Niederschrift

über die 51. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 06.05.2009
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 17:35 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr RM Hengstenberg, Vorsitzender (CDU)


Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Follert (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Horitzky (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU) ab 15:15 Uhr
Herr RM Berndsen (SPD) ab 15:50 Uhr
Frau RM Falkenstein-Vogler (SPD)
Herr RM J. Fischer (SPD)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Frau RM Lüders (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Frau RM Brandt (SPD) i.V. f. Herr RM Ollech (SPD)
Frau RM Nolte (SPD) ab 15:30 Uhr i.V. f. Herr RM Schilff (SPD)
Frau RM Schnittker (SPD)
Frau RM Thiel (SPD) i.V. f. Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Zupfer (SPD)
Frau RM Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
Frau RM Reuter (B’90/Die Grünen)
Herr RM Frebel (B’90/Die Grünen) i. V. f.Herr RM Tönnes (B’90/Die Grünen)
Herr RM Gerber (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr sB Müller-Späth (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Thieme (DVU)

2. Beratende Mitglieder:

Herr RM Münch


Herr RM Prof. Richter – (Die Linken im Rat)
Herr sE Schröder - Seniorenbeirat
Herr sE Tigges – Ausländerbeirat bis 15:50 Uhr


Herr Lenfert – Polizeipräsidium Dortmund - entschuldigt -
Herr Müller – Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG

3. Verwaltung:

Herr StD Sierau – 6/Dez.


Herr StR Steitz – 3/Dez. bis 16:10 Uhr
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Wilde - 61/AL
Frau Beißner – 64/stv. AL
Herr Böhm – 64/stv. AL
Herr Keune - 66/AL
Herr Kollmann – 20/1-3
Frau Nienkemper-Hausmann – 65/2
Frau Brechensbauer – 33/BE
Herr Morher – Projektgruppe Umbau DO Hbf
Herr Löchle – 6/Agenda
Frau Lüdeking – 6/Dez.-Büro
Frau Jürß – 6/Dez-Büro

4. Gäste:

Herr Langensiepen - EDG -


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 51. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 06.05.2009, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 49. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 04.03.2009

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 50. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 01.04.2009


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 „City-Konzept 2000 ...“
Stand der Entwicklung 2009 und Ausblick
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14519-09)

2.2 Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 40/B 1 von Bau-km 30 + 830 AS Dortmund-Ost (B 236) bis Bau-km 40 + 353 AK A 1/A 44 DO/Unna einschl. der hiermit in Zusammenhang stehenden Änderungsmaßnahmen (Folgemaßnahmen) am bestehenden Straßen- und Wegenetz und Anlagen Dritter, der landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen sowie der Umweltverträglichkeitsuntersuchung für diesen Bereich auf dem Gebiet der Städte Dortmund und Unna sowie der Gemeinde Holzwickede
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14555-09)


3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Masterplan Ruhr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14584-09)

3.2 Regionale Wohnungsmarktbeobachtung Städteregion Ruhr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14581-09)

3.3 Aufstellung einer Brunnenanlage am Platz von Netanya, Annahme einer Schenkung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14060-09)

3.4 Lokale Agenda 21 - Überarbeitung Konzept Agenda-Siegel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14521-09)

3.5 Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. 2008
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14574-09)

3.6 Modellversuch zum Einsatz unterirdischer Wertstoffsammelbehälter
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14506-09)





4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

4.1 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt-Ost – Bericht 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13894-09)

4.2 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt-Nord – Bericht 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13891-09)

4.3 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Aplerbeck – Bericht 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13890-09)

4.4 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Mengede – Bericht 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13896-09)
Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 31.03.2009

4.5 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - PHOENIX See -
hier: Fortschreibung Rahmenplan, Qualifizierungsverfahren für Bauvorhaben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14630-09)

4.6 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - PHOENIX See, Teilbereich A - Seequartier
hier: Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung für einen ergänzten Teilbereich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14631-09)

4.7 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - PHOENIX See, Teilbereich B
- Wohnbebauung Nordufer -
Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung),
(gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 118)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14632-09)

4.8 Bauleitplanung; Änderung Nr. 26 des Bebauungsplanes WE 104 -Vinklöther Mark- im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14554-09)

4.9 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Br 219 - Bremmenstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14657-09)

4.10 Bauleitplanung; 5. Änderung des Flächennutzungsplanes "Hohenbuschei" und Aufstellung des Bebauungsplanes Br 203 "Hohenbuschei" (gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne Br 155 "Heßlingsweg", Br 176 und Br 217 "Fußballpark Borussia")
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Flächennutzungsplan-Änderung, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14596-09)

4.11 Bauleitplanung;
18. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Scha 131 - Gneisenau-Allee -;
hier:
I. Entscheidung über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen der Bauleitpläne abgegebenen Stellungnahmen,
II. Feststellungsbeschluss für die 18. FNP-Änderung - Gneisenau-Allee -,
III. Beifügung einer aktualisierten/modifizierten Begründung zur 18. FNP-Änderung,
IV. Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Scha 131 - Gneisenau-Allee -,
V. Beifügung einer aktualisierten/modifizierten Begründung zum Bebauungsplan
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14530-09)

4.12 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 295 – Einkaufszentrum Kirchhörder Straße –, 26. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung des Landschaftsplanes Dortmund - Süd
hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13745-09)
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift BV Hombruch vom 10.03.2009
(Drucksache Nr.: 13745-09-E1)
- Masterplan Einzelhandel - Bauleitplanung Bebauungsplan Hom 295
Überweisung: Rat der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 26.02.2009
(Drucksache Nr.: 14097-09-E1)
- Die Vorlage lag bereits zur Sitzung am 11.02.2009 vor -






4.13 Bauleitplanung;
Aufstellung des Bebauungsplanes InO 226 –Im Dreieck-, hier: I. Fortführung des Bauleitplanverfahrens im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB); II. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches; III. Beschluss zur Offenlegung des Entwurfes des Bebauungsplanes InO 226 –Im Dreieck-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14609-09)

4.14 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In O 228 - Großmarkt -
hier: Aufstellungsbeschluss; Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14717-09)

4.15 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 192 - Stadtkrone Ost -
hier: Änderungsbeschluss und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung im beschleunigten Verfahren
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14656-09)

4.16 Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Ap 201 -Ortskern Aplerbeck-
hier: Umstellung auf ein beschleunigtes Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch, Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14479-09)

4.17 Stellungnahme über verspätete Landungen außerhalb der Betriebszeiten des Flughafens Dortmund im Jahre 2008
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14592-09)

4.18 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Endgültiger Ausbau der Stichstraße östlich der Jasminstraße zwischen Haus Nr. 54 und Nr. 60 als Mischverkehrsfläche in Dortmund-Sölde nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14515-09)

4.19 Bundesweiter Modellversuch "Innovative öffentliche Fahrradverleihsysteme"
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14887-09)


5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung

5.1 Errichtung eines Bürogebäudes mit Tiefgarage und Ladenlokalen im Erdgeschoss auf dem Grundstück Rheinische Straße 1-7 und 15-19, Gemarkung Dortmund, Flur 1 + 5, Flurstücke 179, 181, 204, 205, 217 und 510 - Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung von Befreiungen gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14693-09)

5.2 Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 1. Quartal 2009 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14641-09)


6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

6.1 Energieeinsparprogramm 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14456-09)

6.2 Erweiterung und Umbau des Schulgebäudes Eierkampstr. 2-4 in Dortmund-Hombruch zu einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13699-08)


7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

7.1 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau von Sammel- und Wohnstraßen im Plangebiet Hohenbuschei in Dortmund-Brackel
Bebauungsplan Br 203 - Hohenbuschei -
Antragstellerin: Hohenbuschei GmbH & Co. KG, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14247-09)

7.2 Beabsichtigte Teileinziehung einer Teilfläche der Lindenhorster Straße in Dortmund-Lindenhorst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14448-09)

7.3 Ausbau des Gehweges der Emil-Figge-Straße von An der Palmweide bis Anschluss NS IX / B1 in Dortmund Barop
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14101-09)

7.4 Radwege Derner Straße u. a.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14184-09)

7.5 Fahrradbericht 2008
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14148-09)



8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -


9. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

9.1 Geschäftsbericht 2009 des Amtes für Wohnungswesen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14579-09)


10. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -


11. Angelegenheiten des Umweltamtes

11.1 Bodenbelastungen im Umfeld von Strommasten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14644-09)

11.2 Realisierung von Maßnahmen der Landschaftsplanung; I. Quartalsbericht 2009
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14649-09)

11.3 Planfeststellungsverfahren "Ökologische Verbesserung der Schondelle von km 0+000 (Mündung in die Emscher) bis km 1+083 (oberhalb Mündung Pferdebach im Rombergpark)" in Dortmund-Brünninghausen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14690-09)

11.4 Sachstandsbericht zu den PCB-Belastungen im östlichen Umfeld des Hafengebietes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14770-09)


12. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün
- unbesetzt -


13. Anfragen

13.1 Effektivität von Umsiedlungsmaßnahmen für FFH-Arten
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14633-09)

13.2 Mangelnde Förderung von FFH-Arten in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14660-09)

13.3 Erneute Wanderwegasphaltierung entlang der Emscher an der KGA Buschmühle / Remy
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14804-09)



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hengstenberg - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird RM Falkenstein-Vogler benannt.




zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.




zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung bittet mit Schreiben des Oberbürgermeisters Dr. Langemeyer darum, folgende Vorlage im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung zu nehmen:

Ø Plangenehmigung nach §§ 18, 18 b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für den Umbau des Empfangsgebäudes Süd am Dortmunder Hauptbahnhof
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange
(Drucksache Nr.: 14899-09)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen erkennt die Dringlichkeit an und sortiert die Vorlage unter TOP 2.3 als Punkt von besonderer Bedeutung ein.

RM Gerber schlägt vor, die Vorlage einschließlich des hierzu kurzfristig vorgelegten gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrages der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 14899-09-E1) durchlaufen zu lassen in den Rat.

RM Reuter lenkt ein, dass eine Einbringung und Diskussion über die Vorlage einschließlich des vorgenannten Antrages wünschenswert wäre, die Beschlussfassung könnte im Rat erfolgen. Der Ausschuss entscheidet sich dafür, den Tagesordnungspunkt zu diskutieren, die Beschlussfassung zu TOP 2.3 läuft durch.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet darum, die Behandlung der folgenden Tagesordnungspunkte aufgrund von Beratungsbedarf zu vertagen:

Ø TOP 4.2: Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept [...] Innenstadt-Nord (Drucksache Nr.: 13891-09)
Ø TOP 4.12: Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 295 - Einkaufszentrum Kirchhörder Straße [...] (Drucksache Nr.: 13745-09)
Ø TOP 4.13: Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InO 226 – Im Dreieck [...] (Drucksache Nr.: 14609-09)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt zu, die Beratung der vorgenannten Tagesordnungspunkte auf die nächste Sitzung am 17.06.2009 zu schieben.

Des Weiteren beantragt RM Reuter im Namen ihrer Fraktion, die folgenden Vorlagen (einschließlich dazugehöriger Anträge) durchlaufen zu lassen:

Ø TOP 3.3: Aufstellung einer Brunnenanlage am Platz von Netanya, Annahme einer Schenkung (Drucksache Nr.: 14060-09)
Ø TOP 4.5, 4.6, 4.7: Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - PHOENIX See [...], Fortschreibung Rahmenplan, Teilbereich A und B [...] (Drucksache Nr.: 14630-09, 14631-09, 14632-09)

RM Münch spricht sich dagegen aus, die vorgenannten Themen durchlaufen zu lassen. Er empfiehlt, die Tagesordnungspunkte 3.3, 4.5, 4.6, 4.7 im originär zuständigen Fachausschuss - dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen - vorzuberaten, bevor der Rat mit der Beschussfassung beauftragt wird.

RM Follert ist der Ansicht, dass die Beratung der PHOENIX-Themen (TOPs 4.5, 4.6, 4.7) im Fachausschuss stattfinden sollte. Die Vorbereitungszeit zur Befassung mit den Vorlagen war seines Erachtens lang genug.

Der Vorsitzende RM Hengstenberg lässt über den Antrag von RM Reuter abstimmen. Der Antrag wird mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion beschlossen, somit laufen die Tagesordnungspunkte 3.3, 4.5, 4.6, 4.7 ohne Beratung durch.

Die Tagesordnung wird mit vorgenannten Änderungen festgestellt.



zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 49. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 04.03.2009

RM Follert bittet um Ergänzung seines Wortbeitrags in der Niederschrift zu TOP 4.6 (Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 251 – PHOENIX West Verkehrsknoten Nortkirchenstraße [...], Drucksache Nr.: 13686-09). Er hatte StD Sierau die Frage gestellt, wann mit einer Umsetzung der im städtebaulichen Vertrag vorgesehenen Maßnahmen (Errichtung einer Schutzwand und Gaswarnanlage für die vorhandene Luftzerlegungsanlage des ansässigen Betreibers) im Rahmen der Weiterentwicklung der Fläche PHOENIX-West zu rechnen ist.

StD Sierau hatte in der Sitzung am 04.03.2009 angekündigt, dass die Vertragsunterzeichnung voraussichtlich bis Ende März erfolgen soll. In der Sitzung am 06.05.2009 räumte er ein, dass der Vertragspartner zwischenzeitlich unerwartet neuen Erörterungsbedarf mitgeteilt hat, so dass es bislang noch nicht zur Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrags gekommen ist.

Die Niederschrift über die 49. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 04.03.2009 wird mit vorgenannter Ergänzung einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 50. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 01.04.2009

RM Harnisch bittet, die Niederschrift vom 01.04.2009 unter TOP 8.1 wie folgt zu korrigieren:



"Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage über die weitere Zurückstellung des zweiten Personenaufzuges am Bahnhof Westentor zur Kenntnis, bekräftigt aber ausdrücklich die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 22.09.2005 mit der Zielsetzung, dass der zweite Aufzug zum Zeitpunkt der Fertigstellung des 1. Bauabschnittes der Kampstraße in Betrieb zu nehmen ist."

Die Niederschrift über die 50. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 01.04.2009 wird mit der vorgenannten Änderung einstimmig genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
„City-Konzept 2000 ...“
Stand der Entwicklung 2009 und Ausblick
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14519-09)

RM Follert hebt hervor, dass Dortmund mit der Ansiedlung des ECE-Einkaufszentrums endlich in der Lage sein wird, einen langjährigen Rückstand an Einzelhandelsversorgung gegenüber anderen Ruhrgebietsstädten aufzuholen und ein noch attraktiveres Einkaufserlebnis anzubieten. Er nennt Duisburg als Beispiel gelungener Innenstadtentwicklung.

RM Gerber bezeichnet das Brückstraßenviertel als „Gemischtwarenladen“, welches neben dem Konzerthaus und dem Orchesterzentrum ein differenziertes gastronomisches Angebot, aber auch einige Spielhallen aufweist. Seines Erachtens sollte an die positiven Ansätze zur Aufwertung des Brückstraßenviertels angeknüpft werden und eine Weiterentwicklung forciert werden, um die erneute Zunahme ordnungsrechtlicher Probleme im Viertel zu vermeiden.

Für RM Harnisch liegt die Wichtigkeit der Fortschreibung des City-Konzeptes insbesondere in der Planungssicherheit, welche die Investoren durch das Konzept und die geschaffenen Rahmenbedingungen erhalten. Er stellt eine positive Weiterentwicklung des Brückstraßenviertels fest, problematisiert jedoch den Zustand der Wohnungen, da die Eigentümer oftmals nicht bereit und in der Lage sind, in eine Modernisierung des Wohnbestands zu investieren.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung des RM Thieme nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

- Der Rat der Stadt nimmt die Darstellung des bisherigen Verlaufes der Cityentwicklung zur Kenntnis.
- Er bestätigt die Leitlinien des „City-Konzept 2000 ...“ auch für die künftige Entwicklung und beauftragt die Verwaltung mit der Fortschreibung.
- Das City-Konzept soll mit einer Broschüre in aktueller Fassung etwa im Frühjahr 2010 mit einmaligen Kosten i. H.v. 25.000,00 € erneut der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.
- Die Pflege und Aktualisierung des City-Stadtmodells mit jährlichen Gesamtkosten
i. H.v. 1.000,00 € soll fortgeführt werden.


zu TOP 2.2
Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A 40/B 1 von Bau-km 30 + 830 AS Dortmund-Ost (B 236) bis Bau-km 40 + 353 AK A 1/A 44 DO/Unna einschl. der hiermit in Zusammenhang stehenden Änderungsmaßnahmen (Folgemaßnahmen) am bestehenden Straßen- und Wegenetz und Anlagen Dritter, der landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen sowie der Umweltverträglichkeitsuntersuchung für diesen Bereich auf dem Gebiet der Städte Dortmund und Unna sowie der Gemeinde Holzwickede
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14555-09)

Ein Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift der Bezirksvertretung Brackel vom 30.04.2009 liegt vor.

Das beratende Mitglied Müller bittet die Verwaltung um Auskunft, ob der barrierefreie Ausbau der Haltestellen Stadtkrone-Ost geplant ist. Die Baustelleneinrichtung sollte in diesem Zuge möglichst ohne die Notwendigkeit der Treppennutzung eingerichtet werden. Zudem sollte eine Fußgängerampel aufgestellt werden, damit die Haltestellen für den Übergangszeitraum auch für Menschen mit Behinderung erreichbar sind.

RM Follert sieht die Anregungen der Bezirksvertretung Brackel durch die Forderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes umfänglich erfüllt.

Herr Wilde erläutert, dass für den hier angesprochenen Ausbau der A40/B 1 der Landesbetrieb Straßenbaulastträger ist. In den Zuständigkeitsbereich der Stadt Dortmund fallen dagegen die beiden Stadtbahn-Haltestellen an der Stadtkrone-Ost. Zur Zeit ist die Verlegung einer Stadtbahn-Haltestelle an der Marsbruchstraße geplant. Die A40 wird künftig unterfahren und am Nordende der Marsbruchstraße wieder an die Oberfläche geführt. Dort wird es eine neue Stadtbahn-Haltestelle geben, die barrierefrei ausgebaut werden soll und auch während der Bauarbeiten entsprechend erreichbar sein soll. Diese Vorgabe wird in das Planfeststellungs-verfahren eingearbeitet, welches städtischerseits vorgelegt wird. Ein barrierefreier Ausbau der Haltestellen an der Stadtkrone-Ost müsste nach Fertigstellung des sechsstreifigen Ausbaus der A40/B 1 einer genaueren Prüfung unterzogen werden.

Es liegt darüber hinaus ein gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 14555-09 E1) vor:

„Der Ausschuss erwartet, dass die folgenden Anregungen, Forderungen und Bedenken im weiteren Verfahren berücksichtigt werden:

1. Der Vorhabenträger ist aufgefordert, gemeinsam mit dem Gutachter Lösungen zu erarbeiten, um die Grenzwerte der 22. BImSChV einzuhalten. Der Ausschuss erwartet, dass entsprechende Vorschläge und die zu erwartenden Wirkungen zeitnah vorgestellt werden.

2. Für die beiden Brückenneubaumaßnahmen über die B 1 führt der Vorhabenträger ein Qualifizierungsverfahren zur Erarbeitung von unterschiedlichen Gestaltungsvarianten durch. Lösungsvorschläge sind unter Einbeziehung des Gestaltungsbeirates mit der Stadt abzustimmen.

3. Der Ausschuss fordert den Vorhabenträger auf, die Planungen dahingehend zu modifizieren, dass der Eingriff in die bestehende Allee deutlich minimiert wird.

4. Der Ausschuss schließt sich den Bedenken der Stadt im Hinblick auf die Beeinträchtigung des Stadtwaldes im Bereich südlich und östlich des Hauptfriedhofes an. Die Planungen sind so zu modifizieren, dass der Bestand nicht in dem vorgesehenen Umfang in Anspruch genommen wird.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt den vorgenannten Antrag einstimmig bei Nichtbeteiligung der Fraktion FDP/Bürgerliste an der Abstimmung.

Zudem liegt ein Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 05.05.2009 vor:

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung einstimmig um Einflussnahme auf die Planungen zum 6-streifigen Ausbau der A 40/B 1. Die Bezirksvertretung Aplerbeck lehnt einen Wegfall des Alleecharakters im Bereich von der Marsbruchstraße bis zum Knoten Gottesacker entschieden ab.
Die vorhandene Allee stellt das Tor und gleichzeitig die Visitenkarte der Stadt Dortmund für einreisende und durchreisende Menschen dar und hebt in besonderem Maße den „freundlichen und grünen“ Charakter der Stadt hervor. Dies ist sehr wichtig, da in den Köpfen vieler Ortsfremder noch Dortmund als „dreckige“ Industriestadt herumschwebt und ein Strukturwandel der Region noch nicht realisiert wurde.
Die Bezirksvertretung regt an, den Ausbau als Autobahn im Bereich der Abfahrt „Leni-Rommel-Straße“ zu beenden. Trotz steigender Verkehrsprognosen stellt in den Augen der Bezirksvertretung, der Bau des B 1-Tunnels den entscheidenden Faktor in einer Entwicklung zur staufreien Verkehrsführung dar.
Die Bezirksvertretung begrüßt außerordentlich die Errichtung von Lärmschutzwällen an der Strecke vom Bereich Marsbruchstraße bis zur A 1, um die ohnehin schon von Fluglärm gebeutelten Anwohner in diesem Bereich der Stadt Dortmund zu schützen.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig,
dem 6-streifigen Ausbau der A 40/B 1 im Grundsatz zuzustimmen. Die städtischen Anregungen, Forderungen und Bedenken gemäß Anlage 2 sind zu berücksichtigen.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck erwartet von der Verwaltung eine Vorstellung der modifizierten Pläne der Grünbegleitmaßnahmen, in denen die o. g. Anregungen der Bezirksvertretung berücksichtigt sind.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgt der Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck einstimmig bei Nichtbeteiligung der Fraktion FDP/Bürgerliste an der Abstimmung.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei Nichtbeteiligung der Fraktion FDP/Bürgerliste an der Abstimmung nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Dem 6-streifigen Ausbau der A 40/B 1 wird im Grundsatz zugestimmt. Die städtischen Anregungen, Forderungen und Bedenken gemäß Anlage 2 sind zu berücksichtigen.


zu TOP 2.3
Plangenehmigung nach §§ 18, 18 b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für den Umbau des Empfangsgebäudes Süd am Dortmunder Hauptbahnhof
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14899-09)

Hierzu lag ein gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 14899-09 E1) vor:

„1. Der Ausschuss bzw. der Rat geht davon aus, dass bei der im ersten Bauabschnitt
vorgesehenen Modernisierung und Umgestaltung des Empfangsgebäudes Süd der
Servicepoint aus der Mitte der Empfangshalle herausgenommen und in die Nutzungen an den Seiten verlagert wird. Außerdem sollte die Halle frei von temporären, kommerziellen Nutzungen bleiben.

2. Die auf eine neue Verglasung kopierten historischen Glasbilder im Süden werden
zukünftig nicht von Werbematerial verdeckt.

3. Im Zuge der Gesamtmodernisierungsmaßnahme ist sicherzustellen, dass zu denselben Konditionen wie bisher auch zukünftig eine Fahrradstation in den Dortmunder Hauptbahnhof integriert wird. Die anfallenden Kosten für das Provisorium während der Bauzeit und die Betriebskosten nach der Reintegration sind von der DB S & S zu übernehmen.



4. Der Ausschuss bzw. der Rat erwartet, dass der 2. Bauabschnitt mit der eigentlichen Ertüchtigung der Verkehrstation zügig realisiert wird.“

RM Follert sieht keine Einflussmöglichkeiten auf die vorgesehenen Nutzungen innerhalb des Bahnhofes, da dies im Zuständigkeitsbereich der Deutschen Bahn AG (DB) als Eigentümerin liegt. Zudem sollte diese Rolle von den politischen Gremien auch nicht eingenommen werden.
RM Harnisch versteht den Zusatz-/Ergänzungsantrag als Empfehlung an die Deutsche Bahn AG.

StD Sierau führt aus, dass das Bundesverkehrsministerium in Erwägung zieht, ca. 100 Mio. Euro in die Ertüchtigung des Verkehrssystems zu investieren, vorbehaltlich der Einver-nehmlichkeit im Rahmen der erforderlichen Beteiligungsverfahren. Die Gesamtinvestitions-summe für den Umbau der Bahnstation beträgt ca. 125 Mio. Euro plus 25 Mio. Euro für den Ausbau der Stadtbahnanlage. Zur Zeitplanung der Deutschen Bahn AG kann die Verwaltung keine verbindlichen Aussagen treffen. Es besteht die Absicht seitens der DB, Anfang des Jahres 2011 nach Ablauf des Kulturhauptstadtjahres 2010 mit dem 2. Bauabschnitt und der eigentlichen Ertüchtigung der Verkehrsstation zu beginnen. Den Bahnhofsumbau versteht StD Sierau als Impulssetzer für die Stadtentwicklung. Er geht von einer positiven Reaktion des Marktes aus, um umliegende Flächenentwicklungspotenziale auszuschöpfen.

Das beratende Mitglied Müller regt für die Interessen des Behindertenpolitischen Netzwerks an, in der Empfangshalle Sitzmöglichkeiten vorzusehen. RM Follert erhebt die Anregung des Herrn Müller zum Antrag.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die vorgenannten Anträge sowie die Vorlage durchlaufen.



3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Masterplan Ruhr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14584-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung des RM Thieme nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zum Masterplan Ruhr sowie die Broschüre zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Fortsetzung des Masterplanprozesses.


zu TOP 3.2
Regionale Wohnungsmarktbeobachtung Städteregion Ruhr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14581-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung des RM Thieme nachfolgenden Beschluss zu fassen:



Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur Regionalen Wohnungsmarktbeobachtung Städteregion Ruhr sowie die Broschüre zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Fortsetzung.


zu TOP 3.3
Aufstellung einer Brunnenanlage am Platz von Netanya, Annahme einer Schenkung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14060-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die Vorlage durchlaufen.


zu TOP 3.4
Lokale Agenda 21 - Überarbeitung Konzept Agenda-Siegel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14521-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung des RM Thieme nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Vorschlag zur Überarbeitung des Agenda-Siegels zur Kenntnis und beschließt, das neue Konzept für die Wettbewerbe ab 2009 anzuwenden.


zu TOP 3.5
Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. 2008
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14574-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. 2008 zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Modellversuch zum Einsatz unterirdischer Wertstoffsammelbehälter
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14506-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.




4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

zu TOP 4.1
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt-Ost – Bericht 2009
Empfehlung
Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2009
(Drucksache Nr.: 13894-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung des RM Thieme nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Bericht 2009 des InSEKts Innenstadt-Ost.

Die Verwaltung wird beauftragt, auch in der kommenden Ratsperiode das Instrumentarium InSEKt in bewährter Weise mit der Bürgerschaft der Innenstadt-Ost und anderen Akteuren anzuwenden bzw. ggf. weiter zu entwickeln.


zu TOP 4.2
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt-Nord – Bericht 2009
Empfehlung
Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2009
(Drucksache Nr.: 13891-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schiebt die Beratung der Vorlage.


zu TOP 4.3
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Aplerbeck – Bericht 2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13890-09)

sB Müller-Späth gibt die Forderung aus der Bezirksvertretung Aplerbeck wieder, im „Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzept Aplerbeck“ zukünftig auch die Lärmproblematik über den Flughafen Dortmund mit aufzunehmen.

StD Sierau teilt hierzu mit, dass er bereits mit dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt vereinbart hat, die Thematik Flughafen zukünftig mit in die InSEKts Aplerbeck, Brackel und Hörde einzuarbeiten.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimme des RM Thieme nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Bericht 2009 des InSEKts Aplerbeck.

Die Verwaltung wird beauftragt, auch in der kommenden Ratsperiode das Instrumentarium InSEKt in bewährter Weise mit der Bürgerschaft Aplerbecks und anderen Akteuren anzuwenden bzw. ggf. weiter zu entwickeln.


zu TOP 4.4
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Mengede – Bericht 2009
Empfehlung
Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 31.03.2009
(Drucksache Nr.: 13896-09)

Hierzu liegt vor:
Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift aus der Sitzung der unteren Landschaftsbehörde bom 29.04.2008:

RM Münch erhebt die nachfolgende Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der Sitzung vom 29.04.2009 zum Antrag:

„Bezüglich der Gestaltung der Halde Groppenbruch weist der Beirat auf seinen Beschluss vom 13.6.2007 hin. Dort heißt es u.a.

Bei der Rekultivierung der Halde sind die ökologisch empfindlichen Bereiche, insbesondere die ehemalige Hofstelle am Brockenscheider Weg (Obstwiese mit seltenen Vogelarten) zu schonen und vor Betreten abzuschirmen. Auf den geplanten Fuß-/Radweg zwischen dem östlichen Haldenfuß und der alten Hofstelle ist zu verzichten. Als Wegeverbindung genügt der Brockenscheider Weg. Dies gilt auch während der Schütt- bzw. Bauphase.

Nach der Entlassung aus der Bergaufsicht ist die Halde Groppenbruch sowie der renaturierte Herrentheyer Bach in das Naturschutzgebiet "Groppenbruch" einzugliedern.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den Antrag des RM Münch einstimmig ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimme des RM Thieme nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Bericht 2009 des InSEKts Mengede.

Die Verwaltung wird beauftragt, auch in der kommenden Ratsperiode das Instrumentarium InSEKt in bewährter Weise mit der Bürgerschaft von Mengede und anderen Akteuren anzuwenden bzw. ggf. weiter zu entwickeln.


zu TOP 4.5
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - PHOENIX See -
hier: Fortschreibung Rahmenplan, Qualifizierungsverfahren für Bauvorhaben
Empfehlung
Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2009
Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2009
(Drucksache Nr.: 14630-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die Vorlage aufgrund Beratungsbedarf durchlaufen.


zu TOP 4.6
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - PHOENIX See, Teilbereich A - Seequartier -
hier: Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung für einen ergänzten Teilbereich
Empfehlung
Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2009
Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2009
(Drucksache Nr.: 14631-09)

Hierzu lag ein Zusatz- und Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 14631-09 E1) vor:

„Die Verwaltung wird beauftragt, einen anderen Standort für die zu schaffende Waldersatzfläche zu finden.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt den vorgenannten Antrag sowie die Vorlage aufgrund Beratungsbedarf durchlaufen.


zu TOP 4.7
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - PHOENIX See, Teilbereich B
- Wohnbebauung Nordufer -
Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung),
(gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 118)
Empfehlung
Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2009
(Drucksache Nr.: 14632-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die Vorlage aufgrund Beratungsbedarf durchlaufen.








zu TOP 4.8
Bauleitplanung; Änderung Nr. 26 des Bebauungsplanes WE 104 -Vinklöther Mark- im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14554-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimme des RM Thieme nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Änderungsentwurf und die Begründung gemäß Punkt 8 dieser Vorlage zu ergänzen und die geänderte Begründung vom 20.03.2009 der Bebauungsplanänderung We 104 Nr. 26 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1), § 4a Abs. 3 BauGB sowie § 9 Abs. 8 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 26 des Bebauungsplanes We 104 –Vinklöther Mark- für den unter Pkt. 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB und i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.


zu TOP 4.9
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Br 219 - Bremmenstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14657-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung des RM Thieme nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Br 219 - Bremmenstraße - geprüft und beschließt
a) der Stellungnahme unter Punkt 8.1 dieser Vorlage nicht zu folgen
b) die unter Punkt 9 und 10 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie der Begründung entsprechend zu ändern.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 und § 13a i.V.m. § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/ BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes offengelegte Begründung vom 18.09.2008 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 10 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 30.03.2009 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Br 219
– Bremmenstraße – beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 13a i.V.m. § 12 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Br 219
- Bremmenstraße - einschließlich der unter der vorstehenden Ziffer I aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 und § 13a i.V.m. 12 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil B - (Anlage dieser Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.


zu TOP 4.10
Bauleitplanung; 5. Änderung des Flächennutzungsplanes "Hohenbuschei" und Aufstellung des Bebauungsplanes Br 203 "Hohenbuschei" (gleichzeitig tlw. Änderung der Bebauungspläne Br 155 "Heßlingsweg", Br 176 und Br 217 "Fußballpark Borussia")
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Flächennutzungsplan-Änderung, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14596-09)
- Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14596-09-E1)


Hierzu liegen vor:
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift der Bezirksvertretung Scharnhorst vom 05.05.2009
- Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift der Bezirksvertretung Brackel vom 30.04.2009
- Empfehlung: Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2009

RM Münch stellt mündlich folgenden Antrag:

„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, die Fläche WA 7 westlich der Straße als Freifläche, und nicht als Baufläche, auszuweisen.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den Antrag des RM Münch einstimmig ab.

Herr Wilde geht auf den Antrag der CDU-Fraktion ein, der in der Bezirksvertretung Brackel am 30.04.2009 beschlossen worden ist:

Zu Pkt. 1: Die Ausstattung von Straßennamen mit Legendenschildern liegt im originären Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung. Dem Beschluss kann gefolgt werden.
Zu Pkt. 2: Die Einrichtung eines freien Rechtsabbiegers kann nur in Zusammenhang mit einer Beschleunigungsspur auf der Brackeler Straße umgesetzt werden. Herr Wilde bezeichnet dies als sinnvoll, der Landesbetrieb Straßenbau NRW ist jedoch Straßenbaulastträger. Die Verwaltung kann daher lediglich anbieten, Gespräche zu führen und die Maßnahme dem Landesbetrieb vorzuschlagen.
Zu Pkt. 3: Die Fläche ist durch einen hohen Grundwasserstand geprägt. Das Niveau des Erdgeschosses der Wohnungen soll oberhalb der Straßenoberfläche im Bebauungsplan festgesetzt werden, damit Regenwasser nicht in die Wohnungen eintreten kann. Herr Wilde verweist auf ein bereits vorliegendes ausführliches Gutachten zur Grundwasser- und Oberflächenwasserproblematik. Er schlägt alternativ vor, im städtebaulichen Vertrag zu verankern, dass der Vorhabenträger den Erwerber verpflichtend auf die Grundwasserproblematik hinweisen muss, damit eine sogenannte wasserundurchlässige „weiße Wanne“ bei der Fundamentierung berücksichtigt wird.
Zu Pkt. 4: Die Platzierung der Kunstwerke fällt in die originäre Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Dem Beschluss kann gefolgt werden.
Zu Pkt. 5: Bislang sieht der städtebauliche Vertrag vor, dass die öffentlichen Grünanlagen durch den Vorhabenträger spätestens dann fertig zu stellen sind, wenn 80% der Fläche der Bebauung zugeführt worden sind. Die Bezirksvertrung schlägt vor, diese Vorgabe auf 70% zu verändern. Dem könnte aus Sicht von Herrn Wilde gefolgt werden.

Hinsichtlich des SPD-Antrages in der Bezirksvertretung Scharnhorst führt Herr Wilde aus, dass die Wegeverbindung zwischen Brackel und Scharnhorst über die Körne mittels einer Brücke in Höhe der ehemaligen Panzerstraße nur dann umgesetzt werden sollte, wenn dies wirtschaftlich vertretbar ist. Zur Zeit ist die Panzerstraße Gegenstand einer umfassenden Kampfmitteluntersuchung. Noch ist offen, ob die Realisierung zu einem Fuß-/Radweg mit vertretbarem Aufwand möglich ist.

RM Follert bedankt sich für die Ausführungen zu den Empfehlungen der Bezirksvertretungen Scharnhorst und Brackel und schließt sich der Auffassung von Herrn Wilde an.

Es liegt ein gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor (Drucksache Nr. 14596-09 E1):

„Der Entwurf zum Städtebaulichen Vertrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes Br 203 „Hohenbuschei“ zwischen der Stadt Dortmund und der Vorhabenträgerin wird im § 12 (5) Energiekonzept dahingehend ergänzt, dass Vertragsstrafen auch für Nicht-Wohnhäuser zum Tragen kommen, wenn die im Kaufvertrag festgelegten Energiestandards nicht eingehalten werden.“

RM Pohlmann-Rohr begründet den vorgenannten Antrag.

RM Follert bittet um Klarstellung, ob die gewerblichen Nutzungen ebenfalls dem vorgeschriebenen Energiestandard unterliegen. Laut Herrn Wilde trifft dies zu (Anlage zur Vorlage, § 12 Absatz (1) des städtebaulichen Vertrages).

Die Entscheidung zu einem energiesparenden Bauen sieht RM Gerber im Verantwortungsbereich des „mündigen Bürgers“. Er appelliert an die Vernunft der Eigentümer und lehnt die verbindliche Vorgabe von Energiestandards einschließlich Vertragsstrafen generell ab. Kritisch merkt RM Gerber an, dass die Fertigstellung der Kindertagesstätte erst für das Jahr 2013 vorgesehen ist, eine frühere Realisierung sollte angestrebt werden.



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt den vorgenannten Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 14596-09 E1) mehrheitlich gegen die Stimme des RM Gerber.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimme des RM Thieme nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Br 203
– Hohenbuschei - und zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes geprüft und beschließt:

a) die Anregungen unter den Punkten 10.2.1 a), b), d), i), 10.2.2 1) bis 7), 10.8 1)
bis 10) und 10.9 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen,

b) die Anregungen unter den Punkten 10.2.1 e), f), g), 10.5, 10.6, 10.7, 10.8.11) und 10.10 3) tlw. zu berücksichtigen,

c) den Anregungen unter den Punkten 10.1, 10.2.1 h), 10.3, 10.4, 10.10 1), 2) zu folgen sowie die unter den Punkten 11 und 12 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungsplan-Entwurf einschließlich der Hinweise und die Begründung entsprechend zu ändern.


Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. III FNA 213/1) i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegte Begründung vom 06.05.2008 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 13 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 17.03.2009 der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB.
IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte
Begründung (einschließlich Anlagen) vom 06.05.2008 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 12 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 17.03.2009 dem Bebauungsplan Br 203 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO NRW.

V. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Br 203 (gleichzeitig Änderung der Bebauungspläne Br 155 "Heßlingsweg", Br 176 und Br 217 "Fußballpark Borussia") einschließlich der unter der Ziffer I aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich inkl. der dort beschriebenen planexternen Ausgleichsflächen als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW vom 14.07.1994.

VI. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen dem Investor und der Stadt abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage dieser Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO NRW.










zu TOP 4.11
Bauleitplanung;
18. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Scha 131 - Gneisenau-Allee -;
hier:
I. Entscheidung über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen der Bauleitpläne abgegebenen Stellungnahmen,
II. Feststellungsbeschluss für die 18. FNP-Änderung - Gneisenau-Allee -,
III. Beifügung einer aktualisierten/modifizierten Begründung zur 18. FNP-Änderung,
IV. Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Scha 131 - Gneisenau-Allee -,
V. Beifügung einer aktualisierten/modifizierten Begründung zum Bebauungsplan
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14530-09)

RM Münch stellt mündlich folgenden Antrag:
„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung
1.) zu prüfen, ob der angegebene Biotopmanagementplan rechtlich einwandfrei ist
2.) die auf dem Gebiet lebenden 50 Kreuzkröten umzusiedeln
3.) das Gebiet außerhalb des Bebauungsplanes zu optimieren und neue Tümpel anzulegen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den Antrag des RM Münch einstimmig ab.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung des RM Thieme nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen (frühzeitige Öffentlichkeits- beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB für die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes und erneute öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB für den Bebauungsplan Scha 131) vorgetragenen Stellungnahmen geprüft und beschließt,

den unter Punkt 6.21, 6.3.4, 6.3.5, 6.3.10, 6.3.14 und 6.3.15 dieser Beschlussvorlage aufgeführten Stellungnahmen aus den dort genannten Gründen zu folgen,

den unter Punkt 6.3.1, 6.3.2, 6.3.3, 6.3.6, 6.3.7, 6.3.16, 6.3.18 und 6.3.19 dieser Beschlussvorlage aufgeführten Stellungnahmen aus den dort genannten Gründen teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen,

den unter Punkt 6.1, 6.2.2 bis 6.2.5, 6.3.8, 6.3.9, 6.3.11, 6.3.12, 6.3.13 und 6.3.17 dieser Beschlussvorlage aufgeführten Stellungnahmen aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen


Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2141, BGBl III/FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)

II. beschließt die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 31.12.2004 - Gneisenau-Allee - für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 11.09.2008 offen gelegenen Inhalt, jedoch mit der unter Punkt 8.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderung und stellt diese Änderung fest.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO
III. beschließt, der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes - Gneisenau-Allee - die aktualisierte und modifizierte Begründung vom 16.03.2009 beizufügen

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 und § 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

IV. beschließt, den Bebauungsplan Scha 131 – Gneisenau-Allee - für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich mit dem durch Ratsbeschluss vom 11.09.2008 offen gelegenen Inhalt jedoch mit den unter Punkt 8.2 dieser Beschlussvorlage aufgeführten Änderungen als Satzung

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

V. beschließt, dem Bebauungsplanes Scha 131 die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 16.03.2009 beizufügen

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO



zu TOP 4.12
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 295 – Einkaufszentrum Kirchhörder Straße –, 26. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung des Landschaftsplanes Dortmund - Süd
hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13745-09)
Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift BV Hombruch vom 10.03.2009
(Drucksache Nr.: 13745-09-E1)
Überweisung: Rat der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 26.02.2009
(Drucksache Nr.: 14097-09-E1)

Hierzu liegt dem Ausschuss ein Zusatz-/Ergänzungsantrag des Herrn Münch (Drucksache Nr. 13745-09 E2) vom 23.04.2009 vor:
„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes zwecks Umwandlung der Bebauungsfläche in eine Grünfläche“.

Der Rat der Stadt Dortmund hat den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 14097-09-E1) in seiner Sitzung am 26.02.2009 an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überwiesen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schiebt die Beratung der vorgenannten Anträge sowie die Beratung der Vorlage.


zu TOP 4.13
Bauleitplanung;
Aufstellung des Bebauungsplanes InO 226 –Im Dreieck-, hier: I. Fortführung des Bauleitplanverfahrens im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB); II. Beschluss zur Veränderung des Planbereiches; III. Beschluss zur Offenlegung des Entwurfes des Bebauungsplanes InO 226 –Im Dreieck-
Beschluss
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2009
(Drucksache Nr.: 14609-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schiebt die Beratung der Vorlage.


zu TOP 4.14
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In O 228 - Großmarkt -
hier: Aufstellungsbeschluss; Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14717-09)

Hierzu liegt ein Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 05.05.2009 vor.

RM Reuter macht den Vorschlag, der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zu folgen und das angrenzende Gelände der DOEGO mit in den Bebauungsplan aufzunehmen.

Herr Wilde erwidert, dass zur Zeit kein Steuerungsbedarf aufgrund betrieblicher Änderungen bzw. aus immissionsschutzrechtlichen Gründen vorliegt. Herr Wilde rät aus jetziger Sicht dazu, den Geltungsbereich in der vorliegenden Form zu belassen, er wird die Flächenerweiterung aber als Anregung mit aufnehmen. Sollten im weiteren Beteiligungsverfahren sowie bei der Bürgeranhörung neue Erkenntnisse für die Ausweitung des Geltungsbereiches vorgetragen werden, so werden diese einer Prüfung unterzogen.








Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig bei einer Enthaltung des RM Thieme nachfolgenden Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt:

I. den Bebauungsplan In O 228 - Großmarkt - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Bebauungsplan In O 228) zu beteiligen.
Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 BauGB.




zu TOP 4.15
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 192 - Stadtkrone Ost -
hier: Änderungsbeschluss und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung im beschleunigten Verfahren
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14656-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig bei einer Enthaltung des RM Thieme nachfolgenden Beschluss:

Beschluss:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Ap 192 – Stadtkrone Ost – für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich im beschleunigten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 1).

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1, § 1 Abs. 8 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/ BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.






II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplans Ap 192 –Stadtkrone Ost- und dem Entwurf der Begründung vom 30.03.2009 zu und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB.


zu TOP 4.16
Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Ap 201 -Ortskern Aplerbeck-
hier: Umstellung auf ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch, Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14479-09)

Hierzu liegt ein Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 05.05.2009 vor:

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig mit der Anregung, die Festsetzungen des eingeschränkten Gewerbegebietes um die Nutzung als Vinothek zu erweitern.“

RM Pohlmann-Rohr bittet um eine Einschätzung der Verwaltung zu der Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck.

Laut Herrn Wilde handelt es sich hier um ein Gewerbegebiet, in dem Einzelhandelsbetriebe grundsätzlich ausgeschlossen werden. Das für die Nutzung als Vinothek vorgesehene Gebäude stellt ein unter Denkmalschutz stehendes Fachwerkhaus dar. Ein Erhalt des Gebäudes mit passender Nutzart (z. B. verbunden mit Gastronomie) liegt im Interesse der Verwaltung. Herr Wilde sagt daher zu, wohlwollend zu prüfen, ob die Nutzung als Vinothek umsetzbar ist. Sollte dies der Fall sein, werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechend erweitert.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, das Verfahren zur Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Ap 201 -Ortskern Aplerbeck- als beschleunigtes Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) fortzuführen.
Rechtsgrundlage:
§ 13 a BauGB.




II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der früh-zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Ap 201 (14-tägiger Planaushang) unter Ziffer 14 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs.1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den Festsetzungen des Entwurfes zur Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Ap 201 –Ortskern Aplerbeck- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich und der Begründung vom 06.03.2009 zu und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.


zu TOP 4.17
Stellungnahme über verspätete Landungen außerhalb der Betriebszeiten des Flughafens Dortmund im Jahre 2008
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14592-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 4.18
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Endgültiger Ausbau der Stichstraße östlich der Jasminstraße zwischen Haus Nr. 54 und Nr. 60 als Mischverkehrsfläche in Dortmund-Sölde nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14515-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 4.19
Bundesweiter Modellversuch "Innovative öffentliche Fahrradverleihsysteme"
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14887-09)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14887-09-E1)

Das beratende Mitglied Müller regt an, das Angebot von Fahrradverleihsystemen im Rahmen des Modellversuchs aus Sicht der Belange von Menschen mit Behinderung auch um Liegeräder, Dreiräder und Räder mit Hilfsmotoren zu ergänzen.
Für RM Follert bewegen sich Fahrradverleihstationen ausschließlich im privatwirtschaftlichen Zuständigkeitsbereich.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie gegen die Stimme des RM Thieme den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion B90/Die Grünen:

Beschluss:

Die Verwaltung der Stadt Dortmund wird aufgefordert, sich am Modellversuch
“Innovative öffentliche Fahrradverleihsysteme - Neue Mobilität in Städten“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu beteiligen. Dabei ist zu prüfen, ob eine Installierung von Verleihsystemen im regionalen Verbund möglich und sinnvoll ist.


5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung

zu TOP 5.1
Errichtung eines Bürogebäudes mit Tiefgarage und Ladenlokalen im Erdgeschoss auf dem Grundstück Rheinische Straße 1-7 und 15-19, Gemarkung Dortmund, Flur 1 + 5, Flurstücke 179, 181, 204, 205, 217 und 510 - Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung von Befreiungen gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14693-09)

Herr Müller bittet die Verwaltung als Vertreter des Aktionskreises „Der behinderte Mensch in Dortmund“ um Auskunft, ob an der westlichen Seite des Gebäudes ein stufenloser Eingang geplant ist. Darüber hinaus regt er an, den Zu-/Ausfahrtsbereich der Tiefgarage mit einer Sicherungsanlage für Fußgänger zu versehen (Ampelanlage oder akustisches Signal).

Die vorgelegten Unterlagen stellen entsprechend den Ausführungen von Herrn Wilde den ersten Bauabschnitt dar. Auf der Westseite des dargestellten Gebäudes wird im zweiten Bauabschnitt ein weiteres Gebäude angefügt. Der Antragsteller hat den Anspruch, die barrierefreie Erreichbarkeit der Gebäude sicher zustellen. Die Anregung, den Zugang zur Tiefgarage mit einer Warnanlage zu versehen, wird an den Investor herangetragen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 5.2
Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 1. Quartal 2009 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14641-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.
6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

zu TOP 6.1
Energieeinsparprogramm 2009
Empfehlung
Empfehlung: Ausschuss für die städtische Immobilienwirtschaft aus der öffentlichen Sitzung vom 23.04.2009
(Drucksache Nr.: 14456-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig bei einer Enthaltung des RM Thieme nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

1. Trennung der Wärmeversorgung des Hallenbades Brackel und der Geschwister-
Scholl-Gesamtschule mit
- Austausch eines Brennwertkessels im Hallenbad
- Einsatz eines Latentwärmespeichers CO2-freier Wärme aus Abfallwärme als
Pilotprojekt
- Umwandlung eines in der Gesamtschule vorhandenen und geeigneten Kelleraums
zu einem Heizraum mit dem Einsatz einer Zweikesselbrennwertanlage zur
Wärmeversorgung der Schule und der beiden Sporthallen

2. Trennung der Wärmeversorgung des Schulkomplexes Hörde vom Hallenbad Hörde
mit
- Aufstellung eines Heizcontainers für Holzpellets mit Brennstofflagerraum auf dem
Schulgelände nördlich der Sporthalle und Umwandlung eines im Schulzentrum
vorhandenen und geeigneten Kellerraums zu einem Heizraum und Einbau eines
Gas-Brennwertkessels zur Spitzenlastabdeckung
3. Ausbau des bislang ungenutzten Dachgeschosses in der Steinhammer-Grundschule für die Nutzung der Verwaltung. Die bisherigen Verwaltungsräume werden im Rahmen der Gebäudenutzungsänderung für die Offene Ganztagsbetreuung benötigt.
Das Gesamtinvestitionsvolumen für den städt. Haushalt beträgt 387.770 €
4. Die Finanzierung im Budget des Amtes 2D bei der Investitionsfinanzstelle
2D_00118014001 ist mit folgenden investiven Auszahlungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2009: 364.770 €
Der Differenzbetrag in Höhe von 23.000 € stellt aktivierte Eigenleistungen des StA 65 dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Die Investition bewirkt eine jährliche Entlastung der Ergebnisrechnung bei StA 65
i. H. v. 69.739,50 €.
zu TOP 6.2
Erweiterung und Umbau des Schulgebäudes Eierkampstr. 2-4 in Dortmund-Hombruch zu einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13699-08)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung des RM Thieme nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Die Durchführung der Investitionsmaßnahme Erweiterung und Umbau des Schulgebäudes Eierkampstr. 2-4 zu einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung gemäß den Vorgaben des Grundsatzbeschlusses vom 16.08.2007 (Drucksache Nr.: 08740-07) mit einem Investitionsvolumen von 1.912.500,-€
2. Die Durchführung zusätzlicher nutzungs- und energietechnischer Optimierungen sowie erforderlicher technischer Anpassungsmaßnahmen im Gebäudebestand des Schulgebäudes Eierkampstr. 2-4, mit einem Investitionsvolumen von 1.593.500,-€

3. Die Finanzierung im Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt) bei der Investitionsfinanzstelle 40O00301064100, FiPo 780800, ist mit folgenden Auszahlungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2009 1.350.000,-€
Für das bewegliche Vermögen sind auf der Investitionsfinanzstelle 40O00301060250, FiPo 780500, nachfolgende Mittel veranschlagt:

Haushaltsjahr 2009 100.000,- €
4. Die überplanmäßige Mehrauszahlung gem. § 83 Abs.1 GO NRW bei der Investitionsfinanzstelle 40O00301064100:
Haushaltsjahr 2009 1.666.775,- €

Die Deckung erfolgt haushaltsneutral wie folgt:


Finanz-position
Investitions-finanzstelle
2009
Summe
Minderaus-zahlung
780800
40L00301064142
1.666.775,- €
1.666.775,- €
Summe
1.666.775,- €
1.666.775,- €


Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der oben dargestellten Finanzierung in Höhe von 139.225,- € stellt aktivierte Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
Die Investition bedingt ab 2012 eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung bei StA 65 i.H.v. 78.762,50 €. Die Ergebnisrechnung bei StA 40 wird jährlich um 8.653,85 € belastet.

5. Die Durchführung der Maßnahme unterliegt dem Vorbehalt, dass gemäß § 22 GemHVO die nicht abgeflossenen Beträge aus dem Jahr 2009 in das Haushaltsjahr 2010 übertragen werden.

6. Die städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt.

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 7.1
Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau von Sammel- und Wohnstraßen im Plangebiet Hohenbuschei in Dortmund-Brackel
Bebauungsplan Br 203 - Hohenbuschei -
Antragstellerin: Hohenbuschei GmbH & Co. KG, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14247-09)

Hierzu liegt ein Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift der Bezirksvertretung Brackel vom 30.04.2009 vor.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei Enthaltung des RM Gerber und RM Thieme nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Erschließung des Plangebietes Hohenbuschei in Dortmund-Brackel nach § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018) in Verbindung mit dem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 18.11.1993 und 09.10.1997 durch Erschließungsvertrag der Hohenbuschei GmbH & Co. KG, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund zu übertragen.

Die Erschließung umfasst folgende Maßnahmen:



- Straßenbau
- Beleuchtung
- Entwässerungsanlagen (inkl. Retentionsflächen)
- Verkehrsgrün einschl. der Lärmschutzanlage (Wall- / Wandkombination) längs der Planstraße D
- Beschilderung
- Markierung

Die im Plangebiet vorgesehene Kindertagesstätte, die Kinderspielplätze, die Lärmschutzwälle sowie die öffentlichen Grünflächen sind nicht Gegenstand des zukünftigen Erschließungsvertrages. Hierzu wird zwischen der Hohenbuschei GmbH & Co. KG und der Stadt Dortmund ein separater städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.



Die Erschließung (ohne Kanalbau) bedingt ab dem Jahr 2014 eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 12.000,00 €, der Kanalbau ab dem Jahr 2011 eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 165.000,00 €, der bei der Kalkulation der Abwassergebühren berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.


zu TOP 7.2
Beabsichtigte Teileinziehung einer Teilfläche der Lindenhorster Straße in Dortmund-Lindenhorst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14448-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei Enthaltung des RM Thieme nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Gemäß § 7 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) beschließt der Rat der Stadt Dortmund die Einleitung des Teileinziehungsverfahrens einer Teilfläche im Bereich des Bahnüberganges der Bahnlinie Kurl-Nette / Lindenhorster Straße zu Lasten des Kraftfahrzeugverkehrs.


zu TOP 7.3
Ausbau des Gehweges der Emil-Figge-Straße von An der Palmweide bis Anschluss NS IX / B1 in Dortmund Barop
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14101-09)

Das beratende Mitglied Müller fragt, wann mit der Neugestaltung des Rad- und Gehweges im Bereich des Abschnittes Auffahrt B1 bis zur Universität gerechnet werden kann und wie die Kreuzungsmöglichkeiten für Fußgänger im Ausfahrtsbereich der B1 aussehen werden.

Im Kreuzungsbereich NS IX / B1 wird laut Herrn Keune im Jahr 2009 ein Kreisverkehr errichtet. Signalanlagen werden nicht aufgestellt. Doppelquerungsstellen werden an dieser Stelle geschaffen. Er hofft auf eine Realisierung der noch fehlenden 200 m des Rad- und Gehweges zwischen dem Kreisverkehr NS IX / B1 und dem Parkplatz an der Emil-Figge-Straße im Jahr 2010, um so die Rad- und Gehwegverbindung zu vervollständigen. Diese Maßnahme wird voraussichtlich in Zusammenhang mit dem Ausbau der NS IX nördlich der B1 mit Zuschussmitteln umgesetzt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig bei Enthaltung des RM Thieme nachfolgenden Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt den Ausbau des Gehweges der Emil-Figge-Straße von An der Palmweide bis Anschluss NS IX / B1 in Dortmund-Barop mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 241.000 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 bei der Investitionsfinanzstelle 66O01202014738 - Ausbau Emil-Figge-Straße - mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2009: 41.000 Euro
Haushaltsjahr 2010: 200.000 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i.H.v. 7.101 Euro.


zu TOP 7.4
Radwege Derner Straße u. a.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14184-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig bei Enthaltung des RM Thieme nachfolgenden Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt die Maßnahme Radwege Derner Straße u. a. mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 125.000 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 bei der Investitionsfinanzstelle 66_01202014001 – Bau von Radwegen –. Für die verwaltungsmäßige Abwicklung wurde die Investitionsfinanzstelle 66S01202014207 – Radwege Derner Straße – eingerichtet.

Folgende Auszahlung ist vorgesehen:

Haushaltsjahr 2009: 125.000 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 5.094 Euro.


zu TOP 7.5
Fahrradbericht 2008
Kenntnisnahme
Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2009
(Drucksache Nr.: 14148-09)

RM Münch erwähnt, dass der Radverkehr in den bezirklichen Fußgängerzonen überwiegend zeitgleich mit dem Lieferverkehr von 19.00 Uhr bis 11.00 Uhr in den Morgenstunden gestattet ist. In Hombruch dagegen ist Radverkehr lediglich bis 08.30 Uhr zulässig, für den Lieferverkehr gelten in Hombruch die erweiterten Verkehrszeiten. RM Münch spricht sich für eine Vereinheitlichung der Reglementierung des Radverkehrs in den Fußgängerzonen aus.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Fahrradbericht 2008 sowie den Quartalsbericht zum Radverkehr zur Kenntnis.

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -


9. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 9.1
Geschäftsbericht 2009 des Amtes für Wohnungswesen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14579-09)

RM Pohlmann-Rohr teilt mit, dass Mieteinfamilienwohnhäuser als günstige Wohnform auf dem Markt attraktiver werden, insbesondere für Familien, die Eigentum nicht finanzieren wollen/können. Sie möchte wissen, wie sich die Nachfrage in Dortmund entwickelt und ob preiswerte und attraktive Flächen für solche Mietobjekte vorgehalten werden.

Frau Beißner erläutert, dass zwar Interesse an Einfamilienwohnhäusern zur Verwendung als Mietobjekte vorliegt, nach Wirtschaftlichkeitsberechnungen stellt sich Geschosswohnungsbau zur Flächenvermietung für Investoren aber trotz Förderung oftmals rentabler dar. Flächen für Einfamilienwohnhäuser sind in Dortmund ausreichend vorhanden. Insbesondere auf städtischen Grundstücken wird die Einfamilienhausbebauung zur anschließenden Vermietung durch die Verwaltung weiterhin gefördert.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Geschäftsbericht 2009 mit den Ergebnissen des Geschäftsjahres 2008 des Amtes für Wohnungswesen zur Kenntnis.


10. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -


11. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 11.1
Bodenbelastungen im Umfeld von Strommasten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14644-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 11.2
Realisierung von Maßnahmen der Landschaftsplanung; I. Quartalsbericht 2009
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14649-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 11.3
Planfeststellungsverfahren "Ökologische Verbesserung der Schondelle von km 0+000 (Mündung in die Emscher) bis km 1+083 (oberhalb Mündung Pferdebach im Rombergpark)" in Dortmund-Brünninghausen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14690-09)

RM Münch regt an, die Renaturierungsmaßnahmen zukünftig mittels Planaushang darzustellen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, die Offenlegung und naturnahe Umgestaltung der Schondelle auf insgesamt ca. 1.080 m Länge sowie des Pferdebaches auf ca. 340 m Länge entsprechend dem beigefügten Bescheid planfestzustellen.


zu TOP 11.4
Sachstandsbericht zu den PCB-Belastungen im östlichen Umfeld des Hafengebietes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14770-09)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.


12. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün
- unbesetzt -


13. Anfragen

zu TOP 13.1
Effektivität von Umsiedlungsmaßnahmen für FFH-Arten
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14633-09)

Die Anfrage wird schriftlich zur nächsten Sitzung beantwortet.


zu TOP 13.2
Mangelnde Förderung von FFH-Arten in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14660-09)
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 14660-09-E1)

Die Anfrage wurde mit Schreiben des StR Steitz unter der Drucksache Nr.: 14660-09-E1 beantwortet.



zu TOP 13.3
Erneute Wanderwegasphaltierung entlang der Emscher an der KGA Buschmühle / Remy
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 14804-09)
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 14804-09-E1)

Die Anfrage wurde mit Schreiben des StR Stüdemann unter der Drucksache Nr.: 14804-09-E1 beantwortet.




Die öffentliche Sitzung wird um 17:35 Uhr vom Vorsitzenden geschlossen.




Hengstenberg Falkenstein-Vogler Lüdeking
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin