Niederschrift (öffentlich)

über die 2. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden


am 09.02.2021
Messe Westfalenhallen, Halle 1U


Sitzungsdauer: 16:00 - 18:10 Uhr


Anwesend:
Bm Brunsing für Rm Beckmann
Rm Helferich für Rm Bohnhof
sB Brunnert
Rm Deyda
Rm Diwisch
Rm Dsicheu Djine
Rm Goosmann
Rm Heidkamp
Rm Hoffmann
Rm Karadas
Rm Noltemeyer
sB Reinbold
Rm Schmidt
Rm Schultze
Rm Wallrabe
Rm Zweier


Abwesend:
Rm Frebel
Rm Grollmann
sE Gungl
sB Lührs
Rm Lyding-Lichterfeld
sB Martinschledde
sE Preuß


Anwesende aus der Verwaltung:
StR Dahmen
Herr Aschenbrenner (37/FBL)
Herr Kruse (33/FBL)
Frau Siekmann (32/FBL)

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 2. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 09.02.2021, Beginn 16:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U



1. Regularien

1.1 Verpflichtung sachkundiger Bürger*Innen
sonstiges

1.2 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.3 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.4 Feststellung der Tagesordnung


1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 15.12.2020


2. Beratung von Eingaben


3. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

3.1 Sachstand zum Coronavirus im Dezernat 3
mündlicher Bericht
Herr Dahmen berichtet kurz mündlich


4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

4.1 Stellungnahmen der Verwaltung

4.1.1 Minderjährige Influencer*innen auf Social Media
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19403-20-E2)

4.1.2 Abfallentsorgung Brunnenstr. 43, Beschwerde über die Aufgabe des gewährten freien Zugangs durch die EDG zum 31.12.2020
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 18556-20-E1)

4.1.3 Haftung für den Lebensunterhalt von Ausländern
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19391-20-E1)

4.1.4 Abschiebungen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19404-20-E2)

4.2 Anträge der Fraktionen

4.2.1 Raser- und Poser-Szene
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19589-21)

4.2.2 Digitale Schnellmeldungen
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen, CDU-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 19860-21)

4.2.3 Baumaßnahmen Feuerwehrgerätehaus LZ 15 - HOM 124
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19823-21)

4.2.4 Einsatz von Tasern
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19872-21)

4.2.5 Abstellflächen für E-Scooter
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19873-21)

4.2.6 Verschärfung der Maskenpflicht durch die Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 19878-21)

4.2.7 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gegen Tiere
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 19871-21)

4.2.8 Auflagen der Feuerwehr für Großveranstaltungen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 19885-21)

4.3 Überweisungen anderer Gremien


5. Vorlagen und Berichte der Verwaltung

5.1 Ordnungsamt


5.1.1 Parkraumkonzept PHOENIX See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18751-20)



5.2 Bürgerdienste


5.3 Feuerwehr

5.3.1 Kinderfeuerwehr Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19373-20)


5.4 Rechtsamt


5.5 andere Fachbereiche

5.5.1 Sachstandsbericht zum Dortmunder Modell der Anerkennungskultur
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19678-21)


6. Mitteilungen der stellv. Vorsitzenden



1. Regularien

Aufgrund der Lage im Zusammenhang mit der Coronapandemie, tagt der Ausschuss in Sollstärke.

Die Sitzung wurde von der stellv. Vorsitzenden Rm Noltemeyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) eröffnet und geleitet.

Zu Beginn der Sitzung erklärt die stellv. Vorsitzende, dass sie zur Wahrung der Mehrheitsverhältnisse nicht an den Abstimmungen teilnehmen wird.


zu TOP 1.1
Verpflichtung sachkundiger Bürger*Innen

Es waren keine sachkundigen Bürger*Innen anwesend, welche bisher nicht verpflichtet wurden.


zu TOP 1.2
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Rm Diwisch benannt.


zu TOP 1.3
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die stellvertretende Vorsitzende Rm Noltemeyer (Bündnis 90/Die Grünen) wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.4
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird um folgenden Top erweitert:

4.3.1 Gleichbehandlung bei der Berechnung der Sondernutzungsgebühren bei der
Marktbeschickung.
Überweisung aus dem Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
(Drucksache Nr.: 19705-21)

Folgende Tops wurden von den Fraktionen zurückgezogen und wurden daher von der Tagesordnung abgesetzt:

4.2.4 Einsatz von Tasern
Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19872-21)

4.2.8 Auflagen der Feuerwehr bei Großveranstaltungen
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke+)
(Drucksache Nr.: 19885-21)

Die Tagesordnung wurde mit diesen Änderungen einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 15.12.2020

Rm Schultze (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, dass die Niederschrift wie folgt ergänzt wird:

Vor Top 1.1:
Aufgrund der Lage im Zusammenhang mit der Coronapandemie tagt der Ausschuss in Sollstärke.
Die stellv. Vorsitzende Rm Noltemeyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt außerdem an, dass sie zur Wahrung der Mehrheitsverhältnisse im Ausschuss nicht an den Abstimmungen teilnehmen werde.

Rm Zweier (Fraktion DieLinke+) gibt an, dass er zu Top 4.2.4 „Beleuchtungssituation im Stadtgarten“ in Erinnerung habe, dass dem Ausschuss ein Lichtkataster erhalte. Er bittet daher um folgende Ergänzung der Niederschrift:

Zu Top 4.2.4
Vor Abstimmung des Antrags sollte zunächst überprüft werden, ob es vorrangige Problematiken bezüglich der Beleuchtungssituation im Stadtgebiet gebe, damit im Bereich des Stadtgarten keine vorrangige Behandlung erfolge, wenn doch woanders ein höherer Bedarf bestehe.

Herr Stadtrat Dahmen erläutert, dass es in dem Top vor allem um Sofortmaßnahmen im Stadtgarten ging. Hier seien im Anschluss an die Sitzung des Ausschusses noch vor Weihnachten Beleuchtungsmaßnahmen durch das Tiefbauamt durchgeführt worden. Es habe zwei Jahre zuvor im Zusammenhang mit dem Masterplan kommunale Sicherheit eine Abfrage in allen Bezirksvertretungen gegeben, welche Angsträume durch eine bessere Beleuchtung entschärft werden könnten. Dies nehme man nochmal auf. Im Bereich des Stadtgarten seien bereits zusätzliche Strahler am Bauzaun angebracht worden, so dass die Lichtsituation schon vor Weihnachten besser gewesen sei.

Die Niederschrift über die 1. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 15.12.2020 wird mit diesen Ergänzungen genehmigt.


2. Beratung von Eingaben

---unbesetzt---


3. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung


zu TOP 3.1
Sachstand zum Coronavirus im Dezernat 3

Herr Stadtrat Dahmen und Frau Siekman (32/FBL) berichten kurz zur aktuellen Lage im Zusammenhang mit der Coronapandemie im Dezernat 3.

Herr Stadtrat Dahmen berichtet zunächst zum Silvestereinsatz. Hier bestand der Wunsch der Politik, drei statt der üblichen zwei Plätze mit einem Feuerwerksverbot zu belegen. Dem habe man nach einem Gespräch mit dem Polizeipräsidenten nachkommen können, da von dort aus die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung gestellt werden konnten. Im Ergebnis konnte so tatsächlich eine dritte Verbotszone eingerichtet werden. Der Silvestereinsatz an sich sei sehr übersichtlich verlaufen. Die Themen Sicherheit in der Innenstadt und Coronaschutz konnten dabei sehr gut gewahrt werden.
Aufgrund der in der derzeitigen Fassung gültigen Coronaschutzverordnung, habe man auch die entsprechenden Maßnahmen ergriffen. So liege der aktuelle Inzidenzwert bei 63,2. Dies sei seit Monaten der niedrigste Wert. Dies sei jedoch immernoch doppelt so hoch, wie auf dem Höhepunkt des ersten Lockdowns. Die Zielmarke bis zum Wochenende sei eine Inzidenz von 50,0. Man habe die Inzidenzen in den letzten Wochen Schrittweise senken können. Daher gehe man davon aus, diese zu erreichen oder zumindest nahe heran zu kommen. Abzuwarten sei nun, wie die neue Coronaschutzverordnung ausgestaltet sei und welche Maßnahmen zu treffen seien um die dann geltenden Inzidenzwerte zu erreichen. Man tue alles um die Inzidenzwerte zu senken und wahre dabei gleichzeitig die Verhältnismäßigkeit.
Ein weiteres Thema welches man angegangen habe, sei das Café Berta. Das Café Berta sei eine ordnungsrechtliche Einrichtung mit einem niederschwelligen Beratungsangebot. Ziel war es, die Trinkerszene vom Nordmarkt zu verdrängen. Zu beachten sei, dass das Café Berta eine gastronomieähnliche Einrichtung sei. Um eine erneute Verfestigung der Trinkerszene im öffentlichen Raum zu verhindern, habe man nach Rücksprache mit dem zuständigen Ministerium das Café bereits vor Ende des Lockdown eröffnen können. Dies sei NRW weit einzigartig.
Im Weiteren konnte man den Medien entnehmen, dass ein Restaurant in Dortmund ein Camperdinner einrichten wollte. Hier sei zu beachten, dass der stationäre Restaurantbetrieb untersagt sei, der To Go Handel hingegen sei zulässig. Zu beachten sei aber, dass wenn ein Gastronomiebetreiber Campingmobile zur Verfügung stellen würde, dies wie eine Außengastronomie zu behandeln sei. Beim To Go Handel bestelle man sich Speisen zum Verzehr an anderer Stelle. Hier sei zu beachten, dass im Umkreis von 50 Metern um ein Restaurant herum ein Verzehr im öffentlichen Raum untersagt sei.
Bezüglich der Maskenpflicht sei zu sagen, dass diese zunächst am kommenden Wochenende parallel zur aktuellen Coronaschutzverordnung ende. Derzeit liege der Schwerpunkt des kommunalen Ordnungsdienst jedoch temperaturbedingt nicht darin die Maskenpflicht penibel zu kontrollieren da diese funktioniere, sondern darin, Obdachlose auf die entsprechenden Hilfsangebote hinzuweisen. Ziel sei es, möglichst viele Menschen aufgrund der eisigen Temperaturen von der Straße zu bekommen. Zwingen könne man die Menschen jedoch nicht.

Frau Siekmann (32/FBL) ergänzt, dass es zum Thema Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr regelmäßig gemeinsame Kontrollen mit der DSW21 gebe. Auch stehe man regelmäßig mit dem Verkehrsministerium in Kontakt um auch das Thema Maskenpflicht im überregionalen ÖPNV zu besprechen. Hier zeige sich, dass es nur sehr wenige Verstöße gebe.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) dankt zunächst für den ausführlichen Bericht. Zum Thema Maskenpflicht werde man im Verlauf der Sitzung noch diskutieren. Beim Café Berta sei man mit der Diakonie als Betreiber, sowie der neuen Grundausrichtung durchaus einverstanden. Man verstehe das Café als Hilfsangebot und sehe an der Stelle auch die Not der Menschen. Mit Gastronomie habe dies an dieser Stelle nichts zu tun. Man trage daher vollumfänglich mit, was um das Café herum geschehe. Es sei gut, dass man das Café, im Einvernehmen mit dem Ministerium, wieder geöffnet habe. Bezüglich des Catering To Go Angebots mit den Wohnmobilen, gebe es für die kommende Ratssitzung einen Antrag der FDP-Fraktion. Man sei jedoch der Meinung, dass hier ein Einzelfall vorliege. Solche Einzelfälle sollten nicht zu einem Politikum erhoben werden. Hier müsse man sich vielmehr darauf zurückziehen, was die Rechtsordnung vorgebe. Sei ein Betreiber nicht zufrieden mit den Entscheidungen der Stadt, müsse dieser die Notwendigen Schritte einleiten und im Zweifel auch den Klageweg bestreiten.

Rm Helferich (AFD-Fraktion) dankt ebenfalls für den Bericht. Die Silvesternacht wurde im Bericht als ruhig beschrieben. Den Ruhrnachrichten war jedoch zu entnehmen, dass rund 50 Personen in der Clarenbergsiedlung Raketen zündeten, Papiercontainer in Brand setzten und Pyrotechnik gegen anrückende Einsatzkräfte zum Einsatz brachten.

Rm Zweier (Fraktion die Linke+) erklärt, dass sein Fraktion den Arbeitsschwerpunkt des KOD bezüglich der Obdachlosen begrüße.

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) dankt ebenfalls für die Ausführungen.

Frau Siekmann (32/FBL) erläutert zum Café Berta, dass der Eigentümer der Immobilie bis zum 28.02. eines jeden Jahres den bestehenden Mietvertrag mit einer Frist von einem Jahr kündigen könne. Es gebe jedoch noch keine anderen adäquaten Flächen für das Café. Bezüglich des angesprochenen Einzelfalls des Gastronomiebetriebs bitte man um Zurückhaltung seitens der Politik. Die Coronaschutzverordnung sehe keine Öffnungsklausel für die Kommunen vor. Hier sei der Gesetzgeber, also das Land NRW gefragt. Man verstehe die Gastronomen und sei bemüht zu helfen, müsse sich jedoch an geltendes Recht halten.

Herr Stadtrat Dahmen erklärt, dass man die Not der Gastronomie kenne und das Ziel habe zu helfen. Hier gebe die Coronaschutzverordnung jedoch die Grenzen vor. Man stehe vor der Herausforderung in deren Grenzen zu arbeiten. Hier gehe es auch um konstruktive Lösungen, welche man im Dialog entwickeln könne. Bei dem Bericht zum Silvestereinsatz habe man auf die städtische Seite abgestellt. Bei der Situation sei die Stadt außen vor gewesen. Hier handelte es sich um einen reinen Polizeieinsatz.
Beim Café Berta sei wichtig gewesen zu beachten, das derzeit keine Gastronomie geöffnet sei in der man Alkohol konsumieren könne. Eine reine Öffnung zur Beratung wäre hier nicht zielführend gewesen. Hier hätte es dazu kommen können, dass die Besucher den Alkohol vor der Einrichtung konsumiert hätten. Hier galt es einen guten Spagat hinzubekommen, was auch im Dialog mit dem Land gelungen sei.
Coronschutzkontrollen würden natürlich weiterhin vorgenommen. Jedoch gebe es, wie bereits erwähnt, wetterbedingt einen anderen Arbeitsschwerpunkt. Es gelte derzeit die Menschen von der Straße zu holen, sofern sie dies wollten. Man tue zusammen mit der Sozialverwaltung alles was hierfür nötig sei. Zwingen könne man die betroffenen Personen jedoch nicht.

Die stellv. Vorsitzende Rm Noltemeyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) dankt für den ausführlichen Bericht von Frau Siekmann und Herrn Dahmen und die geleistete Arbeit.


4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

4.1 Stellungnahmen der Verwaltung

zu TOP 4.1.1
Minderjährige Influencer*innen auf Social Media
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19403-20-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lag in seiner Sitzung am 15.12.2020 folgende bitte um Stellungnahmeder Fraktion Bündnis90/Die Grünen an die Verwaltung vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um die
Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie viele (minderjährige) Influencer*innen sind beim Gewerbeamt gemeldet?
Überprüft das Gewerbeamt die entsprechenden Plattformen nach gewerblichen
Aktivitäten?

2. Inwieweit überprüft die Verwaltung die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
(insb. Jugendschutz, etwa § 5 ff, Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)?

Begründung:
Laut Medienberichten steigt die Zahl an minderjährigen Influencern auf den sozialen
Plattformen (vgl. etwa: https://www.zeit.de/news/2020-07/22/wenn-kinder-als-influencer-geld-verdienen; https://www.heise.de/newsticker/meldung/Kinder-als-
Influencer-Kinderschuetzer-kritisieren-wachsende-Vermarktung-4176404.html).
Indem Influencer sich selbst, aber auch Produkte auf den verschiedenen Plattformen
darstellen, verdienen einige von ihnen Geld durch ihre Werbepartner*innen. Sofern eine dauerhafte Gewinnerzielung vorliegt, muss dies grundsätzlich (bei Vorliegen der
weiteren Voraussetzungen) beim Gewerbeamt angemeldet werden. Bei Minderjährigen ist es zudem wichtig, dass die Jugendschutz-Regelungen eingehalten werden. Kinderarbeit ist grundsätzlich verboten, nach § 5 Abs. 1 JArbSchG. Es bestehen jedoch auch Beschränkungen dieses Verbotes, sofern die Minderjährigen nur eine bestimmte Zeit am Tag „arbeiten“ (Minderjährige über 13 Jahre dürfen z.B. mit der Erlaubnis ihrer Eltern zwei Stunden (auf Bauernhöfen drei Stunden) am Tag arbeiten, § 5 Abs. 3 JArbSchG. Es müssen Ruhepausen eingehalten werden und die Arbeit darf außerdem die Schulleistung nicht beeinträchtigen, § 5 ff. JArbSchG.)

Auf Social-Media Plattformen besteht jedoch die Gefahr, dass diese Regelungen nicht eingehalten werden, da die Grenze zwischen Freizeit und Arbeit verschwimmt. Eine Kontrolle der Aufsichtsbehörden erscheint daher sinnvoll und notwendig.

Hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
Frage 1.):
Eine Gewerbeausübung durch minderjährige Personen ist nur nach einem vorhergehenden Beschluss des Familiengerichts beim zuständigen Amtsgericht möglich. Vor dem Hintergrund von § 112 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wird dort geprüft, ob die minderjährige Person die erforderliche Reife besitzt, um die mit dem Gewerbe verbundenen Erwartungen und Verpflichtungen dritten Personen oder der Allgemeinheit gegenüber zu erfüllen. Am Verfahren in Dortmund sind außerdem die IHK sowie der FB 51 (Jugendhilfedienst) beteiligt. Nur bei Vorlage einese entsprechenden Gerichtsbeschlusses und der sonstigen erforderlichen Unterlagen kann ein Gewerbe angemeldet werden.

Bezogen auf die Gewerbemeldestelle in Dortmund sind in den zurückliegenden Jahren lediglich eine Handvoll Gewerbeanmeldungen für minderjährige Personen durchgeführt worden. Eine Tätigkeit mit der Bezeichnung „Influencer“ oder einer sinnverwandten Tätigkeit wurde nicht gemeldet. Bei der letzten Gewerbeanmeldung einer minderjährigen Person ging es um die Tätigkeit "Werbeagentur mit Schwerpunkt Videoproduktion". Eine präventive Recherche auf sozialen Plattformen erfolgt derzeit nicht.

Frage 2.):
Fälle, in denen eine gewerbliche Tätigkeit ohne erforderliche Gewerbeanmeldung – ob von minderjährigen oder erwachsenen Personen – ausgeübt wird, ziehen ein entsprechendes Bußgeldverfahren nach sich. Bei Bedarf kann im Rahmen des nachgelagerten Vollzugs ermittelt werden.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.1.2
Abfallentsorgung Brunnenstr. 43, Beschwerde über die Aufgabe des gewährten freien Zugangs durch die EDG zum 31.12.2020
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 18556-20-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende ergänzende Stellungnahme der Verwaltung zum in der Sitzung vom 15.12.2020 erstmals erörterten Sachverhalt vor:

In seiner Sitzung vom 15.12.2020 hat der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Anregungen und Beschwerden die Eingabe des Herrn Polduwe sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis genommen und die EDG um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Ist die freie Zugangsgewährung zu den zu leerenden Mülltonnen tatsächlich in der Zeit 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr nötig?


In welcher Weise und in welchem Umfang soll der Eigentransport der Mülltonnen durch die Anwohner erfolgen?


Die vorgenannten Fragen wurden durch die EDG wie folgt beantwortet:

„Zugangsgewährung von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr

Gemäß § 21 Abs. 1 der gültigen Abfallsatzung der Stadt Dortmund, werden Umleerbehälter MGB 60 bis MGB 5.000 werktags in der Zeit von 6.00 - 22.00 Uhr entleert.

Das Leeren von Abfallsammelbehältern unterliegt dabei externen Einflüssen (Verkehrslage, Unfälle, Fahrzeugausfälle etc.), die bedingen, dass die Behälter nicht immer planmäßig geleert werden können.

Sollte es in solchen Fällen zu Verzögerungen kommen, werden die Behälter zeitnah, wenn möglich am gleichen Tag und noch vor der nächsten planmäßigen Tour geleert. Daher ist es möglich, dass es in derartig gelagerten Fällen zu Leerungen bis über das normale Arbeitsende hinaus kommt. Analog den Angaben aus dem Landesimmissionsschutzgesetzt NRW bedient man sich daher in der Abfallsatzung den bekannten Zeiten (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr), zu denen die Behälter zur Leerung bereit zu stellen sind. Hierbei handelt es sich bei den Uhrzeiten selbstverständlich um max. Angaben und bei diesen verspäteten Leerungen um Einzelfälle. In der Regel sind dem Nutzer die „normalen“ Leerungszeiten der Behälter bekannt. Die Behälter müssen dann, nach erfolgter Leerung, gem. § 20 Abs. 13 selbstverständlich wieder bis spätestens 22.00 Uhr an den gewohnten Standort verbracht werden.

Art und Weise des Eigentransportes durch die Anwohner

Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 LAbfG NRW hat die Abfallsatzung u.a. Vorschriften darüber zu enthalten, in welcher Weise, an welchem Ort und zu welcher Zeit (siehe oben) dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Abfälle zu überlassen sind. Aus dieser Regelung resultiert eine Mitwirkungspflicht der Benutzungspflichtigen, die in § 12 der Abfallsatzung der Stadt Dortmund benannt ist. Hiernach müssen die Bürger*innen u.a. alle notwendigen Maßnahmen treffen, damit Abfälle umweltverträglich entsorgt werden können. Sie müssen insbesondere dafür sorgen, dass die Behälter am Leerungstag so bereitgestellt sind, dass sie ohne Schwierigkeiten und zeitliche Verzögerungen durch die Mitarbeiter der Stadt/EDG geleert werden können. Die Bereitstellung ist eine Frage der Organisation und kann daher selbstverständlich auch auf anderem Wege, wie z.B. durch Bereitstellung der Behälter an geeigneter (zugänglicher) Stelle auf dem Grundstück oder durch die Beauftragung Dritter (mit der Herstellung der Zugänglichkeit) erfolgen.

Der Umfang des Eigentransportes bzw. die Bereitstellung der Behälter lässt sich jedoch nur schwer global festlegen und muss daher, im Zweifel, für jeden Einzelfall betrachtet werden. Im speziellen Fall des Pedenten stellt sich die Situation der Art dar, dass er für den Transport der Behälter zum Leerungsfahrzeug einen Wegezuschlag (W15) und einen Stufenzuschlag gem. der Abfallgebührensatzung der Stadt Dortmund entrichtet. Hiermit ist die Leistung des Holens der Behälter über einen Weg von über 15 Metern und über Stufen durch die Mitarbeiter der EDG abgegolten. In der Pflicht des Pedenten verbleibt hier lediglich, den Zugang zu den Behältern in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr (s. oben) zu gewährleisten.“


Ergänzend zu den Ausführungen der EDG wird seitens der Verwaltung auf die konkreten Regelungen zum Eigentransport aus § 20 Abs. 13 der am 01.01.2021 in Kraft getretenen Abfallsatzung der Stadt Dortmund hingewiesen. Demnach können Grundstückseigentümer oder ihre Beauftragten auf Antrag die auf dem privaten Grundstück aufgestellten Abfallbehälter selbst zum auf öffentlicher Wegefläche gelegenen Haltepunkt des Entsorgungsfahrzeugs und zurück auf das Grundstück transportieren (Eigentransport). Voraussetzung hierfür ist, dass die vorhandenen Stellplätze oder Transportwege nach den örtlichen Verhältnissen nicht oder nicht ohne unzumutbaren Aufwand den Vorschriften der Abfallsatzung entsprechend verändert werden können. Wird ein Eigentransport bewilligt, sind die Abfallbehälter am Leerungstag vor Ankunft des jeweiligen Abfuhrteams zur Entleerung bereit zu stellen. Nach erfolgter Leerung sind die Behälter noch am Leerungstag bis spätestens 22:00 Uhr wieder auf dem Grundstück aufzustellen.

Wer entgegen dieser Verpflichtungen die Abfallbehälter bereits vor dem Leerungstag bereitstellt oder am Leerungstag erst nach 22:00 Uhr wieder auf das Grundstück zurück bringt, handelt gemäß § 25 Abs. 2 Buchstabe o) ordnungswidrig.


Hierzu liegt dem Ausschuss folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis90/DieGrünen vor:

die Fraktion BÜDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. TOP ergänzend um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie häufig kommt es vor, dass Umleerbehälter tatsächlich nach 20:00 Uhr beziehungsweise noch nach 21:00 Uhr geleert werden? Falls dazu keine quantitativen Daten erhoben werden, genügt eine qualitative Einschätzung.
2. Wie viele genehmigte Anträge zum Eigentransport (gemäß §20 Absatz 13 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund) wurden bisher genehmigt? Wie viele Eigentransportanträge wurden in den Jahren 2018, 2019 und 2020 gestellt? Wie viele der Anträge wurden davon jeweils genehmigt?

Begründung:

Die Antworten sollen u.a. beurteilen helfen, ob es sich bei den sehr spät möglichen Leerungen eher um theoretische Fälle handelt oder ob solche sehr späten Leerungen tatsächlich in nennenswertem Umfang vorkommen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die ergänzende Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und bittet die Verwaltung um Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis90/DieGrünen.



zu TOP 4.1.3
Haftung für den Lebensunterhalt von Ausländern
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19391-20-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lag in seiner Sitzung vom 15.12.2020 folgende Bitte um Stellungnahme der AFD-Fraktion an die Verwaltung vor:
im „Corona-Exit Programm“ der Stadt heißt es auf S. 12: „Aktuell wurde außerdem ein Projekt zur Online-Beantragung von Verpflichtungserklärungen gem. § 68 Aufenthaltsgesetz initiiert, um diese Aufgabe künftig ohne eine persönliche Vorsprache erledigen zu können.

§ 68 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz sieht eine Verpflichtung gegenüber der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung vor, die beinhaltet, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen. Der Verpflichtende haftet für einen Zeitraum von fünf Jahren für den Lebensunterhalt und die Unterbringung des Ausländers.

Die AfD-Fraktion Dortmund bittet um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Verpflichtungserklärungen für Ausländer gem. § 68 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz wurden in den Jahren 2014-2020 abgeben (Bitte um Aufschlüsselung nach Anzahl und Jahr)?

2. Wie hoch waren die Erstattungsansprüche der Stadt Dortmund in dem angefragten Zeitraum?

3. In wie vielen Fällen musste ein Zwangsvollstreckungsverfahren durch die Stadt gegen einen Verpflichtungserklärenden eingeleitet werden? Wie hoch waren die ausstehenden Verpflichtungen?

4. Wir bitten um Darstellung des Online-Verfahrens, insbesondere im Hinblick auf das Schriftformerfordernis des § 68 Abs. 2 S.1 Aufenthaltsgesetz.

Hierzu nimmt die Verwaltung mit Schreiben vom 22.01.2021 wie folgt Stellung:
Frage 1:
Hier stehen systemisch nur die Zahlen von 2015 bis 2020 zur Verfügung:

Jahr
Anzahl
2015
3.833
2016
3.243
2017
2.888
2018
2.923
2019
2.961
2020
761

Frage 2:
Es wurden 145.703,65 Euro seitens des Sozialamtes der Stadt Dortmund von Verpflichtungs-gebenden zurück gefordert. Eine Auswertung zur Anzahl und Höhe von Erstattungsan-sprüchen durch das Jobcenter kann nicht erfolgen. Leistungen nach dem Wohngeldgesetz wurden für Personen, für die eine Verpflichtungserklärung vorlag, im genannten Zeitraum nicht gewährt.

Frage 3:
In zwei Fällen wurde ein Zwangsvollstreckungsverfahren durch das Sozialamt Dortmund eingeleitet. Die Forderungen beliefen sich auf eine Höhe von 16.455,12 Euro und 16.144,90 Euro.

Frage 4:
Die antragstellende Person auf eine Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) übersendet vorab elektronisch die erforderlichen Unterlagen zur Prüfung an die Ausländerbehörde Dortmund. Sofern die Voraussetzungen für den Erhalt einer Verpflich-tungserklärung nach § 68 AufenthG vorliegen, vergibt die Ausländerbehörde Dortmund einen Termin an die antragstellende Person zur Vorsprache. Im Rahmen dieser Vorsprache leistet die antragstellende Person die erforderliche Unterschrift, entrichtet die anfallende Verwal-tungsgebühr und erhält die Verpflichtungserklärung zur Vorlage bei der für das Visa-Verfah-ren zuständigen deutschen Auslandsvertretung.

Rm Helferich (AFD-Fraktion) erfragt, warum es derzeit nicht möglich sei, die Außenstände des Jobcenter für die für Ausländer übernommen Kosten zu erhalten, für welche eine Verpflichtungserklärung vorliegt.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und bitte um Beantwortung der Nachfrage zu Protokoll.

Im Nachgang zur Sitzung nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
"Eine automatisierte Abfrage oder eine elektronisch Möglichkeit zur Auswertung von Vorgängen mit Verpflichtungserklärungen stehen dem Jobcenter nicht zur Verfügung. Insofern müsste jeder Vorgang, der möglicherweise eine Verpflichtungserklärung beinhalten könnte, individuell geprüft werden. Dies würde einen sehr großen Aufwand erfordern und ist personell nicht leistbar."


zu TOP 4.1.4
Abschiebungen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19404-20-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lag in seiner Sitzung am 15.12.2020 folgende Bitte um Stellungnahme an die Verwaltung der Fraktion Bündnis90/DieGrünen vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie viele Abschiebungen und Rückführungen sind in 2020 insgesamt durch die Ausländerbehörde Dortmund durchgeführt worden? Wie viele waren es insgesamt 2019 und 2018?
2. Wie viele der Abschiebungen in den Jahren 2018, 2019 und 2020 liefen über den Dortmunder Flughafen?
3. In welche Länder wurde dabei abgeschoben und zurückgeführt?
4. Was waren die häufigsten Gründe für eine Abschiebung?
5. Gibt es Vorgaben durch das Land NRW oder den Bund bezüglich der Anzahl der Abschiebungen? Sind Flüge durch das Land gebucht, die mit Abzuschiebenden besetzt werden müssen?
6. Wie ist der normale Ablauf einer Abschiebung?

7. Gab es in den letzten Monaten Besonderheiten bei Abschiebungen, wenn ja, welche (z. B. nächtliche Abschiebungen, Abschiebungen aus Krankenhäusern, Schulen oder Arbeitsstätten, Abschiebungen in Corona-Risikogebiete, Anordnung von Abschiebungshaft)?

Hierzu nimmt die Verwaltung mit Schreiben vom 25.02.2021 wie folgt Stellung:
Frage 1:
Jahr
Anzahl Rückführung
2018
107
2019
104
2020
56

Frage 2:

Über den Flughafen Dortmund erfolgten bisher keine Rückführungen durch die Ausländer-behörde Dortmund.

Frage 3:

In den Jahren 2018, 2019 und 2020 wurde im Schwerpunkt in die Länder des Westbalkans, Georgien, Armenien, Bangladesch, Pakistan, die Maghreb-Staaten, Libanon sowie Nigeria und Ghana zurückgeführt.

Frage 4:

Gründe für eine bestehende Ausreiseverpflichtung ergeben sich aus negativ beschiedenen Asylanträgen, der Versagung von Aufenthaltsrechten, vorausgegangenen Ausweisungsver-fahren oder illegalen Einreisen. Ist die Ausreiseverpflichtung eingetreten („vollziehbar“), die gesetzte Frist zur freiwilligen Ausreise abgelaufen und steht der Rückführung darüber hinaus kein Rückführungs- bzw. kein Vollstreckungshindernis rechtlicher oder tatsächlicher Art (z.B. medizinische Gründe) entgegen, wird die Rückführung durchgeführt.

Frage 5:

Es gibt keine Vorgaben seitens des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) an kommunale Ausländerbehörden im Sinne einer Zielvorgabe oder Quotierung zur Anzahl von Rückführungen. Die kommunalen Ausländerbehörden in NRW sind jedoch regelmäßig be-richtspflichtig gegenüber den Regionalen Rückkehrkoordinationsstellen (RRK) bei der für sie zuständigen Bezirksregierung. Die RRK handeln hierbei als oberste Aufsichtsbehörde gegen-über den Ausländerbehörden und fordern auf Grundlage der Daten aus dem Ausländerzentral-register (AZR) regelmäßig Berichte und Sachstände zu Personen mit Duldungsstatus und dem Stand der Rückführung an.

Frage 6:

Bei jeder Rückführungsmaßnahme sind Menschen betroffen und jede Rückführungsmaßnah-me einer Einzelperson oder einer Familie aus der Privatwohnung oder der Straf- oder Ab-schiebehaft muss individuell bewertet, vorbereitet und durchgeführt werden. Vom grundsätz-lichen Ablauf suchen die Beschäftigten der Ausländerbehörde die rückzuführende Einzelper-son oder Familie an ihrem Aufenthaltsort auf, weisen sich aus und erbitten den Zutritt. Den Rückzuführenden wird die Sach- und Rechtslage erläutert und es wird ihnen ermöglicht, per-sönliche Gegenstände zu packen. Im Anschluss verbringen die Mitarbeitenden der Ausländer-behörde die rückzuführende Einzelperson oder Familie zum Flughafen oder bei Landüber-stellungen zu den mit dem Aufnahmeland vereinbarten grenznahen Übergabestellen.

Frage 7:

Es gab in den vergangenen Monaten keine außergewöhnlichen Besonderheiten.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.





4.2 Anträge der Fraktionen

zu TOP 4.2.1
Raser- und Poser-Szene
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19589-21)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung zu prüfen, inwieweit folgende Maßnahmen – zur Eindämmung der Raser- und Poser-Szene auf dem Wallring, in der Geschwister-Scholl-Straße, am Phoenix See und auf Phoenix-West – umsetzbar sind und, an welchen neuralgischen Punkten diese Maßnahmen realisiert werden können:

- Installation von versenkbaren Pollern

- Temporäre Einbahnstraßenregelungen

- Temporäre Tempo-30-Zonen.


Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt zu schauen, ob es im Dortmunder Stadtgebiet eine/mehrere Fläche/n in Dortmund gibt – die außerhalb von Wohnbebauungen liegen-, die man der Poser-Szene als Ausweichquartier anbieten kann.

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt nach Möglichkeiten zu schauen, an welchen Stellen man durch Präventionsarbeit jungen Menschen schon vor Erhalt einer Fahrerlaubnis aufzeigt, welche Konsequenzen durch Autoraserei entstehen können.

Begründung

Die Corona-Pandemie führt zu Nebenwirkungen, was das Verhalten von jungen Menschen angeht. Gerade die junge Generation wird von den Corona-Beschränkungen schwer getroffen. Sport, Partys, Freunde treffen – das alles darf schon seit längerem nicht mehr stattfinden. Dass nun der Weg über die Straßen stattfindet – wo jeder in seinem Auto getrennt von den anderen unterwegs ist – fast nachvollziehbar. Dennoch darf das nicht dazu führen, dass Polizei und Ordnungsamt mittlerweile jedes Wochenende an mehreren Orten gleichzeitig unterwegs sind, um für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Daher müssen zeitnah entsprechende Maßnahmen geprüft werden, die diese Szene in ihren Aktivitäten in Wohngebieten und der Innenstadt bremst. Gleichzeitig sollte aber Ausschau gehalten werden nach Flächen, auf denen die jungen Menschen – fernab von Wohnbebauung – sich in ihren Autos treffen und Zeit miteinander verbringen können.


Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) äußert zunächst, dass man sich freue, dass seitens der Verwaltung bereits auf den Punkt der temporären Tempo 30 Zonen eingegangen worden sei und man diese eingerichtet habe. Bezüglich der versenkbaren Poller und der temporären Einbahnstraßen würde man sich freuen, wenn diese ebenfalls Berücksichtigung finden würden. Die Frage nach legalen Ausweichorten bestehe weiterhin auch wenn man hier Schwierigkeiten sehe.

Die stellv. Vorsitzende Rm Noltemeyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass an dem Thema schön zu sehen sei, dass es einen Aufschrei gegeben habe und was man hier mit geltendem Recht und einer Bewegung von Polizei und Ordnungsamt leisten könne. Hierzu bittet Sie um einen Bericht der Verwaltung.

Herr Stadtrat Dahmen erläutert, dass die Raser- und Poserszene bereits seit vielen Jahren Thema sei. Hier habe das Tiefbauamt schon einiges gemacht um den Ostwall für die Poserszene unattraktiv zu machen. Auch der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) sei an den Wochenenden insbesondere zum Thema Lärmbelästigung in den Nachtstunden unterwegs. Bereits zum Jahreswechsel bestand Kontakt mit der Polizei, welche darauf hinwies, dass sich aufgrund der geschlossenen Veranstaltungszentren (Diskotheken, Clubs etc.) auf dem Wall eine Art „Blechtinder“ entwickelt habe. Es gehe nicht immer nur um das Posen, sondern auch ums Daten und dies auch unter der Woche. Das Thema Raser sei mittlerweile ebenfalls unter der Woche ein Thema. In einer gemeinsamen Videokonferenz von Polizei, Ordnungsamt, Tiefbauamt, Herrn StR Rybicki und ihm, habe man gemeinsam Lösungen für die Problematik gesucht. Ein dauerhaftes Tempo 30 sei nicht möglich, da man hierfür die Genehmigung der Bezirksregierung benötige. Daher haben sich entschlossen in der Nacht aus Lärmschutzgründen Tempo 30 anzuordnen. Dies sei auch vorab mit Herrn Oberbürgermeister Westphal abgesprochen gewesen. In der Konsequenz wurde dadurch bereits der Verkehr verlangsamt. Dem Vorangegangen sei auch eine Aktion von Polizei und Ordnungsamt gewesen, bei der auch der NRW Verkehrsminister anwesend gewesen sei. Hier stellte man fest, dass die Raser den Wall als Rennstrecke mit unterschiedlichen Schikanen nutzen. An stationären Blitzern werde abgebremst um anschließend direkt wieder zu beschleunigen. An Ampeln werde angehalten, die Motoren würden heulen gelassen und bei Grün werde wieder richtig Gas gegeben. Insgesamt sei die Situation so nicht mehr hinnehmbar gewesen. Am ersten Wochenende an dem Tempo 30 für die Nacht galt (22.01. bis 24.01.2021), seien von Freitag auf Samstag 152 Dortmunder und 133 auswärtige Fahrzeuge erwischt worden, die zu schnell gefahren seien. Von Samstag auf Sonntag seien es 104 Dortmunder und 101 auswärtige Fahrzeuge gewesen. Bei den auswärtigen Fahrzeugen sei auffällig, dass es sich überwiegend um Fahrzeuge aus dem näheren Umfeld von Dortmund handelte. Besonders aufgefallen sei, dass fünf Fahrzeuge mit Hamburger Kennzeichen dabei gewesen seien. Dies sei auf eine große Mietwagenfirma zurückführen. Man habe einige Führerscheine, welche eingezogen worden seien. Insgesamt sei festzustellen, dass Polizei und Ordnungsamt sich hier sehr gut ergänzt haben. Von dieser Kombination erhoffe man sich eine nachhaltige Wirkung. Die Maßnahme solle daher weiter durchgeführt werden. Man erhoffe sich so eine dauerhafte Wirkung auf die Szene. Die Botschaft sei, dass Dortmund keine Stadt sei, in der gerast werden und wo man illegale rennen veranstalten könne. Einer Fläche für die Szene stehe man kritisch gegenüber, da diese Platz für 100 bis 200 Fahrzeuge bieten müsste. Zwar würde man den Auftrag prüfen, wenn man ihn erhalte, man rate jedoch davon ab. Bezüglich der Baumaßnahmen setze man auf die Kreativität des Tiefbauamtes.

Frau Siekmann (32/FBL) erklärt, dass man zeitweise den Metroparkplatz im Spähenfelde für die Szene nutzen konnte. Problematisch sei hier, dass keine Verantwortlichen benannt werden konnten. Es ginge viel mehr darum sich zu treffen und zu Daten. Dies hatte zur Folge, dass die Verkehrssicherung zu prüfen war und es zu vielen Müllablagerungen sowie Exkrementen auf dem Gelände kam. Dies war seitens der Metro verständlicherweise nicht hinnehmbar.
Derzeit sei auch zu beachten, dass die Kollegen*Innen alle außerhalb ihrer allgemeinen Dienstzeit arbeiten würden. Hier würden Nachtschichten eingelegt. Die Verkehrsüberwachung müsse zudem morgens um 4:00 Uhr und abends um 21:00 Uhr alle stationären Blitzanlagen von Hand umstellen. Hier müsse jedes Mal händisch ein Protokoll erstellt werden. Weiterhin haben man an verschiedenen Stellen immer wieder Radarfahrzeuge stehen, welche den Bereich nochmals zusätzlich überprüften. Im letzten Jahr habe man am Südwall gegenüber dem Stadthaus eine kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage installiert und in Betrieb genommen. Ergänzend habe das Tiefbauamt in den Nachtstunden die Grünphasen am Hiltrop- und Südwall angepasst, so dass man nicht mehr in einem durchfahren könne, sondern gezwungen sei an jeder Ampel zu halten. Man habe nunmehr auch den Antrag gestellt am Hiltropwall im Außenring auf Höhe der Landeszentralbank auch eine entsprechende Anlage aufzustellen. Hier prüfe man, ob zusätzlich zur Geschwindigkeitsmessung auch Rotlichtübertretungen geahndet werden könne. Hierzu gebe es in der nächsten Woche noch ein Gespräch mit dem Hersteller. Man möchte dazu kommen, dass es überall nur noch kurze Flächen gebe auf denen man Gas geben könnte.

RM Goosmann (SPD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion voll und ganz hinter der von der Verwaltung angegangenen Strategie, welche auch intern zwischen Verwaltung und Polizei abgestimmt sei, stehe. Die Strategie könne nur eine Null-Toleranz-Strategie sein. Man müsse, auch bei einer gehobenen Anzahl von Fahrzeugen, ertragen, was lautstärkenmäßig aus einem Auspuff komme ohne die vorgegeben Werte zu knacken. Hiermit müsse man umgehen. Wenn jedoch der Schalldruck hier nicht mehr im legalen Bereich sei, wenn gerast werde und am Ende des Tages sogar Menschenleben gefährdet würden, dann könne es nur eine Auffassung geben wie damit umzugehen sei, nämlich raus aus der Stadt, raus aus dem Wall. Man wisse aus der Vergangenheit, dass man bereits öfter Schwierigkeiten mit dieser Art von „Hobby“ in verschiedenen Teilen der Stadt hatte. Es sei eben nicht nur der Wall betroffen. Ziel müsse es sein, die Reise nach Dortmund aus vorgenannten Gründen zu vergrämen. Den Prüfauftrag der CDU-Fraktion würde man im ersten Teil mittragen. Bei den Alternativflächen gehe man jedoch nicht mit. Man wolle keine öffentliche Fläche zur Verfügung stellen. Die Stoßrichtung des Antrags trage man jedoch inhaltlich voll mit.

Rm Dr. Reinbold (FDP-Fraktion) dankt zunächst für den Bericht der Verwaltung. Es sei wichtig die Null-Toleranz-Politik weiter fortzuführen. Hierzu sei ein langer Atem erforderlich. Der Antrag der CDU-Fraktion gehe hier in die völlig richtige Richtung. Man schließe sich beim Punkt der Ausweichflächen jedoch der SPD-Fraktion an. Hier sei es auch egal ob es sich um eine öffentliche oder private Ausweichfläche handeln würde. Man könne nicht auf der einen Seite alles versuchen und die Szene in den Griff zu bekommen und dann ein Ausweichquartier suchen. Dem ersten Teil des Prüfauftrags stimme man daher voll und ganz zu. Beim zweiten Teil bitte man die CDU-Fraktion darum diesen fallen zu lassen.

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) erklärt, dass man den Teil mit den Ausweichquartieren wichtig fand um dem Antrag nochmal Ausdruck zu verleihen. Man müsse beachten, dass es nicht nur eine kriminelle Szene sei. Man habe Raser aber auch reine Poser. Diese dürfe man nicht über einen Kamm scheren. Man könne jedoch auch damit leben, wenn die Verwaltung einen solchen Ort nicht finde.

Herr Stadtrat Dahmen gibt an, dass man immer konstruktiv nach Möglichkeiten suche. Problematisch sei jedoch die Verfestigung. Im öffentlichen Raum sehe man kaum Möglichkeiten wo man bis zu 200 Fahrzeuge unterbringen könne. Man habe sich hierzu bereits viele Gedanken gemacht, finde aber keinen geeigneten Ort.

Rm Zweier (Fraktion DieLinke+) erklärt, dass seine Fraktion den Antrag nicht mit trage. Man denke, dass die Stadt hier bereits genug getan habe. Die Differenzierung zwischen Raser und Poser könne man nachvollziehen. Man müsse vorsichtig sein, dass man nicht beides in einen Topf werfe, zumal die Poserszene ein stückweit auch ein Wirtschaftsfaktor in der Stadt sei (z.B. neues Museum an der B1). Bei den polizeilichen Maßnahmen sei es interessant, dass es immer wieder zu Führerscheinentzügen und Fahrzeug Beschlagnahmungen direkt vor Ort käme. Hier könne man sich vorstellen, dass es in diesem Zusammenhang auch zu Widerstandshandlungen komme.

Rm Dsicheu Djine (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt an, dass auch seiner Fraktion die Problematik bekannt sei. Man sehe auch, dass bis heute bereits viele Maßnahmen getroffen worden seien. Man empfehle erstmal eine Bestandsaufnahme um zu sehen welche Wirkung die getroffenen Maßnahmen entfaltet haben. Man sei der Meinung, dass im Antrag viele Punkte seien die so in der Sitzung nicht entschieden werden könnten.

Rm Wallrabe gibt an, dass man anhand der Diskussion sehe, dass der Prüfauftrag genau das erreicht habe was man wollte. Die CDU-Fraktion ziehe den 2. Teil des Prüfauftrags daher zurück.

Die stellv. Vorsitzende Rm Noltemeyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fasst nochmals zusammen und erklärt, dass es sicherlich Sinn mache in der nächsten Sitzung hierzu nochmals eine Berichterstattung durch die Verwaltung zu erhalten.

Rm Goosmann bittet um Prüfung, ob und unter welchen Voraussetzungen bezüglich der 2-mal täglichen Umstellung der Blitzanlagen eine bessere Organisation vorgenommen werden könne.

Frau Siekmann erklärt, dass hierzu bereits ein Prüfauftrag erteilt sei. Hier prüfe man derzeit, was technisch und datenschutzrechtlich möglich sei.

Der Ausschuss für Bürgerdienste öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beschließt mehrheitlich (bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimme der Fraktion Die Linke+) folgenden Prüfauftrag an die Verwaltung.

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung zu prüfen, inwieweit folgende Maßnahmen – zur Eindämmung der Raser- und Poser-Szene auf dem Wallring, in der Geschwister-Scholl-Straße, am Phoenix See und auf Phoenix-West – umsetzbar sind und, an welchen neuralgischen Punkten diese Maßnahmen realisiert werden können:

- Installation von versenkbaren Pollern

- Temporäre Einbahnstraßenregelungen

- Temporäre Tempo-30-Zonen.


Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt zu schauen, ob es im Dortmunder Stadtgebiet eine/mehrere Fläche/n in Dortmund gibt – die außerhalb von Wohnbebauungen liegen-, die man der Poser-Szene als Ausweichquartier anbieten kann.

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt nach Möglichkeiten zu schauen, an welchen Stellen man durch Präventionsarbeit jungen Menschen schon vor Erhalt einer Fahrerlaubnis aufzeigt, welche Konsequenzen durch Autoraserei entstehen können.



zu TOP 4.2.2
Digitale Schnellmeldungen
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen, CDU-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 19860-21)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Beschlussvorschlag der Fraktionen Bündnis90/DieGrünen und CDU vor:
die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung sowie um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung, für zukünftige Kommunal-, Landtags-, Bundestags und Europawahlen eine Möglichkeit für digital übermittelbare Schnellmeldungen (digitale Schnellmeldungen) vorzusehen. Dadurch soll es den Wahlvorständen in den Stimmbezirken ermöglicht werden, nach der Stimmenauszählung die Schnellmeldungen mit Hilfe von mobilen Endgeräten an den Bereich Wahlen der Bürgerdienste zu übermitteln. Dabei sollen die Wahlvorstände durch das Herunterladen einer kostenlosen Applikation ihre privaten Endgeräte zur Übermittlung der Schnellmeldungen nutzen können.

2. Die Verwaltung wird gebeten, möglichst bereits bis zur Bundestagswahl am 26sten September 2021 digitale Schnellmeldungen zu ermöglichen. Sollte ein flächendeckender Einsatz bis dahin nicht erreichbar sein, soll nach Möglichkeit in ausgewählten Stimmbezirken der testweise Einsatz der digitalen Schnellmeldungen erfolgen und im Nachgang ausgewertet werden.
3. Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss in seinen Sitzungen direkt vor und nach der Bundestagwahl zum Umsetzungsstand zu berichten.

Begründung:
Durch den Einsatz digitaler Schnellmeldungen würde den Wahlvorständen ihre ehrenamtliche Arbeit erleichtern werden, da nicht mehr darauf gewartet werden muss, bis ein*e städtische Mitarbeiter*in die Schnellmeldung telefonisch entgegennehmen kann. Dies kommt insbesondere bei Kommunalwahlen zum Tragen, bei denen durch die vielen Wahlen eine Reihe von Stimmzahlen durchgegeben werden muss. Das mitunter frustrierende Warten in der Warteschleife wird vermieden.

Während der Eingabe der digitalen Schnellmeldung können automatisierte Plausibilitätskontrollen dazu beitragen, dass Wahlergebnisse korrekt übermittelt werden, wodurch die Qualität der Schnellmeldungen angehoben wird. Durch die digitalen Schnellmeldungen könnten die Ergebnisse aus den Stimmbezirken gegebenenfalls schneller im Bereich Wahlen einlaufen, wodurch die vorläufigen Wahlergebnisse möglicherweise früher vorliegen können.

Langfristig würde durch den Einsatz digitaler Schnellmeldungen der Personaleinsatz bei der Organisation von Wahlen reduziert werden, wodurch die städtischen Mitarbeiter*innen anderweitig eingesetzt und unnötigen Belastungen für die Mitarbeiter*innen vermieden werden können.

Die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses wird durch die digitalen Schnellmeldungen nicht berührt, da weiterhin die Niederschriften aus den Stimmbezirken die Basis für die Ergebnisermittlungen sein werden.


Bis zur vollständigen Etablierung der digitalen Schnellmeldungen soll es für die Wahlvorstände weiterhin die Möglichkeit geben, die Schnellmeldungen telefonisch zu übermitteln. Langfristiges Ziel ist aber die telefonisch übermittelten Schnellmeldungen stark zu reduzieren.

Rm Schultze (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert den Antrag der Fraktion. Problematisch sehe man die telefonische Übermittlung, da diese teilweise nicht oder nur eingeschränkt funktioniere. So mussten lange Wartezeiten in Kauf genommen und mit akustischen Problemen fertig geworden werden. Hier solle die App eingreifen und die ehrenamtliche Arbeit erleichtern. Die App solle den Wahlvorständen kostenlos zur Verfügung gestellt werden und dem Datenschutz entsprechen. Wichtig sei, dass die endgültige Feststellung der Wahlergebnisse dadurch nicht berührt werde, sondern auch weiterhin durch die Niederschrift bestimmt werde. Man wisse, dass das Zeitziel sehr ambitioniert sei. Zudem wisse man, dass die Verwaltung dies bereits auf dem Tableau habe. Der Antrag solle der Verwaltung hier politischen Rückenwind geben.

Herr Kruse (33/FBL) erläutert, dass man nach der Kommunalwahl gesehen habe, dass es mit den vielen Schnellmeldungen länger dauerte. Daher habe man sich vorgenommen dies zu prüfen. Ob bereits zur Bundestagswahl in diesem Jahr zumindest ein Testbetrieb möglich sei, könne derzeit noch nicht gesagt werden. Hierzu sei man noch in Gesprächen. Man könne sich eher vorstellen zur Landtagswahl 2022 hier in den testweisen Betrieb z.B. im Briefwahlzentrum zu gehen. Alles Weitere müsse man sehen.

Herr Goosmann (SPD-Fraktion) äußert Bedenken ob die angedachte Lösung juristisch funktionieren würden. Hier gelte Gründlichkeit vor Schnelligkeit. In der Sache sei man aber derselben Auffassung. Hier müsse dringend reformiert werden. Dabei müsse man aber vorsichtig sein. Insgesamt trage man den Antrag mit.

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) merkt an, dass wenn der Termin der Bundestagswahl nicht haltbar sein sollte, man sich zumindest ein Pilotprojekt in einem Wahlbezirk wünsche.

Rm Schultze ergänzt, dass man auch prüfen könne, ob statt der privaten Endgeräte, für die Übermittlung der Daten seitens der Verwaltung Geräte zur Verfügung gestellt werden könnten. Juristische Probleme sehe man nicht, da das endgültige Ergebnis weiterhin anhand der Niederschriften festgestellt würde.

Herr Stadtrat Dahmen gibt an, dass man merke, dass man Rückenwind aus der Politik erhalte. Er selber sei am Abend der Kommunalwahl im Wahlamt gewesen und habe mitbekommen, wie die Schnellmeldung in einem Fall eine halbe Stunde in Anspruch genommen habe. Eine App oder IT-Lösung wäre hier ideal. Eine Lösung wäre, dass in jedem Wahlkoffer ein eigenes Tablet läge, welche entsprechend ausgestattet seien. Jedoch sei aufgrund der aktuellen Prioritäten im Zusammenhang mit der Coronapandemie bis zur Bundestagswahl nicht zu erwarten. Man nehme dies jedoch als Auftrag mit, wirbt jedoch gleichzeitig um Verständnis, dass die Ausstattung von u.a. Schulen und Verwaltung zunächst Priorität habe. Man müsse auch beachten, dass hier über 400 Endgeräte angeschafft und administrativ betreut werden müssten. Hierzu müssten auch die Kapazitäten da sein. Ziel sei es in jedem Fall eine IT-Lösung anbieten zu können, welche die Arbeit für alle Beteiligten erleichtere.

Die stellv. Vorsitzende Rm Noltemeyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass es nicht nachvollziehbar sei, warum eine rein technische Zahlenübermittlung nicht schon früher möglich sei.

Rm Wallrabe gibt an, dass auch kleinere Lösungen als Tablets in Frage kämen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beschließt mehrheitlich (gegen die Stimmen der FDP-Fraktion, AFD-Fraktion und der Fraktion DiePartei) folgenden Auftrag an die Verwaltung:
1) Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung, für zukünftige Kommunal-, Landtags-, Bundestags und Europawahlen eine Möglichkeit für digital übermittelbare Schnellmeldungen (digitale Schnellmeldungen) vorzusehen. Dadurch soll es den Wahlvorständen in den Stimmbezirken ermöglicht werden, nach der Stimmenauszählung die Schnellmeldungen mit Hilfe von mobilen Endgeräten an den Bereich Wahlen der Bürgerdienste zu übermitteln. Dabei sollen die Wahlvorstände durch das Herunterladen einer kostenlosen Applikation ihre privaten Endgeräte zur Übermittlung der Schnellmeldungen nutzen können.
2) Die Verwaltung wird gebeten, möglichst bereits bis zur Bundestagswahl am 26sten September 2021 digitale Schnellmeldungen zu ermöglichen. Sollte ein flächendeckender Einsatz bis dahin nicht erreichbar sein, soll nach Möglichkeit in ausgewählten Stimmbezirken der testweise Einsatz der digitalen Schnellmeldungen erfolgen und im Nachgang ausgewertet werden.
3) Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss in seinen Sitzungen direkt vor und nach der Bundestagwahl zum Umsetzungsstand zu berichten.


zu TOP 4.2.3
Baumaßnahmen Feuerwehrgerätehaus LZ 15 - HOM 124
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19823-21)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Verwaltung vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet um einen kurzen Sachstand zu den lange geplanten Maßnahmen am Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Kirchhörde und um Angabe eines voraussichtlichen Termins für die Fertigstellung.

Begründung:
Im Mai 2014 wurde die dringend erforderliche Sanierung des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr in Kirchhörde (LZ 15) beschlossen, da die vorhandenen Räumlichkeiten nicht mehr den Anforderungen eines modernen Feuerwehrgerätehauses entsprachen. Bei einem Besuchstermin vor Ort im Jahr 2017 wurde durch die Dezernentin Frau Jägers versprochen, dass die Fertigstellung für das Jahr 2019 vorgesehen ist. Tatsächlich erfolgten seit dem letzten Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan HOM 124 aus April 2019 keine weiteren offiziellen Sachstandsberichte und es gibt leider keinerlei Anzeichen von Bautätigkeiten. Dieser Zustand ist für die Mitglieder des LZ 15 der Freiwilligen Feuerwehr Kirchhörde nicht hinnehmbar und entbehrt jeder Wertschätzung der ehrenamtlichen Mitglieder des Löschzuges.

Auch die Baumaßnahmen zur erforderlichen Verschwenkung der Hellerstraße sind noch nicht erfolgt. Mittlerweile wurden dort zwei Wohnhäuser errichtet, die eigentlich am neuen Straßenverlauf liegen sollten, nun aber seit geraumer Zeit ohne Straßenanschluss auskommen müssen. Auch für die Anwohner*innen ist dieser Zustand nicht akzeptabel.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) erläutert zunächst den Antrag seiner Fraktion. Man sei bereits seit einigen Jahren mit dem im Antrag genannten Feuerwehrgerätehaus beschäftigt.

Herr Stadtrat Dahmen erklärt, dass die Situation bereits seit einigen Jahren bekannt sei. Problematisch sei hier, dass die Hellerstraße noch nicht verlegt sei. Solange dies nicht erfolgt sei, könne die Baumaßnahme nicht erfolgen, da diese teils auf der ehemaligen Straßentrasse stattfinden solle. Man habe bereits um eine Stellungnahme für die nächste Ausschusssitzung gebeten um hier ausführlich berichten zu können.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung um schriftliche Stellungnahme bis zur Sitzung am 16.03.2021.





zu TOP 4.2.4
Einsatz von Tasern
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19872-21)

Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.


zu TOP 4.2.5
Abstellflächen für E-Scooter
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19873-21)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis90/DieGrünen an die Verwaltung vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie ordnet die Verwaltung den Gebrauch von E-Scootern ein (Gemeingebrauch/Sondernutzung)?
2. Besteht die Möglichkeit, feste Abstellzonen für E-Scooter mittels Auflagen der Sondernutzungserlaubnis festzulegen?

Begründung:
Eine erlaubnispflichtige Sondernutzung liegt vor, wenn die Nutzung der öffentlichen Straße über den Gemeingebrauch im Sinne von § 14 StrWG NRW hinausgeht und den Gemeingebrauch – insbesondere die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs- zumindest abstrakt beeinträchtigen könnte. Die Abgrenzung erfolgt dabei vorrangig anhand des Zwecks der Nutzung. Schoch, Sondernutzung öffentlicher Straßen, JURA 2013, 911 (912).

Das OVG NRW hat in einem Beschluss (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.11.2020 - 11 B 1459/20) das stationsunabhängige Abstellen von Mietfahrrädern als Sondernutzung eingeordnet:

„Ausgehend von diesen Grundsätzen ist die Nutzung des öffentlichen Straßenraums durch abgestellte Mietfahrräder in der von der Antragstellerin vorgenommenen Weise Sondernutzung. Dies ergibt sich daraus, dass nach der spezifischen Funktionsweise des von ihr betriebenen Vermietgeschäfts das Abstellen der Fahrräder zwar auch zum Zwecke der späteren Wiederinbetriebnahme erfolgt; im Vordergrund steht indessen der mit dem abgestellten Fahrrad verfolgte gewerbliche Zweck, den Abschluss eines Mietvertrags zu bewirken.“ OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.11.2020 - 11 B 1459/20, Rn. 39.

Gleiches muss auch für E-Scooter gelten, deren vorrangiger Zweck ebenfalls gewerblicher Natur sein dürfte.

Nach §§ 18 Abs. 2, 22 StrWG NRW besteht die Möglichkeit die Sondernutzungs-Erlaubnis mit Auflagen zu verbinden. Als Auflage könnten zum Beispiel Bereiche in der Stadt festgelegt werden, innerhalb derer E-Scooter lediglich in ausgewiesenen Flächen abgestellt werden dürfen. Solche Bereiche und Abstellflächen sollen im Zusammenwirken mit Bürger*innen sowie den Anbieter*innen definiert werden könnte.


Ebenfalls liegt dem Ausschuss folgende Empfehlung des Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus dessen Sitzung vom 02.02.2021 vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten zu Einführung einer Sondernutzungsgebühr für das Abstellen vom E-Scootern im öffentlichen Raum zu prüfen und dem Ausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.
2. Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, inwieweit E-Scooter in bestimmten, vorab definierten Bereichen (bspw. Fußgängerzonen) technisch auf Schrittgeschwindigkeit abgebremst werden können/dürfen.

Begründung
Seit der erstmaligen bundesweiten Zulassung im Jahr 2019 bieten mindestens vier verschiedene Anbieter den Verleih von E-Scootern im öffentlichen Raum an. Anfangs stellten E-Scooter ein neues, innovatives Verkehrsmittel dar, das eine interessante Alternative zu den bisherigen Fortbewegungs-mitteln bildete. Vielfach werden E-Scooter allerdings – wie etwa im Bereich des Phoenix-Sees – auch und vor allem in den Nachtstunden eher als eine Art Vergnügens- und Spaßobjekt genutzt. Im vergangenen Sommer häuften sich die Beschwerden aus der Anwohnerschaft, weil die Wanderwege um den See als „Rennstrecke“ für sehr lärmintensive „E-Scooter-Rennen“ dienten. Im nächsten Sommer ist eine ähnliche Situation zu befürchten.
Darüber hinaus werden E-Scooter – anders als andere Fahrzeuge – nicht an festen Abgabestellen zurückgegeben, sondern stehen oder liegen wahllos verteilt auf Bürgersteigen, Plätzen und an Fahr-bahnrändern. Insbesondere für sehbeein-trächtigte Menschen stellt das eine Gefahrenquelle dar.
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat in seinem Eilverfahren 11 B 1459/20 am 20.11.2020 ent-schieden, dass das Abstellen bzw. Parken von Leihfahrrädern – allein oder überwiegend zu einem anderen Zweck als dem der späteren Wiederinbetrieb-nahme des Fahrzeugs – nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Sondernutzung der Straße darstellt. In einem solchen Fall wird das Fahrzeug zu einer auf die Straße aufgebrachten verkehrsfremden „Sache“, nicht anders als jeder beliebige sonstige körperliche Gegenstand. Derartige Vorgänge fallen bereits aus der Widmung zum Verkehr und damit aus dem einschlägigen Gemeingebrauch heraus, da sie nicht „zum Verkehr“ geschehen (vgl. OVG NRW 11 B 1459/20 Rn. 15, 16 n.w.N.).
Die Erkenntnisse aus diesem gerichtlichen Verfahren könnten gegebenenfalls auf EScooter übertragbar sein. Um ein ungesteuertes weiteres Bereitstellen von E-Scootern durch die verleihenden Anbieter besser steuern und reduzieren zu können, könnte die Einführung einer Sondernutzungsgebühr für das Aufstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum ein probates Mittel darstellen.
Im Dialog mit den E-Scooter-Anbietern wird von diesen immer wieder vorgetragen, so auch beim Bürgerdialog in Hörde, dass die Straßenverkehrsordnung eine automatisierte Drosselung von E-Scootern bislang nicht zulasse, obgleich eine solche technisch möglich sei. Sofern diese Aussage zutrifft, erscheint aus Sicht der CDU-Fraktion eine klare Regelung in der StVO erforderlich, welche die Stadt Dortmund initiativ anstrengen sollte.

AMIG, 02.02.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst zum obigen Antrag der CDU-Fraktion einstimmig/mehrheitlich folgenden Beschluss:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten zu Einführung einer Sondernutzungsgebühr für das Abstellen vom E-Scootern im öffentlichen Raum zu prüfen und dem Ausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.
2. Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, inwieweit E-Scooter in bestimmten, vorab definierten Bereichen (bspw. Fußgängerzonen) technisch auf Schrittgeschwindigkeit abgebremst werden können/dürfen.

Herr Stadtrat Dahmen schlägt vor, den Antrag von AMIG und ABöOAB zusammenzufassen, so dass die Verwaltung hierzu gemeinsam Stellung nehmen könne.

Rm Schultze (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass Ihre Fraktion mit der Vorgehensweise einverstanden sei.

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) gibt ebenfalls an, dass seine Fraktion mit dem Vorschlag einverstanden sei.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zusammen mit dem Auftrag an die Verwaltung aus dem AMIG zu behandeln und hierzu bis zu einer der nächsten Sitzungen eine Stellungnahme vorzulegen.


zu TOP 4.2.6
Verschärfung der Maskenpflicht durch die Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 19878-21)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DieLinke+ an die Verwaltung vor:
die Stadt Dortmund hat die Maskenpflicht in der Dortmunder City und in den Stadteilzentren ausgeweitet trotz sinkender Infektionszahlen in den voran gegangenen Tagen.

So gilt ab Samstag (23.1.) die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen Bereichen der City innerhalb des Wallringes.

Als Begründung wird angeführt man wolle „einer möglichen Ausbreitung der höher infektiösen Virus-Mutationen“ entgegentreten und so dem „Ziel einer Inzidenz von unter 50“ näher kommen.

Ein kurzes Absetzen der Maske, um einen Schluck zu trinken, werde toleriert, der Verzehr von Speisen über einen längeren Zeitraum sei allerdings nicht gestattet. Auch Raucher*innen dürfen ihre Maske für eine Zigarette nicht abnehmen. Wer sich der Maskenpflicht widersetzt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro.

Dazu stellen sich der Fraktion DIE LINKE + nachfolgende Fragen:
1. Wie stellt sich die Stadt die Auswirkungen dieser Verschärfung für alle im Freien arbeitenden Berufsgruppen (mit fehlenden Sozialräumen) vor, die in ihrer Pause etwas essen oder eine Zigarette rauchen möchten?
2. Wie stellt sich die Stadt die Auswirkungen für Wohnungslose vor, deren Lebensmittelpunkt aus naheliegenden Gründen (wie Almosen zu erbetteln) innerhalb des Wallrings liegt?
3. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen sind für Geschäfte zu erwarten, die Getränke und Essen zum mitnehmen anbieten?
4. Wer ist an der Entscheidung beteiligt gewesen?
5. Unter welchen Umständen ist eine Rücknahme der Verschärfung vor dem 14.2. denkbar?
Rm Zweier (Die Linke+) erläutert den Antrag der Fraktion. Man sei der Meinung, die Maßnahme habe was von „mit Kanonen auf Spatzen schießen“. Hier wurden möglichweise zwei Personenkreise nicht betrachtet. Zum einen die Obdachlosen und zum anderen die Berufstätigen innerhalb des Walls. Dies seien Detailfragen, welche es zu klären gelte. Darüber hinaus möchte man gerne wissen, welche Alternativen es anstelle der Verschärfung der Maskenpflicht gegeben hätte. Man Wünsche sich, dass die Verwaltung im Rahmen der nächsten Coronaschutzverordnung prüfe welche Alternativmaßnahmen möglich seien. Auch eine Empfehlung aus dem Ausschuss heraus sei wünschenswert.

Herr Stadtrat Dahmen erläutert, dass hier das Thema öffentliche Sicherheit im Vordergrund stehe. Man wisse, dass die getroffenen Maßnahmen nicht bei jedem auf Verständnis stoßen. Damit müsse man leben. Auffallend sei, dass eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum in vielen Kommunen zu einer Reduzierung der Infektionszahlen beigetragen habe. Man habe beobachtet, dass Kommunen welche bereits früher eine weitergehende Maskenpflicht angeordnet hatten deutlich schneller in den Infektionszahlen gesunken seien. In Dortmund habe man versucht, diese so zu gestalten, dass man der Pandemie Herr werde und dabei die Bereiche der Maskenpflicht nachvollziehbar halte. Bereits seit Ende Oktober habe man in allen Fußgängerzonen der Stadteilnebenzentren eine Maskenpflicht, ebenso wie auf dem Hellweg und dem Brückstraßenviertel. Hier stand man in dem Widerspruch, dass man in den Stadtteilnebenzentren bereits eine Maskenpflicht in den Fußgängerzonen hatte, jedoch nicht in einem Großteil der Fußgängerzonen in der Innenstadt. Dies habe man entsprechende korrigiert. Schwierig sei es tatsächlich einen vernünftig abgegrenzten Bereich zu schaffen. In der Innenstadt biete sich jedoch der Wallring als solche an. Vorrangiges Thema sei der Infektionsschutz. Bei Obdachlosen sei festzuhalten, dass es für diese Personengruppe stadtweit genügend Ausweichmöglichkeiten gebe. Man werde auf Basis der nächsten Coronschutzverordnung entscheiden wie es mit der Maskenpflicht weitergehe. Hier seien auch Abstimmungsprozesse mit dem Land nötig. Es gehe auch um die Frage wo eine Maskenpflicht dauerhaft Sinn mache. Zu beobachten sei jedenfalls, dass im Dezember deutlich mehr Maskenverstöße festgestellt worden seien als im Januar. Die Akzeptanz zum Tragen einer Maske im öffentlichen Raum sei somit deutlich größer geworden.
Zu erwähnen sei auch, dass das Land der Stadt 260.000 Masken für Einkommensschwache Personen zur Verfügung gestellt habe, welche auch in den nächsten Wochen entsprechend verteilt würden.

Rm Reinbold (FDP-Fraktion) gibt an, dass das Kernproblem eine fehlende klare Regelung sei. Problematisch sei, dass die Menschen beim Thema Essen in relativ großen Mengen zusammen stünden. Hier stelle sich tatsächlich die Frage wo man die Grenze setze. Schwierig sei, dass die Maskenpflicht bereits seit Ende Oktober bestehe, jedoch die Ausweitung auf den Gesamten Bereich innerhalb des Wallrings erst hinten dran erfolgt sei. Dies sei der Punkt, der von den Menschen nicht verstanden werde. Schnittstellen zu Obdachlosen oder Beschäftigten etc. innerhalb des Wallbereichs seien unumgänglich. Kern des Problems sei auch oft, dass man Abstand halten könnte, dies aber nicht tue.

Rm Zweier erfragt welche Möglichkeiten der Verschärfung noch vorhanden gewesen wären. Man zweifle hier die Rechtssicherheit insoweit an, dass man in der Stadt nichts essen und trinken dürfe. Mit der Verschärfung der Maskenpflicht sei auch die Not der Gastronomie im Innenstadt Bereich verschärft worden. Auf die dazu vorangegangene Diskussion werde verwiesen. Man sehe hier nicht die Problematik das Abstände nicht eingehalten werden könnte wie dies von der FDP-Fraktion angeführt werde. Man appelliere daher vorhanden Spielräume auch entsprechend zu nutzen und zu überdenken ob man wirklich alles ausnutzen müsse, was die Coronaschutzverordnung hergebe.

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) erläutert, dass man den Ausführungen des Rm Dr. Reinbold folgen könne. Man glaube aber, dass noch nicht die Zeit gekommen sei Ausnahmen zu machen.

Rm Karadas (SPD-Fraktion), welcher selbst Gastronom ist, erklärt, dass die Gastronomie sowohl von der Verwaltung als auch durch den Oberbürgermeister sehr viel Unterstützung erhalte. Problematisch sei, dass die durch den Bund versprochen Hilfen nicht ankämen. Überdenke könne man die 50-Meter Regelung.

Herr Stadtrat Dahmen gibt an, dass man regelmäßig die entsprechenden Prozesse überprüfe. Zum Ende des ersten Lockdowns habe man sehr darauf geschaut, welche Ausnahmen man zur Regel machen könne. Solch ein Vorgehen mache die Administrierarbeit jedoch schwieriger. Ziel der Maßnahme sei die Unterschreitung der Inzidenz von 50. Man müsse aber auch damit rechnen, dass auch Virusmutationen die Stadt erreichten. Hier gelte es jetzt schon auf eine gute Ausgangsbasis, also eine niedrige Inzidenz, zu kommen. Ziel sei es daher, entsprechende Maßnahme vorzunehmen um eine weiteres Ausbreiten der Pandemie zu vermeiden. Dazu gehöre es auch, bereits getroffene Regelungen auf Angemessenheit zu überprüfen. Erfreulich sei, dass bereits über 8.000 Menschen in der Stadt einmal und über 6.000 Menschen in der Stadt zweimal geimpft worden seien. Man sei somit auf einem weg, auf dem es sukzessive besser werden.

Frau Siekmann (32/FBL) erläutert, dass das Einnehmen einer Mahlzeit oder Rauchen in Bereichen der Maskenpflicht auf Privatflächen durchaus möglich sei. Hier seien beispielsweise etwas zurückliegende Eingangsbereiche, der Bereich des Haupteingangs des Kaufhofgebäudes oder der Bereich einer privat betriebenen Wurstbude, welche auf Kirchengelände stehe. Es zeige sich, dass insbesondere beim Rauchen vergessen werde, dass man sich automatisch immer näher komme und den Abstand von 1,5 Metern nicht mehr einhalte. Dies sei menschlich. Man beobachte, dass die Disziplin generell nachlasse, weil man es z.B. vergesse.

Herr Dsicheu Djine (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, seitens der Verwaltung mehr Informationen für Bürger*Innen herauszugeben, um die Akzeptanz für die getroffenen Maßnahmen zu erhöhen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung am 16.03.2021 um schriftliche Stellungnahme.






zu TOP 4.2.7
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gegen Tiere
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 19871-21)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AFD-Fraktion an die Verwaltung vor:
jüngst erreichte der Hundewelpe Sweety traurige Bekanntheit, der von den Kindern seiner Halter als Fussball missbraucht worden war. Sweety erlitt durch das Martyrium schwere Körperschäden.
Einem Bericht der Ruhr Nachrichten zufolge soll die ehemaliger Derner Halterfamilie wieder im Besitz eines Hundes sein.
In § 1 S. 2 Tierschutzgesetz heisst es: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“

Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:

- Wurde im Fall des Hundewelpen Sweety ein Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafermittlungsverfahren gegen die Halter eingeleitet? Wenn nein, warum nicht?
- Wurde gegen die Halter des Hundewelpens ein Tierhalteverbot ausgesprochen? Wenn nein, warum nicht?
- Wie viele Tierhalteverbote wurden im Zeitraum 2017- 2020 durch die Stadt ausgesprochen?
- Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden im obigen Zeitraum durch die Stadt veranlasst?
- In wie vielen Fällen kam es zum Erlass eines Bußgeldbescheides?
- Ist eine Verschärfung der Situation für Tiere aufgrund des anhaltenden Lockdowns feststellbar?

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Frage 1:
Der Fall des Hundewelpen "Sweety" wurde durch die Polizei bei der Staatsanwaltschaft Dort-mund zur Anzeige gebracht.

Frage 2:
Das Verfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
Die tierschutzrechtlichen Maßnahmen hängen u.a. auch vom Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ab, so dass bisher kein Tierhalteverbot ausgesprochen werden konnte. Bei einer Kontrolle vor Ort wurde keine weitere oder erneute Tierhaltung festgestellt.

Frage 3:
Durch das Ordnungsamt wurde in den Jahren 2017-2020 die folgende Anzahl an Tierhalteverboten ausgesprochen:
2017: 6
2018: 2
2019: 1
2020: 7

Frage 4:
Durch das Ordnungsamt wurde in dem betreffenden Zeitraum die folgende Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet:
2017: 27
2018: 20
2019: 11
2020: 18



Frage 5:
Im Zeitraum 2017 bis 2020 ging bei der Bußgeldstelle die folgende Anzahl an Anzeigen ein:
2017: 47
2018: 26
2019: 16
2020: 21

Diese führten zum Erlass der folgenden Anzahl von Bußgeldbescheiden:
2017: 17
2018: 22
2019: 6
2020: 17

Die Differenz der Zahlen zwischen Anzeigen und Bußgeldbescheiden resultiert daraus, dass nicht alle Anzeigen auch zum Erlass eines Bußgeldbescheides führen. Insbesondere Privat-anzeigen, die über die Staatsanwaltschaft, die zuvor das Vorliegen einer Straftat verneint hat, eingehen, führen häufig zur Einstellung des Verfahrens, wenn die Tatperson nicht ermittelt werden kann (Anzeige gegen "Unbekannt") oder eine Ordnungswidrigkeit nach Überprüfung durch 32/2-Vet nicht festgestellt oder nicht nachgewiesen werden kann.

Frage 6:
Ein konkreter Zusammenhang zwischen Lockdown und der Anzahl oder der Schwere der Tierschutzfälle ist nicht feststellbar.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) gibt an, dass es sich bei den Fragen 1 und 2 um Fragen zu laufenden Verfahren handelt. Man hätte daher im Rahmen der Sitzung auf Nichtbefassung plädiert. Die Verwaltung werde daher gebeten, in Zukunft darauf zu achten, dass der Ausschuss sich zunächst eine Meinung zu Anfragen bilden möchte.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Anfrage der AFD-Fraktion sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.2.8
Auflagen der Feuerwehr für Großveranstaltungen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 19885-21)

Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.


4.3 Überweisungen anderer Gremien




zu TOP 4.3.1
Gleichbehandlung bei der Berechnung der Sondernutzungsgebühren bei der Marktbeschickung
Überweisung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 27.01.2021
(Drucksache Nr.: 19705-21)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus dessen öffentlicher Sitzung vom 27.01.2021 vor:

Dem Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

„Marktflächen, die im Rahmen der Marktbeschickung als Gastronomiefläche genutzt werden,
sind analog zu den Sondernutzungsflächen der Gastronomie und des Einzelhandels
zu behandeln. Die zurzeit nicht gastronomisch genutzten Sondernutzungsflächen sollten
also auch im Fall der Marktbeschickung von der Gebühr befreit werden und zwar bereits
für das Jahr 2020 rückwirkend.

Begründung:
Die bisherigen Fördermaßnahmen der Stadt aufgrund der Pandemie zur Unterstützung
der Gastronomie und des Einzelhandels, hier konkret der Verzicht auf Sondernutzungsgebühren,
sind sachdienlich und zu befürworten. Daher ist diese Maßnahme ebenfalls auf
die Marktbeschickung auszuweiten und die entstandene Ungleichbehandlung zu beenden.
Auch in dieser Branche ist Unterstützung in der Krise notwendig, da auf dem Markt die
Anzahl der Sitzplätze durch die Regelungen zur Pandemie stark eingegrenzt bis ganz ein-
gestellt wurden. Wie beispielsweise bei der Gastronomie kommen neben den geringeren
Einnahmen aus Bewirtung auch auf die Marktbeschicker Mehrkosten, so z.B. für die Anschaffung von Sitzgelegenheiten statt Stehtischen, hinzu.“

Rm Schlienkamp stellt dar, dass die SPD-Fraktion eine Ungleichbehandlung zwischen der Sondernutzung im Bereich der Außengastronomie und den Marktbeschickern sieht und bittet um Zustimmung zu dem Antrag.

Rm Reppin bittet darum, den Antrag in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu überweisen, da dort die Zuständigkeit für die Märkte liege, auch wenn man der Sache aus wirtschaftlicher Sicht durchaus zustimmen könne.

Rm Stackelbeck betont, dass man dem Antrag inhaltlich zustimmen könne, sieht aber auch den ABöAB in der Zuständigkeit.

Rm Karacakurtoglu bewertet den Antrag ebenfalls positiv, auch wenn die verwandte Begrifflichkeit nicht ganz korrekt sei.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung überweist den Antrag der SPD-Fraktion in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden mit der Empfehlung, diesem Antrag zu entsprechen.

Hierzu liegt dem Ausschuss folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Bitte um Stellungnahme an die Verwaltung vor:

unter der Drucksachen-Nummer 17847-20-E1 hatte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Sitzung des Ausschusses am 16. Juni 2020 einen Antrag zum Gastronomie-Konzept unter Corona gestellt. Hintergrund des Antrags war die Vorlage der Verwaltung zum Erlass von Sondernutzungsgebühren für Betriebe mit Außengastronomie. Im Antrag unserer Fraktion hieß es unter Punkt 3:

„Die Verwaltung wird gebeten, auch für Betreiber*innen von Imbissständen auf den Wochenmärkten ähnliche temporäre Regelungen zu erlassen wie für die Gastronomiebetriebe“.

Der GRÜNE Antrag hatte die Intention, auch den Markthändler*innen Gebühren für Flächen zu erlassen, die sie und ihre Kunden aufgrund der Corona-Beschränkungen nicht nutzen können. Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 16.6.2020 diesem Antrag einstimmig zugestimmt.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung unter dem o.g. Punkt in der Sitzung des Ausschusses um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wann und wie ist der damalige Beschluss des Ausschusses umgesetzt worden?

2. Wenn er bisher nicht umgesetzt wurde, warum nicht?

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) erklärt, dass man sich bereits vor der Kommunalwahl mit der Frage die im AWBEWF gestellt worden sei beschäftigt habe. Dies sei im AWBEWF möglicherweise aufgrund der neuen Zusammensetzung der Ausschüsse nicht bekannt gewesen. In der Sache sei man sich einig, dass diejenigen, welche die Märkte nutzten, bezüglich der Gebühren eine Gleichbehandlung mit denjenigen erhalten, welche Gastronomie betrieben. Man habe wahrgenommen, dass die gastronomische Nutzung auch auf dem Wochenmarkt sehr eingeschränkt sei. Eine rückwirkende Betrachtung benötige man hier jedoch insgesamt gesehen nicht. Man empfehle in Zukunft eine Änderung der Vorgehensweise im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der Wochenmärkte.

Frau Siekmann (32/FBL) erklärt, dass man bereits im Jahr 2020 quadratmetergenau abgerechnet habe. So mussten Marktflächen welche durch die Marktgastronomie nicht genutzt wurden auch nicht bezahlt werden. Dies sei im Zeitraum vom 22.03. bis zum 10.05. und ab dem 02.11.2020 bis zum Ende des Jahres so vorgenommen worden. Dabei handelte es sich um die Zeiten in denen keine Außengastronomie möglich war. Würde man nunmehr rückwirkend auf das Jahr 2020 betrachtet auch auf die anderen erhobenen Gebühren verzichten, gebe es eine Ungleichbehandlung. Hier müsse man sich auch an das kommunale Gebührenrecht halten. Man warte derzeit auf eine Rückmeldung der Wirtschaftsförderung zum Attraktivitätskonzept der Wochenmärkte. Festzuhalten sei, dass tatsächlich nicht genutzte Flächen auch nicht abgerechnet wurden. Man sei bei den Märkten auch so weit gegangen, dass Tages und Stammhändler, welche keine Waren für das tägliche Leben anbieten, nicht zugelassen habe. Es seien tatsächlich nur Stammhändler aus dem Lebensmittelbereich zugelassen worden. Man müsse auch darauf achten, dass eine Bevorteilung zu Lasten anderer passiere.

Herr Stadtrat Dahmen ergänzt, dass die Schwierigkeit bei den Wochenmärkten sei Aufwand auf der einen und Ertrag auf der anderen Seite zu decken. Bei der Außengastronomie sei es so, dass man den Gastronomen öffentliche Flächen gegen Gebühr zur Verfügung stelle. Bei den Märkten hingegen, sei man selber Veranstalter und halte die dafür nötige Infrastruktur vor. Hier müssten daher die erhobenen Gebühren differenziert betrachtet werden. Problematisch bei den Marktgebühren sei, dass diese jährlich angepasst werden müssten. Letztendlich sei man an das KAG gebunden. Märkte seien ein wichtiges Stück der Stadtmöblierung. Es gehe darum die Attraktivität der Innenstadt zu stärken. Man müsse Märkte als Teil der Stadtentwicklung sehen.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) erklärt, dass man nach Rücksprache mit der Fraktion den Antrag der SPD-Fraktion zurücknehme.

Rm Dsicheu Djine (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert, dass man es begrüße, dass der Antrag der SPD-Fraktion zurückgezogen wurde. Man wisse, dass in der Verwaltung noch viel in der Umsetzung sei. Zu gegebener Zeit bitte man daher um einen Sachstandsbericht.

Herr Stadtrat Dahmen erläutert nochmals, dass man hier zunächst das Attraktivitätskonzept der Wirtschaftsförderung abwarte. Man verspreche sich hiervon, dass die Märkte völlig anders aufgestellt würden. Man brauche einen schönen und modernen Markt, welcher zur Attraktivität des jeweiligen Bereichs beiträgt. Seit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe man die Marktgebühren, wie bereits erwähnt, nur für die tatsächlich genutzten Flächen erhoben.

Die stellv. Vorsitzende Rm Noltemeyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fasst zusammen, dass man in der Stoßrichtung mehrheitlich einer Meinung sei und es wichtig sei, dass das neue Marktkonzept komme.


5. Vorlagen und Berichte der Verwaltung

5.1 Ordnungsamt

zu TOP 5.1.1
Parkraumkonzept PHOENIX See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18751-20)

Der Ausschuss für Bürgerdienste öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende aus der Sitzung vom 15.12.2020 geschobene Empfehlung an den Rat der Stadt durch die Verwaltung vor:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt
1. die Umsetzung des Parkraumkonzeptes PHOENIX See und die zeitgleiche Einführung der Bewohnerparkzone „Weingartenstraße“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen i.H.v. 98.000,00 €.
2. eine zusätzliche 0,18 vzv. Planstelle im Rechtsamt (E9b TVöD).
3. vier zusätzliche Planstellen im Ordnungsamt (E6 TVÖD zzgl. Sachkosten).

Hierzu lag dem Ausschuss ebenfalls in der oben genannten Sitzung folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vor:
Nach eingehender Diskussion sprachen sich große Teile der Bezirksvertretung Hörde dafür aus, den Tagesordnungspunkt Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18751-20)zu schieben und in der Zwischenzeit noch Gespräche mit der Anwohnerschaft und der Verwaltung zu führen.

Es wurde der Antrag gestellt, am heutigen Tag doch über die Vorlage abzustimmen.

Abstimmungsergebnis:
mit 6 Ja-Stimmen (Grüne, SPD),
1 Enthaltung und
10 Gegenstimmen abgelehnt

Die Vorlage wird in die kommende Sitzung am 26.01.2021 geschoben.
Hierzu liegt des Weiteren folgende Empfehlung aus dem AKUSW vom 03.02.2021 vor:
Da die o.a. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde inzwischen auf den 23.02.2021 vertagt wurde, schiebt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Angelegenheit in seine nächste Sitzung am 17.03.2021, damit das Votum der Bezirksvertretung Hörde noch in die Beratung einfließen kann.

Frau Siekmann (32/FBL) weist darauf hin, dass Herr Stadtrat Wilde zum Thema Anwohnerparken eine schriftliche Stellungnahme im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün abgegeben habe.

Da die Sitzung der Bezirksvertretung Hörde auf den 23.02.2021 verschoben wurde, schiebt der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden die Vorlage in seine nächste Sitzung am 16.03.2020.

Die Stellungnahme des Herrn Stadtrat Wilde wurde Ihnen im Nachgang der Sitzung über die jeweiligen Fraktionen zugeleitet.


5.2 Bürgerdienste

---unbesetzt---


5.3 Feuerwehr

zu TOP 5.3.1
Kinderfeuerwehr Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19373-20)

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) erklärt, dass mit der Einführung der Kinderfeuerwehr ein wichtiger Beitrag für die Nachwuchsförderung der Feuerwehr geleistet wurde. Man halte es für ein sehr gutes Konzept.

Rm Schmidt (SPD-Fraktion) schließt sich den Ausführungen von RM Wallrabe an. Die Kinderfeuerwehr sei ein gutes und erfolgreiches Modell. Leider seien jedoch viele Wachen der freiwilligen Feuerwehr baulich nicht in der Lage Kinder aufzunehmen. Man habe das Gefühl, dass Verwaltung und Rat die freiwillige Feuerwehr eine ganze Zeit lang vergessen habe. Hier müsse schnell eine Lösung gefunden werden.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Bericht zum Projekt „Einführung einer Kinderfeuerwehr bei der Feuerwehr Dortmund“ zur Kenntnis.

5.4 Rechtsamt

---unbesetzt---

5.5 andere Fachbereiche

zu TOP 5.5.1
Sachstandsbericht zum Dortmunder Modell der Anerkennungskultur
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19678-21)

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) erklärt, dass hier noch Ausbaupotenzial bestehe, man aber auch einem guten Weg sei. Der Förderfond sei erhöht und sogar leicht überzeichnet worden. Hier werde man in Zukunft darauf achten ob nachgesteuert werden müsse. Es müsse weiter Werbung für das Thema betrieben werden. Das Ehrenamt sei sehr wichtig für den Fortbestand der Gesellschaftskultur der Stadt. Man danke daher allen Ehrenamtlichen für ihr Engagement.

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) gibt an, dass die Ehrenamtskarte ein „Baby“ der Vorsitzenden des ABöAB der letzten Legislaturperiode gewesen sei. Man danke daher für den Bericht.

Die stellv. Vorsitzende Rm Noltemeyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) betont, wie wichtig die Anerkennung des Ehrenamtes sei. Klare Vorteile seien in diesem Zusammenhang wichtig. Man müsse daher stetig daran arbeiten dieses Vergünstigungsangebot auszubauen.

Rm Dsicheu Djine (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass man den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nehme. Zu erwähnen sei, dass 70 Ehrenamtskarten ausgegeben wurden. Hier sei es interessant zu wissen, ob mehr als die ausgegeben Ehrenamtskarten beantragt worden seien und wenn ja, warum diese abgelehnt wurde. Auch bezüglich der Summe der gewährten Ermäßigungen sei interessant. Im Bereich der Fortbildung wünsche man sich ein Ausbau des Angebots.

Die stellv. Vorsitzende fasst nochmal zusammen, dass hier mehr Werbung gemacht werden müsse. Auch einer Übersicht, aus welchen Bereichen die entsprechenden Vereine kämen, könnte helfen zu sehen welche Bereich noch nicht angesprochen seien und hier entsprechend nachsteuern.

Rm Wallrabe erklärt, dass man sich den bisherigen Ausführungen anschließe. Die Wertschätzung sollte nicht nur spürbar, sondern auch bedeutend sein.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Sachstandsbericht zur Umsetzung des Dortmunder Modells zur Förderung der Anerkennungskultur zur Kenntnis.


6. Mitteilungen aus dem Vorsitz

Die stellv. Vorsitzende Rm Noltemeyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass die voraussichtlich die letzte Sitzungsleitung im ABöOAB sein werde, da ein neuer Vorsitz im Rat verabschiedet werde.








Rm Noltemeyer Rm Diwisch Berg
Stellv. Vorsitzende Ratsmitglied Geschäftsführer