Niederschrift (öffentlich)
über die 15. Sitzung des Rates der Stadt
am 10.11.2022
Westfalenhallen, Halle 1
Sitzungsdauer: 15:00 - 20:32 Uhr
Anwesend:
Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, sind 82 von z. Z. 90 Ratsmitgliedern anwesend.
An der Sitzung nehmen nicht teil:
Rm Ixkes-Henkemeier (SPD)
Rm Jansen (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Gurowietz (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Karacakurtoglu (Die Linke+)
Rm Helferich (AfD)
Rm Joest (FDP/Bürgerliste)
Rm Diwisch (Die Partei)
Rm Deyda (Die Rechte)
Von der Verwaltung sind anwesend:
OB Westphal
StD Stüdemann
StR Dahmen
StR’in Nienaber-Willaredt
StR’in Zoerner
StR Rybicki
StR Wilde
StR Uhr
Heike Marzen
Olaf Treichel
Dirk Otto Arndts
Kerstin Heidler
Mario Gacek
Frank Bußmann
Martina Holtze
Franziska Bohm
Lisa Hinrichs
Sascha Menzel
Sebastian Kaul
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 15. Sitzung des Rates der Stadt,
am 10.11.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Westfalenhallen, Halle 1
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Rates der Stadt am 22.09.2022
- wird nachversandt -
1.5 Einführung eines neuen Ratsmitglieds
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2023
(Drucksache Nr.: 26029-22)
Einbringung
- wird nachversandt -
Einbringung und Verabschiedung des Haushaltsplanes für 2023 - organisatorische Abläufe und Rahmenbedingungen
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.2022
2.2 Energiemangellage/Ukraine
Energiekrise
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26257-22)
Versorgung von ambulant Pflegebedürftigen bei einem Blackout
Anfrage zur TO (Fraktion AfD)
(Drucksache Nr.: 26265-22)
2.3 Wahl einer*eines Beigeordneten für das Dezernat für Umwelt, Planen und Wohnen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25712-22)
3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün
3.1 Bauleitplanung; Dachbegrünung in Dortmund
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen, II. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung, III. Erneuter Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25717-22)
3.2 Einrichtung eines Verkehrswendebüros (VWB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25052-22)
3.3 Verlängerung des Förderprojektes „PuLS – Parken und Laden in der Stadt“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25157-22)
3.4 Verlängerung des Förderprojektes „VIZIT – Virtuelle Integration dezentraler Ladeinfrastruktur in Taxistände“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24701-22)
3.5 Fortschreibung Masterplan Einzelhandel – Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
Hier: Entwurf des Masterplans Einzelhandel 2021; Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25120-22)
Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 22.09.22 (TOP 3.4) vor.
3.6 Städtebauförderantrag im Rahmen der Prämierung des Landeswettbewerbes Zukunft Stadtraum für das Projekt Lebenswerter Neuer Graben
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24592-22)
3.7 Klimabeirat - Empfehlungen an den Rat der Stadt Dortmund aus der Sitzung vom 15.09.2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25860-22)
3.8 Neuregelung der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder für die Mitglieder des Umlegungsausschuss der Stadt Dortmund zum 01.01.2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25194-22)
3.9 Stadterneuerung: Einrichtung eines Citymanagements
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24131-22)
3.10 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde: Stadteingang Hörde an der Faßstraße (C6) - Ausführungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23648-22)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 25.10.22
3.11 Boulevard Kampstraße - Attraktivitätssteigerung der Kampstraße während der Umbauphase im Bereich Freistuhl bis Pylon
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25858-22)
3.12 Beendigung der Corona bedingten Zusatzreinigungsleistungen an Schulen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25523-22)
3.13 Instandhaltungsmaßnahmen an den Berufskollegs Gisbert-von-Romberg, Leopold-Hoesch und Paul-Ehrlich
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25774-22)
3.14 Sanierung Wasserturm Lanstroper Ei 2. Bauabschnitt - Anpassung der Investitionskosten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25176-22)
3.15 Energiebericht 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25151-22)
3.16 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25557-22)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 19.10.22
3.17 Maßnahmen aus Brandschutzrückstellungen - 13. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25568-22)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 19.10.22
3.18 Umbenennung von Teilbereichen der Hermannstraße sowie der Schüruferstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24650-22)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 23.06.22 (TOP 3.21) vor.
Punkt 1 des Beschlussvorschlages wurde am 22.09.2022 bereits beschlossen.
3.19 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Abschluss 3 Teilkonzepte - Fußverkehr & Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit, Öffentlicher Raum & Ruhender Verkehr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24062-22)
Die Unterlagen wurden per Sonderversand verteilt und lagen zur Sitzung am 22.09.2022 (TOP 3.3) vor.
3.20 Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund - hier: Ergebnisse der Eignungsuntersuchung zur Identifizierung neuer Wirtschaftsflächen im Freiraum
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25130-22)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 22.09.22 (TOP 3.5) vor.
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 19.10.22
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
-unbesetzt-
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
5.1 Erstellung eines Masterplans Demografischer Wandel für die Stadt Dortmund
Überweisung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 16.09.2022
(Drucksache Nr.: 25732-22)
6. Kultur, Sport und Freizeit
6.1 Sachstand Vierfachsporthalle Unionviertel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24675-22)
6.2 Stadion Rote Erde - Kostenerhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25312-22)
6.3 Nutzungs- und Entgeltordnung und Schulordnung der Kulturbetriebe Dortmund 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25837-22)
6.4 Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25293-22)
6.5 Freier bzw. ermäßigter Eintritt in Dortmunder Hallen- und Freibäder für DO-Pass-Inhaber*innen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25427-22)
7. Schule
7.1 10. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.07.2022)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25657-22)
7.2 Errichtung eines Bildungsgangs Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung (Schwerpunkt E-Commerce) am Karl-Schiller Berufskolleg zum Schuljahr 2023/24
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26054-22)
8. Kinder, Jugend und Familie
8.1 -unbesetzt-
8.2 Projekt JOBWINNER – Weiterführung des Projektes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25409-22)
8.3 Erhöhung der Fachberatungspauschale pro Platz in der Kindertagespflege ab 01.01.2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24680-22)
8.4 Der Fall des Mouhamed D. - zukünftiger Umgang mit UMAs
Antrag zur TO (Fraktion AfD)
(Drucksache Nr.: 26259-22)
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
9.1 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25526-22)
9.2 EDG Holding GmbH und EDG Entsorgung Dortmund GmbH: Änderung der Gesellschaftsverträge zur Anpassung der Aufsichtsräte gemäß Ratsbeschluss vom 22.09.2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26008-22)
9.3 Betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde von Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde in Unternehmensgremien - § 113 Abs. 6 GO NRW (neu)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26018-22)
9.4 Satzung zur zweiten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25833-22)
9.5 Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft Verwaltung mbH - Vertretung des Oberbürgermeisters im Aufsichtsrat
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25948-22)
9.6 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25842-22)
9.7 Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) und DOGEWO Dortmunder Gesellschaft für Wohnen mbH (DOGEWO21)
Einbringung von Anteilen an der DOGEWO21 in die Dortmunder Stadtwerke Beteiligungsgesellschaft mbH (DSW-B) und Änderung des Gesellschaftsvertrages von DOGEWO21
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25849-22)
9.8 Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21)
Erhöhung der Kapitaleinlage in die Mobility Inside Holding GmbH & Co. KG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25846-22)
9.9 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2022 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25927-22)
9.10 Klinikum Dortmund gGmbH: Investive Zuschüsse zur Modernisierung des Westfälischen Kinderzentrums
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26183-22)
9.11 Kostenfreie Sperrmülltage in den Stadtbezirken
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25505-22)
Der Antrag wurde am 22.09.22 in den Rat eingebracht.
10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
10.1 Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplanes "Angsträume City"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25188-22)
Mehr Sicherheit für die Dortmunder City
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26256-22)
10.2 Erweiterung des Rederechts für EinsenderInnen von Anregungen und Beschwerden (Eingaben) im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25981-22)
10.3 Stadtstrategie: „Organisiertes Stadtgespräch“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24633-22)
10.4 Verkaufsoffene Sonntage 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25816-22)
10.5 Zwischenevaluation Gleichstellungsplan 2019-2023
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25808-22)
10.6 Dauerhafte Weiterführung der Koordinierungsstelle Heimat im Amt für Stadterneuerung - FB 67-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24621-22)
10.7 Einrichtung von 1 Planstelle für die Maßnahme Hoesch Spundwand (HSP) im Amt für Stadterneuerung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24713-22)
10.8 Einrichtung eines gesamtstädtischen Fördermittelmanagements
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25825-22)
10.9 Weiterführung der Übertragung von Gremiensitzungen per Livestream
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24778-22)
10.10 Novellierung des "Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24738-22)
10.11 Verkaufsoffener Sonntag am 06.11.2022 in Teilbereichen der Stadtbezirke Innenstadt-West und Lütgendortmund
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtbezirken Innenstadt-West und Lütgendortmund am 06.11.2022
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 26022-22)
10.12 Verkaufsoffener Sonntag am 04.12.2022 in Teilbereichen im Stadtbezirk Innenstadt-West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26053-22)
10.13 Umbesetzung in Gremien
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26192-22)
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion AfD)
(Drucksache Nr.: 26258-22)
10.14 Migrations-Dashboard für Dortmund: Zuwanderung klar und transparent gestalten
Antrag zur TO (Fraktion AfD)
(Drucksache Nr.: 26260-22)
10.15 Solidarität mit den Protestierenden im Iran
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26275-22)
10.16 Resolution zum Angriffskrieg der Türkei
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 26285-22)
11. Anfragen
11.1 Anfragen Rm Gülec (BVT)
11.1.1 Der Religionsunterricht in den Dortmunder Schulen
Anfrage zur TO (Bündnis für Vielfalt und Toleranz)
(Drucksache Nr.: 26287-22)
11.2 Anfragen Rm Deyda (Die Rechte)
-unbesetzt-
Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wird um 15:00 Uhr von OB Westphal eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt OB Westphal zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner weist OB Westphal gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Rm Dr. Goll (CDU-Fraktion) benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
OB Westphal schlägt die folgenden Erweiterungen zur Tagesordnung vor:
Aktueller Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates am 16.12.2021 zum Haushaltsplan 2022
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2022
(Drucksache Nr.: 25636-22-E1) als Tagesordnungspunkt (TOP) 9.12
Sachstandsbericht zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2019 bis 2022
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2022
(Drucksache Nr.: 25289-22) als TOP 9.13
Wirkungsmonitor 2021
Einbringung
(Drucksache Nr.: 26071-22) als TOP 9.14
Beratende Mitglieder im Ausschuss
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2022
(Drucksache Nr.: 26088-22-E1) als TOP 10.17
Dem Rat der Stadt liegen nachfolgende Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Wege der Dringlichkeit vor:
Zukunft Galeria Karstadt Kaufhof in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26320-22) als TOP 4.1
Übernahme des Dortmunder Chipherstellers Elmos durch den chinesischen Sai-Konzern
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26346-22) als TOP 4.2
Auch unterbreitet OB Westphal den Vorschlag, folgende Vorlagen abzusetzen:
3.2 Einrichtung eines Verkehrswendebüros (VWB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25052-22)
3.10 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde: Stadteingang Hörde an der Faßstraße (C6) - Ausführungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23648-22)
3.18 Umbenennung von Teilbereichen der Hermannstraße sowie der Schüruferstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24650-22)
9.2 EDG Holding GmbH und EDG Entsorgung Dortmund GmbH: Änderung der Gesellschaftsverträge zur Anpassung der Aufsichtsräte gemäß Ratsbeschluss vom 22.09.2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26008-22)
9.11 Kostenfreie Sperrmülltage in den Stadtbezirken
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25505-22)
10.6 Dauerhafte Weiterführung der Koordinierungsstelle Heimat im Amt für Stadterneuerung - FB 67-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24621-22)
10.9 Weiterführung der Übertragung von Gremiensitzungen per Livestream
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24778-22)
10.10 Novellierung des "Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24738-22)
Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung wird mit diesen Änderungen mehrheitlich festgestellt.
Rm Mader (CDU) stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Redezeit in der heutigen Ratssitzung auf drei Minuten je Ratsmitglied und Tagesordnungspunkt zu begrenzen.
Rm Perlick (AfD) hält die Gegenrede und spricht sich gegen jegliche Redezeitbegrenzung aus.
Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion die vorgeschlagene Begrenzung der Redezeit.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Rates der Stadt am 22.09.2022
Auf Wunsch von Rm Gövert (B‘90/Die Grünen) wird die Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Rates der Stadt am 22.09.2022 auf die kommende Sitzung verschoben, da viele Mitglieder ihrer Fraktion sich die Niederschrift nicht herunterladen konnten.
zu TOP 1.5
Einführung eines neuen Ratsmitglieds
Das bisherige Ratsmitglied Dirk Horst Thomas (AfD) ist aus dem Rat ausgeschieden. Laut Mitteilung des Fachbereichs Wahlen rückt Herr Wolfgang Seitz für die AfD-Fraktion nach.
Oberbürgermeister Westphal bittet Herrn Wolfgang Seitz zu sich und führt ihn mit folgenden Worten in den Rat der Stadt ein:
„Ich führe Sie gemäß § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW in Ihr Amt als Mitglied des Rates der Stadt Dortmund ein und verpflichte sie gleichzeitig zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Für die künftige Mandatstätigkeit wünsche ich ihnen im Namen des Rates der Stadt Dortmund viel Glück und Erfolg zum Wohle der Bürgerschaft der Stadt Dortmund.“
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2023
(Drucksache Nr.: 26029-22)
Die Sitzungsleitung wird auf Bm Schilff übertragen.
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 15.09.2022 vor:
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) begründet ausführlich den neuen Terminplan für die Erstellung des Haushaltsplanes 2023 und der Finanzplanung 2024 bis 2026. Er bezieht sich hierbei auf die Vorlage des Verwaltungsvorstandes vom 30.08.22, die folgende Begründung ausweist:
Nach dem am 16.08.2022 im Verwaltungsvorstand thematisierten Planungsstand wäre der Haushaltsplan 2023 nicht genehmigungsfähig und es ergäbe sich die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes, da die 5%-Grenze nach § 76 GO NRW (Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes) in den Jahren 2024, 2025 und 2026 deutlich überschritten würde.
Mittlerweile liegen Erkenntnisse der Landesregierung vor, wonach das Gesamtvolumen der Schlüsselzuweisungen im Land NRW im Jahr 2023 ein absolutes Rekordhoch erreichen werde. Nach wie vor liegen die konkreten kommunalspezifischen Rechnungen allerdings noch nicht vor. Daher existiert dahingehend aktuell (noch) keine Planungssicherheit für einen ausgeglichenen Haushaltsplan 2023.
Gründe für den problematischen Stand der Haushaltsplanung sind:
- (voraussichtlich) Wegfall der Isolation coronabedingter Belastungen (insbesondere in der allg. Finanzwirtschaft) ab dem Haushaltsjahr 2023.
- Noch nicht konkretisierte konjunkturelle „Aufholeffekte“.
- Allgemeine Preissteigerungen, insbesondere bei den Energieaufwendungen.
- Verschlechterung im Rahmen der aktuellen Zinskalkulation aufgrund geänderter Marktlage.
- Ausweitung des Personalaufwandsbudgets
- für bestehendes Personal aufgrund von allg. Tarif-/Besoldungssteigerungen sowie weiterer Gesetzesänderungen (z. B. Alimentation kinderreicher Familien etc.) sowie
- für erhebliche neue/zusätzliche Personalbedarfe.
- Neue Projekte und Anmeldung von Mehrbedarfen (im Rahmen der Budgetgespräche).
- Weitere (drohende) Bedarfe in Folge des Ukraine-Kriegs.
- Das Urteil des OVG NRW zur Abwassergebührenkalkulation der Stadt Oer-Erkenschwick wird voraussichtlich Auswirkungen auf die Kalkulation aller Gebührenarten bei der Stadt Dortmund haben.
- Die Verbesserungspotentiale aus den Konsolidierungsgesprächen konnten die Reduzierung der erheblichen Jahresfehlbedarfe nicht vollumfänglich abbilden.
Um unter anderem die Eckpunkte für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 nebst der korrespondierenden ersten Arbeitskreisrechnung noch im Haushaltsplanentwurf 2023 berücksichtigen zu können, soll die Einbringung des Haushaltsplanentwurfes in den Rat auf den 10.11.2022 verschoben werden. Die Verabschiedung des Haushaltes 2023 soll, abweichend von dem in der Sitzung am 30.11.2021 beschlossenen Terminplan (DS-Nr.: 22922-21V), in der Sitzung am 09.02.2023 erfolgen.
Um die genannten Sitzungen zu erreichen, werden folgende Termine vereinbart: Herr Pütz (Stadtkämmerei, Abteilungsleitung für Haushaltssteuerung) verweist auf den Ablauf und Beratungsfahrplan, der den Ausschussgeschäftsführungen zur Verfügung gestellt werde und kündigt eine Abstimmung mit den Fraktionen bezüglich der Haushaltsanträge zur Terminschiene, Aufbereitungsform, etc. an, um, wie gewohnt, ein geordnetes Verfahren herzustellen.
Weiterhin antworten Herr Stüdemann und Herr Rüddenclau (Stadtkämmerei, stellv. Amtsleitung) auf die im Anschluss gestellten Fragen.
Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) weist auf die noch ausstehenden Termine des Ausschusses im November 2022 hin, die in Tradition der Haushaltsberatungen für den 01.11. und 08.11.22 vorgesehen gewesen seien. Der Ausschuss müsse entscheiden, welcher der beiden Termine jetzt für eine reguläre Ausschusssitzung genutzt werden solle.
Weiterhin fragt er nach, ob der Ausschuss sich mit den neuen Sitzungsterminen, in Bezug auf die neuen Rahmenbedingungen, am 26.01.23 und 02.02.23 einverstanden erkläre.
Er bittet auch um Festlegung der Uhrzeiten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, den 08.11.22, beginnend um 15.00 Uhr, zu nutzen.
Weiterhin erklärt sich der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften mit dem abweichenden Terminvorschlag der Verwaltung, die Haushaltssitzung auf den 26.01.23 (Beginn 15.00 Uhr) und 02.02.23 (Beginn 12.00 Uhr), zu verschieben, einverstanden.
Weiterhin liegt dem Rat nachfolgende korrigierte Empfehlung des AFBL aus der Sitzung am 15.09.2022 in der Fassung vom 04.11.2022 vor:s.o.
…
Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) weist auf die noch ausstehenden Termine des Ausschusses im Dezember 2022 hin, die in Tradition der Haushaltsberatungen für den 01.12. und 08.12.22 vorgesehen gewesen seien. Der Ausschuss müsse entscheiden, welcher der beiden Termine jetzt für eine reguläre Ausschusssitzung genutzt werden solle.
…
Zur Sitzung stehen den Ratsmitgliedern (mittels Gremieninformationssystem bzw. in gebundener Form) alle Unterlagen einschließlich Gesamtergebnisplan 2023 und Gesamtfinanzplan 2023, Entwurf der Haushaltssatzung 2023 zur Verfügung.
Oberbürgermeister Westphal spricht zur Einbringung des Haushalts.
Der Haushaltsentwurf wird von StD/StK Stüdemann eingebracht.
Die Rede von OB Westphal ist als Anlage 1 und die Rede von StD/StK Stüdemann als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt.
Bm Schilff gibt den Hinweis, dass die Empfehlung des AFBL aus seiner Sitzung am 15.09.2022 in der korrigierten Fassung vom 04.11.2022 (wurde mittels Nachversand verschickt) maßgeblich ist.
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2023 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2024 bis 2026 mitsamt dem Haushaltsplan des Treuhandvermögens Grabpflegelegate zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2023 entsprechend der Beratungsfolge.
Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2023 durch den Rat der Stadt Dortmund am 09.02.2023 vorgesehen.
Zum Abschluss des Tagesordnungspunktes wird die Sitzungsleitung auf OB Westphal übertragen.
zu TOP 2.2
Energiemangellage/Ukraine
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vom 04.11.2022 (Drucksache 25701-22-E1) vor:
„Dem AFBL liegt erneut folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 15.09.22 vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um eine Bewertung der Umsetzung und der Auswirkungen der ab dem 1. September, bzw. dem 1. Oktober 2022 gültigen gesetzlichen Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig und mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV, bzw. EnSimiMaV) auf die städtischen Liegenschaften sowie die kommunalen Unternehmen.
Im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, umgehend Maßnahmen zum Energiesparen umzusetzen, bitten wir die Verwaltung, mit den städtischen Töchtern weitere Schritte, wie z.B. an heißen Tagen die Absenkung der Raumtemperatur per Klimaanlage auf max. 26 Grad, zu vereinbaren.
Begründung:
Nach Informationen der Verwaltung (Stellungnahme zur DS-Nr.: 24444-22-E1) wurden für die städt. Liegenschaften bisher keine gesonderten Energiesparmaßnahmen aufgrund der aktuellen Notfallsituation bei der Energieversorgung ergriffen. Die Begründung nannte vor allem organisatorische Probleme: „Grundsätzlich könnten Gebäude oder Teilbereiche, bei gleichzeitiger Homeofficeregelung aller Beschäftigten, wie auch an den Wochenenden in der Beheizung reduziert werden. Voraussetzung ist, dass es einzelne Heizungskreise gibt. Dies würde organisatorische Vorgaben und Abstimmungen voraussetzen.“ Zudem wird mit Einzelprüfungen argumentiert: „Nur wenige Gebäude, wie Museen oder Kultureinrichtungen, werden im Sommer klimatisiert. Hier müsste im Einzelfall geprüft werden, ob eine Nachtkühlung umsetzbar ist.“ Viele kommunale Einrichtungen, wie z.B. die Westfalenhallen, sind klimatisiert.
Hier wäre es wünschenswert, auf einen zumindest energiesparenden Einsatz der Klimaanlagen hinzuwirken. Mit dem Inkrafttreten der oben genannten gesetzlichen Verordnungen werden nun Maßnahmen verpflichtend, die sich vornehmlich auf die kommende Heizperiode beziehen. Doch darüber hinaus sollte alles auf den Prüfstand, was direkt zur Einsparung von Energie beitragen kann.
Weiterhin liegt dem AFBL folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 22. September 2022 den von der Verwaltung vorgelegten „Bericht zur Energiemangellage“ (Drucksache Nr.: 25781-22) zur Kenntnis genommen. Darin werden verschiedenste Energiesparmaßnahmen aufgeführt, die auch dazu beitragen sollen, die durch die Energiekrise bedingten Kostensteigerungen für den städtischen Haushalt zu dämpfen: „Die beschriebenen Energieeinsparmaßnahmen werden zu einer Dämpfung dieser Kostensteigerung beitragen. Die konkreten Auswirkungen, insbesondere für die Haushaltsplanung 2023 ff. werden derzeit kalkuliert“ heißt es in der Vorlage.
Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung bis zur Sitzung des Rates am 10. November 2022 um einen Bericht zu den konkreten finanziellen Auswirkungen der angekündigten Maßnahmen zur Energieeinsparung für den städtischen Haushalt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den o.g. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die o.g. Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion zum Rat mit der Bitte um Antwort bis zur Sitzung des Rates am 10.11.22.
Außerdem liegt dem Rat der Stadt nachfolgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vom 04.11.2022 (Drucksache Nr.: 26265-22-E1) vor:
„In Deutschland werden rund eine Million Menschen von ambulanten Pflege-/Betreuungsdiensten versorgt. Im Falle eines Blackouts bricht u. a. die Telekommunikation sowie die Treibstoff- und Lebensmittelversorgung inklusive der Versorgung mit Wasser ein. Aufgrund des resultierenden Chaos‘ ist davon auszugehen, dass sich Pflegedienste spätestens ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr (vollständig) um die pflegebedürftigen Menschen werden kümmern können.
Die AfD-Fraktion bittet die Verwaltung daher um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie viele pflegebedürftige Menschen in Dortmund werden von ambulanten Pflege-/Betreuungsdiensten versorgt?
2. Welche Katastrophenschutzkonzepte zur Versorgung ambulant Pflegebedürftiger
im Falle eines Blackouts gibt es in Dortmund?
3. Bereitet sich die Verwaltung auf einen Blackout vor – wenn ja, in welcher Weise?“
Weiterhin liegt dem Rat der Stadt nachfolgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 08.11.2022 (Drucksache Nr.: 26257-22-E1) vor:
„Dortmund steht vor einer großen Bandbreite vielfältiger Zukunftsaufgaben, die es zu meistern gilt, um im Konzert der großen Städte attraktiv und lebenswert zu bleiben. Die erfolgreiche Bewältigung von Zukunftsthemen wie Klimaschutz, Wohnen, Mobilität und Stadtentwicklung setzt den Erhalt der Investitionskraft unserer Stadt voraus. Die Energiekrise und ihre Auswirkungen setzen die kommunalen Haushalte unter Druck und gefährden die kommunale Investitionsfähigkeit. Die Preissteigerungen für Energie, die steigende Inflation und das Damoklesschwert einer spürbaren Rezession mit einem Rückgang von Steuereinnahmen bei zugleich steigenden Sozialausgaben belastenden kommunalen Handlungsspielraum. Dem Vernehmen nach belaufen sich die durch die Energiekrise bedingten Mehrausgaben für den städtischen Haushalt auf einen dreistelligen Millionenbetrag.
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung, bis zur nächsten Ratssitzung am 15. Dezember 2022 eine konkrete Auflistung der energiekrisenbedingten Budgetausweitungen in der städtischen Haushaltsplanung vorzulegen.“
Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) dankt der Verwaltung für den Umgang mit der schwierigen Situation sowie für die Vorlage. Auch sei schnell gehandelt worden und der „Runde Tisch Energiearmut“ habe bereits getagt. Hier können sich die Verwaltung und alle wesentlichen Akteur*innen austauschen und Lösungen entwickeln. Hauptfeld sind die Energieeinsparung und die Einrichtung der Stadt auf Krisensituationen. In beiden Bereichen sieht Rm Langhorst die Stadt Dortmund gut aufgestellt, auch wenn nicht von solch einer Krisensituation auszugehen ist.
Rm Mader (CDU) hätte sich darüber gefreut, wenn die Fragen seiner Fraktion aus der AFBL-Sitzung vom 04.11.22 beantwortet worden wären. Er geht davon aus, dass diese Stellungnahme noch folgt.
Rm Perlick (AfD) kritisiert die Bundesregierung und nennt Beispiele anderer Kommunen, die sich auf Krisensituationen vorbereiten. Zum Antrag seiner Fraktion erläutert er, es solle die Gruppe an Personen in den Blick nehmen, die nicht entsprechende Vorkehrungen treffen konnten. So würden z.Zt. 370.000 Menschen in NRW einen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Diese Menschen könnten bei einem Blackout ihre Wohnungen nicht einfach verlassen.
Rm Rudolf dankt für die SPD-Fraktion für die Darstellungen der Verwaltung. Die verfolgten Strategien sind gut. Notfallplanungen und Einsparmaßnahmen sieht sie als guten Weg. Die geopolitische Lage macht klar, dass die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern weiter zu reduzieren und der Ausbau erneuerbarer Energien zu forcieren ist. Rm Rudolf verweist auf die zahlreichen Beschlüsse und wünscht sich eine noch schnellere Umsetzung.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) antwortet Rm Perlick, nicht die Bundesregierung, sondern die autoritären Machthaber in Russland, zu denen die Partei des Rm Perlick weiter Delegationen schicke, haben den Krieg gegen die Ukraine und die sich daraus ergebenden Probleme für die Energieversorgung zu verantworten.
Rm Kowalewski (Die Linke+) bittet für künftige Berichterstattungen die Themen „Gas-Blackout“ und die gestiegenen Strompreise zu berücksichtigen. Gerade Menschen im Sozialleistungsbezug würden von den steigenden Strompreis besonders getroffen. Hierfür müssen Strategien entwickelt werden.
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den aktuellen Kurzbericht zur Energielage sowie die strategischen Ansätze und Maßnahmen der kommunalen Notfallplanung im Kontext einer Energiemangellage zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion den Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 07.09.2022 (Drucksache Nr.:25701-22-E1):
Die Verwaltung wird um eine Bewertung der Umsetzung und der Auswirkungen der ab dem 1. September, bzw. dem 1. Oktober 2022 gültigen gesetzlichen Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig und mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV, bzw. EnSimiMaV) auf die städtischen Liegenschaften sowie die kommunalen Unternehmen gebeten.
Im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, umgehend Maßnahmen zum Energiesparen umzusetzen, bitten wir die Verwaltung, mit den städtischen Töchtern weitere Schritte, wie z.B. an heißen Tagen die Absenkung der Raumtemperatur per Klimaanlage auf max. 26 Grad, zu vereinbaren.
Die Stellungnahmen zu den Anträgen der CDU-Fraktion vom 08.11.2022 (Drucksache Nr.: 26257-22-E1) und der AfD-Fraktion vom 04.11.2022 (Drucksache Nr.: 26265-22-E1) erfolgen voraussichtlich zur Sitzung am 15.12.22.
zu TOP 2.3
Wahl einer*eines Beigeordneten für das Dezernat für Umwelt, Planen und Wohnen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25712-22)
Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.11.2022 (Drucksache Nr.: 25712-22-E1) liegt dem Rat der Stadt vor:
„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlägt für die Wahl des Beigeordneten für das Dezernat für Umwelt, Planen und Wohnen Herrn Stefan Szuggat vor.“
OB Westphal stellt zunächst fest, dass die Stelle der*des Beigeordneten für das Dezernat für Umwelt, Planen und Wohnen ordnungsgemäß ausgeschrieben wurde. Anschließend macht er darauf aufmerksam, dass eine jederzeitige Änderung des Geschäftsbereichs möglich ist.
Weiterhin weist er daraufhin, dass die nachfolgende Wahl gemäß § 50 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW erfolgt. Hiernach wird offen abgestimmt, sofern niemand widerspricht. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Rm Garbe (AfD) widerspricht einer offenen Abstimmung.
Aufgrund dessen teilt OB Westphal mit, dass das Wahlverfahren durch die Abgabe von Stimmzetteln erfolgt und erläutert unter Verkündung der von den Fraktionen benannten Stimmauszähler*in – Rm Susanne Meyer (SPD), Rm Hannah Sassen (Bündnis 90/Die Grünen), Rm Thorsten Hoffmann (CDU), Rm Michael Badura (Die Linke+), Rm Wolfgang Seitz (AfD), Rm Philip Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste) und Rm Stefan Dondrup (Die Partei) – das weitere Verfahren.
Er führt aus, dass für die Wahl der*des Beigeordneten für das Dezernat für Umwelt, Planen und Wohnen ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.11.2022 mit dem Wahlvorschlag
Herrn Stefan Szuggat
vorliegt.
Nach Stimmauszählung entfallen von insgesamt 82 abgegebenen Stimmen unter Berücksichtigung einer Enthaltung auf den Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Herrn Stefan Szuggat“
4 Nein-Stimmen und 77 Ja-Stimmen.
Der Rat der Stadt Dortmund wählt mit dieser Mehrheit Herrn Stefan Szuggat.
Der Rat der Stadt fasst unter Berücksichtigung des Zusatz-/Ergänzungsantrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.11.2022 (Drucksache Nr.: 25712-22-E1) einstimmig folgenden ergänzten (fett) Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund wählt Frau*Herrn Stefan Szuggat zur*zum Beigeordneten für das Dezernat für Umwelt, Planen und Wohnen und beschließt, ihr*ihm mit Dienstaufnahme Besoldung nach Besoldungsgruppe B7 LBesO NRW zu gewähren. Zusätzlich wird nach § 6 der Eingruppierungsverordnung eine Aufwandsentschädigung gezahlt.
Nachdem Herr Stefan Szuggat die Wahl zum Beigeordneten angenommen hat, weist OB Westphal darauf hin, dass vor Vereidigung von Herrn Stefan Szuggat zunächst die Zustimmung der Bezirksregierung zur Wahl einzuholen ist.
3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün
zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Dachbegrünung in Dortmund
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen, II. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung, III. Erneuter Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25717-22)
Rm Garbe (AfD) sieht in der Dachbegrünung lediglich eine Verteuerung von Bauvorhaben und stellt den Zweck infrage. Hitzeinseln in der Stadt, auch wenn es diese nach seiner Ansicht nicht gibt, wünscht er sich, um Gas und Kosten sparen zu können.
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktionen CDU und FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:
I. Der Rat der Stadt hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der zu ändernden Bebauungspläne hier eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB, den Empfehlungen der Verwaltung wie in der beigefügten Abwägungstabelle (Abwägung der Stellungnahmen) dargestellt - zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 214 Abs. 4 i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1).
II. Der Rat beschließt im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB, der 17. Änderung - Kaiserstraße/Hamburger Straße - des Durchführungsplanes Nr. 15, die aktualisierte /modifizierte Begründung vom 14.09.2022 beizufügen.
Rechtsgrundlage:§ 214 Abs. 4 i. V. m. § 9 Abs. 8 und § 2 a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.
III. Der Rat beschließt im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB, die 17. Änderung - Kaiserstraße/Hamburger Straße - des Durchführungsplanes Nr. 15 (Textsatzung) für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 18.09.2019 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 9 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungen als Satzung.
Rechtsgrundlage:§ 214 Abs. 4 i. . V. m. § 1 Abs. 8, § 2 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 BauGB sowie den §§ 7 und 41 GO NRW.
zu TOP 3.2
Einrichtung eines Verkehrswendebüros (VWB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25052-22)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.11.2022 (Drucksache 25052-22-E1) vor:
„… mit dem jetzt einzurichtenden Verkehrswendebüro soll eine interdisziplinär und fachbereichsübergreifend, agil arbeitende Einheit für die Kernthemen der Verkehrswende in Dortmund geschaffen werden. So sollen gemeinsame Projekte des Planungs- und Tiefbauamtes organisatorisch amtsübergreifend und durchgängig betreut werden, um einen reibungslosen Prozessablauf sicherzustellen. Daneben wurde zum Haushalt 2022 ein Beschluss zur Einrichtung einer „Task-Force-Radverkehr“ gefasst, welcher einer Umsetzung bedarf.
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN den Rat um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur Vorlage:
1. Im Sinne der in der Vorlage genannten „Einheit für die Kernthemen der Verkehrswende in Dortmund“ wird die vorliegende Aufgabenbeschreibung des Verkehrswendebüros um die folgende Projektaufstellung erweitert:
- Umsetzung komplexer, stadtweit bedeutsamer Verkehrsplanungs- und Bauprojekte in einzelnen Handlungsfeldern
- Umbau wichtiger Verkehrsachsen (z.B. Hellweg/Kaiserstraße) - Quartiersgaragen.
2. Der im Zuge der Haushaltsbegleitbeschlüsse 2022 gefasste Beschluss zur Einrichtung einer „Task-Force-Radverkehr“ wird durch die Einrichtung des Verkehrswendebüros lediglich in Bezug auf den RS1 und die Velorouten umgesetzt.
Die Verwaltung wird deshalb aufgefordert, die Bündelung und Priorisierung weiterer gemeinsamer Vorhaben im Bereich Radverkehr von Stadtplanungs- und Bauordnungsamt und Tiefbauamt im Sinne einer vereinheitlichten Projektstruktur und Projektplanung zeitnah der Politik zum Beschluss vorzulegen.
Begründung:
Ziel der Einrichtung eines Verkehrswendebüros und der Task-Force-Radverkehr ist vor allem die beschleunigte Umsetzung entscheidender Projekte der Verkehrswende. Dabei gehört insbesondere die Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele im Verkehrsbereich zur vorrangigsten Zielsetzung der notwendigen Verkehrswende. Deshalb entfalten insbesondere komplexe Planungs- und Bauprojekte, bei denen emissionsarme Verkehrsträger – von Fußverkehr über Radverkehr und ÖPNV – primär berücksichtigt werden müssen (Beispiel: Umbau des Hellwegs), eine große Wirksamkeit. Doch die Verkehrswende begründet sich nicht nur im Klimaschutz. Sie bezieht auch wichtige politische Ziele zur Schaffung einer lebenswerten Stadt mit ein. Und damit geht es auch um eine bessere, effizientere Nutzung der knappen städtischen Flächen für die verschiedenen städtebaulichen Belange, wie gesundes Wohnen, Begrünung der Innenstadt oder auch Ruhe- und Begegnungsräume (Beispiel: Umbau Saarlandstraße, Kaiserstraße). Der Aufgabenbereich des Verkehrswendebüros sollte deshalb über die bisher genannten konkreten Projekte hinaus um die benannten Aufgaben ergänzt werden.
Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter dem Tagesordnungspunkt 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – ab und überweist sie sowie den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.11.2022 (Drucksache 25052-22-E1) zur Haushaltsberatung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.
zu TOP 3.3
Verlängerung des Förderprojektes „PuLS – Parken und Laden in der Stadt“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25157-22)
Rm Perlick (AfD) hält die E-Mobilität für ineffektiv. Eine komplett elektrifizierte Flotte würde einen Energiebedarf haben, der 1/6 der Stromerzeugung der Bundesrepublik entspricht. Er schlägt für die Einsparung von Strom vor, bei der E-Mobilität zu beginnen und spricht sich gegen die Vorlage aus.
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Ergänzung zum Ratsbeschluss mit der Drucksachen-Nr.:15423-19, vorbehaltlich zum Änderungsbescheid des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr mit dem Projektträger Forschungszentrum Jülich, die Verlängerung des Förderprojektes „Innovationen für eine nachhaltige Mobilität: Parken und Laden in der Stadt (PuLS)“ über den 30.11.2022 hinaus bis zum 31.05.2023.
zu TOP 3.4
Verlängerung des Förderprojektes „VIZIT – Virtuelle Integration dezentraler Ladeinfrastruktur in Taxistände“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24701-22)
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt in Ergänzung zum Ratsbeschluss mit der Drucksachen Nr.: 19494-20 die Verlängerung des Förderprojektes „VIZIT“ vom 01.01.2023 bis zum 30.11.2023.
zu TOP 3.5
Fortschreibung Masterplan Einzelhandel – Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
Hier: Entwurf des Masterplans Einzelhandel 2021; Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25120-22)
Rm Waßmann (CDU) ergänzt, seine Fraktion stimme –wie in der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) auch– dem Inhalt noch nicht zu, der Offenlegung jedoch schon.
Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
I. Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf des Masterplans Einzelhandel 2021 zu.
II. Der Rat der Stadt beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Masterplans Einzelhandel 2021.
zu TOP 3.6
Städtebauförderantrag im Rahmen der Prämierung des Landeswettbewerbes Zukunft Stadtraum für das Projekt Lebenswerter Neuer Graben
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24592-22)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) aus seiner Sitzung am 25.10.2022 vor:
„Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vom 19.10.2022:
„Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 24592-22-E1):
...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN begrüßt die Umsetzung des Projekts „Lebenswerter Neuer Graben“.
Durch eine Neuaufteilung des Straßenraums wird der betroffene Bereich nicht nur klimaresilienter, sondern vor allem wird die Verkehrswende – und die damit verbundene verbesserte Lebenssituation der Anwohnenden – praktisch erlebbar. Besonders begrüßen wir, dass dieses Projekt zur Blaupause für weitere Maßnahmen im Stadtgebiet werden soll.
In Ergänzung der Vorlage bitten wir die Verwaltung in dem Zusammenhang, den aktuellen Planungsstand zum Umbau der Saarlandstraße darzustellen.
Um den Umbau dieser wichtigen Verbindungsstraße direkt im Anschluss der Maßnahmen am Neuen Graben zu gewährleisten, sollen die nötigen weiteren Leistungen im Planungsamt parallel zu den Umsetzungsarbeiten am Neuen Graben weitergeführt werden.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 18.10.2022:
Ein Projekt mit so großer Strahlwirkung wie der Umbau der Saarlandstraße wegen einer möglichen Förderung im Rahmen der Städtebauförderung zurückzustellen, weil für die Umsetzung beider Projekte nicht ausreichende Personalkapazitäten in den Fachbereichen vorhanden sind, wird von der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vehement abgelehnt.
Der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost, den Anwohnern und Gewerbetreibenden der Saarlandstraße wurde eine umgehende Umgestaltung der Saarlandstraße nach Beendigung der Kanalbaumaßnahme zugesichert. Es sind bereits Geld und Arbeitskraft in die Planung Saarlandstraße geflossen, beides umsonst, falls nun der „Neue Graben“ vorgezogen wird.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost lehnt die Empfehlung der Vorlage einstimmig ab und besteht auf Durchführung des Umbaus der Saarlandstraße, wie ursprünglich angekündigt.
AKUSW, 19.10.2022:
Der AKUSW leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
Die Verwaltung wird darum gebeten, bis zur kommenden Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) eine Stellungnahme zum Planungsstand des Umbaus der Saarlandstraße inkl. eines Vorschlages, ob und wie man den Planungsprozess „Saarlandstraße“ beschleunigen kann, vorzulegen.
Diese Stellungnahme soll auch der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost (BV Innenstadt-Ost) zur Kenntnis vorgelegt werden.“
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 24592-22-E2):
„Die Verwaltung wurde gebeten Stellung zu nehmen, ob und wie man den Planungsprozess „Saarlandstraße“ beschleunigen kann.
Im Rahmen der Aufstellung des Jahresarbeitsprogramms des Tiefbauamtes ist es erforderlich, die Kapazitäten hinsichtlich des Personals und des Budgets so einzuplanen, dass eine möglichst verbindliche Aussage zu den Zeitschienen Planung, Bauvorbereitung und Bau erfolgen kann.
Die Maßnahme „Neuer Graben“ wurde vor dem Hintergrund einer Städtebauförderung (70 %) innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach Ausstellung des Förderbescheids seitens der Verwaltung priorisiert.
Unter dieser Prämisse kann eine vorgezogene bzw. zeitgleiche Bearbeitung der Projekte „Saarlandstraße“ und „Neuer Graben“ nicht erfolgen.
Mit dem vorhandenen Personal ist eine Bearbeitung der Ausführungsplanung im Tiefbauamt des Projekts „Saarlandstraße“ frühestens ab Ende 2025 bzw. Anfang 2026 möglich.
Dies ist unabhängig davon zu sehen, ob die Planung extern beauftragt wird oder intern geplant wird.
Die derzeitige Situation am Arbeitsmarkt lässt auch eine Besetzung von ausgeschriebenen Stellen im Bereich der Tiefbauverwaltung aufgrund fehlender Bewerbungen nicht zu.
Die Mobilitätsplanung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt könnte die Entwurfsplanung voraussichtlich Ende 2023/Anfang 2024 durch den erforderlichen Beschluss inkl. einer erneuten Bürgerbeteiligung abschließen, da die Überarbeitung der Planung schon relativ weit ist. Es sind aber auch hier noch einige Details zu klären. Die zeitliche Lücke kann dazu genutzt werden, Lösungen für die angespannte Parksituation im Quartier zu suchen, da dies auch immer Teil des Gesamtauftrages war.
Die Saarlandstraße befindet sich nach Abschluss der Kanalbauarbeiten durch die Stadtentwässerung in einem verkehrssicheren Zustand.
Die anliegenden Geschäftsleute äußern zudem den Wunsch, dass aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage eine zeitnahe neue Baustelle nicht eingerichtet werden sollte.“
AMIG 25.10.2022:
Der AMIG leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.“
Weiterhin liegt dem Rat der Stadt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung vom 04.11.2022 vor:
„Dem AFBL liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 18.10.22 vor:
- Siehe oben (Empfehlung des AMIG) -
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 19.10.22 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 24592-22-E1):
- Siehe oben (Empfehlung AMIG) -
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 18.10.2022:
- Siehe oben -
AKUSW, 19.10.2022:
- Siehe oben (Empfehlung AMIG) - AFBL 04.11.22
Herr Waßmann (CDU-Fraktion) erläutert, dass die Beauftragung im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) bisher nicht befriedigend abgearbeitet worden sei. Dort habe es die Diskussion gegeben, dass dieses Projekt, was mit Städtebaufördermitteln gefördert werden könne, in Konkurrenz mit den Überlegungen „Saarlandstraße“ stehe. Ebenso sei ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Geschäftsgang, der den Wunsch beinhalte, dass beide Projekte parallel betrieben werden sollen. Der Wunsch des AKUSW sei gewesen, bis zum Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) oder spätestens bis zum Rat eine Darstellung über den Planungsstand „Saarlandstraße“ vorzulegen und darüber hinaus habe es die Aufforderung gegeben, beide Projekte weiter zu führen und zu prüfen, welches dritte Projekt aus dem Jahresarbeitsprogramm entnommen werden könne. Das sei bis heute nicht beantwortet und ohne diese Darstellung sei seine Fraktion heute nicht entscheidungsfähig.
Herr Meißner (Bereichsleiter Stadtplanungs- und Bauordnungsamt) erinnert, dass die Stellungnahme der Verwaltung zur Sitzung des AMIG vorgelegen habe. Dort sei klargestellt worden, dass ein Anschluss Saarlandstraße an die Planung des Neuen Grabens gewährleistet werden soll. Eine zeitgleiche Planung ließen die Kapazitäten im Tiefbauamt derzeit nicht zu. Entscheidend sei bei der Saarlandstraße zum einen die Ausführungsplanung, die im Tiefbauamt nach dem Neuen Graben beginnen könne. Das sei ca. in 2025. Die Zeit bis dahin werde von der Planungsverwaltung dafür genutzt, die Entwurfsplanung der Saarlandstraße zu Ende zu bringen. Bisher gäbe es noch keinen Beschluss über die Entwurfsplanung, diese werde dem Rat bis Ende 2023/Anfang 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) erklärt, dass der Politik das bisher vorgetragene nicht ausreiche, um einen Beschluss fassen zu können. Es habe auch den Wunsch im AKUSW gegeben, deutlich zu machen, welche Maßnahmen im Jahresarbeitsprogramm nach unten rutschen müssten/würden, um entsprechende Arbeitskapazitäten für den Neuen Graben und die Saarlandstraße frei zu haben.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) macht deutlich, dass es eine heftige Diskussion im AKUSW gegeben habe und ein großes Unverständnis dafür geherrscht habe, dass die beiden Projekte gegeneinander liefen. Die Frage sei, wenn es mit den Kapazitäten so eng sei, ob politisch entschieden werden könne, dass die Saarlandstraße wichtiger sei, als ein anderes Jahresarbeitsprojekt. Es sei wichtig zu wissen, ob es durch die Herunterstufung eines anderen Projektes die Möglichkeit gäbe, die Saarlandstraße weiter nach vorne zu schieben. Das sei auch im AKUSW so nachgefragt worden und sei bisher nicht beantwortet. Eine Antwort bis zum Rat wäre wünschenswert.
Der AFBL nimmt die o.g. Empfehlungen der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 18.10.22 und des AKUSW vom 19.10.22 zur Kenntnis.
Der AFBL bittet um Beantwortung der Fragen möglichst bis zur Fraktionssitzung am Montag und lässt die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.“
Außerdem liegt dem Rat der Stadt nachfolgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke+ und der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 09.11.2022 (Drucksache 24592-22-E3) vor:
„… die Fraktionen von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN, der CDU, die Linke+ und die FDP/Bürgerliste bitten den Rat um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur Vorlage:
1. Die Entwurfsplanungen der Planungsverwaltung zur Saarlandstraße werden 2023 weitergeführt.
2. Nach Abschluss der Entwurfsplanung wird umgehend mit der Ausbauplanung im Tiefbauamt begonnen, um den Umbau der Saarlandstraße direkt im Anschluss an die Maßnahmen am Neuen Graben sicherzustellen. Der Neue Graben soll baulich abgeschlossen sein, bevor mit dem Umbau der Saarlandstraße begonnen wird.
3. Sollten personelle Kapazitäten beim Tiefbauamt für die zeitnahe Ausbauplanung der Saarlandstraße nicht ausreichen, sollte eine zeitliche Verschiebung des Projekts 311 “Strobelallee - Erlebnismeile von Wittekindstraße bis Ardeystraße” zugunsten der Saarlandstraße aus dem Jahresarbeitsprogramm (JAP) geprüft werden.
Begründung:
ggf. mündlich“
Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) wirbt für den heute vorliegenden Zusatz-/Ergänzungsantrag. Ihre Fraktion begrüßt die Maßnahmen in der Straße „Neuer Graben“ für mehr Lebensqualität und Umweltschutz. Dennoch, das sei schon im AKUSW klar geworden, besitzt das Projekt Saarlandstraße die gleiche Wichtigkeit und darf nicht geopfert werden. Die modellhafte Bedeutung der Saarlandstraße für weitere Projekte habe nun zu erwähntem Antrag geführt. Punkt 3 des Antrags ist so zu verstehen, dass diese Option nur für den Notfall, wenn Kapazitäten nicht ausreichen, zur Verfügung steht.
Rm Neumann-Lieven verdeutlicht für die SPD-Fraktion ebenfalls die Notwendigkeit beider Projekte. Daher sei eine genaue Taktung hintereinander wichtig. Punkt 1 und 2 des Antrags werde ihre Fraktion daher zustimmen, Punkt 3 nicht. Unter der Voraussetzung der rechtzeitigen Besetzung der freien Stellen im Tiefbauamt rechnet sie damit, dass die Themen gut abgearbeitet werden können. Zur Not muss im Prozess nachgesteuert werden.
Rm Waßmann (CDU) führt an, dass Fachdiskussionen zunächst in den Rat gehören, nötige Antworten seien dafür aber nicht rechtzeitig gegeben worden. Ziffer 3 des Antrags schafft aus seiner Sicht Klarheit und soll daher heute beschlossen werden.
Rm Garbe (AfD) ist der Meinung, die Menschen in beiden Straßen seien mit der aktuellen Situation zufrieden und wollen die Maßnahmen nicht. Er kritisiert insgesamt die Verkehrs- und Citygestaltung. Die Mittel sollten eingespart und für andere Zwecke eingesetzt werden.
Rm Kowalewski (Die Linke+) sieht im Rückblick die Ablehnung der BV Innenstadt-Ost als Beginn der Diskussionen in den Ausschüssen. Der Wunsch dahinter sei auch verständlich. Daher wurde im AKUSW von der Verwaltung gefordert, ein anderes Projekt, welches dann in der Priorität herabgesetzt wird, vorzuschlagen. Dies sei weder zur AMIG-Sitzung noch zur Ratssitzung erfolgt. Der Antrag sei nun die Folge.
Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion Ziffer 1 des gemeinsamen Antrags der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+ und FDP/Bürgerliste vom 09.11.2022 (Drucksache Nr.: 24592-22-E3):
1. Die Entwurfsplanungen der Planungsverwaltung zur Saarlandstraße werden 2023 weitergeführt.
Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion Ziffer 2 des gemeinsamen Antrags der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+ und FDP/Bürgerliste vom 09.11.2022 (Drucksache Nr.: 24592-22-E3):
2. Nach Abschluss der Entwurfsplanung wird umgehend mit der Ausbauplanung im Tiefbauamt begonnen, um den Umbau der Saarlandstraße direkt im Anschluss an die Maßnahmen am Neuen Graben sicherzustellen. Der Neue Graben soll baulich abgeschlossen sein, bevor mit dem Umbau der Saarlandstraße begonnen wird.
Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und AfD Ziffer 3 des gemeinsamen Antrags der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+ und FDP/Bürgerliste vom 09.11.2022 (Drucksache Nr.: 24592-22-E3):
3. Sollten personelle Kapazitäten beim Tiefbauamt für die zeitnahe Ausbauplanung der Saarlandstraße nicht ausreichen, sollte eine zeitliche Verschiebung des Projekts 311 “Strobelallee - Erlebnismeile von Wittekindstraße bis Ardeystraße” zugunsten der Saarlandstraße aus dem Jahresarbeitsprogramm (JAP) geprüft werden.
Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. beauftragt die Verwaltung auf Grundlage der Prämierung im Rahmen des Wettbewerbes „Zukunft Stadtraum“ und der damit verbundenen vorgezogenen Förderung einen Städtebauförderantrag zu stellen.
2. beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des in der Begründung beschriebenen Vergabeverfahrens und der anschließenden Beauftragung zur „Erstellung und Umsetzung eines Beteiligungs- und Transferkonzeptes“.
3. beschließt vorbehaltlich der Fördermittelzusage den städtischen Eigenanteil für die „Erstellung und Umsetzung eines Beteiligungs- und Transferkonzeptes“ i. H. v. insgesamt 121.200 € (Aufwendungen i. H. v. 404.000 €, Erträge i. H. v. 282.800 €) in den Haushaltsjahren 2023 bis 2026 zusätzlich im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023 ff. zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus fallen im Haushaltsjahr 2027 Aufwendungen i. H. v. 46.000 € und Erträge i. H. v. 32.200 € an, sodass sich für die Maßnahme insgesamt ein städtischer Eigenanteil i. H. v. 135.000 € ergibt.
zu TOP 3.7
Klimabeirat - Empfehlungen an den Rat der Stadt Dortmund aus der Sitzung vom 15.09.2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25860-22)
Rm Lögering (B‘90/Die Grünen) freut sich über die intensive Arbeit des Klimabeirats und dankt für die herausarbeiteten „Quick Wins“ und „Big Points“. Sie bittet um Stellungnahme zu den im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vorgetragenen Fragen als Grundlage für die Arbeit des Klimabeirats und die Entscheidungen der Politik.
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Empfehlungen des Klimabeirats zur Kenntnis.
zu TOP 3.8
Neuregelung der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder für die Mitglieder des Umlegungsausschuss der Stadt Dortmund zum 01.01.2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25194-22)
Rm Neumann-Lieven und Rm Rudolf (SPD-Fraktion) sowie Rm Reuter und Rm Sassen (Fraktion B‘90/Die Grünen) nehmen unter Beachtung des Mitwirkungsverbotes nicht an der Beratung und Abstimmung teil.
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
| Aufwandsentschädigung
pro Monat | Sitzungsgeld pro
angefangene Stunde |
Vorsitzende /
stellv. Vorsitzende | 120,00 € | 50,00 € |
Sachverständige und Ratsmitglieder | 75,00 € | 50,00 € |
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt nach Empfehlung im Haupt- und Finanzausschuss für die Mitglieder des Umlegungsausschusses mit Wirkung ab dem 01.01.2023 folgende Aufwandsentschädigung:
zu TOP 3.9
Stadterneuerung: Einrichtung eines Citymanagements
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24131-22)
Rm Perlick (AfD) sieht im Citymanagement eine weitere Maßnahme in einer Liste mit Projekten ähnlicher Zielrichtung. Diese Formate konnten aus seiner Sicht nicht helfen, dass ein Spielwarengeschäft nach 84 Jahren geschlossen wurde. Er äußert für seine Fraktion Zweifel, ob ein Citymanagement Lösungen für Probleme der City erbringen kann.
Rm Kowalewski (Die Linke+) verweist auf die Diskussion im Fachausschuss. Seine Fraktion werde nicht zustimmen. Dies liege in der Angst begründet, dass privatwirtschaftliche Interessen über die Jury Zugriff auf den öffentlichen Raum und dessen Gestaltung erhalten.
Rm Waßmann (CDU) begrüßt die Vorlage und erinnert an die Stellungnahme der Verwaltung, nach welcher sich rund 20 Gremien um Innenstadtthemen kümmern. Durch das Citymanagement soll das Engagement gebündelt werden.
Rm Kauch nimmt die Vorlage für die Fraktion FDP/Bürgerliste ebenfalls positiv auf. Eine City benötige eine einheitliche Vermarktung. Daher sieht er die Beteiligung und den Beitrag der Privatwirtschaft als willkommen an. Die Vorlage ist deshalb aus seiner Sicht innovativ.
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit der Stimmen gegen die Fraktionen Die Linke+ und AfD folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt die Einrichtung eines externen Citymanagements für die Dortmunder Innenstadt mit Gesamtaufwendungen in Höhe von jährlich 500.000 €; insg. 2 Mio. € für zunächst vier Jahre (Haushaltsjahre 2023-2026),
2. beauftragt die Verwaltung, die Einrichtung eines Verfügungsfonds zur Soforthilfe in der City (ebenfalls für zunächst vier Jahre) inhaltlich vorzubereiten und dem Rat einen Vorschlag mit detaillierten Richtlinien in 2023 zur Beschlussfassung vorzulegen,
3. beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung des Vergabeverfahrens und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot für das externe Citymanagement zu erteilen,
4. legitimiert die Verwaltung in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 Mehraufwendungen i. H. v. jeweils 500.000 € zusätzlich im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungs-prozesses 2023 ff. zu veranschlagen und
5. beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes als Grundlage der Stadterneuerungs-Aktivitäten und zur Fördermittelakquise für die City.
Für die Jahre 2025 und 2026 wird eine Refinanzierung angestrebt. Daher ist vorbehaltlich des noch zu stellenden Fördermittelantrags eine Förderung in Höhe von 70 % der in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 entstehenden Aufwendungen möglich. Im Falle eines positiven Bescheides beträgt der konsumtive Eigenanteil für die Stadt Dortmund in den Haushaltsjahren 2023 – 2026 insgesamt 1,3 Mio. €.
zu TOP 3.10
Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde: Stadteingang Hörde an der Faßstraße (C6) - Ausführungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23648-22)
Der Rat der Stadt hat nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grüne (AMIG) aus seiner Sitzung am 25.10.2022 erhalten:
„Frau Rm Dr. Goll möchte zu der freien Fläche vor dem Phoenix Gymnasium wissen, ob diese auch noch genutzt werden könne.
Herr Wilde teilt mit, dass man zu dieser Frage bis zur Ratssitzung am 10.11.2022 eine entsprechende Stellungnahme vorlegen werde.
Der AMIG empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
- Siehe Beschlussvorschlag der Verwaltung -“
Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – ab.
zu TOP 3.11
Boulevard Kampstraße - Attraktivitätssteigerung der Kampstraße während der Umbauphase im Bereich Freistuhl bis Pylon
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25858-22)
Rm Frank (CDU) freut sich darüber, dass die Initiative seiner Fraktion sich nun in der Vorlage wiederfindet. Die dargestellten Maßnahmen sind zur Attraktivitätssteigerung dieses zentralen Abschnitts gut geeignet.
Rm Garbe (AfD) distanziert sich von der Formulierung „Boulevard Kampstraße“, wenn es um die Kampstraße geht. In der vorübergehenden Gestaltung sieht er keinen Sinn. So schlimm sei es dort auch nicht, lediglich nachts fordert er eine Überwachung des Bereichs.
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Gestaltungskonzept „Attraktivitätssteigerung der Kampstraße während der Umbauphase zum Boulevard“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 250.000 Euro zur Kenntnis und beauftragt das Grünflächenamt (FB 63) mit der Umsetzung.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des Fachbereichs 63 aus der Investitionsfinanzstelle 63W01312014140 – Boulevard Kampstr., Begrünung - unter der Finanzposition 780500 mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2023: 250.000,00 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2024, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 37.427,26 Euro.
zu TOP 3.12
Beendigung der Corona bedingten Zusatzreinigungsleistungen an Schulen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25523-22)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 04.11.2022 (Drucksache Nr.: 25523-22) vor:
„Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) aus der öffentlichen Sitzung vom 25.10.22 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 25523-22-E1):
„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, das die Reinigungspläne für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Dortmund aktualisiert und an die derzeitigen Bedingungen anpasst. Hierbei soll die Reinigungsintensität bedarfsgerecht erhöht werden im Vergleich zu der Zeit vor der Corona-Pandemie.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Konzept, verbunden mit den zu erwartenden finanziellen Auswirkungen, für die bevorstehenden Haushaltsberatungen 2023 in den Sitzungen des AMIG und des AFBL im Dezember 2022 vorzulegen.
Begründung:
Die Schulreinigung ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Nach Meinung der CDU-Fraktion sind die Reinigungspläne aus der Zeit vor Ausbruch der Corona-Pandemie nicht mehr auf die derzeitigen Gegebenheiten an den Dortmunder Schulen abgestimmt. Die zusätzlichen Reinigungen während der Corona-Pandemie haben die Kritik an der Sauberkeit der Dortmunder Schulen verstummen lassen. Neben der nach wie vor bestehenden pandemischen Lage und der Frage, ob tatsächlich alle Schülerinnen und Schüler konsequent sämtliche Hygienemaßnahmen entsprechend der Ausführungen des Gesundheitsamtes umsetzen, ist bedingt durch den Krieg gegen die Ukraine und die Auslastung aller Klassen bis zur maximal möglichen Schülerzahl eine Veränderung zum Status ante zu erkennen. Zudem werden im Zuge des Ausbaus des offenen Ganztags die Betreuungsangebote zunehmend auch auf Klassenräume ausgedehnt. Überlegungen, die Schulen auch im „Schichtbetrieb“ für Sprachkurse am Nachmittag zu nutzen, kommen hinzu. Mehr Menschen auf gleichem Raum und verstärkte Nutzung des Raumes verursachen einen größeren Reinigungsaufwand.“
AMIG 25.10.2022:
Herr Rm Gebel fragt nach, was mit den befristeten Angestellten und Arbeitsverträgen passiert.
Diese Frage soll bis zum Schulausschuss beantwortet werden.
Der AMIG leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung an den Schulausschuss weiter.
Weiterhin liegt dem AFBL folgende Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 02.11.22 vor:
Es liegt folgende Empfehlung des AMIG aus der Sitzung vom 25.10.2022 vor:
- Siehe oben -
Weiterhin liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 31.10.2022 vor:
…in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) am 25.10.2022 wurde um die Beantwortung der Frage nach dem Umgang mit den befristet beschäftigten Reinigungskräften bzw. den entsprechenden Arbeitsverträgen gebeten. Die Antwort soll zur Sitzung des Schulausschusses erfolgen.
Dementsprechend informiere ich, dass die befristet beschäftigten Reinigungskräfte mindestens bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit weiterbeschäftigt werden. Eine Vertragskündigung vor Ablauf der Vertragslaufzeit erfolgt nicht.
Alle betroffenen Reinigungskräfte werden zudem fachlich beurteilt, da bei einer positiven Beurteilung eine Weiterbeschäftigung des Personals zur weiteren Sicherstellung der Eigenreinigung angestrebt wird. …
Frau Dr. Goll (CDU) warb dafür, die Vorlage abzulehnen, um abzuwarten, was an Schulreinigung benötigt wird, damit nicht wieder auf ein Niveau zurückgefallen werde, dass allen noch als Sparmaßnahme in Erinnerung sei und das in der Vergangenheit zu vielen Beschwerden geführt habe.
Frau Joest (FDP) würde der Einstellung der Zusatzreinigungsleistungen zustimmen, möchte jedoch auch, dass die Schulen wieder sauberer würden.
Herr Erstfeld (SPD) erklärte Zustimmung zu dem Antrag und würde die Vorlage ebenfalls ablehnen oder schieben, um Zeit für das Konzept der Schulreinigung zu schaffen.
Frau Dresler-Döhmann (Linke+) könnte die Vorlage empfehlen und würde die bessere Schulreinigung, eventuell mit einer kommunalen Servicegesellschaft, mit in die Haushaltsberatungen nehmen.
Herr Jansen (B´90/Die Grünen) unterstützt den Antrag der CDU ein Gesamtkonzept vorzulegen und fragt, ob es finanzielle Auswirkungen habe, wenn die Vorlage abgelehnt würde.
Herr Kling (FB 65) erklärte, dass die Reinigung zurzeit Corona bedingt abgewickelt würde. Es gebe mehr Aufwendungen durch die Corona-Leistungen und mehr Erlöse durch den Corona- Zusatztopf, der in den Folgejahren abgewickelt werde. Somit sei jedwede Entscheidung für den Haushalt neutral.
Herr Erstfeld (SPD) ergänzte, dass die Mittel bis 2023 bereit gestellt seien und somit würde es seiner Meinung nach reichen, wenn das Konzept im Januar zu den Haushaltsberatungen vorliege.
Die Vorsitzende fasste zusammen, dass sie die Vorlage und anschließend den Antrag abstimmen lassen würde.
Der Schulausschuss lehnt die Vorlage mehrheitlich (gegen die FDP bei Enthaltung B´90/Die Grünen) ab.
Der Schulausschuss stimmt dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 25523-22-E1) einstimmig zu.
Der AFBL lehnt die Vorlage einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, ab.
Der AFBL stimmt dem o.g. Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 25523-22-E1) einstimmig zu.
Rm Dr. Goll (CDU) sagt, die coronabedingte Zusatzreinigung habe wieder für sauberere Schulen gesorgt. Die Verwaltungsvorlage bedeutet in der Reinigung einen Rückfall auf die Qualität vor dem Ausbruch von Corona. Dies sei, zumal die Nutzung von Schulen heute deutlich intensiver ist, nicht verantwortbar. Mehr Menschen und mehr Nutzung machen auch eine erhöhte Reinigung notwendig.
Rm Gövert (B‘90/Die Grünen) sieht coronabedingte Zusatzreinigung nicht mehr als nötig an. Dem Antrag der CDU wird ihrer Fraktion folgen. Die Reinigungsleistung dürfe aus den genannten Gründen nicht reduziert werden. In der Übergangszeit bis zur Erstellung des geforderten Konzepts sollen die Kapazitäten sinnvoll genutzt und die Reinigung angepasst werden.
Rm Bohnhof (AfD) ist auch dafür, dass die Schulen sauber bleiben, die Vorlage abgelehnt und der Antrag angenommen wird.
Der Rat der Stadt lehnt die Verwaltungsvorlage ab und beschließt einstimmig folgenden Zusatz-/ Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 25523-22-E1):
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, das die Reinigungspläne für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Dortmund aktualisiert und an die derzeitigen Bedingungen anpasst. Hierbei soll die Reinigungsintensität bedarfsgerecht erhöht werden im Vergleich zu der Zeit vor der Corona-Pandemie.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Konzept, verbunden mit den zu erwartenden finanziellen Auswirkungen, für die bevorstehenden Haushaltsberatungen 2023 in den Sitzungen des AMIG und des AFBL im Dezember 2022 vorzulegen.
zu TOP 3.13
Instandhaltungsmaßnahmen an den Berufskollegs Gisbert-von-Romberg, Leopold-Hoesch und Paul-Ehrlich
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25774-22)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt die Beauftragung für die Planung (Leistungsphase 1 bis 3 HOAI) der Instandhaltung für das Berufskolleg Gisbert-von-Romberg. Der Kostenrahmen für die Instandhaltung beläuft sich auf 1.573.122 € brutto. In dem Kostenrahmen sind die Kosten für die Planung LPH 1 bis 3 in Höhe von 76.940 € brutto enthalten.
2. beschließt die Beauftragung für die Planung (Leistungsphase 1 bis 3 HOAI) der Instandhaltung für das Berufskolleg Leopold-Hoesch. Der Kostenrahmen für die Instandhaltung beläuft sich auf 1.743.683 € brutto. In dem Kostenrahmen sind die Kosten für die Planung LPH 1 bis 3 in Höhe von 89.695 € brutto enthalten.
3. beschließt die Beauftragung für die Planung (Leistungsphase 1 bis 3 HOAI) der Instandhaltung für das Berufskolleg Paul-Ehrlich. Der Kostenrahmen für die Instandhaltung beläuft sich auf 1.836.687 € brutto. In dem Kostenrahmen sind die Kosten für die Planung LPH 1 bis 3 in Höhe von 90.835€ brutto enthalten.
4. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Herbeiführung eines Ausführungsbeschlusses nach der Abschluss der Entwurfsplanung mit der vorliegenden Kostenberechnung für die drei Berufskollegs.
5. Nimmt die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis, um die Vergabe der externen Planer/Architekten zu ermöglichen.
zu TOP 3.14
Sanierung Wasserturm Lanstroper Ei 2. Bauabschnitt - Anpassung der Investitionskosten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25176-22)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 04.11.2022 (Drucksache Nr.: 25176-22) vor:
„Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) aus der öffentlichen Sitzung vom 25.10.22 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 25176-22-E1):
„Die SPD Fraktion nimmt die Fortschritte und erneuten Kostensteigerungen, zur Sanierung des Wasserturms in Grevel – allgemein bekannt als Lanstroper Ei – zur Kenntnis. Um die einmalige Landmarke auch entsprechend zu würdigen, fordert die SPD Fraktion die Verwaltung auf zu prüfen, wie ein Nutzungskonzept für diese Landmarke aussehen könnte.
Hierbei sollten die untere Naturschutzbehörde und auch örtliche Vereine (wie z. B. der Förderverein Lanstroper Ei) mit einbezogen werden.
Begründung:
Der Wasserturm in Grevel (Lanstroper Ei) ist eine der Landmarken Dortmunds und wird derzeit aufwändig saniert. Wir finden es daher sinnvoll, dass ein Konzept erarbeitet wird, wie diese Landmarke touristisch und kulturell eingebunden werden kann.“
AMIG 25.10.2022:
Der AMIG fasst zum o .a SPD-Antrag einstimmig folgenden Beschluss:
„Der AMIG nimmt die Fortschritte und erneuten Kostensteigerungen, zur Sanierung des Wasserturms in Grevel – allgemein bekannt als Lanstroper Ei – zur Kenntnis. Um die einmalige Landmarke auch entsprechend zu würdigen, fordert der Ausschuss die Verwaltung auf zu prüfen, wie ein Nutzungskonzept für diese Landmarke aussehen könnte.
Hierbei sollten die untere Naturschutzbehörde und auch örtliche Vereine (wie z. B. der Förderverein Lanstroper Ei) mit einbezogen werden.
Der AMIG empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu fassen.
Der AFBL folgt der o.g. Empfehlung des AMIG aus der Sitzung vom 25.10.22 (einschließlich des o.g. SPD-Antrages) und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zu der Sanierungsmaßnahme am Wasserturm in Grevel (Lanstroper Ei) zur Kenntnis und beschließt die Anpassung der Investitionskosten für die Ausführung des 2. Bauabschnittes von bisher 1.206.450,00 € um 497.000,00 € auf 1.703.450,00 €.
Der Mittelabfluss ist wie folgt vorgesehen
Haushaltsjahr 2022 = 100.000,00 €
Haushaltsjahr 2023 = 1.507.950,00 €Gesamt: = 1.607.950,00 €
Der städtische Eigenanteil einschließlich nicht-zuwendungsfähiger Bestandteile der Maßnahme wird nachträglich über „Nordwärts“ unter der Finanzstelle 01S00184082002, Finanzposition 780800 abgebildet.
Desweiteren sind Sachleistungen i. H. v. 50.000,00 € zu berücksichtigen. Für diese ist ein 100 %iger Sonderposten zu bilden.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen von 1.703.450,00 € und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 45.500,00 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
Im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2023 ff. erfolgt eine dem Mittelbedarf entsprechende Anpassung nach dem Verfahren zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen.“
Der Rat der Stadt fasst einstimmig unter Berücksichtigung der Empfehlung des AFBL folgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zu der Sanierungsmaßnahme am Wasserturm in Grevel (Lanstroper Ei) zur Kenntnis und beschließt die Anpassung der Investitionskosten für die Ausführung des 2. Bauabschnittes von bisher 1.206.450,00 € um 497.000,00 € auf 1.703.450,00 €.
Der Mittelabfluss ist wie folgt vorgesehenHaushaltsjahr 2022 = 100.000,00 €
Haushaltsjahr 2023 = 1.507.950,00 €
Gesamt: = 1.607.950,00 €
Der städtische Eigenanteil einschließlich nicht-zuwendungsfähiger Bestandteile der Maßnahme wird nachträglich über „Nordwärts“ unter der Finanzstelle 01S00184082002, Finanzposition 780800 abgebildet.
Desweiteren sind Sachleistungen i. H. v. 50.000,00 € zu berücksichtigen. Für diese ist ein 100 % iger Sonderposten zu bilden.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen von 1.703.450,00 € und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 45.500,00 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
Im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2023 ff. erfolgt eine dem Mittelbedarf entsprechende Anpassung nach dem Verfahren zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen.
Der Rat der Stadt nimmt die Fortschritte und erneuten Kostensteigerungen, zur Sanierung des Wasserturms in Grevel – allgemein bekannt als Lanstroper Ei – zur Kenntnis. Um die einmalige Landmarke auch entsprechend zu würdigen, fordert der Ausschuss die Verwaltung auf zu prüfen, wie ein Nutzungskonzept für diese Landmarke aussehen könnte.
Hierbei sollten die untere Naturschutzbehörde und auch örtliche Vereine (wie z. B. der Förderverein Lanstroper Ei) mit einbezogen werden.
zu TOP 3.15
Energiebericht 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25151-22)
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur Kenntnis.
zu TOP 3.16
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 12. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25557-22)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung am 19.10.2022 vor:
„Herr Rm Dudde regt an, diese Vorlage zukünftig als jährliche Berichterstattung vorzulegen.
Mit dieser Anregung nimmt der AKUSW den 12. Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 30.06.2022) über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.“
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 12. Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 30.06.2022) über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.
zu TOP 3.17
Maßnahmen aus Brandschutzrückstellungen - 13. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25568-22)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung am 19.10.2022 vor:
„Herr Rm Dudde regt an, diese Vorlage zukünftig als jährliche Berichterstattung vorzulegen.
Mit dieser Anregung nimmt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen den 13. Sachstandsbericht (Stichtag 30.06.2022) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.“
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 13. Sachstandsbericht (Stichtag 30.06.2022) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.
zu TOP 3.18
Umbenennung von Teilbereichen der Hermannstraße sowie der Schüruferstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24650-22)
Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.
zu TOP 3.19
Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Abschluss 3 Teilkonzepte - Fußverkehr & Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit, Öffentlicher Raum & Ruhender Verkehr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24062-22)
Der Rat fasst mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt beschließt die Maßnahmen und Maßnahmenprogramme und beauftragt die Verwaltung damit, diese zu konkretisieren und für etwaige Förderantragstellungen vorzubereiten.
2. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die zur Beschleunigung der Ausarbeitung ggf. erforderlichen zusätzlichen Personalbedarfe und ggf. erforderlichen Kosten darzustellen und zur Beschlussfassung vorzulegen.
zu TOP 3.20
Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund - hier: Ergebnisse der Eignungsuntersuchung zur Identifizierung neuer Wirtschaftsflächen im Freiraum
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25130-22)
Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung am 19.10.2022 vor:
„Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde vom 24.08.2022:
Der Beirat nimmt die Vorlage mit einer Enthaltung zur Kenntnis und begrüßt ausdrücklich die frühzeitige Beteiligung zur Entwicklung kooperativer Lösungen für die Ansiedlung gewerblich und industriell orientierter Arbeitsplätze sowie die Aussage, dass es unter Beachtung der Vorgaben des Landschaftsplans keine weiteren Gewerbeflächenpotenziale im Freiraum in Dortmund gibt. Die nach transparenten Kriterien durchgeführte Untersuchung wird als hilfreich angesehen.
Vor einem konstruktiven Beitrag seien folgende kritische Anmerkungen zur bisherigen Wirtschaftsflächenentwicklung erlaubt.
Die von der Wirtschaftsförderung nunmehr beklagte Flächenknappkeit ist auch das Ergebnis von sorglosem und verschwenderischem Umgang mit dem unvermehrbaren Gut Grund und Boden durch:
· flächenextensives Bauen ohne jegliches Bemühen der Verlagerung in die Geschossigkeit, wie sie andere Planungsträger längst praktizieren,
· fehlender Wille, statt neue Flächen zu beanspruchen, Möglichkeiten der Nachverdichtung zu nutzen,
· den unbegrenzten Flächenverbrauch durch Verkehrsflächen, insbesondere ebenerdige Parkplätze für die Beschäftigten und Kunden (Beispiele: Amazon, Wilo, Bauhaus)
· Förderung von Logistik mit geringem Arbeitsplatzbesatz,
· Fehlende Nutzung von Städtebaulichen Verträgen, mit Investoren flächensparendes Bauen zu vereinbaren,
· Zu geringer Gebrauch von Bodenvorratspolitik und Grundstücksvergabe im Erbbaurecht, wodurch die Verfügbarkeit über Grundstücke stark begrenzt ist.
· Offenbar zu geringe Kooperation mit den Planungsträgern der Arbeitsmarktregion Dortmund, die weit über die Stadtgrenzen hinausgeht.
Angesichts der dramatischen Situation, die mit dem Begriff „Klimawandel“ verharmlosend beschrieben wird, sind weitere Inanspruchnahmen der ökologisch und klimatisch bedeutsamen Freiräumen unverantwortlich. Dortmund sollte sich daher auf die Aktivierung verbliebener Altstandorten und die Nachverdichtung bestehender GE- und GI-Gebiete beschränken. Die auch harte Abwägung der Belange der Wirtschaft gegen die des Natur- und Klimaschutzes darf nicht immer zulasten der endlichen Ressourcen unseres Planeten ausgehen.
Bei der Eignungsuntersuchung sind im Sinne einer interkommunalen Kooperation auch Standorte in den Nachbargemeinden einzubeziehen. Die beabsichtigen Ziele der Energiewende werden mittelfristig weitere großflächige Standorte insbesondere in Bergkamen und Lünen freisetzen, die sich für interkommunale Gewerbegebiete auch wegen ihrer guten verkehrsinfrastrukturellen Ausstattung eignen. Hier sollten vorausschauend zeitnah planerische und vertragliche Vereinbarungen, insbesondere auch zur anteiligen Gewerbesteuer vorbereitet werden.
Der Beirat bekräftigt darüber hinaus seine ablehnende Haltung zu im gültigen Flächennutzungsplan und im Entwurf des Regionalplans Ruhr dargestellten GE/GI-Gebieten. Hierzu verweist der Beirat auf seine Beschlüsse vom 24.1.2018, 10.4.2019 und 1.6.2022 (Regionalplan Ruhr).
Danach lehnt er nach wie vor die Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten im Freiraum aus ökologischen Gründen ab, insbesondere die Gewerbegebiete Groppenbruch (30 ha) und Buddenacker in Asseln (18 ha).
Besonders kritisch sieht der Beirat die im Entwurf des Regionalplans Ruhr vorgesehene Ausweisung eines GIB-Gebietes am Osterschleppweg in Wickede mit rund 72 ha. Die Darstellung kollidiert mit dem seit dem 7.11.2020 rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Dortmund. Da der Landschaftsplan mittlerweile ohne Widerspruch der Bezirksplanungsbehörde Rechtskraft erlangt hat, muss der Regionalplan nach dem Gegenstromprinzip die GIB-Darstellung zu Gunsten des BSLE geändert werden.
Ebenfalls sehr kritisch sieht der Beirat die Überplanung der ehemaligen Dortmunder Rieselfelder in Datteln („New Park“) mit rund 200 ha.
Nach Auffassung des Beirates stehen genügend Wirtschaftsflächenpotenziale zur Verfügung, u.a. Westfalenhütte, Phoenix West, Kraftwerk Knepper; Technologiepark Weißes Feld, Technologieparkerweiterung Overhoffstraße, Fürst Hardenberg, Zeche Gneisenau.
Dortmund ist absoluter Spitzenreiter bei der Vorhaltung von Gewerbeflächen im Ruhrgebiet. Laut Untersuchungen des Regionalverbandes Ruhrgebiet (Quelle: Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr GmbH, 2009) sind in Dortmund 329 Hektar potenzielle Flächenreserven für Gewerbe und Industrie vorhanden (zum Vergleich: Essen 95 ha). Die derzeit verfügbaren Wirtschaftsflächen reichen daher für die nächsten 20 Jahre aus.
Der Beirat fordert, bei der Entwicklung von Gewerbeflächen der bereits in den letzten Jahren praktizierten, sehr lobenswerten Wiedernutzung ehemaliger bergbaulich, industriell und militärisch genutzter Areale weiterhin konsequent Vorrang vor der Neuausweisung im Freiraum einzuräumen. Jedoch muss bei der Inanspruchnahme von „Altflächen“ eine Untersuchung dieser Flächen im Sinne des Natur- und Artenschutzes erfolgen.
Des Weiteren bittet der Beirat sowohl die Wirtschaftsförderung als auch die Stadtplanung bei der künftigen Entwicklung von gewerblichen Gebieten flächensparendes Verhalten und Verfahren anzuwenden. Dies bedeutet, dass bei der Flächeninanspruchnahme die Möglichkeit des Bauens sowohl in die Höhe als auch in die Tiefe gefördert werden sollte. Hier wäre bei der zukünftigen Ansiedelung von Wirtschaftsunternehmen darauf zu achten, dass diese bevorzugt werden, die im Vergleich zu den Flächen, die sie für Ihr Gewerbe benötigen, die meisten Arbeitsplätze schaffen.
Darüber hinaus regt der Beirat eine Offensive der Stadt in Kooperation mit Firmen und Wirtschaftsverbänden zur Erhöhung der Biodiversität auf Firmenstandorten an.
Hinweise finden sich u.a. in folgenden Informationsschriften:
(1) Broschüre „Wege zum naturnahen Firmengelände
(2) Internetseite des Bundesamtes für Naturschutz
(3) Broschüre „Unternehmen biologische Vielfalt 2020 – Basispapier“
Insektenfreundliche Außenbeleuchtung
Die Lichtfarbe und das Lumen von Außenleuchten beeinflussen nachtaktive Tiere durch Irritation und Anlockung und Beeinträchtigen die Tiere in ihrem natürlichen Verhalten. Die Außenleuchten sollten daher, falls nicht schon geschehen, auf warmweiße LED-Lampen (max. 2.700 Kelvin) umgestellt werden. Die Leuchten sollten eine Abschirmung nach oben haben um Lichtemissionen in den Himmel zu verhindern und es sollten vollständig gekapselte Lampengehäuse Verwendung finden, die ein Eindringen von Insekten verhindern.
Nisthilfen
Nisthilfen leisten einen wichtigen Beitrag für das Überleben verschiedener Tierarten in unserer Landschaft. Auf dem Firmengelände bietet sich die Anbringung von Nisthilfen für Kleinvögel in den Gehölzbeeten am Rande der Parkplätze an. Für Fledermäuse und Falken (Turmfalke und Wanderfalke) können entsprechende Nisthilfen an den hohen Gebäuden/Lagerhallen angebracht werden.
Blütenreiche Grünflächen
Es ist nur ein relativ geringer Aufwand für die Bodenvorbereitung notwendig, um bereits im Folgejahr spektakuläre Blühflächen zu erhalten. Zugleich sind sie günstig im Unterhalt, weil sie nur ein- bis viermal im Jahr gemäht werden müssen. Für die Anlage von dauerhaft haltbaren, artenreichen Wiesen ist die Auswahl des Saatgutes wichtig. AKUSW, 07.09.2022:
Herr Thabe informiert den Ausschuss ausführlich zum Thema (PP-Vortragsiehe Anlage zur Niederschrift)
Der AKUSW nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Wirtschaftsflächenentwicklung und – damit verbunden – die Eignungsuntersuchung zur Identifizierung neuer Wirtschaftsflächen im Freiraum begleitend zur derzeit laufenden Wirtschaftsflächenkonferenz der Wirtschaftsförderung Dortmund zur Kenntnis.
Aufgrund weiteren Beratungsbedarfes der CDU-Fraktion einigt man sich darauf, die Angelegenheit in der nächsten Sitzung erneut aufzurufen.
Hierzu liegt zur Sitzung am 19.10.2022 vor Zusatz-Ergänzungsantrag mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 25130-22-E2):
...die CDU-Fraktion bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, auf Grundlage des vorliegenden Gutachtens konkrete Flächen vorzuschlagen, die aus Sicht der Verwaltung zeitnah entwickelt werden sollen. Bei der Erarbeitung des Vorschlags durch die Verwaltung sollen insbesondere auch Faktoren wie zum Beispiel die Erweiterung von bereits bestehenden Gewerbegebieten, günstige verkehrliche Anbindung (z. B. Fernstraßen, Schienennetz, Wasserwege etc.) berücksichtigt werden.
2. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, umgehend Gespräche mit den Eigentümern der im Gutachten als „reserviert“ und „Entwicklungsperspektive derzeit unklar“ aufgeführten Flächen hinsichtlich einer zeitnahen, möglichst gewerblichen/industriellen Vermarktung/Nutzung aufzunehmen. Hierbei ist auch zu prüfen, inwieweit ein Baugebot rechtlich Anwendung finden kann.
3. Die Verwaltung wird durch den Rat der Stadt Dortmund beauftragtet, die Reaktivierung vorgenutzter gewerblicher/industrieller Flächen auch unter Einbeziehung des regionalen Kontextes fortzusetzen und voranzutreiben.
4. Da nach Aussage des Gutachtens der Zeitpunkt erreicht sein soll, zu dem eine weitere Flächeninanspruchnahme im Freiraum unweigerlich mit dem Verlust ökologischer und klimatischer Funktionen einhergehen soll, fordert der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung auf, auch die als „Ultima Ratio“ angesehenen Flächen für eine Entwicklung stärker in Betracht zu ziehen und konkrete Flächenvorschläge zu erarbeiten und den Ratsgremien vorzulegen.
5. Die Verwaltung wird aufgefordert, auf eine Optimierung der Nutzung von wertvollen Gewerbe- und Industrieflächen hinzuwirken. Dies betrifft z. B. ebenerdige und flächige Stellplatzanlagen, geringe bauliche Höhen und teilweise ungenutzte Flächen. Über die Bauleitplanung können hier Anreize zur besseren Ausnutzung gegeben werden.
Darüber hinaus bittet die CDU-Fraktion um eine schriftliche Beantwortung der nachfolgenden Fragen im Kontext der Wirtschaftsflächenentwicklung:
1. Wie ist der aktuelle Sachstand beim newPark-Gewerbegebiet in Datteln? Die Stadt Dortmund ist ein zentraler Anteilseigner. Hier stünden für eine gewerbliche und industrielle Nutzung ca. 200 ha zur Verfügung.
2. Gibt es aktuell weitere interkommunale Ideen und Projekte zur Wirtschaftsflächenentwicklung? Welche regionale/interkommunale Strategie verfolgt die Stadt Dortmund vor dem Hintergrund, dass der Mangel an Wirtschaftsflächen eine regionale Herausforderung darstellt.
Neben dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) sollen auch der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) und der Rat der Stadt Dortmund über den Antrag beraten/befinden.
Begründung:
Erfolgt ggf. mündlich.
Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 25130-22-E3):
...die Fraktion BÜNDNIS 90 /Die GRÜNEN bittet den Ausschuss und den Rat um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, die Suche und Prüfung von Wirtschaftsflächen im ökologisch wertvollen Freiraum aufzugeben, da die vorliegende Untersuchung gezeigt hat, dass „es in Dortmund keine Flächen im Freiraum mehr gibt, die sich zur Ansiedlung größerer Gewerbe- und Industriebetriebe (≥ 1 ha) eignen“ (S. 3 der Vorlage).
2. Der Rat erkennt den Schutz wesentlicher ökologischer und klimatischer Funktionen, also den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlage, als Ultima Ratio an.
Er fordert die Verwaltung auf, die ökologisch besonders wertvollen Flächen Buddenacker in Asseln und Osterschleppweg in Wickede sowie das Gewerbegebiet Groppenbruch planerisch nicht weiter als Wirtschaftsflächen auszuweisen.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die interkommunale Zusammenarbeit zum Beispiel über die Nutzung regionaler Kooperationsstandorte konsequenter weiter zu betreiben.
4. Der Rat fordert die Verwaltung auf, mittel- bis langfristig Instrumente zu entwickeln, um die bestehenden Gewerbe- und Industrieflächen mit einem nachhaltigen, flächeneffizientem Profil auszustatten (S. 62 des Gutachtens).
Dabei soll das im Rahmen der Haushaltsberatungen 2022 beschlossene „Roll-out-Konzept für grüne Unternehmen“ berücksichtigt werden.
Begründung:
Ggf. mündlich
AKUSW, 19.10.2022:
Herr Rm Waßmann erläutert den Hintergrund des Antrags seiner Fraktion und wirbt um Zustimmung.
Herr Rm Dudde erläutert den Hintergrund des Antrags seiner Fraktion und wirbt um Zustimmung.
Frau Neumann Lieven deklariert Beratungsbedarf zu beiden Anträgen und bittet darum, diese nur als eingebracht zu betrachten, zunächst an die Wirtschaftsflächenkonferenz zu überweisen und danach erst wieder zur Entscheidung im Ausschuss aufzurufen.
Herr Wilde macht folgenden Verfahrensvorschlag:
Er plädiert dafür, die beiden heutigen Anträge als eingebracht zu betrachten, um diese zunächst in den gesamten Prozess mit einzubringen mit dem Ziel, diese in die Wirtschaftsflächenkonferenz im Februar 2023 mit weiteren wichtigen, unterschiedlichen Akteuren diskutieren zu können und die daraus insgesamt resultierenden Ergebnisse aus diesem Prozess dann für die abschließenden Entscheidungen in den politischen Gremien zugrunde zu legen.
In Kenntnis der o. a. Vorlage einigt sich der der AKUSW heute darauf, dem o.a. Verfahrensvorschlag der Verwaltung zu folgen, also die beiden o. a. Anträge heute als eingebracht zu betrachten, in den Gesamtprozess einzubringen und erst nach erfolgter Wirtschaftsflächenkonferenz, Anfang nächsten Jahres, zur abschließenden Entscheidung erneut aufzurufen.
Parallel hierzu wird die gesamte Angelegenheit aber schon jetzt dem Ausschuss für Ausschusses für Wirtschaft-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) zur Kenntnis zu gegeben, damit die beiden Anträge auch dort als eingebracht gelten.
Die Verwaltung wird darum gebeten, die beiden Anfragen aus dem CDU-Antrag bereits zur Sitzung des AWBEWF schriftlich zu beantworten, damit diese Stellungnahme ebenfalls mit in den weiteren Prozess eingeht.
Rm Reppin (CDU) verweist auf den von seiner Fraktion in den AKUSW eingebrachten Antrag. Nach der Wirtschaftsflächenkonferenz im Februar 2023 wird voraussichtlich eine größere Klarheit herrschen. Daher schlägt er die erneute Befassung mit der Vorlage und den Anträgen im Rat für März 2023 nach vorheriger Beratung in den Ausschüssen vor.
Rm Neumann-Lieven (SPD) kann den Wunsch hinsichtlich der Verschiebung verstehen. Allerdings fragt sie, wie man die vorliegende Vorlage nicht zur Kenntnis nehmen könne, zumal sie für die Beratung von Bedeutung ist.
OB Westphal interpretiert die Aussage des Rm Reppin dahingehend, dass die Vorlage der Einstieg in die Diskussion ist. Die Anträge werden im März erneut aufgerufen, die Vorlage ist heute zur Kenntnis zu nehmen.
Rm Kowalewski (Die Linke+) äußert eine andere Interpretation des Wortbeitrages von Rm Reppin. Danach wäre die Vorlage heute nicht zur Kenntnis genommen worden. Dabei sei die in der Vorlage ausgeführte Studie bereits in eine Wirtschaftsflächenkonferenz eingebracht und besprochen worden. Daher beschreibe die Vorlage die Realität und es müssten Schlüsse daraus gezogen werden.
Rm Waßmann (CDU) erklärt, die vorliegenden Anträge könnten die Vorlage ggf. noch verändern. Daher sollen die Vorlage und die Anträge zur Beratung in den März 2023 verschoben werden.
OB Westphal schließt sich hinsichtlich des erneuten Aufrufs im März an. Gleichwohl werde über Kenntnisnahmen nicht abgestimmt und die Vorlage haben alle Ratsmitglieder zur Kenntnis erhalten.
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Wirtschaftsflächenentwicklung und – damit verbunden – die Eignungsuntersuchung zur Identifizierung neuer Wirtschaftsflächen im Freiraum begleitend zur derzeit laufenden Wirtschaftsflächenkonferenz der Wirtschaftsförderung Dortmund zur Kenntnis.
Die dem AKUSW vorgelegten Anträge werden im Anschluss an die im Februar 2023 stattfindende Wirtschaftsflächenkonferenz im März 2023 im Rat und in den Ausschüssen diskutiert.
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
zu TOP 4.1
Zukunft Galeria Karstadt Kaufhof in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26320-22)
Dem Rat der Stadt liegen nachfolgende Unterlagen vor:
- Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU, Linke+ und FDP/Bürgerliste vom 09.11.2022 (Drucksache Nr.: 26320-22-E1):
„… die Fraktionen von BÜNDNIS 890/DIE GRÜNEN, SPD, CDU, LINKE+ und FDP /Bürgerliste bitten unter dem o.g. Punkt um die Beratung und Abstimmung der folgenden Erklärung:
1. Der Rat der Stadt Dortmund erklärt sich solidarisch mit den Mitarbeiter*innen der GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH, die erneut von einem Schutzschirmverfahren betroffen sind und um ihre Arbeitsplätze fürchten. Die Beschäftigten, die nur zwei Jahre nach den letzten Schließungen von 40 Häusern mit 4000 Mitarbeiter*innen nun wiederholt um ihre Arbeitsplätze und ihre weitere berufliche Existenz fürchten müssen, sind die Leidtragenden dieser Entwicklung. Viele von ihnen – insbesondere Frauen - sind in einem Alter, in dem es schwer wird, eine erneute Beschäftigung zu finden. Und dies in einer Zeit, die gesamtgesellschaftlich aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation mit hoher Inflation und massiv gestiegenen Preisen von großer Unsicherheit und Befürchtungen geprägt ist. Alle an den Gesprächen zum Sanierungsprozess Beteiligten sind aufgefordert, sichere Perspektiven für die Mitarbeiter* innen zu erarbeiten.
2. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt den von der Verwaltung erneut initiierten Runden Tisch mit dem Handelsverband, der IHK, der Personalvertretung, der Gewerkschaft ver.di sowie den Bundestagsabgeordneten, um sich für eine zukunftsfähige Lösung für die Mitarbeitenden und den Standort in der Dortmunder Innenstadt einzusetzen.
Der Rat erwartet, dass die Dortmunder Lokalpolitik in diese Gespräche eingebunden wird.
3. Das Management von GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH hat es fahrlässig versäumt, trotz der milliardenschweren staatlichen finanziellen Unterstützung der letzten Jahre, ein trag- und zukunftsfähiges Konzept für die noch vorhandenen Warenhäuser zu erarbeiten und umzusetzen. Der Eigentümer der Kaufhäuser hat es erkennbar unterlassen, zusätzlich zu den öffentlichen Mitteln umfassend in den Bestand der Häuser zu investieren. Der Rat der Stadt Dortmund appelliert daher an die SIGNA Holding GmbH als Eigentümerin der GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH zusammen mit der Geschäftsführung der GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH ein zukunftsfähiges Konzept für das Unternehmen zu entwickeln.“
- Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 09.11.2022 (Drucksache Nr.: 26320-22-E2) vor:
„… die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt in Ergänzung der fraktionsübergreifenden Erklärung zum oben genannten Tagesordnungspunkt den nachfolgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
„Die vorhandenen Warenhäuser von GALERIA Karstadt sind unverändert Ankerpunkte und wichtige Bausteine für die Attraktivität der Dortmunder City. Ein auch nur teilweiser Leerstand in dieser exponierten City-Lage muss verhindert werden. Ein Leerstand führte vermutlich zu einer Sogwirkung und hätte negative Folgen auch für Handel und Gastronomie im Umfeld. Ziel muss es deshalb sein, gemeinsam mit dem Eigentümer zu einem tragfähigen Nutzungskonzept zu gelangen, das echte und langfristige Perspektiven für den City-Standort schafft.
Begründung
Erfolgt ggf. mündlich.“
- Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Partei vom 09.11.2022 (Drucksache Nr.: 26320-22-E3) vor:
„… wir, Die FRAKTION Die PARTEI, bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:
Beschlussvorschlag
Der Rat möge beschließen, dass bei einer etwaigen Schließung der Karstadt-Filiale in der Dortmunder Innenstadt Gespräche mit dem Cityring geführt werden, um das Gebäude im Anschluss als bedingungslos kostenlose Unterkunft für Obdachlose nutzen zu können.
Begründung:
Sowohl Stadtverwaltung als auch Cityring sind sich einig: Obdachlose sind nicht schön und verschandeln das Stadtbild. Und was nicht schön ist und das Stadtbild verschandelt, muss weg! Daher ist man sich auch beim Vorgehen gegen diese Personengruppe einig: Vertreibung scheint der einzig sinnvolle Weg.
Dabei kommt es jedoch immer wieder zum gleichen Problem: Obdachlose, die von einem Ort vertrieben werden, verpuffen nicht einfach, sondern tauchen unpraktischerweise an einem anderen Ort, der sich leider oftmals ebenfalls im Stadtgebiet befindet, wieder auf.
Durch die kreative Idee, speziell zur kalten Jahreszeit einen Sicherheitsdienst zu installieren, der obdachlose Menschen von warmen Orten vertreibt, kann die Zahl der Obdachlosen dank Tod durch Erfrieren zwar ein wenig reduziert werden, aber einige werden absehbar doch wieder überleben.
Dieses Problem ließe sich lösen, wenn das bald leerstehende Karstadt-Haus genutzt werden würde, um obdachlose Menschen dorthin zu treiben. Vielleicht könnte man auch die leuchtenden Tafeln des Parkleitsystems nutzen, um Obdachlosen den Weg zu weisen. So würde auch dieses noch eine sinnvolle Bestimmung finden.
Ähnlich wie einst bei den Schlecker-Frauen ist auch bei den Karstadt-Frauen davon auszugehen, dass diese von Natur aus dank ihres Geschlechts in der Lage und fähig sind, Care-Arbeit zu übernehmen, sodass diese direkt im Karstadt-Obdachlosenhaus eine neue Beschäftigung finden könnten.
Alternativ könnte man auch in Betracht ziehen, eine Etage des Gebäudes nach der anstehenden Legalisierung für den Anbau von Cannabis zu nutzen. Die Band Joint Venture sang bereits 1995: “In breiten Köpfen ist mehr Platz für Toleranz.“
Vielleicht würde ein wenig mehr davon auch gegenüber den ärmsten Menschen in unserer Stadt manch einem gar nicht schaden.“
Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) erinnert daran, dass bereits vor zwei Jahren eine ähnliche Problematik bestand. Sie kritisiert, das Management habe trotz der harten Einschnitte und staatlicher Finanzhilfen keinen tragfähigen Weg gefunden. Sie fordert für ihre Fraktion ein trag- und zukunftsfähiges Konzept. Ein „Runder Tisch“ oder andere Wege, sofern sie Lösung und Hilfe ermöglichen, werden von der Fraktion begrüßt. Die Solidarität gilt allein den Beschäftigten, die um ihre Existenz bangen müssen, nicht dem Management. Die weiteren Anträge sind aus ihrer Sicht verfrüht.
Rm Rüther (SPD) findet den Antrag des Unternehmens Galeria Karstadt Kaufhof auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenregie unfassbar. Die Warenhäuser wurden von Generationen genutzt, eine Anpassung an das veränderte Kaufverhalten sei in den letzten Jahren nicht erfolgt. Daraus wurden scheinbar keine Lehren gezogen. Einzig das Konzept der schließenden Häuser, verbunden mit Arbeitsplatzabbau, sei erkennbar. Der „Runde Tisch“ sei daher zu begrüßen. Die Kommune hat schnell reagiert und wirkt so im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv mit. Die Mitarbeitenden bedürfen der Unterstützung. Inhaltlich findet er den CDU-Antrag in Ordnung. Rm Rüther möchte aber zunächst die Beschäftigten ins Zentrum der Überlegungen stellen. Den Antrag der Fraktion Die Partei sieht er als verfehlt an, da es um menschliche Schicksale geht, für Rm Rüther ist Satire hier unangemessen.
Rm Reppin stellt heraus, die CDU-Fraktion sei dem Antrag gern beigetreten. Für die Beschäftigten gebe es teilweise auch Hürden auf dem Arbeitsmarkt. Da erst 2023 mit einer Entscheidung zu rechnen ist, stehen ihnen ungewisse Wochen bevor. Er ist über die Geschäftsleitung verärgert, die Menschen über die Weihnachtszeit in Ungewissheit zu lassen. Er kritisiert den fehlenden Service in der großen Filiale am Westenhellweg, was nach seinen Beobachtungen an der Personalausstattung liegt. Es muss proaktiv überlegt werden, welche Maßnahmen im Falle der Schließung zu treffen sind. Das Szenario soll im Rahmen des Antrags seiner Fraktion vorsorglich bearbeitet werden.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) sieht in den Beiträgen der Vorredner*innen die Situation zutreffend beschrieben. Geschäftsmodelle müssten durch Unternehmen, nicht durch die Stadt Dortmund, entwickelt werden, die Gebäudenutzung ist Aufgabe der Eigentümer*innen. Daher sei es nicht zielführend, die Verwaltung jetzt mit Nachnutzungsüberlegungen zu beauftragen. Eine Mitverantwortung durch den Rat lehnt er ab. Daher wird seine Fraktion dem CDU-Antrag nicht folgen. Weiterhin wünscht Rm Kauch, dass die Schließung mittelständischer Unternehmen eine vergleichbare Beachtung findet.
Rm Kowalewski (Die Linke+) verweist auf die vor ca. zwei Jahren abgefasste Resolution. Auch dort wurde ein tragfähiges Geschäftsmodell gefordert. Nun gebe es wieder eine ähnliche Situation. Opfer sind die Mitarbeiter*innen. Die Resolution macht dies deutlich. Den Antrag der CDU-Fraktion sieht er als unschädlich an, den Nutzen bezweifelt er jedoch. Seine Fraktion würde zustimmen. Der Antrag von Die Partei betrifft nicht Galeria Karstadt Kaufhof. Er sieht darin den Gedanken, etwas für eine Gruppe von Menschen, die auch zur Innenstadt gehört, zu tun. Der Einstieg in „Housing first“ sei vom Rat beschlossen, die Umsetzung steht aus. Darauf könne solch ein Antrag auch aufmerksam machen.
Rm Garbe (AfD) sieht, sofern Galeria Karstadt Kaufhof geschlossen würde, eine große Lücke. Der CDU-Antrag findet die Ablehnung seiner Fraktion. Die Wirtschaftsförderung kann unterstützen, dies müsse jedoch an anderer Stelle verhandelt werden. Den gemeinsamen Antrag trägt die AfD-Fraktion mit. In kleineren und mittleren Häusern würde das Geschäftsmodell funktionieren. In großen Häusern stimme der Service nicht. Daher stellt er die Frage, welches Ziel mit großen Häusern verfolgt wird. Denn im Grundsatz sieht er Chancen, gerade wegen des Schwunds von Fachgeschäften.
Rm Neumann-Lieven (SPD) schlägt vor, den CDU-Antrag als eingebracht zu betrachten. Sie geht davon aus, dass die Wirtschaftsförderung Interesse an einer Kontaktaufnahme mit der Eigentümerin hat.
Rm Dondrup (Die Partei) schließt sich den Solidaritätsbekundungen mit den Mitarbeitenden uneingeschränkt an. Seine Fraktion bedauert, wenn die Filiale geschlossen würde. Die Fraktion Die Partei hat den Antrag eingebracht, um die Chance einer Weiternutzung von Galeria Karstadt Kaufhof in diesem Falle zu eröffnen. Damit würde auch dem Cityring, der offensiv gegen Obdachlose vorgeht, entgegen gekommen. Obdachlosigkeit wird nicht bekämpft indem Obdachlose vertrieben werden.
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den vorliegenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU, Linke+ und FDP/Bürgerliste vom 09.11.2022 (Drucksache Nr.: 26320-22-E1).
Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit der Stimmen den vorliegenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 09.11.2022 (Drucksache Nr.: 26320-22-E2) gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.
Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit der Stimmen den vorliegenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Partei vom 09.11.2022 (Drucksache Nr.: 26320-22-E3) gegen die Stimmen der Fraktion Die Partei bei Enthaltung der Fraktion Die Linke+ ab.
zu TOP 4.2
Übernahme des Dortmunder Chipherstellers Elmos durch den chinesischen Sai-Konzern
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26346-22)
Rm Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste) zeigt ein Mitwirkungsverbot an und nimmt an der Diskussion und Abstimmung nicht teil.
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste vom 09.11.2022 (Drucksache Nr.: 26346-22-E1) vor:
„ …die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP/Bürgerliste bitten auf dem Wege der Dringlichkeit zur Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung des Rats der Stadt Dortmund am 10.11.2022. Ferner bitten beide Fraktionen um Beratung und Beschlussfassung der folgenden Resolution:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. kritisiert die vormals angekündigte und geplante Übernahme des Dortmunder Chipherstellers Elmos durch den chinesischen Sai-Konzern und begrüßt die Untersagung dieser Übernahme durch die Bundesregierung.
2. appelliert an die Bundesregierung, die europäischen Halbleiter-Produktionsstätten – auch von Elmos – vor dem Hintergrund der großen Chip-Abhängigkeit vom taiwanischen und chinesischen Markt vor Übernahmen besonders zu schützen.
3. fordert die Bundesregierung auf, das Ziel, die europäische Chip-Produktion in Deutschland auszubauen, auch am Standort Dortmund und in NRW verstärkt voranzutreiben.
Begründung:
Erfolgt gegebenenfalls mündlich.“
Weiterhin erhält der Rat der Stadt nachfolgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 09.11.2022 (Drucksache Nr.:26346-22-E2):
„… die SPD-Fraktion bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich für den Erhalt der Fertigung von Halbleitern der Firma Elmos am Dortmunder Standort aus. Damit verbunden ist insbesondere der Erhalt der wichtigen und qualifizierten 225 Arbeitsplätze für den Wirtschaftsstandort Dortmund.
2. Da die Bundesregierung aufgrund der Empfehlungen vom Bundeskartellamt sowie des Wirtschaftsministeriums den Verkauf der Elmos-Produktion für veraltete Halbleiterproduktion an die schwedische Firma Silex, die zu 100 % in chinesischer Hand ist, nicht zugestimmt hat, appelliert der Rat der Stadt Dortmund an die Bundesregierung alle erforderlichen Schritte einzuleiten, die eine Schließung dieses Dortmunder Werks verhindern.
3. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet von der Bundesregierung, dass sie sich klar für den Elmos-Standort in Dortmund positioniert und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch eine aktive und nach vorne gerichtete Wirtschaftspolitik mit allen Kräften einsetzt. Die Bundesregierung wird ferner vom Rat der Stadt Dortmund aufgefordert, Elmos bei sämtlichen Modernisierungs- oder ggfs. auch bei neuen Verkaufsbemühungen bestmöglich zu unterstützen, um den Dortmunder Standort zu sichern und zukunftsfähig aufzustellen, sowie um den Erhalt der für Dortmund wichtigen Arbeitsplätze zu gewährleisten.
4. Sofern weiterhin ein Verkauf dieser Produktionsstätte durch Elmos angestrebt wird, wird ebenso die Verwaltung der Stadt Dortmund aufgefordert, etwaige Verkaufsbemühungen, wo erforderlich in Zusammenarbeit mit dem Bundeswirtschaftsministerium, zu unterstützen, ebenfalls mit dem Ziel den Standort und die dortigen Arbeitsplätze zu erhalten.“
Rm Dr. Neumann (B‘90/Die Grünen) stellt für seine Fraktion klar, dass mit dem Antrag nicht die wirtschaftliche Bewertung der Verkaufsabsicht gemeint ist. Vielmehr geht es um eine politische Bewertung, da die Käuferin das Tochterunternehmen eines chinesischen Konzerns, der in die Kommunistische Partei Chinas und das chinesische Militär vernetzt ist. Die bei Elmos produzierten Chips sind für die Medizintechnik wichtig. Solche Technologie kann, wenn Lieferketten nicht funktionieren, relevant sein. Daher möchte er die Produktion nicht an autoritäre Staaten übertragen, besonders dann nicht, wenn es um Staaten mit ungeklärten territorialen Ansprüchen geht. Dortmund soll nicht Teil der Taiwan-Frage werden. Den Antrag der SPD-Fraktion unterstützt seine Fraktion, um die Chip-Produktion in Europa zu erhalten und die Arbeitsplätze für die Mitarbeitenden zu sichern.
Laut Rm Dr. Suck findet die CDU-Fraktion die Untersagung des Verkaufs richtig. Es gehe um das Verhältnis eines freiheitliche-demokratischen Systems zu einem diktatorischen Überwachungsstaat. Wandel durch Handel sei gescheitert und es gelte, das europäische Wirtschaftssystem zu stärken und unabhängiger zu machen. Lieferketten sind sensibel und dürften nicht Systemwettbewerbern in die Hand gegeben werden. Er hofft auf andere Kaufinteressierte und sieht hier ein Betätigungsfeld für die Wirtschaftsförderung und ggf. einen „Runden Tisch“.
Rm Dr. Suck kritisiert OB Westphal für seine Kritik am Bundeswirtschaftsministerium. Die wirtschaftliche Betrachtung sei Haltung des Oberbürgermeisters, nicht zwingend die Position des Rates der Stadt. Der Antrag der SPD-Fraktion lehnt er ab, da er durch den Inhalt der Ziffer 3 des gemeinsamen Antrags bereits abgedeckt ist.
Rm Rüther (SPD) möchte zum Wohle der Stadt handeln, beim Erhalt von 225 Arbeitsplätzen wäre dies der Fall. Die Untersagung des Verkaufs ist aus seiner Sicht nicht sachgerecht, wenngleich der sorgsame Umgang mit wichtiger Infrastruktur notwendig ist, um nicht von undemokratischen Staaten abhängig zu werden. Im vorliegenden Fall, so Rm Rüther, handle es sich um veraltete Technologie. Der Markt hierfür schrumpfe weiter und eine wirtschaftliche Produktion sei absehbar nicht mehr gegeben. Daher war es schwierig, Interessenten für den Produktionsstandort zu finden. Eine weitere Abhängigkeit sieht Rm Rüther nicht, der Erhalt der Arbeitsplätze sei ein wichtiges Argument. Mit dieser Entscheidung steht die Bundesregierung nun in der Pflicht.
Rm Kowalewski (Die Linke+) sieht die Ratsvertreter*innen zunächst der Stadt verpflichtet. Daher gelte es, Arbeitsplätze zu erhalten. Aus diesem Grund hält seine Fraktion die Entscheidung des Bundeswirtschaftsministers für nicht richtig. Er führt an, dass es sich um eine veraltete Technologie handelt und der Verkaufserlös für eine modernere Produktionsstätte reinvestiert würde. Der Staat greift in die marktwirtschaftliche Unternehmensstrategie ein. Die Fraktion Die Linke+ wird die Resolution nicht unterstützen und für den Antrag der SPD-Fraktion stimmen.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) sieht in China keine Marktwirtschaft, sondern ein staatswirtschaftlich gelenktes System. Damit wird versucht, in westlichen Staaten durch Direktinvestition Einfluss in Schlüsselindustrien zu erlangen, dies werde gleichzeitig im Gegenzug verwehrt. Folglich geht es um politische Entscheidungen. Die Lieferkettenthematik und die Abhängigkeit von bestimmten Gütern sorgen dafür, dass solche Entscheidungen immer auch als politisch-strategische Entscheidung mit weltpolitischem Hintergrund zu sehen sind. Daher sei es langfristig nicht sinnvoll, sich an einem chinesischen Unternehmen zu orientieren, welches ggf. nach zwei Jahren den Standort schließt, um sich von einem mitbewerbenden Unternehmen zu befreien. Dem Antrag der SPD-Fraktion wird seine Fraktion –ausgenommen Punkt 2– zustimmen. Abschließend verweist er auf Ziffer 4 des gemeinsamen Antrags und nimmt die Wirtschaftsförderung in die Pflicht.
Rm Garbe (AfD) begrüßt, dass der Oberbürgermeister sich für den Erhalt der Arbeitsplätze in der Stadt einsetzt. Zum Wettbewerb der Systeme findet er, Dortmund müsse dies nicht zum Grundsatz des eigenen Handlungsrahmens machen. Es gebe in der Bundesrepublik viele mittelständische Unternehmen, in denen chinesische Investitionen nicht zum Verlust von Arbeitsplätzen geführt haben. Am Beispiel „Hamburger Hafen“ und „Elmos“ beschreibt Rm Garbe unterschiedliches Vorgehen. Wie es mit den Arbeitsplätzen bei Elmos weitergehe, sei aktuell nicht abzusehen. Rm Garbe geht von einer Anschlussinvestition aus.
OB Westphal ergänzt, Elmos habe im Dezember 2021 den Verkauf der Produktionsstätte mit 225 betroffenen Arbeitsplätzen angezeigt, da für die dort produzierten Chips auf dem Weltmarkt kein größerer Absatz mehr möglich ist. Daher kaufe das Unternehmen für eigene Zwecke hauptsächlich in der Automobilbranche modernere Chips – überwiegend aus Südkorea – ein. Der Verkauf des – deutlich größeren Unternehmens Elmos – steht nicht zur Debatte. OB Westphal geht es ausschließlich um die Perspektive der 225 Betroffenen. Ginge es in vorliegendem Fall um eine industriepolitische Entscheidung zur Sicherung der Chiptechnologie, um zusammen mit führenden Unternehmen eine Infrastruktur zu stützen und aufzubauen, um den Eingriff Chinas zu verhindern, wäre der Beschluss richtig gewesen. Er sieht in der Untersagung Symbolpolitik, die nicht zielführend ist. Zum Stichwort „Lieferketten“ meint OB Westphal, dieses Argument sei nicht angebracht. Würde die Fabrik hier geschlossen, würde sich eine Unterbrechung ergeben, nicht aber durch den Erhalt vor Ort.
Rm Waßmann (CDU) verweist auf den gemeinsamen Antrag, der auch die Arbeitsplätze und die Entwicklung von Produktionsstätten in der Bundesrepublik und in Nordrhein-Westfalen in den Fokus nehme. Er fragt, warum Elmos nicht mit Investitionen gegen die veraltete Produktlinie gewirkt hat.
OB Westphal antwortet, Elmos habe diese Technologie vor 30 Jahren entwickelt, seit 10 Jahren aber eine andere Strategie.
Rm Kowalewski (Die Linke+) hält die Dimension des Sachverhaltes für zu klein für eine China-Strategie. Es gehe nicht um grundsätzliche Entscheidungen, sondern um die Profilierung auf Kosten von Arbeitsplätzen in Dortmund.
Rm Reuter wünscht für die Fraktion B‘90/Die Grünen Einzelabstimmung zum Antrag der SPD-Fraktion.
Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, AfD und FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, Die Linke+, Die Partei und die Stimme des Rm Gülec (BVT) folgenden gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 26346-22-E1):
Der Rat der Stadt Dortmund
1. kritisiert die vormals angekündigte und geplante Übernahme des Dortmunder Chipherstellers Elmos durch den chinesischen Sai-Konzern und begrüßt die Untersagung dieser Übernahme durch die Bundesregierung.
2. appelliert an die Bundesregierung, die europäischen Halbleiter-Produktionsstätten – auch von Elmos – vor dem Hintergrund der großen Chip-Abhängigkeit vom taiwanischen und chinesischen Markt vor Übernahmen besonders zu schützen.
3. fordert die Bundesregierung auf, das Ziel, die europäische Chip-Produktion in Deutschland auszubauen, auch am Standort Dortmund und in NRW verstärkt voranzutreiben.
Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion die Ziffer 1 des folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrags der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 26346-22-E2):
1. Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich für den Erhalt der Fertigung von Halbleitern der Firma Elmos am Dortmunder Standort aus. Damit verbunden ist insbesondere der Erhalt der wichtigen und qualifizierten 225 Arbeitsplätze für den Wirtschaftsstandort Dortmund.
Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Fraktionen CDU und FDP/Bürgerliste die Ziffer 2 des folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrags der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 26346-22-E2):
2. Da die Bundesregierung aufgrund der Empfehlungen vom Bundeskartellamt sowie des Wirtschaftsministeriums den Verkauf der Elmos-Produktion für veraltete Halbleiterproduktion an die schwedische Firma Silex, die zu 100 % in chinesischer Hand ist, nicht zugestimmt hat, appelliert der Rat der Stadt Dortmund an die Bundesregierung alle erforderlichen Schritte einzuleiten, die eine Schließung dieses Dortmunder Werks verhindern.
Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion die Ziffer 3 des folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrags der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 26346-22-E2):
3. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet von der Bundesregierung, dass sie sich klar für den Elmos-Standort in Dortmund positioniert und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch eine aktive und nach vorne gerichtete Wirtschaftspolitik mit allen Kräften einsetzt. Die Bundesregierung wird ferner vom Rat der Stadt Dortmund aufgefordert, Elmos bei sämtlichen Modernisierungs- oder ggfs. auch bei neuen Verkaufsbemühungen bestmöglich zu unterstützen, um den Dortmunder Standort zu sichern und zukunftsfähig aufzustellen, sowie um den Erhalt der für Dortmund wichtigen Arbeitsplätze zu gewährleisten.
Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion die Ziffer 4 des folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrags der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 26346-22-E2):
4. Sofern weiterhin ein Verkauf dieser Produktionsstätte durch Elmos angestrebt wird, wird ebenso die Verwaltung der Stadt Dortmund aufgefordert, etwaige Verkaufsbemühungen, wo erforderlich in Zusammenarbeit mit dem Bundeswirtschaftsministerium, zu unterstützen, ebenfalls mit dem Ziel den Standort und die dortigen Arbeitsplätze zu erhalten.
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
zu TOP 5.1
Erstellung eines Masterplans Demografischer Wandel für die Stadt Dortmund
Überweisung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 16.09.2022
(Drucksache Nr.: 25732-22)
Folgende Überweisung des Seniorenbeirats aus der Sitzung am 16.09.2022 liegt dem Rat der Stadt vor:
„Dem Seniorenbeirat liegt folgender Antrag des Arbeitskreises Demografischer Wandel vor:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Westphal,
bitte nehmen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung:
Der Seniorenbeirat der Stadt Dortmund bittet den Rat der Stadt Dortmund, die Verwaltung zu beauftragen, einen Masterplan Demografischer Wandel zu erarbeiten. Entweder in eigener Verantwortung oder in Kooperation mit den Beteiligten des Masterplans Demografie der TU Dortmund.
Begründung:
Seit Mitte der 80er Jahre belegt die Wissenschaft die Folgen, Umbrüche, die infolge des demografischen Wandels in Deutschland jetzt spürbar eingetreten sind.
Konsequenzen hieraus sind u.a. Personalmangel in allen Bereichen mit drastischen Folgen für die Wirtschaft und die Sozialwirtschaft. Zum letzteren zählen wir den Elementarbereich, Schulen, Gesundheitssektor inkl. Pflege und Therapie als auch das Krankenhauswesen.
Wohlwissend, dass unsere Zuständigkeit auf die Stadt Dortmund begrenzt ist, fordern wir die Verwaltung auf, das Thema Einwanderungspolitik auf die Tagesordnung des Städtetages zu setzen.
Als eine verpasste Chance betrachten wir die bisherige „Einwanderungspolitik“ Deutschlands. Sich dem demografischen Wandel aktiv zu stellen bedeutet u.a. Zuwanderung als Notwendigkeit positiv auszugestalten und sie nicht länger als zeitlich befristete Mangelbewirtschaftung zu definieren. Ohne gestaltete Zuwanderung wird Deutschland zahlenmäßig enorm schrumpfen, die Sozialsysteme werden die Überalterung der Gesellschaft nicht auffangen können. Die Chancen und Lebensbedingungen der nachwachsenden Generationen werden sehenden Auges unkalkulierbaren Risiken ausgesetzt.
Unsere solidarische Gesellschaft wird wesentlich getragen vom freiwilligen Engagement vieler Menschen. Diese Ehrenamtlichen wachsen in die Hochaltrigkeit, die bisherige Mobilisierung Jüngerer schafft nicht den erforderlichen Ausgleich. Die sogenannte Babyboomer-Generation steht sukzessiv vor dem Ausstieg aus dem Erwerbsleben. Hier gilt es, Konzepte für und Einstiegsmethoden in eine Ehrenamtlichkeit zu entwickeln, die mit den inhaltlichen Ansprüchen dieser neuen Rentner*innen-Generation im Einklang stehen und mit ihren Lebenskonzepten harmonieren. Der FreiwilligenAgentur Dortmund schreiben wir hier eine besondere Aufgabe zu.
Aus dieser Argumentation heraus fordert der Seniorenbeirat die Erarbeitung eines Masterplans Demografischer Wandel. Dortmund muss sich rüsten, um den bereits eingetretenen als auch noch kommenden Problemlagen und Anforderungen adäquat begegnen zu können.
Der Seniorenbeirat stimmt dem Antrag einstimmig zu.“
Rm Worth (SPD) erklärt zum Antrag des Seniorenbeirats, der Hinweis auf den Masterplan Demografie der TU Dortmund sei nicht zielführend, da es diesen Masterplan nicht gebe. Es existiere dort lediglich ein identifiziertes Forschungsfeld im Masterplan Wissenschaft 2.0, worin dem demografischen Wandel eine besondere gesellschaftliche Relevanz zugeschrieben wird. Die Bewältigung des demografischen Wandels ist eine sehr große Herausforderung. Dem Antrag folgend erfordere dies viele zusätzliche Ressourcen. Dabei existiert an zahlreichen Stellen, z.B. Kliniken und soziale Organisationen, genügend Expertise. Die Themen könnten mittels Masterplan nicht besser bearbeitet werden, zumal keine personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung stehen. Ihre Fraktion lehnt den Antrag ab.
Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) begrüßt das Thema grundsätzlich und schlägt die Beratung in den Fachausschüssen vor.
Rm Kowalewski (Die Linke+) schlägt eine Diskussion in den Fachausschüssen jeweils unter Beteiligung des Seniorenbeirats vor.
Rm Bahr (CDU) hebt die gute Arbeit des Seniorenbeirats hervor. Auf den gesellschaftlichen Wandel hinzuweisen ist berechtigt. Eine gebündelte Betrachtung hält er für sinnvoll, Politik und Verwaltung sollten sich daran orientieren. Rm Bahr beantragt, den Antrag federführend im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) zu bearbeiten und zu diskutieren.
Rm Garbe (AfD) sieht im Antrag u.a. einen Einstieg in die Ehrenamtlichkeit. Er benennt hinsichtlich des Fachkräftemangels schlechte Bezahlung und ebensolche Arbeitsbedingungen als Ursache.
Rm Beckmann (B‘90/Die Grünen) erkennt den demografischen Wandel auf allen Ebenen der Gesellschaft und wünscht die Beratung in zahlreichen Fachausschüsse.
OB Westphal stellt fest, dass die Ausschussberatung von vielen Seiten gewünscht ist. Der ASAG sei der zuständige Ausschuss. Sobald es um konkrete Inhalte geht, ist eine breitere Beteiligung angebracht. Zunächst sei aber die Frage zu klären, ob der Masterplan gewünscht ist.
Der Rat der Stadt überweist den Antrag des Seniorenbeirats einstimmig zur weiteren Beratung in den ASAG.
6. Kultur, Sport und Freizeit
zu TOP 6.1
Sachstand Vierfachsporthalle Unionviertel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24675-22)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 04.11.2022 vor:
„Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus der öffentlichen Sitzung vom 19.10.22 vor:
AKUSW, 19.10.2022:
Herr Rm Waßmann beantragt die Vorlage heute ohne Empfehlung weiterzuleiten, da sich für seine Fraktion noch Fragestellungen zur weiteren Kostenentwicklung ergeben werden, welche man gerne im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) anhand einer dann nochmal durch die Verwaltung dargelegten aktualisierten Kostenermittlung thematisieren wolle, bevor man eine Entscheidung zur Vorlage treffe.
Frau Rm Sassen bittet die Verwaltung darum, möglichst bis zur Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) eine Aufstellung vorzulegen, aus welcher hervorgehe, wie man zu den derzeitigen Stellplatzbedarfen komme.
Der AKUSW leitet die Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
Neben der Bitte nach einer aktualisierten Kostenermittlung zur AFBL-Sitzung wird die Verwaltung darum gebeten, die o. a. Aufstellung zum Thema „Stellplätze“ möglichst bereits zur Sitzung des AMIG vorzulegen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor (Drucksache Nr.: 24675-22-E3):
die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Prüfauftrags:
Die Verwaltung wird gebeten, denkbare Möglichkeiten zur Reduzierung der notwendigen Stellplätze für die Vierfachsporthalle Unionviertel darzustellen und abzuwägen. Die Ergebnisse der Prüfung sollen dem Finanzausschuss, dem AKUSW und dem AMIG zeitnah vorgelegt werden.
Begründung:
Die vorgesehenen Stellplätze in der mehrstöckigen Tiefgarage haben einen entscheidenden Anteil an den Kosten für das Bauvorhaben. Aus diesem Grund sollte überlegt werden, inwieweit vor dem Hintergrund der günstigen ÖPNV-Anbindung der Sporthalle, die Anzahl der zu erstellenden Stellplätze reduziert werden kann. Da für die Sporthalle ein Bebauungsplan zu ändern ist, muss sich hierbei nicht an die Vorgaben der Stellplatzsatzung gehalten werden, sie dient lediglich zur Orientierung. Eine Abweichung kann entsprechend vereinbart werden. Eine denkbare Möglichkeit wäre die Reduzierung der Stellplätze für die Besuchenden: Über die Änderung des Schlüssels auf 1 Stellplatz je 13 Plätze anstelle von 1 Stellplatz je 10 Plätze könnten allein 75 Stellplätze eingespart werden.
Eine weitere denkbare Möglichkeit wäre die „Teilung“ der Stellplätze für die Berufsschulen: Die Stellplätze könnten vormittags und tagsüber von den Schulen belegt werden und (klassischerweise) abends, wenn Events stattfinden, dem Stellplatzbedarf der Besuchenden zugerechnet werden. Dafür müsste die Baulast für die Stellplätze der Berufskollegs entsprechend spezifiziert und umgetragen werden. Weitere Möglichkeiten und die Vor- und Nachteile der bereits skizzierten Minderungsmöglichkeiten sollen vom Prüfauftrag umfasst werden.
Weiterhin liegt dem AFBL folgender Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 24675-22-E4):vor:
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zum obengenannten Tagesordnungspunkt den nachfolgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 4. November 2022:
1. Der Rat nimmt den Sachstand zum Neubau der Vierfachsporthalle Unionviertel sowie das überarbeitete Wettbewerbsergebnis zur Kenntnis.
2. Die Generalplanungsleistungen werden stufenweise vergeben. Zunächst erfolgt eine Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
3. Vor dem Hintergrund der vielfältigen aktuellen Herausforderungen für den städtischen Haushalt erwartet der Rat von der Verwaltung, dass die planerischen Anforderungen auf ein notwendiges, sinnvolles, bedarfsgerechtes und an realistischen Sportzielen ausgerichtetes Maß reduziert werden.
Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Anforderungen
für Wettkampfsportzwecke, wie
o Mindestzuschauerkapazitäten für den Ligabetrieb in Ballsportarten, wie Basketball, Handball oder Volleyball (1.500, 2.500 oder 3.000 Zuschauer; Anteil Steh- und Sitzplätze),
o Anzahl der Zuschauertribünen (Tribünen an vier, drei oder zwei Seiten)
an die Art des Stellplatzangebotes (unmittelbar vor Ort an/in der Sporthalle oder –zumindest ergänzend – Parklösungen im näheren Umfeld, wie zum Beispiel die Mitnutzung des Parkhauses Dortmunder U bzw. Robert-Schumann-Berufskolleg; Tiefgaragenlage, Parkpalette oder andere Lösung).
Planerisch betrachtet und durchgerechnet werden sollte darüber hinaus auch die Alternative der Errichtung einer vornehmlich auf Schulzwecke ausgelegten Vierfachsporthalle.
4. Dem beauftragten Generalplaner wird angesichts der erheblichen Kostensteigerungen im Vergleich zur Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2018 (Drucksache Nr.: 14767-19) aufgegeben, auf der Grundlage verwaltungsseitig vorgegebener abgestufter planerischer Anforderungen an die Vierfachsporthalle, im Rahmen der Vorplanung kostenreduzierende Lösungsansätze für den Wettbewerbsbeitrag aufzuzeigen.
5. Dem Rat und seinen zuständigen Ausschüssen sind die alternativen Lösungsansätze einschließlich Kostenbewertung nach Abschluss der Vorplanung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung
Erfolgt ggf. mündlich.
Weiterhin liegt dem AFBL folgende Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 02.11.22 vor:
AKUSW, 19.10.2022:
Siehe oben!
Hierzu liegt vor: Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 24675-22-E1, siehe GIS)
AMIG 25.10.2022:
Frau Rm Sassen kündigt an, dass ihre Fraktion zur AFBL-Sitzung einen Prüfauftrag zum Thema „Stellplätze“ vorlegen werde. Hierbei werde es darum gehen, die Stellplätze noch weiter zu reduzieren mit dem Ziel der Kostenreduzierung.
Der AMIG leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter...
Frau Lögering (B´90/Die Grünen) erklärte, dass sie sich die Reha- und Behindertensportgemeinschaft an ihre Fraktion gewandt habe, da sie erst sehr spät in die Beratungen eingebunden wurden und zu dem Resultat kamen, dass sie die Halle nur sehr eingeschränkt nutzen könnten.
Ihre Fraktion hätte noch Fragen zur Barrierefreiheit, die sie gerne schriftlich zur Ratssitzung beantwortet hätten:
1. Wird die Halle am Dortmund U nach aktuellem Stand in der Lage sein, ein großes Paraevent Rollstuhlsport auszurichten? Inwiefern hält die Halle hier ausreichend Platz für viele Alltags- und Sportrollstühle, sowie ausreichende Umkleidekabinen, Toiletten und Duschen vor?
2. Inwiefern wird die Umgebung der Sporthalle im Unionviertel begradigt, sodass bei der Anreise für Rollstuhlfahrer ein größeres Gefälle ausgeschlossen werden kann?
3. Inwiefern wurden die Bedarfe „Hören und Sehen“ bei der Planung der Halle im Vorfeld aufgenommen?
Herr Klösel (SPD) könnte der Vorlage heute zustimmen, würde aber dem Vorschlag der Grünen, die Vorlage in den Rat zu schieben folgen.
Frau Dr. Goll (CDU) bat ebenfalls, die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen, dann könnten die Fragen im AFBL schriftlich gestellt werden.
Der Schulausschuss lässt die Vorlage mit den Fragen der Fraktion B´90/Die Grünen ohne Empfehlung durchlaufen.
Weiterhin liegt dem AFBL folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor (Drucksache Nr.: 24675-22-E6):
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um Beantwortung der folgenden Fragen bis zur Sitzung des Rates am 10 November:
1. Wird die Halle am Dortmunder U nach aktuellem Stand ein großes Para-Event im Bereich Rollstuhlsport ausrichten können? Inwiefern hält die Halle hierfür den benötigten Platz für die entsprechende Anzahl von Alltags- und Sportrollstühle sowie Umkleidekabinen, Toiletten und Duschen etc. vor?
2. Inwiefern wird die Umgebung der Vierfachsporthalle im Unionviertel begradigt, sodass bei der Anreise zur Halle ein größeres Gefälle für Rollstuhlfahrer*innen ausgeschlossen werden kann?
3. Inwiefern wurden hinsichtlich der Barrierefreiheit die Bedarfe Hören und Sehen bei der Planung der Halle im Vorfeld berücksichtigt?
Der AFBL nimmt die o. g. Empfehlung des Schulausschusses vom 02.11.22 und des AKUSW vom 19.10.22 zur Kenntnis und betrachtet die o. g. drei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion als eingebracht.
Der AFBL bittet die Verwaltung um Beantwortung der Fragen aus dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 24675-22-E3 und 24675-22-E6) bis zum Rat.
Der AFBL lässt die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 09.11.2022 (Drucksache Nr.: 24675-22-E7) vor:
„ …zur Vorlage „Sachstand Sporthalle Unionviertel“ (DS-Nr. 24675-22) wurden im Rahmen der oben genannten Anträge Fragestellungen aufgeworfen, die ich wie folgt beantworte:
PKW-Stellplätze:
Die Verwaltung wird gebeten, denkbare Möglichkeiten zur Reduzierung der notwendigen Stellplätze für die Vierfachsporthalle Unionviertel darzustellen und abzuwägen.
Im Rahmen der Ermittlung der erforderlichen Stellplätze wurde die Stellplatzsatzung zugrunde gelegt und bereits aufgrund der Lage des Wettbewerbsgrundstücks und der guten Anbindung an den ÖPNV um 30 Prozent gemindert.
Ein Großteil der Stellplätze, die bereits jetzt auf der Baufläche öffentlich-rechtlich mittels Baulasten für die umliegenden Gebäude gesichert sind, müssen in die Maßnahme integriert werden. Hierbei handelt es sich um 193 Stellplätze für die allein schon nahezu eine Tiefgaragenebene benötigt wird.
Eine Abweichung von der Stellplatzsatzung im Zuge des aktuellen Bebauungsplanverfahrens ist grundsätzlich möglich, hiervon wird aber seitens der Verwaltung aus funktionalen Gründen abgeraten. Die Änderung des Schlüssels für die Besucherparkplätze auf 1 je 13 Besucher (Stellplatzsatzung 1 je 10 Besucher) hätte zur Folge, dass für die Sporthalle nur 198 weitere PKW-Stellplätze (unter Berücksichtigung der Minderungsmöglichkeiten) benötigt würden. Es könnten zwar einzelne Stellplätze eingespart werden, aber aufgrund der verbleibenden Anzahl von fast 400 Stellplätzen wird weiterhin eine zweigeschossige Tiefgarage erforderlich. Darüber hinaus ist der Parkdruck im Projektumfeld bereits jetzt sehr hoch, dem könnte mit dem Bau der zusätzlichen Stellplätze entgegengewirkt werden.
Eine Verlagerung der Baulasten auf umliegende Grundstücke wurde ebenfalls im Rahmen der stattgefundenen Projektentwicklung geprüft. Da der Nachweis in einer Entfernung von 300 Metern zum begünstigten Bauvorhaben liegen muss, stehen im Umfeld entsprechende alternative Flächen nicht zur Verfügung.
Eine Überschneidung mit den erforderlichen PKW Stellplätzen der Berufskollegs scheidet darüber hinaus aufgrund der Nutzungszeiten der Kollegs aus. Auch im Abendbereich findet Schulunterricht statt, von daher kann die Doppelnutzung nicht zugrunde gelegt werden. Zudem ist die Stadt nicht Eigentümer der Berufskollegs. Hierbei handelt es sich um einen institutionellen Eigentümer.
Die Verwaltung sieht daher zur Erhaltung der Funktionalität, die Notwendigkeit an den 450 PKW-Stellplätzen festzuhalten und rät von weiteren Minderungen ab.
Barrierefreiheit
1. Wird die Halle am Dortmunder U nach aktuellem Stand ein großes Para-Event im Bereich Rollstuhlsport ausrichten können? Inwiefern hält die Halle hierfür den benötigten Platz für die entsprechende Anzahl von Alltags- und Sportrollstühle sowie Umkleidekabinen, Toiletten und Duschen etc. vor?
Im Rahmen der Wettbewerbsauslobung wurden die vorzusehenden Sportarten definiert. Dabei wurde u.a. die Ausrichtung einer EM/WM im Para-Badminton als Bedarf formuliert. Die Dimensionierung und barrierefreie Gestaltung der Sanitärbereiche erfolgt auf dieser Grundlage. Auch die Lagerung der Alltagsrollstühle im Veranstaltungsfall wird in den Nebenräumen berücksichtigt.
Eine dauerhafte Lagerung von Sportrollstühlen in den Geräteräumen ist nicht vorgesehen, da die Sportrollstühle im Veranstaltungsfall mitgebracht werden.
2. Inwiefern wird die Umgebung der Vierfachsporthalle im Unionviertel begradigt, sodass bei der Anreise zur Halle ein größeres Gefälle für Rollstuhlfahrer*innen ausgeschlossen werden kann?
Das Wettbewerbsgrundstück berücksichtigt selbstverständlich die Anforderungen an die Barrierefreiheit.
Die Problematik des Gefälles im Umfeld, insbesondere entlang der Unionstraße, wurde bereits beim Tiefbauamt platziert. Dort erfolgt im Rahmen der zukünftigen Jahresarbeitsplanung eine Prüfung inwiefern Anpassungen erfolgen können.
3. Inwiefern wurden hinsichtlich der Barrierefreiheit die Bedarfe Hören und Sehen bei der Planung der Halle im Vorfeld berücksichtigt?
Die Bedarfe „Hören und Sehen“ werden weitestgehend berücksichtigt. Eine detaillierte Ausgestaltung erfolgt erst in den späteren Leistungsphasen. Im Vorfeld wurden bereits die Anforderungen besprochen und sollen nun im wirtschaftlich vertretbaren Rahmen in die Planung integriert werden.“
Rm Sassen (B‘90/Die Grünen) wünscht sich für ihre Fraktion die Vierfachsporthalle Unionviertel. Vor dem Hintergrund wird ihre Fraktion Ziffer 3 des Antrags der CDU-Fraktion ablehnen. Diese Entscheidung würde alle Vorüberlegungen unterlaufen. Dennoch soll mit Blick auf die Kostensteigerung die Möglichkeit der Einflussnahme erhalten bleiben. Sie dankt der Verwaltung für die Antworten zu den Fragen der Stellplätze (Drucksache Nr.: 24675-22-E3) und Barrierefreiheit (Drucksache Nr.: 24675-22-E6). Sofern Details daraus zu diskutieren wären, würde dies in den Ausschüssen erfolgen.
Rm Mader (CDU) begründet den Antrag seiner Fraktion mit der Kostensteigerung. Der Grundbeschluss sollte angepasst und die Halle gebaut werden. Es muss aber abschnittsweise die Möglichkeit der Nachsteuerung geben.
Rm Bohnhof (AfD) erklärt trotz Kostensteigerung die Zustimmung seiner Fraktion zur Maßnahme.
Rm Kauch befürwortet für die Fraktion FDP/Bürgerliste – auch ausdrücklich in der Wettkampffähigkeit – das Projekt. Überrascht zeigt er sich über die Ankündigung vom Rm Sassen, die Stellungnahme der Verwaltung in den Ausschüssen zu beraten. Dabei würde die Reduzierung der Stellplätze auch die Kosten senken. Unter Verweis auf die Citynähe, die dortigen Parkhäuser und die hervorragende ÖPNV-Anbindung ist er von der Stellungnahme der Verwaltung nicht überzeugt.
Rm Neumann-Lieven (SPD) möchte mit Blick auf größere Sportveranstaltungen ungern die Zahl der Stellplätze reduzieren. Suchverkehr in der Stadt möchte sie vermeiden. Punkt 3 des CDU-Antrags wird ihre Fraktion nicht zustimmen.
Nach kurzer Diskussion erfolgt eine Einzelabstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion.
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig Ziffer 1 des im AFBL gestellten Antrags der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 24675-22-E4):
1. Der Rat nimmt den Sachstand zum Neubau der Vierfachsporthalle Unionviertel sowie das überarbeitete Wettbewerbsergebnis zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig Ziffer 2 des im AFBL gestellten Antrags der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 24675-22-E4):
2. Die Generalplanungsleistungen werden stufenweise vergeben. Zunächst erfolgt eine Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Der Rat der Stadt lehnt Punkt 3 des im AFBL gestellten Antrags der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 24675-22-E4) mit der Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion ab.
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig Ziffer 4 des im AFBL gestellten Antrags der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 24675-22-E4):
4. Dem beauftragten Generalplaner wird angesichts der erheblichen Kostensteigerungen im Vergleich zur Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2018 (Drucksache Nr.: 14767-19) aufgegeben, auf der Grundlage verwaltungsseitig vorgegebener abgestufter planerischer Anforderungen an die Vierfachsporthalle, im Rahmen der Vorplanung kostenreduzierende Lösungsansätze für den Wettbewerbsbeitrag aufzuzeigen.
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig Ziffer 5 des im AFBL gestellten Antrags der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 24675-22-E4):
5. Dem Rat und seinen zuständigen Ausschüssen sind die alternativen Lösungsansätze einschließlich Kostenbewertung nach Abschluss der Vorplanung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Rat der Stadt fasst einstimmig unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Verwaltung vom 09.11.2022 (Drucksache Nr.: 24675-22-E7) folgenden Beschluss:
Der Rat nimmt den Sachstand zum Neubau der Vierfachsporthalle Unionviertel zur Kenntnis und bestätigt das überarbeitete Wettbewerbsergebnis und den Planungsbeschluss.
zu TOP 6.2
Stadion Rote Erde - Kostenerhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25312-22)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des Kostenrahmens für die Modernisierung des Stadions Rote Erde um 850.000 €. Damit steigt das Investitionsvolumen von 2,5 Mio. € auf 3,35 Mio. €.
zu TOP 6.3
Nutzungs- und Entgeltordnung und Schulordnung der Kulturbetriebe Dortmund 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25837-22)
Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 04.11.2022 vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE + vor:
die Fraktion DIE LINKE+ bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachstehenden Antrags:
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Dortmund setzt die geplante und bereits vorgestellte
a) neue Nutzungs- und Entgeltordnung für die Kulturbetriebe Dortmund und
b) neue Schulordnung für die Musikschule
für ein Jahr aus. Im Jahr 2023 gelten weiterhin die Preise des Jahres 2022.
Begründung
Bislang war es üblich, die Preise u.a. für kulturelle Angebote in der Stadt Dortmund behutsam, aber regelmäßig an die Inflationsrate anzupassen.
Wegen der derzeit gesamtwirtschaftlichen Krisensituation soll dieser „automatische Inflationsausgleich“ im Kulturbereich für ein Jahr ausgesetzt werden. Normalerweise strebt Deutschland eine Inflationsrate von 2% an. Derzeit liegt die Inflationsrate aber über 10%.
Die Menschen in Dortmund leiden bereits jetzt unter der extremen Inflation und sollen wenigstens in die Lage versetzt werden, sich einige kleine und schöne Dinge des Lebens – eben Kultur – noch leisten zu können. Das Erleben von Kultur darf nicht vom Einkommen abhängig sein. Die Teilhabe muss für alle Menschen gewährleistet werden. Genauso ist es für die Kulturschaffenden wichtig, auch in der Krise Publikum bzw. Kundschaft zu haben.
Ohnehin könnte eine Preiserhöhung auch finanzielle Nachteile für die beteiligten Betriebe nach sich ziehen – etwa wenn die Angebote aus Kostengründen weniger genutzt werden und somit die Kulturbetriebe im Endeffekt weniger Geld einnehmen.
Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) kündigt Beratungsbedarf für seine Fraktion an. Gänzlich zu verzichten halte er für schwierig. Er fragt nach, wieviel es ausmache, wenn man auf die Erhöhung verzichte.
Herr Lahn (41/KB) sagt zu, eine Antwort mit detaillierten Zahlen bis zur Ratssitzung vorzulegen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und den o.g. Antrag der Fraktion DIE LINKE + ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.“
Rm Dudde stellt für die Fraktion B‘90/Die Grünen fest, die Höhe der Belastungen für die Bürger*innen sei noch nicht absehbar. Daher könnte seine Fraktion dem Antrag der Fraktion Die Linke+ zustimmen. Vorrangig wäre, die Vorlage in den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) zu überweisen, um sie dort im Lichte der vorliegenden Entgeltordnungsanpassung für den Bereich der Sport- und Freizeitbetriebe zu diskutieren. Auch könnte grundsätzlich die Systematik der Gebührenerhöhung thematisiert und eine Strategie für die Zukunft entwickelt werden.
Rm Dresler-Döhmann lehnt unter Verweis auf den Antrag ihrer Fraktion Die Linke+ die Vorlage wegen der Kostenerhöhungen ab. Sie verweist auch im Wissen, dass es Ratsbeschlüsse gibt, die eine inflationsbedingte Erhöhung zulassen auf die verschärfte Situation der privaten Haushalte hin. Aus ihrer Sicht ist, auch mit Blick auf die schlechten Besuchszahlen im kulturellen Bereich, eine Preiserhöhung kontraproduktiv. Sie wünscht sich mehr Werbung für die kulturellen Angebote.
Rm Heymann (SPD) spricht sich im Namen seiner Fraktion für eine weitere Beratung im AKSF aus, um auch im Kontext „Sport“ beraten zu können.
Rm Kauch erklärt die Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zur Vorlage. Er äußert darüber hinaus Unverständnis dafür, dass eine Vorlage, die den Beratungsgang wie vorgesehen durchlaufen hat, nun erneut an den Ursprungsausschuss überwiesen werden soll.
Rm Mader (CDU) erklärt, seine Fraktion wäre abstimmungsfähig. Sofern eine Überweisung in den AKSF erfolgt, müsse die Vorlage auch in den AFBL überwiesen werden, da es um Gebühren gehe.
Rm Kowalewski (Die Linke+) verweist auf neue Erkenntnisse, die eine erneute Beratung notwendig mache. Daher sei seine Fraktion mit der Überweisung einverstanden.
Rm Dr. Suck (CDU) verlangt, dass die Verwaltung entsprechend der Verabredungen die finanziellen Auswirkungen für den AFBL darstellt.
Der Rat der Stadt überweist mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste die Vorlage zur weiteren Beratung in die Ausschüsse AKSF und AFBL.
zu TOP 6.4
Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25293-22)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die allgemeinen Ausführungen zur Sportförderung zur Kenntnis und beschließt die Neufassung der „Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund“.
zu TOP 6.5
Freier bzw. ermäßigter Eintritt in Dortmunder Hallen- und Freibäder für DO-Pass-Inhaber*innen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25427-22)
Rm Bahr (CDU) verweist auf die Diskussion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG). Die Vorlage sei nachvollziehbar, seine Fraktion werde zustimmen. Die Entlastung einzelner Bevölkerungsgruppen ist positiv, eine Einzelbetrachtung der Schwimmbäder aber nicht richtig. Seine Fraktion hat eine FamilienCard auf den Weg gebracht und erwartet einen Umsetzungsvorschlag.
Für Rm Beckmann (B‘90/Die Grünen) wirft die Vorlage die Frage auf, ob Dortmund Pass-Inhaber*innen in Schwimmbändern Eintritt zu ermäßigtem Preis erhalten. Den von der Verwaltung dargestellten höheren Aufwand erkennt seine Fraktion an. Dennoch ist nicht akzeptabel, dass für diesen Personenkreis der Eintrittspreis davon abhängig ist, in wessen Trägerschaft sich das nächstgelegene Schwimmbad befindet.
Rm Perlick (AfD) stellt für seine Fraktion folgenden Antrag:
„Der Rat fordert die Verwaltung auf, die Wassertemperatur in den Schwimmbädern auf 26°C und die Lufttemperatur auf den ursprünglichen Wert zu erhöhen und Sparmaßnahmen nicht auf Kosten von Gesundheit, Sicherheit und Lebensqualität, besonders der Kinder, durchzusetzen.“
Rm Kowalewski (Die Linke+) erinnert, die Grundlage für die Prüfung sei ein mehrere Jahre alter Haushaltsbeschluss. Als Fazit aus der Vorlage sieht er die Frage im Raum, ob DortmundPass-Inhaber*innen den Aufwand wert sind. Dieses Resümee findet Rm Kowalewski unpassend und fragt daher, ob so mit mehrheitlich verabschiedeten Haushaltsbeschlüssen umgegangen werden darf. Die Zusage des Kämmerers im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL), sich mit Ablauf der Verträge mit der SportWelt erneut dem Thema zu widmen, habe er als abrücken von der Vorlage gesehen, in der Vorlage steht diese Zusage nicht. Die Linke+ lehnt die Vorlage deshalb ab.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) erkennt in der Vorlage eine sachgerechte Abwägung, seine Fraktion werde daher zustimmen. Mit Blick auf den mündlichen Antrag der AfD-Fraktion fordert er dazu auf, sich an die Antragsfristen zu halten. Die Vorlage bzw. der aktuelle Tagesordnungspunkt beschäftige sich mit freiem Eintritt und nicht mit Wassertemperaturen.
Rm Mader (CDU) antwortet Rm Kowalewski, die Vorlage basiere auf Vertragsinhalten. Eingriffe in bestehende Verträge sind demnach Vertragsbruch.
Rm Schreyer (B‘90/Die Grünen) kritisiert den Antrag der AfD-Fraktion. Mit Vorlage vom 13.09.22 wurden die politischen Entscheidungsträger*innen über die Temperaturabsenkungen informiert. Heute stelle die AfD zu dieser Entscheidung einen mündlichen Antrag, noch dazu zu einem ganz anderen Tagesordnungspunkt.
Rm Bohnhof (AfD) entgegnet Rm Kauch, Zusatz-/Ergänzungsanträge seien auch ohne Frist zulässig. Er sieht den Antrag an dieser Stelle passend und bittet um Abstimmung.
Rm Dr. Suck (CDU) stellt zum mündlichen Antrag der AfD-Fraktion den Geschäftsordnungsantrag auf Nichtbefassung. Er begründet dies damit, dass der Antragsinhalt keinen Bezug zum Inhalt des eigentlichen Tagesordnungspunktes ausweist.
Der Rat beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion die Nichtbefassung mit dem mündlichen Antrag der AfD-Fraktion.
Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, AfD und FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, Die Partei und gegen die Stimme des Rm Gülec (BVT) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Beibehaltung des bisherigen Systems. Demnach wird Do-Pass-Inhaber*innen in den städtisch geführten Bädern auf Grundlage der aktuellen Preisliste die Badnutzung zu ermäßigten Preisen angeboten.
7. Schule
zu TOP 7.1
10. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.07.2022)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25657-22)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund
1) nimmt den 10. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ mit dem Stand zum 31.07.2022 zur Kenntnis
2) beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellten überplanmäßigen Bereitstellungen der finanziellen Mittel i. H. v. 893.275,43 € gem. § 83 II GO NRW der Fachbereiche 40 und 75
3) beschließt die Berücksichtigung die in den finanziellen Auswirkungen dargestellten Mehr- und Minderaufwendungen und –erträge der Fachbereiche 40 und 75 mit einem Gesamtsaldo von 0,00 € zum endgültigen Haushaltsplan 2023 ff.
4) beschließt die Änderung der Planwerte des Investitionssaldos des Gute Schule 2020 Programms zum endgültigen Haushaltsplan 2023 ff. ohne den gesamtstädtischen Investitionssaldo auszuweiten
5) beschließt die Erhöhung der Zufinanzierung aus dem städtischen Haushalt um insgesamt 3.048.833,69 € sowie die entsprechende Berücksichtigung der Änderung der Planwerte des Investitionssaldos im endgültigen Haushaltsplan 2023 ff. ohne den gesamtstädtischen Investitionssaldo auszuweiten
6) beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellten außerplanmäßigen Bereitstellungen der finanziellen Mittel i. H. v. 7.618,81 € gem. § 83 II GO NRW
zu TOP 7.2
Errichtung eines Bildungsgangs Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung (Schwerpunkt E-Commerce) am Karl-Schiller Berufskolleg zum Schuljahr 2023/24
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26054-22)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt die Errichtung des Bildungsgangs „Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung (Schwerpunkt E-Commerce)“ am Karl-Schiller Berufskolleg der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2023/24.
8. Kinder, Jugend und Familie
zu TOP 8.1
-unbesetzt-
zu TOP 8.2
Projekt JOBWINNER – Weiterführung des Projektes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25409-22)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vom 07.11.2022 (Drucksache Nr.: 25409-22) vor:
„Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden, geänderten (fett) Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortführung des Projektes JOBWINNER mit den Projektmodulen STARTERJOBS und JOBWINNER FOR FUTURE für die Jahre 2023 bis 2025.das Jahr 2023.
Der AFBL verschiebt die weitere Beratung der Vorlage für die Jahre 2024 und 2025 in seine Haushaltsberatungen.“
Rm Barrenbrügge (CDU) sieht die im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) durch seine Fraktion vorgetragenen Bedenken durch die Verwaltung weitestgehend als ausgeräumt an. Daher schlägt er vor, in der Fassung des AFBL abzustimmen.
Der Rat der Stadt fasst einstimmig unter Berücksichtigung der Empfehlung des AFBL folgenden geänderten (fett/kursiv) Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortführung des Projektes JOBWINNER mit den Projektmodulen STARTERJOBS und JOBWINNER FOR FUTURE für das Jahr 2023.
Die weitere Beratung der Vorlage für die Jahre 2024 und 2025 erfolgt in den Haushaltsberatungen des AFBL.
zu TOP 8.3
Erhöhung der Fachberatungspauschale pro Platz in der Kindertagespflege ab 01.01.2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24680-22)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung der Fachberatungspauschale in der Kindertagespflege ab 01.01.2023 auf 150 € zur Sicherstellung eines Fachberatungsschlüssels von 1:70.
zu TOP 8.4
Der Fall des Mouhamed D. - zukünftiger Umgang mit UMAs
Antrag zur TO (Fraktion AfD)
(Drucksache Nr.: 26259-22)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vom 04.11.2022 (Drucksache Nr.: 26259-22-E1) vor:
„… Mouhamed D. wurde vor wenigen Wochen in einem Polizeieinsatz in der Nordstadt tödlich verletzt.
Der vermeintlich 16-jährige Senegalese soll erst sich und dann die Polizisten mit einem Messer bedroht haben. Die AfD-Fraktion Dortmund wollte insbesondere wissen, welche Angaben Mouhamed zu seinen familiären Verhältnissen und seinem Alter gegenüber den Dortmunder Behörden gemacht hatte. Nach eigenen Angaben soll er 16 Jahre alt und Vollwaise gewesen sein.
Doch die Akteneinsicht war ernüchternd und bezeichnet zugleich: Weder Ausländerbehörde, noch Jugendamt konnten Angaben zu dem jungen Afrikaner machen. Laut Akten läge keine „melde- oder ausländerrechtliche Erfassung“ durch Dortmunder Behörden vor. Gesetzlicher Vormund war, trotz Mouhameds Aufenthalt in Dortmund, weiterhin ein Kreisjugendamt in Rheinland-Pfalz.
Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:
1. Warum hatte die Stadt Dortmund keine Erkenntnisse über Mouhamed D, obwohl dieser sich in Dortmund aufhielt?
2. Wie stellt die Stadt Dortmund sicher, dass unbegleitete minderjährige Ausländer ordnungsgemäß betreut werden, wenn der Stadt Dortmund keine Erkenntnisse über die zu betreuenden Jugendlichen vorliegen?
3. Wie viele UMA halten sich in Dortmund auf, die nicht unter Vormundschaft des Jugendamtes Dortmund stehen?
4. Warum wurde Mouhamed D. in Dortmund betreut, obwohl er weiterhin unter der Vormundschaft eines Kreisjugendamtes in Rheinland-Pfalz stand?
5. Welche Konsequenzen zieht die Stadt Dortmund aus dem Fall Mouhamed D. hinsichtlich der Betreuung von UMA in Dortmund?“
Rm Bohnhof (AfD) erläutert zum Antrag, es sei Aufgabe der Stadt, solche kritischen Situationen zu vermeiden. Daher habe Rm Helferich für die AfD-Fraktion Akteneinsicht genommen und festgestellt, dass viele Dinge nicht aktenkundig sind. Bei besserer Zusammenarbeit der Behörden hätte der Tod eines jungen Menschen vielleicht verhindert werden können.
Rm Spaenhoff (SPD) antwortet auf Rm Bohnhof, die Berichterstattung sei umfassend und viele Fragen würden sich aus den allgemein zugänglichen Quellen bereits beantworten.
Rm Bohnhof (AfD) ist verwundert, dass allgemein bekannte Informationen nicht aktenkundig sind.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur Ratssitzung am 15.12.2022.
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
zu TOP 9.1
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25526-22)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 04.11.2022 vor:
„… Herr Mader (CDU-Fraktion) verweist auf S. 3, Abs. 4 der Vorlage:
Zur Vermeidung von Unfallgefahren und zum Schutz des vor Ort tätigen Personals sowie der Anwohner*innen hat sich in diesem Zusammenhang eine Regelungsnotwendigkeit für Grundstücke ergeben, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit den eingesetzten Sammelfahrzeugen nicht erreicht werden können. Dies betrifft insbesondere Grundstücke, deren Zuwegungen weniger als 3,5 m Breite aufweisen sowie Grundstücke in Sackgassen und Stichstraßen ohne ausreichende Wendemöglichkeit (Vermeidung von Rückwärtsfahrten).
Das führe dazu, dass Anwohner ihre Mülltonne an eine durch die Sammelfahrzeuge erreichbare Stelle bringen müssten, die nirgendwo in der Abfallsatzung festgelegt sei. Er fragt nach, ob es im Einzelfall zumutbar sei und wo in Zukunft die Mülltonnen stünden. Er bittet um Erläuterungen bis zum Rat, wie das in der Praxis funktionieren solle und ob das Tiefbauamt das genauso sehe.
Er bittet um Durchlauf bis zum Rat, mit den Antworten der Verwaltung.
Herr Rüddenclau (Stadtkämmerei) sagt bis zur Ratssitzung die Beantwortung und einen
Formulierungsvorschlag zu.
Der AFBL bittet die Verwaltung um Beantwortung der Fragen bis zur Ratssitzung und um den zugesagten Formulierungsvorschlag.
Der AFBL lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.
Weiterhin liegt dem Rat der Stadt nachfolgendes Schreiben der Verwaltung vom 09.11.2022 (Drucksache Nr.: 25526-22-E1) vor:
„…es ist geplant, die Abfallsatzung der Stadt Dortmund mit Wirkung ab 01.01.2023 in einigen Abschnitten zu ändern.
In der Beratung der Satzungsvorlage im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften(AFBL) am 04.11.2022 hat die CDU-Fraktion auf S. 3, Abs. 4 der Vorlage verwiesen:
Zur Vermeidung von Unfallgefahren und zum Schutz des vor Ort tätigen Personals sowie der Anwohner*innen hat sich in diesem Zusammenhang eine Regelungsnotwendigkeit für Grundstücke ergeben, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit den eingesetzten Sammelfahrzeugen nicht erreicht werden können. Dies betrifft insbesondere Grundstücke, deren Zuwegungen weniger als 3,5 m Breite aufweisen sowie Grundstücke in Sackgassen und Stichstraßen ohne ausreichende Wendemöglichkeit (Vermeidung von Rückwärtsfahrten).
In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass die für die Sammelfahrzeuge erreichbare Stelle in der Abfallsatzung nicht definiert sei. Es wurde diesbezüglich um Erläuterung gebeten, wo die Mülltonnen zukünftig stünden und ob dies im Einzelfall zumutbar sei.
Die vorgenannten Fragestellungen werden nach erfolgter Abstimmung mit der EDG wie folgt erläutert:
Eine pauschale Festlegung einer für die Sammelfahrzeuge erreichbaren Stelle für das gesamte Dortmunder Stadtgebiet kann aufgrund der jeweils zu beachtenden örtlichen Gegebenheiten nicht allgemeingültig erfolgen. Die hier in Rede stehende Regelung soll nur dann zur Anwendung kommen, wenn zuvor alle anderen Lösungswege (bspw. Verlegung des Abfallbehälterstellplatzes, Leerung unter Anwendung von Mehrleistungszuschlägen, etc.) ausgeschlossen wurden und eine ordnungsgemäße Abfallabfuhr ohne entsprechendes Eingreifen gefährdet bzw. nicht durchführbar ist. Sowohl vor der Anwendung dieser Regelung als auch bei der Festlegung eines möglichen Abstellortes erfolgt eine Verhältnismäßigkeitsprüfung.
Zudem muss die „zu erreichende Stelle“ in der Satzungsregelung auch nicht weiter definiert werden. Die hier für die Abfallsatzung verwendete Formulierung orientiert sich an der Abfallsatzung Pinneberg:
Auszug Abfallsatzung Pinneberg (§ 4 Abs. 4):
„Sind Abfuhrbezirke, Straßenzüge, Straßenteile und Wohnwege mit den Sammelfahrzeugen nicht befahrbar oder können Grundstücke nur mit unverhältnismäßigem Aufwand angefahren werden, so haben die nach § 3 Abs. 3 Verpflichteten die Abfallbehälter sowie sperrige Abfälle und Elektronikschrott an eine durch die Sammelfahrzeuge erreichbare Stelle zu bringen. Dies gilt insbesondere für Straßen und Wege mit weniger als 3,5 m Breite, Sackgassen und Stichstraßen ohne ausreichende Wendemöglichkeiten. Im Einzelfall ist der Kreis berechtigt, eine andere geeignete Form der Abfallentsorgung festzulegen. Dies gilt auch für den Fall, dass Straßen wegen Bauarbeiten, Veranstaltungen etc. von den Sammelfahrzeugen nicht angefahren werden können.“
Diese Formulierung hielt auch das OVG Schleswig Holstein Beschluss vom 09.02.2022, Az.: 5 MB 42/21 für unkritisch. Das Gericht befasste sich insbesondere mit der Satzungsregelung aus Pinneberg, die sich so auch in der Abfallwirtschaftssatzung 2022 des Kreises Schleswig- Flensburg findet. Danach erkennt das Gericht, dass Anwohner (hier einer Sackgasse) grundsätzlich verpflichtet werden können, ihre Abfallbehälter an eine durch die Sammelfahrzeuge erreichbare Stelle zu bringen. Die Verbringung eines Abfallbehälters über 180 m hielt das Gericht in diesem Fall ebenfalls für zumutbar. Bereite die Bereitstellung der Tonne dem Anwohner Schwierigkeiten, so könne er sich notfalls der Dienste Dritter bedienen, so das Gericht.
Die Einzelfallprüfung findet in der Praxis immer statt. Eine Konkretisierung/ Definition dieser „Ausweichstellplätze“ ist in der Satzung jedoch nicht pauschal möglich.
Aufgrund der im Rahmen der Beratung der Satzungsvorlage aufgetretenen Fragestellungen wurde der vorgeschlagene Satzungstextentwurf des § 20 Abs. 14 aus Klarstellungsgründen wie folgt ergänzt (Fettdruck):
„§ 20 Abs. 14
Sind Straßenteile und/oder Wohnwege mit den für das betreffende Grundstück eingesetzten Sammelfahrzeugen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht befahrbar oder können Grundstücke nur mit unverhältnismäßigem oder nicht vertretbarem Aufwand (z. B. untaugliche straßenbauliche Verhältnisse, offensichtliche Gefährdung der eingesetzten Fahrzeuge usw.) angefahren werden, so haben die Eigentümer und Besitzer dieser Grundstücke die Abfallbehälter für die jeweilige turnusmäßige Leerung an eine durch die Sammelfahrzeuge erreichbare Stelle zu bringen, falls eine Leerung mit Mehrleistung unter Anwendung der Mehrleistungszuschläge aus Abs. 2 abgelehnt wird oder aus anderen Gründen nicht durchführbar ist. Die vorstehende Verpflichtung gilt insbesondere bei Straßen und Wegen mit weniger als 3,5 m Breite, Sackgassen und Stichstraßen ohne ausreichende Wendemöglichkeiten (Vermeidung von Rückwärtsfahrten).
Die Festlegung der für die Sammelfahrzeuge erreichbaren Stelle erfolgt einzelfallbezogen in Abstimmung zwischen Stadt und EDG.“
Die vorgenannte Änderung wurde im Textentwurf der AbfS sowie in der Synopse entsprechend ergänzt und elektronisch bereitgestellt. Aus ökologischen Gründen wurde darauf verzichtet, sämtliche Anlagen erneut in ausgedruckter Form zur Verfügung zu stellen.
Ich bitte, den aufgrund der Fragestellungen des AFBL überarbeiteten Textentwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in Dortmund zu beschließen.
Laut Rm Mader wäre die CDU-Fraktion nach der aus der Diskussion im AFBL resultierenden Ergänzung zu § 20 Abs. 14 (fett, siehe oben) einverstanden.
Rm Kowalewski (Die Linke+) verweist auf die Beschlussfassung im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) zur Abfallsatzung hinsichtlich des dritten kostenfreien Tages für die Grünschnittabgabe. Er geht davon aus, dass dies mit beschlossen wird.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) beantragt die gesonderte Abstimmung des Regelungsvorschlags zu § 20 Abs. 14. Diese Neuregelung bedeute aus seiner Sicht für die Anwohner*innen faktisch eine Gebührenerhöhung. Auch hält er für fraglich, ob das Urteil aus Pinneberg auf Dortmund übertragbar sei und der Blick eher auf andere Städte in Nordrhein-Westfalen gelenkt werde solle. Abschließend erwähnt Rm Kauch noch, dass die Empfehlung der Berufsgenossenschaft kein bindendes Recht darstellt. Daher lehnt seine Fraktion in Abwägung der Interessen der Anwohner*innen die Neuregelung ab.
Entsprechend des Antrags der Fraktion FDP/Bürgerliste wird zunächst über die Neuregelung des § 20 Absatz 14 angestimmt.
Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Fraktion FDP/Bürgerliste die Neuregelung des § 20 Absatz 14.
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit der Stimmen und unter Berücksichtigung des Schreibens der Verwaltung vom 09.11.2022 (Drucksache Nr.: 25526-22-E1) gegen die Stimme des Rm Happe (FDP/Bürgerliste) bei Enthaltung von Rm Kauch und Rm Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 1 beigefügten Text-Entwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS).
zu TOP 9.2
EDG Holding GmbH und EDG Entsorgung Dortmund GmbH: Änderung der Gesellschaftsverträge zur Anpassung der Aufsichtsräte gemäß Ratsbeschluss vom 22.09.2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26008-22)
Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 –Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab und überweist sie zwecks Beratung in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.
zu TOP 9.3
Betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde von Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde in Unternehmensgremien - § 113 Abs. 6 GO NRW (neu)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 26018-22)
Der Rat der Stadt nimmt die in der Vorlage erläuterte Änderung der Gemeindeordnung NRW zur Kenntnis.
zu TOP 9.4
Satzung zur zweiten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25833-22)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur zweiten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.
zu TOP 9.5
Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft Verwaltung mbH - Vertretung des Oberbürgermeisters im Aufsichtsrat
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25948-22)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Vertretung des Oberbürgermeisters gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW durch den/die Wohnungsdezernent*in wahrgenommen werden soll.
zu TOP 9.6
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25842-22)
Die Sitzungsleitung wird auf Bm Schilff übertragen.
Unter Nichtbeteiligung von OB Westphal fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2021 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Abschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der im Jahresabschluss 2021 ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 160.556.040,75 € der Ausgleichsrücklage zugeführt wird.
Nach Abschluss des Tagesordnungspunktes wird die Sitzungsleitung auf OB Westphal übertragen.
zu TOP 9.7
Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) und DOGEWO Dortmunder Gesellschaft für Wohnen mbH (DOGEWO21)
Einbringung von Anteilen an der DOGEWO21 in die Dortmunder Stadtwerke Beteiligungsgesellschaft mbH (DSW-B) und Änderung des Gesellschaftsvertrages von DOGEWO21
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25849-22)
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Fraktionen AfD und FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund
- stimmt der Einbringung von 79,9 % der im Eigentum von DSW21 befindlichen DOGEWO21-Anteile in die DSW-B zu.
- stimmt der beabsichtigten Änderung des Gesellschaftsvertrages von DOGEWO21 in den in der Begründung genannten Punkten zu.
zu TOP 9.8
Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21)
Erhöhung der Kapitaleinlage in die Mobility Inside Holding GmbH & Co. KG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25846-22)
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) hält das Geschäftsmodell für nicht ausreichend und defizitär. Dieses Unternehmen entwickelt seit einigen Jahren eine App, welche einen intermodalen Überblick über Verkehrsmöglichkeiten bietet. Die Leistungsfähigkeit der App gewährt bezogen auf den Öffentlichen Personennahverkehr keinen Zusatznutzen im Vergleich zur App der Deutschen Bahn und die Zusatzfeatures leiten Nutzer*innen auf Webseiten von Rolleranbietenden um.
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit der Stimmen gegen die Fraktionen AfD und FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Entwicklungen bei dem Projekt Mobility Inside zur Kenntnis und beschließt die Einlagenerhöhung in Höhe von 223.100 € in die Mobility Inside Holding GmbH & Co. KG.
zu TOP 9.9
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2022 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25927-22)
Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2022 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 61.905,09 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 567.598,63 €.
zu TOP 9.10
Klinikum Dortmund gGmbH: Investive Zuschüsse zur Modernisierung des Westfälischen Kinderzentrums
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26183-22)
Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) begrüßt die Zuschüsse, ermöglichten sie doch den Neubau der Kinderklinik und finanziellen Spielraum für das Klinikum. Auch wenn die wirtschaftliche Lage des Klinikums zufriedenstellend ist, so sind die Rahmenbedingungen dennoch schwierig. Auch muss solch ein Haus in kommunaler Trägerschaft ein Beispiel für faire Bezahlung sein. Dies schließe die Beschäftigten der ServiceDO in Küche, Logistik und Reinigung mit einem Tarifvertrag ein. Dieser könne zur besseren Anpassung gestuft gestaltet werden. Zudem appelliert ihre Fraktion an die Krankenkassen und das Land, die Finanzierung auf solidere Füße zu stellen.
Rm Dr. Goll (CDU) sieht die Investition in die Kinderklinik auch positiv. Diese sei auch unbedingt notwendig. Daher ist der hohe Betrag eine gute Investition, von welcher die Kinder in Dortmund profitieren. Damit ist eine bestmögliche Versorgung und der Erhalt und Ausbau der medizinischen und pflegerischen Exzellenz greifbar. Diese Summe wäre durch Eigenmittel des Klinikums oder mittels Landesförderung nicht realisierbar. Der Rat steht für das kommunale Klinikum in besonderer Verantwortung, da es gilt, angemessene Versorgung in Einklang mit guten Arbeitsbedingungen, einer modernen Infrastruktur und Attraktivität für Ärzt*innen und Pflegepersonal zu bringen.
Rm Spieß (SPD) schließt sich dem Oberbürgermeister an, der die Ausgaben im Rahmen der Haushaltseinbringung als sinnvoll und gut angelegt bezeichnet hat. Kritik übt er am Land NRW, da von dort weniger Beteiligung zu erwarten ist als gewünscht. Das Land weigere sich, tatsächlich anfallende Baukosten komplett zu übernehmen. Die Arbeit der ServiceDO-Beschäftigten würdigt Rm Spieß und wünscht sich einen Tarifvertrag mit Orientierung am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), um den Menschen ein auskömmliches Leben zu ermöglichen.
Rm Kowalewski (Die Linke+) sieht in der Vorlage eine sehr hohe stadtpolitische Bedeutung. Der Zuschuss ist leider notwendig, denn die Krankenhausfinanzierung des Landes ist nicht ausreichend. So muss kommunal immer wieder nachgesteuert werden, damit das Klinikum angemessen aufgestellt ist. Zum Tarifvertrag der ServiceDO gGmbH erinnert er an die Diskussion und den Beschluss im Rat. Klinikum und Stadtverwaltung müssen nun auch entsprechend handeln.
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt einen Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 30,0 Mio. Euro zur Sicherstellung notwendiger Investitionen der Klinikum Dortmund gGmbH zu.
zu TOP 9.11
Kostenfreie Sperrmülltage in den Stadtbezirken
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25505-22)
Der Rat der Stadt setzt den Tagesordnungspunkt unter 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.
zu TOP 9.12
Aktueller Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates am 16.12.2021 zum Haushaltsplan 2022
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2022
(Drucksache Nr.: 25636-22-E1)
Folgende Überweisung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus der Sitzung am 04.11.2022 liegt dem Rat der Stadt vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vor:
die Fraktionen BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Der Rat stellt fest, dass die Umsetzung der Beschlüsse zum Haushalt 2022 in Teilen nicht realisiert worden ist.
Der Rat erwartet, dass die eingestellten und nicht verausgabten Finanzmittel entsprechend in den Haushalt 2023 übertragen und die Beschlüsse realisiert werden.
Begründung
Ggf. mündlich
Der AFBL stimmt dem o.g. gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu und überweist den Antrag in den Rat.
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Rat stellt fest, dass die Umsetzung der Beschlüsse zum Haushalt 2022 in Teilen nicht realisiert worden ist.
Der Rat erwartet, dass die eingestellten und nicht verausgabten Finanzmittel entsprechend in den Haushalt 2023 übertragen und die Beschlüsse realisiert werden.
zu TOP 9.13
Sachstandsbericht zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2019 bis 2022
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2022
(Drucksache Nr.: 25289-22)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 04.11.2022 vor:
„…dem Rat der Stadt liegt folgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU vom 21.09.2022 (Drucksache Nr.: 25289-22-E1) vor:
„… die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag
1. Die im Haushaltsjahr 2022 bisher noch nicht verausgabten Mittel für den Haushaltsbegleitbeschluss Nr. 38 (Aktionsplan LGBTIQ+) werden in das Jahr 2023 übertragen.
2. Aus den nicht verausgabten Mitteln werden SLADO e.V. 15.000 € zur Umsetzung erster Maßnahmen für die Stärkung der Anzeigebereitschaft von LSBTIQ+ bei Hasskriminalität in Zusammenarbeit mit dem polizeilichen Opferschutz der Polizei Dortmund nach einer entsprechenden Vorlage und Beschlussfassung eines Projektkonzepts im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 08.11.2022 und Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 08.12.2022 zur Verfügung gestellt.
3. Darüber hinaus werden der LSBTIQ-Koordinierungsstelle der Stadt Dortmund 15.000 € zur Stärkung der Sichtbarkeit und Zugänglichkeit queerer Organisationen in Dortmund nach einer entsprechenden Vorlage und Beschlussfassung eines Konzepts im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 22.11.2022 und Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 08.12.2022 zur Verfügung gestellt.
4. Aus den nicht verausgabten Mittel erhält Train of Hope e.V. insgesamt 20.000 € für die Arbeit mit LSBTIQ-Geflüchteten und –Zugewanderten nach einer entsprechenden Vorlage und Beschlussfassung eines Projektkonzepts im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 22.11.2022 und Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 08.12.2022 zur Verfügung gestellt.
Begründung
Der Rat hat bereits auf Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU den Grundsatzbeschluss zur Erstellung eines Aktionsplans zur sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt in Dortmund getroffen (DS 22280-21-E1). Damit soll eine verbindliche Grundlage entstehen, um die Akzeptanz für die Vielfalt von Lebensentwürfen und geschlechtlichen Orientierungen und die Gleichstellung von LSBTIQ+ zu fördern, deren Belange noch stärker als bisher zu berücksichtigen und die Diskriminierung von LSBTIQ+ und noch bestehende Defizite zu beseitigen. Zur Erstellung des Aktionsplans sowie zur Umsetzung erster Maßnahmen wurden für den Haushalt 2022 insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung gestellt (Haushaltsbegleitbeschluss Nr. 38). Laut Auskunft der Verwaltung wurde mit einer Agentur die Erstellung des Aktionsplans gerade begonnen, sodass der Rat einen finalen Entwurf im dritten Quartal 2023 vorgelegt bekommt. Mit dem vorliegenden Antrag wird der Haushaltsbegleitbeschluss im Punkt „Umsetzung erster Maßnahmen“ konkretisiert.
Mittel an Train of Hope e.V.: In 70 Staaten der Erde droht LSBTI-Personen Gefahr für Freiheit, Leib und Leben. In Deutschland angekommen, ist für viele LSBTI-Personen die Flucht noch nicht vorbei. Besonders in Flüchtlingsunterkünften und Integrationskursen scheinen queerfeindliche Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen eher die Regel als die Ausnahme zu sein. Zur Unterstützung der geflüchteten LSBTI-Personen soll Train of Hope e.V. für die Begleitung, Beratung und Selbsthilfe der Zielgruppe Mittel erhalten.
Mittel an SLADO e.V.: Nach der CSD Warm-Up Party sind in der Nacht zum 28. August 2022 fünf Gäste, die mit Pride-Flaggen unterwegs waren, an der Reinoldikirche verbal und physisch angegriffen worden. Die Opfer wurden medizinisch versorgt. Die Täter wurden durch die Polizei Dortmund festgenommen. Queerfeindliche Gewalt ist weiterhin eine bittere Realität. Zur Stärkung der Anzeigebereitschaft bei queerfeindlichen Straftaten und der Vertrauensbildung von LSBTIQ+ mit dem polizeilichen Opferschutz soll daher eine Informations- Kampagne umgesetzt werden. Mittel an die LSBTIQ-Koordinierungsstelle der Stadt Dortmund: Die Corona-Pandemie hat LSBTIQ*-Selbstorganisationen (Vereine, Beratungs- und Selbsthilfeangebote) in die Unsichtbarkeit gedrängt. Lockdowns und wechselnde Beschränkungen haben langjährige Besucher*innen, oft Mitglieder von Risikogruppen, verunsichert sowie neue Interessierte und Hilfesuchende ohne geeignete Angebote zurückgelassen. Die notwendigen Investitionen, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, können die Organisationen in der Regel nicht aus eigenen Mitteln aufbringen. Ein kurzfristiges Unterstützungsprogramm, verwaltet durch die Koordinierungsstelle für LSBTIQ*, soll queere Selbstorganisationen in Dortmund dabei unterstützen, ihre Sichtbarkeit gegenüber den jeweiligen Zielgruppen wieder zu erhöhen (z. B. durch Werbe- und Veranstaltungsmaterial) sowie zeitnah geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sichere Veranstaltungen auch in der kommenden, weiter von der Pandemie geprägten, Zeit möglich sind (z. B. durch Investition in digitale Infrastruktur, Luftfilter etc.).“
Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) freut sich über die Umsetzung des Aktionsplan „Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“. Die Umsetzung erster Maßnahmen sind im Antrag enthalten.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) sieht keine Notwendigkeit, den Antrag in der Ratssitzung zu beschließen, zumal diese erst kurz vor der Sitzung zugegangen ist. Daher bestand keine Möglichkeit der Rückkopplung. Er schlägt für seine Fraktion die Überweisung und Diskussion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Liegenschaften (AFBL) vor.
Rm Mader schlägt für die CDU-Fraktion vor, den Antrag dennoch heute zu behandeln. Die Mittelbereitstellung sei bereits durch die Vorberatung und die Haushaltsbegleitbeschlüsse gesichert.
Rm Karacakurtoglu erklärt im Falle der Abstimmung über den Antrag Befangenheit zu Ziffer 4.
Rm Helferich (AfD) meint, den Opfern sei nicht zu helfen, wenn nicht Täter*innen benannt werden.
Rm Erstfeld (SPD) informiert über die im AFBL getroffene Vereinbarung, die Übertragung von Haushaltsmitteln ins kommende Jahr im November zu beraten. Im vorliegenden Antrag sieht er nun eine Abweichung und möchte den Antrag–auch mit Blick auf andere Haushaltsbegleitbeschlüsse– im Ausschuss beraten.
Rm Kowalewski (Die Linke+) bemängelt ebenfalls die Kurzfristigkeit des Antrags. Er bitte um Zeit für eine sorgfältige Beratung.
Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) erklärt für ihre Fraktion, den Antrag im Ausschuss zu diskutieren.
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den in der Anlage dargestellten Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse zu den Haushaltsplänen 2019 bis 2022 zur Kenntnis. Der Rat der Stadt überweist den gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU vom 21.09.2022 (Drucksache Nr.: 25289-22-E1) zur weiteren Beratung in den AFBL.
Dem AFBL liegt folgende Überweisung des Rates aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.22 vor:
Dem Rat der Stadt liegt folgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU vom 21.09.2022 (Drucksache Nr.: 25289-22-E1) vor.
- s.o. -
Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) erinnert an seine im letzten Rat gestellten Fragen und bittet um Beantwortung.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem o.g. gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der CDU vom 21.09.22 unter Berücksichtigung der Ergänzung (fett) mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion wie folgt zu und überweist die Angelegenheit zur Kenntnis zurück an den Rat:
1.-3. s.o.
4. Aus den nicht verausgabten Mittel erhält erhalten Train of Hope e.V. insgesamt 20.000 €
und das Forum Jugend e. V. insgesamt 10.000 € für die Arbeit mit LSBTIQ-Geflüchteten und Zugewanderten nach einer entsprechenden Vorlage und Beschlussfassung eines Projektkonzepts im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 22.11.2022 und Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 08.12.2022 zur Verfügung gestellt.“
Der Rat der Stadt folgt der Empfehlung des AFBL und fasst mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
1. Die im Haushaltsjahr 2022 bisher noch nicht verausgabten Mittel für den Haushaltsbegleitbeschluss Nr. 38 (Aktionsplan LGBTIQ+) werden in das Jahr 2023 übertragen.
2. Aus den nicht verausgabten Mitteln werden SLADO e.V. 15.000 € zur Umsetzung erster Maßnahmen für die Stärkung der Anzeigebereitschaft von LSBTIQ+ bei Hasskriminalität in Zusammenarbeit mit dem polizeilichen Opferschutz der Polizei Dortmund nach einer entsprechenden Vorlage und Beschlussfassung eines Projektkonzepts im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 08.11.2022 und Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 08.12.2022 zur Verfügung gestellt.
3. Darüber hinaus werden der LSBTIQ-Koordinierungsstelle der Stadt Dortmund 15.000 € zur Stärkung der Sichtbarkeit und Zugänglichkeit queerer Organisationen in Dortmund nach einer entsprechenden Vorlage und Beschlussfassung eines Konzepts im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 22.11.2022 und Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 08.12.2022 zur Verfügung gestellt.
4. Aus den nicht verausgabten Mittel erhält erhalten Train of Hope e.V. insgesamt 20.000 € und das Forum Jugend e. V. insgesamt 10.000 € für die Arbeit mit LSBTIQ-Geflüchteten und Zugewanderten nach einer entsprechenden Vorlage und Beschlussfassung eines Projektkonzepts im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 22.11.2022 und Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 08.12.2022 zur Verfügung gestellt.
zu TOP 9.14
Wirkungsmonitor 2021
Einbringung
(Drucksache Nr.: 26071-22)
Der Rat der Stadt bringt die Vorlage zum „Wirkungsmonitor 2021“ ein.
10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
zu TOP 10.1
Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplanes "Angsträume City"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25188-22)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung vom 04.11.2022 vor:
…der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis und stimmt dem dort enthaltenen mündlichen Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE + und der Fraktion DIE FRAKTION DIE PARTEI und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wie folgt zu:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt die Verlängerung der Beauftragung des privaten Sicherheitsdienstes für den Stadtgarten über den 31.10.2022 hinaus bis zum 31.03.2023.
Weiterhin nimmt der AFBL den nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Kenntnis:
- siehe Beschlussvorschlag -
Zudem liegt dem Rat der Stadt folgende/r Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 08.11.2022 (Drucksache Nr.: 26256-22-E1) zu „Mehr Sicherheit für die Dortmunder City“ vor:
„… die Attraktivität einer Stadt bemisst sich in besonderer Weise am Reiz ihrer Innenstadt. Umso wichtiger ist es, dass sich die Menschen in der Dortmunder City zu jeder Tages- und Nachtzeit sicher fühlen können. Mehr Sicherheit für die Dortmunder City ist eine vielschichtige Daueraufgabe. Viele, völlig unterschiedliche Faktoren beeinflussen unser Sicherheitsgefühl im Herzen unserer Stadt. Dunkle Ecken, einsame, verlassene Orte in der City stören unser Sicherheitsempfinden ebenso wie möglicherweise Menschenansammlungen auf den Wegen des Stadtgartens oder gehäufte Berichte über Gewaltdelikte in der Kampstraße.
Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund um Beratung und Beschlussfassung folgenden Antrages:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, für die Dortmunder City eine ständige „Sicherheitskonferenz“ ins Leben zu rufen. Die Sicherheitskonferenz soll regelmäßig zusammenkommen, um die Sicherheitssituation in der City zu analysieren, Defizite zu identifizieren und in gemeinsamer Abstimmung den besten Weg für mehr Sicherheit in der Dortmunder City zu erörtern und gemeinsam zu beschreiten. Die „Sicherheitskonferenz“ sollte so zusammengesetzt sein, dass sie alle Beteiligten, wie Polizei, Stadt, Politik, Vertreter des City-Handels, der Gastro- und Kulturszene, der Hilfseinrichtungen und der Kirchen einbindet. Die Verwaltung legt dem Rat zur nächsten Sitzung am 15. Dezember 2022 ein entsprechendes Konzept zur Beschlussfassung vor.
2. Der Aktionsplan „Angsträume City“ ist auf diese Weise fortlaufend zu aktualisieren. Dem Rat und den zuständigen Ausschüssen wird halbjährlich Bericht erstattet.
Begründung
Erfolgt ggf. mündlich.
Rm Wallrabe (CDU) erklärt die Zustimmung seiner Fraktion zur Empfehlung des AFBL hinsichtlich der Verlängerung der Beauftragung des privatwirtschaftlichen Sicherheitsdienstes.
Rm Goosmann (SPD) zeigt sich erstaunt über den kurzfristig von der CDU-Fraktion eingebrachten Zusatz-/Ergänzungsantrag. Er erinnert an den Konsens, dass Fachdiskussionen in den Ausschüssen geführt werden. Auch sieht er in dem Antrag Parallelen zu einem Antrag, den seine Fraktion zwei Tage zuvor im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöÖAB) gestellt hat und der dort von der CDU-Fraktion abgelehnt wurde. In der Sache sieht er gemeinsame Ziele, diese hätten aber bereits im Fachausschuss besprochen werden können. Der nun vorliegende Antrag enthält für ihn Klärungsbedarf. Daher beantragt er die Überweisung in den ABöOAB.
OB Westphal weist mit Blick auf den Antrag darauf hin, dass es seit vier Jahren eine Sicherheitskonferenz gibt.
Rm … Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Nachnamens, der Fraktion sowie des Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.
Rm Beckmann (B‘90/Die Grünen) hält den Antrag der CDU-Fraktion für überdenkenswert, es müssten weitere Fragen diskutiert werden. Einerseits ist die Konstellation zu existierenden Gremien zu betrachten, andererseits aber auch, ob die Innenstadt isoliert zu betrachten ist. So müssten ggf. Auswirkungen auf andere Stadtteile in den Blick genommen werden. Auch der Blick in andere Städte sei wichtig. Sowohl Fachgruppenbildung als auch die Auswahl der Teilnehmer*innen ist wichtig.
Rm Mader (CDU) stellt hinsichtlich des Antrags seiner Fraktion die Sorgen der Menschen in den Vordergrund. Er stellt heraus, dass der Antrag auf die Sicherheit in der Innenstadt zielt. Die Situation von Obdachlosen, wie von Rm Schlösser vorgetragen, sei –wenn auch berechtigt– nicht Antragsinhalt. Einen Anspruch auf Gewaltfreiheit haben alle Menschen, in Wohnquartieren wie auch in der Innenstadt. Mit der Diskussion des Antrags im ABöOAB ist die CDU-Fraktion einverstanden.
Die Vertragsverlängerung mit dem Sicherheitsdienst ist aus Sicht des Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) richtig. Den heute vorliegenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion kritisiert er und vermutet, eine gute Berichterstattung sei das Ziel. Denn zunächst sei Sicherheit auf der Straße eine Sache der Polizei und des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD). Erfolgten Anpassungen bei der Sicherheitskonferenz, müsste dies auf Grundlage einer ganzheitlichen Betrachtung unter Beachtung von Wechselwirkungen geschehen. Den Antrag in der aktuellen Form lehnt er ab.
Rm Kowalewski (Die Linke+) wünscht sich für die Ausschussdiskussion, dass die aktuelle Sicherheitskonferenz mit dem Antrag der CDU-Fraktion verglichen wird, um mögliche fehlenden Aspekte zu identifizieren. Positiv im CDU-Antrag sieht die Fraktion Die Linke+ die Idee, die Sicht der Hilfsorganisationen künftig zu berücksichtigen. Dann könnten auch Obdachlosigkeit, Drogenkriminalität oder Kriminalität aus dem Bereich des Rechtsextremismus in die Überlegungen einfließen. Neben Repression gibt es weitere Instrumente. Die „Dortmund Guides“ seien z.B. ein probates Mittel.
Rm Dr. Suck (CDU) macht hinsichtlich der Ausschussberatung darauf aufmerksam, dass die Beteiligung der Politik im Antrag explizit formuliert sei. In der neu eingerichteten Kampstraßenrunde und der bisherigen Sicherheitskonferenz sei die Politik nicht berücksichtigt.
OB Westphal erläutert, die aktuelle Sicherheitskonferenz finde unter Beteiligung von Polizei, Bundespolizei, Staatsanwaltschaft, allen Bereichen der Verwaltung zum Thema „Hilfe“ sowie des KOD statt. Inhaltlich gehe es um die Sicherheitslage in der gesamten Stadt. Die sich dort ergebenden Schwerpunkte würden, wie im Falle der Kampstraße, vertieft. Bisher wurde unter Beachtung des Grundsatzes der Vertraulichkeit für die Politik ein abgestuftes Verfahren gewählt. Vertreter*innen aus der Politik werden jedoch informiert.
Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke+ und Die Partei sowie gegen die Stimme des Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Empfehlung des AFBL folgend die Verlängerung der Beauftragung des privaten Sicherheitsdienstes für den Stadtgarten über den 31.10.2022 hinaus bis zum 31.03.2023.
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den aktuellen Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplanes „Angsträume City“ zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den vom 23.05. bis einschließlich 31.03.2023 befristeten Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstes mit einer Präsenz von Montag bis Samstag (19 bis 23 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen (15 bis 23 Uhr) im Stadtgarten zur Kenntnis. Die Beauftragung der Verwaltung erfolgte aus dem bestehenden Rahmenvertrag.
3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die bisher geplanten Veranstaltungen im Stadtgarten zu Kenntnis.
Der Rat der Stadt überweist den Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 08.11.2022 einstimmig in den ABöÖAB.
zu TOP 10.2
Erweiterung des Rederechts für EinsenderInnen von Anregungen und Beschwerden (Eingaben) im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25981-22)
Rm Wallrabe (CDU) sieht in der Möglichkeit, dass die Petent*innen nun ein erweitertes Rederecht in der Form von zwei Wortbeiträgen haben, eine positive Würdigung des Engagements.
Rm Bohnhof (AfD) sah in der bisherigen Regelung einen Fehler im System, da Menschen nach ihrem Wortbeitrag im Ausschuss nicht mehr auf die Reaktion der Ausschussmitglieder antworten konnten.
Rm Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) erinnert daran, dass vor ca. 12 Jahren durch den zivilen Ungehorsam des damaligen Ausschussvorsitzenden ein erweitertes Rederecht bereits ausprobiert wurde. Sie schildert die unangenehme Lage, den Petent*innen sagen zu müssen, sie hätten ihren Beitrag geleistet und dürften nun nicht mehr sprechen. Deshalb freut sie sich über die Erprobung, ggf. müsse der Ausschuss Wege des Umgangs bei missbräuchlicher Nutzung entwickeln.
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in der Vorlage dargestellte Änderung des § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.
zu TOP 10.3
Stadtstrategie: „Organisiertes Stadtgespräch“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24633-22)
Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 04.11.2022 vor:
„Der AFBL lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.“
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) wünscht den alsbaldigen Start der Stadtstrategie. Zunächst müssen Sachmittel bereitgestellt werden. Die Einrichtung einer Stelle gemäß Ziffer 3 der Vorlage hält er, als Vorgriff auf den neuen Stellenplan, für nicht notwendig. Er beantragt die Beschlussfassung ohne Ziffer 3 der Vorlage. Die Ziffer 3 des Beschlussvorschlags soll zwecks Haushaltsberatungen in den AFBL überwiesen werden.
Der Rat der Stadt überweist mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen FDP/Bürgerliste und Die Partei sowie gegen die Stimme des Rm Gülec (BVT) Ziffer 3 des Beschlussvorschlags zur Beratung in den AFBL:
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Ergänzung zum Ratsbeschluss mit der Drucksache Nr. 24066-22 die Einrichtung einer vollzeitverrechneten Planstelle im Stellenplan 2023ff in einer Wertigkeit der Entgeltgruppe 13 TVöD-V sowie deren Besetzung im Vorgriff auf den Stellenplan 2023ff.
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zum „Organisierten Stadtgespräch“ zur Kenntnis und beschließt in Konsequenz die folgenden Punkte:
1. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, ein europaweites Ausschreibungsverfahren zur Vergabe der Durchführung des „Organisierten Stadtgesprächs“ inkl. aller benannten Teilleistungen durchzuführen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Ergänzung zum Ratsbeschluss mit der Drucksache Nr. 24066-22 die finanziellen Mittel i.H.v. 750.000 € zur Verfügung zu stellen sowie deren Berücksichtigung in der Haushaltsplanung 2023. ff.
4. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den in der Begründung erläuterten Zuschlagskriterien zu.
5. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Verfahrensvorschlag zu, einen Sonderältestenrat für eine Jury-Sitzung in der Vergabe der unter 1. genannten Leistung einzuberufen.
zu TOP 10.4
Verkaufsoffene Sonntage 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25816-22)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Partei vom 09.11.2022 (Drucksache Nr.: 25816-22-E1) vor:
„… wir, Die FRAKTION Die PARTEI, bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Zusatzantrags:
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Ratssitzungen spätestens ab Januar 2023 jeweils an einem Sonntag stattfinden werden. Dabei sind die Tage, an denen verkaufsoffene Sonntage in Dortmund stattfinden, zu vermeiden.
Begründung:
Die hiesige Politik in Dortmund hat den Anspruch, Entscheidungen des kommunalen Parlaments transparent darzustellen und auch für ein demokratisches Politikverständnis bei der Jugend zu werben.
Durch die Verlegung der Ratssitzungen auf die Sonntage kann (außerhalb von verkaufsoffenen Sonntagen) eine breite Masse an Menschen die Möglichkeit gegeben werden, live an den Ratssitzungen teilzunehmen. Somit sind auch Familienausflüge denkbar, um Kinder und Jugendliche an das politische Geschehen heranzuführen und ihnen die demokratischen Abläufe der Kommunalpolitik näher zu bringen.
Auch wenn Die FRAKTION selber den eigenen Antrag ablehnen muss, weil städtische Angestellte dadurch gezwungen würden, ihren Sonntag für den Beruf zurückzustellen, bietet sich für die anderen Parteien die Möglichkeit ein politisches Spaßprogramm für die breite Öffentlichkeit zu schaffen. Der Verknüpfung aus politischer Bildung, Spaß und dem familiären Zusammensein sind entgegen einer reinen Sonntagsöffnungszeit für Angestellte des Einzelhandels hiermit keine Grenze gesetzt.“
Verkaufsoffene Sonntag sind für Rm Wallrabe (CDU) eine gute Möglichkeit, den Einzelhandel
– besonders nach den vergangenen Jahren – gezielt zu fördern. So könne vielleicht leeren Ladenlokalen entgegengewirkt werden und auch Menschen, die an Wochentagen keine Zeit zum Einkauf hätten, könnten die geöffneten Läden nutzen.
Rm Denzel stellt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen klar, dass sie grundsätzlich für verkaufsoffene Sonntage stimme, jedoch die Sonntagsöffnung innerhalb des Wallrings ablehnt.
Rm … Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Nachnamens, der Fraktion sowie des Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.
Rm Kowalewski (Die Linke+) vertritt für seine Fraktion die Position, verkaufsoffene Sonntage analog zur Haltung der Gewerkschaften abzulehnen. Der Antrag von Die Partei wird aus den Gründen, die Rm Schlösser bereits nannte, abgelehnt.
Rm Bohnhof lehnt im Namen der AfD-Fraktion den Antrag der Fraktion Die Partei ab.
Der Rat der Stadt lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Partei vom 09.11.2022 einstimmig ab.
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit und unter Beachtung des Hinweises zum Abstimmverhalten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke+ und Die Partei folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der geplanten Aufteilung der verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2023 zu.
zu TOP 10.5
Zwischenevaluation Gleichstellungsplan 2019-2023
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25808-22)
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Zwischenevaluationsbericht zum Gleichstellungsplan 2019-2023 zur Kenntnis.
zu TOP 10.6
Dauerhafte Weiterführung der Koordinierungsstelle Heimat im Amt für Stadterneuerung - FB 67-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24621-22)
Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 –Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab und überweist sie zur Haushaltsberatung in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.
zu TOP 10.7
Einrichtung von 1 Planstelle für die Maßnahme Hoesch Spundwand (HSP) im Amt für Stadterneuerung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24713-22)
Rm Vogeler beantragt für die CDU-Fraktion die Überweisung in die Haushaltsberatungen.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) empfiehlt, die Entscheidung über eine Stelle ausnahmsweise nicht in die Haushaltsberatungen zu verschieben, sondern vorzuziehen, da die Einrichtung dieser Stelle der Stadt Dortmund möglicherweise mehr Einnahmen erbringt als Kosten für die Stelle entstehen.
Rm Neumann-Lieven signalisiert für die SPD-Fraktion Zustimmung zur Vorlage, damit Einnahmen akquiriert werden können und nicht die Gefahr besteht, dass Fördermittel verloren gehen.
Der Rat überweist die Vorlage mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen B‘90/Die Grünen, CDU und AfD gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung des Rm Schreyer (B‘90/Die Grünen) zwecks Haushaltsberatung in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.
zu TOP 10.8
Einrichtung eines gesamtstädtischen Fördermittelmanagements
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25825-22)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 die Verwaltung beauftragt, ein ganzheitliches Konzept für ein stadtweites, zentrales Fördermittelmanagement vorzulegen, dass dazu beiträgt, passende Zuschussprogramme zu ermitteln, zu beantragen und zu koordinieren; andere Fachbereiche von administrativen Aufgaben zu entlasten; das Fördermittelcontrolling zu verbessern sowie Projekte und deren Abrechnung effizienter umzusetzen.
Um diesen Beschluss umsetzen zu können, beschließt der Rat der Stadt Dortmund nunmehr die Einrichtung von zusätzlichen 3,00 Planstellen in der Wertigkeit E 11 TVöD im Fördermittelmanagement zur Bearbeitung der drei großen Themencluster
1) Digitales, Innovation, Mobilität, Umwelt, Klima, Grün
2) Soziales, Gesundheit, Migration, Sport, Kultur, Bildung
3) Infrastruktur, Wohnen, Sicherheit, Beteiligung
sowie die Einrichtung einer 0,50 zusätzlichen Planstelle in der Wertigkeit E 10 TVöD im Finanzmanagement zur fachlichen Beratung im Rahmen des Fördermittelcontrollings. Die Stellen sollen mit Stellenplan 2023 eingerichtet und im Vorgriff auf den Stellenplan 2023 besetzt werden.
zu TOP 10.9
Weiterführung der Übertragung von Gremiensitzungen per Livestream
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24778-22)
Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.
zu TOP 10.10
Novellierung des "Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24738-22)
Der Rat der Stadt setzt den Tagesordnungspunkt unter 1.3 – Feststellung der Tagesordnung- von der Tagesordnung ab.
zu TOP 10.11
Verkaufsoffener Sonntag am 06.11.2022 in Teilbereichen der Stadtbezirke Innenstadt-West und Lütgendortmund
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtbezirken Innenstadt-West und Lütgendortmund am 06.11.2022
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 26022-22)
Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen gegen die Fraktionen Die Linke+ und Die Partei folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die nachfolgende, vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtbezirken Innenstadt-West und Lütgendortmund am 06.11.2022.
zu TOP 10.12
Verkaufsoffener Sonntag am 04.12.2022 in Teilbereichen im Stadtbezirk Innenstadt-West
Beschluss
(Drucksache Nr.: 26053-22)
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit der Stimmen gegen die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, Die Partei und gegen die Stimme des Rm Gülec (BVT) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Innenstadt-West am 04.12.2022.
10.13 Umbesetzung in Gremien
zu TOP 10.13.a
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26192-22)
Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 04.11.2022 (Drucksache Nr.: 26192-22-E1) liegt dem Rat der Stadt vor:
„… die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um folgende Beschlussfassung:
RM Uwe Kaminiski scheidet als Mitglied aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus. An seiner Stelle wird Herr sB Martin Grohmann als neues Mitglied benannt.
Anstelle von Herrn Martin Grohmann wird Herr Uwe Kaminski als neues stellvertretendes Mitglied von Herrn RM Dominik De Marco im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie benannt.“
Der Rat beschließt einstimmig unter Nichtbeteiligung des Oberbürgermeisters und bei Enthaltung der AfD-Fraktion den Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 04.11.2022 (Drucksache Nr.: 26192-22-E1).
zu TOP 10.13.b
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion AfD)
(Drucksache Nr.: 26258-22)
Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion vom 04.11.2022 (Drucksache Nr.: 26258-22-E1 ) liegt dem Rat der Stadt vor:
„… da das RM Dirk Thomas zum 05.10.2022 aus dem Rat ausgeschieden ist, bittet die AfD-Fraktion um nachfolgende Beschlussfassung:
Dirk Thomas scheidet als Mitglied aus dem AKSF aus, stattdessen übernimmt Wolfgang Seitz zukünftig als Mitglied im AKSF.
Dirk Thomas scheidet als stellvertretendes Mitglied aus dem AKUSW aus, stattdessen übernimmt Wolfgang Seitz zukünftig als stellvertretendes Mitglied im AKUSW.
Dirk Thomas scheidet als Mitglied aus dem Rechnungsprüfungsausschuß aus, stattdessen übernimmt der sB Walter Wagner zukünftig als Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuß.
Dirk Thomas scheidet als stellvertretendes Mitglied aus dem AFBL aus, stattdessen übernimmt der sB Walter Wagner zukünftig als stellvertretendes Mitglied im AFBL.“
Rm Dr. Neumann (B‘90/Die Grünen) erklärt für seine Fraktion die Nichtteilnahme an der Abstimmung.
Der Rat beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung der weiteren Ratsmitglieder den Zusatz-/Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion vom 04.11.2022 (Drucksache Nr.: 26258-22-E1).
zu TOP 10.14
Migrations-Dashboard für Dortmund: Zuwanderung klar und transparent gestalten
Antrag zur TO (Fraktion AfD)
(Drucksache Nr.: 26260-22)
Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion vom 07.11.2022 (Drucksache Nr.: 26260-22-E1) liegt dem Rat der Stadt vor:
„… Deutschland sieht sich einer erneuten Migrationskrise ausgesetzt, die die Asylzahlen aus dem Krisenzeitraum 2015/16 in Teilen sogar übersteigt. Über die Balkanroute, insbesondere Serbien, reisen tausende Migranten über die tschechisch-deutsche Grenze nach Deutschland ein. Auch die deutsch-österreichische Grenze sieht sich einem erhöhten Migrationsdruck ausgesetzt. In diesem Jahr verzeichnete das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 130.000 Asylneuanträge.
Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft - Bundespolizei, Heiko Teggatz, kritisiert, dass das Bundesinnenministerium zuletzt keine Berichte zu illegalen Einwanderungen mehr veröffentlicht hat. Teggatz sagte gegenüber Medienvertretern, er gehe davon aus, dass das mit den stark steigenden illegalen Grenzübertritten zusammenhänge.
Im Oktober seien es wahrscheinlich bis zu 18.000 gewesen. Im Juni hatte die Bundespolizei noch knapp 6.700 illegale Einreisen registriert. Mit bislang 87.000 Migranten, die in diesem Jahr über die Balkanroute nach Deutschland kamen, waren es immerhin dreimal so viele wie in 2021.
Zu dem erhöhten Migrationsgeschehen kommen bis zu einer Millionen ukrainische Kriegsflüchtlinge, darunter knapp 300.000 Drittstaatsangehörige.
In der Türkei halten sich fast 3,7 Millionen syrische Flüchtlinge auf, die sich inzwischen, begleitet von Schleppern zu hunderttausenden in der Telegram-Gruppe „Karawane des Lichts“ organisieren, um sich nach Europa aufzumachen. Allein in Ägypten halten sich, internationalen Berichten zufolge, bis zu 9 Millionen afrikanische Migranten auf, deren Versorgung nicht sichergestellt und deren langfristiges Ziel Europa ist.
Hinzukommt, dass Bundesinnenministerin Faeser im Rahmen eines Bundesaufnahmeprogramms die Aufnahme von monatlich 1000 „besonders gefährdeten“ Afghanen anstrebt.
Die Aufnahmekapazitäten zahlreicher deutscher Kommunen sind erschöpft.
Der Präsident des Landkreistages, der Tübinger Landrat Joachim Walter, warnt vor einer schwindenden Akzeptanz für die Aufnahme von Migranten und fordert, dass der Zuzug unterbunden wird.
Die AfD-Fraktion bittet um Beratung und Beschlussfassung folgenden Antrags:
„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Stadt wöchentlich ein aktualisiertes Migrations-Dashboard veröffentlicht, welches vergleichbar zu den Corona- Zahlen, aktuelle Migrationsbewegungen nach Dortmund umfasst. Insbesondere soll die Zahl gemeldeter Asylneuzuweisungen, die Anzahl geduldeter Personen, die Anzahl von Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, die Anzahl ukrainischer Kriegsflüchtlinge, die Anzahl von „besonders gefährdeten Afghanen“ sowie die Zahl der erfolgten Abschiebungen veröffentlicht werden. Veröffentlichungsort ist die Internetseite der Stadt Dortmund.“
Rm Garbe (AfD) meint, die Medien würden über das Thema nicht berichten und der Rat ebenfalls nicht. Daher sei ein Migrations-Dashboard nötig. Er sieht steigende Migrationszahlen hauptsächlich an den Grenzen im Süden und Südosten der Bundesrepublik. Aufnahmekapazitäten seien erschöpft. Er verweist auf die in der Begründung genannte Aussagen der Herrn Teggatz und Walter.
Laut Rm Dr. Neumann (B‘90/Die Grünen) gehören Sachthemen zur Diskussion in die Fachausschüsse. Daher ziele der vorgelegte Antrag aus seiner Sicht nicht auf die Sache, sondern auf Hetze und Angstmacherei. Er ärgert sich über die Interpretation von Statistiken. Weiterhin verweist Rm Dr. Neumann auf Zahlen für Dortmund, die vor wenigen Tagen veröffentlicht wurden und widerspricht dem Argument, dass über Zahlen nicht informiert wird.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) schließt sich Rm Dr. Neumann an und prangert den Vergleich von Coronazahlen mit der Anzahl von Asylbewerber*innen, mit dem Hinweis, Asylsuchende sind keine Krankheit, an.
Zahlen und Statistiken, so Rm Garbe (AfD), würden für sich stehen und sind damit in der Interpretation frei. Unverständlich findet er, dass das Innenministerium keine Zahlen mehr veröffentliche.
Der Rat lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion den Zusatz-/Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion vom 07.11.2022 (Drucksache Nr.: 26260-22-E1) ab.
zu TOP 10.15
Solidarität mit den Protestierenden im Iran
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26275-22)
Folgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD vom 09.11.2022 (Drucksache Nr.: 26275-22-E1) liegt dem Rat der Stadt vor:
„… die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Dortmund bitten um Beratung und Beschlussfassung der folgenden Resolution auf der Sitzung des Rats am 10.11.2022 sowie um Weiterleitung zur Sitzung des Integrationsrats am 18. November 2022. Der Rat beschließt und veröffentlicht die folgende Resolution zur Solidarität mit den Menschen im Iran, die für Menschenrechte, die Gleichstellung der Geschlechter und Demokratie auf die Straße gehen:
Solidarität mit den Menschen im Iran
Frau | Leben | Freiheit
Jin Jiyan Azadî
زن ـ زندگی ـ آزادی
Beschlussvorschlag:
Die brutale Ermordung der 22jährigen Mahsa Jina Amini im Arrest der iranischen Sittenpolizei hat im Iran für große Menschenrechts-Proteste gesorgt. Wir sind alle weltweit Zeug:innen des massiven und mörderischen Vorgehens des iranischen Staates gegen die mutigen und heldenhaften jungen Frauen und Männer, die sich mit einem hohen persönlichen Risiko durch Demonstrationen und Proteste für die Rechte der Frauen, für Leben und ihre Freiheit einsetzen. Vor diesem Hintergrund ist eine weltweite Solidarität für den mutigen Kampf der Iraner:innen für Freiheit, Würde und eine künftige demokratische Grundordnung im Iran von großer Wichtigkeit.
Der Rat der Stadt Dortmund erklärt sich uneingeschränkt solidarisch mit den mutigen Iraner:innen, die unter Einsatz ihres Lebens für Menschenrechte, Freiheit und Leben kämpfen. Wir in Dortmund stehen hinter euch! Ihr seid nicht allein!
1. Der Rat der Stadt Dortmund verurteilt das gewaltsame Vorgehen der sogenannten „Sicherheitskräfte“ gegen die Demonstrierenden im Iran.
2. Der Rat der Stadt Dortmund fordert von der Bundes- und Landesregierung eine klare politische Positionierung und eine konsequente Absage Deutschlands an das autokratische, menschenverachtende und gewaltbereite iranische Regime im Zusammenhang mit den dortigen aktuellen brutalen Ermordungen und Geschehnissen.
3. Der Rat der Stadt Dortmund fordert eine unabhängige und schnelle Untersuchung des Brandes im Evin-Gefängnis durch das Internationale Komitee des Roten Kreuzes (IKRK).
4. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die beschlossenen EU-Sanktionen gegen die Verantwortlichen des iranischen Regimes und fordert darüber hinaus weitere und härtere Sanktionen gegen diese Personen, Institutionen und ihre Unterstützer:innen. Ebenso fordert der Rat der Stadt Dortmund die verfassungsrechtliche Überwachung, strafrechtliche Verfolgung und Sanktionierung in Deutschland agierender Institutionen und Personen im Auftrag des iranischen Regimes.
5. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landes- und Bundesregierung auf, die Aussetzung der Abschiebungen für geflüchtete und im Iran verfolgte Personen bis auf Weiteres beizubehalten.
6. Ferner appelliert der Rat der Stadt Dortmund an die Bundesregierung, zügig weitere Schritte einzuleiten, um national einheitliche Bedingungen zum Schutz der wegen Verfolgung geflüchteten Iraner:innen zu schaffen. Hierzu zählt auch die Erleichterung des Erhalts von Visa für iranische Studierende in Deutschland.
7. Der Rat der Stadt Dortmund bittet die Landes- und Bundesregierung, eine stärkere Unterstützung und Förderung von Menschenrechtsorganisationen, die sich mit der der iranische Bewegung solidarisieren, zu prüfen.
Begründung:
Auf Initiative der Internationalen SPD-Liste im Integrationsrat und beider antragstellenden Fraktionen wird der Rat der Stadt Dortmund gebeten, sich der vorliegenden Resolution anzuschließen.
Die aggressive Bekämpfung der Protestierenden im kurdischen Teil des Landes, in Zahedan und in Tebriz, sowie die Festnahme von Schüler:innen und Student:innen, die kaltblütige Ermordung von Minderjährigen und der Brand und die Ermordung von politischen Gefangenen im Evin-Gefängnis, darf von der internationalen Gemeinschaft nicht ignoriert werden. Zum ersten Mal unterstützen auch die meist sehr jungen iranischen Männer aktiv den Freiheitskampf der Frauen im Iran. Sich für Gleichberechtigung und die Freiheit der Menschen im Iran einzusetzen, ist lebensgefährlich. Folter, Misshandlungen und Vergewaltigungen sind an der Tagesordnung.
Der Aufstand im Iran braucht dringend die weltweite Unterstützung und Solidarität von Menschen und Staaten. Die Bilder, die wir in den sozialen Netzwerken sehen, spiegeln nur ein Bruchteil dessen wider, was im Iran tatsächlich passiert. Dass das Internet abgestellt wurde, ist für die Menschen fatal: Sie können nicht mehr miteinander kommunizieren, sich nicht vernetzen und organisieren, um sich letztendlich gegen die Brutalität des diktatorischen Regimes zu schützen. Bei den Protesten im Jahr 2019 wurden mehr als 1500 Demonstrierende von der Polizei, Revolutionsgardisten und Milizen der Regierung auf den Straßen regelrecht hingerichtet nach dem das Internet abgestellt worden war.
Auch hier in Deutschland sind Iraner:innen vor den Verbrechern des Regimes nicht genug geschützt. Auf Solidaritäts-Demonstrationen und Kundgebungen in Deutschland kommt es immer wieder vor, dass Spitzel der iranischen Regierung gezielt spionieren und u.a. die Teilnehmer:innen der Demonstrationen fotografieren. Somit sind Iraner:innen, Doppelstaatler:innen und auch politische Flüchtlinge aus dem Iran weltweit ständig in Gefahr.
Wir erwarten das sich vor allem die Fraktionen der Bundesregierung für die Umsetzung der versprochenen und bereits angekündigten feministischen Außenpolitik einsetzen.
Frauenrechte sind Menschenrechte!“
Rm Denzel (B‘90/Die Grünen) fordert die uneingeschränkte Solidarität mit den Menschen im Iran, die für Menschenrechte, Demokratie und Freiheit kämpfen. Denn die iranischen Sicherheitskräfte gehen mit massiver Gewalt gegen die Demonstrierenden vor. Eine offene Kommunikation innen wie außen ist nicht mehr gewährleistet. Es ist wichtig, dass die Menschen gehört werden. Die Gewalt der Sicherheitskräfte und der Regierung verurteilt ihre Fraktion.
Rm Karadas (SPD) sieht im traurigen Anlass der Resolution, dem Tod von Mahsa Jina Amini, Hoffnung. Hoffnung darin, dass die Menschen sich nicht mehr von der verbrecherischen Führung des Iran unterjochen lassen wollen. So gehen die Menschen trotz Gefahr für Leib und Leben auf die Straßen. Den Menschen muss Anerkennung gezollt werden. Jede*r, der das Regime unterstützt, muss entsprechend zur Verantwortung gezogen werden, auch in der Bundesrepublik. Auch muss die Abschiebung geflüchteter Menschen aus dem Iran ausgesetzt werden, um regimekritische Personen zu schützen. Gleichberechtigung und Freiheit sind zeitlos und ortsunabhängig. Er dankt der internationalen SPD-Liste im Integrationsrat als Ideengeberin zu dieser Resolution.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) bittet um getrennte Einzelabstimmung betreffs Ziffer 6 der Resolution, da seine Fraktion der Auffassung ist, die Aufnahme politisch Verfolgter kann nicht über Visa für Studierende abgedeckt werden. Außerdem ist die Visavergabe nicht an politische Aktivität geknüpft und systemtreue Studierende könnten dann auch profitieren.
Für Rm Kowalewski (Die Linke+) ist der Umgang mit Menschen im Iran, die demokratische Rechte fordern, religiöse Repression zurückweisen, ein Trauerspiel. Beeindruckend findet er die durch Studierende eingerissenen Wände zwischen den Hörsälen, um der Geschlechtertrennung zu widersprechen. Zur Erreichung demokratischer Verhältnisse kann man sich von hier aus nur solidarisch erklären und den Menschen viel Glück wünschen.
Rm Waßmann erklärt die Unterstützung der CDU-Fraktion zur Resolution. Er bedauert, dass es vorher keine Abstimmung mit seiner Fraktion gegeben habe. Ein Vorteil wäre gewesen, die Resolution auch inhaltlich zu erweitern, z.B. mit der Forderung an den Bund auf Einstellung des Instrument in Support of Trade Exchanges. Damit würde der Handelsaustausch zwischen dem Iran und der EU eingestellt.
Laut Rm Perlick hat der Bundespräsident dem Regime vor ca. 3,5 Jahren zum 40. Jahrestag gratuliert. Die AfD-Fraktion wird der Resolution nicht beitreten. Er bitte ins Protokoll aufzunehmen, dass seine Fraktion sich solidarisch mit den Freiheitskämpfer*innen im Iran erklärt.
Auch Rm Gebel (Die Linke+) hätte sich die frühere Einbindung seiner Fraktion bei der Erstellung der Resolution gewünscht. Er dankt für die Berücksichtigung des Wunsches der Fraktion Die Linke+ wonach die Sanktionen das Regime und seine Unterstützenden, nicht aber die Bevölkerung, treffen soll.
Der Rat lehnt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Fraktionen von AfD und FDP/Bürgerliste den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste, die Ziffer 6 des Zusatz-/Ergänzungsantrags nicht zu beschließen, ab.
Der Rat beschließt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 09.11.2022 (Drucksache Nr.: 26275-22-E1):
Die brutale Ermordung der 22jährigen Mahsa Jina Amini im Arrest der iranischen Sittenpolizei hat im Iran für große Menschenrechts-Proteste gesorgt. Wir sind alle weltweit Zeug:innen des massiven und mörderischen Vorgehens des iranischen Staates gegen die mutigen und heldenhaften jungen Frauen und Männer, die sich mit einem hohen persönlichen Risiko durch Demonstrationen und Proteste für die Rechte der Frauen, für Leben und ihre Freiheit einsetzen. Vor diesem Hintergrund ist eine weltweite Solidarität für den mutigen Kampf der Iraner:innen für Freiheit, Würde und eine künftige demokratische Grundordnung im Iran von großer Wichtigkeit.
Der Rat der Stadt Dortmund erklärt sich uneingeschränkt solidarisch mit den mutigen Iraner:innen, die unter Einsatz ihres Lebens für Menschenrechte, Freiheit und Leben kämpfen. Wir in Dortmund stehen hinter euch! Ihr seid nicht allein!
1. Der Rat der Stadt Dortmund verurteilt das gewaltsame Vorgehen der sogenannten „Sicherheitskräfte“ gegen die Demonstrierenden im Iran.
2. Der Rat der Stadt Dortmund fordert von der Bundes- und Landesregierung eine klare politische Positionierung und eine konsequente Absage Deutschlands an das autokratische, menschenverachtende und gewaltbereite iranische Regime im Zusammenhang mit den dortigen aktuellen brutalen Ermordungen und Geschehnissen.
3. Der Rat der Stadt Dortmund fordert eine unabhängige und schnelle Untersuchung des Brandes im Evin-Gefängnis durch das Internationale Komitee des Roten Kreuzes (IKRK).
4. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die beschlossenen EU-Sanktionen gegen die Verantwortlichen des iranischen Regimes und fordert darüber hinaus weitere und härtere Sanktionen gegen diese Personen, Institutionen und ihre Unterstützer:innen. Ebenso fordert der Rat der Stadt Dortmund die verfassungsrechtliche Überwachung, strafrechtliche Verfolgung und Sanktionierung in Deutschland agierender Institutionen und Personen im Auftrag des iranischen Regimes.
5. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landes- und Bundesregierung auf, die Aussetzung der Abschiebungen für geflüchtete und im Iran verfolgte Personen bis auf Weiteres beizubehalten.
6. Ferner appelliert der Rat der Stadt Dortmund an die Bundesregierung, zügig weitere Schritte einzuleiten, um national einheitliche Bedingungen zum Schutz der wegen Verfolgung geflüchteten Iraner:innen zu schaffen. Hierzu zählt auch die Erleichterung des Erhalts von Visa für iranische Studierende in Deutschland.
7. Der Rat der Stadt Dortmund bittet die Landes- und Bundesregierung, eine stärkere Unterstützung und Förderung von Menschenrechtsorganisationen, die sich mit der der iranische Bewegung solidarisieren, zu prüfen.
zu TOP 10.16
Resolution zum Angriffskrieg der Türkei
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 26285-22)
Folgende Resolution der Fraktion Die Linke+ vom 26.10.2022 (Drucksache Nr.: 26285-22) liegt dem Rat der Stadt vor:
„…. die Fraktion DIE LINKE+ bittet um Beschluss nachstehender Resolution und um Weiterleitung der Resolution an die Verantwortlichen in der Dortmunder Partnerstadt Trabzon.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund verurteilt den Angriffskrieg der Türkei im Nordirak und in Nordsyrien.
Der Rat der Stadt Dortmund verurteilt jegliche völkerrechtswidrige Kriegshandlung.
Dem folgend verurteilt der Rat der Stadt Dortmund – insbesondere im Hinblick auf die in Dortmund lebenden kurdischen, aber auch regierungskritischen türkischen Mitbürger*innen – die Angriffe, welche die Türkei seit dem 18. April 2022 auf von Kurd*innen bewohnte Gebiete im Nordirak und in Nordsyrien (Rojava) führt.
Der Rat solidarisiert sich mit den Opfern und fordert die türkische Regierung dazu auf, jegliche Angriffe auf den Nordirak und Nordsyrien einzustellen.
Begründung:
In jüngster Zeit führt die türkische Armee wieder Angriffe auf von Kurd*innen bewohnte Gebiete im Nordirak und Nordsyrien (Rojava) durch. Auch in Dortmund leben Menschen kurdischer Herkunft. Viele mussten seit 2018 aus ihrer Heimat in Rojava fliehen, als die türkische Armee und islamistische Milizen mehrmals die kurdischen Kantone Afrin und Kobane überfielen und teilweise besetzten.
Unsere kurdischen Mitbürger*innen und andere Menschen aus den mehrheitlich von Kurd*innen bewohnten Gebieten verdienen Solidarität und Unterstützung. Sie fürchten wieder um ihre Familien in der bekriegten Heimat, viele trauern um getötete Verwandte.“
Rm Kowalewski (Die Linke+) gibt zunächst für seine Fraktion als Antragstellerin eine redaktionelle Änderung bekannt. Danach soll oberhalb des Beschlusstextes folgende Änderung (fett/kursiv) vorgenommen werden:
„... die Fraktion DIE LINKE+ bittet um Beschluss nachstehender Resolution und um
Weiterleitung der Resolution an die Verantwortlichen in der türkischen Regierung. Der Dortmunder Partnerstadt Trabzon ist die Resolution zur Kenntnis zu geben.“
Des Weiteren geht er auf die Situation in der Region Afrin und die Tötung, Vertreibung und Enteignung der kurdischen Bevölkerung ein. Angriffe und die Verhinderung der Versorgung mit Lebensmitteln und Wasser seien an der Tagesordnung. Ziel der Resolution ist, auf die Situation aufmerksam zu machen und das Vorgehen zu missbilligen.
Rm Gülec (BVT) benennt Krieg und Gewalt als wesentliche Ursache für Flucht. So kamen Flüchtlinge mit kurdischen Wurzel aus Syrien und dem Irak nach Dortmund. Auf kommunaler Ebene muss den Menschen Schutz und Perspektive gegeben werden. Dortmunder*innen haben hier viel ehrenamtliche Unterstützung geleistet. Daran waren auch Migrant*innen-Vereine und Moscheen beteiligt. So beten und fasten heute viele Geflüchtete und Dortmunder*innen gemeinsam in den Moscheen. Eine Welt ohne Krieg und Gewalt ist ein Menschheitstraum. Es gilt hier im Rat, die kommunale Flüchtlingspolitik zu stärken. Dies geschieht durch Sprachförderung, Bildung, soziale und medizinische Angebote. Konflikte zwischen Länder sind, so die Position des BVT, nicht auf kommunaler Ebene zu lösen. Im Resolutionstext sieht er keine Unterstützung für ein friedliches Miteinander und lehnt sie daher ab.
Rm Neumann-Lieven (SPD) lehnt für ihre Fraktion jedweden Krieg ab. Krieg und Gewalt sind nie legitime Mittel, um Ziele zu erreichen, und nicht mit Demokratie und Zivilisation zu vereinbaren. Die in der Resolution angesprochenen Kriegshandlungen betreffen Menschen, die nicht den Kriegsgrund zu verantworten haben. Die Sicherheitsinteressen im Inneren der Türkei sind legitim. Gewalt gegen Bürger*innen, egal von welcher Seite, sind falsch, was auch für die verbotene PKK gilt. Dies rechtfertigt nicht den türkischen Kampfeinsatz. Der Krieg ist zu beenden und diplomatisch zu lösen. Auf diesem Weg befand sich die Türkei. Rm Neumann-Lieven fordert auf, an diesen Punkt zurückzukehren. Bezüglich Städtepartnerschaften ist sie der Meinung, sie würden für grenzüberschreitende Verständigung und Freundschaft gegründet. Sie fordert die sofortige Einstellung der Kämpfe.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) geht von völkerrechtswidrigen Militäreinsätzen der Türkei im Norden des Irak aus. Er hinterfragt die Antragseinbringung der Fraktion Die Linke+ zum jetzigen Zeitpunkt, gebe es doch schon seit vier Jahren derartige Militäroperationen. Er sieht zwei Interpretationen. Entweder soll mit dem Antrag der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine relativiert werden. Oder der Antrag zielt auf das Verhältnis Deutschlands zur Türkei unter dem Aspekt des NATO-Beitritts von Schweden und Finnland. Für Rm Kauch sieht es so aus sei die Partei Die Linke gegen die NATO und damit könne der Beitrittsprozess gestört werden. Auch werde aus seiner Sicht mit dem Begriff „Angriffskrieg“ suggeriert, die Türkei wolle Staatsgebiet des Irak übernehmen. Dies sieht er nicht als Ziel der Türkei. Seine Fraktion lehnt die Resolution ab.
Rm Bohnhof (AfD) fragt ob es größenwahnsinnig sei, wenn die Stadt Dortmund sich an die türkische Regierung wendet. Er stellt heraus, auch seine Fraktion verurteile jede völkerrechtswidrige Handlung. Konflikte sollten immer auf dem Verhandlungsweg gelöst werden. Er äußert die Vermutung, dass die Partei Die Linke solch einen Antrag in vielen Stadträten einbringt. Zugleich sieht er in Dortmund keine Zuständigkeit. Regierungen sollten es auf diplomatischem Weg erreichen. Er spricht sich für seine Fraktion gegen den Antrag aus und hält ihn für schädlich.
Rm Altundal-Köse (B‘90/Die Grünen) meint, die Resolution hätte eigentlich schon vor Jahren gestellt werden müssen. Auch wenn der Rat nicht für Weltpolitik verantwortlich ist, so beschäftigt er sich doch oft damit. Sie stört sich daran, dass einerseits über Frieden, Zusammenhalt und Demokratie gesprochen und z.B. eine Resolution für die Frauen im Iran verabschiedet wird, andererseits aber Angriffskriege nicht verurteilt werden. Die Schwierigkeit ist, dies nicht in einen Zusammenhang zu bekommen. Wenn der Rat für Freiheit und Leben steht, dann kann auch dieser Frieden befürwortet werden. Dabei darf auch die mögliche Wirkung auf das Verhältnis zur Türkei nicht stören. Sie stellt an die Fraktion Die Linke+ die Frage, ob es nicht mit Blick auf die Iran-Resolution ein Schaufensterantrag sei.
Rm Dr. Suck kündigt für die CDU-Fraktion die Zustimmung zur Resolution an. Sie entspricht inhaltlich der Haltung der CDU-Bundestagsfraktion.
OB Westphal weist darauf hin, dass Austausch und Kommunikation im Rahmen von Städtepartnerschaften gerade auch dann wichtig seien, wenn politische Differenzen auf der Ebene der nationalen Regierungen existieren. Die Stadt Trabzon verschulde sicherlich nicht die Politik der türkischen Regierung und könne folglich nicht dafür verantwortlich gemacht werden.
Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen Fraktionen AfD und FDP/Bürgerliste sowie gegen die Stimme des Rm Gülec (BVT) die Resolution der Fraktion Die Linke+ vom 26.10.2022 (Drucksache Nr.: 26285-22) mit folgender Änderung des Adressaten:
„… an die Verantwortlichen in der türkischen Regierung. Der Dortmunder Partnerstadt Trabzon ist die Resolution zur Kenntnis zu geben.“
zu TOP 10.17
Beratende Mitglieder im Ausschuss
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2022
(Drucksache Nr.: 26088-22-E1)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) aus seiner Sitzung am 28.10.2022 vor:
…dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vor:
Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Dortmund als beratendes Mitglied aufzunehmen.
2. Der Ausschuss bittet den Rat, in seiner nächsten Sitzung einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
Begründung:
Die Agentur für Arbeit ist aktuell nicht im Ausschuss vertreten. Aufgrund der Schnittmengen insbesondere zwischen den arbeitsmarktpolitischen Thermen des Ausschusses und der Arbeit der BA ist ein kontinuierlicher Austausch durch beratende Mitgliedschaft der Geschäftsführung der BA sinnvoll und förderlich.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stimmt dem o. g. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einstimmig zu (die AfD-Fraktion war bei der Abstimmung nicht anwesend) und bittet gem. Pkt. 2 des Antrages, den Rat der Stadt Dortmund zu beschließen, dass die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit als beratendes Mitglied in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aufgenommen wird.
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den im ASAG vorgelegten Antrag vom 28.10.2022.
11. Anfragen
11.1 Anfragen Rm Gülec (BVT)
zu TOP 11.1.1
Der Religionsunterricht in den Dortmunder Schulen
Anfrage zur TO (Bündnis für Vielfalt und Toleranz)
(Drucksache Nr.: 26287-22)
Die Beantwortung erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates.
11.2 Anfragen Rm Deyda (Die Rechte)
– unbesetzt –
OB Westphal beendet die öffentliche Sitzung um 20:32 Uhr
Thomas Westphal | Dr. Eva-Maria Goll | Sebastian Kaul |
Oberbürgermeister | Ratsmitglied | Schriftführer |
(See attached file: Anlage 1 Haushaltseinbringung OB Westphal.pdf) (See attached file: Anlage 2 Haushaltseinbringung StD Stüdemann.pdf)