Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 15:05 - 16:53 Uhr
Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Hubert Jung (CDU), Vorsitzender
RM Hendrik Berndsen (SPD)
RM Siegfried Mielicki (SPD) i. V. für RM Sabine Brauer (SPD)
RM Siegfried Leniger (CDU) i. V. für RM Heinz W. Brunstein (CDU)
RM Franz-Josef Drabig (SPD)
RM Marzell Grote (CDU)
RM Helmut Harnisch (SPD)
RM Gerda Horitzky (CDU)
RM Manfred Jostes (CDU)
RM Walter Knieling (CDU)
RM Ingeborg Kräft (SPD)
RM Heide Kröger-Brenner (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Reiner Kunkel (SPD)
RM Monika Lührs (SPD)
RM Heinz Neumann (CDU)
RM Rita Brandt (SPD) i. V. für RM Heinrich Ollech (SPD)
RM Ingrid Reuter (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Manfred Sauer (CDU)
RM Angela Schilling (SPD)
RM Dieter Schneider (CDU)
RM Brigitte Steins (SPD)
RM Jan Tech (SPD)
RM Manfred Zuch (CDU)
sB Birgit Pohlmann-Rohr (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
sB Norbert Schilff (SPD)
sB Werner Georg Steden (CDU)
sB Norbert B. Weikert (CDU)

2. Beratende Mitglieder:

RM Detlef Münch
sE Hermann Oshege - Seniorenbeirat
sE Yusuf Güclü - Ausländerbeirat i. V. für sE Bayram Ucar
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG -
Gusti Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"






3. Verwaltung:

Herr StR Sierau - 6/Dez.
Herr StD Fehlemann - 7/Dez.

Herr Knoche - 6/Dez.-Büro
Frau Helfer - Büro StD
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Wilde - 61/stv. AL
Herr Kahrmann - StA 61 zu TOP 3.1
Herr Steinschulte - 63/stv. AL
Herr Keune - 66/AL
Herr Blume - 67/AL
Herr Schließer - 69/AL
Herr Schulte - StA 20 zu TOP 12.1 - 12.3
Herr Rottinghaus - StA 20 zu TOP 12.1 - 12.3

4. Gäste:

Herr Biehl - EDG zu TOP 12.1 - 12.3
Herr Müller - EDG zu TOP 12.1 - 12.3
Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 55. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 06.11.2002, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 52. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 11.09.2002

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (Nr. 53) und des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit (Nr. 26) am 02.10.2002

1.6 Genehmigung der Niederschrift über die 54. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 02.10.2002

2. Haushaltsangelegenheiten

2.1 Beratung der Haushaltsplanentwürfe 2003/2004
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03308-02)
Anlage: Lesehilfe
Hinweis: Beratung in den Fachausschüssen bis zum 15.11.2002
Bitte bringen Sie den Haushaltsplan zur Sitzung mit.


3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Verkehrsuntersuchung Phoenix-West / Phoenix-Ost; Rahmenplanung Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03228-02)
Anlage: Übersicht "Umgestaltungen im Bereich Bahnhof Hörde"

3.2 Bauleitplanung; 121. Änderung des Flächennutzungsplan - Sommerbergweg - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hö 244 - Sommerbergweg
hier:
I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Entscheidung über Anregungen,
V. Beifügung eines Erläuterungsberichtes,
VI. Beifügung einer Begründung,
VII. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes,
VIII. Satzungsbeschluss,
IX. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -,
X. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 244,
XI. Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03217-02)

3.3 Scharnhorst-Ost - Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf -
hier: Fortführung des Stadtteilmanagements Scharnhorst-Ost

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03019-02)

3.4 Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 223 - In der Heide -
hier: I. Änderungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB); II. Beschluss zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03270-02)

3.5 Rahmenplanung Güterbahnhof-Süd und Umfeld
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03143-02)
Die Vorlage wurde zur Sitzung am 02.10.02 versandt und in der Sitzung vertagt.
- Auszug der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der Sitzung am 17.09.2002 lag am 02.10.02 vor.




3.6 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 263 - An der Fillkuhle -
hier: I. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 263 - An der Fillkuhle -
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03087-02)
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 11.09.2002 versandt und in der Sitzung vertagt. In der Sitzung am 02.10.2002 wurde sie erneut vertagt.
- Der Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch am 08.10.2002 ist zur Kenntnisnahme beigefügt.

3.7 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Vorhaben- und Erschließungsplan) Hu 141 - Seniorenhaus Zeppelinstraße -
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung; II. Beschluss zur Offenlegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 141

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03355-02)

3.8 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 142 - Einzelhandelsstandort Dortmund-Huckarde, Aspeystraße -
hier: I. Einleitungsbeschluss;
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger;
III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -.

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03368-02)

3.9 Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 219 - Kieferstraße -
hier: I. Beifügung einer Begründung; II. Satzungsbeschluss

Empfehlung (Drucksache Nr.: 03427-02)

3.10 Bauleitplanung; 12. Änderung des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West - hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung, II. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03359-02)

3.11 Stadterneuerung;
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Mitteln des Landes/Bundes
hier: Die Jahresförderungsprogramme 2001 bis 2003

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02525-02)

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 63/2-4-28260
Voranfrage für die Errichtung von Wohnhäusern auf dem Grundstück Sölder Kirchweg 102 in Dortmund-Aplerbeck
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03249-02)



4.2 63/2-4-28379
Voranfrage für die Errichtung eines Vereinsheims und Einrichtung einer Auslauffläche für Hunde auf einem Grundstück an der Kortenstraße in Dortmund-Aplerbeck
- Vorhaben nach § 35 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03264-02)

4.3 63/2-4-27509
Voranfrage für die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Kortenstraße 26 in Dortmund-Aplerbeck
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03262-02)

4.4 63/2-3-29841
Vorbescheid für den Umbau und die Erweiterung des Wohnhauses auf dem Grundstück Spissenagelstraße 81 in Dortmund-Lücklemberg
- Vorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03267-02)

4.5 63/2-1-28003
Nutzungsänderung einer Schreinerei zu einer Versammlungsstätte auf dem Grundstück Zimmerstraße 27b
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03000-02)
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 11.09.2002 versandt und in der Sitzung vertagt. In der Sitzung am 02.10.02 wurde sie erneut vertagt.

4.6 - unbesetzt -

4.7 63/2-2-29112
Vorbescheid für die Errichtung eines Wohnhausanbaues auf dem Grundstück Gemarkung Bodelschwingh, Flur 3, Flurstück 115, Adresse: Am Dingerhof 9, 44577 Castrop-Rauxel
- Vorhaben nach § 35 Abs. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03315-02)

4.8 63/2-3-30556
Errichtung einer psychiatrischen Ambulanz und Tagesklinik auf dem Grundstück Volksgartenstraße 40 in Dortmund-Lütgendortmund
- Vorhaben nach § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03363-02)

4.9 63/2-30557
Errichtung einer radiologischen Praxis auf dem Grundstück Volksgartenstraße 40 in Dortmund-Lütgendortmund
- Vorhaben nach § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03388-02)

4.10 63/2-1-27230
Nutzungsänderung einer Fabrikhalle zu einer Getränke-Verkaufshalle auf dem Grundstück Spicherner Straße 58a - e
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03037-02)

4.11 Nachträglicher Einbau eines motorischen Plakatwechslers in Mega-Light Werbeanlagen (Großwerbevitrinen auf einem Monofuß)
Vorhaben nach § 30 und § 34 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03199-02)
Die Vorlage wurde zur Sitzung am 02.10.2002 versandt und in der Sitzung vertagt.

4.12 63/2-1-28561
Nutzungsänderung des Gebäudes durch Errichtung einer Mobilfunkanlage / Sendeanlage auf dem Grundstück Insterburger Straße 2
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03378-02)

4.13 63/2-3-30426
Nutzungsänderung des ehemaligen Stallanbaues zu einer Wohnung und Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück Am Hülsenberg 196 in Dortmund-Kirchhörde
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. mit Abs. 4 Nr. 5 BauGB -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03404-02)

4.14 63/2-1-29170
Errichtung einer Überdachung, Umbau der Portalanlage und Abbruch des vorhandenen Vordaches auf dem Grundstück
Westenhellweg 1
- Vorhaben gemäß § 30 in Verbindung mit § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03407-02)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes
- unbesetzt -

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

8.1 Ausbau der proj. Straße zwischen der Bozener Straße / Brixener Straße und Olpketalstraße einschl. Rad- und Gehweg zur Bozener Straße im Rahmen des B-Plans Hom 213 - Umlegung -
Widerspruch des Oberbürgermeisters gem. § 37 (6) GO NRW gegen das Abstimmungsergebnis vom 03.09.2002 in der Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch.

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03287-02)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch am 08.10.2002 über den ablehnenden Beschluss

8.2 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße nördlich der Straße "Am Zitter" in Dortmund-Lütgendortmund
Bebauungsplan Lü 122, 1. Änderung
Antragsteller: A & S Plan. und Ing. GmbH, Bergstr. 4, 58239 Schwerte

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03400-02)

8.3 LKW-Abstellen im Stadtgebiet
SPD-Fraktion
Vorschlag zur TO

(Drucksache Nr.: 03435-02)

8.4 Verlegung von Telekommunikationsleitungen in Wohngebieten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03484-02)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'

9.1 Kündigung der Dauerkleingartenanlage Ardeyblick in Dortmund-Innenstadt-West
hier: Entschädigungsleistungen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03369-02)

9.2 Ausbau der Grünverbindung Stadewäldchen I. Bauabschnitt in Dortmund-Innenstadt-Ost
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03018-02)

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -


12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 Abstimmungsvereinbarung mit der Duales System Deutschland AG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03391-02)

12.2 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03310-02)

12.3 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2003
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03320-02)

12.4 Überwachung der Durchführung von Beschlüssen des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03133-02)

13. Angelegenheiten des Liegenschaftsamtes

13.1 Anbau eines Aufzuges an die Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Aplerbeck
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03357-02)

Folgendes war der Tagesordnung zur Information beigefügt:
Auszug des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der Sitzung am 18.09.2002
(zu TOP 3.10, AUSW-Sitzung am 11.09.02)
Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hubert Jung - eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlussfähig ist.


N i e d e r s c h r i f t

über die 55. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 06.11.2002
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 15:05 - 16:53 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Hubert Jung (CDU), Vorsitzender
RM Hendrik Berndsen (SPD)
RM Siegfried Mielicki (SPD) i. V. für RM Sabine Brauer (SPD)
RM Siegfried Leniger (CDU) i. V. für RM Heinz W. Brunstein (CDU)
RM Franz-Josef Drabig (SPD)
RM Marzell Grote (CDU)
RM Helmut Harnisch (SPD)
RM Gerda Horitzky (CDU)
RM Manfred Jostes (CDU)
RM Walter Knieling (CDU)
RM Ingeborg Kräft (SPD)
RM Heide Kröger-Brenner (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Reiner Kunkel (SPD)
RM Monika Lührs (SPD)
RM Heinz Neumann (CDU)
RM Rita Brandt (SPD) i. V. für RM Heinrich Ollech (SPD)
RM Ingrid Reuter (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Manfred Sauer (CDU)
RM Angela Schilling (SPD)
RM Dieter Schneider (CDU)
RM Brigitte Steins (SPD)
RM Jan Tech (SPD)
RM Manfred Zuch (CDU)
sB Birgit Pohlmann-Rohr (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
sB Norbert Schilff (SPD)
sB Werner Georg Steden (CDU)
sB Norbert B. Weikert (CDU)

2. Beratende Mitglieder:

RM Detlef Münch
sE Hermann Oshege - Seniorenbeirat
sE Yusuf Güclü - Ausländerbeirat i. V. für sE Bayram Ucar
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG -
Gusti Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"






3. Verwaltung:

Herr StR Sierau - 6/Dez.
Herr StD Fehlemann - 7/Dez.

Herr Knoche - 6/Dez.-Büro
Frau Helfer - Büro StD
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Wilde - 61/stv. AL
Herr Kahrmann - StA 61 zu TOP 3.1
Herr Steinschulte - 63/stv. AL
Herr Keune - 66/AL
Herr Blume - 67/AL
Herr Schließer - 69/AL
Herr Schulte - StA 20 zu TOP 12.1 - 12.3
Herr Rottinghaus - StA 20 zu TOP 12.1 - 12.3

4. Gäste:

Herr Biehl - EDG zu TOP 12.1 - 12.3
Herr Müller - EDG zu TOP 12.1 - 12.3


Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 55. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 06.11.2002, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 52. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 11.09.2002

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (Nr. 53) und des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit (Nr. 26) am 02.10.2002

1.6 Genehmigung der Niederschrift über die 54. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 02.10.2002

2. Haushaltsangelegenheiten

2.1 Beratung der Haushaltsplanentwürfe 2003/2004
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03308-02)
Anlage: Lesehilfe
Hinweis: Beratung in den Fachausschüssen bis zum 15.11.2002
Bitte bringen Sie den Haushaltsplan zur Sitzung mit.


3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Verkehrsuntersuchung Phoenix-West / Phoenix-Ost; Rahmenplanung Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03228-02)
Anlage: Übersicht "Umgestaltungen im Bereich Bahnhof Hörde"

3.2 Bauleitplanung; 121. Änderung des Flächennutzungsplan - Sommerbergweg - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hö 244 - Sommerbergweg
hier:
I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Entscheidung über Anregungen,
V. Beifügung eines Erläuterungsberichtes,
VI. Beifügung einer Begründung,
VII. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes,
VIII. Satzungsbeschluss,
IX. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -,
X. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 244,
XI. Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03217-02)

3.3 Scharnhorst-Ost - Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf -
hier: Fortführung des Stadtteilmanagements Scharnhorst-Ost

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03019-02)

3.4 Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 223 - In der Heide -
hier: I. Änderungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB); II. Beschluss zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03270-02)

3.5 Rahmenplanung Güterbahnhof-Süd und Umfeld
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03143-02)
Die Vorlage wurde zur Sitzung am 02.10.02 versandt und in der Sitzung vertagt.
- Auszug der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der Sitzung am 17.09.2002 lag am 02.10.02 vor.




3.6 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 263 - An der Fillkuhle -
hier: I. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 263 - An der Fillkuhle -
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03087-02)
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 11.09.2002 versandt und in der Sitzung vertagt. In der Sitzung am 02.10.2002 wurde sie erneut vertagt.
- Der Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch am 08.10.2002 ist zur Kenntnisnahme beigefügt.

3.7 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Vorhaben- und Erschließungsplan) Hu 141 - Seniorenhaus Zeppelinstraße -
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung; II. Beschluss zur Offenlegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 141

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03355-02)

3.8 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 142 - Einzelhandelsstandort Dortmund-Huckarde, Aspeystraße -
hier: I. Einleitungsbeschluss;
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger;
III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -.

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03368-02)

3.9 Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 219 - Kieferstraße -
hier: I. Beifügung einer Begründung; II. Satzungsbeschluss

Empfehlung (Drucksache Nr.: 03427-02)

3.10 Bauleitplanung; 12. Änderung des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West - hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung, II. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03359-02)

3.11 Stadterneuerung;
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Mitteln des Landes/Bundes
hier: Die Jahresförderungsprogramme 2001 bis 2003

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02525-02)

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 63/2-4-28260
Voranfrage für die Errichtung von Wohnhäusern auf dem Grundstück Sölder Kirchweg 102 in Dortmund-Aplerbeck
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03249-02)



4.2 63/2-4-28379
Voranfrage für die Errichtung eines Vereinsheims und Einrichtung einer Auslauffläche für Hunde auf einem Grundstück an der Kortenstraße in Dortmund-Aplerbeck
- Vorhaben nach § 35 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03264-02)

4.3 63/2-4-27509
Voranfrage für die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Kortenstraße 26 in Dortmund-Aplerbeck
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03262-02)

4.4 63/2-3-29841
Vorbescheid für den Umbau und die Erweiterung des Wohnhauses auf dem Grundstück Spissenagelstraße 81 in Dortmund-Lücklemberg
- Vorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03267-02)

4.5 63/2-1-28003
Nutzungsänderung einer Schreinerei zu einer Versammlungsstätte auf dem Grundstück Zimmerstraße 27b
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03000-02)
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 11.09.2002 versandt und in der Sitzung vertagt. In der Sitzung am 02.10.02 wurde sie erneut vertagt.

4.6 - unbesetzt -

4.7 63/2-2-29112
Vorbescheid für die Errichtung eines Wohnhausanbaues auf dem Grundstück Gemarkung Bodelschwingh, Flur 3, Flurstück 115, Adresse: Am Dingerhof 9, 44577 Castrop-Rauxel
- Vorhaben nach § 35 Abs. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03315-02)

4.8 63/2-3-30556
Errichtung einer psychiatrischen Ambulanz und Tagesklinik auf dem Grundstück Volksgartenstraße 40 in Dortmund-Lütgendortmund
- Vorhaben nach § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03363-02)

4.9 63/2-30557
Errichtung einer radiologischen Praxis auf dem Grundstück Volksgartenstraße 40 in Dortmund-Lütgendortmund
- Vorhaben nach § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03388-02)

4.10 63/2-1-27230
Nutzungsänderung einer Fabrikhalle zu einer Getränke-Verkaufshalle auf dem Grundstück Spicherner Straße 58a - e
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03037-02)

4.11 Nachträglicher Einbau eines motorischen Plakatwechslers in Mega-Light Werbeanlagen (Großwerbevitrinen auf einem Monofuß)
Vorhaben nach § 30 und § 34 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03199-02)
Die Vorlage wurde zur Sitzung am 02.10.2002 versandt und in der Sitzung vertagt.

4.12 63/2-1-28561
Nutzungsänderung des Gebäudes durch Errichtung einer Mobilfunkanlage / Sendeanlage auf dem Grundstück Insterburger Straße 2
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03378-02)

4.13 63/2-3-30426
Nutzungsänderung des ehemaligen Stallanbaues zu einer Wohnung und Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück Am Hülsenberg 196 in Dortmund-Kirchhörde
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. mit Abs. 4 Nr. 5 BauGB -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03404-02)

4.14 63/2-1-29170
Errichtung einer Überdachung, Umbau der Portalanlage und Abbruch des vorhandenen Vordaches auf dem Grundstück
Westenhellweg 1
- Vorhaben gemäß § 30 in Verbindung mit § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03407-02)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes
- unbesetzt -

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

8.1 Ausbau der proj. Straße zwischen der Bozener Straße / Brixener Straße und Olpketalstraße einschl. Rad- und Gehweg zur Bozener Straße im Rahmen des B-Plans Hom 213 - Umlegung -
Widerspruch des Oberbürgermeisters gem. § 37 (6) GO NRW gegen das Abstimmungsergebnis vom 03.09.2002 in der Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch.

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03287-02)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch am 08.10.2002 über den ablehnenden Beschluss

8.2 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße nördlich der Straße "Am Zitter" in Dortmund-Lütgendortmund
Bebauungsplan Lü 122, 1. Änderung
Antragsteller: A & S Plan. und Ing. GmbH, Bergstr. 4, 58239 Schwerte

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03400-02)

8.3 LKW-Abstellen im Stadtgebiet
SPD-Fraktion
Vorschlag zur TO

(Drucksache Nr.: 03435-02)

8.4 Verlegung von Telekommunikationsleitungen in Wohngebieten
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03484-02)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'

9.1 Kündigung der Dauerkleingartenanlage Ardeyblick in Dortmund-Innenstadt-West
hier: Entschädigungsleistungen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03369-02)

9.2 Ausbau der Grünverbindung Stadewäldchen I. Bauabschnitt in Dortmund-Innenstadt-Ost
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03018-02)

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -


12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 Abstimmungsvereinbarung mit der Duales System Deutschland AG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03391-02)

12.2 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03310-02)

12.3 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2003
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03320-02)

12.4 Überwachung der Durchführung von Beschlüssen des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03133-02)

13. Angelegenheiten des Liegenschaftsamtes

13.1 Anbau eines Aufzuges an die Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Aplerbeck
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03357-02)

Folgendes war der Tagesordnung zur Information beigefügt:
Auszug des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der Sitzung am 18.09.2002
(zu TOP 3.10, AUSW-Sitzung am 11.09.02)



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hubert Jung - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlussfähig ist.


1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr RM Drabig benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Vorsitzende, Herr RM Jung, weist auf das Mitwirkungsverbot hin.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr StD Fehlemann hat mit Schreiben vom 25.10.2002 darum gebeten, die Tagesordnung um die Vorlage Satzung zur sechsten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund (Drucksache Nr.: 03227-02) als TOP 8.5 im Wege der Dringlichkeit zu erweitern.

Außerdem bittet die Verwaltung darum, die Tagesordnung um die Vorlage
63/2-4-28661, Errichtung eines Klinikgebäudes für den Maßregelvollzug auf dem Klinikgelände des Westfälischen Zentrums für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik in Dortmund-Aplerbeck, Allerstraße/Leni-Rommel-Straße, hier: Verfahren gemäß § 80 Abs. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) (Drucksache Nr.: 03319-02) als TOP 4.15 erweitern.

Herr StR Sierau macht den Vorschlag, die Tagesordnung um mündliche Berichte zu den Themen
-
3do - Städtebaulicher Vertrag als TOP 3.12 und
-
RC Olympia - Bauvorhaben Schirrmannweg als TOP 4.16 zu ergänzen.

Zudem ist vorgesehen, die Vorlage
Bauleitplanung; 131. Änderung des Flächennutzungs- planes und Bebauungsplan In W 215 - Rheinlanddamm/Hohe Straße -, hier: I. Beschluss zur Veränderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes In W 215; II. und III. Offenlegungsbeschlüsse (131. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bebauungsplan In W 215) (Drucksache Nr.: 02976-02), die am 02.10.2002 als TOP 3.1 beschlossen worden war, als TOP 3.13 erneut zu behandeln und ggf. neu zu beschließen.

Herr RM Jung schlägt vor, die Vorlage zu
TOP 3.1 Verkehrsuntersuchung Phoenix-West / Phoenix-Ost; Rahmenplanung Hörde (Drucksache Nr.: 03228-02) bis zur Sitzung am 11.12.2002 zu vertagen, da die Vorlage in den Bezirksvertretungen Hörde und Aplerbeck vertagt wurde.

Die Tagesordnung wird in der geänderten Form einstimmig festgestellt.



zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 52. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 11.09.2002

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt die Niederschrift einstimmig mit nachfolgender, in fett gekennzeichneter Ergänzung zu TOP 3.7 (Seite 22 der Niederschrift):

"Herr sB Weikert weist auf die Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte nachts und am Tage (siehe Punkt 11 der Vorlage) hin sowie auf die Maßnahmen zum Schutz der Bewohner. Er hält die Lärmsituation dort für unzumutbar (15dbA entsprechen dem 32fachen zulässigen Lärmausgangswert, dementsprechend 12 dbA dem 16fachen Ausgangswert) und stellt einen Zusammenhang zwischen einem wenig erholsamen Schlaf und von der Berufsgenossenschaft festgestellten Unfällen aufgrund von Schlafstörungen und fehlender Erholung her. ....."

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (Nr. 53) und des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit (Nr. 26) am 02.10.2002

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt einstimmig die Nieder- schrift über die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Woh- nen (Nr. 53) und des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit (Nr. 26) am 02.10.2002.

zu TOP 1.6
Genehmigung der Niederschrift über die 54. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 02.10.2002

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 54. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 02.10.2002.

Die Vorlage zu TOP 3.1 der Sitzung am 02.10.2002
(Bauleitplanung; 131. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In W 215 - Rheinlanddamm/Hohe Straße -, hier: I. Beschluss zur Veränderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes In W 215; II. und III. Offenlegungsbeschlüsse (131. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bebauungsplan In W 215) (Drucksache Nr.: 02976-02)), wird als TOP 3.13 in dieser Sitzung erneut behandelt und ggf. neu beschlossen werden.

2. Haushaltsangelegenheiten

zu TOP 2.1
Beratung der Haushaltsplanentwürfe 2003/2004
(Drucksache Nr.: 03308-02)


Die Vorlage wird zusammen mit der Vorlage zu TOP 12.4 Überwachung der Durchführung von Beschlüssen des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) (Drucksache Nr.: 03133-02) behandelt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Haushaltsplanentwürfe 2003/2004 für seine Fachbereiche ohne Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss weiter.

zu TOP 12.4
Überwachung der Durchführung von Beschlüssen des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW)
(Drucksache Nr.: 03133-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht über den Bearbeitungsstand der Beschlüsse des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis.

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

zu TOP 3.1
Verkehrsuntersuchung Phoenix-West / Phoenix-Ost; Rahmenplanung Hörde
(Drucksache Nr.: 03228-02)

- Auszug der Bezirksvertretung Hörde aus der Sitzung am 29.10.2002 (wurde nachgereicht)

Herr RM Drabig nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Vorlage in der Sitzung des AUSW am 11.12.2002 zu behandeln.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; 121. Änderung des Flächennutzungsplan - Sommerbergweg - und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Hö 244 - Sommerbergweg
hier:
I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Entscheidung über Anregungen,
V. Beifügung eines Erläuterungsberichtes,
VI. Beifügung einer Begründung,
VII. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes,
VIII. Satzungsbeschluss,
IX. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -,
X. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 244,
XI. Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
(Drucksache Nr.: 03217-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

IV. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur 121. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 244 - Sommerbergweg - geprüft und beschließt, die Anregungen unter den Ziffern 10.1 bis 10.6 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 12 BauGB.

V. Der Rat der Stadt beschließt, den mit dem Entwurf der 121. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegten Erläuterungsbericht vom 14.03.2002 entsprechend der Ausführungen unter Ziffer 10.1 dieser Vorlage zu aktualisieren und den aktualisierten Erläuterungsbericht vom 14.08.2002 der 121. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB.

VI. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 14.03.2002 entsprechend der Ausführungen unter Ziffer 10.2 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 14.08.2002 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 244 - Sommerbergweg - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB.

VII. Der Rat der Stadt beschließt die 121. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 BauGB.

VIII. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hö 244 - Sommerbergweg - für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage näher beschriebenen Bereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 und § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung..

IX. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag -Teil B- (siehe Anlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO.

X. Der Rat beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 2 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hö 244.

Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 3.3
Scharnhorst-Ost - Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf -
hier: Fortführung des Stadtteilmanagements Scharnhorst-Ost
(Drucksache Nr.: 03019-02)


Herr RM Jostes merkt an, dass ein Tätigkeitsbericht schriftlich vorgelegt werden sollte.

Herr StR Sierau weist darauf hin, dass vor nicht langer Zeit ein Bericht zum Stadtteilmanage- ment in der Bezirksvertretung Scharnhorst diskutiert wurde. Dieser Bericht wird zur Verfügung gestellt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den dargestellten Sachverhalt zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Stadtteilmanagement Scharnhorst-Ost, mit Personal- und Sachkosten in Höhe von insgesamt 332.340 Euro, für weitere 2 Jahre (2003/4) durchzuführen. Die Gesamtkosten werden zu 90 % = 299.106 Euro aus Städtebauförderungsmitteln des Landes NRW finanziert. Der Eigenanteil der Stadt Dortmund beträgt 10 % = 33.234 Euro.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Personalträger, den Dortmunder Diensten GmbH, eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zu treffen.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6151 9511 0102 - Bewohnerorientierte Erneuerung der Großsiedlung Scharnhorst-Ost - für die Jahre 2002 ff. vorgesehen.

zu TOP 3.4
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 223 - In der Heide -
hier: I. Änderungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB); II. Beschluss zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
(Drucksache Nr.: 03270-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Hö 223 - In der Heide - für den unter Ziffer 1 der Vorlage beschriebenen Änderungsbereich zu ändern (Änderung Nr. 1).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 223) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.

zu TOP 3.5
Rahmenplanung Güterbahnhof-Süd und Umfeld
(Drucksache Nr.: 03143-02)

- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 17.09.2002 (wurde nachversandt)
- Schreiben (Ergebnisse der Bürgeranhörung vom 28.10.2002) des Herrn StR Sierau zur Kenntnis (wurde nachversandt)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 05.11.2002 (wurde nachgereicht)

Laut Frau RM Reuter geht die Rahmenplanung in die richtige Richtung. Sie hält es für wichtig, dass folgende Ergebnisse aus der Bürger(innen)versammlung besonders berücksichtigt werden:
- die gesamte Verkehrssituation aufgrund der LKW-Zuwegungen durch das Wohngebiet, um das DOEGO-Gelände zu erreichen, und
- das frühzeitige Einbringen des Areals der DOEGO in den Wettbewerb.
Grundsätzlich kann aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Rahmenplanung so laufen, wie in der Vorlage dargestellt.

Herr Wilde bestätigt, dass die Bürgerinformationsveranstaltung mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen wurde. Er verweist auf das vorliegende Schreiben des Herrn StR Sierau, dem die Punkte entnommen werden können, die in die weiteren Verfahren (Wettbewerbs-, Qualifizierungs-, Bebauungsplanverfahren) eingehen werden. Die Einbeziehung des DOEGO-Geländes in den Wettbewerb, das nördlich an das DEW-/DSW-Gelände anschließt, ist nicht möglich, da der Betrieb zur Zeit nicht verlagerbar ist. DEW und DSW wurden gebeten, die von diesem Betrieb ausgehenden Emissionen zur Grundlage für das Gutachterverfahren zu machen. Die Verwaltung wird mit dem Unternehmen Kontakt aufnehmen, um zu prüfen, ob die Schwerlastverkehre anders geführt werden können. Im Rahmen der weiteren Konkretisierung der Rahmenplanung wird im AUSW über das Ergebnis berichtet werden.

Herr RM Harnisch sieht die Planung als positiv an. Er stellt fest, dass der Großmarkt auf Dauer verlagert werden müsse. Die Verlagerung ist mit viel Geld verbunden und er sieht diese nicht kurzfristig.


Herr Steiner fordert, bei Konkretisierung der Maßnahme frühzeitig darauf zu achten, dass bei diesem Wohngebiet mit Anbindung an die S 4 und die U-Bahn die Maßgabe des barrierefreien Wohnungsbaus nach der Landesbauordnung Berücksichtigung findet.

Herr Wilde erläutert zur Frage des Herrn RM Grote nach der zu langfristigen Zeitplanung, dass er aufgrund bestehender Verträge von der Existenz des Großmarktes weiterhin über 25 - 30 Jahren ausgehe. Das DEW-/DSW-Gelände und das Bahngelände sind kurzfristiger zu entwickeln. Das DSW-/DEW-Verfahren werde nun eingeleitet, danach erfolgt das Wettbewerbsverfahren mit Entscheidung im Frühjahr 2003. Auf der Grundlage dieser Entscheidung wird in die Planrechtschaffung eingestiegen. Danach ist kurzfristig mit dem Umsetzen erster Maßnahmen zu rechnen. Das Gleiche gilt für das Bahngelände. Nach Angaben der Bahn sind große Teile der Flächen bereits freigezogen. In 2003 wird die Flächenentwicklung durch die Konkretisierung eines städtebaulichen Entwurfs dieser Fläche weitergeführt, so dass spätestens in 2004 für diese Fläche in die Planrechtschaffung eingestiegen werden kann. Bei einzelnen Teilen des Rahmenplans, die dem § 34 Baugesetzbuch unterliegen, für die bereits Planrecht besteht und für die Vorhabenträger schon Vorhaben realisieren wollen, kann noch kurzfristiger reagiert werden.

Herr RM Jung weist noch einmal darauf hin, dass es zur Benennung des Preisgerichts (siehe Anlage "Städtebaulicher Realisierungswettbewerb DEW-Gelände Dortmund, Von-den-Berken-Straße/Deggingstraße", Auslobungstext, Seite 6 unten) sinnvoll sei, bei Verhinderung eines Preisrichters aus der Fraktion, aus der der Benannte stammt, eine Person nach zu benennen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig den Rahmenplan für den Güterbahnhof-Süd und das weitere Umfeld als Leitlinie für die städtebauliche Entwicklung und beauftragt die Verwaltung, alle zukünftigen Planungen (z.B. Bauleitpläne, Projektentwicklungen, Planungen von Investoren, Wettbewerbe, Planungsgutachten) und Maßnahmen auf der Grundlage des vorliegenden Rahmenplanes durchzuführen. Der Auslobungstext des Wettbewerbes zum DEW/DSW-Gelände wird zur Kenntnis genommen.

zu TOP 3.6
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 263 - An der Fillkuhle -
hier: I. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 263 - An der Fillkuhle -
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 03087-02)


Auf die Frage der Frau RM Reuter nach einer möglichen Erschließung von Süden erläutert Herr Wilde, dass eine Erschließung von Süden ausgeschlossen werden könne, weil die dortigen Grundstücke in der erforderlichen Breite nicht zur Verfügung stehen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan Hom 263 - An der Fillkuhle - für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 263) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.

zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Vorhaben- und Erschließungsplan) Hu 141 - Seniorenhaus Zeppelinstraße -
hier: I. Ergebnis der Bürgeranhörung;
II. Beschluss zur Offenlegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 141
(Drucksache Nr.: 03355-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213 - 1) durchgeführten Bürgerbeteiligung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 141 - Seniorenhaus Zeppelinstraße -;

II. stimmt einstimmig den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 141 - Seniorenhaus Zeppelinstraße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich und der Begründung vom 07.10.2002 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 12 BauGB sowie § 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

zu TOP 3.8
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hu 142 - Einzelhandelsstandort Dortmund-Huckarde, Aspeystraße -
hier: I. Einleitungsbeschluss;
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger;
III. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil A -.
(Drucksache Nr.: 03368-02)


Frau sB Pohlmann-Rohr stimmt dem Standort zu, erklärt aber, dass sie von den geplanten 80 Stellplätzen nur 50 für erforderlich halte, da sich auch in der Nähe eine Park + Ride-Anlage befindet. Es sollte eher eine Begrünung der für die 30 Stellplätze vorgesehenen Fläche erfolgen.

Herr Wilde erläutert, dass der Konsultationskreis die Lage der Nahversorgungseinrichtung begrüßt und bei den Stellplätzen eine Anlage von 50 favorisiert wird. Der Betreiber stellt sich dagegen eine Anzahl von 80 Stellplätzen vor, da diese Anzahl bei aktuellen Ansiedlungen von Diskountmärkten nachgefragt werde. Die Verwaltung wollte nicht aufgrund der Stellplätze den Standort in Frage stellen und macht daher den Vorschlag, hier nicht dem Konsultationskreis zu folgen und 80 Stellplätze zuzulassen.

Herr StR Sierau stellt fest, dass im Zusammenhang mit dem Masterplan Einzelhandel diese Fragestellung und insbesondere die Themen Sondergebiete und Nahversorgung mit dem Konsultationskreis noch erörtert werden müssen. Es ist wahrzunehmen, dass bei den Investoren andere Überlegungen bestehen als die Bezirksregierung unter anderem mit dem Einzelhandelserlass mitteilt.

Herr RM Harnisch stimmt der Vorlage im Namen der SPD-Fraktion zu.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig,

I. das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hu 142 - Einzelhandelsstandort Dortmund-Huckarde, Aspeystraße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich einzuleiten.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (vorhabenbezogener Bebauungsplanes Hu 142 - Einzelhandelsstandort Dortmund-Huckarde, Aspeystraße -) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB.

III. dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil A - (Anlage 3 dieser Vorlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO.

zu TOP 3.9
Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 219 - Kieferstraße -
hier: I. Beifügung einer Begründung; II. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 03427-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:


I. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 219 - Kieferstraße - offengelegte Begründung vom 14.03.2002 der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 219 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Textsatzung zur geplanten Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 219 - Kieferstraße - für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO.

zu TOP 3.10
Bauleitplanung; 12. Änderung des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West - hier: I. Entscheidung über Anregungen aus der Offenlegung, II. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 03359-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung der 12. Änderung des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den unter Punkt 6.1 und Punkt 6.2 dieser Beschlussvorlage genannten Anregungen aus den dort genannten Gründen teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. beschließt die dieser Beschlussvorlage beigefügte Textsatzung zur 12. Änderung des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage näher beschriebenen Änderungsbereich, jedoch mit der unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage dargelegten Änderung als Satzung.

Rechtsgrundlage: § 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
III. beschließt, der Textsatzung zur 12. Änderung des Bebauungsplanes In W 202 - Standortzentrum Dorstfeld-West - die Begründung vom 11.10.2002 beizufügen.

Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.11

Stadterneuerung;
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Mitteln des Landes/Bundes
hier: Die Jahresförderungsprogramme 2001 bis 2003
(Drucksache Nr.: 02525-02)
- Auszug des Kinder- und Jugendausschusses aus der Sitzung am 30.10.2002 (wurde nachversandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zu den Jahresförderungsprogrammen 2001 und 2002 zur Kenntnis und beschließt die in der Anlage 1 enthaltene Zusammenfassung der Einzelanträge für das Programmjahr 2003 als - Jahresförderungsprogramm - Gesamtprogramm Stadterneuerung 2003 -.

zu TOP 3.12
3do - Städtebaulicher Vertrag -
Mündlicher Bericht

Herr StR Sierau verweist auf die aktuelle Beschlussfassung des Rates vom 11.07.2002. Abgearbeitet ist die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen und des Antrages auf Gewährung einer Zuwendung zum vom Rat gesetzten Zeitpunkt.

Die vertraglichen Elemente des städtebaulichen Vertrages wurden im Einklang mit der Beschlussfassung vom 11.07.2002 und dem Vertrag vom 19.04.2000 fortgeführt. Es ist geplant, den städtebaulichen Vertrag am 11.11.2002 in Dortmund zu unterzeichnen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 3.13
Bauleitplanung; 131. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan In W 215 - Rheinlanddamm/Hohe Straße -
hier: I. Beschluss zur Veränderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes In W 215; II. und III. Offenlegungsbeschlüsse (131. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bebauungsplan In W 215)
(Drucksache Nr.: 02976-02)

- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West am 18.09.2002 (wurde nachversandt)

Herr RM Jung schlägt vor, den Beschluss vom 02.10.2002 dahingehend abzuändern, dass folgender Punkt 2 des Beschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 18.09.2002
"2. Für den geplanten Verbindungsweg nördlich der Bebauung soll - soweit bauordnungs- rechtlich erforderlich - ein Fahrrecht ausschließlich zugunsten von Rettungs- und Notfallfahr- zeugen festgesetzt werden. Ein allgemeines Fahrrecht zugunsten der Anlieger wird abgelehnt."
aus dem Beschluss herausgenommen wird. Im übrigen wird auf die Diskussion am 02.10.2002 hingewiesen, aus der hervorgeht, dass von der Harnackstraße auf das Grundstück von Norden kein allgemeiner Zufahrtsverkehr stattfinden soll.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion folgende geänderten Beschlüsse:

I. beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan In W 215 vom 29.08.2001 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereichs zu verändern und diesen nunmehr, wie unter Punkt 1.4 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen.

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. stimmt den geplanten Darstellungen des Entwurfes der 131. Änderung - Rheinlanddamm / Hohe Straße - des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 und dem Erläuterungsbericht vom 05.07.2002 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB


III. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes In W 215 - Rheinlanddamm / Hohe Straße - (zugleich teilweise Änderung des Bebauungsplanes 139) und der Begründung vom 05.07.2002 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

zu TOP 8.1
Ausbau der proj. Straße zwischen der Bozener Straße / Brixener Straße und Olpketalstraße einschl. Rad- und Gehweg zur Bozener Straße im Rahmen des B-Plans Hom 213 - Umlegung -
Widerspruch des Oberbürgermeisters gem. § 37 (6) GO NRW gegen das Abstimmungsergebnis vom 03.09.2002 in der Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch.
(Drucksache Nr.: 03287-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt aufgrund des Widerspruchs des Oberbürgermeisters gem. § 37 (6) GO NRW gegen das Abstimmungsergebnis in der Sitzung der BV Hombruch am 03.09.2002 den Ausbau der projektierten Straße zwischen der Bozener Str. / Brixener Str. und Olpketalstr. und die Anlegung eines Rad- und Gehweges zur Bozener Str. mit der o. g. Finanzierung.

zu TOP 8.2
Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße nördlich der Straße "Am Zitter" in Dortmund-Lütgendortmund
Bebauungsplan Lü 122, 1. Änderung
Antragsteller: A & S Plan. und Ing. GmbH, Bergstr. 4, 58239 Schwerte
(Drucksache Nr.: 03400-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, die Er- schließung des Geländes in Dortmund-Lütgendortmund, nördlich der Straße "Am Zitter"- Bau der Straße und der Herstellung der Beleuchtungsanlage, der Beschilderung und der erforder- lichen Markierung, Begrünung, die Umbaumaßnahmen der Straße "Am Zitter" sowie Bau der erforderlichen Entwässerungsanlage - wird nach § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl I S. 2141; BGBl III 213-1) in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 18.11.1993 durch Erschließungsvertrag der A & S Plan. und Ing. GmbH zu übertragen.

zu TOP 8.3
LKW-Abstellen im Stadtgebiet
Vorschlag zur TO
(Drucksache Nr.: 03435-02)
- Antrag der SPD-Fraktion vom 30.10.2002 mit der o. g. Bezeichnung
(Drucksache-Nr. 03435-02AT) (wurde nachgereicht)


Herr RM Harnisch begründet den Antrag der SPD-Fraktion und erläutert, dass nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht werden sollte.

Herr RM Jostes verweist auf die Autohöfe, z. B. ist einer in Werne zu finden. In Dortmund gibt es viele Autobahnen und Fernstraßen, so dass eine Möglichkeit für das Abstellen von Lkws geschaffen werden sollte. Bezüglich der Wohnmobile seien auch andere Ausschüsse tangiert.

Beschluss:
Der AUSW beschließt einstimmig den Antrag der SPD-Fraktion mit der Bezeichnung "LKW-Abstellen im Stadtgebiet" mit folgendem Wortlaut:

"In der letzten Zeit kommt es häufiger zu "wildem" Abstellen von LKW, Transporteinheiten aller Art, Wohnmobilen, Anhängern etc. an Straßen und Plätzen, mit den bekannten unange- nehmen Begleiterscheinungen.

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie diesem Problem entgegengewirkt werden kann und unter Umständen sogar Plätze zum zentralen Abstellen, konzessioniert durch die Stadt Dortmund, anbieten."


zu TOP 8.4
Verlegung von Telekommunikationsleitungen in Wohngebieten
(Drucksache Nr.: 03484-02)


Herr RM Jung regt an, in Bebauungsplänen festzuschreiben, dass die Telekommunika- tionsleitungen in Dortmund weiterhin unterirdisch verlegt werden.

Herr RM Harnisch stimmt im Namen der SPD-Fraktion der Vorlage zu.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung einstimmig auf, darauf hinzuwirken, dass alle Telekommunikationsleitungen in Dortmund weiterhin unter- irdisch verlegt werden. Alle Anträge auf oberirdische Verlegung innerhalb des Dortmunder Stadtgebietes werden abgelehnt.

In Neubaugebieten werden alle Telekommunikationsfirmen zur Angebotsabgabe des unter- irdischen Netzaufbaues aufgefordert, wobei das kostengünstigste ausgewählt wird. Hierbei soll mit der DEW eine Vereinbarung getroffen werden, die gesamte Organisation der Verlegung vorzunehmen.


zu TOP 8.5
Satzung zur sechsten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 03458-02)

- Dringlichkeitsschreiben des Herrn StD Fehlemann vom 25.10.2002

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur sechsten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund.

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
63/2-4-28260
Voranfrage für die Errichtung von Wohnhäusern auf dem Grundstück Sölder Kirchweg 102 in Dortmund-Aplerbeck
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 03249-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung des Vorhabens.

zu TOP 4.2
63/2-4-28379
Voranfrage für die Errichtung eines Vereinsheims und Einrichtung einer Auslauffläche für Hunde auf einem Grundstück an der Kortenstraße in Dortmund-Aplerbeck
- Vorhaben nach § 35 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 03264-02)


Frau RM Kröger-Brenner schließt sich der ablehnenden Haltung der Bezirksvertretung Aplerbeck an, sie hält den Bau eines Vereinsheims im Landschaftsschutzgebiet nicht für akzeptabel. Dafür sollte ein anderer Standort gesucht werden.

Herr RM Münch weist auf die große ökologische Bedeutung der Fläche als Vernetzungsbiotop hin.

Herr RM Mielicki macht darauf aufmerksam, dass es sich bei der Fläche eher um einen Dressurplatz als um eine Hundeauslauffläche handle. Bei einem Dressurplatz seien andere Kriterien zu beachten, z. B. die Absicherung und die Lärmbelästigung. Er befürchtet mehr Lärm als gegenüber einem Friedhof zuträglich wäre. Er hält die Errichtung eines Vereinsheims und Einrichtung einer Hundeauslauffläche für ungünstig.

Herr RM Harnisch und Herr RM Zuch melden Beratungsbedarf für die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion an.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, die Vorlage am 27.11.2002 zu behandeln.


zu TOP 4.3
63/2-4-27509
Voranfrage für die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Kortenstraße 26 in Dortmund-Aplerbeck
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 03262-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung des Vorhabens.

zu TOP 4.4
63/2-3-29841
Vorbescheid für den Umbau und die Erweiterung des Wohnhauses auf dem Grundstück Spissenagelstraße 81 in Dortmund-Lücklemberg
- Vorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 03267-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, den Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig, die Zulassung des Vorhabens in Aussicht zu stellen.


zu TOP 4.5
63/2-1-28003
Nutzungsänderung einer Schreinerei zu einer Versammlungsstätte auf dem Grundstück Zimmerstraße 27b
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 03000-02)


Herr RM Jostes bittet darum, bei geplanten Nutzungsänderungen dieser Art in Vorgesprächen die Politik einzubinden.

Herr StR Sierau hat mit Frau StR'in Greive vereinbart, gemeinsam mit den Moscheen und ihren Repräsentanten das Gespräch zu suchen und darauf hinzuwirken, eine bessere Integration zu bewirken. In der nächsten Woche ist ein Vorgespräch geplant. Nicht legalisierte und nicht genehmigte Nutzungen sollen möglichst nicht wieder entstehen, eine stärkere Verträglichkeit wird hier angestrebt.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt mit Mehrheit der Stimmen bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung die Zulassung des Vorhabens.

zu TOP 4.6
- unbesetzt -

zu TOP 4.7
63/2-2-29112
Vorbescheid für die Errichtung eines Wohnhausanbaues auf dem Grundstück Gemarkung Bodelschwingh, Flur 3, Flurstück 115, Adresse: Am Dingerhof 9, 44577 Castrop-Rauxel
- Vorhaben nach § 35 Abs. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 03315-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, den Bauvorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig, die Zulassung des Vorhabens in Aussicht zu stellen.

zu TOP 4.8
63/2-3-30556
Errichtung einer psychiatrischen Ambulanz und Tagesklinik auf dem Grundstück Volksgartenstraße 40 in Dortmund-Lütgendortmund
- Vorhaben nach § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB -
(Drucksache Nr.: 03363-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung der Vorhabens.

zu TOP 4.9
63/2-30557
Errichtung einer radiologischen Praxis auf dem Grundstück Volksgartenstraße 40 in Dortmund-Lütgendortmund
- Vorhaben nach § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB -
(Drucksache Nr.: 03388-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung des Vorhabens.

zu TOP 4.10
63/2-1-27230
Nutzungsänderung einer Fabrikhalle zu einer Getränke-Verkaufshalle auf dem Grundstück Spicherner Straße 58a - e
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB -
(Drucksache Nr.: 03037-02)


Herr Steinschulte ergänzt zur Vorlage, dass der Konsultationskreis sich gegen diese Maßnahme ausgesprochen habe. Der Bebauungsplan wurde seinerzeit an die Baunutzungsverordnung von 1990 angepasst. Das bedeutet, Einzelhandel sollte insbesondere im Gewerbegebiet ausgeschlossen werden. Der überwiegende Teil dieser Nutzung liegt nicht im Gewerbegebiet, wo nur ein Lagerbereich liegt. Nur 26 qm der Verkaufsfläche befinden sich im Gewerbegebiet. Im Mischgebiet ist außerdem die Nutzung zulässig.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, eine Baugenehmigung unter Zulassung einer Ausnahme von der seit dem 22.03.2002 rechtskräftigen Veränderungssperre zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung des Vorhabens.

zu TOP 4.11

Nachträglicher Einbau eines motorischen Plakatwechslers in Mega-Light Werbeanlagen (Großwerbevitrinen auf einem Monofuß)
Vorhaben nach § 30 und § 34 Baugesetzbuch (BauGB)
(Drucksache Nr.: 03199-02)
- Auszug der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der Sitzung am 05.11.2002 (wurde nachgereicht)

Bezug nehmend auf den Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 05.11.2002 erläutert Herr StR Sierau, dass die Verwaltung am 05.11.02 die Standorte überprüft habe, an denen Mega-Light Werbeanlagen stehen. Bisher gab es keine Genehmigung für motorische Plakatwechsler. Die bereits aufgestellten Plakatwechsler sind technisch noch nicht für das Wechseln vorgesehen und die Plakate stehen fest.

Frau RM Kröger-Brenner lehnt die Vorlage im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab. Sie sieht keinen finanziellen Vorteil für die Stadt Dortmund und befürchtet eine Gefährdung des Straßenverkehrs.


Herr RM Harnisch stimmt für die SPD-Fraktion der Vorlage mit dem Hinweis an die Verwaltung zu, mit den Betreibern der Anlagen und den Aufstellern der normalen Plakatwände dahingehend zu verhandeln, dass es in Dortmund nur ein System gibt. Ein einheitliches Stadtbild sollte erreicht werden. In anderen Städten gibt es diese Plakatwechsler schon, so dass es diese seines Erachtens auch in Dortmund geben könnte.

Herr Steinschulte ergänzt aus Sicht der Verwaltung, dass die Standorte untersucht wurden, routinemäßige Wechslungen konnten nicht festgestellt werden. Aber es ist nicht auszuschließen, dass nach einem gewissen Zeitablauf, z. B. einem Monat, ein Wechsel in der Werbung erfolgt ist.
Herr Steinschulte weist darauf hin, dass die Polizei sich gegen diese Anlagen ausspricht, ohne die Standorte zu bewerten. Dagegen hat die Verwaltung sich die einzelnen Standorte vor Ort angesehen, bewertet und Gutachten dazu gefordert.

Herr RM Münch ist der Meinung, dass die Stadt eher durch motorische Plakatwechsler verschandelt wird. Er schlägt vor, die Vorlage abzulehnen.

Herr RM Berndsen bittet die Verwaltung, bei Zusammenschlüssen von Werbeträgern alte Plakatwände möglichst zu entfernen.

Herr RM Drabig meint, eine Stadtmöblierung in einem bestimmten Niveau sollte auch in den Außenbezirken erreicht werden. Es könnte ein Qualitätsrahmen festgelegt werden, so dass bei Installation neuer Werbeanlagen auch in den Außenbezirken - dort ggf. eine zweite Konfektion - analog der Citymöblierung verfahren wird. Bei Auslaufen von Verträgen können die neuen Vertragspartner auf einen entsprechenden Qualitätsrahmen hingewiesen werden.
In Sachen Plakatwechsler macht Herr RM Drabig darauf aufmerksam, dass die Ausnutzung der Werbefläche dadurch verbessert werde. Herr RM Drabig stellt die Frage, ob die Betreiber solcher Anlagen für das Aufstellen zahlen sollen.

Herr RM Jung stellt fest, dass sich die meisten Standorte der Plakatwechsler nicht im öffentlichen Straßenraum befinden, so dass keine Sondernutzungsgebühr eingezogen werden kann.

Herr sB Weikert sieht bei einem motorischen Plakatwechsler den Rationalisierungsfaktor.
Bei der ersten Installation kann Werbung für einen längeren Zeitrahmen, ohne dass weitere Kosten auftreten, angebracht werden. Damit geht man auch schonender mit der Umwelt um.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion die Zulassung des Vorhabens.
zu TOP 4.12
63/2-1-28561
Nutzungsänderung des Gebäudes durch Errichtung einer Mobilfunkanlage / Sendeanlage auf dem Grundstück Insterburger Straße 2
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 03378-02)


Frau sB Pohlmann-Rohr macht im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beratungsbedarf geltend.

Herr Dr. Mackenbach erläutert auf die Frage nach den nächsten Mobilfunkantennen, dass es in der Sitzung des AUSW am 27.11.2002 eine umfassende Vorlage zu UMTS geben wird. Außerdem werden den Bezirksvertretungen in Kürze Karten zur Verfügung gestellt, denen entnommen werden kann, wo die nächsten Anlagen stehen, wie die genehmigt wurden etc.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, die Vorlage am 27.11.2002 zu behandeln.

zu TOP 4.13
63/2-3-30426
Nutzungsänderung des ehemaligen Stallanbaues zu einer Wohnung und Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück Am Hülsenberg 196 in Dortmund-Kirchhörde
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. mit Abs. 4 Nr. 5 BauGB -
(Drucksache Nr.: 03404-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung des Vorhabens.

zu TOP 4.14
63/2-1-29170
Errichtung einer Überdachung, Umbau der Portalanlage und Abbruch des vorhandenen Vordaches auf dem Grundstück
Westenhellweg 1
- Vorhaben gemäß § 30 in Verbindung mit § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 03407-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis.


zu TOP 4.15

63/2-4-28661
Errichtung eines Klinikgebäudes für den Maßregelvollzug auf dem Klinikgelände des Westfälischen Zentrums für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik in Dortmund-Aplerbeck, Allerstraße/Leni-Rommel-Straße
hier: Verfahren gemäß § 80 Abs. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
(Drucksache Nr.: 03319-02)
(wurde nochmals nachversandt)
- Schreiben des Planungsbeirates Forensische Klinik Dortmund vom 30.09.2002 (wurde nochmals nachversandt)
- Auszug der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung am 22.10.2002 (wurde nachversandt)
- Auszug des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und des Ausschusses für Soziales. Familie und Gesundheit aus der gemeinsamen Sitzung am 02.10.2002 (wurde nachversandt)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bestätigt einstimmig den Beschluss aus der gemeinsamen Sitzung mit dem Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit am 02.10.2002:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, eine positive planungsrechtliche Stellungnahme inklusive des Beschlusses des Planungsbeirates Forensische Klinik Dortmund an die Bezirksregierung Arnsberg zu übersenden, zur Kenntnis und empfiehlt, dass das Vorhaben zugelassen wird.



zu TOP 4.16
RC Olympia - Bauvorhaben Schirrmannweg

Herr StR Sierau informiert darüber, das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen habe am 31.10.2002 festgestellt, dass keine Baugenehmigung für das errichtete Gebäude erteilt wurde. Entgegen der Auffassung des Antragstellers ist auch durch die ihm erteilten Nachtragsgenehmigungen keine Baugenehmigung erteilt worden.
Mit Schreiben vom 24.10.2002 hat der Antragsteller Unterlagen für ein etwaiges weiteres Verfahren zur Verfügung gestellt.

Herr Steinschulte erläutert, dass die eingereichten Unterlagen als Nachtrag zu einer ursprüng- lich erteilten Genehmigung gedacht waren. Einen Nachtrag zu einer erteilten Genehmigung kann es nicht geben, sondern es handelt sich um die Beurteilung eines anderen Vorhabens und ein neuer Bauantrag ist zu stellen. Die eingereichten Unterlagen waren nicht prüfbar und stellten formal aufgrund fehlender Unterschriften keinen Antrag dar. Der Verein hat inzwi- schen einen Antrag gestellt, ein Bauleitverfahren in Form eines vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes einzuleiten. Die Unterlagen wurden zur Bewertung und Prüfung an das Planungs- amt weitergeleitet. Ein Baugenehmigungsverfahren kann nur zum Erfolg führen, wenn Plan- recht geschaffen wird.

Auf Nachfrage ergänzt Herr Steinschulte, dass die Baustelle ruht und auch fortlaufend über- prüft wird. Genehmigungspflichtige Arbeiten werden nicht mehr ausgeführt. Die Baustelle wird so lange ruhen müssen, bis eine Baugenehmigung auf einer rechtlichen Grundlage erteilt werden kann. Nur über provisorische Sicherungsmaßnahmen, um größere wirtschaft- liche Schäden vom Objekt fern zu halten, kann nachgedacht werden. Der Verwaltung er- scheint es nicht plausibel, das Regressansprüche gegen die Stadt gerichtet werden können.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis.


5. Angelegenheiten des Umweltamtes
- unbesetzt -

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

- wurde nach TOP 3. behandelt -

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- wurde nach TOP 12. behandelt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -



11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund
- unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 12.1
Abstimmungsvereinbarung mit der Duales System Deutschland AG
(Drucksache Nr.: 03391-02)

zu TOP 12.2
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
(Drucksache Nr.: 03310-02)

zu TOP 12.3
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) - 2003
(Drucksache Nr.: 03320-02)


Die Tagesordnungspunkte 12.1 Abstimmungsvereinbarung mit der Duales System Deutschland AG (Drucksache Nr.: 03391-02), 12.2 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -) (Drucksache Nr.: 03310-02) und 12.3 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallge- bührensatzung - AbfGS) - 2003 (Drucksache Nr.: 03320-02) werden zusammen behandelt.

Auf die Frage des Herrn RM Berndsen, warum nach § 19 Abs. 9 Ziffer 6 der Abfallsatzung (Seite 13) ein Verdichten des Abfalls im Behälter verboten sei, erklärt Herr Biehl, dass technische Hilfsmittel auf dem Markt angeboten werden. Mit diesen Geräten wird der Abfall insbesondere in den Rollcontainern so extrem verdichtet, dass in Einzelfällen dadurch die Aufnahmevorrichtung für die Müllfahrzeuge abgerissen wurde. Hier gehe es auch um Gebührengerechtigkeit, das Solidarsystem wird versucht zu unterlaufen. Um einzelne Mülltüten geht es nach Angaben des Herrn Biehl nicht.

Herr Biehl gibt zudem den Hinweis, dass der Satzungstext gerichtsfest sein muss. Die Formulierungen müssen eindeutig sein.

Herr Biehl erläutert auf die Nachfrage der Frau sB Pohlmann-Rohr, warum z. T. zu große Mülltonnen zur Verfügung gestellt werden, dass in Dortmund 290.000 Haushalte entsorgt werden. Davon nehmen 6.000 Haushalte den 15 l-Maßstab wahr.
Der Gestank einer Mülltonne nach längerem Leerungsrhythmus entsteht nach Angaben des Herrn Biehl nur dann, wenn die Mülltonne falsch oder fehlgefüllt ist, z. B. wenn organischer Restabfall nicht kompostiert wird, sondern in die Restmülltonne getan wird.
In der Gebührensatzung sind Kostenträger zu erkennen, die der Mülltonne nicht direkt zurechenbar sind, wie die Rekultivierung der Altdeponie.



Beschluss zu TOP 12.1:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, die als Anlage beigefügte Abstimmungserklärung nach § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung mit der Duales System Deutschland AG abzuschließen.


Beschluss zu TOP 12.2:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -).


Beschluss zu TOP 12.3:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat folgenden Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Dortmund
- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund;
- nimmt den Wirtschaftsplan 2003 der Entsorgung Dortmund GmbH zur Kenntnis;
- stellt den Wirtschaftsplan 2003 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen fest;
- beschließt das Investitionsprogramm 2003 bis 2007 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen;
- nimmt den Finanzplan 2003 bis 2007 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen zur Kenntnis.

zu TOP 12.4
Überwachung der Durchführung von Beschlüssen des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW)
(Drucksache Nr.: 03133-02)


TOP 12.4 ist nach TOP 2.1 behandelt worden.

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'

zu TOP 9.1
Kündigung der Dauerkleingartenanlage Ardeyblick in Dortmund-Innenstadt-West
hier: Entschädigungsleistungen
(Drucksache Nr.: 03369-02)

- Schreiben des Oberbürgermeisters vom 30.10.2002

Frau RM Kröger-Brenner lehnt die Vorlage im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab und spricht sich gegen die Kündigung des Kleingartenvereins aus. Der Kleingartenverein sollte dort bleiben. Die Ersatzfläche an der Stockumer Straße hält sie nicht für geeignet.

Herr RM Harnisch sieht bei Kündigung eine Entschädigung für gerechtfertigt. Im Namen der SPD-Fraktion stimmt Herr RM Harnisch der Vorlage zu.


Auch Herr RM Jostes stimmt für die CDU-Fraktion zu und befürwortet die Regelung im Falle vorzeitiger Räumungen.

Herr StD Fehlemann erklärt, dass die vorgelegten Regelungen mit dem Kleingartenverein und dem Stadtverband Dortmund der Kleingärtner abgestimmt sind. Die Passage für die Fälle der vorzeitigen Räumung ist eine Anregung des Verbandes für Einzelfälle gewesen und gibt Sicherheit in der Umzugsgröße.
Bei heutigem Beschluss der Vorlage wird der Zeit- und Ausbauplan eingehalten. Am 01.12.2002 beginnt die Räumung, ein neuer Zaun wird gezogen, die Lauben werden abgerissen. Es beginnt danach dort die Baumaßnahme.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion dem Rat der Stadt Dortmund, den Beschluss, der um die im Schreiben des OB Dr. Langemeyer vom 30.10.2002 formulierte und in fett dargestellte Passage ergänzt wurde, zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Stadtverband Dortmund der Kleingärtner und dem Kleingartenverein Ardeyblick zu, und beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung der Finanzmittel für die Entschädigung der im 1. Abschnitt (Verlängerung Strobelallee) benötigten kleingärtnerisch genutzten Flächen (22 Einzelgärten) in Höhe von Euro 150.000,-.


Die gleichen Bedingungen und Vereinbarungen des Freizuges gelten im Falle einer vorzeitigen Räumung von Einzelanlagen der im 2. Abschnitt betroffenen 116 Kleingärten vor dem 31.12.2004. Auch hierfür genehmigt der Rat die außerplanmäßige Mittelbereitstellung.

Finanzierung:

Entschädigungskosten

Haushaltsjahr: 2002
Finanzposition: 5801 xxxx xxxx Euro 150.000,-
-Entschädigungszahlungen KGDA Ardeyblick-

Die Finanzmittel werden außerplanmäßig bereitgestellt mit Deckung durch Minderausgaben in gleicher Höhe bei der FIPO VMH 8800 9321 0001 -Grunderwerbprogramm-.

Folgekosten keine.



zu TOP 9.2
Ausbau der Grünverbindung Stadewäldchen I. Bauabschnitt in Dortmund-Innenstadt-Ost
(Drucksache Nr.: 03018-02)

- Auszug der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der Sitzung am 05.11.2002 (wurde nachgereicht)

Herr RM Grote begrüßt den Plan. Er verweist auf den Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 05.11.2002, die Bänke nicht zusammenhängend aufzustellen und bittet um Auskunft, was geplant sei.

Herr Blume gibt aufgrund der Frage des Herrn RM Grote an, dass keine Unterstellmöglichkeit geschaffen werden soll. Es ist vorgesehen, Bänke aufzustellen, die fixiert sind und daher nicht entfernt werden können.

Auf eine weitere Frage des Herrn RM Grote nach der Anzahl der verbleibenden Stellplätze erklärt Herr Blume, aus Sicht der Verwaltung sei entscheidend, dass die Stellplätze so angelegt werden, dass der Parkcharakter auf Dauer gewährleistet bleibt.

Herr StD Fehlemann gibt an, dass früher ca. 500 Stellplätze angelegt waren. Die Hälfte ist über die Tiefgarage abgedeckt. Es werden nur noch die Pflichtstellplätze verbleiben, die auch im Plan eingezeichnet sind und vom Wohnblock und Schwimmbad benötigt werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung der Finanzmittel in Höhe von insgesamt €
330.000,- für die Errichtung der Grünverbindung Stadewäldchen.

Finanzierung:

Ausbaukosten

Haushaltsjahr: 2002
Finanzposition: 5801 9611 xxxx ■
330.000,-
-Ausbau der Grünverbindung Stadewäldchen-

Die Finanzmittel werden außerplanmäßig bereitgestellt mit Deckung durch Minderausgaben in gleicher Höhe bei der FIPO VMH 8800 9321 0001 -Grunderwerbprogramm-.

Folgekosten

Haushaltsjahr: ab 2004
12.905,- jährl.
Finanzposition: im Rahmen des Fachbereichsbudgets



13. Angelegenheiten des Liegenschaftsamtes

zu TOP 13.1
Anbau eines Aufzuges an die Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Aplerbeck
(Drucksache Nr.: 03357-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme: "Anbau eines Aufzuges an die Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Aplerbeck" mit einem Gesamtvolumen von 390.000 €.

Die städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Investitionsmaßnahme beauftragt.





J u n g D r a b i g S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin


(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)