Befreiung von den Verboten der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen für den Bereich der Stadt Dortmund innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne (Naturdenkmalverordnung); hier: Beseitigung einer Pappel in der Straße "An der Hordelwiese" in Dortmund-Kirchderne und Neupflanzung eines Laubbaumes

FachbereichUmweltamt,,Tiefbauamt
Dezernent(in)/Geschf.:StR Steitz,StD Fehlemann
Datum der Vorlage01.12.2005
Sitzungsartöffentlich
Dringlichkeit
Bezirksvertretung Scharnhorst31.01.2006Kenntnisnahme
Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde01.02.2006Beschluss