Niederschrift (öffentlich)

über die 9. Sitzung des Schulausschusses


am 30.09.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:40 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)


Rm Gabriele Schnittker (SPD)
Rm Volkan Baran (SPD)
Rm Heike Gottwald (SPD)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Alisa Spree (SPD)
sB Fabian Erstfeld (SPD
Rm Christian Barrenbrügge (CDU)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Otto Rüding (CDU)
Rm Dr. Eva Schauenberg (CDU)
Rm Regine Stephan (CDU)
Rm Monika Landgraf (B’90/Die Grünen)
Rm Claudia Plieth (B’90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
Rm Nursen Konak (Die Linke & Piraten)
sB Detlef Strack (Die Linke & Piraten)
Rm Peter Bohnhof (AfD) i. V. f. Rm Andreas Urbanek (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Markus Drolshagen (Behindertenpolitisches Netzwerk)


Ute Cüceoglu (Integrationsrat)
Luca Viert (BSV) i. V. f. Lia Blankenfeldt (BSV)

Caner Gökdemir (BSV)
Anke Starr (Stadtelternschaft)
Werner Volmer (Stadtelternschaft)
Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)

3. Verwaltung

Stadträtin Daniela Schneckenburger


Martina Raddatz-Nowack
Manfred Hagedorn
Ahmet Mustafa Gönen
Frank Krueger

4. Schulaufsicht

Bernhard Nolte


5. Gäste

Irmgard Möckel (Sprecherin der Grundschulen)


Holger Nolte (Sprecher der Hauptschulen)
Christel Stegemann (Sprecherin der Realschulen)
Manfred Zingler (Sprecher der Gesamtschulen)
Reiner Gehring (Sprecher der kaufmännischen Berufskollegs)
Dieter Röhrich (Sprecher der Weiterbildungskollegs)
Barbara Winzer-Kluge (Sprecherin der Förderschulen)

Abwesend:

Rm Jasmin Jäkel (SPD)
sB Monika Rößler (SPD)
Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)
Tobias Ebert (Vertreter der kath. Kirche)
Ralf Dallmann
Volker Werner
Reiner Limberg
Peter Rieger
Bernd Bruns

Dr. Detlef von Elsenau (Sprecher der Gymnasien)
Klaus Krutmann (Sprecher der gewerblichen Berufskollegs)

Veröffentlichte Tagesordnung:



Tagesordnung (öffentlich)

für die 9. Sitzung des Schulausschusses,
am 30.09.2015, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Schulausschusses am 19.08.2015


2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Anbau an der Aplerbecker Grundschule (Pavillonersatz)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01775-15)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 08.09.2015
(Drucksache Nr.: 01775-15)

2.2 Jahresbericht zum Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00879-15)


3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

3.1 Beschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2015 aus den Sitzungen vom 13.11.2014 und 19.02.2015 (Drucksache-Nr. 14257-14 E6)
hier: Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses zur Implementierung des "Wuppertaler Modells" im Schulbereich

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02137-15)

3.2 Flüchtlingssituation in Schulen
Mündlicher Bericht

3.3 Qualitätsoffensive für Kinderspielplätze
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 12.08.2015
(Drucksache Nr.: 01805-15-E1)
3.4 Sporthalle am U
(Drucksache Nr.: 01716-15-E3)
Stellungnahme wird nach versandt.

3.5 Nutzung digitaler Medien an Dortmunder Schulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01630-15-E1)

3.6 Schulentwicklung in der Nordstadt
(Drucksache Nr.: 01719-15-E3)
Mündlicher Bericht


4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

4.1 3. Quartalsbericht 2015 der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00854-15)

4.2 Broschüre "Dortmund, eine Stadt mit überraschend guten Investitionen in Werte und Zukunft"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01924-15)


5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

5.1 Lessing-Grundschule
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01578-15-E1)

5.2 Handlungsprogramm Klimaschutz 2020:
Konzept zur Förderung der Kinder- und Jugendmobilität "So läuft das"

(Drucksache Nr.: 01225-15-E2)
Stellungnahme wird nach versandt.


6. Anträge / Anfragen

6.1 Schullandschaft Nordstadt
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02497-15)

6.2 Einschulung
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02190-15)

6.3 Qualität der Schulessen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02525-15)


1. Regularien

Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Koese - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Schulausschuss beschlussfähig ist.



zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Plieth benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Mitglieder des Schulausschusses folgten dem Vorschlag der Vorsitzenden, den

TOP 3.6 Schulentwicklung in der Nordstadt
Mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 01719-15-E3) und den

TOP 6.1 Schullandschaft Nordstadt
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN
(Drucksache Nr.: 02497-15-E1)

im Zusammenhang zu behandeln.

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit einstimmig bei einer Enthaltung (Fraktion FDP/Bürgerliste) um den folgenden Punkt erweitert:

Auswirkungen der geplanten Erweiterung der Rettungswache 11 auf die Winfried-Grundschule
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02615-15)
Der Punkt wurde unter TOP 6.4 auf die Tagesordnung genommen.

Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.




zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Schulausschusses am 19.08.2015

Die Niederschrift über die 8. Sitzung des Schulausschusses am 19.08.2015 wurde einstimmig genehmigt.



2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Anbau an der Aplerbecker Grundschule (Pavillonersatz)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01775-15)
Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 08.09.2015
(Drucksache Nr.: 01775-15)

Es lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 08.09.2015 vor:

„Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 01775-15-E1):

„Ich darf Sie darüber in Kenntnis setzen, dass sich in Abänderung des in der Vorlage
dargestellten Terminplanes der Einstieg in die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) und
die darauf folgende Bauausführung und Fertigstellung nach heutiger Einschätzung um
voraussichtlich sechs Monate verschiebt.
Ich bitte um freundliche Kenntnisnahme und Berücksichtigung in den Beratungen.“


Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (Fraktion AfD, Drucksache Nr.: 01775-15-E2):

„Die Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung
zu o.g. Tagesordnungspunkt der nächsten Sitzung am 08.09.2015 um Stellungnahme
zu folgendem Sachverhalt:

In seinem Schreiben vom 26.08.2015 teilt Herr Stadtrat Lürwer mit, dass sich in Bezug auf
das Bauobjekt (Anbau an der Aplerbecker Grundschule (Pavillonersatz)) in Abänderung
des in der Vorlage genannten Terminplanes der einstige in die Leistungsphase 5 und die
darauf folgende Bauausführung und Fertigstellung nach heutiger Einschätzung um voraussichtlich
6 Monate verschiebe.
Dieser Umstand allein hätte noch nicht für Verwunderung gesorgt, weil es bei einem Bauvorhaben
immer mal zu Verschiebungen kommen kann. Stutzig wird der geneigte Leser
erst, wenn er hört, dass an einer weiteren Schule sich der Baubeginn ebenfalls um 6 Monate
verschiebt. Namentlich handelt es sich um die 6-monatige Verschiebung des Baues
des offenen Ganztagsbereichs an der Kirchhörder Grundschule.
Hieraus ergeben sich folgende Fragen:

1. Aus welchen konkreten Gründen verschieben sich die Bauausführungen an den
o.g. Schulen?
2. Sollten planerische oder bauliche Fragen eine Grundlage sein, wird um deren Darstellung
gebeten und um Mitteilung, ob die Verzögerung nicht vermeidbar war.
3. Für den Fall, dass wirtschaftliche/haushaltsrechtliche Fragen bei der Verschiebung
eine Rolle spielen, wird um Darstellung derselben gebeten und um Mitteilung, zugunsten
welcher Posten die Ausführung verzögert wird.“


ABVG 08.09.2015:

Die Beantwortung zum Antrag der Fraktion AFD erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die o. a. Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig dem Beschlussvorschlag laut Vorlage zu folgen.“


Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung in Höhe von 2.372.000 Euro inklusive Kosten für Abbruch (8.288 Euro) den Anbau (Pavillonersatz) an der Aplerbecker Grundschule (Ausführungsbeschluss).
In der Kostenberechnung sind Baukosten in Höhe von 2.212.000 Euro, Kosten für Außenanlagen in Höhe von 10.000 Euro und Möblierungskosten in Höhe von 50.000 Euro enthalten.

Die Auszahlungen für den Anbau des Gebäudes (Baukosten und Außenanlagen) erfolgen aus dem Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40A00301014285, Finanzposition 780 800:

Haushaltsjahr 2014: 45.988,26 Euro
Haushaltsjahr 2015: 126.461,74 Euro
Haushaltsjahr 2016: 803.537,00 Euro
Haushaltsjahr 2017: 1.246.013,00 Euro
Summe: 2.222.000,00 Euro

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. erfolgt eine dem Planungsstand entsprechende Veranschlagung des Mittelbedarfs nach dem neuen Verfahren zur Veranschlagung von Hochbaumaßnahmen.

Die Investition bedingt ab 2018 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine jährliche Zusatzbelastung der Ergebnisrechnung des FB 65 (Städtische Immobilienwirtschaft) in Höhe von 48.270 Euro.

Die Auszahlungen für die Neubeschaffung des beweglichen Vermögens erfolgen aus dem Budget des FB 40 auf der Investitionsfinanzstelle 40A00301014285, Finanzposition 780 500:

Haushaltsjahr 2017: 50.000 Euro

Die Mittel wurden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2015 ff. bereits berücksichtigt.

Die Abschreibungen für das bewegliche Vermögen belasten die Ergebnisrechnung des FB 40 ab dem ersten vollständigen Jahr der Nutzung in 2018 mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 3.846,15 Euro.

Der Aufwand für die Abschreibungen des beweglichen Vermögens wird im Rahmen der
Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. in der Ergebnisrechnung des FB 40 unter Auftrag 400301010002 für 2017 ff. entsprechend berücksichtigt. Die erforderlichen Mittel für die Abschreibungen der Gebäude und Außenanlagen sind in der Ergebnisrechnung des FB 65 unter Auftrag 650138011000 zu berücksichtigen.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 100.000 Euro stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.


2. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der weiteren Planung (Leistungsphase 5 ff. HOAI) sowie der Ausführung des Anbaus an der Aplerbecker Grundschule (Pavillonersatz).


zu TOP 2.2
Jahresbericht zum Wirkungsorientierten Haushalt (WOH) 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00879-15)

Der Schulausschuss nimmt den Jahresbericht zum Wirkungsorientierten Haushalt 2014 zur Kenntnis.



3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 3.1
Beschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2015 aus den Sitzungen vom 13.11.2014 und 19.02.2015 (Drucksache-Nr. 14257-14 E6)
hier: Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses zur Implementierung des "Wuppertaler Modells" im Schulbereich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02137-15)

Frau Konak erklärte für ihre Fraktion, dass die Vorlage wg. Beratungsbedarfes ohne Empfehlung in den Rat durchlaufen solle.
Frau Dr. Schauenberg fragte nach den unterschiedlichen Auslegungen des Haftungsrechtes in Wuppertal und Dortmund.

Frau Raddatz-Nowack erklärte dazu, dass kommunale Schadensausgleich grundsätzlich nur zum Tragen komme, wenn städtische Bedienstete die Schließgewalt über städtische Gebäude haben. Wuppertal habe sich mit ausdrücklicher Genehmigung des KAV diese Haftpflicht-erklärung von jedem einzelnen Verein unterschreiben lassen.
Der Vorschlag der Stadt Dortmund beziehe die multifunktionale Nutzung von Schulgebäuden und die Schließgewalt über Sporthallen im Sinne der Nutzer und des Schulträgers ein.


Der Schulausschuss stimmte einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen CDU und DIE LINKE & PIRATEN gegen das Schieben der Vorlage in den Rat, da die Ratssitzung am folgenden Tag stattfinde und es keine Möglichkeit zur weiteren Beratung gebe.


Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei 2 Enthaltungen (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund hebt den Beschluss vom 19.02.2015 zu Nr. 220 der Ergebnisse der 1.- 3. Konsolidierungsrunde in der Vorlage Drucksachen-Nr. 14257-14 auf. Gleichzeitig beschließt er als alternative Konsolidierungsmaßnahme mit gleichhohem Konsolidierungsbeitrag die vorzeitige Verlängerung der Nebenabreden zu den Arbeitsverträgen der Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister über die pauschalierte Bezahlung der Bereitschaftsdienste bis zum 31.12.2025 und die Erhöhung des Pausenanteils während der Bereitschaft von 20 % auf 35 % ab dem nächsten Stichtag der jährlichen Überprüfung und Anpassung (01.11.2015).


zu TOP 3.2
Flüchtlingssituation in Schulen

Frau Schneckenburger informierte über den Stand der Flüchtlingssituation.

Herr Nolte/Schulaufsicht nahm kurz Stellung zur Einrichtung und Besetzung von Lehrerstellen.

Frau Raddatz-Nowack gab einen Sachstand zur räumlichen Situation an den Schulen.


Der Schulausschuss nahm den mündlichen Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Qualitätsoffensive für Kinderspielplätze
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 12.08.2015
(Drucksache Nr.: 01805-15-E1)

Es lag folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vor:

„Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…zur Frage der SPD-Ratsfraktion nehme ich wie folgt Stellung:

1. Vorstellung des Konzepts „Qualitätsoffensive Kinderspielplätze“

Ist-Situation
Dortmund ist eine familien- und kinderfreundliche Stadt. Im Stadtgebiet gibt es aktuell 343
öffentliche Kinderspielplätze. Durch die Umsetzung von städtebaulichen Verträgen und im
Rahmen der Stadtentwicklung kommen stetig weitere hinzu, wie beispielsweise zuletzt beim
Phoenixsee und dem Neubaugebiet Hohenbuschei.
Die enge Kooperation und Zusammenarbeit von StA 51/6 Jugendamt / Büro für Kinder- und
Jugendinteressen, StA 66/5 Stadtgrün / Objektplanung und StA 66/6 Stadtgrün / Unterhaltung
sorgt für einen reibungslosen Ablauf, insbesondere wenn Maßnahmen für die Sicherheit, z.B. bei defekten Spielgeräten, auf den Spielplätzen erforderlich sind.
Dennoch dauert es mitunter sehr lange, bis abgebaute Spielgeräte ersetzt werden können. Die
Erfahrung zeigt, dass die Ersatzbeschaffung neuer Geräte in der Vielzahl von einzelnen
Bestellungen sehr umfangreich und zeitintensiv in der Bearbeitung ist.
Mit dem Ziel, strukturelle Veränderungen einzuleiten und ein System der schnelleren
Informationszeiten zu schaffen, bildete sich auf Initiative des Dezernats 4 im März 2015 eine
Projektgruppe unter der Federführung des Büros für Kinder- und Jugendinteressen. Gemeinsam mit StA 66 (Tiefbauamt) und StA 19 (Vergabe- und Beschaffungszentrum) wurde ein Vorschlag zur Optimierung der Beschaffungsvorgänge erarbeitet.

Arbeitsweise der Projektgruppe
Die Projektgruppe erarbeitet standardisierte Rahmenvertragsbedingungen für die
Ersatzbeschaffung von Spielgeräten auf öffentlichen Kinderspielplätzen der Stadt Dortmund.
Auf der Grundlage der Ergebnisse einer Bedarfserhebung in den Unterhaltungsbezirken für
die Jahre 2015 bis 2017 und mit der vom Jugendamt zur Prozessoptimierung neu entwickelten
Datenbank, werden die perspektivischen Handlungsbedarfe ermittelt und durch den neuen
Rahmenvertrag abgedeckt.

Zunächst sind Ersatzbeschaffungen für typische Spielgeräte wie Schaukeln, Wippen,
Sandspielgeräte, Bolzplatztore und modulartige Spielgerätekombinationen vorgesehen.
In einem weiteren Arbeitsschritt wird die Ersatzbeschaffung von Rutschen vorbereitet. Eine
Lösung für die Rutschen muss separat erarbeitet werden, da es sich überwiegend um
Hangrutschen auf Erdhügeln handelt und hier eine Vielzahl an verschiedenen
Einbausituationen und Geräten besteht.

In enger Abstimmung mit StA 66 und StA 51 wurden die Standards für Spielgeräte neu
festgelegt. Pädagogische Anforderungen wurden dabei ebenso berücksichtigt wie Grundsätze
der Nachhaltigkeit und die langfristige Minimierung von Folgekosten für Reparatur und
Unterhaltung. Auf Basis dieser Standards erarbeitet StA 66 ein Leistungsverzeichnis, welches
die Grundlage für das Ausschreibungsverfahren darstellt. Zur grundsätzlichen Optimierung
des Ausschreibungsverfahrens wurde von StA 19 ein Formblatt entwickelt, um
Ausschlussgründe im Vergabeverfahren zu minimieren und den Wettbewerb der Anbieter zu
erhöhen.
Erhoffte Veränderungen
Durch die Ausschreibung eines Rahmenvertrags mit einer Laufzeit von 3 Jahren für die
Beschaffung der o.a. Spielgeräte wird der Prozess der Ersatzbeschaffung abgebauter Spielgeräte deutlich beschleunigt. Vorhandene Finanzmittel können zeitnah und effizient eingesetzt werden. Weiterhin werden überalterte Spielgeräte schneller abgebaut und die Attraktivität der Spielplätze durch zeitgemäße Neuausstattung gesteigert. Die Ausschreibung des Rahmenvertrages wird nach der Sommerpause erfolgen.

Perspektivisch wäre es möglich, das erarbeitete Vergabeverfahren im Sinne positiver Synergien auch für die Beschaffungen von Spielgeräten bei FABIDO und dem Fachbereich Schule bedarfsgerecht einzusetzen.“


Herr Grohmann bat, die Stellungnahme der Verwaltung auch dem Schulausschuss und dem
Betriebsausschuss FABIDO zur Kenntnis zu geben.

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.“


Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Sporthalle am U
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01716-15-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… zu den angesprochenen Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:

1. Wann wird mit dem Bau der geplanten Sporthalle begonnen?

Grundlage der weiteren Planungen ist zunächst die verbindliche Klärung der Grundstücksverfügbarkeit im Bereich der „Übelgönne“. Die Stadt Dortmund verfügt in diesem Bereich über ein ca. 5.700 qm großes Grundstück. Zusätzlich laufen die Verhandlungen zum Erwerb angrenzender privater Flächen im Umfang von ca. 1.800 qm.

Des Weiteren ist nach Klärung der Grundstücksverfügbarkeit die planerische Machbarkeit darzulegen und anschließend eine Änderung des bestehenden Bebauungsplans erforderlich.

2. Wie wird gewährleistet, dass die Sporthalle den beiden Berufskollegs rechtzeitig zur Aufnahme des Schulbetriebs im kommenden Jahr zur Verfügung steht?

Den Berufskollegs stehen für das Unterrichtsfach Sport/Gesundheitsförderung bis zur Fertigstellung der Sporthalle am U die bisher genutzten Sportstätten und Raumressourcen zur Verfügung.

3. Wie bewertet die Verwaltung aus heutiger Sicht, dass für 6000 Schüler*innen der Berufskollegs eine 4-fach Sporthalle zur Verfügung stehen soll?
4. Welche Notwendigkeiten sieht die Verwaltung für eine größere Halle?

Der Rat der Stadt Dortmund hat mit seiner Entscheidung am 26.11.2009 festgelegt, dass für den Bedarf der Berufskollegs im Unterrichtsfach Sport/Gesundheitsförderung eine Sporthalle mit 4 Übungseinheiten errichtet werden soll. Mit diesem Angebot kann auch unter Berücksichtung der Zahl der Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2014/15 der Bedarf für dieses Unterrichtsfach, welches sowohl fachpraktisch als auch fachtheoretisch gestaltet wird, weitestgehend am Schulstandort U erfüllt werden.

Die rechnerisch fehlenden Ressourcen (0,6 Übungseinheiten) werden durch die Fortsetzung der Nutzungskooperation mit dem TSC Eintracht Dortmund e.V. zur Mitnutzung der vereinseigenen Hallen an der Victor-Toyka-Straße ausgeglichen.

5. Welche finanziellen und räumlichen Möglichkeiten sieht die Verwaltung für eine größere Sporthalle auf der angedachten Fläche?

Auf die dargestellten Schritte in der Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie werden auch die finanziellen Erfordernisse ermittelt.

6. Wie bewertet die Verwaltung die zusätzlich geplante Mitnutzung von Sporthallen an der
Victor-Troyka-Straße hinsichtlich der Entfernung der Hallen und der Unterrichtsplanung?

Aus unserer Sicht ist es vertretbar, dass Schülerinnen und Schüler der Berufskollegs -so wie es seit vielen Jahren praktische Übung ist- zu den Sporthallen an der Victor-Toyka-Straße gefahren werden.“


Frau Landgraf zeigt sich nicht zufrieden mit der Stellungnahme.

Frau Raddatz-Nowack erklärte dazu, dass
· - der Grundsatzbeschluss aus dem Jahre 2009 nicht aufgehoben worden sei, so dass
es bei der Beschlussfassung bleibe,
· - Ressourcen für weitere Hallenanmietungen bei Schülerzuwächsen vorhanden seien,
· - die Zahlen berechnet und belegt seien,
· - es keinen Widerspruch der Schulleitungen gegeben habe.


Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Nutzung digitaler Medien an Dortmunder Schulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01630-15-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die Nutzung digitaler Medien an Dortmunder Schulen ist elementarer Bestandteil des
laufenden Medienentwicklungsplans.

Zu Frage 1: Wie sind die Grundschulen und weiterführenden Schulen, aufgeschlüsselt
nach Schule und Schultyp, in Dortmund mit digitalen Geräten (Tablets, Notebooks etc.)
ausgestattet?

Einleitend einige Informationen zum „Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt
Dortmund 2011-2016“ (MEP2), beschlossen vom Rat der Stadt Dortmund im Juli 2011
(Drucksache Nr.: 03805-11)

Die Ausstattungsstandards des MEP2 sehen je nach Schulform unterschiedliche Medien-
Ausstattungen vor:

Grundschulen und Förderschulen
2 PCs als Ausstattung der Medienecke je Klassenraum,
mindestens 1 PC-Raum mit 14 + 1 PC-Plätzen (Förderschulen 8 + 1 Plätze),
Lehrerzimmer je 1 PC-Platz pro 10 Lehrkräfte,
OGS-Bereich: 1 bis 3 PC-Plätze nach Bedarf.

Hauptschulen, Realschulen Gesamtschulen, Gymnasien und Weiterbildungs-Kollegs
1 PC als Ausstattung der Medienecke je Klassenraum / alternativ Notebooks,
mindestens 1 PC-Raum mit 14 + 1 PC-Plätzen,
Fachräume: 1-3 PCs / Notebooks und Beamer,
Lehrerzimmer: je 1 PC-Platz pro 10 Lehrkräfte.

Jede Schule erhält als Präsentationseinheit mindestens ein Notebook mit Beamer.
Ergänzende Ausstattungen zur Förderung der Inklusion im Gemeinsamen Unterricht werden
den Schulen bei Bedarf zur Verfügung gestellt.

Berufskollegs
Die Berufskollegs erhalten den Bildungsgängen entsprechende Medienausstattungen.

In der beigefügten Tabelle ist die Ausstattung jeder einzelnen Schule dargestellt.
Zu beachten ist, dass heute noch nicht alle Dortmunder Schulgebäude strukturiert verkabelt
sind.
Die Computerausstattungen in den Schulgebäuden ohne strukturierte Verkabelung können
nicht per Fernwartung kontrolliert und gewartet werden. Deshalb müssen die ITAusstattungen
im sogenannten VorOrt-Support betreut werden. In der Regel entsprechen die
Ausstattungen dieser Schulen deshalb noch nicht den Standards des MEP2.

Den Zeitplan zur Vernetzung dieser Schulen und damit zur Umsetzung des Standards
entnehmen Sie bitte der Spalte „Vernetzung Plan“ der beigefügten Tabelle.

Zu Frage 2: An welchen Schulen müssen Lehrer und Schüler ihre eigene Hardware
einsetzen? Müssen Schüler auf eigene Kosten während des Unterrichts in Internet gehen?

An keiner Schule müssen Schülerinnen und Schüler oder Lehrkräfte ihre eigene Hardware
einsetzen. Ebenso müssen Schülerinnen und Schüler an keiner Schule auf eigene Kosten im
Unterricht ins Internet gehen. Es lässt sich aber feststellen, dass immer mehr Lehrkräfte ihre
eigenen Endgeräte in ihre Schule mitbringen. Diese Endgeräte lassen sich, unter Einhaltung
der aktuellen Sicherheitsstandards, in das städtische Netz integrieren.

Zu Frage 3: An welchen Schulen gibt es freies WLAN? Wie viele Schulen verfügen über
ein eigenes Schulnetz? Können die Schüler sich mit ihrer eigenen Hardware ins Schulnetz
einwählen (BYOD)?

Es gibt an keiner Dortmunder Schule freies WLAN.
An 12 Dortmunder Schulen werden gesicherte und strukturierte WLAN-Netze genutzt, die
ausschließlich durch vom Schulträger zur Verfügung gestellte mobile Geräte erreichbar sind.
Es ist deshalb nicht möglich, dass sich Schülerinnen und Schüler mit eigener Hardware in
diese Schulnetze einwählen.

Der Ausbau der WLAN-Technologie und die damit verbundene BYOD-Idee wird allerdings
im Medienentwicklungsplan 3 - die Vorlage dazu wird im Laufe des Jahres 2016 in die
Gremien eingebracht - ein Schwerpunktthema sein.

Zu Frage 4: Für welche Fächer und für welche Lerninhalte werden an Dortmunder
Schulen Computer und das Internet eingesetzt (e-learning, Recherche etc.)?

Grundsätzlich sehen die Kernlehrpläne der Grundschule und weiterführenden Schulen den
Einsatz digitaler Medien in den Unterrichtsfächern vor. Die Form und Ausgestaltung erfolgt
individuell durch die jeweilige Lehrkraft auf Basis der schulischen Medienkonzepte.
Die Stadt Dortmund stellt den Schulen digitale Unterrichtsmedien über das System
EDMOND NRW zur Verfügung. Angemeldete Dortmunder Lehrkräfte erhalten Zugriff auf
mehr als 7.000 digitale Unterrichtsmedien und können diese aus dem Internet herunterladen.

Bisher nutzen ca. 1.500 Lehrkräfte diesen Service. EDMOND NRW wird vom Dortmunder
Medienzentrum im Regionalen Bildungsbüro betreut. In Kooperation mit den
Medienberaterinnen und Medienberatern des Dortmunder Kompetenzteams werden
regelmäßig Fortbildungen zum Einsatz der EDMOND-Medien für Lehrkräfte durchgeführt.

EDMOND-Medien orientieren sich an den Lehrplänen. Die Medien können im Unterricht
frontal und auch zur Gruppenarbeit eingesetzt werden. Die individuelle Förderung wird
unterstützt durch Einzelarbeit der Schülerinnen und Schüler mit den Medien.
Lehrkräfte können den Schülerinnen und Schülern die Medien zur weiteren Bearbeitung, zum
Beispiel zur Erstellung von Referaten und Hausarbeiten, zur Verfügung stellen.

Zu Frage 5: An einigen weiterführenden Schulen in Dortmund wird das Fach Informatik
angeboten – wo als Grundkurs und wo als Leistungskurs? Inwieweit wird die
Medienkompetenz der Lehrer gefördert?

Die Schulen, die Grund- bzw. Leistungskurse Informatik bieten, sind in der folgenden Tabelle
aufgeführt.
Schule Grundkurs Informatik Leistungskurs Informatik
Heinrich-Heine-Gymnasium Nein Ja
Heisenberg-Gymnasium Nein Ja
Helmholtz-Gymnasium Ja Nein
Immanuel-Kant-Gymnasium Nein Ja
Leibniz-Gymnasium Nein Ja
Phönix-Gymnasium Nein Ja
Reinoldus- und Schiller Gymnasium Nein Ja
Abendgymnasium Ja Nein
Robert-Bosch-Berufskolleg Nein Ja
Karl-Schiller-Berufskolleg Nein Ja
Leopold-Hoesch-Berufskolleg Ja Nein
Quelle: Schulatlas, FB Schule, Stand 03.08.2015

Die Medienkompetenz der Lehrkräfte wird über das Kompetenzteam der
Schulaufsichtsbehörde gefördert. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass die jeweiligen
Schulleitungen ihren Lehrkräften externe Fortbildungsmöglichkeiten eröffnen.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Schulentwicklung in der Nordstadt
(Drucksache Nr.: 01719-15-E3)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01719-15-E4)
zu TOP 6.1
Schullandschaft Nordstadt
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02497-15)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02497-15-E1)

Die Tagesordnungspunkte 3.6 und 6.1 wurden im Zusammenhang behandelt.


Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor (TOP 3.6):

„… die CDU-Fraktion im Schulausschuss bittet die Verwaltung um eine schriftliche Beantwortung zu folgenden Fragen:
1. Auf welcher Basis erfolgte die mit der Zulassungsbehörde abgestimmte Prognose der Schülerzahlen?
2. Was gibt zu der Annahme Anlass, dass die Schülerzahlen in der Mittelstufe
im Vergleich zum jetzigen Zeitpunkt drastisch sinken?

3. Gab es bisher einen so deutlichen Engpass an Plätzen in der gymnasialen Oberstufe der Nordstadt, dass sich neben der Oberstufe des Gymnasiums die Oberstufen zweier Gesamtschulen rechnen?
4. Welche Haupt- und welche Realschule(n) in den angrenzenden Stadtbezirken haben noch Aufnahmekapazitäten für (wie viele) Kinder aus der Nordstadt, die eine Schule der entsprechenden Schulform besuchen möchten?
5. Ist sichergestellt, dass Kinder, die eine Haupt- oder Realschule außerhalb
der Nordstadt besuchen in jedem Falle ein Schokoticket erhalten?“


Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor (TOP 6.1):

„… zur geplanten neuen Gesamtschule in der Innenstadt Nord hat die Fraktion Die Linke & Piraten folgende Fragen:

1. Quantitatives Angebot/ Zügigkeit:

Wieso sieht die Planung für die Standorte Scharnhorststraße und Goethestraße nur 6 anstelle der bisher dort verfügbaren 9 Züge vor?
Das gesamte Bildungsangebot im Norden würde dann insgesamt 14 statt der bisher angebotenen 17 Züge umfassen.
Wurde das an den beiden Standorten verfügbare Raumangebot hinsichtlich denkbarer Erweiterungsmöglichkeiten geprüft?
Ist Raum für die mit Sicherheit an diesen Standorten einzurichtenden Willkommensklassen vorgesehen?

Die derzeitige Situation:
Das Bildungsangebot im Dortmunder Norden ist schon jetzt kleiner als es die Zahl der Übergänge vom 4. zum 5. Schuljahr erfordern würde. Kinder verlassen also den Stadtteil, um anderswo eine Schule zu besuchen. Das mag z.T. eine frei gewählte Entscheidung sein, ist aber so oder so angesichts der verfügbaren Plätze nicht anders möglich.
Die derzeitige Planung mit einer Reduktion der Züge von derzeit 17 auf 14 verknappt zusätzlich. Dieser Umstand wirkt segregationsfördernd: Traditionell sind es eher zielstrebige SchülerInnen, die den Schulbesuch in anderen Stadtteilen als der Nordstadt vorziehen.
Da zur Zeit durch den Zuzug von Flüchtlingen die Zahl der Kinder im Norden wächst, ist auch aus diesem Grund abzusehen, dass die vorgesehenen Kapazitäten deutlich zu knapp bemessen sind.



2. Schulleitung/ Zuständigkeit/ Präsenz/ KollegInnen

Welche konkreten Vorstellungen bestehen hinsichtlich der Versorgung der Teilstandorte mit Personen mit Schulleitungsfunktion?

Grundsätzlich gilt, dass unter den instabilen und diskontinuierlichen Bedingungen des Dortmunder Nordens stabile persönliche Beziehungen und Verantwortlichkeit zu Einsatzstelle und Mitarbeitern entscheidend für die positive Entwicklung jedes Standorts sind.
Die Planung sieht eine Dienststelle mit 3 Einsatzorten vor (2x Sek I, 1x Sek II). Es erscheint schwierig, insbesondere die beiden Sek-I-Standorte durch eine Schulleitung zu versorgen. Zwar haben Gesamtschulen relativ viele Leitungsfunktionen (SchulleiterIn, stellvertretende/r SchulleiterIn, didaktische/r LeiterIn/ StufenleiterInnen), diesen sind jedoch spezifische Aufgaben innerhalb des Betriebs zugeordnet. Eine ständige Präsenz dieser Leitungsmitglieder an verschiedenen Orten, wie sie aus Sicht des Einzelstandortes wünschenswert wäre, schwächt ihre Handlungsmöglichkeiten für den Gesamtbetrieb.
Unter den Bedingungen der präferierten vertikalen Teilung stellt sich insbesondere die Frage, wo die StufenleiterInnen (zuständig für die Stufen 5/6/7 bzw. 8/9/10) ihren Arbeitsplatz und Wirkungskreis haben.


3. Zuordnung der Lehrkräfte zu den Teilstandorten

Ist angestrebt, LehrerInnen stabil einem Teilstandort zuzuordnen oder ist ein je nach dienstlichen Erfordernissen flexibler Einsatz an allen Dienststellen vorgesehen?

In sozialen Brennpunkten sind erfahrungsgemäß stabile persönliche Beziehungen zwischen Lehrkräften und Schülern/Lerngruppen/Eltern entscheidende Faktoren für erfolgreiches Arbeiten.

4. Hausmeisterliche Zuständigkeit und Präsenz

Ist für jeden Teilstandort ein eigener zuständiger Hausmeister vorgesehen?

An Standorten im Dortmunder Norden sind präsente, aktive und sich mit dem verantworteten Komplex identifizierende Hausmeister entscheidende Faktoren für eine dauerhafte gedeihliche Entwicklung.


5. Essensangebot

Wie sieht die städtische Planung bezüglich eines Essensangebotes aus?

Da die derzeitigen Schulen mit ihrer Umwandlung in Gesamtschulen auch Ganztagsschulen werden, muss ein Essensangebot bereitgestellt werden.
Dieses ist in der Nordstadt besonders wichtig, denn Nordstadtkinder sind oft fehlernährt und kommen nicht selten ohne Frühstück in die Schule. Die Folgen für die körperliche Entwicklung sind bedauerlich, und unter den Bedingungen unzureichender Versorgung mit Nahrung kann keine Belastbarkeit erwartet werden.


6. Schulsekretariate und zugehöriges Personal

Wie stellt sich die Ausstattung der Teilstandorte mit Schulsekretariaten und SekretärInnen dar?

Schulsekretärinnen verrichten keineswegs nur Verwaltungstätigkeit. Unter vielem anderen sind sie Anlaufstelle für erkrankte oder sich unwohl fühlende Kinder. Sie versuchen gegebenenfalls, betroffene Eltern zu erreichen. Sie sind eine wichtige Schaltstelle zwischen Eltern und Kollegen/ Schulleitern.

7. Schulsozialarbeit und Schulpsychologie

Wie sieht die städtische Planung hinsichtlich der Versorgung der Teilstandorte mit SchulsozialarbeiterInnen und SchulpsychologInnen aus?

Die Innenstadt Nord ist ein Stadtteil mit verbreiteter sozialer und psychischer Not sowohl bei deutschstämmigen, meist aus finanzschwachen Familien stammenden Schülern als auch bei zugewanderten und Flüchtlingskindern. Kriegs- und Fluchttraumata und sehr schwierige persönliche Situationen (unbegleitete Minderjährige) trifft man hier häufig an.

8. Klassenfrequenz

Wurden alle Mittel ausgeschöpft, die geeignet sind, die derzeit angegebene Klassenfrequenz von 25 nach unten zu korrigieren?

In Frage kommen hier nach unserer Kenntnis eine Einarbeitung der Reduktion für InklusionsschülerInnen und die Anwendung des Sozialindex. Beispielhaft kann die Stadt Oberhausen hinzugezogen werden, die für ihre Grundschulen eine Charakterisierung der Sozialräume von 1-5 vorgenommen und auf dieser Basis unterschiedliche Klassenfrequenzen bei Wahrung des Kommunalen Klassenindex hergestellt hat.
Die Innenstadt Nord hat eine hohe Konzentration von SchülerInnen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Zu den seit langem bestehenden schwierigen Aufgaben sind durch den Zuzug neuer Bevölkerungsgruppen für die Lehrerinnen und Lehrer neuerdings nochmals neue Aufgaben hinzugekommen. Zum Teil muss in der Nordstadt Schule „neu erfunden“ werden. Die Elternarbeit, integraler Bestandteil heutiger Bildungsarbeit, ist in der Nordstadt erkennbar besonders aufwändig.

Wir bitten darum, die Antworten auf unsere Fragen auch der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zur Verfügung zu stellen.“


Frau Schneckenburger gab kurz einen Rückblick auf das bisherige Verfahren zur Schulentwicklung in der Nordstadt. Sie kündigte für den Schulausschuss im Januar 2016 eine Vorlage zur geplanten Gesamtschule an, die mit der Bezirksregierung Arnsberg im Hinblick auf die aufsichtsrechtliche Genehmigung dieser neuen Schule abgestimmt werden müsse.
Weitere Verfahren müssten abgestimmt werden, so dass wahrscheinlich bis zum 31.10.2016 ein Genehmigungsantrag der Bezirksregierung vorliegen werde. Die Umsetzung könne dann zum Schuljahr 2017/2018 erfolgen.

Die Nachfrage von Herrn Dingerdissen nach der Einbeziehung der Schulleitungen der Hauptschule am Hafen und der Gertrud-Bäumer-Realschule in den gesamten Prozess wurde von Frau Raddatz-Nowack mit ja beantwortet. Sie seien auch bei der Erstellung des pädagogischen Konzeptes eingebunden.

Die Beantwortungen der Bitten um Stellungnahme zu TOP 3.6 und 6.1 durch die Verwaltung erfolgen schriftlich.



4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
3. Quartalsbericht 2015 der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00854-15)

Frau Schnittker bat um Informationen zur Sanierung der Decken in Sporthallen.

Herr Gönen erklärte dazu, dass es einen Sachstand zu dem Thema gebe, der ihm aber nicht vorliege. In der nächsten Sitzung könne er dazu Informationen geben.

Frau Schnittker bat um kurzfristige Information dazu.

Der Schulausschuss nahm den 3. Quartalsbericht 2015 der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Broschüre "Dortmund, eine Stadt mit überraschend guten Investitionen in Werte und Zukunft"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01924-15)

Der Schulausschuss nimmt die Broschüre „Dortmund, eine Stadt mit überraschend guten Investitionen in Werte und Zukunft“ zur Kenntnis.



5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 5.1
Lessing-Grundschule
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01578-15-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… zu der Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung des Schulausschusses am 24.06.15 nehme ich wie folgt Stellung:

Im Zuge der Untersuchung von Lösungsszenarien für die Abbildung eines den Anforderungen
entsprechenden und zukunftsfähigem Raumprogramm für die Lessing-Grundschule sind
verschiedene Varianten durch Machbarkeitsstudien geprüft worden.

Das Raumprogramm mit den notwendigen Raumgrößen kann weder in einem bedarfsgerechten noch in einem funktionalen Zusammenhang im vorhandenen Bestandsgebäude zzgl. eines Anbaus dargestellt werden. Dies ist nur im Rahmen einer vollständigen Neubaumaßnahme zu erreichen.

Es wurden daher die beiden Varianten Abriss/Neubau nebst Turnhalleneinheit auf dem
Bestandsgrundstück an der Gneisenaustraße sowie ein Neubau am Sunderweg inkl. einer
Turnhalleneinheit weiter verfolgt und einem Kostenvergleich unterzogen.

Ein Neubau auf dem Bestandsgrundstück wird sich aus Platzgründen aufgrund der erforderlichen Abstandsflächen schwierig gestalten und macht einen zusätzlichen Grunderwerb erforderlich. Bei einem Neubau am Sunderweg muss ein Änderungsverfahren für den Bebauungsplan IN N 106 durch das Stadtplanungsamt eingeleitet werden, dem sich dann die Hochbauplanung anschließt.

Nach Beschluss durch die Investitionskonferenz über die Auswahl der Neubauvariante erfolgt
die Vorbereitung eines entsprechenden Gremienbeschlusses (Planungsbeschluss) durch
die Städtische Immobilienwirtschaft.“


Frau Schnittker bemängelte die fehlende Terminperspektive, wann mit weiteren Schritten zu rechnen sei.

Herr Gönen sagte zu, dass er die Fragestellung an das Liegenschaftsamt zur Beantwortung weitergeben werde.

Frau Schnittker erklärte, dass die SPD-Fraktion werde diesbezüglich eine Anfrage an das Liegenschaftsamt stellen und um dringende Umsetzung bitten.

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 5.2
Handlungsprogramm Klimaschutz 2020:
Konzept zur Förderung der Kinder- und Jugendmobilität "So läuft das"
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01225-15-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die Nachfrage zum weiteren stadtbezirksbezogenen Vorgehen innerhalb des Konzeptes zur Förderung der Kinder- und Jugendmobilität „So läuft das“ wurde im Tiefbauamt bearbeitet. Ich kann dazu folgende Information geben:

Wie vorgesehen und auch vom Schulausschuss empfohlen, hat der Rat der Stadt Dortmund in
seiner Sitzung am 03.09.2015 beschlossen, das Konzept „So läuft das“ hinsichtlich der
Mobilitätsförderung an Schulen der Sekundarstufen fortzuschreiben. Hierzu wird eine zweite
Pilotphase an einer weiterführenden Schule oder einem Schulzentrum durchgeführt. Die
Festlegung der Kriterien, nach denen eine Schule oder ein Schulzentrum ausgewählt wird, soll
über den Agenda-Arbeitskreis Nachhaltige Mobilität unter Hinzuziehung des Fachbereichs
Schule erfolgen. Schulen sollen durch das Schulverwaltungsamt über das Pilotprojekt
informiert werden und können sich bewerben.

Die Fortschreibung des Konzeptes „So läuft das“ wird alle Anforderungen an eine nachhaltige
und sichere Mobilität der Zielgruppen in den Sekundarstufen I behandeln. Über das Ergebnis
werden die politischen Gremien nach Abschluss der 2. Pilotphase informiert.

Das fertige Konzept für die Primarstufen soll über folgende Kanäle beworben werden:
 Anschreiben der Schulen über Schulverwaltungsamt,
 Rektorenkonferenz,
 Jugendforen,
 Stadteltern,
 Beirat Nahmobilität,
 Schule der Zukunft über das Agendabüro,
 Empfehlungen seitens der Straßenplanung im Tiefbauamt an
Bezirksverwaltungen,
 Aufbau einer Internetseite.

Grundsätzlich haben alle Schulen die Möglichkeit, sich eigenständig an dem Konzept zu
beteiligen. Aktuell hat beispielsweise die Fichte-Grundschule in Neuasseln mit der
eigenständigen Umsetzung des Konzeptes begonnen.

Die Anwendung des Konzeptes bedingt den Einsatz an Material (Tablet-PC,
Sicherheitswesten, Maßbänder usw.), welches nur in einem begrenzten Umfang zur
Verfügung steht und generiert zugleich Informationen, die weiterverarbeitet werden müssen.
Hierbei werden die Schulen fachlich durch das Tiefbauamt unterstützt. Die Anzahl der
Schulen, die gleichzeitig durch das Tiefbauamt betreut werden können, ist je nach Umfang
auf zwei bis drei Schulen limitiert.

Den Schulen wird grundsätzlich empfohlen, bei der Umsetzung des Konzeptes die zuständige
Bezirksvertretung einzubeziehen. Soweit das Tiefbauamt die Anwendung des Konzeptes
begleitet, wird die Information der betroffenen Bezirksvertretung durch die Verwaltung
sichergestellt.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



6. Anträge / Anfragen

zu TOP 6.1
Schullandschaft Nordstadt
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02497-15)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02497-15-E1)

Der TOP wurde im Zusammenhang mit TOP 3.1 behandelt.


zu TOP 6.2
Einschulung
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02190-15)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02190-15-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

„…immer wieder erreichen uns anlässlich der diesjährigen Neueinschulung von Kindern Nachrichten von irritierten Eltern über angebotene Gottesdienste. Daher bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1) An wie vielen Grundschulen im Stadtgebiet werden Gottesdienste zur Einschulung angeboten? An wie vielen Grundschulen wird auf religiöse Anteile bei der Einschulung verzichtet?

2) An wie vielen Grundschulen im Stadtgebiet wird eine Teilnahme für Eltern und Kinder am Gottesdienst als verpflichtend angesehen?

3) An wie vielen Grundschulen wird eine Teilnahme am Gottesdienst von Seiten des Schulträgers erwartet und Eltern und Kindern eine Teilnahme nahegelegt?

4) Wie viele Grundschulen mit angeschlossenem Einschulungsgottesdienst sind konfessionelle Schulen und wie viele Schulen sind kommunal?
5) Welche Religionsgemeinschaften erhalten die Gelegenheit sich im Rahmen von ökumenischen Gottesdiensten darzustellen? Sind dabei alle großen Weltreligionen mit signifikanten Bevölkerungsanteilen in Dortmund einbezogen?
6) Gibt es an Schulen mit Einschulungsgottesdiensten auch alternative Angebote von gleichwertiger Feierlichkeit für die Bevölkerungsmehrheit der konfessionslosen Menschen?
7) Inwieweit ist eine Erziehung zum Christentum im Lehrplan von Grundschulen verankert?“

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 6.3
Qualität der Schulessen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02525-15)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02525-15-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B’90/Die Grünen vor:

„… in der Sitzung des Ausschusses im Juni hat die Verwaltung auf Anfrage der GRÜNEN Fraktion eine Stellungnahme zur Qualität der Schulessen abgegeben.
Dabei wurde deutlich, dass sowohl Planung und Konzept als auch die organisatorische Durchführung der Schulverpflegung in der Verantwortung der einzelnen Schulen liegt.
Diese eigentlich begrüßenswerte Selbstorganisation der Schulen führt in der Realität zu einem Flickenteppich der Essensversorgung von Schülerinnen und Schülern in Dortmund. Das betrifft sowohl die unterschiedliche Qualität als auch das Angebot und die Auswahl der Speisen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie bewertet die Verwaltung das Ziel einer möglichst einheitlichen Qualität der an den städtischen Schulen angebotenen Verpflegung?

2. Welche Informationen liegen der Verwaltung zur Kooperation der Schulen mit Caterern (Versorgern) und deren qualitativen Angeboten vor?

3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, bei Beibehaltung der individuellen Organisation der Schulessen vor Ort, eine annähernde Einheitlichkeit von Qualität und Auswahl der Essensangebote (für Muslime, Vegetarier…) herzustellen?
4. Welche Hilfestellungen bzw. Handreichungen für die Schulen sind dafür denkbar bzw. verfügbar?

5. Wie kann die Unterstützung für die Schulen optimiert werden?“

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 6.4
Auswirkungen der geplanten Erweiterung der Rettungswache 11 auf die Winfried-Grundschule
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02615-15)

Es lag folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion B’90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet auf dem Weg der Dringlichkeit um die Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt „Auswirkungen der geplanten Erweiterung der Rettungswache 11 auf die Winfried-Grundschule“.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass der Rat in seiner Sitzung am Donnerstag, den 1. Oktober, die Erweiterung beschließen soll.

Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung des Ausschusses einen Sachstand über die Auswirkungen der geplanten Erweiterung der Rettungswache 11 auf die Winfried-Grundschule zu geben sowie die Reaktionen der Schulleitung, der Schulpflegschaft und des Fördervereins dazustellen.

Begründung:
Vor dem Hintergrund der Aufstellung des Rettungsdienstbedarfsplans
soll die Rettungswache 11 an der Ruhrallee erweitert werden. Die Erweiterung hat Auswirkungen auf das Schulgelände der Winfried-Grundschule. Der Förderverein hat deshalb in einem Schreiben an den Oberbürgermeister und die Fraktionen auf diese Auswirkungen aufmerksam gemacht und um Antworten auf verschiedene Fragen gebeten.

Die entsprechende Drucksache der Verwaltung (Nr.: 01820-15) ist inzwischen in der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost sowie in mehreren Ausschüssen beraten worden. Das Schreiben des Fördervereins lag allerdings den Beratungsunterlagen nicht bei. Im Ausschuss für Bürgerdienste hat die Verwaltung mitgeteilt, dass ihr das Schreiben gänzlich unbekannt ist. Die im Schreiben aufgeworfenen Fragen sind darüber hinaus nach unserer Kenntnis bis heute nicht beantwortet.

Da der Schulausschuss in der Beratungsfolge der Vorlage nicht aufgeführt ist, obwohl schulische Angelegenheiten betroffen sind, ist eine kurzfristige Darstellung und Diskussion der Situation notwendig.“


Der Schulausschuss stimmte der Dringlichkeit des o .g. Vorschlags zur Tagesordnung zu.

Der Schulausschuss zeigte sich erstaunt darüber, dass dieser in der Beratungsfolge nicht vorgesehen war und bat die Verwaltung darum, dieses bei zukünftigen Vorlagen zu beachten.

Da die Vorlage am 01.10.2015 in der Ratssitzung beschlossen werden soll, bittet der Schulausschuss um Berücksichtigung folgender Empfehlungen, die sich aus der heutigen Diskussion ergaben und die auch die Fragestellungen des Fördervereins und der Eltern der betroffenen Winfried-Grundschule berücksichtigen.


- Der in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vorgeschlagene Ortstermin
mit dem Schulverwaltungsamt, dem Liegenschaftsamt, dem Hochbauamt, der Schul-
leitung und der Schulpflegschaft zur Klärung, ob die östlich an das Schulgebäude an-
grenzende Fläche als Schulhof nutzbar ist, soll unbedingt stattfinden und die Ergeb-
nisse in die weitere Planung einbezogen werden.

- Nach Auskunft der Städtischen Immobilienwirtschaft im Schulausschuss werde durch
das Liegenschaftsamt geprüft, ob der Grünstreifen im östlichen Bereich des Grund-
Stückes für die Schule genutzt werden könne. Dieses solle weiter verfolgt werden.

- Der Schulhof soll eine gute und für die Schüler und Schülerinnen attraktive Ausge-
staltung erhalten.







Die Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tage und schloss die öffentliche Sitzung um 17.40 Uhr.










A l t u n d a l – K ö s e P l i e t h F ä r b e r
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin