wäre eine Hebesatz für die Landschafts-
umlage von 15,9 % (=215,5 Mio. DM), für die Verbandsumlage des KVR
von 0,5 % (= 6,8 Mio. DM) anzustreben.
10.4 Neufestsetzung der Zuwendungen für die Unterhaltung der Fraktionsgeschäfts- stellen in der Wahlperiode des Rates der Stadt von 1999 - 2004
Zust. StA 01
Rm Branghofer (DVU) gab folgende Erklärung zu Protokoll:
Die Gruppe der Deutschen Volksunion stimmt der Beschlußvorlage nicht zu, vielmehr fordert sie die Gleichbehandlung der Gruppen im Rat der Stadt Dortmund.
Begründung:
Dem Verfassungsgerichtsurteil, mit dem die Fünf-Prozent-Hürde für ungültig erklärt wurde, muß auch in der Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung des Rates
Rechnung getragen werden.
Sonst ergibt sich eine Diskrepanz zwischen Wahl- und Parlamentsrecht, die den
parlamentarisch unerwünschten Fall von Abgeordneten, die ohne effektive Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten bleiben, reihenweise und systematisch produziert. Diese Schieflage hätte zur Folge, daß von vornherein ein Zweiklassenrat bestünde.
Nach der alten Rechtslage vor der Entscheidung des Verfassungsgerichts war gewähr- leistet, daß jede Partei, die in die Gemeindevertretung einzieht, auch die Fraktions-
stärke erreicht. Zusammenschlüsse von weniger als den in § 50 Abs. 1 Satz 2 GO NW aufgeführten Mitgliedern des Rates blieben daher ein Ausnahmefall, der lediglich auf- grund von Friktionen innerhalb der Wahlperiode auftreten konnte.
Dagegen zieht nach dem neuen Recht von vornherein eine erhebliche Anzahl nahezu rechtloser Ratsmitglieder als Mitglieder von Gruppen in den Rat ein.
Um dieser Situation Rechnung zu tragen, ist die Stärkung der Rechte der Gruppen erforderlich.
Dies bedeutet, daß den Gruppen den für die Teilnahme an der Arbeit des Rates not- wendigen Teil der Rechte der Fraktionen in der Geschäftsordnung des Rates zuzu-
sprechen ist.
Die GO NW spricht selbst in § 50 Abs. 3 von "Fraktionen und Gruppen" und aner- kennt damit die Gruppen als Träger eigener Rechte an. Auch das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 16.07.91 (E 84.304) ausgeführt, daß angesichts der parlamentari- schen Befugnisse und Mittelzuweisungen zwar der Fraktionsstatus von maßgeblicher Bedeutung für die Wirkungsmöglichkeiten einer Partei sei, unter dem Gesichtspunkt der Chancengleichheit die Mitwirkungsrechte der Abgeordneten aber auch dann ge- wahrt seien, wenn sie die Möglichkeit hätten, sich in anderer Weise als in
Fraktionen zu gemeinsamer Arbeit zusammenzuschließen.
In der Bildung von Gruppen sieht die Entscheidung eine derartige Möglichkeit, gleicht hierbei jedoch die Rechtsstellung derartiger Gruppen der von Fraktionen weitgehend an.
Die Angleichung der Rechtsstellung der Gruppen an die von Fraktionen ist auch als Verlängerung des Rechts aus § 50 Abs. 3 GO NW, das ausdrücklich auch Gruppen
zugesprochen wird, zwingend.
Die Nichtgewährung der Rechte an Gruppen, insbesondere die aus §§ 58 Abs. 51, 48 Abs. 1. S. 2, 56 Abs. 3 GO NW, ist zudem, eine Restriktion der betroffenen Ratsmit- glieder, die mangels Erforderlichkeit nicht mit dem verfassungsrechtlichen Verhältnis- mäßigkeitsgrundsatz vereinbar ist. Sie ist ferner mit dem Prinzip der gleichen Mitwir- kungsbefugnis aller Ratsmitglieder und der Beteiligung aller Ratsmitglieder an den Aufgaben des Rates unvereinbar. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf das Wüppesahl-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG E 80.188), das u. a. auch in der Frage der Zuwendungen aus Haushaltsmitteln an die Fraktionen entschied, daß die Vorteile, die den fraktionsangehörigen Abgeordneten aus der Arbeit der
Fraktionen zufließt, den fraktionslosen Abgeordneten auszugleichen sind.
Die fraktionsangehörigen Abgeordneten haben Zugriff auf die Fraktionsgeschäftsstelle mit ihren personellen und fachlichen Ressourcen und eines Sets an Dienstleistungs- funktionen, ohne die die Ehrenamtlichkeit der Mandatsausübung nicht wirksam
möglich ist. Dieses ist den fraktionslosen Abgeordneten ebenfalls zu ermöglichen.
Nach unserer Auffassung läßt daher die Regelung in § 56 Abs. 3 GO NW eine analoge Anwendung auch für Ratsgruppen zu. Zum einen, da der Gesetzgeber es versäumt hat, die aus dem Verfassungsgerichtsurteil notwendigen Konsequenzen zu ziehen und so- mit eine Regelungslücke erkennbar ist, zum anderen es aber bereits als Verlängerung des Rechts aus § 50 Abs. 3 GO NW anwendbar ist.
Seitens der Verwaltung erklärte bezugnehmend auf ihre Ausführungen in der Sitzung des Rates am 21.10.1999 StR'in Greive, daß sich die Rechtsauffassung der Stadt
Dortmund bezogen auf die Äußerungen von Rm Branghofer (DVU) nicht verändert habe, sondern vielmehr durch die Aufhebung einer vergleichbaren Regelung bei der Stadt Gelsenkirchen bestätigt worden sei.
Im übrigen sei die von Rm Branghofer (DVU) dargelegte Analogie nicht zulässig und das zitierte Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht einschlägig.
Weiterhin beantragte Rm Münch (Bürgerliste), daß aufgrund der angespannten
Haushaltssituation der Stadt Dortmund in der vorliegenden Verwaltungsvorlage der sogenannte Pro-Kopf-Betrag auf 3.000,00 DM abgesenkt werden soll.
Nach weiterer Diskussion faßt der Rat folgende Beschlüsse:
1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste sowie des Linken Bündnisses den oben angeführten Antrag von Rm Münch
(Bürgerliste) ab.
2. Der Rat der Stadt faßt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Bürgerliste, der DVU, sowie des Linken Bündnisses folgenden Beschluß:
Der Rat der Stadt beschließt finanzielle Zuwendungen für die Unterhaltung der Fraktionsgeschäftsstellen nach den im Sachverhalt dargestellten Regelungen.
Zu Ziffer 11
- - - - - - - - -
Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung
11.1 I. Tätigkeitsbericht 1999 des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden
Der Rat der Stadt nimmt den I. Tätigkeitsbericht 1999 für die Zeit vom 26. Januar bis 25. Mai 1999 zur Kenntnis.
11.2 Ehrungen durch die Stadt Dortmund
Zust. StA 01
Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,
- Herrn Werner Kocher (Ehrenring)
- Herrn Manfred Kujat (Ehrennadel)
- Herrn Michael Mönig (Ehrennadel)
- Herrn Arnold Vogt (Ehrennadel)
- Frau Jutta Wisbar (Ehrennadel)
nach den Richtlinien für Ehrungen durch die Stadt Dortmund auszuzeichnen.
11.3 Abberufung und Neuberufung kommunaler Vertreter/Vertreterinnen
in den Verwaltungsausschuß des Arbeitsamtes Dortmund
Zust. StA 11
Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Bei der Bezirksregierung Arnsberg ist
1. die Abberufung der Herren Karl-Heinz Middendorf, Arnold Sommer sowie Wolfgang Schäfer und Dr. Gerhard Langemeyer als Mitglieder bzw. Ersatzmit- glieder aus dem Verwaltungsausschuß des Arbeitsamtes Dortmund zu beantra- gen und
2. gleichzeitig die Berufung von
Herrn Ratsmitglied Hengstenberg als ordentliches Mitglied
Herrn Ratsmitglied Reppin als Stellvertreter sowie
Frau Stadträtin Greive und Herrn Dr. Utz Ingo Küpper als ordentliche Mit- glieder
vorzuschlagen.
11.4 Besetzung der Regionalkonferenz und des Regionalausschusses der
Region Östliches Ruhrgebiet (Dortmund - Kreis Unna - Hamm)
Zust. StA 02
Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Rat der Stadt Dortmund benennt für die Regionalkonferenz
Herrn OB Dr. Langemeyer
Rm Jörder SPD
Rm Ollech SPD
Rm Prüsse SPD
Rm Sohn SPD
Rm Starke SPD
Rm Wilhelm SPD
Rm Hovermann CDU
Bm Miksch CDU
Rm Dr. Eiteneyer CDU
Rm Jung CDU
Rm Reppin CDU
Rm Ulrich CDU
Rm Wetter Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus
Der Rat der Stadt Dortmund benennt für den Regionalausschuß
Herrn OB Dr. Langemeyer
Rm Jörder SPD
Rm Prüsse SPD
Rm Hovermann CDU
Bm Miksch CDU
11.5 Zukunft der Ratskommissionen
-Gemeinsamer Vorschlag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen im Rathaus vom 03.11.1999-
In der kurzen Diskussion zu dem oben angeführten gemeinsamen Antrag der CDU- Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus verständigte der Rat der Stadt sich darauf, folgenden Satz des oben angeführten Antrages zu streichen:
Die angelegten Akten werden - mit Vollständigkeitsvermerk versehen - an die
Geschäftsführer der zuständigen Ausschüsse zur Weiterbearbeitung übergeben.
Unter Einbeziehung der oben angeführten Änderung beschließt der Rat der Stadt ein- stimmig folgenden gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion sowie der Fraktion
Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 16.11.1999:
Der Rat der Stadt beschließt, die
Kommission Überbauung Hauptbahnhof,
Kommission Umbau Stadthaus,
Kommission Neubau einer Bibliothek,
Kommission Entwicklung des Grundstücks Alter Markt / Hansaplatz
und die Migrationskommission
nicht fortzusetzen.
Die Arbeit wird in den zuständigen Fachausschüssen und Beiräten des Rates fortgesetzt.
11.6 Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion vom 11.11.1999 mit der Bezeichnung "Umbesetzungen in Gremien"
Der Rat der Stadt faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Rat der Stadt Dortmund wählt Herrn Konrad Weber als Mitglied in den
Rechnungsprüfungsausschuß, den Wahlprüfungsausschuß und den Ausschuß für die Städtischen Kliniken.
Der Rat der Stadt Dortmund wählt Herrn Konrad Weber als stellv. Mitglied in den Schulausschuß, den Ausschuß für Soziales und Familie und den Kinder- und Jugendausschuß.
Der Rat der Stadt Dortmund wählt Herrn Konrad Weber als stellv. Mitglied in den Polizeibeirat.
Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 18.55 Uhr von OB Dr. Langemeyer beendet.
Der Oberbürgermeister
Dr. Langemeyer Bade
Ratsmitglied
Feuler
Schriftführer