Niederschrift (öffentlich)

über die 9. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung


am 03.02.2022
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1 U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 16:50 Uhr

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, sind 18 von 22 Ausschussmitgliedern anwesend.
(Anmerkung: Seitens des Ältestenrates wurde im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und der sich stark ausbreitenden Omikron-Variante eine Teilnahme an den Ausschuss-Sitzungen im Januar und Februar im Soll-Stärke-Verfahren vereinbart.)

Die Vorsitzende Frau Dr. Tautorat stellt vor Eintritt in die Tagesordnung fest, dass die Mitglieder des Ausschusses mit der Besetzung einverstanden sind.


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion
Rm Keßler i. V. für Rm De Marco
Rm Giebel
Rm Heymann
Rm Karadas abwesend
sB Lohmann
Bm Schilff, stellvertretender Vorsitzender

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunner
sB Feldhoff
sB Feltmann
Rm Gurowietz
Rm Stackelbeck abwesend

CDU-Fraktion
Rm Nienhoff
Rm Vogeler
Rm Wallrabe
Rm Waßmann abwesend
Rm Weber

Fraktion Die Linke +
Rm Gebel
Rm Dr. Tautorat, Vorsitzende

Fraktion AfD
Rm Bohnhof

Fraktion FDP/Bürgerliste
sB Löhrer

Fraktion Die Fraktion - Die Partei
sB Klünner

b) Beratende Mitglieder:
sE Kuri – Integrationsrat abwesend


c) Verwaltung:

StR Uhr, 8/DEZ
Herr Zilian, FB 10/FBL
Herr Rosen, FB 13/FBL
Frau Weinberg, FB 11
Herr Jödicke, FB 11
Frau Goles, Personalrat
Herr Hartmann, 8/DEZ/BL

Herr Depenbrock, FB 40
Herr Handke, FB 10
Herr van Rissenbeck, FB 10

Frau Jenks, stv. Schriftführerin, 3/DEZ
Frau Wosny, Schriftführerin, 8/DEZ



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 9. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung,
am 03.02.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1 U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund





1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Einführung von Ausschussmitgliedern
Verpflichtung sachkundiger Bürger*innen

1.4 Feststellung der Tagesordnung

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 25.11.2021

1.6 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 04.11.2021

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Sachstand Coronavirus
regelmäßiger Bericht des Dezernates 8

3. Vorlagen und Berichte der Verwaltung

3.1 Digitalisierung (FB 10)

3.1.1 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen nach § 83 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) für den Bereich des Dortmunder Systemhauses für das Haushaltsjahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23029-21)

3.1.2 Zweites Ausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler des Landes NRW (REACT-EU und Digitale Ausstattungsoffensive)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23241-21)

3.1.3 Digitalisierung der Dortmunder Schulen, Entwicklung in 2021
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 23336-22)

3.2 Personal und Organisation (FB 11)

3.2.1 Fahrradleasing bei der Stadt Dortmund nach dem Tarifvertrag Fahrradleasing
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22604-21)

3.3 Betriebliches Arbeitschutz- und Gesundheitsmanagement (FB 13)

- unbesetzt -

3.4 Dortmund Agentur (FB 3)

- unbesetzt -

3.5 Andere Fachbereiche und Themengebiete

3.5.1 Weitere Entwicklung der Bürgerdienste im Jahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23039-21)

3.5.2 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 11. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22895-21)

3.5.3 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22975-21)
hierzu -> Ergänzung zum Beschlussvorschlag vom 13.12.2021
(Drucksache Nr.: 22975-21-E1)

3.5.4 Zentrum für Ethnische Ökonomie (ZEÖ): 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22221-21)

4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

4.1 Stellungnahmen der Verwaltung

4.1.1 Umgang mit der Beamtenbesoldung in Dortmund
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22946-21-E1)
Die Unterlage lag den Mitgliedern des Ausschusses zur Sitzung am 25.11.2021 vor. (TOP 4.2.1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22946-21-E2)

4.1.2 Schulhausmeisterdienst
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22967-21)
Die Unterlage lag den Mitgliedern des Ausschusses zur Sitzung am 25.11.2021 vor. (TOP 4.2.3)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22967-21-E1)

4.1.3 Pilotprojekt "Einsatz von Bodycams im Kommunalen Ordnungsdienst"
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21644-21-E1)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 14.12.2021
(Drucksache Nr.: 21644-21-E1)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21644-21-E2)

4.2 Anträge der Fraktionen

4.2.1 Inklusive Arbeitgeberin Stadt Dortmund
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22680-21-E3)
Der Antrag wurde in der Sitzung am 25.11.2021 unter TOP 4.1.2 eingebracht und liegt den Mitgliedern des Ausschusses vor.

4.2.2 Barrierefreie Software
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23471-22)

4.2.3 Kontaktpersonen-Management: Sachstand zur Einführung der Software SORMAS
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23472-22)

4.2.4 Betrieb/Nutzung einer Facebook-Fanpage durch die Stadt Dortmund
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23473-22)

4.2.5 Elternzeit
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23486-22)


4.2.6 3G-Regel in Dienststellen der Stadtverwaltung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23488-22)

4.3 Überweisungen anderer Gremien

4.3.1 Beamtenbesoldung
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 18.11.2021
(Drucksache Nr.: 22872-21)


4.3.2 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2021
(Drucksache Nr.: 22100-21)


5. Mitteilungen der Vorsitzenden


Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung wird durch die Ausschussvorsitzende, Frau Dr. Tautorat, um 15:00 Uhr eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Frau Dr. Tautorat fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist.

Ferner weist die Vorsitzende gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.





1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Klünner benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Verpflichtung von Ausschussmitgliedern

Die Vorsitzende, Frau Dr. Tautorat, verpflichtet Frau Kerstin Feldhoff und Herrn Hubertus Feltmann als sachkundige Bürger*innen für den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung.

Sie teilt mit, dass die für den Rat geltende Vorschrift des § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW entsprechend für das Verfahren in den Ausschüssen gilt. Die ehrenamtlichen sachkundigen Bürger*innen werden durch die Ausschussvorsitzende in ihr Amt eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

zu TOP 1.4
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung schlägt vor den Antrag TOP

4.2.6 3G-Regel in Dienststellen der Stadtverwaltung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23488-22)


unter dem Tagesordnungspunkt 2.1 „Sachstand Coronavirus“ zu behandeln.

Rm Vogeler (CDU) schlägt vor, TOP

4.2.3 Kontaktpersonen-Management: Sachstand zur Einführung der Software SORMAS
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23472-22)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23472-22-E1)


aufgrund des thematischen Zusammenhangs auch unter TOP 2.1 „Sachstand Coronavirus“ zu
behandeln.


Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen festgestellt.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 25.11.2021

Die Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 25.11.2021 wird einstimmig bei einer Enthaltung (Rm Bohnhof, AfD-Fraktion) genehmigt.

zu TOP 1.6
Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 04.11.2021

Die Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 25.11.2021 wird einstimmig bei einer Enthaltung (Rm Bohnhof, AfD-Fraktion) genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Sachstand Coronavirus

Der Ausschuss hat sich unter TOP 1.4 bei Feststellung der Tagesordnung darauf geeinigt, folgende TOP‘e im Rahmen des Berichtes zur aktuellen Coronalage zu behandeln:

4.2.3 Kontaktpersonen-Management: Sachstand zur Einführung der Software SORMAS
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23472-22)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23472-22-E1)

4.2.6 3G-Regel in Dienststellen der Stadtverwaltung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23488-22)


Herr Stadtrat Uhr berichtet zur aktuellen Coronalage. Die Pandemie halte die Stadtverwaltung weiterhin in Atem. Man verzeichne den einen oder anderen coronabedingten Ausfall mehr, sei jedoch weiterhin stabil aufgestellt. Selbstverständlich habe man sich schon Ende letzten Jahres frühzeitig aufgestellt, auf die krisenbedingte Infrastruktur geschaut und Vorsorge getroffen, um die Stadtverwaltung im Falle, dass man verstärkt von Fällen betroffen sein würde, stabil zu halten. Dazu habe das Personal- und Organisationsamt ein 3-Phasen-Modell entwickelt, das den Ämtern an die Hand gegeben wurde. Glücklicherweise musste dies bisher nicht gezogen werden.
Herr Uhr berichtet weiter, fest davon überzeugt zu sein, dass all das, was man in den letzten Monaten und den letzten 2 Jahren zum Thema „Mobiles Arbeiten“ auf den Weg gebracht habe, sich nun als sehr hilfreich heraus stelle. Er erläutert, dass es Situationen gebe, in denen Beschäftigte symptomlos und arbeitsfähig in Quarantäne seien und dadurch in der Lage seien von Zuhause aus zu arbeiten. Die Quarantäneregelungen seien in den letzten Wochen und Monaten über die entsprechenden Verordnungen stark nachgesteuert worden, hier gelte es bei den vielen Fallkonstellationen den Überblick zu behalten. Um den Erstattungsansprüchen gegenüber dem LWL gerecht zu werden, müssten die Fälle korrekt erfasst werden. Mitarbeitende würden regelmäßig informiert, um die Rahmenbedingungen bei der Stadtverwaltung sicher zu machen, würden die Dienstanweisungen, Handlungsempfehlungen und Checklisten kontinuierlich überarbeitet. Herr Uhr nehme diesbezüglich auch keine Unruhe wahr.
Aktuell seien im Gesundheitsamt für die unterschiedlichen Maßnahmen 324 Personen eingesetzt, darunter unter anderem auch Bundeswehrkräfte.
Seit letztem Jahr gelte 3-G am Arbeitsplatz und dies wurde - einvernehmlich mit dem Personalrat - umgesetzt und laufe reibungslos.
Zum Prüfauftrag der CDU-Fraktion, das Thema 3-G für Bürgerinnen und Bürger betreffend, führt Herr Uhr aus, dass es dazu mehrere Gespräche mit den unterschiedlichsten Bereichen und Ämtern gegeben habe. Die Quintessenz daraus sei, dass einige Ämter angegeben hätten die Einführung nicht zu wollen oder zu benötigen, weil sie sich entsprechend anders organisiert hätten. Zwei Bereiche stünden besonders im Fokus. Die Bürgerdienste und die Ausländerbehörde, bei denen man auf die Sorgen, Ängste und das subjektive Sicherheitsgefühl der Beschäftigten ein besonderes Auge habe. Die Diskussion mit den Fachbereichsleitungen habe ergeben, dass die Einführung nicht so glatt zu organisieren sei. Auch habe man sich in den Nachbarstädten angeschaut wie und ob es dort funktioniere und feststellen können, dass hier an Grenzen gestoßen werde. Als Sofort-Maßnahme, biete man daher - neben Gesprächen, die auch Herr Oberbürgermeister Westphal mit den Beschäftigten führen wolle - den Mitarbeitenden ab sofort tägliche Tests an.
Weiter informiert Herr Uhr darüber, dass der Personalrat den Ministerpräsidenten des Landes in einem Brief gebeten habe, eine einheitliche Regelung für die Zugangsregelung für Bürgerinnen und Bürger im hoheitlichen Bereich über die Coronaschutzverordnung zu erlassen. Daraufhin habe es eine Antwort aus der Staatskanzlei gegeben. Dort habe man das Problem erkannt und wolle das zuständige Ministerium um eine Lösung bitten. Bedauerlicherweise gebe es aber bisher keine einheitliche Regelung. Zum Prüfauftrag im Rat, berichtet Herr Uhr, zu diesem Thema noch etwas Schriftliches vorlegen zu wollen.
Bezüglich der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum 15. März nennt Herr Uhr die in der Stadtverwaltung betroffenen Ämter. Darüber hinaus werde momentan geprüft, ob es weitere Personengruppen geben könnte. Die Umsetzung erzeuge großen Unmut bei allen Gesundheitsämtern in Nordrhein-Westfalen. Man verfüge weder über Bundes- noch über Landesregelungen dazu und könne nicht abschätzen welche Personalressourcen benötigt werden. Der Städtetag opponiere bereits sowohl beim Bund als auch beim Land. Hier stehe man vor großen Herausforderungen.
Für städtische Bedienstete habe die Stadtverwaltung in Kooperation mit den städtischen Kliniken Booster-Impfungen angeboten. Ein letztes Angebot im Februar, stehe bewusst während der Dienstzeit zur Verfügung.
Die Beantwortung zu SORMAS läge vor, Herr Uhr habe den Eindruck, dass viele Gesundheitsämter so verfahren würden wie das Gesundheitsamt der Stadt Dortmund.

Rm Vogeler (CDU) bedankt sich bei Herrn Uhr für die Ausführungen. Er kritisiert in Bezug auf die Einführung von SORMAS, den Umgang der Stadtverwaltung mit Beschlüssen der Politik. Er erwarte im Falle von Hindernissen, dass darüber im Ausschuss berichtet würde. Die Beantwortung hätte in seiner Fraktion mehr Fragen aufgeworfen, als Lösungen zu liefern. Zur 3-G-Regelung führt er an, dass seine Fraktion das Gefühl habe, dass der Sorgfaltspflicht gegenüber den Mitarbeitenden, in dieser Hinsicht nicht nachgekommen werde. Darüber hinaus berichtet er, dass in Essen schon seit Oktober letzten Jahres Bundeswehrsoldaten im Einsatz seien und fragt nach warum Dortmund nicht früher gegengesteuert habe.

Rm Bohnhof (AfD) bedankt sich für den Bericht, dem er in wesentlichen Teilen zustimme, insbesondere in Sachen der 3-G-Regelungen. Es bestünde die Verpflichtung der Abwägung der unterschiedlichen Interessen, insofern müsse damit vernünftig umgegangen werden. Er halte es rechtstaatlich für bedenklich die Regelung einfach einzuführen und unterstütze daher die Einschätzung der Stadtverwaltung. Zum § 20 a Infektionsschutzgesetz fragt er nach, ob in die Erwägungen schon mit einbezogen würde, ob oder das es zu Zusammenbrüchen des Pflegesystems bei der Umsetzung kommen könne und wie die Erwartungen aussehen, ob dies in Dortmund zum Tragen kommen könnte? Zu SORMAS führt er an, dass man aufgrund der Gesamt-Entwicklung bei den Infektionen davon ausgehen konnte, dass die Einführung nicht klappen konnte, auch wenn sie sinnvoll sei.

Herr StR Uhr stellt heraus, das die juristischen Voraussetzungen bei der Diskussion mit den Ämtern zur Einführung der 3-G-Regelung nicht im Fokus gestanden hätten. Im Vordergrund hätten vielmehr das subjektive Sicherheitsgefühl und die Wahrung der Interessen der Beschäftigten gestanden. Man hoffe aber, mit den getroffenen Maßnahmen mehr Sicherheit erreicht zu haben.
Zum § 20 a führt er aus, dass es sich um eine Kann-Regelung handele, mit der Ermessen ausgeübt werden müsse und natürlich würde dabei im Blick gehalten, ob betroffene Einheiten leistungsfähig blieben.
Zum Thema Bundeswehr berichtet Herr Uhr, dass vom zuständigen Fachbereich ein Amtshilfeersuchen an die Bundeswehr gerichtet wurde. Seit dem 24.11.2021 unterstützten 20 Soldat*innen und ein Schichtführer das Gesundheitsamt. Die Unterstützung wurde bereits zum zweiten Mal - nun bis zum 22.02.2022 - verlängert.

Frau Goles (Personalrat) erklärt bezüglich der 3-G-Regelung, dass es richtig sei, was Herr Uhr dargestellt habe. Jedoch herrsche ihrer Ansicht nach Unruhe. Die Kolleg*innen im Ausländeramt und bei den Bürgerdiensten hätten Angst und deshalb wurde ja auch der Arbeitskreis gebildet. Der Personalrat könne es aber mittlerweile nicht mehr nachvollziehen und plädiere daher dafür, dass die 3-G-Regelung zum Schutz der Mitarbeiter*innen eingeführt werde. Der Personalrat sei darüber hinaus der Ansicht, dass dies für Bürger*innen auch kein Problem mehr darstelle, da man bereits daran gewöhnt sei sich mittlerweile überall ausweisen zu müssen.

Herr StR Uhr berichtet, dass der Personalrat in die Arbeitsgruppen einbezogen war. Er wiederholt, dass es nicht um die juristischen Belange gehe. In anderen Städten würde zu Nischenlösungen gegriffen, die keine richtigen 3-G-Lösungen wären. Es wäre daher hilfreich wenn man über allgemeine Regelungen, die für alle Städte gelten verfügen würde. Die Ämter müssten sich zunächst erst einmal untereinander einigen, wie eine Einführung funktionieren könnte. Das zu organisieren sei gerade in den betroffenen Bereichen wohl nicht leicht. Auch konnte in den betroffenen Ämtern keine Einigung darüber gefunden werden, ob eine Regelung über Hausrecht oder Allgemeinverfügung über das MAGS erfolgen könne. Sein Eindruck sei aber, dass es mit den vorhanden Instrumenten wie dem Wachdienst, den Terminschienen und weiteren organisatorischen Veränderungen bei der Ausländerbehörde geordnet laufe.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Berichterstattung und Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.





3. Vorlagen und Berichte der Verwaltung

3.1 Digitalisierung (FB 10)

zu TOP 3.1.1
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen nach § 83 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) für den Bereich des Dortmunder Systemhauses für das Haushaltsjahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23029-21)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt den folgenden Beschluss des Rates der Stadt nachträglich zur Kenntnis:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2021 für das Dortmunder Systemhaus gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW mit einem Gesamtvolumen von 797.300 Euro.

zu TOP 3.1.2
Zweites Ausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler des Landes NRW (REACT-EU und Digitale Ausstattungsoffensive)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23241-21)

Rm Vogeler (CDU) kündigt die Zustimmung seiner Fraktion an und kritisiert, dass es mal wieder um Stellenbedarfe außerhalb von Stellenplänen ginge. Die Stellen seien aus Sicht der CDU-Fraktion zwar absolut gerechtfertigt, er wolle dennoch darum bitten, dass die Verwaltung zukünftig Stellenaufwüchse außerhalb von Stellenplänen beendet. Es müsse interfraktionell - gemeinsam mit der Verwaltung - eine Verlässlichkeit herbeigeführt werden.

Rm Gurowietz (B‘90/Die Grünen) kündigt auch für seine Fraktion die Zustimmung zur Vorlage an. Allerdings empfinde man den Stellenaufwuchs vor Genehmigung des Haushaltes auch als sehr unglücklich. Er könne sich aber vorstellen, dass diese Stellen benötigt würden, wenn ein solches Programm in einem Ausmaß komme, dass vorher nicht für möglich gehalten wurde. Es sei seiner Fraktion auch negativ aufgestoßen wie realitätsfern das erste Programm in den Schulen vor gut einem Jahr war, wo insgesamt 25.000 Geräte kurzfristig wegen des Förderendes ausgebracht werden mussten. Dosys habe dies mit seinen Dienstleister*innen und den Kolleg*innen aus den Beteiligungsgesellschaften gut hinbekommen. Dies sei jetzt aber die Krönung, denn nun müssten die 25.000 Geräte wieder abgeholt, aufbereitet und geprüft werden, um sie dann in andere Schulen zu bringen. Um danach weitere 30.000 Geräte wiederum an diese Schulen auszuliefern. Er frage sich, ob das Ministerium die Dinge überhaupt zu Ende denke und kritisiert, dass die Umsetzung der Digitalisierung auf dem Rücken der Kommunen ausgetragen werde. Darüber hinaus sei die Finanzierung der Folgekosten noch nicht geklärt. An Herrn Zilian richtet er die Bitte dazu etwas zu sagen und gibt zu Protokoll, dass sich seine Fraktion nach Abschluss der Maßnahme, wegen des schnell organisierten Personalkörpers in Bezug auf Organisation und Ausstattung, eine Evaluation wünsche.

Rm Gebel (Die Linke+) hätte es für vorteilhafter angesehen, wenn zuvor die Vorlage „Digitalisierung der Dortmunder Schulen“ zur Kenntnis genommen worden wäre, denn dann wäre deutlich geworden, wie sinnvoll es sei, solche Förderprogramme in Anspruch zu nehmen – auch dann, wenn die Förderbedingungen so realitätsfern seien. Das Timing sei zwar unglücklich, jedoch würde durch Schieben keine Verbesserung herbeigeführt. Die Stellen seien sinnvoll und daher sei die Vorlage zu empfehlen.

Herr Zilian (FB 10) pflichtet bei, dass die Herausforderungen in der Diskussion richtig skizziert wurden. Man wisse, dass haushaltslose Zeit herrsche, wolle aber die Ratssitzung in zwei Wochen erreichen, weil ein immenser Vergabeprozess bevorstehe, der erfahrungsgemäß etwa ein halbes Jahr benötige. Bei erfolgreicher Durchführung habe man was die Masse angehe, genau die Herausforderung wie im letzten Quartal vor sich. Er berichtet weiter über den Prozess, der nach der letzten Ausschusssitzung vor der Kommunalwahl, in der die Auslagerung des Supports an Externe diskutiert worden sei, begonnen hätte. Unter der DSW21 Holding wurde eine inhousfähige GmbH gegründet. Dort wurden mit dem Ausstattungsprogramm 1 beginnend 4 Mitarbeitende angesiedelt, die mittlerweile eingearbeitet seien und nun als „Schulcampusmanager“ fungierten. Für 2022 habe man sich diesbezüglich eine Evaluierung vorgenommen und jetzt käme das Ausstattungsprogramm 2, was die Sache in der Masse noch toppe. Für eine Evaluierung bliebe insofern gar keine Zeit, vielmehr müsse man frühzeitig ein Gefühl dafür entwickeln, ob alles passe. Zum Thema Schulorganisation werde man neben der Evaluierung - bezüglich der Stellen bei der DOKOM - dies auch zum Anlass nehmen dosysintern organisatorisch etwas anzupassen. Aus dem mittlerweile sehr großen Schulteam wolle man neue Bereichsstrukturen erarbeiten. Herr Zilian kündigt an, dies voraussichtlich in der nächsten Sitzung der Projektgruppe „Memorandum Digitalisierung“, in der er auch das Arbeitsprogramm vorstellen werde, unter dem Stichwort „Weiterentwicklung des digitalen Bauhauses“ die Entwicklung des Dortmunder Systemhauses vorzustellen.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Umsetzung des „Zweiten Ausstattungsprogramms für Schülerinnen und Schüler des Landes NRW“ zur Kenntnis und beschließt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes 2022 ff.

a) die Teilnahme der Stadt Dortmund am „Zweiten Ausstattungsprogramms für Schülerinnen und Schüler des Landes NRW (REACT-EU und Digitale Ausstattungsoffensive)“ bei gleichzeitiger Einrichtung der in der Vorlage genannten erforderlichen zusätzlichen Personalstellen für die Abwicklung des „Zweiten Ausstattungsprogramms“,

b) die bisher gültigen Eckwerte des aktuellen Medienentwicklungsplanes auf eine Vollausstattung mit mobilen Endgeräten an den allgemeinbildenden Schulen auf Basis einer weitest gehenden Ausschöpfung der beiden Förderrichtlinien EU-ReAct und Digitale Ausstattungsoffensive des Landes („Zweites Ausstattungsprogramm“) anzupassen
(s. DS.-Nr.: 06580-16),

c) die Verlagerung von mobilen Endgeräten aus anderen Förderprogrammen (z.B. „Sofortausstattungsprogramm 2020“) an geförderten Schulen in nicht durch das „Zweite Ausstattungsprogramm“ geförderte Schulen,

d) ermächtigt die Verwaltung, die notwendigen Vergabeverfahren für die Beschaffung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens durchzuführen und die entsprechenden Zuschläge zu erteilen,
e) die Bereitstellung überplanmäßiger Mehraufwendungen gemäß § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW in Höhe von 16.789.375,00 Euro für den Fachbereich Schule im Haushaltsjahr 2022 und die Verwendung von überplanmäßigen Mehrerträgen in Höhe von 16.789.375,00 Euro zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen.


Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen der jährlichen Berichterstattung zum Medienentwicklungsplan und zum „DigitalPakt Schule“ an den Rat der Stadt Dortmund.

zu TOP 3.1.3
Digitalisierung der Dortmunder Schulen, Entwicklung in 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23336-22)

Rm Gebel (Die Linke+) begrüßt die Vorlage, um die er gebeten habe und die sehr schön darstelle, wie gut der Digitalisierungs-Prozess gelaufen sei.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt den aktuellen Sachstand zur Digitalisierung der Dortmunder Schulen zur Kenntnis.


3.2 Personal und Organisation (FB 11)

zu TOP 3.2.1
Fahrradleasing bei der Stadt Dortmund nach dem Tarifvertrag Fahrradleasing
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22604-21)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt hierzu folgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung vom 02.02.2022 vor:
zu TOP 3.3
Fahrradleasing bei der Stadt Dortmund nach dem Tarifvertrag Fahrradleasing
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22604-21)

AKUSW, 02.02.2022:

Herr Dudde verdeutlicht, dass seine Fraktion die Vorlage begrüße. Da in der Vorlage allerdings mehrfach darauf hingewiesen werde, dass die Konsequenzen für die einzelnen Beschäftigten nicht global benannt werden könnten, gebe er zu Protokoll, dass man den Beschäftigten dringend anrate, ihre individuelle Situation mit den Leasingverträgen zu prüfen, vor allen Dingen in den Auswirkungen auf zukünftige Rentenansprüche.
Neben diesem Themensachverhalt stelle sich zu der in der Vorlage angegebene Größenordnung darüber, wie das Leasing angenommen werde könnte, die Frage, ob es auch schon Vorbereitungen dafür gebe, entsprechende Abstellmöglichkeiten an den städtischen Immobilien zu schaffen.

Herr Rm Vogeler teilt mit, dass auch seine Fraktion die Vorlage befürworte. Es sei aber aufgefallen, dass die Begriffe, welche bei der Beispielrechnung verwendet wurden, veraltet wirken würden. Da sei z. B. noch die Rede vom Solidaritätszuschlag. Hierzu bitte man die Verwaltung um Mitteilung, woher das komme oder ggf. darum, die Rechnung anzupassen. Zur Stellensituation werde man sich in der morgigen Sitzung des Personalausschusses verhalten.

Herr Rm Perlick führt an, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde, weil man meine, dass die vorgesehen halbe Stelle besser einzusparen sei, indem sich die Beschäftigten, wie alle anderen Menschen auch, ein Fahrrad kaufen. Nicht zuletzt sei Eigentum eine sehr viel schönere Sache als
etwas zu leasen.

Bezüglich der Nachfrage des Herrn Rm Dudde nach Abstellmöglichkeiten an städtischen Immobilien teilt Herr Wilde mit, dass er wisse, dass es bei vielen Fachbereichen heute bereits solche Anlagen gebe, die bisher auch noch nicht ausreichend ausgelastet wären. Bei denen, die heute bereits überausgelastet wären, werde man nachbessern müssen. Er trage die Thematik gerne als Aufgabe in die Verwaltung hinein, um das auch nochmal mitzudenken und um dafür Vorsorge zu treffen, dass man eine entsprechende Anzahl an Plätzen habe, wenn die Beschäftigten von diesem Leasingvefahren Gebrauch machen würden.

Frau Weinberg ergänzt zum „Soli“, dass man die Rechner der Fahrradanbieter im Internet verwendet habe. Die „Soli- Angaben“ würden aus diesen Rechnern stammen. Genau das sei der Grund dafür, warum alle Interessierten sich das genau für sich ansehen müssten, weil natürlich nur noch für einen kleinen Teil der Bediensteten überhaupt eine „Soli“ anfalle. Aktualisieren könne man das in dem Sinne nicht, weil die Rechner aktuell eben immer noch so eingestellt wären. Deswegen sei das Anraten gut, wirklich selbst nochmal genau zu prüfen.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei zwei Gegenstimmen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,
- das Fahrradleasing für die Tarifbeschäftigten der Stadt Dortmund nach dem Tarifvertrag Fahrradleasing einzuführen,
- die Verwaltung mit der Erarbeitung des Vertragswerks als Grundlage der Ausschreibung der Leistung eines Dienstleisters für das Fahrradleasing zu beauftragen,
- dass die Stadt Dortmund sich als Arbeitgeberin an den Kosten des Fahrradleasings in Form der Übernahme der Versicherungsleistungen und Wartungen aus den Einsparungen, die durch die verringerten Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung in Folge der Entgeltumwandlung entstehen, beteiligt,
- dass das Fahrradleasing so ausgestaltet wird, dass es auch für Beamte*innen anwendbar ist, sobald entsprechende landesrechtliche Regelungen in NRW in Kraft treten,
- dass die bereits vorhandene Möglichkeit eines Vorschusses für die Anschaffung eines Fahrrades parallel bestehen bleibt,
- zur Abwicklung eine halbe Planstelle vzv. im Personal- und Organisationsamt einzurichten und diese im Vorgriff zu besetzen sowie ein Jahr nach dem Start des Fahrradleasings zu evaluieren.

Herr StR Uhr informiert über einen Haushaltsbeschluss des Rates zum Thema, der mit dieser Vorlage umgesetzt werde. Im Anhang der Vorlage befinde sich zudem ein Schreiben, dass über die bereits bestehende Kooperation mit „metropolradruhr“ informiert. Damit habe man den Haushaltsbeschluss mit dieser Vorlage umfassend abgearbeitet.

Rm Bohnhof (AfD) erläutert die Ablehnung der AfD-Fraktion zur Vorlage. Ein Grund seien die neu geschaffenen Personalkosten, die seiner Ansicht nach schon im Haushalt hätten eingepreist werden können.

Rm Gurowietz (B‘90/Die Grünen) kündigt die Unterstützung seiner Fraktion zur Vorlage an und weist auch hier noch einmal darauf hin, dass die einzelnen Beschäftigten ihre persönliche Situation in Bezug auf das Leasingverfahren - insbesondere im Hinblick auf die Auswirkung auf zukünftige Rentenansprüche - selbst bewerten müssten.

Rm Gebel (Die Linke+) bedankt sich für die Vorlage und weist darauf hin, dass es gut wäre für die Gruppen, die explizit ausgenommen seien - insbesondere für die Auszubildenden - eine Lösung zu finden. Hier sehe man zum einen die Möglichkeit die Arbeitgeberin Stadt Dortmund noch attraktiver zu machen und zum anderen das Mobilitätsverhalten junger Menschen positiv zu beeinflussen.

StR Uhr bekräftigt, dass auch er die Einführung des Fahrradleasings begrüße, durch die man etwas für den Klimaschutz in der Stadt beitragen könne. Er betont, dass es sich um ein Angebot handele, weiterhin könne auch die Möglichkeit eines Fahrraddarlehens genutzt werden. Tatsächlich müsse dies jede*r Beschäftigte für sich selbst prüfen. Er betont aber auch, dass es sich um die beschäftigtenfreundlichste Lösung beim Fahrradleasing handele, die er kenne. Er bedaure, dass es Auszubildende nicht berücksichtige und führt weiter aus, dass das Besoldungsrecht in NRW die Teilnahme der Beamt*innen - trotz mehrerer Vorstöße im Deutschen Städtetag - noch nicht zuließe. Man habe aber schon eine Klausel aufgenommen, die die Teilnahme möglich macht, sobald sich die beamtenrechtlichen Vorschriften auch in NRW änderten.

Frau Weinberg (FB 11) führt aus, dass der Tarifvertrag die Teilnahme am Fahrradleasing für Auszubildende, Schüler*innen, Dual-Studierende sowie Praktikant*innen, geringfügig Beschäftigte und Beschäftigte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit tatsächlich ausschließe. Sie bekräftigt, dass der Vorschuss weiter bestehen bleiben solle. In der Vorlage würde auch beschrieben, dass der Vorschuss unter Umständen attraktiver sein könnte, weil er keine Auswirkungen auf die Sozialversicherungsansprüche - insbesondere die Rente - habe und gleichermaßen für Beamt*innen und Beschäftigte gelte. Ob der Zuschuss auch für die Azubis zum Tragen käme müsse sie nachprüfen*, grundsätzlich könne man die Möglichkeit aber ins Auge fassen. Vermutlich werde es auch in NRW eine Ausweitung der Möglichkeit des Fahrradleasings auf die Beamt*innen geben und dies werde in der Dienstvereinbarung auch schon berücksichtigt. Frau Weinberg bekräftigt noch einmal, dass jede*r für sich selbst prüfen müsse, wie attraktiv das Angebot tatsächlich für sie/ihn ist, das Interesse sei aber da. Sie erklärt darüber hinaus, dass der Vertrag für das Leasing noch in diesem Jahr abgeschlossen werden müsse und man daher mit der Stelle noch vor der Genehmigung des Haushaltes sei.
*Hinweis: Frau Weinberg teilt im Nachgang zum Protokoll mit, dass der Vorschuss nach den Regelungen der Vorschussrichtlinien auch für Auszubildende möglich ist.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,
- das Fahrradleasing für die Tarifbeschäftigten der Stadt Dortmund nach dem Tarifvertrag Fahrradleasing einzuführen,
- die Verwaltung mit der Erarbeitung des Vertragswerks als Grundlage der Ausschreibung der Leistung eines Dienstleisters für das Fahrradleasing zu beauftragen,
- dass die Stadt Dortmund sich als Arbeitgeberin an den Kosten des Fahrradleasings in Form der Übernahme der Versicherungsleistungen und Wartungen aus den Einsparungen, die durch die verringerten Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung in Folge der Entgeltumwandlung entstehen, beteiligt,
- dass das Fahrradleasing so ausgestaltet wird, dass es auch für Beamte*innen anwendbar ist, sobald entsprechende landesrechtliche Regelungen in NRW in Kraft treten,
- dass die bereits vorhandene Möglichkeit eines Vorschusses für die Anschaffung eines Fahrrades parallel bestehen bleibt,
- zur Abwicklung eine halbe Planstelle vzv. im Personal- und Organisationsamt einzurichten und diese im Vorgriff zu besetzen sowie ein Jahr nach dem Start des Fahrradleasings zu evaluieren.


3.3 Betriebliches Arbeitschutz- und Gesundheitsmanagement (FB 13)
- unbesetzt -

3.4 Dortmund Agentur (FB 3)
- unbesetzt -

3.5 Andere Fachbereiche und Themengebiete

zu TOP 3.5.1
Weitere Entwicklung der Bürgerdienste im Jahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23039-21)
Rm Gurowietz (B‘90/Die Grünen) bedankt sich für den aktuellen Bericht, zu dem er noch Fragen habe. Es würde der Begriff des ePayments benutzt, er könne sich vorstellen, dass dies eine große Erleichterung darstelle. Im Memorandum habe man sich darauf geeinigt alle Bürger*innen mitnehmen zu wollen, daher stelle sich die Frage, wie man das Problem löse, wenn jemand mit Bargeld bezahlen wolle. Weiter fragt er, ob auch Prozessketten angestoßen würden, wie beispielsweise, dass bei der Anmeldung eines Kindes automatisch das Kindergeld beantragt werde. Zum Thema „Allgemeine Öffnungszeiten“ berichtet er, dass es aus Sicht seiner Fraktion richtig wäre wenn man nach Ende der Pandemie wieder zu den allgemeinen Öffnungszeiten zurückkehren könnte.

Rm Gebel (Die Linke+) gibt an, dass ihn auch weitere Informationen zu den Öffnungszeiten interessierten. Die Vorlage stamme aus November, ihn interessiere außerdem ob die Produktivsetzung der Software im KfZ-Bereich erfolgreich gewesen ist.

Herr StR Uhr führt aus, dass es die Möglichkeit gebe am Automaten bar zu bezahlen. Die Produktivsetzung der Software im KfZ-Bereich sei am Start. Zu den Öffnungszeiten erklärt er, dass die herrschende Meinung sei - und dies sei auch im Fachausschuss schon mehrfach diskutiert worden -, keine allgemeinen Öffnungszeiten mehr anzubieten, sondern nur noch Termine. Da man der Auffassung ist, dass dies geordneter ablaufe und besser strukturier- und händelbar ist. Der Trend sei mit Terminen zu arbeiten, da man damit gute Erfahrungen gemacht habe. Ohne mit Herrn StR Dahmen darüber gesprochen zu haben, sei klar, dass man dies nach der Pandemie auf den Prüfstand stelle und nach frage in welchem Rahmen man Termine anböte.

Herr Zilian (FB 10) erklärt, dass man sich zum Thema ePayment in Vorstudien befinde, um beim Ordnungsamt gemeinsam mit der Stadtkasse zu schauen inwieweit ePayment denkbar und letzten Endes auch regelkonform ist. Hieran werde gerade mit mehreren Fachbereichen zusammen gearbeitet.

Rm Gurowietz gibt an die Frage zu den Prozessketten noch einmal in der Projektgruppe Memorandum stellen zu wollen.

Die Vorsitzende Frau Dr. Tautorat berichtet von eigenen durchweg positiven Erfahrungen, sowohl mit der Terminvergabe als auch mit der Pünktlichkeit des Termins.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt den Bericht zur Kenntnis.

zu TOP 3.5.2
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 11. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22895-21)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt den folgenden Beschluss des Rates der Stadt nachträglich zur Kenntnis:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt
1. den 11. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 30.09.2021 zur Kenntnis und
2. beschließt die Aufnahme der Albert-Einstein Realschule - Energetische Sanierung Verwaltungstrakt als Nachrückerprojekt aus dem KIF II Programm und
3. beschließt die Herausnahme des Projektes TEK Leopoldstraße - Ausbau U3 Block 4




zu TOP 3.5.3
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22975-21)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt nachfolgende Ergänzung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung vom 13.12.2021 vor:

Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 6. Sachstandsberichtes (Drucksache Nr. 22975-21)
hier: Ergänzung zum Beschlussvorschlag 2


Sehr geehrte Damen und Herren,

zu den folgenden Sitzungen der Gremien liegt die o. g. Beschlussvorlage zur Beratung und Beschlussfassung vor. Im Nachgang zur Weitergabe der Vorlage stellte sich heraus, dass aus haushaltsrechtlichen Gründen eine Ergänzung des Beschlussvorschlages zu 2. erforderlich ist. Dabei geht es um die erforderliche Genehmigung der entsprechenden außerplanmäßigen Auszahlungen.

Der Beschlussvorschlag der Vorlage soll wie folgt ergänzt werden:

„ 2. beschließt die Herausnahme und Verschiebung der Maßnahme Liebig GS - Erneuerung der OGS-Küche in das OGS Förderprogramm.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt dazu gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW außerplanmäßige Mehrauszahlungen in Höhe von 648.875 Euro für das Schulverwaltungsamt im Haushaltsjahr 2021 und die Verwendung der unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen dargestellten Minderauszahlungen zur Deckung dieser außerplanmäßigen Mehrauszahlungen.

Die Ausführungen unter Finanzielle Auswirkungen sind dementsprechend wie folgt zu ergänzen:

Aufgrund der Maßnahmenverlagerung der Maßnahme „Liebig GS – Erneuerung der OGS Küche“ (vgl. Beschlussvorschlag zu 2.) entstehen im Finanzbudget des Fachbereichs Schule im Jahr 2021 voraussichtlich Mehrauszahlungen in Höhe von 648.875 Euro.

Finanzposition
Finanzstelle
Betrag
Mehrauszahlungen des Fachbereichs Schule
78080.0 – Ausz. Hochbaum.
40N00301019061 – OGS Förderung Liebig GS
648.875 Euro

Die Mehrauszahlungen können in Höhe von 630.000 Euro gemäß §83 GO NRW durch Minderauszahlungen innerhalb des Auszahlungsbudgets des Fachbereichs Schule, wie nachfolgend dargestellt, gedeckt werden:

Finanzposition
Finanzstelle
Betrag
Minderauszahlungen des Fachbereichs Schule
78081.0 – Ausz. Tiefbaum.
40N00301001000 – Jugendverkehrsschule
630.000 Euro

Eine Deckung des Restbetrages aus dem Finanzbudget des Fachbereichs Schule ist nicht möglich. Die Deckung des Fehlbetrages i. H. v. 18.875 Euro erfolgt gemäß §83 GO NRW aus dem Amt 75.

Finanzposition
Finanzstelle
Betrag
Minderauszahlungen des Amtes 75
78080.0 – Ausz. Hochbaum.
75W00307024098 – OGS Liebig GS nicht förderfähige Kosten
18.875 Euro

Begründung zur Bereitstellung der Deckungsmittel
Die Umsetzung der Maßnahme „Jugendverkehrsschule“ wurde mit Ratsbeschluss vom 18.06.2020 beschlossen.

Ursprünglich war die Durchführung für die Sommerferien 2020 geplant. Der Baubeginn hat sich zunächst aufgrund von Kampfmittelfunden verzögert und wurde auf die Sommerferien 2021 verschoben.

Nachträglich hat sich herausgestellt, dass es ein Förderprogramm seitens der NRW.Bank gibt, das für die Maßnahme in Anspruch genommen werden kann. Die beantragte Förderung wurde mit Bescheid vom 22.06.2021 bewilligt. Eine Ausschreibung und Beauftragung einer Firma war im Vorfeld aufgrund der Zuwendungsbestimmungen nicht möglich, sodass mit der baulichen Umsetzung voraussichtlich erst in den Sommerferien 2022 begonnen werden kann. Die Mittel wurden entsprechend im endgültigen Haushaltsplan 2022 ff. berücksichtigt.


Im Amt 75 waren bereits Finanzmittel für die Maßnahme „Liebig-GS“ geplant. Die Mittel werden durch die Verlagerung der Maßnahme frei und können zur Deckung herangezogen werden.

Fördermittel
Die Abwicklung der Maßnahme über das OGS-Förderprogramm mit einer Förderquote von 85 % führt in 2022 zu nicht geplanten Einzahlungen i. H. v. 440.475,10 Euro.

Teilergebnisrechnung
In der Teilergebnisrechnung der städtischen Immobilienwirtschaft ergeben sich daraus die folgenden Auswirkungen:

Sachkonto
Bezeichnung Sachkonto
2021
2022
2023
2024-2060
2061
414200
Ertr. Aufl. SoPo Zuw. Land
-917,66 €
-11.011,88 €
-11.011,88 €
-407.439,47 €
-10.094,22 €
470100
Eigenleistungen
-33.049,00 €




572200
AfA unbew. Vermögen
1.420,68 €
17.048,10 €
17.048,10 €
630.779,70 €
15.627,43 €

Die Fördermittel werden als Sonderposten aus Zuweisungen abgebildet. Dieser wird entsprechend der Abschreibung ratierlich ab dem 01.12.2021 ertragswirksam aufgelöst und führt zu Mehrerträgen in der Teilergebnisrechnung des FB 65 in den Jahren 2021 sowie 2022, da die Förderung nicht Bestandteil der Planung 2021 sowie 2022 ist. Die zusätzlichen Erträge ab dem Jahr 2023 sind in der nächsten Haushaltsplanung zu berücksichtigen.
Die aktivierbaren Eigenleistungen entstehen aufgrund eigener Leistungen von MitarbeiterInnen der städtischen Immobilienwirtschaft. Durch deren Aktivierung entstehen Erträge, die bereits im Haushaltsansatz 2021 berücksichtigt wurden.
Die Abschreibungen sind bereits im Teilergebnisplan des FB 65 berücksichtigt. Das Budget wird daher nicht ausgeweitet.
Die Auflösung des Sonderpostens sowie der Aufwand aus Abschreibungen erfolgen auf dem Kostenträger 650138011000.

Ich bitte um Berücksichtigung im Rahmen der Beschlussfassung und bedanke mich für Ihr Verständnis.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt den folgenden Beschluss des Rates der Stadt – unter Berücksichtigung der Ergänzung des Beschlussvorschlagsnachträglich zur Kenntnis:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt
1. den 6. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund zum Stichtag 30.09.2021 zur Kenntnis und
2. beschließt die Herausnahme und Verschiebung der Maßnahme Liebig GS – Erneuerung der OGS Küche in das OGS Förderprogramm
3. beschließt die Herausnahme und Verschiebung der Maßnahme HS Husen – Energetische Fassadensanierung als Nachrückerprojekt im KIF Kapitel 1
4. beschließt die Herausnahme des Projektes Albrecht-Dürer RS – Schadstoffsanierung
5. beschließt die Herausnahme und Verschiebung der Maßnahme Albert-Einstein RS – Energetische Sanierung Verwaltungstrakt als Nachrückerprojekt im KIF Kapitel 1.

zu TOP 3.5.4
Zentrum für Ethnische Ökonomie (ZEÖ): 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22221-21)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt hierzu nachfolgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus seiner Sitzung vom 26.01.2022 vor:
zu TOP 3.1
Zentrum für Ethnische Ökonomie (ZEÖ): 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22221-21)

Den Mitgliedern des Ausschusses liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 25.01.2022 vor:
„Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Ausschuss bittet den Oberbürgermeister, die Bezirksbürgermeisterin Innenstadt-Nord in den Beirat des ZEÖ zu berufen.

2. Der Ausschuss spricht sich aufgrund der bisherigen positiven Erfahrungen dafür aus, das Beratungsangebot des ZEÖ auch für Interessierte aus anderen Stadtbezirken zu öffnen. Die Verwaltung wird gebeten, entsprechende Schritte zur Ausweitung des Angebots einzuleiten und dem Ausschuss darüber nach der Sommerpause zu berichten.

Begründung:
Der Schwerpunkt des Beratungsangebots des ZEÖ liegt aktuell in der Nordstadt. Aus diesem Grund sollte die Bezirksbürgermeisterin Innenstadt-Nord im Beirat des ZEÖ vertreten sein. Die Berufung in den Beirat erfolgt durch den Oberbürgermeister.

Die Verwaltung hat in ihrer Vorlage festgehalten, dass die bisherigen Erfahrungen und Rückmeldungen zukünftig eine Steigerung der Nachfrage des Angebots des ZEÖ vermuten lassen. Aus diesem Grund hat der Beirat des ZEÖ empfohlen, das Beratungsangebot auch für Interessierte aus anderen Stadtbezirken zu öffnen. Erste Auswertungen zeigen bereits jetzt eine zunehmende Nachfrage von migrantischen Gründenden aus der Gesamtstadt.

Frau Brunner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert den Antrag ihrer Fraktion.

Frau Worth (SPD-Fraktion) gibt an, dass sie sich über den Antrag gewundert habe, da das Angebot nach ihrer Kenntnis der gesamten Stadt bereits zur Verfügung stehe und das auch in Anspruch genommen werde. Bzgl. der Zusammensetzung des Beirates sei aufgefallen, dass dort nur zwei Menschen mit Migrationshintergrund seien. Ihre Fraktion würde daher anregen, auch den Vorsitzenden des Integrationsrates mit aufzunehmen.

Frau Dresler-Döhmann (Fraktion Die LINKE+) erklärt, dass ihre Fraktion den Antrag unterstützen werde.

Herr Gülec (BTV) schließt sich dem an. Beide Vorschläge der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen halte er für sinnvoll. Seiner Meinung nach sei das Zentrum bei den Migrant*innen nicht so bekannt, daher mache es Sinn, dass auch der Vorsitzende des Integrationsrates dort aufgenommen werde.

Frau Brunner gibt an, dass ihre Fraktion mit der Ergänzung von Frau Worth einverstanden sei und das mit aufnehmen wolle.

Herr Langhorst (Vorsitzender, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hält fest, dass sich der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit einig ist, die Ergänzung von Frau Worth mit aufzunehmen und lässt über den ergänzten Antrag abstimmen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stimmt dem folgenden, ergänzten (Fett) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu und überweist den Antrag zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung:
1. Der Ausschuss bittet den Oberbürgermeister, die Bezirksbürgermeisterin Innenstadt-Nord sowie den Vorsitzenden des Integrationsrates in den Beirat des ZEÖ zu berufen.
2. Der Ausschuss spricht sich aufgrund der bisherigen positiven Erfahrungen dafür aus, das Beratungsangebot des ZEÖ auch für Interessierte aus anderen Stadtbezirken zu öffnen. Die Verwaltung wird gebeten, entsprechende Schritte zur Ausweitung des Angebots einzuleiten und dem Ausschuss darüber nach der Sommerpause zu berichten.“

Rm Worth verweist auf die Überweisung aus dem ASAG. Sie bekräftigt die dort getroffene Anmerkung, dass lediglich zwei der im Beirat vertretenen Personen einen Migrationshintergrund aufweisen. Daher halte man es für wichtig, den Vorsitzenden des Integrationsrates ebenfalls in diese Gremium zu berufen.

Rm Stackelbeck ergänzt, dass im Zusammenhang mit diesem Antrag die Zusammensetzung des Beirates insgesamt noch einmal überprüft und ggfs. aktualisiert wird.

In die Zukunft gerichtet sei es durchaus denkbar, dieses Zentrum in den Gründungscampus zu integrieren. Sie betont die Wichtigkeit, dass Personen aus allen Stadtbezirken die Angebote zugänglich sind.


Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt den Sachstandsbericht zum Zentrum für Ethnische Ökonomie (ZEÖ) zur Kenntnis.

Ergänzend dazu fasst der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste nachfolgenden Beschluss:
1. Der Ausschuss bittet den Oberbürgermeister, die Bezirksbürgermeisterin Innenstadt-Nord sowie den Vorsitzenden des Integrationsrates in den Beirat des ZEÖ zu berufen.
2. Der Ausschuss spricht sich aufgrund der bisherigen positiven Erfahrungen dafür aus, das Beratungsangebot des ZEÖ auch für Interessierte aus anderen Stadtbezirken zu öffnen. Die Verwaltung wird gebeten, entsprechende Schritte zur Ausweitung des Angebots einzuleiten und dem Ausschuss darüber nach der Sommerpause zu berichten.“


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Empfehlung und den ergänzenden Beschlussvorschlag zur Kenntnis.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt den Sachstandsbericht zum Zentrum für Ethnische Ökonomie (ZEÖ) zur Kenntnis.


4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

4.1 Stellungnahmen der Verwaltung

zu TOP 4.1.1
Umgang mit der Beamtenbesoldung in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22946-21-E2)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 19.01.2022 zur Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke + aus der Sitzung vom 25.11.2021 vor:
„…gerne beantworte ich Ihnen nachstehend die Fragen aus der Anfrage der Fraktion DIE LINKE+ vom 22.11.2021 zu dem Tagesordnungspunkt „Umgang mit der Beamtenbesoldung in Dortmund“.

1. Wie ist das Verfahren hierzu in der Stadtverwaltung geregelt?

In dem am 21.09.2021 bekanntgegebenen Gesetz werden aufgrund der Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichtes zwei Besoldungsbestandteile, a) der Familienzuschlag für kinderreiche Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen und b) der Zuschlag bei begrenzter Dienstfähigkeit angepasst.
Der Familienzuschlag für Familien mit mehr als zwei Kindern wurde rückwirkend ab dem
01.01.2021 erhöht. Gleichzeitig wurde die Berechnungsgrundlage für den Zuschlag bei begrenzter Dienstfähigkeit verändert, was im Ergebnis in den meisten Fällen auch zu einer Erhöhung dieses Zuschlages führt.
Darüber hinaus wurden Netto-Nachzahlungsbeträge beim Familienzuschlag für den Zeitraum
vom 01.01.2011 bis 31.12.2020 festgesetzt, deren Auszahlung im Gesetzestext von einer entsprechenden jährlichen Antragstellung der Betroffenen abhängig gemacht wird, soweit über diese Anträge oder Rechtsbehelfe noch nicht abschließend entschieden worden ist.
Gleiches gilt für eine rückwirkende Neuberechnung des Zuschlages bei begrenzter Dienstfähigkeit. Eine zeitliche Befristung in die Vergangenheit existiert hierfür nicht.
Viele Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen haben ab 2003 (jährlich) Anträge gestellt, mit denen sie verschiedene Ansprüche wegen Kürzungen oder Änderungen bei der Besoldung (z.B. Wegfall des Urlaubsgeldes, Kürzung des Weihnachtsgeldes etc.) geltend gemacht haben. Im Jahr 2015 wurde (stadtintern) entschieden, die verschiedenen Ansprüche zu dem Gesamtthema „amtsangemessenem Besoldung“ zusammenzufassen und eine einmalige Antragstellung als ausreichend anzusehen. Dazu wurde eine entsprechende Rundverfügung veröffentlicht.
Demgemäß wird aktuell für die beiden o.g. Besoldungsbestandteile der erste in diesem Zusammenhang gestellte Antrag für die Berechnung etwaiger Ansprüche für die Vorjahre zugrunde gelegt.

2. Gab es Informationsschreiben an die betroffenen Beamtinnen und Beamten zum weiteren,
aber auch zum rückwirkenden Vorgehen?

Mit der Rundverfügung vom 13.12.2021 wurden die Betroffenen darüber informiert, dass die
seit dem 01.01.2021 geänderten Beträge im Kinderanteil bei den Familienzuschlägen für
mindestens drei Kinder und etwaige erhöhte Beträge beim Zuschlag wegen begrenzter Dienstfähigkeit mit der Besoldung für Januar 2022 nachgezahlt werden.
Darüber hinaus wurde in der Rundverfügung bekannt gegeben, dass auch die hierzu rückwirkenden Zahlungen nach Prüfung der individuellen Ansprüche ausgezahlt und entsprechende Bescheide erstellt werden.

3. Wie ist der aktuelle Sachstand der Umsetzung in der Stadtverwaltung?

Die Beträge für das Jahr 2021 wurden mit der Besoldungs-/Versorgungszahlung für Januar
2022 ausgezahlt.
Die Auszahlung der Beträge für die Vorjahre soll mit der Besoldungs-/Versorgungszahlung
für den Monat März erfolgen.
Gleichzeitig werden alle (theoretisch) Anspruchsberechtigten schriftlich informiert bzw. erhalten einen entsprechenden Bescheid.

4. In der Stadtverwaltung sind ca. 2.700 Beamtinnen mit ein bis zwei Kindern beschäftigt.
Gelten für diese noch die früheren Kollektivvereinbarungen oder müssten diese
ihre Ansprüche individuell geltend machen?
5. Wie ist der Sachstand in den Widerspruchsverfahren?

Die Fragen zu 4 und 5 werden im Zusammenhang beantwortet.

Es gibt keine Kollektivvereinbarungen, die diesen Sachverhalt umfassen.
Die Beamt*innen wurden mit der weiteren Rundverfügung „Amtsangemessene Besoldung für
Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen im Dezember 2021 darüber informiert, dass
mit der Anpassung der Familienzuschläge und des Zuschlages bei Teildienstfähigkeit nur ein
Teil der Fragen zur verfassungsgemäßen Alimentation der Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen geklärt wurde und aufgrund höchstrichterlicher Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes und des Bundesverfassungsgerichtes weitere Anpassungen zu erwarten sind. Ihnen wurde zugesichert, alle Anträge der Vorjahre im Zusammenhang mit der Besoldung als
solche zur Geltendmachung von Ansprüchen auf „amtsangemessene Besoldung“ auszulegen.
Mit der Folge, dass durch den ersten im Personal- und Organisationsamt vorliegenden und
noch nicht beschiedenen Antrag das Datum bestimmt wird, ab dem frühestens ein Anspruch
anerkannt wird (z. B. Antrag am 17.06.2008 im FB 11 eingegangen, möglicher Anspruch ab
dem 01.01.2008).
Zur Wahrung von Ansprüchen auf „amtsangemessene Besoldung“ sollten daher nur diejenigen Personen einen Antrag stellen, die bisher keinen gestellt hatten.
Bezüglich des (Widerspruchs-)Verfahrens wurde eine Eingangsbestätigung in Aussicht gestellt mit der Zusicherung, dass die Verfahren bis zu ihrer abschließenden Entscheidung ruhen, auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird und weitere Anträge in den Folgejahren
nicht zu stellen sind. …“

Rm Gebel (Die Linke+) bedankt sich für die Stellungnahme der Verwaltung und fragt nach, ob es seitens des Personalrates noch Ergänzungen gebe.

Frau Goles (Personalrat) berichtet, dass es eine gute Zusammenarbeit gegeben hätte und die Angelegenheit vom Personalrat so unterstützt wird.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.1.2
Schulhausmeisterdienst
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22967-21-E1)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 20.12.2021 zur Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 25.11.2021 vor:
„… zu den gestellten Fragen zum Thema „Schulhausmeisterdienst“ nehme ich wie folgt Stellung:

Zu Frage 1:
Zum Stand Oktober 2021 gibt es 174,00 vollzeitverrechnete (vzv.) Planstellen.

Zu Frage 2:
Die Besetzungsquote beträgt zur Zeit 97,13 Prozent.

Zu Frage 3:
Es gibt 9,00 vzv. Planstellen für Springer*innen als Vertretungsreserve. Zum Stand Oktober
2021 sind dort 8,77 vzv. Mitarbeiter*innen eingesetzt.

Zu Frage 4:
Freie Stellen werden unter den Hausmeister*innen bekannt gegeben und intern
ausgeschrieben. Je nach Attraktivität des Schulstandortes gehen pro Ausschreibung in der
Regel bis zu fünf interne Bewerbungen ein. Eine externe Besetzung erfolgt nur, wenn keine
internen Bewerbungen vorliegen. Hier wird i.d.R. auf einen Pool von Initiativbewerbungen
zurückgegriffen, so dass keine Ausschreibung erfolgt. Dieser Pool besteht größtenteils aus
Vertretungskräften, welche sich bereits über einen längeren Zeitraum bewährt haben.
Eine Nachbesetzung von freien Hausmeisterhelfer*innen-Stellen findet nicht mehr statt. Diese
Stellen werden zu Hausmeister*innen-Stellen umgewandelt und entsprechend nachbesetzt.

Zu Frage 5:
Nach Ermittlung des Schulverwaltungsamtes haben rund 80 Prozent aller
Schulhausmeister*innen vor ihrer Tätigkeit als Schulhausmeister*in eine Berufsausbildung
im handwerklichen Bereich abgeschlossenen.

Zu Frage 6:
Mitarbeiter*innen, die mit Einzelfallentscheidung ohne abgeschlossene handwerkliche
Berufsausbildung eingestellt worden sind, haben in der Regel über einen längeren Zeitraum
als Vertretungskraft gearbeitet und die handwerklichen und sonstigen Fähigkeiten für das
Berufsbild Hausmeister*in nachgewiesen.

Zu Frage 7:
Die Schulhausmeister*innen führen nur kleine Reparaturen und Instandsetzungen durch.
Auch dürfen nicht alle Reparaturen, wie z. B. Arbeiten an der Elektrik, ausgeübt werden, so
dass weiterhin eine Vergabe bei einem Großteil der anfallenden Reparaturen an Fachfirmen
notwendig sein wird. …“


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.1.3
Pilotprojekt "Einsatz von Bodycams im Kommunalen Ordnungsdienst"
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21644-21-E2)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vor:
zu TOP 4.3.1
Pilotprojekt "Einsatz von Bodycams im Kommunalen Ordnungsdienst"
Überweisung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 02.09.2021
(Drucksache Nr.: 21644-21-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) aus seiner Sitzung vom 02.09.2021 vor:

zu TOP 4.2.1
Pilotprojekt "Einsatz von Bodycams im Kommunalen Ordnungsdienst"
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21644-21-E1)
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 16.08.2021 vor:
„… die SPD-Fraktion im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung bittet die Verwaltung um schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragen:
1. Wie schätzt die Verwaltung die Möglichkeit ein, im Rahmen eines Pilotprojektes die Sicherheit der Mitarbeiter im Kommunalen Ordnungsdienst durch das Tragen von sog. Bodycams zu verbessern?
2. Wie schätzt die Verwaltung die Akzeptanz der Mitarbeiter im Kommunalen Ordnungsdienst für ein solches Projekt ein?
3. Gibt es bereits Erfahrungen aus anderen Kommunen und wenn ja welche?
4. Wie hoch werden die Kosten für ein solches Pilotprojekt geschätzt?
5. Wie kann die Datensicherheit gewährleistet werden?
6. Welche Probleme sieht die Verwaltung bei der Durchführung eines solchen Pilotprojektes und welche Lösungsansätze gibt es?

Begründung:
Auch Mitarbeiter des Ordnungsamtes in Dortmund werden immer häufiger Opfer von verbalen Attacken und tätlichen Angriffen. Durch das Inkrafttreten der Neufassung des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (OBG) ist mittlerweile der Einsatz von Bodycams für Ordnungskräfte möglich. Erfahrungen der Polizei haben gezeigt, dass der Einsatz durchaus eine deeskalierende Wirkung erzielen kann. …“
Rm Weber (CDU) schlägt vor, die Angelegenheit an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) zu überweisen und auch dort die Stellungnahme der Verwaltung vorgelegt zu bekommen.
Rm Schilff (SPD) erklärt, damit einverstanden zu sein.

StR Uhr führt aus, dass man hier Neuland betrete. Über den Einsatz von Bodycams hätten die Stadt Dortmund und auch andere kommunale Ordnungsämter bisher keinerlei Erfahrungen. Die hier gestellten Fragen seien sinnvoll und effizient, die Beantwortung würde jedoch Zeit in Anspruch nehmen und könne nicht schon zur nächsten Sitzung erfolgen.
Rm Nienhoff (CDU) bittet im Zusammenhang mit den Ausführungen des Herrn StR Uhr um eine Stellungnahme des Personalrates zur entsprechenden Sitzung bezüglich der Beteiligung und Akzeptanz der Mitarbeitenden, da auch er finde, dass dies ein wichtiges Thema sei, das hierdurch noch ergänzt werden müsse.

Rm Schilff gibt an, dass man insbesondere weil es sich um Neuland handele nicht erwarte, dass die Fragen schon zu kommenden Sitzung beantwortet würden. Er empfiehlt bei der Recherche nicht nur die Polizei, sondern zum Beispiel auch die DB Sicherheit zu berücksichtigen, die in Nordrhein-Westfalen einen Pilotversuch durchführe.
Herr Mülle (Personalrat) bestätigt, dass der von Herrn Uhr beschriebene Weg der richtige sei. Die Gemengelage sei sehr unterschiedlich und daher sei es beispielsweise auch wichtig, mit den richtigen Fragen an den Fachbereich heranzutreten. Der Personalrat werde dies begleiten und eine Stellungnahme abgeben.

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) überweist die Angelegenheit in den ABöOAB. Die Stellungnahme der Verwaltung wird in einer der kommenden Sitzungen schriftlich sowohl dem APOD als auch dem ABöOAB vorgelegt.

Hierzu (Drucksachen Nr. 21644-21-E1) und zu den Anträgen der Fraktionen von CDU und B´90/Die Grünen (unter der Drucksachen Nr. 22498-21) und der SPD-Fraktion (Drucksachen Nr.: 22703-21-E1) aus der Sitzung des ABöOAB vom 09.11.2021 liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:



Frage 1:
Der Einsatz sogenannter Bodycams dient der weiteren Verbesserung des Schutzes der Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD). Die Einsatzkräfte werden immer häufiger Adressaten von verbalen Attacken und tätlichen Angriffen. Der Streifendienst soll durch deren Einsatz sicherer werden. Bodycams können abschreckend und deeskalierend wirken und zu Beweissicherungszwecken dienen – in erster Linie bei festgestellten ordnungsrechtlichen Verstößen, im Hinblick auf Übergriffe sicherlich auch im Einzelfall bei Straftaten. Ein Pilotprojekt wird unter den Mitarbeitenden befürwortet.

Frage 2:
Die Akzeptanz bei den Mitarbeitenden im Außendienst des KOD ist nach einer aktuell durchgeführten Umfrage hoch. Unter den knapp 50 Befragten sind 11 Mitarbeitende, die sich noch unsicher sind und daher zunächst ein Pilotprojekt - ähnlich wie vor der Einführung des sogenannten "Einsatzmehrzweckstockes ausziehbar" (EMS-A) im Jahr 2019 - befürworten. Ein Mitarbeitender steht der Einführung bisher negativ gegenüber. Die übrigen Einsatzkräfte sehen der Anschaffung positiv entgegen.

Frage 3: Die Stadt Bonn hat im Doppelhaushalt 2021/22 bereits finanzielle Mittel in Höhe von ca. 30.000 € für die Anschaffung von Kameras zur Verfügung gestellt. Es ist dort angedacht, alle Streifendienstkräfte des Außendienstes (in Bonn sind es derzeit 26) sowie Teile des Verkehrsdienstes (in reduzierter Form, gegebenenfalls 1 x pro Team) mit einer Bodycam auszustatten. Jedoch werden hier noch aktuell Fragen zum Datenschutz beantwortet werden müssen. Soweit ersichtlich verfügt bisher noch keine andere Großstadt in NRW über praktische Erfahrungen mit dem Tragen der sogenannten Bodycams. Eine Umfrage am 18.11.21 hat aber ergeben, dass sich der Großteil der Großstädte intensiv mit dem Einsatz für ihre kommunalen Ordnungsdienste beschäftigt.

Frage 4:
Die Ermittlung der Kosten ist bisher nicht abgeschlossen. Nach ersten Recherchen ist bei den reinen Anschaffungskosten von mindestens 1.100 € je Einheit (Bodycam und Übertragungs- /Ladeeinheit) zu rechnen. In Bonn wurden ähnliche Anschaffungsaufwendungen für das dort gewählte Modell genannt. Hinzu kommen Kosten für Speichermedien, Übertragungssoftware und Zubehör. Diese Kosten sind abhängig von der Modellwahl und können bisher nicht verifiziert werden.

Frage 5:
Gemäß des Erlasses des Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen vom 03.08.2021 zu § 24 OBG bezüglich der Ausstattung der Mitarbeitenden der Ordnungsbehörden und der Dienstfahrzeuge mit sogenannten Bodycams sind die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) zu beachten und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz persönlicher Daten zu treffen. Die Aufzeichnungen sind so aufzubewahren, dass ein Zugriff von Unbefugten ausgeschlossen ist. Jeder Verarbeitungsschritt ist zu protokollieren, insbesondere jeder Zugriff. Die von Aufzeichnungen betroffenen Personen haben ein Auskunftsrecht nach Artikel 15 DS-GVO, § 12 DSG NRW. Die Weiterverarbeitung der Daten zu besonderen Zwecken, insbesondere die Nutzung zu statistischen und zu Fortbildungszwecken, richtet sich nach Artikel 89 DS-GVO und §§ 9, 17 DSG NRW. Zu einer datenschutzkonformen Verwendung der Bodycams sind noch weitere Abstimmungen unter Beteiligung der behördlichen Datenschutzbeauftragten erforderlich.

Frage 6:
Das Pilotprojekt wird zeigen, welche Akzeptanz die Bodycam bei der Bürgerschaft erzielt bzw. welche Wirkung sie auf die Mitarbeitenden hat. Mit der Änderung des Ordnungsbehördengesetzes NRW (OBG) haben die Ordnungsbehörden die Befugnis erhalten, bei Bedarf moderne Technik einzusetzen. Die betreffenden Ordnungskräfte werden für den Einsatz mit den Aufzeichnungsgeräten angemessen/intensiv geschult. Dies bezieht sich sowohl auf die rechtlichen Grundlagen (z. B.: Wann darf die Kamera eingeschaltet werden, wann nicht? Zugriffsberechtigungen zum Datenmaterial, Aufbewahrungs- und Löschungsfristen etc.), wie auch auf die praktische Handhabung und Bedienung der Hard- und Software. Diese Schulungen müssen – analog der Schulungen zur Bedienung des „Einsatzmehrzweckstock ausziehbar“ oder der Eingriffstechniken – dauerhaft in das Fortbildungskonzept der Einsatzkräfte integriert werden.

Ergänzend zum Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 09.11.2021:

zum Top 4.2.2: Hierzu lag die Anfrage der Fraktion B‘90/Die Grünen DS.Nr. 22498-21 und eine Anfrage der CDU-Fraktion DS.Nr. 22498-21-E2 sowie ein Antrag der CDU-Fraktion DS. Nr. 22498-21-E3, vor.

zum Top 4.2.9: Hierzu lag ein Antrag der SPD-Fraktion DS.Nr. 22703-21-E1 vor

Zu den oben genannten Anfragen und dem vorliegenden Antrag antworte ich wie folgt:

Die Verwaltung wird ein Gesamtkonzept zum Einsatz von Bodycams im Kommunalen Ordnungsdienst, als vorgesehenes Pilotprojekt, unter Berücksichtigung aller genannten Aspekte aus den vorliegenden Anfragen und Anträgen erarbeiten und dem Fachausschuss vorstellen.

Die Frage 5 aus der Anfrage der Fraktion B‘90/Die Grünen DS.Nr. 22498-21 beantworte ich wie folgt:

Wie bereits dargelegt, sollen Bodycams der weiteren Verbesserung des Schutzes der Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) dienen. Die Tatsache, dass die im Rahmen ordnungspartnerschaftlicher Streifen eingesetzten Polizeibeamten*innen bereits über Bodycams verfügen, macht eine Ausstattung mit Bodycams beim KOD jedoch nicht überflüssig. Zum einen findet eine Vielzahl von Präsenzstreifen und konkreten Einsätzen des KOD ohne eine Beteiligung der Polizei statt. Zum anderen kann es auch im Rahmen ordnungspartnerschaftlicher Streifeneinsätze durchaus hilfreich sein, wenn der/die städtische Mitarbeitende die Kamera einschaltet und das Einsatzgeschehen so aus seinem Blickwinkel festgehalten wird. Gegebenenfalls führen Bodycams, die beide Behördenvertreter*innen tragen, in der Wahrnehmung der Bevölkerung allgemein bzw. durch Täter*innen bei konkreten Delikten auch zu einer höheren Akzeptanz und Respektierung der Einsatzkräfte – städtische Mitarbeitende werden dann nicht als „Einsatzkräfte zweiter Klasse“ wahrgenommen. Dieser Aspekt könnte im Rahmen der vorgesehenen Pilotphase ebenfalls betrachtet werden. …“

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) gibt an, dass sich seine Fraktion darüber freue, dass das Projekt nun anlaufe und regt an, die Überweisung in den Rat durchlaufen zu lassen.

Frau Siekmann (FB 32) steuert eine aktuelle Information nach. In der vorletzten Woche habe die Amtsleitertagung der NRW-Städte stattgefunden. Alle Städte in NRW wollten nun für ihren Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) die Bodycams beschaffen. Zurückhaltend seien nur die Städte Düsseldorf und Wuppertal, was aber unter anderem in der personellen Ausstattung begründet sei. Auch habe in der letzten Woche die Amtsleitertagung der Deutschen Großstädte stattgefunden. Demnach habe nur Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit für die Bodycams geschaffen, sodass alle deutschen Großstädte (um 500.000 Einwohner) diese rechtliche Möglichkeit der NRW-Städte beneideten. Die Bonner seien in der Umsetzung bereits am weitesten fortgeschritten und hätten eine Kamera mit Spiegel gewählt, in der der „Angreifende“ sein Verhalten auch selbst sehen könne. Hierüber werde Frau Siekmann noch vor Weihnachten Informationen zur Verfügung gestellt bekommen. Dies sei ihres Erachtens nach die „Premium League“ einer solchen Ausstattung, da es zur Deeskalation beitragen könne, wenn der „Angreifende“ sein Verhalten „gespiegelt“ bekäme. Sie fasst zusammen, dass alle NRW Städte nun in dieser Angelegenheit auf dem Weg seien.

Rm Gossmann (SPD-Fraktion) berichtet, dass die Bereitstellung der notwendigen Haushalts-Mittel für die Projektdurchführung in der letzten AFBL-Sitzung eine Mehrheit gefunden hätte und er davon ausgehe, dass dem auch der Rat folge. Damit sei - nach der Befürwortung des Ausschusses (ABöOAB) – dann auch die Finanzierung sichergestellt.

Der Vorsitzende Rm Weber fasst zusammen, dass der Ausschuss die Angelegenheit in den Rat durchlaufen lassen wolle.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt die Angelegenheit an der Rat der Stadt durchlaufen.

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) liegt die Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der SPD-Fraktion - zur Sitzung des APOD am 02.09.2021 - vom 29.11.2021 (Drucksache-Nr.: 21644-21-E2)siehe oben – vor.


Der Ausschuss für Personal, Ordnung und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


4.2 Anträge der Fraktionen

zu TOP 4.2.1
Inklusive Arbeitgeberin Stadt Dortmund
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22680-21-E3)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgender Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen vom 25.11.2021 zu Abstimmung vor:
„… die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Aktionsplan mit zielgerichteten Maßnahmen zur Förderung der inklusiven Ausbildung auszuarbeiten und in das Personalentwicklungskonzept der Stadt zu integrieren.
In Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung der Stadt und Vertreter*innen des Behindertenpolitischen Netzwerks sollen auch die notwendigen Rahmenbedingungen für inklusive Ausbildungsplätze definiert werden.

2. Die Verwaltung wird gebeten, u.a. über die Internetpräsenz der Stadt Dortmund, proaktive Formate aufzulegen, um im Rahmen der Nachwuchskräftegewinnung die inklusiven Ausbildungsmöglichkeiten für junge Menschen mit einer Behinderung bei der Stadt Dortmund niederschwellig bekannt zu machen.


Begründung
Auf dem Ausbildungsmarkt haben es besonders benachteiligte Gruppen wie Frauen, Migrant*innen oder Menschen mit Behinderungen, schwer. Besonders für Menschen mit Behinderungen ist es eine Herausforderung, eine inklusive Ausbildungsstelle zu finden und ggf. zu erhalten. Es ist begrüßenswert, dass die Verwaltung derzeit im Team Ausbildung Standards für schwerbehinderte Menschen definiert. Doch insgesamt ist das Angebot an inklusiven Ausbildungsstellen, die sich an den Bedürfnissen jener (besonders jungen) Menschen orientieren, nicht breit. Umso stärker ist die Stadt in der Verantwortung inklusive Ausbildungsplätze anzubieten und überproportional Menschen mit Behinderungen eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt zu geben. Deshalb sollte die Erhöhung des Anteils inklusiver Ausbildungsplätze bei der Stadt Dortmund ein erklärtes Ziel des Ausbildungskonzepts der Stadt sein. …“

Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) erläutert noch einmal den Antrag ihrer Fraktion, der in der letzten Sitzung eingebracht wurde und für den sie nun zur Zustimmung wirbt. Ihre Fraktion sei der Meinung, dass die Stadtverwaltung Dortmund in der Verantwortung stehe überproportional viele inklusive Arbeitsplätze anzubieten. Man sei nach der guten und ausführlichen Beantwortung der Verwaltung der zuvor gestellten Fragen zu dem Schluss gekommen, dass das Angebot noch breiter aufgestellt werden könnte und sollte.

Rm Gebel (Die Linke+) gibt an, aus der Beantwortung keinen weiteren Handlungsbedarf abgeleitet zu haben. Gleichwohl stimme seine Fraktion dem Antrag gerne zu, denn je mehr man in diesem Kontext mache, desto besser sei es.

Rm Bohnhof (AfD) sieht, dass die Stadtverwaltung in diesem Bereich eine Menge bewege. Er sehe aber auch den guten Ansatz und Willen des Antrags und werde sich enthalten, da er keinen grundsätzlichen Bedarf sehe.

Rm Vogeler (CDU) begrüßt die Initiative der Fraktion B‘90/Die Grünen und kündigt die Zustimmung seiner Fraktion an.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.

zu TOP 4.2.2
Barrierefreie Software
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23471-22-E1)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke + vom 31.01.2022 vor:
„… die Fraktion DIE LINKE + bittet die Verwaltung um eine ausführliche Darstellung des Sachstands zur Barrierefreiheit der von der Verwaltung eingesetzten Software.

Die Anfrage bezieht sich nicht nur auf Software, mit der die Öffentlichkeit mit der Verwaltung interagiert, sondern auf die gesamte Standardsoftware und alle Fachverfahren. Von Interesse ist insbesondere, ob vom jeweiligen Hersteller ein Audit für die Software vorgenommen wurde und wie die Barrierefreiheit darin eingeschätzt wird.

Begründung
Es bestehen rechtliche, medizinische und technische Normen, Prüfverfahren und Zertifizierungen zur Feststellung, in welchem Maß eine Software barrierefrei ist. In einigen Bereichen ist die Einhaltung dieser Normen vorgeschrieben, in anderen ist sie ebenfalls wichtig.

Nicht barrierefreie Fachverfahren führen zwangsläufig zur Diskriminierung von Menschen mit Behinderung, die sich auf Stellen bewerben, die den Einsatz dieser Software unabdingbar voraussetzen. Wir können und wollen auf die Mitarbeit dieser Menschen nicht verzichten. …“

Rm Gebel (Die Linke+) bittet in dieser Angelegenheit um eine umfangreiche Beantwortung, es müssten in den verschiedenen Fachverfahren Hersteller angesprochen werden, um diese Informationen vorlegen zu können. Um der Qualität Rechnung zu tragen, schlägt Herr Gebel eine Beantwortung für eine Sitzung nach der Sommerpause vor.


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt voraussichtlich schriftlich zur Sitzung am 27.10.2022.

zu TOP 4.2.3
Kontaktpersonen-Management: Sachstand zur Einführung der Software SORMAS
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23472-22)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgender gemeinsamer Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion B‘90/Die Grünen und CDU-Fraktion vom 18.01.2022 vor:
„…bereits in der Sitzung am 20. Mai 2021 hat der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung aufgefordert, die bis dahin zurückgestellte Umstellung des Kontaktpersonen-Managements auf die E-Health-Software SORMAS zeitnah abzuschließen (Drucksache Nr.: 21027-21-E1). Mehr als ein halbes Jahr später, in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 7.12.2021 teilte der Leiter des städtischen Gesundheitsamtes, Herr Dr. Renken, im Rahmen der Berichterstattung zur aktuellen Corona-Lage (TOP 2.1) mit, dass die Einführung der Anwendersoftware SORMAS erneut zurückgestellt worden sei.

Die Fraktionen B´90/Die Grünen und CDU erbitten hierzu eine mündliche Stellungnahme von Herrn Dr. Renken in der Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 3. Februar 2022 und Darlegung der Gründe, warum der Ratsbeschluss Drucksache Nr. 21027-21-E1 vom 20. Mai 2021 bis heute nicht umgesetzt ist, obwohl es in der Stellungnahme der Verwaltung auf eine Anfrage der CDU-Fraktion heißt (Drucksache Nr. 20204-21 vom 11.03.2021):

„Das Gesundheitsamt erhofft sich durch die Einführung der Software SORMAS eine weitere Verbesserung bei der Kontaktnachverfolgung, insbesondere im Hinblick auf die bereits vorhandenen Schnittstellen zu den Fachanwendungen DEMIS und SurvNet. Darüber hinaus ist seitens des Helmholtzzentrums für Infektionsforschung (HZI) geplant, einen Datentransfer zu anderen Gesundheitsämtern zu ermöglichen. Dies wird insbesondere die Kontaktnachverfolgung von Kontakten, die sich über mehrere Gebietskörperschaften erstrecken, vereinfachen.“ …“

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 26.01.2022 vor:
„…die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:

In seiner Sitzung vom 20.05.2021 hat der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung aufgefordert, die Umstellung des Kontaktpersonen-Managements zeitnah abzuschließen. Das Gesundheitsamt der Stadt Dortmund hat daraufhin die notwendigen Voraussetzungen zur Umsetzung des Ratsbeschlusses geschaffen. Mit der für die Umsetzung der Migration durch das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI) beauftragten Firma wurde ein Migrationstermin für den 10.09.2021 vereinbart. Die Schulungen der Multiplikator*innen und Mitarbeitenden wurden durchgeführt und die notwendigen Zertifikate für die Anbindung von DEMIS an SORMAS beantragt. Die Datenqualität der zu migrierenden Daten wurde durch das Gesundheitsamt laufend überprüft und auf einem migrationsfähigen Stand gehalten. Das Gesundheitsamt nimmt zudem laufend an den SORMAS-Erfahrungsaustauschen der Anwendergemeinschaft und der SORMAS-Administratoren des HZI sowie an den Besprechungen der SORMAS-Anwendergemeinschaft des Dachverbandes Kommunaler IT-Dienstleister (KDN) teil.

Unmittelbar vor dem geplanten Migrationstermin erfolgte dann die Absage des Termins durch die beauftragte Firma aufgrund von Schwierigkeiten nach einem Konverter Update.

Das Gesundheitsamt sieht nach wie vor in einem Einsatz der Software SORMAS Vorteile, sofern die durch den Anbieter der Software versprochenen Möglichkeiten auch tatsächlich umgesetzt werden. Wesentliche Funktionalitäten, zum Beispiel die Prozesse „Reiserückkehrer*innen“ oder „Impfnachweise“ stehen erst seit kurzem zur Verfügung.

Die Schnittstelle SORMAS zu SORMAS, die den Datentransfer zu anderen Gesundheitsämtern ermöglicht, befindet sich nach wie vor in der Testphase. Ein Ende der Testphase ist nach Aussage des HZI nicht absehbar.

Das Gesundheitsamt der Stadt Dortmund wird daher auf SORMAS umstellen, sobald die Schnittstelle SORMAS zu SORMAS zur Verfügung steht und die pandemische Lage eine Umstellung des führenden Verfahrens im Regelbetrieb zulässt. …“


Der Ausschuss einigt sich bei Feststellung der Tagesordnung darauf, den TOP unter Tagesordnungspunkt 2.1 zu behandeln.

zu TOP 4.2.4
Betrieb/Nutzung einer Facebook-Fanpage durch die Stadt Dortmund
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23473-22)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende gemeinsame Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen und CDU-Fraktion vom 18.01.2022 vor:
die Facebook-Seite der Stadt Dortmund (https://de-de.facebook.com/dortmund.de/) stellt für die Stadt ein bedeutendes Kommunikationsmedium dar, auf dem (fast) jeden Tag mehrere Beiträge veröffentlicht werden. Laut Aussage des Vizesprechers der NRW-Landesdatenschutz-Beauftragten ist die Nutzung von Facebook-Fanpages für Behörden jedoch problematisch (vergleiche Artikel "Kritik an Facebook-Aktivitäten von OB Thomas Westphal" aus den Ruhrnachrichten vom 26. Oktober 2021).

Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die CDU bitten daher um einen schriftlichen Sachstandsbericht zum Thema "Betrieb einer Facebook-Fanpage durch die Stadt Dortmund".
Darin sollen insbesondere folgende Fragen bis zur Sitzung am 3. Februar beantwortet werden:


Datenverarbeitung und Datenschutz
1. Betreiber*innen von sogenannten Facebook-Fanpages sind für die Verwendung personenbezogener Daten durch Facebook mitverantwortlich. Als Betreiberin einer Fanpage ermöglicht die Stadt dem Unternehmen Facebook den Zugriff auf die Daten der Fanpage-Besucher*innen. Dies erkennt die Stadt unter §3 ihrer Dienstvereinbarung zur Nutzung von Social Media zur Öffentlichkeitsarbeit im Internet an ("Die Stadt Dortmund ist gemäß Artikel 26 DS-GVO gemeinsam mit dem Betreiber des Social Media Angebots für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich."). Dazu folgende Fragen:
a. Wie gewährleistet die Stadt die Einhaltung des Datenschutzes durch Facebook?
b. Hat die Stadt dazu mit Facebook gemäß DS-GVO-Anforderung eine entsprechende transparente Vereinbarung beziehungsweise entsprechende Verträge abgeschlossen? Wird darin festgelegt, wer (Stadt oder Facebook) welche Verpflichtungen nach DS-GVO erfüllt?
2. Wie werden die Nutzer*innen der Facebook-Seite der Stadt Dortmund auf die Verarbeitung und Behandlung der Daten durch Facebook hingewiesen? Wird dabei zwischen Nutzer*innen mit und ohne Facebook-Konto unterschieden?

3. Werden die Nutzer*innen der stadteigenen Webseite “dortmund.de” auf die Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten durch Facebook hingewiesen, wenn diese von der Webseite der Stadt per Link auf die städtische Facebook-Seite weitergeleitet werden?

4. Durch Facebook-Fanpages sammelt Facebook Daten der Nutzer*innen, zum Beispiel solche, die Rückschlüsse auf sensible und besonders schützenswerte Daten zulassen (zum Beispiel auf deren Gesundheitszustand, deren sexuelle Orientierung oder deren politische und religiöse Überzeugungen). Besteht für den Betrieb der städtischen Facebook-Seite eine Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Artikel 35 der DS-GVO?
a. Falls ja: Kann diese Datenschutz-Folgeabschätzung dem Ausschuss zur Verfügung gestellt werden?
b. Falls ja: Wie wird darin das Erfordernis, bzw. die Verhältnismäßigkeit der Verarbeitungsvorgänge in Bezug auf ihren Zweck oder bezüglich Alternativen bewertet, die weniger stark in die Rechte und Freiheiten der Nutzer*innen eingreifen?
c. Falls ja: Wie seriös kann eine Datenschutzfolgenabschätzung erfolgen, wenn der Stadt aufgrund des Betriebsgeheimnisses von Facebook nicht bekannt ist, wie und wofür die Daten der Nutzer*innen verarbeitet werden?
Einschätzung durch andere Beauftragte, Stellen oder Aufgabenträger
5. Wie bewertet die städtische Datenschutzbeauftragte die Fragestellung aus kommunaler Datenschutzsicht?

6. Ist die Stadt bezüglich der Thematik mit der Landesdatenschutz-Beauftragten im Gespräch? Welche Auffassung zur dargestellten Thematik wird von dieser vertreten?

7. Weicht die rechtliche Einordnung der Stadt Dortmund zum Betrieb einer Facebook-Fanpage von der Rechtsauffassung der Landes- und des Bundesdatenschutzbeauftragten ab?

8. Laut oben angeführtem Presseartikel könnten "Anweisungen" der Landesdatenschutz-Beauftragten erfolgen. Inwieweit wären diese für die Stadt bindend?

Alternative Kommunikationskanäle
9. Plant die Verwaltung einen alternativen Social-Media-Kanal aufzubauen, der datenschutzrechtlich unbedenklich ist?
a. Falls ja: Erwägt die Stadt dazu einen dezentralen Microblogging-Dienst wie beispielsweise Mastodon zu nutzen, der auf Open-Source-Software basiert und zum Beispiel
i. vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (https://social.bund.de/@bfdi),
ii. vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (https://social.bund.de/@bsi) oder
iii. der Stadt Freiburg (https://bawü.social/@freiburg) verwendet wird?
b. Falls ja: Ist geplant sich mit anderen Städten über eine gemeinsame Strategie zur Verwendung von Social-Media-Kanälen auszutauschen um möglicherweise gemeinsam auf ausgewählten Plattformen aktiv zu werden?
c. Falls nein: Warum nicht?


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur kommenden Sitzung.
zu TOP 4.2.5
Elternzeit
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23486-22)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Anfrage der Fraktion B‘90/Die Grünen vom 19.01.2022 vor:
„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet darum, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des APOD am 03.02.2022 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:

1. Wie viele männliche Beschäftigte der Stadt Dortmund haben in den vergangenen fünf Jahren Elternzeit über die rechtlich definierten 2 Monate hinaus beantragt?
Bitte die Zahlen nach Jahren gestaffelt darstellen.


2. Wie lang war die durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs in den
vergangenen fünf Jahren jeweils bei den weiblichen und den männlichen Beschäftigten der Stadtverwaltung?

3. Wie viele der weiblichen und der männlichen Beschäftigten haben im Anschluss an die Elternzeit jeweils ihre Arbeitszeit reduziert?

4. Wie stellen sich die Zahlen gegliedert nach Beschäftigten mit und ohne Führungsaufgaben dar?

5. In welchen Bereichen sind insbesondere diejenigen Väter tätig, die mehr als zwei Monate Elternzeit nehmen?

Begründung:
Mit der Einführung des neuen Elterngeldes Anfang 2007 sollte die Bereitschaft der Väter erhöht werden, Elternzeit zu nehmen. Bedingung für die Zahlung des Geldes ist die Bereitschaft beider Elternteile, mindestens zwei Monate Elternzeit zu nehmen. Laut statistischem Bundesamt haben im Jahr 2020 rund 1,4 Millionen Frauen und 470.000 Männer in Deutschland Elterngeld erhalten. Während Frauen im Schnitt allerdings 14,5 Monate Elterngeld bezogen oder beziehen wollten, waren es bei den Männern laut statistischem Bundesamt 3,7 Monate.
Um geschlechterstereotypes Verhalten von Eltern aufzubrechen und auch Männern die Möglichkeit zu eröffnen, sich diskriminierungsfrei Elternzeit mit ihren Partnerinnen paritätisch zu teilen, sind Vorbilder in Organisationen wie die Stadt Dortmund von besonderer Bedeutung. Hierfür sollen die Bereiche identifiziert werden, in denen es vermehrt Väter gibt, die mehr als zwei Monate in Elternzeit gehen, um diese als Vorbilder bekannt zu machen. Die Stadtverwaltung Dortmund kann sich durch die Förderung der Elternzeit von Vätern zudem als attraktive Arbeitgeberin in Dortmund weiter etablieren. …“

Rm Vogeler (CDU) berichtet, nicht umhin zu kommen, die kritische Haltung seiner Fraktion darzustellen. Es handele sich um eine höchstpersönliche Entscheidung der Eltern, ob sie Elternzeit nehmen wollten oder nicht. Hier solle die Verwaltung keinen Einfluss nehmen und des Weiteren sehe er auch datenschutzrechtliche Probleme bei kleinen Einheiten.

Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) stellt klar, dass ihre Fraktion der gleichen Meinung sei. Es ginge darum, dass aus verschiedenen Quellen bundesweit bekannt sei, dass man von einer paritätischen Verteilung der Sorgearbeit noch weit entfernt sei. Das Anliegen sei daher, bei der Stadtverwaltung Dortmund einmal genauer hinzuschauen wo es gut laufe, wo es vorbildhaft laufe, um daraus best-practice-Beispiele abzuleiten und auch um dorthin zu schauen, wo es noch nicht gut laufe.


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur kommenden Sitzung.

zu TOP 4.2.6
3G-Regel in Dienststellen der Stadtverwaltung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23488-22)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 19.01.2022 vor:
„… der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 16.12.2022 den folgenden Antrag der CDU-Fraktion als Prüfauftrag an die Verwaltung beschlossen (Drucksache Nr. 23206-21-E1):
„Im Interesse und zum Schutz der MitarbeiterInnen der Verwaltung vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus wird zum organisatorisch schnellstmöglichen Zeitpunkt für alle Verwaltungsbereiche mit Publikumsverkehr die 3G-Regel eingeführt. Besucherinnen und Besucher der Stadtverwaltung müssen fortan im Interesse des Infektionsschutzes den Nachweis führen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind, um Termine bei der Stadtverwaltung wahrnehmen zu können oder städtische Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Ausnahmen regelt die Verwaltung.“

Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 3. Februar 2022 um einen Bericht zum aktuellen Sachstand der Umsetzung des vorgenannten Prüfauftrages. Insbesondere bei nicht erfolgter Umsetzung würden wir um entsprechende Begründung bitten. …“


Die Beantwortung erfolgt mündlich unter TOP 2.1 in der Sitzung.


4.3 Überweisungen anderer Gremien

zu TOP 4.3.1
Beamtenbesoldung
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 18.11.2021
(Drucksache Nr.: 22872-21)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Überweisung aus dem Rat der Stadt aus seiner Sitzung vom 18.11.2021 vor:
zu TOP 10.19
Beamtenbesoldung
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22872-21)
Dem Rat der Stadt liegt folgende/r Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ vom 16.11.2021 (Drucksache Nr.: 22872-21-E1) vor:
„… die Fraktion DIE LINKE+ setzt sich für den Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ein–das gilt selbstverständlich auch für die Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst und damit ebenso für Beamtinnen und Beamte. Doch Fakt ist: In Deutschland ist die Bezahlung für die exakt gleiche Arbeit von Beamtinnen und Beamten sehr unterschiedlich. Das Beispiel eines Feuerwehrbeamten zeigt eine Differenz von 1.000 Euro vom "besten" Bundesland zum "schlechtesten". So kommt es zum Abwerben von Beamtinnen von Bundesland zu Bundesland, von Kommune zu Kommune mit dem Anreiz der besseren Besoldung und Alimentation. Dem ist entgegenzuwirken durch die Schaffung eines modernen und transparenten Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrechts.
Aus diesem Grunde bittet die Fraktion DIE LINKE+ um Beratung und Beschlussfassung der nachfolgenden Resolution.

Resolution:
1. Die Arbeitsbedingungen für Beamte sollen einheitlich geregelt werden und gleichmäßig bezahlt sein. Eine Konkurrenz um die besten Köpfe zwischen einzelnen Bundesländern wird abgelehnt.
2. Der Rat der Stadt Dortmund appelliert daher an das Land NRW, sich länderübergreifend für eine bundeseinheitliche Besoldung von Beamtinnen und Beamten auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene einzusetzen. Es sollte eine Angleichung an die Besoldung des Bundes erfolgen. Hierzu ist erforderlich, das Separieren der Tarifrunden auf a) Bund-Kommune und b) Land wieder zurückzuführen in eine gemeinsame Verhandlungsrunde.
3. Der Rat der Stadt Dortmund fordert Land und Bund auf, ein funktions- und leistungsbezogenes Besoldungs- und Vergütungssystems zu schaffen und schnellstmöglich vollständig die Unterschiede bei der Besoldung und Versorgung (nicht nur im Vergleich mit den alten und neuen Bundesländern) aufzuheben.“

Rm Dr. Tautorat (Die Linke+) sieht im Antrag einen Appell an die Landesregierung, die Besoldung landesübergreifend zusammenzuführen. Die deutlichen Besoldungsunterschiede zwischen den Ländern sorgt -besonders bei technischen und sozialen Berufen- für Abwerbung durch die Privatwirtschaft und auch länderübergreifend zwischen öffentlichen Arbeitgeber*innen. Daher möge sich das Land NRW in den übergreifenden Gremien für mehr Fairness in diesem Bereich einsetzen.

Rm Vogeler (CDU) sieht im Rat das falsche Gremium für dieses Thema. Seine Fraktion wird sich daher der Resolution nicht anschließen.

Rm Heymann (SPD) beantragt, die Resolution zwecks Klärung und Diskussion in den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) zu überweisen.

Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) hält das Thema für tiefgehender als auf den ersten Blick erkennbar. Insbesondere bei der Betrachtung unterschiedlicher Lebensverhältnisse innerhalb der Bundesrepublik. Sie wünscht für ihre Fraktion ebenfalls die Überweisung in den APOD.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) verweist auf das Recht der Länder, im Föderalismus die Besoldung der Beamt*innen zu regeln. Neben den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten sind aus seiner Sicht zur Deckung bestimmter Bedarfe mancherorts auch Zulagen nötig. Daher hält er den Antrag nicht für sinnvoll.

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, Die Partei sowie Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste die Überweisung des Antrags der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 22872-21-E1) zwecks weiterer Beratung in den APOD.

Rm Gebel (Die Linke+) erläutert die Resolution seiner Fraktion und wirbt um Unterstützung. Es ginge darum, die Stadt Dortmund aus ihrer schwächeren Position gegenüber anderen Regionen in Deutschland herauszuholen. In anderen Personalbereichen und Tarifverträgen sei dies längst der Fall. Man könne dies zwar nicht beschließen, sich aber zumindest an diese höheren Ebenen wenden, um einen gedanklichen Prozess zu befeuern.

Rm Bohnhof (AfD) gibt an, dass die Resolution nicht hierher gehöre und von seiner Fraktion abgelehnt werde. Es ginge hier darum alles gleich zu machen, man müsse den unterschiedlichen regionalen Bedingungen aber Rechnung tragen.

Rm Vogeler (CDU) schließt sich mit der Ablehnung seiner Fraktion an. Es gäbe Gründe warum diese Dinge auf Bundes- bzw. Landesebene geregelt würden. Es gäbe wie gesagt regionale Unterschiede.

Rm Gurowietz (B‘90/Die Grünen) führt aus, dass das Ziel zu gerechteren und transparenten Systemen zu kommen sicherlich gut und richtig sei. Auch Konkurrenzsituationen zu entschärfen, sei ein guter Wunsch. Die Lebenssituationen in den unterschiedlichen Regionen seien aber unterschiedlich und es bestünden heterogene Strukturen in den verschieden großen Behörden. Daher sage seine Fraktion ja zum Ziel, aber nein zum in der Resolution aufgezeigten Weg.

Bm Schilff (SPD) erklärt die Unterstützung der SPD-Fraktion zur Resolution, als Zeichen der Solidarität. Wohlwissend, dass damit nichts erreicht würde. Der Deutsche Gewerkschaftsbund befeuere schon seit 1975 die von Herr Gebel genannten höheren Stellen, ohne ein durchgreifendes Ziel erreicht zu haben.

Rm Gebel stellt in Richtung Herrn Vogeler klar, dass die Flughöhe genau richtig sei, da es ja darum ginge die höheren Ebenen zu etwas aufzufordern. Weiter würden in anderen Tarifverträgen beispielsweise die Unterschiede zwischen Ost und West immer weiter aufgelöst und die Möglichkeit geschaffen mit Sonderzahlungen für bestimmte Bereiche flexibel zu reagieren. Er hoffe, dass das Nachbohren von unterschiedlichen Stellen - also nicht über den DGB - vielleicht zu einem guten Ergebnis für Dortmund führen könnte.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lehnt den Antrag der Fraktion Die Linke+ (Beamtenbesoldung, Drucksache Nr.: 22872-21) mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke+ ab.

zu TOP 4.3.2
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2021
(Drucksache Nr.: 22100-21)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung vom 02.12.2021 vor:
zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22100-21)

Überweisung mit der Bitte, die für Ihren Ausschuss zutreffenden Anträge zu behandeln!
Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Abstimmung an andere Gremien überwiesen:

Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23047-21-E1)
Hundesteuer
Die Fraktion DIE LINKE+ beantragt, die Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund in der seit dem 1. Januar 2015 gültigen Fassung zum nächstmöglichen Termin zu ändern. Die konkreten Änderungsvorschläge im Detail sind der DS-Nr.: 23047-21-E1 zu entnehmen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E31)
35. Förderung Projekt der AWO Dortmund „Do it – Zugang zu Arbeit und Ausbildung junger eingewanderter Frauen in Dortmund“
Die Verwaltung wird beauftragt, die Projektfinanzierung der AWO für eingewanderte Frauen oder Frauen mit Migrationshintergrund bis 25 Jahre für den vorgelegten Projektzeitraum zu übernehmen. Nach Ablauf der Projektphase ist zu prüfen, ob oder wie das Projekt fortgeführt werden könnte.
Kosten: 414.000 Euro für zwölf Monate mit zwei Projektgruppen im Zeitraum von Anfang 2022 bis 2023
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen wird.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E32)

13. Zusatzvergütung für Tarifbeschäftigte
Die Verwaltung entwickelt einen transparenten Kriterienkatalog für eine Zusatzvergütung für Tarifbeschäftigte der Stadtverwaltung in allen Entgeltgruppen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung überwiesen wird.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E30)
5. Abschaffung der Vergnügungssteuer auf sexuelle Dienstleistungen („Sexsteuer“)
Die Vergnügungssteuer für sexuelle Dienstleistungen und die Verschaffung von Gelegenheiten zu sexuellen Handlungen wird abgeschafft.
Mindereinnahmen: bei voller Öffnung der Betriebe 450.000 Euro abzüglich 28.500 Euro Verwaltungsaufwand (Zahlen von 2019), bei Stand 2020 netto 93.500 Euro
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird.
6. Abschaffung der Hundesteuer ab 2023
Die Hundesteuer wird ab dem Jahr 2023 dauerhaft abgeschafft.
Mindereinnahmen: 4,5 Millionen Euro ab 2023, abzüglich 170.000 Euro Verwaltungsaufwand
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird.
7. Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes
Für den öffentlichen Gesundheitsdienst werden in 2022 und 2023 zusätzliche Mittel in Höhe von 1 Million Euro für befristetet einzustellendes Personal bereitgestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E9)

6. Seilbahn für die Innenstadt
Die Stadt Dortmund beauftragt extern eine Machbarkeitsstudie für eine Seilbahn als Alternative zur H-Bahn bzw. Stadtbahn. Dabei sollen mehrere mögliche Routenführungen geprüft werden.
Diese Prüfung soll in die Aufstellung des Stadtbahnentwicklungskonzeptes integriert werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird.
9. Sozialberatung für alle Menschen in allen Lebenslagen in den Aktionsräumen soziale Stadt
Im kommenden Haushalt werden in den Aktionsräumen Soziale Stadt jeweils die finanziellen Mittel für eine Stelle in der Sozialberatung zur Verfügung gestellt, Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, in den Aktionsräumen soziale Stadt, jeweils 1 Stelle in der Sozialberatung zur Verfügung zu stellen, mit dem Ziel eine niederschwellige Erstberatung für alle BürgerX, mit Probleme in allen Lebenslagen, anbieten zu können.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen wird.

17. Mülleimer mit Pfandringen
Die Stadt Dortmund stattet alle städtischen Mülleimer im gesamten Stadtgebiet mit Pfandringen aus.
Die Verwaltung prüft die Ausstattung städtischer Mülleimer im gesamten Stadtgebiet mit Pfandringen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden überwiesen wird.

Hierzu liegt dem APOD folgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus seiner Sitzung vom 25.01.2022 vor:
zu TOP 2.3
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2021
(Drucksache Nr.: 22100-21)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor.
zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22100-21)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E30)

7. Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes
Für den öffentlichen Gesundheitsdienst werden in 2022 und 2023 zusätzliche Mittel in Höhe von 1 Million Euro für befristetet einzustellendes Personal bereitgestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) bezieht sich auf die vorausgegangene Berichterstattung zu TOP 2.1 „Bericht zur aktuellen Corona-Lage“. Besser könne er im Grunde nicht argumentieren, als mit der Aussicht, Mitte März noch mal mit Anforderungen konfrontiert zu werden, die man heute noch nicht überblicke. In dem Antrag solle Flexibilität gewährleistet werden, um auf neue Anforderungen reagieren zu können, die noch kommen oder die man noch gar nicht absehen könne. Dabei ginge es nicht ausschließlich um Kontaktverfolgung, sondern um eine Vielzahl von Aufgaben, die momentan zurückstehen müssten. Seine Fraktion wünsche sich ein funktionierendes Gesundheitsamt für diese Stadt, was auch in dieser harten Zeit den Anforderungen standhalten könne. Er bittet daher um Zustimmung.

Herr Bahr (CDU-Fraktion) äußert seine Bedenken. Er verweist auf die vielen Aufgabenbereiche, die das Gesundheitsamt insgesamt hat. Vor dem Hintergrund der Pandemie sei das Gesundheitsamt sicherlich im Fokus. Er fände es aber fraglich, pauschal zu sagen, dass das Gesundheitsamt jetzt 1 Mio. Euro mehr bekäme. Pauschal seien dann auch andere Bereiche, wie z. B. das Sozialamt oder auch Jobcenter betroffen. Seine Fraktion werde dem Antrag daher in der Form nicht zustimmen. Er wünsche sich dazu eine konkrete Auflistung dessen, was Herr Dr. Renken (Leiter Gesundheitsamt) für unbedingt erforderlich halte.

Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ergänzt, dass es auch ein systematisches Problem sei, außerhalb der Haushaltsberatungen eine Mio. Euro nachzulegen. Er schließe sich im Wesentlichen Herrn Bahr an. So sei es auch für seine Fraktion nicht zustimmungsfähig. Der gesamte Ausschuss habe das Interesse, dass das Gesundheitsamt seinen Arbeiten nachkommen könne. Er zweifle aber auch nicht daran, dass die Verwaltung bei konkreten Bedarfen auf die Politik zukommen werde.

Herr Langhorst (Vorsitzender, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bezieht sich hierzu auf die Diskussion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, wo der eigentliche Beschlusstext auch schon keine Mehrheit gefunden habe und nach der Behandlung von dem Betrag 1 Mio. Euro keine Rede mehr gewesen sei. Es sei die Überschrift, die jetzt in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen wurde mit dem Anspruch, zu gucken, wo es Lücken im System gebe.

Frau Worth (SPD-Fraktion) schließt sich den Ausführungen von Herrn Bahr und Herrn Beckmann an. Auch ihrer Fraktion sei es nicht möglich, dem Antrag aufgrund der Allgemeinheit zuzustimmen.

Frau Dresler-Döhmann (Fraktion DIE LINKE+) merkt an, dass sie schon die Wichtigkeit sehe, den Gesundheitsdienst zu stärken. Es müsse aber konkretisiert werden, für welche Aufgaben, welche Mittel zur Verfügung gestellt werden sollen.

Herr Ossau, erklärt, dass er nicht davon ausgegangen sei, dass der Text noch mal neu zu formulieren sei. Zu der Frage, welche Dinge nicht erledigt werden können oder weiterer Unterstützung bedürfen, verweist er auf die Aussagen auf der Homepage.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste mehrheitlich gegen die Fraktion FDP/Bürgerliste bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE+ ab.

Herr StR Uhr erläutert zunächst, dass es sich bei dem Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste lediglich um eine Überschrift handele und man über einen Antrag ohne Inhalt schlecht abstimmen könne. Er wolle die Überschrift „Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes“ jedoch zum Anlass nehmen den Mitgliedern des Ausschusses zu berichten, dass das Thema unter dem Namen „Pakt des öffentlichen Gesundheitsdienstes“ bekannt sei und hier über den Bund und das Land Gelder flössen. Zum einen habe der Bund für die Digitalisierung der Gesundheitsämter 800 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Davon seien auch schon einige Mittel nach Dortmund geflossen, die u.a. auch schon zur IT-Ausstattung des Gesundheitsamtes genutzt wurden. Des Weiteren habe der Bund bis 2027 weitere 4 Milliarden Euro in Aussicht gestellt, um die Personalsituation in den Gesundheitsämtern zu stärken. Auch hier sei man schon auf dem Weg und Herr Uhr rechne mit einer Stellenanzahl in einer Größenordnung von ungefähr 39 Stellen, die - zunächst aber befristet - über den Bund finanziert werden könnten. Er stellt hierzu eine Vorlage in Aussicht, in der die Umsetzung dieser Fördermittel und die Deckung der Personalbedarfe im Gesundheitsamt dargestellt werden sollen. Er betont, dass dies nichts mit der Pandemie zu tun habe, sondern es vielmehr um eine strukturelle dauerhafte Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes ginge.
Zum Antrag der Fraktion Die Linke+ „Zusatzvergütung für Tarifbeschäftigte“ gibt Herr Uhr den Hinweis, dass es bestimmte Rahmenbedingungen gebe, die durch eine Zustimmung zu diesem Antrag unter Umständen gerissen würden. Es gebe bereits einen Ratsbeschluss darüber, dass bei der Stadt Dortmund bis auf wenige Ausnahmen - wie den Fachärzt*innen im Gesundheitsamt - keine Zulagen gezahlt werden sollen. Er sehe aber auch keine tariflichen Möglichkeiten hier noch etwas zu tun. Man habe im Ausschuss eine Lücke mit dem Beschluss über EG 15 Ü gefasst, alles andere - unterhalb der EG 15 - unterläge dem Tarifvertragsrecht und er sehe daher keine Möglichkeit dies im Grundsatz zu diskutieren ohne Tarifrecht zu brechen.

Rm Vogeler (CDU) gibt an, dass seine Fraktion beide Anträge ablehnen wolle. Aus Sicht der CDU-Fraktion sei das Thema Zusatzvergütungen in großer Vielfalt geregelt. Der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste müsse seiner Ansicht nach konkretisiert werden.

Rm Gebel (Die Linke+) erläutert den Antrag seiner Fraktion. Über das Thema sei schon in mehreren Kontexten gesprochen worden. Er nennt Beispiele - wie die Prämienzahlungen zur Gewinnung von Mitarbeitenden im Ordnungsamt - die weitestgehend ungeregelt seien. Mit einem verbindlichen Kriterienkatalog könne man einen besseren Überblick darüber gewinnen, was tatsächlich möglich und was nicht möglich ist. Im Übrigen stehe dem ein Ratsbeschluss nicht entgegen, da ein Ratsbeschluss immer solange Wirkung habe, bis es einen gegenläufigen Beschluss gebe. Seine Fraktion glaube nicht, dass tarifrechtlich grundsätzlich gar nichts möglich sei, das könne man an den unterschiedlichsten Stellen auch sehen. Er wünsche sich daher von der Verwaltung einen Vorschlag, an welcher Stelle eine Zusatzvergütung in welchem Maße möglich ist. Um gerade in Mängelbereichen nachzulegen und zu einer Stellen-Ausstattung zu gelangen, um diesen Aufgaben tatsächlich vernünftig nachkommen zu können.

Rm Gurowietz (B‘90/Die Grünen) gibt auch für seine Fraktion an, beide Anträge ablehnen zu wollen. Insbesondere die Tariffrage stelle keine Lösung dar, da sich bei einer punktuellen Maßnahme die öffentlichen Arbeitgeber*innen möglicherweise die Mitarbeitenden abwerben würden. Aus Sicht der Fraktion B‘90/Die Grünen gebe es Möglichkeiten jenseits der monetären Frage, Arbeitgeber*innen zu attraktiveren und da sehe man, dass die Stadtverwaltung Dortmund auf einem guten Weg sei.

Rm Bohnhof (AfD) erklärt, dass auch er den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste für nicht abstimmbar halte. Er fragt nach, ob Herr Uhr der Ansicht sei, dass es im Falle einer Zustimmung zum Antrag der Fraktion die Linke+ zu einem Fall gem. § 54 GO NRW kommen könne, der zur Beanstandung des Beschlusses führen könnte?

Rm Gebel zeigt sich verwundert in Richtung Herrn Gurowietz. Es sei im letzten Antrag darum gegangen Dinge zu vereinheitlichen, was an der Stelle nicht gewollt war und nun wo es darum ginge ein bisschen Flexibilität zu schaffen, sei das auch nicht gewünscht.

sB Löhrer (FDP/Bürgerliste) berichtet, dass das Thema Gesundheit aus Sicht seiner Fraktion auch schon vor der Pandemie im Gesundheitsamt unterbesetzt gewesen sei. Es wäre vermessen zu sagen die Pandemie sei am 15. März vorbei. Es sei auch nicht ausgeschlossen, dass es weitere Wellen und auch neue Krankheitserreger geben werde. Man müsse darauf vorbereitet sein, mit diesen Dingen umgehen zu können. Abgesehen davon sehe seine Fraktion auch die Notwendigkeit, wesentlich stärker in gesundheitliche Vorsorge zu investieren. Das Gesundheitsamt könne dadurch in eine gestaltende Struktur kommen, die für die Zukunft der Stadt sehr sinnvoll wäre.

Rm Gurowietz erklärt, beide Anträge etwas differenzierter zu sehen. Wenn man über Gleichstellung spreche, dann meine man ein größeres geographisches Gebiet. Bei der Ablehnung dieses Vorschlags gehe es um die Gleichstellung innerhalb der Stadt Dortmund. Wenn die Stadt Dortmund einseitig Tarife und Bezahlungen verändere, wirke das kontraproduktiv auf die umliegenden Kommunen und Behörden.

Rm Gebel entgegnet, dass es diese Sachverhalte bereits gebe, nur dass diese ungeregelt seien. Bezüglich des Antrags der FDP/Bürgerliste fragt er nach, worüber man dort abstimmen solle.


Die Vorsitzende Frau Dr. Tautorat richtet den Vorschlag an Herrn Löhrer, den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 22100-21-E30, Punkt 7) aufgrund des fehlenden Inhalts für eine Abstimmung erst noch einmal zu konkretisieren, um ihn dann gegebenenfalls noch einmal zu setzen.

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lehnt den Antrag der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 22100-21-E32, Punkt 13) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke+ bei Enthaltung der Fraktion Die Fraktion-Die Partei ab.


5. Mitteilungen der Vorsitzenden
- unbesetzt -





Dr. Petra Tautorat Hendrik Klünner Iris Wosny
Vorsitzende sachkundiger Bürger Schriftführerin