Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 15:10 - 19:10 Uhr
Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Hubert Jung (CDU), Vorsitzender
RM Hendrik Berndsen (SPD)
RM Sabine Brauer (SPD)
RM Heinz W. Brunstein (CDU)
RM Franz-Josef Drabig (SPD)
RM Marzell Grote (CDU)
RM Helmut Harnisch (SPD)
RM Gerda Horitzky (CDU)
RM Manfred Jostes (CDU)
RM Walter Knieling (CDU)
RM Lucio Garcia-Martin (SPD) i. V. für RM Ingeborg Kräft (SPD)
RM Heide Kröger-Brenner (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Reiner Kunkel (SPD) i. V. für RM Gertrud Gerszewski (SPD)
RM Monika Lührs (SPD)
RM Heinz Neumann (CDU)
RM Marion Barsch (SPD) i. V. für RM Heinrich Ollech (SPD)
RM Ingrid Reuter (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Manfred Sauer (CDU)
RM Angela Schilling (SPD)
RM Dieter Schneider (CDU)
RM Brigitte Steins (SPD)
RM Jan Tech (SPD)
RM Ute Uhrmann i. V. für RM Manfred Zuch (CDU)
sB Birgit Pohlmann-Rohr (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
sB Ingrid Krämer-Knorr i. V. für sB Norbert Schilff (SPD)
sB Werner Georg Steden
sB Norbert B. Weikert (CDU)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

RM Detlef Münch
sE Roselies Blind - Seniorenbeirat i. V. für sE Hermann Oshege - Seniorenbeirat
sE Bayram Ucar - Ausländerbeirat
Herr Stecher - Beschäftigenvertreter der "friedhöfe dortmund" i. V. für Thorsten Bender Beschäftigtenvertreter
Herr Hettwer - Beschäftigenvertreter der "friedhöfe dortmund" i. V. für Sabine Hüser - Beschäftigtenvertreter
Thomas Quittek - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG

Frau Schmidt - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund" i. V. für Gusti Steiner -
Aktionskreis

Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund - GS 3 -

3. Mitarbeiter der Verwaltung

Herr StD Fehlemann, 7/Dez.
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Herr Pompetzki, 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Gote, 60/AL
Herr Ostholt, 61/AL
Herr Wilde, 61/stv. AL
Herr Steinschulte, 63/stv. AL
Herr Schütte, 64/stv. AL
Herr Liebig, 65/WL
Herr Frank, 65/1

Herr Keune, 66/AL
Herr Rehling, 66/3

Herr Berg, 66/2
Herr Marx, 68/WL
Herr Schließler, 69/AL
Herr Hachmeyer-Isphording, 05/dortmund-project zu TOP 2.2
Herr Rüppel, 52/GL zu TOP 12.6
Herr Stankewitz, 5/Dez.-Büro zu TOP 12.1

4. Gäste

Herr Schepers, Westfalen-Revision GmbH zu TOP 12.5
Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 52. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 11.09.2002, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 49. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 12.06.2002

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 51. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 03.07.2002


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Bauleitplanung;
Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes (F-Plan) für das Stadtgebiet Dortmund
hier: Beschluss über die vorgezogene Bürgeranhörung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03020-02)
Anlage: Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund - Erläuterungsbericht zum Zielkonzept - Stand: August 2002

Hinweis: Der Flächennutzungsplan - Zielkonzept - wird kurzfristig nachversandt.

2.2 Zukunftsstandort Phoenix
Teil I: Bereich West - Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes von stegepartner
Teil II: Bereich West - Empfehlung der Hochofenwerkstatt
Teil III: Bereich Ost - Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes, Stadtplanungsamt
Teil IV: Sonstiges

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03138-02)

2.3 Wohnungsmarkt Dortmund
- Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 2001 -

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03093-02)
Anlage: Wohnungsmarkt Dortmund - Ergebnisse des Wohnungsmarktbeo- bachtungssystems 2001

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 -Gewerbegebiet Aplerbeck Ost-
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium, II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium, IV. Aufhebung des Beschlusses zur vereinfachten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB), V. Beschluss zur erweiterten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB), VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02675-02)
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 29.05.2002 versandt, am 29.05.2002 vertagt und zusammen mit dem Antrag der CDU-Fraktion auch am 12.06.2002 vertagt.

3.1.1 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 -Gewerbegebiet Aplerbeck Ost-

Antrag der CDU-Fraktion
(Drucksache Nr.: 02675-02AT)
- Der Antrag lag zur Sitzung am 12.06.2002 vor und wurde zusammen mit der Vorlage vertagt.

3.1.2 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 -Gewerbegebiet Aplerbeck Ost-
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium, II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium, IV. Aufhebung des Beschlusses zur vereinfachten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB), V. Beschluss zur erweiterten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB), VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB)

Stellungnahme der Verwaltung nach § 14 I GeschO
(Drucksache Nr.: 02675-02St)

3.2 Bauleitplanung;
6. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße", 7. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz"
hier: Beschluss zur Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre vom 13.03.2001 um ein Jahr für die Geltungsbereiche der im Verfahren befindlichen 6. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße" sowie der 7. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz"

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02982-02)

3.3 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 130/4-n - westlich Evinger Straße -
hier: Erlass einer Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02994-02)

3.4 Bauleitplanung
Bebauungsplan Ev 130/4-n - westlich Evinger Straße -
hier: Information über die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens (Vorstellung des Vorentwurfs für die Bürgerbeteiligung und das Beteiligungsverfahren)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03005-02)

3.5 Bauleitplanung;
123. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 146
- Ammersbaum -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung
II. Feststellungsbeschluss mit Erläuterungs-
bericht zur 123. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Mg 146 - Ammersbaum
IV. Beifügung einer Begründung
V. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mg 146

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02796-02)

3.6 Änderung Nr. 20 des Bebauungsplanes Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost - nach § 13 BauGB
hier:
I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,
II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Entscheidung über Anregungen;
V. Beifügung einer Begründung;
VI. Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03122-02)

3.7 Bauleitplanung; 122. Änderung des Flächennutzungsplanes - Kirchhörder Straße - sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 270 - Kirchhörder Straße -
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium; II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium; III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium; IV. Entscheidung über Anregungen; V. Beifügung eines Erläuterungsberichtes; VI. Beifügung einer Begründung; VII. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes; VIII. Satzungsbeschluss; IX. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hom 270; X. Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03130-02)

3.8 Flughafen Dortmund
Änderung der Betriebsgenehmigung nach § 6 Abs. 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03069-02)

3.9 Scharnhorst-Ost, Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf
hier: Grünordnungskonzept für Scharnhorst-Ost

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03017-02)

3.10 Entwicklungskonzept "Alter Flughafen" in Dortmund-Brackel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02927-02)

3.11 Städtebauliche Aufwertung der Hansastraße zwischen Königswall und Südwall/Hiltropwall durch Neugestaltung des öffentlichen Raumes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02700-02)

3.12 Regionales Handlungskonzept für den SchienenPersonenNahVerkehr (SPNV) im östlichen Ruhrgebiet
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02778-02)
Anlage: "Handlungsprogramm Schiene" für die Mobilitätsregion östliches Ruhrgebiet, Interkommunale Zusammenarbeit der Planungsdezernenten (IKZ), Stand: Mai 2002

3.13 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 260 - Peter-Hille-Straße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium
II. Änderungsbeschluss (§ 13 BauGB))
III. Beschluss zur Offenlegung nach § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02997-02)

3.14 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 200 - Apolloweg -
hier: I. Information über die Überarbeitung des preisgekrönten städtebaulichen Entwurfes des Realisierungswettbewerbes, II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Aplerbeck und Empfehlung an das Beschlussgremium

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03101-02)

3.15 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 263 - An der Fillkuhle -
hier: I. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 263 - An der Fillkuhle -
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03087-02)

3.16 Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 201 - Kuntzestraße - nach § 13 BauGB
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Hombruch und Empfehlung an das Beschlussgremium; II. Änderungsbeschluss (§ 13 BauGB); III. Beschluss zur Offenlegung nach § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03120-02)

3.17 Stadterneuerung Mengede
(Grundsatzbeschluss)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02861-02)

3.18 Interkommunales Projekt "Fluss Stadt Land"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03089-02)

3.19 Bauleitplanung
129. Änderung des Flächennutzungsplanes/Bebauungsplan Mg 161 -Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette, östlich Mengeder Straße-
I. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes;
II. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 161;
III. Ergebnis der Bürgerbeteiligung;
IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes;
V. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 161;
VI. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B - zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund
VII. Außerkrafttreten des Landschaftsplanes Dortmund-Nord

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02765-02)

3.20 Erlass einer Satzung über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen im Bereich der "Vogelsiedlung" im Stadtbezirk Dortmund-Mengede, Ortsteil Oestrich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02755-02)

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 63/2-1-28003
Nutzungsänderung einer Schreinerei zu einer Versammlungsstätte auf dem Grundstück Zimmerstraße 27b
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03000-02)

4.2 63/2-1-26909
Vorbescheid für die Erweiterung eines Ladenzentrums auf dem Grundstück Unionstraße, Rheinische Straße, Ritterstraße
-Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)-

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03011-02)

4.3 63/2-3-28944
Errichtung einer Seniorenbegegnungsstätte auf dem Grundstück Olpketalstraße 83a in Dortmund-Lücklemberg
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03026-02)

4.4 63/2-1-28287
Vorbescheid für die Errichtung eines Parkhauses mit 600 Stellplätzen auf dem Grundstück Hohe Straße 33 (Städt. Kliniken)
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02978-02)

4.5 63/2-4-28211
Vorbescheid für die Erweiterung des Lagers (Trockensortiment) auf dem Grundstück Asselner Hellweg 1-3 in Dortmund-Asseln
- Vorhaben gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03027-02)

4.6 63/2-4-28151
Anbau eines Takko-Modemarktes und eines Astroh-Küchenstudios auf dem Grundstück Schleefstraße 15 in 44287 Dortmund-Aplerbeck
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. mit einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03039-02)

4.7 63/2-3-30415
Vorbescheid für die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Wellinghofer Amtsstraße 14 in Dortmund-Wellinghofen
- Vorhaben nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03098-02)

4.8 63/2-4-28310
Umbau eines Gaststätten- und Hotelgebäudes auf dem Grundstück Hohensyburgstraße 169 in Dortmund-Syburg
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 35 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03055-02)

4.9 63/2-1-28496
Vorbescheid für die Errichtung eines Treppenhauses auf dem Grundstück Westenhellweg 52 / Mönchenwordt 2-4
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02958-02)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Neuwahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02926-02)

5.2 Informationsvorlage: Aktivitäten des Umweltamtes zum Tag der Umwelt am 5. Juni 2002
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03016-02)

5.3 Bericht über die Recherche der kontaminierten Bachsedimente und Kanäle im Abstrom von Kokereien
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02575-02)

5.4 Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 24. 06. 2002 (WHG)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03111-02)

5.5 Versagen der Umweltverwaltung bei der Reiterproblematik auf dem neuangelegten Wanderweg in Salingen
Bitte um Stellungnahme RM Detlef Münch
(Drucksache Nr.: 03203-02)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

6.1 Gewährung von Zuschüssen bei der Veräußerung städtischer Wohnungsbaugrundstücke im Jahr 2001
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03110-02)

7. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

8.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Oesterholzstraße im Abschnitt von Borsigplatz bis Bahnüberführung / Weissenburger Straße.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02966-02)

8.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Oestermärsch im Abschnitt von Borsigplatz bis Bahnüberführung an der Gronaustraße / Bleichmärsch (ohne Fahrbahn).
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02890-02)

8.3 Vorfluter Aplerbeck-West - III. Bauabschnitt -
Ostkirchstraße von DB-Anlage bis Haus Nr. 112

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03066-02)

8.4 Kanalerneuerung Gregorstraße / Wichburgstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03054-02)

8.5 Parallelkanal Rahmkebach
- II. Bauabschnitt -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02769-02)

8.6 Kanalbau Meinbergstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03065-02)

8.7 Kanalerneuerung Schüruferstraße / Wittbräucker Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03096-02)

8.8 Kanalbau Hörde-Mitte
- Kanalerneuerung Schildstraße -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03092-02)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

10.1 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Stadtbahnstrecke 95, Baulos S10.2 (Anbindung der Borsigplatzlinie/Westfalenhütte an den Tunnel der Ost-West-Strecke)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02993-02)

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft

11.1.1 Zweiter Quartalsbericht 2002 des Eigenbetriebes "Städtische Immobilienwirtschaft"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03114-02)

11.1.2 Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes "Städtische Immobilienwirtschaft" für das Wirtschaftsjahr 2001
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03135-02)

11.2 Friedhöfe Dortmund

11.2.1 Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 2001
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03041-02)

11.2.2 Dienstanweisung der "friedhöfe dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03030-02)

11.2.3 2. Quartalsbericht 2002 des Eigenbetriebes "Friedhöfe Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03061-02)

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 Familienpolitische Leitlinie für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02937-02)

12.2 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Lütgendortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02542-02)

12.3 Scharnhorst-Ost - Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf -
Modellprojekt "Neuer Umgang mit Regenwasser"
hier: Außenanlage Abenteuerspielplatz Scharnhorst

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03003-02)

12.4 "Initiative Call a bike in Dortmund"
SPD-Fraktion
Vorschlag zur TO

(Drucksache Nr.: 03212-02)

12.5 Prüfer des Jahresabschlusses 2002 des Eigenbetriebes Städtische Immobilienwirtschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03169-02)

Zur Information:
Verkehrskonzept Oespel/Kley
Stellungnahme des Herrn Stadtrat Sierau vom 26.06.2002
(Drucksache Nr.: 02572-02St)
Die Stellungnahme wird zur Kenntnisnahme beigefügt.
Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hubert Jung - eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlussfähig ist.
N i e d e r s c h r i f t

über die 52. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 11.09.2002
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 15:10 - 19:10 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Hubert Jung (CDU), Vorsitzender
RM Hendrik Berndsen (SPD)
RM Sabine Brauer (SPD)
RM Heinz W. Brunstein (CDU)
RM Franz-Josef Drabig (SPD)
RM Marzell Grote (CDU)
RM Helmut Harnisch (SPD)
RM Gerda Horitzky (CDU)
RM Manfred Jostes (CDU)
RM Walter Knieling (CDU)
RM Lucio Garcia-Martin (SPD) i. V. für RM Ingeborg Kräft (SPD)
RM Heide Kröger-Brenner (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Reiner Kunkel (SPD) i. V. für RM Gertrud Gerszewski (SPD)
RM Monika Lührs (SPD)
RM Heinz Neumann (CDU)
RM Marion Barsch (SPD) i. V. für RM Heinrich Ollech (SPD)
RM Ingrid Reuter (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Manfred Sauer (CDU)
RM Angela Schilling (SPD)
RM Dieter Schneider (CDU)
RM Brigitte Steins (SPD)
RM Jan Tech (SPD)
RM Ute Uhrmann i. V. für RM Manfred Zuch (CDU)
sB Birgit Pohlmann-Rohr (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
sB Ingrid Krämer-Knorr i. V. für sB Norbert Schilff (SPD)
sB Werner Georg Steden
sB Norbert B. Weikert (CDU)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

RM Detlef Münch
sE Roselies Blind - Seniorenbeirat i. V. für sE Hermann Oshege - Seniorenbeirat
sE Bayram Ucar - Ausländerbeirat
Herr Stecher - Beschäftigenvertreter der "friedhöfe dortmund" i. V. für Thorsten Bender Beschäftigtenvertreter
Herr Hettwer - Beschäftigenvertreter der "friedhöfe dortmund" i. V. für Sabine Hüser - Beschäftigtenvertreter
Thomas Quittek - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG

Frau Schmidt - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund" i. V. für Gusti Steiner -
Aktionskreis

Herr Specht - Polizeipräsidium Dortmund - GS 3 -

3. Mitarbeiter der Verwaltung

Herr StD Fehlemann, 7/Dez.
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Herr Pompetzki, 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Gote, 60/AL
Herr Ostholt, 61/AL
Herr Wilde, 61/stv. AL
Herr Steinschulte, 63/stv. AL
Herr Schütte, 64/stv. AL
Herr Liebig, 65/WL
Herr Frank, 65/1

Herr Keune, 66/AL
Herr Rehling, 66/3

Herr Berg, 66/2
Herr Marx, 68/WL
Herr Schließler, 69/AL
Herr Hachmeyer-Isphording, 05/dortmund-project zu TOP 2.2
Herr Rüppel, 52/GL zu TOP 12.6
Herr Stankewitz, 5/Dez.-Büro zu TOP 12.1

4. Gäste

Herr Schepers, Westfalen-Revision GmbH zu TOP 12.5

Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 52. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 11.09.2002, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 49. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 12.06.2002

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 51. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 03.07.2002


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Bauleitplanung;
Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes (F-Plan) für das Stadtgebiet Dortmund
hier: Beschluss über die vorgezogene Bürgeranhörung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03020-02)
Anlage: Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund - Erläuterungsbericht zum Zielkonzept - Stand: August 2002

Hinweis: Der Flächennutzungsplan - Zielkonzept - wird kurzfristig nachversandt.

2.2 Zukunftsstandort Phoenix
Teil I: Bereich West - Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes von stegepartner
Teil II: Bereich West - Empfehlung der Hochofenwerkstatt
Teil III: Bereich Ost - Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes, Stadtplanungsamt
Teil IV: Sonstiges

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03138-02)

2.3 Wohnungsmarkt Dortmund
- Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 2001 -

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03093-02)
Anlage: Wohnungsmarkt Dortmund - Ergebnisse des Wohnungsmarktbeo- bachtungssystems 2001

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 -Gewerbegebiet Aplerbeck Ost-
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium, II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium, IV. Aufhebung des Beschlusses zur vereinfachten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB), V. Beschluss zur erweiterten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB), VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02675-02)
- Die Vorlage wurde zur Sitzung am 29.05.2002 versandt, am 29.05.2002 vertagt und zusammen mit dem Antrag der CDU-Fraktion auch am 12.06.2002 vertagt.

3.1.1 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 -Gewerbegebiet Aplerbeck Ost-

Antrag der CDU-Fraktion
(Drucksache Nr.: 02675-02AT)
- Der Antrag lag zur Sitzung am 12.06.2002 vor und wurde zusammen mit der Vorlage vertagt.

3.1.2 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 -Gewerbegebiet Aplerbeck Ost-
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium, II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium, IV. Aufhebung des Beschlusses zur vereinfachten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB), V. Beschluss zur erweiterten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB), VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB)

Stellungnahme der Verwaltung nach § 14 I GeschO
(Drucksache Nr.: 02675-02St)

3.2 Bauleitplanung;
6. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße", 7. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz"
hier: Beschluss zur Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre vom 13.03.2001 um ein Jahr für die Geltungsbereiche der im Verfahren befindlichen 6. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße" sowie der 7. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz"

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02982-02)

3.3 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 130/4-n - westlich Evinger Straße -
hier: Erlass einer Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02994-02)

3.4 Bauleitplanung
Bebauungsplan Ev 130/4-n - westlich Evinger Straße -
hier: Information über die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens (Vorstellung des Vorentwurfs für die Bürgerbeteiligung und das Beteiligungsverfahren)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03005-02)

3.5 Bauleitplanung;
123. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 146
- Ammersbaum -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung
II. Feststellungsbeschluss mit Erläuterungs-
bericht zur 123. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Mg 146 - Ammersbaum
IV. Beifügung einer Begründung
V. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mg 146

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02796-02)

3.6 Änderung Nr. 20 des Bebauungsplanes Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost - nach § 13 BauGB
hier:
I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,
II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Entscheidung über Anregungen;
V. Beifügung einer Begründung;
VI. Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03122-02)

3.7 Bauleitplanung; 122. Änderung des Flächennutzungsplanes - Kirchhörder Straße - sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 270 - Kirchhörder Straße -
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium; II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium; III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium; IV. Entscheidung über Anregungen; V. Beifügung eines Erläuterungsberichtes; VI. Beifügung einer Begründung; VII. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes; VIII. Satzungsbeschluss; IX. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hom 270; X. Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03130-02)

3.8 Flughafen Dortmund
Änderung der Betriebsgenehmigung nach § 6 Abs. 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03069-02)

3.9 Scharnhorst-Ost, Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf
hier: Grünordnungskonzept für Scharnhorst-Ost

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03017-02)

3.10 Entwicklungskonzept "Alter Flughafen" in Dortmund-Brackel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02927-02)

3.11 Städtebauliche Aufwertung der Hansastraße zwischen Königswall und Südwall/Hiltropwall durch Neugestaltung des öffentlichen Raumes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02700-02)

3.12 Regionales Handlungskonzept für den SchienenPersonenNahVerkehr (SPNV) im östlichen Ruhrgebiet
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02778-02)
Anlage: "Handlungsprogramm Schiene" für die Mobilitätsregion östliches Ruhrgebiet, Interkommunale Zusammenarbeit der Planungsdezernenten (IKZ), Stand: Mai 2002

3.13 Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 260 - Peter-Hille-Straße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium
II. Änderungsbeschluss (§ 13 BauGB))
III. Beschluss zur Offenlegung nach § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02997-02)

3.14 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 200 - Apolloweg -
hier: I. Information über die Überarbeitung des preisgekrönten städtebaulichen Entwurfes des Realisierungswettbewerbes, II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Aplerbeck und Empfehlung an das Beschlussgremium

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03101-02)

3.15 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 263 - An der Fillkuhle -
hier: I. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 263 - An der Fillkuhle -
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03087-02)

3.16 Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 201 - Kuntzestraße - nach § 13 BauGB
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Hombruch und Empfehlung an das Beschlussgremium; II. Änderungsbeschluss (§ 13 BauGB); III. Beschluss zur Offenlegung nach § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03120-02)

3.17 Stadterneuerung Mengede
(Grundsatzbeschluss)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02861-02)

3.18 Interkommunales Projekt "Fluss Stadt Land"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03089-02)

3.19 Bauleitplanung
129. Änderung des Flächennutzungsplanes/Bebauungsplan Mg 161 -Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette, östlich Mengeder Straße-
I. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes;
II. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 161;
III. Ergebnis der Bürgerbeteiligung;
IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes;
V. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 161;
VI. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B - zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund
VII. Außerkrafttreten des Landschaftsplanes Dortmund-Nord

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02765-02)

3.20 Erlass einer Satzung über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen im Bereich der "Vogelsiedlung" im Stadtbezirk Dortmund-Mengede, Ortsteil Oestrich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02755-02)

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 63/2-1-28003
Nutzungsänderung einer Schreinerei zu einer Versammlungsstätte auf dem Grundstück Zimmerstraße 27b
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03000-02)

4.2 63/2-1-26909
Vorbescheid für die Erweiterung eines Ladenzentrums auf dem Grundstück Unionstraße, Rheinische Straße, Ritterstraße
-Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)-

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03011-02)

4.3 63/2-3-28944
Errichtung einer Seniorenbegegnungsstätte auf dem Grundstück Olpketalstraße 83a in Dortmund-Lücklemberg
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03026-02)

4.4 63/2-1-28287
Vorbescheid für die Errichtung eines Parkhauses mit 600 Stellplätzen auf dem Grundstück Hohe Straße 33 (Städt. Kliniken)
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02978-02)

4.5 63/2-4-28211
Vorbescheid für die Erweiterung des Lagers (Trockensortiment) auf dem Grundstück Asselner Hellweg 1-3 in Dortmund-Asseln
- Vorhaben gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03027-02)

4.6 63/2-4-28151
Anbau eines Takko-Modemarktes und eines Astroh-Küchenstudios auf dem Grundstück Schleefstraße 15 in 44287 Dortmund-Aplerbeck
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. mit einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03039-02)

4.7 63/2-3-30415
Vorbescheid für die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Wellinghofer Amtsstraße 14 in Dortmund-Wellinghofen
- Vorhaben nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03098-02)

4.8 63/2-4-28310
Umbau eines Gaststätten- und Hotelgebäudes auf dem Grundstück Hohensyburgstraße 169 in Dortmund-Syburg
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 35 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03055-02)

4.9 63/2-1-28496
Vorbescheid für die Errichtung eines Treppenhauses auf dem Grundstück Westenhellweg 52 / Mönchenwordt 2-4
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02958-02)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Neuwahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02926-02)

5.2 Informationsvorlage: Aktivitäten des Umweltamtes zum Tag der Umwelt am 5. Juni 2002
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03016-02)

5.3 Bericht über die Recherche der kontaminierten Bachsedimente und Kanäle im Abstrom von Kokereien
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02575-02)

5.4 Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 24. 06. 2002 (WHG)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03111-02)

5.5 Versagen der Umweltverwaltung bei der Reiterproblematik auf dem neuangelegten Wanderweg in Salingen
Bitte um Stellungnahme RM Detlef Münch
(Drucksache Nr.: 03203-02)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

6.1 Gewährung von Zuschüssen bei der Veräußerung städtischer Wohnungsbaugrundstücke im Jahr 2001
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03110-02)

7. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

8.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Oesterholzstraße im Abschnitt von Borsigplatz bis Bahnüberführung / Weissenburger Straße.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02966-02)

8.2 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Oestermärsch im Abschnitt von Borsigplatz bis Bahnüberführung an der Gronaustraße / Bleichmärsch (ohne Fahrbahn).
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02890-02)

8.3 Vorfluter Aplerbeck-West - III. Bauabschnitt -
Ostkirchstraße von DB-Anlage bis Haus Nr. 112

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03066-02)

8.4 Kanalerneuerung Gregorstraße / Wichburgstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03054-02)

8.5 Parallelkanal Rahmkebach
- II. Bauabschnitt -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02769-02)

8.6 Kanalbau Meinbergstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03065-02)

8.7 Kanalerneuerung Schüruferstraße / Wittbräucker Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03096-02)

8.8 Kanalbau Hörde-Mitte
- Kanalerneuerung Schildstraße -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03092-02)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

10.1 Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Stadtbahnstrecke 95, Baulos S10.2 (Anbindung der Borsigplatzlinie/Westfalenhütte an den Tunnel der Ost-West-Strecke)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02993-02)

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft

11.1.1 Zweiter Quartalsbericht 2002 des Eigenbetriebes "Städtische Immobilienwirtschaft"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03114-02)

11.1.2 Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes "Städtische Immobilienwirtschaft" für das Wirtschaftsjahr 2001
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03135-02)

11.2 Friedhöfe Dortmund

11.2.1 Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 2001
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03041-02)

11.2.2 Dienstanweisung der "friedhöfe dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03030-02)

11.2.3 2. Quartalsbericht 2002 des Eigenbetriebes "Friedhöfe Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03061-02)

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 Familienpolitische Leitlinie für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02937-02)

12.2 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Lütgendortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02542-02)

12.3 Scharnhorst-Ost - Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf -
Modellprojekt "Neuer Umgang mit Regenwasser"
hier: Außenanlage Abenteuerspielplatz Scharnhorst

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03003-02)

12.4 "Initiative Call a bike in Dortmund"
SPD-Fraktion
Vorschlag zur TO

(Drucksache Nr.: 03212-02)

12.5 Prüfer des Jahresabschlusses 2002 des Eigenbetriebes Städtische Immobilienwirtschaft
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03169-02)

Zur Information:
Verkehrskonzept Oespel/Kley
Stellungnahme des Herrn Stadtrat Sierau vom 26.06.2002
(Drucksache Nr.: 02572-02St)
Die Stellungnahme wird zur Kenntnisnahme beigefügt.


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hubert Jung - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlussfähig ist.


1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau RM Brauer benannt.


zu TOP 1.2


Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Ausschussvorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot hin.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung bittet darum, im Wege der Dringlichkeit die Tagesordnung um folgende Vorlage zu erweitern:

- Aufgabe der Sportanlage Strobelallee (nördliches Nebenfeld) (Drucksache-Nr. 03219-02).

Bei Erweiterung der Tagesordnung wird die Vorlage unter
TOP 12.6 behandelt werden.

Zu dieser Vorlage liegt bereits ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.09.2002 vor.

Außerdem wird vorgeschlagen, wegen des inneren Sachzusammenhangs den TOP 12.5. zusammen mit TOP 11.1.1 und 11.1.2 zu behandeln. Bei Ankunft des Wirtschaftsprüfers ist vorgesehen, die Tagesordnungspunkte in der Reihenfolge nach vorne zu ziehen.

Die Tagesordnung wird in der geänderten Form einstimmig genehmigt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 49. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 12.06.2002

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 49. Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 12.06.2002.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 51. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 03.07.2002

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 51. Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 03.07.2002.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1

Bauleitplanung;
Aufstellen eines neuen Flächennutzungsplanes (F-Plan) für das Stadtgebiet Dortmund
hier: Beschluss über die vorgezogene Bürgeranhörung
(Drucksache Nr.: 03020-02)
Anlage: Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund - Erläuterungsbericht zum Zielkonzept - Stand: August 2002
- Flächennutzungsplan - Zielkonzept - (wurde nachversandt)

Der Entwurf des Flächennutzungsplans (FNP) wird durchgängig von allen Fraktionen positiv gesehen.

Frau RM Kröger-Brenner ist erfreut darüber, dass der Freiraumschutz erhalten werden soll. Im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert sie eine eindeutige Stellungnahme für den Freiraumschutz gegenüber den Interessen für die Vermarktung von Gewerbe- und Wohnbau- flächen. Die Flächen, wie Salinger Feld und Brechtener Niederung, genügen ihrer Meinung nach nicht den Anforderungen und sollen nicht für Gewerbe vorgesehen werden.

Kritisch sieht Frau RM Kröger-Brenner das Vorgehen bei Wohnbauflächen. Nicht jede Nachfrage sollte befriedigt werden. Sie meint, dass genügend Wohnbauflächen auf weniger problema- tischen Flächen ausgewiesen werden könnten. Bei verschiedenen Details ist die Bürgerbe- teiligung abzuwarten.

Herr RM Harnisch ist mit dem Zielkonzept einverstanden, erklärt aber, dass Flächen nicht nur für Grün, sondern insbesondere für Arbeitsplätze und Wohnen benötigt werden. Durch das dortmund-project ist mit einem Bevölkerungszuwachs zu rechnen. Im Bereich Wohnen sollte eine Angebotspolitik bestehen, die sich im FNP niederschlagen muss. Der FNP weist sehr gute Gebiete für Wohnbau aus. Zu Gewerbeflächen auf Reaktivierungs- und Konversionsflächen gibt es bereits Beschlüsse. Herr RM Harnisch erwartet im weiteren Verlauf der Diskussion zum FNP Vorschläge für Wohnbauflächen mit hochwertigem Geschosswohnungsbau. Die Umweltquali- tätsziele sind weitgehend in den FNP-Entwurf eingearbeitet, hier bleibt die weitere Diskussion abzuwarten.

Herr RM Jostes sieht die Masterpläne und Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzepte als Vorarbeit und Arbeitsgrundlage für den FNP. Er hält es für wichtig, bei Wohnungsbau und Gewerbe auf Qualität zu achten. Freiflächen und Grün sind hier wichtig. Für einen guten FNP setzt er auf die Bürgerbeteiligung.

Herr Quittek findet positiv, dass bisher als kritisch angesehene Flächen aus dem FNP-Entwurf herausgenommen wurden, z. B. der Bereich an der Brietenstraße (Kirchlinde), die reduzierten Bereiche in Brechten-Ost und Lanstrop-Ost. Er befürwortet, dass Konversionsflächen auch für den Wohnungsbau genutzt werden, wie die Stadtkrone-Ost.
Herr Quittek fordert dazu auf, die Beschlüsse zu den Landschaftsplänen aufrecht zu erhalten. Die dortigen Festsetzungen sollten bestätigt werden. Für den Bereich Rahmkebachtal und das Naturschutzgebiet "An der Panne" sieht der Landschaftsplan Süd Erweiterungen vor. Die im FNP-Entwurf eingezeichnete Süd-Tangente würde durch das Naturschutzgebiet verlaufen.
Er bittet darum, bei unterschiedlichen Interessen Prioritäten zu vergeben, so dass beispielsweise bestimmte Flächen nur als Reserveflächen gekennzeichnet werden.
Im Moment liegt der Siedlungs- und Verkehrsflächenanteil in Dortmund bei ca. 61 %. Herr Quittek bittet um Verifizierung des Wertes, um Auskunft darüber, wie viel Landschaftsplan- schutzflächen durch den FNP beansprucht werden und um Prüfung, ob die Fläche eines geschützten Landschaftsbestandteils, ein alter Heckenbestand, im Bebauungsplan westlich Wickede aus der Darstellung herausgenommen werden kann.

Herr StR Sierau bezeichnet den FNP als Vorsorgeinstrument. Der FNP ist ein verändertes räumliches Leitbild für den Strukturwandel in Dortmund. Bestimmte Qualitäten sind zu erhöhen, daher arbeitet die Verwaltung daran, z. B. den Anteil der Naturschutzgebiete zu erhöhen. Er macht deutlich, dass mit einem größeren Angebot in die Diskussion gegangen werden muss, um Optionen darzustellen. Eine Staffelung oder Prioritätensetzung hält er für denkbar, die Wirkung wäre deklaratorisch. Es könnte dadurch eine Konzentration auf bestimmte Flächen- potenziale erfolgen. Dies ist noch zu erörtern. Bezüglich der Gewerbeflächenthematik ist das Ergebnis der in Auftrag gegebenen Untersuchungen abzuwarten.

Frau RM Kröger-Brenner hält es für notwendig, eine Einschätzung zu den Potenzialflächen abzugeben. Auch dem Umweltplan können verschiedene Informationen für die FNP-Diskussion entnommen werden. Die Einschätzung der Verwaltung kann nicht immer nachvollzogen werden.

Nach Meinung der Frau RM Kröger-Brenner wurde aus dem Masterplan Mobilität das Leitbild übernommen, aber der Masterplan wird nicht umgesetzt. So sollten verschiedene Straßenbau- projekte nicht durchgeführt werden.

Frau sB Pohlmann-Rohr bittet darum anzugeben, was an Wohnbauflächen noch benötigt wird und wie hoch der Dichtewert der letzten fünf Jahre ist. Sie geht davon aus, dass die Flächen- berechnung zu hoch ist.


Herr RM Münch macht deutlich, dass nur eine grüne Stadt attraktiv sein kann. Die grauen Flächen sind zum Teil seit Jahren grüne, naturschutzwürdige Flächen, so dass der Freiraum nicht vermehrt wird. Herr RM Münch fordert ein Freiraum-/Ökocontrolling zum Begutachten und Erhalten von Flächen mit ökologischer Bedeutung.

Herr RM Berndsen fragt, ob in die Diskussion des FNP auch das für 2003 geplante Landes- planungsgesetz eingehen wird, in dem es auch um Freiflächen geht. Er sieht ein Problem bei der Flächenversiegelung und verweist auf das Beispiel Frankreich, wo Niederschlagsmengen von 600 Liter/qm genannt wurden.

Herr Ostholt erläutert zur Planungssystematik, dass der FNP Potenziale darstellt, so dass auch nur diese vergleichbar sind. Im FNP werden die Bereiche, die anders geartet dargestellt werden, vor dem Zugriff versiegelnder Nutzungen gesichert. Nur bei einem solchen Vergleich der Poten- ziale ist ein Nettozuwachs von 4 bis 4,5 % an Grünflächen möglich.
Insgesamt stehen 990 Hektar Wohnbauflächen an Potenzial für 14 Jahre im FNP-Entwurf. Das Potenzial muss ggf. auch für 20 Jahre reichen. Die Darstellung an Wohnbauflächen ist von verschiedenen Variablen abhängig, wie Bevölkerungsentwicklung, Wanderungen, die Wohnbau- fläche pro Kopf. Ein Großteil der Wohnbauflächen steckt bereits im alten FNP. Derzeitig nimmt die Wohnbaufläche 7.368 ha an Bestand und Potenzial ein (Stand: 11/2001). Im FNP für das Jahr 2015 sind 7.412 ha dargestellt.
Herr Ostholt verdeutlicht, dass eine Stadt, wie Dortmund, in der Lage sein muss, für alle vor- hersehbaren Wohnbedürfnisse der Bevölkerung Potenziale anzubieten.
Es ist vorgesehen, die Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzepte für die verbleibenden vier Stadtbezirke im Januar/Februar 2003 einzubringen, so dass diese mit Beginn der Bürgeran- hörung des FNP in den Stadtbezirken voraussichtlich vorliegen werden.
Auf die Aufforderung des Herrn Quittek, den Umweltplan und den FNP miteinander zu ver- gleichen, erklärt Herr Ostholt, dass dies erst im Anschluss an das Beteiligungsverfahren erfolgen wird.

Herr Dr. Grote gibt bezüglich der Ausweitung von Naturschutzgebieten an, dass nach Beschlüs- sen im AUSW die Konversionsfläche Buschei unter Naturschutz gestellt und die einstweilige vorläufige Unterschutzstellung erweitert werden soll. Erweitert wird auch der Bereich "Im Siesack" außerhalb der Aufschüttung. Der Bereich östlich Holthauser Bach kann nach Meinung des Herrn Dr. Grote ganz unter Naturschutz gestellt werden. Große Naturschutzpotenziale werden im Kurler Busch und nach dem Umbau an der Emscher und ihren Nebenflüssen gesehen. Solche Überlegungen werden in den neuen FNP einfließen.

Der Naturzustand wird vom Umweltamt auch auf hochindustriell belasteten Flächen beobachtet.

Auf die Frage des Herrn RM Münch, ob alle im GEP-Entwurf vorgeschlagenen Flächen umge- wandelt oder als Naturschutzgebiete ausgewiesen werden, gibt Herr Dr. Grote an, dass der GEP als Landschaftsrahmenplan weiterentwickelt werden soll. Vor Unterschutzstellung erfolgt eine naturschutzfachliche Prüfung, da nicht nur eine Ausweisung als Naturschutzgebiet erfolgt, sondern auch die Pflege und die nachhaltige Entwicklung durchzuführen ist.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt nimmt das F-Plan-Zielkonzept sowie den Entwurf des Erläuterungsberichtes zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die vorgezogene Bürgerbe- teiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Bezirksregierung durchzuführen.

Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

zu TOP 2.2
Zukunftsstandort Phoenix
Teil I: Bereich West - Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes von stegepartner
Teil II: Bereich West - Empfehlung der Hochofenwerkstatt
Teil III: Bereich Ost - Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes, Stadtplanungsamt
Teil IV: Sonstiges
(Drucksache Nr.: 03138-02)
- Stellungnahme des Herrn StR Sierau vom 04.09.2002 (Drucksache-Nr. 02734-02St)
- Antrag der CDU-Fraktion vom 09.09.2002 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache-Nr. 03138-02AT)

Herr RM Drabig hat weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen.


Herr RM Jostes begründet den Antrag der CDU-Fraktion. Bei der Berechnung der Kosten zum Erhalten der Hochofenanlage macht Herr RM Jostes deutlich, dass hier offenbar die Kosten für die noch zu veräußernden Flächen nicht eingerechnet wurden. Er befürchtet, dass keine Landesförderung für den Erhalt des Industriedenkmals zu erwarten ist, so dass hohe Kosten verursacht werden. Der Erlös der Flächen, die freigehalten werden, fehlt. Außerdem fehlt eine Darstellung des Zeitfensters.
Im Namen der CDU-Fraktion gibt Herr RM Jostes an, dass ohne Wirtschaftlichkeitsberechnung keine Entscheidung über Phoenix möglich ist.

Herr RM Tech sieht Phoenix als Leitprojekt an. Die Details sollten jetzt noch nicht diskutiert werden, die Vorlage zeige ein Rahmenkonzept. Die Bevölkerung muss beteiligt werden. Herr RM Tech hält Wohnen auf Phoenix-West für möglich und fragt, warum darauf verzichtet werden soll. Beim Gasometer sollte über die Nutzung noch einmal nachgedacht werden, hier sollten die Folgekosten beachtet werden.

Frau sB Pohlmann-Rohr stimmt der Vorlage im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen insgesamt zu, findet aber die Sport- und Freizeitnutzung im nördlichen Bereich von Phoenix-West störend. Der ÖPNV muss zentraler auf die Fläche, die Fuß- und Radwege sollten nicht kombiniert, sondern einzeln auf Phoenix-West vorgesehen werden. Zum Erhalt des Hochofens und zum Gasometer erklärt Frau sB Pohlmann-Rohr, dass beides positiv gesehen wird, wenn es finanzierbar ist. Beim Gasometer ist abzuwarten, ob es eine Nutzung gibt. Besonderes Interesse hat sie an der Zeitschiene für Phoenix-Ost und einer Darstellung der wirtschaftlichen Möglichkeiten.

Herr Quittek sieht die nördlichen Bebauungsinseln auf Phoenix-West kritisch. Laut Beschluss- lage soll zwischen Emscher und den Werksbahngleisen eine Grünzone erhalten werden, gleichwohl soll der Landschaftskeil und die umgebenden Grünflächen der beiden Bebauungs- inseln extensiv gestaltet werden. Für die dort lebenden Kreuzkröten sollen die Flächen erhalten bleiben.
Herr Quittek bittet darum, auf die Bauflächen beiderseits der Faßstraße zu verzichten. Im Bereich des Phoenix-Sees wird die Wegeführung zwischen Emscher und Ufer als kritisch angesehen. Er schlägt eine Wegeführung nördlich der Emscher vor und einen Zugang zum Nordufer ohne uferbegleitenden Weg. Zur Phoenix-Sporthalle erklärt er, dass diese von dem für die Emscher vorgesehenen Bereich abrücken sollte, d. h. es sollte eine Verlagerung nach Süden erfolgen. Der Phoenix-See wird vom Beirat der unteren Landschaftsbehörde begrüßt, wird aber gleichrangig zur Emscherrenaturierung gesehen.

Herr RM Münch fordert dazu auf, nicht nur die Randbereiche mit nährstoffarmen Substrat zu gestalten, sondern auch den nördlichen Teil des Landschaftskeils, damit dieser eine Ausgleichs- funktion für den Artenschutz übernehmen kann. Er regt an, einen Ökolehrpfad anzulegen.

Herr StR Sierau erläutert, dass die Vorlage den derzeitigen Stand des Projektes darlegt. Auf dieser Grundlage wird die Großprojektanmeldung erfolgen. Die Flächen werden ein wesentlicher Bestandteil des zukünftigen Emscherlandschaftsparks sein, dies setzt Vernetzungen voraus. Von Seiten der Landesregierung wird dies positiv gesehen. Das auf Landesebene begonnene Masterplanverfahren wird genutzt, um Konkretisierungen, wie die ökologische Optimierung einzelner Teilflächen, die verstärkte Vernetzung, die Durchdringung mit Infrastruktur, vorzunehmen. Wegen des Verkehrs und der ÖPNV-Anbindung laufen Gespräche u. a. mit den Bedarfsträgern. Zu diesem Thema wird eine Vorlage vorbereitet werden.
Zur Zeitschiene stellt Herr StR Sierau dar, dass der Großprojektantrag auf den Weg geht. Von der Landesregierung ist die Zusage gekommen, für die Westfläche schon anzufördern, damit Erschließungsmaßnahmen durchgeführt werden können.

Herr Ostholt erklärt, in Gesprächen mit der Emschergenossenschaft werde geklärt, welche Ausprägung die Führung der Emscher nördlich des Sees erhalten soll und welche Dimensionie- rung vorzusehen ist. Die Breite, die das renaturierte Bett der Emscher haben wird, steht noch nicht fest.
Die Frage des Herrn RM Tech zum Verzicht auf Wohnbebauung beantwortet Herr Ostholt mit der Nähe zur Fa. Messer Griesheim, zu der ein hoher Abstand eingehalten werden muss. Die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Unfall der Firma kommt, ist aber gering. Die ökologischen Belange lassen eine Wohnnutzung im Bereich der Halde Entenpoth nicht zu. Der Standort Felicitas-Siedlung würde einen massiven Eingriff in die Gehölzstrukturen nach sich ziehen und zusätzliche Bodenmassen wären abzutragen, so dass auch dort Wohnen ausgeschlossen werden sollte.

Herr RM Knieling sieht das Projekt aus Hörder und gesamtstädtischer Sicht als bedeutungsvoll an. Die CDU-Fraktion meldet insbesondere wegen der Finanzierungsschwierigkeiten Bedenken bezüglich der weiteren Nutzung des Hochofens und des Gasometers an.
Zum CDU-Antrag verdeutlicht Herr RM Knieling, dass die Verwaltung untersuchen soll, welche Trassierung für den ÖPNV geeignet ist, das gleiche gilt für die Wegeführung zwischen Phoenix-West und -Ost. Er bittet darum zu prüfen, wie mit der Faßstraße umgegangen werden kann, damit eine Verbindung der Hörder City zu Phoenix-Ost geschaffen werden kann.
Herr RM Knieling hält es für verfrüht, ohne Ergebnisse der Planung über Nutzungsmöglichkeiten der Fläche nachzudenken, da die Fläche vorrangig für die Schaffung von Arbeitsplätzen gedacht sei.

Herr Dr. Grote weist darauf hin, dass sich das Energieversorgungskonzept für die Phoenix-Fläche an die zukünftigen Nutzer zur Optimierung der Grundstücke wenden muss.
Außerdem gibt er an, dass bereits auf dem Phoenix-Gelände acht Ersatz-Lebensräume für Kreuzkröten angelegt wurden.

Herr Hachmeyer-Isphording erläutert, dass das Baufeld der Hochofenanlage eine Größe von 16.000 qm umfasst. Ein endgültiges Konzept für diese Anlage liegt noch nicht vor, zunächst wurde der Zeitraum von 10 Jahren betrachtet. Hier muss aber eine Lösung für einen längeren Zeitraum her. Erste Ideen sind entwickelt worden, aber die Kosten sind noch genau zu errechnen. Das für das Gasometer als Vorschlag genannte Tauchbecken ist nur eine Nutzungs- möglichkeit. Nach und nach werden nachhaltige Nutzungskonzepte für die Hallen auf den Weg gebracht werden. Die Wirtschaftlichkeit wird für die Entscheidung wichtig sein. Es ist eine privatwirtschaftliche Lösung mit einer Anfinanzierung geplant.
Herr Hachmeyer-Isphording ist davon überzeugt, dass die Grundstückspreise auf Phoenix-West steigen werden, da "Flächen mit Gesicht", wie mit einer Hochofenanlage, gesucht werden.
Es ist vorgesehen, im 2. Quartal nächsten Jahres mit den Kanalbaumaßnahmen auf der Hochofenstraße zu beginnen, da diese darauf abgestellt sind, dass die MST-Factory im Frühjahr 2004 den Betrieb aufnehmen soll.
Herr Hachmeyer-Isphording ist der Meinung, dass ein IT-Berufskolleg auf eine solche Fläche passt, da insbesondere Standorte, an denen die Qualifizierung von Arbeitskräften mit Unternehmensansiedlung zusammenkommt, sich von anderen positiv abheben.
Zur Information erläutert er, dass die Erstellung eines Energiekonzeptes in die Förderung des Projektes Phoenix eingestellt werden wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig nachfolgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 09.09.2002 mit der Bezeichnung " Zukunftsstandort Phoenix":

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen unterstreicht noch einmal seine Forderung einer besseren ÖPNV-Anbindung des Geländes Phoenix-West. Neben den bereits früher diskutierten Vorschlägen eines Abzweiges aus der Stadtbahnlinie U 49 nach Hacheney und der Verlängerung der Stadtbahnlinie U 46 von der Westfalenhalle über Phoenix-West und Hörde nach Berghofen soll die Möglichkeit einer Nutzung der Bahngleise der Dortmunder Eisenbahn (DE) zwischen Phoenix-West, Phoenix-Ost, Gartenstadt und Westfalenhütte untersucht werden.


Mit dieser Ergänzung empfiehlt einstimmig der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat stimmt der Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes für Phoenix West als Grundlage für die weitere Entwicklung zu und nimmt von der Absicht Kenntnis, gemeinsam mit der LEG Landesentwicklungsgesellschaft NRW GmbH die Großprojektanmeldung durchzuführen.

Der Rat nimmt die Empfehlungen der Hochofenwerkstatt zur Kenntnis.

Der Rat stimmt der Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes für Phoenix Ost als Grundlage für die weitere Entwicklung zu.



11.1 Städtische Immobilienwirtschaft

zu TOP 11.1.1
Zweiter Quartalsbericht 2002 des Eigenbetriebes "Städtische Immobilienwirtschaft"
(Drucksache Nr.: 03114-02)

zu TOP 11.1.2
Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes "Städtische Immobilienwirtschaft" für das Wirtschaftsjahr 2001
(Drucksache Nr.: 03135-02)

zu TOP 12.5
Prüfer des Jahresabschlusses 2002 des Eigenbetriebes Städtische Immobilienwirtschaft
(Drucksache Nr.: 03169-02)


Die Tagesordnungspunkte 11.1.1 "Zweiter Quartalsbericht 2002 des Eigenbetriebes "Städtische Immobilienwirtschaft" (Drucksache Nr.: 03114-02), 11.1.2 "Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes "Städtische Immobilienwirtschaft" für das Wirtschaftsjahr 2001" (Drucksache Nr.: 03135-02) und 12.5 "Prüfer des Jahresabschlusses 2002 des Eigenbetriebes Städtische Immobilienwirtschaft" (Drucksache Nr.: 03169-02) werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen aufgerufen und behandelt.

Beschluss zu TOP 11.1.1:
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Beschluss zu TOP 11.1.2:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt gemäß § 5 der Betriebssatzung den ermittelten und von der Westfalen-Revision GmbH geprüften Jahresabschluss - vorbehaltlich der schriftlichen Bestätigung der Bezirksregierung Arnsberg - mit einem Verlust in Höhe von 176.107,08■ fest und entlastet die Werkleitung.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Verlust zu 50 % auf neue Rechnung vorzutagen. In Höhe des verbleibenden Betrages von 88.053,54■ wird die allgemeine Rücklage aufgelöst, die dann noch 532.032,66■ beträgt.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Eröffnungsbilanz zur Kenntnis.


Beschluss zu TOP 12.5:
Der Werksausschuss beschließt einstimmig, dem Gemeindeprüfungsamt der Bezirksregierung Arnsberg die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft "Westfalen-Revision GmbH" in Dortmund als Prüfer für das Wirtschaftsjahr 2002 zu benennen.
zu TOP 2.3
Wohnungsmarkt Dortmund
- Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems 2001 -
(Drucksache Nr.: 03093-02)
Anlage: Wohnungsmarkt Dortmund - Ergebnisse des Wohnungsmarktbeobachtungssystems
2001
Frau RM Horitzky stellt fest, dass im Gegensatz zum Bundestrend die Baugenehmigungen in Dortmund gestiegen sind. Sie bittet um Auskunft darüber, wann der Masterplan Wohnen fertig sein wird. Nach Meinung der CDU-Fraktion ist der Bedarf an Kleingrundstücken bzw. Reihen- häusern fast gedeckt. Frau RM Horitzky ist aufgefallen, dass die aus Dortmund Fortziehenden zum Großteil am neuen Ort in Geschosswohnungen einziehen, in Dortmund diese Wohnungen aber nicht wieder belegt werden können. Die Baulandpreise müssten ggf. noch angeglichen werden, obwohl sie meint, dass in guter Lage ein höherer Betrag nicht schadet.
Im Namen der CDU-Fraktion stellt sie heraus, dass weiterhin in Dortmund Baugrundstücke in allen Größen zur Verfügung gestellt werden müssen, um für alle ein passendes Angebot zu haben.

Frau sB Pohlmann-Rohr fragt, nach den Beständen, die in Kürze frei stehen werden und welche Probleme dort anstehen.

Herr RM Berndsen weist auf den Bericht hin, dem entnommen werden kann, dass die Bau- landpreise in Dortmund unverändert sind, die im Umland sind dagegen angestiegen. Es ist wichtig, auf die Qualität der Flächen zu achten, um die Menschen in Dortmund zu halten. Auch bei Mietwohnungen stellen die Vermieter inzwischen fest, dass nur renovierte, erreich- bare, gut zugeschnittene Wohnungen vermietbar sind. Die Vermietung von Wohnungen ist von der Qualität und dem Umfeld abhängig.
Herr RM Berndsen hält die Stadtbezirke Eving und Aplerbeck aufgrund der dortigen Wohnungsbautätigkeit für aufstrebend.

Für Herrn StR Sierau stellt der Wohnungsmarktbericht für 2001 unter Beweis, dass in Dortmund eine rege Neubautätigkeit erfolgt ist, abgekoppelt vom Bundes- und Landestrend. Dortmund hat durchaus eine stabile Bevölkerungszahl. Herr StR Sierau führt dies auf die Dortmunder Flächenpolitik zurück.
Die Verwaltung kümmert sich in Form der Bestandsmoderation zusammen mit Mieterbeiräten und -vereinen häufig um die Wohnungsbestände von 300.000 Wohnungen und darum, dass die Vermieter ihren Verpflichtungen nachkommen.
Herr StR Sierau hat den Eindruck, dass die Marktlage in Dortmund von allen Akteuren am Markt positiv beurteilt wird. In Dortmund zielt alles darauf ab, Qualität zu sichern und weiterzuentwickeln. Dies hat auch zur Folge, dass nicht mehr marktfähige Bestände vom Markt genommen werden. Das führt nach und nach zu einer Bereinigung des Marktes.
Zur Frage der Frau RM Horitzky erläutert Herr StR Sierau, dass der Masterplan Wohnen in den Gesamtprozess des Flächennutzungsplans und der Integrierten Stadtbezirksentwicklungs- konzepte eingebettet ist. Ende 2003 wird voraussichtlich eine Zwischenbilanz vorliegen.

Herr RM Münch hebt hervor, dass die Zugezogenen vorrangig Ein-Personen-Haushalte bilden und Studenten und Auszubildende mit geringem Einkommen sind. Er fordert, die Bindungskraft an Dortmund bei den von Dortmund Wegziehenden zu stärken.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
zu TOP 3.1
Bauleitplanung;
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 -Gewerbegebiet Aplerbeck Ost-
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium, II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium, IV. Aufhebung des Beschlusses zur vereinfachten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB), V. Beschluss zur erweiterten Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB), VI. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB)
(Drucksache Nr.: 02675-02)
- Antrag der CDU-Fraktion vom 10.06.2002 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache-Nr. 02675-02AT)
- Stellungnahme der Verwaltung nach § 14 I GeschO (Drucksache Nr.: 02675-02St)

Frau RM Kröger-Brenner lehnt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Vorlage ab, da die Sondergebiete für den großflächigen Einzelhandel zu Lasten anderer gewerblicher Nutzungen und des Freiraums ausgeweitet werden sollen.

Herr RM Harnisch hält die Kritik an der Vorlage aufrecht und macht für die SPD-Fraktion noch Beratungsbedarf geltend.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Vorlage zusammen mit dem Antrag der CDU-Fraktion vom 10.06.2002 auf die Sitzung des AUSW am 02.10.2002.
zu TOP 3.2
Bauleitplanung;
6. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße", 7. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz"
hier: Beschluss zur Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre vom 13.03.2001 um ein Jahr für die Geltungsbereiche der im Verfahren befindlichen 6. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße" sowie der 7. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz"
(Drucksache Nr.: 02982-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt beschließt, die Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre vom 13.03.2001 für die unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereiche der im Verfahren befindlichen 6. Änderung des Bebauungsplanes 142 "Kasseler Straße" sowie der 7. Änderung des Bebauungsplanes 144 "Mannheimplatz" um ein Jahr bis zum 17.10.2003 zu verlängern.

Rechtsgrundlage: §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 130/4-n - westlich Evinger Straße -
hier: Erlass einer Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes
(Drucksache Nr.: 02994-02)

zu TOP 3.4
Bauleitplanung
Bebauungsplan Ev 130/4-n - westlich Evinger Straße -
hier: Information über die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens (Vorstellung des Vorentwurfs für die Bürgerbeteiligung und das Beteiligungsverfahren)
(Drucksache Nr.: 03005-02)

TOP 3.3 und TOP 3.4 Bauleitplanung, Bebauungsplan Ev 130/4-n - westlich Evinger Straße -, hier: Information über die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens (Vorstellung des Vorentwurfs für die Bürgerbeteiligung und das Beteiligungsverfahren) (Drucksache Nr.: 03005-02) werden zusammen behandelt.

Herr Quittek hält die dargestellte bauliche Nutzung für akzeptabel. Er bittet um Auskunft darüber, ob es weitere Überlegungen zur Wohnbauentwicklung gibt. Solche Überlegungen sieht er als kritisch an, da sich dort der geschützte Landschaftsbestandteil Winterkampweg befindet, zu dem ein bestimmter Abstand für erforderlich gehalten wird.

Herr Wilde erläutert, dass der Teich westlich vom Bebauungsplangebiet als schützenswert angesehen wird. Der Teich wird erhalten und der nötige Abstand, auch zum Gewerbegebiet, eingehalten werden. Es ist vorgesehen, nördlich der Teichanlage eine Fläche der Wohnbebauung zuzuführen.

Beschluss zu TOP 3.3:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre mit einer Geltungsdauer bis zum 23.08.2003 für den unter Punkt 1 genannten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ev 130/4-n - westlich Evinger Straße - als Satzung.


Rechtsgrundlage: §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGB. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

Beschluss zu TOP 3.4:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt einstimmig die Verwaltung, das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Ev 130/4-n auf der Grundlage der vorgestellten Entwicklungsziele des Plankonzeptes fortzuführen.
zu TOP 3.5
Bauleitplanung;
123. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 146
- Ammersbaum -
hier:
I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung
II. Feststellungsbeschluss mit Erläuterungsbericht zur 123. Änderung des Flächennutzungsplanes
III. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Mg 146 - Ammersbaum -
IV. Beifügung einer Begründung
V. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von
Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mg 146
(Drucksache Nr.: 02796-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu und empfiehlt mit Mehrheit der CDU- und der SPD-Fraktion dem Rat der Stadt, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Mg 146 - Ammersbaum - sowie der 123. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt:

I. den Anregungen unter Punkt 6. dieser Vorlage nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III - FNA - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt die 123. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ammersbaum - mit Erläuterungsbericht vom 08.11.2001 für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

III. beschließt den Bebauungsplan Mg 146 - Ammersbaum - für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.

IV. beschließt, dem Bebauungsplan Mg 146 - Ammersbaum - die Begründung vom 08.11.2001 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs.8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.

V. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mg 146 - Ammersbaum - als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

zu TOP 3.6
Änderung Nr. 20 des Bebauungsplanes Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost - nach § 13 BauGB
hier:
I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,
II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium,
III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
IV. Entscheidung über Anregungen;
V. Beifügung einer Begründung;
VI. Satzungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 03122-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit der CDU- und der SPD-Fraktion dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung:

IV. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen unter den Ziffern 7.1 bis 7.3 aus der Nachbarbeteiligung nicht zu folgen. Ferner beschließt der Rat, den Anregungen unter den Ziffern 7.4 und 8 dieser Vorlage zu folgen, die Baugebietsgrenze um ca. 6,6 m nach Süden zu verschieben, auf die Baunutzungsverordnung von 1990 umzustellen und ausnahmsweise zulässige Nutzungen in einem reinen Wohngebiet auszuschließen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

V. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 20 des Bebauungsplanes Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost - offengelegte Begründung vom 07.03.2002 entsprechend der Ziffern 7 und 8 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 08.08.02 der Änderung Nr. 20 des Bebauungsplanes Ap 129 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.


VI. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 20 des Bebauungsplanes Ap 129 für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB sowie i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 3.7
Bauleitplanung; 122. Änderung des Flächennutzungsplanes - Kirchhörder Straße - sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 270 - Kirchhörder Straße -
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium; II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium; III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium; IV. Entscheidung über Anregungen; V. Beifügung eines Erläuterungsberichtes; VI. Beifügung einer Begründung; VII. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes; VIII. Satzungsbeschluss; IX. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hom 270; X. Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
(Drucksache Nr.: 03130-02)

Herr sB Weikert weist auf die Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte nachts und am Tage (siehe Punkt 11 der Vorlage) hin sowie auf die Maßnahmen zum Schutz der Bewohner. Er hält die Lärmsituation dort für unzumutbar und stellt einen Zusammenhang zwischen einem wenig erholsamen Schlaf und von der Berufsgenossenschaft festgestellten Unfällen aufgrund von Schlafstörungen und fehlender Erholung her. Wenn eine Schallschutz- mauer wegen des Schattens nicht gebaut werden kann, sollte nach Meinung des Herrn sB Weikert weniger gebaut werden, da nur hochwertiger Wohnungsbau den Bürger in Dortmund halte.

Herr Quittek stellt fest, dass in diesem Fall die Ausgleichsmaßnahme nicht am Eingriffsort vorgenommen werden. Dies hält er aus ökologischen Gründen und für die Eingriffsminimierung nicht für hilfreich. Er bittet auch darauf zu achten, die Ausgleichsfläche zumindest im Stadtgebiet zu suchen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

IV. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur 122. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Hom 270 - Kirchhörder Straße - geprüft und beschließt,

a) die Anregungen unter Punkt 17.1 bis 17.3 nicht zu berücksichtigen

b) die Anregungen unter Punkt 17.4 dieser Vorlage zu berücksichtigen sowie die unter Punkt 18 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie die Begründung und den Erläuterungsbericht entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

V. Der Rat der Stadt beschließt, den mit dem Entwurf der 122. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegten Erläuterungsbericht vom 18.03.2002 entsprechend der Ausführungen unter der Ziffer 18.3 dieser Vorlage zu aktualisieren und den aktualisierten Erläuterungsbericht vom 12.08.2002 der 122. Änderung des Flächennutzungsplanes - Kirchhörder Straße - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB.

VI. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Bebauungsplanes offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 18.03.2002 entsprechend den Ausführungen unter der Ziffer 18.2 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 12.08.2002 dem Bebauungsplan Hom 270 - Kirchhörder Straße - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

VII. Der Rat der Stadt beschließt die 122. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 BauGB.

VIII. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hom 270 - Kirchhörder Straße - einschließlich der unter der vorstehenden Ziffer IV aufgeführten Änderungen für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage näher beschriebenen Bereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

IX. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 2 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hom 270.

Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.


Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift über die 55. Sitzung des Ausschusses
für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 06.11.2002

Zu TOP 1.3
Genehmigung der Niederschrift über die 52. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 11.09.2002

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt die Niederschrift einstimmig mit nachfolgender, in fett gekennzeichneter Ergänzung zu TOP 3.7 (Seite 22 der Niederschrift):

"Herr sB Weikert weist auf die Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte nachts und am Tage (siehe Punkt 11 der Vorlage) hin sowie auf die Maßnahmen zum Schutz der Bewohner. Er hält die Lärmsituation dort für unzumutbar (15dbA entsprechen dem 32fachen zulässigen Lärmausgangswert, dementsprechend 12 dbA dem 16fachen Ausgangswert) und stellt einen Zusammenhang zwischen einem wenig erholsamen Schlaf und von der Berufsgenossenschaft festgestellten Unfällen aufgrund von Schlafstörungen und fehlender Erholung her. ....."

zu TOP 3.8
Flughafen Dortmund
Änderung der Betriebsgenehmigung nach § 6 Abs. 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
(Drucksache Nr.: 03069-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und zwei Stimmen der SPD-Fraktion dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt der Stellungnahme der Verwaltung an die Bezirksregierung Münster zu.

zu TOP 3.9
Scharnhorst-Ost, Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf hier: Grünordnungskonzept für Scharnhorst-Ost
(Drucksache Nr.: 03017-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den dargestellten Sachverhalt zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig der Bezirksvertretung Scharnhorst, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

zu TOP 3.10
Entwicklungskonzept "Alter Flughafen" in Dortmund-Brackel
(Drucksache Nr.: 02927-02)

Frau RM Kröger-Brenner stellt die Frage, ob bei der Größe des Wohngebietes eine entsprech- ende Infrastruktur geschaffen werden muss. Die Erschließungsstraße von Osten, parallel zur OW III a, findet sie überdimensioniert. Hier sollte eine kleinere Variante gesucht werden. In der Vorlage fehlt der ÖPNV und der Radverkehr, hier insbesondere Richtung Brackel und Asseln. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird der Vorlage zustimmen, meint aber, dass die Vorlage nachzubessern sei. Der Golfplatz sollte sich nicht weiter nach Osten ausdehnen. Das Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiet sollte nicht tangiert werden und der Baumbestand erhalten bleiben.

Herr Quittek informiert darüber, dass sich der Beirat der unteren Landschaftsbehörde in seiner Sitzung am 18.09.2002 mit dem Thema Naturschutzgebiet in diesem Gesamtkomplex befassen wird. Er hält es für notwendig, den Bereich des einstweilig sichergestellten Gebietes weiter abzugrenzen. Dem Golfverein sollen Möglichkeiten eingeräumt werden, sich in andere Richtungen auszudehnen. Der Bereich östlich des Gesamtkomplexes BVB und Golfverein sollte unbetretbar bleiben. Im Stadtgebiet werden Ruhezonen benötigt, die auch traditionell von den Briten bzw. von der öffentlichen Masse nicht betreten wurden. Herr Quittek regt an, das Naturschutzgebiet nach Süden zu erweitern, und bittet darum, die Empfehlung des Beirates abzuwarten.

Herr Ostholt stellt dar, dass mit dem Beschluss die städtebauliche Rahmenplanung eingeleitet werden soll. Den Plänen kann eine Nutzungsskizze entnommen werden, an der die Stadtwerke, der BVB und die Bundesvermögensverwaltung arbeiten. Die jetzigen Nutzungsvorstellungen verbauen nicht die Erweiterung des Naturschutzgebietes nach Süden. Wenn die Wohnbebauung in der Größe entwickelt wird, wie es vorgesehen ist, wird zumindest ein Grundangebot an Infrastruktur zu schaffen sein. Die Fläche wird zwischen 400 und 600 Wohneinheiten aufnehmen.

Herr RM Harnisch stimmt der Vorlage im Namen der SPD-Fraktion unter der Voraussetzung zu, dass die Verwaltung sich bereit erklärt, in den Rahmenplan die alternativen Energien aufzu- nehmen. Hier denkt die SPD-Fraktion an die Nutzung von Erdwärme, an Solartechnik etc..

Herr RM Harnisch fordert die Verwaltung auf zu überlegen, wie mit den Bauwilligen ins Ge- spräch gekommen werden kann, damit die alternativen Energien an diesem Zukunftsstandort auch genutzt werden können.

Herr Ostholt sagt ein entsprechendes Vorgehen zu.

Herr RM Münch fragt, warum die einstweilige Sicherstellung des Gebietes nicht verlängert wurde und weist auf die ökologische Bedeutung des Gebietes hin.

Herr Dr. Grote verweist auf die Beschlusslage, nach der die Verwaltung an der endgültigen Unterschutzstellung in dem Bereich und der Erweiterung arbeite.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Entwicklungskonzept zu und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage eine städtebauliche Rahmenplanung zu erarbeiten und die erforderlichen Bauleitplan-Verfahren zu initiieren.

zu TOP 3.11
Städtebauliche Aufwertung der Hansastraße zwischen Königswall und Südwall/Hiltropwall durch Neugestaltung des öffentlichen Raumes
(Drucksache Nr.: 02700-02)
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.09.2002 mit der o.g. Bezeichnung (Drucksache-Nr. 02700-02AT-B)
- Antrag der CDU-Fraktion vom 09.09.2002 mit der o.g. Bezeichnung (Drucksache-Nr. 02700-02AT)

Herr RM Jostes begründet den Antrag der CDU-Fraktion.

Herr RM Harnisch sieht im Zusammenhang mit dem CDU-Antrag das Problem, dass die Semesterplanung soweit abgeschlossen sei. Er will keine Verzögerung und lehnt daher den Antrag der CDU-Fraktion ab. Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmt er für die SPD-Fraktion zu. Er weist darauf hin, dass der Hansaplatz bezuschusst worden war. Gleich- zeitig müssen noch Mittel eingestellt werden. Herr RM Harnisch stellt die Frage, wo die bereits eingegangenen Mittel verblieben sind.

Frau RM Reuter erläutert den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Beim Antrag der CDU-Fraktion sieht sie auch das Zeitproblem, meint aber, dass die Verwaltung sich kurzfristig mit der Fachhochschule und der Universität in Verbindung setzen könnte.

Herr RM Jung fasst zusammen, dass Einigkeit darin besteht, zumindest die Schienen zu ver- schließen, wenn sie schon nicht herausgenommen werden können.


Herr RM Grote macht deutlich, dass seines Erachtens die Entscheidung in Sachen Neugestal- tung Hansastraße in Ruhe angegangen werden sollte.

Herr RM Jung schlägt vor, die Entscheidung, auf einen Wettbewerb zu verzichten, bis zur Sitzung am 06.11.2002 zu klären.

Herr StD Fehlemann stellt auf die Frage des Herrn RM Harnisch kurz dar, dass der Hansaplatz ausgeschrieben wurde, die Schienen sind liegen geblieben, das gesamte Material wurde ge- kauft. Die Endabrechnung wurde gemacht, die Fördermittel wurden entgegengenommen, die Eigenmittel gegengerechnet. Herr StD Fehlemann sagt zu, der Angelegenheit nachzugehen.

Herr StD Fehlemann gibt an, dass im Haushalt für den Bereich Brauhaus-/Hansa-/Betenstraße nicht ausreichend Geld eingestellt sei. Dies muss bei Gestaltung des Bereiches zur Verfügung gestellt werden.

Herr StR Sierau hält fest, dass die Gestaltung des Hansaplatzes zu Ende geführt werden soll. Die Planungen zum sogen. "Fisch" auf dem Hansaplatz werden fortgeführt und sollten abge- wartet werden. Die Hansastraße muss u. a. im Zusammenhang mit dem Ausbau der Kampstraße gesehen werden. Insgesamt nur drei Bereiche müssen besonders betrachtet werden.
Herr StR Sierau erklärt, dass es Vorstellungen für die Gestaltung der Straße vor der Volksbank, für die Brauhausstraße, Balkenstraße, Viktoriastraße und die südliche Betenstraße gibt. An bestimmten Stellen im Innenstadtbereich muss sich die Innenstadt "im neuen Gewand zeigen", sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum. Im Ergebnis stellt Herr StR Sierau fest, dass es angesichts der Haushaltssituation schwierig sei, dort im öffentlichen Raum tätig zu werden. Es ist über Prioritäten zu sprechen. Derzeitig gibt es bei privaten Investoren bereits Irritationen.

Herr StR Sierau sieht keine Deckungsvorschläge, wenn dort die Gestaltung erfolgen soll.

Herr StR Sierau ist gerne bereit, die Idee der Zusammenarbeit mit der Universität aufzugreifen. Es muss geprüft werden, ob eine Unterstützung durch die Fachhochschule und die Universität kurzfristig möglich ist. Das Ergebnis der Prüfung wird vorgestellt werden.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.09.2002 zu und beschließt einstimmig:

"Bei der zukünftigen Gestaltung der Hansastraße ist ihre Funktion als eine der wichtigen Nord-Süd-Achsen auch für den Fahrradverkehr besonders zu berücksichtigen. Das bedeutet die Planung einer eigenständigen Wegführung für den Radverkehr, die - anders als z.B. in der Kleppingstraße - ein schnelles Durchqueren der Innenstadt ermöglicht.

Als kostengünstige Sofortmaßnahme werden die nicht mehr benützten Schienen in der Hansastraße verschlossen, um die Sicherheit für den Radverkehr umgehend zu erhöhen."

Außerdem stimmt der AUSW dem Antrag der CDU-Fraktion zu und beschließt einstimmig:

"Dem Beschlussvorschlag wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, für die künftige Gestaltung der Hansastraße zwischen Königswall und Südwall/Hiltropwall einen studentischen Wettbewerb auszuloben. Dabei dienen die in der Vorlage genannten Heraus- forderungen und Vorgaben als Planungsgrundlagen für den Wettbewerb.
Teilnehmende Hochschulen sollen die Universität Dortmund (Studiengänge Architektur und Raumplanung) sowie die Fachhochschule Dortmund (Studiengang Architektur) sein."



Mit diesen Ergänzungen fasst der AUSW einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, für die künftige Gestaltung der Hansastraße zwischen Königswall und Südwall/Hiltropwall die erforder- liche städtebauliche Planung durchzuführen.
zu TOP 3.12
Regionales Handlungskonzept für den SchienenPersonenNahVerkehr (SPNV) im östlichen Ruhrgebiet
(Drucksache Nr.: 02778-02)
Anlage: "Handlungsprogramm Schiene" für die Mobilitätsregion östliches Ruhrgebiet, Interkommunale Zusammenarbeit der Planungsdezernenten (IKZ), Stand: Mai 2002

Frau RM Brauer stellt fest, dass eine Abstimmung und Verzahnung der unterschiedlichen Betreiber und Linien im öffentlichen Personennahverkehr die Attraktivität stärkt, so dass die SPD-Fraktion die Vorlage befürwortet. Sie fordert die Verwaltung gleichzeitig auf, einen Zwischenbericht zum Stand des Nahverkehrsplans Dortmund zu geben.

Herr Quittek hält die Alternative der Regionalstadtbahn Dortmund-Werne-Bergkamen-Hamm aus Gründen des zusätzlichen Fahrgastpotenzials aus Bergkamen für gut. Er regt an, im Verfahren zum Flächennutzungsplan und Masterplan Mobilität Prioritäten festzulegen. Er sieht bei dieser Strecke bessere Realisierungschancen.

Herr RM Jostes bittet darum, die Anmeldung beim Land für den Bundeswegeplan "Schiene" vorzunehmen. Die Brücke Burgtor muss dann auch angegangen werden.

Herr StR Sierau bezeichnet das Regionale Handlungskonzept als Auftaktbilanz, die im Grund- satz z. B. von den IHKs unterstützt wird. Auf dieser Grundlage wird alles in die Wege geleitet,

um gegenüber dem Land und dem Bund deutlich zu machen, welche Erwartungen bestehen.
Er hofft, dass es gelingt, eine leistungsfähige Infrastruktur für den Verkehr als wichtige Voraus- setzung für die gesamte Region aufzubauen.

Herr Ostholt gibt an, dass von den beteiligten Gemeinden und dem Kreis Unna eine Machbarkeitsstudie für die Realisierung der Strecke Dortmund-Werne-Bergkamen-Hamm finanziert wird.

Herr RM Jung macht den Vorschlag, Ostern 2003 eine Zwischenbilanz und den Stand der Diskussion über den Schienenverkehrswegeplan und in der Landesplanung im AUSW vorzu- stellen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung und das regional abgestimmte Handlungskonzept zum Schienenpersonennahverkehr im östlichen Ruhrgebiet zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt einstimmig die Verwal- tung, die Ergebnisse der Ziffer 4 dieser Vorlage an Entscheidungsträger im Land NW weiter- zugeben sowie der Fortentwicklung der städtischen Planwerke, wie dem Flächennutzungsplan und dem Betriebskonzept für die Stadtbahn zugrunde zu legen.

zu TOP 3.13
Bauleitplanung
Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 260 - Peter-Hille-Straße -

im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium
II. Änderungsbeschluss (§ 13 BauGB))
III. Beschluss zur Offenlegung nach § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
(Drucksache Nr.: 02997-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgende Beschlüsse:
II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den vorhabenbe- zogenen Bebauungsplan Hom 260 - Peter-Hille-Straße - für den unter Ziffer 1 der Vorlage beschriebenen Änderungsbereich im vereinfachten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 1).

Rechtsgrundlage:
§ 13 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 260 - Peter-Hille-Straße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 07.08.2002 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.

zu TOP 3.14
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ap 200 - Apolloweg -
hier: I. Information über die Überarbeitung des preisgekrönten städtebaulichen Entwurfes des Realisierungswettbewerbes, II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Aplerbeck und Empfehlung an das Beschlussgremium
(Drucksache Nr.: 03101-02)

Herr Wilde erläutert auf die Frage der Frau sB Pohlmann-Rohr nach der Solarsiedlung, dass die Solarsiedlung die größte Baudichte erreicht hat. Dort stehen Hausgruppen, ansonsten stehen in dem Bereich eher freistehende und Doppelhäuser. Die Erschließung erfolgt vom Apolloweg aus. Es ist üblich, die am stärksten Verkehr erzeugenden Einrichtungen möglichst dicht an der Haupterschließungsstraße unterzubringen. Die meisten Durchgangsverkehre fließen über den Apolloweg. Der Modellcharakter dieser Siedlung kommt auch dadurch zum Tragen, dass sie von Durchfahrern gesehen wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt zur Kenntnis, dass der Entwurfes des 1. Preisträgers des Realisierungswettbewerbes Apolloweg eine Überar- beitung erfahren hat und beauftragt einstimmig die Verwaltung, auf der Grundlage des überarbeiteten Entwurfes des 1. Preisträgers einen Bebauungsplanvorentwurf zu erarbeiten.

Rechtsgrundlage:
§ 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit dem Delegationsbeschluss des Rates vom 19.09.1996.

zu TOP 3.15
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 263 - An der Fillkuhle -
hier: I. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 263 - An der Fillkuhle -
II. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 03087-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Vorlage in der Sitzung am 02.10.2002 zu behandeln.
zu TOP 3.16
Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 201 - Kuntzestraße - nach § 13 BauGB
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung Hombruch und Empfehlung an das Beschlussgremium; II. Änderungsbeschluss (§ 13 BauGB); III. Beschluss zur Offenlegung nach § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
(Drucksache Nr.: 03120-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungs- plan Hom 201 - Kuntzestraße - für den unter Ziffer 1 der Vorlage beschriebenen Änderungsbereich im vereinfachten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 1).

Rechtsgrundlage:
§ 13 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hom 201 - Kuntzestraße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 12.08.2002 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.

zu TOP 3.17
Stadterneuerung Mengede
(Grundsatzbeschluss)
(Drucksache Nr.: 02861-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Vorschlag der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.18
Interkommunales Projekt "Fluss Stadt Land"
(Drucksache Nr.: 03089-02)
- Anforderung einer Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 09.09.2002 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache-Nr. 03089-02AT)

Herr RM Jostes erläutert im Namen der CDU-Fraktion die Anforderung einer Stellungnahme.

Herr Quittek weist darauf hin, dass laut Zielkonzept zum Flächennutzungsplan an der Stelle östlich der Marina Freizeitgewerbe entstehen soll. Hier würden ggf. rechtskräftige Landschafts- schutzgebiete mit in Anspruch genommen.

Frau RM Kröger-Brenner erklärt, dass die Marina von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen grundsätzlich nicht gewollt ist. Sie gibt zur Niederschrift, dass ihre Fraktion für ein Strandbad den Standort Deuser Holz bevorzugen wird.

Herr RM Harnisch macht die Marina von einem noch zu suchenden Investoren abhängig. Die SPD-Fraktion hält ein Strandbad in Deusen für wünschenswert, fragt aber nach der Realisier- barkeit und danach, ob die Kosten in der genannten Höhe wirklich erforderlich sind. Das Projekt insgesamt sollte weiterverfolgt werden.

Herr StR Sierau erläutert das Zustandekommen des Projekts "Fluss Stadt Land". Das Projekt wurde inzwischen weiterentwickelt, neu strukturiert und daraufhin mit den relevanten Ressorts der Landesregierung erörtert. Verschiedene Überlegungen werden nicht mehr weiterverfolgt, weil es keine Förder- und Realisierungsmöglichkeiten gibt. Im Dortmunder Stadthafen hat ein Investor Interesse daran, den Hafen im Einklang mit vorhandenen Nutzungen und den anderen Akteuren neu zu profilieren. Seit längerer Zeit gibt es in dem von privaten Akteuren zu ent- wickelnden Projekt der Marina keine Fortschritte, so dass die Marina in der Vorlage nicht genannt ist. Dies ändert nichts am Status der Marina innerhalb des Projektes Fluss Stadt Land. Beim Strandbad Deusen steht derzeitig eine Grundkonzeption. Hier soll eine Qualifizierung mit Optimierung erfolgen. In der Region gibt es ähnliche Projekte, die ein Strandbad planen. In der nächsten Förderkonferenz wird mit der Landes- und der Bezirksregierung erörtert werden, ob von dort Unterstützung zu erwarten sein wird. Bisher ist aufgrund der geführten Gespräche eine positive Wahrnehmung festzustellen. Die Fragen der Anbindung, der Erschließung, der Sicherung etc. werden noch überprüft, so dass die gemachten Angaben noch bestätigt werden müssen.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt:


1. Die Stadt Dortmund beteiligt sich auch zukünftig aktiv an dem Interkommunalen Projekt Fluss Stadt Land.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Projektbaustein "Umnutzung der Speichergebäude am Stadthafen" weiter zu qualifizieren und auf eine Realisierung hinzuwirken.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Projektbaustein "Sportbootanleger am Stadthafen" weiter zu qualifizieren und auf eine Realisierung hinzuwirken.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Projektbaustein "Floating Lofts" weiter zu qualifizieren und auf eine Realisierung hinzuwirken.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt "Brückenschlag Sport- und Freizeitpark Fredenbaum mit Strandbad" zu qualifizieren und für die Realisierung einen Förderantrag vorzubereiten.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, die Auftaktpräsentation 2003 in Dortmund vorzubereiten und zu organisieren.

zu TOP 3.19
Bauleitplanung
129. Änderung des Flächennutzungsplanes/Bebauungsplan Mg 161 -Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette, östlich Mengeder Straße-
I. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes;
II. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 161;
III. Ergebnis der Bürgerbeteiligung;
IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes;
V. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 161;
VI. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B - zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund
VII. Außerkrafttreten des Landschaftsplanes Dortmund-Nord
(Drucksache Nr.: 02765-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt mit Mehrheit der CDU- und der SPD-Fraktion dem Rat der Stadt Dortmund, folgende Beschlüsse zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt den Beschluss über die 129. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 27.06.2001 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches zu verändern und diesen nunmehr, wie unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen;

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBL I. S. 2141, BGBL. III FNA 213-1)

II. beschließt, den Beschluss über die Einleitung des Satzungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Mg 161 vom 27.06.2001 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches zu verändern und diesen nunmehr, wie unter Punkt 1.4 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen;

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom

14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

III. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 6. dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten Bürgerbeteiligung zur 129. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan -Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette, östlich Mengeder Straße-;

IV. beschließt, den Entwurf der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes -Einzelhandelsstandort Dortmund-Nette, östlich Mengeder Straße- für den unter Punkt 1.3 genannten Änderungsbereich mit dem Erläuterungsbericht vom 21.08.2002 öffentlich auszulegen;

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB;

V. beschließt, den -Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Mg 161 Einzelhandelsstandortes Dortmund-Nette, östliche Mengeder Straße- für den unter Punkt 1.4 genannten Planbereich und der Begründung vom 21.08.2002 öffentlich auszulegen und stimmt den geplanten Festsetzungen zu;

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.

VI. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzu- schließenden Durchführungsvertrag - Teil B - (Siehe Anlage) zuzustimmen;

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1, § 10. Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NW

VII. nimmt Kenntnis davon, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 161 die unter Punkt 3.3 dieser Beschlussvorlage aufgeführten zeichnerischen und textlichen Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord ersetzt und damit außer Kraft treten werden.

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.08.1994 (GV NW S. 710, SGV NW 791).

zu TOP 3.20
Erlass einer Satzung über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen im Bereich der "Vogelsiedlung" im Stadtbezirk Dortmund- Mengede, Ortsteil Oestrich
(Drucksache Nr.: 02755-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwal- tung zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen im Bereich der "Vogelsiedlung" im Stadtbezirk Dortmund-Mengede, Ortsteil Oestrich.

Rechtsgrundlage:
§ 86 Abs. 1 Nr. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 01. März 2000 (GV NW S. 256) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.04.2000 (GV NRW, Seite 255, SGV NRW 232) in Verbindung mit §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1

63/2-1-28003
Nutzungsänderung einer Schreinerei zu einer Versammlungsstätte auf dem Grundstück Zimmerstraße 27b
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 03000-02)

Herr RM Harnisch macht im Namen der SPD-Fraktion Beratungsbedarf geltend.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Vorlage in der Sitzung am 02.10.2002 zu behandeln.
zu TOP 4.2
63/2-1-26909
Vorbescheid für die Erweiterung eines Ladenzentrums auf dem Grundstück Unionstraße, Rheinische Straße, Ritterstraße
-Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung

gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)-
(Drucksache Nr.: 03011-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid unter Zulassung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes InW 106 (Überschreitung der Grundflächenzahl) zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion die Zulassung des Vorhabens.
zu TOP 4.3
63/2-3-28944
Errichtung einer Seniorenbegegnungsstätte auf dem Grundstück Olpketalstraße 83a in Dortmund-Lücklemberg
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 03026-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung des Vorhabens.
zu TOP 4.4
63/2-1-28287
Vorbescheid für die Errichtung eines Parkhauses mit 600 Stellplätzen auf dem Grundstück Hohe Straße 33 (Städt. Kliniken)
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 02978-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion, dass die Zulassung des Vorhabens in Aussicht gestellt wird.


zu TOP 4.5
63/2-4-28211
Vorbescheid für die Erweiterung des Lagers (Trockensortiment) auf dem Grundstück Asselner Hellweg 1-3 in Dortmund-Asseln
- Vorhaben gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 03027-02)
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion die Zulassung des Vorhabens.
zu TOP 4.6
63/2-4-28151
Anbau eines Takko-Modemarktes und eines Astroh-Küchenstudios auf dem Grundstück Schleefstraße 15 in 44287 Dortmund-Aplerbeck
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. mit einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB -
(Drucksache Nr.: 03039-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Vorlage in der Sitzung am 02.10.2002 zu behandeln.
zu TOP 4.7
63/2-3-30415
Vorbescheid für die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Wellinghofer Amtsstraße 14 in Dortmund-Wellinghofen
- Vorhaben nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit einer Befreiung gemäß

§ 31 Abs. 2 BauGB -
(Drucksache Nr.: 03098-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig, dass die Zulassung des Vorhabens in Aussicht gestellt wird.
zu TOP 4.8
63/2-4-28310
Umbau eines Gaststätten- und Hotelgebäudes auf dem Grundstück Hohensyburgstraße 169

in Dortmund-Syburg
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 35 BauGB
(Drucksache Nr.: 03055-02)

Herr sB Steden hat festgestellt, dass der Umbau des Gebäudes bereits sehr weit fortge- schritten ist. Ein Teil der Außenwände im hinteren Bereich - gesehen von der Straße aus -
soll offenbar neu gebaut werden. Dies passt seines Erachtens nicht zur engen Auslegung für Vorhaben im Außenbereich. Herr sB Steden bittet um Stellungnahme der Verwaltung zur rechtlichen Situation, auch im Hinblick darauf, ob das vorhandene Gebäude so genehmigt war. An der Stelle sei ein Tagungshotel geplant.

Herr Quittek hat auch Bedenken gegen den Umbau, da in die Außenanlagen des Gebäudes eingegriffen wird.

Herr Steinschulte verweist auf den Sachverhalt. Das Gebäude bestand legal. Die Anbauten wurden abgebrochen, die Flächenausdehnung der versiegelten und überbauten Fläche inklusive Terrasse ist geringer als die Flächenausdehnung der Flächen, die vorher bestanden. Da der


Nutzungsumfang geringer ist als vorher, kann aus Sicht der Verwaltung dem Vorhaben zuge- stimmt werden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Vorlage in der Sitzung am 02.10.2002 zu behandeln.
zu TOP 4.9
63/2-1-28496
Vorbescheid für die Errichtung eines Treppenhauses auf dem Grundstück Westenhellweg 52 / Mönchenwordt 2-4
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unter Zulassung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 02958-02)

Frau RM Lührs fragt im Namen der SPD-Fraktion, ob es im Zuge der Baumaßnahme möglich ist, die Fassade zu reinigen oder farblich aufzufrischen. Dadurch könnte die Aufenthaltsqualität erhöht werden.

Herr Steinschulte sagt zu, vor Erteilen der Baugenehmigung an die Hauseigentümer bzw. den Antragsteller heranzutreten.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid unter Zulassung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes InW 109 (Überschreitung der Baugrenzen) zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig, dass die Zulassung des Vorhabens in Aussicht gestellt wird.

5. Angelegenheiten des Umweltamtes
zu TOP 5.1
Neuwahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
(Drucksache Nr.: 02926-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund wählt aus dem Vorschlag des nach § 11 Landschaftsgesetz NRW vorschlagberechtigten Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. ein neues Mitglied und ein neues stellvertretendes Mitglied des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde.
zu TOP 5.2
Informationsvorlage: Aktivitäten des Umweltamtes zum Tag der Umwelt am 5. Juni 2002
(Drucksache Nr.: 03016-02)

Herr RM Münch fragt nach, wie viel Finanzmittel durch das Öffnen des Jugendumweltpreises für private Sponsoren zusammengekommen sind.

Frau RM Lührs und Frau RM Kröger-Brenner wünschen sich weiterhin einen Bericht in dieser Form.

Herr RM Jung schlägt vor, eine Zusammenstellung der von Sponsoren gestifteten Finanzmittel
der Niederschrift beizufügen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Informationen über die Aktivitäten des Umweltamtes zum Tag der Umwelt am 5. Juni 2002 zur Kenntnis.
zu TOP 5.3
Bericht über die Recherche der kontaminierten Bachsedimente und Kanäle im Abstrom von Kokereien
(Drucksache Nr.: 02575-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt zur Kenntnis, dass die Maß- nahme "Hauptrecherche der kontaminierten Bachsedimente im Abstrom von Kokereien" zur Förderung nach den Richtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen über die Gewährung von Zuwendungen für die Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten für das Förderprogramm 2003 angemeldet und ein entsprechender Zuwendungsantrag gestellt wird.
zu TOP 5.4
Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 24. 06. 2002 (WHG)
(Drucksache Nr.: 03111-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
zu TOP 5.5
Versagen der Umweltverwaltung bei der Reiterproblematik auf dem neuangelegten Wanderweg in Salingen, Anfrage RM Detlef Münch
(Drucksache Nr.: 03203-02)

- Stellungnahme des Herrn StR Sierau zur Anfrage des Ratsmitgliedes Detlef Münch vom 25.08.2002 mit dem Thema "Versagen der Umweltverwaltung bei der Reiterproblematik auf dem neuangelegten Wanderweg in Salingen" (Drucksache-Nr. 03203-02St)
Herr Dr. Grote verweist auf die Stellungnahme des Herrn StR Sierau, die heute im AUSW verteilt wurde.

Herr RM Münch wünscht ergänzende Ausführungen.

Herr RM Harnisch beantragt Schluss der Beratung.

Dieser Antrag wird einstimmig beschlossen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme des Herrn StR Sierau zur Kenntnis.

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
zu TOP 6.1
Gewährung von Zuschüssen bei der Veräußerung städtischer Wohnungsbaugrundstücke im Jahr 2001
(Drucksache Nr.: 03110-02)


Beschluss:
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass im Jahr 2001 Kaufpreiszuschüsse in Höhe von 1.462.759,35 Euro (2.860.908,62 DM) bei der Veräußerung städtischer Grundstücke gewährt wurden.

7. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
zu TOP 8.1
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Oesterholzstraße im Abschnitt von Borsigplatz bis Bahnüberführung / Weissenburger Straße.
(Drucksache Nr.: 02966-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Anlage Oesterholzstraße im Abschnitt von Borsigplatz bis Bahnüberführung / Weissenburger Straße.

zu TOP 8.2
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Oestermärsch im Abschnitt von Borsigplatz bis Bahnüberführung an der Gronaustraße / Bleichmärsch (ohne Fahrbahn).
(Drucksache Nr.: 02890-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 für die Oestermärsch im Abschnitt von Borsigplatz bis Bahnüberführung an der Gronaustraße / Bleichmärsch (ohne Fahrbahn).

zu TOP 8.3
Vorfluter Aplerbeck-West - III. Bauabschnitt -
Ostkirchstraße von DB-Anlage bis Haus Nr. 112
(Drucksache Nr.: 03066-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Für die Kanalbaumaßnahmen "Vorfluter Aplerbeck-West" beschließt der Rat im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 6.299.937,-- Euro die Durchführung des dritten Bauab- schnitts - Ostkirchstraße von DB-Anlage bis Haus Nr. 112 - mit einem Kostenaufwand in Höhe von 880.243,-- Euro. Zusammen mit den bereits beschlossenen Kosten für die ersten beiden Bauabschnitte von 5.419.694,-- Euro (10.6 Mio. DM) ergibt sich somit die neue Beschluss- summe von 6.299.937,-- Euro.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0617 wie folgt vorgesehen:


Finanziert bis Ende 2001 4.029.358,-- Euro
Ausgaben 2002 664.679,-- Euro

Ausgaben 2003 956.400,-- Euro
Ausgaben 2004 649.500,-- Euro

zu TOP 8.4
Kanalerneuerung Gregorstraße / Wichburgstraße
(Drucksache Nr.: 03054-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss, wie folgt zu beschließen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerungen im Bereich der Straßen Gregorstraße und Wichburgstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 499.129,-- Euro.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0842 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2002 19.129,-- Euro
Ausgaben 2003 480.000,-- Euro

Die Abweichungen gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2003 werden bei den Beratungen des Ent- wurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

zu TOP 8.5
Parallelkanal Rahmkebach
- II. Bauabschnitt -
(Drucksache Nr.: 02769-02)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch am 03.09.2002 (wurde nachversandt)

Herr Quittek bittet darum, die Anpflanzungen im Herbst 2002/Frühjahr 2003 wieder vorzu- nehmen, die wegen der Bauarbeiten im Bereich Ostenbergstraße entfernt wurden.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

Für die Kanalbaumaßnahmen Rahmkebach beschließt der Haupt- und Finanzausschuss eine Kostenerhöhung um 118.076,-- Euro. Zusammen mit den bereits beschlossenen Kosten von 1.671.924,-- Euro ergibt sich somit die neue Beschlusssumme in Höhe von 1.790.000,-- Euro.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0536 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2001 1.139.359,-- Euro
Ausgaben 2002 650.641,-- Euro (davon 369.430,-- Euro zusätzl. Bereitstellung)

Die zusätzliche Mittelbereitstellung in 2002 erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit.


zu TOP 8.6
Kanalbau Meinbergstraße
(Drucksache Nr.: 03065-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss, wie folgt zu beschließen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalbaumaßnahme im Bereich der Meinbergstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 613.588,-- Euro.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0731 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2002 85.388,-- Euro
Ausgaben 2003 250.000,-- Euro
Ausgaben 2004 150.000,-- Euro
Ausgaben 2005 128.200,-- Euro

Die Abweichungen gegenüber der Finanzplanung im Hpl.-Entwurf 2003 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

zu TOP 8.7
Kanalerneuerung Schüruferstraße / Wittbräucker Straße
(Drucksache Nr.: 03096-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt für die Kanalbaumaßnahmen Schüruferstraße / Wittbräucker Straße eine Kostenerhöhung um 333.062,-- Euro von 766.938,-- Euro (1.500.000,-- DM) auf 1.100.000,-- Euro.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0868 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2001 103.155,-- Euro
Ausgaben 2002 911.845,-- Euro (davon 298.295,-- Euro Verstärkung im Rahmen der gegens. Deckungsfähigkeit)
Ausgaben 2004 85.000,-- Euro

Die Abweichungen gegenüber der Finanzplanung im Hpl.-Entwurf 2003 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

zu TOP 8.8
Kanalbau Hörde-Mitte
- Kanalerneuerung Schildstraße -
(Drucksache Nr.: 03092-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss, wie folgt zu beschließen:



Für die Kanalbaumaßnahmen im Bereich Hörde-Mitte beschließt der Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 1.630.000,-- Euro die Kanalerneuerung Schildstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von ca. 100.000,-- Euro.
Zusammen mit den bereits beschlossenen Kosten für die ersten Bauabschnitte von 1.533.876,-- Euro (3,0 Mio. DM) ergibt sich die neue Beschlusssumme von 1.630.000,-- Euro.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0738 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2001 906.711,-- Euro
Ausgaben 2002 351.889,-- Euro (davon 45.114,-- Euro Verstärkung im Rahmen d. gegenseit. Deckungsfähigkeit)
Ausgaben 2003 259.400,-- Euro
Ausgaben 2004 102.300,-- Euro
Ausgaben 2005 9.700,-- Euro


9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
zu TOP 10.1
Stadtbahn Rhein-Ruhr in Dortmund
Stadtbahnstrecke 95, Baulos S10.2 (Anbindung der Borsigplatzlinie/Westfalenhütte an den Tunnel der Ost-West-Strecke)
(Drucksache Nr.: 02993-02)

Herr Schließler erläutert, dass es nun einen bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss gebe. Der Bau des Abschnitts Richtung Borsigplatz ist geplant, parallel im Rohbau mit der Ost-West-Strecke zu bauen. D. h. Ende 2005 soll die Baumaßnahme im Rohbau fertig sein, so dass dann der Ausbau erfolgen kann. Aus heutiger Sicht ist eine Gesamtinbetriebnahme der Ost-West-Strecke nicht vor Ende 2007 zu erwarten. Es ist davon auszugehen, dass viele der Partner, wie DEW, mit den Leitungsverlegungen planmäßig mitkommen.

Die Frage des Herrn RM Jung, ob der Planfeststellungsbeschluss beklagt wurde, bejaht Herr Schließler. Es war eine aufschiebende Wirkung begehrt worden, die abgelehnt wurde. Dies führte dazu, dass die Klage in der Hauptsache zurückgenommen wurde und nun Unanfechtbarkeit gegeben ist.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt beschließt den Bau des Bauloses S10.2, Anbindung der Borsigplatzlinie (Westfalenhütte) an den Tunnel der Ost-West-Strecke im Baulos S10.1 mit voraussichtlichen Kosten von 17,364 Mio.■, vorbehaltlich der Mitfinanzierung durch Bund und Land.

Finanzierung: Haushaltsstelle 8200 9511 0134, Stadtbahnlinie III, östliche Innenstadt,

Baulos S10

HH-Jahr 2003 = 1,6 Mio.

HH-Jahr 2004 = 4,4 Mio. ■
HH-Jahr 2005 = 5,4 Mio. ■
HH-Jahr 2006 = 5,964 Mio.■



11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft

zu TOP 11.1.1
Zweiter Quartalsbericht 2002 des Eigenbetriebes "Städtische Immobilienwirtschaft"
(Drucksache Nr.: 03114-02)

zu TOP 11.1.2
Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes "Städtische Immobilienwirtschaft"
für das Wirtschaftsjahr 2001
(Drucksache Nr.: 03135-02)

Die Tagesordnungspunkte 11.1.1 "Zweiter Quartalsbericht 2002 des Eigenbetriebes "Städtische
Immobilienwirtschaft"
(Drucksache Nr.: 03114-02) und 11.1.2 "Feststellung des Jahresab- schlusses des Eigenbetriebes "Städtische Immobilienwirtschaft" für das Wirtschaftsjahr 2001" (Drucksache Nr.: 03135-02) wurden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen mit 12.5 "Prüfer des Jahresabschlusses 2002 des Eigenbetriebes Städtische Immobilienwirtschaft" (Drucksache Nr.: 03169-02) aufgerufen und nach TOP 2.2 behandelt.

11.2 Friedhöfe Dortmund
zu TOP 11.2.1
Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege für das Haushaltsjahr 2001
(Drucksache Nr.: 03041-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt von dem Ergebnis der Jahresrechnung der Dauer-(Legat-)Grabpflege 2001 Kenntnis.
Über die Entlastung nach § 94 GO NW ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht zu dieser Jahresrechnung abgegeben hat.

zu TOP 11.2.2
Dienstanweisung der "friedhöfe dortmund"
(Drucksache Nr.: 03030-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen als Werksausschuss stimmt ein- stimmig dem als Anlage beigefügten Entwurf der "Dienstanweisung über die Aufgaben- und Geschäftserteilung innerhalb der Werkleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 'friedhöfe dortmund'" zu.
zu TOP 11.2.3
2. Quartalsbericht 2002 des Eigenbetriebes "Friedhöfe Dortmund"
(Drucksache Nr.: 03061-02)

Beschluss:
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben
zu TOP 12.1
Familienpolitische Leitlinie für die Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 02937-02)
- Auszug des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit aus der Sitzung am 10.09.2002

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.
zu TOP 12.2
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Lütgendortmund
(Drucksache Nr.: 02542-02)

Herr Quittek verweist auf zwei kritische Flächen in Lütgendortmund. Die Südfläche Rhader Holz ist im alten Flächennutzungsplan bereits als nachrangig zu bebauen eingetragen. Die zweite Fläche ist ein Teil der Fläche Steinsweg.

Beschluss:
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nehmen den vor- gelegten Entwurf des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes als Beratungs- und Diskussionsgrundlage für die weitere Entwicklung des Stadtbezirks und als Grundlage für die Flächennutzungsplan-Neuaufstellung zur Kenntnis.
zu TOP 12.3
Scharnhorst-Ost - Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf -
Modellprojekt "Neuer Umgang mit Regenwasser"
hier: Außenanlage Abenteuerspielplatz Scharnhorst
(Drucksache Nr.: 03003-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den dargestellten Sachverhalt zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig der Bezirksvertretung Scharnhorst, wie folgt zu be- schließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umgestaltung der Außenanlage am Abenteuerspielplatz Scharnhorst im Rahmen des Modellprojektes "Neuer Umgang mit Regenwasser" zu Gesamt- kosten in Höhe von 36.301,72 ■ durchzuführen.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6151 9511 0102 - Bewohnerorientierte Erneuerung der Großsiedlung Scharnhorst-Ost - für die Jahre 2002 ff. vorgesehen.

zu TOP 12.4
"Initiative Call a bike in Dortmund"
Vorschlag zur TO der SPD-Fraktion
(Drucksache Nr.: 03212-02)
- Antrag der SPD-Fraktion vom 10.09.2002 mit der Bezeichnung "Initiative 'Callbikes in Dortmund‘" (Drucksache-Nr. 03212-02AT)

Herr RM Harnisch begründet den Antrag der SPD-Fraktion.

Frau RM Reuter unterstützt den Prüfauftrag an die Verwaltung. Sie hält nicht die Verfügbarkeit über ein Fahrrad in Dortmund für ein Problem, sondern die Gefahr für den Fahrradverkehr.

Herr RM Münch beschreibt, dass in München das Projekt gut läuft.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt einstimmig dem Antrag der SPD-Fraktion vom 10.09.2002 zu und beschließt:

"Der AUSW beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob in Zusammenarbeit mit der Deutsche Bahn AG Leih-Fahrräder dezentral in Dortmund abrufbar gemacht werden können.

Diese Initiative kann zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs in Dortmund beitragen und wäre daher eine ideale Ergänzung im Rahmen der Bemühungen hin zur fahrradfreundlichen Stadt."

zu TOP 12.5
Prüfer des Jahresabschlusses 2002 des Eigenbetriebes Städtische Immobilienwirtschaft
(Drucksache Nr.: 03169-02)

Der Tagesordnungspunkt 12.5 "Prüfer des Jahresabschlusses 2002 des Eigenbetriebes Städtische Immobilienwirtschaft" (Drucksache Nr.: 03169-02) wurde aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen mit 11.1.1 "Zweiter Quartalsbericht 2002 des Eigenbetriebes "Städtische Immobilien- wirtschaft" (Drucksache Nr.: 03114-02) und 11.1.2 "Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes "Städtische Immobilienwirtschaft" für das Wirtschaftsjahr 2001" (Drucksache Nr.: 03135-02) aufgerufen und nach TOP 2.2 behandelt.
zu TOP 12.6
Aufgabe der Sportanlage Strobelallee (nördliches Nebenfeld)
(Drucksache Nr.: 03219-02)
(wurde nachversandt)
- Dringlichkeitsschreiben des Herrn StR Stüdemann vom 29.08.2002
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.09.2002 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache-Nr. 03219-02AT-B)

Frau RM Kröger-Brenner begründet den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie ist der Meinung, dass es entweder möglich sein müsse, die Halle 3 b ohne die Logistikflächen zu bauen oder die Tatsache hätte bereits in der Vorlage erläutert werden müssen. Sie befürchtet außerdem eine Benachteiligung des Breitensports.

Herr RM Jostes fordert, dass nach Beschluss eines Rahmenplans noch die Diskussion der Einzelmaßnahmen möglich sein muss. Der Vorlage stimmt er im Namen der CDU-Fraktion zu.

Herr Rüppel erläutert, dass im Mai 2002 die Verwaltung darüber informiert wurde, dass im Rahmen der Errichtung der Halle 3 b die Logistikfläche aufgegeben werden muss und im Gegensatz zur Vorlage Rahmenplanung Westfalenhallen/-stadion neue Flächen benötigt werden. Nachdem von der Westfalenhalle eine schriftliche Darstellung erbeten worden war, wurde im Vorfeld nach Alternativlösungen gesucht, da zu Beginn der Fußballsaison der Verein BC Sportfreunde 06 untergebracht sein sollte. Es war klar, dass eine Sportanlage ohne Ratsbeschluss nicht aufgegeben werden kann. Die Gespräche mit dem genannten Verein waren nicht erfolgreich. Eine endgültige Verlagerung wird erst nach erfolgtem Ratsbeschluss möglich.

Herr RM Neumann bestätigt, dass die Gespräche zwischen der Verwaltung und dem Verein stattgefunden haben. Er ist der Meinung, dass andere Vereine unter schlechteren Bedingungen trainieren als dem Verein angeboten wurden.

Herr RM Harnisch stimmt im Namen der SPD-Fraktion der Vorlage zu, hält die Vorlage aber nur für eine Informationsvorlage für den AUSW.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.09.2002 mit der Bezeichnung "Aufgabe der Sportanlage Strobelallee (nördliches Nebenfeld)" wird mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt beschließt, die Aufgabe der Sportanlage Strobelallee (nördliches Nebenfeld) und beauftragt die Verwaltung, kurzfristig alle Maßnahmen zur geplanten anderweitigen Nutzung der entsprechenden Fläche zu veranlassen.

Nach der Bereitstellung von Ersatzsportflächen im näheren Einzugsbereich der Strobelallee sind den bisherigen Nutzergruppen bevorzugt Nutzungszeiten zur Verfügung zu stellen.





J u n g B r a u e r S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin


(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)