Niederschrift (öffentlich)

über die 7. Sitzung des Schulausschusses


am 24.06.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 18:25 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)


Rm Gabriele Schnittker (SPD)
Rm Daniel Naumann i. V. f. Rm Volkan Baran (SPD)
Rm Rüdiger Schmidt i. V. f. Rm Heike Gottwald (SPD)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Alisa Spree (SPD)
sB Fabian Erstfeld (SPD
sB Monika Rößler (SPD)
Rm Christian Barrenbrügge (CDU)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Otto Rüding (CDU)
Rm Dr. Eva Schauenberg (CDU)
Rm Regine Stephan (CDU)
Rm Monika Landgraf (B’90/Die Grünen)
Rm Claudia Plieth (B’90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
Rm Nursen Konak (Die Linke & Piraten)
sB Detlef Strack (Die Linke & Piraten)
Rm Andreas Urbanek (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)


F.-W. Herkelmann (BPN) i. V. f. Markus Drolshagen (BPN)
Ute Cüceoglu (Integrationsrat)
Jonas Obenaus (Bezirksschülervertretung)

Lia Blankenfeldt (Bezirksschülervertretung)
Anke Starr (Stadtelternschaft)
Werner Volmer (Stadtelternschaft)

3. Verwaltung

Stadträtin Daniela Schneckenburger


Martina Raddatz-Nowack
Ralf Dallmann
Volker Werner
Ahmet Mustafa Gönen
Thomas Hilsmann
Phyllis Paul
Sandra Fitzen
Julia Kassel

4. Schulaufsicht

Bernd Bruns

5. Gäste

Klaus Manegold (R.-Bosch-Berufskolleg)


Irmgard Möckel (Sprecherin der Grundschulen)
Holger Nolte (Sprecher der Hauptschulen)
Manfred Zingler (Sprecher der Gesamtschulen)
Reiner Gehring (Sprecher der kaufmännischen Berufskollegs)

Abwesend:

Tobias Ebert (Vertreter der kath. Kirche)


Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)
Bernd Bandulewitz
Dieter Ihmann
Bernhard Nolte
Peter Rieger
Michael Boine (Sprecher der Realschulen)
Dr. Detlef von Elsenau (Sprecher der Gymnasien)
Barbara Winzer-Kluge (Sprecherin der Förderschulen)
Klaus Krutmann (Sprecher der gewerblichen Berufskollegs)
Dieter Röhrich (Sprecher der Weiterbildungskollegs)




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 7. Sitzung des Schulausschusses,
am 24.06.2015, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Schulausschusses am 06.05.2015
- wird nach versandt -


2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 WOH 2015 - Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00784-15)
(Den Ratsmitgliedern, Fraktionen, der Presse sowie dem Personalrat wurde die Vorlage bereits zugeleitet)

2.2 Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen (fünfter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00774-15)

2.3 Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen (fünfter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00775-15)


3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

3.1 Weiterentwicklung der 8 Dortmunder Berufkollegs zu einem regionalen Berufsbildungszentrum
Mündlicher Bericht

3.2 Aktueller Stand Auffangklassen
Mündlicher Bericht

3.3 Befristete Fortsetzung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes bis zum 31.07.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01222-15)


3.4 Neubau der Berufskollegs Robert-Bosch (R-B-BK) und Robert-Schuman (R-S-BK) auf der U-Nordfläche;
hier: Einrichtung und Ausstattung des Medienbereichs des R-B-BK (bewegliches und unbewegliches Vermögen)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01516-15)

3.5 Zweiter Bericht "Inklusive Schulentwicklung" in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00372-15-E2)

3.6 Inklusion
hier: Zwischenbericht zum Evaluationsbericht zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion

Mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 13789-14-E3)

3.7 Bulgarische und rumänische Staatsangehörige in Dortmund - Bericht 4. Quartal 2014
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00136-15-E1)

3.8 Qualität der Schulessen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01195-15-E2)

3.9 Stand des Handlungskonzeptes "Toilettenanlagen an Dortmunder Schulen"
(Drucksache Nr.: 14489-14-E3)
- wird nach versandt -


4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

4.1 2. Quartalsbericht 2015 der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00853-15)

4.2 Entwicklungskonzept für barrierefreie Grundschulen in Dortmund
hier: Ausschreibungszeiträume

Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00549-15-E7)


5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

5.1 Weiterer Ausbau von Ganztagsplätzen an den Offenen Ganztagsschulen ab dem Schuljahr 2015/2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01355-15)

5.2 Entwicklungsbericht Marten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00949-15)

5.3 Handlungsprogramm Klimaschutz 2020:
Konzept zur Förderung der Kinder- und Jugendmobilität "So läuft das"

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01225-15)


5.4 Erlassänderungen für die offene Ganztagsgrundschule
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00932-15-E1)



6. Anträge / Anfragen

6.1 Einladung des VBE-Vorsitzenden Udo Beckmann
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 01481-15)

6.2 Kommunale Aufwendungen für schulische Inklusion
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01579-15)

6.3 Lessing-Grundschule
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01578-15)

6.4 Nutzung digitaler Medien an Dortmunder Schulen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 01630-15)

6.5 Sicherheitsstandards in Schulbussen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 01696-15)

6.6 Kapazitäten der Berufskollegs
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01717-15)

6.7 Schoko-Ticket
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01718-15)

6.8 Sporthalle am U
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01716-15)

6.9 Schulentwicklung in der Nordstadt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01719-15)




1. Regularien

Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Koese - eröffnet und geleitet.
Sie begrüßte die anwesenden Gäste und Berichterstatter herzlich.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Schulausschuss beschlussfähig ist.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Konak benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der Schulausschuss folgte dem Vorschlag der Vorsitzenden, die TOPs

3.1 Weiterentwicklung der 8 Dortmunder Berufskollegs zu einem regionalen Berufs-
Bildungszentrum
Mündlicher Bericht und

3.2 Aktueller Stand Auffangklassen
Mündlicher Bericht
Kenntnisnahme der Tischvorlage
(Drucksache Nr.: 01710-15)
vor dem TOP 2 zu behandeln.

TOP 3.9 wurde von der Verwaltung zurückgezogen.

Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Schulausschusses am 06.05.2015

Die Niederschrift über die 6. Sitzung des Schulausschusses am 06.05.2015 wurde einstimmig genehmigt.




zu TOP 3.1
Weiterentwicklung der 8 Dortmunder Berufkollegs zu einem regionalen Berufsbildungszentrum
- Mündlicher Bericht -

Herr Manegold stellte das Projekt anhand einer Präsentation vor (wird der Niederschrift beigefügt).

Er antwortete auf Fragen:
- Frau Landgraf zu Anmeldezahlen:
Die Anmeldezahlen seien nicht, wie prognostiziert, zurückgegangen. Den angebotenen Aus-
bildungsplätzen stehen mehr SchülerInnen gegenüber, die eine Ausbildung beginnen wollen.

- Herr Urbanek zur Schulpflichtüberwachung:
Die Schulpflichtüberwachung zeige genau die Zahl der nicht versorgten SchülerInnen an.
Die Zahlen würden gemeinsam mit den allgemeinbildenden Schulen erhoben und zeigten
leider eine relative hohe Zahl von SchülernInnen ohne Abschluss, die in die Berufskollegs
drängen.
Frau Fitzen erklärte, dass die Stadt Dortmund mit dem Übergangsmonitoring ein System
entwickelt habe, das zum einen der Schulpflichtüberwachung diene und zum anderen die
Zahl der SchülerInnen erfasse, die keine Schule besuchen. Die Berufskollegs seien die
Schulform, die für die Aufnahme dieser SchülerInnen zuständig sind. Es sei vorgesehendie
Anzahl der SchülerInnen auszuweisen, die ein Berufskolleg besuchen und die eines
besuchen wollen.

- Frau Stephan zu Kooperationspartnern in der Wirtschaft und Datenerhebungen über spätere
Werdegänge von Jugendlichen:
Der Gesetzgeber schreibe die Erhebung von Daten vor, die jedoch nicht Angaben über
den weiteren beruflichen Verbleib von SchülernInnen beinhalten. Man habe begonnen, eine
Statistik darüber bei den acht Berufskollegs zu führen. Die erforderlichen Kriterien machten
es jedoch schwierig, genaue Erkenntnisse zu erlangen. Die Berufskollegs erachten es aller-
dings als äußerst wichtig, die Jugendlichen zu qualifizieren, um Ausbildungsplätze zu
finden.
Die Leitungen aller Berufskollegs sind in den Berufsbildungsausschüssen der Kammern
(z. B. IHK, Ärztekammer usw.) vertreten. Ebenso werde der Kontakt zu den Innungs-
vorständen und Wirtschaftsverbänden gehalten. Die Berufskollegs kooperieren jeweils mit
ca. 400 – 800 Betrieben.


Die Vorsitzende schlug vor, das Thema in ca. 2 Jahren wieder auf die Tagesordnung des Schulausschusses zu bringen.

Der Schulausschuss nahm den mündlichen Bericht dankend zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Aktueller Stand Auffangklassen
- Mündlicher Bericht –
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01710-15)

Frau Schneckenburger führte kurz in das Thema ein. Sie machte deutlich, dass die Zuwanderung von Kindern und Jugendlichen in unser Bildungssystem anhalte. Zum einen gewinne die Stadt damit Schüler und Schülerinnen, künftige Auszubildende und Fachkräfte. Zum anderen sei diese neue Situation eine Herausforderung für die Schulentwicklung, da man es mit einem Wachstum zu tun habe. Die Schulen richteten sich auf neue Situationen ein.
Heute gehe es darum, dass es in Kooperation mit der Bezirksregierung und dem Land gelungen sei, Wartelisten abzubauen und acht neue Auffangklassen einzurichten.

Frau Paul stellte den aktuellen Stand der Auffangklassen sowie die Aufgaben des Regionalen Bildungsbüros (RBB) anhand einer Präsentation dar (wird der Niederschrift beigefügt). Das Dienstleistungszentrum biete eine Bildungsberatung für alle Dortmunder Bürger sowie neu aus dem Ausland zugereiste Kinder und Jugendliche an. Außerdem liege ein Schwerpunkt auf der Unterstützung der Lehrkräfte.

Frau Paul antwortete auf Fragen des Schulausschusses:
- Frau Plieth zum Matchingverfahren:
Das Schulamt gebe die genannten freien Plätze in Auffangklassen unter Berücksichtigung
der Wohnortnähe an die Erziehungsberechtigten weiter.

- Herr Urbanek zum Anteil von Analphabeten und Schülern ohne Deutschkenntnisse:
Es gebe z. Zt. zwei komplette Alphabetisierungsklassen sowie in der Sekundarstufe I fünf-
zehn Jugendliche auf einer Warteliste, die alphabetisiert werden müssen bzw. anders
alphabetisiert sind. Die meisten der ankommenden Kinder und Jugendlichen sind ohne
Deutschkenntnisse. Anders sei es bei den Berufskollegs, da dort ein Wechsel von der
Sekundarstufe I zum berufsbildenden System stattfinde und die Jugendlichen bereits
Auffangklassen bzw. einen Sprachkurs besucht haben. Die Zahlen würden nicht statistisch
erfasst.

- Frau Cüceoglu zur Berücksichtigung der Vorbildung/Abschlüsse der Kinder und
Jugendlichen sowie einer Elternvertretung:
Die Zuweisung in die Grundschule und die Sekundarstufe I erfolge nach Wohnortnähe. Der
Wechsel in eine andere Schulform wird bei Bedarf beim Übergang in das Regelschulsystem
vorgenommen. Es sei sinnvoll, die Kinder und Jugendlichen erst Deutsch lernen zu lassen,
als direkt nach Ankunft eine Einschätzung des Leistungsstands vorzunehmen.
Bisher gibt es keine Elternvertretung, es könne aber darüber nachgedacht werden.

- Frau Staar zur Verteilung der Auffangklassen an den Schulen und zur Option, nach Vorlage
von Zeugnissen aus dem Heimatland Deutsch als Fremdsprache zu wählen, wenn keine
Deutschkenntnisse vorhanden sind (Verweis auf das Angebot des Leibniz-Gymnasiums):
Frau Paul meinte, dass es wohl eine gesetzliche Möglichkeit gebe, Deutsch als
Fremdsprache zu lernen.
Die Zuteilung von Auffangklassen richte sich nach der Kapazität von Räumen, der
Verfügbarkeit von Lehrpersonal und dem Wohnort der Kinder und Jugendlichen. Die größere
Anzahl der SchülerInnen wohne in der Nordstadt, so dass dort die meisten Klassen
eingerichtet wurden. Mittlerweile gebe es aber auch Klassen in anderen Stadtbezirken.

-
Herr Dingerdissen zur Verfügbarkeit von Deutschlehrern bzw. Personen, die die deutsche
Sprache vermitteln können:
Vorhandene Lehrkräfte würden fortgebildet, um Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache
zu erteilen. Des Weiteren sei das Land gefragt, weitere Lehrkräfte auszubilden.
Es gebe auch Projekte anderer Stellen (Rotarier), z. B. Studenten im Rahmen ihres Studiums
Förderunterricht an den Berufskollegs anbieten zu lassen.

- Frau Cüceoglu zur weiteren Förderung der Muttersprache:
Frau Paul konnte nur zu bereits erlernten Fremdsprachen wie z. B. Englisch sagen, dass
diese berücksichtigt würden.
Herr Bruns erklärte dazu, dass das Schulministerium den Kommunen Stellen mit speziell
ausgebildeten Lehrern zur Verfügung stelle, die die SchülerInnen in der Förderung der
deutschen Sprache unterstützen. Außerdem gebe es herkunftssprachlichen Unterricht für
einige Sprachen.
Frau Cüceoglu bat darum, dieses stärker zu berücksichtigen.

Frau Dr. Schauenberg zeigte sich erfreut über die Reduzierung der Warteliste.

Frau Staar verwies auf die Sprachkurse und Angebote zu Bildungsabschlüssen der Volkshochschulen, die genutzt werden könnten.

Frau Rößler fragte an, ob es eine Statistik über die Wohnortnähe sowie die Verteilung und Verweildauer der Kinder und Jugendlichen in Auffangklassen der einzelnen Schulformen gebe.
Frau Paul erklärte, dass es nur eine Aufschlüsselung der Auffangklassen an den verschiedenen Schulformen gebe. Man versuche, die Kinder und Jugendlichen wohnortnah in die Auffangklassen zu verteilen, was insbesondere im Grundschulbereich gemacht werde. Älteren SchülernInnen sei zuzumuten, die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen.
Die maximale Verweildauer in den Auffangklassen liege bei maximal 2 Jahren, die Entscheidung des Wechsels liege bei der Schule.

Der Schulausschuss nahm die Präsentation dankend zur Kenntnis.

Der Schulausschuss nimmt die aktuelle Situation der Auffangklassen in Dortmund zur Kenntnis.



2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
WOH 2015 - Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00784-15)
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 18.06.2015
(Drucksache Nr.: 00784-15)

Es lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

der WOH ist als Ergänzung des Haushaltsplanes konzipiert worden und stellt der
Kommunalpolitik ein wirkungsorientiertes Finanzsteuerungsinstrument zur Verfügung.
Es basiert auf politischen Zielsetzungen und ermöglicht es, die beabsichtigten
Wirkungen der politischen Entscheidungen und die daraus resultierenden finanziellen
Auswirkungen in die Haushaltsberatungen einfließen zu lassen.
In den Beratungen zum Aufbau eines politischen Zielsystems hat die Kommunalpolitik
sich bewusst auf die für sie wichtigsten Handlungsfelder beschränkt.
Somit umfasst der WOH nicht das gesamte Leistungsspektrum der Verwaltung.

Die jetzt zur Verfügung stehenden Informationen können in die Beratungen des städtischen
Haushaltsplanes einfließen und für entsprechende Entscheidungsprozesse herangezogen
werden.
Hierdurch wird dem Gedanken einer wirkungsorientierten Steuerung der städtischen
Finanzwirtschaft Rechnung getragen.
Die vorliegenden Daten haben inzwischen ein Höchstmaß an Steuerungskraft erreicht.
Zukünftige Entwicklungen auf diesem Gebiet, die sich nur noch auf das ausstehende
Berichtswesen beziehen werden, werden die Steuerungsmöglichkeiten weiter verbessern.
Der erste Jahresbericht zum WOH 2014 wird noch in der ersten Jahreshälfte 2015 vorgelegt.

Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion deshalb folgenden Antrag zur Beratung
und Beschlussfassung :

Der AFBL empfiehlt dem Rat der Stadt in Abänderung der Beschlussempfehlung der
Verwaltungsvorlage folgenden Beschluss zu fassen :

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den WOH 2015 mit den darin enthaltenen
politischen Zielvorgaben.
Mit der Vorlage des Jahresberichtes 2014 hat der WOH in Dortmund einen gesamten
Durchlauf von der Aufstellung bis zur Berichterstattung vollzogen und ist damit in
dieser Form etabliert.
Die Datenbasis des WOH wird zukünftig an das Haushaltsmemorandum 2016-2019
ausgerichtet und ergänzt.
Die Stabsstelle Stadtcontrolling, die bisher für den WOH zuständig war, unterstützt
zukünftig den Prozess zur Aufstellung und Umsetzung des Memorandums.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und den Antrag der SPD-Fraktion ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.“


Der Schulausschuss nahm die Empfehlung zur Kenntnis.
Der Schulausschuss leitete die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat weiter.


zu TOP 2.2
Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen (fünfter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00774-15)

Herr Rüding bat um Beantwortung folgender Fragen (s. Anlage der Vorlage):
- Zur Bildung der Rückstellung wurde das Jahr genannt. Wie hoch waren die Rückstellungen
zu dem Zeitpunkt und wie wurden sie berechnet?
- Verbrauch im Jahr 2015 – Eine Information zu bereits vergebenen Mitteln für Maßnahmen
und noch offenen Maßnahmen sei wünschenswert.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich.


1. Der Schulausschuss der Stadt Dortmund nimmt den fünften Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.03.2015) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.
2. Der Schulausschuss der Stadt Dortmund nimmt die in der Anlage gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. insgesamt 1.791.280 € sowie die Aufstockung bestehender Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 321.000,- € zur Kenntnis.

zu TOP 2.3
Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen (fünfter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00775-15)

Herr Rüding bat die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
- In der Summe der Brandschutzrückstellungen (ca. 20,2 Mio €) seien noch die Maßnahmen
enthalten, die baulich und kaufmännisch abgeschlossen sind (ca. 758.000 €). Diese Summe
müsse seiner Meinung nach herausgerechnet werden, da es abgeschlossene Maßnahmen
und keine Rückstellungen seien.
- Sind die in der Anlage genannten Zahlen (grüne Spalten) geplante Brandschutzmaßnahmen
in den entsprechenden Quartalen?

Herr Gönen bejahte die zweite Frage von Herrn Rüding.
Die erste Frage wird von der Verwaltung schriftlich beantwortet.

Der Schulausschuss der Stadt Dortmund nimmt den fünften Sachstandsbericht (Stichtag 31.03.2015) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.



3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 3.1
Weiterentwicklung der 8 Dortmunder Berufkollegs zu einem regionalen Berufsbildungszentrum
- Mündlicher Bericht -

Der Top wurde vor 2. behandelt.


zu TOP 3.2
Aktueller Stand Auffangklassen
- Mündlicher Bericht –
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01710-15)

Der Top wurde vor 2. behandelt.


zu TOP 3.3
Befristete Fortsetzung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes bis zum 31.07.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01222-15)

Frau Dr. Schauenburg fragte nach der erst jetzt genannten Laufzeit bis zum Schuljahresende sowie der Qualitätssicherung.

Frau Raddatz-Nowack sprach die im Rahmenkonzept festgeschriebenen Qualitätsstandards an, die in regelmäßigen Qualitätszirkeln über die Koordinierungsstelle Schulsozialarbeit bewertet werden. Dazu gehöre auch der enge Kontakt mit den Schulen, um bei Störungen sofort eingreifen zu können. So sei eine Qualitätssicherung vorhanden.
Die Angabe der Laufzeit sei nochmals haushalterisch geprüft worden, da die 7 Monate im Jahr 2018 allein durch die Kommune abdeckt werden müssten.

Herr Obenaus bat den Schulausschuss darum, die Schulsozialarbeit auch weiterhin mit aller Kraft voran zu treiben.

Die Fraktionen im Schulausschuss zeigten Zustimmung für die Vorlage und die Haltung der Verwaltung.

Herr Dingerdissen stimmte ebenfalls zu, bat aber darum, zwischendurch die Bedarfsfrage der Schulsozialarbeiter zu diskutieren ebenso wie die Absicherung der Finanzierung mit Hilfe des Landes.

Der Schulausschuss der Stadt Dortmund empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die befristete Fortsetzung der Schulsozialarbeit BuT in Dortmund bis zum 31.07.2018.


zu TOP 3.4
Neubau der Berufskollegs Robert-Bosch (R-B-BK) und Robert-Schuman (R-S-BK) auf der U-Nordfläche;
hier: Einrichtung und Ausstattung des Medienbereichs des R-B-BK (bewegliches und unbewegliches Vermögen)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01516-15)

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei 2 Enthaltungen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat ermächtigt die Verwaltung, die notwendigen Vergabeverfahren für die Einrichtung und Ausstattung des Medienbereichs des Robert-Bosch-Berufskollegs mit beweglichem und unbeweglichem Vermögen sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen durchzuführen und die entsprechenden Zuschläge zu erteilen.


zu TOP 3.5
Zweiter Bericht "Inklusive Schulentwicklung" in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00372-15-E2)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen,)
(Drucksache Nr.: 00372-15-E3)

Es lag folgende Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg vor:

„… in der Sitzung des Schulausschusses am 04.03.2015 wurde die oben angeführte Anfrage
gestellt. Da die dort berührten Themen nicht in den Zuständigkeitsbereich des
Schulträgers fallen, wurde Frau Blasberg-Bense von der Bezirksregierung Arnsberg
gebeten, die Anfrage zu bearbeiten.

Die Beantwortung lautet wie folgt:

Bezug nehmend auf Ihre Anfrage möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei den hier
aufgeworfenen Fragen um reine innere Schulangelegenheiten handelt, zu denen die
kommunalen Gremien der Stadt Dortmund keinen Informationsanspruch haben.

Bei der vorliegenden Anfrage kommt hinzu, dass es sich um Fragen handelt, die entweder
von hier nicht zuverlässig beantwortet werden können, auf ohnehin öffentlich zugängliche
Informationen (IFA-Erlass) Bezug nehmen oder rhetorisch bzw. spekulativ sind.
Zu den hier gestellten Fragen können allenfalls folgende allgemeine Angaben gemacht
werden:

Zu 1
In der Arbeitsgruppe „Ressourcensteuerung“ wurde am 19. März 2015 zunächst die
bezirksweite Budgetverteilung auf die Schulstufen der allgemeinen Schulen und auf die
Förderschulen (LES) erörtert. Eine genauere Stellenverteilung ortsbezogen auf die Stadt
Dortmund wird noch durch die Einstellungsgeneralisten der BR Arnsberg vorgenommen.
Die Verteilung der Stellen im Stadtgebiet obliegt sodann der für die jeweilige Schulform
zuständigen Fachaufsicht.

Zu 2
Dies ist eine Frage, die ausschließlich durch das für Dortmund zuständige „Kompetenz-
Team“ beantwortet werden könnte.

Zu 3
Auch hier ist eine schulfachliche Frage (innere Schulangelegenheit) aufgeworfen.
Zunächst wird je Schulamt eine halbe IFA-Stelle besetzt. Optional könnte dies vor dem
Hintergrund der insgesamt 12 zur Verfügung stehenden IFA-Stellen durchaus noch durch
eine weitere halbe Stelle ergänzt werden, wenn genügend Interessenbekundungen
vorliegen und sich der konkrete Bedarf aktuell ergibt.

Zu 4
Hier wird deutlich, vor welchem Hintergrund entsprechende Aussagen getätigt wurden.
Grundsätzlich gilt hier meine getätigte Aussage.

Zu 5
Die Fragestellung zu 5.1 und 5.2 sind unsererseits nicht zu beantworten. Die Fragestellung
zu 5.3 betrifft den Schulträger und kann nur dort beantwortet werden. Die Fragestellung
zu 5.4 suggeriert die Absicht, Bildungsgänge anzugleichen. Dies entbehrt jeder
Grundlage.

Da Frau Blasberg-Bense bei der Fragestellung zu 5.3 auf den Schulträger verweist,
möchte ich hierzu Folgendes ergänzen: Momentan wird in Dortmund an der „Entwicklung
eines Referenzrahmens inklusive Schulentwicklung“ gearbeitet, in dem unter anderen die
von Ihnen aufgeworfene Fragestellung behandelt wird. Gemeinsam mit der Landesseite
müssen tragfähige Lösungen im Sinne der Schülerinnen und Schüler gefunden werden,
damit diese die bestmögliche Förderung an den allgemeinen Schulen erhalten. Denkbar in
diesem Zusammenhang wären Kooperationen zwischen z.B. einem Gymnasium und einer
Förderschule. Einen gesetzlichen Auftrag, Küchen und Werkstätten für Arbeitslehre in
Gymnasien einzubauen, gibt es zurzeit nicht.“


Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt der Fraktionen SPD und B’90/Die Grünen vor:

„… die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN bitten unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Schulausschuss beschließt, sich der Umsetzung der schulischen Inklusion vor Ort schwerpunktmäßig in einer gesonderten Sitzung in der zweiten Jahreshälfte zu widmen. Die Verwaltung wird gebeten, eine entsprechende Sitzung vorzubereiten, die der ausführlichen Information der Schulausschussmitglieder dienen soll.

2. Zu dieser Sondersitzung sind entsprechende Fachleute aus dem Schulministerium bzw. der Bezirksregierung Arnsberg, die Kommunalen Spitzenverbände sowie Vertreter*innen der unterschiedlichen Interessensverbände( Gewerkschaften, Lehrer*innen, Eltern, Schüler*innen), und die vom Land beauftragten Verfasser des Gutachtens „Mögliche finanzielle Auswirkungen einer zunehmenden schulischen Inklusion" einzuladen, um ihre Positionen zum Stand der Dinge darzustellen.

Begründung:
Schulische Inklusion vor Ort ist ein wichtiger Baustein zur Umsetzung der UN-Menschenrechtskonvention. Die Umsetzung der Inklusion ist ein langer Prozess, der naturgemäß zu unterschiedlichen Einschätzungen und Bewertungen der Beteiligten führt. Um diese Einschätzungen und die daraus zu gewinnenden Erkenntnisse für die Umsetzung in Dortmund zu bündeln, halten wir eine Schwerpunktsitzung des Ausschusses für sinnvoll.“


Frau Dr. Schauenberg zeigte sich nicht zufrieden mit der Stellungnahme und bat um Nachbesserung:
Zu 1.: Bitte um verlässliche Zahlen zur Verteilung der Sonderpädagogen an Regelschulen
bzw. in welchem Zeitraum dieses geschehen soll.
Zu 2.: Beantwortung durch das Kompentenzteam erbeten.
Zu 4.: Sind die Sonderpädagogen mit den entsprechenden Förderschwerpunkten an den
Schulen mit den Schülern dieser Förderschwerpunkte oder gibt es die „Pass-
Schwierigkeiten“ wie im Bericht genannt?
Zu 5.: Unklar sei weiterhin der Zusammenhang zwischen dem Begriff „geografisch“ und
schulformbezogenen Inhalten.

Frau Raddatz verwies nochmals auf die Trennung von inneren und äußeren Schulangelegenheiten, die auch bei der Erstellung des Zweiten Berichtes zur Inklusiven Schulentwicklung in Dortmund berücksichtigt werden mussten. Es sei immer schwierig, Anfragen zu beiden Bereichen zu beantworten.
Es wurden bereits in Abstimmung mit Frau Schneckenburger und Frau Blasberg-Bense die jeweiligen Justiziariate gebeten, eine allgemeingültige Stellungnahme zur Abgrenzung der inneren und äußeren Schulangelegenheiten abzugeben.

Auf die Frage von Frau Dr. Schauenberg nach der Möglichkeit, diese anstehenden Fragen in der Informationsveranstaltung am 26.08.2015 zu klären, antwortete Frau Raddatz-Nowack, dass dort Herr Rieger als Vertreter der Schulaufsicht anwesend sei und ggs. antworten könne.

Herr Bruns als Vertreter der Schulaufsicht im Bereich Hauptschulen erklärte zu o. g. Punkt 4, dass es bei den Hauptschulen die Regelung sei, die Förderschullehrer an den Schulen mit dem entsprechenden Förderbedarf einzusetzen.

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg zur Kenntnis.


Herr Spieß begründete kurz den Antrag seiner Fraktion.

Herr Dingerdissen sprach den Antrag zur Tagesordnung seiner Fraktion (TOP 6.1) an. Er signalisierte, diesen Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste zurück zu ziehen, wenn deutlich gemacht werde, dass zur gewünschten Sondersitzung der Vorsitzende der VBE eingeladen werde.

Frau Schneckenburger erklärte, der Antrag der Fraktionen SPD und B’90/Die Grünen werde zur Ausführung der Verwaltung übergeben. Man solle sich über den Teilnehmerkreis verständigen und diesen dann mit der Ausschussvorsitzenden und den Fraktionen abstimmen.
Es solle eine Bandbreite von Positionen geben, die das Meinungsspektrum wieder spiegele.

Die Vorsitzende sagte, dass eine Vielzahl von Referenten eingebunden werden solle, um das Thema zu behandeln. Die Verwaltung werde dazu Vorschläge erarbeiten, die Geschäftsführung und die Vorsitzende werden diese zusammenführen und mit den Fraktionen abstimmen. Die Termin- und Raumfragen müssen ebenfalls geklärt werden.

Herr Dingerdissen bestätigte seine vorgenannten Worte und sagte zu, den Antrag zur Tagesordnung der Fraktion FDP/Bürgerliste dann unter dem TOP 6.1 zurück zu ziehen.

Der Schulausschuss beschloss einstimmig folgenden Antrag der Fraktionen SPD und B’90/Die Grünen unter Berücksichtigung der Ausführungen der Fraktion FDP/Bürgerliste:


1. Der Schulausschuss beschließt, sich der Umsetzung der schulischen Inklusion vor Ort schwerpunktmäßig in einer gesonderten Sitzung in der zweiten Jahreshälfte zu widmen. Die Verwaltung wird gebeten, eine entsprechende Sitzung vorzubereiten, die der ausführlichen Information der Schulausschussmitglieder dienen soll.

2. Zu dieser Sondersitzung sind entsprechende Fachleute aus dem Schulministerium bzw. der Bezirksregierung Arnsberg, die Kommunalen Spitzenverbände sowie Vertreter*innen der unterschiedlichen Interessensverbände( Gewerkschaften, Lehrer*innen, Eltern, Schüler*innen), und die vom Land beauftragten Verfasser des Gutachtens „Mögliche finanzielle Auswirkungen einer zunehmenden schulischen Inklusion" einzuladen, um ihre Positionen zum Stand der Dinge darzustellen.


zu TOP 3.6
Inklusion
hier: Zwischenbericht zum Evaluationsbericht zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion
Mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 13789-14-E3)

Herr Hilsmann dankte für die Einladung und stellte den Zwischenbericht zum Evaluationsbericht zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion vor.

Frau Dr. Schauenberg bedankte sich für den Vortrag und fragte nach den Kriterien, die das untersuchende Gremium bzw. Institut erarbeitet habe. Würden auch die durch die Bezirksvertretungen finanzierten Maßnahmen berücksichtigt?

Herr Hilsmann erklärte dazu, dass im Vorfeld der Untersuchung geklärt wurde, welche Vorgaben notwendig und wichtig seien. Das sei in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Fachämtern geschehen, um verlässliche Daten zu sammeln.

Frau Schnittker dankte ebenfalls für die Daten und Fakten. Es seien einige Fragen durch den Vortrag von Herrn Hilsmann beantwortet worden. Die weiteren Fragen sollten durch die Verwaltung beantwortet werden. (s. TOP 6.2)

Der Schulausschuss nahm den mündlichen Bericht dankend zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Bulgarische und rumänische Staatsangehörige in Dortmund - Bericht 4. Quartal 2014
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00136-15-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… Ratsmitglied Dr. Reinbold bat im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 10.02.2015 um Stellungnahme ob der Anstieg der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren eine besondere Belastung hinsichtlich des gesamten Managements der Stadt in Bezug auf die Schulpflicht darstellt. Diese Anfrage ist an den Schulausschuss überwiesen worden. Hiermit nehme ich wie folgt Stellung zu der Anfrage.

In den vergangenen Jahren ist die Zuwanderung nach Dortmund insgesamt stark gestiegen. Unter den Zugewanderten befinden sich auch viele Familien mit schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen, die, in Dortmund angekommen, zunächst Deutsch in einer Auffangklasse lernen müssen. Dies betrifft nicht nur Kinder und Jugendliche aus Bulgarien oder Rumänien, sondern auch Familien aus anderen europäischen Ländern (insbesondere Spanien und Polen) und Familien aus Krisengebieten (Syrien, Afghanistan, Guinea,…).

Durch die erhöhte Zuwanderung ist die Anzahl der Auffangklassen stark gestiegen. Die nachfolgende Grafik gibt Auskunft über die Entwicklung der Schulen und Auffangklassen.

Quelle: Fachbereich Schule, Dienstleistungszentrum Bildung


Eine besondere Belastung liegt nicht vor, da die Einrichtung der Auffangklassen und damit die Umsetzung der Schulpflicht für die Stadt Dortmund als Schulträger eine Pflichtaufgabe darstellt.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme zur Kenntnis. Diese wird dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden übersandt.


zu TOP 3.8
Qualität der Schulessen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01195-15-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… nach den Regelungen des Schulgesetzes NRW (SchulG) werden „Art und Umfang des
Angebots sowie die Art des Vertriebs von Speisen und Getränken von der Schule unter
Beteiligung der Schulkonferenz im Einvernehmen mit dem Schulträger festgelegt“. Die
konzeptionelle Planung und organisatorische Durchführung der Schulverpflegung liegt damit
im Gestaltungs- und Verantwortungsbereich der einzelnen Schule.

Der Schulträger unterstützt die individuellen Konzepte der Schulen durch Bereitstellung und
Instandhaltung der notwendigen räumlichen Infrastruktur und spezifischer
Kücheneinrichtungen, die Übernahme der laufenden Kosten für Energie, Ver- und Entsorgung
sowie die Berücksichtigung eines Pauschalbetrags bei der Bemessung der Schulbudgets bei
Ganztagsschulen. Personalkosten werden nicht übernommen oder bezuschusst.

Da die städtischen Schulen eigene individuelle Konzepte der Schulverpflegung umsetzen, ist
es im Rahmen dieser Stellungnahme nicht möglich, eine detaillierte Beantwortung aller
angesprochenen Aspekte vorzunehmen. Dies würde eine vollständige Bestandaufnahme und
Auswertung der Konzepte der 164 städtischen Schulen aller Schulstufen und Schulformen
erfordern und ist mit vertretbarem Aufwand nicht leistbar.

Grundsätzlich wird an allen städtischen Schulen Schulverpflegung angeboten. Art und
Umfang des Angebots und die organisatorische Gestaltung sind den individuellen Bedarfen
und Rahmenbedingungen angepasst, welchen in erster Linie die Akteure in den Schulen
(Lehrkräfte, Schulleitung, Schulpflegschaft, Schulkonferenz) beurteilen.

Die räumlichen Möglichkeiten sind davon abhängig, zu welchem Zeitpunkt und für welche
Organisationsform (Halbtagsschule/Ganztagsschule) die Schulgebäude geplant und gebaut
worden sind. Gesamtschulen sind bereits als Ganztagsschulen errichtet worden und verfügen
damit auch über planerisch von vornherein vorgesehene Raumressourcen für die
Schulverpflegung. In anderen Schulformen haben sich erst wesentlich später andere
Organisationsformen (z.B. Offene Ganztagsschule, außerunterrichtliche Ganztags- und
Betreuungsangebote) entwickelt. Dafür wurden an zahlreichen Schulstandorten zusätzliche
räumliche Möglichkeiten mit Hilfe von Förderprogrammen (z.B. Investitionsprogramme
„Zukunft Bildung und Betreuung -IZBB-“, „1000 Schulen Programm“) geschaffen.

Die genaue Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die Verpflegungsangebote an den 164
städtischen Schulen wahrnehmen, ist der Verwaltung nicht bekannt.

Ob ein erkennbares Bedürfnis nach einer Ausweitung des Angebots besteht, kann nur
individuell von den einzelnen Schulen beurteilt werden.

Die preisliche Gestaltung der angebotenen Mahlzeiten ist Bestandteil der Konzepte der
einzelnen Schulen. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilpaket. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Zudem kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets nach dem SGB II bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar ansonsten keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können. Zu Mehraufwendungen für das Mittagessen in der Schule kann ein Zuschuss gewährt werden. Der verbleibende Eigenanteil der Eltern bzw. des Kindes liegt bei einem Euro pro Tag und Essen.

Die komplette Zubereitung von Speisen an der Schule erfordert die Einrichtung einer
sogenannten „Zubereitungsküche“. Dieses Verpflegungssystem und der dafür erforderliche
Küchentyp entsprechen nicht dem Standard für die Einrichtung städtischer Schulgebäude.

Die Mittagsverpflegung an den Schulen wird in der Regel mit Belieferung durch einen
Caterer organisiert.

Die Auswahl des Caterers erfolgt grundsätzlich durch die Schulen. Diese bestimmen in ihren
individuellen Konzepten auch die gewünschte Qualität des Essens.“


Frau Plieth zeigte sich unzufrieden mit der Antwort. Sie erwarte eine detailliertere Stellung-nahme.

Frau Raddatz-Nowack bat um Konkretisierung der Fragestellung.
Frau Plieth erklärte, diese sei ausreichend. Es könne auch seitens der Verwaltung jetzt eine mündliche Stellungnahme abgegeben werden.
Frau Raddatz-Nowack erklärte, dass Ende 2012/2013 eine flächendeckende Umfrage u. a. nach der Zufriedenheit mit dem Catering an den Dortmunder Schulen, die warme Schulessen anbieten, erhoben wurde. Grundlage war die Anfrage des Caterers der Städtischen Kliniken, der eine besonders vitaminschonende Zubereitungsart verfolgt. Außer einer Schule, die auf diese Zubereitungsart umstellen wollte, waren die anderen Schulen zufrieden mit dem aktuellen Catering bzw. würden im Falle der Unzufriedenheit ein anderes Catering organisieren. Diese Umfrage sei sehr aktuell und die Schulen würden im Zusammenhang mit dem Schulessen sehr verantwortungsbewusst handeln.

Herr Dingerdissen erklärte, dass ein Qualitätsbegriff auch beinhalte, dass es verschiedene Angebote wie vegetarisches Essen, Obst etc. gebe. Darüber müsse man sich einigen. Er habe den Eindruck, dass es nach der Darstellung von Frau Raddatz-Nowack so sei.

Frau Staar verwies nochmals auf das Umsatzsteuergesetz (§ 4, Nr. 23), das es gemeinnützigen Trägern erlaube, Essen steuerbefreit anbieten zu können.

Frau Landgraf zeigte sich noch nicht zufrieden mit der Beantwortung.

Die Fraktion B’90/Die Grünen folgte dem Vorschlag der Vorsitzenden, für die nächste Sitzung konkrete Fragestellungen einzubringen.


zu TOP 3.9
Stand des Handlungskonzeptes "Toilettenanlagen an Dortmunder Schulen"
(Drucksache Nr.: 14489-14-E3)

Der TOP wurde von der Verwaltung zurück gezogen.



4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
2. Quartalsbericht 2015 der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00853-15)

Herr Gönen stellte den 2. Quartalsbericht zu Schulbaumaßnahmen vor.

Frau Staar bat darum, die Barrierefreiheit beim Bau von Sporthallen zu berücksichtigen.

Herr Gönen antwortete auf Fragen von Frau Schnittker
- Fachraumprogramm - der Begriff Fertigstellung im Quartal solle geändert werden.
Diese Folie werde zum nächsten Quartalsbericht überarbeitet.

- Lessing-Grundschule – werde nicht erwähnt, dazu gebe es noch einen Vorschlag zur Tagesordnung der SPD-Fraktion.
Es gebe mehrere, von der Städtischen Immobilienwirtschaft erstellte Machbar-keitsstudien, die dem Liegenschaftsamt Prüfung und Entscheidung vorliegen.

und Herrn Rüding
- Neubau Dreifachsporthalle IKG – Streit um Nutzungszeiten mit Vereinen
Eine Lösung werde erarbeitet.

- Bei fast allen Projekten werde von einer Kostenabschätzung, nur bei der
Sporthalle B.-Brecht-Gymnasium von einer Vergabesumme gesprochen.
Eine Kostenabschätzung sei eine grobe Planung, mit der das Vergabeverfahren eingeleitet wird. Diese Zahl werde in die Ratsvorlage übernommen, mit der die
Mittelbereitstellung genehmigt werde. Das zuständige Fachamt für die Vergabe prüfe
dann entsprechend die eingehenden Angebote, mit dem Zuschlag zu einem Angebot werde dann die Vergabesumme generiert, die niedriger sein kann als die Kostenschätzung.

Der Schulausschuss nimmt den 2. Quartalsbericht 2015 der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Entwicklungskonzept für barrierefreie Grundschulen in Dortmund
hier: Ausschreibungszeiträume
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00549-15-E7)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… in der Sitzung am 06.05.2015 hat der Schulausschuss im Zusammenhang mit der o.g. Vorlage um eine Erläuterung zu den unterschiedlichen Angaben der Abschreibungszeiträume gebeten.

Hierzu möchte ich wie folgt Stellung nehmen:

Bei der Ermittlung der Abschreibungszeiträume wurden die folgenden Werte gem. der Geschäftsanweisung der Anlagenbuchhaltung der Stadtverwaltung Dortmund zugrunde gelegt:

· Gebäude: 40 Jahre
· Aufzug: 15 Jahre
· Außenanlagen: 20 Jahre
· Ausstattung: 13 Jahre

Auf dieser Basis wurden die Abschreibungen, beginnend mit dem voraussichtlichen Zeitpunkt der Inbetriebnahme je Einzelmaßnahme, ermittelt.

Die Abschreibungen für das Gebäude, den Aufzug sowie die Außenanlagen werden über die Teilergebnisrechnung der Städtischen Immobilienwirtschaft abgebildet. Die aus der Ausstattung resultierende Abschreibung wird im Teilergebnisplan des Schulverwaltungsamtes erfasst.

Detaillierte Berechnungen zu den Abschreibungen können der Anlage 3 „Daten zur Investitionsmaßnahme“ der Vorlage entnommen werden.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 5.1
Weiterer Ausbau von Ganztagsplätzen an den Offenen Ganztagsschulen ab dem Schuljahr 2015/2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01355-15)

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den weiteren Ausbau der Offenen Ganztagsschule um 200 Plätze auf 9.500 Plätze ab dem Schuljahr 2015/2016.

Die Erhöhung der Plätze erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung durch die Bezirksregierung Arnsberg.


zu TOP 5.2
Entwicklungsbericht Marten
Empfehlung der Bezirksvertrtung Lütgendortmund
(Drucksache Nr.: 00949-15)
Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2015
(Drucksache Nr.: 00949-15)
Empfehlung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2015
(Drucksache Nr.: 00949-15)
Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 17.06.2015
(Drucksache Nr.: 00949-15)
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 18.06.2015
(Drucksache Nr.: 00949-15)

Es lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Lügendortmund vor:

„Die Bezirksvertretung Lütgendortmund lehnte die in Pkt. 10.3 auf Seite 53 aufgeführte
Maßnahme „Bau einer Tageseinrichtung für Kinder in der Vorstenstraße“ ab. Bereits in ihrer
Sitzung am 18.06.2013 (DS-Nr. 09526-13) lehnte die BV LüDo den Standort Vorstenstraße
aus versch. Gründen ab (z. B. verkehrl. Situation) ab. Die BV Lütgendortmund ist allerdings
zum konstruktiven Dialog bereit.

Beschluss
Die BV Lütgendortmund lehnt die Vorlage mehrheitlich (bei 2 Neinstimmen – B´90/die
Grünen) ab.“


Frau Schnittker bat um Berücksichtigung der Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund bei der Abstimmung.

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, unter Berücksichtigung des Hinweises der Bezirksvertretung Lütgendortmund zu Punkt 10.3, Seite 53 der Vorlage, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwicklungsbericht Marten zur Kenntnis und beschließt, die Entwicklungsziele weiterzuverfolgen.


zu TOP 5.3
Handlungsprogramm Klimaschutz 2020:
Konzept zur Förderung der Kinder- und Jugendmobilität "So läuft das"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01225-15)

Frau Schnittker bat um schriftliche Antwort auf die Frage, in welche Richtung es bezogen auf Stadtbezirke weiter gehe.

Frau Dr. Schauenberg sprach an, dass es optimistisch sei, bei einer flächendeckenden Ausweitung des Konzeptes keine Belastung des städtischen Haushalts durch Infrastruktur-maßnahmen zu erwarten. Das Modellprojekt habe gezeigt, dass nicht viele bauliche Maßnahmen nötig waren. Auswahlkriterium sei aber eine niedrige verkehrstechnische Komplexität gewesen. Das sei aber nicht die Regel in Dortmund. Dieses solle man berücksichtigen.

Die Fraktion B’90/Die Grünen zeigte sich erfreut über die Vorlage. Es gebe den Vorschlag der Verwaltung, das Ganze als Zeitplan vorzustellen.
Die Bitte um Stellungnahme der Fraktion B’90/Die Grünen aus der Schulausschuss-Sitzung vom 06.05.2015 mit der Drucksachen Nr.: 01196-15-E1 ist hiermit erledigt.


Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei 1 Enthaltung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Konzept „So läuft das“ zur Förderung der Kinder- und Jugendmobilität und die Ergebnisse aus der Pilotphase zur Kenntnis. Der Rat beschließt zudem die Fortschreibung des Konzeptes für eine Anwendung in den Bereichen Radschulwege, Schulwege im öffentlichen Nahverkehr und Schülerspezialverkehre sowie die Durchführung einer zweiten Pilotphase.


zu TOP 5.4
Erlassänderungen für die offene Ganztagsgrundschule
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00932-15-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… zu dem Tagesordnungspunkt Erlassänderung für die Offene Ganztagsschule nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

1. Die Änderung des Erlasses über die Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich hat zur Folge, dass sowohl Landeszuwendungen als auch die kommunalen Eigenanteile des Schulträgers stufenweise erhöht werden.

Die Landeszuwendungen erhöhen sich wie folgt:

Fördersätze Land je Schüler/in und Schuljahr
Pflichtförderung je GU / Förderschüler je Schuljahr
bisher
935,00 €
1890,00 €
01.02.2015
950,00 €
1918,00 €
01.08.2015
965,00 €
1946,00 €
01.08.2016 ff
Der Betrag erhöht sich jeweils zum 01.08. um 1,5 %

Der kommunale Eigenanteil erhöht sich wie folgt:

Pflichtförderung je Schüler und Schuljahr
Pflichtförderung je GU / Förderschüler je Schuljahr
bisher
410,00 €
800,00 €
01.02.2015
416,00 €
806,00 €
01.08.2015
422,00 €
812,00 €
01.08.2016 ff
Der Betrag erhöht sich jeweils zum 01.08. um 1,5 %


Diese Erhöhung hat auf der Basis von 9.300 offenen Ganztagsplätzen für den städtischen Haushalt folgende Auswirkung:
Haushaltsjahr
Betrag (ca.)
2015
74.400,00 €
2016
125.550,00 €
2017
176.700,00 €
2018
227.850,00 €
2019
279.000,00 €


2. Die Mitteilung über die Änderung bestehender Erlasse für die Offene Ganztagsschule erfolgte über eine Rundmail der Bezirksregierung Arnsberg am 19.01.2015.
3. Die zusätzlichen Aufwendungen, die der Stadt Dortmund durch die Erhöhung des kommunalen Eigenanteils entstehen, werden im Rahmen der anstehenden Budgetgespräche angezeigt und fließen in die Haushaltsplanberatungen 2016 ff ein.
Der entstehende Mehrbedarf für das Jahr 2015 kann aus dem Budget des Familien-Projektes gedeckt werden.“


Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



6. Anträge / Anfragen

zu TOP 6.1
Einladung des VBE-Vorsitzenden Udo Beckmann
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 01481-15)

Es lag folgender Antrag zur Tagesordnung der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

„… die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet die Schulausschussvorsitzende zur nächsten Sitzung des Schulausschusses 24.06.2015 den Vorsitzenden des Verbandes Bildung und Erziehung
(VBE) Herrn Udo Beckmann einzuladen.

Begründung:

Der Bericht zur bundesweiten Umfrage des Verbandes macht in eklatanter Weise deutlich,
dass sich 77% Prozent der LehrerInnen negativ über die bisherige Umsetzung der schulischen
Inklusion äußern. Vor allem die LehrerInnen sehen sich angesichts fehlender Ausbildung
für die Inklusionsaufgabe gar nicht oder nur zum Teil vorbereitet.
Es muss für die schulpolitisch Verantwortlichen in Dortmund von großem Interesse sein,
wie weit sich die vom VBE vorgestellten Ergebnisse auf Dortmund übertragen lassen und
welche möglichen Konsequenzen sich für die an der schulischen Inklusion beteiligten Akteure
ergeben können.

Der VBE Vorsitzende Udo Beckmann hat sowohl Interesse als auch die zeitliche Verfügbarkeit
zum oben genannten Termin signalisiert.“


Der Antrag wurde von Herrn Dingerdissen zurückgezogen (s. TOP 3.5).


zu TOP 6.2
Kommunale Aufwendungen für schulische Inklusion
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01579-15)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01579-15-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

„… das InklusionsFörderGesetz vom 09.07.2014 regelt den finanziellen Ausgleich
a) wesentlicher Belastungen der Schulträger zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen und
b) die Gewährung einer Inklusionspauschale zur Förderung weiterer kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion.

Das von der Landesregierung mit der Evaluation des Gesetzes beauftragte Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung soll zu dem Ergebnis gekommen sein, dass die den Kommunen für die nächsten fünf Jahre bereitgestellten Landesmittel in Höhe von jährlich 25 Mio € für den Belastungsausgleich (a) und 10 Mio € für die Inklusionspauschale (b) auskömmlich seien und derzeit keine Nachsteuerung beabsichtigt sei.

Zu diesem Sachverhalt bitten wir die Schulverwaltung um eine Einschätzung und die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Kosten der Schulträger werden für den sog. Belastungsausgleich herangezogen?

2. Was soll durch die Inklusionspauschale mitfinanziert werden?

3. In welcher Höhe sind Landeszuweisungen aus dem Inklusionsfördergesetz erfolgt?

4. Wie erklären sich die im Evaluationszeitraum ermittelten relativ geringen Aufwendungen der inklusionsbedingten Sach- und Investitionsausgaben (an Grundschulen 51.292, weiterführenden Schulen 109.198 €), wenn im aktuellen Dortmunder Bericht zur „Inklusiven Schulentwicklung“ stetig steigende Quoten von derzeit 56,1 % an Primar- und 39,5 % in der Sekundarstufe I erfasst worden sind?

5. Wie schätzt die Verwaltung vor dem Hintergrund weiter steigender Inklusionsbedarfe an Regelschulen das Investitionsvolumen für die Zukunft an Dortmunder Schulen ein?

6. Welche zusätzlichen Maßnahmen außerhalb eines individuellen Förderbedarfs sind für die Ausstattung an Schulen (Barrierefreiheit, Fachräume, Differenzierungsräume) darüber hinaus erforderlich?

7. Hat das Land die Inklusionsförderung mit verbindlichen Raumprogrammen für die unterschiedlichen Förderschwerpunkte sowie einer barrierefreien Nutzung von Schulgebäuden verbunden? Sind zeitlich Vorgaben für eine Umsetzung geplant?

8. Insgesamt wird die Schulverwaltung um eine Einschätzung gebeten, ob die für die nächsten fünf Jahre geplanten Landeszuweisungen für die Anforderungen und die Umsetzung der schulischen Inklusion an Dortmunder Schulen als ausreichend angesehen werden.“

Frau Schnittker führte aus, dass einige der Fragen bereits durch den Vortrag von Herrn Hilsmann beantwortet seien, die weiteren Fragen sollten durch die Verwaltung schriftlich beantwortet werden. (unter TOP 3.6),

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 6.3
Lessing-Grundschule
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01578-15)

Es lag folgender Vorschlag zur Tagesordnung der SPD-Fraktion vor:

„… die SPD-Fraktion bittet, den Tagesordnungspunkt „Lessing-Grundschule“ für die nächste Sitzung vorzusehen.

Seit über zwei Jahren befasst sich der Schulausschuss regelmäßig mit der räumlich unzureichenden Situation der Lessing-Grundschule in der Nordstadt, die nur durch einen Schulneubau und die Errichtung einer Turnhalle gelöst werden kann.

Zwischenzeitlich (2014) sind nach politischem Beschluss Machbarkeitsstudien durchgeführt worden, so dass nunmehr eigentlich eine politische Entscheidung getroffen werden kann. Bislang sind allerdings noch keine abschließenden Ergebnisse vorgelegt oder Handlungsschritte empfohlen worden.

Aus diesem Grund bittet die SPD-Fraktion die Verwaltung um einen aktuellen Sachstandsbericht über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien sowie mögliche Standortalternativen für einen Neubau der Lessing-Grundschule.“

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 6.4
Nutzung digitaler Medien an Dortmunder Schulen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 01630-15)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

„… Im November 2014 wurde eine deutschlandweite Befragung von Lehrern zur IT-Ausstattung der Schulen sowie der Nutzung von digitalen Medien im Unterricht durchgeführt. Diese Studie wurde vom VBE Verband Bildung und Erziehung e.V. in Auftrag gegeben und von Forsa durchgeführt.
Dabei kam heraus, dass die Ausstattung von Schulen rückständig und unterentwickelt ist. Die Entwicklung der digitalen Schule wird von staatlicher Seite vernachlässigt und ist in erster Linie der privaten Initiative der Lehrer, Schüler und der Eltern überantwortet.
Die Fraktion Die Linke & Piraten möchte gerne wissen, wie die Situation an den Schulen in Dortmund aussieht:
· Wie sind die Grundschulen und weiterführenden Schulen, aufgeschlüsselt nach Schule und Schultyp, in Dortmund mit digitalen Geräten (Tablets, Notebooks etc.) ausgestattet?
· An welchen Schulen müssen Lehrer und Schüler ihre eigene Hardware einsetzen? Müssen Schüler auf eigene Kosten während des Unterrichts ins Internet gehen?
· An welchen Schulen gibt es freies WLAN? Wie viele Schulen verfügen über ein eigenes Schulnetz? Können die Schüler sich mit ihrer eigenen Hardware ins Schulnetz einwählen (BYOD)?
· Für welche Fächer und für welche Lerninhalte werden an Dortmunder Schulen Computer und das Internet eingesetzt (e-learning, Recherche etc.)?
· An einigen weiterführenden Schulen in Dortmund wird das Fach Informatik angeboten - wo als Grundkurs und wo als Leistungskurs? Inwieweit wird die Medienkompetenz der Lehrer gefördert?


Begründung:
Der kompetente Umgang mit Computern, dem Internet und digitalen Medien aller Art ist eine Grundvoraussetzung, um im geistes - wie im naturwissenschaftlichen Bereich zielgerichtet und erfolgreich lernen zu können. Es ist folglich eine zentrale Aufgabe der Schule, für alle Schüler und Schülerinnen unter gleichen Bedingungen die Voraussetzungen für zukunftorientiertes Lernen zu schaffen. Nur wenn die Schule diese Möglichkeiten zur Verfügung stellt, sind die Voraussetzungen geschaffen, dabei kein Kind zurück zu lassen, da der finanzielle Aufwand für das Equipment nicht von jedem Elternhaus geleistet werden kann.“


Frau Dr. Schauenberg sprach dazu den Medienentwicklungsplan der vorherigen Legislaturperiode an, der sicherlich schon einige Antworten beinhalte.
Es stelle sich die Frage, wie von der städtischen Seite technische Rahmenbedingungen geschaffen würden, wenn Hardware durch Fördervereine oder andere Quellen angeschafft würde. In solchen Fällen wären geringere Investitionen des Schulträgers notwendig.

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 6.5
Sicherheitsstandards in Schulbussen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 01696-15)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 01696-15-E1)

Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

„… zu o. g. Tagesordnungspunkt bitten wir um Beratung und Abstimmung über folgenden Anträge:

1) Die Verwaltung erstellt einen verbindlichen Kriterienkatalog, welche Mindeststandards
alle Fahrzeuge im Schülerspezialverkehr aufweisen müssen. Hier ist der Sicherheit der
Fahrgäste Priorität einzuräumen.

2) Die Verträge mit den Busunternehmen werden in der Weise geändert, dass bei Verstößen
gegen den Kriterienkatalog ein Sonderkündigungsrecht besteht.

Begründung

Wiederholt wurden in Dortmund Verstöße gegen die Verkehrssicherheit in Schulbussen
festgestellt. Es ist daher notwendig, verbindliche Standards festzulegen. Wir sind in der
Verpflichtung, jetzt etwas zu unternehmen, bevor ein Unfall passiert. Es muss möglich sein
Unternehmen zu kündigen, wenn sie gegen Sicherheitsrichtlinien verstoßen.“

Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zog den Antrag zurück.


zu TOP 6.6
Kapazitäten der Berufskollegs
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01717-15)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01717-15-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B’90/Die Grünen vor:

„… der Presse war zu entnehmen, dass ca. 500 Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen eine Absage der Dortmunder Berufskollegs hinsichtlich ihres Wunsches nach einer weiteren schulischen Ausbildung erhalten haben, da an den Kollegs nicht ausreichend Plätze zur Verfügung stehen. Die Agentur für Arbeit hat daraufhin gemeinsam mit dem Regionalen Bildungsbüro der Stadt zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, um Alternativen zum weiterführenden Schulbesuch aufzuzeigen.

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gebeten, einen Sachstandsbericht über die Kapazitäten der Dortmunder Berufskollegs zu geben. Insbesondere bitten wir dabei um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie hat sich die Zahl der von den Berufskollegs abgelehnten Schülerinnen und Schüler in den letzten fünf Jahren entwickelt?

2. Von welcher Entwicklung hinsichtlich der Schüler*innenzahlen - vor allem der Neuanmeldungen - an den Berufskollegs geht die Verwaltung in den kommenden Jahren aus?
3. Welchen Bedarf hinsichtlich zusätzlicher Plätze sieht die Verwaltung vor dem Hintergrund der Ablehnungen?

4. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung darüber, in welche alternativen Ausbildungs- oder andere Maßnahmen (betriebliche Ausbildung, außerschulische berufliche Vorbereitung, Bundesfreiwilligendienst) die abgelehnten Schülerinnen und Schüler in den vergangenen Jahren vermittelt werden konnten?“

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 6.7
Schoko-Ticket
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01718-15)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01718-15-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B’90/DIE GRÜNEN vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie viele Dortmunder Schülerinnen und Schüler haben einen Anspruch auf die Übernahme ihrer Fahrtkosten (SchokoTicket) zur Schule?

2. Wie viele Dortmunder Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf die Übernahme ihrer Fahrtkosten zur Schule?

3. Welche Kosten entstehen der Stadt als Schulträger durch die Übernahme der Fahrtkosten?

4. Welche Refinanzierungen seitens des Landes gibt es für die Stadt?

5. Wie und in welcher Höhe werden vorhandene Refinanzierungsmöglichkeiten genutzt?
6. Wie wird hinsichtlich der Übernahme der Fahrtkosten bei Schüler*innen von Auffangklassen /Vorbereitungsklassen verfahren?

7. Wie kann aus Sicht der Verwaltung vor dem Hintergrund der vorhandenen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten eine grundsätzliche Mobilität mit einem Schoko-Ticket für alle Schüler*innen in Dortmund geschaffen werden?

Begründung:
Schülerfahrkosten für die Schülerinnen und Schüler der städtischen Schulen in Dortmund werden von der Stadt auf Antrag übernommen (SchokoTicket). Die Voraussetzungen dafür sind erfüllt, wenn der Schulweg (Fußweg) für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 länger als 2 km, für die Klassen 5-10 länger als 3,5 km und ab der 11. Klasse länger als 5 km ist. Erreicht der Schulweg diese Länge nicht, können die Voraussetzungen erfüllt sein, wenn der Schulweg besonders gefährlich ist oder aus gesundheitlichen Gründen nicht zu Fuß zurückgelegt werden kann.
Das SchokoTicket ist nicht nur auf dem Schulweg und während der Schulzeit, sondern rund um die Uhr nutzbar. Für eine zusätzliche Nutzung im gesamten Verkehrsverbund Rhein-Ruhr müssen jedes volljährige, sowie die beiden ersten minderjährigen Kinder einer Familie einen Eigenanteil zahlen. Damit wird eine – bezuschusste – Mobilität für einen großen Teil der Schüler*innen geschaffen. Schüler*innen, die die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllen, bleiben davon zurzeit ausgeschlossen.“

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 6.8
Sporthalle am U
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01716-15)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01716-15-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o. g. TOP um einen Sachstand zur geplanten Sporthalle für das Robert-Bosch sowie das Robert-Schumann-Berufskolleg.

Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wann wird mit dem Bau der geplanten Sporthalle begonnen?

2. Wie wird gewährleistet, dass die Sporthalle den beiden Berufskollegs rechtzeitig zur Aufnahme des Schulbetriebs im kommenden Jahr zur Verfügung steht?

3. Wie bewertet die Verwaltung aus heutiger Sicht, dass für 6000 Schüler*innen der Berufskollegs eine 4-fach Sporthalle zur Verfügung stehen soll?

4. Welche Notwendigkeiten sieht die Verwaltung für eine größere Halle?

5. Welche finanziellen und räumlichen Möglichkeiten sieht die Verwaltung für eine größere Sporthalle auf der angedachten Fläche?

6. Wie bewertet die Verwaltung die zusätzlich geplante Mitnutzung von Sporthallen an der Victor-Troyka-Straße hinsichtlich der Entfernung der Hallen und der Unterrichtsplanung?

Begründung:
Die bisherigen Beschlüsse für die beiden neuen Berufskollegs am U sehen die Errichtung einer 4-fach-Sporthalle am Standort Übelgönne/Unionstraße vor.

Von den Schulpflegschaften sowie den Stadteltern wird bezweifelt, dass diese Halle den Bedarf an Sportunterricht decken kann.“

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 6.9
Schulentwicklung in der Nordstadt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01719-15)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01719-15-E1)

Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B’ 90/ DIE GRÜNEN vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um die Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird gebeten, einen Zeitplan für den Prozess der Schulentwicklung in der Nordstadt zu erstellen. Dabei sollten die weiteren Schritte des inzwischen begonnenen Planungsprozesses dargestellt werden. Der Zeitplan sollte insbesondere die zukünftige Entwicklung der Anne-Frank-Gesamtschule darstellen.

Begründung:
Der Schulausschuss hat sich in seiner Sitzung im Januar dafür ausgesprochen, die weiterführenden schulischen Bildungsangebote im Stadtbezirk Innenstadt-Nord bedarfsgerecht und den Wünschen der Eltern entsprechend auszubauen und schulformbezogen weiterzuentwickeln. Dabei sollen insbesondere die Ergebnisse der Elternbefragung an den Grundschulen in der Nordstadt hinsichtlich weiterer schulischer Angebot des längeren gemeinsamen Lernens sowie zusätzlicher Ganztagsunterrichtsangebote konstruktiv aufgegriffen und konzeptionell entwickelt werden. Ziel soll ein passgenaues Bildungsangebot für Kinder und Jugendliche in der Nordstadt sein.

Erster Schritt des dialogischen Planungsprozesses unter Beteiligung aller relevanten Partner war die Auftaktveranstaltung „Schulentwicklung in der Nordstadt“ am 4. Mai im Theater im Depot. Eine weitere öffentliche Veranstaltung soll im Herbst folgen.
Ein Zeitplan der von der Verwaltung angedachten und geplanten weiteren Schritte verleiht der insbesondere von den Nordstadtschulen angestoßenen Diskussion und dem Planungsprozess sowie dem Wunsch nach absehbarer Veränderung ein größeres Gewicht und Transparenz.“


Frau Plieth erläuterte kurz den Antrag ihrer Fraktion.

Frau Dr. Schauenberg sprach sich für eine Zustimmung zu dem Antrag aus, machte jedoch noch einmal deutlich, dass lediglich 25 % der Eltern das längere gemeinsame Lernen nachfragten.

Herr Spieß erklärte für seine Fraktion ebenfalls Zustimmung. Die Begründung sei nicht Teil des Antrages, aus diesem Grund nicht ausschlaggebend.

Frau Plieth stellte fest, dass der angesprochene 25 %ige Elternwille auf jeden Fall bei der Planung berücksichtig werden solle.

Der Schulausschuss stimmte dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN
einstimmig bei 2 Enthaltungen zu.

Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.








Die Vorsitzende teilte mit, dass Herr Jonas Obenaus (Bezirksschülervertretung) seinen Abschied aus dem Schulausschuss erklärt habe und wünschte ihm im Namen des Ausschusses alles Gute für die Zukunft.

Sie dankte für die Mitarbeit am heutigen Tage und schloss die öffentliche Sitzung um 18.25 Uhr.






A l t u n d a l - K ö s e K o n a k F ä r b e r
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin

Anlagen:

(See attached file: TOP_3.1_Präsentation_Berufsbildungszentrum.pdf)
(See attached file: TOP_3.2_Stand_Auffangklassen.pdf)
(See attached file: TOP_3.6_Präsentation_Inklusionm.pdf)