Niederschrift

über die 12. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 10.02.2011
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 17:40 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Hans-Peter Balzer (SPD) i. V. für Rm Jutta Starke
Rm Erwin Bartsch (CDU)
Rm Hendrik Berndsen (SPD)
Rm Jürgen Böhm (CDU)
Rm Dr. Jürgen Brunsing (B 90/Die Grünen)
Rm Dirk Goosmann (SPD)
Rm Helmut Harnisch (SPD)
Rm Mario Krüger (B 90/Die Grünen)
Rm Ulrike Matzanke (SPD)
Rm Benedikt Penning (CDU)
Rm Thomas Pisula (CDU)
Rm Birgit Pohlmann-Rohr (B 90/Die Grünen)
Rm Olaf Radtke (SPD)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Bruno Schreurs (SPD) i. V. für Rm Roland Spieß
Rm Wolf Stammnitz (Die Linke)
Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Petra Zielazny (FDP/BL)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Raphael Lacher – 2/Dez
Özgür Karadag – 2/Dez
Reiner Klüh – StA 10
Aiko Wichmann – StA 19
Matthias Schulte – StA 20
Gerd Mehlgarten – StA 20
Stefan Heynen – StA 20
Franga Sottile-Russo – StA 20
Werner Mondry – StA 23
Detlef Niederquell –StA 23
Ulrich Dreiskämper – StA 61
Klaus Lopin – StA 66
Mario Sieker – StA 66

3. Gäste:

-



Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 12. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 10.02.2011, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.0 Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin und eines stellvertretenden Schriftführers/einer stellvertretenden Schriftführerin nach § 52 Abs. 1 GO NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03031-11)

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 04.11.2010


2. Finanzen

2.1 Präsentation zum Liquiditätsmanagement
(mündlicher Bericht / Kenntnisnahme)

2.2 Beschluss des VGH NW zum Nachtragshaushaltsgesetz 2010
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03183-11)

2.3 GFG 2011
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03153-11)

2.4 Haushaltssatzung 2010; Hier: Berichterstattung an die Bezirksregierung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03113-11)

2.5 Genehmigungsverfahren Haushalt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03211-11)

2.6 städtischer Haushalt
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03228-11)

2.7 Konzept zur Einführung eines wirkungsorientierten Haushaltes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02332-10)

2.8 Vertretungsregelung für die Genehmigung von nicht erheblichen Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen und über- oder außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02961-10)

2.9 Mehrbedarf im Bereich der Versorgungszahlungen in der Freistellungsphase der Altersteilzeit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03155-11)

2.10 Umstellung der bisher in den Fachbereichen 32 und 66 verwendeten analogen Funktechnik auf digitale Funktechnik ab 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02627-10)


3. Beteiligungen

3.1 Transparenz öffentlicher Unternehmen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03229-11)


4. Liegenschaften

4.1 Neufassung der Bedingungen für den Abschluss von Erschließungsverträgen nach § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02766-10)

4.2 Stadterneuerung City
Boulevard Kampstraße/Brüderweg
Ausführungsbeschluss Brüderweg
Empfehlung + Überweisung
(Drucksache Nr.: 02680-10)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.2011
(Drucksache Nr.: 02680-10)

4.3 EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Hörder Bahnhofstraße
hier: Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02979-10)


5. Sondervermögen

- nicht besetzt -

Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.



1. Regularien

zu TOP 1.0
Bestellung eines Schriftführers/einer Schriftführerin und eines stellvertretenden Schriftführers/einer stellvertretenden Schriftführerin nach § 52 Abs. 1 GO NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03031-11)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften benennt Frau Petra Ilter zur Schriftführerin und Herrn Axel Bredensteffen zum stellv. Schriftführer.

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Radtke benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Folgende Vorlagen wurden im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung genommen:
Finanzielle Unterstützung der Tischtennis-Weltmeisterschaften vom 25.03.2012 bis 01.04.2012 und der German Open im Tischtennis vom 23.02.2011 bis 27.02.2011
Empfehlung
(Drucksache-Nr.: 03345-11)
hierzu -> Dringlichkeitsschreiben
Die Angelegenheit wird unter TOP 2.11 behandelt.
EDG Entsorgung Dortmund GmbH und EDG Holding GmbH
hier: Ergänzung der Geschäftsführung um einen Arbeitsdirektor
Empfehlung
(Drucksache-Nr.: 03348-11)
hierzu -> Dringlichkeitsschreiben

Die Angelegenheit wird unter TOP 3.2 behandelt.

Bestellung der Betriebsleiter des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“
Empfehlung
(Drucksache-Nr.: 03295-11)
hierzu -> Dringlichkeitsschreiben
Die Angelegenheit wird unter TOP 5.1 behandelt.

Weiterhin lagen folgende Anfragen der SPD-Fraktion un der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

Immobilienzustand im Brückstraßenviertel
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03300-11)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03300-11-E1

Die Angelegenheit wird unter TOP 4.4 eingeordnet und an erster Stelle behandelt.

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 04.11.2010

Die Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 04.11.2010 wird genehmigt.


2. Finanzen

zu TOP 2.1
Präsentation zum Liquiditätsmanagement
Kenntnisnahme - mündlicher Bericht
(Drucksache Nr.: 03331-11)

Frau Sottile-Russo (Kämmerei) trägt die Präsentation vor. (Anlage 1)

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) bedankt sich für die Präsentation und bittet um positive Weiterbegleitung.

Herr Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, welche Gespräche in dieser Richtung bereits geführt worden seien.

Herr Stüdemann berichtet, dass die Einführung des Liquiditätsmanagements am 01.08.10 begonnen habe und die Gespräche dazu in den entsprechenden Gremien jetzt beginnen würden. Auf der Arbeitsebene hätten die Gespräche bereits stattgefunden.


zu TOP 2.2
Beschluss des VGH NW zum Nachtragshaushaltsgesetz 2010
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03183-11)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03183-11-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag vor:

die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung zu stellen:

1. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stellt fest, dass durch den Beschluss des VGH NRW vom 18.01.11 keine Entscheidung im eigentlichen Normenkontrollverfahren zur Verfassungsmäßigkeit des Nachtragshaushaltes 2010 des Landes NRW getroffen worden ist.
Der Landesregierung wurde lediglich aufgetragen, bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichts im Hauptsacheverfahren keine weiteren Kredite aufzunehmen und die Bücher für das Haushaltsjahr 2010 nicht zu schließen.
Es ist eine Klärung der Verfassungsrechtslage innerhalb der nächsten drei Monate beabsichtigt.

2. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stellt fest, dass die Handlungsfähigkeit der Landesregierung gesichert ist.
Der VGH NRW führt in der Begründung zum Beschluss vom 18.01.11 selbst aus, dass die in der Zwischenzeit die Gefahr eines etatlosen Zustandes nicht besteht.

3. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stellt fest, dass die Kreditaufnahmen für Nachtragshaushalt 2010 insbesondere erfolgen mußten, um massive Fehlentscheidungen der abgewählten CDU/FDP-Landesregierung zu korrigieren.
Der Wegfall der bisherigen Befrachtung des GFG zu Lasten der Kommunen, die Wiedereinführung der kommunalen Beteiligung an den Landeseinnahmen aus der Grunderwerbssteuer, die Zuweisung an die Kommunen für den Ausbau der U3-Betreuung oder der Nachteilsausgleich zur Wohngeldentlastung waren ohne Zweifel gewichtige Gründe für eine Kreditaufnahme des Landes.
Der Fachausschuss begrüßt dieses kommunalfreundliche Vorgehen der Landesregierung.

4. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Aussagen des Kämmerers in den Medien zufrieden zur Kenntnis, dass der Stadt Dortmund keine Rückforderungen aus Landeszuweisungen in 2010 drohen.
Da der Haushalt 2011 ohne zusätzliche Zuweisungen des Landes aufgestellt wurde, sind aus dem Urteil des VGH NRW keine negativen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2011 zu erwarten.

Frau Matzanke (SPD) merkt an, dass der Beschluss des VGH NW vom 18.01.11 keinerlei Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Dortmund habe, die Landesregierung handlungsfähig sei und sich nicht in einem etatlosen Zustand befände.

Herr Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) stimmte zu Punkt 1 mit der Auffassung der SPD-Fraktion überein, zum Punkt 2, bezogen auf die finanzielle Handlungsfähigkeit könne er sich kein Urteil anmaßen und zu Punkt 3 gibt er an, dass das Thema schon im Rahmen der Haushaltsberatung zum Haushalt 2011 ausgiebig zum Ausdruck gebracht worden sei. Zu Punkt 4 stellt er klar, dass es bisher noch kein Urteil des VGH gebe und deshalb zum heutigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden könne, ob negative Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2011 zu erwarten seien.
Herr Reppin (CDU) geht ebenfalls auf die einzelnen Punkte ein und gibt an, dass seine Fraktion dem Antrag nicht zustimmen könne.

Herr Rettstadt (FDP/Bürgerliste) gibt zum Ausdruck, dass der Antrag schlecht gemacht und wenig durchdacht sei. Seine Fraktion werde dem Antrag nicht zustimmen.

Frau Matzanke betont, dass ihre Fraktion an den Formulierungen des Antrags festhalte.

Herr Krüger gibt an, dass seine Fraktion sich enthalten werde.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

zu TOP 2.3
GFG 2011
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03153-11)
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03153-11-E1)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03153-11-E3)

- keine Wortmeldung -

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung in der Ausschusssitzung um eine Stellungnahme zum Entwurf des GFG 2011 und insbesondere zu folgenden Fragen:

1. Wie hoch gestaltet sich die verteilbare Finanzausgleichsmasse des Entwurfes des GFG 2011?
Wie entwickelt sich die Ausgleichsmasse im Vergleich zum GFG 2010?
Welche Zuweisungen hätte die Stadt Dortmund auf der Grundlage des GFG-Entwurfes 2011 zu erwarten?
Welche zusätzlichen Einnahmen würden sich daraus ergeben?

2. Aus welchem Grund erfolgt eine Grunddatenanpassung?
Warum hat die abgewählte CDU/FDP-Landesregierung die Grunddaten aus 2003 nicht angepasst, obwohl die Rechtsprechung des VGH NRW eine Anpassung in regelmäßigen Abständen verlangt?

3. Mit dem Soziallastenansatz soll den Belastungen der Gemeinden im sozialen Bereich, die über den Hauptansatz nicht ausreichend erfasst werde, Rechnung getragen werden.
Infolge gestiegener Soziallasten gewichtet der GFG-Entwurf 2011 die Zahl der Bedarfsgemeinschaften nicht mehr dem Faktor 3,9 sondern mit dem Faktor 15,3.
Um die Umverteilungswirkungen zu begrenzen, wird für das GFG 2011 der Gewichtungsfaktor des Soziallastenansatzes abweichend vom Ergebnis der Regressionsanalyse mit einem Mittelwert von 9,6 festgesetzt.
Hält die Verwaltung dieses Vorgehen für gerecht?
Um welchen Betrag werden damit die negativen Auswirkungen aus dieser Umverteilung abgemildert?
Inwieweit haben in den letzten Jahren ländliche Regionen verstärkt von Landeszuweisungen zu Lasten der Ruhrgebietsstädte profitiert?

4. Wie bewertet der Städte- und Gemeindebund NRW den GFG-Entwurf 2011 und die entsprechende Probeberechnung?

Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung lag vor. Die Angelegenheit ist damit erledigt.





zu TOP 2.4
Haushaltssatzung 2010; Hier: Berichterstattung an die Bezirksregierung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03113-11)

Herr Rettstadt (FDP/Bürgerliste) geht auf den genehmigten Haushalt ein und weist darauf hin, dass der Regierungspräsident die Genehmigung vorerst verschoben habe, um noch diverse Themen zu prüfen und obwohl er verlangte Daten nicht bekommen habe, habe ihn das nicht gehindert, den Haushalt in Kraft zu setzen. Deshalb sehe seine Fraktion den genehmigten Haushalt durchaus kritisch und er beauftrage die Verwaltung mündlich, unverzüglich eine haushaltswirtschaftliche Sperre gem. § 24 GemHVO analog zu 2009 und 2010 in Kraft zu setzen.

Herr Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) beurteilt den Vorgang positiv, da die Stadt Dortmund jetzt handlungsfähig sei. Er hebt hervor, dass der Regierungspräsident mittlerweile die Höhe der Kosten im Bereich der Jugendhilfe anerkannt habe. Bezogen auf die Kindertageseinrichtungen gibt er zu bedenken, dass man sich die Struktur vor Ort im Vergleich zu den einzelnen Städten und Kreisen ansehen müsse. Er befürwortet, dass inzwischen Gespräche geführt würden, die Aufschluss geben sollen, inwieweit gemeinsam mit den konfessionell geführten Einrichtungen, bzw. deren Trägern und Elterninitiativen, das Ausbauprogramm erneut entsprechend unterstützt werden könne.

Herr Taranczewski (SPD) begrüßt ebenfalls, dass der Haushalt jetzt genehmigt und die Stadt damit handlungsfähig sei. Außerdem weist er darauf hin, dass die Aufträge, von denen Herr Rettstadt gesprochen habe, nicht nur zu Kenntnis genommen würden, sondern es sich um Arbeitsaufträge handele, die im Laufe des Jahres in den entsprechenden Fachausschüssen abgearbeitet würden.

Herr Reppin (CDU) äußert, dass seine Fraktion es positiv sehe, dass die Wartezeit bis zur Genehmigung des Haushalts nun zu Ende sei, die Verwaltung handeln und die politischen Beschlüsse zur Umsetzung gebracht werden könnten. Er weist darauf hin, dass Vorsorge getroffen werden müsse, um nicht doch noch 2012 in die Haushaltssicherung zu kommen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) fordert auf, erst einmal die Faktenlage zu betrachten. Er merkt an, dass das Schreiben des Regierungspräsidenten allen zur Kenntnis gegeben worden sei und sich auf den Haushalt 2010 bezöge. Die Diskussion wäre aber teilweise etwas verschränkt auch über den Haushalt 2011 geführt worden. Alle vom Regierungspräsidenten gestellten Fragen seien beantwortet worden. Letztlich sei wichtig, die Budgetvorgaben und damit die Entwicklung des Personalkostenbudgets einzuhalten. Um das beobachten zu können, kündigt er an, regelmäßige Berichterstattung im Detail anhand von Istwerten abzuverlangen. Zum Thema Ausbau U 3 fordert er eine zeitnahe Berichterstattung, um die finanzielle Entwicklung absehen zu können. Außerdem rät er Herrn Rettstadt ab, den Antrag zu stellen, eine haushaltswirtschaftliche Sperre gem. § 24 GemHVO analog zu 2009 und 2010 in Kraft setzen zu lassen und erläutert den sich daraus ergebenen Zustand, der eine Handlungsfähigkeit ausschließen würde. Er weist noch mal darauf hin, dass alle Managementberichte und in Zukunft auch entsprechende Tableaus zu allen Personalthemen, einschließlich Finanzdaten, dem Ausschuss vorgelegt würden.

Herr Krüger glaubt nicht, dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eine Haushaltssperre beschließen könne. Er bittet Herrn Stüdemann im Detail zu belegen und aufzuzählen, welche Finanzanlage in welcher Größenordnung eine solche Einnahmesituation zuließe. Man könne sich nicht des Eindrucks verwehren, dass hier nur Summen eingeschrieben würden, die bestimmte Stellenwerte erreichten, damit sichergestellt sei, in einem Genehmigungsverfahren entsprechend positiv bestehen zu können.

Herr Rettstadt betont, dass der Haushalt noch ein sehr wackeliges Gestell sei und er sich auch von den anderen Fraktionen mehr Sparwillen gewünscht habe. Er habe alle Argumente vernommen, könne sie nachvollziehen, wolle aber seinen Antrag aufrecht halten, da eine haushaltswirtschaftliche Sperre auch ein Mittel zur Haushaltskonsolidierung sei. Er wisse, dass der Antrag hier nicht mehrheitsfähig sei, wolle aber zum Ausdruck bringen, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste das gerne anders gehabt hätte.

Herr Reppin gibt zum Thema Personalentwicklungskonzept den Hinweis, dass der Einsatz erst ab 01.01.2012 beginnen solle. Er ist der Meinung, dass man da gut voran komme und es dann eine effiziente, schlanke Verwaltung gäbe, wo Schnittstellen und Doppelarbeit beseitigt würden.

Herr Tarenczewski bemerkt, dass ein Personalentwicklungskonzept nicht bedeute, einfach mal Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen zu entlassen, sondern man sich klarmachen müsse, wie eine Verwaltung in Zukunft aussehen soll und was an Mitarbeitern/Innen in Zukunft gebraucht würde. Die Zusicherung, dass es keine betriebsbedingten Kündigungen gebe, hielte er für eine gute Sache und verhindere nicht, ein Personalentwicklungskonzept aufzustellen. Den Antrag von Herrn Rettstadt werde die SPD-Fraktion ablehnen.

Herr Rettstadt stellte für seine Fraktion folgenden Antrag:

„Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich eine haushaltswirtschaftliche Sperre gem. § 24 Abs. 1 GemHVO analog zu den Jahren 2009 und 2010 zu verhängen.“

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

Anschließend nimmt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Berichterstattung an die Bezirksregierung zur Haushaltssatzung 2010 zur Kenntnis.

zu TOP 2.5
Genehmigungsverfahren Haushalt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03211-11)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03211-11-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vor:

Anfrage zum Tagesordnungspunkt mit der Bitte um schriftliche Beantwortung.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten um die schriftliche Beantwortung der nachfolgenden Fragen. Sofern notwendig, können die Antworten in nicht-öffentlicher Sitzung vorgelegt werden.

1.0 Erträge aus Beteiligungen:
Gemäß Haushaltsplan 2011 wurden folgende Erträge aus Unternehmensbeteiligungen veranschlagt:
Haushaltsjahr
2010
2011
2012
2013
2014
SUMME







EDG
4,08 Mio. €
3,42 Mio. €
3,42 Mio. €
3,42 Mio. €
3,42 Mio. €
17,76 Mio. €
DSW21
12,83 Mio. €
5,80 Mio. €
5,80 Mio. €
5,80 Mio. €
5,80 Mio. €
36,03 Mio. €
Sparkasse
7,00 Mio. €
4,50 Mio. €
4,50 Mio. €
4,50 Mio. €
4,50 Mio. €
25,00 Mio. €







SUMME
23,91 Mio. €
13,72 Mio. €
13,72 Mio. €
13,72 Mio. €
13,72 Mio. €
78,79 Mio. €
Gemäß Vorlage vom 18.05.2010 sollten Verhandlungen mit den städtischen Gesellschaften DSW21, EDG und Sparkasse aufgenommen werden mit der Absicht Verbesserungen in Höhe von 15 Mio. € durch eine Erhöhung der Ausschüttungen und/oder Kooperationen bei der städtischen Aufgabenwahrnehmung zu erzielen.

Zur Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen wurde eine interne Arbeitsgruppe installiert.

Gemäß Mitteilung StA 20 vom 20.01.2011 wurden in 2010 lediglich Gewinnausschüttungen in Höhe von 8,17 Mio. € gebucht. Weitere Ausschüttungen aus Gewinnrücklagen sollen nunmehr in 2011 vorgenommen werden.

Demgegenüber weisen die mittelfristigen Finanzplanungen der vorgenannten Unternehmungen deutlich geringere Ausschüttungen aus.

Die Verwaltung wird gebeten darzustellen wie sie gedenkt, die in den Haushaltsplanungen veranschlagten Gewinnausschüttungen tatsächlich zu vereinnahmen. Darüber hinaus wird um einen Sachstandsbericht zu den erzielten Vereinbarungen in Sachen „Kooperationen bei der städtischen Aufgabenwahrnehmung“ gebeten.
2.0 Finanzerträge
Gemäß Ergebnisplan StA 2D „Beteiligungen des Dezernats 2“ sind unter dem Titel „Finanzerträge“ folgende Einnahmen veranschlagt worden:

Haushaltsansatz 2010: 89,49 Mio. €
Haushaltsansatz 2011: 26,76 Mio. €
Haushaltsansatz 2012: 66,72 Mio. €
Haushaltsansatz 2013: 26,68 Mio. €
Haushaltsansatz 2014: 26,68 Mio. €
SUMME 236,33 Mio. €
Wir bitten um eine detaillierte Darstellung, welche Finanzerträge über Buchwert im Haushaltsjahr 2010 tatsächlich erwirtschaftet worden sind. Darüber hinaus bitten wir um eine Einzeldarstellung der vorgesehenen Veräußerungen, auf deren Basis die entsprechenden Erträge über Buchwert für die Haushaltsjahre 2011 bis 2014 vorgenommen worden sind.

3.0 Erträge aus Grundstücksverkäufen
Gemäß Teilergebnisplan StA 24 „Allgemeines Grundvermögen“ sollen Erträge u.a. durch den Verkauf von Vermögensgegenständen in Höhe von

Haushaltsansatz 2010: 20,12 Mio. €
Haushaltsansatz 2011: 10,12 Mio. €
Haushaltsansatz 2012: 10,12 Mio. €
Haushaltsansatz 2013: 10,12 Mio. €
Haushaltsansatz 2014: 10,12 Mio. €
SUMME 60,72 Mio. €

erzielt werden.
Wir bitten um eine Einzelaufstellung, welche Erträge über Buchwert in 2010 tatsächlich erzielt worden sind. Darüber hinaus bitten wir um eine Einzeldarstellung der vorgesehenen Veräußerungen, auf deren Basis die entsprechenden Erträge über Buchwert für die Haushaltsjahre 2011 bis 2014 vorgenommen worden sind.

4.0 Übernahme von städtischen Liegenschaften durch die DOGEWO21
Gemäß Vorlage vom 18.06.2010 sollten intensive Verhandlungen mit der DOGEWO21 zur Übernahme städtischer Immobilien geführt werden, die für kommunale Aufgaben nicht oder nicht mehr benötigt werden.
Wir bitten um Mitteilung, inwieweit die Verhandlungen erfolgreich waren und wenn ja, welches „sachzielfreies Grundvermögen“ an die DOGEWO21 veräußert wurde bzw. veräußert werden soll.


5.0 Reduzierung der Personalaufwendungen durch fremdfinanzierte
Einsatzmöglichkeiten
Gemäß Vorlage vom 16.06.2010 sollen die Personalaufwendungen durch fremdfinanzierte Einsatzmöglichkeiten im Haushaltsjahr 2011 um mindestens 2,092 Mio. € reduziert werden. In diesem Zusammenhang sollten bereits bis zu 50 Einsatzmöglichkeiten bei der JobCenterARGE in 2010 geschaffen worden sein.

Wir bitten um Mitteilung, in welchem Umfang in 2010 städtisches Personal in die JobCenterARGE entsandt worden ist und durch welche konkrete Maßnahmen der Personalaufwand um mind. 2.092 Mio. € (ca. 40 Stellen) durch Einsatz in fremdfinanzierte Arbeitsbereiche in 2011 reduziert werden kann.
6.0 Übertragung von städtischen Bürogebäuden innerhalb des Konzerns der Stadt Dortmund
Gemäß Vorlage vom 22.06.2010 sollten städtische Bürogebäude innerhalb des Konzerns Stadt Dortmund mit dem Ziel von Einnahmeverbesserungen bzw. Kostensenkungen übertragen werden. Über das Ergebnis sollte dem Rat bis spätestens Ende des Jahres 2010 berichtet werden.

Eine Berichterstattung ist bisher unterblieben.

Wir bitten um einen Sachstandsbericht.

7.0 Sanierung des Standortes Hövelstraße 8 / Gesundheitsamt
Die Sanierung des Gesundheitsamtes sollte auf Vorschlag der Verwaltung vorrangig über die Modellvariante „Nutzungsüberlassung an einer Tochtergesellschaft“ verfolgt werden. Gleichzeitig sollten die erforderlichen Voraussetzungen zur Akquisition von Städtebaufördermitteln des Landes geklärt werden.

Wir bitten um einen Sachstandsbericht

8.0 Personalaufwendungen
Bereits im Zuge der Haushaltsgenehmigung 2010 hatte die Kommunalaufsicht um Vorlage eines Personal- und Organisationskonzept gebeten aus dem deutlich wird, durch welche konkrete Maßnahmen eine Absenkung der Personalaufwendungen gewährleistet sei.

Das vom Personaldezernenten am 27.02.2011 vorgelegte „Personal- und Organisationskonzept“ enthält im Wesentlichen eine rudimentäre Bestandsaufnahme der bisher verfolgten Ansätze in der Personal- und Organisationentwicklung. Die aufgelisteten Organisationsentwicklungs-Maßnahmen werden zum Teil nicht mehr weiterverfolgt bzw. wurden verworfen. Ersatzmaßnahmen werden nicht benannt. Andere Maßnahmen wurden hinsichtlich ihrer zeitlichen Umsetzung und fiskalischer Folgen nicht konkretisiert.

Vor diesem Hintergrund bitten wir darum darzulegen, wie realistisch die zu erzielenden Personalkosteneinsparungen in Bezug auf die Budget-Planungen sind und welche konkreten Maßnahmen zur Zielerreichung beitragen können.
9.0 Darüber hinaus bitten wir um Mitteilung, welche neuen Investitionsmaßnahmen bei einer Verzögerung der Haushaltsgenehmigung nicht angegangen werden können.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wird die angeforderte schriftliche Beantwortung der Verwaltung für die nächste Sitzung nachgereicht.

zu TOP 2.6
städtischer Haushalt
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03228-11)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03228-11-E1)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03228-11-E2)

- Keine Wortmeldung -

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

Sehr geehrter Herr Monegel,

mit Schreiben vom 18.1.2011 hat der Regierungspräsident die Anzeigefrist für die Haushaltssatzung der Stadt Dortmund bis zum 15.2.2011 verlängert und den Antrag der Stadt auf Genehmigung zur Verringerung der allgemeinen Rücklage vorläufig abgelehnt.

Damit steht das Signal der Kommunalaufsichtsbehörde keineswegs auf Entwarnung sondern weist entschieden auf die Notwendigkeit einer konsequenten Haushaltskonsolidierung hin, was andernfalls bei einer Ergebnisverschlechterung von rd. 7 Mio. € in 2012 zur pflichtigen Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes führen würde.


Darüber hinaus wird ebenfalls die Vorlage eines schlüssigen Personal- und Organisationsentwicklungskonzepts bis Ende 1/2011 angemahnt. Es bestehen Zweifel, dass die hierzu von der Verwaltung zwischenzeitlich in den Beratungsgang der Gremien gegebene Vorlage diesen Ansprüchen genügen wird, so dass eine intensive Überarbeitung des Konzepts wahrscheinlich ist.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung im Rahmen eines aktuellen Sachstandberichts um schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragen:

1. Wie bewertet die Bezirksregierung das Personal- und Organisationskonzept der Stadt Dortmund? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus?

2. Welche Konsequenzen zieht die Verwaltung aus dem Schreiben des Regierungspräsidenten vom 18.1.2011? Dabei ist insbesondere auf folgende in dem Schreiben skizzierten Aspekte einzugehen:


- Welche Werte erwartet die Verwaltung für die allgemeinen Investitionspauschale, die Investitionspauschale Altenhilfe, die Schul-/Bildungspauschale und die Sportpauschale für die Haushaltsjahre 2012-2014?

- Wie erklärt sich die von der Verwaltung für dass Haushaltsjahr 2012 angenommene Steigerung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer über den Orientierungssatz hinaus?

- Wie erklärt die Verwaltung die für die kommenden Haushaltsjahre bis 2014 angenommene Steigerung im Bereich der Finanzerträge?

- Bzgl. des Hinweises der Aufsichtsbehörde auf eine unzulässige Veräußerung städtischen Vermögens vor dem Hintergrund der Aufgabenerfüllung: Wie beurteilt die Verwaltung angesichts dieser rechtlichen Einschätzung die Übertragung des Rathauses auf das kommunale Sondervermögen und welche finanziellen Auswirkungen hätte eine Rückabwicklung für den städtischen Haushalt insbesondere in Hinblick auf ein Haushaltssicherungskonzept?

- Wie erklärt die Verwaltung die für die kommenden Haushaltsjahre bis 2014 angenommene finanzielle Entlastung im Rahmen der an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zu zahlenden Umlage, wenngleich die aktuell geplante Senkung der Umlage auf 15,9 % bereits einen Mehrbedarf im Haushalt erfordert? Mit welchen konkreten Maßnahmen gedenkt die Verwaltung diese Zielvorgabe zu erreichen?


3. Welche Maßnahmen - über die in der Haushaltsplanung 2011 ff. zur Haushaltskonsolidierung vorgesehenen hinaus - plant die Verwaltung und welche finanziellen Volumina korrespondieren damit?


Die Stellungnahme der Verwaltung lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor. Die Angelegenheit ist damit erledigt.

zu TOP 2.7
Konzept zur Einführung eines wirkungsorientierten Haushaltes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02332-10)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02332-10-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, die (vorläufige) Auswahl der Produktgruppen (PG) für den wirkungsorientierten Haushalt dahingehend zu ändern, als dass die PG 00204 „Allgemeine Sicherheit und Ordnung“ als vorrangige Schwerpunktaufgabe umzusetzen ist.



Begründung

Die Einführung des wirkungsorientierten Haushaltes bietet die Möglichkeit, eine an festgelegten Haushaltskennzahlen gesteuerte Erfolgsprüfung in den jeweiligen Themengebieten vorzunehmen. Somit können Erfolge und Misserfolge eingesetzter Gelder und eingeleiteter Projekte besser beurteilt und evaluiert werden. Daher sollten die Vorteile dieser haushaltstechnischen Systematik vorrangig für die Problembekämpfung in der Dortmunder Nordstadt genutzt werden.

Das Aufgabenfeld „Sicherheit und Ordnung“ ist eine der von der Verwaltung anvisierten zehn Aufgabenfelder, ohne diesem jedoch eine exponierte Bedeutung zukommen zu lassen. Dieses Vorgehen wird der derzeitigen Situation in der Nordstadt nicht gerecht. Mit entsprechenden Kennzahlen, wie z.B. von Straftätern, jugendlichen Intensivtätern, der Anzahl von Drogendelikten, Belegungsdaten von Wohnungen oder wilden Müllkippen, muss die Analyse und Aufarbeitung von Projekten in der Nordstadt stattdessen eine der obersten Prioritäten (ggf. unter Zurückstellung anderer Bereiche) haben.

Frau Matzanke (SPD) beantragt, die Vorlage in den nächsten Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu schieben, da noch Beratungsbedarf bestehe.

Herr Rettstadt (FDP/Bürgerliste) folgt der Bitte der SPD.

Herr Reppin (Bündnis 90/Die Grünen) hält es für den richtigen Ansatz, was in diesem Konzept im Wesentlichen gesagt werde, nämlich dass innerhalb einer kurzfristig angelegten Vorgehensweise eine Pilotierung von Aufgabenfeldern mit hoher finanz- und kommunalpolitischer Bedeutung erfolgen werde. Er hält eine heutige Zustimmung für unproblematisch, folge aber dem Antrag der SPD, zu schieben.



Frau Matzanke erklärt, dass ihre Fraktion die Vorlage erweitern möchte und bittet deshalb, zu schieben.

Herr Rettstadt macht darauf aufmerksam, dass das Thema eigentlich etwas für die Haushaltbegleitkommission sei.

Herr Reppin hält die Vorgehensweise der Verwaltung für völlig richtig. Es werde keine Teile im Haushalt geben, die nicht wirkungsorientiert seien. Es handele sich nur um den Gesamthaushalt, der jetzt in Stücken abgearbeitet werde. Außerdem sehe er kein Problem, die Gewichtung ein bisschen zu verändern, da am Ende alles auf seine Wirkung untersucht werde und es auch nur so Sinn mache.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) betont, dass der Zielfindungsprozess noch viel Klärungsbedarf verlangen werde. Er bittet darum, konstruktiv nach vorne zu diskutieren. Die Produkte müssten auf ca. 150 begrenzt werden, damit sie nachher überhaupt noch zwischen der Wirkung- und der politisch-strategischen Absicht mit einem Budget und einem Produkt in Verbindung gebracht werden können. Zu diesem Einführungsprozess müsse parallel ein Bereinigungsprozess und Aggregationsprozess stattfinden. Die Meinungsbildung müsse jetzt einsetzen, da bestimmte Zielmarken für das Jahr 2012 aufgestellt worden seien.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
verschiebt die weitere Beratung der Verwaltungsvorlage und des Antrags der Fraktion FDP/Bürgerliste in seine nächste Sitzung.

zu TOP 2.8
Vertretungsregelung für die Genehmigung von nicht erheblichen Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen und über- oder außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02961-10)

Herr Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) betont, dass seine Fraktion dem Beschluss nicht zustimmen werde. Es habe im letzten Jahr eine entsprechende Debatte zu der Frage gegeben, die seine Fraktion ebenfalls abgelehnt habe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, dass bei gleichzeitiger Abwesenheit von Oberbürgermeister und Stadtdirektor/Stadtkämmerer die/der 2. Vertreter/in des Oberbürgermeisters gemäß der Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung über die Leistung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen gem. §§ 83 Absatz 1 Satz 3 und 85 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW (GO) entscheidet.

zu TOP 2.9
Mehrbedarf im Bereich der Versorgungszahlungen in der Freistellungsphase der Altersteilzeit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03155-11)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat genehmigt gem. § 83 GO überplanmäßige Mehrauszahlungen im Bereich der Freistellungsphase der Altersteilzeit in Höhe von 505.000 €.

Der Rat beschließt die Deckung der Mehrauszahlungen aus den Mehreinzahlungen bei der Gewerbesteuer.

zu TOP 2.10
Umstellung der bisher in den Fachbereichen 32 und 66 verwendeten analogen Funktechnik auf digitale Funktechnik ab 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02627-10)

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt das nachstehende Konzept bezüglich der Umstellung der bisher in den Fachbereichen 32 und 66 verwendeten analogen Funktechnik auf digitale Funktechnik ab 2011 zur Kenntnis.

zu TOP 2.11
Finanzielle Unterstützung der Tischtennis-Weltmeisterschaften vom 25.03.2012 bis 01.04.2012 und der German Open im Tischtennis vom 23.02.2011 bis 27.02.2011
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03345-11)

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) schildert ausführlich den Grund der Dringlichkeit dieser Vorlage und beschreibt ihren Hergang. Er bittet um Verständnis und Zustimmung.

Herr Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erklärt, er werde der Vorlage zustimmen.

Herr Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) nimmt Bezug auf einen Ratsbeschluss zur Gewinnausschüttung der Sparkasse und bittet Herrn Stüdemann darzulegen, inwieweit die Finanzierung durch die Sparkasse im Rahmen einer höheren Gewinnausschüttung jetzt noch gesichert sei.

Herr Stüdemann erläutert, dass es sich hier um einen anderen Beschluss handele, als bei der Haushaltsberatung. Da sei es ein Beschluss gewesen, der besagt, dass eine Ausschüttung von der Sparkasse ohne Zweckbindung gewünscht sei. So sei dann der Haushalt fortgeschrieben in den Rat gebracht worden und das Geld sei dann ohne zweckgebundenen Anteil zugewiesen worden
. Im Moment wäre keine Deckung im haushaltsrechtlich-sauberen Sinne zu interpretieren und mit dem Hintergrund schlage er vor, die Sparkasse außen vor zu lassen. Es sei unter steuerlichen Gesichtspunkten günstiger, wenn die Sparkasse direkt über die Spende ausschütten würde.

Frau Matzanke (SPD) hat noch Beratungsbedarf und möchte die Vorlage bis in den Rat schieben.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.


3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
Transparenz öffentlicher Unternehmen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03229-11)

Herr Rettstadt (FDP/Bürgerliste) zieht den Punkt für seine Fraktion zurück.


zu TOP 3.2
EDG Entsorgung Dortmund GmbH und EDG Holding GmbH - hier: Ergänzung der Geschäftsführung um einen Arbeitsdirektor
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03348-11)

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) berichtet, dass das Thema nicht ganz unbekannt sei. Es habe eine Gründungsvereinbarung in den 90er Jahren gegeben, die vorgesehen habe, einen Arbeitsdirektor zu installieren. Darüber sei in den Gremien der entsprechenden Gesellschaft debattiert worden. Herr Stüdemann betont, dass die EDG blendend im Markt stehe und eine tüchtige Arbeit leiste. Es gebe gute Chancen in den aktuellen Gesprächen mit den Nachbargemeinschaften, Kooperationen zu begründen, die als Expansionsbewegung am Markt günstig ausfielen. Es sei nicht nur der regionale, sondern auch der europäisch internationalisierte Entsorgungsmarkt zu sehen. Im Moment werde eine Richtungsentscheidung benötigt, damit das Unternehmen nicht beschädigt werde. Es sei jetzt ein Gebot des Anstands, eine politische Richtungsentscheidung herbeizuführen. Es gehe nicht um die Entscheidung für eine Person, sondern die Arbeitnehmer hätten das Vorschlagsrecht, was als ein zulässiges Verfahren vom Rat abgesegnet werden müsse.

Herr Reppin (CDU) bittet aufgrund von Diskussionsbedarf in der Fraktion, die Vorlage bis zum Rat durchlaufen zu lassen.

Herr Rettstadt (FDP/Bürgerliste) möchte das Thema ebenfalls noch mal in der Fraktion diskutieren. Er gibt an, dass die Ausführung von Herrn Stüdemann seinen persönlichen Einschätzungen entgegenkomme. Auch er bittet, die Vorlage bis in den Rat zu schieben.

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU) betont, dass er persönlich Wert darauf lege, dass es immer sein Stil war und sei, öffentlich über Personen keine Einschätzungen oder Statements abzugeben. Für die CDU-Fraktion sei es in dieser Sache immer um die Richtigkeit oder Nichtrichtigkeit einer solchen Position gegangen. Er fragt nach, ob es eine Antragsinitiative der Fraktion Bündnis90/Die Grünen gebe und erklärt Herrn Rettstadt gegenüber, dass es einen offiziellen Ratsbeschluss nicht gegeben habe, sondern zu Zeiten der absoluten Mehrheit der SPD-Fraktion eine einseitige, unilaterale Erklärung formuliert worden sei.

Herr Krüger (Bündnis90/Die Grünen) möchte das Thema ebenfalls noch einmal in der Fraktion würdigen und antwortet Herrn Monegel, dass seine Fraktion für die Tagesordnung des Rates diesen Tagesordnungspunkt vorgesehen habe und ein Antrag selbstverständlich formuliert werde.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.






4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Neufassung der Bedingungen für den Abschluss von Erschließungsverträgen nach § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02766-10)

Herr Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass eine Darstellung der finanziellen Auswirkungen nicht möglich sei, da die Anzahl der Anträge auf vorzeitige Erstattung der Kanalbaukosten sowie die Höhe der angebotenen Nachlässe nicht beziffert werden könne. Es fehle in diesen Aussagen, dass, wenn man in diesem Zusammenhang vorfristig Rückerstattung für Kanalbaumaßnahmen, die von Privaten vorfinanziert seien, vornehme, vorfristige Aufwendungen auf den Finanzrahmen der Investitionsmittelkredite angerechnet werden müssten. Wenn man sich da in einem großen Umfange bewege, hieße es natürlich auch zwangsläufig, dass gewisse Maßnahmen nicht finanziert werden können, weil die entsprechenden Investitionsmittel nicht zur Verfügung stünden. Da wäre es gut, wenn man wissen würde, über welche Größenordnung man spreche, wer die entsprechenden Anfragen gestellt habe und welche Auswirkungen das auf den Investitionsmittelbedarf, respektive im Zusammenhang mit Investitionsmitteln, die für andere Maßnahmen verausgabt werden sollen, habe.

Herr Lopin (Tiefbauamt) antwortet, dass es nicht so sei, dass stadteigene Töchter auf die Verwaltung zugekommen seien und gefragt hätten, ob wir vorzeitig erstatten können, sondern es in der Regel kleinere Erschließungsverträge seien, die kleinere Baumaßnahmen entwickeln. Zur Beendigung des Verfahrens werde ein Nachlass auf die zu erstattenden Kanalbaukosten angeboten, falls Bereitschaft bestünde, früher als ursprünglich im Vertrag vorgesehen, diese Kanalerstattung vorzunehmen. In solch einem Zusammenhang sei zu überprüfen, ob es wirtschaftlich für die Stadt sei, wobei vorab eine Abstimmung mit der Kämmerei zu erfolgen habe, wie mit solchen Anträgen umzugehen sei. Bislang sei es so, dass aufgrund der Beschlusslage (Ratsbeschluss von 1993) eine Erstattung frühestens 5 Jahre nach Abschluss des Vertrages möglich sei. Damit eine Chance gegeben sei, eine wirtschaftliche Maßnahme durchzuführen, sei die Vorlage gestartet worden.

Herr Krüger meint, dass die Vorlage einen gewissen Automatismus auslöse, wenn sie denn beschlossen würde. Die Genehmigung sei dann erteilt, in einzelnen oder größeren Fällen, Kanalbaukosten vorfristig zurück zu erstatten.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass die Dinge, die im Kanalbau zu bewegen seien, sich ungefähr immer im selben Volumen der Kanalbaumaßnahmen aufhielten und wenn hier vorfristig Mittel abgerufen würden, es in der Tat auf andere Kanalbaumaßnahmen eine Auswirkung habe, aber es würde nicht die übrigen Bereiche des Bauens und damit auch nicht die Investitionstätigkeit tangieren.

Herr Lopin erläutert, dass es zum Volumen grundsätzlich nichts zu sagen gebe und es nicht die Regel sei, dass jeder Erschließungsträger einen entsprechenden Antrag stelle. Es handele sich um einzelne Erschließungsträger, und für diese Erstattungen seien Rückstellungen gebildet worden.

Herr Reppin (CDU) äußert, dass seine Fraktion dieser Vorlage zustimmen werde, sofern die haushaltswirtschaftlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen würden. Er sehe nicht die Notwendigkeit, hier Einzelfälle zu prüfen.

Herr Krüger weist darauf hin, dass es immer wieder Maßnahmen gebe, die u. a. über Stadterneuerungsprogramme finanziert würden und das nicht so einfach zueinander zu bringen sei. Ihm sei daran gelegen, bezogen auf die Frage, in welchem Umfang entsprechende Vorerstattungen getroffen würden, entsprechende Vereinbarungen zu treffen.


Herr Monegel (Vorsitzender, CDU) betont, dass es sich hier um Einzelfälle handele. Eine Abstimmung zwischen den beteiligten Ämtern - Tiefbauamt und der Kämmerei - sei nicht zu erkennen. Die Wortmeldung von Herrn Krüger habe er so verstanden, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eher ablehnend in ihrer Position zu dieser Vorlage festgelegt sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt auf Vorschlag der Verwaltung, dass in Zukunft in den Fällen, in denen der Erschließungsträger ein für die Stadt wirtschaftliches Angebot auf vorzeitige Erstattung der Kanalbaukosten vorlegt, die Kanalbaukostenerstattung vor Ablauf von 5 Jahren nach Abschluss des Erschließungsvertrages erfolgen kann, sofern die haushaltswirtschaftlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Durch diesen Beschluss wird der Beschluss des Rates vom 18.11.1993 ergänzt.

zu TOP 4.2
Stadterneuerung City
Boulevard Kampstraße/Brüderweg
Ausführungsbeschluss Brüderweg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02680-10)
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.2011
(Drucksache Nr.: 02680-10)
Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 02.02.2011
(Drucksache Nr.: 02680-10)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.11 sowie folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 02.02.11 vor:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie zwei Enthaltungen der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neugestaltung des Brüderweges, der Stefanstraße und der Moritzgasse (einschließlich der archäologischen Begleitung) - vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg - zu einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 2.978.000,00 €.


Der nachfolgende Zusatz der Bezirksvertretung Innenstadt West vom 26.01.2011 geht als Prüfauftrag an die Verwaltung, welche in der nächsten Sitzung des Ausschusse für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien hierzu berichten wird.

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-West ist sich darüber einig, dass in Brüderweg keine Bushaltestellen eingerichtet werden.“


Herr Pisula (CDU) gibt an, dass es von Seiten seiner Fraktion keine grundsätzlichen Einwände gebe. Die Verwaltung habe sich bereit erklärt, in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Immobilien und Wohnen über diesen Sachverhalt zu berichten, aber aus seiner Sicht würde trotzdem nichts dagegen sprechen, die Vorlage im Grundsatz heute zu beschließen.

Herr Harnisch (SPD) erklärt, dass seine Fraktion der Vorlage in der Fassung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Immobilien und Wohnen zustimmen werde.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen FDP/Bürgerliste und Die Linke folgenden Beschluss unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neugestaltung des Brüderweges, der Stefanstraße und der Moritzgasse (einschließlich der archäologischen Begleitung) - vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg - zu einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 2.978.000,00 €.

zu TOP 4.3
EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Hörder Bahnhofstraße
hier: Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02979-10)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt folgende Baumaßnahmen:
a) Die Umsetzung des Teilprojektes B2 „Gestaltung der Hörder Bahnhofstraße“ aus dem städtebaulichen Entwicklungskonzept Hörde Zentrum (Drucksachen Nr. 14623–09 und 02322-10) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.650.000 €.

b) Kanalbau Hermannstraße von Aldinghofer Straße bis Hörder Bahnhofstraße mit einem Investitionsvolumen von 300.000 €.
c) Kanalbau Hörder Bahnhofstraße westlich der Brückenunterführung mit einem Investitionsvolumen von 150.000 €.

Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich des förderungsunschädlichen Beginns der Maßnahme bzw. vorbehaltlich der Erteilung des betreffenden Bewilligungsbescheides.

zu TOP 4.4
Immobilienzustand im Brückstraßenviertel
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03300-11)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03300-11-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

wie den örtlichen Medien heute zu entnehmen ist, beabsichtigt die Verwaltung, den Druck auf den Immobilieneigentümer Dr. Pultuskier und die Terrania AG zu erhöhen.
Den imageschädigenden Auswirkungen auf das Brückstraßenviertel durch Leerstände und heruntergekommene Behausungen der Terrania AG will die Verwaltung mit einem Maßnahmeplan entgegenwirken

Die SPD-Fraktion nimmt das Vorgehen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und bittet Sie, die Tagesordnung der Ausschusssitzung am 10.02.11 im Wege der Dringlichkeit um den og. TOP zu erweitern.
Die Liegenschaftsverwaltung wird um eine Stellungnahme in der Ausschusssitzung
insbesondere zu folgenden Fragen gebeten :

1. Welchen Überblick hat die Verwaltung über die Entwicklung des Gebäudezustandes der Terrania AG im Brückstraßenviertel ?

2. Teilt die Verwaltung den Eindruck, dass diese Immobilien systematisch einem Leerstand zugeführt werden?
Hat die Verwaltung Erkenntnisse, welches kaufmännische Kalkül dahinter stehen könnte?

3. Was hat die Verwaltung bisher unternommen, um entsprechende Abhilfe zu
schaffen?
Sind entsprechende Gespräche geführt worden?

4. Welche Kenntnisse hat die Verwaltung über vergleichbare Verhaltensweisen der
Terrania AG in anderen Städten ?

5. Welche rechtlichen und ordnungspolitischen Möglichkeiten erwägt die Verwaltung, wenn die Terrania AG sich weiter weigert, die unhaltbaren Zustände ihrer Immobilien zu beseitigen?


Begründung der Dringlichkeit :
Die Verwaltung hat angekündigt, innerhalb der nächsten zwei Wochen einen Maßnahmeplan zur Brückstraße vorzulegen.
Dieser Maßnahmeplan darf nicht zu finanziellen Lasten der Stadt gehen und sollte den städtischen Haushalt möglichst nicht belasten.
Der AFBL ist deshalb umgehend über das Vorgehen der Verwaltung zu informieren.

Des Weiteren lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bitten Sie, zu dem von der SPD-Fraktion per Dringlichkeit beantragten TOP „Immobilienzustand im Brückstraßenviertel“ und den entsprechenden Fragen folgende Ergänzungen zu berücksichtigen.

Wir erwarten eine entsprechende Berichterstattung auch im nächsten Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien.

Ist der Verwaltung bekannt, dass der Immobilieneigentümer Dr. Pultuskier auch am Ostenhellweg Häuser aufkauft bzw. aufgekauft hat?


Wie viele Häuser befinden sich aktuell im Besitz von Herrn Pultuskier?
Wie bewertet die Verwaltung die Entwicklung am Ostenhellweg auch im Hinblick auf mögliche Trade-down-Effekte nach der Eröffnung des ECE?
Welche rechtlichen und sonstigen Möglichkeiten (z.B. Vorkaufsrechtsatzung) zieht die Verwaltung in Erwägung, um die Handlungsmöglichkeiten der Stadt zu verbessern und den in der Brückstraße beobachteten Entwicklungen vorzubeugen?
Inwieweit sind die für das Brückstraßenviertel geplanten Maßnahmen auch auf den Ostenhellweg anzuwenden?

Herr Pisula (CDU) regt an, an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zu überweisen, da es im Wesentlichen um Stadtentwicklungsfragen ginge, die dort fachlich diskutiert werden könnten.

Herr Harnisch (SPD) folgt der Anregung von Herrn Pisula.

Frau Pohlmann-Rohr (Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass sie den Antrag gestellt habe, da das Thema nicht das erste mal im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien diskutiert worden sei und ihr sehr daran gelegen sei, darauf aufmerksam zu machen, dass bereits am Ostenhellweg ähnliche Probleme und Sorgen von den Gewerbetreibenden mitgeteilt worden seien. Sie sei der Meinung, dass beide Ausschüsse das Thema besprechen sollten.

Herr Pisula stellt klar, dass man erst einmal in der Sache einig sein sollte. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien müsse zuerst fachlich zu einer Lösung kommen, bevor das Thema in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaft ginge.

Auch Herr Rettstadt (FPD/Bürgerliste) findet das Thema im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vorerst deplaziert.

Frau Matzanke (SPD) erläutert noch einmal den Grund der Einbringung des Antrags. Das Thema sei insgesamt für die ganze Stadt sehr wichtig und es sei ein Versuch, ein bisschen mehr Augenmerk auf die Terrania AG und Herrn Dr. Pultuskier zu lenken. Vielleicht sei ein politisch aufgebauter Druck ein geeignetes Mittel, den Umgang mit den Immobilien an diesem Standort zu verbessern.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) antwortet ausführlich auf einzelne Fragen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Er sagt eine schriftliche Stellungnahme zu (
Anlage 2).

Herr Rettstadt (FDP/Bürgerliste) gibt an, dass es schwierig sei, auf dieses Thema zu reagieren, so lange nicht klar sei, welche Ziele verfolgt würden.

Frau Pohlmann-Rohr (Bündnis 90/Die Grünen) gibt zu bedenken, dass man eigentlich dafür sorgen müsse, nichts mehr an die Terrania GmbH oder Herrn Dr. Pultuskier zu verkaufen. Außerdem müsse man aus ihrer Sicht den Eigentümerzusammenschluss am Ostenhellweg städtischerseits unterstützen.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich darin einig, die Anfragen zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zu überweisen.


5. Sondervermögen

zu TOP 5.1
Bestellung der Betriebsleiter des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03295-11)

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund bestätigt die Bestellung von

a) Herrn Stadtdirektor/Stadtkämmerer Jörg Stüdemann und

b) Herrn Stadtrat Martin Lürwer

zu Betriebsleitern des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“.








Monegel
Radtke
Ilter
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin

Anlagen:

Anlage 1 (See attached file: Präsentation CP-AFBL Stand 07.02.11.pdf)

Anlage 2 (See attached file: Anlage 2 zu TOP 4.4.pdf)