Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 15:45 - 18:15 Uhr
Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Hubert Jung (CDU), Vorsitzender
RM Hendrik Berndsen (SPD)
RM Sabine Brauer (SPD)
RM Heinz W. Brunstein (CDU)
RM Franz-Josef Drabig (SPD)
RM Gertrud Gerszewski (SPD)
RM Marzell Grote (CDU)
RM Helmut Harnisch (SPD)
RM Gerda Horitzky (CDU)
RM Manfred Jostes (CDU)
RM Walter Knieling (CDU)
RM Ingeborg Kräft (SPD)
RM Heide Kröger-Brenner (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Monika Lührs (SPD)
RM Heinz Neumann (CDU)
RM Heinrich Ollech (SPD)
RM Ingrid Reuter (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Ute Uhrmann (CDU) i. V. für RM Manfred Sauer (CDU)
RM Angela Schilling (SPD)
RM Dieter Schneider (CDU)
RM Brigitte Steins (SPD)
RM Jan Tech (SPD)
RM Manfred Zuch (CDU)
sB Birgit Pohlmann-Rohr (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
sB Norbert Schilff (SPD)
sB Werner Georg Steden (CDU)
sB Norbert B. Weikert (CDU)


2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

RM Detlef Münch
sE Roselies Blind - Seniorenbeirat
sE Bayram Ucar - Ausländerbeirat
Herr Bender - Beschäftigtenvertreter der "Friedhöfe Dortmund"
Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin der "Friedhöfe Dortmund"
Herr Quittek - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Gusti Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"



3. Mitarbeiter der Verwaltung:

Herr StD Fehlemann, 7/Dez.
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Frau Helfer, Büro StD
Herr Knoche, 6/Dez.-Büro
Herr Pompetzki, 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote, 60/AL
Herr Ostholt, 61/AL
Herr Wilde, 61stv. AL
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Staschik, 23/AL
Herr Koch, StA 65
Herr Keune, 66/AL
Herr Marx, 68/WL
Herr Schließler, 69/AL
Frau Kreutzkamp, StA 01
Frau Skodzik, StA 01


4. Gäste:
Herr von der Kluse - Fa. WIBERA zu TOP 11.2.1 und 11.2.2
Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 51. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 03.07.2002, im Anschluss an die Sondersitzung (Nr. 50),
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 48. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 29.05.2002

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Infrastrukturrevision

2.1.1 Infrastrukturrevision: Ergänzung der aktuellen Suchfelder
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02718-02)

2.1.2 Schadstoffsanierung und Projektentwicklung
hier: Phönix-Gymnasium

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02668-02)

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Entwurf des Gebietsentwicklungsplans Teilabschnitt Dortmund/Kreis Unna/Hamm
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 15 Landesplanungsgesetz (LPlG)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02665-02)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 122 - Kleyer Feld - gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Lü 101
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium; II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium; III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium; IV. Entscheidung über Anregungen; V. Beifügung einer aktualisierten Begründung, VI. Satzungsbeschluss, VII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 122

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02789-02)

3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hu 115/2 - Littgenloh - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss; II. Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hu 115/2; III. Beifügung einer Begründung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02802-02)

3.4 Änderung Nr. 20 des Bebauungsplanes Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost - nach § 13 BauGB
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium, II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium, IV. Entscheidung über Anregungen; V. Beifügung einer Begründung; VI. Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02860-02)

3.5 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Lü 166 - Wasserturm Bövinghausen - gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne "Ölbachtal" - Teilgebiet Dortmund - und Lü 119 - Verkehrsflächen für die Provinzialstraße (B 235) -
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium; II. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium; III. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium; IV. Entscheidung über Anregungen; V. Beifügung einer aktualisierten Begründung; VI. Satzungsbeschluss; VII. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -; VIII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Lü 166; IX. Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02852-02)

3.6 Bauleitplanung
Bebauungsplan Hö 205 - Kattenkuhle - Änderung Nr. 7 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier:
I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,
II. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
III. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung und das Beschlussgremium,
IV. Beschluss zur Reduzierung des Änderungsbereiches
V. Beifügung einer Begründung
VI. Satzungsbeschluss
VII. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd
VIII.Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Hö 205
IX. Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02812-02)

3.7 Bauleitplanung
128. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Mg 159
- Güterverkehrszentrum Dortmund-Ellinghausen -
hier: I. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereichs der 128.
Flächenutzungsplanänderung
II. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Mg 159
III. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
IV. und V. Offenlegungsbeschlüsse

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02703-02)
- Der Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde am 06.06.2002 lag am 12.06.2002 vor.
- Antrag der CDU-Fraktion mit o. g. Bezeichnung (Drucksache Nr.: 02703-02AT)
(Die Vorlage wurde zur Sitzung am 12.06.2002 versandt und zusammen mit dem Antrag der CDU-Fraktion vertagt.)
- Ein Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 12.06.2002 ist beigefügt.

3.8 Bauleitplanung; 126. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hu 109 - Oberfeldstraße -
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung; II. Offenlegungsbeschlüsse

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02816-02)

3.9 Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 219 - Kieferstraße -
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung (§ 3 Abs. 1 BauGB); II. Offenlegungsbeschluss (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02797-02)
- Anlage: Textsatzung

3.10 Scharnhorst-Ost, -Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf-
hier: Modellprojekt "Neuer Umgang mit Regenwasser", Preisgeld aus dem Wettbewerb "Nachhaltige Stadterneuerungsprojekte umsetzen"

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02701-02)
- Vorlage an die Bezirksvertretung

3.11 Scharnhorst-Ost -Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf-
hier: Bau des II. Bauabschnitts der Spielachse von Buschei bis Werzenkamp

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01406-01)
- Vorlage an die Bezirksvertretung

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 Vorbescheid für die Nutzungsänderung eines Ladenlokals - Getränkemarkt - zu einem Auto-An- und Verkauf auf dem Grundstück Gemarkung Kirchderne, Flur 6, Flurstücke 270, 461, 680, Westholz 101
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02799-02)

4.2 63/2-1-28247
Nutzungsänderung einer Fabrikhalle zu einer Lager- und Ausstellungshalle und Nutzungsänderung einer Schreinerei zu einer Werkstatt auf dem Grundstück Spicherner Straße 58a-e
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit einer Ausnahme von der Veränderungssperre -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02798-02)

4.3 63/2-4-27732
Vorbescheid für die Errichtung eines Wohnhauses mit Architekturbüro sowie einer Garage auf dem Grundstück Heydbrekenstraße 9 in 44319 Dortmund-Asseln
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02835-02)

4.4 63/2-4-25809
Vorbescheid für die Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes zu einer Wohnung Hohensyburgstraße 185 b in 44265 Dortmund-Hohensyburg
-Vorhaben gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 35 Abs. 2 BauGB-

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02862-02)

4.5 63/2-2-28236
Vorbescheid für die Erweiterung eines vorhandenen Wohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Lanstrop, Flur 12, Flurstück 43, Kurler Straße 269
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. mit Abs. 4 Nr. 5 BauGB -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02845-02)

4.6 63/2-2-28836
Errichtung eines Fernmeldemastes auf dem Grundstück Gemarkung Bodelschwingh, Flur 3, Flurstück 594 an der Schloßstraße
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02874-02)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Abschlussbericht zum Grundwasserprojekt Novi Sad
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02858-02)

5.2 Fortschreibung des Energieversorgungskonzeptes
6. Bericht

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02818-02)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

8.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund - nochmalige (nachmalige) Herstellung der Limbecker Straße von Theresenstraße bis Lütgendortmunder Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02676-02)

8.2 Kanalbau Bozener Straße - Hom 213 -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02709-02)

8.3 Kanalbau Wittbräucker Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02893-02)

8.4 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Ausbau der Hochofenstraße in Dortmund-Hörde im Bereich des Standortes "Phoenix West"
Antragsteller: Landesentwicklungsgesellschaft - LEG NRW GmbH

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02881-02)

8.5 Durchforstung des Schilderwaldes
CDU-Fraktion
Vorschlag zur TO

(Drucksache Nr.: 02867-02)

8.6 Projekt Ruhr GmbH: Ruhrpilot
(wird nachversandt)

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -


10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund

11.2.1 Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2001 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02722-02)

11.2.2 Erster Quartalsbericht 2002 des Eigenbetriebes "Friedhöfe Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02848-02)

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 Mobilfunk UMTS - Sendeanlagen im Stadtgebiet
Antrag der SPD-Fraktion
(Drucksache Nr.: 02888-02)

12.2 Beteiligung der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) an der Abfallentsorgungsgesellschaft des Märkischen Kreises mbH (AMK).
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02904-02)

12.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2001 und Gewinnverwendung 2001 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02803-02)

Zur Information wurden mit der Tagesordnung folgende Unterlagen mitgesandt:
- Antwortschreiben zur Nachfrage in der Sitzung des AUSW am 15.05.02 unter TOP 12.3 "Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Scharnhorst"
hier: Biotopmanagementmaßnahme in der Dahlwiese (Drucksache Nr.: 02869-02)

- Einen Auszug aus der Niederschrift mit der Fragestellung des Herrn RM Münch finden Sie auf der Rückseite des Anschreibens.
Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hubert Jung - eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlussfähig ist. Herr RM Jung verabschiedet Frau RM Gerszewski nach langjähriger Ratstätigkeit.


N i e d e r s c h r i f t

über die 51. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 03.07.2002
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 15:45 - 18:15 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Hubert Jung (CDU), Vorsitzender
RM Hendrik Berndsen (SPD)
RM Sabine Brauer (SPD)
RM Heinz W. Brunstein (CDU)
RM Franz-Josef Drabig (SPD)
RM Gertrud Gerszewski (SPD)
RM Marzell Grote (CDU)
RM Helmut Harnisch (SPD)
RM Gerda Horitzky (CDU)
RM Manfred Jostes (CDU)
RM Walter Knieling (CDU)
RM Ingeborg Kräft (SPD)
RM Heide Kröger-Brenner (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Monika Lührs (SPD)
RM Heinz Neumann (CDU)
RM Heinrich Ollech (SPD)
RM Ingrid Reuter (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Ute Uhrmann (CDU) i. V. für RM Manfred Sauer (CDU)
RM Angela Schilling (SPD)
RM Dieter Schneider (CDU)
RM Brigitte Steins (SPD)
RM Jan Tech (SPD)
RM Manfred Zuch (CDU)
sB Birgit Pohlmann-Rohr (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
sB Norbert Schilff (SPD)
sB Werner Georg Steden (CDU)
sB Norbert B. Weikert (CDU)


2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

RM Detlef Münch
sE Roselies Blind - Seniorenbeirat
sE Bayram Ucar - Ausländerbeirat
Herr Bender - Beschäftigtenvertreter der "Friedhöfe Dortmund"
Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin der "Friedhöfe Dortmund"
Herr Quittek - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Gusti Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"



3. Mitarbeiter der Verwaltung:

Herr StD Fehlemann, 7/Dez.
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Frau Helfer, Büro StD
Herr Knoche, 6/Dez.-Büro
Herr Pompetzki, 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Grote, 60/AL
Herr Ostholt, 61/AL
Herr Wilde, 61stv. AL
Herr Hofmeister, 63/AL
Herr Staschik, 23/AL
Herr Koch, StA 65
Herr Keune, 66/AL
Herr Marx, 68/WL
Herr Schließler, 69/AL
Frau Kreutzkamp, StA 01
Frau Skodzik, StA 01


4. Gäste:
Herr von der Kluse - Fa. WIBERA zu TOP 11.2.1 und 11.2.2

Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 51. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 03.07.2002, im Anschluss an die Sondersitzung (Nr. 50),
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 48. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 29.05.2002

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Infrastrukturrevision

2.1.1 Infrastrukturrevision: Ergänzung der aktuellen Suchfelder
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02718-02)

2.1.2 Schadstoffsanierung und Projektentwicklung
hier: Phönix-Gymnasium

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02668-02)

3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

3.1 Entwurf des Gebietsentwicklungsplans Teilabschnitt Dortmund/Kreis Unna/Hamm
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 15 Landesplanungsgesetz (LPlG)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02665-02)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 122 - Kleyer Feld - gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Lü 101
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium; II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium; III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium; IV. Entscheidung über Anregungen; V. Beifügung einer aktualisierten Begründung, VI. Satzungsbeschluss, VII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 122

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02789-02)

3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hu 115/2 - Littgenloh - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss; II. Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hu 115/2; III. Beifügung einer Begründung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02802-02)

3.4 Änderung Nr. 20 des Bebauungsplanes Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost - nach § 13 BauGB
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium, II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium, IV. Entscheidung über Anregungen; V. Beifügung einer Begründung; VI. Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02860-02)

3.5 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Lü 166 - Wasserturm Bövinghausen - gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne "Ölbachtal" - Teilgebiet Dortmund - und Lü 119 - Verkehrsflächen für die Provinzialstraße (B 235) -
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium; II. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium; III. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium; IV. Entscheidung über Anregungen; V. Beifügung einer aktualisierten Begründung; VI. Satzungsbeschluss; VII. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -; VIII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Lü 166; IX. Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02852-02)

3.6 Bauleitplanung
Bebauungsplan Hö 205 - Kattenkuhle - Änderung Nr. 7 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier:
I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,
II. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
III. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung und das Beschlussgremium,
IV. Beschluss zur Reduzierung des Änderungsbereiches
V. Beifügung einer Begründung
VI. Satzungsbeschluss
VII. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd
VIII.Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Hö 205
IX. Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02812-02)

3.7 Bauleitplanung
128. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Mg 159
- Güterverkehrszentrum Dortmund-Ellinghausen -
hier: I. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereichs der 128.
Flächenutzungsplanänderung
II. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Mg 159
III. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
IV. und V. Offenlegungsbeschlüsse

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02703-02)
- Der Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde am 06.06.2002 lag am 12.06.2002 vor.
- Antrag der CDU-Fraktion mit o. g. Bezeichnung (Drucksache Nr.: 02703-02AT)
(Die Vorlage wurde zur Sitzung am 12.06.2002 versandt und zusammen mit dem Antrag der CDU-Fraktion vertagt.)
- Ein Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 12.06.2002 ist beigefügt.


3.8 Bauleitplanung; 126. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hu 109 - Oberfeldstraße -
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung; II. Offenlegungsbeschlüsse

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02816-02)

3.9 Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 219 - Kieferstraße -
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung (§ 3 Abs. 1 BauGB); II. Offenlegungsbeschluss (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02797-02)
- Anlage: Textsatzung

3.10 Scharnhorst-Ost, -Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf-
hier: Modellprojekt "Neuer Umgang mit Regenwasser", Preisgeld aus dem Wettbewerb "Nachhaltige Stadterneuerungsprojekte umsetzen"

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02701-02)
- Vorlage an die Bezirksvertretung

3.11 Scharnhorst-Ost -Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf-
hier: Bau des II. Bauabschnitts der Spielachse von Buschei bis Werzenkamp

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01406-01)
- Vorlage an die Bezirksvertretung

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

4.1 Vorbescheid für die Nutzungsänderung eines Ladenlokals - Getränkemarkt - zu einem Auto-An- und Verkauf auf dem Grundstück Gemarkung Kirchderne, Flur 6, Flurstücke 270, 461, 680, Westholz 101
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02799-02)

4.2 63/2-1-28247
Nutzungsänderung einer Fabrikhalle zu einer Lager- und Ausstellungshalle und Nutzungsänderung einer Schreinerei zu einer Werkstatt auf dem Grundstück Spicherner Straße 58a-e
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit einer Ausnahme von der Veränderungssperre -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02798-02)

4.3 63/2-4-27732
Vorbescheid für die Errichtung eines Wohnhauses mit Architekturbüro sowie einer Garage auf dem Grundstück Heydbrekenstraße 9 in 44319 Dortmund-Asseln
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02835-02)

4.4 63/2-4-25809
Vorbescheid für die Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes zu einer Wohnung Hohensyburgstraße 185 b in 44265 Dortmund-Hohensyburg
-Vorhaben gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 35 Abs. 2 BauGB-

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02862-02)

4.5 63/2-2-28236
Vorbescheid für die Erweiterung eines vorhandenen Wohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Lanstrop, Flur 12, Flurstück 43, Kurler Straße 269
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. mit Abs. 4 Nr. 5 BauGB -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02845-02)

4.6 63/2-2-28836
Errichtung eines Fernmeldemastes auf dem Grundstück Gemarkung Bodelschwingh, Flur 3, Flurstück 594 an der Schloßstraße
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02874-02)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Abschlussbericht zum Grundwasserprojekt Novi Sad
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02858-02)

5.2 Fortschreibung des Energieversorgungskonzeptes
6. Bericht

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02818-02)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbaus
- unbesetzt -

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

8.1 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund - nochmalige (nachmalige) Herstellung der Limbecker Straße von Theresenstraße bis Lütgendortmunder Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02676-02)

8.2 Kanalbau Bozener Straße - Hom 213 -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02709-02)

8.3 Kanalbau Wittbräucker Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02893-02)

8.4 Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Ausbau der Hochofenstraße in Dortmund-Hörde im Bereich des Standortes "Phoenix West"
Antragsteller: Landesentwicklungsgesellschaft - LEG NRW GmbH

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02881-02)

8.5 Durchforstung des Schilderwaldes
CDU-Fraktion
Vorschlag zur TO

(Drucksache Nr.: 02867-02)

8.6 Projekt Ruhr GmbH: Ruhrpilot
(wird nachversandt)


9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
- unbesetzt -


10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

11.2 Friedhöfe Dortmund

11.2.1 Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2001 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02722-02)

11.2.2 Erster Quartalsbericht 2002 des Eigenbetriebes "Friedhöfe Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02848-02)

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 Mobilfunk UMTS - Sendeanlagen im Stadtgebiet
Antrag der SPD-Fraktion
(Drucksache Nr.: 02888-02)

12.2 Beteiligung der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) an der Abfallentsorgungsgesellschaft des Märkischen Kreises mbH (AMK).
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02904-02)

12.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2001 und Gewinnverwendung 2001 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02803-02)

Zur Information wurden mit der Tagesordnung folgende Unterlagen mitgesandt:
- Antwortschreiben zur Nachfrage in der Sitzung des AUSW am 15.05.02 unter TOP 12.3 "Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Scharnhorst"
hier: Biotopmanagementmaßnahme in der Dahlwiese (Drucksache Nr.: 02869-02)

- Einen Auszug aus der Niederschrift mit der Fragestellung des Herrn RM Münch finden Sie auf der Rückseite des Anschreibens.


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hubert Jung - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlussfähig ist.

Herr RM Jung verabschiedet Frau RM Gerszewski nach langjähriger Ratstätigkeit.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr RM Zuch benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Ausschussvorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot hin.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung bittet für folgende Vorlagen um Erweiterung der Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit:

- Grundsanierung und Teilerneuerung der Turnhalle der Paul-Dohrmann-Schule (Drucksache Nr.: 02814-02), ggf. als TOP 7.1
- Kanalerneuerung Körnebachstraße (Drucksache-Nr. 02873-02), ggf. als TOP 8.7
- Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen und Grünanlagen" (Drucksache-Nr. 02711-02), ggf. als TOP 9.1
- Beschäftigungsprojekt für Sozialhilfeberechtigte, - Ausweitung "Ganz Dortmund eine saubere Sache" auf das gesamte Stadtgebiet, - Reinigung von Spielplätzen und Grünpflege in den Stadtbezirken, - Verschönerungsmaßnahmen an Schulen, - Pädagogische Hilfskräfte für die Ganztagsbetreuung an Schulen
(Drucksache-Nr. 02953-02), ggf. als TOP 12.4.

Auf die entsprechenden Dringlichkeitsschreiben wird hingewiesen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, die Tagesordnung zu erweitern und die Vorlagen unter den genannten Tagesordnungspunkten zu behandeln.

Außerdem bittet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen um Erweiterung der Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit für:


- den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.07.2002 mit der Bezeichnung "Nutzung des Sportplatzes an der Strobelallee" (Drucksache-Nr. 02971-02), ggf. TOP 3.12, und
- die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.07.2002 mit der Bezeichnung "Radsportzentrum" (Drucksache-Nr. 02970-02), ggf. TOP 4.7.

Frau RM Kröger-Brenner begründet die Dringlichkeit.


Anschließend stimmt der AUSW der Erweiterung der Tagesordnung hinsichtlich des Antrages und der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu, so dass Antrag und die Bitte um Stellungnahme unter den angegebenen Tagesordnungspunkten behandelt werden.

Die Tagesordnung wird in der geänderten Form einstimmig beschlossen.

TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 48. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 29.05.2002

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 48. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 29.05.2002.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

TOP 2.1
Infrastrukturrevision

zu TOP 2.1.1
Infrastrukturrevision: Ergänzung der aktuellen Suchfelder
(Drucksache Nr.: 02718-02)

- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.06.2002 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache-Nr. 02718-02AT-B) (wurde nachversandt)

Frau RM Kröger-Brenner begründet den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.06.2002.

Herr RM Jostes lehnt diesen Antrag im Namen der CDU-Fraktion und Herr RM Harnisch im Namen der SPD-Fraktion ab. Beide stimmen der Vorlage zu.

Herr Quittek verweist auf ein Schreiben des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 19.06.2002 zu den Friedhofserweiterungsflächen und bittet, das Schreiben der Niederschrift beizufügen und damit dem AUSW zur Kenntnis zu geben
(siehe Anlage 1).

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.06.2002 mit der Bezeichnung "Infrastrukturrevision: Ergänzung der aktuellen Suchfelder" (Drucksache-Nr. 02718-02AT-B) mehrheitlich mit den Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion ab.

Beschluss:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion, folgende Beschlüsse zu fassen:

zu Pkt. 2.4.5)
Der Rat beschließt, dass die beschriebenen Immobilien nach folgenden Kriterien zu veräußern sind:


a) Der Mieter ist vorrangig zu berücksichtigen, wenn sein Angebot mindestens der Verkehrswertermittlung der Bewertungsstelle entspricht.

b) In allen anderen Fällen wird die Immobilie grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben. Dabei werden, stärker als bisher, wertbeeinflussende Faktoren berücksichtigt.

zu Pkt. 2.5.5)
Der Rat beschließt, dass

a) im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Flächennutzungsplan- verfahren die Ergebnisse der Infrastrukturrevision für das FNP-Verfahren aufbereitet werden. Ziel ist es dabei, städtische Grundstücke ökonomisch hochwertig zu entwickeln, um einen Beitrag zur Eigenmittelbereitstellung zu erhalten.

a) die Arbeitsgruppe Infrastrukturrevision untersucht entsprechend der Methodik zu den Friedhofserweiterungsflächen die übrigen städtischen Freiflächen

c) nach der Identifizierung der Flächen die Dez. 6 und 7 die Umsetzung der Feststellungen veranlassen.

zu Pkt. 2.6.5)
Der Rat beschließt, dass

a) im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Flächennutzungsplanverfahren die Ergebnisse der Infrastrukturrevision für das FNP-Verfahren aufbereitet werden. Ziel ist es dabei, städtische Grundstücke ökonomisch hochwertig zu entwickeln, um einen Beitrag zur Eigenmittelbereitstellung zu erhalten.

b) die Dezernate 6 und 7 die Umsetzung der Feststellungen zu den Friedhofserweiterungs- flächen veranlassen.

zu Pkt. 2.7.5)
Der Rat beauftragt die Liegenschaftsverwaltung, in Zusammenarbeit mit dem Eigenbetrieb "Städtische Immobilienwirtschaft" und der Kämmerei bis zur Sommerpause 2002 zu ermitteln,

- welche städtischen Gebäude oder Teile von Gebäuden an "Externe" ver-
mietet sind,
- welche eigenständig an "Externe" vermietet werden könnten bzw.
- welche externen Mieter (Hauptmieter) bereits städtische Gebäude nutzen
und dabei keine städtischen Aufgaben wahrnehmen

und einen Mietpreis auf Basis der Vollkosten für die og. Gebäude oder Teile der Gebäude zu bestimmen.
Danach wird die Städtische Immobilienwirtschaft unter Beachtung der bestehenden Verträge neue Verträge mit den Nutzern abschließen.

Die zuständigen Fachbereiche werden in Zusammenarbeit mit der Stadtkämmerei beauftragt, ggf. notwendige Subventionsregelungen zu erarbeiten.

zu Pkt. 2.8.5)
Der Rat beschließt, dass

a) im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Flächennutzungsplanverfahren die Ergebnisse der Infrastrukturrevision für das FNP-Verfahren aufbereitet werden. Ziel ist es dabei, städtische Grundstücke ökonomisch hochwertig zu entwickeln, um einen Beitrag zur Eigenmittelbereitstellung zu erhalten.

b) die Arbeitsgruppe Infrastrukturrevision entsprechend der Methodik zu den Friedhofs- erweiterungsflächen die übrigen städtischen Freiflächen untersucht.

Die Arbeitsgruppe Infrastrukturrevision untersucht unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung und des Nachfrageverhaltens die Notwendigkeit weiterer Kleingartendaueranlagen und die dauerhafte Notwendigkeit des aktuellen Angebots an Grabeländern und Kleingartendaueranlagen.

Als Erfolg wird ein Veräußerungserlös von > 0,5 Mio. ■ erwartet.

zu Pkt. 2.12.5)
Der Rat beschließt, dass die Städt. Immobilienwirtschaft Konzepte für die aufzugebenden Gebäude "Sozialamt", "Dortberghaus" und "Gesundheitsamt" bis Ende 2002 entwickelt und durch eine Auslobung im Markt - entsprechend der standardisierten Büroraumversorgung/Eckwertebeschluss - erkundet.

Gleichzeitig werden das Verfahren zur Überprüfung und ggf. Aufhebung der Denkmaleigenschaft der Gebäude "Dortberghaus" und "Gesundheitsamt" eingeleitet und die hierfür notwendigen Gutachten erstellt.

Die Möglichkeit der Kooperation mit Dritten für die Durchführung der Aufgaben des Chemischen Lebensmittel- und Untersuchungsamtes wird untersucht.

zu Pkt. 3.4)
Der Rat beschließt,

a) den Einsatz der aus der Infrastrukturrevision resultierenden Vermögenserlöse zur anteiligen Mitfinanzierung der genannten Projekte,

b) dass die Projekte:
Bahnhofsprojekt,
Maßnahmen im Kreuzungsbereich Rheinische Straße/Westentor,
Veranstaltungszentrum Westfalenstadion mit Verlagerung Kleingärten,
Büroraumversorgung
in den Haushalten 2003/2004 ff. finanziert werden und hohe Priorität haben,

c) dass die Arbeitsgruppe "Öffentliche Flächen" im FNP-Verfahren - wie vorgesehen - sofort eingerichtet wird,

d) dass die Zielvorgabe für die Arbeit der Arbeitsgruppe "Öffentliche Flächen" ist, soweit dies vertretbar ist, freiwerdende Flächen im städtischen Eigentum einer ökonomisch hochwertigen Verwendung zuzuführen.
zu TOP 2.1.2
Schadstoffsanierung und Projektentwicklung
hier: Phönix-Gymnasium
(Drucksache Nr.: 02668-02)


Herr RM Knieling stimmt der Vorlage für die CDU-Fraktion zu. Er bittet um Auskunft darüber, wann mit der ersten Vorlage in Sachen Neubau der 3-fach-Sporthalle, die bereits angekündigt wurde, zu rechnen sei.

Herr StD Fehlemann verweist auf die Beratungsfolge. Wenn der Rat am 11.07.2002 diese Vorlage beschließen wird, wird mit Priorität die alternative Finanzierung angegangen. Verschiedene Alternativen für das weitere Vorgehen mit einer entsprechenden Bewertung werden nach der Sommerpause im Schulausschuss vorgestellt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Investitionsmaßnahme: Schadstoffsanierung einschl. der Sanierung zur Substanzsicherung (Rekonstruktion) der 1-fach Turnhalle des Phönix-Gymnasiums, Seekante 12 in Do-Hörde mit Gesamtkosten von 783.000,00 Euro.

Die Investitionsausgaben werden wie folgt finanziert:

Finanzposition HJ 2002 HJ 2003 HJ 2004
2300 9409 0171
Haushaltssoll 613.550,00 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro

Die o.g. Mittel sind im Haushaltsplan 2002 veranschlagt.
Die restliche Finanzierung in Höhe von 169.450,00 Euro wird im Rahmen einer flexiblen Mittelbewirtschaftung und Einsparungen bei den anderen im Verwaltungshaushalt der HJ 2002 bis 2004 durchzuführenden Maßnahmen aus der Prioritätenliste "Schadstoffsanierung und Schulneubauten" kompensiert.

Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Investitionsmaßnahme beauftragt.
3. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
zu TOP 3.1
Entwurf des Gebietsentwicklungsplans Teilabschnitt Dortmund/Kreis Unna/Hamm
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 15 Landesplanungsgesetz (LPlG) (Drucksache Nr.: 02665-02)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 11.06.2002 (wurde nachversandt)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 11.06.2002 (wurde nachversandt)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck am 18.06.2002 (wurde nachversandt)
- Auszug aus der Sitzung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde am 19.06.2002 (wurde nachversandt)
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.06.2002 mit der o. g. Bezeichnung (Drucksache-Nr. 02665-02AT-B) (wurde nachversandt)
- Schreiben des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde der Stadt Dortmund vom 28.06.2002

Frau RM Kröger-Brenner erläutert den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.06.2002.

Herr RM Harnisch stimmt der Vorlage mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion zu. Er macht deutlich, dass langfristig Dortmund Flächenpotentiale anbieten muss. Ob die Flächen so wie in der Vorlage genannt, dann auch so genutzt werden, bleibt abzuwarten.

Frau RM Brauer spricht sich gegen die Bebauung der Tulpenstraße aus. Ansonsten stimmt sie der Vorlage zu.

Herr RM Berndsen stimmt der Vorlage zu, ist aber nicht mit der Ausweisung des Bereiches der Brechtener Niederung als Suchraum einverstanden.

Herr Quittek unterstützt Frau RM Brauer in Sachen Tulpenstraße und Herrn RM Berndsen wegen der Brechtener Niederung. Er verweist auf das Schreiben des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 28.06.2002 und bittet die Fläche "Schulte-Mäter" (Scharnhorst-West) aus der Vorlage herauszunehmen und von einer Bebauung der Fläche Abstand zu nehmen. Zur Fläche Salinger Feld wurde bereits in der Beiratssitzung von der Verwaltung ausgeführt, dass auf dieser Fläche keine Möglichkeit besteht, Gewerbe zu entwickeln, da auf dieser Fläche im Rahmen des Sondervermögens Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen sind.

Auch Herr RM Jostes stimmt der Vorlage zu. Er sieht in der Fläche der Brechtener Niederung nur einen Suchraum und ist der Meinung, dass zunächst das Gutachten abzuwarten ist. Den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnt er ab.

Herr Ostholt erklärt, dass die Vorlage auf regionaler Ebene die Planungsreserve der Stadt an Flächen für die nächsten 15 - 20 Jahre darstellt. Die Rechnungen enthalten einen Puffer für unerwartete Entwicklungen, da die Berechnungen nicht so genau sein können. Die Verwaltung hat sich bemüht, die Freiraumbilanz der Stadt für die nächsten 20 Jahre nicht zu verschlechtern. Gewerbe- und Industrieflächen in der Größe von 400 - 450 ha wurden aufgegeben. Sollte noch eine Gewerbefläche aufgenommen werden, wird sich die Freiflächenbilanz über den genannten Zeitraum nicht verschlechtern.

Herr RM Brunstein ist mit der Vorlage einverstanden, grenzt hierbei aber die Fläche S 4, Suchraum Mengede/Groppenbruch, aus.

Herr RM Münch regt an, die westlich der Straße Silberknapp in Kruckel ökologisch wertvollen Saumbiotope mit dem Wäldchen als Naturschutzgebiet höher zu stufen. Ihm fehlen Hinweise in der Vorlage zum Salinger Feld und zur Fläche Schulte-Mäter.

Herr Sigges macht darauf aufmerksam, dass die Bezirksvertretung Hörde den Vorschlag an die Verwaltung gerichtet hat, über Phoenix-West, Hörde-Bahnhof und Berghofen eine Stadtbahn zu untersuchen. Dieser Bereich sollte sich im GEP wiederfinden.

Herr Dr. Grote sagt auf Nachfrage des Herrn Quittek zu, dass sich die Verwaltung in den weiteren Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern bemühen wird, zumindest die unbestrittenen Teile der Ausgleichsflächen bald zu entwickeln.

Herr StR Sierau erklärt aufgrund des Hinweises des Herrn Sigges, dass eine wie in Hörde beschlossene Stadtbahntrasse kein Gegenstand der Darstellung im Gebietsentwicklungsplan ist. Er teilt mit, der Bezirksvertretung Hörde werde eine Mitteilung zugehen, dass für die verkehrliche Erschließung auf Phoenix-West zahlreiche Planungsvarianten erarbeitet und vergleichend bewertet worden sind. Verschiedenartige Stadtbahnerschließungen mit unterschiedlichen Anbindungen an das lokale und regionale Schienennetz wurden geprüft. Die von Hörde angesprochene Erweiterung nach Berghofen über den Bahnhof Hörde ist eine Möglichkeit. Nach einer ersten Gegenüberstellung der verkehrlichen, betrieblichen und finanziellen Auswirkungen aller Planfälle ist die Verwaltung zu dem Ergebnis gekommen, dass eine zusätzliche Erschließung der Phoenix-West-Flächen mit einer Stadtbahn aus den genannten Gründen zur Zeit und auch mittelfristig nicht in Frage kommt. Statt dessen wird das Gelände in der Aufbauzeit über Busse erschlossen werden, die über die U-Bahn-Station angebunden sind. Außerdem wurde der VRR aufgefordert, einen neuen Haltepunkt in den nördlichen Randbereich von Phoenix-West an die vorbeiführende DB-Strecke nach Schwerte bei allen Planungen und Bestellungen zu berücksichtigen. Bei der Fortschreibung des Betriebskonzeptes für den Stadtbahnbereich Dortmund wird dies wahrscheinlich wieder ein Thema sein.

Frau RM Kröger-Brenner beantragt Einzelabstimmung hinsichtlich der einzelnen Flächen, die im Antrag genannt sind.

Folgende Ergebnisse kommen bei den Einzelabstimmungen zustande:
- Fläche Scharnhorst West: mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt
- Tulpenstraße: bei einer Enthaltung und fünf Ja-Stimmen mit Mehrheit abgelehnt
- S 2 Suchraum Eving, Brechtener Niederung: bei fünf Ja-Stimmen mit Mehrheit abgelehnt.
- S 4 Suchraum Mengede, Groppenbruch: bei vier Ja-Stimmen mit Mehrheit abgelehnt.

Der Rest des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.06.2002 mit der Bezeichnung "Entwurf des Gebietsentwicklungsplans Teilabschnitt Dortmund/Kreis Unna/Hamm, hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 15 Landesplanungsgesetz (LPlG)" (Drucksache-Nr. 02665-02AT-B) wird mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die beiliegende Stellungnahme zum Entwurf des Gebietsentwicklungsplanes (GEP) für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Dortmund/ Kreis Unna/ Hamm einschließlich der sich aus dem beigefügten Deckblatt ergebenden Änderungen der zeichnerischen Darstellungen und beauftragt die Verwaltung, die Stellungnahme an die Bezirksregierung weiterzugeben.

Er bittet den Regierungspräsidenten (Bezirksplanungsbehörde), die im einzelnen beschlossenen Anregungen und Bedenken im weiteren Erarbeitungsverfahren zu diesem Planentwurf zu berücksichtigen.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 122 - Kleyer Feld - gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Lü 101
hier: I. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium; II. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium; III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium; IV. Entscheidung über Anregungen; V. Beifügung einer aktualisierten Begründung, VI. Satzungsbeschluss, VII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 122 (Drucksache Nr.: 02789-02)


Herr RM Münch schlägt vor, die Ideen der linienhaften Elemente und der Schaffung von Ökotopen zur Vernetzung bei künftigen Bauvorhaben zu berücksichtigen, um in der zersiedelten Dortmunder Landschaft Vernetzungsmöglichkeiten zu nutzen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen:

IV. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 122 geprüft und beschließt:

a) die Anregungen unter den Punkten 15.1 und 15.2 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen,

b) die unter Punkt 16 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Änderungs-Entwurf einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise sowie die Begründung entsprechend zu ändern.


Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

V. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 122 - Kleyer Feld - offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 28.01.2002 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 16 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 27.05.2002 der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 122 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

VI. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 122 einschließlich der unter der Ziffer IV aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich als Satzung (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Lü 101 - Siedlung Echeloh -).

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S.666; SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

VII. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Lü 122.

Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO NRW.
zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hu 115/2 - Littgenloh - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss; II. Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hu 115/2; III. Beifügung einer Begründung (Drucksache Nr.: 02802-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,

I. den Bebauungsplan Hu 115/2 - Littgenloh - in dem unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich zu ändern (Änderung Nr. 1);

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. III FNA 213 - 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hu 115/2 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich als Satzung;

Rechtsgrundlage:
§ 10 i. V. m. § 13 BauGB und i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.


III. der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hu 115/2 die Begründung vom 03.06.2002 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

zu TOP 3.4
Änderung Nr. 20 des Bebauungsplanes Ap 129 - Aplerbecker Mark-Ost - nach § 13 BauGB
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium, II. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium, III. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium, IV. Entscheidung über Anregungen; V. Beifügung einer Begründung; VI. Satzungsbeschluss (Drucksache Nr.: 02860-02)
- Eingabe zum Planänderungsverfahren Änderung Nr. 20 des Bebauungsplanes Ap 129 - Aplerbecker-Mark-Ost - nach § 13 BauGB

Herr Wilde erläutert zur festgesetzten Höhe der baulichen Anlagen, dass der Bebauungsplan davon ausgehe, die Höhe von 4,50 Meter über der Gradiente der nördlich angrenzenden Straße sei die maximale Höhe. Die eingetragenen Höhen der Straßengradiente gelten im Bebauungsplan als Festsetzung, so dass damit die Bezugsebene für die Höhe von 4,50 Meter klar definiert ist. Die Straßengradiente ist im Bebauungsplan mit Höhen eingetragen.

Zur Eingabe aufgrund der Ausdehnung des Baugebietes um 6,60 Meter nach Süden gibt Herr Wilde an, dass diese Ausdehnung auf dem eigentlichen Grundstück stattfindet und eine reine Wohnbauflächen- ausdehnung ist. Die überbaubare mit einem Baukörper versehene Fläche wird dadurch nicht ausgedehnt. Die Änderung als Satzungsbeschluss sieht eine Ausdehnung dieser Bebauung nicht vor. Um die Grundflächenzahl von 0,4 zu erreichen, musste das Wohnbauflächengrundstück vergrößert werden, da sonst eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hätte erteilt werden müssen. Die Eingeber gehen offenbar davon aus, dass sich aufgrund der Festsetzung nun der Baukörper um diese 6,60 Meter nach Süden ausdehnen könnte. Die Verwaltung strebt an, mit den Einwendern zu sprechen, um die Eingabe zurückziehen zu lassen. Zur Ratssitzung am 11.07.2002 wird dies geklärt werden.

Herr Wilde macht den Vorschlag, die Vorlage im AUSW durchlaufen zu lassen und nach einer Klärung der Angelegenheit am 11.07.2002 im Rat die Vorlage zu beschließen, um das Bauvorhaben nicht weiter zu verzögern. Gegen das Weiterarbeiten am Rohbau bestehen von Seiten der Einwender keine Bedenken.

Herr RM Jung gibt den Hinweis, dass sich die Verwaltung dies in einem Protokoll von den Einwendern unterschreiben lassen könnte.

Frau RM Brauer erklärt sich im Namen der SPD-Fraktion mit einem Durchlaufen der Vorlage einverstanden, bittet aber darum, bis zur Ratssitzung eine Einigung herbeizuführen.


Frau RM Reuter schließt sich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Vorschlag der Frau RM Brauer an.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat weiter.

zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Lü 166 - Wasserturm Bövinghausen - gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne "Ölbachtal" - Teilgebiet Dortmund - und Lü 119 - Verkehrsflächen für die Provinzialstraße (B 235) -
hier: I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium; II. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium; III. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung an das Beschlussgremium; IV. Entscheidung über Anregungen; V. Beifügung einer aktualisierten Begründung; VI. Satzungsbeschluss; VII. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages - Teil B -; VIII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Lü 166; IX. Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
(Drucksache Nr.: 02852-02)
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen:

IV. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Lü 166 geprüft und beschließt:

a) die Anregungen unter Punkt 14.1 dieser Vorlage teilweise nicht zu berücksichtigen sowie die Anregungen unter Punkt 14.2 und 14.3 gänzlich nicht zu berücksichtigen,

b) die Anregungen unter Punkt 14.1 dieser Vorlage teilweise zu berücksichtigen sowie die unter Punkt 15 dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise sowie die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung.

V. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Lü 166 - Wasserturm Bövinghausen - offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 28.01.2002 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 15 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 10.06.2002 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Lü 166 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB.

VI. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Lü 166 einschließlich der unter der Ziffer IV aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich als Satzung (gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne "Ölbachtal" - Teilgebiet Dortmund - und Lü 119 - Verkehrsflächen für die Provinzialstraße (B 235) -.

Rechtsgrundlage:
§ 10 und § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S.666; SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

VII. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil B - (siehe Anlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

VIII. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Lü 166.


Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.
zu TOP 3.6
Bauleitplanung
Bebauungsplan Hö 205 - Kattenkuhle - Änderung Nr. 7 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier:

I. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an das Beschlussgremium,
II. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an das Beschlussgremium,
III. Anhörungsrecht der Bezirksvertretung und Empfehlung und das Beschlussgremium,
IV. Beschluss zur Reduzierung des Änderungsbereiches
V. Beifügung einer Begründung
VI. Satzungsbeschluss
VII. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Süd
VIII. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Hö 205
IX. Information des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
(Drucksache Nr.: 02812-02)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen:

IV. Der Rat der Stadt beschließt, den Bereich der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Hö 205 um einen ca. 2,50 m breiten und ca. 125 m langen Streifen der Verkehrsfläche Am Lohbach (Flurstück 1426) zu reduzieren. Der neue Änderungsbereich ist unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141; BGBl. III/FNA 213-1) in der zur Zeit geltenden Fassung sowie i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S.666, SGV NRW 2023), in der zur Zeit geltenden Fassung.

V. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungs-Entwurf offengelegte Begründung vom 20.02.2002 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 14 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 10.06.2002 dem Bebauungsplan Hö 205 - Änderung Nr. 7 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 9 Abs. 8 BauGB.

VI. Der Rat beschließt die Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Hö 205 einschließlich der unter Ziffer V aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.

VII. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit der Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Hö 205 - Kattenkuhle - Teile des Landschaftsplanes Dortmund-Süd (s. Ziffer 8 dieser Beschlussvorlage) außer Kraft treten werden.


Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 15.08.1994 (GV NW S. 710, SGV NW 791), geändert durch Gesetz vom 02.05.1995 (GV NW S. 283).

VIII. Der Rat beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 7.

Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 3.7
Bauleitplanung
128. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Mg 159
- Güterverkehrszentrum Dortmund-Ellinghausen -
hier: I. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereichs der 128.
Flächenutzungsplanänderung
II. Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes
Mg 159
III. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
IV. und V. Offenlegungsbeschlüsse
(Drucksache Nr.: 02703-02)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde am 06.06.2002
- Antrag der CDU-Fraktion vom 10.06.2002 mit der o. g. Bezeichnung
(Drucksache-Nr. 02703-02AT)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 12.06.2002
- Auszug aus der Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 19.06.2002 (wurde nachversandt)

Herr Wilde verweist auf die AUSW-Sitzung am 12.06.2002, in der die Ausweisung von Versorgungs- flächen nördlich des Holthauser Baches, die für Windkraftanlagen vorgesehen sind, offen geblieben ist. Die Auswirkungen der Windkraftanlagen sollten in der heutigen Sitzung dargelegt werden, insbesondere wegen der Höhe der Anlagen und der Ortsbildbeeinträchtigung. Da abschließende Ergebnisse noch nicht präsentiert werden können, macht Herr Wilde den Vorschlag, die Vorlage zu beschließen und die öffentliche Auslegung durchzuführen. Trotz des Offenlegungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung wird keine Planreife für Windkraftanlagen attestiert werden, so dass dann dafür auch keine Baugenehmigungen ausgesprochen werden können. Ortsbildbeeinträchtigung, Abstand zu Wohnen, Höhe der Anlagen etc. werden geprüft.
Zusammen mit dem Satzungsbeschluss könnte das Prüfergebnis der Verwaltung vorgestellt werden, so dass keine Verfahrensverzögerungen entstehen würden.
Herr Wilde geht auf den Beschluss der Bezirksvertretung Eving vom 12.06.2002 ein und erklärt, dass bei der Verkehrsbelastung Neuverkehre auf der Lindenhorster Straße einbezogen werden. Zur Verschwenkung der Lindenhorster Straße gibt es einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan und die Maßnahmen sind - den Südteil betreffend - im Bau, beim Nordteil der verlegten Lindenhorster Straße gibt es Verzögerungen aufgrund von Abstimmungserfordernissen mit der Deutschen Bahn und dem Bund. Bis Ende 2005 wird voraussichtlich auch der nördliche Teil endgültig hergestellt sein. Der Evinger Anregung, die Fläche der nationalen Kohlenreserve östlich des Kanals als Ausgleichsfläche in den Bebauungsplan einzubeziehen, steht entgegen, dass die Stadt Dortmund über diese Fläche nicht die Planungshoheit hat. Die Fläche steht bis 2004 noch unter Bergaufsicht, so dass erst anschließend mit einem Bebauungsplan dort Satzungsrecht entstehen könnte. Derzeitig kann eine vertragliche Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer geschlossen werden, dass diese Fläche als Fläche für ökologische Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe im Bereich Ellinghausen zur Verfügung gestellt wird. Der Vertrag wird dem Grundstückseigentümer zusammen mit dem Satzungsbeschluss ca. Ende 2002 vorgelegt werden.

Herr RM Harnisch folgt in Sachen Windkraftanlagen im Namen der SPD-Fraktion dem Vorschlag des Herrn Wilde und lehnt gleichzeitig den Antrag der CDU-Fraktion ab.

Herr Quittek begrüßt die geplante Erweiterung des Naturschutzgebietes bis zum Holthauser Bach, weist aber darauf hin, dass der Windenergieerlass dann greife. Hierin sind Abstände zur Wohnbebauung und zu Naturschutzgebieten geregelt.

Herr RM Jostes verweist auf den Antrag der CDU-Fraktion und bekräftigt nochmals, dass auf der Fläche nördlich des Holthauser Baches keine Windkraftanlagen aufgestellt werden sollen.

Herr Wilde erklärt, dass bis zum Satzungsbeschluss keine Windkraftanlagen genehmigt und gebaut werden. Zum Hinweis des Herrn Quittek erläutert Herr Wilde, dass die Fläche für ökologische Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen ist, die sich mit den Windrädern vertrage. Wenn die Windräder gewollt sind, kommen zum Satzungsbeschluss auch die Windkraftanlagen. Erst anschließend ist ein Naturschutzgebiet geplant.


Herr StR Sierau verdeutlicht, dass mit den Grundstückseigentümern und den potentiellen Betreibern Gespräche stattfinden werden, so dass in der Folge die Verwaltung alle Möglichkeiten bewerten kann.

Herr RM Münch beantragt mündlich, dass die Verwaltung beauftragt wird, einen Alternativstandort für die Windkraftanlagen zu suchen.

Herr RM Drabig stellt dar, dass der Rat der Stadt Standorte für Windkraftanlagen beschlossen hat und die besprochene Fläche eine dieser möglichen Flächen ist.


Herr RM Münch verändert seinen mündlich gestellten Antrag dahingehend, der AUSW empfehle dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen, dass die Verwaltung beauftragt wird, einen Alternativstandort zu suchen.

Der Antrag der CDU-Fraktion vom 10.06.2002 mit der Bezeichnung "Bauleitplanung, 128. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Mg 159, - Güterverkehrszentrum Dortmund-Ellinghausen" (Drucksache-Nr. 02703-02AT) wird mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Der mündlich gestellte Antrag des Herrn RM Münch wird einstimmig abgelehnt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

I. beschließt, den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (128. Änderung) vom 28.06.2001 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereichs zu verändern und diesen nunmehr, wie unter Pkt. 1.2 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen,

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1)

II. beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Mg 159 vom 28.06.2001 hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereichs zu verändern und diesen nunmehr, wie unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage genannt, festzulegen,

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

III. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 5 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) durchgeführten Bürgerbeteiligung zur 128. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Mg 159 - Güterverkehrs- zentrum DO-Ellinghausen -;


IV. stimmt den geplanten Darstellungen des Entwurfes 128. Änderung - Güterverkehrszentrum DO-Ellinghausen - des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 und dem Erläuterungsbericht vom 08.05.2002 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.

V. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Mg 159 - Güterverkehrs- zentrum DO-Ellinghausen - und der Begründung vom 08.05.2002 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.

zu TOP 3.8
Bauleitplanung; 126. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hu 109 - Oberfeldstraße -
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung; II. Offenlegungsbeschlüsse
(Drucksache Nr.: 02816-02)

Herr RM Ollech nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion folgende Beschlüsse:

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 5. dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der Bürgerbeteiligung zur 126. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hu 109 - Oberfeldstraße -;

II. beschließt, den Entwurf der 126. Änderung des Flächennutzungsplanes - Oberfeldstraße - mit Erläuterungsbericht vom 03.06.2002 öffentlich auszulegen;

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 - 1).

III. stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hu 109
- Oberfeldstraße - für den unter Punkt 1. dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und der Begründung vom 03.06.2002 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB.

zu TOP 3.9
Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 219 - Kieferstraße -
hier: I. Entscheidung über das Ergebnis der Bürgeranhörung (§ 3 Abs. 1 BauGB); II. Offenlegungsbeschluss (§ 3 Abs. 2 BauGB)
(Drucksache Nr.: 02797-02)

Anlage: Textsatzung

Beschluss:
Der AUSW fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der nach § 3
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführten Bürgerbeteiligung geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Satzungsverfahren zur Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 219 - Kieferstraße - unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bürgeranhörung fortzuführen.


Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141; BGBl. III/FNA 213 - 1) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Textsatzung zur geplanten Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hom 219 - Kieferstraße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 14.03.2002 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO.

zu TOP 3.10
Scharnhorst-Ost, -Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf-
hier: Modellprojekt "Neuer Umgang mit Regenwasser", Preisgeld aus dem Wettbewerb "Nachhaltige Stadterneuerungsprojekte umsetzen"
(Drucksache Nr.: 02701-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den dargestellten Sachverhalt zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig der Bezirksvertretung Scharnhorst, wie folgt zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, über die Weiterleitung von Städtebauförderungsmitteln des Preisgelds aus dem Wettbewerb "Nachhaltige Stadterneuerungsprojekte umsetzen" in Höhe von 102.258,38 €, jeweils zur Hälfte an die Fördervereine der Gesamtschule Scharnhorst und der Kita Am Stuckenrodt 8, vertragliche Vereinbarungen abzuschließen. Mit den Fördermitteln werden je eine Photovoltaikanlage (63.911,49 €) zu 80 % finanziert. Der erforderliche Eigenanteil in Höhe von 20 % wird von den Fördervereinen bzw. durch Sponsoren erbracht.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6151 9511 0102 - Bewohnerorientierte Erneuerung der Großsiedlung Scharnhorst-Ost - für die Jahre 2002 ff. vorgesehen.
zu TOP 3.11
Scharnhorst-Ost -Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf-
hier: Bau des II. Bauabschnitts der Spielachse von Buschei bis Werzenkamp
(Drucksache Nr.: 01406-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Planung für den II. Bauabschnitt der Spielachse von Buschei bis Werzenkamp zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig der Bezirksvertretung Scharnhorst, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Bezirksvertretung Scharnhorst beschließt den II. Bauabschnitt der Spielachse von Buschei bis Werzenkamp auf öffentlichen Flächen zu Kosten in Höhe von 125.267 ■ und beauftragt darüber hinaus die Verwaltung, eine Vereinbarung zur Förderung der Spielachse auf dem Grundstück der Ruhr-Lippe Wohnungsgesellschaft mbH zu Kosten in Höhe von 199.404 ■ mit der Gesellschaft abzuschließen.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6151 9511 0102 - Bewohnerorientierte Erneuerung der Großsiedlung Scharnhorst-Ost - für die Jahre 2002 ff. vorgesehen.

zu TOP 3.12
Nutzung des Sportplatzes an der Strobelallee
Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02971-02)

Frau RM Kröger-Brenner begründet den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.07.2002.

Herr RM Jung, Herr StD Fehlemann und Herr StR Sierau geben den Hinweis, dass das Verfügen über Sportplätze eine Angelegenheit des Dezernates Stüdemann sei.

Herr RM Jung regt an, den Antrag an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zu überweisen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.07.2002 mit der Bezeichnung "Nutzung des Sportplatzes an der Strobelallee" (Drucksache-Nr. 02971-02) an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zu überweisen.

4. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
Vorbescheid für die Nutzungsänderung eines Ladenlokals - Getränkemarkt - zu einem Auto-An- und Verkauf auf dem Grundstück Gemarkung Kirchderne, Flur 6, Flurstücke 270, 461, 680, Westholz 101
- Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 02799-02)


Herr RM Drabig stellt dar, dass auf dem Grundstück eine Tankstelle und anschließend ein Getränke- markt war. Heute erfolge dort ein illegaler Autohandel und die Reparatur von Pkws und Lkws. Beim Be- und Entladen werde der Fuß- und Radweg blockiert und die Grünanlagen werden zerstört. Auch stehen Lkws auf einer nichtbefestigten Fläche. Herr RM Drabig schlägt vor, die Vorlage abzulehnen und bittet die Verwaltung, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um zumindest einen geordneten Betrieb herzustellen.

Herr RM Jostes unterstützt die Forderung des Herrn RM Drabig.

Auch Frau RM Kröger-Brenner fordert, dass keine Genehmigung erteilt wird.

Herr Hofmeister verweist auf die Vorlage und erklärt, die Bezirksregierung Arnsberg sei der Auffassung, dass das Vorhaben zulässig ist. Das Bauordnungsamt ist nun gebeten, neu über die Angelegenheit zu entscheiden. Kommt die Verwaltung erneut zu dem gleichen Ergebnis wie bisher, muss die Bezirksregierung über den Widerspruch entscheiden. Voraussichtlich wird die Bezirksregierung die Stadt Dortmund förmlich anweisen zu genehmigen. Dagegen könnten in einer Genehmigung durch das Bauordnungsamt verschiedene Auflagen in die Genehmigung einfließen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und lehnt einstimmig ab, dass die Zulassung des Vorhabens in Aussicht gestellt wird.

zu TOP 4.2
63/2-1-28247
Nutzungsänderung einer Fabrikhalle zu einer Lager- und Ausstellungshalle und Nutzungsänderung einer Schreinerei zu einer Werkstatt auf dem Grundstück Spicherner Straße 58a-e
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit einer Ausnahme von der Veränderungssperre - (Drucksache Nr.: 02798-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, eine Baugenehmigung in Verbindung mit einer Ausnahme von der seit dem 22.03.2002 rechtskräftigen Veränderungssperre zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung des Vorhabens.

zu TOP 4.3
63/2-4-27732
Vorbescheid für die Errichtung eines Wohnhauses mit Architekturbüro sowie einer Garage auf dem Grundstück Heydbrekenstraße 9
in 44319 Dortmund-Asseln
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB - (Drucksache Nr.: 02835-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig, dass die Zulassung des Vorhabens in Aussicht gestellt wird.

zu TOP 4.4
63/2-4-25809
Vorbescheid für die Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes zu einer Wohnung
Hohensyburgstraße 185 b in 44265 Dortmund-Hohensyburg
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 35 Abs. 2 BauGB -
(Drucksache Nr.: 02862-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und lehnt mit zwölf Nein-Stimmen bei einer Enthaltung und elf Ja-Stimmen ab, dass die Zulassung des Vorhabens in Aussicht gestellt wird.

zu TOP 4.5
63/2-2-28236
Vorbescheid für die Erweiterung eines vorhandenen Wohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Lanstrop, Flur 12, Flurstück 43, Kurler Straße 269
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. mit Abs. 4 Nr. 5 BauGB -
(Drucksache Nr.: 02845-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, den Bauvorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig, die Zulassung des Vorhabens in Aussicht zu stellen.

zu TOP 4.6
63/2-2-28836
Errichtung eines Fernmeldemastes auf dem Grundstück Gemarkung Bodelschwingh, Flur 3, Flurstück 594 an der Schloßstraße
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 02874-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung des Vorhabens.

zu TOP 4.7
Radsportzentrum
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02970-02)


Herr Hofmeister gibt an, dass das Vorhaben bei bekannt werden stillgelegt wurde. Die Stilllegung wurde mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung versehen. Gegen die Stillegung wurde Widerspruch eingelegt und gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs beim Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen gestellt. Offenbar werden derzeitig Baumaßnahmen durchgeführt. Das Rechtsamt wird nun dem Verwaltungsgericht schriftlich mitteilen, dass Arbeiten ausgeführt werden und bittet um eine rasche Entscheidung. Bis zur Entscheidung des Gerichts ist es üblich, nicht zu vollstrecken.

Auf die Frage der Frau RM Reuter erläutert Herr Hofmeister, dass am Tage der Stillegung eine umfassende Dokumentation mit Fotos von jedem Raum erstellt wurde, um belegen zu können, wie der Bauzustand zu diesem Zeitpunkt war. Er geht davon aus, dass das Verwaltungsgericht kurzfristig entscheiden wird, so dass nicht viele Arbeiten in der Zwischenzeit durchgeführt werden. Sollte der Bau vorher erstellt sein, ist es ggf. möglich, das Gebäude zu versiegeln, um es nicht in Benutzung gehen zu lassen. Die Inbenutzungnahme eines Gebäudes setzt voraus, dass die Bauzustandsbesichtigung zur abschließenden Fertigstellung erfolgt ist oder die vorzeitige Inbenutzungnahme gestattet wurde. Beides wird durch das Bauordnungsamt nicht erfolgen, da u. a. auch Sicherheitsaspekte berührt sind. Da kein Bauantrag vorliegt, gibt es auch kein Brandschutzkonzept etc. Eine Inbenutzungnahme würde daher durch die Verwaltung verhindert werden.

Beschluss:
Der AUSW nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Abschlussbericht zum Grundwasserprojekt Novi Sad
(Drucksache Nr.: 02858-02)

Frau RM Lührs weist darauf hin, dass zwischen Novi Sad und Dortmund eine gute kommunale Zusammenarbeit erkennbar ist. Dortmund hat bei diesem Projekt schnell und effektiv gehandelt. Sie bittet um weitere Berichterstattung über die Unterstützung die Stadt Dortmund, die in diesem Zusammenhang geleistet wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstand zur Kenntnis.

zu TOP 5.2
Fortschreibung des Energieversorgungskonzeptes
6. Bericht (Drucksache Nr.: 02818-02)


Frau RM Lührs ist der Meinung, dass aufgrund des in der Vorlage dargestellten Verfahrens der Politik die Möglichkeit genommen wird, die Umsetzung der Beschlüsse zu beobachten. Sie befürwortet, dass die Daten aus den Sektoren Industrie und Verkehr in die Berichte aufgenommen werden. Sie stimmt der Vorlage im Namen der SPD-Fraktion zu und fragt nach der Fortschreibung des Energieversorgungskonzeptes ab 2005.

Frau sB Pohlmann-Rohr ist davon überzeugt, dass das für 2005 gesteckte Ziel in Sachen Kohlendioxid-Reduzierung nicht erreicht werden wird und fragt nach Einwirkmöglichkeiten der Politik.

Herr Dr. Grote verweist auf die Privatisierung der Energiemärkte. Auf die Daten des ehemaligen Monopolisten kann aus Wettbewerbsgesichtsgründen nicht mehr zurückgegriffen werden. Statt dessen wird es Daten auf Landesebene geben, so dass bessere Zahlenwerke mit Daten aus Industrie und Verkehr vorgelegt werden können. Dies erfolgt leider mit einer zeitlichen Verzögerung. Herr Dr. Grote bestätigt, dass das Klimaziel voraussichtlich verfehlt werden wird, aber es gebe im Klimaschutz gewisse Erfolge. Mit dem nächsten Bericht werden Vorschläge gemacht werden, wie innerhalb der Stadt das Klimaziel besser erreicht werden kann. Er weist diesbezüglich auf das Immobilienmanagement der Stadt Dortmund hin. Die Bemühungen der Stadt - bezogen auf den Gebäudebestand - werden hier dokumentiert werden.

Herr StD Fehlemann erklärt, dass es im Regionalrat eine Vorlage über "Förderungsmittel über Energie- sanierung für Privathäuser" gegeben habe. Dortmund hat ca. 12 Mio. Euro abgerufen, dagegen z. B. Bochum nur 7 Mio. Euro.


Beschluss:
Der AUSW nimmt den Bericht zur Kenntnis und stimmt einstimmig dem Vorschlag zu, den Turnus der Berichterstattung zum Energieversorgungskonzept für den privaten, gewerblichen und öffentlichen Sektor von halbjährlich auf jährlich zu ändern.
Der AUSW beschließt einstimmig die Erstellung eines umfassenden Klimaschutzberichtes mit Daten auch zu den Sektoren Industrie und Verkehr.

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbaus

zu TOP 7.1
Grundsanierung und Teilerneuerung der Turnhalle der Paul-Dohrmann-Schule
(Drucksache Nr.: 02814-02)
(wurde nachversandt)
- Dringlichkeitsschreiben des Herrn StD Fehlemann vom 18.06.2002

Herr RM Knieling fordert dazu auf, prophylaktisch die anderen Immobilien der Stadt Dortmund zu überprüfen, damit es nicht zu weiteren Fällen, wie der Turnhalle der Paul-Dohrmann-Schule, kommt.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1. die Durchführung der Investitionsmaßnahme:
Grundsanierung und Teilerneuerung der Turnhalle der Paul-Dohrmann-Schule,
Sanderoth 2 in Do-Scharnhorst mit Gesamtkosten von 934.811 Euro.

2. die Aktualisierung der Prioritätenliste "Schadstoffsanierung und Schulneubauten" vom 26.03.2002.

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

zu TOP 8.1
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund - nochmalige (nachmalige) Herstellung der Limbecker Straße von Theresenstraße bis Lütgendortmunder Straße
(Drucksache Nr.: 02676-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 06.12.2001 nochmalige (nachmalige) Herstellung der Limbecker Straße von Theresenstraße bis Lütgendortmunder Straße.

zu TOP 8.2
Kanalbau Bozener Straße - Hom 213 -
(Drucksache Nr.: 02709-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig den Kanalbau Bozener Straße im Rahmen des B-Plans Hom 213 mit einem Kostenaufwand in Höhe von 200.000,-- Euro.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0902 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2002 100.000,-- Euro
Ausgaben 2003 100.000,-- Euro

Die zusätzliche Mittelbereitstellung in 2002 erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit.


zu TOP 8.3
Kanalbau Wittbräucker Straße
(Drucksache Nr.: 02893-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalbaumaßnahme im Bereich der Wittbräucker Straße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1.278.230 Euro.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0569 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2001 705.547 Euro
Ausgaben 2002 51.129 Euro
Ausgaben 2003 178.900 Euro
Ausgaben 2004 204.500 Euro
Ausgaben 2005 138.154 Euro

Die Abweichungen gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2002 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.


zu TOP 8.4
Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Ausbau der Hochofenstraße in Dortmund-Hörde im Bereich des Standortes "Phoenix West"
Antragsteller: Landesentwicklungsgesellschaft - LEG NRW GmbH
(Drucksache Nr.: 02881-02)


Beschluss:
Der AUSW stimmt der Vorlage zu und beschließt einstimmig:

Die Erschließung des Geländes im Bereich des Standortes "Phoenix West" - Ausbau der Hochofenstraße einschließlich des erforderlichen Kanals - wird gemäß § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141; BGBl III S. 213-1) in Verbindung mit den Ratsbeschlüssen vom 18.10.1990 (Abschluss von Erschließungsverträgen mit der Landesentwicklungsgesellschaft im Rahmen des Grundstücksfonds Ruhr) und vom 18.11.1993 durch Erschließungsvertrag der LEG NRW GmbH übertragen.

zu TOP 8.5
Durchforstung des Schilderwaldes
CDU-Fraktion
Vorschlag zur TO (Drucksache Nr.: 02867-02)

- Antrag der CDU-Fraktion vom 27.06.2002 mit der o. g. Bezeichnung
(Drucksache-Nr. 02867-02AT) (wurde nachversandt)

Herr RM Neumann begründet den Antrag der CDU-Fraktion vom 27.06.2002. Er schlägt vor, den Antrag an die Bezirksvertretungen zu überweisen und die von dort kommenden Vorschläge abzuwarten.


Herr Keune unterstützt den Antrag und macht darauf aufmerksam, dass im Zusammenhang mit der Einführung der Tempo 30-Zonen in den letzten Jahren 4.000 Schilder entfernt wurden. Er bittet darum, dass die Bezirksvertretungen das Amt für Tiefbau und Straßenverkehr dabei unterstützen, den Schilderwald zu lichten.

Auf die Frage des Herrn RM Harnisch nach dem Personal für diesen Aufgabenbereich erklärt Herr RM Neumann, dass er sich zentral in der Stadtmitte eine Anlaufstelle vorstellt.

Frau RM Kröger-Brenner hofft, dass kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht, so dass tatsächlich eine Einsparung zu erzielen sein sollte. Die sinnvollen Schilder sollten stehen bleiben.

Herr RM Berndsen gibt den Hinweis, dass unter Umständen das Abmontieren, das Entfernen des Fundaments und des Pfostens auch erhebliche Kosten nach sich zieht.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, den Antrag der CDU-Fraktion vom 27.06.2002 mit der Bezeichnung "Durchforstung des Schilderwaldes" an die Bezirksvertretung zu überweisen.

zu TOP 8.6
Ruhrpilot
(Drucksache Nr.: 02930-02)
(wurde nachversandt)
- Schreiben des Herrn Stadtdirektor Fehlemann vom 28.06.2002
Frau sB Pohlmann-Rohr hält es für sinnvoller, das Geld, das für den Ruhrpilot benötigt wird, direkt in den öffentlichen Personennahverkehr zu investieren. Sie lehnt daher für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Vorlage ab.
Herr RM Harnisch schlägt vor, die Vorlage durchlaufen zu lassen.

Herr RM Jostes stimmt diesem Vorschlag zu, bittet aber ergänzend um Auskunft darüber, wie die Beschlüsse der anderen Städte zum Ruhrpilot aussehen.

Herr StD Fehlemann sagt eine Zusammenstellung sowie eine Erklärung zu den in der Vorlage benutzten Abkürzungen bis zur Ratssitzung am 11.07.2002 zu.


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen gibt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat weiter.

zu TOP 8.7
Kanalerneuerung Körnebachstraße
(Drucksache Nr.: 02873-02)
(wurde nachversandt)
- Dringlichkeitsschreiben des Stadtamtes für Tiefbau und Straßenverkehr vom 24.06.2002

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

Für die Kanalerneuerung Körnebachstraße beschließt der Haupt- und Finanzausschuss eine Kostenerhöhung um 207.498,-- Euro. Zusammen mit den bereits beschlossenen Kosten von 792.502,-- Euro ergibt sich somit die neue Beschlusssumme in Höhe von 1.000.000,-- Euro.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0845 wie folgt vorgesehen:


Finanziert bis Ende 2001 681.597,-- Euro
Ausgaben 2002 318.403,-- Euro (Davon 208.475,-- Euro zusätzliche Bereitstellung)

Die zusätzliche Mittelbereitstellung in 2002 erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit.

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'

zu TOP 9.1
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen und Grünanlagen"
(Drucksache Nr.: 02711-02) (wurde nachversandt)
- Dringlichkeitsschreiben des Eigenbetriebes Stadtgrün Dortmund vom 27.06.2002

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Durchführung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme "Naturnahe Entwicklung städtischer Freiflächen und Grünanlagen" mit Gesamtkosten in Höhe von 867.084,- ■.

Mit der Maßnahme wird erst begonnen, wenn die erforderlichen Zuwendungsbescheide bzw. Genehmigungen zu einem förderungsunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn vorliegen.

Finanzierung (Gesamtkosten):

Haushaltsjahr: 2002

Eigenanteil Stadt:
Finanzposition: 4390 9850 000 1 Euro 36.000,- ■
4390 7150 000 0 Euro 51.982,- ■
Investitionszuschuss an die Dortmunder
Dienste gGmbH
Förderungsmittel: Zuschussmittel durch Land und Arbeitsverwaltung
zu Bau- und Personalkosten für die ABM
Naturnahe Entwicklung städt. Freiflächen
und Grünanlagen Euro 779.102,- ■

Gesamtkosten: Euro 867.084,- ■

Finanzierung (Ausgaben/städt. Eigenanteil):
(ca. 20 % der Gesamtkosten)

Haushaltsjahr: 2002

Finanzposition: 4390 9850 000 1 Euro 36.000,- ■
Vermögens- HH - Investitionszuschuss an die Dortmunder
Dienste gGmbH -

Finanzposition: 4390 7150 000 0 Euro 51.982,- ■
Verwaltungs- HH - Zuschuss an die Dortmunder Dienste
Gesellschaft für Beschäftigungsmaß-
nahmen mbH -

Ausgaben/städt. Eigenanteil gesamt: Euro 87.982,- ■


Finanzierung (Einnahmen / Zuschüsse Land NRW, Arbeitsverwaltung):
(ca. 80 % der Gesamtkosten)

Haushaltsjahr: 2002/2003

Finanzposition: Euro 144.000,- ■
Vermögens- HH: Zuweisungen des Landes zu den
Baukosten (Baumaterialien) -

Finanzposition: Euro 635.102,- ■
Verwaltungs- HH: - Zuweisungen des Landes und der Bundesan-
stalt für Arbeit zu Betriebs- und Personalkosten -

Einnahmen/Zuschüsse gesamt: Euro 779.102,- ■

Bei einer Änderungen der Förderungsanteile seitens des Landes oder der Arbeitsverwaltung erhöht bzw. verringert dies den Eigenanteil der Stadt Dortmund entsprechend.

Folgekosten:
Haushaltsjahr: ab 2003 (nur Grünanlage Tremonia) Euro 24.696,- ■

Für die Umgestaltungsmaßnahmen im Bereich der bestehenden Grünanlagen (Regiearbeiten DoDie) entstehen keine zusätzlichen Folgekosten.


10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -



11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 Städtische Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -


11.2 Friedhöfe Dortmund

zu TOP 11.2.1
Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2001 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Friedhöfe Dortmund"
(Drucksache Nr.: 02722-02)


Herr Marx erläutert, dass nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung der Jahresabschluss und der Lagebericht von der Bezirksregierung Arnsberg zu prüfen sind. Mit der Prüfung wurde die Firma WIBERA beauftragt, die den Prüfungsbericht erstellt hat. In einer heutigen Schlussbesprechung mit der Bezirksregierung Arnsberg und dem Rechnungsprüfungsamt wurden der Prüfungsbericht und die -ergebnisse erörtert. Sowohl gegen den Jahresabschluss und den Lagebericht wurden keine Einwände erhoben, dem Bestätigungsvermerk (s. Anlage VI der Vorlage) wurde zugestimmt.

Herr Marx weist auf den Lagebericht, die Anlage V hin. Dort ist auf Seite 9/15 von der Absicht der Landesregierung NRW die Rede, den Entwurf eines Bestattungsgesetzes zu erarbeiten. Der Städtetag Nordrhein-Westfalen hat inzwischen die Information weitergegeben, dass der Entwurf eines Bestattungs- gesetzes am 12.06.2002 dem Landtag zugeleitet wurde. Das Gesetz sieht Privatisierungsmöglichkeiten vor, die Aschebeisetzungspflicht soll entfallen und durch die Aufhebung der Feuerbestattungsrichtlinien wird es keine Sargpflicht mehr geben.

Herr Marx wird in einer der nächsten Sitzungen über diesen Gesetzentwurf berichten.


Herr StD Fehlemann fordert für das Gesetz eine Übergangsfrist. Fast 60 % der Verstorbenen werden verbrannt, die Urnen wurden bisher in Urnengräbern untergebracht. Sollten nun viele Angehörige die Urne mit nach Hause nehmen, entsteht der Stadt Dortmund ein wirtschaftlicher Schaden.

Herr Steiner macht darauf aufmerksam, dass auf Dortmunder Friedhöfen keine barrierefreien Toiletten vorhanden sind. Beschwerden kommen häufig von älteren Bürgern.

Auf die Frage des Herrn RM Drabig nach Rückstellungen aufgrund des Rückgangs der Umsatzrendite durch das geplante Bestattungsgesetz erklärt Herr Marx, dass bilanztechnisch diese evtl. anstehenden Änderungen noch nicht berücksichtigt sind. Die Auswirkungen werden kurzfristig berechnet werden und anschließend werden Überlegungen mit der Firma WIBERA anstehen, wie bilanziell mit den Auswirkungen des Gesetzes umzugehen ist.

Herr RM Berndsen fordert eine Diskussion über die Friedhöfe. Es sollte geklärt werden, ob es Parkanlagen mit viel Gehölz oder Friedhöfe sein sollen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen als Werksausschuss für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Friedhöfe Dortmund" empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt beschließt

1. die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2001 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Friedhöfe Dortmund" (Anlagen I-V),

2. die Feststellung der Eröffnungsbilanz der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Friedhöfe Dortmund" in der vorliegenden Fassung mit folgenden Auflagen:

1. Der Einrichtung werden die aufgrund einer Vollkostenrechnung nachgewiesenen jährlichen Aufwendungen für Grabstätten, für die eine Passivierung der Gebühreneinnahmen nicht erfolgt (alle Bereiche ausgenommen Nord und Wellinghofen), erstattet.

2. Der Einrichtung werden die entstehenden Unterdeckungen für die Bereiche Nord

und Wellinghofen erstattet.
3. Hiervon unberührt bleiben solche Leistungen, die gegenüber Dritten nicht gebührenfähig sind und im Interesse der Stadt erbracht werden (Grünflächenanteil, Ehrengrabstätten). Diese Leistungen werden entsprechend
§ 10 Abs. 2 EigVO erstattet.

4. Die Zahlungsverpflichtung nach 1. kann durch den Stadtkämmerer jederzeit abgelöst werden.

3. die Entlastung der Werkleitung,

4. den Jahresgewinn 2001 auf neue Rechnung vorzutragen und für die Passivierung weiterer Grabnutzungsrechte zu verwenden.

5. Der Rat benennt für die Wirtschafts- und Jahresabschlussprüfung der eigenbetriebs- ähnlichen Einrichtung "Friedhöfe Dortmund" für das Jahr 2002 die WIBERA -Wirtschaftsberatung AG-, Niederlassung Dortmund.

zu TOP 11.2.2
Erster Quartalsbericht 2002 des Eigenbetriebes "Friedhöfe Dortmund"
(Drucksache Nr.: 02848-02)


Beschluss:
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 12.1
Mobilfunk UMTS - Sendeanlagen im Stadtgebiet
Antrag der SPD-Fraktion
(Drucksache Nr.: 02888-02)

- Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.06.2002 mit der o. g.
Bezeichnung (Drucksache-Nr. 02888-02AS-B)
(wurde nachversandt)

Herr RM Harnisch begründet den Antrag der SPD-Fraktion vom 12.06.2002 und fordert eine geeignete Veranstaltung zur Information der Bevölkerung zum Thema UMTS.

Frau sB Pohlmann-Rohr stimmt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einer solchen Informationsveranstaltung zu.

Herr StD Fehlemann erläutert, dass allen Bezirksvertretungen und dem AUSW ein Leitfaden, aus dem auch der rechtliche Status hervorgeht, bereits zugegangen ist. Nur auf einer Schule ist eine Mobilfunkantenne, ansonsten ist keine Antenne im öffentlichen Raum und auf Schulen, Kindergärten etc.. Am 09.07.2002 werden alle Mobilfunkbetreiber ihr Netz, den Ausbau und ihre Standorte bekannt geben, so dass dann geprüft werden kann, ob die Antennen baurechtlich überprüft werden müssen, diese nur anmeldepflichtig sind o. ä.. Im Umweltamt werden Karten über die Standorte gelagert, diese Karten können dort eingesehen werden. Nach der Veranstaltung am 09.07.2002 werden die Fachbereiche die Antennen in eigener Zuständigkeit weiter bearbeiten. Die Wünsche der Politik wurden bisher bei den Mobilfunkbetreibern durchgesetzt.


Herr Dr. Grote ergänzt, dass die Standorte der alten und neuen Anlagen bald ins Internet gestellt werden. Die Zustimmung der Betreiber liegt vor, es sind hier datenschutzrechtliche Bedingungen zu beachten. Nach der Auseinandersetzung mit den Telekommunikationsunternehmen sollte ein Schlusspunkt gesetzt und danach sollte nur noch über Einzelfälle gesprochen werden.

Beschluss:
Der AUSW nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 12.2
Beteiligung der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) an der Abfallentsorgungsgesellschaft des Märkischen Kreises mbH (AMK)
(Drucksache Nr.: 02904-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit Mehrheit der Stimmen der CDU- und der SPD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. nimmt das Ergebnis der Ausschreibung des Märkischen Kreises für eine 49 %-Beteiligung an der AMK mbH und die damit verbundene hälftige Beteiligung der EDG an dem vom Märkischen Kreis ausgeschriebenen 49 %-Anteil an der AMK mbH zur Kenntnis.

2. beauftragt und ermächtigt die Verwaltung, die der Belieferung des MHKW Iserlohn, der MVA Hamm und der MVA Hagen zugrundeliegenden Leistungsverträge zwischen der EDG und der Stadt Dortmund in Abstimmung mit der EDG an die Laufzeit der Verträge zur Belieferung dieser Müllverbrennungsanlagen durch die EDG anzupassen.

zu TOP 12.3
Feststellung des Jahresabschlusses 2001 und Gewinnverwendung 2001 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 02803-02)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Der Lagebericht 2001 über das Deponie-Sondervermögen der Stadt Dortmund und der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2001 werden festgestellt.

2. Der Jahresgewinn 2001 des Deponie-Sondervermögens der Stadt Dortmund in Höhe von 750.000 DM wird an den Haushalt der Stadt abgeführt.

3. Der Bezirksregierung Arnsberg wird vorgeschlagen, als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses 2002 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BDO Deutsche Warentreuhand AG, Düsseldorf
zu beauftragen.


zu TOP 12.4
Beschäftigungsprojekt für Sozialhilfeberechtigte
- Ausweitung "Ganz Dortmund eine saubere Sache" auf das gesamte Stadtgebiet
- Reinigung von Spielplätzen und Grünpflege in den Stadtbezirken
- Verschönerungsmaßnahmen an Schulen
- Pädagogische Hilfskräfte für die Ganztagsbetreuung an Schulen
(Drucksache Nr.: 02953-02)
(wurde nachversandt)
- Dringlichkeitsschreiben des Herrn Stadtrates Pogadl vom 27.06.2002
- Schreiben des Herrn Stadtdirektor Fehlemann und des Herrn Stadtrat Pogadl vom 28.06.2002

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat weiter.






J u n g Z u c h S k o d z i k
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin



(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)