Identitätsbereich

Informationen nach Artikel 13 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person

Ausländerbehörde

Sehr geehrte*r Bürger*in,

die Stadt Dortmund nimmt den Schutz Ihrer Daten ernst und möchte Ihnen daher vor dem Ausfüllen des Formulars einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verschaffen.
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen über Rechtsgrundlagen, Zwecke der Verarbeitung und den Kreis der Empfänger*innen personenbezogener Daten.
Bei weitergehenden Fragen zum Datenschutz richten Sie Ihre Anfrage bitte schriftlich oder per E-Mail an die unten genannte verantwortliche Stelle der Stadt Dortmund.


Datenschutzhinweise

Verantwortlich:

Fachbereich 38 - Amt für Migration
abh@stadtdo.de
0231/50-0

Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten:

Stadt Dortmund
Die Datenschutzbeauftragte
44122 Dortmund
E -Mail - Adresse: datenschutz@stadtdo.de

Nutzen Sie alternativ auch das Online-Kontaktformular der Datenschutzbeauftragten im Serviceportal der Stadt Dortmund unter: https://dortmund.de/datenschutzbeauftragte

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und
persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO)
Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)
Recht auf Löschung der eigenen personenbezogenen Daten (Art. 17 DSGVO)
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung (Art. 21 DSGVO)

Sie haben nach Art. 77 DSGVO das Recht, sich mit einer Beschwerde an die Aufsichtsbehörde zu wenden. Die Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde lauten wie folgt:

Zuständige Aufsichtsbehörde:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen,
Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf
Telefon: 0211 38424-0
E -Mail: poststelle@ ldi.nrw.de

Zweck/e der Datenverarbeitung:

Die Abteilung für Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten der Stadt Dortmund verarbeitet personenbezogene Daten (u.a. Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit usw.) soweit dies für die Erledigung der ihr gesetzlich übertragenen Aufgaben erforderlich ist (u.a. für ordnungsrechtliche Verfügungen, sonstige Anordnungen und Nebenbestimmungen sowie Maßnahmen zu deren Durchsetzung). In diesem Rahmen werden Ihre personenbezogenen Daten nach Maßgabe der ausländerrechtlichen Bestimmungen etwa in einer Ausländerdatei sowie im Ausländerzentralregister gespeichert und dienen als Grundlage für die Erteilung aufenthaltsrechtlicher Erlaubnisse und sonstiger Bescheinigungen über den Aufenthaltsstatus. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt insbesondere für folgende Zwecke:

• Aufenthaltsgewährung u. -beendigung von Ausländern aus Staaten außerhalb der EU
• Überprüfung von Freizügigkeit bei EU-Ausländern
• Ausstellung von Verpflichtungserklärungen
• Beteiligungen im Rahmen von Visumverfahren
• Identitätsklärung in ausländerrechtlichen Verfahren
• Melderechtliche Angelegenheiten bei Ausländern

Wesentliche Rechtsgrundlage/n:

Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeiten ergeben sich aus folgenden Gesetzen und Verordnungen:

• dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
• der Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
• dem Asylgesetz (AsylG)
• dem Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU)
• dem Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZRG)
• der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
• dem Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
• dem Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW)
Ihre Daten werden insbesondere auf der Grundlage der §§ 49 Abs. 2, 86 ff. AufenthG, § 11 Abs. 1 FreizügG/EU, § 7 AsylG, § 31 StAG sowie §§ 6 und 7 AZRG verarbeitet. Außerdem werden Daten verarbeitet, die aufgrund Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten nach § 82 AufenthG erhoben werden.

Im Formular mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder. Die darin abgefragten Daten sind zur Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich und deren Erhebung durch die o.g. Rechtsgrundlagen abgedeckt.
Bietet ein Pflichtfeld ausdrücklich die Option (oder einen vergleichbaren Wortlaut), so ist die Pflicht durch Auswahl dieser Möglichkeit erfüllt.
Felder ohne diese Markierung dienen nur der Vereinfachung des Prozesses und können von Ihnen auf freiwilliger Basis befüllt werden. Mit Befüllen dieser Felder erteilen Sie Ihre Einwilligung, dass diese Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet werden dürfen. Die Einwilligung in die Verarbeitung dieser freiwillig erhobenen Daten können Sie jederzeit gegenüber der o.g. verantwortlichen Stelle widerrufen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Datenverarbeitung erst ab dem Zeitpunkt des Widerrufs ihre Rechtmäßigkeit verliert und alle im Vorfeld durchgeführten Verarbeitungen rechtmäßig bleiben. Ihre weiteren Betroffenenrechte bleiben davon unberührt.

Empfänger*innen und Kategorien von Empfänger*innen der personenbezogenen Daten:

Datenübermittlungen können an andere Stellen erfolgen, insbesondere an:

• das Ausländerzentralregister
• andere Ausländerbehörden
• den Bundesnachrichtendienst
• das Bundesamt für Verfassungsschutz
• den Militärischen Abschirmdienst
• das Bundeskriminalamt und das Zollkriminalamt
• das Landesamt für Verfassungsschutz und das Landeskriminalamt (LKA)
• die zuständigen Behörden der Polizei (§ 73 Abs. 2 AufenthG)
• das Informationssystem der Polizei bei unerlaubtem Aufenthalt (§ 66 Asylgesetz, § 50 Abs. 6 AufenthG)
• die Bundesagentur für Arbeit zur Durchführung des Beteiligungsverfahrens
(§ 39 AufenthG) • die Meldebehörden (§§ 90 a, 90 b AufenthG)
• Verwaltungsgerichte im Rahmen von gerichtlichen Verfahren
• die Bundesdruckerei
• das Schengener Informationssystem (SIS) bei Einreiseverweigerung für den gesamten Schengen-Raum
• die in §§ 72 und 86 bis 91g AufenthG genannten Stellen
• weitere öffentlichen Stellen, soweit sich im Verfahren ergibt, dass eine Weiterleitung der personenbezogenen Daten nach den geltenden Rechtsvorschriften erforderlich und zulässig ist.

Dauer und Speicherung der personenbezogenen Daten und Aufbewahrungsfristen:

Grundsätzlich werden Ihre Daten entsprechend der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gelöscht, sobald sie für die Aufgabenerledigung nicht mehr notwendig sind. Darüber hinaus sind die nach der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) bzw. nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in der Ausländerdatei erfassten Daten wie nachfolgend aufgeführt zu löschen:

• 10 Jahre nach dem Fortzug aus dem Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde (§ 68 Abs. 2 AufenthV)
• 5 Jahre nach Einbürgerung und nach Tod (§ 68 Abs. 2 AufenthV)
• 10 Jahre nach Ablauf der Sperrwirkung gemäß § 11 AufenthG im Fall einer Ausweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung (§ 68 Abs. 2 AufenthV). Eine Löschung erfolgt vorher, soweit Erkenntnisse aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht mehr verwertet werden dürfen (§ 91 Abs. 1 AufenthG).
• 2 Jahre bei nach Ablauf der Geltungsdauer einer im Visumsverfahren erteilten Zustimmung (§ 68 Abs. 1 AufenthV)
• 6 Jahre, wenn eine Verpflichtungserklärung ausgestellt worden ist und eine Ausländerin/ein Ausländer nach Ablauf der Geltungsdauer des Visums wieder ausgereist ist.

 




* Es handelt sich um eine Pflichtangabe.