N i e d e r s c h r i f t

über die 74. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 18.02.2004
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:05 - 17:35 Uhr


Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr RM Leniger (CDU)i. V. für Herrn RM Jostes, Vorsitzender (CDU)
Frau RM Uhrmann (CDU)i. V. für Herrn RM Brunstein (CDU)
Herr RM Follert (CDU)
Herr RM Grote (CDU)
Frau RM Horitzky (CDU)
Herr RM Knieling (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Sauer (CDU)
Herr RM Schneider (CDU)
Herr RM Zuch (CDU)
Herr sB Steden (CDU)
Herr sB Weikert (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Zupfer (SPD)i. V. für Frau RM Brauer (SPD)
Herr RM Drabig (SPD)
Herr RM Harnisch, stellv. Vorsitzender (SPD)
Frau RM Kräft (SPD)
Herr RM Kunkel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Ollech (SPD)
Frau RM Schilling (SPD)
Frau RM Steins (SPD)
Herr RM Tech (SPD)
Herr sB Schilff (SPD)
Frau RM Kröger-Brenner (B’90/Die Grünen)
Frau RM Reuter (B’90/Die Grünen)
Frau sB Pohlmann-Rohr (B’90/Die Grünen)
2. Beratende Mitglieder:
Herr RM Münch
Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund
Herr sE Ucar – Ausländerbeirat
Herr sE Oshege – Seniorenbeirat
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Herr Steiner - Aktionskreis „Der Behinderte Mensch in Dortmund“
3. Verwaltung:
Herr StD Fehlemann – 7/Dez.
Herr Pompetzki - 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote - 60/AL
Frau Webeling – 60/2zu TOP 2.2
Herr Ostholt - 61/AL
Herr Wilde - 61/stv. AL
Herr Schnabel- 61/2zu TOP 2.2
Herr Schürmann – 61/2zu TOP 2.2
Herr Sagolla - 61/3zu TOP 2.2
Herr Meißner - 61/3zu TOP 2.2
Herr Hofmeister - 63/AL
Herr Neuhaus- 64/ALzu TOP 2.2
Herr Keune - 66/AL
Herr Götzmann - 66/stv. AL
Herr Schließler - 69/AL
Frau Vollmer – 5/Dez.-Bürozu TOP 12.2 und 12.3
4. Gäste:
Frau Sander- Planungsdezernentin der Stadt Mülheim an der Ruhr zu TOP 2.1


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 74. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 18.02.2004, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 73. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 21.01.2004

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Masterplan 2030, hier: Projekt "Ruhrbania"
- mündlicher Bericht



2.2 Masterpläne

Hinweis zu TOP 2.2.1 - 2.2.5:
Aufgrund des Umfanges der Vorlagen zu TOP 2.2.1 bis 2.2.5 werden diese
- den Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern über die Schließfächer im Rathaus am Freitag, den 06.02.2004, ab 13.00 Uhr,
- den beratenden Mitgliedern und der Verwaltung über die Post getrennt zur Verfügung gestellt.

2.2.1 Masterplan Mobilität
Einbringung
(Drucksache Nr.: 05157-03)
Anlage: Masterplan Mobilität - Schlussbericht

2.2.2 Masterplan Einzelhandel
Einbringung
(Drucksache Nr.: 05277-03)
Anlage: Masterplan Einzelhandel

Für die Mitglieder des AUSW ist ein Schreiben des Herrn StR Sierau vom 04.02.2004 beigefügt (Drucksache Nr.: 05277-03E).

2.2.3 Masterplan Wirtschaftsflächen
Einbringung
(Drucksache Nr.: 05332-03)
Anlage: Masterplan Wirtschaftsflächen

2.2.4 Masterplan Umwelt
Einbringung
(Drucksache Nr.: 05237-03)
Anlage: Masterplan Umwelt

2.2.5 Masterplan Wohnen
Einbringung
(Drucksache Nr.: 05287-03)
Anlage: Masterplan Wohnen für Dortmund

2.3 3do - Überbauung Hauptbahnhof
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05567-04)

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 - unbesetzt -

3.2 Anbindung der Marsbruchstraße an die neue Kreuzung Gottesacker/B1
hier: Variantenentscheidung über die Linienführung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05476-04)





3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Scha 109 - Flautweg -;
hier: I. Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Scha 109 (1. Änderung) und
II. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05352-03)

3.4 Bauleitplanung; vorhabenbezogener Bebauungsplan In O 223 -ehemaliges Ophoff-Gelände-
hier:
I. Ergebnis der Bürgeranhörung;
II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages -Teil B-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05340-03)

3.5 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen; hier:
Herstellung einer Erschließungsanlage "westlich Altenderner Straße / südlich Pepperstraße" im Stadtbezirk Dortmund-Scharnhorst, Ortsteil Derne, nach § 125 Abs. 2 BauGB
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05333-03)
- Vorlage an die Bezirksvertretung

3.6 Bauleitplanung; 141. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ortsrand Wickede-Nord - und Bebauungsplan Br 196 - Ortsrand Wickede-Nord
hier:
Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Brackel und Empfehlung an das Beschlussgremium, Erweiterung des Bebauungsplanbereiches, Weiterführung des Planverfahrens für den erweiterten Planbereich sowie Anordnung einer Umlegung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05317-03)
- Die Vorlage wurde bereits zur Sitzung am 21.01.2004 versandt und in dieser Sitzung vertagt.

Zur Information erhalten Sie den Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 22.01.2004.

3.7 Quartiersgaragen - Zwischenbericht-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05291-03)

3.8 Mittelvergabe aus dem Programm "Lokales Kapital für soziale Zwecke"
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05490-04)
- Der Antrag wurde in der Sitzung des AUSW am 21.01.2004 eingebracht. Es sollte zeitnah eine Berichterstattung erfolgen.

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 20 Jahre Denkmalschutz und Denkmalpflege in Dortmund - Vergangenheit und Perspektiven
Einbringung
(Drucksache Nr.: 05279-03)
Anlage: Karte über die eingetragenen Bodendenkmäler und die archäologischen Verdachtsflächen (Stand: November 2003)

Aus Gründen der Kostenreduzierung erhalten nur die Fraktionen, die Sprecher der Fraktionen und die beratenden Mitglieder je ein Exemplar der der Vorlage beigefügten Karte.

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Landschaftsentwicklung im Raum "Lanstroper See/Friedrichshagen"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05489-04)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

8. Tiefbauamt

8.1 Radverkehr in Dortmund - Bericht 2003 und Ausblick
Schriftlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 05585-04)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 Überwachung der Durchführung von Beschlüssen des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05449-04)

12.2 Flüchtlingserstaufnahme in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05329-03)

12.3 Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze;
hier: Veränderungen in der städtischen Aufgabenwahrnehmung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05350-03)



12.4 Parkgebühren auf dem ZOB (Zentralen Omnibus-Bahnhof)
hier: Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 27.01.2004 zur Überweisung an den AUSW
(Drucksache Nr.: 05091-03E)
- überwiesen an den AUSW

Folgende Unterlagen liegen hierzu vor:

12.4.1 Parkgebühren auf dem ZOB
hier: Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 23.10.2003 an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden mit der Bezeichnung "Parkgebühren auf dem ZOB"
(Drucksache Nr.: 05091-03)

12.4.2 Parkgebühren auf dem ZOB
hier: Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 19.11.2003 an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden mit der Bezeichnung "Parkgebühren auf dem ZOB"
(Drucksache Nr.: 05091-03-ATS)

12.4.3 Parkgebühren auf dem ZOB
hier: Stellungnahme der Verwaltung vom 12.01.2004
(Drucksache Nr.: 05091-03St)

13. Anfragen
- unbesetzt -

Hinweis:
Die Tagesordnungspunkte des Infrastrukturdezernates (TOP 7 - TOP 11) werden in der Sitzung
des AUSW am 18.02.2004 vorgezogen und vor TOP 3 behandelt.


Die Sitzung wird vom stellv. Vorsitzenden - Herrn RM Helmut Harnisch - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der stellv. Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr RM Tech benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende, Herr RM Harnisch, weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr RM Harnisch gibt an, dass aufgrund der interfraktionellen Einigung im AUSW am 21.01.04 in der heutigen Sitzung die Tagesordnungspunkte des Infrastrukturdezernates (TOP 7 - TOP 11) nach TOP 2 behandelt werden.

Die Vorlage unter TOP 3.6 Bauleitplanung; 141. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ortsrand Wickede-Nord - und Bebauungsplan Br 196 - Ortsrand Wickede-Nord -, hier:
Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Brackel und Empfehlung an das Beschlussgremium, Erweiterung des Bebauungsplanbereiches, Weiterführung des Planverfahrens für den erweiterten Planbereich sowie Anordnung einer Umlegung (Drucksache Nr.: 05317-03), die in der Sitzung am 21.01.04 vertagt wurde, wird von der Verwaltung zurückgezogen.

Mit Schreiben vom 12.02.2004 bittet Herr StD Fehlemann darum, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um die Vorlage Neubau einer Turnhalle an der Regenbogen-Grundschule, Adalmundstr. 1 in Do-Mengede (Drucksache Nr.: 05617-04) als TOP 7.1 zu erweitern.

Die Tagesordnung wird in dieser veränderten Form einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 73. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 21.01.2004

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 73. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 21.01.2004.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Masterplan 2030, hier: Projekt "Ruhrbania"
- mündlicher Bericht

Die Planungsdezernentin der Stadt Mülheim an der Ruhr, Frau Sander, stellt im Rahmen des Masterplans 2030 das Projekt Ruhrbania mit Hilfe einer Power-Point-Präsentation vor.
Zur Stadt Mülheim gibt Frau Sander zunächst die Information, dass die Stadt ca. 170.000 Einwohner zählt und einen großen Anteil an Wald-, Grün- und landwirtschaftlichen Flächen hat. Die Ruhr durchfließt die Stadt von Südosten nach Nordwesten und tangiert auch die Innenstadt.
Die Bevölkerungsentwicklung geht zur Zeit zurück, die Wanderung konnte durch die Schaffung von Wohnraum positiv beeinflusst werden. Die Arbeitslosigkeit liegt bei ca. 9 % und liegt damit unterhalb des Durchschnitts im Ruhrgebiet.
Ca. 33 % der Beschäftigten arbeiten im produzierenden Bereich, ungefähr der gleiche Anteil findet sich im Dienstleitungssektor und auch im Handel/Gewerbe wieder.

Das Verfahren zur Erstellung eines neuen Flächennutzungsplanes (FNP) wurde in Mülheim 1998 eingeleitet. Der Satzungsbeschluss wird in 2004 erwartet. Es gibt genügend Reserven an Wohnbauflächen, etwa zwei Drittel aller im FNP dargestellten Bauflächen sind für den Wohnbau vorgesehen.
Von den Gewerbeflächenpotenzialen i. H. von 70 ha können 45 ha kurz- bis mittelfristig realisiert werden, mittel- bis langfristig stehen 38 ha zur Verfügung. In Mülheim werden im Vergleich zu anderen Ruhrgebietsstädten die Flächen noch für das produzierende Gewerbe benötigt, so dass kaum Brachflächen vorhanden sind. Hier sind Kooperationen mit Oberhausen, Essen etc. vorstellbar.

Mülheim hat bereits 1972 das Rhein-Ruhr-Zentrum, das erste große Einkaufszentrum, eröffnet. Dies führte dazu, dass die Stadt in den letzten Jahre im Wettbewerb nicht mehr mithalten konnte. Im Rahmen des Projektes Ruhrbania wird der Fluss in den Mittelpunkt der Stadtentwicklung gestellt und Flächen werden in Bezug zum Fluss gesetzt. Eine Promenade wird geschaffen und ein neues Quartier soll entstehen. Die Verkehrsführung soll dafür auch verändert werden. Ein städtebaulicher Wettbewerb wurde bereits für das Projekt ausgelobt, das innenstadtnah Wohnbebauung und am Fluss Büroflächen und eine Ruhr-Promenade mit Gastronomie vorsieht. Mülheim erhofft sich durch das Projekt eine Belebung der Innenstadt und Einzelhandel auf hohem Niveau. Die Stadt hat eine sehr große Kaufkraft, die in der Stadt gebunden werden soll. Projektbeginn war Anfang 2003, mit Ergebnissen des städtebaulichen Wettbewerbes wird Ende März 2004 gerechnet.

Herr RM Tech hebt die große Kaufkraft und die geringe Arbeitslosigkeit Mülheims hervor, aber er sieht die Stadt in der Konkurrenz der Nachbarstädte.

Auf die Frage des Herrn sB Weikert nach den Ursachen der Wanderungsentwicklung gibt Frau Sander an, dass Mülheim ein positives Wanderungssaldo habe. Als Grund gibt sie die in den letzten Jahren ausgewiesenen attraktiven Wohnbauflächen zu erträglichen Preisen an. Es sei in Mülheim mehr im Bereich des Eigenheimbaus als im Mietwohnungsbau passiert und es gibt geringere Leerstände im Geschoss- und Mietwohnungsbau als z. B. in Essen. Auch hat Mülheim nicht die Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf.

Von Frau sB Pohlmann-Rohr nach Kooperationen mit anderen Gemeinden befragt, erläutert Frau Sander, dass vorstellbar sei, Ausgleiche zu schaffen, die den Anteil an Einkommensteuer betreffen. Möglich sei dies auch im Gewerbebereich, d. h. die Gewerbesteuer könnte geteilt werden.

Herr RM Drabig sieht die Unterschiede zwischen Mülheim und Dortmund beim Wohnungsbau und dem Einzelhandel bzw. der Kaufkraftbindung. Die Bindung der Bürger Mülheims an ihre Stadt war 1992 höher als die der Dortmunder Bürger, da die Eigenkapitalquote dort bei 43 % statt – wie in Dortmund - bei ca. 14 % lag. Mülheim hat früher als z. B. Dortmund die Eigenheimförderung genutzt.
Das Projekt Ruhrbania hält Herr RM Drabig für mutig. Eine hochwertige Innenstadtszene zu schaffen, bedeutet für ihn, dass etwas an den Grundstückskonditionen gemacht werden muss. Ohne große Geschäfte kann seines Erachtens keine große Kaufkraftbindung erfolgen.

Frau Sander entgegnet, dass es in Mülheim keine großen Investitionen im Einzelhandel gebe. Der Fluss soll genutzt werden, um eigene Flächen zu entwickeln. Die Hoffnung liegt in der Frequenzerhöhung, die möglichst zu mehr Einzelhandel führen soll.
Das Stadtentwicklungsprojekt Ruhrbania wird von Frau Sander als der richtige Schub in die richtige Richtung und als Chance bezeichnet.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den mündlichen Bericht der Planungsdezernentin der Stadt Mülheim an der Ruhr, Frau Sander, zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
Masterpläne
Herr RM Follert hebt die unterstützende und begleitende Funktion der Masterpläne u. a. im Rahmen der Diskussion zum Flächennutzungsplan hervor. Es müsse darauf geachtet werden, dass sie nur in diesem Zusammenhang gesehen werden und nicht, wie beim City-Konzept, damit argumentiert werde, wenn es passt.





zu TOP 2.2.1
Masterplan Mobilität (Drucksache Nr.: 05157-03)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bringt den Masterplan Mobilität ein und wird ihn in der Sitzung am 10.03.2004 erneut behandeln.

zu TOP 2.2.2
Masterplan Einzelhandel (Drucksache Nr.: 05277-03)
- Auf das Schreiben des Herrn StR Sierau vom 04.02.2004 wird verwiesen. (Drucksache-Nr. 05277-03E)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bringt den Masterplan Einzelhandel ein und wird ihn in der Sitzung am 10.03.2004 erneut behandeln.

zu TOP 2.2.3
Masterplan Wirtschaftsflächen (Drucksache Nr.: 05332-03)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bringt den Masterplan Wirtschaftsflächen ein und wird ihn in der Sitzung am 10.03.2004 erneut behandeln.

zu TOP 2.2.4
Masterplan Umwelt (Drucksache Nr.: 05237-03)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bringt den Masterplan Umwelt ein und wird ihn in der Sitzung am 10.03.2004 erneut behandeln.

zu TOP 2.2.5
Masterplan Wohnen (Drucksache Nr.: 05287-03)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bringt den Masterplan Wohnen ein und wird ihn in der Sitzung am 10.03.2004 erneut behandeln.


zu TOP 2.3
3do - Überbauung Hauptbahnhof
(Drucksache Nr.: 05567-04)
- Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 09.02.2004 (Drucksache-Nr. 05567-04-ASC) (wurde nachversandt)
- Schreiben der Sonae West Shopping AG vom 18.02.2004 (Drucksache Nr.: 05567-04-ASCE) (wurde nachgereicht)

Herr StD Fehlemann verweist auf das vorliegende Schreiben der Sonae West Shopping AG, nach dem dem AUSW eine mit der Deutschen Bahn AG abgestimmte Stellungnahme zur nächsten Sitzung zugehen wird.

Herr RM Follert stellt den Zusammenhang zwischen der vorliegenden Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion und dem am 18.06.2003 im AUSW beschlossenen Antrag der CDU-Fraktion her. Er befürchtet, dass es derzeitig zum Projekt 3do nichts zu sagen gebe, aber dagegen an anderer Stelle von Herrn Dr. Nissen und Herrn StR Sierau Informationen gegeben werden. Er stellt heraus, dass die CDU-Fraktion das Projekt unterstütze, aber nicht mit der Art der Berichterstattung einverstanden sei. Er geht von einer Berichterstattung in der Sitzung des AUSW am 10.03.2004 aus.

Herr RM Drabig hält eine lange Laufzeit bei einem solchen Groß-Projekt, wie 3do, für normal. Es gibt Koordinationsaufgaben und Unwägbarkeiten, die zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung nicht öffentlich diskutiert werden sollten. Herr RM Drabig bevorzugt, die Beteiligten ihre Aufgaben erledigen und bei Neuigkeiten Bericht erstatten zu lassen.

Frau RM Reuter zeigt auch Interesse an der Beantwortung der Fragen und findet die Situation das 3do betreffend unbefriedigend.

Herr RM Follert fordert gerade bei einem solch komplexen Projekt ein stringentes Vorgehen. Er bezeichnet öffentlich wirksame Darstellungen als schädigend für 3do.

Herr RM Sauer erklärt, dass die Beteiligten anzuhalten seien, das Projekt zu beschleunigen.

Sollte das Projekt scheitern, sieht Herr RM Münch einen Teil der Verantwortung bei der CDU-Fraktion. Er selbst wünsche sich einen anderen Bahnhof.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Schreiben der Sonae West Shopping AG vom 18.02.2004 zur Kenntnis und wird die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion am 10.03.2004 erneut behandeln.


Die Tagesordnungspunkte 7 – 11 werden vorgezogen.

7. Angelegenheiten des Hochbaus

zu TOP 7.1
Neubau einer Turnhalle an der Regenbogen-Grundschule, Adalmundstr. 1 in Do-Mengede.
(Drucksache Nr.: 05617-04)
- Dringlichkeitsschreiben des Herrn StD Fehlemann vom 12.02.2004 (wurde nachgereicht)

Herr RM Knieling bittet für die CDU-Fraktion darum, die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Schulausschuss weiterzuleiten.

Frau RM Reuter schließt sich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diesem Vorschlag an, da sich die Bezirksvertretung Mengede zunächst mit der Vorlage befassen sollte.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an die beratenden Gremien weiter.

8. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 8.1
Radverkehr in Dortmund - Bericht 2003 und Ausblick
(Drucksache Nr.: 05585-04)

Nach Angaben des Herrn Keune ist der Bericht „Radverkehr in Dortmund – Bericht 2003 und Ausblick“ ein Tätigkeitsbericht über dieses Aufgabenfeld in 2003. Den Ratsbeschlüssen folgend wird das Ziel verfolgt, möglichst ein geschlossenes Radwegenetz mit einer entsprechenden Qualität in Dortmund vorzuweisen. Es wurden 19 km neue Radwege gebaut, bei 11 km wurden Qualitätsverbesserungen an bestehenden Radwegen vorgenommen. Das Dortmunder Radwegenetz besteht nun aus über 500 km.
Herr Keune erinnert daran, dass es Anfang der 70er Jahre keine Radwege mehr in Dortmund gab, da es relativ wenige Radfahrer gab. Bei großen Straßen- und Stadtbahnbaumaßnahmen werden die Radwege inzwischen berücksichtigt, z. B. an der Evinger Straße.
In den letzten Jahren wurde verstärkt mit Radwegemarkierungen gearbeitet. Nach der Änderung der Straßenverkehrsordnung wurden Schutzstreifen an Radwegen angebracht, z. B. an der Semerteich- und der Rahmer Straße. Trotz der beengten Straßenverhältnisse kann u. a. mit diesen Schutzstreifen erreicht werden, dass ein geschlossenes Radwegenetz entsteht.
Erfolge gibt es auch bei der Öffnung von Einbahnstraßen, auch die Verbesserung der Sichtbarkeit der Radwege führt zur Erhöhung der Sicherheit der Radfahrer. Der Ausblick für die Zukunft zeigt, dass ca. 20 – 25 km neue Radwege pro Jahr geschaffen werden können.

Herr RM Kunkel sieht das dargestellte Vorgehen als guten Weg an, der weiter so beschritten werden sollte.

Frau RM Kröger-Brenner erkennt auch Verbesserungen im Radwegenetz, sie sieht aber gleichzeitig noch Negativbeispiele, z. B. auf dem Gehweg markierte Radwege an der Stadtkrone-Ost. Die Radwege sollten getrennt geführt werden, um die Verkehrssituation für Radfahrer zu entschärfen. Frau RM Kröger-Brenner hofft für die Zukunft auf weitere, noch positivere Berichte in Sachen Radverkehr.

Herrn RM Follert zeigt der Bericht, dass trotz der Haushaltslage der Stadt Dortmund im Bereich Radverkehr etwas geleistet werden konnte. Es wäre gut, wenn weiter entsprechend verfahren werden könnte.

Herr RM Münch macht darauf aufmerksam, dass sowohl der VCD als auch der ADFC bescheinigen, die Dortmunder Radpolitik sei auf einem guten Weg. Ihm habe gefallen, dass Einbahnstraßen als Radwege ausgewiesen wurden. Leider wurden diese Maßnahmen in bestimmten Bereichen konterkariert.

Herr Keune erklärt, dass die Verwaltung hier noch Überzeugungsarbeit leisten müsse, denn der Radfahrer wird auch in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sicher geführt. Zum Teil wird in den Stadtbezirken erst einmal abgewartet, wie diese Art Radwege angenommen werden.

Herr RM Drabig findet die an Auf- und Abfahrten durch Markierungen verursachten Erschütterungen belastend. Er gibt als Beispiel eingegossene Markierungen in den Niederlanden an, die den Radfahrer weniger stören, und in dieser Form auch für Dortmund geeignet seien.

Herr RM Tech vermisst im Bericht Radverkehr das Thema Fahrradabstellbereiche und Straßenhinweisschilder, die auf geführte Touren verweisen. Als mustergültig gelungen sieht er die aufwendige Markierung im Bereich Märkische Straße/Heiliger Weg mit der Abbiegespur an.

Herr RM Knieling unterstützt den Gedanken des geschlossenen Radwegenetzes, ist aber der Meinung, dass an verschiedenen Straßen, wie Luisenglück, Gottesacker und der Nordseite der Schüruferstraße, kaum Radfahrer zu finden sind.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht „Radverkehr in Dortmund – Bericht 2003 und Ausblick“ zur Kenntnis.


9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -





11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -


3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

zu TOP 3.1
- unbesetzt -

zu TOP 3.2
Anbindung der Marsbruchstraße an die neue Kreuzung Gottesacker/B1
hier: Variantenentscheidung über die Linienführung
(Drucksache Nr.: 05476-04)

Herr RM Zuch hält die Variante B für die vernünftigste und spricht sich im Namen der CDU-Fraktion für diese aus, weil der vorhandene Baumbestand erhalten wird.

Herr RM Münch erinnert an frühere Planungen, nach denen die Anbindung über die Marsbruchstraße quer durch das Schürener Feld gehen sollte. Die Verwaltung habe sich um eine freiraumschonende Variante bemüht. Herr RM Münch verweist auf einen Beschluss der Bezirksvertretung Aplerbeck, mit dem eine zweispurige Anbindung der Marsbruchstraße abgelehnt wurde. Er stimmt der Planung nicht zu, da die Belastung für die Anwohner sehr groß werde.

Frau RM Zupfer erklärt, dass auch die SPD-Fraktion die Variante B vorziehe.

Frau RM Kröger-Brenner ist der Meinung, dass die B 1 nicht zu einer Autobahn ausgebaut werden müsse, so dass sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei der Abstimmung enthalten wird. Die Variante B sei von den drei Varianten das kleinere Übel, aber die Straße sollte erst dann gebaut werden, wenn die Straßenbahn in Tieflage ist.

Herr Wilde erläutert, dass es für die Verlängerung der Stadtbahnlinie ein eigenständiges Planfeststellungsverfahren geben und für die Straßentrasse ein Bebauungsplan im Zusammenhang evtl. mit der Entwicklung auf dem heutigen Gelände der Kliniken aufgestellt werde.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig bei drei Enthaltungen durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung nach Abwägung der Variantenvorschläge die weitere Entwurfsausarbeitung zum Grundsatzkonzept auf der Grundlage der Variante B-Mittlere Erschließung- zu erstellen.

zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Scha 109 - Flautweg -;
hier: I. Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Scha 109 (1. Änderung) und
II. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
(Drucksache Nr.: 05352-03)
- Auszug der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der Sitzung am 27.01.2004 (wurde nachversandt)

Frau RM Kröger-Brenner stimmt der Vorlage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu. Sie bemängelt, dass keine Synergieeffekte bei der Firma im Norden und der Fa. Ardey erkennbar seine, so dass die Genehmigung des Hallenbaus im Landschaftsschutzgebiet früher nicht hätte ausgesprochen werden müssen.

Nach Meinung des Herr RM Drabig werden die Flächen für die Stabilisierung der Ardey-Quelle benötigt, so dass dadurch Arbeitsplätze gesichert werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig,

I. den Bebauungsplan Scha 109 - Flautweg - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern (1. Änderung)

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (1. Änderung des Bebauungsplanes Scha 109) zu beteiligen

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB

zu TOP 3.4
Bauleitplanung; vorhabenbezogener Bebauungsplan In O 223 - ehemaliges Ophoff-Gelände -
hier:
I. Ergebnis der Bürgeranhörung;
II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages -Teil B-
(Drucksache Nr.: 05340-03)

Frau RM Steins fordert die Verwaltung dazu auf, die Umzäunung des Grundstücks zu kontrollieren. Bei starkem Sturm lösen sich die Zäune aus der Verankerung, so dass Fußgänger und Radfahrer gefährdet werden. Das Gleiche gilt für das ehemalige Kronenbrauerei-Gelände auf der Märkischen Straße. Der Vorlage wird aus Sicht der SPD-Fraktion zugestimmt.

Herr RM Follert begrüßt die Maßnahme, die schnellstmöglich kommen sollte. Der Vorhabenträger habe telefonisch bestätigt, dass die Umsetzung schnell erfolgen wird, sobald die entsprechenden Beschlüsse gefasst wurden.

Frau RM Reuter spricht sich auch im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dafür aus, dass es dort zu einer schnellen Umsetzung kommt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) durchgeführten Bürgerbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan In O 223 - ehemaliges Ophoff-Gelände -;

II. stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes In O 223 - ehemaliges Ophoff-Gelände -, zugleich teilweise Änderung des Durchführungsplanes 46/1, für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich zu und beschließt, die teilweise Änderung des Durchführungsplanes 46/1 sowie den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes InO 223 -ehemaliges Ophoff-Gelände- mit der Begründung vom 01.12.2003 öffentlich auszulegen.;

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 12 BauGB sowie § 2 Abs. 1 und 4 BauGB i .V. m. § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023)

III. beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag -Teil B- (siehe Anlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 10 und § 12 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

zu TOP 3.5
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen; hier:
Herstellung einer Erschließungsanlage "westlich Altenderner Straße / südlich Pepperstraße" im Stadtbezirk Dortmund-Scharnhorst, Ortsteil Derne, nach § 125 Abs. 2 BauGB
(Drucksache Nr.: 05333-03)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die beabsichtigte Herstellung der Erschließungsanlage "westlich Altenderner Straße / südlich Pepperstraße" im Stadtbezirk Dortmund-Scharnhorst, Ortsteil Derne, auf der Grundlage des Ausbauvorschlages von Juli 2002 zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage:
§ 125 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1)

zu TOP 3.6
Bauleitplanung; 141. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ortsrand Wickede-Nord - und Bebauungsplan Br 196 - Ortsrand Wickede-Nord
hier:
Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Brackel und Empfehlung an das Beschlussgremium, Erweiterung des Bebauungsplanbereiches, Weiterführung des Planverfahrens für den erweiterten Planbereich sowie Anordnung einer Umlegung
(Drucksache Nr.: 05317-03)

Die Vorlage ist zu Beginn der Sitzung unter TOP 1.3 der Tagesordnung – Feststellung der Tagesordnung – von der Verwaltung zurückgezogen worden.

zu TOP 3.7
Quartiersgaragen - Zwischenbericht-
(Drucksache Nr.: 05291-03)

Herr RM Follert ist mit der Vorlage als Antwort unzufrieden. Er hätte bereits eine Standortermittlung oder eine Bürgerbefragung erwartet. Die Situation anderer Städte sei mit der Dortmunder Situation nicht vergleichbar. Er sieht den Parkdruck insbesondere nachts und am Wochenende, wenn die Anwohner sich in den Quartieren aufhalten und nicht wenn der Einzelhandel dort tätig ist und die Büros genutzt werden.

Frau RM Reuter bittet darum, die Vorlage auch an die Bezirksvertretungen Innenstadt-West und –Ost weiterzuleiten, um sie in den Diskussionsprozess einzubeziehen. Im übrigen ist Frau RM Reuter der Meinung, dass die Quartiersgaragen von der Akzeptanz durch die Bevölkerung abhängig ist. Die Menschen müssen bereit sein, einen bestimmten Betrag für eine Quartiersgarage zu bezahlen. Aus diesem Grunde sollte zunächst vor Ort nachgefragt werden, ob die Bevölkerung bereit ist, das Geld aufzuwenden, bevor die Verwaltung weitere Unkosten für das Thema aufwendet. Es kann nicht sein, dass ein Großteil der Kosten für Quartiersgaragen aus dem städtischen Haushalt finanziert werden.

Herr RM Drabig hält es für eine Tatsache, dass es kaum die Akzeptanz gibt, Quartiersgaragen zu Vollkosten durch Bürger nutzen zu lassen. Wenn es politisch gewollt ist, den ruhenden Verkehr in den in der Vorlage genannten Bereichen zu verbessern, muss bekannt sein, inwieweit Bürger bereit sind, den zum Tragen kommenden Betrag für eine Garage zu zahlen. Dieser Betrag könne nicht von der Stadt Dortmund subventioniert werden. Erst wenn klar ist, dass die Bürger Interesse an Quartiersgaragen haben, kann nach Standorten und Betreibern gesucht werden.
Herr RM Drabig schlägt vor, zu recherchieren, was die Bürger zu zahlen bereit sind und um wie viele Bürger es sich handelt. Danach erst ist nach Standorten Ausschau zu halten.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Zwischenbericht zur Kenntnis. Die Stadtverwaltung wird das Konzept für die Errichtung von Quartiersgaragen weiter ausarbeiten. Hierfür sollen für die Quartiere Gerichtsviertel/Oststadt, Chemnitzer-Str., Gutenbergstraße und Kreuzviertel

- die Parkraumsituation analysiert,
- potenzielle Standorte aufgezeigt und Nutzungskonzeptionen entwickelt werden,
- die Akzeptanz in der Bevölkerung mittels einer Befragung ermittelt werden,
- Gespräche mit Investoren und Betreibern geführt werden,
- Finanzierungs- und Betreibermodelle entwickelt werden.

zu TOP 3.8
Mittelvergabe aus dem Programm "Lokales Kapital für soziale Zwecke"
(Drucksache Nr.: 05490-04)
- Der Antrag wurde in der Sitzung des AUSW am 21.01.2004 eingebracht. Es sollte zeitnah eine Berichterstattung erfolgen.

Herr Ostholt erläutert, dass während der haushaltlosen Zeit nach § 81 der Gemeindeordnung NRW der Beginn neuer Maßnahmen grundsätzlich nicht möglich ist. Darunter fällt auch die Mittelvergabe aus diesem Programm. Ausnahmen bilden nur Maßnahmen, zu deren Leistung die Gemeinde rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung von Aufgaben unaufschiebbar notwendig sind. Die Mittelvergabe aus diesem Programm steht nicht in der der Bezirksregierung vorliegenden Prioritätenliste. Nach Auskunft der Kämmerei liegt auch keine sachliche Unabweisbarkeit oder zeitliche Unaufschiebbarkeit dieser Maßnahmen vor, da die Stadt Dortmund im Rahmen des URBAN II-Programms Ausgaben in Höhe von 28 Mio. € für ähnliche Förderzwecke leistet.
Auch wenn dieses Programm eine Vollfinanzierung vorsieht, ist es durch die erforderliche Vorfinanzierung nicht kostenneutral. Für Gemeinden, die keinen genehmigten Haushalt haben, kann damit das Programm nicht abgewickelt werden. Die Planungsverwaltung hat keine Möglichkeit, das Programm durchzuführen.

Nach einer beispielhaften Berechnung der Frau sB Pohlmann-Rohr wird das Programm aufgrund der Kosten, die für die Vorfinanzierung in recht geringer Höhe anfallen würden, nicht durchgeführt, obwohl sogar 20 % der Mittel für Verwaltungskosten genutzt werden könnten. Die aus diesem Programm kommenden Gelder könnten für andere Träger als die, die Gelder über URBAN erhalten, eingesetzt werden. Hier handelt es sich um Träger, die kleinteilige Maßnahmen mit großem bürgerschaftlichen Engagement betreiben. Nach Meinung der Frau sB Pohlmann-Rohr gibt es genügend Projekte, für die in der Nordstadt das Geld beantragt werden könnte.


Herr Ostholt stellt fest, dass die Mittelvergabe an der Finanzsituation und dem gedeckelten Kreditbedarf der Stadt Dortmund scheitert. Inzwischen dürfe sogar erst mit bewilligten Maßnahmen begonnen werden, wenn sowohl der Bewilligungsbescheid als auch das Geld eingegangen sind.

Frau RM Horitzky bringt ihr Bedauern, dass die Mittelvergabe aus diesem Programm für die Nordstadt nicht möglich ist, zum Ausdruck, ist aber erfreut darüber, dass die URBAN-Gelder fließen.

Herr RM Follert lehnt im Namen der CDU-Fraktion den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den mündlichen Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
20 Jahre Denkmalschutz und Denkmalpflege in Dortmund - Vergangenheit und Perspektiven
(Drucksache Nr.: 05279-03)

Herr RM Drabig fordert die Verwaltung dazu auf, die Denkmalliste daraufhin durchzusehen, welche Objekte tatsächlich denkmalwürdig sind. Im Namen der SPD-Fraktion weist er darauf hin, dass die Vorlage nicht beraten werden kann, da die Objekte mit denkmalwerten Bestandteilen und den Bestandteilen, die dem Denkmalwert widersprechen, mit Foto vorgelegt werden müssten. Herr RM Drabig stellt die Frage, wie ein privater Hauseigentümer dazu gebracht werden kann, ein Haus wieder denkmalgerecht herzustellen. Er stellt sich vor, dass die Verwaltung Kostenschätzungen für drei oder vier Exemplare erstellt. Daran soll verdeutlicht werden, wie ein Eigentümer dazu gebracht werden kann, unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ein Objekt wieder denkmalwert herzurichten.

Herr RM Follert stimmt dieser Argumentation für die CDU-Fraktion zu. Er ist der Meinung, dass die Bewertung der Denkmalbehörde unter Angabe der Gründe für den Denkmalwert und eine Auflistung, welche Werte der Stadt dort eingebracht werden, fehlt. Die Konsequenzen für den städtischen Haushalt und den Bürger, z. B. bei den Friedhöfen, müssen betrachtet werden. Die vorgelegten Unterlagen reichen seines Erachtens für eine verantwortliche Beratung nicht aus.

Frau RM Reuter weist im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darauf hin, dass die Vorlage zunächst nur eingebracht wird und am 28.04.2004 erneut behandelt werden wird sowie darauf, dass das Denkmalschutzgesetz und entsprechende Richtlinien gelten.

Herr Sigges bittet um Ergänzung der lfd. Nr. 3 der Denkmalliste, die nur von drei Straßenbahnen spreche, u. a. gebe es einen Triebwagen aus dem Jahr 1908. Bei den genannten drei Straßenbahnen handelt es sich nicht um den Gesamtbestand der historischen Bahnen.

Herr RM Drabig befürchtet, dass die Liste nicht vollständig und eher willkürlich sei. Eine Kartierung des Stadtgebietes sei erforderlich. Herr RM Drabig verdeutlicht an einem Beispiel, dass das denkmalgerechte Wiederherstellen eines Gebäudes eine kostenträchtige Angelegenheit ist. Er sieht daher eine Verantwortung beim Rat der Stadt, darüber zu entscheiden, was in die Denkmalliste gehört. Daher erwartet er Informationen über die Systematik, über die Kosten bzw. den Aufwand, beispielhaft dargestellt an einem Haus, und über mögliche Fördermittel für die denkmalgerechte Herstellung.

Herr RM Neumann gibt an, dass privaten Hauseigentümern oft keine Fördermittel mehr zur Verfügung stehen, so dass diese ihre Häuser verfallen lassen, da sie Auflagen nach dem Denkmalschutzgesetz nicht erfüllen können.


Herr RM Berndsen macht am Beispiel Hoeschpark fest, dass klar sein muss, was aus dem Park unter Denkmalschutz gestellt werden soll, um dann URBAN-Gelder dort einzusetzen.

Herr StD Fehlemann sagt folgende Ergänzungen zur Vorlage zu:
1. Zu allen der 90 Objekte der Denkmalliste wird kurz erläutert, was den Denkmalwert
ausmacht und warum die Objekte unter Schutz gestellt werden sollen.
2. Die „Art des Eigentümers“ ist für jedes Objekt darzustellen. Es sollte zumindest
unterschieden werden zwischen privatem, städtischem oder sonstigem öffentlichen
Eigentum.
3. Die finanziellen Folgen für den Eigentümer sollen dargelegt werden, d. h. was kostet
die Sanierung eines Objektes? Gibt es Mittel aus der Denkmalförderung?
4. Die Vorgehensweise, wie die Auswahl an Objekten entstanden ist, wird erläutert.

Die Vorlage wird derart überarbeitet und anschließend erneut eingebracht.

Aufgrund der sich aus der Diskussion ergebenden Fragen hat die Verwaltung die Vorlage „20 Jahre Denkmalschutz und Denkmalpflege in Dortmund – Vergangenheit und Perspektiven“ (Drucksache-Nr. 05279-04) zurückgezogen.


5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Landschaftsentwicklung im Raum "Lanstroper See/Friedrichshagen"
(Drucksache Nr.: 05489-04)

Herr RM Drabig befürwortet eine Beschleunigung solcher Maßnahmen und spricht sich für weitere aus.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -


Im Anschluss an TOP 6 wird TOP 12 behandelt. TOP 7 – 11 ist nach TOP 2 beraten worden.

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 12.1
Überwachung der Durchführung von Beschlüssen des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW)
(Drucksache Nr.: 05449-04)

Auf die Nachfrage der Frau sB Pohlmann-Rohr nach dem „Autofreien/autoarmen Wohnen im Stadtquartier Ost“ (Drucksache-Nr. 01812-01) gibt Herr Wilde den aktuellen Sachstand an. Das Gelände gehört verschiedenen Töchtern der Deutschen Bahn AG. Die Bahn akquiriere das Gelände mit dem Ziel „autoarmes Wohnen“, nur konnte bis heute kein Investor benannt werden, der mit diesem Ziel das Projekt weiter verfolgt. Nach Meinung des Herrn Wilde hängt dies damit zusammen, dass die Deutsche Bahn AG Erwartungen an die Immobilie habe, die bisher nicht erfüllt werden konnten. Sobald ein Investor da ist, mit dem das Projekt weitergeführt werden kann, wird der AUSW informiert.


Herr RM Follert bittet zum Beschluss des AUSW vom 14.02.2001 zur „Entwicklung des Industriegebietes Westfalenhütte“ um Auskunft, ob die Erstellung des Entwicklungskonzeptes über ein Qualifizierungsverfahren bereits begonnen habe.

Herr Wilde stellt dar, dass die Vorlage in den AUSW eingebracht worden war, aber die Mittel für die Durchführung des Wettbewerbes im städtischen Haushalt nicht zur Verfügung gestellt worden seien. Es wurde ein Förderantrag bei der Bezirksregierung gestellt, aber der Förderbescheid ist noch nicht zur Bewilligung gekommen. Zusammen mit dem Grundstückseigentümer wird das Integrierte Stadtbezirksentwicklungskonzept und die Flächennutzungsplanänderung weiter betrieben, um auf dieser Grundlage das Konzept in Abstimmung mit den politischen Gremien und den Bezirksvertretungen weiter zu qualifizieren. Herr Wilde prognostiziert, dass dies nicht vor Ende 2004/Anfang 2005 sein werde.

Aufgrund des Beschlusses des AUSW vom 30.07.2003 zum MetroExpress fragt Herr RM Follert nach den aktuellen Plänen zum MetroExpress.

Zur Vorlage „Errichtung eines Büro-, Betriebs- und Laborgebäudes – MST.factory (1. Bauabschnitt) auf dem Gelände Phoenix-West in Dortmund-Hörde“ (Drucksache-Nr. 04889-03), die im AUSW am 08.10.2003 beschlossen wurde, stellt Herr RM Follert die Nachfrage, wie es weitergehe, wann die nächste Genehmigung erteilt werde oder ob damit zu rechnen sei, dass dann keine Teilbaugenehmigungen mehr erteilt werden.

Herr StD Fehlemann sagt die Beantwortung der Fragen zum MetroExpress und zur MST.factory in der nächsten Sitzung am 10.03.2004 zu.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den aktuellen Bericht über den Bearbeitungsstand der Beschlüsse des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis.

zu TOP 12.2
Flüchtlingserstaufnahme in Dortmund
(Drucksache Nr.: 05329-03)
- Auszug des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit aus der Sitzung am 17.02.2004 (wurde nachgereicht)

Herr RM Harnisch schlägt vor, der Anregung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit zu folgen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgt einstimmig folgender Empfehlung des Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, die in der Sitzung am 17.02.2004 gefasst wurde:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt im Grundsatz, Standort für die Erstaufnahme von Asylbewerber/innen im Rahmen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes zu bleiben.

2. beauftragt die Verwaltung, in Verhandlungen mit den zuständigen Landesbehörden sowie dem Eigentümer der jetzt für die Gemeinschaftsunterkunft des Landes genutzten Liegenschaft Westfalendamm 399 – 401 eine Verlängerung des Mietvertragsverhältnisses bis Ende 2006 anzustreben. Die zuständigen Gremien werden über das Verhandlungsergebnis abschließend entscheiden.

3. beauftragt die Verwaltung, mit den Landes- und Bundesbehörden sowie dem Eigentümer der jetzt für die Gemeinschaftsunterkunft des Landes sowie der benachbarten, bis Februar 2004 vom Klinikum Dortmund genutzten Liegenschaft in Gespräche einzutreten mit dem Ziel,

- alle im Rahmen der Flüchtlingserstaufnahme in Dortmund zuständigen Stellen
- auf Basis einer gemeinsam entwickelten Konzeption
- unter Ausschöpfung von Synergien zusammenzuführen
- auf den genannten Liegenschaften anzusiedeln.
Die zuständigen Gremien werden über den Fortgang der Gespräche informiert und abschließend im Rahmen ihrer Zuständigkeiten über die organisatorische und räumliche Neukonzeption der Flüchtlingserstaufnahme in Dortmund entscheiden.

zu TOP 12.3
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze;
hier: Veränderungen in der städtischen Aufgabenwahrnehmung
(Drucksache Nr.: 05350-03)
- Auszug aus der Sitzung des Rates am 05.02.2004 zur Vorlage „Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes in Dortmund“ (Drucksache-Nr. 05503-04) (wurde nachgereicht)

Herr RM Follert nimmt auf den zweiten Absatz der Begründung auf Seite 1 der Vorlage Bezug. Er hält es für erforderlich, dass die betreffenden Fachbereiche Ende des Jahres die notwendigen Veränderungen in ihrer Aufgabenwahrnehmung in den organisatorischen, aber auch den personellen und finanziellen Bereichen beschreiben werden.

Herr Steiner regt an, im Rahmen eines partizipativen Prozesses weiterhin den Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“ mitwirken und sich beteiligen zu lassen. Es müsse nicht nur das Landesgleichstellungsgesetz umgesetzt werden, sondern es müsse auch das Sozialgesetzbuch IX in seiner Bestimmung der Teilhabe in Form der Mitbestimmung vom ersten Augenblick an verwirklicht werden.

Beschluss:
Die Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die weitere Vorgehensweise zur Umsetzung der aus dem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze (BGG NRW) resultierenden Veränderungen in der städtischen Aufgabenwahrnehmung sowie zu eventuell erforderlichen auch strukturellen Wirkungen zur Kenntnis.

zu TOP 12.4
Parkgebühren auf dem ZOB (Zentralen Omnibus-Bahnhof)
(Drucksache Nr.: 05091-03E)
Folgende Unterlagen liegen hierzu vor:
12.4.1 Parkgebühren auf dem ZOB
hier: Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 23.10.2003 an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden mit der Bezeichnung "Parkgebühren auf dem ZOB"
(Drucksache Nr.: 05091-03)
12.4.2 Parkgebühren auf dem ZOB
hier: Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 19.11.2003 an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden mit der Bezeichnung "Parkgebühren auf dem ZOB"
(Drucksache Nr.: 05091-03-ATS)
12.4.3 Parkgebühren auf dem ZOB
hier: Stellungnahme der Verwaltung vom 12.01.2004
(Drucksache Nr.: 05091-03St)
Herr RM Follert ist erstaunt über den geringen Betrag, der durch die Bewirtschaftung des ZOB eingenommen werden konnte und darüber, dass eine Art rechtsfreier Raum geschaffen wurde. Zur Verbesserung der Bewirtschaftung und der in diesem Bereich bestehenden Verhältnisse sollte geprüft werden, an welcher Stelle Flächen für die Übernachtung von Bus- und LKW-Fahrern zur Verfügung gestellt werden können. Den Zustand am ZOB hält er für nicht haltbar.

Herr RM Harnisch weist auf den Antrag der SPD-Fraktion mit der Bezeichnung „LKW-Abstellen im Stadtgebiet“ hin, der am 06.11.02 im AUSW beschlossen und noch nicht abschließend bearbeitet worden sei. Dieser Antrag ist in den Masterplan Mobilität eingeflossen und zu diesem Thema hat sich eine Arbeitsgruppe gebildet.

Frau RM Zupfer hält es für wichtig, eine Konzeption mit Lösungsvorschlägen für das Abstellen von LKWs zu entwickeln. Sie stellt dar, dass der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nach zweimaliger Diskussion dem Vorschlag des Herrn StD Fehlemann – wie in der Stellungnahme vom 12.01.2004 beschrieben – gefolgt ist. An die CDU-Fraktion gerichtet erklärt Frau RM Zupfer, dass man der Stellungnahme des Herrn StD im Ergebnis zustimmen könne.
Bis zu einem gewissen Grad müsse z. B. auch das längere Warten eines Busses, bis alle Fahrgäste ein- oder ausgestiegen sind, akzeptiert werden. Die Handhabe, eine Kralle anzulegen, bestehe nicht. Frau RM Zupfer macht darauf aufmerksam, dass eine Schranke eine personelle Besetzung mit hohen Kosten erfordert. Eine kostenneutrale Lösung ist für Frau RM Zupfer nicht erkennbar, aber einer solchen Lösung würde sie sofort folgen.

Herr StD Fehlemann erklärt, dass mit Schildern in 16 Sprachen darauf hingewiesen wird, dass ein Abstellen des Busses über Nacht auf dem ZOB nicht erlaubt ist. Er schlägt vor, keine Parkgebühren mehr zu erheben und die Reklame und Schilder mit Bahnsteigbezeichnungen, inklusive der vorgenannten Schilder, zu entfernen. Es könnte natürlich auch sein, dass Busfahrer nachts am ZOB stehen, deren Sprache nicht auf den Schildern steht, so dass ggf. die Schilder das Verbot in ca. 20 Sprachen wiedergeben müssten.

Herr RM Drabig sieht keinen Zusammenhang zwischen den Busverkehren am ZOB und dem Besuch von Fußballspielen, des Konzerthauses oder der Erhöhung der Kaufkraft in der Innenstadt. Er fragt nach Möglichkeiten, den ZOB durch Zufahrtsbeschränkungen abzuschließen. Die Dortmunder Busunternehmer haben kein Interesse an einer Bewirtschaftung. Um den bestehenden Zustand zu verändern, kommt seiner Meinung nach nur eine eigene Bewirtschaftung in Frage, d. h. der ZOB kann nur nach Bezahlen befahren werden. In der Nacht könnte das Parken für eine halbe Stunde kostenlos sein, bei längeren Parkzeiten müsste der Preis entsprechend der Parkzeit teurer sein. Herr RM Drabig könnte sich am ZOB zwei Schranken vorstellen, tagsüber müsste ein anderer Tarif als nachts gelten. Nachts könnte es einen sogen. Nachtzuschlag geben. Die Umsetzung habe einen wettbewerbstechnischen Effekt.

Herr RM Follert fordert eine ordnungspolitische Regelung der Situation am ZOB, wäre aber auch mit der von Herrn RM Drabig vorgeschlagenen Lösung einverstanden.

Frau RM Kräft erinnert an die schriftliche Stellungnahme des Herrn StR Sierau auf den SPD-Antrag zum Thema „LKW-Abstellen im Stadtgebiet“, nach der ein zentraler Platz für LKWs und Busse mit Bewirtschaftung zu hohe Kosten nach sich zieht. Sie schildert ihre Bedenken gegen eine Schranke und auch gegen hohe Parkgebühren. Sie befürchtet, dass die Bus- und LKW-Fahrer dann in den umliegenden Wohnstraßen parken werden und sieht in den diskutierten Möglichkeiten keinen Lösungsansatz.

Herr RM Neumann entgegnet auf den Wortbeitrag der Frau RM Zupfer, dass die Person des Stadtdirektors nicht einer Fraktion zugeordnet werden könne, ebenso wenig wie das beim Oberbürgermeister möglich sei. Außerdem weist er darauf hin, dass die Thematik bereits mehrfach im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden erörtert worden sei - ähnlich wie heute - auf einem nicht angemessenen Niveau.
Im übrigen hält Herr RM Neumann LKW-Parkplätze für keine gute Lösung, da hohe Kosten für Toiletten etc. anfallen würden.

Herr RM Drabig erklärt, es müsse gewährleistet sein, dass die LKWs und Busse nicht in Wohngebieten parken. In Wohngebieten dürften Parkkrallen angelegt werden. Herr RM Drabig schlägt vor, dass die Verwaltung dezernatsübergreifend rechtlich belastbare Alternativen prüft, die den ZOB von ungeliebten Nutzungen säubern und dafür sorgen, dass die LKWs und Busse nicht stattdessen in anderen Bereichen, insbesondere Wohngebieten, stehen. Ziel muss sein, geordnetere Verhältnisse am ZOB zu erreichen.

Herr RM Sauer stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Beratung, da die Angelegenheit intensiv beraten wurde.

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

Herr RM Harnisch fasst die Diskussion zusammen, die aus dem Vorschlag, Parkkrallen einzusetzen, eine Gebühr von 50 € pro Nacht, dem Aufstellen von Halteverbotsschildern und dem Einsatz der Mitarbeiter aus der Verkehrsüberwachung, um die entstehenden Gebühren einzuziehen, bestehen. Er ist der Meinung, dass bei der Suche nach Lösungsmöglichkeiten auch an den Tourismus gedacht werden muss und wünscht sich kurzfristige Lösungen, da ansonsten die unbefriedigende Situation bleiben wird.

Frau RM Kräft gibt folgende persönliche Bemerkung zur Niederschrift:
“Herr Vorsitzender, ich möchte mich persönlich dagegen verwahren, in dieser Form von Herrn Neuman abqualifiziert zu werden über die Qualität, die Ausschussmitglieder in seinem Ausschuss haben. Ich gehöre diesem Ausschuss auch an und ich verwahre mich dagegen, in dieser Form abqualifiziert zu werden.“

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung einstimmig dazu auf, dezernatsübergreifend rechtlich belastbare Alternativen zu prüfen. Ziel sollte hierbei sein, den Zentralen Omnibus-Bahnhof von ungeliebten Nutzungen zu säubern, dafür zu sorgen, dass die LKWs und Busse nicht stattdessen in anderen Bereichen, insbesondere Wohngebieten, stehen und geordnetere Verhältnisse zu erreichen. Die Prüfung sollte kurzfristig erfolgen.
Hierbei sollte insgesamt über den Bereich des ZOB hinaus gedacht und auch der SPD-Antrag vom 30.10.2002 zum „LKW-Abstellen im Dortmunder Stadtgebiet“ (Drucksache-Nr. 03435-02AT), der im AUSW am 06.11.2002 beschlossen wurde, betrachtet werden.


13. Anfragen
- unbesetzt -

H a r n i s c h
T e c h
S k o d z i k
Stellv. Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin

(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)