Niederschrift

über die 4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit


am 26.02.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 17:20 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Michael Taranczewski (SPD)


Rm Ulrich Langhorst (B`90/Die Grünen)
Rm Sayize Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
sB Meral Bayezit-Winner (SPD)
Rm Benjamin Beckmann (B’90/Die Grünen)
Rm Emmanouil Daskalakis (CDU)
Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm Rosemarie Liedschulte (CDU) i.V. für sB Gerd Fallsehr (CDU)
Rm Justine Grollmann (CDU)
sB Beate Herweg (FDP/Bürgerliste)
Rm Hans-Peter Hoffmann (SPD)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Edeltraud Kleinhans (SPD)
Rm Axel Kunstmann (B’90/Die Grünen)
sB Nancy Ann Ritschl (Die Linke)
Rm Andreas Wittkamp (SPD) i.V. für Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Adolf Heinrich Weintz (CDU)
Rm Renate Weyer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Elisabeth Brand (Seniorenbeirat)


Rolf Steltzer (Behindertenpolitisches Netzwerk)


3. Beratende Mitglieder:

Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Frank Neukirchen-Füsers (Jobcenter Dortmund)
Gunther Niermann (DPWV)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Manfred von Kölln i.V. für Georg Rupa (Caritas-Verband)
Albert Schauerte (VdK)
Klaus-Dieter Skubich (SoVD)

4. Verwaltung:

Stadträtin Birgit Zoerner


Jörg Dannenberg
Dr. Annette Düsterhaus
Magdalena Plätz
Martina Raddatz-Nowack
Johannes Roeren
Klaus-Dieter Rohe
Manfred Stankewitz
Jörg Süshardt


5. Gäste:

Katja Bakarinow-Busse (Unabhängige Patientenberatungsstelle)



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit,
am 26.02.2013, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 22.01.2013

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Unabhängige Patientenberatungsstelle - Vorstellung der Einrichtung
Präsentation
BE: Katja Bakarinow-Busse

2.2 Die Gesundheit der Schulanfänger und Schulanfängerinnen in Dortmund - Daten der Schuleingangsuntersuchung 2008-2011, Soziale Faktoren und Gesundheit -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08681-12)

2.3.a Bewertung der Fläche "Im Erlensundern" als Forensikstandort
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09034-13)

2.3.b Forensikstandort an der Dortmunder Stadtgrenze
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08780-13-E2)

2.4 Sachstandsbericht "Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08937-13)

3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

3.1 Jobcenter Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08624-12-E1)

4. Angelegenheiten des Sozialamtes

4.1 Schuldnerberatung nach § 16a Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II- Grundsicherung für Arbeitsuchende)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09085-13)

4.2 ÖPNV-Begleitservice
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08291-12-E2)

5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

5.1 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die zentrale Durchführung der Kenntnisüberprüfungen von Heilpraktikeranwärterinnen und Heilpraktikeranwärtern und über die zentrale Erteilung von Erlaubnissen zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07026-12)

6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

7. Anträge / Anfragen

7.1 Wohntraining
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09114-13)

7.2 Behindertenfahrdienst
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09115-13)


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden – Herrn Taranczewski (SPD) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlussfähig ist.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Daskalakis (CDU) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 22.01.2013

Die Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 22.01.2013 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Unabhängige Patientenberatungsstelle - Vorstellung der Einrichtung
Präsentation

Frau Bakarinow-Busse (Unabhängige Patientenberatungsstelle) stellt die Einrichtung mit einer PP-Präsentation vor. Die gezeigten Folien werden der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

Herr Daskalakis (CDU) dankt für den Bericht und bittet gleichzeitig um praktische Beispiele über das, was die Patienten fragen. Einerseits erscheine ihm der Umfang der Leistung der Unabhängigen Patientenberatungsstelle notwendig und interessant, andererseits finde er die erbrachten Leistungen ein wenig undefinierbar, denn er habe Diverses gehört, bei dem er nicht auf Anhieb wüsste, wie die Unabhängige Patientenberatungsstelle den Patienten behilflich sein könnte. Wenn jemandem die Einnahme von 10 verschiedenen Medikamenten suspekt erscheine, könne man doch ein gewisses Vertrauen zum Hausarzt voraussetzen und dieses mit ihm besprechen. Und wenn der Arzt eine IGeL-Leistung empfohlen habe, könne man sicher darüber diskutieren, aber Umfang und Art, wie diese Leistung angeboten werde, seien dadurch auch nicht hundertprozentig geklärt. Und wenn eine Krankenkasse sich weigere, eine Leistung zu bezahlen, frage er sich, wie eine unabhängige Stelle da behilflich sein könne.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD) ruft in Erinnerung, dass sich 68% der Beschwerden gegen niedergelassene Ärzte und Therapeuten richteten.

Frau Altundal-Köse (B’90/Die Grünen) dankt für die vielen hilfreichen Informationen zur Unabhängigen Patientenberatungsstelle. Bezüglich der Beratungsergebnisse interessiere sie, ob es auch positive Rückmeldungen gebe, und schließlich möchte sie wissen, für wen und wie das zugänglich sei.

Frau Weyer (SPD) interessiert im Zusammenhang mit der muttersprachlichen Beratung in Russisch und Türkisch, ob andere Nationalitäten nicht beraten werden können.

Frau Bakarinow-Busse (Unabhängige Patientenberatungsstelle) verdeutlicht, dass die Beratungsstelle Grundinformationen vermittle und eine Wegweiserfunktion ausübe. Hinter der Förderung der unabhängigen Patientenberatung stecke die Idee, Patienten zur dritten Kraft im Gesundheitswesen zu machen, zu einer weiteren Säule, die selbstbestimmt mit dem Arzt oder dem behandelnden Krankenhaus über Behandlungsverläufe, Heil- und Hilfsmittel, Rehabilitation und notwendige Maßnahmen sprechen und entscheiden könne. Das sei die Prämisse, unter der gearbeitet würde. Zu dem Beispiel mit den Arzneimitteln sei zu sagen, dass ärztliche Diagnosen selbstverständlich nicht in Frage gestellt oder verändert würden. Man würde eine solche Liste mit Medikamenten an die Fachstelle für Arzneimittelberatung weiterleiten, die an der Universität Dresden einen Arbeitsschwerpunkt mit Pharmakologen und Medizinern bildete. Auch die leistete nichts anderes als Aufklärung, d.h. sie qualifiziere eine solche Liste mit Informationen, die der Patient zu seinem Arzt mitnehmen und Fragen stellen könne. Als Beispiel nenne sie eine 82jährige Dame, die fünf verschiedene blutdrucksenkende Mittel nehme und sich seitdem unwohl fühle. Mit den Informationen der Arzneimittelstelle über mögliche Nebenwirkungen und Risiken könne sie ihren behandelnden Arzt fragen, warum er all diese Präparate verschrieben habe und welchen Therapieerfolg er sich davon verspreche. Ziel einer solchen Beratung sei, die Zusammenarbeit zwischen Patient und Arzt zu stärken, denn es gebe genug Studien, die belegten, dass Patienten die nicht einsähen, warum sie bestimmte Medikamente nehmen sollten, diese ungeöffnet in den Papierkorb werfen würden. Die finanziellen Verluste dadurch seien immens. Ihre Aufgabe sei es daher, Patienten durch Information dahin zu bringen, dass sie mit ihrem Arzt sprechen könnten, vielleicht auf Augenhöhe, aber doch zumindest gut informiert. Die muttersprachliche Beratung sei ein gesondertes Modellprojekt, das aus Extramitteln der privaten Krankenkassen finanziert werde. Wegen der begrenzten Mittel könne das zunächst einmal nur in diesen beiden Sprachen durchgeführt werden, und auch das nur mit sehr reduzierten Möglichkeiten. Mit 5 halben Stellen bundesweit könne man leider nicht allzu viel bewirken. Beraten werde grundsätzlich jeder, der in der Lage sei, sich in der deutschen Sprache zu verständigen. Anderenfalls würde nach Möglichkeiten gesucht, mit Dolmetschern zu arbeiten. Es gebe auch Informationen in leichter Sprache. Die Frage nach dem Bekanntheitsgrad der Einrichtung könne sie nicht wirklich beantworten. Man stehe regelmäßig in der Zeitung, dazu gebe es weitere Pressemeldungen, sodass insgesamt in Dortmund rund einmal wöchentlich in der Zeitung über die Arbeit berichtet werde. Größere Aktionen liefen bundesweit, man sei im Internet vertreten und Flyer lägen aus. Sie selbst bemühe sich zudem, die Patientenberatung auf vielen Veranstaltungen vorzustellen. Mehr könne man angesichts der begrenzten Mittel nicht tun.

Frau Grollmann (CDU) erfasst die Beratungsleistung immer noch nicht in Gänze und bittet um Aufklärung. Sie gehe davon aus, dass sich jeder einen Arzt seines Vertrauens aussuche, und wenn dieser dann fünf oder zehn verschiedene Blutdruckmittel verschreibe, dann diskutiere man doch zunächst einmal mit ihm. Bei der Beratung zu rechtlichen Themen und zur Einsichtnahme von Krankenunterlagen bei stationärer Behandlung seien auch depressive Patienten, an Burnout oder psychisch Erkrankte erwähnt worden. Sie könne sich vorstellen, dass diese Patienten mental oft nicht so stark seien, sich allein in die Klinik zu begeben. Da fehle ihr die Begleitung und Vernetzung

Herr Hoffmann (SPD) weiß aus eigener Erfahrung, dass vom Hausarzt verschriebene Medikamente bei stationären Aufenthalten oft durch andere ersetzt würden, und wenn man danach zum Hausarzt ginge, verschreibe der die gleichen wie vor dem Krankenhausaufenthalt. Ein bisschen seltsam finde er das schon, deshalb würde ihn interessieren, ob das ein Einzelfall sei.

Frau Bakarinow-Busse (Unabhängige Patientenberatungsstelle) informiert, dass die persönliche Begleitung nicht gestattet sei, d.h. die Verwendung der begrenzten Mittel sei durch strenge Regularien in einem Vertrag geregelt. Gleichwohl könne sie, wenn jemand allein nicht mehr zurechtkomme, Hilfestellungen anbieten: es gebe Musterschreiben zu den verschiedenen Themen und darüber hinaus auch die Möglichkeit, mit Hilfe des juristischen Kompetenzfeldes individuelle Schreiben aufzusetzen. Aber es gebe eben auch ein umfangreiches Vertragsregelwerk, in dem alle Aufgaben und Pflichten festgelegt seien, und manches sei danach, sehr zu ihrem Bedauern, ausgeschlossen, z.B. die persönliche Begleitung zu Leistungserbringern oder Kostenträgern. Die geschilderten Probleme bei der Verzahnung von ambulanter und stationärer Behandlung würden oft vorgetragen und landeten dann regelmäßig auch beim Patientenbeauftragten. Sie habe nur einen kleinen Auszug aus der Statistik dargestellt, der Bericht sei viel umfangreicher und gehe auch auf Detailfragen ein. Derartige Beschwerden werden bei der UPB unter Problemlagen im Gesundheitssystem dokumentiert und als Schnittstellenproblematik weitergegeben.

Herr Daskalakis (CDU) betont im Zusammenhang mit der hier mehrfach erwähnten Gabe von zahlreichen blutdrucksenkenden Medikamenten gleichzeitig, dass „Ärzte so blöd nun auch nicht“ seien. Es gebe eben auch sogenannte maligne Hochdruckpatienten, die evtl. fünf verschiedene Substanzen parallel einnehmen müssten. Und dann dürften auch die vielen Menschen nicht vergessen werden, die leider zeitgleich mehrere Ärzte besuchten und deshalb diverse Medikamente bekämen, was sie natürlich der Beratungsstelle nicht unbedingt mitteilten.

Herr Skubich (SoVD) ist über die Kommentare bestürzt, die nach der Vorstellung der Beratungsstelle abgegeben worden seien. Dies bestätige ihm einmal mehr, wie weit Politik inzwischen vom Bürger entfernt sei. Auch der Sozialverband Deutschland habe vor ca. 10 Jahren in Magdeburg, Berlin und Hannover Patientenberatung angeboten. Er könne feststellen, dass die hier genannten Zahlen mit seinen übereinstimmten, vielleicht mit einer Abweichung in manchen Bereichen von 5%. Der Sozialverband hatte leider nicht das Geld, die Dinge weiterzuführen, und daher sei er dankbar und glücklich, dass das mit der Unabhängigen Patientenberatung jetzt im Sinne der Menschen weitergehe. Es gebe viele Bürgerinnen und Bürger, die ein Riesenproblem damit hätten, offen mit ihrem Arzt zu sprechen. Daher brauchten sie dringend Hilfe und Beratung. Er appelliere an die Politik, mit mehr Ernst an solche Themen heranzugehen, denn das, was er hier und heute dazu gehört habe, lasse sehr zu wünschen übrig.

Frau Altundal-Köse (B’90/Die Grünen) möchte sich dem Vorredner anschließen, auch sie finde es nicht lustig, wenn man eine Beratungsstelle, die sich in der Regelförderung befinde, in den Kommentaren derart ins Lächerliche ziehe, sich an einem einzigen Beispiel so aufhänge und dies bis in letzte Detail betreibe. Die Unabhängige Patientenberatungsstelle sei ein komplexes Gebilde mit mannigfachen Angeboten, und in dem Sinne sollte sie auch wahrgenommen werden.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD) bittet, die Schärfe aus der Diskussion zu nehmen. Wenn ein Mediziner hier im Ausschuss das anders sähe und das auch ausführte, dann müsse das gestattet sein. Das impliziere ja nicht, dass dieser Recht habe, aber er dürfe ja wohl seine Meinung frei äußern. Und dass es dann mit den blutdrucksenkenden Mitteln ein bisschen ausuferte, sei zwar Geschmacksache, aber sicher keine Diffamierung des Gastes gewesen.

Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) weist darauf hin, dass Frau Bakarinow-Busse auch schon die Gelegenheit hatte, die Beratungsstelle in der Gesundheitskonferenz vorzustellen. Das sei bei allen anwesenden Profis sehr gut angekommen. Es gehe schließlich nicht darum, ein zweites ärztliches Beratungsangebot aufzumachen, sondern darum, die Patienten selbstsicherer zu machen. Es gebe in der Tat viele Untersuchungen darüber, dass die Kommunikation zwischen Ärzten und Patienten oft gestört sei, und das liege nicht daran, dass der Arzt nicht kommunizieren wolle oder könne, sondern daran, dass es sich um verschiedene Sprachebenen handele, die Patienten manchmal Angst hätten, und dass von daher in der Interaktion zwischen Arzt und Patient etwas schief laufe, was beide so gar nicht wollten. Das könne durch eine solche Beratung und Information zugunsten beider Seiten aufgelöst werden. Von daher sei das aus ihrer Sicht ein sehr gutes und sinnvolles Angebot. Und sie sehe durchaus die Notwendigkeit für noch mehr Beratung, gerade bei bildungsferneren Schichten.

Frau Thiel (SPD) geht es nicht darum, irgendetwas lächerlich zu machen, räume aber ein, dass das Gesagte vielleicht auf Menschen, die ihr Berufsleben nicht im medizinischen Bereich zugebracht haben, so wirken könnte. Sie selbst finde das Angebot sehr wichtig, zumal nicht jeder in der Lage sei, sich selbstbewusst zu artikulieren und auch einmal nachzufragen, warum denn Medikamente verordnet würden oder bestimmte Behandlungsmethoden sinnvoll seien.

Herr Daskalakis (CDU) bedankt sich für die aufklärenden Worte. Er habe niemanden gehört, der die Vortragende oder die Situation an sich ins Lächerliche gezogen hätte. Im Übrigen habe er auch gesagt, dass die Einrichtung nützlich sei.

Frau Brand (Vorsitzende des Seniorenbeirats) könnte sich vorstellen, dass die Verteilung der Flyer sehr gut über den Seniorenbeirat, aber auch über die Seniorenbüros oder die Pflegestützpunkte laufen könnte. Das wäre eine Hilfe für viele ältere Menschen in dieser Stadt.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD) dankt für diesen wertvollen Hinweis und bittet um gegenseitige Kontaktaufnahme.

Frau Altundal-Köse (B’90/Die Grünen) bittet um Nachsicht, vielleicht habe sie die Begrifflichkeit nicht richtig gewählt, aber wenn es um ein Thema ginge, das man nicht so naheliegend empfände, dann gäbe es oft eine andere Stimmung hier, und es würde auch zum Teil lauter als einer Sitzung angemessen. Darauf habe sie eigentlich hinausgewollt, sie wollte einfach dafür sorgen, dass man zuhört. Warum sich die Patientenberatungsstelle hier vorstellen sollte, war mit dem Anliegen begründet, die Netzwerke innerhalb der Stadt auszuweiten. Und deshalb sollte jeder sein eigenes Netzwerk nutzen, das dort bekanntzumachen, damit Interessierte und Ratsuchende das auch in Anspruch nehmen können.

Herr Skubich (SoVD) wollte niemandem zu nahe treten, habe aber erfreut festgestellt, dass nach seinem Einwand dann endlich sachlich über das Thema geredet worden sei.

Der Vorsitzende dankt für die rege Diskussion und verabschiedet Frau Bakarinow-Busse mit den besten Wünschen für die weitere Arbeit.

zu TOP 2.2
Die Gesundheit der Schulanfänger und Schulanfängerinnen in Dortmund - Daten der Schuleingangsuntersuchung 2008-2011, Soziale Faktoren und Gesundheit -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08681-12)

Frau Plätz (Gesundheitsamt) stellt den Bericht mit einer PP-Präsentation vor. Die gezeigten Folien werden der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.

Herr Kunstmann (B’90/Die Grünen) dankt für die umfangreiche Datensammlung, die einen wertvollen Baustein für die weitere Arbeit hier im Ausschuss darstelle. Neben dem Beispiel „Visuomotorik“ seien noch andere Bereiche aufgeführt und analysiert worden, aber das Ergebnis sei letztendlich in allen Bereichen ähnlich, und zwar dass Probleme bei Kindern mit Migrationshintergrund und bei bildungsfernen Familien bestünden, und diese Gruppierungen fänden sich in erster Linie in Cluster 4 und 5. Auch diese Untersuchungsergebnisse bestätigten einmal mehr, wie wichtig der Besuch einer Kindertageseinrichtung sei, d.h. mit anderen Worten, auch der Sozialausschuss müsse sein Augenmerk darauf richten, wenn überlegt werde, wo neue Einrichtungen nötig seien. Ein weiteres wichtiges Ergebnis sei für ihn, dass versucht werde, auch in Dortmund kommunale Präventionsketten aufzubauen und in dem Zusammenhang kein Kind allein lassen zu wollen. Auch da spielten die Resultate der Schuleingangsuntersuchungen eine große Rolle.

Herr Weintz (CDU) weiß aufgrund jahrelanger, hervorragender Kontakte zum Schulalltag, dass sich die Ergebnisse der Untersuchungen wirklich mit den Erfahrungen deckten, die Lehrerinnen und Lehrer in der Praxis machten. Bedauerlich finde er, dass die freiwilligen Angebote kaum genutzt würden. Deswegen müsse man andere Wege finden, um sicherzustellen, dass die Angebote auch angenommen werden. Ob das immer nur über Freiwilligkeit gehe, halte er für zweifelhaft. Seiner Meinung nach sollte man einige Dinge daher verbindlich machen oder Junktims zu bestimmten Sozialleistungen schaffen.

Frau Weyer (SPD) dankt für den Vortrag und den hilfreichen Bericht, der anschaulich aufzeige, was schon da sei, aber auch das beleuchte, was man noch benötige, wenn die Kinder in die Schule kämen. In dem Zusammenhang käme auch immer wieder die Dauer des Kindergartenaufenthaltes ins Gespräch. Verschiedene Bausteine oder Cluster dokumentierten, dass es eigentlich vonnöten wäre, das letzte Kindergartenjahr verpflichtend zu gestalten. Und wegen des schon notorischen Geldmangels sei ihr in den Sinn gekommen, dass das Betreuungsgeld hier vielleicht sinnvoller angelegt werden könnte, und nicht nur für Kindertageseinrichtungen im Norden der Stadt, es fielen ihr auf Anhieb noch viele andere Orte ein, wo dringende Bedarf vorliege. Wie die letzte Folie richtig feststelle, seien Tageseinrichtungen eben nicht nur Betreuungsorte, sondern auch Bildungseinrichtungen.

Herr Langhorst (B’90/Die Grünen) ist der festen Überzeugung, dass die Stadt noch relativ weit weg sei von dem, was Familien wirklich brauchten. Und seiner Meinung nach hake es in der Nordstadt eher an den fehlenden Strukturen als daran, dass Eltern diese Angebote nicht wahrnehmen würden.

Frau Ritschl (Die Linke) sieht das anders, weil gerade in diesen Wohngebieten eine verfestigte Armut vorherrsche, und für sie stelle sich das so dar, dass Politik die Menschen im Stich lasse, wenn aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit auch die Perspektiven für die Kinder nicht geschaffen würden, aus dieser Situation überhaupt herauskommen zu können. Was da ein Betreuungsgeld nützen würde, sei ihr schleierhaft.

Herr Gora (Arbeiterwohlfahrt) findet das Ergebnis erschreckend, weil er genau das bestätigt finde, was er befürchtet habe: eine Chancenlosigkeit in gewissen Stadtteilen, die sich immer mehr manifestiere und bei der wahrscheinlich alle derzeitigen Maßnahmenwirkungslos verpufften. Dabei möchte er noch nicht einmal darüber diskutieren, ob das ggf. über Zwangsmaßnahmen besser würde oder nicht. Man dürfe nicht tatenlos hinnehmen, dass die Lebensperspektive von dem Stadtteil, in dem man lebe, abhängig sei. Diese Zahlen gäben natürlich nicht explizit her, was ist der eigentliche Grund sei, sondern dokumentierten ja nur den Zustand. Und danach konzentriere sich das eben immer wieder auf die hoch belasteten Stadtteile, in denen man sich seiner Meinung nach noch in viel erheblicherem Maße als bisher engagieren müsse. Er glaube auch, dass noch einmal sehr genau reflektiert werden müsse, dass die angebotenen Hilfestrukturen nicht am Ende beginnen, sondern an der anderen Seite, nämlich den Eltern eine Lebensperspektive zu geben, damit sie aufgrund verbesserter Einkommensverhältnisse eher in der Lage seien, sich um ihre Kinder kümmern zu können. Diese Faktoren wirkten bekanntlich in erheblichem Maße auf die Frage von Dissozialität, und da viele Menschen in dieser Stadt ein Stück Lebenskompetenz verlören, weil sie diese Perspektive gar nicht mehr hätten, sei schnelles Handeln geboten.

Herr Steltzer (Behindertenpolitisches Netzwerk) stellt unabhängig von der Sachlage und der guten Arbeit, die in diesem Bericht dokumentiert werde, fest, dass Inklusion in Dortmund doch noch ziemlich weit entfernt sei. Er sehe auch hier an keiner Stelle, dass Kinder mit Beeinträchtigungen berücksichtigt worden seien, z.B. bei Kitaplätzen, Schule, Früherkennung oder Frühförderung. Deshalb bitte er darum, das in den nächsten Bericht aufzunehmen.

Herr Weintz (CDU) hält es für weltfremd zu glauben, dass Dortmund „aus dem Schneider“ sei, wenn das Betreuungsgeld für weitere Kitaplätze verwandt würde. Man sei sich doch einig, dass mehr gebraucht würden, denn das herausstechendste bei dieser Untersuchung sei für ihn gewesen, dass Kinder aus Gemeinschaftseinrichtungen deutlich im Vorteil seien. Und da müsse Unterstützung vom Land kommen, damit die Kommune die Sache gestemmt kriege.

Für Herrn Taranczewski (Vorsitzender, SPD) bestätigt der Bericht nur das, was er immer vermutet oder auch schon gehört habe. Bedauerlicherweise sei man immer sehr schnell dabei, und das meine er fraktionsübergreifend, sich Leute auszusuchen, denen man die Schuld dafür zuweise, dass diese Dinge nicht funktionierten. Die Menschen in Cluster 5 seien nicht doofer als die in Cluster 1! Und nicht der Dortmunder Norden habe einen Bazillus, aufgrund dessen man in der Schule nicht mitkomme, sondern die Verantwortlichen hätten es zugelassen, dass sich bildungsferne Schichten dort versammeln, und es interessiere nicht mehr, was da passiere. Das sei das Dilemma. Der Ausschuss nehme diesen Bericht zur Kenntnis. Aber über die Diskussion hier hinaus appelliere er an die Fraktionen, diese Ergebnisse auch in Handlung umzusetzen, ohne immer nur sparen zu wollen und auch ohne zu fragen, was das Land oder der Bund macht. Sozialpolitiker müssten sagen, was sie wollten und auch bereit sein, dafür zu kämpfen, und d.h. ein bisschen Druck auf die ausüben, die lieber etwas anderes machen würden.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, nimmt damit den Bericht des Gesundheitsamtes zur Kenntnis.


zu TOP 2.3.a
Bewertung der Fläche "Im Erlensundern" als Forensikstandort
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09034-13)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

zu TOP 2.3.b
Forensikstandort an der Dortmunder Stadtgrenze
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08780-13-E2)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Fragen sind beantwortet, die Angelegenheit ist damit erledigt.

zu TOP 2.4
Sachstandsbericht "Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08937-13)

Für Frau Jäkel (SPD) hat Schulsozialarbeit einen herausragenden Stellenwert, und sie sei überaus froh gewesen, dass gerade in den Sozialräumen neue Stellen eingerichtet werden konnten, wenn auch von vorn herein zeitlich begrenzt. Da es der städtische Haushalt leider nicht hergebe, das aus Eigenmitteln zu finanzieren, bleibe letztendlich nur der Appell an die Bundesregierung, jetzt weitere Gelder zur Verfügung zu stellen.

Herr Kunstmann (B’90/Die Grünen) möchte heute nicht darüber diskutieren, von wem Gelder eingefordert werden müssten, sondern ebenfalls auf die Unverzichtbarkeit dieser wichtigen Arbeit hinweisen. Deshalb könne er nur wiederholen, was auch von den 81 Schulsozialarbeitern bei ihren Unterschriften-sammlungen und ihren Infoständen immer wieder gesagt werde: es müsse eine gesetzliche Verankerung der Schulsozialarbeit geben, da diese notwendiger sei denn je. Deshalb sollten nicht nur irgendwelche Resolutionen verabschiedet werden, die den Leuten überhaupt nichts brächten, sondern es müsste wirklich überlegt werden, welche Möglichkeiten aus dem kommunalen Haushalt heraus gegeben seien, wenigstens die eine oder andere Stelle zu finanzieren. Das sei gewiss schwierig, aber dann könnte auch die Stadt einen Beitrag leisten.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD), der noch vor zwei Jahren darauf gewettet hätte, dass Schulsozialarbeit Standard werde, wundert sich sehr, dass das jetzt auslaufe und keiner wirklich etwas tue. Die Frage zu knappen Kassen müsse man zwar stellen, aber doch nur, um gleichzeitig zu überlegen, was man für diesen unverzichtbaren Baustein einspare bzw. welches Geld an anderer Stelle nicht ausgegeben werde.

Herr Gora (Arbeiterwohlfahrt) hält es für zu kurz gegriffen, nur nach jemandem zu rufen, der das bezahle. Denn selbst wenn eine Schule bereit wäre, eine Lehrerstelle umzuwandeln, sei die Kommune in der Mitfinanzierungspflicht, d.h. der Appell, sich zusammenzusetzen und stringent zu überlegen, wie und wo man Mittel bekomme, um dieses Angebot nicht komplett zusammenbrechen zu lassen, sei unbedingt unterstützenswert. Alles andere würde die inhaltliche Diskussion unglaubwürdig machen. Schulsozialarbeit sei eines der vielen Module, sich bei der Schaffung von Bildungschancen entsprechend zu positionieren, und da könnten sich auch die Lokalpolitiker nicht der Verantwortung entziehen, indem sie nach Bund oder Land riefen. Er wolle nicht dafür plädieren, dass das zu 100% eine kommunale Aufgabe werde, aber man könne eben auch nicht sagen, es sei keine kommunale Aufgabe.

Auch Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD) sieht die Kommune da in der Pflicht, möchte aber den Ball auch zurückgeben. Im Augenblick werde mit den Verbänden über die Zuwendungsverträge diskutiert. Und bei der Gelegenheit sollten sich auch die Wohlfahrtsverbände überlegen, ob das ein oder andere auch im Sinne der Schulsozialarbeit verändert werden könnte. Es könne nicht immer nur die Frage im Raum stehen, was noch aus dem städtischen Haushalt herausgepresst werden könne, sondern da seien alle gefordert.

Herr Kunstmann (B’90/Die Grünen) weist darauf hin, dass es neben den 81 Kräften, die über das Bildungs- und Teilhabepaket finanziert würden, noch mehr Schulsozialarbeiter gebe, die teilweise auf Lehrerstellen säßen, weil sich die Schulen bereit erklärt hätten, auf eine Lehrerstelle zugunsten eines Schulsozialarbeiters zu verzichten. Das könnten sich allerdings nur große Schulen leisten, kleinere Grundschule aber brauchten Schulsozialarbeit eben auch dringend, und daher möchte er wissen, was letztendlich so eine Stelle koste, damit man auch eine seriöse Rechnung aufmachen könne.

Frau Raddatz-Nowack (Schulverwaltungsamt) macht den heutigen Sachstand deutlich und bezieht auch zu der Frage umgewandelter Lehrerstellen Stellung. Vor Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets im Jahr 2011 habe es hier in Dortmund ca. 60 Schulsozialarbeiterstellen gegeben, und zwar sei das durch einen Kooperationsvertrag mit dem Land zustande gekommen. Dieser habe unter dem Gesamtbegriff „Bildungsnetz“ auch Schulsozialarbeit beinhaltet. Man habe vereinbart, dass das Land 50% durch umgewandelte Lehrerstellen zur Verfügung stelle, und die Kommune übernehme verpflichtend 50% der anderen Stellen. So sei der Sachstand 2011 gewesen und sei es auch heute noch. Es gebe insgesamt 60 Stellen, 30 durch das Land und 30 durch die Kommune finanziert. Dieses Kontingent sei momentan ausgeschöpft. Seitdem die zusätzliche Schulsozialarbeit über das Bildungs- und Teilhabepaket existiere, die auf zwei Jahre befristet sei, wollten die Schulen versuchen, dieses Kontingent zu erhöhen. Die Schulen seien derart verzweifelt, dass diese neuen Stellen jetzt wieder entfallen, dass sie das Angebot gemacht hätten, sogar auf eine Lehrerstelle zu verzichten, und dafür dann den Schulsozialarbeiter zu behalten. Im nächsten Schritt müsse man, um das überhaupt bewerten zu können, noch einmal mit dem Land in Kontakt kommen. Wenn das Land mitmachte, käme aber die Frage der kommunalen Finanzierung, denn dann müsste die Stadt natürlich, im gleichen Maße diesem Vertrag folgend, die Stellen dann auch wieder kommunal besetzten. Die Schulverwaltung werde versuchen, in den nächsten Tagen eine Klärung herbeizuführen, sei da auch im intensiven Kontakt mit den Trägern, um möglichst viele Stellen zu retten, aber es werde niemals ohne zusätzliche kommunalen Mittel erfolgen können. Zur Frage, was ein Schulsozialarbeiter koste, könne man von einem Mittelwert von 60.000 Euro pro Jahr und Stelle ausgehen.

Herr Weintz (CDU) kann auch keine Lösung anbieten, freue sich aber gleichwohl, dass gewisse Lösungsmöglichkeiten angedeutet wurden. Er bitte dringend darum, sehr schnell und konzentriert daran zu arbeiten, denn in den Schulen säßen ganz hervorragende Kräfte, die sich jetzt schon um einen neuen Job kümmern müssten. Und wenn man dann schließlich sozusagen in letzter Sekunde verkünde, es gäbe doch noch Stellen, dann seien diese qualifizierten Personen nicht mehr greifbar. Davor möchte er warnen.

Frau Herweg (FDP/Bürgerliste) ist sich sicher, dass ihr Fraktionsvorsitzender im Jahr 2005 der erste gewesen sei, der im Ausschuss einen Antrag zum Thema Schulsozialarbeit gestellt habe. In der letzten Woche habe eine Schulsozialarbeiterin in der Fraktion über ihren tagtäglichen Ablauf berichtet. Das habe ihr anschaulich verdeutlicht, dass die Schulsozialarbeiter ein ganz enges Verhältnis zu Eltern, Schülern und Lehrerkollegium aufbauen konnten, und wie furchtbar es gerade für die Kinder wäre, wenn das von heute auf morgen beendet wäre. Zur Finanzierung sehe sie eher die Landesregierung in der Pflicht als die Kommunen.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD) hat sich mit Schulsozialarbeit beruflich schon beschäftigt, da sei der Fraktionsvorsitzender der FDP noch kein Fraktionsvorsitzender gewesen, daher halte er es für ein ziemliches Gerücht, dass Schulsozialarbeit eine Erfindung der FDP sein solle. Aber manchmal habe der Erfolg eben viele Väter oder Mütter, und was die Appelle an die Landesregierung angehe, freue er sich über den Konsens, der hier erzielt worden sei.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den Sachstandsbericht der „Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets“ zur Kenntnis.

Fraktionsübergreifend ist sich der Ausschuss einig, dass Schulsozialarbeit unverzichtbar ist. Aus diesem Grund fordert der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit einhellig alle politischen Kräfte in der Stadt Dortmund auf, sich in Kommune, Land und Bund intensiv dafür einzusetzen, dass genügend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, um Schulsozialarbeit dauerhaft als Regelangebot beizubehalten.


3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 3.1
Jobcenter Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08624-12-E1)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Fragen sind beantwortet, die Angelegenheit ist damit erledigt.


4. Angelegenheiten des Sozialamtes

zu TOP 4.1
Schuldnerberatung nach § 16a Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II- Grundsicherung für Arbeitsuchende)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09085-13)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.2
ÖPNV-Begleitservice
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08291-12-E2)

Herrn Beckmann (B’90/Die Grünen) ist zur Mindestgröße nicht ganz schlüssig geworden, warum es ca. 20 Leute sein müssen, um eine wirtschaftliche Tragfähigkeit darstellen zu können, und zweitens frage er sich, warum das nicht über den Bundesfreiwilligendienst abgewickelt werden könne.

Herr Süshardt (stellv. Leiter des Sozialamtes) erläutert, dass diese Größenangabe dem Umstand geschuldet sei, dass die Verwaltung gar nicht wisse, wie groß so ein Dienst sein müsse, da die Bedarfslage für Dortmund nicht wirklich einzuschätzen sei. In Duisburg gebe es 20 Kräfte, in Essen 18 und in Mülheim 15, von daher seien 20 Personen für Dortmund angemessen erschienen. aber das sei keine Festlegung. Und nach den Erfahrungen, die die Verwaltung mit dem Bundesfreiwilligendienst gemacht habe, dürfte es schwierig sein, junge Menschen zu begeistern, diesen Job zu leisten.

Herr Beckmann (B’90/Die Grünen) betont, dass seine Fraktion diesen ÖPNV-Begleitservice als wichtiges Angebot ansähe, aber ob das die Kosten wert sei, deren Größenordnung ja jetzt bekannt seien, werde man innerparteilich im Zuge der nächsten Haushaltsberatungen klären. Er sähe das auch am ehesten als Baustein im Rahmen des Kommunalen Arbeitsmarktes, und dazu stehe eine abschließende politische Meinungsbildung noch aus. Das liege daran, dass er die Akteure auch auf dem richtigen Weg wähnte. Aber seine Fraktion wolle die Anregung gern aufgreifen und hier mündlich folgenden Antrag stellen: „Die Verwaltung wird beauftragt, die Einbeziehung eines ÖPNV-Begleitservices im Rahmen der Maßnahmen der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie zu prüfen und Möglichkeiten zur Realisierung aufzuzeigen. Dies bezieht Gespräche mit potenziellen Trägern mit ein.“

Herr Neukirchen-Füsers (Jobcenter) möchte darauf hinweisen, dass es sich für ihn um eine Maßnahme des Kommunalen Arbeitsmarktes handele, auch wenn sie über den Ratsbeschluss zum Arbeitsmarkt 2015 jetzt nicht explizit aufgeführt werde. Hier gebe es die Möglichkeit, für 20 langzeitarbeitslose Menschen zusätzliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen. Er sei sehr froh und dankbar, dass das gelungen sei und die Verhandlungen auch zu diesem Ergebnis geführt hätten. Das sei von Anfang an gar nicht so selbstverständlich und auch nicht ganz einfach gewesen. Vor vielen Jahren seien diese Dienste bekanntlich über die Jobperspektive finanziert worden, aber dann ausgelaufen, und man habe sich anderweitig beholfen. Und ohne das eine gegen das andere ausspielen zu wollen, lägen ihm als Geschäftsführer des Jobcenters aber die Beschäftigungsmöglichkeiten von arbeitslosen Menschen aber näher als der Bundesfreiwilligendienst.

Herr Süshardt (stellv. Leiter des Sozialamtes) bittet zu bedenken, dass es bisher nicht gelungen sei, einen Träger zu finden. Es habe eine Vorprüfung vom Caritas-Verband gegeben, es stehe und falle mit der Frage der Finanzierung der nicht durch Förderung des Jobcenters gedeckten Kosten. Die aktuelle Beschlusslage des Rates gebe das nicht her, er möchte daher dringend anregen, diese Debatte vor dem Hintergrund zu führen, dass auf jeden Fall ein Finanzbedarf entstünde, der zurzeit nur grob beziffert werden könnte. Die Instrumente nach dem SGB II für die Bezuschussung seien natürlich vorhanden, aber ihm fehle auch eine Festlegung, wie der Job insgesamt aussehen solle. Es sei im Detail völlig offen, ob man das, was bisher an Konzepten recherchiert worden sei, für Dortmund covern solle, welcher Personenkreis partizipieren und wie sich das vom Behindertenfahrdienst abgrenzen solle. Das könne er aus Verwaltungssicht heute nicht vorskizzieren, und daher möchte er daran appellieren, dass das ein sehr differenzierter Prüfauftrag sein sollte.

Herr Beckmann (B’90/Die Grünen) bestätigt, dass es um nichts anderes gehe als um einen Prüfauftrag. Was aber für ihn indiskutabel sei, dass die Verwaltung neuerdings immer wieder darauf hinweise, dass ihr der politische Auftrag fehle, und gleichzeitig von den Kommunalpolitikern die Fachlichkeit erwartete, die Details bis ins Letzte zu definieren. Wenn Politik der Verwaltung einen Auftrag erteile, dann erwarte er von der Verwaltung einen differenzierten Vorschlag, wie das umgesetzt werden könne, und das beziehe durchaus die erwähnten Fragen ein.

Nachdem geklärt sei, dass es sich um einen Prüfauftrag handelt, können sowohl Frau Weyer (SPD) als auch Frau Grollmann (CDU) dem Antrag zustimmen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Fragen sind beantwortet, die Anfrage ist damit erledigt.

Bei einer Enthaltung nimmt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit einstimmig folgenden, von Herrn Beckmann (B’90/DieGrünen) mündlich gestellten Antrag an:

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Einbeziehung eines ÖPNV-Begleitservices im Rahmen der Maßnahmen der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie zu prüfen und Möglichkeiten zur Realisierung aufzuzeigen. Dies bezieht Gespräche mit potenziellen Trägern mit ein.


5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

zu TOP 5.1
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die zentrale Durchführung der Kenntnisüberprüfungen von Heilpraktikeranwärterinnen und Heilpraktikeranwärtern und über die zentrale Erteilung von Erlaubnissen zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07026-12)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Absicht der Verwaltung zu, die bisherige öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den beteiligten Kreisen und kreisfreien Städten im gegenseitigen Einvernehmen aufzuheben und gleichzeitig durch den Abschluss einer neuen Vereinbarung unter Einbeziehung der Stadt Bochum zu ersetzen.

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Absicht der Verwaltung zu, durch Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Düsseldorf die Erteilung der eingeschränkten Heilpraktikererlaubnis im Bereich Physiotherapie mit dem zugehörigen Überprüfungsverfahren auf die Stadt Düsseldorf zu übertragen.


6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche


7. Anträge / Anfragen

zu TOP 7.1
Wohntraining
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09114-13)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09114-13-E1)

Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN legt folgenden Antrag zur Beschlussfassung vor:
Die Verwaltung wird gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des ASAG einen Sachstandsbericht über den Baustein „Wohntraining“ als Maßnahme zur Beseitigung von Wohnungslosigkeit zu geben.

Begründung:

Im Frühjahr 2010 hat die Verwaltung den Ausschuss darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Projektmaßnahme „Wohntraining“ in ein dauerhaftes Modul des Dortmunder Systems der Wohnungsnotfallhilfen übergeht. Hintergrund waren die positiven Erfahrungen mit der Maßnahme zur dauerhaften Wohnungsintegration seit 2007.
Da das Wohntraining die Erwartungen vorbehaltlos erfüllt und sich als notwendige Ergänzung einer nachhaltigen Wohnungsintegration erwiesen hatte, erfolgte die dauerhafte Übernahme in das Hilfesystem.
Seit der Kenntnisnahme 2010 ist der Ausschuss nicht mehr über die den Fortgang der Maßnahme unterrichtet worden.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stellt fest, dass es sich um eine Bitte um Stellungnahme handelt. Diese wird in einer der nächsten Sitzungen schriftlich beantwortet.

zu TOP 7.2
Behindertenfahrdienst
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09115-13)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09115-13-E1)

Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN legt folgenden Antrag zur Beschlussfassung vor:
Die Verwaltung wird unter dem o.g. Punkt um die Vorstellung und Erläuterung des Betriebsergebnisses 2011 des Behindertenfahrdienstes gebeten.

Begründung:

In der Sitzung des Ausschusses am 21.2.2012 hat die Verwaltung in der Beantwortung einer Anfrage der GRÜNEN Fraktion darauf hingewiesen, dass das Betriebsergebnis 2011 zum damaligen Zeitpunkt noch nicht vorlag. Aus diesem Grund konnten damals keine verlässlichen Aussagen gemacht werden. Das abschließende Betriebsergebnis ist anschließend nicht mehr vorgelegt worden.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stellt fest, dass es sich um eine Bitte um Stellungnahme handelt. Diese wird in einer der nächsten Sitzungen schriftlich beantwortet



Der Vorsitzende dankt für die Mitarbeit am heutigen Tag und schließt die Sitzung um 17.20 Uhr.




T a r a n c z e w s k i D a s k a l a k i s S t a h n k e
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

Anlage 1:

(See attached file: attz2jz7.pdf)

Anlage 2:

(See attached file: Präsentation ASAG.pdf)