Niederschrift

über die 5. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation


am 01.07.2010
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 17:10 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

Rm Schilff, Vorsitzender


Rm Balzer
Rm Berndsen
Rm Dr. Hetmeier
Rm Brandt i. V. für Rm Neumann-Lieven
Rm Jäkelt i. V.. für Rm Pieper
Rm Sohn
Rm Tölch

CDU-Fraktion

Rm Böhm
Rm Buchloh


Rm Mause
Rm Monegel
Rm Strucker
Rm Weintz
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Krüger
Rm Reuter
Rm Stackelbeck


Fraktion FDP/Bürgerliste
Rm Becker, stellv. Vorsitzender
Rm Kanus i. V. für Rm Faenger

Fraktion Die Linke

Rm Dr. Tautorat

b) Verwaltung


OB Sierau, 1/Dez.
Herr Borchardt, 10/stv. FL
Herr Plätz, 11/AL
Herr Berten, 3/AL
Frau Wolfs, StA 1 – Gleichstellungsstelle
Herr Wiener, StA 1/Leiter Personalagentur
Frau Skodzik, StA 1



Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 5. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation,
am 01.07.2010, Beginn: 15.00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 11.03.2010

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 20.05.2010

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Haushalt

2.1.1 Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss/Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Reduzierung der Bezirksverwaltungsstellen und der Stadtbezirke/Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01315-10)

2.1.2 Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss/Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Prüfung einer neuen Trägerstruktur für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01410-10)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2010
(Drucksache Nr.: 01410-10)

2.1.3 Reduzierung von Personalaufwand durch fremdfinanzierte Einsatzmöglichkeiten durch die Personalagentur
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01541-10)

2.1.4 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2010
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 01563-10)

2.1.5 Personalrat
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 01562-10)

3. Personal

3.1 Einstellung von Nachwuchskräften 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00947-10)

3.2 Fluktuationsprognose
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01069-10-E1)
- Die Vorlage wurde am 20.05.2010 behandelt.

3.3 Gehaltskürzungen bei städtischen Erzieherinnen
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 27.05.2010
(Drucksache Nr.: 01341-10)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01341-10-E1)

3.4 Kontrakt Interkulturelle Städteregion Ruhr
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01552-10)

3.5 Personalbericht 2009 und Frauenförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01290-10)

3.6 Einstellung von Auszubildenden in der Stadtverwaltung Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01567-10)

3.7 Personalsituation in den Stadtämtern 01, 11 und 40
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01568-10)

3.8 Personalberichterstattung 2009
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01565-10)

4. Organisation
- unbesetzt -

Zur Information erhalten Sie folgende Unterlagen:

Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2010
Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 00821-10-E1)



Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Rm Schilff, um 15:00 Uhr eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Rm Schilff die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Personal und Organisation fest.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Buchloh (CDU-Fraktion) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die CDU-Fraktion bittet darum, im Wege der Dringlichkeit die Tagesordnung um folgenden Vorschlag zur Tagesordnung mit Stellungnahme zu erweitern:

Abschlussbericht Mitarbeiterbefragung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) mit Stellungnahme
(Drucksache Nr.: 01657-10) als TOP 3.9.

Zudem bittet die Verwaltung, die Vorlage

Ausschreibung der vakanten Beigeordnetenstellen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01651-10) als
TOP 3.10

im Wege der Dringlichkeit auf die TO zu nehmen. Ein Schreiben des Herrn OB Sierau zur Dringlichkeit liegt vor.

Der Ausschuss für Personal und Organisation erkennt für beide Punkte allgemein die Dringlichkeit an.

Herr Rm Schilff schlägt vor,
TOP 3.5 „Personalbericht 2009 und Frauenförderung“ zusammen mit dem von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angemeldeten TOP 3.8 „Personalberichterstattung 2009“ zu behandeln.

Der Ausschuss für Personal und Organisation signalisiert Einvernehmen.

Die Vorschläge zur Tagesordnung zu TOP 2.1.4 „Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2010“ und zu TOP 2.1.5 „Personalrat“ der Fraktion FDP/Bürgerliste werden zurückgezogen.

Außerdem bittet Herr Rm Berndsen,
TOP 2.1.1 „Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss/Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010; Reduzierung der Bezirksverwaltungsstellen und der Stadtbezirke/Bezirksvertretungen (Drucksache Nr.: 01315-10)“ an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften durchlaufen zu lassen.

Die Mitglieder des Ausschusses für Personal und Organisation folgen diesem Vorschlag.

Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen und Erweiterungen festgestellt.


Herr Rm Schilff informiert darüber, dass die Verwaltung darum gebeten habe, zur Behandlung einer Vorlage im Wege der Dringlichkeit eine nichtöffentliche Sitzung durchzuführen.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 11.03.2010

Der Ausschuss für Personal und Organisation genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses am 11.03.2010.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 20.05.2010

Die Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 20.05.2010 wird einstimmig genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Haushalt

zu TOP 2.1.1
Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss/Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Reduzierung der Bezirksverwaltungsstellen und der Stadtbezirke/Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01315-10)

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation leitet die Vorlage ohne Empfehlung weiter an die nächsten Gremien.

zu TOP 2.1.2
Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss/Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Prüfung einer neuen Trägerstruktur für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01410-10)

Herr Rm Sohn (SPD-Fraktion) bittet um Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie.

Der Ausschuss für Personal und Organisation folgt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme der Fraktion Die Linke der nachfolgenden Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung am 16.06.2010:

„Der TOP 2.2 wurde vor TOP 2.1 behandelt.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss einstimmig (13 Ja, 1 Enthaltung) folgenden Antrag der Vertreter der Jugendverbände:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt, dass bei einer Trägerschaft für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendförderung die volle Mitwirkung aller stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses erhalten bleibt. Gleichzeitig soll der Prüfauftrag dahingehend erweitert werden, dass die Auswirkungen auf die gesamte Trägerstruktur in Dortmund geprüft werden.

Unter Einbeziehung des o.a. Antrages empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie mehrheitlich (11 Ja, 1 Nein, 2 Enthaltungen) dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des Haushaltsbegleitbeschlusses 2010 und dem Zusatzpaket zum Haushaltsbegleitbeschluss 2010 zu prüfen, inwieweit eine neue Trägerstruktur in der Kinder- und Jugendförderung eingerichtet werden kann.“

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation gibt dem Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimme der Fraktion Die Linke die Empfehlung, unter Beachtung der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des Haushaltsbegleitbeschlusses 2010 und dem Zusatzpaket zum Haushaltsbegleitbeschluss 2010 zu prüfen, inwieweit eine neue Trägerstruktur in der Kinder- und Jugendförderung eingerichtet werden kann.

zu TOP 2.1.3
a) Reduzierung von Personalaufwand durch fremdfinanzierte Einsatzmöglichkeiten durch die Personalagentur
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01541-10)

b) Reduzierung von Personalaufwand durch fremdfinanzierte Einsatzmöglichkeiten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01661-10)

Die Vorlage „Reduzierung von Personalaufwand durch fremdfinanzierte Einsatzmöglichkeiten durch die Personalagentur“ (Drucksache Nr.: 01541-10) ist von der Verwaltung zurückgezogen worden und wurde durch die Vorlage „Reduzierung von Personalaufwand durch fremdfinanzierte Einsatzmöglichkeiten“ (Drucksache Nr.: 01661-10) ersetzt.


Herr Wiener erklärt auf die Bitte des Herrn Rm Weintz (CDU-Fraktion), die in der Vorlage genannten drei Mio. Euro aufzuschlüsseln, dass die Personalagentur zunächst für 2010 bis zu 60 Personalzuweisungen an die ARGE geplant hatte. Inzwischen habe die Fluktuation in der ARGE abgenommen, offenbar weil es Sicherheit in der Weiterführung der ARGE hinsichtlich der Rechtsform gebe. Voraussichtlich werden max. 50 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur ARGE umgesetzt werden können, tatsächlich kann auf jeden Fall von 42 Personen ausgegangen werden. Die Verminderung des städtischen Aufwandes beläuft sich auf ca. 624.000 Euro. Der Differenzbetrag basiert auf Punkten der Kämmerei, durch eine restriktive Personalarbeit und eine konsequente Bewirtschaftung des städtischen Personalaufwandes bei der Planstellenbesetzung, u. a. durch Verhinderung von Einstellungen, erwartet die Kämmerei eine Einsparung von insgesamt 2,4 Mio. Euro.

Herr Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet um Auskunft, wie die Einsparung von drei Mio. Euro tatsächlich sichergestellt werden soll. Erkennbar sei, dass für die Haushaltsplanungen 60 Einsatzmöglichkeiten bei der ARGE benannt worden waren. Im Zusammenhang mit der Haushaltseinbringung sei auch daran gedacht worden, Personal in kommunalen Unternehmen einzusetzen.

Die Anzahl 60 war laut Herrn Wiener nicht Grundlage der Aufstellung des Haushaltes. Es war davon die Rede, dass voraussichtlich bis zu 60 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in die ARGE umgesetzt werden könnten. Der Betrag von drei Mio. Euro beziehe sich nicht nur auf die Maßnahme der Umsetzung von Personal in die ARGE. Es gebe drei Einsparbereiche, einer sei der Einsatz in fremdfinanzierten Bereichen (hier: der ARGE), dann die Freirechnung nach dem Managementbericht und die Freirechnung, die sich bei entsprechend weiterer Arbeit im Haushalt ergeben werde.
Die Personalagentur werde versuchen, weitere fremdfinanzierte Bereiche für städtisches Personal zu finden.

Herr OB Sierau ergänzt und gibt den Hinweis zu Seite 2, letzter Absatz, der Vorlage. Es gehe um eine gesamtstädtische Minderung des Personalaufwandes. Viele Projekte wurden bereits auf den Weg gebracht, die zu einer Entlastung des Personalbudgets führen werden.

Herr Rm Schilff (SPD-Fraktion) informiert darüber, dass die Projektgruppen im Rahmen der Neuorientierung der Verwaltung bisher im Zeitplan seien. In der nächsten Ausschusssitzung am 09.09.2010 werde aktuell berichtet werden.

Herr Rm Krüger nimmt wahr, dass durch fremdfinanzierte Einsatzmöglichkeiten nicht alleine die Einsparung von drei Mio. Euro erreicht werden wird. Seines Erachtens war im Rahmen der Haushaltsbegleitbeschlüsse Stellenabbau eine weitere Einsparung – hinterlegt mit einem weiteren
Betrag - vorgesehen. Er bittet um Auskunft, inwieweit die Ansätze umsetzbar seien. Sollte eine Umsetzung nicht möglich sein, müsse überlegt werden, weitergehende Projekte zu finden, um Kosteneinsparungen zu erreichen.

Herr OB Sierau erläutert, dass die Zahlen nur für das erste Halbjahr gelten können. Die Projekte haben ihre Arbeit aufgenommen, den Umfang aber noch nicht komplett entfaltet. Der Managementbericht soll die Zahlen transparent machen.
Die Zahlen werden immer weiter aktualisiert werden. Die Verwaltung sei sich darüber im klaren, dass die eingestellten Zahlen bei der Befassung in der Bezirksregierung eine Rolle spielen werden. Herr OB Sierau geht davon aus, dass die Zahlen belastbar sein werden. Die Stadt Dortmund habe ein Personalkonzept, die Personalagentur habe ihren Dienst aufgenommen und es sind weitere Maßnahmen begonnen worden.

Herr Rm Becker (Fraktion FDP/Bürgerliste) hält die alte Vorlage mit der Drucksache Nr.: 01541-10 für plausibler. Wenn die drei Mio. Euro als Zielvorgabe und der restriktive Umgang mit dem Personalaufwand im Beschlussvorschlag bleiben, schließt er sich der Vorlage an.

Herr Rm Krüger verdeutlicht, dass zur Zeit von 60 Mitarbeitern die Rede sei, die in einem fremdfinanzierten Bereich eingesetzt werden sollen. Es sollen drei Mio. Euro in einem Jahr = 12 Monate eingespart werden. Wenn - wie jetzt – nur noch ein halbes Jahr Zeit ist, sei von 120 Mitarbeitern die Rede. Wenn man bezogen auf die Umsetzung beim 01.09.2010 ist, dann seien für die gleiche Einsparung 240 Mitarbeiter umzusetzen, damit es in gleicher Größenordnung für 2010 haushaltswirksam werde. Wenn es Handlungsbedarf gibt und an anderer Stelle nachgesteuert werden müsste, sollte dies gesagt werden.

Herr OB Sierau gibt den Hinweis, dass die Einsparungen nicht nur aufgrund der Umsetzungen in fremdfinanzierte Bereiche, sondern auch durch andere Maßnahmen erfolgen.


Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke folgende Beschlussfassung:

Der Rat beschließt die Einsparungen der Personalagentur durch fremdfinanzierte Einsatzmöglichkeiten und den weiteren restriktiven Umgang mit dem Personalaufwand.


zu TOP 2.1.4
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2010
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 01563-10)

Der Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion FDP/Bürgerliste ist zu Beginn der Sitzung unter TOP 1.3
- Feststellung der Tagesordnung - zurückgezogen worden.


zu TOP 2.1.5
Personalrat
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 01562-10)

Zu Beginn der Sitzung ist der Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion FDP/Bürgerliste unter TOP 1.3
- Feststellung der Tagesordnung - zurückgezogen worden.



3. Personal

zu TOP 3.1
Einstellung von Nachwuchskräften 2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00947-10)
Einstellung von Nachwuchskräften 2011
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00947-10-E1)

Frau Rm Reuter begründet den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ihre Fraktion bittet darum, die Anzahl von 100 Auszubildenden weiterhin ohne die 40 Ausbildungsplätze des feuerwehrtechnischen Dienstes zu zählen. Die für 2011 angekündigte Anzahl von 100 Ausbildungsplätzen beinhaltet bereits diese 40 Plätze.

Herr Rm Becker gibt an, dass er sich im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste bei der Abstimmung über die Vorlage enthalten werde. Den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehne er ab.

Frau Rm Dr. Tautorat schließt sich der Kritik der Frau Rm Reuter an. Aufgrund der zu erwartenden Fluktuation in der Stadtverwaltung lehnt sie für die Fraktion Die Linke die Vorlage ab, da sie die Anzahl der Personen, die für eine Ausbildung eingestellt werden, für zu gering hält.

Für die SPD-Fraktion stimmt Herr Rm Berndsen der Vorlage zu, der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werde abgelehnt. Er hält es für gut, als Kommune weiterhin 100 Personen auszubilden. Er hofft, dass diese Auszubildenden nach der Ausbildungszeit auch übernommen werden können.

Im Namen der CDU-Fraktion erklärt Herr Rm Weintz, dass es wünschenswert sei, mehr Auszubildende einzustellen, aufgrund der Haushaltslage könne dies nicht unterstützt werden. Bis zu 100 Auszubildende sei die CDU-Fraktion bereit mitzutragen. Einerseits müssen Stellen abgebaut werden, andererseits soll es keine betriebsbedingten Kündigungen geben. Die Altersfluktuation könne durch weniger Neueinstellungen für einen Stellenabbau genutzt werden. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werde von der CDU-Fraktion abgelehnt.

Frau Rm Stackelbeck stellt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fest, dass 140 Auszubildende nicht ausreichend für den Ausgleich der Fluktuation seien. Sie geht davon aus, dass die Auszubildenden, die zu Beginn einer Ausbildung gesagt bekommen, dass sie nicht übernommen werden können, keine andere Erwartung haben werden. Sie plädiert dafür, dass mehr als 100 Menschen bei der Stadtverwaltung die Chance eröffnet wird, eine Ausbildung zu absolvieren. Die Stadtverwaltung solle über Bedarf und eher in bestimmten Bereichen, wie dem technischen, ausbilden.

Herr OB Sierau macht darauf aufmerksam, dass nicht einerseits von Personalabbau, wie unter TOP 2.1.3 der Tagesordnung, gesprochen werden könne, und andererseits davon, möglichst viele Auszubildende einzustellen.
Es wurden in der Regel 100 Personen von der Stadtverwaltung ausgebildet. Im Vorentwurf der Kämmerei standen für den Haushalt nur 20 Personen. Herr OB Sierau erläutert, dass er daraufhin entschieden habe, dass es bei 100 Personen bleiben solle. Dabei sei es nicht um den Beruf der Auszubildenden, sondern nur um die Anzahl gegangen. Aufgrund der Verantwortung der Stadt gegenüber den Auszubildenden soll ab 2012 auf 120 Auszubildende erhöht werden. Diese Anzahl sei auch im Etat vorgesehen.
Für 40 Auszubildende, die heute diskutiert werden, werden ca. 440.000,-- Euro mehr pro Jahr im Haushalt benötigt. Das sind bei drei Ausbildungsjahren insgesamt ca. 1,3 Mio. Euro. Dafür müsste an anderer Stelle eingespart werden.
Herr OB Sierau verdeutlicht, dass er kein Verständnis dafür habe, dass die Ausbildung der Feuerwehr derart kritisiert werde, indem gesagt werde, das sei keine richtige Ausbildung und daher seien die Feuerwehrleute nicht auf die Anzahl der Auszubildenden anzurechnen.

Die Finanzierung weiterer Ausbildungsstellen müsse klar sein, bevor weiter diskutiert werden könne. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen könne nur umgesetzt werden, wenn er auch budgetmäßig umgesetzt werden könne.

Herr Rm Berndsen erinnert daran, dass seines Wissens die Auszubildenden in ihren Verträgen den Hinweis hatten, dass sie ggf. nicht übernommen werden können. Er hält es für besser, den Auszubildenden versichern zu können, dass sie in 2013 übernommen werden können.

Herr Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) verweist auf den Haushaltsantrag, der verschiedene Deckungsvorschläge dafür enthalte, wie die Einnahmesituation verbessert werden könne. Das setze einen entsprechenden politischen Willen voraus.
Im Rat hatte man sich bisher darauf geeinigt, dass man auch in der schwierigen Zeit an 100 Auszubildenden festhalten wolle. Bei dieser Zahl war die Feuerwehr bisher ausgeklammert. Jetzt die 40 Auszubildenden der Feuerwehr als Teil der 100 Personen zu sehen, sei nicht in Ordnung. Ehrlicher sei es, mit Blick auf die schwierige Haushaltssituation dies zu erklären und dazu zu stehen. Zu Beginn der Ausbildung sollte laut Herrn Rm Krüger offen damit umgegangen werden, dass eine Übernahme zur Zeit noch nicht klar sei. Herr Rm Krüger vermisse klare Aussagen für die Auszubildenden.

Auf die Nachfrage der Frau Rm Dr. Tautorat bestätigt Herr Plätz, dass bei den 100 Auszubildenden die Auszubildenden der Feuerwehr ausgeklammert waren. Gerade in diesem Jahr haben alle Auszubildenden zu Beginn der Ausbildung den Hinweis erhalten, dass mit erfolgreichem Ausbildungsabschluss die Übernahme nicht garantiert sei. Trotzdem war in diesem Jahr die Diskussion sehr groß mit dem Hintergrund, dass die Auszubildenden doch beschäftigt werden müssten. Insofern unterscheide sich die heute vorliegende Vorlage in der Art, als dass die 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die Verwaltung ausgebildet werden, für den Dienst innerhalb der Stadtverwaltung Dortmund übernommen werden sollen.

Herr OB Sierau ergänzt, dass es einen Beschluss des Verwaltungsvorstandes gebe, dass alle 100 Auszubildenden übernommen werden. Um Vorbehalte gegen die ARGE zu reduzieren, ist geplant, die Auszubildenden auch im Rahmen einer Ausbildungsstation dort einzusetzen. Die Personen, die 2009 die Ausbildung beendet hatten und keine Planstelle erhalten hatten, hatten zunächst einen befristeten Vertrag über ein Jahr bekommen. Auch diese Personen wurden jetzt untergebracht.
Es gab eine verwaltungsinterne Verständigung, dass genau geschaut und berücksichtigt wird, wo aufgrund der demografischen Situation und auch aufgrund der Veränderungen in den Abläufen in der Verwaltung zukünftig Bedarfe sein werden. Es soll möglichst vielen die Chance gegeben werden, in der Verwaltung auch zu bleiben. Wenn jemand bei der Stadt Dortmund eine Ausbildung durchlaufen habe, werde diese in der Regel am Markt gerne von anderen Arbeitgebern genommen.

Der heute von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Antrag für 2011 geht über die Beschlusslage des Rates hinaus. Herr OB Sierau erklärt, dass es in 2012 zwanzig zusätzliche Ausbildungsplätze geben soll. Der Antrag könne für 2011 als Prüfmaterial mitgenommen werden, für 2010 sehe er keine Umsetzungsmöglichkeit. Herr OB Sierau wünscht sich eine Ausbildungskonzeption, die jährlich nachjustiert werde, um den Bedarfen gerecht zu werden. In dem Zusammenhang müsse noch einmal darüber diskutiert werden, um Schwerpunkte zu setzen, z. B. bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund oder auch dass vermehrt weibliche Auszubildende eingestellt werden. Er gehe davon aus, dass aufgrund von Veränderungen im Ablauf und in der Organisation nicht 1 : 1 nachbesetzt werde, wenn Personal in den Ruhestand gehen werde. Es gebe auch andere Möglichkeiten der Nachbesetzung, z. B. gebe es für den akademischen Bereich auch Einstellungen.

Frau Rm Stackelbeck ist der Meinung, dass der Ratsbeschluss für 2010 insgesamt 100 Auszubildende für die Verwaltung vorsah und die Auszubildenden für die Feuerwehr hinzu zu zählen seien. Sie ist erfreut darüber, dass in 2010 offenbar alle Auszubildenden übernommen werden konnten. Dies entspreche sicherlich den vertraglich nicht fixierten, aber doch vorhandenen Erwartungshaltungen der Ausgebildeten. Wenn in die Verträge ein Passus käme, dass keine Übernahmegarantie bestehe, könne ihres Erachtens auch von der Stadt sogar über den Bedarf hinaus ausgebildet werden.

Herr Rm Balzer (SPD-Fraktion) gibt an, dass die Töchter der Stadtverwaltung auch in vielen Berufen ausbilden. Dort werde den Auszubildenden erklärt, dass es keine Übernahmegarantie gebe. In der Regel werde in diesen Betrieben auch über Bedarf ausgebildet. Mehr könne man für die Auszubildenden nicht tun.



Der Ausschuss für Personal und Organisation lehnt den nachfolgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.07.2010 (Drucksache Nr.: 00947-10-E1) mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste mit Mehrheit der Stimmen ab:

„ ....die Fraktion B90/GRÜNE beantragt, dass die Stadtverwaltung bei der Einstellung von Nachwuchskräften bei den Vorjahreszahlen bleibt und somit 100 Ausbildungsplätze zusätzlich zu den 40 Ausbildungsplätzen im feuerwehrtechnischen Dienst bereitstellt. Insbesondere in den nicht verwaltungsdienstlichen Ausbildungsberufen soll die Stadt über den eigenen Bedarf hinaus ausbilden. Den Bewerberinnen und Bewerbern wird mitgeteilt, dass insbesondere in den nichtverwaltungsdienstlichen Ausbildungsberufen wahrscheinlich nicht alle übernommen werden können.“

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt mit Mehrheit der Stimmen der SPD- und der CDU-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung durch die Fraktion FDP/Bürgerliste dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

zur Sicherstellung des Dienstbetriebes die anhand der Pflichtaufgaben der Stadt Dortmund ermittelte bedarfsgerechte Einstellung von 100 Nachwuchskräften. Die Ausbildung im feuerwehrtechnischen Dienst ist mit 40 Nachwuchskräften darin enthalten.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

den Nachwuchskräften eine Übernahme in ein Beschäftigungs- bzw. Beamtenverhältnis bei der Stadt Dortmund nach Ausbildungsabschluss anzubieten, wenn es die haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt Dortmund im Jahr der Ausbildungsbeendigung zulässt und haushaltsrechtliche Regelungen dem nicht entgegenstehen.

zu TOP 3.2
Fluktuationsprognose
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01069-10-E1)

Dem Ausschuss liegt ein Schreiben des Herrn OB Sierau vom 31.05.2010 (Drucksache Nr.: 01069-10-E1) vor:

“Zu der Anfrage aus der Sitzung vom 20.05.2010 nehme ich wie folgt Stellung:

Nachfrage von Rm Dr. Tautorat (Die Linke):
Auf der ersten Seite der Anlage ist unter Altersteilzeitteilnehmer (Blockmodell) die
Summe 201,89 aufgelistet. Auf der zweiten Seite der Anlage ist die Rede von einer
Summe von 383,33. Wie kommt diese Differenz zustande?

Der Wert von 201,89 Vollzeitäquivalenten bezieht sich auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
wie sie in der Datenbasis der Prognose enthalten sind. Dieses umfasst Personal, dessen Alterteilzeitvertrag noch nicht begonnen hat, die Betreffenden sind deshalb mit ihrer jetzigen Arbeitszeit enthalten. Darüber hinaus betrifft es Beschäftigte, die sich in der Arbeitsphase des
Altersteilzeitvertrages befinden und die mit ihrem Altersteilzeitfaktor als Teilzeitkräfte erfasst
werden.

Mit Eintritt in die Freistellungsphase werden die Planstellen der bisherigen Altersteilzeit-
Beschäftigten vakant. Bei einer Nachbesetzungsnotwendigkeit bestünde ein Personalbedarf
im Umfang von 383,33 Vollzeitäquivalenten. Dieser Wert fällt höher aus als der Wert von
201,89 Vollzeitäquivalenten, weil bei der Betrachtung der Planstellen die Altersteilzeitfaktoren dieser Teilzeitkräfte unberücksichtigt bleiben müssen.“

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.3
Gehaltskürzungen bei städtischen Erzieherinnen
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 27.05.2010
(Drucksache Nr.: 01341-10)
Stellungnahme der Verwaltung

(Drucksache Nr.: 01341-10-E1)

Dem Ausschuss liegt ein Schreiben des Herrn OB Sierau vom 11.06.2010 (Drucksache Nr.: 01341-10-E1) mit folgendem Inhalt vor:

„Zu den Fragen der CDU Fraktion nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1. Ist die Darstellung der Gewerkschaft ver.di richtig, dass die Bezüge „ohne
Vorwarnung“ gekürzt worden sind?

Mit bekannt werden des Aufrufes zu Arbeitskampfmaßnahmen der Gewerkschaft
ver.di, sind die Beschäftigten mit Rundverfügungen (RV) vom 05.05.2009 und
11.05.2009 über die Auswirkungen ihrer Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen
informiert worden. Punkt B Nummer 2 der RV vom 11.05.2009 lautet:

„Für die Dauer der Beteiligung an einer Arbeitskampfmaßnahme hat die/der
Beschäftigte keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt. Das gilt auch für gewerkschaftlich
organisierte oder nicht organisierte Arbeitswillige, die infolge der Arbeitskampfmaßnahme in ihrer Verwaltung/ihrem Betrieb nicht beschäftigt werden (z.B. wegen Beeinflussung oder Behinderung durch Streikposten, Stilllegung der Verwaltung/des Betriebes, Ausfall der Verkehrsmittel). Beschäftigte, bei denen durch die Mitwirkung an der Vorbereitung oder Durchführung der Urabstimmung oder wegen Teilnahme an dieser Arbeitszeit ausgefallen ist, haben ebenfalls keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt.

Ein Anspruch der/s Beschäftigten auf Nachholung der durch eine Arbeitskampfmaßnahme ausgefallenen Arbeitszeit besteht nicht. Soweit Arbeitsentgelt bereits für Zeiten gezahlt worden ist, für die kein Entgeltanspruch besteht, sind die Beschäftigten zur Rückzahlung verpflichtet.“

Da die Arbeitskampfmaßnahme am 06.05.2009 und vom 15.05.2009 –
24.06.2009 andauerte waren die Beschäftigten rechtzeitig über die Folgen
informiert.

2. Warum wurden in 90% der Fälle die Gehaltskürzung bereits im letzten Jahr
vorgenommen, im Falle von weiteren 109 MitarbeiterInnen aber erst letzten
Monat?

Die Kürzung des Entgeltes durch das Personalamt setzt voraus, dass dort bekannt ist, in
welchem Umfang die einzelnen Mitarbeiter an den Arbeitskampfmaßnahmen teilgenommen haben. Die Bekanntgabe erfolgte nach Einrichtungen getrennt in Listenform. Diese waren über den Fachbereich FABIDO dem Personalamt zur Verfügung zu stellen.

Für den Großteil der Beschäftigten konnte bereits im Jahr 2009 die Kürzung des Entgelts erfolgen, da der Eingang der entsprechenden Listen bereits im Jahr 2009 erfolgte.

Bei den im April 2010 vorgenommen Kürzungen für die 109 ErzieherInnen erfolgte
der Eingang erst Ende März 2010, so dass die Kürzungen für die nächstmögliche
Abrechnung (hier April 2010) vorgenommen wurden.

Die Kürzungen des Entgeltes wurden jeweils zeitnah nach Eingang der entsprechenden
Listen beim Personalamt vorgenommen.

3. Ist es richtig, dass die Verwaltung noch nicht einmal die sog. Pfändungsfreigrenzen bei
der Kürzung der Gehälter berücksichtigt hat?
Die Forderung des überzahlten Entgeltes wurde mit dem laufenden Anspruch auf Entgelt aufgerechnet. Grundsätzlich sind bei Aufrechnungen gem. § 394 BGB die Pfändungsfreigrenzen zu beachten. Dieses Aufrechnungsverbot unterhalb der Pfändungsfreigrenzen kann nach Treu und Glauben aber unter bestimmten Voraussetzungen unberücksichtigt bleiben. Den Beschäftigten wurde durch Rundverfügungen mitgeteilt, dass ihnen das Entgelt für die Dauer der Streikteilnahme nicht zusteht. Anstelle des ausgefallenen Arbeitsentgeltes hatten die Beschäftigten Anspruch auf Streikgeld von der Gewerkschaft, soweit sie Mitglied einer Gewerkschaft sind.
Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz von Treu und Glauben war somit davon auszugehen, dass das Streikgeld von den Beschäftigten zur Kompensation des ausgefallenen Arbeitsentgeltes eingesetzt wird.

4. Trifft die Aussage der Gewerkschaft ver.di zu, dass das Zugeständnis der Verwaltung,
zunächst einbehaltene Gehälter vorläufig erst einmal zurückzuzahlen, willkürlich
erfolgt und keinen festen Regelungen unterliegt?

Mit der Gewerkschaft ver.di wurde vereinbart, dass für alle Beschäftigten, die aufgrund
der vorgenommenen Entgeltkürzungen in finanzielle Schwierigkeiten geraten eine
sozialverträgliche Lösung der Entgeltkürzungen gefunden wird. Diese Beschäftigten
hatten die Möglichkeit sich beim Personalamt zu melden, um eine Ratenzahlung zu
vereinbaren.

Sämtlichen Anfragen wurde entsprochen.

Die Kürzung des Entgeltes erfolgte dann unter Berücksichtigung der persönlichen
Verhältnisse in zwei oder drei Raten.

5. Liegen in der Verwaltung zur Behandlung von Fällen dieser Art geordnete
Kommunikationswege vor, die eine teilweise Einbehaltung von Gehältern im Zuge von
Streikbeteiligung frühzeitig ankündigen, diese nachvollziehbar und vor allem
transparent darstellen und auf mögliche finanzielle Konsequenzen für die betroffenen
Mitarbeiterinnen hinweisen?

Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.“


Auf die Nachfrage des Herrn Rm Weintz (CDU-Fraktion) erläutert Herr OB Sierau, dass die Bearbeitungszeit bis zur Feststellung, dass bei über 100 Personen eine Gehaltskürzung notwendig ist, so lang war, weil an der Spitze von FABIDO eine Vakanz vorhanden war. Er kritisiert, dass solche Fragestellungen über die Zeitung ausgetragen werden.


Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt das Schreiben des Herrn OB Sierau zur Kenntnis.

zu TOP 3.4
Kontrakt Interkulturelle Städteregion Ruhr
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01552-10)
Stellungnahme der Verwaltung

(Drucksache Nr.: 01552-10-E1)

Es liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.06.2010 (Drucksache Nr.: 01552-10) vor:

“Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Aufnahme des Punktes „Kontrakt Interkulturelle Städteregion Ruhr“ auf die Tagesordnung des Ausschusses am 1. Juli 2010.

Die Verwaltung wird gebeten, den Kontrakt sowie die sich daraus ergebenden
kurz-, mittel- und langfristigen Handlungsnotwendigkeiten für Personalmanagement und Personalentwicklung darzustellen.


Dabei soll vor allem dargestellt werden, in welchem Zeitrahmen Punkt 2 des Kontrakts umgesetzt werden soll, in dem das Ziel formuliert ist, dass „der Anteil der Beschäftigten mit Zuwanderungsgeschichte ihrem Anteil an der Stadtbevölkerung entspricht“.

Insbesondere soll erläutert werden, wie der Kontrakt bei der anstehenden Besetzung von Ausbildungsstellen innerhalb der Stadtverwaltung umgesetzt wird.“


Die Stellungnahme der Verwaltung vom 23.06.2010 (Drucksache Nr.: 01552-10-E1 hat folgenden Wortlaut:

“ .... zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

1.) Darstellung des Kontraktes sowie der sich daraus ergebenden kurz-, mittel- und
langfristigen Handlungsnotwendigkeiten für Personalmanagement und Personalentwicklung.
Gesellschaftliche und kulturelle Vielfalt gehören zum Lebensalltag und erfordern unter demografischen, wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Aspekten nachhaltige und ganzheitliche Integrationsprozesse. Alle Kommunen stehen vor vergleichbaren Herausforderungen. Daher haben sich die Gemeinden Bochum, Duisburg, Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen und Dortmund zusammengeschlossen, um in verschiedenen Projektgruppen gemeinsame Strategien zu entwickeln. In einigen dieser Projektgruppen haben auch Vertreterinnen und Vertreter des Personalamtes der Stadt Dortmund mitgearbeitet.

Der am 28.05. unterzeichnete Kontrakt (Anlage 1) ist eine Absichtserklärung der beteiligten
Kommunen mit den Zielen:
- Interkulturelle Kompetenz als Qualitätsmerkmal in der Verwaltung zu
verankern,
- die Zahl der Beschäftigten mit Zuwanderungsgeschichte langfristig auf
den jeweiligen Anteil der Stadtbevölkerung zu erhöhen und
- diese Ziele durch nachhaltige interkommunale Zusammenarbeit zu erreichen.

Um diesen Zielen gerecht zu werden, führt die Personalentwicklung der Stadtverwaltung
Dortmund bereits seit mehreren Jahren folgende Qualifizierungsmaßnahmen zum Thema „Integration“ durch:

- Umgang mit ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern

Zielsetzung des dreitägigen Seminars ist das Erkennen von möglichen Ursachen für Probleme im Kontakt zwischen ausländischen Mitbürgerinnen/Mitbürgern und Verwaltung sowie das Erarbeiten von Hilfen zur Vermeidung und Lösung von Konflikten.

Darüber hinaus werden Konfliktursachen zwischen Beschäftigten der Verwaltung und ausländischen Mitbürgerinnen/Mitbürgern analysiert. Den Teilnehmenden werden die Entstehung und die Wirkungsweise von Vorurteilen und die Unterschiede zwischen den Verwaltungen der Heimatgemeinden und denen der Bundesrepublik Deutschland vermittelt. In Simulationen von teilnehmerrelevanten Gesprächssituationen wird eine konfliktmindernde Gesprächsführung trainiert.

- Der Unterschied als Chance

Der nicht-diskriminierende und tolerante Umgang miteinander gehört zu den höchsten Zielen und Werten der Verwaltung, egal ob es sich um ethische, körperliche, religiös-moralische oder um Unterschiede in der sexuellen Orientierung handelt. Tatsache ist aber auch, dass es in Zeiten zunehmender Leistungsverdichtung und Konkurrenz immer schwieriger wird, mit Kundinnen/Kunden und Kolleginnen/Kollegen tolerant, fair und verständnisvoll umzugehen. Zudem ist es sehr schwierig, das Tolerante an einer Einstellung oder das Verständnisvolle an einer Handlung genau zu beschreiben. Auch wird es immer unklarer, wo die Grenzen der
Toleranz und Fairness liegen und wie man sie kommunizieren kann.
In der zweitägigen Qualifizierung wird den Teilnehmenden Fairness in (schwierigen) Gesprächen (mit Minderheiten) durch Rollenspiele, Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit „Expertinnen/Experten“ vermittelt. Neben Themen wie „Spiegelneurone – die neuronale Grundlage der Empathie“ werden die unterschiedlichen Toleranztypen thematisiert und die Seminarteilnehmer/innen führen einen Toleranztest durch.

- Interkulturelle Kommunikationskompetenz

Die Qualifizierungsmaßnahme hat die Vermittlung von notwendigen Informationen und Techniken, um interkulturelle Hintergründe sowie Verhaltensweisen besser verstehen zu können zum Ziel. In dem zweitägigen Seminar werden entsprechende Kommunikations- und Verhandlungsstrategien für den Einsatz im beruflichen Alltag erarbeitet und Methoden zur interkulturellen Verhandlungsführung vermittelt. Die Teilnehmenden beschäftigen sich mit dem Begriff „Kultur“ und lernen Dimensionen verschiedener Kulturen kennen. Anhand von Praxisbeispielen werden Vorurteile und Stereotype aufgezeigt.

Zudem organisiert die Personalentwicklung fachbereichsspezifische Qualifizierungsmaßnahmen je nach aktuellem Bedarf innerhalb der Fachbereiche (z.B. für das Familienbüro, 41 /StLB, StA 51, EB 65).
Die Vielfältigkeit im Umgang miteinander wird darüber hinaus auch in allen anderen Qualifizierungen der Personalentwicklung thematisiert. Dies gilt sowohl für Führungskräftequalifizierungen als auch für Seminare für Beschäftigte.

2.) Dabei soll vor allem dargestellt werden, in welchem Zeitrahmen Punkt 2 des
Kontrakts umgesetzt werden soll, in dem das Ziel formuliert ist, dass „der Anteil
der Beschäftigten mit Zuwanderungsgeschichte ihrem Anteil an der Stadtbevölkerung entspricht“.
Insbesondere soll erläutert werden, wie der Kontrakt bei der anstehenden Besetzung von Ausbildungsstellen innerhalb der Stadtverwaltung umgesetzt wird.
Die Ausbildungsabteilung der Stadtverwaltung Dortmund bemüht sich seit Jahren, die Zahl der Auszubildenden mit Zuwanderungsgeschichte zu erhöhen. Die Aktivitäten dabei sind vielfältig.
In Zusammenarbeit mit Migrantenselbstorganisationen, der RAA (Regionale Arbeitsstelle
zur Förderung von Kindern und Jugendlichen), mit der Bundesagentur etc. finden zentrale Veranstaltungsreihen für Schülerinnen, Schüler und deren Eltern statt, in denen die Stadtverwaltung Dortmund als Arbeitgeberin mit einer Vielzahl von Ausbildungsberufen
vorgestellt wird. Dabei werden auch Förderungsmöglichkeiten, wie Schülerbetriebspraktika und Kurzzeitpraktika aufgezeigt.
Ein Flyer mit dem Ausbildungsslogan "Ausbildung lohnt" wurde mit Unterstützung der "Auslandsgesellschaft NRW e. V.“ in neun verschiedene Sprachen übersetzt, um gerade die Aufmerksamkeit der Eltern und Jugendlichen mit ausländischen Wurzeln zu erlangen. In der jährlichen Stellenausschreibung werden Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte ausdrücklich aufgefordert, sich bei der Stadtverwaltung zu bewerben.

Bei einer konstanten Einstellungszahl von jährlich 100 Nachwuchskräften stellt sich folgende Entwicklung bei der Einstellung von Personen mit Zuwanderungsgeschichte dar:
2007 6 Personen
2008 8 Personen
2009 12 Personen
2010 20 Personen

In Dortmund leben ca. 130.000 Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Bezogen auf die Gesamteinwohnerzahl von ca. 587.000 entspricht dies einem Anteil von rund 22 %. Damit erfüllen die für das Jahr 2010 eingestellten 20 Personen nahezu das angestrebte Ziel des Kontrakts.
Die beschriebenen Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels werden auch zukünftig integraler
Bestandteil der Stellenbesetzungsverfahren sein.

Ein konkretes Konzept für eine verwaltungsweite Umsetzung wird noch im Jahr 2010
entwickelt und den politischen Gremien zugeleitet.

Anlage:


Kontrakt „Interkulturelle Städteregion Ruhr“
Bochum 28. Mai 2010
Die Metropole Ruhr ist mit rund 5,25 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern der drittgrößte Ballungsraum in der Europäischen Union. Demographische Entwicklungen und Integrationsprozesse beschäftigen alle Kommunen und insbesondere die großen Kommunen im Regionalverband Ruhr (RVR) stehen vor vergleichbaren Herausforderungen.

Die Städte Bochum, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen haben 2003 den „Stadtregionalen Kontrakt“ geschlossen. Im Rahmen dieses Kontraktes sollen langfristigeStrukturen für eine dauerhafte Zusammenarbeit – auch auf dem Themengebiet der kommunalen Integrationspolitik – geschaffen werden.

In diesem Sinne haben sich die sechs Kommunen Bochum, Dortmund, Duisburg, Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen in den vergangenen zwei Jahren zusammengetan, um interkommunale Arbeitsansätze als Basis gemeinsamer Integrationsstrategien zu entwickeln. Ausgehend von dieser Zusammenarbeit haben sich diese Kommunen auf drei strategische Ziele unter Berücksichtigung der festgelegten Grundsätze von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verständigt, die auf dem Weg zu einer „Interkulturellen Städteregion“ umgesetzt werden sollen.

Wir möchten, dass:

1. Interkulturelle Kompetenz als Qualitätsmerkmal in der Verwaltung,
insbesondere im Personalmanagement, verankert wird und in die Kriterien für
Personalauswahl und Personalentwicklung einfließt.
2. der Anteil der Beschäftigten mit Zuwanderungsgeschichte langfristig ihrem
Anteil an der Stadtbevölkerung entspricht.

3. die beiden vorgenannten Ziele durch nachhaltige interkommunale
Zusammenarbeit erreicht werden.“




Frau Rm Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet um Auskunft, wieviele Menschen an den unter Punkt 1 genannten Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen.

Herr Plätz erklärt, dass seit 2003 das Seminar „Umgang mit ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern“ durchgeführt wurde, es haben 62 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen teilgenommen. An der „Interkulturellen Kommunikationskompetenz“ haben 178 und an
“Der Unterschied als Chance – Umgang mit Minderheiten“ seit 2008 insgesamt 37 Beschäftigte teilgenommen.

Herr OB Sierau hält diese Zahlen für steigerungsfähig. Innerhalb der Stadtverwaltung Dortmund gebe es keine feste Quote für Migranten. Er halte eine Quote auch nicht für sachgerecht. Die dargelegten Zahlen belegen eine gewisse Dynamik. Für eine international ausgerichtete weltoffene Verwaltung sei es gut, den Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund zu erhöhen. Es sei gut für die Akzeptanz der Verwaltung in der Bevölkerung und für die Wahrnehmung der Dienstleistung von Verwaltung durch die Bevölkerung. Auch trage es dazu bei, dass Menschen mit Migrationshintergrund eine eigene positive Entwicklung nehmen können, z. B. sei dies bei Unternehmern mit Migrationshintergrund der Fall. Insgesamt könnte eine Stärkung des Wirtschaftsstandortes entstehen. Es sollte ein Ziel der Personalentwicklung sein, Menschen mit Migrationshintergrund zu beschäftigen.


Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.5
Personalbericht 2009 und Frauenförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01290-10)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)

(Drucksache Nr.: 01290-10-E1)

Der Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen ist zusammen mit TOP 3.5 „Personalbericht 2009 und Frauenförderung (Drucksache Nr.: 01290-10)“ behandelt worden.

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.07.2010 (Drucksache Nr.: 01290-10-E1) vor:


„ ..... die Fraktion Bündnis 90 /DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Dortmund bitten um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie ist die extrem hohe Zahl an überplanmäßiger Beschäftigung zu erklären?
2. Wie hoch ist der Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund?
3. Welche Gründe führen Männer und Frauen an, um einen Telearbeitsplatz zu erhalten? Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten eines Telearbeitsplatzes?
4. Welche Gründe gibt es dafür, warum nur ein so geringer Anteil an Männern die Laufbahnprüfung abgelegt hat?
5. Warum haben deutlich weniger Frauen als Männer den Aufstieg vom mittleren in den gehobenen bzw. vom gehobenen in den höheren Dienst geschafft?
6. Wie ist es zu erklären, dass deutlich mehr Männer als Frauen befördert wurden?
7. Wie ist es zu erklären, dass deutlich mehr Männer als Frauen höhergruppiert wurden?
8. Wie ist der überproportional hohe Anteil in Dezernat 1 und der deutlich unterrepräsentierte Anteil in Dezernat 3 an den Höhergruppierungen zu erklären?
9. Wie verteilen sich die Auszubildenden der Stadt nach Geschlechtern differenziert auf gewerblich/technische und verwaltende Berufe?
10. Die Feuerwehr besetzt seit einiger Zeit nicht mehr alle Ausbildungsplätze, weil sich nicht genügend geeignete Kandidatinnen und Kandidaten bewerben. Was wird getan, um speziell für die Ausbildung bei der Feuerwehr zu werben?
11. Wie sieht die Teilnahme an Personalentwicklungsmaßnahmen verteilt nach Geschlecht aus? Ist geplant, den Umfang an Personalentwicklungsmaßnahmen insbesondere für Führungskräfte auszuweiten?
12. Gab es mittlerweile die im Personalbericht angekündigte Abschlussveranstaltung zum letzen Mentoringprojekt? Falls nein: Hat dieser Fakt Auswirkungen auf die weiteren innerstädtischen beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten der Mentee?
13. Wer führte die Gespräche mit den interessierten Frauen, die nicht im Mentoringprojekt berücksichtigt werden konnten?
14. Welche Konsequenzen werden aufgrund des Aussetzens des Traineeprogramms erwartet?
15. Die auf Seite 42 genannte Beschäftigtenanzahl entspricht nicht der auf Seite 15 genannten. Wie setzt sie sich zusammen?
16. Wann wird der Abschlussbericht der Beschäftigtenbefragung dem Ausschuss für Personal und Organisationsentwicklung vorgelegt?
17. Die Abwesenheitszeiten der Beschäftigten der Stadt sind extrem hoch, wofür im Wesentlichen die hohe Anzahl an Krankentagen verantwortlich ist. Dieses Problem ist bekannt, weshalb die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) mehrere Projekte initiiert hatte. Wie ist der aktuelle Stand der Projekte? Wie ist der Stand der Einführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)?
18. Die Daten im Frauenförderplan (S. 78f) stimmen nicht mit denen im Personalbericht (S. 15f) überein. Wie ist das zu erklären?
19. Auch die Daten im Frauenförderplan belegen, dass deutlich mehr Männer als Frauen höher gruppiert bzw. befördert wurden. Wie ist das zu erklären?
20. Wie will die Stadtverwaltung erreichen, dass der Anteil von Frauen in Führungspositionen nennenswert erhöht wird?“

Herr OB Sierau erklärt, dass die Antworten mündlich vorgetragen werden könnten. Sollten sich Nachfragen ergeben, könnten diese in die Beantwortung noch einfließen. Ansonsten werde das mündlich Vorgetragene den Ausschussmitgliedern noch schriftlich zugehen.

Herr RM Berndsen (SPD-Fraktion) findet den Bericht klar strukturiert, einfach zu lesen und er enthalte viele Darstellungen, durch die der Leser sich gut zurechtfindet. Er ist der Meinung, dass das Zusammenführen des Personalberichtes mit der Personalförderung sehr positiv zu sehen sei.

Herr Plätz schlägt vor, die Stellungnahme der Verwaltung, die wegen des späten Eingangs am Sitzungstag kurzfristig erarbeitet wurde, schriftlich an die Ausschussmitglieder zu geben.

Auf Nachfrage erklärt Frau Wolfs, dass es sinnvoll sei, den Frauenförderplan in den Personalbericht aufzunehmen und er vom Personalamt entwickelt werde. Durch die Integration des Frauenförderplanes in den Personalbericht werden jetzt jedes Jahr Zahlen zur Situation der Stadtverwaltung mitgeliefert werden. Dadurch ist eine aktuellere Reaktion auf die Zahlen möglich und es wird beispielsweise erkennbar, wie die Auswirkungen der Neuorganisation der Verwaltung sind. Auch in schwierigen Zeiten dürfe die Frauenförderung nicht unter den Tisch fallen.

Für Frau Rm Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ist der Bericht auch sehr übersichtlich und gut zu lesen. Sie betont das Interesse ihrer Fraktion an der Frage 3, wie hoch die zusätzlichen Kosten eines Telearbeitsplatzes sind und aus welchem Grund diese eingerichtet werden, sowie an Frage 17, die die Abwesenheitszeiten der Beschäftigten behandelt. Frau Rm Stackelbeck ist erfreut darüber, das der Personalbericht mit manchen Themen selbstkritisch umgeht. Im Zusammenhang mit dem hohen Krankenstand stellt sie die Frage, wie an diesem Thema über die Projekte hinaus gearbeitet werden soll. Hier können Kostenersparnisse realisiert werden. Ein Hintergrund könnte das Arbeitsklima sein. Zusätzlich wird für sie durch den Personalbericht deutlich, dass trotz besserer Schulabschlüsse und besserer Ausbildungsabschlüsse der Mädchen in allen Bereichen der Anteil der Männer über denen der Frauen liegt. Die allgemeinen Maßnahmen seien ihres Erachtens zu allgemein gefasst. Sie bittet um eine Konkretisierung der Maßnahmen, auch zum Mentoring.

Herr Rm Becker (Fraktion FDP/Bürgerliste) hat festgestellt, dass manche Fachbereiche erheblich über dem ermittelten Durchschnittswert der Abwesenheitszeiten liegen, z. B. beim Ordnungsamt, der Feuerwehr und dem Sozialamt halte er dies noch für nachvollziehbar. Dies könne er bei der Städtischen Immobilienwirtschaft und den Friedhöfen nicht sagen. Er bittet um eine Erklärung, ob die Fachbereichsleitungen eine Analyse durchgeführt haben. Er vermutet, dass es einen hohen Altersstand gebe oder es am Betriebsklima liege.


Herr Rm Weintz (CDU-Fraktion) stellt die Frage, ob der Personalbericht als Bild der Verwaltung oder ob er im Zusammenhang mit der Mitarbeiterbefragung zu sehen sei. Ihm erscheine es merkwürdig, dass bei Blick auf die Beschäftigungszahlen der angespannten Haushaltslage wenig Rechnung getragen wird, z. B. wenn der Ersatzbedarf oder der Ausblick auf die Zukunft betrachtet werden. Er befürchtet, dass nachdem die schwierige Haushaltslage stabilisiert wurde, wieder wie eh und je weitergearbeitet werde. Es seien die strukturellen Defizite zu beseitigen, sparsame Haushaltsführung sei eine Tugend an sich. Im Personalbereich müsse der Kurs gefahren werden, dass die Personalzahlen nicht ausgeweitet werden. Auch müsse nach Einsparungen geschaut werden. Die Personalberichte 2010 ff. müssten seiner Meinung nach anders aussehen. Herr Rm Weintz erkennt das Bestreben, möglichst viele Menschen zu beschäftigen.

Herr OB Sierau weist darauf hin, dass der vorgelegte Bericht der Personalbericht für 2009 sei. In 2009 sei der Prozess der Neuorientierung der Verwaltung erst begonnen worden. Der Personalbericht ist bereits Material, mit dem der Neuorientierungsprozess innerhalb der Verwaltung fortgeführt werden kann. Nicht nur die Personagentur hat den Prozess auf den Weg gebracht, in allen Bereichen geht es weiter.
Herr OB Sierau geht davon aus, dass in der jetzigen Zeit mit Neueinstellungen anders als in den letzten Jahren umgegangen werden wird. Er sagt zu, dass der aktuelle Stand der Neueinstellungen eruiert und gegen die Anzahl der Neueinstellungen 2009 gestellt werde. Der Einschnitt durch die Konsolidierungssituation sei groß, so dass es laut Herrn OB Sierau kein „Weiter so!“ geben werde. Es gebe eine finanzielle Benachteiligung in den nächsten Jahren, die im Rahmen einer strukturellen Unterfinanzierung plus Krise entstanden ist. Herr OB Sierau stellt sich ein Sparen von innen nach außen vor, wozu u. a. eine Schnittstellenbereinigung und die Aufgabenkritik gehören. Es muss entschieden werden, welche Aufgaben selbst erledigt und welche nach draußen vergeben werden können. Es muss darüber nachgedacht werden, wie über Personalqualifizierungen neue Bedarfe abgedeckt werden. Dies alles erfolgt unter der Voraussetzung, dass betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen sind. In diesem Gesamtsystem gibt es noch einen erheblichen Handlungsbedarf. Alle sollten sich bewusst sein, dass bei allen Forderungen die Budgetrelevanz betrachtet werden muss. Herr OB Sierau stellt dar, dass die Stadt Dortmund trotz größter Anstrengungen nicht aus der strukturellen Unterfinanzierung herauskommen werde. Er rechne nicht mit Entlastungen bei den Sozialleistungen, sondern eher mit Verschlechterungen. Es werde einen Ausfall von Möglichkeiten zu Lasten der Kommunen geben, z. B. durch das Streichen der Städtebauförderung.


Herr Plätz erläutert, dass der Personalbericht in Verbindung mit dem Frauenförderplan nicht nur den Status Quo abbilden solle, sondern auch einen Ausblick auf die Zukunft geben soll.
Zu den Ausfallzeiten der Immobilienwirtschaft macht er darauf aufmerksam, dass auch der Reinigungsdienst als personalintensiver Körper zur Städt. Immobilienwirtschaft zählt und die Quote des Fachbereiches beeinflusst. Bei den Friedhöfen gibt es auch nicht nur die Verwaltung, sondern auch die Grünunterhaltungsarbeiter und den gewerblich technischen Bereich.

Als Gründe für Telearbeit nennt er die Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit der Kinderbetreuung und auch der Pflege naher Angehöriger. Darüber hinaus denken die Fachbereiche aus wirtschaftlichen Aspekten heraus über Telearbeitsplätze nach, wenn ein Büroarbeitsplatz selten genutzt werde. Bei Behinderten oder gesundheitlich Beeinträchtigten werde u. a. auch ein Telearbeitsplatz zur Aufrechterhaltung der Arbeitskraft angeboten. Die Kosten eines Telearbeitsplatzes entstehen vorrangig durch die Beschaffung der Hardware. Jeder Telearbeitsplatz müsse natürlich eine entsprechende Möbelausstattung haben. Eine genauere Antwort werde schriftlich kommen.

Im Ausschuss besteht Einvernehmen darüber, dass die Fragen schriftlich zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 09.09.2010 beantwortet werden.

Am Ende der Beratung macht Herr RM Schilff darauf aufmerksam, dass es eine Zumutung für die Verwaltung sei, Bitten um Stellungnahmen so spät – hier am Sitzungstag – zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den Personalbericht 2009 und die im Berichtsteil „Frauenförderung“ dargestellten Maßnahmen zur Fortführung des Frauenförderplanes zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Fortführung des Frauenförderplanes für weitere 3 Jahre zu beschließen.

zu TOP 3.6
Einstellung von Auszubildenden in der Stadtverwaltung Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01567-10)
Stellungnahme der Verwaltung

(Drucksache Nr.: 01567-10-E1)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt ein Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom16.06.2010 mit folgendem Wortlaut vor:

„Die Verwaltung wird um einen Sachstandbericht gebeten, der folgende Fragen berücksichtigt:

Wieviele Auszubildende wurden in 2010 eingestellt?
In welchen Berufsgruppen werden sie ausgebildet?
Wie verteilen sich weibliche und männliche Auszubildende auf die Berufsgruppen?
Wie hoch ist der Anteil von Auszubildenden (männlich und weiblich) mit Migrationshintergrund und wie verteilen sich diese auf die Berufsgruppen?“


Folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 22.03.2010 (Drucksache Nr.: 01567-10-E1) liegt dem Ausschuss vor:

„.... in der o.g. Anfrage wurde die Verwaltung um Stellungnahme zu den folgenden Punkten
gebeten:

1.) Wieviele Auszubildende wurden in 2010 eingestellt?
2.) In welchen Berufsgruppen werden sie ausgebildet?
3.) Wie verteilen sich weibliche und männliche Auszubildende auf die Berufsgruppen?
4.) Wie hoch ist der Anteil von Auszubildenden (männlich und weiblich) mit Migrationshintergrund und wie verteilen sich diese auf die Berufsgruppen?

Im Jahr 2010 wurden 100 Nachwuchskräfte in 20 verschiedenen Berufen eingestellt. Die Verteilung der Nachwuchskräfte auf die einzelnen Berufe können der beigefügten Tabelle (Anlage 1) entnommen werden. Aus der Aufstellung in dieser Tabelle ergibt sich auch die
Verteilung der Ausbildungsplätze auf männliche und weibliche Nachwuchskräfte.

Nach Kenntnisstand der Verwaltung verfügen 20 der eingestellten Jugendlichen über einen
Migrationshintergrund. Zur Erhebung dieser Eigenschaft wurden Angaben aus den Bewerbungsunterlagen herangezogen. Bewertungskriterien hierfür sind die Staatsangehörigkeit, der Geburtsort, Angaben über die Eltern und (Mutter)Sprachkenntnisse.
Die Verteilung dieser Jugendlichen auf die einzelnen Berufe und das Geschlecht sind
ebenfalls aus der Tabelle ablesbar.“


Für Herrn Rm Berndsen (SPD-Fraktion) sei die schulische Ausbildung, das handwerkliche Geschick und was aus dem Leben gemacht wurde, wichtig. Die Verwaltung lasse einen Einstellungstest durchführen. Quoten, z. B. beim Migrationshintergrund, helfen nicht weiter. Er befürchte eher Missmut und Stress untereinander. Wenn gewollt ist, dass über Menschen, Ausbildung, Berufe, Familie, nicht mehr nachgedacht werde, müsse man sich davon lösen, dass es sich um „Menschen mit Migrationshintergrund“ handelt. Es gehe um Menschen, um Auszubildende. Wer gut ist, wer ins System passe, solle ausgewählt werden.

Auf die Frage des Herrn Rm Berndsen nach der Definition des Wortes „Migrationshintergrund“ gibt Herr OB Sierau an, dass ein Kind eines mit Migrationshintergrund ist, wenn eines der Elternteile in einem anderen Land geboren wurde.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.7
Personalsituation in den Stadtämtern 01, 11 und 40
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01568-10)
Stellungnahme der Verwaltung

(Drucksache Nr.: 01568-10-E1)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt ein Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom16.06.2010 mit folgendem Wortlaut vor:

„Die Fraktion B90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Dortmund bitten, den oben genannten Tagesordnungspunkt zur nächsten Sitzung vorsehen zu lassen mit der Bitte um Stellungnahme.

StA01

Die geplanten und zum Teil schon realisierten Umstrukturierungsmaßnahmen führen nach unserer Kenntnis zu einer erheblichen Stellenausweitung im Stadtamt 01. Dem zuletzt amtierende Oberbürgermeister Dr. Langemeyer waren vier MitarbeiterInnen (zwei Assistenzkräften, eine Büroleiterin, die gleichzeitig stellvertretende Amtsleiterin war und eine persönliche Referentin, die gleichzeitig die Pressestelle leitete) zugeordnet.

Nach unserem Kenntnisstand ist die Personalagentur -mit z.T. ehemals bei der ARGE beschäftigten und finanzierten MitarbeiterInnen- organisatorisch dem StA 01 zugeordnet worden. Die bisher von der ARGE getragenen Personalaufwendungen sind künftig über den städtischen Haushalt zu finanzieren. Darüber hinaus sind MitarbeiterInnen des Dez.-Büros 2, des StA 11.1 und des Dez.-Büros 6 zum StA 01 versetzt worden. Daraus ergeben sich folgende Fragen:


1. Die Verwaltung wird um eine Gegenüberstellung der Plan- und Ist-Personalstellen einschl. der daraus resultierenden Personalaufwendungen des StA 01 zum Zeitpunkt 01.08.2009 gegenüber der heutigen Situation sowie einer stichpunktartigen Aufgabenbeschreibung gebeten.
2. Insbesondere bitten wir um Auskunft über die Anzahl der Beschäftigten im OB-Büro zum Stichtag 1.8.2009 und der Stellen des Büros des Planungsdezernenten zum Stichtag 1.8.2009.
3. Die Gegenfinanzierung der Personalmehraufwendungen durch Übernahme früherer ARGE-Mitarbeiter in die Personalagentur ist mit Blick auf die Erfordernissen der Haushaltskonsolidierung (= keine Stellenausweitung) darzustellen.
4. Ursprünglich wurden anstehende Stellenbewertungen in den jeweiligen Fachbereichen dezentral vorgenommen. Derzeit werden diese zentral über das StA 11.1 bearbeitet. Es wird um Auskunft gebeten, inwieweit die Personalausstattung im StA 11.1 eine zeitnahe Aufgabenerfüllung noch zulässt.
5. Inwieweit wurden im Zusammenhang mit den Stellenausweitungen zu Gunsten StA 01 Organisationsverfügungen erstellt?
6. In welchem Umfang sind Personalstellen im Dez.-Büro 6 mit Neubesetzung der Dezernatsleitung nach der erfolgten Verlagerung zu StA 01 neu zu schaffen und wie werden die damit einhergehenden Personalaufwendungen finanziert?
7. In welchem Umfang sind zur Finanzierung der Personalmehraufwendungen im StA 01 Personalkostenreduzierungen in betroffenen Stadtämtern (Dez.-Büro 6, StA 10 und 11 u.a.) vorgesehen?

StA 11

8. Im Zusammenhang mit der mehrheitlich ablehnenden Haltung des Rates zur Besetzung der Amtsleitung StA 11 bitten wir um Mitteilung, wie die AL StA 11 künftig neu besetzt werden soll.

StA 40

9. Durch die Abordnung der bisherigen Stelleninhaberin zur ARGE ist die stellvertretende Amtsleitung im StA 40 vakant. Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, wann und über welches Verfahren eine Wiederbesetzung geplant ist.“

Folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 01568-10-E1) liegt zur Sitzung vor:

“Sehr geehrte Damen und Herren,

erlauben sie mir ein paar einleitende Worte.

Mit Ausscheiden von Stadtdirektor Klaus Fehlemann im Februar 2007 wurde das damalige
Dezernat 7 mit dem Dezernat 6 zum neuen Dezernat für Planung, Städtebau und Infrastruktur
(PSI) zusammengelegt. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des ehemaligen Dezernatsbüros
7 erhielten 2007 neue Aufgaben innerhalb der Gesamtverwaltung.

Das Dezernatsbüro 6 wurde trotz einer Verdoppelung des Arbeitsanfalls lediglich um zwei
Stellen auf insgesamt zehn Personen aufgestockt.

Durch die Verlagerung der Stellen der Ausschussgeschäftsführung in die Dezernatsbüros
wurde u.a. auch das Dezernatsbüro 6 um zwei weitere Stellen (hier: Geschäftsführung und
Assistenz) erweitert und umfasste somit insgesamt 12 Stellen.

Für die Einrichtung einer neuen Dezernentenstelle (Dezernat 7 - Vorschlagsrecht durch
Bündnis 90/Die Grünen) wurde 2007 ein neues Dezernatsbüro mit 7 Stellen zusätzlich
eingerichtet.

Umstrukturierungsprozesse sind also etwas ganz normales.

Als Oberbürgermeister und Personal- sowie Organisationsdezernent habe ich das StA 1
entsprechend der neuen Arbeitsanforderungen zu organisieren. Dieser Prozess läuft ab
Oktober 2009 und wird - bedingt durch die Wahlwiederholung - durch mich ab Mai 2010
wieder gesteuert.

Die durch die Umstrukturierung erforderlichen Stellenbesetzungen erfolgen haushaltsneutral
und werden eine effektive Arbeitsstruktur auch zur Steuerung der „Neuorientierung der
Verwaltung“ und des Arbeitsschwerpunktes „Stärkung der Zivilgesellschaft“ gewährleisten.
Vor diesen Hintergrund beantworte ich die Fragen wie folgt:

1. Die Verwaltung wird um eine Gegenüberstellung der Plan- und Ist-Personalstellen
einschl. der daraus resultierenden Personalaufwendungen des StA 01 zum Zeitpunkt
01.08.2009 gegenüber der heutigen Situation sowie einer stichpunktartigen
Aufgabenbeschreibung gebeten.
Das Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeister und des Rates hatte im August 2009
72,50 Planstellen und 61,99 vollzeitverrechnete Beschäftigte. Zum Zeitpunkt Mai 2010 war
der Planstellenbestand 71,91 und der planmäßige Beschäftigtenbestand vollzeitverrechnet
59,99. Eine aktuelle stichpunktartige Aufgabenbeschreibung ist dem Notes-Telefonbuch zu
entnehmen.

Da StA 1 zur Zeit einen OE-Prozess durchläuft, sind Veränderungen zu erwarten.

2. Insbesondere bitten wir um Auskunft über die Anzahl der Beschäftigten im OB-Büro
zum Stichtag 1.8.2009 und der Stellen des Büros des Planungsdezernenten zum Stichtag
1.8.2009.

Das Büro des Oberbürgermeisters hatte neben dem Oberbürgermeister laut Stellenplan im
August 2009 8,00 Planstellen, von denen sieben besetzt waren. Das Dezernatsbüro 6 hatte
neben dem Dezernenten im August 2009 aufgrund der Aufgabenwahrnehmung für
ursprünglich zwei Dezernate und der Übertragung der Geschäftsführung für den AUSWI
12,00 Planstellen bei einer Besetzung von 11,50 vollzeitverrechneten Beschäftigten.
Man sollte hier nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

3. Die Gegenfinanzierung der Personalmehraufwendungen durch Übernahme früherer
ARGE-Mitarbeiter in die Personalagentur ist mit Blick auf die Erfordernisse der
Haushaltskonsolidierung (= keine Stellenausweitung) darzustellen.

Bei Gründung der ARGE wurde zwischen der Verwaltung und dem Personalrat der Stadt
Dortmund eine Dienstvereinbarung abgeschlossen, die den zugewiesenen kommunalen
MitarbeiterInnen in der ARGE Gleichbehandlung gegenüber den anderen Beschäftigten der
Verwaltung zusichert. Das beinhaltet auch das Recht, sich um freie Stellen in der Verwaltung
zu bewerben. Insofern hat es immer Personaltransfers in die ARGE und aus der ARGE heraus
gegeben. Da die Summe der Zugänge stets höher war als die Summe der Abgänge ,ist der
kommunale Personalbestand in der ARGE von 244 vzv-MitarbeiterInnen in 2005 auf 376 vzv
in 2009 gestiegen. Auch die Umsetzungsbilanz in 2010 wird positiv sein, da neun erkennbaren Abgängen (incl. der Wechsel in die Personalagentur) 42 gesicherte Zuweisungen
gegenüberstehen. Die Personaltransfers 2010 sind damit nicht nur haushaltsneutral, sie tragen
sogar zu einer deutlichen Haushaltsverbesserung bei.

4. Ursprünglich wurden anstehende Stellenbewertungen in den jeweiligen
Fachbereichen dezentral vorgenommen. Derzeit werden diese zentral über das StA 11.1
bearbeitet. Es wird um Auskunft gebeten, inwieweit die Personalausstattung im StA 11.1
eine zeitnahe Aufgabenerfüllung noch zulässt.

Schon immer wurden rd. 30 % der Stellenbewertungsgutachten von 11/1 gefertigt.

Daneben wurden alle dezentral erstellten Bewertungen qualitätsgesichert und zentral von StA
11 geprüft. Hierbei entstand bei rd. 60 % der dezentralen Bewertungen Beratungsbedarfe,
Nachfragen und Änderungserfordernisse. Durch die Übernahme der restlichen
Bewertungsaufgaben werden im erheblichen Maße Schnittstellen reduziert.

Die Neuorganisation des Bereiches Stellenbewertung wird in einem partizipativen
Organisationsentwicklungsprozess neu strukturiert. Die Aufgaben wurden bereits im
November 2009 übernommen und die Bearbeitungszeiten haben sich zu dem vorherigen
Verfahren nicht verlängert.

5. Inwieweit wurden im Zusammenhang mit den Stellenausweitungen zu Gunsten StA
01 Organisationsverfügungen erstellt?

Eine Ausweitung des Stellenplanes hat es nicht gegeben und ist auch nicht vorgesehen.
Die Organisationsveränderungen bei StA 1 erfolgen nach der Dienstvereinbarung über die
Beteiligung der Beschäftigten an Gestaltungs- und Veränderungsvorgängen bei der
Stadtverwaltung Dortmund. Die ersten Organisationsverfügungen werden im Juli 2010
vorliegen.

Sobald der Prozess abgeschlossen ist werden alle entsprechenden Organisationsverfügungen
für die dauerhaften aufbau- und ablauforganisatorischen Veränderungen erstellt.

6. In welchem Umfang sind Personalstellen im Dez.-Büro 6 mit Neubesetzung der
Dezernatsleitung nach der erfolgten Verlagerung zu StA 01 neu zu schaffen und wie
werden die damit einhergehenden Personalaufwendungen finanziert?

Die Planstellen der Standardbesetzung eines Dezernatsbüros bleiben bestehen, so dass im
Dezernat 6 keine Stellen neu zu schaffen sind. Auch die Stellen für die Geschäftsführung des
AUSWI und deren Assistenz verbleiben im Dezernatsbüro.

7. In welchem Umfang sind zur Finanzierung der Personalmehraufwendungen im StA
01 Personalkostenreduzierungen in betroffenen Stadtämtern (Dez.-Büro 6, StA 10 und
11 u.a.) vorgesehen?

Personalmehraufwendungen sind dauerhaft nicht vorgesehen, allenfalls sind diese im
Zusammenhang mit der Neuorientierung und der Zuständigkeit als Personal- und
Organisationsdezernent zeitlich begrenzt erfolgt bzw. zu erwarten (etwa im Stab 1/NEO).
Im Zuge der Ausweitung der Bürgerkooperation erfolgen haushaltsneutrale
Stellenverlagerungen.

StA 11
8. Im Zusammenhang mit der mehrheitlich ablehnenden Haltung des Rates zur
Besetzung der Amtsleitung StA 11 bitten wir um Mitteilung, wie die AL StA 11 künftig
neu besetzt werden soll.

Der bisherige stv. Leiter des Personalamtes, Reinold Plätz, wurde am 28.06.2010 zum Leiter
des Personalamtes bestellt.

Die stellvertretende Leitung des Personalamtes wird ausgeschrieben und soll ab Mitte Juli

besetzt werden.

StA 40
9. Durch die Abordnung der bisherigen Stelleninhaberin zur ARGE ist die stellvertretende Amtsleitung im StA 40 vakant. Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, wann und über welches Verfahren eine Wiederbesetzung geplant ist.

Die stellvertretende Amtsleiterin des StA 40 ist aufgrund ihrer überragenden Qualifikation befristet bis Ende des Jahres für Aufgaben der ARGE eingesetzt worden. Zum 01.01.2011 wird sie in ihre Funktion beim StA 40 zurückkehren. Die Stelle bei der ARGE wird in der 2. Jahreshälfte 2010 ausgeschrieben.“


Herr Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, die Stellungnahme der Verwaltung wegen Beratungsbedarfs auf die nächste Tagesordnung des Ausschusses am 09.09.2010 zu setzen.


Diesem Vorschlag stimmt der Ausschuss zu.

zu TOP 3.8
Personalberichterstattung 2009
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01565-10)

Der Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen ist zusammen mit TOP 3.5 „Personalbericht 2009 und Frauenförderung (Drucksache Nr.: 01290-10)“ behandelt worden.

zu TOP 3.9
Abschlussbericht Mitarbeiterbefragung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01657-10)
Stellungnahme der Verwaltung

(Drucksache Nr.: 01657-10-E1)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegen folgende Unterlagen vor:

- Vorschlag zur Tagesordnung mit Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 25.06.2010 (Drucksache Nr.: 01657-10):

„Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
im Wege der Dringlichkeit bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung, in der Ausschusssitzung
am 01.07.2010 den Abschlussbericht zur Befragung der städtischen Mitarbeiter vorzustellen.“

- ein Schreiben des Herrn OB Sierau vom 28.06.2010 (Drucksache Nr.: 01657-10-E1) mit dem Abschlussbericht als Anlage:

“ ....der Abschlussbericht zur Beschäftigtenbefragung lag dem Verwaltungsvorstand in seiner Sitzung am 22.06. vor. Er wurde nach der Sitzung den Beschäftigten in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Für Bereiche, die nur in geringem Umfang über technikunterstützte Arbeitsplätze verfügen, wird der Bericht darüber hinaus in einer gedruckten Fassung erstellt und verteilt. Auf der Basis der vorliegenden Auswertungen werden nunmehr gemeinsam mit den Fachbereichen Maßnahmen zur Veränderung der Situation entwickelt.


Ich schlage vor, den Bericht in der ersten Sitzung nach der Sommerpause zu diskutieren. Bis zu diesem Zeitpunkt liegen auch die ersten mit den Fachbereichen diskutierten und vereinbarten Veränderungsvorschläge vor.“


Herr RM Weintz (CDU-Fraktion) ist damit einverstanden, dass so verfahren werde, wie Herr OB Sierau vorgeschlagen habe.

Der Ausschuss ist einverstanden, den Abschlussbericht zur Mitarbeiterbefragung in der nächsten Sitzung am 09.09.2010 zu beraten.

zu TOP 3.10
Ausschreibung der vakanten Beigeordnetenstellen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01651-10)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)

(Drucksache Nr.: 01651-10-E1)

Herr Weintz begründet für die CDU-Fraktion den Antrag.

Frau Rm Reuter bittet für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Vorlage zusammen mit dem Antrag der CDU-Fraktion wegen Beratungsbedarfs an den Hauptausschuss und Ältestenrat sowie Rat der Stadt durchlaufen zu lassen.

Herr Rm Becker (Fraktion FDP/Bürgerliste) ist eher der Meinung, dass ein Studium für eine fachliche Qualifikation spricht. Er spricht sich für den Verwaltungsvorschlag aus.

Herr Rm Monegel (CDU-Fraktion) gibt an, dass die normalen Voraussetzungen hinsichtlich der Qualifikation bei der auszuschreibenden Position auf jeden Fall zu erfüllen sind. Er halte es aber auch für möglich, das Profil in Abstimmung mit den Fraktionen, der Verwaltung und dem OB so weit zu öffnen, dass unterschiedliche Akzentuierungen gesetzt werden können, z. B. im technisch ingenieurwissenschaftlichen oder im wirtschaftlich ökonomischen Bereich. Ein zu enges Zuschneiden wäre nicht förderlich.

Herr Rm Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) befürwortet, dass keine Ausschlusskriterien festgelegt werden sollten, sondern es sollte geschaut, ob die Qualitäten des Bewerbers/der Bewerberin passen.

Herr OB Sierau betont, dass der Ausdruck „wünschenswert“ in der Ausschreibung kein Ausschlusskriterium sei. Er legt Wert darauf, dass vor dem Hintergrund des Haushaltes die Zahl der Dezernenten und Dezernentinnen beschränkt werden sollte. Die Verwaltung habe darauf verzichtet, einen Vorschlag zur Dezernatsverteilung vorzulegen.
Zur Besetzung der Stellen der Dezernenten/Dezernentinnen müsse eine Personalauswahl durchgeführt werden, denn es seien Managementqualitäten gefordert.

Das Ausschreibungsverfahren ist nach Angaben des Herrn OB Sierau neu, es sei geplant, die Ausschreibungen nur in den regionalen drei Zeitungen zu platzieren. Bei Ausschreibungen für drei Stellen hätten die Annoncen in den Fachzeitschriften ca. 90.000,-- Euro gekostet.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation gibt nachfolgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 01.07.2010 (Ducksache Nr.: 01651-10-E1) zusammen mit der Vorlage „Ausschreibung der vakanten Beigeordnetenstellen“ (Drucksache Nr. 01651-10) ohne Empfehlung an den Hauptausschuss und Ältestenrat sowie Rat der Stadt weiter:

“ .... die CDU-Fraktion im Ausschuss für Personal und Organisation stellt folgenden Antrag und empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Im Ausschreibungstext der Internet-Anzeige für die vakante Stelle des Beigeordneten für die Bereiche „Planung, Städtebau und Infrastruktur“ wird der Satz

„Ein Studienabschluss als Diplom-Ingenieur/in TH/TU der Fachrichtungen Architektur, Städtebau oder Raumplanung und der Abschluss der zweiten Staatsprüfung ist wünschenswert.“

ersatzlos gestrichen.“


4. Organisation
- unbesetzt -



S c h i l f f
B u c h l o h
S k o d z i k
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin