Niederschrift (öffentlich)

über die 13. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 11.02.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 17:25 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD)

Rm Torsten Heymann (SPD)
Rm Carsten Klink (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sacha Mader (CDU)
Rm Daniel Naumann (SPD)
Rm Ute Pieper (SPD) Rm Thomas Pisula (CDU)

Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Hans-Georg Schwinn (B 90/Die Grünen)
Rm Jendrik Suck (CDU)

Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Thomas Tölch (SPD)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Jürgen Wissmann – StA 20
Matthias Schulte – StA 20
Siegfried Reinecke – StA 20
Stefan Heynen – StA 20
Thomas Ellerkamp – StA 23
Detlef Niederquell –StA 23
Bettina Pesch – 42/GfD
Daniel Buess – 42
Martina Dorka – 23/2
Frank Grüzenbach – 8/Inv Invest
Annette Stromberg – 51/7
Jürgen Krause – FB 1
Michael Gottwald – StA 20
Sabrina Bonney – 61/2

3. Gäste:

./.
Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 13. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 11.02.2016, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.0 Bestellung stellvertretender Schriftführerinnen
(Drucksache Nr.: 03449-16)

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 26.11.2015
- wird nachversandt -


2. Finanzen

2.1 Internes fachliches Kontrollsystem
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03652-16)

2.2 Investitions-Kennzahlen Straßen- und Kanalbau
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03651-16)

2.3 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03650-16)

2.4 Satzung zur vierten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03335-15)

2.5 Satzung zur neunten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03393-16)

2.6 Annahme der Schenkung "Intermedia Archiv Hans Breder"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03279-15)


2.7 Überplanmäßige Mehraufwendungen bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO (Sachkonto 549 700)
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 03322-15)

3. Beteiligungen

3.1 Werkstattumbau Theater Dortmund
hier:
I. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
II. Beschluss zu erhöhten Kosten bei der Durchführung des Werkstattumbaus des Theater Dortmund

Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 03356-15)

3.2 Sanierung der Heizungs-/Lüftungsanlage für den Zuschauerraum des Schauspielhauses
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zur Durchführung der Sanierung der Heizungs-/Lüftungsanlage für den Zuschauerraum des Schauspielhauses

Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 03357-15)

4. Liegenschaften

4.1 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen und Aufhebung des Beschlusses vom 21.03.2013 (DS-Nr.: 08799-13) für das Grundstück Grävingholzstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02638-15)

5. Sondervermögen

5.1 Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 01.10.2015, Ziffer 4. ; Ds.-Nr. 02052-15 und Vorschlag des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2015 des Deponiesondervermögens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03435-16)

5.2 Dritter Quartalsbericht für das Jahr 2015 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03245-15)

6. Sonstiges

6.1 Konzept Ruhr // Wandel als Chance - Perspektive 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03310-15)
-
reduzierter Versand, bereits mit den Ratsunterlagen versandt -

6.2 Konzept zur Übertragung des Netzwerkes INFamilie auf die Aktionsräume der Sozialen Stadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01715-15)

Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.

1. Regularien

zu TOP 1.0
Bestellung stellvertretender Schriftführerinnen
(Drucksache Nr.: 03449-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bestellt einstimmig Frau Ines Mundhenke und Frau Monika Helfer als stellvertretende Schriftführerinnen.

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rettstadt benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung hat gebeten, folgende Vorlagen im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:

Förderantrag zum Landeswettbewerb "Regio.NRW"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03582-16)


Die Angelegenheit wird unter TOP 3.3 behandelt.
Westfalenhallen Dortmund GmbH – hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrages an die Neuregelung des § 108a GO NW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03621-16)

Die Angelegenheit wird unter
TOP 3.4 behandelt.
Außerdem bittet die AfD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgende Vorschläge zur Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung zu nehmen:

Genehmigungsfähigkeit des Haushalts 2016
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 03711-16)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.8 behandelt.



Haushalt 2016 und Bundeshilfen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03725-16)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.9 behandelt.

Haushalt 2016
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03767-16)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.10 behandelt.

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 26.11.2015

Herr Garbe (AfD-Fraktion) stellt den mündlichen Antrag, TOP 6.1 aus der nichtöffentlichen Sitzung, in die öffentliche Sitzung zu übertragen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag ab.

Die Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 26.11.2015 wird genehmigt.

2. Finanzen

zu TOP 2.1
Internes fachliches Kontrollsystem
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03652-16)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03652-16-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet die
Verwaltung um eine Stellungnahme zu der Fragestellung, inwieweit es in den einzelnen
Dezernaten und den ihnen zugeordneten Fachbereichen / Eigenbetrieben ein jeweils eigenständiges „Internes Kontrollsystem (IKS)“ gibt und dieses auch überprüft wird.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) erläutert den Grund der Bitte um Stellungnahme seiner Fraktion.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) fragt nach, was genau gemeint sei und bittet um Präzisierung der gewünschten Darstellung.

Herr Reppin bittet um Ausweisung von drei Punkten:
- Sicherstellungen
o von Prozessen
o von Verlässlichkeit der Daten des Finanz- und Rechnungswesens
o von Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns
Darüber hinaus müsse auch die Möglichkeit gegeben sein, dieses Kontrollsystem regelmäßig zu kontrollieren.

Herr Stüdemann sagt zu, darzustellen was vorhanden und überhaupt leistbar sei.

zu TOP 2.2
Investitions-Kennzahlen Straßen- und Kanalbau
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03651-16)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03651-16-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet die
Verwaltung um eine Auflistung des Investitionsgeschehens für die Bereiche „Straßenbau/
Straßenerneuerung/Straßensanierung“ sowie „Kanalbau“ rückwirkend für die letzten
fünf Jahre (2011-2015).
Die tabellarische Aufstellung soll dabei differenzieren zwischen dem jeweiligen Haushaltsansatz und dem Ergebnis des Jahresabschlusses („Soll“ + „Ist“ – Vergleich) sowie zwischen konsumtiven und investiven Maßnahmen („Unterhalt“ versus „Neubau“).
Die Antwort der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.

zu TOP 2.3
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03650-16)
hierzu-> Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03650-16-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03650-16-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt:

Am 10.12.2015 hatte der Rat der Stadt die Vorlage „Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund“ beschlossen.

In der Projektliste sind zumindest drei Maßnahmen enthalten, für die unterschiedliche Bezirksvertretungen aus ihrem eigenen Budget bereits Mittel zur Verfügung gestellt haben. Konkret geht es um folgende Vorhaben:

- Dachsanierung TEK Breisenbachstraße (StB Mengede)
- Förderschule Eierkamp, Erneuerung Dachfläche, Therapieräume (StB Hombruch)
- Brechtener Grundschule, Erneuerung Dachabdichtung (StB Eving)

Für die CDU-Fraktion stellt sich die Frage, ob und wann den jeweiligen Bezirksvertretungen die aus ihrem Etat zur Verfügung gestellten Mittel „rücküberwiesen“ werden, damit die Bezirksvertretungen diese mit neuen Maßnahmen belegen können.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat dem Rat in seinen Sitzungen am 26.11.2015 und 03.12.2015 einstimmig die Ratsvorlage „Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG); Drucksachen Nr.: 02040-15“ zum Beschluss empfohlen. In diesem Zusammenhang wurde der Antrag der Bezirksvertretung Hombruch vom 01.12.2015 auf zusätzliche Mittelbereitstellung in Höhe der nach dem KInvFG geförderten Maßnahmen nicht zum Beschluss empfohlen.

Der Rat ist den Empfehlungen des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 10.12.2015 gefolgt.

Mit dem Beschluss des Rates und der Vorgabe es Verwaltungsvorstandes wurde die Intention des KInvFG umgesetzt, den städtischen Haushalt zu entlasten. Aus diesem Grunde werden den Bezirksvertretungen keine erneuten Mittel für Maßnahmen nach dem KInvFG zur Verfügung gestellt.
Herr Tölch (SPD-Fraktion) gibt an, dass er das Gesetz so verstanden habe, dass es die Investitionstätigkeit fördern und keinen Sparbeitrag leisten solle. Er fragt nach, wo der Sparbeiträge lägen, da eine Investition erstmal ergebnisneutral sei und erst dann eine Ergebnisbelastung werde, wenn sie in den Folgejahren abgeschrieben würde, unabhängig davon, woher die Mittel stammen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert, dass das Gesetz zwei Dinge gestatten soll. Zum einen Gebietskörperschaften ertüchtigen, vornehmlich ihre technische Infrastruktur zu bedienen und zum anderen eine Entlastungsfunktion ausüben, z. B. durch Austausch von Investitionskreditaufnahmen gegen Förderung.

zu TOP 2.4
Satzung zur vierten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03335-15)

Herr Kowaleweski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass seine Fraktion mit Ausnahme des Punktes 17.2.3 der Satzung zustimmen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur vierten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.

zu TOP 2.5
Satzung zur neunten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03393-16)

Herr Düdder (SPD-Fraktion) stellt mündlich folgenden Antrag auf Ergänzung und bittet um Nachreichung bis zur Sommerpause:

Der Rat erwartet, dass die Verwaltung das Konzept zur Attraktivitätsoffensive für Innenstadt- und Vorortmärkte sowie eine den aktuellen Erfordernissen angepasste Marktsatzung im Juni 2016 den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorlegt.

Die für die Vorortmärkte zuständigen Bezirksvertretungen sind einzubeziehen.


Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion dem Antrag folgen werde. Er fragt nach, wie realistisch die Einführung eines 3. Markttages am Nordmarkt sei.

Frau Dorka (Fachbereich Liegenschaften) erklärt, dass es machbar sei. Händler, die einen dritten Tag wünschten und auch das Publikum sei vorhanden. Vorbereitende Gespräche mit der Interessengemeinschaft liefen bereits, um eine kurzfriste Umsetzung gewährleisten zu können.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, ob die Säuberung durch die EDG automatisch laufe.

Frau Dorka erklärt, dass das dann entsprechend beauftragt werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der o. g. Ergänzung (fett), einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur neunten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund.
2. Der Rat erwartet, dass die Verwaltung das Konzept zur Attraktivitätsoffensive für Innenstadt- und Vorortmärkte sowie eine den aktuellen Erfordernissen angepasste Marktsatzung im Juni 2016 den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorlegt.
Die für die Vorortmärkte zuständigen Bezirksvertretungen sind einzubeziehen.


zu TOP 2.6
Annahme der Schenkung "Intermedia Archiv Hans Breder"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03279-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt, die Schenkung des Intermedia Archivs von Hans Breder anzunehmen und beauftragt die Verwaltung, einen entsprechenden Schenkungsvertrag zwischen der Stadt Dortmund und Hans Breder abzuschließen.

zu TOP 2.7
Überplanmäßige Mehraufwendungen bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO (Sachkonto 549 700)
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 03322-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen und genehmigt damit die Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied getroffene
D r i n g l i c h k e i t s e n t s c h e i d u n g

folgenden Inhalts:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Genehmigung der überplanmäßigen Mehraufwendungen bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO und die Deckung durch Mehrerträge bei Nachforderungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO.

zu TOP 2.8
Genehmigungsfähigkeit des Haushalts 2016
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 03711-16)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vor:

die AfD-Fraktion bittet auf dem Weg der Dringlichkeit um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung am 11.02.2016.

Die Verhandlungen des Landes NRW mit den Kommunalen Spitzenverbänden zur Übernahme der Kosten der Flüchtlingsunterbringung und zu der pauschalierten Landeszuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sind nach einem Schreiben des RP an den Oberbürgermeister vom 17. Dezember 2015 noch nicht abgeschlossen. Vorgesehen ist bisher, dass das Land 10 000 € pro Jahr und Zuwanderer/Flüchtling an die Kommune zahlt. In dem Schreiben wird eine „Dynamisierung“, also Anhebung der Zahlungen zur Kompensation des tatsächlichen Aufwandes, der sich aus der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen/Zuwanderern für die Stadt Dortmund ergibt, in der Haushaltsplanaufstellung seitens der Bezirksregierung Arnsberg ausgeschlossen. In dem Antwortschreiben von Oberbürgermeister Sierau an den RP sieht der OB eine „Verzögerung der Anzeige der Haushaltssatzung der Stadt Dortmund für den Haushalt 2016“. Vor der Anzeige der Dortmunder Haushaltssatzung für 2016 hat der OB Gesprächsbedarf mit dem RP angekündigt.

Für die die AfD-Fraktion erhebt sich die Frage, ob der Haushalt 2016 überhaupt Bestand haben kann, denn offenbar bleibt die Stadt auf erheblich mehr Kosten für die Zuwandererunterbringung sitzen als geplant. Es sieht so aus, als sei das finanzielle Kalkül der Stadtspitze beim dem „Gesamthandling“ der Flüchtlingsproblematik in Dortmund vor die Wand gefahren. Immerhin galt noch 2015 als Begründung der Einrichtung der „Drehscheibe“ und der Vergrößerung der EAE Hacheney die Devise: „Wir kommen dem Land weitgehend entgegen, werden bundesweit bekannt als tolle Flüchtlingsmanager und profitieren am Ende durch geringere Zuweisungszahlen und „sparen“ auch damit indirekt“.

Vor diesem Hintergrund stellt die AfD-Fraktion folgende Anfrage an den Stadtkämmerer im Ausschuss für Beteiligungen und Liegenschaften:

Wie viele Zuwanderer/Flüchtlinge hat die Stadt Dortmund bis zum 1.1.2016 aufgenommen?

Wurden mehr Flüchtlinge aufgenommen als nach dem Zuweisungsschlüssel abgefordert? Wenn ja: Warum und wie viele?

Wie hoch ist der verbleibende Kosten-Selbstbehalt der Stadt für die aufgenommenen Flüchtlinge zum Stichtag 1.1.2016.

Wie hoch wird der verbleibende Kosten-Selbstbehalt der Stadt für die aufgenommenen Flüchtlinge 2016 insgesamt kalkuliert?

Wie werden die Verhandlungsergebnisse des Landes NRW mit den Kommunalen Spitzenverbänden zur Übernahme der Kosten der Flüchtlingsunterbringung und zu der pauschalierten Landeszuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) vom Kämmerer eingeschätzt?

Geht der Kämmerer von der Notwendigkeit eines Nachtragshaushalts aus?

Ist die Genehmigungsfähigkeit der Haushaltssatzung durch den RP-Kompensationsausschluss für die tatsächlich in Dortmund anfallenden Zuwanderer-Kosten insgesamt gefährdet?
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) antwortet mündlich und unterrichtet die Ausschussmitglieder anhand eines ausführlichen Sachstandsberichtes mit Blick auf 2015 (Anlage 1).
Nachdem die einzelnen Fraktionen Ihre jeweilige Haltung zu dem Thema verdeutlicht haben, beantwortet Herr Stüdemann im Anschluss abschließend auf die noch ausstehenden Fragen.

zu TOP 2.9
Haushalt 2016 und Bundeshilfen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03725-16)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Anträge der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
auf dem Weg der Dringlichkeit bitten wir um Beschlussfassung der nachstehenden Anträge:
1) Der Finanzausschuss/Rat beauftragt die Verwaltung dazu in jedem Falle sicherzustellen, dass das Investitionspaket des Bundes auch in Dortmund zur Anwendung kommt und damit 76,6 Mio. Euro in Dortmunder Projekte fließen können. Dabei sind etwaige Ministererlasse einzuhalten und damit ein rechtssicherer Weg ohne weitere haushalterische Risiken zu beschreiten.

2) Der Finanzausschuss/Rat beauftragt die Verwaltung entweder die im Dezember von CDU, SPD und Grünen beschlossene Haushaltssatzung sofort beim Regierungspräsidium einzureichen, oder wahlweise noch im Februar eine Sondersitzung des Rates zur Korrektur der Luftbuchungen im Haushalt 2016 durchzuführen.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) zieht den Antrag für seine Fraktion zurück.

zu TOP 2.10
Haushalt 2016
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03767-16)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet auf dem Wege der Dringlichkeit um die Erweiterung der Tagesordnung um den o.g. Punkt sowie um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
Vor dem Hintergrund des Schreibens der Bezirksregierung zur Genehmigung der kommunalen Haushalte vom 18. Dezember stellt der Finanzausschuss fest:

1. Die Verabschiedung des Haushalts 2016 im Dezember des letzten Jahres diente der schnellen und möglichst kontinuierlichen Handlungsfähigkeit beim Erhalt und Ausbau der städtischen Infrastruktur, vor allem aber hinsichtlich der großen Aufgabe der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen.

2. Nach §80, Absatz 5 der GO NRW soll die vom Rat beschlossene Haushaltssatzung spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Aufsichtsbehörde angezeigt werden. Dieser Anordnung widerspricht die Tatsache, dass die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde selber erst am 18. Dezember des vergangenen Jahres ein Schreiben zu notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen und Anforderungen durch die Flüchtlingsunterbringung/ Planungen für die FlüAG-Pauschale an die Kommunen verschickt hat.

3. Im Ausschuss für Kommunalpolitik des Landes hat das Innenministerium am 22. Januar festgestellt, dass NRW im gesamten Jahr 2015 insgesamt 231.878 Flüchtlinge zugewiesen wurden. Das sind fast 50.000 Flüchtlinge mehr, als bisher bei den Erstattungen an die Kommunen zugrunde gelegt worden sind. Insgesamt müssen sich die Erstattungen deshalb an der Zahl von 245.000 Flüchtlingen (231.000 plus 14.000 Geduldete) orientieren. Bei 10.000 Euro pro Flüchtling pro Jahr sind das 500 Millionen Euro mehr für die Kommunen als bisher geplant.

4. In den Verhandlungen der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden ist eine zeitnahe kassenwirksame Nachsteuerung hinsichtlich der tatsächlichen Flüchtlingszahlen am 1.1. 2016 zugesagt worden. Die Forderung des Städtetages NRW an das Land, dass diese Nachsteuerung schon jetzt in den kommunalen Haushaltsplanungen Berücksichtigung finden kann, wird ausdrücklich unterstützt.

5. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Vereinnahmung der zugesagten zusätzlichen Mittel (s.o) zur Unterbringung von Flüchtlingen in den städtischen Haushalten im Rahmen einer Vorgriffsregelung zu ermöglichen und die Kommunalaufsicht entsprechend anzuweisen.

6. Die Finanzierung der Maßnahmen des Kommunalinvestitionsfördergesetzes darf durch die Auseinandersetzung um die Kostenerstattung für Flüchtlinge nicht gefährdet werden. Hier geht es alleine in Dortmund um Investitionen in Höhe von 85 Millionen Euro insbesondere für Kindertageseinrichtungen, Schulen und energetische Sanierung. Die Verwaltung wird aufgefordert, dies in Zusammenarbeit mit dem Land sicherzustellen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.

3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
Werkstattumbau Theater Dortmund
hier:
I. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
II. Beschluss zu erhöhten Kosten bei der Durchführung des Werkstattumbaus des Theater Dortmund
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 03356-15)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass er die Form, wie die Dringlichkeitsentscheidung gelaufen sei, für unglücklich halte. Inhaltlich gäbe es nichts auszusetzen, obwohl diese zusätzlichen Mehrkosten direkt in der Hauptvorlage hätten benannt werden müssen. Er gehe davon aus, dass das einmalig passiert sei.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) merkt an, dass auch seine Fraktion sich über die Ursache wundere. Die Dringlichkeit könne seine Fraktion nachvollziehen und mittragen. Allerdings bittet er um folgende Ergänzung des letzten Spiegelstrichs des Beschlussvorschlages:
- bewilligt die Erhöhung des Investitions- und Betriebskostenzuschusses in Höhe von ca. 35.000 Euro zur Finanzierung der erhöhten Zins- und Tilgungsleistungen, die aus dem erhöhten Kreditrahmen resultieren.

Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich den Vorrednern an und fragt nach, wo die ganzheitliche Betrachtung der Fluchtwege zugeordnet würden, Brandschutzaktivitäten oder Werkstadtumbau.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) gibt an, dass auch er sich der Meinung seiner Vorredner anschließe.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert, dass die Dringlichkeit sich deshalb ergeben habe, da erst im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens der Hinweis gekommen sei, dass die Fluchtwege und Treppenhäuser zur Baumaßnahme dazugezählt werden sollten, um eine Genehmigung zu erhalten. Die Neubetrachtung von Bauaufsicht und Feuerwehr habe das plötzlich als integriertes Konzept erachtet, was ursprünglich nicht so vorgesehen gewesen sei.

Da die Baumaßnahme so getaktet sei, dass sie zu den Spielzeitpausen erfolgen könne und die entsprechenden Vergabevorläufe gegeben seien, habe es keinen anderen Weg gegeben.
Die Zuschusserweiterung selbst belaufe sich auf ca. 35 T € per Anno. Das Haus sei 50 Jahre alt und deshalb gäbe es immer das ein oder andere zu reparieren, was heute nicht prognostizierbar sei. Er gibt einen Ausblick auf mögliche Risiken bei der Sanierung eines so alten Hauses.

Herr Rettstadt fragt nach, ob die 2 Mio. € Investitionskostenzuschuss für dieses Jahr bereits komplett verplant seien, oder für die unvorhergesehen Risiken zur Verfügung stünden.

Herr Stüdemann erklärt, dass wie hier vorgeschlagen, der Kredit über den entsprechenden Betrag erweitert werde. Er weist darauf hin, dass das Haus in seiner Statik in Ordnung sei und permanent in Bearbeitung sei. Alternativ hätte man nur das Haus schließen können. An einen Abschluss zu glauben sei illusorisch.

Herr Mader (CDU-Fraktion) fragt den Kämmerer, ob es eine Ziffer gäbe, die er für sinnvoll erachte und die für die Risiken beim Umbau dieses Hauses momentan existent sei.

Herr Stüdemann bietet an, in der nächsten/übernächsten Sitzung eine Beschlussvorlage vorzulegen, die die überschaubaren Risiken und die Prognose für die langfristigen Planungen abbilde.

Frau Pesch (Geschäftsführende Direktorin) weist darauf hin, dass im Bestand gebaut werde und das Baugenehmigungsverfahren gezeigt habe, dass es immer wieder Überraschungen gäbe. In dieser Situation werde man beim „Bauen bei vollem Betrieb“ bleiben. Das Theater sei verspflichtet im Quartalsbericht und im Lagebericht darauf hinzuweisen. Diese zu beziffern bedarf einer fachplanerischen Beurteilung, die beauftragt werden müsse, um zuverlässige Zahlen liefern zu können. Das sei zudem noch an Ausschreibungen und Fristen gebunden. Wenn es im Haushalt Lücken gäbe, für überraschende Maßnahmen, würden diese auch genutzt, allerdings seien davon mind. 90 % gebunden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der o. g. Ergänzung (fett) einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen und genehmigt damit die Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt Dortmund
- genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung.

- ändert seinen am 07.05.2015 getroffenen Beschluss (DS-Nr. 14318-14) und beschließt für die zusätzlich erforderlichen Brandschutzmaßnahmen, die bereits bereitgestellten Investitionsmittel in Höhe von 10,7 Mio. Euro um 500.000 Euro auf die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von insgesamt 11,2 Mio. Euro zu erhöhen.

- ermächtigt das Theater Dortmund, zur Finanzierung der zusätzlichen Finanzmittel in Höhe von 500.000 Euro ein Darlehen in entsprechender Höhe aufzunehmen und den bisher gewährten Kreditrahmen um diesen Betrag zu erweitern.

- bewilligt die Erhöhung des Investitions- und Betriebskostenzuschusses in Höhe von ca. 35.000 Euro zur Finanzierung der erhöhten Zins- und Tilgungsleistungen, die aus dem erhöhten Kreditrahmen resultieren.

zu TOP 3.2
Sanierung der Heizungs-/Lüftungsanlage für den Zuschauerraum des Schauspielhauses
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zur Durchführung der Sanierung der Heizungs-/Lüftungsanlage für den Zuschauerraum des Schauspielhauses
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 03357-15)

Herr Düdder (SPD-Fraktion) bittet um folgende Ergänzung des 4. Spiegelstrichs des Beschlussvorschlages:
- bewilligt die Erhöhung des Investitions- und Betriebskostenzuschusses in Höhe von ca. 27.000 € zur Finanzierung der anfallenden Zins- und Tilgungsleistungen an das Theater Dortmund

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der o. g. Ergänzung (fett) einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen und genehmigt damit die Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt Dortmund
- genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung.

- bewilligt die Durchführung der Sanierung der Heizungs-/-Lüftungsanlage für den
Zuschauerraum des Schauspielhaus mit geschätzten Kosten in Höhe von 325.000 Euro brutto
- genehmigt die Finanzierung durch Aufnahme eines Darlehns in Höhe von 325.000 Euro brutto.

- bewilligt die Erhöhung des Investitions- und Betriebskostenzuschusses in Höhe von ca.
27.000 € zur Finanzierung der anfallenden Zins- und Tilgungsleistungen an das Theater Dortmund
- beauftragt die Verwaltung mit der Abstimmung mit dem Vergabe- und Beschaffungszentrum der Stadt Dortmund bezüglich Durchführung von Vergabeverfahren
zu TOP 3.3
Förderantrag zum Landeswettbewerb "Regio.NRW"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03582-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat stimmt dem Förderantrag „In|Die RegionRuhr 4.0: Kompetenznetz Digitale Produktion“ der Wirtschaftsförderung Dortmund zu und beauftragt diese mit der Umsetzung des Projektes.

zu TOP 3.4
Westfalenhallen Dortmund GmbH - hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrages an die Neuregelung des § 108a GO NW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03621-16)

Herr Düdder (SPD-Fraktion) kündigt für seine Fraktion Beratungsbedarf an und bittet um Durchlauf zum Rat.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) schließt sich an.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.

4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen und Aufhebung des Beschlusses vom 21.03.2013 (DS-Nr.: 08799-13) für das Grundstück Grävingholzstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02638-15)

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert, dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in der Sitzung am 10.02.16 die Vorlage in seine nächste Sitzung geschoben habe, da es noch Änderungen geben wird. Die Bezirksvertretung Eving wird sich noch mit dem Thema beschäftigen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Verwaltungsvorlage in seine nächste Sitzung.

5. Sondervermögen

zu TOP 5.1
Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 01.10.2015, Ziffer 4. ; Ds.-Nr. 02052-15 und Vorschlag des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2015 des Deponiesondervermögens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03435-16)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Ratsbeschluss vom 01.10.2015, Ziffer 4. ; Ds-Nr. 02052-15 wird aufgehoben.

2. Der Gemeindeprüfungsanstalt wird vorgeschlagen, die audalis Treuhand GmbH, Dortmund mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Deponiesondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2015 zu beauftragen.



zu TOP 5.2
Dritter Quartalsbericht für das Jahr 2015 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03245-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 3. Quartalsbericht 2015 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.

6. Sonstiges

zu TOP 6.1
Konzept Ruhr // Wandel als Chance - Perspektive 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03310-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Statusbericht „Metropole Ruhr 2020 – intelligent, nachhaltig, integrativ“ der interkommunalen Arbeitskreise Konzept Ruhr und Wandel als Chance zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung,
· die kommunalen Projekte in der Stadt Dortmund im Rahmen der vorhandenen Beschlusslage weiter konsequent umzusetzen,
· die Interessen und Erfahrungen der Stadt Dortmund in die weitere Diskussion zu regionalen Konzepten und Projekten einzubringen und
· die interkommunalen Aktivitäten zur Mitwirkung bei der Entwicklung von Maßnahmen im Rahmen der neuen Förderlandschaften bei EU, Bund und Land NRW zu unterstützen.


zu TOP 6.2
Konzept zur Übertragung des Netzwerkes INFamilie auf die Aktionsräume der Sozialen Stadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01715-15)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Übertragung des Konzeptes Netzwerk INFamilie auf die Aktionsräume der Sozialen Stadt.





Monegel Rettstadt Ilter
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin




(See attached file: doc01312620160303131115.pdf)(See attached file: doc01312720160303131136.pdf)