Niederschrift

über die 36. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 28.11.2007
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:05 - 18:20 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:


Herr RM Hengstenberg, Vorsitzender (CDU)
Herr Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Follert (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Horitzky (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr sB Hedtke (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Falkenstein-Vogler (SPD)
Herr RM J. Fischer (SPD)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Ollech (SPD)
Frau RM Poschmann (SPD)
Herr RM Schilff (SPD)
Frau RM Schnittker (SPD)
Frau RM Weyer (SPD) bis 17.00 Uhr
Herr RM Borris (SPD) ab 17.00 Uhr i.V. für Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Zupfer (SPD)
Frau RM Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
Frau RM Reuter (B’90/Die Grünen)
Herr RM Tönnes (B’90/Die Grünen)
Herr RM Tokarski (Fraktion FDP/Bürgerliste) i.V. für Herrn RM Gerber (FDP/BL)
Herr sB Müller-Späth (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Thieme (DVU)

2. Beratende Mitglieder:

Herr RM Münch


Herr RM Prof. Richter - (Die Linken im Rat)
Herr sE Schröder - Seniorenbeirat
Herr Prof. Dr. Finke – Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund
Herr Lenfert - Polizeipräsidium Dortmund
Frau Schmidt – Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“
Herr Sigges – DSW21

3. Verwaltung:

Herr StD Sierau – 6/Dez.


Herr StR Stüdemann – 4/Dez.
Herr Pompetzki – 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Frau Albertz – StA 60 zu TOP 3.1
Herr Wilde - 61/AL
Herr Sagolla – StA 61 zu TOP 3.1
Herr Götzmann - 66/stv. AL
Herr Dr. Falk – StA 66 zu TOP 7.3
Herr Blume - 67/AL
Herr Klüh - 68/WL
Frau Bertram – StA 68
Herr Schließler - 69/AL
Herr Löchle – 6/Agenda-Büro zu TOP 3.1
Frau Mai – 8/KAR zu TOP 3.2
Herr Mondry – StA 23 zu TOP 2.2
Herr Schulte – StA 20 zu TOP 3.5
Frau Schulte – StA 01
Frau Skodzik – StA 01

4. Gäste:

Herr Becker – Wasserwerke Westfalen, Schwerte
Frau Hütter – Wasserwerke Westfalen, Schwerte


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 36. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 28.11.2007, Beginn: 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2008/2009 (Doppelhaushalt)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09845-07)
Anlage: Hinweise zur Lesehilfe 2008/2009
- Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 17.10.2007 vor.

Hinweis: Bitte bringen Sie den Haushaltsplanentwurf 2008/2009 (Band 1 und 2) zur Sitzung mit. Er liegt allen Mitgliedern in Papierform vor.

2.2 Investitions- und konsumtive Maßnahmen im Hochbau/Maßnahmenpriorisierung 2008 ff
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09820-07)
- Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 17.10.2007 vor.

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 European Energy Award (EEA)® - Europäischer Energie Preis: Bericht und energiepolitisches Arbeitsprogramm
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09683-07)

3.2 Umsetzung der Europäischen Strukturfondsförderung EFRE 2007-2013 in NRW und Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10406-07)

3.3 Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für die "Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund" sowie Bestellung eines Geschäftsbereichsleiters
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10061-07)

3.4 Lärm- und abgasreduzierende Maßnahmen an der B 1 / A 40 / A 44
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10076-07)

3.5 Abwicklung der ÖPNV-Pauschale nach § 11 ÖPNV-Gesetz NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10463-07)

3.6 Stadtumbau Rheinische Straße; hier: Miniparks, Fassadengestaltung/Haus- und Hofbegrünung und Schaffung attraktiver Quartierseingänge
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10311-07)

3.7 Fredenbaumpark
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09312-07-E1)
- Der Antrag lag zur Sitzung am 15.08.2007 vor.

Hierzu lagen zur Sitzung am 14.11.2007 vor:
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 12.09.2007
- Überweisung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 23.10.2007

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

4.1 Fortschreibungsentwurf 2007 des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes (InSEKt) Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09583-07)

Aufgrund des Umfanges der Vorlage wurde diese gesondert
- den Ratmitgliedern, die weiterhin die Unterlagen in Papierform erhalten, über die Schließfächer im Rathaus
- den sachkundigen Bürgern, den sachkundigen Einwohnern und den beratenden Mitgliedern über die Post mit Schreiben vom 31.10.2007 zur Verfügung gestellt.

4.2 Beitrag der Stadt Dortmund zur nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung der Metropole Ruhr/Qualifizierung der Ziel 2-Projekte;
Programmschwerpunkt "Nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung", Projektfamilie Ruhr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10223-07)

4.3 Bauleitplanung, Änderung Nr. 1 des Bebaungsplanes In O 105/2 - Bremer Straße - im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10342-07)

4.4 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Br 215 - ehemaliges Pappelstadion -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10281-07)

4.5 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 146 - östlich Zum Holz -
I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Beschluss zur Reduzierung des Planbereiches; III. Beschluss zum Erlass einer Satzung zur teilweisen Aufhebung der Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Ev 146 vom 21.06.2007; IV. Beschluss zur Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens im vereinfachten Verfahren; V. Beschluss zur Offenlegung des Bebauungsplanes Ev 146
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09045-07)

4.6 Einkaufszentrum EKS in Dortmund-Scharnhorst (Bebauungsplan Scha 105);
hier: Information über Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10382-07)

4.7 Bauleitplanung; 13. Änderung des Flächennutzungsplanes - Seniorenresidenz Limburger Postweg - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hö 265 - Seniorenresidenz Limburger Postweg -
hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10377-07)

4.8 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 220 – Ehemalige Gärtnerei Erlenbachstraße –
hier: Einstellung des Planverfahrens und Aufhebung der Beschlüsse nach § 12 Abs. 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10326-07)

4.9 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 205 - Nagelpötchen -
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10454-07)

4.10 Bauleitplanung; 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 -Gewerbegebiet Aplerbeck Ost-
hier: Beschluss zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Verzicht auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Reduzierung des Bebauungsplanänderungsbereiches, Erweiterung des Bebauungsplanänderungsbereiches, Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09371-07-E2)
- Schreiben des Herrn StD Sierau vom 31.10.2007

4.11 Planverfahren Hohenbuschei
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10038-07)
- Der Vorschlag zur Tagesordnung lag zur Sitzung am 17.10.2007 vor.

5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung
- unbesetzt -

6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

6.1 Energieeinsparprogramm
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09914-07)
- Haupt- und Finanzausschussvorlage

6.2 Solardachpool
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10221-07)

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

7.1 Benennung der Westumgehung Asseln L 556 n
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10378-07)

7.2 Maßnahmen für den Radverkehr
hier: Heiliger Weg u. a.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09938-07)
- Vorlage an die Bezirksvertretungen

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

8.1 Stadtbahnentwicklungskonzept Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09233-07)

Hierzu liegt vor:
- Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 24.10.2007
8.2 Zukunft des Dortmunder Stadtbahnsystems
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08524-07-E1)
- Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 02.05.2007 vor.

9. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

10. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

10.1 3. Quartalsbericht 2007 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10267-07)

11. Angelegenheiten des Umweltamtes

11.1 Energiekonzept PHOENIX See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09733-07)

11.2 Realisierung von Maßnahmen der Landschaftsplanung; III. Quartalsbericht 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10371-07)

11.3 Luftqualitätsmessstation Dortmund-Hörde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09444-07)

11.4 Sanierung der Fläche der ehemaligen Gasverdichter- und -reinigungsanlage Minister Stein
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10359-07)

11.5 PFT-Belastung des Trinkwassers
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10543-07)

12. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

13. Anfragen
- unbesetzt -


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hengstenberg - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau RM Horitzky benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr RM Hengstenberg weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
zu TOP 1.3
Fahrradfeindliche Pflasterung der Hansastraße
Anfrage zur Tagesordnung (RM Münch)
(Drucksache Nr.: 10476-07)

Herr RM Harnisch bittet im Namen der SPD-Fraktion darum, die Vorlagen zu
TOP 8.1 Stadtbahnentwicklungskonzept Dortmund (Drucksache Nr.: 09233-07), den damit im Zusammenhang zu sehenden TOP 8.2 Zukunft des Dortmunder Stadtbahnsystems, Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08524-07-E1) und TOP 11.1 Energiekonzept PHOENIX See (Drucksache Nr.: 09733-07) zu vertagen.

Außerdem zieht er den gemeinsamen Vorschlag zur TO der SPD-Fraktion und der Fraktion B'90/Die Grünen unter TOP 4.11 Planverfahren Hohenbuschei (Drucksache Nr.: 10038-07) zurück.

Die Verwaltung macht den Vorschlag, die Tagesordnung um die Vorlage „Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund (Drucksache Nr.: 10366-07)“ als TOP 7.3 zu erweitern. Ein Schreiben zur Dringlichkeit liegt dem Ausschuss vor.

Der Ausschuss nimmt die Vorlage mit einem einstimmigen Beschluss in die Tagesordnung auf.

Herr RM Münch hat im Wege der Dringlichkeit darum gebeten, seine Anfrage zur TO „Fahrradfeindliche Pflasterung der Hansastraße“ (Drucksache-Nr.: 10476-07) auf die Tagesordnung zu nehmen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt es einstimmig ab, die Tagesordnung um die Anfrage des Herrn RM Münch zu erweitern.

Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen und Erweiterungen einstimmig genehmigt.





2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2008/2009 (Doppelhaushalt)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09845-07)

Herr RM Follert bittet im Namen der CDU-Fraktion darum, die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat durchlaufen zu lassen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat weiter.

zu TOP 2.2
Investitions- und konsumtive Maßnahmen im Hochbau/Maßnahmenpriorisierung 2008 ff
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09820-07)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hatte die Vorlage bereits am 17.10.207 zur Kenntnis genommen. Es findet keine weitere Beratung statt.

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
European Energy Award (EEA)® - Europäischer Energie Preis: Bericht und energiepolitisches Arbeitsprogramm
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09683-07)

Frau RM Lührs macht deutlich, dass die Stadtverwaltung Dortmund für den European Energy Award eine Ist-Analyse machen musste, die zeigt, dass in Dortmund seit Jahren Bausteine für eine vernünftige kommunale Klimapolitik gesetzt wurden. Die Ist-Analyse bezieht sich auf den Stand von 2006. Es sind darüber hinaus noch weitere Beschlussfassungen erfolgt, so dass das aktuelle Ergebnis noch besser wäre. Es sollte Ziel sein, den Preis zu erhalten und die Punktzahl noch weiter zu erhöhen.

Auf die Frage des Herrn Prof. Dr. Finke nach den auf Seite 13 dargestellten Prozentzahlen im Bereich der Mobilität erklärt Herr Löchle, dass auf Seite 9 die richtige Prozentzahl von 68 % für die Mobilität genannt ist. Die falsche Prozentzahl von 80 % auf Seite 13 könne nur ein Schreib- oder Übertragungsfehler sein.

Frau RM Reuter sieht den Bericht als Beweis an, dass die Stadt Dortmund in den letzten Jahren auf dem richtigen Weg sei und positive Ergebnisse vorweisen könne. In verschiedenen Bereichen sind trotzdem noch erhebliche Verbesserungsmöglichkeiten erkennbar.

Herr RM Münch erkennt als wesentliche Maßnahme im Klimaschutz an, dass z. B. die Stadt Bochum 100 % Ökostrom nutzt. Er bezeichnet dies als Vorreiterrolle.

Auf die Nachfrage des Herrn sB Müller-Späth berichtet Herr Löchle über Dortmund im Ranking, dass in Europa sich ca. 430 Kommunen, in Deutschland ca. 100 und in Nordrhein-Westfalen über 45 Kommunen beteiligt haben. Münster ist in NRW mit 80 % an der Spitze, Bielefeld folgt mit 68 %, Bochum mit 67 %, Bonn mit 61 %, Wuppertal mit 60 %, Düsseldorf wurde mit 55 % zertifiziert. Im europäischen Vergleich ist Münster auch an der Spitze, es folgen Lausanne, Zürich, Basel und auch Jena.

Herr RM Pisula erklärt, dass einzelne Maßnahmen in der Vorlage enthalten sind, von der die CDU-Fraktion wenig halte, genau wie dort Maßnahmen genannt sind, die von der CDU gefordert werden.

Herr RM Dr. Eigenbrod gibt den Hinweis, dass der Bochumer Ökostrom aus einem Wasserkraftwerk gewonnen wird, das aber bereits bestand.

Für Herrn RM Münch wird der Markt von Angebot und Nachfrage bestimmt. Je größer die Nachfrage nach Ökostrom sei, desto mehr werde auch gewonnen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU-Fraktion, dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht zum European Energy Award zur Kenntnis und beschließt das unter Punkt 6 „Maßnahmenplan“ der Anlage zusammengestellte Maßnahmenpaket als energiepolitisches Arbeitsprogramm.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die externe Zertifizierung durchführen zu lassen.

zu TOP 3.2
Umsetzung der Europäischen Strukturfondsförderung EFRE 2007-2013 in NRW und Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10406-07)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung der Europäischen Strukturfondsförderung EFRE 2007 – 2013 in Dortmund einzuleiten. Hierzu zählen:

1. Die weitere Bearbeitung der Projekte, insbesondere die Beteiligung an den branchenorientierten Wettbewerben des Landes mit dem Ziel einer zügigen Umsetzung.

2. Die Konkretisierung künftiger Vorhaben mit dem Ziel der Antragstellung, unter Berücksichtigung der finanziellen Handlungsmöglichkeiten der Stadt.

3. Die weitere Mitwirkung im Prozess der regionalen Abstimmung der wirtschaftsbezogenen Ziel 2-Projekte auf Ebene der Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr.
zu TOP 3.3
Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für die "Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund" sowie Bestellung eines Geschäftsbereichsleiters
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10061-07)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.








zu TOP 3.4
Lärm- und abgasreduzierende Maßnahmen an der B 1 / A 40 / A 44
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10076-07)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Beantragung eines Durchfahrverbotes für den Schwerlastverkehr über 7,5 t in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr zwischen den Autobahnkreuzen Dortmund/Unna und Dortmund-West bei der Bezirksregierung Arnsberg zur Kenntnis. Dem Lkw-Durchgangsverkehr stehen alternativ die Verbindungen über die A1-A 45 und die A 1-A2-A45 zur Verfügung. Der Ziel- und Quellverkehr innerhalb der Sperrstrecke soll möglich bleiben.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 bzw. 70 km/h aus Gründen des Lärmschutzes ganztägig in dem Streckenabschnitt der B1 zwischen B 236 und B54 auf 50 km/h beschränkt hat.

zu TOP 3.5
Abwicklung der ÖPNV-Pauschale nach § 11 ÖPNV-Gesetz NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10463-07)

Herr sB Müller-Späth bittet um Auskunft, wo der verbleibende Betrag von 5.000,-- € geblieben sei. Unter den finanziellen Auswirkungen auf Seite 1 der Vorlage wurden von 150.000,-- € die Beträge 120.000,-- € und 25.000,-- € verplant, so dass dieser Betrag offen bleibe.

Herr Schulte erklärt, dass es statt 120.000,-- € tatsächlich 125.000,-- € heißen müsse. Es handle sich um einen Schreibfehler.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund überträgt die Abwicklung der ÖPNV-Pauschale nach
§ 11 ÖPNV-Gesetz NRW dem Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) bis einschließlich 2010 mit der Maßgabe, dass diese Aufgabe auf die VRR AöR übertragen wird und dass 10 % des dem VRR insgesamt übertragenen Betrages den Zweckverbandsmitgliedern für eigene Zwecke des ÖPNV zufließen. Die übrigen 90 % verwendet der VRR für die Fahrzeugförderung der ÖSPV-Verkehrsunternehmen entsprechend den heutigen Regularien.

zu TOP 3.6
Stadtumbau Rheinische Straße; hier: Miniparks, Fassadengestaltung/Haus- und Hofbegrünung und Schaffung attraktiver Quartierseingänge
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10311-07)

Herr StD Sierau sagt auf den Hinweis des Herrn RM Follert zu, dass die Verwaltung dafür sorgen werde, die dargestellte Qualität der Maßnahmen nachhaltig zu erhalten. Dies sei auch durch die Förderrichtlinien abgesichert.
Der städtebauliche Rahmenplan zeige verschiedenste Gebäude, die stadtbildprägende Bedeutung und die städtebauliche Qualitäten haben.

Herr RM Thieme stimmt im Namen der DVU-Fraktion der Sanierung im Kern zu, aber die teilweise rücksichtslose moderne Gestaltung von Verkehrsbereichen werde nicht gern gesehen.



Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt vorbehaltlich einer öffentlichen Förderung aus Zuwendungsmitteln folgende Maßnahmen im Rahmen des Projektes „Stadtumbau Rheinische Straße“:

1. Die Teilmaßnahme „Miniparks“ wird entsprechend der in der Begründung dargestellten Form in einem Zeitraum von zehn Jahren durchgeführt. Die Förderbedingungen gelten analog zur „Richtlinie der Stadt Dortmund zur Förderung der Gestaltung und Begrünung auf privaten Grundstücken innerhalb festgelegter Stadterneuerungsgebiete“ in der Fassung vom 07.06.2007.

2. Während eines Zeitraums von zehn Jahren soll die Teilmaßnahme „Fassadengestaltung/Haus- und Hofbegrünung“ in der im Folgenden dargestellten Form durchgeführt werden. Die Förderbedingungen werden analog zur „Richtlinie der Stadt Dortmund zur Förderung der Gestaltung und Begrünung auf privaten Grundstücken innerhalb festgelegter Stadterneuerungsgebiete“ (Fassung vom 07.06.2007) festgelegt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt in einem Zeitraum von vier Jahren die Eingänge in das Stadtumbaugebiet „Rheinische Straße“ aufzuwerten.

zu TOP 3.7
Fredenbaumpark
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09312-07-E1)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 12.09.2007
- Überweisung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 23.10.2007
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 21.11.2007

Frau RM Dr. Hetmeier verweist auf den Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der Sitzung vom 21.11.2007 und erhebt diesen Beschluss zum Antrag.

Auf Nachfrage der Frau RM Horitzky stellt Herr StR Stüdemann heraus, dass die Verwaltung bereits an dem nachfolgend genannten Auftrag, der am 12.09.2007 von der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschlossen worden war, arbeite:
„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beauftragt die Verwaltung vom Pächter der Gastronomie Schmiedingslust im Fredenbaum ein Konzept zur Bewirtschaftung 2008 einzufordern und der Bezirksvertretung zur Kenntnis zu geben.“

Herr sB Müller-Späth bittet um Auskunft, wer die in den Bemerkungen zu Punkt 5 genannten
“kompetenten und ausreichend befugten Personen“ sein werden.

Herr StR Stüdemann macht darauf aufmerksam, dass hier zwischen privatrechtlich und öffentlich rechtlich differenziert werden müsse. Davon ist abhängig, wer diese Personen sein werden, ggf. werde es die Polizei sein. Zunächst müssten aber nach Beschlussfassung die Arbeitsaufträge von der Verwaltung abgearbeitet werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohne beschließt einstimmig, dem von der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschlossenen interfraktionellen Papier zu folgen:





„Interfraktionelles Papier der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord:

1. Der Fredenbaumpark benötigt eine Veranstaltungskoordination, um die Veranstaltungsintensität möglichst gleichmäßig zu gestalten und Terminüberschneidungen zu verhindern.

Zu 1: Den politischen Gremien ist der für die Veranstaltungsplanung Verantwortliche in Stadtgrün zu benennen. Die Veranstaltungen sind gleichmäßig auf die Saison zu verteilen. Generell sind Veranstaltungen nur zu genehmigen, die den freien Besuch des Parks für andere Nutzer nicht begrenzen. Eine teilweise Parksperrung ist nur in Ausnahmefällen zu genehmigen. Diese sind den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellplatzsituation im Fredenbaumpark bzw. die Zufahrtsmöglichkeiten zu untersuchen und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um den KFZ-Verkehr im Fredenbaumpark weitestgehend zu unterbinden.

Zu 2: Der für die Genehmigung der jeweiligen Veranstaltung Verantwortliche hat die priv. Veranstalter zu veranlassen, auf ausreichende Parkmöglichkeiten hinzuweisen. Hierzu sind dem Veranstalter die Parkmöglichkeiten von der Verwaltung zu benennen (Kleinviehof, Burgweg, Gasrusswerke, Eberstraße, Petroleumhafen). Ggf. ist ein Plan über die Parkmöglichkeiten im Umfeld zu fertigen. Die Anfahrt der Besucher mit dem ÖPNV ist zu empfehlen.

Während der Veranstaltungen ist sicher zu stellen, dass nur auf den ausgezeichneten Parkplätzen geparkt wird. (Kommunale ?? oder Private??) Sicherheitskräfte haben ausreichend dafür zu sorgen, dass diese Parkordnung eingehalten wird. Es ist nur in der Zahl die Zufahrt / Einfahrt zu erlauben, in der Parkplätze dann aktuell verfügbar sind. Hier ist die Nutzung der Schranke hilfreich.

Grillen: Die BV stellt fest, dass ausschließlich auf den ausgewiesenen Grillplätzen gegrillt wird. Die Anfahrt mit dem PKW ist nur zu den nördlichen Grillplätzen am Mendeparkplatz erlaubt.

3. Grillaktivitäten sind nur auf der nördlichen Rasenfläche am Parkplatz des Mende-Sportplatzes und den ausgewiesenen Grillständen zuzulassen.

Für die Bereitstellung der Grillbereiche und der sanitären Anlagen sowie für die Müllentsorgung ist ein Entgelt zu erheben.

Ergänzung
zu 3: .... ist Entgelt zu erheben. Müllsäcke sind bereit zu stellen. Die Müllentsorgung ist zeitnah von der Verwaltung umzusetzen. Die PKW-Anfahrt zu den Grillplätzen am Rodelberg ist zu unterbinden.

4. Die Versorgung mit sanitären Anlagen im Fredenbaumpark ist insbesondere bei Veranstaltungen nicht zufriedenstellend. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Gesamtkonzept zu erarbeiten, das eine grundsätzliche Versorgung mit sanitären Anlagen ausreichend sicherstellt.

Zu 4: Den Grillern auf dem Parkplatz Mendesportplatz sind Toiletten bereit zu stellen. Es wird eine Absprache mit den Sportlern/Nutzern des Mendesportplatzes empfohlen. Die Toiletten neben Ebi sind ggf. zu sanieren. Die Toiletten am Musikpavillon sind zu bewirtschaften und umfangreich offen zu halten.

5. Die Verwaltung erstellt eine Parkordnung für den Fredenbaumpark. Die Durchsetzung der Parkordnung ist durch eine Parkaufsicht sicherzustellen.

Diese Parkordnung und die Ergebnisse der Prüfaufträge werden den zuständigen Ausschüssen und der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Zu 5: Die Parkordnung muss durch eine ausreichende Zahl von Ordnungskräften durchgesetzt werden. Zu Beginn ist eine mehrmonatige, durchgängige, auch an Wochenenden stattfindende Bestreifung sicher zu stellen. Im Konfliktfall muss die Parkordnung von kompetenten und ausreichend befugten Personen durchsetzbar sein.“

Unter Berücksichtigung dieses interfraktionellen Papiers der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord fasst der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig folgenden Beschluss :

1. Der Fredenbaumpark benötigt eine Veranstaltungskoordination, um die Veranstaltungsintensität möglichst gleichmäßig zu gestalten und Terminüberschneidungen zu verhindern.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellplatzsituation im Fredenbaumpark bzw. die Zufahrtsmöglichkeiten zu untersuchen und ein Lösungskonzept zu erstellen, das den Verkehrsfluss im Park optimiert und den ruhenden Verkehr besser ordnet.
Hierbei ist die Einführung eines „Schrankensystems“ an der Zufahrt von der Lindenhorster Straße zu prüfen.

3. Der AUSW stellt fest, dass sich die Müllentsorgung insbesondere in den Grillbereichen verbessert hat.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit geeigneten Projektpartnern zu prüfen, inwieweit eine pfandgebundene Ausgabe von Müllsäcken die Müllentsorgung in diesen Grillbereichen weiter verbessern kann.

4. Die Versorgung mit sanitären Anlagen im Fredenbaumpark ist insbesondere bei Veranstaltungen nicht zufriedenstellend.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Gesamtkonzept zu erarbeiten, das eine grundsätzliche Versorgung mit sanitären Anlagen ausreichend sicherstellt.

5. Die Verwaltung erstellt eine Parkordnung für den Fredenbaumpark.
Diese Parkordnung und die Ergebnisse der Prüfaufträge werden den zuständigen Ausschüssen und der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

zu TOP 4.1
Fortschreibungsentwurf 2007 des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes (InSEKt) Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09583-07)
- Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 21.11.2007

Für Herrn RM Münch ist fraglich, ob der Bebauungsplan Am Grimmelsiepen integrationsfördernd ist. Er stellt folgenden mündlichen Antrag:
“Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, ein überzeugendes Konzept zum Gender Planning für den Bebauungsplan Am Grimmelsiepen zu erstellen bzw. bei Nichtmöglichkeit von Gender Planning in einer Moschee sollte die Verwaltung Vorschläge machen, wie mit dem Problem im Bebauungsplan Am Grimmelsiepen umzugehen ist.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt einstimmig diesen mündlich gestellten Antrag ab.

Herr RM Thieme erkennt in der Vorlage gute und sinnvolle Ansätze, lehnt sie aber insgesamt ab, da der Gedanke des Schutzes und die Bewahrung des unverwechselbaren Charakters der Stadtteile fehle.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme der DVU-Fraktion, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Fortschreibungsentwurf 2007 des InSEKts Hörde als Diskussionsgrundlage für die Öffentlichkeitsbeteiligung im Stadtbezirk. Gemäß Ratsbeschluss vom 17.06.2004 wird der Entwurf zum InSEKt Hörde 2009 zum gegebenen Zeitpunkt den politischen Gremien und dem Rat vorgelegt.

zu TOP 4.2
Beitrag der Stadt Dortmund zur nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung der Metropole Ruhr/Qualifizierung der Ziel 2-Projekte;
Programmschwerpunkt "Nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung", Projektfamilie Ruhr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10223-07)

Herr sB Müller-Späth stört sich an den englischen Begriffen, die an wenigen Stellen in der Vorlage auftauchen.

Herr StD Sierau gibt den Hinweis, dass die Begriffe benutzt werden, weil der Prozess regionsüberspannend ist. Der Text ist so entwickelt worden. Die Vorlage spiegelt einen Entwurf mit der Grundstruktur wider, in einigen Projekten werde noch nachqualifiziert werden.

Herr RM Thieme lehnt die Vorlage für die DVU-Fraktion ab.

Herr RM Harnisch sieht in der Vorlage den Beweis dafür, dass Kommunen auf freiwilliger Basis über Stadtgrenzen und die Region hinweg zusammen arbeiten können. Er ist erfreut darüber, dass die Kokerei Hansa als Projekt auftaucht, und macht den Vorschlag, zusätzlich zu den neun beteiligten Bezirksvertretungen den drei noch fehlenden Bezirksvertretungen die Vorlage zur Kenntnisnahme zuzuleiten und auch den Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde zu beteiligen.

Herr RM Münch sieht die Projekte als geeignet an, Dortmund ein Stück nach vorne zu bringen. Eine Planung im Verbund hält er für vernünftig. Er hebt das Ruhrtal hervor, dort das Naturschutzgebiet, in dem attraktive Wegeverbindungen geschaffen werden sollen. Er schlägt vor, eine Bedarfsanalyse zu erstellen, bevor eine Optimierung der Wegeverbindungen erfolgt. Eher die stille Naherholung sollte erhalten bleiben.

Herr RM Tönnes spricht an, dass sich das Fördergebiet verändert habe. Ziel 2-Fördergebiet sei nicht mehr das Ruhrgebiet, sondern das gesamte Nordrhein-Westfalen. Die Region stehe in Konkurrenz zu anderen Regionen, die Region müsse sich bewähren und die Städte müssen enger zusammenrücken. Eine gute Zusammenarbeit mit dem Regionalverband Ruhr hält Herr RM Tönnes für förderlich.

Herr RM Pisula ist der Meinung, dass in einem Ballungsraum viele Dinge der Planung bedürfen. Nicht immer könne dies auf freiwilliger Basis ablaufen. Freiwillige Kooperationen können eine gute Ergänzung sein, aber ersetzten nicht die Planungen für einen Ballungsraum.

Herr Prof. Dr. Finke erklärt, dass bei einer Bewertung durch den Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde der Schwerpunkt auf den Freiraumverbund gelegt werde. Er sei erfreut über die regionale Sicht, er als beratendes Mitgliede des Planungsausschusses des RVR sei an freiwilliger Zusammenarbeit interessiert.

Herr StD Sierau sagt zu, auch die drei Bezirksvertretungen und den Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde zu beteiligen. Bei der Freiraumfragestellung müsse gewürdigt werden, dass hier ein regionaler Zusammenhang besteht.
Er stellt heraus, dass der Verband von den Gebietskörperschaften getragen werde. Regionale Kooperation bedeute nicht, Aktivitäten der Städte unsachlich zu kommentieren oder zu kritisieren. Grundlage, auf der die Projektfamilie Ruhr entwickelt wurde, ist u. a. der Masterplan Ruhr. Zehn kreisfreie Städte und drei Kreise haben sich in der regionalen Kooperation gefunden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme der DVU-Fraktion folgende Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird beauftragt, die zur weiteren Entwicklung notwendigen Schritte einzuleiten. Hierzu zählen:

1. Die weitere Bearbeitung bereits laufender oder beantragter Projekte mit dem Ziel einer zügigen Realisierung,
2. die Konkretisierung künftiger Vorhaben mit dem Ziel der Antragstellung, unter Berücksichtigung der finanziellen Handlungsmöglichkeiten der Stadt,
3. die weitere Mitwirkung im Prozess der regionalen Abstimmung „Ziel 2- Prioritätsachse 3“ zur Einbringung der Interessen der Stadt Dortmund und zur Stärkung der Wettbewerbsposition der Metropole Ruhr.

zu TOP 4.3
Bauleitplanung, Änderung Nr. 1 des Bebaungsplanes In O 105/2 - Bremer Straße - im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10342-07)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. hat die vorgebrachten Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Stellungnahmen unter Ziffer 5.1 und 5.2 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 105/2 -Bremer Straße - für den unter Ziffer 1.2 genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 23.05.2007 offengelegenen Inhalt als Satzung.




Rechtsgrundlage:
§ 13a i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB sowie i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. beschließt, der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 105/2 – die aktualisierte / modifizierte Begründung vom 05.11.2007 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 4.4
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Br 215 - ehemaliges Pappelstadion -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10281-07)
- Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 21.11.2007
- Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 22.11.2007

Herr Prof. Dr. Finke merkt an, dass in der Begründung zunächst die mangelnden Erweiterungsmöglichkeiten der Sportanlage und der Lärmbelastung genannt werden. Die Lärmbelastung werde anschließend nicht mehr genannt, sondern es wird nur noch die Nahversorgung genannt, von der offenbar keine Lärmbelastung ausgehe. Er wundere sich, dass von den Anwohnern keine Anregungen insbesondere zur Lärmbelastung gekommen sind.
Herr Prof. Dr. Finke weist darauf hin, dass dagegen das Umweltamt die Nutzung von Solarenergie und eine Dachbegrünung vorschlägt. Es sei Standard in Dortmund, die Energiefrage zu berücksichtigen. Es sei nicht zu verstehen, dass es ausreicht, wenn diese Maßnahmen für den Investoren zeitlich nicht machbar und zu teuer sind.

Herr RM Münch stellt den mündlichen Antrag, dass der Rat die Anregung des Umweltamtes auf Einbau von Solarenergie und Begrünung des Daches aufnimmt und die Verwaltung beauftragt, dahingehend mit dem Investor weiter zu verhandeln.

Herr Wilde macht deutlich, dass es in der Vergangenheit Probleme aufgrund des Lärms gab, der von der Sportanlage her entstanden war. Die Fläche so zu ertüchtigen, dass der Sportbetrieb dort hätte stattfinden können, hätte zu erheblichen Investitionen geführt. Es wurde die Gelegenheit zur Verlegung des Sportplatzes genutzt. Der neu entstehende Lärm durch die Nahversorgungsunternehmungen wurde in der Abwägung zum Bebauungsplan gesehen, der Bebauungsplan weist nach, dass die Orientierungswerte dort eingehalten werden, so dass die neue Nutzung nicht zu Lärmproblemen führen werde, die Sportlärmproblematik wurde durch die Verlagerung gelöst.
Zur Energie erklärt Herr Wilde, dass die Verwaltung beauftragt war, Energieversorgungskonzepte zu erstellen. Die Fläche, um die es hier geht, ist unter fünf Hektar groß, so dass vom Investor kein Energieversorgungskonzept gefordert werden kann. Dies ist nicht durch Beschlussfassung des AUSW gedeckt. Der Vorhabenträger ist bereit, Solaranlagen an den Gebäuden zu errichten, auch in seinem Betriebskonzept werden energetische Maßnahmen berücksichtigt. Solarkollektoren auf dem Dach hätten nachweislich zu erheblichen Verzögerungen und Umplanungen geführt. Dazu habe es mehrere Gespräche gegeben.
Zum Beschluss der Bezirksvertretung Brackel gibt Herr Wilde an, dass derzeitig mit zweierlei Maß gemessen werde. Bei Wohnbauflächen, wo die Stadt Wohnbauflächen an Dritte vermarktet, wird der KfW 60-Standard gefordert. Dies sei auch sinnvoll und werde nun auch für alle anderen städtischen Flächen eingefordert. Es gibt keinen definierten Standard für die Vermarktung städtischer Fläche, wenn darauf Gewerbeobjekte entstehen. Dies fordert die Bezirksvertretung ein. Sollte dem Beschluss der Bezirksvertretung gefolgt werden, würde die Verwaltung dies bei ähnlichen Projekten stärker berücksichtigen und entsprechende Standards, die die Stadt für eigene Gebäuden auf städtischen Flächen einhalten wollen, von Dritten einfordern.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den Antrag des Herrn RM Münch einstimmig ab.

Frau RM Reuter beantragt, dem Beschluss der Bezirksvertretung Brackel zu folgen. Die Gleichbehandlung, die von der Bezirksvertretung Brackel eingefordert wird, sollte vorgenommen werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU-Fraktion folgender Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel:

„Die Bezirksvertretung bemängelt, dass trotz der intensiven öffentlichen Diskussion um die Notwendigkeit von Energieeinsparungen und dem Klimawandel bei der Aufstellung des Bebauungsplans Br 215 seitens der Verwaltung nicht die gleichen strengen Maßstäbe in bezug auf die Energieversorgung angelegt wurden wie in anderen aktuellen Bebauungsplänen auf städtischem Grund (bspw. Br 149 und Br 208: Primärenergieverbrauchsgrenzen und Transmissionswärmeverlust von mehr als 30 % der Energiesparverordnung).
Die Bezirksvertretung Brackel sieht hier das durch die Verfassung verbriefte Prinzip der Gleichheit gefährdet, da privaten Käufern von städtischen Flächen enge Vorgaben abverlangt werden und Investoren aus der freien Wirtschaft für städtische Flächen diese nicht entgegen gebracht werden. Die Benachteiligung der privaten Käufer ist nicht zu akzeptieren.

Die Bezirksvertretung Brackel erwartet zukünftig von der Verwaltung, dass sämtliche Käufer städtischer Liegenschaften die gleichen Auflagen erhalten und keine Seite schlechter als die andere behandelt wird.“

Unter Beachtung dieser Empfehlung gibt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt weitergehend einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU-Fraktion die Empfehlung, wie folgt zu beschließen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Br 215 – ehemaliges Pappelstadion geprüft und beschließt

a) der Stellungnahme unter Punkt 8 nicht zu folgen,
b) den Stellungnahmen unter Punkt 12 dieser Vorlage zu folgen
c) die unter Punkt 9 und 10 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie der Begründung entsprechend zu ändern.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 i.V.m. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes offengelegte Begründung vom 03.07.2007 entsprechend den Ausführungen in dieser Vorlage unter Punkt 9 und 10 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 22.10.2007 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Br 215 – ehemaliges Pappelstadion - beizufügen.


Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 i.V.m § 12 BauGB.
III. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Br 215 -ehemaliges Pappelstadion- einschließlich der unter der vorstehenden Ziffer I aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 i.V.m § 12 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag – Teil B – (siehe Anlage) zu.

Rechtsgrundlage:

§ 12 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO NRW.


zu TOP 4.5
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 146 - östlich Zum Holz -
I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Beschluss zur Reduzierung des Planbereiches; III. Beschluss zum Erlass einer Satzung zur teilweisen Aufhebung der Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Ev 146 vom 21.06.2007; IV. Beschluss zur Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens im vereinfachten Verfahren; V. Beschluss zur Offenlegung des Bebauungsplanes Ev 146
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09045-07)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU-Fraktion folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 11 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. III/FNA 213 – 1) durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 146.

II. beschließt, den Beschluss vom 30.06.2003 zur Aufstellung des Bebauungsplans Ev 146 hinsichtlich des Planbereiches zu verändern und nunmehr wie unter Punkt 4 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen.

Rechtsgrundlage:
§§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 BauGB.

III. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf über die teilweise Aufhebung der Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Ev 146 vom 21.06.2007 als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§§ 16 Abs. 1 und 17 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

IV. beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 146 nach den Vorschriften des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

V. beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Ev 146 mit Begründung vom 06.11.2007 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 4.6
Einkaufszentrum EKS in Dortmund-Scharnhorst (Bebauungsplan Scha 105);
hier: Information über Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10382-07)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen innerhalb des Einkaufszentrums EKS in Dortmund-Scharnhorst zur Kenntnis.


zu TOP 4.7
Bauleitplanung; 13. Änderung des Flächennutzungsplanes - Seniorenresidenz Limburger Postweg - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hö 265 - Seniorenresidenz Limburger Postweg -
hier: Einleitungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10377-07)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU-Fraktion nachfolgende Beschlüsse:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Flächennutzungsplan vom 31.12. 2004 für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (13. Änderung).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 sowie § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 265-Seniorenresidenz Limburger Postweg - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich einzuleiten.

Rechtsgrundlage :
§ 2 Abs. 1 i. V. mit § 12 Abs.2 BauGB.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

zu TOP 4.8
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 220 – Ehemalige Gärtnerei Erlenbachstraße –
hier: Einstellung des Planverfahrens und Aufhebung der Beschlüsse nach § 12 Abs. 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10326-07)

Auf die Frage des Herrn RM Follert, warum jetzt erst von einem Rückhaltebecken die Rede sei, gibt Herr Wilde an, dass diese geologische Untersuchung aktuell sei.

Den Hinweis des Herrn Prof. Dr. Finke, dass auch nach dem Jahr 2015 keine Bebauung möglich sei, bestätigt Herr Wilde. Der Satz auf Seite 4, 3. Absatz, könnte anders verstanden werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Ap 220 – Ehemalige Gärtnerei Erlenbachstraße – einzustellen, den Einleitungsbeschluss vom 26.05.2004 und den Beschluss zur Bürgerbeteiligung vom 26.05.2004 (jetzt: frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) aufzuheben.

Rechtsgrundlage
§§ 12 Abs. 2, 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. L S. 2414) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 4.9
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 205 - Nagelpötchen -
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10454-07)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 27.11.2007

Für Herrn RM Tönnes macht eine Verdichtung an dieser Stelle Sinn. Er ist der Meinung, dass heute auch nur ein Beschluss über eine Bebauung an dieser Stelle gefasst werden solle. Eine Option auf eine Erweiterung sollte nicht beschlossen werden. Er beantragt, der von der Bezirksvertretung Aplerbeck genannten Ergänzung zu folgen.

Herr sB Müller-Späth verdeutlicht, dass das Thema Fluglärm in Aplerbeck sehr kontrovers diskutiert werde und dass die Sorgen und Anregungen der Aplerbecker Bevölkerung ernst genommen werden sollten.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU-Fraktion der in der Bezirksvertretung Aplerbeck gefassten Ergänzung:
„Die Bezirksvertretung Aplerbeck wünscht einstimmig keine zukünftige Erweiterung des Baugebietes, d. h. keine Entwicklung des restlichen Innenbereiches. Die entsprechenden Passagen sollen aus der Vorlage für die öffentliche Auslage herausgenommen werden.“

Unter Beachtung dieser Ergänzung beschließt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU-Fraktion:

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (14-tägiger Planaushang) unter Ziffer 6 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Ap 205 - Nagelpötchen - für den unter Ziffer 1
dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Begründung vom 01.11.2007 zu und beschließt die öffentliche Auslegung. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt zur Kenntnis, dass das Bauleitplanverfahren nun auf Grundlage des novellierten Baugesetzbuches (BauGB) vom 21.12.2006 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB weitergeführt werden soll.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.

zu TOP 4.10
Bauleitplanung;
12. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 -Gewerbegebiet Aplerbeck Ost-
hier: Beschluss zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Verzicht auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Reduzierung des Bebauungsplanänderungsbereiches, Erweiterung des Bebauungsplanänderungsbereiches, Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09371-07-E2)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig bei Stimmenthaltung der DVU-Fraktion, den Entwurf der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 -Gewerbegebiet Aplerbeck Ost- und die Begründung vom 15.06.2007 dahingehend zu modifizieren, dass die alte Abstandsliste vom 02.04.1998 durch die neue Abstandsliste vom 06.06.2007 ersetzt wird. Im übrigen gelten die von Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 05.09.2007 gefassten Beschlüsse unverändert fort.

zu TOP 4.11
Planverfahren Hohenbuschei
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10038-07)

Unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung - zieht Herr RM Harnisch den gemeinsamen Vorschlag zur TO der SPD-Fraktion und der Fraktion B'90/Die Grünen zurück.

5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung
- unbesetzt -



6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

zu TOP 6.1
Energieeinsparprogramm
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09914-07)
zu TOP 6.2
Solardachpool
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10221-07)

Frau RM Lührs spricht sowohl die Vorlage zu TOP 6.1 als auch zu TOP 6.2 an, weil beide Vorlagen die Erfolgsgeschichte zur Energieeinsparpolitik widerspiegeln. Auch die Verwaltung sei sehr ehrgeizig, weitere Maßnahmen durchzuführen bzw. habe bereits die drei neuen Rettungswachen für den Solardachpool vorgesehen.

Frau RM Pohlmann-Rohr befürwortet das Energieeinsparprogramm und den Solardachpool, da relativ schnell eine Amortisation erfolgt.
Sie bittet um Auskunft, ob die laut Vorlage noch nicht fertig gestellten 14 Anlagen noch bis Ende des Jahres installiert werden.

Herr StD Sierau erläutert, dass die Verzögerungen u. a. darauf zurückzuführen sind, dass noch rechtliche Fragestellungen geklärt werden mussten. Die Verwaltung gehe davon aus, dass der genannte Zielzeitpunkt auch eingehalten werde. Nur bei berechtigten Gründen werde es ggf. eine Abweichung geben können. Zeitlich sei die Installation noch möglich.

Beschluss zu TOP 6.1:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

Beschluss zu TOP 6.2:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 7.1
Benennung der Westumgehung Asseln L 556 n
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10378-07)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Die L 556 n in dem Abschnitt zwischen der Straße „Asselner Hellweg“ und der „Aplerbecker Straße“ erhält den Namen „Asselner Straße“.

zu TOP 7.2
Maßnahmen für den Radverkehr
hier: Heiliger Weg u. a.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09938-07)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 7.3
Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10366-07)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund.

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

zu TOP 8.1
Stadtbahnentwicklungskonzept Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09233-07)
Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 24.10.2007
- Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP der CDU-Fraktion vom 27.11.2007 (Drucksache Nr.: 09233-07-E1)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 27.11.2007
- Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 27.11.2007

zu TOP 8.2
Zukunft des Dortmunder Stadtbahnsystems
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08524-07-E1)

Herr RM Harnisch hat zu Beginn der Sitzung unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – darum gebeten, die Vorlage zu vertagen und in 2008 zu beraten.

Beschluss zu TOP 8.1:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Vorlage.

Beschluss zu TOP 8.2:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt mit der Vorlage auch die Bitte um Stellungnahme.

9. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt
10. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

zu TOP 10.1
3. Quartalsbericht 2007 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10267-07)

Beschluss:
Der Betriebsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.




11. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 11.1
Energiekonzept PHOENIX See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09733-07)
- Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 27.11.2007

Zu Beginn der Sitzung hat Herr RM Harnisch unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – darum gebeten, die Vorlage zu vertagen und in 2008 zu beraten.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Vorlage.

zu TOP 11.2
Realisierung von Maßnahmen der Landschaftsplanung; III. Quartalsbericht 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10371-07)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 11.3
Luftqualitätsmessstation Dortmund-Hörde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09444-07)

Die Frage des Herrn RM Münch, warum der AUSW erst heute die Information erhält, dass die Hörder Station ihren Betrieb einstellt, beantwortet Herr Dr. Grote damit, dass die Anlage auch heute noch im Betrieb sei. Er verweist auf die Gründe, die in der Vorlage genannt sind.

Auf Nachfrage des Herrn Prof. Dr. Finke erklärt Herr Dr. Grote, dass die Station derzeitig Stickoxide und Ozon misst. An dieser Station gebe es eine Hintergrundbelastung und keine Problembelastung.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung des Landesamtes für Landschafts-, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW zur Kenntnis, den Betrieb der Hintergrundmessstation Dortmund-Hörde einzustellen.

zu TOP 11.4
Sanierung der Fläche der ehemaligen Gasverdichter- und -reinigungsanlage Minister Stein
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10359-07)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstand zur Kenntnis.

zu TOP 11.5
PFT-Belastung des Trinkwassers
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10543-07)
- Gemeins. Stellungnahme zum Tagesordnungspunkt der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.11.2007 (Drucksache-Nr.: 10543-07-E1)

Herr RM Hengstenberg begrüßt Herrn Becker, Geschäftsführer der Wasserwerke Westfalen in Schwerte, und Frau Hütter, Pressesprecherin der Wasserwerke. Herr Becker stellt als erstes das Unternehmen der Wasserwerke Westfalen GmbH vor, das 2001 gegründet wurde. Zu den Aufgaben zählen die Trinkwasserproduktion, die Erzeugung regenerativer Energie aus der Wasserkraft der Ruhr und die Anpassung der Wasserwerkskapazitäten an den tatsächlichen Bedarf.
Im Mai 2006 wurden im Rhein - auch im Bereich der Mündung der Ruhr –
PFT-Untersuchungen (PFT = Perfluorierte Tenside) durchgeführt wurden. Es wurde festgestellt, dass das Problem im Oberlauf der Ruhr liegt. Die Aufsichtsbehörden, u. a. auch die Gesundheitsbehörden, wurden über die PFT-Funde informiert und die Wasserwerke haben eigene Untersuchungen veranlasst. Es war zu dem Zeitpunkt nicht bekannt, wie PFT zu bewerten ist, da bisher keine Grenzwerte in der Trinkwasserverordnung festgelegt worden waren. Im Juni 2006 erfolgte eine Bewertung durch die Trinkwasserkommission des Bundes. Zum Entfernen der PFT-Werte aus dem Wasser wurde eine Filterung über Aktivkohle oder die Zudosierung von Aktivkohlepulver durchgeführt. Die Aktivkohleanlagen gab es bei den Wasserwerken seit 1990, so dass sie sofort in Betrieb genommen werden konnten. Internes Aufbereitungsziel war der Wert von 0,3 Mikrogramm PFT, der von der Trinkwasserkommission des Bundes empfohlen wird. Um einen möglichst großen Sicherheitsabstand zu den 0,3 Mikrogramm PFT zu erreichen, wurde die Aktivkohle von der Dosiermenge her auf ein besseres Aufbereitungsziel ausgelegt. Ab Oktober 2006 wurde eine Pilotanlage im Wasserwerk Echthausen in Betrieb genommen, das hinsichtlich des PFT erweitert werden konnte. Seit Juli/August 2007 werden neue Aktivkohleanlagen betrieben.

Zu den Grenzwerten des PFT erläutert Herr Becker, dass bei 0,3 Mikrogramm PFT pro Liter Trinkwasser lebenslang duldbar sei, bei 0,1 Mikrogramm liege der gesundheitliche Orientierungswert, der als langfristiges Qualitätsziel gilt.

Bei Feststellung der PFT-Werte haben die Wasserwerke Westfalen engen Kontakt zu den Aufsichtsbehörden gehalten, um Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung der Ruhr abzustimmen. Z. B. wurde das Möhnewasser mit anderem Wasser aufbereitet. Zudem wurden Messstellen an den Zuläufen der Ruhr eingerichtet. Die Dosierung der Aktivkohle machte es relativ schnell möglich, den Wert von 0,3 Mikrogramm PFT im Trinkwasser zu unterschreiten. Als weitere Maßnahme wirkte hier auch die Errichtung einer Pilotanlage zur weitergehenden Aufbereitung des Trinkwassers. Anhand eines Querschnitts stellt Herr Becker das Wasseraufbereitungsverfahren mit Vorreinigung, Dosierung von Pulveraktivkohle, künstlicher Grundwasseranreicherung an der Ruhr in Versickerungsbecken, Durchlaufen der Untergrundpassage und Wasserfassung mit abschließender Aufbereitung dar.
Die Wasserwerke Westfalen haben die Zugabe von frischer Aktivkohle in das System Anfang/Mitte des Jahres 2007 unterbrochen, da die Anschwemmfilter nachweislich wirkten und der Ausgangsgehalt unterhalb des Wertes von 0,1 Mikrogramm lag. Die Filterung über die Aktivkohle funktionierte ohne weitere Zugabe neuer Aktivkohle weiterhin.

Die Wasserversorgungsunternehmen wurden von der oberen Wasserbehörde der Bezirksregierung Arnsberg angewiesen, die Aktivkohleanlagen wieder in Betrieb zu nehmen, auch dauerhaft in Betrieb zu halten und den Wert von 0,1 Mikrogramm PFT einzuhalten bzw. zu unterschreiten. Dagegen orientieren sich die Gesundheitsbehörden sich an 0,3 Mikrogramm pro Liter.

Die Wasserwerke Westfalen haben gegen diese Verfügung Einspruch eingelegt. Die Verfügung wurde trotzdem sofort umgesetzt. Im Anschluss wurde geprüft, ob die Verfügung rechtmäßig, notwendig und verhältnismäßig ist. Es finden laufende Gespräche mit den Gesundheits- als auch den Wasserbehörden statt und der Bezirksregierung wurde schriftlich zugesagt, dass die Pulverkohledosieranlagen andauernd betrieben werden. Derzeitig bestehe kein Anlass, die Anlage zu betreiben, da die Werte bereits im Ruhrwasser unterschritten werden.

Die aktuelle PFT-Belastung liegt derzeitig unter 0,1 Mikrogramm PFT pro Liter. Anfang 2009 ist vorgesehen, mit dem Bau der ersten Aufbereitungsanlage, die ca. 20 – 22 Mio. € kosten wird, zu beginnen.

Herr RM Tönnes sieht die Ursache für die PFT-Belastung am Aufbringen von Dünger auf verschiedenen Feldern im Sauerland. Er weist auf den Gesundheitsschutz für die Bevölkerung hin.
Er findet es bedenklich, dass es Ziel ist, den Zielwert von 0,1 Mikrogramm einzuhalten. Seines Erachtens sollte mehr nach dem Vorsorgeprinzip, die Belastung bei Null zu halten, gehandelt werden.

Auf die Frage des Herrn RM Tönnes, aus welchem Grund ein Widerspruch eingelegt wurde, obwohl die Werte eingehalten werden, erklärt Herr Becker, dass dies erfolgt ist, um auch Zeit zu gewinnen. Bis 2008 ist damit zu rechnen, dass weiter Aktivkohle dosiert wird.
Zum Betreiben der Pilotanlage verdeutlicht Herr Becker, dass die Anlage nicht nur zur Reduzierung der PFT-Belastung läuft, sondern z. B. auch noch, um Untersuchungen zur Verbesserung der mikrobiologischen Situation und der Elimination organischer Wasserinhaltsstoffe durchzuführen.
Die Frage des Herrn RM Tönnes zur Höhe der Nachfolgeinvestitionen nach 2008 bleibt unbeantwortet.

Auf nochmalige Nachfrage des Herrn sB Müller-Späth, warum die Anlage ausgeschaltet wurde, erläutert Herr Becker, dass die Zugabe frischer Aktivkohle unterbrochen wurde. Die Zugabe der Aktivkohle kostet derzeitig 3.000,-- bis 4.000,-- € pro Tag einschließlich aller Nebenkosten, Untersuchungen, Analytik etc..


Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 16.01.2008 zu TOP 1.5 „Genehmigung der Niederschrift über die 36. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 28.11.2007“

Herr sB Müller-Späth bittet darum, folgende Ergänzung auf Seite 26 der Niederschrift nach dem dritten Absatz aufzunehmen:

“Herr sB Müller-Späth bittet zusätzlich um Auskunft, um wieviel sich die Wasserproduktion verteuern würde, wenn ständig auf 0,1 Mikrogramm PFT pro Liter gefiltert würde.

Diese Frage konnte von Herrn Becker nicht beantwortet werden.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ist einstimmig der Auffassung, dass diese Ergänzung in die Niederschrift aufzunehmen ist.

Mit dieser Ergänzung wird die Niederschrift über die 36. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 28.11.2007 einstimmig genehmigt.

Herr RM Tönnes spricht sich dafür aus, dass der Zielwert für PFT bei 0,0 liegen müsste. Die genannten Grenzwerte der Behörden bezeichnet er als wissenschaftlich nachgewiesener Gefährdungswerte. Er ist der Meinung, dass die Kritik an den Wasserwerken Westfalen diesbezüglich nicht unberechtigt sei.

Herr Becker gibt an, dass bei der PFT-Belastung der Wert 0 nicht erreicht und auch nicht bezahlt werden könnte. Es werde schon versucht, den Wert so klein wie möglich zu halten.

Frau RM Lührs findet es unverständlich, dass der Wert höher angesetzt wird, wenn der Wert von 0,1 Mikrogramm PFT pro Liter Trinkwasser relativ leicht zu erreichen ist. Es sollten auf jeden Fall die geringeren Werte erreicht werden.

Abschließend erklärt Herr RM Hengstenberg, dass er den AUSW nicht für das geeignete Gremium halte, um über Produktionsabläufe bei den Wasserwerken Westfalen zu diskutieren. Daher schlägt er vor, dass die Ratsvertreter, die im Vorstand der DSW, DEW, Gelsenwasser etc. sind, dort die entsprechenden Fragestellungen diskutieren.

Herr RM Tönnes hält die Debatte zu diesem Thema noch nicht für beendet. Seines Erachtens ist der AUSW das richtige Gremium zur Diskussion, um auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit zu erreichen.



Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die mündliche Stellungnahme der Wasserwerke Westfalen zur Kenntnis.

12. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

13. Anfragen
- unbesetzt -



H e n g s t e n b e r g
H o r i t z k y
S k o d z i k
Vorsitzender
Rastmitglied
Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)