Niederschrift (öffentlich)

über die 9. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit


am 10.11.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 18:00 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Michael Taranczewski (SPD)


Rm Ulrich Langhorst (B`90/Die Grünen)
Rm Inge Albrecht-Winterhoff (SPD)
Rm Thomas Bahr (CDU)
sB Meral Bayezit-Winner (SPD)
Rm Peter Bohnhof (AfD)
Rm Emmanouil Daskalakis (CDU)
sB Gerd Fallsehr (CDU)
Rm Justine Grollmann (CDU)
Rm Fatma Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten)
Rm Kathrin Klausmeier (B’90/Die Grünen)
Rm Susanne Meyer (SPD)
Rm Daniel Naumann (SPD) i.V. für sB Andreas Cierpiol (SPD)
Rm Svenja Noltemeyer (B’90/Die Grünen) i.V. für Rm Sayize Altundal-Köse (B’90)
Rm Nadja Reigl (Die Linke & Piraten)
Rm Otto Rüding (CDU) i.V. für Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Rüdiger Schmidt (SPD)
Rm Regine Stephan (CDU)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Renate Weyer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Franz Kannenberg (Seniorenbeirat)


sE Siegfried Volkert (Behindertenpolitisches Netzwerk)

3. Beratende Mitglieder:

Friedhelm Hendler (VdK)
Frank Neukirchen-Füsers (Jobcenter Dortmund)
Christiane Gebauer (DPWV) i.V. für Gunther Niermann (DPWV)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Petra Schmidt (SoVD)

4. Verwaltung:

Stadträtin Birgit Zoerner


Stadträtin Daniela Schneckenburger
Jörg Dannenberg
Gerd Fritsch
Heidemarie Jeschke
Holger Keßling
Sabine Kübler
Reinhard Pohlmann
Johannes Roeren
Sylvia Schadt
Manfred Stankewitz
Jörg Süshardt
Özay Vural


Veröffentlichte Tagesordnung:


Tagesordnung (öffentlich)

für die 9. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit,
am 10.11.2015, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Kommunal unterzubringende Flüchtlinge
mündlicher Bericht


2.1.1 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Übergang in andere Sozialsysteme
mündlicher Bericht


2.2 Gesundheitskarte für Flüchtlinge
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02476-15-E1)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur letzten Sitzung erhalten.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02465-15-E3)
2.3 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02461-15)

2.4 Sachstandsbericht Zuwanderung Südosteuropa 2015
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00529-15-E5)

2.5 Geplante "transnationale Kooperation" mit der Stadt Plovdiv (Bulgarien)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00924-15-E1)


3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

- nicht besetzt -


4. Angelegenheiten des Sozialamtes

4.1 Gesamtkonzeption für die zukünftige Seniorenarbeit in Begegnungsstätten
mündlicher Bericht


4.2 Altersgerechte Stadt im Lichte des demografischen Wandels
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02582-15)

4.3 Betreuungsgeld
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02029-15-E2)


5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

- nicht besetzt -


6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

6.1 Klimaschutz Dortmund
hier: Windenergie
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Dortmund – aktueller Stand und weitere Vorgehensweise
Empfehlung

(Drucksache Nr.: 01749-15)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 21.10.2015
(Drucksache Nr.: 01749-15)

hierzu -> Ergänzendes Schreiben
(Drucksache Nr.: 01749-15)
Die Pläne liegen bei der Geschäftsführung zur Ansicht aus.
6.2 Mobilfunk in Dortmund: Sachstand und aktuelle Entwicklungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01333-15)
hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 23.09.2015
(Drucksache Nr.: 01333-15)


6.3 Abschiebungen
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2015
(Drucksache Nr.: 01582-15-E1)

hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2015
(Drucksache Nr.: 01582-15-E2)



7. Anträge / Anfragen

7.1 Ehrenamt
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02878-15)

7.2 Palliativversorgung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02879-15)

7.3 Übergang UMF
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02863-15)

7.4 Flüchtlingsunterbringung ehemalige Frenzelschule
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02900-15)

7.5 Eintrittspreisermäßigungen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02901-15)

7.6 Moratorium gegen Jobcenter-Sanktionen
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02902-15)

7.7 Gesundheitsamt und Sozialamt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02906-15)

7.8 Gesundheitsgipfel Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02907-15)


7.9 Zusammenarbeit mit Schwerpunkteinrichtungen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02908-15)

7.10 Geplante "transnationale Kooperation" mit der Stadt Plovdiv (Bulgarien)
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 02870-15)


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden – Herrn Taranczewski (SPD) – eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlussfähig ist.

Danach begrüßt der Vorsitzende Frau Petra Schmidt (SoVD) als Nachfolgerin des Herrn Klaus-Dieter Skubich (SoVD).

Zudem informiert Herr Taranczewksi über den Tod von Altbundeskanzler Helmut Schmidt, widmet ihm ehrende Worte und bittet die Anwesenden, sich von den Plätzen zu erheben und seiner still zu gedenken.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD) bittet, die TOP 2.1 und 2.1.1 später zu behandeln. Frau Stadträtin Schneckenburger könne wegen eines auswärtigen Termins nicht pünktlich da sein.

Die Fraktionen Die Linke & Piraten und Alternative für Deutschland haben ihre Vorschläge zur TO zu TOP 7.9 – Zusammenarbeit mit Schwerpunkteinrichtungen – und zu TOP 7.10 – Geplante „transnationale Kooperation“ mit der Stadt Plovdiv (Bulgarien) –
zurückgezogen.

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.2
Gesundheitskarte für Flüchtlinge
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02465-15-E3)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die Stellungnahme der Verwaltung vor.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B`90/Die Grünen aus der letzten Sitzung vom 29.09.2015 vor.
Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Die Stadt Dortmund tritt der Rahmenvereinbarung zwischen dem Land NRW und den in der Vereinbarung genannten Krankenkassen zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach §264 Absatz 1 SGB V in Verbindung mit §§1,1a Asylbewerberleistungsgesetz in Nordrhein-Westfalen bei.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge einzuleiten. Ziel ist die Einführung zum 1.1. 2016.

Begründung:
In Dortmund leben zurzeit bereits über 4000 kommunal unterzubringende Flüchtlinge. Diese Zahl wird in den nächsten Monaten weiter steigen. Viele von ihnen werden die kommenden Jahre in Dortmund bleiben. Es muss deshalb darum gehen, ihre Wohn- und Lebensverhältnisse kontinuierlich und nachhaltig zu verbessern. Eine wichtige Hilfestellung dabei ist eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge.

Als erstes Flächenland hat Nordrhein-Westfalen den Weg für die Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge frei gemacht. Für die den Kommunen zugewiesenen Flüchtlinge bedeutet das eine erhebliche Verbesserung ihrer Gesundheitsversorgung.

Der Zugang zu einer ärztlichen Behandlung ist für Flüchtlinge zurzeit in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland stark eingeschränkt. Das führt teilweise zu einer Verschleppung von Krankheiten, deren Folgen und Folgekosten im Nachhinein viel gravierender sind. Mit der zwischen Land und Krankenkassen geschlossenen Rahmenvereinbarung und der Gesundheitskarte ist es nun möglich, dass Flüchtlinge von Anfang an im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger direkt zu dem Arzt oder der Ärztin ihrer Wahl gehen, um dort die notwendige Behandlung zu erhalten.

Mit der Gesundheitskarte bleiben die Kommunen zwar Träger für die Gesundheitskosten der Flüchtlinge. Gleichzeitig zeigen aber die langjährigen Erfahrungen aus Bremen und Hamburg, dass sich durch die Einführung der Gesundheitskarte und den Wegfall von oft notwendigen Genehmigungen von Behandlungen durch die Sozialverwaltung finanzielle und personelle Entlastungen ergeben. Gesundheitsökonomen der Universitäten Heidelberg und Bielefeld haben vor kurzem errechnet, dass die Ausgaben der bisherigen medizinischen Versorgung bei Flüchtlingen um bis zu 40 Prozent höher sind als bei Flüchtlingen, die bereits Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen haben.

Die mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmte Rahmenvereinbarung eröffnet ein Angebot an die Gemeinden. Jede einzelne Stadt entscheidet selbst, ob sie teilnehmen will. Mit der Rahmenvereinbarung des Landes, die mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt worden ist, muss die Stadt nicht selber mit den Krankenkassen verhandeln. Ein Beitritt zur Vereinbarung reicht. Wenn die Stadt dies bis Ende Oktober erklärt, dann kann die Gesundheitskarte bereits zum 1. Januar 2016 eingeführt werden.

Herr Schmidt (SPD) hat gehört, dass die BKK Siemens zuständig sei. Er habe sich daher mit der BKK Siemens in Verbindung gesetzt, die in Dortmund ungefähr 5000 Mitglieder habe. Das entspreche ungefähr der Zahl an Flüchtlingen, die auf Dortmund zukommen würde. Die BKK in Dortmund habe 5 Mitarbeiter und einen Dienststellenleiter, die für jeden Flüchtling eine Versichertenkarte mit Foto erstellen, Anschriften melden und im stetigen Kontakt mit dem Einwohnermeldeamt sein müssen, wenn es Änderungen gebe. Herr Schmidt befürchte, dass an diesem Punkt die Bürokratie zusammenbreche, und nicht nur bei der BKK, auch bei allen anderen Krankenkassen. Seine Fraktion lehne den Antrag ab.

Herr Bohnhof (AfD) dankt für den Wortbeitrag seines Vorredners. Das sei ihm so noch nicht bekannt gewesen, dass bekräftigt aber die Entscheidung seiner Partei, den Antrag abzulehnen. Für ihn sei maßgeblich, dass die Kosten einfach nicht überschaubar seien. Die Gesundheitsversorge der Flüchtlinge sei gesichert, insofern müsse man kein finanzielles Risiko eingehen.

Herr Fallsehr (CDU) möchte sich bei der Verwaltung für die ausgewogene und sehr sachliche Stellungnahme bedanken. Ansonsten schließe er sich den Äußerungen des Herrn Schmidt an. Die CDU halte die Einführung einer Gesundheitskarte für Dortmund ebenfalls für nicht zielführend.

Auch seine Fraktion habe Recherchen betrieben, so Herr Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) und sich ebenfalls mit der BKK Siemens in Verbindung gesetzt und nachgefragt, wie die elektronische Einführung der Gesundheitskarte aussehen könne. Er widerspreche Herrn Schmidt an dieser Stelle. Wenn die Krankenkassenkarte eingeführt würde, obliege es der Krankenkasse, Strukturen zu schaffen, dass die Arbeit realisierbar sei. Darüber müsse sich die Politik an dieser Stelle keine Gedanken machen. Darüber hinaus gebe es mittlerweile in NRW mehrere Kommunen, wie Bonn, Mühlheim und Oberhausen, die sich ebenfalls in schlechter Haushaltslage befänden und die zu einer völlig anderen Einschätzung gekommen seien. Sicherlich gebe es in allen Kommunen unterschiedliche Ausgangslagen, aber dort wurden ganz klare Beschlüsse zur Einführung der Gesundheitskarte getroffen. Man gehe dort nicht von exorbitanten Kosten oder einer risikobehafteten Entscheidung aus. Zum Schluss der Stellungnahme habe man auch noch einmal darauf hingewiesen, dass man für die Einführung einer bundeseinheitlichen Regelung sei. Auf den Bund zu warten, sei aber ein schwieriges Unterfangen und helfe bei der Entscheidung, einen diskriminierungsfreien Zugang zum Gesundheitssystem zu schaffen, nicht weiter. Schlussendlich ziehe er aber die gewünschte Beschlussfassung über den Antrag seiner Fraktion am heutigen Tage zurück, sollte es bei der ablehnenden Haltung der SPD und CDU zu diesem Antrag bleiben. Dann würde er gerne die Angelegenheit im Zusammenhang mit dem TOP 7.8 thematisieren.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD) fasst zusammen, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag zum heutigen Tage nicht zur Abstimmung stelle und in diesem Zusammenhang die Gesundheitskonferenz abwarten möchte. Er schlägt daher vor, den Antrag in den Spätsommer zu schieben, um dann zu schauen, zu welchen Ergebnissen die Gesundheitskonferenz gekommen sei, und wie sich die Thematik in ganz Deutschland entwickelt habe.

Frau Reigl (Die Linke & Piraten) wünsche sich ebenfalls einen genauen Blick darauf, wie sich die Einführung der Gesundheitskarte in anderen Kommunen entwickelt, um dann evtl. noch einmal in einem halben Jahr darüber zu beratschlagen. Für sie habe die Gesundheitskarte den Vorteil, dass es zur Gleichbehandlung beitrage; sie könne sich nicht vorstellen, dass Flüchtlinge dadurch öfter als nötig zum Arzt gingen. Für sie habe sich die Stellungnahme der Verwaltung an der einen oder anderen Stelle danach angehört.

Die Stellungnahme sei so ausführlich geraten, um Gedankenanreize zu geben, bei der Abwägung des Für und Wider einer Einführung der Gesundheitskarte, so Frau Zoerner (Stadträtin). Die große Unbekannte seien die Kosten, und diese seien sehr risikobehaftet. Deshalb favorisiere sie, die Entwicklung der Einführung einer Gesundheitskarte in anderen Kommunen abzuwarten, bis man etwas Aussagekräftiges in der Hand habe. Dass andere Städte der Einführung einer Gesundheitskarte zugestimmt hätten und ein Risiko in Kauf nähmen, sei das Eine. Wenn Dortmund das auch wollte, müsse im Rat festgelegt werden, wo das im Haushalt veranlagt werde und was man an anderer Stelle einsparen möchte. Aus diesem Grunde sei man zu der Entscheidung gekommen, dass man eine bundeseinheitliche Lösung herbeiführen möchte, in der auch etwas zur Kostenentwicklung gesagt werde, und bei der die Kosten durch den Bund getragen würden. Das sei derzeit das entscheidende Manko, egal ob mit Behandlungsschein oder Gesundheitskarte: zurzeit müssten die Kommunen die Kosten tragen, und das erschließe sich ihr bei einer nationalen Aufgabe nicht.

Neben den möglichen hohen Kosten der Einführung einer Gesundheitskarte, sei auch an mögliche Klagekosten, wie auf Seite 12 der Stellungnahme genannt, zu denken, so Frau Grollmann (CDU). Ihre Fraktion lehne in jedem Fall den Antrag ab, wenn er denn heute zur Abstimmung gestellt werde.

Für Frau Weyer (SPD) macht es keinen Unterschied, ob der Antrag nun heute oder in einem halben Jahr zur Abstimmung gestellt werde. Es ändere nichts an den Fakten. Der unbekannte Kostenfaktor lasse sich nicht wegradieren. Die derzeitige Krankenversorgung sei ihrer Meinung nach nicht diskriminierend. Sie selbst habe jahrelang ein Behandlungsheft bei sich geführt und sich dadurch nicht schlechter gefühlt. Ihre Fraktion sei der Auffassung darauf zu drängen, dass der Bund eine bundeseinheitliche Regelung trifft und die Kommunen von den Kosten befreit. Daher lehne die SPD den Antrag ab.

Herr Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) lässt den Antrag heute nicht abstimmen. Er bittet jedoch, sich noch einmal die Entwicklung in anderen Kommunen anzuschauen und ggf. in einem halben Jahr oder auch in einem Jahr zu prüfen, ob die Einführung einer Gesundheitskarte für Dortmund nicht doch Sinn mache.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD) hält abschließend fest, den Antrag zur Mitte des nächsten Jahres noch einmal auf die Tagesordnung einer Sozialausschusssitzung zu nehmen, um dann aber „abschließend“ eine Beschlussfassung herbeizuführen. Er möchte nicht in jeder Sitzung immer wieder über die Einführung einer Gesundheitskarte diskutieren lassen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt einstimmig zu, über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Mitte des nächsten Jahres abzustimmen.

zu TOP 2.3
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02461-15)

Herr Süshardt (Sozialamt) und Herr Keßling (Gesundheitsamt) stellen die haushaltsrelevanten Eckdaten ihrer Fachbereiche mit PowerPoint-Präsentationen vor. Die gezeigten Folien werden der Niederschrift als Anlage 1 und Anlage 2 beigefügt.

Nach Beantwortung einzelner Fragen lässt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.

zu TOP 2.4
Sachstandsbericht Zuwanderung Südosteuropa 2015
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00529-15-E5)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Antwort der Verwaltung auf die Nachfrage der Fraktion AfD aus der Sitzung vom 14.04.2015 zur Kenntnis.

zu TOP 2.5
Geplante "transnationale Kooperation" mit der Stadt Plovdiv (Bulgarien)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00924-15-E1)

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Fragen sind zufriedenstellend beantwortet. Damit ist die Angelegenheit erledigt.


3. Trägerübergreifende Angelegenheiten
nicht besetzt


4. Angelegenheiten des Sozialamtes

zu TOP 4.1
Gesamtkonzeption für die zukünftige Seniorenarbeit in Begegnungsstätten
mündlicher Bericht

Herr Süshardt (Sozialamt) berichtet, dass man in einem sehr aufwendigen Prozess alle 21 Begegnungsstätten in den städtischen Gebäuden untersucht habe. Mehr als die Hälfte davon erfordere ein erhebliches Maß an Instandhaltung. Die Zusammentragung aller Untersuchungsergebnisse nehme noch ein wenig Zeit in Anspruch, man arbeite aber mit Hochdruck daran.

Frau Weyer (SPD) möchte eine Prognose, wann diese Vorlage komme.

Frau Grollmann (CDU) bittet, diesen mündlichen Bericht in schriftlicher Form zu erhalten.

Herr Pohlmann (Sozialamt) bittet um Verständnis dafür, dass dem Sozialamt momentan die Hände gebunden seien. Man sei auf die Architekten angewiesen, die alle Baumaßnahmen bis ins kleinste Detail zusammenfassten und bezifferten, um dann möglichst genau sagen zu können, welche Baumaßnahmen Priorität hätten, welche Kosten dafür anzusetzen seien, und welche Baumaßnahmen hinten angestellt werden könnten, mit denen jedoch in den nächsten Jahren zu rechnen sei. Das werde momentan durch die Hochbauverwaltung ermittelt. Wann die Ergebnisse vorlägen, könne er zum jetzigen Zeitpunkt nicht einschätzen.

Es gebe eine bauliche und eine konzeptionelle Planung, die in diesen Bericht einfließe, so Herr Bahr (CDU). Für ihn wäre es naheliegend, erst einmal die konzeptionelle zu bearbeiten, um dann die bauliche darauf abzustimmen. Er frage sich an dieser Stelle, ob es nicht mehr Sinn mache, von vornherein den Sachverhalt zu splitten und erst einmal die konzeptionelle Ausrichtung anzugehen und eine Beschlussfassung herbeizuführen.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD) ist der Meinung, dass die konzeptionelle und bauliche Planung ineinander gehen und nicht trennbar seien. Das eine hänge ganz stark vom anderen ab. Er drängt darauf, wenigstens mit ein oder zwei Investitionen anzufangen. Dass alle Baumaßnahmen nicht auf einmal durchgeführt werden könnten, sei ihm klar. Aber er würde es begrüßen, wenn man wenigstens einen Zwischenbericht im 1. Halbjahr des nächsten Jahres bekäme.

Auf Wunsch aller Fraktionen wird die Verwaltung um Vorlage eines Gesamtkonzeptes im 1. Quartal 2016 gebeten. Die Verwaltung sagt das zu.

zu TOP 4.2
Altersgerechte Stadt im Lichte des demografischen Wandels
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02582-15)

Herr Pohlmann (Sozialamt) führt in die Vorlage ein. Zielsetzung dieser Vorlage solle sein, das Leben älterer Menschen lebenswerter zu machen.

Herr Rüding (CDU) bedankt sich für die Vorlage und bittet um eine Berichterstattung im Halbjahres-Rhythmus über den Stand der Dinge.

Frau Klausmeier (Bündnis 90/Die Grünen) fehlt unter dem Punkt Mobilität der Begleitservice. Diesen würde sie gerne noch in der Vorlage verankert sehen. Die Verwaltung sagt zu, dass dieser Aspekt mit aufgenommen werde.

Herr Bohnhof (AfD) bedankt sich ebenfalls für die Vorlage, die er voll umfänglich unterstütze. Er stimme Herrn Rüding insofern zu, dass die Erstellung des Konzeptes beschleunigt werden sollte.

Frau Weyer (SPD) möchte wissen, wann das Konzept vorgelegt werde. Sie bitte um eine „konkrete“ Zeitschiene. Sie begrüße es, wenn die Verwaltung 2-3 Mal im nächsten Jahr einen kurzen Sachstandsbericht hierzu abgebe.

Herr Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) findet es gut, den Quartiersbezug in den Mittelpunkt zu stellen. Mit den älteren Menschen dieser Stadt anzufangen, sei auch in Hinblick des demografischen Wandels ein Einstieg. Aber mittel- bis langfristig müsse es darum gehen, für alle Bevölkerungsgruppen ein Quartier zu schaffen, das Teilhabe ermögliche und schlussendlich niemanden ausschließe.

Frau Albrecht-Winterhoff (SPD) findet es sehr wichtig, dass die Vorlage alle Altersgruppen anspreche, und daher sollte Ziel der Vorlage sein: „Für ein gutes Leben im Quartier, nicht nur im Alter, sondern für alle Altersgruppen“.

Herr Kannenberg (Seniorenbeirat) begrüßt die Vorlage außerordentlich. Auch er sehe es so, dass dieses Konzept alle Altersgruppen umfassen sollte. Der Seniorenbeirat werde die Empfehlung um den Punkt Altersarmut und Wirtschaft ergänzen. Diese beiden Aspekte seien dem Beirat ebenso wichtig.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für eine ressortübergreifende und quartiersbezogene Demografiestrategie zur Umsetzung konkreter Maßnahmen zu erarbeiten.

zu TOP 4.3
Betreuungsgeld
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02029-15-E2)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Nun werden die Tagesordnungspunkte 2.1 und 2.1.1 aufgerufen.

zu TOP 2.1
Kommunal unterzubringende Flüchtlinge
mündlicher Bericht

Frau Zoerner (Stadträtin) berichtet über den aktuellen Sachstand. Zum Stichtag 9.11.15 leben 4.861 Flüchtlinge in Dortmund. Hinzuzurechnen seien 521 Menschen, die seit dem 1.3. dieses Jahres aufgrund einer Gesetzesänderung den Rechtskreis gewechselt haben. Seit Beginn des Jahres 2015 seien 3.265 Flüchtlinge der Stadt zugewiesen worden. Zurzeit habe Dortmund eine gemäßigte Zuweisung von 100 Flüchtlingen pro Woche. Das liege darin begründet, dass das Land NRW die Einrichtungen der EAE an der Buschmühle mit 900+100 Plätze mit einem Faktor von 1 zu 1,3 anrechne. An der Tatsache, dass weiterhin hinzugewiesen werde, könne man eine deutliche Veränderung zu der Situation von vor einem Jahr erkennen. Zu Beginn des Jahres 2014 habe es eine Novelle des Flüchtlingsaufnahmegesetzes gegeben. Seit dem 1.1.14 wurden EAE und Landesplätze in den zentralen Unterbringungseinrichtungen seinerzeit noch mit 1 zu 1 angerechnet. Die Einrichtung in Hacheney seinerzeit mit 300 Plätzen habe der Stadt im letzten Jahr eine völlige Zuweisungsfreiheit vom 1.1. bis zur Mitte des Junis beschert. Dass trotz Anrechnung von jetzt 1.300 Plätzen, bezogen auf die Einrichtung an der Buschmühle, eine wöchentliche Zuweisung von 100 Menschen erfolge, mache ersichtlich, in welcher Höhe man sich in Wahrheit bei den Zuweisungszahlen bewegen würde, gebe es die Anrechnungen nicht. In den Landeseinrichtungen seien über 65.000 Menschen. Von dort käme dann die Zuweisung an die Kommunen in NRW. In Mai dieses Jahres habe es kontroverse Gespräche mit der Bezirksregierung darüber gegeben, ob 12.000 Plätze, das war die Meinung des Landes, oder 25.000 Plätze, das war die Meinung der kommunalen Spitzenverbände, benötigt würden. Mittlerweile seien es wie gesagt 65.000 Flüchtlinge. An der stark steigenden Zahl an Flüchtlingen, die auf die Kommunen zukommen, müsse man sich auch zukünftig einstellen. Neben der bisherigen Wohnraum- und Flächensuche werde jetzt verstärkt ein weiteres Element hinzugenommen. Es werden Gewerbehallen hergerichtet, weil die bisherigen Maßnahmen bei der steigenden Zahl der Flüchtlinge nun fast ausgeschöpft wären. Man werde mit Blick auf den Winter reine Notfallplätze einrichten und Gewerbehalten auf das Niveau von Sporthallen bringen. Damit würden dann nicht noch weitere Sporthallen belegt werden müssen, und man könnte die bisher belegten Sporthallen wieder frei ziehen. Man möchte es aber auch nutzen, um das bisherige System umzustellen. Administrativ gesehen werden die Flüchtlinge in einem Zustand zugewiesen, den es so eigentlich nicht mehr geben sollte. Es sollten andere Dinge in den Landeseinrichtungen bereits erledigt sein, aber das funktioniere derzeit nicht mehr. Deswegen wolle Dortmund eine zentrale Stelle in der Stadt einrichten - es könnten auch 2-3 Stellen sein, das hänge davon ab, wie viele Menschen kommen. Diese Stelle solle, wenn möglich, folgendes abdecken: Eine gesundheitliche Inaugenscheinnahme, Feststellung des Impfstatus und ggf. das Nachimpfen, Passersatzpapiere zu beantragen und auszugeben sowie die Abwicklung, bezogen auf die Beantragung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, zu zentralisieren. Auch würde man dort schon gern gemeinsam mit dem JobCenter und der Bundesagentur für Arbeit einen ersten Kompetenzcheck durchführen. Wenn die Menschen von dort aus dann in die Übergangseinrichtungen kommen, sei im Grunde genommen, alles so weit erledigt, dass die Übergangseinrichtung diesen ganzen Fragen dann nicht mehr nachgehen müsse. Vor einem Jahr gab es eine zentrale Unterbringseinrichtung, zurzeit gibt es 15, und in absehbarer Zukunft werden es über 30 sein. D.h. in diesem dezentralen System allen Fragen nachzugehen, sei ein unglaublicher Aufwand. Deshalb habe man sich überlegt, alles an zentraler Stelle zu erledigen. Das würde auch von der Verwaltung erledigt und übernommen.

zu TOP 2.1.1
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Übergang in andere Sozialsysteme
mündlicher Bericht

Frau Schneckenburger (Stadträtin) informiert mündlich über den aktuellen Sachstand.
Zunächst müsse sie den Stichtag 31.10.15 nennen, weil es ab 1.11.15 eine neue gesetzliche Regelung gebe, die den Aufenthalt unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (im Weiteren UMF genannt) wesentlich begleitet. Seit dem 1.11. sei ein Bundesgesetz in Kraft, das zwei Zielrichtungen verfolge. Hintergrund sei das grundlegende Ziel, Kommunen, die de facto als Eingangstore für UMF dienen, davon gebe es in NRW 5-7 zu entlasten und gleichzeitig auch die Bundesländer zu entlasten, die quasi ebenfalls Eingangstore seien. Hier handele es sich um Bayern. München habe eine sehr hohe Zahl an UMF, Hamburg wegen des Hafens und auch des Flughafens, Hessen wegen des Flughafens und Bremen als kleiner Stadtstaat. All diese Bundesländer hätten einen überproportional hohen Anteil an UMF zu verzeichnen. In NRW seien es 7 Kommunen, die UMF in Obhut nehmen müssten. Dazu gehöre an der Spitze Dortmund. Zum Stichtag 31.10. habe Dortmund 1.132 UMF in Obhut genommen. Das sei derzeit eine sehr schwierige Situation für das Jugendamt. Es bestehe eine sehr hohe Belastungssituation. Zudem gebe es einen gewissen Qualitätsstandard bei der Unterbringung von Jugendlichen, und hier handele es sich um ein eigenständiges System, neben der Unterbringung von jugendlichen Flüchtlingen die mit der Familie einreisten. Aus diesem Grunde habe der Gesetzgeber, durch eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung dafür Sorge getragen, dass es eine gleichmäßige Beanspruchung der Kommunen gebe und zur Verfügung stehende Ressourcen in den Kommunen auch wirklich noch gehoben werden könnten. So könne sich jeder vorstellen, dass es irgendwann zu Ende gehe mit den Kapazitäten an pädagogischem Fachpersonal in Dortmund und um Dortmund herum. Da spiele es eine große Rolle, ob es möglich sei, Jugendliche dann auch rechtssicher an Ämter in NRW zuzuweisen, die von dieser Zugangssituation bisher kaum betroffen waren. Aktuell würde sie sagen, dass es noch hohen Anpassungs- und Koordinierungsbedarf gebe, was die Umverteilung der UMF anbelangt. Das sei keine leichte Aufgabe, weil sich die Realität nicht immer an Gesetze orientiere. Zurzeit gebe es eine hohe Zugangsdichte an den zentralen Registrierungspunkten in NRW. Das führe dazu, dass Dortmund in der letzten Woche dreimal die Anfrage aus der zentralen Registrierungsstelle in Greven erhalten habe, einen Bus mit 25-50 UMF in Dortmund aufzunehmen, weil das Jugendamt in Greven mit dieser hohen Zahl an UMF völlig überfordert war. Allerdings sei Dortmund mittlerweile mit so einer hohen Zahl ebenfalls überfordert. Mit Ausnahme der ab 1.11. gesetzlichen Verpflichtung einer vorbehaltlichen Inobhutnahme von vier Wochen, in der sich Jugendliche in Dortmund aufhalten können, bis sie dann an andere Kommunen umverteilt werden. Bis zur ersten Jahreshälfte lag das Durchschnittsalter der Jugendlichen zwischen 16 und18 Jahren. Inzwischen werden sie jünger. Von den 1.132 UMF seien 45% zwischen 16 und 18 Jahre alt, 45% zwischen 14 und 16, und ein ganz kleiner Prozentsatz sei jünger. Für den Sozialausschuss sei damit der Personenkreis der 16-18 Jährigen zu betrachten, denn der werde in den nächsten 2 Jahren aus dem SGB VIII-Status raus in das SGB II oder XII hineinwachsen. Das sei ein absehbarer Prozess, den man regeln müsse. Das habe auch für das Jugendamt größere Konsequenzen. Das System der Inobhutnahme und Überstellung müsse umgebaut werden. Aber das habe insbesondere auch Konsequenzen für diejenigen, die sich dann der Jugendlichen annehmen. Eine Kooperationsvereinbarung für die Überstellung gebe es seit langem. Aber die hohe Zahl an Flüchtlingen bedeute natürlich auch eine höhere Zahl an Überstellungen in den Rechtskreis SGB II und SGB XII als das bisher der Fall war. Aus Perspektive des Schuldezernates sei es ganz wichtig, dass es gelinge, diesen Jugendlichen, die ein Interesse daran haben, Abschlüsse oder eine Ausbildung zu machen, ggf. auch ein Studium aufzunehmen, das auch zu ermöglichen. Es dürfe nicht sein, dass diesen Jugendlichen keine Perspektive geboten werde, da ein Großteil dieser Jugendlichen in der Bundesrepublik bleiben werde.

Automatismus, dass Jugendlichen Hilfeleistungen untersagt werden, weil sie 18 Jahre alt würden, widerstrebt Herrn Taranczewski (Vorsitzender, SPD), und er verweist ausdrücklich auf § 41 SGB VIII, der eine Leistungsgewährung bis zum 21. Lebensjahr vorsehe. In Einzelfällen wäre sogar eine Leistungsgewährung bis zum 27. Lebensjahr möglich.

Frau Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten) nimmt Bezug auf TOP 7.3. Sie möchte in Erfahrung bringen, wie das Verfahren bei Geschwisterpaaren sei, wenn einer das 18. Lebensjahr erreicht habe und der andere noch jünger sei.

Jugendliche, die das 18. Lebensjahr erreichten, würden automatisch auf andere Unterbringungseinrichtungen als die der UMF umverteilt, so Frau Stadträtin Schneckenburger. Generell werden Geschwisterpaare immer zusammen untergebracht. In dem Fall, dass einer 18 Jahre alt wird, werde man den Einzelfall prüfen und versuchen eine Lösung zu finden, dass beide zusammen bleiben.

In der Praxis werde dieses Problem im Grevendicks Feld gelöst, so Frau Stadträtin Zoerner. Dort können über und unter 18 Jährige untergebracht werden. Für einen solchen Fall werde immer individuell entschieden und eine Lösung gefunden.

Herr Bahr (CDU) möchte in Erfahrung bringen, nach welchem Schlüssel UMF ab 1.11. verteilt werden, und was das konkret in Zahlen für Dortmund bedeute.

Das Gesetz sehe vor, dass die Jugendlichen dort, wo sie am 31.10.15 in Obhut genommen wurden, auch bleiben, so Frau Stadträtin Schneckenburger. Diese Jugendlichen würden nicht verteilt. Das bedeute, dass die 1.132 UMF zum Stichtag 31.10. in Dortmund blieben. Die Frage, wie hoch die Aufnahmeverpflichtung sei, könne sie derzeit nicht beantworten, das hänge von ganz vielen Faktoren ab, auch wie sich die Situation generell in der Bundesrepublik entwickele und die Verteilung an NRW aussehe.

Frau Rabenschlag (Diakonisches Werk) möchte zwei Impressionen aus der Sicht eines Trägers geben und zwar zum einen sei das jüngste unbegleitete Flüchtlingskind, das betreut wurde, 9 Jahre alt gewesen, und zum anderen bestehe tatsächlich, und damit möchte sie den Aussagen der Frau Schneckenburger zustimmen, ein enormes Interesse daran die Sprache zu erlernen und Wissen zu erfahren. Neben allen Schwierigkeiten, die zu bewältigen seien, sei es auch eine Chance für Dortmund.

Herr Bohnhof (AfD) bemerkt zu den Geschwisterpaaren, dass er es für sehr pragmatisch halte, individuell zu entscheiden. Denn an der Stelle, wo ein UMF 18 wird, sei das Geschwisterkind ja de facto nicht mehr unbegleitet, sondern in Begleitung eines Volljährigen.


5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes
Nicht besetzt


6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 6.1
Klimaschutz Dortmund
hier: Windenergie
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Dortmund – aktueller Stand und weitere Vorgehensweise
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01749-15)
Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 21.10.2015
(Drucksache Nr.: 01749-15)
Empfehlung des Beirates der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2015
(Drucksache Nr.: 01749-15)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 21.10.2015 vor:

3.1
Klimaschutz Dortmund
hier: Windenergie
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Dortmund – aktueller Stand und weitere Vorgehensweise
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01749-15)

Beschluss:
Auf Antrag des Vertreters FBI beschließt die Bezirksvertretung Eving – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen – dem Rat der Stadt Dortmund die folgende Beschlussvorlage mit Herausnahme der Flächen Holthausen und der Brechtener Niederung - aus Gründen des Artenschutzes, des Landschaftsbildes und der Interessen der Bevölkerung - zu empfehlen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den aktuellen Sachstand und die Ergebnisse der Bürgerinformationsveranstaltung am 01.07.2014 zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse des überarbeiteten „gesamtstädtischen Plankonzeptes zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund“ sowie des ergänzenden artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (ASP Stufe 1) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Flächen, die im gesamtstädtischen Plankonzept zur Darstellung als Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan empfohlen werden, weiterzuverfolgen und einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans vorzubereiten.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgende Empfehlung des Beirates der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2015 vor:
Der Beirat beschließt mit einer Gegenstimme und unter Enthaltung von Frau Hötzel wie folgt:

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und kommt bezüglich der Flächen für die Errichtung zusätzlicher Windkraftanlagen zu folgender ökologischen Einschätzung.

Der Beirat lehnt die Standorte „Halde Groppenbruch“, „Brechtener Niederung“, „Umfeld Güterverteilzentrum Ellinghausen“ (insbes. östlich des Dortmund-Ems-Kanals) und „Bodelschwingher/Westerfilder Wald“ aus ökologischen Gründen als Standorte für Windkraftanlagen ab.

Die potentiellen Standorte „Salingen“, „A45/Großholthausen“ und „Großholthauser Mark“ sind im weiteren Verfahren auf ihre Auswirkungen im Hinblick auf den Artenschutz detailliert zu untersuchen. Der Beirat behält sich eine abschließende Bewertung vor.

Bei seiner Beurteilung (s. Anlage) hat der Beirat nicht nur artenschutzrechtliche Aspekte, sondern auch den bioökologischen Gesamtwert, das Landschaftsbild und den Erholungswert des betroffenen Raumes berücksichtigt.

Hintergrund

Das Thema Windenergie begleitet den Beirat seit Mitte der 1990er Jahre. Im Jahr 1995 hatte die Dortmunder Energie und Wasser (DEW) eine „Flächenanalyse zur Standortausweisung von Windkraftanlagen auf dem Stadtgebiet von Dortmund" der Forschungsgruppe Windenergie der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vorgelegt, die im Beirat am 21.2.1996 ausführlich diskutiert wurde. Damals wurde folgender Beschluss gefasst:

„Der Beirat begrüßt die Förderung erneuerbarer Energien (hier: Windenergie), insbesondere im Hinblick auf den Klimaschutz. Bei der Auswahl der Standorte sind allerdings aus seiner Sicht folgende Kriterien zu berücksichtigen:

1. Die Anlagen sind möglichst mit bestehenden Trassen (Hochspannungsleitungen, Straßen) zu bündeln.
2. Industrie- und Zechenbrachen eignen sich im Regelfall eher als Standorte in der freien Landschaft (z. B. Landschaftsschutzgebiete).
3. Es ist ein Abstand zu Naturschutzgebieten beziehungsweise ökologisch wertvollen Bereichen von mindestens 400 bis 500 Metern einzuhalten.
4. Die Bündelung mehrerer Anlagen an einem Standort ist der Verteilung einzelner Anlagen über mehrere Standorte vorzuziehen.
5. Bekannte Routen von Zugvögeln (z. B. in der Nähe von Bergsenkungsgebieten) sind freizuhalten.
6. Die Zuleitungen zu den Anlagen sind nicht durch ökologisch wertvolle Bereiche zu führen (z. B. Bäche); deshalb sind die Anlagen an bestehenden Feldwegen anzulehnen.
Auf der Grundlage dieser Analyse wurde das erste Windrad („Airwin“) am 1.8.1997 in Eichlinghofen in Betrieb genommen. Mit der 95. Änderung des Flächennutzungsplans wurden 1998 weitere Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen im FNP dargestellt und errichtet, nämlich 3 Anlagen in Salingen (2002) und 3 Anlagen in Ellinghausen (2005). Letzteren Standort hatte der Beirat wegen der Nähe zum Naturschutzgebiet Im Siesack vehement abgelehnt.

Gleichwohl hat sich der Beirat bei seinen diversen Beschlüssen immer sehr differenziert im Sinne des Klimaschutzes geäußert. Unter Beachtung der o.g. sechs Kriterien hat er sogar weitere Standorte ins Spiel gebracht, u.a. auf der Deponie Grevel und auf dem ehemaligem Zechestandort Kaiser-Friedrich-Karl in Menglinghausen.

Anlage: Ökologische Bewertung der potenziellen Windkraftstandorte durch den Landschaftsbeirat

lfd Nr.
Bezeichnung
Bewertung
1
Halde Groppenbruch
Verzicht. LANUV-Biotopverbundsytem Stufe 2. Bereich zum Schutz der Landschaft und Erholung. Regionaler Grünzug. Landschaftsschutzgebiet. Liegt im vom Beirat vorgeschlagenen Erweiterungsbereich des NSG Groppenbruch. Brutvogelvorkommen von Neutöter, Feldlerche, Kiebitz.
2
Umfeld Güterverteilzentrum Ellinghausen
Verzicht. Bereich zum Schutz der Landschaft und Erholung. Regionaler Grünzug. Landschaftsschutzgebiet. Konfliktpotenzial der Flächen östlich Dortmund-Ems-Kanal mit Fledermäusen (Braunes Langohr, Breitflügel-, Fransenfledermaus, Großer und Kleiner Abendsegler, Rauhaut-, Teich-, Wasser-, Wimper-, Zweifarb-, Zwergfledermaus.

Nähe zu drei Naturschutzgebieten im Umkreis von einem Kilometer („Im Siesack, „Grävingholz“ und „Herrentheyer Wald“). Unmittelbar südlich angrenzend Biotopkatasterfläche BK-4410-0062 „Holthauser Bachtal". Brutvogelvorkommen von Wespenbussard

3
Brechtener Niederung

Verzicht. Bereich zum Schutz der Landschaft und Erholung, Regionaler Grünzug, Landschaftsschutzgebiet. Unmittelbar südlich angrenzend Biotopkatasterfläche BK-4410-035 „Kulturlandschaft Brechten". Rohrweihe Brutvogel im nahen NSG „Auf dem Brink“. Brutverdacht für Baumfalke.
5
Bodelschwingher / Westerfilder Wald
Verzicht. LANUV-Biotopverbundsystem Stufe 1. Bereich zum Schutz der Landschaft und und Erholung. Regionaler Grünzug. Geplantes Naturschutzgebiet (Vorentwurf Landschaftsplan). Angrenzend BK-4410-0080 "Westerfilder Wald". Hohes Quartierpotenzial von Fledermäusen (Rauhautfledermaus, Gr. Abendsegler)
8
Salinger Feld
Detaillierte artenschutzrechtliche Prüfung (Wanderfalke?) erforderlich. Landschaftsschutzgebiet.
9
A 45/Großholthausen
Detaillierte artenschutzrechtliche Prüfung (Baumfalke?) erforderlich. Landschaftsschutzgebiet. südlich angrenzend BK-4510-0082 "Kruckeler Bachtal bei Großholthausen"
10
Großholthauser Mark
Detaillierte artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich. Bereich zum Schutz der Landschaft und Erholung. Regionaler Grünzug. Landschaftsschutzgebiet. Fläche 10.1: westl. angrenzend Biotopkatasterfläche BK-4510-0089 "Waldfläche Großholthauser Mark westl. Löttringhausen". Fläche 10.2: unmittelbar westl. und südöstl. angrenzend BK-4510-0127 "Waldflächen an der Großholthauser Mark". Umweltplan: Lage im „strukturreichen Landschaftsraum mit guter Eignung für die Erholung“ mit hoher Bedeutung sowohl für die Wochenenderholung als auch für die Feierabenderholung der naheliegenden Siedlungen.


Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.

zu TOP 6.2
Mobilfunk in Dortmund: Sachstand und aktuelle Entwicklungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01333-15)
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 23.09.2015
(Drucksache Nr.: 01333-15)
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01333-15-E2)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der Sitzung vom 23.09.2015 vor:
AUSW, 23.09.2015:
Frau Rm Hawighorst-Rüßler führt an, dass man hier den ursprünglich vom Rat beschlossenen sogenannten „Dortmunder Weg“ zur Kenntnis zu nehmen habe. Hierzu sei allerdings in der heutigen Vorlage nicht mehr all zuviel wiederzufinden. Dazu ließe sich konstatieren, dass man sich hier auf die Kleinkindbereiche (Kindergärten und Grundschulen) beschränke. Um diese Vorlage auch unter dem sozialen Aspekt diskutieren zu können, bittet sie darum, diese Vorlage dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) zur Kenntnis vorzulegen.

Frau Rm Lührs teilt mit, dass ihre Fraktion die Vorlage nicht so verstanden habe, als der „Dortmunder Weg“ bereits „vom Tisch“ sei. Sie möchte hierzu wissen ob geplant sei, entsprechende Messungen vorzunehmen und wie man dann weiter vorgehen könne.

Herr Rm Kowalewski weist darauf hin, dass Kindereinrichtungen im Stadtbezirk Hörde im Vergleich zu anderen Stadtbezirken besonders stark betroffen seien und bittet daher die Verwaltung darum, diesen Aspekt besonders im Auge zu behalten.

Herr Dr. Mackenbach führt an, dass zunächst einmal darauf hinzuweisen sei, dass die elektrischen Feldstärken in einer Bundesimmissionsschutzverordnung geregelt seien. Diese Verordnung lasse Werte (je nach Sendefrequenz) von 38-61 Volt/m. Man sei hier in Dortmund bisher bei dem Bereich von 2Volt/m gewesen d.h., dass die Werte gegenüber dem, was zulässig sei, nur zu einem Zehntel ausgeschöpft wurden. Man unternehme hier bisher und auch weiterhin viel mehr als der Gesetzgeber letztendlich den Mobilfunkbetreibern zugestehe. Weiter kündigt er an, dass geplant sei, Messungen mit den Mobilfunkbetreibern durchzuführen. Über die Ergebnisse werde die verwaltung selbstverständlich in diesem Ausschuss berichten.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Vorlage ist dem ASAG zur Kenntnis zu überweisen.
Hierzu liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B`90 Die Grünen vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss unter dem o.g. TOP um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die als „Dortmunder Weg“ bekannte freiwillige Vereinbarung mit den Mobilfunkbetreibern weiter zu verfolgen.

2. Über die Erweiterung bestehender und die Errichtung neuer Mobilfunkanlagen werden die betroffenen Anwohner*innen frühzeitig aktiv informiert.

3. Bei der Neuerrichtung von Mobilfunksendeanlagen im Umfeld von Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Altenheimen wird weiterhin ein Abstand von 100 Metern eingehalten. Ansonsten gilt der Vorsorgewert von 2 V/m.

4. Die Verwaltung wird aufgefordert, aufzuzeigen, welche weiteren Maßnahmen denkbar und umsetzbar sind, um die vorhandene und zukünftige Strahlenbelastung zu begrenzen.
Begründung:
Im Jahr 2003 wurde zwischen der Stadt Dortmund und den Mobilfunknetzbetreibern eine als „Dortmunder Weg“ bezeichnete Vereinbarung getroffen, die die Neuerrichtung von Mobilfunksendeanlagen im Umfeld von Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Altenheimen und die dortige Einhaltung eines Vorsorgewertes von 2 V/m zum Gegenstand hat. Nach wie vor hält das ECOLOG-Institut an den bisherigen Vorsorgewerten von 2 V/m fest. Der BUND sowie der Bundesverband Elektrosmog halten sogar einen Vorsorgewert von 0,02 V/m für notwendig.
Die in der 26. BImSchV genannten Grenzwerte für die elektrischen Felder liegen, je nach Sendefrequenz, zwischen 38 und 61 V/m. Diese Grenzwerte enthalten keine Vorsorgekomponente. Laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.08.2012 sind die Auswirkungen von Mobilfunk jedoch dem „vorsorgerelevanten Risikoniveau“ zuzuordnen. Belastbare Langzeitstudien zu den gesundheitlichen Folgen von Mobilfunkstrahlung liegen bisher noch nicht vor. Die Anwendung eines Vorsorgewerts ist somit weiterhin angebracht.
Aktuell werden die Netze um eine weitere Übertragungstechnik erweitert. Die Erweiterung findet in aller Regel an bestehenden Standorten statt. Im Ergebnis kommt es damit zu einer Erhöhung der elektromagnetischen Felder. Punktuell ist damit zu rechnen, dass der bisherige Vorsorgewert von 2 V/m um bis zu 100 % überschritten wird.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Vorlage und die Überweisung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis und stimmt gegen die Stimme der CDU-Fraktion dem Antrag der Fraktion B`90/Die Grünen zu.


zu TOP 6.3
Abschiebungen
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2015
(Drucksache Nr.: 01582-15-E1)
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2015
(Drucksache Nr.: 01582-15-E2)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2015 vor:
zu TOP 3.6
Abschiebungen
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 01582-15-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten vor:

1. Wie viele Abschiebungen aus Dortmund hat es jeweils in den Jahren 2010 bis 2014 und bisher im Jahr 2015 gegeben?

2. Welcher Staatsangehörigkeit waren die Abgeschobenen?

3. Wie viele Alleinstehende, Ehepaare und Familien mit Kindern waren in den
jeweiligen Jahren von der Abschiebung betroffen?

4. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren jeweils zuvor ein Gutachten zur
Reisefähigkeit angefertigt?

5. In wie vielen Fällen wurde in den einzelnen Jahren Abschiebehaft angeordnet?

6. Wie viele andere „aufenthaltsbeendende Maßnahmen“ hat es in den Jahren
2010 bis 2014 und bisher im Jahr 2015 gegeben? Bitte nach Maßnahmeart
gliedern.

7. Wie viele der jeweils in den Jahren 2010 bis 2014 und bisher im Jahr 2015
durchgeführten Abschiebungen haben ohne vorherige Ankündigung des Termins
stattgefunden?

8. Wie viele Alleinstehende, Ehepaare und Familien mit Kindern waren in den
Jahren jeweils von Abschiebungen ohne vorher angekündigten Termin betroffen?

Es wird darum gebeten die Antworten auch dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Kenntnis zu geben.“

Frau Stadträtin Jägers teilt mit, dass sie den Antragsteller darum gebeten hat, die Bitte um Stellungnahme zurückzuziehen, damit mit der Beantwortung nicht falsche Politik gemacht wird.

Die Beantwortung wird zur nächsten Sitzung erfolgen.
Hierzu liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit die nachfolgende weitere Überweisung mit der Stellungnahme der Verwaltung aus dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2015 vor:
zu TOP 3.10
Abschiebungen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01582-15-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 14.09.2015 vor:

Allgemeines und Rechtsgrundlagen

Bei der Abschiebung handelt es sich um eine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung (unmittelbarer Zwang), die von der Ausländerbehörde oder dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angeordnet wird.

Gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 AufenthG ist die Ausländerin bzw. der Ausländer abzuschieben, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist, eine Ausreisefrist nicht gewährt wurde oder diese abgelaufen ist und die freiwillige Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gesichert ist oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Überwachung der Ausreise erforderlich erscheint.

Grundvoraussetzung für eine Abschiebung ist, dass die Ausländerin bzw. der Ausländer ausreisepflichtig ist und dass er/sie seiner/ihrer gesetzlichen Ausreisepflicht nach § 50 Abs. 1 AufenthG nicht freiwillig nachkommen wird.



Die Ausreisepflicht entsteht u. a.

a) kraft Gesetzes
· durch unerlaubte Einreise ohne erforderlichen Aufenthaltstitel (§ 14 Absatz 1 AufenthG),
· durch Erlöschen der Aufenthaltsgestattung (§ 67 Absatz 1 Nummer 2 AsylVfG),
· durch Wegfall der Befreiung vom Erfordernis des Aufenthaltstitels nach erlaubter Einreise z. B.nach Ablauf der Höchstdauer eines Kurzaufenthaltes,

b) durch Verwaltungsakt (schriftlicher Bescheid)
· Versagung eines Aufenthaltstitels,
· nachträgliche zeitliche Beschränkung des rechtmäßigen Aufenthaltes,
· Widerrufs oder der Rücknahme eines Aufenthaltstitels,
· Ausweisung oder Abschiebungsanordnung,
· Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Ablehnung des Asylantrages bzw. der Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft und das Vorhandensein von zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten

Ist die Ausreiseverpflichtung eingetreten und hat der Ausländer die gesetzte Ausreisefrist ungenutzt verstreichen lassen, darf der Abschiebung darüber hinaus
· kein Abschiebungshindernis, z. B. Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, Gefahr für Leib und Leben (§ 60 AufenthG) bzw.
· kein sonstiges Vollstreckungshindernis (§ 60a AufenthG) tatsächlicher Art (z.B.Reisunfähigkeit, Passlosigkeit) oder rechtlicher Art (z.B. Familieneinheit, Art. 6 GG)entgegenstehen.

Verfahren
In der Praxis stehen allerdings zahlreiche Rückführungshemmnisse einer Abschiebung entgegen und führen infolgedessen zu Verzögerungen.

Ausreisepflichtige Personen machen oftmals nach ablehnenden Entscheidungen der Behörden bzw. der Verwaltungsgerichte gesundheitliche Abschiebungshindernisse (z. B. psychische oder physische Erkrankungen) geltend, deren Beurteilung und Prüfung dann wieder den Behörden und Institutionen vor Ort obliegen (Ausländerbehörden, Gesundheitsamt). Insbesondere bei großen Familienverbänden hindert die Feststellung von Reise(un)fähigkeit mit Blick auf die Beachtung des Art. 6 GG die schnelle Ausreise/Rückführung aller Familienmitglieder.

Weitere Rückführungshemmnisse sind
· das Stellen von Asylanträgen von weiteren Familienmitgliedern (z. B. im Inland geborene Kinder) oder das Stellen eines Asylfolgeantrages,
· das (erneute) Führen von Rechtsmitteln,
· die Einweisung in stationäre Behandlung wegen (psychischer) Erkrankung kurz vor dem Rückführungstermin,
· die Abwesenheit der Betroffenen (oder einzelner) am Rückführungstag,
· Demonstrationen vor der Gemeinschaftsunterkunft,
· Kirchenasyl,
die Auslastung der Sammelcharter (Flugkapazitäten). Regelmäßig stehen auch
· die fehlenden Ausweis-/Passdokumente,
· die ungeklärte Identität und Herkunft
der schnellen Abschiebung entgegen.

Bezüglich der praktischen Durchführung von Abschiebungen besteht weiterhin das Bestreben, dass Kernfamilien mit Blick auf den Schutz von Ehe und Familie gemeinsam zurückgeführt werden. Auch werden Abschiebungen und Rücküberstellungen regelmäßig taggenau (Vorlauf ca. 1 Woche) angekündigt, sofern nicht medizinisch anders indiziert. Sollten weitere Abschie­beversuche notwendig werden (z. B. bei Untertauchen, widerstrebendes Verhalten, vorsätz­lich falsche Angaben zum Gesundheitszustand, Abwesenheit einzelner Familienmitglieder), wird dieses Verhalten dem/der Ausreisepflichtigen zugerechnet. Weitere Abschiebetermine werden nicht mitgeteilt.

Seit dem 15.05.2015 hat auch die UfA Büren ihren Betrieb aufgenommen, so dass dort als letztes Mittel zur Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung ein Ausländer zur Sicherung der Abschiebung untergebracht werden kann. Die dortige Unterbringung setzt allerdings das Vorliegen gesetzlicher Haftgründe und eine richterliche Anordnung des zuständigen Amtsgerichts voraus.

Zu den Fragestellungen

Zu Frage 1.

Abschiebungen gesamt nach Jahren
2010
2011
2012
2013
2014
31.08.2015
100
98
89
40
28
38

Die rückläufigen Fallzahlen, insbesondere ab dem Jahr 2013, erklären sich u. a. aus

· den gestiegenen Anforderungen für die Anordnung von Sicherungshaft, insbesondere zum Nachweis deren Verhältnismäßigkeit als letztes Mittel ("freiwillige Ausreise vor Abschiebung und Haft"), den erforderlichen Beschreibungen zur Dauer des Passb­e­schaffungsverfahrens und dem Erlass einer schriftlichen Rückkehrentscheidung vor Haftantragstellung u. v. m.,
· der gestiegenen Anzahl von geltend gemachten Rückführungshemmnissen, wie oben beschrieben,
· der gestiegenen Anzahl von Verfahren zur Prüfung von Reisefähigkeit, Traumatisierung etc.,


· der zunehmenden Weigerungshaltung verschiedener Staaten trotz bestandskräftiger Rück­kehrentscheidung und geklärter Identität (z. B. Libanon, Türkei, Nigeria, Guinea, Tunesien, Marokko, Algerien) keine Passersatzdokumente auszustellen,
· dem Eintritt der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit im Rahmen der EU-Osterweiterung (ab Mai 2011 u. a. für Polen, Tschechien und ab Jan. 2014 für Bulgarien und Rumänien und demzufolge keine Rückführungsmaßnahmen bei illegaler Beschäftigung/Pros­tituti­ons­ausübung.
Zu Frage 2.

Eine detaillierte Statistik liegt hierzu nicht vor.

Mehrheitlich wurden Abschiebungen u. a. nach Rumänien, Bulgarien, Litauen sowie in die Türkei, den Libanon und nach Albanien, Serbien, Mazedonien und den Kosovo durchgeführt.

Zu Frage 3.

Statistische Daten im Sinne dieser Fragestellung werden nicht erfasst und liegen nicht vor.

Zu Frage 4.

Statistische Daten im Sinne dieser Fragestellung werden nicht erfasst und liegen nicht vor.

Zu Frage 5.

Anordnung von Abschiebungshaft nach Jahren
2010
2011
2012
2013
2014
2015
42
38
31
19
8
9

Zu Frage 6.

Statistische Daten im Sinne dieser Fragestellung werden nicht erfasst und liegen nicht vor.

Zu Fragen 7. und 8.

Abschiebungen und Rücküberstellungen werden regelmäßig taggenau (Vorlauf ca. 1 Woche) angekündigt, sofern nicht medizinisch anders indiziert. Sollten weitere Abschiebeversuche notwendig werden (z. B. bei Untertauchen, renitentes Verhalten, vorsätzlich falsche Angaben zum Gesundheitszustand, Abwesenheit einzelner Familienmitglieder), wird dieses Verhalten dem/der Ausreisepflichtigen zugerechnet. Weitere Abschiebetermine werden nicht mitgeteilt.

Statistische Daten im Sinne dieser Fragestellung werden nicht erfasst und liegen nicht vor.

Rm Reigl bedankt sich für die ausführliche Beantwortung.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
__________________________________________
1 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
(Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
2 Asylverfahrensgesetz
3 Art. 6 Grundgesetz ,Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung
4 z.B. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Untersagung der Abschiebung gem. § 123 VwGO
gegen die Stadt Dortmund
5 von Mai bis Ende August 2015 eine Familie (5 Personen) und eine Einzelperson aus Dortmund,
nachrichtlich: eine Familie aus dem Kreis Steinfurt
6 Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (ehemalige JVA Büren)
7 vgl. § 62 Abs. 3 AufenthG i. d. F. vom Fassung vom 27.07.2015 - gültig ab 01.08.2015
8 Schließung JVA Büren am 26.07.2014, Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 25.07.2014, V ZB 137/14
9 seit Eröffnung Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (ehemalige JVA Büren) zum 15.05.2015


Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die überwiesene Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die LINKE & PIRATEN sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


7. Anträge / Anfragen

zu TOP 7.1
Ehrenamt
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02878-15)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02878-15-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
Eine Stadt wie Dortmund ist an vielen Stellen auf das Engagement seiner ehrenamtlich tätigen Einwohner angewiesen. Eine Fülle der gesellschaftlichen Aufgaben wäre ohne diese ehrenamtlich wirkenden Menschen nicht mehr zu bewältigen. Darum ist das Ehrenamt im sportlichen, kirchlichen und karitativen Bereich eine nicht mehr wegzudenkende Leistung, auf die unsere Stadt angewiesen ist.
Daher bittet die CDU-Fraktion um eine schriftliche Stellungnahme, welche Möglichkeiten, beispielsweise über Förderprogramme bestehen, das Ehrenamt in Dortmund zu stärken.
Hierzu bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung folgende Frage zu beantworten:

Welche Förderprogramme gibt es auf der Ebene des Landes, des Bundes und der EU, das Ehrenamt zu unterstützen bzw. zu stärken?

Die Bitte um Stellungnahme wird in einer der nächsten Sitzungen schriftlich beantwortet.

zu TOP 7.2
Palliativversorgung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02879-15)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02879-15-E1)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit erbittet von der Verwaltung einen schriftlichen Sachstandsbericht zum Thema „Palliativversorgung in Dortmund“. Die Verwaltung wird gebeten, aufzulisten, welche Einrichtungen und Dienste der Palliativversorgung in Dortmund zur Verfügung stehen. Bitte auch mit der Anzahl der vorhandenen stationären Plätze.

Die Bitte um Stellungnahme wird in einer der nächsten Sitzungen schriftlich beantwortet.

zu TOP 7.3
Übergang UMF
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02863-15)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02863-15-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
Wir bitten um die Darstellung des Konzeptes, wie, wo und durch wenn unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge nach Erreichen der Volljährigkeit, insbesondere während der Übergangszeit, weiter betreut werden.

Ergänzend bitten wir um die Darstellung, wie bei UMF-Geschwisterpaaren verfahren wird, bei denen einer von beiden die Volljährigkeit erreicht.


Die Fragen wurden unter dem TOP 2.1.1 durch Frau Schneckenburger (Stadträtin) mündlich beantwortet. Die Angelegenheit ist damit erledigt.

zu TOP 7.4
Flüchtlingsunterbringung ehemalige Frenzelschule
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02900-15)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02900-15-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen zur Sitzung am 10.11.2015.

1. Nach aktuellem Sachstand fehlen in der Flüchtlingsunterkunft "Frenzel-Schule" in den Schlaf-, bzw. Aufenthaltsräumen Trennwände, die ein Mindestmaß an Privatsphäre für die dort lebend Menschen sichern.
Für wann, und in welcher Ausführung sind diese geplant?
2. Zusätzlich sind aktuell die Duschmöglichkeiten lediglich in der Außenanlage vorhanden. Für wann und in welcher Ausführung sind Duschmöglichkeiten im Gebäude vorgesehen?
Die Beantwortung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen schriftlich.

zu TOP 7.5
Eintrittspreisermäßigungen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02901-15)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02901-15-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
Wir bitten um eine Darstellung, wie den in den städtischen Einrichtungen mit auswärtigen Besuchern verfahren wird, die sich z.B. im ALG-II-Bezug befinden. Bekommen diese eine Eintrittspreisermäßigung und, falls ja, mit Hilfe welcher Nachweise?

Begründung:

Nicht in Dortmund lebende Auszubildende, SchülerInnen, StudentInnen, etc. können bei dem Besuch städtischer Einrichtungen eine Ermäßigung erhalten. Aus den Internetseiten der jeweiligen Einrichtungen wird nicht deutlich, ob auch auswärtige ALG-II-Bezieher, o.ä. eine Ermäßigung bekommen können.

Zur Information beispielhaft die Ermäßigungen des Westfalenparks und des Zoos:

Westfalenpark

Freien Eintritt haben Kinder unter sechs Jahren und Jahreskarteninhaber/innen. Behindertenbegleiter/innen haben ebenfalls freien Eintritt, wenn die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung auf dem Behindertenausweis vermerkt ist, ebenso Inhaber/innen des Dortmund-Passes (nur an personenbesetzten Eingängen).

Zoo

Einzelkarten

· Erwachsene 8,00 Euro

· Ermäßigter Tarif* 4,50 Euro

· Sozialtarif** 2,00 Euro


Jahreskarten

· Normaltarif 48,00 Euro

· Ermäßigter Tarif* 26,00 Euro

· Sozialtarif** 12,00 Euro

· Kleingruppe 1*** 80,00 Euro

· Kleingruppe 2**** 128,00 Euro


* (Kinder ab 4 Jahren, Schülerinnen und Schüler, Studierende bis 27 Jahren mit Ausweis)

** (Inhaber Dortmund-Pass)


Die Beantwortung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen schriftlich.

zu TOP 7.6
Moratorium gegen Jobcenter-Sanktionen
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02902-15)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit möge beschließen:

1. Das Jobcenter der Stadt Dortmund wird aufgefordert, bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes und in Anbetracht der derzeitigen, nicht gegebenen Verfassungsmäßigkeit alle aktuellen Sanktionen auszusetzen

2. Das Jobcenter der Stadt Dortmund wird aufgefordert, bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes keine neuen Sanktionen zu verhängen.

3. Alle vorhandenen Ermessensspielräume sollen zur Umsetzung von 1. und 2. genutzt und gleichzeitig die neuen Kapazitäten zur Verstärkung von Vermittlungen benutzt werden.

Begründung

Das Sozialgericht Gotha (15. Kammer) hat in einem aktuellen Urteil (Az: S 15 AS 5157/14) der Klage eines Hartz IV-Beziehers stattgegeben und die Sanktionen im Hartz IV System für verfassungswidrig erklärt. Die Klage wird nun an das Bundesverfassungsgericht geleitet.
Die Richter bezweifeln, dass die Sanktionen mit der im Artikel 1 festgeschriebenen Unantastbarkeit der Menschenwürde und der im Artikel 20 festgeschriebenen Sozialstaatlichkeit der Bundesrepublik vereinbar sind. Denn aus diesen Artikeln ergebe sich ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das bei einer Kürzung oder kompletten Streichung des Arbeitslosengeldes II gefährdet sei. Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 2 und 12 des Grundgesetzes.
Mit diesem Urteil wird somit die berechtigte Frage aufgeworfen, ob die Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Zu 1:
Schon jetzt können im Hinblick auf dieses Urteil Sanktionierte in Widerspruchsverfahren mit Verweis auf das Urteil von Gotha gehen und mindestens eine Aussetzung der Sanktion einfordern, bis das Bundesverfassungsgericht ein entsprechendes Urteil gefällt hat. Da davon auszugehen ist, dass

· a) Sanktionierte nicht immer über diese konkrete Möglichkeit vollumfänglich informiert sind und

· b) Sanktionierte nicht immer den nötigen Rechtsbeistand haben, ihr Recht auch praktisch einzufordern und

· c) Es in jedem Fall in ihrem Interesse ist, das soziokulturelle Existenzminimum nicht zu kürzen

· und

· d) im Raum steht, dass massenhaft gegen die Verfassung verstoßen wurde und wird,

ist es sowohl unter humanitären als auch praktischen Gesichtspunkten dringend angezeigt, nicht auf jeden Widerspruchsfall zu warten, sondern von den Möglichkeiten des Jobcenters Gütersloh Gebrauch zu machen, die Umsetzung der Sozialgesetzgebung nach kommunalem Ermessen zu praktizieren und die bestehenden Sanktionen auszusetzen.

Zu 2:
Da nunmehr im Raum steht, dass massenhaft gegen die Verfassung verstoßen wurde und wird, wäre es unverantwortlich von dem Jobcenter des Kreises Gütersloh, mit der beklagten Praxis fortzufahren als sei nichts geschehen. Ein Verweis auf die noch laufende Praxis der Bundesagentur für Arbeit hieße die Verantwortung für kommunales Handeln von sich zu schieben.

Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zieht ihren Antrag zurück, nachdem die Fraktionen (SPD, CDU und AfD) erklärten, diesen abzulehnen.

zu TOP 7.7
Gesundheitsamt und Sozialamt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02906-15)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02906-15-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B`90/Die Grünen vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses um einen Sachstandsbericht zum geplanten Verkauf des Gesundheitsamts und damit verbunden zur Zukunft des Drogenkonsumraums sowie zur den weiteren Planungen hinsichtlich des Sozialamtes in der Luisenstraße.

Begründung:
Der Presse war zu entnehmen, dass die Verwaltung plant, das Gebäude des Gesundheitsamtes an der Hövelstraße schnell verkaufen zu wollen. Möglicherweise soll der Politik noch in diesem Jahr ein entsprechender Beschlussvorschlag unterbreitet werden.
Der seit mehreren Jahren immer wieder diskutierte Verkauf hätte weitreichende Folgen. Denn im Gebäude befinden sich seit 2002 auch der Drogenkonsumraum sowie das Cafe Kick, die von der AIDS-Hilfe betrieben werden.
Der Drogenkonsumraum ist eine wichtige niedrigschwellige Einrichtung im Drogenhilfesystem der Stadt. Der Standort am Eisenmarkt ist damals bewusst gewählt worden. Denn er erfüllt wichtige Kriterien: eine szenenahe Ansiedlung, keine Schulen und Kindergärten in unmittelbarer Nähe, eine gute Erreichbarkeit für den Rettungsdienst sowie eine umzäunte Freifläche. Erst vor drei Jahren sind die Öffnungszeiten des Drogenkonsumraums massiv ausgeweitet worden. Das hat zu dem positiven Effekt geführt, dass der Konsum von harten Drogen in der Öffentlichkeit weiter reduziert werden konnte.

Die Verwaltung hat zuletzt im Jahr 2012 mehrere Alternativstandorte auch für einen mobilen Drogenkonsumraum geprüft, die aber alle nicht die notwendigen Kriterien erfüllt haben. Umso überraschender ist die jetzige Ankündigung des Verkaufs des Gebäudes des Gesundheitsamtes ohne vorherige Information und Diskussion über Alternativen.
Ein vom Sozialausschuss bereits Ende des vergangenen Jahres geforderter Sachstandsbericht zur Zukunft des Gesundheitsamts und des Sozialamts an der Luisenstraße ist bisher nicht erfolgt.

Die Bitte um Stellungnahme wird in einer der nächsten Sitzungen schriftlich beantwortet.

zu TOP 7.8
Gesundheitsgipfel Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02907-15)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02907-15-E1)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt einstimmig folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an:
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um die Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Die Dortmunder Gesundheitskonferenz wird gebeten, sich zeitnah schwerpunktmäßig in einer öffentlichen Sitzung mit der gesundheitlichen Versorgung von Flüchtlingen in Dortmund zu beschäftigen. Der/ die Vorsitzende der Gesundheitskonferenz wird gebeten, entsprechend einzuladen.

2. Gegenstand der Sitzung soll eine Bestandsaufnahme der momentanen Strukturen der gesundheitlichen und psychologischen Versorgung von Flüchtlingen sowie die Diskussion und Entwicklung von Handlungsansätzen und -empfehlungen zur weiteren Verbesserung der Versorgung sein.

3. Für die Sitzung sind zusätzlich zu den ordentlichen Mitgliedern der Gesundheitskonferenz auch Vertreter*innen der Träger von Flüchtlingsunterkünften sowie aus Organisationen der Flüchtlingshilfe einzuladen.
4. Die Handlungsempfehlungen der Gesundheitskonferenz sind dem Ausschuss vorzulegen.

Begründung:
In Dortmund leben bereits jetzt über 4000 kommunal unterzubringende Flüchtlinge. Es ist davon auszugehen, dass diese Zahl in den kommenden Jahren weiter steigen wird.
Ein wichtiger Bereich ist die gesundheitliche und psychologische Versorgung der Flüchtlinge. Viele der zu uns kommenden Menschen sind aufgrund von Verfolgung, Krieg und Flucht gesundheitlich eingeschränkt, häufig auch traumatisiert.
Ihre gesundheitliche Versorgung wird in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthalts auf der Grundlage des eingeschränkten Leistungskatalogs des Asylbewerberleistungsgesetzes geregelt. Zu diesen Beschränkungen kommen vielfach vorhandene Sprachbarrieren. Das alles macht eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung schwierig.
Umso wichtiger ist es, alle - auch ehrenamtlichen - Ressourcen zu bündeln und ein Handlungskonzept zu erstellen. Das wurde auch öffentlich von Ärzten angemahnt.

Die Dortmunder Gesundheitskonferenz besteht seit 1999. Sie berät zu Fragen der gesundheitlichen Versorgung auf der örtlichen Ebene mit dem Ziel einer verbesserten Abstimmung und Weiterentwicklung und gibt bei Bedarf Handlungsempfehlungen. Zu diesem Zweck sind alle wichtigen Akteure, die an der gesundheitlichen Versorgung in Dortmund beteiligt sind, Mitglied der Konferenz. Sozialleistungsträger, Leistungserbringer, Institutionen aus dem Bereich Gesundheitsförderung, -vorsorge und Patientenschutz sowie die Kommunalpolitik sind vertreten.
Die Gesundheitskonferenz hat sich 2014 schwerpunktmäßig mit der Situation von EU-Zuwander*innen aus Südosteuropa befasst und eine Dortmunder Erklärung zur medizinischen Versorgung beschlossen. Analog sollten nun auch Handlungsempfehlungen zur gesundheitlichen und psychologischen Versorgung der Flüchtlinge erarbeitet werden.

zu TOP 7.9
Zusammenarbeit mit Schwerpunkteinrichtungen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02908-15)

zurückgezogen

zu TOP 7.10
Geplante "transnationale Kooperation" mit der Stadt Plovdiv (Bulgarien)
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 02870-15)

zurückgezogen

Der Vorsitzende dankt für die Mitarbeit am heutigen Tage und schließt die öffentliche Sitzung um 18:00 Uhr.


Taranczewski Karacakurtoglu Karl
Vorsitzender Ratsmitglied stellv. Schriftführerin



Anlagen:

(See attached file: Eckdaten u. Notizen zum Haushaltsplanentwurf 2016.ppt)(See attached file: Eckdaten Gesundheitsamt HPL 2016 Rev 4.pptx)