Niederschrift (öffentlich)

über die 9. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 11.07.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 18:30 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Jutta Starke (SPD)
Rm Erwin Bartsch (CDU)
Rm Rita Brandt (SPD) i. V. für Rm Hendrik Berndsen
Rm Jürgen Böhm (CDU)
Rm Dr. Jürgen Brunsing (B 90/Die Grünen)
Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD) i. V. für Rm Dirk Goosmann
Rm Helmut Harnisch (SPD)
Rm Utz Kowalewski (Die Linke)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Ulrike Matzanke (SPD)
Rm Thomas Pisula (CDU)
Rm Petro Möckel (SPD) i. V. für Rm Olaf Radtke
Rm Rosemarie Liedschulte (CDU) i. V. für Rm Udo Reppin
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Brigitte Thiel (SPD) i. V. für Rm Michael Taranczewski
Rm Andreas Wittkamp (SPD) i. V. für Rm Thomas Tölch

2. Beratend:

Rm Matthias Wächter (NPD)


3. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann
StR’in Diane Jägers


Jutta Seybusch – StA 14
Jürgen Wissmann – StA 20
Matthias Schulte – StA 20
Gerd Mehlgarten – StA 20
Georg Bollmann – StA 21
Walter Nickisch – StA 23
Detlef Niederquell –StA 23
Wolfgang Hennig – StA 53
Dr. Christian Falk – StA 66

Reiner Limberg – StA 65
Ahmet Gönen – StA 65
Dr. Dr. Elke Möllmann – StA 41
Andreas Hibbeln – StA 51
Michael Leischner – StA 60
Arno Lohmann – FABIDO
Jürgen Krause – FB 1

4. Gäste:


./.



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 9. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 11.07.2013, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 06.06.2013


2. Finanzen

2.1 2. Managementbericht zum Haushalt 2013
(Drucksache Nr.: 10060-13-E1)

mündlicher Bericht/Kenntnisnahme

2.2 Projekt "Energiesparservice" des Caritas-Verbandes Dortmund e. V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09485-13)

2.3 Bericht über die Einhaltung der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Stichtag 30.04.2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10145-13)

2.4 Errichtung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Westfalen (CVUA Westfalen) als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zum 01.01.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10185-13)


3. Beteiligungen

3.1 Olympiastützpunkt Westfalen gemeinnützige GmbH - Bestellung eines Geschäftsführers
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09923-13)

3.2 Neuorganisation der Geschäftsleitung beim Eigenbetrieb FABIDO ("Familienergänzende Bildungseinrichtungen für Kinder in Dortmund")
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09214-13)

3.3 Einführung eines Kombitarifs für die von der SBB Dortmund GmbH bewirtschaftete und dem öffentlichen Parkverkehr zur Verfügung gestellte Tiefgarage Stadttheater
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10143-13)

3.4 Änderung des Gesellschaftsvertrages der H-Bahn-Gesellschaft Dortmund mbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10240-13)

3.5 Sparkasse Dortmund: Bestellung von Herrn Dirk Schaufelberger zum Vorstandsmitglied
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10314-13)

3.6 U-Turm
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10377-13)



4. Liegenschaften

4.1 Jahresarbeitsprogramm 2013 für städtische Hochbaumaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09861-13)

4.2 Weiterentwicklung des Museums für Naturkunde - Gebäudesanierung und -erweiterung sowie Modernisierung der Dauerausstellung - Ausführungsbeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09431-13)

4.3 Kanalerneuerung Martener Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09972-13)

4.4 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09526-13)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 18.06.2013
(Drucksache Nr.: 09526-13)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09526-13-E1)



4.5 Planung zur Grundsanierung des Schulzentrums Grüningsweg 42-44
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09428-13)

4.6 Errichtung des „Gebundenen Ganztags“ am Heisenberg Gymnasium
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09842-13)


5. Sondervermögen

- nicht besetzt –


6. Sonstiges

6.1 Sachstandsbericht zum Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 (HP 2020) in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10080-13)

6.2 CO2-Bilanz 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10274-13)



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Matzanke benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung hat gebeten, folgende Vorlage im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:
Altersteilzeit für Beamte und Beamtinnen nach Inkrafttreten des Dienstrechtsanpassungsgesetzes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10388-13)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.5 behandelt.

Weiterhin hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gebeten, folgende Bitte um Stellungnahme im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung zu setzen:
Umbau der Südtribüne des Signal-Iduna-Parks
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10453-13)
Die Angelegenheit wird unter TOP 4.7 behandelt.

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 06.06.2013

Die Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 06.06.2013 wird genehmigt.


2. Finanzen

zu TOP 2.1
2. Managementbericht zum Haushalt 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10060-13-E1)
Auszüge aus der 5. Handreichung für das Neue Kommunale Finanzmanagement in Nordrhein-Westfalen
(Drucksache Nr.: 10060-13-E2)
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10450-13)

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) präsentiert und erläutert den 2. Managementbericht zum Haushalt 2013 und beantwortet die im Anschluss gestellten Fragen. Bezug nehmend auf seine Ausführungen wird auf Anlage 1 und 2 verwiesen.

Hierzu liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
wir bitten darum, o.g. Punkt in die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit aufzunehmen und über folgenden Antrag zu beraten und abzustimmen.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem nach Redaktionsschluss bekannt gewordenen Sachverhalt.

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Kämmerer mit der sofortigen Verhängung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre analog der Vorjahre zu beauftragen, um einen weiteren Beitrag zu leisten, die drohende Haushaltssicherung mit Einsparungen quer über sämtliche Fachbereiche nach Möglichkeit noch zusätzlich zu verhindern.

Begründung:
Wie der Kämmerer öffentlich mitgeteilt hat, sind insbesondere steigende Sozialausgaben, vor allem durch eine zunehmende Zahl von Bedarfsgemeinschaften sowie sinkende Gewerbesteuereinnahmen dafür verantwortlich, dass die Sicherheitsreserven von 29 Mio. €, die die Stadt bislang von der Haushaltssicherung getrennt haben, nahezu aufgebraucht.

Auch wenn der Kämmerer einer haushaltswirtschaftlichen Sperre wegen des geringen finanziellen Effektes nur einen geringen Erfolg beimisst, erscheint diese notwendig und probat, um zusätzliche notwendige Einsparungen zu generieren.

Weiterhin liegen dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Auszüge aus der 5. Handreichung für das Neue Kommunale Finanzmanagement in Nordrhein-Westfalen vor.


Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) bittet, den Antrag seiner Fraktion als eingebracht zu betrachten und zum Rat zu überweisen.

Herr Pisula (CDU-Fraktion) bittet für seine Fraktion, anhand des Managementberichtes, auch über die Erfolge der Maßnahmen, in jeder Sitzung Bericht zu erstatten.

Weiterhin haben die Sprecherinnen und Sprecher der einzelnen Fraktionen ihre Haltung ausführlich verdeutlicht.


zu TOP 2.2
Projekt "Energiesparservice" des Caritas-Verbandes Dortmund e. V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09485-13)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09485-13-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/ Die GRÜNEN fordert die Verwaltung auf, den Beschluss des Rates vom 20.12. 2012 zur Förderung des Energiesparservices der CARITAS umzusetzen und die ggf. fehlenden Mittel alternativ zu finanzieren.

Begründung:

Im Rahmen der Haushaltsberatungen hat der Rat auf einen gemeinsamen Antrag der GRÜNEN und der SPD beschlossen, den kommunalen Zuschuss für das Energiespar-projekt der CARITAS für die nächsten drei Haushaltsjahre auf 218.000 Euro jährlich zu erhöhen. Der erhöhte kommunale Zuschuss sollte dabei durch die gleichzeitig zu erwartende Senkung der von der Stadt getragenen Kosten der Unterkunft für ALG-II-Empfängerinnen finanziert werden.

Möglichkeit, im Rahmen der Förderung von Arbeitsverhältnissen eine Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahme aufzunehmen. Damit ist es Teil der kommunalen Arbeitsmarktstrategie, mit der langzeitarbeitslosen Menschen eine neue Perspektive geboten werden soll. Gleichzeitig führt das Projekt durch die Beratungstätigkeit zu Energieeinsparungen in einkommensschwachen Haushalten und damit auch hier zu einer Einsparung von KdU.

Nach Aussage der Verwaltung ist eine Refinanzierung der beschlossenen erhöhten städtischen Zuschüsse durch die erwartete Senkung der Kosten der Unterkunft für ALG-II-Empfängerinnen jedoch nicht zu erwirtschaften. Dem widerspricht die CARITAS und verweist auf deutliche Einsparungen im Rahmen der KdU sowohl durch umgesetzte Arbeitsverhältnisse als auch durch Reduzierung der Energiekosten in Folge des Projekts.


Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass man so nicht mit Vertragspartnern umgehen könne. Einerseits sei schon Personal eingestellt worden und dann sage man wieder es gehe doch nicht. Seine Fraktion werde die Vorlage grundsätzlich ablehnen.



Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass das was Herr Rettstadt bezüglich der vertragsrechtlichen Situation gesagt habe, richtig sei, allerdings sei die Stadt bisher sehr seriös mit ihren Partnern umgegangen. Es gäbe ungeachtet der Haushalts- und Wirtschaftssituation langjährige Verträge und die Angebote würden möglichst abgesichert. Hier sei aber nach Auslaufen eines Programms eine These aufgestellt worden, die eine fehlerhafte Befassungs- und Entscheidungsgrundlage für die Politik gewesen sei. So sei ein Beschluss unter falschen Annahmen gefasst worden, der selbst nicht umsetzbar gewesen sei, weil die Grundlage dafür gefehlt habe. Deshalb habe die Verwaltung vorgeschlagen, diesen Beschluss aufzuheben.

Herr Pisula (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion bereits heute entscheidungsfähig sei und dafür einstehe, dass die Stadt hier ihr Wort halte und deshalb die Vorlage ablehnen werde und dem Zusatzantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen werde.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen, da noch Gespräche zwischen der Sozialverwaltung und dem Caritasverband ausstünden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.


zu TOP 2.3
Bericht über die Einhaltung der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Stichtag 30.04.2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10145-13)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen nimmt den Bericht über die Einhaltung der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe mit Stand vom 30.04.2013 zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
Errichtung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Westfalen (CVUA Westfalen) als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zum 01.01.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10185-13)

Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, ob es sich um eine formale Sache handele, wenn unter Punkt 7. der Finanziellen Auswirkungen stehe, dass der Beitritt und die Übertragung des Anlagevermögens ohne die Übertragung von Kreditverbindlichkeiten erfolge.

Herr Wissmann (Leiter der Stadtkämmerei) gbit an, dass man sich in diesem Fall dafür entschieden habe, keine Kreditverbindlichkeiten mit zu übertragen, um die Startvoraussetzungen nicht unnötig zu erschweren.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) merkt an, dass die Errichtung zusätzlich unter einem großen Handlungsdruck stehe, da auf 5 Jahre plafoniert sei und aus internen Optimierungen sowieso alles was an Teuerungen entstehe, erwirtschaftet werden müsse. Eine zusätzliche Belastung von Kreditverbindlichkeiten sei kaufmännisch kaum lösbar.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt zu,

1.1 dass das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt CVUA-Westfalen als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zum 01.01.2014 im Regierungsbezirk Arnsberg errichtet wird.

Die Errichtung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes zur Bildung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes (IUAG NRW) durch und nach Maßgabe einer Rechtsverordnung des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, die nach erfolgter Beschlussfassung der Träger vom MKULNV vorgelegt und erlassen wird.

1.2 dass die im Chemischen- und Lebensmitteluntersuchungsamt Dortmund (53/CLUA) beschäftigten Beamten entsprechend § 17 Abs. 7 IUAG NRW in den Dienst der Anstalt des öffentlichen Rechts übergeleitet werden und die bei Errichtung der Untersuchungsanstalt im CLUA Dortmund tariflich Beschäftigten der Untersuchungsanstalt im Wege der Personalgestellung zur Verfügung gestellt werden.

2. Der Rat beschließt,

2.1 dass die Stadt Dortmund in die Trägerschaft der Anstalt des öffentlichen Rechts eintritt,
2.2 dass die Finanzierung der Anstalt des öffentlichen Rechts auf der Grundlage des unter den Trägern abgestimmten Entwurfs der Finanzsatzung (Anlage 5) erfolgt, und dass der Anteil der Stadt Dortmund am Stammkapital in Höhe von 10.000 € der Anstalt rechtzeitig zur Verfügung gestellt wird,
2.3 dass das CVUA Westfalen zu seiner Finanzierung ein Entgelt nach § 14 Abs. 1 IUAG erhält. Nach derzeitigen Berechnungen beträgt die Höhe des Entgeltes für die Stadt Dortmund jährlich 2,17 Mio. €. Dieses Entgelt wird für die nächsten fünf Jahre festgeschrieben. Anpassungen sind nicht vorgesehen. Nach fünf Jahren wird das Entgelt auf Grundlage der Ergebnisse des CVUA Westfalen neu ermittelt.
Die derzeitigen Berechnungen beruhen auf Daten des Jahres 2012 (Anlage 6). Für den endgültigen Wirtschaftsplan werden lt. § 14 Abs. 2 IUAG die Haushaltspläne der Träger für das Jahr 2013 zu Grunde gelegt. Somit wird der Wert sich voraussichtlich noch verändern. Im endgültigen Wirtschaftsplan wird das Entgelt für die Stadt Dortmund festgelegt.
2.4 dass die bisher im Teilfinanzplan des Amtes 55 CLUA veranschlagten Investitions- mittel in Höhe von 34.700 € pro Jahr für die nächsten fünf Jahre an das CVUA Westfalen ausgezahlt werden,
2.5 dass das bewegliche Anlagevermögen des Chemischen- und Lebensmittelunter- suchungsamt (Anlage 7) auf die Anstalt des öffentlichen Rechts unentgeltlich übergeht. Die derzeit vom Chemischen- und Lebensmitteluntersuchungsamt genutzte IT aus dem Fachbereich dosys wird teilweise an die AöR übertragen (Anlage 8). Darüber hinaus wird die derzeit genutzte Telefonanlage durch die AöR ab dem 01.01.2014 von dosys angemietet, bis die AöR über eine eigene Telefonanlage verfügt. Bezüglich der Übertragung der auf den zu übertragende Anlagen gebuchten Sonderposten aus der allgemeinen Investitionspauschale wird eine einheitliche Vorgehensweise der bisherigen Träger angestrebt. Zweckgebundene Förderungen werden gemeinsam mit dem Anlagevermögen an die AöR übertragen,
2.6 dass die kaufmännische Leitung als gleichberechtigtes Mitglied in den Vorstand des CVUA Westfalen aufgenommen wird,
2.7 dass der Eintritt der Stadt Dortmund in das CVUA Westfalen ohne die Übertragung von Kreditverbindlichkeiten erfolgt,
2.8 dass die Zuständigkeit für das CVUA Westfalen im Dezernat 3 liegt. Die Abbildung des Entgeltes erfolgt im Amt 34 (ab 01.01.2014: Beteiligung AöR CVUA Westfalen). Neben dem Entgelt sind im Amt 34 auch die weiterhin von der Stadt Dortmund zu leistenden Personalaufwendungen für die der AöR gestellten Beschäftigten und deren Kostenerstattung durch die AöR abzubilden. Der von der AöR hierfür zu entrichtende Verwaltungskostenbeitrag wird als Ertrag im Amt 11 abgebildet.

3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis,

3.1 dass aufgrund der Festschreibung des Entgeltes für die nächsten fünf Jahre ein finanzielles Risiko für die Stadt Dortmund besteht. Sollte es der AöR nicht gelingen auftretende Kostensteigerungen durch Synergieeffekte aufzufangen, kann ein Nachsteuerungsbedarf für die Jahre 2014 bis 2018 nicht ausgeschlossen werden. Weiterhin besteht das Risiko der Umsatzsteuerpflicht von Leistungsbeziehungen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Stadt Dortmund – AöR), was zu erhöhten Aufwendungen bei den Trägern führen würde.
3.2 dass sich bei Aufstellung des Wirtschaftsplans nebst den zugehörigen Anlagen bzw. im Rahmen der Bewirtschaftung die zukünftigen betriebsnotwendigen Vermögensbeschaffungen auf das Ergebnis der AöR in Form von Abschreibungen durchschlagen,
3.3 dass sich aus den Jahresabschlüssen 2014 ff. der AöR Auswirkungen auf alle beteiligten Träger ergeben können. Es ist davon auszugehen, dass Fehlbedarfe von den Trägern auszugleichen sind.


zu TOP 2.5
Altersteilzeit für Beamte und Beamtinnen nach Inkrafttreten des Dienstrechtsanpassungsgesetzes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10388-13)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde.

Frau Starke (SPD-Fraktion) gibt an, dass die 6 Mio. € nur benötigt würden, wenn alle, die anspruchsberechtigt wären, das auch tatsächlich nutzen würden. Sie fragt nach, ob man auf diese Art und Weise nicht die Chance hätte, ein paar Stellen frei zu bekommen. Sie schlägt vor, erst einmal nachzufragen, wie hoch das Interesse sei.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert, dass der Personalrat Verständnis für diese Maßnahme aufbringe. Bisher sei diese Stadt sehr großzügig mit dieser Regelung gewesen und nun könne man ein Jahr pausieren.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.


3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
Olympiastützpunkt Westfalen gemeinnützige GmbH - Bestellung eines Geschäftsführers
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09923-13)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat genehmigt die Bestellung von Herrn Bernd Kruse als Geschäftsführer der Olympiastützpunkt Westfalen gemeinnützige GmbH.


zu TOP 3.2
Neuorganisation der Geschäftsleitung beim Eigenbetrieb FABIDO ("Familienergänzende Bildungseinrichtungen für Kinder in Dortmund")
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09214-13)

Herr Kowalewski (Fraktion Die Linke) signalisiert für seine Fraktion, der Vorlage zuzustimmen, mit Ausnahme des § 5 Abs. 3 der neuen Fassung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs FABIDO („Familienergänzende Bildungseinrichtungen für Kinder in Dortrmund“).

Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde. Seine Fraktion sehe in der Mischung männlicher und weiblicher Belegschaft ein Missverhältnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Betriebsausschuss FABIDO stimmt dem beigefügten Entwurf einer Dienstanweisung über die Aufgaben- und Geschäftsverteilung sowie die Vertretungsregelungen innerhalb der Geschäftsleitung von FABIDO unter dem Vorbehalt zu, dass der Rat die Änderung der Betriebssatzung von FABIDO in seiner Sitzung am 18.07.2013 beschließen wird.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. den beigefügten Entwurf der Betriebssatzung von FABIDO und
2. die Bestellung von Frau Marion Ache zur Bereichsleiterin der „Kindertagespflege“ und
3. die Bestellung von Herrn Ulrich Piechota zum Bereichsleiter der „Tageseinrichtungen für Kinder“ und
4. die Bestellung von Herrn Jürgen Skaliks zum Bereichsleiter „Kaufmännische Verwaltung“.


zu TOP 3.3
Einführung eines Kombitarifs für die von der SBB Dortmund GmbH bewirtschaftete und dem öffentlichen Parkverkehr zur Verfügung gestellte Tiefgarage Stadttheater
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10143-13)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung folgende Änderung, die zum nächstmöglichen Zeitpunkt umgesetzt werden soll, an die SBB Dortmund GmbH zur Realisierung weiterzugeben:

Einführung eines pauschalen Kombitarifs für Besucher des Theaters in Höhe von 4,00 € in der Tiefgarage Stadttheater unabhängig von der tatsächlichen Parkdauer gültig an Tagen mit Veranstaltung und nur nach Anforderung durch das Stadttheater ab einer Stunde vor Beginn bis 24 Uhr bzw. Schließung.

zu TOP 3.4
Änderung des Gesellschaftsvertrages der H-Bahn-Gesellschaft Dortmund mbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10240-13)

Herr Dr. Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass zwischen dem alten und dem neuen Vertrag die Beträge deutlich erhöht seien und bittet um Erklärung. Außerdem bittet er darum, keine verkehrspolitischen Anmerkungen in eine solche Vorlage zu geben.

Herr Schulte (Stadtkämmerei) gibt an, dass es richtig sei, dass die Beträge erhöht worden seien, die 100 T € seien aber auf Maßnahmen bezogen und beschränkt, die im Wirtschaftsplan bereits von der Gesellschafterversammlung verabschiedet worden seien. Die 50 T € seien für solche Fälle, in denen nicht im Wirtschaftsplan vorgesehene Maßnahmen unterjährig auftreten können und relativ kurzfristig umgesetzt werden müssen, damit das Unternehmen handlungsfähig bleibe. Er halte diesen Betrag für eine Geschäftsführung, die ihre Maßnahmen verantworten müsse, für nicht sehr hoch,

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der H-Bahn-Gesellschaft Dortmund mbH zu.


zu TOP 3.5
Sparkasse Dortmund: Bestellung von Herrn Dirk Schaufelberger zum Vorstandsmitglied
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10314-13)

- Keine Wortmeldung –

Herr Düdder (SPD-Fraktion) erklärt, dass er vom Mitwirkungsverbot betroffen sei. Er nimmt weder an der Beratung, noch an der Beschlussfassung der Vorlage teil.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Bestellung von Herrn Dirk Schaufelberger zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Dortmund


zu TOP 3.6
U-Turm
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10377-13)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10377-13-E1)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10377-13-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme zum aktuellen Erarbeitungsstand und zur geplanten Zeitschiene des in der Ratssitzung vom 23.12.2012 beschlossenen Konzepts zur Reduzierung der städtischen Zuschüsse für den U-Turm.

Begründung:
Die Betriebskosten des U-Turms sind inzwischen auf jährlich 10,5 Millionen Euro gestiegen. Das ist weit von den ursprünglich veranschlagten Kosten von 3,8 Millionen Euro entfernt. Deshalb hat der Rat im Dezember letzten Jahres auf Antrag der GRÜNEN beschlossen, dass die Leitung des U-Turms Konzepte für eine Steigerung der Attraktivität des Turms als „Gesamtkunstwerk“ entwickeln soll und damit Einnahmen generiert werden, die zu einer deutlichen Reduzierung der städtischen Zuschüsse in 2014 und den Folgejahren führen. Um für das Jahr 2014 einen entsprechenden Effekt zu erzielen, sollte das Konzept zeitnah vorgelegt werden.

Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
die o. g. Bitte um Stellungnahme entspricht der Bitte um Stellungnahme zum gleichlautenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu den Haushaltsberatungen 2013 und nimmt darauf ausdrücklich Bezug.

In diesem Zusammenhang antworte ich wie folgt:
1. Kontinuierliche Risikoanalyse und Entwicklungsszenarien für den U-Turm in Hinblick auf die Kostenentwicklung und die jeweiligen Belastungen für den Haushalt

Die Kulturbetriebe Dortmund setzen als Controllinginstrument seit Jahren ein effektives Risikomanagement ein. Dies umfasst alle Geschäftsbereiche und seit der Integration des Dortmunder U in die Strukturen der Kulturbetriebe auch diese Einrichtung. Im Rahmen des Risikomanagements werden monatliche SAP-Auswertungen vorgenommen und die Ergebnisse analysiert. Die Geschäftsleitung der Kulturbetriebe behandelt regelmäßig diese Analysen und beschließt – falls erforderlich – Gegensteuerungsmaßnahmen.
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit werden entsprechend der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen vierteljährlich Quartalsberichte vorgelegt, in denen auch die Risiken in den Geschäftsbereichen aufgezeigt werden.

Seit Beginn des Wirtschaftsjahres 2012 erhalten der Geschäftsführer und der Stadtkämmerer durch das Controlling der Kulturbetriebe Dortmund monatlich einen detaillierten Statusbericht zur Finanzsituation des Dortmunder U.
Der o.g. Auftrag des Rates für das Dortmunder U, „kontinuierliche Risikoanalysen im Hinblick auf Kostenentwicklung und Belastungen für den Haushalt“ vorzunehmen, ist daher bereits seit dem Jahr 2012 in vollem Umfang umgesetzt.

Durch die bedarfsgerechte Finanzausstattung des Dortmunder U ab dem Jahr 2012 auf der Grundlage des vom Rat beschlossenen Nutzungs- und Betriebskonzeptes (s. „Dortmunder U – Weiterentwicklung des Nutzungskonzeptes, Anpassung der Betriebskosten und Fortschreibung der Organisationsstruktur“, Drucksache Nr.; 05751-11) konnten Risiken bisher ausgeschlossen werden.

Dies wird belegt durch die geprüften Jahresabschlüsse 2011 und 2012 der Kulturbetriebe Dortmund. Auch die Prognosen des laufenden Wirtschaftsjahres 2013 lassen keine Risiken durch das Dortmunder U für die Kulturbetriebe und den städtischen Haushalt erkennen.

Im Gegenteil: Durch die stringente Betriebsführung und die effektive Mittelbewirtschaftung konnten positive Spartenergebnisse für das Dortmunder U in den Wirtschaftsjahren 2011 (981 T €) und 2012 (468 T €) erreicht werden, die zur Haushaltskonsolidierung der Stadt Dortmund und zur Abdeckung von Fehlbedarfen in anderen Geschäftsbereichen beigetragen haben (z.B. Brandschutzmaßnahmen und energetische Sanierungen im Dietrich-Keuning-Haus und im Museum für Naturkunde). Ursache für die Minderausgaben im Dortmunder U waren die durch die eingeschränkte Nutzung aufgrund der anhaltenden Bautätigkeit nicht besetzten Planstellen und geringeren Betriebsausgaben. Bis zum Endes des Jahres 2013 ist jedoch mit einem ausgeglichenen Finanzstatus zu rechnen.
2. Generierung weiterer Maßnahmen zur Reduzierung der jährlichen Betriebskosten von ca. 10 Mio. €

Für die Geschäftsbereichsleitung des Dortmunder U sowie für die Partnereinrichtungen ist es eine ständige und notwendige Aufgabe, Kosten zu senken und neue Einnahmequellen zu erschließen.

Grundlage für die Fördermaßnahme des Landes NRW und der Europäischen Union für den Umbau des U-Turms zu einem Zentrum für Kunst und Kreativität war ein vom Rat der Stadt Dortmund beschlossenes Nutzungskonzept. Die Bewilligung der Fördermittel schließt bis auf den gastronomischen Bereich eine kommerzielle Nutzung des Dortmunder U aus und schreibt das Nutzungskonzept für 20 Jahre fest.
Es ist in seinen Eckpunkten nicht veränderbar, es sei denn, die Stadt entschließt sich zur Rückzahlung der Fördermittel in Höhe von bis zu 32 Mio. €.
Refinanzierungsmöglichkeiten für die Betriebskosten des Dortmunder U können daher nicht durch veränderte bzw. kommerzielle Nutzungen erreicht werden.

Im Jahr 2013 beläuft sich der Teilwirtschaftsplan für das Dortmunder U auf 10,4 Mio. €. Davon werden allein 4,4 Mio. € für Miete und Instandhaltung des Gebäudes an das städtische Sondervermögen insbesondere zur Refinanzierung der Investitionen abgeführt. Für den laufenden Betrieb verbleibt ein Betrag in Höhe von 5,8 Mio. €, der seit dem Jahr 2012 trotz Preis- und Tarifsteigerungen gleich geblieben ist. Von diesem Betrag entfallen allein ca. 3 Mio. € auf Personalausgaben und 2,5 Mio. auf die allgemeinen Betriebsausgaben (z.B. Energie, Facility-Management, Reinigung, externe Bewachung). Nach Abzug dieser Kosten für den laufenden Betrieb verbleibt für die Ausstellungen, die Programmarbeit und das Marketing ein Betrag in Höhe von ca. 250.000 €. Bei dieser Aufschlüsselung ist zu berücksichtigen, dass das Budget des früheren Museums am Ostwall in Höhe von ca. 700.000 € in den Teilwirtschaftsplan für das Dortmunder U eingebracht worden ist.
Die größte Position im Teilwirtschaftsplan nach den gebäudebezogenen Finanzierungskosten sind die Personalkosten. 56 Planstellen (Vollzeit) sind für das Dortmunder U ausgewiesen. Lediglich 3 Fachkräftestellen wurden extern besetzt; für die 53 übrigen Stellen galt die Vorgabe der „haushaltsneutralen“ Übernahme aus anderen Stadtämtern und Eigenbetrieben.
Durch das vom Rat beschlossene Bewachungskonzept mit städtischen Mitarbeitern wurden erhebliche Personalkapazitäten aufgebaut. Allein für den Bewachungs- und Besucherservice sind 28 und im Empfang weitere 5 Planstellen vorhanden.

Die Referenzeinrichtung für das Dortmunder U ist das „Zentrum für Kunst und Medientechnologie“ in Karlsruhe. Dieses Zentrum ist hinsichtlich seines Nutzungs- und Betriebskonzept sowie mit den bewirtschafteten Flächen mit dem Dortmunder U vergleichbar. Das Wirtschaftsplanvolumen dieser Einrichtung beläuft sich aktuell auf 19 Mio. €, 1,3 Mio. € entfallen auf Mieten, 6,3 Mio. € auf die Personalausgaben. Für Ausstellungen, Programmarbeit und Marketing steht ein Budget in Höhe von 5,7 Mio. € zur Verfügung.
Das Zentrum verfügt über 100 Planstellen; der Personalbestand für die Verwaltung ist doppelt, für den Fachtechnischen Dienst dreimal so hoch wie im Dortmunder U. Allein über 40 Mitarbeiter stehen für die fachliche und wissenschaftliche Arbeit zur Verfügung. Der Bewachungsservice wird nicht durch eigene Mittel abgedeckt, sondern durch bedarfsbezogene Fremdvergaben.

Seit dem Jahr 2012 werden im Dortmunder U systematisch Marketingmaßnahmen entwickelt und umgesetzt mit dem Ziel, neue Besuchergruppen zu erschließen und die Eigeneinnahmen zu erhöhen. Darüber hinaus soll die Attraktivität des Dortmunder U auch überregional gestärkt werden. Es handelt sich um folgende Maßnahmen:
- Promotionstouren über die Wochenmärkte der Region
- Entwicklung von niederschwelligen Veranstaltungsformaten (Familiensonntage, Sommerfest)
- Teilnahme an Großevents wie Extraschicht, Dortmunder DEW21-Museumsnacht, Dortmunder Weihnachtsmarkt
- Verankerung innerhalb des Unionviertels Rheinische Straße mit verschiedenen Veranstaltungen, insbesondere zur Förderung der Kreativwirtschaft
- Implementierung des Dortmunder U in den Sozialen Netzwerken des Internet.

Unter Berücksichtigung der beschränkten Ressourcen ist das Dortmunder U mit diesen Maßnahmen – auch im Vergleich zu anderen regionalen Kulturanbietern – gut aufgestellt. Innerhalb eines Jahres konnte sich das U z.B. in den Sozialen Netzwerken nach dem BVB als Dortmunder Kulturmarke mit der größten Reichweite und Wirkung etablieren. Als ein Ergebnis der Marketingmaßnahmen sind auch Publikumspotenziale im Rheinland erschlossen worden, die durch die Dortmunder Angebote in der Regel nicht erreicht werden.

Neben der Besuchergewinnung und den damit verbundenen Eintrittseinnahmen ist jedoch die Generierung von Drittmitteln für das Dortmunder U und seine Partnereinrichtungen die entscheidende Aufgabe.
Mit dem städtischen Zuschuss werden im Dortmunder U nahezu ausschließlich die Infrastruktur und die laufenden Kosten gedeckt. Unternehmen und Förderer beteiligen sich jedoch in der Regel nie an der Finanzierung dieser laufenden Betriebs- und Personalausgaben. Sponsoringeinnahmen sowie öffentliche Drittmittel sind demgegenüber auf die Programmarbeit und das Marketing gerichtet.
Insofern ist durch Sponsoring- und andere Fördermittel nicht mit einer Reduzierung des städtischen Zuschusses zu rechnen; diese Mittel kommen auch bisher den für die Attraktivität des Hauses dringend erforderlichen Ausstellungen und Programmen zugute.

Seit Anfang des Jahres 2013 hat das Dortmunder U in Zusammenarbeit mit der in Deutschland führenden Agentur Causales (Berlin) ein Sponsoringkonzept für das Dortmunder U entwickelt, das ab August 2013 umgesetzt wird. Mit Hilfe dieserSponsoringkonzeption, in der die Partnereinrichtungen im Dortmunder U eingebunden sind, sollen Wirtschaftsunternehmen gezielt angesprochen werden. Es ist das Ziel, für das Dortmunder U einen Generalsponsor zu gewinnen, der sich mit einer größeren Summe längerfristig an das Dortmunder U bindet. Für die einzelnen Partner im Dortmunder U werden Premiumsponsoren gesucht, die sich ebenfalls längerfristig zu Sponsoringleistungen für die einzelnen Partner verpflichten. Darüber hinaus werden für einzelne Sonderveranstaltungen und Festivals im Dortmunder U separate Sponsoringkonzepte erarbeitet.

Auch bisher war das Dortmunder U nicht erfolglos in der Einwerbung von Sponsoren- und Drittmitteln. Die Erstmöblierung der Ebene für die Kulturelle Bildung im Dortmunder U (U2) wurde vom Unternehmen IKEA übernommen. Da für die Programmarbeit der U2 städtischerseits keine eigenen Mittel zur Verfügung stehen, sind seit dem Jahr 2011 für die Angebote immer wieder projektbezogene Zuwendungen, vor allem des Kulturministeriums NRW, akquiriert worden.
Darüber hinaus war das Engagement für eine längerfristige, landesseitige Förderperspektive erfolgreich: Im Juni 2013 hat das Kulturministerium eine Jahresförderung in Höhe von 80.000 € für die U2 zugesagt. Zudem hat ein Dortmunder Unternehmen der Energiewirtschaft eine jährliche Förderung für die U2 in Höhe von bis zu 60.000 € in Aussicht gestellt. Diese erfolgreiche Einwerbung von Drittmitteln sichert die inhaltliche Arbeit für die Kulturelle Bildung im Dortmunder U, die integraler Bestandteil der Nutzungskonzeption ist.
Noch erfolgreicher in der Akquirierung von Drittmitteln ist der Hartware MedienKunstVerein (HMKV) im Dortmunder U. Der Jahreszuschuss des Kulturbüros an den HMKV beläuft sich auf 149.000 € und sichert einen minimalen Personalbestand. Abhängig von den Projekten und Ausstellungen beläuft sich der Gesamtetat dieses gemeinnützigen Kunstvereins jährlich auf ca. 800.000 €, womit Ausstellungen und Begleitprogramme auf der dritten und sechsten Ebene des Dortmunder U finanziert werden.
In der Regel verdreifacht der HMKV also die städtische Grundfinanzierung durch die Einwerbung von Förderungen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene sowie von Sponsoren. So konnte der HMKV ebenfalls erreichen, dass das Kulturministerium NRW eine mittelfristige Förderung von jährlich 200.000 € gewährt. Mit vergleichsweise hohen Beträgen beteiligen sich auch Dortmunder Unternehmen der Kommunalwirtschaft an der Finanzierung der Arbeit des HMKV.
Insgesamt hat der HMKV jährlich durchschnittlich 15-20 verschiedene Fördergeber, ohne deren Unterstützung das umfangreiche Programm im Dortmunder U nicht zu realisieren wäre. Trotz der prekären Arbeitsverhältnisse konnte der HMKV bisher eine Kontinuität der Programmarbeit sichern, die auf nationaler und europäischer Ebene durch Preise und Dotationen höchste Anerkennung findet.

Neben dem Sponsoringmanagement für das Dortmunder U sowie der Drittmittelakquise durch die im Dortmunder U ansässigen Einrichtungen ist geplant, im Jahr 2013 einen Förderverein für das Dortmunder U ins Leben zu rufen, der die Arbeit positiv begleiten und finanziell unterstützen soll.

Die Erschließung neuer Einnahmequellen ist im Wesentlichen abhängig von der Attraktivität und vom „Ruf“ des Dortmunder U in der Öffentlichkeit. Die sich u.a. an den Baukosten und anhaltenden Baumaßnahmen festmachende öffentliche und politische Kommunikation haben ein Negativbild für das Dortmunder U erzeugt, das für seine öffentliche Wahrnehmung, aber auch für mögliche Sponsoren und Förderer kontraproduktiv ist. Die in der öffentlichen Meinung durchweg positiv kommentierte inhaltliche Arbeit und das Programm des Dortmunder U konnten dieses Bild bisher nicht korrigieren.

Erfreulicherweise ist aber zu beobachten, dass die Besucherinnen und Besucher des Dortmunder U eine immer bessere Wertschätzung von der Einrichtung und ihren Angeboten haben, wie die regelmäßige Besucherbefragungen im Dortmunder U sowie die Resonanz in den Sozialen Netzwerken dokumentieren. Danach ist in der jüngeren Generation das Dortmunder U angeblich die beliebteste Kultur- und Freizeiteinrichtung in Dortmund.

Herr Dr. Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet, die Stellungnahme der Verwaltung erneut auf die Tagesordnung der Sitzung nach der Sommerpause am 19.09.13 aufzunehmen, da sie kurzfristig als Tischvorlage vorgelegen habe. Er bittet um die bereits eingeforderte, kontinuierliche Risikoanalyse im Hinblick auf Kostenentwicklung und Belastung für den Haushalt. Dieser Bericht hätte in Form eines detaillierten „Statusberichtes Dortmunder U“ monatlich vorgelegt werden sollen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass der U-Turm keine separate Veranstaltung in der Stadtverwaltung sei, sondern ein Teilbetrieb des Eigenbetriebes Kultur, der auch dort im Wirtschaftsplan verankert sei. Ein regelmäßiger Quartalsbericht läge dem Betriebsausschuss vor. Weitergehende, monatliche Rapports seien in der Abgrenzung schwierig. Er bittet deshalb um Aufklärung, ob jetzt der Finanzausschuss zusätzlich zum Betriebsausschuss mit einem monatlichen Rapport versehen werden solle. Wenn das der Wunsch dieses Ausschusses sei, schlage er vor, eine Gewinn- und Verlustrechnung monatlich aufzubereiten.





4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Jahresarbeitsprogramm 2013 für städtische Hochbaumaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09861-13)

Herr Dr. Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach der Personalausstattung der Immobilienwirtschaft, insbesondere vor der Tatsache, dass in Sachen Aufgabenkritik darüber diskutiert werde, ob Aufgaben in der Verwaltung bleiben müssten oder ob dies auch von externen Architektur- oder Ingenieurbüros zum selben Preis in der gleichen Qualität geleistet werden könnten. Er bittet Herrn Limberg bezüglich der Hochbaumaßnahmen, die nicht wie geplant fertig gestellt werden können, darauf zu antworten, insbesondere, ob es Sinn mache, ein Teil der geplanten Hochbaumaßnahmen extern zu vergeben.

Herr Limberg (Leiter städtische Immobilienwirtschaft) gibt an, dass es etatisierte Bauvorhaben gäbe. Danach ergäben sich die Bausummen, die herangezogen werden könnten, um das Personal nach den Honoraren zu bemessen. Die Immobilienwirtschaft wird nur nach den Grundleistungen bzw. der Mindestleistung vergütet. Externe müssten geführt werden und Verträge müssten gemacht und gebündelt werden, da die Architekten, Ingenieure und Gutachter untereinander keinen Vertrag hätten. Dazu kämen noch einmal 19 % MwSt. Er betont, dass sich das Modell der Immobilienwirtschaft, auf Qualifikation zu setzen, bewährt habe.

Herr Dr. Brunsing fragt nach, wann die Personalkapazität wieder erreicht sei, dass alle Hochbaumaßnahmen im geplanten Tempo umgesetzt werden können.

Herr Limberg erklärt, dass das in zwei Tranchen ablaufe. 5 Mitarbeiter der Projektleitung würden bis Ende des Jahres eingestellt sein und im nächsten Jahr noch einmal 4 Stadtinspektorenanwärter, die noch etwas eintrainiert werden müssten. Das sei aber berücksichtigt. Weiterhin gäbe es eine Nachrückerliste, die nach dem Sommer anhand einer Informationsvorlage diesem Ausschuss zur Kenntnis gegeben werde.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, ob die geplanten Einstellungen überhaupt realisiert werden könnten und ob das mit dem Kämmerer abgestimmt sei.

Herr Limberg bejaht diese Frage.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt das vorgelegte Jahresarbeitsprogramm 2013 für städtische Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Weiterentwicklung des Museums für Naturkunde - Gebäudesanierung und -erweiterung sowie Modernisierung der Dauerausstellung - Ausführungsbeschluss –
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09431-13)

Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, ob es möglich sei, das Aquarium während eines Teiles der Bauzeit geöffnet zu lassen.

Frau Dr. Dr. Möllmann (Leiterin des Museums für Naturkunde) gibt an, dass das aus brandschutztechnischen und versicherungstechnischen Gründen nicht möglich sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.

zu TOP 4.3
Kanalerneuerung Martener Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09972-13)

- Keine Wortmeldung –

Beschluss
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt einstimmig die Kanalerneuerung Martener Straße mit Gesamtkosten in Höhe von 710.000,00 Euro.

Die Finanzierung der Kanalsanierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 aus der Investitionsfinanzstelle 66L01104014188 – Kanalerneuerung Martener Straße– mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2012: 9.264,10 Euro
Haushaltsjahr 2013: 30.735,90 Euro
Haushaltsjahr 2014: 650.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2015: 20.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe 10.440,00 Euro, der bei der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühren den Aufwand decken.


zu TOP 4.4
Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09526-13)
Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 18.06.2013
(Drucksache Nr.: 09526-13)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09526-13-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 18.06.13 vor:
Auf Vorschlag der SPD-Fraktion, beschloss die BV einstimmig (bei 3 Enthaltungen – Fraktion B90/die Grünen), dem Vorschlag eines TEK-Bau´s auf dem Gelände der Friedens-Grundschule (Vorstenstraße) nicht zuzustimmen. An der Vorstenstrasse gibt es keinen Bürgersteig. Die verkehrliche Situation ist bereits jetzt für die Sicherheit der Schulkinder sehr problematisch. Es ist damit zu rechnen, dass sich diese Situation weiter verschärft, wenn an dieser Stelle eine TEK errichtet wird. Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Eltern ihre Kinder mit dem Auto in die TEK bringen.
Stattdessen schlägt die BV Lütgendortmund vor, den Standort Somborner Straße 8 (ehem. Kindergarten), das Gelände Kaspar-Schulte-Straße/Ecke Germaniastraße und -wie bereits beschlossen-, das Gelände des ehemaligen Uraniasportplatzes als Alternativstandorte zu überprüfen.
Die BV Lütgendortmund hat daher dem Rat der Stadt Dortmund, keine Empfehlung für den Beschluss der Vorlage ausgesprochen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende
Stellungnahme der Verwaltung vor:
Stellungnahme zum Prüfauftrag der Bezirksvertretung Lütgendortmund am 18.06.2013
zu der Vorlage, DS-Nr.: 09526-13 „Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von
Betreuungsplätzen“; Vorlage, DS-Nr.: 09526-13-E1

die Bezirksvertretung Lütgendortmund hat in ihrer Sitzung am 18.06.2013 beschlossen, „… dem Vorschlag eines TEK-Bau’s auf dem Gelände der Friedens-Grundschule (Vorstenstraße) nicht zuzustimmen. An der Vorstenstraße gibt es keinen Bürgersteig. Die verkehrliche Situation ist bereits jetzt für die Sicherheit der Schulkinder sehr problematisch. Es ist damit zu rechnen, dass sich diese Situation weiter verschärft, wenn an dieser Stelle eine TEK errichtet wird. Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Eltern ihre Kinder mit dem Auto in die TEK bringen.
Stattdessen schlägt die BV Lütgendortmund vor, den Standort Somborner Straße 8 (ehemaliger Kindergarten), das Gelände Kaspar-Schulte-Straße/Ecke Germaniastraße und – wie bereits beschlossen – das Gelände des ehemaligen Uraniasportplatzes als Alternativstandorte zu überprüfen.“

Hierzu nimmt die Verwaltung im Folgenden Stellung:

1. Standortentscheidung
Die Standortentscheidung basiert auf einer Standortuntersuchung, bei der insgesamt sieben Grundstücke hinsichtlich ihrer Eignung geprüft wurden. Der Suchraum war identisch mit den Wohnbereichen im Sozialraum Marten. Der Raum ist abgegrenzt durch bestehende Barrieren, wie mehrere Bahnlinien, eine Autobahn sowie einen Gewässerlauf. Das Gebiet ist insgesamt dicht besiedelt. Das städtische Baulandmonitoring weist in dem gesamten Suchbereich keine Wohnentwicklungsflächen aus.
Die vorgenannten schwierigen Grundbedingungen sowie zahlreiche verschiedene Restriktionen (Hochwasserschutz, fehlende Erschließung, Mobilfunkanlagen, Altlasten und fehlendes Planrecht) führten im Ergebnis dazu, dass kein uneingeschränkt geeigneter Standortidentifiziert wurde. Es wurde letztlich der Standort an der Vorstenstraße ausgewählt, weil er sich unter Abwägung aller Belange als vertretbar und machbar erweist.

1.1 Verkehrliche Situation an der Vorstenstraße
Die Erschließungs- und Anfahrtssituation wurde auch im Rahmen der Standortuntersuchung thematisiert. Bei der Vorstenstraße handelt es sich um eine reine Anliegerstraße, die nicht vom Durchgangsverkehr betroffen ist. Die Fahrgeschwindigkeit in der Vorstenstraße ist bereits aktuell auf 30 km/h begrenzt. Im Vorfeld einer Bebauung mit einer Tageseinrichtung für Kinder (TEK) wird geprüft, welche Verkehrsregelungen erfolgen können, um eine Gefährdung der Schülerinnen und Schüler, der Kindergartenkinder sowie der Anwohner und Besucher auf ein Minimum zu reduzieren.

1.2 Standortalternativen

· Freifläche/Brachfläche Kasper-Schulte-Str.
Es handelt sich um eine städtische Fläche, die im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen ist. Weiterhin liegt die Fläche im Geltungsbereich des Landschaftsplanes, der hier das Ziel „Erhalt von Freiflächen“ formuliert. Auf der Fläche befinden sich starke Grün- und Gehölzstrukturen. Es besteht für diesen Bereich kein Bebauungsplan, das Grundstück könnte nach § 34 BauGB beurteilt werden.
Im Rahmen der o. g. Standortuntersuchung wurde diese Fläche bereits mit einbezogen. Dieser Standort musste aber aufgrund seiner Nähe zu zwei direkt gegenüberliegenden Mobilfunkmasten auf den Häusern Germaniastraße 14 und 18 (Entfernung rund 50 m bzw. 75 m) verworfen werden, da der von der Stadt Dortmund geforderte Mindestabstand von 100 m zwischen Mobilfunkanlagen und sensiblen Nutzungen, wie Kindertagseinrichtungen, Schulen usw. nicht eingehalten werden kann.

· Somborner Straße 8
Der Verwaltung ist nicht bekannt, dass in der Vergangenheit eine TEK an der Somborner Straße 8 vorhanden war. Das Grundstück ist aktuell bebaut und befindet sich im privaten Eigentum, so dass hier keine TEK entstehen kann.

· Somborner Straße 86
An der Somborner Str. 86 gab es vor dem Jahr 1984 eine Tageseinrichtung für Kinder, die aufgegeben wurde. Das Grundstück liegt neben der Autobahn 40, so dass von starken Lärmeinwirkungen auf das Grundstück auszugehen ist. Aktuell befindet sich hier ein Regenrückhaltebecken, so dass der Standort als TEK nicht in Frage kommt.

2. Bedarfssituation im Stadtbezirk Lütgendortmund
Im Sinne einer dezentralen und flächendeckenden Infrastruktur orientiert sich die Bedarfsplanung für Betreuungsangebote an den Grenzen der Sozialräume (SR) im Stadtbezirk. Allein im SR Marten werden noch 29 Betreuungsplätze für Kinder im Alter unter drei Jahren in Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) und Kindertagespflege benötigt (siehe Tabelle). Zur Abdeckung dieses Bedarfs soll im Wesentlichen der Neu3 baubau einer TEK an der Vorstenstraße dienen. Hier ist die Einrichtung von 16 zusätzlichen Plätzen für Kinder unter drei Jahren vorgesehen.
Der vorgeschlagene Standort an der Somborner Str. 8/86 befindet sich im Sozialraum Lütgendortmund und stellt somit keine Alternative für den Sozialraum Marten dar und ist zudem als Standort für eine TEK ungeeignet (siehe Punkt 1.2). Zur Erhöhung der Betreuungsquote im SR Lütgendortmund dienen im Wesentlichen drei Maßnahmen: Neubau einer TEK im Bereich Somborn. Eine Standortentscheidung steht noch aus. Derzeit befinden sich potenziell geeignete Grundstücke in der Prüfung. Im Rahmen der Bebauung des Urania-Sportplatzes an der Holtestraße wird ein Grundstück für eine TEK reserviert. Als drittes Projekt im SR Lütgendortmund ist die Erweiterung der TEK Volksgartenstraße zu nennen.
Die Verteilung der Plätze in den Sozialräumen des Stadtbezirks Lütgendortmund sieht wie folgt aus:

Sozialraum
Kinder U3
Plätze
Soll 35%
noch einzurichtende Plätze
Lütgendortmund
512
99
179
80
Bövinghausen/Westrich
263
57
92
35
Marten
209
44
73
29
Oespel/Kley
178
54
62
8
Stadtbezirk
1162
254
406
152
Stand: 31.12.2012
Die aktuellen Planungen zur Erhöhung der Betreuungsquote sehen wie folgt aus:
Sozialraum
Maßnahmeplanung
U3
Plätze

In TEK
Lütgendortmund
TEK Holtestraße
16

Erweiterung TEK Volksgartenstraße
26

TEK im Bereich Somborn
16

Summe SR Lüdo
58
Bövinghausen/Westrich
Aufgrund des ausreichenden Ü3-Angebots und des ausgeschöpten U3-Ausbaupotential in den bestehenden TEK ist hier verstärkt das U3-Angebot in der Kindertagespflege auszubauen

Marten
TEK Vorstenstraße
16
Oespel/Kley
TEK Gehrenstraße
14


88

Ausbau der Kindertagespflegeplätze im StB
ca. 50
Stadtbezirk

ca. 138

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.


zu TOP 4.5
Planung zur Grundsanierung des Schulzentrums Grüningsweg 42-44
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09428-13)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass er sich bei dieser Vorlage enthalten werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 20.870.000 € die weitere Planung (Leistungsphasen 3 und 4 HOAI) für die Sanierung der Schulgebäude des Schulzentrums Grüningsweg 42 - 44, bestehend aus dem Immanuel-Kant-Gymnasium und der Max-Born-Realschule. In der Kostenschätzung sind Baukosten von 19.810.000 € sowie Kosten für das bewegliche Vermögen von 1.060.000 € enthalten.
2. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft nach Abschluss der Planung mit der Herbeiführung des Ausführungsbeschlusses.
3. Die Vorlage steht unter dem Vorbehalt der Entscheidung zum Einlagebeschluss Drucksache Nr. 9441-13


zu TOP 4.6
Errichtung des „Gebundenen Ganztags“ am Heisenberg Gymnasium
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09842-13)

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die Errichtung des „Gebundenen Ganztags“ am Heisenberg Gymnasium (Anbau und Umbau) mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 4.937.962,00 € (Baubeschluss).

Die Kostenberechnung setzt sich aus Baukosten von 4.735.918,00 € und Möblierungskosten von 202.044,00 € zusammen.

Darin enthalten sind die bereits in den Jahren 2011 und 2012 auf die bestehende Anlage im Bau gebuchten Kosten i.H.v. 169.886,00 €, wovon 132.205,00 € aktivierbare Eigenleistungen und 37.681,00 € externe Bauleistungen darstellen.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40E00301044005, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2011: 2.813,00 € (nachrichtlich)
Haushaltsjahr 2012: 34.868,00 € (nachrichtlich)
Haushaltsjahr 2013: 40.000,00 €
Haushaltsjahr 2014: 1.464.837,00 €
Haushaltsjahr 2015: 2.824.317,00 €
Haushaltsjahr 2016: 55.654,00 €
Gesamt: 4.422.489,00 €

Die nachrichtlich aufgeführten Auszahlungen erfolgten im Jahr 2011 über die Finanzstelle 40E00301044005 sowie im Jahr 2012 anteilig i.H.v. 30.078,40 € ebenfalls über vorgenannte Finanzstelle. Ein Betrag von 4.789,27 € floss über die Finanzstelle 40_00301090004 ab.

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 515.473,00 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden. Darin enthalten sind die in 2011 und 2012 auf die bestehende Anlage im Bau gebuchten aktivierbaren Eigenleistungen in Höhe von 132.205,00 €.

Der dargestellte Mittelabfluss weicht von der Veranschlagung der Haushaltsmittel ab.

Sollte eine Übertragung der Mittel aus dem Jahr 2013 in die nachfolgenden Jahre nicht genehmigt werden, wird die Finanzierung aus dem Budget des FB 40 sichergestellt.
2. die Umsetzung der weiteren Planung und Ausführung der Maßnahme durch die Städtische Immobilienwirtschaft.


zu TOP 4.7
Umbau der Südtribüne des Signa-Iduna-Parks
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10453-13)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet auf dem Wege der Dringlichkeit um die Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 11. Juli 2013.

Vor dem Hintergrund des Umbaus der Südtribüne im Signal-Iduna-Park bitten Bündnis 90 / Die GRÜNEN die Verwaltung um eine Stellungnahme zu den beim Verkauf des Westfalenstadions an den BVB 09 vertraglich vereinbarten Nutzungsrechten.

Insbesondere bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Flächen / Räume sind über eine vertragliche Absicherung uneingeschränkt nutzbar?

2. Wie lang ist die Laufzeit dieser Nutzung?

3. Welchen monetären Wert hat dieses Nutzungsrecht und wie wurde dieser Wert ermittelt?

4. Welche vertraglichen Vereinbarungen wurden mit dem BVB 09 abgeschlossen, bevor mit dem Umbau der Südtribüne im Sommer 2013 begonnen wurde?

Begründung
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass die politischen Gremien der Stadt Dortmund bislang nicht beteiligt sind, der Umbau aber bereits gestartet ist und vermutlich zum Saisonbeginn 2013/14 fertig gestellt sein wird.

Herr Dr. Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert den Hintergrund dieser kurzfristigen Bitte um Stellungnahme.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) antwortet mündlich wie folgt:

Es handele sich um 720 qm, die Laufzeit sei unbegrenzt. Weiterhin sei das Stadion nicht zu einem symbolischen Preis übergeben worden, sondern habe viel Geld gekostet. Es sei erst einmal ein Nutzungsrecht eingeräumt worden. Die Sicherheitssituation, die sich insgesamt für solche Stadien geändert hätten, bedingen nun, dass man nicht gerade unter der Südtribühne Unsicherheiten eingehen wolle. Und mit diesem Hintergrund seien die Ringer- und Boxer gefragt worden, ob sie sich die Ausführung ihres Trainingsbetriebes in der Helmut-Körnig-Halle vorstellen könnten, bis ein anderer adäquater Raum zur Verfügung stehe. Das sei damals zugesagt worden und werde jetzt schrittweise umgesetzt. Die vertraglichen Vereinbarungen dazu liefen gerade und nach der Sommerpause gäbe es dazu eine Beschlussvorlage. Die Gesamtkonstellation sei nicht ganz einfach.

Herr Dr. Brunsing gibt an, dass er auf das Ergebnis der Verhandlung gespannt sei und wer zukünftig die Räume unter der Südtribüne nutzen werde und ob dann keine Sicherheitsbedenken bestehen werden.


5. Sondervermögen

- nicht besetzt -


6. Sonstiges

zu TOP 6.1
Sachstandsbericht zum Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 (HP 2020) in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10080-13)

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den vorgelegten Sachstandsbericht zum Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 zur Kenntnis.


zu TOP 6.2
CO2-Bilanz 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10274-13)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Ergebnisse der CO2-Bilanz 2010 zur Kenntnis.




Monegel
Matzanke
Ilter
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin