Niederschrift (öffentlich)

über die 13. Sitzung des Schulausschusses


am 27.04.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 17:55 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)


Rm Gabriele Schnittker (SPD)
Rm Inge Albrecht-Winterhoff (SPD) i. V. f. Rm Volkan Baran (SPD)
Rm Heike Gottwald (SPD)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Daniel Naumann (SPD) i. V. f. Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Alisa Löffler (SPD)
sB Fabian Erstfeld (SPD)
Rm Christian Barrenbrügge (CDU)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Otto Rüding (CDU)
Rm Anke Kopkow (CDU) i. V. f. Rm Dr. Eva Schauenberg (CDU)
Rm Erwin Bartsch (CDU) i. V. f. Rm Regine Stephan (CDU)
Rm Monika Landgraf (B’90/Die Grünen)
Rm Claudia Plieth (B’90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
Rm Nursen Konak (Die Linke & Piraten)
sB Detlef Strack (Die Linke & Piraten)
Rm Andreas Urbanek (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)


Tobias Ebert (Vertreter der kath. Kirche)
F.-W. Herkelmann (BPN) i. V. f. Markus Drolshagen (BPN)

Ute Cüceoglu (Integrationsrat)
Tugay Iscan (Bezirksschülervertretung)

Caner Gökdemir (Bezirksschülervertretung)
Anke Starr (Stadtelternschaft)
Werner Volmer (Stadtelternschaft)

3. Verwaltung

Stadträtin Daniela Schneckenburger (Dezernentin)


Roger Kiel (4/Dez)
Martina Raddatz-Nowack (FB 40 AL)
Ralf Dallmann (FB 40)
Ahmet Mustafa Gönen (FB 65)

4. Schulaufsicht

Bernd Bruns


5. Gäste

Irmgard Möckel (Sprecherin der Grundschulen)


Christel Stegemann (Sprecherin der Realschulen)
Manfred Zingler (Sprecher der Gesamtschulen)
Reiner Gehring (Sprecher der kaufmännischen Berufskollegs)
Dieter Röhrich (Sprecher der Weiterbildungskollegs)

Abwesend:
sB Monika Rößler (SPD)
Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)
Volker Werner (FB 40)
Uta Doyscher-Lutz
Anja Kästner
Bernhard Nolte
Peter Rieger
Barbara Winzer-Kluge (Sprecherin der Förderschulen)
Holger Nolte (Sprecher der Hauptschulen)
Dr. Detlef von Elsenau (Sprecher der Gymnasien)
Klaus Krutmann (Sprecher der gewerblichen Berufskollegs)



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 13. Sitzung des Schulausschusses,
am 27.04.2016, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Schulausschusses am 02.03.2016


2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03946-16)


3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

3.1 Informationen zu den Ergebnissen der Anmeldeverfahren zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2016/17
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04218-16)

3.2 Weiterer Ausbau von Ganztagsplätzen an den offenen Ganztagsschulen ab dem Schuljahr 2016/17
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04106-16)

3.3 Errichtung des "Gebundenen Ganztags" an der Dellwig-Förderschule zum Schuljahr 2016/17
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04048-16)

3.4 Errichtung des "Gebundenen Ganztags" an der Kielhorn-Förderschule zum Schuljahr 2016/17
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04020-16)

3.5 Namensgebung für das Gebäude der ehemaligen Hauptschule Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04169-16)

3.6 Einrichtung einer Berufspraxisstufe an der Mira-Lobe-Schule, Eierkampstraße 2-4, Dortmund-Hombruch zum Schuljahr 2016/17 (Förderschule Schwerpunkt Geistige Entwicklung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03352-15)

3.7 10 Jahre "Zeitgewinn – Gestaltung des Übergangs von der Schule in die Arbeitswelt"
Hier: Sachstand

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04383-16)

3.8 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2016/17 an den Grundschulen der Stadt Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03458-16-E2)

3.9 Gemeinsames Lernen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03292-15-E1)

3.10 Referenzrahmen "Inklusive Schulentwicklung" in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03306-15-E3)

3.11 Schulbezirksgrenzen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03795-16-E2)

3.12 Winfried Grundschule
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03454-16-E1)

3.13 Sporthalle am U
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02928-15-E2)

3.14 Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht - Rückblick 2015 / Ausblick
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03404-16-E3)

3.15 Auspendelnde und einpendelnde Schüler
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03033-15-E1)

3.16 Errichtung von Ganztagsflächen inkl. Forum an der Martin-Luther-King-Gesamtschule
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02113-15-E2)


4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

4.1 1. Quartalsbericht 2016 der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03197-15)




5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

5.1 Wirkungsorientierter Haushalt 2016 (Ziel- und Ressourcenplanung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03760-16)
(Die Vorlage wurde den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, der Presse und dem Personalrat bereits am 22.03.2016 vom StA 1 zugeleitet.)

5.2 Starke Quartiere - starke Menschen
hier: Fortschreibung Integriertes Handlungskonzept Dortmund Nordstadt ab 2015

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03327-15)

5.3 Lokale Agenda 21 - 16. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03972-16)

5.4 Überörtliche Prüfung der Stadt Dortmund im Jahr 2014
Überweisung: Rechnungsprüfungsausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 19.11.2015
(Drucksache Nr.: 02634-15)

5.5 Ertüchtigung von Dortmunder Sport- und Turnhallen
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün
(Drucksache Nr.: 02942-15-E2)

5.6 Dortmunder Inklusionsplan 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03540-16)
(Die Vorlage wurde den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, der Presse und dem Personalrat bereits am 15.02.2016 mit den Ratsunterlagen zugeleitet.)
hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 01.03.2016
(Drucksache Nr.: 03540-16)
hierzu -> Empfehlung: Betriebsausschuss FABIDO aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2016
(Drucksache Nr.: 03540-16)

5.7 Sonderprogramm „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss über eine Förderung nach dem Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ sowie die weitere Qualifizierung und Umsetzung von Projekten mit einem Gesamtbedarf in Höhe von 13.146.263 €.

Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 03982-16)
hierzu -> Ergänzungsschreiben der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03982-16-E2)

5.8 Projekt Schülerhaushalt
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2016
(Drucksache Nr.: 03472-16)

5.9 Beteiligung der Stadt Dortmund an der landesweiten Initiative „Lebendige Mehrsprachigkeit“
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 16.02.2016
(Drucksache Nr.: 03712-16)
6. Anträge / Anfragen

6.1 Prioritätenliste Schulbau
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04060-16)





1. Regularien

Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Koese - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Schulausschuss beschlussfähig ist.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Strack benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Nach kurzer Unterbrechung zur Beratung wurde die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit erweitert um

TOP 3.17 Übergangsregelung zur Besetzung von Funktionsstellen an Dortmunder
Schulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04431-16).
Mit den o. a. Ergänzungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Schulausschusses am 02.03.2016

Die Niederschrift über die 12. Sitzung des Schulausschusses am 02.03.2016 wurde genehmigt.

2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03946-16)
Auszug aus der öffentlichen Sondersitzung der Ausschüsse für Arbeit, Soziales und Gesundheit sowie für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 26.04.2016
(Drucksache Nr.: 03946-16)

Es lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sondersitzung der Ausschüsse für Arbeit, Soziales und Gesundheit sowie für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 26.04.2016 vor:

„Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 03946-16-E1) vor:

Die deutsche Wirtschaft befindet sich im Aufschwung. Konsum, Beschäftigung und Wertschöpfung wachsen seit nun mehr acht Jahren kontinuierlich. Doch noch immer ist der Befund auf den kommunalen Arbeitsmärkten eindeutig: Dieser Aufschwung geht an den Langzeitarbeitslosen in Deutschland weitgehend vorbei. Trotz einer rekordverdächtig hohen Zahl an sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen, geht die Zahl der Langzeit-arbeitslosen nicht zurück.
Der wesentliche Grund für diese Fehlentwicklung ist der strukturelle Verlust des sogenannten
Helferarbeitsmarkts, also des Arbeitsmarktes für geringqualifizierte Helfertätigkeiten in Deutschland. Die Folge ist, dass Menschen mit einer niedrigen Grundqualifizierung kaum oder häufig gar keine Chance haben in eine reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu gelangen. Diese Entwicklung, verstärkt durch die Reduzierung von Eingliederungsmitteln für die Arbeit des Jobcenters, hat auch in Dortmund zu einer verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit geführt. Diese wiederum führt zu einem Potentialverlust für den Wirtschaftsstandort Dortmund, zu einem Anstieg der Bedürftigkeit und damit letztlich auch zu einer hohen Kostenquote der Sozialleistungen im Dortmunder Haushalt.
Auf der Dortmunder Arbeitsmarktkonferenz 2016 stellte die Bundesarbeitsministerin fest, dass eine verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit keine Dortmunder Besonderheit, sondern ein nationales Phänomen sei. Aus diesem Grunde brauchen wir neben einer Kommunalen Arbeitsmarktstrategie dringend eine nationale Initiative für eine grundsätzliche Neuorientierung in der Arbeitsmarktpolitik.

Mit Hilfe eines kommunalen Arbeitsmarktfonds sollen Einfacharbeitsplätze für arbeitsmarktferne Personen bei verschiedensten Arbeitgebern der öffentlichen Hand, bei gemeinnützigen Trägern und der Privatwirtschaft geschaffen werden.

Die Ausschüsse für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfehlen dem Rat vor diesem Hintergrund den Bund aufzufordern:

1. Bundesweite Modellprojekte zur Einführung eines kommunalen Arbeitsmarktfonds aufzulegen. Dieser kommunale Arbeitsmarktfonds muss mit Mitteln des Bundes ausgestattet und als Ergänzung zum kommunalen Investitionsprogramm aufgebaut werden. Die Mittel sollten aus den Infrastrukturprogrammen und aus Mitteln des Passiv-Aktiv-Tauschs gespeist werden.
2. Aus dem kommunalen Arbeitsmarktfonds Maßnahmen für einen dauerhaft öffentlich
geförderten Beschäftigungssektor unter Einbeziehung der Privatwirtschaft zu entwickeln. Auch die berufliche Integration von Migranten und Flüchtlingen ist dabei zu berücksichtigen.
Dortmund ist im Rahmen solcher Modellprojekte als Pilot zu berücksichtigen.

3. Die Reduzierung der Eingliederungsmittel ist über die Haushaltsjahre 2017 und 2018 wieder auszugleichen.
Gleichzeitig fordert der Rat der Stadt Dortmund die Dortmunder Bundestagsabgeordneten auf, die Initiative für einen kommunalen Arbeitsmarktfonds bei der Bundesregierung zu unterstützen.
Darüber hinaus erwartet der Rat der Stadt Dortmund von der nordrhein-westfälischen
Landesregierung eine entsprechende Bundesratsinitiative für einen solchen kommunalen
Arbeitsmarktfonds.“

Sowohl die Vorlage der Verwaltung als auch der Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion wird nach ausführlicher Diskussion ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.“
Die Befassung der Angelegenheit wurde unter Feststellung der Tagesordnung in die Sitzung des Rates der Stadt am 02.06.2016 geschoben.“

Der Schulausschuss leitete die Vorlage sowie den Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiter.



3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 3.1
Informationen zu den Ergebnissen der Anmeldeverfahren zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2016/17
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04218-16)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04218-16-E1)

Her Dallmann beantwortete die Fragen von Frau Schnittker und Herrn Rüding, dass es sich bei der Rubrik „Sonstiges“ (s. S. 3) um eine statistische Zahl aus Oktober des Vorjahres handele (Anzahl der Schülerinnen und Schüler des Übergangs Grundschulen - weiterführende Schulen). Es gebe dann zum tatsächlichen Anmeldeverhalten eine Abweichung aufgrund der veränderten Schülerzahlen. In diesem Jahr sei es erstmalig eine negative Zahl, da mehr Kinder im Anmeldeverfahren waren als nach der Statistik aus den Grundschulen hätten kommen können. Es gebe mittlerweile 900 Schülerinnen und Schüler in Auffangklassen, die je nach Jahrgang in die Sekundarstufe I wechseln.

Der Schulausschuss nimmt die Informationen zur Kenntnis.


Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen bittet die Verwaltung ergänzend zur Vorlage unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Laut Grafik wird die Zahl der Schüler*innen, die den 4. Jahrgang der Grundschulen verlassen, in den kommenden Jahren stark schwanken.
So soll die Zahl bereits zum Schuljahr 2018/19 auf 5222 steigen. In dieser Prognose ist die spürbar angestiegene Zahl von zugewanderten Kindern noch nicht enthalten. Aktuell stehen aber in den verschiedenen Schulformen in der Sekundarstufe I insgesamt nur 4926 Schulplätze zur Verfügung. Die Verwaltung verweist in der Vorlage auf eine mögliche Erhöhung der Klassenfrequenz-höchstwerte und den flexiblen Umgang mit Raumressourcen.
Welche Notwendigkeiten sieht die Verwaltung darüber hinaus durch Schaffung zusätzlicher Räumlichkeiten ein ausreichendes Angebot sicherstellen zu können?

2. Welche Auswirkungen sieht die Verwaltung bei einer möglichen Erhöhung von Klassenfrequenzrichtwerten insgesamt auf die Qualität des Unterrichts, insbesondere aber auch auf den Prozess der Inklusion?
3. Hinsichtlich der Gesamtschulen gibt es erneut einen Anmeldeüberhang von insgesamt 81 Plätzen. Das zeigt den nach wie vor hohen Bedarf sowie den Wunsch vieler Eltern nach einem längeren gemeinsamen Lernen.
Wie kann und soll aus Sicht der Verwaltung dieser Wunsch perspektivisch so erfüllt werden, dass ausreichend Plätze dafür zur Verfügung stehen?

4. Bei den Realschulen gibt es einen Überhang von 106 freien Plätzen. Dieser Überhang verteilt sich auf zehn Schulen. Wie bewertet die Verwaltung diese Entwicklung im Hinblick auf die Schulentwicklungsplanung der kommenden Jahre?“

Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur nächsten Sitzung.


zu TOP 3.2
Weiterer Ausbau von Ganztagsplätzen an den offenen Ganztagsschulen ab dem Schuljahr 2016/17
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04106-16)

Die Fragen von Herrn Strack und Frau Landgraf beantwortete Frau Raddatz-Nowack wie folgt:
Es gebe einen Kriterienkatalog, nach dem die Schulleitungen über die Vergabe von OGS-Plätzen entscheiden. Es sei nicht abhängig vom Einkommen der Eltern, Hauptkriterium sei die Berufstätigkeit der Eltern. Widersprüche würden gemeinsam mit der Schulaufsicht bearbeitet und entschieden.
Der OGS-Bereich werde von Fachpersonal der OGS-Träger entsprechend dem pädagogischen Konzept der Schule betreut.
Bei den Raumkapazitäten habe man sich an den gemeldeten Bedarfen der Schulen und einem Grundsatzbeschluss des Rates orientiert, den offenen Ganztag bis zur Grenze der vorhandenen möglichen Räumlichkeiten an den Schulstandorten auszubauen. Die Schulen nutzen teilweise im Primar- und Förderschulbereich die Schulräume, die nachmittags verfügbar sind. Es stelle sich allerdings die Frage, wie man künftig mit den Küchenkapazitäten auskomme. Die jetzt bewilligten OGS-Plätze wurden mit den Schulen unter Abgleichung der möglichen Raum- und auch Verpflegungskapazitäten abgestimmt.

Frau Schneckenburger wies darauf hin, dass neben dem Bedarf an Betreuungsplätzen für Unter-Dreijährige auch der Bedarf an OGS-Plätzen wachsen werde.

Frau Staar regte an, auch andere Betreuungsmöglichkeiten (z. B. Silentiumgruppen) an den Schulen zu berücksichtigen, die andere Betreuungszeiten abdecken. Es sei nicht immer so, dass Eltern eine tägliche Betreuung für notwendig erachteten, sondern nur für 2 oder 3 Tage wöchentlich.

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung (AfD), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den weiteren Ausbau der Offenen Ganztagsschule von derzeit 9.500 Plätze auf 9.970 Plätze im ersten Schulhalbjahr 2016/2017 und um weitere 100 Plätze für Flüchtlingskinder ab dem 2. Schulhalbjahr.

Die Erhöhung der Plätze erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung durch die Bezirksregierung Arnsberg.


zu TOP 3.3
Errichtung des "Gebundenen Ganztags" an der Dellwig-Förderschule zum Schuljahr 2016/17
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04048-16)

Herr Dingerdissen brachte die Hoffnung zum Ausdruck, dass für das Mittagessen an der Gesamtschule ausreichend Zeit zur Verfügung steht.

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die Errichtung des „Gebundenen Ganztags“ an der Dellwig-Förderschule zum Schuljahr 2016/17 (01.08.2016).


zu TOP 3.4
Errichtung des "Gebundenen Ganztags" an der Kielhorn-Förderschule zum Schuljahr 2016/17
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04020-16)

Auf die Nachfragen von Herrn Dingerdissen und Frau Plieth teilte Herr Dallmann mit, dass

- für die Verpflegung in der Schule direkt gesorgt werde.
- die Schule die erforderliche Mindestgröße auch in Zukunft erreichen werde.

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die Errichtung des „Gebundenen Ganztags“ an der Kielhorn-Förderschule zum Schuljahr 2016/17 (01.08.2016).


zu TOP 3.5
Namensgebung für das Gebäude der ehemaligen Hauptschule Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04169-16)

Herr Barrenbrügge monierte die späte Vorlage. Er habe bereits eine Einladung mit dem jetzt zu beschließenden Namen der ehemaligen Hauptschule erhalten.

Frau Raddatz-Nowack entschuldigte sich für dieses Vorgehen. Der Wunsch nach der Namensgebung kam aus der Bezirksvertretung Innenstadt-West, die Verwendung des neuen Namens sollte erst nach dem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund erfolgen.

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dem Gebäude der ehemaligen Hauptschule Innenstadt-West den Namen „Heinrich-Schmitz-Bildungszentrum“ zu geben.


zu TOP 3.6
Einrichtung einer Berufspraxisstufe an der Mira-Lobe-Schule, Eierkampstraße 2-4, Dortmund-Hombruch zum Schuljahr 2016/17 (Förderschule Schwerpunkt Geistige Entwicklung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03352-15)

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung einer Berufspraxisstufe an der Mira-Lobe-Schule (Förderschule Schwerpunkt Geistige Entwicklung) zum Schuljahresbeginn 2016/17.


zu TOP 3.7
10 Jahre "Zeitgewinn – Gestaltung des Übergangs von der Schule in die Arbeitswelt"
Hier: Sachstand
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04383-16)

Der Schulausschuss der Stadt Dortmund nimmt den aktuellen Sachstand zu „Zeitgewinn – Gestaltung des Übergangs Schule – Arbeitswelt“ zur Kenntnis.


zu TOP 3.8
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2016/17 an den Grundschulen der Stadt Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03458-16-E2)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03458-16-E3)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… ich nehme zu den Fragen wie folgt Stellung:

1. Wie viele Kinder sind mit welcher Empfehlung an den jeweiligen weiterführenden Schulen
angenommen worden?“
2. „Wie viele Kinder sind an der jeweiligen Schulform durchgehend, von der Aufnahme bis
zum jeweiligen Schulabschluß, beschult worden?“

Über die Aufnahme der Schülerin oder des Schülers in die Schule entscheidet allein und verantwortlich die Schulleiterin oder der Schulleiter innerhalb des vom Schulträger hierfür festgelegten Rahmens (§ 46 Schulgesetz NRW).

Den vom Schulträger festgelegten Rahmen bilden die vom Rat der Stadt durch die Festlegung
der Zügigkeiten der einzelnen Schulen bestimmten Aufnahmekapazitäten.

Die angesprochene Schulformempfehlung der Grundschule, über die von der Klassenkonferenz der Grundschule entschieden wird und die Teil des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4 ist, gehört zu den inneren Schulangelegenheiten. Diese liegen im Zuständigkeits-bereich des Landes. Die Schulformempfehlung wird den Schulleitungen mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 im persönlichen Anmeldeverfahren von den Eltern vorgelegt und ist ausschließlich für das Aufnahmeverfahren bestimmt. Der Stadt Dortmund als Schulträger liegen diese Informationen nicht vor.

Statistische Erhebungen mit Bezug zu individuellen Daten von Schülerinnen und Schülern
werden im Auftrag des Landes ausschließlich vom Landesbetrieb Information und Technik
Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) mit der der Erstellung der jährlichen Amtlichen Schulstatistik erhoben. Daten darüber, wie viele Kinder an der jeweiligen Schulform durchgehend von der Aufnahme bis zu jeweiligen Schulabschluss beschult worden sind, liegen dem Fachbereich Schule nicht vor.“

Frau Konak zeigte sich nicht zufrieden mit der Stellungnahme der Verwaltung. Aus diesem Grund sei auch der Zusatz-/Ergänzungsantrag gestellt worden.


Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

„… die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet um Beratung und Beschlussfassung nachfolgenden Antrags:

Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, ab dem Schuljahr 2016/17 eine statistische Erhebung der Daten, wie viele Kinder an der jeweiligen Schulform durchgehend von der Aufnahme bis zu jeweiligen Schulabschluss beschult worden sind, durch zu führen und dem Schulausschuss einmal jährlich dazu Bericht zu erstatten.

Begründung:

Die Begründung ergibt sich aus der Beantwortung der Vorlage 03458-16-E2.“


Herr Rüding lehnte den Antrag ab, da eine solche Erhebung keinen Mehrwert habe und für die Verwaltung nur zusätzliche Arbeit bedeute.

Frau Plieth und Herr Dingerdissen schlossen sich ihrem Vorredner an.

Frau Altundal-Köse wies darauf hin, dass der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten bereits beim Erstellen unter dem falschen TOP eingeordnet wurde. Er gehöre zum Thema Anmeldeverfahren an weiterführenden Schulen.

Frau Schneckenburger erklärte, dass der Schulverwaltung die gewünschten Zahlen nicht vorlägen. Es handele sich um innere Schulangelegenheiten, für die die Bezirksregierung Arnsberg zuständig sei. Eine solche Statistik sei nicht aussagekräftig, weil es unter-schiedlichste Gründe für einen Schulwechsel gebe.

Auf die nochmalige Bitte von Frau Konak um Beantwortung der im Antrag gestellten Fragen antwortete Herr Bruns, dass es sich um eine sehr individuelle Fragestellung handele. Schulformenwechsel seien einzelfallbezogen und abhängig von mehreren Faktoren. Wichtig für die Stadt Dortmund seien die Zahlen der Übergänge von der Grund- in die weiterführende Schule.

Frau Staar verwies auf den Bildungsbericht, der solche Zahlen beinhalte.

Frau Cüceoglu erklärte, der Integrationsrat habe sich bereits mit den Gründen für Schulformenwechsel befasst.

Herr Ebert stimmte Herrn Bruns zu, dass es unterschiedliche Gründe für einen Schulformenwechsel gebe, dieses jedoch statistisch kaum auszuwerten sei, ohne den Datenschutz zu verletzen.

Der Schulausschuss lehnte den folgenden Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten einstimmig bei einer Enthaltung (Naumann - SPD-Fraktion) ab:

„… Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, ab dem Schuljahr 2016/17 eine statistische Erhebung der Daten, wie viele Kinder an der jeweiligen Schulform durchgehend von der Aufnahme bis zu jeweiligen Schulabschluss beschult worden sind, durch zu führen und dem Schulausschuss einmal jährlich dazu Bericht zu erstatten.“


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Schulausschusses am 27.04.201

-23-

Herr Strack bat darum, das Abstimmungsergebnis unter TOP 3.8 zu überprüfen und entsprechend aufzunehmen:

Der Schulausschuss lehnte den folgenden Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten mehrheitlich (2 Ja Die Linke & Piraten, 1 Enthaltung SPD) ab: …


Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.9
Gemeinsames Lernen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03292-15-E1)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03292-15-E2)

Es lag folgende Stellungnahme vor:

„… zu der Sitzung des Schulausschusses am 27.01.2016 bittet die CDU-Fraktion in ihrer
Anfrage um die Beantwortung der nachfolgenden Frage:

„Eine am 24. November 2015 vorgestellte repräsentative Onlineumfrage im Auftrag der
Gewerkschaft Bildung und Erziehung (GEW) zur systematischen Bestandsaufnahme an
allen Schulen in NRW zur schulischen Inklusion sagt aus, dass 80 Prozent der
Förderschulen in NRW „Rückkehrer“ aus dem „Gemeinsamen Lernen“ (GL) aufnehmen.
In den Schuljahren 2014/2015 sowie 2015/2016 sind der Befragung zufolge im Mittel
jeweils 3 Schülerinnen und Schüler aus dem GL an den Förderschulen angemeldet
worden.

Wie stellt sich die Situation in Dortmund im Hinblick auf „Rückkehrer“ aus dem GL dar?
In welche Förderschulen (bitte genaue Benennung) sind wie viele Schülerinnen und
Schüler nach dem GL gewechselt?“

Die dort berührten Themen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Schulträgers,
sondern betreffen die inneren Schulangelegenheiten. Von daher wurde Frau Blasberg-
Bense von der Bezirksregierung Arnsberg mit Schreiben vom 02.03.2016 gebeten, die
Anfrage zu beantworten.

Die Beantwortung mit Schreiben vom 17.03., hier eingegangen am 21.03.2016, lautet wie
folgt:

Ich bedauere Ihnen mitteilen zu müssen, dass ein Großteil dieser Fragestellungen nur
mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand, der für Anfragen aus den politischen
Gremien der Schulträger zu inneren Schulangelegenheiten durch meine Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter absolut nicht leistbar ist, beantwortet werden könnte.““

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme zur Kenntnis.


Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

„… die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet um Beratung und Beschlussfassung nachfolgenden Antrags:

Die Verwaltung wird gebeten in Kooperation mit der Bezirksregierung Arnsberg - beginnend mit dem Schuljahr 2016/17 - die Zahlen der Schülerinnen und Schüler zu ermitteln, welche vom Gemeinsamen Lernen in die Förderschulen gewechselt sind, und dem Ausschuss einmal jährlich zur Kenntnis zu geben.“

Frau Konak begründete kurz den Antrag ihrer Fraktion.

Frau Schneckenburger verwies auf die Beantwortung der Bezirksregierung Arnsberg und die Debatte zum TOP 3.8.

Die Fraktionen CDU, FDP/Bürgerliste und AfD zeigten Zustimmung zu dem Antrag. Die Erhebung der gewünschten Zahlen sei möglich oder läge schon vor und im Zuge der Schulentwicklung Inklusion interessant.

Herr Bruns erklärte, dass z. Z. ein Rechtsanspruch auf Gemeinsames Lernen bis zur Jahrgangsstufe 7 bestehe. Sollte es in diesem Zusammenhang Probleme geben, würde eine individuelle Beratung stattfinden und Eltern könnten dann einen Wechsel zur Förderschule beantragen. Es gebe keine rechtliche Grundlage, Eltern zu zwingen, das Kind zurück zur Förderschule zu schicken.

Frau Schneckenburger erklärte, dass diese Zahlen nicht vorlägen und der Antrag an die Bezirksregierung Arnsberg weiter gegeben werde, die dann erneut so antworten würde wie in der vorliegenden Stellungnahme.

Frau Staar verwies auf den Datenschutz. Es handele sich auch um Einzelfälle, wie schon unter TOP 3.8 erklärt,

Frau Konak möchte wissen, wie erfolgreich das Gemeinsame Lernen ist. Darüber könnten die gewünschten Zahlen Auskunft geben.

Frau Schnittker hielt die Daten für ausreichend, die die Schulverwaltung zur Verfügung stellt.

Der Schulausschuss lehnte den folgenden Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bei Stimmengleichheit (Nein - SPD und B‘90/Die Grünen, Ja – CDU, FDP/Bürgerliste, Die Linke & Piraten, AfD) ab:

Die Verwaltung wird gebeten in Kooperation mit der Bezirksregierung Arnsberg - beginnend mit dem Schuljahr 2016/17 - die Zahlen der Schülerinnen und Schüler zu ermitteln, welche vom Gemeinsamen Lernen in die Förderschulen gewechselt sind, und dem Ausschuss einmal jährlich zur Kenntnis zu geben.


zu TOP 3.10
Referenzrahmen "Inklusive Schulentwicklung" in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03306-15-E3)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die in den Ziffern 3, 4, 5, 6 und 10 angesprochenen Fragen berühren den Bereich der inneren Schulangelegenheiten, die in der Zuständigkeit des Landes liegen. Ich habe Ihre Fragen daher an die obere staatliche Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) weitergeleitet. Das Antwortschreiben der Bezirksregierung Arnsberg vom 17.03.2016 füge ich in der Anlage bei (Anlage 1).

Zu den übrigen Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
1. „An welchen Dortmunder Schulen wird inklusiv unterrichtet? Bitte aufgeschlüsselt nach
Schulformen, Zahl der Inklusionsklassen pro Schule, Zahl und Förderschwerpunkt der
inkludierten Schüler_innen.“

Der Fachbereich Schule nimmt in jedem Jahr in Teilbereichen eine manuelle Auswertung der
Amtlichen Schulstatistik des Landes für eigene Planungszwecke vor. Die Auswertung für das
Schuljahr 2015/16 bezog sich darauf, wie viele Schülerinnen und Schüler am Gemeinsamen
Lernen in den einzelnen allgemeinen Schulen teilnehmen und in welchen Förderschwerpunkten sie unterstützt werden. Die Übersicht ist als Anlage 2 beigefügt.

2. „Wurden von Schulen im Zusammenhang mit der Einrichtung von Inklusionsklassen
Probleme angemessener räumlicher Unterbringung angesprochen? Wie wurden diese
ggf. behoben“

Der Schulträger ist nach dem Schulgesetz NRW verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen
Unterricht erforderlichen Schulanlagen und Gebäude zur Verfügung zu stellen. Ein allgemei2
ner Maßstab für eine angemessene räumliche Unterbringung ist durch schulrechtliche Regelungen nicht bestimmt. Wenn Schulen im Zusammenhang mit dem Gemeinsamen Lernen schulräumliche Bedarfe geltend machen, werden diese im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen geprüft. Kann der Bedarf bestätigt werden, erfolgt individuell die Abstimmung der erforderlichen Maßnahmen und deren Aufnahme in die Arbeitsplanung der zuständigen Fachbereiche.

7. „Wie viele Inklusionsklassen mit zieldifferent unterrichteten Schüler_innen gibt es insgesamt
an Dortmunder Schulen?“

Die in der Antwort zu Frage 1 angesprochene Auswertung beinhaltet keine Differenzierung
nach Jahrgängen oder Klassen. Die hier erfragten Daten liegen daher nicht vor.

8. „Wie viele solcher Klassen werden ganz oder überwiegend in einem Raum unterrichtet?“
9. „Wie viele solcher Klassen haben neben ihrem Stammraum einen mit diesem verbundenen
bzw. unmittelbar benachbarten, stets verfügbaren zweiten Raum?“

Die Organisation des lehrplanmäßigen Unterrichts erfordert auch Entscheidungen über die
Verteilung der den Schulen zur Verfügung stehenden Raumressourcen. Diese Entscheidungen
gehören zum Aufgaben- und Verantwortungsbereich der Schulleitungen. Sie üben in der
Schule auch das Hausrecht aus. Die Verwaltung verfügt über keine Informationen zur Raumverteilung in den einzelnen Schulen.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.11
Schulbezirksgrenzen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03795-16-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… in der Sitzung des Schulausschusses am 02.03.2016 wurde die Verwaltung beauftragt,
folgende Anfragen schriftlich zu beantworten:
1. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung über die Auswirkungen des Wegfalls der
Schulbezirksgrenzen in Dortmund?

Das betrifft insbesondere Erkenntnisse darüber,
- wie viele Kinder inzwischen nicht die vorher zuständige und nächstgelegene,
sondern eine andere Grundschule besuchen,
- welche Auswirkungen sich auf die Zusammensetzung der Schüler*innen an den
Schulen ergeben haben,
- welche Konsequenzen der Wegfall der Schulbezirksgrenzen für die einzelnen
Schulen gehabt hat.

Die „Umschulungsquote“ im Schuljahr 2008/09 (erstes Schuljahr nach Wegfall der
Schulbezirksgrenzen betrug 19,08 % (855 Schülerinnen und Schüler). Im kommenden
Schuljahr 2016/17 werden voraussichtlich 28,48% (1317 Schülerinnen und Schüler) nicht die
zum Wohnort nächstgelegene Schule besuchen.

Zwar liegt die „Umschulungsquote“ für das Schuljahr 2016/17 bei 28,48%, die Eltern haben
sich aber in der Regel für andere Schulen im selben Stadtbezirk entschieden.
Daten über den sozialen Hintergrund von Kindern werden im Rahmen des
Einschulungsverfahrens nicht erfasst.

Seit Wegfall der Schulbezirksgrenzen hat lediglich bei einer Grundschule (Elsa-Brändström-
Grundschule) die freie Schulwahl negative Auswirkungen gehabt und letztendlich zur
Schließung der Schule geführt. Im Fall der Elsa-Brändström-Grundschule ist das
pädagogische Angebotsprofil der Schule nicht mehr der Nachfragesituation im Sozialraum
gerecht geworden, so dass sich die Eltern für anderen Schulen im Stadtbezirk entschieden
haben.

Bei allen anderen Schulschließungen seit 2008 lagen die Gründe in der demografischen
Entwicklung in den jeweiligen Stadtbezirken.

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass das pädagogische Angebot von Schulen und dessen
Außendarstellung nach Wegfall der Schulbezirksgrenzen einen höheren Stellenwert
bekommen hat. Dies führt dazu, dass an einigen Schulen regelmäßig Anmeldeüberhänge zu
verzeichnen sind bzw. auch zusätzliche Klassen gebildet werden müssen. Dank der guten
Infrastruktur in Dortmund können Kinder, deren Aufnahme an der „Wunschschule" nicht
möglich ist, an gut erreichbaren benachbarten Grundschulen aufgenommen werden.

2. Wenn keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen: Welche Möglichkeiten sieht die
Verwaltung, die Auswirkungen des Wegfalls der Schulbezirksgrenzen auch für Dortmund
zu eruieren?

s.o.

3. Welche Konsequenzen hat der Wegfall der Schulbezirksgrenzen für die Verwaltung
hinsichtlich einer anforderungsgerechten und vorrauschauenden Schulentwicklungsplanung
gehabt und welche sind zukünftig noch zu erwarten?

Der Wegfall der Schulbezirksgrenzen führt nicht zu spürbar negativen Konsequenzen
hinsichtlich der Schulentwicklungsplanung.
Die Ergebnisse der Anmeldeverfahren seit Wegfall der Schulbezirksgrenzen zeigen, dass die
Grundschullandschaft in Dortmund in der Vergangenheit bedarfsgerecht und vorausschauend
aufgestellt wurde.

4. Welche Schlüsse zieht die Verwaltung aus den Entwicklungen der letzten Jahre hinsichtlich
der Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit von Schulbezirksgrenzen?
Die Erfahrungen aus den Anmeldeverfahren seit 2008 haben gezeigt, dass auch nach dem
Wegfall der Schulbezirksgrenzen Eltern in den allermeisten Fällen eine nahegelegene
Grundschule (Stichwort: "kurze Beine-kurze Wege") für ihr Kind wählen. Für die Wahl der
Grundschule ist überwiegend der Wohnort ausschlaggebend.

Aus Sicht des Fachbereichs Schule gibt es keinen begründeten Handlungsbedarf
Schuleinzugsbereiche für Grundschulen zu bilden.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.12
Winfried Grundschule
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03454-16-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… im Rahmen des Ortstermins am 26.10.2015, an dem neben den Mitgliedern der Bezirksvertretung Innenstadt Ost auch die Schulleitung der Winfried Grundschule, Mitglieder der Elterngremien der Schule, die Abteilungsleiterin der in dem Gebäude ebenfalls
untergebrachten Abteilung Brauer und Brenner des Fritz-Henßler-Berufskollegs, sowie
Vertreter der beteiligten Stadtämter (Liegenschaftsamt, Schulverwaltungsamt, Hochbauamt
und Tiefbauamt) teilgenommen haben, wurden von Seiten der Schulleitung und der
Elternvertreter der Winfried Grundschule verschiedene Vorschläge zur Gestaltung und
Nutzung der Fläche im östlichen Bereich hinter dem Schulgebäude gemacht.

Der Bereich Stadtgrün des Tiefbauamtes hat daraufhin festgestellt, dass aufgrund der
besonderen Geländesituation für die Herstellung der gen. Fläche inkl. Böschungs- und
Absturzsicherung sowie einer notwendigen Pflegezufahrt Kosten in Höhe von ca. 70.000 €
anfallen würden. Hinzu kommen Kosten für die Ausstattung der Fläche mit Sandspielgeräten,
Klettergeräten, den dazugehörigen Fallschutzflächen sowie Sitzmöbeln in Höhe von
ca. 50.000 €. Insgesamt würden die Kosten geschätzt ca. 120.000 € betragen.

Unter Betrachtung aller Faktoren
 sehr schmale und lange und daher nur kleine effektiv zum spielen nutzbare Fläche
 Zweiteilung des Schulhofes
 Lärmproblematik durch Innenhofcharakter (Nachbarschaftsbelange)
 sehr hoher Kostenanteil von 60% allein für das Herrichten des Geländes
hat Herr Stadtrat Lürwer den Mitgliedern der Bezirksvertretung Innenstadt Ost in einem Brief
vom 04.01.2016 empfohlen, die Fläche nicht als Schulhoferweiterung auszubauen, sondern
den verbleibenden Schulhof durch geeignete Maßnahmen aufzuwerten. Hierbei wurde auch
darauf verwiesen, dass die Verwaltung gerne bereit ist, die Schulen weiter zu unterstützen und
gemeinsam ein Konzept zu entwickeln, das sowohl die Gegebenheiten als auch die Belange
der Schulen berücksichtigt.

Die Bezirksvertretung Innenstadt Ost hat in ihrer Sitzung am 26.01.2016 das Schreiben von
Herrn Stadtrat Lürwer zur Kenntnis genommen und die Verwaltung gebeten, „den unter TOP
11.19 Nr. 4 der Sitzung vom 03.11.2015 gestellten Prüfauftrag (Prüfung, ob eine Zufahrt zu
den Mitarbeiterparkplätzen der neuen Rettungswache auch über das Gelände der benachbarten „Continentale-Versicherung“ erschlossen werden kann) zu beantworten, danach wird eine abschließende Stellungnahme seitens der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost erfolgen. Des Weiteren soll der Schulhof unter Einbeziehung der Eltern aufgewertet werden.“

Die Bearbeitung des Prüfauftrages wird durch das Tiefbauamt erfolgen. Hinsichtlich der
Schulhofgestaltung hat der Fachbereich Schule bereits Kontakt mit den beteiligten Schulen
aufgenommen und um die Erarbeitung von Gestaltungsvorschlägen gebeten.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.13
Sporthalle am U
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02928-15-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… zu den angesprochenen Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

1. Wie bewertet die Verwaltung die Aussagen der Schulleitung des Robert-Bosch-
Berufskollegs zum Bedarf der Sporthallenkapazitäten nach Rahmenstundentafel?

In einem persönlichen Gespräch am 18.12.2015 mit den Schulleitern des Robert-Bosch-
Berufskollegs (Herrn Manegold) und des Robert-Schuman-Berufskollegs (Herrn Janssen)
über die Sporthallenbedarfe zur Sicherstellung des lehrplanmäßigen Unterrichts im Fach
Sport/Gesundheitsförderung haben beide Schulleiter mir gegenüber die Aussage getroffen,
dass die in der Endausbaustufe zur Verfügung stehenden Sporthallenkapazitäten
ausreichen, um den lehrplanmäßigen Unterricht erfüllen zu können.

2. Wie soll der Bedarf nach Rahmenstundentafel am neuen Standort am U abgedeckt werden,
wenn zusätzlich der Bedarf des Robert-Schuman-BK dazu kommt?

Mit der Errichtung einer Sporthalle am Standort „Dortmunder U“ werden in der
gesamtstädtischen Sporthallenbilanz vier zusätzliche Übungseinheiten für Berufskollegs
zur Verfügung gestellt.

3. Wie bewertet die Verwaltung die momentane Abdeckung des Sportunterrichtes des BK
Robert-Bosch im Brügmannzentrum?

Die Stundenplangestaltung ist von unterschiedlichen Einflussfaktoren abhängig. Sie gehört
zu den inneren Schulangelegenheiten, die im Aufgaben- und Verantwortungsbereich der
Schulleitung liegen.

4. Welche anderen Schulen nutzen bereits jetzt die vereinseigene Halle des TSC Eintracht
Dortmund e.V. an der Victor-Toyka-Straße?

Die in den Sporthallen an der Victor-Toyka-Straße angemieteten Hallenkontingente
werden bedarfsabhängig auch von verschiedenen weiterführenden allgemeinbildenden
Schulen (u.a. Max-Planck-Gymnasium, Gesamtschule Brünninghausen) genutzt.

5. Wie wird sich die geplante Mitnutzung dieser Halle durch die BK Robert-Bosch und
Robert-Schuman auf die bisherigen Nutzungen auswirken?

Das Robert-Schuman-Berufskolleg nutzt einen Teil der Hallenkontingente bereits seit
vielen Jahren. Eine Mitnutzung durch das Robert-Bosch-Berufskolleg ist nicht geplant.

6. Wie will die Verwaltung dafür Sorge tragen, dass die Anforderungen der Rahmenstundentafeln im Bereich Sport für die beiden neuen BK am U erfüllt werden können?

- siehe Stellungnahme zu den Fragen 1. und 2. –“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.14
Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht - Rückblick 2015 / Ausblick
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03404-16-E3)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… zu Ihrer Anfrage vom 26.02.2016 nehme ich wie folgt Stellung:

1. Ist der Verwaltung bekannt, wie viele schulpflichtige Kinder und Jugendliche in
Dortmund z.Zt. nicht eingeschult sind?

Um alle neu aus dem Ausland zugezogenen Kinder und Jugendlichen erfassen zu können, gibt
es einen regelmäßigen Datenübertrag des Einwohnermeldeamtes zum Fachbereich Schule.
Die neu zugezogenen Familien mit Kindern im schulpflichtigen Alter werden vom
Fachbereich Schule angeschrieben und über das Verfahren zur Schulanmeldung informiert.
Seit Anfang 2014 müssen sich die neu zugewanderten Familien/Jugendlichen zentral im
Dienstleistungszentrum Bildung (DLZB) des Fachbereichs Schule für eine Schule anmelden.
Dazu muss die schulpflichtige Person persönlich anwesend sein und die Meldebescheinigung
und der Personalausweis/Pass vorgelegt werden. Das DLZB weist, in enger Kooperation mit
dem Schulamt für die Stadt Dortmund, die Schülerinnen und Schüler einer Schule mit
Auffangklasse zu.

Kinder und Jugendliche, die nicht direkt in eine Schule mit Auffangklasse vermittelt werden
können, stehen auf einer Warteliste. Diese Liste ist tagesaktuell, so dass der Fachbereich
Schule zur jeder Zeit darüber Kenntnis hat, wie viele Kinder und Jugendliche auf einen
Schulplatz warten.

Derzeit (Stand 21.03.2016) warten 263 Kinder und Jugendliche (6 – 18 Jahre) auf einen
Schulplatz.

Bei allen Kindern und Jugendlichen, die sich nicht im Dienstleistungszentrum Bildung für
eine Schule anmelden, wird der zentrale Ermittlungsdienst des Ordnungsamtes eingeschaltet,
um die Erfüllung der Schulpflicht zu gewährleisten.

2. Ist der Verwaltung bekannt, wie viele schulpflichtige, eingeschulte Kinder und
Jugendliche nicht regelmäßig am Unterricht teilnehmen?

Sobald Kinder und Jugendliche von einer Schule aufgenommen wurden, ist die Schulleitung
für die Überwachung der Schulpflicht zuständig. Es liegen daher keine Daten vor.

3. Welche Möglichkeiten der Beschulung für nicht schulpflichtige Kinder und
jugendliche Flüchtlinge gibt es zurzeit bzw. sind geplant?

Laut Schulgesetz NRW § 34, Absatz 1 ist schulpflichtig, wer in Nordrhein-Westfalen seinen
Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seine Ausbildungs- oder Arbeitsstätte
hat. Das bedeutet, dass unabhängig vom aufenthaltsrechtlichen Status eine Schulpflicht
besteht, sobald eine Schülerin/ ein Schüler in Dortmund wohnhaft ist. Dies gilt auch für
Übergangswohnheime für Flüchtlinge.
Die Kinder und Jugendlichen werden daher einer Schule mit Auffangklasse zugewiesen.

4. Welche Möglichkeiten der Beschulung, bzw. welche Bildungsangebote für Kinder und
jugendliche Flüchtlinge, die schulpflichtig wären, aber noch keine Aufenthaltserlaubnis
besitzen, gibt es bzw. sind geplant?

Die Schulpflicht besteht unabhängig vom aufenthaltsrechtlichen Status (s.o.). Auch Kinder
und Jugendliche ohne Aufenthaltserlaubnis sind schulpflichtig, wenn sie in Dortmund
wohnen und nehmen daher am Unterricht der Auffangklassen teil.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.15
Auspendelnde und einpendelnde Schüler
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03033-15-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… zu den angesprochenen Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

1. Wie viele einpendelnde Schüler/innen aus anderen (welchen) Städten und Gemeinde besuchen derzeit Dortmunder Schulen? (Bitte nach Schulformen differenzieren)
2. Wie viele auspendelnde Schüler/innen aus Dortmund besuchen derzeit Schulen in anderen (welchen) Städten und Gemeinden? (Bitte nach Schulformen differenzieren)

Die Daten aus- und einpendelnder Schülerinnen und Schüler werden vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) im Rahmen der Erstellung der Amtlichen Schulstatistik im dreijährigen Rhythmus erhoben. Die letzte Erhebung erfolgte mit dem Stichtag 15.10.2015 für das Schuljahr 2015/16. Die Daten der landesweiten Erhebung liegen nach Auskunft von IT-NRW seit Anfang März 2016 vollständig vor. IT-NRW hat auf unsere Bitte hin eine Auswertung für die Stadt Dortmund als Auszug aus der Landesstatistik zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse sind als Anhang beigefügt.
3. In welcher Form sind Beschulungen außerhalb der Wohnort-Kommune zwischen den Kommunen bisher abgestimmt und organisiert?

Eltern haben -unabhängig vom Wohnort- grundsätzlich die freie Schulwahl. Der Schulträger kann festlegen, dass Schülerinnen und Schülern, die in ihrer Gemeinde eine Schule der gewählten Schulform im Sinne des § 10 besuchen können, die Aufnahme verweigert wird, wenn die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule übersteigt (§ 46 VI Schulgesetz NRW -SchulG-). Die Stadt Dortmund hat eine entsprechende Festlegung bisher nicht getroffen. Besondere formale Abstimmungen zur Beschulung bestehen zwischen der Stadt Dortmund und Nachbarkommunen nicht.

4. Wie beurteilt die Verwaltung (auch finanzielle) Vor- bzw. Nachteile durch ein- und auspendelnde Schüler/innen?

Grundsätzliche Vor- und Nachteile der geübten Praxis für die Stadt Dortmund sind bisher nicht zu erkennen gewesen. Für eine differenzierte Bewertung von Vor- und Nachteilen gab es bisher keinen Handlungsanlass.

5. In welcher finanziellen Höhe werden die pauschalierten Landesmittel pro Schulkind gezahlt – und wie wird im Kontext ein- und auspendelnder Schüler/innen damit verfahren?

Die Gemeinden erhalten vom Land NRW im Wege des Finanz- und Lastenausgleichs zur Ergänzung ihrer eigenen Erträge Zuweisungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Bei der Bemessung der Schlüsselzuweisungen werden unter anderem die Belastungen berücksichtigt, die die Gemeinden durch die Trägerschaft von Schulen haben. Dazu wird ein Schüleransatz gebildet, für den die Anzahl der Schülerinnen und Schüler maßgeblich ist, die Schulen in Trägerschaft der Gemeinde besuchen. Das bedeutet, dass einpendelnde Schülerinnen und Schüler den Schüleransatz der Kommune erhöhen und damit direkt eine höhere Schlüsselzuweisung bewirken. Darüber hinaus erhalten die Gemeinden über den Finanz- und Lastenausgleich vom Land zur Unterstützung ihrer Aufgaben im Schulbereich eine Schulpauschale. Auch die Bemessung der Schulpauschale erfolgt auf der Basis der Schülerzahl. Auch hier wird die Schülerzahl unabhängig davon berücksichtigt, ob es sich um gemeindeeigene oder gemeindefremde Schülerinnen und Schüler handelt.

Die pauschalierten Zuweisungen des Landes sind im Haushaltsplan für das Jahr 2016 mit rd. 25 Mio. € geplant.

6. Hat die Stadt Dortmund aufgrund des § 80 Schulgesetz NRW der Stadt Schwerte eine Empfehlung zur Veränderung der Schulstruktur ausgesprochen?

Die Stadt Schwerte hat die Stadt Dortmund zur geplanten Veränderung des anlassbezogenen Schulentwicklungsplanes der Stadt Schwerte (Planungsstand September 2014) durch den Beschluss des Rates der Stadt Schwerte vom 20.05.2015 angehört (§ 80 II SchulG NRW).

Veränderungen im Bereich der weiterführenden Schulen der Stadt Schwerte berühren die Stadt Dortmund insofern, als erfahrungsgemäß zu jedem neuen Schuljahr einige Schülerinnen und Schüler aus den an der Stadtgrenze liegenden Dortmunder Ortsteilen Höchsten und Holzen von den dortigen Grundschulen an Gymnasien in Schwerte angemeldet werden. Da der erwähnte Ratsbeschluss keine Veränderungen im Bereich der Gymnasien vorsieht wurde davon ausgegangen, dass die Stadt Schwerte auch weiterhin Schülerinnen und Schüler aus Dortmund in ihren Gymnasien aufnimmt, sofern die vorgesehenen Aufnahmekapazitäten dies zulassen. Anderenfalls stünden für diese Schülerinnen und Schüler auch Plätze an Gymnasien in Dortmund zur Verfügung. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurden daher keine Einwände erhoben.

7. Wie ist der Sachstand bezüglich einer möglichen Beschulungsvereinbarung mit der
Stadt Schwerte?
8. Wie schätzt die Verwaltung mögliche Auswirkungen, Vor- und Nachteilen einer solchen Beschulungsvereinbarung für die Stadt Dortmund ein?

Der Rat der Stadt Schwerte hat die Verwaltung der Stadt Schwerte in seiner Sitzung am 02.12.2015 beauftragt, Verhandlungen und Gespräche mit dem Ziel des Abschlusses von Beschulungsvereinbarungen für die weiterführenden Schwerter Schulen mit den benachbarten Kommunen, beginnend mit dem Schuljahr 2017/18, zu führen. Die Stadt Schwerte hat das Interesse der Stadt Dortmund mit Schreiben vom 13.01.2016 angefragt. Für die Abwägung möglicher Auswirkungen und der Bewertung von Vor- und Nachteilen einer Beschulungsvereinbarung durch die Verwaltung ist die Informationsgrundlage noch zu vertiefen. Dies kann erst in den kommenden Wochen, unter Einbeziehung der Ergebnisse des Anmeldeverfahrens zu den weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2016/17, erfolgen.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.16
Errichtung von Ganztagsflächen inkl. Forum an der Martin-Luther-King-Gesamtschule
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02113-15-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… zu den angesprochenen Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen aktuell die Sekundarstufe I der Martin-
Luther-King-Gesamtschule?
622 Schülerinnen und Schüler (Schulstatistik 15.10.2015)

2. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen aktuell die Sekundarstufe II der Martin-
Luther-King-Gesamtschule?
128 Schülerinnen und Schüler (Schulstatistik 15.10.2015)

3. Wie viele Schülerinnen und Schüler sind zu diesem Schuljahr in der Martin-Luther-King-
Gesamtschule in die 5. Klasse,
a) bitte die Zahlen nach der Anmeldephase im Februar und
b) bitte die Zahlen zum Schuljahresbeginn im August,
eingeschult worden?
a) 65 Schülerinnen und Schüler im vorgezogenen allgemeinen Anmeldeverfahren
(Stichtag 10.02.2015) und 6 Schülerinnen und Schüler im eigenständigen
Aufnahmeverfahren für das Angebot des Gemeinsamen Lernens (Stichtag 10.02.2015)
b) 98 Schülerinnen und Schüler (Schulstatistik 15.10.2015)

4. Gibt es angesichts der anhaltend geringen Schülerzahlen und geringen Wahl der Schule
als Erstwunsch für die Klasse 5 bereits eine Sondergenehmigung der Bezirksregierung zum
Weiterbetrieb, die das Schulgesetz bei Unterschreiten der Mindestschülerzahlen vorsieht?
Vor dem Hintergrund der erreichten Anmeldezahlen besteht keine Notwendigkeit, eine
Sondergenehmigung zu beantragen. Mit der Bildung von durchgängig vier parallelen
Klassen in allen Jahrgängen der Sekundarstufe I ist die Mindestgröße gegeben.

5. Gibt es besondere Anstrengungen in der Schule (vgl. Anne-Frank-Gesamtschule), die
Nachfrage auf Sicht zu erhöhen? Falls ja, gehören auch gezielte Kooperationen mit
Grundschulen im Umfeld zu diesen Maßnahmen?
Die innere Schulentwicklung und die Kooperation mit Grundschulen liegen im Aufgaben und
Verantwortungsbereich der Schulleitung. Sie wird dabei von der staatlichen
Schulaufsicht (Bezirksregierung Arnsberg) beratend unterstützt.

6. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen an der Martin-Luther-King-Gesamtschule
derzeit Auffangklassen?
Zum Schuljahresbeginn 2015/16 war eine Auffangklasse gebildet. Zum 01.02.2016 wurde
eine zweite Auffangklasse eingerichtet. Im Bereich der Sekundarstufe I wird in Dortmund
von einer Klassengröße von 18 Schülerinnen und Schülern ausgegangen. Die hohe
gesamtstädtische Nachfrage führt zu einer Auslastung der vorhandenen Schulplätze.

7. Welchen Einfluss auf eine mögliche Zwangsschließung aufgrund zu geringer Schülerzahlen
hat die Bildung von Auffangklassen an Schulen?
Die Martin-Luther-King-Gesamtschule hat keine zu geringe Schülerzahl.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.17
Übergangsregelung zur Besetzung von Funktionsstellen an Dortmunder Schulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04431-16)

Herr Barrenbrügge bat um nähere Erläuterung der Vorlage.

Frau Schneckenburger führte aus, dass das Verfahren zur Besetzung von Schulleitungsstellen mit dem 12. Schulrechtsänderungsgesetz grundlegend geändert wurde. Der Schulausschuss habe nach dem neuen Verfahren ein Vorschlagsrecht (gleichermaßen hat dieses Recht die Schulkonferenz). Er kann den Bewerber in seine Sitzung einladen. Bis zur Änderung der Hauptsatzung und Aufnahme des neuen Verfahrens in die Hauptsatzung muss eine Übergansregelung getroffen werden. Dazu diene die Vorlage, die mit dem Rechtsamt der Stadt Dortmund abgesprochen wurde.

Hinweis: Das Rechtsamt der Stadt Dortmund erteilte folgende Auskunft:
"Wenn man die Entscheidungszuständigkeit über den Vorschlag des Schulträgers (§ 61 Abs. 2 Satz SchulG) nicht vom Rat auf den Oberbürgermeister (im Benehmen mit dem/der Schulausschussvorsitzenden) delegieren, sondern sie beim Schulausschusses ansiedeln möchte, sollte dies in der Weise geschehen, dass die Zuständigkeit vom Rat auf den gesamten Schulausschuss übertragen wird. Die Übertragung der Entscheidungszuständigkeit auf eine aus den Reihen des Schulausschusses gebildete Kommission halte ich für rechtlich problematisch. Die Gemeindeordnung sieht in § 41 Abs. 2 GO ausdrücklich die Möglichkeit vor, dass Rat eine Entscheidungszuständigkeit auf einen Ausschuss überträgt. Die Übertragung auf eine Kommission, die ja nur aus einem Teil der Ausschussmitglieder bestünde, ist im Gesetz dagegen nicht vorgesehen. Im Vergleich dazu ist die Übertragung der Zuständigkeit auf den gesamten Ausschuss deshalb die deutlich rechtssicherere Lösung. Bedenken dahingehend, dass der Ausschuss im Einzelfall nicht innerhalb der Achtwochenfrist nach § 61 Abs. 2 Satz 1 SchulG beteiligt werden könnte, können meines Erachtens dadurch ausgeräumt werden, dass § 61 Abs.2 Satz 2 SchulG für begründete Fälle die Möglichkeit einer Fristverlängerung durch die obere Schulaufsichtsbehörde vorsieht. "

Da bereits Schulleitungsbesetzungsverfahren nach dem neuen Recht (ab 01.01.2016) im laufenden Prozess sind, ist es dringend erforderlich, eine Regelung zu treffen.

Frau Raddatz-Nowack erklärte, dass die Vorlage die Übergangszeit bis zur Aufnahme der Änderung in die Hauptsatzung regle. Die Vorlage sei in Abstimmung mit dem Rechtsamt entstanden. Der Schulausschuss erhalte sämtliche Bewerber-Vorschläge der Bezirksregierung, vorab wird durch diese keine Auswahl nach Besteignung getroffen. Das erfolgt erst im weiteren Verfahren. Die Schulkonferenz habe ein eigenes Vorschlagsrecht, und die Schulverwaltung werde dem Ausschuss möglichst deren Entscheidung vor dem Verfahren im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zur Verfügung stellen.
Sollte der Schulausschuss diese Vorlage heute nicht im Wege der Dringlichkeit behandeln, wäre in der Übergangszeit der Rat der Stadt Dortmund zuständig.

Der Schulausschuss diskutierte kurz die Vorlage. Man sei erfreut über die stärkere Beteiligung bei der Auswahl, müsse aber abwarten, wie sich das Verfahren entwickle. So sollten z. B. die Fristen der Bezirksregierung so eingerichtet werden, dass der Ausschuss sein Vorschlagsrecht wahrnehmen kann.

Frau Raddatz-Nowack erklärte, dass das Schulministerium NRW sogen. Handreichungen mit weitergehenden Erklärungen und Erläuterungen zu bestimmten Situationen bereithalte. Diese würden dann Anwendung finden.

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung (Bartsch – CDU-Fraktion), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die in der Begründung vorgeschlagene Übergangsregelung für das Verfahren zur Besetzung von Funktionsstellen an Dortmunder Schulen bis zur Aufnahme dieser Regelung in die Hauptsatzung.



4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
1. Quartalsbericht 2016 der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03197-15)

Herr Gönen führte kurz in die Vorlage ein.

Der Schulausschuss nimmt den 1. Quartalsbericht 2016 der Städtischen Immobilienwirtschaft zur Kenntnis.



5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 5.1
Wirkungsorientierter Haushalt 2016 (Ziel- und Ressourcenplanung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03760-16)

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 3 Nein-Stimmen (AfD, Die Linke & Piraten), folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirkungsorientierten Haushalt 2016 gemäß der in der Anlage beschriebenen Form.


zu TOP 5.2
Starke Quartiere - starke Menschen
hier: Fortschreibung Integriertes Handlungskonzept Dortmund Nordstadt ab 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03327-15)

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung (AfD), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Grundsatz die Fortschreibung Integriertes Handlungskonzept Dortmund Nordstadt ab 2015. Er beauftragt die Verwaltung die vorgeschlagenen Projekte zur Beantragung von Fördermitteln weiter zu qualifizieren und zur Förderung anzumelden. Für die Umsetzung der Projekte werden die Fachbereiche gemäß Ihrer Zuständigkeit dem Rat der Stadt Dortmund entsprechende Planungs- und Durchführungsbeschlüsse zur Entscheidung vorlegen.


zu TOP 5.3
Lokale Agenda 21 - 16. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03972-16)

Der Schulausschuss der Stadt Dortmund nimmt den 16. Zwischenbericht zur Kenntnis.


zu TOP 5.4
Überörtliche Prüfung der Stadt Dortmund im Jahr 2014
Überweisung: Rechnungsprüfungsausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 19.11.2015
(Drucksache Nr.: 02634-15)

Es lag folgende Überweisung aus der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 19.11.2015 vor:

„… Rm Spieß (SPD) bittet zu erläutern, wieso unter Anwendung gleicher gesetzlicher
Vorschriften eine Vielzahl von unterschiedlichen Auffassungen bestehe.

Herr Gusovius, Vizepräsident der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) erläutert, dass es
regelmäßig unterschiedliche Bewertungsmodalitäten von Sachverhalten und unterschiedliche
Rechtsauffassungen gebe. Es habe ein Ausräumungsverfahren stattgefunden. In zwei Fällen
hätten unterschiedliche Auffassungen vorgelegen; eine schriftliche Stellungnahme hierzu
habe die Stadt gegenüber der GPA nicht abgegeben. Die nunmehr vorliegenden
Stellungnahmen habe die GPA erst mit Übersendung der heutigen Sitzungsunterlagen
erhalten.

Rm Brunsing (Bündnis90/Die Grünen) fragt nach Reaktionen der Kommunalaufsicht und der
Abrechnung der Schoko-Tickets in anderen Städten.

Herr Gusovius (GPA) führt aus, dass ein rechtswidriges Handeln, welches ein unmittelbares
Einschreiten der Aufsichtsbehörde erfordern würde, nicht festgestellt worden sei. Häufig
werde im Rahmen der Haushaltsgenehmigungen auf den Bericht der GPA Bezug genommen.
Im Hinblick auf die Buchungspraxis von Zuschüssen gebe es eine unterschiedliche
Rechtsauffassung zwischen GPA und Aufsichtsbehörden einerseits und der Stadt Dortmund
andererseits. Aus den Unterlagen sei nunmehr zu entnehmen, dass die Stadt die bisherige
Buchungspraxis weiter aufrechterhalten wolle. Hierüber werde die GPA die Aufsichtsbehörde
informieren.

Hinsichtlich der Abrechnungspraxis der Schokotickets würde in vielen kreisfreien Städten
ebenso verfahren. Eine Subvention des ÖPNV (öffentlichen Personennahverkehrs) sei nicht
kritisiert worden, diese solle aber transparent dargestellt werden.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) bittet u.a. zu begründen, wie die unterschiedliche Höhe des
Fehlbetrages des Jahres 2012 zustande komme.

Herr Mehlgarten, Kämmerei (FB 20) und Herr Gusovius (GPA) erläutern ausführlich die
unterschiedliche Interpretation der Regelungen der GO NRW und der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) zur Berechnung des Jahresfehlbedarfes. Daraus ergebe sich der Unterschied des strukturellen Ergebnisses.

Aus der Diskussion ergab sich der Vorschlag, die betroffenen Fachausschüsse einzubinden.

Abschließend fasst der der Rechnungsprüfungsausschuss nach kontroverser Diskussion mehrheitlich, mit drei Gegenstimmen, folgenden Beschluss:

Unter Hinweis auf § 105 GO NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss den Bericht der
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen vom 10.06.2015 sowie die Stellungnahmen
der Fachbereiche zum Bericht zur Kenntnis genommen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt, den Rat der Stadt Dortmund über die
wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung und über das Ergebnis seiner Beratungen
zu informieren.

Darüber hinaus hält der Rechnungsprüfungsausschuss eine Befassung der betreffenden
Fachausschüsse mit dem Bericht der GPA für sinnvoll.“

Der Schulausschuss nahm den Bericht über den schulischen Bereich der GPA-Prüfung zur Kenntnis.


zu TOP 5.5
Ertüchtigung von Dortmunder Sport- und Turnhallen
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün
(Drucksache Nr.: 02942-15-E2)

Es lag folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün vor:

„Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 02942-15-E2):

„Zu der Anfrage der Fraktion „Die Linke & Piraten“ in der Sitzung des Ausschusses für Bauen,
Verkehr und Grün am 17.11.2015 nehme ich wie folgt Stellung:

Der Fachbereich Liegenschaften hat in Zusammenarbeit mit der Städtischen
Immobilienwirtschaft zunächst die Standorte in einem ersten Sondierungsgespräch bewertet
und hieraus einen Sanierungsfahrplan entwickelt. In diesem Zuge wurden 23 Turn- und
Gymnastikhallen mit dem größten Handlungsbedarf für ein Starterpaket identifiziert. Der
Zustand der Hallen und der genaue Sanierungsumfang muss nun zunächst durch
Fachingenieure bewertet und wirtschaftlich eingeordnet werden. Durch den Fachbereich
Liegenschaften werden voraussichtlich im 4. Quartal 2016 Machbarkeitsstudien für die
Hallen des Starterpaketes beauftragt.
Darüber hinaus werden aktuell im Rahmen der Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungspaktes 12 Turn- und Sporthallen betrachtet. Die hierfür erforderlichen
Machbarkeitsstudien wurden bereits beauftragt. Die Ergebnisse stehen noch aus. Welche
Investitionen daraus erfolgen kann erst nach Auswertung der Machbarkeitsstudien
abgeschätzt werden.“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme zur Kenntnis.


zu TOP 5.6
Dortmunder Inklusionsplan 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03540-16)
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 01.03.2016
(Drucksache Nr.: 03540-16)
Empfehlung: Betriebsausschuss FABIDO aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2016
(Drucksache Nr.: 03540-16)
Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 13.04.2016
(Drucksache Nr.: 03540-16)
Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 26.04.2016
(Drucksache Nr.: 03540-16)

Es lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 26.04.2016 vor:

„Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Empfehlung des
Betriebsausschusses FABIDO, der die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der Sitzung vom 01.03.2016 enthält, vor:

Es lag folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der
öffentlichen Sitzung am 01.03.2016 vor:
„ ……..
Beschluss:
Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt einstimmig:

„Das Behindertenpolitische Netzwerk begrüßt sehr, dass die Grundlage des von ihm
und der Behindertenbeauftragten initiierten Inklusionsplans 2020 nun vorliegt und dankt
allen Beteiligten für ihr Engagement. Wohl wissend, dass dieser erste Schritt sich in
Anbetracht des zeitlichen Rahmens und des Budget auf einige Teilbereiche
konzentrieren musste.

Besonders hervorzuheben ist die Neuordnung in der Berichterstattung über die
Lebenslage von Menschen mit Behinderungen in Dortmund. Diese beschränkt sich
nicht auf eine Zusammenstellung von Zahlen und Statistiken. Im Mittelpunkt steht die
reale Teilhabe von Dortmunder Menschen mit Einschränkungen und Menschen mit
Behinderung im Sinne der UN-Behindertenkonvention. Detailliiert wurde
herausgearbeitet, welche Faktoren eine Teilhabe erschweren bzw. verhindern.

Ein zentraler Faktor wurde in fast allen Interviews erwähnt: Ohne ausreichende
persönliche Mobilität ist die Teilhabe am gesellschaftlichen – kulturellem – politischen
Leben stark eingeschränkt bzw. nicht möglich.

Die verschiedenen Lebensbereiche lassen sich nicht isoliert voneinander betrachten.
Ein zentrales Querschnittsthema für die Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen
Leben bleibt die Ermöglichung von Mobilität. Dies geht über bauliche Maßnahmen an
Straßen und Gebäuden hinaus und betrifft Fragen der begleiteten Mobilität, der
Assistenz im Alltag, der Sicherheit und des Schutzes vor Gewalt und Diskriminierung.
Ein Schlüssel zum „Selbstbestimmt Leben“ ist persönliche Mobilität. Vorgaben hierzu
enthält Artikel 20 der UN-BRK. Diese gehen weit über eine Fortbewegung im Rahmen
des ÖPNV (z.B. Stadtbahn- und Busverkehr) hinaus. Vielmehr verpflichten sich die
Unterzeichnerstaaten darauf, Menschen mit Beeinträchtigungen die freie Wahl ihrer
Transportmittel zu erleichtern und diese zu erschwinglichen Kosten zur Verfügung zu
stellen.

Von daher soll das Thema persönliche „Mobilität“ höchste Priorität bei der weiteren
Bearbeitung des Inklusionsplans haben, und zwar ausdrücklich vor allen anderen im
Bericht erwähnten Themenbereichen.

Die Überlegungen zum Masterplan Mobilität, die Erarbeitung eines Nahmobilitätsplans,
die Vorgaben für den ÖPNV im Personenbeförderungsgesetz sowie der individuelle
Anspruch auf „persönliche Mobilität“ durch die Eingliederungshilfe sind hier unbedingt
einzubeziehen.

Das BPN weist an dieser Stelle auf seinen Initiativantrag vom 24.03.2015 zur
Erarbeitung eines „Nahmobilitätskonzeptes für Menschen mit Einschränkungen und
Behinderung“ hin.
Die Rahmenbedingungen und die weiteren Schritte hat der Rat der Stadt Dortmund in
der Sitzung am 12.12.2013 mit der Vorlage „Inklusion in Dortmund“ /Drucksache-Nr.:
10684-13) zur Kenntnis genommen. Daraus einige Hinweise:
Die Verantwortung für die inklusive Weiterentwicklung Dortmunds liegt in der Mitte der
Gesellschaft und wird von allen gemeinsam wahrgenommen. Die Stadt Dortmund stellt
sich mit der Übernahme der Federführung für diesen Prozess in ihre Verantwortung für
alle Dortmunderinnen und Dortmunder.

Folgende Schwerpunkte in der Entwicklung inklusiver Lebensverhältnisse setzt sich
Dortmund bis zum Ende dieser Ratsperiode:
modellhafte Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens in ausgewählten
Sozialräumen,
die Entwicklung eines inklusiven Angebots an Kultur und kultureller Bildung und
die inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, der Schul-Landschaft und
weiterer Bildungsangebote.

Die Stadtgesellschaft wird in regelmäßigen Abständen über den Prozess der
Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens in Dortmund informiert und in die
Überlegungen zu weiteren Schritten einbezogen.“

Mit dieser Ergänzung nimmt das Behindertenpolitische Netzwerk den nachstehenden
Beschlussvorschlag an den Rat einstimmig zu Kenntnis:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den ersten Bericht über die Lebenslage von Menschen
mit Beeinträchtigungen und Behinderung in Dortmund und die Dokumentation der Tagung
vom 02. September 2015 „Dortmund – sozial innovative Stadt für Teilhabe (Do-iT) und der
Dortmunder Inklusionsplan 2020“ zur Kenntnis.

2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung zu den ausgewählten Themenfeldern
· Kultur und Freizeit,
· Barrierefreiheit und Mobilität,
· Gesundheit,
· Sicherheit und Schutz vor Gewalt und
· Wohnen und alltägliche Lebensführung einschließlich Pflege
und den dazu auf der Tagung erarbeiteten Zielen in inklusiven Beteiligungsprozessen
Maßnahmen zur Inklusion entwickelt und dem Rat zur Beschlussfassung vorlegt.

3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass zur Begleitung der kommunalen
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Amt für Angelegenheiten des
Oberbürgermeisters und des Rates die Stelle einer „Inklusionsbeauftragten“ angesiedelt wird.

4. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass die kommunale Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention durch einen Inklusionsbeirat begleitet wird. In diesen Beirat
werden Vertreter/innen von Interessenvertretungen verschiedener Dortmunder
Bevölkerungsgruppen eingeladen, z.B. für die Dortmunder Frauen eine Vertreterin der AG der Frauenverbände, für die Dortmunder Seniorinnen und Senioren ein/e Vertreter/in des
Seniorenbeirates, für die Dortmunder Kinder- und Jugendlichen ein/e Vertreter/in des
Dortmunder Jugendrings.“

Der Betriebsausschuss FABIDO nahm die Vorlage „Dortmunder Inklusionsplan 2020“
zur Kenntnis.
Der Betriebsausschuss FABIDO nahm die Empfehlung des Behindertenpolitischen
Netzwerkes zur Kenntnis.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgende Empfehlung der
Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung vom 19.04.2016 vor:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhebt die Empfehlung des behindertenpolitischen
Netzwerkes zum Antrag der Bezirksvertretung.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck schließt sich mit 10 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme und 4
Enthaltungen dem nachfolgenden Antrag des behindertenpolitischen Netzwerkes aus der
Sitzung am 01.03.2016 an.

Antrag: Text wie vor

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Empfehlungen des
Behindertenpolitischen Netzwerkes, des Betriebsausschusses FABIDO sowie der Bezirksvertretung Aplerbeck zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Vorlage “Dortmunder Inklusionsplan 2020“ zur Kenntnis mit der Bitte, die Empfehlung des Behinderten-politischen Netzwerkes bei der Umsetzung zu berücksichtigen.

Des Weiteren lagen die Empfehlungen des Betriebsausschusses FABIDO und des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vor.“


Der Schulausschuss nahm die Vorlage „Dortmunder Inklusionsplan 2020“ zur Kenntnis.
Der Schulausschuss nahm die Empfehlungen des Behindertenpolitischen Netzwerkes,
des Betriebsausschusses FABIDO, des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und
des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Kenntnis.


zu TOP 5.7
Sonderprogramm „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss über eine Förderung nach dem Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ sowie die weitere Qualifizierung und Umsetzung von Projekten mit einem Gesamtbedarf in Höhe von 13.146.263 €.
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 03982-16)
Ergänzungsschreiben der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03982-16-E2)

Frau Altundal-Köse verwies auf das Anschreiben des OB vom 05.04.2016.

Der Schulausschuss nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 5.8
Projekt Schülerhaushalt
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2016
(Drucksache Nr.: 03472-16)

Es lag folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung vom 03.02.2016 vor:

„Herr Niehaus führte kurz ein.
Danach stellten Frau Schmucker gemeinsam mit Frau Stegemann und Herrn Jäger sowie den
Schülern Gianluca Cordi, Deniz Nebioglu und Benjamin Fischer das Projekt vor (s. Anlage).

Herr Sohn dankte herzlich für die gelungene Präsentation.
Es gebe unterschiedliche Beteiligungsformen in Dortmund, der Schülerhaushalt sei eine
davon. Der Jugendring habe ihn schon frühzeitig in das Projekt eingebunden. Er hoffe, dass es
gelingen werde, entsprechende Geldquellen zu finden, damit es ausgeweitet und vielleicht
sogar zu einer Dauereinrichtung werden könne.

Auch Frau Schütte-Haermeyer zeigte sich begeistert von der gelungenen Vorstellung dieses
sehr guten Projektes.

Herr Grohmann sah seine Erwartungen voll erfüllt. Schon in den ersten Diskussionen über
den Schülerhaushalt sei seine Fraktion überzeugt gewesen, dass es ein erfolgreiches und
lebensnahes Projekt werde. Es habe den Schüler/-innen ermöglicht, eigenverantwortlich zu
handeln, aus seiner Sicht gute Projekte zu initiieren, für Mehrheiten zu werben, demokratisch
abzustimmen und auch relativ schnell umzusetzen. Vor allen Dingen wurden sie ernst
genommen.
Eine Ausweitung des Projektes werde unterstützt, sofern die erforderlichen Mittel vorhanden
sind. Er dankte allen Beteiligten für die Präsentation und wünschte weiterhin viel Erfolg.
Frau Dr. Tautorat äußerte sich ausgesprochen positiv über das Projekt und die wirklich guten
Ideen der Schülerinnen und Schüler. Sie dankte ihnen herzlich für ihre geleistete Arbeit und
schlug vor, die Vorlage auch dem Schulausschuss zur Kenntnis zu geben.
Herr Barrenbrügge fand den Vortrag sehr gelungen. Seine Fraktion sei positiv angetan von
dem, was in der kurzen Zeit – auch inhaltlich – entstanden ist. Er wisse aus eigener Erfahrung,
wie schwer es oft ist, Ideen auch umzusetzen. Er hoffe, dass das Projekt nach dem
erfolgreichen Start auch auf andere Schulen/-formen ausgeweitet werden kann (auch
dauerhaft).

Herr Opperman zeigte sich total angetan von dem Projekt, weil es deutlich zeige, was
Schüler/-innen erreichen und wie gut sie mit Demokratie umgehen können und mit welcher
Ernsthaftigkeit der Prozess gestaltet wurde. Er bedauerte, dass es nicht möglich ist, das als
alltägliche Arbeitsweise an den Schulen zu verankern.

Herr Sohn äußerte die Hoffnung, dass es gelingen werde, für die in der Vorlage dargestellte
Ausweitung die erforderlichen Sponsoren zu finden. Evtl. könne man bei der Beratung des
nächsten Haushaltsplanes darüber diskutieren, inwieweit noch weitere städtische Mittel zur
Verfügung gestellt werden können.
Er dankte den Beteiligten noch einmal herzlich für ihr Engagement und wünschte viel Erfolg
bei der nicht immer einfachen Arbeit in den Schulen. Es gebe verschiedene Möglichkeiten,
Schule interessant zu machen, Der Schülerhaushalt erscheine ihm geeignet, die Schulen
attraktiver zu machen. Abschließend äußerte er die Hoffnung, dass sich weitere Schulen an
dem Projekt beteiligen.

Die Mitglieder kamen auf Vorschlag von Frau Dr. Tautorat überein, die Vorlage auch dem
Schulausschuss zur Kenntnis zu geben.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den mündlichen Bericht über die
Erprobung des Projekts Schülerhaushalt zur Kenntnis.“

Der Schulausschuss nahm die Überweisung aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis.


zu TOP 5.9
Beteiligung der Stadt Dortmund an der landesweiten Initiative „Lebendige Mehrsprachigkeit
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 16.02.2016
(Drucksache Nr.: 03712-16)

Es lag folgende Überweisung des Integrationsrates aus der Sitzung am 16.02.2016 vor:

„…Herr Antonio Diaz von der Internationalen SPD-Liste begründet den o.g. Antrag wie folgt:

Herr Diaz erklärt, dass im September 2014 eine Tagung zum Thema Mehrsprachigkeit in
Dortmund stattgefunden hat, welche als Grundlage für die Kampagne angesehen werden
kann. Der damalige Regierungspräsident Gerd Bollermann hat sich diesem Thema
angenommen und u.a. auf seiner Initiative hin ist der entsprechende „Dortmunder Appell“
zum Thema entstanden. Die Landesregierung als auch viele Träger haben sich angesprochen
gefühlt und die Landesregierung sieht das Thema als ein solches, welches vorangetrieben
werden muss.
Die Federführung der Kampagne/Initiative liegt bei der Koordinierungsstelle Kommunale
Integrationszentren und dem Landesintegrationsrat NRW. Unterstützt wird die Initiative von
verschiedenen Ministerien und der Ministerpräsidentin Frau Hannelore Kraft. Schirmherr der
Initiative ist der Integrationsstaatssekretär Herr Thorsten Klute.
Herr Diaz teilt mit, dass der Grundstein der Initiative in Dortmund gelegt wurde und daher
auch eine Beteiligung der Stadt Dortmund erfolgen sollte. Der Grund für die Beteiligung der
Stadt Dortmund und dem Voranbringen des Themas liegt im „Wohle des Kindes“.
Mehrsprachigkeit ist der Schlüssel zum Schulerfolg und damit zum effektiven Lernen der
deutschen Sprache, sie ist ein wichtiges Mittel zur Förderung der kommunikativen
Fähigkeiten von Kindern und weiterhin ist Mehrsprachigkeit eine wichtige Unterstützung für
die Entwicklung einer gesunden Identität und eine bedeutungsvolle Antwort gegen
Rassismus.
Mehrsprachigkeit stärkt das Selbstbewusstsein und ist eine bedeutungsvolle Antwort im
globalen Wettbewerb. Ebenso stärkt und fördert Mehrsprachigkeit, Potentiale die in einer
globalen Welt gebraucht werden und ist eine sehr gute Möglichkeit für einsprachig
aufgewachsene Kinder, Interesse und Neugier an einer neuen lebendigen Sprache zu
entwickeln.
Mehrsprachigkeit ist ein ehrliches Zeichen der Anerkennung und Identität der Migrantinnen
und Migranten.
Herr Diaz beendet seine Begründung mit folgendem Zitat:
Wer fremde Sprachen nicht kennt, weiß nichts von seiner eigenen. (Johann Wolfgang von
Goethe)

Der Integrationsrat der Stadt Dortmund beschließt einstimmig bei einer Enthaltung den
vorliegenden Antrag und fasst folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Dortmund, die Verwaltung zu beauftragen sich an
der landesweiten Initiative „Lebendige Mehrsprachigkeit“ zu beteiligen und hierzu eine
entsprechende Bewerbung bei der Landeskoordinierung Kommunale Integrationszentren
(LAKI) als zuständige Stelle für die Projektkoordination abzugeben.

Die Vorsitzende bittet die Geschäftsführung die Angelegenheit entsprechend auch an die zu
beteiligenden Ausschüsse zu überweisen.“
Frau Schneckenburger erklärte, dass im Moment noch keine konkreten Informationen zu Inhalten und Finanzierung des Programms vorliegen. Erst dann könne der Schulausschuss darüber beraten und ggf. eine Empfehlung abgeben.

Der Schulausschuss nahm den Beschluss des Integrationsrates zu Kenntnis.


6. Anträge / Anfragen

zu TOP 6.1
Prioritätenliste Schulbau
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04060-16)

Es lag folgender Vorschlag zur Tagesordnung der SPD-Fraktion vor:

„…der Schulausschuss hatte am 11.11.2015 beschlossen, rechtzeitig für die Beratungen zu den Maßnahmen für das „Kommunalinvestitionsförderungsgesetz“ eine neue Prioritätenliste für Schulbaumaßnahmen zu erstellen, die regelmäßig fortgeschrieben werden soll.

Diese Schulbauprioritätenliste sollte sowohl eine Bedarfs- als auch eine Maßnahmenliste sein, und mindestens folgende Bestandteile enthalten:
- Beschluss- bzw. Anmeldedatum
- Objektbeschreibung
- Bezeichnung der angemeldeten/projektierten/geplanten Maßnahmen
- Kosten
- Bearbeitungs- bzw. Planungsstand
- Realisierungszeitraum
- Abgeschlossenheitsvermerk.

Inzwischen ist die Projektliste für das „Kommunalinvestitionsförderungsgesetz“ am 10.12.2015 vom Rat beschlossen worden. Eine aktualisierte und dem Beschluss entsprechende erweiterte Schulbauprioritätenliste liegt bislang allerdings immer noch nicht vor.

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Schulausschuss zeitnah die erbetenen Auskünfte zu den angemeldeten sowie geplanten Schulbaumaßnahmen zur Verfügung zu stellen.“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung des Schulausschusses am 01.06.2016.




Die Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tag und schloss die öffentliche Sitzung um 17.53 Uhr.











A l t u n d a l – K ö s e S t r a c k F ä r b e r
Vorsitzende Sachkundiger Bürger Schriftführerin