Niederschrift (öffentlich)

über die 12. Sitzung des Rates der Stadt


am 12.05.2022
Westfalenhallen, Halle 2


Sitzungsdauer: 15:00 - 19:25 Uhr

Anwesend:
Laut Anwesenheitslisten (als Anlagen der Originalniederschrift beigefügt) sind 85 von z. Z. 90 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Berndsen (SPD)
Rm Waßmann (CDU)
Rm Thomas (AfD)
Rm Helferich (AfD)
Rm Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Westphal
StD Stüdemann
StR Dahmen

StR’in Schneckenburger
StR’in Zoerner
StR Rybicki
StR Wilde
StR Uhr
Heike Marzen
Ulrike Jäger
Gerald Bäcker
Kerstin Heidler
Mario Gacek
Frank Bußmann
Bettina Seuß
Franziska Bohm
Sascha Menzel
Sebastian Kaul

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 12. Sitzung des Rates der Stadt,
am 12.05.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Westfalenhallen, Halle 2

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Einführung eines neuen Ratsmitgliedes

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -

3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

3.1 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 148n - Steinsweg -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie gem. § 4 Abs. 2 BauGB, Beifügen einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 23767-22)

3.2 Bauleitplanung; Dachbegrünung in Dortmund
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Erneute Satzungsbeschlüsse

Beschluss
(Drucksache Nr.: 23673-22)

3.3 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Radverkehrsstrategie und Radzielnetz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23050-21)
Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 31.03.2022 (TOP 3.4) vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022 (Drucksache Nr.: 23050-21-E8)

3.4 Neufassung der Stellplatzsatzung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23268-21)
Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 31.03.2022 (TOP 3.6) vor.
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2022

3.5 Fachbeitrag "Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22296-21)

3.6 Umgestaltung der Hellwegachse von Klönnestraße / Franziskanerstraße bis Nußbaumweg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19493-20)

3.7 Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt
Hier: Maßnahme W2.1 – Grüner Wall / Grüne City: Maßnahmen zur Reduzierung der klimawandelbedingten stadtklimatischen Belastungssituation in der Innenstadt.

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23255-21)

3.8 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 11. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23793-22)

3.9 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23785-22)

3.10 Ergänzung zum Planungsbeschluss: Vergabe von Planungsleistungen für die Straßenplanung und die damit einhergehende Straßenentwässerung im Bereich der Bebauungspläne InN 218 und InN 219 – Nordspange, Haupterschließung Westfalenhütte- und neue Werksstraßen als Folgemaßnahmen
hier: Projektsteuerung Westfalenhütte

Beschluss
(Drucksache Nr.: 21317-21)

3.11 Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung des Wohngebietes
Bergfeld-Hom 242 ( Wolf-Bartmann-Str., Emil-Kaijewski-Str., Heinz-Neuhaus-Str.)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 23240-21)

3.12 "Kritische Infrastruktur" (KRITIS)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23260-21)

3.13 Einrichtung einer Quartierskoordination für den Stadtbezirk Eving
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23655-22)

3.14 Projekt "nordwärts": Zwischenbericht zum Monitoring- und Evaluationskonzept
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21642-21)

3.15 Projekt SuPraStadt – Lebensqualität, Teilhabe und Ressourcenschonung durch innovatives Konsum- und Nutzer*innenverhalten in Stadtquartieren
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23293-21)

3.16 Langfristige Sicherung und attraktive Gestaltung des Westfalenhallen-Weges zwischen Innenstadt und der zukünftigen Eventmeile Strobelallee für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 25.03.2022
(Drucksache Nr.: 24061-22)

3.17 Mobiles City-Grün – Anregungen des Seniorenbeirats zu Sitzmöglichkeiten in der Innenstadt
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 25.03.2022
(Drucksache Nr.: 24063-22)

3.18 Zusatz DKH/Keuninghaus für die U-Bahnhaltestelle Leopoldstraße
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2022
(Drucksache Nr.: 22759-21)


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum" - hier: Weiterentwicklung und Errichtung CleanPort
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23827-22)

4.2 Innovationshauptstadt Europas / iCapital 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24407-22)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020-2030: 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20862-21)

5.2 Weiterführung der Koordinierenden COVID-Impfeinheiten (KoCI) im Jahr 2022
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 24187-22)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Verlängerung des Projektes page21 bis 31.03.23 im Dortmunder U
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23661-22)

6.2 Handball-Weltmeisterschaft der Frauen 2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24228-22)

6.3 Gebäudefunkanlage: Finanzierung und Sachstand
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23712-22)

6.4 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark: 2. Kostenerhöhungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23872-22)

6.5 Stadtfest und Kulturfestival DORTBUNT! und Dortmund.Live
Überweisung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 26.04.2022
(Drucksache Nr.: 24443-22)


7. Schule

7.1 Errichtung eines neuen Bildungsganges "Elektroniker*innen für Gebäudesystemintegration" am Robert-Bosch-Berufskolleg zum Schuljahr 2022/23
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24123-22)

7.2 Entwicklung von zwei Modellstandorten "Kindercampus" und Entwicklung einer "Servicestelle Bildungspartnerschaften"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24046-22)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Verstetigung des Einsatzes von muttersprachlichen Familienbegleiter*innen im Rahmen der Integration von Kindern und Jugendlichen von Zuwanderer*innen aus Südosteuropa für den Zeitraum 09/2022 bis 12/2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23880-22)

8.2 Weiterentwicklung der Dortmunder Kinderkommission
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24509-22)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2021 genehmigt hat sowie Korrektur von Ratsbeschlüssen vom 23.09.2021 und vom 18.11.2021.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23807-22)

9.2 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Hier: Zentrum für integrierte Wirkstoffforschung - Anpassung der Investitionssumme

Beschluss
(Drucksache Nr.: 23844-22)

9.3 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Hier: Digital Hub Logistik & IT - Anpassung des Investitionsvolumens

Beschluss
(Drucksache Nr.: 23836-22)

9.4 Auflösung der DORTMUNDtourismus GmbH und Übernahme der Aufgaben und des Personals in die Dortmund-Agentur
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24193-22)

9.5 Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft Verwaltung mbH -
hier: Benennung und Entsendung der Mitglieder für den Aufsichtsrat

Beschluss
(Drucksache Nr.: 22890-21)

9.6 Umbesetzung im Aufsichtsrat der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH aufgrund des Ausscheidens eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer*innen aus dem Unternehmen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24354-22)

9.7 Jahresabschluss 2021 der Sparkasse Dortmund
Hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse Dortmund und die Verwendung des Jahresüberschusses sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen

Beschluss
(Drucksache Nr.: 24449-22)

9.8 Vertretung der Stadt Dortmund in den Gremien des Sparkassenzweckverbandes der Städte Dortmund und Schwerte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23852-22)
Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 31.03.2022 (TOP 9.12) vor.

9.9 Jahresabschlussentwurf 2021 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23826-22)

9.10 Dortmunder Hafen
Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23637-22)
Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 17.02.22 (TOP 9.6) vor.

10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Einrichtung von 22 Planstellen im Abwasserbetrieb der Stadtentwässerung Dortmund als Ergebnis der Organisationsoptimierung und Umwandlung von zwei befristeten Projektstellen im Aufgabenbereich Schutz Kritischer Infrastruktur in Planstellen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23568-22)

10.2 Ausbildung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23934-22)

10.3 Wahl einer*eines Beigeordneten für das Dezernat Schule, Jugend und Familie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24222-22)

10.4 Neuregelung der Auszahlungen der Zuwendungen für die Unterhaltung der Fraktionsgeschäftsstellen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24600-22)

10.5.a Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24552-22)

10.5.b Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24610-22)

10.5.c Umbesetzung in Gremien
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 24620-22)

10.6 Resolution zur Solidarität mit Dortmunder Muslimen
Antrag (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23770-22)
Der Antrag lag zur Sitzung am 17.02.22 (TOP 10.15) vor.

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Gülec (BVT)

11.1.1 Muslimisches Grabfeld auf dem Hauptfriedhof
Anfrage zur TO (Rm Gülec; Bündnis für Vielfalt und Toleranz)
(Drucksache Nr.: 24074-22)
Die Anfrage lag zur Sitzung am 31.03.2022 (TOP 11.1.2) vor.

11.1.2 Unterschiedlich anfallende Verwaltungsgebühren für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
Anfrage zur TO (Rm Gülec; Bündnis für Vielfalt und Toleranz)
(Drucksache Nr.: 24579-22)

11.2 Anfragen Rm Deyda (Die Rechte)
- unbesetzt -

Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wird um 15:00 Uhr von OB Westphal eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt OB Westphal zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner weist OB Westphal gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.

1. Regularien

zu TOP 1.1
1. Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Rm Jacques Armel Dsicheu Djine (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) benannt.

zu TOP 1.2
2. Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
3. Feststellung der Tagesordnung

OB Westphal macht den Vorschlag, den TOP
10.3 Wahl einer*eines Beigeordneten für das Dezernat Schule, Jugend und Familie Beschluss
(Drucksache Nr.: 24222-22)
unter 2. als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse als TOP 2.1 zu behandeln.

OB Westphal schlägt die folgenden Erweiterungen zur Tagesordnung vor und bringt diese zur Abstimmung:
Rückzugstrategie Wärmeversorgung mit Gas
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2022
(Drucksache Nr.: 24436-22) )
als TOP 3.19

Finanz- und Lastenausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden für das Haushaltsjahr 2022;
hier: Klage gegen den Festsetzungsbescheid zur Landschaftsumlage des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom 26.04.2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24668-22) )
als TOP 9.11

Haushaltsplan 2022; hier: Teilweise Aufhebung der haushaltsrechtlichen Vermerke nach § 24 Abs. 5 KomHVO NRW in § 10 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24376-22) )
als TOP 10.7

Im Wege der Dringlichkeit wird beantragt, die Tagesordnung um den folgenden Antrag zu erweitern:
Arbeitskampf in FABIDO-Kindertagesstätten
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24692-22)
als TOP 8.3

Der Rat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um TOP 8.3 mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) und der Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zu.

OB Westphal schlägt die Absetzung folgender Vorlagen vor:
3.4 Neufassung der Stellplatzsatzung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23268-21)

3.5 Fachbeitrag "Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22296-21)

7.2 Entwicklung von zwei Modellstandorten "Kindercampus" und Entwicklung einer "Servicestelle Bildungspartnerschaften"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24046-22)

10.1 Einrichtung von 22 Planstellen im Abwasserbetrieb der Stadtentwässerung Dortmund als Ergebnis der Organisationsoptimierung und Umwandlung von zwei befristeten Projektstellen im Aufgabenbereich Schutz Kritischer Infrastruktur in Planstellen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23568-22)



Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung wird mit diesen Änderungen mehrheitlich festgestellt.

Rm Neumann-Lieven (SPD) stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Redezeit in der heutigen Ratssitzung auf drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt zu begrenzen.

Rm Garbe (AfD) hält die Gegenrede und spricht sich gegen jegliche Redezeitbegrenzung aus.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) die vorgeschlagene Begrenzung der Redezeit.

zu TOP 1.4
4. Einführung eines neuen Ratsmitgliedes

Das Ratsmitglied Raphael Frebel (Bündnis 90/Die Grünen) ist aus dem Rat der Stadt ausgeschieden. Laut Mitteilung des Fachbereichs Wahlen rückt Hans Wiesner für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach.

Oberbürgermeister Westphal bittet Hans Wiesner zu sich und führt ihn mit folgenden Worten in den Rat der Stadt ein:

„Ich führe Sie gemäß § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW in ihr Amt als Mitglied des Rates der Stadt Dortmund ein und verpflichte sie gleichzeitig zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Für die künftige Mandatstätigkeit wünsche ich ihnen im Namen des Rates der Stadt Dortmund viel Glück und Erfolg zum Wohle der Bürgerschaft der Stadt Dortmund.“



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
5. Wahl einer*eines Beigeordneten für das Dezernat Schule, Jugend und Familie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24222-22)

Unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – wurde festgelegt, dass TOP 10.3 vorgezogen und unter TOP 2.1 behandelt wird.

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.05.2022 (Drucksache Nr.: 24222-22-E1) vor:

„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlägt für die Wahl der Beigeordneten für das Dezernat Schule, Jugend und Familie Frau Monika Nienaber-Willaredt vor.“

OB Westphal stellt zunächst fest, dass die Stelle der*des Beigeordneten für das Dezernat Schule, Jugend und Familie ordnungsgemäß ausgeschrieben wurde, und macht anschließend darauf aufmerksam, dass eine jederzeitige Änderung des Geschäftsbereichs möglich ist.

Weiterhin weist er daraufhin, dass die nachfolgende Wahl gemäß § 50 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW erfolgt. Hiernach wird offen abgestimmt, sofern niemand widerspricht. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

Rm Bohnhof (AfD) widerspricht einer offenen Abstimmung.

Aufgrund dessen teilt OB Westphal mit, dass das Wahlverfahren durch die Abgabe von Stimmzetteln erfolgt und erläutert unter Verkündung der von den Fraktionen benannten Stimmauszähler*in – Rm Karadas (SPD), Rm Beckmann (Bündnis 90/Die Grünen), Rm Hoffmann (CDU), Rm Badura (Die Linke+), Rm Perlick (AfD), Rm Happe (FDP/Bürgerliste) und Rm Dondrup (Die Partei) – das weitere Verfahren.

Er führt aus, dass für die Wahl der*des Beigeordneten für das Dezernat Schule, Jugend und Familie ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.05.2022 mit dem Wahlvorschlag

Frau Monika Nienaber-Willaredt

vorliegt.

Nach der Wahl gibt OB Westphal vor Bekanntgabe des Wahlergebnisses den Hinweis, dass der Stimmzettel inhaltlich korrekt und eindeutig war, lediglich bei der Überschrift ist ein Fehler aufgetreten, der jedoch dem Wahlinhalt selbst nicht abträglich ist.

Von insgesamt 85 abgegebenen Stimmen entfallen unter Berücksichtigung von 4 Enthaltungen auf den Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Frau Monika Nienaber-Willaredt“

2 Nein-Stimmen und 79 Ja-Stimmen.

Der Rat der Stadt fasst mit dieser Mehrheit folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund wählt Frau Nienaber-Willaredt zur Beigeordneten für das Dezernat Schule, Jugend und Familie und beschließt, ihr mit Dienstaufnahme Besoldung nach Besoldungsgruppe B7 LBesO NRW zu gewähren. Zusätzlich wird nach § 6 der Eingruppierungsverordnung eine Aufwandsentschädigung gezahlt.


Nachdem Frau Nienaber-Willaredt die Wahl zur Beigeordneten angenommen hat, weist OB Westphal darauf hin, dass vor der Vereidigung von Frau Nienaber-Willaredt zunächst die Zustimmung der Bezirksregierung zur Wahl einzuholen ist.

Im Anschluss wird Frau StRin Schneckenburger durch OB Westphal verabschiedet. StRin Schneckenburger stand sieben Jahre im Dienst der Stadt Dortmund. OB Westphal dankt ihr persönlich und im Namen des Rates der Stadt für die geleistete Arbeit und die gute Zusammenarbeit.

StRin Schneckenburger dankt OB Westphal, dem Rat und der Verwaltung und schaut auf die Zeit als Stadträtin und in früheren Jahren als Ratsmitglied in Dortmund zurück. Gleichzeitig freut sie sich auf die neuen Aufgaben beim Städtetag.



3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

zu TOP 3.1
6. Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 148n - Steinsweg -
7. hier: Entscheidung über Stellungnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie gem. § 4 Abs. 2 BauGB, Beifügen einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23767-22)

Rm Tietz (B‘90/Die Grünen) erkennt an, dass nach Aktivitäten einer Bürgerinitiative und zweimaliger Überarbeitung nun ein besseres Ergebnis als der ursprüngliche Entwurf vorliegt. Die grundsätzlichen Probleme in Sachen Lärmschutz und Elektrosmog bleiben erhalten. Daher wird die Fraktion die Vorlage auch in dieser Form ablehnen.

Rm Weber (CDU) verweist auf die Historie und die juristischen Hintergründe. Seine Fraktion sieht das Baugebiet als notwendig an und wird daher zustimmen.

Rm Kowalewski (Die Linke+) spricht sich aus den vom Rm Tietz dargestellten Gründen, ergänzt um die Überflutungsproblematik, gegen das Vorhaben aus. Seine Fraktion lehnt die Vorlage ab.

Rm Garbe (AfD) hält die Maßnahme für notwendig und begrüßt diese.

Rm Neumann-Lieven (SPD) sieht einen großen Bedarf an Bauland im Stadtbezirk, ihre Fraktion wird folglich zustimmen.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+ und Die Partei folgenden Beschluss:

8. Der Rat der Stadt hat im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB die Stellungnahmen aus der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung sowie aus der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 7.1.1 bis 7.8.18 zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§§ 214 Abs. 4, 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBL. I S. 3634/FNA 213-1) und §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW.S 666)

9. Der Rat der Stadt stimmt im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB den geplanten Festsetzungen des modifizierten Bebauungsplanes Lü 148n – Steinsweg – für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich und der modifizierten Begründung vom 01.03.2022 zu.


10. Rechtsgrundlage:
§§ 214 Abs. 4, 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. den §§ 4a Abs. 3 BauGB


11. Der Rat beschließt den Bebauungsplan Lü 148n – Steinsweg – im ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§§ 214 Abs. 4, 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchst. g GO NRW.

zu TOP 3.2
12. Bauleitplanung; Dachbegrünung in Dortmund
13. hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Erneute Satzungsbeschlüsse
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23673-22)

Laut Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) sind Wärmeinseln vor dem Hintergrund der Klimaanpassungen in der Stadt in den Blick zu nehmen. Dachbegrünung sei positiv, dem Weg der Vorlage kann seine Fraktion nicht folgen. So sei die Forderung von Dachbegrünung auch bei Umbaumaßnahmen mit Blick auf Eigentumsrechte problematisch. Unkonkrete inhaltliche Ausgestaltungen sowie Details, wie die Regelung beim Bau von Solaranlagen, seien nicht annehmbar.

Rm Weber (CDU) begrüßt Dachbegrünung im Grundsatz. Eine zwangsweise Umsetzung lehnt seine Fraktion ab. Die Nachbesserungen in der zur Abstimmung stehenden Vorlage führen nun aber zumindest zur Enthaltung der CDU-Fraktion.

Rm Garbe (AfD) lehnt für seine Fraktion die Vorlage ab. Er sieht in Hitzeinseln die Erfindung der Stadtplanung. Aus seiner Sicht sind die Maßnahmen ausschließlich Kostentreiber. Sie erzeugen auch Kosten in der Planungsverwaltung. Er fordert, Klimamaßnahmen zu stoppen.

Rm Kowalewski (Die Linke+) sieht es als Aufgabe einer Stadt an, Rahmenbedingungen für die Bürger*innen zur Bewältigung der Klimaveränderungen zu schaffen. Dachbegrünung sorgt für Abkühlung und Aufnahme von Starkregen. Dies wirkt gegen Überflutung. Solch eine Investition wird sich dauerhaft auf den Wert von Immobilien auswirken.

Rm Garbe (AfD) zieht den Sinn des Schwammeffekts bei der Dachbegrünung in Zweifel.


Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und FDP/Bürgerliste bei Enthaltung der CDU-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:
I. Der Rat der Stadt hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der zu ändernden Bebauungspläne hier eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter den Punkten 7/8 der Beschlussvorlage sowie Anlage 2 dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 214 Abs. 4 i.V. m. § 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1)


II. Der Rat der Stadt beschließt im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB, die dieser Beschlussvorlage beigefügten Textsatzungen zu den Änderungen der unter Punkt 1 dieser Vorlage genannten Bebauungspläne für die jeweiligen unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereiche mit dem durch Beschluss des Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 18.09.2019 offen gelegenen Inhalt als Satzungen.

Rechtsgrundlage:
§ 214 Abs. 4 BauGB i.V. m. § 1 Abs. 8, § 2 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 i. V. m. § 13 BauGB sowie den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

III. Der Rat der Stadt beschließt im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB, den unter Punkt 1.1 dieser Vorlage genannten Textsatzungen zu den Änderungen der unter Punkt 1.1 dieser Vorlage genannten Bebauungsplänen die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 08.03.2022 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 214 Abs. 4 i.V. mit § 9 Abs. 8 und §2 a BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 3.3
14. Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Radverkehrsstrategie und Radzielnetz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23050-21)

Rm Frank (CDU) stimmt im Namen seiner Fraktion der Vorlage in der Fassung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) unter Kenntnisnahme der Stellungnahme der Verwaltung zu. Die Weiterentwicklung der Radinfrastruktur beschreibt er positiv. Besonders positiv sei im Sinne aller Verkehrsteilnehmenden die vorrangige Routenführung über Nebenstraßen. Die Bezirksvertretungen sollen auch künftig in die Planungen einbezogen werden.

Rm Lemke (Die Linke+) sieht gute, aber auch verbesserungswürdige Inhalte. Ihre Fraktion möchte zustimmen. So sieht sie auf den Haupt- und Nebenrouten, aber auch den letzten Metern, noch erhebliche Punkte zur Verbesserung des Radverkehrs. Die Priorisierung der Velorouten analog zum RS1 ist problematisch, da der RS1 erst im Jahre 2030 fertig gestellt sein soll.

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022 (Drucksache Nr.: 23020-21-E8) vor:


„… die Radverkehrsstrategie ist ein Bestandteil des Teilkonzepts „Radverkehr und Verkehrssicherheit“ aus dem Masterplan Mobilität 2030. Dieses wurde gemeinsam mit den anderen Teilkonzepten „Fußverkehr und Barrierefreiheit“ und „Ruhender Verkehr und Öffentlicher Raum“ erarbeitet und vom Arbeitskreis Masterplan Mobilität 2030 begleitet. Mit der Strategie werden die Leitlinien für die zukünftige Entwicklung des Radverkehrs bis 2030 festgelegt. Aufgrund der hohen Bedeutung des Radverkehrs für die Verkehrswende wurde als erstes die Radverkehrsstrategie mit dem Radzielnetz in die politische Beratung eingebracht. Die weiteren Teilkonzepte folgen im Laufe des Jahres.

Wesentliches Element der Radverkehrsstrategie ist ein hierarchisiertes Zielnetz für den Radverkehr. Dieses Netz soll sichere, komfortable und zusammenhängende Radverkehrsverbindungen innerhalb des Stadtgebietes bieten und auch die angrenzenden Nachbarkommunen erschließen. Das künftige Netz besteht aus verschiedenen Hierarchieebenen, die den unterschiedlichen Anforderungen von Alltags- und Freizeitradfahrer*innen geschuldet sind und dabei die spezifischen Anforderungen in Bezug auf den Ausbauzustand berücksichtigen. Es besteht aus neun Velorouten, dem Radschnellweg Ruhr (RS1) sowie dem Alltags- und Freizeitnetz.

Neben dem Zielnetz Radverkehr beinhaltet die Radverkehrsstrategie klare Zielaussagen auf gesamtstädtischer Ebene zur Förderung des Radverkehrs als ein Baustein der Verkehrswende.
Dabei wird der Radverkehr als ein System verstanden, bestehend aus Infrastruktur, Service und Kommunikationsarbeit. Weitere Ziele sind attraktive Wege und Verbindungen, sichere und komfortable Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, Verknüpfungspunkte mit anderen Verkehrsmitteln und ein fahrradfreundliches Klima in unserer Stadt. Mit diesem Zusammenspiel soll die Verdoppelung des Radverkehrsanteils an den täglichen Wegen von 10 % (2019) auf 20 % (2030) für die Gesamtstadt erreicht werden.

Die Radverkehrsstrategie und das Radzielnetz lagen den Bezirksvertretungen vor. Darüber hinaus liegen ein Zusatz- und Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ (DS-Nr. 23050-E6) sowie der Fraktion Die Partei (DS-Nr. 23050-E7) zur Strategie und zum Radzielnetz vor.

Im Folgenden informieren wir Sie komprimiert über die Beratungsergebnisse bzw. die Empfehlungen.

Sitzung
Beschluss
Aufträge/Anmerkungen
Stellungnahme der Verwaltung
BV Aplerbeck
vom 22.03.2022
Empfehlung
mit Ergänzung
Wichtig bei der Realisierung der Strategie ist es, die bestehenden Radwege hinsichtlich Verbesserungs- und Sanierungsbedarf zu beachten. Das Umsetzungsziel bis 2030 soll unbedingt eingehalten werden und soll für alle
Priorisierungsstufen gelten.
Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Änderungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft.
BV Brackel
vom 03.03.2022
Empfehlung mit Ergänzung
Die BV Brackel empfiehlt die vorgelegte Fahrradstrategie im Grundsatz, fordert die Verwaltung aber auf, die in der Sitzung am 03.03. 2022 eingebrachten Punkte zu berücksichtigen.
Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Änderungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft.
BV Eving
vom 09.03.2022
Empfehlung mit Ergänzung
Kurzfristige Ertüchtigung von Radwegen/Radwegemarkierungen an sechs Stellen im Stadtbezirk.
Die Anmerkungen werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft.
BV Hörde
vom 15.03.2022
Die BV Hörde lehnt die Vorlage ab.
Es wird zum einen auf die vorliegende Stellungnahme des ADFC verwiesen, zum anderen werden sich die Fraktionen treffen um abgestimmte Vorschläge für den Masterplan Mobilität zu erarbeiten. Die Vorschläge werden anschließend der Verwaltung und den politischen Gremien zugänglich gemacht.
Die Verwaltung nimmt die Ent-scheidung der BV zur Kenntnis.
BV Hombruch
vom 01.02.2022
Empfehlung
mit Ergänzung
Konkrete Streckenführungen sollen im Detail auch mit dem Beirat Nahmobilität und der BV erarbeitet werden.
Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Änderungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft.
BV Huckarde
vom 16.03.2022
Empfehlung mit Ergänzung
Änderungen im Verlauf der Veloroute Mengede/Huckarde gewünscht.
Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Änderungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft.
BV Innenstadt-Nord
vom 26.01.2022
Empfehlung mit Ergänzung
Änderungen im Verlauf der Veloroute sowie im Haupt- und Nebenroutenverlauf gewünscht.
Sichere und bedarfsgerechte, fahr-radfreundliche Ampelschaltungen werden für erforderlich gehalten.
Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Änderungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft.
BV Innenstadt-Ost
vom 15.03.2022
Empfehlung mit Ergänzung
Die Überbrückung des Westfalenparks durch einen Höhenradweg wird abgelehnt. Eine alternative Lösung für den Dortmunder Süden ist zu finden.
Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Änderungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft.
BV Innenstadt-West
vom 02.02.2022
Empfehlung mit Ergänzungen
Beachtung der Stellungnahmen der Radfahrverbände gewünscht.
Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Änderungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft.
BV Lütgendortmund
vom 08.02.2022
Empfehlung mit Ergänzung
Die Führung der geplanten Veloroute von Lütgendortmund soll überdachte werden. Bei der Führung der Radrouten sind die Beschlüsse der BV zu beachten, die BV soll beteiligt werden.
Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Änderungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft.
BV Mengede
vom 02.02.2022
Empfehlung mit Ergänzung
Die Routenplanung soll nur in Abstimmung mit der BV und dem ADFC erfolgen. Darüber hinaus sollen die Mindestmaße von Radwegebreiten überprüft, die Verkehrssicherheit erhöht sowie eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahmen angestrebt werden.
Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Änderungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft.
BV Scharnhorst
vom 01.02.2022
Empfehlung mit Ergänzung
Die Radverkehrsinitiativen und die örtliche Politik sollen bei der Detailfestlegung der Routenver-läufe einbezogen werden. Darüber hinaus ist die Verbesserung im bestehenden Netz, die Einbezieh-ung der weiterführenden Schulen und der angrenzenden Stadtbe-zirke und Kommunen zu beachten.
Die Anmerkungen, Netzergänzungen oder Än-
derungswünsche werden aufgenommen und im weiteren Prozess geprüft.
-
Zusatz-/Ergänzungsantrag Fraktion Die Linke +

1.Die in der Radverkehrsstrategie des Master
plan Mobilität festgelegten Ausbaukriterien
dürfen nicht hinter den bereits beschlosse
nen zurückhängen. Insbesondere sollte die
in der „Fahrradstadt Dortmund“ (DNr:
15619-19) beschlossene 2,30 m Regelbreite
weiterhin für alle Radverkehrsanlage gelten.
Bessere Standards älterer Dokumente blei
ben mit der Radverkehrsstrategie bestehen.

2.Eine ausreichende Beleuchtung wird als
Standard für alle Radwege festgelegt.



3. Die Verwaltung wird beauftragt noch in diesem Jahr einen Zeitplan zum Ausbau der Haupt- und Nebenrouten zu erarbeiten und dem Rat vorzulegen. Auch der Ausbau von Haupt- und Nebenrouten muss bis zum Jahr 2030 massive Fortschritte gemacht haben.
4. Die Radverkehrsplanung wird mit dem entsprechenden Personal ausgestattet, das für die Umsetzung notwendig ist.


5. Um den Erfolg des Radverkehrskonzepts dokumentieren können, wird auch die Haushaltsbefragung zweijährig mit der Bestimmung des Radverkehrsanteils durchgeführt, um einen Fortschritt oder ein Zurückhängen hinter den Zielsetzungen rechtzeitig zu erkennen.


6. Ausbau der Hauptrouten erfolgt nicht nur anlassbezogen. Gerade in diesem wichtigen Netz braucht es schnelle Verbesserungen. Hier sollen auch kostengünstige und kurzfristige Lösungen für baulich abgetrennte Radwege zum Einsatz kommen. Besonders ist darauf zu achten, dass der Radverkehr nicht durch Abbiegefahrbahnen/freie Rechtsabbieger oder Radwege in Mittellage gefährdet wird.

7. Velorouten werden so weit wie möglich von Autoverkehr freigehalten, auch dem ruhendem Verkehr, und insbesondere von Durchgangsverkehr.


8. Es werden wichtige Verbindungen in Zusammenarbeit mit dem Beirat Nahmobilität nachgebessert und schnellstmöglich umgesetzt: Unter anderem eine Ost-West-Verbindung innerhalb Nordstadt, Anbindung Nordstadt an südliche Stadtteile und die Querung des Hauptbahnhofes und der City mit dem Fahrrad.
Zu 1. Der Standard gilt weiterhin für alle Hauptrouten. Dieser hohe Standard macht die Realisierung nicht einfach. Für nicht so stark befahrene Nebenrouten gilt daher der sog. ERA-Standard. Da die ERA aktuell in Neubearbeitung ist, ist zu erwarten, dass der Standard sich in Zukunft weiter erhöht.



Zu 2. Eine Beleuchtung aller Velo- und Hauptrouten ist das Ziel, ist aber ist im Einzelfall unter Berücksichtigung weiterer Belange (z.B. Natur- und Artenschutz) zu prüfen

Zu 3. Hierzu gibt es aktuell keine personellen Kapazitäten. Daher findet eine Priorisierung auf die Velorouten statt. Da die Personalstellen für die Planung der Velorouten noch nicht besetzt sind, kann frühestens im nächsten Jahr eine Konkretisierung vorgelegt werden.

Zu 4. Das ist zu begrüßen. Für die Velorouten und den RS1 werden die Personalbedarfe ermittelt und im Laufe des Jahres als Bestandteil des Verkehrswendebüros dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt (vgl. DS-Nr. 23545-22).

Zu 5. Der Aufwand für Mobilitätsbefragungen ist enorm hoch. Zudem gibt es immer wieder methodische Brüche zwischen den Befragungen, die Fragen und falsche Interpretationen aufwerfen. Anstelle von Befragungen soll das Netz an Dauerzählstellen im Radverkehr ausgeweitet werden. Ein Tonus von 5 Jahren für die Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten soll aber beibehalten werden.

Zu 6. Jede Änderung braucht in einer dicht bebauten und verkehrlich stark belasteten Stadt planerischen Vorlauf. Im Rahmen der Möglichkeiten erfolgen Verbesserungen, aber an allen Hauptrouten (entlang von Hauptverkehrsstraßen) ist das aktuell nicht realistisch.


Zu 7. So ähnlich ist dies auch bereits in der Radverkehrsstrategie formuliert. Velorouten als Fahrradstraßen sollen daher eine Breite von 4,60 m haben. Dafür müssen auch ggf. Stellplätze entfallen. Es bedarf aber immer einer Einzelfallprüfung.

Zu 8. Die Anregungen aus den Stadtbezirken werden mit diesen und den Verbänden im Rahmen der Konkretisierung der Velorouten vertieft. Im Rahmen der Möglichkeiten findet auch eine Einbindung des Beirates statt.

Beim Zusatz- und Ergänzungsantrag der Fraktion Die Partei handelt es sich um die Stellungnahme einiger Fahrradverbände zur Radverkehrsstrategie. Diese Stellungnahme sieht eine vollständige Neubearbeitung der Radverkehrsstrategie vor und ist daher abzulehnen. Bereits am 23.02.2022 hat sich der Beirat Nahmobilität mit dieser Stellungnahme beschäftigt und den Antrag dazu mehrheitlich abgelehnt.

Dem Rat der Stadt Dortmund wird empfohlen, die vorgelegte Radstrategie und das Radzielnetz grundsätzlich zu beschließen. Es ist vorgesehen, die oben aufgeführten Beratungsergebnisse und Anregungen der Bezirksvertretungen zum Radzielnetz zu prüfen und in die Überarbeitung einfließen zu lassen. Dazu werden von Seiten der Verwaltung sowohl die Bezirksvertretungen als auch die Verbände im Laufe des Jahres 2022 eingebunden.“

Außerdem liegt dem Rat der Stadt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) aus seiner Sitzung am 03.05.2022 vor:

„Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 23050-21-E8)
Hierzu liegt vor Empfehlungen der Bezirksvertretungen
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen vom 27.04.2022:

„Hierzu liegt vor-> Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.2022:
Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt einstimmig die Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs.
Er weist aber darauf hin, dass bei einem Neubau oder der Erneuerung von Radwegen in der freien Landschaft in Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie entlang von Gewässern die rechtliche Grundlage für eine Asphaltierung fehlt. Aus diesem Grund sollte in diesen Bereichen möglichst auf eine Asphaltierung verzichtet werden. Die Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen für den Wegebau soll nur im Einvernehmen mit dem jeweiligen Landnutzer erfolgen.
Hierzu liegt vor-> Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen
Sitzung vom 01.02.2022:-siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022

Hierzu liegt vor-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der
öffentlichen Sitzung vom 02.02.2022. :-siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022

Hierzu liegt vor-> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen
Sitzung vom 01.02.2022: :-siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022

Hierzu liegt vor-> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der
öffentlichen Sitzung vom 08.02.2022: :-siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord vom 26.01.2022:
siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 02.02.2022:
siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vom 03.03.2022:

-siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 09.03.2022:

-siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 15.03.2022:
-siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Ost vom 15.03.2022:
-siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE +) (DS-Nr.: 23050
21-E6): -siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION/Die PARTEI, DS-Nr.: 23050
21-E7): -siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022

AKUSW, 16.03.2022:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung vertagt die gesamte Angelegenheit in seine nächste Sitzung.

Weiter liegt zur Sitzung am 27.04.2022 vor Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde vom
16.03.2022:-siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022

Weiter liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 22.03.2022:
-siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022

Weiter liegt vor Empfehlung des Seniorenbeirates vom 25.03.2022:

Der Seniorenbeirat bittet darum, die personellen Voraussetzungen zu schaffen, damit diese Strategie zügig umgesetzt werden kann.

Mit diesem Hinweis empfiehlt der Seniorenbeirat der Stadt einstimmig, dem Rat der Stadt den Beschluss laut Vorlage zu fassen.

Weiter liegt vorZusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 23050-21-E9):

...die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur Vorlage:
1. Der Rat begrüßt die Erarbeitung einer Radverkehrsstrategie mit Velo- und Hauptroutennetz für die Stadt Dortmund als wichtige Weichenstellung für deutlich mehr und sichereren Radverkehr in der Stadt.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zur Entwicklung akzeptierter und alltagstauglicher Routen, die Streckenführungen der Velorouten in den Stadtbezirken in öffentlichen Veranstaltungen vorzustellten und eingehende Änderungshinweise sowie bisher aus den Bezirksvertretungen eingebrachte Anregungen zu prüfen und ggf. einzuarbeiten.

3. Der Rat erwartet die Aufnahme klar definierter qualitativer und quantitativer Ausbauziele für den Radverkehr, die u.a. über die dauerhafte Einrichtung von automatisierten Radverkehrszählstellen und eine engmaschigere Modal-Split-Erhebung (mind. alle 5 Jahre) evaluiert und den Gremien vorgestellt werden.
Dafür wird im Vorfeld der Ausbaubedarf sowohl für die Velorouten als auch für die Haupt- und Nebenrouten ermittelt und mit einem Zeitplan versehen. Der Zeitplan wird mit dem Ziel Klimaneutralität 2035 synchronisiert.
Bei Abweichungen und Verzögerungen ist der Fachausschuss zu informieren.

4. Um eine dauerhafte Aktualisierung und Verbesserung des Velo- und Hauptroutennetzes zu ermöglichen, wird über die Plattform „Umsteigern“ eine interaktive Karte mit Möglichkeiten zu Ergänzungen, Änderungsvorschlägen und Anregungen aus der Bürger*innenschaft geschaffen.

5. Der Rat beschließt, das Veloroutennetz zeitnah um tangentiale Velorouten zur Verbindung der (Außen-)Bezirke untereinander zu ergänzen. Schülerverkehre werden bei der Erstellung der Hauptrouten als Ziel- und Quellpunkte des Alltagsnetzes berücksichtigt.

6. Der Rat begrüßt, dass die subjektive Sicherheit für alle Radfahrenden im Fokus der Strategie steht. Um diese zu gewährleisten, werden auf Hauptverkehrsstraßen des MIV baulich geschützte Radwege (Protected Bikelanes) geplant. In diesem Sinne wird der Straßenquerschnitt Gehweg - Radweg – Multifunktionszone – Fahrbahn als Qualitätsstandard der getrennten Radwegeführung festgelegt. Hiervon kann aufgrund räumlich-ortspezifischer Gegebenheiten begründet abgewichen werden.

7. Der Rat erwartet, dass die Qualitätsvorgaben für Radwege gemäß der Ratsvorlage “Fahrradstadt Dortmund” (Drucksache Nr. 15619-19) sowohl auf Haupt-, als auch auf Neben- und Freizeitrouten angewandt werden. Die Verwaltung erarbeitet zusätzlich besondere Qualitätsstandards (Mindestbreiten, Beleuchtung, Markierungen) für die Velo- und Hauptrouten als Hauptachsen des Radverkehrs.

8. Bei Hauptverkehrsstraßen des MIV werden die Knotenpunkte standardmäßig als geschützte Knotenpunkte gestaltet. Bei Nebenstraßen des MIV werden an Knotenpunkten zu anderen Nebenstraßen durchgezogene Gehwege oder hochgesetzte Kreuzungen realisiert. Zur Geschwindigkeitsreduzierung sind bauliche Lösungen in Form von seitlichen oder in der Fahrbahnmitte befindlichen Aufpflasterungen vorzusehen.
9. Der Rat bittet die Verwaltung:
- zu prüfen, wo im Sinne einer einfach und schnell umsetzbaren Lösung bei
mehrspurigen Straßen Kfz-Fahrspuren reduziert und in Fahrradstreifen
umgewandelt werden können
- die aktuellen Planungen durch Überlagerung des Radzielnetztes mit dem
bestehenden Straßenverkehrsnetz (des MIV) auf potenzielle Konfliktstellen zu
überprüfen und Vorschläge zur konfliktfreien, kreuzungsarmen Führung beider
Verkehrsträger zu erarbeiten.
- den Kriterienkatalog des JAP (Jahresarbeitsprogramm des Tiefbauamtes) mit der
Zielsetzung einer vorrangigen und zielgerechten Umsetzung des Radzielnetzes
als priorisiertes Projekt im Sinne des Masterplans Mobilität zu überprüfen.

10. Die Verwaltung erarbeitet - abgestimmt auf die landesweite Beschilderung - ein Konzept zur eindeutigen Wegweisung der Haupt- und Velorouten und prüft in dem Zusammenhang, inwieweit eine Benennung/Bezeichnung dieser Hauptverkehrsstraßen des Radverkehrs sinnvoll ist.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 23050-21-E10):

...die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zum „Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Radverkehrsstrategie und Radzielnetz“ (Drucksache Nr.: 23050-21):

Die Stadt Dortmund setzt sich für einen qualitativen Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur ein. Hierbei ist die Schaffung eines gut ausgebauten Radwegenetzes im gesamten Stadtgebiet ein zentrales Element. Die von der Verwaltung vorgelegte Radverkehrsstrategie und das Radzielnetz des Masterplans Mobilität 2030 sind eines der zentralen Elemente zur Erreichung dieses Zieles. Aus diesem Grund
1. Begrüßt der Rat der Stadt Dortmund die Ausarbeitung einer detaillierten Radverkehrsstrategie für Dortmund unter Beteiligung der verschiedenen Akteure.
2. Stellt der Rat der Stadt Dortmund fest, dass der Ausbau des Radverkehrs ein wichtiger Teilaspekt bei der Wende der Mobilität in Dortmund ist.
3. Bekräftigt der Rat der Stadt Dortmund, dass es zu keiner Benachteiligung einzelner am Straßenverkehr beteiligter Gruppen kommt. Ein gleichberechtigtes Miteinander von Fußverkehr, Radverkehr, motorisiertem Individualverkehr und öffentlichem Personennahverkehr ist weiterhin möglich. Die Trassenführung der Velorouten überwiegend auf Nebenstraßen ist in diesem Zusammenhang besonders zu begrüßen.
In Ergänzung zur Verwaltungsvorlage „Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Radverkehrsstrategie und Radzielnetz“ (Drucksache Nr.: 23050-21) beschießt der Rat außerdem:
4. Die Stadtbezirke und die Bezirksvertretungen sind zentraler Akteur bei der Umsetzung der in der Radverkehrsstrategie vorgelegten Planungen und Konzepte. Aus diesem Grund sind die Bezirksvertretungen auch weiterhin eng in die Entscheidungsprozesse einzubinden und an diesen zu beteiligen. Die bisherigen Beschlüsse der Bezirksvertretungen fließen in die Planungen mit ein und sind zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die noch folgenden Beratungsergebnisse jener Bezirksvertretungen, die zu diesem Zweck Arbeitsgruppen eingerichtet haben (vgl. hierzu Drucksache Nr.: 23050-21-E8).
5. Das in der Radverkehrsstrategie genannte Programm zur Beschleunigung des Radverkehrs an 39 Ampeln, welches bis 2024 umgesetzt werden soll (S. 38) ist nach Möglichkeit fortzusetzen und auszubauen. Das Ziel ist eine Optimierung der Ampelschaltungen für Radfahrer, wo immer diese möglich ist und angebracht erscheint.
6. Um dem wesentlichen Aspekt der Sicherheit der Radfahrer gerecht zu werden, geht die Radverkehrsstrategie auf die besonders angespannte Situation in Kreuzungsbereichen ein (S. 21). Hierbei soll auf die Erfahrungen mit den beiden vom Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 26. Oktober 2021 beschlossenen sogenannten „niederländischen Kreuzungen“ zurückgegriffen werden (Drucksache Nr.: 22531-21-E1).
7. Um eine hohe Akzeptanz in der Dortmunder Bevölkerung für die mit der Radverkehrsstrategie angestrebten Maßnahmen zu erreichen, ist eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit unerlässlich. Neben den in der Vorlage genannten Maßnahmen (S.41) sollten auch Informationsveranstaltungen auf Stadtbezirksebene (z. B. in Zusammenarbeit mit den Bezirksvertretungen) in Betracht gezogen werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang ebenfalls, dass auch eine kontinuierliche Kommunikation mit der Bürgerschaft während des Umsetzungsprozesses stattfindet.
8. Bei den Planungen der einzelnen Maßnahmen soll grundsätzlich der gesamte Straßenraum – von Hauskante zu Hauskante – in die planerische Konzeption miteinbezogen werden.
Weiter liegt vor Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022 (Drucksache Nr.: 23050-21- E8):
- siehe oben -

AKUSW, 27.04.2022:
Herr Rm Weber deklariert auch hierzu aufgrund der beiden aktuell vorliegenden Anträgen weiteren
Beratungsbedarf.

Die Verwaltung hat signalisiert die entsprechenden Informationen/Bewertungen bereits zur AMIG-Sitzung zu erteilen, damit dort eine entsprechende Beratung und Empfehlung erfolgen kann.

Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die gesamte Abgelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfs zu den aktuell vorliegenden Anträgen ohne Empfehlung weiter.“

AMIG 03.05.2022:
Herr Meißner informiert den Ausschuss über die im AKUSW erbetene Bewertung der Verwaltung zu den beiden aktuell vorgelegten Anträgen (CDU-Fraktion und Fraktion B‘90/Die Grünen) wie folgt:

Bewertung zum Antrag der CDU-Fraktion (23050-21-E10):

Herr Meißner teilt hierzu mit, dass die Verwaltung diesem insgesamt folgen könne.

Bewertungen zum Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (23050-21-E9):
1. Der Rat begrüßt die Erarbeitung einer Radverkehrsstrategie mit Velo- und Hauptroutennetz für die Stadt Dortmund als wichtige Weichenstellung für deutlich mehr und sichereren Radverkehr in der Stadt.

Stellungnahme der Verwaltung: Das ist zu begrüßen.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zur Entwicklung akzeptierter und alltagstauglicher Routen, die Streckenführungen der Velorouten in den Stadtbezirken in öffentlichen Veranstaltungen vorzustellten und eingehende Änderungshinweise sowie bisher aus den Bezirksvertretungen eingebrachte Anregungen zu prüfen und ggf. einzuarbeiten.

Stellungnahme der Verwaltung: Wie bereits in der vorherigen Stellungnahme angekündigt, ist die unter Einbeziehung der Protokollnotizen und Eingaben der Bezirksvertretungen in der zweiten Jahreshälfte 2022 vorgesehen.

3. Der Rat erwartet die Aufnahme klar definierter qualitativer und quantitativer Ausbauziele für den Radverkehr, die u.a. über die dauerhafte Einrichtung von automatisierten Radverkehrszählstellen und eine engmaschigere Modal-Split-Erhebung (mind. alle 5 Jahre) evaluiert und den Gremien vorgestellt werden.
Dafür wird im Vorfeld der Ausbaubedarf sowohl für die Velorouten als auch für die Haupt- und Nebenrouten ermittelt und mit einem Zeitplan versehen. Der Zeitplan wird mit dem Ziel Klimaneutralität 2035 synchronisiert.
Bei Abweichungen und Verzögerungen ist der Fachausschuss zu informieren.

Stellungnahme der Verwaltung: Eine Forderung den Ausbaubedarf auch für alle Haupt- und Nebenrouten zu ermitteln, kann nicht nachgekommen werden. Bereits bei den Velorouten handelt es sich um 83 km, die in einer ersten Stufe auf den erforderlichen Anpassungs- und Umbaubedarf geprüft werden müssen. Das gesamte Netz der Haupt- und Nebenrouten umfasst ## km. Wenn das Ziel ist, schnell in eine Umsetzung zu kommen, sollte von dieser Forderung der Bestandsaufnahme Abstand genommen werden. Nach der Feststellung des Aufbaubedarfs für die Velorouten können für diese klare Realisierungsziele in Abhängigkeit des Personalbestands gemacht werden. Die Einrichtung von Dauerzählstellen im Radverkehr ist geplant. An dem 5-Jahres Rhythmus der Mobilitätsbefragungen soll festgehalten werden.

4. Um eine dauerhafte Aktualisierung und Verbesserung des Velo- und Hauptroutennetzes zu ermöglichen, wird über die Plattform „Umsteigern“ eine interaktive Karte mit Möglichkeiten zu Ergänzungen, Änderungsvorschlägen und Anregungen aus der Bürger*innenschaft geschaffen.

Stellungnahme der Verwaltung: Dieser Vorschlag sollte in einen Prüfauftrag umgewandelt werden. Vor einer Realisierung sollte der Aufwand hierfür abgeschätzt werden.

5. Der Rat beschließt, das Veloroutennetz zeitnah um tangentiale Velorouten zur Verbindung der (Außen-)Bezirke untereinander zu ergänzen. Schülerverkehre werden bei der Erstellung der Hauptrouten als Ziel- und Quellpunkte des Alltagsnetzes berücksichtigt.

Stellungnahme der Verwaltung: Die Definition von weiteren Velorouten sollte zunächst zurückgestellt werden. Auch hier ist zunächst die Prüfung des Anpassungsbedarfs bei den zunächst definierten Velorouten abzuwarten.

6. Der Rat begrüßt, dass die subjektive Sicherheit für alle Radfahrenden im Fokus der Strategie steht. Um diese zu gewährleisten, werden auf Hauptverkehrsstraßen des MIV baulich geschützte Radwege (Protected Bikelanes) geplant. In diesem Sinne wird der Straßenquerschnitt Gehweg - Radweg – Multifunktionszone – Fahrbahn als Qualitätsstandard der getrennten Radwegeführung festgelegt. Hiervon kann aufgrund räumlich-ortspezifischer Gegebenheiten begründet abgewichen werden.

7. Der Rat erwartet, dass die Qualitätsvorgaben für Radwege gemäß der Ratsvorlage “Fahrradstadt Dortmund” (Drucksache Nr. 15619-19) sowohl auf Haupt-, als auch auf Neben- und Freizeitrouten angewandt werden. Die Verwaltung erarbeitet zusätzlich besondere Qualitätsstandards (Mindestbreiten, Beleuchtung, Markierungen) für die Velo- und Hauptrouten als Hauptachsen des Radverkehrs.
8. Bei Hauptverkehrsstraßen des MIV werden die Knotenpunkte standardmäßig als geschützte Knotenpunkte gestaltet. Bei Nebenstraßen des MIV werden an Knotenpunkten zu anderen Nebenstraßen durchgezogene Gehwege oder hochgesetzte Kreuzungen realisiert. Zur Geschwindigkeitsreduzierung sind bauliche Lösungen in Form von seitlichen oder in der Fahrbahnmitte befindlichen Aufpflasterungen vorzusehen.

Stellungnahme der Verwaltung zu 6-8: Eine Forderung, dass grds. Protected Bikelanes auf Hauptrouten und der Breitenstandard für Hauptrouten auch auf Nebenrouten angewendet werden soll, schränkt die Realisierungs­möglichkeiten unnötig ein. In vielen Fällen wird die räumliche Situation diese maximalen Standards nicht möglich machen und dann dazu führen, dass gar keine Radverkehrsanlagen oder ggf. untermaßige Gehwege entstehen können. Es sind beim Straßenentwurf immer alle Nutzungen zu berücksichtigen und abzuwägen. Die Mindeststandards sind durch die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) vorgegeben. Aktuell findet auch eine Novellierung dieser Richtlinie statt.

Auch standardmäßig geschützte Kreuzungen zu fordern, schränkt die Möglichkeiten unnötig ein. Gerade geschützte Kreuzungen haben einen höheren Flächenbedarf. Es ist immer im Einzelfall zu entscheiden, welche planerische Lösung möglich und sinnvoll ist.

9. Der Rat bittet die Verwaltung:
- zu prüfen, wo im Sinne einer einfach und schnell umsetzbaren Lösung bei
mehrspurigen Straßen Kfz-Fahrspuren reduziert und in Fahrradstreifen
umgewandelt werden können

Stellungnahme der Verwaltung: Eine grundsätzliche Prüfung aller mehrspurigen Straßen ist abzulehnen. Anlassbezogen wird bei allen erforderlichen Umbauten bei mehrstreifigen Straßen, die auch Radhauptrouten sein sollen, die Rücknahme einer Fahrspur geprüft.

- die aktuellen Planungen durch Überlagerung des Radzielnetzes mit dem
bestehenden Straßenverkehrsnetz (des MIV) auf potenzielle Konfliktstellen zu überprüfen und Vorschläge zur konfliktfreien, kreuzungsarmen Führung beider Verkehrsträger zu erarbeiten.

Stellungnahme der Verwaltung: Eine Überprüfung des gesamten Radzielnetzes auf potenzielle Konfliktstellen erfordert einen immensen Planungsaufwand und ist daher abzulehnen. Bei der Prüfung der Velorouten wird dies an allen Querungen mit Hauptverkehrsstraßen erfolgen.

- den Kriterienkatalog des JAP (Jahresarbeitsprogramm des Tiefbauamtes) mit der
Zielsetzung einer vorrangigen und zielgerechten Umsetzung des Radzielnetzes als priorisiertes Projekt im Sinne des Masterplans Mobilität zu überprüfen.
Stellungnahme der Verwaltung: Frau Uehlendahl verdeutlicht, dass die Verwaltung dem folgen könne. Sie weise aber daraufhin, dass dann andere Maßnahmen aus dem JAP hinten anstehen müssten.
10. Die Verwaltung erarbeitet - abgestimmt auf die landesweite Beschilderung - ein Konzept zur eindeutigen Wegweisung der Haupt- und Velorouten und prüft in dem Zusammenhang, inwieweit eine Benennung/Bezeichnung dieser Hauptverkehrsstraßen des Radverkehrs sinnvoll ist.

Stellungnahme der Verwaltung: Im Rahmen der Erarbeitung der Velorouten ist es auch erforderlich ein Beschilderungskonzept für diese zu erarbeiten. Ebenso bedarf es einer grundsätzlichen Erneuerung der bestehenden Beschilderung. Die Erarbeitung eines solchen Konzeptes wäre ins Jahresarbeitsprogramm des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes aufzunehmen.

Nach ausführlicher Diskussion erfolgt die Abstimmung zu den o. a. Anträgen sowie zur Vorlage wie folgt:

Zusatz-/Ergänzungsantrag Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 23050-21-E9):
Herr Rm Dudde zieht im Rahmen der Diskussion die Punkte 3., 5. bis 9. zurück. Und erklärt sich damit einverstanden, dass Punkt 4 als Prüfauftrag gewertet wird.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) sowie Enthaltungen (Fraktion FDP/BL und Die FRAKTION/ Die PARTEI) den Punkten 1., 2. und 10. zu folgen. Des Weiteren wird Punkt 4. des Antrages mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) als Prüfauftrag empfohlen.

Zusatz-/Ergänzungsantrag CDU-Fraktion (DS-Nr.: 23050-21-E10):
Herr Rm Kowalewski führt an, dass seine Fraktion Punkt 3 dieses Antrages ablehnen werde.

Unter Berücksichtigung dieses Hinweises empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) sowie einer Enthaltung (Die FRAKTION/ Die PARTEI) diesem Antrag zu folgen.

Zusatz-/Ergänzungsantrag Fraktion Die LINKE+ (DS-Nr.: 23050-21-E6):

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) diesem Antrag als Prüfauftrag zu folgen.

Zusatz-/Ergänzungsantrag Die FRAKTION/Die PARTEI (DS-Nr.: 23050-21-E7):

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün lehnt diesen Antrag mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Die FRAKTION/Die PARTEI) sowie Enthaltungen (Fraktion DIE LINKE+) ab.

Vorlage (DS-Nr.: 23050-21):
Unter Einbeziehung der Beschlussfassung zu den o. a. Zusatz-/Ergänzungsanträgen empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei Gegenstimmen (Die FRAKTION/Die PARTEI und Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat beschließt die Radverkehrsstrategie und das Radzielnetz des Masterplans Mobilität 2030 inkl. der Haupt- und Nebenrouten sowie der neun Velorouten als Grundlage für die weitere Radverkehrsplanung. Der Rat beschließt, dass die neun Velorouten – zusätzlich zum RS1 - prioritär realisiert werden und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung des Ausbau- bzw. Umbaubedarfs.

Ergänzungen (Zusatz-/Ergänzungsantrag Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 23050-21-E9):
1. Der Rat begrüßt die Erarbeitung einer Radverkehrsstrategie mit Velo- und Hauptroutennetz für die Stadt Dortmund als wichtige Weichenstellung für deutlich mehr und sichereren Radverkehr in der Stadt.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zur Entwicklung akzeptierter und alltagstauglicher Routen, die Streckenführungen der Velorouten in den Stadtbezirken in öffentlichen Veranstaltungen vorzustellten und eingehende Änderungshinweise sowie bisher aus den Bezirksvertretungen eingebrachte Anregungen zu prüfen und ggf. einzuarbeiten.

10. Die Verwaltung erarbeitet - abgestimmt auf die landesweite Beschilderung - ein Konzept zur eindeutigen Wegweisung der Haupt- und Velorouten und prüft in dem Zusammenhang, inwieweit eine Benennung/Bezeichnung dieser Hauptverkehrsstraßen des Radverkehrs sinnvoll ist.

Prüfauftrag:

4. Um eine dauerhafte Aktualisierung und Verbesserung des Velo- und Hauptroutennetzes zu ermöglichen, wird über die Plattform „Umsteigern“ eine interaktive Karte mit Möglichkeiten zu Ergänzungen, Änderungsvorschlägen und Anregungen aus der Bürger*innenschaft geschaffen.

Ergänzungen (Zusatz-/Ergänzungsantrag CDU-Fraktion (DS-Nr.: 23050-21-E10):


Die Stadt Dortmund setzt sich für einen qualitativen Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur ein. Hierbei ist die Schaffung eines gut ausgebauten Radwegenetzes im gesamten Stadtgebiet ein zentrales Element. Die von der Verwaltung vorgelegte Radverkehrsstrategie und das Radzielnetz des Masterplans Mobilität 2030 sind eines der zentralen Elemente zur Erreichung dieses Zieles. Aus diesem Grund

1. begrüßt der Rat der Stadt Dortmund die Ausarbeitung einer detaillierten Radverkehrsstrategie für Dortmund unter Beteiligung der verschiedenen Akteure.

2. Stellt der Rat der Stadt Dortmund fest, dass der Ausbau des Radverkehrs ein wichtiger Teilaspekt bei der Wende der Mobilität in Dortmund ist.

3. Bekräftigt der Rat der Stadt Dortmund, dass es zu keiner Benachteiligung einzelner am Straßenverkehr beteiligter Gruppen kommt. Ein gleichberechtigtes Miteinander von Fußverkehr, Radverkehr, motorisiertem Individualverkehr und öffentlichem Personennahverkehr ist weiterhin möglich. Die Trassenführung der Velorouten überwiegend auf Nebenstraßen ist in diesem Zusammenhang besonders zu begrüßen.


In Ergänzung zur Verwaltungsvorlage „Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Radverkehrsstrategie und Radzielnetz“ (Drucksache Nr.: 23050-21) beschießt der Rat außerdem:

4. Die Stadtbezirke und die Bezirksvertretungen sind zentraler Akteur bei der Umsetzung der in der Radverkehrsstrategie vorgelegten Planungen und Konzepte. Aus diesem Grund sind die Bezirksvertretungen auch weiterhin eng in die Entscheidungsprozesse einzubinden und an diesen zu beteiligen. Die bisherigen Beschlüsse der Bezirksvertretungen fließen in die Planungen mit ein und sind zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die noch folgenden Beratungsergebnisse jener Bezirksvertretungen, die zu diesem Zweck Arbeitsgruppen eingerichtet haben (vgl. hierzu Drucksache Nr.: 23050-21-E8).

5. Das in der Radverkehrsstrategie genannte Programm zur Beschleunigung des Radverkehrs an 39 Ampeln, welches bis 2024 umgesetzt werden soll (S. 38) ist nach Möglichkeit fortzusetzen und auszubauen. Das Ziel ist eine Optimierung der Ampelschaltungen für Radfahrer, wo immer diese möglich ist und angebracht erscheint.

6. Um dem wesentlichen Aspekt der Sicherheit der Radfahrer gerecht zu werden, geht die Radverkehrsstrategie auf die besonders angespannte Situation in Kreuzungsbereichen ein (S. 21). Hierbei soll auf die Erfahrungen mit den beiden vom Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 26. Oktober 2021 beschlossenen sogenannten „niederländischen Kreuzungen“ zurückgegriffen werden (Drucksache Nr.: 22531-21-E1).

7. Um eine hohe Akzeptanz in der Dortmunder Bevölkerung für die mit der Radverkehrsstrategie angestrebten Maßnahmen zu erreichen, ist eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit unerlässlich. Neben den in der Vorlage genannten Maßnahmen (S.41) sollten auch Informationsveranstaltungen auf Stadtbezirksebene (z. B. in Zusammenarbeit mit den Bezirksvertretungen) in Betracht gezogen werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang ebenfalls, dass auch eine kontinuierliche Kommunikation mit der Bürgerschaft während des Umsetzungsprozesses stattfindet.

8. Bei den Planungen der einzelnen Maßnahmen soll grundsätzlich der gesamte Straßenraum – von Hauskante zu Hauskante – in die planerische Konzeption miteinbezogen werden.

Ergänzungen (Zusatz-/Ergänzungsantrag Fraktion Die Linke+ (DS-Nr.: 23050-21-E6):

Insgesamt als Prüfauftrag:

1. Die in der Radverkehrsstrategie des Masterplan Mobilität festgelegten Ausbaukriterien dürfen nicht hinter den bereits beschlossenen zurückhängen. Insbesondere sollte die in der „Fahrradstadt Dortmund“ (DNr: 15619-19) beschlossene 2,30m Regelbreite weiterhin für alle Radverkehrsanlage gelten. Bessere Standards älterer Dokumente bleiben mit der Radverkehrsstrategie bestehen.

2. Eine ausreichende Beleuchtung wird als Standard für alle Radwege festgelegt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt noch in diesem Jahr einen Zeitplan zum Ausbau der Haupt- und Nebenrouten zu erarbeiten und dem Rat vorzulegen. Auch der Ausbau von Haupt- und Nebenrouten muss bis zum Jahr 2030 massive Fortschritte gemacht haben.

4. Die Radverkehrsplanung wird mit dem entsprechenden Personal ausgestattet, das für die Umsetzung notwendig ist.

5. Um den Erfolg des Radverkehrskonzepts dokumentieren können, wird auch die Haushaltsbefragung zweijährig mit der Bestimmung des Radverkehrsanteils durchgeführt, - 2 - um einen Fortschritt oder ein Zurückhängen hinter den Zielsetzungen rechtzeitig zu erkennen.

6. Ausbau der Hauptrouten erfolgt nicht nur anlassbezogen. Gerade in diesem wichtigen Netz braucht es schnelle Verbesserungen. Hier sollen auch kostengünstige und kurzfristige Lösungen für baulich abgetrennte Radwege zum Einsatz kommen. Besonders ist darauf zu achten, dass der Radverkehr nicht durch Abbiegefahrbahnen/freie Rechtsabbieger oder Radwege in Mittellage gefährdet wird.

7. Velorouten werden so weit wie möglich von Autoverkehr freigehalten, auch dem ruhendem Verkehr, und insbesondere von Durchgangsverkehr.

8. Es werden wichtige Verbindungen in Zusammenarbeit mit dem Beirat Nahmobilität nachgebessert und schnellstmöglich umgesetzt: Unter anderem eine Ost-West Verbindung innerhalb Nordstadt, Anbindung Nordstadt an südliche Stadtteile und die Querung des Hauptbahnhofes und der City mit dem Fahrrad.“


Der Rat der Stadt fasst unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus seiner Sitzung am 03.05.2022 mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und der Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die Radverkehrsstrategie und das Radzielnetz des Masterplans Mobilität 2030 inkl. der Haupt- und Nebenrouten sowie der neun Velorouten als Grundlage für die weitere Radverkehrsplanung.

Der Rat beschließt, dass die neun Velorouten – zusätzlich zum RS1 - prioritär realisiert werden und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung des Ausbau- bzw. Umbaubedarfs.

Ergänzungen (Zusatz-/Ergänzungsantrag Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 23050-21-E9):
1. Der Rat begrüßt die Erarbeitung einer Radverkehrsstrategie mit Velo- und Hauptroutennetz für die Stadt Dortmund als wichtige Weichenstellung für deutlich mehr und sichereren Radverkehr in der Stadt.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zur Entwicklung akzeptierter und alltagstauglicher Routen, die Streckenführungen der Velorouten in den Stadtbezirken in öffentlichen Veranstaltungen vorzustellten und eingehende Änderungshinweise sowie bisher aus den Bezirksvertretungen eingebrachte Anregungen zu prüfen und ggf. einzuarbeiten.

10. Die Verwaltung erarbeitet - abgestimmt auf die landesweite Beschilderung - ein Konzept zur eindeutigen Wegweisung der Haupt- und Velorouten und prüft in dem Zusammenhang, inwieweit eine Benennung/Bezeichnung dieser Hauptverkehrsstraßen des Radverkehrs sinnvoll ist.

Prüfauftrag:

4. Um eine dauerhafte Aktualisierung und Verbesserung des Velo- und Hauptroutennetzes zu ermöglichen, wird über die Plattform „Umsteigern“ eine interaktive Karte mit Möglichkeiten zu Ergänzungen, Änderungsvorschlägen und Anregungen aus der Bürger*innenschaft geschaffen.



Ergänzungen (Zusatz-/Ergänzungsantrag CDU-Fraktion (DS-Nr.: 23050-21-E10):
Die Stadt Dortmund setzt sich für einen qualitativen Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur ein. Hierbei ist die Schaffung eines gut ausgebauten Radwegenetzes im gesamten Stadtgebiet ein zentrales Element. Die von der Verwaltung vorgelegte Radverkehrsstrategie und das Radzielnetz des Masterplans Mobilität 2030 sind eines der zentralen Elemente zur Erreichung dieses Zieles. Aus diesem Grund

1. begrüßt der Rat der Stadt Dortmund die Ausarbeitung einer detaillierten Radverkehrsstrategie für Dortmund unter Beteiligung der verschiedenen Akteure.

2. Stellt der Rat der Stadt Dortmund fest, dass der Ausbau des Radverkehrs ein wichtiger Teilaspekt bei der Wende der Mobilität in Dortmund ist.

3. Bekräftigt der Rat der Stadt Dortmund, dass es zu keiner Benachteiligung einzelner am Straßenverkehr beteiligter Gruppen kommt. Ein gleichberechtigtes Miteinander von Fußverkehr, Radverkehr, motorisiertem Individualverkehr und öffentlichem Personennahverkehr ist weiterhin möglich. Die Trassenführung der Velorouten überwiegend auf Nebenstraßen ist in diesem Zusammenhang besonders zu begrüßen.

In Ergänzung zur Verwaltungsvorlage „Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Radverkehrsstrategie und Radzielnetz“ (Drucksache Nr.: 23050-21) beschießt der Rat außerdem:

4. Die Stadtbezirke und die Bezirksvertretungen sind zentraler Akteur bei der Umsetzung der in der Radverkehrsstrategie vorgelegten Planungen und Konzepte. Aus diesem Grund sind die Bezirksvertretungen auch weiterhin eng in die Entscheidungsprozesse einzubinden und an diesen zu beteiligen. Die bisherigen Beschlüsse der Bezirksvertretungen fließen in die Planungen mit ein und sind zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die noch folgenden Beratungsergebnisse jener Bezirksvertretungen, die zu diesem Zweck Arbeitsgruppen eingerichtet haben (vgl. hierzu Drucksache Nr.: 23050-21-E8).

5. Das in der Radverkehrsstrategie genannte Programm zur Beschleunigung des Radverkehrs an 39 Ampeln, welches bis 2024 umgesetzt werden soll (S. 38) ist nach Möglichkeit fortzusetzen und auszubauen. Das Ziel ist eine Optimierung der Ampelschaltungen für Radfahrer, wo immer diese möglich ist und angebracht erscheint.

6. Um dem wesentlichen Aspekt der Sicherheit der Radfahrer gerecht zu werden, geht die Radverkehrsstrategie auf die besonders angespannte Situation in Kreuzungsbereichen ein (S. 21). Hierbei soll auf die Erfahrungen mit den beiden vom Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 26. Oktober 2021 beschlossenen sogenannten „niederländischen Kreuzungen“ zurückgegriffen werden (Drucksache Nr.: 22531-21-E1).

7. Um eine hohe Akzeptanz in der Dortmunder Bevölkerung für die mit der Radverkehrsstrategie angestrebten Maßnahmen zu erreichen, ist eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit unerlässlich. Neben den in der Vorlage genannten Maßnahmen (S.41) sollten auch Informationsveranstaltungen auf Stadtbezirksebene (z. B. in Zusammenarbeit mit den Bezirksvertretungen) in Betracht gezogen werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang ebenfalls, dass auch eine kontinuierliche Kommunikation mit der Bürgerschaft während des Umsetzungsprozesses stattfindet.

8. Bei den Planungen der einzelnen Maßnahmen soll grundsätzlich der gesamte Straßenraum – von Hauskante zu Hauskante – in die planerische Konzeption miteinbezogen werden.

Ergänzungen (Zusatz-/Ergänzungsantrag Fraktion Die Linke+ (DS-Nr.: 23050-21-E6):

Insgesamt als Prüfauftrag:

1. Die in der Radverkehrsstrategie des Masterplan Mobilität festgelegten Ausbaukriterien dürfen nicht hinter den bereits beschlossenen zurückhängen. Insbesondere sollte die in der „Fahrradstadt Dortmund“ (DNr: 15619-19) beschlossene 2,30m Regelbreite weiterhin für alle Radverkehrsanlage gelten. Bessere Standards älterer Dokumente bleiben mit der Radverkehrsstrategie bestehen.

2. Eine ausreichende Beleuchtung wird als Standard für alle Radwege festgelegt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt noch in diesem Jahr einen Zeitplan zum Ausbau der Haupt- und Nebenrouten zu erarbeiten und dem Rat vorzulegen. Auch der Ausbau von Haupt- und Nebenrouten muss bis zum Jahr 2030 massive Fortschritte gemacht haben.

4. Die Radverkehrsplanung wird mit dem entsprechenden Personal ausgestattet, das für die Umsetzung notwendig ist.

5. Um den Erfolg des Radverkehrskonzepts dokumentieren können, wird auch die Haushaltsbefragung zweijährig mit der Bestimmung des Radverkehrsanteils durchgeführt, - 2 - um einen Fortschritt oder ein Zurückhängen hinter den Zielsetzungen rechtzeitig zu erkennen.

6. Ausbau der Hauptrouten erfolgt nicht nur anlassbezogen. Gerade in diesem wichtigen Netz braucht es schnelle Verbesserungen. Hier sollen auch kostengünstige und kurzfristige Lösungen für baulich abgetrennte Radwege zum Einsatz kommen. Besonders ist darauf zu achten, dass der Radverkehr nicht durch Abbiegefahrbahnen/freie Rechtsabbieger oder Radwege in Mittellage gefährdet wird.

7. Velorouten werden so weit wie möglich von Autoverkehr freigehalten, auch dem ruhendem Verkehr, und insbesondere von Durchgangsverkehr.

8. Es werden wichtige Verbindungen in Zusammenarbeit mit dem Beirat Nahmobilität nachgebessert und schnellstmöglich umgesetzt: Unter anderem eine Ost-West Verbindung innerhalb Nordstadt, Anbindung Nordstadt an südliche Stadtteile und die Querung des Hauptbahnhofes und der City mit dem Fahrrad.“



zu TOP 3.4
15. Neufassung der Stellplatzsatzung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23268-21)

Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.

zu TOP 3.5
16. Fachbeitrag "Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22296-21)

Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.

zu TOP 3.6
17. Umgestaltung der Hellwegachse von Klönnestraße / Franziskanerstraße bis Nußbaumweg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19493-20)

Der Rat der Stadt hat folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) aus seiner Sitzung am 03.05.2022 vorliegen:
„Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vom 07.04.2022:

„Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion, Herr Altner, Herr Unland, CDU-Fraktion), nachfolgenden Beschlussvorschlag abzulehnen: „Der Rat nimmt die vorliegende Vorentwurfsplanung für den Hellweg von Klönnestraße / Franziskanerstraße bis Nußbaumweg zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.“

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 26.04.2022:

Die CDU-Fraktion regt an, die Beteiligung der Öffentlichkeit als Präsenzveranstaltung durchzuführen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost schiebt die Beschlussfassung in die Sitzung am 07.06.2022 und bittet um Berichterstattung.“

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vom 27.04.2022:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Brackel vom 07.04.2022 (siehe oben)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Ost vom 26.04.2022 (s. oben)

AKUSW, 27.04.2022:
Herr Sohn teilt mit, dass auch hier eine Beteiligung des Behindertenpolitischen Netzwerks (BPN) wünschenswert wäre.

Herr Rm Weber führt an, dass seine Fraktion sich der Ablehnung der Bezirksvertretung Brackel anschließen werde. Es sei so, dass hier durch den Radweg Fahrspuren wegfallen würden und keine Planung von Hauskante zu Hauskante erfolgt sei. Nach seinem Kenntnisstand sei die Angelegenheit wohl auch nicht mit DSW21 abgestimmt worden.

Herr Rm Stieglitz führt an, dass es in weiten Teilen hier noch sehr schmale Gehwege gebe. Das sei wirklich nicht schön, führe zu Konflikten im Fußgängerverkehr und sei auch für die Barrierefreiheit dort nicht optimal. Man sei daher froh, dass man hier nun einen großen Umbauplan habe und nicht nur punktuell etwas geändert werden soll. Man halte es für wichtig, dass man von außen nach innen plane. Neben der barrierefreien Gestaltung der Haltestellen appelliere er dringend an die Verwaltung bei den Planungen auch zu berücksichtigen, dass hier in der Zukunft auch breitere Stadtbahnen fahren können. Darüber hinaus wäre es auch schön, mal einen Überblick darüber zu bekommen, wo überall im Stadtgebiet die Straßenbahnstrecken noch angepasst werden müssen.

Frau Rm Alexandrowiz bittet darum, die Anregungen, welche noch im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung aus der Bezirksvertretung Innenstadt Ost kommen würden mit zu berücksichtigen. Weiter merkt sie an dieser Stelle noch mal kritisch an, dass ihre Fraktion die Zeitplanung für die Barrierefreie Umgestaltung Stadtbahnhaltestellen nicht für angemessen halte.

Frau Rm Spaenhoff gibt zu Protokoll, dass es hier auf jeden Fall zügiger gehen müsse, um die Barrierefreiheit, die Hellwegumgestaltung zu realisieren und hinzunehmen.

Herr Kowalewski informiert darüber, dass die BV Brackel die Vorlage deswegen abgelehnt habe, weil man sich dort darüber Sorgen gemacht habe, dass für Radfahrer, gerade bei den Streckenabschnitten, wo sie in einer „ Sandwichposition“ zwischen die parkenden/einparkenden Autos und die Straßenbahn geraten würden, dort dann Gefahrensituationen entstehen würden (z. B durch aus den Autos oder der Bahn austeigende Personen). Da gebe es aus der Sicht der BV Brackel durchaus den Wunsch, dass die Verwaltung hierzu nochmal prüfe, ob man da nicht Abhilfe schaffen könne. Seine Fraktion werde der Vorlage heute zustimmen, er wolle die Verwaltung aber doch darum bitten, diese Problematik nochmal mitzunehmen und zu prüfen.

Herr Rm Dudde teilt die Kritik an der Zeitplanung. Gleichwohl befürworte man diese Vorlage, da sie schon geeignet sei, die Gleichberechtigung zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern auf dieser wichtigen Ost/West/Achse herzustellen Es wären im Rahmen der bisher aufgestellte Planungen allerdings einig Unstimmigkeiten aufgefallen. Im Text werde dargestellt, dass die Haltestelle „Funkenburg“ eine Insellage habe wobei diese in der graphischen Darstellung eher an die Ränder gelegt worden sei. Man werde der Vorlage heute zustimmen, gehe aber schon davon aus, dass die Verwaltung die Anregungen, welche aus der BV Innenstadt Ost noch eingebracht würden in den weiteren Prozess integrieren werde und man daher den Prozess heute nicht durch weiteres Schieben aufhalten müsse.

Herr Wilde informiert darüber, dass man sowohl die heutigen Anregungen aus dem Ausschuss als auch die, welche in der Bezirksvertretung Innenstadt Ost und im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung noch erfolgen würden alle mit den weiteren Prozess nehmen werde und Verwaltung hierzu im weiteren Verfahrensverlauf entsprechend Stellung nehmen werde.

Unter Berücksichtigung dieses Hinweises der Verwaltung und in Kenntnis der o. a. Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen empfiehlt der AKUSW dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt die vorliegende Vorentwurfsplanung für den Hellweg von Klönnestraße / Franziskanerstraße bis Nußbaumweg zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Der AKUSW überweist die Vorlage außerdem an das Behindertenpolitische Netzwerk.

AMIG 03.05.2022:
Herr Rm Frank führt an, dass sich seine Fraktion dem ablehnenden Abstimmungsverhalten, wie bereits im AKUSW erfolgt, anschließen werde.

Der AMIG empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD) nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat nimmt die vorliegende Vorentwurfsplanung für den Hellweg von Klönnestraße / Franziskanerstraße bis Nußbaumweg zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.“

Rm Frank (CDU) erklärt, seine Fraktion stimme der Vorlage nicht zu. Seine Fraktion wünsche eine Planung von Hauskante zu Hauskante, was im vorliegenden Falle nicht vorgesehen ist. Auch entfallen Fahrspuren einzig zugunsten des Radverkehrs, obwohl parallel die Veloroute über die „Lange Reihe“ verläuft.

Die SPD-Fraktion möchte, so Rm Neumann-Lieven, in der Fassung des AKUSW zustimmen. Im AKUSW wurden einige Punkte, insbesondere hinsichtlich des zeitlichen Verlaufs der Planungen, vereinbart. Auch sollen die Anmerkungen der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Ost im weiteren Verfahren, nicht aber in der Beschlussfassung, berücksichtigt werden.

Rm Kowalewski (Die Linke+) macht darauf aufmerksam, dass die BV Brackel auf Gefahrenpunkte an den Stellen hingewiesen hat, an denen die Fahrradspur zwischen parkenden Autos und Straßenbahn verläuft. Er bittet um Berücksichtigung.

Rm Stieglitz (B90/Die Grünen) gibt den Hinweis, es handle sich um Vorplanungen. Grundsätzlich herrscht in seiner Fraktion Einverständnis, dennoch gebe es konkrete Punkte, die künftig zu diskutieren sind. Es dürfe nicht vergessen werden, dass bei den Planungen zur OWIIIa das Versprechen zur Entlastung des Hellwegs gegeben wurde. Es handle sich also um die Umsetzung einer Zusage, insbesondere in Richtung der Anwohner*innen. Problematisch ist der Zeitplan für die barrierefreien Haltestellen ab 2032. Er hofft, in Zukunft Wege der Beschleunigung zu finden.

Der Rat der Stadt fasst unter Berücksichtigung der Hinweise des AKUSW am 27.04.2022 mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen CDU und AfD folgenden Beschluss:


Der Rat nimmt die vorliegende Vorentwurfsplanung für den Hellweg von Klönnestraße / Franziskanerstraße bis Nußbaumweg zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

zu TOP 3.7
18. Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt
19. Hier: Maßnahme W2.1 – Grüner Wall / Grüne City: Maßnahmen zur Reduzierung der klimawandelbedingten stadtklimatischen Belastungssituation in der Innenstadt.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23255-21)

Der Rat nimmt den Bericht Grüner Wall/Grüne - City Durchgrünungsplanung: Maßnahmen zur Reduzierung der klimawandelbedingten stadtklimatischen Belastungssituation in der Innenstadt zur Kenntnis.

zu TOP 3.8
20. Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 11. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23793-22)

Der Rat der Stadt Dortmund

1. nimmt den 11. Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.12.2021) über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis (Anlage 1).

2. nimmt die in der Anlage 1 neuen Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von insgesamt 744.529,00 € sowie die Aufstockung bestehender Instandhaltungs-rückstellungen in Höhe von 531.000,00 € zur Kenntnis.

3. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.

zu TOP 3.9
21. Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23785-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. nimmt den 12. Sachstandsbericht (Stichtag 31.12.2021) über die Umsetzung der Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.

2. nimmt die in der Anlage 1 gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen in Höhe von insgesamt 5.875.535,00 Euro sowie die Aufstockung bestehender Brandschutzrückstellungen in Höhe von insgesamt 74.556,50 Euro zur Kenntnis.

3. beschließt die Durchführung der Maßnahmen

- Berufskolleg Paul-Ehrlich, Umsetzung Brandschutzkonzept/Sanierung (Übergangsphase), Brandschutzrückstellung 2.391.469,00 Euro
- Berufskolleg Gisbert-von-Romberg, Umsetzung Brandschutzkonzept/Sanierung (Übergangsphase), Brandschutzrückstellung 2.030.881,00 Euro
- Berufskolleg Leopold-Hoesch, Umsetzung Brandschutzkonzept/Sanierung (Übergangsphase), Brandschutzrückstellung 1.343.185,00 Euro

4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.

zu TOP 3.10
22. Ergänzung zum Planungsbeschluss: Vergabe von Planungsleistungen für die Straßenplanung und die damit einhergehende Straßenentwässerung im Bereich der Bebauungspläne InN 218 und InN 219 – Nordspange, Haupterschließung Westfalenhütte- und neue Werksstraßen als Folgemaßnahmen
23. hier: Projektsteuerung Westfalenhütte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21317-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beauftragt das Tiefbauamt mit der Einleitung eines Vergabeverfahrens mit anschließender Beauftragung der Leistungen der Projektsteuerung an ein externes Planungsbüro für das Bauvorhaben „Westfalenhütte“.

Für die Leistungen der Projektsteuerung entstehen Auszahlungen in Höhe von 2.000.000,00 Euro brutto. Die Auszahlungen werden entsprechend des Bauvolumens des Bauvorhabens „Westfalenhütte“ vom Tiefbauamt (FB 66), dem Amt für Stadterneuerung (FB 67) und dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung (EB 70) prozentual aufgeteilt und getragen.

Haushaltsjahr 2022: 166.667,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 333.333,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 333.333,00 Euro
Haushaltsjahr 2025: 333.333,00 Euro
Haushaltsjahr 2026: 333.333,00 Euro
Haushaltsjahr 2027: 333.333,00 Euro
Haushaltsjahr 2028: 166.667,00 Euro

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in Baubeschlussvorlagen dargestellt, die dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.

zu TOP 3.11
24. Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung des Wohngebietes
25. Bergfeld-Hom 242 ( Wolf-Bartmann-Str., Emil-Kaijewski-Str., Heinz-Neuhaus-Str.)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23240-21)

Folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus ihrer Sitzung am 26.04.2022 liegt dem Rat der Stadt vor:
„… Beratung

Dr. Brunsing (Fraktion B90/die Grünen) lehnt die Vorlage ab und verweist auf eine falsche Straßenbezeichnung (Emil-Kaijewski-Str). Diese Straße gibt es nicht; tatsächlich handelt es sich um die „Emil-Kijewski-Straße“ (Straßenschlüssel 77368).

Beschluss
A.
Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt mehrheitlich mit 12-Ja-Stimmen (Fraktionen der CDU, SPD, Die Linke, FDP) gegen 6 Nein Stimmen (Fraktion B90/Die Grünen) - vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zu der Finanzierung aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ - die Anpassung/Erhöhung des im Baubeschluss mit der Drucksache-Nr.: 04432-16 beschlossenen Gesamtinvestitionsvolumens für die verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung des Wohngebietes Bergfeld – Hom 242 (Wolf-Bartmann-Str., Emil-Kijewski-Str., Heinz-Neuhaus-Str.) von 600.000,00 Euro auf 1.550.000,00 Euro.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt mehrheitlich mit 12-Ja-Stimmen (Fraktionen der CDU, SPD, Die Linke, FDP) gegen 6 Nein Stimmen (Fraktion B90/die Grünen) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

B.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Finanzierung der verkehrsmäßigen und entwässerungstechnischen Erschließung des Wohngebietes Bergfeld-Hom 242 ( Wolf-Bartmann-Str., Emil-Kijewski-Str., Heinz-Neuhaus-Str.) aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF).

Die Finanzierung erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2021: 600.000,00 Euro
2022 600.000,00 Euro
2023 350.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2024 eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 1.500,00 Euro beim FB 66.“

Bm’in Brunsing erklärt, ihre Fraktion habe die Bebauung des Bergfeldes aus klimaökologischen Gründen immer abgelehnt, dies gelte folglich auch für jede weitere Planung dort. Die Fraktion B‘90/Die Grünen wird der Vorlage nicht zustimmen.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden geänderten (fett/kursiv) Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Finanzierung der verkehrsmäßigen und entwässerungstechnischen Erschließung des Wohngebietes Bergfeld-Hom 242 ( Wolf-Bartmann-Str., Emil-Kaijewski Kijewski-Str., Heinz-Neuhaus-Str.) aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF).

Die Finanzierung erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2021: 600.000,00 Euro
2022 600.000,00 Euro
2023 350.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2024 eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 1.500,00 Euro beim FB 66.

zu TOP 3.12
26. "Kritische Infrastruktur" (KRITIS)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23260-21)

Rm Vogeler merkt an, dass die CDU-Fraktion der Vorlage zwar zustimme, gleichzeitig jedoch den Vorgriff auf den Stellenplan 2023 kritisch – und als absolute Ausnahme – sehe.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

a) Der Rat der Stadt beschließt zur Umsetzung der KRITIS-Verordnung die Entfristung und dauerhafte Einrichtung der bisherigen zwei Projektstellen.
b) Nach Ablauf von vier Jahren erfolgt eine Evaluation des Personalbedarfes.

zu TOP 3.13
27. Einrichtung einer Quartierskoordination für den Stadtbezirk Eving
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23655-22)

Rm Reppin (CDU) verweist auf die Sitzung des Rates vom 16.12.21. Dort hat seine Fraktion eine Ausweitung der Quartierskoordination auf den Stadtbezirk Eving unter den Vorbehalt des 2. Jahresberichtes des Stadtbezirks Marten und den daraus ableitbaren Ergebnissen gestellt. Dieser Bericht liegt bisher nicht vor, daher lehnt die CDU-Fraktion die Vorlage ab.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, AfD und der Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt beschließt

a) die Einstellung eines*er Koordinator*in für Eving, mit dem langfristigen Ziel einer deutlichen Revitalisierung und Profilierung eines noch lebenswerteren Stadtbezirks Eving,


b) die Einrichtung einer Planstelle mit dem Stellenplan 2023 sowie deren Besetzung im Vorgriff auf den Stellenplan 2023,
c) die Organisation einer Vor-Ort-Dependance im Ortskern Eving als Standort,
d) das Modell „Koordinator*in zur Harmonisierung, Bündelung, Steigerung und Vernetzung, der Entwicklungsaktivitäten in Marten“ zur Umsetzung anzuwenden,
e) die Evaluation der Wirksamkeit und eine jährliche Berichterstattung

und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

Der Rat beschließt die Einrichtung der Quartierskoordination Eving mit folgenden Gesamtaufwendungen in den Haushaltsjahren:


2022
2023
2024
2025
2026
Personalaufwendungen
40.200 €
82.700 €
84.700 €
86.800 €
88.900 €
Sachaufwendungen
30.000 €
45.000 €
45.000 €
45.000 €
45.000 €
Summe
70.200 €
127.700 €
129.700 €
131.800 €
133.900 €

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Amtes für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates.

zu TOP 3.14
28. Projekt "nordwärts": Zwischenbericht zum Monitoring- und Evaluationskonzept
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21642-21)

Der Rat der Stadt nimmt den Zwischenbericht zum Monitoring- und Evaluationskonzept des Projektes "nordwärts" zur Kenntnis.

zu TOP 3.15
29. Projekt SuPraStadt – Lebensqualität, Teilhabe und Ressourcenschonung durch innovatives Konsum- und Nutzer*innenverhalten in Stadtquartieren
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23293-21)

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht zum Projekt SuPraStadt zur Kenntnis.

zu TOP 3.16
30. Langfristige Sicherung und attraktive Gestaltung des Westfalenhallen-Weges zwischen Innenstadt und der zukünftigen Eventmeile Strobelallee für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 25.03.2022
(Drucksache Nr.: 24061-22)

Der Rat der Stadt hat folgende Empfehlung des Seniorenbeirates aus seiner Sitzung am 25.03.2022 vorliegen:

„Dem Seniorenbeirat liegt folgender Antrag an den Rat der Stadt vor:
Tagesordnungspunkt: Langfristige Sicherung und attraktive Gestaltung des Westfalenhallen-Weges zwischen Innenstadt und der zukünftigen Eventmeile Strobelallee für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen

An den Rat der Stadt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Seniorenbeirat bittet darum, bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der im Jahr 2019 vom Rat der Stadt beschlossenen Rahmenplanung sicherzustellen, dass der sogenannte Westfalenhallen-Weg zwischen den Hallen 3 und 4 als umwegefreie, sichere und gut gestaltete Verbindung zwischen der Innenstadt und der zukünftigen Eventmeile Strobelallee, den großen Sport- und Freizeitstätten (u.a. Signal-Iduna-Park, Stadion Rote Erde, Freibad, Leichtathletikhalle) und zum Erholungsgebiet Bolmke nachhaltig erhalten und aufgewertet wird. Dies ist für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen und insbesondere für Menschen, die aufgrund von Mobilitätseinschränkungen auf kurze und sichere Wege angewiesen sind, von großer Bedeutung.

Begründung:
Nach intensiven Diskussionen hat der Rat der Stadt am 18.11.2021 beschlossen, dass „die Planungen zur Weiterentwicklung des Messegeländes zu überarbeiten (sind), damit eine dauerhafte Öffnung der Wegeverbindung ermöglicht werden kann“. An bis zu 30 Tagen im Jahr soll im Zusammenhang mit Messeveranstaltungen der Weg für die Öffentlichkeit temporär gesperrt werden können.

Die Öffentlichkeit hat sich in die Diskussion rege eingebracht, unter anderem mit einer Demonstration mit gut 1.000 Teilnehmenden im November 2021 und einer Online-Petition, die von 2.566 Menschen unterschrieben und am 07.02.2022 an Sie übergeben wurde.

Die im Jahr 2019 vom Rat beschlossene Rahmenplanung eröffnet der Westfalen Unternehmensgruppe (WHUG) mit dem Veranstaltungszentrum Westfalenhalle und der Messe Dortmund einerseits ein erhebliches Erweiterungspotenzial. Andererseits enthält sie ein Logistikkonzept, das die Anlieferung der Messehallen nicht mehr über den Verbindungsweg vorsieht; dieses Logistikkonzept soll im Jahr 2022 über ein Gutachten geprüft und konkretisiert werden.

Unabhängig von den Ergebnissen dieses Verkehrsgutachtens sollen bei der anstehenden Konkretisierung der Rahmenplanung insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden:

- Der Westfalenhallen-Weg muss sicher, komfortabel und barrierefrei benutzbar sein und hohe gestalterische Qualitäten aufweisen. Insbesondere durch den Neubau einer barrierefrei nutzbaren Fuß- und Radverkehr-Brücke über die B1 und die umfangreichen Planungen zur Gestaltung der Strobelallee als Eventmeile erhält die Ausformung dieses Verbindungsweges eine große Bedeutung.

- Statt des derzeitigen „Hinterhof-Charakters“ soll der Weg eine attraktive Breite erhalten und an die für die Strobelallee vorgesehenen Gestaltqualitäten – z.B. Bäume, Pflasterung, Beleuchtung – anknüpfen. Die westliche Wegekante sollte sich an der Fassade des Messe-Eingangs Nord orientieren und dies auch bei den geplanten südlich angrenzenden Messe-Neubauten (Kongresszentrum, Halle 9 und 10) aufgreifen.

- Mit einer derart aufgewerteten Wegeverbindung erschließt sich für die Westfalenhalle und Messe Dortmund ein Alleinstellungsmerkmal, das in anderen Städten mit Standorten am Stadtrand nicht gegeben ist: Ein zentral in der Stadt gelegenes und zu Fuß erreichbares Veranstaltungszentrum und die Chance, sich entlang des aufgewerteten Weges für eine Vielzahl von Besucher*innen, Nutzer*innen und Passant*innen optimal zu präsentieren.

Für Rückfragen zum Antrag stehen Ihnen die Antragsteller Martin Fischer und Dr. Franz-Josef Ingenmey zur Verfügung.


Der Seniorenbeirat stimmt dem Antrag einstimmig zu.“

Rm Mader (CDU) wünscht, dass der ursprünglich vereinbarte Kompromiss erhalten bleibt. Seine Fraktion wird daher die Empfehlung ablehnen.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) sieht -unabhängig von einer inhaltlichen Bewertung- die Behandlung des Antrages im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) und wünscht eine Überweisung.

Rm Sassen (B‘90/Die Grünen) erklärt für ihre Fraktion, sich der Empfehlung anschließen zu können. Die Schließung des Weges könnte rückgängig gemacht werden, die Vorüberlegungen sollten in die Rahmenplanungen einfließen. Damit wäre der Beschluss aus November weiter gültig, es würden aber neue Möglichkeiten für die Realisierung eröffnet.

Die SPD-Fraktion nimmt, so Rm Neumann-Lieven, die Überweisung zur Kenntnis. Ihre Fraktion verfolgt die beschlossene Strategie weiter.

Rm Kowalewski (Die Linke+) stellt fest, seine Fraktion werde bei ihrer bisherigen Position bleiben und der Empfehlung daher zustimmen.

Rm Garbe (AfD) sieht den Antrag nicht als zustimmungsfähig an.

Der Antrag auf Überweisung in den AKUSW wird mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste abgelehnt.

Der Rat der Stadt lehnt den Antrag des Seniorenbeirats mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, Die Partei und die Stimme des Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) ab.


zu TOP 3.17
31. Mobiles City-Grün – Anregungen des Seniorenbeirats zu Sitzmöglichkeiten in der Innenstadt
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 25.03.2022
(Drucksache Nr.: 24063-22)

Der Rat der Stadt hat folgende Empfehlung des Seniorenbeirates aus seiner Sitzung am 25.03.2022 vorliegen:
„Dem Seniorenbeirat liegt folgender Antrag an den Rat der Stadt vor:
Tagesordnungspunkt: Mobiles City-Grün – Anregungen des Seniorenbeirats zu Sitzmöglichkeiten in der Innenstadt

An den Rat der Stadt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Seniorenbeirat bittet darum, im Zusammenhang mit der Beteiligungsaktion „Mobiles City-Grün“ bei der zukünftigen Ausgestaltung von Sitzmöglichkeiten eine gute Benutzbarkeit für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sicherzustellen. Dazu zählen vor allem Sitzangebote mit Rückenlehne, Armlehne und erhöhter Sitzfläche sowie weitere Vorgaben aus dem Anforderungskatalog der DIN 18040 „Barrierefreies Bauen“ zur Ausstattung und Möblierung.

Begründung:

Im Februar und März 2022 hat das Grünflächenamt in einer Ausstellung auf dem Platz von Hiroshima unterschiedliche Ausformungen und Kombinationen von mobilen Pflanzkübeln und zusätzlichen Sitzgelegenheiten präsentiert, mit denen die Innenstadt zukünftig grüner und attraktiver gestaltet werden soll. Bei der Beteiligungsaktion hat sich die interessierte Öffentlichkeit in großem Umfang eingebracht und für bevorzugte Grün- und Sitzelemente votiert.

Der Seniorenbeirat begrüßt diese beispielhafte Beteiligungsaktion und möchte sich in diesem Kontext insbesondere zur Ausgestaltung von Sitzmöglichkeiten einbringen. Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sind zusätzliche, gut nutzbare Sitzgelegenheiten von großer Bedeutung, schaffen mehr Aufenthaltsqualitäten und ermöglichen für viele erst den Besuch der Innenstadt – nicht nur für Seniorinnen und Senioren.

Zur besseren Benutzbarkeit der Sitzangebote zählen neben einer erhöhten Sitzfläche insbesondere Rücken- und Armlehnen, ggf. auch mit anderen Aufstehhilfen zum Abstützen wie benachbarte Blumenkübel o.ä. Generell sollte der Anforderungskatalog der DIN 18040 „Barrierefreies Bauen“ zur Ausstattung und Möblierung berücksichtigt werden.

Bei den in der Ausstellung des Grünflächenamtes präsentierten Varianten sind die genannten Punkte nur ansatzweise realisiert und sollten bei der zukünftigen Ausgestaltung Berücksichtigung finden.

Für Rückfragen zum Antrag stehen Ihnen die Antragsteller Martin Fischer und Dr. Franz-Josef Ingenmey zur Verfügung.

Der Seniorenbeirat stimmt dem Antrag einstimmig zu.“
Rm Frank erklärt, die CDU-Fraktion schließe sich dem Ansinnen des Seniorenbeirats an. Bei der Auswahl der Sitzmöbel sollen die gemachten Vorgaben berücksichtigt werden.

Auch Rm Kauch stimmt im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste zu. Wegen des Detailreichtums und eines möglichweise nötigen Abgleichs mit der Verwaltung könne er sich aber auch die Überweisung in den Fachausschuss vorstellen.

Rm Neumann-Lieven ist sich sicher, dass die Auswahl des Seniorenbeirats gut und richtig ist. Die SPD-Fraktion wird daher zustimmen.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Im Zusammenhang mit der Beteiligungsaktion „Mobiles City-Grün“ bei der zukünftigen Ausgestaltung von Sitzmöglichkeiten wird eine gute Benutzbarkeit für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sichergestellt. Dazu zählen vor allem Sitzangebote mit Rückenlehne, Armlehne und erhöhter Sitzfläche sowie weitere Vorgaben aus dem Anforderungskatalog der DIN 18040 „Barrierefreies Bauen“ zur Ausstattung und Möblierung.


zu TOP 3.18
32. Zusatz DKH/Keuninghaus für die U-Bahnhaltestelle Leopoldstraße
33. - lag bereits zur Sitzung am 03.11.2021 vor -
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2022
(Drucksache Nr.: 22759-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus ihrer Sitzung am 27.04.2022 vor:
„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord hat die nachfolgende Mitteilung der Geschäftsführung in der Sitzung am 09.03.2022 zur Kenntnis genommen.

„Die DSW21 hat die Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 03.11.2021 mit E-Mails vom 14. und 21.02.2022, wie folgt, beantwortet:

„[…] bei der Verwendung von Haltestellenzusätzen verfolgen wir einen restriktiven Ansatz, um einen „inflationären“ Gebrauch von Haltestellenzusätzen zu verhindern. Wir versehen daher lediglich die Haltestellen der großen kulturellen Einrichtungen in Dortmund mit Zusätzen, hierzu zählen Stadtgarten (Theater), Westentor (Dortmunder U), Reinoldikirche (Konzerthaus), Hacheney (Zoo) und Fredenbaum (Naturmuseum).

Änderungswünsche bedürfen daher der Zustimmung (Beschluss) des Rates. Dies ist im Sinne einer gesamtstädtischen Abgewogenheit einer solchen Entscheidung erforderlich.

Zur Verwendung von Haltestellenzusätzen besteht eine grundsätzliche Verständigung mit der Stadt Dortmund. Es erfolgt keine Änderung der Festbeschilderung, um Aufwand und Kosten hier in einem vernünftigen Rahmen zu halten. Die Änderungen werden lediglich per Ansagen in den Fahrzeugen und im Liniennetzplan (auch im interaktiven) umgesetzt.

In der Ziel-Haltestelle selbst kann durch zusätzliche Piktogramme der Fahrgast geleitet werden. Format, Aussehen und Beklebung sind mit DSW21 abzustimmen.

Grundlage für ein weiteres Vorgehen ist jedoch zunächst ein entsprechender Ratsbeschluss. (…)

Die Aufnahme des Zusatzes „Dietrich-Keuning-Haus“ würden wir zu einem regulären Fahrplanwechsel umsetzen. Der entstehende Auswand würde in den zu einem Fahrplanwechsel erforderlichen Anpassungs- und Änderungsdienst einfließen und nicht gesondert in Rechnung gestellt.“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig den Antrag der SPD-Fraktion und bittet diesen Antrag an den Rat der Stadt Dortmund zu überweisen.

„Die Bezirksvertretung Innenstadt Nord beschließt den Zusatz Dietrich Keuning Haus an dem U Bahnhaltepunkt Leopoldstr.
Begründung: Zur besseren Orientierung für die BesucherInnen des Bürger-und Kulturhauses der Innenstadt Nord ist dieser Zusatz hilfreich. Das zeigt auch der Zusatz in der Innenstadt am Haltepunkt Reinoldikirche/ Konzerthaus.““

Rm De Marco (SPD) begrüßt den Namenszusatz. Das Dietrich-Keuning-Haus hat eine große Strahlkraft und verweist auf andere, früher beschlossene Namenszusätze.

Rm Kauch begrüßt den Antrag für die Fraktion FDP/Bürgerliste ausdrücklich. Er sieht diesen Zusatz im Vergleich zu anderen Zusätzen, aber auch wegen der räumlichen Lage der Haltestelle, als sinnvoll an.

Rm Bahr sieht im Dietrich-Keuning-Haus einen wichtigen kulturellen Standort und hält den Zusatz für eine pragmatische Lösung. Die CDU-Fraktion wird daher zustimmen.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) den Zusatz Dietrich-Keuning-Haus an dem U-Bahnhaltepunkt Leopoldstraße.



zu TOP 3.19
34. Rückzugstrategie Wärmeversorgung mit Gas
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2022
(Drucksache Nr.: 24436-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung am 27.04.2022 vor:

„... die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss und den Rat um Empfehlung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Der Rat ist sich darüber einig, dass angesichts der aktuellen und künftigen energiepolitischen Lage die Abhängigkeit der Stadt Dortmund von der (russischen) Gasversorgung deutlich vermindert werden muss.

2. Der Rat fordert deshalb die DEW21 auf, alle nötigen Maßnahmen zu prüfen, um die Nutzung von Gas zur Wärmeversorgung in der Stadt Dortmund auf ein Minimum zu reduzieren und dem AKUSW und dem Rat über die Ergebnisse der Prüfung in den Juni-Sitzungen Bericht zu erstatten.

3. Das Thema „Rückzugstrategie aus der Gas-Wärme-Versorgung“ wird im Masterplan Energiezukunft als eine zentrale Aufgabe verankert und mit einem Zeitplan versehen.

Begründung:
Die Energieversorgung der Stadt Dortmund in Bezug auf die Wärmeversorgung ist faktisch ausschließlich auf Gas ausgerichtet. Dies gilt auch für die Versorgung mit Fernwärme, die in Dortmund insbesondere aus den Gasrußwerken in die neuen Fernwärmenetze eingespeist wird. Vor dem Hintergrund des Ukrainekriegs wird deutlich, welche Risiken diese Ausrichtung für den Wärmemarkt hat.
Die Zukunft - auch der Wärmeversorgung - liegt klar bei regenerativen Energien. Daher sollte vor allem Geothermie in Dortmund eine deutlich größere Rolle spielen. Dies betrifft sowohl oberflächennahe Geothermie als auch die Nutzung von Tiefen-Geothermie.
Des Weiteren sind keine Untersuchungen oder Projekte bekannt, die eine Vernetzung von LowEX-Systemen zum Ziel haben. In solchen Netzen können auch Abwärmepotenziale mit niedrigeren Temperaturen (zum Beispiel Abwärme aus Serverräumen) genutzt werden.
Das Bundeskabinett hat die Vorlagen des Bundeswirtschaftsministeriums zur Energiewende (das sogenannte Osterpaket) am 6. April 2022 beschlossen. Hier werden zahlreiche Gesetze und Vorschriften für den Ausbau der erneuerbaren Energien mit Vorrang für Wind- und Solarenergie angepasst. Das hat deutliche Auswirkungen auch auf den Wärmemarkt, der sich damit künftig stärker in Richtung mit Strom betriebener Wärmepumpen zur Nutzung regenerativer Wärme entwickeln wird.

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 24436-22-E1):

...die SPD-Fraktion im AKUSW bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Erarbeitung des Masterplans Energiezukunft 2030 die aktuelle geopolitische Situation verstärkt zu berücksichtigen und die bereits eingeleitete und angestrebte Decarbonisierung der Wärmeversorgung weiter voranzutreiben.

2. Die Verwaltung wird um einen aktuellen kurzfristigen Sachstand zur Erarbeitung des Masterplans Energiezukunft 2030 gebeten.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der DEW21 und weiteren relevanten Akteuren die kommunale C02-neuterale Wärmeplanung voranzutreiben.

4. Die DEW21 wird für die kommende Sitzung des AKUSW gebeten, die Themen der allgemeinen Versorgungssicherheit und Wärmeplanung in Dortmund sowie alternative Versorgungsmöglichkeiten (z.B. Geothermie, Nahwärme etc.) im Ausschuss vorzustellen.

Begründung:
Mit dem Um- und Ausbau des Fernwärmenetzes in Dortmund ist die Umstellung der Wärmeversorgung auf CO2-neutrale Wärme bereits auf den Weg gebracht und soll bereits mittelfristig erreicht werden. Diesen bereits eingeleiteten Weg der Decarbonisierung der Wärmeversorgung gilt es weiter zu begehen.

AKUSW, 27.04.2022:
Herr Rm Weber teilt mit, dass das Ansinnen beider Anträge durchaus nachvollziehbar sei, seine Fraktion sich aber nur damit einverstanden erklären könne, folgende Punkte als Prüfaufträge zu beschließen. Dies wären beim Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen die Punkte 1. und 2. sowie beim SPD-Antrag die Punkte 2. und 4. . Alle anderen Punkte der beiden Anträge beträfen Dinge, die sich erst aus der Prüfung ergeben würden. Das wolle man eben zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mittragen.

Herr sB Wiesner betont, dass er den Punkt 3. des Antrags seiner Fraktion schon für wichtig halte und diesen daher ungern streichen wolle. Dies vor dem Hintergrund, dass dieser in die Gesamtstrategie gehöre und es nicht einzusehen sei, an dieser Strategie zu arbeiten, ohne hierbei die neuen Notwendigkeiten zu berücksichtigen.

Herr Rm Kowalewski verdeutlicht, dass er beide Anträge für zustimmungsfähig halte. Beim Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen hätte er gerne bei Punkt 2. das Wort „nötigen“ ersetzt durch „regenerativen“, weil dadurch besser deutlich würde, dass man auf regenerative und nicht auf andere fossile Energieträger setze.

Frau Rm Neumann-Lieven merkt zu Punkt 2. des Antrags der Fraktion B‘90/Die Grünen an, dass man hier gerne den Zeitrahmen herausnehmen würde. Bei Punkt 3. würde man gerne das Wort “ zentral“ herausnehmen, da die zentrale Aufgabe sein sollte, die Energiewirtschaft umzubauen und jetzt nicht die Rückzugsstrategie nach vorne zu stellen. Ohne diese Änderung müsse man Punkt 3. ablehnen.

Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter schlägt hierzu vor, dass Wort „zentrale“ durch „eine“ zu ersetzen.

Damit erklärt sich Frau Rm Neumann –Lieven einverstanden.

Frau Rm Rudolf schließt sich den Ausführungen des Herrn Rm Kowalewski bezüglich der Betonung, dass man hier auf regenerative Energien setze, an. Weiter wirbt sie für die Zustimmung zum eigenen Antrag.

Herr Rm Perlick führt an, dass man dem grünen Antrag nicht folgen werde, da man nicht so tun wolle, als wäre es nicht deren Energiepolitik der letzten 20 Jahre gewesen, die einen in die Abhängigkeit des russischen Gases getrieben hätte. Auch dem SPD-Antrag werde man nicht zustimmen, mit Ausnahme des Punktes 4., da man den Bericht der DEW21 für wichtig halte.

Herr Rm Dudde verdeutlicht, dass seine Fraktion nicht auf den Zeitdruck bis Juni bestehe, da wäre eine ordentliche Berichterstattung dann auch wichtiger. Weiter gebe er zum Änderungswunsch des Herrn Rm Kowalewski zu Punkt 2.hinsichtlich des Wortes „ nötigen“ zu Protokoll, dass damit selbstverständlich gemeint sei, dass man hierbei auf regenerative und nicht auf andere fossile Energieträger setze aber eine textliche Änderung heute nicht vorgenommen werden könne.

Unter Berücksichtigung der Änderungen, auf die man sich geeinigt hat, sowie des o.a. Abstimmungsverhaltens der CDU-Fraktion erfolgen die Beschlussfassungen zu den o.a. Anträgen wie folgt:

Zum Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 24436-21):

Der AKUSW empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD sowie CDU-Fraktion zu Punkt 3.) folgenden, geänderten Beschluss zu fassen:

1. Der Rat ist sich darüber einig, dass angesichts der aktuellen und künftigen energiepolitischen Lage die Abhängigkeit der Stadt Dortmund von der (russischen) Gasversorgung deutlich vermindert werden muss.

2. Der Rat fordert deshalb die DEW21 auf, alle nötigen Maßnahmen zu prüfen, um die Nutzung von Gas zur Wärmeversorgung in der Stadt Dortmund auf ein Minimum zu reduzieren und dem AKUSW und dem Rat über die Ergebnisse der Prüfung in den Juni-Sitzungen Bericht zu erstatten.

3. Das Thema „Rückzugstrategie aus der Gas-Wärme-Versorgung“ wird im Masterplan Energiezukunft als eine zentrale Aufgabe verankert und mit einem Zeitplan versehen.

Zum Antrag der SPD- Fraktion (Drucksache Nr.: 24436-22-E1):

Der AKUSW empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD sowie CDU-Fraktion zu den Punkten 1. und 3.) folgenden Beschluss fassen:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Erarbeitung des Masterplans Energiezukunft 2030 die aktuelle geopolitische Situation verstärkt zu berücksichtigen und die bereits eingeleitete und angestrebte Decarbonisierung der Wärmeversorgung weiter voranzutreiben.

2. Die Verwaltung wird um einen aktuellen kurzfristigen Sachstand zur Erarbeitung des Masterplans Energiezukunft 2030 gebeten.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der DEW21 und weiteren relevanten Akteuren die kommunale C02-neuterale Wärmeplanung voranzutreiben.

4. Die DEW21 wird für die kommende Sitzung des AKUSW gebeten, die Themen der allgemeinen Versorgungssicherheit und Wärmeplanung in Dortmund sowie alternative Versorgungsmöglichkeiten (z.B. Geothermie, Nahwärme etc.) im Ausschuss vorzustellen.“

Rm Weber (CDU) hält die Intention der Anträge für nachvollziehbar, sieht jedoch die Interessen der DSW21 berührt. Seine Fraktion hätte sich eine Bewertung der DSW21 vor Beschlussfassung gewünscht. Seine Fraktion wird daher wie im AKUSW abstimmen.

Nach Rm Wiesner (B‘90/Die Grünen) muss mit Blick auf die Gasversorgung die Politik aktiv werden. Der Masterplan „Energiezukunft“ wurde vor der aktuellen Krise verabschiedet. Es müsse schnell gehandelt werden, denn die Gasversorgung sei nicht sicher. Auf die Gasversorgung hat DSW21 keinen Einfluss, sehr wohl aber darauf, wie die Weichen für die Zukunft gestellt werden. Daher sei der Rat auf dem richtigen Weg, wenn er DSW21 zur Aufnahme dieses Thema auffordert.

Rm Perlick kündigt für die AfD-Fraktion die Ablehnung des Antrages an. Aus seiner Sicht ist der Krieg in der Ukraine nicht Ursache der aktuellen Energiekrise, sondern die Energiewende. Der für die Energiewende benötigte Strom könne aber nicht durch regenerative Quellen gesichert werden. Der Rückzug vom Gas, so Rm Perlick, sei ein Angriff auf menschliche Grundbedürfnisse, wie Wärme. Daher benötigten die Menschen Gas, ggf. auch aus Russland.

Rm Neumann-Lieven (SPD) sieht in diesem Thema eine Handlungsnotwendigkeit. Mit diesem Beschluss werde ein weiterer Schritt gemacht. Es handle sich hier auch um eine strategische Entscheidung, deren Umsetzung nicht einfach, aber mit den guten Partner*innen, auch realisierbar ist. Ihre Fraktion wird daher in der Fassung des AKUSW zustimmen.

Rm Kowalewski (Die Linke+) gibt zu Protokoll, dass zum Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen unter Punkt 2 die „nötigen“ Energien im Sinne „regenerativer“ Energien –wie im AKUSW besprochen– zu verstehen sind. Auch seine Fraktion wird in der Fassung des AKUSW zustimmen.

Rm Garbe (AfD) sieht die Notwendigkeit, möglichst viel und billiges Gas der Industrie zur Verfügung zu stellen. Die Versorgung der Industrie sieht er vorrangig gegenüber den privaten Haushalten.
Zu Zeiten des Kalten Krieges sei Gas aus Russland immer zuverlässig geflossen, obwohl –so die Einschätzung des Ratsmitgliedes– eine höhere Gefährdungslage bestanden hätte.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) findet es erstaunlich, wie Ursachen und Wirkungen hinsichtlich der Gas- und Energieversorgung in der Diskussion des Rates vermischt werden, insbesondere die Leugnung, dass der Krieg in der Ukraine ursächlich für die Verknappung sei. Sie prangert die Ausspielung von Wirtschafts- und Privatinteressen an. Dabei sind die Regelungen der Bundesnetzagentur klar.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) hält es, unbeachtlich der Bundespolitik, für wichtig, mit Blick auf die kommunale Ebene eine Wärmestrategie weg vom Gas zu haben. Dem Empfehlungstext werde von seiner Fraktion zugestimmt, nicht jedoch, was andere Fraktionen gemeint haben oder was Begründungen enthalten. Änderungen müssten per Änderungsantrag eingebracht werden.

Rm Kowalewski (Die Linke+) antwortet Rm Kauch, der Antrag sei eine strategische Entscheidung und ziele auf Vorsorge.

Rm Mader (CDU) stellt für seine Fraktion den Antrag auf Schluss der Beratung.

Der Rat stimmt mit Mehrheit dem Antrag auf das Ende der Beratung gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) zu.



Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Stimme des Rm Deyda (Die Rechte), sowie gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zu den Ziffern 3, 4 und 6, folgenden Beschluss:

1. Der Rat ist sich darüber einig, dass angesichts der aktuellen und künftigen energiepolitischen Lage die Abhängigkeit der Stadt Dortmund von der (russischen) Gasversorgung deutlich vermindert werden muss.

2. Der Rat fordert deshalb die DEW21 auf, alle nötigen Maßnahmen zu prüfen, um die Nutzung von Gas zur Wärmeversorgung in der Stadt Dortmund auf ein Minimum zu reduzieren und dem AKUSW und dem Rat über die Ergebnisse der Prüfung Bericht zu erstatten.

3. Das Thema „Rückzugstrategie aus der Gas-Wärme-Versorgung“ wird im Masterplan Energiezukunft als eine Aufgabe verankert und mit einem Zeitplan versehen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Erarbeitung des Masterplans Energiezukunft 2030 die aktuelle geopolitische Situation verstärkt zu berücksichtigen und die bereits eingeleitete und angestrebte Decarbonisierung der Wärmeversorgung weiter voranzutreiben.

5. Die Verwaltung wird um einen aktuellen kurzfristigen Sachstand zur Erarbeitung des Masterplans Energiezukunft 2030 gebeten.

6. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der DEW21 und weiteren relevanten Akteuren die kommunale C02-neuterale Wärmeplanung voranzutreiben.

7. Die DEW21 wird für die kommende Sitzung des AKUSW gebeten, die Themen der allgemeinen Versorgungssicherheit und Wärmeplanung in Dortmund sowie alternative Versorgungsmöglichkeiten (z.B. Geothermie, Nahwärme etc.) im Ausschuss vorzustellen.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
35. Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum" - hier: Weiterentwicklung und Errichtung CleanPort
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23827-22)

Rm Garbe (AfD) spricht sich gegen die Erzeugung von Wasserstoff mittels regenerativer Energiequellen aus, da dies aus seiner Sicht nicht wirtschaftlich ist. Er kritisiert die Energiepolitik allgemein und fordert, weiter auf russisches Gas zu setzen.

Rm Ixkes-Henkemeier (SPD) ist der Meinung, die Entwicklung der Wasserstoffproduktion müsse vorangetrieben werden. So könne Wasserstoff künftig preiswert erzeugt und genutzt werden. Hier soll Dortmund ein Vorbild sein und voran gehen.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) kritisiert die Position des Rm Garbe und verweist auf die weltpolitische Lage und den Lieferstopp Russlands gegenüber EU-Staaten. Die Bundesrepublik hat eine klare Energiestrategie, die auch Wasserstoff zum wesentlichen Bestandteil macht. Daher ist es kommunalpolitisch sinnvoll, diese Entwicklung zu nutzen. Dies macht Dortmund zugleich unabhängiger.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt die Weiterentwicklung des „CleanPort“ zur Kenntnis und beauftragt das SVTZ damit:


1. Die Vorplanungen für den CleanPort zu konkretisieren.
2. Einen Förderantrag zur Kofinanzierung der Infrastrukturmaßnahmen zu stellen.
3. Die Erschließung und weitere Entwicklung der Flächen des CleanPorts vorzunehmen.

Der Rat der Stadt stimmt zu, die damit verbundenen Planungs- und Investitionskosten von rd. 3 Mio. EUR aus den bereits bewilligten Investitionskosten zum CleanPort (DS-Nr. 00836-15) zu nutzen.

zu TOP 4.2
36. Innovationshauptstadt Europas / iCapital 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24407-22)

Nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 05.05.2022 liegt dem Rat der Stadt vor:
„Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, da ein Teil des Preisgeldes für die Schaffung eines Innovationsraumes in der Innenstadt gedacht sei, welcher Leerstand angemietet werde. Mit einer Antwort im nichtöffentlichen Teil sei sie einverstanden.

Frau Märtin (1 / II - Richtlinien der Stadtpolitik/CIIO) erläutert, dass die Frage der Behandlung und der Umgang mit dem Preisgeld an die Bezirksregierung Arnsberg gestellt worden sie, die eine Verwendung des Preisgeldes durch die Allianz von Akteuren als folgerichtig erklärt habe. Weiterhin handele es sich bei dem nachgefragten Innovationsraum um eine Innenstadtlage mit Schaufenster. Zurzeit stünden 2 bis 3 Projekte zur Auswahl.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, ob es Ideen gäbe, die außerhalb der Innenstadt stattfinden würden und ob die Wirtschaftsförderung es in geeigneter Weise in die reguläre Kommunikation aufnehmen werde.

Herr Mader (CDU-Fraktion) bittet um eine rechtliche Einschätzung der Bezirksregierung Arnsberg bis zur Ratssitzung.

Frau Märtin sagt eine schriftliche Beantwortung bis zur Ratssitzung zu.

Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) bittet um eine kurze Information an die Fraktionen, sobald klar sei, wo die Teilsumme in der Innenstadt konkret hingehe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt das Konzept zur Verwendung des Preisgelds aus dem Wettbewerb „iCapital – European Capital of Innovation 2021“ zu Kenntnis.“
Zudem liegt dem Rat der Stadt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 10.05.2022 (Drucksache Nr.: 24407-22-E1) vor:
„… dem Wunsch der CDU Fraktion in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 05.05.2022 zur Übersendung der rechtlichen Einschätzung der Bezirksregierung Arnsberg in der Angelegenheit „Verwendung des iCapital Preisgelds“ kommt die Verwaltung gerne nach.

Die Stadt Dortmund ist als „Innovationshauptstadt Europas“ mit dem iCapital Award 2021 ausgezeichnet worden; die Auszeichnung ist verbunden mit einem Preisgeld in Höhe von 1.000.000 €. Diese Mittel sollen im Sinne des Wettbewerbs zur Förderung von Innovation genutzt werden. Das Konzept zur Verwendung des Preisgeldes ist in enger Kooperation mit den an der Bewerbung maßgeblich beteiligten Partnereinrichtungen erstellt worden (insb. TU Dortmund, FH Dortmund, Wirtschaftsförderung, IHK, HWK, TZDO). Darüber hinaus wurden bereits in der Bewerbung Angaben zur Verwendung gemacht, so dass diese entsprechend einzusetzen sind. Um Transparenz bei der Verwendung des Preisgeldes zu erzielen, ist dem Ausschuss und dem Rat der Stadt Dortmund eine entsprechende Zusammenfassung der geplanten Aktivitäten vorgelegt worden. Der Erhalt eines Preisgeldes in dieser Form stellt für die Stadt Dortmund einen Sonderfall dar; daher ist das Vorgehen vorab mit der Kommunalaufsicht / Bezirksregierung Arnsberg so abgestimmt worden. Diese kam zusammengefasst zu der Einschätzung, dass eine Informationsvorlage an den Rat erfolgen solle, die zugleich auch als ausreichend angesehen werden könne.

Die ausführliche Begründung der Bezirksregierung hängt dieser Stellungnahme an.

Anlage: E-Mail der Kommmunalaufsicht / Bezirksregierung Arnsberg

Von: "Böllhoff, Friedrich" <friedrich.boellhoff@bra.nrw.de>
Datum: 14. April 2022 um 16:45:09 MESZ
An: arturo.delavega@stadtdo.de
Kopie: "Ebbers, Stefanie" <stefanie.ebbers@bra.nrw.de>, "Sachau, Heike" <Heike.Sachau@bra.nrw.de>
Betreff: AW: EU Preisgeld

Sehr geehrter Herr de la Vega,

zunächst einmal freut es mich, dass die Stadt Dortmund den Preis gewonnen hat. Aus der Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Dortmund vom 24.11.2021 lässt sich entnehmen, dass die Projektbeiträge für den Wettbewerb aus dem Dortmunder Innovationsnetzwerk kamen, dazu gehören städtische und bürgerschaftliche Initiativen ebenso wie die Dortmunder Wissenschafts- und Wirtschaftslandschaft. Die Bewerbung wurde von städtischer Seite aus koordiniert und kommuniziert.

Bewerbung und Wettbewerbsbeitrag beruhten somit auf einer Allianz von Akteuren aus engagierter Zivilgesellschaft, innovativer Wirtschaft, der Stadtverwaltung und städtischen Betrieben. Der Bewerbung liegt kein Beschluss des Rates zugrunde. Auch die Verwendung des Preisgeldes ist folgerichtig durch die Allianz erarbeitet worden, auch mit Blick auf eine gemeinsame Umsetzung.

Die Stadt Dortmund kann also gar nicht für sich reklamieren, „allein“ über die Verwendung des Preisgeldes zu entscheiden.

Bei der Beurteilung der Frage, ob wegen der Verwendung des Preisgeldes eine Information an den Rat ausreichend ist, oder ein Ratsbeschluss gefasst werden muss, ist § 41 Gemeindeordnung NRW (GO) zu beachten.

Gem. § 41 Abs. 3 GO gelten Geschäfte der laufenden Verwaltung im Namen des Rates als auf den Oberbürgermeister übertragen, soweit nicht die Entscheidung für bestimmte Geschäfte vorbehalten ist. Dies ist hier nach meiner Kenntnis gerade nicht der Fall.

Im Kommentar von Held et al. zu § 41 GO heißt es:
„Von der allgemeinen Zuständigkeitsregelung des § 41 Abs. 1 GO enthält § 41 Abs. 3 GO eine Ausnahme, indem er bestimmt, dass Geschäfte der laufenden Verwaltung im Namen des Rates als auf den Hauptverwaltungsbeamten übertragen gelten, soweit nicht der Rat sich, einer Bezirksvertretung oder einem Ausschuss für einen bestimmten Kreis solcher Geschäfte oder für einen Einzelfall ausdrücklich die Entscheidung vorbehält. Trifft der Rat keine abweichende Entscheidung für einen bestimmten Kreis von Geschäften oder für einen Einzelfall, so ist der Hauptverwaltungsbeamte kraft dieser gesetzlichen Fiktion der Übertragung allein zuständig.
Während bei einer Zuständigkeitsverteilung prinzipiell eine Einmischung des unzuständigen Organs in die Tätigkeiten des zuständigen Organs ausgeschlossen ist, ist diese Regelung in der Gemeindeordnung nicht geeignet, die Beschäftigung des Rates mit Angelegenheiten laufender Verwaltung zu unterbinden, soweit derartige Beschäftigungen sich als „Vorüberlegungen zu eventuell zu beschließenden künftigen Vorbehalten“ deklarieren lassen. Die Norm erweist sich daher in der Praxis als nicht geeignet, genügende Klarheit und Abgrenzungen in der Aufgabenkompetenz zu erbringen.“

Eine abschließende Einschätzung ist mir aufgrund der vorliegenden Informationen nicht möglich. Bei dem Haushaltsvolumen der Stadt Dortmund liegt – je nach zugrundeliegendem Sachverhalt – vermutlich die Verausgabung von erheblich größeren Beträgen als 1 Mio. € noch im Geschäftsbereich der laufenden Verwaltung. Aus § 10 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 ergibt sich aber, dass der Rat auch bei erheblich niedrigeren Beträgen bestimmte Entscheidungsvorbehalte haben kann. Der Betrag, um den es hier geht, stellt dabei aber nur eines aus einer Anzahl weiterer Beurteilungskriterien dar.

Bei dem Projekt handelt es sich nicht um ein rein städtisches Projekt, bei dem sämtliche Entscheidungen und zu erledigenden Arbeiten den Organen der Stadt Dortmund obliegen. Das gesamte Projekt ist eher eine „Open Social Innovation“, in der typischerweise Regeln aus der Selbstorganisation bzw. Kooperation entstehen oder sich nach dem Konsensprinzip selbst gegeben werden. Insoweit sollte eine Informationsvorlage an den Rat erfolgen, die zugleich auch als ausreichend angesehen werden kann. Sofern er dies für erforderlich hält, kann der Rat die Entscheidung über die Verwendung des Preisgeldes gem. § 41 Abs. 3 GO an sich ziehen, wobei allerdings auch er auf den Konsens mit den anderen Projektteilnehmern angewiesen ist und den Zweck des Preises berücksichtigen muss.

Die konkrete Entscheidung über die vorliegende Fragestellung ist aber meines Erachtens unter Beachtung der obigen Aspekte durch die Stadt Dortmund im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung zu treffen. Ich hoffe, dass ich mit den vorstehenden Ausführungen zur Beantwortung der von Ihnen aufgeworfenen Frage beitragen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
F. Böllhoff
---
Friedrich Böllhoff
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 31 Kommunalaufsicht, Katasterwesen
Seibertzstr. 2
59821 Arnsberg
E-Mail: friedrich.boellhoff@bra.nrw.de
Telefon: 02931/82-2823
Telefax: 02931/82-4034“

Rm Mader (CDU) beklagt, dass laut Stellungnahme der Bezirksregierung die Bewerbung nicht auf einem Ratsbeschluss basiert und das Preisgeld ebenfalls ohne Beschluss verwendet werden kann. Aus Sicht seiner Fraktion ist dies fragwürdig. Dann hätte auch auf die Vorlage verzichtet werden können.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Konzept zur Verwendung des Preisgelds aus dem Wettbewerb „iCapital – European Capital of Innovation 2021“ zur Kenntnis.



5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
37. Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020-2030: 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20862-21)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 1. Sachstandsbericht zur Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020-2030 zur Kenntnis.

zu TOP 5.2
38. Weiterführung der Koordinierenden COVID-Impfeinheiten (KoCI) im Jahr 2022
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 24187-22)

Rm Perlick erklärt für die AfD-Fraktion, die KoCI sei unnötig und wer sich impfen lassen möchte, soll dies bei seiner*seinem Ärztin*Arzt tun.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit nachfolgendem Inhalt:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Weiterführung der Koordinierenden Impfeinheit (KoCI) bis zum 31.12.2022 und beauftragt die Verwaltung mit der damit verbundenen Verlängerung der Verträge für die zusätzlich eingestellten Mitarbeitenden. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Bewirtschaf-tung des gesamtstädtischen Personalaufwandsbudgets nach den Regelungen des § 8 Haushalts-satzung bzw. nach § 83 GO NRW durch die zu erwartende Refinanzierung des Landes NRW.

6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
39. Verlängerung des Projektes page21 bis 31.03.23 im Dortmunder U
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23661-22)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt, das Projekt „page21“ analog der bisherigen Förderung des Landes NRW bis zum 31.03.23 fortzuführen.

zu TOP 6.2
40. Handball-Weltmeisterschaft der Frauen 2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24228-22)

Bm’in Mais (CDU) sieht in der Ausrichtung einer Handball-Weltmeisterschaft die Möglichkeit, den Handball stärker in die öffentliche Wahrnehmung zu rücken. Auch wäre es ein gutes Stadtmarketing für Dortmund als Sportstadt. Die Kosten sind wegen der hälftigen Teilung mit dem Land begrenzt.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Bewerbung der Stadt Dortmund zur Ausrichtung der deutschen Hauptrundenspiele der Handball-Weltmeisterschaft der Frauen 2025 mit einer Kostenbeteiligung von maximal 750.000 €.



zu TOP 6.3
41. Gebäudefunkanlage: Finanzierung und Sachstand
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23712-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt die Erhöhung des für dieses Projekt anteiligen Investitionszuschusses an das Theater Dortmund um 270.300,00 € (brutto) auf 870.300,00 € (brutto)
- beschließt die ergänzende Ausführung der Gebäudefunkanlage im Bereich der Tiefgarage am Theater Dortmund in Höhe von 169.700,00 € (brutto)
- nimmt zur Kenntnis, dass beabsichtigt wird, einen Wartungsvertrag für die Gebäudefunkanlage für die Dauer von 5 Jahren, mit der Option auf Verlängerung um weitere 5 Jahre abzuschließen.
- beschließt eine Beteiligung des städtischen Haushalts mit 20 % an den Wartungs- und Instandhaltungsaufwendungen der gemeinsam vom Theater und der Tiefgarage genutzten Anteile der Gebäudefunkanlage sowie die vollständige Übernahme der Aufwendungen für allein durch die Tiefgarage genutzte Anteile

zu TOP 6.4
42. Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark: 2. Kostenerhöhungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23872-22)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 05.05.2022 vor:
„Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) aus der Sitzung vom 26.04.22 vor:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor (Drucksache Nr.: 23872-22-E1):

Mit obiger Vorlage erreicht den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit eine Vorlage zur Empfehlung, die eine nochmalige Kostenerhöhung in Höhe von 1.727.000 Euro zu oben genannter Maßnahme vorsieht. Damit sind die Kosten für das geplante Projekt nunmehr seit der Planung um 2.976.000 Euro gestiegen – von ursprünglich 4.997.592 € auf 7.973.592 € -, da bereits in 2021 eine Erhöhung der Kosten von 1.249.000 Euro vom Rat beschlossen wurde. Abzüglich der zu erwartenden EU-Zuwendung in Höhe von 4.497.832,80 € - wovon die Stadt einen Eigenanteil von 10% übernehmen muss - bleibt somit bis dato ein Investitionsvolumen von gut 3 Mio. Euro.

Zu der erneut zu empfehlenden Kostenerhöhung werden in der Vorlage die Gründe dafür nur sehr vage benannt.

Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung die folgenden Fragen bis zur Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 03.05.2022 zu beantworten und diese dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 05.05.2022 vorzulegen:

1. In obiger Vorlage wird aufgeführt, dass sich mit fortschreitender Projektumsetzung Herausforderungen durch das Bauen im Bestand ergaben. Darüber hinaus sollen sich durch die erheblichen Abbrucharbeiten im Rahmen der Schadstoffsanierung weitergehende Erfordernisse im Aufbau ergeben haben. Dies wirke sich nun auf alle Folgegewerke aus.

Wir bitten um konkrete Darstellung,

· welche Herausforderungen dies waren,


· ob die Abbrucharbeiten in dem Maße, wie geplant, durchgeführt wurden. Wenn nicht, bitten wir um Darstellung, warum die Abbrucharbeiten umfangreicher ausfielen.
· was mit „weitergehende Erfordernisse im Aufbau“ gemeint ist.
· wie sich die Auswirkungen auf die Folgewerke darstellen und, welches die Folgewerke sind.

2. In der Vorlage wird auch genannt, dass durch das Bauen im Bestand im weiteren Projektfortschrift zusätzliche Gewerke hinzugekommen sind, die ursprünglich als nicht notwendig eingestuft wurden:

Wir bitten hier um Darstellung,

· um welche zusätzlichen Gewerke es sich handelt,


· warum diese im Nachgang als notwendig eingestuft wurden, wer diese Gewerke als notwendig eingestuft hat.

3. Weiter heißt es, dass sich die neu hinzugekommenen Gewerke in der Substanz der Gebäude begründen, welche trotz der umfangreichen Grundlagenermittlung teilweise erst nach der Phase des Abbruchs final definiert werden konnten.

Wir bitten um Darstellung,

· warum sich die Substanz der Gebäude erst final nach der Phase des Abbruchs definiert werden konnten,


· um welche Substanz es sich handelt.

4. Durch die oben aufgeführten Maßnahmen seien nun weitere Folgemaßnahmen notwendig, die zu deutlichen Mehrmassen sowie zusätzlichen Arbeiten führen.

Wir bitten hier um Darstellung,

· um welche Folgemaßnahmen es sich handelt,


· welche zusätzlichen Arbeiten ausgeführt werden müssen,
· ob man sich nun sicher ist, dass keine weiteren Mehrbedarfe mehr durch unvorhersehbare Umstände im Gewerk auftreten werden.
Der AKSF lässt die Vorlage und die o. g. Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion zum Rat durchlaufen und bittet, die Fragen bis zur Sitzung des AFBL am 05.05.22 zu beantworten.
Weiterhin liegt dem AFBL folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… wie erwünscht, werden mit diesem Schreiben die Fragen zum o. g. TOP beantwortet.


zu Frage 1:
Die Herausforderungen bestehen insbesondere im Alter und der Bausubstanz der beiden Gebäude Sportheim und Tennisheim. Diese sind in ihrer Nutzung vollständig genehmigt, aber vor Eigentumsübergang an die Stadt Dortmund teilweise erweitert, geändert oder umgebaut worden, ohne dass die Baupläne angepasst wurden. So stellte sich im Bauablauf mehrfach heraus, dass sich Gegebenheiten vor Ort anders darstellten, als die Unterlagen vermuten ließen. Zudem waren beide Gebäude bis vor dem Umbau in voller Nutzung und mit Einbauten ausgestattet. Durch diverse übliche punktuelle Untersuchungen im Rahmen der Grundlagenermittlung konnten die Schwachpunkte nicht vollumfänglich ermittelt werden, da die Bauart der Gebäude keine Gleichmäßigkeit aufweist. So kamen Schwachstellen erst im Rahmen der Abriss- und Rohbauarbeiten zum Vorschein.

Die Abbrucharbeiten waren dadurch deutlich umfangreicher als zunächst vermutet. Beispielsweise war das Dach des Tennisheims, trotz umfangreicher Prüfungen im Vorfeld, abgängig, da die Gebäudekubatur statisch bedenkliche Risse aufwies. Dies wurde erst nach Abbau aller Fassadenteile sichtbar. Zudem muss die komplette Sohle des Tennisheims erneuert werden, da die Bestandssohle extrem unterschiedlich stark ausgebildet war (zwischen 5-20 cm). Erste übliche Probebohrungen erweckten den Anschein, dass eine bauplangerechte Sohle vorhanden ist. Weitergehende Untersuchungen, im Rahmen des Abbruchs, stellten jedoch das Gegenteil fest. Dies führte dazu, dass nicht tragende Wände im Erdgeschoss des Tennisheims entfernt werden mussten, da diese keine Fundamentierung aufwiesen. Dies wurde erst ersichtlich, als die Sohle entfernt war. Die bis vor diesem Zeitpunkt erhaltenswerten Boden- und Wandbeläge waren damit auch abgängig und konnten nicht wie ursprünglich geplant erhalten werden.

Durch die umfangreicheren Abriss- bzw. Sanierungsarbeiten ergeben sich weitergehende Erfordernisse im Aufbau sowie Auswirkungen auf die Folgegewerke. So sind das Dach und der Dachstuhl des Tennisheims neu aufzubauen, da aufgrund der statisch relevanten Risse im Mauerwerk eine Verstärkung des Gebäudekubus durch einen zusätzlichen Rähm (Betonkranz um Außenmauern) zu erfolgen hatte.

Die erforderliche Sohlensanierung im Tennisheim zieht die Erneuerung der Bodenbeläge nach sich. Die notwendige Entfernung der nicht tragenden Wände erfordert zusätzlichen Trockenbau, der zu verputzen und zu streichen oder zu fliesen ist.

zu Frage 2:
Bei den zusätzlichen Gewerken handelt es sich um die Sohlensanierung, Abdichtungs-, Dachdecker- und Zimmerarbeiten. Zudem sind Auftragserweiterungen in den Gewerken Abbruch-/Schadstoffsanierung, Rohbauarbeiten, Trockenbauarbeiten, Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Putzarbeiten, Fliesenarbeiten erforderlich.

Die Erfordernisse haben sich während der Abbrucharbeiten und Rohbauarbeiten ergeben.


Die Notwendigkeit wurde durch das Architektur- und Fachplanungsbüros (z. B. Statik, Bauphysik) und entsprechende Gutachten (z. B. Schadstoff-, Bodengutachten) festgestellt.

zu Frage 3:
Warum die Substanz der Gebäude erst final während der Phase des Abbruchs definiert werden konnte, ist zu den Fragen 1 und 2 bereits beantwortet worden.

Bei der Substanz handelt es sich insbesondere um die Sohle und das Dach des Tennisheims sowie die Wände des Sportheims und des Tennisheims.

zu Frage 4:
Die Folgemaßnahmen sowie zusätzlichen Arbeiten wurden bereits zu den Fragen 1 und 2 erläutert.

Das von der Stadt Dortmund beauftrage Architekturbüro hat die Mehrbedarfe nach bestem Wissen und Gewissen nach aktuellem Kenntnisstand erarbeitet. Diese wurden städtischerseits geprüft und erschienen plausibel. Das Architektenbüro schließt durch die gegenwärtige Ausnahmesituation im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt und der Coronapandemie sowie dadurch entstehenden Materialengpässen eine hundertprozentige Kosten- und Terminsicherheit aus.

Die Herausforderungen der baulichen Substanz erscheinen nun kalkulierbar und sollten nicht mehr zu maßgeblichen Kostensteigerungen führen.
Herr Mader (CDU-Fraktion) bittet um Beantwortung folgender Fragen bis zur Ratssitzung:

· Welche Alternativen hat die Verwaltung bei der Frage Tennisheim entwickelt?
· Ist der vorhandene Verein in Regress genommen worden?
· Wie sieht die prozentuale Verteilung (Tennisheim und allgemeine Baukostensteigerung) der 1,7 Mio Euro aus und woraus ergibt sie sich?

Die Verwaltung sagt eine Antwort bis zur Ratssitzung zu.

Der AFBL lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.“
Zudem liegt dem Rat der Stadt eine Empfehlung des Seniorenbeirates aus der Sitzung am 10.05.2022 vor:
„Dem Seniorenbeirat liegt folgende Empfehlung des AKSF aus der Sitzung vom 26.04.22 vor:
- siehe Empfehlung des AFBL aus der Sitzung am 05.05.2022 -

Weiterhin liegt dem Seniorenbeirat folgende Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 23872-22-E1) vor:
- siehe Empfehlung des AFBL aus der Sitzung am 05.05.2022 -

Unter zur Kenntnisnahme der Empfehlung des AKSF sowie der Stellungnahme der Verwaltung bittet der Seniorenbeirat darum, den bereits in 2021 fertiggestellten, aber immer noch abgesperrten Parkbereich mit Mehrgenerationen-Bewegungsangeboten sowie die Wege im Brügmanns Hölzchen und die Spiel- und Bewegungsangebote im Osten des Hoeschparks zeitnah für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Gerade angesichts des schönen Wetters warten – nicht nur die älteren – Besucherinnen und Besucher auf die Öffnung.“


Folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 11.05.2022 (Drucksache Nr.: 23872-22-E3) liegt dem Rat der Stadt zusätzlich vor:

„… wie erwünscht, werden mit diesem Schreiben die Fragen aus dem AFBL vom 05.05.2022 zum oben genannten TOP beantwortet.

zu Frage 1:
Der Sanierung der Gebäude „Sportheim“ und „Tennisheim“ im Hoeschpark ist ein vom Rat der Stadt Dortmund beschlossenes Wettbewerbsverfahren vorausgegangen. Dieses beinhaltete auch Aspekte des Denkmalschutzes zum Erhalt der Gebäudestruktur. Im Verlauf der Sanierungen wurden Vergabeverfahren durchgeführt und entsprechende Aufträge erteilt.

Ein Abriss oder Teilabriss konnte nicht in Erwägung gezogen werden, da erst durch die Abbruch- und Rohbauarbeiten, deutlich nach Baubeginn, die desolate Substanz offensichtlich wurde. Zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Kostenerhöhung waren bereits Verbindlichkeiten i. H. v. 5.695.006 € beauftragt. Zu diesem Zeitpunkt wäre eine Umkehr vom Bestandserhalt zum Neubau unwirtschaftlich gewesen. Zudem muss berücksichtigt werden, dass bei Nichterreichung des Zuwendungszwecks gegebenenfalls Fördermittel bis zu 4.497.000 € zurückgefordert werden können.

Somit ist zum Zeitpunkt des 2. Kostenerhöhungsbeschlusses die Weiterführung der Sanierungen alternativlos.

Zu Frage 2:


Der Tennisverein ist nicht der Eigentümer des Gebäudes, sondern nur Nutzer. Daher kommt ein Regressverfahren gegen den Tennisverein nicht in Betracht.

Die Stadt Dortmund hat den Hoeschpark vor circa 15 Jahren von der damaligen Hoesch AG, inklusive der sich im Hoeschpark befindlichen Gebäude, erworben.

zu Frage 3:


Die prozentuale Verteilung der Kostenerhöhung von 1.700.000 € inklusive der Begründung ist der Anlage 1 dieses Schreibens zu entnehmen.“
Rm Mader (CDU) stellt fest, dass es in der Vorlage nicht um die Kosten des Freibads Stockheide, sondern um den Hoeschpark geht. Die Kostensteigerung sei grundsätzlich nachvollziehbar, die Begründung für die 1,7 Millionen Euro sei sehr dürftig. Zwar habe die Verwaltung, wenn auch kaum zufriedenstellend, nachgebessert, die Fraktion werde aber wegen des Themas zustimmen.

Die SPD-Fraktion, so Rm Heymann, möchte in der Fassung des AFBL zustimmen und die Empfehlung des Seniorenbeirats zur Kenntnis nehmen.

Rm Bohnhof (AfD) spricht sich gegen die Kostenerhöhung aus. Die Begründungen seien für seine Fraktion nicht überzeugend.



Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit und unter Kenntnisnahme der Stellungnahmen der Verwaltung (Drucksache Nr.: 23872-22-E1 und 23872-22-E3) sowie der Empfehlung des Seniorenbeirats gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Kostenrahmens für die bauliche Umsetzung der Maßnahme „Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark“ (DS-Nr. 15517-19 und 19913-21) um 1.727.000 €. Damit steigt das Investitionsvolumen von bisher 6.246.592 € auf insgesamt 7.973.592 €.

Das Projekt wird mit Zuwendungen der EU, des Bundes und des Landes NRW gefördert. Die Förderung beträgt bisher 4.497.832,80 €. Zur Refinanzierung der Erhöhung aus dem 1. Kostenerhöhungsbeschluss vom 25.03.2021 (DS-Nr. 19913-21) wurde bei der Bezirksregierung Arnsberg ein weiterer Förderantrag eingereicht. Bislang liegt keine Förderzusage vor. Der 1. Kostenerhöhungsbeschluss deckt die entsprechenden Kosten zu 100 %, auch ohne Förderzusage. Die Mehrkosten des 2. Kostenerhöhungsbeschlusses von 1.727.000 € sind zu 100 % seitens der Stadt Dortmund zu tragen.

zu TOP 6.5
43. Stadtfest und Kulturfestival DORTBUNT! und Dortmund.Live
Überweisung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 26.04.2022
(Drucksache Nr.: 24443-22)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) legt dem Rat der Stadt folgende Überweisung aus seiner Sitzung am 26.04.2022 vor:

„Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/DIE Grünen vor:

…die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist überrascht, dass nach der schwierigen Debatte um eine vom Oberbürgermeister Westphal eigenständig initiierte Stadtstrategie unter dem Slogan „Dortmund – Großstadt der Nachbarn“ nun ein eigenes Stadtfest unter dem Namen „Tag der Nachbarn“ mit besagtem Slogan am Rat vorbei durch OB Westphal initiiert wird. Aus der Einladung: „Mit einem neuen Stadtfest setzt Dortmund als Großstadt der Nachbarn ein Zeichen für einen solidarischen und friedlichen Zusammenhalt vor unserer aller Tür. Initiiert wird der Tag der Nachbarschaft von Oberbürgermeister Thomas Westphal.“

Vor diesem Hintergrund, dass das neue Stadtfest dem Programm des bisher stattfindenden Stadtfestes DORTBUNT übergeordnet wird (Termin zeitgleich der 27.5.), stellen sich mehrere Fragen, um deren Überweisung und Beantwortung wir zusätzlich auf schriftlichem Wege in der Sitzung des Rates am 12.05.2022 bitten:

1. Wieso wird ein neues Stadtfest initiiert?


2. Liegen Auswertungen für das bestehende Stadtfest DORTBUNT und das Kulturfestival Dortmund.Live vor?
3. Weshalb wurde von einer Einbindung der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse des Rates im Vorfeld abgesehen?
4. Wann wurde mit den Planungen für das neue Stadtfest begonnen?
5. Welche Mittel (Personal und Finanzen) sind in das neue Stadtfest geflossen?
6. Wie grenzen sich DORTBUNT, Dortmund.Live und Tag der Nachbarn voneinander ab?

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet, die Fragen bis zur Ratssitzung zu beantworten.

Der AKSF überweist die o.g. Bitte um Stellungnahme an den Rat.“


Rm Dresler-Döhmann (Die Linke+) zeigt sich überrascht über drei Feste an einem Tag. So sei der Tag der Nachbarn ohne Beteiligung des Rates und der Bezirksvertretungen initiiert worden. Daher schlägt sie für ihre Fraktion vor, dies zur Beteiligung des Rates und des Ausschusses in den AKSF zu überweisen.

OB Westphal gibt den Hinweis, es handle sich nicht um einen Antrag, sondern um eine Bitte um Stellungnahme.

Bm‘in Brunsing (B‘90/Die Grünen) bedauert, dass keine Beantwortung vorliegt, zumal dies im AKSF für die heutige Ratssitzung gewünscht wurde. Eine Rücküberweisung führt dazu, dass der AKSF es erst nach dem Termin des Festes behandeln würde. Ihrer Fraktion ging es bei der Bitte um Stellungnahme um die Mitsprache des Rates und der Bezirksvertretungen. Wichtig ist ihr auch, dass DORTBUNT mit seiner Vielfalt nicht in den Hintergrund gerät.

Bmin Mais (CDU) findet es traurig, dass die Fragen nicht beantwortet wurden. DORTBUNT ist etabliert und ein zeitgleiches Fest kann DORTBUNT Besucher*innen nehmen. Die Grundidee ist nett gemeint, verfehlt aus Sicht ihrer Fraktion wegen der Zeitgleichheit das Ziel, Kommunikation und Werbung hätten anders laufen müssen.

OB Westphal ergänzt, dass durch Corona lange unklar war, ob DORTBUNT durchgeführt werden kann. Da Dortmund.Live sich gut entwickelt habe und das Fest der Nachbarn als bundesweite Aktion aufgegriffen wurde, gab es die Idee, die drei Veranstaltungen parallel anzubieten und dem Rat im Anschluss auf Basis der Erfahrungen ein Konzept für die Zukunft vorzulegen.
Zur Beantwortung der Fragen aus dem AKSF verweist OB Westphal auf die Geschäftsordnung.

Die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen aus dem AKSF (Drucksache Nr.: 24443-22) erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates am 23.06.2022.



7. Schule

zu TOP 7.1
44. Errichtung eines neuen Bildungsganges "Elektroniker*innen für Gebäudesystemintegration" am Robert-Bosch-Berufskolleg zum Schuljahr 2022/23
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24123-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die Errichtung des Bildungsganges „Elektroniker*innen für Gebäudesystemintegration“ am Robert-Bosch-Berufskolleg zum Schuljahr 2022/23 (01.08.2022).

zu TOP 7.2
45. Entwicklung von zwei Modellstandorten "Kindercampus" und Entwicklung einer "Servicestelle Bildungspartnerschaften"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24046-22)

Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.

8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
46. Verstetigung des Einsatzes von muttersprachlichen Familienbegleiter*innen im Rahmen der Integration von Kindern und Jugendlichen von Zuwanderer*innen aus Südosteuropa für den Zeitraum 09/2022 bis 12/2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23880-22)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Verstetigung des Einsatzes muttersprachlicher Familienbegleiter*innen mit den aktuell ausführenden Trägern und beauftragt die Verwaltung, Verträge mit dem Trägerverbund für den Zeitraum 9/2022 bis 12/2025 zu schließen.

zu TOP 8.2
47. Weiterentwicklung der Dortmunder Kinderkommission
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24509-22)

Folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) aus seiner Sitzung am 11.05.2022 liegt dem Rat der Stadt vor:
„Dem AKJF liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis90/ Die Grünen, (Drucksache Nr.: 23541-22-E5) aus der Sitzung vom 30.03.2022 vor, der zusammen mit der Vorlage behandelt wird:

…die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten um Beratung und Beschluss des nachfolgenden Antrags:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung einer „Kinderkommission“ als Ratskommission im Sinne des § 36 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen. Ziel der Kommission ist es, die ganzheitliche und selbstbestimmte Persönlichkeitsentwicklung von Kindern zu unterstützen, Chancengerechtigkeit zu fördern, ein armutsfreies und nachhaltiges Aufwachsen zu ermöglichen und Impulse für eine Stadtentwicklung zu geben, die sich an den Interessen von Kindern orientiert. Aufgabe der Kommission ist es zusätzlich, die Bildungslandschaft zu stärken, ihr Potenzial für die ganzheitliche Bildung von Kindern und Jugendlichen zu fördern und chancengerechte Zugänge zu vielfältigen Bildungsmöglichkeiten in der Schule, aber auch im Stadtteil zu ermöglichen.


2. Die Kommission setzt sich zusammen aus
- den von den im Rat vertretenen Fraktionen benannten Mitgliedern, wobei jede Fraktion ein Mitglied ihrer Ausschussfraktionen im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie oder im Schulausschuss entsendet.
- den stimmberechtigten externen Mitgliedern des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- der/dem zuständigen Beigeordneten für das Dezernat für Schule, Jugend und Familie
- noch zu benennende ExpertInnen und AkteurInnen der Jugendhilfe und Bildungslandschaft.
Die Kommission kann zu einzelnen inhaltlichen Themen zusätzliche ExpertInnen einladen.
3. Den Vorsitz der Kinderkommission übernimmt die/der Vorsitzende des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Sitzung des Rates am 12. Mai 2022
a) einen Besetzungsbeschluss im Sinne von Ziffer 2 dieses Antrages vorzulegen sowie
b) den Entwurf einer Geschäftsordnung für die „Kinderkommission“ im Sinne des § 36 Satz 3 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen.

Begründung
Erfolgt ggf. mündlich.

Des Weiteren liegt dem AKJF folgende Empfehlung des Schulausschuss vom 04.05.2022 vor:

Es liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen CDU und B‘90/Die Grünen aus der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung vom 30.03.2022 vor:

(Antrag siehe oben)

Frau Gövert begründete kurz den o. g. gemeinsamen Antrag, der dem Schulausschuss kurzfristig zur Verfügung gestellt wurde.
Die Vorlage enthalte einige Punkte, die auch im Antrag angeführt sind. Es sei allerdings eine Ratskommission nach § 36 der Geschäftsordnung des Rates gewünscht. Der Vorsitz sollte beim Vorsitz des AKJF liegen, die Verwaltung solle eine Geschäftsordnung für die Kinderkommission vorlegen.
Die Besetzungsvorschläge seien in Ordnung. Die Federführung solle allerdings nicht im Fachbereich 1 liegen. Die Kompetenz liege im Dezernat 4, also sei die Ansiedlung der Kinderkommission hier gefordert.
Frau Gövert bittet um Befürwortung des schriftlichen Antrages mit den mündlich geforderten Änderungen (fett), um dann auch der Vorlage zuzustimmen.

Herr Barrenbrügge erklärte, die Antragstellenden Fraktionen gäben die Zielrichtung vor. Die Fachlichkeit sei im Dezernat bzw. AKJF gegeben. Der Antrag und die Vorlage sollten fusioniert werden, der AKJF die Federführung übernehmen.

Herr Spieß monierte die kurzfristige Einstellung des Antrages für den Schulausschuss. So sei eine Befassung und Abstimmung nicht möglich. Lt. einer Stellungnahme der Verwaltung für den AKJF am 30.03.2022 wurde mitgeteilt, warum die Kinderkommission nicht nach § 36 eingesetzt wurde. Darauf werde im Antrag nicht eingegangen. Unter Punkt 2 des Antrages sei die Kommission mehr als der Vorschlag des Oberbürgermeisters in der Vorlage.
Seine Fraktion sehe keinen Sinn in den Forderungen unter Punkt 1 und Punkt 2 des Antrages. Der AKJF habe den Antrag in der letzten Sitzung auch ohne Abstimmung in die nächste Sitzung geschoben.

Frau Gövert stimmte zu, dass der Antrag sehr kurzfristig auf die Tagesordnung genommen wurde. Im AKJF habe aber die SPD-Fraktion Wert darauf gelegt, den Antrag ohne Diskussion in die nächste Sitzung zu schieben. Da jetzt die Verwaltungsvorlage auf der Tagesordnung sei, habe die Fraktionen CDU und B‘90/Die Grünen den Antrag dazu genommen, um beides gemeinsam zu besprechen und abzustimmen.

Frau Dr. Goll betonte den Hinweis in der Vorlage, dass Vertretungen aus dem AKJF und dem Schulausschuss benannt werden sollen.

Frau Schneckenburger präzisierte, dass die Vorlage durch den Antrag geändert sei und abgestimmt werden müsse.

Nach Diskussion über Abstimmungsmodalitäten und Zuständigkeiten erklärte Frau Schneckenburger kurz, dass der Oberbürgermeister bestimmen könne, welche Form die Kommission habe. Nach § 36 GO des Rates kann der Rat eine Kommission einsetzen, dann liege die Verantwortung und Zuständigkeit allerdings beim Rat der Stadt.

Herr Spieß erklärte, dass genau das in der Stellungnahme der Verwaltung deutlich gemacht worden ist. Der Oberbürgermeister wolle keine Kommission nach § 36, sondern eine Kommission eigener Art mit besonderer fachlicher Beratung des OB.

Frau Schneckenburger erklärte, es sei eine Alternativ-Abstimmung für die Vorlage oder für den Antrag.

Frau Dr. Goll bestätigte eine gewisse Gegensätzlichkeit in der Vorlage und dem Antrag. Der Ausschuss sei der Meinung, dass die Dinge, die in Vorlage und Antrag nicht gegensätzlich sind, übernommen werden. Das, was im Antrag geändert wird, sollte in die Vorlage übernommen werden. Dadurch ändere sich die VL in einigen Bereichen.

Frau Gövert fasste die Änderungswünsche zusammen:
- Die Kinderkommission wird zu einer Kommission des Rates nach § 36 der GO des Rates.
- Die Federführung der Kinderkommission liegt im Dezernat 4.
- Die Leitung der Kommission obliegt dem Vorsitz des AKJF

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit 13 Ja (B’90/Die Grünen, CDU, FDP/Bürgerliste, DIE LINKE+) und 7 Nein (SPD, AFD), folgenden geänderten Beschluss (fett) zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
a) Die Kinderkommission wird zu einer Kommission des Rates und der Verwaltung Kommission des Rates nach § 36 der GO des Rates weiterentwickelt und setzt sich aus den in der Begründung genannten Personen zusammen.
b) Aufgabe der Kinderkommission ist die inhaltliche und fachliche Beratung und Begleitung der beiden Projekte „Kindercampus“ und „Servicestelle Bildungspartnerschaften“ bis zum Ende der Projektlaufzeit im Schuljahr 2026/27. Mit Blick auf die übergeordnete Zielsetzung, die ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen in Dortmund weiter zu fördern und den Zugang zu vielfältigen Bildungsangeboten weiter zu verbessern, soll über den „kooperativen Ganztag“ hinaus eine thematische Weiterentwicklung angeregt und diskutiert werden. Handlungsleitende Maßgabe ist es, mehr Bildungsgerechtigkeit für Dortmunder Kinder und Jugendliche zu erreichen.
c) Die Federführung der Kinderkommission liegt im Dezernat 4.
d) Die Leitung der Kommission obliegt dem Vorsitz des AKJF.

AKJF 11.05.2022:
Herr Barrenbrügge (CDU) erinnerte an die Diskussion im Schulausschuss die zu den Änderungen des Beschlusses geführt haben und appellierte an die Mitglieder, dem Beschluss des Schulausschuss zu folgen, da damit die wichtigen Punkte des Antrages berücksichtigt seien.

Frau Gövert (Bündnis 90/Die Grünen) stimmte dem zu und warb ebenfalls dafür, der Empfehlung des Schulausschusses zu folgen, da es wichtig sei, wer die Führung habe, damit die Kinderkommission auf sichere Beine gestellt sei.

Frau Heidler (FB 1) erklärte, dass die Änderungen organisatorischer Art seien und der Fachbereich 1 damit keine Probleme habe.

Herr De Marco (SPD) signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion zu dem geänderten Beschluss.

Frau Göbel (JAEB) würde es begrüßen, wenn auch ein Vertreter des JAEB in der Kommission vertreten wäre.

Frau Schütte-Haermeyer (Diakonie) wies darauf hin, dass es schwierig sei, die Diskussion des Schulausschusses nachzuvollziehen, die als Tischvorlage vorliegt. Sie erklärte, dass es dem Verband der Wohlfahrtsverbände wichtig sei, dass die stimmberechtigten Mitglieder des AKJF, wie im Antrag vorgesehen, in der Kommission vertreten seien.

Frau Gövert berichtete, dass das nicht beschlossen wurde und in der Vorlage nicht explizit ausgeführt sei. Deshalb sollte man das als weiteren Punkt mit abstimmen lassen.

Herr Barrenbrügge wies darauf hin, dass die stimmberechtigten Mitglieder des AKJF auch die der Fraktionen sei und bat darum, es eindeutiger zu formulieren.

Die Vorsitzende fasste nach weiterer Diskussion den Beschlussvorschlag zusammen: Die Punkte a. bis d. bleiben wie in der Empfehlung des Schulausschusses. Die Empfehlung wird ergänzt um den Punkt e. Jeweils ein Vertreter der Wohlfahrtsverbände, des Jugendamtselternbeirat (JAEB) und der Jugendverbände werden bei der Besetzung der Kinderkommission berücksichtigt.
Der AKJF empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden geänderten Beschluss zu fassen (Änderungen fett):

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

a) Die Kinderkommission wird zu einer Kommission des Rates und der Verwaltung Kommission des Rates nach § 36 der GO des Rates weiterentwickelt und setzt sich aus den in der Begründung genannten Personen zusammen.

b) Aufgabe der Kinderkommission ist die inhaltliche und fachliche Beratung und Begleitung der beiden Projekte „Kindercampus“ und „Servicestelle Bildungspartnerschaften“ bis zum Ende der Projektlaufzeit im Schuljahr 2026/27. Mit Blick auf die übergeordnete Zielsetzung, die ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen in Dortmund weiter zu fördern und den Zugang zu vielfältigen Bildungsangeboten weiter zu verbessern, soll über den „kooperativen Ganztag“ hinaus eine thematische Weiterentwicklung angeregt und diskutiert werden. Handlungsleitende Maßgabe ist es, mehr Bildungsgerechtigkeit für Dortmunder Kinder und Jugendliche zu erreichen.

c) Die Federführung der Kinderkommission liegt im Dezernat 4.

d) Die Leitung der Kommission obliegt dem Vorsitz des AKJF.

e) Jeweils ein Vertreter der Wohlfahrtsverbände, des Jugendamtselternbeirat (JAEB) und der Jugendverbände werden bei der Besetzung der Kinderkommission berücksichtigt.“

Rm Barrenbrügge (CDU) bittet um Zustimmung, denn es liege nach Monaten der Beratung nun ein sehr guter Vorschlag des AKJF vor.

Rm Bohnhof (AfD) fragt, ob StR’in Schneckenburger, in der Vorlage als Kommissionsmitglied benannt, in ihrer Funktion oder namentlich benannt ist. Weiterhin bittet er um Auskunft, ob hinsichtlich der Zusammensetzung der Kommission die Formulierung „…jede Fraktion ein Mitglied ihrer Ausschussfraktionen im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie oder im Schulausschuss entsendet“ kumulativ oder alternativ gemeint ist.

OB Westphal antwortet, dass die Benennung funktionsgebunden ist.

Rm Barrenbrügge (CDU) erklärt, die antragstellenden Fraktionen zielten im Ausschuss darauf, eine Person je Ausschuss zu benennen.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) in der Fassung des AKJF folgenden geänderten (fett/kursiv) Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

a) Die Kinderkommission wird zu einer Kommission des Rates und der Verwaltung Kommission des Rates nach § 36 der GO des Rates (gemeint ist: Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen) weiterentwickelt und setzt sich aus den in der Begründung genannten Personen zusammen.

b) Aufgabe der Kinderkommission ist die inhaltliche und fachliche Beratung und Begleitung der beiden Projekte „Kindercampus“ und „Servicestelle Bildungspartnerschaften“ bis zum Ende der Projektlaufzeit im Schuljahr 2026/27. Mit Blick auf die übergeordnete Zielsetzung, die ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen in Dortmund weiter zu fördern und den Zugang zu vielfältigen Bildungsangeboten weiter zu verbessern, soll über den „kooperativen Ganztag“ hinaus eine thematische Weiterentwicklung angeregt und diskutiert werden. Handlungsleitende Maßgabe ist es, mehr Bildungsgerechtigkeit für Dortmunder Kinder und Jugendliche zu erreichen.

c) Die Federführung der Kinderkommission liegt im Dezernat 4.

d) Die Leitung der Kommission obliegt dem Vorsitz des AKJF.

e) Jeweils ein Vertreter der Wohlfahrtsverbände, des Jugendamtselternbeirat (JAEB) und der Jugendverbände werden bei der Besetzung der Kinderkommission berücksichtigt.



zu TOP 8.3
48. Arbeitskampf in FABIDO-Kindertagesstätten
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24692-22)

Dem Rat der Stadt liegt folgender Vorschlag der Fraktion Die Linke+zur Tagesordnung vom 10.05.2022 (Drucksache Nr.: 24692-22) vor:
„…. aus aktuellem Anlass bittet die Fraktion DIE LINKE+ darum, den nachstehenden Antrag per Dringlichkeit auf die Tagesordnung zu setzen.

Beschluss:
Bei einem von der Gewerkschaft ver.di einberufenen Arbeitskampf, der u.a. zur Schließung der städtischen Fabido-Kindertagesstätten führt, erhalten die Eltern der betroffenen Kinder anteilig IMMER ihre gezahlten Beiträge und Verpflegungsentgelte zurück.

Begründung:
Ende April und Anfang Mai 2022 haben - wieder einmal - Tausende Beschäftigte aus Sozial- und Erziehungsberufen in Dortmund demonstriert und die Arbeit niedergelegt. Darunter auch zahlreiche Erzieherinnen und Erzieher. Zum Teil blieb mehr als die Hälfte der 98 städtischen Fabido-Kitas geschlossen. Weitere Streiks wurden von ver.di angekündigt.

Neben der angemessenen Bezahlung geht es den Streikenden insbesondere auch um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Nicht nur wegen Corona kommt und kam es immer wieder zu einer starken Überlastung der Beschäftigten. Zudem leiden auch die Kitas unter Fachkräftemangel.

Die Eltern der Kita-Kinder, die von dem Arbeitskampf betroffen sind, sollen keine finanziellen Einbußen hinnehmen müssen. Zudem soll nicht der Eindruck erweckt werden, dass sich die Stadt (hier: der Eigenbetrieb Fabido) an den Zahlungen der Eltern zu Unrecht bereichert.“


Rm Kowalewski (Die Linke+) möchte ein zeitnahes Signal an die Eltern senden. Jeder Ausfalltag ist
– besonders nach der Betreuungssituation während der Pandemie – hart für Eltern. Daher sieht Rm Kowalewski eine gewisse Grundspannung, allerdings nicht gegen die Beschäftigten. Der Rat ist faktisch Arbeitgeberseite und sollte ein Signal setzen. Mit Blick auf die während des Streiks erzielten Ersparnisse beim Entgelt sollen Gelder für Betreuung und Verpflegung an die Familien zurückfließen.

Rm Gövert (B‘90/Die Grünen) zeigt sich ob der bestehenden Regelung, gültig für alle Arbeitskämpfe ab dem dritten Tag, über den Antrag irritiert. Sie erinnert an die Einigung aus 2016 und die Diskussion. Sie sieht mit Blick auf das Schreiben des Elternrats Handlungsbedarf, sieht aber keine Forderung die durch den vorliegenden Antrag abgebildet wird. Die Tagessätze lägen zwischen 2,80 € und 27 €. Ersparnisse fließen in pädagogische Angebote. Den Antrag lehnt ihre Fraktion ab.

Laut Rm Erstfeld ist die SPD-Fraktion grundsätzlich im Thema offen. Die 2016 vereinbarte Regelung wird zugleich als zwischen den Interessen ausgewogen angesehen. Er bittet seitens der Verwaltung um Zahlen hinsichtlich der Kosten bei Rückerstattung ab dem ersten Tag. In der Tendenz steht die SPD-Fraktion eher ablehnend zum Antrag.

Rm Barrenbrügge (CDU) hält den Verwaltungsaufwand für ungerechtfertigt und lehnt den Antrag ab.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) hält den Antrag für Klassen- und Wahlkampf, seine Fraktion stimmt nicht zu.

Rm Perlick (AfD) signalisiert Zustimmung zum Antrag, auch wenn es sich um kleine Beträge handelt.

StRin Schneckenburger führt aus, dass umgerechnet wöchentlich ca. 500.000 € Gebühren im Kitabereich vereinnahmt werden. Bei FABIDO werden täglich rund 18.300 € Verpflegungsentgelt – auf privatrechtlicher Basis – erhoben. Eine Anpassung der Satzung würde folglich – bezogen auf das Verpflegungsentgelt – für andere Trägerorganisationen außer FABIDO keine Bindungswirkung entfalten. Vor diesem Hintergrund existiert in der Satzung keine Regelung zum Verpflegungsentgelt. Die detaillierte Datenerhebung über die Inanspruchnahme wäre schwierig und nur mit erhöhtem Aufwand realisierbar. So wäre das Jugendamt auf Informationen Dritter angewiesen. Vor diesem Hintergrund wurde 2016 eine entsprechende Regelung gefunden.

Rm Kowalewski (Die Linke+) sieht beim Verpflegungsentgelt, einem aus seiner Sicht erheblichen Posten, durchaus Regelungsbedarf und bittet, die Positionen zu überdenken.

Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke+ und AfD bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) den Antrag der Fraktion Die Linke+ vom 10.05.2022 (Drucksache Nr.: 24692-22) ab.



9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
49. Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2021 genehmigt hat sowie Korrektur von Ratsbeschlüssen vom 23.09.2021 und vom 18.11.2021.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23807-22)

Folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) liegt dem Rat der Stadt aus seiner Sitzung am 05.05.2022 vor:
„Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/die Grünen) fragt nach, was bei Nr. 27, unter der Stabsstelle „Science Park“ zu verstehen sei.

Herr Rüddenclau (Stadtkämmerei) sagt eine schriftliche Antwort bis zur Ratssitzung zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das . Quartal des Haushaltsjahres bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von .

2. Der Rat der Stadt beschließt die Korrektur der mit Ratsbeschluss vom 18.11.2021 genehmigten Deckung bei den Verpflichtungsermächtigungen im Bereich Stadterneuerung in Höhe von 166.946,00 € und die Anpassung einzelner Bedarfs- und Deckungspositionen der Ratsbeschlüsse vom 23.09.2021 und 18.11.2021 in den Bereichen Grünflächenamt und städt. Immobilienwirtschaft in Höhe von 2.950.000,00 €.“

Folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 11.05.2022 (Drucksache Nr.: 23807-22-E1) liegt dem Rat der Stadt vor:
„… die Nachfrage aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 05.05.2022 zum Tagesordnungspunkt 3.8, Sachverhalt Nr. 27 der Anlage 1 zur DS-Nr. 23087-22, was unter der Stabsstelle „Science Park“ zu verstehen sei, beantworte ich wie folgt:

In Vorbereitung auf die Internationale Gartenausstellung 2027 (IGA 2027) wurde die Stabsstelle „Science Park“ im Dezernat 2 eingerichtet, um ein tragfähiges und nachhaltiges Konzept für einen öffentlich zugängigen Science Park zu entwickeln. Dabei wird eine Verbindung von Institutionen der naturkundlichen Bildung, der Technik- und Verkehrsgeschichte sowie Orte des außerschulischen Lernens in einem temporär angelegten Science Park hergestellt. Unter anderem ist ein Bildungsnetzwerk zwischen dem Nahverkehrsmuseum Bahnhof Mooskamp, dem Naturkundemuseum, dem botanischen Garten Rombergpark, der DASA und dem Forsthaus Rahm geplant.

Die Projektkoordination übernimmt die Aufgabe, im Kulturdezernat der Stadt die diversen potentiellen Akteur*innen des künftigen Science Parks zusammenzuführen, Kollaborationen zu organisieren, Finanzierungen zu beantragen, eine gemeinschaftliche Inszenierung für das IGA Durchführungsjahr 2027 zu entwerfen, nachhaltige Strukturen für das Nahverkehrsmuseum Bahnhof Mooskamp zu etablieren und nach der IGA 2027 den Projektabschluss für den Science Park zu dokumentieren bzw. Verwendungsnachweise für erhaltene Fördermittel zu verfassen.“

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Verwaltung vom 11.05.2022 (Drucksache Nr.: 23807-22-E1) folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2021 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 37.485.632,26 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 8.882.270,78 €.

2. Der Rat der Stadt beschließt die Korrektur der mit Ratsbeschluss vom 18.11.2021 genehmigten Deckung bei den Verpflichtungsermächtigungen im Bereich Stadterneuerung in Höhe von 166.946,00 € und die Anpassung einzelner Bedarfs- und Deckungspositionen der Ratsbeschlüsse vom 23.09.2021 und 18.11.2021 in den Bereichen Grünflächenamt und städt. Immobilienwirtschaft in Höhe von 2.950.000,00 €

zu TOP 9.2
50. Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
51. Hier: Zentrum für integrierte Wirkstoffforschung - Anpassung der Investitionssumme
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23844-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt der Anpassung des Investitionsvolumens zur Errichtung des Zentrums für integrierte Wirkstoffforschung von ca. 20.000.000 EUR auf ca. 23.372.000 EUR zu.

zu TOP 9.3
52. Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
53. Hier: Digital Hub Logistik & IT - Anpassung des Investitionsvolumens
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23836-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt der Anpassung des Investitionsvolumens zur Errichtung des Digital Hub Logistik & IT von 21.280.000 EUR auf ca. 22.055.000 EUR zu.

zu TOP 9.4
54. Auflösung der DORTMUNDtourismus GmbH und Übernahme der Aufgaben und des Personals in die Dortmund-Agentur
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24193-22)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 05.05.2022 (Drucksache Nr.: 24193-22-E2) vor:
„… die o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1:
Die Beschäftigten der DORTMUNDtourismus GmbH werden in einer neu zu bildenden Organisationseinheit „Stadtmarketing“ im FB 3 weiterhin Tourismusförderung für die Stadt betreiben.
Die bisherigen Aufgaben bleiben im Kern bestehen, werden aber geschärft und mit der neuen Ausrichtung eines ganzheitlichen Stadtmarketings vereint.

Frage 2:
Ziel ist insgesamt, Dortmund als Marke zu stärken. Mittlerweile wird im Marketing nicht mehr in verschiedenen Disziplinen wie Tourismusförderung oder Standortmarketing gedacht, sondern werden die Gewerke zu einer Einheit zusammengeführt.
Zudem ist zu erwähnen, dass sich die Arbeit der Tourismusmarketingorganisationen in Deutschland, so auch der DORTMUNDtourismus GmbH, mittlerweile immer mehr auf Tourismusmarketing und -management sowie den Schwerpunkt der Kommunikation relevanter Inhalte fokussiert. In den vergangenen Jahren konnten so reichweitenstarke Kanäle aufgebaut werden, die heute einen maßgeblichen Beitrag zur Außendarstellung und Image-Bildung der Stadt beitragen. In diesem Sinne arbeiten die Mitarbeitenden der DORTMUNDtourismus GmbH bereits jetzt an der Profilierung des Standortes und der Marke Dortmunds und werden dies – entsprechend ihrer vorherigen Tätigkeit – auch weiterhin tun.

Frage 3:

Bei einem ganzheitlichen Stadtmarketing kann nicht mehr in Marketing für „innerhalb“ und „außerhalb“ unterschieden werden. Um einen starke Marke zu bilden, müssen die transportieren Inhalte authentisch sein. Alle müssen die gleiche Geschichte erzählen, die gleichen Inhalte transportieren.
Der Fokus der neuen 10 Personalstellen wird daher zwar weiterhin auf ein „außerhalb“, nämlich auf den Tourismus, abzielen, kann aber nicht ohne einen Blick auf das „innerhalb“ agieren.“

Laut Rm Dr. Neumann stand die Fraktion B‘90/Die Grünen der Fusion von DORTMUNDtourismus und dem Stadtmarketing kritisch gegenüber. Die Erörterungen im Ausschuss waren positiv. Es solle eine Marke entstehen, die innen und außen wirkt. Für die Fraktion erwartet er, dass bei der Entwicklung der Marke Ausschüsse und Rat frühzeitig eingebunden werden.

Rm Reppin (CDU) sieht in der Bündelung von Marketing und Stadtkommunikation die richtige, von seiner Fraktion schon 2019 in einem beschlossenen Haushaltsantrag geforderte Richtung. Die CDU-Fraktion erwartet, dass es zum Austausch und Verzahnung mit allen Beteiligten und Initiativen in Verbänden etc. kommt. Dortmunds Stärken könnten damit gebündelt vermarktet werden.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt Folgendes:

1. Die städtischen Vertreter*innen in der Gesellschafterversammlung der DORTMUNDtourismus GmbH werden ermächtigt, die Liquidation der Gesellschaft zu beschließen und alle hierfür erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

2. Allen aktuell bei der DORTMUNDtourismus GmbH tätigen Mitarbeitenden wird ein - den Regelungen des geltenden Tarifrechts entsprechendes, die betroffenen Personen in Bezug auf ihr jetziges Bruttoentgelt aber nicht schlechter stellendes - Einstellungsangebot unterbreitet. Bei Annahme der Angebote erfolgt die Einrichtung von 10,1 vzv Planstellen im Fachbereich 3.


zu TOP 9.5
55. Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft Verwaltung mbH -
56. hier: Benennung und Entsendung der Mitglieder für den Aufsichtsrat
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22890-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Liste der Fraktionsvorschläge vom 11.05.2022 (Drucksache Nr.: 22890-22-E3) vor:

„Vorschläge der Fraktionen zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats:
1. Rm Carla Neumann-Lieven – SPD-Fraktion
2. Rm Fabian Erstfeld – SPD-Fraktion
3. Rm Ingrid Reuter – Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
4. Rm Hannah Sassen – Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
5. Rm Uwe Waßmann- CDU-Fraktion
6. RM Matthias Nienhoff – CDU-Fraktion
7. Rm Utz Kowalewski – Fraktion Die Linke+
8. Rm Markus Happe – Fraktionen FDP/Bügerliste und Die Partei
9. Oberbürgermeister bzw. Vertretung (§ 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW).“

OB Westphal fragt, ob Einigkeit über die vorliegende Vorschlagsliste besteht.

Rm Bohnhof (AfD) stellt fest, seine Fraktion sei bei den Vorschlägen nicht gefragt worden. Er bittet um Auskunft, ob es sich um Einzelvorschläge der Fraktionen oder einen gemeinsamen Vorschlag handle. Von der AfD-Fraktion Rm Bohnhof vorgeschlagen. Auch beantragt er eine geheime Abstimmung.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) begrüßt, dass die Dortmunder Stadtentwicklung Realität wird. Förderung des kommunalen Wohnungsbaus bedeutet für ihre Fraktion insbesondere die Förderung des sozialen Wohnungsbaus. Gleichzeitig sieht sie die Kooperation mit der DOGEWO als wichtig an, ebenfalls die rechtliche Beziehung zwischen den Gesellschaften. Ihrer Fraktion ist es wichtig, dass es keine Personalunion zwischen den Aufsichtsgremien der Gesellschaften gibt.

Rm Kowalewski (Die Linke+) gibt den Verfahrenshinweis, dass die Wahlvorschläge nicht als gemeinsame Liste zu verstehen sind, sondern es sich um einzelne Vorschläge und einer Verteilung nach Hare-Niemeyer-Verfahren handelt.

OB Westphal stellt fest, dass ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande gekommen ist. Daher erfolgt im Anschluss eine Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

Rm Bohnhof (AfD) meldet, da es kein gemeinsamer Vorschlag ist, Bedenken bei der Benennung des Rm Happe an.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) hält eine gemeinsame Liste der Fraktionen FDP/Bürgerliste und Die Partei für zulässig.

Rm Bohnhof (AfD) ergänzt, es ginge ihm nicht um die Möglichkeit, eine Zählgemeinschaft zu bilden. Seine Bedenken sind anderer rechtlicher Natur.

OB Westphal teilt mit, dass das Wahlverfahren durch die Abgabe von Stimmzetteln erfolge.

Als Stimmauszähler*innen für die Fraktionen fungieren Rm Karadas (SPD), Rm Beckmann (Bündnis 90/Die Grünen), Rm Hoffmann (CDU), Rm Badura (Die Linke+), Rm Perlick (AfD), Rm Joest (FDP/Bürgerliste) und Rm Dondrup (Die Partei).

OB Westphal gibt vor Bekanntgabe des Wahlergebnisses den Hinweis, dass eine verhältnismäßig große Anzahl an ungültigen Stimmen möglicherweise darauf hindeutet, dass der Stimmzettel missverstanden wurde. Dies verfälsche unter Umständen das Wahlergebnis. Er bietet den Ratsmitgliedern an, den Wahlvorgang abzubrechen und neu zu wählen. Darüber müsse jedoch der Rat befinden.

Rm Bohnhof (AfD) widerspricht dem Vorschlag von OB Westphal.

Rm Dr. Suck beantragt für die CDU-Fraktion eine Sitzungsunterbrechung.

Nach der Sitzungsunterbrechung erklärt Rm Neumann-Lieven (SPD) für ihre Fraktion, das Wahlergebnis zu akzeptieren.

OB Westphal informiert über das Abstimmungsergebnis. Es wurden 86 Stimmen abgegebenen, davon waren 14 Stimmen ungültig bei einer Enthaltung. Es entfielen auf:

- den Vorschlag der SPD-Fraktion
25 gültige Stimmen
- den Vorschlag der CDU-Fraktion
15 gültige Stimmen
- den Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14 gültige Stimmen
- den Vorschlag der Fraktion Die Linke+
8 gültige Stimmen
- den Vorschlag der Fraktionen FDP/Bürgerliste und Die Partei
5 gültige Stimmen
- den Vorschlag der AfD-Fraktion
4 gültige Stimmen

Dies ergibt gemäß § 50 Absatz 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) nach den Grundsätzen der Verhältniswahl folgende Sitzverteilung für:
- den Vorschlag der SPD-Fraktion
3 Sitze
- den Vorschlag der CDU-Fraktion
2 Sitze
- den Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
2 Sitze
- den Vorschlag der Fraktion Die Linke+
1 Sitze
- den Vorschlag der Fraktionen FDP/Bürgerliste und Die Partei
0 Sitze
- den Vorschlag der AfD-Fraktion
0 Sitze

OB Westphal stellt fest, dass sieben der möglichen acht Plätze damit besetzt sind. Die SPD erringt drei Sitze, in ihrem Wahlvorschlag sind jedoch nur zwei Personen benannt. Damit bleibt ein Sitz frei.

Mit diesem Ergebnis beschließt der Rat der Stadt, dass folgende Ratsmitglieder in den Aufsichtsrat der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft Verwaltung mbH berufen werden:

Rm Carla Neumann-Lieven – SPD-Fraktion
Rm Fabian Erstfeld – SPD-Fraktion
Rm Ingrid Reuter – Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Hannah Sassen – Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Uwe Waßmann- CDU-Fraktion
Rm Matthias Nienhoff – CDU-Fraktion
Rm Utz Kowalewski – Fraktion Die Linke+

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund benennt und entsendet die in der Begründung genannten Personen als Vertreter*innen der Stadt Dortmund im Aufsichtsrat der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft Verwaltung mbH. Die Entsendung erfolgt für die Dauer der Amtsperiode des Rates oder bis zu einer Neuentscheidung des Rates.



zu TOP 9.6
57. Umbesetzung im Aufsichtsrat der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH aufgrund des Ausscheidens eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer*innen aus dem Unternehmen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24354-22)

Folgende Bitte um Stellungnahme vom 09.05.2022 (Drucksache Nr.: 24354-22-E2) liegt dem Rat der Stadt vor:
„…. nach wie vor ist die Mehrheit der Arbeitnehmer*innen im Aufsichtsrat der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH nicht abgebildet bzw. darf bzw. durfte nicht mitwählen.

In der Ratssitzung im November 2020 wurde für das Jahr 2021 vom OB ein Lösungsvorschlag zur Änderung der Situation in Aussicht gestellt. Dieser liegt immer noch nicht vor. Stattdessen wird von der Verwaltung eine Fortschreibung des demokratisch unbefriedigenden Zustands vorgeschlagen.

Die Fraktion die LINKE+ fragt deshalb:
Welche Schritte wurden konkret eingeleitet, um das Wahlverfahren für den Aufsichtsrat der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH zu verändern? Wann ist mit der Vorlage des angekündigten Lösungsvorschlages konkret zu rechnen?

Begründung
Im November 2020 hat sich der Rat der Stadt Dortmund zum wiederholten Mal mit der Wahlanordnung für den Aufsichtsrat der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH kritisch auseinander gesetzt. In der Niederschrift kann nachgelesen werden, dass OB Westphal damals darüber informierte, dass er sich im Vorfeld der damaligen Ratssitzung mit vielen unterschiedlichen Beteiligten an einen Tisch gesetzt habe. Der OB stimmte allen zu, die den Gesamtzustand als unbefriedigend beschrieben hätten. Hierfür gäbe es ein ganzes Bündel von Ursachen. Es gebe rechtlich unterschiedliche Sichtweisen über die Wahlanordnung und Wahldurchführung und darüber, wie das Ergebnis übermittelt wurde. Da diese Konstruktion immer wieder zu Unzufriedenheit führe, habe er (der OB) sich mit Frau Loos und Herrn Dahmen darüber verständigt, kurzfristig zu Beginn des neuen Jahres (2021) einen Lösungsvorschlag zur Änderung vorzulegen.“

OB Westphal erklärt, er habe seinerzeit mit allen Beteiligten mit dem Ziel, Abhilfe zu schaffen, gesprochen. Frau Loos und StR Dahmen hätten die rechtliche Situation erörtert. Die Veränderung der Strukturen sei schwierig. Daraus folgend finden zweimal jährlich Gespräche zwischen der Geschäftsführung, zwei Arbeitnehmer*innen der Kongress Dortmund GmbH und dem Präsidium des Aufsichtsrates statt. Er hat die Wahrnehmung, dass dies gut und kollegial ablaufe.

StR Dahmen führt zur Struktur der Gesellschaften und des Aufsichtsrates aus. Früher gab es Absprachen zwischen den Betriebsräten hinsichtlich der Mandate im Aufsichtsrat. Diese existieren seit den letzten Wahlen nicht mehr und so ist die Arbeitnehmerseite nur durch Beschäftigte der Westfalenhallen Unternehmensgruppe – andere Personen standen auch zur Verfügung, wurden aber nicht gewählt – vertreten. Um auch die Interessen der Mitarbeitenden der Kongress Dortmund GmbH zu berücksichtigen, finden jährlich mehrfach Gespräche, wie von OB Westphal dargestellt, statt. Weitere Möglichkeiten – außer einem eigenen Aufsichtsrat der Kongress Dortmund GmbH – gibt es nicht.

Rm Mader erklärt für die CDU-Fraktion, der Vorlage nur in der ursprünglichen Form, also ohne Ergänzungen etc., zuzustimmen. Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Rm Kowalewski (Die Linke+) gibt für seine Fraktion zu Protokoll, sich an der Abstimmung nicht zu beteiligen.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Nichtbeteiligung der Fraktion Die Linke+ und bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:


1. Der Rat der Stadt Dortmund beruft Herrn Marvin Boettcher aufgrund der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mit der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH zum 31.03.2022 als Mitglied des Aufsichtsrates der vorgenannten Gesellschaft ab.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, Herrn Frank Möllerfeld als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH bis zur nach der nächsten Kommunalwahl stattfindenden Neuentsendung der neuen Aufsichtsratsmitglieder zu bestellen.

zu TOP 9.7
58. Jahresabschluss 2021 der Sparkasse Dortmund
59. Hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse Dortmund und die Verwendung des Jahresüberschusses sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24449-22)

Die Sitzungsleitung wird auf Bm Schilff übertragen.

Die Ratsmitglieder, die zugleich Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse sind, zeigen Befangenheit an und nehmen nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt erteilt dem Verwaltungsrat und dem Vorstand der Sparkasse Dortmund für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung.

Der Rat der Stadt beschließt, von dem Jahresüberschuss 2021 der Sparkasse Dortmund in Höhe von 8.000.000 Euro gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe a SpkG NRW einen Betrag in Höhe von 2.000.000 Euro unmittelbar der Stadt Dortmund zuzuführen.

Der Ausschüttungsbetrag ist gemäß § 25 Abs. 3 SpkG NRW zur Erfüllung der gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

Ein weiterer Betrag des Jahresüberschusses in Höhe von 6.000.000 Euro wird gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe c SpkG NRW der Sicherheitsrücklage der Sparkasse Dortmund zugeführt.




Nach Abschluss des Tagesordnungspunktes übernimmt OB Westphal wieder die Sitzungsleitung.

zu TOP 9.8
60. Vertretung der Stadt Dortmund in den Gremien des Sparkassenzweckverbandes der Städte Dortmund und Schwerte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23852-22)

Folgende Vorschlagsliste der Fraktionen (Drucksache Nr.: 23855-22-E2) liegt dem Rat der Stadt vor:
„Vorliegende Wahlvorschläge

Vorschlag SPD-Fraktion
Als Mitglied Als persönliche Vertretung
1 Bm Norbert Schilff (SPD) Rm Carla Neumann-Lieven(SPD)
2 Rm Olaf Schlienkamp (SPD) Rm Hendrik Berndsen (SPD)

Vorschlag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Als Mitglied Als persönliche Vertretung
1 Rm Ingrid Reuter (B‘90/Die Grünen) Bm’in Barbara Brunsing (B‘90/Die Grünen)
2 Rm Ulrich Langhorst (B‘90/Die Grünen) Rm Martina Stackelbeck (B‘90/Die Grünen)

Vorschlag CDU-Fraktion
Als Mitglied Als persönliche Vertretung
1 Rm Sascha Mader (CDU) Bm’in Ute Mais (CDU)
2 Rm Udo Reppin (CDU) Rm Dirk Hartleif (CDU)

Vorschlag Fraktion Die Linke+
Als Mitglied Als persönliche Vertretung
Rm Dr. Petra Tautorat (Die Linke+) sB Uwe Martinschledde (Die Linke+)

Vorschlag der Fraktionen FDP/Bürgerliste und Die Partei
Als Mitglied Als persönliche Vertretung
sBin Kathrin Stock (Die Partei) sBin Claudia Schneiders - FDP/Bürgerliste“

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, dass alle in der Vorschlagsliste genannten Ratsmitglieder in die Verbandsversammlung des Sparkassenzweck-verbandes der Städte Dortmund und Schwerte entsendet werden.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund entsendet die in der Anlage genannten Personen in die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Städte Dortmund und Schwerte. Die Entsendung erfolgt für die Dauer der laufenden Wahlperiode des Rates.

Der Rat der Stadt Dortmund weist entsprechend § 4 Abs. 3 des öffentlich-rechtlichen Vertrages die von ihm entsandten Vertreter in der Verbandsversammlung an, den Oberbürgermeister der Stadt Dortmund zum Vorsitzenden der Verbandsversammlung und einen Vertreter der Stadt Dortmund zum stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung zu wählen.

Der Rat der Stadt Dortmund weist entsprechend § 5 des öffentlich-rechtlichen Vertrages die von ihm entsandten Vertreter in der Verbandsversammlung an, den Bürgermeister der Stadt Schwerte zum Verbandsvorsteher und zu seinem Vertreter seinen Stellvertreter im Amt des Hauptverwaltungsbeamten zu wählen.

Der Rat der Stadt Dortmund weist entsprechend § 6 Abs. 5 des öffentlich-rechtlichen Vertrages die von ihm entsandten Vertreter in der Verbandsversammlung an, die Mitglieder, den Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Sparkasse entsprechend der Absprachen in § 6 Absätze 1 bis 4 des öffentlich-rechtlichen Vertrages zu wählen.



zu TOP 9.9
61. Jahresabschlussentwurf 2021 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23826-22)

Die Sitzungsleitung wird auf Bm Schilff übertragen.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2021 des Haushalts der Stadt Dortmund zur Kenntnis und leitet diesen an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt Kenntnis von der Übertragung von folgenden Ermächtigungen für den städtischen Haushalt:

- Übertragung von Aufwandsermächtigungen in der Ergebnisrechnung in Höhe von 16.446.025,20 Euro.

- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in der Finanzrechnung in Höhe von 93.967.411,16 Euro

- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen für noch nicht verwendete konsumtive Einzahlungen in Höhe von 22.552.462,97 Euro und Übertragung für noch nicht verwendete investive sowie nicht ergebniswirksame Mittel in Höhe von 648.512,11 Euro bzw. 381.324,18 Euro

- Übertragung von Kreditermächtigungen in Höhe von 108.500.000,00 Euro.



Diese Beträge erhöhen gemäß § 22 Kommunaler Haushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) die entsprechenden Positionen des Jahres 2022 im Haushaltsplan 2022 der Stadt Dortmund.


Nach Abschluss des Tagesordnungspunktes übernimmt OB Westphal wieder die Sitzungsleitung.

zu TOP 9.10
62. Dortmunder Hafen
Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23637-22)

Folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 02.02.2022 (Drucksache Nr.: 23637-22) liegt dem Rat der Stadt vor:

„… die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung um einen Bericht zur Umsetzung des Ratsbeschlusses in der Sitzung am 18. November 2021 zum Tagesordnungspunkt „Dortmunder Hafen“, Drucksache Nr.: 22867-21, in Bezug auf folgende Inhalte des Beschlusses:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die beabsichtigte Errichtung des „Multi Hub Westfalen“ als neuer multimodaler und innovativer Logistik-Drehscheibe am Standort des ehemaligen Rangierbahnhofs in Hamm und damit in unmittelbarer Nachbarschaft zum Logistikknoten am Dortmunder Hafen eine Wettbewerbssituation schafft, die für die Dortmunder Hafen AG und die Container Terminal Dortmund GmbH eine große Herausforderung bedeutet.


Vor diesem Hintergrund beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung,
a. sich eindeutig zur im Oktober zwischen Land NRW, Stadt Hamm und DB Cargo AG sowie der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft unterzeichneten Absichtserklärung zur Errichtung des „Multi Hub Westfalen“ zu positionieren und die weitere Unterstützung der Logistik-Drehscheibe Dortmunder Hafen durch Bund, Land und Deutsche Bahn zu sichern.

b. in Abstimmung mit der Dortmunder Hafen AG und der Container Terminal Dortmund GmbH ein externes Gutachten zur künftigen Wettbewerbssituation für die KV-Anlage Dortmund und der daraus abzuleitenden Unternehmensstrategie einzuholen.

Wir bitten um eine Stellungnahme der Verwaltung bis zur nächsten Sitzung des Rates am 31. März 2022, insbesondere zu den Schritten, die unternommen wurden, um das geforderte Gutachten zu Wettbewerbssituation und Unternehmensstrategie auf den Weg zu bringen.“

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 10.05.2022 (Drucksache Nr.: 23637-22-E2) vor:

„Sie haben die Verwaltung damit beauftragt, die Situation rund um die Planungen des „Multi-Hub-Westfalen“ einzuordnen und ein Gutachten in Auftrag zu geben. Ich möchte Ihnen dazu nach einem Gespräch mit den Akteuren die folgenden Informationen zukommen lassen und einen Vorschlag zum weiteren Verfahren machen.

Grundsätzlich ist vorab anzumerken, dass die Finanzierung des Projektes Multi Hub Westfalen (MHW) der DB Cargo AG über zwei Stränge erfolgt: Einerseits erfolgt die Erschließung der Flächen durch das im Rahmen des Steinkohleausstieg vereinbarten 5- Standorte-Programms und die Realisierung der Infrastruktur über das Eisenbahn- Bundesamt (EBA). Beide Förderungen weisen grundsätzliche Bedingungen auf.

Die Bund-Länder-Förderung zum Steinkohleausstieg sieht in ihren Richtlinien vor, dass die erschlossenen Wirtschaftsflächen die Innovationskraft der Wirtschaft sowie Klimaschutz und Nachhaltigkeit fördern und so neue Wertschöpfung und zusätzliche qualifizierte Arbeitsplätze in der Region schaffen müssen. Die Prüfung, ob diese Kriterien erfüllt sind, erfolgt über den Strukturstärkungsrat. In den Strukturstärkungsrat bringen die beteiligten Ressorts der Landesregierung NRW, die drei Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster sowie die Wirtschaftskammern, die Sozialpartner, die Hochschulen und Wissenschaft und die Agentur für Arbeit ihre Expertise ein. Der Strukturstärkungsrat empfiehlt der Landesregierung ausgewählte strukturwirksame Projekte für eine Förderung. Auf dieser Grundlage können dann die Förderanträge gestellt werden. Der Antrag zum MHW ist hier mittlerweile mit höchst möglicher Bewertung zur Förderung empfohlen worden.

Der beim EBA zu stellende Antrag zur Förderung sieht nach den jetzigen Richtlinien vor, dass im Antrag nachgewiesen werden muss, dass ein solches Projekt explizit nur zusätzliche Güterverkehre aufnimmt und nicht solche von anderen Standorten verlagert.

Die Dachstrategie Starke Schiene des Bundes aus 2015 sieht im Schienengüterverkehr bis 2040 ein Wachstum um 70 Prozent über alle Anbieter bis 2040 vor, wobei das Wachstum im sogenannten Transportsegment des kombinierten Verkehrs (KV) mit 87 Prozent am größten ausfällt - also das, was den Multi Hub ausmacht. Daher ist davon auszugehen, dass ein Antrag der DB Cargo AG beim EBA hohe Erfolgsaussichten hätte.

Betrachtet man nunmehr für eine Bewertung der Ausrichtung die Beteiligungsstruktur des MHW so ist festzustellen, dass dieser eine 100%ige Tochter der Planungsgesellschaft kombinierter Verkehr Duisburg mbH ist und die DB Cargo somit zu 50 Prozent indirekt am KV-Terminal in Hamm beteiligt ist. Ziel der MHW ist die Verkehrsverlagerung von kontinentalen Mengen von der Straße auf die Schiene (Schwerpunkte Frankreich, Spanien, Italien, Süd- und Ostdeutschland, Österreich, Polen).

Der Container Terminal Dortmund (CTD) wiederum hat als größte Anteilseigner die Dortmunder Hafen AG mit 32 Prozent und die DC Intermodal Services mit 32 Prozent, wobei diese wiederum eine 100%ige Tochter der DB Cargo ist. Schwerpunkt des CTD ist der maritime KV mit den Häfen im Westen und im Norden) und er wickelt primär Container ab.

Für eine Bewertung aus Dortmunder Sicht ist es also wichtig nachzuvollziehen, dass es sich an beiden Standorten einerseits um den gleichen Partner handelt und andererseits die geographischen Zielregionen unterschiedlich sind. Die Förderbedingungen der beiden Förderstränge sind so ausgerichtet, dass eine Kannibalisierung nicht eintreten soll. Die Eigentümerstruktur und die Ausrichtung legen aber nahe, dass es sogar geboten scheint, beide Anbieter stärker miteinander zu verknüpfen, um ein komplementäres Angebot für die westfälische Wirtschaftsregion zu entwickeln. Ziel hierbei sollte es sein, zusätzliche Verkehre nachhaltig auf Schiene und Wasser zu verlegen.

Im Sinne des Ratsbeschlusses, den Dortmunder Hafen und seine Wettbewerbsposition zu stärken, ist zu empfehlen, dass sich Stadt und Hafen AG sich nicht nur positiv zum MHW positionieren, sondern dass MHW und CTD bzw. die Hafen AG in dieser frühen Phase ein gemeinsames Gesamtkonzept zur Verknüpfung des Straßen-, Schienen- und Binnenwasserstraßenverkehrs entwickeln und das geforderte Gutachten mit dieser Ausrichtung beauftragt wird.

Ich möchte Ihnen vor dem Hintergrund der oben benannten Informationen vorschlagen, diese Thematiken im Beirat der Kommunalwirtschaft zu behandeln. Im Beirat könnte dann diskutiert werden, ob und wie das beabsichtigte Gutachten gemeinsam mit der DB Cargo und dem MHW zu erarbeiten ist und dann vorgestellt wird.“

Laut Rm Dr. Suck (CDU) sollte das Thema im Beirat der Kommunalwirtschaft kurzfristig, d.h. bereits im Juni 2022, besprochen werden.

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 10.05.2022 (Drucksache Nr.: 23637-22-E2) zur Kenntnis.

zu TOP 9.11
63. Finanz- und Lastenausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden für das Haushaltsjahr 2022;
64. hier: Klage gegen den Festsetzungsbescheid zur Landschaftsumlage des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vom 26.04.2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24668-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgendes Schreiben der Verwaltung vom 11.05.2022 (Drucksache Nr.: 24668-22-E1) vor:
„… der Städtetag NRW hat den kreisfreien Städten angeraten zu prüfen, ob gegen die Fest- setzungsbescheide zur Landschaftsumlage 2022 Rechtsmittel im Wege einer verwaltungs- gerichtlichen Klage eingereicht werden sollten, um den Eintritt der Bestandskraft zu verhindern.

Mit der o. g. Vorlage wird dem Rat der Stadt Dortmund vorgeschlagen, eine solche Klage zu beschließen.

Mit E-Mail vom 06.05.2022 teilt der LWL mit, diese verwaltungsgerichtlichen Klagen und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand sowie die daraus resultierenden Kosten vermeiden zu wollen.

Nach Rücksprache mit dem Städtetag NRW, dem Landkreistag NRW und dem Städte- und Gemeindebund NRW beabsichtigt der LWL daher, seinen Mitgliedern gemäß § 38 Abs. 1 VwVfG zuzusichern, die Festsetzung zur Landschaftsumlage 2022 erneut vorzunehmen, sofern die angekündigte Verfassungsbeschwerde Erfolg hat und das Land NRW die Umlagegrundlagen für das GFG 2022 unter Berücksichtigung der Maßgaben des Verfassungsgerichtshofs neu festsetzt.

Die Zusicherung hätte zur Folge, dass der Verzicht auf eine verwaltungsgerichtliche Klage nicht als konkludenter Rechtsmittelverzicht gewertet wird und sowohl die Interessen des LWL als auch die der Mitglieder gewahrt werden. Insbesondere könnten mögliche Korrekturen der Festsetzungs- bescheide zur Landschaftsumlage 2022 bei erfolgreicher Verfassungsbeschwerde und Neufestsetzung der Umlagegrundlagen 2022 schneller erfolgen und weitere Prozesskosten bei allen Beteiligten vermieden werden.

Vor diesem Hintergrund schlage ich vor, den Beschlussvorschlag der o. g. Vorlage wie folgt zu ergänzen:

"Die Klage wird nur erhoben, sofern der Landschaftsverband Westfalen-Lippe die angekündigte Zusicherung einer Neufestsetzung nach erfolgreicher Verfassungsbeschwerde gegen das GFG 2022 nicht oder mit nicht zureichendem Inhalt abgibt."

Rm Mader (CDU) hält nach Rücksprache mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) den Beschluss für unnötig, seine Fraktion trägt ihn im Sinne eines Vorratsbeschlusses aber mit.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig unter Berücksichtigung des vorgelegten Schreibens der Verwaltung vom 11.05.2022 (Drucksache Nr.: 24668-22-E1) folgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:

Die Stadt Dortmund erhebt gegen den Festsetzungsbescheid zur Landschaftsumlage für das Jahr 2022 Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Die mit der Klage entstehenden Gerichtskosten in Höhe von 483,00 Euro bzw. 9.921,00 Euro (siehe unten unter Punkt: Klageeinreichung und Kosten) werden bei Bedarf überplanmäßig nach § 83 GO bereitgestellt.

Die Klage wird nur erhoben, sofern der Landschaftsverband Westfalen-Lippe die angekündigte Zusicherung einer Neufestsetzung nach erfolgreicher Verfassungsbeschwerde gegen das GFG 2022 nicht oder mit nicht zureichendem Inhalt abgibt.

10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
65. Einrichtung von 22 Planstellen im Abwasserbetrieb der Stadtentwässerung Dortmund als Ergebnis der Organisationsoptimierung und Umwandlung von zwei befristeten Projektstellen im Aufgabenbereich Schutz Kritischer Infrastruktur in Planstellen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23568-22)

Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.

zu TOP 10.2
66. Ausbildung von Nachwuchskräften im Haushaltsjahr 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23934-22)

Rm Bohnhof (AfD) sieht mit Blick auf den demografischen Wandel grundsätzlichen einen Ausbildungsbedarf. Er kritisiert die Steigerung der Ausbildungszahlen und Stellenausweitungen. Daher wird seine Fraktion die Vorlage ablehnen.

Rm Heymann begrüßt für die SPD-Fraktion die Vorlage.

Rm Stackelbeck (B‘90/Die Grünen) sieht in der Steigerung eine wichtige Entwicklung. Sie merkt an, dass mit dieser Zahl an Nachwuchskräften der planbare Personalverlust nicht aufgefangen werden kann.

Rm Kowalewski (Die Linke+) sieht in der Vorlage keine Ausweitung, sondern eine Reduzierung im Vergleich zum Vorjahr.

Rm Vogeler (CDU) hält es für gut und richtig, junge Menschen auszubilden und nach Dortmund zu holen. Die CDU-Fraktion stimmt der Vorlage zu.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die bedarfsgerechte Einstellung von 375 Nachwuchskräften für das Einstellungsjahr 2023.

Davon sind

296 Nachwuchskräfte für die Stadt Dortmund,

15 Nachwuchskräfte, die nach der Ausbildung als Personal der Stadt Dortmund im Jobcenter eingesetzt werden (13 weitere Bedarfe sind in den gesamtstädtisch ausgebildeten Nachwuchskräften enthalten),

24 Auszubildende im Rahmen der Kombi-Ausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst und

40 Anwärter*innen für den feuerwehrtechnischen Dienst

vorgesehen.



zu TOP 10.3
67. Wahl einer*eines Beigeordneten für das Dezernat Schule, Jugend und Familie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24222-22)

Unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – wurde festgelegt, dass TOP 10.3 vorgezogen und unter TOP 2.1 behandelt wird.

zu TOP 10.4
68. Neuregelung der Auszahlungen der Zuwendungen für die Unterhaltung der Fraktionsgeschäftsstellen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24600-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Auszahlung der Zuwendungen für die Unterhaltung der Fraktionsgeschäftsstellen des Rates ab dem 01.07.2022 im Zweimonatsrhythmus.

zu TOP 10.5.a
69. Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24552-22)

Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 02.05.2022 (Drucksache Nr.: 24552-22-E1) liegt dem Rat der Stadt vor:
„… die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um folgende Beschlussfassung:

1. Frau RM Susanne Meyer scheidet als ordentliches Mitglied aus dem AMIG aus. An ihrer Stelle wird Frau RM Christina Alexandrowicz als neues Mitglied im AMIG benannt.
2. Frau Christina Alexandrowicz scheidet als ordentliches Mitglied aus dem AKUSW aus. An ihrer Stelle wird Frau Susanne Meyer als neues Mitglied für den AKUSW benannt.
3. Frau Susanne Meyer scheidet als ordentliches Mitglied aus dem Beirat Nahmobilität und dem Beirat Masterplan Mobilität aus. Als neues ordentliches Mitglied wird Herr RM Detlef Adam für beide Beiräte benannt.
4. Herr RM Dominik De Marco scheidet als ordentliches Mitglied aus dem APOD aus. An seiner Stelle wird Herr RM Olaf Schlienkamp als neues Mitglied für den APOD benannt.“
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion den vorgenannten Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 02.05.2022 (Drucksache Nr.: 23962-22-E1).

zu TOP 10.5.b
70. Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24610-22)

Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.05.2022 (Drucksache Nr.: 24610-22-E1) liegt dem Rat der Stadt vor:
„Neue stellvertretende Vorsitzende im FABIDO-Betriebsausschuss wird RM Elisabeth
Brenker (für das ausgeschiedene ehemalige RM Pia Soldan-Bank).“
Auch nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 10.05.2022 (Drucksache Nr.: 24610-22-E2) liegt dem Rat der Stadt vor:
„… die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt folgenden Antrag und bittet um Beschlussfassung der folgenden Umbesetzungen in Gremien:

Beirat der Gesellschaft für City-Marketing Dortmund mbH
RM Matthias Nienhoff verlässt den Beirat der City-Marketing Dortmund mbH.
RM Udo Reppin wird Mitglied des Beirats der City-Marketing Dortmund mbH.

Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft
RM Matthias Nienhoff verlässt die Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft.
RM Ina Polomski-Tölle wird Mitglied der Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft.“
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion den vorgenannten Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.05.2022 (Drucksache Nr.: 24610-22-E1).

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion den vorgenannten Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 10.05.2022 (Drucksache Nr.: 24610-22-E2).

zu TOP 10.5.c
71. Umbesetzung in Gremien
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 24620-22)

Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 11.05.2022 (Drucksache Nr.: 24620-22-E1) liegt dem Rat der Stadt vor:
„… die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Dennis Neunzig wird stellvertretendes Mitglied im ABÖAB. Antje Joest scheidet aus.
Dennis Neunzig wird Mitglied im Polizeibeirat. Tobias Klein-Endebrock scheidet aus.
Antje Joest wird mit Wirkung zum 1.7.2022 ordentliches Mitglied im AKJF. Philip Schmidtke-
Mönkediek scheidet zu diesem Zeitpunkt aus.“
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion den vorgenannten Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 11.05.2022 (Drucksache Nr.: 24620-E1).

zu TOP 10.6
72. Resolution zur Solidarität mit Dortmunder Muslimen
Antrag (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23770-22)

Zur Sitzung am 17.02.2022 liegt dem Rat der Stadt folgende Resolution der SPD-Fraktion vom 16.02.2022 (Drucksache Nr.: 23770-22) vor:
„Im Wege der Dringlichkeit bittet die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund um Aufnahme des oben genannten Tagesordnungspunkts zur Sitzung des Rats am 17.02.2022. Die Dringlichkeit ergibt sich durch einen weiteren Angriff auf die Sultan Ahmet Camii Moschee in Dortmund-Dorstfeld am 09.02.2022.

Die SPD-Fraktion bittet um Beratung und Beschluss der folgenden Resolution:

· Der Rat der Stadt Dortmund solidarisiert sich mit den muslimischen Gemeinden in Dortmund und verurteilt jede Art von rassistischen und islamfeindlichen Angriffen auf Moscheen in Dortmund.
· Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt und bedankt sich für das Engagement unterschiedlicher demokratischer Akteure, die seit Jahren Rassismus und Fremdenfeindlichkeit bekämpfen.
· Der Rat der Stadt Dortmund teilt die Sorgen der muslimischen Dortmunderinnen und Dortmunder über die Zunahme der Übergriffe und setzt sich für ein friedliches Miteinander der Religionen ein.
· Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung zur nächsten Ratssitzung einen Sachstandsbericht zu islamfeindlichen Übergriffen in Dortmund zu geben.

Begründung:
Die mehrfachen islamfeindlichen Angriffe in Dortmund sind sehr besorgniserregend. In weniger als einem Jahr wurden vier Moscheen in Dortmund Ziel von Anschlägen. So wurde beispielsweise Anfang Dezember 2021 die Evinger Selimiye Moschee das Ziel eines feigen Anschlages. Hier hatten die Täter einen Schweinekopf an das Eingangstor gehängt. Zuletzt wurde die Sultan Ahmet Camii Moschee in Dortmund-Dorstfeld am 09. Februar 2022 von offensichtlich rechtsextremen Tätern angegriffen und ein Hakenkreuz an die Eingangstür der Moschee geschmiert. Dies ist nicht hinnehmbar und wir dürfen in unserer Stadt nicht zulassen, dass Fremdenfeindlichkeit, Islamfeindlichkeit und Rechtsextremismus das friedliche Zusammenleben beeinträchtigen.“
In diesem Zusammenhang formulierte Rm Gülec (BVT) folgende Fragen an die Verwaltung und bittet um Beantwortung:
· Welche Maßnahmen werden in Dortmund eingesetzt damit die Moscheen und die Religionseinrichtungen vor solchen Angriffen geschützt werden?
· Gibt es Krisenkonzepte bei Verdacht eines Anschlags?
· Gibt es finanzielle Förderung für Sicherheitsmaßnahmen z.B. für die Installation von hochwertigen Videokameras etc.?
· Gibt es eine Hotline für Notfälle?
· Wie oft fahren die Polizeistreifen während der Gebetszeiten an den Moscheen vorbei?
· Die Stadt Dortmund und unterschiedliche demokratische Akteure bekämpfen lobenswert seit Jahren Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Was können die Stadt Dortmund und die demokratischen Parteien des Rates weiter tun um die Besorgnisse der muslimischen Mitbürger*innen in Dortmund zu beseitigen?

Dem Rat der Stadt liegt ein Schreiben der Verwaltung vom 12.05.2022 (Drucksache Nr.: 23770-22-E2) vor:

„… zu Ihrem oben genannten Antrag nehme ich wie folgt Stellung:



Am gestrigen 11.05.2022 hat der gemeinsame Abstimmungstermin der Verwaltung mit dem Rat der muslimischen Gemeinden und dem Polizeipräsidenten zu den islamfeindlichen Übergriffen in Dortmund stattgefunden. Im Zuge des Termins wurde konstatiert, dass es aufgrund begrenzter Ressourcen der Polizei nicht möglich sei, vor jeder Dortmunder Moschee einen Streifenwagen zu platzieren. Dies sei jedoch auch nicht vom Rat der muslimischen Gemeinden gewünscht.
In Anlehnung an das kürzlich ausgelaufene EU-Projekt „Wie schütze ich mein Gotteshaus?“ sieht ein eigenes Konzept des Rates der muslimischen Gemeinden vor, für jede Moscheegemeinde einen eigenen Sicherheitsbeauftragten zu benennen. Dieser soll im Austausch mit der Polizei stehen, die u. a. über den Leistungsstab und das Kommissariat Vorbeugung Beratung zu Vorgehensweisen bei kritischen Vorfällen anbietet.
Ein erster gemeinsamer Termin zwischen der Verwaltung, dem Rat der muslimischen Gemeinden, der Polizei Dortmund sowie den jeweiligen Sicherheitsbeauftragten wird nach den Sommerferien 2022 stattfinden.
Darüber hinaus wird auch die Installation von Videokameras auf dem Gelände der Moscheen angesprochen.

Der vorgenannte Antrag enthält zudem ergänzende Fragen, die überwiegend in den Zuständigkeitsbereich der Polizei fallen. Aus diesem Grund wurde die Polizei um Stellungnahme zu den Fragen 1 bis 5 gebeten. Die Fragen werden wie folgt beantwortet:

Frage 1 - Welche Maßnahmen werden in Dortmund eingesetzt, damit die Moscheen und die Religionseinrichtungen vor solchen Angriffen geschützt werden?
Die Polizei Dortmund wertet in einem ständigen Prozess die aktuellen Lagebilder auf Landes- und Bundesebene aus und bezieht sie in die Beurteilung der Lage ein. Insbesondere die örtliche Lage von Gebetshäusern bzw. Moscheen in den Stadtteilen von Dortmund und Lünen fließen in die Beurteilung mit ein.
Die Mitarbeitenden des Wach- und Bezirksdienstes sind sensibilisiert und berücksichtigen dies bei der Wahrnehmung von Einsätzen im täglichen Dienst sowie im Rahmen ihrer Streifen- und Aufklärungstätigkeit.

Landesweit ist seit 2006 in allen Kreispolizeibehörden die Funktion der „Kontaktbeamtin/des Kontaktbeamten muslimische Institutionen“ eingerichtet. Diese fungieren als feste Ansprechpersonen für muslimische Vereine, Organisationen und Institutionen.
Auch im Polizeipräsidium Dortmund ist diese Funktion ebenfalls vorhanden und aufgrund ihrer Bedeutung seit 2016 beim Leitungsstab angegliedert.
Seitens der Kontaktbeamtin muslimische Institutionen (KMI) sind gute Kontakte in die postmigrantische Community vorhanden und auch eine vertrauensvolle Kontaktpflege mit den muslimischen Verbänden und Gemeinden hat sich in der Kontinuität der Ansprechperson für die muslimischen Gemeinden und Vereine fest etabliert. Weiterhin fungieren die zuständigen Bezirksdienstbeamtinnen und –beamten als Ansprechpartner vor Ort.

Bei der Polizei Dortmund findet seit 2014 ein Dialog mit muslimischen Gemeinden und Vereinen aus Dortmund und Lünen unter Beteiligung diverser Einrichtungen statt, die mit bisher zwölf Dialogveranstaltungen für einen vertrauensvollen Austausch zu Sicherheitsthemen durchgeführt wurde. Um einen breiteren Einblick in den Dialog zwischen muslimischen Organisationen und Vereinen zu erhalten, ist eine Pressemeldung zum Dialog vom 28.02.2020 als Anlage beigefügt.
Weitere Dialogveranstaltungen mussten leider pandemiebedingt abgesagt werden. Die nächste Dialogveranstaltung wird zeitnah fortgesetzt.

Frage 2 - Gibt es Krisenkonzepte bei Verdacht eines Anschlags?
Sachbeschädigungen und andere Aktionen, die das friedliche Zusammenleben in einer demokratischen Gesellschaft stören, sind absolut nicht hinnehmbar und werden konsequent mit allen rechtlichen Mitteln verfolgt. Die Polizei Dortmund leistet im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags ihren Beitrag, um Straftaten zu verhindern bzw. zu verfolgen.
Des Weiteren ist die Polizei darauf vorbereitet, bei Verdacht auf schwerwiegende Straftaten anhand eigener Konzepte darauf sachgerecht zu reagieren, um Schaden von Personen und bedeutenden Sachwerten abzuwenden.

Frage 3 - Gibt es finanzielle Förderung für Sicherheitsmaßnahmen z.B. für die Installation von hochwertigen Videokameras etc.?
Eine allgemeine Förderung gibt es bislang nicht.

Die Polizei Dortmund bietet jedoch eine kostenlose, sicherheitstechnische Beratung für Wohnungen, Moscheen oder andere Einrichtungen durch Fachberater der Dienststelle Kriminalkommissariat für Kriminalprävention und Opferschutz an. Dieses Angebot wurde auch bereits in Dialogveranstaltungen mit den muslimischen Gemeinden vorgestellt und mehrere sicherheitstechnische Beratungen in Moscheen durchgeführt.

Frage 4 - Gibt es eine Hotline für Notfälle?
Bei den Notfällen kann zu jeder Tages- und Nachtzeit per Notruf 110 niedrigschwellig gewählt werden. Durch explizit geschulte Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamte können schon am Telefon erste Hilfestellungen gegeben und bei Erfordernis unverzüglich eine Funkstreifenbesatzung zur Einsatzörtlichkeit entsandt werden.

Frage 5 - Wie oft fahren die Polizeistreifen während der Gebetszeiten an den Moscheen vorbei?
Grundsätzlich bezieht die Polizei Lagebilder in ihrer täglichen Aufgabenwahrnehmung mit ein und stellt sich anlassbezogen auf sicherheitsrelevante Vorkommnisse ein. Zu Art und Ausmaß polizeilicher Maßnahmen kann aus einsatztaktischen Gründen keine Auskunft erteilt werden.

Zudem wird zu Frage 6 (Was können die Stadt Dortmund und die demokratischen Parteien des Rates weiter tun um die Besorgnisse der muslimischen Mitbürger*innen in Dortmund zu beseitigen?) seitens der Verwaltung ausgeführt:
Im Rahmen der Arbeit der Koordinierungsstelle für Vielfalt, Demokratie und Toleranz (VTD) und dem Kommunalen Integrationszentrum MIA-DO-KI im Geschäftsbereich 1/III - Stadt der Nachbarschaft bestehen unterschiedliche Netzwerk- und Dialogstrukturen, in denen die Auseinandersetzung mit antimuslimischem Rassismus thematisiert wird. Enge und regelmäßige Kooperationen zum Thema interreligiöser Dialog bestehen u.a. mit dem Dialogkreis der Abrahamsreligionen, dem Rat der muslimischen Gemeinden sowie den im Integrationsrat aktiven Verbänden. Mit dem Dialogkreis der Abrahamsreligionen wurde 2015 die fortlaufende Kampagne "Wir ALLE sind Dortmund" ins Leben gerufen, auch mit dem Ziel, mit Kampagnenaktionen und Fachveranstaltungen einen deutlichen Kontrapunkt zu islamkritischen Bewegungen zu setzen. Das Thema antimuslimischer Rassismus und rechtsextremistische Übergriffe in diesem Kontext beschäftigt auch den "Dortmunder Runder Tisch gegen Rechtsextremismus", die in den Stadtteilen aktiven Runden Tische sowie den Begleitausschuss der Koordinierungsstelle. Auch werden regelmäßig Projekte gegen antimuslimischen Rassismus gefördert.

Nach jüngsten wissenschaftlichen Untersuchungen (s. Rassistische Realitäten: Wie setzt sich Deutschland mit Rassismus auseinander? (rassismusmonitor.de)) bleibt aber festzuhalten, dass Teile der Bevölkerung weiterhin rassistische Ansichten vertreten bzw. rassistische Vorfälle verharmlosen.

Um dieses menschverachtende Gedankengut zu bekämpfen, ist daher auch die Verwaltung aufgefordert, sich mit antimuslimischem Rassismus und Rassismus allgemein weiter und intensiver auseinander zu setzen. Dabei sind eine stärkere Berücksichtigung der Betroffenenperspektive sowie eine aktivere Beteiligung der Multiplikator*innen und Verbände in den zuständigen Netzwerken sicherzustellen. Dazu zählt bspw. auch die Thematisierung von geeigneten und repräsentativen Gemeindehäusern unterschiedlicher Religionsgemeinschaften in Dortmund.“

Rm Gülec (BVT) berichtet, die muslimischen Gemeinden hätten die vom Rat bekundete Solidarität positiv aufgenommen und auch die geführten Gespräche wurden als sehr positiv empfunden. Dieser Austausch ist nützlich und effektiv. Gleichzeitig informiert er darüber, dass die Sultan Ahmet Moschee einen Drohbrief erhalten hat. Er ist sich trotzdem sicher, dass Fremdenfeindlichkeit und Rassismus in Dortmund dennoch keinen Platz haben.



Der Rat der Stadt nimmt das Schreiben der Verwaltung vom 12.05.2022 (Drucksache Nr.: 23770-22-E2) zur Kenntnis.


zu TOP 10.7
73. Haushaltsplan 2022; hier: Teilweise Aufhebung der haushaltsrechtlichen Vermerke nach § 24 Abs. 5 KomHVO NRW in § 10 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24376-22)

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) äußert Verständnis für den Beschlussvorschlag, der OB sei den Wünschen der Fraktionen nachgekommen. Seine Fraktion sieht jedoch eine nicht erforderliche Ausweitung im Fachbereich 1 und wird deshalb die Vorlage ablehnen.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:


a) Der Rat der Stadt Dortmund hebt die Sperrung der folgenden in § 10 der Haushaltssatzung aufgeführten und gemäß § 24 Abs. 5 KomHVO NRW im Fachbereich 1 gesperrten Ansätze zur Verwendung auf.
b) Der Rat beschließt, die vier mit Stellenplan 2022 eingerichteten aber noch nicht zur Besetzung freigegebenen Planstellen zu besetzen.

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Gülec (BVT)
zu TOP 11.1.1
74. Muslimisches Grabfeld auf dem Hauptfriedhof
Anfrage zur TO (Rm Gülec; Bündnis für Vielfalt und Toleranz)
(Drucksache Nr.: 24074-22)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

zu TOP 11.1.2
75. Unterschiedlich anfallende Verwaltungsgebühren für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
Anfrage zur TO (Rm Gülec; Bündnis für Vielfalt und Toleranz)
(Drucksache Nr.: 24579-22)

Die Beantwortung erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates.

11.2 Anfragen Rm Deyda (Die Rechte)
– unbesetzt –

OB Westphal beendet die öffentliche Sitzung um 19:25 Uhr.






Thomas Westphal
Jacques Armel Dsicheu Djine
Sebastian Kaul
Oberbürgermeister
Ratsmitglied
Schriftführer