N I E D E R S C H R I F T

über die 35. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Brackel am
Donnerstag, 20. Februar 2003, 16.00 Uhr, „Balou“ Kultur-
und Bildungszentrum, Oberdorfstr. 23, 44309 Dortmund




Öffentlicher Teil

Teilnehmer:

a) Mitglieder der Bezirksvertretung
Edgar Müller (stellv. Bezirksvorsteher), Stephan Altner, Ulrich Begemann, Karin Carl,
Ingrid Fröhlich, Inge Funke, Hannes Fischer, Klaus-Jürgen Job, Gabriele Kania, Ulf Katler, Reinhard Preuß (ab 16.25 Uhr), Norbert Reinhardt, Bruno Scheffler, Roland Spieß (ab 16.30), Karin Stoll, Brigitte Thiel, Elisabeth Vossebrecher

b) nicht anwesend:

Angelika Böhm, Karl-Heinz Czierpka

c) Mitglieder des Rates

Reiner Kunkel, Renate Weyer

d) Verwaltung/andere Behörden/Organisationen

Ludger Wilde -StA 61-
Werner Nowack -33/Br-
Helma Friers -33/Br-
Martin Prothmann -33/Br-


Beginn der Sitzung: 16.00 Uhr Ende der Sitzung: 18.45 Uhr

Vom stellv. Bezirksvorsteher Edgar Müller wird die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung festgestellt.

Herr Müller teilt mit, dass der Tagesordnungspunkt 11.3 (Rahmenplanung B 1) aufgrund einer mündlichen Berichterstattung unter dem TOP 3.1 behandelt wird.

Anschließend wird folgende Tagesordnung behandelt:

Öffentliche Sitzung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Bezirksvertretungsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 Gemeindeordnung NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift -öffentlicher Teil- über die 34. Sitzung der Bezirks-
vertretung Brackel vom 22. Januar 2003

2. Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten)

3. Berichterstattung

3.1 Herr Ludger Wilde, stellv. Amtsleiter Stadtplanungsamt, zum Thema „Städtebauliche Rahmenplanung B 1“ (TOP 11.3)
4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
-keine Vorlagen-
5. Finanzen und Liegenschaften

5.1 Investitionsprojekt FP 40/IP 26: Dreifachturnhalle Phönix-Gymnasium und Turnhalle
Hauptschule Wickede
-Vorlage des Liegenschaftsamtes, des Schulverwaltungsamtes und der Städt. Immobilien-
wirtschaft (Drucksache Nr.: 03803-03) vom 15.01.2003-

6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung
-keine Vorlagen-
7. Schule

7.1 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Erich-Kästner-Grundschule (Massivpavillon)
-Vorlage der Städt. Immobilienwirtschaft (65) (Drucksache Nr.: 03790-03) vom 13.01.03-
8. Kultur, Sport und Freizeit
-keine Vorlagen-

9. Kinder und Jugend

9.1 Finanzierung eines Spielgerätes im Rahmen der Neugestaltung des Außengeländes
-Antrag des Kindergartens Purzelbaum e.V., Molnerweg 28, 44319 Dortmund, ohne Datum-

10. Soziales, Familie und Gesundheit

10.1 Familien-Projekt Dortmund
-Vorlage des Dezernates 5 (Drucksache Nr.: 03758-03) vom 14.01.2003-

11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

11.1 Einrichten von Ökokonten - Sachstandsbericht
-Vorlage des Umweltamtes (60) (Drucksache Nr.: 03819-03) vom 17.01.2003-

11.2 Osterfeuer/Brauchtumsfeuer
-Vorlage des Umweltamtes (60) (Drucksache Nr.: 03748-03) vom 04.02.2003-

11.3 Städtebauliche Rahmenplanung B 1
-Vorlage des Stadtplanungsamtes (61) (Drucksache Nr.: 03732-03) vom 07.01.2003-

11.4 Kreissegmentschwellen Wickeder Straße im Bereich Haus Nr. 174-185
-Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr (66/S-3) vom 15.01.2003-

11.5 Erhaltung des ehemaligen Casinos auf dem Kasernengelände „Alter Flughafen“
-Antrag der SPD-Fraktion vom 30. Jan. 2003-

11.6 LKW-Verbot „Am Hagedorn“
-Antrag der SPD-Fraktion vom 30 Jan. 2003-

11.7 Verkehrsberuhigung „Im Eck/Heydbrekenstraße“
-Antrag der SPD-Fraktion vom 02. Febr. 2003-

11.8 Fläche über dem Tunnel B 236n Nussbaumweg / Akazienstraße
-Antrag der Arbeitsgemeinschaft Wambeler Bürger und Vereine e.V. vom 28.01.2003 auf
Bezuschussung von Stellflächen im „Stein-Rasen“-
11.9 Reinigung, Instandhaltung und Pflege von Flächen im Stadtbezirk
-Anträge der Fraktionen-

11.10 Voranfrage für die teilweise Nutzungsänderung einer Lagerhalle zur Verkaufshalle auf dem Grundstück Flughafenstraße Dortmund-Brackel (Stellfeld & Ernst)
-Vorlage des Bauordnungsamtes (63) vom 12. Feb. 2003-

11.11 Nutzung der Grünanlage Nussbaumweg/Akazienstraße
-Vorlage des Regiebetriebes Stadtgrün (67) vom 10.02.2003-

12. Mitteilungen

12.1 Herstellung einer Erschließungsanlage südlich der Straße „Auf dem Hohwart“ in
Dortmund-Wambel
-Mitteilung des Umweltamtes (60/2) vom 21.01.03-

12.2 Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für Dortmund
hier: Stellungnahme des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde zum FNP-Ziel-
konzept und zu den Änderungen der Landschaftspläne Dortmund-Nord, -Mitte und -Süd
ohne Datum

12.3 Nutzung der Sportstätten auf dem Schulgelände Dortmund-Asseln
-Mitteilung der Max-Born-Realschule und des Immanuel-Kant-Gymnasiums vom 14.01.03-
12.4 Vorlage von Verkehrsgutachten
-Mitteilungen des Stadtplanungsamtes (61) vom 05. Februar 2003-

13. Anfragen und Antworten auf Anfragen

13.1 Verwendung von Haushaltsmitteln
hier: Mieteinnahmen Nutzung Aula Schulzentrum Asseln
-Antwort des Schulverwaltungsamtes (40) vom 10.01.2003 zu den Zusatzfragen der
CDU-Fraktion vom 05.12.2002-


Zu TOP 1

Regularien

Zu TOP 1.1

Benennung eines Bezirksvertretungsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Herr Hannes Fischer wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.


Zu TOP 1.2

Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 Gemeindeordnung NW

Der stellv. Bezirksvorsteher weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

Zu TOP 1.3

Feststellung der Tagesordnung

Der TOP 11.3 (Rahmenplanung B 1) wird unter TOP 3.1 behandelt.

Der so geänderten Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt.


Zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift -öffentlicher Teil- über die 34. Sitzung der Bezirksvertretung
Brackel vom 22. Januar 2003

Herr Fischer (Vorsitzender der Fraktion Bürgerliste) bemängelt, dass in der Niederschrift zum TOP 3.1 nur der Oberbürgermeister und der Planungsdezernent namentlich genannt und ihre Erläuterungen und Meinungen ausführlich beschrieben werden. Sein Beitrag und die Beiträge von Herrn Katler (CDU-Fraktion) und Frau Kröger-Brenner (Ratsvertreterin Bündnis 90/Die Grünen) würden keine Berücksichtigung finden.

Herr Nowack ist der Auffassung, dass die Niederschrift korrekt ist und verweist auf Seite 7 der o. g. Niederschrift, Abs. 3 und 4, und stellt abschließend fest, dass es Herrn Fischer unbenommen ist, seine abweichende Meinung schriftlich zur Niederschrift zu geben.

Danach lehnt die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel die Niederschrift über die 34. Sitzung am
22. Januar 2003 mit 6 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, Herr Begemann) gegen 9 Nein-Stimmen
(Fraktionen CDU und Bürgerliste) ab.

Zu TOP 2

Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten)

Es werden keine Fragen gestellt.

Zu TOP 3

Berichterstattungen

Zu TOP 3.1

Herr Ludger Wilde, stellv. Amtsleiter des Stadtplanungsamtes, zum Thema „Städtebauliche Rahmenplanung B 1“ (TOP 11.3)
-Vorlage des Stadtplanungsamtes (61) (Drucksache Nr.: 03732-02) vom 07.01.2003-

Herr Wilde stellt anhand von Plänen die „Städtebauliche Rahmenplanung B 1“ vor und beantwortet Fragen aus der Bezirksvertretung.

Die Bezirksvertretung Brackel nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Zu dieser Vorlage stellt die CDU-Fraktion nachfolgende Anfrage an den Bezirksvorsteher, wobei der Punkt II.) von der Fraktion zurückgezogen wird:

„Aus der Anlage zur Drucksache Nr. 03732-02 geht hervor, dass zu dem „Runden Tisch B 1“ der Vorsitzende der BV Brackel eingeladen war. Hieraus ergeben sich folgende Fragen:

I.)
1. Wie konnte der Bezirksvorsteher eine Meinung/Stellungnahme des Stadtbezirks Brackel
abgeben, ohne im Vorfeld der Veranstaltung mit allen am politischen Entscheidungsprozess
beteiligten Fraktionen gesprochen zu haben?

2. Warum wurde über diese Veranstaltung und die Ergebnisse durch den Bezirksvorsteher in
der BV nicht berichtet?

II.)
Die Bezirksvertretung Brackel beschließt, dass der Bezirksvorsteher oder sein Vertreter regelmäßig über Veranstaltungen berichtet, an denen er aufgrund seines Amtes für die Bezirksvertretung teilgenommen hat. Diese Berichtspflicht ist in die Tagesordnung aufzunehmen.

Zu TOP 4

Anregungen und Beschwerden
- Keine Vorlagen -

Zu TOP 5

Finanzen und Liegenschaften

Zu TOP 5.1
Investitionsprojekt FP 40/IP 26: Dreifachturnhalle Phönix-Gymnasium und Turnhalle Hauptschule Wickede
-Vorlage des Liegenschaftsamtes, des Schulverwaltungsamtes und der Städt. Immobilienwirtschaft (Drucksache Nr.: 03803-03) vom 15.01.2003-

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel stimmt nachfolgendem Beschlussvorschlag einstimmig zu:

„Die Bezirksvertretung Brackel (Turnhalle Hauptschule Wickede) nimmt vom derzeitigen Verfahrensstand Kenntnis.“

Zu TOP 6

Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung
- Keine Vorlagen -
Zu TOP 7

Schule

Zu TOP 7.1
Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Erich-Kästner-Grundschule (Massivpavillon)
-Vorlage der Städt. Immobilienwirtschaft (65) (Drucksache Nr.: 03790-03) vom 13.01.2003-

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel stimmt nachfolgendem Beschlussvorschlag einstimmig zu:

„Die Bezirksvertretung Brackel nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.“

Zu TOP 8

Kultur, Sport und Freizeit
- Keine Vorlagen -

Zu TOP 9

Kinder und Jugend

Zu TOP 9.1
Finanzierung eines Spielgerätes im Rahmen der Neugestaltung des Außengeländes
-Antrag des Kindergartens Purzelbaum e.V., Molnerweg 28, 44319 Dortmund, ohne Datum-

Die Bezirksvertretung Brackel stellt den Antrag des Kindergartens zurück.

Bei dem o. g. Kindergarten ist nachzufragen, ob nach der am 16.02.03 stattgefundenen Benefiz-Veranstaltung noch Finanzmittel zur Neugestaltung des Außengeländes (hier: Dschungelbrücke in Höhe von 1.409,00 €) benötigt werden.

Nach Vorliegen der Antwort des Kindergartens ist der Antrag erneut auf die Tagesordnung zu setzen.

Zu TOP 10

Soziales, Familie und Gesundheit

Zu TOP 10.1
Familien-Projekt Dortmund
-Vorlage des Dezernates 5 (Drucksache Nr.: 03758-03) vom 14.01.2003-

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel stimmt nachfolgendem Beschlussvorschlag einstimmig zu:

„Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel nimmt den aktuellen Sachverhalt zur Umsetzung des Familien-Projektes Dortmund zur Kenntnis.“

Zu TOP 11

Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Zu TOP 11.1
Einrichtung von Ökokonten - Sachstandsbericht
-Vorlage des Umweltamtes (60) (Drucksache Nr.: 03819-03) vom 17.01.2003-

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel stimmt nachfolgendem Beschlussvorschlag einstimmig zu:

„Die Bezirksvertretung Brackel nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.“


Zu TOP 11.2
Osterfeuer/Brauchtumsfeuer
-Vorlage des Umweltamtes (60) (Drucksache Nr. 03748/03) vom 04.02.03-

Die CDU-Fraktion stellt zur o. g. Vorlage nachfolgenden geänderten Antrag, dem die
Bezirksvertretung Brackel mit 9 Ja-Stimmen (Fraktionen CDU und Bürgerliste) gegen
7 Nein-Stimmen (SPD-Fraktion) bei 1 Stimmenthaltung (Herr Begemann) zustimmt:

„Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung nicht zu folgen, sondern wie folgt zu beschließen:

Das Abbrennen von Osterfeuern (Brauchtums- und Traditionsfeuern) wird auf die Zeit zwischen Ostersamstag und Ostermontag beschränkt.

Die bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen sind beim Abbrennen zu beachten.

Die Osterfeuer sind der Verwaltung anzuzeigen.

Begründung:
Osterfeuer haben eine jahrhundertealte Tradition als jährlich wiederkehrendes Brauchtumsfest. Sie stellen einen beliebten Treffpunkt für Junge und Alt in den Orts- und Stadtteilen Dortmunds dar und stärken damit das Zusammengehörigkeitsgefühl der Dortmunder Bevölkerung.

Im Verlauf der Kirchengeschichte ist das Osterfeuer aus der Osterliturgie entstanden. An ihm wird in der Osternacht die Osterkerze angezündet. Nunmehr ist seitens der Verwaltung geplant, die Feuer in den einzelnen Stadtbezirken auf zwei bis vier Feuer zu beschränken und weitere Reglementierungen und Auflagen einzuführen. Dies hätte u. a. zur Folge, dass auch die „kleinen“ Osterfeuer der Kirchengemeinden unter diese Regelung fallen würden.

Völlig unberücksichtigt bleibt dabei, dass für die temporär aufgetretene erhöhte Schwebstoffbelastung der Osternacht 2002 vor allem eine in dieser Nacht herrschende Inversionswetterlage verantwortlich zu machen ist; ein Klimaphänomen, das nur äußerst selten auftritt und den Abzug des Osterfeuerrauches für einen kurzen Zeitraum nicht ermöglichte. Messungen am nächsten Morgen haben keine auffälligen Messwerte mehr ergeben.

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Überreglementierung und Beschränkung ist abzulehnen. Auch weiterhin soll es jedem Dortmunder Bürger, allen Kirchengemeinden, Vereinen, Verbänden, Institutionen etc. weiterhin gestattet sein, an den Osterfeiertagen ein Feuer zu entzünden. Dabei soll der Zeitraum des Abbrennens aufgrund des brauchtümlichen Hintergrundes auf den Ostersamstag, Ostersonntag und Ostermontag beschränkt werden. Ein wie in der Verwaltungsvorlage vorgesehener Zeitraum für die gesamte Woche vor Ostern ist abzulehnen.

Selbstverständlich sind bei der Durchführung der Feuer die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und Abfallwirtschaftsgesetzes sowie des Landesimmissionsschutzgesetzes einzuhalten. Eine Rufbereitschaft bei der Ordnungsbehörde könnte Klagen besorgter Anwohner entgegennehmen und Vergehen stärker als bisher kontrolliert und geahndet werden.“


Über nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion wird nicht mehr abgestimmt:

„Die Bezirksvertretung stimmt der Verwaltungsvorlage mit folgender Änderung zu:

Auf Seite 3 lautet der Absatz (1): „Das Abbrennen von Feuern, die auf überliefertem Brauchtum beruhen, ist ausschließlich im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen zulässig. Osterfeuer sind einmalig in der Karwoche (Montag vor Ostern bis Ostermontag) in der Zeit von 18.00-24.00 Uhr gestattet und erlaubnispflichtig.“
Der weitere Text in Absatz (1) wird ersatzlos gestrichen.

Begründung:
Eine mengenmäßige Einschränkung der erlaubnispflichtigen Osterfeuer im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen pro Stadtbezirk ist nicht erforderlich. Entscheidend ist, dass der Missbrauch dieser Brauchtumsfeuer in Form illegaler privater Abfallbeseitigung unterbunden wird. Dies kann durch die von der Verwaltung vorgeschlagene Regelung erreicht werden, da die Beantragung einer Erlaubnis von Verantwortlichen der jeweiligen Vereine, Verbände o. ä. vorgenommen wird. Somit existiert ein konkreter Ansprechpartner, der ggf. auch zur Rechenschaft gezogen werden kann.

Auch wenn im vergangenen Jahr die Wetterlage zugegebenermaßen außergewöhnlich ungünstig war, sollte eine Einschränkung unkontrollierter Verbrennungsmöglichkeiten stattfinden. Es scheint eben bei vielen Mitbürgern nicht selbstverständlich, dass weder feuchtes Holz noch irgend welche Abfälle in einem Osterfeuer entsorgt werden dürfen.“

Zu TOP 11.3
Städtebauliche Rahmenplanung B 1
-Vorlage des Stadtplanungsamtes (61) (Drucksache Nr.: 03732-02) vom 07.01.2003-

Dieser TOP ist unter TOP 3.1 behandelt worden.

Zu TOP 11.4
Kreissegmentschwellen Wickeder Straße im Bereich Haus Nr. 174-185
-Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr (66/S-3) vom 15.01.2003-

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel stimmt der dargestellten Vorgehensweise einstimmig zu.

Zu TOP 11.5
Erhaltung des ehemaligen Casinos auf dem Kasernengelände „Alter Flughafen“
-Antrag der SPD-Fraktion vom 30. Jan. 2003-

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel stimmt nachfolgendem geänderten Antrag der SPD-Fraktion bei 2 Stimmenthaltungen (Frau Kania, Herr Katler) einstimmig zu:

„Die Verwaltung wird gebeten, bei den weiteren Planungen und Verhandlungen über das o. a. Kasernengelände, das ehemalige Casino mit den dazugehörigen Grünflächen und den beiden Löwenfiguren als komplette Anlage nach Möglichkeit zu erhalten und dafür ein Nutzungskonzept zu entwickeln.

Begründung:
Mehrfach wurde in der Vergangenheit aus dem politischen Raum der Wunsch geäußert, bei den weiteren Verhandlungen über die Nutzung des Kasernengeländes, das ehemalige Casinogebäude mit der vorgelagerten Grünfläche und den beiden Löwenfiguren zu erhalten und einer sinnvollen Nutzung zuzuführen. Denkbar wäre z. B. ein Sporthotel oder auch ein repräsentatives Verwaltungsgebäude o. a.

Das ehemalige Casino könnte das Gebäude sein, welches an die ursprüngliche Nutzung erinnern und gleichzeitig eine Verbindung zu neuen Planungen und Möglichkeiten darstellen würde.“

Zu TOP 11.6

LKW-Verbot „Am Hagedorn“
-Antrag der SPD-Fraktion vom 30. Jan. 2003-

Die Bezirksvertretung Brackel stimmt nachfolgendem Antrag der SPD-Fraktion vom 30. Jan. 2003 einstimmig zu:

„Die Verwaltung wird gebeten, ein LKW-Verbotsschild im Einmündungsbereich Asselner Hellweg/Am Hagedorn so anzubringen, dass auch aus östlicher Richtung kommende LKW die Beschilderung frühzeitig erkennen können.

Begründung:
Zur Zeit ist dieses Schild nur gut zu erkennen, wenn man aus westlicher Richtung kommend vom Hellweg in die Straße „Am Hagedorn“ einbiegen will.

Ein von Osten kommendes Fahrzeug kann die Beschilderung wahrscheinlich gar nicht mehr erkennen, da beim Abbiegevorgang die Sicht auf dieses Schild (unmittelbar hinter der Ecke auf der östlichen Straßenseite) nicht mehr in das Blickfeld des Fahrers fallen kann.“

Zu TOP 11.7
Verkehrsberuhigung „Im Eck/Heydbrekenstraße“
-Antrag der SPD-Fraktion vom 02. Febr. 2003-

Die CDU-Fraktion legt zu diesem TOP vor der Sitzung ebenfalls einen Antrag vor.
Diesem nachfolgenden Antrag wird einstimmig zugestimmt:

Die Bezirksvertretung beschließt:

„1. Die Anwohner der Straße Im Eck werden an einer Planung zur Verkehrsberuhigung be-
teiligt.

2. Die Bezirksvertretung Brackel führt zusammen mit den Anwohnern, der Verwaltung,
Polizei, Feuerwehr und EDG einen Ortstermin durch mit dem Ziel, mögliche Maßnahmen
vor Ort zu erläutern und zu begutachten.

Begründung:
Zur Verkehrssituation im Umfeld der Straße erübrigen sich weitere Ausführungen.
Frau Preuß und Herr Fritsch, Bewohner des Hauses Heybrekenstraße 24, regen in ihrem Schreiben umfangreiche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung an. Mithin schlagen sie die Abpfostung der Straße Im Eck vor. hiervon wären alle Anwohner betroffen. Das Anbringen von Baumscheiben in der Heydbrekenstraße könnte eine Aufwertung der Straße sein und mithin zu einer KAG-Pflicht führen. Je nach Ausführung kann es dazu führen, dass ein Anwohner, der das Ortszentrum erreichen will, zunächst als Linksabbieger auf die Asselburgstraße einbiegen muss und dann ebenfalls als Linksabbieger auf den Asselner Hellweg, statt wie bisher das Ortszentrum durch die Heydbrekenstraße zu erreichen. Versorgungsfahrzeuge müssten die Straße ggf. rückwärts fahrend verlassen, da ein Wenden nicht möglich ist. Zur Klärung dieser und anderer Fragen erscheint es sinnvoll, zunächst einen Ortstermin mit breiter Beteiligung durchzuführen, um ein umfangreiches Meinungsbild zu erreichen, bevor der Verwaltung ein Planauftrag zur Beschlussfassung in der BV gegeben wird.


Über den nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion vom 02. Febr. 2003 wird nicht mehr abgestimmt:

„Die Verwaltung wird gebeten, die von Anwohnern der o. a. Straße gemachten Vorschläge zu überprüfen und entsprechende Maßnahmen der Bezirksvertretung Brackel vorzustellen.

Begründung:
Die beschriebene Verkehrssituation ist -ähnlich wie auch im Küsterkamp und den anschließenden Straßen- ohne den Weiterbau der L 663n für die Anwohner eine große Belastung. Wenn mit der einen oder anderen vorgeschlagenen Maßnahme die Schleichverkehre stärker aus dem betroffenen Bereich herausgehalten werden könnten, wäre sowohl für die Anwohner als auch für Fußgänger und Fahrradfahrer eine Verbesserung möglich.

Nach Überprüfung der Vorschläge und entsprechender Stellungnahme der Verwaltung sollte die Bezirksvertretung weitere Entscheidungen treffen.“

Zu TOP 11.8
Fläche über dem Tunnel B 236n Nussbaumweg / Akazienstraße
-Antrag der Arbeitsgemeinschaft Wambeler Bürger und Vereine e.V. vom 28.01.2003 auf Bezuschussung von Stellflächen mit „Stein-Rasen“-

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel beschließt einstimmig:

Da die für den Ausbau erforderlichen 10.000,00 Euro nicht zur Verfügung stehen, kann die Bezirksvertretung dem Antrag der Arbeitsgemeinschaft Wambeler Bürger und Vereine e.V. leider nicht entsprechen.

Der Antrag wird zurückgestellt und erneut beraten, wenn Haushaltsmittel wieder zur Verfügung stehen.

Zu TOP 11.9
Reinigung, Instandhaltung und Pflege von Flächen im Stadtbezirk
-Anträge der Fraktionen-

Nachfolgender Antrag der CDU-Fraktion ist an die Verwaltung mit der Bitte um Erledigung weiterzugeben:

1. Arcostraße
Die im Oktober 2002 begonnenen Arbeiten in der Arcostraße vor den Häusern Nr. 20 und
22 sind zum Abschluss zu bringen.

Begründung:
Vor den Häusern Arcostraße 20 und 22 wurden im Oktober 2002 Arbeiten am Gehweg
durchgeführt (Verlegen einer Versorgungsleitung). Auf dem Gehweg befindet sich eine
25 m lange und 0,5 m breite Vertiefung von ca. 3-5 cm. Diese stellt eine Gefahrenstelle
für Fußgänger dar und ist zu beseitigen.

2. Am Funkturm/Haslindestraße
Das Hinweisschild auf Versorgungsleitungen an der Einmündung Haslindestraße/Am
Funkturm ist in den vorgeschriebenen Zustand zu versetzen.

Begründung:
Auf der Rasenfläche der Einmündung Haslindestraße/Straße Am Funkturm liegt seit
einiger Zeit ein Hinweisschild auf Versorgungsleitungen, welches von der ursprünglichen
Halterung in einer Höhe von ca. 20 cm abgebrochen wurde. Dies stelle eine „Stolperstelle“ dar. Nötige Informationen für Arbeiten an Versorgungsleitungen sind nicht zu erkennen.

3. Oberdorfstr. 53
Das städtische Grundstück Unterer Graffweg, Gemarkung Brackel, Flur 6 Nr. 1398 und
1694, angrenzend an das Grundstück Oberdorfstraße 53 ist von Unrat und Wildwuchs zu
befreien.

Begründung:
Das o. g. Grundstück befindet sich durch Unrat und Wildwuchs einem dermaßen unge-
pflegten und verschmutzten Zustand, dass die übrigen Anlieger in diesem Bereich sehr
stark beeinträchtigt werden.


4. Brackeler Hellweg 102
Die Verwaltung berichtet der BV Brackel über die Feststellung des Eigentümers des Grund-
stückes Brackeler Hellweg 102 und über den Termin, zu dem das Grundstück voraussicht-
lich in einen ordentlichen zustand versetzt wird.

Begründung:
Das Ausmaß der Verunreinigung stellt sich offensichtlich noch weit umfangreicher dar, als
in den bisher durch die CDU-Fraktion eingebrachten Anträge dargestellt. Anwohner be-
richten, dass auf dem Grundstück Ratten gesehen wurden. Außerdem breitet sich die vege-
tationsschädliche Herkulespflanze bereits auf dem gesamten Grundstück aus.“

Zudem teilt die CDU-Fraktion mit, dass die Anpflanzungen rund um das Hallenbad Brackel sowie der Verbindungsweg vom Hallenbad zur Eulengasse gereinigt und in einen ordentlichen Zustand versetzt werden müssen.

Zu TOP 11.10
Voranfrage für die teilweise Nutzungsänderung einer Lagerhalle zur Verkaufshalle auf dem Grundstück Flughafenstraße Dortmund-Brackel (Stellfeld & Ernst)
-Vorlage des Bauordnungsamtes (63) vom 12. Feb. 2003-

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel nimmt das Schreiben des Bauordnungsamtes vom
12. Feb. 2003 zur Kenntnis.

Die SPD-Fraktion stellt zur o. g. Vorlage nachfolgenden Antrag, dem die Bezirksvertretung Brackel einstimmig zustimmt:

„Die Verwaltung wird gebeten, einen Vorbescheid für die teilweise Nutzungsänderung einer Lagerhalle zur Verkaufshalle auf dem Grundstück Flughafenstraße in Dortmund-Brackel unter folgenden Bedingungen zu erteilen:

- Mit dem Bauantrag ist ein verkehrstechnischer Entwurf vorzulegen, der sowohl vom Stadt-
planungsamt -Abteilung für Verkehrsplanung- und dem Amt für Tiefbau und Straßenver-
kehr geprüft wird.
- Dieses Konzept ist zeitnah zur Nutzung zu realisieren.
- Die Ausgleichsmaßnahmen sind ebenfalls innerhalb einer angemessenen Frist
umzusetzen.

Begründung:
Wie nach der letzten Bezirksvertretungssitzung deutlich wurde, sind die Voraussetzungen für eine veränderte Nutzung weit fortgeschritten. Vor allem im Hinblick auf die Sicherung von Arbeitsplätzen werden die Pläne für die veränderte Nutzung der Lagerhalle von der Bezirksvertretung Brackel ausdrücklich unterstützt.“

Zu TOP 11.11
Nutzung der Grünanlage Nussbaumweg/Akazienstraße
-Vorlage des Regiebetriebes Stadtgrün (67) vom 10.02.2003-

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel stimmt der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Nutzung der Grünanlage Nussbaumweg/Akazienstraße durch den Bürger- und Schützenverein Dortmund-Wambel e.V. einstimmig zu.

Zu TOP 12

Mitteilungen

Zu TOP 12.1
Herstellung einer Erschließungsanlage südlich der Straße „Auf dem Hohwart“ in Dortmund-Wambel;
hier: Verwendung der Ersatzgelder
-Mitteilung des Umweltamtes (60/2) vom 21.01.03-

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel nimmt die o. g. Mitteilung zur Kenntnis.

Zu TOP 12.2
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für Dortmund
hier: Stellungnahme des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde zum FNP-Zielkonzept und zu den Änderungen der Landschaftspläne Dortmund-Nord, -Mitte und -Süd-

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel nimmt die o. g. Mitteilung zur Kenntnis.

Zu TOP 12.3
Nutzung der Sportstätten auf dem Schulgelände Dortmund-Asseln
-Mitteilung der Max-Born-Realschule und des Immanuel-Kant-Gymnasiums vom 14.01.03-

Die Bezirksvertretung Brackel nimmt die o. g. Mitteilung zur Kenntnis, bittet jedoch die Verwaltung um endgültige Klärung, wer für die Nutzung der Sportstätten zuständig ist, das Schulverwaltungsamt oder die Schulen selbst.

Die Bezirksvertretung bittet, Herrn Jessen (Anwohner Schulzentrum Asseln) eine Kopie der o. g. Mitteilung zu Kenntnis zu übersenden.

Zu TOP 12.4
Vorlage von Verkehrsgutachten
-Mitteilung des Stadtplanungsamtes (61) vom 05. Februar 2003-

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel nimmt o. g. Mitteilung zur Kenntnis.

Zu TOP 13

Anfragen und Antworten auf Anfragen

Zu TOP 13.1
Verwendung von Haushaltsmitteln;
hier: Mieteinnahmen Nutzung Aula Schulzentrum Asseln
-Antwort des Schulverwaltungsamtes (40) vom 10.01.2003 zu den Zusatzfragen der CDU-Fraktion vom 05.12.2002-

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel nimmt o. g. Antwort zur Kenntnis.



Edgar Müller Hannes Fischer Werner Nowack
Stellv. Bezirksvorsteher Bezirksvertretungsmitglied Schriftführer
N I E D E R S C H R I F T

über die 35. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Brackel am
Donnerstag, 20. Februar 2003, 16.00 Uhr, „Balou“ Kultur-
und Bildungszentrum, Oberdorfstr. 23, 44309 Dortmund




Öffentlicher Teil

Teilnehmer:

a) Mitglieder der Bezirksvertretung
Edgar Müller (stellv. Bezirksvorsteher), Stephan Altner, Ulrich Begemann, Karin Carl,
Ingrid Fröhlich, Inge Funke, Hannes Fischer, Klaus-Jürgen Job, Gabriele Kania, Ulf Katler, Reinhard Preuß (ab 16.25 Uhr), Norbert Reinhardt, Bruno Scheffler, Roland Spieß (ab 16.30), Karin Stoll, Brigitte Thiel, Elisabeth Vossebrecher

b) nicht anwesend:

Angelika Böhm, Karl-Heinz Czierpka

c) Mitglieder des Rates

Reiner Kunkel, Renate Weyer

d) Verwaltung/andere Behörden/Organisationen

Ludger Wilde -StA 61-
Werner Nowack -33/Br-
Helma Friers -33/Br-
Martin Prothmann -33/Br-


Beginn der Sitzung: 16.00 Uhr Ende der Sitzung: 18.45 Uhr

Vom stellv. Bezirksvorsteher Edgar Müller wird die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung festgestellt.

Herr Müller teilt mit, dass der Tagesordnungspunkt 11.3 (Rahmenplanung B 1) aufgrund einer mündlichen Berichterstattung unter dem TOP 3.1 behandelt wird.

Anschließend wird folgende Tagesordnung behandelt:

Öffentliche Sitzung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Bezirksvertretungsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 Gemeindeordnung NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift -öffentlicher Teil- über die 34. Sitzung der Bezirks-
vertretung Brackel vom 22. Januar 2003

2. Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten)

3. Berichterstattung

3.1 Herr Ludger Wilde, stellv. Amtsleiter Stadtplanungsamt, zum Thema „Städtebauliche Rahmenplanung B 1“ (TOP 11.3)
4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
-keine Vorlagen-
5. Finanzen und Liegenschaften

5.1 Investitionsprojekt FP 40/IP 26: Dreifachturnhalle Phönix-Gymnasium und Turnhalle
Hauptschule Wickede
-Vorlage des Liegenschaftsamtes, des Schulverwaltungsamtes und der Städt. Immobilien-
wirtschaft (Drucksache Nr.: 03803-03) vom 15.01.2003-

6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung
-keine Vorlagen-
7. Schule

7.1 Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Erich-Kästner-Grundschule (Massivpavillon)
-Vorlage der Städt. Immobilienwirtschaft (65) (Drucksache Nr.: 03790-03) vom 13.01.03-
8. Kultur, Sport und Freizeit
-keine Vorlagen-

9. Kinder und Jugend

9.1 Finanzierung eines Spielgerätes im Rahmen der Neugestaltung des Außengeländes
-Antrag des Kindergartens Purzelbaum e.V., Molnerweg 28, 44319 Dortmund, ohne Datum-

10. Soziales, Familie und Gesundheit

10.1 Familien-Projekt Dortmund
-Vorlage des Dezernates 5 (Drucksache Nr.: 03758-03) vom 14.01.2003-

11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

11.1 Einrichten von Ökokonten - Sachstandsbericht
-Vorlage des Umweltamtes (60) (Drucksache Nr.: 03819-03) vom 17.01.2003-

11.2 Osterfeuer/Brauchtumsfeuer
-Vorlage des Umweltamtes (60) (Drucksache Nr.: 03748-03) vom 04.02.2003-

11.3 Städtebauliche Rahmenplanung B 1
-Vorlage des Stadtplanungsamtes (61) (Drucksache Nr.: 03732-03) vom 07.01.2003-

11.4 Kreissegmentschwellen Wickeder Straße im Bereich Haus Nr. 174-185
-Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr (66/S-3) vom 15.01.2003-

11.5 Erhaltung des ehemaligen Casinos auf dem Kasernengelände „Alter Flughafen“
-Antrag der SPD-Fraktion vom 30. Jan. 2003-

11.6 LKW-Verbot „Am Hagedorn“
-Antrag der SPD-Fraktion vom 30 Jan. 2003-

11.7 Verkehrsberuhigung „Im Eck/Heydbrekenstraße“
-Antrag der SPD-Fraktion vom 02. Febr. 2003-

11.8 Fläche über dem Tunnel B 236n Nussbaumweg / Akazienstraße
-Antrag der Arbeitsgemeinschaft Wambeler Bürger und Vereine e.V. vom 28.01.2003 auf
Bezuschussung von Stellflächen im „Stein-Rasen“-
11.9 Reinigung, Instandhaltung und Pflege von Flächen im Stadtbezirk
-Anträge der Fraktionen-

11.10 Voranfrage für die teilweise Nutzungsänderung einer Lagerhalle zur Verkaufshalle auf dem Grundstück Flughafenstraße Dortmund-Brackel (Stellfeld & Ernst)
-Vorlage des Bauordnungsamtes (63) vom 12. Feb. 2003-

11.11 Nutzung der Grünanlage Nussbaumweg/Akazienstraße
-Vorlage des Regiebetriebes Stadtgrün (67) vom 10.02.2003-

12. Mitteilungen

12.1 Herstellung einer Erschließungsanlage südlich der Straße „Auf dem Hohwart“ in
Dortmund-Wambel
-Mitteilung des Umweltamtes (60/2) vom 21.01.03-

12.2 Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für Dortmund
hier: Stellungnahme des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde zum FNP-Ziel-
konzept und zu den Änderungen der Landschaftspläne Dortmund-Nord, -Mitte und -Süd
ohne Datum

12.3 Nutzung der Sportstätten auf dem Schulgelände Dortmund-Asseln
-Mitteilung der Max-Born-Realschule und des Immanuel-Kant-Gymnasiums vom 14.01.03-
12.4 Vorlage von Verkehrsgutachten
-Mitteilungen des Stadtplanungsamtes (61) vom 05. Februar 2003-

13. Anfragen und Antworten auf Anfragen

13.1 Verwendung von Haushaltsmitteln
hier: Mieteinnahmen Nutzung Aula Schulzentrum Asseln
-Antwort des Schulverwaltungsamtes (40) vom 10.01.2003 zu den Zusatzfragen der
CDU-Fraktion vom 05.12.2002-


Zu TOP 1

Regularien

Zu TOP 1.1

Benennung eines Bezirksvertretungsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Herr Hannes Fischer wird zur Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.


Zu TOP 1.2

Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 Gemeindeordnung NW

Der stellv. Bezirksvorsteher weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

Zu TOP 1.3

Feststellung der Tagesordnung

Der TOP 11.3 (Rahmenplanung B 1) wird unter TOP 3.1 behandelt.

Der so geänderten Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt.


Zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift -öffentlicher Teil- über die 34. Sitzung der Bezirksvertretung
Brackel vom 22. Januar 2003

Herr Fischer (Vorsitzender der Fraktion Bürgerliste) bemängelt, dass in der Niederschrift zum TOP 3.1 nur der Oberbürgermeister und der Planungsdezernent namentlich genannt und ihre Erläuterungen und Meinungen ausführlich beschrieben werden. Sein Beitrag und die Beiträge von Herrn Katler (CDU-Fraktion) und Frau Kröger-Brenner (Ratsvertreterin Bündnis 90/Die Grünen) würden keine Berücksichtigung finden.

Herr Nowack ist der Auffassung, dass die Niederschrift korrekt ist und verweist auf Seite 7 der o. g. Niederschrift, Abs. 3 und 4, und stellt abschließend fest, dass es Herrn Fischer unbenommen ist, seine abweichende Meinung schriftlich zur Niederschrift zu geben.

Danach lehnt die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel die Niederschrift über die 34. Sitzung am
22. Januar 2003 mit 6 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, Herr Begemann) gegen 9 Nein-Stimmen
(Fraktionen CDU und Bürgerliste) ab.

Zu TOP 2

Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten)

Es werden keine Fragen gestellt.

Zu TOP 3

Berichterstattungen

Zu TOP 3.1

Herr Ludger Wilde, stellv. Amtsleiter des Stadtplanungsamtes, zum Thema „Städtebauliche Rahmenplanung B 1“ (TOP 11.3)
-Vorlage des Stadtplanungsamtes (61) (Drucksache Nr.: 03732-02) vom 07.01.2003-

Herr Wilde stellt anhand von Plänen die „Städtebauliche Rahmenplanung B 1“ vor und beantwortet Fragen aus der Bezirksvertretung.

Die Bezirksvertretung Brackel nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Zu dieser Vorlage stellt die CDU-Fraktion nachfolgende Anfrage an den Bezirksvorsteher, wobei der Punkt II.) von der Fraktion zurückgezogen wird:

„Aus der Anlage zur Drucksache Nr. 03732-02 geht hervor, dass zu dem „Runden Tisch B 1“ der Vorsitzende der BV Brackel eingeladen war. Hieraus ergeben sich folgende Fragen:

I.)
1. Wie konnte der Bezirksvorsteher eine Meinung/Stellungnahme des Stadtbezirks Brackel
abgeben, ohne im Vorfeld der Veranstaltung mit allen am politischen Entscheidungsprozess
beteiligten Fraktionen gesprochen zu haben?

2. Warum wurde über diese Veranstaltung und die Ergebnisse durch den Bezirksvorsteher in
der BV nicht berichtet?

II.)
Die Bezirksvertretung Brackel beschließt, dass der Bezirksvorsteher oder sein Vertreter regelmäßig über Veranstaltungen berichtet, an denen er aufgrund seines Amtes für die Bezirksvertretung teilgenommen hat. Diese Berichtspflicht ist in die Tagesordnung aufzunehmen.

Zu TOP 4

Anregungen und Beschwerden
- Keine Vorlagen -

Zu TOP 5

Finanzen und Liegenschaften

Zu TOP 5.1
Investitionsprojekt FP 40/IP 26: Dreifachturnhalle Phönix-Gymnasium und Turnhalle Hauptschule Wickede
-Vorlage des Liegenschaftsamtes, des Schulverwaltungsamtes und der Städt. Immobilienwirtschaft (Drucksache Nr.: 03803-03) vom 15.01.2003-

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel stimmt nachfolgendem Beschlussvorschlag einstimmig zu:

„Die Bezirksvertretung Brackel (Turnhalle Hauptschule Wickede) nimmt vom derzeitigen Verfahrensstand Kenntnis.“

Zu TOP 6

Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung
- Keine Vorlagen -
Zu TOP 7

Schule

Zu TOP 7.1
Substanzsicherung und Schadstoffsanierung
hier: Erich-Kästner-Grundschule (Massivpavillon)
-Vorlage der Städt. Immobilienwirtschaft (65) (Drucksache Nr.: 03790-03) vom 13.01.2003-

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel stimmt nachfolgendem Beschlussvorschlag einstimmig zu:

„Die Bezirksvertretung Brackel nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.“

Zu TOP 8

Kultur, Sport und Freizeit
- Keine Vorlagen -

Zu TOP 9

Kinder und Jugend

Zu TOP 9.1
Finanzierung eines Spielgerätes im Rahmen der Neugestaltung des Außengeländes
-Antrag des Kindergartens Purzelbaum e.V., Molnerweg 28, 44319 Dortmund, ohne Datum-

Die Bezirksvertretung Brackel stellt den Antrag des Kindergartens zurück.

Bei dem o. g. Kindergarten ist nachzufragen, ob nach der am 16.02.03 stattgefundenen Benefiz-Veranstaltung noch Finanzmittel zur Neugestaltung des Außengeländes (hier: Dschungelbrücke in Höhe von 1.409,00 €) benötigt werden.

Nach Vorliegen der Antwort des Kindergartens ist der Antrag erneut auf die Tagesordnung zu setzen.

Zu TOP 10

Soziales, Familie und Gesundheit

Zu TOP 10.1
Familien-Projekt Dortmund
-Vorlage des Dezernates 5 (Drucksache Nr.: 03758-03) vom 14.01.2003-

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel stimmt nachfolgendem Beschlussvorschlag einstimmig zu:

„Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel nimmt den aktuellen Sachverhalt zur Umsetzung des Familien-Projektes Dortmund zur Kenntnis.“

Zu TOP 11

Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

Zu TOP 11.1
Einrichtung von Ökokonten - Sachstandsbericht
-Vorlage des Umweltamtes (60) (Drucksache Nr.: 03819-03) vom 17.01.2003-

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel stimmt nachfolgendem Beschlussvorschlag einstimmig zu:

„Die Bezirksvertretung Brackel nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.“


Zu TOP 11.2
Osterfeuer/Brauchtumsfeuer
-Vorlage des Umweltamtes (60) (Drucksache Nr. 03748/03) vom 04.02.03-

Die CDU-Fraktion stellt zur o. g. Vorlage nachfolgenden geänderten Antrag, dem die
Bezirksvertretung Brackel mit 9 Ja-Stimmen (Fraktionen CDU und Bürgerliste) gegen
7 Nein-Stimmen (SPD-Fraktion) bei 1 Stimmenthaltung (Herr Begemann) zustimmt:

„Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung nicht zu folgen, sondern wie folgt zu beschließen:

Das Abbrennen von Osterfeuern (Brauchtums- und Traditionsfeuern) wird auf die Zeit zwischen Ostersamstag und Ostermontag beschränkt.

Die bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen sind beim Abbrennen zu beachten.

Die Osterfeuer sind der Verwaltung anzuzeigen.

Begründung:
Osterfeuer haben eine jahrhundertealte Tradition als jährlich wiederkehrendes Brauchtumsfest. Sie stellen einen beliebten Treffpunkt für Junge und Alt in den Orts- und Stadtteilen Dortmunds dar und stärken damit das Zusammengehörigkeitsgefühl der Dortmunder Bevölkerung.

Im Verlauf der Kirchengeschichte ist das Osterfeuer aus der Osterliturgie entstanden. An ihm wird in der Osternacht die Osterkerze angezündet. Nunmehr ist seitens der Verwaltung geplant, die Feuer in den einzelnen Stadtbezirken auf zwei bis vier Feuer zu beschränken und weitere Reglementierungen und Auflagen einzuführen. Dies hätte u. a. zur Folge, dass auch die „kleinen“ Osterfeuer der Kirchengemeinden unter diese Regelung fallen würden.

Völlig unberücksichtigt bleibt dabei, dass für die temporär aufgetretene erhöhte Schwebstoffbelastung der Osternacht 2002 vor allem eine in dieser Nacht herrschende Inversionswetterlage verantwortlich zu machen ist; ein Klimaphänomen, das nur äußerst selten auftritt und den Abzug des Osterfeuerrauches für einen kurzen Zeitraum nicht ermöglichte. Messungen am nächsten Morgen haben keine auffälligen Messwerte mehr ergeben.

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Überreglementierung und Beschränkung ist abzulehnen. Auch weiterhin soll es jedem Dortmunder Bürger, allen Kirchengemeinden, Vereinen, Verbänden, Institutionen etc. weiterhin gestattet sein, an den Osterfeiertagen ein Feuer zu entzünden. Dabei soll der Zeitraum des Abbrennens aufgrund des brauchtümlichen Hintergrundes auf den Ostersamstag, Ostersonntag und Ostermontag beschränkt werden. Ein wie in der Verwaltungsvorlage vorgesehener Zeitraum für die gesamte Woche vor Ostern ist abzulehnen.

Selbstverständlich sind bei der Durchführung der Feuer die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und Abfallwirtschaftsgesetzes sowie des Landesimmissionsschutzgesetzes einzuhalten. Eine Rufbereitschaft bei der Ordnungsbehörde könnte Klagen besorgter Anwohner entgegennehmen und Vergehen stärker als bisher kontrolliert und geahndet werden.“


Über nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion wird nicht mehr abgestimmt:

„Die Bezirksvertretung stimmt der Verwaltungsvorlage mit folgender Änderung zu:

Auf Seite 3 lautet der Absatz (1): „Das Abbrennen von Feuern, die auf überliefertem Brauchtum beruhen, ist ausschließlich im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen zulässig. Osterfeuer sind einmalig in der Karwoche (Montag vor Ostern bis Ostermontag) in der Zeit von 18.00-24.00 Uhr gestattet und erlaubnispflichtig.“
Der weitere Text in Absatz (1) wird ersatzlos gestrichen.

Begründung:
Eine mengenmäßige Einschränkung der erlaubnispflichtigen Osterfeuer im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen pro Stadtbezirk ist nicht erforderlich. Entscheidend ist, dass der Missbrauch dieser Brauchtumsfeuer in Form illegaler privater Abfallbeseitigung unterbunden wird. Dies kann durch die von der Verwaltung vorgeschlagene Regelung erreicht werden, da die Beantragung einer Erlaubnis von Verantwortlichen der jeweiligen Vereine, Verbände o. ä. vorgenommen wird. Somit existiert ein konkreter Ansprechpartner, der ggf. auch zur Rechenschaft gezogen werden kann.

Auch wenn im vergangenen Jahr die Wetterlage zugegebenermaßen außergewöhnlich ungünstig war, sollte eine Einschränkung unkontrollierter Verbrennungsmöglichkeiten stattfinden. Es scheint eben bei vielen Mitbürgern nicht selbstverständlich, dass weder feuchtes Holz noch irgend welche Abfälle in einem Osterfeuer entsorgt werden dürfen.“

Zu TOP 11.3
Städtebauliche Rahmenplanung B 1
-Vorlage des Stadtplanungsamtes (61) (Drucksache Nr.: 03732-02) vom 07.01.2003-

Dieser TOP ist unter TOP 3.1 behandelt worden.

Zu TOP 11.4
Kreissegmentschwellen Wickeder Straße im Bereich Haus Nr. 174-185
-Vorlage des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr (66/S-3) vom 15.01.2003-

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel stimmt der dargestellten Vorgehensweise einstimmig zu.

Zu TOP 11.5
Erhaltung des ehemaligen Casinos auf dem Kasernengelände „Alter Flughafen“
-Antrag der SPD-Fraktion vom 30. Jan. 2003-

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel stimmt nachfolgendem geänderten Antrag der SPD-Fraktion bei 2 Stimmenthaltungen (Frau Kania, Herr Katler) einstimmig zu:

„Die Verwaltung wird gebeten, bei den weiteren Planungen und Verhandlungen über das o. a. Kasernengelände, das ehemalige Casino mit den dazugehörigen Grünflächen und den beiden Löwenfiguren als komplette Anlage nach Möglichkeit zu erhalten und dafür ein Nutzungskonzept zu entwickeln.

Begründung:
Mehrfach wurde in der Vergangenheit aus dem politischen Raum der Wunsch geäußert, bei den weiteren Verhandlungen über die Nutzung des Kasernengeländes, das ehemalige Casinogebäude mit der vorgelagerten Grünfläche und den beiden Löwenfiguren zu erhalten und einer sinnvollen Nutzung zuzuführen. Denkbar wäre z. B. ein Sporthotel oder auch ein repräsentatives Verwaltungsgebäude o. a.

Das ehemalige Casino könnte das Gebäude sein, welches an die ursprüngliche Nutzung erinnern und gleichzeitig eine Verbindung zu neuen Planungen und Möglichkeiten darstellen würde.“

Zu TOP 11.6

LKW-Verbot „Am Hagedorn“
-Antrag der SPD-Fraktion vom 30. Jan. 2003-

Die Bezirksvertretung Brackel stimmt nachfolgendem Antrag der SPD-Fraktion vom 30. Jan. 2003 einstimmig zu:

„Die Verwaltung wird gebeten, ein LKW-Verbotsschild im Einmündungsbereich Asselner Hellweg/Am Hagedorn so anzubringen, dass auch aus östlicher Richtung kommende LKW die Beschilderung frühzeitig erkennen können.

Begründung:
Zur Zeit ist dieses Schild nur gut zu erkennen, wenn man aus westlicher Richtung kommend vom Hellweg in die Straße „Am Hagedorn“ einbiegen will.

Ein von Osten kommendes Fahrzeug kann die Beschilderung wahrscheinlich gar nicht mehr erkennen, da beim Abbiegevorgang die Sicht auf dieses Schild (unmittelbar hinter der Ecke auf der östlichen Straßenseite) nicht mehr in das Blickfeld des Fahrers fallen kann.“

Zu TOP 11.7
Verkehrsberuhigung „Im Eck/Heydbrekenstraße“
-Antrag der SPD-Fraktion vom 02. Febr. 2003-

Die CDU-Fraktion legt zu diesem TOP vor der Sitzung ebenfalls einen Antrag vor.
Diesem nachfolgenden Antrag wird einstimmig zugestimmt:

Die Bezirksvertretung beschließt:

„1. Die Anwohner der Straße Im Eck werden an einer Planung zur Verkehrsberuhigung be-
teiligt.

2. Die Bezirksvertretung Brackel führt zusammen mit den Anwohnern, der Verwaltung,
Polizei, Feuerwehr und EDG einen Ortstermin durch mit dem Ziel, mögliche Maßnahmen
vor Ort zu erläutern und zu begutachten.

Begründung:
Zur Verkehrssituation im Umfeld der Straße erübrigen sich weitere Ausführungen.
Frau Preuß und Herr Fritsch, Bewohner des Hauses Heybrekenstraße 24, regen in ihrem Schreiben umfangreiche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung an. Mithin schlagen sie die Abpfostung der Straße Im Eck vor. hiervon wären alle Anwohner betroffen. Das Anbringen von Baumscheiben in der Heydbrekenstraße könnte eine Aufwertung der Straße sein und mithin zu einer KAG-Pflicht führen. Je nach Ausführung kann es dazu führen, dass ein Anwohner, der das Ortszentrum erreichen will, zunächst als Linksabbieger auf die Asselburgstraße einbiegen muss und dann ebenfalls als Linksabbieger auf den Asselner Hellweg, statt wie bisher das Ortszentrum durch die Heydbrekenstraße zu erreichen. Versorgungsfahrzeuge müssten die Straße ggf. rückwärts fahrend verlassen, da ein Wenden nicht möglich ist. Zur Klärung dieser und anderer Fragen erscheint es sinnvoll, zunächst einen Ortstermin mit breiter Beteiligung durchzuführen, um ein umfangreiches Meinungsbild zu erreichen, bevor der Verwaltung ein Planauftrag zur Beschlussfassung in der BV gegeben wird.


Über den nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion vom 02. Febr. 2003 wird nicht mehr abgestimmt:

„Die Verwaltung wird gebeten, die von Anwohnern der o. a. Straße gemachten Vorschläge zu überprüfen und entsprechende Maßnahmen der Bezirksvertretung Brackel vorzustellen.

Begründung:
Die beschriebene Verkehrssituation ist -ähnlich wie auch im Küsterkamp und den anschließenden Straßen- ohne den Weiterbau der L 663n für die Anwohner eine große Belastung. Wenn mit der einen oder anderen vorgeschlagenen Maßnahme die Schleichverkehre stärker aus dem betroffenen Bereich herausgehalten werden könnten, wäre sowohl für die Anwohner als auch für Fußgänger und Fahrradfahrer eine Verbesserung möglich.

Nach Überprüfung der Vorschläge und entsprechender Stellungnahme der Verwaltung sollte die Bezirksvertretung weitere Entscheidungen treffen.“

Zu TOP 11.8
Fläche über dem Tunnel B 236n Nussbaumweg / Akazienstraße
-Antrag der Arbeitsgemeinschaft Wambeler Bürger und Vereine e.V. vom 28.01.2003 auf Bezuschussung von Stellflächen mit „Stein-Rasen“-

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel beschließt einstimmig:

Da die für den Ausbau erforderlichen 10.000,00 Euro nicht zur Verfügung stehen, kann die Bezirksvertretung dem Antrag der Arbeitsgemeinschaft Wambeler Bürger und Vereine e.V. leider nicht entsprechen.

Der Antrag wird zurückgestellt und erneut beraten, wenn Haushaltsmittel wieder zur Verfügung stehen.

Zu TOP 11.9
Reinigung, Instandhaltung und Pflege von Flächen im Stadtbezirk
-Anträge der Fraktionen-

Nachfolgender Antrag der CDU-Fraktion ist an die Verwaltung mit der Bitte um Erledigung weiterzugeben:

1. Arcostraße
Die im Oktober 2002 begonnenen Arbeiten in der Arcostraße vor den Häusern Nr. 20 und
22 sind zum Abschluss zu bringen.

Begründung:
Vor den Häusern Arcostraße 20 und 22 wurden im Oktober 2002 Arbeiten am Gehweg
durchgeführt (Verlegen einer Versorgungsleitung). Auf dem Gehweg befindet sich eine
25 m lange und 0,5 m breite Vertiefung von ca. 3-5 cm. Diese stellt eine Gefahrenstelle
für Fußgänger dar und ist zu beseitigen.

2. Am Funkturm/Haslindestraße
Das Hinweisschild auf Versorgungsleitungen an der Einmündung Haslindestraße/Am
Funkturm ist in den vorgeschriebenen Zustand zu versetzen.

Begründung:
Auf der Rasenfläche der Einmündung Haslindestraße/Straße Am Funkturm liegt seit
einiger Zeit ein Hinweisschild auf Versorgungsleitungen, welches von der ursprünglichen
Halterung in einer Höhe von ca. 20 cm abgebrochen wurde. Dies stelle eine „Stolperstelle“ dar. Nötige Informationen für Arbeiten an Versorgungsleitungen sind nicht zu erkennen.

3. Oberdorfstr. 53
Das städtische Grundstück Unterer Graffweg, Gemarkung Brackel, Flur 6 Nr. 1398 und
1694, angrenzend an das Grundstück Oberdorfstraße 53 ist von Unrat und Wildwuchs zu
befreien.

Begründung:
Das o. g. Grundstück befindet sich durch Unrat und Wildwuchs einem dermaßen unge-
pflegten und verschmutzten Zustand, dass die übrigen Anlieger in diesem Bereich sehr
stark beeinträchtigt werden.


4. Brackeler Hellweg 102
Die Verwaltung berichtet der BV Brackel über die Feststellung des Eigentümers des Grund-
stückes Brackeler Hellweg 102 und über den Termin, zu dem das Grundstück voraussicht-
lich in einen ordentlichen zustand versetzt wird.

Begründung:
Das Ausmaß der Verunreinigung stellt sich offensichtlich noch weit umfangreicher dar, als
in den bisher durch die CDU-Fraktion eingebrachten Anträge dargestellt. Anwohner be-
richten, dass auf dem Grundstück Ratten gesehen wurden. Außerdem breitet sich die vege-
tationsschädliche Herkulespflanze bereits auf dem gesamten Grundstück aus.“

Zudem teilt die CDU-Fraktion mit, dass die Anpflanzungen rund um das Hallenbad Brackel sowie der Verbindungsweg vom Hallenbad zur Eulengasse gereinigt und in einen ordentlichen Zustand versetzt werden müssen.

Zu TOP 11.10
Voranfrage für die teilweise Nutzungsänderung einer Lagerhalle zur Verkaufshalle auf dem Grundstück Flughafenstraße Dortmund-Brackel (Stellfeld & Ernst)
-Vorlage des Bauordnungsamtes (63) vom 12. Feb. 2003-

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel nimmt das Schreiben des Bauordnungsamtes vom
12. Feb. 2003 zur Kenntnis.

Die SPD-Fraktion stellt zur o. g. Vorlage nachfolgenden Antrag, dem die Bezirksvertretung Brackel einstimmig zustimmt:

„Die Verwaltung wird gebeten, einen Vorbescheid für die teilweise Nutzungsänderung einer Lagerhalle zur Verkaufshalle auf dem Grundstück Flughafenstraße in Dortmund-Brackel unter folgenden Bedingungen zu erteilen:

- Mit dem Bauantrag ist ein verkehrstechnischer Entwurf vorzulegen, der sowohl vom Stadt-
planungsamt -Abteilung für Verkehrsplanung- und dem Amt für Tiefbau und Straßenver-
kehr geprüft wird.
- Dieses Konzept ist zeitnah zur Nutzung zu realisieren.
- Die Ausgleichsmaßnahmen sind ebenfalls innerhalb einer angemessenen Frist
umzusetzen.

Begründung:
Wie nach der letzten Bezirksvertretungssitzung deutlich wurde, sind die Voraussetzungen für eine veränderte Nutzung weit fortgeschritten. Vor allem im Hinblick auf die Sicherung von Arbeitsplätzen werden die Pläne für die veränderte Nutzung der Lagerhalle von der Bezirksvertretung Brackel ausdrücklich unterstützt.“

Zu TOP 11.11
Nutzung der Grünanlage Nussbaumweg/Akazienstraße
-Vorlage des Regiebetriebes Stadtgrün (67) vom 10.02.2003-

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel stimmt der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Nutzung der Grünanlage Nussbaumweg/Akazienstraße durch den Bürger- und Schützenverein Dortmund-Wambel e.V. einstimmig zu.

Zu TOP 12

Mitteilungen

Zu TOP 12.1
Herstellung einer Erschließungsanlage südlich der Straße „Auf dem Hohwart“ in Dortmund-Wambel;
hier: Verwendung der Ersatzgelder
-Mitteilung des Umweltamtes (60/2) vom 21.01.03-

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel nimmt die o. g. Mitteilung zur Kenntnis.

Zu TOP 12.2
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für Dortmund
hier: Stellungnahme des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde zum FNP-Zielkonzept und zu den Änderungen der Landschaftspläne Dortmund-Nord, -Mitte und -Süd-

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel nimmt die o. g. Mitteilung zur Kenntnis.

Zu TOP 12.3
Nutzung der Sportstätten auf dem Schulgelände Dortmund-Asseln
-Mitteilung der Max-Born-Realschule und des Immanuel-Kant-Gymnasiums vom 14.01.03-

Die Bezirksvertretung Brackel nimmt die o. g. Mitteilung zur Kenntnis, bittet jedoch die Verwaltung um endgültige Klärung, wer für die Nutzung der Sportstätten zuständig ist, das Schulverwaltungsamt oder die Schulen selbst.

Die Bezirksvertretung bittet, Herrn Jessen (Anwohner Schulzentrum Asseln) eine Kopie der o. g. Mitteilung zu Kenntnis zu übersenden.

Zu TOP 12.4
Vorlage von Verkehrsgutachten
-Mitteilung des Stadtplanungsamtes (61) vom 05. Februar 2003-

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel nimmt o. g. Mitteilung zur Kenntnis.

Zu TOP 13

Anfragen und Antworten auf Anfragen

Zu TOP 13.1
Verwendung von Haushaltsmitteln;
hier: Mieteinnahmen Nutzung Aula Schulzentrum Asseln
-Antwort des Schulverwaltungsamtes (40) vom 10.01.2003 zu den Zusatzfragen der CDU-Fraktion vom 05.12.2002-

Die Bezirksvertretung Dortmund-Brackel nimmt o. g. Antwort zur Kenntnis.



Edgar Müller Hannes Fischer Werner Nowack
Stellv. Bezirksvorsteher Bezirksvertretungsmitglied Schriftführer