Niederschrift (öffentlich)

über die 28. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden


am 08.05.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 16:00 - 17:40 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD
Rm Goosmann
Rm Heidkamp
Rm Jäkel
Rm Kleinhans
Rm Renkawitz
Rm Nordhoff i.V. für Rm Schmidt
Rm Giebel i.V. für Rm Schnittker
Rm Tölch

CDU
Rm Daskalakis
Rm Kopkow
Rm Krause
Rm Dr. Goll
Rm Eigenbrod i.V. für Rm Weber
Rm Wallrabe

Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunsing
Rm Noltemeyer
sB Krummacher

FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Reinbold

Die Linke & Piraten
Rm Karacakurtoglu
Rm Reigl i.V. für Rm Zweier

AfD
Rm Garbe i.V. für Rm Bohnhof


b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Siegmund Seniorenbeirat
sE Imielski Integrationsrat – abwesend –

c) Beratende Mitglieder:
Rm Brück
bis 17:25 Uhr
d) Verwaltung
Frau Siekmann, FB 32
Frau Böker, FB 33
Herr Aschenbrenner, FB 37
Herr Keßling, FB 53
Herr Siebert, FB 53/7
Herr Spitzer, FB 65/1
Frau Karla, FB 61/2



Veröffentlichte Tagesordnung:


Tagesordnung (öffentlich)

für die 28. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 08.05.2018, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.0 Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin
(Drucksache Nr.: 10811-18)

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 20.03.2018


2. Beratung von Eingaben
-nicht besetzt-

3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

3.1 Anfrage zum asylrechtlichen Status zugewiesener Flüchtlinge
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10178-18-E1)

3.2 Verhalten der Stadt Dortmund in einem erneuten Fall von sogenanntem „Kirchenasyl“ durch den evangelischen Kirchenkreis Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10462-18-E1)

3.3 Ehrenamtskarte
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 22.03.2018
(Drucksache Nr.: 10231-18)

3.4 Fehlende Papiere als Abschiebehindernis
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 10690-18)

3.5 Prüfung von Dokumenten bei der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10899-18)

3.6 Container-Standorte
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10900-18)

3.7 Hundekotbeutelspender
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10901-18)

3.8 Nummerierung von Sitzbänken im öffentlichen Raum
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10914-18)

3.9 Gabionenwand
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10932-18)

4. Vorlagen/ Berichte der Verwaltung

4.1 Wirkungsorientierter Haushalt (WOH) 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10155-18)
Die Vorlage erhalten Sie im Rahmen des reduzierten Versand für den Rat.

4.2 Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10207-18)
Die Vorlage erhalten Sie im Rahmen des reduzierten Versand für den Rat.
hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 03.09.2015
(Drucksache Nr.: 02212-15)

4.3 Ausbau des flächendeckenden Systems zur Warnung der Bevölkerung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10330-18)

4.4 Zukunftsprogramm Dortmund, hier: Sachstandsbericht Phase I "Analyse und Szenarioerarbeitung"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09685-17)
hierzu -> Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 19.04.2018
(Drucksache Nr.: 09685-17)

4.5 Umsetzung von Bezirksvertretungsmaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10228-18)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.04.2018
(Drucksache Nr.: 10228-18)
4.6 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 7. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10361-18)

4.7 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 7. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10489-18)

4.8 Dortmunder Suchtbericht 2017
Bericht / Präsentation
(Drucksache Nr.: 10941-18)

4.9 Drogenproblematik im öffentlichen Raum - Sachstandsbericht aus ordnungsbehördlicher Sicht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10792-18)



Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Rm Krause - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde, dass der Ausschuss beschlussfähig ist und wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.



1. Regularien


zu TOP 1.0
Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin
(Drucksache Nr.: 10811-18)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bestellt Frau Ines Mundhenke zur stellvertretenden Schriftführerin.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Kopkow benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weißt auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 20.03.2018

Die Niederschrift über die 27. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 20.03.2018 wird genehmigt.


2. Beratung von Eingaben
nicht besetzt


3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung


zu TOP 3.1
Anfrage zum asylrechtlichen Status zugewiesener Flüchtlinge
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10178-18-E1)

Frage 1:

Zugewiesene Personen nach entschiedenem Asylverfahren (ab 06.11.2017)
Kalenderwoche
Personen
2017
45
20

46
17

47
7

48
12

49
10

50
23

51
16

52
0
Summe
105
2018
1
3

2
7

3
13

4
16

5
9

6
6

7
0

8
12

9
2

10
13

11
3

12
2

13
0
Summe
86
Gesamt
191


Frage 2:

Zugewiesene Personen aus sicheren Herkunftsländern (ab 06.11.2017)
Kalenderwoche
Personen
Länder
2017
45
0
-

46
2
Ghana

47
2
Ghana, Kosovo

48
4
Ghana

49
2
Albanien, Ghana

50
12
Ghana, Serbien

51
1
Ghana

52
0
­-
Summe
23

2018
1
0
-

2
1
Albanien

3
0
-

4
2
Ghana

5
0
-

6
1
Albanien

7
0
-

8
0
-

9
0
-

10
1
Ghana

11
0
-

12
2
Ghana, Kosovo

13
3
Ghana
Summe
10

Gesamt
33


Frage 3:

Zugewiesene Personen mit unanfechtbar abgelehnten Asylanträgen
(ab 06.11.2017)
Kalenderwoche
Personen
2017
45
10

46
9

47
4

48
7

49
2

50
17

51
6

52
0
Summe
55
2018
1
1

2
5

3
3

4
12

5
8

6
2

7
0

8
8

9
1

10
10

11
2

12
1

13
0
Summe
53
Gesamt
108


Herr Garbe (AfD-Fraktion) dankt der Verwaltung für die ausführliche Antwort und fragt nach, was die Verwaltung aus diesem Ergebnis für eine Konsequenz ziehen würde und wie die Verwaltung sicherstelle, dass die nicht aufenthaltsberechtigten Personen das Land verlassen?

Frau Siekmann (32/FBL) antwortet, dass die Verwaltung sich nach den gesetzlichen Regeln verhalte. Das Ausländerrecht unterliege derzeit einer hohen Dynamik, sodass die Themen Abschiebung und Duldung nach dem aktuell geltenden Recht umgesetzt würden.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Verhalten der Stadt Dortmund in einem erneuten Fall von sogenanntem „Kirchenasyl“ durch den evangelischen Kirchenkreis Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10462-18-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Anfrage der AfD-Fraktion aus der Sitzung vom 20.03.2018 vor:

Es gibt derzeit keinen Fall von Kirchenasyl für syrische Staatsangehörige in Dortmund.


Herr Garbe (AfD-Fraktion) erklärt, dass er aufgrund der kurz gehaltenen Antwort noch weitere Nachfragen habe.

Frau Siekmann (32/FBL) bittet darum, diese schriftlich einzureichen, da sie ad hoc nicht Stellung nehmen könne.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass Kirchenasyl rechtlich sei. Das

verstecken von Menschen in Kirchen hingegen nicht, sodass man dies nicht gleichsetzen könne.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zu Kenntnis.


zu TOP 3.3
Ehrenamtskarte
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 22.03.2018
(Drucksache Nr.: 10231-18)
hierzu -> Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen, Fraktion Linke & Piraten,)
(Drucksache Nr.: 10231-18-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung aus dem Rat der Stadt Dortmund vom 22.03.2018 vor:
Dem Rat der Stadt lag nachfolgender Antrag des Seniorenbeirates aus der öffentlichen Sitzung am 01.03.2018 vor:

„Dem Seniorenbeirat liegt folgender Antrag aus dem Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit vor:
Antrag an den Rat der Stadt Dortmund

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
bitte nehmen Sie folgenden Antrag des Seniorenbeirates für die nächste Sitzung des Rates der Stadt Dortmund an:
Der Seniorenbeirat bittet den Rat der Stadt Dortmund, in seiner nächsten Sitzung die Einführung der Ehrenamtskarte NRW für Dortmund zu beschließen.

Begründung:
Die Mitglieder des Seniorenbeirates sehen und erleben täglich in ihren Stadtbezirken, wie viele ehrenamtliche Helfer für das Funktionieren unseres Gemeinwohls in Kirchengemeinden, Vereinen, Wohlfahrtsverbänden, Interessengemeinschaften usw. vielfältige ehrenamtliche Arbeiten leisten. Ohne sie wäre ein funktionierendes Gemeinwesen nicht möglich. Viele Menschen sind auf diese ehrenamtlichen Helfer angewiesen, um überhaupt am öffentlichen Leben selbständig teilhaben zu können. Fehlende soziale Teilhabe führt zu Vereinsamung und Krankheit.
Die Erforderlichkeit ehrenamtlicher Tätigkeit ist unumstritten. Dem Seniorenbeirat ist es daher unverständlich, dass die Stadt Dortmund, in vielen Fällen der Seniorenarbeit federführend und beispielgebend (Seniorenbüros) agiert, sich aber seit Jahren nicht an der Einführung der Ehrenamtskarte NRW beteiligt. Damit fehlt den Dortmunder Ehrenamtlichen in diesem Bereich nicht nur die Wertschätzung der Stadt, sondern auch die Möglichkeit, in den anderen der über 200 teilnehmenden Kommunen Vergünstigungen zu erhalten. Ehrenamtliche werden überall gesucht, nicht nur im Seniorenbereich. Eine Wertschätzung dieser Tätigkeiten fördert das Interesse zur Übernahme eines Ehrenamtes. Dies haben die Landesregierungen in NRW bereits vor 10 Jahren erkannt und unterstützen die Kommunen bei der Einführung dieser Landesehrenamtskarte.
Der Seniorenbeirat sieht daher den dringenden Bedarf, diese Ehrenamtskarte auch in Dortmund einzuführen.
Der Seniorenbeirat stimmt dem Antrag einstimmig zu.“
Auch folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 22.03.2018 (Drucksache Nr.: 10231-18-E1) lag dem Rat der Stadt vor:

„… die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrages:
- Der Rat der Stadt Dortmund beschließt grundsätzlich die Einführung einer Ehrenamtskarte oder Vergleichbares als besondere Anerkennung für ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger in Dortmund. Die Verwaltung wird aufgefordert, ein unbürokratisches und bürgerfreundliches Konzept für die Einführung vorzubereiten und den zuständigen Gremien vorzulegen. Dabei sind Doppelstrukturen in der Verwaltung zur Umsetzung und Organisation zu vermeiden.

Begründung:
Die Anerkennungskultur für bürgerschaftliches Engagement ist in Dortmund gut aufgestellt.
So werden beispielsweise auf Stadtebene durch die FreiwilligenAgentur Veranstaltungen und Aktionstage organisiert.

Mit einer zusätzlichen Art der Anerkennung könnten die ehrenamtlichen Tätigkeiten weitere Wertschätzung erfahren. Den ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern würde nicht nur für ihren Einsatz gedankt, sondern es könnten damit auch Vergünstigungen bei Institutionen und Einrichtungen verbunden werden. Auch eine unbürokratische Erstattung von Auslagen wie z.B. Fahrkosten könnte erfolgen. Diese materielle Wertschätzung kann das Interesse zur Übernahme eines Ehrenamtes fördern.“
Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) begrüßte die Einführung der Ehrenamtskarte und stellte folgenden, am Antrag der SPD-Fraktion orientierten geänderten Zusatz-/Ergänzungsantrag (Änderungen sind kursiv dargestellt):
„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt grundsätzlich die Einführung einer Ehrenamtskarte oder Vergleichbares als besondere Anerkennung für ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger in Dortmund. Die Ehrenamtskarte können nur deutsche Staatsbürger erhalten.
Verwaltung wird aufgefordert, ein unbürokratisches und bürgerfreundliches Konzept für die Einführung vorzubereiten und den zuständigen Gremien vorzulegen. Dabei sind Doppelstrukturen in der Verwaltung zur Umsetzung und Organisation zu vermeiden.
Weiterhin wird politisch ehrenamtliche Aktivität für Volk, Familie und Heimat explizit begrüßt und alles besonders förderungswürdig angesehen.“
Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) hielt das Thema der Ehrenamtskarte für schwierig, nach den Diskussionen in seiner Fraktion stimmte er dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion mit den zwei Ergänzungen zu, dass die Verwaltung für eine Ehrenamtskarte oder etwas Vergleichbares einen Vorschlag bis Ende 2018/Anfang 2019 unterbreitet und entsprechende Kriterien dafür benennt. Er war der Ansicht, dass die Ehrenamtler selbst nicht unbedingt Anhänger einer Ehrenamtskarte wären. Rm Dingerdissen konnte sich vorstellen, dass nicht jeder eine Ehrenamtskarte nehmen würde. Grundsätzlich möchten Menschen, die ein Ehrenamt wahrnehmen, eine Anerkennung erhalten, z. B. möchten sie bei einer Gelegenheit gesehen werden und die Arbeit anerkannt bekommen. Eine Dauervergünstigung aufgrund einer an der Kasse vorzulegenden Karte zu erhalten, wäre seiner Meinung nach nicht das, was sich Ehrenamtler vorstellen.

Rm Krause (CDU) verdeutlichte, dass sie seit zehn Jahren an der Einführung einer Ehrenamtskarte arbeite. Mehrfach sah es so aus, als würde eine Ehrenamtskarte beschlossen, dann hat es z. B. die Haushaltslage nicht zugelassen. 2012 wurde erst vertröstet und dann kam eine Ablehnung. Rm Krause erklärte, dass sie gehofft hätte, heute über die Ehrenamtskarte, die vom Seniorenbeirat beantragt wurde, abzustimmen. Durch den Antrag der SPD-Fraktion sähe es für sie wieder so aus, als würde es kurzfristig zu keinem Beschluss kommen. Sie wies die SPD darauf hin, dass sie nicht den Sozialverbänden und dem Seniorenbeirat gerecht werden könnten. Der Seniorenbeirat wollte die Karte des Landes NRW, die als Erfolgsmodell in 250 Städten NRWs eingeführt wurde, die Sozialverbände scheuten diese Ehrenamtskarte.
Rm Krause befürchtete, dass die Anerkennungskultur in Dortmund wieder vor die Wand gefahren würde. Sie appellierte an den Rat, die beste Lösung für die Menschen in Dortmund zu finden, die unverzichtbare Arbeit leisten.

Für Rm Klausmeier (Bündnis 90/Die Grünen) zeigte die Diskussion im Rat, dass es eine Notwendigkeit gäbe, das Ehrenamt in Dortmund zu würdigen. Das Wie wäre ziemlich komplex, d. h. darüber ist eine Verständigung erforderlich, ggf. ist in anderen Städten zu schauen, wie es dort klappt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen befände sich im Beratungsprozess, die Rückmeldung der FreiwilligenAgentur hätte zum Nachdenken gebracht. Die FreiwilligenAgentur befürchtete, dass eine Ehrenamtskarte zu Missgunst und/oder einer Zwei-Klassen-Gesellschaft innerhalb der Ehrenamtler führen könnte. Über die Kultur der Würdigung bzw. das Wie der Würdigung müsste diskutiert werden und dafür schlug Rm Klausmeier vor, die Angelegenheit zur Beratung in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu überweisen.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) sprach sich für die Argumente des Seniorenbeirates zur Ehrenamtskarte aus. Er hatte den Eindruck, dass der Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion das Thema in eine erneute Warteschleife schicken würde. Die Fraktion Die Linke & Piraten hätte heute dem Antrag des Seniorenbeirates folgen können.

Rm Urbanek (AfD) gab an, dass „dem Ehrenamt Ehre zuteil werden sollte“. Er war der Meinung, dass Anerkennung gezollt werden sollte, Anerkennung könnte aber kein geldwerter Vorteil sein, denn das würde dem Ehrenamt widersprechen. Anerkennung könnte auch anders gegeben werden. Die AfD-Fraktion könnte dem Antrag des Seniorenbeirates nicht entsprechen, der Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion müsste in seiner Fraktion zunächst diskutiert werden. Sollte er heute zur Abstimmung gestellt werden, müsste die AfD sich enthalten.
Wenn die Ehre, die mit dem Amt verbunden ist, in Geld aufgewogen werden sollte, würde Streit unter denen erzeugen, für die die Ehre gedacht ist. Auch würde ein hoher Verwaltungsaufwand entstehen, was nicht gewollt sein könnte. Es müsste andere Formen geben, dem Ehrenamt Anerkennung zukommen zu lassen.

Rm Goosmann (SPD) erklärte, dass in der letzten Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden viele Details zur Ehrenamtskarte benannt wurden. Die Diskussion hätte ihm klar gemacht, dass es nicht so einfach wäre, wie die Ehrenamtskarte gelebt werden soll. Die Vorgaben des Landes sind eindeutig, das wäre Bürokratie, die Voraussetzungen für die Ehrenamtskarte müssen erfüllt werden, da eine Erfassung, Kontrolle und Überwachung erfolgen müsste.
In Dortmund müsste nicht unbedingt die Ehrenamtskarte NRW kommen, die ehrenamtlich Arbeitenden und die FreiwilligenAgentur hätten erhebliche Vorbehalte gegenüber der Ehrenamtskarte.
Rm Goosmann schlug vor, grundsätzlich die Einführung einer Ehrenamtskarte oder etwas Vergleichbares zu beschließen. Mit dem Antrag der SPD-Fraktion sollte es zu einem Grundsatzbeschluss kommen und keine Verhinderung der Ehrenamtskarte erfolgen. Die Verwaltung sollte beauftragt werden, ein Konzept zu entwickeln. Die Ehrenamtskarte des Landes sollte nicht einfach übernommen werden.

Rm Münch (FBI) hielt die Ehrenamtskarte NRW für ein gutes Modell und stimmte der sofortigen Einführung aus Gründen der Gleichbehandlung von ehrenamtlich Tätigen zu.

Rm Schilff (SPD) stellte fest, dass die SPD-Fraktion keinen unnötigen bürokratischen Aufwand erzeugen und etwas für die Ehrenamtler tun wollte. Er sagte Ja zur Stärkung des Ehrenamtes. Offene Fragen sollten noch geklärt werden, um auf dieser Grundlage dann einen Beschluss in der Sache fassen zu können.

Auch Rm Langhorst merkte an, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen noch offene Fragen hätte, z. B. wie hoch der bürokratische Aufwand wäre und in welchen Gemeinden es gut liefe. Er plädierte dafür, das Thema in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu überweisen, um es dort zu beraten. Seiner Fraktion wäre es wichtig, den Prozess noch in diesem Jahr zu einem positiven Ende zu führen, das möglichst breit getragen werden sollte.

Rm Zweier (Die Linke & Piraten) befürchtete, dass ein/e Bürger/in nicht verstehen würde, warum die Einführung der Ehrenamtskarte in Dortmund nicht klappt.

Rm Dingerdissen verwies auf die Zustimmung seiner Fraktion FDP/Bürgerliste zum Antrag der SPD-Fraktion in Verbindung mit einer Befristung, bis wann Ergebnisse vorliegen müssen, und mit dem Hinweis, dass ein Konzept der Verwaltung Kriterien für die Ehrenamtskarte enthalten müsse.

Rm Schilff fasste zusammen, dass alle etwas für die Ehrenamtler tun wollen. Die SPD-Fraktion versuchte einen Weg aufzuzeigen, wie dem-/derjenigen geholfen werden könnte, der/die unentgeltlich und ohne Pflegegeld ein Ehrenamt wahrnehmen würde.
Rm Schilff erklärte sich damit einverstanden, heute nicht über den Antrag seiner Fraktion abstimmen zu lassen und ihn an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu überweisen. Das Ergebnis erwartete er im Anschluss erneut im Rat der Stadt.

Rm Krause erklärte, dass die Stellungnahme der Verwaltung, die am 20.03.2018 im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vorlag, als Beispiel für eine Stadt mit Ehrenamtskarte NRW Münster genannt hat. In Münster sei es erst ab Juni 2018 möglich, Anträge zu stellen.
Der Rat der Stadt überwies den Antrag des Seniorenbeirates, den Antrag der SPD-Fraktion, den mündlich gestellten Antrag der Gruppe NPD/Die Rechte und die Hinweise von Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgender gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, CDU, B90/DIE GRÜNEN und Die Linke&Piraten vor:
die Fraktionen von SPD, CDU, B90/DIE GRÜNEN und Die Linke&Piraten bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einführung der Ehrenamtskarte NRW zum Januar 2019 und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

2. Der Rat ist der Auffassung, dass es auch eine Wertschätzung derjenigen ehrenamtlich Tätigen geben soll, die die Bedingungen der Ehrenamtskarte NRW nicht oder nur teilweise erfüllen. Das betrifft insbesondere diejenigen, die weniger als fünf Wochenstunden ehrenamtlich tätig sind. Die Verwaltung wird gebeten, hierfür entsprechende Vorschläge vorzulegen.
3. Viele Ehrenamtliche investieren in ihre Tätigkeit neben ihrer Zeit auch private finanzielle Mittel zum Beispiel für Fahrtkosten etc. Die FreiwilligenAgentur Dortmund erhält deshalb zusätzliche Gelder in Höhe von 25.000 Euro p.a., die unbürokratisch an Vereine, Initiativen oder Einzelpersonen zur konkreten Stärkung und Verbesserung der Rahmenbedingungen für ehrenamtlich Tätige ausgezahlt werden können. Davon ausgeschlossen sind Ehrenamtler*innen, die bereits anderweitig eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten.

4. Die Verwaltung wird um Evaluierung und jährliche Berichterstattung gebeten
- wie viele Ehrenamtskarten beantragt und ausgegeben wurden und wie sich Dortmund im Vergleich zu den anderen teilnehmenden NRW-Kommunen darstellt,
- an wie viele Berechtigte, für welche und für wie viele Fälle sowie in welcher Gesamtsumme Mittel von der FreiwilligenAgentur ausgezahlt wurden.
Aufgrund der vorgestellten Ergebnisse sind die Mittel der FreiwilligenAgentur anzupassen. Die Höhe wird in den jährlichen Haushaltsberatungen festgelegt.

Begründung:
Die Ehrenamtskarte NRW soll das bürgerschaftliche Engagement nachhaltig fördern. Sie ist ein sichtbares Zeichen der Wertschätzung für diesen freiwilligen Einsatz. Die Ehrenamtsarte NRW ist für den Inhaber mit verschiedenen Vergünstigungen verbunden und wird mittlerweile von mehr als 230 Kommunen ausgegeben. Zu einer möglichen Einführung wurden in den vergangenen Jahren bereits mehrfach Anträge und Anfragen in die zuständigen Fachausschüsse eingebracht, zuletzt hatte der Seniorenbeirat die Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Dortmund empfohlen.
Die Voraussetzungen zur Ausgabe der Ehrenamtskarte NRW in Dortmund (Vergabekriterien, Gültigkeitsdauer etc.) orientieren sich an den vom Land vorgegebenen Kriterien, siehe www.ehrensache.nrw.de
Die Verwaltung wird gebeten, die vorhandenen Unterstützungsleistungen (fachliche Beratung, Anschubfinanzierung etc.) vom Land NRW abzurufen.
Die Verwaltung soll ein Umsetzungskonzept für Dortmund erarbeiten und den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorlegen. Bei der Einführung ist darauf zu achten, keine Doppelstrukturen einzuführen.
Neben verschiedenen städtischen Institutionen sollen Partner aus den Bereichen Kultur, Vereine, Einzelhandel und öffentlichen Einrichtungen (Beispiele: LWL, DASA) geworben werden, die den Ehrenamtskarten-Inhaber*innen Leistungen/Vergünstigungen zur Verfügung stellen.
Die Verwaltung wird gebeten zu überprüfen, wie die Ausgabe der Karte an Berechtigte erfolgen könnte.
Über die Leistungen der Ehrenamtskarte NRW hinaus stellt die Stadt Dortmund weitere Mittel in Höhe von 25.000 Euro p.a. für die FreiwilligenAgentur zur Verfügung. Diese Mittel sollen zweckgebunden an engagierte Bürger, kleine Sportvereine, Selbsthilfegruppen etc. zur konkreten Stärkung und Verbesserung der Rahmenbedingungen ausgezahlt werden. Davon ausgeschlossen sind Ehrenamtler*innen, die bereits anderweitig eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten. So kann verhindert werden, dass engagierte Bürgerinnen und Bürger zusätzlich zur aufgewendeten Zeit auch noch eigenes Geld im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit aufbringen müssen.
Als Beispiel für diese zusätzliche Möglichkeit der Förderung des Ehrenamtes dient der Förderfonds der Stadt Essen. Die Verwaltung wird aufgefordert, auch für die Vergabe dieser zusätzlichen Leistungen ein Konzept zu erarbeiten und den zuständigen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.


Herr Goosmann (SPD-Fraktion) erläutert ausführlich den gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, CDU, B90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE & PIRATEN. Weiterhin bittet er darum das Ergebnis der heutigen Beratung in die Ratssitzung am 17.05.2018 zu überweisen.

Herr Siegmund (Seniorenbeirat) erklärt, dass der Seniorenbeirat sehr glücklich über diesen gemeinsamen Antrag sei. Dieser gehe über den Beschluss des Seniorenbeirates hinaus und das könne er nur unterstützen. Es sei sehr erfreulich, dass das Ehrenamt sich einer so großen Wertschätzung erfreuen könne, denn die Arbeit, die seit Jahren in Dortmund geleistet würde sei enorm.

Frau Krause (Vorsitzende) unterstützt die Bitte von Herrn Gossmann, das Thema so schnell wie möglich wieder in die Ratssitzung einzubringen. Der gemeinsame Antrag zeige deutlich, dass das Anliegen der Ehrenamtskarte sehr hoch sei.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) bemängelt, dass der Antrag erst kurz vor der Sitzung vorgelegt wurde.

Frau Noltemeyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hebt nochmal die Bedeutung des Ehrenamtes für die Gesellschaft hervor. Es sei ein wichtiges Zeichen, dass Parteiübergreifend eine Lösung gefunden wurde dieses Engagement entsprechend zu würdigen.

Herr Dr. Reinbold (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass er sich heute enthalten werde, da seine Fraktion erst in der Fraktionssitzung am Montag über den Antrag beraten könne. Aus diesem Grund schließe er sich dem Wunsch an, das Thema auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung zu setzten und dort abschließend zu beraten.

Herr Garbe gibt an, dass seine Fraktion den Antrag heute ablehnen werde.


Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, CDU, B90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE & PIRTEN mehrheitlich, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.

Der Ausschuss ist sich einig, dass die Anträge, die in der Überweisung des Rates aus der öffentlichen Sitzung vom 22.03.2018 enthalten sind, somit als erledigt angesehen werden könne. Das Ergebnis der heutigen Beratung wird an den Rat überwiesen.


zu TOP 3.4
Fehlende Papiere als Abschiebehindernis
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 10690-18)

Dem Ausschuss für Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vor:
das Fehlen gültiger Personalpapiere ist ein häufig genannter Grund für das Scheitern von Abschiebungen. Auch im Fall des Attentäters von Berlin, Anis Amri, hatten fehlende Papiere nach Angaben des damaligen nordrhein-westfälischen Innenministers Ralf Jäger eine Rolle gespielt. Nach Ansicht des Bundespolizeipräsidenten Dieter Romann können abgelehnte Asylbewerber auch ohne Ersatzpapiere in ihre Heimatländer abgeschoben werden. Dem Deutschlandfunk erklärte Romann, daß es keine völkerrechtliche Verpflichtung gebe, die Abschiebung von der Ausstellung von Paßersatz- oder Heimreisepapieren abhängig zu machen.
Laut eines internen Berichts des Innenministeriums, der der Funke-Mediengruppe vorliegt, steigen die Zahlen abgelehnter Asylbewerber, die wegen fehlender Ausweispapiere nicht abgeschoben werden können, kontinuierlich an. Während es sich Ende 2016 noch um 38.012 ausreisepflichtige Ausländer handelte, waren es Ende 2017 bereits 64.914 Personen.

Auch in Dortmund werden rund 1.500 ausreisepflichtige Ausländer durch die Stadtverwaltung geduldet. Die AfD-Fraktion bittet daher um Beantwortung folgender Fragen:
· Bei wie vielen ausreisepflichtigen Ausländern in Dortmund besteht das Abschiebehindernis in fehlenden Ausweisdokumenten?
· Aus welchen Staaten stammen die ausreisepflichtigen Ausländer?

· Bemüht sich die Ausländerbehörde um die Beantragung von Hilfsdokumenten, um die Abschiebungen vollziehen zu können? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht?


Die Verwaltung sagt eine schriftliche Stellungnahme für die nächste Sitzung zu.


zu TOP 3.5
Prüfung von Dokumenten bei der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10899-18)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10899-18-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
die Stadt Hamm hat vor ca. einem Jahr die Einführung eines Gerätes zur technischen Dokumentenprüfung eingeführt. Einsatzbereich ist sowohl das Amt für Soziale Integration, das Amt für Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten, die Führerscheinstelle, die Stabstelle Soziale Planung, die Bürgerämter, das Standesamt, das Ordnungsamt oder das Jobcenter. Dokumente werden bei Behördengängen – wie der Beantragung von Sozialleistungen – routinemäßig mittels der technischen Anschaffung überprüft. Sollte ein Ausweis „Auffälligkeiten“ aufweisen, erhalten speziell geschulte Mitarbeiter eine elektronische Benachrichtigung auf ihren Rechner. Sie können die Dokumente sofort – und ohne Wissen des möglichen Betrügers – mit einer weiteren Software intensiver überprüfen.
Erst vor einigen Tagen haben sich rund 30 Kommunen sowie Fachleute von Bundesdruckerei, Landeskriminalamt und Zoll auf Einladung der Stadt Hamm am Fachtag „Dokumentenfälschungen und Identitätsbetrug“ getroffen. Bundesdruckerei, Landeskriminalamt und Zoll hatten Fachleute geschickt, die die Veranstaltung mit eigenen Vorträgen unterstützten. Darüber hinaus stellte die Stadt Hamm ihre Erfahrungen vor.

Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1. Hat die Stadt Dortmund ebenfalls an dem Fachtag – auf Einladung der Stadt Hamm – teilgenommen?
2. Welche Maßnahmen unternimmt die Stadt, um gefälschte bzw. verfälschte Dokumente zu erkennen. Gibt es eventuell schon entsprechende Prüfgeräte?
3. Wie viele Missbrauchsfälle, bei denen Leistungen der Stadt unrechtmäßig beantragt wurden, sind in 2017 aufgefallen?
Eine schriftliche Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.





zu TOP 3.6
Container-Standorte
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10900-18)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10900-18-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
die Containerstandorte in Dortmund für Altpapier und Altglas befinden sich mitunter in einem sehr unsauberen Zustand. Nicht selten befinden sich Wertstoffablagerungen neben den eigentlich und oft überfüllten Containern. Hinzu kommen noch häufig Restmüllablagerungen, die ordnungswidrig dort entsorgt werden. Die EDG ist sicherlich nicht originär für die Ursache dieser Zustände verantwortlich, dennoch für die Sauberkeit der einzelnen Standorte.
Besonders in den Zeiten vor und nach Feiertagen müssen zusätzliche Reinigungsaktionen und Containerleerungen durchgeführt werden.
Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion um eine detaillierte Aufstellung der Containerstandorte in Dortmund für Altpapier / Altglas / Altkleider – gelistet nach Stadtbezirken.

Des Weiteren bitten wir um Darstellung,
· wie sich die Anzahl der Container in den letzten drei Jahren entwickelt hat,
· wie viele Containerstandorte es auf dem Gebiet der Stadt Dortmund mit Einfriedung zum heutigen Zeitpunkt gibt,

· ob die Ausstattung aller Standorte mit einer Einfriedung geplant ist und, welche Kriterien darüber entscheiden, wo eine Einfriedung installiert wird?

Bezüglich der oft anzufindenden verunreinigten Containerstandorte möchten wir gerne wissen,
· ob seitens der EDG eine Erhöhung der Anzahl der Standorte geplant ist oder eine Verkürzung der Leerungsfrequenzen, um auf die häufigen Überfüllungen zu reagieren.
· ob eine Verstärkung der Kontrollmaßnahmen und den daraus resultierenden Sanktionen in Erwägung gezogen wird?
· wie viele Ordnungswidrigkeiten / Strafanzeigen in den letzten Jahren durch die „Mülldetektive“ zur Anzeige gebracht wurden?

Eine schriftliche Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.


zu TOP 3.7
Hundekotbeutelspender
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10901-18)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10901-18-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fordert die Verwaltung auf, Hundekotbeutelspender an Orten aufzustellen, an denen vermehrt Halter mit ihren Hunden gassi gehen.
Die Verwaltung wird aufgefordert ein Konzept zu erstellen, welches folgende Punkte beinhaltet:
- An welchen Orten eine Aufstellung von Hundekotbeutelspendern sinnvoll ist

- Findung von Sponsoren, die sich an den Kosten beteiligen und die Aufgabe einer regelmäßigen Befüllung übernehmen

- Inwieweit die Entsorgung Dortmund GmbH mit der Aufstellung und Betreuung solcher Boxen beauftragt werden kann

- Wie hoch die Kosten für die Stadt wären


Begründung:
Nach wie vor lassen einige Hundehalter die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner auf öffentlichen Wegen liegen. Viele Kommunen, wie beispielsweise Bochum, Oberhausen, Gelsenkirchen oder Haltern setzen gegen den Hundekot sogenannte Beutelspender ein. Durch eine Abfrage der einzelnen Stadtbezirke oder der Bewohner können entsprechende Orte, Parkanlagen und/oder Straßen benannt werden, wo eine Aufstellung von Beutelspendern sinnvoll erscheint.
Damit die Städte nicht allein auf den Kosten sitzen bleiben, werden Sponsoren für die Aufstellung der Beutelboxen eingesetzt. Diese dürfen dann im Gegenzug die Spenderbox mit ihrer Werbung versehen. Darüber hinaus übernehmen diese dann auch die Aufgabe der regelmäßigen Be- und Nachbefüllung von Beuteln. Sponsoren könnten beispielsweise Geschäfte für Tierbedarf sein, wie auch Einzelhändler oder Institutionen vor Ort.
Da die EDG täglich mit ihren Straßenreinigungswagen viele Orte in Dortmund anfährt soll von der Verwaltung geprüft werden, inwieweit die Entsorgung Dortmund GmbH mit der Aufstellung und Betreuung solcher Hundekotbeutelspender beauftragt werden kann.


Frau Reigl (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) weist darauf hin, dass in diesem Zusammenhang ebenfalls geprüft werden solle, wie die Mülleimersituatuion im Stadtgebiet beschaffen sei.
Oftmals sei es nicht das Problem, dass der Hundebesitzer kein Tütchen zu Hand habe, sondern dass auf der weiteren Stecke kein Mülleimer zu finden sei.

Herr Wallrabe (CDU-Fraktion) teilt mit, dass dieses Projekt in vielen Städten bereits erfolgreich umgesetzt werden konnte.

Herr Gossmann (SPD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion dem Prüfauftrag zustimmen werde.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem Antrag einstimmig zu.


zu TOP 3.8
Nummerierung von Sitzbänken im öffentlichen Raum
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10914-18)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10914-18-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:
1. Neue, festinstallierte Sitzbänke im öffentlichen Raum werden, dem Beispiel der bisherigen Nummerierung folgend, mit einer Standortplakette versehen. Die Standorte werden erfasst und das bereits vorhandene Verzeichnis bei der Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten ergänzt.
2. Die Umsetzung erfolgt bei Aufstellung der Bänke durch das Tiefbauamt.

Begründung:
In einer Notfallsituation kann rasche Hilfe Leben retten. Eine Plakette mit exakten Standortangaben beschleunigt wesentlich das Eintreffen von Hilfskräften.

Herr Gossmann (SPD-Fraktion) erläutert den Antrag seiner Fraktion. Im Forstbereich seien bereits Bäume durchnummeriert um in Wäldern den Aufenthaltsort einer Person, die Hilfe benötigt identifizieren zu können.
Die Bänke, die neu aufgestellt werden sollen mit einer solchen Nummer ausgestattet sein und die bestehenden Bänke sollen Zug um Zug mit einer Nummer nachgerüstet werden.

Herr Dr. Reinbold (Fraktion FDP/Bürgerliste) bittet im Rahmen dieses Antrages (soweit wie möglich) zu eruieren, wie viele fest installierte Bänke im Stadtgebiet derzeit vorhanden seien. Er befürwortet, dass alle Bänke mit einer wetterfesten Plakette ausgestattet werden, um eine flächendeckende Standortermittlung zu gewährleisten. Weiterhin bittet er um Mitteilung auf welche Höhe sich die Kosten für eine solche Plakette belaufen werden.

Die SPD-Fraktion stimmt dieser Erweiterung ihres Antrages zu.

Frau Noltemeyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, ob sich der Antrag auf alle Bänke beziehe, oder nur auf die im naturnahen Bereich. Die Bänke um Stadtgebiet könnten Ihrer Meinung nach anhand von Hausnummern, in deren Nähe sie sich befinden, identifiziert werden. Sie bittet die Verwaltung um eine Einschätzung, ob ein Bedarf an einer flächendeckenden Nummerierung bestehe.

Herr Aschenbrenner (37/FBL) erklärt, dass es im Stadtgebiet eine Menge von Orten gäbe, an denen den Bänken keine eindeutige „Adresse“ zugeordnet werden könne. Der Antrag laute „… der bisherigen Nummerierung folgend…“, dass meint, dass die Kriterien, die bereits angelegt werden, um zu bewerten, an welcher Stelle eine solche Nummerierung Sinn mache, weiterhin angelegt werden.
Er gehe davon aus, dass zukünftig nicht jede Bank eine Nummer erhalten werde, sondern nur jede sinnvolle Bank.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem Antrag einstimmig, mit Ergänzung der Hinweise der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.


zu TOP 3.9
Gabionenwand
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10932-18)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10932-18-E1)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10932-18-E3)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10932-18-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um einen aktuellen Sachstandsbericht zum Thema „Gabionenwand“.
Die Beschlussfassung des Ausschusses unter TOP 3.1. „Gabionenwand" in der öffentlichen Sitzung vom 12.12.2017 deckt sich unseres Erachtens nicht mit der tatsächlichen Umsetzung.

Aus dem Protokoll der Sitzung des ABöAB vom 12.12.2017
„Herr Dr. Falk (Leiter des Eigenbetriebes Stadtentwässerung) berichtete zur Situation vor Ort, dass wie vor einem Jahr schon einmal, die Hälfte der Pflanzen zum Teil aus- bzw. abgerissen seien. Die polizeilichen Ermittlungen blieben ohne Ergebnis. Nach Einschätzung der Verwaltung gibt es drei Möglichkeiten zur Abhilfe:
1. Ein erneutes Nachpflanzen der ausgerissenen Pflanzen mit mehr Aufwand. was heißt, dass robustere Pflanzen gewählt würden, also größere und auch welche mit Dornen, wie z.B. Brombeeren oder Schlehen. Diese könnten mit Drahtkörben gesichert werden, was ein ausreißen erschweren würde.
2. Entlang der B54 könnte, zur Unterbindung einer Sichtbeziehung zwischen den Verkehrsteilnehmern der B54 und der Gabionenwand, einen Pflanzriegel mit hochwüchsigen Pflanzen gepflanzt werden. Das unterliegt gewissen Restriktionen, da der Straßenbaulastträger der Landesbetrieb Straßen NRW sei und man sich mit ihm abstimmen müsse.
3. Man könnte die Gabionenwand künstlerisch gestalten. Die Vorstellung der Verwaltung ist hier, das Motiv und die Gestaltungsart im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens festzulegen. Es gibt erfolgreiche Beispiele im Stadtbild, wo dies geschehen ist. Dann hätte man eine Gestaltung mit künstlerischem Anspruch, die sich deutlich von dem jetzigen Vandalismus bzw. der groben Verschmierung der Wand unterscheide.
Vorschlag eins fand die Zustimmung der Fraktionen CDU, SPD, FDP/Bürgerliste und AfD.
Vorschlag zwei fand keine Zustimmung.
Vorschlag drei fand die Zustimmung der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und Die Linke& Piraten.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beschließt mehrheitlich die Nachbepflanzung mit robusteren Pflanzen (Vorschlag eins).


Wir bitten daher zusätzlich um Beantwortung folgender Fragen:
1. Warum wurde der im Ausschuss gefasste Beschluss nicht genau so umgesetzt?
2. Wie hoch sind die Gesamtkosten der Maßnahme und welche zusätzlichen Kosten sind durch die Nichteinhaltung des Beschlusses entstanden?

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Gabionenwand war über Jahre hinweg immer wieder Thema in der Sitzung des Ausschusses, zuletzt im Dezember des letzten Jahres. Inzwischen ist die Wand künstlerisch gestaltet worden, um zukünftig Verunreinigungen zu vermeiden.
Vor diesem Hintergrund bitten wir in der Sitzung des Ausschusses um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Ist der Verwaltung die Beschlussfassung des Ausschusses aus Dezember 2017 bekannt, dass die Wand nicht künstlerisch gestaltet, sondern mit robusteren Pflanzen nachbepflanzt werden sollte?

2. Warum wurde stattdessen der abgelehnte Vorschlag der künstlerischen Gestaltung umgesetzt?

3. Wer trägt dafür die Verantwortung?

4. Wie hoch sind die durch die inzwischen umgesetzte künstlerische Gestaltung entstandenen Kosten?

Begründung:
Die Entscheidung des Ausschusses im Dezember war (gegen die Stimmen der GRÜNEN Fraktion) eindeutig: Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beschließt mehrheitlich die Nachbepflanzung mit robusteren Pflanzen. Auch wenn die GRÜNE Fraktion anderer Meinung war, finden wir es erstaunlich, dass die Beschlüsse des Ausschusses anscheinend nicht interessieren.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden die Stellungnahme der Verwaltung vor:

die Anfragen beantworte ich wie folgt:
Der Beschluss des Ausschusses, ein „Nachpflanzen mit robusteren Pflanzen“, wurde umgesetzt. Insgesamt wurden 2770 Brombeeren gepflanzt.
Bei der Fachplanung wurde im Rahmen von Handschachtungen und Prüfung der anstehenden Böden festgestellt, dass die vor Ort angetroffene Bodenbeschaffenheiten in Form von vornehmlich bindigen und z. T. felsigen Böden nur vergleichsweise geringe Pflanzgrößen der Brombeeren von 60/100 erlauben. Bei Verwendung größerer Pflanzen wäre ein Anwachsen mindestens eines Großteils der Pflanzen nicht gewährleistet gewesen. Die Zielstellung des Beschlusses, den Zugang zu den Gabionen und erneute Beschädigungen durch Graffiti zu verhindern, konnte allein durch „robustere Pflanzen“ demnach nicht erreicht werden. Erst nach einem Anwachsen und Austreiben der Pflanzen und Einstellen buschartiger, größerer Pflanzkörper kann eine Verhinderung der Zugänglichkeit sichergestellt werden.
Um mit diesen Erkenntnissen der Fachplanung der Zielstellung des Beschlusses nachzukommen, waren ergänzende Maßnahmen unvermeidbar, ansonsten wäre nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre mit erneuten Beschädigungen zu rechnen gewesen. Die Verwaltung hat die Planung insofern weiterentwickelt und angesichts der Tatsache, dass die Maßnahmen zeitnah erfolgen mussten, um die Pflanzperiode bis Ende April 2018 zu erreichen, entsprechend umgesetzt.

Dementsprechend erfolgten ergänzende Maßnahmen:
Pflanzung von 101 Stileichen.
Zeitlich befristete Unterbindung eines unbefugten Zutritts zur Gabionenwand mittels Zaun. Dieser kann nach Anwachsen der Brombeeren und sich einstellenden stärkeren Pflanzen wieder entfernt werden und ist auch so angelegt, dass er andernorts wiederverwendet werden kann.
Künstlerische Gestaltung, die dazu beiträgt, die Hemmschwelle für das erneute Beschmieren mit Graffiti herabzusetzen.

Die Maßnahme ist noch nicht schlussgerechnet; die vorläufigen Kosten gliedern sich wie folgt:

Bepflanzungen und vorherige Beseitigung des Graffiti ca. 160.000 EUR
Künstlerische Gestaltung ca. 125.000 EUR
Zaun (wiederverwendbar) ca. 60.000 EUR
Vorübergehende Bewachung ca. 22.000 EUR

Die Mittel stehen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtentwässerung zur Verfügung.

Herr Dr. Reinbold (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass er die Beschlussfassung des Ausschusses aus Dezember anders in Erinnerung habe, als sich die Umsetzung jetzt darstelle. Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden habe sich sehr umfänglich nach bestem Wissen und Gewissen mit dem Thema befasst und entsprechend einen Beschluss gefasst, der nun eigenmächtig durch die Verwaltung ausgeweitet wurde. Dieses Vorgehen der Verwaltung empfinde er als sehr befremdlich. Die Kosten der künstlerischen Gestaltung, die nicht vom Ausschuss beschlossen worden, waren belaufen sich laut Stellungnahme der Verwaltung auf 125.000€. Er möchte wissen, wer in der Endkonsequenz diese Beschlüsse zu verantworten habe und den Auftrag so erteilt habe. Darüber hinaus bittet er die Verwaltung Stellung zu nehmen, dass die Künstlergruppen im Februar angesprochen worden seien – darüber hätte man am 20.03.2018 den Ausschuss informieren müssen.

Herr Krummacher (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum die o.g. Fragen seiner Fraktion zur nächsten Sitzung umfangreich zu beantworten.

Frau Dr. Goll (CDU-Fraktion) führt aus, dass auch ihre Fraktion sich sehr über die konträre Umsetzung der Gestaltung der Gabionenwand zu dem gefassten Beschluss wundere. Sie äußert sich kritisch darüber, wie mit den Beschlüssen und dem Ausschuss umgegangen werde.

Frau Kleinhans (SPD-Fraktion) teilt mit, dass ihre Fraktion Konsequenzen erwarte. Die Abwesenheit der Verantwortlichen bei der heutigen Sitzung sei äußerst unglücklich.

Frau Krause (Vorsitzende) stellt fest, dass die Anmerkungen der Ausschussmitglieder eindeutig seien und sie eine ausführliche Stellungnahme zu dem Vorfall und den Anfragen für die nächste Sitzung erwarte. Weiterhin habe für die nächste Sitzung ein Berichterstatter anwesend zu sein.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


4. Vorlagen/ Berichte der Verwaltung

zu TOP 4.1
Wirkungsorientierter Haushalt (WOH) 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10155-18)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2018
(Drucksache Nr.: 10155-18)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:
Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 10155-18-E1):
„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zum o.g. TOP:
1. Der Planwert im Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) für den prozentualen Anteil des Umweltverbunds am Gesamtverkehrsaufkommen wird entsprechend den Vorgaben im Zielkonzept zum Masterplan Mobilität bis 2020 um jeweils 1,1 Prozentpunkt pro Jahr erhöht (2018: 54,1%, 2019:55,2%, 2020: 56,3%).

Die Verwaltung wird gebeten, dem AUSW entsprechende Maßnahmen zur Erreichung
der Zielwerte zur Beratung vorzulegen.
2. Der Planwert im WOH für den prozentualen Anteil regenerativ erzeugter Energie an der Gesamtnutzung in Dortmund wird mit Hilfe des Ausbaus der Solardächer auf städtischen Gebäuden bis 2020 um jeweils 0,1 Prozentpunkt pro Jahr erhöht (2017: 4,7%, 2018: 4,8%, 2019: 4,9%, 2020: 5%).

3. Die Bewertung des Sicherheitsgefühls von Fahrradfahrer*innen wird in die
Umfrage zum Sicherheitsempfinden im Stadtgebiet im Rahmen des Zielfelds
„Sicherheit und Ordnung“ in den WOH aufgenommen.

Begründung:
Erfolgt mündlich“


AUSW, 02.05.2018:

Frau Rm Hawighorst - Rüßler begründet den o.a. Antrag ihrer Fraktion wie folgt:
Für ihre Fraktion sei der WOH bisher bemerkenswert und auch wichtig gewesen, um sich daran zu orientieren und auch, um Zielvorgaben für die nächsten Jahre festzulegen. Man habe mit diesem Antrag zunächst drei, den AUSW betreffende, Ergänzungsvorschläge vorgelegt.
Der Vorschlag laut Pkt.1. entspreche dem „Masterplan Mobilität“, wo dieser Umweltverbund mit einem prognostizierten 2/3 Anteil festgelegt werde. Dies würde man gerne auch in den Zielvorgaben des WOH wiederfinden.
Zu Pkt. 2. bittet sie darum, die Zahlen in der Klammer zu streichen, da es sich hierbei um Zahlen aus dem Haushaltsantrag ihrer Fraktion handeln würde, welche so heute nicht mehr stimmen würden. Es sei ihrer Fraktion aber wichtig, dass der Ausbau der regenerativen Energien gerade im Zusammenhang mit den städtischen Gebäudeflächen betrachtet und die Zahlen dort entsprechend aufgewertet würden.
Zu Pkt 3. Bezieht sie sich auf eine sogenannte Zielmarke, wonach Umfrageergebnisse die Basis dafür bilden würden, wie wohl oder sicher Menschen bestimmte Punkte in der Stadtentwicklung sehen. Das bisherige Umfrageergebnis habe den Punkt „subjektives Wahrnehmen von Umweltbelastungen“ ergeben. Dieser sei bereits seit 3 Jahren nicht mehr mit einem Plan-oder Zielwert hinterlegt worden. Sie vermute, dass es wahrscheinlich auch keine belastbaren Umweltergebnisse hierzu gebe. Ihre Fraktion würde nun gerne den Punkt “ Sicherheitsgefühl für Fahrradfahrer“ mit aufnehmen.
Im Übrigen habe man noch zu vielen anderen Punkten des WOH den Bedarf diese zu überprüfen. Das werde man dann aber in der Ratssitzung thematisieren, weil diese Punkte auch andere Ausschüsse tangieren würden.
Herr Rm Waßmann bittet hierauf darum, den heute vorliegenden Antrag als eingebracht mitzunehmen und die Verwaltung darum zu bitten, in absehbarer Zeit, in Erinnerung an den damaligen Arbeitskreis, welcher die Werte des WOH erarbeitet hatte und in Anlehnung an dessen Zusammensetzung, das Thema, zwecks Optimierung, insgesamt noch einmal aufzurufen, da dieser Bedarf auch in anderen Fachfraktionen gegeben sei.
Frau Rm Lührs bestätigt, dass auch in ihrer Fraktion die Optimierung der Kriterien immer mehr für wichtig gehalten werde, auch vor dem Hintergrund, dass man tatsächlich den einen oder anderen neuen Wert bräuchte, wenn man diese wirklich mal als Arbeitsgrundlage für die Kommunalpolitik zugrunde legen wolle.

Weiter nimmt sie zu den einzelnen Punkten des o.a. Antrages wie folgt Stellung:
Zu Pkt. 1.: Dieser Zielwert stehe tatsächlich im „Masterplan Mobilität“. Es sei aber fraglich, ob es tatsächlich sinnvoll sei, den Planwert des WOH hier entsprechend für jedes Jahr um ein Prozentpunkt zu erhöhen.
Zum 2. Pkt. Erläutert sie, dass sie auf Seite 54 im WOH gelesen habe, dass der prozentuale Anteil regenerativ erzeugter Energie in der Gesamtnutzung von Dortmund im Jahr 2019 schon bei 8 Prozent liegen werde und sie gerne dabei bleiben würde.
Zu Pkt.3. regt sie an, diesen besser an diejenigen weitergeben solle, die diese Umfrage vornehmen würden und daher an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung Anregungen und Beschwerden (ABÖAB) weiterzuleiten.
Herr Rm Dudde teilt mit, dass er bisher herausgehört habe, dass der WOH mehrheitlich als bewegliches Instrument angesehen werde, welches im Laufe der Zeit entsprechend angepasst werden soll und daher nun auch bei den anderen Fraktionen der Wunsch bestehe, sich nochmal über die Indikatoren und Kriterien (zumindest aus der fachlichen Sicht dieses Ausschusses) zu verständigen. Das Verfahren hierzu solle aber aus Sicht seiner Fraktion kein langwieriger Prozess sein. Man stelle sich hierzu vielmehr vor, dass man sich zukünftig einmal jährlich darüber ins Benehmen setzen werde, um zu beurteilen, ob die Kriterien/ Indikatoren noch passen. Für die Zeitschiene, die ihm hierfür vorschwebe, sei der beste Zeitpunkt hierfür vor der Sommerpause, damit der Abstimmungsprozess nach der Sommerpause rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen abgeschlossen sei.
Wenn man sich bis zur Sommerpause auf dieses Verfahren verständigen könne und hier in diesem Ausschuss nochmal zur Diskussion aufrufen würde, könne man es heute mittragen, dass der Antrag einer Fraktion zunächst als eingebracht angesehen und in den weiteren Beratungen, mit dem zuvor geschilderten Zeithorizont, abgearbeitet werde.
Herr Wilde führt an, dass er als kleinsten gemeinsamen Nenner, den Vorschlag, alles, was jetzt an Anregungen, Anträgen und Hinweisen zu diesem Thema eingebracht wurde und noch eingebracht werde, insgesamt in eine Überarbeitungsphase des WOH einzubringen, positiv bewerte. Man könne somit an den bisherigen Prozess anknüpfen, die Kennzahlen noch einmal neu kalibrieren und auch miteinander darüber diskutieren, ob die bisherigen Kennzahlen noch passen. Wenn man heute damit einverstanden sei, könne der Ausschuss empfehlen, diesen Antrag in einen solchen Prozess einzubringen. Dort könne man gemeinsam über das Gesamtpaket diskutieren und die Ergebnisse anschließend im Zusammenhang mit einem fortgeschriebenen -Kennzahlenwerk WOH- in die Gremien einbringen.
Für den Fall, dass man sich heute nicht auf diese Vorgehensweise einigen könne, gehe er nachfolgend auf die drei Punkten des heute vorliegenden Antrages ein:
Zu Punkt 1. teilt er mit, dass der Rat dies bereits so beschlossen habe und das Ergebnis nur noch in den WOH eingepflegt werden müsse.
Was den Planwert für Solardächer auf städtischen Gebäuden (Pkt.2.) angehe, habe man das zuständige Fachamt für die heutige Sitzung darum gebeten, dies einmal zu überschlagen. Danach sei es kaum möglich, nur mit den städtischen Dächern den Planwert um 0,1 Prozentpunkte jährlich zu erhöhen. Im Falle einer Überarbeitung müsse noch einmal überprüft werden, was realistisch sei, was sich die Stadt überhaupt für den WOH vornehmen könne. Es mache keinen Sinn, im WOH Planwerte aufzunehmen, von denen man heute bereits wisse, dass diese nicht einzuhalten seien.
Zu Pkt.3. schließe er sich dem Vorschlag an, diesen Punkt in den für Sicherheitsfragen zuständigen Fachausschuss (ABÖAB) zu überweisen, wobei die hiesige Fachverwaltung natürlich bei der Formulierung der Fragestellung behilflich sein könne.
Herr Rm Kowalewski verdeutlicht, dass er es dringend für erforderlich halte, den WOH zu überarbeiten, um eine Vergleichbarkeit der Systematiken zu erzielen. Der WOH sei heute von den betrachteten Perioden und auch der Grundsystematik her nicht mit dem Haushaltsplan vergleichbar und insofern auch nur bedingt für Haushaltsberatungen heranzuziehen. Wenn man insofern also mit einer Überarbeitungsphase auch dahingehend Abhilfe schaffen und auch Kennzahlen einarbeiten könnte, wie sie früher mal im Haushaltsplan gestanden hätten, würde der WOH deutlich gewinnen und die Akzeptanz an der Stelle nochmal steigen.
Herr Waßmann erinnert daran, dass man sich im Zusammenhang mit der damaligen gemeinsamen Erarbeitung der Kennzahlen und Indikatoren auch darin einig war, dass man kein „Datengrab“ schaffen wolle sondern möglichst präzise Eckdaten feststellen wollte. Durch eine Überarbeitung käme demnach auch aus seiner Sicht in einige Bereiche sicher „Bewegung“. Daher werbe auch er nochmal dafür.
Herr Dudde erinnert an seinen zuvor unterbreiteten Verfahrensvorschlag für die Zukunft (jährliche Überprüfung der Kritierien/Indikatoren-vor der Sommerpause-aus der Fachperspektive dieses Ausschusses heraus), beginnend mit der letzten Sitzung des AUSW vor der diesjährigen Sommerpause. Sollte man sich auf diese Vorgehensweise einigen, erkläre seine Fraktion sich damit einverstanden, dass der Antrag heute zunächst als eingebracht betrachtet werde. Weiter erklärt er ich damit einverstanden, dem 3. Punkt des Antrages zuständigkeitshalber an den ABÖAB zu überweisen.
Herr Rm Garbe bringt nochmal die Skepsis seiner Fraktion zum Thema „WOH“ zum Ausdruck und kündigt an, auch den o. a .Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen abzulehnen.
Herr Wilde teilt zum Vorschlag von Herrn Dudde mit, dass die Verwaltung sicherlich nicht zur nächsten Sitzung neue Kennzahlen vorlegen oder von den Fraktionen entgegennehmen könne. Wenn man sich dem Thema widmen wolle, dann müsse man den damaligen Arbeitskreis, bestehend aus Vertreter/-innen des Dortmunder Stadtcontrollings, der Fachfraktionen sowie der betroffenen Fachbereiche wieder aktivieren, um die Kennzahlen und Ziele, die man sich damals gegeben habe, zu überprüfen. Hieran könne man dann als Ausschuss erneut ansetzen. Allerdings könne dies frühestens nach der Sommerpause erfolgen.
Zusammenfassend hält die Vorsitzende, Frau Rm Reuter fest, dass mehrheitlich der Bedarf und auch die Notwendigkeit dafür gesehen werde, sich nochmal insgesamt dem Thema WOH, im Sinne einer Überarbeitung, zu widmen.
Darüber hinaus schlägt sie vor, dass man sich nach vorheriger interfraktioneller Beratung in der kommenden Ratssitzung grundsätzlich nochmal zu einer gemeinsamen Vorgehensweise zur Überarbeitung des WOH beraten möge.
Auf Nachfrage der Vorsitzenden, ob Punkt 3. des o. a. Antrages der Fraktion B‘90/Die Grünen aufgrund der vorstehenden Diskussion an den ABÖAB überwiesen werden soll, teilt Herr Rm Dudde mit, dass der Antrag, zunächst nur als eingebracht betrachtet und insgesamt nochmal in der nächsten Sitzung am 04.07.2018 aufgerufen werden solle. Dieses vor dem Hintergrund des Vorschlages, in der Ratssitzung am 17.05.2018 über eine gemeinsame Vorgehensweise zur Überarbeitung des WOH zu befinden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einigt sich darauf, die Vorlage ohne Empfehlung weiterzuleiten und den o. a. Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen in seiner nächsten Sitzung erneut aufzurufen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis.

Frau Noltemeyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen zu lassen. Ihre Fraktion werde hierzu in der Ratssitzung einen Antrag stellen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.
zu TOP 4.2
Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10207-18)
hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 03.09.2015
(Drucksache Nr.: 02212-15)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 24.04.2018
(Drucksache Nr.: 10207-18

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 02212-15-E1) aus der öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt vom 03.09.2015 vor.
In der Sitzung des Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 22.09.2015 wurde beschlossen den Antrag bis zu Beratung des Rettungsdienstbedarfsplans zurückzustellen:
Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 02212-15-E1) vom 31.08.2015 vor:
„ … die Fraktion FDP/Bürgerliste stellt folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:
Durch die Anforderungen des Rettungsbedarfsplans sind neue Rettungsstellen zu schaffen. Neue Personalbedarfe im Bereich der Rettungsdienste sind jedoch nicht durch eine Aufstockung des städtischen Personals zu realisieren. Diese sind vorrangig durch Hilfsorganisationen zu besetzen.

Begründung
Das System des Rettungsverbundes sich bewährt und bietet eine sinnvolle Alternative zur Aufstockung des städtischen Personals, welche in der derzeitigen Finanzsituation der Stadt nicht sinnvoll erscheint.“
Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen den vorgenannten Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 02212-15-E1) vom 31.08.2015 in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu überweisen.

Herr Aschenbrenner verweist auf die Ausschreibungspflichten und auf den Bedarfsplan, da die Kosten von den Krankenkassen refinanziert werden. Weiterhin informiert Herr Aschenbrenner über den Umgang mit Personalbedarfen.
Rm Dingerdissen teilt auf Nachfrage der Ausschussvorsitzenden mit, dass der Antrag bis zu der Beratung des Rettungsdienstbedarfsplans zurückgestellt wird.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Überweisung des Rates der Stadt zur Kenntnis.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 24.04.2018 vor:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck weist darauf hin, dass es in der Vorlage richtig heißen muss „Sölderholz“ und nicht Söderholz.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck wünscht Auskunft, über die Planungen zur erwähnten Rettungswache 27 (Dortmund-Sölderholz).
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, den in der Anlage beigefügten Rettungsdienstbedarfsplan 2015 (Anlagen 1 und 2) der Stadt Dortmund und dessen Umsetzung sowie die damit verbundenen Veränderungen des Stellenplans und die Aufnahme der daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen in den Prozess der Haushaltsplanaufstellung 2019 zu beschließen.

Vor Umsetzung der Baumaßnahmen erfolgt eine Beschlussfassung durch den Rat.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) fragt nach, wie sich der derzeit beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vorliegende Eilantrag auf das Thema auswirke? Er erklärt, dass seine Fraktion die Vorlage mittrage, schlägt aber vor das Thema heute nicht zu empfehlen, um eine Entscheidung des Gerichtes abzuwarten und dann in der Ratssitzung entsprechend zu beschließen.

Herr Dr. Reinbold (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass der Antrag der FDP aus 2015 zurückzustellen sei. Seine Fraktion werde gegebenenfalls zur Ratssitzung einen neu formulierten Antrag einreichen. Er fragt nach, in wie weit dieser Eilantrag eine mögliche Abstimmung zur Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes beeinträchtige.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) schlägt vor, den politischen Willen zu diesem Thema zu äußern und die Vorlage heute abzustimmen. Wenn der Sachverhalt dann durch die rechtsprechende Gewalt anders beurteilt wird, habe man dies hinzunehmen. Der Eilantrag solle die politische Willensbildung zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht beeinträchtigen. Was hier als Vorlage vorliege, sei das Ergebnis der Abstimmung zwischen den Beteiligten und den Krankenkassen. Es sei wichtig die Meinung des Fachausschusses hierzu festzuhalten. Seine Fraktion werde dem Rettungsdienstbedarfsplan heute zustimmen.

Herr Wallrabe (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion der Vorlage ebenfalls zustimmen werde. Wenn sich in der Zeit bis zur Ratssitzung ein anderes Ergebnis herausstellen werde, dann sei dies in der Ratssitzung neu zu bewerten.

Herr Aschenbrenner (FBL 37) erläutert den Sachverhalt. Der Eilantrag der Reinoldus Rettungsdienst GmbH beziehe sich auf die Betätigung in der Notfallrettung. Die Notfallrettung ist parallel zum Rettungsdienst ein eigener Geschäftszweig, der allerdings die gleichen Tätigkeiten beinhaltet. Der Antrag der Reinoldus Rettungsdienst GmbH sei von der Feuerwehr Dortmund in Teilen abgelehnt worden, in anderen Teilen aber zugestimmt. Weiterhin habe man dem Geschäftsführer ein Gesprächsangebot unterbreitet. Darauf sei dieser nicht eingegangen, sondern habe den Eilantrag beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht, mit dem Ziel seinen Antrag auf Notfallrettung zu 100% in Dortmund zu realisieren. Dies würde bedeuten, dass in bestimmten Stadtteilen Rettungsfahrzeuge im Einsatz sein werden, die nicht über die Rufnummer 112 erreichbar sind. Es werde eine eigene Akquise und eine eigene Leitstelle geben. Die dann erbrachten Leistungen orientieren sich an der Norm und nicht an den Richtlinien der Dortmunder Rettungsdienste. Diese Doppelstruktur möchte man seitens der Feuerwehr vermeiden.
Weiterhin habe die Reinoldus Rettungsdienst GmbH einen weiteren Antrag gestellt, der darauf abstelle, dass wenn der Rettungsdienstbedarfsplan in der Ratssitzung beschlossen werde, die daraus resultierenden Leistungen nicht vergeben werden dürfen. Sollte das Gericht dieser Variante stattgeben, müsse die Feuerwehr um die Schutzziele der Bürger zu gewährleisten erstmal die Rettungsmittel nutzen, die sowieso die Stadt besetzte. Daraus ergebe sich eine Handlungsoption für die Feuerwehr. Dies wäre anderes, sollte die Politik den Rettungsdienstbedarfsplan in der Ratssitzung nicht beschließen.
Er empfehle einen Beschluss zu fassen.

Frau Krause (Vorsitzende) erklärt, dass eine gute Versorgung der Bevölkerung durch den Rettungsdienst notwendig und wünschenswert sei. Sie befürwortet, dass die Vorlage heute empfohlen werde.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den in der Anlage beigefügten Rettungsdienstbedarfsplan 2015 (Anlagen 1 und 2) der Stadt Dortmund und dessen Umsetzung sowie die damit verbundenen Veränderungen des Stellenplans und die Aufnahme der daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen in den Prozess der Haushaltsplanaufstellung 2019.

Vor Umsetzung der Baumaßnahmen erfolgt eine Beschlussfassung durch den Rat.


zu TOP 4.3
Ausbau des flächendeckenden Systems zur Warnung der Bevölkerung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10330-18)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2018 vor:
Die Fraktion Die Linke & Piraten verweist zu der Verwaltungsvorlage auf den Beschluss des Rates - TOP 10.1 - vom 01.10.2015 (Drucksache Nr. 00909-15-E1), welcher in der Verwaltungsvorlage nicht berücksichtigt worden ist und bittet hierzu um Mitteilung:
Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 00909-15-E1) vom 29.09.2015 vor:

„ … wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Ergänzungsantrag:
Die Verwaltung möge prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, auch gehörlose Menschen in geeigneter Weise bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen zu warnen. Wir bitten um Informationen in den Fachausschüssen und im behindertenpolitischen Netzwerk.“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat einstimmig mit o. g. Anmerkung wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt beschließt den Bau der 2. Ausbaustufe eines flächendeckenden Warnsystems mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 719.647,71 € für die Stadt Dortmund sowie die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Die Finanzierung erfolgt aus dem Teilfinanzplan der Feuerwehr.

Der Beschluss baut auf die Ratsvorlage Drucksache-Nr. 00909-15 vom 01.10.2015 auf.


Frau Reigl (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt nach, ob die Feuerwehr zu dem Thema Kontakt zu Gehörlosenverband aufgenommen habe und was das Ergebnis sei? Im Jahr 2015 sei diese Kontaktaufnahme dem Ausschuss avisiert worden.

Herr Aschenbrenner (37/FBL) sagt eine Beantwortung bis zu Ratssitzung am 17.05.2018 zu.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgt der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Bau der 2. Ausbaustufe eines flächendeckenden Warnsystems mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 719.647,71 € für die Stadt Dortmund sowie die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Die Finanzierung erfolgt aus dem Teilfinanzplan der Feuerwehr.

Der Beschluss baut auf die Ratsvorlage DS-Nr. 00909-15 vom 01.10.2015 auf.


zu TOP 4.3
Ausbau des flächendeckenden Systems zur Warnung der Bevölkerung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10330-18)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2018
(Drucksache Nr.: 10330-18)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2018 vor:
Die Fraktion Die Linke & Piraten verweist zu der Verwaltungsvorlage auf den Beschluss des Rates - TOP 10.1 - vom 01.10.2015 (Drucksache Nr. 00909-15-E1), welcher in der Verwaltungsvorlage nicht berücksichtigt worden ist und bittet hierzu um Mitteilung:
Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 00909-15-E1) vom 29.09.2015 vor:

„ … wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Ergänzungsantrag:
Die Verwaltung möge prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, auch gehörlose Menschen in geeigneter Weise bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen zu warnen. Wir bitten um Informationen in den Fachausschüssen und im behindertenpolitischen Netzwerk.“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat einstimmig mit o. g. Anmerkung wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt beschließt den Bau der 2. Ausbaustufe eines flächendeckenden Warnsystems mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 719.647,71 € für die Stadt Dortmund sowie die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Die Finanzierung erfolgt aus dem Teilfinanzplan der Feuerwehr.

Der Beschluss baut auf die Ratsvorlage Drucksache-Nr. 00909-15 vom 01.10.2015 auf.


Frau Reigl (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt nach, ob die Feuerwehr zu dem Thema Kontakt zu Gehörlosenverband aufgenommen habe und was das Ergebnis sei? Im Jahr 2015 sei diese Kontaktaufnahme dem Ausschuss avisiert worden.

Herr Aschenbrenner (37/FBL) sagt eine Beantwortung bis zu Ratssitzung am 17.05.2018 zu.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgt der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Bau der 2. Ausbaustufe eines flächendeckenden Warnsystems mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 719.647,71 € für die Stadt Dortmund sowie die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Die Finanzierung erfolgt aus dem Teilfinanzplan der Feuerwehr.

Der Beschluss baut auf die Ratsvorlage DS-Nr. 00909-15 vom 01.10.2015 auf.


zu TOP 4.4
Zukunftsprogramm Dortmund, hier: Sachstandsbericht Phase I "Analyse und Szenarioerarbeitung"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09685-17)
hierzu -> Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 19.04.2018
(Drucksache Nr.: 09685-17)
hierzu -> Schreiben des OB vom 24.04.2018
(Drucksache Nr.: 09685-17-E1)


Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung des Seniorenbeirates aus der öffentlichen Sitzung vom 19.04.2018 vor:
Der Seniorenbeirat ist sich einig, dass aufgrund des stark wachsenden Anteils der älteren Bevölkerung die Senioren bei den Planungen stärker zu berücksichtigen sind. Zur Zeit leben 160.000 Senioren in Dortmund und es ist zu erwarten, dass bis zum Jahr 2030 sich diese Zahl und damit der proportionale Anteil der Senioren in der Bevölkerung erhöhen werde. Eine Abwanderung von Senioren sei eher unwahrscheinlich.
Der Seniorenbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden geänderten (fett) Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht zu Phase I „Analyse und Szenarioerarbeitung“ des Zukunftsprogramms Dortmund zur Kenntnis und beschließt das in Kapitel 5 dargelegte Zukunftsszenario 2030 für die weitere Erarbeitung des Zukunftsprogramms (Phasen II bis IV). Aufgrund des stark anwachsenden Anteils der älteren Bevölkerung in der Stadt werden die Belange der Senioren bei den Planungen stärker berücksichtigt.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgendes Hinweisschreiben des Oberbürgermeisters vor:
die Druckexemplare der o.g. Vorlage weichen aufgrund eines technischen Fehlers beim Seitenumbruch von der korrekten, elektronischen Version ab. Ich bitte diesbezüglich um Nachsicht.
Es handelt sich ausschließlich um die Seiten 4 und 5 der Vorlage, die ich diesem
Schreiben beigefügt habe. Ich bitte Sie, diese freundlicher Weise zu Ihren Unterlagen zu
nehmen.

Frau Noltemeyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass Ihre Fraktion noch Beratungsbedarf habe.

Herr Wallrabe (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion die Punkte Mobilität und Immissionsfreie Innenstadt nicht unterstütze.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt das Hinweisschreiben zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.

zu TOP 4.5
Umsetzung von Bezirksvertretungsmaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10228-18)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.04.2018
(Drucksache Nr.: 10228-18)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.04.2018 vor:

ABVG 17.04.2018:
Die Verwaltung teilt mit, dass auf Seite 6 der Vorlage anstatt das Jahr „2017“ das Jahr 2016 gemeint sei.
Herr Rm Mader bemängelt die Reihenfolge der hier gewählten Beratungsfolge und bittet daher darum, dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün die Vorlage nach den Beratungen in den Bezirksvertretungen nochmal vorzulegen.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr nimmt Kenntnis.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Ausführungen zur Umsetzung von Bezirksvertretungsmaßnahmen zur Kenntnis.



zu TOP 4.6
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 7. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10361-18)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den 7. Sachstandsbericht (Stichtag: 31.12.2017) über die Umsetzung von Maßnahmen
aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.
2. nimmt die in der Anlage gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen i. H. v. insgesamt 467.000,00 € sowie die Aufstockung bestehender Brandschutzrückstellungen i. H. v. 659.440,00 € zur Kenntnis.
3. beschließt die Durchführung der Maßnahme
Ehem. Sozialakademie, Hohe Str. 141, Brandschutzsanierung, Brandschutzrückstellung
467.000 € und nimmt den vorzeitigen Maßnahmenbeginn zur Kenntnis.
4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen die
Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen
zur Kenntnis.






zu TOP 4.7
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 7. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10489-18)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 24.04.2018
(Drucksache Nr.: 10489-18)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2018
(Drucksache Nr.: 10489-18)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 24.04.2018 vor:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung erst dann Maßnahmen für die Jugendfreizeitstätte Aplerbeck zu ergreifen, wenn entschieden ist, ob eine Sanierung oder ein Neubau ansteht und eine entsprechende Rückstellung so lange vorzuhalten.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit vorgenannter Ergänzung, folgendes zu beschließen bzw. zur Kenntnis zu nehmen.

Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den siebten Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.12.2017) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis
(Anlage 1).
2. nimmt die in der Anlage 1 gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. insgesamt 8.698.855,96 € sowie die Aufstockung bestehender Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. 2.102.830,- € zur Kenntnis.
3. beschließt die Umsetzung der in der Anlage 2 I dargestellten Maßnahmen der Instandhaltungsrückstellungen über 300.000 € im Finanzplanungszeitraum 2017-2022 und nimmt zugleich den vorzeitigen Maßnahmenbeginn der bereits in Ausführung befindlichen Instandhaltungsmaßnahmen zur Kenntnis.
4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung des Ausschuss es für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 24.04.2018:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung erst dann Maßnahmen für die Jugendfreizeitstätte Aplerbeck zu ergreifen, wenn entschieden ist, ob eine Sanierung oder ein Neubau ansteht und eine entsprechende Rückstellung so lange vorzuhalten.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit vorgenannter Ergänzung, folgendes zu beschließen bzw. zur Kenntnis zu nehmen.

Der Rat der Stadt Dortmund

1. nimmt den siebten Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.12.2017) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis
(Anlage 1).
2. nimmt die in der Anlage 1 gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. insgesamt 8.698.855,96 € sowie die Aufstockung bestehender Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. 2.102.830,- € zur Kenntnis.
3. beschließt die Umsetzung der in der Anlage 2 I dargestellten Maßnahmen der Instandhaltungsrückstellungen über 300.000 € im Finanzplanungszeitraum 2017-2022 und nimmt zugleich den vorzeitigen Maßnahmenbeginn der bereits in Ausführung befindlichen Instandhaltungsmaßnahmen zur Kenntnis.
4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.


AUSW, 02.05.2018:
Herr Rm Waßmann bezieht sich auf die Anlage 2 der Vorlage, wo seiner Meinung nach eine Zuordnung bezüglich des Punktes, Kerschensteiner-GS/ Huckarde nicht zutreffend sei und bittet insofern um Aufklärung.
Herr Weber teilt hierzu mit, dass auch er vermute, dass hier der Bezirk falsch zugeordnet wurde. Da er aber an der Erstellung dieser Vorlage nicht mitgewirkt habe, werde er diese Frage mitnehmen und im Nachgang schriftlich beantworten.

Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den siebten Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.12.2017) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis
(Anlage 1).
2. nimmt die in der Anlage 1 gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. insgesamt 8.698.855,96 € sowie die Aufstockung bestehender Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. 2.102.830,- € zur Kenntnis.
3. beschließt die Umsetzung der in der Anlage 2 I dargestellten Maßnahmen der Instandhaltungsrückstellungen über 300.000 € im Finanzplanungszeitraum 2017-2022 und nimmt zugleich den vorzeitigen Maßnahmenbeginn der bereits in Ausführung befindlichen Instandhaltungsmaßnahmen zur Kenntnis.
4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.

Ergänzung:
Die Verwaltung wird darum gebeten, erst dann Maßnahmen für die Jugendfreizeitstätte Aplerbeck zu ergreifen, wenn entschieden ist, ob eine Sanierung oder ein Neubau ansteht und eine entsprechende Rückstellung so lange vorzuhalten.


Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgt der Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den o.g. Beschluss des Ausschusses für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen zu fassen.







zu TOP 4.8
Dortmunder Suchtbericht 2017
Bericht / Präsentation
(Drucksache Nr.: 10941-18)

Herr Siebert (FB 53) stellt den Dortmunder Suchtbericht 2017 anhand einer PowerPoint Präsentation vor (Anlage 1) und beantwortet im Nachgang die aufgekommenen Fragen.

Frau Dr. Goll (CDU-Fraktion) fragt nach, ob es möglich sei den Bericht auf die Themen „Schule und Prävention“ zu fokussieren und diese gesondert im Schulausschuss vorzustellen?

Herr Keßling (FB 53) erklärt, dass der Prüfauftrag zum Thema „Klasse 2000“ vorliege. Dies werde in enger Zusammenarbeit mit dem FB 40 bearbeitet und dann in den Ausschüssen vorgestellt.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Dortmunder Suchtbericht 2017 zur Kenntnis.


zu TOP 4.9
Drogenproblematik im öffentlichen Raum - Sachstandsbericht aus ordnungsbehördlicher Sicht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10792-18)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Sachstandsbericht der Ord­nungsverwaltung zur Drogenproblematik im öffentlichen Raum zur Kenntnis.




Die Vorsitzende beendete die öffentliche Sitzung um 17:40 Uhr.






Christiane Krause Anke Kopkow Ines Mundhenke
Vorsitzende Ratsmitglied stellv. Schriftführerin



(See attached file: 2018-05-08 ABöOAB Präsentation Suchtbericht 2017.pdf)