Niederschrift (öffentlich)

über die 7. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 18.11.2021
Westfalenhallen, Halle 2


Sitzungsdauer: 13:00 - 13:04 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Westphal


Bm Schilff SPD
Bm‘in Mais CDU


SPD

Rm Neumann-Lieven
Rm Rüther
Rm Rudolf für Rm Schlienkamp

CDU

Rm Dr. Suck


Rm Mader

B‘90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter

Die Linke+
Rm Kowalewski

AfD

Rm Garbe


FDP/Bürgerliste
Rm Kauch

Die Fraktion Die Partei
Rm Schlösser


b) Verwaltung:
StD/StK Stüdemann
StR Dahmen

StR’in Schneckenburger
StR’in Zoerner
StR Wilde
StR Rybicki

StD Uhr
Frau Marzen
Herr Gacek
Frau Bohm
Herr Kaul
Herr Menzel


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 7. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates,
am 18.11.2021, Beginn 13:00 Uhr,
Westfalenhallen, Halle 2

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 23.09.2021
- wird nachversandt -

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses

2.1 Begründung einer Mitgliedschaft im nrw landesbuero tanz e. V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19015-20)

3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

3.1 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In O 232 - nördlich Wittekindshof - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung, III. Beschluss zur (möglichen) erneuten Beteiligung, IV. Beschluss zur Ermächtigung für den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, V. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22607-21)

3.2 Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofs
hier: Sachstand und weitere Beauftragungen / Einleitung von „Vorbereitenden Untersuchungen“

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19881-21)

3.3 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Brackel 2030+
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21595-21)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 23.09.2021 (TOP 3.11) vor.

3.4 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Innenstadt-Ost 2030+
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21596-21)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 23.09.2021 (TOP 3.12) vor.

3.5 Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21690-21)

3.6 - unbesetzt -

3.7 Sachstandsbericht zum "nordwärts"-Teilprojekt „Evinger Marktplatz“ (Deutsche Str./Bayrische Str.)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21778-21)

3.8 Fachbeitrag "Barrierefreie Bushaltestellen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17473-20)

3.9 Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22397-21)

3.10 Sanierungsgebiet "Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck"
hier: Beschluss der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck"

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22241-21)

3.11 Neubau Stadtteil- und Bildungszentrum Wichlinghofen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20365-21)

3.12 Energiebericht 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21913-21)

3.13 Bau der Straßenüberführung (SÜ) Hildastraße im Bereich des Bebauungsplanes InN219
-Erschließung Westfalenhütte- im Rahmen der Nordspange

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21529-21)

3.14 Vollausbau Planetenfeldstraße von Martener Hellweg bis Fine Frau sowie Grunderneuerung der östlichen Fahrbahn der Planetenfeldstraße von Fine Frau bis Wittener Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21608-21)

3.15 Erneuerungsinvestitionen in Stadtbahnstrecken und -anlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22319-21)

3.16 Bauliche Umsetzung der Neugestaltung der Strobelallee zu einer Sport- und Erlebnismeile, 1. Bauabschnitt „Im Rabenloh“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22271-21)

3.17 Zukunftsstandort Phoenix -Teilbereich Phoenix West-Südspange Hörde – Äußere Erschließung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21626-21)

3.18 Wirtschaftsplan 2022 der Stadtentwässerung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21836-21)

3.19 Abwassergebührensatzung 2022 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21849-21)

3.20 Zukünftige Entwicklung im Veranstaltungsbereich Westfalenhallen - Grundsatzbeschluss zur Verbindung zwischen den Hallen 3 und 4 sowie Bau einer neuen Fuß- und Radwegerampe westlich des Eissportzentrums zu den Rosenterrassen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19863-21)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 23.09.2021 (TOP 3.22) vor.

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- unbesetzt -

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Nutzungs- und Entgeltordnung der Kulturbetriebe Dortmund 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21614-21)

6.2 Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21619-21)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21619-21-E11)

6.3 Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21664-21)

7. Schule

7.1 Förderprogramm "Starke Bildung in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21999-21)

7.2 Erarbeitung einer Gesamtstrategie für die systematische Implementierung von Bildung für nachhaltige Entwicklung in die Dortmunder Bildungslandschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21139-21)

8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
9.1 Genehmigung von überplanmäßigen Mehrauszahlungen nach § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) im Bereich der Versorgungslastenausgleichszahlungen bei Dienstherrenwechseln
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22279-21)

9.2 Vollständiger Erwerb der Gesellschaftsanteile an der DOREG Dortmunder Recycling GmbH durch die EDG Holding GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22396-21)

9.3 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22129-21)

9.4 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22315-21)

9.5 Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31.12.2020 des Sonderhaushalts Grabpflegelegate - PB 18/2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22410-21)

9.6 Überörtliche Prüfung der Stadt Dortmund im Jahr 2021 - Informationstechnik
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22295-21)

9.7 Jahresabschluss 2020 der Sparkasse Dortmund
Hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse Dortmund und die Verwendung des Jahresüberschusses sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21290-21)

9.8 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2021 im Budget des Grünflächenamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22550-21)

9.9 Überplanmäßige Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2021 aus Niederschlagungen, Erlassen und Restschuldbefreiungen von Forderungen (Amt 21 "Stadtkasse und Steueramt")
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22661-21)

9.10 Satzung zur ersten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22384-21)

9.11 Aktualisierter Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2020/2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22544-21)

9.12 Feststellung des Jahresabschlusses 2020 und Gewinnverwendung 2020 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22677-21)

9.13 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2021 genehmigt hat sowie Korrektur von Ratsbeschlüssen vom 20.05.2021 und vom 24.06.2021.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22683-21)

9.14 Dortmunder Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
- Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22002-21)

9.15 Revierpark Wischlingen GmbH - Gewährung eines Corona-bedingten Sonderzuschusses
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22401-21)

10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Fußballeuropameisterschaft 2024
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22057-21)

10.2 Gesamtstädtisches Projekt „Umstellung auf SAP S/4HANA“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22320-21)

10.3 Verkaufsoffener Sonntag am 10.10.2021 in Teilbereichen des Stadtbezirks Hörde
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. 60 Abs.1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Hörde

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22421-21)

10.4 Einrichtung einer befristeten überplanmäßigen Stelle für die Dauer von zwei Jahren im Geschäftsbereich Stadtentwicklung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zum Haushalt 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21791-21)

10.5 Entwicklung der Dortmunder Innenstadt; Einrichtung von 2 Planstellen im Amt für Stadterneuerung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22329-21)

10.6 Benennung von Delegierten für die 16. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen am 08.12.2021 (Videokonferenz)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22515-21)

10.7 Verkaufsoffener Sonntag am 05.12.2021 in Teilbereichen des Stadtbezirks Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22672-21)

10.8 Änderung der Satzung der Feuerschadengemeinschaft kreisfreier Städte Rheinlands und Westfalens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22478-21)

10.9 Relaunch dortmund.de
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21678-21)

10.10 Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst 2021 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22504-21)

10.11 Ausweitung des Ausbildungsprojektes auf bis zu 20 Ausbildungsplätze im Einstellungsjahrgang 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22331-21)

10.12 Benennung von stimmberechtigten Delegierten für die 41. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 16. bis 18. November 2021 in Erfurt
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 22758-21)

10.13 Verkaufsoffener Sonntag am 07.11.2021 in Teilbereichen des Stadtbezirks Innenstadt-West
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs.1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Innenstadt-West

Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 22662-21)

10.14 Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 23.09.2021
(Drucksache Nr.: 19420-20)

Die Vorlage lag zur Sitzung am 23.09.2021 (TOP 10.5) vor.

11. Anfragen
- unbesetzt -

Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wird um 13:00 Uhr durch OB Westphal eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt OB Westphal fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Rm Mader benannt.



zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Zunächst weist OB Westphal gem. § 29 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt, seiner Ausschüsse, Kommissionen und der Bezirksvertretungen, auf die Aufzeichnung der Sitzung auf Band zur Erstellung der Niederschrift hin.

OB Westphal schlägt vor, folgende Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
3.5 Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21690-21)
3.7 Sachstandsbericht zum "nordwärts"-Teilprojekt „Evinger Marktplatz“ (Deutsche Str./Bayrische Str.)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21778-21)
9.14 Dortmunder Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
- Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22002-21)
10.9 Relaunch dortmund.de
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21678-21)

Die Tagesordnung wird einstimmig mit diesen Änderungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 23.09.2021

Die Niederschrift über die 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 23.09.2021 wird einstimmig genehmigt.


2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses

zu TOP 2.1
Begründung einer Mitgliedschaft im nrw landesbuero tanz e. V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19015-20)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschließt die Vorlage einstimmig.


3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In O 232 - nördlich Wittekindshof - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung, III. Beschluss zur (möglichen) erneuten Beteiligung, IV. Beschluss zur Ermächtigung für den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, V. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22607-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung am 10.11.2021 vor:
„Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt-Ost vom 09.11.2021:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig unter Berücksichtigung des nachstehenden Ergänzungsantrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion dem Rat der Stadt Dortmund, den Beschluss laut Vorlage zu fassen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachstehenden Ergänzungsantrags zur Vorlage:

Die Verwaltung stellt im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags eine rechtlich gesicherte, direkte Zuwegung für den Rad- und Fußverkehr aus dem geplanten Quartier zum Westfalendamm und zum ÖPNV-Haltepunkt Lübkestraße sicher.

Unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt der AKUSW dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
I. Der Rat der Stadt beschließt, den räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes In O 232 - nördlich Wittekindshof -, wie unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage beschrieben, zu erweitern.
Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 9 Abs. 7 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes In O 232 - nördlich Wittekindshof - für den unter Punkt 1.2 dieser Beschussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und der Begründung vom 14.10.2021 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage
§ 13a i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes In O 232 - nördlich Wittekindshof - einschließlich Begründung im Falle einer Änderung oder Ergänzung des Entwurfs nach der öffentlichen Auslegung unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 3 S. 1-3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen bzw. eine eingeschränkte Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen, sofern die Änderung oder Ergänzung nicht die Grundzüge der Planung des Entwurfs berührt.
Rechtsgrundlage:
§ 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt beschließt, dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund auf der Grundlage der unter Punkt 10 dieser Beschlussvorlage genannten Regelungen zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, auf dieser Grundlage den Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.
Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB.


V. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für die Vorhaben während der Planaufstellung zu erteilen, sofern nach erfolgter öffentlicher Auslegung des Bebauungsplanes In O 232 - nördlich Wittekindshof - die vorgezogene Planreife nach § 33 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AKUSW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.2
Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofs
hier: Sachstand und weitere Beauftragungen / Einleitung von „Vorbereitenden Untersuchungen“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19881-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.3
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Brackel 2030+
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21595-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung am 10.11.2021 vor:
„Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel (BV Brackel) vom 04.11.2021:

Die SPD-Fraktion legt zur o. g. Vorlage nachfolgenden Antrag vor, dem die Bezirksvertretung einstimmig zustimmt:

„Die BV Brackel priorisiert die Ortskernsanierung (Umbau) der Vororte Brackel und Wickede und wünscht eine zeitnahe Realisierung.
Um die Mobilität zu verbessern und kurzfristig Wirkung zu erzielen, unterstützt die BV Brackel den Bau von Teilstücken, wie z. B. den RS1 von „Nußbaumweg“ bis „Kahle Hege“.“

Unter Berücksichtigung des o. a. Antrages empfiehlt die BV Brackel bei 2 Stimmenthaltungen (Fraktion Die Linke./Die Partei) dem Rat einstimmig, dem Beschluss laut Vorlage zuzustimmen.

AKUSW, 10.11.2021:
Herr Rm Dudde erhebt die Empfehlung der BV Brackel zum Antrag.

Diesem Antrag wird einstimmig, Enthaltungen (CDU-Fraktion) zugestimmt.

Unter Einbeziehung der Empfehlung der BV Brackel vom 04.11.2021 empfiehlt der AKUSW dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE + und Die FRAKTION /DIE PARTEI) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Integrierte Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Brackel 2030+ zur Kenntnis und beschließt, dass die Verwaltung die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen und Zielvorstellungen für die zukünftige Entwicklung des Stadtbezirkes weiterverfolgt.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AKUSW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.4
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Innenstadt-Ost 2030+
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21596-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.5
Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21690-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat hat die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – abgesetzt.


zu TOP 3.6
- unbesetzt -


zu TOP 3.7
Sachstandsbericht zum "nordwärts"-Teilprojekt „Evinger Marktplatz“ (Deutsche Str./Bayrische Str.)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21778-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat hat die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – abgesetzt.


zu TOP 3.8
Fachbeitrag "Barrierefreie Bushaltestellen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17473-20)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 12.11.2021 vor:
„Der Ausschuss für AFBL hat in seiner Sitzung am 16.09.21 beschlossen, die Angelegenheit in seiner nächsten Sitzung zu behandeln.

Dem AFBL liegt erneut folgende AMIG aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.21 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 01.09.2021 (Drucksache Nr. 17473-20)

- Siehe Empfehlung AMIG aus der Sitzung am 26.10.2021, siehe oben -

AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die gesamte Angelegenheit auf seine nächste Sitzung.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erneut folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 01.09.21 vor:
Siehe oben!
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erneut folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.21 vor:
- Siehe Empfehlung AMIG aus der Sitzung am 26.10.2021, siehe oben -
Weiterhin liegt dem Ausschuss für AFBL erneut folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.21 vor:
Hierzu liegt vor AMIG vom 07.09.2021:
Siehe oben!

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Hombruch vom 07.09.2021:
Siehe oben!

AKUSW, 15.09.2021:
Der AKUSW vertagt die Befassung mit der Angelegenheit auf seine nächste Sitzung.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen nimmt erneut die o.g. Empfehlungen zur Kenntnis.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt heute die folgende Empfehlung des AMIG aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.21 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 01.09.2021 (Drucksache Nr. 17473-20)
s.o

AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die gesamte Angelegenheit auf seine nächste Sitzung.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 07.09.2021(Drucksache Nr. 17473-20):
s. o.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde vom 08.09.2021 (Drucksache Nr. 17473-20):
- Siehe Empfehlung AMIG aus der Sitzung am 26.10.2021, siehe oben -

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 21.09.2021 (Drucksache Nr. 17473-20):
- Siehe Empfehlung AMIG aus der Sitzung am 26.10.2021, siehe oben -

AMIG, 26.10.2021:
In Kenntnis der vorliegenden Empfehlungen der Bezirksvertretungen empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit der Maßgabe, dass die Umsetzung deutlich zu beschleunigen ist, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Fachbeitrag „Barrierefreie Bushaltestellen“ als
Teilfortschreibung zum Nahverkehrsplan.
Der AFBL empfiehlt dem Rat der Stadt, einstimmig, in der Fassung der Empfehlung des AMIG und damit mit der Maßgabe, dass die Umsetzung deutlich zu beschleunigen ist, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Fachbeitrag „Barrierefreie Bushaltestellen“ als Teilfortschreibung zum Nahverkehrsplan.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.9
Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22397-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.10
Sanierungsgebiet "Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck"
hier: Beschluss der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Stadterneuerung Ortskern Aplerbeck"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22241-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.11
Neubau Stadtteil- und Bildungszentrum Wichlinghofen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20365-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 12.11.2021 vor:
„Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) aus seiner Sitzung am 26.10.2021 vor:

AMIG, 26.10.2021:
Der AMIG empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit dem Hinweis, ausreichend Fahrradstellplätze einzuplanen, den Beschluss wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu fassen:
Weiterhin liegt dem AFBL folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.21 vor:

Hierzu liegt vor AMIG vom 26.10.2021:
Siehe oben!

AKUSW, 10.11.2021:
In Kenntnis der Empfehlung des AMIG empfiehlt der AKUSW dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, den Beschluss wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu fassen:
Der AFBL empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der o.g. Empfehlung des AMIG einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt auf Basis der vorliegenden Entwurfsplanung/Kostenberechnung nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 18.523.600 €, einschließlich der Schallschutzmaßnahmen, die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphase 7-8), den Abbruch und den Neubau der Wichlinghofer Grundschule.
2. beschließt die Umsetzung der Maßnahme durch die Städtische Immobilienwirtschaft.
3. beschließt die Einplanung der unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten investiven Mittelbedarfe für
2022 in Höhe von 2.990.877,00 €
2023 in Höhe von 6.297.198,00 €
2024 in Höhe von 4.847.780,00 €
2025 in Höhe von 2.041.431,00 €
gesamt 16.177.286,00 € im Rahmen des endgültigen Haushalts 2022 ff.
4. beschließt für den Neubau des SBZ exklusiv Turnhalle in 2021 die außerplanmäßige Auszahlung gem. § 83 GO NRW i. H. v. 694.549,00 € im Amt 40 auf der Investitions-finanzstelle 40H00301014001, Finanzposition 780800. Die Deckung erfolgt wie unter den „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt.
5. beschließt für den Neubau der Turnhalle in 2021 die außerplanmäßige Auszahlung gem. § 83 GO NRW i. H. v. 282.965,00 € im Amt 24 auf der Investitionsfinanzstelle 24H00805014835, Finanzposition 780800. Die Deckung erfolgt wie unter den „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt.
6. beschließt gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 85 GO NRW die außerplanmäßige Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen 2021 in Höhe von insgesamt 2.990.877,00 € z. L. 2022, 6.297.198,00 € z. L. 2023 und 4.242.580,00 z. L. 2024. Die Deckung erfolgt wie unter den „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt.
7. nimmt den „unter Punkt 5, Anlage 1 Ausführlichen Sachverhalt“ dargestellten Mehrbedarf für die Herstellung des Ausweichquartiers Loh-Grundschule mit zusätzlicher Containerstellung für die OGS-Betreuung in Höhe von 162.100 € zur Kenntnis.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.12
Energiebericht 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21913-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.13
Bau der Straßenüberführung (SÜ) Hildastraße im Bereich des Bebauungsplanes InN219
-Erschließung Westfalenhütte- im Rahmen der Nordspange
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21529-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.14
Vollausbau Planetenfeldstraße von Martener Hellweg bis Fine Frau sowie Grunderneuerung der östlichen Fahrbahn der Planetenfeldstraße von Fine Frau bis Wittener Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21608-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.15
Erneuerungsinvestitionen in Stadtbahnstrecken und -anlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22319-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 11.11.2021 (Drucksache Nr.: 22319-2-E1) vor:
„… in seiner Sitzung am 26.10.2021 hat der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün darum gebeten, die Örtlichkeiten der Stadtbahnmaßnahmen zu ergänzen.

Da die in der Anlage zur Vorlage enthaltenen Finanzierungstabellen eine entsprechende Ergänzung nicht zulassen, hat das Tiefbauamt eine ergänzende Übersicht über die Maßnahmen im Eigentum der Stadt Dortmund erstellt.

Ich bitte Sie, die gewünschte Ergänzung in der Sitzung des Rates am 18.11.2021 unter dem Tagesordnungspunkt "Erneuerungsinvestitionen in Stadtbahnstrecken und -anlagen" aufzunehmen.

Anlage: Tabelle“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.16
Bauliche Umsetzung der Neugestaltung der Strobelallee zu einer Sport- und Erlebnismeile, 1. Bauabschnitt „Im Rabenloh“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22271-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.17
Zukunftsstandort Phoenix -Teilbereich Phoenix West-Südspange Hörde – Äußere Erschließung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21626-21)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.18
Wirtschaftsplan 2022 der Stadtentwässerung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21836-21)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.19
Abwassergebührensatzung 2022 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21849-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.20
Zukünftige Entwicklung im Veranstaltungsbereich Westfalenhallen - Grundsatzbeschluss zur Verbindung zwischen den Hallen 3 und 4 sowie Bau einer neuen Fuß- und Radwegerampe westlich des Eissportzentrums zu den Rosenterrassen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19863-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 08.11.2021 (Drucksache Nr.:19863-21-E7) vor:

„… in der vorgennannten Angelegenheit übersende ich Ihnen in der Anlage einen Vermerk des
Rechtsamtes zur deliktischen Haftung.

Rechtlicher Vermerk:


Ergänzende Information zur Drucksache Nr.: 19863-21
Zukünftige Entwicklung im Veranstaltungsbereich Westfalenhallen

Im Nachgang zur Stellungnahme der Verwaltung vom 16.09.2021 zu etwaigen Haftungsfragen zu Ziffer 3 des Beschlussvorschlags sind noch Fragen aufgetreten, die nachfolgend beantwortet werden.

Die Beschlussvorlage sieht in Ziffer 1 vor, „dass die Wegeverbindung zwischen den Hallen 3 und 4 grundsätzlich offen bleibt.“ Dieser Grundsatz erhält in Ziffer 3 des Beschlussvorschlags eine Einschränkung dahingehend, „dass notwendige temporäre Schließungen anlässlich größerer Messen/Veranstaltungen in den Westfalenhallen möglich sind. Dies ist nach aktuellem Stand an bis zu 30 Tagen im Jahr der Fall.“

Hintergrund dieses Teils des Beschlussvorschlags ist, dass der Verbindungsweg zwischen den Hallen 3 und 4 bislang eine beliebte Verbindungsachse zwischen der westlichen Innenstadt und der Strobelallee sowie darüber hinaus der Bolmke darstellt und gemäß eines zwischen der Stadt Dortmund und der Westfalenhallen Unternehmensgruppe (kurz: Westfalenhallen) geschlossenen Pachtvertrages für den Fuß- und Radverkehr uneingeschränkt offen stehen soll.

Dieser Form der Nutzung steht jedoch entgegen, dass der Weg Teil des Betriebsgeländes der
Westfalenhallen und dementsprechend nicht als öffentliche Wegefläche gewidmet ist. Die
Verkehrssicherungspflicht obliegt dementsprechend den Westfalenhallen.

Zudem bildet der Verbindungsweg eine zentrale Achse des Betriebsgeländes über die wesentliche Teile der Lieferverkehre für den Messe- und Veranstaltungsbetrieb abgewickelt werden. Dies bedingt gleichermaßen temporär erhebliche Liefer- und Rangierverkehre mit LKW wie auch mit Gabelstaplern.

Eine von den Westfalenhallen in Auftrag gegebene arbeitssicherheitstechnische Stellungnahme kommt zu dem Ergebnis, dass an den Belieferungstagen auch mit einer hohen Intensität an Sicherungspersonal und technischen Einrichtungen die durch den Liefer- und Rangierverkehr verursachten Gefahrenstellen nicht auszuschließen sind, so dass der Verbindungsweg an diesen Tagen für den öffentlichen Verkehr zu schließen ist. Nach dem momentanen Stand der Veranstaltungsplanung treffe dies auf ca. 30 Tage im Jahr zu.

Ziffer 3 des Beschlussvorschlags ist so formuliert, dass diese keine feste Anzahl von Tagen vorgibt, an denen der Verbindungsweg aus betrieblichen Gründen geschlossen werden soll, sondern die tatsächlichen Schließungstage ausschließlich von der tatsächlichen betrieblichen Notwendigkeit abhängig gemacht werden. Dies ist im vergangenen Jahr an deutlich weniger als 30 Tagen der Fall gewesen und kann bei einer Wiederaufnahme des originären Messe- und Veranstaltungsgeschäfts auch an mehr als 30 Tagen im Jahr der Fall sein.

Nachfolgend wird auf mögliche Fallgestaltungen eingegangen, aus denen sich etwaige Haftungsfragen ergeben könnten.

1. Mögliche Haftung bei Schadensereignissen infolge von Liefer- und Rangierarbeiten
Soweit der Verbindungsweg bei Liefer- und Rangierarbeiten für die Allgemeinheit geschlossen wird, ist die Unternehmensführung grundsätzlich ihrer Verkehrssicherungspflicht gegenüber Fußgängern und Radfahrern nachgekommen.

a. Haftung der Geschäftsführung der Westfalenhallen
Die Geschäftsführung der Westfalenhallen hat in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns anzuwenden und haftet gegenüber der Gesellschaft, wenn sie ihre Obliegenheiten verletzt, für den entstandenen Schaden (§ 43 Abs. 1 und 2 GmbHG). Hierzu zählt ihre Pflicht, Dritte, die sich berechtigter Weise auf dem Betriebsgelände befinden, vor Schäden zu bewahren. Wird ein Fußgänger oder Radfahrer, der sich während Liefer- oder Rangierarbeiten auf dem offen gehaltenen Verbindungsweg aufhält, beispielsweise durch einen Unfall mit einem LKW oder Gabelstapler verletzt, besteht zunächst ein Haftungsverhältnis zwischen dem Geschädigten
und dem Schädiger.

Darüber hinaus kann aber auch eine Haftung der Geschäftsführung bestehen.
Die von einer GmbH zum Schutz von Rechtsgütern zu beachtenden Pflichten gelten auch für ihren Geschäftsführer in einer Garantenstellung aus den ihm übertragenen organisatorischen Aufgaben (vgl. BGH, U. v. 5.12.1989 - VI ZR 355/88). Eine Garantenstellung bedeutet hier, dass diejenige Person, die eine Gefahrenquelle eröffnet auch dafür Sorge zu tragen hat, dass kein Dritter durch die Gefahrenquelle geschädigt wird (vgl. BeckOK BGB, 59. Edition, Stand 1.08.2021, § 823 Rn. 103). Eine solche Garantenstellung der Geschäftsführung ergibt sich insbesondere aus Gefahrenquellen, die die GmbH selbst eröffnet hat und zum Aufgabenfeld des Geschäftsführers gehören (vgl. BGH, U. v. 5.12.1989 – VI ZR 335/88, in NJW 1990, 976).

In der vorliegenden Konstellation hat die Geschäftsführung den Lieferverkehr auf diesem Weg eröffnet, obwohl ihr bekannt war, dass sie den Weg der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen muss.

Somit hat die Geschäftsführung der GmbH die haftungsbegründende Gefahrenquelle geschaffen. Die Pflicht ergibt sich aus der Öffnung des Weges (vgl. Palandt, 80. Auflage, § 823 Rn. 210). Geschützte Personen sind im Grunde diejenigen, zu deren Gunsten der Verkehr eröffnet ist und mit deren Gefährdung der Pflichtige üblicherweise rechnen muss (vgl. Palandt, 80. Auflage, § 823 Rn. 47). In der vorliegenden Konstellation besteht die Pflicht gegenüber allen, die diesen Weg bestimmungsgemäß nutzen dürfen (vgl. Palandt, 80. Auflage, § 823, Rn. 230), das heißt, sowohl gegenüber Fußgängern, Radfahrern usw. aber auch gegenüber den eigenen Mitarbeitern (vgl. Palandt, 80. Auflage, § 823, Rn. 230) und auch gegenüber den Lieferanten (vgl. OLG Brandenburg, U .v. 19.12.2018 – 7 U 133/17), die den Weg benutzen.


Ausgeschlossen hingegen sind grundsätzlich Personen, die sich unbefugt verhalten oder sich unzulässiger Weise in einen Gefahrenbereich begeben (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2013).

Ausnahmen sind wiederum dort zu machen, wo der Pflichtige bspw. mit einem Fehlverhalten Dritter rechnen muss. Das ist z. B insbesondere bei Kindern der Fall (vgl. BGH, VersR 95, 672).

Insoweit würde auch bei einer Abwägung unter Berücksichtigung eines umsichtig handelnden Menschen eine Schranken- oder Ampelanlage den Anforderungen an die Sicherstellung der
Verkehrssicherungspflicht nicht gerecht werden.

Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht kann zu einer Haftung der Geschäftsführung führen, wenn die Verletzung kausal für den eingetretenen Schaden ist.

Dabei ist dann danach zu differenzieren, wie sich der Schadensfall im Detail ereignet hat. Grundsätzlich besteht zunächst ein Haftungsverhältnis zwischen dem Schädiger und dem Geschädigten. Wenn sich der Schaden aber nur deswegen ereignete, weil die Vorgaben der
Geschäftsführung zur Verkehrssicherungspflicht nicht ausreichend waren, kann eine Haftung der Geschäftsführung bestehen. Je nach den Umständen kann sich dann aber auch noch eine Mitverantwortlichkeit des Geschädigten ergeben. Ein Mitverschulden liegt vor, wenn der Geschädigte diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die jedem verständigen Menschen obliegt, um sich selbst vor Schaden zu bewahren (vgl. OLG Hamm, NJW- RR 2015, 475). Derjenige, der sich bewusst und ohne Not in eine Gefahr begibt, verletzt in hohem Maße die erforderliche Sorgfalt (vgl. BGH, NJW 1985, 482). Das ist der Fall, wenn er bspw. Den öffentlichen Weg verlässt und die Bereiche betritt, die ausschließlich dem Lieferverkehr dienen. So gilt z.B eine besondere Vorsicht bei dem Betreten von unbekannten Geländen (vgl. Vers 64, 781). Auch muss ein Fußgänger auf den Weg achten und Gefahrenquellen, wenn sie erkennbar sind, ausweichen oder bspw. ein Radfahrer seinen Fahrstil anpassen, wenn er eine glitschige, mit vermoderten Laub bedeckte Straße befährt (vgl. NJW-RR 2018, 923). Beim Benutzen eines Weges, der sich in dem Bereich von Liefer- und Rangierverkehren befindet, auf den hingewiesen wird, dürfte sich eine erhöhte Sorgfaltspflicht bei den Nutzern ergeben,
vor allem, wenn ersichtlich ist, dass dort gerade Lade- und Lieferverkehr o.ä. stattfindet.
Wenn der Unfall aber kausal aus einer fehlerhaften Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht
der Geschäftsführung resultiert, kann zusätzlich eine Haftung der Geschäftsführung
vorliegen. Der Umfang der Haftung hängt dann von den konkreten Umständen ab (vgl. NJWRR
15, 1509).

b. Haftung des Aufsichtsrates
Für den Aufsichtsrat könnte bei einem Schadensfall infolge von Liefer- und Rangierarbeiten ebenfalls ein Haftungsrisiko bestehen. Kardinalpflicht des Aufsichtsrates ist die Bestellung eines leistungsfähigen Vorstandes und dessen laufende Überwachung.

In dem vorliegenden Fall obliegt dem Aufsichtsrat gemäß § 12 II des Gesellschaftsvertrages die Überwachung der Geschäftsführung. Diese Pflicht ergibt sich auch aus § 111 AktG, der über § 52 GmbHG auch bei einer GmbH Anwendung findet (vgl. auch § 12 III des Gesellschaftsvertrages). Eine Haftung des Aufsichtsrates gegenüber außenstehenden Dritten dürfte aber nur selten in Betracht kommen, weil der Aufsichtsrat grundsätzlich nicht im Außenverhältnis für die Gesellschaft agiert (vgl. Münchner Kommentar zum Aktiengesetz, 5. Auflage, 2019, § 116 Rn. 84).
Allerdings kann sich eine Haftung auch ohne aktive Mitwirkung ergeben (vgl. Wellhöfer/Peltzer/Müller, Die Haftung von Vorstand, Aufsichtsrat, Wirtschaftsprüfer, 1. Auflage, 2008, § 20 Rn. 179).

Dies wäre im konkreten Fall denkbar, wenn ein Schadensereignis aufgrund eines Organisations- oder Überwachungsfehler der Geschäftsführung eintritt, und dieses Fehlverhalten der Geschäftsführung bezüglich der Wahrung der Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem streitgegenständlichen Weg seitens des Aufsichtsrates nicht beanstandet oder geduldet würde. Eine Haftung könnte sich somit ergeben, wenn der Weg seitens der Geschäftsführung nicht zumindest an den notwendigen Tagen geschlossen würde.

Wenn die Geschäftsführung aber die Schließungen an den notwendigen Tagen, an denen ein erhöhtes Risiko vorliegt, anordnet, ist eine Haftung des Aufsichtsrates bzgl. Dieser Thematik ausgeschlossen.

In dem Zusammenhang möchte ich auch auf einen Beschluss des OLG Braunschweig hinweisen, wonach Aufsichtsratsmitglieder darüber hinaus auch eine Garantenstellung i. S. d. § 13 StGB inne haben (vgl. OLG Braunschweig, B. v. 14.6.2012 – Ws. 44/12, Ws. 45/12).

Garant ist, wem aufgrund der Verantwortlichkeit für bestimmte Gefahrenquellen Sicherungspflichten gegenüber jedermann obliegen (vgl. BGH in NJW 2003, 525).

Eine solche Verantwortlichkeit ergibt sich u.a. aus der Verkehrssicherungspflicht.
Erlangt der Aufsichtsrat im Rahmen seiner Überwachungspflicht Kenntnis von rechtswidrigen Handlungen, besteht eine Garantenpflicht, zumindest faktisch auf die Geschäftsführung einzuwirken, um den Pflichtverstoß zu verhindern. Kommt das Aufsichtsratsmitglied dieser Pflicht nicht nach, kann es sich auch strafbar machen, wenn eine Straftat zugelassen wird (ohne eigene aktive Handlung).

Eine Haftung wäre vorliegend aber ausgeschlossen, wenn der Weg, wie vorgeschlagen,
an den notwendigen Tagen geschlossen wird.

c. Haftung des Rates
Ratsmitglieder machen sich bei einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung haftbar (vgl. § 43 Abs. 4 a GO NRW).

Würde der Rat der Vorlage in Ziffer 3 nicht folgen würde, kann sich eine Haftung der Ratsmitglieder ergeben, wenn die Schließung des Durchgangs auch während der Liefer- und Rangierverkehre während des Messebetriebs nicht beschlossen wird und hierdurch ein Schadensereignis eintritt. Dies würde auch dann gelten, wenn der Beschluss durch den Hauptverwaltungsbeamten beanstandet würde, aber vor einer erneuten Befassung Schäden eintreten.

Im vorliegenden Fall ist den Ratsmitgliedern durch die Vorlage bekannt, dass ein Gutachten vorliegt, das feststellt, dass der Weg an den notwendigen Tagen (oder einer darüber hinausgehenden Anzahl an Tagen) zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit zu schließen ist.

Eine Haftbarkeit des Rates bestünde nicht, wenn dieser dem Beschlussvorschlag in Ziffer 3 der Drucksache 19863- 21 folgt und beschließt, dass der Weg an den notwendigen Tagen zu schließen ist oder sogar über den Beschlussvorschlag hinausgeht. Denn die Ratsmitglieder können sich auf die Verwaltungsvorlagen verlassen und sind nicht verpflichtet, diese anzuzweifeln (vgl. Müller, Die Haftung von Gemeinderatsmitgliedern nach § 43 IV GO, in NVwZ 2017, 1829).

2 a. Verletzung von Winterdienstpflichten der Westfalenhallen
Bei einer Verletzung der Winterdienstpflichten könnte sich eine Haftung der Westfalenhallen ergeben. Laut § 9 des Pachtvertrages und § 20 I b des Erbbaurechtsvertrages obliegt die Verkehrssicherungspflicht den Westfalenhallen. Diese Pflicht umfasst auch die Winterdienstpflicht. Bei Gebäuden und Grundstücken erstreckt sich die Pflicht auf den zugelassenen Verkehr.

Auch hier sind die geschützten Personen diejenigen, zu deren Gunsten der Verkehr eröffnet ist und mit deren Gefährdung der Pflichtige üblicherweise rechnen muss (vgl. Palandt, 80. Auflage, § 823 Rn. 47). In der vorliegenden Konstellation besteht somit auch diese Pflicht gegenüber allen, die diesen Weg bestimmungsgemäß nutzen dürfen (vgl. Palandt, 80. Auflage, § 823, Rn. 230); das bedeutet, sowohl gegenüber Fußgängern, Radfahrern usw. aber auch gegenüber den eigenen Mitarbeitern (vgl. Palandt, 80. Auflage, § 823, Rn. 230) und auch gegenüber den Lieferanten (vgl. OLG Brandenburg, U .v. 19.12.2018 – 7 U 133/17), die den Weg benutzen.

Ausgeschlossen sind grundsätzlich Personen, die sich unbefugt verhalten oder sich unzulässigerweise in einen Gefahrenbereich begeben (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2013, 1362). Das heißt, dass bspw. Personen, die den zulässigen Bereich des Weges verlassen und zu Schaden kommen, nicht mehr unter den Schutzkreis der Winterdienstpflicht fallen.

Ausnahmen sind wiederum dort zu machen, wo der Pflichtige bspw. mit einem Fehlverhalten Dritter rechnen muss. Das ist z. B insbesondere bei Kindern der Fall (vgl. BGH, VersR 95, 672). Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht richtet sich danach, was in den Umständen des Einzelfalls zur Sicherung des Verkehrs erforderlich und dem Pflichtigen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zumutbar ist (vgl. Palandt, 80. Auflage, § 823 Rn. 211). Gehflächen sind erfasst, soweit auf ihnen ein nicht unbedeutender Verkehr stattfindet. Auf Bürgersteigen ist in der Regel ein schnee- und eisfreier Streifen, auf dem zwei Fußgänger vorsichtig aneinander vorbeikommen, freizuhalten (vgl. BGH, NJW 2003, 3622).

Somit kann sich bei einem Unfall, der aus der Verletzung der Winterdienstpflicht resultiert, eine Haftung der Geschäftsführung ergeben, da die Wahrung der Verkehrssicherung Aufgabe der GmbH ist.

Auch hier ist ein mögliches Mitverschulen der Geschädigten gemäß § 254 BGB zu berücksichtigen. Ein Fußgänger muss sich ein Mitverschulden bspw. anrechnen lassen, wenn er einen erkennbar glatten Weg ohne zwingenden Grund benutzt; insbesondere wenn die Benutzung eines anderen Weges möglich und zumutbar war (vgl. OLG Celle, NJW-RR 89, 1419). Jemand, der einen eisglatten Weg 7 Tage rügelos nutzt, trifft bei einem späteren Unfall ein überwiegendes Mitverschulden (vgl. NJW-RR 89, 735). Auch die Nichtbeachtung eines Warnschildes begründet eine Mithaftung (NJW-RR 86,1404).

Zudem könnte der Aufsichtsrat in einem solchen Fall haften, wenn es zu Schäden kommt, die auf einem massiven (Organisations)-Fehler der GmbH beruhen, welcher dem Aufsichtsrat bekannt ist und dieser nichts dagegen untergenommen hat. In allen Fällen hängt die Haftung aber vom jeweiligen Einzelfall ab, insbesondere davon, wie der konkrete Schadensablauf war (vgl. Palandt, 80.Auflage, § 254 Rn. 27).

Solange die Westfalenhallen der Erfüllung ihrer Verkehrssicherheitspflicht einschließlich der Winterdienstpflicht regelmäßig nachkommen, besteht kein Haftungsrisiko.

2 b. Verletzung durch einen ausfahrenden PKW
Grundsätzlich besteht auch hier primär ein Haftungsverhältnis zwischen der geschädigten Person und dem ausfahrenden PKW je nach Verursachungsbeitrag. Dort kommt es dann auf den konkreten Ablauf des Unfallgeschehens an. Grundsätzlich müssen alle Schadensbeteiligten die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachten. „Tun“ sie das nicht, obliegt ihnen die Verantwortung für das Unfallgeschehen.

Auch hier könnte sich aber im Einzelfall eine (anteilige) Haftung der Geschäftsführung ergeben, wenn bspw. bezüglich der Verkehrsführung auf dem Gelände ein Fehler besteht, der kausal zu dem Unfall geführt hat (bspw. eine unzureichende Beschilderung).

3. Anpassung des Pachtvertrages
Die Westfalenhallen GmbH ist nach § 1 des zwischen der Stadt Dortmund und ihr bestehenden Pachtvertrages verpflichtet, den Verbindungsweg zwischen den Hallen 3 und 4 als Fuß- und Radwegeverbindung offen zu halten. Gleichzeitig obliegt der Westfalenhallen GmbH nach § 9 des Vertrages die Verkehrssicherungspflicht.

Soweit der Rat entsprechend der Ziffer 3 des Beschlussvorschlages der Vorlage 19863-21 beschließt, dass diese den Verbindungsweg (zumindest) an den notwendigen Tagen schließen darf, empfiehlt es sich, den bisherigen Pachtvertrag hiermit korrespondierend anzupassen.

Diese Vertragsanpassung ist gleichwohl nicht zwingend.

Durch die Übertragung der Verkehrssicherungspflicht ist die Geschäftsführung der Westfalenhallen GmbH bereits verpflichtet, den Weg immer dann (temporär) geschlossen zu halten, wenn sie anderweitig diese bereits gesetzliche Pflicht nicht einhalten könnte.

Insoweit muss der Grundsatz „pacta sunt servanda“ in dieser Konstellation zurücktreten.

Unabhängig davon erscheint die Vertragsanpassung aus deklaratorischen Gründen sinnvoll.“
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 12.11.20.21 vor:
„Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 16.09.21 entschieden, die Angelegenheit in seine nächste Sitzung zu schieben.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 01.09.21 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West merkt an, dass der geplante Weg mindestens um 10 Meter verbreitert werden müsste. Wenn auf lange Sicht der Zulieferverkehr
über die B1 abgewickelt würde, ist dieser Weg für einen solchen Verkehr nicht mehr
relevant. Das müsste schon jetzt mit eingeplant werden, um somit in der Ganzheit die
Attraktivität des Bereiches zu steigern. Man fragt sich an dieser Stelle, warum nicht
bei der Rahmenplanung für das Gelände anders geplant und gehandelt werden
kann.
Wenn es im Interesse der Stadt Dortmund liegt, die Strobelallee als Eventmeile
entstehen zu lassen, dann kann es nicht im Interesse aller liegen, die Verbindung
zwischen den Hallen derart einzuschränken. Ein eventueller Fluchtweg würde mit der
geringen Wegbreite als zu eng empfunden und würde dem nicht gerecht werden.

Die Verwaltungsvorlage lässt Alternativen vermissen, die hier überdacht werden
sollten. Die Befürchtung, dass eine zunächst ausgesprochene Sperrung für 30 Tage,
Zug um Zug und beliebig erhöht werden könnte, steht ebenfalls im Raum. Bis
möglicherweise hin zu einer Gesamtsperrung des Weges. Die Bezirksvertretung
Innenstadt-West möchte dem vorbeugen und lehnt ein Konzept in der Gestalt ab. Es
müssen die Interessen der Bürger*innen berücksichtigt werden, da der Weg von
Spaziergänger*innen sowie Radfahrer*innen Richtung Süden sehr stark frequentiert
ist. Eine Führung des Weges um die Rosenterrassen herum ist hier keine adäquate
Alternative.
Im Übrigen ist anzumerken, dass eine Schließung bei BvB Spielen erkennen lässt,
wo hier die Priorität liegt, und die Interessen von Bürger*innen, nicht dazugehören zu
scheinen.
Herr Stadtrat Rybicky entgegnet, dass aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen
ein Kompromiss entwickelt werden musste. Seines Erachtens sei die Westfalenhalle
das einzige Messegelände, dass nicht Herr über sein Gelände sein könne. Daher
müsse man mit dem 30 Tage Kompromiss zufrieden sein. Diese 30 Tage Sperrung
des Weges schränke die Möglichkeit Messen zu planen, die einem immensen
Aufwand und Aufbauarbeiten erfordern, deutlich ein. Auch die Westfalenhallen seien
mit dem Kompromissvorschlag nicht wirklich zufrieden und sähen eine gesamte
Sperrung des Weges lieber.
Dass die Öffnung bei BvB Spielen berücksichtigt wird, ist lediglich der Anzahl der
Menschen geschuldet, die mit geschätzten 35.000 durch den Weg zwischen Halle 3
und 4 strömen.
Die Partei Die PARTEI regte an, die geplante Rampe westlich des Eissportzentrums
lieber geradeaus zu führen. Herr Stadtrat Rybicki erklärte, das sei wegen des starken
Gefälles baulich nicht möglich.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt mit 14 Nein Stimmen (B90/Die
Grünen, SPD, Die Linke, FDP, die PARTEI und AfD) gegen 2 Ja Stimmen (CDU)
dem Rat der Stadt Dortmund den Beschluss nicht zu fassen:
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erneut folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.21 vor:
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme vom 30.08.21 (Fraktion DIE LINKE +) (Drucksache Nr. 19863-21-E1):

….zum o. g. Tagesordnungspunkt bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Unter Punkt 3 ist davon die Rede, dass der Weg zwischen Halle 3 und 4 an rund 30 Tagen im Jahr gesperrt werden soll. Für welche Messen ist diese Sperrung geplant?
2. Wie werden Nutzer*innen des Weges frühzeitig über Sperrungen informiert, sodass sie Umwege zeitlich einplanen können?

Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 01.09.2021 (Drucksache Nr.19863-21):
Siehe oben!

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 06.09.2021 (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache 19863-21-E2)

…..die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

1. Zum Erhalt der offenen Durchwegung und zur Sicherung der Wegeverbindung zwischen den Hallen 3 und 4 für den Rad- und Fußverkehr wird an Tagen mit verstärkter Ladetätigkeit durch den Auf- und Abbau von Messen zunächst probeweise für zwei Jahre ein Sicherheitsdienst beauftragt.

2. Zur weiteren Verkehrssicherung und zum Ausschluss von Haftungsrisiken werden zusätzlich verkehrssichernde Maßnahmen (Beschilderung, Markierung von Parklinien) im Bereich der Durchwegung umgesetzt.

3. Nach Ablauf der zweijährigen Probephase wird auf Grund der gemachten Erfahrungen über die zukünftige Lösung für eine durchgängig für den Rad- und Fußverkehr geöffnete Wegeverbindung entschieden.

4. Bei der geplanten Neugestaltung der Fuß- und Radwegerampe westlich des Eissportzentrums zu den Rosenterrassen ist den Fußgänger*innen Vorrang einzuräumen. Dies soll über eine entsprechende Beschilderung gewährleistet werden.

Begründung:
Mit der jetzt vorliegenden Kompromisslösung, die Durchwegung zwischen den Hallen 3 und 4
an ca. 30 Tagen im Jahr zu schließen, wird eine Situation geschaffen, die Radfahrenden und
insbesondere mobilitätseingeschränkten Fußgänger*innen keine verlässliche Nutzung der Strecke gewährleistet. Dabei ist Planbarkeit insbesondere auf dem Weg zur Arbeit (und nicht nur bei Fußballspielen) besonders wichtig. Ein spontaner Umweg von 600 Metern ist insbesondere für Fußgänger*innen keine Lösung.
Mit der geplanten temporären Sperrung wäre der Weg auf Dauer für Radfahrende und
Fußgänger*innen verloren, da die Zeit für einen möglichen Umweg immer eingeplant werden
müsste. Vor dem Hintergrund der von der Stadt geführten Kampagne “UmsteiGERN” und dem Projekt emissionsfreie Innenstand, über die mehr Menschen zur Nutzung des Rads für den täglichen Weg zur Arbeit gewonnen werden sollen, und aller weiteren Bemühungen zur Förderung alternativer Mobilität ist der jetzt vorliegende Beschlussvorschlag der falsche Weg.

AMIG, 07.09.2021:

Herr Rm Frank deklariert Beratungsbedarf für seine Fraktion. Er bittet die Verwaltung bis zur nächsten Ratssitzung um eine Stellungnahme zu den haftungsrechtlichen Risiken für Mandatsträger bei der Beschlussfassung im Sinne der Verwaltungsvorlage unter Inkaufnahme möglicher Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
Zudem teilt er mit, dass die CDU-Fraktion die Wegeführung über Eissportzentrum zu den
Rosenterrassen favorisiert (Ziffer 5 der Vorlage).

Herr Wilde kündigt an, dass die Frage nach den haftungsrechtlichen Risiken bis zur Ratssitzung durch die Verwaltung geklärt wird.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erneut folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 14.09.21 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt mehrheitlich mit den Stimmen der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (3), der Stimme von Herrn Höfer (FDP), bei
Enthaltung der SPD-Fraktion (4), der CDU-Fraktion (4), der Stimme von Frau Selzer
(Die Linke) gegen die Stimme von Herrn Winko (AfD) und der Stimme von der Partei
„Die Partei“ dem Rat der Stadt Dortmund, den in der Vorlage vorgeschlagenen Beschluss ohne die Punkte 3und 6 zu fassen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erneut folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.21 vor:
07.09.2021:
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme vom 30.08.2021 (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.19863-21):
Siehe oben!

Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 01.09.2021 (Drucksache Nr. 19863-21):
Siehe oben!

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 06.09.2021 (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache 19863-21-E2)
Siehe oben!

AMIG, 07.09.2021:
Siehe oben!

AKUSW, 15.09.2021:

Herr Rm Waßmann deklariert weiteren Beratungsbedarf und bittet daher darum, die Angelegenheit heute ohne Empfehlung weiterzuleiten.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die gesamte
Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
AFBL 16.09.21:

Herr Mader (CDU-Fraktion) regt an, die Angelegenheit bis zum Rat durchlaufen zu lassen, seine Fraktion sei im Rat beschlussfähig.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass es gestern im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen noch weitere Fragen zur Haftung und zum Wegerecht gegeben hätte. Ebenso zum Pachtverhältnis zwischen Eigentümer und Besitzer. Da gab es die Bitte, die Informationen bis zum Rat nachzuliefern. In diesem Fall dann nichtöffentlich.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) merkt an, dass auch seine Fraktion diskutiert hätte, ob es sich um Betriebsgelände handele oder nicht. Auch er bittet um Aufklärung, was angemietet sei. Im gestrigen Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sei zugesagt worden, dass heute jemand anwesend sei, der zu diesem Thema sprechfähig sei.

Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) schlägt vor, diese Antwort und die weitere Beratung in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu schieben und dort die Empfehlung auszusprechen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erklärt sich mit dem Verfahrensvorschlag einverstanden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Beratung der Vorlage mit allen o. g. Empfehlungen ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften heute folgende Überweisung des Rates aus der öffentlichen Sitzung vom 23.09.21 vor:
Dem Rat der Stadt liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 19863-21-E3) vor:

„Die Haftung von Gemeinderatsmitgliedern
Bezüglich der Frage, was passiert, wenn der Weg an mehr als 30 Tagen geschlossen werden
muss, ist festzuhalten, dass die Vorlage keine Beschränkung auf 30 Tage vorsieht.
Punkt 3 der Beschlussvorlage besagt, dass notwendige temporäre Schließungen anlässlich
größerer Messen/Veranstaltungen in den Westfalenhallen möglich sind.
Das sei nach aktuellen Stand an bis zu 30 Tagen der Fall.
Dem ersten Satz ist zu entnehmen, dass notwendige temporäre Schließungen möglich sind. Das bedeutet, der Weg kann temporär geschlossen werden, wenn es nötig ist.
Eine konkrete Festlegung auf eine bestimmte Anzahl an Tagen ist dort nicht normiert. Auch S. 2
besagt nur, dass das im Zeitpunkt der Erarbeitung der Beschlussvorlage an 30 Tagen im Jahr der Fall sein kann. Die Anzahl der Tage kann aber variieren und die Zahl von 30 Tagen auch
überschreiten.
Hinsichtlich der Haftung von Ratsmitgliedern sieht § 43 IV GO NRW unter den dort genannten
Voraussetzungen ausdrücklich eine Haftung der Ratsmitglieder für Schäden, die die Gemeinde
infolge von Ratsbeschlüssen erleidet, vor.
Ratsmitglieder haben ein öffentliches Amt im Sinne von Art. 34 GG inne; Die Gemeinde haftet
daher im Außenverhältnis nach § 839 BGB für die in Ausübung des Mandates verursachten
Schäden (vgl. NJW 1981, S. 2122).

Der § 43 IV GO NRW kennt drei Tatbestände:
a) die vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung
b) die Mitwirkung an einem Beschluss trotz Befangenheit und
c) die Aufgabenbewilligung ohne Deckung

Es kommt dabei nicht darauf an, ob die Stimme des jeweiligen Ratsmitgliedes ausschlaggebend
war oder nicht.

Somit kann sich ein Ratsmitglied auch nicht darauf berufen, dass Einstimmigkeit oder eine große Mehrheit den Beschluss herbeigeführt hat. Die Zustimmung zu dem rechtswidrigen Ratsbeschluss begründet seine Haftung.
Auch die Tatsache, dass ihren Beschlüssen ohne Umsetzung durch den Oberbürgermeister keine Außenwirkung zukommt, lässt eine Haftung nicht entfallen (vgl. Die Haftung von
Gemeinderatsmitgliedern nach § 43 IV NRWGO, in NVwZ 2017, 1829).
Die Notwendigkeit einer Vollzugshandlung ändert nichts an der Ursächlichkeit des
Ratsbeschlusses, da eine kumulative Kausalität den Zurechnungszusammenhang nicht
ausschließt.

Auch die unterbliebene Beanstandung durch den Oberbürgermeister führt nicht zu einer
Haftungsfreistellung, sondern lediglich zu einer Gesamthaftung im Innenverhältnis.
§ 43 IV GO NRW setzt weiter voraus, dass die Schäden durch einen Ratsbeschluss entstanden
sind. Es muss sich um einen förmlichen Ratsbeschluss handeln, der in einer Ratssitzung gefasst wurde und auf ein Wirksamwerden nach außen gerichtet ist.

Die Ratsmitglieder haften dann als Gesamtschuldner nach § 421 BGB, da sie jeder gegenüber
ihrer Kommune verpflichtet sind, denselben Schaden wieder gutzumachen (vgl. Die Haftung von Gemeinderatsmitgliedern nach § 43 IV NRWGO, in NVwZ 2017, 1829).
In dem vorliegenden Fall liegt aufgrund der Vorlage der Verwaltung positive Kenntnis bei den
Ratsmitgliedern über das Bestehen der Gefahrenquelle vor.
Somit besteht ein persönliches Haftungsrisiko der Ratsmitglieder gegenüber der Gemeinde, wenn es zu einem Schaden kommt.
Als Sorgfaltsmaßstab gilt hier der eines pflichtgetreuen durchschnittlichen Gemeindevertreters, der sich rechts- und sachkundig machen muss.

Somit müssen Ratsmitglieder wohl nicht die Kenntnis eines ausgebildeten Verwaltungsbeamten
haben, aber sich mit den Materien und Vorlagen, die sie beraten und entscheiden müssen,
befassen. Grundsätzlich können sie sich auf die Verwaltungsvorlage verlassen.
Anders ist der Fall, wenn die Vorlage der Verwaltung offenkundig mängelbehaftet oder den
Ratsmitgliedern bekannt ist, dass andere Fachbehörden einen gegenteiligen Standpunkt vertreten (vgl. Die Haftung von Gemeinderatsmitgliedern nach § 43 IV NRWGO, in NVwZ 2017, 1829).
Zudem können sich Mandatsträger auch strafrechtlich haftbar machen.
Eine Straftat kann u.a. durch das Unterlassen einer vom Gesetz geforderten Handlung begangen werden.
Strafrechtliche Verantwortlichkeit kann sich daher u.a. aus dem Unterlassen von Entscheidungen im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht, in Bezug auf die von der Gemeinde zur Benutzung durch Dritte bereitgestellten öffentlichen Sachen, ergeben.
Dabei muss eine sogenannte Garantenpflicht im Sinne von § 13 I StGB bestehen.
Ein Hauptanwendungsfall für eine Garantenpflicht bilden die Verkehrssicherungspflichten, die
vornehmlich darauf gerichtet sind, dass der Verpflichtete bestimmte Gefahrenquellen zu
beherrschen hat (vgl. Brüning, Die Haftung der kommunalen Entscheidungsträger, 2. Auflage, Rn.191).
Wenn kommunale Amtsträger sowie Rats- und Ausschussmitglieder die Eigentümerpositionen der Gemeinde mit allen Rechten und Pflichten ausüben, so sind sie auch dazu verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Stadt ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommt (vgl. s.o ).
Grundsätzlich muss sich jedes Mitglied des Gesamtorgans aufgrund des Wesens der
Kollegialentscheidung dessen Entscheidung dann zurechnen lassen (vgl. Brüning, Die Haftung der kommunalen Entscheidungsträger, 2. Auflage, Rn. 201).“

Außerdem liegt den Ratsmitgliedern folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 19863-21-E6) vor:

„… die Fraktion DIE LINKE+ bittet darum, den nachstehenden Ergänzungsantrag zum Thema
„Fuß- und Radwegeverbindung durch das Westfalenhallengelände“ zur Beschlussfassung zu
stellen.

Beschlussvorschlag

1) Der Rat nimmt die Beschlüsse des Beirates für Nahmobilität zur Kenntnis, der die Radwegeverbindung als eine wichtige Route im Dortmunder Radwegeplan ansieht.

2.1) Der Rat fordert die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH auf, die im Pachtvertrag und im Erbbaurechtsvertrag mit der Stadt Dortmund vereinbarte Pflicht zur Aufrechterhaltung der Fuß und Radwegeverbindung auch weiterhin umzusetzen.

2.2) Der Rat fordert die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH auf, die im Pachtvertrag und im Erbbaurechtsvertrag mit der Stadt Dortmund verankerten Verkehrssicherungspflichten für den Fuß und Radweg wahrzunehmen.

2.3) Der Rat fordert die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH auf, die gutachterlich festgestellten Sicherheitsmängel abzustellen und eine gefahrenfreie Nutzung des Fuß- und Radweges sicherzustellen. In diesem Zusammenhang soll eine Umgestaltung der fraglichen Be und Entladezone geprüft werden. Sichtbeschränkungen sind aufzuheben.

2.4) Der Rat fordert die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH im Rahmen der allfällig anstehenden Umbaumaßnahmen auf, eine weitgehende Verlegung der Logistikverkehre sowie der Be- und Entladung für den Messebetrieb an anderer Stelle zu organisieren und somit Fuß-/Radverkehr auf der einen Seite und Be- und Entladung auf der anderen Seite zu entzerren.

Begründung erfolgt mündlich:“

Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 - Feststellung der Tagesordnung - ab, da fraktionsübergreifend insbesondere zur Haftung / Verkehrssicherungspflicht Beratungsbedarf besteht.
Aufgrund der notwendigen fachlichen Diskussion in den Fachausschüssen erfolgt eine Überweisung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün.

Eine abschließende rechtliche Würdigung soll für die Beratung in den Ausschüssen zur Verfügung gestellt werden.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften heute folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 19863-21-E8) vom 28.10.21 vor:
in der vorgennannten Angelegenheit übersende ich Ihnen in der Anlage einen Vermerk des
Rechtsamtes zur deliktischen Haftung.

Rechtlicher Vermerk:
Ergänzende Information zur Drucksache Nr.: 19863-21
Zukünftige Entwicklung im Veranstaltungsbereich Westfalenhallen

- siehe Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 19863-21-E7), siehe oben -
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften heute folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.10.21 vor (Die Angelegenheit ist irrtümlich nichtöffentlich behandelt worden):
Hierzu liegt vor Überweisung aus dem Rat der Stadt Dortmund vom 23.09.2021 (Drucksache Nr.: 19863-21):
Siehe oben!

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 19863-21-E1)….zum o. g. Tagesordnungspunkt bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender
Fragen:
Siehe oben!

Hierzu liegt vor Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19863-21-E2)
Siehe oben!

AMIG, 26.10.2021:
Unter Hinweis auf die Protokollierung unter TOP 3.21 (Drucksache Nr.: 22755-21) im öffentliche Teil der heutigen Sitzung leitet der AMIG die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften heute folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.21 vor:
Antrag:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West fordert die Westfalenhallen GmbH auf, den Weg zwischen den Hallen 3 und 4 für die Allgemeinheit, ohne Einschränkung dauerhaft offen zu halten. Die Schließung des Weges vom 24.10.21 ist sofort aufzuheben.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West bittet die Verwaltung auf die Westfalenhallen GmbH einzuwirken, so dass der Weg unverzüglich geöffnet wird.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West bittet den Aufsichtsrat der Westfalenhallen GmbH (Mitglieder des Rates der Stadt Dortmund) die Schließung des Weges zu verhindern.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West bittet den Rat der Stadt Dortmund den Pachtvertrag zwischen der Westfalenhallen GmbH und Stadt Dortmund, der die Pflicht zur Aufrechterhaltung der Fuß- und Radwegeverbindung regelt, nicht zu verändern.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West bittet um Einsicht des nichtöffentlichen Gutachtens, so dass der Wunsch der Westfalenhallen GmbH überprüfbar und nachvollziehbar gemacht wird. Die Einsichtnahme kann in einer nichtöffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West erfolgen.
Dieser Antrag wurde bereits im Wege eines Dringlichkeitsbeschlusses vom 25.10.21 durch den Bezirksbürgermeister und 2 weiteren Mitgliedern der Bezirksvertretung beschlossen.

Frau Cramer (Bündnis90/Die Grünen) bemerkt zum Thema folgendes:

„Enttäuschend ist, dass in der Gesamtsituation nicht mal ansatzweise versucht wurde, alternative Lösungsvorschläge umzusetzen. Zwischen Laissez-faire und der kompletten Schließung des Weges liegen viele Eskalationsstufen, die hier einfach übersprungen werden. Warum kann ein einzelner Mensch, der die Absperrung durchschreiten will, mit 7 Sicherheitskräften gestoppt werden, aber nicht versucht werden, durch Kommunikation einzelne Spaziergänger*innen zu bitten, wegen des Rangierens eines LKW kurzfristig zu warten, oder den Umweg zu nehmen? Es ist aber nicht nur die inhaltliche Problematik, die schon skandalös genug ist. Es entsteht ein nicht unerheblicher Schaden, wenn Entscheidungen weder transparent im Vorfeld kommuniziert werden, noch in Abstimmung zwischen Politik und Verwaltung stattfinden. Es geht nicht um einen politischen Beschluss, bei dem man mal auf der Gewinner- und mal auf der Verliererseite steht. Das muss man im demokratischen Prozess respektieren und aushalten. Wenn aber ein gewinnorientiertes Unternehmen einfach Fakten schafft, indem es vertraglich vereinbarte Vorgaben missachtet und dann sogar Mitglieder des Verwaltungsvorstandes dieses Verfahren gutheißen, dann frage ich mich, welches Demokratie- und Rechtsverständnis dem zugrunde liegt. Wenn ich als Bürgerin der Stadt Dortmund einfach mache, was ich will und mich dabei weder an Regeln noch an Verträge oder an Gesetze halte, muss ich die Konsequenzen tragen. Welche Konsequenzen trägt die Westfalenhallen Unternehmensgruppe? Des Weiteren möchte ich nochmal um die Veröffentlichung des DEKRA-Gutachtens bitten. Ein Rechtsgutachten ist nicht gleich geltendes Recht. Um in eine juristische Debatte eingehen zu können, müssen wir jedoch den Inhalt des Gutachtens kennen. Der Bezirksbürgermeister möge prüfen lassen, welche rechtlichen Schritte für uns als Gremium möglich sind.“

Herr Tigges von der CDU Fraktion merkt an, dass ihm die Formulierung in dem vorgelegten Antrag zu weit ginge. Es müssen zunächst geeignete und konzeptionelle Lösungen gefunden werden, die unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheitspflicht und der damit verbundenen Haftungsfrage, die Interessen aller Beteiligten abbilden. Solange kein Konzept vorliegt, unterstützt er nicht die Forderung nach der „ohne Einschränkung dauerhaften Öffnung“ des Weges.

Frau Bernert-Leushacke ( Fraktion Die Linke) schlägt in diesem Zusammenhang einen Zusatz zum Wortlaut des Antrages vor, der ergänzt„ unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheitspflicht“.

Frau Eberle, von der Fraktion Die Linke bemerkt, dass es unmöglich anmutet, dass einfach Fakten geschaffen werden und man sich auf ein Gutachten beruft, was nicht öffentlich zugänglich gemacht wird. Man müsse sich auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen, da anscheinend hier lediglich wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen, und nicht die Interessen von Bürger*innen.

Rm Herr Bonde meldet sich zu Wort und erklärt, dass der Rat die Entscheidung in seiner letzten Sitzung geschoben hat, da noch keine Rechtssicherheit besteht, was den Inhalt des Erbbaurechtsvertrages und die darin enthaltenen Regelung über die Schließung des Weges betrifft.

Herr Stoltze von der SPD Fraktion appelliert an eine klare politische Willensbekundung. Man solle sich nicht auf eine rechtliche Diskussion einlassen, die Westfalenhallen GmbH soll eine Lösung vorschlagen. Im Übrigen haben sie im Rahmenverkehrsplan versprochen dass die Erschließung demnächst anders erfolgen soll, und eine Sperrung des Weges nicht mehr notwendig macht.

Auf die Anmerkung von Herrn Dr. Link, Fraktion Bündnis90/Die Grünen, ob es überhaupt eine Unfallstatistik für diesen Bereich gibt, und ob dort jemals ein Vorfall stattgefunden hat, antwortet EPHK Großmann, von der Polizei Dortmund folgendes:

Aus der Erinnerung heraus, ohne vorherige Auswertung, sei ihm kein Unfall polizeilich bekannt. Allerderdings erfasst das Straßenverkehrs- und Unfallstatistikgesetz lediglich Unfälle die sich im fließenden Verkehr ereignet haben. Sollte sich also an der Stelle beim Be– und Entladen ein Unfall ergeben haben, würde das nicht in einer Statistik erfasst werden.
Der Bezirksbürgermeister stellt den og. Antrag mit dem Zusatz „unter der Berücksichtigung der Verkehrssicherheitspflicht“ zur Abstimmung.

Die Passage des Antrages lautet demnach nun vollständig:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West fordert die Westfalenhallen GmbH auf, den Weg zwischen den Hallen 3 und 4 für die Allgemeinheit, ohne Einschränkung, unter der Berücksichtigung der Verkehrssicherheitspflicht, dauerhaft offen zu halten.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließt einstimmig, mit einer Enthaltung (AfD) die nachträgliche Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses vom 25.10.21 mit dem Zusatz „unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheitspflicht“.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften heute folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.21 (zur Drucksache Nr.: 2275521!) vor:
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 22755-21)

…..wir bitten im Wege der Dringlichkeit um die Aufnahme des o. g. Tagesordnungspunktes in der öffentlichen Sitzung am 26.10.2021. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass die
betreffende Wegeverbindung für die Woche vom 24. bis 29. Oktober 2021 für den öffentlichen Fuß und Radverkehr gesperrt wurde, obwohl dazu ein Ratsbeschluss nicht erfolgt ist.

Wir bitten um einen aktuellen Sachstand und die mündliche Beantwortung folgender Fragen:

- Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde der Weg gesperrt?
- Wer hat die Sperrung veranlasst?
- Warum wurde kein Ratsbeschluss herbeigeführt?
- Warum wurde die Sperrung nicht öffentlich angekündigt?
- Warum wurde die vom Rat in den Ausschuss geschobene Verwaltungsvorlage 19863-21
zurückgezogen? Wann soll über den Änderungsantrag unserer Fraktion beraten und
abgestimmt werden?

AMIG, 26.10.2021:
Herr Stadtrat Dahmen beantwortet mündlich die o.a. Fragen wie folgt:

1.) Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde der Weg gesperrt?
Die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH ist nach § 1 des mit der Stadt bestehenden
Pachtvertrages verpflichtet, den Verbindungsweg zwischen den Hallen 3 und 4 offen zu halten.
Zugleich ist ihr nach § 9 dieses Vertrages die Verkehrssicherungspflicht für das Gelände übertragen.
Die Geschäftsführung der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH trifft hierbei die Pflicht nach § 43 GmbHG in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns anzuwenden und haftet gegenüber der Gesellschaft, wenn sie ihre Obliegenheiten verletzt, für den entstandenen Schaden. Hierzu zählt auch die Pflicht, Dritte, die sich berechtigter Weise auf dem Betriebsgelände aufhalten, vor Schäden zu bewahren. Aus dieser Verantwortung erwächst auch die Pflicht, bei der Durchführung von Anliefer- und Logistikverkehren die notwendige Sorge dafür zu tragen, dass Dritte, insbesondere Fußgänger und Radfahrer, die den Weg grundsätzlich nutzen dürfen, auch bei diesen Verkehren nicht zu Schaden kommen. Dies ist gemäß dem Sachverständigengutachten der DEKRA nur durch eine temporäre Schließung während der entsprechenden Zeiten möglich.

2.) Wer hat die Sperrung veranlasst?
Die Sperrung wurde von der Geschäftsführung der Westfalenhallen Unternehmensgruppe aufgrund ihrer Verantwortung für die Verkehrssicherungspflicht veranlasst.
3.) Warum wurde kein Ratsbeschluss herbeigeführt?
Auch ohne einen Ratsbeschluss ist die Geschäftsführung der Westfalenhallen Unternehmensgruppe verkehrssicherungspflichtig. Ein Untätigbleiben wäre zugleich eine Verletzung der auf diese übertragenen Verkehrssicherungspflicht.

4.) Warum wurde die Sperrung nicht öffentlich angekündigt?
Die aktuelle Sperrung der Stichstraße wurde seit dem 20.10.2021 mittels Ausschilderung auf dem Gelände für die Zeit vom 25.10. – 29.10.2021 und am 21.10.2021 auch für den 24.10.2021
angekündigt. Darüber hinaus ist gestern über die Öffnung zum DFB-Pokalspiel über die folgenden Kanäle informiert worden:

• Pressemitteilung an die RN
• Pressegespräch mit Radio 91.2 sowie Versand der Pressemitteilung
• Onlinestellung der Pressemitteilung auf der Website der Westfalenhallen
• Facebook, Instagram und LinkedIn

5.) Warum wurde die vom Rat in den Ausschuss geschobene Verwaltungsvorlage 19863-21
zurückgezogen? Wann soll über den Änderungsantrag unserer Fraktion beraten und abgestimmt werden?

Weiter kündigt er an, dass die gewünschte ergänzende rechtliche Stellungnahme den Folgegremien umgehend zugeleitet wird.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Zur eigentlichen Vorlage, Drucksache Nr.: 22755-21 sowie allen dem AMIG heute irrtümlich im nichtöffentlichen Teil der Sitzung unter TOP 3.2 vorliegenden Vorgänge einigt man sich darauf, diese heute ohne Empfehlung weiterzuleiten.
Weiterhin liegt heute dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 19863-21-E9) vom 02.11.21 vor:
Anfrage der Fraktion Die Linke+ im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün
vom 30.08.2021, DS-Nr. 19863-21-E1

zu o.g. Nachfrage teilte mir Frau Loos, Geschäftsführerin der Westfalenhallen
Unternehmensgruppe GmbH, am 02.11.2021 Folgendes mit:

Zu 1)
„Laut aktuellem Stand ist eine Sperrung für die nachfolgend genannten Messen geplant:
Veranstaltungen für 2021:
- DKM
- Intermodellbau
- Signal Iduna Cup
- German Comic Con: Winter Edition
Veranstaltungen für 2022:
- BOE International
- Jagd und Hund / Fisch und Angel
- Pumps & Vales / Recycling / Solids
- Motorräder
- Creativa
- Maintenance
- Intermodellbau
- German Comic Con: Spring Edition
- Empack / Logistics
- Hund & Katz
- WM
- InterTabac / InterSupply
- Hund & Pferd
- DKM
- Signal Iduna Cup
Auch diese Auflistung ist bitte nach wie vor nicht als final zu verstehen. Wir müssen uns hier
Änderungen und Anpassungen vorbehalten. Das Messe- und Veranstaltungsgeschäft ist
mitunter sehr schnelllebig. Es kann somit zu Änderungen der Sperrtage z.B. aufgrund von
Neuveranstaltungen, Veranstaltungsabsagen oder sonstigen externen Einflüssen kommen.
Jegliche Sperrungen werden aber frühzeitig kommuniziert und der Öffentlichkeit mitgeteilt.“

Zu 2)
„Wie erfolgt die Komunikation?

Über temporäre Sperrungen der Verbindungsstraße zwischen den Dortmunder Messehallen 3
und 4 wird frühzeitig über folgende Kanäle informiert:

- Startseite und im Newsbereich auf der Website der Westfalenhallen
Unternehmensgruppe (westfalenhallen.de: Messe Dortmund, Kongress,
Westfalenhalle)

- Bei Messe-Veranstaltungen zusätzlich auf der jeweiligen Messe-Website (z.B. intermodellbau.de)
- Auf den Social-Media-Kanälen der Unternehmensgruppe (Facebook, LinkedIn, Instagram)
- Auf den Social-Media-Kanälen der jeweiligen Messeformate oder der Westfalenhalle
- Kurze Pressemitteilung/Ankündigung vorab an die Lokalpresse
- Zusatzinfo in der Newsletter-Kommunikation der jeweiligen Veranstaltungsformate (hier informierte die Westfalenhalle schon erfolgreich in der Vergangenheit über Anreisehinweise bei Terminüberschneidungen mit BVB-Spielen)
- Beginn der Kommunikationsmaßnahmen: ca. eine Woche vor Beginn der Sperrung“
Weiterhin liegt heute dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.21 vor:
Hierzu liegt vor Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 23.09.2021
(Drucksache Nr.: 19863-21) lag bereits zur Sitzung am 15.09.20201 vor-:
Siehe oben!

Hierzu Stellungnahme der Verwaltung ( Rechtlicher Vermerk) ( Drucksache Nr.: 19863-21- E8) (siehe Anlage zur Niederschrift):
Siehe oben!
Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) vom 26.10.2021 (Drucksache Nr.: 22755-21):
Siehe oben!

Hierzu Empfehlungen aus dem AMIG vom 26.10.2021 (Drucksache Nr.: 19863-21):
Siehe oben!
Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) IN West vom 26.10.2021:
Siehe oben!

Hierzu Stellungnahme der Verwaltung ( Drucksache Nr.: 19863-21- E9):
Siehe oben!

Hierzu liegt vorZusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.:19863-21-E10):

...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss der untenstehenden Zusatz- und Ergänzungsanträge:

1. Sofern die Kompromisslösung für die temporären Schließungen anlässlich größerer Messen/Veranstaltungen in den Westfalenhallen der Wegverbindung zwischen den Hallen 3 und 4 an bis zu 30 Tagen beschlossen wird, bitten wir um eine Evaluation der Auswirkungen dieses Beschlusses, insbesondere für den Rad- und Fußverkehr, nach 2 Jahren ab Beginn der Umsetzung.

2. Die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH wird aufgefordert, die Planungen zur Weiterentwicklung des Messegeländes, hier insbesondere die Logistikplanung, zu überarbeiten, damit eine dauerhafte Offenhaltung der Wegeverbindung ermöglicht werden kann.

Hierzu liegt vorZusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.:19863-21- E11):

...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN fordert die Verwaltung auf, dem Rat das von den Westfalenhallen in Auftrag gegebene vollständige Gefährdungsgutachten der DEKRA vor der Beschlussfassung in der Ratssitzung am 18.11.2021 vorzulegen.
In dem Zusammenhang soll auch die Beauftragung der Westfalenhallen an die DEKRA offengelegt werden, um zu klären, inwieweit rechtliche, bauliche, technische und organisatorische Lösungsalternativen zur Sperrung des Weges Teil der Bewertung der DEKRA waren.

Die Westfalenhallen werden zudem aufgefordert, mittelfristig ein Konzept zur Anlieferung der Messe aufzustellen, das ohne Inanspruchnahme der in Rede stehenden Fuß- /Radwegeachse auskommt.

Begründung:
Bei der Entscheidung zur weiteren öffentlichen Nutzung der Durchwegung zwischen den Westfalenhallen 3 und 4 spielt das Gefährdungsgutachten der DEKRA eine entscheidende Rolle. Dennoch liegt den Ratsmitgliedern bisher nur eine von den Westfalenhallen erstellte Zusammenfassung dieses Gutachtens vor. Als Teil der Entscheidungsgrundlage und zur umfassenden Bewertung der Sachlage muss den Ratsmitgliedern Aufgabenstellung an die DEKRA und die daraus resultierende Bewertungsgrundlage jedoch in Gänze bekannt sein.

Das Anliegen der Geschäftsführung der Westfalenhallen, die Verkehrssicherheit für Radfahrenden und Fußgänger*innen zu gewährleisten und sowohl die Geschäftsführung als auch den Aufsichtsrat rechtlich bei Haftungsfragen abzusichern, ist nachvollziehbar und geboten. Dennoch müssen aufgrund der Bedeutung des Weges für die Öffentlichkeit und die bestehende vertragliche Verpflichtung zur Offenhaltung des Weges Alternativen zur (temporären) Sperrung im Rat diskutiert werden können. Solche Alternativen sollten vorher rechtssicher geprüft werden, um eine dem Verkehrsrisiko und bestehenden Ansprüchen an die Wegeverbindung angemessene Entscheidung zu treffen.


AKUSW, 10.11.2021:

Herr Rm Waßmann teilt mit, dass seine Fraktion sich zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.:19863-21-E11) enthalten werde, da man rechtliche Bedenken dazu habe, die gewünschten Informationen öffentlich zu machen.

Herr Witte (Rechtsamt) informiert den Ausschuss diesbezüglich über die rechtlichen Möglichkeiten der Veröffentlichung.

Unter Vorbehalt der rechtlichen Möglichkeiten fasst der Ausschuss zum o. Zusatz-
/Ergänzungsantrag(Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.:19863-21-E11) einstimmig, bei Enthaltung der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

...der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung auf, dem Rat das von den Westfalenhallen in Auftrag gegebene vollständige Gefährdungsgutachten der DEKRA vor der Beschlussfassung in der Ratssitzung am 18.11.2021 vorzulegen.
In dem Zusammenhang soll auch die Beauftragung der Westfalenhallen an die DEKRA offengelegt werden, um zu klären, inwieweit rechtliche, bauliche, technische und organisatorische Lösungsalternativen zur Sperrung des Weges Teil der Bewertung der DEKRA waren.

Die Westfalenhallen werden zudem aufgefordert, mittelfristig ein Konzept zur Anlieferung der Messe aufzustellen, das ohne Inanspruchnahme der in Rede stehenden Fuß- /Radwegeachse auskommt.

Ansonsten leitet der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die gesamte Angelegenheit heute ohne Empfehlung weiter.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt heute die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage, die Stellungnahme der Verwaltung sowie die Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- unbesetzt-

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt-

6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Nutzungs- und Entgeltordnung der Kulturbetriebe Dortmund 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21614-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.2
Masterplan Sport – Bäderkonzept
hier: Bäderleitplan der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21619-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 03.11.2021 (Drucksache Nr.: 21619-21-E11) vor:

„… es wird wie folgt Stellung genommen:

Das Bäderkonzept basiert auf einer Bestandsanalyse, für die eine sozialräumliche Einordnung nicht zielführend ist, wenn im Ergebnis die dezentrale Versorgung der Stadtbezirke mit Wasserflächen erhalten und für die Lehrschwimmbecken sogar ausgebaut werden soll. Das gleiche gilt für die verkehrliche Anbindung im Bestand.

Eine sozialräumliche Einordung von Standorten erfolgt bei räumlichen Veränderungen. Da dies eine mögliche Option mit Blick auf die Bäder in der Nordstadt sein kann, wird diese Einordnung wie eine Analyse der verkehrlichen Anbindung, Bestandteil der vom Rat zu beauftragenden Machbarkeitsstudie sein. Die Ausschreibung der Studie wird nach einem positiven Ratsentscheid erfolgen.

Die Aussage zur Sanierungsfähigkeit des Nordbades basiert auf der vorliegenden Kostenschätzung des Ing.-Büros Krieger Architekten|Ingenieure, die hier von mindestens 10,4 Mio. EUR ausgeht. In die Bewertung der Verwaltung sind aber auch die Hinweise des Ingenieurbüros Engels eingeflossen, das im Auftrag der Immobilienwirtschaft das Nordbad alle 4 Monate, insbesondere statisch, untersucht. Im aktuellen Bericht wird dabei ausdrücklich auf den zunehmend schlechten Erhaltungszustand des Tragwerks (Korrosionserscheinungen) hingewiesen und die statische Sicherheit nur für weitere 4 Monate bestätigt.

Zitat Gutachten Engels Ing.: „Es kann also hier nur eine qualitative Beurteilung der momentanen Tragfähigkeit vorgenommen werden. Quantitative Aussagen hinsichtlich der verbliebenen Tragwerksreserven und deren zeitlicher Entwicklung sind daraus nicht zu interpretieren. Hierfür wären u.a. weitergehende, zerstörende Untersuchungen notwendig. Neue Bauteilproben/-öffnungen bedeuten aber eine weitere Schwächung der bereits geschädigten Konstruktion.“

Diese tiefergehenden Untersuchungen und die sich daraus ableitenden notwendigen Maßnahmen wurden auch von Krieger Architekten|Ingenieure nicht durchgeführt und lassen damit erwarten, dass sich die von Krieger Architekten|Ingenieure grob ermittelten Kosten in Höhe von 10,4 Mio. EUR noch erhöhen werden.

Ein Prüfgutachten zum baulichen Zustand des DKH liegt nicht vor, wird aber in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse werden dem Ausschuss durch das Dezernat 2 zur Kenntnis gegeben, sobald sie vorliegen.“
Folgende Empfehlungen liegen dem Hauptausschuss und Ältestenrat außerdem vor:

- des Seniorenbeirates aus seiner Sitzung am 11.11.2021:
„Dem Seniorenbeirat liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) aus öffentlicher Sitzung vom 05.10.2021 vor:
Dem AKSF liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.09.2021 vor:

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im AKSF bittet die Verwaltung um Prüfung und Stellungnahme: Die Verwaltung prüft eine Erweiterung der Öffnungszeiten der Freibäder regulär bis 20 Uhr. Hierzu soll die Verwaltung zur Sitzung am 23.11.2021 eine Kostenschätzung für das Haushaltsjahr 2022 vorlegen.

Begründung
Die Freibäder Hardenberg, Froschloch, Volkspark und Wellinghofen haben in der Regel bis 17.00 Uhr bzw. 18.00 Uhr während der Sommersaison geöffnet. Für viele Bürger*innen der Stadt Dortmund wird eine Teilnahme, insbesondere an Werktagen, dadurch nicht möglich. Durch die Überprüfung der Mehrkosten durch erweiterte Öffnungszeiten sollen mehr Bürger*innen erreicht werden und die Attraktivität der Freibäder gesteigert werden. Mit der Überprüfung sollen erste Schritte für die Erweiterung der Öffnungszeiten eingeleitet werden. Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.

Weiterhin liegt dem AKSF folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 04.10.2021 vor:

Die SPD-Fraktion im AKSF bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:

Die Verwaltung wird im Rahmen der Erarbeitung des Masterplan Sport - Bäderkonzepts mit
der Erarbeitung eines Modells beauftragt, das den flächendeckenden Einsatz von
Betriebspersonal in den Bädern langfristig sicherstellt.

Der AKSF stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.

Frau Mais (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass gemäß Seite 2 der Vorlage noch gesonderte Beschlüsse eingeholt werden müssen. Das Lehrschwimmbecken Holzen sei eine schnell zu realisierende Maßnahme und solle nicht untergehen. Sie gibt zu Protokoll, dass auf Seite 8 unter Pkt. 3 der Bau eines zentralen Familienbades mit erweiterten Wasserflächen im Stadtbezirk Nord aufgeführt sei. Dies könne sich ihre Fraktion sehr gut für das Freibad Stockheide im Hoeschpark vorstellen. Die in der Vorlage gewählte Formulierung sei zu allgemein.

Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) teilt mit, dass das Behindertenpolitische Netzwerk sehr enttäuscht darüber sei, dass die Barrierefreiheit nicht berücksichtigt würde. Sie weist hierzu auf den letzten Satz der Seite 5 hin.

Herr Schreyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass die Zahlen auf Seite 11 der Anlage leider nicht lesbar seien.

Der AKSF bittet die Verwaltung, allen beteiligten Gremien für ihre Beratungen eine lesbare Ausfertigung der Seite 11 zur Verfügung zu stellen.

Der AKSF empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Antrags der SPD-Fraktion mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Abschlussbericht zum Bäderleitplan zur Kenntnis und beschließt die kurzfristige Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für den Erhalt bzw. Ausbau der Wasserflächen des Nordbades und des Freibades Stockheide.
Hier besteht besonderer Handlungsbedarf, weil beide Bäder stark sanierungsbedürftig sind. Ziel dieser Machbarkeitsstudie ist die Sicherung des vorhandenen Bedarfs (Schul- und Vereinsschwimmen) sowie die Ausweitung von Wasserflächen für die nachgewiesenen Ansprüche des Familien- und Freizeitschwimmens in der Nordstadt.
Für die nachgenannten Handlungsempfehlungen werden noch gesonderte Beschlüsse eingeholt:

- Gutachterliche Betrachtung, an welchen Standorten der Neubau von Lehr-schwimmbecken, insbesondere zur Abdeckung des Schulschwimmbedarfs, der Schwimmausbildung der Vereine und des Reha- und Seniorenschwimmens mit Blick auf eine dezentrale Verteilung wirtschaftlich und baulich-technisch sinnvoll erscheint.

- Erarbeitung eines Raumprogramms für den Standort Wischlingen in Bezug auf einen weiteren Ausbau als Gesundheits- und Saunabad auf Grundlage des ermittelten hohen wirtschaftlichen Potentials in Dortmund und seinem Einzugsgebiet.

Die im Folgenden formulierten Handlungsempfehlungen werden die Sport- und Freizeitbetriebe umsetzen und die Ergebnisse dem Rat der Stadt Dortmund vorstellen.

- Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden Hallensportbäder.
Ziel ist der Erhalt der bestehenden Bäder für die Bedarfe des Schul- und Vereinssports.
Dieser Erhalt bedeutet, dass der in den letzten Jahren stark gewachsene öffentliche Bedarf (mehr Angebote für Familien und Kinder) nur teilweise abgedeckt werden kann.

- Erstellung eines Prioritätenkataloges auf Grundlage der Gutachten von Krieger Architekten in Abstimmung mit den Badbetreibern zur Sanierung und Modernisierung der bestehenden Freibäder.

Der Seniorenbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Berücksichtigung der Sicherstellung der Barrierefreiheit und der wohnortnahen Versorgung von Frei- und Hallenbädern sowie des Antrags der SPD-Fraktion und den Ausführungen von Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk), folgenden Beschluss zu fassen:

- siehe Beschlussvorschlag –.
- des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) am 12.11.2021:
„Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des AKSF aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.21 vor:
Dem AKSF liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.09.2021 vor (Drucksache Nr.: 21619-21-E1)

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im AKSF bittet die Verwaltung um Prüfung und Stellungnahme: Die Verwaltung prüft eine Erweiterung der Öffnungszeiten der Freibäder regulär bis 20 Uhr. Hierzu soll die Verwaltung zur Sitzung am 23.11.2021 eine Kostenschätzung für das Haushaltsjahr 2022 vorlegen.

Begründung
Die Freibäder Hardenberg, Froschloch, Volkspark und Wellinghofen haben in der Regel bis 17.00 Uhr bzw. 18.00 Uhr während der Sommersaison geöffnet. Für viele Bürger*innen der Stadt Dortmund wird eine Teilnahme, insbesondere an Werktagen, dadurch nicht möglich. Durch die Überprüfung der Mehrkosten durch erweiterte Öffnungszeiten sollen mehr Bürger*innen erreicht werden und die Attraktivität der Freibäder gesteigert werden. Mit der Überprüfung sollen erste Schritte für die Erweiterung der Öffnungszeiten eingeleitet werden.

Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.

Weiterhin liegt dem AKSF folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 04.10.2021 vor (Drucksache Nr.: 21619-21-E3):

Die SPD-Fraktion im AKSF bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:

Die Verwaltung wird im Rahmen der Erarbeitung des Masterplan Sport - Bäderkonzepts mit der Erarbeitung eines Modells beauftragt, das den flächendeckenden Einsatz von Betriebspersonal in den Bädern langfristig sicherstellt.

Der AKSF stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.

Frau Mais (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass gemäß Seite 2 der Vorlage noch gesonderte Beschlüsse eingeholt werden müssen. Das Lehrschwimmbecken Holzen sei eine schnell zu realisierende Maßnahme und solle nicht untergehen. Sie gibt zu Protokoll, dass auf Seite 8 unter Pkt. 3 der Bau eines zentralen Familienbades mit erweiterten Wasserflächen im Stadtbezirk Nord aufgeführt sei. Dies könne sich ihre Fraktion sehr gut für das Freibad Stockheide im Hoeschpark vorstellen. Die in der Vorlage gewählte Formulierung sei zu allgemein.

Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) teilt mit, dass das Behindertenpolitische Netzwerk sehr enttäuscht darüber sei, dass die Barrierefreiheit nicht berücksichtigt würde. Sie weist hierzu auf den letzten Satz der Seite 5 hin.

Herr Schreyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass die Zahlen auf Seite 11 der Anlage leider nicht lesbar seien.
Der AKSF bittet die Verwaltung, allen beteiligten Gremien für ihre Beratungen eine lesbare Ausfertigung der Seite 11 zur Verfügung zu stellen.

Der AKSF empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Antrags der SPD-Fraktion mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Beschluss, wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu fassen.
Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.21 vor:
Dem AKJF liegt folgende Empfehlung des AKSF aus öffentlicher Sitzung vom 05.10.2021 vor:

siehe oben!

Frau Gövert (B´90/Die Grünen) erklärte, dass sie sich gegen die Vorlage ausspreche, da im Sinne der Kinder und Jugendlichen das Bad Stockheide und das Nordbad nicht zugunsten eines Kombibades mit höheren Eintrittspreisen ersetzt werden sollten.

Der AKJF schließt sich mehrheitlich (3 Gegenstimmen B´90/Die Grünen, Frau Düwel, Frau Schütte-Haermeyer) der Empfehlung des AKSF.
Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.21 vor: (einschließlich Drucksache Nr.: 21619-21-E7)
Hierzu liegt vor -> Empfehlung: AKSF vom 05.102021
siehe oben!

Hierzu liegt vor à Bitte um Stellungnahme vom 21.10.2021 (Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr. 21619-21-E6)

…..die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um eine zusätzliche sozialräumliche Einordnung und Bewertung insbesondere der Nordstadt-Bäder. Dabei soll auch die Infrastruktur für alle Verkehrsteilnehmer*innen dargestellt werden. Zudem wird die Verwaltung gebeten, vor dem Hintergrund der dargestellten maroden Bausubstanz des Nordbades, den baulichen Zustand des zum gleichen Gebäudekomplex gehörigen Dietrich-Keuning-Hauses zu bewerten. Die Stellungnahme ist den Ratsmitgliedern rechtzeitig zur Ratssitzung am 18.11.2021 schriftlich vorzulegen.

Begründung:
Das Bäderkonzept greift in seiner Ist-Analyse leider nur die reine Verteilung der Frei- und Hallenbäder nach Stadtbezirken auf. Eine sozialräumliche Einordnung findet nicht statt. Zudem fehlt im Anhang die Betrachtung der einzelnen Bäder bezüglich ihrer Anbindung im Quartier, an den ÖPNV oder an das Radwegenetz Stattdessen erfasst die Bewertung der Bäder (Anhang) bei allen Einzelkarten eine Angabe „Entfernung 0km“. Im AKSF hatte die Verwaltung mündlich angegeben, das Nordbad sei marode und nicht sanierungsfähig. Die Bestandsanalyse im Bäderleitplan weist hingegen einen Sanierungsbedarf von 10,4 Millionen Euro aus. Die mündliche Aussage steht somit im Widerspruch zum Ergebnis der Begehungen bzw. Darstellungen durch die diversen Planungsbüros (DSBG, PBR, KRIEGER).

Hierzu liegt vor -> Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 21.10.2021 (Bündnis 90/Die Grünen) Drucksache Nr. 21619-21-E7)

die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wird unter Punkt 1. neben dem Abriss und Neubau des Nordbades auch die “Sanierung des Bestandsbaus des Nordbades” als Vergleichsvariante mit untersucht.

Begründung:
Der Bestandsbau des Nordbades entspricht – wie die guten Nutzungszahlen des Nordbads belegen – den Bedarfen der Nutzer*innen. Ebenso wurden schon die Kosten für die Sanierung zuletzt durch ein beauftragtes Architekturbüro mit rund 10,4 Mio. Euro beziffert. Ein Neubau wäre in jedem Fall um ein Vielfaches teurer. Aus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist somit eine Sanierung als Alternative unbedingt sorgfältig zu prüfen.

AMIG, 26.10.2021:
Die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr. 21619-21-E6) erfolgt zur Sitzung des Rates am 18.11.2021.
Man einigt sich darauf, den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 21619-21-E7) an den AFBL zu überweisen.

In Kenntnis der Empfehlung des AKSF empfiehlt der AMIG dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und Enthaltungen (Fraktion DIE LINKE+, Fraktion DIE PARTEI), den Beschluss, wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu fassen:
Dem Ausschuss für AFBL liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 02.11.21 vor:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die Vorlage mit folgenden Hinweis und wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu beschließen

Der Bezirksvertretung Hörde fehlt ein Hinweis auf das Lehrschwimmbecken Holzen und die Bezirksvertretung Hörde empfiehlt zeitnah eine Terminierung für eine Begutachtung des Lehrschwimmbeckens vorzunehmen, damit eine Instandsetzung realisiert werden kann.

Abstimmungsergebnis: mit 9 Ja Stimmen, 5 Gegenstimmen (Grünen/LINKE) und 3
Enthaltungen so beschlossen
Dem AFBL liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.21 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig untenstehende Beschlussfassung unter Berücksichtigung folgender Abänderungen der Vorlage:

1. Ergänzung und Änderung des Punktes 7.1 um die folgende Formulierung:
1. Sanierung des Bestandsbaus oder Sanierung des Bestandsbaus in zwei Schritten
mit zunächst Anbau eines Schwimmbeckens im südlichen Bereich sowie nach
dessen Fertigstellung vollständiger Sanierung des Bestandsgebäudes oder Neubau
des Nordbades an einem anderen Standort
Prioritär sollen in der Machbarkeitsstudie alle zur Verfügung stehenden
Optionen zur Sanierung des Bestandsbaus des Nordbades untersucht werden. Ein
Abriss und Neubau an gleicher Stelle scheidet wegen des dadurch bedingten zeitlichen
Ausfalls von bis zu 4 Jahren aus. Bei einem Neubau könnten dann auch die im
Bäderkonzept geforderten familienfreundlichen Ausstattungsmerkmale ergänzt
werden. Ein Neubau ist zwingend erforderlich, müssen doch die pflichtigen Aufgaben
des Schulschwimmunterrichts erfüllt werden. Auch der Vereinssport und das
öffentliche Schwimmen würden von einer solchen Maßnahme profitieren. Bei
gleichzeitiger Umsetzbarkeit ist eine Sanierung einem Abriss/Neubau
vorzuziehen.

2. Ersatzlose Streichung des Punktes 7.3:
Bau eines zentralen Familienbades mit erweiterten Wasserflächen im Stadtbezirk
Nord, das die Funktionen eines Hallen- und eines Freibades (für Nordbad und Freibad
Stockheide) vereint und zudem allen Nutzeransprüchen (Schule, Vereine,
Öffentlichkeit ganzjährig voll gerecht wird.

Begründung:

Zu Punkt 1:
Der Bestandsbau des Nordbades entspricht – wie die guten Nutzungszahlen des Nordbades
belegen – den Bedarfen der Nutzer*innen. Die aktuelle herausragende Lage des Nordbades in
direkter Nähe zum öffentlichen Nahverkehr sowie in fußläufiger Nähe zu zahlreichen Schulen
ließe sich an einem neuen Standort nur schwer erneut ermöglichen. Ebenso wurden schon die
Kosten für die Sanierung zuletzt durch ein beauftragtes Architekturbüro mit rund 10,4 Mio.
Euro beziffert. Ein Neubau wäre in jedem Fall um ein Vielfaches teurer. Aus dem Grundsatz
der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist somit eine Sanierung als Alternative prioritär zu
prüfen.

Zu Punkt 2:
Die Kosten für ein solches Familienbad wurden bei der Vorstellung des Bäderkonzeptes von
dem hierzu beauftragten Architekturbüro optimistisch auf 47 Mio. Euro geschätzt. Dem
gegenüber stehen Kosten in Höhe von 17,5 Mio. Euro für die Sanierung der beiden
Bestandsbäder Nordbad und Stockheide. Ein derartiges Projekt erscheint somit in erster Linie
höchst unwirtschaftlich. Hinzu kommen die erheblich steigenden Betriebskosten, die den
städtischen Haushalt jährlich zusätzlich belasten würden. Weiterhin wird eine Verdopplung
der Eintrittspreise geschätzt. In Anbetracht der sozioökonomischen Struktur innerhalb der
Nordstadt erscheint es mehr als fraglich, ob hier ein Mehrwert für Bewohner*innen des
Stadtteils geschaffen wird. Die Nichtschwimmer*innenquote unter Kindern in der Nordstadt
ist ohnehin schon sehr hoch, hier eine zusätzliche finanzielle Barriere einzuziehen, die explizit
Kinder aus Haushalten mit geringen Einkommen vom Schwimmen abhält, ist schlichtweg
falsch.

3. Ergänzung

Lehrschwimmbecken sollen im Gebiet der Innenstadt Nord an
Grundschulstandorten regelmäßig vorgesehen werden. Im Rahmen der
Neubaumaßnahmen Burgholzstraße/Eberstraße soll auch dort ein
Lehrschwimmbecken errichtet werden. Da die Mehrzahl aller Schulen in der
Nordstadt inklusiv unterrichtet, ist es sinnvoll, behindertengerechte
Lehrschwimmbecken (absenkbarer Boden) vorzusehen.

Begründung
Auf S. 6 der genannten Drucksache 21619-21 wird ausgeführt:
Aus dem Punkt 2.) ergibt sich die Notwendigkeit, die Kapazitäten an
Lehrschwimmbecken in Dortmund zu erweitern, insbesondere um den steigenden Zahlen an
Grundschulkindern, die in den nächsten 5-15 Jahren zu erwarten sind, gerecht zu werden.
Die Entwicklung weiterer Standorte für Lehrschwimmbecken wirkt sich ebenso günstig im
Hinblick auf den demografischen Wandel (…) aus.

Damit ist bereits eine hinlängliche Begründung für die Ausstattung der fast sämtlich neu zu
errichtenden (!) Nordstadt-Grundschulen sowie für die Neufassung des Schulzentrums
Burgholzstraße/Eberstraße gegeben. –
Gleichzeitig würden solche Maßnahmen aber den hohen Druck verringern, der mit der noch
zu findenden Lösung hinsichtlich der Neuerrichtung eines Bades/ von Bädern in der
Nordstadt einhergeht.
Beschluss:
wie in der Vorlage vorgeschlagen! Siehe oben!
Dem AFBL liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor (Drucksache Nr.: 21619-21—E11):
- siehe oben -
Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.21 vor:
Dem Schulausschuss liegen folgende Empfehlungen vor:

Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021: siehe oben!

Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2021:
siehe oben!

Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2021:
siehe oben!

Außerdem liegen dem Schulausschuss folgende Zusatz-/Ergänzungsanträge vor:

Fraktion B‘90/Die Grünen:

„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache Nr.: 21619-21-E10) bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Stufenkonzept zur Sanierung der Hallenbäder inkl. des Nordbads spätestens bis zur Ratssitzung am 16.12.2021 im Zuge der Haushalts-beratungen vorzulegen. Mithilfe des Stufenkonzepts im Prioritätenkatalog der Verwaltung wird sichergestellt, dass Hallenbäder nacheinander und nicht zeitgleich saniert bzw.
gebaut werden, um das Schulschwimmen und Vereinsschwimmen sicherzustellen. Das Stufenkonzept wird vor diesem Hintergrund Prioritäten berücksichtigen, welche Bäder wann vorrangig saniert werden.

Begründung

Das Bäderkonzept weist einen Sanierungsbedarf von 113 Mio. Euro für alle Freibäder und Hallenbäder aus. Vor diesem Hintergrund muss gewährleistet werden, dass Schulschwimmen und Vereinssport auf genügend Wasserflächen zugreifen können. Dies soll durch ein Stufenkonzept ermöglicht werden und Hilfe zur Entscheidungsgrundlage für die Ratsmitglieder in den Haushaltsberatungen sein, sofern über die Sanierung von Bädern beschlossen wird.“



SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 21619-21-E-15):

„… die SPD-Fraktion im Schulausschuss bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrages:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah ein Konzept zum Neubau von Lehrschwimmbecken in Dortmund vorzulegen.

2. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah einen konkreten Termin zu nennen, wann mit der Sanierung des Lehrschwimmbeckens in Dortmund-Holzen begonnen wird.

Begründung

Für den Standort des Lehrschwimmbeckens in Dortmund-Holzen liegt ein Gutachten bereits vor. Eine Entscheidung zur Sanierung dessen kann nun getroffen werden. Zudem sind weitere Lehrschwimmbecken zur Schwimmausbildung der Kinder in Dortmund notwendig.“



Herr Spieß bat um folgende Ergänzung des SPD-Antrages:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah ein Konzept zum Neubau von Lehrschwimmbecken in Dortmund vorzulegen, das in das Bäderkonzept integriert wird.

Herr Spieß begründete kurz den Antrag seiner Fraktion. Ein Konzept vorzulegen gehe über eine gutachterliche Betrachtung hinaus. Zum Punkt 2 sehe seine Fraktion keine haushaltspolitische Relevanz. Sollte das anders sein, würde ein haushaltspolitischer Antrag nachgereicht werden.

Frau Mais ging auf den SPD-Antrag ein. Man habe in Holzen ein Lehrschwimmbecken, das genutzt werden könnte, wenn man Geld rein stecke. Inhaltlich könne sie dem zustimmen, sei aber der Meinung, Sanierung ohne Geld sei nicht möglich. Ein Konzept aufzustellen, sei ok, wenn auch schwierig, da Lehrschwimmbecken immer in Hallenbäder integriert werden. Im Haushalt 2021 und 2022 sei dafür kein Geld eingestellt, deshalb gehöre das Thema in die Haushaltsberatungen.

Frau Lögering bestätigte die Meinung ihrer Fraktion aus der Sitzung des AKSF. Der jetzige Antrag ihrer Fraktion soll die Möglichkeit bieten, Sanierungen direkt vorzugeben. Zum SPD-Antrag folgte sie den Ausführungen von Frau Mais. Inhaltlich sei Punkt 1 ok, Punkt 2 gehöre in die Haushaltsberatungen.

Herr Klösel führte aus, dass seiner Fraktion in der Vorlage ein fester Termin fehle. Aus diesem Grund sei der Antrag entstanden. Über die Sanierung des Lehrschwimmbeckens Holzen sei werde ja schon seit Jahren diskutiert.

Frau Mais hält die Aufnahme in die Haushaltsberatungen für wichtig, um endlich handeln zu können. Der Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen sei ihrer Meinung nach durch den Beschlusstext einbezogen, sie könne diesem aber zustimmen.

Herr Spieß beantragte die Einzelabstimmung der Punkte des SPD-Antrages.

Der Schulausschuss stimmt dem folgenden Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen einstimmig zu:

Der Schulausschuss stimmt dem Punkt 1 des SPD-Antrages mit der gewünschten Ergänzung (fett) einstimmig zu:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah ein Konzept zum Neubau von Lehrschwimmbecken in Dortmund vorzulegen, das ins Bäderkonzept integriert wird.

Der Schulausschuss stimmte dem Punkt 2 des SPD-Antrages einstimmig (bei Enthaltung FDP/Bürgerliste, 1 DIE LINKE+, B‘90/Die Grünen, CDU) zu:

2. Die Verwaltung wird aufgefordert zeitnah einen konkreten Termin zu nennen, wann mit der Sanierung des Lehrschwimmbeckens in Dortmund-Holzen begonnen wird.

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 6 Nein (B‘90/Die Grünen, DIE PARTEI) und 1 Enthaltung (DIE LINKE+) unter Einbeziehung der vorliegenden Empfehlungen und Anträge, den Beschluss, wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu fassen:

siehe oben!
Dem AFBL liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.21 vor:
Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN empfiehlt die Vorlage in der Form nicht, da sie der Verlagerung des Freibades Stockheide nicht zustimmen. Darüber hinaus kann das Mengeder Hallenbad von Berufstätigen nicht genutzt werden, da die Öffnungszeiten dies nicht ermöglichen. Diese sollten entsprechend angepasst werden.

Empfehlung

Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt die Vorlage, wie vorgeschlagen, mit den o. g. gemachten Anmerkungen
Dem Ausschuss für AFBL liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.21 vor:
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt hierzu nachfolgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung vom 05.10.2021 vor:
siehe oben!

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nachfolgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus seiner Sitzung vom 26.010.2021 vor:
siehe oben!

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt eine lesbare Ausfertigung der Seite 11 vor.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung hierzu nachfolgende Empfehlung aus der Bezirksvertretung Hörde aus der Sitzung vom 02.11.2021 vor:
siehe oben!

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung hierzu nachfolgende Empfehlung aus der Bezirksvertretung Nord aus der Sitzung vom 03.11.2021 vor:
siehe oben!

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
siehe oben!

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage und alle o. g. vorliegenden Empfehlungen ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.
Dem AFBL liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.21 vor:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 15 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen (Fraktion Die Linke/Die Partei) den Beschluss wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu beschließen.
Dem AFBL liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.21 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt unter Berücksichtigung des nachstehenden Antrages des SPD-Fraktion aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (5), der CDU-Fraktion (4), Frau Selzer (die Linke) und Herrn Winko (AfD) gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Herrn Höfer (FDP) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Antrag der SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit:
Die Verwaltung wird im Rahmen der Erarbeitung des Masterplan Sport – Bäderkonzepts mit der Erarbeitung eines Modells beauftragt, das den flächendeckenden Einsatz von Betriebspersonal in den Bädern langfristig sicherstellt.

Beschluss
- wie in der Vorlage vorgeschlagen
Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des Behindertenpolitisches Netzwerkes aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.21 vor:
Dem BPN liegt die folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021 vor.
Siehe oben!
Frau Opitz geht auf die vorliegende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021 und auf ihre darin gemachten Anmerkungen ein.
Weiterhin liegt dem Behindertenpolitischen Netzwerk folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor:

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Beschlussvorlage

Die Bewertung des Bestands (Anhang des Bäderleitplans) ignoriert Barrierefreiheit in ihrer Komplexität. Barrierefreiheit ist mehr als nur ein breiter Eingang mit einer Rampe oder eine barrierefreie Toilette. In der Vorlage taucht lediglich das Merkmal “behindertengerecht” auf, ohne darzustellen, in welcher Form. Stattdessen eröffnet die vorgeschlagene Machbarkeitsstudie der Verwaltung einen Weg, dass eines von nur drei barrierefreien Dortmunder Bädern – das Nordbad – dauerhaft geschlossen wird. Darüber hinaus ist das Nordbad sehr zentral und barrierefrei über die öffentlichen Verkehrsmittel und ohne
fremde Hilfen (z.B. ohne manuell bedienbare Bus-Rampen) eigenständig erreichbar.

Das BPN möge daher beschließen:

Dem Rat der Stadt Dortmund wird der Erhalt und die Sanierung des Nordbads
empfohlen.

1. Beschlussvorlage

Folgt man der Vorlage und dem Bäderleitplan, die die Verwaltung zugesandt hat, kommt man zum Schluss, Menschen mit Behinderungen gibt es in Dortmund nicht. In der Ziel-beschreibung taucht das Thema nicht auf, dementsprechend findet es auch keine
Beachtung in den weiteren Plänen der Verwaltung. Das BPN möge daher beschließen:

Die Machbarkeitsstudie zur Realisierungsfähigkeit der in 1 und 3 genannten Varianten wird ergänzt um den Erhalt des Nordbads – auch um Prüfung auf baulich-technische und DIN-gerechte Barrierefreiheit sowie um Berück-sichtigung von Sport von und für Menschen mit diversen Behinderungen. Folgende Gesichtspunkte sollen hierbei aufgegriffen werden:

· Erreichbarkeit des Bades mit öffentlichen Verkehrsmitteln – im besten Fall ohne fremde Hilfen wie manuell zu bedienende Bus-Rampen, sondern durch direkte Anbindung ans Stadtbahnnetz mit ebenerdigem Zugang

· Zugang zum Bad durch feste Rampen – keine störanfälligen Lifts

· Ausgestaltung des Sanitär- und Umkleidebereichs

· Zugang ins Wasser


Begründung:

Trotz der ermöglichten Beteiligung von Menschen mit Behinderungen im Beteiligungs-prozess sowie der von diesen eingebrachten Bitten, Inklusion in allen Bereichen des
Bäderkonzepts – und nicht nur am Beckenrand – zu berücksichtigen, findet sich im Bäderleitplan das Thema Barrierefreiheit und Inklusion nicht abgebildet.

Das BPN stimmt dem vorliegenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einstimmig zu und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die Verwaltungsvorlage unter Einbeziehung dieses Antrages zu beschließen.

Dem AFBL liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.21 vor:
Die Bezirksvertretung Eving unterstützt den nachfolgenden Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 03.11.2021 und erhebt diesen zum Antrag und beschließt einstimmig gleichlautenden Zusatz.

Empfehlung BV Innenstadt-Nord siehe oben!

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig nachfolgende Beschlussfassung unter Berücksichtigung des oben genannten Zusatzes:

Siehe oben! – weiterer Beschlusstext wie in der Vorlage vorgeschlagen!
Darüber hinaus nimmt die Bezirksvertretung Eving nachfolgende Empfehlungen/Stellungnahme zur Kenntnis:

- Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.11.2021
- Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2021
- Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2021
- Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2021
- Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2021
- Stellungnahme des Oberbürgermeisters Herrn Westphal vom 03.11.2021
Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.21 vor:
Hierzu liegt vor-> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit vom 05.10.2021:
Siehe oben!
Weiter liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grüne (AMIG) vom 26.10.2021:
Siehe oben!
Weiter liegt vor Empfehlung der Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) vom 27.10.2021:
Siehe oben!
Weiter liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Nord vom 03.11.2021:
Siehe oben!
Weiter liegt vorEmpfehlung der Bezirksvertretung (BV) Mengede vom 03.11.2021:
Siehe oben!
Weiter liegt vor Empfehlung des Schulausschusses vom 03.11.2021:
Siehe oben!
Weiter liegt vor Empfehlung der BV Innenstadt –Ost vom 09.11.2021:
Siehe oben!
Weiter liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21619-21-E11):
Siehe oben!

AKUSW, 10.11.2021:
In Kenntnis der vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung leitet der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.

Der AFBL lässt die gesamte Angelegenheit bis zum Rat durchlaufen.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage mit der Stellungnahme und den Empfehlungen ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.3
Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21664-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgende Empfehlung des Behindertenpolitisches Netzwerks (BPN) aus seiner Sitzung am 28.10.2021 vor:
„Dem BPN liegt die folgende Empfehlung des Integrationsrates aus der öffentlichen Sitzung vom 06.102021 vor, die die Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021 enthält:

Dem Integrationsrat liegt nachfolgende Empfehlung des AKSF aus der Sitzung vom 05.10.2021 vor:

Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) weist darauf hin, dass die Planung so aufzustellen sei, dass es selbstverständlich ist, dass Menschen mit und ohne körperliche Beeinträchtigungen diese Anlage (auch gemeinsam) nutzen können. Richtiger wäre es davon zu sprechen, dass die Barrierefreiheit für alle gegeben sein müsse. Sie bittet, diesen Hinweis in die Niederschrift mit aufzunehmen.


Der AKSF empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Hinweises von Frau Opitz einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt im Grundsatz der Umgestaltung des Sportgeländes Buschei und seiner Nebenflächen auf Grundlage der Ideenskizze mit einer Kostenprognose in Höhe von rd. 16,0 Mio. € zu und beschließt die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie in Höhe von ca. 20.000 € zur Prüfung der Realisierungsfähigkeit des neuen „Sportparks Scharnhorst“.
3. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung für die Realisierung des Projektes „Multispielfelder Schule“ - auf Grundlage der aktuellen Kostenprognose – investive Finanzmittel in Höhe von derzeit rd. 770 T€ - brutto – (inklusive Baunebenkosten) bereit zu stellen.
Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Berücksichtigung des o.a. Hinweises des Behindertenpolitischen Netzwerks einstimmig bei Enthaltung der AFD folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
- siehe Beschlussvorschlag -
Frau Opitz geht auf die vorliegende Empfehlung des AKSF aus der öffentlichen Sitzung vom 05.10.2021 und auf ihre darin gemachten Anmerkungen ein.
Weiterhin liegt dem BPN folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor:

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um Ergänzung der Machbarkeitsstudie um folgende Aspekte:

Die Machbarkeitsstudie prüft die Realisierungsfähigkeit des neuen „Sportparks Scharnhorst“ um Prüfung auf baulich-technische und DIN-gerechte Barrierefreiheit auf der einen Seite sowie auf der anderen Seite um Berücksichtigung von Sport von und für

· Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
· Blinden
· Gehörlosen
· Menschen mit psychischen Behinderungen.
Begründung:
Unter Barrierefreiheit wird oftmals – auch in der Verwaltung Dortmund – die Barriere-freiheit unter Gesichtspunkten der Erreichbarkeit bzw. Mobilität betrachtet. Menschen mit Behinderungen sind aber nicht nur Zuschauer*innen, sondern in der Mitte unserer
Gesellschaft. Die öffentliche Verwaltung hat deshalb die besondere Verantwortung, wenn sie aus öffentlichen Mitteln plant und baut, Maßnahmen nicht nur aus der Sicht von
Menschen ohne Behinderung zu konzipieren, sondern aus der Sicht von allen.
Das BPN stimmt dem vorliegenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einstimmig zu und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung folgenden, geänderten Beschluss zu fassen:
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt im Grundsatz der Umgestaltung des Sportgeländes Buschei und seiner Nebenflächen auf Grundlage der Ideenskizze mit einer Kostenprognose in Höhe von rd. 16,0 Mio. € zu und beschließt die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie in Höhe von ca. 20.000 € zur Prüfung der Realisierungsfähigkeit des neuen „Sportparks Scharnhorst“.
3. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung für die Realisierung des Projektes „Multispielfelder Schule“ - auf Grundlage der aktuellen Kostenprognose –investive Finanzmittel in Höhe von derzeit rd. 770 T€ - brutto – (inklusive Baunebenkosten) bereit zu stellen.

Die Machbarkeitsstudie wird um folgende Aspekte ergänzt:

Die Machbarkeitsstudie prüft die Realisierungsfähigkeit des neuen „Sportparks Scharnhorst“ um Prüfung auf baulich-technische und DIN-gerechte Barrierefreiheit auf der einen Seite sowie auf der anderen Seite um Berücksichtigung von Sport von und für
· Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
· Blinden
· Gehörlosen
· Menschen mit psychischen Behinderungen“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des BPN ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


7. Schule

zu TOP 7.1
Förderprogramm "Starke Bildung in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21999-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 7.2
Erarbeitung einer Gesamtstrategie für die systematische Implementierung von Bildung für nachhaltige Entwicklung in die Dortmunder Bildungslandschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21139-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) aus seiner Sitzung am 05.10.2021 vor:
„Frau Mais (CDU-Fraktion) hat in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 24.08.2021 darum gebeten, zunächst das Votum des Schulausschusses abzuwarten und über die Vorlage in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 05.10.2021 zu beraten.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hat daraufhin einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich einig darüber, die Beratung in seine nächste Sitzung zu schieben, bittet aber den Schulausschuss ausdrücklich, trotzdem ein Votum in seiner Sitzung am 01.09.2021 abzugeben. Die endgültige Beschlussfassung kann dann in der Sitzung des Rates am 18.11.2021 getroffen werden.
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Schulausschusses aus seiner Sitzung am 01.09.2021 vor:

Der Schulausschuss diskutierte die Vorlage, teils im Zusammenhang mit dem TOP 2.4 – Konzeption Gesamtstrategie MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) -.

Frau Dr. Goll erklärte, dem fachlichen Inhalt beider Vorlagen zustimmen zu wollen. Die Einrichtung der 4 Planstellen möchte sie jedoch in die Haushaltsberatungen schieben.

Zu TOP 2.4 – Konzeption Gesamtstrategie MINT stimmte die Mehrheit des Ausschusses dem nicht zu.

Frau Schneckenburger erklärte zu TOP 2.5, dass hier bereits eine Stelle durch Ratsbeschluss eingerichtet sei, für die Koordination des Schulgärtenprozesses. Der Verein schulinndo sei beauftragt worden, die Koordination der Entwicklung des Programms durchzuführen. Dafür seien Sachmittel für eine Personalstelle zur Verfügung gestellt worden.
Sollten nicht zwei Personalstellen für BNE gewünscht sein, müsste die vorgenannte Stelle zur Disposition gestellt werden.
Die Stadt Dortmund habe sich beim Land um die Teilnahme im BiNaKom-Netzwerk beworben, ein Netzwerk des Bundesbildungsministeriums, um in den Kommunen das Thema Bildung für nachhaltige Entwicklung anzuschieben durch eine Qualifizierungsstrategie. Es ist leider nicht mit Fördergeldern hinterlegt, sondern mit einem Qualifizierungsangebot. Es richtet sich an 51 Kommunen in Deutschland, diese werden in 3 Regionen in das Bildungsnetzwerk aufgenommen. Die Koordinierungsstelle für Dortmund ist in Osnabrück.
Bei Beteiligung der Stadt Dortmund werden folgende Aufgaben dazu gehören:
- Etablierung eines verwaltungsinternen Netzwerks, das geführt werden muss
- Strategie-Entwicklung
- Begrenzung der Zielgruppe auf 0-27 Jahre mit dem Ziel, Akteure*innen in Dortmund
zusammen zu binden und ein gemeinsames Zukunftsbild zu etablieren
- Akteure*innen auf unterschiedlichen Ebenen zu vernetzen und dieses Netzwerk zu
pflegen
- Prozesskoordination zu übernehmen
- Ansprechpartner*in im Regionalen Bildungsbüro als BNE-Servicestelle
- Handlungskoordination im Berichtsrahmen nachhaltige Kommunen
- Interkommunaler Austausch im Rahmen von BiNaKom
- Kontaktaufnahme und Netzwerkbildung mit Partnern*innen der Bildungslandschaft
- Erstellung einer Gesamtübersicht und Einrichtung einer Expertengruppe zur Begleitung
Dafür soll die zusätzliche Personalstelle eingerichtet werden.

Herr Klösel dankte für die Ausführungen und äußerte Zustimmung zur Vorlage.

Frau Dr. Goll stimmte ebenfalls zu unter Berücksichtigung der Ausführungen von Frau Schneckenburger.

Die Vorsitzende bat ebenfalls um Zustimmung zu beiden Vorlagen, da die Inhalte der Vorlagen top seien und damit gut gearbeitet werden könne.
Herr Spieß, Frau Lögering und Frau Dresler-Döhmann stimmten ebenfalls zu.

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 1 Nein (AfD) und 1 Enthaltung (FDP-Bürgerliste), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Vorschlag zur Erarbeitung einer Gesamtstrategie zur systematischen Implementierung von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in die bestehende kommunale Bildungslandschaft zur Kenntnis.

Das Regionale Bildungsbüro im Fachbereich Schule übernimmt die Gesamtkoordination des Prozesses, d.h. die Gesamtstrategie im Dialog mit relevanten Akteur*innen in der Verwaltung, Bürger*innen, Zivilgesellschaft, freien Trägern, Bildungsträger*innen und Wissenschaft zu erarbeiten und dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von zwei zusätzlichen Planstellen im Regionalen Bildungsbüro für die Koordination der Erarbeitung und Umsetzung der Gesamtstrategie BNE gemäß den in der Begründung dargestellten Rahmenbedingungen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit schließt sich mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion der Empfehlung des Schulausschusses unter Berücksichtigung der dort gemachten Anmerkungen an.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AKSF ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt-

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Genehmigung von überplanmäßigen Mehrauszahlungen nach § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) im Bereich der Versorgungslastenausgleichszahlungen bei Dienstherrenwechseln
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22279-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.2
Vollständiger Erwerb der Gesellschaftsanteile an der DOREG Dortmunder Recycling GmbH durch die EDG Holding GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22396-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.3
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22129-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.4
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22315-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.5
Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31.12.2020 des Sonderhaushalts Grabpflegelegate - PB 18/2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22410-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.6
Überörtliche Prüfung der Stadt Dortmund im Jahr 2021 - Informationstechnik
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22295-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.7
Jahresabschluss 2020 der Sparkasse Dortmund
Hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse Dortmund und die Verwendung des Jahresüberschusses sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21290-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.8
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2021 im Budget des Grünflächenamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22550-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.9
Überplanmäßige Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2021 aus Niederschlagungen, Erlassen und Restschuldbefreiungen von Forderungen (Amt 21 "Stadtkasse und Steueramt")
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22661-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.10
Satzung zur ersten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22384-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.11
Aktualisierter Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2020/2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22544-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 12.11.2021 vor:
„Herr Mader (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass lt. Ratsbeschluss ab 2020 jeweils 200 T Euro für die „Beleuchtungsmodernisierung zur Reduzierung von Angsträumen“ (in der Anlage dieser Vorlage lfd. Nr. 58) zur Verfügung gestellt wurden. Im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden habe es unter der Drucksachen Nr.: 21518-21, 68 Möglichkeiten gegeben, die die Bezirke angemeldet hätten, mit der Aussage der Fachverwaltung, dass dafür kein Geld zur Verfügung stehe. Er bittet um eine Antwort bis zur Ratssitzung.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) bittet die Verwaltung ebenfalls um einen Sachstandsbericht zu den Wasserstellen in den Parkanlagen“ (in der Anlage dieser Vorlage lfd. Nr: 102)

Der AFBL bittet die Verwaltung dazu um einen aktuellen Sachstandsbericht bis zur Ratssitzung.

Der AFBL nimmt den in der Anlage dargestellten Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushaltsplan 2020/2021 zur Kenntnis.“

Rm Mader (CDU) merkt an, dass die Darstellung der Verwaltung nicht ganz zufrieden zu sein und verweist auf die Wortbeiträge im AFBL. Bei noch nicht ausreichend abgearbeiteten Beschlüssen werden entsprechende Anträge gestellt.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 9.12
Feststellung des Jahresabschlusses 2020 und Gewinnverwendung 2020 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22677-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.13
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2021 genehmigt hat sowie Korrektur von Ratsbeschlüssen vom 20.05.2021 und vom 24.06.2021.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22683-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.14
Dortmunder Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
- Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22002-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat hat die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – abgesetzt.


zu TOP 9.15
Revierpark Wischlingen GmbH - Gewährung eines Corona-bedingten Sonderzuschusses
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22401-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Fußballeuropameisterschaft 2024
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22057-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 10.2
Gesamtstädtisches Projekt „Umstellung auf SAP S/4HANA“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22320-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.3
Verkaufsoffener Sonntag am 10.10.2021 in Teilbereichen des Stadtbezirks Hörde
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. 60 Abs.1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22421-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.4
Einrichtung einer befristeten überplanmäßigen Stelle für die Dauer von zwei Jahren im Geschäftsbereich Stadtentwicklung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zum Haushalt 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21791-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) am 12.11.201 vor:
„Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.21 vor
Der APOD appelliert an die Verwaltung, dass wohlwollend geprüft wird, ob die Person, die die Stelle bekommt, nach Ablauf der Befristung weiter beschäftigt werden kann.

Mit diesem Hinweis empfiehlt der APOD dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung einer befristeten überplanmäßigen Stelle für die Dauer von zwei Jahren im Geschäftsbereich Stadtentwicklung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt für den Aufgabenbereich „Erhebung eines gesamtstädtischen Baulückenkatasters“ sowie die Besetzung dieser Stelle im Vorgriff auf den Stellenplan 2022.
Der AFBL folgt der o. g. Empfehlung des APOD und empfiehlt dem Rat der Stadt mit diesem Hinweis, einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung einer befristeten überplanmäßigen Stelle für die Dauer von zwei Jahren im Geschäftsbereich Stadtentwicklung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt für den Aufgabenbereich „Erhebung eines gesamtstädtischen Baulückenkatasters“ sowie die Besetzung dieser Stelle im Vorgriff auf den Stellenplan 2022.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.5
Entwicklung der Dortmunder Innenstadt; Einrichtung von 2 Planstellen im Amt für Stadterneuerung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22329-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.6
Benennung von Delegierten für die 16. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen am 08.12.2021 (Videokonferenz)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22515-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.7
Verkaufsoffener Sonntag am 05.12.2021 in Teilbereichen des Stadtbezirks Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22672-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.8
Änderung der Satzung der Feuerschadengemeinschaft kreisfreier Städte Rheinlands und Westfalens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22478-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.9
Relaunch dortmund.de
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21678-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat hat die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – abgesetzt.


zu TOP 10.10
Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst 2021 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22504-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.11
Ausweitung des Ausbildungsprojektes auf bis zu 20 Ausbildungsplätze im Einstellungsjahrgang 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22331-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.12
Benennung von stimmberechtigten Delegierten für die 41. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 16. bis 18. November 2021 in Erfurt
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 22758-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.13
Verkaufsoffener Sonntag am 07.11.2021 in Teilbereichen des Stadtbezirks Innenstadt-West
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs.1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Innenstadt-West
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 22662-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.14
Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 23.09.2021
(Drucksache Nr.: 19420-20)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 12.11.2021 vor:
„Der AFBL hat in seiner Sitzung am 16.09.21 beschlossen, die Angelegenheit in seine nächste Sitzung zu schieben.

Dem AFBL liegt erneut folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) aus der öffentlichen Sitzung vom 25.08.21 vor

Dem AKJF liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und
Abstimmung des folgenden Antrags:

Die für die Maßnahme vorgesehene Planstelle wird nicht eingerichtet. Sollte die Maßnahme umgesetzt werden, erfolgt die Bearbeitung der Besetzung der Betreuungsplätze im Rahmen der bisherigen Personalstrukturen.

Des Weiteren liegt dem AKJF folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion Linke+ vor:
…die Fraktion DIE LINKE+ begrüßt die Absicht der Verwaltung, künftig 60 Betreuungsplätze in den TEK von FABIDO für die Kinder städtischer Mitarbeiter:innen vorzuhalten. Dies steigert die Attraktivität der Stadt als moderne Arbeitgeberin.

Allerdings werden diese Plätze aus dem laufenden Bestand vorgehalten, das heißt, dass sie für andere Eltern nicht mehr zur Verfügung stehen. Dies kann als erster Schritt geduldet werden, um überhaupt endlich den Schritt in die Richtung betrieblicher Kinderbetreuung zu gehen.

Für die Zukunft fordert der AKJF die Verwaltung - hier FABIDO als städtischen Eigenbetrieb - auf, zusätzliche Plätze für die betriebliche Kinderbetreuung zu schaffen.

Die notwendige Anzahl sollte sich ermitteln lassen nach einer ersten Auswertung der Inanspruchnahme / Bedarfsanmeldung für die jetzt geplanten 60 Plätze und kann dann fortlaufend evaluiert werden.

Frau Hülsmann (Personalamt) führte in die Vorlage ein und erklärte, dass es sich um eine wichtige Maßnahme zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf handeln würde. Die Planstelle im Fachbereich 11 ergebe sich daraus, dass es sich um eine neue Aufgabe handeln würde, die auch als Personalgewinnungsmaßnahme für extern eingestellte Kräfte genutzt werden soll. Das müsse in alle Marketingmaßnahmen, das Beschäftigtenportal und alle Broschüren aufgenommen werden. Insbesondere die Aufnahme eines digitalen Workflows, für eine maschinelle, elektronische Bewerbung für einen Betreuungsplatz sei arbeitsintensiv. Es müsse ein neues Verfahren entwickelt werden, da das Anmeldeverfahren des Jugendamtes nicht genutzt werden könnte. Um im Kindergartenjahr 2022/23 zu starten, müssten die Plätze im Januar namentlich hinterlegt sein, was zeitlich mit den ganzen Vorarbeiten brisant sei und mit dem vorhandenen Personal nicht leistbar. Die in der Vorlage genannte Bewertung der Stelle, im Einstiegsbereich gehobener Dienst, ergebe sich nicht daraus, dass es eine hoheitliche Aufgabe sei für Beamte sei, sondern dass die momentane Auszubildende, die für die Stelle geeignet, eingearbeitet und vorgesehen wäre, zufällig Beamtin ist. Als weitere Aufgabe sei außerdem Beratung für die Mitarbeiter*innen angedacht, denen kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden könne, was auch zu Beratungen im Bereich Teilzeitfaktoränderung und ähnlichem übergehen könne. Auch die Evaluation der Maßnahme sei bei der Stelle angesiedelt. Sie betonte noch einmal, dass die Aufgabe für das Personalamt neu sei.

Herr Barrenbrügge (CDU) versteht, dass es anfangs mehr Arbeit sei, gab aber zu Bedenken, dass Digitalisierung zur Verschlankung und nicht zur Ausweitung von Personal führen sollte. Aus diesem Grund kritisierte er, dass die Stelle nicht befristet sei. Auch dass die Person schon feststehe finde er befremdlich. Die Maßnahme personalwirtschaftlich für die Anwerbung externer Kräfte zu nutzen sei gut, aber für die 60 vorgesehen Betreuungsplätze gebe es intern bestimmt schon mehr Bewerber als Plätze. Er erklärte, dass seine Fraktion die Vorlage noch nicht final beraten habe und kündigte einen Antrag seiner Fraktion für die Ratssitzung an, die Anträge der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der Fraktion Die Linke+ finden seine Sympathie.

Herr De Marco (SPD) erklärte, dass seine Fraktion die Vorlage ebenfalls noch nicht abschließend beraten habe und bat darum die Vorlage zu schieben.

Frau Gövert (B`90/Die Grünen) fragte sich anhand der Diskussion, ob die angebotenen Plätze, bei den vorhandenen Bedarfen, nicht eher zu Unfrieden führen würden und man nicht lieber bei dem Verfahren der Anmeldung über das Kita-Portal bleiben sollte. Ihre Fraktion würde jedoch die Vorlage mittragen, sehe aber die zu schaffende Stelle kritisch. Sie würde dem Schieben der Vorlage ebenfalls zustimmen.

Frau Schneckenburger erklärte, dass die Vorlage der Perspektive folge, Mitarbeitergewinnung, -bindung für die Stadt Dortmund zu betreiben und die Verteilung der 60 Plätze müsse eine personalwirtschaftliche sein, deshalb könne sie nicht über die Vergabestelle im Jugendamt erfolgen. Es sei folgerichtig, dass die Planstelle im Personalamt angesiedelt sei.
Frau Hülsmann ergänzte, dass des es sich um eine neue Aufgabe handelt und die erst einmal mehr Aufwand verursacht. Wenn man mit der Vergabe der Plätze im Januar fertig sein will, müsse man sich als Personalamt jetzt aufstellen und deshalb sei schon eine geeignete Person in der Vorlage benannt.

Herr Kassem (JAEB) fragte, ob mit externen Mitarbeitern gemeint sei, dass sie nicht in Dortmund wohnen, aber einen Betreuungsplatz in Dortmund bekommen, das sehe er kritisch, da es dadurch noch weniger Betreuungsplätze gebe.

Herr Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste) findet betriebliche Kinderbetreuung grundsätzlich gut, aber hier hätten sich so viele Fragen ergeben, die er mit seiner Fraktion besprechen müsse und bat darum, die Vorlage durchlaufen zu lassen.

Die Vorsitzende schlug vor, die Vorlage mit den Anträgen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Linke+ in den weiteren Gremienlauf zu schieben, da zumindest der Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen sich auf Personal beziehe und im APOD mitberaten werden sollte. Letztendlich würde der Rat über beide Anträge entscheiden.

Die Mitglieder des Ausschusses stimmten dem Verfahren zu.

Der AKJF lässt die Vorlage mit den Anträgen der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und Linke+ ohne Empfehlung an die nachfolgenden Gremien durchlaufen.
Weiterhin liegt dem AFBL erneut folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) aus der öffentlichen Sitzung vom 02.09.21 vor
Dem APOD liegt folgende Empfehlung aus dem AKJF aus seiner Sitzung am 25.08.2021 vor:
siehe oben!

Dem APOD Digitalisierung liegt zudem nachfolgende Stellungnahme des Personalrates vom 31.08.2021 vor:

in der heutigen Sitzung werden Sie über die im Betreff genannte Vorlage beraten und dem Rat der Stadt Dortmund eine Empfehlung geben.

Den Personalrat erreichte neben der Vorlage auch der Auszug aus der nicht genehmigten
Niederschrift des AKJF vom 25.08.2021. Der Personalrat kann durchaus die kontroverse Diskussion im Fachausschuss nachvollziehen, möchte jedoch gleichwohl dafür werben, dass die eingebrachte Vorlage durch den APOD empfohlen wird.

Seit vielen Jahren wird sowohl auf politischer Ebene als auch innerhalb der Verwaltung die
Thematik der betrieblichen Kinderbetreuung aufgegriffen. Der Arbeitgeberin Stadt Dortmund
ist schon bewusst, dass auf dem derzeitigen Arbeitsmarkt viele Faktoren eine Rolle spielen,
die Beschäftigte oder künftige Beschäftigte dazu bewegen, der Arbeitgeberin treu zu bleiben
bzw. sich für die Arbeitgeberin zu entscheiden.

Unsere Verwaltung verjüngt sich nicht nur aktuell, sondern auch weiterhin in den kommenden Jahren. Junge Erwachsene bzw. Beschäftigte, die sich ganz konkret in der Familienplanungsphase befinden, streben sehr schnell nach der Geburt eines Kindes wieder
die Dienstaufnahme an, sofern die Kinderbetreuung sichergestellt ist. Das ist gut so und sollte
durch die Entscheidungsträger*innen unterstützt werden.

Auch wenn Befürchtungen seitens der politischen Mandatsträger vorliegen, wonach innerhalb
unserer Belegschaft Neiddebatten hinsichtlich der geringen Anzahl von Belegplätzen ausgelöst werden könnten, kann der Personalrat diese Überlegungen nicht nachvollziehen.
Der Personalrat vertritt die Auffassung, dass es ein guter Start ist, mit 60 Plätzen zu starten.
Die Ausführungen der stellvertretenden Fachbereichsleiterin vom FB 11 kann der Personalrat
durchaus nachvollziehen. So ist die Einrichtung einer Planstelle für den entsprechenden
Aufgabeninhalten dringend erforderlich, um den Start im Jahr 2022 sicherstellen zu können.

Der Personalrat erhofft sich allerdings ebenfalls, dass nach der Startphase und der sich
anschließenden Evaluation eine Ausweitung der Belegplätze erfolgen wird.

Ferner fordert der Personalrat bereits auf diesem Wege ein, bei der Festlegung von Kriterien
bei der Platzvergabe beteiligt zu werden.

Nach erfolgter Diskussion im Ausschuss und Erläuterungen durch Herrn St Ruhr und Frau Hülsmann (FB11), einigt man sich aufgrund des Beratungsbedarfes der CDU-Fraktion bezüglich der Einrichtung der Planstelle darauf, den Fraktionen noch vor der Sitzung des Rates weitere Informationen – die Inhalte und Aufgaben der Stelle betreffend - zukommen zu lassen.

Der APOD lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
Der AFBL nimmt die o. g. Empfehlungen zur Kenntnis.

Der AFBL lässt die Vorlage mit den o. g. Anträgen der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und Linke+ ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen

Dem AFBL liegt heute folgende Überweisung des Rates aus der öffentlichen Sitzung vom 23.09.21 vor:
Der Rat der Stadt hat folgende Empfehlung des AFBL aus seiner Sitzung am 16.09.21 vorliegen:
Siehe oben!
Siehe oben!

Der AFBL nimmt die o. g. Empfehlungen zur Kenntnis.

Weiterhin liegt dem Rat folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 19420-20-E3) vor:
,,. die CDU-Fraktion bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Die in der Vorlage benannte Planstelle, die für die Ausschreibung und Durchführung der Zuteilung der betrieblichen Kinderbetreuungsplätze zuständig sein wird, wird auf ein Jahr befristet eingerichtet.
2. Um bereits kurzfristig, als auch anfänglich den Betreuungsnotwendigkeiten der aktuellen und zukünftigen städtischen Mitarbeiter gerecht zu werden, wird mindestens eine Großpflegestelle für die Betreuung von Kleinkindern innerhalb oder in der Nähe des Standorts der Kernverwaltung (Südwall, Olpe, Kleppingstraße, Friedensplatz) eingerichtet.
Bis spätestens zum ersten Gremiensitzungslauf des Jahres 2022 berichtet die Verwaltung den zuständigen politischen Gremien, zu welchem Datum, in welcher/n Räumlichkeit/en, mit welchem städtischen Personalaufwand und zu welchen Gesamtbetriebskosten die Betreuung aufgenommen werden kann.
Begründung

Aufgrund stetig steigenden Kinderzahlen in Dortmund und der Tatsache, dass alle Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben, stellt sich die Betreuungssituation in Dortmund noch nicht als optimal dar. Fehlende Kita-Plätze werden durch den Einsatz von Tagesmüttern/-vätern kompensiert. Für städtische Mitarbeiterinnen lag bisher noch kein Angebot vor, die eigenen Kinder in einem ,,Betriebskindergarten" unterzubringen und somit den Einstieg in das Berufsleben schneller und unkomplizierter zu schaffen.

Um bei der Weiterentwicklung des Personalkörpers stichhaltige Gründe für den Arbeitgeber Stadt Dortmund zu haben, unterstützen wir die Bemühungen auch für zukünftige wie auch die im Bestand befindlichen Beschäftigten eigene Betreuungssituationen anzubieten. Allerdings sind die in der Vorlage skizzierten Zeitziele nicht ambitioniert genug. Um möglichst zeitnah, erste Betreuungen anbieten zu können, ist daher im zentralen Bereich mit Großpflegestellen in städtischer Trägerschaft zeitnah zu beginnen. Da FABiDO bereits Großpflegestellen unterhält, kann auf die dortige Expertise zurückgegriffen und mittelbar mindestens eine erste Lösung realisiert werden. Da alleine in dieser zentralen Lage sicherlich um die 4000 Mitarbeiterinnen tätig sind, ist auch mit der benötigten Nachfrage nach den Plätzen in der Großpflegestelle zu rechnen; pro Großpflegestelle sind jeweils maximal neun Kinder versorgt.
Es ist unbenommen richtig, weiterhin die Anzahl der Betreuungsplätze für Kinder der Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter deutlich und stetig zu steigern und den Bedarfen anzupassen. Derzeit beziffert das Personalamtes Betreuungswünsche der Beschäftigten der Verwaltung auf etwa 500 Kinder. Die geforderten Großpflegestellen sind nur als zügig zu realisierender erster Schritt zu verstehen.
Da derzeit erst etwa 60 Plätze bei der Vergabe zu koordinieren sind und die administrativen Aufgaben im Aufbau sind, wird der erhöhte Mehrbedarf lediglich für die Startzeit dieses neuen Aufgabenspektrums anerkannt; daher ist diese Personalvergabe zeitlich zu limitieren."
Der Rat der Stadt setzt den Tagesordnungspunkt unter TOP 1.3 - Feststellung der Tagesordnung - ab und überweist die Vorlage zusammen mit den vorliegenden Anträgen zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung, Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Hauptausschuss und Ältestenrat sowie zur abschließenden Entscheidung im Rat.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt heute folgende Überweisung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 27.09.21 vor:
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende aktualisierte Überweisung des
Rates der Stadt Dortmund aus öffentlicher Sitzung vom 23.09.2021 vor:
Siehe oben!

Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie folgender Zusatz-
/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vor:

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und
Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Die Einrichtung von 60 Plätzen für die betriebliche Kinderbetreuung bezieht sich
einmalig auf den Beginn des Kindergartenjahres 2022/23.

2. Betreuungsplätze, die aus dem vorhandenen Pool der betrieblichen Kinderbetreuung
von 60 Plätzen nicht bis zu Beginn des Kindergartenjahres 2022/23 vergeben sind,
sind anschließend frei für alle Eltern verfügbar. Die Anzahl dieser Plätze wird im
Kindergartenjahr 2023/24 erneut für die betriebliche Kinderbetreuung zur Verfügung
gestellt.

3. Die vorgesehene Planstelle wird für ein Jahr befristet.

4. Die Plätze der betrieblichen Kinderbetreuung werden zunächst vorrangig für die
Versorgung von Neueinstellungen in Mangelberufen innerhalb der Verwaltung zur
Verfügung gestellt.

Die Vorsitzende erklärte, dass zu dieser Vorlage noch der Antrag der Fraktion Linke+ aus der
letzten Sitzung des AKJF und der Antrag der CDU-Fraktion aus der Ratssitzung sowie der
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der heutigen Sitzung (der den aus der letzten
Sitzung ersetzt) aktuell seien.

Frau Bornemann vom Jugendamt erläuterte, dass bei der Erstellung des Konzeptes, in
Zusammenarbeit mit FABIDO und dem Personalamt, die Überlegung war, wie man am
schnellsten Plätze für eine betriebliche Kinderbetreuung schaffen könne. Die Möglichkeiten
seien eine eigene Kita zu bauen, Großpflegestellen einzurichten oder Bestandsplätze zu
nutzen. Die schnellste Möglichkeit sei, in den zwölf Stadtbezirken jeweils 5 vorhandene
Plätze in den FABIDO Einrichtung zu nutzen, um. zu Beginn des nächsten
Kindergartenjahres direkt 60 Plätze für Beschäftigte der Stadt Dortmund zur Verfügung
stellen zu können. Es gab ebenfalls Überlegungen, eine Großpflegestelle einzurichten. Das
gehe aber nicht so kurzfristig, da man zuerst 2-3 Tagespflegepersonen finden müsse, die sich
in Selbständigkeit dem Konzept stellen und die nötigen Qualifikationen vorweisen. Des
Weiteren müsste ein geeignetes Objekt im Bereich der Kernverwaltung gefunden werden.
Dieses müsste für 9 Kinder mind. 72m² haben, über Schlaf- und Aufenthaltsraum, Büroecke,
feststehenden Wickelraum und eine ausreichend große Küche, die den Anforderungen des
Veterinäramtes entspricht, verfügen und sich im Erdgeschoss befinden. Wenn dieses
gefunden sei, müsse eine Nutzungsänderung beantragt und umgebaut werden. Den
Erfahrungen zufolge gehe man von 12 -18 Monaten aus, bis eine Großpflegestelle an den
Start gehe.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach ergänzte, dass ein weiterer Aspekt das Kindesinteresse sei, da die
dezentralen Plätze für eine Versorgung der Kinder im Wohnbereich sorgen würden.
Frau Gövert (B´90/Die Grünen) erläuterte den Antrag ihrer Fraktion.

Frau Mais (CDU) kann die Bedenken der Verwaltung verstehen, findet es aber nicht gut,
wenn etwas im Vorfeld schlecht geredet würde. Das erwecke den Eindruck, dass es nicht
gewollt sei. Sie sei der Meinung, dass eine Großpflegestelle schneller eingerichtet werden
könne. Man müsse es probieren und nicht gleich ausschließen, da man so Plätze für Eltern
erhalten könne. Wenn das trotz Versuch nicht möglich sei, könne sie das akzeptieren.

Herr Kaminski (SPD) schlug vor, die Einrichtung einer Großpflegestelle zu versuchen und die
Platzzahl vorübergehend auf 69 zu erhöhen.

Herr Kassem (JAEB) kritisierte, dass es eine Ungerechtigkeit für die Eltern sei, wenn in den
Stadtbezirken 60 Plätze wegfallen würden. Er findet es ebenfalls besser, wenn versucht
würde, eine Großpflegestelle mit zusätzlichen Plätzen einzurichten. Man müsse langfristig
Lösungen finden, die den Eltern vermittelbar seien und bat darum den Jugendamtselternrat in
die Planungen mit einzubeziehen.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach bedankte sich für die Rückmeldungen und erklärte, dass das
Jugendamt keinesfalls die Einrichtung einer Großpflegestelle verweigern würde und bedauert,
dass der Eindruck entstanden sei. Die Ausführungen von Frau Bornemann sollten den Weg
zur Erstellung des Konzeptes und der Entscheidungsfindung mit allen Vorgaben
verdeutlichen. Bezüglich der Großpflegestelle informierte sie, dass die nur für U3 Kinder sei.
Bei der Entscheidungsfindung habe man den Zeitfaktor berücksichtigt und dass man in den
bereits vorhandenen Einrichtungen qualifiziertes Personal für U3 und Ü3 Betreuung im
Wohnquartier der Kinder habe.

Herr Schade-Homann (EK) wies darauf hin, dass es für pädagogisches Personal der
Einrichtungen auch eine Vereinbarung, bezüglich Betreuungsplätze, mit dem Jugendamt
gebe.

Herr Bahr (CDU) zeigte sich erstaunt. Die kleinteilige Erklärung der Probleme beim Eirichten
einer Großpflegestelle, habe auch bei ihm den Eindruck erweckte, dass sie nicht gewollt sei.
Man habe doch ursprünglich Großpflegestellen eingerichtet, da es einen deutlichen Mangel an
Kita´s gab und das würde sich in absehbarer Zeit nicht ändern.

Frau Dr. Tautorat (Linke+) findet, dass man kurzfristig mit den vorhandenen Plätzen
beginnen könne und mittelfristig eine Großpflegestelle einrichten. Die langfristige Lösung
wäre eine Betriebskita, bei der man jetzt schon mit den Planungen beginnen müsste.

Herr Kassem appellierte noch einmal, aus Sicht der Eltern, über eine langfristige Lösung
nachzudenken.

Frau Dr. Tautorat erklärte, dass Sie den Antrag Ihrer Fraktion zurückziehe wenn er
missverständlich sei, da das Ergebnis, das sich aufgrund der Diskussion abzeichne ihren
Zielen entspreche. Weiterhin signalisierte sie Zustimmung zu dem Antrag der Fraktion
B´90/Die Grünen, findet es aber wichtig, dass bei Punkt 2 und 3 ergänzt wird, dass eine
„jährliche Evaluation stattfinde“.

Die Vorsitzende wies darauf hin, dass das dann auch für Punkt 1des Antrages der CDUFraktion
gelten würde.

Sie erklärte zum Verfahren, dass sie erst über den Antrag der CDU-Fraktion abstimmen
lassen würde (mit der oben genannten Ergänzung zu Punkt1), wenn der Antrag beschlossen
würde, wäre damit der Punkt 3 des Antrages der Fraktion B´90/Die Grünen erledigt. Bei
Punkt 2 des Antrages der CDU-Fraktion gebe es, aufgrund der Diskussion, die Ergänzung,
dass der Standort „geprüft und wenn möglich“ eingerichtet wird.

Der Antrag der Fraktion Linke+ wurde zurückgezogen

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig (3 Enthaltungen Wohlfahrtsverbände) den Antrag der CDU-Fraktion (siehe oben) mit den folgenden Änderungen (fett):

1. Die in der Vorlage benannte Planstelle, die für die Ausschreibung und Durchführung der Zuteilung der betrieblichen Kinderbetreuungsplätze zuständig sein wird, wird auf ein Jahr befristet eingerichtet und jährlich evaluiert.

2. Um bereits kurzfristig, als auch anfänglich den Betreuungsnotwendigkeiten der
aktuellen und zukünftigen städtischen Mitarbeiter gerecht zu werden, wird mindestens
eine Großpflegestelle für die Betreuung von Kleinkindern innerhalb oder in der Nähe
des Standorts der Kernverwaltung (Südwall, Olpe, Kleppingstraße, Friedensplatz)
geprüft und wenn möglich eingerichtet.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig (3 Enthaltungen
Wohlfahrtsverbände) den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (siehe oben) mit
folgender Änderung (fett). Der Punkt 3 des Antrages ist bereits beschlossen (gestrichen).

2. Betreuungsplätze, die aus dem vorhandenen Pool der betrieblichen Kinderbetreuung von 60 Plätzen nicht bis zu Beginn des Kindergartenjahres 2022/23 vergeben sind, sind anschließend frei für alle Eltern verfügbar. Die Anzahl dieser Plätze wird im Kindergartenjahr 2023/24 erneut für die betriebliche Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt. Dies wird nach 1 Jahr evaluiert.

3. Die vorgesehene Planstelle wird für ein Jahr befristet.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Berücksichtigung der obigen Anträge einstimmig (3 Enthaltungen Wohlfahrtsverbände) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, zunächst ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 insgesamt bis zu 60 Betreuungsplätze zur betrieblichen Kinderbetreuung für Kinder von Beschäftigten der Stadt Dortmund zur Verfügung zu stellen. Für die zukünftige weitere Planung ist in einer gesonderten Vorlage ein Ratsbeschluss herbeizuführen.
Der AFBL nimmt heute sowohl die Überweisung aus dem Rat der Stadt, als auch die Empfehlung aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) aus der Sitzung vom 27.09.21 zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung der Beschlüsse aus dem AKJF (fett), einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, zunächst ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 insgesamt bis zu 60 Betreuungsplätze zur betrieblichen Kinderbetreuung für Kinder von Beschäftigten der Stadt Dortmund zur Verfügung zu stellen. Für die zukünftige weitere Planung ist in einer gesonderten Vorlage ein Ratsbeschluss herbeizuführen.

Die Einrichtung von 60 Plätzen für die betriebliche Kinderbetreuung bezieht sich einmalig auf den Beginn des Kindergartenjahres 2022/23.

Betreuungsplätze, die aus dem vorhandenen Pool der betrieblichen Kinderbetreuung von 60 Plätzen nicht bis zu Beginn des Kindergartenjahres 2022/23 vergeben sind, sind anschließend frei für alle Eltern verfügbar. Die Anzahl dieser Plätze wird im Kindergartenjahr 2023/24 erneut für die betriebliche Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt.

Die Plätze der betrieblichen Kinderbetreuung werden zunächst vorrangig für die Versorgung von Neueinstellungen in Mangelberufen innerhalb der Verwaltung zur Verfügung gestellt.

Die in der Vorlage benannte Planstelle, die für die Ausschreibung und Durchführung der Zuteilung der betrieblichen Kinderbetreuungsplätze zuständig sein wird, wird auf ein Jahr befristet eingerichtet und jährlich evaluiert.

Um bereits kurzfristig, als auch anfänglich den Betreuungsnotwendigkeiten der aktuellen und zukünftigen städtischen Mitarbeiter gerecht zu werden, wird mindestens eine Großpflegestelle für die Betreuung von Kleinkindern innerhalb oder in der Nähe des Standorts der Kernverwaltung (Südwall, Olpe, Kleppingstraße, Friedensplatz) geprüft und wenn möglich eingerichtet.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


11. Anfragen
- unbesetzt-

Die öffentliche Sitzung wird um 13:04 Uhr von OB Westphal beendet.








Westphal Mader Menzel
Oberbürgermeister Ratsmitglied Schriftführer