N i e d e r s c h r i f t


34. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Donnerstag, 12.09.2002 Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal

- Öffentlicher Teil -

Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Flunkert, Frank
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Kopkow, Anke
Möckel, Petro
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar - ab 16.00 (TOP 5.1) -
Stepniak, Johann
Süßmilch, Monika
Tokarski, Hans Josef - bis 17.35 Uhr (TOP 12.3) -
Unterkötter, Hans-Jürgen

b) Verwaltung:
Herr Rohr - Stadtplanungsamt -

c) Schriftführerin:
Lindemann-Güthe, Dorothee - Bezirksverwaltungsstelle Eving -

Verhindert ist:
Fliege, Hildegard

Beginn: 15.00 Uhr
Unterbrechung: 15.55 – 16.00 Uhr (TOP 5.1)
Ende : 17.45 Uhr




Tagesordnung:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift der 33. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 10.07.2002
2. Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung – keine Berichterstattung
4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben) – keine Vorlagen
5. Finanzen und Liegenschaften
5.1 Verwendung der Haushaltsmittel des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes im Unterabschnitt 0020 – Bezirksvertretungen
(Drucksache Nr.: 03044-02)
6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung – keine Vorlagen
7. Schule – keine Vorlagen
8. Kultur, Sport und Freizeit – keine Vorlagen
9. Kinder und Jugend – keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
11.1 Bau einer P&R-Anlage an der Haltestelle Brechten
(Drucksache Nr.: 03008-02)
11.2 Bauleitplanung – Bebauungsplan Ev 130/4n – westlich Evinger Straße –
hier: Information über die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens (Vorstellung des Vorentwurfes für die Bürgerbeteiligung und das Beteiligungsverfahren
(Drucksache Nr.: 03005-02)
11.3 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 130/4n – westlich Evinger Straße –
hier: Erlass einer Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Drucksache Nr.: 02994-02)
11.4 Bauleitplanung;
Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes (F-Plan) für das Stadtgebiet Dortmund
hier: Beschluss über die vorgezogene Bürgeranhörung
(Drucksache Nr.: 03020-02)
11.5 Stadterneuerung “Neue Evinger Mitte”
hier: Baubeschluss, Möblierung Evinger Platz und Grüner Platz
(Drucksache Nr.: 03063-02)
11.6 Interkommunales Projekt “Fluss Stadt Land” (Drucksache Nr.: 03089-02)
11.7 Durchforstung des Schilderwaldes (Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt)
11.8 Erstellung eines ökologischen Entwicklungsplanes für den Bereich östlich des Kanals im Stadtbezirk Eving (Antrag SPD-Fraktion)
11.9 Einleitung von Pflegemaßnahmen auf dem Bezirksfriedhof Kemminghausen an der Brechtener Straße sowie auf dem Nordfriedhof an der Burgholzstraße (Antrag SPD-Fraktion)
11.10 Teilgrundsanierung und regelmäßige Pflege des Bezirksfriedhofes Kemminghausen
(Antrag CDU-Fraktion)
11.11 Verlegung der Griechischen Schule (Antrag CDU-Fraktion)
11.12 Fahrbereiche der Buslinien im Bereich Schulte-Rödding (Antrag CDU-Fraktion)
11.13 Lkw-Verkehre auf der Bergstraße und der Grävingholzstraße (Antrag CDU-Fraktion)
11.14 Brechtener Niederung – weiteres politisches Vorgehen der Bezirksvertretung
(Antrag der CDU-Fraktion)
11.15 Einrichtung eines “Zebrastreifens” auf der Bayrischen Straße an der Einmündung Innsbruckstraße (Antrag Vertreter Bürgerliste)
11.16 Einrichtung einer Spielstraße in der Straße Bergelchen Ort und Aufstellung des entsprechenden Hinweisschildes (Antrag Vertreter Bürgerliste)
12. Mitteilungen und Stellungnahmen
12.1 Umbau und Nutzungsänderung einer Gaststätte zu einer Kinderfreizeitanlage mit Gastronomiebetrieb (Fritzi’s Kinderwelt), Evinger Straße 176
12.2 Sanierung des Sportplatzes Gretelweg
12.3 Verkehrsverhältnisse Evinger Straße
12.4 Erneuerung der Oberadener Straße (Fahrbahn) von Bergstraße bis Husarenstraße mit Eigenmitteln der Bezirksvertretung
hier: Befreiung der Anlieger von Zahlungen nach dem Kommunalabgabengesetz
12.5 Verfahrensablauf bei der Beratung der Vorlage “Bäderkonzept”
12.6 Bebauung Lüttgenberg 11-21 und Kinderspielplatz im Bebauungsplan Ev 129
12.7 Zustand des Stadtteilfriedhofes Lindenhorster Straße
12.8 Einrichtung einer Fahrradspur auf der Holthauser Straße zwischen Ellinghauser Straße und der Straße Zum Stadtwald sowie Durchführung von baulichen und verkehrsberuhigenden Maßnahmen
13. Anfragen
13.1 Ausbau der A 2 im Bereich der Straße Südfeld
(Anfrage der CDU-Fraktion)

Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird um 15.00 Uhr vom Bezirksvorsteher – Herrn Werner Böttger – eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

1. Regularien

Zu TOP 1.1:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird das Mitglied der Bezirksvertretung Dortmund-Eving – Herr Unterkötter – benannt.

Zu TOP 1.2:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen



Zu TOP 1.3:
Feststellung der Tagesordnung

Die Bezirksvertretung-Eving verständigt sich darauf, die Tagesordnungspunkte 11.2 und 11.3 (Bebauungsplan 130/4n) wegen des anwesenden Berichterstatters vorzuziehen und unmittelbar nach TOP 2 zu behandeln.

Mit dieser Änderung wird die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 12.09.2002 genehmigt.

Zu TOP 1.4:
Genehmigung der Niederschrift der 33. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Eving am 10.07.2002.

Die Niederschrift der 33. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 10.07.2002 wird – einstimmig – genehmigt

2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)

Ein Anwohner der Innsbruckstraße berichtet, dass ca. 40 m neben der fahrplanmäßigen Haltestelle eine “Ersatzhaltestelle” direkt vor den dortigen Wohnhäusern eingerichtet wurde, an der Fahrer der Linien 412 der Dortmunder Stadtwerke und der Linie 115 der Verkehrsgesellschaft Unna ihre Pausen verbringen.
Durch die ständigen An- und Abfahrten und da die Fahrer während ihrer Pausenzeiten in den meisten Fällen wegen der Heizungs- bzw. Klimaanlage die Motoren der Busse weiterlaufen lassen, ergeben sich für die Anwohner nicht nur Geräusch-, sondern durch die Abgase vor allem Geruchsbelästigungen die gesundheitlich beeinträchtigende Ausmaße annehmen.
Da die Busse häufig in entgegengesetzter Verkehrsrichtung abgestellt werden, kam es bereits zu verkehrsgefährdenden Situationen, tatsächliche Unfälle können für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden.
Der Beschwerdeführer schlägt daher vor, die Dortmunder Stadtwerke und die Verkehrsgesellschaft Unna zu bitten, die für die Pausenzeiten der Fahrer genutzte “Ersatzhaltestelle” auf den kürzlich ausgeweiteten und während der Woche nicht so stark frequentierten Park & Ride Platz Schulte-Rödding zu verlegen.

Da sich ein Antrag der CDU-Fraktion unter TOP 11.12 der heutigen Sitzung mit der Konfliktsituation an der Innsbruckstraße beschäftigt, verständigt sich die Bezirksvertretung Eving unter Zustimmung der CDU-Fraktion darauf, den Antrag um den Vorschlag auf Verlegung der “Ersatzhaltestelle” zu erweitern.

Da von den Einwohner/innen keine weiteren Fragen gestellt bzw. Beschwerden vorgebracht werden, beendet der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – an dieser Stelle die Einwohnerfragestunde.

3. Berichterstattung – keine Berichterstattung
4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben) – keine Vorlagen


5. Finanzen und Liegenschaften
Zu TOP 5.1:
Verwendung der Haushaltsmittel des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes im Unterabschnitt 0020 – Bezirksvertretungen
(Vorlage der Verwaltung – StA 33 – vom 29.07.2002 Drucksache Nr.: 03044-02)

Der Bezirksvertretung-Eving liegt ein Zwischenbericht, erstellt durch die Bürgerdienste der Stadt Dortmund, zur Beschlussfassung über die Verwendung angefallener Haushaltsreste vor.
Ein bei der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Eving erst nachträglich eingegangener, aktualisierter Zwischenbericht der Städtischen Immobilienwirtschaft wird den Mitgliedern der Bezirksvertretung am Sitzungstag vorgelegt.

Unter Berücksichtigung des aktualisierten Zwischenberichtes sind folgende Haushaltsmittel verfügbar:

Vermögenshaushalt: 51.223,69 ■
Verwaltungshaushalt: 15.732,48 ■

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – folgende Verwendung der Haushaltsmittel – im Rahmen einer Prioritätenliste – im Vermögenshaushalt:

Vermögenshaushalt:

Tiefbau:
1. Herrekestraße 26.000,00 ■
(vor dem Nachbarschaftshaus Fürst-Hardenberg)
Straßen- und Kanalausbau

Hochbau:
1. TEK Externberg 24.900,00 ■
Erneuerung d. Gruppenmöbel für die
kleine Altermischung
(Vorschlagsliste Hochbau für den Haushalt 03/04)

2. TEK Börgerhoffweg 15.000,00 ■
Sonnenschutz-Markisen
(Vorschlagsliste Hochbau für den Haushalt 03/04)

Die Maßnahmen sind in der angegebenen Reihenfolge durchzuführen und untereinander deckungsfähig.
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Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – folgende Verwendung der Haushaltsmittel im Verwaltungshaushalt:

Verwaltungshaushalt:

Hochbau:
1. TEK Eving – Osterfeldstraße 131 50.000,00 ■
Dachabdichtung und Fenstererneuerung
(Vorschlagsliste Hochbau für den Haushalt 03/04)

Von den zurzeit zur Verfügung stehenden Restmitteln ist zunächst die Dachabdichtung durchzuführen. Eventuell noch in anderen Bereichen im Verwaltungshaushalt anfallende Haushaltsreste sind ebenfalls für diese Maßnahme zu verwenden.
Wenn ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, ist im Anschluss an die Dachabdichtung die Fenstererneuerung durchzuführen.

Die Bezirksvertretung-Eving nimmt den 1. Zwischenbericht 2002 zur Kenntnis.

6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung – keine Vorlagen
7. Schule – keine Vorlagen
8. Kultur, Sport und Freizeit – keine Vorlagen
9. Kinder und Jugend – keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen

11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Zu TOP 11.1:
Bau einer P&R-Anlage an der Haltestelle Brechten
(Vorlage der Verwaltung – StA 69 – vom 17.07.2002 Drucksache Nr.: 03008-02)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme –:

Der Dringlichkeitsbeschluss vom 25.07.02 zum Bau der Park & Ride Anlage Brechten gemäß der vorgelegten Planung wird bestätigt.

Zu TOP 11.2:
Bauleitplanung – Bebauungsplan Ev 130/4n – westlich Evinger Straße –
hier: Information über die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens (Vorstellung des Vorentwurfes für die Bürgerbeteiligung und das Beteiligungsverfahren
(Drucksache Nr.: 03005-02)

Als Berichterstatter für diesen und auch den folgenden Tagesordnungspunkt (11.3) ist Herr Rohr – Stadtplanungsamt – anwesend.

Herr Rohr verdeutlicht zunächst anhand von Plänen noch einmal den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 130/4n.
Das für den Bereich des Bebauungsplanes entworfene Strukturkonzept beinhaltet neben der Sicherung der Biotopfläche eine gewerbliche Entwicklung im südlichen Bereich, Mischgebiete an der Evinger Straße sowie Wohnbauflächen im Bereich des Bergstadions.
Ein erster Gestaltungsvorschlag bezieht jetzt auch schon die Fläche der derzeitigen Gasfeinreinigungsanlage mit ein.

Auf dem Gelände südlich des Winterkampweges ist die Ansiedlung eines Fachmarktes für Unterhaltungselektronik mit ca. 3000 qm Verkaufsfläche vorgesehen. Die für den Fachmarkt jetzt bekannten Planungen sehen den Verkaufsraum im Erdgeschoss und ein geschlossenes Parkdeck in der ersten Etage vor.
Die Zu- und Abfahrt für den Markt soll gegenüber der Deutschen Straße erfolgen, ein Zugang vom Winterkampweg ist nicht geplant. Notwendige Gutachten u.a. zur Verkehrsabwicklung liegen allerdings noch nicht vor.

Da sich in unmittelbarer Nähe betreute Wohnungen für Senioren befinden, legen sowohl die Vorsitzenden der SPD- und CDU-Fraktion wie auch die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen größten Wert auf entsprechende Lärmschutzmaßnahmen. Belästigungen der umliegenden Wohnbevölkerung sind auf jeden Fall durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.

Für die CDU-Fraktion weist der Vorsitzende – Herr Neumann – darauf hin, dass bereits jetzt mit Planungen zur Verkehrswegeführung begonnen werden muss; insbesondere ist eine Einbahnstraßenregelung für den Winterkampweg in Betracht zu ziehen.
Herr Rohr bestätigt, dass in allen bisherigen Planungen eine Einbahnstraßenregelung für den Winterkampweg vorgesehen ist, zukünftig wird hier nur noch die Ausfahrt möglich sein.
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Zum Erlass der Veränderungssperre führt Herr Rohr aus, dass diese zur Absicherung und späteren Durchführung der bisherigen Planungen notwendig ist. Es soll sicher gestellt werden, dass sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes keine Einzelhandelsbetriebe ansiedeln können, die die städtebaulich (und auch politisch) gewollte Fortentwicklung der “Evinger Mitte” gefährden könnten.
Ein Lebensmitteldiscounter hat bereits eine Bauvoranfrage für ein Areal im südlichen Bereich gestellt, die von der Bauverwaltung negativ beschieden wurde. Ein zurzeit anhängiges Klageverfahren ist noch nicht entschieden.

Sowohl der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – wie auch der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – und die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – sprechen sich in ihren Redebeiträgen noch einmal deutlich gegen die Ansiedlung von Einzelhandelsgeschäften im Bereich des geplanten Bebauungsplanes Ev 130/4n aus.
Nicht erst seit Beginn der Rahmenplanung Evinger Mitte war es politisches Ziel die Evinger Mitte zu stärken und eine weitere Abwanderung von Käuferpotenzialen und Kaufkraft zu verhindern. Großflächige Einzelhandelsgeschäfte im Bereich südlich der Evinger Mitte würden aber gerade in diese Richtung zielen. Der Erlass einer Veränderungssperre wird daher von allen Rednern begrüßt und unterstützt.
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Im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters – Herrn Rohr – beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig –:

Die Bezirksvertretung-Eving nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Zu TOP 11.3:
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 130/4n – westlich Evinger Straße –
hier: Erlass einer Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – vom 05.08.2002 Drucksache Nr.: 02994-02)

Die Bezirksvertretung-Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung – einstimmig – zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.
Zu TOP 11.4:
Bauleitplanung;
Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes (F-Plan) für das Stadtgebiet Dortmund
hier: Beschluss über die vorgezogene Bürgeranhörung
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – ohne Datum – Drucksache Nr.: 03020-02)

Die Bezirksvertretung-Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung mit folgendem Zusatz – einstimmig – zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt ansonsten, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Zusatz:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Das Gutachten, das zur eventuellen Eignung der Brechtener Niederung als Standort für ein Interkommunales Gewerbegebiet erstellt werden soll, muss Bestandteil der bei der vorgezogenen Bürgerbeteiligung vorliegenden Unterlagen sein.

Begründung:
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens müssen den Bürgerinnen und Bürgern, die hier ihre Ansichten zum geplanten Flächennutzungsplan äußern und ggf. auch Änderungsvorschläge einbringen sollen, alle Daten und Fakten die zur Meinungsbildung notwendig sind, bekannt sein.

Eine Vorstellung der Planungen zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes für das Stadtgebiet Dortmund ohne Angaben zur Zukunft der Brechtener Niederung schließt eine Bürgerbeteiligung auf diesem Gebiet von vorneherein aus und konterkariert somit die Intention einer Bürgerbeteiligung.

Zu TOP 11.5:
Stadterneuerung “Neue Evinger Mitte”
hier: Baubeschluss, Möblierung Evinger Platz und Grüner Platz
(Vorlage der Verwaltung – StÄ 61 u. 66 – vom 31.07.2002 Drucksache Nr.: 03063-02)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – die Möblierung des Evinger Platzes und des Grünen Platzes mit Kosten in Höhe von 194.000,00 ■uro.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6150 9511 0256 – Wohnumfeldverbesserung Evinger Straße – IBA-Projekt – für das Jahr 2003 vorgesehen.
Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Fördermittel seitens der Bezirksregierung Arnsberg bis einschließlich I. Quartal 2003 zur Verfügung gestellt werden.

Die während der Sitzung ausgehängten Pläne zur Gestaltung und Möblierung des Evinger Platzes und der Bühne werden von der Bezirksvertretung-Eving zustimmend zur Kenntnis genommen.
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Zusatzbeschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:
Die Verwaltung wird gebeten, für Lieferanten des Kaufhauses “Extra” und der im selben Hause gelegenen Einzelhandelsgeschäfte sowie der Diskothek “Prisma” eine Zufahrtsmöglichkeit zu schaffen.

Begründung:
Die Lkws, die Waren für die Geschäfte und die Diskothek anliefern, benutzen für die Anfahrt größtenteils den Gehweg an der Evinger Straße. Dort vorhandene Pfosten werden für diesen Zweck entfernt.
Schwere Beschädigungen der Pflasterung, durch diese enormen nicht eingeplanten Belastungen, sind bereits jetzt absehbar.

Zu TOP 11.6:
Interkommunales Projekt “Fluss Stadt Land”
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – vom 19.08.2002 Drucksache Nr.: 03089-02)

Die Bezirksvertretung-Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung – einstimmig – zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Zu TOP 11.7:
Durchforstung des Schilderwaldes
(Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat in seiner Sitzung am 03.07.2002 beschlossen, den folgenden Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt zur “Durchforstung des Schilderwaldes” an die Bezirksvertretungen zu überweisen:

Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bringt zum Tagesordnungspunkt “Durchforstung des Schilderwaldes" der Sitzung am 03. Juli 2002 den folgenden Antrag ein und bittet um Beratung und Beschlussfassung nach Anhörung in den Bezirken:

Im Rahmen der Infrastrukturrevision wird das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr beauftragt zu überprüfen, ob im Dortmunder Stadtgebiet aufgestellte Verkehrs- und Hinweisschilder aufgrund fehlender Bedeutung abgebaut werden können. Die Anzahl der Schilder soll dabei auf ein unbedingt notwendiges Maß reduziert werden.
Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, im Amt für Bürgerdienste eine zentrale Anlaufstelle zu schaffen, bei der alle Bürgerinnen und Bürger augenscheinlich “überflüssige" Verkehrs-
und Hinweisschilder melden können.
Zur Durchführung dieser Maßnahme bietet sich das bundesweit beachtete sog. “Selmer Modell" an, wonach die zur Überprüfung ausgewählten Verkehrszeichen im Rahmen einer Aktionswoche verhüllt wurden und somit auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden konnten.

Begründung:
Der Schilderwald und die damit verbundene “Regelungswut" im Straßenverkehr hat mittlerweile Ausmaße angenommen, die nicht mehr akzeptiert werden können. Für den Verkehrsteilnehmer sind die Schilder oftmals kaum mehr zu überblicken, für die Steuerzahler ist deren Unterhaltung schwer zu finanzieren und die Bürgerinnen und Bürger empfinden den Schilderwald häufig als Verschandelung des Stadtbildes.
Eine Lichtung des Schilderwaldes stärkt die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer; die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften der Straßenverkehrsordnung behalten weiterhin Gültigkeit. Auswertungen in Kommunen, die die Durchforstung bereits erfolgreich durchführten, haben gezeigt, dass es aufgrund demontierter Schilder zu keinerlei Anstiegen von Verkehrsunfällen gekommen ist.
Im Zuge der Infrastrukturrevision könnte die systematische Durchforstung des Schilderwaldes
letztendlich auch ein nicht unerhebliches Kostensenkungspotenzial mit sich bringen. Für die Unterhaltung der Verkehrsbeschilderung sind im Haushaltsplan 2002 über 460.000 Euro
veranschlagt. Eine Reduzierung der Schilder trägt zu einer Kostenersparnis bei, da sowohl die
Unterhaltungs- und Reinigungsmaßnahmen als auch insbesondere die Kosten für die Ersatzbeschaffung gesenkt werden.
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Obwohl die Bezirksvertretung Eving momentan keine Empfehlung für die Demontage bestimmter Schilder abgeben kann, regt der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – an, die Abschaltung von Ampelanlagen in den Abend- und Nachtstunden mit in die Überlegungen einzubeziehen. Beispielhaft wäre hier die Ampelanlage an der Bergstraße zu nennen.

Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – äußert Zweifel an tatsächlichen Einsparungen und befürchtet eher, dass eine derartige stadtgebietsweite Aktion mit erneuten Kosten verbunden ist.

Grundsätzlich verständigt sich die Bezirksvertretung Eving darauf, die Anregung aufzunehmen und bei Bedarf die Entfernung nicht notwendiger Straßenschilder sowie im Einzelfall die Abschaltung von Ampelanlagen in den Abend- und Nachtstunden zu beantragen.

Zu TOP 11.8:
Erstellung eines ökologischen Entwicklungsplanes für den Bereich östlich des Kanals im Stadtbezirk Eving
(Antrag SPD-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird aufgefordert, im Stadtbezirk Eving für den Bereich östlich des Kanals einen ökologischen Entwicklungsplan aufzustellen.

Begründung:
In letzter Zeit sind im Stadtbezirk Eving mehrere Anpflanzungen bzw. Aufforstungen zwischen Kanal (östlich) und Grävingholzwald (westlich) sowie in Holthausen durchgeführt worden.
Damit derzeit von einander unabhängige Einzelmaßnahmen vermieden werden, ist die Erstellung eines Gesamtkonzeptes im Sinne eines zusammenhängenden Netzwerkes unbedingt erforderlich.

Zu TOP 11.9:
Einleitung von Pflegemaßnahmen auf dem Bezirksfriedhof an der Brechtener Straße sowie auf dem Nordfriedhof an der Burgholzstraße
(Antrag SPD-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, den Bezirksfriedhof an der Brechtener Straße und den Nordfriedhof an der Burgholzstraße so herzurichten dass:

1. alle Wege ohne Gefahr für den Besucher begehbar sind,
2. auf allen Flächen der Wildwuchs entfernt wird,
3. künftig die gärtnerische Pflege gewährleistet ist.
Begründung:
Der Wildwuchs nimmt auf beiden Flächen überhand. Vor allem die Nebenwege werden
überwuchert. Auf alten Grabstätten und freien Flächen wächst wildes Gebüsch, Brombeeren und Brennnesseln.
Eine gärtnerische Grundsanierung ist notwendig. Anschließend müssen die Friedhöfe regelmäßig gepflegt werden, damit gewährleistet ist, dass sie nicht wieder in einen Zustand geraten, wie zurzeit.

Zu TOP 11.10:
Teilgrundsanierung und regelmäßige Pflege des Bezirksfriedhofes Kemminghausen
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird aufgefordert, nachstehende Maßnahmen einzuleiten bzw. durchzuführen.

1. Auf dem Friedhof ist ein regelmäßiger Pflegeschnitt aller Büsche und Bäume durchzuführen.
2. Alte Gehölze und zu hohe und lichtabweisende Bäume sind zu roden.
3. Die Wege sind von Grasbewuchs und Moos vollständig zu befreien.
4. Das trittfeste Begehen, besonders für ältere Friedhofsbesucher muss garantiert sein.
5. Am neu angelegten Parkplatz sind Hinweisschilder zu diesem aufzustellen.
6. Als Voraussetzung für einen regelmäßig guten Pflegezustand ist der längerfristige Einsatz (vermutlich von zwei Truppen mit je sechs Mitarbeitern) über ca. drei Monate im Winterhalbjahr unerlässlich.

Begründung:
Die angesprochenen Punkte bedürfen keiner weiteren Begründung, da sich der Friedhof in großen Teilbereichen in einem ungepflegten und nicht dem Schutzbedürfnis der Besucher notwendigem Zustand befindet.

Zu TOP 11.11:
Verlegung der Griechischen Schule
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung-Eving einen aktuellen Bericht zur Verlegung der Griechischen Schule vorzulegen.

Begründung:
Unterschiedliche Informationen und der Stillstand der Rahmenplanung für die “Evinger Mitte” erfordern einen dringenden Zwischenbericht zum aktuellen Sachstand!
Eine Änderung der Rahmenplanung wäre, wenn erforderlich, mit der Bezirksvertretung umgehend zu beraten.
In der Dezembersitzung 2000 wurde unsererseits ein aktueller Stand regelmäßig gefordert.

Zu TOP 11.12:
Fahrbereiche der Buslinien im Bereich Schulte-Rödding
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –, die nachstehende Stellungnahme der Dortmunder Stadtwerke AG und der Verkehrsgesellschaft Unna, zu den Bushalte-, Fahr- und
Reinigungsaktionen im Bereich Innsbruckstraße zu beantragen.

1. Warum wurde den berechtigten Bürgerbeschwerden bisher nicht konsequent nachgegangen?
2. Wann ist mit einer abschließenden Konfliktlösung zu rechnen?
3. Die neue P u. R Situation erfordert eine sofortige Minimierung der unnötigen Belastungen.
4. Verlegung der “Ersatzhaltestelle” für Busse von der Innsbruckstraße auf den neu errichteten Park & Ride-Platz Schulte-Rödding von Montag bis Freitag

Begründung:
Seit fast einem Jahr häufen sich die Beschwerden der Anwohner, dass die Busse die Straße blockieren, Motoren im Stand lange laufen, Müll aus den Bussen auf die Straße gekehrt wird und das Verhalten der Fahrer auf Ansprache sehr unfreundlich ist. Die Stadtwerke und die VKU sind deshalb zu einer umgehenden Stellungnahme aufzufordern und mit der Einstellung der Bewohnerbelastungen zu beauftragen.
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Aufgrund einer Bürgerbeschwerde während der Einwohnerfragestunde der heutigen Sitzung (s. TOP 2) wurde die Forderung zu Nr. 4 zusätzlich eingefügt.

Zu TOP 11.13:
Lkw-Verkehre auf der Bergstraße und der Grävingholzstraße
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Bezirksvertretung-Eving beantragt einen aktuellen Bericht zur sofortigen Unterbindung der LKW-Verkehre auf den beiden genannten Straßen.

Begründung:
Es hat sich auf der Bergstr. sowie auf der Grävingholzstraße eine nicht mehr hinnehmbare LKW-Befahrung entwickelt, diese ist den Anwohnern nicht weiter zuzumuten!
Beide Straßen sind nur für den An- und Ablieferverkehr zulässig, jedoch werden diese Straßen täglich von mindestens fünfzig LKW mit einer Tonnage bis zu vierzig Tonnen befahren. Kennzeichen aus Frankreich, Polen und anderen Ländern sind dabei nicht selten. Die Grävingholzstraße ist teilweise verkehrsberuhigt, die Bergstraße ist auf der gesamten Länge beidseitig mit Wohnhäusern bebaut. Ein kurzfristiger Ortstermin ist zur Situationsveränderung, unter Beteiligung aller Ämter und Behörden unerlässlich.


Zu TOP 11.14:
Brechtener Niederung – weitere politisches Vorgehen der Bezirksvertretung
(Antrag der CDU-Fraktion)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Die CDU-Fraktion beantragt nachstehende Beratung zur Brechtener Niederung:

1. Wie reagiert die Bezirksvertretung auf das erste Zielkonzept für den neuen F-Plan, das dem Rat in der Septembersitzung vorgelegt wird?
2. Wie wird die Bezirksvertretung sich aus besonderer und für die Menschen in unserem Stadtbezirk bestehender Verantwortung, weiter politisch stellen?
3. Ist die Bezirksvertretung bereit, eine der nächsten Sitzungen “vor Ort", ggf. in der Brechtener Niederung durchzuführen?
4. Wir bauen wichtige Straßen wie die A 2 in Brechen aus. Muss uns doch das Hochwasser in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern, im Hinblick auf die Brechtener Niederung nicht nur nachdenklich stimmen, sondern auch zu verstärktem politischen Handeln aufrufen?


Begründung:
Es wirkt etwas ungewöhnlich mit Fragen an das eigene Parlament zu treten, die außerordentliche Besonderheit, es gibt nichts Vergleichbares, erfordert jedoch diese Auseinandersetzung.
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In seinem Redebeitrag erläutert der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – zunächst die bisherige politische Vorgehensweise seiner Fraktion zum Erhalt der Brechtener Niederung.
Trotz strikter Ablehnung einer Eintragung der Brechtener Niederung als Suchgebiet für die Errichtung eines Interkommunalen Gewerbegebietes seitens der Bezirksvertretung Eving war es bisher nicht möglich, diese Auffassung auch im Rat der Stadt Dortmund durchzusetzen. Neben den Vertretern von Bündnis 90 / Die Grünen im Rat gab es bis auf wenige Ausnahmen in der SPD-Fraktion keine Zustimmung für den Standpunkt der Evinger Bezirksvertretung. Mit großer Mehrheit spricht sich der Rat der Stadt Dortmund bisher für eine Zerstörung der Brechtener Niederung zugunsten der Errichtung eines Interkommunalen Gewerbegebietes aus.
Herr Adden will auch weiterhin alle Möglichkeiten ausschöpfen sich bei “seiner” (SPD)- Ratsfraktion für den Erhalt der Brechtener Niederung als für das gesamte nördliche Stadtgebiet wichtigen Frischluftschneise und Naherholungsgebiet einzusetzen. Er fordert den Vorsitzenden der CDU-Fraktion – Herrn Neumann – auf, in diesem Sinne auch auf seine Ratsfraktion einzuwirken.

In seinen Ausführungen geht der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – zunächst auf die dem Antrag zugrunde liegende Intention ein. Wichtig ist hier, gerade während der Planungen zur Aufstellung des neuen Flächennutzungsplanes und den Vorbereitungen zur Integrierten Stadtentwicklungsplanung, die Erhaltung der Brechtener Niederung immer wieder in die Diskussion einzubringen und sich gegen die Zerstörung dieser wichtigen Freiraumfläche auszusprechen.
Gerade auch im Hinblick auf die Flutkatastrophen in jüngster Zeit muss die weitere Versiegelung von Freiflächen und somit die stetig voranschreitende Bebauung ökologisch wertvoller Landschaftsteile unter anderen Aspekten neu bewertet und diskutiert werden.

Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – spricht ebenfalls noch einmal die Wichtigkeit der Brechtener Niederung als ökologisch nicht verzichtbare Frischluftschneise und Naherholungsgebiet an.
Frau Sichelschmidt verweist darauf, dass Bündnis 90 / Die Grünen die in der Bezirksvertretung Eving zum Erhalt der Brechtener Niederung gefassten Beschlüsse durch alle Gremien bis hin zum Rat getragen und vertreten hat und fordert die Mitglieder der Bezirksvertretung Eving auf, die Argumente in ihre Parteigremien zu tragen und diese zu veranlassen entsprechend zu handeln.

Als Abschluss der heute aufgrund des CDU-Antrages durchgeführten Beratung verständigt sich die Bezirksvertretung Eving auf folgende gemeinsame Erklärung:

Die Bezirksvertretung Eving wird sich auch weiterhin mit allen ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Mitteln für eine Erhaltung der Brechtener Niederung in der derzeitigen Form als Freiraumfläche einsetzen.

Zu TOP 11.15:
Einrichtung eines “Zebrastreifens” auf der Bayrischen Straße an der Einmündung Innsbruckstraße
(Antrag Vertreter Bürgerliste)
- Während der Beratung vom Eingeber zurückgezogen -

Zu TOP 11.16:
Einrichtung einer Spielstraße in der Straße Bergelchen Ort und Aufstellung des entsprechenden Hinweisschildes
(Antrag Vertreter Bürgerliste)
- Während der Beratung vom Eingeber zurückgezogen -

12. Mitteilungen
Zu TOP 12.1:
Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Bauordnungsamtes vom 01.07.2002 zur Kenntnis:

Nachdem festgestellt worden war, dass die ehemalige Gaststätte Evinger Straße 176 zu einer Kinderfreizeitanlage mit Gastronomiebetrieb umgebaut worden war, wurde, da das erforderliche
Brandschutzkonzept noch nicht vorlag, zunächst eine vorläufige Benutzungsgenehmigung mit
Kompensationsbedingungen erteilt. So ist insbesondere, bis die Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept erfüllt werden, eine dauerhafte Brandwache zu stellen.
Ein brauchbares Brandschutzkonzept, das auch den Einbau des Spielgerüstes - Hauptbestandteil
der Kindererlebniswelt - berücksichtigt, liegt nach einer Nachbesserung inzwischen vor und wurde
abschließend geprüft. Unter der Bedingung, dass die Vorgaben aus dem Brandschutzkonzept erfüllt
werden, wurde die Baugenehmigung am 21.06.2002 erteilt. Bis zur Umsetzung aller Vorgaben ist
weiterhin eine Brandwache zu stellen. Das Bauordnungsamt wird die Umsetzung der geforderten
Maßnahmen überwachen.

Zu TOP 12.2:
Sanierung des Sportplatzes Gretelweg

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgende Stellungnahme des Amtes für Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund vom 15.07.2002 zur Kenntnisnahme vor:

Es ist richtig, dass die Sportplatzanlage Gretelweg im Stadtbezirk Dortmund-Eving neben einigen anderen Sportplatzanlagen im Stadtgebiet äußerst sanierungsbedürftig ist. Aus diesem Grunde wurde ein Antrag auf Förderung dieser Sanierungsmaßnahme bei der Bezirksregierung in Arnsberg gestellt.
Bevor ein entsprechender Bescheid der Bezirksregierung nicht vorliegt, kann mit einer Sanierung
der Anlage nicht begonnen werden, da dieser vorzeitige Baubeginn förderungsschädlich ist. Der frühestmögliche Zeitpunkt der Sanierung ist somit von dem Förderbescheid abhängig.
Wie bereits eingangs erwähnt, sind mehrere Sportplatzanlagen im Stadtgebiet sanierungsbedürftig.
Hierzu erstellt die Sportverwaltung ein mittelfristiges Instandsetzungsprogramm für Sportplatzanlagen und stellt die entsprechenden Förderanträge bei der Bezirksregierung Arnsberg.
Da die Bewilligung der Förderanträge nicht immer zeitnah erfolgt (in der Regel drei Jahre Wartezeit), werden die zur Sanierung anstehenden Sportplätze jährlich nach Beendigung der Winterperiode überprüft. Sofern sich durch die aktuelle Situation Veränderungen ergeben, wird die Prioritätenliste entsprechend verändert.

Die Bezirksvertretung-Eving nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis.

Zu TOP 12.3:
Verkehrsverhältnisse Evinger Straße

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 02.07.2002 zur Kenntnisnahme vor:

Die Bezirksvertretung-Eving hat die Verwaltung in ihrer Sitzung am 16.01.2002 aufgefordert, auf der Ostseite der Evinger Straße zwischen der Bezirksverwaltungsstelle und der Amtsstraße die Verkehrszeichen 286 (eingeschränktes Haltverbot) gegen die Verkehrszeichen 283 (Haltverbot) zu tauschen.
Da ein Haltverbot massiv in die Anliegerrechte eingreift und es für Anlieger unzumutbar ist, die stark befahrende Evinger Straße für Be- und Entladevorgänge zu überqueren, bestehen aus Gründen der Verkehrsicherheit erhebliche Bedenken gegen die beantragte Änderung der Verkehrsregelung.
Im Rahmen einer gezielten Verkehrsüberwachung durch das Ordnungsamt konnten keine Unterschiede der Akzeptanz zwischen den Verkehrszeichen 283 und 286 StVO und Bereichen mit Parkscheibenregelung festgestellt werden.
Da sich die Polizei im Rahmen des Anhörverfahrens ebenfalls gegen eine Änderung der Verkehrsregelung ausgesprochen hat und es zudem weder zu einer Häufung von Verkehrsunfällen noch zu Behinderung des fließenden Verkehrs gekommen ist, wird um Verständnis gebeten, dass dem Wunsch der Bezirksvertretung nicht entsprochen werden kann.
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Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Stimmenhaltung –:

Die vorliegende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr wird von der Bezirksvertretung Eving nicht akzeptiert.
Begründung:
Die Bezirksvertretung Eving hat in Beschlüssen bereits mehrfach die Anordnung eines absoluten Halteverbotes auf der B 54 (Evinger Straße) gefordert.
Statt endlich – wie beim Ausbau der Straße geplant – zwei Fahrspuren zur Sicherstellung eines gefahrenfreien fließenden Verkehrs zu erhalten, wurde hier mit hohem Kostenaufwand einer der vermutlich teuersten Parkplätze der Stadt Dortmund eingerichtet.
Auf die Verkehrsgefährdungen, die sich durch diese Situation ergeben, hat die Bezirksvertretung Eving bereits mehrfach hingewiesen.

Zu TOP 12.4:
Erneuerung der Oberadener Straße (Fahrbahn) von Bergstraße bis Husarenstraße mit Eigenmitteln der Bezirksvertretung
hier: Befreiung der Anlieger von Zahlungen nach dem Kommunalabgabengesetz

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 10.07.2002 zur Kenntnisnahme vor:

Die Beschlüsse in den Bezirksvertretungssitzungen vom 31.10.2001 und 08.05.2002 über die
Freistellung von Beiträgen nach § 8 KAG für die Erneuerung und Verbesserung der Oberadener Straße von der Bergstraße bis zur Husarenstraße wurden seitens des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr zur Kenntnis genommen.

Wie schon in der Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 05.04.2002
dargelegt, handelt es sich bei dem Ausbau um eine Erneuerung und Verbesserung der Fahrbahn der Oberadener Straße i. S. der Bestimmungen des § 8 des KAG und der dazu erlassenen
KAG-Beitragsatzung der Stadt Dortmund, der mit wirtschaftlichen Vorteilen für die Anlieger
verbunden ist.
Der Einwand, dass die Oberadener Straße durch den Ausbau der Evinger Straße als Umleitungsstrecke genutzt wurde - wenn auch nur verkehrswidrig als inoffizieller Schleichweg kann nicht dazu führen, dass auf die Erhebung von Beiträgen verzichtet werden kann. Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern ist nicht geeignet, den mit der Erneuerung und Verbesserung der Anlage verbundenen wirtschaftlichen Vorteil einer Baumaßnahme entfallen zu lassen. (Beschluss OVG NRW v. 27.06.1997 -15A1178/94). Neben der Fahrbahn sind auch die Gehwege in einem sehr schlechten Zustand. Dies kann keine Folge einer erhöhten Verkehrsbelastung sein.
Da es sich bei der geplanten Ausbaumaßnahme der Fahrbahn der Oberadener Straße eindeutig
um eine Erneuerung- und Verbesserung handelt, ist nach der geltenden Rechtsprechung zum
§ 8 des KAG eine Beitragsbefreiung nicht möglich.
Es wird daher um Verständnis gebeten, den Beschlüssen bezüglich der Freistellung der Beitragspflichtigen der Oberadener Straße aus rechtlich zwingenden Gründen nicht folgen zu können.
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Die Bezirksvertretung-Eving vertritt grundsätzlich auch weiterhin die Ansicht, dass eine Heranziehung der Anlieger der Oberadener Straße zu Zahlungen nach dem Kommunalabgabengesetz nicht gerechtfertigt ist, da ein Teil der Schäden mit Sicherheit durch Umleitungsverkehre (wenn auch verkehrswidrige) bedingt durch den Ausbau der B 54 entstanden ist, und somit den Anliegern nicht angelastet werden kann.

Um weitere Verzögerungen der Instandsetzungsarbeiten an der Oberadener Straße zu verhindern und in Anerkennung der gesetzlichen Lage, akzeptiert die Bezirksvertretung Eving die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung und bittet um schnellstmögliche Umsetzung der Maßnahme.

Zu TOP 12.5:
Verfahrensablauf bei der Beratung der Vorlage “Bäderkonzept”

Die Bezirksvertretung-Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Stüdemann vom 25.07.2002 zur Kenntnis:

Ihre in der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 10.07.2002 verabschiedete Erklärung zum
Verfahrensablauf der Vorlage “Bäderkonzept" habe ich erhalten.

Ich darf Ihnen versichern, dass die Verwaltung stets bemüht ist, die Beteiligungsrechte der Bezirksvertretungen zu beachten und ihnen Sachverhalte von bezirklicher Bedeutung vorzulegen. Die Vorlage “Bäderkonzept" konnte aufgrund zahlreicher Abstimmungstermine des Verwaltungspapiers nicht mehr so rechtzeitig erstellt werden, dass eine Beratung in allen Gremien möglich gewesen wäre.
Wie Sie der diesem Schreiben beigefügten Beschlussvorlage entnehmen können, datiert diese vom 03.07.2002. Wegen der Kürze der Zeit wurde die Vorlage im Wege der Dringlichkeit in den Beratungsgang gegeben. Am 04.07.2002 befasste sich bereits der Haupt- und Finanzausschuss damit, es folgten der zuständige Fachausschuss am 08.07.2002 und der Rat am 11.07.2002. Eine Beteiligung der Bezirksvertretungen war bei dieser Terminkonstellation zeitlich nicht mehr zu realisieren.
Ich betone ausdrücklich, dass dies nicht geschehen ist, um die Bezirksvertretungen von einer Befassung auszuschließen. Es bestand jedoch ein dringender Entscheidungsbedarf, da der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt hatte, bis zu Sommerpause ein Bäderkonzept zur Entscheidung vorzulegen. Mit dem Ratsbeschluss vom 11.07.2002 erhielt die Verwaltung erst den Auftrag, konkrete Arbeitsschritte zur Übertragung der Hallenbäder auf Dritte umzusetzen. Es wurde quasi mit dieser Beschlussfassung der Grundstein zum Erhalt aller Hallenbäder bei gleichzeitiger Entlastung des kommunalen Haushaltes gelegt.

Aus den vorgenannten Gründen bitte ich nachträglich um Verständnis für das gewählte Vorgehen. Die Verwaltung wird den Bezirksvertretungen selbstverständlich aus der Umsetzung des “Bäderkonzeptes" resultierende konkrete stadtbezirksrelevante Vorlagen vor der abschließenden Entscheidung des Rates zur Beratung zuleiten.

Zu TOP 12.6:
Bebauung Lüttgenberg 11-21 und Kinderspielplatz im Bebauungsplan Ev 129

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgende Stellungnahme des Bauordnungsamtes vom 25.07.2002 zur Kenntnisnahme vor:

Es wird mitgeteilt, dass das im Rohbau fertiggestellte Bauvorhaben in folgenden Punkten von den Bauvorlagen abwich:

1. Veränderte Firsthöhe der Flügelbauten
2. Zwerchhäuser mit vorgelagerten Balkonen statt Dachgauben
3. Geänderte Größe der Fensteröffnungen
4. Auf der Nordseite veränderter Wandverlauf mit Überschreitung der Baugrenze an zwei
Stellen um jeweils 3,50 x 2,50 m

Im Falle des Gebäudes Lüttgenberg 21 (äußerste linke Haushälfte) liegt auf der Nordseite die Abstandfläche in einer Tiefe von 1,5 m auf dem benachbarten städtischen Grundstück, auf dem eine Abstandflächenbaulast eingetragen wurde. Die Baugenehmigung für das Vorhaben wurde am 19.04.2002 erteilt.
Im Bebauungsplan Ev 129 ist keine Trauf- oder Firsthöhe festgesetzt, sondern nur die höchstzulässige Geschosszahl (hier: zwei Vollgeschosse, im Mittelteil drei Vollgeschosse). Diese Geschosszahlen werden durch das Vorhaben eingehalten.

Bezüglich des im Erschließungsvertrag genannten Kinderspielplatzes fand am 12.07.2002 ein Termin vor dem Landgericht statt. Eine abschließende Entscheidung wurde nicht getroffen, da noch Fragen zu klären sind. Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr wird, sobald eine Entscheidung gefallen ist, unaufgefordert über die Angelegenheit berichten.
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Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – drückt ihr Unverständnis aber auch ihren Ärger über die Tatsache aus, dass der Architekt und Erschließungsträger der Maßnahme sich bisher standhaft weigert einen Kinderspielplatz an dieser Stelle einzurichten und versucht sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die Verpflichtung zum Bau dieses Kinderspielplatzes zu wehren.
Während einerseits gesetzliche Verpflichtungen ignoriert und nicht eingehalten werden, greift derselbe Erschließungsträger bei von ihm in der Evinger Mitte geplanten Baumaßnahmen ständig Politik und Verwaltung an, denen er mangelnde Unterstützung und Kooperationsbereitschaft vorwirft.

Mit dieser Anmerkung nimmt die Bezirksvertretung Eving die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis.

Zu TOP 12.7:
Zustand des Stadtteilfriedhofes Lindenhorster Straße

Die Bezirksvertretung-Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Amtes für “Friedhöfe Dortmund“ vom 11.07.2002 zur Kenntnis:

1. Die Wasserentnahmestelle wird noch in diesem Jahr erneuert.
2. Der ordnungsgemäße Pflegezustand ist wiederhergestellt und die erforderlichen Pflegedurchgänge werden regelmäßig durchgeführt.

Zu TOP 12.8:
Einrichtung einer Fahrradspur auf der Holthauser Straße zwischen Ellinghauser Straße und der Straße Zum Stadtwald sowie Durchführung von baulichen und verkehrsberuhigenden Maßnahmen

Die Bezirksvertretung-Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 12.08.2002 zur Kenntnis:

Um die Geschwindigkeit im Bereich der Holthauser Straße (K 3) zwischen Ellinghauser Straße und der Straße Zum Stadtwald zu reduzieren, sind in der Vergangenheit bereits Maßnahmen ergriffen worden.
So wurde vor zwei Jahren in den Abschnitten zwischen den Häusern 47 und 72 sowie den Häusern 100 und 114 Parkstände mit halbseitigem Gehwegparken markiert. Die verbleibende Fahrbahnbreite beträgt im Bereich der Parkstände 5,20m- 6,20 m.
Hiermit wurde der Fahrbahnquerschnitt so weit reduziert, dass sicherlich auf das Fahrverhalten eingewirkt wird. Weitergehende Fahrbahnverengungen werden selbst in Tempo-30-Bereichen nur bei sehr geringem Verkehrsaufkommen vorgenommen.
Radfahrstreifen oder Schutzstreifen können bei den vorhandenen Fahrbahnbreiten nicht markiert werden. Wobei Schutzstreifen außerhalb geschlossener Ortschaften gem. StVO überhaupt nicht ausgeführt werden dürfen.
Da die Holthauser Straße - im nördlichen Bereich dann Alfred-Lange-Straße – eine klassifizierte Straße ist, scheidet eine Zonengeschwindigkeitsregelung laut StVO aus. Streckenbegrenzungen auf 30 km/h können nur bei nachgewiesener Gefahrenlage angeordnet werden.
Nach Inaugenscheinnahme des Bereiches bietet sich zur Verbesserung des Radverkehrsangebotes nur die Verbreiterung des vorhandenen östlichen Gehweges von ca. 1,50 m Breite auf 2,25 m an. Dieser Gehweg würde dann mit dem Zeichen “Gehweg - Radfahrer frei" ausgewiesen werden müssen. Punktuelle Einengungen (Baumpflanzungen) müssen hingenommen werden.
Auf Grund der knappen Haushaltsmittel wird um geeignete Finanzierungsvorschläge gebeten.

13. Anfragen

Zu TOP 13.1:
Ausbau der A 2 im Bereich der Straße Südfeld
(Anfrage CDU-Fraktion)

Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Dortmund-Eving bittet darum, die folgende Anfrage in die Tagesordnung der Sitzung am 11.09.02 aufzunehmen und die Verwaltung mit einer schriftlichen Antwort bis zur Oktobersitzung 2002 zu beauftragen.

Im Zuge des Ausbaubeginns der A 2 ergeben sich dringende Fragen, die einer kurzfristigen Klärung herbeigeführt werden müssen:
1. Befinden sich unter dem geplanten und festgesetzten Lärmschutzwall Versorgungsleitungen, die dem Druck des zukünftigen Gewichtes nicht standhalten werden?
2. Reicht in diesem Teilbereich nicht ein aufgeständerter Lärmschutzwall aus, können damit erhebliche Kosten gespart und eine Flächenminimierung erreicht werden?
3. Warum ist ein Grundstückstausch von Südfeld 2-4 nach Südfeld 6-8 nicht möglich?



Böttger Unterkötter Lindemann-Güthe
Bezirksvorsteher Mitunterz. Mitglied Schriftführerin

N i e d e r s c h r i f t


34. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Donnerstag, 12.09.2002 Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal

- Öffentlicher Teil -

Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Flunkert, Frank
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin
Köstler, Juliane
Kopkow, Anke
Möckel, Petro
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar - ab 16.00 (TOP 5.1) -
Stepniak, Johann
Süßmilch, Monika
Tokarski, Hans Josef - bis 17.35 Uhr (TOP 12.3) -
Unterkötter, Hans-Jürgen

b) Verwaltung:
Herr Rohr - Stadtplanungsamt -

c) Schriftführerin:
Lindemann-Güthe, Dorothee - Bezirksverwaltungsstelle Eving -

Verhindert ist:
Fliege, Hildegard

Beginn: 15.00 Uhr
Unterbrechung: 15.55 – 16.00 Uhr (TOP 5.1)
Ende : 17.45 Uhr




Tagesordnung:

1. Regularien
1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift der 33. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 10.07.2002
2. Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung – keine Berichterstattung
4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben) – keine Vorlagen
5. Finanzen und Liegenschaften
5.1 Verwendung der Haushaltsmittel des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes im Unterabschnitt 0020 – Bezirksvertretungen
(Drucksache Nr.: 03044-02)
6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung – keine Vorlagen
7. Schule – keine Vorlagen
8. Kultur, Sport und Freizeit – keine Vorlagen
9. Kinder und Jugend – keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
11.1 Bau einer P&R-Anlage an der Haltestelle Brechten
(Drucksache Nr.: 03008-02)
11.2 Bauleitplanung – Bebauungsplan Ev 130/4n – westlich Evinger Straße –
hier: Information über die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens (Vorstellung des Vorentwurfes für die Bürgerbeteiligung und das Beteiligungsverfahren
(Drucksache Nr.: 03005-02)
11.3 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 130/4n – westlich Evinger Straße –
hier: Erlass einer Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Drucksache Nr.: 02994-02)
11.4 Bauleitplanung;
Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes (F-Plan) für das Stadtgebiet Dortmund
hier: Beschluss über die vorgezogene Bürgeranhörung
(Drucksache Nr.: 03020-02)
11.5 Stadterneuerung “Neue Evinger Mitte”
hier: Baubeschluss, Möblierung Evinger Platz und Grüner Platz
(Drucksache Nr.: 03063-02)
11.6 Interkommunales Projekt “Fluss Stadt Land” (Drucksache Nr.: 03089-02)
11.7 Durchforstung des Schilderwaldes (Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt)
11.8 Erstellung eines ökologischen Entwicklungsplanes für den Bereich östlich des Kanals im Stadtbezirk Eving (Antrag SPD-Fraktion)
11.9 Einleitung von Pflegemaßnahmen auf dem Bezirksfriedhof Kemminghausen an der Brechtener Straße sowie auf dem Nordfriedhof an der Burgholzstraße (Antrag SPD-Fraktion)
11.10 Teilgrundsanierung und regelmäßige Pflege des Bezirksfriedhofes Kemminghausen
(Antrag CDU-Fraktion)
11.11 Verlegung der Griechischen Schule (Antrag CDU-Fraktion)
11.12 Fahrbereiche der Buslinien im Bereich Schulte-Rödding (Antrag CDU-Fraktion)
11.13 Lkw-Verkehre auf der Bergstraße und der Grävingholzstraße (Antrag CDU-Fraktion)
11.14 Brechtener Niederung – weiteres politisches Vorgehen der Bezirksvertretung
(Antrag der CDU-Fraktion)
11.15 Einrichtung eines “Zebrastreifens” auf der Bayrischen Straße an der Einmündung Innsbruckstraße (Antrag Vertreter Bürgerliste)
11.16 Einrichtung einer Spielstraße in der Straße Bergelchen Ort und Aufstellung des entsprechenden Hinweisschildes (Antrag Vertreter Bürgerliste)
12. Mitteilungen und Stellungnahmen
12.1 Umbau und Nutzungsänderung einer Gaststätte zu einer Kinderfreizeitanlage mit Gastronomiebetrieb (Fritzi’s Kinderwelt), Evinger Straße 176
12.2 Sanierung des Sportplatzes Gretelweg
12.3 Verkehrsverhältnisse Evinger Straße
12.4 Erneuerung der Oberadener Straße (Fahrbahn) von Bergstraße bis Husarenstraße mit Eigenmitteln der Bezirksvertretung
hier: Befreiung der Anlieger von Zahlungen nach dem Kommunalabgabengesetz
12.5 Verfahrensablauf bei der Beratung der Vorlage “Bäderkonzept”
12.6 Bebauung Lüttgenberg 11-21 und Kinderspielplatz im Bebauungsplan Ev 129
12.7 Zustand des Stadtteilfriedhofes Lindenhorster Straße
12.8 Einrichtung einer Fahrradspur auf der Holthauser Straße zwischen Ellinghauser Straße und der Straße Zum Stadtwald sowie Durchführung von baulichen und verkehrsberuhigenden Maßnahmen
13. Anfragen
13.1 Ausbau der A 2 im Bereich der Straße Südfeld
(Anfrage der CDU-Fraktion)

Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving wird um 15.00 Uhr vom Bezirksvorsteher – Herrn Werner Böttger – eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

1. Regularien

Zu TOP 1.1:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Dortmund-Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird das Mitglied der Bezirksvertretung Dortmund-Eving – Herr Unterkötter – benannt.

Zu TOP 1.2:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot des § 31 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Auf das Mitwirkungsverbot des § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen



Zu TOP 1.3:
Feststellung der Tagesordnung

Die Bezirksvertretung-Eving verständigt sich darauf, die Tagesordnungspunkte 11.2 und 11.3 (Bebauungsplan 130/4n) wegen des anwesenden Berichterstatters vorzuziehen und unmittelbar nach TOP 2 zu behandeln.

Mit dieser Änderung wird die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 12.09.2002 genehmigt.

Zu TOP 1.4:
Genehmigung der Niederschrift der 33. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Eving am 10.07.2002.

Die Niederschrift der 33. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving am 10.07.2002 wird – einstimmig – genehmigt

2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)

Ein Anwohner der Innsbruckstraße berichtet, dass ca. 40 m neben der fahrplanmäßigen Haltestelle eine “Ersatzhaltestelle” direkt vor den dortigen Wohnhäusern eingerichtet wurde, an der Fahrer der Linien 412 der Dortmunder Stadtwerke und der Linie 115 der Verkehrsgesellschaft Unna ihre Pausen verbringen.
Durch die ständigen An- und Abfahrten und da die Fahrer während ihrer Pausenzeiten in den meisten Fällen wegen der Heizungs- bzw. Klimaanlage die Motoren der Busse weiterlaufen lassen, ergeben sich für die Anwohner nicht nur Geräusch-, sondern durch die Abgase vor allem Geruchsbelästigungen die gesundheitlich beeinträchtigende Ausmaße annehmen.
Da die Busse häufig in entgegengesetzter Verkehrsrichtung abgestellt werden, kam es bereits zu verkehrsgefährdenden Situationen, tatsächliche Unfälle können für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden.
Der Beschwerdeführer schlägt daher vor, die Dortmunder Stadtwerke und die Verkehrsgesellschaft Unna zu bitten, die für die Pausenzeiten der Fahrer genutzte “Ersatzhaltestelle” auf den kürzlich ausgeweiteten und während der Woche nicht so stark frequentierten Park & Ride Platz Schulte-Rödding zu verlegen.

Da sich ein Antrag der CDU-Fraktion unter TOP 11.12 der heutigen Sitzung mit der Konfliktsituation an der Innsbruckstraße beschäftigt, verständigt sich die Bezirksvertretung Eving unter Zustimmung der CDU-Fraktion darauf, den Antrag um den Vorschlag auf Verlegung der “Ersatzhaltestelle” zu erweitern.

Da von den Einwohner/innen keine weiteren Fragen gestellt bzw. Beschwerden vorgebracht werden, beendet der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – an dieser Stelle die Einwohnerfragestunde.

3. Berichterstattung – keine Berichterstattung
4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben) – keine Vorlagen


5. Finanzen und Liegenschaften
Zu TOP 5.1:
Verwendung der Haushaltsmittel des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes im Unterabschnitt 0020 – Bezirksvertretungen
(Vorlage der Verwaltung – StA 33 – vom 29.07.2002 Drucksache Nr.: 03044-02)

Der Bezirksvertretung-Eving liegt ein Zwischenbericht, erstellt durch die Bürgerdienste der Stadt Dortmund, zur Beschlussfassung über die Verwendung angefallener Haushaltsreste vor.
Ein bei der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Eving erst nachträglich eingegangener, aktualisierter Zwischenbericht der Städtischen Immobilienwirtschaft wird den Mitgliedern der Bezirksvertretung am Sitzungstag vorgelegt.

Unter Berücksichtigung des aktualisierten Zwischenberichtes sind folgende Haushaltsmittel verfügbar:

Vermögenshaushalt: 51.223,69 ■
Verwaltungshaushalt: 15.732,48 ■

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – folgende Verwendung der Haushaltsmittel – im Rahmen einer Prioritätenliste – im Vermögenshaushalt:

Vermögenshaushalt:

Tiefbau:
1. Herrekestraße 26.000,00 ■
(vor dem Nachbarschaftshaus Fürst-Hardenberg)
Straßen- und Kanalausbau

Hochbau:
1. TEK Externberg 24.900,00 ■
Erneuerung d. Gruppenmöbel für die
kleine Altermischung
(Vorschlagsliste Hochbau für den Haushalt 03/04)

2. TEK Börgerhoffweg 15.000,00 ■
Sonnenschutz-Markisen
(Vorschlagsliste Hochbau für den Haushalt 03/04)

Die Maßnahmen sind in der angegebenen Reihenfolge durchzuführen und untereinander deckungsfähig.
------------------------------------------
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – folgende Verwendung der Haushaltsmittel im Verwaltungshaushalt:

Verwaltungshaushalt:

Hochbau:
1. TEK Eving – Osterfeldstraße 131 50.000,00 ■
Dachabdichtung und Fenstererneuerung
(Vorschlagsliste Hochbau für den Haushalt 03/04)

Von den zurzeit zur Verfügung stehenden Restmitteln ist zunächst die Dachabdichtung durchzuführen. Eventuell noch in anderen Bereichen im Verwaltungshaushalt anfallende Haushaltsreste sind ebenfalls für diese Maßnahme zu verwenden.
Wenn ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, ist im Anschluss an die Dachabdichtung die Fenstererneuerung durchzuführen.

Die Bezirksvertretung-Eving nimmt den 1. Zwischenbericht 2002 zur Kenntnis.

6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung – keine Vorlagen
7. Schule – keine Vorlagen
8. Kultur, Sport und Freizeit – keine Vorlagen
9. Kinder und Jugend – keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen

11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Zu TOP 11.1:
Bau einer P&R-Anlage an der Haltestelle Brechten
(Vorlage der Verwaltung – StA 69 – vom 17.07.2002 Drucksache Nr.: 03008-02)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme –:

Der Dringlichkeitsbeschluss vom 25.07.02 zum Bau der Park & Ride Anlage Brechten gemäß der vorgelegten Planung wird bestätigt.

Zu TOP 11.2:
Bauleitplanung – Bebauungsplan Ev 130/4n – westlich Evinger Straße –
hier: Information über die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens (Vorstellung des Vorentwurfes für die Bürgerbeteiligung und das Beteiligungsverfahren
(Drucksache Nr.: 03005-02)

Als Berichterstatter für diesen und auch den folgenden Tagesordnungspunkt (11.3) ist Herr Rohr – Stadtplanungsamt – anwesend.

Herr Rohr verdeutlicht zunächst anhand von Plänen noch einmal den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 130/4n.
Das für den Bereich des Bebauungsplanes entworfene Strukturkonzept beinhaltet neben der Sicherung der Biotopfläche eine gewerbliche Entwicklung im südlichen Bereich, Mischgebiete an der Evinger Straße sowie Wohnbauflächen im Bereich des Bergstadions.
Ein erster Gestaltungsvorschlag bezieht jetzt auch schon die Fläche der derzeitigen Gasfeinreinigungsanlage mit ein.

Auf dem Gelände südlich des Winterkampweges ist die Ansiedlung eines Fachmarktes für Unterhaltungselektronik mit ca. 3000 qm Verkaufsfläche vorgesehen. Die für den Fachmarkt jetzt bekannten Planungen sehen den Verkaufsraum im Erdgeschoss und ein geschlossenes Parkdeck in der ersten Etage vor.
Die Zu- und Abfahrt für den Markt soll gegenüber der Deutschen Straße erfolgen, ein Zugang vom Winterkampweg ist nicht geplant. Notwendige Gutachten u.a. zur Verkehrsabwicklung liegen allerdings noch nicht vor.

Da sich in unmittelbarer Nähe betreute Wohnungen für Senioren befinden, legen sowohl die Vorsitzenden der SPD- und CDU-Fraktion wie auch die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen größten Wert auf entsprechende Lärmschutzmaßnahmen. Belästigungen der umliegenden Wohnbevölkerung sind auf jeden Fall durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.

Für die CDU-Fraktion weist der Vorsitzende – Herr Neumann – darauf hin, dass bereits jetzt mit Planungen zur Verkehrswegeführung begonnen werden muss; insbesondere ist eine Einbahnstraßenregelung für den Winterkampweg in Betracht zu ziehen.
Herr Rohr bestätigt, dass in allen bisherigen Planungen eine Einbahnstraßenregelung für den Winterkampweg vorgesehen ist, zukünftig wird hier nur noch die Ausfahrt möglich sein.
------------------------------------------
Zum Erlass der Veränderungssperre führt Herr Rohr aus, dass diese zur Absicherung und späteren Durchführung der bisherigen Planungen notwendig ist. Es soll sicher gestellt werden, dass sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes keine Einzelhandelsbetriebe ansiedeln können, die die städtebaulich (und auch politisch) gewollte Fortentwicklung der “Evinger Mitte” gefährden könnten.
Ein Lebensmitteldiscounter hat bereits eine Bauvoranfrage für ein Areal im südlichen Bereich gestellt, die von der Bauverwaltung negativ beschieden wurde. Ein zurzeit anhängiges Klageverfahren ist noch nicht entschieden.

Sowohl der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – wie auch der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – und die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – sprechen sich in ihren Redebeiträgen noch einmal deutlich gegen die Ansiedlung von Einzelhandelsgeschäften im Bereich des geplanten Bebauungsplanes Ev 130/4n aus.
Nicht erst seit Beginn der Rahmenplanung Evinger Mitte war es politisches Ziel die Evinger Mitte zu stärken und eine weitere Abwanderung von Käuferpotenzialen und Kaufkraft zu verhindern. Großflächige Einzelhandelsgeschäfte im Bereich südlich der Evinger Mitte würden aber gerade in diese Richtung zielen. Der Erlass einer Veränderungssperre wird daher von allen Rednern begrüßt und unterstützt.
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Im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters – Herrn Rohr – beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig –:

Die Bezirksvertretung-Eving nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens zur Kenntnis und empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Zu TOP 11.3:
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 130/4n – westlich Evinger Straße –
hier: Erlass einer Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – vom 05.08.2002 Drucksache Nr.: 02994-02)

Die Bezirksvertretung-Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung – einstimmig – zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.
Zu TOP 11.4:
Bauleitplanung;
Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes (F-Plan) für das Stadtgebiet Dortmund
hier: Beschluss über die vorgezogene Bürgeranhörung
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – ohne Datum – Drucksache Nr.: 03020-02)

Die Bezirksvertretung-Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung mit folgendem Zusatz – einstimmig – zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt ansonsten, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Zusatz:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Das Gutachten, das zur eventuellen Eignung der Brechtener Niederung als Standort für ein Interkommunales Gewerbegebiet erstellt werden soll, muss Bestandteil der bei der vorgezogenen Bürgerbeteiligung vorliegenden Unterlagen sein.

Begründung:
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens müssen den Bürgerinnen und Bürgern, die hier ihre Ansichten zum geplanten Flächennutzungsplan äußern und ggf. auch Änderungsvorschläge einbringen sollen, alle Daten und Fakten die zur Meinungsbildung notwendig sind, bekannt sein.

Eine Vorstellung der Planungen zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes für das Stadtgebiet Dortmund ohne Angaben zur Zukunft der Brechtener Niederung schließt eine Bürgerbeteiligung auf diesem Gebiet von vorneherein aus und konterkariert somit die Intention einer Bürgerbeteiligung.

Zu TOP 11.5:
Stadterneuerung “Neue Evinger Mitte”
hier: Baubeschluss, Möblierung Evinger Platz und Grüner Platz
(Vorlage der Verwaltung – StÄ 61 u. 66 – vom 31.07.2002 Drucksache Nr.: 03063-02)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – die Möblierung des Evinger Platzes und des Grünen Platzes mit Kosten in Höhe von 194.000,00 ■uro.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6150 9511 0256 – Wohnumfeldverbesserung Evinger Straße – IBA-Projekt – für das Jahr 2003 vorgesehen.
Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Fördermittel seitens der Bezirksregierung Arnsberg bis einschließlich I. Quartal 2003 zur Verfügung gestellt werden.

Die während der Sitzung ausgehängten Pläne zur Gestaltung und Möblierung des Evinger Platzes und der Bühne werden von der Bezirksvertretung-Eving zustimmend zur Kenntnis genommen.
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Zusatzbeschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:
Die Verwaltung wird gebeten, für Lieferanten des Kaufhauses “Extra” und der im selben Hause gelegenen Einzelhandelsgeschäfte sowie der Diskothek “Prisma” eine Zufahrtsmöglichkeit zu schaffen.

Begründung:
Die Lkws, die Waren für die Geschäfte und die Diskothek anliefern, benutzen für die Anfahrt größtenteils den Gehweg an der Evinger Straße. Dort vorhandene Pfosten werden für diesen Zweck entfernt.
Schwere Beschädigungen der Pflasterung, durch diese enormen nicht eingeplanten Belastungen, sind bereits jetzt absehbar.

Zu TOP 11.6:
Interkommunales Projekt “Fluss Stadt Land”
(Vorlage der Verwaltung – StA 61 – vom 19.08.2002 Drucksache Nr.: 03089-02)

Die Bezirksvertretung-Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung – einstimmig – zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Zu TOP 11.7:
Durchforstung des Schilderwaldes
(Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat in seiner Sitzung am 03.07.2002 beschlossen, den folgenden Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt zur “Durchforstung des Schilderwaldes” an die Bezirksvertretungen zu überweisen:

Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bringt zum Tagesordnungspunkt “Durchforstung des Schilderwaldes" der Sitzung am 03. Juli 2002 den folgenden Antrag ein und bittet um Beratung und Beschlussfassung nach Anhörung in den Bezirken:

Im Rahmen der Infrastrukturrevision wird das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr beauftragt zu überprüfen, ob im Dortmunder Stadtgebiet aufgestellte Verkehrs- und Hinweisschilder aufgrund fehlender Bedeutung abgebaut werden können. Die Anzahl der Schilder soll dabei auf ein unbedingt notwendiges Maß reduziert werden.
Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, im Amt für Bürgerdienste eine zentrale Anlaufstelle zu schaffen, bei der alle Bürgerinnen und Bürger augenscheinlich “überflüssige" Verkehrs-
und Hinweisschilder melden können.
Zur Durchführung dieser Maßnahme bietet sich das bundesweit beachtete sog. “Selmer Modell" an, wonach die zur Überprüfung ausgewählten Verkehrszeichen im Rahmen einer Aktionswoche verhüllt wurden und somit auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden konnten.

Begründung:
Der Schilderwald und die damit verbundene “Regelungswut" im Straßenverkehr hat mittlerweile Ausmaße angenommen, die nicht mehr akzeptiert werden können. Für den Verkehrsteilnehmer sind die Schilder oftmals kaum mehr zu überblicken, für die Steuerzahler ist deren Unterhaltung schwer zu finanzieren und die Bürgerinnen und Bürger empfinden den Schilderwald häufig als Verschandelung des Stadtbildes.
Eine Lichtung des Schilderwaldes stärkt die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer; die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften der Straßenverkehrsordnung behalten weiterhin Gültigkeit. Auswertungen in Kommunen, die die Durchforstung bereits erfolgreich durchführten, haben gezeigt, dass es aufgrund demontierter Schilder zu keinerlei Anstiegen von Verkehrsunfällen gekommen ist.
Im Zuge der Infrastrukturrevision könnte die systematische Durchforstung des Schilderwaldes
letztendlich auch ein nicht unerhebliches Kostensenkungspotenzial mit sich bringen. Für die Unterhaltung der Verkehrsbeschilderung sind im Haushaltsplan 2002 über 460.000 Euro
veranschlagt. Eine Reduzierung der Schilder trägt zu einer Kostenersparnis bei, da sowohl die
Unterhaltungs- und Reinigungsmaßnahmen als auch insbesondere die Kosten für die Ersatzbeschaffung gesenkt werden.
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Obwohl die Bezirksvertretung Eving momentan keine Empfehlung für die Demontage bestimmter Schilder abgeben kann, regt der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – an, die Abschaltung von Ampelanlagen in den Abend- und Nachtstunden mit in die Überlegungen einzubeziehen. Beispielhaft wäre hier die Ampelanlage an der Bergstraße zu nennen.

Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – äußert Zweifel an tatsächlichen Einsparungen und befürchtet eher, dass eine derartige stadtgebietsweite Aktion mit erneuten Kosten verbunden ist.

Grundsätzlich verständigt sich die Bezirksvertretung Eving darauf, die Anregung aufzunehmen und bei Bedarf die Entfernung nicht notwendiger Straßenschilder sowie im Einzelfall die Abschaltung von Ampelanlagen in den Abend- und Nachtstunden zu beantragen.

Zu TOP 11.8:
Erstellung eines ökologischen Entwicklungsplanes für den Bereich östlich des Kanals im Stadtbezirk Eving
(Antrag SPD-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird aufgefordert, im Stadtbezirk Eving für den Bereich östlich des Kanals einen ökologischen Entwicklungsplan aufzustellen.

Begründung:
In letzter Zeit sind im Stadtbezirk Eving mehrere Anpflanzungen bzw. Aufforstungen zwischen Kanal (östlich) und Grävingholzwald (westlich) sowie in Holthausen durchgeführt worden.
Damit derzeit von einander unabhängige Einzelmaßnahmen vermieden werden, ist die Erstellung eines Gesamtkonzeptes im Sinne eines zusammenhängenden Netzwerkes unbedingt erforderlich.

Zu TOP 11.9:
Einleitung von Pflegemaßnahmen auf dem Bezirksfriedhof an der Brechtener Straße sowie auf dem Nordfriedhof an der Burgholzstraße
(Antrag SPD-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, den Bezirksfriedhof an der Brechtener Straße und den Nordfriedhof an der Burgholzstraße so herzurichten dass:

1. alle Wege ohne Gefahr für den Besucher begehbar sind,
2. auf allen Flächen der Wildwuchs entfernt wird,
3. künftig die gärtnerische Pflege gewährleistet ist.
Begründung:
Der Wildwuchs nimmt auf beiden Flächen überhand. Vor allem die Nebenwege werden
überwuchert. Auf alten Grabstätten und freien Flächen wächst wildes Gebüsch, Brombeeren und Brennnesseln.
Eine gärtnerische Grundsanierung ist notwendig. Anschließend müssen die Friedhöfe regelmäßig gepflegt werden, damit gewährleistet ist, dass sie nicht wieder in einen Zustand geraten, wie zurzeit.

Zu TOP 11.10:
Teilgrundsanierung und regelmäßige Pflege des Bezirksfriedhofes Kemminghausen
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird aufgefordert, nachstehende Maßnahmen einzuleiten bzw. durchzuführen.

1. Auf dem Friedhof ist ein regelmäßiger Pflegeschnitt aller Büsche und Bäume durchzuführen.
2. Alte Gehölze und zu hohe und lichtabweisende Bäume sind zu roden.
3. Die Wege sind von Grasbewuchs und Moos vollständig zu befreien.
4. Das trittfeste Begehen, besonders für ältere Friedhofsbesucher muss garantiert sein.
5. Am neu angelegten Parkplatz sind Hinweisschilder zu diesem aufzustellen.
6. Als Voraussetzung für einen regelmäßig guten Pflegezustand ist der längerfristige Einsatz (vermutlich von zwei Truppen mit je sechs Mitarbeitern) über ca. drei Monate im Winterhalbjahr unerlässlich.

Begründung:
Die angesprochenen Punkte bedürfen keiner weiteren Begründung, da sich der Friedhof in großen Teilbereichen in einem ungepflegten und nicht dem Schutzbedürfnis der Besucher notwendigem Zustand befindet.

Zu TOP 11.11:
Verlegung der Griechischen Schule
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung-Eving einen aktuellen Bericht zur Verlegung der Griechischen Schule vorzulegen.

Begründung:
Unterschiedliche Informationen und der Stillstand der Rahmenplanung für die “Evinger Mitte” erfordern einen dringenden Zwischenbericht zum aktuellen Sachstand!
Eine Änderung der Rahmenplanung wäre, wenn erforderlich, mit der Bezirksvertretung umgehend zu beraten.
In der Dezembersitzung 2000 wurde unsererseits ein aktueller Stand regelmäßig gefordert.

Zu TOP 11.12:
Fahrbereiche der Buslinien im Bereich Schulte-Rödding
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –, die nachstehende Stellungnahme der Dortmunder Stadtwerke AG und der Verkehrsgesellschaft Unna, zu den Bushalte-, Fahr- und
Reinigungsaktionen im Bereich Innsbruckstraße zu beantragen.

1. Warum wurde den berechtigten Bürgerbeschwerden bisher nicht konsequent nachgegangen?
2. Wann ist mit einer abschließenden Konfliktlösung zu rechnen?
3. Die neue P u. R Situation erfordert eine sofortige Minimierung der unnötigen Belastungen.
4. Verlegung der “Ersatzhaltestelle” für Busse von der Innsbruckstraße auf den neu errichteten Park & Ride-Platz Schulte-Rödding von Montag bis Freitag

Begründung:
Seit fast einem Jahr häufen sich die Beschwerden der Anwohner, dass die Busse die Straße blockieren, Motoren im Stand lange laufen, Müll aus den Bussen auf die Straße gekehrt wird und das Verhalten der Fahrer auf Ansprache sehr unfreundlich ist. Die Stadtwerke und die VKU sind deshalb zu einer umgehenden Stellungnahme aufzufordern und mit der Einstellung der Bewohnerbelastungen zu beauftragen.
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Aufgrund einer Bürgerbeschwerde während der Einwohnerfragestunde der heutigen Sitzung (s. TOP 2) wurde die Forderung zu Nr. 4 zusätzlich eingefügt.

Zu TOP 11.13:
Lkw-Verkehre auf der Bergstraße und der Grävingholzstraße
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Bezirksvertretung-Eving beantragt einen aktuellen Bericht zur sofortigen Unterbindung der LKW-Verkehre auf den beiden genannten Straßen.

Begründung:
Es hat sich auf der Bergstr. sowie auf der Grävingholzstraße eine nicht mehr hinnehmbare LKW-Befahrung entwickelt, diese ist den Anwohnern nicht weiter zuzumuten!
Beide Straßen sind nur für den An- und Ablieferverkehr zulässig, jedoch werden diese Straßen täglich von mindestens fünfzig LKW mit einer Tonnage bis zu vierzig Tonnen befahren. Kennzeichen aus Frankreich, Polen und anderen Ländern sind dabei nicht selten. Die Grävingholzstraße ist teilweise verkehrsberuhigt, die Bergstraße ist auf der gesamten Länge beidseitig mit Wohnhäusern bebaut. Ein kurzfristiger Ortstermin ist zur Situationsveränderung, unter Beteiligung aller Ämter und Behörden unerlässlich.


Zu TOP 11.14:
Brechtener Niederung – weitere politisches Vorgehen der Bezirksvertretung
(Antrag der CDU-Fraktion)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Die CDU-Fraktion beantragt nachstehende Beratung zur Brechtener Niederung:

1. Wie reagiert die Bezirksvertretung auf das erste Zielkonzept für den neuen F-Plan, das dem Rat in der Septembersitzung vorgelegt wird?
2. Wie wird die Bezirksvertretung sich aus besonderer und für die Menschen in unserem Stadtbezirk bestehender Verantwortung, weiter politisch stellen?
3. Ist die Bezirksvertretung bereit, eine der nächsten Sitzungen “vor Ort", ggf. in der Brechtener Niederung durchzuführen?
4. Wir bauen wichtige Straßen wie die A 2 in Brechen aus. Muss uns doch das Hochwasser in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern, im Hinblick auf die Brechtener Niederung nicht nur nachdenklich stimmen, sondern auch zu verstärktem politischen Handeln aufrufen?


Begründung:
Es wirkt etwas ungewöhnlich mit Fragen an das eigene Parlament zu treten, die außerordentliche Besonderheit, es gibt nichts Vergleichbares, erfordert jedoch diese Auseinandersetzung.
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In seinem Redebeitrag erläutert der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – zunächst die bisherige politische Vorgehensweise seiner Fraktion zum Erhalt der Brechtener Niederung.
Trotz strikter Ablehnung einer Eintragung der Brechtener Niederung als Suchgebiet für die Errichtung eines Interkommunalen Gewerbegebietes seitens der Bezirksvertretung Eving war es bisher nicht möglich, diese Auffassung auch im Rat der Stadt Dortmund durchzusetzen. Neben den Vertretern von Bündnis 90 / Die Grünen im Rat gab es bis auf wenige Ausnahmen in der SPD-Fraktion keine Zustimmung für den Standpunkt der Evinger Bezirksvertretung. Mit großer Mehrheit spricht sich der Rat der Stadt Dortmund bisher für eine Zerstörung der Brechtener Niederung zugunsten der Errichtung eines Interkommunalen Gewerbegebietes aus.
Herr Adden will auch weiterhin alle Möglichkeiten ausschöpfen sich bei “seiner” (SPD)- Ratsfraktion für den Erhalt der Brechtener Niederung als für das gesamte nördliche Stadtgebiet wichtigen Frischluftschneise und Naherholungsgebiet einzusetzen. Er fordert den Vorsitzenden der CDU-Fraktion – Herrn Neumann – auf, in diesem Sinne auch auf seine Ratsfraktion einzuwirken.

In seinen Ausführungen geht der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – zunächst auf die dem Antrag zugrunde liegende Intention ein. Wichtig ist hier, gerade während der Planungen zur Aufstellung des neuen Flächennutzungsplanes und den Vorbereitungen zur Integrierten Stadtentwicklungsplanung, die Erhaltung der Brechtener Niederung immer wieder in die Diskussion einzubringen und sich gegen die Zerstörung dieser wichtigen Freiraumfläche auszusprechen.
Gerade auch im Hinblick auf die Flutkatastrophen in jüngster Zeit muss die weitere Versiegelung von Freiflächen und somit die stetig voranschreitende Bebauung ökologisch wertvoller Landschaftsteile unter anderen Aspekten neu bewertet und diskutiert werden.

Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – spricht ebenfalls noch einmal die Wichtigkeit der Brechtener Niederung als ökologisch nicht verzichtbare Frischluftschneise und Naherholungsgebiet an.
Frau Sichelschmidt verweist darauf, dass Bündnis 90 / Die Grünen die in der Bezirksvertretung Eving zum Erhalt der Brechtener Niederung gefassten Beschlüsse durch alle Gremien bis hin zum Rat getragen und vertreten hat und fordert die Mitglieder der Bezirksvertretung Eving auf, die Argumente in ihre Parteigremien zu tragen und diese zu veranlassen entsprechend zu handeln.

Als Abschluss der heute aufgrund des CDU-Antrages durchgeführten Beratung verständigt sich die Bezirksvertretung Eving auf folgende gemeinsame Erklärung:

Die Bezirksvertretung Eving wird sich auch weiterhin mit allen ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Mitteln für eine Erhaltung der Brechtener Niederung in der derzeitigen Form als Freiraumfläche einsetzen.

Zu TOP 11.15:
Einrichtung eines “Zebrastreifens” auf der Bayrischen Straße an der Einmündung Innsbruckstraße
(Antrag Vertreter Bürgerliste)
- Während der Beratung vom Eingeber zurückgezogen -

Zu TOP 11.16:
Einrichtung einer Spielstraße in der Straße Bergelchen Ort und Aufstellung des entsprechenden Hinweisschildes
(Antrag Vertreter Bürgerliste)
- Während der Beratung vom Eingeber zurückgezogen -

12. Mitteilungen
Zu TOP 12.1:
Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Bauordnungsamtes vom 01.07.2002 zur Kenntnis:

Nachdem festgestellt worden war, dass die ehemalige Gaststätte Evinger Straße 176 zu einer Kinderfreizeitanlage mit Gastronomiebetrieb umgebaut worden war, wurde, da das erforderliche
Brandschutzkonzept noch nicht vorlag, zunächst eine vorläufige Benutzungsgenehmigung mit
Kompensationsbedingungen erteilt. So ist insbesondere, bis die Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept erfüllt werden, eine dauerhafte Brandwache zu stellen.
Ein brauchbares Brandschutzkonzept, das auch den Einbau des Spielgerüstes - Hauptbestandteil
der Kindererlebniswelt - berücksichtigt, liegt nach einer Nachbesserung inzwischen vor und wurde
abschließend geprüft. Unter der Bedingung, dass die Vorgaben aus dem Brandschutzkonzept erfüllt
werden, wurde die Baugenehmigung am 21.06.2002 erteilt. Bis zur Umsetzung aller Vorgaben ist
weiterhin eine Brandwache zu stellen. Das Bauordnungsamt wird die Umsetzung der geforderten
Maßnahmen überwachen.

Zu TOP 12.2:
Sanierung des Sportplatzes Gretelweg

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgende Stellungnahme des Amtes für Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund vom 15.07.2002 zur Kenntnisnahme vor:

Es ist richtig, dass die Sportplatzanlage Gretelweg im Stadtbezirk Dortmund-Eving neben einigen anderen Sportplatzanlagen im Stadtgebiet äußerst sanierungsbedürftig ist. Aus diesem Grunde wurde ein Antrag auf Förderung dieser Sanierungsmaßnahme bei der Bezirksregierung in Arnsberg gestellt.
Bevor ein entsprechender Bescheid der Bezirksregierung nicht vorliegt, kann mit einer Sanierung
der Anlage nicht begonnen werden, da dieser vorzeitige Baubeginn förderungsschädlich ist. Der frühestmögliche Zeitpunkt der Sanierung ist somit von dem Förderbescheid abhängig.
Wie bereits eingangs erwähnt, sind mehrere Sportplatzanlagen im Stadtgebiet sanierungsbedürftig.
Hierzu erstellt die Sportverwaltung ein mittelfristiges Instandsetzungsprogramm für Sportplatzanlagen und stellt die entsprechenden Förderanträge bei der Bezirksregierung Arnsberg.
Da die Bewilligung der Förderanträge nicht immer zeitnah erfolgt (in der Regel drei Jahre Wartezeit), werden die zur Sanierung anstehenden Sportplätze jährlich nach Beendigung der Winterperiode überprüft. Sofern sich durch die aktuelle Situation Veränderungen ergeben, wird die Prioritätenliste entsprechend verändert.

Die Bezirksvertretung-Eving nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis.

Zu TOP 12.3:
Verkehrsverhältnisse Evinger Straße

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 02.07.2002 zur Kenntnisnahme vor:

Die Bezirksvertretung-Eving hat die Verwaltung in ihrer Sitzung am 16.01.2002 aufgefordert, auf der Ostseite der Evinger Straße zwischen der Bezirksverwaltungsstelle und der Amtsstraße die Verkehrszeichen 286 (eingeschränktes Haltverbot) gegen die Verkehrszeichen 283 (Haltverbot) zu tauschen.
Da ein Haltverbot massiv in die Anliegerrechte eingreift und es für Anlieger unzumutbar ist, die stark befahrende Evinger Straße für Be- und Entladevorgänge zu überqueren, bestehen aus Gründen der Verkehrsicherheit erhebliche Bedenken gegen die beantragte Änderung der Verkehrsregelung.
Im Rahmen einer gezielten Verkehrsüberwachung durch das Ordnungsamt konnten keine Unterschiede der Akzeptanz zwischen den Verkehrszeichen 283 und 286 StVO und Bereichen mit Parkscheibenregelung festgestellt werden.
Da sich die Polizei im Rahmen des Anhörverfahrens ebenfalls gegen eine Änderung der Verkehrsregelung ausgesprochen hat und es zudem weder zu einer Häufung von Verkehrsunfällen noch zu Behinderung des fließenden Verkehrs gekommen ist, wird um Verständnis gebeten, dass dem Wunsch der Bezirksvertretung nicht entsprochen werden kann.
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Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Stimmenhaltung –:

Die vorliegende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr wird von der Bezirksvertretung Eving nicht akzeptiert.
Begründung:
Die Bezirksvertretung Eving hat in Beschlüssen bereits mehrfach die Anordnung eines absoluten Halteverbotes auf der B 54 (Evinger Straße) gefordert.
Statt endlich – wie beim Ausbau der Straße geplant – zwei Fahrspuren zur Sicherstellung eines gefahrenfreien fließenden Verkehrs zu erhalten, wurde hier mit hohem Kostenaufwand einer der vermutlich teuersten Parkplätze der Stadt Dortmund eingerichtet.
Auf die Verkehrsgefährdungen, die sich durch diese Situation ergeben, hat die Bezirksvertretung Eving bereits mehrfach hingewiesen.

Zu TOP 12.4:
Erneuerung der Oberadener Straße (Fahrbahn) von Bergstraße bis Husarenstraße mit Eigenmitteln der Bezirksvertretung
hier: Befreiung der Anlieger von Zahlungen nach dem Kommunalabgabengesetz

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 10.07.2002 zur Kenntnisnahme vor:

Die Beschlüsse in den Bezirksvertretungssitzungen vom 31.10.2001 und 08.05.2002 über die
Freistellung von Beiträgen nach § 8 KAG für die Erneuerung und Verbesserung der Oberadener Straße von der Bergstraße bis zur Husarenstraße wurden seitens des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr zur Kenntnis genommen.

Wie schon in der Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 05.04.2002
dargelegt, handelt es sich bei dem Ausbau um eine Erneuerung und Verbesserung der Fahrbahn der Oberadener Straße i. S. der Bestimmungen des § 8 des KAG und der dazu erlassenen
KAG-Beitragsatzung der Stadt Dortmund, der mit wirtschaftlichen Vorteilen für die Anlieger
verbunden ist.
Der Einwand, dass die Oberadener Straße durch den Ausbau der Evinger Straße als Umleitungsstrecke genutzt wurde - wenn auch nur verkehrswidrig als inoffizieller Schleichweg kann nicht dazu führen, dass auf die Erhebung von Beiträgen verzichtet werden kann. Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern ist nicht geeignet, den mit der Erneuerung und Verbesserung der Anlage verbundenen wirtschaftlichen Vorteil einer Baumaßnahme entfallen zu lassen. (Beschluss OVG NRW v. 27.06.1997 -15A1178/94). Neben der Fahrbahn sind auch die Gehwege in einem sehr schlechten Zustand. Dies kann keine Folge einer erhöhten Verkehrsbelastung sein.
Da es sich bei der geplanten Ausbaumaßnahme der Fahrbahn der Oberadener Straße eindeutig
um eine Erneuerung- und Verbesserung handelt, ist nach der geltenden Rechtsprechung zum
§ 8 des KAG eine Beitragsbefreiung nicht möglich.
Es wird daher um Verständnis gebeten, den Beschlüssen bezüglich der Freistellung der Beitragspflichtigen der Oberadener Straße aus rechtlich zwingenden Gründen nicht folgen zu können.
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Die Bezirksvertretung-Eving vertritt grundsätzlich auch weiterhin die Ansicht, dass eine Heranziehung der Anlieger der Oberadener Straße zu Zahlungen nach dem Kommunalabgabengesetz nicht gerechtfertigt ist, da ein Teil der Schäden mit Sicherheit durch Umleitungsverkehre (wenn auch verkehrswidrige) bedingt durch den Ausbau der B 54 entstanden ist, und somit den Anliegern nicht angelastet werden kann.

Um weitere Verzögerungen der Instandsetzungsarbeiten an der Oberadener Straße zu verhindern und in Anerkennung der gesetzlichen Lage, akzeptiert die Bezirksvertretung Eving die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung und bittet um schnellstmögliche Umsetzung der Maßnahme.

Zu TOP 12.5:
Verfahrensablauf bei der Beratung der Vorlage “Bäderkonzept”

Die Bezirksvertretung-Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Stüdemann vom 25.07.2002 zur Kenntnis:

Ihre in der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 10.07.2002 verabschiedete Erklärung zum
Verfahrensablauf der Vorlage “Bäderkonzept" habe ich erhalten.

Ich darf Ihnen versichern, dass die Verwaltung stets bemüht ist, die Beteiligungsrechte der Bezirksvertretungen zu beachten und ihnen Sachverhalte von bezirklicher Bedeutung vorzulegen. Die Vorlage “Bäderkonzept" konnte aufgrund zahlreicher Abstimmungstermine des Verwaltungspapiers nicht mehr so rechtzeitig erstellt werden, dass eine Beratung in allen Gremien möglich gewesen wäre.
Wie Sie der diesem Schreiben beigefügten Beschlussvorlage entnehmen können, datiert diese vom 03.07.2002. Wegen der Kürze der Zeit wurde die Vorlage im Wege der Dringlichkeit in den Beratungsgang gegeben. Am 04.07.2002 befasste sich bereits der Haupt- und Finanzausschuss damit, es folgten der zuständige Fachausschuss am 08.07.2002 und der Rat am 11.07.2002. Eine Beteiligung der Bezirksvertretungen war bei dieser Terminkonstellation zeitlich nicht mehr zu realisieren.
Ich betone ausdrücklich, dass dies nicht geschehen ist, um die Bezirksvertretungen von einer Befassung auszuschließen. Es bestand jedoch ein dringender Entscheidungsbedarf, da der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt hatte, bis zu Sommerpause ein Bäderkonzept zur Entscheidung vorzulegen. Mit dem Ratsbeschluss vom 11.07.2002 erhielt die Verwaltung erst den Auftrag, konkrete Arbeitsschritte zur Übertragung der Hallenbäder auf Dritte umzusetzen. Es wurde quasi mit dieser Beschlussfassung der Grundstein zum Erhalt aller Hallenbäder bei gleichzeitiger Entlastung des kommunalen Haushaltes gelegt.

Aus den vorgenannten Gründen bitte ich nachträglich um Verständnis für das gewählte Vorgehen. Die Verwaltung wird den Bezirksvertretungen selbstverständlich aus der Umsetzung des “Bäderkonzeptes" resultierende konkrete stadtbezirksrelevante Vorlagen vor der abschließenden Entscheidung des Rates zur Beratung zuleiten.

Zu TOP 12.6:
Bebauung Lüttgenberg 11-21 und Kinderspielplatz im Bebauungsplan Ev 129

Der Bezirksvertretung Dortmund-Eving liegt folgende Stellungnahme des Bauordnungsamtes vom 25.07.2002 zur Kenntnisnahme vor:

Es wird mitgeteilt, dass das im Rohbau fertiggestellte Bauvorhaben in folgenden Punkten von den Bauvorlagen abwich:

1. Veränderte Firsthöhe der Flügelbauten
2. Zwerchhäuser mit vorgelagerten Balkonen statt Dachgauben
3. Geänderte Größe der Fensteröffnungen
4. Auf der Nordseite veränderter Wandverlauf mit Überschreitung der Baugrenze an zwei
Stellen um jeweils 3,50 x 2,50 m

Im Falle des Gebäudes Lüttgenberg 21 (äußerste linke Haushälfte) liegt auf der Nordseite die Abstandfläche in einer Tiefe von 1,5 m auf dem benachbarten städtischen Grundstück, auf dem eine Abstandflächenbaulast eingetragen wurde. Die Baugenehmigung für das Vorhaben wurde am 19.04.2002 erteilt.
Im Bebauungsplan Ev 129 ist keine Trauf- oder Firsthöhe festgesetzt, sondern nur die höchstzulässige Geschosszahl (hier: zwei Vollgeschosse, im Mittelteil drei Vollgeschosse). Diese Geschosszahlen werden durch das Vorhaben eingehalten.

Bezüglich des im Erschließungsvertrag genannten Kinderspielplatzes fand am 12.07.2002 ein Termin vor dem Landgericht statt. Eine abschließende Entscheidung wurde nicht getroffen, da noch Fragen zu klären sind. Das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr wird, sobald eine Entscheidung gefallen ist, unaufgefordert über die Angelegenheit berichten.
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Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – drückt ihr Unverständnis aber auch ihren Ärger über die Tatsache aus, dass der Architekt und Erschließungsträger der Maßnahme sich bisher standhaft weigert einen Kinderspielplatz an dieser Stelle einzurichten und versucht sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die Verpflichtung zum Bau dieses Kinderspielplatzes zu wehren.
Während einerseits gesetzliche Verpflichtungen ignoriert und nicht eingehalten werden, greift derselbe Erschließungsträger bei von ihm in der Evinger Mitte geplanten Baumaßnahmen ständig Politik und Verwaltung an, denen er mangelnde Unterstützung und Kooperationsbereitschaft vorwirft.

Mit dieser Anmerkung nimmt die Bezirksvertretung Eving die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis.

Zu TOP 12.7:
Zustand des Stadtteilfriedhofes Lindenhorster Straße

Die Bezirksvertretung-Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Amtes für “Friedhöfe Dortmund“ vom 11.07.2002 zur Kenntnis:

1. Die Wasserentnahmestelle wird noch in diesem Jahr erneuert.
2. Der ordnungsgemäße Pflegezustand ist wiederhergestellt und die erforderlichen Pflegedurchgänge werden regelmäßig durchgeführt.

Zu TOP 12.8:
Einrichtung einer Fahrradspur auf der Holthauser Straße zwischen Ellinghauser Straße und der Straße Zum Stadtwald sowie Durchführung von baulichen und verkehrsberuhigenden Maßnahmen

Die Bezirksvertretung-Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 12.08.2002 zur Kenntnis:

Um die Geschwindigkeit im Bereich der Holthauser Straße (K 3) zwischen Ellinghauser Straße und der Straße Zum Stadtwald zu reduzieren, sind in der Vergangenheit bereits Maßnahmen ergriffen worden.
So wurde vor zwei Jahren in den Abschnitten zwischen den Häusern 47 und 72 sowie den Häusern 100 und 114 Parkstände mit halbseitigem Gehwegparken markiert. Die verbleibende Fahrbahnbreite beträgt im Bereich der Parkstände 5,20m- 6,20 m.
Hiermit wurde der Fahrbahnquerschnitt so weit reduziert, dass sicherlich auf das Fahrverhalten eingewirkt wird. Weitergehende Fahrbahnverengungen werden selbst in Tempo-30-Bereichen nur bei sehr geringem Verkehrsaufkommen vorgenommen.
Radfahrstreifen oder Schutzstreifen können bei den vorhandenen Fahrbahnbreiten nicht markiert werden. Wobei Schutzstreifen außerhalb geschlossener Ortschaften gem. StVO überhaupt nicht ausgeführt werden dürfen.
Da die Holthauser Straße - im nördlichen Bereich dann Alfred-Lange-Straße – eine klassifizierte Straße ist, scheidet eine Zonengeschwindigkeitsregelung laut StVO aus. Streckenbegrenzungen auf 30 km/h können nur bei nachgewiesener Gefahrenlage angeordnet werden.
Nach Inaugenscheinnahme des Bereiches bietet sich zur Verbesserung des Radverkehrsangebotes nur die Verbreiterung des vorhandenen östlichen Gehweges von ca. 1,50 m Breite auf 2,25 m an. Dieser Gehweg würde dann mit dem Zeichen “Gehweg - Radfahrer frei" ausgewiesen werden müssen. Punktuelle Einengungen (Baumpflanzungen) müssen hingenommen werden.
Auf Grund der knappen Haushaltsmittel wird um geeignete Finanzierungsvorschläge gebeten.

13. Anfragen

Zu TOP 13.1:
Ausbau der A 2 im Bereich der Straße Südfeld
(Anfrage CDU-Fraktion)

Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Dortmund-Eving bittet darum, die folgende Anfrage in die Tagesordnung der Sitzung am 11.09.02 aufzunehmen und die Verwaltung mit einer schriftlichen Antwort bis zur Oktobersitzung 2002 zu beauftragen.

Im Zuge des Ausbaubeginns der A 2 ergeben sich dringende Fragen, die einer kurzfristigen Klärung herbeigeführt werden müssen:
1. Befinden sich unter dem geplanten und festgesetzten Lärmschutzwall Versorgungsleitungen, die dem Druck des zukünftigen Gewichtes nicht standhalten werden?
2. Reicht in diesem Teilbereich nicht ein aufgeständerter Lärmschutzwall aus, können damit erhebliche Kosten gespart und eine Flächenminimierung erreicht werden?
3. Warum ist ein Grundstückstausch von Südfeld 2-4 nach Südfeld 6-8 nicht möglich?



Böttger Unterkötter Lindemann-Güthe
Bezirksvorsteher Mitunterz. Mitglied Schriftführerin