Niederschrift

über die 32. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am Mittwoch, 22.01.2003, 16.30 Uhr, im Dietrich-Keuning-Haus, Raum 227/228

Teilnehmer:

Anwesend sind die Damen und Herren

a) Mitglieder der Bezirksvertretung

Schröder, Theo Bezirksvorsteher
Bachner, Klaus
Bahr, Fredy
Bahr, Thomas
Böcker, Siegfried
Breiter, Erika
Branghofer, Max
Brummel, Heinz
Domanski, Herbert
Hoffmann, Hans-Peter
Hoffmeister, Willi
Jülich, Brigitte
Klammt, Hans Jochen
Kortmann, Renate
Kussin, Michael
Lachmuth, Gabriele
Lehmann, Johann Ludwig
Meißner, Gerhard
Zdziarstek, Rolf

b) des Rates

Horitzky, Gerda
Jörder, Birgit
Kräft, Ingeborg
Liedschulte, Rosemarie

c) der Verwaltung

Bogdahn, Gerda - StA 33 -
Burkholz, Klaus - StA 51 -
Beckmann, Helga - Quartiersmanagerin Nordmarkt –
Dag. Melek - Quartiersmanagerin Hafen –



Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung

1. Regularien

1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 31. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 11.12.2002

2. Berichterstattung

2.1 Bericht der Quartiersmanagerinnen und des Quartiersmanagers über ihre Arbeit im Rahmen
des EU-Programms URBAN II
3. Stadtbezirks- und Wahlbezirksgrenzeinteilung

4. Kinder und Jugend

4.1 Zukünftige Nutzung städtischer Jugendfreizeiteinrichtungen durch freie Träger der Jugend-
hilfe
- Beitrag des Jugendamtes im Rahmen der Infrastrukturrevision -

5. Soziales, Familie und Gesundheit

5.1 Gesundheitliche Auswirkungen durch Mobilfunkanlagen

6. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

6.1 Hundewiese westlich Kleingartenanlage Nord
- Antrag der SPD-Fraktion -

6.2 Änderung und Ergänzung des „INSEKT“
- Antrag der CDU-Fraktion -

6.3 Standorte religiöser Einrichtungen in der nördlichen Innenstadt
- Antrag der CDU-Fraktion -

6.4 URBAN II
hier: Planungsstand für die Jahre 2003 und 2004
- Antrag der Fraktion „Die Stadtgrünen“ -

7. Mitteilungen

7.1 TEK Haydnstraße 14, 44147 Dortmund

7.2 Verkehrsverhältnisse Uhlandstraße

7.3 Baumfällanträge

8. Anfragen

8.1 Stand der Vermarktung des ehemaligen Betriebsgeländes der EDG an der Ravensberger Straße
- Anfrage der Fraktion „Die Stadtgrünen“ und Stellungnahme der Verwaltung-

8.2 Haushaltsplan 2003/2004
hier: Haushaltsplanung der Sozial- und Jugendverwaltung im Stadtbezirk Innenstadt-Nord -
- Anfrage der Fraktion „Die Stadtgrünen“ und Stellungnahme der Verwaltung -

Der Bezirksvorsteher eröffnet um 16.30 Uhr die 32. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.


Zu TOP 1.1

Herr Meißner wird zur Mitunterschrift der Niederschrift benannt.


Zu TOP 1.2

Der Bezirksvorsteher weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hin.


Zu TOP 1.3

Die vorgeschlagene Tagesordnung wird genehmigt.


Zu TOP 1.4

Die Niederschrift über die 31. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 11.12.2002 wird genehmigt.




Zu TOP 2.1

Bericht der Quartiersmanagerinnen und Quartiersmanagers über ihre Arbeit im Rahmen des EU-Programms URBAN II

Die Quartiersmanagerinnen Helga Beckmann und Melek Dag berichten über ihre Arbeit als Quartiersmanagerinnen in den Quartieren Nordmarkt und Hafen (siehe Anlage zum Protokoll). Herr Martin Gansau und Frau Daniela Müller müssen der Sitzung aus Krankheitsgründen fernbleiben. Nachdem das Beschäftigungsverhältnis mit der bisherigen Quartiersmanagerin vom Quartier Borsigplatz zum 31.12.2002 beendet worden ist, hat Herr Mike Ndambuki am 21.01.2003 seine Tätigkeit aufgenommen.


Zu TOP 3

Vorlage des Fachbereichs Statistik und Wahlen vom 17.12.2002, betr.
Stadtbezirks- und Wahlbezirksgrenzeinsteilung

Die Bezirksvertretung beantragt einstimmig die Änderung der Stadtbezirksgrenzen zu den Stadtbezirken Huckarde und Innenstadt-West gemäß Verwaltungsvorschlag vom 17.12.2002.


Zu TOP 4.1

Vorlage des Jugendamtes vom 10.12.2002, betr.
Zukünftige Nutzung städtischer Jugendfreizeiteinrichtungen durch freie Träger der Jugendhilfe
- Beitrag des Jugendamtes im Rahmen der Infrastrukturrevision -

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen, im Grundsatz die zukünftige Nutzung der Jugendfreizeitstätte Burgholzstraße, der Kinder- und Teenstreffs Stahlwerkstraße und Martha-Gillessen-Straße durch einen Trägerverbund Innenstadt-Nord zu beschließen.

Im Rahmen der Infrastrukturrevision wird der jährliche Finanzbedarf für Personal- und Sachkosten dieser Jugendfreizeiteinrichtungen um 10 % reduziert.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den oben genannten Trägern Verhandlungen zu führen und entsprechende Nutzungsverträge abzuschließen.


Zu TOP 5.1

Vorlage des Gesundheitsamtes vom 09.01.2003, betr.
Gesundheitliche Auswirkungen durch Mobilfunkanlagen

Die Bezirksvertretung nimmt den Sachstandsbericht des Gesundheitsamtes zur Kenntnis.


Zu TOP 6.1

Antrag der SPD-Fraktion vom 07.01.2003, betr.
Hundewiese westlich Kleingartenanlage Nord

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig bei 1 Stimmenthaltung, die Ausweisung der Hundewiese westlich der Kleingartenanlage Nord aufzuheben.

Begründung:

Im Bereich der Grünanlage Burgweg ist im vergangenen Jahr vom Tierschutzverein Groß Dortmund e. V. eine Hundeauslauffläche eingerichtet worden. Die Hundewiese westlich der Kleingartenanlage Nord ist damit entbehrlich.


Zu TOP 6.2

Gemeinsamer Antrag der SPD- und CDU-Fraktion, betr.
Änderung und Ergänzung des INSEKT Innenstadt-Nord

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig bei 4 Stimmenthaltungen:

Das INSEKT für die Innenstadt-Nord ist um Folgendes abzuändern und zu ergänzen:

1. Im letzen Absatz von 2.3 nach „...Prozess des Bevölkerungsaustausches begriffen ist (s. o.)“ ist der Text wie folgt zu ändern:
„Ein umfangreiches System von infrastrukturellen Einrichtungen zur persönlichen und gesellschaftlichen Integration der neuen Einwohner ist vorzuhalten. Ziel der notwendigen Integrationsmaßnahmen muss es sein, sozial und gesellschaftlich gefestigten Bevölkerungsteilen Anreize zu bieten, in der Nordstadt wohnen zu bleiben und so den Stadtteil sozial und gesellschaftlich zu stabilisieren.“

2. Der Punkt 2.8 ist um folgende Absätze zu ergänzen:

„Eine potentielle Erweiterung/Verlagerung durch Umstrukturierung der städtischen Kliniken soll bevorzugt am Standort der Klinik Nord realisiert werden.

In einem aufzustellenden Museums-Entwicklungskonzept müssen zeitnah konzeptionelle Überlegungen hinsichtlich der museumsdidaktischen Konzeption, künftigen Leitungsstrukturen sowie finanziellen und personellen Ausstattung aufgestellt werden, die dem Naturkundemuseum als tragende kulturelle Einrichtung Dortmunds in der Nordstadt Zukunft und Perspektive geben. Dabei sollen auch Möglichkeiten vorgesehen werden, die Attraktivität des Hauses durch geeignete Gastronomiekonzepte für Familien sowie Verbesserungen des Umfeldes zu steigern. Die Schulentwicklungsplanung soll insbesondere im Hinblick auf die künftigen Standorte das Umfeld des Naturkundemuseums (gute Verkehrsanbindung, gutes Flächenangebot) und das Gelände des ehemaligen Altenheimes Burgholz berücksichtigen.“
Zu TOP 6.3

Antrag der CDU-Fraktion vom 05.12.2002, betr.
Standorte religiöser Einrichtungen in der nördlichen Innenstadt

Der Antrag wird von der CDU-Fraktion zurückgezogen. Die Fraktionssprecher wollen ein Gespräch mit der Verwaltung führen, um über die rechtlichen Voraussetzungen informiert zu werden.


Zu TOP 6.4

Antrag der Fraktion „Die Stadtgrünen“ vom 10.11.2002, betr.
Planungsstand für die Jahre 2003 und 2004

Die Bezirksvertretung beauftragt einstimmig die Verwaltung, den Planungsstand der URBAN II Projekte aufzubereiten.

Alle Projekte, die in den Jahren 2003 und 2004 gestartet werden oder in diesen Jahren fortgesetzt werden, sollen mit ihrem Ziel, ihrem Starttermin und den dazu bis Ende 2004 eingesetzten Mitteln dargestellt werden.


Zu TOP 7.1

Stellungnahme von Stadtrat Pogadl vom 02.12.2002, betr.
TEK Haydnstraße 14, 44147 Dortmund

Die Bezirksvertretung nimmt folgende Stellungnahme zur Kenntnis:

„In vg. Angelegenheit wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob dem Kindergarten eine eigene Außenspielfläche zur Verfügung gestellt werden kann.

Zu der Anfrage wird wie folgt Stellung genommen:

Das Jugendamt betreibt seit 1996 im Gebäude Haydnstraße 14 einen zweigruppigen Kindergarten. Die Einrichtung wurde seinerzeit kurzfristig geschaffen, um auch in der Nordstadt den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für die Altersgruppe der 3 – 6 jährigen Kinder zügig umsetzen zu können.

Bei den Mietverhandlungen mit der Gebäudeeigentümerin (DOGEWO) konnte aus rechtlichen Gründen dem Kindergarten weder ein ausdrückliches noch alleiniges Nutzungsrecht des Innenhofes vertraglich zugesichert werden. Es wurde vereinbart, dass der Innenhof wie von allen Mietparteien der den Hof umfassendes Gebäude von den Kindern des Kindergartens auch genutzt werden kann (Rasenfläche mit Spielhügel und Spielgeräten).

In der Beschlussvorlage für den Rat zur Realisierung der Einrichtung im Juni 1996 ist dieser Umstand bereits dargestellt worden:

„Ein zum Kindergarten gehörendes und eingezäuntes Außenspielgelände steht nicht zur Verfügung. Außenspielmöglichkeiten bestehen im Innenhof des Gebäudes, der nach außen nicht abgegrenzt ist und von den übrigen Mietern mitgenutzt wird sowie auf dem öffentlichen Kinderspielplatz an der Erwinstraße.“

Zum Ausgleich steht der Einrichtung eine zusätzliche pädagogische Fachkraft (25 Std./Woche) zur Verfügung, durch die es den Kindern ermöglicht wird, regelmäßig den Innenhof sowie naheliegende öffentliche Spielplätze, z. B. an der Erwinstraße, in Kleingruppen zu besuchen. Dadurch wird der Nachteil einer nicht vorhandenen, eingezäunten Spielfläche für den Kindergarten ausgeglichen.

Kinder, Eltern und Personal kommen bis heute mit der Gesamtsituation gut zurecht, so dass eine eigene Spielfläche für den Kindergarten entbehrlich ist.“


Zu TOP 7.2

Verkehrsverhältnisse Uhlandstraße

Frau Christa Zöller, Uhlandstraße 130, 44147 Dortmund, hat sich mit Schreiben vom 30.11.2002 über die Plateaus in der Uhlandstraße und die damit verbundenen Lärmimmissionen und Erschütterungen beschwert und beantragt, die Aufpflasterungen im Zuge der Bauarbeiten in der Uhlandstraße zu entfernen.

Die Bezirksvertretung nimmt das Schreiben der Beschwerdeführerin und das Antwortschreiben des Tiefbauamtes vom 09.12.2002 zur Kenntnis.


Zu TOP 7.3

Baumfällanträge

Die Bezirksvertretung nimmt folgende Baumfällanträge zur Kenntnis:

Festplatz Eberstraße - 3 Ahorn und 13 Pappeln
Blücherpark, Mallinckrodtstr. 254 - 1 Pappel, 1 Linde
Kielstraße/Ecke Bornstraße - 2 Silber-Ahorn
Kielstraße/Ecke Nordstraße - 2 Silber-Ahorn
Straßenrand Stahlwerkstraße 8 - 1 Akazie
Bülowstraße in Höhe Spielplatz - 1 Ahorn
Im Spähenfelde, Böschung in Höhe Kleingärten - 9 Pappeln
Blumenstraße/Ecke Scharnhorststraße - 1 Akazie


Zu TOP 8.1

Anfrage der Fraktion „Die Stadtgrünen“ vom 10.11.2002 und Stellungnahme der Verwaltung vom 04.12.2002, betr.
Vermarktung des ehemaligen Betriebsgeländes der EDG zwischen Bornstraße und Ravensberger Straße

Die Bezirksvertretung nimmt folgende Stellungnahme zur Kenntnis:


Frage 1:

Wie ist der Stand der Verhandlungen zum Verkauf des genannten Geländes mit potentiellen Investoren?

Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 03.07.2001 beschlossen, aufgrund der vorgelegten Nutzungskonzepte von zwei Bewerbern mit dem Investor Berke bei der Grundstücksentwicklung zu kooperieren. Seitdem wird ausschließlich mit Herrn Berke verhandelt.

Die Grundstücksverhandlungen konnten bisher noch nicht abgeschlossen werden, da es sich bei dem Grundstück um ein mit Altlasten belastetes Grundstück handelt.
Die Bodenuntersuchung bzw. die eigentliche Bodensanierung der ehemaligen EDG-Fläche konnte erst dann erfolgen, als der Kampfmittelräumdienst nach einer Luftbildauswertung die Freigabe im Januar 2002 erteilt hatte. Blindgängereinschläge waren zu erwarten. Ein entsprechendes Bodengutachten liegt seit Oktober 2002 vor.
Zudem erschweren die Entwicklungen der Straßenprostitution an der Ravensberger Straße die Vermarktung der Fläche durch den Investor. Potentielle Mieter werden durch die bestehende Situation abgeschreckt. Das ursprünglich bestätigte Nutzungskonzept wird gegenwärtig dieser Situation angepasst.

Die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung kann den politischen Gremien erst dann eine Vorlage zum Verkauf der o. g. Fläche vorlegen, wenn die gutachterlichen Aussagen über die Abbruchkosten und der Umfang einer Bodensanierung abschließend vorliegen. Zudem ist es erforderlich, das Nutzungskonzept eindeutig festzulegen.

Frage 2:

Besteht nach wie vor bei den Investoren die Bereitschaft, im Rahmen der Neubebauung Aufenthaltsmöglichkeiten für die in der Ravensberger Straße tätigen Prostituierten zu schaffen?

Die Schaffung von Aufenthaltsmöglichkeiten für Prostituierte war für alle Bewerber um die Fläche bindend und dies ist auch im Konzept Berke vorgesehen. Für das Büro Kober soll im rückwärtigen Bereich der geplanten Gebäude zur Ravensberger Straße ein Büro einrichtet werden, welches voraussichtlich für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren kostenfrei zur Verfügung gestellt werden soll. Ausgeschlossen davon sind verbrauchsabhängige Kosten. Darüber hinaus bietet der Investor an, weitere Einrichtungen zur kontrollierten und möglichst konfliktfreien Entwicklung der Prostitution in den Gebäuden entlang der Ravensberger Straße unterzubringen. Hierzu gehören öffentliche Toilettenanlagen und Aufenthaltsräume.

Der bereits heute errichtete Pavillon ist durch Herrn Berke zur Verfügung gestellt worden.


Frage 3:

Ist die Verwaltung initiativ, um neben einer Aufenthaltsmöglichkeit auch sichere Räume für die Gewerbeausübung der Prostituierten zu schaffen?

Im Rahmen der Vermarktung der städtischen Grundstücksflächen ist die Schaffung von Räumen für die Gewerbeausübung nicht Gegenstand der Verhandlungen.


Frage 4:

Wann ist mit einem Abschluss der Verkaufsverhandlungen zu rechnen?
Am 12.12.2002 wird dem Konsultationskreis Einzelhandel das aktuelle Nutzungskonzept vorgestellt. Daran anschließend wird die Verteilung der Neubauten auf dem Grundstück optimiert, um die Kosten einer Bodensanierung möglichst gering zu halten. Diese Fragestellungen sind vor der entgültigen Kaufpreisfindung abschließend zu klären. Im Anschluss daran wird den politischen Gremien eine Verkaufsvorlage vorgelegt.


Zu TOP 8.2

Anfrage der Fraktion „Die Stadtgrünen“ vom 10.11.2002 und Stellungnahme der Verwaltung vom 09.12.2002, betr.
Haushaltsplan 2003/2004
hier: Haushaltsplanung der Sozial- und Jugendverwaltung im Stadtbezirk Innenstadt-Nord

Die Bezirksvertretung nimmt folgende Stellungnahme zur Kenntnis:

1. Wie hoch sind die Haushaltsplanansätze für Leistungen der Sozial- bzw. Jugendverwaltung
nach BSHG, KJHG, Asylbewerberleistungsgesetz und Grundsicherung für Einwohner/innen
im Stadtbezirk Innenstadt-Nord in den Jahren 2003 und 2004?

Die Frage kann nicht beantwortet werden. Die Veranschlagung der Leistungen erfolgt für das
gesamte Stadtgebiet. Eine Aufteilung auf einzelne Stadtbezirk ist nicht vorgesehen. Anhaltspunkte für den Verbleib der Mittel ergeben sich allenfalls aus den Fallzahlen (siehe beispielhaft nachfolgende Aufstellung für die lfd. Hilfe zum Lebensunterhalt).

2. Wie viele vollzeitverrechnete Personalstellen stehen für die Leistungsgewährungen der Sozial- und Jugendverwaltung vor Ort im Stadtbezirk Innenstadt-Nord in den Jahren 2003 und 2004 zur Verfügung?

Die Frage kann nur nach dem aktuellen Stand beantwortet werden:
Im Sozialhilfedienst sind z. Zt. vollzeitverrechnet 38,97 Verwaltungsfachkräfte und 14,29 Sozialarbeiter/innen beschäftigt. Für den Jugendhilfedienst sind z. Zt. vollzeitverrechnet 8 Verwaltungskräfte und 16,1 Sozialarbeiter/innen tätig. Prognosen für die Jahre 2003 und 2004 sind im Hinblick auf den Einstellungsstopp, die nicht abschätzbaren Auswirkungen der Hartz-Vorschläge, die Auswirkungen der Grundsicherung pp. nicht möglich.










Die Sitzung wird um 19.00 Uhr geschlossen.




Theo Schröder Gerhard Meißner Gerda Bogdahn
Bezirksvorsteher Mitglied der Schriftführerin
Bezirksvertretung
Niederschrift

über die 32. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am Mittwoch, 22.01.2003, 16.30 Uhr, im Dietrich-Keuning-Haus, Raum 227/228

Teilnehmer:

Anwesend sind die Damen und Herren

a) Mitglieder der Bezirksvertretung

Schröder, Theo Bezirksvorsteher
Bachner, Klaus
Bahr, Fredy
Bahr, Thomas
Böcker, Siegfried
Breiter, Erika
Branghofer, Max
Brummel, Heinz
Domanski, Herbert
Hoffmann, Hans-Peter
Hoffmeister, Willi
Jülich, Brigitte
Klammt, Hans Jochen
Kortmann, Renate
Kussin, Michael
Lachmuth, Gabriele
Lehmann, Johann Ludwig
Meißner, Gerhard
Zdziarstek, Rolf

b) des Rates

Horitzky, Gerda
Jörder, Birgit
Kräft, Ingeborg
Liedschulte, Rosemarie

c) der Verwaltung

Bogdahn, Gerda - StA 33 -
Burkholz, Klaus - StA 51 -
Beckmann, Helga - Quartiersmanagerin Nordmarkt –
Dag. Melek - Quartiersmanagerin Hafen –



Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung

1. Regularien

1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 31. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 11.12.2002

2. Berichterstattung

2.1 Bericht der Quartiersmanagerinnen und des Quartiersmanagers über ihre Arbeit im Rahmen
des EU-Programms URBAN II
3. Stadtbezirks- und Wahlbezirksgrenzeinteilung

4. Kinder und Jugend

4.1 Zukünftige Nutzung städtischer Jugendfreizeiteinrichtungen durch freie Träger der Jugend-
hilfe
- Beitrag des Jugendamtes im Rahmen der Infrastrukturrevision -

5. Soziales, Familie und Gesundheit

5.1 Gesundheitliche Auswirkungen durch Mobilfunkanlagen

6. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

6.1 Hundewiese westlich Kleingartenanlage Nord
- Antrag der SPD-Fraktion -

6.2 Änderung und Ergänzung des „INSEKT“
- Antrag der CDU-Fraktion -

6.3 Standorte religiöser Einrichtungen in der nördlichen Innenstadt
- Antrag der CDU-Fraktion -

6.4 URBAN II
hier: Planungsstand für die Jahre 2003 und 2004
- Antrag der Fraktion „Die Stadtgrünen“ -

7. Mitteilungen

7.1 TEK Haydnstraße 14, 44147 Dortmund

7.2 Verkehrsverhältnisse Uhlandstraße

7.3 Baumfällanträge

8. Anfragen

8.1 Stand der Vermarktung des ehemaligen Betriebsgeländes der EDG an der Ravensberger Straße
- Anfrage der Fraktion „Die Stadtgrünen“ und Stellungnahme der Verwaltung-

8.2 Haushaltsplan 2003/2004
hier: Haushaltsplanung der Sozial- und Jugendverwaltung im Stadtbezirk Innenstadt-Nord -
- Anfrage der Fraktion „Die Stadtgrünen“ und Stellungnahme der Verwaltung -

Der Bezirksvorsteher eröffnet um 16.30 Uhr die 32. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.


Zu TOP 1.1

Herr Meißner wird zur Mitunterschrift der Niederschrift benannt.


Zu TOP 1.2

Der Bezirksvorsteher weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hin.


Zu TOP 1.3

Die vorgeschlagene Tagesordnung wird genehmigt.


Zu TOP 1.4

Die Niederschrift über die 31. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 11.12.2002 wird genehmigt.




Zu TOP 2.1

Bericht der Quartiersmanagerinnen und Quartiersmanagers über ihre Arbeit im Rahmen des EU-Programms URBAN II

Die Quartiersmanagerinnen Helga Beckmann und Melek Dag berichten über ihre Arbeit als Quartiersmanagerinnen in den Quartieren Nordmarkt und Hafen (siehe Anlage zum Protokoll). Herr Martin Gansau und Frau Daniela Müller müssen der Sitzung aus Krankheitsgründen fernbleiben. Nachdem das Beschäftigungsverhältnis mit der bisherigen Quartiersmanagerin vom Quartier Borsigplatz zum 31.12.2002 beendet worden ist, hat Herr Mike Ndambuki am 21.01.2003 seine Tätigkeit aufgenommen.


Zu TOP 3

Vorlage des Fachbereichs Statistik und Wahlen vom 17.12.2002, betr.
Stadtbezirks- und Wahlbezirksgrenzeinsteilung

Die Bezirksvertretung beantragt einstimmig die Änderung der Stadtbezirksgrenzen zu den Stadtbezirken Huckarde und Innenstadt-West gemäß Verwaltungsvorschlag vom 17.12.2002.


Zu TOP 4.1

Vorlage des Jugendamtes vom 10.12.2002, betr.
Zukünftige Nutzung städtischer Jugendfreizeiteinrichtungen durch freie Träger der Jugendhilfe
- Beitrag des Jugendamtes im Rahmen der Infrastrukturrevision -

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen, im Grundsatz die zukünftige Nutzung der Jugendfreizeitstätte Burgholzstraße, der Kinder- und Teenstreffs Stahlwerkstraße und Martha-Gillessen-Straße durch einen Trägerverbund Innenstadt-Nord zu beschließen.

Im Rahmen der Infrastrukturrevision wird der jährliche Finanzbedarf für Personal- und Sachkosten dieser Jugendfreizeiteinrichtungen um 10 % reduziert.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den oben genannten Trägern Verhandlungen zu führen und entsprechende Nutzungsverträge abzuschließen.


Zu TOP 5.1

Vorlage des Gesundheitsamtes vom 09.01.2003, betr.
Gesundheitliche Auswirkungen durch Mobilfunkanlagen

Die Bezirksvertretung nimmt den Sachstandsbericht des Gesundheitsamtes zur Kenntnis.


Zu TOP 6.1

Antrag der SPD-Fraktion vom 07.01.2003, betr.
Hundewiese westlich Kleingartenanlage Nord

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig bei 1 Stimmenthaltung, die Ausweisung der Hundewiese westlich der Kleingartenanlage Nord aufzuheben.

Begründung:

Im Bereich der Grünanlage Burgweg ist im vergangenen Jahr vom Tierschutzverein Groß Dortmund e. V. eine Hundeauslauffläche eingerichtet worden. Die Hundewiese westlich der Kleingartenanlage Nord ist damit entbehrlich.


Zu TOP 6.2

Gemeinsamer Antrag der SPD- und CDU-Fraktion, betr.
Änderung und Ergänzung des INSEKT Innenstadt-Nord

Die Bezirksvertretung beschließt einstimmig bei 4 Stimmenthaltungen:

Das INSEKT für die Innenstadt-Nord ist um Folgendes abzuändern und zu ergänzen:

1. Im letzen Absatz von 2.3 nach „...Prozess des Bevölkerungsaustausches begriffen ist (s. o.)“ ist der Text wie folgt zu ändern:
„Ein umfangreiches System von infrastrukturellen Einrichtungen zur persönlichen und gesellschaftlichen Integration der neuen Einwohner ist vorzuhalten. Ziel der notwendigen Integrationsmaßnahmen muss es sein, sozial und gesellschaftlich gefestigten Bevölkerungsteilen Anreize zu bieten, in der Nordstadt wohnen zu bleiben und so den Stadtteil sozial und gesellschaftlich zu stabilisieren.“

2. Der Punkt 2.8 ist um folgende Absätze zu ergänzen:

„Eine potentielle Erweiterung/Verlagerung durch Umstrukturierung der städtischen Kliniken soll bevorzugt am Standort der Klinik Nord realisiert werden.

In einem aufzustellenden Museums-Entwicklungskonzept müssen zeitnah konzeptionelle Überlegungen hinsichtlich der museumsdidaktischen Konzeption, künftigen Leitungsstrukturen sowie finanziellen und personellen Ausstattung aufgestellt werden, die dem Naturkundemuseum als tragende kulturelle Einrichtung Dortmunds in der Nordstadt Zukunft und Perspektive geben. Dabei sollen auch Möglichkeiten vorgesehen werden, die Attraktivität des Hauses durch geeignete Gastronomiekonzepte für Familien sowie Verbesserungen des Umfeldes zu steigern. Die Schulentwicklungsplanung soll insbesondere im Hinblick auf die künftigen Standorte das Umfeld des Naturkundemuseums (gute Verkehrsanbindung, gutes Flächenangebot) und das Gelände des ehemaligen Altenheimes Burgholz berücksichtigen.“
Zu TOP 6.3

Antrag der CDU-Fraktion vom 05.12.2002, betr.
Standorte religiöser Einrichtungen in der nördlichen Innenstadt

Der Antrag wird von der CDU-Fraktion zurückgezogen. Die Fraktionssprecher wollen ein Gespräch mit der Verwaltung führen, um über die rechtlichen Voraussetzungen informiert zu werden.


Zu TOP 6.4

Antrag der Fraktion „Die Stadtgrünen“ vom 10.11.2002, betr.
Planungsstand für die Jahre 2003 und 2004

Die Bezirksvertretung beauftragt einstimmig die Verwaltung, den Planungsstand der URBAN II Projekte aufzubereiten.

Alle Projekte, die in den Jahren 2003 und 2004 gestartet werden oder in diesen Jahren fortgesetzt werden, sollen mit ihrem Ziel, ihrem Starttermin und den dazu bis Ende 2004 eingesetzten Mitteln dargestellt werden.


Zu TOP 7.1

Stellungnahme von Stadtrat Pogadl vom 02.12.2002, betr.
TEK Haydnstraße 14, 44147 Dortmund

Die Bezirksvertretung nimmt folgende Stellungnahme zur Kenntnis:

„In vg. Angelegenheit wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob dem Kindergarten eine eigene Außenspielfläche zur Verfügung gestellt werden kann.

Zu der Anfrage wird wie folgt Stellung genommen:

Das Jugendamt betreibt seit 1996 im Gebäude Haydnstraße 14 einen zweigruppigen Kindergarten. Die Einrichtung wurde seinerzeit kurzfristig geschaffen, um auch in der Nordstadt den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für die Altersgruppe der 3 – 6 jährigen Kinder zügig umsetzen zu können.

Bei den Mietverhandlungen mit der Gebäudeeigentümerin (DOGEWO) konnte aus rechtlichen Gründen dem Kindergarten weder ein ausdrückliches noch alleiniges Nutzungsrecht des Innenhofes vertraglich zugesichert werden. Es wurde vereinbart, dass der Innenhof wie von allen Mietparteien der den Hof umfassendes Gebäude von den Kindern des Kindergartens auch genutzt werden kann (Rasenfläche mit Spielhügel und Spielgeräten).

In der Beschlussvorlage für den Rat zur Realisierung der Einrichtung im Juni 1996 ist dieser Umstand bereits dargestellt worden:

„Ein zum Kindergarten gehörendes und eingezäuntes Außenspielgelände steht nicht zur Verfügung. Außenspielmöglichkeiten bestehen im Innenhof des Gebäudes, der nach außen nicht abgegrenzt ist und von den übrigen Mietern mitgenutzt wird sowie auf dem öffentlichen Kinderspielplatz an der Erwinstraße.“

Zum Ausgleich steht der Einrichtung eine zusätzliche pädagogische Fachkraft (25 Std./Woche) zur Verfügung, durch die es den Kindern ermöglicht wird, regelmäßig den Innenhof sowie naheliegende öffentliche Spielplätze, z. B. an der Erwinstraße, in Kleingruppen zu besuchen. Dadurch wird der Nachteil einer nicht vorhandenen, eingezäunten Spielfläche für den Kindergarten ausgeglichen.

Kinder, Eltern und Personal kommen bis heute mit der Gesamtsituation gut zurecht, so dass eine eigene Spielfläche für den Kindergarten entbehrlich ist.“


Zu TOP 7.2

Verkehrsverhältnisse Uhlandstraße

Frau Christa Zöller, Uhlandstraße 130, 44147 Dortmund, hat sich mit Schreiben vom 30.11.2002 über die Plateaus in der Uhlandstraße und die damit verbundenen Lärmimmissionen und Erschütterungen beschwert und beantragt, die Aufpflasterungen im Zuge der Bauarbeiten in der Uhlandstraße zu entfernen.

Die Bezirksvertretung nimmt das Schreiben der Beschwerdeführerin und das Antwortschreiben des Tiefbauamtes vom 09.12.2002 zur Kenntnis.


Zu TOP 7.3

Baumfällanträge

Die Bezirksvertretung nimmt folgende Baumfällanträge zur Kenntnis:

Festplatz Eberstraße - 3 Ahorn und 13 Pappeln
Blücherpark, Mallinckrodtstr. 254 - 1 Pappel, 1 Linde
Kielstraße/Ecke Bornstraße - 2 Silber-Ahorn
Kielstraße/Ecke Nordstraße - 2 Silber-Ahorn
Straßenrand Stahlwerkstraße 8 - 1 Akazie
Bülowstraße in Höhe Spielplatz - 1 Ahorn
Im Spähenfelde, Böschung in Höhe Kleingärten - 9 Pappeln
Blumenstraße/Ecke Scharnhorststraße - 1 Akazie


Zu TOP 8.1

Anfrage der Fraktion „Die Stadtgrünen“ vom 10.11.2002 und Stellungnahme der Verwaltung vom 04.12.2002, betr.
Vermarktung des ehemaligen Betriebsgeländes der EDG zwischen Bornstraße und Ravensberger Straße

Die Bezirksvertretung nimmt folgende Stellungnahme zur Kenntnis:


Frage 1:

Wie ist der Stand der Verhandlungen zum Verkauf des genannten Geländes mit potentiellen Investoren?

Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 03.07.2001 beschlossen, aufgrund der vorgelegten Nutzungskonzepte von zwei Bewerbern mit dem Investor Berke bei der Grundstücksentwicklung zu kooperieren. Seitdem wird ausschließlich mit Herrn Berke verhandelt.

Die Grundstücksverhandlungen konnten bisher noch nicht abgeschlossen werden, da es sich bei dem Grundstück um ein mit Altlasten belastetes Grundstück handelt.
Die Bodenuntersuchung bzw. die eigentliche Bodensanierung der ehemaligen EDG-Fläche konnte erst dann erfolgen, als der Kampfmittelräumdienst nach einer Luftbildauswertung die Freigabe im Januar 2002 erteilt hatte. Blindgängereinschläge waren zu erwarten. Ein entsprechendes Bodengutachten liegt seit Oktober 2002 vor.
Zudem erschweren die Entwicklungen der Straßenprostitution an der Ravensberger Straße die Vermarktung der Fläche durch den Investor. Potentielle Mieter werden durch die bestehende Situation abgeschreckt. Das ursprünglich bestätigte Nutzungskonzept wird gegenwärtig dieser Situation angepasst.

Die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung kann den politischen Gremien erst dann eine Vorlage zum Verkauf der o. g. Fläche vorlegen, wenn die gutachterlichen Aussagen über die Abbruchkosten und der Umfang einer Bodensanierung abschließend vorliegen. Zudem ist es erforderlich, das Nutzungskonzept eindeutig festzulegen.

Frage 2:

Besteht nach wie vor bei den Investoren die Bereitschaft, im Rahmen der Neubebauung Aufenthaltsmöglichkeiten für die in der Ravensberger Straße tätigen Prostituierten zu schaffen?

Die Schaffung von Aufenthaltsmöglichkeiten für Prostituierte war für alle Bewerber um die Fläche bindend und dies ist auch im Konzept Berke vorgesehen. Für das Büro Kober soll im rückwärtigen Bereich der geplanten Gebäude zur Ravensberger Straße ein Büro einrichtet werden, welches voraussichtlich für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren kostenfrei zur Verfügung gestellt werden soll. Ausgeschlossen davon sind verbrauchsabhängige Kosten. Darüber hinaus bietet der Investor an, weitere Einrichtungen zur kontrollierten und möglichst konfliktfreien Entwicklung der Prostitution in den Gebäuden entlang der Ravensberger Straße unterzubringen. Hierzu gehören öffentliche Toilettenanlagen und Aufenthaltsräume.

Der bereits heute errichtete Pavillon ist durch Herrn Berke zur Verfügung gestellt worden.


Frage 3:

Ist die Verwaltung initiativ, um neben einer Aufenthaltsmöglichkeit auch sichere Räume für die Gewerbeausübung der Prostituierten zu schaffen?

Im Rahmen der Vermarktung der städtischen Grundstücksflächen ist die Schaffung von Räumen für die Gewerbeausübung nicht Gegenstand der Verhandlungen.


Frage 4:

Wann ist mit einem Abschluss der Verkaufsverhandlungen zu rechnen?
Am 12.12.2002 wird dem Konsultationskreis Einzelhandel das aktuelle Nutzungskonzept vorgestellt. Daran anschließend wird die Verteilung der Neubauten auf dem Grundstück optimiert, um die Kosten einer Bodensanierung möglichst gering zu halten. Diese Fragestellungen sind vor der entgültigen Kaufpreisfindung abschließend zu klären. Im Anschluss daran wird den politischen Gremien eine Verkaufsvorlage vorgelegt.


Zu TOP 8.2

Anfrage der Fraktion „Die Stadtgrünen“ vom 10.11.2002 und Stellungnahme der Verwaltung vom 09.12.2002, betr.
Haushaltsplan 2003/2004
hier: Haushaltsplanung der Sozial- und Jugendverwaltung im Stadtbezirk Innenstadt-Nord

Die Bezirksvertretung nimmt folgende Stellungnahme zur Kenntnis:

1. Wie hoch sind die Haushaltsplanansätze für Leistungen der Sozial- bzw. Jugendverwaltung
nach BSHG, KJHG, Asylbewerberleistungsgesetz und Grundsicherung für Einwohner/innen
im Stadtbezirk Innenstadt-Nord in den Jahren 2003 und 2004?

Die Frage kann nicht beantwortet werden. Die Veranschlagung der Leistungen erfolgt für das
gesamte Stadtgebiet. Eine Aufteilung auf einzelne Stadtbezirk ist nicht vorgesehen. Anhaltspunkte für den Verbleib der Mittel ergeben sich allenfalls aus den Fallzahlen (siehe beispielhaft nachfolgende Aufstellung für die lfd. Hilfe zum Lebensunterhalt).

2. Wie viele vollzeitverrechnete Personalstellen stehen für die Leistungsgewährungen der Sozial- und Jugendverwaltung vor Ort im Stadtbezirk Innenstadt-Nord in den Jahren 2003 und 2004 zur Verfügung?

Die Frage kann nur nach dem aktuellen Stand beantwortet werden:
Im Sozialhilfedienst sind z. Zt. vollzeitverrechnet 38,97 Verwaltungsfachkräfte und 14,29 Sozialarbeiter/innen beschäftigt. Für den Jugendhilfedienst sind z. Zt. vollzeitverrechnet 8 Verwaltungskräfte und 16,1 Sozialarbeiter/innen tätig. Prognosen für die Jahre 2003 und 2004 sind im Hinblick auf den Einstellungsstopp, die nicht abschätzbaren Auswirkungen der Hartz-Vorschläge, die Auswirkungen der Grundsicherung pp. nicht möglich.










Die Sitzung wird um 19.00 Uhr geschlossen.




Theo Schröder Gerhard Meißner Gerda Bogdahn
Bezirksvorsteher Mitglied der Schriftführerin
Bezirksvertretung