Niederschrift
über die 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving
am 05.05.2010
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2-4, 44339 Dortmund
Sitzungssaal, Zimmer 8

Öffentliche Sitzung
Sitzungsdauer: 16:00 - 18:50 Uhr
Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD
Helmut Adden, Bezirksbürgermeister
Carsten Giebel
Barbara Hackert
Andrea Hüsken
Heidemarie Nürnberger
Oliver Stens
Hans-Jürgen Unterkötter
Peter Wieseler
CDU
Gerd Grundmann
Anke Kopkow, stellv. Bezirksbürgermeisterin
Monika Lehrke
B90/Die Grünen
Christian Krause
Gisela Sichelschmidt
Bürgerliste
Wolfgang Mertens
FDP
Hans Josef Tokarski bis 17:50 Uhr (TOP 5.2- ohne Beschluss)
DVU
Waldemar Stanko
Die Linke
Turabi Karabulut
FBI
Detlef Münch
Verwaltung
Frau Lindemann-Güthe Bezirksverwaltungsstelle Do-Eving
Frau Kasten Bezirksverwaltungsstelle Do-Eving
Frau Bökenkamp Bezirksverwaltungsstelle Do-Eving
Herr Körner Musikschule Dortmund (TOP 9.1)
Nicht anwesend:
CDU
Ingrid Mieck
Unterbrechung: 17:25 – 17:35 (TOP 5.2)

Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g
für die 6. Sitzung der Bezirksvertretung Eving ,
am 05.05.2010, Beginn 16:00 Uhr,
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2-4, 44339 Dortmund
Sitzungssaal, Zimmer 8
Öffentlicher Teil:
1. Regularien
1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung der am 10.03.2010
2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung - Keine Berichterstattung
4. Anregungen und Beschwerden
4.1 Verwendung der Mittel der Sparkasse Dortmund zur Förderung der Vereins- und Kulturarbeit in den Stadtbezirken
hier: Antrag der Bürgerinitiative „Gesicht zeigen gegen Rechts“ auf Unterstützung einer kulturellen Veranstaltung zum Thema „Das Leben jüdischer Mitbürger während des Nationalsozialismus in Brechten“ Eingabe einer Bürgerinitiative (Drucksache Nr.: 00915-10)

4.2 Verwendung der Mittel der Sparkasse Dortmund zur Förderung der Vereins- und Kulturarbeit in den Stadtbezirken
hier: Antrag Zweigbibliothek Eving auf Unterstützung der Veranstaltung „Dortmund im Herzen Westfalens“ am 17.07.2010 in den Räumen der Bibliothek Eving

(Drucksache Nr.: 00918-10)
4.3 Aufstellung zweier Schilder „Achtung Wildwechsel“ auf der Brechtener Straße
(Drucksache Nr.: 00920-10)
4.4 Durchführung eines Sommerfestes und verkaufsoffenen Sonntages des REWE Marktes Bayrische Straße 155, 44339 Dortmund am 06.06.2010 (Drucksache Nr.: 00927-10)
5. Finanzen und Liegenschaften
5.1 Bereits beschlossene Maßnahmen der Bezirksvertretung (BV) Eving und die Verwendung der BV-Mittel 2010 - Beschluss (Drucksache Nr.: 00636-10)
5.2 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2010
Empfehlung (Drucksache Nr.: 00677-10)
6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung - Keine Vorlagen
7. Schulen
7.1 Vogelschießen auf dem Schulhof der Herder-Grundschule am 12. und 13.06.2010
Beschluss (Drucksache Nr.: 00867-10)
8. Kultur, Sport und Freizeit - Keine Vorlagen
9. Kinder und Jugend
9.1 Vorstellung des Projektes "Jedem Kind ein Instrument": Sachstand und Perspektive
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 00732-10)
9.2 Bericht über die Betreuungssituation (Tagespflege, Kindertageseinrichtungen) von Kindern im Stadtbezirk Eving
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 00992-10)
10. Soziales, Familie und Gesundheit - Keine Vorlagen
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
11.1 Realisierung von Maßnahmen der Landschaftsplanung; I. Jahresbericht 2010
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 00419-10)
11.2 Bauleitplanung
Bebauungsplan InN 222 - ehemalige Sinteranlage - hier: I. Aufhebungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 220, II. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes InN 222, III. Offenlegungsbeschluss, IV. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages Empfehlung (Drucksache Nr.: 00747-10)

11.3 Mitbenutzung von Wanderwegen durch Reiter im Waldgebiet Grävingholz
Beschluss (Drucksache Nr.: 00889-10)
11.3.1 Einrichtung einer Reitwegerunde im Grävingholz
Gemeins. Antrag zur TO (SPD-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00935-10)
11.4 Vorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 23 Wohneinheiten, Bergstraße 133, Gemarkung Lindenhorst, Flur 2, Flurstück 300 61/5-2-037371 - Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)- Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 00969-10)
11.5 Lärmschutz an der A 2 in Dortmund
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 00577-10)
11.6 Taktfrequenz der Linie U41 Richtung Brechten
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 00936-10)
11.7 Erneuerung Piktogramme und Schild Tempo 30-Zone Holthauser Straße
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 00993-10)
12. Mitteilungen
12.1 Überwachung der Fahrverbotszonen für LKWs im Bereich des Stadtbezirkes Eving
Mitteilung (Drucksache Nr.: 00059-10-E1)
12.2 Brücke an der Straße Westhang, Dorf Holthausen
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 16370-09-E1)
12.3 Gemeinsame Mensa für die Theodor-Heuss Realschule und das Heisenberg-Gymnasium
Mitteilung (Drucksache Nr.: 00445-10-E1)
12.4 Sachstand Bebauungsplan Ev 146 - östlich Zum Holz
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 00514-10-E1)
12.5 Personelle und sachliche Mittel für die OGS Elisabeth-Grundschule
Mitteilung (Drucksache Nr.: 00435-10-E1)
12.6 Instandsetzung und Beseitigung von Unfallgefahren auf dem Sportplatz Gretelweg (Platzbelag) - Mitteilung (Drucksache Nr.: 00262-10-E1)
13. Anfragen
13.1 Vandalismus auf dem Gelände des Gartenvereins Brechten
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)(Drucksache Nr.: 00933-10)
13.2 Kreisverkehr Lindenhorst
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 00934-10)
13.3 Sachstand Fuß-/Radwegunterführung Lindenhorster Straße
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 00991-10)
13.4 Beschilderung bzw. Umleitung (Fern)radwanderweg Dortmund-Ems-Kanalbrücke
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 00994-10)

Der Bezirksbürgermeister Herr Adden eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Eving. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.

1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Karabulut benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Bezirksbürgermeister – Herr Adden – weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Der Tagesordnungspunkt 9.1 (Vorstellung des Projektes "Jedem Kind ein Instrument": Sachstand und Perspektive) wird wegen des anwesenden Berichterstatters vorgezogen und unmittelbar im Anschluss an Tagesordnungspunkt 2 behandelt.

Die Bezirksvertretung Eving lehnt die Aufnahme eines, vom Vertreter FBI, als Tischvorlage eingereichten Dringlichkeitsantrages, zur Reduzierung der Stadtbezirke von 12 auf 4 nach § 35 Abs. 3 GO NRW, – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – ab, da die gesetzlichen Vorraussetzungen für eine Dringlichkeit als nicht erfüllt angesehen werden.

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung der am 10.03.2010

Die Niederschrift über die 5. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 10.03.2010 wird – einstimmig – genehmigt.

2. Einwohnerfragestunde
zu TOP 2.1
Erweiterung der Räumlichkeiten des offenen Ganztages der Elisabeth-Grundschule

Der Leiter des offenen Ganztages der Elisabeth-Grundschule beanstandet die für den offenen Ganztag der Elisabeth-Grundschule vorhandenen Räumlichkeiten.
Mit einem Schreiben der zuständigen Dezernentin, Frau Bonekamp, (TOP 12.5 der heutigen Sitzung) sind Vertreter der Eltern und die Schulleitung nach Aussage des Beschwerdeführers nicht einverstanden.
Durch den Umzug der Elisabeth-Grundschule in das neue Schulgebäude hat sich die Situation verändert.
Die aktuellen Probleme wurden daher schriftlich fixiert und werden den Fraktionen der Bezirksvertretung Eving übergeben.
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Der Bezirksbürgermeister – Herr Adden – verweist auf die Stellungnahme der Dezernentin, Frau Bonekamp, zum TOP 12.5 der Sitzung und erläutert, dass aufgrund der derzeitigen Haushaltslage momentan leider keine Zusagen, der zur Entzerrung der räumlichen Situation beitragen könnten, gemacht werden können.

3. Berichterstattung – keine Berichterstattung

4. Anregungen und Beschwerden
zu TOP 4.1
Verwendung der Mittel der Sparkasse Dortmund zur Förderung der Vereins- und Kulturarbeit in den Stadtbezirken
hier: Antrag der Bürgerinitiative „Gesicht zeigen gegen Rechts“ auf Unterstützung einer kulturellen Veranstaltung zum Thema „Das Leben jüdischer Mitbürger während des Nationalsozialismus in Brechten“ - Eingabe einer Bürgerinitiative (Drucksache Nr.: 00915-10)

Die Bürgerinitiative „Gesicht zeigen gegen Rechts“, plant in Kooperation mit der Ev. Kirchengemeinde Brechten, eine kulturelle Veranstaltung. Das Leben jüdischer Mitbürger während des Nationalsozialismus in Brechten soll Mittelpunkt der Gedenkveranstaltung sein. Die Beteiligung der katholischen St. Antonius-Gemeinde Brechten ist angefragt.
Veranstaltungsort: Ev. St. Johann Baptist Kirche, Widumer Platz, Brechten
Zeit: Pogromgedenktag Dienstag 09.11.2010, 18 Uhr
Geplant sind drei Schwerpunkte:
1. Informationen über die jüdischen Familien in Brechten
2. Musik einer zwei-vier-Personen starken Instrumentalgruppe
3. Lesung kurzer Texte (z. B. Gedichte, Ballade, Kurzgeschichte)
Folgende Kosten sind für die Durchführung der Veranstaltung geplant:
§ Honorar Musiker 500 €
§ GEMA-gebühren 50 €
§ Ausstellungsmaterial 100 €
§ Werbungskosten 200 €
__________
850 €
Die Bürgerinitiative beantragt aus den Mitteln der Stadtsparkasse Dortmund (Förderung der Kulturarbeit in den Dortmunder Stadtbezirken) einen Zuschuss.
Nach Abrechnung der Veranstaltungskosten, wird nicht benötigtes Geld an die Sparkasse Dortmund zurückerstattet.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme und zwei Stimmenthaltungen –:

Der Bürgerinitiative „Gesicht zeigen gegen Rechts“ werden 850,-- € aus Mitteln der Sparkasse Dortmund zur Förderung der Vereins- und Kulturarbeit in den Stadtbezirken zur Verfügung gestellt.
Ein vorangegangener Antrag des Vertreters DVU, die Beschlussfassung in geheimer Abstimmung durchzuführen, wird – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – abgelehnt.

zu TOP 4.2
Verwendung der Mittel der Sparkasse Dortmund zur Förderung der Vereins- und Kulturarbeit in den Stadtbezirken
hier: Antrag Zweigbibliothek Eving auf Unterstützung der Veranstaltung „Dortmund im Herzen Westfalens“ am 17.07.2010 in den Räumen der Bibliothek Eving
(Drucksache Nr.: 00918-10)
Passend zum Kulturhauptstadtjahr 2010 möchten die Stadtbibliothek Eving und die Seniorenbegegnungsstätte eine Veranstaltung unter dem Titel „Dortmund im Herzen Westfalens“ durchführen.
Herr Johannes Sundermeier wird zum Auftakt sein Dortmund-Quiz präsentieren.
Als Unterhaltungsprogramm ist der Dortmunder Boris Gott mit seinen „stahlharten Liedern“ aus dem dunklen Herzen des Ruhrgebiets vorgesehen. Des weiteren soll Willy D´Villa eigene Kompositionen der Dortmunder Lebensart und der Ruhrgebietsmentalität aber auch englische und deutsche Oldies darbieten. Als Zugabe legt DJ Ulf das Beste von heute und Klassiker der Popmusik auf. So ist ein abendfüllendes Programm garantiert. Eine Bilderausstellung der Künstlerin Adelheid Iskander wird in der Zeit der Veranstaltung in der Bibliothek zu besichtigen sein. Um das Sommerfest zu ermöglichen machen alle Künstler einen Sonderpreis. Die Gagen von Boris Gott und Willy D´Villa betragen jeweils 150€, für Tontechnik und die weitere Abendgestaltung von Ulf Schrader ist ein Preis von 200€ veranschlagt. Die GEMA Gebühr wird ca. 30€ betragen
Da die Bibliothek Eving nicht in der Lage ist den Betrag aus eigenen Mitteln zu finanzieren, wird die Bezirksvertretung darum gebeten die Kosten in Höhe von 530€ aus Mitteln der Sparkasse zur Förderung der Kulturarbeit in den Stadtbezirken zur Verfügung zu stellen.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig bei einer Stimmenthaltung –:

Der Zweigbibliothek Eving werden aus Mitteln der Sparkasse Dortmund zur Förderung der Vereins- und Kulturarbeit in den Stadtbezirken 530,-- € zur Durchführung der Veranstaltung „Dortmund im Herzen Westfalens“ zur Verfügung gestellt.

zu TOP 4.3
Aufstellung zweier Schilder „Achtung Wildwechsel“ auf der Brechtener Straße
(Drucksache Nr.: 00920-10)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgendes Schreiben des TierSchutzVereines Groß-Dortmund e.V. vor:

Mehrere besorgte Bürger aus den Stadtteilen Kemminghausen / Eving und Brachten haben uns informiert, das es in der Vergangenheit zu vermehrten Wildunfällen gekommen ist und zwar im Bereich Höhe Friedhof Kemminghausen (nördlich zwischen Friedhof und Süggelweg), Brechtener Straße 86. Nach Rücksprache mit Herrn Schulte-Übbing, Kreisjagdberater und zuständiger Jagdpächter nun zu unserer Anfrage:
Besteht die Möglichkeit zwei Hinweisschilder „Achtung Wildwechsel“ in diesem Bereich aufzustellen? Eins in Richtung Eving und das Zweite in Richtung Kemminghausen.
Im Sinne des Tierschutzes.
Anmerkung: Der Dortmunder Tierschutzverein erklärt sich hiermit bereit die Kosten für die leider Schilder zu übernehmen

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, den Sachverhalt zu prüfen und ggf. die Aufstellung der Schilder zu veranlassen.

zu TOP 4.4
Durchführung eines Sommerfestes und verkaufsoffenen Sonntages des REWE Marktes Bayrische Straße 155, 44339 Dortmund am 06.06.2010
(Drucksache Nr.: 00927-10)

Anlässlich der Sommersonnenwende im Juni plant der REWE Markt an der Bayrischen Straße 155 für Sonntag den 06. Juni 2010, auf dem Parkplatz, in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr ein Sommerfest durchzuführen. Zu diesem Zweck wird von der D-Plus Veranstaltungsagentur, Dietmar Kurbach, Lünen eine Showbühne aufgebaut auf der Liveauftritte bekannter Stars aus Funk und Fernsehen stattfinden sollen.
Für diesen Tag wird ein verkaufsoffener Sonntag geplant.

Beschluss:
Gemäß § 20 Abs. 2 Buchstabe j der Hauptsatzung der Stadt Dortmund stimmt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig – der Veranstaltung zu und bittet die Verwaltung um weitere Veranlassung.

5. Finanzen und Liegenschaften
zu TOP 5.1
Bereits beschlossene Maßnahmen der Bezirksvertretung (BV) Eving und die Verwendung der BV-Mittel 2010 - Beschluss (Drucksache Nr.: 00636-10)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt den Lagebericht zur Kenntnis und beschließt – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung – , die BV-Mittel des Jahres 2010 für begonnene Maßnahmen aus Vorjahren unter Beachtung der Priorisierung bereitzustellen.

Gleichzeitig beschließt die Bezirksvertretung Eving auf Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen folgende Änderungen in den Prioritätenlisten:
Die Verwaltung wird beauftragt, nachstehende Maßnahmen, nach Vorliegen der formellen Voraussetzungen, in der angegebenen Reihenfolge durchzuführen.




Beschlossene aber noch nicht begonnene konsumtive Maßnahmen:
1. TEK Preußische Straße
Beschaffung Gruppenmöbel
noch benötigte Mittel: 13.000,-- €

2. TEK Probstheidastraße
Erneuerung Holzverkleidung u. Innenanstrich
noch benötigte Mittel: 30.000,-- €

3. Grävingholz u. Süggelwald
Auszeichnungen der Hauptwegeflächen
noch benötigte Mittel: 7.000,-- €

Beschlossene aber noch nicht begonnene investive Maßnahmen:
1. Sportplatz TV Brechten
Umkleidekabinen / Besuchertoiletten
noch benötigte Mittel: 75.000,-- €

2. Wrangelplatz
Installierung einer Energieversorgung
noch benötigte Mittel: 9.000,-- €

3. Externbergpark (südl. Bereich)
noch benötigte Mittel: 8.300;-- €

4. Hessische Straße
von Dornstraße bis Kärntenstraße 37.218,-- €

Die Installierung eines Regenvordaches an der Ketteler-Grundschule soll zunächst zurückgestellt werden.
Die unter Nr. 8 aufgeführte Grafen Grundschule befindet sich nicht im Stadtbezirk Eving.

zu TOP 5.2
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2010
Empfehlung (Drucksache Nr.: 00677-10)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2010 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2011 bis 2013 zur Kenntnis und beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung – dem Rat zu empfehlen, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

Zusatzbeschlüsse zum Haushaltsplanentwurf 2010:

Anträge SPD-Fraktion

1. Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung:
Der vierte Absatz, Seite 5 der Vorlage soll wie folgt geändert werden:
Ebenfalls wird vorgeschlagen, die Anzahl der Stadtbezirke und perspektivisch für den nächsten Rat die Größe von Bezirksvertretung und Rat auf die Sollstärke zu
überprüfen.


2. Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:
Der Rat der Stadt wird aufgefordert, keine Kürzungen im Jugend- und Sozialbereich
vorzunehmen.

3. Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig bei drei Stimmenthaltungen –, den nachstehend aufgeführten Zusatz-Ergänzungsantrag der Ratsfraktion der SPD vom 25.03.2010 zu unterstützen.
Zusatz-Ergänzungsantrag der Ratsfraktion der SPD vom 25.03.2010:
Kommunen vor der Pleite retten !
Die NRW-Kommunen befinden sich in einer katastrophalen Finanzsituation.
Fast 90% der Kommunen in NRW können in den nächsten 5 Jahren keinen
Haushaltsausgleich mehr erreichen.
Die Investitionstätigkeit der Kommunen ist aus diesem Grund stark rückläufig und wird nach Auslaufen des Konjunkturpakets besonders zu Lasten des heimischen Handwerks weiter einbrechen.
Bei einem Anstieg des bisher sehr niedrigen Kreditzinses wären zusätzlich katastrophale
Auswirkungen auf die Haushalte zu erwarten.
Viele Kommunen stehen vor der Pleite und können sich aus dem Finanzdebakel nicht selbst mehr befreien.
Diese negative Entwicklung der Kommunalfinanzen macht auch vor Dortmund nicht halt.
Das Land spart weiter zu Lasten der Kommunen in NRW. Allein in den Jahren 2005 – 2009 hat die Landesregierung den Kommunen rund 3 Mrd. Euro weggenommen.
Das macht für Dortmund jährlich allein schon 100 Mio. Euro an Mehrbelastungen aus.
Mehrfach haben die Kommunen das Land erfolgreich verklagt. Aus der Rückerstattung von Mitteln aus dem Solidarfonds Ost wartet die Stadt Dortmund heute noch vergeblich auf restliche 52 Mio. Euro.
Krisenverschärfend kommt hinzu, dass die Kommunalaufsicht die armen Städte mit einem
starrem Vorgehen und mit dem Haushaltsrecht knebeln.
Die CDU/FDP-Bundesregierung macht weiter Steuergeschenke zu Lasten der Kommunen und verschärft mit ihrer Klientelpolitik die soziale Situation in den Städten.
Aus dieser dramatischen Finanzsituation können sich die Kommunen und darunter auch die Stadt Dortmund nicht allein befreien.
Bund und Land müssen endlich für eine angemessene und krisenfeste Finanzausstattung der Kommunen sorgen.
Deshalb beschließt die Bezirksvertretung Eving folgende Forderungen an Bund und
Land :
1. Die Landesregierung wird aufgefordert im Bundesrat weitere Steuergeschenke der Bundesregierung abzulehnen. Das unsinnige Wachstumsbeschleunigungsgesetz ist im Bundesrat zurück zunehmen.
2. Die Gewerbesteuer muss in ihrem Charakter als kommunale Wirtschaftssteuererhalten und gestärkt werden. Die Landesregierung wird aufgefordert, im Bundesrat und in der Kommission zu den Kommunalfinanzen diese Position zu vertreten.
3. Bund und Land müssen ihrer Verantwortung für einen sozialen Föderalismus wieder gerecht werden und einen deutlichen Anteil an den Soziallasten übernehmen. In einem ersten Schritt ist der Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft im SGBII deutlich zu erhöhen.
4. Die Förderpolitik des Bundes muss sich zukünftig nach der Bedürftigkeit und nicht nach der Himmelsrichtung definieren. Der Solidarpakt Ost muss in einen Solidarpakt für finanzschwache Kommunen überführt werden.
5. Das Land muss die Regeln der Konnexität strikt einhalten und darf nicht weiter Aufgaben und Lasten ohne angemessenen finanziellen Ausgleich auf die Kommunen abschieben. Allein aus der Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung entstehen der Stadt Dortmund rund 1 Mio. Euro Mehraufwand.
6. Das Land muss die Betriebskostenzuschüsse des Bundes zum Ausbau der Betreuung für U3-jährige ungekürzt an die Stadt Dortmund weiter geben.
7. Die überzahlten Solidarfondsmittel sind den Kommunen zu erstatten. Das Land wird aufgefordert, die Grundsätze des Urteils der Verfassungsgerichts vom 11.12.07 dauerhaft anzuwenden und das Abrechnungsgesetz zu überarbeiten. Der Stadt Dortmund fehlen bis heute immer noch 52 Mio. Euro aus der Rückerstattung.
8. Das Land muss den Kommunen trotz Haushaltsmisere bei Förderprogrammen entgegen kommen und in begründeten Fällen auf die Erbringung von Eigenanteilen ganz oder teilweise verzichten.
Die wirtschaftliche Betätigung der städtischen Unternehmen muss wieder erleichtert und der § 107 GO NW entschärft werden. Die städtischen Unternehmen müssen sich wieder gleichbehandelt am Markt bewegen dürfen. Nur so können die Städte auch Beiträge der städtischen Töchter für den Kernhaushalt erwarten.

Antrag Vertreter FBI

1. Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig bei einer Stimmenthaltung –:
Die Bezirksvertretung Eving empfiehlt dem Rat der Stadt, keine Kürzungen im Bereich Jugend und Bildung im Stadtbezirk Eving vorzunehmen.



Folgende Anträge werden abgelehnt:

Antrag Vertreter FBI
Empfehlung an den Rat der Stadt die Anzahl der Stadtbezirke nach § 35 Abs. 3 GO NRW von 12 auf vier zu reduzieren, „sodass keine, sich in den derzeitigen Stadtbezirken befindlichen Schwimmbäder, Stadtteilbibliotheken, sowie die Seniorenbegegnungsstätten und die Familien-Büros geschlossen werden müssen.“
Ablehnung: Mehrheitlich bei einer Gegenstimme
Antrag Vertreter DVU
Überprüfung aller von der Stadt Dortmund geleisteten Subventionen, insbesondere im Hinblick auf den Dortmunder Flughafen
Ablehnung: Mehrheitlich bei einer Gegenstimme

6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung – keine Vorlagen





7. Schulen
zu TOP 7.1
Vogelschießen auf dem Schulhof der Herder-Grundschule am 12. und 13.06.2010
Beschluss (Drucksache Nr.: 00867-10)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung DO-Eving beschließt – einstimmig – die Durchführung des Vogelschießens auf dem Schulhof der Herder-Grundschule.

8. Kultur, Sport und Freizeit – keine Vorlagen

9. Kinder und Jugend
zu TOP 9.1
Vorstellung des Projektes "Jedem Kind ein Instrument": Sachstand und Perspektive
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 00732-10)

Als Berichterstatter ist Herr Körner, Geschäftsbereich Musikschule, anwesend, der das Projekt erläutert und Fragen der Mitglieder der Bezirksvertretung Eving beantwortet.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt den Sachstand für das Projekt „Jedem Kind ein Instrument“ zur Kenntnis.

zu TOP 9.2
Bericht über die Betreuungssituation (Tagespflege, Kindertageseinrichtungen) von Kindern im Stadtbezirk Eving
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 00992-10)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird in der Sitzung am 09.06.2010 um einen mündlichen Bericht über die Betreuungssituation (Tagespflege, Kindertageseinrichtungen) von Kindern im Stadtbezirk Eving gebeten.

§ Wie viele Plätze stehen aktuell zur unter 3-Betreuung zur Verfügung? Wie hoch ist jeweils der Anteil der Plätze in der Tagespflege und in Kindertageseinrichtungen?
§ Inwieweit ist im Stadtbezirk Eving der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz mit 3 Jahren erfüllt, sodass alle Kinder wohnortnah eine Einrichtung besuchen können?
§ In welchem Umfang (unter 3, 3-6 Jahre) müssen Eltern länger als bis zum Beginn des Kindergartenjahres (August 2010) auf einen Platz warten oder ihre Kinder gegebenenfalls in benachbarten Stadtbezirken zusätzlich in Einrichtungen anmelden? Wie viele Kinder stehen auf den Wartelisten?

Begründung:
Die Möglichkeiten zu Erwerbstätigkeit, Studium und Ausbildung – meist der Mutter- und die frühkindliche / vorschulische Bildung der Kinder– besonders in den Aktionsräumen Kemminghausen und Lindenhorst sind abhängig von der entsprechenden Infrastruktur. Kinder sollten in Wohnortnähe in ihrem sozialen Umfeld einen Betreuungsplatz haben. Die Einführung KiBiz (Kinderbildungsgesetz) in NRW vor 2 Jahren sollte die Voraussetzungen dazu schaffen, dass aktuell am Betreuungsbedarf der Eltern orientierte Angebote für verschiedene Altersgruppen und in verschiedenen Betreuungszeiten neben der Tagespflege zur Verfügung stehen. Es soll durch den Bericht geklärt werden, in welchem Umfang dies in Eving gelungen ist.

10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen

11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 11.1
Realisierung von Maßnahmen der Landschaftsplanung; I. Jahresbericht 2010
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 00419-10)

Beschluss:
1. Die Bezirksvertretung Eving nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt – einstimmig –, dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
2. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung Wohnen und Immobilien stimmt
dem Vorschlag der Verwaltung zu, die bisherigen vier Quartalsberichte durch
zwei Jahresberichte zu ersetzen.


zu TOP 11.2
Bauleitplanung
Bebauungsplan InN 222 - ehemalige Sinteranlage -
hier: I. Aufhebungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 220, II. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes InN 222, III. Offenlegungsbeschluss, IV. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages - Empfehlung (Drucksache Nr.: 00747-10)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig bei drei Stimmenthaltungen – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt
I. beschließt, den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes InN 220 - verlegte Rüschebrinkstraße - vom 19.06.2008 aufzuheben,
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. beschließt, den am 19.06.2008 gefassten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan InN 222 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches zu verändern und diesen nunmehr, wie unter Punkt 3 dieser Beschlussvorlage beschrieben, festzulegen,
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
III. stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfs des Bebauungsplanes InN 222 und seiner Begründung vom 19.03.2010 zu und beschließt die öffentliche Auslegung,
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
IV. ermächtigt die Verwaltung, mit der ThyssenKruppAG als Grundstückseigentümerin auf der Basis der in Pkt. 19 dieser Vorlage genannten Punkte einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen,
Rechtsgrundlage: § 11 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 41 Abs. 1 GO NRW

V. ermächtigt die Verwaltung, für das Vorhaben eine Baugenehmigung während der Planaufstellung zu erteilen, sofern nach erfolgter öffentlicher Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes InN 222 vorgezogene Planreife nach § 33 Abs. 1 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Rechtsgrundlage: § 33 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 41 Abs. 1 GO NRW

zu TOP 11.3
Mitbenutzung von Wanderwegen durch Reiter im Waldgebiet Grävingholz
Beschluss (Drucksache Nr.: 00889-10)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Eving stimmt dem Vorschlag der Verwaltung, unter Berücksichtigung des zum Tagesordnungspunkt 11.3.1 gefassten Beschlusses (Drucksache Nr.: 00935-10), zur Mitbenutzung von Wanderwegen durch Reiter im Waldgebiet Grävingholz – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – zu.

Zusatzbeschluss:
Auf Antrag des Vertreters FBI fasst die Bezirksvertretung Eving – mehrheitlich bei drei Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung – folgenden Zusatzbeschluss:

Das Umweltamt und das Amt für öffentliche Ordnung werden aufgefordert, Kontrollen im Grävingholzwald durchzuführen, um die Benutzung der Wanderwege durch Reiter nur auf die dafür vorgesehenen Wege zu beschränken und ordnungswidriges Reiten auf allen, nicht für diesen Zweck zugelassenen Wegen zu verhindern.

zu TOP 11.3.1
Einrichtung einer Reitwegerunde im Grävingholz
Gemeins. Antrag zur TO(SPD-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 00935-10)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt, in Verbindung mit dem Beschluss zum Tagesordnungspunkt 11.3 (Drucksache Nr.: 00889-10) – mehrheitlich bei einer Gegenstimme –:

Die Verwaltung wird gebeten, die vom Umweltamt vorgeschlagene Reitwegerunde im Grävingholz mit einer zeitlichen Begrenzung auf ein Jahr einzurichten. Dafür sind an den Eingängen sowie entlang des Weges Schilder aufzustellen, sodass der Weg sofort erkennbar ist. Der Weg darf nur von Pferden mit Plakette genutzt werden.
Vor der Einrichtung dieser neuen Reitwegerunde sind die im Konzept dargestellten, existierenden Reitwege wiederherzustellen. Ebenfalls sollte vor einer probeweisen Umsetzung dieses Konzeptes mit den Betreibern der Reiterhöfe in Holthausen sowie Vertretern/ Vertreterinnen z.B. der Lauftreffs gesprochen werden.
Darüber hinaus muss der Bezirksvertretung das Recht eingeräumt werden, die Nutzung sofort beenden zu können.

Begründung:
Das Umweltamt konnte überzeugend darlegen, dass eine Reitwegerunde im Interesse einer friedlichen Nutzung des Waldes ist. Der vom Umweltamt konkret vorgeschlagene Weg bietet Bürgern, die nicht auf Pferde treffen möchten, ausreichend Gelegenheit, Rundgänge im Wald durchzuführen. Die an den Eingängen aufzustellenden Schilder werden diese Möglichkeiten aufzeigen. Durch die Plaketten lassen sich die Pferde leicht identifizieren. Bei Belästigungen können die Bürger bei ihrer Beschwerde den Verursacher konkret benennen

zu TOP 11.4
Vorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 23 Wohneinheiten, Bergstraße 133, Gemarkung Lindenhorst, Flur 2, Flurstück 300
61/5-2-037371 - Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)-
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 00969-10)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Entscheidung der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis.

Zusatzbeschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, durch eine entsprechende Auflage in der Baugenehmigung zu gewährleisten, dass mit der Errichtung des Mehrfamilienhauses schnellstmöglich begonnen wird und die Bauarbeiten zügig zum Abschluss gebracht werden.

Des Weiteren muss vor Erteilung der Baugenehmigung sichergestellt werden, dass die für die Ersatzanpflanzungen benötigten Gelder bei Bedarf auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Bauherr ist aufzufordern, hierfür vorab eine Sicherheitsleistung in entsprechender Höhe zu hinterlegen.








zu TOP 11.5
Lärmschutz an der A 2 in Dortmund
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 00577-10)
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird aufgefordert, einen Gutachter damit zu beauftragen, die für die vorgenannten Ablehnungsbescheide herangezogenen theoretischen Berechnungsgrundlagen zur Bestimmung der Lärmpegel unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten (Topografie, Größe und Lage der Lärmschutzwand, Verkehrsaufkommen) zu überprüfen und ggf. neu zu bewerten.

Sollten sich diesbezüglich keine Abweichungen zu den Standardberechnungen von Straßen NRW ergeben, wird die Verwaltung gebeten, Langzeitmessungen durchzuführen, um ein realistisches Lärmprofil zu bekommen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien wird gebeten, einen gleichlautenden Beschluss zu fassen.

Begründung:
Nachdem weder der Landesbetrieb Straßenbau NRW noch die Bezirksregierung in Arnsberg bereit sind, den Anwohnerbeschwerden über eine verstärkte Lärmbelästigung durch den Ausbau der BAB auf 6 Streifen zwischen Dortmund-Nordost und Dortmund-Mengede ernsthaft nachzugehen und wirkungsvoll für Abhilfe zu sorgen, muss die Verwaltung diesbezüglich tätig werden.

zu TOP 11.6
Taktfrequenz der Linie U41 Richtung Brechten
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 00936-10)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, auf die DEW21 mit dem Ziel zuzugehen, die Stadtbahnlinie
41 Richtung Brambauer/Brechten auch nach 22:15 Uhr bis mindestens zur Haltestelle
„Brechten-Zentrum“ im 15 Minuten Takt zu betreiben.
Begründung:
Die SPD-Fraktion begrüßt die Durchführung der Informationsveranstaltung zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2010 am 25. März 2010 und die damit einhergehende
Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung der DSW21.
Aufgrund von Beschwerden von Bürgern ist bereits ersichtlich, dass die Taktung nach 22
Uhr in Richtung Brechten nicht dem Bedarf entspricht. Es ist sehr häufig zu beobachten,
dass von der Haltestelle Grävingholz eine größere Anzahl von Bürgern zu Fuß in Richtung
Brechten weiterlaufen muss. Dunkelheit und schwache Bebauung führen zu einem
Unsicherheitsgefühl. Es muss darüber hinaus davon ausgegangen werden, dass potentielle
Nutzer auf das Auto ausweichen.
zu TOP 11.7
Erneuerung Piktogramme und Schild Tempo 30-Zone Holthauser Straße
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 00993-10)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die „Tempo 30-Zone Markierungen“ auf der Fahrbahn der Holthauser Straße zwischen Am Hausacker und Wittichstraße zu erneuern.
Außerdem muss das „Tempo 30-Zone Schild“ aus Richtung Brambauer wieder aufgestellt werden.

Begründung:
Die Farbmarkierungen sind im Laufe der Zeit verblichen bzw. abgefahren. Um für die Autofahrer den Tempo 30km/h-Bereich deutlicher zu machen, ist die Erneuerung wichtig.
Das Tempo 30 km/h Schild wurde scheinbar beseitigt bzw. umgefahren, sodass es neu aufgestellt werden muss.

12. Mitteilungen
zu TOP 12.1
Überwachung der Fahrverbotszonen für LKWs im Bereich des Stadtbezirkes Eving
Mitteilung (Drucksache Nr.: 00059-10-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Stadtplanungs- und Bauord­nungsamt, Geschäftsbereich Mobilitätsplanung vom 10.03.2010 zur Kenntnis:

Mit dem Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, Verkehrszählungen in Eving durchzu­führen, um durch einen Vergleich mit den Zählungen aus dem Jahre 2007 die Veränderung der Lkw-Verkehrsmenge zu ermitteln. Aufgrund der unterschiedliche Arten von Verkehrszählun­gen, die alle entsprechende Vor- und Nachteile haben, werden diese zunächst kurz erläutert.
1. manuelle Zählungen an Knotenpunkten
Manuelle Zählungen werden seit vielen Jahren im Auftrag der Stadt Dortmund an den wich­tigsten Knotenpunkten im Straßennetz im Turnus von rd. 5-6 Jahren durchgeführt. Diese Zählungen finden in der Regel im Zeitraum von 15-19 Uhr an einem Normalwerktag außer­halb von Ferien und Wochen mit Feiertagen statt. Hierbei werden alle Abbiegeströme an einem Knotenpunkt getrennt nach Fahrzeugarten (Fahrrad, Mofa, Motorrad, Pkw, Liefer­wagen, Bus, Lkw, Lastzug) in 30-min-Intervallen erfasst.
Der Vorteil liegt in der genauen Erfassung aller Knotenströme und dem verhältnismäßig geringen Aufwand in Vorbereitung, Durchführung und Auswertung.
Nachteil ist, dass nur ein begrenzter Zeitraum (vier Stunden) erfasst wird und nur die Verkehrsmenge. Eine Aufteilung nach Durchgangsverkehr und Quell- bzw. Zielverkehr ist nicht möglich.
2. automatische Verkehrszählungen mit Verkehrszählgeräten
Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt verfügt über zwei verschiedene Arten von automa­tischen Verkehrszählgeräten, die bei Bedarf eingesetzt werden. Sie ermöglichen die Erfassung der Verkehre über einen Zeitraum bis zu zwei Wochen und erfassen die Fahrzeug hinsichtlich Länge und Geschwindigkeit.
Der Vorteil liegt in der Möglichkeit der Erfassung über einen längeren Zeitraum. Der Nachteil ist die Schwierigkeit des Rückschlusses von Fahrzeuglänge auf Fahrzeugart. Ebenso dürfen keine Bedingungen vorliegen, die die Zählung beeinflussen können: Keine Steigungen, keine Kurvenlage, ausreichender Abstand zu Signalanlagen, keine Verschattung durch parkende Fahrzeuge etc. Auch mit automatischen Zählgeräten kann kein Durchgangsverkehr von Anliegerverkehr unterschieden werden.
3. Verkehrszählungen mittels Kennzeichenerfassung
Um Durchgangsverkehre in einem Straßenabschnitt oder einem Gebiet zu erfassen, ist es er­forderlich, eine Kennzeichenerfassung durchzuführen. Von allen Fahrzeugen, die in ein vorher definiertes Gebiet ein- bzw. ausfahren, werden die Kennzeichen erfasst. In einer anschließen Auswertung erfolgt der Abgleich, ob das Fahrzeug in einem bestimmten Zeitraum sowohl ein- als auch ausgefahren ist. Ist dies der Fall, handelt es sich um sog. Durchgangsverkehr. Wird ein Fahrzeug nur bei der Einfahrt oder nur bei der Ausfahrt erfasst oder ist der Zeitraum zwischen Ein- und Ausfahrt zu groß, so handelt es sich um Quell- bzw. Zielverkehr.
Diese Kennzeichenerfassung erfolgt entweder manuell durch Zählpersonal oder automatisch durch eine Videobeobachtung. Ähnlich wie bei den anderen Zählungen haben die manuellen Zählungen den Nachteil, dass in der Regel nur ein begrenzter Zeitraum erfasst wird. Bei hohen Verkehrsbelastungen ist die Fehlerquote bei manueller Kennzeichenverfolgung darüber hinaus recht hoch. Als sehr zuverlässig gilt die Videobeobachtung mit automatischer Aus­wertung der Kennzeichen.
Für Ihre Fragestellung, ob das angeordnete Verkehrsverbot für Lkw > 7,5 t zulGG Wirkung zeigt, wäre eine automatische Kennzeichenerfassung die richtige Methodik. Da die tech­nischen Voraussetzungen bei der Stadt Dortmund nicht vorliegen, kann dies aber nicht durch die Stadtverwaltung selbst durchgeführt werden, sondern es müsste zwingend ein Ingenieur­büro damit beauftragt werden. Eine Videobeobachtung an fünf Querschnitten (Deutsche Straße, Bayrische Straße, Lüdinghauser Straße, Alter Heideweg und Osterfeldstraße) über den Zeitraum 6-20 h würde aber voraussichtlich rd. 40.-50.000 € kosten. Eine manuelle Durchführung der Kennzeichenerhebung könnte die Kosten zwar reduzieren, aber auch diese Mittel stehen im Budget des Stadtplanungs- und Bauordnungsamt nicht zur Verfügung.
Auch die manuellen Knotenstromzählungen, die ein Ingenieurbüro in diesem Jahr im Auftrag der Stadt Dortmund durchführt, sind schon verplant. Die Vergleichsknotenpunkte Deutsche Straße/Lüdinghauser Straße/Bayrische Straße/Osterfeldstraße und Alter Heideweg/Bayrische Straße gehören nicht zum Zählprogramm 2010.
Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt bietet jedoch an, mit den vorhandenen automatischen Zählgeräten in der zweiten Jahreshälfte 2010 an den beiden Querschnitten Alter Heideweg und Bayrische Straße - wie auch bereits im Jahr 2007 – den Verkehr erneut zu zählen. Es können dann aber lediglich Aussagen zur Entwicklung der Lkw-Gesamtverkehrsmenge und nicht zum Anteil des Durchgangsverkehrs gemacht werden.

zu TOP 12.2
Brücke an der Straße Westhang, Dorf Holthausen
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 16370-09-E1)
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (Regiebetrieb Technische Dienste sowie Abteilung Stadtentwässerung) vom 18.03.2010 zur Kenntnis:

Die Beseitigung bzw. der Rückschnitt der im Bereich des Durchlasses Holthauser Bach und entlang der Straße „Westhang“ stehenden Bäume erfolgte aus Gründen der Verkehrssicherheit. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass der alte gemauerte Gewässerdurchlass ebenfalls nicht mehr verkehrssicher ist.
Aus diesen Gründen entschloss sich das Tiefbauamt zur Sperrung der Straße „Westhang“. Anlieger sind nicht unmittelbar betroffen. Die Umleitung erfolgt ohne zusätzlichen zeitlichen Aufwand sowohl über die Straße „Nordblick“ als auch über die Holthauser Straße.
Für eine Erneuerung des Durchlasses einschließlich Ersatzpflanzungen werden ca. 20.000 € benötigt, die aufgrund der momentanen Haushaltslage nicht zur Verfügung stehen. Eine verlässliche Zeitangabe zur Durchführung kann daher heute noch nicht gemacht werden.

zu TOP 12.3
Gemeinsame Mensa für die Theodor-Heuss Realschule und das Heisenberg-Gymnasium
Mitteilung (Drucksache Nr.: 00445-10-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Schulverwaltungsamtes vom März 2010 zur Kenntnis:
Der Bezirksbürgermeister – Herr Adden – wird beauftragt, die beiden Schulleiter entsprechend zu informieren und ggf. um eine Stellungnahme zu bitten.

Sowohl das Heisenberg-Gymnasium als auch die Theodor-Heuss-Realschule sollen im Rahmen des „1000-Schulen-Programmes“ in bestehenden Räumen mit Aufwärmküchen für die Übermittagsbetreuung ausgestattet werden. Zugleich sollen dazugehörige Aufenthaltsräume ausgestattet werden. Eine Übermittagsbetreuung wird dann an beiden Schulen unabhängig voneinander möglich sein.
In einem weiteren Schritt wurde das Heisenberg-Gymnasium durch den Ratsbeschluss vom 10.12.09 zum Schuljahr 2010/11 in eine Ganztagsschule umgewandelt. Dieser Ratsbeschluss beinhaltet die Einleitung der erforderlichen Planungsschritte für die räumliche Erweiterung des Heisenberg-Gymnasiums, mit dem Ziel, die erforderlichen Raumressourcen bereitzustellen.
Im Gegensatz dazu handelt es sich bei der Theodor-Heuss-Realschule nicht um eine Ganztagsschule, so dass keine Notwendigkeit gesehen wird, eine über die Maßnahmen des „1000-Schulen-Programmes“ hinausgehende Lösung herbeizuführen.

zu TOP 12.4
Sachstand Bebauungsplan Ev 146 - östlich Zum Holz
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 00514-10-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme der Abteilung 4 des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 12.04.2010 zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 15.05.2008 den Bebauungsplan Ev 146 als Satzung beschlossen. Die Behandlung der entsprechenden Ratsvorlage erfolgte in Ihrem Gremium am 09.04.2008. Mit der Veröffentlichung des Ratsbeschlusses in den „Dortmunder Bekanntmachungen“ am 06.06.2008 erlangte der Bebauungsplan seine Rechtskraft.
Zur Zeit sind der Bauordnung keine Aktivitäten seitens des Eigentümers bekannt, die Absichten auf bauliche oder andere Nutzungen erkennen lassen.
zu TOP 12.5
Personelle und sachliche Mittel für die OGS Elisabeth-Grundschule
Mitteilung (Drucksache Nr.: 00435-10-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme der Frau Stadträtin Bonekamp vom März 2010 zur Kenntnis:

Die Elisabeth-Grundschule hat im Schuljahr 2009/10 insgesamt 57 Kinder für den Offenen Ganztag aufgenommen. Auf der Grundlage des Landeserlasses und der Rahmenvereinbarung der Stadt Dortmund zur Offenen Ganztagsschule mit allen Schulen und Trägern erhalten Elisabeth-Grundschule und Caritasverband entsprechend der Anmeldezahlen ihr Finanzbudget für ein Schuljahr. Dieser Mittelansatz steht für die personelle Ausstattung und die sächlichen Mittelbedarfe für z.B. Projekte und Materialien an diesem Standort.
Die für die Offene Ganztagsschule erforderlichen Räume an der Elisabeth-Grundschule wurden 2005 in enger Absprache mit der Schulleitung in der auf dem Schulgelände gelegenen ehemaligen Seniorenbegegnungsstätte eingerichtet und in dieser Form auch aus dem Bundesprogramm "Initiative Zukunft Bildung und Betreuung (IZBB)" gefördert. Aus diesem Bundesprogramm geförderte Räume müssen 20 Jahre in dieser Funktion genutzt werden. Andernfalls ist die Förderung dem Zuschussgeber zu erstatten.
Die im Rahmen des Bundesprogramms geschaffenen Räume werden unabhängig von der Anzahl der gebildeten Gruppen bzw. der betreuten Kinder gesehen, da auch alle übrigen Räume des Schulgebäudes nach Unterrichtsende für die Nutzung des Ganztages zur Verfügung stehen. Die räumliche Ausstattung des Offenen Ganztages der Elisabeth-Grundschule ist daher als ausreichend anzusehen.
Eine Halleneinheit ist je 10 angefangene Schulklassen laut dem Musterraumprogramm bereitzustellen. Im Bereich des Schulkomplexes Evinger Parkweg werden derzeit insgesamt 19 Klassen beschult, so dass der Bedarf für zwei Halleneinheiten (Turnhallen) gegeben ist. Die hier fehlende Turnhalle wird zur Bedarfsliste für Baumaßnahmen angemeldet.
Eine gemeinsame Mensa für die Hauptschule Am Externberg und die Elisabeth-Grundschule ist nicht erforderlich, da die Mittagsverpflegung der Elisabeth-Grundschule bereits über die Verpflegungsküche des offenen Ganztags sichergestellt ist. Da es sich bei der Hauptschule Am Externberg nicht um eine Ganztagsschule handelt, ist hier keine Mensa erforderlich.

zu TOP 12.6
Instandsetzung und Beseitigung von Unfallgefahren auf dem Sportplatz Gretelweg (Platzbelag)
Mitteilung (Drucksache Nr.: 00262-10-E1)
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Stüdemann vom 12.04.2010 zur Kenntnis:

Die Sportanlage Gretelweg wurde im Jahr 2007 instandgesetzt. Nach anfänglichen Schwierigkeiten mit dem Tennenbelag wurde das Ingenieurbüro Morbach mit der Begutachtung der Sportanlage beauftragt. Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass es sich um einen funktionsgerechten Sportplatz handelt. Das Deckblatt des Gutachtens sowie die zusammengefassten Ergebnisse füge ich diesem Schreiben bei.
Die Sportanlage Gretelweg wurde am 31. 03. 2010 durch einen Mitarbeiter der Sport- und Freizeitbetriebe kontrolliert. Mängel bzw. Unfallgefahren wurden hierbei nicht festgestellt.
Die angegebenen 40 Verletzungsfälle sind der Sportverwaltung nicht bekannt. Ich habe die Sportverwaltung jedoch gebeten, mit der Deutschen Sporthilfe (Versicherungsträger der Sportvereine) in Kontakt zu treten und festzustellen, ob es in dem Zeitraum von 2007 bis heute zu übermäßig vielen Versicherungsfällen auf der Anlage gekommen ist.
Es ist korrekt, dass eine Sportanlage für den Spielbetrieb gesperrt wird, wenn akute Unfallgefahren bestehen. Dies ist bei der Sportanlage Gretelweg jedoch nicht der Fall. Eine Sperrung einer Sportanlage geschieht immer unabhängig von der Öffentlichkeitsarbeit sondern bezieht sich lediglich auf Sicherheit und Gesundheit der Sportler. Dies scheint beim VfL Kemminghausen ebenso wie die Tatsache, dass der bauausführende Unternehmen insolvent sein soll, missverständlich aufgenommen worden sein.

Zusatzanfrage:
Die Bezirksvertretung Eving bittet darum informiert zu werden, wenn eine Antwort der Deutschen Sporthilfe (Versicherungsträger der Sportvereine) über die Anzahl der von 2007 bis heute eingetretenen Versicherungsfälle vorliegt.

13. Anfragen
zu TOP 13.1
Vandalismus auf dem Gelände des Gartenvereins Brechten
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 00933-10)

In der Presse wurde von wiederholten Vandalismusschäden auf dem Gelände des Gartenvereins Brechten berichtet. Nach Ansicht des Gartenvereins erfolgt der Zugang der Täter über ein städtisches Grundstück zwischen der Lärmschutzmauer der A2 und dem nördlichen Teil der Gartenanlage. Das Grundstück ist an der einen Seite durch einen niedrigen
Zaun mit einem offenen Tor abgegrenzt. Der Zaun ist stark beschädigt.
Die SPD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:
§ Ist der Zaun städtisches Eigentum?
§ Wann ist geplant, den Zaun instand zu setzen?
§ Besteht die Möglichkeit, statt einer Reparatur einen höheren Zaun mit einem abschließbaren Tor zu errichten?
§ Kann das Grundstück an der westlichen Seite ebenfalls mit einem Zaun abgesichert werden?

zu TOP 13.2
Kreisverkehr Lindenhorst
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 00934-10)

Von den Bürgern in Lindenhorst gibt es in Bezug auf den neu angelegten Kreisverkehr
Beschwerden. Der Presse war eine Aussage von Stadtpressesprecher Udo Bullerdieck zu
entnehmen, dass sich Mitarbeiter des Tiefbauamtes Vor-Ort über die Problematik informieren
wollen.
Die SPD-Fraktion bittet um Bereitstellung des Ergebnisses des Termins.




zu TOP 13.2.2
Kreisverkehr Lindenhorst
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 00934-10-E1)

Am Sitzungstag wird den Mitgliedern der Bezirksvertretung Eving die folgende Antwort des Tiefbauamtes (Abteilung für Straßen und Kanalbau) vom 26.04.2010 vorgelegt und zur Kenntnis genommen.

Auf Grundlage von Beschwerden der Lindenhorster Bürger in Bezug auf das Überfahren des Mittelbereiches des neu angelegten Kreisverkehrs, haben sich Mitarbeiter des Tiefbauamtes vor Ort über die Problematik informiert.
Es ist festzustellen, dass die Geometrie des Kreisverkehrs das Befahren auch von Lastwagen gewährleistet. Ein Überfahren der Randbereiche des unbefestigten Innenkreises erfolgt im Einzelfall durch unkonzentrierte LKW-Fahrer.
Nach erfolgter Prüfung wird hier ein Streifen des Innenkreises mit Großpflaster befestigt, wodurch gleichzeitig ein Verschieben von Schächten verhindert wird.
Die Arbeiten sollen in Zusammenhang mit erforderlichen Nachbesserungsarbeiten des beauftragten Tiefbauunternehmens durchgeführt werden.
Weiterer Bauablauf:
Ab dem 26.04.2010 wird für den Zeitraum von ca. drei Wochen der Kreuzungsbereich Lindenhorster Straße / Bergstraße für den Straßenverkehr teilweise gesperrt und eine Umleitung eingerichtet. Die Hauptverkehrsbeziehung Bergstraße / Lindenhorster Straße wird aufrechterhalten und durch eine Ampel geregelt. Weiterhin werden zeitgleich die noch fehlende Markierung und die Zebrastreifen aufgebracht.

zu TOP 13.3
Sachstand Fuß-/Radwegunterführung Lindenhorster Straße
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 00991-10)

Die Verwaltung wird um einen kurzen Sachstandsbericht gebeten, wie weit fortgeschritten die Baumaßnahme der Fuß- und Radwegunterführung im Bereich Lindenhorster Straße / Herrekestraße ist.

zu TOP 13.4
Beschilderung bzw. Umleitung (Fern)radwanderweg Dortmund-Ems-Kanalbrücke
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 00994-10)

Die Verwaltung wird gebeten die folgenden Fragen in ihrem zuständigen Amt zu erörtern und an das Wasser- und Schifffahrtsamt mit der Bitte um Stellungsnahme weiterzugeben:

Durch den Bau der neuen Kanalbrücke an der Ellinghauser Straße ist es zu einer Sperrung des Dortmund-Ems-Kanal-Radweges (Fernradwanderweg) gekommen. Diese Sperrung sowie eine fehlende bzw. für Radfahrer kaum wahrnehmbare Umleitungsbeschilderung führen vermehrt dazu, dass Radfahrer direkt vor dem gesperrten Weg an der Ellinghauser Brücke landen und das gesamte Stück bis zur Schwieringhauser Brücke zurück fahren müssen. Zwei Fragen drängen sich daher auf:
§ Wo genau erfolgt eine Umleitungsbeschilderung für Radfahrer und muss diese nicht deutlicher ausfallen?
§ Welche Möglichkeiten bestehen direkt vor der Ellinghauser Brücke einen provisorischen Pfad vom Kanaldamm über die „Grünfläche“ in Richtung Westen zur Zufahrt IKEA anzulegen (mit Hinweis: Radfahrer bitte absteigen!), um so die großräumige Umfahrung für Radfahrer zu vermeiden?

zu TOP 13.4.1
Beschilderung bzw. Umleitung (Fern)radwanderweg Dortmund-Ems-Kanalbrücke
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 00994-10-E1)

Am Sitzungstag wird den Mitgliedern der Bezirksvertretung Eving die folgende Antwort des Tiefbauamtes (Abteilung für Straßen- und Verkehrsrecht) vom 04.05.2010 vorgelegt und zur Kenntnis genommen.

1. Wo genau erfolgt eine Umleitungsbeschilderung für Radfahrer und muss diese nicht deutlicher ausfallen?
Für den von Norden kommenden Radverkehr auf dem Dortmund-Ems-Kanal-Radweg beginnt in Höhe Hafen Groppenbruch unmittelbar in der Unterführung A2 die Umleitung mit folgendem Hinweisschild „ Fuß- Radweg gesperrt – Umleitung folgen“. Die Umleitung erfolgt über Im Siesack - Altmengeder Str. - Schaarstr. - vorbei an Gut Königsmühle - Emscherweg - Höhe Mountenbike-Arena nach Ost - weiter über Aehrenweg - Halmweg - Badweg.
Von Süden kommend ist der Streckenverlauf für die Umleitung identisch.
Die Umleitung führt größtenteils durch Felder, Wälder und Wiesen, u.a. durch das NSG „Im Siesack“. Lediglich im Bereich Deusen führt die Umleitung durch wenig befahrene Nebenstraßen, vorbei am Freibad Hardenberg.
Die Umleitungsbeschilderung ist im Allgemeinen gut erkennbar. Um den Beginn der Umleitung in der Unterführung noch weiter zu verdeutlichen, wird südlich des Abzweigs „ Im Siesack“ eine Absperrschranke aufgestellt.

2. Welche Möglichkeiten bestehen direkt vor der Ellinghauser Brücke einen provisorischen Pfad vom Kanaldamm über die „Grünfläche“ in Richtung Westen zur Zufahrt IKEA anzulegen (mit Hinweis: Radfahrer bitte absteigen!), um so die großräumige Umfahrung für Radfahrer zu vermeiden?
Mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt wurde im Vorfeld Kontakt aufgenommen. Eine ortsnahe Führung, auch als reiner Fußweg, entlang der Bausstelle wurde vom Wasser- und Schifffahrtsamt aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und Grundstücksverhältnisse als nicht realisierbar eingestuft.






Adden Karabulut Kasten
Bezirksbürgermeister Mitunterz. Mitglied Schriftführerin