Niederschrift (öffentlich)

über die 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste,


öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
am 04.06.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 17:55 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD
Rm Goosmann
Bm´in Jörder
Rm Brandt i. V. für Rm Lührs
Rm Möckel
Rm Renkawitz
Rm Pulpanke-Seidel i. V. für Rm Schilff
Rm Schnittker
Rm Tölch
Rm Schreurs i. V. für Rm Wittkamp

CDU
Rm Daskalakis
Rm Krause
Rm Strucker
Rm Weber
Rm Weintz

B90/Die Grünen
Rm Altundal-Köse
Rm Beckmann
Rm Frebel
Rm Noltemeyer

FDP/Bürgerliste
Rm Zielazny i. V. für Rm Dr. Reinbold

Die Linke
Rm Konak

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Kannenberg Seniorenbeirat

c) Verwaltung
StR´in Jägers, 3/Dez.
Herr Moldenhauer, StA 32
Herr Spaenhoff, StA 33
Herr Aschenbrenner, StA 37
Herr Witte, StA 30
Herr Finger, StA 66
Herr Dr. Falk, StA 66

d) Gäste:

Rm Münch FBI zu TOP 3.6
Frau Opitz Behindertenpolitisches Netzwerk zu TOP 3.4 und 3.5

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 5. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 04.06.2013, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 12.03.2013


2. Beratung von Eingaben

2.1 Beschädigungen der Fahrbahn der Straße "Bärenbruch"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08745-12-E1)
2. Behandlung

2.2 Öffnung des Rüpingsweges als Fuß- und Radweg
Eingabe
(Drucksache Nr.: 09329-13)


3. Anträge

3.1 Lebensmittelüberwachung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09323-13-E2)

3.2 Straßenstrich

Straßenstrich - Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09818-13)

Straßenstrich
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09839-13)

3.3 Genehmigung von Veranstaltungen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09840-13)

3.4 Informationen zur öffentlichen Zugänglichkeit
Überweisung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 16.04.2013
(Drucksache Nr.: 09548-13-E1)

3.5 Para-Badminton-WM
Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 14.05.2013

3.6 Zuwanderung aus Südosteuropa
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2013
(Drucksache Nr.: 09712-13)

3.7 Ambientetrauungen
mündlicher Bericht

3.8 Doppelte Staatsbürgerschaft und Optionspflicht
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10019-13)


4. Vorlagen der Verwaltung

4.1 Masterplan Migration/Integration: Integrationskonzept der Stadt Dortmund für die Jahre 2013/2014 sowie Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09364-13)

4.2 Sachstandsbericht Verkehrsüberwachung 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09415-13)

4.3 Genehmigung verkaufsoffener Sonntage für die Dortmunder Innenstadt West (City und Dorstfeld) am 06.10.2013, 03.11.2013 und 01.12.2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08875-13)

4.4 Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09531-13)

4.5 Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund, Projektbericht - Stand April 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09595-13)

4.6 Ersatzneubau der Feuerwehrgerätehäuser für die Freiwillige Feuerwehr in Asseln (Löschzug 24) und Berghofen (Löschzug 13)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09487-13)




Die Sitzung wurde von dem Vorsitzenden - Rm Frebel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.




1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Bm´in Birgit Jörder (SPD) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 12.03.2013

Die Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 12.03.2013 wurde einstimmig genehmigt.




2. Beratung von Eingaben


zu TOP 2.1
Beschädigungen der Fahrbahn der Straße "Bärenbruch"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08745-12-E1)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt
die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.2
Öffnung des Rüpingsweges als Fuß- und Radweg
Eingabe
(Drucksache Nr.: 09329-13)

Herr Dr. Falk stellte auf Rückfrage von Rm Noltemeyer dar, dass die Veranstaltung öffentlich sei und somit Interessierten zugänglich sei.
Über den Bezirksbürgermeister sei dieser Termin aber auch in die Bezirksvertretung hinein bekannt gemacht worden.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt
die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.




3. Anträge


zu TOP 3.1
Lebensmittelüberwachung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09323-13-E2)

Herr Moldenhauer ergänzte die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung dahingehend, dass das zuständige Ministerium am 25.04.2013 verfügt habe, von sämtlichen Veröffentlichungen Abstand zu nehmen und aufgrund der aktuellen Rechtsprechung die Daten im Internet zu löschen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


Zu TOP 3.2 Straßenstrich
- Straßenstrich - Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09818-13)
- Straßenstrich
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09839-13)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. TOP um eine
Darstellung und Einschätzung des Urteils des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zum
Straßenstrich vom 21. März 2013 aus rechts- und ordnungspolitischer Sicht.

Insbesondere bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche rechtlichen Möglichkeiten bzw. Notwendigkeiten zur Einrichtung eines neuen kontrollierten und geschützten Straßenstrichs sieht das Rechts- und Ordnungsdezernat vor dem Hintergrund des Urteils?
2. Wie bewertet das Rechts- und Ordnungsdezernat vor diesem Hintergrund die Einrichtung eines neuen kontrollierten und geschützten Straßenstrichs in Dortmund?
3. Welche rechtlichen Möglichkeiten bietet das Urteil den nach wie vor in der Straßenprostitution tätigen Frauen? Wie wird die Verwaltung auf die Nutzung dieser Möglichkeiten reagieren?
4. Welche Pläne gibt es, eventuelle Verstöße und Ordnungswidrigkeiten im Kontext der Straßenprostitution im gesamten Stadtgebiet außerhalb des genannten Innenstadtbereichs zu überprüfen?
5. Mit welcher Begründung und Argumentation hat die Verwaltung Widerspruch gegen die Nichtzulassung der Berufung eingelegt?
6. Welche Chancen sieht das Rechtsdezernat in dem juristischen Vorgehen gegen das Urteil des VG Gelsenkirchen?
7. Wie sieht das weitere Vorgehen der Verwaltung aus?
8. Mit welchem Verwaltungsaufwand ist dieses Vorgehen verbunden?

Begründung:

Mit seiner Entscheidung vom 21. März hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen festgestellt,
dass die gesamtstädtische Ausweisung eines Sperrgebiets für Straßenprostitution
im gesamten Stadtgebiet nicht rechtens war. Das Verbot verstößt nach Aussage des Gerichts
sowohl gegen das verfassungsrechtliche Übermaßverbot als auch gegen das
Grundrecht der Klägerin nach Artikel 12, Abs.1 des Grundgesetzes, Beruf, Arbeitsplatz
und Ausbildungsstätte frei wählen zu können. Die Verwaltung hat inzwischen Einspruch
gegen die Nichtzulassung der Berufung eingelegt.
Noch immer arbeiten in Dortmund weit über 100 Frauen auf dem Straßenstrich. Mit dem
stadtweiten Sperrbezirk werden sie in die Illegalität gedrängt und begeben sich damit in
nicht unerhebliche Gefahr, da ihnen der geschützte Rahmen des Straßenstrichs verloren
gegangen ist“


Darüber hinaus lag zur Sitzung folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

„Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bekräftigt die Beschlussfassung des Rates zur Einrichtung einer gesamtstädtischen Sperrbezirksverordnung.
Ein Festhalten an dieser Sperrbezirksverordnung ist dringend erforderlich, um schutzwürdige Interessen von Kindern und Jugendlichen, Anwohnern und Anliegern sowie Gewerbetreibende zu wahren.

Wir stellen deshalb folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

1. Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden begrüßt das Vorgehen der Verwaltung, mit allen juristischen Mitteln gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen zur stadtweiten Sperrbezirksverordnung anzugehen.
2. Der ABÖAB bittet die Verwaltung, den Fachausschuss kontinuierlich über wichtige Sachstände zur Sperrbezirksverordnung zu informieren.“

Rm Goosmann begründete den Antrag der SPD-Fraktion. Es sei wichtig zu signalisieren, dass
man an dem gefassten Ratsbeschluss feststehe und diesen auch immer noch für richtig erachte.

Rm Noltemeyer merkte an, das zwei Seiten zu betrachten seien. Einerseits die Probleme, die
durch Nutzungen des Straßenraums für die Nordstadt entstanden sind, andererseits die
Prostitution an sich. Es sei unrealistisch zu denken, durch die Auflösung des Straßenstrichs
die Prostitution an sich in Dortmund zu verbieten.

Rm Konak wies darauf hin, dass die Fraktion Die Linke gegen den Ratsbeschluss gewesen sei
und diese Meinung auch aufrecht erhalte.

Rm Krause hingegen stimmte dem SPD-Antrag inhaltlich voll zu.

Für Rm Beckmann besteht die Möglichkeit, aus dem Aufwand, der betrieben werde, um
Flächen für eine mögliche Nutzung als Straßenstrich auszuschließen, im Umkehrschluss ein
Bereich gefunden werden könne, der doch als solcher genutzt werden könne.
Auch sei es Einschätzung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass es durchaus Flächen im
Dortmunder Stadtgebiet gebe, auf denen die Belange des Jugendschutzes nicht tangiert würden.

Rm Goosmann verneinte dies. Darüber hinaus habe der Ratsbeschluss aus dem vergangenen
Jahr weiterhin Bestand und er hoffe, dass dies auch gerichtlich entsprechend bestätigt werde.
Die Frauen dürften sich aktuell noch immer nicht auf der Straße prostituieren.

Rm Noltemeyer ergänzte, dass man sich durchaus vorstellen könne, einen Straßenstrich wie in
Essen, welcher sich in einem für Passanten nicht zugänglichen Raum befindet, zu errichten. So würde in einem regulierten Straßenstrich die Möglichkeit bestehen, rigoros
gegen Verstöße vorzugehen.

Für StR´in Jägers ist in diesem Zusammenhang zu klären, ob es einen Anspruch auf
Errichtung eines Straßenstrichs gebe. Den Prostituierten stehe die Möglichkeit offen, auch in
Dortmund dem Beruf nachzugehen, da die Prostitution an sich nicht verboten werde.
Lediglich die Ausübung der Straßenprostitution sei untersagt.

Die von StR´in Jägers in der Sitzung mündlich ausführlich vorgetragene Stellungnahme wird zur nächsten Sitzung schriftlich vorgelegt.

zu TOP 3.3
Genehmigung von Veranstaltungen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09840-13)

Die Stellungnahme der Verwaltung wird schriftlich vorgelegt.

zu TOP 3.4
Informationen zur öffentlichen Zugänglichkeit
Überweisung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 16.04.2013
(Drucksache Nr.: 09548-13-E1)

Frau Opitz erläuterte das Anliegen des Behindertenpolitischen Netzwerkes und wies darauf hin, dass es wichtig sei, allgemein geltende Piktogramme anzuwenden.

Rm Beckmann unterstützte dieses Anliegen und schlug dem Ausschuss vor, dem Vorschlag des Behindertenpolitischen Netzwerkes folgend einen entsprechenden Beschluss zu fassen.

Rm Krause betonte, dass es wichtig sei, dass diese Piktorgramme auch allgemein gebräuchlich seien und mindestens im Land NRW, wenn möglich sogar europaweit einheitlich genutzt werden sollten.

Rm Goosmann wies darauf hin, dass es sich ja zunächst um einen Arbeitsauftrag an die Verwaltung handele.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Auf Anregung des Behindertenpolitischen Netzwerkes wird die Verwaltung beauftragt, Möglichkeiten aufzuzeigen, auf den städtischen Internetseiten allgemein gebräuchliche Piktogramme mit ergänzenden Informationen zur Zugänglichkeit und Nutzbarkeit städtischer Einrichtungen zu verwenden.

Die Berichterstattung hat gegenüber dem Behindertenpolitischen Netzwerk sowie dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu erfolgen.

zu TOP 3.5
Para-Badminton-WM
Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 14.05.2013

Frau Opitz erläuterte als Vertreterin des Behindertenpolitischen Netzwerkes, dass wegen der Absage des geplanten Veranstalters Dortmund eingesprungen sei, die Para-Badminton-WM auszurichten.
Als großes Problem stelle sich dabei heraus, dass die Hotels nicht über ausreichende Kontingente barrierefreier bzw. für Rollstuhlfahrer geeigneter Zimmer verfügen. Es sei wünschenswert, eine Vereinbarung mit dem Hotel- und Gaststättenverband zu treffen, dass beispielsweise 2 von 50 Zimmern entsprechend auszustatten sind. Insbesondere sei der Einbau von Duschen statt Badewannen zu empfehlen.

Rm Krause begrüßte das Anliegen. Die Kontaktaufnahme sollte über die Einbindung von DORTMUND.tourismus erfolgen. Allerdings sei eine kurzfristige Regelung nicht mehr zu leisten.

Rm Noltemeyer schlug vor, über DORTMUND.tourismus eine Aufstellung zu bekommen, welche behindertengerechten Hotelzimmer und Hotels es in Dortmund bereits gibt und über welche Infrastruktur diese verfügen.

Rm Goosmann regte an, keine Beschlussfassung über den Vorschlag von Rm Noltemeyer herbeizuführen, sondern den Punkt an den Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung als zuständigem Fachausschuss zu überweisen.

Diesem Vorschlag folgte der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden einstimmig.

zu TOP 3.6
Zuwanderung aus Südosteuropa
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 02.05.2013
(Drucksache Nr.: 09712-13)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lag folgende Empfehlung aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 28.05.2013 vor:

„Aus dem Rat der Stadt liegt folgende Überweisung vor:
Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 24.04.2013 (Drucksache Nr.
09712-13-E1) vor:

„Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bringt nachfolgenden Antrag in die Ratssitzung am 02.05.13 ein und bittet um Überweisung in die zuständigen Fachausschüsse, in die Bezirksvertretungen Innenstadt-Nord und Eving sowie in den Integrationsrat. Wir bitten Sie, nach Durchlauf der Gremien diesen Antrag dem Rat der Stadt mit den Empfehlungen der anderen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen:

Zuwanderung aus Südosteuropa in Dortmund gemeinsam bewältigen
In Dortmund hat sich die Zahl der gemeldeten Menschen aus Bulgarien und Rumänien im Zeitraum 2006 bis 2012 mehr als verfünffacht und lag Ende 2012 bei etwa 3.200. Über die Hälfte der gemeldeten Zugezogenen aus beiden Ländern lebt in der Dortmunder Nordstadt. Hier ist die Zahl der Menschen mit bulgarischer und rumänischer Staatsangehörigkeit zwischen 2006 und 2012 insgesamt um das Achtzehnfache angestiegen. Es ist deutlich sichtbar, dass die Zuwanderinnen und Zuwanderer aus Südosteuropa gerade in solche Quartiere ziehen, die ohnehin durch eine unterdurchschnittliche soziale Lage mit hoher Arbeitslosen- und Sozialleistungsquote gekennzeichnet sind. So sind die drei Sozialräume in der Dortmunder Nordstadt Hafen, Nordmarkt und Borsigplatz besonders betroffen. Die Armutswanderung aus diesen Ländern stellt die Stadt Dortmund vor erhebliche Herausforderungen. Wie die anderen Zielstädte der Armutszuwanderung wird die Kommune zum Reparaturbetrieb für die Versäumnisse im Beitrittsverfahren. Die Probleme, die die zuwandernden Menschen aus den Herkunftsländern mitbringen, bleiben in den Zielstädten leider bestehen. Ungeklärter Krankenversicherungsschutz, Abfinden mit miserablen Wohnverhältnissen und fehlender Zugang zu Bildung und Ausbildung und als Folge dessen zum Arbeitsmarkt sind in den Zielstädten keine gute Basis, um ein eigenständiges Leben führen zu können. Es ist davon auszugehen, dass sich die Problemlagen ab 2014 mit Inkrafttreten der vollen Arbeitnehmer-freizügigkeit für Rumänien und Bulgarien noch verstärken werden. Wirksame Lösungen können die Kommunen mit den vorhandenen sozial- und ordnungspolitischen Instrumenten allein nicht anbieten. Der Deutsche Städtetag hat sich mit einem Positionspapier im Februar dieses Jahres ebenfalls zur Zuwanderung aus Südosteuropa aufgestellt und auf Fehlentwicklungen, die die Kommunen unverhältnismäßig stark belasten, hingewiesen und Handlungsbedarfe für die überörtlichen Politikebenen klassifiziert.
Die EU-Armutswanderung kann nur durch eine gemeinsame Anstrengung von EU, Bund, Ländern und Kommunen bewältigt werden, wobei die Kommunen strukturell in die Lage versetzt werden müssen, die anstehenden Probleme auch lösen zu können.
Seit Dezember 2011 führen die Städte Dortmund und Duisburg gemeinsam das interkommunale KOMM-IN-Projekt „Zuwanderung aus Südosteuropa“ durch. Nach und nach sind weitere betroffene Städte hinzugekommen, so dass ein Städtenetzwerk im Aufbau ist. Im Projekt wurde zu Beginn des Jahres ein Handlungsrahmen erarbeitet, der nun zu Handlungskonzepten weiterentwickelt wird. Diese werden aufgrund der unterschiedlichen Situation in den Kommunen variieren, aber zu den folgenden sechs Feldern sollen Lösungsstrategien entwickelt werden:
1. Verlässliche Verantwortungsgemeinschaft über alle Ebenen, Zugang zu Förderstrukturen ermöglichen
2. Einrichtung eines Bundesfonds zur gesundheitlichen Versorgung der Zugewanderten bis zur Klärung des Versicherungsschutzes und Verpflichtung der Krankenkassen zur Aufnahme der Zugewanderten in Basistarife
3. Aufbau von Beratungsstellen in Herkunftsländern und Zielorten sowie aufsuchende Arbeit vor Ort ermöglichen
4. Insbesondere ab 2014 Entwicklung von Strukturen für gezielte Qualifizierung und Berufsvorbereitung
5. Stärkung der Kinderrechte und verbesserte Lebensperspektiven ihrer Familien durch präventive mobile Hilfe und Vernetzung mit allen anderen Angeboten
6. Gute Zugänge zum Wohnungsmarkt

Diese Lösungsansätze aus dem KOMM-IN-Projekt zeigen, dass es eine Menge von fachlichen
Ansätzen aus Dortmunder Sicht gibt, um die Integration der zuwandernden Menschen aus Südosteuropa wirksam zu ermöglichen. An vielen Stellen fehlen jedoch die personellen und
finanziellen Mittel oder gesetzliche Zuständigkeiten.
Die Bekämpfung von Kriminalität und Prostitution in der Nordstadt durch enorme Kraftanstrengungen des Ordnungsamtes und der Polizei, die Notfallversorgung für Nicht-Krankenversicherte aus Bulgarien und Rumänien durch das Dortmunder Gesundheitsamt oder der Ankauf von sogenannten Problem-immobilien durch die DOGEWO sind wichtige punktuelle Aktionen, die allerdings eine Gesamtstrategie für die Zuwanderung nicht ersetzen können.

Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat der Stadt Dortmund:

1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt den Handlungsrahmen des KOMM-IN-Projektes und fordert die Verwaltung auf, ihn weiterzuentwickeln bzw. in interkommunaler Zusammenarbeit umzusetzen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, vorhandene Arbeitsgruppen zur Verbesserung der Lebenssituation in der Nordstadt im Hinblick auf den anhaltenden Zuzug aus Südosteuropa stärker zu vernetzen und die Kooperation mit anderen Behörden wie z.B. Zollverwaltung oder Finanzverwaltung weiter auszubauen.

3. Der Rat der Stadt fordert EU, Bund und Länder auf, sich der Zuwanderungsproblematik nachhaltig anzunehmen und die betroffenen Kommunen aktiv zu unterstützen.

4. Der Rat der Stadt bittet die Verwaltung, die zuständigen Fachausschüsse, die Bezirksvertretungen Innenstadt-Nord und Eving und den Integrationsrat kontinuierlich über die Weiterentwicklung des Handlungsrahmens aus dem KOMM-IN-Projekt und über das weitere Vorgehen der Verwaltung hinsichtlich der Zuwanderungsproblematik in Dortmund zu informieren.“


Des Weiteren lag dem Rat der Stadt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.04.2013 (Drucksache Nr.: 09712-13-E2) vor:

„Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bringt unter dem o.g. TOP den nachfolgenden Antrag ein. Wir bitten um Überweisung in die zuständigen Fachausschüsse und Bezirksvertretungen. Eine abschließende Beratung und Beschlussfassung des Rates erfolgt nach Abschluss der Beratungen der anderen Gremien.

Armut bekämpfen und Integration fördern
Dortmund ist wie viele andere Städte in NRW und der gesamten Bundesrepublik seit mehreren Jahren Ziel für ZuwanderInnen aus den neuen EU-Ländern, insbesondere aus Rumänien und Bulgarien. So sind in NRW in 2011 rund 25.700 Menschen aus beiden Ländern zugezogen. In Dortmund lebten im Jahr 2006 insgesamt 573 Menschen aus Bulgarien und Rumänien. Ende 2012 waren es bereits 3110. Viele von ihnen ziehen vor allem aufgrund des günstigen Wohnraums und der vorhandenen Netzwerke in die Dortmunder Nordstadt. Die zuwandernden Menschen nehmen damit ihr Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union in Anspruch. Dieses Recht ist eine der vier europäischen Grundfreiheiten und Teil der europäischen Bürgerrechte. Bürgerrechte sind unteilbar. Das gilt auch für Menschen aus Bulgarien und Rumänien. Mit der Freizügigkeit entfliehen sie damit zumeist unhaltbaren Zuständen in ihren Herkunftsländern.
Gleichzeitig hat der Zuzug der neuen ZuwanderInnen auch in Dortmund zu vielschichtigen Problemen geführt. Das betrifft insbesondere die Unterbringung in menschenunwürdigem Wohnraum, die fehlende Gesundheitsversorgung, die prekäre Situation der Kinder und Jugendlichen sowie die Beschäftigung in illegalen ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen. Aufgrund des bis Ende dieses Jahres geltenden Verbots der Aufnahme einer nichtselbstständigen Tätigkeit sind viele der ZuwanderInnen gezwungen, sich unter ausbeuterischen Bedingungen zu prostituieren. Viele von ihnen leben in prekären Wohnverhältnissen ohne Krankenversicherung. Politik und Verwaltung in Dortmund versuchen gemeinsam mit vielen anderen Akteuren vor Ort, die Situation der bisherigen ZuwanderInnen zu verbessern und kurzfristige Hilfsmaßnahmen anzubieten. Beispielhaft dafür stehen das Dortmunder Netzwerk EUArmutswanderung, das Projekt der Integrierten Wohnungsnotfallstrategie sowie das kommunale Handlungskonzept, Zuwanderung aus Südosteuropa`. Viele Impulse aus Dortmund sind in den Bericht des Deutschen Städtetages zur Zuwanderung von EUBürgerinnen aus Rumänien und Bulgarien sowie in das Interkommunale KOMM-IN-Projekt eingeflossen. Es ist damit zu rechnen, dass die Zahl der ZuwanderInnen aus Rumänien und Bulgarien im kommenden Jahr 2014 weiter ansteigen wird. Grund ist die Einführung der uneingeschränkten Freizügigkeit und der damit verbundenen Aufhebung des Verbotes der Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse. Viele dieser Menschen werden aufgrund der Hoffnung, ihre wirtschaftliche und persönliche Lebenssituation zu verbessern, nach Dortmund kommen. Die Erfahrungen der Akteure vor Ort lassen vermuten, dass eine große Gruppe dauerhaft bleiben will.
Durch die Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen ab 2014 wird sich sowohl die soziale Situation der ZuwanderInnen als auch die Situation der sie aufnehmenden Kommunen schlagartig ändern. Statt kurzfristiger Hilfen sind spätestens dann Maßnahmen zur schnellen, umfangreichen und zugleich nachhaltigen Integration der NeuzuwanderInnen gefragt. Dieser Herausforderung müssen sich Politik und Verwaltung, muss sich die gesamte Dortmunder Stadtgesellschaft stellen. Die Integration insbesondere der Gruppe der nicht qualifizierten Zuwanderinnen und Zuwanderer aus Südosteuropa stellt unsere Stadt vor große Herausforderungen, auf die man sich rechtzeitig vorbereiten muss.
Hilfestellungen seitens des Landes, des Bundes sowie der EU müssen dabei eingefordert werden. Die Kommunen erwarten zu Recht Unterstützung für eine Integration von ZuwanderInnen, die über Qualifizierung und Bildung erfolgen muss. Gleichzeitig darf ein Verweis auf die Verantwortung anderer Ebenen nicht dazu führen, die eigenen Dortmunder Möglichkeiten zu vernachlässigen.

Vor diesem Hintergrund stellt der Rat der Stadt Dortmund fest:

1. Die nach Dortmund kommenden ZuwanderInnen insbesondere aus den neuen südosteuropäischen EU-Beitrittsländern nehmen ihr Bürgerrecht auf Freizügigkeit in Anspruch und sind in Dortmund willkommen.
2. Mit der Aufhebung des Arbeitsverbots ab 2014 wird voraussichtlich eine größere Gruppe von NeuzuwanderInnen dauerhaft in Dortmund bleiben wollen. Zielsetzung muss deshalb die schnelle und umfangreiche Integration dieser europäischen BürgerInnen in Dortmund sein.
3. Jeder und jede Zuwanderer/in, der/die nach Dortmund kommt, soll eine faire Integrationschance und damit die Möglichkeiten erhalten, für sich und seine/ihre Familie den Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften.
4. Die städtische Wirtschaftsförderung sowie die Sozialverwaltung werden aufgefordert, ein Konzept zur Qualifizierung und Erleichterung der legalen Arbeitsaufnahme der ZuwanderInnen zu erarbeiten. Dabei sind andere Akteure im Bereich der Qualifizierung einzubeziehen.
5. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Beschluss des Sozialausschusses zur Schaffung zusätzlicher Beratungsmöglichkeiten für ZuwanderInnen schnellstmöglich umzusetzen. Die Beratung soll dabei insbesondere über rechtliche Grundlagen informieren, Begleitung und Unterstützung bei Behördenangelegenheiten bieten sowie Sprachmittlerleistungen anbieten, um eine faire Chance der Einhaltung von Regeln zu gewährleisten.
6. Die von den ZuwanderInnen bevorzugten Stadtbezirke und die dort lebende einheimische Bevölkerung benötigen besondere Unterstützung und Solidarität bei der Bewältigung der Aufgabe der Integration. Die Verwaltung wird aufgefordert, Möglichkeiten aufzuzeigen, welche Hilfestellungen vor Ort zusätzlich zu bereits vorhandenen Maßnahmen wünschenswert und umsetzbar sind, um die gemeinschaftliche Aufgabe der Integration zu bewältigen.
7. Ressentiments und populistische Panikmache verstärken in gefährlicher Weise eine gesellschafts-politische Abwehrhaltung gegenüber den ZuwanderInnen. Zudem rufen sie Erinnerungen an historisch längst überholt geglaubte Debatten wach, die wir als Antiziganismus kennen. Der Rat stellt sich gegen alle rassistischen Versuche, die einheimische Bevölkerung gegen die ZuwanderInnen auszuspielen. Er unterstützt stattdessen jedes zivilgesellschaftliche Engagement für ein friedliches und solidarisches Miteinander vor Ort. Die Verwaltung wird aufgefordert, Möglichkeiten der Unterstützung eines derartigen bürgerschaftlichen Engagements aufzuzeigen.
8. Die Aufgabe der Integration kann und darf nicht allein von den Kommunen getragen und gelöst werden. Der Rat fordert sowohl die EU, den Bund als auch das Land auf, schnell und ausreichend den Prozess der Integration und die dafür benötigten Maßnahmen insbesondere auch finanziell zu unterstützen.


Dem Rat der Stadt lag zudem folgender Antrag von Rm Münch (FBI) vom 02.05.2013 (Drucksache Nr.: 09712-13-E3) vor:

„Angesichts aktuell 24 % Armut bzw. Armutsrisiko in Dortmund, mehr als 24.000 Dortmunder Kindern unter 15 Jahren, die in Armut leben, und einer Arbeitslosenquote von fast 14 %, ist die Stadt Dortmund selbst mit Fördermitteln weder gesellschaftlich noch finanziell in der Lage, eine zusätzliche Armutszuwanderung von EU-Bürgern aus Rumänien und Bulgarien zu verkraften. Zuwanderer, die kaum ein Wort deutsch sprechen, völlig anders sozialisiert sind und keinen Schul- oder Berufsabschluss haben, gefährden die soziale Balance unserer verarmenden Stadtgesellschaft und bedeuten ein großes gesellschaftliches und finanzielles Risiko für die hochverschuldete Stadt. Eine lediglich aus moralischen Beweggründen angestrebte Sozialromantik, ist unter den aktuellen gesellschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen in Dortmund in keiner Weise gerechtfertigt, schädlich für die Stadt und Stadtgesellschaft und könnte die Stadt sogar in ihre finanzielle Handlungs-unfähigkeit führen.
Die Stadt Dortmund aber auch die Bundesrepublik Deutschland sind in keiner Weise für die Diskriminierung und die menschenunwürdigen Bedingungen, unter denen Roma in den
EUMitgliedsstaaten Rumänien und Bulgarien leben, weder ursächlich noch moralisch verantwortlich, so dass es Aufgabe dieser Länder bzw. der EU sein muss, die von ihnen verursachten bzw. tolerierten Probleme vor Ort zu lösen.

Der Rat der Stadt Dortmund möge deshalb beschließen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund wendet sich an die Bundes- und Landesregierung mit der Bitte, sich dafür zu engagieren, dass die ab 01.01.2014 geplante Arbeitnehmerfreizügigkeit für EU-Bürger aus Rumänien und Bulgarien ausgesetzt wird.
2. Der Rat der Stadt Dortmund wendet sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit der Bitte, dafür Sorge zu tragen, dass Roma in Rumänien und Bulgarien nicht länger diskriminiert werden.
3. Der Rat der Stadt Dortmund wendet sich an die Bundes- und Landesregierung mit der Bitte, sich dafür zu engagieren, dass die menschenunwürdigen Bedingungen in Rumänien und Bulgarien, unter denen Roma leben müssen, geändert werden.“


Der Rat der Stadt brachte die Anträge ein und überwies sie an die zuständigen
Fachausschüsse (den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und
Beschwerden, den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, den Ausschuss für Kinder,
Jugend und Familie sowie den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und
Immobilien), die BVen Innenstadt-Nord und Eving sowie den Integrationsrat.

Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sind sich einig, dass die Begründungen ihrer Anträge nicht zur Abstimmung gestellt werden, sondern lediglich die im Antragstext aufgeführten Punkte 1 bis 4 des SPD-Antrages bzw. 1 bis 8 des Grünen-Antrages.

Herr Langhorst (B’90/Die Grünen) modifiziert den Antrag seiner Fraktion zu den Punkten 1 und 4 wie folgt (siehe fetten Text):
1. Die nach Dortmund kommenden ZuwanderInnen insbesondere aus den neuen südosteuropäischen EU-Beitrittsländern nehmen ihr Bürgerrecht auf Freizügigkeit in Anspruch und sind in Dortmund willkommen. Insbesondere geht es hier um die ZuwanderInnen, die ihre langfristige persönliche, berufliche und familiäre Perspektive in Dortmund sehen.

4. Die städtische Wirtschaftsförderung sowie die Sozialverwaltung werden aufgefordert, ein Konzept zur Qualifizierung und Erleichterung der legalen Arbeitsaufnahme der ZuwanderInnen zu erarbeiten. Dabei sind andere Akteure im Bereich der Qualifizierung einzubeziehen. Hintergrund sind die im KOMM-IN-Projekt „Zuwanderung aus Südosteuropa“ erarbeiteten Handlungsfelder, zu denen Lösungsstrategien entwickelt werden sollen. Dazu zählt auch das Handlungsfeld Nummer 4 „Insbesondere ab 2014 Entwicklung von Strukturen für gezielte Qualifizierung und Berufsvorbereitung.“

Der GRÜNE Antrag bricht dieses Handlungsfeld auf Dortmund herunter.

Herr Münch (FBI) stellt nachfolgenden mündlichen Ergänzungsantrag zu seinem am 02.05.13 im Rat gestellten Antrag zur Abstimmung:
Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest:
1. Angesichts von 14 % Arbeitslosigkeit und 24 % Armut bzw. Armutsrisiko in Dortmund sowie 24.000 Kindern unter 15 Jahren, die in Armut leben, sind Zuwanderer, die nur kommen, um hier Sozialleistungen zu erhalten, in Dortmund nicht willkommen.
2. Angesichts von 31,3 % Ausländerkriminalität in Dortmund sind Zuwanderer, die nur kommen, um hier ihren Lebensunterhalt durch Straftaten zu finanzieren, in Dortmund nicht willkommen.
3. Qualifizierte Zuwanderer, die nach Dortmund kommen, um mitzuhelfen, unsere mit 2,2 Mrd. Euro hoch verschuldete Stadt wieder nach vorne zu bringen, sind in Dortmund herzlich willkommen.
4. Der Rat der Stadt Dortmund appelliert an Bund und Land, sich dafür zu engagieren, dass EU-Zuwanderer, die in Deutschland nicht gearbeitet haben, auch keine Sozialleistungen in Deutschland erhalten. Es ist ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit, dass Arbeitnehmer, die in Deutschland gearbeitet haben und arbeitslos geworden sind, nicht mit Zuwanderern, die nie in Deutschland gearbeitet haben, gleichgestellt werden.

Einstimmig lehnt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit sowohl den im Rat gestellten Antrag des Herrn Rm Münch (Drucksache Nr.: 09712-13-E3) als auch seinen hier soeben mündlich gestellten Ergänzungsantrag ab und empfiehlt dem Rat, ebenso zu verfahren.

Bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit dem Rat einstimmig, folgenden Antrag der SPD-Fraktion zu beschließen:

Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt den Handlungsrahmen des KOMM-IN-Projektes und fordert die Verwaltung auf, ihn weiterzuentwickeln bzw. in interkommunaler Zusammenarbeit umzusetzen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, vorhandene Arbeitsgruppen zur Verbesserung der Lebenssituation in der Nordstadt im Hinblick auf den anhaltenden Zuzug aus Südosteuropa stärker zu vernetzen und die Kooperation mit anderen Behörden wie z.B. Zollverwaltung oder Finanzverwaltung weiter auszubauen.

3. Der Rat der Stadt fordert EU, Bund und Länder auf, sich der Zuwanderungsproblematik nachhaltig anzunehmen und die betroffenen Kommunen aktiv zu unterstützen.

4. Der Rat der Stadt bittet die Verwaltung, die zuständigen Fachausschüsse, die Bezirksvertretungen Innenstadt-Nord und Eving und den Integrationsrat kontinuierlich über die Weiterentwicklung des Handlungsrahmens aus dem KOMM-IN-Projekt und über das weitere Vorgehen der Verwaltung hinsichtlich der Zuwanderungsproblematik in Dortmund zu informieren.“


Mit 14 Ja-Stimmen, 5 Neinstimmen und 1 Enthaltung empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit dem Rat, folgenden, während der Sitzung modifizierten Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zu beschließen:

Beschluss:

1. Die nach Dortmund kommenden ZuwanderInnen insbesondere aus den neuen südosteuropäischen EU-Beitrittsländern nehmen ihr Bürgerrecht auf Freizügigkeit in Anspruch und sind in Dortmund willkommen. Insbesondere geht es hier um die ZuwanderInnen, die ihre langfristige persönliche, berufliche und familiäre Perspektive in Dortmund sehen.

2. Mit der Aufhebung des Arbeitsverbots ab 2014 wird voraussichtlich eine größere Gruppe von NeuzuwanderInnen dauerhaft in Dortmund bleiben wollen. Zielsetzung muss deshalb die schnelle und umfangreiche Integration dieser europäischen BürgerInnen in Dortmund sein.

3. Jeder und jede Zuwanderer/in, der/die nach Dortmund kommt, soll eine faire Integrationschance und damit die Möglichkeiten erhalten, für sich und seine/ihre Familie den Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften.

4. Die städtische Wirtschaftsförderung sowie die Sozialverwaltung werden aufgefordert, ein Konzept zur Qualifizierung und Erleichterung der legalen Arbeitsaufnahme der ZuwanderInnen zu erarbeiten. Dabei sind andere Akteure im Bereich der Qualifizierung einzubeziehen. Hintergrund sind die im KOMM-IN-Projekt „Zuwanderung aus Südosteuropa“ erarbeiteten Handlungsfelder, zu denen Lösungsstrategien entwickelt werden sollen. Dazu zählt auch das Handlungsfeld Nummer 4 „Insbesondere ab 2014 Entwicklung von Strukturen für gezielte Qualifizierung und Berufsvorbereitung.“

Der GRÜNE Antrag bricht dieses Handlungsfeld auf Dortmund herunter..

5. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Beschluss des Sozialausschusses zur Schaffung zusätzlicher Beratungsmöglichkeiten für ZuwanderInnen schnellstmöglich umzusetzen. Die Beratung soll dabei insbesondere über rechtliche Grundlagen informieren, Begleitung und Unterstützung bei Behördenangelegenheiten bieten sowie Sprachmittlerleistungen anbieten, um eine faire Chance der Einhaltung von Regeln zu gewährleisten.

6. Die von den ZuwanderInnen bevorzugten Stadtbezirke und die dort lebende einheimische Bevölkerung benötigen besondere Unterstützung und Solidarität bei der Bewältigung der Aufgabe der Integration. Die Verwaltung wird aufgefordert, Möglichkeiten aufzuzeigen, welche Hilfestellungen vor Ort zusätzlich zu bereits vorhandenen Maßnahmen wünschenswert und umsetzbar sind, um die
gemeinschaftliche Aufgabe der Integration zu bewältigen.

7. Ressentiments und populistische Panikmache verstärken in gefährlicher Weise eine gesellschafts-politische Abwehrhaltung gegenüber den ZuwanderInnen. Zudem rufen sie Erinnerungen an historisch längst überholt geglaubte Debatten wach, die wir als Antiziganismus kennen. Der Rat stellt sich gegen alle rassistischen Versuche, die einheimische Bevölkerung gegen die ZuwanderInnen auszuspielen. Er unterstützt stattdessen jedes zivilgesellschaftliche Engagement für ein friedliches und solidarisches Miteinander vor Ort. Die Verwaltung wird aufgefordert, Möglichkeiten der Unterstützung eines derartigen bürgerschaftlichen Engagements aufzuzeigen.

8. Die Aufgabe der Integration kann und darf nicht allein von den Kommunen getragen und gelöst werden. Der Rat fordert sowohl die EU, den Bund als auch das Land auf, schnell und ausreichend den Prozess der Integration und die dafür benötigten Maßnahmen insbesondere auch finanziell zu unterstützen.“


Darüber hinaus lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 09712-13-E4) vor:

Seit geraumer Zeit findet in Dortmund eine kontinuierliche Zuwanderung von Menschen aus Bulgarien und Rumänien statt. Sie konzentriert sich insbesondere auf den Stadtteil Innenstadt-Nord, ist aber auch in weiteren Stadtteilen wie z.B. Huckarde und Eving festzustellen.
Die Motivationen der Menschen, in Deutschland leben zu wollen, sind unterschiedlich, lassen sich aber unter dem Stichwort „europaweite Armutswanderungsbewegung“ zusammenfassen. Die Hauptgründe für das Verlassen des Heimatlandes liegen in der Hoffnung auf eine deutliche Verbesserung der persönlichen Lebensverhältnisse, die sich den Menschen in ihren Heimatländern teilweise als katastrophal darstellen.
Die ab 01.01.2014 zu erwartende starke Wanderungs- bzw. Zuzugsbewegung nach Dortmund, sowie die Absicht vieler Zuwanderer, nicht nur für einen vorübergehenden kurzen Zeitraum, sondern mittel- bis längerfristig bleiben zu wollen, stellt die Bürger in den vom Zuzug berührten Stadtteilen, aber auch Stadtverwaltung, weitere Behörden wie z.B. Polizei oder Zoll, weitere private und öffentliche Stellen wie z.B. Ärzte, Krankenhäuser, Kindertageseinrichtungen und Schulen aber auch z.B. Jugend- und Sozialverbände vor erhebliche Herausforderungen.
Es ist deshalb erforderlich, ein strategisches, ganzheitliches Handlungskonzept unter Einbeziehung möglichst aller Beteiligten zu organisieren.

Beschlussvorschlag

Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:


1. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, zusammen mit den bereits vorhandenen Arbeitsgruppen und Projekten ein ganzheitliches Handlungskonzept –wie es die Stadt Duisburg bereits erstellt hat - zu erarbeiten, welches das komplette Spektrum der bereits bekannten Probleme, aber auch mögliche neu aufkommende Probleme aufgreift. Dabei sollen insbesondere die Bereiche Bildung/Jugend, Wohnen/Arbeit/Gesundheit und Recht/Ordnung Platz finden.
2. Der Ausschuss begrüßt das interkommunale „KOMM-IN-Projekt“ und nutzt den inhaltlichen Austausch, u.a. mit der Stadt Duisburg, zur Weiterentwicklung bereits vorhandener Konzepte.

3. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, vorhandene Arbeitsgruppen – wie beispielsweise das Netzwerk EU-Armutszuwanderung – zu unterstützen, die Ergebnisse in die laufende Arbeit mit einfließen zu lassen und, über die Ergebnisse regelmäßig im Ausschuss zu berichten.

4. Die zwingend erforderlichen Maßnahmen und vorgeschriebenen Aufgaben, um den erwarteten Zuzug aus Südosteuropa menschlich und sozial zu gestalten, können nur mit flankierenden Drittmitteln der EU, des Bundes oder des Landes NRW umgesetzt und finanziert werden. Der Ausschuss bittet die Verwaltung, hierzu gemeinsam mit anderen betroffenen Städten und dem Deutschen Städtetag initiativ zu werden und die erforderliche Finanzierung für die Stadt Dortmund einzufordern.

5. Der Ausschuss fordert darüber hinaus die Landesregierung auf, keine Einsparungen bei der Polizei vorzunehmen und statt dessen den von der Armutswanderung betroffenen Kommunen ein Mehr an Polizeikräften zur Verfügung zu stellen.

Begründung

Durch die Zuwanderung der Menschen aus Südost-Europa stoßen einige Kommunen an ihre Grenzen. Die Probleme bei weiterem starken Zuzug von Menschen aus Südosteuropa überfordern Dortmund unter finanziellen und sozialen Gesichtspunkten. Die Stadt ist dringend auf Hilfe durch Land, Bund und EU angewiesen. Mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Rumänien und Bulgarien ab dem 01.01.2014 wird eine weitere große Welle der Zuwanderung u.a. in unsere Stadt erwartet und schon jetzt ist klar, dass die Probleme kaum mehr alleine zu stemmen sind. Um sich diesen Herausforderungen stellen zu können und den Anliegen Dortmunder Bürgerinnen und Bürger und Zuwandererfamilien gleichermaßen gerecht zu werden, müssen alle Bereiche eng verzahnt miteinander arbeiten und ein Handlungskonzept entwickeln, das als Leitfaden für alle Bereiche dienen soll.


Ein wichtiger Punkt ist dabei, dass die Polizeikräfte in Dortmund verstärkt werden müssen. Die Vergangenheit hat gezeigt, wie schnell ein ganzer Stadtteil von der Zuwanderung überrollt wurde und sich menschenunwürdige Szenarien gebildet haben, wie beispielsweise die massenhafte Vermietung von einzelnen Matratzen als Schlafplatz in Wohnungen. Erst die Einrichtung einer sog. Task-Force hat dafür gesorgt, dass wieder annähernd normale Zustände hergestellt wurden. Dies wiederum hatte zur Folge, dass andere Stadtteile in Dortmund sowohl auf Einsätze der Ordnungspartner, als auch auf Präsenz der Polizei verzichten mussten. Um solchen Auswüchsen und der Entwicklung eines „Elendswohnviertels“ vorzubeugen, ist der Einsatz von Polizei und Ordnungspartnern dringend erforderlich. Und zwar in ganz Dortmund.“


Rm Konak wies darauf hin, dass die Fraktion Die Linke dem SPD-Antrag im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zugestimmt habe, mit Ausnahme des letzten Halbsatzes in Nr. 5: “und über das weitere Vorgehen der Verwaltung hinsichtlich der Zuwanderungsproblematik in Dortmund zu informiere“ und bat darum, dies entsprechend zu protokollieren.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat einstimmig, die Anträge von Rm Münch abzulehnen..

Dem Rat wird einstimmig (mit der o. g. Einschränkung der Fraktion Die Linke) empfohlen, den Antrag der SPD-Fraktion in der Form der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu beschließen.

Mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion wird dem Rat der Stadt empfohlen, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus in der vorliegenden Form der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu beschließen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt, mit Mehrheit gegen die Stimme der Fraktion Die Linke den Antrag der CDU-Fraktion in den Punkten 1 – 4 zu beschließen.
In Bezug auf Punkt 5 des Antrages der CDU-Fraktion empfiehlt der Ausschuss dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion die Ablehnung.

Rm Zielazny als Vertreterin der Fraktion FDP/Bürgerliste war während der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht anwesend.

zu TOP 3.7
Ambientetrauungen

Herr Spaenhoff wies darauf hin, dass zwischenzeitlich die Dienstvereinbarung mit dem Personalrat getroffen wurde, so dass für die Ambientetrauungen ein Traustandesbeamtenpool gebildet werden könne.
Nähere Informationen werde er dem Ausschuss vermutlich nach der Sommerpause in einer Vorlage geben.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis.

zu TOP 3.8
Doppelte Staatsbürgerschaft und Optionspflicht
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10019-13)

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur nächsten Sitzung schriftlich vorgelegt.



4. Vorlagen der Verwaltung


zu TOP 4.1
Masterplan Migration/Integration: Integrationskonzept der Stadt Dortmund für die Jahre 2013/2014 sowie Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09364-13)

Rm Krause und Rm Beckmann begrüßten die Errichtung des Kommunalen Integrationszentrums.

Für Rm Beckmann ist darüber hinaus entscheidend, die Projekte zeitnah umzusetzen. Besonders der Anteil der MitarbeiterInnen in der Verwaltung, die über eine Zuwanderungsgeschichte verfügen, müsse erhöht werden.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Integrationskonzept „Masterplan Migration/Integration“ für die Jahre 2013/2014 sowie die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums.

zu TOP 4.2
Sachstandsbericht Verkehrsüberwachung 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09415-13)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den nachstehenden Sachstandsbericht der Verkehrsüberwachung zur Kenntnis.

zu TOP 4.3
Genehmigung verkaufsoffener Sonntage für die Dortmunder Innenstadt West (City und Dorstfeld) am 06.10.2013, 03.11.2013 und 01.12.2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08875-13)

Die ergänzenden Hinweise von StR´in Jägers zum neuen Ladenöffnungsgesetz NRW sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Die Stadt Dortmund sei bestrebt, den Einzelhandelsverband als Moderator für den Prozess zu gewinnen, in welchem der Interessensausgleich zwischen den einzelnen Antragsstellern in den Stadtbezirken und die Harmonisierung auf ein Gesamtkonzept erreicht werden soll. Zunächst müsse jedoch vom Land noch die Rechtsverordnung vorgelegt werden. Ziel sei es, die Ordnungsbehördliche Verordnung bis zum Ende des Jahres dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Rm Goosmann machte darauf aufmerksam, dass auch die Politik in diesen Prozess zwingend eingebunden werden müsse, um vor Ort als Ansprechpartner dienen zu können. Man müsse bestrebt sein, für das Jahr 2014 ein geeignetes Regelwerk zu haben, damit in den kommenden Jahren die Abläufe wie bisher üblich reibungslos funktionieren.

Auch Rm Beckmann sprach sich für eine Begleitung durch die Politik aus. Die Ergebnisse sollten so schnell als möglich vorliegen, damit die Veranstalter für das nächste Jahr die Planungen aufgreifen können.

Rm Krause betonte, dass die Regelungen der Landesregierung sich für Dortmund negativ auswirken und die Beteiligten vor große Probleme stellen.

StR´in Jägers bestätigte, dass die Verwaltung bis zum Herbst das Grobkonzept erarbeitet haben möchte. Es müsse abgewogen werden, in welchen Stadtbezirken parallel Veranstaltungen stattfinden könnten, ohne dass die Obergrenze von 11 Sonntagen für das gesamte Stadtgebiet und 4 Veranstaltungen für die jeweilige Verkaufsstelle nicht überschritten werde. Auch sei es denkbar, das Thema als ein Gesamtstädtisches zu bewerten und somit die Entscheidungsbefugnis beim Rat (unter Beteiligung der Bezirksvertretungen) anzusiedeln. Bisher seien die Genehmigungen von den jeweiligen Bezirksvertretungen erteilt worden.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt folgenden Beschluss des Rates zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, aus Anlass und in Verbindung mit den Veranstaltungen „Pfefferpotthastfest“, „Hansemarkt“ und „Weihnachtsmarkt“ auf Grundlage des § 6 Ladenöffnungsgesetz (LÖG) für die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Innenstadt-West die Ladenöffnung an den Sonntagen 06.10.2013, 03.11.2013 und 01.12.2013 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr freizugeben.

zu TOP 4.4
Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09531-13)

Rm Krause signalisierte die Zustimmung der CDU-Fraktion zur Vorlage, mit Ausnahme des Maßnahme „Big Tipi“.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Einbeziehung der o. g. Anmerkung folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 2. Sachstandsbericht (Stichtag 01.03.2013) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in der Anlage 3 dargestellten neuen Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. insgesamt 4.837.480,- Euro.
3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.

zu TOP 4.5
Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund, Projektbericht - Stand April 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09595-13)

Rm Noltemeyer wies darauf hin, dass in Anlage 1, Seite 17 in der 3. Bemerkungsszeile der Begriff „z. B.“ entfernt werden muss.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Projektbericht zur Einführung des Wirkungsorientierten Haushaltes zur Kenntnis.





zu TOP 4.6
Ersatzneubau der Feuerwehrgerätehäuser für die Freiwillige Feuerwehr in Asseln (Löschzug 24) und Berghofen (Löschzug 13)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09487-13)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.952.000 € die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphasen 3 bis 9 HOAI) für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Asseln, LZ 24, (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

In der Kostenschätzung sind Baukosten von 1.902.000 € und Möblierungskosten von 50.000
€ enthalten.

Die Auszahlungen für die Baukosten in Höhe von 1.630.000 € erfolgen aus dem Budget des FB 37 auf der Investitionsstelle 37B00217004001, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2013: 75.000 €
Haushaltsjahr 2014: 890.000 €
Haushaltsjahr 2015 665.000 €

Die Auszahlungen für die Möblierungskosten in Höhe von 50.000 € erfolgen aus dem Budget des FB 37 auf der Investitionsstelle 37B00217000215, Finanzposition 780400:

Haushaltsjahr 2014: 20.000 €
Haushaltsjahr 2015 30.000 €


Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 272.000 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
Hierbei sind die in den Jahren 2012 und 2013 auf die bestehende Anlage im Bau gebuchten aktivierten Eigenleistungen i. H. v. 1.640,10 € sowie 1.307,76 € berücksichtigt.


Der dargestellte Mittelabfluss weicht von der Veranschlagung der Haushaltsmittel ab.

Die Investition für den Neubau des Löschzuges Asseln bedingt ab 2016 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 in Höhe von 60.914,93 Die Ergebnisrechnung des FB 37 wird ab 2016 in Höhe von 3.846,15 € jährlich belastet.
2. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.950.000 € die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphasen 3 bis 9 HOAI) für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Berghofen, LZ 13, (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

In der Kostenschätzung sind Baukosten von 1.900.000 € und Möblierungskosten von 50.000 € enthalten.

Die Auszahlungen für die Baukosten in Höhe von 1.640.000 € erfolgen aus dem Budget des FB 37 auf der Investitionsstelle 37A00217004004, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2013: 75.000 €
Haushaltsjahr 2014: 900.000 €
Haushaltsjahr 2015 665.000 €

Die Auszahlungen für die Möblierungskosten in Höhe von 50.000 € erfolgen aus dem Budget des FB 37 auf der Investitionsstelle 37A00217000214, Finanzposition 780400:

Haushaltsjahr 2014: 20.000 €
Haushaltsjahr 2015 30.000 €


Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 260.000 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Der dargestellte Mittelabfluss weicht von der Veranschlagung der Haushaltsmittel ab.

Die Investition für den Neubau des Löschzuges Berghofen bedingt ab 2016 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des


FB 65 in Höhe von 64.787,40 €. Die Ergebnisrechnung des FB 37 wird ab 2016 in Höhe von 3.846,15 € jährlich belastet.

Sollte eine Übertragung der Mittel aus dem Jahr 2013 in die nachfolgenden Jahre nicht genehmigt werden, wird die Finanzierung aus dem Budget des FB 37 sichergestellt.

3. nimmt die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis. Dies ist notwendig, um die Fertigstellung in 2015 sicherzustellen.

4. beschließt die Umsetzung der Maßnahmen durch die Städtische Immobilienwirtschaft.






Die öffentliche Sitzung wurde um 17:55 Uhr von Rm Frebel beendet.




Frebel Jörder Korbmacher
Vorsitzender Bürgermeisterin Schriftführerin

Anlagen:


(See attached file: LÖG NRW 2013.pdf)

(See attached file: rs_LÖG_160513.pdf)