Niederschrift (öffentlich)

über die 35. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden


am 21.05.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 16:00 - 17:30 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD
Rm Goosmann
Rm Heidkamp
Rm Naumann i.V. Rm Jäkel
Rm Kaminski
Rm Kleinhans
Rm Pieper i.V. Rm Renkawitz
Rm Schmidt
Rm Tölch

CDU
Rm Daskalakis
Rm Goll
Rm Kopkow
Rm Krause
Rm Wallrabe
Rm Weber

Bündnis 90/Die Grünen
Rm Fuß
sB Krummacher
Rm Noltemeyer


FDP/Bürgerliste
sB Reinbold i.V. sB Noritzsch

Die Linke & Piraten
Rm Karacakurtoglu
Rm Zweier

AfD
Rm Bohnhof abwesend


b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Imielski Integrationsrat abwesend
sE Siegmund Seniorenbeirat

c) Beratende Mitglieder:
Rm Brück abwesend
d) Verwaltung
Herr Witte, FB 30
Herr Kruse, FB 33
Frau Schmickler, FB 32/4
Frau Brinkhoff, 3DEZ
Herr Sagolla, FB 61/3
Herr Dehler, FB60/4-3
Frau Hoffmann, FB 50/7
Herr Eller, FB80/KUS
Herr Dr. Rettberg, FB 1/CIO
Herr Just, FB 65/5
Herr Krauß, FB33/GF InnWest



Veröffentlichte Tagesordnung:


Tagesordnung (öffentlich)

für die 35. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 21.05.2019, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 26.03.2019


2. Beratung von Eingaben

2.1 Eingabe Verzicht auf den Einsatz von Harvestern im Stadtgebiet von Dortmund
Eingabe
(Drucksache Nr.: 13428-19)

2.2 Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes
Eingabe
(Drucksache Nr.: 13063-18)

2.3 Schutz der Natur in Dortmund
Eingabe
(Drucksache Nr.: 13511-19)

3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

3.1 Kriminalität bei Geduldeten
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 14146-19)

3.2 Geplante Amnestie für Ausreisepflichtige
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 30.04.2019
(Drucksache Nr.: 13899-19)


3.3 Teilnahme von Menschen unter Betreuung an der Europawahl
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14377-19)

3.4 Förderung des Fußverkehrs - Prüfauftrag
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14378-19)

3.5 Weiterführung der Service- und Präsenzdienste
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13806-19-E2)
Die Unterlage haben Sie zur Sitzung am 26.03.2019 erhalten.

3.6 Ist Dortmund die Hochburg der Ausländerkriminalität?
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13273-19-E1)
Die Unterlage haben Sie zur Sitzung am 19.02.2019 erhalten.


4. Vorlagen/ Berichte der Verwaltung

4.1 "Bericht zur sozialen Lage in Dortmund" und "Zehn Jahre Aktionsplan Soziale Stadt vor Ort"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13585-19)
Die Vorlage erhalten Sie im reduzierten Versand.

4.2 Sachstandsbericht: Bekämpfung des gewaltbereiten Salafismus als gesamtstädtische Aufgabe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12566-18)

4.3 Geschäftsbericht 2018 des Vereins "StadtbezirksMarketing Dortmund e. V."
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13828-19)

4.4 Einrichtung einer fachbereichsübergreifenden Koordinierungsstelle für die Beschlüsse der Bezirksvertretungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14145-19)

4.5 Neuorganisation der Bürgerdienste
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14292-19)



4.6 Parkordnung für den Westpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13537-19)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 30.04.2019
(Drucksache Nr.: 13537-19-E1)


Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Rm Krause - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde, dass der Ausschuss beschlussfähig ist und wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Weber benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung bittet im Wege der Dringlichkeit folgende Vorlagen unter TOP 4.7 und 4.8 auf die Tagesordnung aufzunehmen:

4.7 Dortmunder Beteiligung am Projektaufruf „Modellprojekte Smart Cities“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14358-19)
4.8 Verkaufsoffener Sonntag am 02.06.2019 im Stadtbezirk Hombruch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14454-19)


Die Tagesordnung wird mit diesen Erweiterungen festgestellt.





zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 26.03.2019

Die Niederschrift über die 34. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 26.03.2019 wird genehmigt.


2. Beratung von Eingaben


zu TOP 2.1
Eingabe Verzicht auf den Einsatz von Harvestern im Stadtgebiet von Dortmund
Eingabe
(Drucksache Nr.: 13428-19)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe des Petenten Volker Heimel (AG’s Fledermäuse, Wald, Botanik im NABU Dortmund) vor:
Sehr geehrte Damen und Herren des Ausschusses für Anregungen, Beschwerden und öffentliche Ordnung,

ich beantrage den Verzicht auf den Einsatz von Harvestern im Stadtgebiet von Dortmund. Statt dessen plädiere ich für den
Einsatz von Rückepferden.

Begründung:
Harvester schädigen in Wäldern und besonders in den Dortmunder Naturschutzgebieten nachhaltig die Vegetation. Das von Herrn Fischer vorgetragene Argument, sie würdeen den Boden weniger verdichten, wird zur Kenntnis genommen aber vehement abgelehnt.
Statt dessen gibt es ausreichendes Datenmaterial, welches belegt, dass Harverstereinsätze zu nachhaltiger Bodenverdichtung führen.

Die Maschinen führen des Weiteren zu Schadstoffimmissionen im Wald.

Mit freundlichen Grüßen,

Volker Heimel,
Mitarbeiter der AG´s Fledermäuse, Wald, Botanik im NABU Dortmund und früherer Umweltpreisträger der Stadt.

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt des Weiteren folgende Stellungnahme der Verwaltung zur Eingabe vor:
Eingabe 13428-19
AG´s Fledermäuse, Wald, Botanik im NABU Dortmund Naturschutzbund Dortmund
Heimel, Volker
Verzicht auf den Einsatz von Harvestern im Stadtgebiet von Dortmund

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein Harvester ist eine Holzerntemaschine mit einem Kran an dessen Ende ein Aggregat montiert ist. Mit dem Aggregat lassen sich Bäume fällen, entasten und in marktübliche Stücke zersägen. Nach dem Fällen des Holzes wird das Holz mit einem Tragschlepper, einem sog. Forwarder, aus den Waldbeständen an die Waldwege gebracht.

Der Einsatz dieser Technik bietet viele Vorteile und entspricht dem Stand der Technik in der Forstwirtschaft.

Die Leistung der Maschinen ist höher als beim Arbeiten mit der Motorsäge. Dadurch wird der Zeitraum der Holzfällmaßnahmen verkürzt und die Dauer der Störung im Wald minimiert. Die Leistung der Maschinen ist so hoch, dass bei vielen Waldpflegemaßnahmen ein positiver Deckungsbeitrag erzielt werden kann.

Durch den Einsatz der Maschinen wird die Arbeitssicherheit erhöht. Die Waldarbeiter müssen nicht mehr mit der gefährlichen Motorsäge arbeiten. Das Verletzungsrisiko wird erheblich verringert und die Waldarbeiter/-innen sind nicht mehr den schädlichen Verbrennungsabgasen ausgesetzt. In den Fahrerkabinen sind die Bediener/-innen außerdem vor herabfallenden oder rollenden Ästen und Stämmen geschützt.

Ein weiterer Vorteil ist, dass in naturnahen, mehrschichtigen Beständen durch den Kranausleger des Harvesters die Bäume gezielt zu Fall gebracht und über die jungen Bäume der neuen Waldgeneration gehoben werden können.

Um das Verdichten der Waldböden durch das Gewicht der Fahrzeuge zu minimieren, werden sie auf dauerhaft markierten Gassen eingesetzt. Darüber hinaus sind die Fahrzeuge mit Breitreifen ausgestattet, die das Gewicht auf eine größere Fläche verteilen und somit den Bodendruck verringern.

Die jährlich nachhaltig im Stadtwald zu nutzende Holzmenge beträgt ca. 10.000 Festmeter. Die dabei anfallende Holzmenge hat ein Gewicht von ca. 10.000 Tonnen. Eine so große Menge kann praktisch nicht mit Pferden aus dem Wald gezogen werden. Zum einen stehen für den Transport derart großer Holzmengen auf dem Markt nicht genügend Pferde zur Verfügung. Zum anderen können Pferde keine dicken und schweren Stämme aus dem Wald ziehen. Dazu sind sie zu schwach. Der Einsatz von Pferden wäre aufgrund ihrer geringen Kraft nur in jungen Waldbeständen mit dünnem Holz möglich.

Der Einsatz von Harvestern und Forwardern entspricht der guten fachlichen Praxis in der Forstwirtschaft. Der Einsatz dieser Technik ist wissenschaftlich untersucht, wird aufgrund praktischer Erfahrung als geeignet und angemessen erachtet und wird von der Forstbehörde und der Berufsgenossenschaft empfohlen.

Aus den genannten Gründen werden im Stadtwald weiterhin Harvester und Forwarder für die Waldpflege und das Gewinnen des ökologisch wertvollen Rohstoffs Holz eingesetzt.


Der Petent Volker Heimel ist nicht anwesend.

Herr Krummacher (Fraktion B‘90/Die Grünen) greift die Eingabe auf und erklärt, dass Harvester in Wäldern und insbesondere in Naturschutzgebieten nachhaltig die Vegetation schädigten. Es gebe ausreichendes Datenmaterial, welches belege, dass die Harvestereinsätze zu einer Bodenverdichtung führten. Die Maschinen führten des Weiteren zu Schadstoffemissionen im Waldbestand. Der Einsatz von Rückepferden beim Abholzen des Forstbestandes sei ökologisch sinnvoll und die Verwaltung werde daher aufgefordert, bei jeder abzuholzenden Fläche zu prüfen, ob ein Einsatz von Rückepferden möglich sei und dies ggfs. auch umzusetzen.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe des Petenten Volker Heimel und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 2.2
Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes
Eingabe
(Drucksache Nr.: 13063-18)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe des Petenten Michael Hüttemann (VCD Kreisverband Dortmund-Unna e.V.) vor:

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt des Weiteren folgende Stellungnahme der Verwaltung zur Eingabe vor:
Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes, DS.-Nr. 11722-18,
Eingabe des Herrn Michael Hüttemann, DS.-Nr. 13063-18, Sitzung des ABÖAB vom 26.03.2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 21.02.2019 die Verwaltungsvorlage zum Regionalen Radwegenetz des RVR beschlossen. Inhalt der Vorlage war der Netzvorschlag des RVR und eine Abwägung aller von Verbänden, Bürgern und den politischen Gremien bis dahin eingebrachten Änderungs- und Ergänzungsvorschläge. Dazu gehörten auch die des ADFC und des VCD. Die Verwaltung ist einem Großteil der Vorschläge gefolgt, einige wenige wurden - begründet – abgelehnt. Der Rat ist, in Kenntnis aller Eingaben, dem Vorschlag der Verwaltung ausdrücklich gefolgt.

Die Verwaltung hat die vom Rat beschlossenen Routenführungen als Grundlage für die weitere Planung an den RVR weitergeleitet. Gleichwohl sind die Vorschläge von Herrn Hüttemann mit gesondertem Schreiben vom 18.03.2019 dem RVR auch noch einmal gesondert zugeleitet worden mit der Bitte um eine fachliche Prüfung. Eine Stellungnahme des RVR hierzu liegt noch nicht vor.


Frau Krause (Vorsitzende) gibt dem anwesenden Petenten Herrn Hüttemann die Gelegenheit seine Eingabe zu erläutern.

Herr Hüttemann erklärt, es sei wichtig, dass seine Anregung auf die Tagesordnung des Ausschusses genommen wurde. Grundsätzlich sei er froh, dass der Regionalverband Ruhr (RVR) ein regionales Radwegenetz plane und dies auch vom Rat der Stadt Dortmund beschlossen wurde. Ihm ging es hier um eine Lücke, die den Radweg von Dortmund nach Lünen beträfe. Seine Anregung beinhalte zwei Vorschläge. Zum einen die Brücke, die die Unterführung unter der Derner Straße entlasten solle und zum anderen die Strecke durch Eving und die Nordstadt. Herr Hüttemann halte es für unverantwortlich, dass die Stadt Dortmund auf die Brücke verzichte und die Strecke durch die enge Unterführung aufrechterhalte. Damit konzipiere man Unfallschwerpunkte, anstatt gute Ideen umzusetzen.

Frau Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) begrüßt die Eingabe und ist erfreut über die Weiterleitung an den RVR. Es gebe einen großen Handlungsbedarf das Radwegenetz Ruhr in den nächsten Jahren weiter zu qualifizieren.

Herr Sagolla (FB 61/3) bestätigt, dass man sich auch von Seiten der Verwaltung über das Engagement des Herrn Hüttemann freue und viele Berührungspunkte habe. In diesem Fall habe es umfangreiche Diskussionen über das regionale Radwegenetz in den Gremien gegeben und es lagen alle alternativen Vorschläge vor. Darunter auch die in der Eingabe vorgebrachten Routenvorschläge des VCD. Die Verwaltung habe - insbesondere was die Routenführung durch die Nordstadt anging - eine andere Auffassung vertreten und dieser habe der Rat sich angeschlossen. Man sei damit der Philosophie des RVR gefolgt, in der es nicht um ein umfassendes städtisches Radwegenetz ging, sondern um ein regionales, das jeweils eine Verbindung zur Nachbarstadt beinhalte. Der Beschluss sei somit im Kontext des regionalen Radwegenetzes zu sehen. Nichtsdestotrotz habe man die Vorschläge des VCD an den RVR weitergeleitet. Seitens der Verwaltung halte man den Vorschlag für sinnvoll und wolle ihn auch weiter verfolgen. Augenblicklich speise man ihn in das Teil-Konzept Radverkehr zum Masterplan Mobilität ein, denn aus der Maßstabsebene der Stadt Dortmund würde der Vorschlag eine wichtige Verbindung werden. Auch die Brücke über die B236 sei nicht vollständig abgeschrieben, die bauliche Umsetzung müsse jedoch über die Stadt Dortmund erfolgen und läge nicht beim RVR.

Frau Krause fasst zusammen, dass die Eingabe auf offene Ohren stoße und im nächst möglichen Schritt weiter verfolgt würde. Die augenblickliche Beschlusslage sei aber eine andere, der Rat habe dem vom RVR priorisierten anderen Weg zugestimmt. Dennoch wurde die Anregung des VCD an den RVR weitergegeben und sie kündigt an, die Sache weiter verfolgen zu wollen.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe des Petenten Michael Hüttemann und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Schutz der Natur in Dortmund
Eingabe
(Drucksache Nr.: 13511-19)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe des Petenten Norbert Paul vor:
Eingabe nach § 24 Abs. 1 Satz 1 GO NRW
Schutz der Natur in Dortmund
Dortmund, den 09. 02. 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,
regelmäßig finden im Bereich der Straße Strobelallee Großveranstaltungen statt. Im Bereich der Wittekindstraße und des Krückenweg werden dann systematisch die Grünstreifen durch das Befahren und Abstellen von Kfz zweckentfremdet und dabei auch Radfahrer*innen auf dem Radweg gefährdet, weil die Kfz teilweise auch da stehen. Während Kfz, die auf den Geh- und Radwegen stehen, verwarnt werden, passiert bei den Kfz in den Rabatten nichts. Daher schlage ich vor, die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund vom 17.12.2013 zu ergänzen.
§ 7 (4) g: auf nicht verdichteten und versiegelten Flächen der Straßen nach Kraftfahrzeuge
abzustellen.
§ 20 (1) Nr. 39 entgegen § 7 Abs. 4 Buchst. g) Kraftfahrzeuge auf nicht verdichteten und
versiegelten Flächen der Straßen abstellt.
Selbst der Weg durch die Bolmke vom Krückenweg ausgehend wird zum Parken genutzt. Daher schlage ich vor, dass in Zukunft das Umweltamt dort Kontrollen durchführt um das Parken im Naturschutzgebiet umweltschutz- und naturschutzrechtlich zu ahnden. Soweit es an einer Rechtsgrundlage zur Ahndung fehlt, ist die Ordnungsbehördliche Ordnung entsprechend zu ergänzen.

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Paul

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt des Weiteren folgende Stellungnahme der Verwaltung zur Eingabe vor:
Eingabe von Herrn Norbert Paul Sitzung des Ausschusses am 19.02.2019; Drucksache-Nr.: 13511-19

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der vorliegenden Eingabe regt der Petent an, die „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Dortmund“ (OBVO) vom 17.03.2013 zu ergänzen.
Anlass hierfür soll das Parken von Kraftfahrzeugen auf Grünstreifen, teilweise auf Radwegen und Rabatten im Umfeld von Großveranstaltungen im Bereich der Strobelallee sein.
Die Eingabe des Petenten beurteilt die Verwaltung wie folgt:

Die bestehenden Eingriffsmöglichkeiten des Ordnungsamtes bezüglich abgestellter Kraftfahrzeuge hängen von dem Rechtscharakter der Fläche ab.

Die auf dem Rasen parkenden Fahrzeuge im Bereich Krückenweg (östliche Seite Richtung Innenstadt) können von der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes nicht verwarnt werden. Vorliegend handelt es sich um nicht gewidmete öffentliche Wegeflächen (Rasenflächen), für die der jeweilige Eigentümer/Bedarfsträger handeln muss. Die Verkehrsüberwachung hat nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) keine Ermächtigungsgrundlage zum Einschreiten. Kontrollen und Ahndungen durch die Verkehrsüberwachung sind nur bei sogenannten "Grünstreifen" im Bereich gewidmeter öffentlicher Wegefläche möglich, wie sie zum Beispiel auf der westlichen Seite des Krückenweges in Fahrtrichtung Hombruch vorhanden sind. Rechtlich betrachtet handelt es sich dann um einen Grünstreifen, wenn dieser zwei Verkehrsbeziehungen voneinander trennt. Auf diesen Flächen kontrolliert die Verkehrsüberwachung das Parkverhalten, da die Straßenverkehrsordnung hierfür einen Tatbestand ("Sie benutzen einen Grünstreifen") vorsieht.
Auch eine Ahndung durch den Kommunalen Ordnungsdienst auf der Basis der OBVO ist bei der oben genannten östlichen Fläche am Krückenweg nicht möglich. Dies kann, wie oben bereits erwähnt, nur der jeweilige Bedarfsträger der Fläche und/oder der Eigentümer.


Sanktioniert werden kann gem. § 7 Abs. 1 Lit. a) OBVO das Befahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen in Anlagen i.S.d. § 3 Abs. 1 Lit. a bis c) OBVO. Das sind (entsprechend be­schilderte) öffentliche Grün- und Erholungsanlagen, gemäß Legaldefinition in § 3 Abs. 2 OBVO: "…gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der Erholung der Bevölkerung dienen und die von der Stadt Dortmund unterhalten werden“. Dazu gehören in diesem Zusammenhang
a) Grün- und Parkanlagen,
b) Friedhöfe,
c) allgemein zugängliche Flächen in Kleingartenanlagen.
Bei den vom Petenten genannten östlichen Fläche am Krückenweg handelt es sich um ein Wiesengrundstück, das nicht im Eigentum der Stadt Dortmund steht - jedenfalls nicht um eine öffentliche Grün- und Erholungsanlage. Eine bloße Beschilderung dieser Wiesenfläche würde auch nicht ausreichen, um sie zu einer öffentlichen Grün- und Erholungsanlage im Sinne der OBVO auszuweisen.
Vor diesem Hintergrund wäre eine bauliche Maßnahme erforderlich, um das Parken auf Rasenflächen de facto zu unterbinden.

Auch die Wiese zwischen dem Krückenweg und der Dauerkleingartenanlage "Helenenberg­weg", der Weg und die Fläche nördlich des Weges bis zur Böschung, liegen weder im Natur­schutzgebiet "Bolmke", noch in einem Landschaftsschutzgebiet. In dem neuen Landschafts­plan, der sich zurzeit in der Aufstellung befindet, beginnt das Naturschutzgebiet erst am Fuß der Böschung. Aufgrund des vorliegenden Landschaftsrechts können hier keine Parkverbote ausgesprochen werden.
Die Fläche nördlich des Weges gehört zur Nutzungsart "Wald". Parken im Wald ist durch das Landesforstgesetz verboten. Die zuständige Behörde ist das Regionalforstamt Ruhr als untere Forstbehörde. Damit nicht in das Naturschutzgebiet hineingefahren werden kann, prüft derzeitig das Umweltamt, ob nicht eine Abpfostung erfolgen kann.

Die angeregten Ergänzungen der OBVO des Petenten sind aus Rechtsgründen nicht umsetzbar. Denn Ordnungsbehördliche Verordnungen müssen in ihrem Inhalt bestimmt sein (§ 29 Abs. 1 S. 1 Ordnungsbehördengesetz NRW). Für die Adressaten muss erkennbar sein, wozu sie berechtigt beziehungsweise verpflichtet sind. Gewidmete und nicht gewidmete Flächen sind nicht ausweisbar und somit weder für Verkehrsteilnehmer*innen beziehungsweise für die Mitarbeiter*innen der zu kontrollierenden Dienststellen zu erkennen. Um dies herauszuarbeiten, bedarf es der genauen Prüfung jeder einzelnen Straße und Fläche.
Eine Änderung der OBVO mit Bezug auf alle im Stadtgebiet vorhandenen "grünen Flächen", wie vom Petenten gefordert, halte ich deshalb mangels Bestimmtheit für rechtlich nicht umsetzbar.

Der Petent Norbert Paul ist nicht anwesend.

Herr Fuß (Fraktion B‘90/Die Grünen) erklärt, dass man rigoros und bei dem geringsten Verdacht abschleppen können müsse, wenn Gefahr in Verzug vorliege und beispielsweise Benzin oder Öl aus einem PKW auslaufe. Gegen Falschparker, die massenhaft die Böden verdichteten müsse es Handlungsmöglichkeiten geben. Jeder Autofahrer der dort Stünde sei im Besitz einer Eintrittskarte, mit der er kostenfrei ins Stadion und in die Westfalenhallen käme und darauf müsse man hinwirken.

Frau Krause (Vorsitzende) gibt zu bedenken, dass die Behörden bei Gefahr in Verzug einsatzbereit wären. Man könne der aussagekräftigen Stellungnahme der Verwaltung daher hier folgen.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe des Petenten Norbert Paul und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung


zu TOP 3.1
Kriminalität bei Geduldeten
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 14146-19)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vor:
In § 60a Abs. 2 AufenthG heißt es:

„Eine Duldung nach Satz 4 wird nicht erteilt und eine nach Satz 4 erteilte Duldung erlischt, wenn der Ausländer wegen einer im Bundesgebiet begangenen vorsätzlichen Straftat verurteilt wurde, wobei Geldstrafen von insgesamt bis zu 50 Tagessätzen oder bis zu 90 Tagessätzen wegen Straftaten, die nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Asylgesetz nur von Ausländern begangen werden können, grundsätzlich außer Betracht bleiben.“

In Dortmund werden rund 1600 ausreisepflichtige Ausländer durch die Stadt geduldet. In einer vergangenen Sitzung des "Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden" lehnte der Rechtsdezernent Dahmen die Beantwortung einer AfD-Anfrage zur Kriminalität bei Geduldeten ab, da das Ausländeramt seiner Ansicht nach keine Kenntnis von etwaigen Strafverfahren hätte.

In diesem Fall, wäre jedoch eine Durchsetzung der o.g. gesetzlichen Festlegung nicht möglich. Daher sind die Mitteilungspflichten von Gerichten und Staatsanwaltschaften in den MiStra-Anordnungen geregelt (im Falle von Verfahren gegen Ausländerinnen und Ausländer: MiStra Nr.42).

Die AfD-Fraktion bittet daher nochmals um die Beantwortung folgender Fragen:
· Wie viele Geduldete i.S.d. § 60a AufenthG wurden in den Jahren 2014 bis 2018 wegen einer Straftat im Strafrahmen des § 60 a Abs. 2 AufenthG rechtskräftig verurteilt?

· In wie vielen Fällen führte die Verurteilung zum Erlöschen der Duldung (Zeitraum 2014-2018)?

· In wie vielen Fällen wurde daraufhin die Abschiebung vollzogen?

Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.


zu TOP 3.2
Geplante Amnestie für Ausreisepflichtige
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 30.04.2019
(Drucksache Nr.: 13899-19)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der Sitzung vom 30.04.2019 vor:
zu TOP 7.2
Geplante Amnestie für Ausreisepflichtige
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 13899-19)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme
der AfD-Fraktion vor:

In Nordrhein-Westfalen leben über 71.000 ausreisepflichtige Ausländer, 51.000
Ausreisepflichtige werden von den Kommunen geduldet. Minister Stamp fordert nun
eine bundesgesetzliche Regelung, die vermeintlich gut integrierten Ausreisepflichtigen
einen dauerhaften Aufenthalt zusichern soll. „Menschen, die sehr gut integriert sind,
weiter im Schwebezustand zu halten, ist menschlich nicht in Ordnung und
volkswirtschaftlich falsch“, erklärte Stamp dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.
Daher prüft der FDP-Minister einen Ministerialerlass, der die Ausreisepflicht der
geduldeten Ausländer in ein Bleiberecht umwandelt. Seinen Vorschlag für eine
bundesweite Altfallregelung skizzierte er zuvor auch dem „Kölner Stadt-Anzeiger“:
„Wer seit drei Jahren bei uns lebt, am Arbeitsmarkt Fuß gefasst hat, unsere Sprache
lernt und straffrei geblieben ist, soll einen Aufenthaltsstatus auf Probe erhalten, der
nach zwei weiteren Jahren in einen unbefristeten Aufenthaltsstatus münden könnte
und die Einbürgerung ermöglicht.“ In Dortmund leben rund 1600 geduldete Ausländer.
Die AfD-Fraktion plädiert seit Jahren für den konsequenten Vollzug der Ausreisepflicht
und fordert ein Ende der Duldung ausreisepflichtiger Ausländer durch die Stadt
Dortmund.
In Vorbereitung eines etwaigen Ministerialerlasses bittet die AfD-Fraktion um
Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele Geduldete sind über 18 Lebensjahre alt?
- Wie viele Geduldete üben in Dortmund eine sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung aus?
- Wie viele Geduldete über 18 Jahre haben eine Arbeitsgenehmigung nach § 32
Beschäftigungsverordnung beantragt?
- Wie viele Geduldete leben seit mindestens 3 Jahren in Dortmund?

Die Fragen 2 und 3 können weder vom Jobcenter noch von der Bundesagentur beantwortet
werden. Eine Auswertung für Dortmund ist nicht möglich.
Für die Beantwortung der Fragen 1 und 4 ist das Ordnungsamt zuständig und somit der
Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überweist die Bitte um Stellungnahme
zur Beantwortung der Fragen 1 und 4 daher an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche
Ordnung, Anregungen und Beschwerden.

Frau Schmickler (FB32/4) beantwortet die Fragen 1 und 4 mündlich. Zu Frage 1 gibt sie an, dass zum Stichtag 01.05.2019 in Dortmund 1.907 „Geduldete“ lebten. Davon seien 1.336 älter als 18 Jahre. Zu Frage 4 erklärt Frau Schmickler, dass 1.144 „Geduldete“ seit 3 Jahren in Dortmund lebten, diese Zahl sei jedoch zum Stichtag 01.05.2019 ausgewertet worden. Das bedeute, dass nicht alle 1.144 bereits als „Geduldete“ vor 3 Jahren zugezogen seien, sondern sich z.B. aufenthaltsrechtlich vor 3 Jahren noch in einem Asylverfahren befanden und erst vor wenigen Monaten in den Status „geduldet“ gewechselt seien. Der Aufenthaltsstatus von Personen könne systemisch nur zu einem Stichtag ausgewertet werden und nicht in seiner Entwicklung.

Frau Noltemeyer (Fraktion B’90/Die Grünen) fragt nach, ob es aktuelle Angaben darüber gebe, wie viele „Geduldete“ schon seit über 5 Jahren in Dortmund seien?

Frau Schmickler will diese Zahl nachliefern, macht aber noch einmal auf die Problematik der statistischen Auswertung aufmerksam. Es könnten statistisch keine aufenthaltsrechtlichen Verläufe (Wechsel der Aufenthaltsstati) von Personen ausgewertet werden.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


Im Nachgang zur Sitzung beantwortet Frau Schmickler die Frage von Frau Noltemeyer wie folgt:
Zum Stichtag 01.05.2019 lebten von den 1.144 „Geduldeten“ 456 Personen bereits länger als 5 Jahre in Dortmund.


zu TOP 3.3
Teilnahme von Menschen unter Betreuung an der Europawahl
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14377-19-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um einen Sachstandsbericht zur Teilnahme von Menschen unter Betreuung an der Europawahl. Die Verwaltung wird insbesondere gebeten, die von ihr initiierten Maßnahmen zur Unterstützung der Teilnahme sowie die bisherigen Rückmeldungen vorzustellen.

Begründung:
Das Bundesverfassungsgericht hat Mitte April entschieden, dass Menschen, für die zum Beispiel aufgrund einer psychischen Erkrankung eine vollständige Betreuung angeordnet ist, an der Europawahl am 26. Mai teilnehmen können.
Zuvor waren die ca. 84.000 Betroffenen in Deutschland von Wahlen ausgeschlossen.

Die betroffenen Menschen haben allerdings nicht – wie alle anderen Wähler*innen – eine Wahlbenachrichtigung erhalten, sondern mussten selbstständig einen Antrag an die Verwaltung stellen. Nur dann werden sie ins Wahlregister eingetragen.
In einem Schreiben an Dezernent Norbert Dahmen hatte die GRÜNE Fraktion deshalb angeregt, dass die Verwaltung aktiv an die Organisationen herantritt, die mit betreuten Menschen arbeiten, um auf das neue Wahlrecht hinzuweisen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten Unterstützung bei der Aufnahme ins Wahlregister anzubieten. Der Dezernent hat in seiner Antwort an die Fraktion entsprechende Aktivitäten der Verwaltung dargestellt.

Der Ausschuss sollte davon ebenso Kenntnis nehmen wie von den eventuellen Rückmeldungen an und Einschätzungen der Situation durch die Verwaltung.
Herr Kruse (FB 33) nimmt mündlich Stellung und erläutert, dass man sich aus wahlorganisatorischer Sicht sehr früh mit dem Thema beschäftigt habe und sehr gespannt darauf war wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ausfiele. Als fest stand, dass der Personenkreis auf Antrag an der Wahl teilnehmen könne, habe man alle infrage kommenden Akten auf Wahlrechtsausschlüsse geprüft. Anschließend habe man rund 300 Personen angeschrieben. Daraufhin hätten 29 Personen einen Antrag gestellt und 26 Personen konnten ins Wählerverzeichnis aufgenommen werden. Weitere 2 Personen konnten die Frist nicht einhalten und ein Antragssteller war kein EU-Bürger. Sowohl Antrag als auch Anschreiben habe man auf der Internetseite veröffentlicht, und darüber hinaus Kontakt zu der Betreuungsstelle des Gesundheitsamtes aufgenommen. Aus dem Kreis der Betreuten seien keine Anfragen gekommen. Für die kommenden Wahlen seien keine Anträge mehr erforderlich, so Herr Kruse, da die betroffenen Personen zukünftig von Anfang an im Wählerverzeichnis eingetragen sein werden.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Förderung des Fußverkehrs - Prüfauftrag
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14378-19-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt, die Ergebnisse des Prüfauftrags zum überwiesenen Haushaltsantrag „Förderung des Fußverkehrs“ vorzulegen.

Begründung:
In der Beratung des Haushalts 2019 hat der Finanzausschuss den Antrag der GRÜNEN Fraktion zur Förderung des Fußverkehrs als Prüfauftrag an die Verwaltung überwiesen. Konkret heißt es in dem Antrag (DsNr: 12124-18-E10):
„Für die Überwachung des ruhenden Verkehrs werden zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer*innen für die Parkraumüberwachung zusätzlich 12 Planstellen geschaffen. Dafür sind 600.000 Euro im Haushalt einzustellen.“

In der Sitzung des ABöOAB am 19.2. hat der Ausschuss Kenntnis von der Überweisung sowie vom Prüfauftrag genommen.


Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.


zu TOP 3.5
Weiterführung der Service- und Präsenzdienste
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13806-19-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende weitere Stellungnahme der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 26.03.2019 vor:



es wird wie folgt Stellung genommen:
Frage 1)
Alle bislang über das Instrument Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) geförderten Personen können im unmittelbarem Anschluss an das befristete Arbeitsverhältnis im Rahmen des neuen Teilhabechancengesetz übernommen und ab dem 3. Jahr nach § 16i Sozialgesetzbuch zweites Buch (SGB II) gefördert werden. Eine entsprechende Förderfähigkeit hat das Jobcenter bestätigt. Die Entscheidung, welche der bislang beschäftigten Mitarbeiter*innen einen Vertrag nach den Regelungen § 16i SGB II erhalten sollen, trifft der FB 32. Zum jetzigen Zeitpunkt kommen 44 der bislang beschäftigten Personen für eine Anschlussbeschäftigung in Betracht. Darüber hinaus muss die Besetzung des Gesamtkontingents von 60 Stellen durch Neueinstellungen erreicht werden.
Frage 2)
Der FB 32 teilte mit, dass für 5 Mitarbeiter*innen kein Anschlussvertrag gemäß § 16i SGB II
vorgesehen bzw. gewünscht ist. Das laufende Arbeitsverhältnis dieser Mitarbeiter*innen wird
planmäßig nach Ablauf der ursprünglichen Förderung nach §16e SGB II alt (FAV) beendet und nicht fortgeführt.
Frage 3)
Der Service- und Präsenzdienst ist seit dem 01.01.2017 mit insgesamt 60 Stellen Bestandteil der aktuell beschlossenen Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020 (KAS 2020), der kommunale Eigenanteil ist dort budgetiert. Derzeit wird die zukünftige Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2030 (KAS 2030) geplant mit dem Ziel, diese dem Rat im Juli des laufenden Jahres zur Beschlussfassung vorzulegen. Im Zuge dieser Neuausrichtung wird ein zusätzlicher Bedarf von 20 Stellen in der Ratsvorlage berücksichtigt werden.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Ist Dortmund die Hochburg der Ausländerkriminalität?
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13273-19-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion aus der Sitzung vom 19.02.2019 vor:

die Verwaltung nimmt zu den Fragen der AfD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste,
öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden wie folgt Stellung:
zu 1.
Das gesamtstädtische Format des Masterplans Kommunale Sicherheit ist darauf ausgerichtet,
sicherheitsrelevantes – mithin auch strafrechtlich relevantes – Verhalten unabhängig von
Herkunft oder Staatsangehörigkeit aufzugreifen.
zu 2.
Ja, die Abteilung 32/4 des Ordnungsamtes erhält als örtlich zuständige Ausländerbehörde
Kenntnis gemäß Abschnitt 42 Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra).
zu 3.
Es obliegt allein der Strafverfolgungsbehörde, nach pflichtgemäßer Beurteilung darüber zu
befinden, ob ein Tatverdacht sich bereits so verdichtet hat, dass die Person ernstlich als Täter
oder Beteiligter der untersuchten Straftat in Betracht kommt.
zu 4.
Entsprechend des Rechtsstaatsprinzips ist die Verwaltung an Gesetz und Recht gebunden und berücksichtigt sämtliche Regelungen, die „ausländerrechtliche Maßnahmen“ betreffen. Von einer wiederholenden Auflistung im Masterplan wurde daher abgesehen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


4. Vorlagen/ Berichte der Verwaltung


zu TOP 4.1
"Bericht zur sozialen Lage in Dortmund" und "Zehn Jahre Aktionsplan Soziale Stadt vor Ort"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13585-19)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den aktuellen „Bericht zur sozialen Lage in Dortmund 2018“ und den Sachstandsbericht „Zehn Jahre Aktionsplan soziale Stadt Dortmund vor Ort“ zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Sachstandsbericht: Bekämpfung des gewaltbereiten Salafismus als gesamtstädtische Aufgabe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12566-18)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Sachstandsbericht zur Bekämpfung des gewalt­bereiten Salafismus als gesamtstädtische Aufgabe zur Kenntnis.


zu TOP 4.3
Geschäftsbericht 2018 des Vereins "StadtbezirksMarketing Dortmund e. V."
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13828-19)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Geschäftsbericht 2018 des StadtbezirksMarketing Dortmund e. V. zur Kenntnis.


zu TOP 4.4
Einrichtung einer fachbereichsübergreifenden Koordinierungsstelle für die Beschlüsse der Bezirksvertretungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14145-19)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die stellenplanneutrale Einrichtung einer fachbereichsübergreifenden Koordinierungsstelle für die Beschlüsse der Bezirksvertretungen im Dezernatsbüro für Bauen und Infrastruktur (7/Dez) zur Kenntnis.


zu TOP 4.5
Neuorganisation der Bürgerdienste
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14292-19)

Herr Krummacher (Fraktion B‘90/Die Grünen) fragt nach wie hoch der Anteil der nicht wahrgenommenen Termine genau sei?

Herr Kruse (FB 33) teilt mit, dass der Anteil der insgesamt nicht wahrgenommenen Termine von Monat zu Monat schwanke und zwischen 15 und 25 % läge.

Herr Weber (CDU-Fraktion) bedankt sich für den aktuellen Sachstand und führt aus, dass es nach seiner Erkenntnis aktuell wieder zu hohen Wartezeiten käme. Seine Fraktion wolle wissen womit dies zusammenhänge?

Herr Kruse erklärt, dass dies verschiedene Ursachen habe. Aktuell seien 13-15 Stellen unbesetzt, dies hinge mit einer hohen Fluktuation aus verschiedensten, meist auch nachvollziehbaren Gründen zusammen. Eine Neubesetzung dauere und externes Personal sei schwer zu gewinnen. Zudem gebe es einen Zuwachs von Leistungen zu verzeichnen, der mit der dünneren Personaldecke erbracht werden müsse, dies mache auch die Auswertung des 1. Quartals deutlich. Die Beantragung von Führungszeugnissen und Meldebescheinigungen habe deutlich zugenommen. Darüber hinaus kämen jetzt im Frühjahr viele Kraftfahrzeuganmeldungen hinzu. Dortmund wachse zudem und dies schlage sich in An- und Ummeldungen nieder. Wenn dann bis zu 25 % der Termine nicht abgesagt würden, hätten andere Bürger*innen nicht die Chance diese Termine zu buchen. Daher wolle man das neue Terminmanagement einführen, von dem man sich eine höhere Akzeptanz der Absage verspräche.

Frau Karacakurtoglu (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt nach, ob statistisch erfasst werde aus welchen Gründen die Termine nicht wahrgenommen würden?

Herr Kruse teilt mit, dass man die Hintergründe nicht erfahre.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) erklärt, dass die Situation bei den Bürgerdiensten nicht nur für die Bürger*innen unbefriedigend sei, sondern auch für die Politik, gerade in diesem Ausschuss. Man habe schon sehr vieles versucht um nachzusteuern. Dortmund sei aber nicht die einzige Kommune, die dieses Problem habe. Er sei der Meinung, dass hier Landes- und Bundesgesetzgeber gefragt seien und noch mehr Möglichkeiten schaffen müssten, wie z.B. eine online funktionierende Beantragung des Führungszeugnisses. Die SPD-Fraktion habe großes Verständnis für die Mitarbeiter*innen, die dort unter teils schwierigen Bedingungen arbeiteten. Man könne den dort Beschäftigten mit Herrn Kruse an der Spitze nur attestieren, dass dort alles versucht werde.

Herr Naumann (SPD-Fraktion) berichtet, dass man durch die Umsetzung der Landesregierung, seit ein paar Monaten ein KfZ auch online ummelden könne. Er macht den Vorschlag, auch die Autohändler darauf hinzuweisen, dass dies nun möglich sei.

Herr Kruse erklärt, dass das Thema bekannt sei. Im Augenblick bestünde die Möglichkeit aber nur für Privatpersonen. Im Händlerbereich gebe es die Möglichkeit sogenannte Zulassungsdienste zu beanspruchen. Diese würden jeden Morgen rund 1.500 Anmeldungen abgeben, die innerhalb eines Tages bedient würden.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Sachstand des Projektes zur Neuorganisation der Bürgerdienste zur Kenntnis.


zu TOP 4.6
Parkordnung für den Westpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13537-19)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgendes Schreiben der Verwaltung vor:
zu Ihren Sitzungen im Mai d. J. liegt die o.g. Vorlage zur Beratung und Beschlussfassung vor. Im Text der Vorlage wird auf eine Anlage „Zeiten des Einsatzes der Parkaufsicht“ hingewiesen (S. 2, Abs. 4). Diese Anlage wurde aber versehentlich nicht beigefügt.

Dieses Versehen bitte ich zu entschuldigen und überreiche anbei die besagte Anlage. In das Gremieninformationssystem ist die Anlage 2 zwischenzeitlich auch eingestellt worden.
Westpark




Einsatz Parkaufsicht



Zeitraum: 01.05. - 30.09.2019








Anzahl Tage




Anzahl Tage Montag-Donnerstag:
83

Anzahl Tage Freitag
22

Anzahl Tage Samstag
22

Anzahl Tage Sonntag
22

Anzahl Tage vor Feiertag
4






Einsatzzeiten




Stunden
Tage

Montag- Donnerstag
16.00 - 22.00 Uhr
6
83

Freitag
15.00 - 24.00 Uhr
9
22

Samstag
12.00 - 24.00 Uhr
12
22

Sonntag
12.00 - 22.00 Uhr
10
22

vor Feiertag
12.00 - 24.00 Uhr
12
4






Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt des Weiteren folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der Sitzung vom 07.05.2019 vor:

Hierzu liegt vor: Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 13537-19-E1, siehe Anlage)
ABVG 07.05.2019:
Der Vorsitzende, Herr Rm Pisula, teilt mit, dass die Verwaltung auf folgenden redaktionellen Hinweis zur Vorlage aufmerksam gemacht habe: Auf Seite 2, 4. Absatz muss es Anlage 2 und nicht Anlage 1 heißen.
Herr Rm Dudde kündigt an, dass seine Fraktion sich heute zur Vorlage enthalten werde, da man beabsichtige, in der Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöAB) noch einige Anregungen zur Thematik abzugeben.
Herr Rm Gebel teilt mit, dass seine Fraktion sich heute ebenfalls enthalten werde, da man zunächst das Votum aus der Bezirksvertretung Innenstadt-West abwarten wolle.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
einstimmig, bei Enthaltungen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Parkordnung für den Westpark inklusive der Errichtung einer Beschilderung und einer Parkaufsicht. Die Parkordnung findet ab Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Anwendung.

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt außerdem folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der Sitzung vom 16.05.2019 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

zu Ihren Sitzungen im Mai d. J. liegt die o.g. Vorlage zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Im Text der Vorlage wird auf eine Anlage „Zeiten des Einsatzes der Parkaufsicht“ hingewiesen
(S. 2, Abs. 4). Diese Anlage wurde aber versehentlich nicht beigefügt.
Dieses Versehen bitte ich zu entschuldigen und überreiche anbei die besagte Anlage. In das
Gremieninformationssystem ist die Anlage 2 zwischenzeitlich auch eingestellt worden.

Westpark
Einsatz Parkaufsicht

Zeitraum: 01.05. - 30.09.2019
Anzahl Tage
Anzahl Tage Montag-Donnerstag 83
Anzahl Tage Freitag 22
Anzahl Tage Samstag 22
Anzahl Tage Sonntag 22
Anzahl Tage vor Feiertag 4

Einsatzzeiten
Stunden Tage
Montag-Donnerstag 16.00 - 22.00 Uhr 6 83
Freitag 15.00 - 24.00 Uhr 9 22
Samstag 12.00 - 24.00 Uhr 12 22
Sonntag 12.00 - 22.00 Uhr 10 22
vor Feiertag 12.00 - 24.00 Uhr 12 4

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.


Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt weiterhin folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der Sitzung vom 15.05.2019 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West möchte die schnelle Umsetzung der vorliegenden Parkordnung nicht gefährden und wird dem Rat lediglich drei Ergänzungen zur Vorlage empfehlen. Weiteres wird in einem separaten Prüfauftrag an die Verwaltung gerichtet, um dies parallel zu klären und als Grundlage für spätere Beschlussfassungen dienen.

Ergänzt bzw. geändert werden sollen auf Vorschlag der Fraktionen der SPD und Die Grünen die Zeiten der Parkaufsicht, wobei die Gesamtzahl der Stunden gleich bleibt zur Vorlage der Verwaltung.

Es wird zudem auf Vorschlag der CDU-Fraktion gebeten, auf der Beschilderung eine Telefonnummer für Ansprechpartner aufzunehmen (ähnlich wie bei den Spielplatzschildern).

Nach Beendigung der Saison (Mai bis September) soll die Verwaltung auf Vorschlag der Fraktion Die Linke den Nutzen der Parkaufsicht evaluieren und das Ergebnis der Bezirksvertretung Innenstadt-West mitzuteilen.

Frau Cramer gibt zu Protokoll, das sie sich ausfolgenden Gründen der Stimme enthalten wird: Ihr ist der Nutzen der Parkaufsicht unklar und bezweifelt, dass diese einen Nutzen hat. Auch ist ihr im Vorfeld zu wenig seitens der Verwaltung getan worden, um deeskalierend auf die Nutzer einzuwirken.

Der Bezirksbürgermeister stellt klar, das bereits am Runden Tisch vereinbart wurde, dass die Parkaufsicht nicht repressiv, sondern partnerschaftlich auf die Nutzer des Parks zugehen soll. Sie soll kontrollieren - aber auch informieren.



Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig bei 2 Enthaltungen (Frau Cramer, Herr Vaupel) dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Parkordnung für den Westpark inklusive der Errichtung einer Beschilderung und einer Parkaufsicht. Die Parkordnung findet ab Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Anwendung.

Auf die Beschilderung wird eine Telefonnummer für Ansprechpartner aufgenommen (ähnlich wie bei den Spielplatzschildern).

Nach Beendigung der Saison (Mai bis September) soll die Verwaltung den Nutzen der Parkaufsicht evaluieren und das Ergebnis der Bezirksvertretung Innenstadt-West
mitzuteilen.

Die in der Anlage 2 befindlichen Zeiten der Parkaufsicht sollen sich wie folgt auf die Wochentage verteilen:



Herr Just (FB 66/5) teilt auf sich ergebene Nachfragen aus der Diskussion der Fraktionen im Ausschuss folgendes mit:
Zunächst stellt er klar, dass de facto keine Ausschreibungen erfolgt seien, da man ohne den politischen Beschluss selbstverständlich nicht aktiv werde. Sehr wohl würde die Ausschreibung für die Schilder aus Zeitgründen bereits vorbereitet.
Mit der Ausschreibung des Sicherheitsdienstes verhielte es sich genauso, allerdings prüfe man hier zusammen mit dem Vergabe- und Beschaffungszentrum, ob es möglich sei – um noch in diesem Sommer eine Parkaufsicht zu gewährleisten – bestehende Verträge mit den Sicherheitsdiensten für den Fredenbaumpark und den Phönix-See zu ergänzen (als Nachtrag zum bestehenden Vertrag). Eine neue Ausschreibung würde ca. 3 - 4 Monate in Anspruch nehmen, BV und Fraktionen könnten ihre Anregungen für die Ausschreibung für das nächste Jahr selbstverständlich noch einbringen.
Zum Thema Zeitplan und Budget erläutert Herr Just weiter, dass in der Vorlage stünde „…zeitliche Veränderung entsprechend der Entwicklung und der Witterung möglich sind.“. Es solle also so flexibel gehandhabt werden, wie es auch schon im Fredenbaumpark der Fall sei. Dies beträfe sowohl die Einsatzzeiten als auch die Einsatzstärke. Es handele sich bei den vorgegebenen Einsatzzeiten und -stärken sowie den dazugehörigen Kosten um angenommene Werte aus den Erfahrungen im Fredenbaumpark und den zu erwartenden Notwendigkeiten im Westpark. Es sei grundsätzlich die Aufgabe der Verwaltung dies alles zu evaluieren. Bezüglich der Flaschenpfandringe informiert Herr Just weiter, dass diese auf Initiative der BV bereits installiert wurden und sie gut angenommen würden. Es stimme, dass die Parkordnung die vorhandene Ordnungsbehördliche Verordnung aufgreife, die nicht jeder Bürger kenne oder bei sich trüge. Es sei den Anwohnern daher ein besonderes Anliegen gewesen den Parkbesuchern bestimmte Regeln für ein gutes Miteinander noch einmal plakativ vor Augen zu führen. Man habe mit dieser Parkordnung am Runden Tisch Westpark mehr als nur den kleinsten gemeinsamen Konsens gefunden.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion B‘90/Die Grünen, den folgenden geänderten Beschluss (Änderungen fett dargestellt) zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Parkordnung für den Westpark inklusive der Errichtung einer Beschilderung und einer Parkaufsicht. Die Parkordnung findet ab Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Anwendung.

Auf die Beschilderung wird eine Telefonnummer für Ansprechpartner aufgenommen (ähnlich wie bei den Spielplatzschildern).
Nach Beendigung der Saison (Mai bis September) soll die Verwaltung den Nutzen der Parkaufsicht evaluieren und das Ergebnis der Bezirksvertretung Innenstadt-West mitzuteilen.
Die in der Anlage 2 befindlichen Zeiten der Parkaufsicht sollen sich wie folgt auf die Wochentage verteilen:





zu TOP 4.7
Dortmunder Beteiligung am Projektaufruf "Modellprojekte Smart Cities" des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14358-19)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.



zu TOP 4.8
Verkaufsoffener Sonntag am 02.06.2019 im Stadtbezirk Hombruch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14454-19)

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) führt an, dass man mit dieser Vorlage wiederholt eine Sonntagsöffnung gegen den Willen der Arbeitsgemeinschaft Sonntagsschutz beantrage. Es würden wieder zu viele Nebenstraßen mit einbezogen, dies sei auch schon beim E-Bike-Festival der Fall gewesen. Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN sei generell gegen die Sonntagsöffnungen.

Herr Fuß (B‘90/Die Grünen) kündigt für seine Fraktion eine Enthaltung zur Vorlage an.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) erklärt, dass die verschiedenen Haltungen der Fraktionen bekannt seien und man dies nicht jedes Mal diskutieren müsse. Man entscheide in Dortmund gemeinsam mit den Akteuren und ginge mit den Sonntagsöffnungen sparsam um, trotz der neuen Möglichkeiten des Landesgesetzgebers. Daher stimme die SPD-Fraktion der Vorlage zu.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, bei Enthaltung der Fraktion B‘90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungs­behördlichen Verordnung der Stadt Dortmund über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Hombruch am 02.06.2019.






Christiane Krause Friedrich-Wilhelm Weber Iris Wosny
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin