Niederschrift (öffentlich)

über die 34. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 29.11.2018 sowie die Fortführung der Sitzung am 06.12.2018,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer 29.11.2018: 15:00 - 17:45 Uhr


Anwesend:

1. 1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)


Rm Erwin Bartsch (CDU) i. V. für Rm Ulrich Monegel (CDU)
Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD)

Rm Torsten Heymann (SPD)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sascha Mader (CDU)
Rm Daniel Naumann (SPD)
Rm Ute Pieper (SPD) Rm Thomas Pisula (CDU)

Rm Nadja Reigl (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Dr. Jendrik Suck (CDU)

Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Thomas Tölch (SPD)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Stefan Heitkemper – 2/Dez.
Jürgen Wissmann –20/AL
Stefan Heynen – 20/1
Gerd Mehlgarten 20/3
Martin Pütz – 20/3
Stephanie Samsel – 20/3
Nicola Kettler – 20/3
Thomas Ellerkamp – 23/FBL
Detlef Niederquell – 23/stellv. FBL
Markus Kollmann –21/AL Stellv.
Horst-Günter Nehm – 08/GF SV
Jürgen Krause – 1/GB 1

Dirk Müller – 11/1
Jürgen Pähler – 11/4
Woitek Rosen – 13/BAG
Ulrike Jäger – 14/FBL stellv.
Anja Schiek – 32/2
Stefan Rey – 37/1
Martin Depenbrock – 40/6
Dr. Dr. Elke Möllmann – 41/MU
Michael Dückershoff – 41/Westf. Schulmuseum
Sylvia Schadt – 50/FBL Stellv.
Birgit Rauch – 50/4
Julia Schimmelpfennig – 50/6
Bernd Kruse – 52/GF
Annette Kulozik – 52/3 GBL
Christoph Neumann – 53/7
Jürgen Skaliks – FABIDO
Christoph Buddendick – 62/3
Sebastian Weber – 65/1
Sylvia Uehlendahl – 66/FBL

3. Gäste:

---




Sitzungsdauer 06.12.2018: 14:00 - 19:40 Uhr

Anwesend:

2. 1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)


Rm Heinz Neumann (CDU) i. V. für Rm Ulrich Monegel (CDU)
Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Friedrich Fuß (B 90/Die Grünen) i. V. für Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD)

Rm Torsten Heymann (SPD)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Sascha Mader (CDU)
Rm Daniel Naumann (SPD)
Rm Ute Pieper (SPD) Rm Thomas Pisula (CDU)

Rm Nadja Reigl (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Rüdiger Schmidt (SPD) i. V. für Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Dr. Jendrik Suck (CDU)

Rm Thomas Tölch (SPD)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Stefan Bromund – 2/Dez-Con
Stefan Heitkemper – 2/Dez.
Jürgen Wissmann –20/AL
Stefan Heynen –20/1
Gerd Mehlgarten 20/3
Martin Pütz – 20/3
Stephanie Samsel – 20/3
Nicola Kettler – 20/3
Mara Kalinasch – 20/3
Simone Gerling – 20/3
Carolin Civka – 20/3
Thomas Ellerkamp – 23/FBL
Detlef Niederquell – 23/stellv. FBL
Markus Neuhaus –21/AL
Jürgen Krause – 1/GB 1

Dietmar Poth – 8/KAF
Jürgen Skaliks – FABIDO
Sylvia Schadt – 50/FBL Stellv.
Julia Schimmelpfennig – 50/6
Peter Hobrecht – 52/4

3. Gäste:

---




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 34. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 29.11.2018, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 33. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 08.11.2018

2. Haushalt

2.0 Aktueller Stand Haushalt 2018
Mündlicher Bericht.

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12124-18)

2.1.1 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2019
Empfehlung
wird nachversandt

2.1.1.1 Beratungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2019
wird nachversandt

2.2 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11766-18)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 11.10.2018
(Drucksache Nr.: 11766-18)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11766-18-E1)
hierzu -> Stellungnahme des Personalrates
(Drucksache Nr.: 11766-18-E2)

2.3 Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung und Wirkungsorientierter Haushalt 2019 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12194-18)

2.4 Wirtschaftsplan 2019 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12168-18)

2.5 FABIDO - Wirtschaftsplan 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11349-18)

2.6 Satzung zur siebten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12500-18)

2.7 Stadtbahn Dortmund, Stadtbahnlinie III, Los 1; Planung Fahrleitungsanlage Marten bis Betriebshof Dorstfeld
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11727-18)

2.8 Gesamtstädtische Bedarfs-und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2019 sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2019ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12245-18)

2.9 Projekt "NOX-Block" - Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12294-18)

2.10 Ausweitung des Projektes Klasse2000
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11658-18)

2.11 Fahrbahnerneuerung Schulte-Heuthaus-Straße von Sadelhof bis Martener Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11970-18)

2.12 Fahrbahnerneuerung Martener Straße von Steinhammerstraße bis Diedrichstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11971-18)

2.13 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12611-18)

2.14 Wirtschaftsplan 2019 ff des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12689-18)

2.15 Klangvokal Musikfestival Dortmund: Erhöhung des operativen Festivalbudgets ab 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12766-18)

2.16 Wirtschaftsplan 2019 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12369-18)

2.17 Bericht über die wirtschaftliche Lage der Revierpark Wischlingen GmbH und Beschluss über eine Zuschusserhöhung ab dem Jahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12593-18)

3. Finanzen

3.1 Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2015 - PB 51/2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12319-18)
Die Unterlagen haben Sie im Rahmen eines reduzierten Versandes erhalten.

3.2 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2017 - PB 50/2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12321-18)
Die Unterlagen haben Sie im Rahmen eines reduzierten Versandes erhalten.

3.3 Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12503-18)

3.4 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2018 im gesamtstädtischen Immobilienbudget
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12603-18)

3.5 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen der Feuerwehr Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12376-18)

3.6 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen im Fachbereich 13
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12699-18)

3.7 Kreditprogramm "Gute Schule 2020"; 2. Sachstandsbericht zum Stand: 30.09.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12362-18)

3.8 Genehmigung von überplanmäßigen Mehrbedarfen in den Bereichen Versorgung und Beihilfen des Fachbereichs 16
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12382-18)

3.9 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2018 in der Teilergebnisrechnung der Ämter 23 und 24
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12701-18)

3.10 Anliegerbeiträge
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12839-18)

4. Beteiligungen

4.1 Änderung der Entgeltordnungen der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund und der Satzung und Gebührenordnung für die Benutzung von Sport- und Badeanlagen der Stadt Dortmund zum 01.01.2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12390-18)

4.2 Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Errichtung eines Zentrums für integrierte Wirkstoffforschung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12159-18)

4.3 Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Errichtung eines Competence Center Logistik & IT

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12161-18)

4.4 Aktionskonzept Kinder im Park
Umgestaltung des Robinsonspielplatzes und Neubau einer Spielanlage im Westfalenpark

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12418-18)

4.5 KEB: Beteiligung an der E.ON SE
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12737-18)

4.6 Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11874-18)
Die Unterlagen haben Sie bereits Sitzung am 08.11.2018 erhalten.



4.7 Modernisierung der Sportplatzanlage Büttnerstraße, Dortmund-Lanstrop
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12225-18)

4.8 Quartiersentwicklung Speicherstraße/Bülowstraße über die d-Port Entwicklungsgesellschaft mbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12713-18)

4.9 Dortmunder Stadtwerke AG; hier: Endschaftserklärung zur Finanzierung der Beschaffung und Modernisierung von Stadtbahnwagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12732-18)

4.10 Sachstandsbericht zum Prüfauftrag zur organisatorischen Neuausrichtung der Aufgabenbereiche des Eigenbetriebs Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund (SFB), der OSP-Westfalen gGmbH und der Revierpark Wischlingen GmbH unter Einbeziehung der stadtbedeutsamen Parks sowie der Dortmunder Bäderlandschaft (Bezug: DS 11278-18) und
Einrichtung eines Grünflächenamtes zum 01.01.2020

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12759-18)

4.11 Dortmunder Stadtwerke Aktiengesellschaft (DSW21): Beteiligung an der Mobility Inside
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12350-18)

4.12 Weiterentwicklung des Westfälischen Schulmuseums – Planungsbeschluss –
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11685-18)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 07.11.2018
(Drucksache Nr.: 11685-18)

5. Liegenschaften

5.1 Entwicklung Standort Königswall 29 (ehem. Lippeverband)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12269-18)

5.2 Entwicklung Standort Hansastraße 2-4/Gnadenort 10 (aktueller VHS-Standort)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12563-18)

5.3 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12339-18)

5.4 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12336-18)

5.5 Standortentwicklung Märkische Straße (Kronenturm) zur Realisierung eines Stadtarchivs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12770-18)

6. Sondervermögen

nicht besetzt

7. Sonstiges

7.1 Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
hier: Entwicklung des Hoeschparkes und des Freibades Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark - Ergebnis des Realisierungswettbewerbes

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12187-18)

7.2 Änderung des Rezesses über die Umlegungssache von Kirchderne vom 03.10.1935 (Interessentengesamtheit)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12425-18)

7.3 Neues Konzept für den Fahrdienst für behinderte Menschen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12265-18)
hierzu -> Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks sowie zusammengestellte Eckpunkte aus einer Forums-Sitzung des Netzwerks
(Drucksache Nr.: 12265-18-E1)

7.4 Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2019 des Tiefbauamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12480-18)

7.5 Werbeflächen in U-Bahn-Stationen
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12840-18)



Die Sitzung wird vom stellv. Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Düdder - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der stellv. Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.
Ferner weist der Vorsitzende gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
3. Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Reuter benannt.

zu TOP 1.2
4. Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der stellv. Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
5. Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung hat gebeten, folgende Vorlagen im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:

Parkpreise für die von der DOPARK GmbH bewirtschafteten und dem öffentlichen Parkverkehr zur Verfügung stehenden Parkplätze und Stellplatzanlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11667-18)
Es wird vorgeschlagen, die Angelegenheit unter TOP 2.18 zu behandeln.

Städtebaulicher Wettbewerb Dortmund | Umfeld Hauptbahnhof Nord - Überarbeitung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12588-18)

Es wird vorgeschlagen, die Angelegenheit unter TOP 2.19 zu behandeln.

Schaffung von zusätzlichen mobilen Raumeinheiten im Rahmen der
Schulentwicklungsplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12979-18)
Es wird vorgeschlagen, die Angelegenheit unter TOP 2.20 zu behandeln.

Entgeltordnung nebst Entgelttarif zur ersten Änderung der Entgeltordnung für die Erbringung freiwilliger Leistungen und die Gestellung von Brandsicherheitswachen durch die Feuerwehr der Stadt Dortmund nebst Entgelttarif
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12411-18)
Es wird vorgeschlagen, die Angelegenheit unter TOP 3.11 zu behandeln.

Teilbetriebsübertragung bei der OSP Westfalen gGmbH
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 12748-18)

Es wird vorgeschlagen, die Angelegenheit unter TOP 4.13 zu behandeln.

Modernisierung der Helmut-Körnig-Halle mit Erweiterung der Rundlaufbahn auf sechs Bahnen und Anbau zur Schaffung zusätzlicher Sport- und Multifunktionsflächen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12823-18)
Es wird vorgeschlagen, die Angelegenheit unter TOP 4.14 zu behandeln.


Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen/Ergänzungen festgestellt.

zu TOP 1.4
6. Genehmigung der Niederschrift über die 33. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 08.11.2018

Die Niederschrift über die 33. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 08.11.2018 wird bei einer Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN genehmigt.


2. Haushalt

zu TOP 2.0
7. Aktueller Stand Haushalt 2018

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert den aktuellen Stand zur Haushaltssituation 2018 in der Ergebnisrechnung. Auf Basis der Novemberprognose 2018 ergibt sich ein prognostiziertes Jahresergebnis 2018 in Höhe von -4,8 Mio. Euro. Demnach würde der geplante Jahresfehlbedarf (-51,9 Mio. Euro) um 47,1 Mio. Euro und die sog. 5%-Grenze gemäß § 76 Absatz 1 Nummer 2 GO NRW (-77,0 Mio. Euro) um 72,9 Mio. Euro unterschritten. Gegenüber dem letzten (3.) Managementbericht 2018 der Stadt Dortmund vom 08.11.2018 ergibt sich nach derzeitigem Stand eine Verbesserung der Prognose von +22,9 Mio. Euro. Die Verbesserung ist vorrangig auf die bereits angekündigten Chancen im Bereich der Gewerbesteuer inklusive der Gewerbesteuerumlage (+12,2 Mio. Euro) und der Zinsaufwendungen (+2,6 Mio. Euro) zurückzuführen. Darüber hinaus führten Mehrerträge bei der Grundsteuer B (+1,5 Mio. Euro) und beim Jugendamt (+1,8 Mio. Euro) zu weiteren Verbesserungen gegenüber der letzten Berichterstattung. Die rückwirkende Erstattung für eine höhere FlüAG Pauschale für das Jahr 2018 kann eine mögliche Chance darstellen, eine weitere Ergebnisverbesserung zu erzielen. Insgesamt zeigt sich eine positive Haushaltssituation nah am Haushaltsausgleich. Sofern aus Bewertungs- und Inventurarbeiten im Rahmen des Jahresabschlusses keine unvorhergesehenen Belastungen resultieren, erscheint bei positiven Rahmenbedingungen sogar die Erreichung des Haushaltsausgleiches denkbar. Dies stellt eine Gemeinschaftsanstrengung der Politik und der Verwaltung dar, die auch durch das Programm „Memorandum“ geprägt ist.

In der Finanzrechnung zeigt sich ein identisches Bild wie in den vergangenen Haushaltsjahren. Der geplante Investitionssaldo kann voraussichtlich nicht ausgeschöpft werden.


zu TOP 2.1
8. Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12124-18)
9. hierzu Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019
Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 21.11.2018
10. hierzu Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12124-18-E2)
11. hierzu Beratungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2019
(Drucksache Nr.: 12124-18-E14)
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E11)
12. hierzu Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019 - aktualisierte Fassung S. 5, lfd. Nr. 20 des SPD-Antrages
(Drucksache Nr.: 12124-18-E16)
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E6)
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E8)
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E10)
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E13)
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E12)
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste) - Ersatz für E12
(Drucksache Nr.: 12124-18-E15)
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E7)
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E9)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2019 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2019 entsprechend der Beratungsfolge.

Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2019 durch den Rat der Stadt Dortmund am 13.12.2018 vorgesehen.


Redaktioneller Hinweis: Änderungen sind fett/kursiv/unterstrichen gekennzeichnet bzw. durchgestrichen





Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie aus seiner Sitzung am 21.11.2018 vor:


I. Abstimmung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie über den Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 12124-18-E3):
(es erfolgte Einzelabstimmung)

1. Vormundschaften (für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – UMF)

Die Verwaltung wird beauftragt, das in Dortmund gängige System für die Vormundschaften mit dem Ziel einer qualitativen Weiterentwicklung zu überprüfen und entsprechend fortzuschreiben.
Abstimmung: einstimmig beschlossen ( 11 Ja, 3 Enthaltungen CDU-Fraktion)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie einstimmig zu.
2. Jugendtreff Kirchderne

Für den Erhalt des Jugendtreffs Kirchderne werden ab dem Jahr 2019 jährlich 32.000 € zur Finanzierung einer halben Stelle bereit gestellt.

Abstimmung: einstimmig beschlossen ( 12 Ja, 3 Enthaltungen CDU-Fraktion)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie einstimmig zu.


3. Ausbildungscoaching als Angebot der Jugendberufshilfe bei GrünBau gGmbH

Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderung des Ausbildungscoaching bei der GrünBau gGmbH zunächst für das Jahr 2019 sicherzustellen und die erforderliche Summe in Höhe von 126.000 € in das Budget einzustellen. Das Ausbildungscoaching bei GrünBau soll unter Berücksichtigung der jetzigen Bedingungen in der kommunalen Arbeitsmarktstrategie ab dem Jahr 2020 verankert werden.

Abstimmung: einstimmig beschlossen ( 12 Ja, 3 Enthaltungen CDU-Fraktion)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie einstimmig unter Hinweis auf den Antrag Nr. 10/lfd. Nr. 90 der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN als weitergehenden Antrag) zu.

4. Therapeutische Angebote für Kinder und Jugendliche

Für den Erhalt eines angemessenen Angebotes zur Unterstützung betroffener Kinder und um die verbindliche Zusammenarbeit mit dem Jugendamt weiter zu intensivieren wird die Einrichtung ab dem Jahr 2019 mit einer Summe von 56.000 € jährlich zur Finanzierung einer Therapeutenstelle unterstützt.

Abstimmung: einstimmig beschlossen ( 12 Ja, 3 Enthaltungen CDU-Fraktion)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie einstimmig zu.
II. Abstimmung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 12124-18-E4):
(es erfolgte Einzelabstimmung)

1. DO IT –Ehrenamtliche Vormundschaften für unbegleitete Flüchtlinge

Für eine Fortführung des Projekts DO IT der Diakonie werden 35.000 Euro für das Jahr 2019 zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, das System der Amtsvormundschaften, der Vereinsvormundschaften sowie der ehrenamtlichen Vormundschaften konzeptionell und finanziell zu sichern.

Abstimmung: einstimmig beschlossen ( 11 Ja, 3 Enthaltungen CDU-Fraktion)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie einstimmig zu.

2. Kindertagespflege erhalten – Rechtsanspruch nicht gefährden, Klagen verhindern

1.
Der Ausschuss stellt fest, dass die Kindertagespflege ein wichtiger Baustein in der Versorgung und Betreuung von Kindern unter 3 Jahren ist und als flexibles Instrument der Kinderbetreuung und zur Erfüllung des Rechtsanspruchs bis auf weiteres im bisherigen Umfang notwendig bleibt.
2.Vor diesem Hintergrund wird die in der Memorandumsliste enthaltene Kürzung von 1,5 Millionen Euro bei der Kindertagespflege für die Jahre 2019 bis 2021 gestrichen.
3.Die Landesregierung wird aufgefordert, das Instrument der Kindertagespflege zur flexiblen Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz im Vorgriff auf die ausstehende Novellierung des KiBiz umgehend finanziell so auszustatten, dass der kommunale Finanzierungsanteil sich prozentual nicht größer darstellt als bei einem institutionellen Kinderbetreuungsplatz.
Abstimmung: einstimmig beschlossen ( 11 Ja, 3 Enthaltungen CDU-Fraktion)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.


3. Jugendberufshilfe – Ausbildungscoaching für junge Geflüchtete und neuzu- gewanderte junge Menschen

Für das Ausbildungscoaching für junge Geflüchtete und neuzugewanderte junge Menschen der GrünBau gGmbH werden 126.000 Euro für das Jahr 2019 zur Verfügung gestellt.

Abstimmung: einstimmig beschlossen ( 11 Ja, 3 Enthaltungen CDU-Fraktion)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Antrag zur Kenntnis und verweist auf den Antrag Nr. 10 der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, der der weitreichendere Antrag ist.

4. Jugendberufshilfe – KAUSA Servicestelle

Um die Arbeit der KAUSA Servicestelle fortzuführen, werden 175.560 Euro für das Jahr 2019 zur Verfügung gestellt.


Abstimmung: einstimmig beschlossen ( 12 Ja, 3 Enthaltungen CDU-Fraktion)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.


5. Jugendberufshilfe – Sicherung von Maßnahmen

Die Verwaltung wird aufgefordert, im ersten Halbjahr 2019 eine Gesamtübersicht über vorhandene Maßnahmen im Bereich „Übergang Schule/Beruf“ zu erstellen und den Ausschüssen AKJF, Sozialausschuss und Schulausschuss vorzulegen. Der Überblick soll die jeweiligen Zielgruppen und die Reichweite der Maßnahmen, die bisherigen Finanzierungstrukturen (inklusive bisher eingeworbener Fremdmittel von EU, Bund und Land) sowie mögliche Alternativfinanzierungen aufzeigen. In die Überlegungen ist auch die Kommunale Arbeitsmarktstrategie einzubeziehen.

Abstimmung: einstimmig beschlossen ( 12 Ja, 3 Enthaltungen CDU-Fraktion)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.


6. Jährliche Einkommensüberprüfung der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und OGS
Für die Einkommensüberprüfung der Elternbeiträge wird eine zusätzliche Stelle eingerichtet.

Abstimmung: einstimmig beschlossen ( 12 Ja, 3 Enthaltungen CDU-Fraktion)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie mehrheitlich bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
IV. Abstimmung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie über den Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 12124-18-E5):

Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zur Prozessbeschleunigung und -optimierung beim Kindertagesstättenausbau in Dortmund aufzustellen und den politischen Gremien im 2.Quartal 2019 vorzustellen, um dem derzeit zu langsamen Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen abzuhelfen.
Diese Prozessoptimierung soll besonders auf die Ämter übergreifende Arbeit, als auch auf das verbesserte Zusammenspiel mit den nicht kommunalen Akteuren zielen.

Abstimmung: mehrheitlich beschlossen
( 13 Ja, 1 nein (Fraktion die Linke&Piraten), 1 Enthaltungen Frau Niehaus)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.

V. Unter Einbeziehung der Abstimmungsergebnisse unter II. – IV. empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig (12 Ja, 3 Enthaltungen CDU-Fraktion) dem Rat der Stadt Dortmund den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 zu beschließen.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, der vorangegangenen Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zu folgen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt das Abstimmungsverhalten des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zum Entwurf des Haushaltsplanes 2019 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2020 – 2022 zur Kenntnis.


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Beschlusslage vor:

Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12124-18-E2)




Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Vorlage vorab zur Kenntnis und beschließt die Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund im Anschluss an die Abstimmung über die Fraktionsanträge und haushaltsrelevanten Einzelvorlagen der Verwaltung abzugeben.



Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Anträge der Fraktionen vor:

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E6, ergänzt um Drucksache Nr.: 12124-18-E11

und E16)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E8)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E10)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN))
(Drucksache Nr.: 12124-18-E13)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E12, ersetzt durch Drucksache Nr.: 12124-18-E15)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (AfD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E7, ergänzt um Drucksache Nr.: 12124-18-E9)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgende Anträge der Fraktionen zu beschließen:


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E6 ergänzt um Drucksache Nr.: 12124-18-E11

und E16)

I. Resolution an Bund und Land für eine auskömmliche Finanzausstattung der
Kommunen
1. Die wirtschaftlich schwierige Lage finanzschwacher Kommunen ist originär durch die Folge von Gesetzen allem im Sozialbereich zu Lasten der Kommunen begründet. Im Hinblick auf ein mögliches höheres Zinsniveau in der Zukunft erscheint eine Lösung des Altschuldenproblems dringend erforderlich. Wie in der Cuxhavener Erklärung der 71 Städte im Aktionsbündnis für die Würde
unserer Städte am 04.05.2018 formuliert, fordern wir Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat auf, einen Entschuldungsfonds mit Drittelung der Altschulden – Bund, Land, Kommune – einzurichten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt Pkt. 1 der Resolution einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE & PIRATEN und der AFD-Fraktion zu.
2. Der Rat der Stadt Dortmund hält weiter an dem Ziel fest, die Kommunen von den Sozialausgaben möglichst vollständig und dauerhaft zu entlasten. Dabei ist der Weg über eine weitgehende, am besten vollständige Übernahme der Kosten der Unterkunft im Rahmen des SGB II vorzugswürdig.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt Pkt. 2 der Resolution einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.

3. An der Integrationspauschale des Bundes müssen auch die Kommunen in einem relevanten Umfang partizipieren. Der Rat der Stadt Dortmund fordert das Land NRW auf, der jüngsten Ankündigung, die Bundesmittel an die Kommunen weiterzuleiten, endlich Taten folgen zu lassen, um die schnelle und wirksame Integration vor Ort zu unterstützen.
Unabhängig davon erwartet der Rat der Stadt Dortmund eine aufwandsgerechte Anpassung der Pauschale nach dem Gesetz über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge von zurzeit 867 € 866,-- € pro Monat und Person. Die Integration von Flüchtlingen verlangt gerade in der Bildungsinfrastruktur, der Kinderbetreuung, der Sprachförderung oder bei der Wohnraumversorgung in den Kommunen eine große Kraftanstrengung. Diese Integrationsleistungen der Kommunen können nur gelingen, wenn den Kommunen auch die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist darauf hin, dass er dem Pkt. 3 nur ohne den 1. Absatz zustimmen könne.
Herr Tölch (SPD-Fraktion) teilt mit, dass der genannte Betrag in Höhe von 867,-- € nicht richtig sei. Herr Stüdemann führt aus, dass ein Betrag in Höhe von 866,-- € richtig sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt Pkt. 3 der Resolution mit dem geänderten Betrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion zu.

Nach Diskussion stimmt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dem Pkt. 4 einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der geänderten Fassung zu.
4. Die Stadt Dortmund kann nach wie vor aufgrund ihrer Rücklagen mit ca. 50 Mio € Neuverschuldung einen genehmigungsfähigen Haushalt aufstellen. Dem stehen 22 Mio € gegenüber, mit denen die Stadt für den Solidarfonds Deutsche Einheit belastet wird.
Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat fordern wir hiermit auf, die Zahlungen der Kommunen an den Solidarfonds Deutsche Einheit mit einer Folgeregelung für den Solidaritätszuschlag abzuschaffen.


Die SPD-Fraktion stellt weiterhin folgende Einzelanträge:
1. Förderung der freien Kulturarbeit
Der Rat beschließt in Anerkennung der Leistungen der freien Dortmunder Kulturszene,
die Zuschüsse in drei Raten um insgesamt 1,2 Mio. € anzuheben und ab 2019 – 2021 die Förderbeträge jährlich um 400.000 Euro zu erhöhen. Darüber hinaus soll vertraglich eine Dynamisierung entsprechend dem jährlichen Preissteigerungsindex zugesichert werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstsimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion zu.
2. Mädchenchöre/WDR Kinderchor der Chorakademie
Der Zuschuss für die Chorakademie wird ab 2019 um 32.000 € jährlich erhöht.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.
3. Stadtbeschreiber(in)
Der Rat beschließt im Grundsatz die Einrichtung eines jährlichen Literaturstipendiums
und fordert die Verwaltung auf, eine entsprechende Beschlussempfehlung vorzubereiten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN sowie der AfD-Fraktion zu.
4. Brauchtumspflege im Dortmunder Karneval
Der Festausschuss Dortmunder Karneval e.V. erhält ab 2019 einen jährlichen Zuschuss
für die Brauchtumspflege in Höhe von 25.000 €.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN sowie der AfD-Fraktion zu.

5. Erhöhung der Sportfördermittel
Die jährlich zur Verfügung stehenden Sportfördermittel werden in 2019 um 500.000
€ erhöht, wenn ein inhaltliches Umsetzungskonzept zwischen Sportverwaltung, dem Stadtsportbund und seinen Fachschaften erarbeitet und dem Fachausschuss zur Entscheidung vorgelegt worden ist. Eine weitere Erhöhung um 500.000 € im Jahr 2020 wird in Aussicht gestellt, wenn darüber hinaus ein langfristiges Förderkonzept zur Unterstützung der Sportvereine entwickelt und nachvollziehbar begründet werden kann.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag (ersetzt durch DS-Nr. 12124-18-E16) mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

6. Mittel für die Sanierung von Umkleidekabinen
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Sanierungs- und Instandhaltungsprogramm sowie
eine Prioritätenliste zur erstellen, nach der sukzessive Umkleidegebäude auf
Sportanlagen instandgesetzt werden können. Parallel dazu sollen bereits in 2019
für erste, von Vereinen durchzuführende Sanierungsmaßnahmen 200.000 € 250.000,-- € bereitgestellt werden. Ab 2020 werden auf Basis der tatsächlichen Bedarfe jährlich entsprechende Beträge zur Verfügung gestellt, bis die erforderlichen Maßnahmen abgeschlossen sind.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mit Verweis auf den CDU-Antrag Nr. 17 (lfd. Nr. 52) – DS-Nr. 12124-18-E8 einstimmig zu. Die Beträge gelten gem. CDU-Antrag für alle Planjahre.
7. Schulentwicklungsfonds
Der Schulentwicklungsfonds wird ab 2019 auf 250.000 € jährlich erhöht, damit für die projektbezogenen Mittel an den Schulen wieder 170.000 € zur Verfügung gestellt und insbesondere für demokratiefördernde Maßnahmen eingesetzt werden können.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
12.Förderung von 25 zusätzlichen Personalwochenstunden bei der Frauenberatungsstelle Dortmund
Die Verwaltung wird beauftragt die Förderung der Frauenberatungsstelle für 2019
auf bis zu 85.000 Euro um bis zu 60.000,-- € auszuweiten und für die Folgejahre eine jährliche Steigerungsrate
von 1,5 Prozent zu berücksichtigen und mit dem Verein „Frauen helfen Frauen e.V.“ die entsprechende vertragliche Umsetzung vorzunehmen. Das Land NRW wird aufgefordert, die Förderung von Frauenberatungsstellen, Frauenhäusern u. a. weiter zu entwickeln und auszubauen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mit dem geänderten Betrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion zu.

14.Fortführung von bewährten kommunalen Beschäftigungsmaßnahmen im Bereich
Soziale Teilhabe
Die Verwaltung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem JobCenter die Fortführung
der bewährten und bislang geförderten Beschäftigungsmaßnahmen zu ermöglichen
und in die neuen Strukturen der kommunalen Arbeitsmarktstrategie zu überführen.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt den Antrag einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
15.Einrichtung eines eigenen Ausbildungsganges für den kommunalen Ordnungsdienst
sowie Aufstockung der Mitarbeiterstellen im Kommunalen Ordnungsdienst
Zur Gewinnung von qualifiziertem Personal für die kommunalen Ordnungspartnerschaften
wird die Verwaltung aufgefordert, die Voraussetzungen zur Einrichtung eines eigenen Ausbildungsganges mit Beginn des Ausbildungsjahres 2019 zu schaffen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die bislang nicht besetzten Planstellen im kommunalen
Ordnungsdienst unverzüglich zu besetzen, um dann 58 Mitarbeiter im Einsatz
(56 im Außendienst, 2 in der Schichtleitung im Innendienst) zu haben. Diese personelle
Verstärkung soll dafür genutzt werden, im Rahmen des Masterplans Sicherheit
und Ordnung auch in den Außenbezirken regelmäßige Streifgänge durchzuführen.
Im Zuge der Einführung der neuen Ausbildungsmaßnahme wird die Verwaltung aufgefordert, die Anzahl der Mitarbeiter im kommunalen Ordnungsdienst um weitere 10 Stellen aufzustocken.
Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, inwieweit eine Aufstockung der Mitarbeiter
im kommunalen Ordnungsdienst auch eine Aufstockung des Personals im Innendienst
erforderlich macht.
Die Prüfergebnisse sind dem zuständigen Fachausschuss vor der Sommerpause
2019 vorzulegen.
Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass seine Fraktion dem Antrag zustimmen könne, wenn der 3. Absatz gestrichen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN sowie Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
16.Zusätzliche Personalplanstellen für das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Die Verwaltung wird beauftragt bis zum 31.03.2019 die Einrichtung weiterer Personalplanstellen für eine angemessene Personalausstattung des Stadtplanungs- und
Bauordnungsamts zu prüfen. Die zusätzlichen Personalplanstellen betreffen die Bereiche
Planung, Freiraum, Verkehr und Verfahren. Das Ergebnis des Prüfauftrags ist dem AUSW und dem APO anschließend vorzustellen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.
17.Zuschuss Stadtverband Dortmunder Gartenvereine
Der Stadtverband Dortmunder Gartenvereine e. V. erhält ab 2019 für die Sanierung
der Kleingartendaueranlagen einen Zuschuss von 150.000 €, der jährlich dem
Preissteigerungsindex anzupassen ist. Der Ansatz wird im Haushalt dementsprechend
erhöht. Die Verwaltung wird beauftragt, die auskömmliche Höhe des Zuschusses in fünf Jahren zu überprüfen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.
18.Straßenunterhaltungsmittel
Die Mittel im konsumtiven Bereich der Straßenunterhaltung werden um 500.000 €
erhöht. Der konsumtive Ansatz wird ab 2019 auf 8.000.000 € festgelegt. Sollten über die festgelegten konsumtiven Mittel für die Unterhaltung der Straßen, Bürgersteige und Radwege hinaus weitere Maßnahmen erforderlich sein, die nachweislich abgearbeitet, d.h. zeitnah umgesetzt werden können, werden solche Maßnahmen nach der Genehmigung des Haushalts 2019 durch eine gesonderte Bewirtschaftungsregelung möglich gemacht.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.
19.DMS / E-Akte
Der Rat bittet die Verwaltung, für die Maßnahmen bei Bedarf Budget aus dem Gesamtetat
haushaltsneutral dem StA 10 zur Verfügung zu stellen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und Enthaltung der AfD-Fraktion zu.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E6 ergänzt um Drucksache Nr.: 12124-18-
E11)

20. Altenakademie im Westfalenpark
Es werden 50.000 € bereit gestellt, um in einer Machbarkeitsstudie den erforderlichen
Sanierungs- und Umbaubedarf zu ermitteln.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E8)
1. Finanzielle Entlastung durch das Land
Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt es außerordentlich, dass das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2019 die Integrationspauschale des Bundes vollständig an die Kommunen weiterleitet. Die Kommunen erhalten somit insgesamt 432,8 Millionen Euro. Der Kämmerer wird gebeten darzustellen, in welcher Höhe der Haushalt der Stadt Dortmund hierdurch eine weitere Entlastung erfährt. Weiterhin begrüßt der Rat, dass das Land sich verstärkt in zentralen Einrichtungen um Asylsuchende ohne Bleiberecht kümmern und von hier aus - ohne Umweg über die Kommunen – Rückführungen organisieren und finanzieren will. Auch dies führt zu einer deutlichen Entlastung des Haushaltes der Stadt Dortmund.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) teilt mit, dass seine Fraktion dem Antrag zustimme werde, wenn der 2. Absatz gestrichen würde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.
2. Doppelhaushalt 2020/2021
Die nächste Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen wird im Herbst 2020 stattfinden. Die Konstituierung des Rates, die Besetzung der Ausschüsse etc. wird naturgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen, so dass davon auszugehen ist, dass es im Dezember 2020 noch nicht zu einer Beschlussfassung über den Haushalt 2021 kommen wird. Da die nächste Ratssitzung dann voraussichtlich erst wieder im Februar 2021 stattfindet, der Haushalt dann erst beschlossen werden kann und er zur Genehmigung dem Regierungspräsidium vorgelegt werden muss, wäre die Stadt über mehrere Monate ohne genehmigten Haushalt 2021.Um dies zu vermeiden, beschließt der Rat der Stadt, dass für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 ein Doppelhaushalt aufgestellt wird.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE & PIRATEN sowie der AfD-Fraktion zu.
3. Altschuldenhilfe und Zinsmoratorium
Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt es, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung eine Lösung für die drückenden Altschulden anstrebt. Er regt an, mit Hilfe der NRW-Bank unter Beteiligung der Kommunen ein nachhaltiges Modell zu entwickeln, wodurch das erhebliche Zinsänderungsrisiko entschärft wird. Dies könnte sich an folgenden Überlegungen orientieren:
• Die Kredite bleiben Schulden der jeweiligen Kommune.
• Das Land sichert über die NRW-Bank ein Einfrieren der Verzinsung für Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) auf dem aktuell niedrigen Niveau.
• Zugleich werden die Kommunen verpflichtet, Tilgungsleistungen auf ihre Kredite zur Liquiditätssicherung zu erbringen aus den sich bei Haushaltsausgleich (Ergebnisrechnung) ergebenen Liquiditätsüberschüssen (Finanzrechnung).

Herr Tölch (SPD-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion dem Antrag zustimmen könne, wenn der 1. Spiegelstrich gestrichen würde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.
4. Anschaffung von Dokumentenprüfgeräten für die Bürgerdienste
Der Rat der Stadt stellt fest, dass sich der Einsatz von zwei Dokumentenprüfgeräten bei der Ausländerbehörde (FB 32) als äußerst nützlich erwiesen hat, um Falschangaben zur Identität aufzudecken. Um auch bei den Bürgerdiensten (FB 33) Teil- oder Totalfälschungen von Dokumenten besser erkennen zu können, beschließt der Rat, dass neben dem bereits angeschafften und seit April 2018 im Bereich der EU-Anmeldungen betriebenen Prüfgerät auch für die neun Bezirksverwaltungsstellen jeweils ein Gerät beschafft wird. Die Verwaltung wird aufgefordert, sich beim Land Nordrhein-Westfalen dafür einzusetzen, dass dieses möglichst viele jener Geräte finanziert. Sollte das Land keines der Geräte finanzieren, werden die Dokumentenprüfgeräte ergebnisneutral aus dem Haushalt 2019 der Bürgerdienste angeschafft.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.
6. Beratung für Alleinerziehende“ IN VIA Dortmund e.V. und SkF e.V. Hörde
Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Anzahl der alleinerziehenden Elternteile in Dortmund weiter steigt. Alleinerziehende haben häufig multiple Problemlagen wie belastende Trennungserfahrungen, ungewisse finanzielle Perspektiven sowie Ausschluss von gesellschaftlicher Teilhabe. Die „Beratung für Alleinerziehende“, betrieben von IN VIA Dortmund e.V. und SkF e.V. Hörde, leistet hier einen wichtigen Beitrag, Alleinerziehende unabhängig von ihrer Religion oder Konfession bei ihren multiplen Problemlagen zu beraten. Die Finanzierung erfolgt bisher allein aus kirchlichen Mitteln der Diözese Paderborn sowie aus Eigenmittel der beiden Träger und läuft zum 30.06.2019 aus. Zur Weiterführung der wertvollen Arbeit der Beratungsstelle für Alleinerziehende beschließt daher der Rat der Stadt Dortmund, jährlich 60.000 Euro (für 2019 anteilig 30.000 Euro) Personalkostenzuschuss für zwei 50%-Sozialarbeiterstellen zur Verfügung zu stellen.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellt den Ergänzungsantrag, dass die Verwaltung aufgefordert werde, eine Gesamtübersicht mit Angeboten über Angebote der Stadt Dortmund für Alleinerziehende zu erstellen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem ergänzten Antrag einstimmig zu.
7. Gast-Haus statt Bank - Ökumenische Wohnungslosen-Initiative e.V.
Durch den enormen Gästezustrom in den letzten Jahren ist für das Gast-Haus Dortmund ein erheblicher organisatorischlogistischer und arbeitspraktischer Mehraufwand entstanden, der durch ehrenamtliche Helfer allein kaum noch zu bewältigen ist. Aufgabenbereiche haben sich stark diversifiziert und sind komplexer geworden. Erhöhte Lebensmittel- und Sachspenden sorgen für größere logistische Herausforderungen. Die intensivierte Öffentlichkeitsarbeit bindet personelle Ressourcen. Um die vom Rat der Stadt als notwendig anerkannte Arbeit des Gast-Hauses weiter fortführen zu können, beschließt der Rat der Stadt einen weiteren jährlichen Zuschuss in Höhe von bis zu 60.000 Euro, der zweckgebunden eingesetzt wird zur Festeinrichtung einer Sozialarbeiterstelle in Vollzeit.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt den Antrag einstimmig zu.
9. Dortmunder Frauenhaus
Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Auslastungsquote des Frauenhauses ständig steigt. 2014 war die Belegungsquote für die Bewohnerinnen bei 82,65 %. 2015 lag diese bei 92,32 %. 2016 stieg die Belegungsquote nochmals auf 95,45%. Im Jahre 2016 wurden 320 Anfragen aus dem gesamten Bundesgebiet an andere Häuser weitergeleitet. Zur Zeit gibt es beispielsweise keinen einzigen freien Platz im Dortmunder Frauenhaus, was auch auf den angespannten Dortmunder Wohnungsmarkt zurückzuführen ist. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt daher die Initiative der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, zukünftig jeden Frauenhausplatz, der über der Mindestanzahl von acht Plätzen liegt, künftig mit einer Platzpauschale von 7.000 Euro pro Jahr zu bezuschussen. Ab dem kommenden Jahr wird auch die Sachkostenpauschale für die Frauenhäuser auf dann fest 7.500 Euro angehoben. Darüber hinaus begrüßt der Rat der Stadt Dortmund, dass auch das Bundesfamilienministerium ein Förderprogramm zum Ausbau der Strukturen in dem Bereich 2019 starten wird. Für 2019 sind bundesweit sechs Millionen Euro eingeplant, 2020 dann gut 35 Millionen Euro. Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Sommerpause 2019 im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit darzustellen, wie die zusätzlichen Mittel aus ihrer Sicht eingesetzt werden sollten, um die angespannte Situation im Dortmunder Frauenhaus deutlich zu verbessern.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.
11. Visuelle Straßenzustandserfassung
Das im Stadtbezirk Hombruch durchgeführte Pilotprojekt zur visuellen Straßenzustandserfassung hat sich als großer Erfolg erwiesen. Die visuell bildbasierte Zustandserfassung sowie die durchgeführte Laserscanmethode liefern genauere Ergebnisse, entlasten das schon umfangreiche Aufgabengebiet der Verkehrssicherheitskontrolleure und stellen durch das einfache Befahren und gleichzeitige Abscannen der Oberflächen mit dem KfZ auch bei Tempo 50 keine Verkehrsgefahr dar. Der Rat der Stadt beschließt daher, die visuelle Straßenzustandserfassung auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten und eventuell zusätzlich benötigte Haushaltsmittel im Haushalt 2019 dem Tiefbauamt zur Verfügung zu stellen. Bis spätestens zum 31.12.2019 soll die stadtweite Straßenzustandserfassung abgeschlossen sein. Der Rat erwartet, dass das derzeit sich im Präqualifizierungsverfahren befindliche Infrastrukturmanagementsystem (Software), welches neben dem Zustand der Straßen auch die darunterliegende Infrastruktur (Kanal, Strom- und Gasleitungen etc.) erfassen soll, zügig in den Echtbetrieb übergeleitet wird, so dass spätestens bis zum 01.04.2020 eine abgestimmte Straßendatenbank vorliegt, aus deren Datenanalyse heraus dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün eine „Prioritätenliste Straßensanierung“ vorgelegt wird.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.
12. Einführung eines Grünflächeninformationssystems
Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Übertragung der Unterhaltspflege des Straßen-begleitgrüns im Stadtgebiet Dortmund auf die EDG Entsorgung Dortmund GmbH ausdrücklich. Damit ist ein erster, wichtiger Schritt zur Verbesserung des Stadtbildes getan. Der Rat erwartet in diesem Zusammenhang, dass die Arbeiten an der Erstellung eines gesamtstädtischen Grünflächenkatasters als wesentliche Arbeitsgrundlage des zukünftigen neuen Grünflächenamtes zeitnah, spätestens jedoch bis zum 01.07.2019 abgeschlossen werden mit dem Ziel der vollständigen technischen Erfassung der Flächen und des Zustandes der Grünflächen, Bäume und Spielplätze unter Vermeidung von Schnittstellen mit der EDG. Der Rat geht davon aus, dass die entsprechenden Pflegeaufwendungen und die damit verbundenen Kosten transparent abgebildet und signifikant gesenkt werden können. Die Überprüfung der Pflegestandards oder auch der Einsatz und die Beschaffung von Maschinen für die Pflege (Entscheidung über den Kauf, Leasing oder Miete von Maschinen) können somit besser erfolgen. Das Grünflächenkataster wird dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün in seiner Sitzung am 03.09.2019 vorgestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zu.
13. Gewinnung von Fachpersonal für die Fachbereiche 65, 66 und 70
Auf dem Arbeitsmarkt sind Fachkräfte nur noch in einem eingeschränkten Maße verfügbar, so dass es zunehmend schwierig wird, entsprechende Stellen zu besetzen. Die Rekrutierung von Fachpersonal im öffentlichen Dienst ist angesichts der ungleichen Gehaltsstrukturen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst problematisch. Zahlreiche Beispiele bei den technischen Ämtern der Stadt Dortmund untermauern diese Erfahrung. Vor diesem Hintergrund wird die Personalverwaltung gebeten zu prüfen, ob für die insbesondere vom Fachkräftemangel betroffenen Fachbereiche 65, 66 und 70 die Gewährung von zeitlich befristeten außertariflichen Zulagen ein adäquates Mittel seien könnte, den Ingenieurmangel in den betroffenen Fachbereichen zu beseitigen oder zumindest zu verkleinern. Ebenso geprüft werden soll, ob für das Bestandspersonal eine zeitlich befristete tarifliche Höherstufung oder eine außerordentliche Zulage möglich ist. Dem Ausschuss für Personal und Organisation ist hierzu in seiner Sitzung am 09.05.2019 Bericht zu erstatten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
14. Managementberichte für die Fachbereiche 65 und 66
In der Vergangenheit hat es sich gezeigt, dass die Fachbereiche 65 und 66 häufig nicht annähernd in der Lage waren, die ihnen zur Verfügung gestellten Budgets auch zu verausgaben. Analog des gesamtstädtischen Managementberichtes, der dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften quartalsweise vorgelegt wird, werden die Fachbereiche 65 und 66 daher beauftragt, quartalsweise im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün über den jeweiligen Stand der Verausgabung der konsumtiven und investiven Budgetansätze zu berichten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE & PIRATEN zu.
15. Entschärfung von Kreuzungen für Fahrradfahrer
In der jüngsten Vergangenheit ist es in Dortmund leider vermehrt zu Fahrradunfällen mit Todesfolge gekommen. Zu nennen sind hier der 02.02.17 Kreuzung Rüschebrinkstraße / Westfalenhüttenallee, der 29.11.17 Kreuzung Mallinckrodtstraße / Leopoldstraße, der 13.02.18 Kreuzung Bornstraße / Glückaufstraße und der 06.08.18 Kreuzung Mallinckrodtstraße / Schützenstraße. Der Rat bittet die Verwaltung, die genannten Kreuzungen stellenplan- und haushaltsneutral zu überplanen mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit für Radfahrer deutlich zu erhöhen. Möglich wären hier beispielsweise die Ausweisung von Rechtsabbiegerspuren oder sogenannte Aufstellflächen für Radfahrer. Die Überplanung der genannten Kreuzungen soll dabei als Einstieg gelten für weitere Untersuchungen, wie in Zukunft generell Kreuzungen verkehrssicherer für Radfahrerinnen und Radfahrer gestaltet werden können. Über das Ergebnis wird im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün sowie im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen noch vor der Sommerpause berichtet.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.
16. Steuerung der Stadtentwicklung und -erneuerung sowie Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren
Die Steuerung der Stadtentwicklung und Stadterneuerung durch die Anwendung geeigneter Instrumente wie Masterpläne, integrierte Handlungskonzepte, Rahmenpläne oder Bebauungspläne mit den damit verbundenen Beteiligungs- und Entscheidungsprozessen, ist für die zukunftsfähige und nachhaltige Entwicklung unserer Stadt von besonderer Bedeutung. Die bei Einreichung eines vollständigen Bauantrages gesicherte zeitnahe Erteilung der Genehmigung, ist ein positives Signal an alle Bauherren und ein wichtiger Standortfaktor für Dortmund. Dieses Ziel muss zwingend erreicht werden. Für diese Aufgaben, die im Laufe eines Jahres durch begründete externe Anforderungen auch kurzfristig zunehmen können, müssen ausreichend qualifizierte Personalkapazitäten zur Verfügung stehen. Die Verwaltung wird gebeten, hier flexibel zu reagieren und auch unterjährig in 2019 zu prüfen, ob zur ausreichenden Wahrnehmung dieser Aufgaben personell nachzusteuern ist. Die entsprechenden Ausschüsse des Rates und der Rat der Stadt sind im gegebenen Fall kurzfristig zu informieren, um ggf. zeitnah Beschlüsse zu fassen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.
21. Stärkung der Bezirke
Die von der Verwaltung wegen der gesamtstädtischen Haushaltslage vorgeschlagene Reduzierung der jeweiligen konsumtiven Ansätze 2019 um 2% erfolgt nicht. Die Mittel werden in voller Höhe zur Verfügung gestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E10)
1. Geförderter Wohnungsbau
a) Bei Wohnungsbauvorhaben müssen im Rahmen von Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen mindestens 30 Prozent als öffentlich geförderter Mietwohnungsneubau realisiert werden.
b) Zusätzlich werden mindestens 5 Prozent neu geplanter Wohneinheiten im Rahmen von Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen im preisgedämpften Segment, d.h. zu vertraglich abgesicherten Anfangsmieten im Bereich von 7 bis 8 Euro nettokalt, vermietet.
c) Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept, das die Festlegung und Anwendung einer gedeckelten Nettokaltmiete und weiterer Vorgaben wie Zielgruppen und Bindungsfristen regelt.
d) Die Quotierungsregelung wird kontinuierlich evaluiert. Es erfolgt ein jährlicher Bericht im zuständigen Fachausschuss.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) schlägt vor, den Antrag als Prüfauftrag mit Zeitziel März 2019 zu geben. Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stimmt dieser Vorgehensweise zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften gibt den geänderten Antrag als Prüfauftrag mit Zeitziel bis März 2019 mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP und der AfD-Fraktion an die Verwaltung.


2. Quartiersschutz
a) Die Verwaltung legt eine Bestandsaufnahme über Dortmunder Siedlungsgebiete mit hauptsächlich sozial gefördertem Wohnungsbestand vor, die in den nächsten fünf Jahren aus der Bindungsfrist fallen.
b) Die Verwaltung erstellt ein Konzept zur Bewertung und Priorisierung geeigneter Siedlungen, in denen eine Erhaltungssatzung nach BauGB, § 172 mit dem Schutzziel 2 (Milieuschutz) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aufgestellt werden kann. In der Satzung wird ein Vorkaufsrecht der Stadt im Milieuschutzgebiet verankert. Zudem werden Auflagen für Investoren bezüglich sozialverträglicher Sanierungen und des Erhalts von Mietwohnungen definiert.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion zu.
5. Radverkehrssicherheit
In Anbetracht der steigenden Zahl von schweren, teilweise tödlichen Unfällen mit Radfahrer*innen wurde der Beirat Nahmobilität beauftragt, besonders gefährliche Stellen und Situationen für Radfahrer*innen in der Stadt und in den Stadtbezirken zu definieren und zu analysieren. Die ausgearbeiteten Vorschläge des Beirats, wie zum Beispiel
- Anpassung der Ampelschaltungen (getrennte Grünphasen für Rad- und Autoverkehr)
- Fahrrad- und Schutzstreifen
- Ausbau und Ausweisung von Fahrradstraßen als Alternative zu stark befahrenen Straßen
- Austausch von nicht fahrradgerechten Fahrbahndecken
- farbige Markierung von Furten für den Radverkehr
- aufgeweitete Radaufstellstreifen an Schutz- oder Radfahrstreifen werden sukzessive umgesetzt.
Die konsumtiven Mittel für die Verkehrssicherheitsmaßnahmen, die Instandhaltung und die Erneuerung von Markierungen und Beschilderungen sind im Haushalt bereitzustellen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.
9. Artenschutz
Die Stadt wird aufgefordert, die Entwicklung eines Handlungsprogramms zur Biodiversität in Auftrag zu geben. Dabei ist auch die Nutzung von Fördermöglichkeiten zu prüfen. Dafür werden 2019 Mittel in Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion sowie der AfD-Fraktion zu.
10. Regenerative Energie
Zur dezentralen Energieerzeugung werden in Kooperation mit der DEW21 Dächer und Fassaden städtischer Immobilien gezielt für die Errichtung stadteigener Photovoltaikanlagen und die energetische Eigenversorgung genutzt. Die benötigten Mittel zur Errichtung und Betreibung der PV-Anlagen sind im Laufe des Haushaltsjahres bereitzustellen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

15. OGS
Der Ausbau der Plätze des offenen Ganztags wird auf jährlich 900 Plätze bis 2023 erhöht. Dabei sind auch qualitative Aspekte einzubeziehen. Die Verwaltung wird aufgefordert, die für den Eigenanteil dafür notwendigen Mittel in die Finanzplanung einzustellen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion sowie der AfD-Fraktion zu.
16. Finanzausstattung der Kommunen – Aufnahme und Integration von Geflüchteten
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf,
- wie angekündigt die Integrationspauschale des Bundes zu 100 Prozent an die Kommunen weiterzuleiten,
- die Pauschale für die Flüchtlingskostenerstattung zeitnah und differenziert anzupassen,
- die Kosten für geduldete Geflüchtete zu übernehmen.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass er dem 2. und 3. Spiegelstrich zustimmen könne.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.
17. Finanzausstattung der Kommunen – EU-Zuwanderung
a) Der Rat fordert den Bund auf, sich an den durch die Zuwanderung von Menschen aus Südosteuropa entstehenden Aufwendungen verstärkt durch die Einrichtung eines Fonds oder alternativ durch die Übernahme von Kosten im Allgemeinen (zum Beispiel durch eine Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung im SGB II, KdU) zu beteiligen.
b) Der Rat fordert die Landesregierung auf, sich an den finanziellen Aufwendungen der Integration von EU-Zuwander*innen auch im Rahmen von Projektförderungen zu beteiligen. Die Ausgaben der Stadt müssen bei der landesseitigen Bereitstellung von Fördermitteln in voller Höhe als Eigenanteil der Kommune angerechnet werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN))
(Drucksache Nr.: 12124-18-E13)
18.Einheitliche Standards für Schulbegleiter*innen
Der Rat beschließt, dass die Stadt Dortmund im Einklang mit anderen Kommunen bei der Landesregierung NRW politisch daraufhin wirkt, dass für Schulbegleiter*innen1. einheitliche Standards in der Bezahlung und2. einheitliche Standards in der Qualifizierung umgesetzt werden. Das Land übernimmt die Kosten für die Schulbegleitung zu 100 Prozent. Bis dies umgesetzt ist, trägt die Stadt die Kosten hierfür.
Frau Pieper (SPD-Fraktion) bittet darum, den letzten Satz zu streichen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion und der AFD-Fraktion sowie Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E12, ersetzt durch Drucksache Nr.: 12124-18-E15)

II.Mehr Transparenz bei den Entscheidungen des Rates ist dringend notwendig:
7. Die Fraktion FDP/Bürgerliste begrüßt zudem ein Ende der Zahlungen in den „Fonds Deutsche Einheit“ und spricht sich dafür aus, dass nach einer Beendigung keine weiteren Belastungen der Kommunen in diesem Bereich durch vergleichbare Instrumente verankert werden. Die Stadtspitze wird aufgefordert sich in Verhandlungen und Gesprächen dementsprechend zu engagieren.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei8 Enthaltung der AfD-Fraktion zu.

9. Die Fraktion FDP/Bürgerliste setzt sich für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge(Anliegerbeiträge) in Dortmund ein. Die Stadtverwaltung soll mit einem Prüfauftrag feststellen, welche Beiträge durch die Forderungen der Straßenausbaubeiträge eingenommen werden, wie hoch die Personalkosten zu deren Überprüfung und Einforderung sind. Weiterhin ist zu prüfen, ob dieses Personal auch mit anderen relevanten Aufgabenbereichen versehen werden kann und welche Kosten durch eventuelle Rechtsstreitigkeiten und den dafür notwendigen Personaleinsatz entstehen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgende Anträge der Fraktionen abzulehnen:


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E8)
19. Förderung der „freien Kulturszene“
Der Rat der Stadt schätzt das Engagement der Mitwirkenden der "freien Szene", deren Empathie und ihren gesellschaftlichen und künstlerischen Einsatz. Daher hatte der Rat auch einer Erhöhung der städtischen Förderung der freien Szene ab dem Haushaltsjahr 2018 um 250.000 Euro zugestimmt. Die jetzige Forderung nach weiteren 1,2 Millionen bezieht sich auf gestiegene Kosten, Versicherungen, Mieten, Verwaltungskosten etc. Die Verwaltung wird daher beauftragt, die bislang allein seitens der freien Szene benannten zusätzlichen Bedarfe auf Nachvollziehbarkeit und Berechtigung zu untersuchen. Das Ergebnis dieser Untersuchung ist dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit im dritten Quartal 2019 zu präsentieren. Soweit als Argument für eine Erhöhung der Förderung die möglicherweise prekären finanziellen Verhältnisse von Künstler benannt werden, stellt der Rat fest, dass es über die Anwendung der Sozialgesetze hinaus nicht Aufgabe der Stadt ist, denjenigen, der aus freien Stücken die Position eines unabhängigen - eben "freien" - Künstlers mit allen bekannten sozialen und finanziellen Risiken und Chancen eines Unternehmers gewählt hat, zu unterstützen oder die Einhaltung von Mindeststandards zu gewährleisten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der CDU-Fraktion ab.
20.Wirtschaftsplan 2019 der Wirtschaftsförderung
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Sachkostenanteil des Eigenbetriebs Wirtschaftsförderung ab 2019 bis 2021 jährlich um 5% zulasten der Personalkosten zu verschieben. Diese freiwerdenden Effekte sollen zweckgebunden und ausschließlich für die folgenden operativen Tätigkeiten verwandt werden: Existenzgründung, Standort- und Flächenentwicklung, Flächenerwerb, Unternehmensakquise sowie zur Förderung von Expansion von Unternehmen mit Arbeitsplatzzunahme.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion ab.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E10)
4. Förderung des Radverkehrs
a) Die Stadt Dortmund stellt zusätzlich städtische Mittel in Höhe von 3 Euro pro Einwohner*in für die Radverkehrsförderung in Dortmund zur Verfügung. Die Mittel werden in den nächsten Jahren sukzessive erhöht. Die zusätzlichen Finanzmittel werden vorrangig für die folgenden Projekte eingesetzt:
b) Um die notwendige Einbindung des Radverkehrs in alle verkehrstechnischen Planungen zu erreichen, werden die personellen Kapazitäten im Fachbereich 66 und 61 verstärkt:- Der FB 66 erhält eine zusätzliche Stelle für die Bauplanung Radinfrastruktur und eine zusätzliche Verwaltungsstelle im Bereich des Fahrrad- und Fußgängerbeauftragten.- Der Fachbereich 61 erhält eine zusätzliche Stelle im Bereich Radverkehrsplanung. Die Stellen werden schnellstmöglich besetzt.
c) Für die Fachbereiche 66 und 61 wird zudem jeweils eine zusätzliche Stelle für das duale Studium geschaffen. Aufgrund der Altersstruktur wird sich die Personalstärke in den Fachbereichen zukünftig deutlich reduzieren. Externe Stellenbesetzungen gestalten sich insbesondere im Ingenieursbereich zunehmend schwierig. Daher gewinnt die auf die Bedarfe der Fachbereiche zugeschnittene Ausbildung an Bedeutung. Mit der Einrichtung zusätzlicher dualer Studienplätze wird für die Stärkung des eigenen Fachkräftenachwuchses gesorgt und der nötige Wissenstransfer gesichert.
d) In der Innenstadt und an strategisch wichtigen Umsteigeplätzen werden die im Masterplan Mobilität geplanten 1000 Fahrradbügel sowie mindestens 100 Fahrradboxen, kombiniert mit Lademöglichkeiten, eingerichtet. Entsprechende Standorte werden von der Verwaltung vorgeschlagen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, der AfD-Fraktion sowie Enthaltung der SPD-Fraktion ab.

7. Parkraumbewirtschaftung
a) Um die Gleichbehandlung aller Verkehrsmittel zu fördern, werden die Parkgebühren, entsprechend den kontinuierlichen Tarifsteigerungen bei den ÖPNV-Tickets, für die von der Stadt bewirtschafteten Parkflächen einheitlich um 20 Prozent erhöht.
b) Gelder in Höhe des daraus erzielten Erlöses fließen in die Förderung des multimodalen Verkehrs, d.h. in die Aufwertung bzw. Neueinrichtung von Park & Ride- und Bike & Ride-Plätzen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.
8. Förderung des multimodalen Verkehrs
a) Park & Ride, Bike & Ride und Carsharing-Angebote können die Innenstadt wirkungsvoll vom Autoverkehr entlasten. Für die dafür benötigte Herrichtung von Plätzen unter Einbeziehung digitaler Services werden Gelder entsprechend den erhöhten Parkeinnahmen bereitgestellt.
b) In 2019 wird in jedem Stadtbezirk eine Mobilstation an ÖPNV-Standorten als sichtbarer Verknüpfungspunkt und als Schnittstelle des Umweltverbundes eingerichtet. Die möglichen Standorte umfassen mindestens gesicherte Fahrradabstellanlagen, Carsharingplätze, ein Bikesharing-Angebot und Ladeeinrichtungen für einen Elektropersonenkraftwagen bzw. mehrere Elektrofahrräder. Für die Planung, Konzeptionierung und Koordinierung sind entsprechende Mittel vorzusehen. Die Finanzierung erfolgt über die Stellplatzablösemittel.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN))
(Drucksache Nr.: 12124-18-E13)
2.Wirtschaftsküchen FABIDO
Der Rat beschließt, die Zahl der Wirtschaftsküchen bei den TEK der FABIDO auf 50 zu erhöhen. Dies soll nicht durch Nachrüstung, sondern beim Kita-Neubau für FABIDO eingeplant werden. Mögliche Modulbauweisen stehen dem nicht entgegen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE & PIRATEN ab.
3.Unterstellmöglichkeiten für Kinderwagen
Kitas, die in den letzten Jahren um Gruppen zur U3-Betreuung erweitert wurden, erhalten eine Abstellmöglichkeit für Kinderwagen, sofern diese nicht bereits im Raumprogramm der Kita enthalten ist.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE & PIRATEN ab.
4.Mehr Stadtbäume als Klimaanpassung
Der Rat beschließt:1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Anzahl an Straßenbäumen in Dortmund noch deutlich steigerungsfähig ist.2. Ab 2019 werden daher jedes Jahr rund 200 Straßenbäume in Dortmund mehr angepflanzt, als durch Baumfällungen oder Absterben von Straßenbäumen im Bestand verloren gehen. Entsprechende Haushaltsmittel sind bereitzustellen.3. Der Schutz der bestehenden Straßenbäume hat gegenüber Neuanpflanzungen Priorität. Zum Schutz von Straßenbäumen ist in Trockenperioden daher Wasser nachzuführen. Ein Appell an die Bürger*innen, die Pflege der Straßenbäume auf eigene Kosten auszuführen ist hier nicht ausreichend. Zur Nachführung von Wasser kann auch ein Einsatz von Löschfahrzeugen der Feuerwehr nützlich sein. Gleichzeitig ist zu prüfen, ob in einigen besonders gefährdeten innerstädtischen Lagen die Anlage eines Bewässerungssystems Kosten reduzieren kann.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE & PIRATEN ab.
5.Sozialer Wohnungsbau in Wickede
Der Rat beschließt, dass die Stadt Dortmund die im Bebauungsplan Br 213 enthaltenen städtischen Grundstücke eigenkapitalverstärkend an die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW) überträgt. Dieses geschieht unter der Maßgabe, dass DSW diese Grundstücke in sein Tochterunternehmen DOGEWO einlegt, um auf diesen Grundstücken zu 100% sozialen geförderten Wohnungsbau zu entwickeln. Dieser soll langfristig im Bestand der DOGEWO gehalten und bewirtschaftet werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.
6.Geförderte Wohnungen im Bebauungsplan „Auf den Toren“ Lü 140
Der Rat beschließt, dass ein Bereich städtischer Grundgrundstücke eigenkapitalverstärkend an die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW) übertragen wird. Dieses geschieht unter der Maßgabe, dass DSW diese Grundstücke in sein Tochterunternehmen DOGEWO einlegt, um auf diesen Grundstücken 100% sozialen Wohnungsbau zu entwickeln. Insgesamt soll durch diese Maßnahme der Gesamtbestand an sozialem Wohnungsbau im Plangebiet auf mindestens 35% gestärkt werden. Dieser soll langfristig im Bestand der DOGEWO gehalten werden und den Auftritt von DOGEWO im Stadtteil Lütgendortmund stärken.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.
7.Tariflöhne kommunale Betriebe
Der Rat fordert die kommunalen Betriebe auf, keine Arbeitsverhältnisse außerhalb von Tarifverträgen einzugehen. Tarifliche Verhältnisse sind einzuhalten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.
9.Förderung des Vereins „Train of Hope“ e. V.
Der Rat beschließt, den Verein „Train of Hope“ e. V. mit einer Förderung in Höhe von 29.195,92 € p.A zu unterstützen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE & PIRATEN ab.
15.Finanzierung einer Stelle im Kulturbetrieb Langer August
Der Rat beschließt einen Zuschuss in Höhe von 50.000 Euro zur Finanzierung einer Vollzeitstelle (TvöD – Arbeitgeber brutto) im Kulturbetrieb Langer August.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.
17.Café Aufbruch in Hörde
Der Rat beschließt, dass im Budget der Kulturbetriebe 40.000 Euro p. a. für den Verein „Anders besser leben e. V.“ - Betreiber des „Café Aufbruch“ in Hörde - zur Verfügung gestellt werden. Dieser Betrag dient zur Finanzierung eines Lohnkostenzuschusses für den Betrieb des Cafés.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.
19.Gründung eines kommunalen Bestattungsdienstes
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Einrichtung eines städtischen Bestattungsdienstes zu prüfen. Dabei soll der folgende Rahmen eingehalten werden:
• Die Einrichtung soll ein positives Finanzergebnis erwirtschaften.
• Es sollen Synergien zwischen dem städtischen Krematorium, den Friedhöfen Dortmund und den Bestattungsdiensten hergestellt werden und die Kundenströme sinnvoll geleitet werden.
• Für Menschen, die keine anonyme Bestattung wünschen, aber finanziell nicht leistungsfähig sind, soll ein Angebot für eine reguläre Bestattung vorgehalten werden, die aus dem Wirtschaftsplan der Bestattungsdienste subventioniert wird.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN sowie bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

20.Memorandumsmaßnahme: Kürzung von Sachmitteln nach dem Gießkannenprinzip Die Kürzung von 6,88 Mio. Euro bei den Sachmitteln über alle Fachbereiche wird nicht durchgeführt. Stattdessen werden die Sachmittelbedarfe in den Fachbereichen abgefragt, um eine bedarfsgerechte Ausstattung mit Sachmitteln zugunsten der Arbeitsfähigkeit der Fachbereiche sicherzustellen. Überschüssige Sachmittel können als Finanzbeitrag herangezogen werden - benötigte Sachmittel aber nicht.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E12, ersetzt durch Drucksache Nr.: 12124-18-E15)
I. Finanzressourcen wirksam einsetzen:

1. Das Prinzip, der an die Wirkungen des Ressourceneinsatzes angepassten Maßnahmen, muss tiefer in den städtischen Haushalt integriert werden, um dauerhaft sicherzustellen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel zielführend eingesetzt werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.


2. Städtische Projekte oder von der Stadt finanzierte Projekte müssen mit klar definierten Zielen – und Budgetvorgaben versehen werden, deren Evaluation dann über deren Erfolg entscheiden muss. Als Beispiel kann hier zum einen die Reform des Behindertenfahrtdienstes herangezogen werden. Mit klaren Einsparvorgaben und klar definierten Zielen ist es gelungen, den Kostenrahmen erheblich zu senken, den Leistungsumfang auszuweiten, kundenorientierter zu arbeiten und dennoch das Projekt als solches zu sichern.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der CDU-Fraktion sowie bei Enthaltung der AfD-Fraktion ab.

3. Auch andere Projekte müssen nach diesem Prinzip durchgeführt werden. Von Maßnahmen der kommunalen Arbeitsmarktförderung bis hin zu Projekten die SchulabgängerInnen unterstützen sollen, müssen klare Zielvorgaben definiert werden, deren Erreichung dann dauerhaft über eine weitere Förderung des Projektes entscheiden. Die Stadt Dortmund kann es sich in ihrer bestehenden Haushaltslage nicht leisten, Maßnahmen finanziell zu fördern, die der eigenen Zielsetzung nicht gerecht werden können. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, muss das Stadtcontrolling entsprechend personell ausgebaut werden, da die grundlegende Idee der Wirkungsorientierung des Haushaltes nur dann umgesetzt werden kann, wenn entsprechende Daten gesammelt und verarbeitet werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AfD-Fraktion ab.
4. Die Stadt Dortmund muss mit der dynamischen Haushaltsbewirtschaftung auch unterjährig versuchen, die Kosten in verschiedenen Bereichen dauerhaft zu senken. Es wird nötig sein, die Maßgaben des Memorandumprozesses weiterhin aufrechtzuerhalten und Einsparpotentiale in den einzelnen Fachbereichen auszuloten. Die FraktionFDP/Bürgerliste strebt dezernatsübergreifend eine Reduzierung der Ausgaben um zwei Prozent an.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AfD-Fraktion ab.




II. Mehr Transparenz bei den Entscheidungen des Rates ist dringend notwendig:
1.Die Fraktion FDP/Bürgerliste beantragt daher eine Kennzeichnungspflicht für alle Vorlagen, die diese in pflichtige/nicht pflichtige Aufgaben einteilt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN sowie der AfD-Fraktion ab.
2. Zudem müssen Vorlagen zwingend für den Bereich „nicht-pflichtig“ anzeigen, wieviel Geld in diesem Bereich bereits im laufenden Jahr ausgegeben wurde und wieviel noch für dieses Haushaltsjahr verplant ist. Ein entsprechender Katalog ist seitens der Stadtkämmerei in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen zu erstellen und mit jeder neuen Vorlage zu aktualisieren.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.
3. Verschiedene Maßnahmen bzw. Projekte und deren Kosten, die das identische Ziel verfolgen (z.B. Übergang Schüler und Beruf oder Verbesserung der Situation von Obdachlosen), werden zur besseren Kontrolle jeweils für die einzelnen Ausschüsse zusammengefasst, um diese Maßnahmen besser beurteilen zu können.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.
4. Die Fraktion FDP/Bürgerliste fordert einen stufenweisen Abbau der Liquiditätskredite. Dies kann über eine verbindliche Quote z.B. von ein bis zwei Prozent pro Jahr erreicht werden. Um unsere Stadt zukunftsfähig zu machen, ist eine Senkung der Liquiditätskredite unabdingbar, da diese im Falle eines Zinsanstieges jeden städtischen Haushalt sprengen würden. Die Verwaltung wird daher aufgefordert einen realistischen Zeitplan vorzulegen, der eine solche Reduzierung ermöglicht.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.
5. Die kommunale Arbeitsmarktförderung gehört auf den Prüfstand gestellt. Sollten die getätigten Maßnahmen nicht zu einer erheblichen Verbesserung der Beschäftigungsquote und einer Reduktion der Kosten der Unterkunft geführt haben, so sind die Maßnahmen einzustellen und zielführende Alternativkonzepte zu entwickeln.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion ab.

6. Die Stadt Dortmund muss im Bereich der geordneten Zuwanderung tätig werden. Zwar fehlt in dieser Frage eine endgültige und sinnhafte Konzeption des Bundes, gemeinsam mit dem Land NRW muss jedoch der Versuch gewagt werden, rechtsstaatliche Prinzipien und geltendes Gesetz durchzusetzen und somit Personen, die keine Bleibeperspektive haben, in ihre Herkunftsländer zurückzuführen. Die eingesparten Ressourcen sollten stattdessen zum einen den Haushalt erleichtern, zum anderen aber auch für die Integration und Unterstützung der Personengruppen eingesetzt werden, die eine realistische Möglichkeit haben, dauerhaft Bürger und Bürgerinnen der Stadt Dortmund zu werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion ab.

8. Um dem Personalmangel im Bereich Bauen und Planen dauerhaft zu entgegnen, wird die Verwaltung aufgefordert, ein Trainee- und Stipendienprogramm für entsprechende Berufs und Personengruppen zu konzeptionieren. So kann auch zukünftig sichergestellt werden, dass das notwendige Personal der Stadt zu Verfügung steht. In diesem Rahmen ist eine Förderung von Frauen zum Ausgleich des Geschlechterverhältnisses wünschenswert, auch wenn von einer konkreten Quote abzusehen ist.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (AfD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E7, ergänzt um Drucksache Nr.: 12124-18-E9)

Die Personalaufwendungen im Haushalt belaufen sich auf insgesamt 485,7 Mio. € (der Haushaltsplan 2019 weist 471,8 Mio € aus). Mithin handelt es sich um den zweitgrößten Posten nach den Transferauswendungen mit 1,2 Mrd. € (der Etat 2019 weist 1,34 Mrd. € aus). Dieser ist natürlich von den Anforderungen der verschiedenen Fachbereiche abhängig, jedoch offensichtlich auch von der politischen Ausrichtung und Tendenz oder präziser der Gesinnung einzelner Anspruchsträger. Die ungebremste Massenzuwanderung von vornehmlich muslimischen Männern, deren Integrationsprognose in die deutsche Kultur und den Arbeitsmarkt gen Null tendiert, zerstört zunehmend die Rechts- und Sozialstaatlichkeit Deutschlands. In Zeiten struktureller Erosionsprozesse neigen Staatsorgane und ihre Repräsentanten allzu häufig zu einer Aufblähung, um das Krisenhafte als Instrument der Machtvertiefung zu benutzen. Auch der römische Senat erhöhte die Anzahl seiner Mitglieder und ihre Versorgungsansprüche, während Germanenstämme längst Großteile des zerfallenen Imperiums beherrschten. So versucht auch der Oberbürgermeister der zunehmenden Zerstörung des öffentlichen Raums durch Ausländergewalt und Integrationsverweigerung mit administrativer Aufblähung zu begegnen. Solange sich die Stadt Dortmund weigert, die rund 1600 vollziehbar ausreisepflichtigen Zuwanderer aus Dortmund abzuschieben, kann die AfD-Fraktion keine Begleitung der oktroyierten, verfassungswidrigen „Willkommenskultur“ sekundieren.
Gesellschaftliche Inklusion verlangt immer auch Exklusion und wer ernsthafte Integrations-bemühungen leisten will, muss der Bildung von Parallel- und Gegengesellschaften wirksam entgegentreten. An vielen Stellen wird ohne ersichtlichen Grund das Personal weiter aufgestockt. Es wird Etikettenschwindel betrieben, wie etwa bei der Stabsstelle „Kreativquartiere“, die von einer auf drei Planstellen anwachsen soll. Dabei geht es nicht etwa um besonders kreative Quartiere, sondern es geht um Orte, die aufgrund ständig zunehmender Delinquenz, insbesondere durch Migranten sowie durch unzureichendem Schutz der Bürger und ihrer Werteordnung, zu verrufenen und gefährlichen Orten i.S.d. Polizeigesetzes verkommen sind, wie z.B. die Brückstraße. Die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist an diesen Orten wiederherzustellen. Aber nicht dadurch, dass wir Kriminalität als "kreativ" bezeichnen, sondern indem Stadt und Land ihren Verpflichtungen zum Schutz der einheimischen Bevölkerung nachkommen und nicht ein obskures „kulturelles“ Wirken vorgaukeln. Ebenso in diese Kategorie fällt die Stabsstelle „Krisenstab“. Es ist kein Grund ersichtlich, diesen Kostenträger aufrecht zu erhalten oder das Personal aufzustocken, wenn man den Verlautbarungen der regierenden Parteien glauben will. Die Flüchtlings-Krise sei angeblich nicht mehr existent. Der diesbezügliche Personalbedarf muss von daher als obsolet betrachtet werden.
Nicht nachvollziehbar ist ferner der angekündigt Mehrbedarf im Bereich Familiennachzug von subsidiär Schutzberechtigten. Es handelt sich bundesweit um 1000 Personen monatlich. Es liegt bei der geplanten Stellenzahl der Verdacht nahe, dass Dortmund sein Soll wieder einmal „übererfüllen“ möchte.

Unter die Überschrift „Kosten des ungehemmten Zuzugs insbesondere in die Sozialsysteme“ fallen auch die Stellenerweiterungen beim Standesamt, der Organisation des Sozialamts, dem Zentralen Wohnraummanagement und der Verwaltung der Übergangsein-richtungen und Belegwohnungen.

Abzulehnen sind auch die Stellenerweiterungen im Stadtamt 30, die darauf gerichtet sind, die steuerzahlenden Bürger dieser Stadt mit weiteren Belastungen zu „beglücken“.
Die AfD- Fraktion beantragt daher die Streichung folgender Stellen aus dem Stellenplan:

1. Stabstelle „Kreativquartiere“ (3 Planstellen)
2. Stabstelle Geschäftsführung Krisenstab (3 Planstellen)
3. Familiennachzug von subsidiär Schutzberechtigten (2 Planstellen)
4. Standesamt (2 Planstellen)
5. Sozialamt, Organisation (1 Planstelle)
6. Zentrales Wohnraummanagement (2 Planstellen)
7. Verwaltung der Übergangseinrichtungen und Belegwohnungen (5 Planstellen)
8. StA 30: Verkehrsordnungswidrigkeiten (2,24 Planstellen)
9. StA 30: Bußgeldstelle / Ahndung von Allgemeinen Ordnungswidrigkeiten: (1,5 Planstellen)

In seinem direkten Umfeld scheint der Oberbürgermeister ein System aus ideologischen Patronage- und Versorgungsstellen geschaffen zu haben. Das „Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates“ stellt sich als „bunte“ Propaganda-Abteilung einer heuchlerischen Vielfaltsideologie dar. Während sich das Wort „Scheiß Jude“ auf Dortmunder Schulhöfen bei jungen Muslimen zu etablieren scheint und Transsexuelle auf dem Wall fast Opfer einer Steinigung durch afghanische „Flüchtlinge“ wurden, geriert man sich im Dezernat 1 betont „weltoffen und tolerant“, verschweigt aber importierte Intoleranz und verhöhnt damit die Opfer des folgenschweren Multikulturalismus.
Unter dem Deckmantel der wehrhaften Demokratie wird in der „Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ zunehmend gegen die rechtsdemokratische AfD agitiert anstatt sich dem Gedeihen des Linksextremismus, in dessen gewalttätigen Fokus zunehmend Polizistinnen und Polizisten geraten, verstärkt zu widmen. Unter Verletzung der politischen Neutralitätspflicht von Stadtverwaltung und Hauptverwaltungsbeamten werden Steuergelder zur ideologischen Machtvertiefung genutzt und sich die Stadt zur Beute gemacht.

Daher beantragt die AfD-Fraktion die Streichung folgender Einrichtungen:

- Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie- Agendabüro
- FreiwilligenAgentur Dortmund- MIA-DO-Kommunales Integrationszentrum Dortmund
- Ombudsstelle für Bürgerinteressen und –initiativen- Koordinierungsstelle für Lesben, Schwule und Transidente
- Hochschule und Internationales
- Initiative Dortmund Talent

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion ab.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die geplanten Aufwendungen im Gesamthaushalt für das Jahr 2019 um 3% zu reduzieren. Die Kürzungen im Planungsansatz betreffen jedes Dezernat, jedes Amt, jeden Fachbereich in Abhängigkeit der dort ausgewiesenen vollzeitverrechneten Stellen. Anhand dieser Schlüsselgröße sind die direkten oder indirekten Konsolidierungsbeiträge auf die Fachbereiche umzulegen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion ab.


Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Abstimmung an andere Gremien überwiesen:

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E10)
3. Grundstücksvergabe in Erbbaurecht
Innerstädtische Grundstücke und Grundstücke mit besonderer städtebaulicher Bedeutung werden zukünftig ausschließlich vorrangig im Erbbaurecht vergeben.
Herr Tölch (SPD-Fraktion) bittet, das Wort „ausschließlich“ durch „vorrangig“ zu ersetzen und schlägt vor, den Antrag als Prüfauftrag und zur fachlichen Diskussion in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu geben. Erst danach könne hierzu ein Beschluss gefasst werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zu und gibt ihn als Prüfauftrag und zur fachlichen Diskussion in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN))
(Drucksache Nr.: 12124-18-E13)

1.Schülererstausstattung
Der Rat beschließt, den 70-Euro-Zuschuss aus der "Förderung für Bildung und Teilhabe (Schule)" zum Schuljahresbeginn für Schulanfänger auf 150 € zu erhöhen.

Fachausschuss ASAG
11.Ordnungsbehördliche Verfolgung von Obdachlosen
Der Rat beauftragt die Verwaltung die ordnungsrechtlichen Regelungen zum sogenannten „Lagern, Campieren und Übernachten auf öffentlichen Plätzen“ so zu überarbeiten, dass wohnungslose Menschen nicht mit Bußgeldern belangt werden, wenn sie in der Öffentlichkeit schlafen. Der Haushaltsansatz ist entsprechend zu reduzieren.

Fachausschuss ABÖAB

13.Sportgutscheine für Vorschulkinder
Der Rat beschließt, dass die Stadt Dortmund - in Zusammenarbeit mit den bisherigen Kooperationspartnern - Sportgutscheine in Höhe von 50 Euro an Kinder, die das 4. Lebensjahr vollendet haben, für die Dauer eines Jahres vergibt.

Fachausschuss AKSF






Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Abstimmung an die Verwaltung überwiesen:
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E10)
6. Förderung des Fußverkehrs
Für die Überwachung des ruhenden Verkehrs werden zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer*innen für die Parkraumüberwachung zusätzlich 12 Planstellen geschaffen. Dafür sind 600.000 Euro im Haushalt einzustellen.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) teit mit, dass seine Fraktion dem Antrag nur zustimmen könne, wenn er als Prüfauftrag zum Thema Personalbedarf im Rahmen der Bewirtschaftung 2019 an die Verwaltung gegeben werde.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt sich mit diesem Verfahren einverstanden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktionen FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion zu und gibt ihn als Prüfauftrag an die Verwaltung.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN))
(Drucksache Nr.: 12124-18-E13)
8.Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsplatz“
Der Rat beschließt, dass im Rahmen der kommunalen Arbeitsmarktmaßnahmen ein Teil der eingesetzten Mittel dazu genutzt wird, die bisher vorhandenen Stellen im Bereich der Sozialen Teilhabe in der Gemeinwesenarbeit nach dem bisherigen Muster zu erhalten. Dies bedeutet, dass die Einsatzunternehmen und Vereine keinen Eigenanteil leisten müssen und die Stellen wie bisher zu 100 Prozent gefördert werden. Zum Einsatz kämen hier weiterhin explizit Menschen, die weit entfernt von einer Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt sind und denen eine Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben ermöglicht werden sollte.


Folgende Anträge sieht der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aufgrund von anderer Abstimmung als erledigt an:

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E6)


8. Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge - UMF
Die Verwaltung wird beauftragt, das in Dortmund gängige System für die Vormundschaften
mit dem Ziel einer qualitativen Weiterentwicklung zu überprüfen und entsprechend fortzuschreiben.
9. Jugendtreff Kirchderne
Für den Erhalt des Jugendtreffs Kirchderne werden ab dem Jahr 2019 jährlich
32.000 € zur Finanzierung einer halben Stelle bereit gestellt.
10.Ausbildungscoaching als Angebot der Jugendberufshilfe bei der GrünBau
gGmbH
Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderung des Ausbildungscoaching bei der
GrünBau gGmbH zunächst für das Jahr 2019 sicherzustellen und die erforderliche
Summe in Höhe von 126.000 € in das Budget einzustellen. Mit GrünBau soll im
Jahr 2019 die Möglichkeit einer Eingliederung in die kommunale Arbeitsmarktstrategie
verhandelt werden.

11.Therapeutische Angebote für Kinder und Jugendliche
Für den Erhalt eines angemessenen Angebotes zur Unterstützung betroffener Kinder
und um die verbindliche Zusammenarbeit mit dem Jugendamt weiter zu intensivieren
wird das Kinderschutzzentrum ab dem Jahr 2019 mit einer Summe von
56.000 € jährlich zur Finanzierung einer Therapeutenstelle unterstützt.
13.Anschlussfinanzierung von Projektbereichen der KAUSA Servicestelle Verein
UBV e.V.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderung der KAUSA Servicestelle Dortmund
zunächst für das Jahr 2019 sicherzustellen und die erforderliche Summe in Höhe
von 175.000 Euro in das Budget einzustellen. Mit KAUSA soll im Jahr 2019 die
Möglichkeit einer Eingliederung in die kommunale Arbeitsmarktstrategie verhandelt
werden.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E8)

5.Schnellerer Bau von Kindertagesstätten
Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zur Prozessbeschleunigung und -optimierung beim Kindertagesstättenausbau in Dortmund aufzustellen und dem Rat im 2.Quartal 2019 vorzustellen, um dem derzeit zu langsamen Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen abzuhelfen. Diese Prozessoptimierung soll besonders auf die Ämter übergreifende Arbeit, als auch auf das verbesserte Zusammenspiel mit den nicht kommunalen Akteuren zielen.

8.Finanzielle Unterstützung der Frauenberatungsstelle
Die Frauenberatungsstelle bietet Hilfe für betroffene Frauen von häuslicher und sexualisierter Gewalt, Stalking, Identitätskrisen, Essstörungen, Depressionen, Angstzuständen, psychischen Problemen, Trennung, Scheidung, Sozialhilfe, Arbeitslosigkeit und Wiedereingliederung. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt daher ausdrücklich, dass die Frauenberatungsstellen mehr Geld vom Land erhalten. Die Sachkostenpauschale pro Einrichtung wird von 6000 auf 7500 Euro angehoben. Unterstützend stellt der Rat der Stadt Dortmund pro Jahr weitere 60.000 Euro zur Verfügung zur Einrichtung einer Sozialarbeiter(-innen)stelle in Vollzeit.

10.Erhöhung Zuschuss Gartenvereine
Der Zuschuss an den Stadtverband der Dortmunder Gartenvereine e.V. für Sanierungs- und Baumaßnahmen in den nunmehr 119 Gartenvereinen wurde seit über 20 Jahren nicht angepasst und beträgt zur Zeit nach wie vor 69.100 Euro. Der Rat stellt fest, dass die dem Stadtverband zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel sinnvoll und effizient verwendet werden. Die Dortmunder Gartenanlagen sind Teil der öffentlichen Grünfläche und bieten ideale Erholungsmöglichkeiten für Groß und Klein. Um das vielfältige Engagement des Stadtverbandes und der einzelnen Gartenvereine hinreichend zu würdigen, beschließt der Rat der Stadt Dortmund, den Zuschuss beginnend mit dem Jahr 2019 auf 150.000 Euro zu erhöhen.

17.Allgemeine Sportförderung
Der Sport in Dortmund genießt unbestritten einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert. Die Anforderungen an die ehrenamtliche Vereinsarbeit sind insbesondere bei der Jugendarbeit (Stichwort: Integration) in der jüngeren Vergangenheit enorm gestiegen. Um die gestiegenen Belastungen der Vereine abzufedern, ist es daher erforderlich, die Vereine auch in Zukunft höher als bisher finanziell zu unterstützen im Rahmen von Jugend- und Übungsleiterzuschüssen und Zuschüssen für die Unterhaltung vereinseigener Anlagen. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt daher, über die Drucksachen-Nr. 12585-18 (Rücknahme der 20%igen Zuschussreduzierung bei der Sportförderung) hinaus weitere 500.000 Euro pro Jahr zur Verfügung zu stellen. Der Betriebskostenzuschuss an die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund wird für ebendiesen Zweck erhöht, so dass die Finanzierung gesichert ist. Damit die Mittel in Gänze auch abgerufen werden können, wird die Verwaltung beauftragt, die „Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund“ insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendförderung zeitnah zu überarbeiten. Die Beschlussfassung hierüber soll im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit und im Rat noch vor der Sommerpause erfolgen.
18.Verfügungsfonds für die Sport- und Freizeitbetriebe für Eil- und Notmaßnahmen an Umkleidegebäuden
Der nicht immer zufriedenstellende Zustand von Umkleidekabinen an Sportplätzen ist allgemein bekannt. Defekte Heizungsanlagen, marode Türen und Fenster, unhygienische Sanitäranlagen, unzeitgemäße Duschräume sind hier nur wenige Beispiele. Häufig jedoch sind die Vereine finanziell nicht in der Lage, einen 50%igen Eigenanteil im Rahmen der städtischen Sportförderung aufzubringen, um notwendige Eil- und Notmaßnahmen an Umkleidekabinen in die Wege zu leiten. Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat, den Zuschuss an die Sport- und Freizeitbetriebe zweckgebunden um 250.000 Euro pro Jahr zu erhöhen. Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Sanierungsmaßnahme finanziell zu 100% bezuschusst wird, trifft die Geschäftsbereichsbereichsleitung Sport der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund. Parallel dazu ermittelt die Verwaltung den tatsächlichen Sanierungsstau an den Sport-platzumkleiden. Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit und dem Rat wird bis zur Sommerpause 2019 eine mit einem Zeitplan hinterlegte Prioritätenliste vorgelegt, die als Grundlage für eine an den tatsächlichen Bedarfen orientierte Sanierung aller Sportplatzkabinen dient.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E10)
11. Förderung der freien Kunst- und Kulturszene
a) Die Förderung der freien Dortmunder Kunst- und Kulturszene wird dauerhaft um insgesamt 1,2 Mio. Euro angehoben.
b) Die Anpassung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren: ab 2019 werden die Zuschüsse bis 2021 jährlich um 400.000 Euro erhöht. Die Zuschüsse sind aus dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kulturbetriebe zu finanzieren. Der Etat der Kulturbetriebe wird zu diesem Verwendungszweck entsprechend erhöht.
c) Der vollständige Förderungsbetrag wird ab 2021 mit einer Dynamisierungsklausel entsprechend dem jährlichen Preissteigerungsindex ausgestattet.
12. Frauenberatungsstelle
Für die notwendige Ausweitung der Beratungstätigkeiten der Frauenberatungsstelle werden 32.000 Euro in 2019 zur Verfügung gestellt.

14. Soziale Teilhabe
Die Verwaltung wird aufgefordert, gemeinsam mit dem JobCenter zu prüfen, ob und wie auf Grundlage arbeitsmarktpolitischer Förderprogramme sowie der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie (KAS) die Maßnahmen des Programms „Soziale Teilhabe“ fortgeführt werden können. In diesem Zusammenhang ist auch die Auskömmlichkeit der bisherigen Mittel der KAS zu prüfen und eventuell auszuweiten.

18. DO IT - Ehrenamtliche Vormundschaften für unbegleitete Geflüchtete
Für eine Fortführung des Projekts DO IT der Diakonie werden 35.000 Euro für das Jahr 2019 zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, das System der Amtsvormundschaften, der Vereinsvormundschaften sowie der ehrenamtlichen Vormundschaften konzeptionell und finanziell zu sichern.
19. Kindertagespflege erhalten – Rechtsanspruch nicht gefährden, Klagen verhindern
a) Der Ausschuss stellt fest, dass die Kindertagespflege ein wichtiger Baustein in der Versorgung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren ist und als flexibles Instrument der Kinderbetreuung und zur Erfüllung des Rechtsanspruchs bis auf weiteres im bisherigen Umfang notwendig bleibt.
b) Vor diesem Hintergrund wird die in der Memorandumsliste enthaltene Kürzung von 1,5 Millionen Euro bei der Kindertagespflege für die Jahre 2019 bis 2021 gestrichen.
c) Die Landesregierung wird aufgefordert, das Instrument der Kindertagespflege zur flexiblen Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz im Vorgriff auf die ausstehende Novellierung des KiBiz umgehend finanziell so auszustatten, dass der kommunale Finanzierungsanteil sich prozentual nicht größer darstellt als bei einem institutionellen Kinderbetreuungsplatz.

20.Jugendberufshilfe – Ausbildungscoaching für junge Geflüchtete und neuzugewanderte junge Menschen
Für das Ausbildungscoaching für junge Geflüchtete und neuzugewanderte junge Menschen der GrünBau gGmbH werden 126.000 Euro für das Jahr 2019 zur Verfügung gestellt.

21.Jugendberufshilfe – KAUSA Servicestelle
Um die Arbeit der KAUSA Servicestelle fortzuführen, werden 175.560 Euro für das Jahr 2019 zur Verfügung gestellt.
22.Jugendberufshilfe – Sicherung von Maßnahmen
Die Verwaltung wird aufgefordert, im ersten Halbjahr 2019 eine Gesamtübersicht über vorhandene Maßnahmen im Bereich „Übergang Schule/Beruf“ zu erstellen und den Ausschüssen AKJF, Sozialausschuss und Schulausschuss vorzulegen. Der Überblick soll die jeweiligen Zielgruppen und die Reichweite der Maßnahmen, die bisherigen Finanzierungstrukturen (inklusive bisher eingeworbener Fremdmittel von EU, Bund und Land) sowie mögliche Alternativfinanzierungen aufzeigen. In die Überlegungen ist auch die Kommunale Arbeitsmarktstrategie einzubeziehen.
23.Jährliche Einkommensüberprüfung der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und OGS
Für die Einkommensüberprüfung der Elternbeiträge wird eine zusätzliche Stelle eingerichtet.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN))
(Drucksache Nr.: 12124-18-E13)

10.Gewährung einer kommunalen Zuwendung / Förderung für das Ausbildungscoaching der Grün-Bau gGmbH
Der Rat beschließt, das Projekt „Ausbildungscoaching“ der GrünBau gGmbH mit einer Förderung in Höhe von 126.000 Euro zu unterstützen.
Personalkosten:
Euro 67.500,00 für 1,5 PST Ausbildungscoaching und –begleitung, Betriebsakquise und Unterstützung von Betrieben, Netzwerkarbeit und Multiplikator*innenfortbildung Euro 15.000,00 für 0,25 Kinder- und Jugendpsychotherapeutische Angebote, Stabilisierung während der Ausbildung und Krisenintervention
Euro 22.500,00 für 0,5 PST flankierende Motivations- und Beteiligungsarbeit
105.000 Euro Personalkosten gesamt
Sach- und projektbezogene Gemeinkosten
Sach- und projektbezogene Gemeinkosten – Fahrtkosten / Bewerbungskosten Teilnehmende /Telefon / Kopierer / Einkauf / Miete / Nebenkosten / Finanzbuchhaltung / Porto = 20% der PeKo 21.000 Euro Sach- und projektbezogene Gemeinkosten gesamt

12.Frauenberatungsstelle
Der Rat beschließt den Zuschuss für die Frauenberatungsstelle „Frauen helfen Frauen e. V.“ um jährlich 60.000 Euro zu erhöhen damit die Beratung in bisherigem Umfang aufrechterhalten werden kann.

14.Bedarfsgerechte Finanzierung der freien Kultur in Dortmund
Der Rat beschließt eine Erhöhung der finanziellen Förderung für die freie Kulturszene um 1,2 Mio. Euro im Sinne des Antrags von Vertreter*innen der freien Szene (DS-Nr. 12399-18) vom 21.9.2018 an die Dortmunder Politik mit dem Titel: „Wege zu einer gerechten und bedarfsgerechten Finanzierung freier Kultur in Dortmund“

16.Erhöhung der Zuschüsse bei der Sportförderung
Der Rat beschließt eine Zuschusserhöhung bei der Sportförderung von ehemals 500.000 Euro in 2009 um 250.000 Euro jährlich ab 2019 bis zum Jahr 2020 auf dann insgesamt 1.000.000 Euro. Dieser Betrag ist jeweils im Wirtschaftsplan der Sport- und Freizeitbetriebe einzustellen.



Folgender Antrag wurde im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünenzurückgezogen:


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E10)
13. FABIDO
Die durch den zweitägigen Warnstreik 2018 eingesparten 200.000 Euro Personalkosten verbleiben im Eigenbetrieb und werden für weitere Maßnahmen zur Förderung der musischen, kulturellen und ökologischen Bildung verwendet.



Herr Düdder (stellv. Vorsitzender, SPD-Fraktion) ruft erneut folgende unter TOP 2.1.1 geführte Vorlage zur Beschlussfassung auf:


Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12124-18-E2

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Würdigung und Einbezug der bisher gefassten Empfehlungen mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN sowie der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:


1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
die aus den Anlagen 2 bis 4 (den Kernhaushalt betreffend) sowie der Anlage 6.4. (die Stiftungen betreffend) resultierende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 (Anlage 1)
 die nach Umsetzung der zuvor genannten Veränderungen im Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan des Kernhaushaltes und der Stiftungen enthaltene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (Anlagen 5 und 6)
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die aktualisierte Liste zum Zukunftspakt Memorandum (Anlage 7) zur Kenntnis.

Auszug aus der noch nicht genehmigten 35. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 14.02.19
Zu TOP 1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) bittet, die Niederschrift zu TOP 2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes, wie folgt zu verbessern:

Seite 16: 1. Förderung der freien Kulturarbeit
è Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN stimmt dem SPD-Antrag zu; geändertes Abstimmungsverhalten:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerlist, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion zu.
Seite 17: 12. Förderung von 25 zusätzlichen Personalwochenstunden bei er Frauenberatungsstelle Dortmund
è Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN stimmt dem SPD-Antrag zu; geändertes Abstimmungsverhalten:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mit dem geänderten Betrag einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
Seite 18: 15. Einrichtung eines eigenen Ausbildungsganges für den kommunalen Ordnungsdienst sowie Aufstockung der Mitarbeiterstellen im Kommunalen Ordnungsdienst
è Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN stimmt Absatz 1 und 2 des SPD-Antrages zu, Absatz 3 lehnen sie ab.; geändertes Abstimmungsverhalten:
è Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mit den o. g. Einschränkungen mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AfD-Fraktion zu.
Seite 19: 1. Finanzielle Entlastung durch das Land
è Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN stimmt Absatz 1 des CDU-Antrages zu, Absatz 2 lehnen sie ab; geändertes Abstimmungsverhalten:
è Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mit den o. g. Einschränkungen mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.

Mit dieser Änderung wird die Niederschrift über die 34. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 29.11.18 genehmigt.

zu TOP 2.2
13. Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11766-18)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 11.10.2018
hierzu Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11766-18-E1)
hierzu Stellungnahme des Personalrates
(Drucksache Nr.: 11766-18-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus seiner Sitzung am 11.10.2018 vor:
Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt nach, welche Aufgabenveränderungen
zu den benannten Personalausweitungen führen würden? Der FB 40 mit 16,24 Stellen würde hier besonders hervorstechen.

Herr Müller (FB 11) teilt mit, dass die Maßnahmen auf Seite 19 der Vorlage näher beschrieben seien. Es handele sich hierbei um innerorganisatorische-personelle Anpassungen, Förderprogramme, Projekte, Kooperationsvereinbarungen und Schulsozialarbeit. Teilweise würden diese Maßnahmen finanziell gefördert. Eine genaue Auswertung werde er schriftlich nachreichen.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) bittet darum, den Stellenplan zu den Haushaltsberatungen durchlaufen zu lassen.

Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) bittet um eine Darstellung, wie sich von der politischen Beschlussfassungen, hin zu den Organisationsverfügungen, etwaige Personalbedarfe noch verändert haben.

Herr Müller wird eine Auflistung erstellen und ebenfalls schriftlich einreichen.


Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Empfehlung in die Haushaltsberatung des Rates durchlaufen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Antwort der Verwaltung vom 29.10.2018 vor:
der Ausschuss für Personal und Organisation hat am 11.12.2018 die Vorlage „Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019“ ohne Empfehlung in die Haushaltsberatung des Rates durchlaufen lassen.

Folgende Fragen wurden in der Sitzung gestellt:

1. Welche Ausgabenveränderungen führten zu den Personalausweitungen des Schulverwaltungsamtes, die mit 16,24 Stellen besonders hervorstechen (siehe Seite 4 und 19 der Stellenplanvorlage)?

Die neu einzurichtenden Stellen aus der Organisationsverfügung vom 12.07.2018 setzen sich
wie folgt zusammen:




Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt weiterhin folgende Empfehlung des Personalrates vom 11.10.2018 vor:



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Antwort der Verwaltung und die Empfehlung des Personalrates zur Kenntnis.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass ihre Fraktion der Vorlage vorbehaltlich der Haushaltsberatungen zustimmen werde.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt vorbehaltlich der Haushaltsberatungen mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019.

zu TOP 2.3
14. Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung und Wirkungsorientierter Haushalt 2019 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12194-18)
hierzu Ergänzung der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12194-18-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt zur Fortsetzungssitzung folgende Ergänzung der Verwaltung vom 30.11.2018 vor:


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Ergänzung der Verwaltung zur Kenntnis.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) erläutert, dass in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung Fragen zum Wirtschaftsplan gestellt worden und nicht beantwortet worden seien. Weiterhin hätten zunächst nicht alle Unterlagen zur Produkt- und Leistungsplanung vorgelegen, so dass die Beschlussvorlage nicht vollständig gewesen sei. Er vermisse an dieser Stelle die Sorgfaltspflicht. Weiterhin läge ein CDU-Antrag zum Haushaltsplan 2019 vor, wonach der Sachkostenanteil des Eigenbetriebs ab 2019 bis 2021 jährlich um 5 % zulasten der Personalkosten verschoben werden sollen. Seine Fraktion könne dem Wirtschaftsplan nicht zustimmen, wenn nicht alle Unklarheiten ausgeräumt werden können.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass er die Vorlage nicht mittragen könne.

Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass er von der Organisation der Wirtschaftsförderung nicht vollständig überzeugt sei.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) teilt mit, dass er dem Wirtschaftsplan zustimmen könne, die Inhalte der Fragen der CDU aus dem Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung jedoch nicht mittragen könne.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) weist darauf hin dass die CDU-Fragen die frühere Meinung seiner Fraktion widerspiegele.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

● beschließt den Wirtschaftsplan 2019 für die Wirtschaftsförderung Dortmund,

● stellt den Erfolgsplan 2019 (Anlage 1.1 und 1.2) mit einem Zuschussbedarf in
Höhe von 13.347.331,98 EUR fest,

● stellt den Vermögensplan 2019 (Anlage 1.3) mit einem Zuschuss in Höhe von
328.800 EUR fest,

● beschließt, dass die Wirtschaftsförderung Dortmund Liquiditätskredite bis zu einer Höhe von 8.000.000 EUR im Wirtschaftsjahr 2019 in Anspruch nehmen darf,

● beschließt die Stellenübersicht für das Wirtschaftsjahr 2019 (Anlage 1.4),

● beschließt die Ergebnisplanung und Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2022 (Anlage 2.1 und 2.2).

Anmerkung:
Die Produkt- und Leistungsplanung 2019 und die Ergänzungen zum Wirkungs­orientierten Haushalt (WOH) werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht.



zu TOP 2.4
15. Wirtschaftsplan 2019 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12168-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
- den Wirtschaftsplan 2019 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund.
- den Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen auf 30 Mio. EUR festzusetzen.
- die Ermächtigung, Kredite bis zu einer Höhe von 20 Mio. EUR aufzunehmen.

zu TOP 2.5
16. FABIDO - Wirtschaftsplan 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11349-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2019 mit Anlagen.

zu TOP 2.6
17. Satzung zur siebten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif
18. der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12500-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur siebten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.

zu TOP 2.7
19. Stadtbahn Dortmund, Stadtbahnlinie III, Los 1; Planung Fahrleitungsanlage Marten
20. bis Betriebshof Dorstfeld
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11727-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die Erneuerung der Fahrleitungsanlage Marten bis Betriebshof Dorstfeld mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 2.000.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202054133 -Erneuerung Fahrstromversorgung Marten-Wickede- mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2019: 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020: 700.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 300.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2020, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 22.000,00 Euro.

zu TOP 2.8
21. Gesamtstädtische Bedarfs-und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2019 sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2019ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12245-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die vorgelegte gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2019 (BeMa 2019), die in dem Haushaltsplan 2019 ff. abgebildet ist, sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis.

zu TOP 2.9
22. Projekt "NOX-Block" - Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12294-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt NOX-Block – „NOX-Reduzierung durch den Aufbau einer leistungsfähigen Low-Cost-Ladeinfrastruktur in Dortmund, Schwerte und Iserlohn“ vorbehaltlich eines Zuwendungsbescheids des BMWi im Rahmen des Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020 sofort umzusetzen und in diesem Zusammenhang drei Projektstellen befristet einzurichten.

Zudem beschließt der Rat in Höhe der Fördermittel Mehraufwendungen sowie Mehrauszahlungen in den endgültigen Haushaltsplan 2019 für die Haushaltsjahre 2019 sowie 2020 aufzunehmen.

zu TOP 2.10
23. Ausweitung des Projektes Klasse2000
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11658-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse des Gesundheitsamtes zum Prüfauftrag „Ausweitung des Projektes Klasse2000“ zur Kenntnis und beschließt die Finanzierung des Programms an Grundschulen in Sozialräumen mit besonderem Präventionsbedarf, die Interesse an einer dauerhaften Umsetzung des Programms Klasse2000 haben.
Grundschulen mit besonderem Präventionsbedarf, die bereits Klasse2000 durchführen und deren Weiterfinanzierung über Paten zukünftig nicht gesichert ist, wird ebenfalls eine Fortführung des Programms aus Mitteln des Gesundheitsamtes ermöglicht.







zu TOP 2.11
24. Fahrbahnerneuerung Schulte-Heuthaus-Straße von Sadelhof bis Martener Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11970-18)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 27.11.2018

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bau, Verkehr und Grün aus seiner Sitzung am 27.11.2018 vor:
Frau Uehlendahl macht auf folgenden redaktionellen Fehler in der Vorlage (Seite 2, Begründung der Maßnahme, Satz 1) aufmerksam:

… soll die Fahrbahn Martener Straße NEU: Schulte-Heuthaus-Straße

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt diesen Hinweis zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt einstimmig die Fahrbahnerneuerung der Schulte-Heuthaus-Straße von Sadelhof bis Martener Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 1.120.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66L01202014675 - FE Schulte-Heuthaus-Str. (Sadelhof bis Martener Str.) - mit folgender Auszahlung:
Haushaltsjahr 2019 800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020 320.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2021, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 31.360,00 Euro.

zu TOP 2.12
25. Fahrbahnerneuerung Martener Straße von Steinhammerstraße bis Diedrichstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11971-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt einstimmig die Fahrbahnerneuerung der Martener Straße von Steinhammerstraße bis Diedrichstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 1.260.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66L01202014676 - FE Martener Str. (Steinhammerstr. bis Diedrichstr.) - mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2019 800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020 460.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2021, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 35.280,00 Euro.

zu TOP 2.13
26. Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12611-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).

zu TOP 2.14
27. Wirtschaftsplan 2019 ff des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögens-
28. verwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12689-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2019 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF).

Das SV GVVF wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 20 Mio. € aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 20 Mio. € festgesetzt. Zudem wird das SV GVVF ermächtigt, die Kreditermächtigung des Jahres 2018 in Höhe von 25 Mio. € in das Wirtschaftsjahr 2019 zu übertragen.

zu TOP 2.15
29. Klangvokal Musikfestival Dortmund: Erhöhung des operativen Festivalbudgets ab 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12766-18)

Herr Garbe (AfD-Fraktion) teilt mit, dass er der Vorlage nicht zustimmen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt eine stufenweise Erhöhung des operativen Festivalbudgets für das Klangvokal Musikfestival Dortmund von 300.000 € (in den Jahren 2015 bis 2018) auf 350.000 € (2019) bzw. 357.000 € (2020) und 364.000 € (2021) und 371.000 € (2022 ff.)

zu TOP 2.16
30. Wirtschaftsplan 2019 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12369-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2019 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund.

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2019 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.700.000 € festgesetzt.






zu TOP 2.17
31. Bericht über die wirtschaftliche Lage der Revierpark Wischlingen GmbH und Beschluss
32. über eine Zuschusserhöhung ab dem Jahr 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12593-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht über die angespannte wirtschaftliche Lage der Revierpark Wischlingen GmbH sowie die in den letzten Jahren seitens der Stadt Dortmund und seitens des Regionalverbandes Ruhr (RVR) gezahlten Sonderzuschüsse zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt eine Erhöhung des Zuschusses an die Revierpark Wischlingen GmbH ab dem Jahr 2019 von bisher 476 T€ um 250 T€ auf 716 T€.

zu TOP 2.18
33. Parkpreise für die von der DOPARK GmbH bewirtschafteten und dem öffentlichen
34. Parkverkehr zur Verfügung stehenden Parkplätze und Stellplatzanlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11667-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung folgende Änderungen, die zum nächstmöglichen Zeitpunkt (nicht vor dem 01.01.2019) umgesetzt werden sollen, an die DOPARK GmbH zur Realisierung weiterzugeben:

1. Die Tarife in den Tiefgaragen werden vereinheitlicht, indem die Parkpreise der Tiefgaragen Stadttheater, Westentor und Konzerthaus auf das in der Anlage I dargestellte Niveau der Tiefgaragen Hansaplatz und Rathaus angehoben werden (also von 1,50 € / 1,60 € auf 1,70 € für die erste Stunde usw.).

2. Die Dauerparkpreise in den Tiefgaragen werden von 94,50 €/Monat auf 99,50 €/Monat erhöht, und es wird eine Monatsparkkarte mit 24-stündiger Gültigkeit zum Preis von 125,00 €/Monat eingeführt.

3. Der Dauerparkpreis in der Tiefgarage Dietrich-Keuning-Haus/BZ-Nord wird von 34,50 €/Monat auf 59,50 €/Monat erhöht.

4. Die Parkgebühr auf den Parkplätzen Westfalenpark und Westfalenhallen wird von 5,00 € auf 7,00 € erhöht. Für die Parkplätze F2 und F3 gilt dabei, dass Besucher des Westfalenparks an Tagen mit Veranstaltungen außerhalb des Parks die Differenz zwischen Veranstaltungsparkgebühr (7,00 €) und Sonderpreis für Parkbesucher (2,00 €) an der Eintrittskasse erstattet bekommen.
Für LKW bis 7,5t wird eine Parkgebühr von 15,00 € und für LKW ab 7,5t und Busse eine Parkgebühr von 25,00 € festgesetzt.

5. Die Parkgebühr auf dem Parkplatz an der Spielbank Hohensyburg wird von 1,70 € auf 2,00 € (13-19 Uhr) und von 3,80 € auf 4,00 € (19-8 Uhr) erhöht.

6. Auf dem Parkplatz Fredenbaum (Eberstraße) wird für LKW bis 7,5t eine Parkgebühr von 15,00 € und für LKW ab 7,5t und Busse eine Parkgebühr von 25,00 € festgesetzt.

7. Einführung eines pauschalen Tarifes für die Tiefgarage Konzerthaus analog der Tiefgarage Stadttheater i. H. v. 4,00 € gültig an Tagen mit Veranstaltungen und nur nach Anforderung durch das Konzerthaus.

zu TOP 2.19
35. Städtebaulicher Wettbewerb Dortmund | Umfeld Hauptbahnhof Nord - Überarbeitung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12588-18)
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 05.12.2018
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 05.12.2018

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord aus ihrer Sitzung am 05.12.2018 vor:
Zu TOP 17.5
Platzierung des zukünftigen ZOB
Mitteilung Stadtrat Wilde / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11948-18-E1)

Die CDU-Fraktion stellt folgenden mündlichen Antrag:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord wünscht sich die Zu- und Abwägung des ZOB weiter westlich im Bereich der Westfaliastraße.

Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder bittet um Ergänzung des mündlichen Antrages der CDU-Fraktion, dass mögliche Bedarfe an Kitas und Grundschule Berücksichtigung finden.

Die Fraktion Die Linke & Piraten enthalten sich zum mündlichen Antrag der CDU-Fraktion, eine andere Zuwegung als die Schützenstraße zu finden, weil eine solche veränderte Lösung nichts an der grundsätzlichen Belastung der Innenstadt-Nord ändern würde. Darüber hinaus wird die Verwaltungsvorlage abgelehnt.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig bei zwei Enthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten) nachfolgenden mündlichen Zusatz:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord wünscht sich die Zu- und Abwägung des ZOB weiter westlich im Bereich der Westfaliastraße und, dass mögliche Bedarfe an Kitas und Grundschule Berücksichtigung finden.


Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten) dem Rat der Stadt Dortmund nachfolgenden Beschluss unter Berücksichtigung des oben genannten Zusatzes zu fassen:

I. Der Rat der Stadt nimmt die bisherigen Ergebnisse der Entwurfsüberarbeitungen der drei Siegerentwürfe zur Kenntnis.

II. Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der bisher erfolgten Prüfungen zur Realisierbarkeit der Entwürfe zur Kenntnis.

III. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, wie unter Punkt 4 vorgeschlagen weiter zu verfahren. Dafür entstehen in der Teilergebnisrechnung des FB 1 im Haushaltsjahr 2019 Gesamtaufwendungen in Höhe von 185.000 €. 85.000 € hiervon müssen noch im Rahmen der Haushaltsplanung 2019ff zur Verfügung gestellt werden.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Beantwortung von Herrn Stadtrat Wilde vom 12.11.2018 (Anfrage der Fraktion Die Linke & Piraten zur Sitzung am 12.09.2018, TOP 16.2, Drucksache Nr.: 11948-18) zur Kenntnis.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 05.12.2018 vor:

AUSW, 05.12.2018:

Herr Draxler informiert den Ausschuss mündlich darüber, dass die Vorlage in der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord heute auf eine breite Zustimmung gestoßen sei, wobei man diese mit dem Zusatz versehen habe, dass die Zu-und Abwegungen des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) nochmal dahingehend überprüft werden sollen, ob diese nicht weiter westlich über die Westfaliastraße erfolgen können.

Herr Prengel (Büro „raumwerk“ Gesellschaft für Architektur und Stadtplanung mbH) stellt dem Ausschuss via PP-Vortrag die Projektplanungen vor.

Der Ausschuss nimmt diese zur Kenntnis.

In Kenntnis der Beschlussfassung der Bezirksvertretung innenstadt-Nord empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
I. Der Rat der Stadt nimmt die bisherigen Ergebnisse der Entwurfsüberarbeitungen der drei Siegerentwürfe zur Kenntnis.

II. Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der bisher erfolgten Prüfungen zur Realisierbarkeit der Entwürfe zur Kenntnis.

III. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, wie unter Punkt 4 vorgeschlagen weiter zu verfahren. Dafür entstehen in der Teilergebnisrechnung des FB 1 im Haushaltsjahr 2019 Gesamtaufwendungen in Höhe von 185.000 €. 85.000 € hiervon müssen noch im Rahmen der Haushaltsplanung 2019ff zur Verfügung gestellt werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des AUSW zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich einstimmig der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord einschließlich der mündlichen Ergänzung von Herrn Jörder an.

zu TOP 2.20
36. Schaffung von zusätzlichen mobilen Raumeinheiten im Rahmen der Schulentwicklungsplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12979-18)

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert die Vorlage und die Umstände, weshalb sie noch dringend auf die Tagesordnung genommen werden musste. Er führt aus, dass die noch vorhandenen und für Flüchtlinge beschafften Container nicht genutzt werden können, da sie nicht für einen Dauerbetrieb ausgelegt seien.

Frau Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) bittet, die Vorlage an den Rat durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.


3. Finanzen

zu TOP 3.1
37. Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2015 - PB 51/2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12319-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund bestätigt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungs-prüfungsamt geprüften Gesamtabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2015 und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Abschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der im Gesamtabschluss 2015 ausgewiesene Gesamtjahresfehlbetrag der Stadt Dortmund in Höhe von 341.866.037,51 € durch die Allgemeine Rücklage gedeckt wird.

zu TOP 3.2
38. Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2017 - PB 50/2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12321-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2017 fest und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Abschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der im Jahresabschluss 2017 ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 8.847.652,13 € durch die Allgemeine Rücklage gedeckt wird.

zu TOP 3.3
39. Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12503-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben.

zu TOP 3.4
40. Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2018 im gesamtstädtischen Immobilienbudget
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12603-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2018 gem. § 83 GO NRW in den Teilplänen der Ämter 24 und 65 in Höhe von insgesamt 3.013.452 €.

zu TOP 3.5
41. Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen der Feuerwehr Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12376-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 83 Absatz 1 und 2 Gemeindeordnung NRW überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 2.821.685 Euro für das Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz (FB 37) im Haushaltsjahr 2018 und die Verwendung der unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen dargestellten Mehrerträge und Minderaufwendungen zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen.

zu TOP 3.6
42. Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen im Fachbereich 13
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12699-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 965.727,00 Euro für das Betriebliche Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement im Haushaltsjahr 2018 und die Verwendung der unter Punkt finanzielle Auswirkungen dargestellten Mehrerträge und Minderaufwendungen zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen.

zu TOP 3.7
43. Kreditprogramm "Gute Schule 2020"; 2. Sachstandsbericht zum Stand: 30.09.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12362-18)

Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass lt. Vorlage das Invesstitionsvolumen an der Lessingschule von 9,5 Mio. Euro auf 19,85 Mio. Euro angewachsen sei. Begründet werde dies mit Entwicklungen in der Bauwirtschaft bzw. notwendige Anpassung des Neubaus auf die pädagogischen und sozialräumlichen Bedarfe.

Herr Depenbrock (40/6) teilt mit, dass bei dem Programm „Gute Schule 2020“ zunächst von einem Schätzwert ausgegangen worden sei. Im Rahmen der Projektentwicklung und der Entwicklung des Geländes habe sich dann gezeigt, dass es eine Kostensteigerung im genannten Rahmen geben werde.

Herr Ellerkamp (23/FBL) führt aus, dass das Ausschlaggebende aus seiner Sicht nicht die Kostensteigerung sei. Das Gesamtkonzept sei mit der Leitung der Schule besprochen worden. Hieraus habe sich ergeben, dass das Raumprogramm einen Zug größer sei als zu Beginn der Planungen. Die Kostensteigerung ergebe sich auch aus dieser Tatsache.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) bittet darum, in Zukunft treffsicherere Aussagen zu Investitionen zu machen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) teilt mit, dass es bei vielen Investitionen schwierig sei, treffsicherere Aussagen zu machen, weil oft nicht berücksichtigt werden könne, wie sich Dinge entwickeln.

Herr Mader weist darauf hin, dass sich seine Fraktion der Kritik von Herr Rettstadt nicht anschließen könne.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 2. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ mit Stand: 30.09.2018 zur Kenntnis und beschließt die in der Vorlage und im Sachstandsbericht dargestellten Veränderungen im Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ insbesondere in Bezug auf die aufgezeigten Budgetausweitungen einzelner Maßnahmen und in Bezug auf die aus der Finanzierung über das Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ entfallenen Maßnahmen.

zu TOP 3.8
44. Genehmigung von überplanmäßigen Mehrbedarfen in den Bereichen Versorgung
45. und Beihilfen des Fachbereichs 16
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12382-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gem. §83 Abs. 1 und 2 GO NRW die überplanmäßigen Mehrauszahlungen im Bereich des Versorgungslastenausgleichs und der Beihilfen in Höhe von insgesamt 4,3 Millionen € sowie die überplanmäßigen Mehraufwendungen im Bereich der Anpassung der Forderung gegenüber der Klinikum Dortmund gGmbH in Höhe von 263.000 €.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die unter Ziffer 1 dargestellten Mehrbedarfe durch Minderaufwendungen des FB 29 in Höhe von 4,3 Millionen € sowie durch Minderaufwendungen des Fachbereichs 10 in Höhe von 263.000 € zu decken.

zu TOP 3.9
46. Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2018 in der Teilergebnisrechnung
47. der Ämter 23 und 24
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12701-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2018 gem. § 83 GO NRW
1. in der Ergebnisrechnung des Amtes 23 in Höhe von insgesamt rd. 65.000,00 €,
2. in der Ergebnisrechnung des Amtes 24 in Höhe von insgesamt rd. 6.422.109,00 €.

zu TOP 3.10
48. Anliegerbeiträge
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12839-18)
hierzu Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12839-18-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 26.11.2018 vor:
Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Summen hat die Stadt Dortmund in den Jahren 2017 und 2018 für „Anliegerbeiträge“ eingenommen?
2. Welche Kosten sind im Gegenzug durch Rechtsstreitigkeiten und das dafür eingesetzte Personal entstanden?
3. Welche Personalkosten entstehen jährlich für die Durchführung des Einzugs der Beiträge?
4. Sind die damit verbundenen Personalstellen flexibel einsetzbar, falls dieser Arbeitsbereich entfallen würde?

Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.

zu TOP 3.11
49. Entgeltordnung nebst Entgelttarif zur ersten Änderung der Entgeltordnung für die Erbringung freiwilliger Leistungen und die Gestellung von Brandsicherheitswachen durch die Feuerwehr
50. der Stadt Dortmund nebst Entgelttarif
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12411-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf der Entgeltordnung nebst Entgelttarif zur ersten Änderung der Entgeltordnung für die Erbringung freiwilliger Leistungen und die Gestellung von Brandsicherheitswachen durch die Feuerwehr der Stadt Dortmund nebst Entgelttarif.


4. Beteiligungen

zu TOP 4.1
51. Änderung der Entgeltordnungen der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund und der Satzung
52. und Gebührenordnung für die Benutzung von Sport- und Badeanlagen der Stadt Dortmund
53. zum 01.01.2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12390-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die
(1) Benutzungs- und Entgeltordnung für die Badeeinrichtungen sowie die Satzung und Gebührenordnung für die Benutzung von Sport- und Badeanlagen für den Geschäftsbereich Sport ab 01.01.2019 (Anlagen 1 und 1b)
(2) Entgeltordnung für den Geschäftsbereich Zoo Dortmund ab 01.01.2019 (Anlage 2)
(3) Entgeltordnung für den Geschäftsbereich Parkanlagen ab 01.01.2019 (Anlage 3).








zu TOP 4.2
54. Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
55. hier: Errichtung eines Zentrums für integrierte Wirkstoffforschung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12159-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt stimmt der Errichtung eines Zentrums für integrierte Wirkstoffforschung und der damit verbundenen Investitionsmaßnahme zu. Die Gesamtinvestition zur Errichtung des Zentrums für integrierte Wirkstoffforschung durch das SVTZ beträgt rund 20 Mio. €.
2. Das SVTZ wird ermächtigt, die für die Errichtung und den Betrieb des Zentrums für integrierte Wirkstoffforschung notwendigen Verträge abzuschließen.

zu TOP 4.3
56. Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
57. hier: Errichtung eines Competence Center Logistik & IT
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12161-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:

3. Der Rat der Stadt stimmt der Errichtung eines Competence Center Logistik & IT sowie der Schaffung der entsprechenden Forschungsinfrastruktur und der damit verbundenen Investitionsmaßnahme zu. Die Gesamtinvestition zur Errichtung des Competence Center Logistik & IT sowie zur Schaffung der Forschungsinfrastruktur durch das SVTZ beträgt in Summe 21.280.000 Euro (9.280.000 Euro + 12.000.000 Euro).
4. Das SVTZ wird ermächtigt, die für die Errichtung und den Betrieb des Competence Center Logistik & IT notwendigen Verträge abzuschließen.

zu TOP 4.4
58. Aktionskonzept Kinder im Park
59. Umgestaltung des Robinsonspielplatzes und Neubau einer Spielanlage im Westfalenpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12418-18)

Herr Grohmann (SPD-Fraktion) bittet darum, die Vorlage dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Verfügung zu stellen, da dieser in der Beratungsfolge nicht mit berücksichtigt worden sei. Hiermit erklären sich die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einverstanden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den geplanten Umbau des Robinsonspielplatzes und die Aufstellung einer Spielanlage am Spielbogen im Westfalenpark im Rahmen des Aktionskonzeptes Kinder im Park. Das Vergabe- und Beschaffungszentrum (StA 19) wird mit der Durchführung der Vergabeverfahren beauftragt und die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.





zu TOP 4.5
60. KEB: Beteiligung an der E.ON SE
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12737-18)
hierzu Beantwortung einer Nachfrage
(Drucksache Nr.: 12737-18-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Antwort der Verwaltung vom 06.12.2018 auf Nachfrage aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 29.11.2018 vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt in seiner Fortsetzungssitzung die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) bittet, die Vorlage an den Rat durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 4.6
61. Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11874-18)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 20.11.2018

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus seiner Sitzung am 20.11.2018 vor:
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der Sitzung vom 07.11.2018 vor:





Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 06.11.2018:
Die Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Lohse, regt an, die Bezirksvertretungen bei der Erarbeitung des Masterplanes sowie bei der Umsetzung der Maßnahmen einzubeziehen.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund vom 25.09.2018 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.
Sie empfiehlt dem Rat weiter, die oben aufgeführte Anregung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu berücksichtigen.


AUSW, 07.11.2018:
Frau Rm Hawighorst-Rüßler regt an, die Bitte des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 05.09.2018 mit in die Beratung aufzunehmen, wonach dieser bei Projekten, die in die Kompetenz des Beirates fallen, also die Entwicklung und den Schutz von Natur und Landschaft betreffen, im Weiteren beteiligt werden möchte.
Herr Rm Waßmann stellt, vor dem Hintergrund der organisatorischen Veränderungen im Bereich der „Sport-und Freizeitbetriebe“, die Frage, ob jetzt der richtige Zeitpunkt dafür sei, über diesen Masterplan abzustimmen.
Frau Löhken-Merhing macht darauf aufmerksam, dass dem Seniorenbeirat hier noch die Abfrage der Begegnungsstätten fehle und bittet darum, dieses nachzuholen, damit man ein aussagekräftigeres Gesamtbild erhalte.
Frau Rm Lührs unterstützt den Vorschlag auch den BuNB mit einzubeziehen. Weiter möchte sie zunächst von der Verwaltung wissen, ob die Neuorganisation der „Sport-und Feizeitbetriebe“ maßgeblich dafür sei, um heute über die Vorlage entscheiden zu können oder nicht.
Herr Kruse erläutert hierzu, dass man für den „Masterplan Sport“ entsprechende neue Stellen bekommen und mit der Erstellung der heute vorliegenden Vorlage bereits die Arbeit hierzu aufgenommen habe. Die Neuorganisation der „Sport-und Freizeitbetrieb“ laufe tatsächlich parallel hierzu. Hierzu werde man diesem Ausschuss und auch dem Rat der Stadt Dortmund bereits in Kürze erste Ergebnisse in Form einer entsprechenden Vorlage vorlegen. Die Bedarfe der Begegnungsstätten für ältere Menschen abzufragen und mit auszuwerten, werde er als Anregung mitnehmen und auch im Weiteren mit berücksichtigen.
Auf Nachfrage von Herrn Rm Waßmann, wann mit der angekündigten Vorlage zur „Neuorgansiation“ zu rechnen sei, teilt Herr Kruse mit, dass man daran bereits arbeite und diese für den nächsten Gremienlauf mit der Ratssitzung am 13.12.2018 vorsehe.
Herrr Rm Waßmann führt an, dass man vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass auch die Vorlage zum „Masterplan Sport“ für die Ratssitzung am 13.12. 2018 vorgesehen sei, heute empfehlen könne. Sollte man danach noch Bedarfe haben etwas zu diskutieren, was mit der Neuorganisation zusammenhänge, können man dieses ja in dem Zeitfenster bis zum 13.12.2018 noch schaffen.

In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 06.11.2018 und mit der o. a. Anregung aus dem Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 05.09.2018 empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten und Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt den Vorschlag zur Erarbeitung des Masterplans Sport zur Kenntnis und beauftragt die Sport- und Freizeitbetriebe, den Masterplan Sport im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt sowie den Sportvereinen, Sportverbänden, Schulvertreterinnen und Schulvertretern und weiteren Akteurinnen und Akteuren aus dem Bereich Sport zu erarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligungsprozesse werden vom Lenkungskreis abschließend zusammengefasst und dem Rat Schritt für Schritt zur Beschlussfassung vorgelegt.

Anregung:
Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) soll im Weiteren bei Projekten, die in dessen Kompetenz fallen, also die Entwicklung und den Schutz von Natur und Landschaft betreffen, beteiligt werden.

Weiterhin liegt dem, Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Empfehlung des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 08.11.2018 vor:
Herr Reppin (CDU-Fraktion) teilt mit, dass sich seine Fraktion wundere, dass die Vorlage zu diesem Zeitpunkt den Gremien vorliege, da zur Zeit eine Neuorganisation von Sport und Freizeit vorbereitet werde. Er schlägt vor, die Vorlage in die nächste Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit durchlaufen zu lassen. Aus seiner Sicht würde sich hierdurch keinerlei Zeitverzögerung ergeben. Der Ratsbeschluss könne wie geplant am 13.12.2018 erfolgen.
Herr Knoche (52/1 GBL) weist darauf hin, dass der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bereits eine Empfehlung ausgesprochen habe. Der Wunsch, einen Masterplan zu erstellen, sei bereits zwei Jahre alt. Er sollte jedoch erst erstellt werden, wenn das entsprechende Personal vorhanden sei. Die Themen, den der Masterplan Sport aufnehmen und bearbeiten solle, würden sich durch wie auch immer gestaltete Organisationsüberlegungen nicht ändern. Es sei wichtig, den Masterplan auf den Weg zu bringen. Im Jahr 2019 sollen bereits Projekte hierüber auf den Weg gebracht werden.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bereits über die Vorlage gesprochen worden sei. Es sei festgestellt worden, dass sich lt. Beratungsfolge der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit am 04.12. noch einmal mit dem Thema befassen werde und ein Ratsbeschluss in der Sitzung am 13.12.2018 erfolgen werde. Ihre Fraktion könne dem Wunsch der CDU-Fraktion vor diesem Hintergrund folgen.
Herr Düdder (stellv. Vorsitzender, SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass sich dann der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften in seiner nächsten Sitzung noch einmal mit der Vorlage beschäftigen werde.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage heute ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Empfehlungen des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis.


Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt nimmt den Vorschlag zur Erarbeitung des Masterplans Sport zur Kenntnis und beauftragt die Sport- und Freizeitbetriebe, den Masterplan Sport im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt sowie den Sportvereinen, Sportverbänden, Schulvertreterinnen und Schulvertretern und weiteren Akteurinnen und Akteuren aus dem Bereich Sport zu erarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligungsprozesse werden vom Lenkungskreis abschließend zusammengefasst und dem Rat Schritt für Schritt zur Beschlussfassung vorgelegt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich einstimmig der Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation an.

zu TOP 4.7
62. Modernisierung der Sportplatzanlage Büttnerstraße, Dortmund-Lanstrop
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12225-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Modernisierung der Sportplatzanlage Büttnerstraße, Dortmund-Lanstrop, einschließlich der leichtathletischen Anlagen mit einer Investitionssumme von 1.500.000,00 €.

zu TOP 4.8
63. Quartiersentwicklung Speicherstraße/Bülowstraße über die d-Port Entwicklungsgesellschaft mbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12713-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt zu:
1. Dem Erwerb der Geschäftsanteile von 100 % an der Kormoran Grundstücksgesellschaft mbH durch die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) zu einem Kaufpreis in Höhe von 27.000 Euro;
2. Der Umfirmierung der Kormoran Grundstücksgesellschaft mbH in die d-Port Entwicklungsgesellschaft mbH (d-Port21);
3. Der Veräußerung von 49 % der Anteile an der d-Port21 von DSW21 an die Dortmunder Hafen AG zu einem Kaufpreis in Höhe von 13.230 Euro zzgl. Nebenkosten;
4. Erhöhung des Stammkapitals der d-Port21 um 975.000 Euro durch DSW21 und der Dortmunder Hafen AG entsprechend ihrer Geschäftsanteile;
5. Der Bestellung der Herren Jörg Jacoby, Ludger Schürholz und Uwe Büscher zu nebenamtlichen Geschäftsführern der d-Port21;
6. Dem als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag der d-Port21. Der Rat ermächtigt die Verwaltung im Zuge der weiteren Abstimmung, im Bedarfsfall redaktionelle bzw. sonstige unwesentliche Änderungen an dem Gesellschaftsvertragsentwurf vorzunehmen.




zu TOP 4.9
64. Dortmunder Stadtwerke AG; hier: Endschaftserklärung zur Finanzierung der
65. Beschaffung und Modernisierung von Stadtbahnwagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12732-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung zur Finanzierung der Beschaffung und Modernisierung von Stadtbahnwagen (Endschaftserklärung) zu.

zu TOP 4.10
66. Sachstandsbericht zum Prüfauftrag zur organisatorischen Neuausrichtung der Aufgaben-
67. bereiche des Eigenbetriebs Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund (SFB), der OSP-Westfalen gGmbH und der Revierpark Wischlingen GmbH unter Einbeziehung der stadtbedeutsamen
68. Parks sowie der Dortmunder Bäderlandschaft (Bezug: DS 11278-18) und Einrichtung eines Grünflächenamtes zum 01.01.2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12759-18)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 20.11.2018

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus seiner Sitzung am 10.11.2018 vor:
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, die Diskussion im Fachausschuss abzuwarten.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion die Vorlage heute ebenfalls nicht zur Kenntnis nehme. Seine Fraktion werde die Vorlage erst in der Gesamtfraktion besprechen.

Die übrigen Fraktionen erklären sich mit dem Vorgehen einverstanden.

Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage - ohne Kenntnisnahme - in die Ratssitzung durchlaufen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Sachstände sowie Ergebnisse aus den einzelnen Arbeitsgruppen im Prozess zur organisatorischen Neuausrichtung der Aufgabenbereiche des EB 52 (SFB), der OSP-Westfalen gGmbH und der Revierpark Wischlingen GmbH unter Einbeziehung der stadtbedeutsamen Parks sowie der Dortmunder Bäderlandschaft zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die nachstehenden Beschlüsse des Verwaltungsvorstandes zur Kenntnis:

69. Die fünf vereinsgeführten Hallen- und Freibäder werden in der vorhandenen Betriebsstruktur weitergeführt.

70. Die Bewirtschaftung von insgesamt acht städtischen Frei- und Hallenbädern durch die Sportwelt Dortmund gGmbH wird fortgeführt.

71. Die Verwaltung nimmt Verhandlungen mit der Sportwelt Dortmund gGmbH auf, um eine stärkere Einflussnahme seitens der Stadt Dortmund auf die Betriebsführung zu erlangen.

72. Die Aufgaben zum Betrieb des Süd-, Nord-, Westbades werden zunächst bei den SFB weitergeführt.

73. Die Beteiligungsverwaltung nimmt Verhandlungen mit dem RVR mit der Zielrichtung auf, die Aufgaben des Revierparks Wischlingen auf die OSP gGmbH (Neu) per Betriebsführungsvertrag zu übertragen.

74. Die Aufgaben zur Bewirtschaftung des Freibades Stockheide sowie des Hoeschparks sollen per Betriebsführungsvertrag auf die OSP gGmbH (Neu) übertragen werden.

75. Der Westfalenpark und der Botanische Garten Rombergpark verbleiben in der Bewirtschaftung der SFB.

76. Die Übertragung der Aufgaben auf SFB zur Bewirtschaftung des Fredenbaumparks und des PHOENIX Sees sollen geprüft werden.

77. Das Veranstaltungsmanagement soll durch eine zentrale Struktur ergänzt werden. Die dezentralen Veranstaltungsstrukturen werden fortgeführt. Aufbau und Abstimmung dieser Struktur sind noch zu erarbeiten.

78. Aus der Abteilung 66/5 (Stadtgrün) und dem Bereich ‚Technische Dienste Grün‘ aus der Abteilung 66/6 wird ein neues Grünflächenamt aufgebaut.

79. Der Eigenbetrieb Friedhöfe Dortmund verbleibt in seiner bisherigen Organisations- und Aufgabenstruktur innerhalb des Dezernates 7.



Nach Bildung des neuen Grünflächenamtes ab dem Jahr 2020 soll ein Masterplan für die Leitlinien "Grün" in Dortmund erarbeitet werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Beschluss des Verwaltungsvorstandes zur Einrichtung eines Grünflächenamtes zur Kenntnis.

zu TOP 4.11
80. Dortmunder Stadtwerke Aktiengesellschaft (DSW21): Beteiligung an der Mobility Inside
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12350-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt
einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die unmittelbaren Beteiligungen von DSW21 an der Mobility Inside Verwaltungs GmbH und an der Mobility Inside Holding GmbH & Co. KG sowie die mittelbare Beteiligung an der Mobility Inside Plattform GmbH.

2. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den Gesellschaftsverträgen der Mobility Inside Verwaltungs GmbH, der Mobility Inside Holding GmbH & Co. KG und der Mobility Inside Plattform GmbH sowie dem Konsortialvertrag zwischen den Partnern der Mobility Inside zu.
Die Beschlussvorschläge erfolgen vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Kommunalaufsicht.

zu TOP 4.12
81. Weiterentwicklung des Westfälischen Schulmuseums – Planungsbeschluss –
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11685-18)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 07.11.2018
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 13.11.2018
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11685-18-E2)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 04.12.2018
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 05.12.2018

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 05.12.2018 vor:
Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vom 29.11.2018:

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet die Verwaltung, den Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sowie den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu geben. Hiermit erklären sich die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen, Beteiligung und Liegenschaften einverstanden.


Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Frakion) (Drucksache Nr.:11685-18-E2):

…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen stellt zu. o.g. Tagesordnungspunkt
folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

1. Eine Beschlussfassung über die Vorlage wird zum jetzigen Zeitpunkt zurückgestellt.

2. Die Verwaltung tritt umgehend in Verhandlungen mit dem Landschaftsverband Westfalen-
Lippe ein mit dem Ziel, das kommunale `Westfälische Schulmuseum` in Marten zukünftig in
die Trägerschaft des LWL überzuleiten.

3. Über das Ergebnis der Verhandlungen ist den beteiligten Fachausschüssen AKSF und
AFBL noch vor der Sommerpause 2019 Bericht zu erstatten.

Begründung
Das in Dortmund seit über 100 Jahren existente Westfälische Schulmuseum hat eine deutschlandweit
beachtliche Sammlung von Exponaten vorzuweisen. Es hat eine überregionale Bedeutung
erlangt, was auch im Titel „Westfälisches Schulmuseum“ zum Ausdruck kommt. Allerdings ist
„Schule“ mit Ausnahme der Zuständigkeit der Kommune für die Schulgebäude kein kommunales
Thema. Aus diesem Grund ist eine Einbindung in die vorhandene große Museumslandschaft des
Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe deutlich zielführender.

Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF)om 04.12.2018:

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 07.11.2018 vor:

AUSW, 07.11.2018:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit dieser Angelegenheit in seine Sitzung am 05.12.2018.


Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit die Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der Sitzung am 13.11.2018 vor:
Auf Vorschlag der SPD-Fraktion (Frau Wehde) empfahl die BV Lütgendortmund dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Variante B unter den nachfolgenden Bedingungen:

- Dem Schützenverein muss ein Ausweichquartier bereitgestellt werden,
- für den Umzug etc. dürfen dem Schützenverein keine zusätzlichen Kosten entstehen,
- nach der Renovierung dürfen dem Schützenverein keine finanziellen Nachteile ent-
stehen, d.h. die finanzielle Belastung muss im tragbaren Rahmen liegen.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
die Weiterentwicklung des Museumskomplexes Westfälisches Schulmuseum zu einem „Bürger- und Kulturzentrum“ in Marten. Hierbei wird, neben der baulichen und technischen Gebäudesanierung sowie der Modernisierung der Ausstellung, der Pavillon auf dem Schulhof durch einen dreigeschossigen Neubau ersetzt und der Schulhof umgestaltet. Im Neubau sollen die Verwaltung und die Bibliothek des Museums untergebracht sowie mehrere Veranstaltungsräume geschaffen werden. Die Entwicklung des Bürger- und Kulturzentrums soll partizipativ durch die Moderation von nordwärts in der Nachbarschaftswerkstatt „Meilenstein“ geschehen

und ermächtigt die Verwaltung, die entsprechenden Planungen durchzuführen. Nach der durchgeführten Planung wird dem Rat die Beschlussvorlage zur Umsetzung der Maßnahme zur Entscheidung vorgelegt.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund zur Kenntnis.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 29.11.2018 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 29.11.2018 vor:
Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen stellt zu. o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

1. Eine Beschlussfassung über die Vorlage wird zum jetzigen Zeitpunkt zurückgestellt.
2. Die Verwaltung tritt umgehend in Verhandlungen mit dem Landschaftsverband Westfalen-
Lippe ein mit dem Ziel, das kommunale `Westfälische Schulmuseum` in Marten zukünftig in
die Trägerschaft des LWL überzuleiten.
3. Über das Ergebnis der Verhandlungen ist den beteiligten Fachausschüssen AKSF und
AFBL noch vor der Sommerpause 2019 Bericht zu erstatten.

Begründung
Das in Dortmund seit über 100 Jahren existente Westfälische Schulmuseum hat eine deutschlandweit
beachtliche Sammlung von Exponaten vorzuweisen. Es hat eine überregionale Bedeutung
erlangt, was auch im Titel „Westfälisches Schulmuseum“ zum Ausdruck kommt. Allerdings ist
„Schule“ mit Ausnahme der Zuständigkeit der Kommune für die Schulgebäude kein kommunales
Thema. Aus diesem Grund ist eine Einbindung in die vorhandene große Museumslandschaft des
Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe deutlich zielführender.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet die Verwaltung, den Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sowie den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu geben. Hiermit erklären sich die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen, Beteiligung und Liegenschaften einverstanden.

Die CDU-Fraktion zieht nach ausführlicher Diskussion ihren Antrag zurück.

Desweiteren liegt dem Ausschuss für Kultur Sport und Freizeit folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.12.2018 vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob neben dem Kochbuchmuseum auch das Westfälische Schulmuseum am neuen Standort der VHS am Königswall untergebracht werden kann.

Die Beschlussfassung zur Vorlage „Entwicklung Standort Königswall 29 (ehem. Lippeverband)“, Drucksache Nr.: 12269-18, wird bis zu einer diesbezüglichen Entscheidung zurückgestellt und ggf. entsprechend ergänzt.

Begründung:
Ggf. mündlich

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion ab.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) teilt mit, dass er im Auftrag des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe nachgefragt hat, ob eine Trägerschaft des Landschaftsverbandes für das Schulmuseum möglich sei. Er habe hierauf eine negative Antwort erhalten.

Frau Neumann-Lieven (SPD-Fraktion) spricht sich dafür aus, dass der Standort des Schulmuseums in Marten verbleiben solle (Variante B).

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis io/Die Grünen) teilt mit, dass ihre Fraktion eher einen anderen Standort und ein Bildungsquartier mit der VHS sehe.

Herr Stüdemann teilt mit, dass die Bruttogeschossfläche des zukünftigen VHS-Standortes keine gemeinsame Unterbringung möglich mache.

Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) spricht sich für den Standort in Marten und die Variante A aus.

Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) fragt sich, ob die Fördermöglichkeiten auch für die Variante A bestünden und ob ein anderer Standort von der Verwaltung geprüft worden sei.

Herr Stüdemann führt aus, dass sich die Fördermöglichkeit der Variante B durch die Einbeziehung eines Bürgerzentrums ergebe. Dies werte den Standort Marten auf. Andere Standorte seien mit Blick auf die osten abgewogen worden.

Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) und Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) sprechen sich für die Variante B aus.

Frau Thiel (SPD-Fraktion) weist auf das Balou in Brackel hin, welches ein ähnliches Zentrum für Bürgerinnen und Bürger sei.

Herr Dingerdissen schlägt vor, dass sich der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit unter dem Vorbehalt der Förderung für die Variante B entscheidet und die Variante A zum Zuge kommen soll, wenn der Vorbehalt der Förderung nicht zu erfüllen sei.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion wie folgt zu beschließen:

Unter der Bedingung, dass die für die Variante B genannten Fördermöglichkeiten nach Prüfung eingeworben werden können und eine Zusage für die Förderung vorgelegt werden kann, soll Variante B umgesetzt werden.

Für den Fall, dass die Bedingung der Fördermöglichkeit nicht erfüllt werden kann, empfiehlt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit dem Rat der Stadt einstimmig, Variante A zu realisieren.



AUSW, 05.12.2018:

Frau Rm Neumann-Lieven plädiert dafür, den heutigen Beschluss in der Fassung der Beschlussfassung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) vom 04.12.2018 vorzunehmen.

Herr Rm Waßmann und Frau Rm Hawighorst-Rüßler sprechen sich für Ihre jeweilige Fraktion für die Variante A aus.

Herr Rm Kowalewski favorisiert die Variante B und bittet darum, die o.a. Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund mit einzubeziehen.

In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund schließt sich der
Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen der Beschlussfassung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit an und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Unter der Bedingung, dass die für die Variante B genannten Fördermöglichkeiten nach Prüfung eingeworben werden können und eine Zusage für die Förderung vorgelegt werden kann, soll Variante B umgesetzt werden.

Für den Fall, dass die Bedingung der Fördermöglichkeit nicht erfüllt werden kann, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Variante A zu realisieren.


Nach eingehender Diskussion schließt sich der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit in Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion an.

Herr Stüdemann führt aus, dass den Gremien das Prüfungsergebnis nach Vorliegen zur Kenntnis gegeben werde.

zu TOP 4.13
82. Teilbetriebsübertragung bei der OSP Westfalen gGmbH
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 12748-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen und genehmigt damit die Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gem. § 60 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) durch den Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene
D r i n g l i c h k e i t s e n t s c h e i d u n g:

Der Zusammenführung der drei Olympiastützpunkte unter dem Dach des Landessportbundes NRW sowie dem damit verbundenen Teilbetriebsübergang nach § 613 a BGB des Geschäftsbereichs 1 der Olympiastützpunkt Westfalen gGmbH (100 % Tochter der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund) wird im Grundsatz zugestimmt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die dazu notwendige Vereinbarung mit dem LSB unter Berücksichtigung der unter Punkt 3 dargelegten Eckpunkte mit Wirkung zum 01.01.2019 zu schließen.
zu TOP 4.14
83. Modernisierung der Helmut-Körnig-Halle mit Erweiterung der Rundlaufbahn auf
84. sechs Bahnen und Anbau zur Schaffung zusätzlicher Sport- und Multifunktionsflächen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12823-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich der Erweiterung der Rundlaufbahn auf sechs Bahnen, sowie die Errichtung eines Anbaus mit neuen Multifunktionsräumen an der Helmut-Körnig-Halle,

2. die Erhöhung des Investitionszuschusses an die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Jahr 2020 in Höhe von 2.313.636 €

3. die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses an die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Jahr 2020 in Höhe von 39.600 € und ab dem Jahr 2021 in Höhe von 43.200 € p.a..



Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der verbindlichen Förderzusagen von Bund und Land (jeweils 40% der förderfähigen Kosten).


5. Liegenschaften

zu TOP 5.1
85. Entwicklung Standort Königswall 29 (ehem. Lippeverband)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12269-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt den Fachbereich Liegenschaften / Techn. Projektmanagement Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfond“ (SV GVVF) mit der Durchführung einer Auftragsvergabe für Objektplanungsleistungen Architektur für die Errichtung eines Neubaus inkl. der Modernisierung eines Bestandsobjektes als neuen Standort der VHS. In das Vergabeverfahren wird ein nachhaltiger beschränkter Planungswettbewerb eingebunden nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung mit einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb zum Standort Königswall 29. Dieser soll sich auf folgende Aufgabenfelder erstrecken:
a) Die weitere Qualifizierung des Nutzungskonzeptes
b) Die Wettbewerbsaufgabe stellt die Sanierung des Bestandes (Königswall 29) und die Erweiterung durch einen Neubau dar.
c) Die städtebauliche Schließung der Brinkhoffstraße unter Berücksichtigung des Gebäudes Königswall 25-27 (ehem. AOK-Gebäude). Dabei ist die sich anschließende nördlich liegende Fläche zum Nutzungskonzept und zur weiteren städtischen Nutzung als städtebauliche Arrondierung anzustreben.
d) Im Nachgang zum Wettbewerb ist die Anpassung der nördlichen Fassade des Königswalls 25-27 entsprechend der geplanten Fassadengestaltung des Entwurfes, der aus dem Wettbewerb resultieren wird, um einen städtebaulich ansprechenden Abschluss dieser Gebäudekörper herbeizuführen
Des Weiteren wird der Fachbereich Liegenschaften / Techn. Projektmanagement SV GVVF ermächtigt ein Büro für die Wettbewerbssteuerung, sowie die weiteren für die Bearbeitung des Vorentwurfs erforderlichen Leistungen von Fachingenieurbüros zu beauftragen.

zu TOP 5.2
86. Entwicklung Standort Hansastraße 2-4/Gnadenort 10 (aktueller VHS-Standort)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12563-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt den FB 23 mit
- der weiteren Entwicklung des Objektes Hansastraße 2-4/Gnadenort 10 für eine zukünftige Nutzung als Büroimmobilie durch die Stadt Dortmund und die Erarbeitung eines Nutzungs- und Realisierungskonzepts als Grundlage für eine weitere Planung
- der Erstellung eines Konzepts zur städtebaulichen Arrondierung des Standorts Hansastraße 2-4 unter Einbeziehung der Anrainer.

Die für die Projektentwicklung anfallenden Kosten werden im städtischen Haushalt finanziert.

zu TOP 5.3
87. Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12339-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 8. Sachstandsbericht (Stichtag 31.07.2018) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.

zu TOP 5.4
88. Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12336-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 8. Sachstandsbericht (Stichtag: 31.07.2018) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.

zu TOP 5.5
89. Standortentwicklung Märkische Straße (Kronenturm) zur Realisierung eines Stadtarchivs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12770-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt den Fachbereich Liegenschaften / Techn. Projektmanagement Sondervermögen Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds (SV GVVF) mit einer Machbarkeitsstudie zur Realisierung eines Stadtarchivs an der Märkischen Straße (Gebäudeensemble Kronenturm und Wenkerkeller).

Des Weiteren wird der Fachbereich Liegenschaften / Techn. Projektmanagement SV GVVF ermächtigt, mit den Eigentümern der Immobilien eine schriftliche Absichtserklärung (LOI) hierüber abzuschließen. Der LOI sichert der Verwaltung für die Dauer von einem Jahr eine Erbpacht/Ankauf-Option für beide Objekte und ein Begehungs- und Beprobungsrecht. Die tatsächliche Realisierung und der Erwerb des Objekts hat eine weitere Ratsbefassung mit einem entsprechenden Beschluss zur Voraussetzung.


6. Sondervermögen

Nicht besetzt.


7. Sonstiges

zu TOP 7.1
90. Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
91. hier: Entwicklung des Hoeschparkes und des Freibades Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark - Ergebnis des Realisierungswettbewerbes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12187-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt das Wettbewerbsergebnis des Realisierungswettbewerbes zur Kenntnis.


zu TOP 7.2
92. Änderung des Rezesses über die Umlegungssache von Kirchderne vom 03.10.1935 (Interessentengesamtheit)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12425-18)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 1 beigefügten Entwurf als Satzung über die Änderung des Rezesses über die Umlegungssache von Kirchderne vom 03.10.1935

zu TOP 7.3
93. Neues Konzept für den Fahrdienst für behinderte Menschen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12265-18)
hierzu Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks sowie zusammengestellte Eckpunkte aus einer Forums-Sitzung des Netzwerks
(Drucksache Nr.: 12265-18-E1)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 04.12.2018

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus seiner Sitzung am 04.12.2018 vor:

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt zu der Vorlage die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerkes sowie die in einer Forums-Sitzung des Netzwerkes zusammengestellten Eckpunkt zur weiteren Beratung vor.

Dazu liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgende Stellungnahme der Verwaltung vor.


An die Mitglieder des
des Ausschusses für Soziales,
Arbeit und Gesundheit 28.11.2018



Gremienvorlage „Neues Konzept für den Fahrdienst für behinderte Menschen“ (DS-Nr. 12265-18);
hier: Stellungnahme des Vorsitzenden des Behindertenpolitischen Netzwerks für das Behindertenpolitische Netzwerk


Sehr geehrte Damen und Herren,

im Hinblick auf die weitere Diskussion in den politischen Gremien nimmt die Verwaltung zu den Anregungen des Behindertenpolitischen Netzwerks wie folgt Stellung:

600.000 Euro zusätzlich in den Haushalt einstellen

Die im Rahmen der sog. Memorandumsmaßnahmen zur Haushaltskonsolidierung ursprünglich vorgesehene Einsparung von 600.000 Euro ist im aktuellen Haushaltsplanentwurf 2019 ff nicht mehr enthalten. Wie sich der Aufwand im Zeitraum des Übergangs vom neuen zum Alten System darstellen wird, ist derzeit nicht absehbar. Sollten sich Nachsteuerungsnotwendigkeiten ergeben, wird hierauf unterjährig reagiert.

Begleitgremium

Die Verwaltung ist selbstverständlich bereit, den informellen Dialog mit dem Behindertenpolitischen Netzwerk und der Politik in der bisherigen Qualität und Intensität auch im nächsten Jahr fortzusetzen. Die Installation eines förmlichen Gremiums ist dafür nicht erforderlich. Im Leistungsverzeichnis wird dargestellt werden, in welcher Form der künftige Leistungserbringer Auswertungen für ein Berichtswesen zur Verfügung stellen muss.

Definition des Nutzendenkreises hinterfragen

Zur Nutzung des Fahrdienstes berechtigt werden auch zukünftig gehbehinderte Menschen ohne eigenes Fahrzeug sein, die ohne fremde Hilfe den öffentlichen Personennahverkehr nicht nutzen können. Damit werden die Anforderungen an die Nutzungsberechtigung bewusst niedrig gehalten. Insofern sieht die Verwaltung derzeit keine Notwendigkeit, die Definition des Nutzendenkreises zu hinterfragen.

Darstellung möglicher Szenarien nach Übergang der Trägerschaft der Eingliederungshilfe auf den Landschaftsverband

Eine Darstellung eventueller Szenarien ist nicht möglich. Nachdem im Hinblick auf die Dortmunder Situation bereits bilaterale Abstimmungsgespräche geführt wurden, hat nun zwischen Landschaftsverband und Mitgliedskörperschaften ein genereller Austausch über die Leistungsabwicklung ab 2020 begonnen.

Erfahrungen und infrastrukturelle Voraussetzungen beim neuen Leistungserbringer

Alle notwendigerweise an den künftigen Leistungserbringer zu stellenden Anforderungen werden sich im Leistungsverzeichnis wiederfinden.

Dortmunder Akteure um Angebote bitten

Nein. Das ist nicht möglich. Es wird ein offenes Vergabeverfahren durchgeführt.

Halbjährliche Kontrolle, ob die gewünschten finanziellen Effekte eintreten

Nein. Nach Auffassung der Verwaltung ist ein entsprechendes Controlling erst nach einem Jahr sinnvoll.

Fahrten außerhalb des 5 km-Radius nur bei entsprechenden Kapazitäten

Ja. Fahrten außerhalb des 5 km-Radius werden vom städtischen Leistungsangebot nicht erfasst. Soweit derartige Fahrten zwischen dem Leistungserbringer und einem oder mehreren Nutzenden individuell vereinbart werden, darf dies selbstverständlich das hier in Rede stehende Fahrdienstangebot in keiner Weise beeinträchtigen.

Servicezeiten bedeuten Einsatzbereitschaft

Ja. Natürlich muss während der definierten Servicezeiten tatsächlich Einsatzbereitschaft bestehen.

Tägliche Dispositionszeit in den späten Nachmittag verlegen

Diese Anregung wurde bereits umgesetzt. Es ist ein Dispositionszeitraum von 14:00 bis 18:00 Uhr vorgesehen.

Zu definierendes Kontingent für spontane Fahrwünsche zurückhalten

Nein. Es wird zunächst abgewartet, wie sich die Praxis gestaltet.

Gerechtes Fahrtenverteilungssystem

Ja. Dies ist eines der Ziele, die mit dem neuen System erreicht werden sollen.

Barrierefreie Gestaltung und Sicherung des Datenschutzes

Ja, selbstverständlich.

Keine unzumutbaren Sammelfahrten

Grundsätzlich hat jeder Nutzende das Recht auf individuelle Beförderung. Davon unberührt können Sammelfahrten vorgenommen werden, wenn alle betroffenen Nutzenden das wünschen.

Regelhafte Information bei Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen „aG“

Da das Vorliegen eines solchen Schwerbehindertenausweises nicht zwingend Voraussetzung für eine Fahrdienstberechtigung ist, scheint ein solches Vorgehen nicht sinnvoll und erforderlich.

Öffentlichkeitsarbeit durch den neuen Träger des Fahrdienstes

Öffentlichkeitsarbeit wird nicht zum Aufgabenbereich des neuen Betreibers gehören. Selbstverständlich wird aber die Verwaltung zu gegebener Zeit in geeigneter Weise über das Angebot informieren.

Fahrdienstmitarbeitende für den Umgang mit Menschen mit komplexen Behinderungen qualifizieren

Ja. Auf eine angemessene Mitarbeiterqualifikation wird zu achten sein.

Mobilitätsberatung für Menschen mit Behinderung

Diese Forderung müsste als solitäres Thema in die politische Diskussion eingebracht werden. Zur in Rede stehenden Gremienvorlage besteht aber keinerlei Kausalität.

Sicherheitstechnische Voraussetzungen

Im Leistungsverzeichnis wird beschrieben werden, welche sicherheitstechnischen Voraussetzungen und DIN-Normen die einzusetzenden Fahrzeuge erfüllen müssen. Dazu, ob die Hilfsmittel der Nutzenden bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen, werden, falls notwendig, zu gegebener Zeit Informationen bereitgestellt.

Tür-zu-Tür-Service

Tragehilfen sollen, falls notwendig, auch künftig ausdrücklich von der Fahrdienstleistung mit umfasst werden.

Abschließend sei betont, dass es der Verwaltung ein ausdrückliches Anliegen ist, den Übergang zum neuen System für die Fahrdienstnutzenden so „geräuschlos“ wie möglich zu gestalten.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit die Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Seniorenbeirates vom 29.11.2018 vor:
zu TOP 4.10
94. Neues Konzept für den Fahrdienst für behinderte Menschen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12265-18)

Dem Seniorenbeirat liegt als Ergänzung zu der Vorlage eine Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerkes sowie zusammengestellte Eckpunkte aus einer Forums-Sitzung des Netzwerkes vor.

Der Seniorenbeirat ist sich einig, dass er der Vorlage so nicht zustimmen werde und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, das Fahrdienstkonzept im Hinblick auf die vom Behindertenpolitischen Netzwerk vorliegende Stellungnahme zu überarbeiten.

Zudem liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Der Ausschuss schließt sich der Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks „Weiterentwicklung des Dortmunder Behindertenfahrdienstes“ an und fordert die Verwaltung auf, die darin enthaltenen Forderungen entsprechend umzusetzen. Das betrifft insbesondere die folgenden Punkte:
- Nach Übergang auf einen neuen Träger sind zusätzlich zu den geplanten Ausgaben für den neuen Träger 600.000 € im Haushalt des Sozialamtes vorzusehen, die eingesetzt werden können, wenn die Nachfrage nach Fahrdienstleistungen das finanzierte Angebot übersteigt.

- Die Einbeziehung eines Begleitgremiums aus der Politik einschließlich des Behindertenpolitischen Netzwerks, das beim neuen Träger des Behindertenfahrdienstes den Aufbau eines aussagekräftigen Berichtswesens unterstützt, über Anregungen und Beschwerden informiert und spätestens zur Jahresmitte in die Diskussion einbezogen wird, ob eine finanzielle Nachsteuerung aufgrund der Nachfrage erforderlich ist.

- Die Umsetzung der aus Sicht des BN unerlässlichen Eckpunkte und Überlegungen (s. Stellungnahme, Seiten 2 und 3)
Begründung:
Das Behindertenpolitische Netzwerk als Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung in Dortmund ist erst nach den Beratungen in den Ausschüssen und dem Beschluss des Rates in die Beratungsfolge einbezogen. Das Netzwerk kann damit die getroffenen Beschlüsse nur noch zur Kenntnis nehmen. Vor diesem Hintergrund ist die Stellungnahme des BN zum jetzigen Zeitpunkt als Antrag zu verstehen, die Vorlage entsprechend zu modifizieren.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die LINKE & PIRATEN die Empfehlung des Seniorenbeirates ab. Ebenfalls lehnt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die LINKE & PIRATEN ab und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass eine Fortsetzung des Fahrdienstes für behinderte Menschen durch die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) unter veränderten konzeptionellen Rahmenbedingungen und den finanziellen Erfordernissen ebenso wenig möglich ist, wie eine Übernahme durch die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21).

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das im Folgenden dargestellte neue Fahrdienstkonzept und die dem zugrunde liegenden Bedingungen für die Nutzenden.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit an.


zu TOP 7.4
95. Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2019 des Tiefbauamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12480-18)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 27.11.2018

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus seiner Sitzung vom 27.11.2018 vor:


-75-


ABVG 27.11.2018:

Frau Rm Kleinhans weist darauf hin, dass die Maßnahme Nr. 74 „Schwarze Becker Str.“ nicht zum Bezirk Hörde, sondern zum Bezirk Innenstadt-Ost gehöre.


Herr Rm Bartsch bezieht sich auf die Nr. 225 „LSA 0173 Bodelschwingher Str./ Haberlandstr.-Westerfilder Str.“ und teilt mit, dass es zunächst noch zu dieser Maßnahme zwischen der Bezirksvertretung Mengede und dem Tiefbauamt einen Ortstermin geben werde. Aus diesem Grund bittet er die Verwaltung, erst nach diesem Ortstermin mit der Planung zu beginnen. Die Verwaltung teilt mit, dass man dies berücksichtigen werde.


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die o. a. Anmerkungen und das Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2019 des Tiefbauamtes zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün und das Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2019 des Tiefbauamtes zur Kenntnis.

zu TOP 7.5
96. Werbeflächen in U-Bahn-Stationen
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12840-18)
hierzu Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12840-18-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 27.11.2018 vor:
Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um die Beantwortung folgender Fragen:


In den letzten Wochen/Monaten fällt auf, dass viele Plakatwerbeflächen in den U-Bahn-Stationen in Dortmund veraltet sind, und oftmals noch wochenlang auf bereits zurückliegende Veranstaltungen verwiesen wird. Wir würden daher gern folgende Fragen beantwortet bekommen.

1. Ist der Verwaltung der o.g. Sachverhalt bekannt?
2. Wenn ja, kann eine Ursache dafür benannt werden?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung dieses verschenkte Potential besser nutzen zu können, eventuell auch verstärkt mit stadtspezifischen, aber aktuellen Inhalten?

Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.




Düdder Reuter Helfer
stellv.. Vorsitzender Ratsmitglied stellv. Schriftführerin