Niederschrift (öffentlich)

über die 12. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung


am 02.06.2022
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1 U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:05 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion
Rm Giebel
Rm Heymann
Rm Karadas
sB Lohmann
Rm Keßler i. V. für Bm Schilff, stellvertretender Vorsitzender
Rm Schlienkamp

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunner
sB Feldmann
sB Felthoff
Rm Gurowietz
Rm Stackelbeck

CDU-Fraktion
Rm Nienhoff
Rm Vogeler
sB Krahn i. V. für Rm Wallrabe
Rm Reppin i. V. für Rm Waßmann
Rm Weber

Fraktion Die Linke +
Rm Gebel
Rm Dr. Tautorat, Vorsitzende

Fraktion AfD
Rm Bohnhof

Fraktion FDP/Bürgerliste
sB Löhrer

Fraktion Die Fraktion - Die Partei
sB Klünner abwesend


b) Beratende Mitglieder:
sE Kuri – Integrationsrat abwesend


c) Verwaltung:

StR Uhr, 8/DEZ
Herr Zilian, FB 10/FBL
Herr Müller, FB 11/FBL
Herr Jödicke, FB 11-3/BL
Herr Rosen, FB 13/FBL
Herr Schulz, FB 3/4, Agenturleitung
Frau Heidler, FB 1/FBL
Frau Kieseier, FB 1 – stv. Gleichstellungsbeauftragte
Herr Schefers, Personalrat
Herr Menzel, Personalrat
Herr Hartmann, 8/DEZ/BL

Frau Seuß, FB 1
Herr Spoo, FB 3
Herr Baumbach, FB 10
Herr Schönfeld, FB 10
Herr Vorschütz, FB 10
Herr Sänger, FB 20
Herr Marx, FB 32
Herr Sauer, FB 37
Herr Hagedorn, FB 40
Herr Keßling, FB 53
Herr Dr. Rath, FB 60
Herr Mönikes, FB 65
Herr Dr. Falk, FB 70
Herr Niggemann, FB 70

Frau Jenks, stv. Schriftführer, 3/DEZ
Frau Wosny, Schriftführerin, 8/DEZ



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 12. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung,
am 02.06.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1 U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund





1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 28.04.2022
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

- unbesetzt -

3. Vorlagen und Berichte der Verwaltung

3.1 Digitalisierung (FB 10)

3.1.1 3. Sachstandsbericht zum Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS)
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 24518-22)

3.1.2 Benennung von Funktionsträger der Stadt Dortmund für die Vollversammlung der KDN und für den Betriebsausschuss der KDN.sozial als Vertreter
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24844-22)

3.2 Personal und Organisation (FB 11)

3.2.1 Sachstandsbericht "Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Beihilfen"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24645-22)

3.2.2 Dortmunds Beteiligung am Netzwerk agile Verwaltung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23960-22)

3.2.3 Einführung eines Traineeprogramms Soziale Arbeit (Bachelor of Arts) zur Personalgewinnung und -bindung in den Jugendhilfediensten beim Jugendamt der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24479-22)

3.2.4 Bericht zur Einführungswoche der Nachwuchskräfte 2021 zur Planung und weiteren Vorgehensweise im Jahr 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24607-22)


3.2.5 Tool-Box: Strategische Instrumente zur effizienten Personalausstattung der Stadtverwaltung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24612-22)

3.2.6 Abschlussbericht: Digitalisierung der Personalakten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24655-22)

3.2.7 Darstellung der wesentlichen Änderungen durch das Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes in NRW
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24689-22)

3.3 Betriebliches Arbeitschutz- und Gesundheitsmanagement (FB 13)

- unbesetzt -

3.4 Dortmund Agentur (FB 3)

- unbesetzt -

3.5 Andere Fachbereiche und Themengebiete

3.5.1 Einrichtung von 22 Planstellen im Abwasserbetrieb der Stadtentwässerung Dortmund als Ergebnis der Organisationsoptimierung und Umwandlung von zwei befristeten Projektstellen im Aufgabenbereich Schutz Kritischer Infrastruktur in Planstellen
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 23568-22)
Den Mitgliedern des Ausschusses lag die Vorlage bereits zur Sitzung am 28.04.2022 vor. Die Behandlung der Vorlage wurde aufgrund von Beratungsbedarf verschoben.

3.5.2 Einführung des Ausbildungsganges "Praxisintegrierte Ausbildung zur/zum Kinderpfleger*in" im Eigenbetrieb FABIDO
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24370-22)
hierzu -> Empfehlung: Betriebsausschuss FABIDO aus der öffentlichen Sitzung vom 06.05.2022
(Drucksache Nr.: 24370-22)


3.5.3 Modellprojekt zur Einführung elektronischer Schließanlagen für Turn- und Sporthallen inklusive der Übertragung der Schlüsselgewalt an Sportvereine zur Optimierung der Bereitschaftsdienste der Schulhausmeister*innen an Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24658-22)

3.5.4 Sachstandsbericht Projekt Neues Dortmunder Rats-/Gremieninformationssystem
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24787-22)

3.5.5 Personalaufwuchs im Rahmen des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23831-22)

3.5.6 Sanierung Rathaus Dortmund - Mehrbedarf
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24674-22)

3.5.7 Ermittlungsdienst Abfall - Tätigkeitsbericht und Zwischenevaluation des Pilotprojektes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24519-22)

3.5.8 Einrichtung einer Koordinierungsstelle Einsamkeit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24597-22)

3.5.9 Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung und dazugehörige Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushaltsplan 2022
hier: Sachstand und Vorschlag zur Umsetzung der beschlossenen Zusatz- / Ergänzungsanträge und Beschlüsse
DS-Nr.: 24464-22

Empfehlung
Sie erhalten die Vorlage mit dem Nachversand.

3.5.10 Beteiligung am Programm "Bildungskommunen" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24261-22)

4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

4.1 Stellungnahmen der Verwaltung

4.1.1 Neuorganisation des Büros des Oberbürgermeisters
Überweisung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 09.03.2022
(Drucksache Nr.: 23374-22-E1)

Die Überweisung lag den Mitgliedern des Ausschusses bereits zur Sitzung am 17.03.2022 vor (TOP 4.3.2).
Sie erhalten die Stellungnahme der Verwaltung voraussichtlich mit dem Nachversand.


4.2 Anträge der Fraktionen

4.2.1 Stellenneuschaffungen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24793-22)

4.2.2 Social Media Kanäle
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24805-22)

4.2.3 Jugendhilfedienste
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24831-22)

4.2.4 Anforderungsprofil Anwendungsserver
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24832-22)

4.3 Überweisungen anderer Gremien

4.3.1 Sachstandsbericht zu Überlastungsanzeigen in den Ämtern im Zuständigkeitsbereich des AMIG
Überweisung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 22.03.2022
(Drucksache Nr.: 23658-22)

hierzu -> Antrag zur TO mit Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23658-22)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 19.04.2022
(Drucksache Nr.: 23658-22-E1)


4.3.2 Relaunch dortmund.de
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 31.03.2022
(Drucksache Nr.: 21678-21)


5. Mitteilungen der Vorsitzenden




Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung wird durch die Ausschussvorsitzende, Frau Dr. Tautorat, um 15:00 Uhr eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Frau Dr. Tautorat fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist.

Ferner weist die Vorsitzende gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Nienhoff benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Auf Vorschlag der Verwaltung wird die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke + um den folgenden TOP erweitert:
3.5.11 Genehmigung der Teilnahmeerklärung am "Nationalen
Bewerbungsverfahren" an den Deutschen Fussball-Bund als Austragungsort
für die FIFA Frauenfußballweltmeisterschaft 2027.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24926-22)
Weiterhin wird die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit einstimmig um den folgenden TOP erweitert:

4.3.3 Entwicklung von zwei Modellstandorten "Kindercampus" und Entwicklung einer "Servicestelle Bildungspartnerschaften"
Überweisung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 01.06.2022
(Drucksache Nr.: 24046-22)


Die CDU-Fraktion zieht im Vorfeld der Sitzung den folgenden TOP zurück:

4.2.1 Stellenneuschaffungen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24793-22)


Zudem zieht die Fraktion Die Linke + im Vorfeld der Sitzung den folgenden TOP zurück:

4.2.3 Jugendhilfedienste
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24831-22)



Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 28.04.2022

Die Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 28.04.2022 wird einstimmig bei 3 Enthaltungen (Rm Reppin, CDU-Fraktion, Rm Gebel, Fraktion Die Linke+ und Rm Bohnhof, AfD-Fraktion) genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

- unbesetzt –


3. Vorlagen und Berichte der Verwaltung

3.1 Digitalisierung (FB 10)

zu TOP 3.1.1
3. Sachstandsbericht zum Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24518-22)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt den 3. Sachstandsbericht zum Aufbau eines ISMS im StA 10 mit anschließender Zertifizierung nach ISO 27001 zur Kenntnis.

zu TOP 3.1.2
Benennung von Funktionsträger der Stadt Dortmund für die Vollversammlung der KDN und für den Betriebsausschuss der KDN.sozial als Vertreter
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24844-22)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund benennt Herrn Jörg Zilian und Herrn Stefan Klebs als stimmberechtigte Vertreter der Stadt Dortmund und Herrn Andreas Gerke und Herrn Markus Eull als deren Stellvertreter für die Verbandsversammlung der KDN (Leistungsgemeinschaft von Kommunen, Landkreisen, Landschaftsverbänden und Datenzentralen).

Des Weiteren benennt der Rat der Stadt Dortmund Herrn Markus Eull als stimmberechtigten Vertreter der Stadt Dortmund und Frau Maike Kleinhans als seine Stellvertreterin für den Betriebsausschuss der KDN.sozial (eigenbetriebsähnliche Einrichtung der KDN).


3.2 Personal und Organisation (FB 11)

zu TOP 3.2.1
Sachstandsbericht "Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Beihilfen"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24645-22)
Rm Gurowietz (B‘90/Die Grünen) bedankt sich für die Vorlage und bezieht sich auf den letzten Satz des Berichtes. Seine Fraktion bitte um einen jährlichen Bericht von der neuen Plattform/Software.

StR Uhr erläutert zunächst, wie es zur jetzigen Berichterstattung gekommen sei. Diese Art von Berichterstattung würde in Zukunft nicht mehr benötigt. Die Verwaltung habe den Auftrag bekommen ein neues Beihilfeverfahren zu gestalten und befinde sich derzeit in der Ausschreibung. Sobald man über die App verfüge, werde man Gespräche mit der Stadt Hagen führen und aufgrund der technischen Lösung auf dieser Basis auch weiter berichten.

Rm Heymann (SPD) drückt sein Einverständnis aus und beantragt, zukünftig auf diese Art von Bericht zu verzichten. In Zukunft solle auf der von Herrn Uhr dargestellten Basis weiter berichtet werden.

Rm Gebel (Die Linke +) wirft ein, die Vorlage bereits so verstanden zu haben, dass eine Evaluation erfolgen solle. Im Falle einer Abstimmung würde seine Fraktion zustimmen.


Der Ausschuss beschließt die von Herrn Uhr vorgeschlagene Vorgehensweise auf Antrag von Herrn Heymann einstimmig.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt den Sachstandsbericht „Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Beihilfen“ zur Kenntnis.

zu TOP 3.2.2
Dortmunds Beteiligung am Netzwerk agile Verwaltung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23960-22)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Vorlage „Dortmunds Beteiligung am Netzwerk agile Verwaltung“ zur Kenntnis.

zu TOP 3.2.3
Einführung eines Traineeprogramms Soziale Arbeit (Bachelor of Arts) zur Personalgewinnung und -bindung in den Jugendhilfediensten beim Jugendamt der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24479-22)

sB Dr. Feldhoff (B‘90/Die Grünen) gibt an, als Hochschullehrerin im Fachbereich Soziale Arbeit an der Fachhochschule Münster genau um die Problematik der hohen Fluktuation und der oft freien Stellen im Bereich der Jugendhilfe zu wissen. Ihre Fraktion unterstütze das Traineeprogramm, möchte aber Anmerkungen zur Entgeltstufe machen. Aufgrund der Situation auf dem Arbeitsmarkt bestünden Zweifel, ob man bei der gewählten Eingangsstufe genügend Bewerbende fände. Ihre Fraktion bitte daher um eine Evaluation nach zwei Jahren, um einerseits zu sehen, ob es genügend Bewerbende gegeben habe und darüber hinaus, ob die Eingestellten das Programm erfolgreich absolviert hätten und bei der Stadt Dortmund geblieben seien. Unter dieser Maßgabe stimme man gerne zu.

Rm Gebel (Die Linke +) führt aus, dass seine Fraktion auch ohne Evaluation hätte leben können. Man halte dies für ein sehr sehr gutes Konzept, das noch einmal den Finger in die Wunde lege.

Die Vorsitzende Frau Dr. Tautorat (Die Linke +) gibt zu bedenken, dass es sich hierbei um ein beschützendes Jahr handele, in dem man unter Anleitung mit Unterstützung arbeite. Dies könne für Studienabgänger einen hohen Wert haben, der einen monetären Verlust hinnehmbar mache.

StR Uhr bestätigt eine Evaluation des Traineeprogrammes nach zwei Jahren.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung beschließt die Einrichtung eines Traineeprogramms Soziale Arbeit in den Jugendhilfediensten.

2. Ab dem Einstellungsjahr 2022 werden jährlich fünf Trainees bedarfsorientiert zur Personalgewinnung und -bindung in den Jugendhilfediensten eingestellt und für jeweils ein Jahr beschäftigt. Bei einer entsprechenden Leistung ist anschließend eine Übernahme in den Jugendhilfediensten vorgesehen.

zu TOP 3.2.4
Bericht zur Einführungswoche der Nachwuchskräfte 2021 zur Planung und weiteren Vorgehensweise im Jahr 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24607-22)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt den Bericht über die Durchführung der Einführungswoche für die neuen Nachwuchskräfte der Stadtverwaltung Dortmund im Jahr 2021 zur Planung und weiteren Vorgehensweise im Jahr 2022 zur Kenntnis.

zu TOP 3.2.5
Tool-Box: Strategische Instrumente zur effizienten Personalausstattung der Stadtverwaltung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24612-22)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt hierzu folgende Stellungnahme des Personalrates vom 30.05.2022 vor:
„… TOP: Tool-Box: Strategische Instrumente zur effizienten Personalausstattung der Stadtverwaltung Dortmund
hier: Vorlage FB 11 (DS-Nr. 24612-22)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie werden in der Sitzung am 02.06.2022 die im Betreff genannte Vorlage zur Kenntnis nehmen. Der Personalrat hatte bereits Gelegenheit, seine Anregungen der Dienststelle mitzuteilen, die wir auch Ihnen nicht vorenthalten möchten.

Die Vorlage in Gänze stellt ein erneutes Konzeptpapier dar, mit sich der FB 11 mit der effizienten Personalausstattung befasst. Mit diesem Konzept sollen gefasste politische Beschlüsse aus den Haushaltsbegleitbeschlüssen umgesetzt werden.

· Einarbeitungs- und Qualifizierungskonzept für die Sachbearbeiter*innen für Personal und Organisation

Die Einführung eines Einarbeitungs- und Qualifizierungskonzept wird ausdrücklich begrüßt. Aufgrund der bereits seit Jahren bestehenden hohen Fluktuation auf allen Hierarchieebenen gerade mit diesen Aufgabenstellungen betrauten Beschäftigten ist ein Einarbeitungs- und Qualifizierungskonzept zwingend erforderlich.

Unabhängig davon nimmt der Personalrat wahr, dass Kolleg*innen sich aktuell persönlich schneller entwickeln können und Aufgaben mit höheren Entgelt- bzw. Besoldungsgruppen erreichen. Diese für die Beschäftigten positive Entwicklung hält allerdings nicht Schritt mit der fachlichen Qualifizierung. Aktuell ist es einfacher, Qualifizierungsmaßnahmen zu erhalten, die sich mit der persönlichen Kompetenz des*der Beschäftigten befassen. Fachliche Qualifikationen werden wenig angeboten, sind kostenintensiv, so dass der Zugang nur erschwert möglich ist. Die Schere zwischen persönlicher und fachlicher Kompetenz klafft immer weiter auseinander. Hier gilt es für die Dienststelle zügig zu handeln, um unsere Verwaltung zukunftsfähig aufzustellen. Die bereits installierten Instrumente müssen auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.

· Einrichtung eines dauerhaften „Personalpools“

Die Einrichtung eines Personalpools für Kriseneinsätze ist keine neue Erfindung und muss es auch nicht sein. Bereits in den 1980iger Jahren gab es enen sogenannten verwaltungsweiten aber auch fachbereichsbezogenen Springerpool, der Mitarbeitende vorhielt, um im Bedarfsfall kurzfristig unterstützen zu können. Bevor jedoch erneut über diese Einrichtung nachgedacht wird, sollten im Gegenzug die Gründe, die zur Abschaffung führten, mit in die Überlegungen einbezogen werden.

Unabhängig davon spricht nichts gegen eine derartige Lösung, allerdings sollte ebenfalls berücksichtigt werden, dass Beschäftigte, die bereit sind, ihr Wissen und Können im Krisenfall zur Verfügung zu stellen, auch „gepflegt“ und Weiterentwicklungsperspektiven aufgezeigt werden müssen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass hier etwas aufgebaut wird, was Zeit, Geld und personelle Ressourcen kostet, allerdings in der Praxis langfristig und dauerhaft nicht abgerufen wird.

· Aufgaben priorisieren und teilweise liegen lassen

Auch dieser Vorschlag ist zu begrüßen. Allerdings wird man bereits bei der politischen Beschlussfassung befürchten müssen, dass dieser Beschluss nicht umgesetzt wird. Aktuell sei auf die während der Corona-Pandemie festgelegte Vorgehensweise für eine stabile Verwaltung hinzuweisen. Hier wurde verwaltungsweit festgelegt, wie lange die Fachbereiche auch bei enormen Personalausfällen ihre Aufgaben in Gänze wahrnehmen müssen. Diese Entscheidung wurde von allen Führungskräften und also auch den Mitgliedern des Verwaltungsvorstandes mitgetragen.

Der Personalrat kann nur an Sie als politisch Verantwortliche appellieren, mögliche Entscheidungsvorschläge der Verwaltung im Rahmen der Aufgabenpriorisierung mitzutragen und damit unsere Kolleginnen und Kollegen zu entlasten.

· Langjährig unbesetzte Planstellen werden eingespart

Nachvollziehbar ist die beabsichtigte Vorgehensweise, Stellen die länger als 36 Monate nicht besetzt wurden, „einzusparen“. Nach Kenntnisnahme in Ihrem Fachausschuss wird die Personalverwaltung sicherlich konkrete Angaben hierzu machen und diese Unterlagen auch dem Personalrat zur Verfügung zu stellen.

Fraglich ist allerdings für den Personalrat, ob es nicht zielführender wäre, unbesetzte Planstellenhülsen zentral über den FB 11 zu bewirtschaften. So muss der Stellenplan für Stellenneuschaffungen nicht ausgeweitet werden. Eine derartige Bewirtschaftung ersetzt natürlich nicht die Beschlussfassungen durch die politischen Gremien und verstößt auch nicht gegen die dezentrale Personal- und Budgetverantwortung.

Es muss darüber hinaus für alle Beteiligten Einigkeit darüber bestehen, dass die Stellen im Bereich der Servicearbeitsplätze von den seitens der Verwaltung beabsichtigten Maßnahmen unberührt bleiben müssen.

· Obergrenze an neuen Planstellen für den Stellenplan 2023

Eine pauschale Obergrenze von 200 Stellenneuschaffungen mag sich zunächst einmal verlockend anhören und beruhigt die politisch Verantwortlichen.
Sofern aus fachlicher Sicht eine Stellenneuschaffung erforderlich ist, kann und darf es nicht an einer sogenannten 200er-Grenze scheitern. Dieses Vorgehen führt dazu, dass das Vetrauen in Personalbemessung sinkt und Beschäftigte und Fachbereiche nur noch schwerlich dazu bereit sein werden, dieses Verfahren in seiner gesamten Tiefe durchzuführen.

Eine derartige Vorgehensweise wird der Personalrat konsequent ablehnen.
Zur Bewältigung von akuten und unvorhersehbaren Krisensituation soll ein agiler Personalkörper ein Teil der Lösung sein. Für einige Arbeitspakte können agile Arbeitsformen sicherlich hilfreich sein, wenn alle darunter das gleiche verstehen. Der Gedankengang hierdurch aber das „Plus an Gleitzeit“ oder die Arbeitsrückstände in Krisensituation zu minimieren ist auch unserer Sicht nicht nachvollziehbar. Auch mit agilen Arbeitsmethoden werde Dienste außerhalb der regulären Dienstzeiten notwendig werden und Arbeitsverdichtungen in den Faschbereichen entstehen, wodurch zwangsläufig Gleitzeitguthaben aufgebaut wird.

Erlauben Sie den in Ihrer Vorlage verfassten Hinweis auf externe Unternehmen, die Organisationsprozesse begleiten. Hier verweisen Sie auf das Tiefbauamt. Die am Prozess Beteiligten werden bestätigen können, dass eben dieser Organisationsprozess nicht störungsfrei verläuft.

Insgesamt ist dieser „Werkzeugkoffer“, aus Sicht des Personalrates nicht die erhoffte notwendige Hilfestellung der Fachbereiche zur Erledigung der Aufgaben. Er zeigt eher, dass vorhandene Instrumente noch nicht gut zu einander passen und in einander greifen, sich zum Teil auch widersprechen und auch oft nicht die Lösung des Problems sind, sondern eher an anderer Stelle neue vermeidbare Probleme schaffen….“

StR Uhr nimmt zunächst die Gelegenheit wahr, auf das Thema Stellenneuschaffungen einzugehen. Die Verwaltung nehme nicht nur den Fingerzeig des Regierungspräsidenten, sondern auch die Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates ernst. Die vorliegende Vorlage sei der Versuch einer Antwort auf die Aufgabe, sich damit auseinanderzusetzen und das Verfahren transparent und nachvollziehbar zu gestalten - der Versuch eine moderne, smarte Lösung anzubieten. Man schlage mit dem Werkzeugkoffer einen Instrumentenmix vor, von dem die Verwaltung glaube, dass die Maßnahmen im Bündel dazu geeignet sein könnten, um ein Verfahren zu entwickeln, Stellenneuschaffungen zu managen und mit Blick auf den Haushalt und der nötigen Transparenz trotzdem zu ermöglichen. Die Vorlage werde heute per Kenntnisnahme eingebracht. Herr Uhr kündigt an, dass sich die Verwaltung gemeinsam mit der Politik auf den Weg machen wolle. Er bietet hierzu interfraktionelle Gespräche mit den Sprechern der Fraktionen und dem Personal- und Organisationsamt an, um gemeinsam in einen Dialog auf Basis der Tool-Box einzutreten. Abschließend geht Herr Uhr noch einmal erläuternd auf die wesentlichen Eckpunkte der Vorlage ein.

Die Sprecher aller Fraktionen bedanken sich für die erfolgten Erläuterungen durch Herrn Uhr und den nun erfolgten Aufschlag. In der anschließenden Diskussion ist man sich einig, das Angebot zu interfraktionellen Gesprächen gerne annehmen zu wollen, um das Thema zu vertiefen, gemeinsam daran zu arbeiten und sich abzustimmen, um eine Lösung für eine breite Mehrheit zu finden.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung vereinbart, im Anschluss an die Sommerpause interfraktionelle Gespräche aufzunehmen.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme des Personalrates zur Kenntnis.



Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt das vorliegende Konzept zur effizienten Personalausstattung der Stadtverwaltung Dortmund zur Kenntnis. Mit den im Folgenden beschriebenen „Werkzeugen“ macht sich die Verwaltung auf den Weg, weitere praktikable und wirkungsvolle Konzeptionen zur effizienten Personalausstattung zu erstellen und in die Umsetzung zu bringen. Diese werden nunmehr konzeptionell weiter ausgearbeitet, verwaltungsintern und interfraktionell diskutiert und dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung zur Beschlussfassung vorgelegt.

zu TOP 3.2.6
Abschlussbericht: Digitalisierung der Personalakten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24655-22)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die vollständige Digitalisierung der Personalakten im StA 11 und in den Bereichen mit dezentraler Personalverwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.2.7
Darstellung der wesentlichen Änderungen durch das Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes in NRW
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24689-22)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Ausführungen der Vorlage zur Kenntnis.


3.3 Betriebliches Arbeitschutz- und Gesundheitsmanagement (FB 13)

- unbesetzt -


3.4 Dortmund Agentur (FB 3)

- unbesetzt –


3.5 Andere Fachbereiche und Themengebiete

zu TOP 3.5.1
Einrichtung von 22 Planstellen im Abwasserbetrieb der Stadtentwässerung Dortmund als Ergebnis der Organisationsoptimierung und Umwandlung von zwei befristeten Projektstellen im Aufgabenbereich Schutz Kritischer Infrastruktur in Planstellen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23568-22)

Rm Vogeler (CDU) gibt an, der Vorlage heute gerne zuzustimmen. Die 22 Stellen eigneten sich dazu, positive Gedanken an die Tool-Box zu verschwenden.

Rm Gurowietz (B‘90/Die Grünen) erläutert die Zustimmung seiner Fraktion. Insbesondere sei die Darstellung der Notwendigkeit absolut nachvollziehbar.

Rm Gebel (Die Linke +) berichtet, dass er auch dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün angehöre, in dem das Thema angesiedelt sei. Daher könne er sehr gut nachvollziehen, weshalb dies genau in der Art und Weise erfolgen müsse. Die Vorlage zeige beispielhaft, wie aus fachlicher Sicht Stellenbedarfe sinnvoll zu begründen seien und genau das führe zu der Schwierigkeit, die er mit der Deckelung bezüglich der Tool-Box-Vorlage habe. Er freue sich sehr, dass man nun mit breiter Mehrheit diese Stellen beschließen werde.

sB Löhrer (FDP/Bürgerliste) gibt an, dass auch seine Fraktion gerne zustimme, jedoch Bedenken habe, wo man das Personal her bekommen solle. Diese Diskrepanz werde uns in den nächsten Jahren dauerhaft begleiten und daher wäre es sicherlich sinnvoll, auch hier - wie schon in anderen Bereichen mit beeindruckenden Konzepten - über Qualifizierungsmaßnahmen bereits vorhandenes Personal in weiter und höher qualifizierte Berufe hineinzubringen.

StR Uhr unterstützt Herrn Löhrer‘s Ausführungen. Beruflichen Aufstieg und interne Stellendeckung unterstütze man - gerade auch im gewerblich technischen Bereich - gerne. Mit den rund 400 Nachwuchskräften in 70 Ausbildungsberufen verfüge man auch schon über ein großes Portfolio - alles könne man aber auch nicht abdecken. Er freue sich, dass die Vorlage heute eine breite Mehrheit finde, möchte bei der Gelegenheit bezüglich der angesprochenen Tool-Box und der Obergrenze von 200 anmerken, dass diese 22 Stellen nach dieser Systematik gar nicht angerechnet würden, da sie im Rahmen des Wirtschaftsplans schon finanziert seien.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1) nimmt die Ausführungen der Stadtentwässerung Dortmund zum Ergebnis der Organisationsoptimierung zur Kenntnis.
2) beschließt die Einrichtung von 22 Planstellen für die personelle Aufstockung zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben, davon 13 Planstellen im Bereich Abwasserbetrieb und 9 Planstellen im Bereich Hochwasserschutz, Gewässerunterhaltung und Betrieb des PHOENIX Sees sowie deren Besetzung im Vorgriff auf den nächsten Stellenplan und Wirtschaftsplan der Stadtentwässerung Dortmund.
3) beschließt die Umwandlung von zwei befristeten Projektstellen im Bereich Schutz Kritischer Infrastruktur zur Umsetzung der BSI-KRITIS-Verordnung in Planstellen.
4) beschließt, die Mehraufwendungen für das Betriebsentgelt für den PHOENIX See für die Jahre 2023-2026 steigend bis zur Höhe von 874.511,36 Euro im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 ff. zu berücksichtigen.
5) beschließt die Erhöhung des investiven Ansatzes des Mobilitätszentrums beim Vergabe- und Beschaffungszentrum um 73.125 Euro ab dem Jahr 2025 für die erforderlichen Neubeschaffungen von Nutzfahrzeugen aufgrund der Ergebnisse der Organisationsoptimierung. Die Erhöhung wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 ff. berücksichtigt.

zu TOP 3.5.2
Einführung des Ausbildungsganges "Praxisintegrierte Ausbildung zur/zum Kinderpfleger*in" im Eigenbetrieb FABIDO
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24370-22)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt hierzu folgende Empfehlung aus dem Betriebsausschuss FABIDO aus seiner Sitzung vom 06.05.2022 vor:
zu TOP 2.6
Einführung des Ausbildungsganges "Praxisintegrierte Ausbildung zur/zum Kinderpfleger*in" im Eigenbetrieb FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24370-22)

Der Betriebsausschuss FABIDO empfahl einstimmig dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung folgenden Beschluss zu fassen:

„Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung beschließt die Einführung des Ausbildungsganges „Praxisintegrierte Ausbildung zur/zum Kinderpfleger*in“ im Eigenbetrieb FABIDO ab dem 01.08.2022.“


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung beschließt die Einführung des Ausbildungsganges „Praxisintegrierte Ausbildung zur/zum Kinderpfleger*in“ im Eigenbetrieb FABIDO ab dem 01.08.2022.

zu TOP 3.5.3
Modellprojekt zur Einführung elektronischer Schließanlagen für Turn- und Sporthallen inklusive der Übertragung der Schlüsselgewalt an Sportvereine zur Optimierung der Bereitschaftsdienste der Schulhausmeister*innen an Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24658-22)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Überweisung aus dem Rechnungsprüfungsausschuss aus seiner Sitzung vom 19.05.2022 vor:
zu TOP 3.2.2
Planung von elektronischen Schließanlagen für städtische Gebäude - Leitfaden der Städtischen Immobilienwirtschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24515-22)

Rm Dr. Tautorat (Fraktion Die Linke+) bittet um Überweisung der Vorlage an den Schulausschuss sowie den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung, da dort ebenfalls die Vorlage für die Pilotierung der elektronischen Schließanlagen behandelt werde.
Rm Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich an und ergänzt die Bitte, die Vorlage ebenfalls an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zu überweisen.

Beschluss
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Stellungnahme der Städtischen Immobilienwirtschaft zur Kenntnis.

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt außerdem folgende Stellungnahme des Personalrates vom 26.05.2022 vor:
„… TOP: Modellprojekt zur Einführung elektronischer Schließanlagen für Turn- und Sporthallen inklusive der Übertragung der Schlüsselgewalt an Sportvereine zur Optimierung der Bereitschaftsdienste der Schulhausmeister*innen an Dortmunder Schulen
hier: Vorlage FB 40 (DS-Nr. 24658-22)

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Schulausschuss wird die im Betreff genannte Vorlage zur Kenntnis nehmen und den seitens des Schulverwaltungsamtes vorbereiteten Beschlussvorschlag fassen sollen.

Eine Vorlage, die sich bereits mit dieser Thematik befasste, befand sich bereits im Jahr 2021 im politischen Gremiengang, eine Beschlussfassung erfolgte seinerzeit nicht. Nunmehr liegt eine modifizierte Vorlage vor, die den Personalrat dazu bewegt, Anregungen bzw. Hinweise an die Fachausschüsse zu geben.

Grundsätzlich erhebt der Personalrat keine Bedenken, hinsichtlich der Einführung von modernen elektronischen Schließverfahren. Eine umfassende Unterrichtung und Beteiligung des Personalrates war ständig gewährleistet. Dennoch befasst sich die Vorlage ausschließlich aus der Sichtweise des Fachbereiches Schule, während Auswirkungen – auch finanzieller Art – bei den Fachbereichen 65 und dem Eigenbetrieb 52 weniger im Fokus liegen.

Der Fachbereich 40 stellt aus seiner Sicht zutreffend die finanziellen Auswirkungen dar. Bei der Gesamtbeurteilung ist allerdings auch zu berücksichtigen, dass bis auf vereinzelte Schulstandorte die Gebäude nicht mit elektronischen Schließanlagen ausgestattet sind. Die Nachrüstung der entsprechenden Gebäude, auch für den Modellversuch, liegt im vorsichtig geschätzten 5stelligen Bereich pro Standort.

Sofern die ausgewählten Standorte mit elektronischen Schließanlagen ausgestattet werden sollen, muss sichergestellt sein, dass Vereine nur den Zutritt zu den Räumlichkeiten erhalten, für den sie vertraglich den Zugang gestattet bekommen. Von daher sind die Anforderungen an ein Schließsystem höher, als wenn die Berechtigten einen Zugang zu allen Räumlichkeiten haben.

Zu klären ist auch, dass der Fachbereich 65 entsprechende Finanzmittel im Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung haben.

Der Vorlage ist weiterhin zu entnehmen, dass sich der Fachbereich 40 Auswirkungen auf die Bereitschaftszeiten der Schulhausmeister*innen erwartet. Unabhängig davon, ob die Schlüsselgewalt der Turn- und Sporthallen auf interessierte Vereine übertragen werden sollen, liegt die Verkehrssicherungspflicht weiterhin bei der Stadt Dortmund. Diese Frage ist abschließend immer noch nicht geklärt, inwieweit die Stadtverwaltung Dortmund haftbar gemacht werden kann. Darüber hinaus werden die Beschäftigten aus dem Schulhausmeisterbereich trotz Übergabe der Schlüsselgewalt sich ebenfalls am Standort aufhalten müssen, da ggf. bereits Reinigungs- und/oder Reparaturleistungen erbracht werden. Ob die erwartete Reduzierung der Bereitschaftszeiten eintreten wird, muss vorsichtig ausgedrückt, bezweifelt werden. Hier bleibt anzumerken, dass die Bereitschaftszeiten der Schulhausmeister*innen nur zu einem geringen Teil aus der Betreuung von Vereinssport in Turn- und Sporthallen besteht, der überwiegende Teil entsteht aus der Betreuung von außerschulischen Nutzungen (z. B. VHS, Musikschule, Ganztagsbetreuung etc.) .

Ebenfalls verweist die Vorlage darauf hin, dass der Eigenbetrieb 52 die Standorte des Modellversuches mit den festgelegten Kriterien vorschlagen wird. Da mit diesem Modellversuch Änderungen der Arbeitsablauforganisation unmittelbar eintreten, geht der Personalrat aufgrund der bisherigen guten Zusammenarbeit davon aus, dass vor Festlegung im Rahmen der Mitbestimmungsrechte das Personalratsgremium formell beteiligt wird.

Lassen Sie uns noch abschließende Worte finden. Im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit am 27.04.2022 wurde ein gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der CDU-Fraktion beraten. Der Begründung ist zu entnehmen, dass unter anderem mit dem Pilotprojekt Betrugshandlungen vorgebeugt werden können. Der Personalrat empfindet diese Formulierung mehr als unglücklich, da sie damit alle in diesem Bereich Beschäftigten unter Generalverdacht stellt. Der Personalrat bittet eindringlich darum, von derartigen pauschalen Aussagen Abstand zu nehmen. Die Beschäftigten dieser Verwaltung leisten gute Arbeit im Sinne der Bürgerschaft der Stadt Dortmund. Von daher sollte alles vermieden werden, das Ansehen der Belegschaft dieser Dienststelle zu diskreditieren. Der Personalrat geht davon aus, dass eine derartige Verunglimpfung nicht beabsichtigt war und auch künftig vermieden wird. …“

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt zudem folgende Empfehlung aus dem Schulausschuss aus seiner Sitzung vom 01.06.2022 vor:
zu TOP 2.2
Modellprojekt zur Einführung elektronischer Schließanlagen für Turn- und Sporthallen inklusive der Übertragung der Schlüsselgewalt an Sportvereine zur Optimierung der Bereitschaftsdienste der Schulhausmeister*innen an Dortmunder Schulen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24658-22)

Es liegt folgende Stellungnahme des Personalrates zum TOP vor:

Siehe oben.

Frau Dr. Tautorat äußerte Ablehnung ihrer Fraktion zu dieser Vorlage und verwies auf eine Vorlage im Rechnungsprüfungsausschuss (RPA), in der es um vermeintliche Falschabrechnung von Bereitschaftsdiensten von Schulhausmeistern ging. Dazu habe sich der Personalrat im vorliegenden Schreiben geäußert und sie schloss sich diesen Ausführungen an. Bezugnehmend auf die aus dem RPA überwiesene Vorlage DS Nr. 24515-22 erklärte sie, dass diese einen Überblick zum Thema Schließsysteme gebe und zum Abschluss eine Synopse zu Voraussetzungen für die weitere Vorgehensweise.
Ihrer Meinung nach könne der Schulausschuss nicht beschließendes Gremium sein, es seien weitere Gremien betroffen, die Empfehlungen abgeben müssten

Herr Schwenken erklärte, dass die Vorlage ein Modellprojekt behandle. Es seien noch Fragen offen, die geklärt werde müssen. Ein Modellprojekt sei aber dazu da, aufkommende Fragen zu lösen.

Frau Dr. Goll äußerte Zustimmung zur Vorlage. Die Ausführungen im RPA seien eine Zusammenfassung der bisherigen Diskussionen zu dem Thema

Herr Schmidtke-Mönkediek befürwortete die Vorlage ebenfalls. Es gehe nicht um einen Generalverdacht von Mitarbeitenden der Verwaltung, sondern um sichere und gute Organisation von Schließanlagen.

Herr Spieß stimmte der Vorlage ebenfalls zu. Diese zeige auch Probleme auf, was auch der Personalrat in seinem Schreiben deutlich mache. Ein Modellprojekt könne allerdings auch zu einer Nicht-Weiterführung des Projektes führen. Das Ergebnis solle man abwarten.


Der Schulausschuss nimmt die Stellungnahme des Personalrates zur Kenntnis.

Der Schulausschuss beschließt mehrheitlich gegen 2 nein (DIE LINKE+):
1. die Durchführung eines Modellprojekts zur Einführung elektronischer Schließanlagen für Turn- und Sporthallen inklusive der Übertragung der Schlüsselgewalt an Sportvereine durch den Fachbereich Schule ab dem 01.08.2022 für zwei Schuljahre zur Erprobung der angestrebten Vorgehensweise.
2. die Evaluation des Modellprojekts ab dem 01.02.2024.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Überweisung und die darin enthaltene Vorlage, die Stellungnahme des Personalrates sowie die Empfehlung aus dem Schulausschuss zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt nachfolgenden Beschluss zur Kenntnis:

Der Schulausschuss beschließt:
1. die Durchführung eines Modellprojekts zur Einführung elektronischer Schließanlagen für Turn- und Sporthallen inklusive der Übertragung der Schlüsselgewalt an Sportvereine durch den Fachbereich Schule ab dem 01.08.2022 für zwei Schuljahre zur Erprobung der angestrebten Vorgehensweise.
2. die Evaluation des Modellprojekts ab dem 01.02.2024.

zu TOP 3.5.4
Sachstandsbericht Projekt Neues Dortmunder Rats-/Gremieninformationssystem
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24787-22)

Rm Vogeler (CDU) gibt an, den Sachstandsbericht gern zur Kenntnis zu nehmen und bittet darum, dass die Fraktionsgeschäftsstellen frühzeitig mit in den Prozess eingebunden werden.

Rm Gurowietz (B‘90/Die Grünen) lobt das Projekt, da es offensichtlich Fahrt aufgenommen habe. Zum Prozess der Beschlusskontrolle wolle er wissen, ob die Darstellung eines abgeschlossenen Projektes durch einen Haken erfolge.

Rm Gebel (Die Linke +) lobt das Projekt auch für seine Fraktion. Mit der Zeitachse auf der es jetzt laufe, sei er nach dem aus unterschiedlichen Gründen zähem Anlauf, sehr zufrieden.

Rm Giebel (SPD) begrüßt den Zeitplan auch für die SPD-Fraktion.

Frau Seuß (FB 1) bedankt sich für das Lob. Sie gibt an, dass die Fraktionsgeschäftsstellen selbstverständlich im Vorfeld eingebunden würden. In Bezug auf die Beschlusskontrolle habe sie keine gegenteilige Information und gehe daher davon aus, dass die Lösung mit dem Haken erfolge.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt den Sachstandsbericht des Projektes Neues Dortmunder Rats-/Gremieninformationssystem zur Kenntnis.

zu TOP 3.5.5
Personalaufwuchs im Rahmen des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23831-22)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung des vom Gesundheitsamt der Stadt Dortmund dargelegten Personalaufwuchskonzeptes im Rahmen des Paktes für den Öffent-lichen Gesundheitsdienst (kurz Pakt ÖGD). Die Zuordnung der einzelnen Planstellen zu den benötigten Berufsgruppen, deren organisatorische Zuordnung zu den Fachabteilungen und Arbeitsgruppen sowie die Besetzungszeitpunkte ergeben sich aus der Rubrik „Personelle Auswirkungen“ dieser Beschlussvorlage.

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, nach Erhalt des Förderaufrufs eine entsprechende Organisationsverfügung zur befristeten Einrichtung der Planstellen zu fertigen und das Stellenbesetzungsverfahren umgehend einzuleiten. Sollten die Planstellen nicht im Rahmen des internen Stellenbesetzungsverfahrens besetzt werden können, beschließt der Rat die externe Besetzung.

Darüber hinaus beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, die Verstetigung der Planstellen über das Ende des derzeitigen Förderzeitraums, 01.02.2020 bis 31.12.2026, hinaus zu prüfen. Sofern die Finanzierung über das Ende des Förderzeitraums zu einem späteren Zeitpunkt sichergestellt ist, beschließt der Rat der Stadt Dortmund die entsprechende Verlän-gerung der Befristung bzw. die Entfristung der Planstellen, sofern dies durch Sicherstellung der Finanzierung möglich ist.


zu TOP 3.5.6
Sanierung Rathaus Dortmund - Mehrbedarf
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24674-22)

Rm Vogeler (CDU) gibt die Zustimmung seiner Fraktion an. Er bitte jedoch um eine nachvollziehbare erläuternde Darstellung der Schadensregulierung durch das verantwortliche Unternehmen zur Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) am 08.06.2022.

Rm Gebel (Die Linke +) gibt an, in der Vorlage gelesen zu haben, dass sich die von Herrn Vogeler angesprochene Aufteilung der Kosten von 45 zu 55 % darauf bezöge, dass man im Nachhinein festgestellt habe, dass nur ein bestimmter Schaden entstanden sei, man jetzt aber aufgrund des Gesamtbildes die gesamte Fläche noch einmal neu machen wolle. Eine fachliche Diskussion darüber wäre aber sicher eher im Bauausschuss (AKUSW) angebracht.

Herr Mönikes (FB 65) erläutert, dass die Aussagen seines Vorredners im Kern richtig seien, ein Großteil des Parketts - die dargestellten und vom Vorredner genannten ca. 45 % - sei durch den Wasserschaden beschädigt worden. Bei dem verwendeten Material seien - aufgrund seiner materiellen Eigenschaften bei Änderungen der Luftfeuchtigkeit - unterschiedlich große Fugen entstanden. Das Erscheinungsbild sei daher optisch nicht mehr so schön und man wolle nun die Gelegenheit nutzen und das Parkett über die beschädigten Flächen hinausgehend gesamtheitlich erneuern. Daraus ergäben sich die genannte Aufteilung der Kosten und der entsprechende Anteil, der bei der Stadt entstehe.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Erläuterungen zum Kostenstand und zum Mehrbedarf zur Sanierung des Dortmunder Rathauses zur Kenntnis und beschließt, das Budget für die Sanierung des Rathauses von 36,35 Mio. EUR um 2,72 Mio. EUR auf 39,07 Mio. EUR zu erhöhen.

zu TOP 3.5.7
Ermittlungsdienst Abfall - Tätigkeitsbericht und Zwischenevaluation des Pilotprojektes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24519-22)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt hierzu folgende Empfehlung aus der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der Sitzung vom 01.06.2022 vor:
zu TOP 5.12
Ermittlungsdienst Abfall - Tätigkeitsbericht und Zwischenevaluation des Pilotprojektes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24519-22)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den nachfolgenden Beschluss mit dem Zusatz zu fassen, das Projekt „Ermittlungsdienst Abfall“ sowohl personell (auf acht Planstellen) aufzustocken, als auch als Dauereinrichtung zu verstetigen, ohne dabei andere Methoden (Informationen, weitere Abfalleimer, häufigere Reinigungs-/ Entsorgungsintervalle) zu vernachlässigen:

Beschluss:
1. Der Rat nimmt den Tätigkeitsbericht und die Zwischenevaluation der Verwaltung zum bisherigen Pilotverlauf des Ermittlungsdienstes Abfall zur Kenntnis.

2. Er beschließt die Verlängerung des Projektes und der befristeten Arbeitsverträge der vier Mitarbeitenden des Ordnungsamtes bis zum 31.08.2023 und beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der EDG die Aufbau- und Ablauforganisation bzw. die Arbeitsprozesse des Ermittlungsdienstes weiter zu optimieren, Schnittstellen zu reduzieren und dadurch Synergien zu generieren. Hierzu wird dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Haushaltsbegleitbeschlusses Nr. 44 aus der Sitzung vom 16.12.2021 (DS-Nr. 22100-21-E33) und des Beschlusses des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der Sitzung vom 14.09.2021 (DS Nr. 20864-21) rechtzeitig vor Ablauf des verlängerten Projektzeitraumes ein weitergehendes Konzept zur Fortführung des EDA vorgelegt.

Rm Vogeler (CDU) erinnert an den Haushaltsantrag der CDU-Fraktion, mit der Fortführung und Weiterentwicklung um 8 weitere Stellen. Die Arbeit der Kolleg*innen beim EDA schreie förmlich nach einem Ausbau. Es sei ein schönes Ergebnis, dem seine Fraktion gerne zustimme.

StR Uhr versichert, dass die Stadtverwaltung Dortmund hinter dem Projekt stehe. Die Empfehlung aus der BV In-Nord stehe dem Beschluss der Vorlage entgegen. Er werbe - mit dem Wissen der positiven Rückendeckung aus Politik und Stadtverwaltung - dafür, der Vorlage zu folgen und das Projekt zunächst bis 31.08.2023 fortzufahren, um dann noch einmal zu evaluieren.

Rm Gebel (Die Linke +) gibt an, dass seine Fraktion die Vorlage erst einmal in der vorliegenden Form empfehlen wolle. In der Vergangenheit habe man das Projekt durchaus kritisch betrachtet und werde dies im zuständigen Fachausschuss mit einem Zusatz- und Ergänzungsantrag begleiten.

Rm Heymann (SPD) gibt an, dass die SPD-Fraktion die Vorlage heute - wie von Herrn Uhr vorgeschlagen - in vorliegender Form empfehlen wolle.

Rm Gurowietz (B‘90/Die Grünen) schließt sich an, auch seine Fraktion wolle dem Prozess nicht vorgreifen und so wie vorgelegt empfehlen.




Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat nimmt den Tätigkeitsbericht und die Zwischenevaluation der Verwaltung zum bisherigen Pilotverlauf des Ermittlungsdienstes Abfall zur Kenntnis.

2. Er beschließt die Verlängerung des Projektes und der befristeten Arbeitsverträge der vier Mitarbeitenden des Ordnungsamtes bis zum 31.08.2023 und beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der EDG die Aufbau- und Ablauforganisation bzw. die Arbeitsprozesse des Ermittlungsdienstes weiter zu optimieren, Schnittstellen zu reduzieren und dadurch Synergien zu generieren. Hierzu wird dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Haushaltsbegleitbeschlusses Nr. 44 aus der Sitzung vom 16.12.2021 (DS-Nr. 22100-21-E33) und des Beschlusses des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der Sitzung vom 14.09.2021 (DS Nr. 20864-21) rechtzeitig vor Ablauf des verlängerten Projektzeitraumes ein weitergehendes Konzept zur Fortführung des EDA vorgelegt.



zu TOP 3.5.8
Einrichtung einer Koordinierungsstelle Einsamkeit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24597-22)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung einer „Koordinierungsstelle Einsamkeit“, die im Fachbereich 1, Geschäftsbereich III „Stadt der Nachbarschaft“ zugeordnet ist. Damit wird zeitgleich die Einrichtung einer Planstelle mit Stellenplan 2023ff. sowie deren Besetzung im Vorgriff auf den Stellenplan 2023ff. für eine wissenschaftliche Mitarbeit beschlossen.

zu TOP 3.5.9
Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung und dazugehörige Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushaltsplan 2022
hier: Sachstand und Vorschlag zur Umsetzung der beschlossenen Zusatz- / Ergänzungsanträge und Beschlüsse
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24464-22)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zu den beschlossenen Zusatz- und Ergänzungsanträgen zur Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung und zu den entsprechenden Haushaltsbegleitbeschlüssen zur Kenntnis und beschließt:
1. die unter der Begründung beschriebene Umsetzung der Beschlüsse
2. die Zuordnung der mit Haushaltsbegleitbeschluss Nr. 89 (DS-Nr.: 22100-21-E32, Erhöhung der Mittel und des Personals für die Erreichung der Klimaschutzziele zur Umsetzung des Klimapakets) beschlossenen und finanzierten 10 Planstellen für die im Beschlusstext näher beschriebenen Aufgaben zu dem FB 60 sowie
3. die Einrichtung einer weiteren Planstelle für die mit der Bewirtschaftung dieser zusätzlichen Mittel im Zusammenhang stehenden Aufgabenerledigung in den zentralen Diensten des Umweltamtes.

zu TOP 3.5.10
Beteiligung am Programm "Bildungskommunen" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24261-22)

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
a) die Teilnahme am Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „Bildungskommunen“,
b) die Einrichtung der dazu erforderlichen und bis 08/2026 befristeten 3,5 (vzv.) Planstellen im Fachbereich Schule,
c) die Einrichtung der dazu erforderlichen und bis 08/2026 befristeten 2,0 (vzv.) Planstellen im Jugendamt,
d) die dargestellten Beträge im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023 ff. zu berücksichtigen.



zu TOP 3.5.11
Genehmigung der Teilnahmeerklärung am "Nationalen Bewerbungsverfahren" an den Deutschen Fussball-Bund als Austragungsort für die FIFA Frauenfußballweltmeisterschaft 2027.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24926-22)

Rm Heymann (SPD) berichtet, die Vorlage im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aufgrund der finanziellen Ausstattung in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften durchlaufen gelassen zu haben, um dort den Ratsbeschluss abzuwarten.

Rm Gurowietz (B‘90/Die Grünen) führt an, dass er es persönlich für gerecht halte nach einer Männer-EM nun auch eine Frauen-WM in die Stadt zu holen. Seine Fraktion habe aber noch Beratungsbedarf und würde die Vorlage daher gerne in den Rat durchlaufen lassen.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage aufgrund von Beratungsbedarf ohne Empfehlung in die nachfolgenden Gremien durchlaufen.


4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

4.1 Stellungnahmen der Verwaltung

zu TOP 4.1.1
Neuorganisation des Büros des Oberbürgermeisters
Stellungnahme der Verwaltung vom 20.05.2022
(Drucksache Nr.: 23374-22-E2)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 24.05.2022 vor:
„… Sie bitten um erneute Stellungnahme zur Umgestaltung des Fachbereichs 1 und Dezernats 1 im Rahmen der Amtsübernahme im November/Dezember 2020 sowie der
Ausgestaltung des Geschäftsführungsbüros der Wirtschaftsförderung mit Antritt der
Geschäftsführerin der Wirtschaftsförderung im Herbst 2021. Wir möchten Ihnen den
betreffenden Prozess gerne erneut erläutern.
Nach der Stichwahl um das Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Dortmund am
27.09.2020, gab es einen Wechsel im Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Dortmund.
Der Oberbürgermeister führt in Nordrhein-Westfalen die Stadtverwaltung und sitzt dem
Rat vor, dazu führt er in der Stadt Dortmund alleinverantwortlich ebenfalls das Dezernat
des Oberbürgermeisters (Dezernat 1). Zum Zeitpunkt der Amtsübernahme bestand das
Dezernat 1 aus dem Eigenbetrieb Wirtschaftsförderung, dem Rechnungsprüfungsamt, der
Dortmund-Agentur und dem Amt für die Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und
des Rates (FB 1). Der bisherige Oberbürgermeister hatte entschieden, dass die Leitung des
Fachbereichs 1 ebenfalls direkt durch ihn erfolgen sollte. Dies hatte zur Konsequenz, dass
das Büro des Oberbürgermeisters organisatorisch ebenfalls im FB 1 verortet war. Das
Büro des Oberbürgermeisters erfüllte bis dahin sowohl die Funktion eines Dezernatsbüros
für das Dezernat des Oberbürgermeisters (Dezernat 1), als auch die Funktion eines
Geschäftsbereichs 1/I – „Büro des Oberbürgermeisters“ im Fachbereich 1, dem und
dessen Leitung weitere organisatorische Einheiten und Aufgaben unterstellt waren.
Beispielsweise unterstand die Geschäftsführung des Verwaltungsvorstandes ebenfalls dem
Geschäftsbereich 1/I „Büro des Oberbürgermeisters“. Wie Ihnen mehrfach nach dem
Amtsantritt und zuletzt sehr ausführlich in der Sitzung des APOD am 09.05.2021
persönlich erläutert wurde, ist die organisatorische Trennung des Fachbereichs 1 und des
Dezernatsbüros 1 sowie die inhaltliche Weiterentwicklung des Fachbereichs und des
Dezernates beabsichtigt. In den weiteren Ausführungen wird sich auf das in der Anlage
befindliche Organigramm des Fachbereichs 1 und des Dezernatsbüros 1 bezogen.
Zum größten Teil wurde diese Trennung und inhaltliche Weiterentwicklung bereits
vorangetrieben. Die organisatorische Umgestaltung und Weiterentwicklung des
Fachbereichs 1 ist wesentlich durch Organisationsverfügung zum 18.12.2020 erfolgt,
hatte aber nachlaufende Konsequenzen. Dabei wird im Folgenden nur noch die Trennung
der Funktionen des Büros des Oberbürgermeisters und des Fachbereichs 1 betrachtet.
Nicht weiter betrachtet werden die weiteren organisatorischen Maßnahmen (Stab
Kommunalwirtschaft, Einrichtung bzw. Weiterentwicklung der weiteren Geschäftsbereiche, etc.). Die Gremienaufgaben, das Büro der Bürgermeister*innen sowie die Repräsentation und die Geschäftsführung des Verwaltungsvorstandes wurden mit der Reorganisation zum 18.12.2020 in einer zentralen neuen organisatorischen Einheit Geschäftsbereich 1/I „Gremien, Bezirksvertretungen, Repräsentation“ gebündelt. Aus dem Dezernatsbüro 7 wurde ebenfalls die Koordination der Angelegenheiten der Bezirksvertretungen in diesen Bereich verlagert. Damit ist der auf die Verwaltung und die Gremien bezogenen Teil des „alten“ Geschäftsbereichs 1/I – „Büro des Oberbürgermeisters“ mit Aufgaben und Personen im Fachbereich 1 verankert.
In der Konsequenz wurde ein Leitungsstab in der Funktion als Dezernatsbüro sowie als
persönliches Büro des Oberbürgermeisters eingerichtet. Der Leiter des Leitungsstabes
übernimmt die Funktion des Dezernats-Büroleiters, dazu gibt es eine persönliche
Referentenstelle, eine Assistenzkraft und eine Person für den Fahrdienst. Im Leitungsstab
sind darüber hinaus noch zwei Mitarbeitende mit der Terminkoordination und -
vorbereitung betraut, eine Person als stv. Leitung des Stabes und eine Person für die
Kommunale Arbeitsmarktstrategie (KAS) eingesetzt. Der Leiter des Leitungsstabes
verfügt ebenfalls über eine Assistenz, eine Planstelle ist aktuell unbesetzt. Die faktische
Neueinrichtung eines Dezernatsbüros bedingt, dass es ein Dezernatscontrolling geben
muss. Diese Planstelle, die es in allen anderen Dezernatsbüros ebenfalls gibt, soll aktuell
neu geschaffen werden. In Summe unterstehen dem Leitungsstab also aktuell neun
Personen, zwei Stellen sind unbesetzt oder noch nicht eingerichtet.
Die Trennung von Fachbereich 1 und Dezernat 1 hatte zur Folge, dass Mitarbeitende aus
dem ehem. „Büro des Oberbürgermeisters“ mit (Teil-)Aufgaben und den jeweiligen
Planstellen im Fachbereich 1 verblieben sind. Für die angestrebte Struktur eines
Leitungsstabes und den damit verbundenen Aufgaben standen diese Planstellen aus dem
„ehem. Büro des Oberbürgermeisters“ somit nicht mehr zur Verfügung. Es bestand ein
Defizit von drei Planstellen. Da die vorgesehenen Mitarbeitenden inkl. Planstellen,
konkret: eine Stelle für eine Assistenzkraft sowie zwei Referentenstellen, bei der
Wirtschaftsförderung vorhanden waren, wurden unter Beteiligung des Personal- und
Organisationsamtes die drei Planstellen aus der Wirtschaftsförderung in das neu
geschaffene Dezernatsbüro 1 verlagert. Dies geschah insbesondere vor dem Hintergrund,
dass mit Ratsbeschluss (DS.-Nr.: 18112-20) die Aufgaben der internationalen
Referentenstelle weg fielen und die Aufgaben der KAS-Referentenstelle in das
Dezernatsbüro verlagert wurden (siehe auch DS.-Nr. 23374-22-E1). Aufgrund der
Eigenschaft der Wirtschaftsförderung als Eigenbetrieb, ist eine direkte Verlagerung von
Planstellen aus der Wirtschaftsförderung in das Dezernatsbüro 1 nicht möglich. Die o.g.
drei Planstellen sind also bei der Wirtschaftsförderung eingespart worden und im
Anschluss daran im Dezernatsbüro neu geschaffen worden. Dadurch ergibt sich
zugegebenermaßen auf den ersten Blick der Eindruck, dass es sich um
Stellenneuschaffungen handelt.
Am 25.03.2021 wurde Heike Marzen zur Geschäftsführerin der Wirtschaftsförderung
bestellt. Zu Oktober 2021 wurde die Position angetreten. In der Zwischenzeit erfolgten
natürlich Gespräche darüber, wie das Büro der Geschäftsführung bei der
Wirtschaftsförderung in Zukunft aussehen sollte. Zum Zeitpunkt der Wahl (25.03.2021)
verfügte das Geschäftsführungsbüro der Wirtschaftsförderung über die folgenden fünf
Planstellen: 1x Büroleitung, 1x Assistenz, 1x Gremiengeschäftsführung, 1x Fahrdienst, 1x
Pressestelle. Besetzt waren zu diesem Zeitpunkt drei Stellen. Nach dem 25.03.2021
fanden Gespräche zwischen der zukünftigen Geschäftsführerin und dem kaufmännischen
Service der Wirtschaftsförderung zur Ausgestaltung ihres Büros statt.
Aufgrund der Erfahrungen der bisherigen Arbeit und den Wünschen der zukünftigen
Geschäftsführerin wurde klar, dass es einen Personalmehrbedarf gibt. Das
Geschäftsführungsbüro betreut alle Gremienläufe der WF, erarbeitet Vorbereitungen für
die Termine der Geschäftsführung, erstellt Analysen, Konzepte und Papiere für die
wirtschaftspolitische Ausrichtung, etc.. Ähnlich wie ein Dezernatsbüro organisiert und
strukturiert das Geschäftsführungsbüro den Arbeitstag und die Arbeit der
Geschäftsführung nach deren Wünschen. Dabei ist insbesondere auch die Rolle der
Geschäftsführerin als Mitglied des Verwaltungsvorstandes hervorzuheben. Diese
Aufgaben konnten und mussten aufgrund der Vakanz der Geschäftsführung zeitweise
nicht erledigt werden, wurden davor aber im Wesentlichen von den Personen
wahrgenommen, die in das Dezernatsbüro 1 verlagert wurden. Mit Neubesetzung der
Geschäftsführung im Herbst 2021 wurden diese Aufgaben aber wieder relevant. Daher
wurden mit Organisationsverfügung vom 22.07.2021 (Wirtschaftsplan 2022) 1,5 Stellen
neu eingerichtet. Diese Stellen umfassen: 1x Fachreferenz, 0,5 x Sachbearbeitung. Eine
weitere Stelle „Assistenz“ im Geschäftsführungsbüro wurde durch interne Verlagerung
bzw. aufgabentechnische Umwandlung einer bereits bestehenden Planstelle geschaffen
(Organisationsverfügung vom 25.11.2021).
Ein direkter Zusammenhang zwischen der Neuorganisation des Dezernatsbüros 1 bzw.
Fachbereichs 1 und der Neuschaffung der Stellen im Geschäftsführungsbüro der
Wirtschaftsförderung besteht demnach nicht. Die Stellen im Geschäftsführungsbüro der
Wirtschaftsförderung sind mehr als sechs Monate später, organisatorisch getrennt und
aufgrund der beabsichtigten Organisation des Büros der Geschäftsführerin eingerichtet
worden. Die Aufgaben dieser Stellen beziehen sich ausschließlich auf die Arbeitsfähigkeit
der Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung, nicht auf die Neuorganisation des
Dezernates 1. Falls ein anderer Eindruck entstanden ist, möchten wir unser Bedauern
diesbezüglich ausdrücken. Wir hoffen, dass wir Ihre Fragen nun zu Ihrer Zufriedenheit
beantworten konnten.

Die beigefügten Organigramme werden dem Protokoll als Anlage 1 hinzugefügt.

sB Dr. Feldhoff (B‘90/Die Grünen) bedankt sich für die Stellungnahme und erläutert warum ihre Fraktion mit der Beantwortung nicht zufrieden sei. Sie betont ausdrücklich, dass die Gründe für die Stellenwiederbesetzungen plausibel seien, nicht aber die Stellungnahme es handele sich um eine Kompensation. Man wolle es aber hierbei belassen, auch wenn der Vorgang weiterhin ernsthafte Fragen zur Glaubwürdigkeit des Personalstellenplans aufwerfe.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


4.2 Anträge der Fraktionen

zu TOP 4.2.1
Stellenneuschaffungen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24793-22)

Die Angelegenheit wurde von der CDU-Fraktion zurückgezogen.

zu TOP 4.2.2
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24805-22-E1)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgender gemeinsamer Antrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen und CDU vom 25.05.2022 vor:
„…Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und CDU bitten den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird beauftragt, neben den bestehenden proprietären Social-Media-Kanälen ein zusätzliches Open-Source-Angebot (wie z.B. https://mastodon.social) für die städtischen Social-Media-Aktivitäten einzurichten.

Begründung:
Die Verwaltung hat in Zusammenhang mit der Beantwortung der gemeinsamen Anfrage der Fraktionen von Bündnis90/DIE GRÜNEN und CDU zur Facebook-Fanpage der Stadt Dortmund (DS-Nr. 23473-22) u.a. Stellungnahmen der städtischen Datenschutzbeauftragten sowie der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI) vorgelegt. Beide Stellen weisen auf die datenschutzrechtlich problematische Nutzung von Facebook für Kommunen hin und regen die Einführung einer datenschutzrechtlich konformeren Social-Media-Alternative an. Demnach soll das gesamte derzeit bestehende Social-Media-Angebot der Stadt Dortmund unter Datenschutzaspekten neu bewertet werden.

Im Sinne einer vorausschauenden Politik soll über die Nutzung einer datenschutzkonformeren Software so u.a. eine Rückfalllinie für die Social-Media-Kommunikation der Stadt aufgebaut werden, um zum Beispiel bei einer Verschärfung der rechtlichen Anforderungen oder bei einer möglichen aufsichtsbehördlichen Anordnung bereits über eine etablierte Kommunikationsalternative zu verfügen. Zudem würde ein solcher neuer Kommunikationskanal der Stadt Dortmund für viele Menschen auch eingedenk der kritischen öffentlichen Diskussionen über die Geschäftspolitik des Meta-Konzerns ein interessantes Angebot darstellen, so dass die Stadt insgesamt mehr Menschen erreichen könnte.

Auf Bundesebene werden entsprechende Wege bereits beschritten. So startete der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) in Deutschland eine eigene Mastodon-Instanz, die auch allen anderen öffentlichen Stellen auf Bundesebene als datenschutzkonforme Alternative zur Verfügung steht. Mittlerweile sind verschiedene öffentliche Stellen wie das Bundespresseamt, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das Bundesbildungsministerium, der rheinland-pfälzische Landtag und die Landesregierung von Baden-Württemberg auf Mastodon vertreten. Auch der Europäische Datenschutzbeauftragte hat in einem Pilotprojekt unter dem Namen "EU Voice" einen eigenen Mastodon-Server für EU-Behörden aufgesetzt, auf dem unter anderem die Europäische Kommission und der Europäische Gerichtshof vertreten sind. …“

Rm Gurowietz (B‘90/Die Grünen) erläutert den Antrag seiner Fraktion und bezieht sich auf die Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage „Betrieb/Nutzung einer Facebook-Fanpage durch die Stadt Dortmund“. Es ginge darum, alternativ einen rechtssicheren Kanal beschließen zu lassen.

Rm Gebel (Fraktion Die Linke +) erklärt, dass tatsächlich Handlungsbedarf bestehe. Der Antrag sei aber nicht dazu geeignet, sinnvoll weiter zu kommen. Er vermisse im Antrag, von der Idee zur Umsetzung den Umweg über das Konzept zu nehmen. Herr Gebel erläutert detailliert die Anforderungen an das Nutzungssystem, man müsse schauen wie ein solcher Ersatz in die gesamte Kommunikationsstrategie passe. Um eine gangbare Lösung zu finden und dies gerade zu ziehen, wäre es sinnvoll gewesen, vorher den Dialog mit den anderen Fraktionen zu suchen. Nun bleibe ihm aufgrund der Kürze der Zeit nur die Wahl den folgenden mündlichen Gegenantrag zu stellen:
„Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Nutzung des föderierten Social-Media-Kanals „Mastodon“ zu entwickeln.“
Die Fragen, die das Konzept beantworten solle, ergäben sich aus seinen zuvor getätigten Erläuterungen. Wenn dieses Konzept vorliege, könne man sehr gerne zum Antrag - für den Herr Gebel im Grunde sehr dankbar sei, da er die Problematik aufgreife - zurückkehren und ihn - evtl. leicht anders formuliert - beschließen. Unter der Maßgabe, dass dieses Konzept vorliege, schlägt er vor, sich dann auch auf diese eine Plattform festzulegen.

Rm Giebel (SPD) gibt an, dass sein Vorredner schon einiges ausgeführt habe. Er unterstreiche aber auch noch einmal, was Herr Gebel bereits gesagt habe: wen wolle man denn erreichen? Und da sei man bei den großen Anbietern, die die entsprechende Reichweite hätten. Das konkrete Produkt sei ja eher ein Twitter-Ersatz, der den Kreis aber eher begrenze. Auch er sehe daher in Bezug auf den Antrag noch Beratungsbedarf, nicht nur hinsichtlich der technischen Fragen, sondern auch hinsichtlich dessen, was die Stadt mit der Social-Media-Aktivität erreichen wolle und wie dies evtl. auch auf einem anderen Weg - auf den bestehenden Kanälen - erreicht werden könne.

Herr Spoo (FB 3) führt aus, dass auch er etwas verwundert über diesen Antrag gewesen sei. Die Ausführungen von Herr Gurowietz seien ein Teil der Ausführungen zur in Rede gestellten Stellungnahme der Verwaltung gewesen. Ein anderer Teil, sei unter anderem das gewesen, was nun von den weiteren Rednern dargestellt worden sei. Bezüglich der rechtlichen Problematik sei man im Austausch mit der Datenschutzbeauftragten, mit dem Rechtsamt und auch überregional mit anderen Kommunen. Jeder könne sich vorstellen, dass es schwierig sei mit Facebook ins Gespräch zu kommen. Nichtsdestotrotz habe man schon gute Konzepte entwickelt, wie man die Problematik auch bundeweit unter den Kommunen angehen könne, die man bei Gelegenheit auch gerne vorstellen könne. Er erläutert, warum er sich nicht dafür aussprechen können einen direkten Account bei Mastodon anzulegen. Man habe neben der BürgerInnen-Kommunikation auch die Personalressourcen im Blick. Wenn man bei Facebook und bei Instagram schaue, finde man dort alle anwesenden Fraktionen. Schaue man bei Mastodon wäre dies nicht der Fall, zudem finde er dort kaum DortmunderInnen. Diesen Kanal jetzt noch on Topp zu setzen, mache derzeit aus seiner Sicht keinen Sinn. Sinn mache es hingegen ein Konzept zu entwickeln, in dem man sich aufstelle, wenn es zu größeren Komplikationen käme und man sich von Kanälen wie z.B. Facebook und Twitter lösen wolle. Dies sei aufgrund der intensiven Nutzung kein leichtes Unterfangen. Man habe sich schon lange so aufgestellt, dass man neben den Social-Media-Kanälen immer auch „dortmund.de“ als Rückkanal mitnehme. An diesen Konzepten solle man weiter arbeiten und nicht blindlings auf einen Hype wie Mastodon aufspringen.

Rm Vogeler (CDU) schlägt vor, nach Rücksprache mit Herrn Gurowietz, den Vorschlag von Herrn Gebel aufzunehmen und noch einmal in interfraktionelle Gespräche zu gehen. Man könne den Antrag insofern als eingebracht betrachten. In Richtung von Herrn Spoo gibt Herr Vogeler an, dass man offen sei und auch gemeinsam mit der Verwaltung zu Ergebnissen kommen wolle, sich aber hier keine Denkverbote auferlegen lassen wolle.

Rm Giebel erklärt, keinen Beratungsbedarf für seine Fraktion angemeldet zu haben, sondern gerne dem Vorschlag der CDU-Fraktion folgen und interfraktionell in den Austausch gehen zu wollen.

StR Uhr fasst zusammen, dass der Ausschuss den Antrag nun als eingebracht betrachten wolle, die Fraktionen gingen ins Gespräch und man warte auf ein Signal, den Antrag wieder auf die Tagesordnung zu nehmen.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung betrachtet den Antrag als eingebracht und verfährt wie von Herrn Uhr vorgeschlagen.

zu TOP 4.2.3
Jugendhilfedienste
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24831-22)

Die Angelegenheit wurde von der Fraktion Die Linke + zurückgezogen.



zu TOP 4.2.4
Anforderungsprofil Anwendungsserver
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24832-22-E1)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke + vom 30.05.2022 vor:
„… das Dortmunder Systemhaus betrieb im Jahr 2021 laut eigener Auskunft 267 Linux-Server (Ds. 23585-22). Im Rahmen der Planung von elektronischen Schließanlagen durch die Dortmunder Immobilienwirtschaft (Ds. 24515-22) hat das Dortmunder Systemhaus die Empfehlung ausgesprochen, Windows-Server als Anwendungsserver zu verwenden, da analog zu anderen als bestimmten Datenbanksystemen auch hier „das erforderliche Know-how für den laufenden Support und für die störungsfreie Implementierung“ fehle. Auch in der Checkliste wird explizit danach gefragt, ob „die Datenbank mit einem Windows-Server kompatibel“ sei.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion DIE LINKE + um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Weshalb genau sieht die Verwaltung die Möglichkeit zur Verwendung eines Linux-Servers nicht vor?


2. Betreibt die Verwaltung eine dreistellige Zahl von Linux-Servern ohne das erforderliche Know-how? Welche Möglichkeiten sind vorgesehen, das Know-how zu verbessern?


3. Im Rahmen welcher anderen Konsultationen zu Konzeptionen oder Beschaffungsverfahren hat die Verwaltung ebenfalls zur ausschließlichen Verwendung von Windows-Servern als Anwendungsserver geraten?


4. Wie viele vollzeitverrechnete Stellen sind für die Administration der Server-Instanzen für Fachverfahren vorgesehen? Wie viele sind besetzt? Bitte nach Server-Betriebssystem aufschlüsseln.


5. Gibt es bestimmte Zahlen von Server-Instanzen, bis zu der die derzeitigen Mitarbeitenden ausreichen? Was geschieht beim Überschreiten dieser Zahlen? Gibt es für die unterschiedlichen Server-Betriebssysteme Berechnungsschlüssel, die Server-Instanzen in Arbeitszeit übersetzen? …“

Herr Zilian (FB 10) nimmt mündlich wie folgt Stellung:
Dieser Tagesordnungspunkt "Anforderungsprofil Anwendungsserver" referenziere mit dem TOP "Schließanlagen". Auf Seite 16 der Anlage zu diesem TOP finde man den Absatz "Anforderungsprofil Dosys". Hier stehe, dass Datenbanken auf Grundlage einer Oracle- oder MySQL-Plattform arbeiten sollten. An dieser Stelle hätte es aber Oracle- oder MS SQL-Plattform heißen müssen. So wurde es mit FB 65 auch kommuniziert. Insofern war der Text hier missverständlich. Mit FB 65 wurden aus diesem Grund Gespräche aufgenommen, um bezüglich der Schließanlagen Standards zu definieren. Zu Frage 1 „Warum Windows-Server?“ ließe sich sagen, dass man nicht nur ein Lastenheft formuliere und mit dem Fachbereich im Austausch stehe, sondern auch auf die Empfehlungen der Hersteller höre – Stichwort: Interoperabilität – das Funktionieren in einer laufenden Infrastruktur berücksichtige. Das habe im konkreten Fall dazu geführt, dass man zu Windows-Servern tendiere. Auf die 2. Frage könne er sagen, dass man heute sehr gut aufgestellt sei. Man verfüge über zwei erfahrene Linux-Administratoren, die sowohl über das Know-How von Linux-Servern als auch über Oracle-Datenbanken verfügten. Die Antwort laute also Nein, man sei gut aufgestellt. Zu Frage 3 könne er weiter sagen, dass dies gar nicht der Fall sei, da man wie schon zuvor erwähnt immer ein Lastenheft formuliere. Es gebe in der Tat Standards, würde man weitere Systeme zulassen, müsste man natürlich auch die entsprechenden Administratoren vorhalten. Zu Frage 4 gibt er an, dass es sich neben den zwei Linux-Administratoren um vier weitere Windows-Administratoren handele. Zu Frage 5 könne er sagen, dass man dort Personalbemessung machen würde, die sich zumindest im Betriebssystem-Administrationsteil nicht anbahnte, da man sehr gut aufgestellt sei.

Rm Gebel (Die Linke +) bedankt sich für die Darstellung. Ihn hätte es gefreut, wenn auch bei den Datenbankmanagementsystemen eines dabei gewesen wäre, dass auf freier Software beruhe. Bezüglich einer freien Software - die ja hier nun offenbar nicht berücksichtigt werde - könne man im weiteren Verlauf, wenn es um die Frage Freie Software und Potentialanalyse ginge noch weiter beraten.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


4.3 Überweisungen anderer Gremien

zu TOP 4.3.1
Sachstandsbericht zu Überlastungsanzeigen in den Ämtern im Zuständigkeitsbereich des AMIG
Überweisung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 22.03.2022
(Drucksache Nr.: 23658-22)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus seiner Sitzung vom 22.03.2022 vor:
zu TOP 3.15
Sachstandsbericht zu Überlastungsanzeigen in den Ämtern im Zuständigkeitsbereich des AMIG
Antrag zur TO mit Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23658-22)

Hierzu liegt vor Antrag zur TO mit Stellungnahme (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 23658-22):

„Die SPD Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um einen Sachstandsbericht zu Überlastungsanzeigen in den Ämtern, die in den Zuständigkeitsbereich des AMIG fallen. Hierbei bitten wir u.a. um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Ist die Möglichkeit der Nutzung von Gefährdungs- und Überlastungsanzeigen jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter in der Stadtverwaltung bekannt?
2. Von wie vielen Mitarbeiter*innen wurde die Überlastungsanzeige seit 01.01.2020 in den Ämtern genutzt? (Bitte die den AMIG betreffenden Ämter einzeln aufführen)
3. Was geschieht mit den gestellten Überlastungsanzeigen?
4. Welche Lösungen wurden den Mitarbeiter*innen vorgeschlagen und konnte Abhilfe geschaffen werden?
5. Was geschieht mit den Überlastungsanzeigen, wenn der jeweiligen Mitarbeiterin bzw. dem jeweiligen Mitarbeiter keine Lösung vorgeschlagen werden konnte?

Die Beantwortung der Fragen soll bitte ebenfalls dem APOD zugehen.

Begründung:
Wie wir aus der Verwaltung entnehmen, gibt es in den letzten Jahren eine Vielzahl von immer mehr und aufwändigeren Arbeitsaufträgen. Leider steigt die Arbeitsbelastung dadurch immens. Die Corona-Pandemie führt zusätzlich zu weiteren Belastungen.
Um Überbelastungen gegenüber den Vorgesetzen anzuzeigen haben die Mitarbeiter*innen die Möglichkeit der Nutzung von Gefährdungs- und Überlastungsanzeigen. Gerne möchten wir uns einen Überblick verschaffen, ob und wie dieses Instrument Anwendung findet.“

AMIG 22.03.2022:

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen. Diese wird dann auch dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) zur Kenntnisnahme vorgelegt.


Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt Kenntnis.

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt hierzu der Antrag (Drucksachen Nr.: 23658-22) vor:

Siehe oben.

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt dazu folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 19.04.2022 vor:
„ analog zur Dezernatszuordnung wurde die Anfrage für die Fachbereiche und Eigenbetriebe
des Dezernates 7 bearbeitet. Diese sind
· das Grünflächenamt (FB 63)
· die Städtische Immobilienwirtschaft (FB 65)
· das Tiefbauamt (FB 66)
· der Eigenbetrieb Friedhöfe Dortmund (EB 68)
· der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Dortmund (EB 70)
· das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) (Ausschusszuordnung AFBL).
Zusammenfassend kann ich Ihnen hierzu folgende Informationen geben.

Die Mitarbeiter*innen haben die Möglichkeit sich über die Datenbank "Dienstvorschriften"
mit der Geschäftsanweisung "Gefährdungs- und Überlastungsanzeigen" zu informieren. In der
Geschäftsanweisung findet sich auch der Link zur Datenbank "Gefährdung und Sicherheit des
Betrieblichen Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagements". Dort kann eine Gefährdungs- und
Überlastungsanzeige digital erstellt werden.
Die Führungskräfte sind erste/r Ansprechpartner*in der Mitarbeitenden, die auch auf die
Möglichkeit der Überlastungsanzeige hinweisen.
Zudem werden alle Mitarbeitenden des FB 65 bei Änderungen in der Verfahrensweise per
Mail informiert, wie z.B. bei der Einführung der Datenbank "Gefährdung und Sicherheit des
Betrieblichen Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagements".
Im Bereich des Dezernates 7 wurden seit dem 01.01.2020 in den FB 65 und 66
Überlastungsanzeigen gestellt. Im Einzelnen:

Anzahl Gefährdungs- und Überlastungsanzeigen

2020
Anzahl
Anteil an der
Gesamtsumme
der Mitarbeitenden
2021
Anzahl
Anteil an der
Gesamtsumme
der Mitarbeitenden
01.01.-31.03.2022
Anzahl
FB 65
7
1,01%
18
2,61%
0
FB 66
1
0,25%
10
2,34%
1

Im FB 66 wird eine gewisse Zurückhaltung bis hin zu einer starken Hemmung oder gar bis
zum Verzicht zum Stellen einer Überlastungsanzeige vermutet. Zum einen bedarf es einer
gewissen Überwindung, einzugestehen, dass man sein Arbeitspensum nicht
schafft, zum anderen ist diese Zurückhaltung sicherlich auch auf die fehlenden Konsequenzen
bei einer Anzeige zurückzuführen. Die Überstundenzahl mancher Kolleg*innen lässt
allerdings auch dort eine Überlastung stark vermuten.

Der Ablauf und die Bearbeitung einer Gefährdungs- und Überlastungsanzeige ist durch die
Geschäftsanweisung „Gefährdungs- und Überlastungsanzeigen“ geregelt.

Die gestellten Überlastungsanzeigen werden digital an den/die Vorgesetzte*n, an das
Personal- und Organisationsamt (FB 11), an den Fachbereich Betriebliches Arbeitsschutz- und
Gesundheitsmanagement (FB 13) und an den Personalrat weitergeleitet. Bei Bedarf kann
eine Kopie auch an die Gleichstellungsstelle und die Vertrauensperson der Schwerbehinderten
versandt werden.

Nach Erhalt der Gefährdungs- und Überlastungsanzeige hat die unmittelbare Führungskraft
mit dem Mitarbeitenden innerhalb von zwei Wochen ein Gespräch zu führen. Dieses wird
dokumentiert und von den Gesprächsbeteiligten unterzeichnet. Ziel des Gespräches ist es, die
Ursachen, die zu der Überlastung und/oder der gesundheitlichen Belastung führen, zu
ergründen und geeignete Maßnahmen einzuleiten, um die Gefährdung/Überlastung abwenden
zu können. In der Dokumentation sind die aktuelle Arbeitssituation und die individuellen
Belastungsfaktoren sowie ihre Ursachen zu beschreiben. Auf der Grundlage dieser
Erkenntnisse sind die entwickelten Maßnahmen festzuhalten, die zur Reduzierung der
Überlastung bzw. Minderung der gesundheitlichen Belastungen führen sollen. Sollten
geeignete Abhilfen in diesem Gespräch nicht gefunden werden, ist dies mit Begründung
darzulegen.

Innerhalb von drei Monaten nach Einreichen der Gefährdungs- und Überlastungsanzeige wird
ein „Evaluations-“Gespräch geführt, in dem die Umsetzung der Maßnahmen auf ihren Erfolg
hin überprüft wird. Gegebenenfalls sind noch weitere Maßnahmen notwendig.

Eine Kopie der Gesprächsdokumentation und der Evaluationsdokumentation erhalten von der
teilnehmenden Führungskraft der bzw. die Beschäftigte, die vorgesetzten Führungskräfte im
Fachbereich bis hin zur Fachbereichsleitung, der Personalrat, FB 11 und 13 sowie ggf. weitere
Beteiligte.

Im FB 65 (Städtische Immobilienwirtschaft) waren Lösungen zur Abhilfe der Überlastungen
u.a.
· Maßnahmen zur Unterstützung der/des Mitarbeitenden,
· organisatorische Anpassungen innerhalb der Teams bzw. der Aufgabenverteilung,
· Personalbemessungen,
· Anmeldung von personellem Mehrbedarf und nach erfolgreicher Bewilligung
entsprechende Stellenbesetzungsverfahren.

Bislang konnte in jedem einzelnen Fall im FB 65 eine Lösung gefunden werden, die zum
erfolgreichen Abschluss der Überlastungsanzeige geführt hat. Sollte dies einmal nicht
gelingen, so wäre dies mit Begründung darzulegen (s.o.).

Im FB 66 (Tiefbauamt) sind die meisten Anzeigen im Wesentlichen auf Druck durch
interne/externe Terminvorgaben in Verbindung mit der Arbeitsmenge und, weit vor allem,
zusätzliche Aufgabeninhalte zurückzuführen. Zudem sind in einigen Bereichen Stellen
mangels qualifizierter Bewerber*innen lange Zeit unbesetzt und können auch trotz
wiederholter Ausschreibung häufig nicht nachbesetzt werden. Dadurch nimmt der Maßnahmenstau
verbunden mit einer steigenden Belastungssituation kontinuierlich zu.
In der Folge kommt es zu Qualitätseinbußen wie längeren Bearbeitungszeiten und auch zu
Fristversäumnissen, die wiederum zu Konflikten mit den Auftraggebern (andere Fachbereiche,
Politik, Bürger*innen) führen.

In den weitaus meisten Fällen kann bei den vorherrschenden Ursachen kaum Abhilfe
geschaffen werden. Sicherlich kann um Fristverlängerung bei Terminvorgaben gebeten
werden, dies führt aber nur zu einem weiteren Anwachsen der Rückstände. Qualitätseinbußen
sind ebenfalls nicht wünschenswert, so dass neben einer kritischen Betrachtung der
Arbeitsabläufe nur die Arbeits-/Aufgabenmenge als Stellschraube verbleibt und diese ist in
der Regel durch die Führungskraft bzw. Führungskräfte nur eingeschränkt steuerbar.
Organisatorische Maßnahmen wie z. B. eine Aufgabenumverteilung in weniger stark belastete
Bereiche scheitern bereits am Fehlen eben dieser Bereiche und zuletzt im technischen Bereich
häufig an der geforderten fachlichen Qualifikation zur Aufgabenerledigung.

Der Geschäftsanweisung „Gefährdungs- und Überlastungsanzeige“ sieht für den Fall, dass
keine Lösung zur Abhilfe vorgeschlagen werden kann, keine weiteren Maßnahmen vor.
FB 66 hat so reagiert, dass - im Fall von fehlendem Personal -, Abhilfe durch die Anmeldung
von Personalmehrbedarfen regelmäßig erfolgt ist. Entsprechende Abstimmungs- und
Entscheidungsprozesse sind jedoch sehr aufwändig, da sie begründungs-, überzeugungs- und
zeitintensiv sind, so dass die vielen Anforderungen bisher nicht alle realisiert werden konnten.
Hinzu kommt, dass FB 66 - ebenso wie andere Bereiche der Verwaltung - mit einem
nachhaltigen Fachkräftemangel zu kämpfen hat. Insofern sind die personelle Situation
einerseits und die Erwartungen an die Leistungsfähigkeit des Tiefbauamtes andererseits nicht
kompatibel, weshalb in den meisten Fällen die jeweilige Überlastungsanzeige lediglich zur
Kenntnis genommen und dokumentiert werden kann.

Die dargelegte Problematik ist auch Gegenstand der aktuell laufenden Organisationsuntersuchung
des Tiefbauamtes und wird in diesem Kontext ebenfalls betrachtet. „


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Angelegenheit zur Kenntnis.

zu TOP 4.3.2
Relaunch dortmund.de
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 31.03.2022
(Drucksache Nr.: 21678-21)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Überweisung aus dem Rat der Stadt aus seiner Sitzung vom 31.03.2022 vor:
zu TOP 10.12
Relaunch dortmund.de
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21678-21)

Die Ratsmitglieder haben zur Sitzung am 16.12.2021 folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 02.12.2021 erhalten:
„Allen Ausschussmitgliedern liegt die Präsentation von Herrn Spoo (Dortmund Agentur, Bereichsleiter Online Kommunikation) als Tischvorlage vor. Den Fraktionen ist die Präsentation vorab zugegangen.

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion mit folgendem Zusatz empfehlen wolle:
„Die Verwaltung wird gebeten, dass die geplante Technik im Nachgang noch einmal anhand der vom Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung in seiner letzten Sitzung eingeforderten Entscheidungsmatrix hinsichtlich der im Memorandum zur Digitalisierung festgehaltenen Forderungen u.a. zum Einsatz freier Software überprüft wird.“

Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass auch seine Fraktion mit diesem Zusatz empfehlen wolle.

Herr Spoo weist darauf hin, dass es bereits eine Antwort zum Thema „open source“ gegeben habe, dass dargestellt habe, dass die Kostenstruktur mit dem Einsatz von „open source“ nicht zu halten sei.

Herr Waßmann (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion den Zusatz nur noch als Prüfauftrag verstehe. Die Diskussion sei im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung mehr als ausreichend erfolgt und erschöpft. Es gäbe dort keine Ambitionen mehr, das weiter verfolgen zu lassen.

Herr Gurowietz erklärt sich mit dem Zusatz als Prüfauftrag einverstanden. Die Technik, die in Rede stehe, werde skeptisch gesehen und würde auch nur in Dortmund zum Einsatz kommen. Vor diesem Hintergrund bittet er zu prüfen.

Der Vorsitzende, Herr Dr.Suck lässt den Zusatz und die Vorlage getrennt abstimmen:

Der AFBL und Liegenschaften stimmt dem o. g. Zusatz mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des o.g. Zusatzes, mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die finanziellen Mittel i.H.v. 1.481.000 € (brutto) und die Einrichtung von fünf Planstellen (E 11-wertig) mit den damit verbundenen Personalkosten für einen umfassenden technischen sowie inhaltlichen Relaunch des Internetauftritts dortmund.de.

Die Verwaltung wird gebeten, dass die geplante Technik im Nachgang noch einmal anhand der vom Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung in seiner letzten Sitzung eingeforderten Entscheidungsmatrix hinsichtlich der im Memorandum zur Digitalisierung festgehaltenen Forderungen u.a. zum Einsatz freier Software überprüft wird.“

In der Sitzung am 16.12.2021 fasste der Rat der Stadt folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme von RM Gülec gegen die AfD-Fraktion und die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste nachfolgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die finanziellen Mittel i.H.v. 1.481.000 € (brutto) und die Einrichtung von fünf Planstellen (E 11-wertig) mit den damit verbundenen Personalkosten für einen umfassenden technischen sowie inhaltlichen Relaunch des Internetauftritts dortmund.de.

Die Verwaltung wird gebeten, dass die geplante Technik im Nachgang noch einmal anhand der vom Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung in seiner letzten Sitzung eingeforderten Entscheidungsmatrix hinsichtlich der im Memorandum zur Digitalisierung festgehaltenen Forderungen u.a. zum Einsatz freier Software überprüft wird.

Folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 01.03.2022 (Drucksache Nr.: 21678-21-E2) liegt dem Rat der Stadt vor:
„… mit dem Ratsbeschluss zur Vorlage „Relaunch dortmund.de“ wurde ein Prüfauftrag zum Einsatz von Open Source verbunden.

Für den Relaunch dortmund.de setzt die Dortmund-Agentur wie in der Vorlage beschrieben als Content-Management-System (CMS) auf das seit 2009 im Einsatz befindende FirstSpirit, der Dortmunder Firma e-Spirit.

Die in der Anlage 1 aufgeführte Entscheidungsmatrix zeigt die Handlungsalternativen und die für die Entscheidung relevanten Kriterien auf. Die Option #1 zeigt den Status Quo mit First-Spirit als „Alles-in-Einem“-Lösung auf. In der Option #2 bewertet der Fachbereich die Kriterien auf Basis einer reinen Open-Source-Lösung mit dem vielfachen bei Webportalen eingesetzten freien Content-Management-System TYPO3. Die Bewertungen für andere freie Systeme sind dabei nahezu ähnlich. In der Option #3 kommt das in der Vorlage beschriebene Modell zum Einsatz. Hier kommt das FirstSpirit nur noch als Redaktionssystem zum Einsatz und wird durch andere (Open Source)-Systeme ergänzt.

Die ausgewählten Kriterien beziehen sich in unterschiedlicher Gewichtung auf verschiedene Kategorien. In der „User Experience“ und „technischen Qualität“ geht der Fachbereich auf die verschiedenen Anforderungen an ein modernes Online-Angebot ein. Zudem finden sich hier auch die Forderungen der Nutzer*innen wieder. Bei „Stakeholder Dortmund-Agentur“ werden die eigenen Möglichkeiten den Relaunch und die Weiterführung der Seite zu realisieren bewertet.

Das Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025 kommt in der Kategorie „Strategische Ziele“ zum Tragen und macht mit 25 Prozent die höchste Gewichtung aus. In „Integrations-, Erweiterungs- & Skalierungsfähigkeit“ und „Time to Market“ werden u.a. die Zukunftsfähigkeit der Optionen bewertet. Mit 20 Prozent werden schlussendlich die Kosten gewichtet. Zusätzlich hat der Fachbereich eine fachliche Expertise zur zukünftigen Architektur durch die Fa. Karakun GmbH in Auftrag gegeben (Anlage 2). Karakun mit Sitz in Dortmund ist ein IT-Dienstleister, der sich im IT-Bereich auf End-to-End Entwicklung spezialisiert hat und u.a. weltweit eingesetzte Open Source Projekte entwickelt.

Fazit
Die in der Ratsvorlage vorgestellte hybride Zielarchitektur für den bevorstehenden Relaunch von dortmund.de erscheint im Vergleich (s. Matrix) zu den beiden anderen exemplarisch untersuchten, rein CMS basierten Ansätzen deutlich vorteilhaft.

Dieser Eindruck ist weitgehend unabhängig von der Entscheidung für ein kommerzielles Produkt wie FirstSpirit oder einem Open Source basierenden Produkt wie TYPO3. Die wesentlichen Vorteile stammen aus der grundlegenden Idee, das CMS sukzessive weniger als Integrationsplattform zu nutzen und stattdessen eine entkoppelte Web-Infrastruktur zu entwickeln, in dem das CMS nur eines von verschiedenen, für die jeweilige Funktion spezialisierte Systemen ist.

Die in der Ratsvorlage skizzierte Zielplattform für den Relaunch (Option 3) kann gerade an neuralgischen Punkten für die Integration bereits vorhandener Open Source Komponenten eingesetzt werden und dieser Anteil zukünftig auch noch ausgebaut werden, was die strategische Bedeutung von Open Source in der Stadt Dortmund stärkt. Zur Erreichung einer kurzen Umsetzungsdauer und einem guten Kosten-Nutzen-Verhältnis kann aber das bestehende FirstSpirit-CMS im nun unmittelbar anstehenden Schritt weiter genutzt werden. Eine radikale Ablösung des FirstSpirit CMS zum jetzigen Zeitpunkt würde einen vergleichsweise hohen zeitlichen und monetären Aufwand bedeuten, ohne den Anteil Open Source in der Gesamtplattform signifikant zu erhöhen.

Zusammenfassend sieht die Dortmund-Agentur unter dem Aspekt der strategischen Bedeutung von Open Source Software in dem hybriden Architekturansatz einen sinnvollen Zwischenschritt auf dem Weg zu einer zukünftig potenziell vollständig Open Source basierten Web-Plattform. Im Gegensatz zu einer kompromisslosen, kurzfristigen Ablösung des kommerziellen FirstSpirit CMS unmittelbar im jetzt geplanten Relaunch erscheint bei der hybriden Variante neben einer kürzeren Implementierungsdauer und geringeren Folgekosten auch attraktiv, dass dieser Weg bereits wichtige Schritte hin zu einer weiteren Entkoppelung der Systeme führt. Somit investiert die Stadt Dortmund im Hybridszenario bereits in auf zukünftige technische und strategische Anforderungen vorbereitete, vollständig auf Open Source basierende Plattform, ohne kurzfristig wichtige Anforderungen zu blockieren.

Durch den potentiell hohen Anteil an Open Source Komponenten in der in der Ratsvorlage skizzierten Zielarchitektur, besteht aus fachlicher Sicht kein Konflikt mit der strategischen Position „Open Source wo möglich“.

Die ermittelten Score-Werte kommen auch bei mittleren Veränderung der Bewertungskriterien zum Ergebnis, dass ein hybrider Ansatz als beste Option für den Relaunch spricht.“
Rm Giebel (SPD) bedankt sich für die gelungene Darstellung der Entscheidungsmatrix. Die von einer Fraktion angekündigt Überweisung in den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) trägt die Fraktion ggf. mit.

Rm Gebel (Die Linke+) bittet um Überweisung in den APOD zur Klärung einer inhaltlichen Frage.

Rm Gurowitz (B‘90/Die Grünen) begrüßt ebenfalls die Stellungnahme, einer Überweisung in den APOD würde sich seine Fraktion nicht verschließen.



Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 01.03.2022 Drucksache Nr.: 21678-21-E2) zur Kenntnis.

Rm Gebel (Die Linke +) erläutert warum es ihm wichtig gewesen sei, dass das Thema noch einmal in den Ausschuss gekommen sei. Ihm ginge es im Wesentlichen darum nun darauf zu schauen, was aus der Fachexpertise erwachsen sei. Er finde die Matrix gut und im Grunde nachvollziehbar, habe aber ein Problem mit der Gegenüberstellung. Aus seiner Sicht hätte es sich angeboten bei der Gegenüberstellung auch noch die 4. Achse - eine freie Software mit einem modernen Ansatz - gegenüber zu stellen. Es sei nachvollziehbar, wie man nach der Fachexpertise insgesamt zu dem beschlossenen System gekommen sei. Er schlage aber vor - ohne es insgesamt in Frage stellen zu wollen - im Rahmen einer Memorandums-Sitzung noch einmal hinsichtlich der folgenden Fragen darauf zu schauen. Was bedeutet dies perspektivisch, welche Systeme sind in welcher Art und Weise sinnvollerweise anzubinden, auf welcher Zeitachse bewege man sich, welche Komponenten können über einen gewissen Zeitraum ggfs. ausgetauscht werden, wie funktioniert es zusammen mit der Dortmund-App und welchen Bestandteil hat das beschlossene Content-Management noch daran. Er richte daher die Bitte an die anderen Fraktionen, das Thema im Rahmen einer Memorandums-Sitzung noch einmal auf die Tagesordnung zu nehmen.

Rm Giebel (SPD) gibt an, die vorgelegte Matrix gut zu finden, sie gebe die Kriterien wieder, die die Stadt an ihre Entscheidung angelegt habe. Das was nun von seinem Vorredner angesprochen wurde, ginge ja in Richtung strategische Gesichtspunkte verschiedener Produkte und das wäre ein ganz anderer Ansatz als für die Entscheidung notwendig. Er sei daher weiter der Ansicht, dass dies für diesen Zweck ausreichend sei.

Rm Gurowietz (B‘90/Die Grünen) gibt an, dass für seine Fraktion die Sache erledigt sei. Man sei mit der Expertise sehr zufrieden. Die Dinge seien geklärt und es könne losgehen.

Rm Gebel entgegnet, dass dies nicht der Punkt sei. Die Frage sei, was das Ganze perspektivisch bedeute. Das sei der Vorlage nicht zu entnehmen gewesen, weil es auch gar nicht ihre Aufgabe war. Es handele sich hier aber um einen längerfristigen Prozess und nennt zur Erläuterung beispielsweise die Anbindung von Systemen und Fachverfahren. Seine Fraktion wolle dies gerne von Anfang an sinnvoll begleiten, was nicht bedeute, dass es gleich in die nächste Memorandums-Sitzung aufgenommen werden solle.

Herr Spoo (FB 3) gibt an, von Anfang an zugesagt zu haben, über den Prozess und welche Rolle das proprietäre System in der neuen Server-Architektur noch einnehme, zu informieren. Daran wolle man sich halten und das sei ja auch das, was Herr Gebel fordere.


Die Vorsitzende Frau Dr. Tautorat begrüßt dies und schlägt vor so zu verfahren.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Überweisung zur Kenntnis.

zu TOP 4.3.3
Entwicklung von zwei Modellstandorten "Kindercampus" und Entwicklung einer "Servicestelle Bildungspartnerschaften"
(Vorlage lag bereits zur Sitzung am 04.05.2022 vor.)
Überweisung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 01.06.2022
(Drucksache Nr.: 24046-22)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Überweisung aus dem Schulausschuss aus seiner Sitzung vom 01.06.2022 vor:
zu TOP 2.6
Entwicklung von zwei Modellstandorten "Kindercampus" und Entwicklung einer "Servicestelle Bildungspartnerschaften"
(Vorlage lag bereits zur Sitzung am 04.05.2022 vor.)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24046-22)

Frau Dr. Goll erklärte, der AKJF habe die Vorlage vor der Ratssitzung geschoben, um die Frage der Stellenbewertung und Eingruppierung zu klären. Nun werde die Vorlage im AKJF und Schulausschuss wieder behandelt, nur der für die o. g. Fragestellung zuständige APOD sei nicht berücksichtigt. Sie bat darum, die Vorlage in die morgige Sitzung des APOD zur Klärung zu überweisen. Inhaltlich gehe ihre Fraktion mit der schulischen Sicht der Vorlage konform, sie werde sich jedoch bei der Abstimmung enthalten, weil die Frage der Stellendotierung nicht geklärt sei.

Herrn Jansen stellte klar, dass die Vorlage heute empfohlen werden solle, um das Programm in Gang zu bringen. Die Frage der Stellenbewertung soll im zuständigen APOD geklärt werden.

Frau Dr. Tautorat wies darauf hin, dass die Frage der Dotierung von der Qualifikation abhänge. Es gab die Diskussion über Sozialarbeiter*innen oder wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, das hänge wiederum von der inhaltlichen Ausrichtung des Programms ab. Darüber müssten sich die Fachausschüsse einigen.

Herr Schmidtke-Mönkediek befürwortete die Vorlage, seine Fraktion halte sie für inhaltlich sinnvoll und werde zustimmen. Die personellen Auswirkungen seien deutlich dargestellt.

Herr Spieß bat Herrn Hagedorn, kurz auf die Eingruppierungsfragen einzugehen. Seine Fraktion werde der Vorlage zustimmen, dem APOD könne man die Vorlage zur Kenntnis geben. Die Behandlung im APOD sei der dortigen Vorsitzenden überlassen.

Herr Hagedorn führte aus, dass in der Vorlage Ausführungen zur Stellendotierung enthalten seien. Die Aufgaben seien sehr komplex und anspruchsvoll. Es brauche allerdings Zeit, bis sich das Projekt entwickeln kann.

Frau Dr. Tautorat äußerte den Wunsch, die Vorlage im Schulausschuss zu empfehlen und das Ergebnis dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung für die morgige Sitzung zur Kenntnis zu geben.


Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit 13 Ja (SPD, B‘90/Die Grünen, FDP/Bürgerliste, DIE PARTEI), 1 Nein (AfD) und 7 Enthaltungen (CDU, DIE LINKE+), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
e) die Entwicklung von zwei Modellstandorten „Kindercampus“ sowie die Einrichtung der dazu erforderlichen und bis 08/2026 befristeten 3,0 (vzv.) Planstellen im Fachbereich Schule,
f) den sukzessiven Aufbau einer „Servicestelle Bildungspartnerschaften“ im Fachbereich Schule zur Unterstützung der Qualitätsentwicklung und –sicherung in Dortmunder Bildungsinstitutionen,
g) die dargestellten Beträge im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023 ff. zu berücksichtigen.

Einleitend erläutert die Vorsitzende Frau Dr. Tautorat (Die Linke +), dass die Vorlage bereits im APOD auf der Tagesordnung war und ohne Empfehlung an den Fachausschuss durchgelaufen sei. Noch einmal bekräftigt sie ihre im Schulausschuss getätigten Ausführungen darüber, dass dieses Ergebnis zur Kenntnis zu nehmen sei, da die Anforderungen an die Stelleninhaber*innen und damit die Bewertung der Stellen vom Fachausschuss als Gesamtkonzept empfohlen wurden.

Rm Vogeler (CDU) entgegnet, dies anders zu sehen. Frau Dr. Goll habe gestern darum gebeten, im hierfür zuständigen Personalausschuss nachzufragen, wie es zu der Bewertung der Stellen gekommen sei. Er bitte daher um eine Rückmeldung darüber bis zum Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF), um im Rat am 23.06.2022 den Beschluss fassen zu können.

Die Vorsitzende bekräftigt, dass auch die Dotierung im Schulausschuss mitbegründet worden sei und mit den Inhalten zusammenhinge.

Herr Hagedorn (FB 40) erklärt, dass er dies gestern im Schulausschuss versucht habe darzustellen und erläutert noch einmal das dahinterstehende Konzept im Zusammenhang mit den dazu erforderlichen Planstellen.

Herr Vogeler macht deutlich, dass es seiner Fraktion nicht um die Begründung für die Einrichtung der Stellen gehe, sondern darum, wie es zu der Höhe der Dotierung komme. Er bitte daher noch einmal um eine schriftliche Stellungnahme zur kommenden Sitzung des AKJF.

Rm Giebel (SPD) gibt an, sowohl Herrn Vogeler, als auch der Vorsitzenden Frau Dr. Tautorat Recht geben zu können. Die Anforderungen würden vom Schulausschuss beschrieben und das münde in einer Tätigkeitsdarstellung, die bewertet und ausgeschrieben werde. Wenn der APOD zu einem anderen Entschluss bei der Höhe der Dotierung käme, könnten die Stellen nicht ausgeschrieben werden.

StR Uhr macht auf das Bewertungsrecht aufmerksam, dass jeder Stellenbewertung zugrunde liege. Man werde die Begründung, die zur Bewertung der Stellen geführt habe gerne noch einmal aufschreiben und zur Sitzung des AKJF zur Verfügung stellen.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Angelegenheit zur Kenntnis und verfährt wie von Herrn StR Uhr vorgeschlagen.


5. Mitteilungen der Vorsitzenden

zu TOP 5.

Die Vorsitzende Frau Dr. Tautorat informiert über das Informationsschreiben der Verwaltung

„Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst 2022 - Finanzielle Auswirkungen“,

das die Mitglieder des Ausschusses mit dem Nachversand erhalten haben und bedankt sich bei der Verwaltung für diese Information.







Dr. Petra Tautorat Matthias Nienhoff Iris Wosny
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin



(See attached file: Anlage zu TOP 4.1.1.pdf)