Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 20:00 - 21:30 Uhr
Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
RM Birgit Jörder (SPD)

RM Jens Gierok (CDU) i. V. für RM Manfred Sauer (CDU)
RM Gertrud Gerszewski (SPD)
RM Rudolf Lütkehaus (SPD)
RM Wilfriede Müller-Jobst (SPD)
RM Renate Riesel (SPD)
RM Jan Tech (SPD)
RM Richard Utech (SPD)
RM Gertrud Zupfer (SPD)

RM Peter Werner Borris (SPD) i. V. für sB Marco Bülow (SPD)
sB Lothar Volmerich (SPD)
RM Ute Bitter (CDU)
RM Knud Follert (CDU)
RM Thomas Carl (CDU) i. V. für RM Manfred Jostes (CDU)
RM Rosemarie Liedschulte (CDU)
BM Adolf Miksch (CDU)
RM Ulrich Monegel (CDU)
RM Thomas Offermann (CDU)

RM Dieter Schneider (CDU)
sB Hans-Jürgen Grondziewski (CDU)
RM Dr. Jürgen Brunsing (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Wolfram Frebel (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Mesut Gündüz

3. Beratende Mitglieder:
Herr Manfred Knipping (StadtSportBund)



4. Beschäftigtenvertreter:
-

5. Verwaltung:
StR Stüdemann - 4/Dez
Annette Schulz - 4/Dez
Jört Rüppel - 52/1
Dieter Krause - 52/1


6. Gäste:
-
Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 27. Sitzung (Sondersitzung) des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit,
am 08.07.2002, Beginn 20:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

2.1 Bäderkonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02936-02)
Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Birgit Jörder - eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.
N i e d e r s c h r i f t

über die 27. Sitzung (Sondersitzung) des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit,
am 08.07.2002
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 20:00 - 21:30 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
RM Birgit Jörder (SPD)

RM Jens Gierok (CDU) i. V. für RM Manfred Sauer (CDU)
RM Gertrud Gerszewski (SPD)
RM Rudolf Lütkehaus (SPD)
RM Wilfriede Müller-Jobst (SPD)
RM Renate Riesel (SPD)
RM Jan Tech (SPD)
RM Richard Utech (SPD)
RM Gertrud Zupfer (SPD)

RM Peter Werner Borris (SPD) i. V. für sB Marco Bülow (SPD)
sB Lothar Volmerich (SPD)
RM Ute Bitter (CDU)
RM Knud Follert (CDU)
RM Thomas Carl (CDU) i. V. für RM Manfred Jostes (CDU)
RM Rosemarie Liedschulte (CDU)
BM Adolf Miksch (CDU)
RM Ulrich Monegel (CDU)
RM Thomas Offermann (CDU)

RM Dieter Schneider (CDU)
sB Hans-Jürgen Grondziewski (CDU)
RM Dr. Jürgen Brunsing (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)
RM Wolfram Frebel (Bündnis90/Die Grünen im Rathaus)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Mesut Gündüz

3. Beratende Mitglieder:
Herr Manfred Knipping (StadtSportBund)



4. Beschäftigtenvertreter:
-

5. Verwaltung:
StR Stüdemann - 4/Dez
Annette Schulz - 4/Dez
Jört Rüppel - 52/1
Dieter Krause - 52/1


6. Gäste:
-

Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 27. Sitzung (Sondersitzung) des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit,
am 08.07.2002, Beginn 20:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

2.1 Bäderkonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02936-02)



Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Birgit Jörder - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau RM Liedschulte benannt.

zu TOP 1.2


Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Der Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Nutzung des Sportplatzes an der Strobelallee" wird mehrheitlich abgelehnt. Daraufhin erklärt Herr Stüdemann, dass die Verwaltung zum Schluss der Sitzung eine Auskunft zum Sachverhalt geben werde.

Die Tagesordnung ist nach Abstimmung angenommen.

zu TOP 2.1


Bäderkonzept
(Drucksache Nr.: 02936-02)

(Drucksache Nr.: 02936-02AT-B)
(Drucksache Nr.: 02936-02AT)
Herr Stüdemann erläutert die Vorlage. Er benennt drei Ausgangspunkte:

1. Ratsbeschluss vom 20.12.2001, 2. Auftrag an die Verwaltung: Verhandlungen mit Vereinen und der Bad und Sport GmbH über eine mögliche Badübernahme zu führen und 3. Auftrag an die Verwaltung: Ein Interessensbekundungsverfahren durchzuführen mit dem Ziel, private Investoren zu finden.

Fakt sei, dass es einen Einspareffekt in der Größenordnung der Schließung von vier Hallenbädern geben müsse. Das entspreche ca. 1,2 Mio. Euro p. A.

Darüber hinaus müsse auch, der Sanierungsstau in den Hallenbädern gebannt werden.

Das vorliegende Bäderkonzept berücksichtige diese Aspekte und das dezentrale Netz der Bäderstandorte bliebe zunächst erhalten. Ohne städt. Zuschuss würden auch die Vereine die Bäder nicht betreiben können. Errechnet sei eine jährliche Zuwendung je nach Bad i. H. v. etwa 225.000 bis 250.000 Euro.
Die Hallenbäder Südbad, Westbad, Nordbad, Lütgendortmund, Mengede, Brackel, Hombruch sollen nach einer europaweiten Ausschreibung mit anschließendem Auswahlverfahren einem privaten Betreiber auf dessen Kosten und Risiko übertragen werden. Auch hier würden jährliche Zuschüsse der Stadt notwendig sein. Damit verbunden sei die Verpflichtung der Betreiber, Schul- und Vereinsschwimmen an allen Standorten sicherzustellen. Bei einer Betreibung durch Schwimmvereine bzw. private Investoren verblieben jährliche Einspareffekte von ca. 2 Mio. Euro, berechnet auf das Haushaltsjahr 2000. Dieser Betrag werde nicht komplett abgeschöpft, sondern verbleibe teilweise zum Zwecke der Badsanierung bei den Betreibern. Dafür stünden hochgerechnet etwa 800.000 Euro jährlich zur Verfügung.

Das Südbad bleibe aufgrund seiner Größe und des hohen Sanierungsaufwandes ein Sonderfall. Hier werde es eine direkte Vereinbarung zwischen dem Betreiber und der Stadt geben müssen. Eine konkrete Aussage dazu sei heute noch nicht möglich.
Das Freibad in Derne solle ab dem kommenden Jahr keine Betreiberzuschüsse der Stadt mehr erhalten. Die örtlichen Vereine seien frei in ihrer Entscheidung, ob sie dieses Bad in eigener Regie übernehmen wollten.

Sollte in ferner Zukunft das Kanalbad Deusen entstehen, wäre das der geeignete Zeitpunkt, eine Schließung des Freibades Hardenberg ins Auge zu fassen.

Im übrigen, so Herr Stüdemann weiter, Ziele das Konzept darauf ab, gesundheitsorientiertes Baden, sportliches Schwimmen, Schulschwimmen, Vereinsnutzung und öffentliches Baden flächendeckend auch in der Zukunft anzubieten.
Herr Stüdemann hebt hervor, dass die Rechte des Personals gemäß Landespersonalvertretungsgesetz durch die Einbeziehung des Personalrates gewahrt seien. Er gehe davon aus, dass mit beiden Bäderbetreibungsverfahren keine umfangreichen Personalüberleitungen verbunden seien, sondern die Kolleginnen und Kollegen Mitarbeiter der Stadtverwaltung blieben und sich die Betreibung der Bäder personell anderweitig aufbaue.


Frau Jörder bittet, die vorliegenden Anträge der Fraktionen in die anschießende Diskussion einzubeziehen.

Alle Fraktionen richten ihren Dank an die Vereine, die das Bäderkonzept unterstützen wollen.

Für die SPD-Fraktion nimmt Herr Utech zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD und CDU Stellung. Er begründet, warum eine namentliche Nennung der evtl. zur Schließung anstehenden Bäder unterbleiben solle. Zum einen seien im Ratsbeschluss vom 20.12.2001, der die Schließung von vier Hallenbädern vorsehe, keine genauen Standorte benannt. Zum anderen dürfe bei Scheitern der Verhandlungen mit einem Interessenten ein anderer potentieller Betreiber nicht ins Nachtreffen geraten. Das würde dem Sinn des Bäderkonzeptes widersprechen. Die vom Oberbürgermeister geäußerte Möglichkeit, bei Schließung der Hallenbäder Hörde und Hombruch das Freibad Froschloch zu einem Allwetterbad auszubauen und im Norden zum Ausgleich der Standorte Eving und Scharnhorst ein privates Freizeitbad errichten zu wollen, sei nach Auffassung von Herrn Utech "wohl vom Tisch". Bevor irgendwelche Ersatzmaßnahmen greifen, sei unbedingt eine neue Diskussion erforderlich.
Herr Schneider erklärt für seine Fraktion, sie habe seit vielen Jahren die Übergabe der Bäder an Vereine oder Externe gefordert. Nunmehr läge ein Bäderkonzept vor, dass - unter Berücksichtigung des gestellten Änderungsantrages - hervorragend sei.

Herr Frebel hebt hervor, dass sich der Einsatz seiner Fraktion um den Erhalt der Bäder gelohnt habe. Insofern freue er sich über das vorliegende Bäderkonzept. Er sei verwundert über die "Antilopensprünge" der CDU. Damals habe zwischen den Parteien Konsens bestanden, keine Bäder zu schließen. Nunmehr befürworte die CDU den Badebetrieb an vier Standorten einzustellen, wenn sich das vorliegende Konzept nicht realisieren ließe. Er kritisietre, dass der 10%ige Einsparungsbeschluss aus dem Jahre 1999 im Ansatz übertroffen werde. Bei einem damaligen Kostenaufwand von 12 Mio. DM ergebe sich ein Einsparziel von insgesamt 1,2 Mio. DM. Heute belaufe sich das Sparvolumen auf 1,1 Mio. Euro, was quasi eine Verdoppelung darstelle. Wenn diese Zahl Grundlage dafür sei, vier Hallenbäder zu schließen, halte er das Sparziel für überzogen. Letztendlich habe sich der Rat zu dieser Einsparhöhe nicht klar definiert. Er benötige die Relationsgröße zu den 1,2 Mio. DM und einen Hinweis, welches Haushaltsjahr das betreffe.

Auch seine Fraktion lehne die namentliche Nennung der evtl. zu schließenden Bäder in der Beschlussfassung ab. Den ausbleibenden Erfolg der Verhandlungen wolle seine Fraktion nicht mit einer sofortigen Schließung von vier Bädern verbinden sondern schlage vor, dass sich der Rat zunächst mit den Konsequenzen befasse. Zudem wünsche seine Fraktion, dass die Betreiber stärker in die Pflicht genommen würden. Deshalb schlage seine Fraktion vor, den Punkt 6 der Beschlussfassung - wie im Antrag dargestellt - entsprechend zu ändern.
Bezogen auf die Frage von Herrn Schneider, was mit den sieben Bädern geschehe, wenn sie nicht - wie vorgesehen - in private Hand übergingen, antwortet Herr Stüdemann, dass nach den intensiven Gesprächen mit möglichen Betreibern dezidiertes Interesse erkennbar sei. Im Zweifelsfall gäbe er "Brief und Siegel" für eine Lösung, die finanzwirtschaftlich vertretbar sei und in Korrespondenz zum Ratsbeschluss vom 20.12.2001 stehe.

Das Investitionsprogramm im Sinne einer Investitionsrückstellung ist nach Auffassung von Herrn Stüdemann zukunftsorientiert. Mit diesem Verfahren würde mehr Geld in die Bäder investiert, als in den letzten Jahren möglich gewesen sei. Er halte es in diesem Zusammenhang für unklug, jetzt schon durch Beschluss festzulegen, dass diese Gelder nur familienorientiert oder ähnlich zweckgegunden verausgabt werden können. Es sei doch vorstellbar, dass ein Betreiber bei entsprechender Nachfrage Angebote für Senioren schaffen wolle. Dann fielen die Investitionen anders aus und vorauseilende Beschlüsse wären kontraproduktiv. In letzter Folge habe der Rat auch zu den Investitionsfestlegungen noch die notwendigen Beschlüsse zu fassen. Die Plausibilität einzelner Investitionen könne dann immer noch hinterfragt werden.

Was die Qualitätszirkel betreffe, seien diese bis zur endgültigen Entscheidung des Rates ausgesetzt. Eine entsprechende schriftliche Mitteilung haben alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten.

Für die CDU-Fraktion erklärt Herr Offermann, man wolle die Vorlage unter Berücksichtigung des gemeinsamen Änderungsantrages von SPD und CDU beschließen.

Frau Zupfer begrüßt den Passus auf Seite 32 der Vorlage, wonach eine Überleitung des städt. Personals an die Bad und Sport Dortmund gGmbH nicht angestrebt würde. Gleichfalls begrüße sie den Hinweis, dass bei der Betreibung durch Private, entsprechende Konditionen nach Maßgabe des Landespersonalvertretungsgesetzes auszuhandeln seien. Zudem sei es Beschlusslage, dass es bei der Stadt Dortmund keine betriebsbedingten Kündigungen gäbe. Sie hoffe, dass die 19 hauptamtlich beschäftigten Schwimmmeister über Qualifizierungsmaßnahmen in anderen Bereichen der Stadt weiterbeschäftigt würden. Wenn bei dem einen oder anderen eher jüngeren Schwimmmeister der Wunsch bestehe, im Beruf zu verbleiben, sollte im Einzelfall der Übergang zu den Privaten durch ein eingeräumtes Rückkehrrecht zur Stadt erleichtert werden. Der Personalrat werde dazu eine Teilpersonalversammlung abhalten und auch Einzelgespräche führen. Sie erwarte eine Einbindung des Werksausschusses, bevor verbindliche Regelungen und Absprachen einer evtl. Personalüberleitung bzw. Weiterbeschäftigung bei der Stadt getroffen würden.

Zur Anfrage von Frau Zupfer erklärt Herr Rüppel, dass in den städt. Badeeinrichtungen insgesamt 82 Vollzeitkräfte und eine Halbtagskraft beschäftigt seien. Die Hälfte der Beschäftigten seien Schwimmmeister und Schwimmmeistergehilfen, die andere Hälfte seien Servicekräfte (laut Tarifvertrag: Hilfsarbeiterinnen in Badeanstalten).

Nach Meinung von Herrn Dr. Brunsing wäre es begrüßenswert gewesen, das Hallenbad in Aplerbeck als Referenzobjekt vorab zu sanieren und zu modernisieren. Bezogen auf großteils ausgebliebene Sanierungen in Freibädern wünsche er sich bei den Hallenbädern eine noch klarere vertragliche Zuordnung der Verantwortlichkeit.

Herr Dr. Brunsing macht darauf aufmerksam, dass bei der Kostenangabe in der Verwaltungsvorlage die entsprechende Währungseinheit fehle. Herr Stüdemann dankt für den Hinweis. Bei der, in der Verwaltungsvorlage fehlenden Währungsangabe handele es sich um Euro. Ein elektronischer Übertragungsfehler zur Druckerei habe offensichtlich das Eurozeichen nicht wiedergeben.
In Beantwortung der Nachfrage von Herrn Dr. Brunsing sei der mit dem SV-Derne geschlossene Vertrag befristet, was zwangsläufig, bei vorzeitiger Vertragsauflösung, Verhandlungen nach sich ziehe.

In Anspielung auf das Haushaltssicherungskonzept fragt Herr Frebel nochmals nach, wer den Rat dazu zwinge, im Bereich der Hallenbäder etwa 30 bis 33 % einzusparen. Der Regierungspräsident habe diese Forderung bisher nicht erhoben. Im übrigen könne die Einsparung auch an anderer Stelle erfolgen, was im Ermessen des Rates läge.

Aus Sicht von Herrn Frebel sei der Beschlussvorschlag widersprüchlich. Einerseits würden in Punkt 1d die Betreiber zur Badsanierung verpflichtet und andererseits in Punkt 6 lediglich aufgefordert, die Bäder durch geeignete Instandsetzungsmaßnahmen betriebesbereit zu halten. Eine Sanierung und eine Instandsetzungsmaßnahme seien ein gravierender Unterschied. Deshalb wolle er eine Korrektur, die sicherlich auch im Sinne der Verwaltung sei. Schlussfolgernd seien die Betreiber aufzufordern, Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen in einem Umfang durchzuführen, der den zukünftigen Betrieb der Bäder sicherstelle. Bezogen auf 1e der Beschlussfassung, wonach das Nord- und Westbad in der Erlebnis- und Freizeitqualität als Familienbäder zu steigern seien, unterbreite er den Vorschlag, auch Punkt 6 entsprechend abzufassen, so wie der Antrag seiner Fraktion es vorsehe. Bei den anstehenden Vertragsverhandlungen mit den Vereinen bitte er zu beachten, dass, aus Sicht seiner Fraktion, der Vorsitzende des SV-Derne, Herr Henter, keinesfalls Vertragspartner der Stadt seien könne.

Abstimmung:

Der nachstehende Antrag der Fraktion B90/Die Grünen (Drucksache-Nr.:02936-02 AT-B) wurde in allen Punkten mit Mehrheit, gegen die Stimmen der Fraktion B90/Die Grünen, abgelehnt.

Punkt 2 des Beschlussvorschlages der Verwaltung wird wie folgt geändert (kursiv):

Sollte die Überleitung der Dortmunder Bäder zu den genannten Konditionen bis zum 01.01.2003 nicht gelingen, wird der Rat umgehend mit den möglichen Konsequenzen befasst.

Punkt 6 des Beschlussvorschlages der Verwaltung wird wie folgt geändert (kursiv):
Die Betreiber sind aufgefordert, Instandsetzungs- und Sanierungsmassnahmen in einem Umfang durchzuführen, der den zukunftsfähigen Betrieb der Bäder sicherstellt. Dabei sind auch familienfreundliche Nutzungskonzepte zu entwickeln.Investitionspartnerschaften wie auch Kooperationen in Management und Betreibung sind ausdrücklich erwünscht.

Der nachstehende gemeinsame Antrag der Fraktionen SPD und CDU (Drucksache-Nr.: 02936-02 AT) wurde mit Mehrheit, gegen die Stimmen der Fraktion B90/Die Grünen, beschlossen:

Änderungsantrag zu Punkt 2. der Verwaltungsvorlage "Bäderkonzept"
- Neue Formulierung:

2. Sollte die Überleitung der Dortmunder Bäder zu den genannten Konditionen bis zum 1.1.2003 nicht gelingen, sind entsprechend dem Ratsbeschluss vom 20.12.2001 vier Hallenbäder zu schließen.
Herr Frebel gibt zu Protokoll, dass seine Fraktion den Punkt 2. der Beschlussvorlage ablehne. Ansonsten signalisiert er Zustimmung zu den übrigen Beschlusspunkten der Verwaltungsvorlage.

Unter Berücksichtigung der Protokollanmerkung von Herrn Frebel, B90/Die Grünen, und unter Zugrundelegung des beschlossenen gemeinsamen Antrages der Fraktionen SPD und CDU (Drucksache-Nr.: 02936-02 AT) empfiehlt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat nimmt das Bäderkonzept der Stadt Dortmund zur Kenntnis und beschließt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat bis zum Oktober 2002 Vertragswerke über eine privatwirtschaftliche Betreibung für 7 Dortmunder Hallenbäder und über Betreibung von 4 Hallenbädern nebst Freibädern, die in die Zuständigkeit der Bad & Sport Dortmund gGmbH überwechseln, vorzulegen. Das gleichfalls festzuhaltende Betreibungskonzept für die Dortmunder Bäder hat folgende Eckpunkte zu berücksichtigen:
a) Beginnend mit dem Jahr 2003 sind die Betreibungskosten der Dortmunder Bäder dauerhaft um wenigstens 1,2 Mio. ■p.a. zu senken.
b) Die Hallenbäder Eving, Scharnhorst, Aplerbeck und Hörde werden einschließlich der betreffenden Liegenschaften zum 01.01.2003 in die Verantwortung der Bad & Sport Dodrtmund gGmbH sowie der sie nutzenden Schwimmvereine mit einem städtischen Verlustausgleich für den Betrieb übertragen, wobei die städtische Bezuschussung 50% des bisherigen Betriebskostenzuschusses nicht übersteigen darf. Die Vereine können sich für die Betreibung der Bäder der Unterstützung Dritter bedienen. Die Bäder sind vorrangig auf das Vereins- und Schulschwimmen auszurichten.
c) Die Dortmunder Hallenbäder Südbad, Westbad, Nordbad, Lütgendortmund, Mengede, Brackel, Hombruch sollen nach einer europaweiten Ausschreibung mit anschließendem Auswahlverfahren zum 01.01.2003 einem privaten Betreiber auf dessen Kosten und Risiko übertragen werden. Die Hallenbadgebäude und umgreifende Gelände werden auf der Basis eines Erbbaurechts an den Betreiber zu übergeben sein. Das Sole- und Freizeitbad Wischlingen ist von der Regelung ausgenommen, da seine Betreibung in der bisherigen Form beibehalten wird.
d) Die Betreibung der Dortmunder Bäder ist so zu gestalten, dass beginnend mit dem Jahr 2004 ein Investitionsfonds für die Bädersanierung mit wenigstens 800 TD Euro je Jahr finanziert werden kann, der sich zu Teilen 2/3 und 1/3 auf die privatwirtschaftliche und auf die Vereinsbetreibung ordnet. In den Betreibungsverträgen für die Bäder sind entsprechende Regelungen vorzusehen, die eine Verpflichtung der Betreiber zur Badsanierung aus den selbst erwirtschafteten Mitteln festschreiben. Das Investitionscontrolling wird von der städtischen Immobilienwirtschaft durchgeführt. Im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen ist die Umstellung auf chlorgasfreie Wasserdesinfektionsverfahren in den Hallenbädern anzustreben.
e) Das Südbad behält seine Funktion als stadtzentrales Sport- und Wettkampfbad, Nord- und Westbad sind in der Erlebnis- und Freizeitqualität als Familienbäder zu steigern.
2. Sollte die Überleitung der Dortmunder Bäder zu den genannten Konditionen bis zum 01.01.2003 nicht gelingen, sind die Hallenbäder Eving, Scharnhorst, Hombruch und Hörde zum gleichen Datum entsprechend dem Ratsbeschluss vom 20.12.2001 zu schließen.

3. Die kommunale Bezuschussung für den Betrieb des Freibades Derne an den betreibenden Verein SV Derne 49 e.V. ist zum 01.01.2003 einzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem SV Derne 49 e.V. einen entsprechenden Änderungs- oder Auflösungsvertrag auszuhandeln und noch im Jahr 2002 dem Rat zum Beschluss vorzulegen.
4. Die Sanierung des Hallenbads Aplerbeck wird nicht ,wie vom Rat am 20.12.2001 bereits mehrheitlich beschlossen, umgehend durchgeführt, sondern lediglich die unabweisbaren Umbaumaßnahmen aufgrund von Brandschutzbeauflagungen sind auszuführen. Die einbehaltenen, weil nicht benötigten Investitionsmittel sollen zu gleichen Teilen für die Sanierung aller vier vereinsgeführten Hallenbäder zum Einsatz kommen.
5. Das Südbad wird einem Reparatur- und Sanierungsprogramm unterworfen. Die Bauausführung obliegt dem privaten Betreiber, der für diese Maßnahme einen städtischen Zuschuss maximal im Rahmen der gegenwärtigen Finanzplanung erhält.
6. Die Betreiber sind aufgefordert, die Dortmunder Bäder durch geeignete Instandsetzungsmaßnahmen betriebsbereit zu halten. Vorgaben zum Sanierungskonzept werden ansonsten nicht gemacht, Investitionspartnerschaften wie auch Kooperationen in Management und Betreibung sind ausdrücklich erwünscht.
7. Perspektivisch ist das Freibad Hardenberg der Schließung zuzuführen, wenn das Kanalbad Deusen als offene Badestelle errichtet wird.

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Auskunft der Verwaltung zur Nutzung des Sportplatzes an der Strobelallee
Der Rat der Stadt habe, so Herr Stüdemann, am 23.05.2002 einen städtebaulichen Rahmenplan für das Veranstaltungszentrum Westfalenhalle/Westfalenstadion beschlossen. Unter anderem sei vorgesehen, die betreffende Spielstätte zugunsten eines Neubaus der Westfalenhalle 3b aufzugeben. Die Verwaltung sei gehalten gewesen, für die Vereine eine Ausweichlösung zu finden. Die ursprünglich angedachte Lösung, eine Ersatzanlage im Umfeld zu errichten, sei unter der jetzigen Haushaltssituation undenkbar, zumal in spätestens zwei Jahren Nutzungskapazitäten frei würden. Der Ballspielverein Borussia Dortmund werde sein Trainingsgelände nach Brackel verlegen und auch die dann freigezogene Tennisanlage stünde mit wenigen Umbaukosten zur Nutzung bereit. Die Kinder- und Jugendmannschaften, so die Absicht der Verwaltung, sollten im bisherigen Umfeld der Sportanlage verbleiben. Die eine oder andere Amateurmannschaft hingegen werde aufgefordert, einen vertretbaren Anfahrtsweg vorübergehend in Kauf zu nehmen.

Frau Jörder erklärt die Sitzung um 21:30 Uhr für geschlossen.



Jörder
Liedschulte
Heinke
Vorsitzende
Ratsmitglied
Schriftführer