Niederschrift (öffentlich)

über die 12. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord


am 27.04.2022
Dietrich-Keuning-Haus, Leopoldstraße 50-58, Agora


Sitzungsdauer: 16:05 - 18:06 Uhr

Anwesend:

a) Mitglieder der Bezirksvertretung:

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:


Hannah Rosenbaum Bezirksbürgermeisterin
Nadine Glade
Jutta Hoppe
Dr. Andreas Kloth - bis 17.50 Uhr -
Max Kumpfer - entschuldigt -
Marko Unterauer

SPD-Fraktion:
Amir Aletic - entschuldigt -
Brigitte Jülich
Gertrud Kuska
Thomas Lichtenberg - entschuldigt -
Thomas Oppermann 1. stellv. Bezirksbürgermeister

Fraktion Die Linke / Die Partei:
Michael Gründel (Die Linke) - bis 17.35 Uhr -
Sonja Lemke (Die Linke) - bis 17.35 Uhr -
Julia Rüding (Die Partei) - entschuldigt -
Cornelia Wimmer (Die Linke) 2. stellv. Bezirksbürgermeisterin

CDU-Fraktion:
Anne-Kathrin Vornweg
Dorian Vornweg

BVT:
Fatime Sahin

AfD:
Bernd Hempfling

b) Mitglieder des Rates
- - -

c) Seniorenbeirat

Herr Dr. Ingenmey - entschuldigt -

Frau Kalamajka

d) Integrationsrat

Frau Dahlmann - entschuldigt -

e) Verwaltung

Frank Groening 33/GF BV In-Nord


Heike Jürß 33/GF BV In-Nord
Aysun Kolbasi 33/GF BV In-Nord
Herr Stüdemann Stadtdirektor
Herr Finger Fachbereichsleiter Grünflächenamt
Herr Pflug Tiefbauamt
Herr Gansau Quartiersmanagement
Herr Bläser Koordinierungsstelle „nordwärts“



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 12. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord,
am 27.04.2022, Beginn 16:00 Uhr,
Dietrich-Keuning-Haus, Leopoldstraße 50-58, Agora


1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 09.03.2022

2. Einwohnerfragestunde

3. Berichterstattung

3.1 Berichterstattung zur Neugestaltung des Mehmet-Kubasik-Platzes
(Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Berichterstattung

3.2 Berichterstattung zur Neugestaltung der Münsterstraße
(Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Berichterstattung

4. Eingaben

5. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

5.1 Gemeinsamer Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 05.02.2020 "Haushaltsmittel der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt-Nord für das Jahr 2020/21"
Mitteilung Geschäftsführung / Beschluss
(Drucksache Nr.: 16497-20-E7)

5.2 Gemeinsamer Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 05.02.2020 "Haushaltsmittel der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt-Nord für das Jahr 2020/21"
Mitteilung Geschäftsführung / Beschluss
(Drucksache Nr.: 16497-20-E8)

5.3 Immobilien Management-Bericht (4. Quartal 2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23869-22)

5.4 Durchführung eines halbjährigen kostenfreien Sperrmülltages pro Stadtbezirk im Rahmen eines auf ein Jahr befristeten Modellprojektes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23870-22)

5.5 Förderantrag - Umbau der Skatehalle
Mitteilung Geschäftsführung / Beschluss
(Drucksache Nr.: 24330-22)

5.6 Förderantrag - Finanzierung des Schulprojekts der Gertrud-Bäumer-Realschule "Ruderboot"
Mitteilung Geschäftsführung / Beschluss
(Drucksache Nr.: 24331-22)

5.7 Hafenkonzert 2022
Mitteilung Geschäftsführung / Beschluss
(Drucksache Nr.: 24360-22)

5.8 Aufstockung der Mittel der Vereins- und Kulturförderung
Mitteilung Geschäftsführung / Beschluss
(Drucksache Nr.: 24292-22)

5.9 Aufstockung der Mittel des Stadtbezirksmarketings Innenstadt-Nord
Mitteilung Geschäftsführung / Beschluss
(Drucksache Nr.: 24293-22)

6. Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters

6.1 Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund
hier: Ergänzung der Hauptsatzung um die Gewährung von Sitzungsgeld für Arbeitskreis- und Vorstandssitzungen des Seniorenbeirats, des Integrationsrats und des Behindertenpolitischen Netzwerks

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23873-22)

7. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

7.1 Sachstandsbericht zum "Programm Plätze"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24104-22)

8. Kultur, Sport und Freizeit

9. Schulen

10. Kinder, Jugend und Familie

11. Soziales, Familie und Gesundheit

12. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

12.1 Bauleitplanung; Dachbegrünung in Dortmund
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Erneute Satzungsbeschlüsse

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23673-22)

12.2 Urbanes Gärtnern
Förderrichtlinien zum Programm "Querbeet Dortmund - ernte deine Stadt!"

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23005-21)

12.3 Fachbeitrag "Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22296-21)

13. Mobilität, Infrastruktur und Grün

13.1 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 11. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23793-22)

13.2 Verlagerung der Taxistellplätze von der P+R-Anlage Speestraße
Mitteilung Geschäftsführung / Beschluss
(Drucksache Nr.: 23363-22-E4)

13.3 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23785-22)

13.4 Ergänzung zum Planungsbeschluss: Vergabe von Planungsleistungen für die Straßenplanung und die damit einhergehende Straßenentwässerung im Bereich der Bebauungspläne InN 218 und InN 219 – Nordspange, Haupterschließung Westfalenhütte- und neue Werksstraßen als Folgemaßnahmen
hier: Projektsteuerung Westfalenhütte

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21317-21)

13.5 Verbesserung der Beleuchtungssituation am Mehmet-Kubasik-Platz
- lag zur Sitzung am 09.03.2022 vor -
Beschluss

(Drucksache Nr.: 23503-22)

14. Wirtschafts-/Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

15. Anträge

15.1 Freigabe der Gegenrichtung an Nordmarkt und Stollenstraße für den Radverkehr
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 24345-22)

15.2 Fuß- und fahrradfreundliche Ampelschaltung an der Bornstraße/Brunnenstraße
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 24346-22)

15.3 Überholverbot im Bereich der Mittelinseln der Eberstraße
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 24347-22)

15.4 Einrichtung eines Zebrastreifens auf der Bülowstraße
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 24348-22)

15.5 Zusätzliche Be- und Entladefläche Borsigplatz
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 24373-22)

15.6 Zusatz DKH/Keuninghaus für die U-Bahnhaltestelle Leopoldstraße
- lag bereits zur Sitzung am 03.11.2021 vor -

Antrag zur TO (SPD-Fraktion) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 22759-21)

15.7 Evolutionsweg
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 24379-22)

16. Anfragen

17. Mitteilungen

17.1 Zwischenbilanz zu Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Stellungnahme der Verwaltung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21641-21-E2)

17.2 Festzusetzende Veranstaltungen nach Titel IV Gewerbeordnung -GewO-
hier: Mitteilung über geplante Veranstaltungen im Jahr 2022 im Bezirk Innenstadt-Nord

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24049-22)

17.3 Festzusetzende Veranstaltungen nach Titel IV Gewerbeordnung -GewO-
hier: Mitteilung über geplante Veranstaltungen im Jahr 2022 im Bezirk Innenstadt-Nord

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24163-22)

17.4 Jahresarbeitsprogramm 2022 des Tiefbauamtes
Mitteilung Geschäftsführung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22201-21-E7)

17.5 Verbleib Antrag Fußgängerüberweg Leopoldstraße
Mitteilung Geschäftsführung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13337-19-E2)

17.6 Überprüfung der Ampelschaltung Mallinckrodt-/Blücherstraße
Mitteilung Geschäftsführung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22757-21-E1)

17.7 Abfallbehälter entlang des Kanals
Mitteilung Geschäftsführung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21309-21-E1)

17.8 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) 2021 für die Stadt Dortmund
Beantwortung der Anfrage / Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 22675-21-E4)

17.9 Kommunikationssäule
Stellungnahme der Verwaltung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20766-21-E1)

17.10 Feststellung von Baumschäden (Baumfällanträge)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24273-22)


Frau Bezirksbürgermeisterin Rosenbaum eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord. Sie stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest. Ferner weist Frau Bezirksbürgermeisterin Rosenbaum auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Sahin benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt und um die nachfolgenden Hinweise und Punkte erweitert:

Hinweise

TOP 12.1 Bauleitplanung, Dachbegrünung in Dortmund
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Erneute Satzungsbeschlüsse
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23673-22)

TOP 12.4 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt – Entwicklung des
Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und
Freizeitpark; 2. Kostenerhöhungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23872-22)

Die TOP 12.1 und 12.4 sind vorzuziehen, da das Votum der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen übermittelt werden muss.

TOP 13.5 Verbesserung der Beleuchtungssituation am
Mehmet-Kubasik-Platz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23503-22)
- lag zur Sitzung am 09.03.2022 vor –

TOP 7.1 Sachstandsbericht zum „Programm Plätze“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24104-22)

Die TOP 13.5 und 7.1 werden vorgezogen und nach der Berichterstattung zu TOP 3.1 behandelt.


Nachversand

Neu TOP 12.4 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt – Entwicklung des Hoeschparks und des Freibades Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark: 2. Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23872-22)

hierzu: Dringlichkeitsschreiben von Herrn Oberbürgermeister Westphal vom 07.04.2022

Neu TOP 12.5 Baugenehmigung für die Errichtung einer Lagerhalle mit
Verwaltungsbereich Bornstraße 245, Gemarkung Dortmund,

Flur 46, Flurstück 609
Bauvorhaben nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung von Befreiung nach § 31, Abs. 2 BauGB;

61/5-1-052820
Beschluss

(Drucksache Nr.: 24291-22)

hierzu: Dringlichkeitsschreiben von Herrn Stadtrat Wilde
vom 12.04.2022


Neu TOP 17.11 Anfrage zu den Passagierzahlen am ZOB
Beantwortung der Anfrage vom 10.03.2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20172-21-E1

Tischvorlagen

Zu TOP 5.4 Durchführung eines halbjährigen Sperrmülltages pro Stadtbezirk
im Rahmen eines auf ein Jahr befristeten Modellprojektes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23870-22)

Hierzu: Antrag der SPD-Fraktion
(Drucksache Nr.: 23870-22-E6)
Neu TOP 5.10 Förderantrag Herderlezi
Beschluss
(Drucksache Nr. 24585-22)

Zu TOP 12.4 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt – Entwicklung des Hoeschparks und des Freibades Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark: 2. Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23872-22)

hierzu: Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 26.04.2022


Der TOP 5.4 sowie der hierzu eingebrachte Antrag werden von der Tagesordnung abgesetzt.

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 09.03.2022

Die Niederschrift über die 11. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 09.03.2022 wird einstimmig genehmigt.


2. Einwohnerfragestunde
- unbesetzt -

3. Berichterstattung

zu TOP 3.1
Berichterstattung zur Neugestaltung des Mehmet-Kubasik-Platzes
(Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Herr Stadtdirektor Stüdemann und Mitarbeiter des Grünflächen- und Tiefbauamtes sowie des Quartiersmanagements informieren die Bezirksvertretung über die geplanten Maßnahmen auf dem Mehmet-Kubaşık-Platz und beantworten die Fragen der Bezirksvertreter*innen.
Um den Platz zu beleben und aufzuwerten, sollen schnell umsetzbare Einzelmaßnahmen ausgeführt werden. Hierzu zählen die neue Ausleuchtung des Platzes, seine Beschallung mit von ortsansässigen Künstler*innen ausgeführter klassischer und orientalischer Folkloremusik bis in die frühen Abendstunden mit Hilfe von Kugellautsprechern in einem Radius von fünf Metern, die Erhöhung der Reinigungsintervalle, die Entfernung von Graffitis und Aufklebern, eine partielle Bepflanzung sowie im weiteren Verlauf die Installation von Spielgeräten und die Erweiterung der ansässigen Gastronomiebetriebe um Außengastronomie.
Die verstärkte Bestreifung durch Polizei und Kommunalen Ordnungsdienst wird in Aussicht gestellt. Als weitere Aufwertung wird die Stadtteilbibliothek angesehen, die im Jahr 2023 in den Räumlichkeiten der bisherigen Filiale der Commerzbank eröffnet werden soll.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Berichterstattung zur Neugestaltung des Mehmet-Kubasik-Platzes zur Kenntnis.




zu TOP 3.2
Berichterstattung zur Neugestaltung der Münsterstraße
(Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Ein Mitarbeiter von „nordwärts“ berichtet den Bezirksvertreter*innen auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über die Neugestaltung der Münsterstraße.
Die Umsetzung des Gesamtkonzepts in Anlehnung an den Gewinnerentwurf ist demnach nicht abzusehen. Umgesetzt werden sollen zunächst kurzfristig zu realisierende Lösungen, wie beispielsweise die Befüllung von Pflanzkübeln etc. Diesbezüglich wird auf die Beantwortung einer Anfrage unter TOP 17.1 verwiesen.
Die Frage, wann das Stadtplanungsamt in der Angelegenheit aktiv werde, konnte ad hoc nicht beantwortet werden und wird von der Geschäftsstelle an die Verwaltung weitergegeben.
Diese Berichterstattung nimmt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zur Kenntnis.


4. Eingaben
- unbesetzt -


5. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 5.1
Gemeinsamer Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 05.02.2020 "Haushaltsmittel der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt-Nord für das Jahr 2020/21"
Mitteilung Geschäftsführung / Beschluss
(Drucksache Nr.: 16497-20-E7)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Mitteilung der Geschäftsführung zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Aufhebung des Beschlusses (TEK Fliederstraße – Trockenlegung Rasenfläche/Außengelände - 5.000,00 Euro).


zu TOP 5.2
Gemeinsamer Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 05.02.2020 "Haushaltsmittel der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt-Nord für das Jahr 2020/21"
Mitteilung Geschäftsführung / Beschluss
(Drucksache Nr.: 16497-20-E8)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Mitteilung der Geschäftsführung zur Kenntnis. Auf Anregung der Fraktion Die Linke/Die Partei hin beschließt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord einstimmig, die Verwaltung prüfen zu lassen, ob die Umsetzung des Trinkwasserbrunnens Born-/Jägerstraße auf den Nordmarkt möglich ist. Sollte dies möglich sein, sollen die in Rede stehenden 30.000,00 Euro hierfür verwendet werden.


zu TOP 5.3
Immobilien Management-Bericht (4. Quartal 2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23869-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Immobilien Management-Bericht zur Kenntnis.



zu TOP 5.4
Durchführung eines halbjährigen kostenfreien Sperrmülltages pro Stadtbezirk im Rahmen eines auf ein Jahr befristeten Modellprojektes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23870-22)
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 23870-22-E6)

Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.

Der Antrag der SPD-Fraktion wird ebenfalls zurückgezogen.


zu TOP 5.5
Förderantrag - Umbau der Skatehalle
Mitteilung Geschäftsführung / Beschluss
(Drucksache Nr.: 24330-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Förderantrag des Vereins zur Förderung der Jugendkultur Dortmund e. V. zur Kenntnis und beschließt einstimmig, den Verein für den Umbau der Skatehalle mit einer Summe von 4.831,00 Euro aus der Vereins- und Kulturförderung zu unterstützen.


zu TOP 5.6
Förderantrag - Finanzierung des Schulprojekts der Gertrud-Bäumer-Realschule "Ruderboot"
Mitteilung Geschäftsführung / Beschluss
(Drucksache Nr.: 24331-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Förderantrag der Gertrud-Bäumer-Realschule zur Kenntnis und beschließt einstimmig, den Förderantrag an den Schulausschuss zu überweisen, da dieses Schulprojekt stadtbezirksübergreifend ist.


zu TOP 5.7
Hafenkonzert 2022
Mitteilung Geschäftsführung / Beschluss
(Drucksache Nr.: 24360-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Mitteilung der Geschäftsführung zur Kenntnis und beschließt einstimmig, dass das Hafenkonzert 2022 stattfinden soll.


zu TOP 5.8
Aufstockung der Mittel der Vereins- und Kulturförderung
Mitteilung Geschäftsführung / Beschluss
(Drucksache Nr.: 24292-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Mitteilung der Geschäftsführung zur Kenntnis und beschließt mehrheitlich mit den Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen (5), Fraktion Die Linke/Die Partei (3), BVT (1) gegen die Stimmen von SPD (3), CDU (2) und AfD (1), den Ansatz der Vereins- und Kulturförderung um 20.000,00 Euro aufzustocken.




zu TOP 5.9
Aufstockung der Mittel des Stadtbezirksmarketings Innenstadt-Nord
Mitteilung Geschäftsführung / Beschluss
(Drucksache Nr.: 24293-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Mitteilung der Geschäftsführung zur Kenntnis und beschließt mehrheitlich mit den Stimmen von SPD (3), CDU (2), Bündnis 90/Die Grünen (5), Die Linke/Die Partei (3), BVT (1) gegen die AfD (1), den Ansatz für das Stadtbezirksmarketing um 40.000,00 Euro aufzustocken.


zu TOP 5.10
Förderantrag Herderlezi
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24585-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Förderantrag zur Kenntnis und beschließt mehrheitlich mit den Stimmen von SPD (3), CDU (2), Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (5), Fraktion Die Linke/Die Partei (1), BVT (1) gegen die AfD (1), die Veranstaltung „Herderlezi“ mit 500,00 Euro aus der Vereins- und Kulturförderung zu unterstützen.


6. Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters

zu TOP 6.1
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund
hier: Ergänzung der Hauptsatzung um die Gewährung von Sitzungsgeld für Arbeitskreis- und Vorstandssitzungen des Seniorenbeirats, des Integrationsrats und des Behindertenpolitischen Netzwerks
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23873-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den nachfolgenden Beschluss des Rates der Stadt Dortmund zur Kenntnis.

Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur zweiten Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund.


7. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 7.1
Sachstandsbericht zum "Programm Plätze"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24104-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Sachstandsbericht zum „Programm Plätze“ zur Kenntnis.


8. Kultur, Sport und Freizeit
- unbesetzt -



9. Schulen
- unbesetzt -

10. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -

11. Soziales, Familie und Gesundheit
- unbesetzt -


12. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 12.1
Bauleitplanung; Dachbegrünung in Dortmund
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Erneute Satzungsbeschlüsse
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23673-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit den Stimmen von SPD (3), Bündnis 90/Die Grünen (5), Die Linke/Die Partei (3), BVT (1), bei Enthaltung der CDU (2), gegen die AfD (1), den nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
I. Der Rat der Stadt hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der zu ändernden Bebauungspläne hier eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter den Punkten 7/8 der Beschlussvorlage sowie Anlage 2 dargestellt - zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 214 Abs. 4 i.V. m. § 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1)

II. Der Rat der Stadt beschließt im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB, die dieser Beschlussvorlage beigefügten Textsatzungen zu den Änderungen der unter Punkt 1 dieser Vorlage genannten Bebauungspläne für die jeweiligen unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereiche mit dem durch Beschluss des Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 18.09.2019 offen gelegenen Inhalt als Satzungen.

Rechtsgrundlage:

§ 214 Abs. 4 BauGB i.V. m. § 1 Abs. 8, § 2 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 i. V. m. § 13 BauGB sowie den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
III. Der Rat der Stadt beschließt im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB, den unter Punkt 1.1 dieser Vorlage genannten Textsatzungen zu den Änderungen der unter Punkt 1.1 dieser Vorlage genannten Bebauungsplänen die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 08.03.2022 beizufügen.





Rechtsgrundlage:
§ 214 Abs. 4 i.V. mit § 9 Abs. 8 und §2 a BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW


zu TOP 12.2
Urbanes Gärtnern
Förderrichtlinien zum Programm "Querbeet Dortmund - ernte deine Stadt!"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23005-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den nachfolgenden Beschluss des Rates zur Kenntnis.

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in der Anlage 1 zu dieser Vorlage enthaltenen Förderrichtlinien für das Programm „Querbeet Dortmund – ernte deine Stadt!“.


zu TOP 12.3
Fachbeitrag "Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22296-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord erörtert die Vorlage und fordert die Verwaltung einstimmig auf, Planung und Umsetzung des Personenaufzugs an der Stadtbahnhaltestelle Münsterstraße aufgrund der inklusiven Arbeit der umliegenden Schulen vor 2026 abzuwickeln.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig unter Hinweis auf den vorgenannten gemeinsamen Antrag aller Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord den nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Fachbeitrag „Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen“ als Teilfortschreibung zum Nahverkehrsplan.


zu TOP 12.4
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark: 2. Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 26.04.2022
(Drucksache Nr.: 23872-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 26.04.2022 zur Kenntnis.

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor (Drucksache Nr.: 23872-22-E1):
Mit obiger Vorlage erreicht den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit eine Vorlage zur Empfehlung, die eine nochmalige Kostenerhöhung in Höhe von 1.727.000 Euro zu oben genannter Maßnahme vorsieht. Damit sind die Kosten für das geplante Projekt nunmehr seit der Planung um 2.976.000 Euro gestiegen – von ursprünglich 4.997.592 € auf 7.973.592 € -, da bereits in 2021 eine Erhöhung der Kosten von 1.249.000 Euro vom Rat beschlossen wurde. Abzüglich der zu erwartenden EU-Zuwendung in Höhe von 4.497.832,80 € - wovon die Stadt einen Eigenanteil von 10% übernehmen muss - bleibt somit bis dato ein Investitionsvolumen von gut 3 Mio. Euro.

Zu der erneut zu empfehlenden Kostenerhöhung werden in der Vorlage die Gründe dafür nur sehr vage benannt.
Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung die folgenden Fragen bis zur Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 03.05.2022 zu beantworten und diese dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 05.05.2022 vorzulegen:


1. In obiger Vorlage wird aufgeführt, dass sich mit fortschreitender Projektumsetzung Herausforderungen durch das Bauen im Bestand ergaben. Darüber hinaus sollen sich durch die erheblichen Abbrucharbeiten im Rahmen der Schadstoffsanierung weitergehende Erfordernisse im Aufbau ergeben haben. Dies wirke sich nun auf alle Folgegewerke aus.

Wir bitten um konkrete Darstellung,

· welche Herausforderungen dies waren,
· ob die Abbrucharbeiten in dem Maße, wie geplant, durchgeführt wurden. Wenn nicht, bitten wir um Darstellung, warum die Abbrucharbeiten umfangreicher ausfielen.

· was mit „weitergehende Erfordernisse im Aufbau“ gemeint ist.

· wie sich die Auswirkungen auf die Folgewerke darstellen und, welches die Folgewerke sind.

2. In der Vorlage wird auch genannt, dass durch das Bauen im Bestand im weiteren Projektfortschrift zusätzliche Gewerke hinzugekommen sind, die ursprünglich als nicht notwendig eingestuft wurden:

Wir bitten hier um Darstellung,

· um welche zusätzlichen Gewerke es sich handelt,

· warum diese im Nachgang als notwendig eingestuft wurden, wer diese Gewerke als notwendig eingestuft hat.


3. Weiter heißt es, dass sich die neu hinzugekommenen Gewerke in der Substanz der Gebäude begründen, welche trotz der umfangreichen Grundlagenermittlung teilweise erst nach der Phase des Abbruchs final definiert werden konnten.

Wir bitten um Darstellung,

· warum sich die Substanz der Gebäude erst final nach der Phase des Abbruchs definiert werden konnten,

· um welche Substanz es sich handelt.


4. Durch die oben aufgeführten Maßnahmen seien nun weitere Folgemaßnahmen notwendig, die zu deutlichen Mehrmassen sowie zusätzlichen Arbeiten führen.

Wir bitten hier um Darstellung,

· um welche Folgemaßnahmen es sich handelt,

· welche zusätzlichen Arbeiten ausgeführt werden müssen,

· ob man sich nun sicher ist, dass keine weiteren Mehrbedarfe mehr durch unvorhersehbare Umstände im Gewerk auftreten werden.


Der Ausschuss für Kultur, Sport und lässt die Vorlage und die o. g. Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion zum Rat durchlaufen
und bittet, die Fragen bis zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 05.05.22 zu beantworten.


Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit den Stimmen von SPD (3), CDU (2), Bündnis 90/Die Grünen (5), Die Linke/Die Partei (3) und BVT (1) gegen die AfD (1) nachfolgende Beschlussfassung:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Kostenrahmens für die bauliche Umsetzung der Maßnahme „Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark“ (DS-Nr. 15517-19 und 19913-21) um 1.727.000 €. Damit steigt das Investitionsvolumen von bisher 6.246.592 € auf insgesamt 7.973.592 €.

Das Projekt wird mit Zuwendungen der EU, des Bundes und des Landes NRW gefördert. Die Förderung beträgt bisher 4.497.832,80 €. Zur Refinanzierung der Erhöhung aus dem 1. Kostenerhöhungsbeschluss vom 25.03.2021 (DS-Nr. 19913-21) wurde bei der Bezirksregierung Arnsberg ein weiterer Förderantrag eingereicht. Bislang liegt keine Förderzusage vor. Der 1. Kostenerhöhungsbeschluss deckt die entsprechenden Kosten zu 100 %, auch ohne Förderzusage.
Die Mehrkosten des 2. Kostenerhöhungsbeschlusses von 1.727.000 € sind zu 100 % seitens der Stadt Dortmund zu tragen.


zu TOP 12.5
Baugenehmigung für die Errichtung einer Lagerhalle mit Verwaltungsbereich Bornstr. 245, Gemarkung Dortmund, Flur 46, Flurstück 609
Bauvorhaben nach § 30 Baugesetzbauch (BauGB) unter Zulassung von Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB
61/5-1-052820
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 24291-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord fasst einstimmig den nachfolgenden

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Entscheidung der Verwaltung, unter Zulassung von Befreiungen eine Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt die planungsrechtliche Zulassung des Vorhabens.


13. Mobilität, Infrastruktur und Grün

zu TOP 13.1
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 11. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23793-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den 11. Sachstandsbericht zu Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.


zu TOP 13.2
Verlagerung der Taxistellplätze von der P+R-Anlage Speestraße
Mitteilung Geschäftsführung / Beschluss
(Drucksache Nr.: 23363-22-E4)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Mitteilung der Geschäftsführung zur Kenntnis und beschließt mehrheitlich mit den Stimmen von SPD (3), CDU (2), AfD (1) und BVT (1) gegen die Stimmen Bündnis 90/Die Grünen (5) und Die Linke/Die Partei (1) wie vom Tiefbauamt vorgeschlagen zu verfahren:

„Nachfolgende Stellungnahme erhalten Sie zur Kenntnis und mit der Bitte um Beschlussfassung:

„Anbei erhalten Sie die offizielle Stellungnahme seitens der DSW21 zu dem nachfolgendem Gegenvorschlag der BV ("...Als Gegenvorschlag bringt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord erneut die nur äußerst selten genutzte Bushaltestelle an der Speestraße/Ecke Mallinckrodtstraße in die Diskussion ein.").
Aus dieser wird deutlich, dass die Bushaltestelle an der Speestraße nicht für die Verlegung der 4 Taxi-Stellplätze in Frage kommt.

Wir möchten demnach weiterhin die 4 Taxi-Stellplätze rechts neben der Hauptzufahrt der P+R-Anlage Hafen verlegen.

Da sich die BV IN-Nord gegen weitere Bodenversiegelungen ausspricht, können wir die neu zu errichtende Parkfläche größenteils mit wasserdurchlässigen Rasengittersteinen errichten.

Die Vorteile der wasserdurchlässigen Pflasterung mit Rasengittersteinen sind folgende:

· Durch den Grünanteil können Niederschläge wieder an Ort und Stelle versickern, was dem Wasserkreislauf zu Gute kommt und bei Starkregen dazu beiträgt, die Kanalisation zu entlasten
· Durch die entsprechende Bepflanzung sorgen Rasengittersteine für ein zusätzliches Nahrungsangebot für Insekten

Ich möchte Sie bitten, die oben genannten Punkte mit in die Sitzung am 27.04.2022 aufzunehmen und zu berücksichtigen.“

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstreicht ihren Wunsch, nach Abschluss der Bauarbeiten im Hafenquartier, die Taxi-Stellplätze in die Speicherstraße zu verlagern. Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob dies realisiert werden kann.








zu TOP 13.3
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23785-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, den nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
1. nimmt den 12. Sachstandsbericht (Stichtag 31.12.2021) über die Umsetzung der Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.

2. nimmt die in der Anlage 1 gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen in Höhe von insgesamt 5.875.535,00 Euro sowie die Aufstockung bestehender Brandschutzrückstellungen in Höhe von insgesamt 74.556,50 Euro zur Kenntnis.
3. beschließt die Durchführung der Maßnahmen
- Berufskolleg Paul-Ehrlich, Umsetzung Brandschutzkonzept/Sanierung (Übergangsphase), Brandschutzrückstellung 2.391.469,00 Euro
- Berufskolleg Gisbert-von-Romberg, Umsetzung Brandschutzkonzept/Sanierung (Übergangsphase), Brandschutzrückstellung 2.030.881,00 Euro
- Berufskolleg Leopold-Hoesch, Umsetzung Brandschutzkonzept/Sanierung (Übergangsphase), Brandschutzrückstellung 1.343.185,00 Euro
4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.

zu TOP 13.4
Ergänzung zum Planungsbeschluss: Vergabe von Planungsleistungen für die Straßenplanung und die damit einhergehende Straßenentwässerung im Bereich der Bebauungspläne InN 218 und InN 219 – Nordspange, Haupterschließung Westfalenhütte- und neue Werksstraßen als Folgemaßnahmen
hier: Projektsteuerung Westfalenhütte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21317-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, den nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat beauftragt das Tiefbauamt mit der Einleitung eines Vergabeverfahrens mit anschließender Beauftragung der Leistungen der Projektsteuerung an ein externes Planungsbüro für das Bauvorhaben „Westfalenhütte“.

Für die Leistungen der Projektsteuerung entstehen Auszahlungen in Höhe von 2.000.000,00 Euro brutto. Die Auszahlungen werden entsprechend des Bauvolumens des Bauvorhabens „Westfalenhütte“ vom Tiefbauamt (FB 66), dem Amt für Stadterneuerung (FB 67) und dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung (EB 70) prozentual aufgeteilt und getragen.

Haushaltsjahr 2022: 166.667,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 333.333,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 333.333,00 Euro
Haushaltsjahr 2025 333.333,00 Euro
Haushaltsjahr 2026: 333.333,00 Euro
Haushaltsjahr 2027: 333.333,00 Euro
Haushaltsjahr 2028: 166.667,00 Euro

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in Baubeschlussvorlagen dargestellt, die dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.


zu TOP 13.5
Verbesserung der Beleuchtungssituation am Mehmet-Kubasik-Platz
- lag zur Sitzung am 09.03.2022 vor -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23503-22)

Auf Anregung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschließt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord, eine Entscheidung über die Vorlage auf die nächste Sitzung zu verschieben.


14. Wirtschafts-/Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- unbesetzt -


15. Anträge

zu TOP 15.1
Freigabe der Gegenrichtung an Nordmarkt und Stollenstraße für den Radverkehr
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 24345-22)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zieht ihren Antrag zurück.


zu TOP 15.2
Fuß- und fahrradfreundliche Ampelschaltung an der Bornstraße/Brunnenstraße
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 24346-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich mit den Stimmen von SPD (3), Bündnis 90/Die Grünen (4), Die Linke/Die Partei (1) und BVT (1) gegen die Stimmen von CDU (2) und AfD (1) den nachfolgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Antrag: Fuß- und fahrradfreundliche Ampelschaltung an der Bornstraße/Brunnenstraße

Sehr geehrte Frau Rosenbaum,


die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Bezirksvertretung in der Sitzung am 27.04.2022 um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Lichtsignalanlage für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen in dem eingezeichneten Querungsbereich so anzupassen, dass es möglich wird in einer Grünphase die Bornstraße und auch die Brunnenstraße zu überqueren

Begründung:


Derzeit müssen Fußgänger*innen und Radfahrer*innen dreimal an den LSAs warten bis beide Straßen überquert sind (s. Grafik). Östlich des Straßenzuges befinden sich u.a. ein Baumarkt und zwei Supermärkte, die für die Nahversorgung der Bewohner*innen westlich des Straßenzuges von besonderer Bedeutung sind. Die derzeitige LSA-Schaltung zwingt Menschen, die nachhaltig mobil sind, zu unnötig langen Wartezeiten. In Anbetracht des Klimawandels und einer dringend notwendigen Verbesserung der Verhältnisse des nichtmotorisierten Verkehrs und dem Leitziel einer „Stadt der kurzen Wege“ ist diese Ampelschaltung nicht mehr zeitgemäß und muss neu geschaltet werden.“






zu TOP 15.3
Überholverbot im Bereich der Mittelinseln der Eberstraße
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 24347-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich mit den Stimmen von SPD (3), Bündnis 90/Die Grünen (4), Die Linke/Die Partei (1), BVT (1) gegen die AfD (1), bei Enthaltung der CDU (2) den nachfolgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Antrag: Überholverbot im Bereich der Mittelinseln der Eberstraße

Sehr geehrte Frau Rosenbaum,


die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Bezirksvertretung in der Sitzung am 27.04.2022 um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Höhe der drei Mittelinsel im Verlauf der Eberstraße (s. Grafik) ein Überholverbot von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen (u. a. Fahrrädern) für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen (Zeichen 277.1) anzuordnen.

Begründung:


Die 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BGBl. I 2020 S. 814), die am 28.04.2020 in Kraft getreten ist, enthält u.a. die Möglichkeit, z. B. in Engstellen – ein Überholverbot von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen (u. a. Fahrrädern) für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen anordnen.
Im Bereich der Ebertstraße kommt es im Bereich der drei Mittelinseln zu gefährlichen Überholmanövern, bei denen der vorgeschriebene Mindestabstand (1,5 m) nicht gewahrt wird.“





zu TOP 15.4
Einrichtung eines Zebrastreifens auf der Bülowstraße
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 24348-22)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zieht ihren Antrag zurück.


zu TOP 15.5
Zusätzliche Be- und Entladefläche Borsigplatz
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 24373-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig den nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt Nord, beschließt die am Borsigplatz zusätzlich
eingerichteten Wartemöglichkeiten für Taxifahrer von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr als Be- und Entladezone auszuweisen. Ab 18.00 Uhr soll die Fläche weiterhin den Taxifahrern als Wartebereich zur Verfügung stehen.

Die Nutzung der Be- und Entladefläche soll regelmäßig auf ordnungsgemäße Nutzung überprüft werden.

Begründung:
Der Taxistand am Borsigplatz wird nach Aussagen der Taxifahrer nur in den Abend und Nachtstunden benötigt. Um den hohen Parkdruck für den Anlieferverkehr am Tag etwas zu mindern bitten wir den Antrag umzusetzen.“








zu TOP 15.6
Zusatz DKH/Keuninghaus für die U-Bahnhaltestelle Leopoldstraße
- lag bereits zur Sitzung am 03.11.2021 vor -
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 22759-21)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord hat die nachfolgende Mitteilung der Geschäftsführung in der Sitzung am 09.03.2022 zur Kenntnis genommen.

„Die DSW21 hat die Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 03.11.2021 mit E-Mails vom 14. und 21.02.2022, wie folgt, beantwortet:

„[…] bei der Verwendung von Haltestellenzusätzen verfolgen wir einen restriktiven Ansatz, um einen „inflationären“ Gebrauch von Haltestellenzusätzen zu verhindern. Wir versehen daher lediglich die Haltestellen der großen kulturellen Einrichtungen in Dortmund mit Zusätzen, hierzu zählen Stadtgarten (Theater), Westentor (Dortmunder U), Reinoldikirche (Konzerthaus), Hacheney (Zoo) und Fredenbaum (Naturmuseum).

Änderungswünsche bedürfen daher der Zustimmung (Beschluss) des Rates. Dies ist im Sinne einer gesamtstädtischen Abgewogenheit einer solchen Entscheidung erforderlich.

Zur Verwendung von Haltestellenzusätzen besteht eine grundsätzliche Verständigung mit der Stadt Dortmund. Es erfolgt keine Änderung der Festbeschilderung, um Aufwand und Kosten hier in einem vernünftigen Rahmen zu halten. Die Änderungen werden lediglich per Ansagen in den Fahrzeugen und im Liniennetzplan (auch im interaktiven) umgesetzt.

In der Ziel-Haltestelle selbst kann durch zusätzliche Piktogramme der Fahrgast geleitet werden. Format, Aussehen und Beklebung sind mit DSW21 abzustimmen.

Grundlage für ein weiteres Vorgehen ist jedoch zunächst ein entsprechender Ratsbeschluss. (…)

Die Aufnahme des Zusatzes „Dietrich-Keuning-Haus“ würden wir zu einem regulären Fahrplanwechsel umsetzen. Der entstehende Auswand würde in den zu einem Fahrplanwechsel erforderlichen Anpassungs- und Änderungsdienst einfließen und nicht gesondert in Rechnung gestellt.“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig den Antrag der SPD-Fraktion und bittet, diesen Antrag an den Rat der Stadt Dortmund zu überweisen.
„Die Bezirksvertretung Innenstadt Nord beschließt den Zusatz Dietrich Keuning Haus an dem U Bahnhaltepunkt Leopoldstr.
Begründung: Zur besseren Orientierung für die BesucherInnen des Bürger-und Kulturhauses der Innenstadt Nord ist dieser Zusatz hilfreich. Das zeigt auch der Zusatz in der Innenstadt am Haltepunkt Reinoldikirche/ Konzerthaus.“



zu TOP 15.7
Evolutionsweg
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 24379-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich mit den Stimmen von SPD (3), CDU (2), Bündnis 90/Die Grünen (4), AfD (1) und BVT (1) gegen Die Linke/Die Partei (1) den nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion, dessen Umsetzbarkeit in Absprache mit dem Naturmuseum von der Verwaltung geprüft werden soll:

„Wir beantragen für die Sitzung der Bezirksvertretung durch die Verwaltung zu prüfen im Umfeld des Naturmuseums einen Evolutionsweg anzulegen.

Begründung:

Ein solcher Evolutionsweg kann als Ergänzung zum Angebot des Museums als Lehrpfad dienen. Dieser Lehrpfad zur Evolution soll wichtige Stationen der 4100 Millionen Jahre langen Geschichte des Lebens auf der Erde darstellen.

Wenn man den Weg auf ca. 1000m anlegt, dann würde jeder Meter gut 4 Millionen Jahre darstellen. Ein Millimeter stünde dann für ca. 4000 Jahre was ungefähr der Zeit seit dem Bau der Pyramiden entspricht. Dieser Weg ist ein Ansatz neben der Vermittlung der Evolutionstheorie auch die unvorstellbaren Zeiträume wahrnehmbar zu machen.“


16. Anfragen
- unbesetzt -

17. Mitteilungen

zu TOP 17.1
Zwischenbilanz zu Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Stellungnahme der Verwaltung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21641-21-E2)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Mitteilung von Herrn Oberbürgermeister Westphal zur Kenntnis.

„Die Anfrage beantworte ich wie folgt:

Die Informationen in den Projektsteckbriefen auf der "nordwärts"-Internetseite werden nicht regelmäßig fortgeschrieben, sondern bilden in der Regel den jeweiligen Stand zur Einreichung des Projektes bei "nordwärts" ab.
Die Sachstände in der "nordwärts"-Online-Karte werden im Regelfall jährlich aktualisiert. Sie stammen aus Statusabfragen der Koordinierungsstelle "nordwärts" bei den jeweiligen Projektverantwortlichen. Der Sachstand des Projektes Nr. 926 „Aufwertung der oberen/südlichen Münsterstraße“ wurde aufgrund der Anfrage in der Online-Karte aktualisiert.

Die Entwürfe aus dem Werkstattverfahren verstehen sich als Ideen für die perspektivische Entwicklung der Münsterstraße und dienen im Verfahren als Grundlage für weitere Planungen. So werden die Ergebnisse als Vorlage für weitere Prozesse, wie z. B. die Neuaufstellung des Integrierten Handlungskonzeptes (InHK) Nordstadt bis 2023, genutzt. Kurzfristige Maßnahmen sollen im Sinne einer Umsetzung in kleinen Schritten schon in den nächsten Jahren realisiert werden können. Der Umbau der Münsterstraße zu einem klimaresilienten Stadtraum
mit hoher Aufenthaltsqualität für die Nutzenden könnte zu einem Vorreiter für die Entwicklung zukunftsfähiger Stadträume in Dortmund werden.

Die Fachverwaltung plant eine modulare Vorgehensweise mit teilweise kurzfristigen Umsetzungsmöglichkeiten:

Grünflächenamt:
· Sofortmaßnahmen Pflanzkübel
· Kübelerde austauschen
· In Abstimmung mit Quartiersmanagement Nordstadt: eventuell temporäre Aktionen auf Mehmet-Kubasik-Platz
Amt für Stadterneuerung:
· Aufnahme des Projektes „Münsterstraße“ in das neue InHK bzw. Stadterneuerungsprogramm Nordstadt
· Für die Projektqualifizierung und ggf. bauliche Umsetzung können Städtebauförderungsmittel beantragt werden
·
Stadtplanungsamt:
· Verkehrsgutachten und Verkehrsaufkommen sollen betrachtet werden
· Parkraumbeobachtung (Frequentierung der öffentlichen Stellplätze)
· Temporäre Stadtmöblierung als Idee


zu TOP 17.2
Festzusetzende Veranstaltungen nach Titel IV Gewerbeordnung -GewO-
hier: Mitteilung über geplante Veranstaltungen im Jahr 2022 im Bezirk Innenstadt-Nord
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24049-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Mitteilung über geplante Veranstaltungen im Jahr 2022 zur Kenntnis.


zu TOP 17.3
Festzusetzende Veranstaltungen nach Titel IV Gewerbeordnung -GewO-
hier: Mitteilung über geplante Veranstaltungen im Jahr 2022 im Bezirk Innenstadt-Nord
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24163-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Mitteilung über geplante Veranstaltungen im Jahr 2022 zur Kenntnis.


zu TOP 17.4
Jahresarbeitsprogramm 2022 des Tiefbauamtes
Mitteilung Geschäftsführung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22201-21-E7)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Mitteilung der Geschäftsführung und den darin enthaltenen Abschlussbericht des Tiefbauamtes zur Kenntnis.

„Empfehlung der BV In-Nord vom 26.01.22 zur Drucksache Nr.: 22201-21

Hinsichtlich der Rüge, dass die Drucksache nur zur Kenntnis gegeben wird, wird auf die Entscheidung des OB in dieser Angelegenheit verwiesen, der eine reine Kenntnisnahme angeordnet hat.

Zum generellen Wunsch, Maßnahmen höher zu priorisieren, ist zu beachten, dass in diesem Fall eine andere Maßnahme im entsprechenden Stadtbezirk angeboten werden muss, die dann in der Bearbeitung zurückgestellt wird.




Projekt 634 Bewohnerparkzone Westerbleichstraße

In 2022 werden zunächst die Bewohnerparkzonen Hainallee und Brügmannviertel, diese mit einer Förderung aus dem Programm Emissionsfreie Innenstadt, umgesetzt. Aufgrund des weiterhin nicht zur Verfügung stehenden Personals ist eine höhere Priorisierung hier derzeit nicht möglich. Eine Umsetzung weiterer Bewohnerpark-zonen kann erst mit mehr Personal erfolgen.

Projekt 688 (Leuthardstraße, Krimstraße, Nordstraße, Burgholzstraße – Erneuerung der Fahrbahn, Fahrradstraße

Diese Strecke gehört zu den zukünftigen Velo-Routen. Das Konzept ist noch nicht beschlossen.

Im Bereich Nordstraße /Krimstraße werden noch bis 2022 Fernwärmearbeiten durchgeführt, so dass kurzfristig keine Umsetzung erfolgen kann.

Hier ist wie beim Thema Bewohnerparkzonen das gleiche Personal betroffen. Zusätzliche Projekte bzw. eine zeitnahe Umsetzung können auch hier erst nach Einrichtung neuer Stellen erfolgen.

Projekt 111 (Neubau SB, Bauabschnitt A Bf. Münsterstraße)

Aufgrund der Priorisierung anderer Projekte (barrierefreier Ausbau der B1 Haltestellen, barrierefreier Ausbau im Bereich Rheinische Straße, S4) und einer wesentlich aufwendigeren Planung für die Anlage Münsterstraße kann eine Umsetzung frühestens ab 2026 stattfinden.“


zu TOP 17.5
Verbleib Antrag Fußgängerüberweg Leopoldstraße
Mitteilung Geschäftsführung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13337-19-E2)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Mitteilung der Geschäftsführung und den nachfolgenden Abschlussbericht des Tiefbauamtes zur Kenntnis:

Die vorhandene Steuerung der Lichtsignalanlage Leopoldstraße/Priorstraße wurde im Januar 2019 planungstechnisch überarbeitet. Die Situation für den querenden Fußgängerverkehr über die Leopoldstraße konnte verbessert werden. Die Überquerung der beiden Furten in einem Zuge ist nach der Änderung der Steuerung nun möglich. Die Inbetriebnahme der optimierten Steuerung fand am 08.04.2019 statt.“


zu TOP 17.6
Überprüfung der Ampelschaltung Mallinckrodt-/Blücherstraße
Mitteilung Geschäftsführung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22757-21-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Mitteilung der Geschäftsführung und den nachfolgenden Abschlussbericht des Tiefbauamtes zur Kenntnis:

„Die Steuerung der Lichtsignalanlage sowie die Örtlichkeit wurde überprüft. Die Verhaltensweise des Fußgängerverkehrs und Radverkehrs wurde zu verschiedenen Zeiten beobachtet. Alle Lichtsignalanlagen auf der Mallinckrodtstraße werden koordiniert gesteuert. In der Schwachlastzeit (montags bis freitags ab 20:00 Uhr, samstags und sonntags ab 19:00) wird diese Fußgängersignalanlage aus der Koordinierung genommen. Sobald eine Person den Taster bedient, wird die erste Furt zeitnah Grün geschaltet, solange nicht unmittelbar vorher bereits eine Freigabe erfolgt ist. Drückt die Person auf der Außenseiten wird die Anforderung direkt auch weitergeleitet an die zweite Furt. Sobald die Person den Mittelbereich überschritten hat wird auch Grün an der zweiten Furt geschaltet.

Außerhalb der Schwachlastzeit sieht es jedoch anders aus. Nach Anforderung kann die Grünschaltung erst erfolgen innerhalb eines Zeitfensters. Die Anforderung von der Außenseite bewirkt mit Grünbeginn der ersten Furt die automatische Anforderung der zweiten Furt. Durch die Koordinierung erfolgt die Freigabe der zweiten Furt nach etwa 15-20 Sekunden Wartezeit an der zweiten Furt.

Es wurde jedoch vielmals beobachtet, dass die Taster auf der Außenseite nicht bedient wurden und entsprechend dann auch keine automatische Anforderung an der zweiten Furt stattfinden kann. Morgens wird vielmals die Mallinckrodtstraße stadtauswärts bei Rot überquert, da der Autoverkehr nicht so dicht ist. Erst an der südlichen Furt wird gedrückt, da das Verkehrsaufkommen zu hoch ist.

Die Verwaltung wird die Steuerung außerhalb der Schwachlastzeit insoweit anpassen, dass die Fußgänger regelmäßig ohne Anforderung über den Taster (als programmierte Daueranforderung) Grün geschaltet wird. Die Umsetzung erfolgt zeitnah.“


zu TOP 17.7
Abfallbehälter entlang des Kanals
Mitteilung Geschäftsführung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21309-21-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Mitteilung der Geschäftsführung und den nachfolgenden Abschlussbericht des Grünflächenamtes zur Kenntnis:

„Es wurde eine regelmäßige Reinigung des Kanaluferweges veranlasst.“


zu TOP 17.8
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) 2021 für die Stadt Dortmund
Beantwortung der Anfrage / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22675-21-E4)

Die Bezirksvertretung nimmt die nachfolgende Mitteilung von Herrn Oberbürgermeister Westphal zur Kenntnis:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord hat in ihrer Sitzung vom 26.01.2022 zur Ratsvorlage „Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) 2021 für die Stadt Dortmund um Beantwortung verschiedener Fragen gebeten. Unter Berücksichtigung einer Stellungnahme der EDG Entsorgung Dortmund GmbH teile ich Ihnen dazu mit:

Gestatten Sie mir bitte zum besseren Verständnis einleitend folgenden wichtigen Hinweis:

Das Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Dortmund ist ein inhaltlich durch gesetzliche Vorgaben klar definiertes und im Fünf-Jahres Rhythmus fortzuschreibendes Grundlagen-Konzept, welches die wesentlichen abfallwirtschaftlich-strategisch relevanten Entwicklungen, Planungen und Entscheidungen bilanziert, prognostiziert und bewertet. Bei wesentlichen Änderungen der Dortmunder Abfallwirtschafts-konzeption erfolgen zudem unterjährige Fortschreibungen.
Somit handelt es sich bei einem kommunalen AWK nicht um ein kleinteiliges abfallwirtschaftliches Kompendium für jede denkbare Einzelfrage mit Bezug zu Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit.
Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass für die wesentlichen strategischen und konzeptionellen Fragestellungen der Stadtsauberkeit mit der Drucksache Nr.: 16998-20 bereits Mitte 2020 das „Integrierte Stadtsauberkeitskonzept“ (ISSK) durch den Rat der Stadt Dortmund beschlossen wurde, dem wichtige Inhalte zu Fragen der Stadtsauberkeit entnommen werden können. Das ISSK hat auf seinem Beratungsgang ab 21.04.2020 auch alle Bezirksvertretungen durchlaufen.


Zu den Fragen im Einzelnen:

1. Der Vorlage ist zu entnehmen, dass sich in dem Zeitraum von 2016-2020 die Fälle von illegaler Müllentsorgung mehr als verzehnfacht haben.

a) Wie sehr hat sich die Menge des illegal deponierten Mülls verändert? Oder handelt es sich hauptsächlich um mehr Meldungen von illegalem Müll?

b) In dem Beobachtungszeitraum ist die Meldung von illegal gelagertem Müll vereinfacht worden, z.B. durch die App „Dreckpetze“. In wie weit ist davon auszugehen, dass dadurch sich nur die Menge des gemeldeten Mülls verändert hat und nicht die tatsächlich abgeladene Menge?

c) Die EDG geht davon aus, dass dies auf mangelndes Umwelt- und Verantwortungsbewusstsein zurückgeht, allerdings konnte im gleichen Zeitraum die Verwertung des Mülls verbessert werden, da die Mülltrennung in der Bevölkerung sich verbessert hat. Eine reine Erklärung durch Verantwortungsbewusstsein scheint daher nicht stichhaltig. Welche weiteren Gründe sieht die Verwaltung für die Zunahme der illegalen Müllentsorgung?

Zu a) und b):
Aus Kosten- und Praktikabilitätsgründen erfolgt selbstverständlich keine aufwendige Einzelverwiegung der zu beseitigenden unerlaubten Abfallablagerungen. Im Rahmen eines durch das Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur Management GmbH, Ahlen (INFA GmbH) im Jahr 2020 durchgeführten „Qualitäts- und Produktivitäts-vergleichs in der Straßenreinigung“ wurde für insgesamt 16 untersuchte Großstädte (u. a. auch Dortmund) ein Median von ca. 150 kg/“Anfallstelle“ ermittelt, so dass anhand der Anzahl der Meldungen und dieses Medianwertes ein Näherungswert für die Gesamtmenge der unerlaubten Abfallablagerungen bestimmt werden kann. Folglich ist auch von einer entsprechenden mengenbezogenen Zunahme des Gesamtaufkommens auszugehen. An dieser Stelle ist zudem auf die im Integrierten Stadtsauberkeitskonzept (ISSK) der Stadt Dortmund (Drucksache Nr.: 16998-20) im Kap. 3.6.2.1 „Sauberkeitsoffensive der EDG“ auf den S. 30-31 umfassend und begründend dargelegten Ausführungen zu den signifikanten Steigerungen der Meldungen zu den unerlaubten Abfallablagerungen zu verweisen. Weiterführende Informationen sind zudem dem Kap. 3.6.1.2 „Mängelmelder-App Dreckpetze“ auf den S. 25-26 des ISSK zu entnehmen.

Zu c):
Das Abfallwirtschaftskonzept 2021 führt auf S. 13 explizit aus, dass u. a. mangelndes Umwelt- und Verantwortungsbewusstsein als Ursache für das gesamtgesellschaft-liche Problem des Littering und auch der unerlaubten Abfallablagerungen zu nennen sind. Eine konkretisierende und umfassende Betrachtung dieser Thematik ist dem Integrierten Stadtsauberkeitskonzept (ISSK) als thematisch relevanter Konzeption zu entnehmen.


2. In dem Konzept steht, dass sowohl PPK-, als auch Glascontainer abgebaut wurden.
a) Kam es in der Umgebung der abgebauten Container zu vermehrter illegaler Müllentsorgung?
b) Welche Standorte waren in der Innenstadt-Nord davon betroffen?

Zu a):
In der Umgewöhnungsphase kam es in den ersten ein, zwei Monaten an den Freiflächen, an denen die Behälter zuvor gestanden hatten, vereinzelt zu Ablagerungen. Rückschlüsse von Verunreinigungen an Nachbarstandorten konnte und kann die EDG durch den Wegfall der Standorte nicht herleiten.
Es ist festzustellen, dass nicht nur explizit Containerstandorte als Sammelpunkt zur Ablagerung von hausmüllähnlichen Abfallablagerungen genutzt werden, sondern ebenso Baumscheiben, öffentliche Frei- und Grünflächen, Papierkörbe und sogar Gehwege an Hauswänden.




Zu b):
Bei den aufgelösten Depotcontainerstandorten handelt es sich um die Standorte, die gemäß Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 17.05.2017 im Zuge der Neuordnung des Depotcontainernetzes aufgelöst wurden. In der Anlage zu dem Beschluss wurden die Begründungen standortbezogen aufgeführt. Sie ist diesen Ausführungen nochmals als Anlage beigefügt.

Nur ein Teil der aufgelösten Depotcontainerstandorte war wegen massiver und ständig wiederkehrender Abfallablagerungen besonders auffällig. Der andere Teil der Standorte wurde wegen geringfügiger Nutzung und/oder schlechter Erreichbarkeit mit den Entsorgungsfahrzeugen (auch als Engstelle bezeichnet) zur Verbesserung der Verkehrssicherheit –Vermeidung des unfallträchtigen Rückwärtsfahrens- aufgegeben.
Auf Grund des veränderten Missverhaltens zur Nutzung des öffentlichen Raums werden insbesondere die Depotcontainer in der Woche täglich von montags bis freitags und vereinzelt auch an Samstagen angefahren und gereinigt.


3. Wie sieht es mit der Barrierefreiheit der Anmeldung einer Sperrmüllabholung aus, insbesondere bei schlechteren Deutschkenntnissen?

Um Bürgerinnen und Bürgern in Dortmund mit schlechteren Deutschkenntnissen die Angebote der EDG näher zu bringen und zu erläutern, hat die EDG in 2020 einen mehrsprachigen Abfall-Leitfaden aufgelegt, in dem ebenfalls die Dienstleistung Sperrmüll thematisiert wird. Des Weiteren befindet sich die EDG in der Umsetzung/Einführung einer Abfall APP. Diesbezüglich bestehen Überlegungen, die APP mehrsprachig, analog des Abfall-Leitfadens, anzubieten.


4. Wie gut ist die Erreichbarkeit der Recyclinghöfe ohne einen PKW? Welche Schritte hat die Verwaltung mit der EDG umgesetzt, um Müllabladung dort auch ohne Auto zu gewährleisten? Was ist in der Zukunft geplant?

Für alle Bürgerinnen und Bürger ohne PKW besteht ergänzend zu den Recyclinghöfen ein umfassendes satzungsgemäßes Dienstleistungsangebot im Holsystem gemäß
· § 14 AbfS für Sperrmüll,
· § 14 a AbfS für Textilien, Kunststoffe und Metalle,
· § 15 AbfS für Elektro- und Elektronikgeräte gemäß ElektroG sowie
· § 16 AbfS für „gefährliche Abfälle“ (mobile Schadstoffsammlung im Stadtgebiet)
Das AWK 2021 skizziert dieses Angebot auf S. 24 in Kap. 2.1.2 „Ordnungsgemäße, schadlose und hochwertige Abfallverwertung“ unter dem Unterpunkt „Dienstleistung – Der Recyclinghof kommt!“

Darüber hinaus hat die Bezirksvertretung folgenden Antrag beschlossen:

Die zuständigen Stellen der Stadt Dortmund mögen daher prüfen, inwieweit beispielsweise die Reparatur von Elektro- und Elektronikaltgeräten beworben, durch ein entsprechendes Angebot etwa der Reparatur-Cafés ermöglicht und u.U. durch finanzielle Anreize gefördert werden kann.

Unter dem link www.moebelboerse.edg.de informiert die EDG zu den Dienstleistungen der Möbelbörse wie folgt: „Sie finden unsere Möbelbörse direkt neben dem Recyclinghof Hacheney. In der großen Halle werden gut erhaltene Möbel, funktionsgeprüfte Elektrogeräte und Hausratgegenstände, wie Lampen, Bilder, Spiegel, Geschirr, sowie Bücher und CDs aus Wohnungsauflösungen angeboten.“

Bei den funktionsgeprüften Elektrogeräten handelt es sich ausdrücklich nicht um ehemals defekte oder reparierte Geräte, wie sie z.B. im Handel zurückgenommen oder auf Recyclinghöfen gemäß der Elektro-Altgerätegruppen getrennt angenommen werden. Für eine fachgerechte Reparatur defekter Geräte nach z.B. den Richtlinien des VDE oder der Norm DIN EN 50678 (VDE 0701):2021-02 „Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur«“ und eine anschließende Wieder-In-Verkehrbringung wird aufgrund der hierfür notwendigen personal- und kostenintensiven Prozesse bisher im Interesse des Dortmunder Gebührenzahlers verzichtet.

Ergänzend hierzu wird das Verfahren zu Elektrogeräten, die auf den Recyclinghöfen angenommen werden, im Rahmen der Eigenvermarktung gem. ElektroG in Kap. 2.2.2 „Wertstoffe“ auf den S. 34-35 in Zusammenarbeit mit dem Christlichen Jugenddorf Dortmund e.V. (CJD) „…..als langjährigem Verwertungspartner sowie externen Recyclingunternehmen zur weiteren Behandlung und Verwertung überlassen“ beschrieben. Hierdurch erfolgt auf Basis des vorgelegten Abfallwirtschaftskonzeptes bereits eine insbesondere auch sozialpolitisch wünschenswerte und abfallwirtschaftlich wirksame Stärkung der lokalen Wertschöpfung für den Stoffstrom der Elektro- und Elektronikgeräte.
Inwieweit Formen kooperativer Lösungskonzepte wie z.B. Repair-Cafes realisierbar sind, hängt u.a. davon ab, ob für solche kostenintensiven Maßnahmen die politische Bereitschaft zur finanziellen Förderung, z.B. über Landesmittel wie in Thüringen, vorhanden ist.


zu TOP 17.9
Kommunikationssäule
Stellungnahme der Verwaltung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20766-21-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Mitteilung von Herrn Oberbürgermeister Westphal zur Kenntnis:

„Die o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

Im Zuge der Vorbereitungen auf die Fußball-Weltmeisterschaft 2006, wurden in Dortmund von einem damaligen Vertragspartner i. S. Werbeanlagen bereits ähnliche Säulen in der Dortmunder City aufgestellt und betrieben. Diese Anlagen hatten im unteren Teil einen Internetterminal mit 30-minütiger kostenfreier Nutzung und im oberen Teil Raum für Mitteilungen an die Bevölkerung. Der Mitteilungsbereich wurde sehr personalintensiv tagesscharf durch die Dortmund-Agentur gepflegt. Darüber hinaus war die Investition unseres Partners in die Säulen sehr hoch.

Bereits wenige Wochen nach Inbetriebnahme der Anlagen war festzustellen, dass die Nutzungsfrequenz der Internetterminals sehr gering war. Außerdem waren die Wartungs- und Reparaturkosten aufgrund von häufigen Vandalismusschäden nicht lange tragbar.
Das hatte zur Folge, dass der Betreiber sämtliche Anlagen nach wenigen Jahren wieder deinstallierte.
Aus den genannten Gründen ist die Bereitstellung von Kommunikationssäulen nicht geplant.“


zu TOP 17.10
Feststellung von Baumschäden (Baumfällanträge)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24273-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgenden Baumfällanträge zur Kenntnis.
· SPO Mendesportanlage (Weide)
· GRA Fredenbaum (Eiche, Pappel, Weißdorn, Roteiche)
· GRG Kielhornschule Flurstraße 70 (Mehlbeere)
· GRA Fredenbaum (Eiche)
· GRA Fredenbaum (Weide)
· KSP Düppelstraße (Hainbuche, Wallnuss, Buche)
· ÖWG Schleswiger Straße 20 (Esche)
· GRA Fredenbaum (Westerholz 44) (Eiche)
· ÖWG Stahlwerkstraße 9 (Robinie)
· ÖWG Steigerstraße 16 (Robinie)
· TEK Treibstraße 37 (Kirsche)
· GRA Naturkundemuseum (Weide)
· ÖWG Goethstraße 37 (Robinie)
· GRA Burgholzstraße (Buche)
· GRA Nordmarkt (Linde)
· GRA Fredenbaum (Buche)
· GRA Fredenbaum (Buche)
· GRA Fredenbaum (Ahorn)
· GRG Bootshäuser (Weißdorn)
· GRA Fredenbaum (Ahorn)
· GRA Fredenbaum (Platane)
· GRA Fredenbaum (Ahorn)
· GRA Fredenbaum (Ahorn)
· AGV Münsterstraße (Eiche)
· GRA Fredenbaum (Weide)


zu TOP 17.11
Anfrage zu den Passagierzahlen am ZOB
Stellungnahme der Verwaltung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20172-21-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Mitteilung von Herrn Stadtrat Wilde zur Kenntnis.

„Die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage: Wie viele Passagiere nutzen den ZOB täglich? Wir bitten nach Möglichkeit um
Durchschnittszahlen jedes Wochentages für die vergangenen Jahre.

Antwort:
Das größte Fernbusunternehmen ist Flixbus mit 80-90% des Fahrtenaufkommens.
Aufgrund der Vielzahl kleiner Busunternehmen, deren Anteil an allen Fahrten insgesamt unter 15% liegt und die zudem oft keine Fahrgaststatistik führen, wurde stellvertretend der größte Anbieter Flixbus befragt. Hochgerechnet auf die Zahl der Kunden aller Busunternehmen über eine Zeitreihe von 2015 bis 2019 ergibt sich eine durchschnittliche Fahrgastnachfrage von ca. 2000 Ein- und Aussteigern am Tag. Am höchsten ist die Nachfrage freitags und sonntags siehe Tabelle 1:


Tag
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag
2015-2019
1470
1170
1180
1390
1880
1650
1960
% Freitag
77,8
61,6
62,1
74,0
100,0
88,2
104,4
% Sonntag
74,5
59,0
59,35
70,9
95,8
84,5
100

Tabelle 1: Gesamtnachfrage Fahrgäste / 24 Std. am ZOB, Zeitraum 2015-2019

Zusätzlich ergeben sich saisonale Unterschiede, die sich aus den Angaben von Flixbus für seinen Linienverkehr mit bis zu 20 % Differenz zwischen Haupt- und Nebensaison errechnen lassen. Busunternehmen, die keine Linienverkehre betreiben, also z.B. Ferienzielreisen, sog. Gelegenheitsverkehr, dürften eine weitaus größere saisonale Schwankungsbreite erreichen. Ein Maximum kann für einen Sonntag im Hochsommer mit rd. 2500-3000 Fahrgästen aller Busfahrten am ZOB Dortmund angenommen werden. Am Beispiel der Schaubilder (siehe Anlage), die das Unternehmen Flixbus zur Verfügung gestellt hat, lassen sich saisonale Schwankungen sowie die Entwicklung der letzten Jahre veranschaulichen.

Frage: Wie viele Busbewegungen gibt es am ZOB täglich und in der Spitzenstunde?
Wir bitten nach Möglichkeit um Durchschnittszahlen jedes Wochentages für die vergangenen Jahre. Wie viele Busstellplätze werden dafür aktuell benötigt?

Antwort:
Vor der Corona-Pandemie konnte der Betreiber Dopark21 durchschnittlich täglich bis zu 200 Bus-Einfahrten in den ZOB erfassen. Der Wert kann in der Hochsaison einen Spitzenwert von 250 erreichen. Die Quelldaten liegen entweder in der geforderten Differenzierung nicht vor, oder lassen sich mit vertretbarem Aufwand nicht durch die Verwaltung aufbereiten. Eine Bildung von Durchschnittszahlen jedes Wochentages kann aufgrund der über das Jahr unterschiedlichen Reisegewohnheiten der Fahrgäste (Saisonzeiten) zudem auch irreführend sein. Die Spitzenstunden liegen an Wochentagen freitags zwischen 5 Uhr und 8 Uhr bei 10-20 Einfahrten pro Stunde, montags bis donnerstags später und mit geringeren Fahrtenzahlen. Ein erhöhtes Aufkommen ergibt sich zudem sonntags in den Nachmittags- und Abendstunden.
Es werden sämtliche verfügbare Busstellplätze belegt. Die Belegung eines Halteplatzes benötigt einen Zeitpuffer. Abhängig von der Strecke und der Fahrplantreue kann von einer für 15 Minuten einzuplanenden Belegung von einem Gesamtzeitbudget über 30 – 40 Minuten ausgegangen werden, in dem der Halteplatz vorzuhalten ist.

Frage: Mit welchen Verkehrsmitteln reisen die Passagiere des ZOB an und ab?

Antwort:
Hierzu liegen weder vom ZOB-Betreiber, noch von Busunternehmen, Angaben vor. Da Fernbusfahrgäste i.A. eine besonders preissensible Gruppe von Verkehrsteilnehmern sind, kann eine überwiegende Anreise mit dem ÖPNV / SPNV angenommen werden.

Frage: Wie viele Passagiere und Busbewegungen werden in Zukunft, insbesondere nach der Fertigstellung des neuen ZOB, prognostiziert?

Antwort:
Die Kapazitätsauslegung eines neuen ZOB wird bisher mit bis zu 300 Bussen pro Tag bei maximal 40 Bussen pro Stunde angesetzt. Das entspricht einem Wachstum von 50 % Busfahrten pro Tag bei einer Verdoppelung der möglichen stündlichen Maximalleistung. Die Passagierzahlen, für die eine neue Anlage zu bemessen ist, können bei 20.000 Ein- und Aussteigern pro Tag liegen. Das richtet sich u.a. nach der Zahl der Umsteiger zwischen verschiedenen Systemen. Flixbus beispielsweise beabsichtigt mit dem Angebot „Flixtrain“ in Dortmund auch einen relevanten Umsteigeknoten einzurichten. Da speziell die Entwicklung von Spitzen im Reisendenaufkommen schwer vorherzusagen ist, wird derzeit vom höchsten
plausibel zu schätzenden Wert ausgegangen.

Frage: Wonach ist die Dimensionierung des neuen ZOB vorgenommen worden?

Antwort:
Siehe oben. Die Steigerungsrate entspricht einer Verdoppelung und damit ungefähr der Zielsetzung der Bundesregierung für die Entwicklung des Personenfernverkehrs der Deutschen Bahn, sog. „Deutschlandtakt“, im Rahmen einer klimagerechten Verkehrswende. Der gemeinsame Anteil der Eisenbahn- und Busverkehre am Personenfernverkehr in Deutschland würde damit immer noch unter 50% liegen.“






Hannah Rosenbaum Fatime Sahin Frank Groening
Bezirksbürgermeisterin Mitglied der Bezirksvertretung Schriftführer