Niederschrift (öffentlich)

über die 14. Sitzung des Rates der Stadt


am 22.09.2022
Westfalenhallen, Halle 2

Sitzungsdauer: 15:00 - 20:16 Uhr

Anwesend:
Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, sind 81 von z. Z. 90 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nehmen nicht teil:
Rm Schlienkamp (SPD-Fraktion)
Rm Kirsch (SPD-Fraktion)
Rm Dsicheu Djine (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Nienhoff (CDU-Fraktion)
Rm Sauer (CDU-Fraktion)
Rm Badura (Fraktion Die Linke+)
Rm Garbe (AfD-Fraktion)
Rm Happe (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Rm Deyda (Die Rechte)

Von der Verwaltung sind anwesend:
OB Westphal
StD Stüdemann
StR Dahmen
StR’in Nienaber-Willaredt
StR’in Zoerner
StR Rybicki
StR Wilde
StR Uhr
Heike Marzen
Dirk Otto Arndts
Kerstin Heidler
Frank Bußmann
Martina Holtze
Franziska Bohm
Liliana Korbmacher
Sebastian Kaul

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 14. Sitzung des Rates der Stadt,
am 22.09.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Westfalenhallen, Halle 2


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Rates der Stadt am 23.06.2022

1.5 Einführung eines neuen Ratsmitglieds

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Bericht zur Energiemangellage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25781-22)

3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 245 – Am Gardenkamp - im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 24158-22)

3.2 Neufassung der Stellplatzsatzung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23268-21)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 27.04.22
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 04.05.2022 (Drucksache Nr.: 23268-21-E6)
Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 31.03.22 (TOP 3.6),12.05.22 (TOP 3.4) und 23.06.22 (TOP 3.28) vor.

3.3 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Abschluss 3 Teilkonzepte - Fußverkehr & Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit, Öffentlicher Raum & Ruhender Verkehr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24062-22)
Die Unterlagen wurden per Sonderversand verteilt.

3.4 Fortschreibung Masterplan Einzelhandel – Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
Hier: Entwurf des Masterplans Einzelhandel 2021; Beschluss zur öffentlichen Auslegung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 25120-22)

3.5 Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund - hier: Ergebnisse der Eignungsuntersuchung zur Identifizierung neuer Wirtschaftsflächen im Freiraum
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25130-22)

3.6 Handlungskonzept zur weiteren Verbesserung der Überflutungs- sowie Hochwasservorsorge und des zugehörigen Krisenmanagements in der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25087-22)

3.7 Wohnungsmarktbericht 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25264-22)

3.8 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Stadtumbau Dorstfeld -Bürgerhaus Dorstfeld-
hier: dritter Kostenerhöhungsbeschluss

Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 24893-22)

3.9 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Stadterneuerungsprogramm "Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt"
hier: "Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt"
Erhöhung der Bewilligung an die Stiftung Soziale Stadt

Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 24378-22)

3.10 Hoesch-Hafenbahn-Weg,
Kreuzungsbauwerk Massener Weg in Dortmund Körne

Beschluss
(Drucksache Nr.: 25223-22)

3.11 Rathaus Dortmund: Sonderprojekte Neugestaltung Ratssaal und Medientechnik Rathaus
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25172-22)
hierzu -> Ergänzung zum Vorgang (Drucksache Nr.: 25172-22-E1)

3.12 Planungsbeschluss Straßenüberführung Franziusstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25214-22)

3.13 Planungsbeschluss “Vollanschluss OWIIIa/Mallinckrodtstraße an die Westfaliastraße“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21332-21)

3.14 Nachfolgenutzung ehem. Kraftwerk Knepper: Ausbau der Anlage Langenacker sowie der Knotenpunkte Königshalt/Anschlussstellen DO-Bodelschwingh A 42/A 45 und Knepper/Oststraße/Nierhausstraße
hier: Baubeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 25141-22)

3.15 Ausbau der Erschließungsanlagen im Bebauungsplangebiet Hö 273 -westlich Wellinghofer Straße- in Dortmund-Hörde
hier: 1. Ausbaustufe der Planstraße A

Beschluss
(Drucksache Nr.: 24523-22)

3.16 Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegebrücke Lindemannstraße
hier: Verschiebung der Baumaßnahme auf August 2024

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25331-22)

3.17 Bau des Radwalls; hier: Bauabschnitte 8 und 9
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25066-22)

3.18 Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Hagener Straße
hier: Beschlusserhöhung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 25106-22)

3.19 Erneuerung des Tunnels "Ardeystraße", 2. Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25138-22)

3.20 Erneuerung Verkehrs- und Parkleitsystem Veranstaltungsgelände - Ergänzung des Planungsbeschlusses
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23903-22)

3.21 Unterstützung der Städteinitiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten - eine kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24530-22)

3.22 Änderung der bisherigen Festlegung der Reinigungshäufigkeit zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25350-22)

3.23 Umbenennung von Teilbereichen der Hermannstraße sowie der Schüruferstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24650-22)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 23.06.22 (TOP 3.21) vor.

3.24 Zweiter Quartalsbericht 2022 der Stadtentwässerung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25221-22)

3.25 Teilnahme Dortmunds am Förderprogramm ICLEI Action Fund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25284-22)

3.26 Beschränkung der Abstellmöglichkeiten für E-Scooter auf festgelegte Standorte
Überweisung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2022
(Drucksache Nr.: 24962-22)

3.27 Innenstadtentwicklung
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25063-22-E1)
Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 23.06.22 (TOP 3.32) vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 01.09.22 (Drucksache Nr.: 25063-22-E2)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Ruhr:HUB GmbH - DWNRW-Hub 3. Förderphase
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25603-22)

4.2 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24377-22)
Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 23.06.22 (TOP 4.2) vor.
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 17.06.22

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25007-22)

5.2 Hilfeleistung für ukrainische Flüchtlinge
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25059-22-E1)
Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 23.06.22 (TOP 5.1) vor.

5.3 Nothilfefond für in Dortmund lebende Menschen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25794-22)

5.4 Affenpocken-Impfung
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 25798-22)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Neufassung der Betriebssatzung des Theater Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23494-22)

7. Schule

7.1 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2022/23 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23780-22)

7.2 Sachstand zur operativen Umsetzung des "Aktionsplans zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25160-22)

7.3 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Herrichtung von ehemaligen Schulstandorten zur Beschulung von zugereisten Kindern und Jugendlichen
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 25390-22)

8. Kinder, Jugend und Familie
-unbesetzt-

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofes - hier: Sachstand und Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft von DSW21 und Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24922-22)

9.2 Standortentwicklung Feuer- und Rettungswache 2 / Atemschutzwerkstatt und Ausbildungszentrum, Lütge Heidestr. 70 und Seilerstr. 15
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24549-22)

9.3 Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft Verwaltung mbH -
hier: Benennung und Entsendung eines Mitglieds für den Aufsichtsrat

Beschluss
(Drucksache Nr.: 25324-22)

9.4 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2022 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25158-22)

9.5 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25086-22)

9.6 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Behandlung des Jahresverlustes 2021 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25598-22)

9.7 Kommunalwirtschaftsbericht 2021/2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25239-22)

9.8 Sachstandsbericht zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2019 bis 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25289-22)

9.9 Kostenfreie Sperrmülltage in den Stadtbezirken
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25505-22)

9.10 Energiesperren und Energiearmut verhindern
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 25760-22)

Ruinöse Energiekosten sind nicht alternativlos - Dortmund stemmt sich gegen die Verarmungspolitik der Ampel-Regierung
Antrag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 25786-22)

9.11 Klatschen für die DEW21
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 25783-22)

9.12 Antrag zur Änderung der Dortmunder Hundesteuersatzung
Antrag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 25785-22)

9.13 Auswirkungen des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste, SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25797-22)

10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Verkaufsoffener Sonntag am 04.09.2022 in Teilbereichen der Stadtbezirke Aplerbeck, Hombruch und Mengede
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtbezirken Aplerbeck, Hombruch und Mengede am 04.09.2022

Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 25217-22)

10.2 Jahresbericht der Feuerwehr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25477-22)

10.3 Wahl der Mitglieder für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25150-22)
hierzu -> Berücksichtigung des Integrationsrates der Stadt Dortmund im Beirat der der Justizvollzugsanstalt Dortmund und Benennung eines Mitglieds des Integrationsrates für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 06.09.22
(Drucksache Nr.: 25555-22)


10.4 Benennung von Delegierten für die 17. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen am 07.12.2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25629-22)

10.5 Tätigkeitsbericht nach § 6 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden für den Zeitraum 01.07.2021 bis 30.06.2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25616-22)

10.6 Verkaufsoffener Sonntag in Teilbereichen am 25.09.2022 im Stadtbezirk Innenstadt-Ost und in Teilbereichen am 02.10.2022 im Stadtbezirk Hörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25391-22)

10.7 Umbesetzung in Gremien
.a Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25204-22)
.b Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25483-22)

.c Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 25759-22)

.d Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25796-22)

.e Umbesetzung in Gremien
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 06.09.2022
(Drucksache Nr.: 24783-22)


10.8 Solidaritäe mit unserer Polizei - Täter nicht zu Opfern machen
Antrag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 25772-22)

10.9 Tod von Mouhamed Lamine Dramé
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25793-22)

10.10 Ächtung des Z-Wortes
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 06.09.2022
(Drucksache Nr.: 24166-22-E1)


10.11 Schaffung einer zentralen Organisationseinheit für Integration und Vielfalt - Programme für Vielfalt und Toleranz stärken
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25792-22)

10.12 Interessensbekundung für die Ausschüsse der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25765-22)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Gülec (BVT)

11.1.1 Verwaltungsgebühren für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
Anfrage zur TO (Bündnis für Vielfalt und Toleranz)
(Drucksache Nr.: 25799-22)

11.2 Anfragen Rm Deyda (Die Rechte)

11.2.1 Dortmunder U - Stadt Dortmund mit Sonderrechten?
Anfrage zur TO (Die Rechte )
(Drucksache Nr.: 25002-22)
Die Anfrage lag zur Sitzung am 23.06.22 (TOP 11.2.1) vor.

11.2.2 "Quartiersdemokraten / Wilma Dorstfeld"
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 25003-22)
Die Anfrage lag zur Sitzung am 23.06.22 (TOP 11.2.2) vor.

11.2.3 Unterbesetzung der städtischen Kliniken an Wochenenden?
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 25004-22)
Die Anfrage lag zur Sitzung am 23.06.22 (TOP 11.2.3) vor.


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wird um 15:00 Uhr von OB Westphal eröffnet und geleitet.

Zu Beginn der Sitzung würdigt OB Westphal die verstorbenen Michail Gorbatschow und Queen Elizabeth II.

Der Rat gedenkt der Verstorbenen mit einer Schweigeminute.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt OB Westphal zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner weist OB Westphal gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Rm Gebel (Fraktion Die Linke+) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Westphal schlägt die folgenden Erweiterungen zur Tagesordnung vor:

Rückzugstrategie Wärmeversorgung mit Gas
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2022
(Drucksache Nr.: 24436-22)
hier: Stellungnahme der Verwaltung vom 15.09.22 (Drucksache Nr.: 24436-22-E2) als Tagesordnungspunkt (TOP) 3.28

Projekt "Kompetenzzentrum Frau und Beruf Westfälisches Ruhrgebiet" (Competentia)
Förderung durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25814-22) als TOP 4.3

Anmeldung des Projektes "Sanierung Freibad Stockheide" beim Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25845-22) als TOP 6.2

Beschaffung von CO2-Messgeräten für Schulen, Kindertageseinrichtungen, Brückenprojekte und Kindertagespflegeeinrichtungen in Dortmund aus finanziellen Mitteln des Förderprogramms des Landes NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25691-22) als TOP 8.1

Sprach-Kitas
Überweisung: Betriebsausschuss FABIDO aus der öffentlichen Sitzung vom 09.09.2022
(Drucksache Nr.: 25596-22) als TOP 8.2

Entsorgung Dortmund-Konzern
Überweisung AFBL aus der Sitzung vom 15.09.2022
(Drucksache Nr.: 25699-22) als TOP 9.14



Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der AfD-Fraktion auf Akteneinsicht im Falle des getöteten Mouhamed D zur Erweiterung der Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit vom 20.09.2022 (Drucksache Nr.: 25856-22) vor:

„…. im Wege der Dringlichkeit beantragt die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund gemäß § 55 Abs. 4 Satz 1 der GO NRW, dem Ratsmitglied Matthias Helferich Akteneinsicht in die zugehörigen Unterlagen des Jugendamtes und der Ausländerbehörde zum getöteten Mouhamed D. zu gewähren.
Der Ratsbezug ergibt sich durch den Ratsbeschluss zum TOP 10.8 DS-Nr. 25772-22 der öffentlichen Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 22.09.2022 sowie innerstädtische Entscheidungsprozesse, die bspw. die Überführungskosten des Leichnams von Mouhamed D. betreffen.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der anhaltenden öffentlichen Debatte über den umstrittenen Polizeieinsatz und Angaben des Getöteten gegenüber Dortmunder Behörde, welche von den Fraktionen und Ratsmitgliedern eine umfassende Kenntnisnahme aller innerstädtischen Vorgänge verlangen.“

Rm Bohnhof (AfD) zieht diesen Antrag zurück.

Rm Helferich (AfD) stellt für die AfD-Fraktion im Wege der Dringlichkeit den mündlich Antrag, des beim Christopher-Street-Day in Münster getöteten Malte C. zu gedenken und begründet diesen Antrag.

Der Rat der Stadt lehnt den von der AfD-Fraktion mündlich im Wege der Dringlichkeit vorgetragenen Antrag zur Tagesordnung mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion ab.



Auch unterbreitet OB Westphal den Vorschlag, folgende Vorlagen abzusetzen:

3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 245 – Am Gardenkamp - im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24158-22)

3.3 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Abschluss 3 Teilkonzepte - Fußverkehr & Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit, Öffentlicher Raum & Ruhender Verkehr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24062-22)

3.4 Fortschreibung Masterplan Einzelhandel – Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
Hier: Entwurf des Masterplans Einzelhandel 2021; Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25120-22)

3.5 Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund - hier: Ergebnisse der Eignungsuntersuchung zur Identifizierung neuer Wirtschaftsflächen im Freiraum
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25130-22)

Zu TOP 3.23 „Umbenennung von Teilbereichen der Hermannstraße sowie der Schüruferstraße“ gibt OB Westphal den Hinweis, dass nur ein Teil (Ziffer 1) der Vorlage zu behandeln ist, da die Ziffern 2 und 3 der Vorlage noch der Erörterung in Bezirksvertretungen bedarf.

Die folgenden Tagesordnungspunkte sollen, so schlägt OB Westphal vor, wegen des sachlich engen Zusammenhangs unter TOP 2.1 „Bericht zur Energiemangellage“ behandelt werden:


5.3 Nothilfefond für in Dortmund lebende Menschen
9.10 Energiesperren und Energiearmut verhindern
9.11 Klatschen für die DEW21
9.13 Auswirkungen des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung

Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung wird mit diesen Änderungen mehrheitlich festgestellt.

Rm Neumann-Lieven (SPD) stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Redezeit in der heutigen Ratssitzung zu TOP 2.1 auf fünf Minuten und bei allen weiteren Tagesordnungspunkten auf drei Minuten je Ratsmitglied und Tagesordnungspunkt zu begrenzen.

Rm Bohnhof (AfD) hält die Gegenrede und spricht sich gegen jegliche Redezeitbegrenzung aus.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion die vorgeschlagene Begrenzung der Redezeit.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Rates der Stadt am 23.06.2022

Die Niederschrift über die 13. Sitzung des Rates der Stadt am 23.06.2022 wird einstimmig genehmigt.

zu TOP 1.5
Einführung eines neuen Ratsmitglieds

Das Ratsmitglied Uwe Tietz (Bündnis 90/Die Grünen) ist verstorben. Laut Mitteilung des Fachbereichs Wahlen rückt Dr. Gudula Frieling für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach.

Oberbürgermeister Westphal bittet Dr. Gudula Frieling zu sich und führt sie mit folgenden Worten in den Rat der Stadt ein:

„Ich führe Sie gemäß § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW in Ihr Amt als Mitglied des Rates der Stadt Dortmund ein und verpflichte sie gleichzeitig zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Für die künftige Mandatstätigkeit wünsche ich ihnen im Namen des Rates der Stadt Dortmund viel Glück und Erfolg zum Wohle der Bürgerschaft der Stadt Dortmund.“



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Bericht zur Energiemangellage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25781-22)

Die Tagesordnungspunkte

2.1 Bericht zur Energiemangellage (Drucksache Nr.: 25781-22)


5.3 Nothilfefond für in Dortmund lebende Menschen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 25794-22)

9.10 Energiesperren und Energiearmut verhindern
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 25760-22)

9.11 Klatschen für die DEW21
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 25783-22)

9.13 Auswirkungen des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste, SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 25797-22)

sowie die ergänzenden Vorlagen und Anträge werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam aufgerufen, diskutiert und im Anschluss einzeln abgestimmt.



Dem Rat der Stadt liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘ 90/Die Grünen vom 20.09.2022 (Drucksache Nr.: 25781-22-E1) vor:

„Aufgrund des Krieges in der Ukraine und der damit verbundenen drastisch steigenden Energiekosten sind viele Dortmunder*innen in großer Sorge, ihre Strom- und Gasrechnungen nicht mehr bezahlen zu können.

Schon jetzt gibt es vermehrt Rückmeldungen von Kund*innen der DEW21, die ihre gestiegenen Energiepreise kaum mehr begleichen können. Dazu kommen weiter steigende Lebenshaltungs-kosten aufgrund der hohen Inflation.

Die aktuelle Preisentwicklung kann deshalb für viele Menschen in unserer Stadt zur existenziellen Bedrohung werden. Besonders betroffen sind neben Menschen im Sozialleistungsbezug Dortmunder*innen mit niedrigen Einkommen, die geringfügig über der Anspruchsgrenze für Transferleistungen liegen. Die aktuelle Entwicklung zeigt darüber hinaus, dass auch Haushalte mit höheren Einkommen mit erheblichen Belastungen rechnen müssen. Vorrangig sind Bund und Land gefordert, soziale Härten abzufedern und insbesondere Personen mit niedrigem Einkommen zu entlasten. Die bisherigen Entlastungspakete der Bundesregierung bieten dafür bereits erste Maßnahmen. Ob sie auch mittel- und langfristig vor sozialen Härten schützen, ist angesichts der dynamischen Lage ungewiss.

Damit im bevorstehenden Winter niemand in unserer Stadt mit diesen finanziellen Herausforderungen allein gelassen wird, müssen auf allen Ebenen Maßnahmen ergriffen werden.

Deshalb bitten wir um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:


1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, sich auf allen staatlichen Ebenen für wirksame Maßnahmen einzusetzen, die insbesondere Personen mit niedrigen Einkünften wirksam von zu hohen Energiekosten entlasten. Dies soll insbesondere folgende
Maßnahmen umfassen:
- die Einführung einer Energiegrundsicherung
(z.B. Strom- und Gaspreisbremse oder sonstige Maßnahmen), die eine schnelle Entlastung der Verbraucher*innen ermöglicht.
-
eine Überprüfung des Energiekostenanteils in den Regelsätzen des SGB II und SGB XII
- sowie einen besseren Schutz von Verbraucher*innen bei der Grundversorgung

2. Für die Stadtwerke sehen die Kommunen große Risiken durch die drastisch gestiegenen Energiepreise und eine erhebliche Zunahme von Zahlungsproblemen bei privaten Endkund*innen, Handwerksbetrieben oder Unternehmen. Zudem können die Stadtwerke stark gestiegene Einkaufspreise trotz Umlage nicht einfach weiterreichen.
Der Rat der Stadt schließt sich deshalb der Forderung des Städtetages NRW nach einem Rettungsschirm für Stadtwerke an und setzt sich dafür ein, dass Liquiditätshilfen für Stadtwerke möglich werden und - im Fall von hohen Forderungsausfällen - ein Insolvenzmoratorium eingeführt wird.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung zum Schutz der sozialen Infrastruktur mit der unmittelbaren Einrichtung eines „Runden Tisches Energiearmut“ zur engen Vernetzung von relevanten Akteur*innen wie Energieversorgern, Wohnungswirtschaft, Mietervereinen, Wohlfahrtsverbänden, den Kirchen, dem Dortmunder Hilfesystem „Wohnungslosigkeit“, der Energieberatungsstellen, der Verbraucherzentrale, der Agentur für Arbeit und des Jobcenters. Ziele des Runden Tisches sollen unter anderem sein,
- ein Verfahren und Maßnahmen zur Aussetzung von Strom- und Gassperren in sozialen Härtefällen sowie zur Stundung bzw. Übernahme von Stromschulden für den Winter 2022/23 zu erarbeiten und vorzuschlagen
- einen freiwilligen befristeten Kündigungsschutz für in Zahlungsnot geratene Mieter*innen zu beraten
- zusätzliche Unterstützungsangebote für die von den steigenden Preisen besonders betroffenen Haushalte zu erarbeiten
- Vorschläge zur finanziellen Stabilisierung und Ausbau schon bestehender Versorgungssystemen für Menschen in Notlagen zu erarbeiten.
- die Einrichtung von öffentlichen, quartiersnahen Wärmeräumen zu planen.

4. Dortmund verfügt schon jetzt über verschiedene Angebote zur Energieberatung wie z. B. den Energiesparservice des Caritasverbandes, die Energieberatungen der Verbraucherzentralen oder auch das Angebot des Dienstleistungszentrums Energieeffizienz (DLZE). Dies sind wirksame Instrumente, um die Dortmunder*innen bei ihren Bemühungen zur Energieeinsparung zu unterstützen. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit der Caritas und der Verbraucherzentrale aufzunehmen, mit dem Ziel, die Kapazitäten der Energieberatung in Dortmund kurzfristig und auch dauerhaft zu steigern. Dafür benötigte Mittel werden aus dem laufenden Haushalt zur Verfügung gestellt.
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, umgehend eine mehrsprachige, niedrigschwellige und großangelegte städtische Informationskampagne zu erarbeiten, um die Dortmunder*innen bestmöglich über die sozialen Sicherungssysteme und bestehenden Hilfsangebote von Bund, Land und Kommune zu informieren. Das betrifft sowohl die Maßnahmen der Entlastungspakte, wie zum Beispiel die Ausweitung der Ansprüche beim Wohngeld oder dem Kinderzuschlag, wie auch bestehende kommunale Beratungsangebote wie Energieberatung, Schuldnerberatung und soziale Sicherungsnetze.
6. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die DEW21 auf, ihre Beratungskapazitäten zur Energieeinsparung im Sinne einer niederschwelligen, mehrsprachigen Beratung mit Tipps zur Energieeinsparung und Kostenreduzierung zu intensivieren. Die Informationskampagne der Stadt Dortmund soll aktiv unterstützt werden. Für die Beratung von Kunden, die in Zahlungsrückstand geraten sind, ist zudem eine personell verstärkte Anlaufstelle zu schaffen.
7. Der Rat unterstützt die Verwaltung bei der Zielsetzung, kommunale Einrichtungen (Kulturstätten, Sporthallen, Schwimmhallen, Bildungseinrichtungen, u. ä.) auch in dieser schwierigen Situation geöffnet zu halten.
Begründung:
Ggf. mündlich.“

Weiterhin liegt dem Rat nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ vom 20.09.2022 (Drucksache Nr.: 25781-22-E2) vor:

„… die Energiekrise in Europa spitzt sich immer mehr zu - mit steigenden Energiekosten, aber auch mit steigenden Lebenshaltungskosten - in allen Bereichen. Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung reichen nicht aus, um die Bevölkerung zu schützen. Vielen Haushalten droht daher die Zahlungsunfähigkeit mit weitreichenden Folgen. Auch für viele Betriebe und Selbstständige droht das wirtschaftliche Aus.

Die Stadtverwaltung Dortmund wird daher gebeten,


1. zu folgenden Themen die Daten der letzten vier Jahre darzustellen sowie aktuelle und zukünftige Daten zumindest jährlich den Fachausschüssen vorzulegen:
- Energiesperren (Strom, Gas, Wasser)
- Überschreitungen der Nichtprüfungsgrenze sowie als nicht angemessen beurteilte Heizkosten bei Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII, sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz

2. einen regelmäßigen runden Tisch mit den relevanten Energieversorgern, der Verbraucherzentrale, dem Wohnungsamt, dem JobCenter, dem Sozialamt und Vertreter:innen der Ratsfraktionen zur engeren Vernetzung einzurichten.
3. zu prüfen, inwieweit die Angebote des „Energiesparservice der Caritas“, die sich an Personen im Sozialleistungsbezug richtet, im Hinblick auf den Austausch weiterer energieverbrauchsintensiver Geräte ausgeweitet werden kann. Alternativ ist eine Erhöhung der Beihilfen auf Erstausstattung und Beihilfen auf Ersatzbeschaffung zu prüfen.
4. mehrsprachiges Informationsmaterial anzubieten und an geeigneten Orten zu verbreiten (z. B. Jobcenter, Verbraucherzentrale, Seniorenbüros), das auf Hilfsangebote innerhalb der Stadt hinweist, die bei Zahlungsproblemen bei Energie- und Mietkosten nützlich sind oder im Extremfall sogar Obdachlosigkeit zu vermeiden helfen.
5. eine Ombudsstelle zur Energiearmut nach dem Vorbild der Stadt Wien einzurichten, die Hilfestellungen gibt und die Unterstützungsmöglichkeiten koordiniert. Dabei sollte ein ganzheitlicher Ansatz gewählt werden, da soziale Härtefälle stark mit den Themenbereichen Familiensituation, Krankheit und Pflegebedürftigkeit, Verschuldung, Einkommen, der Wohnsituation - wie einer drohende Räumung oder Lebenskrisen - zusammen hängen.
6. die Nichtprüfungsgrenzen für Heizkosten bei SGB II- und SGB XIIBezieher:innen sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz proportional entsprechend der gestiegenen Energiekosten anzuheben und regelmäßig die Grenzen zu überprüfen
7. sich auf allen staatlichen Ebenen für wirksame Maßnahmen einzusetzen, die Verbraucher:innen insbesondere mit niedrigem Einkommen wirksam von zu hohen Energiekosten entlasten.“
Außerdem liegt dem Rat nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 21.09.2022 (Drucksache Nr.: 25781-22-E3) vor:

„… die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Beschluss der folgenden Resolution:

Mit den Entlastungspaketen hat die Bundesregierung umfangreiche Unterstützungsleistungen für die Bürger*innen in Deutschland und auch hier in Dortmund geschnürt. Mit diesen Entlastungspaketen wird dafür Sorge getragen, dass die Bürger*innen mit den Herausforderungen der Energiekrise und der allgemeinen Teuerung nicht alleine gelassen werden. Mit Blick auf die Bemühungen der Verwaltung, der kommunalen Unternehmen und der demokratischen Fraktionen im Rat der Stadt Dortmund wird auf kommunaler Ebene versucht, weitere Unterstützungsleistungen für die Bürger*innen, die Vereine, die Jugendeinrichtungen etc. unserer Stadt zu schaffen. All dies belastet auch den kommunalen Haushalt. Hinzu kommt, dass nicht alle Kostensteigerungen, die sich im Haushalt der Stadt abbilden, durch Einsparungen im Verbrauch o.ä. aufgefangen werden können. Hierdurch wird die bereits durch die Corona-Pandemie angespannte Haushaltssituation verschärft.

Die Entscheidung der Landesregierung, die Kosten für die Corona-Pandemie in den kommenden Jahren weiterhin isolieren zu können, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings ist dies keine Lösung, sondern nur eine Verschiebung des Problems. Durch den Wegfall der vom Land an die Kommunen gezahlten Flüchtlingspauschalen hat das Land NRW jährliche Einsparungen von rund zwei Milliarden Euro. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung daher auf, diese eingesparten Mittel zur Bewältigung der aktuellen Situation auf kommunaler Ebene einzusetzen. Die Mittel könnten eingesetzt werden, um die bei den Kommunen entstehenden Mehrkosten aufzufangen, zur Bewältigung der Altschuldenproblematik oder als Hilfen für Vereine, Jugendeinrichtungen etc. Denn auch die schwarz-grüne Landesregierung muss ihren Beitrag zur Bewältigung der aktuellen Krisensituation leisten und darf die Kommunen nicht im Regen stehen lassen.“


Zudem liegt folgendes Schreiben des OB Westphal vom 22.09.2022 (Drucksache Nr.: 25781-22-E4) vor:

„….. die aktuellen massiven Energie-Preissteigerungen, besonders bei der Beschaffung des Energieträgers Gas und infolge auch des elektrischen Stroms, haben mittlerweile die ersten Privathaushalte erreicht. Dies und die in diesem Zusammenhang weiter unklare Lage, haben zur Verunsicherung der Menschen geführt, die sich Sorgen darum machen, ob sie zukünftig ihre existenziellen Bedarfe mit dem eigenen Einkommen sicherstellen können.

Für Notlagen sehen die Sozialgesetzbücher verschiedene Hilfemöglichkeiten vor. Dabei ist wichtig zu betonen, dass die Menschen Rechtsansprüche auf diese Hilfeleistungen haben. Bei Vorliegen einer Bedürftigkeit im Sinne der Sozialgesetze muss der Staat den betroffenen anspruchsberechtigten Menschen das Existenzminimum, dazu gehört der Lebensunterhalt, ein angemessener Wohnraum, die Übernahme angemessener Energiekosten und Weiteres, sicherstellen.

Finanzielle Folgen für die Verbraucher*innen
Verschiedene Energieversorger haben ihre Kund*innen darüber informiert, dass die Kosten für Gas und Strom drastisch gestiegen seien und die Abschläge entsprechend erhöht werden müssten. Auch in den kommenden Monaten sei von weiteren Preissteigerungen auszugehen. Mieter*innen, deren Heizkosten über die Nebenkosten in der Miete durch die Vermieter abgerechnet werden, erwarten auch entsprechende Mieterhöhungen.

Anlässe für eine Kostenerhöhung können sein
- Erhöhung der monatlichen Abschlagsforderung
- Nachforderung aus einer Jahresabrechnung
- Nachforderung aus einer Jahresabrechnung inklusive Erhöhung der monatlichen Abschläge
- Veränderte Vertragsbedingungen zum Beispiel wegen eines Umzuges
- Mieterhöhungen im Rahmen von erhöhten Nebenkosten, bei denen die Heizkosten bei Zentralheizungen enthalten sind

Finanzielle Hilfsbedürftigkeit
Die Lage ist für zwei Personengruppen besonders schwierig:

1. Menschen ohne Sozialleistungsbezug, aber mit geringen Einkünften wie zum Beispiel Minijobber*innen, Freiberufler*innen, Rentner*innen oder Gewerbetreibende, gegeben falls auch Leistungsberechtigte von Arbeitslosengeld I

2. Menschen mit Sozialleistungsbezug
Das sind circa 120.000 Dortmunder*innen in verschiedenen Rechtskreisen.


Rechtskreise im System von Sozialleistungen
- SGBII/Grundsicherung für Arbeitssuchende - Leistung des Jobcenters für Erwerbsfähige (80.000 Menschen in 43.000 Bedarfsgemeinschaften)
- SGB XII/Sozialhilfe - Leistung des Sozialamtes für Nicht-Dauerhaft-Erwerbsfähige - Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
(15.200 Menschen in 13.500 Fällen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen)
- Asylbewerberleistungsgesetz - Leistung des Sozialamtes für zugewanderte Menschen mit Aufenthaltserlaubnis – zum Beispiel Asylsuchende und Geduldete, (2.000 Menschen in 1.200 Fällen)
- Wohngeld - Leistung des Wohnungsamtes für Menschen, die keine laufenden Leistungen nach SGB II oder XII benötigen, (13.000 Menschen in 6.000 Haushalten)
- BAföG - Leistung des Sozialamtes zur Unterstützung von Schüler*innen, (1.800 Menschen)
- BAföG - Leistungen des Amtes für Ausbildungsförderung/ Studentenwerk für Studenten*innen
- Kindergeld - Bundes-Leistung der Familienkasse für Familien - zusätzlicher Kinderzuschlag zur Vermeidung des Bedarfs an weiteren Leistungen nach SGB II und XII. Zusätzlich ist die Zahlung von Wohngeld durch das Wohnungsamt möglich, (3.300 Kinder).

Ansprechpartner*innen
Für Menschen, die Sozialleistungen erhalten
Ansprechpartner*innen sind die den Leistungsberechtigten bekannten Mitarbeiter*innen im Sozialamt und Jobcenter.
Grundsätzlich gilt: Menschen, die existenzsichernden Leistungen erhalten, bekommen ihre Heizkosten in tatsächlicher Höhe als Bedarf anerkannt. Das schließt auch eine Erhöhung des Abschlages oder eine Nachforderung ein.
Das gilt auch für etwaige Mieterhöhungen wegen gestiegener Energiekosten.
Mieter*innen können sich im Falle von begründeten Zweifeln an der Höhe/Zusammensetzung des Abrechnungsbetrages an die Mietervereine wenden. Die Mitgliedsbeiträge übernehmen Sozialamt und Jobcenter.

Für Menschen, die keine Sozialleistungen erhalten
Ansprechpartner*innen sind entweder das Sozialamt oder das Jobcenter
Hier kommt es auf die verschiedenen Rechtskreise an. Eine grobe Richtschnur ist:
- Erwerbsfähige Menschen wenden sich an das Jobcenter
(Tel. 0231 842 9500)

- Nicht erwerbsfähige Menschen oder Menschen im Rentenalter wenden sich an das Sozialamt
(Tel. 0231 50 0;
sozialamt@dortmund.de)

Die Betroffenen sollten bitte persönlich, telefonisch oder digital Kontakt aufnehmen. Die jeweiligen Teams prüfen dann, ob und wie eine vollständige oder teilweise Übernahme möglich ist. Auch ein möglicher dauerhafter Bezug von Leistungen wird geprüft. Es gibt immer zeitnah eine Entscheidung. In seltenen Fällen sieht das Gesetz auch nur ein Darlehen vor. Das muss individuell geprüft werden. Möglich ist, dass sich durch die Erhöhung der Abschläge ein dauerhafter Leistungsanspruch ergibt.

Sonderfall Haushaltsenergie bei Sozialleistungsbezug
Strom als Haushaltsenergie ist bei Menschen mit Sozialleistungsbezug im Regelbedarf enthalten. Der Regelsatz für eine*n Alleinstehende*n beträgt aktuell 449 €. Hinweis: Das neue Bürgergeld soll ab 2023 hier eine Erhöhung auf 504 € bewirken. Im Regelsatz von 449 € wären rechnerisch 8,48 % für den Posten Energie – monatlich 38,07 – vorgesehen. Bei deutlichen Kostensteigerungen, wie sie derzeit realistisch erscheinen, kann das für die Betroffenen finanziell schwierig werden.

Bei einer Nachforderung per Jahresabrechnung ist es möglich, dass den betroffenen Menschen ein Darlehen durch das Sozialamt oder das Jobcenter gewährt werden kann. Dies gilt für Menschen, die laufende Leistungen erhalten, ebenso wie für Menschen, die einmalige Leistungen erhalten.

Soweit aufgrund höherer Abschläge für Strom der monatliche Lebensunterhalt nicht mehr sichergestellt werden kann, können sich die Betroffenen nach den zuvor genannten Kriterien an die Ansprechpartner*innen beim Sozialamt oder Jobcenter wenden. Diese prüfen, ob die Sicherstellung des Lebensunterhaltes für den jeweiligen Monat durch ein Darlehen möglich ist. Auch das gilt sowohl für Menschen im laufenden Leistungsbezug, als auch für nicht leistungsbeziehende Menschen.

Eventuelle Verschiebungen zwischen den Leistungsträgern, in der Regel Sozialamt, Jobcenter, Amt für Wohnen, klären die Ämter untereinander. Möglich ist, dass sich durch die Erhöhung der Abschläge ein dauerhafter Leistungsanspruch ergibt.

Ausblick
Über das oben Genannte hinaus, gibt es für den Fall weiterer Erhöhungen von Energiekosten zurzeit noch keine (sozial)gesetzlichen oder politischen Lösungen. Abzuwarten sind die Ergebnisse der aktuellen Diskussion auf Bundesebene zur Preisregulierung oder weitere Maßnahmen des Gesetzgebers.“


OB Westphal hält mit Blick auf den „Bericht zur Energiemangellage“ Rückschau und zeichnet mögliche Zukunftsszenarien sowie die Vorbereitungen der Stadt Dortmund im Sinne der Bürger*innen und des Wirtschaftsstandorts Dortmund. Unter anderem wurde dem Bundeskanzleramt gemeinsam mit anderen Städten ein Gassicherungsfond vorgeschlagen. Regulierung und Reduzierung von Verbrauchsmengen sowie die Übernahme von Preissteigerungen müssen aus einer Hand und auf der Ebene der Stadtwerke erfolgen, damit sie gar nicht auf die Kundschaft durchschlagen. So hat die Bundesregierung eine Kommission zur Beobachtung der Gaspreise und Entwicklung von entsprechenden Regelungen eingerichtet. Auf der Vorstandsebene der Kommission wurde die Position der Städte deutlich gemacht. In Dortmund sollen nach besten Kräften alle Maßnahmen ergriffen werden, um Menschen vor Notlagen zu schützen. Die sich abzeichnende Größenordnung wird jedoch die Kräfte jeder Kommune übersteigen und bedarf Regelungen auf nationaler Ebene.

Rm Frank (CDU) dankt für den Bericht und die ergänzende Stellungnahme der Verwaltung. Er bittet generell alle Fraktionen um die frühere Einreichung von Anträgen etc. So kurzfristig sei keine Vorberatung in den Fraktionen möglich.

Rm Langhorst (B‘ 90/Die Grünen) erkennt die intensive Bearbeitung der Verwaltung ebenfalls an. Dennoch sieht er Ergänzungsbedarf. Viele Menschen in Dortmund sorgen sich hinsichtlich der Begleichung der Energierechnung genau wie über die Inflation und die Angst um den Arbeitsplatz. Bund und Land müssen hier einen Rahmen für eine schnelle und effektive Entlastung bei den Energiekosten schaffen. Er sieht im Entlastungspakt des Bundes einen richtigen Weg, der jedoch nicht ausreichen wird. Er fordert für die Stadtwerke einen Schutzschirm, sonst wäre die Daseinsvorsorge nicht gewährleistet. Die Möglichkeiten der Stadt sind begrenzt, müssen aber ausgeschöpft werden. Seine Fraktion fordert die Einrichtung eines „Runden Tisches Energiearmut“, um mit allen Akteur*innen Maßnahmen zu entwickeln. Die Unterstützung bei den Energieeinsparungen und Informationen über die Lage sei den Menschen wichtig, um sich entsprechend einstellen zu können.

Rm Neumann-Lieven (SPD) leitet ihren Beitrag mit den aktuellen Problemen und deren Ursachen ein. Mit dem Entlastungspaket wurden umfangreiche Maßnahmen beschlossen, von denen auch die Dortmunder*innen profitieren. Gleichwohl werden alle Menschen einen Beitrag zur Bewältigung leisten müssen. In der Verwaltungsvorlage sieht sie eine Standortbestimmung und Handlungsansätze. Die Anforderungen an Bürger*innen sind jedoch besonders, bedeuten sie doch Veränderung individueller Verhaltensweisen. Sie geht auf den Antrag ihrer Fraktion und die dort genannten Einsparungen sowie deren Einsatz ein. Wichtig ist ihr, dass der Rat alle möglichen Mittel gegen die Spaltung der Gesellschaft ergreift. Sie dankt für die bisher ergriffenen Maßnahmen. Sicher ist jedoch auch, dass weiter nachgesteuert werden muss, kommunal, in Bund und Land. Zusammenhalt im Land ist der Grundstein für Solidarität nach außen

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) beschreibt die Herausforderungen bei der Energieversorgung. Er sieht die Stadt auf eine mögliche Mangellage vorbereitet. Eine schnellere Reaktion hätte Rm Kauch sich in Sachen Energieeinsparmaßnahmen gewünscht. Erhebliche Auswirkungen sind aus seiner Sicht auf die soziale sowie die wirtschaftliche Lage der mittelständischen und energieintensiven Unternehmen zu erwarten. Die Reaktion darauf ist das Entlastungspaket der Bundesregierung. Besonders hebt er die Mittelbereitstellung für ein vergünstigtes Nahverkehrsticket hervor. In diesem Zusammenhang erläutert er den Antrag zu TOP 9.13.

Rm Bahr sagt für die CDU-Fraktion zu TOP 5.3, die Auflegung eines Nothilfefonds könne nicht zu Lasten einer Kommune gehen. Hier sind Land und Bund in der Pflicht.

Rm Kowalewski (Die Linke+) vergleicht die Größenordnung der Erhöhung der Abschlagszahlung für Energie mit den Leistungen beim Bezug von Arbeitslosengeld II. Hintergrund der Erhöhung ist die Gasumlage. Viele Menschen werden dies wirtschaftlich nicht aus eigenen Mitteln leisten können. Daher möchte seine Fraktion kommunale Spielräume nutzen. Zum Nothilfefonds verweist er auf den Bremer Senat. Er wünscht sich, so etwas für Dortmund zu entwickeln. Denn bisherige und kommende Rettungspakete werden aus Sicht des Rm Kowalewski nicht reichen.
Bei Energiesperren möchte seine Fraktion künftig mehr Kontrolle. Hierfür sollen dem Rat regelmäßig Zahlen vorgelegt werden. Ein „Runder Tisch“ und weitere, im Antrag formulierte Punkte, benennt er.

OB Westphal weist darauf hin, dass die Erhöhung der Abschlagzahlung durch DEW21 auf die Weltmarktlage, nicht aber auf die Gasumlage, die noch nicht beschlossen ist, zurückzuführen ist.

Rm Perlick (AfD) geht auf Einzelpunkte der vorliegenden Anträge ein. Er glaubt nicht, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen helfen. Sinnvoll sind aus seiner Sicht die Vorschläge seiner Fraktion. Der Ukrainekrieg habe lediglich Dinge verstärkt, sei aber nicht Ursache für Energiekrise und Inflation. Er wünscht die Bundesregierung aufzufordern, Deutschland und nicht der Ukraine zu helfen und Nordstream 2 in Betrieb zu nehmen.

Rm Dr. Suck (CDU) verweist zunächst darauf, dass Bremen ein Bundesland ist. Ein Vergleich mit Dortmund sei daher nicht zweckmäßig. Auch gibt er den Hinweis, DEW21 stelle in den Schreiben zur Abschlagerhöhung tatsächlich auf die Gasumlage ab.

Rm … Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Nachnamens, der Fraktion sowie des Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.

Rm Gövert (B‘ 90/Die Grünen) dankt für die Informationen hinsichtlich der getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen. Sie sieht aber noch Korrekturbedarf, z.B. bei der Temperaturabsenkung an Schulen. Sie wünscht, eine differenzierte Betrachtung (insbesondere der Grund- und Förderschulen) und Berücksichtigung vulnerabler Gruppen.

Rm Gülec (BVT) sieht in den gestiegenen Preisen wachsende Armut. Er ergänzt mit Blick auf die vorliegenden Anträge, dass bei der Einrichtung von z.B. einem „Runden Tisch“ Migrant*innen nicht vergessen werden und ein*e Vertreter*in des Integrationsrates sowie neben den Kirchen auch eine Vertretung der Moscheen eingeladen wird.

Rm Dr. Neumann (B‘ 90/Die Grünen) verweist auf die Teilmobilisierung in Russland. Er kritisiert, dass die AfD-Fraktion mit ihrem Antrag die Regierung Russlands und den völkerrechtswidrigen Krieg stützt.
Die Energieabhängigkeit von Russland ist für die Misere verantwortlich und die Bundesregierung versucht, diese Abhängigkeit zu reduzieren und Dinge aufzuarbeiten, die früher vernachlässigt wurden. Er wünscht, der Rat möge gegen den Antrag der AfD-Fraktion stimmen, denn Kriegsverbrechen sind nicht mit billigem Gas legitimierbar.

Rm Helferich (AfD) kritisiert die Energiewende und meint, die Sanktionen gegenüber Russland sollten aufgehoben werden. Auch mögliche Gaslieferungen aus Aserbaidschan benennt er als problematisch.

Rm Bohnhof (AfD) sieht im Antrag seiner Fraktion einen Schutz des Landes vor Energieknappheit und Inflation.

OB Westphal verweist zum Thema „Schulen“ auf die Verwaltungsvorlage. Eine Verständigung mit anderen Kommunen und dem Land ist nötig. Die Vorgaben des Bundes lauten, Energie in öffentlichen Gebäuden zu sparen. Schulen machen ca. das Vierfache an Energieverbrauch gegenüber allen anderen öffentlichen Gebäuden aus. Dies muss bei der Diskussion berücksichtigt werden und ist in ein angemessenes Verhältnis zu setzen. Werden Schulen ausgenommen, müssen Kompensationsbereiche (z.B. kann die Umstellung der Straßenbeleuchtung nur einen Teil ausgleichen) benannt werden, was schwierig ist.
Für den 19.Oktober ist ein Spitzengespräch „Gemeinsam Krise meistern“ terminiert, um gesellschaftsübergreifend ein Lagebild zeichnen und Maßnahmen entwickeln zu können.

Auf Wunsch erfolgt die Abstimmung über den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘ 90/Die Grünen vom 20.09.2022 (Drucksache Nr.: 25791-22-E1) in Einzelabstimmung.


Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und FDP/Bürgerliste bei Enthaltung der SPD-Fraktion:

1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, sich auf allen staatlichen Ebenen für wirksame Maßnahmen einzusetzen, die insbesondere Personen mit niedrigen Einkünften wirksam von zu hohen Energiekosten entlasten. Dies soll insbesondere folgende


Maßnahmen umfassen:
- die Einführung einer Energiegrundsicherung (z.B. Strom- und Gaspreisbremse oder sonstige Maßnahmen), die eine schnelle Entlastung der Verbraucher*innen ermöglicht.
- eine Überprüfung des Energiekostenanteils in den Regelsätzen des SGB II und SGB XII
- sowie einen besseren Schutz von Verbraucher*innen bei der Grundversorgung

Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktionen und bei Enthaltung der SPD-Fraktion:

2. Für die Stadtwerke sehen die Kommunen große Risiken durch die drastisch gestiegenen Energiepreise und eine erhebliche Zunahme von Zahlungsproblemen bei privaten Endkund*innen, Handwerksbetrieben oder Unternehmen. Zudem können die Stadtwerke stark gestiegene Einkaufspreise trotz Umlage nicht einfach weiterreichen.


Der Rat der Stadt schließt sich deshalb der Forderung des Städtetages NRW nach einem Rettungsschirm für Stadtwerke an und setzt sich dafür ein, dass Liquiditätshilfen für Stadtwerke möglich werden und - im Fall von hohen Forderungsausfällen - ein Insolvenzmoratorium eingeführt wird.

Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktionen und bei Enthaltung der SPD-Fraktion:

3. Der Rat beauftragt die Verwaltung zum Schutz der sozialen Infrastruktur mit der unmittelbaren Einrichtung eines „Runden Tisches Energiearmut“ zur engen Vernetzung von relevanten Akteur*innen wie Energieversorgern, Wohnungswirtschaft, Mietervereinen, Wohlfahrtsverbänden, den Kirchen, dem Dortmunder Hilfesystem „Wohnungslosigkeit“, der Energieberatungsstellen, der Verbraucherzentrale, der Agentur für Arbeit und des Jobcenters. Ziele des Runden Tisches sollen unter anderem sein,


- ein Verfahren und Maßnahmen zur Aussetzung von Strom- und Gassperren in sozialen Härtefällen sowie zur Stundung bzw. Übernahme von Stromschulden für den Winter 2022/23 zu erarbeiten und vorzuschlagen
- einen freiwilligen befristeten Kündigungsschutz für in Zahlungsnot geratene Mieter*innen zu beraten
- zusätzliche Unterstützungsangebote für die von den steigenden Preisen besonders betroffenen Haushalte zu erarbeiten
- Vorschläge zur finanziellen Stabilisierung und Ausbau schon bestehender Versorgungssystemen für Menschen in Notlagen zu erarbeiten.
- die Einrichtung von öffentlichen, quartiersnahen Wärmeräumen zu planen.

Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktionen und bei Enthaltung der Fraktionen SPD und CDU:

4. Dortmund verfügt schon jetzt über verschiedene Angebote zur Energieberatung wie z. B. den Energiesparservice des Caritasverbandes, die Energieberatungen der Verbraucherzentralen oder auch das Angebot des Dienstleistungszentrums Energieeffizienz (DLZE). Dies sind wirksame Instrumente, um die Dortmunder*innen bei ihren Bemühungen zur Energieeinsparung zu unterstützen. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit der Caritas und der Verbraucherzentrale aufzunehmen, mit dem Ziel, die Kapazitäten der Energieberatung in Dortmund kurzfristig und auch dauerhaft zu steigern. Dafür benötigte Mittel werden aus dem laufenden Haushalt zur Verfügung gestellt.

Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktionen und bei Enthaltung der SPD-Fraktion:

5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, umgehend eine mehrsprachige, niedrigschwellige und großangelegte städtische Informationskampagne zu erarbeiten, um die Dortmunder*innen bestmöglich über die sozialen Sicherungssysteme und bestehenden Hilfsangebote von Bund, Land und Kommune zu informieren. Das betrifft sowohl die Maßnahmen der Entlastungspakte, wie zum Beispiel die Ausweitung der Ansprüche beim Wohngeld oder dem Kinderzuschlag, wie auch bestehende kommunale Beratungsangebote wie Energieberatung, Schuldnerberatung und soziale Sicherungsnetze.

Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktionen und bei Enthaltung der SPD-Fraktion:

6. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die DEW21 auf, ihre Beratungskapazitäten zur Energieeinsparung im Sinne einer niederschwelligen, mehrsprachigen Beratung mit Tipps zur Energieeinsparung und Kostenreduzierung zu intensivieren. Die Informationskampagne der Stadt Dortmund soll aktiv unterstützt werden. Für die Beratung von Kunden, die in Zahlungsrückstand geraten sind, ist zudem eine personell verstärkte Anlaufstelle zu schaffen.

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung der SPD-Fraktion:

7. Der Rat unterstützt die Verwaltung bei der Zielsetzung, kommunale Einrichtungen (Kulturstätten, Sporthallen, Schwimmhallen, Bildungseinrichtungen, u. ä.) auch in dieser schwierigen Situation geöffnet zu halten.



Auf Wunsch erfolgt die Abstimmung über den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ vom 20.09.2022 (Drucksache Nr.: 25781-22-E2) in Einzelabstimmung.

Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU, AfD und FDP/Bürgerliste bei Enthaltung der SPD-Fraktion:

Die Stadtverwaltung Dortmund wird daher gebeten,


1. zu folgenden Themen die Daten der letzten vier Jahre darzustellen sowie aktuelle und zukünftige Daten zumindest jährlich den Fachausschüssen vorzulegen:
- Energiesperren (Strom, Gas, Wasser)
- Überschreitungen der Nichtprüfungsgrenze sowie als nicht angemessen beurteilte Heizkosten bei Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII, sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz
Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen von AfD und FDP/Bürgerliste bei Enthaltung der SPD-Fraktion:

2. einen regelmäßigen runden Tisch mit den relevanten Energieversorgern, der Verbraucherzentrale, dem Wohnungsamt, dem JobCenter, dem Sozialamt und Vertreter:innen der Ratsfraktionen zur engeren Vernetzung einzurichten.

Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen von AfD und FDP/Bürgerliste bei Enthaltung der SPD-Fraktion:

3. zu prüfen, inwieweit die Angebote des „Energiesparservice der Caritas“, die sich an Personen im Sozialleistungsbezug richtet, im Hinblick auf den Austausch weiterer energieverbrauchsintensiver Geräte ausgeweitet werden kann. Alternativ ist eine Erhöhung der Beihilfen auf Erstausstattung und Beihilfen auf Ersatzbeschaffung zu prüfen.

Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen von AfD und FDP/Bürgerliste bei Enthaltung der SPD-Fraktion:

4. mehrsprachiges Informationsmaterial anzubieten und an geeigneten Orten zu verbreiten (z. B. Jobcenter, Verbraucherzentrale, Seniorenbüros), das auf Hilfsangebote innerhalb der Stadt hinweist, die bei Zahlungsproblemen bei Energie- und Mietkosten nützlich sind oder im Extremfall sogar Obdachlosigkeit zu vermeiden helfen.

Der Rat der Stadt überweist mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung der Fraktionen SPD, Die Linke+, AfD, Die Partei sowie des Rm Gülec (BVT) folgenden Punkt in die Fachausschüsse (Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit; Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen; Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie):

5. eine Ombudsstelle zur Energiearmut nach dem Vorbild der Stadt Wien einzurichten, die Hilfestellungen gibt und die Unterstützungsmöglichkeiten koordiniert. Dabei sollte ein ganzheitlicher Ansatz gewählt werden, da soziale Härtefälle stark mit den Themenbereichen Familiensituation, Krankheit und Pflegebedürftigkeit, Verschuldung, Einkommen, der Wohnsituation - wie einer drohende Räumung oder Lebenskrisen - zusammen hängen.

Der Rat der Stadt überweist mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung der Fraktionen SPD, Die Linke+, AfD, Die Partei sowie des Rm Gülec (BVT) folgenden Punkt in den Fachausschuss (Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit):

6. die Nichtprüfungsgrenzen für Heizkosten bei SGB II- und SGB XIIBezieher:innen sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz proportional entsprechend der gestiegenen Energiekosten anzuheben und regelmäßig die Grenzen zu überprüfen

Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen von AfD und FDP/Bürgerliste bei Enthaltung der SPD-Fraktion:

7. sich auf allen staatlichen Ebenen für wirksame Maßnahmen einzusetzen, die Verbraucher:innen insbesondere mit niedrigem Einkommen wirksam von zu hohen Energiekosten entlasten.“



Der Rat der Stadt beschließt einstimmig folgende Resolution der SPD-Fraktion vom 21.09.2022 (Drucksache Nr.: 25781-22-E3):

Mit den Entlastungspaketen hat die Bundesregierung umfangreiche Unterstützungsleistungen für die Bürger*innen in Deutschland und auch hier in Dortmund geschnürt. Mit diesen Entlastungspaketen wird dafür Sorge getragen, dass die Bürger*innen mit den Herausforderungen der Energiekrise und der allgemeinen Teuerung nicht alleine gelassen werden. Mit Blick auf die Bemühungen der Verwaltung, der kommunalen Unternehmen und der demokratischen Fraktionen im Rat der Stadt Dortmund wird auf kommunaler Ebene versucht, weitere Unterstützungsleistungen für die Bürger*innen, die Vereine, die Jugendeinrichtungen etc. unserer Stadt zu schaffen. All dies belastet auch den kommunalen Haushalt. Hinzu kommt, dass nicht alle Kostensteigerungen, die sich im Haushalt der Stadt abbilden, durch Einsparungen im Verbrauch o.ä. aufgefangen werden können. Hierdurch wird die bereits durch die Corona-Pandemie angespannte Haushaltssituation verschärft.

Die Entscheidung der Landesregierung, die Kosten für die Corona-Pandemie in den kommenden Jahren weiterhin isolieren zu können, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings ist dies keine Lösung, sondern nur eine Verschiebung des Problems. Durch den Wegfall der vom Land an die Kommunen gezahlten Flüchtlingspauschalen hat das Land NRW jährliche Einsparungen von rund zwei Milliarden Euro. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung daher auf, diese eingesparten Mittel zur Bewältigung der aktuellen Situation auf kommunaler Ebene einzusetzen. Die Mittel könnten eingesetzt werden, um die bei den Kommunen entstehenden Mehrkosten aufzufangen, zur Bewältigung der Altschuldenproblematik oder als Hilfen für Vereine, Jugendeinrichtungen etc. Denn auch die schwarz-grüne Landesregierung muss ihren Beitrag zur Bewältigung der aktuellen Krisensituation leisten und darf die Kommunen nicht im Regen stehen lassen.



Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht sowie die Stellungnahme des OB Westphal vom 22.09.2022 (Drucksache Nr.: 25781-22-E4) zur Kenntnis.

3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 245 – Am Gardenkamp - im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24158-22)

Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.

zu TOP 3.2
Neufassung der Stellplatzsatzung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23268-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung am 27.04.2022 vor:
„Hierzu liegt vor-> Stellungnahme der Verwaltung (Korrektur der Anlage) (Drucksache Nr.: 23268-21- E1):
...in den Anlage1 zur o.g. Ratsvorlage befindet sich ein Satzungstext zur neuen Stellplatzsatzung, der aufgrund eines redaktionellen Fehlers bereits eine Bekanntmachungsanordnung enthält. Dieser Absatz der Bekanntmachungsanordnung wird normalerweise nie vom Rat mitbeschlossen. Es ist ein reiner Ausfertigungsakt der Verwaltung im Rahmen der nach dem Ratsbeschluss folgenden Bekanntmachung.
Zudem ist der Text dieser Bekanntmachungsanordnung aufgrund einer Änderung der Gemeindeordnung,
die am 15.12.2021 in Kraft getreten auch fehlerhaft hinsichtlich der dort angegebenen Frist.
Bei einem Beschluss mit dem in Anlage 1 enthaltenen Absatz der Bekanntmachungsanordnung wäre die neue Stellplatzsatzung rechtlich angreifbar.
Aus diesem Grund bitte ich um Austausch des Satzungstextes ohne die Bekanntmachungsanordnung, so dass nur diese zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Hierzu liegt vor -> Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes (BPN) vom 22.02.2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022

Hierzu liegt vor-> Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt West 02.03..2022:


è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 02.02.2022:


è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 15.03.2022:


è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 15.03.2022:


è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Ost vom 15.03.20222:


è Siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022

AKUSW, 16.03.2022:


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit der gesamten Angelegenheit in seine nächste Sitzung.

Weiter liegt zur Sitzung am 27.04.2022 vor Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde vom 16.03.2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022

Weiter liegt vor-> Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022 (Drucksache Nr.: 23268-21-E4)



...zu den Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen zur Neufassung der Stellplatzsatzung nehme ich wie folgt Stellung:

Bezirksvertretung Mengede (Sitzungstermin 02.02.2022)
Anmerkung:
Es darf nicht ermöglicht werden, sich bei Neubauten aus der Verpflichtung zum Bau von Stellplätzen problemlos „freizukaufen“, insbesondere, wenn Stellplätze möglich sind. Dies sollte nur in absoluten Ausnahmefällen und unter vorher strengen und festgelegten Voraussetzungen möglich sein.

Stellungnahme der Verwaltung:
Bei der Errichtung von Anlagen müssen gem. § 2 Abs. 1 notwendige Stellplätze für Kfz hergestellt werden, die für diese Anlagen erforderlich sind. Nur in begründeten Einzelfällen (§ 3 Abs. 7) kann von den in Anlage 1 definierten Richtzahlen der notwendigen Stellplätze für Kfz abgewichen werden (innovatives Mobilitätskonzept mit Mobilitätsmanagementmaßnahmen). Eine Ablöse ist nur nach den Bedingungen von § 9 Abs. 1 möglich. Soweit die Herstellung notwendiger Stellplätze für Kfz nicht oder wegen schwieriger Grundstücks- und Geländeverhältnisse oder wegen ungünstiger vorhandener Bebauung nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand erfüllt werden können, so kann die Bauaufsichtsbehörde auf die Herstellung von notwendigen Stellplätzen für Kfz verzichten, wenn die zur Herstellung Verpflichteten an die Stadt Dortmund einen Geldbetrag nach § 11 zahlen.

Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Empfehlung sollte nicht weiter verfolgt werden.

Behindertenpolitisches Netzwerk (Sitzungstermin 22.02.2022)
Anmerkung:
Was passiert mit den Ausgleichzahlungen, wenn Behindertenstellplätze durch Eigentümer von Immobilien nicht eingerichtet werden.
Behindertenstellplätze entlang von Straßen, parallel zur Fahrbahn, insbesondere beim Ein- und Aussteigen, stellen für betroffene Menschen eine Gefahr dar, da sie in den fließenden Verkehr geraten.

Stellungnahme der Verwaltung:
Gem. § 3 Abs. 2 sind von den notwendigen Stellplätzen für Kfz 3 Prozent, bei Wohngebäuden mindestens ein Stellplatz für Menschen mit Behinderungen auf dem Baugrundstück entsprechend zu kennzeichnen und barrierefrei herzustellen. Darüber hinaus ist § 49 Abs. 1 BauO NRW anzuwenden (Barrierefreies Bauen). Somit sind Ausgleichszahlungen nicht relevant, da Behindertenstellplätze nicht abgelöst werden dürfen.

Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:


Der Empfehlung wird dahingehend gefolgt, dass unter § 9 Abs. 5 ein zweiter Satz eingefügt wird: „Notwendige barrierefreie Stellplätze nach § 3 Abs. 2 dürfen nicht abgelöst werden.“

Bezirksvertretung Innenstadt-West (Sitzungstermin 02.03.2022)

Anmerkung:


1. In Wohngebieten und bei Unternehmen sollten in der Stellplatzsatzung Plätze für Lastenräder aufgenommen werden. Ebenso ist es sinnvoll Car Sharing Plätze auszuweisen.
2. Es fehlt der gesamte Punkt der Elektromobilität. Wenn es gesetzlich möglich sein sollte, Ladestationen in der Stellplatzsatzung festzulegen, bzw. deren vorbereitende Baumaßnahme, - wäre es angesichts der künftigen Elektrifizierung des mobilisierten Individualverkehrs vorausschauend, hier Lademöglichkeiten einzufordern.
3. Hier wird zwar dem Fahrrad eine gestiegene Gewichtung zugeschrieben, dennoch bleibt die Neufassung der Satzung hinter den Zielen einer Mobilitätswende. Es ist notwendig das Verhältnis von Kraftfahrzeug- und Fahrradplätzen besonders in Wohngebieten, aber auch bei Unternehmen, sowie Kultur- und Freizeitstätten anzugleichen. In der neuen Satzung wird nach wie vor das Auto zu sehr priorisiert. Es sollte eine gleiche Anzahl von Park- und Fahrradplätzen geben. Am besten sogar mehr Fahrradabstellmöglichkeiten als Parkplätze. Zu sehen auch in der Tabelle 1, wo die Abstellfläche nach Nutzungsfläche berechnet wird. Hier sollte eine Gleichrangigkeit stattfinde. So wird der exklusive Vorrang des (ruhenden) Autoverkehrs zementiert.
4. Damit das Fahrrad bei allen Witterungen genutzt werden kann, muss die Attraktivität insbesondere gesteigert werden, indem witterungsunabhängige und diebstahlgesicherte Unterbringungen garantiert werden. Hier ist die Zahl erst ab 12 Stellplätzen angegeben, wir fordern diese Unterbringung aber bereits ab 6 Fahrrädern.
5. Dem Punkt des innovativen Mobilitätskonzeptes fehlt ein Sanktionskatalog, für die Nichteinhaltung der vertraglich festgelegten Maßnahmen. Darüber hinaus scheint eine Umsetzung nur durch einen Mehraufwand in der Bauordnung realisierbar (Evaluation, Kontrolle, Vergabe etc.). Ohne weiteres Personal und eine klar definierte Zuständigkeit ist dieser Punkt nicht zu unterstützen und birgt die Gefahr von Missbrauch.
6. Dann wäre zu prüfen, ob in § 4 Abs. 6 Genossenschaften noch eine besondere Berücksichtigung zu Minderungsmöglichkeiten bekommen könnten. Für sie ist es wichtig günstig zu bauen und sie könnten gesondert mit anderen Prozentzahlen aufgeführt zu werden.

Stellungnahme der Verwaltung:
1. Anhand der Anlage 1 der Stellplatzsatzung ist je nach Nutzung die notwendige Anzahl an Stellplätzen für Lastenräder definiert. Innerhalb der Stellplatzsatzung ist die Aufnahme von Car Sharing Stellplätzen nicht sinnvoll. Car Sharing kann aber Bestandteil von Mobilitätskonzepten sein und wird dann durch die Minderung der notwendigen Stellplätze berücksichtigt (vgl. § 6 Abs. 3). Im Rahmen eine gesonderten Vorlage wird sich dem Thema Car Sharing Stellplätze im öffentlichen Straßenraum bereits gewidmet (DS-Nr.: 18070-20).
2. Das Thema Elektromobilität wir anhand des § 7 Abs. 3 definiert. Demnach gelten für die Errichtung von Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität die Regelungen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz-GEIG.
3. Die notwendigen Fahrradabstellplätze sind im Vergleich zu der noch geltenden Stellplatzsatzung angepasst worden. Darüber hinaus wird dem Fahrrad eine höhere Gewichtung zugeschrieben, indem notwendige Fahrradabstellplätze für Wohngebäude und Wohnheime nicht abgelöst werden dürfen (§ 9 Abs. 6).
4. Die Anzahl der Fahrradabstellplätze bei Anlagen für Witterungs- bzw. Diebstahlschutz ist in Anlehnung an die Verordnung über notwendige Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (StellplatzVO NRW) entstanden. Darin wird in § 8 Abs. 3 StellplatzVO NRW empfohlen, bei mehr als zehn notwendigen Stellplätzen für Fahrräder eine Überdachung aufzunehmen. In der Neufassung der Stellplatzsatzung muss bei mehr als 12 Fahrradabstellplätzen ein Witterungsschutz vorgesehen werden. Darüber hinaus sind in der Neufassung der Stellplatzsatzung die Qualitäten und Erreichbarkeiten von Fahrradabstellplätzen genauer definiert als in der StellplatzVO NRW.
5. Die Mobilitätsmanagementmaßnahmen innerhalb eines innovativen Mobilitätskonzeptes werden individuell und vertraglich zwischen den Antragsteller*innen des Vorhabens sowie der Stadt Dortmund vereinbart. Entsprechende Regelungen werden innerhalb des Vertrages festgelegt und sind deshalb nicht Gegenstand der Stellplatzsatzung.
6. Unterschiedliche Gesellschaftsformen der Bauherren können in der Stellplatzsatzung nicht berücksichtigt werden. Entscheidend bei der Minderung ist, ob es sich um öffentlich geförderten Wohnungsbau oder freifinanzierten Wohnungsbau handelt

Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Den Empfehlungen sollte nicht gefolgt werden.

Bezirksvertretung Hombruch (Sitzungstermin 15.03.2022)

Anmerkung:
Bezirksbürgermeister Berning führt aus, dass die Kennziffer (Anzahl Stellplätze je Wohneinheit) für die Erstellung eines Stellplatzes erhöht werden sollte, damit einem Neubau verpflichtend pro Wohneinheit mehr Stellfläche erstellt werden muss. Andernfalls führt dies zu einer Verschlimmerung der Parksituation. Frau Lohse (B90/Die Grünen) Empfehlung zur Zustimmung ohne Zusatz.
Neuer Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt den angehängten Entwurf als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1. Nr. 4, 5 und 7 BauO NRW mit dem Zusatz, die Kennziffer (Anzahl der Stellplätze je Wohneinheit) für die Erstellung eines Stellplatzes zu erhöhen, damit bei einem Neubau verpflichtend pro Wohneinheit mehr Stellfläche erstellt werden muss als im Entwurf vorgesehen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Thema mehr oder weniger notwendige Stellplätze für Kfz wird nicht nur im politischen Diskurs kontrovers diskutiert. § 3 Abs. 6 eröffnet die Möglichkeit in begründeten Einzelfällen von der Anlage 1 abzuweichen. Dies gilt wohlgleich für mehr oder weniger notwendige Stellplätze für Kfz, sofern die abweichende Stellplatzanzahl begründet ist.

Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Empfehlung sollte nicht gefolgt werden.

Bezirksvertretung Hörde (Sitzungstermin 15.03.2022)

Anmerkung: Die Bezirksvertretung Hörde fordert bei der Verwaltung ein, bei allen Stellplatzablösungen im Stadtbezirk zustimmen zu müssen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 9 Abs. 1 kann die Bauaufsichtsbehörde bei Bauvorhaben bei Zahlung einer Ablöse auf die Errichtung von Stellplätzen verzichten, wenn „wegen schwieriger Grundstücks- und Gelände­verhältnisse oder wegen ungünstiger vorhandener Bebauung nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand [die Herstellung] erfüllt werden kann.“ Diese Regelung war früher direkter Bestandteil der BauO NRW und ist seit über 20 Jahren gängige Praxis. Eine Beteiligung der Bezirksvertretung im Bauantragsverfahren ist nicht vorgesehen.

Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Empfehlung sollte nicht gefolgt werden.

Bezirksvertretung Innenstadt Ost (Sitzungstermin 15.03.2022)

Ergänzungsantrag:
1. Die Bezirksvertretung Innenstadt Ost beschließt, dass die Verwaltung Stellung bezieht, wie ein Hotel-Ticket, wie in §5 aufgeführt, funktionieren soll.
· Bekommt jeder Gast unaufgefordert mit der Buchung ein Ticket, welches für die Dauer des Aufenthalts inklusive An- und Abreise gilt?
· In welchem Geltungsbereich würde es gelten? Dortmund-weit? NRW-weit?
2. Die Bezirksvertretung Innenstadt Ost beschließt, dass die Verwaltung die Anlage 1 in folgenden Punkten anpassen soll:
· 8.1 Kindergärten, Kindertagestätten:
· Fahrrad: „… und mindestens 1 Abstpl. für Lastenräder“
· 8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen:
· Fahrrad: „ 1 Abstpl. je 3 Schüler“
· 8.4 Berufsschulen, Berufsfachschulen:
· Fahrrad: „1 Abstpl. je 3 Schüler“

Stellungnahme der Verwaltung:
1. Die Mobilitätsmanagementmaßnahmen innerhalb eines innovativen Mobilitätskonzeptes werden individuell und vertraglich zwischen den Antragsteller*innen des Vorhabens sowie der Stadt Dortmund vereinbart. Entsprechende Regelungen werden innerhalb des Vertrages festgelegt und sind deshalb nicht Gegenstand der Stellplatzsatzung.
2. In der Anlage 1 befindet sich die Richtzahlentabelle zur Ermittlung der notwendigen Fahrradabstellplätze bzw. notwendigen Stellplätze für Kfz je nach Nutzungsart. Hierbei hat sich bei dem Punkt 8.3 und 8.4 ein Zahlendreher eingeschlichen.
Die korrekte Formulierung bei den notwendige Fahrradabstellplätze lautet:
8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen: 1 Abstpl. je 4 Schüler, davon 10% Besucheranteil
8.4 Berufsschulen, Berufsfachschulen: 1 Abstpl. je 6 Schüler, davon 10% Besucheranteil
Die Anzahl an Fahrradabstellplätzen an allgemeinbildenden Schulen ist damit gegenüber dem Mittelwert der bisherigen Satzung aufgrund des gestiegenen Bedarfs nach Fahrradabstell­plätzen angehoben worden. Bei Berufsschulen ist der Bedarf nach Fahrradabstellanlagen durch den weiten Einzugsbereich geringer.
Gesonderte Lastenradstellplätze für Kindergärten und Kindertagesstätten sind nicht vorgesehen, da in § 8 Abs. 4 ein Achsabstand von 1m zwischen den Fahrradbügeln gefordert ist und dies auch das Abstellen von Lastenrädern ermöglicht.


Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Empfehlung wird dahin gehend gefolgt werden, dass in der Anlage 1 die Anzahl an Fahrradabstellplätzen unter Ziffer 8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen auf 1 Abstpl. je 4 Schüler angehoben wird und unter Ziffer 8.4 Berufsschulen, Berufsfachschulen auf 1 Abstpl. je 6 Schüler reduziert wird.

Bezirksvertretung Huckarde (Sitzungstermin 16.03.2022)

Keine Empfehlung:
„Die Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den angehängten Entwurf als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1. Nr. 4, 5 und 7 BauO NRW nicht zu empfehlen“.

Begründung:
1. unterschieden wird zwischen privaten und öffentlichen bzw. Bauherren von Großprojekten, wobei die Regeln für private Bauherren strenger sind (ungerecht)
2. es zu viel Spielraum bei der Entscheidung gibt, bei Großprojekten oder `wichtigen` Projekten für Dortmund Stellplätze wegfallen zu lassen. (es gibt keine einheitlichen Kriterien nach denen entschieden wird)
3. die Annahme, eine Haltestelle in der Nähe bedeute, der Anwohner könne sein Auto abschaffen und benötige daher keinen Stellplatz, nicht anzunehmen ist.
„Zusammengefasst erhöhe die die neue Stellplatzsatzung in Zukunft den Parkdruck deutlich, ohne dass wirkliche Alternativen angeboten werden und scheine eher dazu gedacht, Bauprojekte auf Kosten der Parksituation möglich oder attraktiver zu machen“.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt die Neufassung der Stellplatzsatzung zu beschließen, um ein klares Signal in Richtung Verkehrswende zu setzen. Dank der Überarbeitung wird die Steuerung des Mobilitätsverhaltens deutlich hin zum Umweltverbund verbessert, indem u.a. die Qualität und Erreichbarkeit der Fahrradstellplätze sowie integrierte Standorte gestärkt werden.
1. Es findet in der Satzung keine Unterscheidung zwischen privaten und öffentlichen Bauherren bzw. Bauherren von Großprojekten statt. Die Stellplatzanzahl richtet sich nach der Nutzung.
2. Es werden nur beispielhafte Mobilitätsmanagementmaßnahmen aufgeführt, damit vermieden wird, dass nach einer vorgegebenen Liste diese abgearbeitet werden. Es wird vorausgesetzt, dass die Antragsteller*innen ein passgenaues innovatives Mobilitätskonzept mit für den Standort geeigneten Mobilitätsmanagementmaßnahmen erarbeiten. Die Minderung durch ein Mobilitätskonzept ist auf 10% der notwendigen Stellplätze beschränkt.
3. Die Minderungsmöglichkeiten (Boni) erfolgen nach dem Erkenntnis, dass es in zentralen Lagen und bei guter ÖPNV-Anbindung weniger Autos und somit einen geringeren Stellplatzbedarf gibt. Es ist aus den Pkw-Zulassungszahlen nachweisbar, dass bspw. in den Innenstadtquartieren mit besserer ÖPNV-Anbindung eine geringe Motorisierung (Pkw pro Haushalt) vorliegt.

Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Empfehlung sollte nicht verfolgt werden.

Zusammenfassung
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, den Entwurf als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 7 BauNRW einschließlich der o.g. Änderungen zu beschließen.
Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 23268-21-E5):
„...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet in Zusammenhang mit der Vorlage zur Stellplatzsatzung um eine Darstellung der Evaluationsergebnisse zu der im Februar 2019 in Kraft getretenen neuen kommunalen Stellplatzsatzung (DS-Nr.: 12565-18).

Zudem bitten wir den Ausschuss um Beratung und Empfehlung des folgenden Änderungsantrags:

§ 6 Minderungsmöglichkeiten durch ein innovatives Mobilitätskonzept
(2) wird wie folgt ergänzt:

- Einführung eines Mietertickets (ein übertragbares Monatsticket pro
Haushalt) oder Vorhandensein eines vergleichbaren Angebotes (insbesondere des Semestertickets) bei " Studierenden- und sonstige Wohnheime”

- Errichtung einer 24h/7d öffentlich zugänglichen Fahrradverleihstation auf dem Grundstück des Vorhabens

§ 8 Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen
Bei der Definition der Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen werden explizit Vorgaben für Lastenräder aufgenommen.

(7) wird wie folgt ergänzt:
Eine sichere und barrierefreie Ein- und Ausfahrtmöglichkeit ist zu gewährleisten.

Anlage 1 zur Stellplatzsatzung
Die notwendigen Stellplätze für KFZ:

1. Wohngebäude und Wohnheime:
1.2 Mehrfamilienhäuser: werden auf 1 Stpl. je 100 qm
2 NUF
geändert.

Die notwendigen Fahrradabstellplätze für

5. Sportstätten:
5.1 Sportplätze: werden auf zusätzlich 1 Stpl. je 20 Besucherplätze
5.2 Spiel- und Sporthallen: werden auf zusätzlich je 30 Besucherplätze
5.3 Freibäder und Freiluftbäder: werden auf 1 Abstpl. je 100 qm
2

8. Bildungseinrichtungen
8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen: werden auf 1 Abstpl. je 3 Schüler*innen
8.4: Berufsschulen, Berufsfachschulen: werden auf 1 Abstpl. je 3 Schüler*innen
8.6 Fachhochschulen, Universitäten: werden auf 1 Abstpl. je 3 Studierende

10. Verschiedenes:
Die notwendigen Stellplätze für KFZ
10.1 Kleingartenanlagen: werden auf 1 Stpl. je 5 Kleingärten

geändert.



AKUSW, 27.04.2022:
Herr Rm Weber bittet die Verwaltung auch zum aktuellen Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen eine
entsprechende schriftliche Bewertung bis zur Ratssitzung am 12.05.2022 vorzulegen.

Die Verwaltung signalisiert diesem Wunsch zu folgen.

Vor diesem Hintergrund leitet der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.

Auf Wunsch von Herrn Sohn wird die heute vorliegende Stellungnahme der Verwaltung auch
dem BPN vorgelegt.“
Nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 04.05.2022 (Drucksache Nr.: 23268-21-E6) liegt dem Rat der Stadt vor:
„… zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN zur Neufassung der Stellplatzsatzung aus dem AKUSW (27.04.2022) nehme ich wie folgt Stellung:

§ 6 Minderungsmöglichkeiten durch ein innovatives Mobilitätskonzept
(2) wird wie folgt ergänzt:

- Einführung eines Mietertickets (ein übertragbares Monatsticket pro
Haushalt) oder Vorhandensein eines vergleichbaren Angebotes (insbesondere des Semestertickets) bei " Studierenden- und sonstige Wohnheime”

- Errichtung einer 24h/7d öffentlich zugänglichen Fahrradverleihstation auf dem Grundstück des Vorhabens

Stellungnahme der Verwaltung:


1. Im § 6 Abs. 2 der Stellplatzsatzung sind die vorgeschlagenen Maßnahmen beispielhaft aufgezählt und dienen nicht einem vollumfassenden Maßnahmenkatalog.
2. Der Zusatz öffentlich zugängliche Fahrradverleihstationen auf dem Grundstück des Vorhabens zu errichten, ist hinfällig, da innerhalb der Baubeschreibung des Vorhabens sich die Maßnahmen explizit auf das Grundstück beziehen sollen.

Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Keine Änderung des Satzungstextes.

§ 8 Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen
1. Bei der Definition der Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen werden explizit Vorgaben für Lastenräder aufgenommen.
2. (7) wird wie folgt ergänzt:
Eine sichere und barrierefreie Ein- und Ausfahrtmöglichkeit ist zu gewährleisten.


Stellungnahme der Verwaltung:
1. Die Ergänzung ist nicht erforderlich, da die Maße im Gebäudeinnern Flächenmaße (1,5m² je Fahrradabstellplatz) sind oder der Achsabstand zwischen den Bügeln 1m beträgt (§ 8 Abs. 4) und damit auch für Lastenräder ausreichend Fläche zur Verfügung steht.
2. § 8 Abs. 7 bezieht sich auf Fahrradabstellplätze in Parkhäusern und Tiefgaragen. Barrierefreie Rampen würden eine Neigung von max. 6% erfordern und wären damit als vollständig andere Rampenanlagen zu bewerten. Über den § 8 Abs. 1 ist bereits geregelt, dass Fahrradabstellplätze innerhalb und außerhalb von Gebäuden "ebenerdig oder über Rampen/Aufzüge verkehrssicher und leicht erreichbar" sein müssen.

Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Keine Änderung des Satzungstextes.

Anlage 1 zur Stellplatzsatzung
Die notwendigen Stellplätze für KFZ:

1. Wohngebäude und Wohnheime:
1.2 Mehrfamilienhäuser: werden auf 1 Stpl. je 100 qm
2 NUF
geändert.


Stellungnahme der Verwaltung:
Die Veränderung der Stellplatzanzahl auf 1 Stpl. je 100 qm NUF bedeutet eine Halbierung der
Stellplatzpflicht! In einigen Bezirksvertretungen wurde bereits das Verhältnis 1 Stpl. je 50 qm als zu gering angesehen. Über die Minderungsmöglichkeiten wird gewährleistet, dass in guten Lagen nicht zu viele Stellplätze nötig werden. Wenn darüber hinaus Stellplätze reduziert werden sollen, müssen diese abgelöst werden.

Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Keine Änderung der Anlage 1.

Anmerkung:
Die notwendigen Fahrradabstellplätze für
5. Sportstätten:
5.1 Sportplätze: werden auf zusätzlich 1 Stpl. je 20 Besucherplätze
5.2 Spiel- und Sporthallen: werden auf zusätzlich je 30 Besucherplätze
5.3 Freibäder und Freiluftbäder: werden auf 1 Abstpl. je 100 qm
2

Stellungnahme der Verwaltung:
Die aufgeführten Anhebungen führen zu einer leicht höheren Anzahl an Fahrradabstellplätzen und sollten im Sinne der Verkehrswende unterstützt werden.

Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Änderung der Anlage 1, Ziff. 5.1-5.3. wie vorgeschlagen.

8. Bildungseinrichtungen
8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen: werden auf 1 Abstpl. je 3 Schüler*innen
8.4 Berufsschulen, Berufsfachschulen: werden auf 1 Abstpl. je 3 Schüler*innen
8.6 Fachhochschulen, Universitäten: werden auf 1 Abstpl. je 3 Studierende


Stellungnahme der Verwaltung:
In der Stellungnahme der Verwaltung (07.04.2022) zur Neufassung der Stellplatzsatzung wurde bereits erläutert, dass die Anzahl an Fahrradabstellplätzen an allgemeinbildenden Schulen gegenüber dem Mittelwert der bisherigen Stellplatzsatzung aufgrund des gestiegenen Bedarfs nach Fahrrad-
abstellplätzen bereits angehoben worden ist. Eine Erhöhung darüber hinaus ist seitens der Verwaltung nicht empfehlenswert. Gerade die Berufskollegs und Hochschulen in Dortmund weisen einen großen Einzugsbereich auf und werden daher auch sehr stark mit dem ÖPNV angefahren. Die Anzahl von 1 Abstellplatz je 3 Schüler*innen bzw. Studierenden ist daher als zu hoch anzusehen.

Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Keine Änderung der Anlage 1.

10. Verschiedenes:
Die notwendigen Stellplätze für KFZ
10.1 Kleingartenanlagen: werden auf 1 Stpl. je 5 Kleingärten

geändert.

Stellungnahme der Verwaltung:
Bei dem Wert der Kleingartenanlagen handelt es sich um den Mittelwert aus der bisherigen Stellplatzsatzung. Die aufgeführten Reduzierungen sind aber unkritisch und sollten deshalb unterstützt werden.

Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Änderung der Anlage 1, Ziff. 10.1 wie vorgeschlagen.

Zusammenfassung
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, den Entwurf als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 7 BauO NRW einschließlich der o.g. Änderungen zu beschließen.“

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) aus seiner Sitzung am 13.06.2022 vor:

„Dem AMIG liegt zur Sitzung am 13.09.2022 folgendes vor
Stellungnahme der Verwaltung (Korrektur der Anlage) (lag bereits vor, DS-Nr.: 23268-21-E1)

Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022 (lag bereits vor, DS-Nr.: 23268-21-E4)

Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 27.04.2022 (lag bereits zur Sitzung am 03.05.2022 vor)

Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (DS-Nr.: 23268-21-E5):
- Siehe Empfehlung des AKUSW aus der Sitzung am 27.04.2022 -

Stellungnahme der Verwaltung vom 04.05.2022 (DS-Nr.: 23268-21-E6):

- Siehe Empfehlung des AKUSW aus der Sitzung am 27.04.2022 -

Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+, DS-Nr.: 23268-21-E7:

„Wir bitten um Abstimmung über folgenden Änderungsantrag. Die Stellplatzsatzung wird in


den angegebenen §§ wie folgt geändert:
Aufnahme von §5 (4)
Bei Gebäuden, die wichtig sind für die soziale Infrastruktur, wie z.B. Schulen oder Kitas, kann von den vorgesehenen Stellplätzen ganz abgesehen werden, insbesondere wenn diese in dicht besiedelten Quartieren liegen, die nur wenige Freiräume zu Bebauung besitzen.
Änderung zu §6 (5)
Die Summe aller Boni nach § 4 und 6 kann max. 90 % der nach Anlage 1 notwendigen Stellplätze für Kfz betragen. Ausnahmen sind im Rahmen der Errichtung von autofreien Modellquartieren möglich.
Begründung
Erfolgt mündlich“

Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 07.09.2022:



AKUSW, 07.09.2022:
Herr Rm Schreyer teilt mit, dass seine Fraktion folgende zwei Punkte des Antrags seiner
Fraktion (Drucksache Nr.: 23268-21-E5) trotz der hierzu erfolgten Stellungnahme der
Verwaltung vom 04.05.2022 wie folgt aufrecht erhalte:

1.Zu § 8 Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen
Bei der Definition der Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen werden explizit Vorgaben für
Lastenräder aufgenommen.

Im Gegensatz zur Verwaltung halte man hier die vorgegebene 1,5 qm Abstellfläche für Lastenräder nicht für ausreichend. Hierzu bitte man um Definition einer entsprechend größeren Fläche.

2.Zu 1.2 Mehrfamilienhäuser werden auf 1 Stpl. je 100 qm2 NUF geändert

Hierzu bitte man darum, folgende Abänderung zur Abstimmung zu stellen:

Mehrfamilienhäuser in den besonders verdichteten Innenstadtbereichen (Zone1 und 2): werden
auf 1 Stpl. je 100 qm2 NUF geändert


Herr Rm Weber verdeutlicht, dass seine Fraktion die Vorlage in der durch die Verwaltung vorgeschlagenen Fassung befürworten und sich zu den o.a. Punkten des Antrags der Fraktion B‘90/Die Grünen enthalten werde.

Frau Rm Rudolf führt an, dass ihre Fraktion der Vorlage der Verwaltung vor dem Hintergrund der Stellungnahme der Verwaltung zustimmen werde. Zum Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen werde man dem Punkt, „die Stellplätze für Lastenräder zu vergrößern“ zustimmen, den Punkt bezüglich der Stellplätze bei Mehrfamilienhäusern werde man ablehnen.

Herr Meißner weist darauf hin, dass die Stellplatzssatzung möglichst so beschlossen werden sollte, dass diese nach Ratsbeschluss umgehend veröffentlicht werden könne. Daher bitte er darum, die Formulierung zum Thema „Größe der Abstellfläche für Lastenräder“ so zur Beschlussfassung zu bringen, dass diese direkt übernommen werden könne.

Auf Anregung durch die Vorsitzende kündigt Herr Thabe hierzu an, dass Verwaltung bis zur Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) einen entsprechenden Formulierungsvorschlag unterbreiten werde.

Vor diesem Hintergrund leitet der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Angelegenheit heute ohne Empfehlung weiter.“


Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 23268-21-E8):

„Im Rahmen der Beratungen der Stellplatzsatzung in der Sitzung des AKUSW am 07.09.2022 ergab sich der Wunsch für die Berücksichtigung von Lastenrädern im Satzungstext eine Formulierung zu finden.


In Anlehnung an die Stellplatzsatzung der Stadt Bochum wird von der Verwaltung folgende Ergänzung in § 8 als neuer Abs. 9 vorgeschlagen:

(9): Bei Wohngebäuden mit mehr als 12 Fahrradabstellplätzen muss jeder 13. Fahrrad­abstellplatz für ein Lastenfahrrad ausgelegt sein. Die Grundfläche hierfür beträgt 3 m2 zuzüglich der jeweils notwendigen Verkehrsfläche.

Es erfolgt hier eine Beschränkung auf Wohngebäude, da dort das Lastenrad dauerhaft abgestellt werden muss. Bei Verkaufsflächen ab 800 m2 Verkaufsfläche ist der Stellplatzbedarf für Lastenräder bereits in der Anlage 1 unter Ziffer 3.2 und 3.3 in der Form berücksichtigt, dass (mindestens) zwei Stellplätze für Lastenräder hergestellt werden müssen.“

Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 23268-21-E9):

„Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Abstimmung des folgenden Ergänzungsantrags zu §4 der Stellplatzsatzung, „Minderungsmöglichkeiten nach Lage und Typ“:

Absatz (2), „Zentralitäts-Bonus“
wird wie folgt geändert:

Das Stadtgebiet ist gemäß Anlage 4 in drei Zonen gegliedert, wobei jede Zone einen unterschiedlich hohen Zentralitäts-Bonus hat. Die notwendigen Stellplätze für KFZ reduzieren sich in der:

- Zone I – Erweiterter City-Bereich (höchste Zentralität) um 35%

- Zone II – Zentren (mittlere Zentralität) um 30%

- Zone III – Erweiterte Innenstadt (niedrige Zentralität) um 25%

Begründung:
Erfolgt mündlich“

AMIG 13.09.2022:
Herr Wilde führt zum Antrag der Fraktion DIE LINKE+ (DS-Nr.: 23268-21-E7) an, dass er nicht dafür werbe, die sozialen Infrastruktureinrichtungen wie Kitas, Schulen etc. aus der Stellplatzverpflichtung zu nehmen, zumal man bei Kitas häufig private Betreiber und Vorhabenträger habe.

Zu § 6 Abs. 5 gibt er den Hinweis, dass es sich für den Fall, wenn man autofreie Modelquartiere habe, es sich nicht nur um wenige Wohneinheiten, sondern um ganze Quartiere handeln werde, für die die Verwaltung Bebauungspläne aufstelle. In diesen setze man dann fest, dass dort keine Stellplätze erforderlich sind. Diese Festsetzung gelte vorrangig und nicht die Stellplatzsatzung.



Zum Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 23268-21-E9) erläutert er, dass man die Stellplatzsatzung auch nach in Krafttreten noch aufgrund aktueller Bedarfe anpassen könne. Daher schlage er vor, diesen Antrag heute zurückzuziehen.

Weiter schlägt Herr Wilde vor, die Empfehlung zur Vorlage heute im Sinne der beiden Stellungnahmen der Verwaltung vom 04.05 2022 und 08.09.2022 zu treffen.

Frau Rm Sassen zieht sodann den o.a. Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr. 23268-21-E9) zurück und behält sich vor, diesen zur Ratssitzung erneut zu stellen.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die LINKE+ (DS-Nr.: 23268-21-E7) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE+ und Die FRAKTION /Die PARTEI), ab.

Vor dem Hintergrund der Beschlussvorschläge der Verwaltung laut der vorliegenden Stellungnahmen vom 04.05.2022 und 08.09.2022 empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) sowie Enthaltungen (Fraktion B‘90/Die Grünen), folgenden Beschluss zu fassen:
- Siehe Beschlussvorschlag der Verwaltung-.“

Rm Sassen (B‘90/Die Grünen) sieht in der vorgegebenen Mindestanzahl an Pkw-Stellplätzen vergebene Chancen und benennt explizit die Verteuerung von Baumaßnahmen, die Wirkung auf das Stadtbild und die versäumte Reduzierung der Attraktivität der Pkw-Nutzung im Sinne der Verkehrswende. Daher lehnt ihre Fraktion die Vorlage ab. Positiv hebt sie die Mindestanzahl an Fahrradstellplätzen und die Einrichtung von Stellplätzen für Lastenräder hervor.

Rm Perlick (AfD) kritisiert das Ziel, Pkw-Verkehr in der Stadt unattraktiver zu machen. Seine Fraktion lehnt die Verringerung von Pkw-Parkplätzen -u.a. für Fahrradparkplätze- und damit die Vorlage ab.

Rm Weber (CDU) beschreibt das Ende eines langen Beratungsgangs und dankt der Verwaltung für die zahlreichen Stellungnahmen sowie den Fraktionen und Bezirksvertretungen für die Anregungen.

Rm Berndsen (SPD) zieht ein positives Fazit zur Diskussion im Ausschuss. Auch sei die Satzung in der Zukunft fortentwickelbar.



Der Rat der Stadt fasst in der Fassung der Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) aus der Sitzung am 13.09.2022 unter Einbeziehung der Stellungnahmen der Verwaltung vom 04.05.2022 (Drucksache Nr.: 23268-21-E6) sowie vom 08.09.2022 (Drucksache Nr.: 23268-21-E8) mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und AfD folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt den angehängten Entwurf als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1. Nr. 4, 5 und 7 BauO NRW.

zu TOP 3.3
Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Abschluss 3 Teilkonzepte - Fußverkehr & Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit, Öffentlicher Raum & Ruhender Verkehr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24062-22)

Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.

zu TOP 3.4
Fortschreibung Masterplan Einzelhandel – Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
Hier: Entwurf des Masterplans Einzelhandel 2021; Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25120-22)

Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.

zu TOP 3.5
Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund - hier: Ergebnisse der Eignungsuntersuchung zur Identifizierung neuer Wirtschaftsflächen im Freiraum
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25130-22)

Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.

zu TOP 3.6
Handlungskonzept zur weiteren Verbesserung der Überflutungs- sowie Hochwasservorsorge und des zugehörigen Krisenmanagements in der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25087-22)

Rm Frank (CDU) begrüßt das vorliegende Handlungskonzept. Er weist darauf hin, dass es sich hier um lediglich einen Baustein zum Thema „Schwammstadt Dortmund“, welches zur Verbesserung des Mikroklimas unabdingbar sei, handelt. Dafür ist ein umfassendes Gesamtkonzept nötig.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Handlungskonzept zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung entsprechender Umsetzungsvorlagen für die einzelnen Maßnahmen.

zu TOP 3.7
Wohnungsmarktbericht 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25264-22)

Rm Helferich (AfD) kritisiert, dass die Stadt Dortmund eine dezentrale Unterbringung von Geflüchteten anstrebt.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Wohnungsmarktbericht 2022 der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.8
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Stadtumbau Dorstfeld -Bürgerhaus Dorstfeld-
hier: dritter Kostenerhöhungsbeschluss
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 24893-22)

Rm Bohnhof lehnt im Namen der AfD-Fraktion die Vorlage ab, da die Kostensteigerung nicht akzeptabel und aus seiner Sicht die Dringlichkeitsentscheidung nicht nachvollziehbar ist.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat genehmigt folgende gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW vom Oberbürgermeister und der Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt für den „Umbau der ehemaligen Waschkaue der Zeche Dorstfeld zu einem Bürgerhaus“ (vgl. dazu DS-Nr. 14190-19, DS-Nr. 18009-20, DS-Nr. 20915-21) einen investiven Mehrbedarf um insgesamt weitere 793.000 €.

Damit erhöhen sich die investiven Auszahlungen in der Teilfinanzrechnung des Amtes für Stadterneuerung (FB 67) von bisher 6.690.000 € um 743.000 € auf insgesamt 7.433.000 €.

Zusätzlich erhöhen sich die nicht zahlungswirksamen Sachleistungen (Muskelhypothek) der „Bürgerhaus Dorstfeld eG“ um zusätzliche 50.000 € auf insgesamt 150.000 €. Für die Muskelhypothek ist ein 100 %iger Sonderposten zu bilden.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen von 7.841.422 € und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 258.422 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Die Gesamtmaßnahme (investive und konsumtive Anteile) wird durch Bundes- und Landeszuweisungen in Höhe von 4.389.845 € gefördert.

Im weiteren Verlauf des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 ff. erfolgt zum endgültigen Haushaltsplan eine dem Mittelbedarf entsprechende Anpassung nach dem Verfahren zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen.



zu TOP 3.9
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Stadterneuerungsprogramm "Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt"
hier: "Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt"
Erhöhung der Bewilligung an die Stiftung Soziale Stadt
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 24378-22)

Rm Helferich (AfD) kritisiert die Maßnahme und die damit verbundenen Kosten.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat genehmigt folgende gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW vom Oberbürgermeister und der Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Erläuterungen zum Kostenstand und zum Mehrbedarf zur Kenntnis und beschließt die Erhöhung der Zuwendungen an die Stiftung Soziale Stadt zur Durchführung des Projektes „Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt“ (DS-Nr. 03327-15, DS-Nr. 05925-16, und DS-Nr. 13179-19 und DS-Nr. 18283-20) um 1.100.000 €. Damit steigt die Investitionssumme von bisher 8.120.000 € auf insgesamt 9.220.000 €.

Das Projekt „Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt“ wird mit Zuwendungen der EU, des Bundes und des Landes NRW gefördert. Die höchstmögliche Förderung beträgt 7.279.424,67 €. Somit ergibt sich ein städtischer Eigenanteil i. H. v. 1.940.575,33 €.

Die Weiterleitung der Fördermittel im Rahmen des Projektes „Heimathafen“ ist mit einer 20-jährigen Gegenleistungsverpflichtung verbunden. Für diesen Vorgang sind gem. § 44 II S. 2 KomHVO NRW im städtischen Haushalt Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) abzubilden. Die ratierliche Auflösung der RAP über den Zweckbindungszeitraum von 20 Jahren führt zu einer Belastung der Teilergebnisrechnung des FB 67.

Die Investition in das Eigentum Dritter, in Höhe von insgesamt 9.220.000 €, bedingt eine jährliche Nettobelastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 97.028,77 €.



zu TOP 3.10
Hoesch-Hafenbahn-Weg,
Kreuzungsbauwerk Massener Weg in Dortmund Körne
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25223-22)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Darstellung des Sachverhaltes zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, gegenüber dem RVR als Träger der Baumaßnahme für den „Hoesch-Hafenbahn-Weg“ zu erklären, dass sie, wie unter den in Ziff.3 dargestellt, einen Teil der bei der DB Netz AG ggfls. anfallenden Instandhaltungs-kosten für das vorhandene Brückenbauwerk bis zum Baubeginn des neuen Bauwerkes durch den RVR übernimmt.


Die Verwaltung wird beauftragt, mit der DB Netz AG zu vereinbaren, dass diese die entstehenden Instandhaltungskosten für das vorhandene Brückenbauwerk bis zu einem Betrag in Höhe von 35.700,00 Euro brutto trägt. Wird dieser Betrag überschritten, werden die Instandhaltungskosten am vorhandenen Brückenbauwerk bis zu einer Höhe von 250.000,00 Euro brutto durch die Stadt Dortmund getragen. Dieser finanzielle Beitrag wird seitens der Stadt Dortmund nur unter der Bedingung geleistet, dass der Baubeginn der neuen Brücke spätestens bis Juli 2024 erfolgt.

zu TOP 3.11
Rathaus Dortmund: Sonderprojekte Neugestaltung Ratssaal und Medientechnik Rathaus
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25172-22)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Ergänzung zur Vorlage vom 18.08.2022 (Drucksache Nr.: 25172-22-E1) vor:
„… in der oben genannten Ratsvorlage ist leider ein redaktioneller Übertragungsfehler enthalten. Fälschlicherweise wurde auf Seite 3 der Vorlage im Absatz „Zuständigkeit“ die Bezirksvertretung Hörde genannt. Korrekterweise muss jedoch hier die Bezirksvertretung Innenstadt-West genannt werden.

Ich bitte, diese Korrektur zu beachten und bedanke mich für Ihr Verständnis.“


Folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) aus seiner Sitzung am 13.09.2022 liegt dem Rat der Stadt vor:
„Hierzu liegt vor Ergänzung zum Vorgang (DS-Nr.: 25172-22-E1):
- Siehe oben -“

AMIG 13.09.2022:


Die Verwaltung strebt an, die Induktionen im Bürgersaal zu prüfen und eine Lösung hierzu zu finden. Außerdem werde man anstreben, auch die anderen Sitzungssäle mit Ringschleifen auszustatten.

Mit dieser Anmerkung der Verwaltung empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
- Siehe Beschlussvorschlag der Verwaltung –.“


Rm Mader stellt die Zustimmung der CDU-Fraktion in der Fassung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) in Aussicht. Die Ausgaben sind aus seiner Sicht sinnvoll in die Zukunft investiert.

Nach Rm Berndsen wird die SPD-Fraktion in der (gleichlautenden) Fassung von AMIG und AFBL zustimmen. Er macht darauf aufmerksam, dass der Punkt „Hybridsitzungen“ noch einer dringend auf Landesebene zu schaffenden rechtlichen Grundlage bedarf.

Rm Bohnhof (AfD) beschreibt die Kostenentwicklung und meint, bestimmte Dinge seien unnötig, wenn es keine rechtliche Grundlage für die Nutzung gibt. Er kritisiert, dass die Möglichkeit der elektronischen Abstimmung implementiert werden soll. Damit wäre das Abstimmungsverhalten nicht mehr transparent. Er hält dies für Luxusausstattung, hier könne gespart werden.

Rm Waßmann (CDU) gibt hinsichtlich der Wortmeldung des Rm Berndsen an, die letzte Landesregierung habe die Voraussetzungen für hybride Sitzungen bereits geschaffen.



Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion unter Berücksichtigung der Ergänzung zur Vorlage vom 18.08.2022 (Drucksache Nr.: 25172-22-E1) sowie der Anmerkung der Verwaltung im AMIG vom 13.09.2022 folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1. die Umsetzung des Bauvorhabens Neugestaltung Ratssaal mit 2,45 Mio. € und Medientechnik in Höhe von 5,99 Mio. € auf Basis der vorliegenden Entwurfsplanung Leistungsphase 3 als kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschluss

und beauftragt

2. die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Planung und Ausführung (Leistungsphasen 1-8 der HOAI) für das Sonderprojekt - Neugestaltung Ratssaal und Anpassung Medientechnik.

zu TOP 3.12
Planungsbeschluss Straßenüberführung Franziusstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25214-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Planung der Demontage und des Neubaus der Straßenüberführung Franziusstraße mit einem Gesamtplanungsvolumen in Höhe von 1.110.000,00 Euro zzgl. Kosten für das Projektmanagement in Höhe von 134.000,00 Euro. Die Gesamtkosten dieses Beschlusses betragen damit 1.244.000,00 Euro.

2. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt das Tiefbauamt, die Tätigkeiten des Projektmanagements in der Bauphase (Überwachen der Oberbauleitung, Mitwirken bei der Projektabrechnung) mit einer Summe von 66.000,00 Euro optional vorzusehen.

3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das im Jahr 2022 für das Jahr 2023 fehlende Verpflichtungsermächtigungsbudget in Höhe von 104.000,00 Euro außerplanmäßig gemäß § 83 i.V.m. § 85 GO NRW auf die Investitionsfinanzstelle 66U01202014073 – Franziusstr., Brücke – (Finanzposition 780 810) zu verlagern.

Zu 1. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66U01202014073 – Franziusstr., Brücke – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2022: 30.000,00 Euro


Haushaltsjahr 2023: 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 400.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2025: 370.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2026: 144.000,00 Euro

Zu 2. Optional fallen (für den Fall eines gültigen Baubeschlusses) für die Vergabe der Tätigkeiten der Bauphase (Projektmanagement Bauleitung) Kosten in Höhe von 66.000,00 Euro an, die sich wie folgt aufteilen würden:


Haushaltsjahr 2025: 30.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2026: 36.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.



zu TOP 3.13
Planungsbeschluss “Vollanschluss OWIIIa/Mallinckrodtstraße an die Westfaliastraße“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21332-21)

Rm Wallrabe begrüßt für die CDU den geplanten Vollanschluss der OWIIIa. Dieser Wunsch wurde auch durch andere Anträge der vergangenen Jahre gestützt. Damit kann der Schwerlastverkehr aus dem Stadtgebiet ins Autobahnnetz gebracht werden, die Wohngebiete werden entlastet.

Rm Meyer erklärt, die SPD-Fraktion fordere den Vollanschluss seit dem Hafendialog im Jahre 2013. Sie dankt auch der Deutschen Bahn für die Unterstützung und freut sich, dass der Anschluss 2027 realisiert wird.



Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Planung des Vollanschlusses OWIIIa/ Mallinckrodtstraße an die Westfaliastraße“ mit einem Gesamtplanungsvolumen in Höhe von 3.200.000,00 Euro zzgl. des Projektmanagements in Höhe von 765.000,00 Euro.

2. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt das Tiefbauamt, die Tätigkeiten der Bauphase (Bauüberwachung) mit einer Summe von 154.000,00 Euro optional vorzusehen.

Zu 1) Die Finanzierung der Planungskosten erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66U01202014593 - OWIIIa/Westfaliastraße Vollanschluss - (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2022: 30.000,00 Euro


Haushaltsjahr 2023: 600.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2025: 800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2026: 800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2027: 800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2028: 135.000,00 Euro

Zu 2) Optional fallen (für den Fall eines gültigen Baubeschlusses) für die Vergabe der Tätigkeiten der Bauphase (Bauüberwachung) Kosten in Höhe von 154.000,00 Euro an:

Haushaltsjahr 2028: 154.000,00 Euro


Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i. V.m. § 85 GO NRW außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung der Maßnahme in Höhe von 600.000,00 Euro im Haushaltsjahr 2022 zu Lasten des Haushaltsjahres 2023, 800.0000,00 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2024 und 790.000,00 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2025.



zu TOP 3.14
Nachfolgenutzung ehem. Kraftwerk Knepper: Ausbau der Anlage Langenacker sowie der Knotenpunkte Königshalt/Anschlussstellen DO-Bodelschwingh A 42/A 45 und Knepper/Oststraße/Nierhausstraße
hier: Baubeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25141-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat beschließt den Ausbau der Teilfläche Langenacker mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.083.000,00 Euro und die Übertragung der Durchführung und Finanzierung der o. g. Ausbaumaßnahme durch Abschluss eines Vorfinanzierungsvertrags auf die LogPoint Ruhr GmbH, die sich aus den Gesellschaftern Segro Germany GmbH und Hagedorn Revital GmbH zusammensetzt und damit im Namen des Verursachers fungiert.

Die Finanzierung des Ausbaus der Teilfläche Langenacker in Höhe von 1.083.000,00 Euro wird aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66M01202014715 - Vorfinanzierung Langenacker - (Finanzposition 780 810) mit folgender Auszahlung erfolgen:

Haushaltsjahr 2028: 1.083.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem Haushaltsjahr 2024 eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 28.575,00 Euro.

2. Der Rat stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung mit Straßen.NRW und der Autobahn GmbH über den Ausbau der Knotenpunkte Langenacker/Königshalt/Anschlussstellen Dortmund-Bodelschwingh zu und beschließt die Übertragung der Durchführung und Finanzierung durch Abschluss eines Baudurchführungsvertrages auf die LogPoint Ruhr GmbH.

3. Der Rat stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung mit Straßen.NRW über den Ausbau des Knotenpunkts Oststraße/Nierhausstraße zu und beschließt die Übertragung der Durchführung und Finanzierung des auf Dortmunder Gebiets liegenden Ausbaus durch Abschluss eines Baudurchführungsvertrags auf die LogPoint Ruhr GmbH.


zu TOP 3.15
Ausbau der Erschließungsanlagen im Bebauungsplangebiet Hö 273 -westlich Wellinghofer Straße- in Dortmund-Hörde
hier: 1. Ausbaustufe der Planstraße A
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24523-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Finanzierung des Ausbaus der Erschließungsanlagen im Bebauungsplangebiet Hö 273 -westlich Wellinghofer Straße- in Dortmund-Hörde aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF).

Die Finanzierung erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF) mit folgenden Auszahlungen:

2022 740.000,00 Euro


2023 300.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 1.500,00 Euro beim FB 66.



zu TOP 3.16
Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegebrücke Lindemannstraße
hier: Verschiebung der Baumaßnahme auf August 2024
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25331-22)

Folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus der Sitzung am 15.09.2022 liegt dem Rat der Stadt vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:

die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zum oben genannten Tagesordnungspunkt nachfolgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund hebt seinen Beschluss vom 16.12.2021, Drucksache Nr.: 22409-21, zum Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegebrücke Lindemannstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 9.900.000,00 Euro, inklusive Planungskosten, auf.



Begründung
Erfolgt ggf. mündlich.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass ihre Fraktion entsetzt sei, dass die Verwaltung es nicht schaffe, diese Brücke fertig zu stellen. Jede Verschiebung bedeute auch eine Kostenerhöhung. Die Entscheidung des Verwaltungsvorstandes sei ohne Einbeziehung der Politik getroffen worden. Deshalb könne ihre Fraktion dem o.g. Antrag folgen. Weiterhin bittet sie um folgende Ergänzung des Antrages:

„Die Verwaltung wird aufgefordert, auf Grundlage der bestehenden Planung, zeitnah der Politik einen neuen Beschluss vorzulegen.“

Sie betont, dass die Brücke so schnell wie möglich gewollt sei.

Herr Mader (CDU-Fraktion) merkt an, dass man sich damals aus guten Gründen für eine neue Brücke entschieden habe, die Verwaltung habe zuletzt kommuniziert, dass die Brücke trotz eines Kostenerhöhungsbeschlusses nicht fertig gestellt werden könne. Er betont, dass nur der Rat den Baubeschluss zurückholen könne, da es sich um einen Ratsbeschluss handele. Gegen die o. g. gewünschte Ergänzung habe seine Fraktion keine Einwände.
Seine Fraktion habe sich übergangen gefühlt, da sie die Information erst aus der Presse erfahren habe. Es gehe um das Verständnis der Fraktion und den Umgang mit der Verwaltung.

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) gibt an, dass auch seine Fraktion enttäuscht über die Information aus Presse und Verwaltungsvorstand gewesen sei. Seine Fraktion könne sich den Gründen, warum eine Fertigstellung nicht möglich sei, anschließen. Dem Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion könne seine Fraktion nicht folgen, da der Wunsch, die Brücke zu bauen, immer noch bestehe. Bei einer möglichen Kostenerhöhung gehe er davon aus, dass der Politik eine entsprechende Vorlage vorgelegt werde. Den Beschluss zurück zunehmen, halte er nicht für notwendig.

Herr Berndsen (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass die CDU-Fraktion und auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün die Vorlage ohne den Antrag zur Kenntnis genommen hätten. Die Argumentationen, warum so eine Brücke zurzeit nicht fertig gestellt werden könne, sei vor allem für Menschen aus der Baubranche, nachvollziehbar. Der Antrag könne nur abgelehnt werden.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) warnt davor, dem Antrag zuzustimmen. Das hätte zur Folge, dass alle Beträge, die in der mittelfristigen Planung budgetiert worden seien, zwangsläufig rausgenommen werden müssten und dann wieder neu beantragt werden müssten. Wie in 1-2 Jahren die Haushaltssituation sei, wisse man heute noch nicht. Die Stimmungslage könne er nachvollziehen.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) merkt an, dass ca. 8 Mio € von 9,9 Mio € Landesfördermittel seien. Er fragt nach, wie lange die Fördermittel sicher seien und ab wann diese neu beantragt werden müssten.

Frau Siegeroth (66/1-3, stellv. Bereichsleiterin) erklärt, dass Arnsberg bereits informiert sei und ein positives Signal gegeben habe.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, ob der Förderbescheid weg sei, wenn der Beschluss aufgehoben werde. Inhaltlich schließe er sich mit Blick auf den Haushalt Herrn Stüdemann an. Dem Antrag der CDU-Fraktion könne er nicht folgen.

Frau Siegeroth schließt sich ebenfalls den Äußerungen von Herrn Stüdemann an. Die Verwaltung müsse im Rahmen der Fördermittelbeantragung mit einer Kämmerer Erklärung nachweisen, dass der Eigenanteil im Haushalt abgebildet worden sei. Wenn der Beschluss aufgehoben würde und die Mittel nicht mehr veranschlagt seien, wäre ein Nachweis nicht mehr möglich und damit die Förderung in Gefahr.

Herr Mader zieht den Antrag seiner Fraktion zurück.
Die Dimension sei in der Vorbereitung des Antrages nicht gesehen worden.
Er betont, dass Beschlüsse des Rates nicht vom Verwaltungsvorstand gecancelt werden könnten.
Die Hauptkritik richte sich an die Umgangsweise. Auch seine Fraktion wolle die Brücke haben.

Herr Waßmann (CDU-Fraktion) gibt zu bedenken, dass es zumindest zeitnah eine Fortschreibung der ursprünglichen Vorlage mit aktualisierten Daten geben müsse. Es könne kein Freibrief erteilt werden, indem man den Baubeschluss belasse, egal was er koste.

Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) schlägt vor, die Vorlage nicht zur Kenntnis zu nehmen, sondern mit der Ergänzung der aktualisierten Fortschreibung der Vorlage zu empfehlen.

Herr Stüdemann führt aus, dass wenn der Rat der Stadt Dortmund aufgrund der aufgeführten Ursachen oder Gründe die Realisierung verschiebt und die Verwaltung beauftragt, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eine fortgeschriebene und aktualisierte Planung mit Fertigstellungzeitraum noch einmal zur Kenntnis vorzulegen, habe die Politik kenntlich gemacht, dass der Rat die Entscheidung treffe.

Frau Reuter fragt nach, wie lange verschoben werden könne.

Frau Siegeroth erläutert, dass Arnsberg informiert sei, dass direkt nach der EM 2024 mit dem Bauvorhaben gestartet werde. Von dort sei eine Zustimmung erfolgt, dass das möglich sei.

Herr Kauch warnt davor, Formulierungen zu machen. Er schlägt vor, die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung zu bitten, eine entsprechende Fortschreibung der Vorlage vorzulegen.

Herr Waßmann schlägt vor, einen Formulierungsvorschlag bis zum Rat vorzulegen.
Er fragt nach, da das Vergabeverfahren bereits rechtssicher aufgehoben worden sei, wie lange sich ein Zeitraum mit Blick auf das Vergabeverfahren erstrecken dürfe.

Frau Siegeroth gibt an, dass sich das Leistungsverzeichnis des Bauwerks nicht grundsätzlich ändere. Die Anforderungen an das Bauwerk blieben bestehen. Es werde ganz normal in ein neues Vergabeverfahren gestartet, was zwischen 3 und 6 Monate dauern würde.

Herr Waßmann merkt an, dass es noch eine Verständigung darüber geben müsse, was der späteste Zeitpunkt einer neuen Vorlage sein müsste, wenn das Ziel mit dem Bau nach der EM 2024 zu starten, gehalten werden solle.

Herr Mader schlägt vor, dass eine Konkretisierung mit verbindlichen Daten für die Ratssitzung von der Verwaltung erarbeitet werde.

Herr Stüdemann sagt zu, Herrn StR Rybicki zu informieren.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beauftragt die Verwaltung, eine Konkretisierung mit verbindlichen Daten und einen Formulierungsvorschlag als Grundlage für einen Beschluss des Rates, die Baumaßnahme zu verschieben, bis zur Ratssitzung vorzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Vorlage heute nicht zur Kenntnis und lässt die weitere Beratung der Vorlage zum Rat durchlaufen, um abschließend einen Beschluss zu fassen.“
Außerdem liegt dem Rat der Stadt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 21.09.2022 (Drucksache Nr.: 25331-22-E2) vor:
„… in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 15.09.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Konkretisierung mit verbindlichen Daten und einen Formulierungsvorschlag als Grundlage für einen Beschluss des Rates, die Baumaßnahme zu verschieben, zur Ratssitzung am 22.09.2022 vorzulegen.

Wie in der Vorlage bereits ausgeführt, starten die Vergabeverfahren für die Abbrucharbeiten und den Brückenneubau im vierten Quartal 2023. Aufgrund der Volumina sind europaweite Ausschreibungen nötig, so dass mindestens sechs Monate für die Verfahren einzuplanen sind. In der nachfolgenden Übersicht sind die konkretisierenden Daten zu Ihrer Information mit aufgenommen worden.


Start der Vergabe
konkretisierende
Daten
Ausführungsbeginn vor Ort
Ausführungsende
Verkehrssicherung
1. Quartal 2024
Januar 2024
Juli 2024
März 2026
Abbrucharbeiten
4. Quartal 2023
Mitte Oktober 2023
August 2024
Oktober 2024
Brückenneubau
4. Quartal 2023
Mitte Oktober 2023
Oktober 2024
März 2026
Freianlagen
3. Quartal 2025
Juli 2025
Januar 2026
Juli 2026

Für die Beschlussfassung zur Verschiebung der Baumaßnahme möchte ich Ihnen folgende Formulierung vorschlagen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Vorlage „Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegebrücke Lindemannstraße“ zur Kenntnis und beschließt die Verschiebung der Baumaßnahme auf August 2024. Ein ergänzender und aktualisierter Baubeschluss ist den politischen Gremien rechtzeitig zur Entscheidung vorzulegen.“

Rm Berdsen bedauert für die SPD-Fraktion die Verschiebung der Maßnahme. Gleichwohl zeigt er Verständnis für die Gründe. Seine Fraktion möchte in der Fassung des AFBL mit der in der Stellungnahme der Verwaltung vom 21.09.22 vorgeschlagenen Änderung zustimmen.

Rm Mader (CDU) ist die Beschlussfassung gemäß Stellungnahme der Verwaltung vom 21.09.22 wichtig. Im AFBL wurde bereits über einen mögliche Zeitplan gesprochen und er äußerte daraus abgeleitet den Wunsch, im ersten Halbjahr 2023 entsprechende Unterlagen vorgelegt zu bekommen, damit nach der Fußball-Europameisterschaft 2024 unverzüglich gebaut werden kann.



Der Rat der Stadt fasst nach Kenntnisnahme der Stellungnahme der Verwaltung vom 21.09.2022 (Drucksache Nr.: 25331-22-E2) einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Vorlage „Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegebrücke Lindemannstraße“ zur Kenntnis und beschließt die Verschiebung der Baumaßnahme auf August 2024. Ein ergänzender und aktualisierter Baubeschluss ist den politischen Gremien rechtzeitig zur Entscheidung vorzulegen.



zu TOP 3.17
Bau des Radwalls; hier: Bauabschnitte 8 und 9
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25066-22)

Rm Perlick (AfD) bemerkt, dass 37 Pkw-Stellplätze mit dieser Maßnahme entfallen und verweist auf einen WDR-Beitrag über die Beschwerde einer Geschäftsfrau. Er spricht sich gegen den deutlichen Ausbau des Radverkehrs aus, denn dies schmälere aus seiner Sicht die Lebensqualität und entziehe den Menschen die Möglichkeit, mit dem Pkw in die Stadt zu fahren und dort zu parken.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Bau des Radwalls, hier Bauabschnitt 8 und 9, mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.500.000,00 Euro.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66W01202014695 - Radwall - (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2022 85.000,00 Euro


Haushaltsjahr 2023 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024 415.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem Haushaltsjahr 2025 eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 7.259,00 Euro.



zu TOP 3.18
Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Hagener Straße
hier: Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25106-22)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt beschließt, das für die Umgestaltung der Hagener Straße im Baubeschluss vom 29.08.2018 mit der Drucksache Nr. 10547-18 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 800.000,00 Euro um 795.000,00 Euro auf 1.595.000,00 Euro zu erhöhen.

2. Der Rat der Stadt beschließt, die für die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Hagener Straße im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 10547-18 beschlossenen Gesamtaufwendungen in Höhe von 5.000.000,00 Euro um 3.715.000,00 Euro auf 8.715.000,00 Euro zu erhöhen.

3. Der Rat der Stadt beschließt die Berücksichtigung der unter den "Finanziellen Auswirkungen" dargestellten konsumtiven Aufwendungen und Erträge in den Jahren 2023-2025 mit einer Gesamtverbesserung in Höhe von 266.250,00 Euro im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023 ff. (inklusive der zusätzlichen Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 14.753,75 Euro ab dem Jahr 2026, die sich aus den Abschreibungen und der Auflösung des Sonderpostens ergibt).

4. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i. V.m. § 85 GO NRW außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung der Maßnahme in Höhe von 1.000.000,00 Euro im Haushaltsjahr 2022 zu Lasten des Haushaltsjahres 2025. Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden die im Folgenden in der Anlage 3 dargestellten Minderbedarfe verwendet.


Zu 1.
Die Finanzierung der Umgestaltung der Hagener Straße erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66O01202014670 - Umbau Hagener Straße – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2024 595.000,00 Euro


Haushaltsjahr 2025 1.000.000,00 Euro
Die Investition in die Umgestaltung der Straße bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2026, eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 14.753,75 Euro.

Zu 2.


Die Finanzierung des Neubaus der Eisenbahnüberführung Hagener Straße in Höhe von 8.715.000,00 Euro wird auf dem Kostenträger 6612021B0012 und dem Sachkonto 529 300 abgebildet.

zu TOP 3.19
Erneuerung des Tunnels "Ardeystraße", 2. Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25138-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, das für die Erneuerung des Tunnels Ardeystraße im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 18435-20 und im Erhöhungsbeschluss mit der Drucksache Nr. 21998-21 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 2.720.000,00 Euro um 700.000,00 Euro auf 3.420.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66I01202015060 – Tunnel Ardeystraße – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2021: 2.140,00 Euro


Haushaltsjahr 2022: 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 1.800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 617.860,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem Haushaltsjahr 2025 eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 53.095,00 Euro.



zu TOP 3.20
Erneuerung Verkehrs- und Parkleitsystem Veranstaltungsgelände - Ergänzung des Planungsbeschlusses
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23903-22)

Rm Stieglitz (B‘90/Die Grünen) nimmt Bezug auf das aktuell in Betrieb genommene Parkleitsystem. Dies zeige aktuell über 2.000 freie Parkplätze in Parkhäusern und Tiefgaragen der City an. Somit scheint es kein Problem zu sein, aktuell mit dem Pkw in die Stadt zu fahren. Hier steht nun die Planung für das Gelände um die Westfalenhallen an. Mit der Erhöhung, den bisher verausgabten Mitteln und dem City-Parkleitsystem werden nun mehr als 10 Millionen Euro für Parkleitsysteme ausgegeben, dazu kommen Umsetzungskosten in vergleichbarer Höhe. Er fragt, ob es mit Blick auf den Haushalt sinnvoll ist, Planungen zu beschließen, deren Realisierung nicht mehr finanzierbar ist. Auch sei mit Blick auf die Verkehrswende dies kaum der richtige Ansatz.

Rm Mader (CDU) stellt heraus, dass Veranstaltungen um die Westfalenhallen oft überörtlich sind und somit die Planungen zielführend sind.

Rm … Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Nachnamens, der Fraktion sowie des Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.



Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag von Die Fraktion/Die Partei vom 15.09.2022 (Drucksache Nr.: 23903-22-E1) vor:

„… das Tiefbauamt der Stadt Dortmund veranschlagt ein mehr als doppelt so hohes Budget für ein Verkehrs- und Parkleitsystem rund um die Westfalenhallen, als im Jahr 2020 bei der ursprünglichen Beantragung kalkuliert.

Das Planungsbudget soll von 553.000 Euro auf 950.000 Euro steigen, die Gesamtkosten werden nun auf rund 10,5 Millionen Euro geschätzt, also 138 Prozent mehr als 2020 kalkuliert.

Zusammen mit dem PLS Innenstadt, dessen Panels 24 Stunden täglich den baldigen Start leuchtend verkünden, sind das rund 17 Millionen Euro für zwei Parkleitsysteme.

Die FRAKTION Die PARTEI im Rat der Stadt Dortmund bittet daher, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Um die Investitionen für die PLS gebührend für die Nachwelt zu würdigen und das Image der Stadt als Parkleit-Leuchtturm zu schärfen, werden die gelben Ortstafeln der Stadt Dortmund um den Untertitel „Stadt der Parkleitsysteme“ ergänzt.“


Der Rat der Stadt lehnt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke+ und Die Partei den Zusatz-/Ergänzungsantrag von Die Fraktion/Die Partei vom 15.09.2022 (Drucksache Nr.: 23903-22-E1) ab.

Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Partei sowie der Stimme des Rm Lemke (Die Linke+) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das im Planungsbeschluss vom 17.08.2020 mit der Drucksache Nr. 18059-20 beschlossene Planungsbudget von 553.000,00 Euro auf 950.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014655 - Erneuerung Verkehrsleitsystem und Parkleitsystem Veranstaltungsgelände - (Finanzposition 780 810) mit folgender Auszahlung:

Bis Haushaltsjahr 2021: 32.042,57 Euro


Haushaltsjahr 2022: 350.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 67.957,43 Euro

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.



zu TOP 3.21
Unterstützung der Städteinitiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten - eine kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24530-22)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) aus seiner Sitzung am 13.09.2022 zum „Beitritt der Stadt Dortmund zur Städteinitiative Tempo 30, Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 31.03.2022 (Drucksache Nr.: 24119-22) vor:
„Hierzu liegt vor Überweisung aus dem Rat der Stadt vom 31.03.2022:

„Die Fraktion Die Partei legt dem Rat der Stadt folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 29.03.2022 (Drucksache Nr.: 214119-22-E1) vor:


„Die FRAKTION Die PARTEI im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den Beitritt der Stadt Dortmund zur Initiative Städteinitiative Tempo 30.
Die Verwaltung wird beauftragt, sich um die Formalitäten kümmern.

Begründung:
Die Initiative gründete sich im Umfeld des Deutschen Städtetags und kritisiert, von diesem unterstützt, explizit, dass Kommunen nach wie vor nicht die Möglichkeit haben, zu entscheiden, wann und wo Verkehrsgeschwindigkeiten angepasst und ortsbezogen angeordnet werden können. Der Initiative sind mittlerweile über 100 Kommunen beigetreten.
Die Initiative zielt darauf ab, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überall über die zuständigen Straßenverkehrsbehörden so anordnen zu können, wie es unter Abwägung aller relevanten umwelt-, verkehrs- und städtebaubezogenen Belange angemessen ist.

Sie will also einen neuen straßenverkehrsrechtlicher Rahmen, der es ermöglicht, Tempo 30 dort anzuordnen, wo sie es für sinnvoll erachten – auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz und ggf. auch stadtweit als neue Regelhöchstgeschwindigkeit. Mit Tempo 30 auf (fast) allen Straßen wäre allen Menschen in Dortmund geholfen. Denn langsameres Fahren ist auch spritsparendes Fahren. Und spritsparendes Fahren schont die Umwelt, in der wir alle leben. Hinzu kommt: Durch die steigenden Benzinpreise sind diese Kosten für viele Menschen, die Auto fahren, kaum noch tragbar. Auf den noch teureren ÖPNV umzusteigen, ist da natürlich keine Option.
Alternativ bliebe uns nur noch, für die Autofahrenden zu klatschen. Wir haben ja schon bei Pflegekräften erlebt, dass Klatschen genauso gut wie Geld ist. Allerdings denken wir, diese Maßnahme sollte nur im äußersten Notfall angewandt werden. Sonst erwartet am Ende noch jedeX von uns Applaus!
In Summe ist Tempo 30 ein Beitrag für mehr Lebensqualität in Dortmund.

Anlage:

LEBENSWERTE STÄDTE DURCH ANGEMESSENE GESCHWINDIGKEITEN – EINE NEUE KOMMUNALE INITIATIVE FÜR STADTVERTRÄGLICHEREN VERKEHR

Die Städte und Gemeinden in Deutschland stehen beim Thema Mobilität und Verkehr vor großen Herausforderungen. Eine stadt- und umweltverträgliche Gestaltung der Mobilität ist Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit der Städte.

Lebendige, attraktive Städte brauchen lebenswerte öffentliche Räume. Gerade die Straßen
und Plätze mit ihren vielfältigen Funktionen sind das Aushängeschild, das Gesicht der Städte. Sie prägen Lebensqualität und Urbanität.

Diesen Anspruch mit den Mobilitäts-, Erreichbarkeits- und Teilhabeerfordernissen von Menschen und Wirtschaft zu vereinbaren, ist eine zentrale Aufgabe.
Ein wesentliches Instrument zum Erreichen dieses Ziels ist ein stadtverträgliches Geschwindigkeitsniveau im Kfz-Verkehr auch auf den Hauptverkehrsstraßen. Dort produziert der Autoverkehr in den Städten seine höchste Verkehrsleistung. Dort verursacht er aber auch die meisten negativen Auswirkungen – von den Lärm- und Schadstoffbelastungen für die dort lebenden Menschen über die Unfallgefahren bis zum Flächenverbrauch. Seit langem wissen wird dass im Hinblick darauf eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erhebliche positive Auswirkungen haben würde:
 Die Straßen werden wesentlich sicherer, gerade für die besonders Gefährdeten, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bzw. mobilitätseingeschränkt sind.
 Die Straßen werden leiser – und das Leben für die Menschen, die an diesen Straßen wohnen, deutlich angenehmer und gesünder.
 Bei Gewährleistung eines guten Verkehrsflusses kann auch die Luft in den Straßen sauberer werden, was allen zu Gute kommt, die hier unterwegs sind.
 Die Straßen gewinnen ihre Funktion als multifunktionale Orte zurück, die mehr sind als Verbindungen von A nach B.
 Und schließlich: die Straßen werden wieder lesbarer, Regeln einfacher und nachvollziehbarer (kein Flickenteppich mehr), das Miteinander wird gestärkt, der Schilderwald gelichtet.

Die Leistungsfähigkeit für den Verkehr wird durch Tempo 30 nicht eingeschränkt, die Aufenthaltsqualität dagegen spürbar erhöht. Und auf die Länge des Straßennetzes bezogen ist Tempo 30 in den allermeisten Städten ohnehin schon längst die Regel und nicht mehr die Ausnahme. Dies heißt auch: Tempo 30 ist eine Maßnahme für die Städte und Gemeinden und die Menschen, die dort wohnen - es ist keine Maßnahme, die sich gegen den Autoverkehr Deshalb muss das Straßenverkehrsrecht zulässige Höchstgeschwindigkeiten innerorts (30 km/h als Regel, andere Geschwindigkeiten je nach örtlichen Gegebenheiten und Erfordernissen als Ausnahme) neu regeln. Die Kommunen haben immer noch nicht die Möglichkeit zu entscheiden, wann und wo Geschwindigkeiten flexibel und ortsbezogen angeordnet werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit muss endlich überall über die zuständigen Straßenverkehrsbehörden so angeordnet werden können, wie es unter Abwägung aller relevanten umwelt-, verkehrs- und städtebaubezogenen Belange angemessen ist. Dies nutzt den Städten, erweitert ihre Gestaltungsfreiheit und öffnet ihre Entwicklung in Richtung mehr Lebendigkeit, Lebensqualität und Nachhaltigkeit.

Die Städte und Gemeinden brauchen einen neuen straßenverkehrsrechtlichen Rahmen, der es ihnen ermöglicht, Tempo 30 als verkehrlich, sozial, ökologisch und baukulturell angemessene Höchstgeschwindigkeit dort anzuordnen, wo sie es für sinnvoll erachten - auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz und ggf. auch stadtweit als neue
Regelhöchstgeschwindigkeit.

Diese Forderung ist alles andere als radikal – sie ist anderswo in Europa längst umgesetzt und bewegt sich auch in Deutschland in einem Umfeld von aktuellen politischen Positionierungen, die die Dringlichkeit dieser Anpassung des Rechtsrahmens unterstreichen:

 Der Deutsche Bundestag hat am 17.01.2020 in seiner mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen angenommenen Entschließung „Sicherer Radverkehr für Vision Zero im Straßenverkehr“ einen eindeutigen Auftrag an den Bund formuliert, den Kommunen die Möglichkeit zu eröffnen, von der innerörtlichen Regelhöchstgeschwindigkeit von 50 km/h nach eigenem Ermessen auch auf Hauptverkehrsstraßen abzuweichen, wenn es den stadtpolitischen Zielen dient. So wird in der Entschließung u. a. gefordert, „es Kommunen durch eine Veränderung der gesetzlichen Vorgaben zu erleichtern, innerorts die Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 km/h für ganze Straßen unabhängig von besonderen Gefahrensituationen anzuordnen“.
 Die Verkehrsministerkonferenz der Länder (VMK) hat am 16.04.2021 zum Tagesordnungspunkt „Sicherheit und Attraktivität des Fußverkehrs“ den Bund einstimmig aufgefordert, die in einer Ad-Hoc-AG der VMK erarbeiteten Vorschläge „im Rahmen einer zeitnahen Novellierung des Rechtsrahmens, insbesondere von StVO, der VwV-StVO und Straßenverkehrsgesetz, in Abstimmung mit den Ländern ggf. zu berücksichtigen“. Zu diesen Vorschlägen gehört u. a. eine Ergänzung des § 39 StVO („Innerhalb geschlossener Ortschaften ist auch auf Vorfahrtsstraßen (Zeichen 306) mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h zu rechnen“) und ein Modellversuch zur Umkehrung der Regelgeschwindigkeit innerorts von 50 km/h auf 30 km/h.
 Das Bundeskabinett hat seiner Sitzung am 23.04.2021 einen neuen Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) beschlossen, u. a. mit der Feststellung, dass es bedeutsam ist, “in Mischverkehren Geschwindigkeitsunterschiede zwischen den Verkehrsteilnehmenden zu reduzieren“.
Damit liefert der Bund eine weitere Begründung, Tempo 30 auch im Hauptverkehrsstraßennetzanzuordnen.
 Das am 29.04.2021 veröffentlichte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz des Bundes formuliert zudem einen klaren Handlungsauftrag an den Bund:
Er muss so rasch wie möglich alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Maßnahmen ergreifen, um auch die Mobilitäts- und Verkehrswende voranzutreiben. Auch wenn niedrigere innerörtliche Höchstgeschwindigkeiten nur in geringem Umfang direkten Einfluss auf die CO2-Emissionen haben: Sie sind ein zentrales Element einer Stadtverkehrspolitik, die die Nutzung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes stärken und damit auch die klimaschädlichen Auswirkungen des Autoverkehrs verringern will.
Bei der Forderung, die Handlungsspielräume der Städte bei der Anordnung von Tempo 30 im Hauptverkehrsstraßennetz der Städte zu vergrößern, geht es nicht um eine undifferenzierte und pauschale Maßnahme. Die Änderung des Rechtsrahmens soll deshalb durch ein vom Bund gefördertes und zentral evaluiertes Modellvorhaben in mehreren Städten begleitet werden.
Das Modellvorhaben ermöglicht, verschiedene Aspekte vertieft zu untersuchen, die genauerer Betrachtung bedürfen. Das hilft, bei der Anwendung des neuen Rechtsrahmens etwaige negative Begleiteffekte der Neuregelung minimieren zu können bzw. ggf. rechtlich nachzusteuern. Das Modellvorhaben kann u. a. folgende Themen umfassen:
 Der straßengebundene ÖPNV darf durch niedrigere zulässige Höchstgeschwindigkeiten im Hauptverkehrsstraßennetz nicht signifikant benachteiligt werden. Es soll untersucht werden, in welchem Umfang solche Nachteile auftreten (z. B. Reisezeit, Auswirkungen auf betriebliche Kosten) und mit welchen Maßnahmen sie kompensiert werden können.
 Auf vielen Hauptverkehrsstraßen kann aus Platzgründen nicht oder nur mit erheblichem
zeitlichem Vorlauf eine ausreichend dimensionierte separate Radverkehrsinfrastruktur geschaffen werden. Die Anordnung von Tempo 30 kann hier (auch als Zwischenlösung) bei Mischverkehr bzw. nicht ausreichenden Infrastrukturangeboten (z. B. Schutzstreifen) die Sicherheit erhöhen. Dazu fehlt es aber bislang an belastbaren Untersuchungen.
 Tempo 30 im innerörtlichen Hauptverkehrsstraßennetz soll nicht zu Verdrängungseffekten mit einer erhöhten Belastung untergeordneter Straßen führen.
Besondere Bedeutung hat deshalb ein störungsarmer Verkehrsfluss. Es können ggf. aber auch ergänzende regulierende Maßnahmen im Nebennetz sinnvoll sein (z. B. Höchstgeschwindigkeiten < 30 km/h, Umgestaltung von Quartiersstraßen nach dem Vorbild von „Superblocks“ und anderes).

ERKLÄRUNG
Die für Mobilität und Stadtentwicklung zuständigen Beigeordneten, Bürgermeister:innen und Stadtbaurät:innen der unterzeichnenden Städte erklären daher:
1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.
2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.
3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.
4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den
Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.

6. Juli 2021 [im Original mit Unterschriften der Beigeordneten]
Stadt Freiburg im Breisgau Bürgermeister
Stadt Leipzig Bürgermeister und Beigeordneter
Stadt Aachen Stadtbaurätin und Beigeordnete
Stadt Augsburg Baureferent
Landeshauptstadt Hannover Stadtbaurat
Stadt Münster Stadtbaurat und Beigeordneter
Stadt Ulm Bürgermeister

Die Initiative wird unterstützt von folgenden Städten und Gemeinden:
Beitritt bis zum 8. Dezember 2021 (in der Reihenfolge des Eingangs)….“

Rm Frank (CDU) erklärt, der ausformulierte Antrag sei erst am 30.3. zugegangen. Er bittet zwecks Sachdiskussion um Überweisung in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) sowie in den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG).

Rm Bohnhof (AfD) meint, der Antrag und auch TOP 3.23 würde auf die Verdrängung des Individualverkehrs zielen.

Rm Gebel (Die Linke+) erinnert an die „Erfurter Erklärung“ des Städtetags. Dort wurde genau diese Initiative als positives Beispiel benannt. Daher sollten alle Fraktionen mit Teilnehmer*innen des Städtetags informiert sein. Daher irritiert ihn der Wunsch nach Überweisung. Seine Fraktion würde für den Antrag stimmen, sich einer Beratung in den Fachausschüssen aber nicht verschließen.

Rm … Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Nachnamens, der Fraktion sowie des Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.

Rm Schreyer (B‘90/Die Grünen) erklärt für seine Fraktion die vollumfängliche Zustimmungsbereitschaft. Die Diskussion in den Ausschüssen könne aber gern erfolgen.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) hält die Reduzierung der Geschwindigkeit des Individualverkehrs, insbesondere bei Durchgangsstraßen, für nicht zielführend. Jede Fraktion kann ihre Position nennen und eine Überweisung sei nicht nötig. Seine Fraktion steht eher für den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs und nicht für die Behinderung des -ggf. elektrischen- Individualverkehrs.

Rm Neumann-Lieven (SPD) wünscht für ihre Fraktion die Überweisung in die Ausschüsse.



Der Rat der Stadt überweist mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen von AfD und FDP/Bürgerliste bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) den Antrag zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse.“

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vom 27.04.2022:

Frau Rm Neumann-Lieven deklariert für ihre Fraktion weiteren Beratungsbedarf und bittet daher darum, die Angelegenheit heute durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.“

AMIG 13.09.2022:
Aufgrund der heutigen Beschlussfassung zur Vorlage „Unterstützung der Städteinitiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten - eine kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr (Drucksache Nr.: 24530-22)“ erfolgt keine weitere Beschlussfassung zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION/ Die PARTEI, DS-Nr.: 214119-22-E1).“

Laut Rm Thomas findet die AfD-Fraktion den Beitritt nicht richtig. Er prognostiziert eine Flut von Anträgen auf Tempo-30-Zonen bzw. -Straßen. In der Bezirksvertretung gebe es jetzt schon viele aus seiner Sicht unsinnige Anträge auf Tempo-30-Abschnitte. Vor Schulen und Kindergärten verschließe seine Fraktion sich nicht, den beabsichtigten Beitritt zur Städteinitiative lehne sie jedoch ab.

Rm Frank (CDU) stellt fest, die CDU-Fraktion werde -wie in AMIG und AKUSW- nicht zustimmen. Die Städteinitiative ermögliche eine leichtere Einrichtung von Tempo 30 und präferiere dies auch. Eine starre Festlegung auf Tempo 30 entspricht nicht der Ansicht seiner Fraktion, die differenzierte Gestaltung von Geschwindigkeiten sei hingegen gewünscht. Eine starre Geschwindigkeit ist zu komplex für pauschale Lösungen und wirke sich auf den Verkehrsfluss aus. Diese Differenzierung könne auch -unter Verweis auf süddeutsche Großstädte- mit Tempo 40 realisiert werden.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) zeigt den sich aus seiner Sicht darstellenden Widerspruch zwischen „angemessener Geschwindigkeit“ und „Tempo 30“ auf. Im Antrag sieht er „Tempo 30“ als politische Zielsetzung. Es sei eine Frage, ob Mobilität gewollt sei, denn auch der Bus fährt dann mit Tempo 30.

Rm Schreyer erklärt für die Fraktion B‘90/Die Grünen, sie wolle Tempo 30 im Innenstadtbereich. Um den Außenbereich gehe es nicht. Ausnahmen seien möglich und der Rat solle dann auch darüber die Entscheidungskompetenzen erhalten. Dann könne z.B. der Busverkehr begünstigt werden. Hauptziel der Initiative ist, die Lebensqualität durch die Reduzierung von Lärm und Stickoxiden zu verbessern. Erfolge anderer Städte zeigen, dass der Straßenverkehr gleichzeitig erkennbar sicherer wird.

Rm Rudolf (SPD) sieht neue Perspektiven für Dortmund durch den Beitritt zur Initiative. Dazu muss allerdings zunächst die Straßenverkehrsordnung angepasst werden. Solch eine Änderung könnte der Stadt mehr Spielraum für Geschwindigkeitsfestlegungen eröffnen. Lärm und Abgase würden vermieden sowie die Verkehrssicherheit verbessert. Unfallzahlen würden sinken.

Rm Kowalewski (Die Linke+) geht nicht davon aus, dass Busse bei Tempo 30 langsamer fahren würden. Vorteile im Antrag sind für ihn die verbesserte Wahlfreiheit der Kommune bzw. der kommunalen Politik. Auch würden die Flickenteppiche hinsichtlich der erlaubten Geschwindigkeit verschwinden. Damit wird die Irritation der Verkehrsteilnehmenden verringert.



Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, Die Partei sowie der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, AfD und FDP/Bürgerliste sowie der Stimme des Rm Karacakurtoglu (Die Linke+) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, sich den Forderungen der Pilotstädte anzuschließen und den Beitritt der Stadt Dortmund zur Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ zu erklären.

zu TOP 3.22
Änderung der bisherigen Festlegung der Reinigungshäufigkeit zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25350-22)

Folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus der Sitzung am 15.09.2022 liegt dem Rat der Stadt vor:
„Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, ob die erhöhte Reinigung zu erhöhten Kosten führe, die gebührenrelevant seien. Weiter fragt er nach, wieviel Einwohner*innen das betreffe und ob eine Abschätzung möglich sei, wie hoch die Gebührenerhöhung ausfallen werde.

Frau Siegeroth (66/1-3 stellv. Bereichsleiterin) gibt an, dass die Auswirkungen im Rahmen der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung abgebildet würden. Die Höhe sei bisher nicht bekannt und würde zum Ende des Jahres erwartet.

Herr Mader (CDU-Fraktion) fragt ebenfalls nach der Auswirkung für den Bürger.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass er die Ausweitung für notwendig halte, er es aber auch für merkwürdig halte, dass die Auswirkungen nicht bezifferbar seien. Er schlägt vor, die Vorlage zu schieben und die Verwaltung in Übereinstimmung mit der EDG zu bitten, die Kosten zu benennen.

Herr Waßmann (CDU-Fraktion) schlägt vor, die Verwaltung zu beauftragen, die Frage bis zur Ratssitzung zu beantworten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen und bittet um Beantwortung der Frage bis zur Ratssitzung.“
Folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 21.09.2022 (Drucksache Nr.: 25350-22-E1) liegt dem Rat der Stadt vor:
„… der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 15.09.2022 um Information/Abschätzung bis zur Sitzung des Rates am 22.09.2022 gebeten, wie viele Einwohner*innen von dieser Maßnahme betroffen sind und wie hoch die Gebührenerhöhung ausfallen wird. Genaue Angaben sowohl zur Kostenhöhe als auch zu den betroffenen Grundstücken werden derzeit im Zuge der Vorbereitung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung für das Jahr 2023 ermittelt. Insofern ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt lediglich eine sehr grobe Einschätzung möglich. Hierfür bitte ich um Verständnis.

Es ist davon auszugehen, dass die angestrebte Erhöhung des Reinigungsintervalls von sechs- auf siebenmal wöchentlich für die Anwohner*innen des Stadtkerns (Wallring) zu einer Steigerung der Reinigungsgebühren um 1/6 bzw. 16,67 % führt. Beispielhaft ergäben sich danach unter Zugrundelegung einer durchschnittlichen Frontmeterlänge von rd. 30 m Mehrkosten von ca. 200 € pro Jahr.“

Rm Dr. Neumann (B‘90/Die Grünen) dankt für die Beantwortung der im AFBL gestellten Frage und sieht eine deutliche Kostenerhöhung. Zur Vorlage signalisiert er die Zustimmung seiner Fraktion. Im Ausschuss gelte es kritisch zu beraten, welche Straßen betroffen sind.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt, die bisher festgelegten Reinigungshäufigkeiten um eine 7-mal wöchentliche Reinigung zu ergänzen und die Umsetzung der Änderung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung für das Jahr 2023.

zu TOP 3.23
Umbenennung von Teilbereichen der Hermannstraße sowie der Schüruferstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24650-22)

OB Westphal stellt zu Beginn fest, dass die Bezirksvertretungen Hörde (BV Hörde) und Aplerbeck (BV Aplerbeck) noch Beratungsbedarf zu den Ziffern 2 und 3 bzw. 3 haben. Daher solle heute zunächst nur über Ziffer 1 abgestimmt werden.

Rm Beckmann (B‘90/Die Grünen) begrüßt persönlich das Ansinnen, zieht aber die zur Abstimmung stehende Vorgehensweise in Zweifel, da er die Zuständigkeit des Rates an dieser Stelle nicht sieht.

Rm Frank sagt, die CDU-Fraktion würde, unabhängig von der Zuständigkeit, gern wie vorgeschlagen zustimmen.

Rm Neumann-Lieven (SPD) schließt sich Rm Frank an und sieht in der Zustimmung zum Votum der BV Hörde ein positives Signal an die Bezirksvertretung. Ebenfalls wertschätzend sei es, auf die weiteren Beratungsergebnisse der Bezirksvertretungen zu warten.

Rm Beckmann (B‘90/Die Grünen) versteht den Willen und kann sich anschließen. Dennoch sieht er Zuständigkeitswidersprüche.

OB Westphal gibt den Hinweis auf das Vorverfahren. Mit Blick auf die thematische Einigkeit und die Bedeutung des Namensgebers für die Stadt hält OB Westphal es für angemessen, heute darüber zu befinden. Kritisch wäre mit Blick auf die Zuständigkeit, wenn der Rat sich anders als die BV Hörde entscheiden würde. Dies ist nicht der Fall. Zum weiteren Verfahren gibt er an, dass erst nachdem die Ziffern 2 und 3 beschlossen wurden, alle drei Punkte gemeinsam in die reale Umbenennung der Herrmannstraße münden.

Rm Mader (CDU) kann der Argumentation des Rm Beckmann folgen, möchte jedoch im Angedenken an Herrn Ape gern beschließen.

Rm Bohnhof (AfD) sieht keinen Sinn in der beabsichtigten Abstimmung und spricht sich dagegen aus. Der Teil, über den abgestimmt werden soll, ist ohne die zwei weiteren Punkte nicht realisierbar.



Der Rat der Stadt fasst zu Punkt 1 einstimmig folgenden Beschluss:

1) Der mittlere Abschnitt der Hermannstraße - von Faßstraße bis Hörder-Bach-Allee –
wird umbenannt und erhält den Namen:
Fred-Ape-Weg


2) Der östliche Abschnitt der Hermannstraße – von Hörder-Bach-Allee bis Schüruferstraße –
wird umbenannt und erhält den Namen:
Hörder Bahnhofstraße
3) Das westliche Ende der Schüruferstraße – von Hs-Nr. 2 bis zum Kreisverkehr –
wird umbenannt und erhält den Namen:
Hörder Bahnhofstraße

Die Entscheidung zu Punkt 2 und 3 wird voraussichtlich auf die nächste Sitzung des Rates vertagt.

zu TOP 3.24
Zweiter Quartalsbericht 2022 der Stadtentwässerung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25221-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt auf der Grundlage des zweiten Quartalsberichtes der Stadtentwässerung Dortmund die Aussetzung der letzten beiden Raten der Vorabgewinnausschüttung im Jahr 2022 in Gesamthöhe von 7.868.718 € an die Stadt Dortmund.



zu TOP 3.25
Teilnahme Dortmunds am Förderprogramm ICLEI Action Fund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25284-22)

Der Rat der Stadt nimmt die Teilnahme der Stadt Dortmund als Host City am ICLEI Action Fund zur Kenntnis. Ein Bericht über ein ggf. bewilligtes Förderprojekt wird entsprechend eingebracht.

zu TOP 3.26
Beschränkung der Abstellmöglichkeiten für E-Scooter auf festgelegte Standorte
Überweisung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2022
(Drucksache Nr.: 24962-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus ihrer Sitzung am 14.06.2022 vor:
„Die Bezirksvertretung Aplerbeck fordert den Rat der Stadt Dortmund mit 12 Ja-Stimmen(Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke/Die Partei und Einzelmitglied FDP) bei 5 Nein-Stimmen (SPD-Fraktion) und 1 Enthaltung (Mitglied SPD-Fraktion) auf, im Stadtbezirk Aplerbeck die Ausleihe und Rückgabe von E-Scootern durch Straßenrecht zu reglementieren und an festgelegte Standorte zu binden, und bittet die Verwaltung der Bezirksvertretung geeignete Standorte dafür vorzuschlagen.

Elektrokleinstfahrzeuge sollen einen Bestandteil des modernen Mobilitätsangebots und ein wichtiges Instrumentarium der Mobilitätswende darstellen.

In der Praxi zeigen sich heute allerdings die Folgen eines „Free-Floating“-Modells in Form von zahlreichen teils verkehrsbehindernd bis verkehrsgefährdend abgestellten E-Scootern im Dortmunder Innenstadtbereich als auch in den Außenbezirken wie Aplerbeck.

Aus diesem Grund hat der Rat der Stadt Dortmund am 31.03.2022 den Beschluss gefasst, „das Ausbringen von E-Rollern im öffentlichen Straßenraum durch Straßenrecht zu reglementieren.“ (Drucksache 23331_22).

Allerdings ist diese Reglementierung zunächst nur im Innenstadtbereich und am Phoenixsee vorgesehen. „Das unbeschränkte ‚Free-Floating’ wird nur noch in den Stadtteilen außerhalb der Innenstadt zugelassen um „die Potentiale des Elektrokleinstverkehrs auf den Strecken zwischen Haustür und ÖPNV-Haltepunkten in den Vororten [zu] fördern.“ (Drucksache 23331_22).

Viele Bürger*innen im Stadtbezirk Aplerbeck haben jedoch die Erfahrung machen müssen, dass E-Scooter keineswegs für ‚die letzte Meile‘ sondern zu Freizeitzwecken benutzt und sehr häufig verkehrsgefährdend auf Geh- und Radwegen abgestellt oder abgelegt werden, so dass mobilitätseingeschränkte Menschen darüber fallen können, Kinderwagen nicht passieren oder auch Radfahrende behindert und gefährdet werden.

Es sollte daher festgelegt werden, dass auch im Stadtbezirk Aplerbeck die Ausleihe und Rückgabe von EScootern nur an vorher festgelegten Stadtorten erfolgt.“
Rm Frank bittet für die CDU-Fraktion zwecks weiterer Beratung um Überweisung in den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG).

Der Rat der Stadt überweist die Überweisung der Bezirksvertretung Aplerbeck zur weiteren Beratung in den AMIG.

zu TOP 3.27
Innenstadtentwicklung
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25063-22-E1)

Dem Rat der Stadt lag zur Sitzung am 23.06.2022 folgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU vom 15.06.2022 (Drucksache Nr.: 25063-22-E1) vor:
„… die Fraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und CDU bitten die Verwaltung um Informa-tionen zu folgenden Punkten:

1. Welche Formate und Gremien außerhalb des Rats der Stadt befassen sich mit dem Thema der Innenstadtentwicklung (z.B. aus wirtschaftlicher, städtebaulicher, sozialpolitischer, umweltpoli-tischer Sicht, etc.)?


2. Wie setzen sich diese zusammen (Kreis der Teilnehmenden) und wer lädt ein?
3. Welche Aufgaben bzw. welchen inhaltlichen Schwerpunkt haben diese?
4. Welche Kompetenzen und Entscheidungsinstrumente bestehen bei diesen?
5. Wie findet der Austausch zwischen den verschiedenen Gremien (auch in Hinblick auf die mit der Thematik befassten politischen Ausschüsse innerhalb des Rates) statt? Werden zum Beispiel Protokolle und wichtige Entscheidungen weitergegeben? Wir bitten um eine detaillierte Darstellung der einzelnen Punkte.

Begründung:


Um die Entwicklung der Dortmunder Innenstadt wurde in den vergangenen Wochen eine umfangreiche Debatte geführt, bei der sich gezeigt hat, dass sich eine ganze Bandbreite an unterschiedlichen Formaten und Gremien mit den Entwicklungen in der Dortmunder Innenstadt befassen. Diese Formate und Gremien werden von unterschiedlichen verantwortlichen Personen eingeladen, setzen sich unterschiedlich zusammen und haben unterschiedliche thematische Schwerpunkte. Teilweise bestehen Doppelstrukturen und auf den ersten Blick sind die handelnden Personen nicht sofort ersichtlich. Um die Debatte um die Entwicklung unserer Dortmunder Innenstadt weiter konstruktiv zu führen, bitten wir um detaillierte Informationen zu den oben aufgeworfenen Fragen.“
Zur Sitzung am 22.09.2022 erhält der Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 01.09.2022 (Drucksache Nr.: 25063-22-E2):
„…. zur o. g. Drucksache nehme ich wie folgt Stellung:

Mit den verschiedenen Aspekten und Themenfeldern der Innenstadtentwicklung befassen sich bereits heute zahlreiche Gremien und Formate – teils aus fachspezifischer Perspektive, teils mit einem integrierten und interdisziplinären Ansatz.

Die als Anlage beigefügte Auflistung gibt einen Überblick über die im Verantwortungsbereich der Stadtverwaltung Dortmund liegenden Abstimmungsrunden, Formate und Prozesse.
Sie basiert auf einer vom Amt für Stadterneuerung gebündelten, verwaltungsweiten Abfrage und beantwortet detailliert die Fragen der Ratsfraktionen SPD, Bündnis90/Die Grünen und CDU.“
Rm Reppin (CDU) sieht in der vorgelegten Stellungnahme, nach welcher sich über 20 unterschiedliche Gremien mit der Innenstadt beschäftigen, die Notwendigkeit, die Themenvielfalt in einem politischen Gremium zu bündeln. Diese Themenbreite gilt es zu kanalisieren.

Rm Neumann-Lieven drückt die Verwunderung der SPD-Fraktion über die Vielzahl der Arbeitskreise aus. Die Politik muss hier einen Weg finden. Sie sieht hier den Auftakt im Ältestenrat oder einer anderen Runde.

OB Westphal ist der Meinung, die weitere Vorgehensweise müsse miteinander besprochen werden.



Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 01.09.2022 (Drucksache Nr.: 25063-22-E2) zur Kenntnis.

zu TOP 3.28
Rückzugstrategie Wärmeversorgung mit Gas
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2022
(Drucksache Nr.: 24436-22)

Dem Rat der Stadt lag zur Sitzung am 12.05.2022 nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung am 27.04.2022 vor:

„... die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss und den Rat um Empfehlung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Der Rat ist sich darüber einig, dass angesichts der aktuellen und künftigen energiepolitischen Lage die Abhängigkeit der Stadt Dortmund von der (russischen) Gasversorgung deutlich vermindert werden muss.

2. Der Rat fordert deshalb die DEW21 auf, alle nötigen Maßnahmen zu prüfen, um die Nutzung von Gas zur Wärmeversorgung in der Stadt Dortmund auf ein Minimum zu reduzieren und dem AKUSW und dem Rat über die Ergebnisse der Prüfung in den Juni-Sitzungen Bericht zu erstatten.

3. Das Thema „Rückzugstrategie aus der Gas-Wärme-Versorgung“ wird im Masterplan Energiezukunft als eine zentrale Aufgabe verankert und mit einem Zeitplan versehen.

Begründung:
Die Energieversorgung der Stadt Dortmund in Bezug auf die Wärmeversorgung ist faktisch ausschließlich auf Gas ausgerichtet. Dies gilt auch für die Versorgung mit Fernwärme, die in Dortmund insbesondere aus den Gasrußwerken in die neuen Fernwärmenetze eingespeist wird. Vor dem Hintergrund des Ukrainekriegs wird deutlich, welche Risiken diese Ausrichtung für den Wärmemarkt hat.
Die Zukunft - auch der Wärmeversorgung - liegt klar bei regenerativen Energien. Daher sollte vor allem Geothermie in Dortmund eine deutlich größere Rolle spielen. Dies betrifft sowohl oberflächennahe Geothermie als auch die Nutzung von Tiefen-Geothermie.
Des Weiteren sind keine Untersuchungen oder Projekte bekannt, die eine Vernetzung von LowEX-Systemen zum Ziel haben. In solchen Netzen können auch Abwärmepotenziale mit niedrigeren Temperaturen (zum Beispiel Abwärme aus Serverräumen) genutzt werden.
Das Bundeskabinett hat die Vorlagen des Bundeswirtschaftsministeriums zur Energiewende (das sogenannte Osterpaket) am 6. April 2022 beschlossen. Hier werden zahlreiche Gesetze und Vorschriften für den Ausbau der erneuerbaren Energien mit Vorrang für Wind- und Solarenergie angepasst. Das hat deutliche Auswirkungen auch auf den Wärmemarkt, der sich damit künftig stärker in Richtung mit Strom betriebener Wärmepumpen zur Nutzung regenerativer Wärme entwickeln wird.

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 24436-22-E1):

...die SPD-Fraktion im AKUSW bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Erarbeitung des Masterplans Energiezukunft 2030 die aktuelle geopolitische Situation verstärkt zu berücksichtigen und die bereits eingeleitete und angestrebte Decarbonisierung der Wärmeversorgung weiter voranzutreiben.

2. Die Verwaltung wird um einen aktuellen kurzfristigen Sachstand zur Erarbeitung des Masterplans Energiezukunft 2030 gebeten.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der DEW21 und weiteren relevanten Akteuren die kommunale C02-neuterale Wärmeplanung voranzutreiben.

4. Die DEW21 wird für die kommende Sitzung des AKUSW gebeten, die Themen der allgemeinen Versorgungssicherheit und Wärmeplanung in Dortmund sowie alternative Versorgungsmöglichkeiten (z.B. Geothermie, Nahwärme etc.) im Ausschuss vorzustellen.

Begründung:
Mit dem Um- und Ausbau des Fernwärmenetzes in Dortmund ist die Umstellung der Wärmeversorgung auf CO2-neutrale Wärme bereits auf den Weg gebracht und soll bereits mittelfristig erreicht werden. Diesen bereits eingeleiteten Weg der Decarbonisierung der Wärmeversorgung gilt es weiter zu begehen.

AKUSW, 27.04.2022:
Herr Rm Weber teilt mit, dass das Ansinnen beider Anträge durchaus nachvollziehbar sei, seine Fraktion sich aber nur damit einverstanden erklären könne, folgende Punkte als Prüfaufträge zu beschließen. Dies wären beim Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen die Punkte 1. und 2. sowie beim SPD-Antrag die Punkte 2. und 4. . Alle anderen Punkte der beiden Anträge beträfen Dinge, die sich erst aus der Prüfung ergeben würden. Das wolle man eben zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mittragen.

Herr sB Wiesner betont, dass er den Punkt 3. des Antrags seiner Fraktion schon für wichtig halte und diesen daher ungern streichen wolle. Dies vor dem Hintergrund, dass dieser in die Gesamtstrategie gehöre und es nicht einzusehen sei, an dieser Strategie zu arbeiten, ohne hierbei die neuen Notwendigkeiten zu berücksichtigen.

Herr Rm Kowalewski verdeutlicht, dass er beide Anträge für zustimmungsfähig halte. Beim Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen hätte er gerne bei Punkt 2. das Wort „nötigen“ ersetzt durch „regenerativen“, weil dadurch besser deutlich würde, dass man auf regenerative und nicht auf andere fossile Energieträger setze.

Frau Rm Neumann-Lieven merkt zu Punkt 2. des Antrags der Fraktion B‘90/Die Grünen an, dass man hier gerne den Zeitrahmen herausnehmen würde. Bei Punkt 3. würde man gerne das Wort “ zentral“ herausnehmen, da die zentrale Aufgabe sein sollte, die Energiewirtschaft umzubauen und jetzt nicht die Rückzugsstrategie nach vorne zu stellen. Ohne diese Änderung müsse man Punkt 3. ablehnen.

Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter schlägt hierzu vor, dass Wort „zentrale“ durch „eine“ zu ersetzen.

Damit erklärt sich Frau Rm Neumann –Lieven einverstanden.

Frau Rm Rudolf schließt sich den Ausführungen des Herrn Rm Kowalewski bezüglich der Betonung, dass man hier auf regenerative Energien setze, an. Weiter wirbt sie für die Zustimmung zum eigenen Antrag.

Herr Rm Perlick führt an, dass man dem grünen Antrag nicht folgen werde, da man nicht so tun wolle, als wäre es nicht deren Energiepolitik der letzten 20 Jahre gewesen, die einen in die Abhängigkeit des russischen Gases getrieben hätte. Auch dem SPD-Antrag werde man nicht zustimmen, mit Ausnahme des Punktes 4., da man den Bericht der DEW21 für wichtig halte.

Herr Rm Dudde verdeutlicht, dass seine Fraktion nicht auf den Zeitdruck bis Juni bestehe, da wäre eine ordentliche Berichterstattung dann auch wichtiger. Weiter gebe er zum Änderungswunsch des Herrn Rm Kowalewski zu Punkt 2.hinsichtlich des Wortes „ nötigen“ zu Protokoll, dass damit selbstverständlich gemeint sei, dass man hierbei auf regenerative und nicht auf andere fossile Energieträger setze aber eine textliche Änderung heute nicht vorgenommen werden könne.

Unter Berücksichtigung der Änderungen, auf die man sich geeinigt hat, sowie des o.a. Abstimmungsverhaltens der CDU-Fraktion erfolgen die Beschlussfassungen zu den o.a. Anträgen wie folgt:

Zum Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 24436-21):

Der AKUSW empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD sowie CDU-Fraktion zu Punkt 3.) folgenden, geänderten Beschluss zu fassen:

1. Der Rat ist sich darüber einig, dass angesichts der aktuellen und künftigen energiepolitischen Lage die Abhängigkeit der Stadt Dortmund von der (russischen) Gasversorgung deutlich vermindert werden muss.

2. Der Rat fordert deshalb die DEW21 auf, alle nötigen Maßnahmen zu prüfen, um die Nutzung von Gas zur Wärmeversorgung in der Stadt Dortmund auf ein Minimum zu reduzieren und dem AKUSW und dem Rat über die Ergebnisse der Prüfung in den Juni-Sitzungen Bericht zu erstatten.

3. Das Thema „Rückzugstrategie aus der Gas-Wärme-Versorgung“ wird im Masterplan Energiezukunft als eine zentrale Aufgabe verankert und mit einem Zeitplan versehen.

Zum Antrag der SPD- Fraktion (Drucksache Nr.: 24436-22-E1):

Der AKUSW empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD sowie CDU-Fraktion zu den Punkten 1. und 3.) folgenden Beschluss fassen:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Erarbeitung des Masterplans Energiezukunft 2030 die aktuelle geopolitische Situation verstärkt zu berücksichtigen und die bereits eingeleitete und angestrebte Decarbonisierung der Wärmeversorgung weiter voranzutreiben.

2. Die Verwaltung wird um einen aktuellen kurzfristigen Sachstand zur Erarbeitung des Masterplans Energiezukunft 2030 gebeten.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der DEW21 und weiteren relevanten Akteuren die kommunale C02-neuterale Wärmeplanung voranzutreiben.

4. Die DEW21 wird für die kommende Sitzung des AKUSW gebeten, die Themen der allgemeinen Versorgungssicherheit und Wärmeplanung in Dortmund sowie alternative Versorgungsmöglichkeiten (z.B. Geothermie, Nahwärme etc.) im Ausschuss vorzustellen.“

Außerdem liegt dem Rat der Stadt am 22.09.2022 folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 15.09.2022 (Drucksache Nr.: 24436-22-E2) vor:

„… zu dem vorgenannten Sachverhalt möchte ich wie folgt Stellung nehmen:

Der Masterplan Energiezukunft wurde unter der Federführung der Wirtschaftsförderung mit Unterstützung der Energieexperten der nymoen strategieberatung GmbH und Becker Büttner Held Consulting AG (beide Berlin) in 2020 und 2021 erarbeitet und in der aktuellen Form am 31.03.2022 vom Rat der Stadt Dortmund (Drucksache Nr. 23396-22) beschlossen. Die Arbeit erfolgte in Abstimmung mit dem Umweltamt, welches parallel das Handlungskonzept Klima-Luft 2030 erarbeitet hat. Der Schwerpunkt des Masterplans Energiezukunft liegt auf der Schaffung einer Plattform, um zukunftsweisende Innovationen in Technologien und Geschäftsmodellen gemeinsam durch Wissenschaft und Wirtschaft zu entwickeln. Es wurden dabei die energierelevanten Themen wie Strom, Wärme, Mobilität, Infrastruktur und Intelligentes Wohnen und Leben („Smart Home“) betrachtet.

Die aktuelle energiepolitische Lage war zu dem Zeitpunkt nicht vorherzusehen. So war es Konsens aller mitwirkenden Akteure, dass insbesondere im Segment Wärme Erdgas die Brückentechnologie auf dem Weg zu der Versorgung mit Erneuerbaren Energien wäre, zumal der Standort Dortmund in idealer Weise über die Modernisierung des Wärmenetzes unter Nutzung der Überschussenergien der KG Deutsche Gasrußwerke GmbH & Co die CO-Emissionen signifikant senken konnte. (Hinweis: das Handlungskonzept Klima-Luft 2030 kommt zu der gleichen Aussage.) In dem Masterplan Energiezukunft eine „Rückzugstrategie aus der Gas-Wärme-Versorgung“ zu verankern wird nicht empfohlen, da die Verwaltung auf die Aktivitäten der zuständigen Energiewirtschaft keinen Einfluss hat. Eine kontinuierliche Fortsetzung der bereits begonnenen Maßnahmen des Masterplans Energiezukunft wird jedoch mittelfristig zu einer Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern führen.

Die KG Deutsche Gasrußwerke GmbH & Co verwendet als Rohstoff kein Erdgas, sondern Erdöl. In der Produktion von Ruß wird sehr viel Wärme erzeugt, die nachhaltig genutzt wird. Zum einen wurden die Produktionsprozesse energetisch optimiert (Vortrocknung). Zum anderen wird die Abwärme im Hafen von anderen Betrieben genutzt. Das Fernwärmenetz der DEW21 wird ebenfalls von dieser Abwärme versorgt. Dies wird nach Berechnungen der DEW21 jährlich 60.000 t CO² einsparen, was in etwa ein Drittel der Emissionen der in Dortmund zugelassenen PKWs entspricht.

Im Rahmen des Masterplans Energiezukunft wurden bereits in Kooperation mit der DEW21, dem Umweltamt und Vertreter:innen aus Wirtschaft und Wissenschaft verschiedene Maßnahmen durchgeführt:
· Fortsetzung des Ausbaus des Dortmunder Wärmenetzes durch die DEW21
· Hebung von Potenzialen durch den Ausbau der Photovoltaik-Anlagen auf Gewerbedächern. In zwei gemeinsam mit der Handwerkskammer Dortmund und Industrie- und Handelskammer zu Dortmund sowie dem Umweltamt durchgeführten Veranstaltungen konnten über 200 Unternehmen erreicht und beraten werden.
· Errichtung von Photovoltaik auf den Dachflächen des Technologienzentrums als Modell für kommunale Flächen
· In einer Hot-Spot-Analyse wurde sowohl die Belastbarkeit des Verteilnetzes als auch der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge betrachtet. Das Verteilnetz wird aufgrund der durch Ladeinfrastruktur, Wärmepumpen und Photovoltaik verursachten zunehmenden Volatilität zukünftig stark gefordert werden.
· Evaluierung der Wasserstoffpotenziale am Standort Dortmund
· Planung der Auftaktgespräche mit DEW 21, Umweltamt und Wirtschaftsförderung zum Thema „kommunale Wärmeplanung“

Die DEW21 bestätigt, dass sie wie in der Vergangenheit jederzeit für energiewirtschaftliche Gespräche zur Verfügung steht.“
Rm Wiesner zeigt sich für die Fraktion B‘90/Die Grünen mit der Stellungnahme nicht zufrieden. Er verweist auf die Diskussion zu TOP 2.1. Die Stellungnahme greife u.a. auf den Masterplan aus 2021 zurück, ohne die aktuelle Lage zu berücksichtigen. Der Masterplan bedürfe der Nachbesserung, bei der Wärmeversorgung ist ein Paradigmenwechsel nötig. Seine Fraktion hat innovative Ideen und erhofft bzw. erwartet diese auch von der Verwaltung.

Rm Rudolf (SPD) fragt nach zwei Anträgen aus der letzten Sitzung des AKUSW, die ihrer Meinung nach im Rat zu behandeln wären.

OB Westphal antwortet dazu, dass heute die Beantwortung zu o.g. Antrag erfolgt. Die Stellungnahme sei, so seine Wahrnehmung, nicht zur gänzlichen Zufriedenheit erfolgt und es bestehe zu den Themen weiter Diskussionsbedarf im Fachausschuss. Ggf. können zu den Themen die Ansprechpersonen aus Verwaltung und DEW in den AKUSW eingeladen werden.

Rm Wiesner (B‘90/Die Grünen) kann die Darstellung von OB Westphal nachvollziehen. Nicht nachvollziehbar sei eine Rückzugstrategie, die es zu entwickeln gilt, um eine Abhängigkeit der Gasversorgung zu erreichen.



Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 15.09.2022 (Drucksache Nr.: 24436-22-E2) zur Kenntnis.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Ruhr:HUB GmbH - DWNRW-Hub 3. Förderphase
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25603-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt Folgendes:

1. Die Ruhr:HUB GmbH wird auf der Grundlage der bestehenden Verträge – vorbehaltlich der Förderzusage des Landes NRW – für weitere drei Jahre im Projektzeitraum Oktober 2022 bis September 2025 weitergeführt. Für diesen Zeitraum werden Finanzmittel in Höhe von 135.000 EUR pro Jahr (insgesamt 405.000 EUR) zur Verfügung gestellt. Hierzu wird über die Wirtschaftsförderung Dortmund durch die TZ Net GmbH ein Dienstleistungsvertrag mit der RUHR:HUB GmbH in vorgenannter Höhe abgeschlossen.

2. Für das Jahr Geschäftsjahr 2023 werden 135.000 EUR zur Verfügung gestellt und bis zum 30.09.2022 ausgezahlt.

3. Sollte das Land NRW wider Erwarten den per Ministerschreiben in Aussicht gestellten Förderbescheid bis 30.09.2022 nicht oder nicht wie angekündigt erlassen, werden die Gesellschafter*innen über die Weiterführung der Ruhr:HUB GmbH ohne Finanzmittel des Landes NRW entscheiden. Die Wirtschaftsförderung wird in diesem Fall ermächtigt, den unter 1. zur Verfügung gestellten Betrag für das Geschäftsjahr 2023 in geeigneter Form zu verwenden, um finanzielle Probleme der Ruhr:HUB GmbH zu vermeiden und dem Rat die Gelegenheit zu geben, über die Weiterführung der Gesellschaft in Anbetracht der geänderten Förderung zu entscheiden.

4. Die städtischen Vertreter*innen in den Gremien der Ruhr:HUB GmbH werden ermächtigt, der Erhöhung der Stammeinlage durch die Duisburg Business & Innovation GmbH und die Business Metropole Ruhr GmbH zuzustimmen und die daraus resultierenden Änderungen des Gesellschaftsvertrags zu beschließen.



zu TOP 4.2
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24377-22)

Dem Rat der Stadt lag zur Sitzung am 23.06.2022 folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 17.06.2022 vor:
„Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) aus der öffentlichen Sitzung vom 15.06.2022 vor:

Hierzu liegt vor Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag Fraktion B´90/Die Grünen, CDU-Fraktion
„… die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung bitten um Beratung und Beschlussfassung:

Beschlussvorschlag


1. Der ausgewiesene Jahresüberschuss des Jahresabschlusses 2021 in Höhe von 641.516,86 € soll nach Abführung an den städtischen Haushalt entsprechend dem Beschluss DS-Nr. 23370-22-E1 (Schaffung von Azubiwohnheimen durch ein Azubiwerk) zur Verfügung stehen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung des Ausschusses ein Konzept zur Umsetzung des Projekts vorzulegen. Der Betriebskostenzuschuss der Wirtschaftsförderung Dortmund ist entsprechend einmalig zweckgebunden zu erhöhen.

Begründung


Um mehr Auszubildende für den Dortmunder Wirtschaftsstandort zu gewinnen, beschloss der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung auf Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU (23370-22-E1) am 26.01.2022 mehrheitlich den Beschluss, dass die Stadt Dortmund die Gründung und den Aufbau einer privaten Stiftung „Azubiwerk Dortmund“ gemeinsam mit der Dortmunder Wirtschaft und ihren Verbänden wie die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer vorantreibt. Ziel der Stiftung ist es, für Auszubildende in Dortmund bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und insbesondere junge Auszubildende mit begleitenden Angeboten zu unterstützen.

Die private Stiftung „Azubiwerk Dortmund“ soll Zustiftungen aus dem Bereich der Wirtschaft und der Stadt Dortmund (und ihrer Töchter) erhalten. Die Anschubfinanzierung zur Bildung des Stiftungskapitals ist so auszugestalten, dass die Stiftung ohne regelmäßige Zuwendungen und ohne Beiträge der Auszubildenden ihre Arbeit aufnehmen und durchführen kann. Perspektivisch soll die Schaffung weiterer Wohnheime und eine Ausweitung der Unterstützungsangebote für Auszubildende durch die Stiftung selbst realisiert werden können. Bei einem Wegfall des Stiftungszweckes oder einer Auflösung der Stiftung fällt das Vermögen an die Stadt Dortmund zurück.“

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag SPD-Fraktion


„… die SPD-Fraktion im AWBEWF bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

Der ausgewiesene Jahresüberschuss des Jahresabschlusses 2021 in Höhe von 641.516,86 € soll nach Abführung an den städtischen Haushalt dafür genutzt werden, junge Dortmunder Erwachsene bei ihrem Schritt in Ausbildungsberufe zu fördern und sie damit ggfs. auch bei dem Schritt aus ihren Bedarfsgemeinschaften zu unterstützen. Hierbei sollen – orientiert an den Bedarfen der jungen Menschen – Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. auch mit Wohnmöglichkeiten eingerichtet und zielführend begleitet werden. Ziel dieser Beschlussfassung ist es, auf die Schaffung eines Azubi-Wohnheimes hinzuwirken, wie vom Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungs­förderung, Europa, Wissenschaft und Forschung in der Sitzung am 26.01.2022 einstimmig beschlossen.
Die Trägerschaft bzw. Struktur oder organisatorische Form dieses Wohnheimes soll nach ersten Erfahrungen und einer Evaluation der zunächst installierten Gemein­schaftseinrichtungen durch den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung beschlossen werden. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung sowie den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie engmaschig zu informieren und zu beteiligen.

Begründung


Junge Menschen nach ihrem Schulabschluss für Ausbildungsberufe zu begeistern, ist vor dem Hintergrund der Schaffung zukunftsfähiger und dauerhafter Beschäftigung sowie fehlender Fachkräfte ein wichtiges Ziel. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Vorteile und Zukunftschancen einer Ausbildung klarer herausgestellt und den jungen Menschen auch außerhalb ihrer familiären Verbünde vermittelt werden. Ein Weg ist bereits das von der HWK und der FH Dortmund ins Leben gerufene Projekt „Zukunftscampus – Bildungszentren von morgen“, mit dem Lernorte der beruflichen Bildung mit der Hochschule verzahnt werden. Es ist sinnvoll, junge Menschen in Gemeinschaften entsprechend ihrer Bedarfe zusammenzubringen, um gemeinsame Lern- und Erfahrungsorte sowie ggfs. auch Wohnmöglichkeiten zielgenau anbieten zu können. Dies ist kann dann besonders wichtig werden, wenn die eigenen Lebens­umstände diesen Schritt für die jungen Menschen erschweren.
Um darüber hinaus mehr Auszubildende auch aus den umliegenden Städten für den Dortmunder Wirtschaftsstandort zu gewinnen, fasste der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung auf Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU (23370-22) am 26.01.2022 einstimmig den Beschluss, dass die Stadt Dortmund die Gründung und die Einrichtung eines Azubi-Wohnheims vorantreibt. Ziel dieser Einrichtung ist es, für Auszubildende in Dortmund bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und insbesondere junge Auszu­bildende mit begleitenden Angeboten zu unterstützen.
Um diese Einrichtung dauerhaft auf solide Beine zu stellen und zu verstetigen, soll begleitend zu den oben beschlossenen ersten Maßnahmen (Einrichtung von Gemein­schaftseinrichtungen für Dortmunder junge Erwachsene, Darstellen der Erfahrungen, Evaluation) eine Trägerschaft/Struktur/Organisation dieser Einrichtung erarbeitet und festgelegt werden. Dabei kann es sich sowohl um eine Stiftung, wie auch um eine städtische, eine privatwirtschaftliche Einrichtung oder auch um eine städtisch-private Kooperation handeln. Der nun anlaufende Prozess soll als Grundlage für die Entwicklung der Verstetigung verwandt werden.“

Die Wirtschaftsprüferin Frau Börner stellt die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses der Wirtschaftsförderung sowie des Lageberichts vor. Es lasse sich feststellen, dass der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden konnte.

Auf Nachfrage von Rm Dr. Neumann bestätigt Frau Tiews aus, dass Mittel in Höhe von rd. 1,2 Mio. € nicht abgerufen wurden. Dies lasse sich damit erklären, dass pandemiebedingt viele Veranstaltungen rund um die Themen Messen, Smart City, Stadtattraktivität und Erlebnis Dortmund nicht durchgeführt werden konnten. Auch die Verleihung des Wirtschafts- und Unternehmerinnenpreises sei ausgefallen.

Zum gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B´90/Die Grünen und der CDU-Fraktion erklärt Rm Reppin, dass man sich ja bereits zu Beginn des Jahres mit diesem Thema befasst habe und nun die Mittel, welche der Wirtschaftsförderung bereits bewilligt waren, für die Schaffung von Azubiwohnheimen verwenden möchte.

Rm Ixkes-Henkemeier begründet den vorliegenden SPD-Antrag, der als Mittel der Beschäftigungsförderung begriffen werden soll. Man soll zunächst jugendliche Dortmunder*innen ansprechen, auch solche, die Gefahr laufen, in die Langzeitarbeitslosigkeit zu rutschen, wenn sie nicht aus den Bedarfsgemeinschaften herauskommen. In einem weiteren Schritt kann das Projekt dann auch für andere Jugendliche geöffnet werden.

Rm Brenker entgegnet, dass sich der gemeinsame Antrag auf die bestehende Beschlusslage bezieht, der SPD-Antrag hingegen in seiner Stoßrichtung ein neues Projekt beschreibt, über welches noch zu diskutieren sei.

sB Dr. Klug verweist auf die Diskussion im Januar, bei der bereit die IHK und Handwerkskammer positive Rückmeldungen gegeben habe.

sB Tenbensel schlägt vor, einen Kompromiss aus beiden Anträge zu finden. Es sei wichtig, sich um das Wohnen für Auszubildende zu kümmern. Bei der sozialen Komponente müssten auch die Dortmunder Auszubildenden Berücksichtigung finden. Das Thema des Übergangs von Schule in Ausbildung stelle auch weiterhin eine wichtige Aufgabe dar.

Frau Marzen beschreibt, dass man sich bereits im Austausch mit IHK und HWK befindet. Für die Gründung einer Stiftung seien die genannten rd. 641.000 € jedoch bei weitem nicht ausreichend. Man schlage vor, mit bereits bestehenden Strukturen eines Trägers in der Jugendhilfe zu starten und sich auf Dortmunder Jugendliche zu fokussieren. Es gelte, eigene Projekte wie z. B. der Arbeit der Betriebsakquisiteure nicht zu schwächen. Die Stiftung wolle man nicht ausschließen, jedoch nicht in die anfänglichen Ideen einbeziehen.

Rm Stackelbeck möchte das Projekt nicht auf Jugendliche aus Bedarfsgemeinschaften reduzieren. Man wolle eher den arbeitsmarktpolitischen Gedanken aufgreifen, Auszubildende für Dortmunder Unternehmen zu finden. Sobald das Konzept der Wirtschaftsförderung vorliege, könne man dies ausführlich diskutieren.

Rm Ixkes-Henkemeier schlägt vor, mit Hilfe der Mittel den bestehenden Beschluss dahingehend zu erweitern, bei der Umsetzung mit der Dortmunder Komponente zu beginnen.

Rm Dr. Neumann sieht die Gewinnung von Fachkräften als einen wichtigen Baustein an. Auch gehe es nicht nur um Jugendliche, sondern auch um junge Erwachsene.

Herr Ehrich bezeichnet es als gemeinsames Ziel aller Beteiligten, die Ausbildung zu stärken. Man müsse nun schnelle Lösungen finden, in dem man bestehende Beispiele nutzt.

Rm Stackelbeck betont, dass man mit dem Antrag den bestehenden Beschluss verstärken wolle.

Rm Reppin, Rm Brenker und Rm Nienhoff merken an, dass die Bezeichnung der Stiftung nicht im Beschlusstext aufgeführt ist, sondern aus dem alten Begründungstext übernommen wurde. Bereits bei der Diskussion im Januar habe man deutlich gemacht, dass die Gründung einer Stiftung nur eine Möglichkeit der Trägerschaft sein könnte, man sich anderen Modellen aber auch nicht verschließen werde. Sollte die Wirtschaftsförderung bei der Erstellung des Konzeptes zu einem anderen Ergebnis als einer Stiftung kommen, werde man auch diese Form der Trägerschaft prüfen. Von besonderer Bedeutung sei es, die Wirtschaft und die städtischen Töchter von einer Beteiligung an diesem Azubiwerk zu überzeugen, um dies möglichst breit aufstellen zu können.



Der AWBEWF empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion sowie der AfD-Fraktion bei einer Enthaltung folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der ausgewiesene Jahresüberschuss des Jahresabschlusses 2021 in Höhe von 641.516,86 € soll nach Abführung an den städtischen Haushalt entsprechend dem Beschluss DS-Nr. 23370-22-E1 (Schaffung von Azubiwohnheimen durch ein Azubiwerk) zur Verfügung stehen.


2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung des Ausschusses ein Konzept zur Umsetzung des Projekts vorzulegen. Der Betriebskostenzuschuss der Wirtschaftsförderung Dortmund ist entsprechend einmalig zweckgebunden zu erhöhen.

HINWEIS der Geschäftsführung:
Eine Abstimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung ist versehentlich nicht erfolgt. Die Entlastung der Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung wird in der nächsten Sitzung nachgeholt.

Der AFBL empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Einbeziehung der Empfehlung des AWBEWF folgenden Beschluss zu fassen:
- Siehe Beschlussvorschlag der Vorlage -.“

Zusätzlich liegt dem Rat der Stadt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) aus der Sitzung am 14.09.2022 vor:

„AWBEWF 15.06.2022
Siehe Empfehlung des AFBL aus seiner Sitzung am 17.06.2022 -
AWBEWF 14.09.2022
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Wirtschaftsförderung Dortmund einstimmig folgenden Beschluss:


Die Geschäftsleitung der Wirtschaftsförderung Dortmund wird entlastet.

Darüber hinaus empfiehlt der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung dem Rat der Stadt einstimmig unter Einbeziehung der Empfehlung aus der Sitzung vom 15.06.2022 folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes
Wirtschaftsförderung Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2021 wird mit einem Jahresgewinn in Höhe von 641.516,86 € festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 641.516,86 € wird an den städtischen Haushalt abgeführt.
3. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung wird entlastet.

Ergänzung aus der Sitzung vom 15.06.2022:
4. Der ausgewiesene Jahresüberschuss des Jahresabschlusses 2021 in Höhe von 641.516,86 € soll nach Abführung an den städtischen Haushalt entsprechend dem Beschluss DS-Nr. 23370-22-E1 (Schaffung von Azubiwohnheimen durch ein Azubiwerk) zur Verfügung stehen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung des Ausschusses ein Konzept zur Umsetzung des Projekts vorzulegen. Der Betriebskostenzuschuss der Wirtschaftsförderung Dortmund ist entsprechend einmalig zweckgebunden zu erhöhen.“

Rm Ixkes-Henkemeier bedauert die unzureichend berücksichtigte soziale Komponente bei der Etablierung des Azubiwohnheims. Für manche Azubis könnte dies entscheidend für den erfolgreichen Ausbildungsabschluss sein. Um das Gesamtvorhaben nicht zu gefährden und eine zügige Umsetzung zu ermöglichen, wird die SPD-Fraktion heute dem Antrag aus dem AWBEWF zustimmen.

Rm Reppin begrüßt für die CDU-Fraktion den Beschluss des AWBEWF, der die Verwendung des Jahresüberschusses 2021 zur Schaffung eines Azubiwohnheims beinhaltet. Der Bedarf sei gegeben, wie unterschiedlichste Stellen bestätigen. Damit geht Dortmund voran und kann auch junge Menschen an Dortmund binden, ggf. auch über die Ausbildungszeit hinaus.

Rm Stackelbeck (B´90/Die Grünen) stellt das Thema Fachkräftemangel in den Mittelpunkt des Antrags. So könnten junge Menschen aus dem näheren Umland und auch aus anderen Regionen Ausbildungsplätze einnehmen, die in Dortmund sonst nicht besetzt würden. Sie ist froh, nun beginnen zu können. Nach einer Etablierung ist ein Ausbau -auch unter sozialen Aspekten- denkbar.

OB Westphal bittet ganz generell, Fachdiskussionen in den Fachgremien zu führen und nicht im Rat zu wiederholen.

Rm Bohnhof (AfD) sieht die Unterstützung von Azubis grundsätzlich als wichtig an. Seine Fraktion ist jedoch mit dem angestrebten Weg nicht einverstanden und wird daher gegen die Empfehlung des AWBEWF stimmen.

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion unter der Berücksichtigung der Empfehlung des AWBEWF vom 14.09.2022 folgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Wirtschaftsförderung Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2021 wird mit einem Jahresgewinn in Höhe von 641.516,86 € festgestellt.

2. Der Jahresgewinn in Höhe von 641.516,86 € wird an den städtischen Haushalt abgeführt.

3. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung wird entlastet.

4. Der ausgewiesene Jahresüberschuss des Jahresabschlusses 2021 in Höhe von 641.516,86 € soll nach Abführung an den städtischen Haushalt entsprechend dem Beschluss DS-Nr. 23370-22-E1 (Schaffung von Azubiwohnheimen durch ein Azubiwerk) zur Verfügung stehen.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung des Ausschusses ein Konzept zur Umsetzung des Projekts vorzulegen. Der Betriebskostenzuschuss der Wirtschaftsförderung Dortmund ist entsprechend einmalig zweckgebunden zu erhöhen.



zu TOP 4.3
Projekt "Kompetenzzentrum Frau und Beruf Westfälisches Ruhrgebiet" (Competentia)
Förderung durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25814-22)

Rm Brenker (B‘90/Die Grünen) freut sich über die Entscheidung der Landesregierung und wirbt um Zustimmung zur Vorlage. Dies stärkt den bereits im Rat gefassten Beschluss zur Aufrechterhaltung der Arbeit von Competentia in der Wirtschaftsförderung.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt vorbehaltlich der Bewilligung durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen die Fortsetzung der Förderung des Projekts „Kompetenzzentrum Frau und Beruf Westfälisches Ruhrgebiet“ für den Zeitraum vom 01.11.2022 – 30.11.2023.



5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25007-22)

Rm Helferich (AfD) meint, Dortmund sei eine arme Stadt und Magnet für Menschen aus Südosteuropa. Er führt an, dass dies in Dortmund lebende Menschen ärmer macht. Er fordert eine enge Auslegung der gesetzlichen Rahmenbedingungen als Mittel gegen den Zuzug aus diesen EU-Ländern.

Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) ist froh, in einem geeinten Europa zu leben. Der vorliegende Bericht zeigt, dass die Stadt Dortmund das Thema im Blick habe und diese Zuwanderung positiv angehe. Die allermeisten Menschen, die in Dortmund leben, sind froh, in dieser Stadt zu leben.

Rm Worth (SPD) schließt sich Rm Langhorst an. Gleichzeitig bedauert sie, dass die Landesregierung Fördermittel in diesem Bereich teilweise gekürzt habe, so dass 6,5 Stellen, deren Inhalt die Integration von Menschen aus Südosteuropa ist, nicht mehr finanziert sind.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) prangert die Gegensätze der Diskussion an. Der Zuzug aus Südosteuropa sei weder der Untergang, aber die Gesamtlage sei auch nicht toll. Daher müsse man, wie es die Sozialdezernentin schon gemacht hat, fragen, welche Möglichkeiten der Steuerung vorhanden sind und genutzt werden. Sozialromantik ist aus seiner Sicht nicht die Antwort auf Hetze.



Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2022“ zur Kenntnis.

zu TOP 5.2
Hilfeleistung für ukrainische Flüchtlinge
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25059-22-E1)

Dem Rat der Stadt lag zur Sitzung am 23.06.2022 folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 21.06.2022 (Drucksache Nr.: 25059-22-E1) vor:

„… seit nunmehr mehr als einem Vierteljahr tobt der brutale russische Angriffskrieg in der Ukraine.
Mittlerweile sind mehr als 7 Mio. Menschen aus der Ukraine auf der Flucht. Die Europäische Union hat unmittelbar zu Beginn des Krieges erstmals die im Jahr 2001 geschaffene EU-Massenzustrom-Richtlinie aktiviert und so die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass ukrainische Flüchtlinge unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten unbürokratisch Zuflucht gewährt werden kann.

Seither haben die Stadtverwaltung Dortmund, die Wohlfahrtsverbände, die Hilfsorganisationen und auch die Zivilgesellschaft durch ihren unermüdlichen Einsatz dafür Sorge getragen, dass allen Flüchtenden in unserer Stadt unbürokratische Hilfe zuteilwurde. Unser Dank gilt allen, die hierzu beigetragen haben und auch weiterhin beitragen.


Wir alle hoffen, dass der Krieg bald vorbei ist. Zugleich sehen wir uns in der Pflicht, den ukrainischen Flüchtlingen frühzeitig auch die Möglichkeit zu einer möglichst umfassenden Integration in unsere Stadt zu ermöglichen.

Vor wenigen Wochen hat der Deutsche Bundestag zudem allen Flüchtlingen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit den Zugang zu den Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern zum 01. Juni 2022 eröffnet.

Die Ruhrnachrichten (RN) berichten in ihrer Ausgabe vom 09. Juni 2022, dass vom Beginn des Krieges bis Anfang Juni rund 6.500 Flüchtlinge für Hilfeleistungen bei der Stadt Dortmund vorgesprochen haben. Zugleich führen die RN im gleichen Artikel aus, dass der Rechtskreiswechsel von den Leistungen des Sozialamtes zu denen des Jobcenters nicht in einem Rutsch erfolge, sondern diese „nach und nach ins Jobcenter überführt“ würden. Seit dem 01.06.2022 erhielten gerade einmal 870 Geflüchtete Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern, insbesondere staatliche Grundsicherung.


Hinzu kämen Schwierigkeiten bei der Registrierung der Flüchtlinge. Der Bund bestehe für den Übergang zu den Leistungen des Jobcenters darauf, dass Flüchtlinge erkennungsdienstlich behandelt würden, obgleich die meisten Kommunen bislang nicht über die für die Registrierung benötigten PIK-Stationen verfügen würden. Der Bund hat auf diese Formalie bestanden. Gleichwohl war auch bekannt, dass dieser - trotz seines Monopols - nicht die notwendigen PIK-Stationen zur Verfügung stellen konnte.

Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung daher, in der Ratssitzung am 23. Juni 2022 einen Bericht über den aktuellen Stand der Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge in der Stadt Dortmund zu erstatten.


Hierbei sind folgende Fragen von besonderer Bedeutung:

1.) Wie viele der von der Stadt Dortmund als hilfesuchend erfassten ukrainischen rund 6.500 ukrainischen Flüchtlinge (Zahl lt. RN vom 09.06.2022) sind mittlerweile in den Rechtskreis des Jobcenters gewechselt?
Ergänzend wird um Auskunft gebeten, wann und in welcher Reihenfolge den noch nicht in den Zuständigkeitsbereich des Jobcenters überführten Flüchtlingen Hilfeleistungen nach den Sozialgesetzbüchern zugänglich gemacht werden?

2.) Trifft es zu, dass der Deutsche Bundestag den Rechtskreiswechsel den Kommunen zum Zeitpunkt des gesetzlich vorgesehenen Rechtskreiswechsel nicht die für die Registrierung notwendigen PIK-Stationen zur Verfügung gestellt hat?

3.) Gibt es Signale des Bundes, die Kommunen von dem bei ihnen verbleibenden Teil der Kosten der Unterkunft nach einem Rechtskreiswechsel der Zuständigkeit auf die Jobcenter vollständig zu entlasten?

4.) Wie erfolgt die Krankenversorgung für ukrainische Flüchtlinge, die aufgrund der mangelnden Kapazitätsgründe des Jobcenters noch keine Leistungsansprüche nach den Sozialgesetzbüchern geltend machen können? Haben diese ebenfalls einen unbürokratischen Zugang zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung oder erhalten diese weiterhin ausschließlich sog. Behandlungsscheine, für deren Kosten die Stadt Dortmund aufkommen muss?“


Nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 09.09.2022 (Drucksache Nr.: 25059-22-E2) liegt dem Rat der Stadt vor:

„… es wird wie folgt Stellung genommen:

zu 1.


Insgesamt wurden seit Beginn des Krieges 6.938 Menschen / 3.972 Familienverbände mit Leistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz versorgt.

Hiervon wurden 4.717 Menschen / 2.677 Familienverbände seit 01.06.2022 in die zuständigen Rechtskreise überführt. Im Einzelnen sind dies:
Sozialgesetzbuch Zweites Buch: 4.111 Menschen / 2.152 Familienverbände Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch, 3. Kapitel 98 Menschen / 91 Familienverbände Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch, 4. Kapitel 508 Menschen / 434 Familienverbände.
Für 1.883 Menschen / 1.082 Familienverbände konnten seit 01.06.2022 die Leistungen aufgrund von Ausreise oder Abmeldung aus dem Leistungsbezug eingestellt werden.

Vor dem 01.06.2022 sind bereits 338 Menschen / 213 Familienverbände aus dem Leistungsbezug ausgeschieden.

Der Rechtskreiswechsel wurde somit in der vorgegebenen Frist bis zum 31.08.2022 abgeschlossen.



zu 2
Am 16.03.2022 wurden durch die Ausländerbehörde über die Bezirksregierung Arnsberg zwei zusätzliche PIK-Stationen bestellt, welche am 23.06.2022 von der Bundesdruckerei angeliefert wurden und ab 14.07.2022 einsatzbereit waren. Somit waren ab diesem Tag drei (eigene) Einheiten im Einsatz.

Durch das Land NRW wurden zur Erstregistrierung mobile Teams eingesetzt. In der Zeit vom 09.04. bis 29.04.2022 konnten daher 10 zusätzliche PIK-Stationen und vom 30.05. bis 03.06.2022 nochmals 5 PIK-Stationen in Dortmund eingesetzt werden.



zu 3.
Derartige Signale sind hier nicht bekannt.

zu 4.
Zwischenzeitlich sind alle Menschen, die in den Rechtskreis des Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) gewechselt sind, gesetzlich krankenversichert und haben dadurch einen unbürokratischen Zugang zu diesen Leistungen.

Die Ausstellung von Behandlungsscheinen durch das Sozialamt ist daher entbehrlich.“


Rm Helferich formuliert für die AfD-Fraktion folgende Fragen und bittet um Beantwortung:

Ist es korrekt, dass Menschen aus der Ukraine in Dortmund Bekleidungsgeld in analoger Anwendung zum Asylbewerberleistungsgesetz erhielten, obwohl ihnen (nach dem Rechtskreiswechsel) dies mit SGB II-Anspruch nicht zugestanden habe?

Ist es korrekt, dass Menschen aus der Ukraine die Kaution für eine Wohnung nicht als Darlehen wie bei SGB II-Anspruchsberechtigten (wie nach dem Rechtskreiswechsel üblich) gezahlt wurde, sondern als Beihilfe, die sie sodann nicht zurückzahlen müssen?

Eine etwas weiter gefasste Antwort erbittet er auf die Frage, inwiefern die Stadtverwaltung über Erkenntnisse verfüge, ob Sozialleistungsbetrug durch Menschen aus der Ukraine, beispielsweise durch Doppelregistrierung oder auch den Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat, trotz Leistungsbezug erfolgt sei. Rm Helferich sagt, laut Darstellung der Bundespolizei gehe diese von 11 Prozent aus.

OB Westphal sichert die schriftliche Beantwortung der Fragen zu.

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 09.09.2022 (Drucksache Nr.: 25059-22-E2) zur Kenntnis.



zu TOP 5.3
Nothilfefond für in Dortmund lebende Menschen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25794-22)

Unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – wurde festgelegt, dass TOP 5.3 vorgezogen und unter TOP 2.1 behandelt wird.

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der Fraktion Die Linke+ vom 07.09.2022 (Drucksache Nr.: 25794-22) vor:

„… die Fraktion DIE LINKE + bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:

Beschluss:
1) Die Idee einen Nothilfefond für angesichts der aktuellen Wirtschaftskrise in Not geratene Dortmunderinnen und Dortmunder aufzulegen gilt zunächst als in den Rat eingebracht.

2) Im Fachausschuss AFBL soll zusammen mit Frau Heim (DEW21) der Umfang der zu befürchtenden Ausfälle von Zahlungsfähigkeit angesichts der steigenden Energiekosten ermittelt werden sowie das Risiko von daraus resultierenden Energiesperren.

3) Im Fachausschuss AKUSW soll zusammen mit ausgesuchten Vertreter*innen der Wohnungswirtschaft das Risiko von Zahlungsausfällen bei Mieten und Mietnebenkosten besprochen werden, die zu Räumungsklagen führen könnten.

4) Im Fachausschuss ASAG soll mit Vertreter*innen der Verbraucherzentrale, der Sozialverbände sowie der Dortmunder Lebensmitteltafel besprochen werden, welche Nothilfen angesichts einer erwarteten Inflation im zweistelligen Prozentbereich für die notleidende Bevölkerung realistisch zu leisten sind.

5) Die Ergebnisse sollen von der Verwaltung zusammen getragen werden und in einer gemeinsamen Beschlussvorlage für den Rat münden, die im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 in den städtischen Haushalt eingepreist werden sollen.

Begründung:
Die aktuelle „Zeitenwende“ verschärft die Gegensätze zwischen arm und reich massiv. Die Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen sind zu recht in großer Sorge, dass sie sich Miete inklusive Mietnebenkosten, Energiepreise und Lebenshaltungskosten nicht mehr leisten können. Ein Ende der Entwicklung ist nicht absehbar. Für diejenigen Menschen, die es am Härtesten trifft, sollte ein Rettungsanker in Form eines Nothilfefonds entwickelt werden.

Die Stadt Dortmund steht in der Verantwortung für das Wohl der in der Stadt lebenden Menschen. Entsprechende Verwerfungen sind bereits erkennbar und ein sozialer Flächenbrand ist nicht nur möglich, sondern sogar wahrscheinlich. Darauf müssen sich Politik und Verwaltung gemeinsam vorbereiten. Den Wert einer Gesellschaft erkennt man schließlich am Umgang mit den schwächsten Mitgliedern. Seien wir solidarisch mit der Dortmunder Bevölkerung.“


Für die Beschlussfassung dieses Antrags wurde eine Einzelabstimmung über die einzelnen Antragspunkte beantragt.

Der Rat der Stadt lehnt Ziffer 1 des Antrags der Fraktion Die Linke+ vom 07.09.22 (Drucksache Nr.: 25794-22) mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU und FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke+, AfD, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

Der Rat der Stadt lehnt Ziffer 2 des Antrags der Fraktion Die Linke+ vom 07.09.22 (Drucksache Nr.: 25794-22) mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU und FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, AfD, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) ab.

Der Rat der Stadt lehnt Ziffer 3 des Antrags der Fraktion Die Linke+ vom 07.09.22 (Drucksache Nr.: 25794-22) mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU und FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, AfD, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) ab.

Der Rat der Stadt lehnt Ziffer 4 des Antrags der Fraktion Die Linke+ vom 07.09.22 (Drucksache Nr.: 25794-22) mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU und FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, AfD, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) ab.

Der Rat der Stadt lehnt Ziffer 5 des Antrags der Fraktion Die Linke+ vom 07.09.22 (Drucksache Nr.: 25794-22) mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU und FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, AfD, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) ab.


zu TOP 5.4
Affenpocken-Impfung
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 25798-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 20.09.2022 (Drucksache Nr.: 25798-22-E1) vor:

„… die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Die Landesregierung wird aufgefordert, Dortmund bei der weiteren Verteilung des Impfstoffes zum Schutz vor Affenpocken entsprechend der Einwohnerzahl zu berücksichtigen.

Begründung:


Dortmund war während der ersten Auslieferung des Impfstoffs zum Schutz vor Affenpocken ohne Impfstellen, so dass bisher in der drittgrößten Stadt in NRW kein Impfstoff für die laut STIKO Impfberechtigten zur Verfügung stand.
Aufgrund des komplizierten Verfahrens für die Zulassung von Praxen niedergelassener Ärzte als Impfstellen wurden Universitätskliniken und somit die Städte mit solchen Kliniken bevorzugt. Dies hat zu einer ungleichen Versorgung im Rheinland und in Westfalen beigetragen - zu Lasten Westfalens.
Inzwischen gibt es eine Impfstelle bei einem niedergelassenen Arzt in Dortmund. Bisher (Stand 16.9.2022) hat diese Praxis 300 Impfdosen erhalten. Legt man die Bevölkerungszahl zu Grunde, müsste Dortmund von den bisher vom Bund eingekauften Dosen anteilig aber etwa 1.800 Dosen erhalten. Diese Berechnung trägt noch nicht einmal dem Umstand Rechnung, dass der Bevölkerungsanteil der laut STIKO Impfberechtigten in Großstädten tendenziell höher ist als in ländlichen Regionen. Somit besteht weiter eine ungerechte Verteilung des Impfstoffs zu Lasten Dortmunds.
Unter den Impfberechtigten sind vor allem Männer, die Sex mit Männern haben. Die Lokalpolitik und die Verwaltung haben in der Vergangenheit oft ihren Einsatz für die LSBTICommunity in Dortmund unterstrichen. In diesem Fall gilt es, den Worten auch Taten folgen zu lassen und sich seitens der Kommunalpolitik für die Interessen der Dortmunder schwulen und bisexuellen Männer einzusetzen.“
Der folgende Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.09.2022 (Drucksache Nr.: 25798-22-E2) liegt dem Rat der Stadt vor:

„…. die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

Beschlussvorschlag

1. Der Rat der Stadt Dortmund bittet das Klinikum Dortmund, dass dieses sich mit seiner HIV-Ambulanz als eigene Impfstelle gegen Affenpocken beim Land NRW registriert.

2. Die Verwaltung prüft, inwiefern Sie mit ihren Impfbussen bei Angeboten der queeren Community und ihren Veranstaltungen Impfmöglichkeiten gegen Affenpocken anbieten kann.

3. Die Landesregierung wird gebeten, sich für eine Überarbeitung der Impf-Empfehlungen gegen Affenpocken einzusetzen, damit künftig auch eine Auffrischimpfung nach 4 Wochen erfolgen darf und in diesem Zuge mehr Impfstoff für Dortmund bereitzuhalten.

Begründung:


Der Mangel an Impfstoff in Dortmund ist ein hausgemachtes Problem. Anders als andere Städte hat die Stadt Dortmund bislang ohne eigenes Zutun nur eine Impfstelle gegen Affenpocken. Obwohl die HIV-Ambulanz des Klinikums laut Impfstrategie prädestiniert für ein eigenes Impfangebot ist, hat das Klinikum Dortmund bislang keine Registrierung beim Land NRW abgeschlossen. Mit einer weiteren Impfstelle hätte Dortmund auch mehr Impfstoff erhalten.

Die Forderung nach mehr Impfstoff für Dortmund entsprechend der Bevölkerungsverhältnisse ist berechtigt. Leider fehlt es aber an ausreichenden Impfstellen, um die z.B. 1.800 Dosen Impfstoff wie gefordert in einem Monat zu verimpfen. Die Impfstelle der Hausarztpraxis Münsterstraße 119 käme hier mit 90 Impfdosen bei 20 Werktagen sofort an ihre Kapazitätsgrenzen. Die Praxis hat bislang 300 Impfdosen erhalten.

Aus diesem Grund braucht es weitere Impfstellen, um mehr Impfstoff für Dortmund beim Land NRW beantragen zu können und eine Verimpfung realistisch durchzuführen.

Desweiteren zeigen Studien, dass es für einen guten Schutzfaktor gegen Affenpocken eine Booster-Impfung nach 4 Wochen benötigt. Die Impfempfehlungen lassen aufgrund des Impfstoff-Mangels derzeit eine zweite Verimpfung nicht zu. Die Landesregierung ist daher angehalten, sich beim Bund für eine Überarbeitung der STIKO-Empfehlungen parallel zu mehr Impfstoff einzusetzen. Ziel muss es sein, dass künftig Auffrischungsimpfungen durchgeführt werden können.“


Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) begründet den Antrag seiner Fraktion und verweist darauf, dass die Affenpocken keine sexuell übertragbare Krankheit und damit die Gesamtbevölkerung betroffen ist. Die in Dortmund verfügbaren Impfdosen seien zu gering. So habe aus seiner Sicht das Städt. Klinikum bisher keine Bemühungen zu Impfangeboten erkennen lassen. Er kritisiert die Verteilpraxis der Landesregierung.

Rm Bahr (CDU) berichtet aus der letzten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG). Die dortige Diskussion werde aus Sicht seiner Fraktion durch den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste sinnvoll erweitert. Der Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen liegt erst seit wenigen Stunden vor. Mangels Meinungsbildung wünscht er, diesen in den ASAG zu überweisen.

Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) möchte eine bessere Versorgung zum Schutz vor Affenpocken in Dortmund. Im Gegensatz zur FDP/Bürgerliste sieht sie das Problem in Dortmund an anderer Stelle. In Dortmund gebe es –auch ohne Beteiligung aus Politik und Stadt– eine Möglichkeit zur Impfung. Obwohl das Klinikum mit der HIV-Ambulanz prädestiniert wäre, hat es die notwendige Registrierung beim Land nicht abgeschlossen. Mehr Impfstellen bedeuten auch mehr Impfstoff. Daher wünscht sie vom Klinikum Dortmund entsprechende Aktivitäten. Die Impfbusse könnten hierfür genutzt werden. Wichtig sei auch eine Impfkampagne. Der Überweisung des Antrags ihrer Fraktion in den ASAG stimmt sie zu.

Rm Kowalewski erklärt für die Fraktion Die Linke+, den Antrag der FDP/Bürgerliste sowie Ziffer 3 des Antrags von B‘90/Die Grünen zuzustimmen. Die Überweisung des Antrags von B‘90/Die Grünen in den ASAG trägt seine Fraktion ebenfalls mit.

Rm Worth (SPD) sieht nicht den von Rm Kauch geschilderten zeitlichen Druck. Bis heute gab es in Dortmund 11 mit Affenpocken infizierte Personen und aktuell keine Person in Quarantäne. Sie bestätigt Handlungsnotwendigkeit, sieht die Anträge zunächst aber zwecks Diskussion im ASAG.



Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die SPD-Fraktion bei Enthaltung der AfD-Fraktion den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 20.09.2022 (Drucksache Nr.: 25798-22-E1):

Die Landesregierung wird aufgefordert, Dortmund bei der weiteren Verteilung des Impfstoffes zum Schutz vor Affenpocken entsprechend der Einwohnerzahl zu berücksichtigen.



Der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.09.2022 (Drucksache Nr.: 25798-22-E2) wird zur weiteren Beratung in den ASAG überwiesen.

6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Neufassung der Betriebssatzung des Theater Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23494-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neufassung der Betriebssatzung für das Theater Dortmund in der angehängten Form.

zu TOP 6.2
Anmeldung des Projektes "Sanierung Freibad Stockheide" beim Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25845-22)

Bm’in Mais äußert für die CDU-Fraktion Freude darüber, dass die Verwaltung dem Vorschlag aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) hinsichtlich des Bundesprogramms gefolgt ist. Die Berücksichtigung bei der Fördermittelvergabe wäre ein Erfolg. Sie wirbt um Zustimmung zur Vorlage.

Rm Heymann gibt die Zustimmung der SPD-Fraktion zur Vorlage bekannt. Er würde sich freuen, wenn die Sanierung des Stockheidebades im Förderprogramm berücksichtigt und zügig starten würde.

Rm Lögering signalisiert für die Fraktion B‘90/Die Grünen Zustimmung und zeigt sich hinsichtlich der Berücksichtigung bei der Fördermittelvergabe positiv gestimmt.



Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die Anmeldung des Projektes „Sanierung Freibad Stockheide“ beim Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“.

7. Schule

zu TOP 7.1
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2022/23 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23780-22)

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2022/23 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 7.2
Sachstand zur operativen Umsetzung des "Aktionsplans zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25160-22)

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 7.3
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Herrichtung von ehemaligen Schulstandorten zur Beschulung von zugereisten Kindern und Jugendlichen
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 25390-22)

Nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 15.09.2022 liegt dem Rat der Stadt vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Schulausschusses aus der Sitzung vom 31.08.22 vor:

Es liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion B´90/ Die Grünen vor:

..die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Schulausschuss fordert die Verwaltung auf, dafür Sorge zu tragen, dass zugereiste Kinder und Jugendliche schnellstmöglich in einer Regelschule unterrichtet werden. Grundsätzliche Zielsetzung muss es auch weiterhin sein, die betroffenen Kinder und Jugendlichen schnell in vorhandene Strukturen zu inkludieren.
2. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, darauf hinzuwirken, dass die Klassengrößen an den Regelschulen bis zur Höchstzahl ausgeschöpft werden, um möglichst viele der zugereisten Kinder und Jugendlichen dort unterrichten zu können.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Warteliste für einen freien Schulplatz in der Reihenfolge der bisherigen Wartezeit der Kinder und Jugendlichen bearbeitet wird.
4. Der Ausschuss stellt fest, dass eine Auslagerung von Vorbereitungsklassen an gesonderte Schulstandorte nur eine zeitlich begrenzte Maßnahme bleiben darf.
5. Die neben den drei Standorten Frenzel-Schule, Hauptschule am Ostpark sowie Heinrich-Schmitz-Bildungszentrum zusätzlich angedachten Ersatzstandorte (Gebäude Gruppe B) werden nur dann realisiert, wenn alle anderen Möglichkeiten einer Beschulung in Regelschulen ausgeschlossen sind.
6. Die Verwaltung wird aufgefordert, darzustellen, welche Auswirkungen das im Dezember 2019 beschlossene Schulbauprogramm hinsichtlich der Ausweitung von Schulplätzen hat sowie wann und in welcher Größenordnung mit diesen zusätzlichen Plätzen zu rechnen ist.
7. Vor dem Hintergrund der insgesamt absehbar weiter steigenden Zahl von Schüler*innen (siehe auch Vorlage Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2022/23 zu den weiterführenden Schulen, Dr.Nr: 23780-22) wird die Verwaltung aufgefordert, die Schulentwicklungsplanung weiter zu überarbeiten und zusätzliche Plätze an Regelschulen zu schaffen. Dabei sind vorrangig Erweiterungen der vorhandenen Regelschulen (auch mit kurzfristig zu realisierenden Container-Gebäuden), die Ertüchtigung und Nutzung nicht mehr genutzter Schulen als Regelschulen (siehe auch Schulgebäude Gruppe B der Vorlage) sowie der Bau neuer Schulen zu prüfen. Ziel muss es sein, mittel- bis langfristig mehr Schulplätze an Regelschulen über den jeweils aktuellen Bedarf hinaus vorhalten zu können, um auf Situationen wie die weitere Aufnahme geflüchteter Kinder vorbereitet zu sein.
8. Hinsichtlich der drei Ersatzstandorte Frenzel-Schule, Hauptschule am Ostpark sowie Heinrich-Schmitz-Bildungszentrum wird die Verwaltung aufgefordert, gemeinsam mit den betroffenen Stammschulen der Standorte sowie der Schulaufsicht zu prüfen,
- ob eine Verlagerung einzelner Schulklassen der Stammschulen an die Ersatzstandorte möglich ist.
- ob eine Mischung vorhandener Klassen der Stammschulen mit zugereisten Kindern und Jugendlichen bei Nutzung der Ersatzstandorte möglich ist.
9. Es ist davon auszugehen, dass viele der betroffenen zugereisten Kinder und Jugendlichen nicht im Stadtbezirk des jeweiligen Ersatzstandorts leben. Die Verwaltung wird deshalb aufgefordert, im Rahmen eines Mobilitätsmanagements dafür Sorge zu tragen, dass die Belastungen durch die Fahrten zu und von den Schulen möglichst minimiert werden.
10. Die Stammschulen der Kinder und Jugendlichen sollten in der Nähe ihrer jeweiligen Wohnorte liegen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stammschulen bei der kurzfristigen Entwicklung von zusätzlichen pädagogischen Angeboten zur Anbindung der Kinder und Jugendlichen der ausgelagerten Vorbereitungsklassen an den Schulalltag der Stammschulen zu unterstützen.
11. Die vorgesehenen Stellen der Schulsozialarbeit an den Ersatzstandorten werden wie folgt erhöht: Frenzel-Schule 3 statt 2, HS am Ostpark 2 statt 1,5, Heinrich-Schmitz 2 statt 1.
12. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit Trägern, Verbänden und Vereinen ein außerschulisches Integrationskonzept für die Schüler*innen der drei Ersatzstandorte zu erarbeiten. Das betrifft auch möglichst umfangreiche Programme in den Schulferien.
13. Für Kinder und Jugendliche, die zunächst weiter auf einen Schulplatz in einer Regelschule bzw. einem Ersatzstandort warten müssen, sind Überbrückungsangebote zu schaffen.

Es bestand Konsens, die Punkte des Antrages einzeln abstimmen zu lassen:

Punkt 1: Mehrheitlich beschlossen


(1 Nein AfD, 19 Ja)

Punkt 2: Abgelehnt:


(7 Ja, AfD,B´90/Die Grünen, FDP/7 Nein, CDU, Die Partei, Linke+/ 6 Enthaltungen SPD)

Punkt 3: Einstimmig beschlossen


(11 Ja, B´90/Die Grünen, CDU, AfD/9 Enthaltungen, FDP, Linke+, SPD, Die Partei)

Punkt 4: Mehrheitlich beschlossen:


(12 Ja, B´90/Die Grünen, FDP, CDU, Die Partei/ 1 Nein AfD/ 7 Enthaltungen, Linke+, SPD)

Punkt 5: Mehrheitlich beschlossen:


(11 Ja, B´90/Die Grünen, FDP, CDU/ 2 Nein, Linke+, AfD/ 7 Enthaltungen, SPD, Die Partei)

Punkt 6: Einstimmig beschlossen:


(1 Enthaltung Linke+, 19 Ja)

Punkt 7: Mehrheitlich beschlossen:


(8 Ja, B´90/Die Grünen, FDP, Die Partei, AfD/ 6 Nein, Linke+, CDU/ 6 Enthaltungen, SPD)

Punkt 8: Mehrheitlich beschlossen: (13 Ja, B´90/Die Grünen, Linke+, SPD, Die Partei/ 7 Nein, FDP, CDU, AfD)

Punkt 9: Einstimmig beschlossen:


(13 Ja, B´90/Die Grünen, FDP, CDU, Die Partei, AfD/ 7 Enthaltungen, Linke+, SPD)

Punkt 10: Abgelehnt:


(7 Ja, B´90/Die Grünen, Die Partei, AfD/ 7 Nein, FDP, Linke+, CDU/ 6 Enthaltungen, SPD)

Punkt 11: Abgelehnt:


(7 Ja, B´90/Die Grünen, Die Partei, AfD/ 7 Nein, FDP, Linke+, CDU/ 6 Enthaltungen, SPD)

Punkt 12: Abgelehnt:


(6 Ja, B´90/Die Grünen, Die Partei/ 7 Nein, FDP, CDU, AfD/ 7 Enthaltungen, SPD, Linke+)

Punkt 13: Mehrheitlich beschlossen:


(8 Ja, B´90/Die Grünen, FDP, Die Partei, AfD/ 5 Nein, CDU/ 7 Enthaltungen, SPD, Linke+)

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss wie in der Vorlage angegeben, zu fassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der heute nicht vorliegenden Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.22:

AMIG 13.09.2022:
Herr Rm Berndsen bittet darum, die Vorlage auch den bisher nicht in der Vorlage aufgeführten Bezirksvertretungen der „Schulgebäude Gruppe B“ (BV Brackel und BV Scharnhorst) zur Kenntnis vorzulegen.

Unter Einbeziehung der Beschlussfassung des Schulausschlusses zum dortigen Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion B´90/Die Grünen empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit dem folgenden Inhalt:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die zwei ehemaligen Schulstandorte sowie sechs Räume des Heinrich-Schmitz-Bildungszentrums, für die die notwendigen Planungen und Prüfungen bereits vorliegen (Gruppe A), zur Beschulung von zugereisten Schüler*innen baulich herzurichten.

2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Bereitstellung der finanziellen Mittel für notwendige Sach- und Personalkosten im städtischen Haushalt, die zur Beschulung zugereister Schüler*innen in den Gebäuden nach Gruppe A erforderlich sind.

3. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung weiterer Standorte (Gruppe B), um den dringend notwendigen Schulraum zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehört die Erstellung der standortbezogenen pädagogischen Konzepte sowie die Ermittlung der notwendigen, baulichen Maßnahmen und deren voraussichtlicher Kosten. Über die Ergebnisse der Prüfung wird der Rat der Stadt Dortmund in Einzelvorlagen unterrichtet.



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt in der o. g. Fassung der Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün, einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit dem folgenden Inhalt:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die zwei ehemaligen Schulstandorte sowie sechs Räume des Heinrich-Schmitz-Bildungszentrums, für die die notwendigen Planungen und Prüfungen bereits vorliegen (Gruppe A), zur Beschulung von zugereisten Schüler*innen baulich herzurichten.

2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Bereitstellung der finanziellen Mittel für notwendige Sach- und Personalkosten im städtischen Haushalt, die zur Beschulung zugereister Schüler*innen in den Gebäuden nach Gruppe A erforderlich sind.

3. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung weiterer Standorte (Gruppe B), um den dringend notwendigen Schulraum zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehört die Erstellung der standortbezogenen pädagogischen Konzepte sowie die Ermittlung der notwendigen, baulichen Maßnahmen und deren voraussichtlicher Kosten. Über die Ergebnisse der Prüfung wird der Rat der Stadt Dortmund in Einzelvorlagen unterrichtet.“


Rm Jansen (B‘90/Die Grünen) sieht in der Reaktivierung und Herrichtung den richtigen Weg, geflüchteten Kindern einen adäquaten Schulplatz bieten zu können. Dafür dankt er der Verwaltung. Standorte, an denen ausschließlich Kinder mit Fluchterfahrung unterrichtet werden, können keine langfristige Perspektive, sondern nur eine kurzfristige Notlösung sein. Daher muss weiter daran gearbeitet werden, dass diese Kinder an bisherigen Schulen geschult werden können. Er dankt besonders den Lehrkräften, die an den zu schaffenden Standorten tätig werden. Für seine Fraktion bedauert er, dass Teile des Zusatz-/Ergänzungsantrags im Schulausschuss nicht empfohlen wurden.

Rm Dr. Goll (CDU) dankt für die schnelle Reaktion der Verwaltung, kurzfristig für schulpflichtige Kinder Plätze zu schaffen. Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag im Schulausschuss merkt sie an, dort wären Punkte enthalten, welche die Verwaltung sowieso bearbeitet.

Rm Spieß (SPD) kritisiert den genannten Zusatz-/Ergänzungsantrag im Schulausschuss, da viele Dinge darin nicht neu, sondern bereits in bestehenden Angeboten enthalten sind. Er fordert für die Zukunft mehr Austausch, welcher in interfraktionellen Anträgen mündet.

Rm Helferich (AfD) fordert, den betroffenen Kindern die Rückkehr in ihre Heimat zu ermöglichen, indem keine Waffen geliefert werden.



Der Rat der Stadt fasst einstimmig unter Einbeziehung der Beschlussfassung des Schulausschusses am 31.08.2022 zum dortigen Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion B´90/Die Grünen (fett/kursiv; Drucksache Nr.: 25390-22-E2) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit dem folgenden Inhalt:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die zwei ehemaligen Schulstandorte sowie sechs Räume des Heinrich-Schmitz-Bildungszentrums, für die die notwendigen Planungen und Prüfungen bereits vorliegen (Gruppe A), zur Beschulung von zugereisten Schüler*innen baulich herzurichten.

2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Bereitstellung der finanziellen Mittel für notwendige Sach- und Personalkosten im städtischen Haushalt, die zur Beschulung zugereister Schüler*innen in den Gebäuden nach Gruppe A erforderlich sind.

3. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung weiterer Standorte (Gruppe B), um den dringend notwendigen Schulraum zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehört die Erstellung der standortbezogenen pädagogischen Konzepte sowie die Ermittlung der notwendigen, baulichen Maßnahmen und deren voraussichtlicher Kosten. Über die Ergebnisse der Prüfung wird der Rat der Stadt Dortmund in Einzelvorlagen unterrichtet.



4. Der Rat fordert die Verwaltung auf, dafür Sorge zu tragen, dass zugereiste Kinder und Jugendliche schnellstmöglich in einer Regelschule unterrichtet werden. Grundsätzliche Zielsetzung muss es auch weiterhin sein, die betroffenen Kinder und Jugendlichen schnell in vorhandene Strukturen zu inkludieren.
5. Die Verwaltung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Warteliste für einen freien Schulplatz in der Reihenfolge der bisherigen Wartezeit der Kinder und Jugendlichen bearbeitet wird.
6. Der Rat stellt fest, dass eine Auslagerung von Vorbereitungsklassen an gesonderte Schulstandorte nur eine zeitlich begrenzte Maßnahme bleiben darf.
7. Die neben den drei Standorten Frenzel-Schule, Hauptschule am Ostpark sowie Heinrich-Schmitz-Bildungszentrum zusätzlich angedachten Ersatzstandorte (Gebäude Gruppe B) werden nur dann realisiert, wenn alle anderen Möglichkeiten einer Beschulung in Regelschulen ausgeschlossen sind.
8. Die Verwaltung wird aufgefordert, darzustellen, welche Auswirkungen das im Dezember 2019 beschlossene Schulbauprogramm hinsichtlich der Ausweitung von Schulplätzen hat sowie wann und in welcher Größenordnung mit diesen zusätzlichen Plätzen zu rechnen ist.
9. Vor dem Hintergrund der insgesamt absehbar weiter steigenden Zahl von Schüler*innen (siehe auch Vorlage Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2022/23 zu den weiterführenden Schulen, Dr.Nr: 23780-22) wird die Verwaltung aufgefordert, die Schulentwicklungsplanung weiter zu überarbeiten und zusätzliche Plätze an Regelschulen zu schaffen. Dabei sind vorrangig Erweiterungen der vorhandenen Regelschulen (auch mit kurzfristig zu realisierenden Container-Gebäuden), die Ertüchtigung und Nutzung nicht mehr genutzter Schulen als Regelschulen (siehe auch Schulgebäude Gruppe B der Vorlage) sowie der Bau neuer Schulen zu prüfen. Ziel muss es sein, mittel- bis langfristig mehr Schulplätze an Regelschulen über den jeweils aktuellen Bedarf hinaus vorhalten zu können, um auf Situationen wie die weitere Aufnahme geflüchteter Kinder vorbereitet zu sein.
10. Hinsichtlich der drei Ersatzstandorte Frenzel-Schule, Hauptschule am Ostpark sowie Heinrich-Schmitz-Bildungszentrum wird die Verwaltung aufgefordert, gemeinsam mit den betroffenen Stammschulen der Standorte sowie der Schulaufsicht zu prüfen,
- ob eine Verlagerung einzelner Schulklassen der Stammschulen an die Ersatzstandorte möglich ist.
- ob eine Mischung vorhandener Klassen der Stammschulen mit zugereisten Kindern und Jugendlichen bei Nutzung der Ersatzstandorte möglich ist.
11. Es ist davon auszugehen, dass viele der betroffenen zugereisten Kinder und Jugendlichen nicht im Stadtbezirk des jeweiligen Ersatzstandorts leben. Die Verwaltung wird deshalb aufgefordert, im Rahmen eines Mobilitätsmanagements dafür Sorge zu tragen, dass die Belastungen durch die Fahrten zu und von den Schulen möglichst minimiert werden.
12. Für Kinder und Jugendliche, die zunächst weiter auf einen Schulplatz in einer Regelschule bzw. einem Ersatzstandort warten müssen, sind Überbrückungsangebote zu schaffen.

8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Beschaffung von CO2-Messgeräten für Schulen, Kindertageseinrichtungen, Brückenprojekte und Kindertagespflegeeinrichtungen in Dortmund aus finanziellen Mitteln des Förderprogramms des Landes NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25691-22)

Rm Dresler-Döhmann begrüßt für die Fraktion Die Linke+ die Vorlage, entspricht sie doch dem Antrag ihrer Fraktion im Schulausschuss (SchulA).

Rm Dr. Goll (CDU) dankt der Verwaltung für die Vorlage und der Landesregierung für die Mittel, sie knüpft daran die Hoffnung auf eine schnelle Ausstattung der Schulen und Kitas.

Rm Perlick sieht im Namen der AfD-Fraktion keinen Sinn in der beabsichtigten Maßnahme. An StR’in Nienaber-Willaredt gerichtet fragt er, ob in Dortmund trotz Absenkung der Heiztemperaturen in Schulen und Kindertagesstätten weiterhin Stoßlüftung erfolgen soll.

StR’in Nienaber-Willaredt bestätigt die Stoßlüftung.

Rm Perlick (AfD) kritisiert die Maßnahme.



Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,
a) die Beschaffung von CO2-Messgeräten für Dortmunder Schulen, Kindertageseinrichtungen, Brückenprojekte und Kindertagespflegeeinrichtungen bis zu einer preislichen Obergrenze der für die Stadt Dortmund bewilligten Fördersumme in Höhe von 1,758 Millionen Euro,
b) die Mehraufwendungen für das Haushaltsjahr 2022 gem. § 83 GO NRW überplanmäßig bereitzustellen und die unter den finanziellen Auswirkungen dargestellten Mehrerträge zur Deckung heranzuziehen,
c) die dargestellten Mehraufwendungen ab dem Jahr 2023 im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 ff. zusätzlich zu berücksichtigen und
d) beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung des Vergabeverfahrens und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.

zu TOP 8.2
Sprach-Kitas
Überweisung: Betriebsausschuss FABIDO aus der öffentlichen Sitzung vom 09.09.2022
(Drucksache Nr.: 25596-22)

Folgende Überweisung des Betriebsausschusses FABIDO (BA FABIDO) aus der Sitzung am 09.09.2022 liegt dem Rat der Stadt vor:
„Dem Betriebsausschuss-FABIDO liegt folgende gemeinsame Bitte um Stellungnahme sowie folgender Antrag der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD und CDU vor:
die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und CDU bitten die Verwaltung unter dem o.g. Punkt in der Sitzung des Ausschusses um einen Sachstandsbericht zur Situation der FABIDO-Sprach-Kitas.

Insbesondere bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie viele FABIDO-Einrichtungen werden aktuell durch das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ gefördert?
2. Wie viele Stellen sind dabei insgesamt eingerichtet worden?
3. Was bedeutet die Beendigung des bisherigen Bundesprogramms mit Ablauf des Jahres für die Einrichtungen?
4. Welche Auswirkungen hat das für die bisherigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
5. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die eingerichteten Stellen des bisherigen Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ bis zu einer Weiterfinanzierung durch neue Programme („Kita-Qualitätsgesetz“) zu erhalten?
6. Wie bewertet die Verwaltung den Entwurf des geplanten Kita-Qualitätsgesetzes der Bundesregierung
- insgesamt
- hinsichtlich einer Fortsetzung der Sprach-Kitas?

Zusätzlich bitten wir um Abstimmung des folgenden Antrags:
Der FABIDO-Betriebsausschuss bittet den AKJF und den Rat um die Unterstützung der folgenden Forderung:
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie der Rat der Stadt Dortmund appellieren an die Bundesregierung und die Landesregierung NRW, unverzüglich Gespräche über eine finanzielle Absicherung der Sprach-Kitas über den 31.12.2022 hinaus aufzunehmen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die weitere Finanzierung der Sprach-Kitas zusätzlich zu den angekündigten Mitteln des neuen Kita-Qualitätsgesetzes für die Bundesländer sicherzustellen.

Begründung:
Mit dem Programm „Sprach-Kitas“ hat der Bund seit 2016 die sprachliche Bildung als festen Bestandteil in der Kindertagesbetreuung gefördert. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Chancengleichheit insbesondere für Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien mit Migrationshintergrund. Auch FABIDO-Sprach-Kitas wurden dabei jeweils durch eine halbe Stelle einer zusätzlichen Fachkraft in ihrer Arbeit unterstützt und qualifiziert. Die bisherige Förderung für Sprach-Kitas soll nun mit Ende des Jahres auslaufen. Das hat gravierende Auswirkungen auf die Integration der betroffenen Kinder - gerade auch für geflüchtete Kinder aus der Ukraine -, aber auch für die bisherigen Beschäftigten. Auch wenn die Finanzierung der Kitas grundsätzlich eine Angelegenheit der Länder ist und es sich bei der bisherigen Förderung durch den Bund um ein grundsätzlich befristetes Förderprogramm gehandelt hat, darf die Auseinandersetzung über die Finanzierung nicht zu einer Gefährdung der in vielen Jahren entwickelten bewährten Strukturen und Konzepte führen.
Der Entwurf des neuen Kita-Qualitätsgesetzes sieht vor, dass die Bundesländer in den kommenden zwei Jahren knapp vier Milliarden Euro bekommen. Zusätzlich zu diesen Geldern müssen Mittel zur Weiterführung des Sprach-Kitas-Programm bereitgestellt werden.
Der Bund und die Länder müssen darüber zügig eine Klärung herbeizuführen, damit die aktuellen Unsicherheiten nicht auf dem Rücken der Kinder, der Erzieherinnen und Erzieher und der Einrichtungen ausgetragen werden.
Weiterhin liegt dem BA-FABIDO folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
Bezug nehmend auf die im Betreff genannte Anfrage übermittle ich Ihnen nachfolgend die Beantwortung.
1. Wie viele FABIDO Kitas werden aktuell durch das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ gefördert?
Es wurden 75 sogenannter Fachkraftvorhaben geschaffen und 66 davon werden derzeit umgesetzt.

2. Wie viele Stellen sind dabei insgesamt eingerichtet worden?
Insgesamt sind 37,5 vollzeitverrechnete Fachkraft-Stellen eingerichtet worden.
Weiterhin wurden 2,5 vollzeitverrechnete Stellen in den Fachreferaten geschaffen.


3. Was bedeutet die Beendigung des bisherigen Bundesprogramms mit Ablauf des Jahres für die Einrichtungen?
Durch den Wechsel der Fachkräfte in die KiBiz Stellenbesetzung sowie den Wegfall der speziell eingerichteten Fachberatungen werden wichtige Impulse fehlen. Die Fachkräfte „Sprache“ haben in ihrer Funktion in vielen Handlungsfeldern Prozesse angesteuert. So haben sie gemeinsam mit den Leitungskräften für eine nachhaltige Verankerung der Handlungsfelder des Bundesprogrammes in den Einrichtungskonzeptionen gesorgt. Da das Bundesprogramm Sprache neben der Sprachentwicklung auch viele andere Bildungsbereiche berührt, wird sich ein Wegfall insgesamt negativ auf die Qualitätsentwicklung der betreffenden TEK sowie auf FABIDO insgesamt auswirken.


4. Welche Auswirkungen hat das für die bisherigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
Da die Mitarbeitenden unterschiedliche Stellenanteile im Rahmen des Bundesprogrammes und anderen Anteilen haben, sind die Auswirkungen individuell zu betrachten.
Mögliche Veränderungen sind Funktionswechsel, Einrichtungswechsel oder eine Herabgruppierung. Hierzu befindet sich FABIDO aktuell in Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsamt.

5. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die eingerichteten Stellen des bisherigen Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ bis zur Weiterfinanzierung durch neue Programme („Kita-Qualitätsgesetz“) zu erhalten?
Eine Aufrechterhaltung des Programms in der bisherigen Form durch Mittel des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs ist im Hinblick auf die aktuelle Haushaltslage nicht möglich.


6. Wie bewertet die Verwaltung den Entwurf des geplanten „Kita-Qualitätsgesetzes“ der Bundesregierung?
- insgesamt

Eine hinreichende Einschätzung hierzu kann derzeit noch nicht vorgenommen werden.

-
hinsichtlich einer Fortsetzung der Sprach Kitas
Grundsätzlich lässt die im Gesetzesentwurf formulierte Fokussierung des besonderen Handlungsfeldes “Förderung der sprachlichen Bildung“ erhoffen, dass durch eine Förderung des Bundes eine Fortführung des Programmes zumindest nicht auszuschließen ist.
Derzeit ist jedoch ungewiss, in welcher Form das Land NRW die Mittel gewichtet.
Insofern lässt sich derzeit noch keine konkrete Einschätzung vornehmen.

Der Betriebsausschuss FABIDO nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Weiterhin beschließt der BA-FABIDO einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion, den enthaltenen Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und CDU.“

Rm Barrenbrügge (CDU) sagt, die Finanzierung der Kita-Fachkräfte zur Sprachförderung erfolge aus dem Bundesprogramm einer früheren Bunderegierung. Die Förderung orientiere sich am Bedarf, jede achte Kita in der Bundesrepublik sei mittlerweile eine Sprach-Kita. Wissenschaftliche Studien belegten den Erfolg. Der Bund möchte dies künftig nicht weiter finanzieren, die nahtlose Weiterfinanzierung durch die Länder sei nicht immer möglich. Daher sei der im BA FABIDO beschlossene Antrag ein Appell an die Bundesregierung, das Programm nicht einzustellen. Sprachbildung ist elementar und dient der Integration. Die wertvolle Aufbauarbeit der vergangenen Jahre gilt es zu erhalten.

Rm Spaenhoff (SPD) ergänzt, auslaufende Förderprogramme seien häufig problematisch, besonders dann, wenn föderale Strukturen betroffen sind. Dennoch darf dies nicht auf dem Rücken der Kinder und dieses guten Programms erfolgen. Bund und Land müssen sich hier schnell einigen.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) erinnert an die Verfassung, wonach die Länder für Bildung zuständig sind. Daher sieht er bei der Finanzierung der Regelleistung zunächst das Land in der Pflicht. Führen Länder auslaufende Modellvorhaben des Bundes fort, muss dort die Finanzierung geklärt werden.

Rm Gövert (B‘90/Die Grünen) bestätigt, dass Bildung Landessache ist, der Bund aber durch das Kita-Qualitätsgesetz den Ländern Geld gibt und die Länder über die Schwerpunkte zur Weitergabe entscheiden. Im Namen ihrer Fraktion fordert sie Bund und Land auf, eine Klärung herbeizuführen.



Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 25596-22-E2) zur Kenntnis und beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste den im BA FABIDO vorgelegten Antrag der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD und CDU (Drucksache Nr.: 25596-22-E1) wie folgt:

Der Rat der Stadt Dortmund appelliert an die Bundesregierung und die Landesregierung NRW, unverzüglich Gespräche über eine finanzielle Absicherung der Sprach-Kitas über den 31.12.2022 hinaus aufzunehmen.


Die Bundesregierung wird aufgefordert, die weitere Finanzierung der Sprach-Kitas zusätzlich zu den angekündigten Mitteln des neuen Kita-Qualitätsgesetzes für die Bundesländer sicherzustellen.

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofes - hier: Sachstand und Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft von DSW21 und Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24922-22)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 15.09.2022 vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 01.09.22 vor:
Ratsmitglied Vogeler (CDU) teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage gerne empfehlen werde, zunächst jedoch um Beantwortung der folgenden zwei Fragen zum kommenden Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Liegenschaften (AFBL) bittet:
1. Mit wie viel zu schaffenden Stellen zur Fortführung über die Stufe hinaus wird gerechnet
2. Was passiert wenn die DSW21 nach der Stufe 1 abspringt?

Herr StR Uhr sagt die Beantwortung der Fragen zu.

Frau Stackelbeck (Bündnis90/Die Grünen) meldet für Ihre Fraktion Beratungsbedarf an. Man sei nicht grundsätzlich gegen das Vorhaben, allerdings habe sich der Fachausschuss noch nicht abschließend geäußert. Sie schlägt vor, die Vorlage in den AFBL durchlaufen zu lassen. Ihre Fraktion sei grundsätzlich für eine Empfehlung, allerdings solle sich zunächst der Fachausschuss inhaltlich äußern.

Im Anschluss an die Diskussion lässt der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen. Die Beantwortung der Fragen soll in der nächsten Sitzung des AFBL erfolgen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung wurde um die Beantwortung der folgenden zwei Fragen gebeten. Dieser Bitte komme ich gerne nach.

1. Mit wie viel zu schaffenden Stellen zur Fortführung über die Stufe hinaus wird gerechnet?


Es wird nach heutigem Kenntnisstand nicht damit gerechnet, dass die Schaffung weiterer Stellen erforderlich wird. Bei den derzeit vorgesehenen Stellen (ein Geschäftsführer und zwei technische Ingenieure) handelt es sich, soweit dies heute abgeschätzt werden kann, um die vollständige, für die Projektgesellschaft vorgesehene personelle Ausstattung über alle Projektstufen hinweg.

2. Was passiert, wenn die DSW21 nach der Stufe 1 abspringt?

Die zu gründende Projektgesellschaft für das nördliche Bahnhofsumfeld Dortmund mbH ist ausweislich des Gesellschaftsvertrages auf die Projektstufe 1 (Exploration) bis zum 31.12.2024 ausgerichtet. Mit Erfüllung dieses Gesellschaftszwecks haben die Gesellschafter auf Verlangen eines Gesellschafters einen Beschluss zu fassen, wonach die Gesellschaft aufzulösen und zu liquidieren ist.
Entsprechend § 4 Nr. (6) des Konsortialvertrages wird der Rat der Stadt Dortmund mit Abschluss der Stufe 1 und auf Grundlage deren Ergebnisse einen Beschluss zur Projektfortsetzung fassen. Dieser Beschluss wird auch die Auflösung, Fortsetzung oder ggf. Neugründungeiner Gesellschaft zur Fortsetzung oder Beendigung des Projektes umfassen.
Sollte die Explorationsphase im Ergebnis eine Fortsetzung des Projektes ergeben und die DSW21 als Partnerin nicht weiter zur Verfügung stehen, so wäre eine veränderte Organisationsform zu finden, die die weitere Realisierung des Projektes möglich macht.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung für und die o.g. Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
- siehe Beschlussvorschlag der Verwaltung-.“

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. stimmt der zur Realisierung der Stufe 1 des Projektes (Explorationsphase) vorgesehenen Gründung der „Projektgesellschaft für das nördliche Bahnhofsumfeld Dortmund mbH“ als gemeinsame Gesellschaft der Stadt Dortmund (50 %) und der Dortmunder Stadtwerke Beteiligungsgesellschaft mbH (50 %) mit einem Stammkapital von 50.000 Euro zu und beauftragt die Verwaltung, die Gründung der Gesellschaft, wie in der Begründung der Vorlage beschrieben, bis Ende 2022 vorzubereiten und umzusetzen.

2. genehmigt gemäß § 83 GO NRW die in den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten außerplanmäßigen Mehrauszahlungen in Höhe von 475.000 Euro und überplanmäßigen Mehraufwendungen in Höhe von 202.058 Euro für das Haushaltsjahr 2022.

3. beschließt die Veranschlagung des Budgets zur Finanzierung des Projektes und der Projektgesellschaft im städtischen Haushaltsplan 2023 mit Gesamtaufwendungen in Höhe von 1.562.700 Euro im Haushaltsjahr 2023 und 2.821.700 Euro im Haushaltsjahr 2024 und die Auszahlung der Finanzmittel an die „Projektgesellschaft für das nördliche Bahnhofsumfeld Dortmund mbH“ in den jeweiligen Haushaltsjahren.

4. beschließt die Einrichtung und Besetzung von überplanmäßigen Projekteinsätzen (ein Geschäftsführer*in und zwei technische Ingenieur*innen) für die Dauer der Explorationsphase (voraussichtlich zwei Jahre) und die Berücksichtigung der damit verbundenen Personal- und Sachaufwendungen sowie Erträge im städtischen Haushaltsplan 2023 in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 (siehe finanzielle Auswirkungen).



zu TOP 9.2
Standortentwicklung Feuer- und Rettungswache 2 / Atemschutzwerkstatt und Ausbildungszentrum, Lütge Heidestr. 70 und Seilerstr. 15
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24549-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der der Stadt Dortmund

1. nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Standortentwicklung der Feuer- und Rettungswache 2 nebst Atemschutzwerkstatt und Ausbildungszentrum zur Kenntnis (siehe Anlage).

2. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Planung (Leistungsphasen 1-3 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)) sowie mit der Herbeiführung eines kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschlusses nach Abschluss der Entwurfsplanung mit vorliegender Kostenberechnung.



zu TOP 9.3
Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft Verwaltung mbH -
hier: Benennung und Entsendung eines Mitglieds für den Aufsichtsrat
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25324-22)

Folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus der Sitzung am 15.09.2022 liegt dem Rat der Stadt vor:
„Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) schlägt Rm Markus Happe (Fraktion FDP/Bürgerliste) vor.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) schlägt sich selbst vor.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion für Rm Markus Happe (Fraktion FDP/Bürgerliste).

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, gegen Rm Heinrich Theodor Garbe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund benennt und entsendet Rm Markus Happe (Fraktion FDP/Bürgerliste) als weiteren Vertreter der Stadt Dortmund im Aufsichtsrat der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft Verwaltung mbH. Die Entsendung erfolgt für die Dauer der Amtsperiode des Rates oder bis zu einer Neuentscheidung des Rates.“


Der Rat der Stadt folgt der Empfehlung des AFBL und beschließt einstimmig den dort abgestimmten Besetzungsvorschlag.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund benennt und entsendet Rm Markus Happe (Fraktion FDP/Bürgerliste) die in der Begründung genannte Person als weitere*n Vertreter*in der Stadt Dortmund im Aufsichtsrat der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft Verwaltung mbH. Die Entsendung erfolgt für die Dauer der Amtsperiode des Rates oder bis zu einer Neuentscheidung des Rates.

zu TOP 9.4
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2022 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25158-22)

Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2022 bewilligten

Mehraufwendungen in Höhe von 0,00 € sowie


Mehrauszahlungen in Höhe von 1.616.086,93 €.

zu TOP 9.5
Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25086-22)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 Abs. 1 Buchstaben d und e der Betriebssatzung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ zum 31.12.2021 abschließend mit einer Bilanzsumme von € 460.466.343,87 und einem Jahresüberschuss in Höhe von € 9.652.576,94 sowie der Lagebericht 2021 werden festgestellt.

2. Der Jahresüberschuss 2021 in Höhe von € 9.652.576,94 wird mit einem Betrag in Höhe von
€ 6.000.000,00 an den städtischen Haushalt ausgeschüttet. Der verbleibende Betrag von
€ 3.652.576,94 wird zur Deckung zukünftiger Investitionen in die Gewinnrücklagen eingestellt.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.


zu TOP 9.6
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Behandlung des Jahresverlustes 2021 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25598-22)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Der Jahresabschluss 2021 des Deponiesondervermögens zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von 232.500.050,88 € und einem Jahresverlust von -80.375,72 € wird festgestellt und der Lagebericht zur Kenntnis genommen.

2. Aus der Gewinn- bzw. Kapitalrücklage des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund wird eine Entnahme in Höhe von 338.875,72 € vorgenommen. Die Entnahme wird mit dem Jahresergebnis 2021 von -80.375,72 € verrechnet und der verbleibende Betrag 258.500,00 € an den Haushalt der Stadt Dortmund abgeführt.

3. Der Leitung des Deponiesondervermögens wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.

4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, für die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 die HLB AuditTeam Dortmund AG, Dortmund, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Betriebsleitung zu beauftragen.


zu TOP 9.7
Kommunalwirtschaftsbericht 2021/2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25239-22)

Rm Neumann gibt zu Protokoll, dass der ca. 1,5 Jahre alte Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen zu den Themen „Gemeinwohlbilanzen“ und „Nachhaltigkeitszertifikate“, welcher auf den früheren Beteiligungsbericht zielt, nun auch für den Kommunalwirtschaftsbericht gilt.

OB Westphal sicher die Diskussion dieser Punkte mit den Unternehmen zu.



Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Kommunalwirtschaftsbericht 2021/2022 zur Kenntnis.

zu TOP 9.8
Sachstandsbericht zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2019 bis 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25289-22)

Dem Rat der Stadt liegt folgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU vom 21.09.2022 (Drucksache Nr.: 25289-22-E1) vor:
„… die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag
1. Die im Haushaltsjahr 2022 bisher noch nicht verausgabten Mittel für den Haushaltsbegleitbeschluss Nr. 38 (Aktionsplan LGBTIQ+) werden in das Jahr 2023 übertragen.

2. Aus den nicht verausgabten Mitteln werden SLADO e.V. 15.000 € zur Umsetzung erster Maßnahmen für die Stärkung der Anzeigebereitschaft von LSBTIQ+ bei Hasskriminalität in Zusammenarbeit mit dem polizeilichen Opferschutz der Polizei Dortmund nach einer entsprechenden Vorlage und Beschlussfassung eines Projektkonzepts im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 08.11.2022 und Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 08.12.2022 zur Verfügung gestellt.

3. Darüber hinaus werden der LSBTIQ-Koordinierungsstelle der Stadt Dortmund 15.000 € zur Stärkung der Sichtbarkeit und Zugänglichkeit queerer Organisationen in Dortmund nach einer entsprechenden Vorlage und Beschlussfassung eines Konzepts im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 22.11.2022 und Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 08.12.2022 zur Verfügung gestellt.

4. Aus den nicht verausgabten Mittel erhält Train of Hope e.V. insgesamt 20.000 € für die Arbeit mit LSBTIQ-Geflüchteten und –Zugewanderten nach einer entsprechenden Vorlage und Beschlussfassung eines Projektkonzepts im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 22.11.2022 und Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 08.12.2022 zur Verfügung gestellt.


Begründung
Der Rat hat bereits auf Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU den Grundsatzbeschluss zur Erstellung eines Aktionsplans zur sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt in Dortmund getroffen (DS 22280-21-E1). Damit soll eine verbindliche Grundlage entstehen, um die Akzeptanz für die Vielfalt von Lebensentwürfen und geschlechtlichen Orientierungen und die Gleichstellung von LSBTIQ+ zu fördern, deren Belange noch stärker als bisher zu berücksichtigen und die Diskriminierung von LSBTIQ+ und noch bestehende Defizite zu beseitigen. Zur Erstellung des Aktionsplans sowie zur Umsetzung erster Maßnahmen wurden für den Haushalt 2022 insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung gestellt (Haushaltsbegleitbeschluss Nr. 38).

Laut Auskunft der Verwaltung wurde mit einer Agentur die Erstellung des Aktionsplans gerade begonnen, sodass der Rat einen finalen Entwurf im dritten Quartal 2023 vorgelegt bekommt. Mit dem vorliegenden Antrag wird der Haushaltsbegleitbeschluss im Punkt „Umsetzung erster Maßnahmen“ konkretisiert.

Mittel an Train of Hope e.V.: In 70 Staaten der Erde droht LSBTI-Personen Gefahr für Freiheit, Leib und Leben. In Deutschland angekommen, ist für viele LSBTI-Personen die Flucht noch nicht vorbei. Besonders in Flüchtlingsunterkünften und Integrationskursen scheinen queerfeindliche Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen eher die Regel als die Ausnahme zu sein. Zur Unterstützung der geflüchteten LSBTI-Personen soll Train of Hope e.V. für die Begleitung, Beratung und Selbsthilfe der Zielgruppe Mittel erhalten.

Mittel an SLADO e.V.: Nach der CSD Warm-Up Party sind in der Nacht zum 28. August 2022 fünf Gäste, die mit Pride-Flaggen unterwegs waren, an der Reinoldikirche verbal und physisch angegriffen worden. Die Opfer wurden medizinisch versorgt. Die Täter wurden durch die Polizei Dortmund festgenommen. Queerfeindliche Gewalt ist weiterhin eine bittere Realität. Zur Stärkung der Anzeigebereitschaft bei queerfeindlichen Straftaten und der Vertrauensbildung von LSBTIQ+ mit dem polizeilichen Opferschutz soll daher eine Informations- Kampagne umgesetzt werden.

Mittel an die LSBTIQ-Koordinierungsstelle der Stadt Dortmund: Die Corona-Pandemie hat LSBTIQ*-Selbstorganisationen (Vereine, Beratungs- und Selbsthilfeangebote) in die Unsichtbarkeit gedrängt. Lockdowns und wechselnde Beschränkungen haben langjährige Besucher*innen, oft Mitglieder von Risikogruppen, verunsichert sowie neue Interessierte und Hilfesuchende ohne geeignete Angebote zurückgelassen. Die notwendigen Investitionen, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, können die Organisationen in der Regel nicht aus eigenen Mitteln aufbringen. Ein kurzfristiges Unterstützungsprogramm, verwaltet durch die Koordinierungsstelle für LSBTIQ*, soll queere Selbstorganisationen in Dortmund dabei unterstützen, ihre Sichtbarkeit gegenüber den jeweiligen Zielgruppen wieder zu erhöhen (z. B. durch Werbe- und Veranstaltungsmaterial) sowie zeitnah geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sichere Veranstaltungen auch in der kommenden, weiter von der Pandemie geprägten, Zeit möglich sind (z. B. durch Investition in digitale Infrastruktur, Luftfilter etc.).“


Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) freut sich über die Umsetzung des Aktionsplans „Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“. Die Umsetzung erster Maßnahmen sind im Antrag enthalten.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) sieht keine Notwendigkeit, den Antrag in der Ratssitzung zu beschließen, zumal diese erst kurz vor der Sitzung zugegangen ist. Daher bestand keine Möglichkeit der Rückkopplung. Er schlägt für seine Fraktion die Überweisung und Diskussion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Liegenschaften (AFBL) vor.

Rm Mader schlägt für die CDU-Fraktion vor, den Antrag dennoch heute zu behandeln. Die Mittelbereitstellung sei bereits durch die Vorberatung und die Haushaltsbegleitbeschlüsse gesichert.

Rm Karacakurtoglu erklärt im Falle der Abstimmung über den Antrag Befangenheit zu Ziffer 4.

Rm Helferich (AfD) meint, den Opfern sei nicht zu helfen, wenn nicht Täter*innen benannt werden.

Rm Erstfeld (SPD) informiert über die im AFBL getroffene Vereinbarung, die Übertragung von Haushaltsmitteln ins kommende Jahr im November zu beraten. Im vorliegenden Antrag sieht er nun eine Abweichung und möchte den Antrag–auch mit Blick auf andere Haushaltsbegleitbeschlüsse– im Ausschuss beraten.

Rm Kowalewski (Die Linke+) bemängelt ebenfalls die Kurzfristigkeit des Antrags. Er bittet um Zeit für eine sorgfältige Beratung.

Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) erklärt für ihre Fraktion, den Antrag im Ausschuss zu diskutieren.



Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den in der Anlage dargestellten Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse zu den Haushaltsplänen 2019 bis 2022 zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt überweist den gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU vom 21.09.2022 (Drucksache Nr.: 25289-22-E1) zur weiteren Beratung in den AFBL.

zu TOP 9.9
Kostenfreie Sperrmülltage in den Stadtbezirken
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25505-22)

Folgender gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Dir Grünen und der CDU vom 17.08.2022 (Drucksache Nr.: 25505-22) liegt dem Rat der Stadt vor:
„…. auf Antragsinitiative der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU hat der Rat der Stadt Dortmund in seiner Sitzung am 16.12.2021 folgenden Beschluss gefasst (Drucksache Nr.: 22100-21-E35, Ziffer 31):

„Die Verwaltung beauftragt die EDG im Rahmen eines auf ein Jahr befristeten Modellprojekts einen kostenfreien Sperrmülltag im Halbjahr pro Stadtbezirk einzuführen. Ein entspre­chendes Konzept wird dem Rat im ersten Quartal 2022 zur Entscheidung vorgelegt. Dem Rat wird nach Projektende über die erzielten Ergebnisse berichtet. Das Modellprojekt wird von der Stadt mit insgesamt 200.000 Euro bezuschusst.“

Ziel dieses Haushaltsbegleitbeschlusses ist ein regelmäßiges, bürgerfreundliches, kostenfreies Serviceangebot für die Dortmunder Haushalte – auch im Kampf gegen wilde Müllentsorgung.

Mit dem von der Verwaltung zur Sitzung des Rates am 31. März 2022 vorgelegten Konzept, das vorsah, die kostenfreie Sperrmüllsammlung an örtlich zentralen Standpunkten/ Sammelpunkten in den jeweiligen Stadtbezirken durch entsprechend bereitgestellte Sammelfahrzeuge vorzunehmen, hätte sich dieses Ziel nicht erreichen lassen. Dies hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften in seiner Sitzung am 24.03.2022 auf Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU festgestellt und die Beteiligungsverwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit der EDG Entsorgung Dortmund GmbH gute Praxisbeispiele für bürgerserviceorientierte kostenlose Sperrmüllsammlungen in größeren Städten und Gemeinden zusammenzutragen und die jährlichen Müllgebühren in den Vergleichskommunen darzustellen. Die zugrunde liegenden Konzepte sollten den zuständigen Fachausschüssen für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) und für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) sowie für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) zu ihren Sitzungen im Juni 2022 nebst eingeholten örtlichen Erfahrungsberichten und einer Einschätzung ihrer Übertragbarkeit auf Dortmund aus Sicht von Verwaltung und EDG vorgelegt werden (Drucksache Nr.: 23870-22-E3).


Noch in der Sitzung des AFBL am 24.03.2022 hat die Verwaltung ihre Konzeptvorlage zurückgezogen, sodass der Rat der Stadt damit bis heute – anders als im Haushaltsbegleitbeschluss vorgesehen – nicht befasst wurde.

In der sitzungsfreien Zeit des Rates und seiner Ausschüsse berichteten die Dortmunder Medien am 2. August 2022, dass es am 13. August 2022 unter Einsatz von 150 Personen und 26 Fahrzeugen zur ersten kostenfreien straßenweiten Sperrmüllsammlung im Stadtbezirk Scharnhorst kommen solle. Von August 2022 bis Februar 2023 solle es in jedem der zwölf Dortmunder Stadtbezirke modellhaft einmal einen solchen Sperrmülltag geben, heißt es weiter in der Presseberichterstattung. Im Anschluss an das Modellprojekt solle den politischen Gremien ein Bericht vorgelegt werden.

Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und Beschlussfassung folgenden Antrages:


1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt, dass offenbar endlich mit Hochdruck an der Umsetzung des am 16.12.2021 gefassten Ratsbeschlusses zum Serviceangebot Sperrmüllsammlung gearbeitet und ein Modellprojekt angestoßen wurde. Zudem spricht er den Mitarbeitenden der EDG einen besonderen Dank für ihren Einsatz bei der ersten Sammlung in Scharnhorst aus

2. Der Rat wertet das Vorgehen der Verwaltung als Missachtung der politischen Gremien und der von ihnen gefassten Beschlüsse, da diesen – anders als vom Rat beschlossen – vor Beginn des Modellprojekts kein entsprechender Konzeptvorschlag zur Entscheidung vorgelegt wurde. Eine Information der politischen Gremien hat nicht stattgefunden, obwohl der Rat im städtischen Haushalt 2022 für die Durchführung eines Modellprojekts Finanzmittel in Höhe von 200.000 Euro vorgesehen hat.


3. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, den zuständigen Fachaus­schüssen (AFBL, AKUSW und ABöOAB) und dem Rat unverzüglich das dem Modellpro­jekt zugrunde liegende Konzept vorzulegen, dem detaillierte Informationen zu Aufwand (Kosten getrennt nach Sach- und Personalaufwendungen), ­Organisation, Abwicklung, Öffentlichkeitsarbeit (mehrsprachige Flyer, aktive BürgerInneninformationen, digitale Kampagne u. ä.) etc. zu entnehmen sind.

4. Der Rat erwartet, dass den zuständigen Fachausschüssen (AFBL, AKUSW und ABöOAB) bis zum 31. Oktober 2022

a. ein erster Zwischenbericht zum angelaufenen Modellprojekt vorgelegt wird, damit dessen Ergebnisse noch in den Beratungen des städtischen Haushaltes für das Jahr 2023 berücksichtigt werden können.

b. die Ergebnisse der vom AFBL beauftragten Best-Practice-Zusammenstellung kostenfreier Serviceangebote zur Sperrmüllsammlung in größeren Städten und Gemeinden nebst einer Einschätzung zu ihrer Übertragbarkeit auf Dortmund aus Sicht von Verwaltung und EDG zur Verfügung gestellt wird (Drucksache Nr.: 23870-22-E3).“

Der Rat der Stadt sieht den gemeinsamen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU vom 17.08.2022 (Drucksache Nr.: 25505-22) als eingebracht an und wird ihn voraussichtlich in der kommenden Sitzung beraten.



zu TOP 9.10
Energiesperren und Energiearmut verhindern
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 25760-22)

Unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – wurde festgelegt, dass TOP 9.10 vorgezogen und unter TOP 2.1 behandelt wird.

Dem Rat der Stadt liegt folgender Antrag der Fraktion Die Partei vom 06.09.2022 (Drucksache Nr.: 25760-22) vor:

„…. wie, Die FRAKTION Die PARTEI im Rat der Stadt Dortmund, bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags in der nächsten Ratssitzung:

Beschluss
Der Stadtrat möge Folgendes beschließen:

1. Der Stadtrat fordert den Oberbürgermeister als Aufsichtsratsvorsitzenden sowie die von ihm in die Aufsichtsräte der Dortmunder Stadtwerke AG und DEW21 entsandten Aufsichtsrät:innen auf, bei der Geschäftsführung des Unternehmens darauf hinzuwirken, dass die DEW21 befristet bis zum Jahresende 2023 auf Energiesperren (Versorgungsunterbrechungen für Strom und Gas) verzichtet.

2. Der Oberbürgermeister wird ferner aufgefordert, im Zusammenwirken mit der Sparkasse Dortmund und der Dortmunder Stadtwerke AG einen Nothilfefonds einzurichten, welcher dazu dienen soll, Dortmunder:innen, welche die Zahlung der hohen Energiepreise nicht leisten können, unbürokratisch zu helfen. Die Hilfe kann durch Zuschüsse und/oder zinslose Darlehen ermöglicht werden. Die Ausgestaltung soll im Zusammenwirken mit kommunalen Wohlfahrtsverbänden vorgenommen werden.

Begründung
Die DEW21 hat die Preise zum 1.08.2022 deutlich erhöht. Betrug der Gaspreis für die Kilowattstunde vor einem Jahr noch 9,246 Cent, so ist er ab August 2022 auf 14,829 Cent je Kilowattstunde gestiegen. Hinzu kommt noch die Gasumlage von 2,41 Cent, so dass sich die Erhöhung auf 17,407 Cent je qm Wohnfläche belaufen.

Bei einem unterstellten Durchschnittsverbrauch von 140 kwh je qm Wohnfläche und einer Wohnungsgröße von 60 qm ergeben sich ab August 2022 monatliche Kosten von etwa 121,849 €. Für die Heizsaison zwischen Oktober und März sind das Wärmekosten von 852,943 €. Es ist offensichtlich, dass dies für viele Haushalte mit geringen Einkommen eine erhebliche Belastung darstellt.

Die Bundesregierung hat zur Entlastung bisher für Erwerbstätige einen einmaligen Zuschlag ("Energiepreispauschale") von 300 € brutto beschlossen, der zum 1. September ausgezahlt werden soll. Leistungsempfänger:innen, die Grundsicherung erhalten, erhalten einen einmaligen Zuschlag von 200 €. Für jedes kindergeldberechtigte Kind werden 100 € gezahlt. Empfänger:innen von Arbeitslosengeld I erhalten 100 €. Wohngeldempfänger:innen erhalten einen Heizkostenzuschuss von 270 €, bei zwei Personen von 350 € und für jede weitere Person 70 €. [1] Bei einem alleinstehenden Grundsicherungs- und Wohngeldempfänger in Dortmund könnte daher für die gesamte Heizsaison eine Lücke von etwa 300 bis 350 €, bei einer Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern von 50 bis 150 € entstehen. Die Bundesregierung hat zwar weitere Entlastungen versprochen, etwa eine Reform des Wohngeldes mit Heizkostenzuschuss sowie das Bürgergeld, deren Ausgestaltung steht jedoch noch aus.

Der Nothilfefonds erfolgt in Ausübung kommunaler Daseinsvorsorge für alle Bürgerinnen und Bürger, die durch die Zahlung erhöhter Energiekosten sowie der Gasumlage die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit überschreiten. Zur Gewährung der Nothilfe ist auf die individuelle Leistungsfähigkeit der Betroffenen unter Berücksichtigung der Hilfen des Bundes und den Bestimmungen des SGB abzustellen. Nach dem Vorbild anderer Städte (Bsp. MVV Energie AG [2]) soll die Anspruchsberechtigung und die Höhe der Zuwendung mit den kommunalen Trägern der Wohlfahrtsverbände abgestimmt werden.

Die Nothilfe kann als einmaliger Zuschuss oder als zinsloses Darlehen gewährt werden. Dafür sind Haushaltsmittel der Stadt Dortmund in Höhe von 100.000 € bereitzustellen. In gleicher Höhe sollte sich die Stadtwerke Dortmund AG an dem Fonds beteiligen. Zur Gewährung zinsfreier Kredite sind notwendige Vereinbarungen mit der Sparkasse Dortmund zu treffen.

[1] https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/entlastungspaket-2026602
[2]
https://www.mvv.de/ueber-uns/engagement-fuer-die-region/nothilfefonds.“


Zusätzlich hat der Rat der Stadt folgende Resolution der AfD-Fraktion vom 07.09.2022 zum Thema „Ruinöse Energiekosten sind nicht alternativlos - Dortmund stemmt sich gegen die Verarmungspolitik der Ampel-Regierung“ (Drucksache Nr.: 25786-22) vorliegen:

„…. die AfD-Fraktion beantragt, der Rat der Stadt Dortmund möge folgende Resolution beschließen:

Unbeleuchtete Wahrzeichen, Heizhöchstgrenzen für öffentliche Gebäude, geschlossene Geschäftstüren, kalte Pools: Mit Robert Habecks zum 1.September in Kraft getretener Energiespar-Verordnung rächen sich das Sanktionskamikaze ebenso wie 20 Jahre zum Scheitern verurteilte Energiewende.

Unendlich schlimmer als dunkle Amtshausfassaden sind die Härten für Dortmunds Bürger. Angesichts des Gasmangels sehen sie sich mit Kostensteigerungen für Erdgas und auch Strom in teils existenzbedrohlichen Höhen konfrontiert.

Mit dem Finger allein auf Putin zu zeigen, ist einfach aber grundverkehrt. Schon im Herbst 2021 – Monate vor Ausbruch des Kriegs in der Ukraine – zogen die Erdgaspreise enorm an. Zudem hat Deutschland bereits seit Jahren weltweit die mithin höchsten Strompreise.

Ausschlaggebend dafür ist nicht der Kreml, sondern der Ausstieg aus Kernkraft und Kohleenergie. Die hieraus resultierende Instabilität der Energieversorgung wird durch die Waffenlieferungen der Ampel-Regierung an Kiew und ihre Verweigerung, Nord Stream 2 in Betrieb zu nehmen, massiv verstärkt. Aus dieser Gemengelage entsteht die derzeitige Energiekrise, welche den Mittelstand und die Bürger unseres Landes und unserer Stadt enorm gefährdet.

Unser Industrieland Deutschland braucht überall und ständig zur Verfügung stehende Energien. Und das zu möglichst niedrigen Preisen. Dauerhaft hohe Preise, wie sie derzeit zu erkennen sind, führen zwangsläufig zur Verarmung unseres Landes.

Der Rat der Stadt Dortmund setzt sich daher für eine umgehende Abmilderung der Energiekrise ein. Er fordert die Bundesregierung und das Land NRW auf, Nord Stream 2 in Betrieb und Sanktionen gegen Russland, die Deutschlands Energieversorgung und -preisentwicklung schaden, umgehend zurückzunehmen. Die verbliebenen drei Kernkraftwerke sind am Netz zu behalten und das Potential der Kohleverstromung voll auszuschöpfen.

Zur Entlastung der Bürger sollen zudem die Steuern auf Benzin und Diesel, Strom, Gas und Heizöl gesenkt und die Mehrwertsteuer darauf vorübergehend komplett ausgesetzt werden. Da es für sie nun erst recht keinen sinnvollen Grund mehr gibt, ist die Gasumlage zu verwerfen und die Energiesparverordnung außer Kraft zu setzen.“


Für die Beschlussfassung des Antrags der Fraktion Die Partei wird eine Einzelabstimmung über die einzelnen Antragspunkte beantragt.

Der Rat der Stadt lehnt Ziffer 1 des Antrags der Fraktion Die Partei vom 06.09.2022 (Drucksache Nr.: 25760-22) mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, AfD und FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) ab.

Der Rat der Stadt lehnt Ziffer 2 des Antrags der Fraktion Die Partei vom 06.09.2022 (Drucksache Nr.: 25760-22) mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, AfD und FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke+, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) ab.



Der Rat der Stadt lehnt mehrheitlich die Resolution der AfD-Fraktion vom 07.09.2022 (Drucksache Nr.: 25786-22) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion ab.

zu TOP 9.11
Klatschen für die DEW21
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 25783-22)

Unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – wurde festgelegt, dass TOP 9.11 vorgezogen und unter TOP 2.1 behandelt wird.

Dem Rat der Stadt liegt folgender Antrag der Fraktion Die Partei vom 07.09.2022 (Drucksache Nr.: 25783-22) vor:


„Wir, Die FRAKTION Die PARTEI im Rat der Stadt Dortmund, bitten den folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung für die nächste Ratssitzung vorzusehen:

Beschluss
Der Rat ruft die Einwohner:innen der Stadt Dortmund dazu auf, ab Oktober jeden Abend pünktlich um 19 Uhr für die DEW21 zu klatschen, statt die gestiegenen Energiepreise an die Bevölkerung weiter zu geben.
Außerdem geht er mit positivem Beispiel voran, indem die heutige Sitzung um 19 Uhr unterbrochen wird, um gemeinsam zu klatschen.

Begründung
Schon während der Corona-Pandemie war das Klatschen für andere, insbesondere für Pflegekräfte, ein bewährtes Mittel, um schlechte Arbeitsbedingungen und geringen Lohn auszugleichen. Wieso sollte das also nicht auch bei gestiegenen Kosten für Konzerne funktionieren? So können wir den Markt stabilisieren und gleichzeitig Bürger:innen entlasten.“


Der Rat der Stadt lehnt mehrheitlich den Antrag der Fraktion Die Partei vom 07.09.2022 (Drucksache Nr.: 25783-22) gegen die Stimmen der Fraktion Die Partei ab.

zu TOP 9.12
Antrag zur Änderung der Dortmunder Hundesteuersatzung
Antrag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 25785-22)

Folgender Antrag der AfD-Fraktion vom 07.09.2022 (Drucksache Nr.: 25785-22) liegt dem Rat der Stadt vor:

„…. der Rat der Stadt Dortmund möge beschließen, folgende Ergänzung in der Hundesteuersatzung unter § 4 Abs. 1d) aufzunehmen:

„Hunde, die als Rettungs-, Assistenz- oder Therapiehunde eingesetzt werden und die dafür vorgesehene Prüfung vor qualifizierten Leistungsprüfern mit Erfolg abgelegt haben; die Ablegung der Prüfung wird durch die Vorlage eines Prüfungszeugnisses über den Einsatz des Hundes in geeigneter Weise nachgewiesen.

Begründung:


Bislang sieht die Dortmunder Hundesteuersatzung unter § 4 Abs. 1 nicht vor, dass lizenzierte Rettungs-, Assistenz- oder Therapiehunde eine Steuerbefreiung erhalten. Da diese Hunde jedoch eine wichtige Aufgabe im Zusammenhang mit sozialer, physischer und psychischer gesellschaftlicher Teilhabe erfüllen, sollte die Hundesteuersatzung dahingehend eine inklusive Anpassung erfahren, so wie es bereits unter § 4 Abs. 1 bzgl. Hunden, die dem Schutz und der Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen dienen, geregelt ist. Dies wird auch durch das Behindertenpolitische Netzwerk unterstützt.“

Rm Bohnhof(AfD) sieht in der aktuellen Hundesteuersatzung den Personenkreis für eine Steuerbefreiung zu eng gefasst. Aus seiner Sicht sind viel mehr Menschen auf die Unterstützung eines Hundes angewiesen.

StD Stüdemann erläutert die aktuellen Regelungen und verweist auf die fachlichen Diskussionen vor einigen Jahren, in deren Folge Therapiehunde bewusst gestrichen wurden, da die Begrifflichkeit „Therapiehund“ sehr weit auslegbar ist.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) schlägt eine Vertiefung der Diskussion zu Therapiehunden -neben weiteren Themen zur Hundesteuer- in den Haushaltsberatungen vor. Er beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) sowie den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen, Beschwerden (ABöOAB).

Rm Kowalewski (Die Linke+) sieht den Antrag nicht in Einklang mit geltendem Bundesrecht.

Rm Bohnhof erklärt die Zustimmung der AfD-Fraktion zur Aufnahme in die Haushaltsberatungen.



Der Rat der Stadt überweist den Antrag der AfD-Fraktion vom 07.09.2022 (Drucksache Nr.: 25785-22) in den AFBL und ABöOAB.

zu TOP 9.13
Auswirkungen des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste, SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25797-22)

Unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – wurde festgelegt, dass TOP 9.13 vorgezogen und unter TOP 2.1 behandelt wird.

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen SPD und FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 25797-22-E1) vor:


„…. die Fraktionen von SPD und FDP/Bürgerliste bitten den Rat, Folgendes zu beschließen:

Die die Bundesregierung tragende Koalition aus SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP hat in ihrem dritten Entlastungspaket zentrale Entscheidungen getroffen, um die Folgen der durch Russland hervorgerufenen Energiekostenkrise und der daraus resultierenden Inflationsentwicklung für die Bürger und Bürgerinnen abzumildern.

Das Paket schafft mit einem Volumen von 55 Milliarden Euro spürbare Entlastungen für die breite Mitte der Gesellschaft, für kleine und mittlere Einkommen, Studierende, Auszubildende, Rentner und Rentnerinnen, Selbständige und mittelständische Unternehmen.

Die Umsatzsteuer auf Gas wird gesenkt, der Strompreisanstieg für den Basisbedarf gedämpft, die Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie verlängert. Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag werden erhöht und weitere Direktzahlungen an einkommensschwache Bevölkerungsgruppen wurden beschlossen. Der Kreis der Wohngeldberechtigten soll von 620.000 auf zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger bundesweit erweitert werden. Dies und ein weiterer Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger und Wohngeldempfängerinnen entlasten diese Menschen.

Das Bürgergeld ersetzt Hartz IV, ermöglicht unter anderem eine schnelle Anpassung der Leistungen an die Inflation und verbessert Hinzuverdienstmöglichkeiten. Sozialabgaben für niedrige Einkommen werden durch Ausweitung der Midi-Jobs gesenkt. Die Bekämpfung der kalten Progression bei der Einkommensteuer sorgt dafür, dass der Staat nicht zum Gewinner der Inflation wird. Unternehmen werden bei Investitionen in Energieeffizienz stärker unterstützt. All das sichert den sozialen Frieden und die solidarische Bewältigung der Folgen des Ukraine-Krieges, schützt Arbeitsplätze, beschleunigt die Energiewende und bekämpft die Inflation.

Gleichzeitig hat die Koalition auf Bundesebene im dritten Entlastungspaket wichtige Punkte beschlossen, die für die Kommunen von besonderer Bedeutung sind:


· Die Entlastung von Bürger und Bürgerinnen mit niedrigen Einkommen trägt dazu bei, dass der aufgrund der Energiekosten zu erwartende Anstieg von ergänzendem Transferbezug geringer ausfallen wird. Dies begrenzt die finanzielle Belastung des städtischen Haushalts und die Belastung der Kapazitäten des Jobcenters. Einen besonders wichtigen Beitrag leistet dazu die Strompreisbremse.

· Die Stromnetzentgelte werden aus den abgeschöpften Strommarkt-Zufallseinnahmen bezuschusst. Dies dämpft ebenso wie die Umsatzsteuersenkung auf Gas den Anstieg der Energiekosten der Stadt.

· Um die kommunalen und sozialen Wohnungsunternehmen bei steigenden Energiekosten zu unterstützen, wird die befristete Förderung von Betriebsmitteln im KfW-Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.

· Die Bundesregierung ist bereit, den Ländern für ein bundesweites Nahverkehrsticket jährlich 1,5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen, wenn die Länder mindestens den gleichen Betrag zur Verfügung stellen. Dies ist im Blick auf die über die Verbundgrenzen pendelnden Menschen gerade für Dortmund als Stadt an der östlichen Grenze des VRR von besonderer Bedeutung.


Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt daher das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung und beauftragt die Verwaltung,

1. die DEW21 zu bitten, alle Preissenkungspotenziale, die sich aus Abgabensenkungen und der Strompreisbremse des Bundes ergeben, unverzüglich an die Kunden und Kundinnen weiterzugeben,

2. sich gegenüber der Landesregierung dafür einzusetzen, dass sich das Land NRW an einem neuen vereinfachten und kostengünstigen Nahverkehrsticket beteiligt und die Mittel dafür bereitstellt,

3. sich gegenüber der Landesregierung für einen Rettungsschirm für Stadtwerke einzusetzen und bei ihr darauf hinzuwirken, die Investitionsförderung sowie den Fördersatz für neue Fahrzeuge im ÖPNV zu erhöhen und unbürokratisch zu gestalten.


4. sich gegenüber Bundesregierung und Bundestag dafür einzusetzen, bei Verabschiedung des Gesetzes zum Bürgergeld die verwaltungstechnische Implementierung so auszugestalten, dass sie für die Jobcenter leistbar ist.
Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, Die Linke+ und AfD folgenden gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen SPD und FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 25797-22-E1):

Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung und beauftragt die Verwaltung,

1. die DEW21 zu bitten, alle Preissenkungspotenziale, die sich aus Abgabensenkungen und der Strompreisbremse des Bundes ergeben, unverzüglich an die Kunden und Kundinnen weiterzugeben,

2. sich gegenüber der Landesregierung dafür einzusetzen, dass sich das Land NRW an einem neuen vereinfachten und kostengünstigen Nahverkehrsticket beteiligt und die Mittel dafür bereitstellt,

3. sich gegenüber der Landesregierung für einen Rettungsschirm für Stadtwerke einzusetzen und bei ihr darauf hinzuwirken, die Investitionsförderung sowie den Fördersatz für neue Fahrzeuge im ÖPNV zu erhöhen und unbürokratisch zu gestalten.

4. sich gegenüber Bundesregierung und Bundestag dafür einzusetzen, bei Verabschiedung des Gesetzes zum Bürgergeld die verwaltungstechnische Implementierung so auszugestalten, dass sie für die Jobcenter leistbar ist.


zu TOP 9.14
Entsorgung Dortmund-Konzern
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.2022
(Drucksache Nr.: 25699-22)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 15.09.2022 vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion DIE LINKE + vor:

…die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Die Linke+ stellen zum oben genannten Tagesordnungspunkt den nachfolgenden Antrag und bitten um Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 15.09.2022:

Der Rat der Stadt Dortmund weist den Vertreter des Mehrheitsgesellschafters Stadt Dortmund in den Gesellschafterversammlungen der EDG Holding GmbH und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH an, folgenden Beschluss in den kommenden Gesellschafterversammlungen beider Gesellschaften zu fassen:

1. Die Geschäftsführungen der EDG Holding GmbH und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH werden aufgefordert, beschlussreife veränderte Gesellschaftsverträge für beide Gesellschaften zu erarbeiten und dem Rat der Stadt vor Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlungen zur Kenntnisnahme vorzulegen, die die Anpassung der Aufsichtsräte der EDG Holding GmbH und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH zu Gremien mit 15 Mitgliedern zum Ziel haben, von denen 8 Plätze den Anteilseignern (5 Plätze für die Stadt Dortmund und 3 Plätze für die DSW AG) und 7 Plätze den Arbeitnehmern zustehen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass bei der EDG Holding GmbH und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH der Aufsichtsrat der Drittelparität unterliegt. Der Rat der Stadt Dortmund übt zugunsten der Arbeitnehmer mit Bezug auf die Gründungsgeschichte der EDG Entsorgung Dortmund GmbH das Besetzungsrecht von 2 Plätzen für den Aufsichtsrat bis auf weiteres nicht aus. Diese Nichtausübung des Besetzungsrechts kann mittels Ratsbeschluss jederzeit rückgängig gemacht werden. In die Gesellschaftsverträge der EDG Holding GmbH und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH sind Ausführungen aufzunehmen, die die vorstehenden Inhalte zum Gegenstand haben.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, die politische Absicht der Veränderung der Gesellschaftsverträge vorab der Kommunalaufsicht anzuzeigen, damit eine reibungslose notarielle Beurkundung stattfinden kann.

4. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, dass die Umsetzung der vorstehenden Beschlussfassung bis zum 31.12.2022 abgeschlossen ist.

Begründung
Erfolgt mündlich.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem o.g. gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion DIE LINKE + einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion, zu.



Weiterhin überweist der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften den o.g. gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion DIE LINKE + in den Rat.“
Rm Neumann-Lieven erläutert, die SPD-Fraktion werde heute -anders als im AFBL- gegen den Antrag stimmen, da zur AFBL-Sitzung die Informationslage anders war. Die Absprachen bzw. Einigkeit seitens der Arbeitnehmenden stellt sich heute anders dar. Die SPD-Fraktion lehnt die Änderung der paritätischen Besetzung des EDG-Aufsichtsrates, also auch den Antrag, ab und tritt für die Rechte der Arbeitnehmenden ein.

Rm Kowalewski (Die Linke+) benennt diverse Probleme der EDG in den vergangenen Jahren. Vor diesem Hintergrund sieht er die bisherige Kontrolle aus dem Rat heraus als zu gering an, zumal die Aufsichtsratsplätze nicht die politischen Mehrheiten spiegle. Gleichwohl dürfen die Rechte der Arbeitnehmer*innen nicht leiden. Auch stellt er die Sicht seiner Fraktion dar, die in Gesprächen versucht hat, die bisherige Parität zu erhalten. Dies sei nicht durchsetzbar gewesen, dennoch ist der erzielte Kompromiss für seine Fraktion tragfähig. Die Vertretung seiner Fraktion wird sich, so sein Versprechen, im Aufsichtsrat der EDG künftig auf die Arbeitnehmer*innenseite stellen.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) sieht die Notwendigkeit, die Rolle des Rates im Aufsichtsrat der EDG zu stärken. Die EDG sei immer wieder in Skandale verwickelt gewesen. Als Lösung sieht er die Kontrolle der EDG in der gesamten Breite durch den Rat oder die gesetzliche Besetzung des Aufsichtsrates. Im vorliegenden Modell sieht er keine strukturellen Veränderungen, seine Fraktion werde daher nicht zustimmen. Auch zieht er die Forderung der DSW21 auf drei Aufsichtsratsmandate in Zweifel.

Für Rm Dr. Suck (CDU) spricht vorrangig die engere Bindung des EDG-Aufsichtsrates an den Rat für den Antrag. Denn auch inhaltlich sei die EDG immer wieder von zahlreichen Beschlüssen des Rates betroffen und für den Rat sehr relevant. Nach dem Gesetz liegen die Voraussetzungen für eine Drittelparität vor. Die historischen Gründe sind nachvollziehbar. Die Arbeitnehmenden verlieren keine Sitze. Somit sieht die CDU-Fraktion im Antrag einen guten Kompromiss.

Bm Schilff (SPD) zählt -als Vorsitzender des Aufsichtsrates- etliche Vorfälle bei der EDG auf. In keinem dieser Fälle ist nach den Ermittlungen ein belastbarer Vorwurf übrig geblieben. Im Korruptionsfall habe die EDG und im Anschluss die Staatsanwaltschaft entsprechend untersuchen bzw. ermitteln lassen. Bei all diesen Geschehnissen trifft die Organe der EDG kein Verschulden.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) erklärt die Meinungsbildung ihrer Fraktion, die von der Besetzung zusätzlicher Aufsichtsratsplätze nicht betroffen ist. Die jahrelange Unruhe im Betrieb müsse enden. Dazu könne die Stärkung des Rates im EDG-Aufsichtsrat beitragen. In den Diskussionen im Vorfeld ging es nicht darum, die Mitbestimmung der Arbeitnehmenden gezielt zu beschneiden. Der nun beschrittene Weg ermöglicht der Arbeitnehmendenvertretung auch künftig Beschlüsse in ihrem Sinne.



Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und FDP/Bürgerliste bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund weist den Vertreter des Mehrheitsgesellschafters Stadt Dortmund in den Gesellschafterversammlungen der EDG Holding GmbH und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH an, folgenden Beschluss in den kommenden Gesellschafterversammlungen beider Gesellschaften zu fassen:

1. Die Geschäftsführungen der EDG Holding GmbH und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH werden aufgefordert, beschlussreife veränderte Gesellschaftsverträge für beide Gesellschaften zu erarbeiten und dem Rat der Stadt vor Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlungen zur Kenntnisnahme vorzulegen, die die Anpassung der Aufsichtsräte der EDG Holding GmbH und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH zu Gremien mit 15 Mitgliedern zum Ziel haben, von denen 8 Plätze den Anteilseignern (5 Plätze für die Stadt Dortmund und 3 Plätze für die DSW AG) und 7 Plätze den Arbeitnehmern zustehen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass bei der EDG Holding GmbH und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH der Aufsichtsrat der Drittelparität unterliegt. Der Rat der Stadt Dortmund übt zugunsten der Arbeitnehmer mit Bezug auf die Gründungsgeschichte der EDG Entsorgung Dortmund GmbH das Besetzungsrecht von 2 Plätzen für den Aufsichtsrat bis auf weiteres nicht aus. Diese Nichtausübung des Besetzungsrechts kann mittels Ratsbeschluss jederzeit rückgängig gemacht werden. In die Gesellschaftsverträge der EDG Holding GmbH und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH sind Ausführungen aufzunehmen, die die vorstehenden Inhalte zum Gegenstand haben.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, die politische Absicht der Veränderung der Gesellschaftsverträge vorab der Kommunalaufsicht anzuzeigen, damit eine reibungslose notarielle Beurkundung stattfinden kann.

4. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, dass die Umsetzung der vorstehenden Beschlussfassung bis zum 31.12.2022 abgeschlossen ist.



10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Verkaufsoffener Sonntag am 04.09.2022 in Teilbereichen der Stadtbezirke Aplerbeck, Hombruch und Mengede
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtbezirken Aplerbeck, Hombruch und Mengede am 04.09.2022
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 25217-22)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen von Die Linke+ und Die Partei folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gem. § 60 Abs.1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dring­lichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage beigefügten Ordnungsbe­hördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in Teilbereichen der Stadt­bezirke Aplerbeck, Hombruch und Mengede am 04.09.2022.

zu TOP 10.2
Jahresbericht der Feuerwehr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25477-22)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Jahresbericht der Feuerwehr für das Jahr 2021 zur Kenntnis.

zu TOP 10.3
Wahl der Mitglieder für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25150-22)

Der Integrationsrat legt dem Rat der Stadt aus seiner Sitzung am 06.09.2022 folgende Überweisung (Drucksache Nr.: 25555-22) vor:
„Dem Integrationsrat liegt nachfolgender Antrag zur Beratung und Beschlussfassung vor:
… der Vorstand des Integrationsrates der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrages im Rahmen der Integrationsratssitzung am 06.09.2022

Tagesordnungspunkt
Berücksichtigung des Integrationsrates der Stadt Dortmund im Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund und Benennung eines Mitglieds des Integrationsrates für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund

Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Dortmund zu beschließen, dass der Integrationsrat im Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund Berücksichtigung findet bzw. vertreten ist und bittet den Rat um Beratung und Beschlussfassung.


Als Vertreter*in des Integrationsrates im Beirat der JVA Dortmund wird Frau/Herr_________ vorgeschlagen.

Begründung:
Mitglieder des Beirates der JVA wirken bei der Gestaltung des Vollzuges und bei der Betreuung der Gefangenen mit. Sie unterstützen, machen Verbesserungsvorschläge und helfen bei der Eingliederung der Gefangenen nach der Entlassung.

Zur Wahrung der Interessen der Inhaftierten mit Zuwanderungsgeschichte und zur Unterstützung ihrer Belange sehen es die Vorstandsmitglieder des Integrationsrates als erforderlich an, dass der Integrationsrat im Beirat der JVA Dortmund berücksichtigt wird.

Leonid Chraga (Internationale SPD-Liste)
Berna Celebi (Bündnis für Vielfalt und Toleranz)
Irina Bürstinghaus (Einzelmandatsträgerin)
Monika Kasler-Frantzeskaki (Europäische Verständigungsallianz)

Beratung Integrationsrat:


Nach Aufforderung der Vorsitzenden wurden aus den Reihen des Integrationsrates Frau Dr. Safaei-Shahverdi (Internationale SPD-Liste) und Frau Berna Celebi (BVT) als zukünftige Beiratsmitglieder vorgeschlagen.

Im Zuge einer anschließenden Abstimmung (Frau Dr. Safaei Shahverdi 9 Ja-Stimmen und Frau Celebi 11 Ja-Stimmen) wird Frau Berna Celebi als Vertreterin des Integrationsrates für den Beirat der JVA Dortmund benannt. Frau Dr. Safaei Shahverdi wird als Stellvertreterin benannt.

Abschließend fasst der Integrationsrat nachfolgenden Beschluss:

Beschluss:


Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Dortmund zu beschließen, dass der Integrationsrat im Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund Berücksichtigung findet bzw. vertreten ist und bittet den Rat um Beratung und Beschlussfassung.

Als Vertreter*in des Integrationsrates im Beirat der JVA Dortmund wird Frau Berna Celebi (Bündnis für Vielfalt und Toleranz) vorgeschlagen.


Als Stellvertreterin für Frau Celebi wird Frau Dr. Makham Safaei Shahverdi vorgeschlagen.“
Zudem liegt dem Rat der Stadt folgender Besetzungsvorschlag (Drucksache Nr.: 25150-22-E1) vor:
„Vorschläge der Fraktionen, des Integrationsrates und der Agentur für Arbeit Dortmund für die Zusammensetzung des Beirats der Justizvollzugsanstalt Dortmund:
Vorschlag „Mitglied des Landtages“:
- SPD-Fraktion:

MdL Anja Butschkau

Vorschläge aus den Ratsfraktionen:

- SPD-Fraktion:


1. Rm Daniela Worth (Vorschlag SPD-Fraktion)
2. Rm Andrea Keßler (Vorschlag SPD-Fraktion)

- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
sB Hubertus Feltmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

- CDU-Fraktion
Rm Dirk Hartleif (CDU-Fraktion)

- Fraktion Die Linke+
Ingo Meyer (Vorschlag Fraktion Die Linke+)

Vorschlag des Integrationsrates (s. Überweisung des Integrationsrates; Drucksache Nr.: 25555-22):


Frau Berna Celebi; als Stellvertretung Frau Dr. Makham Safaei Shahverdi (Vorschlag Integrationsrat)

Vorschlag der Agentur für Arbeit Dortmund (s. Anlage zur Vorlage Drucksache Nr.: 25150-22):


Herr Sebastian Unkhoff (Agentur für Arbeit Dortmund).“
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender mündlicher Besetzungsvorschlag der AfD-Fraktion vor:
Vorschlag der AfD-Fraktion:
„Rm Peter Bohnhof“

Auf den vorliegenden Besetzungsvorschlag (Drucksache Nr.: 25150-22-E1) entfallen 77 Stimmen, auf den Vorschlag der AfD-Fraktion vier Stimmen.
Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl ergibt dies folgende Besetzung:

Der Rat der Stadt benennt folgende Mitglieder für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund:
1.
Anja Butschkau
(MdL)
2.
Rm Daniela Worth
(SPD-Fraktion)
3.
Rm Andrea Keßler
(SPD-Fraktion)
4.
sB Hubertus Feltmann
(Fraktion B‘ 90/Die Grünen)
5.
Rm Dirk Hartleif
(CDU-Fraktion)
6.
Ingo Meyer
(Fraktion Die Linke+)
7.
Berna Celebi; als Stellvertretung Dr. Makham Safaei Shahverdi
(Integrationsrat)
8.
Sebastian Unkhoff
(Agentur für Arbeit Dortmund)

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion die Gesamtvorlage.

zu TOP 10.4
Benennung von Delegierten für die 17. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen am 07.12.2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25629-22)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund benennt folgende Delegierte für die 17. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag NRW

1. Cüneyt Karadas (SPD)
2. Christoph Neumann (Bündnis 90/Die Grünen)
3. Thorsten Hoffmann (CDU).

zu TOP 10.5
Tätigkeitsbericht nach § 6 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden für den Zeitraum 01.07.2021 bis 30.06.2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25616-22)

Der Rat nimmt den Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis.

zu TOP 10.6
Verkaufsoffener Sonntag in Teilbereichen am 25.09.2022 im Stadtbezirk Innenstadt-Ost und in Teilbereichen am 02.10.2022 im Stadtbezirk Hörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25391-22)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen von Die Linke+ und Die Partei folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 25.09.2022 im Stadtbezirk Innenstadt-Ost und am 02.10.2022 im Stadtbezirk Hörde.

zu TOP 10.7.a
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25204-22)

Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 20.09.2022 (Drucksache Nr.: 25204-22-E1) liegt dem Rat der Stadt vor:
„… die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um folgende Beschlussfassung:

1. Herr RM Rüdiger Schmidt hat den stellvertretenden Vorsitz im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit niedergelegt. An seiner Stelle wird Frau RM Daniela Worth stellvertretende Ausschuss-Vorsitzende im ASAG.

2. Frau RM Daniela Worth scheidet als ordentliches Mitglied aus dem Ausschuss für
Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus. An ihrer Stelle wird Herr RM Norbert Schilff als neues Mitglied benannt.“

Der Rat beschließt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion den Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 20.09.2022 (Drucksache Nr.: 25204-22-E1).

zu TOP 10.7.b
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 25483-22)

Dem Rat der Stadt liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Die Linke+ vom 16.08.2022 (Drucksache Nr.: 25483-22) vor:
„Herr Thomas Zweier ist zum 31.12.2021 aus dem Rat der Stadt Dortmund ausgeschieden. Die Fraktion DIE LINKE+ möchte Herrn Zweier dennoch weiterhin in den Aufsichtsrat des Konzerthauses entsenden.
Grundlage dafür ist § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW.

Beschluss


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass Herr Thomas Zweier bis zum Ende der laufenden Wahlperiode das Mandat für die Fraktion DIE LINKE+ im Aufsichtsrat des Konzerthauses wahrnehmen darf.“
Der Rat beschließt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion den Antrag der Fraktion Die Linke+ vom 16.08.2022 (Drucksache Nr.: 25483-22).

Zudem liegt dem Rat der Stadt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ vom 14.09.2022 (Drucksache Nr.: 25483-22-E1) vor:

„… die Fraktion DIE LINKE + bittet um nachfolgende Beschlussfassung:

Dr. Bernd Tenbensel wird zum sachkundigen Bürger der Fraktion DIE LINKE + benannt.

Dr. Christian Tödt scheidet als Stellvertretung aus dem AWBEWF aus, stattdessen übernimmt Dr. Bernd Tenbensel zukünftig die Stellvertretung.“


Der Rat beschließt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ vom 14.09.2022 (Drucksache Nr.: 25483-22-E1).

zu TOP 10.7.c
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 25759-22)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der Fraktion Die Partei vom 06.09.2022 (Drucksache Nr.: 25757-22) vor:
„… wir, Die FRAKTION Die PARTEI im Rat der Stadt Dortmund, bitten um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung sowie um Beschlussfassung der Umbesetzung in folgenden Gremium:

Polizeibeirat
Rm Stefan Dondrup scheidet als stellvertretendes Mitglied aus dem Polizeibeirat aus, Rm Olaf Schlösser wird stellvertretendes Mitglied im Polizeibeirat.“


Der Rat beschließt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion den Antrag der Fraktion Die Partei vom 06.09.2022 (Drucksache Nr.: 25757-22).

zu TOP 10.7.d
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25796-22)

Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.09.2022 (Drucksache Nr.: 25796-22-E1) liegt dem Rat vor:
„…. die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beschlussfassung der Umbesetzung in folgenden Gremien:

Rechnungsprüfungsausschuss


Rm Hannah Sassen scheidet aus dem Ausschuss aus. Rm Lisa Denzel wird Mitglied im Ausschuss.
Rm Dr. Gudula Frieling wird Mitglied im Ausschuss für das verstorbene Ratsmitglied Uwe Tietz.

Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Rm Dr. Gudula Frieling wird Mitglied im Ausschuss für das verstorbene Ratsmitglied Uwe Tietz.

Polizeibeirat


Rm Lisa Denzel wird stellvertretendes Mitglied im Polizeibeirat.
Aufsichtsrat Konzerthaus Dortmund GmbH
Rm Lisa Denzel wird Mitglied des Aufsichtsrats Konzerthaus Dortmund GmbH für das ausgeschiedene Mitglied Raphael Frebel.“
Der Rat beschließt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion die beantragten Umbesetzungen im Rechnungsprüfungsausschuss und im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gemäß des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.09.2022 (Drucksache Nr.: 25796-22-E1).

Der Rat beschließt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion die beantragten Umbesetzungen im Polizeibeirat und Aufsichtsrat Konzerthaus Dortmund GmbH gemäß des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.09.2022 (Drucksache Nr.: 25796-22-E1).


zu TOP 10.7.e
Umbesetzung in Gremien
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 06.09.2022
(Drucksache Nr.: 24783-22)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Überweisung des Integrationsrates aus seiner Sitzung am 06.09.2022 vor:

„Dem Integrationsrat liegt nachfolgender Antrag der Internationalen SPD-Liste auf Umbesetzung in Gremien vor:

„..die Internationale SPD-Liste im Integrationsrat bittet um Berücksichtigung des o.g. Tagesordnungspunktes und um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags im Rahmen der Integrationsratssitzung am 07.06.2022.

Beschlussvorschlag:


Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Dortmund um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags hinsichtlich der Umbesetzung in Gremien:

Frau Dr. Makham Safaei - Shahverdi (Internationale SPD-Liste) ersetzt, Frau Işilay Işilar-Güneş als beratendes Mitglied im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit.


Herr Ilias Echargui (Internationale SPD-Liste) ersetzt Frau Işilay Işilar-Güneş als stellv. beratendes Mitglied im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.

Begründung:


Frau Işilay Işilar-Güneş (Internationale SPD-Liste) ist aus dem Integrationsrat der Stadt Dortmund ausgeschieden und steht demnach nicht mehr als beratendes Mitglied für den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit und als stellv. beratendes Mitglied im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Verfügung.
Eine entsprechende Umbesetzung in Gremien soll daher erfolgen.
Gemäß § 10 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund kann der Integrationsrat dem Rat aus der Mitte seiner nach § 27 Abs. 2 Satz 1 GO NRW gewählten Mitglieder sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner für die Ausschüsse vorschlagen.

Der Integrationsrat fasst einstimmig (bei Enthaltung von Herr Zrodlowski) folgenden Beschluss auf Umsetzung in Gremien.

Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Dortmund um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags hinsichtlich der Umbesetzung in Gremien:

Frau Dr. Makham Safaei - Shahverdi (Internationale SPD-Liste) ersetzt, Frau Işilay Işilar-Güneş als beratendes Mitglied im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit.


Herr Ilias Echargui (Internationale SPD-Liste) ersetzt Frau Işilay Işilar-Güneş als stellv. beratendes Mitglied im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.“
Der Rat beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgende Überweisung des Integrationsrates:

Frau Dr. Makham Safaei-Shahverdi (Internationale SPD-Liste) ersetzt Frau Işilay Işilar-Güneş als beratendes Mitglied im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit.

Herr Ilias Echargui (Internationale SPD-Liste) ersetzt Frau Işilay Işilar-Güneş als stellv. beratendes Mitglied im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.



zu TOP 10.8
Solidaritäe mit unserer Polizei - Täter nicht zu Opfern machen
Antrag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 25772-22)

Folgender Antrag der AfD-Fraktion vom 07.09.2022 (Drucksache Nr.: 25772-22) liegt dem Rat der Stadt vor:

„… im August des Jahres 2020 kam es in der Nähe eines US-amerikanischen Fast- Food-Restaurants am Bolker Stern in der Landeshauptstadt Düsseldorf zu einer polizeilichen Festnahme eines jugendlichen Kriminellen namens Mohamed A., die ein durchaus spektakuläres mediales und politisches Nachspiel haben sollte. Der marokkanischstämmige Intensivtäter Mohamed A. störte Medien- und Polizeiberichten zufolge einen Polizeieinsatz, widersetzte sich sodann gewaltsam seiner eigenen Festnahme, und wurde schließlich von Polizeivollzugsbeamten fixiert, indem einer der Polizisten auf dem inzwischen auf dem Boden liegenden Gewalttäter kniete.

Kurze Videosequenzen der Festnahme kursierten rasch im Internet und wurden millionenfach konsumiert. In der politisch-medialen Debatte wurden damals postwendend strukturelle Ähnlichkeiten zum dem Fall des in den Vereinigten Staaten wenige Monate zuvor durch Polizisten getöteten afroamerikanischen Kriminellen George Floyd konstruiert. Mohamed A. nahm diese Bezugnahmen selbst für sich in Anspruch und inszenierte sich in sozialen Netzwerken als Opfer staatlicher Gewalt. Ein grüner Lokalpolitiker mit Migrationshintergrund stellte Behauptungen über vermeintliche Verletzungen des Festgenommenen auf und bezeichnete den Vorgang als „brutal“. Er mahnte zugleich ein sinkendes Vertrauen in die Institution Polizei, insbesondere unter „Jugendlichen“, an. Auch ein Demonstrationszug gegen „Polizeigewalt“ setzte sich in Bewegung.

Dieses „woke“ und „anti-rassistische“ Getöse erwies sich in einem polizeilichen Abschlussbericht, der Monate später publik wurde, als durchweg kontrafaktisch. Gründliche Ermittlungen stellten klar, dass „die angewendeten Eingriffstechniken den in Aus- und Fortbildung vermittelten Techniken entsprechen.“ Der migrantische Gewalttäter A. wurde im Herbst unterdessen wegen eines anderen Körperverletzungsdeliktes verurteilt (vgl. zu den vorstehenden drei Absätzen: Bild (2020): Fixierung von Mohamed A. (15) war korrekt; online im Internet:
https://www.bild.de/regional/duesseldorf/duesseldorf-aktuell/bericht-zu-altstadtvorfall-fixierung-von-mohamed-a-15-war-korrekt-74036222.bild.html; Express (2020):
Ermittlungsbericht zum Fall Mohamed A. Die Wahrheit zur Festnahme in Düsseldorf; online im Internet: https://www.express.de/nrw/duesseldorf/duesseldorf-fallmohammed-a-die-wahrheit-zur-festnahme-61778).

Struktureller Rassismus“ bei Polizei ist linker Mythos
Vor zwei Jahren entfaltete hier ein in Westeuropa und Nordamerika omnipräsentes Narrativ über einen vermeintlichen „strukturellen“ oder „institutionellen Rassismus“ der weißen Mehrheitsgesellschaften, der Menschen mit Migrationshintergrund in ihrer Entfaltung behindere, diskriminiere und herabwürdige, seine Wirkmacht. Der Publizist Martin Lichtmesz fasst die psychopolitische Wirkweise solcher kollektiver Erzählungen wie folgt zusammen:

„‘Narrative‘ triumphieren immer über Fakten, wenn sie nur oft genug wiederholt und tief genug in das kollektive Bewußtsein versenkt werden.
Sie steuern die Gefühle und die Wahrnehmung der Massen, weshalb eine Schablone, die sich einmal durchgesetzt und eingeprägt hat, jedes Mal von neuem funktionieren und kaum mehr zu korrigieren sein wird“ (Lichtmesz, Martin (2020): George Floyd (1): Die Macht der Narrative; online im Internet:
https://sezession.de/62931/george-floyd-1-die-hierarchie-der-opfer-undtaeter?
hilite=Floyd)

Schwarze in den USA fünfmal krimineller
Die statistisch darstellbare Realität der Kriminalität und Polizeiarbeit in den USA, auf deren „Verhältnisse“ auch in bundesrepublikanischen Debatten regelmäßig verwiesen wird, widerspricht derlei Erzählungen deutlich. Der Publizist Thorsten Hinz brachte dies in einem Beitrag für die Junge Freiheit auf den Punkt:

„Was unterschlagen wird: Es gibt viermal mehr schwarze Polizistenmörder als weiße. Außerdem werden Schwarze von weißen und schwarzen Polizisten mit gleicher Wahrscheinlichkeit erschossen. Eine Praxis offenbar, die sich aus der Gefahrenabwägung ergibt, die wiederum auf Erfahrung beruht. Wenn Schwarze fünfmal häufiger inhaftiert werden als Weiße, läßt sich das nicht mehr mit der rassistischen Voreingenommenheit der Behörden erklären, sondern mit überdurchschnittlicher Delinquenz“ (Hinz, Thorsten (2020): Die Kehrseite der Identität;
online im Internet:
https://jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2020/kehrseite-der-identitaet/).

37,96 % der Messerstraftäter nicht-deutsch
Überproportional häufig an Straftaten sind auch Ausländer in Deutschland und NRW beteiligt. Die AfD-Landtagsfraktion der 17. Legislaturperiode stellte in einem Antrag aus dem Jahr 2020 zum Phänomen der Messerkriminalität Folgendes fest:
„Auf mehrfache Nachfragen der AfD-Fraktion ist bekannt geworden, dass allein im ersten Halbjahr 2019 3550 Messerstraftaten polizeilich registriert worden sind. ‚Von den 3562 ermittelten Tatverdächtigen besaßen 37,96 Prozent nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.‘ Insgesamt 572, also 42,3 Prozent, der 1352 nicht-deutschen Tatverdächtigen gehörten dabei wiederum der Teilgruppe der sogenannten Zuwanderer an“ (LT-Drs. 17/8419, S. 5f.; online im Internet:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-
8419.pdf).

Zwei Jahre später, im August 2022, endete ein Polizeieinsatz in der Dortmunder Nordstadt mit dem Tod des vorgeblich minderjährigen Senegalesen Mouhamed D. Der nach Medienberichten psychisch kranke Mouhamed D. ist aus dem sichereren Herkunftsland Senegal über Spanien, also weitere sichere Transitstaaten, mutmaßlich unter Angabe falscher Tatsachen – nach Rechtsauffassung der AfDRatsfraktion Dortmund somit – illegal nach Deutschland eingereist. Der mutmaßliche illegale Einwanderer, dessen tatsächliches Alter derzeit Gegenstand einer Prüfung zu sein scheint, war am 8. August aufgrund suizidalen Verhaltens Auslöser eines Polizeieinsatzes. Der mit einem Messer bewaffnete Senegalese soll im weiteren Einsatzverlauf dann die anrückenden Beamten angegriffen haben. Nach mehreren gescheiterten Versuchen, Mouhamed D. mit polizeilichen Zwangsmitteln zu überwältigen, sah sich einer der Polizisten gezwungen, im Rahmen von Notwehr und Nothilfe mehrere Schüsse aus einer Maschinenpistole auf den psychisch kranken Messerangreifer abzugeben.

Die Geschehnisse des tödlich verlaufenden Einsatzes, die derzeit polizeilich ermittelt werden, die persönlichen Hintergründe des Getöteten, sowie der Sachverhalt der illegalen Einreise werfen weiterhin viele Fragen auf.

In den Köpfen linksradikaler Aktivisten, Journalisten, grüner Stadteliten und vieler Migranten, die „Rassismus“-Vorwürfe zugleich geschickt für die Belange der eigenen ethno-kulturellen Gruppen in einer fragmentierten und von wechselseitiger Fremdheit geprägten Masseneinwanderungsgesellschaft zu nutzen wissen, wirkten die Denkschablonen „woker“ Narrative aber bereits, sortierten die Vorgänge nach „Gut“ und „Böse“, gaben Phrasen, Grundannahmen, Schlussfolgerungen und Handlungsmuster vor.

Die aus dieser Weltsicht heraus obligatorisch erscheinenden Demonstrationszüge gegen „Polizeigewalt und Rassismus“ wurden organisiert, die lokale „Antifa“ sprach von „Wut“ auf die Polizei und solidarisierte sich mit dem erschossenen Afrikaner. Auf einer afro-moslemisch geprägten Trauerfeier im Hinterhof einer Dortmunder Moschee sprach ein Imam das Gebet auf Arabisch und forderte von der Politik eine „gerechte Strafe“ für die „Schuldigen“, zu denen Mouhamed D. in dieser Lesart kategorisch nicht gehören kann. Die überheblich und selbstbewusst mit Forderungen adressierte Dortmunder Politik wohnte der Trauerfeier unterwürfig bei. Der SPDOberbürgermeister Thomas Westphal drückte seine „Erschütterung“ aus, mahnte zum „Zusammenhalt“, ließ einige Zwischenrufe über sich ergehen, zeigte Verständnis für den „Vertrauensverlust“ und verbreitete die Lüge weiter, wonach der getötete Senegalese ein Waise sei. Tatsächlich aber leben Vater, Mutter, zahlreiche Geschwister und weitere Verwandte in dessen Heimatdorf, in das der Leichnam inzwischen überführt worden ist (vgl. zu den in den vorstehenden vier Abschnitten enthaltenen Sachverhaltsdarstellungen, nicht jedoch zu den durch die Verfasser hinzugefügten Wertungen: Welt (2022): Gedenkfeier für von Polizei erschossenen 16-Jährigen bis auf Zwischenrufe ruhig; online im Internet:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article240466849/Justice-for-Mouhamed-Gedenkfeier-in-Dortmund-fuer-von-Polizei-erschossenen-16-Jaehrigen.html; WAZ (2022): Todesschüsse in Dortmund: 16-Jähriger im Senegal beigesetzt; online im Internet: https://www.waz.de/staedte/dortmund/todesschuesse-in-dortmund-16-jaehriger-im-senegal-beigesetzt-id236198753.html; Focus (2022): Darum erschoss die Polizei den 16-jährigen Mohammed D.; online im Internet:
https://www.focus.de/panorama/welt/16-jaehriger-in-dortmund-erschossen-alsmohammed-
d-mit-einem-messer-auf-sie-zurennt-drueckt-ein-polizistab_id_133247475.html; Deutsche Welle (2022): Polizeigewalt: Schwere Vorwürfe nach Tod eines 16-Jährigen; online im Internet: https://www.dw.com/de/polizeigewaltschwere-vorw%C3%BCrfe-nach-tod-eines-16-j%C3%A4hrigen/a-62783447).

Vor diesem Hintergrund beantragt die AfD-Fraktion Dortmund:
„Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest,
1. dass Vorwürfe gegen die Polizei Dortmund, die dieser einen „strukturellen Rassismus“ unterstellen, entschieden zurückzuweisen sind.
2. dass eine Vorverurteilung der betroffenen Polizisten zu unterlassen ist.
3. dass die Politik den Polizeibeamten in Dortmund für Ihren stetigen Einsatz für die Sicherheit und Ordnung in unserer Stadt zu tiefstem Dank verpflichtet ist.““
Rm Helferich (AfD) hält es für unerheblich, dass Polizist*innen beim Einsatz in der Nordstadt ein Fehlverhalten trifft. Bedeutsam ist für ihn, dass der Innenminister des Landes bisher kein Fehlverhalten festgestellt hat. Was sich zugetragen hat, sei nicht bekannt. Dafür haben aber Teile der Stadtgesellschaft der Polizei strukturellen Rassismus vorgeworfen. Dabei gehe es diesen Teilen der Gesellschaft nicht um die Wahrheit, sondern u.a. um die Diskreditierung der Polizei.
Kriminalstatistiken und individuelle Erfahrungen sprächen eine andere Sprache. Gewaltausübung durch Menschen mit Zuwanderungsgeschichte sei dem Rat egal. Für ihn steht dies für eine verfehlte Zuwanderungspolitik. Er fordert, der Rat möge sich mit dem AfD-Antrag an die Seite der Polizei stellen.

Rm Lögering (B‘90/Die Grünen) hält den Antrag der AfD für zynisch. Aus ihrer Sicht werden nicht vergleichbare Fälle miteinander verglichen. Die Kategorisierung nach Hautfarbe, Nationalität und Religion nennt sie Rassismus. Die psychische Ausnahmesituation eines 16jährigen Jugendlichen, der sich umbringen wollte, für den Antrag zu nutzen, prangert sie an.
Laut wissenschaftlicher Studien, so Rm Lögering, sei in Gesellschaften
, die von Rassismus durchzogen sind, auch Rassismus in der Polizei nachweisbar. Für viele Menschen in der Nordstadt sei dies die gefühlte Realität. Daher muss es u.a. Aufgabe der Politik sein, kritisch zu hinterfragen und gleichzeitig eine Distanz für Aufarbeitung zu bewahren. Die gesellschaftliche Debatte dürfe daher nicht verstummen. Damit würden Reformansätze nicht umgesetzt, bis der nächste Mensch stirbt.

Rm Spaenhoff (SPD) möchte nochmal in Richtung der Polizei einem anderen Ansatz nachgehen und dankt der Polizei für die unermüdlichen Einsätze rund um den Wilhelmplatz. Folge sei, dass rechte Straftäter*innen im Gefängnis oder nicht mehr in Dortmund sind. Auch werde aus ihrer Sicht kein*e aufrichtig demokratische*r Polizist*in zu den Fragen rund um den Tod von Mouhamed Lamine Dramé den Antrag der AfD begrüßen.

Rm Bohnhof (AfD) widerspricht der Darstellung von Rm Lögering in Sache der Kontrolle polizeilichen Handelns. Einzelbeispiele eignen sich nicht für pauschale Verurteilungen. Damit würde Rm Lögering versuchen, Meinung zu machen und andere zu diskreditieren.



Der Rat der Stadt lehnt gegen die Stimmen der AfD-Fraktion den Antrag der AfD-Fraktion vom 07.09.2022 (Drucksache Nr.: 25772-22) ab.


zu TOP 10.9
Tod von Mouhamed Lamine Dramé
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25793-22)

Folgende Überweisung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus ihrer Sitzung am 31.08.2022 zum „Resolutionsentwurf zum tödlichen Ausgang eines Polizeieinsatzes, Eingabe der Fraktion Die Linke / Die Partei / Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 25490-22)“ liegt dem Rat der Stadt vor:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt den gemeinsamen Resolutionsentwurf der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Die Linke/Die Partei zum tödlichen Ausgang eines Polizeieinsatzes und bittet um Weiterleitung bzw. Überweisung an den Rat der Stadt Dortmund zur Beschlussfassung.

Resolution der Bezirksvertretung Innenstadt Nord zum Tod des 16-jährigen Mouhamed D. bei einem Polizeieinsatz am 08. August im Stadtbezirk

Die BV Nord ist erschüttert und entsetzt über die tödlichen Schüsse auf Mouhamed Lamine Dramé, in einer Einrichtung in der Dortmunder Nordstadt. Ihre Gedanken sind bei den Hinterbliebenen (und bei jenen, die sich in ähnlich traumatisierten Situationen befinden wie der Getötete.

Dieser Vorfall muss umfassend aufgeklärt werden. Dies schließt nicht nur die strafrechtliche Relevanz der Handlungen ein, sondern auch die Polizeilichen Taktiken, und Verhalten in solchen Situationen. Ebenso die Betreuung von Menschen in psychischen Ausnahmesituationen.

Die BV Innenstadt-Nord appelliert an den Rat der Stadt Dortmund, die Landesregierung NRW aufzufordern, eine unabhängige Untersuchung der tödlichen Schüsse einzuleiten. Unabhängige Untersuchungen sind in vielen Bereichen ein probates Mittel, Sachverhalte so aufzuklären, dass den Ergebnissen umfassend vertraut wird.


Die Praxis, dass benachbarte Polizeibehörden für die Untersuchung von Vorfällen zuständig sind, muss hingegen in Frage gestellt werden, da diese nicht geeignet ist, das durch den verstörenden Vorfall beschädigte Vertrauen in die Polizei wiederherzustellen.

Es ist davon auszugehen, dass rassistische Einstellungen in der Bevölkerung auch bei der Polizei vorkommen. Wir fordern daher den Rat der Stadt Dortmund auf, von der Landesregierung, eine wissenschaftliche Untersuchung zu rassistischen Einstellungen und strukturellem Rassismus bei der Polizei einzufordern und entsprechend den Ergebnissen geeignete Maßnahmen zu ergreifen.


Gerade der Stattteil Innenstadt Nord ist potenziell von schwierigen Interaktionen zwischen Bevölkerung und Polizei betroffen und hat daher ein besonderes Interesse an angemessenem und geeignetem Auftreten letzterer.

Die letzten Tage von Mouhamed Dramé zeigen außerdem Defizite in der Betreuung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Hier sehen wir einen Handlungsbedarf auf kommunaler Ebene und fordern den Rat auf, die Betreuung zu untersuchen und entsprechende Konsequenzen für die Qualität der Betreuung zu ziehen.

Aus den oben genannten Gründen fordert die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord den Rat der Stadt Dortmund dazu auf folgende Punkte bei der Landesregierung einzufordern:


• Eine transparente Ermittlung durch ein unabhängiges Expert*innengremium über die polizeilichen Ermittlungen hinaus
• Eine Evaluation der an diesem Tag eingesetzten Polizeitaktiken
• Eine Weiterentwicklung nachhaltiger Fortbildungskonzepte der Polizei im Bereich Antirassismus und Diversität
• Die Sensibilisierung von Polizei und Ordnungsbehörden für die Situation psychisch belasteter Menschen und speziell geflüchteter Menschen
• Beauftragung einer Studie über Rassismus in den Polizeibehörden in NRW
• Unabhängige Untersuchungs- und niederschwellige Beschwerdestellen zu Polizeigewalt einzurichten

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord fordert die Polizei Dortmund dazu auf:


• Aktiv vertrauensbildende Maßnahmen in der Innenstadt-Nord durchzuführen
• Die Zusammenarbeit mit den Vereinen und Initiativen in der Innenstadt-Nord zu intensivieren

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord fordert die Verwaltung dazu auf:


• Eine Evaluierung und Weiterentwicklung der bestehenden Versorgungsstrukturen von Menschen insbesondere Jugendlichen in psychischen Belastungssituationen durchzuführen.
• Den Zugang zu niederschwelliger adäquater psychosozialer Versorgung für betroffene Menschen zu schaffen.“
Zudem liegt dem Rat der Stadt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.09.2022 (Drucksache Nr.: 25793-22-E1) vor:
„…. die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem oben genannten Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Der Rat trauert um Mouhamed Lamine Dramé und ist in Gedanken bei seinen Hinterbliebenen und allen, die ihm nahstanden.

Am 8. August wurde der unbegleitete minderjährige Flüchtling Mouhamed Lamine Dramé bei einem Einsatz der Polizei in der Nordstadt erschossen. Nach seiner Jahre dauernden Flucht aus dem Senegal nach Deutschland hatte er sich Dortmund als Leben- und Perspektivort ausgesucht, weil er den BVB bewunderte. Er starb mit 16 Jahren nur eine Woche nach seiner Ankunft in unserer Stadt und der Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung.

Gleichzeitig ist der Rat erschüttert über die Eskalation des Polizeieinsatzes am 8. August. Der Einsatz hat über die Nordstadt und Dortmund hinaus landes- und bundesweit für Diskussionen und Empörung gesorgt.

Bis heute sind dabei viele Fragen offengeblieben, die öffentlich diskutiert werden und deren Beantwortung zu Recht massiv eingefordert wird. Der Rat kann diese Fragen nicht klären, unterstützt aber alle Forderungen nach einer lückenlosen und nachvollziehbaren Aufklärung.


Für viele Menschen schwer nachvollziehbar ist dabei allerdings, dass die Ermittlungen von der Polizei Recklinghausen vorgenommen werden, gegen die gleichzeitig die Dortmunder Polizei in einem anderen Fall ermittelt. Das erweckt den Eindruck einer nicht unbefangenen Untersuchung und Aufklärung.

Trotz dieser Konstellation vertraut der Rat auf die rechtstaatlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Er sieht sich durch die ersten veröffentlichten Einschätzungen der Staatsanwaltschaft darin bestätigt. Die endgültigen Ergebnisse der Ermittlungen müssen nun zunächst abgewartet werden. Sollten anschließend berechtigte Fragen offenbleiben, unterstützt der Rat Forderungen nach ergänzenden Untersuchungen des Einsatzes.


Im Zusammenhang mit den Ereignissen um den Tod von Mouhamed Lamine Dramé haben viele Menschen mit Zuwanderungsgeschichte deutlich gemacht, dass sie die Polizei aufgrund eigener Erfahrungen in Teilen als rassistisch wahrnehmen.

Das ist ein großes Problem für die Akzeptanz der Polizei und letztendlich für den Zusammenhalt im Stadtbezirk Innenstadt-Nord und in Dortmund und muss sowohl von der Polizei als auch von der Stadt ernst genommen werden. Rassistische Einstellungen sind in Teilen der Gesellschaft nach wie vor tief verwurzelt. Sie haben in einer demokratischen und rechtstaatlichen Polizei nichts zu suchen. Die Polizei darf in dieser Hinsicht gerade kein Spiegelbild unserer Gesellschaft sein.

Im Zusammenhang mit dem Tod von Mouhamed Lamine Dramé gibt es auch Diskussionen um Defizite in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen. Der Rat hat in den Beratungen zum Haushalt 2022 beschlossen, zur Verbesserung des psychotherapeutischen Angebots für Kinder und Jugendliche in Dortmund einen entsprechenden Projektbereich im Jugendamt einzurichten. Ziel soll es sein, geeignete Maßnahmen zur Verbesserung des Versorgungangebotes zu entwickeln, die Sensibilisierung in Bildungseinrichtungen zu verankern und Schritte ins Hilfesystem zu erleichtern.

Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat:

1. Der Rat fordert das Land auf, die bisherigen festen Zuständigkeiten der Polizeibehörden bei
Ermittlungen gegen andere Behörden aufzulösen.

Der Rat fordert die Verwaltung auf, in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und der Polizei, schnellstmöglich ein Format zu entwickeln, um die Ermittlungsergebnisse zum Tod von Mouhamed Dramé öffentlich darzustellen und zu diskutieren. Dabei sind insbesondere die Migrantenselbstorganisationen einzubeziehen.

2. Der Rat begrüßt, dass die Polizei inzwischen versucht, mit einer niedrigschwelligen Präsenz der Bezirksbeamt*innen sowie der direkten Ansprache und Gesprächsangeboten vor Ort verlorenes Vertrauen in der Nordstadt zurückzugewinnen. Der Rat fordert die Polizei auf, weitere Formate in Zusammenarbeit mit Jugendhilfeeinrichtungen, Vereinen und Initiativen in der Nordstadt zu entwickeln, die diesen Prozess fördern. Das betrifft auch die Einstellung zusätzlicher Bezirksbeamt*innen als Ansprechpartner*innen auf der Straße und die vermehrte Einstellung von People of Colour beziehungsweise Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in den Polizeidienst.

3. Der Rat fordert die Polizei auf, bisherige Einsatzkonzepte in der Nordstadt zu überprüfen und bei der Durchführung zukünftiger Einsätze stärker darauf zu achten, wie diese wahrgenommen werden und wie sie weniger bedrohlich wirken können.

4. Der Rat fordert das Land auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um rassistische Einstellungen in der Polizei zu evaluieren und wirksam zu bekämpfen. Zudem sollen Polizei und Ordnungsbehörden darin geschult werden, mit psychisch belasteten, insbesondere geflüchteten Menschen, in akuten Krisensituationen deeskalierend umzugehen.
Der Rat fordert das Land auf, unabhängige Untersuchungs- und niederschwellige Beschwerdestellen zu Polizeigewalt einzurichten.

5. Der Rat fordert den Polizeipräsidenten auf, seine bisherigen Bemühungen um eine antirassistische Dortmunder Polizei zu verstärken.

6. Der Rat fordert die Verwaltung auf, ein Konzept für eine*n eigene*n unabhängige/n Antirassismusbeauftragte*n in Dortmund zu erarbeiten und dem Rat vorzulegen.

7. Der Rat fordert die Verwaltung auf, die bereits beschlossenen zwei Stellen im Jugendamt zur Verbesserung des psychotherapeutischen Angebots für Kinder und Jugendliche in Dortmund schnellstmöglich einzurichten und den Projektbereich auf den Weg zu bringen.


Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 22.09.2022 (Drucksache Nr.: 25793-22-E2) hat der Rat der Stadt erhalten:
„Der Rat trauert um Mouhamed Lamine Dramé und ist in Gedanken bei seinen Hinterbliebenen, allen, die ihm nahstanden und bei jenen, die sich in ähnlich traumatisierten Situationen befinden.

Am 8. August wurde der unbegleitete Minderjährige Mouhamed Lamine Dramé bei einem Einsatz der Polizei in der Nordstadt erschossen. Nach seiner Jahre dauernden Flucht aus dem Senegal nach Deutschland hatte er sich Dortmund als Lebens- und Perspektivort ausgesucht, weil er den BVB bewunderte. Er starb mit 16 Jahren nur eine Woche nach seiner Ankunft in unserer Stadt und der Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung.


Bis heute sind dabei viele Fragen offengeblieben, die öffentlich diskutiert werden und deren Beantwortung zu Recht eingefordert wird. Der Rat kann diese Fragen nicht klären, unterstützt aber alle Forderungen nach einer lückenlosen und nachvollziehbaren Aufklärung. Dies schließt neben der strafrechtlichen Relevanz auch die polizeitechnischen Taktiken und Verhalten in solchen Situationen ein, sowie die Betreuung von Menschen in psychischen Ausnahmesituationen.

Für viele Menschen ist schwer nachvollziehbar, dass die Ermittlungen von der benachbarten Polizeibehörde Recklinghausen durchgeführt werden, da die Dortmunder Polizei gleichzeitig damit betraut ist, problematische Vorgänge bei der Recklinghäuser Polizei zu untersuchen.


Dennoch vertraut der Rat auf die rechtstaatlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Er sieht sich durch die ersten veröffentlichten Einschätzungen der Staatsanwaltschaft darin auch bestätigt. Die endgültigen Ergebnisse der Ermittlungen müssen nun zunächst abgewartet werden. Sollten anschließend berechtigte Fragen offenbleiben, unterstützt der Rat der Stadt Dortmund Forderungen nach ergänzenden Untersuchungen des Einsatzes.
Unabhängig von den Ereignissen um den Tod von Mouhamed Lamine Dramé haben viele Menschen mit Zuwanderungsgeschichte deutlich gemacht, dass sie die Polizei aufgrund eigener Erfahrungen in Teilen als rassistisch wahrnehmen.

Das Vertrauen der Bürger*innen in der Nordstadt in die Polizei muss zurückgewonnen werden. Der Rat begrüßt die Aktionen mit direkter Ansprache und Gesprächsangeboten an die Bevölkerung, diese Aktionen sollten zukünftig regelmäßig durchgeführt werden. Auch die Zusammenarbeit mit Jugendhilfeeinrichtungen, Vereinen und Initiativen ist erforderlich, beispielsweise durch gemeinsame Sportangebote mit Beamt*innen und Jugendlichen.

Im Zusammenhang mit dem Tod von Mouhamed Lamine Dramé gibt es auch Diskussionen um Defizite in der Betreuung von (geflüchteten) Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen. Auch diese müssen untersucht und fachübergreifende Konsequenzen für eine verbesserte Qualität der Betreuung gezogen werden. Ziel soll es sein, geeignete Maßnahmen zur Verbesserung des Versorgungangebotes zu entwickeln, die Sensibilisierung in Bildungseinrichtungen zu verankern und Schritte ins Hilfesystem zu erleichtern.

Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat der Stadt Dortmund:


1. Der Rat fordert das Land auf, die bisherigen festen Zuständigkeiten der Polizeibehörden bei Ermittlungen gegen andere Behörden aufzulösen.

2. Der Rat fordert die Verwaltung auf, in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und der Polizei, schnellstmöglich ein Format zu entwickeln, um die Ermittlungsergebnisse zum Tod von Mouhamed Dramé öffentlich darzustellen und zu diskutieren. Dabei sind insbesondere die Migrantenselbstorganisationen einzubeziehen.

3. Der Rat begrüßt, dass die Polizei inzwischen versucht, mit einer niedrigschwelligen Präsenz der Bezirksbeamt*innen sowie der direkten Ansprache und Gesprächsangeboten vor Ort verlorenes Vertrauen in der Nordstadt zurückzugewinnen. Der Rat bestärkt die Polizei darin, weitere Formate in Zusammenarbeit mit Jugendhilfeeinrichtungen, Vereinen und Initiativen in der Nordstadt zu entwickeln, die diesen Prozess fördern.

4. Der Rat fordert die Polizei auf, bisherige Einsatzkonzepte in der Nordstadt zu überprüfen und bei der Durchführung zukünftiger Einsätze stärker darauf zu achten, wie diese wahrgenommen werden und wie sie weniger bedrohlich wirken können.

5. Der Rat fordert das Land auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um rassistische Einstellungen in der Polizei zu evaluieren und wirksam zu bekämpfen. Zudem sollen Polizei und Ordnungsbehörden darin verpflichtend geschult werden, mit psychisch belasteten, insbesondere geflüchteten Menschen, in akuten Krisensituationen deeskalierend umzugehen.

6. Der Rat fordert die Verwaltung auf, die bereits beschlossenen zwei Stellen im Jugendamt zur Verbesserung des psychotherapeutischen Angebots für Kinder und Jugendliche in Dortmund schnellstmöglich einzurichten und den Projektbereich auf den Weg zu bringen.

7. Der Rat fordert den Polizeibeirat auf, sich dieser Erklärung anzunehmen und über den erfolgten Einsatz, sowie die zuvor genannten Punkte zu beraten.“


Rm Reuter drückt im Namen der Fraktion B‘90/Die Grünen Trauer und Beileid aus. Ziel muss es sein, dass sich alle Menschen in Dortmund sicher fühlen. Fast täglich gibt es neue Informationen darüber, wie es zu dieser Eskalation kommen konnte. Ihre Fraktion setzt sich für eine lückenlose, nachvollziehbare und unabhängige Aufklärung ein. Es gebe Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, die Teile der Polizei als rassistisch wahrnehmen. Dies gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Stadt. In Teilen der Gesellschaft existierendes rassistisches Gedankengut darf besonders bei der Polizei keinen Platz haben. Es müsse verlorenes Vertrauen in die Polizei wieder hergestellt, rassistische Einstellungen untersucht und bekämpft werden. Weiterhin verweist sie auf den Antrag ihrer Fraktion.

Rm Mader (CDU) bedauert den Tod eines jungen Menschen. Dies fühlen auch die beteiligten Polizeibeamt*innen so. Anderen Aussagen dazu widerspricht er. Momentan gebe es, entgegen medialer Darstellungen, zum Ermittlungsstand keine Informationen. Die Polizei wird durch die Staatsanwaltschaften und Gerichte kontrolliert. Die vorliegenden Resolutionen finden mangels abgeschlossener Ermittlungen aus seiner Fraktion keine Zustimmung. Die gegenseitige Kontrolle der Kreispolizeibehörden sieht Rm Mader als angemessen und zeitgerecht an. Er appelliert, Vorverurteilung und Vertrauensverlust durch Äußerungen nicht Vorschub zu leisten und wirbt, der Polizei zu vertrauen.

Rm Gülec (BVT) schildert Trauer, Betroffenheit und denkt an die Familie. Es ergeben sich immer neue Informationen und Fragen und er schildert den Eindruck, dass der Polizeieinsatz nicht einwandfrei erfolgte. Eine politische Aufarbeitung ist nötig. Die Ausbildung der Polizei im Umgang mit psychisch Erkrankten muss verbessert, die Verwendung von Maschinenpistolen und Bodycams überprüft werden. Eine umfassende Aufklärung ist für ein friedliches Miteinander in Dortmund unabdingbar. Die Präsenz der Stadtspitze beim Totengebet hält er für eine gute und wichtige Geste. Er dankt allen Teilnehmer*innen der Trauerfeier, zeigt sich aber über die Nichtteilnahme des Vorstands des Integrationsrates enttäuscht.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) stellt fest, dass nur Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen bekannt sind. Die straf- und dienstrechtliche Aufarbeitung stellt sich im Rat nicht. Die politische Kontrolle sieht er im Innenausschuss des Landtages NRW, der möglicherweise Zugang zu internen Daten hat. Resolutionen und politische Schlussfolgerungen sollten im Landtag diskutiert werden. Weiterhin wirft er die Frage auf, wie der Dialog zwischen den Sicherheitskräften und den Bewohner*innen der Nordstadt verbessert werden kann. Verwunderung drückt Rm Kauch darüber aus, dass der Polizeibeirat bisher keine Sondersitzung abgehalten hat, ist er doch genau für diese Verbindung da.

Rm Kowalewski (Die Linke+) beschreibt die aus den Medien bekannte Situation, die zum Tod eines jungen Menschen führte. Die sich daraus ergebenden Fragen sind durch die Staatsanwaltschaft zu klären. Rm Kowalewski empfindet die aktuell gegenseitigen Ermittlungen der Polizei in Dortmund und Recklinghausen als nicht vertrauensbildend für die Nordstadtbewohner*innen. Seine Fraktion wird den interfraktionellen Resolutionsvorschlag der BV Innenstadt-Nord zum Antrag erheben.

Rm Spaenhoff (SPD) fordert eine lückenlose Aufklärung, die transparente und offene Aufarbeitung und ggf. auch entsprechende Konsequenzen. Einsatzkräfte müssen besser auf den Umgang mit Menschen in solchen Notsituationen vorbereitet sein. Gerade in der Nordstadt begleite die Polizei Misstrauen. Dagegen wirken Austausch und Begegnung. Der Polizeibeirat muss dies thematisieren. Rm Spaenhoff richtet den Blick auf den Weg des Jugendlichen im Jugendhilfesystem, innerhalb der psychologischen Betreuung und Beratung. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wird sich mit diesem System und möglichen Mängeln beschäftigen und Schlüsse daraus ziehen.

Rm Lemke (Die Linke+) hält die Resolutionsvorschläge nicht für genügend weitreichend. Sie wünscht als klares Signal, dass der Rat sich hinter die Menschen der Nordstadt stellt. Rm Lemke hält, trotz aktueller Veröffentlichungen der Staatsanwaltschaft, unabhängige Ermittlungen für unumgänglich. Sie zählt weitere bundesweite Todesfälle auf und benennt diese als Polizeigewalt. Sie gibt Beispiele, mit denen die Polizeiinspektion in der Nordstadt medial in Erscheinung tritt. Oft werde Gewalt nicht angezeigt. Sie fordert u.a. eine Reduzierung polizeilicher Mittel beim Einsatz in Wohnquartieren.

Rm Vogeler (CDU) stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Redeliste.

Der Rat beschließt einstimmig, dass die Redeliste geschlossen wird.

Rm … Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Nachnamens, der Fraktion sowie des Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.

Rm Altundal-Köse (B‘90/Die Grünen) möchte die Polizei nicht diffamieren. Dennoch sind auch Polizist*innen im Dienst fehlbar. Bewertungen sind nicht nur auf Basis von Medienberichten, sondern auch wegen Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft und des Innenministers erfolgt. Mit Blick darauf ist eine Zurückhaltung des Rates nicht angemessen. Auf 182 Nationalitäten und die sich daraus ergebende Komplexität müssen Polizeibedienstete vorbereitet werden. Darauf und auf weitere Punkte zielt der Antrag. Die Polizei soll keine Angriffsfläche sein, muss aber kontrollierbar sein.

Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) sagt in Richtung der Rm Mader und Kauch, es gehe um mehr Sicherheit für alle in Dortmund. Dies sei auch das verbindende Element. Bei ungefähr 40 Prozent Dortmunder*innen mit Zuwanderungsgeschichte geht es auch darum, nicht –zumindest tendenziell– unter Verdacht zu geraten, wenn sie Hilfe beanspruchen. Dies sei anzuerkennende Realität.

Rm Helferich (AfD) kritisiert, dass die Mörder-Rufe während der Demonstration nach der Trauerfeier für Mouhamed Lamine Dramé nicht thematisiert wurden. Er beschreibt Gewalttaten gegen Polizist*innen und sieht in der geführten Diskussion eine Diskreditierung von Polizist*innen. Er führt an, es hätte keine Diskussion im Rat gegeben, wäre seitens der Polizei ein Mensch gestorben. Er stellt fest, dass die Einwohner*innen Dortmunds die Überführung des Toten zahlen.


Der Rat der Stadt folgt der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord und dem in ihrer Sitzung am 31.08.2022 beschlossenen „Resolutionsentwurf zum tödlichen Ausgang eines Polizeieinsatzes (Drucksache Nr.: 25490-22)“ und beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, AfD und FDP/Bürgerliste bei Enthaltung der SPD-Fraktion:
Der Rat der Stadt Dortmund fordert folgende Punkte bei der Landesregierung ein:

• Eine transparente Ermittlung durch ein unabhängiges Expert*innengremium über die polizeilichen Ermittlungen hinaus


• Eine Evaluation der an diesem Tag eingesetzten Polizeitaktiken
• Eine Weiterentwicklung nachhaltiger Fortbildungskonzepte der Polizei im Bereich Antirassismus und Diversität
• Die Sensibilisierung von Polizei und Ordnungsbehörden für die Situation psychisch belasteter Menschen und speziell geflüchteter Menschen
• Beauftragung einer Studie über Rassismus in den Polizeibehörden in NRW
• Unabhängige Untersuchungs- und niederschwellige Beschwerdestellen zu Polizeigewalt einzurichten

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord Der Rat der Stadt fordert die Polizei Dortmund dazu auf:


• Aktiv vertrauensbildende Maßnahmen in der Innenstadt-Nord durchzuführen
• Die Zusammenarbeit mit den Vereinen und Initiativen in der Innenstadt-Nord zu intensivieren

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung dazu auf:


• Eine Evaluierung und Weiterentwicklung der bestehenden Versorgungsstrukturen von Menschen insbesondere Jugendlichen in psychischen Belastungssituationen durchzuführen.
• Den Zugang zu niederschwelliger adäquater psychosozialer Versorgung für betroffene Menschen zu schaffen.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, AfD und FDP/Bürgerliste den Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 22.09.2022 (Drucksache Nr.: 25793-22-E2):

1. Der Rat fordert das Land auf, die bisherigen festen Zuständigkeiten der Polizeibehörden bei Ermittlungen gegen andere Behörden aufzulösen.

2. Der Rat fordert die Verwaltung auf, in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und der Polizei, schnellstmöglich ein Format zu entwickeln, um die Ermittlungsergebnisse zum Tod von Mouhamed Dramé öffentlich darzustellen und zu diskutieren. Dabei sind insbesondere die Migrantenselbstorganisationen einzubeziehen.

3. Der Rat begrüßt, dass die Polizei inzwischen versucht, mit einer niedrigschwelligen Präsenz der Bezirksbeamt*innen sowie der direkten Ansprache und Gesprächsangeboten vor Ort verlorenes Vertrauen in der Nordstadt zurückzugewinnen. Der Rat bestärkt die Polizei darin, weitere Formate in Zusammenarbeit mit Jugendhilfeeinrichtungen, Vereinen und Initiativen in der Nordstadt zu entwickeln, die diesen Prozess fördern.

4. Der Rat fordert die Polizei auf, bisherige Einsatzkonzepte in der Nordstadt zu überprüfen und bei der Durchführung zukünftiger Einsätze stärker darauf zu achten, wie diese wahrgenommen werden und wie sie weniger bedrohlich wirken können.

5. Der Rat fordert das Land auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um rassistische Einstellungen in der Polizei zu evaluieren und wirksam zu bekämpfen. Zudem sollen Polizei und Ordnungsbehörden darin verpflichtend geschult werden, mit psychisch belasteten, insbesondere geflüchteten Menschen, in akuten Krisensituationen deeskalierend umzugehen.

6. Der Rat fordert die Verwaltung auf, die bereits beschlossenen zwei Stellen im Jugendamt zur Verbesserung des psychotherapeutischen Angebots für Kinder und Jugendliche in Dortmund schnellstmöglich einzurichten und den Projektbereich auf den Weg zu bringen.

7. Der Rat fordert den Polizeibeirat auf, sich dieser Erklärung anzunehmen und über den erfolgten Einsatz, sowie die zuvor genannten Punkte zu beraten.

Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, AfD und FDP/Bürgerliste gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.09.2022 (Drucksache Nr.: 25793-22-E1) ab.



zu TOP 10.10
Ächtung des Z-Wortes
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 06.09.2022
(Drucksache Nr.: 24166-22-E1)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Überweisung des Integrationsrates aus seiner Sitzung am 06.09.2022 vor:
„Dem Integrationsrat liegt nachfolgender Antrag zur Beratung und Beschlussfassung vor:

….die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, CDU, DIE LINKE+ und Die FRAKTION Die PARTEI im Integrationsrat der Stadt Dortmund bitten den Rat der Stadt Dortmund folgendes zu beschließen:

Der Rat
1. setzt sich dafür ein, dass jegliche Verwendung des Z*Wortes in der Stadt Dortmund überwunden und geächtet wird, um Sinti*zze und Rom*nja ein friedvolles und diskriminierungsfreies Leben in Dortmund zu ermöglichen,

2. bittet die Verwaltung gemeinsam mit Selbstorganisationen aus der Community von
Sinti*zze und Rom*nja eine Weiterentwicklung der Unterstützungs- und Selbsthilfestrukturen für Dortmunder Sinti*zze und Rom*nja zu prüfen. Gegenstand der Prüfung soll der nachhaltige Aufbau eigener Selbsthilfe- und Beratungsstellen für Sinti* zze und Rom*nja in eigener Trägerschaft bei einer Selbstorganisation sein.

Der Integrationsrat beschließt einstimmig (bei Enthaltung von Frau Benedikter (Migranten in der CDU) und Herrn Zrodlowski) den oben genannten Antrag und bittet den Rat der Stadt Dortmund folgendes zu beschließen:

Der Rat

1. setzt sich dafür ein, dass jegliche Verwendung des Z*Wortes in der Stadt Dortmund überwunden und geächtet wird, um Sinti*zze und Rom*nja ein friedvolles und diskriminierungsfreies Leben in Dortmund zu ermöglichen,

2. bittet die Verwaltung gemeinsam mit Selbstorganisationen aus der Community von
Sinti*zze und Rom*nja eine Weiterentwicklung der Unterstützungs- und Selbsthilfestrukturen für Dortmunder Sinti*zze und Rom*nja zu prüfen. Gegenstand der Prüfung soll der nachhaltige Aufbau eigener Selbsthilfe- und Beratungsstellen für Sinti* zze und Rom*nja in eigener Trägerschaft bei einer Selbstorganisation sein.“

Rm De Marco (SPD) meint, dass Z*Wort ordne Menschen einer rassistischen Sammelkategorie zu. Diese Fremdbezeichnung für Sinti*zze und Rom*nja ist eine Stigmatisierung und wurde 500.000 Menschen in die Haut tätowiert. Während der Naziherrschaft wurden diese Menschen systematisch verfolgt und getötet. Diese Bezeichnung ist abwertend, diffamierend und diskriminierend. Das Z*Wort ist untrennbar mit rassistischer Zuschreibung verbunden und hat sich über Jahrhunderte zu einem Feindbild entwickelt. Menschen wurden damit sozialisiert. Daher müssen rassistischen Strukturen, beginnend mit der Sprache, durchbrochen werden.

Rm Hoffmann (CDU) hält es für seine Partei für selbstverständlich, dieses Wort nicht zu nutzen, da es diffamierend und verachtend ist. Es ist schlimm, dies überhaupt thematisieren zu müssen. Im Mittelpunkt stehe für seine Fraktion der Mensch, nicht seine Herkunft, Religion, etc. Dennoch ist es wichtig zu erinnern, dass alle in Dortmund gemeinsam leben wollen. Für das Zusammenleben hält seine Fraktion es für wichtig, prüfen zu lassen, welche Unterstützungs- und Selbsthilfestrukturen aufgebaut werden können.

Rm Brunner möchte für die Fraktion B‘90/Die Grünen dazu auffordern, diese Fremdbezeichnung für Sinti*zze und Rom*nja zu meiden. Im Z*Wort findet sich eine jahrhundealte entmenschlichende und rassistische Bezeichnung, mit dem Tiefpunkt während der Nazizeit, wieder. Auch heute reproduziert das Wort die erfahren Gewalt der Sinti*zze und Rom*nja. Trotz dieses Hintergrunds gibt es in der Gesellschaft keinen verantwortungsvollen Umgang damit. Z.B. wurde in Dortmund die Gedenkstätte an der Weißenburger Str. mit dem Z*Wort beschmiert. Ein aktueller Bericht im Auftrag der Bundesregierung bestätigt diese gesellschaftlichen Tendenzen. Darin wird u.a. festgestellt, dass mehr als die Hälfte der Diskriminierungserfahrungen mit öffentlichen Institutionen erfolgt.

Rm Helferich (AfD) sieht im Antrag Sprachverbote. Für ihn sind andere Probleme vorrangig. Er lehnt Ausgaben für eine Weiterentwicklung der Unterstützungs- und Selbsthilfestrukturen ab und stellt dies in den Kontext mit Ausgaben für Sozialleistungen. Er sieht keine Diskriminierung von Sinti*zze und Rom*nja in Dortmund.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) unterstützt das Anliegen der Resolution. Die direkte Überweisung ohne Beratung in Fachausschüssen sieht er problematisch. Daher schlägt er vor, Ziffer 1 zu beschließen und Ziffer 2 in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) zu überweisen.

Rm Karacakurtoglu (Die Linke+) kritisiert die Ausführungen des Rm Helferich. Aus ihrer Sicht bedient die Darstellung stereotype Bilder. Auch nutze er die Aussprache des Z*Wortes zur Provokation. Daher muss hinsichtlich der Verwendung des Z*Wort auch sensibilisiert werden.



Vor der Abstimmung wird auf Wunsch der SPD-Fraktion die Sitzung von 19:50 bis 19:55 Uhr unterbrochen.

Der Rat der Stadt lehnt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, AfD und FDP/Bürgerliste den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste, Ziffer 2 des vorliegenden Antrags in den ASAG zu überweisen, ab.

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat

1. setzt sich dafür ein, dass jegliche Verwendung des Z*Wortes in der Stadt Dortmund überwunden und geächtet wird, um Sinti*zze und Rom*nja ein friedvolles und diskriminierungsfreies Leben in Dortmund zu ermöglichen,

2. bittet die Verwaltung gemeinsam mit Selbstorganisationen aus der Community von Sinti*zze und Rom*nja eine Weiterentwicklung der Unterstützungs- und Selbsthilfestrukturen für Dortmunder Sinti*zze und Rom*nja zu prüfen. Gegenstand der Prüfung soll der nachhaltige Aufbau eigener Selbsthilfe- und Beratungsstellen für Sinti* zze und Rom*nja in eigener Trägerschaft bei einer Selbstorganisation sein.



zu TOP 10.11
Schaffung einer zentralen Organisationseinheit für Integration und Vielfalt - Programme für Vielfalt und Toleranz stärken
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 25792-22)

Folgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU vom 22.09.2022 (Drucksache Nr.: 25792-22-E1) liegt dem Rat der Stadt vor:

„… die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU im Rat der Stadt Dortmund bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag:
Überarbeitung des Aktionsplans gegen Rechtsextremismus und Unterstützung zivilgesellschaftlichen Engagements für Vielfalt

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie der „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ angesichts wachsender, veränderter und neuer Herausforderungen konzeptionell zu überarbeiten ist. Die Bedrohungen für Vielfalt, Toleranz und Demokratie haben viele Ausprägungen. Deshalb ist zu überlegen, inwieweit, der „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ in seiner Ausrichtung ausgeweitet und weiterentwickelt werden kann zu einem „Aktionsplan gegen Extremismus“, der sich auch anderen anzutreffenden Formen von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit widmet und auf der Grundlage wissenschaftlich begleiteter Analysen Handlungsvorschläge und Strategien im Kampf gegen Extremismus entwickelt. Die Verwaltung wird gebeten, die Bedarfe zu bewerten und Vorschläge zur Überarbeitung des Aktionsplans unter wissenschaftlicher Begleitung zu entwickeln und dem Rat vorzulegen.

Außerdem wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit zivilgesellschaftliche Initiativen und AkteurInnen gegen Rechts bzw. gegen Extremismus im Allgemeinen in den Stadtteilen gestärkt und deren Vernetzung verbessert werden kann, zum Beispiel durch die Gründung weiterer Runder Tische für Vielfalt, Toleranz und Demokratie in den Stadtbezirken.

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie die kommunalen Mittel für den Aktionsplan sowie für die Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie mit einem Ratsbeschluss verstetigt werden können.

Schaffung einer zentralen Organisationseinheit für Integration und Vielfalt
Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Ratssitzung am 10. November 2022 einen Vorschlag zur Schaffung einer zentralen Organisationseinheit für Integration und Vielfalt in Dortmund zu erarbeiten. Diese soll sich aus bestehenden Organisationseinheiten wie zum Beispiel der Ausländerbehörde, dem MIA-DO- Kommunales Integrationszentrum und MigraDO - Dienstleistungszentrum Migration & Integration Dortmund sowie neu zu strukturierenden Abteilungen und Sachgebieten mit Integrationsaufgaben zusammensetzen. Ziel ist es, die Leistungen für AusländerInnen, Schutzsuchende sowie Menschen mit Migrationshintergrund weitestgehend zusammenzufassen. Zu diesem Zweck wird eine dezernatsübergreifende Projektgruppe zur organisatorischen Einrichtung der zentralen Organisationseinheit eingerichtet.

Prüfauftrag Schaffung eines Antidiskriminierungsbüros als Stabsstelle
Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Ratssitzung am 10. November 2022 die Schaffung eines Antidiskriminierungsbüros als Stabsstelle zu prüfen. Eine entsprechende Vorlage legt die Verwaltung dem Rat vor und holt im Vorfeld Stellungnahmen durch den Integrationsrat, das behindertenpolitische Netzwerk, den Runden Tisch zur Förderung der Emanzipation und Akzeptanz von LSBTIQ, dem Seniorenbeirat und die Arbeitsgemeinschaft Dortmunder Frauenverbände sowie der Runden Tische für Vielfalt, Toleranz und Demokratie in den Stadtbezirken ein.

Begründung:
Erfolgt mündlich.“

Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) stellt eine Veränderung des Kampfes rechter Gruppierungen gegen die Demokratie fest. Auf diversen Ebenen werden Menschen angegriffen, die für eine offene und vielfältige Gesellschaft eintreten. Der Aktionsplan gegen Rechtsextremismus muss an die sich verändernden Gegebenheiten angepasst und weiterentwickelt werden. Sie benennt unterschiedliche Maßnahmen für Gesellschaft und Verwaltung, auch eine Antidiskriminierungsstelle sei nach Berichten des Bundes geboten. Eine Verbesserung von Integration benötige andere Verwaltungsstrukturen.

Laut Rm Bohnhof (AfD) ist der Antrag unabhängig vom Inhalt in den Fachausschüssen, Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) und Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) zu diskutieren.

OB Westphal stellt dar, der Aktionsplan gegen Rechtsextremismus sei in der Haushaltsklausur des Verwaltungsvorstands thematisiert worden. Daher wird er auch ein Thema der Haushaltsberatungen werden. Auch verweist er im Detail auf vorhandene Strukturen, die natürlich überprüft werden können.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) kritisiert die Kurzfristigkeit der Vorlage, die aus seiner Sicht in den Beratungsgang gehört. Er beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG), Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) und Ältestenrat (ÄR).

Rm Hoffmann begrüßt für die CDU-Fraktion eine Prüfung. Mit Rechtextremismus hat Dortmund in den letzten Jahren Erfahrung gemacht. Die ausgehenden Gefahren sind variabel. Um alten und neuen Herausforderungen begegnen zu können, sind eine Evaluation und ggf. Anpassungen nötig. Die zentrale Antidiskriminierungsstelle als Stabstelle sowie die Bündelung in einer Organisationseinheit wird von seiner Fraktion befürwortet, so könnten alle Angebote aus einer Hand erfolgen.

Rm Kowalewski (Die Linke+) sieht im Antrag die Gefahr, dass antifaschistisches Engagement unter Extremismusverdacht gestellt wird. Dieser Punkt ist aus seiner Sicht nicht akzeptabel, die Schaffung einer Antidiskriminierungsstelle und einer zentralen Organisationseinheit aber vertretbar.

Rm Spaenhoff gibt wegen der Kurzfristigkeit des Antrags an, die SPD-Fraktion habe sich keine Meinung dazu bilden können. Der Aktionsplan wurde vor ca. vier Jahren angepasst, eine Überprüfung macht für sie folglich Sinn. Hinsichtlich einer Umwandlung sieht sie Beratungsbedarf. Dies gilt auch für haushaltsrelevante und organisatorische Punkte.

Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) gibt an, ihre Fraktion möchte den Antrag als eingebracht ansehen und zur Beratung in die Ausschüsse geben. Über den Rat sollte der Antrag in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) sowie die Ausschüsse APOD, ASAG und AFBL eingebracht werden.

OB Westphal weist darauf hin, dass diese Reihenfolge nicht so gedacht und auch nicht sinnvoll sei.

Rm Waßmann (CDU) sieht es als selbstverständlich an, dass auch Antisemitismus thematisiert wird, da eine Zunahme von Angriffen auf jüdisches Leben in der Bundesrepublik erkennbar ist.

Rm Helferich (AfD) verweist auf ein -nach eigenen Angaben- Papier des Bundesinnenministeriums, wonach die größte Gefahr für Energieanlagen vom Linksextremismus ausgehe. Er folgert daraus, dass gewalttätiger Extremismus hauptsächlich von Links ausgehe. Als größte Gefahr nennt er den Islamismus.

Rm Berndsen (SPD) stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Debatte, da eine weitere Beratung in den Ausschüssen erfolgen soll.



Der Rat beschließt mit Mehrheit gegen sowie bei Enthaltung einzelner Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Ende der Debatte.

Der Rat der Stadt überweist den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU vom 22.09.2022 (Drucksache Nr.: 25792-22-E1) zur weiteren Beratung in die zuständigen Fachausschüsse AFBL, APOD, ABöOAB, ASAG sowie Ältestenrat.

zu TOP 10.12
Interessensbekundung für die Ausschüsse der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 25765-22)

Folgender interfraktioneller Besetzungsvorschlag (Drucksache Nr.: 25765-22-E1) liegt dem Rat der Stadt vor:
„Interfraktioneller Vorschlag:

Deutsch-Französischer Ausschuss:


Oliver Stieglitz (Bündnis 90/Die Grünen)
Petra Dresler-Döhmann (Die Linke+)

Deutsch-Polnischer Ausschuss:


Fabian Erstfeld (SPD)
Michael Kauch (FDP/Bürgerliste)

Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit:


Norbert Schilff (SPD)
Katrin Lögering (Bündnis 90/Die Grünen).“

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden, um den interfraktionellen Vorschlag ergänzten Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, folgende sechs Ratsmitglieder als Vertreter*innen der Stadt Dortmund in die Ausschüsse (Deutsch-Polnischer Ausschuss, Deutsch-Französischer Ausschuss, Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit) der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) zu entsenden:

a) für den Deutsch-Französischen Ausschuss

1. Oliver Stieglitz (Bündnis 90/Die Grünen
2. Petra Dresler-Döhmann (Die Linke+)

b) für den Deutsch-Polnischen Ausschuss

1. Fabian Erstfeld (SPD)
2. Michael Kauch (FDP/Bürgerliste)

c) für den Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit

1. Norbert Schilff (SPD)
2. Katrin Lögering (Bündnis 90/Die Grünen)
Der Rat der Stadt erteilt für die aufgeführten Mitglieder des Rates die erforderlichen Dienstreisegenehmigungen.

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Gülec (BVT)

zu TOP 11.1.1
Verwaltungsgebühren für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
Anfrage zur TO (Bündnis für Vielfalt und Toleranz)
(Drucksache Nr.: 25799-22)

Die Beantwortung erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates.

Hinweis: Die Anfrage wurde zwischenzeitlich zurückgezogen.



11.2 Anfragen Rm Deyda (Die Rechte)

zu TOP 11.2.1
Dortmunder U - Stadt Dortmund mit Sonderrechten?
Anfrage zur TO (Die Rechte )
(Drucksache Nr.: 25002-22)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.2.2
"Quartiersdemokraten / Wilma Dorstfeld"
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 25003-22)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

zu TOP 11.2.3
Unterbesetzung der städtischen Kliniken an Wochenenden?
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 25004-22)

Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


OB Westphal beendet die öffentliche Sitzung um 20:16 Uhr



Thomas Westphal
Christian Gebel
Sebastian Kaul
Oberbürgermeister
Ratsmitglied
Schriftführer