Niederschrift

über die 20. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 07.03.2012
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 16:00 - 18:55 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD)


RM Rita Brandt (SPD)
RM Ute Pieper (SPD)
RM Rosemarie Liedschulte (CDU)
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Justine Grollmann (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Kay-Christopher Becker (FDP / Bürgerliste)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linken)

Thomas Oppermann (SJD Die Falken)
Andreas Roshol (Ev. Jugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Manfred von Kölln (Caritas-Verband)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Waltraud Bonekamp


Ulrich Bösebeck
Klaus Burkholz
Peter Prause (Richter)
Jürgen Koch (Agentur für Arbeit)
Gabriele Krieling (Vertreterin der Lehrerschaft)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Elisabeth Beschorner (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Alexander Sperling (Jüdische Kultusgemeinde)
Bayram Cankaya (Islamische Gemeinden)
Gunther Niermann (DPWV)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)
Tobias Teepe (Stadtelternrat)
Christiane Rischer (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Daniel Binder
Norbert Drüke


Elisabeth Hoppe
Kordula Leyk

Rainer Möller
Thomas Wawrzynek-Lukaschewitz
Bodo Weirauch

Arno Lohmann 57/FABIDO
Stefan Thabe StA 61
Beate Siekmann StA 32
Beate Reder StA 23



4. Geschäftsführung

Gabriele Lieberknecht




Nicht anwesend waren:

Jens Hebebrand (Humanistischer Verband)
Önder Alkan (Integrationsrat)




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 20. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 07.03.2012, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 07.12.2011

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 01.02.2012


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Kooperation Jobcenter Dortmund – Jugendamt
Arbeitsbündnis Jugend und Beruf
Bundesmodellprogramm "Aktiv in der Region"
5. Dortmunder Jugendkonferenz
- Bericht Jobcenter Dortmund -

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06504-12)

2.2 Städtische Beihilfe für den Ring Politischer Jugend (RPJ) und die angeschlossenen Mitgliedsverbände
- Verwaltungsbericht über die Prüfergebnisse der Mittelverwendung und die Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06547-12)

2.3 Erzieherische Hilfen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06279-12-E2)

2.4 Jugend checkt Leerstand
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05693-11-E2)

2.5 Kulturelle Bildung im Dortmunder U - Bericht
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06223-12-E2)

2.6 Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ab dem 01.08.2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06502-12)


3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Familien-Projekt -

3.1 Modellvorhaben der Landesregierung NRW "Kommunale Präventionsketten"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06206-12)

3.2 Weiterer Ausbau von Ganztagsplätzen in den Offenen Ganztagsschulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06487-12)


4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

4.1 Masterplan Vergnügungsstätten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06020-11)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 01.02.2012
(Drucksache Nr.: 06020-11)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 08.02.2012
(Drucksache Nr.: 06020-11)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 07.02.2012
(Drucksache Nr.: 06020-11)


4.2 Angebote für Kinder und Jugendliche im Westfalenpark
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04982-11-E2)
hierzu -> Überweisung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 22.11.2011
(Drucksache Nr.: 04982-11)

hierzu -> Überweisung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2011
(Drucksache Nr.: 04982-11)

hierzu -> Überweisung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 14.12.2011
(Drucksache Nr.: 04982-11)

hierzu -> Überweisung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2011
(Drucksache Nr.: 04982-11)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2011
(Drucksache Nr.: 04982-11)

hierzu -> Überweisung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2011
(Drucksache Nr.: 04982-11)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 16.11.2011
(Drucksache Nr.: 04982-11)

hierzu -> Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 22.11.2011
(Drucksache Nr.: 04982-11)

hierzu -> Überweisung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2011
(Drucksache Nr.: 04982-11)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 22.11.2011
(Drucksache Nr.: 04982-11)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 01.02.2012
(Drucksache Nr.: 04982-11)


4.3 Lokale Agenda 21 - 11. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06081-11)

4.4 Implementierung eines Fachreferenten für Asyl- und Flüchtlingsfragen im Ordnungsamt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06431-12)

4.5 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06273-12)


5. Anträge / Anfragen

5.1 Vertragsangelegenheiten FZW
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 06561-12)

5.2 Bundesmittel U 3-Ausbau
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06606-12)


6. Informationen aus den Bezirksvertretungen


7. Mitteilungen des Vorsitzenden






1. Regularien



Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.




zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Manfred von Kölln benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit erweitert um den

TOP 5.3 Projekt: Dortmund den Dortmundern
Vorschlag zur Tagesordnung (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Drucksache Nr.: 06757-12


Mit dieser Erweiterung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 07.12.2011

Herr Barrenbrügge äußerte die Bitte, die unter TOP 2.1 „Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2012“ zugesagte und bereits zugeleitete Kostenstruktur für einen Kindertagesstättenplatz und einen Kinderstubenplatz (s. S. 8) auch als Anlage zu der Niederschrift zu nehmen.
Außerdem brachte er seinen Wunsch zum Ausdruck, in der Folgesitzung die Niederschrift der Vorsitzung vorliegen zu haben.

Die Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 07.12.2011 wurde einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 01.02.2012

Die Niederschrift über die 19. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 01.02.2012 wurde einstimmig (bei 2 Enthaltungen) genehmigt.



2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 2.1
Kooperation Jobcenter Dortmund - Jugendamt
Arbeitsbündnis Jugend und Beruf
Bundesmodellprogramm "Aktiv in der Region"
5. Dortmunder Jugendkonferenz
- Bericht Jobcenter Dortmund -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06504-12)

Frau Bonekamp führte kurz ein.

Danach berichtete Frau Kreickmann über die Zusammenarbeit Jugendamt und Jobcenter. Sie bezog sich auf den vorliegenden Bericht und ging auf einige Aspekte daraus ein.

Herr Sohn dankte für die Ausführungen.

Auf die Nachfragen von Frau Pieper und Herrn Niermann teilte Frau Kreickmann mit:

- nicht mehr erreichbare Jugendliche
Bezogen auf das Jobcenter gebe es eine große Anzahl von jungen Menschen, die Leistungen nach dem SGB II bekommen (im Schnitt 10.000 – 11.000 ab 15 Jahre). Dies seien aber nicht alles Problemjugendliche. Es gebe ca. 2.000 – 2.100 Jugendliche, die einer intensiven Betreuung bedürften. Es sei etwas schwierig, die Anzahl der nicht mehr erreichbaren Jugendlichen zahlenmäßig zu beziffern. In dem genannten Projekt bestehe aktuell für 20 Jugendliche die Möglichkeit der intensiven Begleitung. Von den 19 jungen Menschen, die mit dem Projekt gestartet sind, konnten 16 wieder für eine Mitarbeit gewonnen werden. Daneben biete die Kompetenzagentur niederschwellige Angebote für Jugendliche an. Wobei mit der Kompetenzagentur auch intensiv zusammengearbeitet werde, wenn Jugendliche in eine Dauersanktion zu geraten drohen.
Ein zum Teil identischer Personenkreis seien die psychisch auffälligen Jugendlichen, die solche Hilfeangebote nicht mehr wahrnehmen können. Wenn man von ungefähr 400 Arztgutachten für junge Menschen im Jahr ausgehe, die das Jobcenter veranlasst, wären es ungefähr 200 Jugendliche mit solchen Problemlagen (z. B. Verdacht auf psychische Erkrankung, Suchtmittelkonsum).
- Instrumentenreform / Mittelkürzung
Beide Begrifflichkeiten würden oft in einem Atemzug genannt, das sei nicht ganz korrekt.
Erfreulicherweise habe es einen Rückgang der Leistungsbezieher auch im Bereich der Jugendlichen im vergangenen Jahr gegeben. Das habe zunächst dazu geführt, dass allein aus Bedarfsgründen gerade im AGH-Bereich die Leistungen bereits zurückgefahren wurden, als noch Mittel zur Verfügung standen. Durch die Instrumentenreform konnten die Arbeitsgelegenheiten mit einer starken sozialpädagogischen Begleitung nicht mehr weitergeführt werden. Daraufhin wurde der Bereich der Förderung für Jugendliche über das Jobcenter neu strukturiert. Zum 02.04.2012 werde ein neues Produkt von Dortmund aus entwickelt – das Förderzentrum für junge Menschen. Damit soll für alle jungen Menschen, die nicht für berufsvorbereitende Maßnahmen oder eine Ausbildung direkt in Frage kommen, ein niederschwelliger Zugang zu einem „Angebot“ geschaffen werden. Es bietet eine sehr flexible und individuelle Unterstützungsmöglichkeit, die von der beruflichen Orientierung über die Kenntnisvermittlung in bestimmten Berufsfeldern bis zur Auffrischung von Schul- und Sprachkenntnissen und der Gesundheitsprävention reicht. Auch Projektarbeiten, wie sie in den bisherigen AGH angeboten wurden, sind hier realisierbar. Es wird ein sehr breites und mit 200 Plätzen auch ein sehr umfangreiches Instrument sein, das eine große Vielfalt bieten wird. Gerade vor dem Hintergrund knapper Haushaltsmittel und der damit verbundenen Einschränkungen der Angebote wird diese gezielte und sehr individuelle Förderung nicht nur Zeit im Übergang Schule / Beruf und sicherlich auch Geld sparen, sondern vor allen Dingen zugunsten der Jugendlichen bessere Chancen eröffnen, wobei sich außerdem bis zum Ausscheiden aus dem Förderzentrum eine Person durchgängig um den Jugendlichen im sozialpädagogischen Bereich kümmern wird.

Auf den Wunsch von Herrn Barrenbrügge, eine Zusammenfassung der gesamten Angebote/Aktionen zu bekommen, schlug Herr Bösebeck vor, in der nächsten Sitzung des Ausschusses die Ticketdatenbank vorzustellen, die einen umfassenden Einblick in die Angebote gibt.

Frau Kreickmann wies darauf hin, dass diese Datenbank aktuell überarbeitet und umgestellt wird. Evtl. wäre aber eine Vorstellung in der Mai-Sitzung möglich.

Der Ausschuss folgte der Anregung von Herrn Barrenbrügge, den Bericht auch dem Schulausschuss zur Kenntnis zu geben.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm den Bericht zur Kenntnis.



zu TOP 2.2
Städtische Beihilfe für den Ring Politischer Jugend (RPJ) und die angeschlossenen Mitgliedsverbände - Verwaltungsbericht über die Prüfergebnisse der Mittelverwendung und die Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06547-12)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht der Verwaltung über die Prüfung der Mittelverwendung und die Auszahlungen an den Ring Politischer Jugend in Dortmund für das Haushaltsjahr 2011 zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Erzieherische Hilfen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06279-12-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„...die Anfragen beantworte ich wie folgt:

.... die Verwaltung wird gebeten, .....die Arbeit der im letzten Jahr neu eingerichteten „Fachstelle Erzieherische Leistungen“ vorzustellen.
Die Fachstelle Erzieherische Leistungen (FEL) wurde im Projekt Jugendhilfedienste 2010 konzipiert. Sie hat die Aufgabe, die Jugendhilfedienste bei der Auswahl eines Trägers für eine geplante Erziehungshilfe zu unterstützen. Darüber hinaus führt sie in Absprache mit der Abteilungsleitung die Qualitätsentwicklungsdialoge mit den Jugendhilfeträgern. Sie unterstützt deren Arbeit durch regelmäßige Fachkräftetreffen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ambulanten Hilfen.

Die FEL hat am 15.09.2011 ihre Arbeit aufgenommen. Sie besteht zur zur Zeit aus drei Mitarbeitern mit vollzeitverrechnet 2,3 Stellen. Bis zum 25.02.2012 wurden 455 Anfragen aus den Jugendhilfediensten bearbeitet. Davon entfielen 268 Anfragen auf ambulante Hilfen und 187 Anfragen auf stationäre Hilfen.

Die Fachkräfte der Jugendhilfedienste senden die Fallinformationen an die FEL. Die Mitarbeiter der FEL geben die Anfrage in anonymisierter Form per Mail an die Jugendhilfeträger weiter.

Die Auswahl der Jugendhilfemaßnahme orientiert sich
§ am Kindeswohl / Bedarf,
§ der vorhandenen Angebotsstruktur,
§ dem Wohnort der betreffenden Familie,
§ der Verhältnismäßigkeit der entstehenden Kosten,
§ dem Wunsch und Wahlrecht der Leistungsberechtigten.

Diese werden nach fachlichen Gesichtspunkten und Wünschen der JHD-Mitarbeiter ausgewählt. Der Träger sendet innerhalb von einer Woche sein Angebot an die FEL. Die FEL leitet die Angebote weiter an die Jugendhilfedienste. Der Jugendhilfedienst trifft die Entscheidung und organisiert die Durchführung der Maßnahme.
Bei Fällen des § 8a/Kinderschutz wird durch die FEL umgehend ein geeigneter Träger benannt.

Alle beendeten Fälle Hilfe zur Erziehung werden evaluiert.

Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie viele Maßnahmen der Erzieherischen Hilfen außerhalb des Elternhauses wurden in den vergangenen fünf Jahren auf Antrag der Eltern eingeleitet.
neu begonnene Hilfen außerhalb der eigenen Familie
2007
2008
2009
2010
§ 33 - Vollzeitpflege incl. junge Volljährige
251
167
173
217
§ 34 - Heimerziehung
344
339
313
344
§ 35 - Intens. Soz.päd. Einzelbetreuung
130
95
69
107
§ 35a - Eingliederungshilfe stationär
20
39
41
44
Gesamtergebnis
745
640
596
712

Die Zahlen der neu begonnenen Hilfen für 2011 liegen noch nicht vor (siehe Antwort zu Pkt. 2).
2. Wie viele Maßnahmen wurden in dieser Zeit infolge von akuten Schutzmaßnahmen eingeleitet?
Das Kriterium § 8a Kinderschutz wurde in unserem alten EDV-System erst im Laufe des Jahres 2009 eingeführt. Von daher ist eine valide Auskunft erst für das Jahr 2010 möglich. Seit Sommer 2011 wird als Konsequenz aus dem GPA-Gutachten eine neue Software eingeführt. Für das Jahr 2011 müssen mithin die Daten aus zwei Fachan-wendungen zusammengeführt und abgeglichen werden, was erst im Lauf des ersten Quartals 2012 möglich sein wird. Von daher ist leider nur eine präzise Auskunft für das Jahr 2011 möglich.

Im Jahr 2011 wurden im Kontext des § 8a SGB VIII 298 weitere Hilfen installiert. Hierbei ist erwähnenswert, dass bei 82 Meldungen bereits eine Hilfe nach § 27 ff SGB VIII bestand.

Darüber hinaus wurde in 151 Fällen eine Familienbegeleitung durch den zuständigen Jugendhilfedienst übernommen.
3. Wie hoch ist die durchschnittliche Unterbringungszeit bei erzieherischen Hilfen außerhalb des Elternhauses?

2007
2008
2009
2010
2011
Mittelwert gesamt *
§ 33 - Vollzeitpflege incl. junge Volljährige
3,5
2,8
2,9
3,6
3,4
3,23
3 Jahre 2 Monate und 22 Tage
§ 34 - Heimerziehung
1,3
1,5
1,5
1,7
1,4
1,47
1 Jahre 5 Monate und 20 Tage
§ 35 - Intens. Soz.päd. Einzelbetreuung
0,6
0,7
0,7
0,8
0,6
0,68
0 Jahre 8 Monate und 3 Tage
§ 35a - Eingliederungshilfe stationär
2,4
1,7
1,8
1,8
1,6
1,87
1 Jahre 10 Monate und 11 Tage
Mittelwert
2,0
1,7
1,7
2,0
1,8
1,81
1 Jahre 9 Monate und 22 Tage

* Die Zahl für 2011 basiert ausschließlich auf der Datenauswertung des alten Fachverfahrens (siehe Antwort zu Pkt. 2).

4. Wie hoch ist das Durchschnittsalter der Kinder bei Einleitung einer erzieherischen Hilfe außerhalb des Elternhauses?

2007
2008
2009
2010
2011*
Mittel-wert
§ 33 - Vollzeitpflege
7,77
7,71
7,06
7,69
7,10
7,47
7 Jahre, 5 Monate und 13 Tage
§ 34 - Heimerziehung
13,69
13,47
13,01
13,78
13,99
13,59
13 Jahre, 6 Monate und 22 Tage
§ 35 - Intens. Soz.päd. Einzelbetreuung
17,77
18,12
18,21
18,04
17,77
17,98
17 Jahre, 11 Monate und 9 Tage
§ 35a - Eingliederungshilfe stationär
16,63
15,67
16,45
17,25
15,88
16,38
16 Jahre, 4 Monate und 4 Tage
Mittelwert
13,97
13,74
13,68
14,19
13,69
13,85
13 Jahre, 9 Monate und 26 Tage

* Die Zahl für 2011 basiert ausschließlich auf der Datenauswertung des alten Fachverfahrens (siehe Antwort zu Pkt. 2).

5. Gibt es Erkenntnisse über die wirtschaftliche Lage der Eltern deren Kinder Maßnahmen in Anspruch nehmen? Wenn ja, sind diese darzustellen.
Unsere Erfahrungen zeigen, dass Kinder, die Hilfen zu Erziehung erhalten, sehr häufig in Familien mit prekären finanziellen Verhältnissen leben.

In unserer Fachsoftware werden diese Angaben nicht erfasst, so dass hierzu keine validen statistischen Daten verfügbar sind.
6. Gibt es Erkenntnisse darüber, wie viele ambulante unterstützende Maßnahmen eingeleitet wurden, bevor erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses zum Tragen kommen. In welchem Alter setzen diese unterstützenden Maßnahmen ein?
Für das Jahr 2010 (siehe oben) sind folgende Aussagen möglich:

Nach 48 Hilfen gemäß § 30 SGB VIII (Erziehungsbeistandschaft) folgten:

3 Hilfen gemäß § 33 SGB VII (Pflegefamilie)
39 Hilfen gemäß § 34 SGB VII (Heimerziehung)
6 Hilfen gemäß § 35a SGB VII stationär

Nach 38 Hilfen gemäß § 31 SGB VIII (Sozialpädagogische Familienhilfe) folgten:

17 Hilfen gemäß § 33 SGB VII (Pflegefamilie)
20 Hilfen gemäß § 34 SGB VII (Heimerziehung)
1 Hilfe gemäß § 35a SGB VII stationär

Zur Einordnung der vorgenannten Zahlen hier der Hinweis, dass im Jahr 2010 insgesamt 733 Hilfen außerhalb der eigenen Familie eingerichtet wurden.

Neu begonnene Hilfen innerhalb der eigenen Familie
Ergebnis
§ 30 - Erziehungsbeistandschaften
326
§ 31 - Soz.päd. Familienhilfe
565
§ 32 - Tagesgruppen
42
Gesamtergebnis
933

6.1 In welchem Alter setzen diese unterstützenden Maßnahmen ein?

2007
2008
2009
2010
2011
Mittel-wert *
§ 30 - Erziehungsbeistandschaften
14,5
14,4
14,3
14,8
14,9
14,59
14 Jahre, 6 Monate und 22 Tage
§ 31 - Soz.päd. Familienhilfe
6,0
5,4
5,8
5,4
5,8
5,67
5 Jahre, 7 Monate und 25 Tage
§ 32 - Tagesgruppen
11,0
11,2
10,1
11,1
10,3
10,75
10 Jahre, 8 Monate und 21 Tage
Mittelwert
10,5
10,3
10,1
10,4
10,3
10,33
10 Jahre, 3 Monate und 23 Tage
* Die Zahl für 2011 basiert ausschließlich auf der Datenauswertung des alten Fachverfahrens (siehe Antwort zu Pkt. 2).“


Frau Schütte-Haermeyer dankte ausdrücklich für die umfangreiche Beantwortung.

Auch Frau Rabenschlag dankte herzlich für die Stellungnahme, die sie für sehr informativ halte.

Auf die Nachfragen von Frau Schütte-Haermeyer, Herrn Barrenbrügge, Herrn Niermann und Frau Rabenschlag teilte Herr Weirauch mit:

- Evaluation
Zunächst erfolge die Evaluation im Einzelfall (Befragung der jungen Menschen, der Eltern bei nicht Volljährigen, der fallführenden Sozialarbeiter in den Jugendhilfediensten, ggf. bei Nachfragebedarf auch der Träger). Diese Einzelfallevaluation werde dann in den jährlich mit jedem Träger stattfindenden Qualitätsentwicklungsgesprächen genutzt, gemeinsam zu schauen, gibt es Besonderheiten, besondere Stärken, muss evtl. nachgebessert werden. Diese Qualitätsentwicklungsdialoge wurden schon zweimal durchgeführt. Unabhängig davon gebe es die Vereinbarung mit den Trägern, falls es besondere Vorkommnisse geben sollte, werde das selbstverständlich kurzfristig außerhalb der Routinegespräche geregelt.
Hinsichtlich der Auswertung der Evaluation stehe man ganz am Anfang. Erst im Sommer können mit den ersten abgesicherten Daten Gespräche mit den Trägern stattfinden.

- Aushandlung von Kosten
Die Mitarbeiter der FEL suchen aufgrund einer eingegangen Anfrage ein passendes Angebot für das Kind, wobei Kostenaspekte noch gar nicht berücksichtigt werden können. Vielmehr sei man froh, wenn man ein passendes Angebot zeitnah für das Kind finde. Aus verschiedenen gleichwertigen Angeboten auswählen zu können – dann auch unter Kostengesichtspunkten – sei im Moment noch Zukunftsmusik.
- Aktionsräume
Aufgrund der Softwareumstellung werde man in der Zukunft Auswertungen bis auf Ebene der statistischen Unterbezirke durchführen können. Dann wäre eine aktionsraumscharfe Betrachtung möglich und könnte im Ausschuss entsprechend berichtet werden.

Frau Bonekamp teilte mit, die freien Träger hätten ein großes Interesse gezeigt, die Arbeitsweisen von FEL mit der Verwaltung zu erörtern. Dazu werde noch ein Termin mit den Trägern vereinbart.
Abschließend wies sie darauf hin, dass die Fachkonferenz Erzieherische Hilfen am 25.04.2012 stattfinden soll.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
Jugend checkt Leerstand
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05693-11-E2)

Herr Binder führte kurz in das Projekt ein und sagte zu, die Broschüre „Jugend checkt Leerstand“ für die Niederschrift zur Verfügung zu stellen (s. Anlage).

Frau Schütte-Haermeyer begrüßte das Projekt vom Grundsatz her. Sie verwies auf den Evaluationsbericht. Für sie war nicht nachvollziehbar, aus welchem Grunde sich z. B. die qualitative Verbesserung von Spielplätzen in diesem Mikrostandort Rheinische Straße, Adlerstraße, Lange Straße, Westpark verzögert. Insgesamt befürchte sie, dass die Chance vertan werde, die im Rahmen des Stadtumbaus fließenden Mittel zügig einzusetzen.
Abschließend merkte sie an, die Zusammenarbeit mit Künstlern finde sie zwar toll. Aber sie sei der Auffassung, dass sich das Jugendamt an der Ausnutzung der Künstler nicht unbedingt beteiligen sollte.

Anschließend ging er auf die Fragen / Anmerkungen von Frau Schütte-Haermeyer und Herrn Barrenbrügge ein:

- Das Projekt wurde aus dem Bundesprogramm bezahlt (Projektleitung, Sach- und Honorarkosten), es wurden keine finanziellen Mittel städtischerseits aufgewendet. Ein hauptamtlicher Mitarbeiter, der vorher in der JFS Dorstfeld tätig war, wurde mit der Projektbegleitung und –beteiligung beauftragt.

- An dem Projekt haben ca. 250 Jugendliche teilgenommen. In der Regel fanden die Angebote 2 – 3 x in der Woche statt, überwiegend an den Wochenenden.

- Aus der Sicht des Jugendamtes war es ein sehr wichtiges Projekt, um die Jugendlichen in einen Teilbereich der Umgestaltung des Stadtgebietes einzubeziehen. Die Form der Beteiligung gibt es bisher überwiegend bei der Um- und Neugestaltung von Spielplätzen, wobei es dort um eine andere Altersgruppe geht.

- Das blaue Haus war ein Ort, den die Jugendlichen sehr schnell als Begegnungsort akzeptiert haben. Es gibt zwar eine große Anzahl von leerstehenden Gebäuden, aber nicht jeder Eigentümer ist bereit, den Leerstand für solche Projekt zur Verfügung zu stellen.

- Bei der Zusammenarbeit mit den Künstlern wurden deren Angebote und Termine in sehr starkem Maße berücksichtigt. Wobei es ihnen in erster Linie um die ideelle Arbeit mit den Jugendlichen ging. Im Rahmen der Projektfinanzierung wurden auch die Aufwendungen der Künstler erstattet.

- Das Projekt kann nur ein erster Schritt in die richtige Richtung sein. Es gab sehr viele Hinweise, die man auch als Entwicklungspotential für das Stadtumbaugebiet Rheinische Straße sehen kann. Es wird als erforderlich angesehen, langfristig auch Angebote für Kinder und Jugendliche vorzuhalten.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.5
Kulturelle Bildung im Dortmunder U - Bericht
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06223-12-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„...der Ergänzungsantrag der CDU Fraktion wird in Abstimmung mit StA 51 wie folgt beantwortet:

1. Welche genauen Programme, Workshops, Aufgaben etc. wurden in 2011 im FZW im Bereich kulturelle Kinder- und Jugendförderung durchgeführt?

Das in 2011 vom Jugendamt im FZW durchgeführte Programm ist der beigefügten Liste im Anhang zu entnehmen.

2. Wie sieht das Programmspektrum im FZW für den Bereich kulturelle Kinder- und Jugendförderung für das Jahr 2012 aus?

Aufbauend auf den Erfahrungen der Programmplanung vom Vorjahr werden für 2012 bis zu max. 40 Veranstaltungen in den Schwerpunkten Jugendkulturförderung, themenorientierte Veranstaltungen wie z.B. Veranstaltungen gegen Rechtsextremismus und zum Thema Jugendschutz etc. durchgeführt.

3. Entstehen für die Einrichtung der Kinder- und Jugendkulturarbeit im Dortmunder U Kosten zu Lasten des Haushaltes des Jugendamtes und

4. wenn ja, wie hoch sind diese?

Der Haushalt des Jugendamtes wird nicht für Einrichtung und Betrieb der Kulturellen Bildung im Dortmunder U in Anspruch genommen.

5. Wie hoch waren in 2011 die Kosten für die Kinder- und Jugendkulturarbeit im FZW?

Die Kosten für die Jugendkulturarbeit des Jugendamtes im FZW beliefen sich in 2011 auf insgesamt 101.200 Euro. Diese Summe beinhaltet die Raummieten, Kosten für Technik, Sicherheitspersonal und Reinigungskosten.

6. Welche Laufzeit ist für das „U2-programm“ im Dortmunder U zu Grunde gelegt oder ist dieses Projekt unbefristet gesichert?
Das Programm der U2 ist auf unbefristete Zeit geplant.

7. Werden durch die anvisierten Maßnahmen Einnahmen (Eintrittsgebühren, etc.) erzielt? Wenn ja, in welcher kalkulierten Größenordnung?

Es werden Einnahmen i. R. der Gebührenordnung des Dortmunder U für Kunstkurse und
Workshops erzielt. Angestrebt wird eine Finanzierung im Verhältnis 50 % städtischer und 50% Mitteln aus Eintrittseinnahmen und Drittmitteln.

8. In der bisherigen Planung wurde das U-Gebäude immer als Kreativzentrum benannt. Derzeit scheint das Gebäude vornehmlich durch Nutzer der öffentlichen Hand (Stadt, TU, FH) belegt zu sein. Ist eine privatwirtschaftliche Nutzung (beispielsweise als Büro von Grafik-Designern, Web-Designern, Galerien etc.) zur Erzielung von Mieteinnahmen noch möglich oder sind die Flächenreserven im Gebäude aufgebraucht?

Das Spektrum der Nutzer ist lt. Förderbescheid von Land und EU mit dem Museum Ostwall, dem Hartware MedienKunstVerein, der TU und FH Dortmund definiert. Eine Vermietung an andere Nutzer ist daher nicht möglich.

9. Da zu den Kosten jegliche Angaben fehlen, wird um Darstellung gebeten, wie sich die vorgestellten Maßnahmen finanzieren bzw. wie hoch die Bundes/ Landeszuschüsse und für welchen Zeitraum diese garantiert sind.

Folgende Kosten sind bisher für die Konzeptentwicklung, Einrichtung und den Programmstart der U2 mit dem Kongress „Auf dem Weg zur Kulturelle Bildung im digitalen Zeitalter“ seit September 2011 entstanden und wurden wie beschrieben finanziert:

100.000 € Programmkosten, davon 80.000 € finanziert vom Land NRW und 20.000 € von der Stadt Dortmund.
Ebenfalls enthalten sind hierbei bereits drei Ausstellungen von Kindern und Jugendlichen mit begleitendem workshop-programm.

Die Einrichtung der Kunstwerkstätten und der Lounge der U2 wurden von einem großen schwedischen Möbelhaus gesponsert.

Zukünftig sind für den Betrieb der Etage 120.000 € Personal- und 25.000 € Sachmittel vorgesehen. Darüber hinaus wurde eine dreijährige Förderzusage des Landes NRW für die Erprobung modellhafter Konzepte mit digitalen Medien in Aussicht gestellt.


Veranstaltungen des Jugendamtes im FZW 2011:
Kernpublikum 16 – 20 Jahre

Mi
09.02.11
Beginn: 20:30 Uhr
Lauscher Eric Pfeil & SlowtideLesereihe mit Popkonzert/LivemusiK- Popkultur
So
27.02.11
Beginn: 18:00 Uhr
CJD Werkstatt Gottessegen „Big Band“Kooperationsveranstaltung mit dem Christlichen

Jugenddorf

So
03.04.11
Beginn: 16:30 Uhr
Rockstage MärzKonzert von jugendl. Bands aus der Region
Mi
18.05.11
Beginn: 20:30 Uhr
Lauscher “Sitzdisco” mit Jens RaschkeLesereihe Popkultur
So
22.05.11
Beginn: 17:00 Uhr
Bierschinken@fzwPunkrockkonzertreihe mit Nachwuchsbands
Fr
10.06.11
Beginn: 20:00 Uhr
JB Pre Show „The Battles, etc.“Juicy beats
Mi
15.06.11
Beginn: 20:30 Uhr
Lauscher „So was von da“ Tino HanekampLesereihe Popkultur
Mi
06.07.11
Beginn: 09:00 Uhr
“Rebell Comedy” VA mit Dortmunder SchulenVeranstaltung gegen Rechtsextremismus mit

Dortmunder Schulen

Mi
20.07.11
Beginn: 20:30 Uhr
Lauscher (Markus Berges & Festland)Lesereihe Popkultur
Do
21.07.11
Beginn: 16:00 Uhr
Youth-Brigade-live-music-festival (Halle)25 regionale Bands auf 3 Bühnen, Präventionsver-

anstaltung zum Thema Alkohol

Do
21.07.11
Beginn: 16:00 Uhr
Youth-Brigade-live-music-festival (Club und Gastro)25 regionale Bands auf 3 Bühnen, Präventionsver-

anstaltung zum Thema Alkohol

So
24.07.11
Beginn: 16:30 Uhr
Rockstage Konzert von jugendl. Bands aus der Region
Mo
01.08.11
Beginn: 20:00 Uhr
Yello Biafra Veranstaltung für Besucher aus der Punkszene
So
07.08.11
Beginn: 16:00 Uhr
Teensdisco-OpeningVeranstaltung der Sparkasse in Koop. mit 51/4
Sa
27.08.11
Beginn: 19:00 Uhr
ReggaefestivalBekannte Reggaebands geben jugendl. Nachwuchs-

Bands eine Chance als Support

So
28.08.11
Beginn: 19:00 Uhr
ReggaefestivalBekannte Reggaebands geben jugendl. Nachwuchs-

Bands eine Chance als Support

So
04.09.11
Beginn: 16:30 Uhr
Rockstage (eigenVA)Konzert von jugendl. Bands aus der Region
So
11.09.11
Beginn: 16:00 Uhr
“Teensdisco “12 – 16 Jahre
Mi
21.09.11
Beginn: 20:30 Uhr
Lauscher (digital Kunstrasen)Lesereihe Popkultur
So
02.10.11
Beginn: 16:00 Uhr
Teensdisco “4-teens-B&W”Veranstaltung der Sparkasse
Mi
05.10.11
Beginn: 20:30 Uhr
Lauscher (Migrantenpop)Lesereihe Popkultur
So
16.10.11
Beginn: 16:00 Uhr
„Set me on fire“ Aktionstag (Halle)Nacht der Jugendkultur
So
16.10.11
Beginn: 16:00 Uhr
„Set me on fire“ Aktionstag (Club)Nacht der Jugendkultur
Mi
09.11.11
Beginn: 20:30 Uhr
Lauscher (revolution riot Girls)Lesereihe Popkultur
Do
10.11.11
Beginn: 17:00 Uhr
Bierschinken@FZWPunkrockkonzertreihe mit Nachwuchsbands
So
27.11.11
Beginn: 16:30 Uhr
Rockstage (eigene VA)Konzert von jugendl. Bands aus der Region
Sa
03.12.11
Beginn: 15:00 Uhr
Get on stage7. Kinder- und Jugendtanztage Dortmund in Koop.

mit dem Theater Depot

So
04.12.11
Beginn: 15:00 Uhr
Get on stage7. Kinder- und Jugendtanztage Dortmund in Koop.

mit dem Theater Depot

So
11.12.11
Beginn: 12:00 Uhr
Dortmund Japan KulturVeranstaltung von Jugendlichen für Jugendliche,

die sich für japanische Kultur interessieren

Mi
14.12.11
Beginn: 20:30 Uhr
Lauscher Lesereihe Popkultur


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.6
Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ab dem 01.08.2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06502-12)

Herr Wawrzynek-Lukaschewitz ging auf die Nachfragen von Frau Pieper, Frau Schütte-Haermeyer, Herr Barrenbrügge und Herr Gora ein:

- In der Versorgungsquote von 26,8 % sind auch die geplanten Einrichtungen enthalten. Die Zahlen in Klammern stellen die Planungszahlen des Vorjahres dar.

- In der Finanzplanung waren Ausbauschritte von 175 Plätzen in 2011 und 125 Plätzen in 2012 in der Kindertagespflege geplant. Von diesen insgesamt 300 wurden 280 bereits in 2011 umgesetzt, da sich noch finanzieller Spielraum bei den Tageseinrichtungen (wegen der Ausschreibungsmodalitäten) ergab. 20 Plätze in 2012 können nicht auf die Träger verteilt werden, das mache keinen Sinn. Die Mittel für 2011 und 2012 sind ausgeschöpft, für 2013 stehen keine Mittel für weitere Ausbauschritte in der Finanzplanung zur Verfügung. Über die Projektgruppe soll versucht werden, im Gespräch mit dem Kämmerer ggf. Vorschläge zu unterbreiten, um für 2013 evtl. Mittel für den Ausbau zu bekommen.

- Der Antrag (Kontingentierung Ausbau Ganztagsplätze über 3-Jährige) wurde vom Land noch nicht beschieden.

- Die 25-Stunden-Angebote für Kinder unter 3 Jahren wurden von den Eltern nicht nachgefragt.

- Die in der Vorlage aufgeführten Angebotsstrukturen sind finanziert. Wenn eine Realisierung nicht im Kindergartenjahr 2012/13 erfolgen könnte, sondern erst zum folgenden, stünden die Haushaltsmittel zur Verfügung. Nur darüber hinaus gebe es momentan für weitere Angebote keine Finanzmittel.

Frau Bonekamp ergänzte, zunächst sei es wichtig, den Ratsbeschluss zu erfüllen (bis 2015 – 35 %). Das Land spreche mittlerweile von einem Rechtsanspruch ab 2013 von 32%. Der Bedarf liege nach Einschätzung des Städtetages über 35 %. Das treffe auf alle größeren Städte in Deutschland zu. Deshalb müssen die Planungen über 2013 hinaus fortgeführt und auch Finanzmittel eingestellt werden, um den zusätzlich nachwachsenden Generationen die entsprechenden Plätze anbieten zu können.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die in der Anlage 1 dargestellten und geplanten Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ab dem 01.08.2012 und die nach dem Interessenbekundungsverfahren des Jugendamtes im Benehmen mit den Trägern vorgeschlagenen Trägerschaften für neue Tageseinrichtungen für Kinder in Dortmund.



3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Familien-Projekt -


zu TOP 3.1
Modellvorhaben der Landesregierung NRW "Kommunale Präventionsketten"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06206-12)

Herr Burkholz stellte das Modellvorhaben vor (s. Anlage).
Er wies darauf hin, dass Dortmund zwischenzeitlich als Modellkommune ausgewählt wurde.

Frau Pieper dankte für die Darstellung, die auch einen guten Überblick über die bereits bestehenden Strukturen in Dortmund gebe. Prävention werde als wichtig angesehen und mit dem Modellprojekt sollten die vorhandenen Strukturen weiter gestärkt werden.

Herr Barrenbrügge pflichtete Frau Pieper bei. Der Bericht werde auch von seiner Fraktion begrüßt, Prävention und auch die dargestellten Ziele würden befürwortet, allerdings bestünden noch einige Bedenken hinsichtlich der Finanzen.

Frau Schütte-Haermeyer signalisierte ihre Zustimmung zu der Vorlage.

Herr Burkholz ging auf die Nachfragen von Frau Pieper und Herrn Barrenbrügge ein:
Der städt. Eigenanteil könne über Personal- und Sachkosten eingebracht werden. Eine Anrechnung könne z. B. in der Form erfolgen, dass die Personalkosten des Mitarbeiters, der mit der Gesamtkoordination des Projektes beauftragt wird, als Eigenanteil eingebracht werden. Das Dortmunder Konzept sei so angelegt, dass im Vordergrund die Vernetzung von bereits bestehenden Strukturen steht. Daher gehe es weniger darum, neue Projekte im Rahmen dieses Modellvorhabens aufzulegen. Vielmehr sollen alle bestehenden Maßnahmen und Projekte sinnvoll miteinander verknüpft bzw. aufeinander aufgebaut werden. Wenn es zu neuen Projekten käme, könnten diese nur realisiert werden, wenn sie aus den bestehenden Etats der beteiligten Fachbereiche finanziert würden.

Nach Auffassung von Herrn Gora müsste es möglich sein, solche Systeme auch auf Dauer aus den dadurch generierten Erlösen zu finanzieren, wenn es gelinge, die in dem Programm formulierten Ideen in die bestehenden Hilfestrukturen einzuflechten. Daher sollte sich Dortmund an dem Modellvorhaben beteiligen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig (11 Ja, 4 Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Grundsatz die Teilnahme der Stadt Dortmund am Modellvorhaben „Kommunale Präventionsketten“ der Landesregierung NRW.


zu TOP 3.2
Weiterer Ausbau von Ganztagsplätzen in den Offenen Ganztagsschulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06487-12)

Frau Schütte-Haermeyer begrüßte die Vorlage. Allerdings sehe sie einen Ausbau des Programms ohne investive Mittel als schwierig an.

Frau Bonekamp stellte richtig, dass die Schaffung der in der Vorlage geplanten 10.000 Plätze im „Bestand“ erfolgen könne. Die Einrichtung weiterer, darüber hinausgehender Plätze wäre nur mit neuen Baumaßnahmen möglich.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den weiteren Ausbau der Offenen Ganztagsschule auf 9000 Plätze ab dem Schuljahr 2012/2013.

Die Erhöhung erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung durch die Bezirksregierung Arnsberg.



4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche


zu TOP 4.1
Masterplan Vergnügungsstätten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06020-11)
Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 01.02.2012
(Drucksache Nr.: 06020-11)
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 08.02.2012
(Drucksache Nr.: 06020-11)
Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 07.02.2012
(Drucksache Nr.: 06020-11)
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 01.03.2012
(Drucksache Nr.: 06020-11)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06020-11-E2)

Es lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

„...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familie stellt folgenden Antrag zur Abstimmung:
1. Der AKJF begrüßt einen Masterplan Vergnügungsstätten, wenn sich dadurch tatsächlich neue und bessere Steuerungsmöglichkeiten zur Verhinderung von Wildwuchs bei den Vergnügungsstätten sowie Erleichterungen bei der Genehmigungspraxis ergeben.

2. Der AKJF vertritt allerdings der Auffassung, dass Arbeitsprozesse zur Erstellung eines Masterplans in der Kernverwaltung erfolgen können. Deshalb lehnt der AKJF die Vergabe eines externen Gutachtens in Höhe von 70.000 € für diesen Zweck ab.“

Herr Sohn verwies eingangs auf die vorliegenden Voten der Bezirksvertretungen.

Frau Pieper begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Frau Schütte-Haermeyer signalisierte Zustimmung zu der Vorlage und meldete noch Beratungsbedarf zum Punkt 2 des Antrages der SPD-Fraktion an.

Herr Thabe wies darauf hin, dass es sich um eine extrem komplexe Angelegenheit handele. Er bat um Verständnis, dass aufgrund von Personalabgängen und der starken Auslastung des verbliebenen Personals (z. B. Standortsuche für U-3-Plätze, Masterplan Einzelhandel) der Masterplan Vergnügungsstätten ohne externe Unterstützung durch einen Gutachter nicht in absehbarer Zeit erstellt werden könne. Beispielsweise die Vollerhebung der Vergnügungs-stätten, es gehe nicht nur um Spielhallen, sondern auch um Wettbüros, Internetcafés, könne nicht ohne externe Unterstützung durchgeführt werden.

Anschließend ging er auf die Anmerkungen / Fragen von Frau Rabenschlag und Herrn Gora ein:
Zwischen den Fachbereichen des Ordnungsamtes und des Planungsamtes bestünden enge Kontakte. Es gebe eine Übersicht über die vorhandenen Spielhallen, allerdings erst ab 2006. Es gäbe aber auch ältere Spielhallen. Dazu komme die völlig neue Entwicklung mit den Wettbüros, die die Städte in Deutschland ein Stück überrollt hätte, da es kaum eine Handhabe dagegen gebe. Hinzu kämen die Internetcafés, die sich teilweise schon in einer Grauzone befänden. Es wäre auf jeden Fall sinnvoll, genau zu prüfen, was tatsächlich in den Stadtbezirken passiert.
Mit dem Masterplan Vergnügungsstätten würde die Verwaltung über eine ganz andere und gute Grundlage verfügen, auch Anträge abzulehnen. Zur absoluten Rechtssicherheit müssten allerdings trotzdem noch B-Pläne aufgestellt werden.
Mit dem städtebaulichen Konzept, dass das Ordnungsamt ausdrücklich begrüßt, werde nicht in das Ordnungsrecht eingegriffen. Durch das Bau- und Planungsrecht könne anders vorgegangen und Standorte von vornherein für Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden. Eine komplette Negativliste sei nicht zulässig, daher müssen die B-Pläne – ca. 600 – geprüft werden, was an welcher Stelle möglich ist. Das könne nicht „nebenher“ erfolgen.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss einstimmig (13 Ja, 2 Enthaltungen) den o. a. Antrag der SPD-Fraktion.

Unter Einbeziehung des o. a. Antrages empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig (12 Ja, 3 Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erarbeitung des Masterplans Vergnügungsstätten und beauftragt die Verwaltung zur Vergabe eines Gutachtens mit einem Gesamtaufwand i. H. v. 70.000 €. Mit Unterstützung des beauftragten Büros wird in der Verwaltung der Masterplan Vergnügungsstätten als verbindliches Steuerungskonzept erarbeitet.


zu TOP 4.2
Angebote für Kinder und Jugendliche im Westfalenpark
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04982-11-E2)
Überweisung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 22.11.2011
(Drucksache Nr.: 04982-11)
Überweisung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2011
(Drucksache Nr.: 04982-11)
Überweisung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 14.12.2011
(Drucksache Nr.: 04982-11)
Überweisung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2011
(Drucksache Nr.: 04982-11)
Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2011
(Drucksache Nr.: 04982-11)
Überweisung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2011
(Drucksache Nr.: 04982-11)
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 16.11.2011
(Drucksache Nr.: 04982-11)
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 22.11.2011
(Drucksache Nr.: 04982-11)
Überweisung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2011
(Drucksache Nr.: 04982-11)
Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 22.11.2011
(Drucksache Nr.: 04982-11)
Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 01.02.2012
(Drucksache Nr.: 04982-11)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„...in der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 28.09.2011 beantragten die Vertreter der Jugendverbände, dass die Angebote des Jugendamtes im Westfalenpark für Kinder und Jugendliche ohne Parkeintritt zugänglich sein sollen.

Es erging daraufhin ein Prüfauftrag mit der Bitte um Angabe, welche Beträge aufgewandt werden müssen, um den Parkeintritt allen Dortmunder Kindern kostenfrei zu ermöglichen.
Ggf. sollte geprüft werden, ob das Modell mit der Ausgabe der Junior-Card für Kinder des Stadtbezirks Innenstadt Ost, finanziert von der Bezirksvertretung Innenstadt Ost, auf andere Bezirksvertretungen übertragen werden kann bzw. welche Kosten hiermit verbunden wären.

Die Eintrittsstruktur des Westfalenparks gestaltet sich aktuell wie folgt:
Eintritt Einzelperson:
tagsüber 3,00-€
ab 18:00 Uhr 1,50 €
Kleingruppe I (ein Erwachsener mit bis zu 4 Kindern): 6,00-€
Kleingruppe II (zwei Erwachsene mit bis zu 4 Kindern): 8,00-€
Jahreskarte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre: 16,00-€ (VVK 15,-€)
Jahreskarte Kleingruppe I: 32,00-€ (VVK 30,-€)
Jahreskarte Kleingruppe II: 64,00-€ (VVK 60,-€)
Entsprechende Kombikarten gibt es für einen Parkbesuch mit Turmauffahrt. Die Eintrittspreise an Veranstaltungstagen haben die gleiche Tarifstruktur und sind etwas höher. Kinder unter 6 Jahren haben freien Eintritt.

Mit dem Modell Innenstadt Ost („Junior-Card“) wurde durch den Kauf von 1.200 –1.300 Jahreskarten jungen Besuchern ein kostenfreier Parkbesuch ermöglicht. Hierfür hat die BV Innenstadt-Ost jährlich einen Betrag in Höhe von 13.000 € - 15.000 € aufgewandt. Für die übrigen Stadtbezirke sind Kosten unter Berücksichtigung der verschiedenen Stadtbezirks- größen in ähnlicher Größenordnung zu kalkulieren, wobei diese Kinder aufgrund ihrer ver-gleichsweise längeren Anfahrt solch ein Angebot vermutlich nicht in gleichem Maße in Anspruch nehmen würden wie die Kinder aus dem Stadtbezirk Innenstadt-Ost.

Hierbei ist außerdem zu beachten, dass die jüngeren Kinder den Park überwiegend in Beglei- tung ihrer Eltern bzw. eintrittspflichtiger Personen besuchen. Bereits heute wird es Empfän- gern von Transferleistungen mit dem Dortmund-Pass ermöglicht, den Park kostenfrei zu besuchen. Mit dem Erwerb einer Jahreskarte gibt es eine vergleichsweise günstige Möglich- keit, den Park ganzjährig zu besuchen.

Durch Einführung einer veränderten Preisstruktur mit Gruppenkarten zur Saison 2010 wurde der veränderten Entwicklung der Lebensverhältnisse in der Gesellschaft Rechnung getragen, bei der es neben der klassischen Familienstruktur häufig auch andere Formen des Zusammen- lebens gibt („Patchworkfamilien“). Mit dieser Preisstruktur lässt sich der Anteil der Besucher unter 18 Jahren nicht herausfiltern, weshalb eine wertmäßige Darstellung der Eintrittsentgelte dieser Besucher nicht möglich ist.

Die im Prüfauftrag angedachte Variante, nur Dortmunder Kindern einen kostenfreien Zugang zum Westfalenpark zu ermöglichen, ist mit dem vorhandenen automatisierten Kassensystem im Park ebenfalls nicht zu leisten. Die erhobenen Eintrittseinnahmen dienen auch zur Begrenzung des städtischen Zuschusses an den städtischen Eigenbetrieb SFB. Bei einer eintrittsfreien Zugangslösung für Kinder und Jugendliche müsste dieser Zuschuss mit Mitteln des städtischen Haushaltes erhöht werden.

Angebote innerhalb des Parks, Pflegestandards und Verkehrssicherheit können in der gewohn-ten Qualität nur aufrecht erhalten werden, wenn mit dem Besuch eine Eintrittskontrolle ver- bunden ist und der Park eintrittspflichtig bleibt. Eine Versetzung von Zäunen würde beträcht- liche Kosten verursachen und das Parkangebot unattraktiver machen, da hierdurch die Spiel- geräteausstattung und das Regenbogenhaus Vandalismusbeschädigungen ungeschützt ausge- setzt wären und den Parkbesuchern ein Zutritt zum Park nur mit wiederholter Nutzung der Eingänge möglich wäre.

Das Regenbogenhaus hat sich an zentraler Stelle als attraktiver Standort für gute Kinder- und Jugendarbeit im Park etabliert. Aus einer Befragung von Jugendlichen durch das Jugendamt wissen wir, dass vor allem Jugendliche (und dies noch vor den Einrichtungen im Park) den Westfalenpark häufig als Treffpunkt zum „Chillen“ mit Altersgenossen in angenehmer Atmosphäre nutzen. Jüngere Kinder dagegen suchen neben den Einrichtungen am häufigsten die Spielplätze auf. Auch Veranstaltungen sind für die jüngeren Besucher häufig der Grund für einen Parkbesuch.

In der Vergangenheit wurden bereits regelmäßig Einzelfallregelungen für freien Zugang in den Park z.B. während der Ferien in Kooperation mit dem Jugendamt getroffen. Die betrifft beispielsweise Projekte, die das Jugendamt mit OGS-Schulklassen im Park umgesetzt hat. Der Antrag der Jugendverbände kann nicht unterstützt werden, es bestehen kostengünstigere bzw. freie Eintrittsmöglichkeiten für alle einkommensschwachen Bürger. Sicherheitsaspekte, Investitionsbedarf und Attraktivitätsverlust sprechen gegen eine Versetzung der Zäune.“


Herr Oppermann ging eingangs kurz auf die sehr unterschiedlichen Rückmeldungen der Bezirksvertretungen ein, aus denen relativ klar und deutlich hervorgehe, dass ein Modell für den kostenfreien Eintritt von Kindern und Jugendlichen zu Lasten der Bezirksvertretungen – analog dem Verfahren der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost – abgelehnt wird.
In der Stellungnahme der Verwaltung vermisste er konkrete Angaben darüber, welche Kosten tatsächlich entstehen würden, wenn den Kindern und Jugendlichen freier Parkeintritt gewährt würde. Den Hinweis auf drohende Vandalismusschäden bei einem freien Zugang der Angebote des Jugendamtes halte er ebenfalls für nicht stichhaltig, das gelte schließlich für jeden Spielplatz, Kindergarten oder jede Jugendfreizeitstätte. Insgesamt zeigte er sich relativ unzufrieden mit der Stellungnahme. Wenn dem Jugendamt beispielsweise im Bereich der OGS Sonderkonditionen eingeräumt werden, sollte darüber nachgedacht werden, an wen sich Jugendverbände, Kindertageseinrichtungen wenden können, um ebenfalls diese Sonderkonditionen zu erhalten.

Frau Schütte-Haermeyer wies darauf hin, es gebe verschiedene Möglichkeiten des kostenfreien Eintritts (z. B. Junior-Card der BV Innenstadt-Nord, Einzelabsprachen für bestimmte Veranstaltungen, DO-Pass-Inhaber). Das sei auch richtig und gut so. Eine Jahreskarte für Jugendliche unter 18 Jahren koste 16 €. Gleichzeitig gelte es, die besondere Qualität des Westfalenparks hinsichtlich der Angebote, Pflegestandards u. a. zu erhalten. Insofern finde sie die Kritik der Jugendverbände etwas überzogen.

Herrn Gora würde interessieren, wie viele Jahreskarten zu 16 € wohl verkauft werden. Damit wäre dann auch die Frage der Jugendverbände nach den Kosten beantwortet. Evtl. könnte es – je nach Höhe der Kosten - anschließend auch einer Überlegung wert sein, ob es sich nicht der Ausschuss leisten könnte zu sagen, auf den Parkeintritt wird verzichtet.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme zur Kenntnis.


zu TOP 4.3
Lokale Agenda 21 - 11. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06081-11)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.4
Implementierung eines Fachreferenten für Asyl- und Flüchtlingsfragen im Ordnungsamt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06431-12)

Frau Siekmann ging auf die Fragen / Anmerkungen von Herrn Barrenbrügge, Frau Dr. Tautorat und Frau Rabenschlag ein:

- Nachfolge ZAP-Leitung
Die Stelle des ZAP-Leiters befinde sich z. Z. im Ausschreibungsverfahren und werde dann nachbesetzt.


- Ausschuss für Personal und Organisation (APO)
Es handele sich nicht um eine Stellenausweitung, sondern um eine Verlagerung innerhalb des Ordnungsamtes. Im Rahmen der erforderlichen Organisationsverfügung sei das Personalamt beteiligt. Da es sich um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung handele, brauche der APO nicht beteiligt zu werden. Die Vorlage habe den Zweck, die beiden mit der Thematik des Öfteren befassten Fachausschüsse – Ausschuss für Bürgerdienst, öffentliche Ordnung und Beschwerden und den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – zu informieren.
- Arbeitsgruppe UMF beim Jugendamt
Zu der Arbeitsgruppe im Jugendamt bestünden enge Kontakte.
Sie hoffe, für die nächsten Sitzung der beiden Ausschüsse eine Vorlage über den Sachstand Clearinghaus/UMF vorlegen zu können.
Herr Weirauch ergänzte, an der Zuständigkeit des Sachgebietes UMF beim Jugendamt habe sich nichts geändert. Er bestätigte, dass seit vielen Jahren eng und vertrauensvoll mit der ZAP und auch der örtlichen Ausländerbehörde zusammengearbeitet werde.


- Videobefragung
Ihres Wissens gebe es eine geplante Videobefragung im Bereich des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge. Beim Ordnungsamt, in der Erstaufnahmeeinrichtung gebe es das nicht. Es sei auch keine Einführung geplant.
(Hinweis: Nach Mitteilung der ZAB arbeitet das BAMF nicht mehr mit dem Instrument einer Videobefragung)

- Schwerpunkt der künftigen Tätigkeit
Das Thema UMF sei sicherlich ein Schwerpunktthema auch im Zusammenhang mit dem Asylverfahrensrecht. Gerade der Beratungsansatz sei in den letzten Jahren leider immer wieder zu kurz gekommen, auch im Zusammenspiel mit den anderen Behörden wie der zentralen Ausländerbehörde, den anderen Ausländerbehörden, den jeweiligen Bezirksregierungen, dem Innenministerium und der Hilfeseite. Deshalb wolle man eine Aufwertung des Themenfeldes Asyl- und Flüchtlingsfragen gerade zugunsten von Beratung, Multiplikatorenmöglichkeiten, Qualitäts- und Standardverbesserung erreichen und keine Stigmatisierung der betroffenen Menschen oder die Verlagerung von Prävention auf Sanktion.



Der Ausschuss folgte dem Vorschlag von Herrn Barrenbrügge, die Vorlage auch dem Ausschuss für Personal und Organisation zur Kenntnis zu geben.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Implementierung eines Fachreferenten für Asyl- und Flüchtlingsfragen ab dem 01.02.2012 im Ordnungsamt zur Kenntnis.


zu TOP 4.5
Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06273-12)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06273-12-E1)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06273-12-E2)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06273-12-E3)

Es lagen folgende Anträge vor:

- SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 06273-12-E1


„...die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag zur Abstimmung:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie begrüßt die Vorlage zur „Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen“ außerordentlich. Damit kommt die Stadt Dortmund dem Ziel, bis 2013 den Rechtsanspruch für die Betreuung der unter- 3jährigen Kinder zu gewährleisten, ein großes Stück näher.

Die Liegenschaftsverwaltung wird gebeten, darauf zu achten und ggf. zu drängen, dass das Vergabeverfahren und der anschließende Bauverlauf zügig umgesetzt wird und keine unnötigen Verzögerungen entstehen.

In dem Zusammenhang fordert der AKJF, die Ausschreibungsmodalitäten – wenn nicht bereits geschehen oder ohnehin geplant – dahingehend zu konkretisieren, dass die Standards für die 14 neuen Einrichtungen den von der Immobilienwirtschaft aufgelegten „Dortmunder Immobilien Standards“ (für Ausbau, Flächen, Raumprogramm, Mobiliar) entsprechen und Grundlage der Ausschreibung werden.

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, in gleicher Weise zu beschließen.“


- CDU-Fraktion, Drucksache Nr.: 06273-12-E2

„...die in Anlage 2 der oben genannten Vorlage dargestellte zu bebauende Fläche zeigt deutlich, dass in unmittelbarer Nähe zu der neu zu bauenden Kindertagesstätte eine 110 kilovolt Hochspannungsleitung verläuft.

Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stellt diesbezüglich folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen und schriftlich darzustellen, inwieweit es für Kleinkinder von 0-6 Jahren gesundheitsgefährdend ist, wenn in unmittelbarer Nähe zum Aufenthaltsort eine 110 kilovolt Hochspannungsleitung verläuft. Welche kurz- und welche langfristigen gesundheitlichen Einwirkungen sind zu befürchten bzw. zu erwarten?

Begründung

Kleinkinder im Alter von 0-6 Jahren halten sich heutzutage bis zu 45 Stunden/Woche in einer Kindertageseinrichtung auf. Davon auch mehrere Stunden im Freien, sofern das Wetter es zulässt. Da in unmittelbarer Nähe zu dem Grundstück „Gem. Wambel Flur 2 Nr. 916, 917“, auf dem eine Kindertageseinrichtung entstehen soll, eine 110 kilovolt Hochspannungsleitung verläuft ist es im Vorfeld wichtig zu erfahren, ob und welche Auswirkungen eine solche Hochspannungsleitung auf Kleinkinder hat.“




- CDU- Fraktion, Drucksache Nr.: 06273-12-E3

„...die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob eine Veräußerung und Bebauung der in der Anlage 3 (westlich Steinbrink-GS) befindlichen Fläche nicht entbehrlich ist und statt dessen Räumlichkeiten in der Steinbrink-Grundschule für eine Kindertageseinrichtung bezogen werden können.

Begründung

Erhebungen des Schulverwaltungsamtes zeigen auf, dass absehbar im Ortsteil Wickede Vakanzen in den drei Grundschul-Standorten entstehen werden. Um einem baldigen Leerstand einer Wickeder Grundschule vorzubeugen und so auch den Grundschulstandort Steinbrink-Grundschule dauerhaft zu sichern, soll geprüft werden, ob nicht durch einen Umbau des Gebäudes und einer Umorganisation der Steinbrink-Grundschule beide Einheiten unter einem Dach existieren können, da andere aufgegebene Schulstandorte aufzeigen, wie schwer Nachfolgenutzungen sind.“




Herr Sohn verwies auf die vorliegenden Anträge.

Frau Pieper begründete den Antrag der SPD-Fraktion.

Frau Dr. Tautorat brachte ihre ablehnende Haltung zum Ausdruck und erinnerte in diesem Zusammenhang an die seinerzeit bereits im Rat geführte Diskussion hinsichtlich der Forderung ihrer Fraktion nach Festschreibung des TVöD für die freien Träger.

Herr Barrenbrügge ging kurz auf den Antrag der SPD-Fraktion ein, dem man nicht zustimmen werde. Seine Fraktion vertrete die Auffassung, dass die vorgesehenen Standards ausreichend seien – vor allen Dingen auch unter Berücksichtigung der angespannten Haushaltslage. Die Vorlage werde vom Grundsatz her mitgetragen, mit den Einschränkungen, die sich aus den vorliegenden Anträgen der CDU-Fraktion ergeben. Abschließend begründete er die Anträge seiner Fraktion.

Für die Wohlfahrtsverbände begrüßte Herr von Kölln die Vorlage und den Antrag der SPD-Fraktion insbesondere im Hinblick auf die geforderte hohe Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität.

Frau Schütte-Haermeyer signalisierte Zustimmung zu der Vorlage, dem Antrag der SPD-Fraktion sowie den Anträgen der CDU-Fraktion.

Herr Gora konnte die Argumentation von Herrn Barrenbrügge nicht nachvollziehen. Auf der einen Seite würden – völlig nachvollziehbar – nach Möglichkeit relativ unbelastete Einrichtungen gefordert und auf der anderen Seite die im Antrag der SPD-Fraktion geforderte Berücksichtigung der „Dortmunder Immobilien Standards“ bei der Ausschreibung abgelehnt. Er halte es für völlig legitim, wenn über das Flächenprogramm des LWL hinaus die aufgrund der Erfahrungen der Stadt Dortmund als einem der größten Dortmunder Träger von Kindertageseinrichtungen und vieler anderer Träger beschriebenen Standards – wenn auch nicht unbedingt 1:1 - bei den Ausschreibungen berücksichtigt werden.

Herr Becker begrüßte die Vorlage im Prinzip. Da seine Fraktion allerdings noch Beratungsbedarf habe, werde er sich bei der Abstimmung über die Vorlage und den Antrag der SPD-Fraktion enthalten, den Anträgen der CDU-Fraktion werde er zustimmen.

Für Herrn Sohn zeigte die Vorlage, dass es Dank der intensiven Diskussion im Ausschuss und der anschließenden Verhandlungen zwischen Verwaltung und freien Trägern gelungen sei, zu einem für alle Beteiligten zufriedenstellenden Ergebnis zu kommen.

Frau Reder bestätigte, dass mit der Vorlage ein Rahmen geschaffen wurde, um die Vergabe von Grundstücken unter Berücksichtung der Interessen der Beteiligten auf einen guten Weg zu bringen. Zusätzlich wurden energetische Anforderungen mit aufgenommen und die Beteilung des Gestaltungsbeirates. Im Grunde genommen verfüge man jetzt über die Möglichkeit, mit dem dargelegten Verfahren, das aus ihrer Sicht in dieser Form bundesweit einzigartig ist, den notwendigen Bedarf zügig umsetzen zu können.

Anschließend ging sie auf Anmerkungen von Frau Dr. Tautorat und Herrn Barrenbrügge ein:
Es gebe bereits eine Reihe von Standards, die letztlich Grundlage jeder Baugenehmigung sind, z. B. das Raumprogramm des Landesjugendamtes, Vorgaben hinsichtlich Unfallverhütung, Hygiene, Barrierefreiheit. Sie gab zu bedenken, dass über diese ganz „normalen“ Rahmenbedingungen hinaus bestimmte Anforderungen erfüllt werden müssten, auch könne man mit dem Mieter über die Ausstattung sprechen. Das alles aber bereits im Vorfeld bei der Ausschreibung vertraglich festzulegen, erscheine ihr kontraproduktiv, da sich dann wahrscheinlich kaum ein Investor finden lassen wird, weil das zu den Konditionen (mtl. Mietpreis von 9,60 €/qm) nicht mehr leistbar ist.
Die in der Vorlage aufgelisteten Grundstücke werden in einem bestimmten Umfang vorgeprüft (Altlasten, Leitungsrecht, Kampfmittel u. a.). In der sog. Projektkonferenz, in der das Planungs- und Bauordnungsamt sowie das Umweltamt vertreten sind, werden die planungs- und baurechtlichen Möglichkeiten besprochen. Die Nutzung des Grundstückes Spiegelstraße wurde nach der Stellungnahme des Umweltamtes als möglich angesehen, wenn eine Abstandsfläche von gegenwärtig 20 m für Außenbereich und Gebäude eingehalten werden. Die Einhaltung der Abstandsfläche würde dann natürlich auch entsprechend vertraglich geregelt.


Herr Lohmann unterstrich aus seiner eigenen Erfahrung bei der Errichtung der drei FABIDO-Einrichtungen im letzten Jahr die absolute Notwendigkeit von entsprechenden Standards.
Die sog. „Dortmunder Immobilien Standards“ wurden 2007/08 gemeinsam erarbeitet (FABIDO/Liegenschaftsverwaltung). Allerdings sehe er dringenden Überarbeitungsbedarf. Es sei vorgesehen, wieder gemeinsam diese Standards zu überarbeiten. Er sei gern bereit, sie dann auch den anderen Trägern zur Verfügung zu stellen.

Herr Wawrzynek-Lukaschewitz teilte mit, für die Einrichtungsgegenstände gebe es Extrazuschüsse, und zwar für die U 3-Jährigen über das Land und für die 3- bis 6-Jährigen über die Kommune, da das Land keine Mittel bereitstellt. Diese Finanzierung sei sichergestellt. Für die Beschaffung der Einrichtungsgegenstände sei der Träger zuständig, der 1.700 € pro Kind dafür erhalte.
Hinsichtlich des Grundstückes in Dortmund-Wickede (Anlage 3) sei zurzeit noch ungeklärt, ob überhaupt eine Nutzung erfolgen soll. Sollten sich Lösungen in bestehenden Einrichtungen finden lassen, wäre das Grundstück nicht erforderlich. Eine Beschlussfassung durch den Rat solle vorsorglich erfolgen, damit im Bedarfsfall eine zügige Ausschreibung erfolgen kann.


Herr von Kölln äußerte den Wunsch der Träger der freien Jugendhilfe, bereits in den Planungsprozess einbezogen zu werden.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss einstimmig mit der Ergänzung von Frau Schütte-Haermeyer, dass die Beantwortung der Prüfaufträge spätestens bis zur Sitzung des Rates am 29.03.2012 vorliegt, die o. a. Anträge der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 06273-12-E2 und 06273-12-E3).


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss mehrheitlich (11 Ja, 3 Nein, 1 Enthaltung) den o. a. Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 06273-12-E1).


Unter Einbeziehung der o. a. Anträge empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie mehrheitlich (13 Ja, 1 Nein, 1 Enthaltung) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt:

1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (DS-Nr. 03685-11) und 21.07.2011 (DS-Nr. 04838-11) für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt, die unter Punkt 4 genannten geeigneten städtischen Grundstücke nach VOB öffentlich auszuschreiben sowie
2. die 25-jährige Mietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).
3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landesverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen sind.
4. die Auswahl des Trägers vom Grundstücksgeschäft abzukoppeln und nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) dem regionalen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe grundsätzlich den Vorrang einzuräumen. Die Stadt Dortmund (FABIDO) kommt als Betreiber ebenfalls in Betracht (siehe Punkt 3).
5. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW bei der Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.



5. Anträge / Anfragen


zu TOP 5.1
Vertragsangelegenheiten FZW
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 06561-12)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 06561-12-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke vor:

„...wir bitten um die Beantwortung unten stehender Frage zum o. g. TOP.

Haben seit der Inbetriebnahme durch die FZW event GmbH sogenannte Flat-Rate-Partys, Schaumpartys oder ähnliche Veranstaltungen stattgefunden, die dem ursprünglichen Sinn des Ratsbeschlusses zum Betrieb des FZW zuwiderlaufen und ggf. nicht mit dem Jugendschutz vereinbar sind. Wenn ja, zu welchen Terminen und zu welchen Themen?

Begründung:

Da mit der FZW event Gmbh lediglich ein Pachtvertrag und kein Betreibervertrag besteht, gibt es keine inhaltlichen Auflagen für den Betreiber, so dass die Gefahr besteht, dass die Einrichtung nicht im Geiste des Ratsbeschlusses geführt wird.“


Nach den Ausführungen von Frau Hoppe müsste die Stellungnahme durch die Liegenschaftsverwaltung (StA 23) erfolgen. Sie sagte die Weiterleitung an StA 23 zu.

Die Beantwortung der Fragen soll schriftlich erfolgen.


zu TOP 5.2
Bundesmittel U 3-Ausbau
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06606-12)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06606-12-E1)


Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„...die Verwaltung wird gebeten, unter dem o. g. Punkt einen Sachstand zur Verwendung der aktuellen Bundesmittel zum U3-Ausbau zu geben. Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1) Sind die für Dortmund vorgesehenen Mittel bereits beantragt worden?
2) Wenn Nein: Wie sieht der Zeitplan für das Beantragungsverfahren aus?
3) Für welche konkreten Maßnahmen werden die Bundesmittel verwendet?

Begründung:
Von dem 2008 gebildeten Sondervermögen des Bundes in Höhe von 482 Millionen Euro sind noch 75 Millionen Euro übrig. An der Verteilung dieser ungebundenen Bundesmittel werden alle Jugendämter partizipieren. Sie können ab sofort auf Antrag der örtlichen Jugendämter von den Landesjugendämtern ausgeschüttet werden. Auf Dortmund entfallen dabei 2.432.534 Euro für den Ausbau der U3-Betreuung.

Das jeweilige Jugendamt entscheidet eigenverantwortlich, welche Maßnahmen gefördert werden sollen und teilt den Landesjugendämtern mit, ob bereits gestellte Anträge Berücksichtigung finden sollen oder ob neue Anträge gestellt werden. Zur Beschleunigung des Verwaltungsverfahrens können auch Anträge auf Ausnahme zum vorzeitigen Maßnahmebeginn bewilligt werden.
Reservierte Mittel, die nicht bis zum 30. Juni 2012 beantragt worden sind, werden neu vergeben.“

Herr Wawrzynek-Lukaschewitz teilte mit, die Höhe der für Dortmund noch zur Verfügung stehenden Bundesmittel sei bekannt. Zunächst müssten die beantragten Maßnahmen auf die Umsetzbarkeit sowohl hinsichtlich der Finanzierung als auch der Realisierung innerhalb der vorgegebenen Zeiträume durchgesehen werden. Dazu würden noch Abstimmungsgespräche mit den verschiedenen Trägern geführt.
Weiterhin seien noch nicht alle Verfahrensfragen geklärt. Beispielsweise, ob für den gesetzten Antragstermin – 30.06. – beim Land die Meldung ausreiche, welche Anträge bearbeitet bzw. bewilligt werden sollen, oder ob entscheidungsreife Anträge vorgelegt werden müssen. Insgesamt glaube er aber, dass eine termingerechte Erledigung gelingen werde. Für welche konkreten Maßnahmen die Bundesmittel verwendet werden, könne er aufgrund des dargestellten Sachstandes noch nicht beantworten.


zu TOP 5.3
Projekt: Dortmund den Dortmundern
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06757-12)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme bzw. folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„...die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet auf dem Wege der Dringlichkeit um die Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt „Projekt: Dortmund den Dortmundern“.

Die Verwaltung wird gebeten, einen kurzen Sachstand über ihre Kenntnisse des Projekts und die erfolgte Ablehnung einer Kooperation zu geben.
Zusätzlich bitten wir um Abstimmung des folgenden Antrags:

1) Der Ausschuss begrüßt, dass sich das Jugendamt nicht an der bisherigen Konzeption des Projektes „Dortmund den Dortmundern“ beteiligt.
2) Der Ausschuss erwartet, dass vor jeglicher eventueller Beteiligung und Kooperation des Jugendamtes an einer überarbeiteten Konzeption das entsprechende Konzept im Ausschuss vorgestellt und beraten wird.

Begründung:
Der Dortmunder Bildungsträger „multilateral academy gGmbH“ plant unter dem Titel „Dortmund den Dortmundern“ ein Projekt, bei dem es im Rahmen eines Dialogs zur unmittelbaren Auseinandersetzung zwischen rechtsextrem orientierten und demokratisch orientierten Jugendlichen kommen soll. Laut Projektskizze sind dabei die Hauptzielgruppe Jugendliche aus „bildungsfernen“ Milieus.

Die Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie sowie das Jugendamt haben im Herbst des letzten Jahres sowohl eine Kooperation sowie eine finanzielle Beteiligung aus Mitteln des Aktionsplans gegen Rechts unter den damaligen konzeptionellen Voraussetzungen abgelehnt. Auch Antifa-Gruppen haben das Projekt kritisiert, weil damit rhetorisch geschulten Neonazis eine Plattform zur Selbstdarstellung sowie Propagierung und Werbung ihrer Ideologie geboten wird, die dadurch in den Stand diskussionswürdiger Meinungen gehoben wird.

Inzwischen wird das Projekt nach Aussage der multilateral acadamy überarbeitet und vom Bundesfamilienministerium mit 150.000 Euro gefördert. Vor dem Hintergrund der berechtigen Kritik an der bisherigen Konzeption ist eine eventuell erneute direkte oder indirekte Kooperationsanfrage dem Ausschuss zur Beratung vorzulegen.

Die Dringlichkeit ergibt sich aus der erwähnten Überarbeitung des Projekts und einer eventuellen erneuten und kurzfristigen Kooperationsanfrage.“

Frau Hoppe berichtete zu dem Projekt:
Die multilateral academy gGmbH habe einen Projektantrag entwickelt, der das Ziel habe, neue pädagogische Ansätze in der Arbeit mit rechtsradikalen und rechtsextremen Gruppen zu entwickeln, und zwar unter der spezifischen Fragestellung, gibt es pädagogische Möglichkeiten, sich mit autonomen Nationalisten in Dortmund auseinanderzusetzen. Das Ganze mündete in eine Antragsskizze, die beim Bund und beim Land eingereicht wurde (Austausch zwischen rechtextremistischen Jugendlichen und Jugendlichen, die sich für Demokratieerziehung, -förderung engagieren, um deutlich zu machen, welche menschenverachtende Ideologie in dem rechtsextremen Spektrum verankert ist, und die Ausstiegsmotivation zu erhöhen). In dem Gespräch im Dezember vorigen Jahres im zuständigen Bundesministerium wurde deutlich gemacht, dass der Antrag nachzubessern ist. Diese Forderung wurde sowohl vom Jugendamt als auch von der Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie unterstützt. Die Nachbesserungen verliefen aber mehr als spärlich. Augenblicklicher Stand der Angelegenheit ist, dass das Jugendamt nicht als Kooperationspartner zur Verfügung steht, solange die offenen Fragen in dem Konzept – z. B. wer schützt vor Repressalien der rechtsextremen Szene, wer garantiert die Sicherheit der Jugendlichen bei einem solchen Projekt außerhalb des Projektes – nicht geklärt sind. Es habe Kontakte zwischen dem Jugendamt und dem LWL gegeben. Der LWL habe den Träger noch einmal aufgefordert, bis Ende des Monats das überarbeitete und verbesserte Konzept einzureichen. Anfang April werde es ein Gespräch geben zwischen LWL, Jugendamt und Koordinierungsstelle, um über das überarbeitete Konzept zu beraten. Viele Kooperationspartner seien inzwischen nicht mehr dabei, auch Exit habe sich zurückgezogen. Nach heutigem Kenntnisstand liege die Vermutung nahe, dass wahrscheinlich keine Förderung durch den LWL erfolgen wird.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss einstimmig den o. a. Antrag.





zu TOP 6.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Die aktualisierte Übersicht ist der Niederschrift beigefügt (s. Anlage).



zu TOP 7.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende wies auf folgende Informationen hin:

- Informationsfahrt des Ausschusses nach Bremen
Die Mitglieder folgten dem Vorschlag des Vorsitzenden, den ursprünglichen Termin (19. – 21.04.2011) auf nach den Sommerferien zu verschieben.




Der Vorsitzende beendete die Sitzung um 18.55 Uhr.




Sohn von Kölln Lieberknecht
Vorsitzender Schriftführerin

Anlage zu TOP 2.4

(See attached file: JcL album ansicht3b.pdf)



Anlage zu TOP 3.1

(See attached file: Kom Prav Ketten AKJF 03_12.pdf)



Anlage zu TOP 6.

(See attached file: Anfragen und Anträge in den Bezirksvertretungen Febr.pdf)