N i e d e r s c h r i f t



über die 42. öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Hombruch

am Dienstag, den 06.05.2003,

im Sitzungssaal, Bezirksverwaltungsstelle Hombruch, Harkortstraße 58.


Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 14:30 - 18:15 Uhr

Anwesend sind:

a) Mitglieder der Bezirksvertretung
Steinmann, Ulrich - stellv. Bezirksvorsteher -
Alda, Gerd Michael
Bohrmann, Ingeborg
Grotjahn, Hans-Jürgen
Hartmann-Steinberg, Michael
Mayer, Günter
Preuss, Guido
Radtke, Daniel - ab 14:40 Uhr zu TOP 2.1 (teilweise) -
Radtke, Olaf
Rückert, Thorsten
Rüssmann, Anja
Sage, Roland
Schroeder, Detlef - bis 18:00 Uhr zu TOP 13.7 (teilweise) -
Seiler, Thomas
Stange, Siegfried - ab 14:35 Uhr zu TOP 2.1-
Urmersbach, Gisela
Weikert, Norbert Bruno
Wille, Rose-Marie

b) Mitglied des Rates
Stratenwerth, Klaus

c) Seniorenbeirat
Lackmann, Werner
d) Verwaltung
Hollmann-Schiek, Silvia 33/Hom
Frankenberg, Elisabeth 33/Hom
Schmitt, Angelika 51/4 zu TOP 3.1
Wienhöfer, Detlef 52/Freizeitbetriebe/Sport zu TOP 3.2

Nicht erschienen ist das Mitglied der BV-Hombruch:
Hans Semmler - entschuldigt -
Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW.

1.3 Feststellung der Tagesordnung.

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 41. öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Hombruch am 25.03.2003.

2. Einwohnerfragestunde

2.1 Einwohnerfragestunde (gegen 14.30 Uhr - max. 30 Minuten).

2.2 Einwohnerfragestunde (gegen 16.30 Uhr - max. 30 Minuten).

3. Berichterstattung

3.1 Öffnung des Jugendtreffs in Dortmund-Löttringhausen.
(s. Beschluss zu TOP 4.11 der 37. Sitzung der BV-Hombruch)
- Mündliche Berichterstattung durch Frau Angelika Schmitt, Fachreferentin für die Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes -

3.2 Öffnungszeiten des Hombrucher Hallenbades.
(s. Beschlüsse zu TOP 7.15 der 31. Sitzung am 14.05.02, TOP 3.1 der 33. Sitzung am 02.07.02 und TOP 8.3 der 41. Sitzung am 25.03.03 der BV-Hombruch).
- Mündliche Berichterstattung durch einen Sachverständigen der Freizeitbetriebe
Dortmund - Geschäftsbereich Sport -


4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)

4.1 Schulwegsicherung der Eichlinghofer - Grundschule, Stortsweg 52 - 54.
- Eingabe von Herrn Ulrich Ehlert, Stortsweg 52, 44227 Dortmund, 1. Vorsitzender des
Fördervereins der Eichlinghofer Grundschule e. V., vom 24.02.03 -
5. Finanzen und Liegenschaften

5.1 Verwendung der Grünpflegemittel 2002 zur Deckung der Ausgaben für das Parkhaus Barop.
(s. Beschluss zu Top 5.2 der 38. Sitzung am 10.12.02 der BV-Hombruch)
- Mitteilung von 2/Dez vom 11.04.03 -
6. Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung und Organisation
6.1 Übertragung von Aufgaben durch den Rat auf die Bezirksvertretungen sowie den Ausschuss
für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.
- Vorlage des Rechtsamtes vom 06.02.2003. Drucksache Nr.: 03895-03 -
(s. Beschluss und Unterlagen zu TOP 6.2 der 41. Sitzung am 25.03.03 der BV-Hombruch)

6.2 Wahlbezirksgrenzeinteilung.
(s. Beschluss zu TOP 3.3 der 41. Sitzung am 25.03.03 der BV-Hombruch)
- Mitteilung von Herrn Oberbürgermeister Dr. Gerhard Langemeyer vom 28.03.03
6.3 Parkhaus Barop: Rückgabe der durch Ratsbeschluss übertragenen finanziellen
Verantwortung für das Parkhaus Barop zum 31.12.2003. Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis90/Die Grünen vom 12.03.03.
- Beanstandung des Beschlusses der Bezirksvertretung Hombruch zu TOP 6.4,
Ziffer 3, der 41. Sitzung vom 25.03.03, gemäß § 37 (6) in Verbindung mit §54 (3) GO
NRW, durch Herrn Oberbürgermeister Dr. Gerhard Langemeyer -
6.4 Zuwendung an die Werkstätten Gottessegen zum 30-jährigen Bestehen am 26.09.2003.
- Beschlussvorlage der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Hombruch vom 14.04.03 -

7. Schule

7.1 Bauliche Mängel am Atrium des Helene-Lange-Gymnasiums in Hombruch.
- Mitteilung der Städtischen Immobilienwirtschaft vom 01.04.03 -

8. Kultur, Sport, Freizeit

8.1 Stadtteilarbeit der Kulturbetriebe Dortmund - Bericht 2002.
- Vorlage des Eigenbetriebes Kulturbetrieb Dortmund vom 10.04.03. Drucksache
Nr.: 04187-03 -
9. Kinder und Jugend

9.1 Vermarktung aufgegebenen Kinderspielplatzflächen.
- Statusbericht des Liegenschaftsamt vom 06.03.03 -
9.2 Errichtung einer für die Unterbringung von Spielgeräten vorgesehenen Garage auf dem
Gelände der TEK Heinrich-Staubach-Straße anstelle der für das Jahr 2003 auf der Prioritätenliste der Bezirksvertretung Hombruch aufgeführten Beschaffung eines Konvektomaten für die Wirtschaftsküche derselben Einrichtung.
- Mitteilung des Jugendamtes vom 18.03.03 -

9.3 Einbruchmeldeanlage in der Jugendfreizeitstätte Hombruch.
(s. Beschluss zu TOP 4.1 der 40. Sitzung der BV-Hombruch)
- Mitteilung der Städtischen Immobilienwirtschaft vom 16.04.03 -
10. Soziales, Familie und Gesundheit - unbesetzt
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

11.1 Bauleitplanung; 106. Änderung des Flächennutzungsplanes - Sport- und Freizeiteinrichtungen in Renninghausen -, Bebauungsplan Hom 266 - Sport- und Freizeiteinrichtungen in Renninghausen -
hier: Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
Verkleinerung des Planbereiches, Offenlegungsbeschluss zur 106. Änderung des Flächennutzungsplanes, Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan Hom 266.
- Vorlage des Stadtplanungsamtes vom 14.04.2003. Drucksache Nr.: 04181-03 -
11.2 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen.
hier: Herstellung der Erschließungsanlage Johannisbergstraße von der Stadtgrenze Witten
bis zur Brücke bzw. dem Fuß- und Radweg in Dortmund - Kruckel nach §125 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB).
- Vorlage des Stadtplanungsamtes vom 22.04.2003. Drucksache Nr.: 04170-03 -
11.3 Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung im Stadtbezirk Hombruch.
- Mitteilung des Tiefbauamtes vom 27.03.03 -

11.4 Benennung einer neuen Straße (842. projektierte Straße) und Umbenennung der Straße
„Mudepenningweg“.
- Vorlage des Tiefbauamtes vom 27.03.2003. Drucksache Nr.: 04127-03 -
Anliegerbeteiligung bei der Umbenennung .
(s. Beschluss zu TOP 11.1 der 41. Sitzung am 25.03.03 der BV-Hombruch).
- Mitteilung des Tiefbauamtes vom 10.04.2003 -
11.5 Durchforstung des Schilderwaldes. Benennung von Schildern, die im Stadtbezirk Hombruch entfernt werden können.
- Antrag der CDU-Fraktion vom 27.06.2002 und Mitteilung des StA 01 vom 09.07.2002 -
(Unterlagen und Beschlüsse s. TOP 8.15 der 34. Sitzung am 03.09.03 und TOP 11.7 der
40. Sitzung am 18.02.03 der BV-Hombruch).
11.6 Wegweisende Beschilderung für den Radverkehr.
- Mitteilung des Tiefbauamtes vom 10.03.03 -

11.7 Ausschilderung des Kaiseradlerweges in Do - Kirchhörde als verkehrsberuhigter Bereich.
(s. Beschluss zu TOP 6.9 der 8. Sitzung der BV- Hombruch vom 16.05.2000)
- Mitteilung des Tiefbauamts vom 25.03.03 -
12. Mitteilungen

12.1 Feststellung von Baumschäden:
hier: Baumfällanträge des Tiefbauamtes 03/`03, lfd. Nr. 8 - 9:
- 1 Betula pendula, Blickstraße (südl. Böschungsbereich). Morschungen.
- 1 Acer pseudoplatanus, 58 u. 36 cm, Stockumer Str. (vor Nr. 255 u. gegenüber Nr. 395).
- Morschungen, pflanzl. Krankheiten.


13. Anträge

13.1 Sicherung des Fußweges an der Hagener Straße, nördlich der Straße „Am Ossenbrink“ in
Richtung Kirchhörde.
- Antrag der CDU - Fraktion vom 23.04.2003 -

13.2 Gehwegsituation auf der Grotenbachstraße zwischen „Alte Teichstraße“ und Rüpingsbach.
- Antrag der CDU - Fraktion vom 23.04.2003 -

13.3 Absenken von Bordsteinen an Verkehrsinseln.
- Antrag der CDU - Fraktion vom 23.04.03 -

13.4 Verkehrssituation auf der Stockumer Straße in Höhe der Kleingartenanlage in Dortmund-
Renninghausen.
- Antrag der CDU - Fraktion vom 23.04.03 -
13.5 Änderung des Zielkonzeptes für den neuen Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund.
- Antrag der SPD - Fraktion vom 10.04.2003 -

13.6 Öffnung des Marktplatzes Hombruch.
(s. Beschlüsse der BV-Hombruch zu TOP’s der 34. – 36. Sitzung)
- Zwischennachricht zum Sachstand des verwaltungsinternen Anhörungsverfahren des
Tiefbauamtes vom 02.04.03 -

13.7 Einrichtung „Kleiner Kreisverkehre“ im Stadtbezirk Hombruch.
(s. Beschluss der BV-Hombruch zu TOP 10.5 der 37. Sitzung zum Antrag der
CDU - Fraktion vom 28.10.02)
- Mitteilung des Tiefbauamtes vom 10.04.03 -

13.8 Verkehrssituation „Mergelteichstraße/Hagener Straße“.
(s. Beschluss der BV-Hombruch zu TOP 10.5 der 38. Sitzung zum Antrag der
SPD - Fraktion vom 22.11.02)
- Mitteilung des Tiefbauamtes vom 04.04.03 -

13.9 Tempo-30-Zone „An der Palmweide“.
(s. Beschluss zu TOP 10.7 der 37. Sitzung am 12.11.2002 zum Antrag der Fraktion
Bündnis90/Die Grünen vom 24.10.02
- Mitteilung des Tiefbauamtes vom 06.03.03 -
14. Anfragen

14.1 Darstellung der Biotope nach § 62 Landschaftsgesetz NRW (LG NRW) im Stadtbezirk
Hombruch.
- Anfrage der SPD - Fraktion vom 10.04.03 -


1. Regularien:

zu TOP 1.1:
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift.

Frau Gisela Urmersbach wird mit 16 Ja-Stimmen einstimmig zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

zu TOP 1.2:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW.

Die Mitglieder der BV-Hombruch werden vom stellvertretenden Bezirksvorsteher, Herrn Steinmann, auf das Mitwirkungsverbot der §§ 31 und 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hingewiesen und gebeten, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3:
Feststellung der Tagesordnung.

Der stellv. Bezirksvorsteher schlägt vor, die Tagesordnung um folgende Tagesordnungspunkte und Schriftstücke zu erweitern oder zu ergänzen. Die Schriftstücke zu den TOP’s 10.1 und 11.8 sind per Nachversand zugestellt worden:

TOP 10.1: Familien-Projekt Dortmund.
- Vorlage von 5/Familien-Projekt Dortmund vom 29.04.03.
Drucksachen Nr. : 04246-03 -

TOP 11.8: Durchführung eines stadtweiten Sauberkeitstages am 21.06.03
- Vorlage des Umweltamtes vom 10.04.03. Drucksachen Nr.: 04105-03 -

Zu TOP 11.2: Ergebnisprotokoll der Informationsveranstaltung am 05.05.03 zur „Herstellung der
Erschließungsanlage Johannisbergstraße“ in Dortmund-Kruckel des
Stadtplanungsamtes vom 06.05.03.

Unter Einbeziehung der oben genannten Veränderungen wird die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung mit 16 Ja-Stimmen gebilligt.


zu TOP 1.4:
Genehmigung der Niederschrift über die 41. öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Hombruch am 25.03.2003.

Mit 16 Ja-Stimmen wird die Niederschrift über die 41. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch vom 25.03.2003 genehmigt.




2. Einwohnerfragestunde

zu TOP 2.1:
Einwohnerfragestunde (gegen 14.30 Uhr - max. 30 Minuten).

· Herr Hartmut Ehringhaus, wohnhaft Gemeinschaftsweg 1, 44225 Dortmund, bittet darum,
dass die Ampelregelung an der Kreuzung Hagener Straße/Zillestraße verändert wird, da es durch die Linksabbieger von der Hagenerstraße in die Zillestraße häufig zu einem erheblichen Rückstau käme.

Antwort:
Die Bezirksvertretung antwortet, die Problematik der Kreuzung sei den Bezirksvertretern bekannt und ihrer Meinung nach bestehe Handlungsbedarf. Diese Thematik würde unter TOP 13.7 der Sitzung „Einrichtung kleiner Kreisverkehre“ behandelt werden.



zu TOP 2.2:
Einwohnerfragestunde (gegen 16.30 Uhr - max. 30 Minuten).

· Frau Ute Menke-Dziennus, wohnhaft Johannisbergstraße, 44227 Dortmund, teilt mit, dass
keiner der Anwohner den Ausbau der Johannisbergstraße wolle. Sie beklage, dass 90 % der Kosten durch die Anwohner zu tragen seien.

Antwort:
Die Bezirksvertreter antworten, dass die Anwohnerinnen und Anwohner sich sehr wohl über den schlechten Zustand der Straße in der Vergangenheit beklagt haben. Wahrscheinlich sei den Klageführern aber nicht bekannt gewesen, dass die Kosten für den Ausbau der Straße zu 90 % seitens der Anwohner zu tragen seien. Vielleicht könne ein bürgerfreundliches Abrechnungsverfahren seitens der Verwaltung gewählt werden.
Beim Straßenausbau müsse die Verwaltung das Wohl der Allgemeinheit sehen. In der Johannisbergstraße sei durch den Ausbau eine erhebliche Verbesserung der Verkehrsverhältnisse erzielt worden.
In der Bürgerinformationsveranstaltung am 05.05.03 sei eine Ortsbegehung nach Abschluss der Arbeiten seitens der Verwaltung zugesagt worden. Veränderte Zahlungsmodalitäten würden bei der Beschlussfassung als Prüfauftrag an die Verwaltung gehen.

· Herr Joachim Echterhoff, wohnhaft Johannisbergstraße 40, 44227 Dortmund, beklagt
Probleme bei der Entwässerung seines Hauses an der Johannisbergstraße 40. Die Arbeiten wären nicht ordnungsgemäß ausgeführt worden. Außerdem äußert er Befürchtungen, dass er für den Ausbau der Darbovenstraße auch noch zahlen müsse, falls es keine Privatstraße sei.

Antwort:
Die Bezirksvertreter antworten, dass berechtigte, nachweisbare Baumängel bei der abschließenden Straßenbegehung aufgenommen würden. Ob die Darbovenstraße eine Privatstraße sei, werde seitens der Verwaltung geklärt.



3. Berichterstattung

zu TOP 3.1:
Öffnung des Jugendtreffs in Dortmund-Löttringhausen.
(s. Beschluss zu TOP 4.11 der 37. Sitzung der BV-Hombruch)
- Mündliche Berichterstattung durch Frau Angelika Schmitt, Fachreferentin für die Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes -

Der stellv. Bezirksvorsteher Herr Steinmann führt ins Thema ein. Die Fachreferentin für die Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes, Frau Angelika Schmitt, erläutert ausführlich den derzeitigen Sachstand:

Der Jugendtreff Löttringhausen sei seit November/Dezember 2002 jeweils dienstags von 18:00 - 21:00 Uhr geöffnet. Mittwochs und donnerstags finde er im Schulzentrum „Am Hombruchsfeld“ in Renninghausen statt. Freitags läuft in der direkt daneben angesiedelten Turnhalle von 16:00 - 19:00 Uhr ein Sportangebot. Die Finanzierung des Jugendtreffs im Jahre 2003 ist seitens des Jugendamtes gesichert. Auch gebe es montags und mittwochs von 15:00 - 17:30 Uhr einen Kindertreff Löttringhausen.

Der Jugendtreff werde zur Zeit überwiegend von Mädchen besucht. Um Reibungspunkte mit den Anwohnern und dem Hausmeister zu reduzieren, sei zwischen den Jugendlichen und Betreuern eine Hausordnung aufgestellt worden. Pädagogisch betreut würden die Jugendlichen durch Studenten der Fachhochschule und Universität der Studiengänge Sozialarbeit/Sozialpädagogik. Über die Öffnungszeiten informiere zukünftig ein Schild am Eingang des Treffs.

Nach einer ausführlichen Diskussion bedankt sich der stellv. Bezirksvorsteher bei Frau Schmitt für die Ausführungen.

zu TOP 3.2:
Öffnungszeiten des Hombrucher Hallenbades.
(s. Beschlüsse zu TOP 7.15 der 31. Sitzung am 14.05.02, TOP 3.1 der 33. Sitzung am 02.07.02
und TOP 8.3 der 41. Sitzung am 25.03.03 der BV-Hombruch).
- Mündliche Berichterstattung durch einen Sachverständigen der Freizeitbetriebe
Dortmund - Geschäftsbereich Sport -

Der stellv. Bezirksvorsteher führt ins Thema ein. Die Bezirksvertreter bemängeln, dass die jetzigen Öffnungszeiten verbraucherfeindlich seien und nicht zu Mehreinnahmen bei den Eintrittsgeldern führen können.

Der Sachverständige der Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Sport, Herr Detlef Wienhöfer, erläutert den derzeitigen Sachstand und geht ausführlich auf die Fragen der Bezirksvertreter ein:

Die vom Rat Anfang 2001 beschlossenen Einsparziele für den Bäderbetrieb konnten nur mit erheblichem Abbau des Personals und Reduzierung der Energiekosten erzielt werden. Da dadurch nur noch zwei Schwimmmeister und zwei Servicekräfte statt jeweils vier im Schichtdienst eingesetzt werden können, haben sich die Öffnungszeiten der Hallenbäder reduziert. Die andere Möglichkeit der Kostenreduzierung wäre die Schließung des Bades/der Bäder gewesen.
Die seitens der Bezirksvertreter vorgeschlagene veränderte Aufteilung der Schichten sei ebenfalls nicht möglich, da neben der Beckenaufsicht auch Reinigungs- und Wartungsarbeiten durch das Personal ausgeführt werden müssen. Honorarkräfte und befristet eingestellte Beschäftigte könnten aus rechtlichen Gründen nicht eingesetzt werden. Dass dies eine für Hombruch unbefriedigende Lösung sei, räumt Herr Wienhöfer ein.

Eventuell bestehe aber die Möglichkeit, die Öffnungszeiten im Hombrucher Bad zu erweitern, sobald die Bewirtschaftung der Hallenbäder in Aplerbeck, Hörde, Eving und Scharnhorst auf die Vereine übertragen worden wäre.

Nach einer ausführlichen Diskussion bedankt sich der stellv. Bezirksvorsteher bei Herrn Wienhöfer für die Ausführungen. Er spricht die Hoffnung aus, dass bald eine Investor gefunden würde, der die Öffnungszeiten des Bades attraktiver gestalten würde.
4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)

zu TOP 4.1:
Schulwegsicherung der Eichlinghofer - Grundschule, Stortsweg 52 - 54.
- Eingabe von Herrn Ulrich Ehlert, Stortsweg 52, 44227 Dortmund, 1. Vorsitzender des
Fördervereins der Eichlinghofer Grundschule e. V., vom 24.02.03 -

Nach kurzer Diskussion wird mit 18 Ja-Stimmen folgender Beschluss gefasst:
Zur Klärung der erforderlichen Maßnahmen soll kurzfristig ein Ortstermin mit Verwaltung, Polizei und Bezirksvertretern vereinbart werden.


5. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 5.1:
Verwendung der Grünpflegemittel 2002 zur Deckung der Ausgaben für das Parkhaus Barop.
(s. Beschluss zu Top 5.2 der 38. Sitzung am 10.12.02 der BV-Hombruch)
- Mitteilung von 2/Dez vom 11.04.03 -

Nach kurzer Diskussion beschließt die Bezirksvertretung Hombruch auf Antrag der SPD-Fraktion mit 18 Ja-Stimmen den TOP 5.1 auf die nächste Sitzung am 03.06.03 zu schieben, da noch externer Beratungsbedarf seitens der Fraktion bestehen würde.

6. Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung und Organisation

zu TOP 6.1:
Übertragung von Aufgaben durch den Rat auf die Bezirksvertretungen sowie den Ausschuss
für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.
- Vorlage des Rechtsamtes vom 06.02.2003. Drucksache Nr.: 03895-03 -
(s. Beschluss und Unterlagen zu TOP 6.2 der 41. Sitzung am 25.03.03 der BV-Hombruch)

Der stellv. Bezirksvorsteher, Herr Steinmann, führt ins Thema ein und schlägt vor, folgende Positionen der Vorlage zu streichen:
· § 2 Zuständigkeiten der Bezirksvertretung, Absatz 4,
Weicht das Votum der Bezirksvertretung vom Vorschlag der Verwaltung ab, obliegt die endgültige Entscheidung dem AUSW
· § 3 Zuständigkeiten des AUSW, Absatz 1, Satz 1.
Der AUSW ist zuständig, wenn die Bezirksvertretung in den Fällen des § 2 von dem Entscheidungsvorschlag der Verwaltung abweicht.
Nach kurzer Diskussion nimmt die Bezirksvertretung Hombruch im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung mit 18 Ja-Stimmen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung unter Streichung der o. g. Passagen der Vorlage zu folgen.

Begleitend stellt die SPD-Fraktion mündlich folgenden Antrag, der mit 18 Ja-Stimmen
beschlossen wird:
Die Bezirksvertretung Hombruch erhält zukünftig eine Vorabinformation über größere Neubauvorhaben gemäß § 34 BauGB, sobald die Baugenehmigung seitens der Verwaltung erteilt worden ist.


zu TOP 6.2:
Wahlbezirksgrenzeinteilung.
(s. Beschluss zu TOP 3.3 der 41. Sitzung am 25.03.03 der BV-Hombruch)
- Mitteilung von Herrn Oberbürgermeister Dr. Gerhard Langemeyer vom 28.03.03 -

Nach kurzer Diskussion nimmt die BV-Hombruch die Mitteilung von Herrn Oberbürgermeister Dr. Gerhard Langemeyer vom 28.03.03 mit 18 Ja-Stimmen zur Kenntnis.

zu TOP 6.3:
Parkhaus Barop: Rückgabe der durch Ratsbeschluss übertragenen finanziellen
Verantwortung für das Parkhaus Barop zum 31.12.2003. Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis90/Die Grünen vom 12.03.03.
- Beanstandung des Beschlusses der Bezirksvertretung Hombruch zu TOP 6.4, Ziffer 3, der 41. Sitzung vom 25.03.03, gemäß § 37 (6) in Verbindung mit §54 (3) GONRW, durch Herrn Oberbürgermeister Dr. Gerhard Langemeyer -

Nach kurzer Diskussion beschließt die Bezirksvertretung Hombruch auf Antrag der SPD-Fraktion mit 18 Ja-Stimmen den TOP 6.3 auf die nächste Sitzung am 03.06.03 zu schieben, da noch Klärungsbedarf seitens der Fraktion bestehen würde.

zu TOP 6.4:
Zuwendung an die Werkstätten Gottessegen zum 30-jährigen Bestehen am 26.09.2003
- Beschlussvorlage der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Hombruch vom 14.04.03.-

Nach kurzer Diskussion beschließt die Bezirksvertretung Hombruch mit 18 Ja-Stimmen eine finanzielle Zuwendung an die Werkstätten Gottessegen zum 30-jährigen Bestehen

aus Mitteln der Vereins- und Kulturförderung der Bezirksvertretung in Höhe von
250,00 Euro.

Die Mittel werden aus der Haushaltsstelle 000207178.0000 „Vereins- und Kulturförderung“ zur Verfügung gestellt.

7. Schule

zu TOP 7.1:
Bauliche Mängel am Atrium des Helene-Lange-Gymnasiums in Hombruch.
- Mitteilung der Städtischen Immobilienwirtschaft vom 01.04.03 -

Die Bezirksvertreter weisen daraufhin, dass die unter Punkt 3 der Mitteilung gemachte Aussage, “dass das Budget der BV-Hombruch bis Ende 2004 ausgeschöft ist“, nicht korrekt sei.
Die Bezirksvertretung habe bisher nur die Projekte im „Vermögens- und Verwaltungshaushalt Hochbau“ per Beschluss festgelegt, die im Jahre 2003 realisiert werden sollen. Die Projekte für das Jahr 2004 sollen im Laufe des Jahres 2003 bestimmt werden.

Nach kurzer Diskussion beschließt die Bezirksvertretung Hombruch mit 18 Ja-Stimmen, dass die Sanierung des Atriums des Helene-Lange-Gymnasiums in Höhe von 41 000,00 € an die erste Stelle der Prioritätenliste im Verwaltungshaushalt Hochbau für das Jahr 2004 gesetzt werden soll.

8. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 8.1:
Stadtteilarbeit der Kulturbetriebe Dortmund - Bericht 2002.
- Vorlage des Eigenbetriebes Kulturbetrieb Dortmund vom 10.04.03. Drucksache Nr.: 04187-03 -

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt mit 18 Ja-Stimmen die Vorlage des Eigenbetriebes Kulturbetriebe Dortmund vom 10.04.03 zur Kenntnis.

9. Kinder und Jugend

zu TOP 9.1:
Vermarktung aufgegebenen Kinderspielplatzflächen.
- Statusbericht des Liegenschaftsamt vom 06.03.03 -

Nach kurzer Diskussion nimmt die Bezirksvertretung Hombruch den Statusbericht des Liegenschaftsamt vom 06.03.03 mit 18 Ja-Stimmen zur Kenntnis.

zu TOP 9.2:
Errichtung einer für die Unterbringung von Spielgeräten vorgesehenen Garage auf dem
Gelände der TEK Heinrich-Staubach-Straße anstelle der für das Jahr 2003 auf der Prioritätenliste der Bezirksvertretung Hombruch aufgeführten Beschaffung eines Konvektomaten für die Wirtschaftsküche derselben Einrichtung.
- Mitteilung des Jugendamtes vom 18.03.03 -

Nach kurzer Diskussion stimmt die Bezirksvertretung Hombruch mit 18 Ja-Stimmen dem Vorschlag des Jugendamtes vom 18.03.03 zu, die Garage im Jahre 2003 für die Unterbringung von Spielzeug zu bauen. Dafür wird die schon beschlossene Beschaffung des Konvektomaten für die Einrichtung zurückgestellt.


zu TOP 9.3:
Einbruchmeldeanlage in der Jugendfreizeitstätte Hombruch.
(s. Beschluss zu TOP 4.1 der 40. Sitzung der BV-Hombruch)
- Mitteilung der Städtischen Immobilienwirtschaft vom 16.04.03 -

Nach kurzer Diskussion nimmt die Bezirksvertretung Hombruch die Mitteilung der Städtischen Immobilienwirtschaft vom 16.04.03 zur Kenntnis. Weiterhin beschließt sie mit 18 Ja-Stimmen folgenden Prüfauftrag:
Vor der Beschaffung einer neuen Einbruchmeldeanlage möge die Verwaltung prüfen, ob nicht noch Gewährleistungsansprüche bei der nicht störungsfrei arbeitenden Anlage geltend gemacht werden können.

10. Soziales, Familie und Gesundheit

zu TOP 10.1:
Familien-Projekt Dortmund
- Vorlage von 5/Familien-Projekt Dortmund vom 29.04.03. Drucksachen Nr. : 04246-03 -

Nach kurzer Diskussion nimmt die Bezirksvertretung Hombruch im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung mit 18 Ja-Stimmen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.


11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 11.1:
Bauleitplanung; 106. Änderung des Flächennutzungsplanes - Sport- und Freizeiteinrichtungen in Renninghausen -, Bebauungsplan Hom 266 - Sport- und Freizeiteinrichtungen in Renninghausen -
hier: Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
Verkleinerung des Planbereiches, Offenlegungsbeschluss zur 106. Änderung des Flächennutzungsplanes, Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan Hom 266.
- Vorlage des Stadtplanungsamtes vom 14.04.2003. Drucksache Nr.: 04181-03 -

Nach kurzer Diskussion nimmt die Bezirksvertretung Hombruch im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung mit 16 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen
(2 x Bündnis 90/Die Grünen) zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, dem Vorschlag der Verwaltung unter Berücksichtigung folgender Anmerkung zu folgen:
Die Verwaltung möge prüfen, ob es sinnvoll sei, ein Vereinsheim für 600 000,00 € zu bauen, da es im Umkreis schon gut laufende Einrichtungen dieser Art gebe.


zu TOP 11.2:
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen.
hier: Herstellung der Erschließungsanlage Johannisbergstraße von der Stadtgrenze Witten
bis zur Brücke bzw. dem Fuß- und Radweg in Dortmund - Kruckel nach §125 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB).
- Vorlage des Stadtplanungsamtes vom 22.04.2003. Drucksache Nr.: 04170-03 -
- Ergebnisprotokoll der Informationsveranstaltung am 05.05.03 zur Herstellung der Erschließungsanlage Johannisbergstraße in Dortmund-Kruckel des Stadtplanungsamtes vom 06.05.03 -

In der ausführlichen Diskussion weisen die Bezirksvertreter daraufhin, dass es Pannen bei der zeitnahen Bürgerinformation gegeben habe. Zukünftig wollen sie noch mehr auf eine bürgerfreundliche Information betroffener Anwohner achten. Das Ergebnisprotokoll wird zur Kenntnis genommen.
Da die Straße fertig ist und der Ausbau aus verkehrstechnischen Gründen auch erforderlich gewesen sei, beschließt die Bezirksvertretung Hombruch mit 16 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen
(2 x Bündnis 90/Die Grünen) dem Vorschlag der Verwaltung unter Berücksichtigung der folgenden Prüfaufträge an die Verwaltung zu folgen:

· Tempo 30-Beschilderung.
· Markierung öffentlicher Stellplätze vor dem Hintergrund eines Stellplatzbedarfes und
einer Geschwindigkeitsreduzierung.
· Information seitens der Liegenschaftsverwaltung über benötigte kleinere Privatflächen für
den Ausbau.
· Verkehrsbegehung nach Fertigstellung der Straße mit der zuständigen Fachverwaltung.
· Überprüfung der Querrinne auf der Straße auf Verkehrssicherheit.
· Überprüfung der ACO-Drainage
· Abrechnung der Erschließungsanlage Johannisbergstraße mit den Anwohnern erst nach
Vorliegen der Endabrechnung.
· Ist die Darbovenstraße eine Privatstraße?

zu TOP 11.3:
Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung im Stadtbezirk Hombruch.
- Mitteilung des Tiefbauamtes vom 27.03.03 -

In der Diskussion äußern sich die Bezirksvertreter dahingehend, dass sie bei der Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung eine erhebliche Gefährdung der Autofahrer und Radfahrer bei den zum Teil schmalen Straßen befürchten. Folgende Probleme werden gesehen:

· Nachahmungseffekt bei Straßen, die nicht in diese Regelung einbezogen sind.
· Welche Informationen erhalten die Einwohner vor der Einführung?
· Wie wird bei der Beschilderung deutlich gemacht, dass die Einbahnstraßen von Fahrradfahrern in beiden Richtungen befahren werden dürfen?
· Sind alle Sicherheitsaspekte überprüft worden?

Da die oben aufgeführten Fragen nicht abschließend geklärt werden konnten, fasst die Bezirksvertretung mit 18 Ja-Stimmen folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten, in der nächsten Sitzung am 03.06.03 zu den aufgezählten Problemfeldern mündlich Stellung zu nehmen.

zu TOP 11.4:
Benennung einer neuen Straße (842. projektierte Straße) und Umbenennung der Straße
„Mudepenningweg“.
- Vorlage des Tiefbauamtes vom 27.03.2003. Drucksache Nr.: 04127-03 -
Anliegerbeteiligung bei der Umbenennung .
(s. Beschluss zu TOP 11.1 der 41. Sitzung am 25.03.03 der BV-Hombruch).
- Mitteilung des Tiefbauamtes vom 10.04.2003 -

Stellungnahmen der angeschriebenen Anwohner zur Benennung und Umbenennung der Straßen liegen nicht vor.

Nach kurzer Diskussion beschließt die Bezirksvertretung Hombruch mit 18 Ja-Stimmen dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen, die 842. projektierte Straße sowie das südliche Teilstück der Straße „Muddepenningweg“ in Lots Siepen zu benennen.

zu TOP 11.5:
Durchforstung des Schilderwaldes. Benennung von Schildern, die im Stadtbezirk Hombruch entfernt werden können.
- Antrag der CDU-Fraktion vom 27.06.2002 und Mitteilung des StA 01 vom 09.07.2002 -
(Unterlagen und Beschlüsse s. TOP 8.15 der 34.Sitzung am 03.09.03 und 11.7 der
40. Sitzung am 18.02.03 der BV-Hombruch).
Nach kurzer Diskussion beschließt die Bezirksvertretung Hombruch auf Antrag der CDU-Fraktion mit 18 Ja-Stimmen den TOP 11.5 auf die nächste Sitzung am 03.06.03 zu schieben, da noch Klärungsbedarf seitens der CDU-Fraktion bestehen würde.

zu TOP 11.6:
Wegweisende Beschilderung für den Radverkehr.
- Mitteilung des Tiefbauamtes vom 10.03.03 -

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt mit 18 Ja-Stimmen die Mitteilung des Tiefbauamtes vom 10.03.03 zur Kenntnis.

zu TOP 11.7:
Ausschilderung des Kaiseradlerweges in Do- Kirchhörde als verkehrsberuhigter Bereich.
(s. Beschluss zu TOP 6.9 der 8. Sitzung der BV- Hombruch vom 16.05.2000)
- Mitteilung des Tiefbauamts vom 25.03.03 -

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt mit 18 Ja-Stimmen die Mitteilung des Tiefbauamtes vom 25.03.03 zur Kenntnis.

zu TOP 11.8:
Durchführung eines stadtweiten Sauberkeitstages am 21.06.03
- Vorlage des Umweltamtes vom 10.04.03. Drucksachen Nr.: 04105-03 -

Der stellv. Bezirksvorsteher führt ins Thema ein und weist daraufhin, dass sich der Stadtbezirk Hombruch beteilige. Die Geschäftsstelle der Bezirksvertretung habe im Auftrage des Bezirksvorstehers ca. 400 Multiplikatoren angeschrieben und um Teilnahme gebeten. Die Informationsveranstaltung mit Vertretern der EDG und des Umweltamtes findet am 21. Mai. 2003, 18:00 Uhr, im Sitzungssaal der Bezirksverwaltungsstelle statt.

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Ausführungen des stellv. Bezirksvorstehers sowie die Vorlage des Umweltamtes mit 18 Ja-Stimmen zur Kenntnis.

12. Mitteilungen


zu TOP 12.1:
Feststellung von Baumschäden:
hier: Baumfällanträge des Tiefbauamtes 03/`03, lfd. Nr. 8 - 9:
- 1 Betula pendula, Blickstraße (südl. Böschungsbereich). Morschungen.
- 1 Acer pseudoplatanus, 58 u. 36 cm, Stockumer Str. (vor Nr. 255 u. gegenüber Nr. 395).
- Morschungen, pflanzl. Krankheiten.

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Baumfällanträge des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr 03/’03, lfd. Nr. 8 – 9 mit 18 Ja-Stimmen zur Kenntnis.

13. Anträge

zu TOP 13.1:
Sicherung des Fußweges an der Hagener Straße, nördlich der Straße „Am Ossenbrink“ in
Richtung Kirchhörde.
- Antrag der CDU - Fraktion vom 23.04.2003 -

Mit 18 Ja-Stimmen beschließt die Bezirksvertretung Hombruch den folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 23.04.2003:

Sicherung des Fußweges an der Hagener Straße, nördlich des Ossenbrink in Richtung Kirchhörde.


Wie auf dem Bild erkennbar, fahren die Verkehrsteilnehmer auf der rechten Seite ganz rechts. So ist es auch vom Gesetz vorgeschrieben. Zeitweilig wird aber, wie durch den dunklen Streifen auf dem Bild erkennbar, auf dem Seitenstreifen geparkt. Dadurch werden Fußgänger in diesem Bereich gefährdet, denn sie müssen den Straßenbereich als Fußweg nutzen.

zu TOP 13.2:
Gehwegsituation auf der Grotenbachstraße zwischen „Alte Teichstraße“ und Rüpingsbach.
- Antrag der CDU - Fraktion vom 23.04.2003 -

Mit 18 Ja-Stimmen beschließt die Bezirksvertretung Hombruch den folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 23.04.2003:

Absenken von Bordsteinen an Verkehrsinsel:
Die Verwaltung wird gebeten Bordsteine so abzusenken, insbesondere an den Stellen an denen sich Verkehrsinseln befinden, dass es gehbehinderten Personen und Rollstuhlfahrern möglich ist, die Fahrbahn gefahrlos zu überqueren.
Als Beispiel sei die Verkehrsinsel auf der Stockumer Straße in Höhe des Schultenhofes genannt.

zu TOP 13.3:
Absenken von Bordsteinen an Verkehrsinseln.
- Antrag der CDU - Fraktion vom 23.04.03 -

Mit 18 Ja-Stimmen beschließt die Bezirksvertretung Hombruch den folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 23.04.03:

Gehwegsituation auf der Grotenbachstraße zwischen „AlteTeichstraße“ und Rüpingsbach:
Die Verwaltung wird gebeten, die Gehwegsituation in dem vorgenannten Bereich zu verbessern. Zur Zeit befindet sich auf der nördlichen Seite der Grotenbachstraße ein sehr schmaler Gehweg, der durch Erdrutsche noch weiter verengt wurde. Dies macht die Nutzung des Gehweges insbesondere für Rollstuhlfahrer und Fußgänger mit Kinderwagen unmöglich.
Auf der südlichen Seite der Grotenbachstraße befindet sich kein Gehweg.


zu TOP 13.4:
Verkehrssituation auf der Stockumer Straße in Höhe der Kleingartenanlage in Dortmund-
Renninghausen.
- Antrag der CDU - Fraktion vom 23.04.03 -

Mit 18 Ja-Stimmen beschließt die Bezirksvertretung Hombruch den folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 23.04.03:

Verkehrssituation auf der Stockumer Straße in Höhe der Kleingartenanlagen in Dortmund-Renninghausen:

Die Verwaltung wird gebeten, die Verkehrssituation in dem oben genannten Bereich zu überprüfen. Es befinden sich dort die Kleingartenanlagen „Zur Quelle“, „Heideblick“ und „Zum goldenen Erntekranz“. In absehbarer Zeit wird die Kleingartenanlage Ardeyblick ebenfalls in diesen Bereich verlegt.
Die Kleingärtner queren die Stockumer Straße in Höhe der Zufahrststraße zu den Kleingartenanlagen. Es wird gebeten zu prüfen, ob in dem genannten Bereich eine weitere Querungshilfe für Fußgänger geschaffen werden kann, damit dieser Personenkreis die verhältnismäßig breite Stockumer Straße sicher überqueren kann.
zu TOP 13.5:
Änderung des Zielkonzeptes für den neuen Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund.
- Antrag der SPD - Fraktion vom 10.04.2003 -

In der kontrovers geführten Diskussion konnte über folgende Änderungswünsche des Antrages der SPD-Fraktion Einigkeit erzielt werden:

- Ziffer 4 entfällt komplett.
- Ziffer 5 wird zu Ziffer 4. Der 1. Satz wird ergänzt:
...zu übernehmen, abzgl. der bereits aufgegebenen Spielflächen.
- Ziffer 5 neu:
Der Dirschauer Weg soll als öffentliche Grünfläche erhalten bleiben.

Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt mit 18 Ja-Stimmen den folgenden Antrag der SPD-Fraktion vom 10.04.2003, in den die vereinbarten Änderungen eingearbeitet sind:

Änderungen des Zielkonzeptes für den neuen Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund



1. Bestandsschutz und Flächenpotenzial für die Jugendfreizeitstätten Eichlinghofen und Hombruch:
Die beiden Jugendfreizeitstätten in Eichlinghofen und Hombruch sind als Gemeinbedarfsflächen (soziale/kulturelle/sportliche Bildungseinrichtung) nach § 5 II BauGB von der Planungsverwaltung im Entwurf für den neuen Flächennutzungsplan auszuweisen.

Kurze Begründung:
Die Bezirksvertretung Hombruch spricht sich für eine langfristige und aktive Jugendpolitik durch die Stadt Dortmund aus. Die beiden bisherigen „brummenden“ und gut besuchten Jugendfreizeitstätten, wie auch die weiteren Jugendtreffs, sind im Bestand planungsrechtlich zu sichern.

Darüber hinaus müssen den beiden städtischen Jugendfreizeitstätten planerische Entwicklungspotenziale gegeben werden. Hierbei wird darauf hingewiesen, dass die Regelung des
§ 5 II BauGB eine sog. „Soll“-Regelung ist und hier keine Veranlassung gesehen wird, von dieser gesetzlichen Kennzeichnungsregel abzusehen. Die beiden Gemeinbedarfsflächen sind flächenmäßig auch so groß, dass eine städtebauliche Sicherung durch eine entsprechende Festsetzung im Flächennutzungsplan zweckmäßig ist.

Es ist für die Bezirksvertretung nicht ersichtlich, warum die bisherigen Festsetzungen für die Jugendfreizeitstätte im alten Flächennutzungsplan aufgehoben worden sind. Die Verwaltung wird aufgefordert eine entsprechende Änderung der Planung durchzuführen.

2. Sicherung des Pony-Hofs bzw. Potenzialfläche für den Pony-Hof in Menglinghausen:
Die Bezirksvertretung Hombruch fordert die Verwaltung auf, die bisherige planungsrechtliche Kennzeichnung für das Gebiet an den Straßen Rüggen /Sturmwald wiederaufzunehmen, d.h. das Symbol „sportliche Einrichtung“ ist gem. § 5 II BauGB zugunsten der Sicherung und der weiteren Entwicklung des Pony-Hofes in Menglinghausen im Flächennutzungsplan darzustellen.

In diesem Zusammenhang ist die Kennzeichnung im Zielkonzept für die Straße „Am Rüggen“ redaktionell zu korrigieren. Dort findet sich eine Kennzeichnung nach § 5 II Nr. 2 BauGB als „Einrichtung des Gesundheitswesens“. Offensichtlich wurde hierbei das Symbol „Einrichtung des Gesundheitswesens“ mit der Kennzeichnung einer „kirchlichen/religiösen Einrichtung“ für das evangelische Paul-Schneider-Haus verwechselt.

3. Rücknahme der Ausweisung von Wohnbauflächen in Menglinghausen:
a) Das Zielkonzept für das Gebiet des Bebauungsplans Menglinghausen-Süd I Hom 254 (Menglinghauser Straße/Sturmwald/Rüggen/Hegemanns Heide) weist eine durchgängige Wohnbaufläche aus. Aufgrund der Festsetzungen des og. Bebauungsplans HOM 254 ist die Wohnbebauung Menglinghausen-Süd I allerdings durch einen umschließenden Grünzug als sog. Ausgleichsfläche begrenzt.
Dementsprechend ist die Ausweisung der Wohnbaufläche entsprechend dem detaillierteren Bebauungsplan zurückzunehmen.

b) Die Bezirksvertretung spricht sich dagegen aus, dass an den Straßen Rüggen/Sturmwald die bisherige planungsrechtliche Kennzeichnung als Gemeinbedarfsfläche nunmehr in Wohnbauflächen ausgetauscht wird. Eingedenk der Tatsache, dass der bisherige städtische Kindergarten an der Straße „Am Rüggen“ aufgrund des Bedarfs von Alt-Menglinghausen errichtet werden musste, sollte im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Bevölkerung in Menglinghausen, Potenzialfläche für den notwendigen zweiten Kindergarten in Menglinghausen vorgehalten werden.

c) Eine Wohnbebauung am Seilbahnweg ist aufgrund der Renaturierung und der Altlastensituation auszuschließen. Darüber hinaus wird auf die Stellungnahme des Beirats der Unteren Landschafsbehörde vom 18.12.02 (Seite 14) vollinhaltlich Bezug genommen.

d) Die Bezirksvertretung Hombruch spricht sich eindeutig gegen eine weitere Bebauung und eine entsprechende Ausweisung von Wohnbauflächen auf dem Gebiet der ehem. Zeche Kaiser Friedrich (Menglinghausen-Süd II) aus. Eine entsprechende Kennzeichnung als Wohnbaufläche ist aus dem Flächennutzungsplan von der Planungsverwaltung herauszunehmen.

Kurze Begründung zu c):
Unverständlich ist es, dass die Verwaltung im Gegensatz zum alten Flächennutzungsplan aus dem Jahre 1985 nunmehr zusätzlich auch noch das Gebiet des sog. „Modellflugplatzes“ als Wohnbaufläche in das Zielkonzept aufnimmt. Hier würde in unvertretbarer Art und Weise eine vom bisherigen Menglinghausen losgelöste Splittersiedlung entstehen. Dies widerspricht eindeutig der Zielsetzung des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzepts (InSekt) Hombruch. Dort ist auf Seite 32 niedergelegt, dass „Siedlungsränder klar definiert werden sollen und weitere bauliche Entwicklungen innerhalb der siedlungsgliedernden Freiraumbereiche zwischen den Ortslagen ausgeschlossen“ werden sollen.
Darüber hinaus hat bereits die verkehrliche Untersuchung zum Bebauungsplan Menglinghausen-Süd I die mangelnde Erschließbarkeit von Menglinghausen-Süd II gezeigt.
Im übrigen wird auf die Stellungnahme des Beirats der unteren Landschaftsbehörde vom 18.12.02 (Seite 14) vollinhaltlich Bezug genommen.

4. Darstellung von Sport-, Freizeit-, Spiel-, Parkflächen in Hombruch:
Die bisherige Darstellung von Sport-, Freizeit- und Parkflächen im alten Flächennutzungsplan 1985 sind auch in den neuen Entwurf zu übernehmen, abzgl. der bereits aufgegebenen Spielflächen.

a) Die Bezirksvertretung sieht gerade im Hinblick auf die weitere Bevölkerungsentwicklung hierzu Bedarf, dass z.B. die Sportflächen an der Grotenbachstraße, Am Spörkel und hinter der Gaststätte „Baroper Hof“ planungsrechtlich gesichert werden.

b) Dies gilt gerade für den Bogenschießplatz des TuS Barop wie auch die Sportfläche/Reitfläche des Reitervereins Barop an der Persebecker Straße. Gerade die Sportfläche des Reitervereins Barop bzw. des dortigen Eigentümers ist als Flächen im sog. Außenbereich planungsrechtlich als Bestand abzusichern.

c) Wie bereits unter Ziff. 2) behandelt, ist der Pony-Hof in Menglinghausen zu sichern und mit Potenzialflächen darzustellen. Darüber hinaus ist für Menglinghausen-Süd der von der Planungsverwaltung versprochene Bolzplatz darzustellen.

d) Infolge der beabsichtigten Renaturierung des Rüpingsbaches ist die Fläche des Rüpingsbaches für Fuß-/ und Radverkehr unter Berücksichtigung des Naturschutzes zu entwickeln.

e) Die bisherige Festsetzung der Parkfläche an der Straße „Am Spörkel“ ist aufrechtzuerhalten. Der ehemalige Standort des Kinderspielplatzes an der Straße“ Am Spörke“l ist u.a. als Rastplatz und der Hügel der ehemaligen Eisenbahnbrücke als Aussichtspunkt und als Landmarke zu entwickeln.

5. Dirschauer Weg:
Der Dirschauer Weg soll als öffentliche Grünfläche erhalten bleiben.

6. Sicherung des neuen S-Bahnhofs Menglinghausen an der Harkortstraße:
Im Flächennutzungsplan ist die fuß- und radläufige Erreichbarkeit des geplanten neuen
S-Bahnhofes Menglinghausen über die Harkortstraße wie auch über die Straße Harkortshof sicherzustellen und entsprechend auszuweisen. Die Fläche für den neuen S-Bahnhof ist natürlich ebenfalls im F-Plan darzustellen.

zu TOP 13.6:
Öffnung des Marktplatzes Hombruch.
(s. Beschlüsse der BV-Hombruch zu TOP’s der 34. – 36. Sitzung)
- Zwischennachricht zum Sachstand des verwaltungsinternen Anhörungsverfahren des
Tiefbauamtes vom 02.04.03 -

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt mit 18 Ja-Stimmen die Mitteilung des Tiefbauamtes vom 02.04.03 zur Kenntnis.

zu TOP 13.7:
Einrichtung „Kleiner Kreisverkehre“ im Stadtbezirk Hombruch.
(s. Beschluss der BV-Hombruch zu TOP 10.5 der 37. Sitzung zum Antrag der
CDU - Fraktion vom 28.10.02)
- Mitteilung des Tiefbauamtes vom 10.04.03 -

Nach kurzer Diskussion nimmt die Bezirksvertretung Hombruch die Mitteilung des Tiefbauamtes vom 10.04.03 zur Kenntnis und beschließt mit 17 Ja-Stimmen folgenden Auftrag an die Verwaltung:

An der Kreuzung Hagener Straße/Zillestraße soll geprüft werden, ob durch folgende Maßnahmen der Rückstau von Fahrzeugen vermieden werden kann:

· Fahrbahnmarkierungen für Linksabbieger von der Hagener Straße in die Zillestraße.
· Anbringung „grüner Linksabbiegerpfeile“ an der Ampel.


zu TOP 13.8:
Verkehrssituation „Mergelteichstraße/Hagener Straße“.
(s. Beschluss der BV-Hombruch zu TOP 10.5 der 38. Sitzung zum Antrag der
SPD - Fraktion vom 22.11.02)
- Mitteilung des Tiefbauamtes vom 04.04.03 -

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Mitteilung des Tiefbauamtes vom 04.04.03 zur Kenntnis.

zu TOP 13.9:
Tempo-30-Zone „An der Palmweide“.
(s. Beschluss zu TOP 10.7 der 37. Sitzung am 12.11.2002 zum Antrag der Fraktion
Bündnis90/Die Grünen vom 24.10.02
- Mitteilung des Tiefbauamtes vom 06.03.03 -

Nach kurzer Diskussion beschließt die Bezirksvertretung Hombruch mit 17 Ja-Stimmen den TOP 13.9 auf die nächste Sitzung am 03.06.03 zu schieben, da noch Klärungsbedarf seitens der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und der Bürgerliste bestehen würde.

14. Anfragen

zu Top 14.1:
Darstellung der Biotope nach § 62 Landschaftsgesetz NRW (LG NRW) im Stadtbezirk
Hombruch.
- Anfrage der SPD - Fraktion vom 10.04.03 -

Die BV-Hombruch nimmt die folgende Anfrage der SPD-Fraktion vom 10.04.2002 zur Kenntnis und bittet um Beantwortung der Fragen in der nächsten Sitzung der BV-Hombruch am 03.06.03.

Darstellung der Biotope nach § 62 Landschaftsgesetz NRW (LG NRW)im Stadtbezirk Hombruch:

Im Hinblick auf eine fehlerfreie Abwägung aller Belange ist es im Rahmen der Aufstellung des neuen Flächennutzungsplans notwendig, frühzeitige Informationen über sämtliches Abwägungsmaterialien zu erhalten. Nur dann kann eine sachgerechte Wertung des Zielkonzeptes für einen neuen Flächenutzungsplan erfolgen.

I.) Die Umweltverwaltung wird daher gebeten auf der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch mündlich die Biotope bzw. die Verdachtsbiotope nach § 62 LG NRW im Stadtbezirk Hombruch und deren Bedeutung für den Mensch und für die Umwelt darzustellen.

II.) Darüber hinaus hat die Umweltverwaltung vorab zu den folgenden Fragen schriftlich Stellung zu nehmen.

1.) Ist es richtig, dass Biotope nach § 62 LG NRW bereits mit der faktischen Entstehung unter den gesetzlichen Schutz des Landschaftsgesetzes fallen, derart dass eine Kartierung durch die Landesanstalt für Ökologie, Boden und Forstwirtschaft (LÖBF) lediglich deklaratorischen Zwecken dient?

2.) Ist es richtig, dass § 62 LG NRW – Biotope aufgrund ihres gesetzlichen Schutzes eine nach einem Flächen- oder Bebauungsplan vorgesehene Nutzung dem Grunde nach ausschließen?

3.) In welcher Art und Weise stellt die untere Landschaftsbehörde durch organisatorische Maßnahmen sicher, dass durch Ausnutzung der Möglichkeiten eines F- oder B-Plans ein „faktisches“ Biotop nach § 62 LG NRW nicht zerstört oder beeinträchtigt wird?

4.) Die untere Landschaftsbehörde möge darüber hinaus Auskunft erteilen, warum bis zum jetzigen Zeitpunkt die Kartierung der LÖBF noch nicht abgestimmt der Umweltverwaltung vorliegt? Darüber hinaus möge die Landschaftsbehörde darstellen, in welcher Art und Weise betroffene Eigentümer entschädigt werden sollen.

5.) Welche überwiegenden Allgemeininteressen würden bei einer entsprechenden Abwägung eine Ausnahmegenehmigung nach § 62 II LG NRW rechtfertigen? Zählt hierzu die Entlastung von Straßenverkehr?

6.) Liegen auf der möglichen Trasse bzw. auf den Trassen der sog. „Uni-Südtangente“ ein oder mehrere Biotope nach § 62 - LG NRW?
Wenn ja, welche?
Wenn nicht, welche Biotope liegen in unmittelbarer Nähe der Trassen der möglichen „Uni-Südtangente“? In welcher Art und Weise ist eine Beeinträchtigung zu befürchten?



Ulrich Steinmann Gisela Urmersbach Silvia Hollmann-Schiek
Stellv. Bezirksvorsteher BV-Mitglied Schriftführerin

N i e d e r s c h r i f t



über die 42. öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Hombruch

am Dienstag, den 06.05.2003,

im Sitzungssaal, Bezirksverwaltungsstelle Hombruch, Harkortstraße 58.


Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 14:30 - 18:15 Uhr

Anwesend sind:

a) Mitglieder der Bezirksvertretung
Steinmann, Ulrich - stellv. Bezirksvorsteher -
Alda, Gerd Michael
Bohrmann, Ingeborg
Grotjahn, Hans-Jürgen
Hartmann-Steinberg, Michael
Mayer, Günter
Preuss, Guido
Radtke, Daniel - ab 14:40 Uhr zu TOP 2.1 (teilweise) -
Radtke, Olaf
Rückert, Thorsten
Rüssmann, Anja
Sage, Roland
Schroeder, Detlef - bis 18:00 Uhr zu TOP 13.7 (teilweise) -
Seiler, Thomas
Stange, Siegfried - ab 14:35 Uhr zu TOP 2.1-
Urmersbach, Gisela
Weikert, Norbert Bruno
Wille, Rose-Marie

b) Mitglied des Rates
Stratenwerth, Klaus

c) Seniorenbeirat
Lackmann, Werner
d) Verwaltung
Hollmann-Schiek, Silvia 33/Hom
Frankenberg, Elisabeth 33/Hom
Schmitt, Angelika 51/4 zu TOP 3.1
Wienhöfer, Detlef 52/Freizeitbetriebe/Sport zu TOP 3.2

Nicht erschienen ist das Mitglied der BV-Hombruch:
Hans Semmler - entschuldigt -
Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift.

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW.

1.3 Feststellung der Tagesordnung.

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 41. öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Hombruch am 25.03.2003.

2. Einwohnerfragestunde

2.1 Einwohnerfragestunde (gegen 14.30 Uhr - max. 30 Minuten).

2.2 Einwohnerfragestunde (gegen 16.30 Uhr - max. 30 Minuten).

3. Berichterstattung

3.1 Öffnung des Jugendtreffs in Dortmund-Löttringhausen.
(s. Beschluss zu TOP 4.11 der 37. Sitzung der BV-Hombruch)
- Mündliche Berichterstattung durch Frau Angelika Schmitt, Fachreferentin für die Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes -

3.2 Öffnungszeiten des Hombrucher Hallenbades.
(s. Beschlüsse zu TOP 7.15 der 31. Sitzung am 14.05.02, TOP 3.1 der 33. Sitzung am 02.07.02 und TOP 8.3 der 41. Sitzung am 25.03.03 der BV-Hombruch).
- Mündliche Berichterstattung durch einen Sachverständigen der Freizeitbetriebe
Dortmund - Geschäftsbereich Sport -


4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)

4.1 Schulwegsicherung der Eichlinghofer - Grundschule, Stortsweg 52 - 54.
- Eingabe von Herrn Ulrich Ehlert, Stortsweg 52, 44227 Dortmund, 1. Vorsitzender des
Fördervereins der Eichlinghofer Grundschule e. V., vom 24.02.03 -
5. Finanzen und Liegenschaften

5.1 Verwendung der Grünpflegemittel 2002 zur Deckung der Ausgaben für das Parkhaus Barop.
(s. Beschluss zu Top 5.2 der 38. Sitzung am 10.12.02 der BV-Hombruch)
- Mitteilung von 2/Dez vom 11.04.03 -
6. Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung und Organisation
6.1 Übertragung von Aufgaben durch den Rat auf die Bezirksvertretungen sowie den Ausschuss
für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.
- Vorlage des Rechtsamtes vom 06.02.2003. Drucksache Nr.: 03895-03 -
(s. Beschluss und Unterlagen zu TOP 6.2 der 41. Sitzung am 25.03.03 der BV-Hombruch)

6.2 Wahlbezirksgrenzeinteilung.
(s. Beschluss zu TOP 3.3 der 41. Sitzung am 25.03.03 der BV-Hombruch)
- Mitteilung von Herrn Oberbürgermeister Dr. Gerhard Langemeyer vom 28.03.03
6.3 Parkhaus Barop: Rückgabe der durch Ratsbeschluss übertragenen finanziellen
Verantwortung für das Parkhaus Barop zum 31.12.2003. Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis90/Die Grünen vom 12.03.03.
- Beanstandung des Beschlusses der Bezirksvertretung Hombruch zu TOP 6.4,
Ziffer 3, der 41. Sitzung vom 25.03.03, gemäß § 37 (6) in Verbindung mit §54 (3) GO
NRW, durch Herrn Oberbürgermeister Dr. Gerhard Langemeyer -
6.4 Zuwendung an die Werkstätten Gottessegen zum 30-jährigen Bestehen am 26.09.2003.
- Beschlussvorlage der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Hombruch vom 14.04.03 -

7. Schule

7.1 Bauliche Mängel am Atrium des Helene-Lange-Gymnasiums in Hombruch.
- Mitteilung der Städtischen Immobilienwirtschaft vom 01.04.03 -

8. Kultur, Sport, Freizeit

8.1 Stadtteilarbeit der Kulturbetriebe Dortmund - Bericht 2002.
- Vorlage des Eigenbetriebes Kulturbetrieb Dortmund vom 10.04.03. Drucksache
Nr.: 04187-03 -
9. Kinder und Jugend

9.1 Vermarktung aufgegebenen Kinderspielplatzflächen.
- Statusbericht des Liegenschaftsamt vom 06.03.03 -
9.2 Errichtung einer für die Unterbringung von Spielgeräten vorgesehenen Garage auf dem
Gelände der TEK Heinrich-Staubach-Straße anstelle der für das Jahr 2003 auf der Prioritätenliste der Bezirksvertretung Hombruch aufgeführten Beschaffung eines Konvektomaten für die Wirtschaftsküche derselben Einrichtung.
- Mitteilung des Jugendamtes vom 18.03.03 -

9.3 Einbruchmeldeanlage in der Jugendfreizeitstätte Hombruch.
(s. Beschluss zu TOP 4.1 der 40. Sitzung der BV-Hombruch)
- Mitteilung der Städtischen Immobilienwirtschaft vom 16.04.03 -
10. Soziales, Familie und Gesundheit - unbesetzt
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

11.1 Bauleitplanung; 106. Änderung des Flächennutzungsplanes - Sport- und Freizeiteinrichtungen in Renninghausen -, Bebauungsplan Hom 266 - Sport- und Freizeiteinrichtungen in Renninghausen -
hier: Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
Verkleinerung des Planbereiches, Offenlegungsbeschluss zur 106. Änderung des Flächennutzungsplanes, Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan Hom 266.
- Vorlage des Stadtplanungsamtes vom 14.04.2003. Drucksache Nr.: 04181-03 -
11.2 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen.
hier: Herstellung der Erschließungsanlage Johannisbergstraße von der Stadtgrenze Witten
bis zur Brücke bzw. dem Fuß- und Radweg in Dortmund - Kruckel nach §125 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB).
- Vorlage des Stadtplanungsamtes vom 22.04.2003. Drucksache Nr.: 04170-03 -
11.3 Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung im Stadtbezirk Hombruch.
- Mitteilung des Tiefbauamtes vom 27.03.03 -

11.4 Benennung einer neuen Straße (842. projektierte Straße) und Umbenennung der Straße
„Mudepenningweg“.
- Vorlage des Tiefbauamtes vom 27.03.2003. Drucksache Nr.: 04127-03 -
Anliegerbeteiligung bei der Umbenennung .
(s. Beschluss zu TOP 11.1 der 41. Sitzung am 25.03.03 der BV-Hombruch).
- Mitteilung des Tiefbauamtes vom 10.04.2003 -
11.5 Durchforstung des Schilderwaldes. Benennung von Schildern, die im Stadtbezirk Hombruch entfernt werden können.
- Antrag der CDU-Fraktion vom 27.06.2002 und Mitteilung des StA 01 vom 09.07.2002 -
(Unterlagen und Beschlüsse s. TOP 8.15 der 34. Sitzung am 03.09.03 und TOP 11.7 der
40. Sitzung am 18.02.03 der BV-Hombruch).
11.6 Wegweisende Beschilderung für den Radverkehr.
- Mitteilung des Tiefbauamtes vom 10.03.03 -

11.7 Ausschilderung des Kaiseradlerweges in Do - Kirchhörde als verkehrsberuhigter Bereich.
(s. Beschluss zu TOP 6.9 der 8. Sitzung der BV- Hombruch vom 16.05.2000)
- Mitteilung des Tiefbauamts vom 25.03.03 -
12. Mitteilungen

12.1 Feststellung von Baumschäden:
hier: Baumfällanträge des Tiefbauamtes 03/`03, lfd. Nr. 8 - 9:
- 1 Betula pendula, Blickstraße (südl. Böschungsbereich). Morschungen.
- 1 Acer pseudoplatanus, 58 u. 36 cm, Stockumer Str. (vor Nr. 255 u. gegenüber Nr. 395).
- Morschungen, pflanzl. Krankheiten.


13. Anträge

13.1 Sicherung des Fußweges an der Hagener Straße, nördlich der Straße „Am Ossenbrink“ in
Richtung Kirchhörde.
- Antrag der CDU - Fraktion vom 23.04.2003 -

13.2 Gehwegsituation auf der Grotenbachstraße zwischen „Alte Teichstraße“ und Rüpingsbach.
- Antrag der CDU - Fraktion vom 23.04.2003 -

13.3 Absenken von Bordsteinen an Verkehrsinseln.
- Antrag der CDU - Fraktion vom 23.04.03 -

13.4 Verkehrssituation auf der Stockumer Straße in Höhe der Kleingartenanlage in Dortmund-
Renninghausen.
- Antrag der CDU - Fraktion vom 23.04.03 -
13.5 Änderung des Zielkonzeptes für den neuen Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund.
- Antrag der SPD - Fraktion vom 10.04.2003 -

13.6 Öffnung des Marktplatzes Hombruch.
(s. Beschlüsse der BV-Hombruch zu TOP’s der 34. – 36. Sitzung)
- Zwischennachricht zum Sachstand des verwaltungsinternen Anhörungsverfahren des
Tiefbauamtes vom 02.04.03 -

13.7 Einrichtung „Kleiner Kreisverkehre“ im Stadtbezirk Hombruch.
(s. Beschluss der BV-Hombruch zu TOP 10.5 der 37. Sitzung zum Antrag der
CDU - Fraktion vom 28.10.02)
- Mitteilung des Tiefbauamtes vom 10.04.03 -

13.8 Verkehrssituation „Mergelteichstraße/Hagener Straße“.
(s. Beschluss der BV-Hombruch zu TOP 10.5 der 38. Sitzung zum Antrag der
SPD - Fraktion vom 22.11.02)
- Mitteilung des Tiefbauamtes vom 04.04.03 -

13.9 Tempo-30-Zone „An der Palmweide“.
(s. Beschluss zu TOP 10.7 der 37. Sitzung am 12.11.2002 zum Antrag der Fraktion
Bündnis90/Die Grünen vom 24.10.02
- Mitteilung des Tiefbauamtes vom 06.03.03 -
14. Anfragen

14.1 Darstellung der Biotope nach § 62 Landschaftsgesetz NRW (LG NRW) im Stadtbezirk
Hombruch.
- Anfrage der SPD - Fraktion vom 10.04.03 -


1. Regularien:

zu TOP 1.1:
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift.

Frau Gisela Urmersbach wird mit 16 Ja-Stimmen einstimmig zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

zu TOP 1.2:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW.

Die Mitglieder der BV-Hombruch werden vom stellvertretenden Bezirksvorsteher, Herrn Steinmann, auf das Mitwirkungsverbot der §§ 31 und 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hingewiesen und gebeten, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3:
Feststellung der Tagesordnung.

Der stellv. Bezirksvorsteher schlägt vor, die Tagesordnung um folgende Tagesordnungspunkte und Schriftstücke zu erweitern oder zu ergänzen. Die Schriftstücke zu den TOP’s 10.1 und 11.8 sind per Nachversand zugestellt worden:

TOP 10.1: Familien-Projekt Dortmund.
- Vorlage von 5/Familien-Projekt Dortmund vom 29.04.03.
Drucksachen Nr. : 04246-03 -

TOP 11.8: Durchführung eines stadtweiten Sauberkeitstages am 21.06.03
- Vorlage des Umweltamtes vom 10.04.03. Drucksachen Nr.: 04105-03 -

Zu TOP 11.2: Ergebnisprotokoll der Informationsveranstaltung am 05.05.03 zur „Herstellung der
Erschließungsanlage Johannisbergstraße“ in Dortmund-Kruckel des
Stadtplanungsamtes vom 06.05.03.

Unter Einbeziehung der oben genannten Veränderungen wird die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung mit 16 Ja-Stimmen gebilligt.


zu TOP 1.4:
Genehmigung der Niederschrift über die 41. öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Hombruch am 25.03.2003.

Mit 16 Ja-Stimmen wird die Niederschrift über die 41. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch vom 25.03.2003 genehmigt.




2. Einwohnerfragestunde

zu TOP 2.1:
Einwohnerfragestunde (gegen 14.30 Uhr - max. 30 Minuten).

· Herr Hartmut Ehringhaus, wohnhaft Gemeinschaftsweg 1, 44225 Dortmund, bittet darum,
dass die Ampelregelung an der Kreuzung Hagener Straße/Zillestraße verändert wird, da es durch die Linksabbieger von der Hagenerstraße in die Zillestraße häufig zu einem erheblichen Rückstau käme.

Antwort:
Die Bezirksvertretung antwortet, die Problematik der Kreuzung sei den Bezirksvertretern bekannt und ihrer Meinung nach bestehe Handlungsbedarf. Diese Thematik würde unter TOP 13.7 der Sitzung „Einrichtung kleiner Kreisverkehre“ behandelt werden.



zu TOP 2.2:
Einwohnerfragestunde (gegen 16.30 Uhr - max. 30 Minuten).

· Frau Ute Menke-Dziennus, wohnhaft Johannisbergstraße, 44227 Dortmund, teilt mit, dass
keiner der Anwohner den Ausbau der Johannisbergstraße wolle. Sie beklage, dass 90 % der Kosten durch die Anwohner zu tragen seien.

Antwort:
Die Bezirksvertreter antworten, dass die Anwohnerinnen und Anwohner sich sehr wohl über den schlechten Zustand der Straße in der Vergangenheit beklagt haben. Wahrscheinlich sei den Klageführern aber nicht bekannt gewesen, dass die Kosten für den Ausbau der Straße zu 90 % seitens der Anwohner zu tragen seien. Vielleicht könne ein bürgerfreundliches Abrechnungsverfahren seitens der Verwaltung gewählt werden.
Beim Straßenausbau müsse die Verwaltung das Wohl der Allgemeinheit sehen. In der Johannisbergstraße sei durch den Ausbau eine erhebliche Verbesserung der Verkehrsverhältnisse erzielt worden.
In der Bürgerinformationsveranstaltung am 05.05.03 sei eine Ortsbegehung nach Abschluss der Arbeiten seitens der Verwaltung zugesagt worden. Veränderte Zahlungsmodalitäten würden bei der Beschlussfassung als Prüfauftrag an die Verwaltung gehen.

· Herr Joachim Echterhoff, wohnhaft Johannisbergstraße 40, 44227 Dortmund, beklagt
Probleme bei der Entwässerung seines Hauses an der Johannisbergstraße 40. Die Arbeiten wären nicht ordnungsgemäß ausgeführt worden. Außerdem äußert er Befürchtungen, dass er für den Ausbau der Darbovenstraße auch noch zahlen müsse, falls es keine Privatstraße sei.

Antwort:
Die Bezirksvertreter antworten, dass berechtigte, nachweisbare Baumängel bei der abschließenden Straßenbegehung aufgenommen würden. Ob die Darbovenstraße eine Privatstraße sei, werde seitens der Verwaltung geklärt.



3. Berichterstattung

zu TOP 3.1:
Öffnung des Jugendtreffs in Dortmund-Löttringhausen.
(s. Beschluss zu TOP 4.11 der 37. Sitzung der BV-Hombruch)
- Mündliche Berichterstattung durch Frau Angelika Schmitt, Fachreferentin für die Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes -

Der stellv. Bezirksvorsteher Herr Steinmann führt ins Thema ein. Die Fachreferentin für die Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes, Frau Angelika Schmitt, erläutert ausführlich den derzeitigen Sachstand:

Der Jugendtreff Löttringhausen sei seit November/Dezember 2002 jeweils dienstags von 18:00 - 21:00 Uhr geöffnet. Mittwochs und donnerstags finde er im Schulzentrum „Am Hombruchsfeld“ in Renninghausen statt. Freitags läuft in der direkt daneben angesiedelten Turnhalle von 16:00 - 19:00 Uhr ein Sportangebot. Die Finanzierung des Jugendtreffs im Jahre 2003 ist seitens des Jugendamtes gesichert. Auch gebe es montags und mittwochs von 15:00 - 17:30 Uhr einen Kindertreff Löttringhausen.

Der Jugendtreff werde zur Zeit überwiegend von Mädchen besucht. Um Reibungspunkte mit den Anwohnern und dem Hausmeister zu reduzieren, sei zwischen den Jugendlichen und Betreuern eine Hausordnung aufgestellt worden. Pädagogisch betreut würden die Jugendlichen durch Studenten der Fachhochschule und Universität der Studiengänge Sozialarbeit/Sozialpädagogik. Über die Öffnungszeiten informiere zukünftig ein Schild am Eingang des Treffs.

Nach einer ausführlichen Diskussion bedankt sich der stellv. Bezirksvorsteher bei Frau Schmitt für die Ausführungen.

zu TOP 3.2:
Öffnungszeiten des Hombrucher Hallenbades.
(s. Beschlüsse zu TOP 7.15 der 31. Sitzung am 14.05.02, TOP 3.1 der 33. Sitzung am 02.07.02
und TOP 8.3 der 41. Sitzung am 25.03.03 der BV-Hombruch).
- Mündliche Berichterstattung durch einen Sachverständigen der Freizeitbetriebe
Dortmund - Geschäftsbereich Sport -

Der stellv. Bezirksvorsteher führt ins Thema ein. Die Bezirksvertreter bemängeln, dass die jetzigen Öffnungszeiten verbraucherfeindlich seien und nicht zu Mehreinnahmen bei den Eintrittsgeldern führen können.

Der Sachverständige der Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Sport, Herr Detlef Wienhöfer, erläutert den derzeitigen Sachstand und geht ausführlich auf die Fragen der Bezirksvertreter ein:

Die vom Rat Anfang 2001 beschlossenen Einsparziele für den Bäderbetrieb konnten nur mit erheblichem Abbau des Personals und Reduzierung der Energiekosten erzielt werden. Da dadurch nur noch zwei Schwimmmeister und zwei Servicekräfte statt jeweils vier im Schichtdienst eingesetzt werden können, haben sich die Öffnungszeiten der Hallenbäder reduziert. Die andere Möglichkeit der Kostenreduzierung wäre die Schließung des Bades/der Bäder gewesen.
Die seitens der Bezirksvertreter vorgeschlagene veränderte Aufteilung der Schichten sei ebenfalls nicht möglich, da neben der Beckenaufsicht auch Reinigungs- und Wartungsarbeiten durch das Personal ausgeführt werden müssen. Honorarkräfte und befristet eingestellte Beschäftigte könnten aus rechtlichen Gründen nicht eingesetzt werden. Dass dies eine für Hombruch unbefriedigende Lösung sei, räumt Herr Wienhöfer ein.

Eventuell bestehe aber die Möglichkeit, die Öffnungszeiten im Hombrucher Bad zu erweitern, sobald die Bewirtschaftung der Hallenbäder in Aplerbeck, Hörde, Eving und Scharnhorst auf die Vereine übertragen worden wäre.

Nach einer ausführlichen Diskussion bedankt sich der stellv. Bezirksvorsteher bei Herrn Wienhöfer für die Ausführungen. Er spricht die Hoffnung aus, dass bald eine Investor gefunden würde, der die Öffnungszeiten des Bades attraktiver gestalten würde.
4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)

zu TOP 4.1:
Schulwegsicherung der Eichlinghofer - Grundschule, Stortsweg 52 - 54.
- Eingabe von Herrn Ulrich Ehlert, Stortsweg 52, 44227 Dortmund, 1. Vorsitzender des
Fördervereins der Eichlinghofer Grundschule e. V., vom 24.02.03 -

Nach kurzer Diskussion wird mit 18 Ja-Stimmen folgender Beschluss gefasst:
Zur Klärung der erforderlichen Maßnahmen soll kurzfristig ein Ortstermin mit Verwaltung, Polizei und Bezirksvertretern vereinbart werden.


5. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 5.1:
Verwendung der Grünpflegemittel 2002 zur Deckung der Ausgaben für das Parkhaus Barop.
(s. Beschluss zu Top 5.2 der 38. Sitzung am 10.12.02 der BV-Hombruch)
- Mitteilung von 2/Dez vom 11.04.03 -

Nach kurzer Diskussion beschließt die Bezirksvertretung Hombruch auf Antrag der SPD-Fraktion mit 18 Ja-Stimmen den TOP 5.1 auf die nächste Sitzung am 03.06.03 zu schieben, da noch externer Beratungsbedarf seitens der Fraktion bestehen würde.

6. Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung und Organisation

zu TOP 6.1:
Übertragung von Aufgaben durch den Rat auf die Bezirksvertretungen sowie den Ausschuss
für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.
- Vorlage des Rechtsamtes vom 06.02.2003. Drucksache Nr.: 03895-03 -
(s. Beschluss und Unterlagen zu TOP 6.2 der 41. Sitzung am 25.03.03 der BV-Hombruch)

Der stellv. Bezirksvorsteher, Herr Steinmann, führt ins Thema ein und schlägt vor, folgende Positionen der Vorlage zu streichen:
· § 2 Zuständigkeiten der Bezirksvertretung, Absatz 4,
Weicht das Votum der Bezirksvertretung vom Vorschlag der Verwaltung ab, obliegt die endgültige Entscheidung dem AUSW
· § 3 Zuständigkeiten des AUSW, Absatz 1, Satz 1.
Der AUSW ist zuständig, wenn die Bezirksvertretung in den Fällen des § 2 von dem Entscheidungsvorschlag der Verwaltung abweicht.
Nach kurzer Diskussion nimmt die Bezirksvertretung Hombruch im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung mit 18 Ja-Stimmen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung unter Streichung der o. g. Passagen der Vorlage zu folgen.

Begleitend stellt die SPD-Fraktion mündlich folgenden Antrag, der mit 18 Ja-Stimmen
beschlossen wird:
Die Bezirksvertretung Hombruch erhält zukünftig eine Vorabinformation über größere Neubauvorhaben gemäß § 34 BauGB, sobald die Baugenehmigung seitens der Verwaltung erteilt worden ist.


zu TOP 6.2:
Wahlbezirksgrenzeinteilung.
(s. Beschluss zu TOP 3.3 der 41. Sitzung am 25.03.03 der BV-Hombruch)
- Mitteilung von Herrn Oberbürgermeister Dr. Gerhard Langemeyer vom 28.03.03 -

Nach kurzer Diskussion nimmt die BV-Hombruch die Mitteilung von Herrn Oberbürgermeister Dr. Gerhard Langemeyer vom 28.03.03 mit 18 Ja-Stimmen zur Kenntnis.

zu TOP 6.3:
Parkhaus Barop: Rückgabe der durch Ratsbeschluss übertragenen finanziellen
Verantwortung für das Parkhaus Barop zum 31.12.2003. Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis90/Die Grünen vom 12.03.03.
- Beanstandung des Beschlusses der Bezirksvertretung Hombruch zu TOP 6.4, Ziffer 3, der 41. Sitzung vom 25.03.03, gemäß § 37 (6) in Verbindung mit §54 (3) GONRW, durch Herrn Oberbürgermeister Dr. Gerhard Langemeyer -

Nach kurzer Diskussion beschließt die Bezirksvertretung Hombruch auf Antrag der SPD-Fraktion mit 18 Ja-Stimmen den TOP 6.3 auf die nächste Sitzung am 03.06.03 zu schieben, da noch Klärungsbedarf seitens der Fraktion bestehen würde.

zu TOP 6.4:
Zuwendung an die Werkstätten Gottessegen zum 30-jährigen Bestehen am 26.09.2003
- Beschlussvorlage der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Hombruch vom 14.04.03.-

Nach kurzer Diskussion beschließt die Bezirksvertretung Hombruch mit 18 Ja-Stimmen eine finanzielle Zuwendung an die Werkstätten Gottessegen zum 30-jährigen Bestehen

aus Mitteln der Vereins- und Kulturförderung der Bezirksvertretung in Höhe von
250,00 Euro.

Die Mittel werden aus der Haushaltsstelle 000207178.0000 „Vereins- und Kulturförderung“ zur Verfügung gestellt.

7. Schule

zu TOP 7.1:
Bauliche Mängel am Atrium des Helene-Lange-Gymnasiums in Hombruch.
- Mitteilung der Städtischen Immobilienwirtschaft vom 01.04.03 -

Die Bezirksvertreter weisen daraufhin, dass die unter Punkt 3 der Mitteilung gemachte Aussage, “dass das Budget der BV-Hombruch bis Ende 2004 ausgeschöft ist“, nicht korrekt sei.
Die Bezirksvertretung habe bisher nur die Projekte im „Vermögens- und Verwaltungshaushalt Hochbau“ per Beschluss festgelegt, die im Jahre 2003 realisiert werden sollen. Die Projekte für das Jahr 2004 sollen im Laufe des Jahres 2003 bestimmt werden.

Nach kurzer Diskussion beschließt die Bezirksvertretung Hombruch mit 18 Ja-Stimmen, dass die Sanierung des Atriums des Helene-Lange-Gymnasiums in Höhe von 41 000,00 € an die erste Stelle der Prioritätenliste im Verwaltungshaushalt Hochbau für das Jahr 2004 gesetzt werden soll.

8. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 8.1:
Stadtteilarbeit der Kulturbetriebe Dortmund - Bericht 2002.
- Vorlage des Eigenbetriebes Kulturbetrieb Dortmund vom 10.04.03. Drucksache Nr.: 04187-03 -

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt mit 18 Ja-Stimmen die Vorlage des Eigenbetriebes Kulturbetriebe Dortmund vom 10.04.03 zur Kenntnis.

9. Kinder und Jugend

zu TOP 9.1:
Vermarktung aufgegebenen Kinderspielplatzflächen.
- Statusbericht des Liegenschaftsamt vom 06.03.03 -

Nach kurzer Diskussion nimmt die Bezirksvertretung Hombruch den Statusbericht des Liegenschaftsamt vom 06.03.03 mit 18 Ja-Stimmen zur Kenntnis.

zu TOP 9.2:
Errichtung einer für die Unterbringung von Spielgeräten vorgesehenen Garage auf dem
Gelände der TEK Heinrich-Staubach-Straße anstelle der für das Jahr 2003 auf der Prioritätenliste der Bezirksvertretung Hombruch aufgeführten Beschaffung eines Konvektomaten für die Wirtschaftsküche derselben Einrichtung.
- Mitteilung des Jugendamtes vom 18.03.03 -

Nach kurzer Diskussion stimmt die Bezirksvertretung Hombruch mit 18 Ja-Stimmen dem Vorschlag des Jugendamtes vom 18.03.03 zu, die Garage im Jahre 2003 für die Unterbringung von Spielzeug zu bauen. Dafür wird die schon beschlossene Beschaffung des Konvektomaten für die Einrichtung zurückgestellt.


zu TOP 9.3:
Einbruchmeldeanlage in der Jugendfreizeitstätte Hombruch.
(s. Beschluss zu TOP 4.1 der 40. Sitzung der BV-Hombruch)
- Mitteilung der Städtischen Immobilienwirtschaft vom 16.04.03 -

Nach kurzer Diskussion nimmt die Bezirksvertretung Hombruch die Mitteilung der Städtischen Immobilienwirtschaft vom 16.04.03 zur Kenntnis. Weiterhin beschließt sie mit 18 Ja-Stimmen folgenden Prüfauftrag:
Vor der Beschaffung einer neuen Einbruchmeldeanlage möge die Verwaltung prüfen, ob nicht noch Gewährleistungsansprüche bei der nicht störungsfrei arbeitenden Anlage geltend gemacht werden können.

10. Soziales, Familie und Gesundheit

zu TOP 10.1:
Familien-Projekt Dortmund
- Vorlage von 5/Familien-Projekt Dortmund vom 29.04.03. Drucksachen Nr. : 04246-03 -

Nach kurzer Diskussion nimmt die Bezirksvertretung Hombruch im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung mit 18 Ja-Stimmen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.


11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 11.1:
Bauleitplanung; 106. Änderung des Flächennutzungsplanes - Sport- und Freizeiteinrichtungen in Renninghausen -, Bebauungsplan Hom 266 - Sport- und Freizeiteinrichtungen in Renninghausen -
hier: Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
Verkleinerung des Planbereiches, Offenlegungsbeschluss zur 106. Änderung des Flächennutzungsplanes, Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan Hom 266.
- Vorlage des Stadtplanungsamtes vom 14.04.2003. Drucksache Nr.: 04181-03 -

Nach kurzer Diskussion nimmt die Bezirksvertretung Hombruch im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung mit 16 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen
(2 x Bündnis 90/Die Grünen) zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, dem Vorschlag der Verwaltung unter Berücksichtigung folgender Anmerkung zu folgen:
Die Verwaltung möge prüfen, ob es sinnvoll sei, ein Vereinsheim für 600 000,00 € zu bauen, da es im Umkreis schon gut laufende Einrichtungen dieser Art gebe.


zu TOP 11.2:
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen.
hier: Herstellung der Erschließungsanlage Johannisbergstraße von der Stadtgrenze Witten
bis zur Brücke bzw. dem Fuß- und Radweg in Dortmund - Kruckel nach §125 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB).
- Vorlage des Stadtplanungsamtes vom 22.04.2003. Drucksache Nr.: 04170-03 -
- Ergebnisprotokoll der Informationsveranstaltung am 05.05.03 zur Herstellung der Erschließungsanlage Johannisbergstraße in Dortmund-Kruckel des Stadtplanungsamtes vom 06.05.03 -

In der ausführlichen Diskussion weisen die Bezirksvertreter daraufhin, dass es Pannen bei der zeitnahen Bürgerinformation gegeben habe. Zukünftig wollen sie noch mehr auf eine bürgerfreundliche Information betroffener Anwohner achten. Das Ergebnisprotokoll wird zur Kenntnis genommen.
Da die Straße fertig ist und der Ausbau aus verkehrstechnischen Gründen auch erforderlich gewesen sei, beschließt die Bezirksvertretung Hombruch mit 16 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen
(2 x Bündnis 90/Die Grünen) dem Vorschlag der Verwaltung unter Berücksichtigung der folgenden Prüfaufträge an die Verwaltung zu folgen:

· Tempo 30-Beschilderung.
· Markierung öffentlicher Stellplätze vor dem Hintergrund eines Stellplatzbedarfes und
einer Geschwindigkeitsreduzierung.
· Information seitens der Liegenschaftsverwaltung über benötigte kleinere Privatflächen für
den Ausbau.
· Verkehrsbegehung nach Fertigstellung der Straße mit der zuständigen Fachverwaltung.
· Überprüfung der Querrinne auf der Straße auf Verkehrssicherheit.
· Überprüfung der ACO-Drainage
· Abrechnung der Erschließungsanlage Johannisbergstraße mit den Anwohnern erst nach
Vorliegen der Endabrechnung.
· Ist die Darbovenstraße eine Privatstraße?

zu TOP 11.3:
Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung im Stadtbezirk Hombruch.
- Mitteilung des Tiefbauamtes vom 27.03.03 -

In der Diskussion äußern sich die Bezirksvertreter dahingehend, dass sie bei der Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung eine erhebliche Gefährdung der Autofahrer und Radfahrer bei den zum Teil schmalen Straßen befürchten. Folgende Probleme werden gesehen:

· Nachahmungseffekt bei Straßen, die nicht in diese Regelung einbezogen sind.
· Welche Informationen erhalten die Einwohner vor der Einführung?
· Wie wird bei der Beschilderung deutlich gemacht, dass die Einbahnstraßen von Fahrradfahrern in beiden Richtungen befahren werden dürfen?
· Sind alle Sicherheitsaspekte überprüft worden?

Da die oben aufgeführten Fragen nicht abschließend geklärt werden konnten, fasst die Bezirksvertretung mit 18 Ja-Stimmen folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten, in der nächsten Sitzung am 03.06.03 zu den aufgezählten Problemfeldern mündlich Stellung zu nehmen.

zu TOP 11.4:
Benennung einer neuen Straße (842. projektierte Straße) und Umbenennung der Straße
„Mudepenningweg“.
- Vorlage des Tiefbauamtes vom 27.03.2003. Drucksache Nr.: 04127-03 -
Anliegerbeteiligung bei der Umbenennung .
(s. Beschluss zu TOP 11.1 der 41. Sitzung am 25.03.03 der BV-Hombruch).
- Mitteilung des Tiefbauamtes vom 10.04.2003 -

Stellungnahmen der angeschriebenen Anwohner zur Benennung und Umbenennung der Straßen liegen nicht vor.

Nach kurzer Diskussion beschließt die Bezirksvertretung Hombruch mit 18 Ja-Stimmen dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen, die 842. projektierte Straße sowie das südliche Teilstück der Straße „Muddepenningweg“ in Lots Siepen zu benennen.

zu TOP 11.5:
Durchforstung des Schilderwaldes. Benennung von Schildern, die im Stadtbezirk Hombruch entfernt werden können.
- Antrag der CDU-Fraktion vom 27.06.2002 und Mitteilung des StA 01 vom 09.07.2002 -
(Unterlagen und Beschlüsse s. TOP 8.15 der 34.Sitzung am 03.09.03 und 11.7 der
40. Sitzung am 18.02.03 der BV-Hombruch).
Nach kurzer Diskussion beschließt die Bezirksvertretung Hombruch auf Antrag der CDU-Fraktion mit 18 Ja-Stimmen den TOP 11.5 auf die nächste Sitzung am 03.06.03 zu schieben, da noch Klärungsbedarf seitens der CDU-Fraktion bestehen würde.

zu TOP 11.6:
Wegweisende Beschilderung für den Radverkehr.
- Mitteilung des Tiefbauamtes vom 10.03.03 -

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt mit 18 Ja-Stimmen die Mitteilung des Tiefbauamtes vom 10.03.03 zur Kenntnis.

zu TOP 11.7:
Ausschilderung des Kaiseradlerweges in Do- Kirchhörde als verkehrsberuhigter Bereich.
(s. Beschluss zu TOP 6.9 der 8. Sitzung der BV- Hombruch vom 16.05.2000)
- Mitteilung des Tiefbauamts vom 25.03.03 -

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt mit 18 Ja-Stimmen die Mitteilung des Tiefbauamtes vom 25.03.03 zur Kenntnis.

zu TOP 11.8:
Durchführung eines stadtweiten Sauberkeitstages am 21.06.03
- Vorlage des Umweltamtes vom 10.04.03. Drucksachen Nr.: 04105-03 -

Der stellv. Bezirksvorsteher führt ins Thema ein und weist daraufhin, dass sich der Stadtbezirk Hombruch beteilige. Die Geschäftsstelle der Bezirksvertretung habe im Auftrage des Bezirksvorstehers ca. 400 Multiplikatoren angeschrieben und um Teilnahme gebeten. Die Informationsveranstaltung mit Vertretern der EDG und des Umweltamtes findet am 21. Mai. 2003, 18:00 Uhr, im Sitzungssaal der Bezirksverwaltungsstelle statt.

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Ausführungen des stellv. Bezirksvorstehers sowie die Vorlage des Umweltamtes mit 18 Ja-Stimmen zur Kenntnis.

12. Mitteilungen


zu TOP 12.1:
Feststellung von Baumschäden:
hier: Baumfällanträge des Tiefbauamtes 03/`03, lfd. Nr. 8 - 9:
- 1 Betula pendula, Blickstraße (südl. Böschungsbereich). Morschungen.
- 1 Acer pseudoplatanus, 58 u. 36 cm, Stockumer Str. (vor Nr. 255 u. gegenüber Nr. 395).
- Morschungen, pflanzl. Krankheiten.

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Baumfällanträge des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr 03/’03, lfd. Nr. 8 – 9 mit 18 Ja-Stimmen zur Kenntnis.

13. Anträge

zu TOP 13.1:
Sicherung des Fußweges an der Hagener Straße, nördlich der Straße „Am Ossenbrink“ in
Richtung Kirchhörde.
- Antrag der CDU - Fraktion vom 23.04.2003 -

Mit 18 Ja-Stimmen beschließt die Bezirksvertretung Hombruch den folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 23.04.2003:

Sicherung des Fußweges an der Hagener Straße, nördlich des Ossenbrink in Richtung Kirchhörde.


Wie auf dem Bild erkennbar, fahren die Verkehrsteilnehmer auf der rechten Seite ganz rechts. So ist es auch vom Gesetz vorgeschrieben. Zeitweilig wird aber, wie durch den dunklen Streifen auf dem Bild erkennbar, auf dem Seitenstreifen geparkt. Dadurch werden Fußgänger in diesem Bereich gefährdet, denn sie müssen den Straßenbereich als Fußweg nutzen.

zu TOP 13.2:
Gehwegsituation auf der Grotenbachstraße zwischen „Alte Teichstraße“ und Rüpingsbach.
- Antrag der CDU - Fraktion vom 23.04.2003 -

Mit 18 Ja-Stimmen beschließt die Bezirksvertretung Hombruch den folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 23.04.2003:

Absenken von Bordsteinen an Verkehrsinsel:
Die Verwaltung wird gebeten Bordsteine so abzusenken, insbesondere an den Stellen an denen sich Verkehrsinseln befinden, dass es gehbehinderten Personen und Rollstuhlfahrern möglich ist, die Fahrbahn gefahrlos zu überqueren.
Als Beispiel sei die Verkehrsinsel auf der Stockumer Straße in Höhe des Schultenhofes genannt.

zu TOP 13.3:
Absenken von Bordsteinen an Verkehrsinseln.
- Antrag der CDU - Fraktion vom 23.04.03 -

Mit 18 Ja-Stimmen beschließt die Bezirksvertretung Hombruch den folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 23.04.03:

Gehwegsituation auf der Grotenbachstraße zwischen „AlteTeichstraße“ und Rüpingsbach:
Die Verwaltung wird gebeten, die Gehwegsituation in dem vorgenannten Bereich zu verbessern. Zur Zeit befindet sich auf der nördlichen Seite der Grotenbachstraße ein sehr schmaler Gehweg, der durch Erdrutsche noch weiter verengt wurde. Dies macht die Nutzung des Gehweges insbesondere für Rollstuhlfahrer und Fußgänger mit Kinderwagen unmöglich.
Auf der südlichen Seite der Grotenbachstraße befindet sich kein Gehweg.


zu TOP 13.4:
Verkehrssituation auf der Stockumer Straße in Höhe der Kleingartenanlage in Dortmund-
Renninghausen.
- Antrag der CDU - Fraktion vom 23.04.03 -

Mit 18 Ja-Stimmen beschließt die Bezirksvertretung Hombruch den folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 23.04.03:

Verkehrssituation auf der Stockumer Straße in Höhe der Kleingartenanlagen in Dortmund-Renninghausen:

Die Verwaltung wird gebeten, die Verkehrssituation in dem oben genannten Bereich zu überprüfen. Es befinden sich dort die Kleingartenanlagen „Zur Quelle“, „Heideblick“ und „Zum goldenen Erntekranz“. In absehbarer Zeit wird die Kleingartenanlage Ardeyblick ebenfalls in diesen Bereich verlegt.
Die Kleingärtner queren die Stockumer Straße in Höhe der Zufahrststraße zu den Kleingartenanlagen. Es wird gebeten zu prüfen, ob in dem genannten Bereich eine weitere Querungshilfe für Fußgänger geschaffen werden kann, damit dieser Personenkreis die verhältnismäßig breite Stockumer Straße sicher überqueren kann.
zu TOP 13.5:
Änderung des Zielkonzeptes für den neuen Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund.
- Antrag der SPD - Fraktion vom 10.04.2003 -

In der kontrovers geführten Diskussion konnte über folgende Änderungswünsche des Antrages der SPD-Fraktion Einigkeit erzielt werden:

- Ziffer 4 entfällt komplett.
- Ziffer 5 wird zu Ziffer 4. Der 1. Satz wird ergänzt:
...zu übernehmen, abzgl. der bereits aufgegebenen Spielflächen.
- Ziffer 5 neu:
Der Dirschauer Weg soll als öffentliche Grünfläche erhalten bleiben.

Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt mit 18 Ja-Stimmen den folgenden Antrag der SPD-Fraktion vom 10.04.2003, in den die vereinbarten Änderungen eingearbeitet sind:

Änderungen des Zielkonzeptes für den neuen Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund



1. Bestandsschutz und Flächenpotenzial für die Jugendfreizeitstätten Eichlinghofen und Hombruch:
Die beiden Jugendfreizeitstätten in Eichlinghofen und Hombruch sind als Gemeinbedarfsflächen (soziale/kulturelle/sportliche Bildungseinrichtung) nach § 5 II BauGB von der Planungsverwaltung im Entwurf für den neuen Flächennutzungsplan auszuweisen.

Kurze Begründung:
Die Bezirksvertretung Hombruch spricht sich für eine langfristige und aktive Jugendpolitik durch die Stadt Dortmund aus. Die beiden bisherigen „brummenden“ und gut besuchten Jugendfreizeitstätten, wie auch die weiteren Jugendtreffs, sind im Bestand planungsrechtlich zu sichern.

Darüber hinaus müssen den beiden städtischen Jugendfreizeitstätten planerische Entwicklungspotenziale gegeben werden. Hierbei wird darauf hingewiesen, dass die Regelung des
§ 5 II BauGB eine sog. „Soll“-Regelung ist und hier keine Veranlassung gesehen wird, von dieser gesetzlichen Kennzeichnungsregel abzusehen. Die beiden Gemeinbedarfsflächen sind flächenmäßig auch so groß, dass eine städtebauliche Sicherung durch eine entsprechende Festsetzung im Flächennutzungsplan zweckmäßig ist.

Es ist für die Bezirksvertretung nicht ersichtlich, warum die bisherigen Festsetzungen für die Jugendfreizeitstätte im alten Flächennutzungsplan aufgehoben worden sind. Die Verwaltung wird aufgefordert eine entsprechende Änderung der Planung durchzuführen.

2. Sicherung des Pony-Hofs bzw. Potenzialfläche für den Pony-Hof in Menglinghausen:
Die Bezirksvertretung Hombruch fordert die Verwaltung auf, die bisherige planungsrechtliche Kennzeichnung für das Gebiet an den Straßen Rüggen /Sturmwald wiederaufzunehmen, d.h. das Symbol „sportliche Einrichtung“ ist gem. § 5 II BauGB zugunsten der Sicherung und der weiteren Entwicklung des Pony-Hofes in Menglinghausen im Flächennutzungsplan darzustellen.

In diesem Zusammenhang ist die Kennzeichnung im Zielkonzept für die Straße „Am Rüggen“ redaktionell zu korrigieren. Dort findet sich eine Kennzeichnung nach § 5 II Nr. 2 BauGB als „Einrichtung des Gesundheitswesens“. Offensichtlich wurde hierbei das Symbol „Einrichtung des Gesundheitswesens“ mit der Kennzeichnung einer „kirchlichen/religiösen Einrichtung“ für das evangelische Paul-Schneider-Haus verwechselt.

3. Rücknahme der Ausweisung von Wohnbauflächen in Menglinghausen:
a) Das Zielkonzept für das Gebiet des Bebauungsplans Menglinghausen-Süd I Hom 254 (Menglinghauser Straße/Sturmwald/Rüggen/Hegemanns Heide) weist eine durchgängige Wohnbaufläche aus. Aufgrund der Festsetzungen des og. Bebauungsplans HOM 254 ist die Wohnbebauung Menglinghausen-Süd I allerdings durch einen umschließenden Grünzug als sog. Ausgleichsfläche begrenzt.
Dementsprechend ist die Ausweisung der Wohnbaufläche entsprechend dem detaillierteren Bebauungsplan zurückzunehmen.

b) Die Bezirksvertretung spricht sich dagegen aus, dass an den Straßen Rüggen/Sturmwald die bisherige planungsrechtliche Kennzeichnung als Gemeinbedarfsfläche nunmehr in Wohnbauflächen ausgetauscht wird. Eingedenk der Tatsache, dass der bisherige städtische Kindergarten an der Straße „Am Rüggen“ aufgrund des Bedarfs von Alt-Menglinghausen errichtet werden musste, sollte im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Bevölkerung in Menglinghausen, Potenzialfläche für den notwendigen zweiten Kindergarten in Menglinghausen vorgehalten werden.

c) Eine Wohnbebauung am Seilbahnweg ist aufgrund der Renaturierung und der Altlastensituation auszuschließen. Darüber hinaus wird auf die Stellungnahme des Beirats der Unteren Landschafsbehörde vom 18.12.02 (Seite 14) vollinhaltlich Bezug genommen.

d) Die Bezirksvertretung Hombruch spricht sich eindeutig gegen eine weitere Bebauung und eine entsprechende Ausweisung von Wohnbauflächen auf dem Gebiet der ehem. Zeche Kaiser Friedrich (Menglinghausen-Süd II) aus. Eine entsprechende Kennzeichnung als Wohnbaufläche ist aus dem Flächennutzungsplan von der Planungsverwaltung herauszunehmen.

Kurze Begründung zu c):
Unverständlich ist es, dass die Verwaltung im Gegensatz zum alten Flächennutzungsplan aus dem Jahre 1985 nunmehr zusätzlich auch noch das Gebiet des sog. „Modellflugplatzes“ als Wohnbaufläche in das Zielkonzept aufnimmt. Hier würde in unvertretbarer Art und Weise eine vom bisherigen Menglinghausen losgelöste Splittersiedlung entstehen. Dies widerspricht eindeutig der Zielsetzung des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzepts (InSekt) Hombruch. Dort ist auf Seite 32 niedergelegt, dass „Siedlungsränder klar definiert werden sollen und weitere bauliche Entwicklungen innerhalb der siedlungsgliedernden Freiraumbereiche zwischen den Ortslagen ausgeschlossen“ werden sollen.
Darüber hinaus hat bereits die verkehrliche Untersuchung zum Bebauungsplan Menglinghausen-Süd I die mangelnde Erschließbarkeit von Menglinghausen-Süd II gezeigt.
Im übrigen wird auf die Stellungnahme des Beirats der unteren Landschaftsbehörde vom 18.12.02 (Seite 14) vollinhaltlich Bezug genommen.

4. Darstellung von Sport-, Freizeit-, Spiel-, Parkflächen in Hombruch:
Die bisherige Darstellung von Sport-, Freizeit- und Parkflächen im alten Flächennutzungsplan 1985 sind auch in den neuen Entwurf zu übernehmen, abzgl. der bereits aufgegebenen Spielflächen.

a) Die Bezirksvertretung sieht gerade im Hinblick auf die weitere Bevölkerungsentwicklung hierzu Bedarf, dass z.B. die Sportflächen an der Grotenbachstraße, Am Spörkel und hinter der Gaststätte „Baroper Hof“ planungsrechtlich gesichert werden.

b) Dies gilt gerade für den Bogenschießplatz des TuS Barop wie auch die Sportfläche/Reitfläche des Reitervereins Barop an der Persebecker Straße. Gerade die Sportfläche des Reitervereins Barop bzw. des dortigen Eigentümers ist als Flächen im sog. Außenbereich planungsrechtlich als Bestand abzusichern.

c) Wie bereits unter Ziff. 2) behandelt, ist der Pony-Hof in Menglinghausen zu sichern und mit Potenzialflächen darzustellen. Darüber hinaus ist für Menglinghausen-Süd der von der Planungsverwaltung versprochene Bolzplatz darzustellen.

d) Infolge der beabsichtigten Renaturierung des Rüpingsbaches ist die Fläche des Rüpingsbaches für Fuß-/ und Radverkehr unter Berücksichtigung des Naturschutzes zu entwickeln.

e) Die bisherige Festsetzung der Parkfläche an der Straße „Am Spörkel“ ist aufrechtzuerhalten. Der ehemalige Standort des Kinderspielplatzes an der Straße“ Am Spörke“l ist u.a. als Rastplatz und der Hügel der ehemaligen Eisenbahnbrücke als Aussichtspunkt und als Landmarke zu entwickeln.

5. Dirschauer Weg:
Der Dirschauer Weg soll als öffentliche Grünfläche erhalten bleiben.

6. Sicherung des neuen S-Bahnhofs Menglinghausen an der Harkortstraße:
Im Flächennutzungsplan ist die fuß- und radläufige Erreichbarkeit des geplanten neuen
S-Bahnhofes Menglinghausen über die Harkortstraße wie auch über die Straße Harkortshof sicherzustellen und entsprechend auszuweisen. Die Fläche für den neuen S-Bahnhof ist natürlich ebenfalls im F-Plan darzustellen.

zu TOP 13.6:
Öffnung des Marktplatzes Hombruch.
(s. Beschlüsse der BV-Hombruch zu TOP’s der 34. – 36. Sitzung)
- Zwischennachricht zum Sachstand des verwaltungsinternen Anhörungsverfahren des
Tiefbauamtes vom 02.04.03 -

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt mit 18 Ja-Stimmen die Mitteilung des Tiefbauamtes vom 02.04.03 zur Kenntnis.

zu TOP 13.7:
Einrichtung „Kleiner Kreisverkehre“ im Stadtbezirk Hombruch.
(s. Beschluss der BV-Hombruch zu TOP 10.5 der 37. Sitzung zum Antrag der
CDU - Fraktion vom 28.10.02)
- Mitteilung des Tiefbauamtes vom 10.04.03 -

Nach kurzer Diskussion nimmt die Bezirksvertretung Hombruch die Mitteilung des Tiefbauamtes vom 10.04.03 zur Kenntnis und beschließt mit 17 Ja-Stimmen folgenden Auftrag an die Verwaltung:

An der Kreuzung Hagener Straße/Zillestraße soll geprüft werden, ob durch folgende Maßnahmen der Rückstau von Fahrzeugen vermieden werden kann:

· Fahrbahnmarkierungen für Linksabbieger von der Hagener Straße in die Zillestraße.
· Anbringung „grüner Linksabbiegerpfeile“ an der Ampel.


zu TOP 13.8:
Verkehrssituation „Mergelteichstraße/Hagener Straße“.
(s. Beschluss der BV-Hombruch zu TOP 10.5 der 38. Sitzung zum Antrag der
SPD - Fraktion vom 22.11.02)
- Mitteilung des Tiefbauamtes vom 04.04.03 -

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Mitteilung des Tiefbauamtes vom 04.04.03 zur Kenntnis.

zu TOP 13.9:
Tempo-30-Zone „An der Palmweide“.
(s. Beschluss zu TOP 10.7 der 37. Sitzung am 12.11.2002 zum Antrag der Fraktion
Bündnis90/Die Grünen vom 24.10.02
- Mitteilung des Tiefbauamtes vom 06.03.03 -

Nach kurzer Diskussion beschließt die Bezirksvertretung Hombruch mit 17 Ja-Stimmen den TOP 13.9 auf die nächste Sitzung am 03.06.03 zu schieben, da noch Klärungsbedarf seitens der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und der Bürgerliste bestehen würde.

14. Anfragen

zu Top 14.1:
Darstellung der Biotope nach § 62 Landschaftsgesetz NRW (LG NRW) im Stadtbezirk
Hombruch.
- Anfrage der SPD - Fraktion vom 10.04.03 -

Die BV-Hombruch nimmt die folgende Anfrage der SPD-Fraktion vom 10.04.2002 zur Kenntnis und bittet um Beantwortung der Fragen in der nächsten Sitzung der BV-Hombruch am 03.06.03.

Darstellung der Biotope nach § 62 Landschaftsgesetz NRW (LG NRW)im Stadtbezirk Hombruch:

Im Hinblick auf eine fehlerfreie Abwägung aller Belange ist es im Rahmen der Aufstellung des neuen Flächennutzungsplans notwendig, frühzeitige Informationen über sämtliches Abwägungsmaterialien zu erhalten. Nur dann kann eine sachgerechte Wertung des Zielkonzeptes für einen neuen Flächenutzungsplan erfolgen.

I.) Die Umweltverwaltung wird daher gebeten auf der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch mündlich die Biotope bzw. die Verdachtsbiotope nach § 62 LG NRW im Stadtbezirk Hombruch und deren Bedeutung für den Mensch und für die Umwelt darzustellen.

II.) Darüber hinaus hat die Umweltverwaltung vorab zu den folgenden Fragen schriftlich Stellung zu nehmen.

1.) Ist es richtig, dass Biotope nach § 62 LG NRW bereits mit der faktischen Entstehung unter den gesetzlichen Schutz des Landschaftsgesetzes fallen, derart dass eine Kartierung durch die Landesanstalt für Ökologie, Boden und Forstwirtschaft (LÖBF) lediglich deklaratorischen Zwecken dient?

2.) Ist es richtig, dass § 62 LG NRW – Biotope aufgrund ihres gesetzlichen Schutzes eine nach einem Flächen- oder Bebauungsplan vorgesehene Nutzung dem Grunde nach ausschließen?

3.) In welcher Art und Weise stellt die untere Landschaftsbehörde durch organisatorische Maßnahmen sicher, dass durch Ausnutzung der Möglichkeiten eines F- oder B-Plans ein „faktisches“ Biotop nach § 62 LG NRW nicht zerstört oder beeinträchtigt wird?

4.) Die untere Landschaftsbehörde möge darüber hinaus Auskunft erteilen, warum bis zum jetzigen Zeitpunkt die Kartierung der LÖBF noch nicht abgestimmt der Umweltverwaltung vorliegt? Darüber hinaus möge die Landschaftsbehörde darstellen, in welcher Art und Weise betroffene Eigentümer entschädigt werden sollen.

5.) Welche überwiegenden Allgemeininteressen würden bei einer entsprechenden Abwägung eine Ausnahmegenehmigung nach § 62 II LG NRW rechtfertigen? Zählt hierzu die Entlastung von Straßenverkehr?

6.) Liegen auf der möglichen Trasse bzw. auf den Trassen der sog. „Uni-Südtangente“ ein oder mehrere Biotope nach § 62 - LG NRW?
Wenn ja, welche?
Wenn nicht, welche Biotope liegen in unmittelbarer Nähe der Trassen der möglichen „Uni-Südtangente“? In welcher Art und Weise ist eine Beeinträchtigung zu befürchten?



Ulrich Steinmann Gisela Urmersbach Silvia Hollmann-Schiek
Stellv. Bezirksvorsteher BV-Mitglied Schriftführerin